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Masterplan Einzelhandel Lünen - 2019
Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Masterplans EH, 21.05.2019 Diese Folie ist Teil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig!
Gliederung 1 Gliederung 2 Gliederung 3 Gliederung 4 Gliederung 5
Masterplan Einzelhandel Lünen
Informationsveranstaltung, 21. Mai 2019
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Untersuchungsaufbau
1 Angebots- und
Nachfrageanalyse
2 Ableitung aktuel-
ler Entwicklungs-
potenziale
3 Entwurf
Fortschreibung
4 Beschluss
Fortschreibung
Ziele Perspektive Status-Quo
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Zeitrahmen
November 2018 September 2019
Entwurf der Fort-
schreibung des
Masterplans
Einzelhandel
Abstimmung /
Einleitung der
Beteiligung
Auswertung der
Beteiligung
Beschluss der Fort-
schreibung des Master-
plans Einzelhandel
Kommunikation / Einbindung relevanter Akteure
Auftragsvergabe
Datenerfassung und
-aufbereitung
Entwicklungsoptionen
Auswertung und Ab-
leitung der konzep-
tionellen Bausteine
Mai/Juni 2019
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Eckdaten der Analyse
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Eckdaten der Analyse
Anzahl der Betriebe …………………………... 454
Verkaufsfläche ………………………………... 151.500 m²
Verkaufsflächenausstattung………………….. 1,71 m²/EW
Großflächiger Einzelhandel ………………….. 42 Betriebe
92.500 m² VKF (61 %)
Verkaufsfläche (NuG) ……………………........ 39.000 m² (26 %)
Verkaufsflächenausstattung (NuG) ………...... 0,44 m²/VKF NuG pro EW
Zentralität (NuG) ……………………………….. 0,85
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau …… 92,72
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft …………….. 477 Mio. Euro
Einzelhandelsrelevanter Umsatz ……………... 430 Mio. Euro
Einzelhandelsrelevante Zentralität ………….... 0,90
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019; IFH Retail Consultants 2017, Köln; eigene Berechnung, vorläufige Ergebnisse
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Quelle: * Stand: 12.11.2018; Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019; gerundete Werte, vorläufige Ergebnisse;
BBE Handelsberatung: Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Unna – Fortschreibung 2018;
Junker-Kruse: Zentren- und Einzelhandelskonzept für die Stadt Castrop-Rauxel, Fortschreibung 2016
Eckdaten Einzelhandelsbestand 2019
Lünen 2019 Unna 2018 Castrop-
Rauxel 2015
Einwohner 88.516* 60.900 74.769
Gesamtzahl
Einzelhandelsbetriebe 454 359 382
Gesamtverkaufsfläche 151.500 m² 138.900 m² 113.400
ᴓ Verkaufsfläche je Betrieb 334 m² 387 m² 297 m²
Verkaufsfläche je Einwohner 1,71 m² / EW 2,3 m² / EW 1,52 m² / EW
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Verkaufsflächen nach Warengruppen
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019; eigene Berechnungen, gerundete Werte, vorläufige Ergebnisse
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0,00 0,20 0,40 0,60 0,80 1,00 1,20 1,40 1,60 1,80
Gartenmarktsortimente
Baumarktsortimente
Uhren, Schmuck
medizinische und orthopädische Artikel
Elektronik / Multimedia
Elektro / Leuchten
Möbel
Wohneinrichtung
Sport und Freizeit
Spielwaren / Hobbyartikel
Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren
Schuhe / Lederwaren
Bekleidung
PBS* / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher
Gesundheit und Körperpflege
Blumen (Indoor) / Zoo
Nahrungs- und Genussmittel
*=Papier / Büroartikel / Schreibwaren
Umsätze und Zentralitäten
Bevölkerungsrückgang, Strukturwandel im Einzelhandel / Zunahme des
Onlinehandels beeinflussen quantitative Entwicklungsspielräume
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Räumliche Angebotsschwerpunkte
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019, gerundete Werte, vorläufige Ergebnisse
35.250 m²
Innenstadt
8.200 m² STZ Brambauer
9.800 m² STZ Lünen Süd
20.800 m² SO Kupferstraße
2.350 m²
NVZ Alstedde
2.900 m² Cappenberger Straße
2.850 m² NVZ Brambauer (Ost)
2.100 m² NVZ Horstmar
2.500 m² NVZ Münsterstraße
Nordlünen
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Nahversorgungssituation
175 Betriebe mit
Kernsortiment NuG
(39 % aller Betriebe)
mit 38.970 m² Verkaufs-
fläche (26 % der Gesamt-
verkaufsfläche)
vielfältiger Betriebs-
typenmix
Verkaufsflächenausstattung
0,44 m² NuG/EW
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019, gerundete Werte, vorläufige Ergebnisse
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Nahversorgungssituation - strukturell
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019; eigene Darstellung, Supermärkte ohne Getränkemärkte
Marktzutritt LD 1.000 m²
Marktzutritt SM 1.400 m²
Lebensmitteldiscounter….. VKF 700-1.500 m², Mittelwert: 900 m² VKF
Supermärkte ……………... VKF 900 – 1.400 m², Mittelwert: 1.100 m² VKF
Verbrauchermärkte………. VKF 1.700-3.700 m², Mittelwert: 2.500 m² VKF
Verkaufsfläche m²/Betrieb
Anzahl
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Nahversorgungssituation - räumlich
Bei guter quantitativer und
struktureller Ausstattung ist
die fußläufige Erreichbarkeit
der Lebensmittel-märkte
teilweise eingeschränkt,
betroffen sind:
Stadtteile bzw. Siedlungs-
randbereiche wie Geist-
viertel, Niederaden,
Wethmar-Ost, Gahmen
mit z.T. weniger als 2.000
Einwohnern ist in diesen
Bereichen die absatzwirt-
schaftliche Tragfähigkeit für
strukturprägende
Lebensmittelmärkte nicht
gegeben
Quelle: Einzelhandelserhebung Junker+Kruse, 01/2019; eigene Berechnungen, eigene Darstellung
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Zwischenfazit Analyse
Innenstadt Lünen wichtigster Handelsstandort in der Stadt,
verfügt teilweise über hohe städtebauliche Qualität, zerfällt in Teilbereich
sortimentsspezifische Schwerpunkte im Nahrungs- und Genussmittelbereich,
Bekleidung sowie im Bereich Möbel und Bau- und Gartenmarktsortimente
Lünen wird seiner Funktion als Mittelzentrum weitgehend gut gerecht
räumlich weitgehend gut verteilte Nahversorgung
insgesamt ausgewogener Betriebsformenmix
teilweise moderne, zeitgemäße Betriebsgrößen
Handlungsbedarf
- aufgrund von Betriebsgrößen unterhalb heutiger Marktzutrittsgrößen
- hinsichtlich räumlicher Angebotslücken teilweise verbunden mit geringer
quantitativer Ausstattung (insbesondere Gahmen, Wethmar, Niederaden)
Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren sind wichtige
Kristallisationspunkte in den Stadtteilen
insgesamt umfassendes und differenziertes Einzelhandelsangebot
angemessene einzelhandelsrelevante Zentralität
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Konzeptionelle Bausteine
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Leitbild: Räumlich funktionale Gliederung
Einzelhandel sollte
in Abhängigkeit von Sortiments- und Größenstrukturen,
der zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen und
in funktionaler Ergänzung
auf ausgewählte Standorte im Lüner Stadtgebiet konzentriert werden!
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Übergeordnete
Entwicklungsziele
Umsetzungs-
empfehlungen
(Ansiedlungsregeln)
Lüner
Sortimentsliste
Masterplan Einzelhandel Lünen
Innenstadt, Nahversorgung und Fachmarktstandorte
Standortstruktur
(Zentrale
Versorgungsbereiche,
Nahversorgungs- und
Fachmarktstandorte)
Fundierte Grundlage für stadtentwicklungspolitische Entscheidungen sowie
zur Einzelhandelssteuerung in Lünen
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Übergeordnete Ziele
Sicherung und Stärkung der landesplanerischen Funktion der Stadt Lünen
als Mittelzentrum
Sicherung und Stärkung eines attraktiven Einzelhandelsangebotes in Lünen
Sicherung und Stärkung einer attraktiven Innenstadt
Sicherung und Stärkung eines Grund- und Nahversorgungsangebotes im
gesamten Stadtgebiet (funktionsfähige Nahversorgungszentren und
Nahversorgungsstandorte)
Sicherung und Stärkung der Stadtteilzentren Brambauer sowie Lünen-Süd
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Übergeordnete Ziele
Sicherung und Stärkung der funktional gegliederten, arbeitsteiligen
Versorgungsstruktur
Verhinderung konterkarierender Planungen
Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und anzusiedelnden
Einzelhandel
Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
Beachtung der Ziele, Grundsätze und Prüfkriterien des REHK ÖR
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Standortstruktur
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Standortstrukturmodell
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Standortstruktur
Entwicklungs-
bereich NV
Entwicklungs-
bereich NV
Nordlünen
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Zentrale Versorgungsbereiche und Sonderstandort
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Abgrenzungskriterien (ZVB)
Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger)
Einzelhandelsbesatz und -dichte
Funktionale Kriterien
Passantenfrequenz
Multifunktionalität der Nutzungen (öffentliche und private
Dienstleistungen, Gastronomieanbieter)
Städtebauliche Kriterien
Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung, etc.)
Barrieren (Straße, Bahnlinie)
Ladengestaltung und -präsentation
Bebauungsstruktur
Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur
städtebaulich integrierte Lage (zentral)
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ZVB Lünen – Abgrenzungsvorschlag 2019
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STZ Brambauer – Abgrenzungsvorschlag 2019
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STZ Lünen-Süd – Abgrenzungsvorschlag 2019
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Fachmarktagglomeration Kupferstraße (Vorschlag 2019)
Horizonte
Arbeitsförderung
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Lüner Sortimentsliste
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Lü
ne
r S
ort
ime
nts
lis
te
davon nahversorgungsrelevant
Apothekenwaren
Drogeriewaren, Körperpflegeartikel
Getränke
Nahrungs- und Genussmittel
Schnittblumen
Zeitungen / Zeitschriften
Augenoptik
Künstlerartikel / Bastelzubehör,
Bekleidung
Bücher
Computer und Zubehör
Elektrokleingeräte
Elektronik und Multimedia
Fahrräder und technisches Zubehör
Fotoapparate, Digitalkameras und Zubehör
Glas / Porzellan / Keramik
Handarbeitsbedarf / Kurzwaren / Meterware
Stoffe / Wolle
Haushaltswaren2
Heimtextilien, Gardinen / Dekostoffe
Hörgeräte
Kinderwagen
Lederwaren/Taschen/Koffer / Regenschirme
medizinische und orthopädische Artikel
Modellbau inkl. Zubehör
Musikinstrumente und Zubehör
Papier, Büroartikel, Schreibwaren
Parfümerie- und Kosmetikartikel
Sammlerbriefmarken und –münzen
Schuhe
Spielwaren
Sportartikel / -kleingeräte (ohne Sportgroßgeräte)
Sportbekleidung
Sportschuhe
Uhren / Schmuck
Wohneinrichtungsartikel–Kunstgewerbe,Bilder, -rahmen
Anglerartikel (ohne Bekleidung und Schuhe)
Bauelemente, Baustoffe
Baumarktspezifisches Sortiment
Bettwaren / Matratzen
Boote und Zubehör
Campingartikel
Elektrogroßgeräte
Erotikartikel
Gartenartikel / -geräte
Jagdartikel, Waffen und Zubehör
Kamine / Kachelöfen / Heizungen
Kfz-, Caravan- und Motorradzubehör
Motorradbekleidung
Kfz- und Motorradhandel*
Lampen und Leuchten, Leuchtmittel
Möbel
Pflanzen / Samen
Rollläden / Markisen
Reitsportartikel (ohne Bekleidung und Schuhe)
Sportgroßgeräte
Teppiche (Einzel- und Rollware), Bodenbeläge
Topf- und Zimmerpflanzen
Zoologische Artikel, Heimtierfutter, Hygieneartikel für
Heim- und Kleintiere, lebende Tiere
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Steuerungsgrundsätze
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Bagatellgrenze
Steuerungserfordernis für Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit
Kompletter Ausschluss des zentren- und nahversorgungsrelevanten
Einzelhandels außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche rechtlich
umsetzbar, jedoch politisch schwer zu vermitteln
Traditionell gewachsene Versorgungsstruktur, z.B. zur Nahversorgung
Verkaufsflächenobergrenze von 150 m² / Betrieb, städtebauliche integrierte
Lage, keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
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Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem
Kernsortiment gem. Lüner Sortimentsliste sollen in zentralen
Versorgungsbereichen liegen.
Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs-
relevantem Kernsortiment außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in
städtebaulich integrierter Lage liegen, wenn sie der Nahversorgung dienen.
Betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment dürfen nicht in
Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden.
Grundsatz 1 zur Einzelhandelsentwicklung
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment
Ziel:
Sicherung und Stärkung einer wohnortnahen Versorgung der
Bevölkerung im Stadtgebiet
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Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment
(sowohl großflächig als auch unterhalb 800 m² Verkaufsfläche) sollen im
zentralen Versorgungsbereich Innenstadt liegen.
Standorte für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem
Kernsortiment sollen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt oder den
Stadtteil- und Nahversorgungszentren liegen.
Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen nicht in Gewerbe- und
Industriegebieten angesiedelt werden.
Grundsatz 2 zur Einzelhandelsentwicklung
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment
Ziel:
Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
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Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment können in den zentralen Versorgungsbereichen liegen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten können aufgrund ihres hohen Flächenbedarfs z.T. nicht in
die gewachsenen Zentren integriert werden. Sie dürfen daher auch an
eigens ausgewiesenen Sonderstandorten angesiedelt werden. Der
definierte Standort Kupferstraße gilt als Vorrangstandort für die Ansiedlung
solcher Betriebe.
Zentrenrelevante Randsortimente sind gem. LEP NRW bzw. REHK ÖR zu
beschränken.
Grundsatz 3 zur Einzelhandelsentwicklung
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment
Ziel:
Konzentration auch des nicht zentrenrelevanten Einzelhandels
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„Handwerkerprivileg“
Bestandsschutz
Grundsätze zur Einzelhandelsentwicklung
Ziel:
Erhaltung der Funktion und des Charakters von Gewerbegebieten
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Der Masterplan Einzelhandel soll
nicht den Wettbewerb verhindern
den Einzelhandel an städtebaulich sinnvolle Standorte lenken
nicht die Entwicklung und Profilierung Lünens einschränken
nicht bestimmte Betriebstypen oder Betreiber ausschließen
Der Masterplan Einzelhandel soll
zur Sicherung und Stärkung der Innenstadt, der Stadtteil- und
Nahversorgungszentren sowie der Versorgungsstrukturen beitragen
die Kommunikation und die Kooperation der Akteure fördern
Der Beschluss der Fortschreibung des Masterplans setzt ein Signal
nach außen und schafft die notwendige Eigenbindung hinsichtlich
gemeinsamer Ziele.