Date post: | 05-Dec-2014 |
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eBusiness-Lotse Potsdam, 21.02.2013
Karsten U. Bartels LL.M.HK2 Rechtsanwälte
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media & Co.
2
Warm Up: Facebook / Vorschaubilder
3
www.twitter.com/profilname Fremde Marken- , Namensrechte und
Geschäftsbezeichnungen Wahl des Account-Inhabers/ Account-Typs Profilbilder
Einholen der Online-Nutzungsrechte an (Hintergrund-) Bildern und Fotos
Einwilligung des Fotografierten
Passwortmanagement Übertragung / Exit!?
social media / Profile
4
Einwilligung erforderlich!?
Elektronische Nachrichten
5
Spam!? § 7 II Nr. 3, III UWG
6
Werbung per elektronischer Post an Verbraucher oder Unternehmer
zulässig
grds. nur mitausdrücklicher
Einwilligung(opt-in).
ohne ausdrückliche Einwilligung,
wenn…
1. Adresse im Zusammenhang mit
Verkauf von Ware/Dienstleistung
vom Kunden erhalten
2. Verwendung zur Direktwerbung für eigene ähnliche
Ware/Dienstleistung
3. Kein Widerspruch des Kunden bzgl. der
Verwendung
4. Hinweis auf Widerspruchs-
möglichkeit bei jeder Verwendung.
Geschäftliche Handlungen mit Werbecharakter/ kommerzielle Kommunikation sind als solche kenntlich zu machen § 4 Nr. 3 UWG § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG
Keine Schleichwerbung!
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Anwendbarkeit der § 5 Abs. 1 Telemediengesetz und§ 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag
Impressum
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Leicht erkennbar
Unmittelbar erreichbar
Ständig verfügbar
LG Aschaffenburg, 19.08.2011, 2 HK O 54/11 Impressumsangaben hinter „Info“ genügte hier nicht Impressum muss eindeutig ergeben, auf welchen
Telemediendienst es sich bezieht Impressum als Link auf andere Website zulässig
LG Regensburg, 31.01.2013, 1 HK O 1884/12 Massenabmahnung durch Revolutive Systems GmbH
(ehem. Binary Services GmbH) sei zulässig
Aktuell: Facebook / Impressum
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Anbieterkennzeichnung, aber wie?Unternehmensseiten vs. Personenprofile
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Facebook „Like-Button“ KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011 (91 O 25/11)
„Nach dem glaubhaft gemachten Vorbringen der Antragstellerin mag einiges dafür sprechen, dass der Antragsgegner gegen §13 Abs. 1 TMG verstoßen hat.“
§ 13 TMG: Pflicht zur Datenschutzerklärung– Vollständig– Richtig– Rechtzeitig
Kein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG
Fazit: !?
Plug-in
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2-Click-Lösung
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Social Media Strategie Schaffung von Bewusstsein/ Mitarbeiter schulen Kompetenzen definieren Social Media Guidelines
Zieldefinition Bestimmung der Plattformen/ Kanäle Geheimnisschutz Abgrenzung des Privaten vom Geschäftlichen Verantwortlichkeit Rechte Dritter Netiquette und Sachlichkeitsgebot
Online Reputation/ Risk Management Monitoring Eskalations-Regime
Betriebliche Maßnahmen
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Beschäftigtendatenschutz – nichts Neues!
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Vertragsschlussmechanismus/ Geltungsbereich Leistungsbeschreibung Änderungsvorbehalte Haftungsbeschränkung Vertragsstrafe Pauschalierter Schadenersatz Fehlerhafte Gerichtsstandsklausel
Lieferzeiten Preisangaben Gutschein-Verfall
AGB online / Typische Fehlerquellen
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Achtung / Fernabsatzrecht
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Karsten U. Bartels LL.M. Rechtsanwalt Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Auditor der datenschutz cert GmbH
Datenschutz-Gütesiegel ips - internet privacy standards Zertifikat zur Auftragsdatenverarbeitung Zertifikat für Datenschutz-Management priventum
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich)
Mitglied Geschäftsführender Ausschuss Arge Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein e.V.
Leiter AG Recht, Bundesverband IT-Sicherheit e.V. – TeleTrusT Schlichter IT-Recht der IHK Berlin Schlichtungsstelle
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