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Master - Thesis - WTIG.ORG · Master - Thesis Analyse des IST – Zustandes zu Implantat -...

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Master - Thesis Analyse des IST Zustandes zu Implantat - bedingten Messausfällen bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld MRT als Alleingerät am Beispiel des Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus Verfasser: Philipp Bretterebner Pfunerweg 48, 5600 St. Johann im Pongau Matr. Nr.: 1364115 Universitätslehrgang: Management im Gesundheitswesen (Technik im GW) Anzahl der Wörter/Seiten: 11912 / 60 Abgabedatum: 10.05.2015 zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science am Zentrum für Management im Gesundheitswesen der Donau-Universität Krems Fachbetreuer: Prim. Dr. med. univ. Oliver J. Sommer Begutachter/Opponent Ass.- Prof. i.R. Dr. Albin Krczal Ich versichere: 1. dass ich die Master-Thesis selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient habe. 2. dass ich dieses Master-Thesis Thema bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe. 3. dass diese Arbeit mit der vom Begutachter beurteilten Arbeit übereinstimmt. Datum der Einreichung: 10.05.2015 ________________ Ph. Bretterebner
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Master - Thesis

Analyse des IST – Zustandes zu Implantat - bedingten Messausfällen bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld – MRT als Alleingerät –

am Beispiel des Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus

Verfasser: Philipp Bretterebner Pfunerweg 48, 5600 St. Johann im Pongau

Matr. Nr.: 1364115

Universitätslehrgang: Management im Gesundheitswesen (Technik im GW)

Anzahl der Wörter/Seiten: 11912 / 60

Abgabedatum: 10.05.2015

zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Science am Zentrum für Management im Gesundheitswesen

der Donau-Universität Krems

Fachbetreuer: Prim. Dr. med. univ. Oliver J. Sommer

Begutachter/Opponent Ass.- Prof. i.R. Dr. Albin Krczal Ich versichere: 1. dass ich die Master-Thesis selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen

und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient habe. 2. dass ich dieses Master-Thesis Thema bisher weder im In- noch im Ausland (einer

Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

3. dass diese Arbeit mit der vom Begutachter beurteilten Arbeit übereinstimmt.

Datum der Einreichung: 10.05.2015 ________________ Ph. Bretterebner

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Abstract

I

Abstract

Im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus wurde 2013 ein neuer Hochfeld–

Magnetresonanztomografie – Scanner (MRT) mit einer Magnetflussdichte von 3

Tesla, als Alleingerät eingebaut. Für diese Anlage gelten geänderte physikalische

Bedingungen und erhöhte Gefahrenpotentiale, im Hinblick auf Patienten mit

Implantaten, gegenüber Systemen mit Magnetflussdichten von 1,5 Tesla. Eine

Vielzahl von Implantaten ist entweder bezüglich ihrer Kompatibilität mit 3 Tesla–

Systemen nicht getestet, oder diese Implantate sind für Anlagen, mit entsprechend

hoher Feldstärke, als nicht kompatibel zu betrachten. Aus der theoretischen

Abhandlung der Thematik entwickelte sich die Forschungsfrage: „Inwieweit

resultieren aus der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT–Anlage im

Kardinal Schwarzenberg‘schen Krankenhaus im Jahr 2013 als Alleingerät erhöhte

Patienten- und Messausfälle gegenüber einer 1,5 Tesla Standardanlage bei

Patienten mit aktiven und passiven Implantaten?“ Ziel der Arbeit stellte die Ermittlung

repräsentativer Daten zu Patientenausfällen (IST–Zustand) und die Sensibilisierung

einer definierten Zielgruppe (Geschäftsführung und Einkauf) hinsichtlich der

Problematik dar. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden anhand der aktuellen Literatur,

die Wechselwirkungen und Gefahrenpotentiale in der Hochfeld–MRT erörtert und mit

denen einer Standard 1,5 Tesla–Anlage verglichen. Um repräsentative Daten in

Bezug auf Patientenausfälle zu erlangen wurde der theoretischen Abhandlung eine

empirische Studie (Evaluierungszeitraum vier Wochen) angeschlossen. Zu diesem

Zweck wurde ein Ermittlungsblatt generiert, in welchem die notwendigen Daten

erfasst wurden. Mittels der Studie konnten im Beobachtungszeitraum, in welchem

340 Patienten untersucht wurden, 75 Patienten mit Implantaten ermittelt werden. Bei

zehn dieser Patienten konnte, aufgrund fehlender MR–Kompatibilität der Implantate,

keine Untersuchung durchgeführt werden (2,9%). 60% dieser Patientenausfälle sind

auf eine fehlende Kompatibilität mit der, im KH–Schwarzach als Alleingerät

implementierten 3T–Anlage, zurückzuführen. Diese Patienten hätten an einem

Scanner mit niedrigerer Magnetflussdichte gemessen werden können.

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Inhaltsverzeichnis

1

Inhaltsverzeichnis

Abstract .............................................................................................................. I

Inhaltsverzeichnis ............................................................................................ 1

1. Einleitung ...................................................................................................... 3

1.1 Problemstellung ........................................................................................ 3

1.2 Ziele der Arbeit ......................................................................................... 4

1.3 Methodik ................................................................................................... 5

2. Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT ................... 7

2.1 Das Funktionsprinzip der MRT ................................................................. 7

2.1.1 Der Magnet, das Statische Magnetfeld (Bo) und die Gefahren ......... 9

2.1.2 Das Gradienten-System und die Gefahren ..................................... 12

2.2 Das Hochfrequenzsystem und die Gefahren .......................................... 14

2.3 Die potentiellen Gefahren in der MRT im Überblick ................................ 18

2.4 Parametervergleich Philips Ingenia 3T und Philips Ingenia 1,5T ............ 19

2.5 Normen und Standards ........................................................................... 22

3. Implantate ................................................................................................... 28

3.1 Aktive medizinische Implantate ............................................................... 29

3.1.1 Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Neurostimulatoren .............. 29

3.1.2 Cochlea-Implantate ......................................................................... 32

3.1.3 Magnetisch gesteuerte Implantate .................................................. 33

3.2 Nicht aktive Implantate ............................................................................ 34

3.2.1 Orthopädische Implantate ............................................................... 35

3.2.2 Gefäßimplantate ............................................................................. 36

3.3 Prozess und Beteiligte Implantat-Abklärung KH–Schwarzach ................ 38

3.4 Kennzeichnungsvorgabe gemäß ASTM F2503 ...................................... 40

3.5 Problemfelder der Implantat-Abklärung .................................................. 42

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Inhaltsverzeichnis

2

4. Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach ............................. 45

4.1 Zusammenfassung ................................................................................. 45

4.2 Methodik ................................................................................................. 46

4.3 Ergebnisse .............................................................................................. 47

4.3.1 Kontrolle der ermittelten Patienten- und Leistungszahlen ............... 47

4.3.2 Patienten- und Leistungszahlen 2014 im Vergleich zu 2012........... 49

4.3.3 Implantat–Aufkommen .................................................................... 49

4.3.4 Ausfallsrate aufgrund fehlender MR–Kompatibilität ........................ 51

4.3.5 Recherche–Aufwand / Recherche–Wege ....................................... 52

4.3.6 Finanzielle Auswirkungen Patientenausfälle ................................... 53

5. Diskussion und Schlussfolgerung ........................................................... 54

6. Zusammenfassung und Ausblick ............................................................. 58

Literaturverzeichnis ....................................................................................... 61

Abbildungsverzeichnis .................................................................................. 65

Tabellenverzeichnis ....................................................................................... 67

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 68

Anhang ............................................................................................................ 69

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Einleitung

3

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Wechselwirkungen in der Magnetresonanztomografie (MRT) mit ferro- und

diamagnetischen Stoffen sowie mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten

(AIMG) stellen im klinischen MR-Betrieb ein omnipräsentes Gefahrenpotential dar.

Die physikalischen Wechselwirkungen in den drei Hauptfeldern (statisches

Magnetfeld, Gradienten-Feld, Hochfrequenz–Feld) der Magnetresonanztomografie,

die bei 1,5T- (Tesla) und 3T–Anlagen differieren, haben unterschiedliche,

feldspezifische Gefahrenpotentiale, welche besonders bei Patienten1 mit aktiven und

inaktiven Implantaten genau zu evaluieren sind. (vgl. Mühlenweg/Grün et al. 2012:

22ff)

Die veränderten physikalischen Bedingungen in der 3 Tesla Hochfeld–MRT

gegenüber der Standard-1,5T–MRT und teils unvollständige Angaben zur MR–

Kompatibilität seitens der Implantat-Hersteller, konfrontieren das Kardinal

Schwarzenberg’sche Krankenhaus als Betreiber, der eine 3T–MRT als Alleingerät

implementiert hat, subjektiv empfunden, mit der Problematik vermehrter Messausfälle

und deutlich erhöhtem Rechercheaufwand für das radiologische Personal hinsichtlich

Implantat-Tauglichkeit.

Nach eingehender Literaturrecherche und Kontakt zu Dr. M. Mühlenweg, der sich

intensiv mit dem Thema MR-Sicherheit beschäftigt, ist festzuhalten, dass es wohl

Studien und Publikationen zu den Themen MR-Sicherheit und Wechselwirkungen in

der Hochfeld–MRT gibt, jedoch keine Arbeiten, die sich mit der Problematik einer 3-

Tesla-Anlage bei Alleinimplementierung beschäftigen. Eine Studie am AKH Wien

2008 zum Optimierungsprozess der MR–Sicherheit durch M. Mühlenweg zeigte auf,

dass 62,5% der wegen Untauglichkeit ausgefallenen Patienten bei 3T an Scannern

mit niedrigerer Magnetflussdichte wieder vorstellig wurden. (vgl. Mühlenweg

2012:77)

1 Anmerkung: In der vorliegenden Arbeit wird, um den Lesefluss nicht zu stören, durchgängig die männliche Form verwendet. Angesprochen werden beide Geschlechter gleichermaßen.

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Einleitung

4

Für die nächsten Jahre ist ein verstärkter Einzug der 3T–Hochfeld–MRT auch im

klinischen Betrieb von Schwerpunktkrankenhäusern und im niedergelassenen

Bereich zu erwarten. Für diese Bereiche liefert die Arbeit wichtige Daten über

Messausfälle, Rechercheaufwand und Häufigkeit verschiedener Implantat – Klassen.

Besonderes Interesse an den Daten bekunden Vertriebsingenieure namhafter

Hersteller von MRT–Anlagen.

Eine kurze, nicht repräsentative Vorevaluierung am Radiologischen Institut des

Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhauses im November 2013 hat gezeigt, dass

es tatsächlich Messausfälle und teils erhebliche Zeitverzögerungen aufgrund

aufwendiger Implantat-Recherche seit der 3T-Implementierung gibt.

Interdisziplinäre Gespräche mit zuweisenden Abteilungen, externen Zuweisern und

Einkauf zeigen auf, dass die Problematik der veränderten Bedingungen bei 3 Tesla

kaum bekannt ist.

Aufgrund der veränderten physikalischen Bedingungen in der Hochfeld–MRT, welche

in Kapitel 2 erörtert werden, lässt sich folgende Hypothese ableiten:

„Bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT als Alleingerät kommt

es zu vermehrten Messausfällen gegenüber 1,5 Tesla-Anlagen bei Patienten mit

aktiven und passiven Implantaten.“

Aus dieser Hypothese wird folgende Forschungsfrage abgeleitet:

„Inwieweit resultieren aus der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT–

Anlage im Kardinal Schwarzenberg‘schen Krankenhaus im Jahr 2013 als

Alleingerät erhöhte Patienten- und Messausfälle gegenüber einer 1,5 Tesla-

Standardanlage bei Patienten mit aktiven und passiven Implantaten?“

1.2 Ziele der Arbeit

Das primäre Ziel der Arbeit ist die Ermittlung repräsentativer Daten zu Implantat-

bedingten Messausfällen durch die Alleinimplementierung der 3T–Anlage im KH-

Schwarzach, sowie die Evaluierung des Zeitaufwandes für die Implantat-Recherche,

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Einleitung

5

daraus resultierend die Beantwortung der Forschungsfrage und die Abschätzung

möglicher finanzieller Konsequenzen für das KH-Schwarzach. Die Bearbeitung

erfolgt im empirischen Teil der Arbeit in Kapitel 4.

Ein sekundäres Ziel stellt die Aufarbeitung der theoretischen Grundlagen in der MRT

sowie die Erörterung der Implantat-Problematik für die Zielgruppen Geschäftsführung

und Einkauf dar, mit der Absicht, diese hinsichtlich der Thematik zu sensibilisieren,

da diese Berufsgruppen in der Regel eine entscheidende Rolle beim Ankauf von

MRT–Anlagen und diversen Medizinprodukten spielen. Die Abarbeitung dieser

Thematik anhand der aktuellen Literatur findet sich im theoretischen Teil der Arbeit in

den Kapiteln 2 und 3.

Gegliedert ist die Arbeit in einen Literaturteil (Kapitel 2 und 3) und einen empirischen

Teil (Kapitel 4). In den Kapiteln 5 und 6 finden sich Diskussion und Schlussfolgerung

sowie die Zusammenfassung und der Ausblick.

1.3 Methodik

Die Arbeit ist gegliedert in einen Literaturteil (Kapitel 2 und 3) und in einen

empirischen Teil (Kapitel 4). Methodisch werden im Literaturteil die physikalischen

Hintergründe und Wechselwirkungen anhand der aktuellen Literatur als State oft Art

dargestellt, und es werden relevante Parameter der 3-Tesla Hochfeld–MRT mit der

Standard 1,5-Tesla MRT verglichen.

Die Aufbereitung der Thematik erfolgt mit Augenmerk auf die Zielgruppen

Geschäftsführung und Einkauf. Daher werden in dieser Arbeit physikalische

Grundlagen und Technik vereinfacht und angepasst an die Bedürfnisse der

Zielgruppen dargestellt.

Die Themenbereiche im Literaturteil sind:

Wechselwirkungen und Gefahrenpotentiale in den drei Hauptfeldern

(magnetisches Gleichfeld / Gradienten-Feld / Hochfrequenz-Feld)

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Einleitung

6

Physikalische Unterschiede 1,5 Tesla / 3 Tesla

Definition und Gefahrenpotentiale von aktiven und nicht aktiven Implantaten

Gegenüberstellung relevanter Parameter Philips Ingenia 1,5 Tesla und Philips

Ingenia 3 Tesla

Implantat–Problematik und Implantate im Allgemeinen

Im empirischen Teil erfolgt die quantitative Erhebung repräsentativer Daten mittels

Evaluierungsbögen, Phönix PACS (Picture Archieving and Communication System)

und KIS (Krankenhaus Informationssystem). Der empirische Teil dient der

Beantwortung der eingangs beschriebenen Forschungsfrage und der

Verifikation/Falsifikation der aufgestellten Hypothese. Bei den ermittelten Daten

handelt es sich hauptsächlich um Primärdaten. Die Darstellung der Ergebnisse

erfolgt in Kapitel 4. Interpretiert und analysiert werden die Daten in Kapitel 5

(Diskussion und Schlussfolgerung). Als Evaluierungszeitraum wurde März 2014

gewählt.

Die Evaluierung umfasst folgende Teilbereiche:

Kontrolle der ermittelten Patienten- und Leistungszahlen

Patienten- und Leistungszahlen (Ingenia 3T) im Vergleich zu 2012 (Magnetom

1,5T)

Patienten mit Implantaten / Verteilung der Implantate

Übersicht Patientenausfälle

Recherche–Wege / Recherche–Aufwand

Für die Darstellung der Ergebnisse werden Tabellen und Diagramme aus MS-Excel

verwendet.

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

7

2. Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

Im folgenden Kapitel werden die generelle Funktionsweise der MRT und

physikalische Grundlagen sowie Wechselwirkungen in den drei Hauptfeldern und

potentielle Gefahren in der MRT für die Zielgruppen Geschäftsführung und Einkauf,

anhand der aktuellen Literatur aufbereitet. Da es sich bei der definierten Zielgruppe

um einen Personenkreis handelt, der keine explizite Fachkenntnis hinsichtlich MR–

Technik und MR–Sicherheit besitzt, aber dennoch für die Entscheidungsfindung

hinsichtlich des Kaufes einer MRT–Anlage oder Beschaffung von Medizinprodukten

als Generalist fundiertes Basiswissen benötigt, wird im Folgenden die komplexe und

anspruchsvolle Thematik zielgruppenorientiert aufbereitet. Dieses Wissen bezüglich

der Thematik und Problematik ermöglicht den Zielgruppen bei der

Entscheidungsfindung die richtigen Fragen zu stellen und eröffnet eine zusätzliche

Sichtweise.

2.1 Das Funktionsprinzip der MRT

Die Magnetresonanztomografie stellt neben der Ultraschalldiagnostik die einzige

radiologische Untersuchungsmethode dar, bei der es möglich ist, ohne Anwendung

ionisierender Strahlung und ihrer zellschädigenden Wirkung zwei- und

dreidimensionale Bilder des menschlichen Körpers zu erzeugen. Die Funktionsweise

der Kernspintomografie beruht auf dem Prinzip der magnetischen Kernresonanz.

Alle Atomkerne mit ungerader Anzahl an Protonen und Neutronen besitzen einen

Eigendrehimpuls, den Kernspin. Die häufigsten im menschlichen Körper

vorkommenden Atome mit den entsprechenden Eigenschaften sind Wasserstoff,

Stickstoff, Natrium und Phosphor. Da Wasserstoff im menschlichen Körper das

häufigste Element darstellt, tragen zur Generierung der Bilddaten hauptsächlich die

Wasserstoffatome bei. Statistisch sind diese Wasserstoffatome in alle

Raumrichtungen verteilt. Bei der Kernspintomografie befindet sich der menschliche

Körper in einem starken, statischen Magnetfeld, welches die Wasserstoffatome

entlang der Feldrichtungen des Hauptmagnetfeldes entweder parallel oder

antiparallel ausrichtet. Bei Körpertemperatur und entsprechender Feldstärke

überwiegt minimal die Anzahl der parallelen Kerne. Physikalisch addiert sich die

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

8

Wirkung des Eigendrehimpulses in gleicher Richtung und neutralisiert sich in

entgegengesetzter Richtung. Somit trägt nur ein sehr geringer Teil, etwa sieben aus

einer Million Wasserstoffatomen zu einem Signal bei. Zusätzlich zur Eigenrotation

findet eine Kreiselbewegung entlang der Feldlinien des statischen Magnetfeldes

statt, deren Frequenz von der Magnetfeldstärke abhängt und als Larmor-Frequenz

bezeichnet wird. Werden nun elektromagnetische Hochfrequenzen, die der Larmor-

Frequenz der ausgerichteten Wasserstoffatome entsprechen, eingestrahlt, wird

deren Ausrichtung beeinflusst und die Atome werden dem Impuls entsprechend um

90° oder 180° umgeklappt. Dieser Vorgang wird als Kernspinresonanz bezeichnet.

Sobald die Hochfrequenz-Einstrahlung beendet ist, beginnen sich die

Wasserstoffatome in ihre Ausgangslage zurückzuklappen. Dies bezeichnet man als

Kernrelaxation. Durch dieses Zurückklappen wird ein elektromagnetisches

Induktionsfeld (Signal) erzeugt, das mittels Empfängerantennen aufgefangen wird.

Die Zeiten für die Kernrelaxation stellen Naturkonstanten dar und sind nicht

veränderlich, was bedeutet, dass jedes Gewebe charakteristische Relaxationszeiten

hat. Das Signal, das mittels weiterer Magnetspulen örtlich zugeordnet wird und der

Frequenz des zuvor eingestrahlten Impulses entspricht, wird verstärkt und daraus

werden in weiterer Folge Bilddaten generiert. (vgl. Laubenberger/Laubenberger

1999: 355ff; Weishaupt/Koechli et al. 2009: 1ff)

Die zur Erstellung und Generierung von Bilddaten notwendigen Hauptkomponenten

eines Kernspintomografen sind ein Faraday’scher Käfig, ein supraleitender Magnet

zur Erzeugung des statischen Magnetfeldes, das Gradienten-System zur

Ortskodierung des MR–Signals, das Hochfrequenzsystem zur Protonenanregung

und diverse Shim-Spulen zur Homogenisierung des Magnetfeldes. Im Folgenden

werden die drei Hauptkomponenten Magnet, Gradienten- und Hochfrequenzsystem

erläutert und ihre spezifischen Gefahrenpotentiale erörtert. In Abbildung 1 sind die

wesentlichen Komponenten einer MRT abgebildet.

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

9

Abbildung 1: Komponenten einer MRT.2

2.1.1 Der Magnet, das Statische Magnetfeld (Bo) und die Gefahren

Der Magnet dient zur Erzeugung eines permanenten, homogenen, statischen

Magnetfeldes B0. Die erzeugte Magnetfeldstärke wird in T (Tesla) angegeben und

entspricht bei 1,5 bis 3 Tesla–Anlagen dem 30 000 – 60 000-fachen des

Erdmagnetfeldes. In der klinischen Routine (1,5T und 3T) werden ausschließlich

supraleitende Magnete verwendet, da durch diese supraleitenden Magnete

entsprechend hohe Magnetfeldstärken und die notwendige Homogenität des

Magnetfeldes erreicht werden. Supraleitende Magnete stellen Elektromagnete,

zumeist aus Niob–Titan–Legierungen dar, bei denen durch eine Zylinderspule

elektrischer Strom beinahe verlustfrei fließt (Kühlung mittels flüssigem Helium auf

269°Celsius = 4,2 Kelvin). Dadurch wird ein statisches Magnetfeld proportional zum

fließenden Strom erzeugt. Wenn das entsprechende Magnetfeld aufgebaut ist, ist es

unabhängig von einer externen Stromzufuhr und existiert solange, bis die

Supraleitung unterbrochen wird. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 34)

Die Vorteile eines höheren statischen Magnetfeldes liegen vorwiegend in einem

höheren Signal zu Rauschverhältnis, welches die Bildqualität positiv beeinflusst, der

höheren Detailauflösung und der theoretisch doppelt so schnellen

Bilddatenakquisition. Des Weiteren gibt es Anwendungen, wie etwa die

Diffusionsbildgebung oder die MR–Spektroskopie, welche nur bei 3 Tesla–Scannern

mit den notwendigen Signalstärken durchgeführt werden können. Als nachteilig sind

2 http://www.slideplayer.org/slide/205428/# [20.04.2015]

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

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eine höhere Artefakt-Anfälligkeit und die Probleme hinsichtlich Patientensicherheit zu

sehen. (vgl. Schmitt/Grosu et al. in: Der Radiologe 2004: 31)

Die Auswirkungen auf den menschlichen Körper, die Wechselwirkungen mit

metallischen Objekten und die daraus resultierenden Gefahren des statischen

Magnetfeldes B0, welches permanent vorhanden ist und bei 3T–Scannern dem

60 000-fachen des Erdmagnetfeldes entspricht, werden wie folgt dargestellt:

Physiologische Effekte:

Durch die Einwirkung eines starken magnetischen Feldes (ab 3 Tesla) auf den

menschlichen Organismus kann es vorübergehend zu Schwindel, Übelkeit, Tinnitus

und optischen Sinneseindrücken (Lichtwahrnehmungen) kommen. Diese Effekte

stellen reversible Ereignisse dar und Langzeitfolgen wurden bis dato nicht

beschrieben. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 56)

Wechselwirkung mit metallischen Objekten:

Die Hauptgefahr des statischen Magnetfeldes B0 ist die Wirkung auf magnetische

oder magnetisierbare Objekte und Stoffe, die vom permanent vorhanden Magnetfeld

geschossartig in die Mitte des Scanners gezogen werden können (Missile- oder

Projektil-Effekt) und dabei schwere Personen-, Sach- und Scannerschäden

verursachen können. Die Stärke der Anziehung ist abhängig von der Stärke des

Magnetfeldes, der Magnetisierbarkeit diverser Objekte, ihrer magnetisierbaren Masse

(große, schwere Objekte beschleunigen stärker als kleine, leichte Objekte) und der

Entfernung zum Magneten. Mitunter wurden schwere und tödliche Unfälle durch

Gasflaschen, Patientenliegen, Stühle und Infusionsständer verursacht, die aufgrund

fehlenden Wissens oder Unachtsamkeit in den Nahbereich des Magnetfeldes

gebracht wurden. Unerlässlich um solche Unfälle zu vermeiden, ist die

Kennzeichnung der Gegenstände im Nahbereich des Scanners als MR–Sicher oder

Nicht–Sicher und die rigorose Kontrolle von Patienten, Begleitpersonen und

Personal vor Betreten des Gefahrenbereiches. Als Gefahrenbereich (=

Kontrollbereich) ist der Bereich mit einem Wert von 0,5 mT (5 Gauß) definiert. Dieser

ist zu kennzeichnen und beschränkt sich bei modernen Magneten, begrenzt durch

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

11

aktive magnetische Abschirmungen, auf etwa 6 m (= Scan–Raum). (vgl.

Mühlenweg/Grün et al. 2012: 24f)

Die magnetischen Feldlinien und der 0,5 mT-Bereich des im Kardinal

Schwarzenberg’schen Krankenhaus implementierten 3T–Scanners und des Ingenia

1,5T-Scanners sind Abbildung 2 zu entnehmen.

Abbildung 2: Verteilung der Magnetfeldlinien bei Philips Ingenia 1,5T- und 3T–Scannern (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

Verschiebung und Drehmomente:

Es besteht durch die Einwirkung des Magnetfeldes B0 die Gefahr der Verschiebung

oder des Drehmomentes von magnetischen oder magnetisierbaren Objekten im

menschlichen Körper. Diese magnetischen oder magnetisierbaren Objekte können

beispielsweise Metallsplitter im Auge oder im Weichteilgewebe sein, welche sich

durch das Magnetfeld dislozieren und zu Schädigungen führen können. Des

Weiteren handelt es sich dabei auch um die in Kapitel 3 beschriebenen aktiven

implantierbaren medizinischen Implantate und nicht aktiven Implantate, deren MR–

Kompatibilität oder Nicht–Tauglichkeit es genau zu evaluieren gilt, bevor der Scan–

Raum (Kontrollbereich) betreten werden kann. Die Tatsache, dass es diverse

Implantate gibt, die für 1,5T–Scanner als sicher zu betrachten sind, für 3T–Scanner

entweder nicht getestet beziehungsweise nicht oder nur bedingt sicher sind, stellt die

Grundlage für die Evaluierung in Kapitel 4 dar. Die Stärke der wirkenden Kräfte

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

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(Verschiebung und Drehmoment) kann proportional zur Stärke des Magnetfeldes

steigen. Von diesen Kräften geht eine erhebliche Gefahr aus. Hauptverantwortlich für

diese Torsionskräfte ist die Stärke des maximalen räumlichen Gradienten des

statischen Magnetfeldes („highest spatial gradient of magnetic field“), welche bei der

im Kardinal Schwarzenberg’schen 3 Tesla–Anlage einen Wert von 17 mT/m (1700

G/cm)3 aufweist und hinsichtlich einer abzuklärenden Implantat-Tauglichkeit einen

wichtigen Parameter darstellt. (vgl. Schenk, in Magn. Res. Imaging: 2001)

In diversen Fachzeitschriften, bei den Ausbildungen zum MR–

Sicherheitsbeauftragten und von Applikationsspezialisten wird laufend darauf

hingewiesen, dass eine sichere Testung für 1,5 Tesla und komplikationsfreie

vorangegangene Untersuchungen kein Indiz für 3 Tesla-Tauglichkeit liefern und die

Sicherheit der Implantate für unterschiedliche Magnetfeldstärken spezifisch

untersucht werden muss.

2.1.2 Das Gradienten-System und die Gefahren

Mittels stromdurchflossener Gradienten-Spulen werden zusätzlich zum

Hauptmagnetfeld B0 in den drei Raumrichtungen x, y und z weitere Magnetfelder

erzeugt. Diese räumlich linear veränderlichen Magnetfelder überlagern das statische

Magnetfeld und ermöglichen die Signalzuordnung im Raum (= Ortskodierung). Die

Gradienten-Felder sind um ein Vielfaches schwächer als das statische Magnetfeld

und sind von diesem unabhängig. Durch die Überlagerung ist das Gesamtmagnetfeld

nicht mehr homogen, sondern weist einen Gradienten auf. Dabei gilt, je dünner die

zu messenden Schichten sind, desto stärker ist der Gradient und kurze Messzeiten

resultieren aus einem schnellen Aufbau des Gradientenfeldes. Wichtige Parameter

der Gradienten sind der sogenannte „Gradienten-Hub“ (Maß für die Änderung des

Magnetfeldes pro Zeiteinheit in Tesla/Sekunde) und die Änderungsrate („Slew Rate“)

angegeben in milliTesla/Meter. Die Vorteile von starken, schnellen Gradienten liegen

vorwiegend in der schnellen Messzeit, einer hohen örtlichen Auflösung und

geringerer Artefakt-Neigung. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 38f)

3 Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

13

Die Feldstärke der Gradienten beträgt bei der im KH–Schwarzach implementierten

Philips Ingenia 3T–Anlage 45 mT/m (milliTesla/Meter)4 und darf bei der

Tauglichkeitsüberprüfung von Implantaten keinesfalls mit dem maximalen räumlichen

Gradienten des statischen Magnetfeldes („highest spatial gradient of magnetic field)

verwechselt werden, durch welchen die Verschiebungen und Drehmomente von

Implantaten und metallischen Objekten verursacht werden.5 Auf dieses Problem wird

in verschiedenen Publikationen und Standardwerken zur MR–Sicherheit laufend

hingewiesen. (vgl. Shellock 2011: 150)

Physiologische Effekte:

Durch die zeitliche Veränderung des Magnetfeldes werden elektrische Felder in das

menschliche Gewebe induziert. Diese Belastungen sind abhängig von der

Gradienten-Amplitude, der eingangs erwähnten Anstiegsrate („Slew Rate“), der Puls-

Form und Puls-Dauer, sowie der Anzahl der Pulse. Die Belastung wird als PNS

(Peripher Nerve Stimulation) errechnet. Die daraus resultierenden physiologischen,

reversiblen Effekte können magnetische Phosphene, Muskelzuckungen und

Schmerzen sein. Die maximal zulässigen PNS–Werte werden in Kapitel 2.4

beschrieben. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 59)

Lärm:

Ein weiteres Risikopotential stellt der durch wechselndes Ein- und Ausschalten der

Gradienten-Felder erzeugte Lärm dar, welcher charakteristisch für verschiedene

Sequenzen ist und Schalldruckpegel von bis zu 120 dB erreichen kann. Generell

bedeutet eine höhere Magnetfeldstärke eine größere Lärmbelastung. Moderne 3T–

Scanner sind durch adäquate Dämpfung nur unwesentlich lauter als 1,5T-Scanner

älterer Bauweisen. Zum Schutz muss dem Patienten zwingend ein Gehörschutz

(Kopfhörer o. ä.) angelegt werden. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 61)

4 Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1

5 http://www.imrser.org/PDF/2010.Shellock.AJR.Mag.Field.pdf. [28.03.2015]

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

14

Wechselwirkung mit metallischen Implantaten:

Durch die wechselnden magnetischen Felder werden elektrische Ladungen in

metallische Implantate induziert. Dieser induzierte Strom unterscheidet sich von den

in Kapitel 2.1.3 erläuterten Hochfrequenzwechselwirkungen durch seine Frequenz,

welche sich im kHz bewegt. Im Hochfrequenzsystem werden Frequenzen im mHz

erreicht. „Die relevanten Folgen sind weniger eine Erwärmung durch

Widerstandsverluste, wie sie bei HF-Feldern auftreten, sondern

Gewebsstimulationen durch implantierte Elektroden aktiver Stimulatoren in

funktionell sensitiven Strukturen wie z.B. Epi-, Myokard oder Gehirn.“ (vgl.

Mühlenweg/Schäfers et al. in: der Radiologe 2008: 261)

2.2 Das Hochfrequenzsystem und die Gefahren

Wie in Kapitel 2.1 erwähnt, hat das Hochfrequenzsystem (HF) die Aufgabe, die durch

das statische Magnetfeld ausgerichteten Protonen anzuregen, um sie um 90° oder

180° umzulegen, damit sie nach Abschaltung des HF–Impulses in ihre

Ausgangsposition zurückkehren und ein schwaches elektromagnetisches Feld

erzeugen. Die Bestandteile des HF–Systems sind: HF-Sender und HF–Verstärker,

Spulen (Antennen) sowie ein Analog–Digital–Konverter. Aufgrund der Empfindlichkeit

des Hochfrequenzsystems gegenüber äußeren Einflüssen wird der MR–Scan-Raum

als Farady’scher Käfig errichtet. Dieser Faraday’sche Käfig wird als HF–Kabine

bezeichnet. Erzeugt und wieder aufgefangen wird die Hochfrequenz über

sogenannte Resonatoren (Spulen), die als Sende- und Empfangsspulen fungieren.

Es werden verschiedene Spulen unterschieden: Körperspulen (BodyCOlLS) und

diverse Oberflächenspulen. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein 2010: 40ff)

Damit die Protonen angeregt werden, muss der eingestrahlte HF–Impuls genau der

Larmor-Frequenz entsprechen (Kapitel 2.1.). Der notwendige Frequenzbereich

beträgt bei 1,5T–Scannern 64 mHz und bei 3T–Scanner 128 mHz, was einer

Verdoppelung entspricht. Anders als bei den Frequenzen der Gradienten-Spulen im

kHz–Bereich, werden die elektromagnetischen Wechselfelder bei Frequenzen über

10 mHz durch die Widerstandsverluste in Wärme umgewandelt. (vgl.

Mühlenweg/Schäfers et al. in: der Radiologe 2008: 262)

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

15

Physiologische Effekte:

Die vorwiegende Wirkung des HF–Feldes auf menschliches Gewebe stellt die

Gewebeerwärmung dar. Da es kaum möglich ist, einen Temperaturanstieg im

Gewebe zu quantifizieren, wird die sogenannte SAR (Spezifische Absorptionsrate)

angegeben, welche die vom Körper aufgenommene Energie in W/kg

(Watt/Kilogramm) beschreibt und vom Gesetzgeber reglementiert ist. Ein sehr

wesentlicher, zu beachtender Punkt ist, dass mit steigender Magnetfeldstärke die

SAR–Werte zum Quadrat ansteigen. Die Änderung von 1,5T zu 3T bedingt eine

Erhöhung des SAR um das 4-fache. Bei den SAR–Werten wird in Ganzkörper-SAR

und Teilkörper–SAR unterschieden. Generell regeln Durchblutung und

Wärmeaustausch den Wärmeabtransport im Patienten, allerdings muss bei Kindern

und morbiden Patienten ein Anstieg des SAR über Normallevel vermieden werden.

Des Weiteren sollte die eine Schleifenbildung des Patientengewebes (Überkreuzen

von Armen und Beinen) vermieden werden. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein

2010: 57)

Beeinflussung von Implantaten und körpernahen Leitern durch HF–Felder:

Da metallische Implantate und körpernahe Leiter eine wesentlich bessere

Leitfähigkeit als Körpergewebe besitzen, führt dies zu einer Konzentration des HF–

Feldes im Implantat oder den Leitern. Daraus resultiert eine Antennenfunktion für

Radiofrequenzen. Die Leiter werden von einem Strom durchflossen, der Nerven

stimulieren und Verbrennungen hervorrufen kann. Davon betroffen sind sowohl

aktive implantierbare medizinische Implantate, wie Herzschrittmacher oder

Neurostimulatoren, als auch inaktive Implantate, wie Schrauben, Hüftprothesen oder

externe Fixateure. Besonders zu beachten ist die kritische Länge hinsichtlich der

resonanzbedingten Erwärmung. Diese beträgt bei 1,5 Tesla 26 cm und bei 3 Tesla

nur noch 13 cm, wodurch angeschlossene Stents und Prothesen mit dieser kritischen

Länge ein Problem darstellen können. (vgl. Mühlenweg/Grün et al. 2012: 36)

Die in den Kapiteln 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 geänderten physikalischen

Wechselwirkungen und Effekte bei 3 Tesla-Anlagen gegenüber 1,5 Tesla–Anlagen,

die zum Aufstellen der Hypothese „Bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

16

MRT als Alleingerät, kommt es zu vermehrten Messausfällen, bei Patienten mit

aktiven und passiven Implantaten“ berechtigen, werden wie folgt zusammengefasst:

Doppelt so starkes statische Magnetfeld B0 (1,5T = 30.000-faches

Erdmagnetfeld; 3,0T = 60.000-faches Erdmagnetfeld)

Wirkung bei gesättigten Materialien (z.B. Stahlschrauben) 2,5-fach zu 1,5

Tesla und bei paramagnetischen Stoffen 5-fach zu 1,5 Tesla6

Physiologische Effekte i.d.R. erst ab 3,0 Tesla – Anlagen

Unterschiedliche Kontrollbereiche (siehe dazu Abbildung 2)

Erhöhung der Torsionskräfte auf Implantate und metallische Objekte

proportional zum Magnetfeld (höherer maximaler räumlicher Gradient des

statischen Magnetfeldes)

Unterschiedliche Frequenzbereiche (1,5T = 64 mHz; 3,0T = 128 mHz)

4-fach erhöhtes SAR (Spezifische Absorptionsrate) bei 3 Tesla–Anlagen

Erhöhte PNS (Periphere Nervenstimulation) bei 3 Tesla–Anlagen

6http://www.camrt.ca/conferences/2013agc/presentations/MRI%20Safety%20Update_May20-2013.pdf [02.02.2015]

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

17

Abbildung 4: Die Betriebsarten gemäß IEC EN 60601-2-33 (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

Abbildung 5: Die 3 PNS – Stufen gemäß IEC EN 60601-2-33 (Quelle: Technical Description, Philips,

Ingenia Release 4.1)

Abbildung 3: Die gesetzlichen Grenzwerte (SAR Limits) gemäß IEC EN 60601-2-33 (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

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2.3 Die potentiellen Gefahren in der MRT im Überblick

An dieser Stelle werden die potentiellen Gefahrenquellen, die aus den verschiedenen

magnetischen Feldern, Hochfrequenzen und Bauteilen eines MRT–Scanners

resultieren, zur Übersicht aufgelistet:

Gefahren und Effekte durch das statische Magnetfeld B0:

Projektil- oder Missile Effekt

Torsionskräfte auf Implantate und metallische Objekte

Physiologische Effekte wie Schwindel, Kopfschmerzen und Lichtblitze (i.d.R.

erst ab 3 Tesla)

Fehlende EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) mit Medizintechnik und

AIMP

Gefahren und Effekte durch Gradienten-Felder:

PNS (Periphere Nervenstimulation)

Störung der Herzmuskeltätigkeit

Lärm bis 120 dB

Mögliche Spannungsinduktion in Implantate

Gefahren und Effekte durch das HF–System:

Gewebeerwärmung durch SAR (spezifische Absorptionsrate)

Verbrennungen und Erwärmung von Gewebe durch leitende Materialien

(Vorsicht bei kritischer Länge)

Verbrennungen bei Schleifenbildung (überkreuzte Hände/Füße)

Störung von elektronischen Geräten

Zusätzliche Gefahren stellen kryogene Flüssigkeiten und Gase, insbesondere die

Verdrängung von Sauerstoff durch Helium, kalte Flüssigkeiten und der

Positionierungslaser durch seine netzhautschädigende Wirkung dar.

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

19

Aufgrund des Vorliegens omnipräsenter Gefahren durch MR–Scanner und zur

Vermeidung von Unfällen sieht die in Kapitel 2.4 erläuterte Richtlinie IEC 60601-2-33

Sicherheitsbereiche innerhalb einer MR–Einheit vor. Dabei ist vor allem die

unmissverständliche Kennzeichnung des 0,5 mT–Bereiches zu beachten, der sich in

der Regel auf den Scanner-Raum beschränkt und im Kardinal Schwarzenberg’schen

Krankenhaus als grauer Bereich gekennzeichnet ist.

2.4 Parametervergleich Philips Ingenia 3T und Philips Ingenia 1,5T

Generell wird bei Implantaten, aktiv oder passiv, zwischen MR–safe, MR–unsafe und

MR–conditional unterschieden (Kapitel 3.3.2.). Im Folgenden werden die Parameter,

welche hinsichtlich der Systemkompatibilität bei bedingt MR–sicheren Implantaten

relevant sind beschrieben, und es werden diese Werte anhand der Philips Ingenia

1,5 Tesla- und 3 Tesla–Scanner verglichen. Dieser Parametervergleich ist insofern

wichtig, da der Vergleich es ermöglicht, die in Kapitel 4 ermittelten und dargestellten

Daten hinsichtlich der aufgestellten Hypothese zu interpretieren. Große Bedeutung

haben die Parameter auch für den Beschaffungsprozess von Medizinprodukten. Es

ist für ein Schwerpunktkrankenhaus, welches einen 3 Tesla MR–Scanner als

Alleingerät betreibt, notwendig, sich auch mit der Kompatibilität zwischen Scanner

und verwendeter Implantate zu beschäftigen, um etwaige Folgeuntersuchungen

durchführen zu können.

Die wesentlichen Parameter (beschrieben in Kapitel 2.1.1 – 2.1.3) und deren Werte

hinsichtlich Kompatibilität für Philips Ingenia 3 Tesla (2013 implementierter und

bestehender Scanner) und Philips Ingenia 1,5 Tesla (Alternativscanner mit 1,5 Tesla)

sind in Abbildung 6 dargestellt.7

7 Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

20

Ingenia 3 Tesla

KH - Schwarzach

Ingenia 1,5 Tesla

1. Das statische Magnetfeld B0 2,9 Tesla 1,7 Tesla

2. Die maximale Feldstärke des räumlichen Magnetfeldgardienten (max. spatial magnetic field Gradient)

17 T/m =

1700 Gauß/cm

8 T/m =

800 Gauß/cm

3. Gradienten Hub in mT/s8 45mT/s (1. Stufe) 45mT/s (1. Stufe)

4. Änderungsrate („slew rate“)9 200 mT/m/ms

(1. Stufe)

200 mT/m/ms

(1. Stufe)

5. Maximale SAR (Grenzwerte gemäß IEC EN 60601-2-33) bei Normal Mode 2 W/kg, bei 1. Stufe 4 W/kg

CAVE: Ganzkörper - SAR bei 3 Tesla bis zu 4fach erhöht

Abbildung 6: Parameterunterschiede Philips 3T zu Philips Ingenia 1,5T (Quelle: eigene Darstellung)

Die maximale Feldstärke des räumlichen Gradienten des Hauptmagnetfeldes ist

aufgrund fehlender Kompatibilität oftmals der Grund, eine MR-Untersuchung nicht

durchzuführen. Viele getestete Implantate begrenzen diesen Wert, der bei Ingenia 3

Tesla Scannern 1700 Gauß/cm entspricht, auf 720 Gauß/cm. Dieser Wert wird nur

lokal sehr begrenzt an der Gantry-Öffnung, wie in Abbildung 7 ersichtlich, erreicht.

Der angegebene Wert für diesen Parameter, der nicht mit dem Gradienten-

Magnetfeld verwechselt werden darf, wird in einem zylindrisch geformten Raum, wie

es die Gantry darstellt, allerdings mit der Entfernung von diesen „Maximalpunkten“,

wesentlich kleiner, siehe Abbildung 8. (vgl. Shellock/Kanal et al. in: AJR 2011:196:1-

4)

8 = Änderung des Magnetfeldes pro Zeiteinheit.

9 = Maximale Anstiegsrate.

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

21

Abbildung 8: Die Iso - Dosen - Linien im zylindrisch geformten Raum mit den angegebenen Feldstärken in T/m und Gauß/cm (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Entscheidung, ob eine Untersuchung

durchgeführt wird oder nicht, auch bei Nicht–Übereinstimmung diverser Parameter

der verantwortliche Radiologe unter Berücksichtigung aller Fakten zu treffen hat.

Im Idealfall sind die in Kapitel 3 beschriebenen Implantate hinsichtlich ihrer MR–

Kompatibilität getestet, gekennzeichnet und bei MR–conditional (bedingt MR-

sicheren) Produkten sind die Bedingungen angegeben, unter denen eine gefahrlose

Untersuchung möglich ist. Wenn die Parameter von Implantat und Scanner

übereinstimmen, ist eine gefahrlose Untersuchung bei getesteten Implantaten

möglich. Die Problemfelder in der Implantat-Abklärung werden im Unterkapitel 3.5

genauer beleuchtet.

Abbildung 7: Begrenzte Lokalisation des maximalen Gradienten des Hauptmagnetfeldes (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

22

2.5 Normen und Standards

In diesem Unterkapitel werden die wesentlichen Normen und Richtlinien zum Betrieb

eines Kernspintomografen übersichtlich dargestellt und kurz beschrieben. Dies stellt

insbesondere für die Geschäftsführung eine Notwendigkeit dar, da diese, als

Betreiber, trotz Delegation an fachkundiges Personal (MR – Sicherheitsbeauftragter)

in der Verantwortung steht.

Neben der europäischen Patientenschutzrichtlinie EMF (2004/40/EG), dem

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, dem MPG (Medizinproduktegesetz) und der

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) sind die wesentlichen Normen und

Richtlinien:

ÖVE/ÖNORM EN 60601-2-33 Teil 2: „Besondere Festlegungen für die

Sicherheit von Magnetresonanzgeräten für die medizinische Diagnostik“.

Diese Norm wurde unverändert aus der internationalen Norm der IEC (International

Electrotechnical Commission) 60601-2-33 übernommen. Sie regelt sämtliche

technischen und sicherheitsrelevanten Aspekte von MR–Scannern. Die Norm regelt

die Anforderungen an MR–Systeme, welche hinsichtlich der Sicherheit von Patienten

und externen und internen „MR–Arbeitern“ relevant und einzuhalten sind. Des

Weiteren gibt diese Norm einzuhaltende Grenzwerte sowohl für Patienten (SAR–

Limits, PNS–Grenzen) als auch für Mitarbeiter an. Im Anhang der ÖVE/ÖNORM EN

60601-2-33 sind Verbots- und Warnzeichen angeführt und dargestellt, die

verpflichtend als eine Maßnahme der Zutrittskontrolle anzubringen sind. (vgl. Grün in:

Handbuch MR-Sicherheitsbeauftragter:13f)

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

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Abbildung 9: Warn- und Verbotszeichen gemäß Anhang ÖVE/ÖNORM 60601-2-33. (Quelle: Technical

Description, Philips, Ingenia Release 4.1)

ASTM F2503: “Standard Practice for Marking Medical Devices and Other

Items for Safety in the MR Environment” und DIN 6877-1:

„Magnetresonanzeinrichtungen für die Anwendung am Menschen – Teil 1:

Kennzeichnungsvorschriften für Gegenstände im Kontrollbereich“.

Diese beiden Normen regeln im Wesentlichen die Kennzeichnungspflicht und die

Kennzeichnungsmerkmale von Sicherheitseinrichtungen und medizinischen Geräten

im Nahbereich von MR–Systemen. Sie legen die einheitliche Kennzeichnung von

Gegenständen im Kontrollbereich des Scanners fest. Dabei orientiert sich die DIN

6877-1 an der ASTM F2503. Die Kennzeichnungsempfehlungen beziehen sich

insbesondere auf „MR–sichere“, „bedingt MR–sichere“ und „MR–unsichere“ Teile und

Implantate. Die Definitionen gemäß DIN 6877-1 und ASTM F2503 hinsichtlich der

MR–Tauglichkeit und Kompatibilität von Gegenständen und daraus resultierend auch

von aktiven und passiven Implantaten lauten wie folgt:

MR–sicher (MR–safe) ist definiert als ein Zustand eines Gegenstandes, wenn dieser

in keiner Weise Patienten, Personal oder andere Personen, die sich innerhalb des

Kontrollbereiches (0,5 mT – Bereich) befinden, gefährdet. Dies bedeutet, der

Gegenstand oder das Implantat muss zu 100% frei von Metall sein, es darf nicht

leitend oder hochfrequenzreaktiv sein. Bei MR–sicheren Produkten muss die

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

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Unbedenklichkeit für alle Feldstärken (von 0,5T bis 7,0T) gewährleistet sein. (DIN

6877-1:2007)

Bedingt MR–sicher (MR–conditional): als bedingt MR-sicher ist gemäß DIN 6877-1

ein Gegenstand zu betrachten, der unter bestimmten und genau definierten

Bedingungen MR–sicher ist. Diese Bedingungen beinhalten die in den

vorangegangen Kapiteln beschriebenen Parameter wie die Feldstärke des statischen

Magnetfeldes, die „Slew–Rate“, den Gradienten-Hub, SAR, PNS und die maximale

Feldstärke des räumlichen Gradienten des Hauptmagnetfeldes. (DIN 6877-1:2007)

MR–unsicher (MR–unsafe) ist definiert als ein Zustand eines Gegenstandes, wenn

dieser Patienten, Personal oder andere Personen, die sich innerhalb des

Kontrollbereiches befinden, gefährdet.10(DIN 6877-1:2007)

Neben der Kennzeichnungspflicht müssen Gegenstände (auch Implantate) im

Nahbereich eines MR–Scanners hinsichtlich magnetischer Kräfte, Drehmomente und

HF-, sowie Gradienten – induzierten Wechselwirkungen geprüft werden. Die ASTM–

Standards legen diese standardisierten Prüfverfahren fest.

10 Ein MR-Bildartefakt wird gemäß ASTM F2503 nicht als direktes Sicherheitsproblem betrachtet und wird deshalb als gesondert gehandhabt.

Abbildung 10: Kennzeichnung der MR –

Kompatibilität an Geräten und Implantaten

(Quelle: Technical Description, Philips,

Ingenia Release 4.1)

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

25

ÖVE/ÖNORM E 8850: „Elektrische, Magnetische und Elektromagnetische

Felder im Frequenzbereich von 0Hz bis 300GHz – Beschränkung und

Exposition von Personen“.

In dieser Norm sind die Bestimmungen zum Schutz von Personen vor unzulässigen

Expositionen in elektromagnetischen Feldern geregelt (Frequenzbereich 0Hz – 300

GHz). Die medizinische Anwendung am Patienten wird von dieser Norm nicht

berührt, wohl aber die Einwirkung elektrischer, magnetischer oder

elektromagnetischer Felder auf medizinisches und technisches Personal. Die

Grenzwerte für im Nahbereich von MR–Systemen arbeitende Personen, sind

wiederum in der ÖVE/ÖNORM EN 60601-2-33 geregelt. (vgl. Grün in: Handbuch

MR-Sicherheitsbeauftragter:14)

ÖNORM S1125: „Sicherheitsbeauftragter für Magnetresonanz–

Tomographiegeräte in der medizinischen Diagnostik“.

Die ÖNORM S1125 schreibt vor, dass jede Organisation, die ein MR–System

betreibt, über zumindest einen MR–Sicherheitsbeauftragten verfügen muss. Die

Ausbildung zum geprüften MR-Sicherheitsbeauftragten befähigt, aufgrund des

einschlägigen Fachwissens Gefahrensituationen in der MRT zu erkennen und zu

bewerten, sowie Lösungsansätze zu finden. MR-Sicherheitsbeauftragte übernehmen,

die vom Betreiber übertragene Verantwortung für die Überwachung der

Schutzmaßnahmen und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Die

Letztverantwortung bleibt beim Betreiber. Das Aufgabenfeld von MR-

Sicherheitsbeauftragten umfasst ein großes Spektrum:

Gewährleistung des sicheren Betriebes von MR-Systemen im Krankenhaus.

Sorgfaltspflicht für die Patientensicherheit und Rettung von Personen aus dem

Gefahrenbereich in Akutsituationen.

Ansprechpartner für alle Fragen der Sicherheit, Implantat–Kompatibilität und

Beitrag zu Problemlösungen.

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

26

Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit sowie Durchführen und

Dokumentieren von Mitarbeiterschulungen (auch institutsfremde Mitarbeiter

wie zum Beispiel die Feuerwehr).

Erstellen institutsspezifischer Richtlinien und Kontrolle der Einhaltung

selbiger.11

Bevor in Kapitel 3 verschiedene aktive und nicht aktive Implantate betrachtet, die

Prozessbeteiligten der Implantat–Recherche ermittelt und die Problemfelder der

Abklärung dargestellt werden, sind folgend die wesentlichen Kernthemen aus Kapitel

2 zusammengefasst.

Zunächst wurden in Kapitel 2 die wesentlichen physikalischen Grundlagen für die

Zielgruppen Geschäftsführung und Einkauf aufbereitet. Ein wesentliches Ziel der

Arbeit, die Sensibilisierung hinsichtlich der omnipräsenten Gefahren eines MR–

Systems, wurde im Unterkapitel 2.2 mit der Ausarbeitung und Visualisierung der

potentiellen Gefahren und Wechselwirkungen erreicht. Die wesentlichen Gefahren

und Wechselwirkungen sind:

Projektil- oder Missile-Effekt

Torsionskräfte auf Implantate und metallische Objekte

Hochfrequenz- und Gradienten-induzierte Erwärmung

Möglichkeit zur Spannungsinduktion

Gradienten-induzierte Vibrationen

Physiologische Effekte für Patienten wie Schwindel, Kopfschmerzen und

Lichtblitze (i.d.R. erst ab 3 Tesla)

elektromagnetische Unverträglichkeit mit Medizintechnik und AIMP

In einem weiteren Schritt erfolgte die Gegenüberstellung relevanter Parameter von

1,5T- und 3T–Scannern. Die in Kapitel 2 beschrieben veränderten physikalischen

11 https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0031-1278780 [13.03.2013]

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Physikalische Wechselwirkungen und Gefahren in der MRT

27

Bedingungen von 1,5T und 3T–Systemen bildeten die Grundlage zum Aufstellen der

Hypothese: „Bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT als Alleingerät

kommt es zu vermehrten Messausfällen bei Patienten mit aktiven und passiven

Implantaten“.

Eine wesentliche Kernaussage der Abhandlung in Kapitel 2 ist, dass durch die

geänderten physikalischen Bedingungen bei 3T–Scannern Implantate und Systeme,

die mit 1,5T–Anlagen kompatibel sind, keineswegs automatisch mit 3T–Systemen

kompatibel sind. Für 3T müssen aktive und nicht aktive Implantate und Geräte

getestet sein, und die Bedingungen einer sicheren Untersuchung definiert sein.

In Kapitel 2 erfolgte abschließend ein Überblick über die wesentlichen Normen und

Richtlinien, die für den Betrieb einer MRT verpflichtend einzuhalten sind.

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Implantate

28

3. Implantate

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den gefahrenrelevanten aktiven und nicht aktiven

Implantaten, die im Routinebetrieb eines MR–Scanners die Prozessbeteiligten

hinsichtlich Abklärung der Tauglichkeit, vor allem bei „bedingt MR-sicheren“

Produkten fordern. Die Themenbereiche in Kapitel 3 sind zunächst die Darstellung

und Erläuterung der am häufigsten abzuklärenden Produkte mit der Absicht, die

Zielgruppen Geschäftsführung und Einkauf hinsichtlich der Thematik und der

möglichen Wechselwirkungen mit der MRT zu sensibilisieren. Ziel dabei ist es, dass

bei der Anschaffung von Medizinprodukten ein Entscheidungskriterium ist, ob das

Medizinprodukt kompatibel mit dem im Krankenhaus Schwarzach implementierten

MR–System ist. Des Weiteren werden die Prozessbeteiligten einer Implantat–

Recherche evaluiert und mögliche Recherchewege dargestellt. Es wird in diesem

Kapitel die Kennzeichnungspflicht von Implantaten gemäß ASTM F2503 erläutert.

In Kapitel 3 werden abschließend die Problemfelder der Implantat-Abklärung ermittelt

und beschrieben.

Im Rahmen der Ausbildung zum MR–Sicherheitsbeauftragten gemäß ÖNORM

S1125 identifiziert Schäfers (MR:COMP) im Handbuch die Wechselwirkungen und

Gefahren von Gegenständen und Implantaten mit der MRT, und fasst diese wie folgt

zusammen (siehe dazu auch Kapitel 2):

Magnetisch induzierte Verschiebekraft (statisch, dynamisch)

Magnetisch induziertes Drehmoment (statisch, dynamisch)

Hochfrequenz- und Gradienten-induzierte Erwärmung

Möglichkeit zur Spannungsinduktion

Gradienten-induzierte Vibrationen

Fehlfunktionen von Medizinprodukten (aktiv) innerhalb der MR–Umgebung

Fehlfunktion des MR–Systems

Artefakte (Schäfers, G in: Handbuch MR – Sicherheitsbeauftragter 2012:55)

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Implantate

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3.1 Aktive medizinische Implantate

Gemäß EU–Richtlinie 90/385/EWG und Medizinproduktegesetz (MPG) ist ein aktives

implantierbares medizinisches Gerät (AIMG) oder aktives implantierbares

Medizinprodukt (AIMP) definiert als ein Gerät, welches ganz oder teilweise durch

einen chirurgischen oder medizinischen Eingriff in den menschlichen Körper

eingeführt wird, oder durch einen medizinischen Eingriff in eine natürliche

Körperöffnung eingeführt wird und dort zum Verbleib bestimmt ist. Die Definition

kann einerseits für das ganze System, und anderseits auch für austauschbare Teile

gelten. Beispiele für AIMG sind Herzschrittmacher, Defibrillatoren, aktive künstliche

Organe, Neuro- und Biostimulatoren, Cochlea-Implantate, Arzneimittelpumpen und

deren Sensoren, sowie Überwachungsgeräte einschließlich Zubehör und Software,

die für das fehlerfreie Funktionieren der Geräte nötig sind.12 In den folgenden

Unterkapiteln 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 werden die AIMP beschrieben, die im klinischen

Betrieb einer MRT gehäuft auftreten und bei deren Abklärung besondere Vorsicht

aufgrund teils lebensbedrohlicher Konsequenzen geboten ist.

3.1.1 Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Neurostimulatoren

Herzschrittmacher (HSM) und implantierte Auto–Defibrillatoren (ICDs) sind

unverzichtbar für Patienten mit Herzrhythmusstörungen und stellen für Patienten mit

Bradykardie (langsame Herzrhythmusstörung) die Therapie der Wahl dar.

Defibrillatoren stellen HSM mit Zusatzfunktionen dar, die auch das lebensbedrohliche

Vorhofflimmern behandeln können. HSM werden in der Regel im Brustbereich des

Patienten implantiert. Über mit dem Herzen verbundene Drähte (Elektroden)

überwacht das Gerät den Herzschlag des Patienten und gibt im Bedarfsfall bei einer

Herzrhythmusstörung, bei einem zu langsamen Herzschlag oder Herzstillstand ein

schwaches elektrisches Signal an das Herz ab. Je nach Indikation werden HSM mit

einer oder zwei Elektroden implantiert. Die Risiken, welche durch die

Wechselwirkung eines MR–Systems (Kapitel 2) mit HSM und ICDs auftreten, sind:

12http://medicaldevices.bsigroup.com/de-DE/Technologien/Aktive-Implantierbare-Medizinprodukte/ [09.12.2014]

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Implantate

30

Dislokation des unter der Haut implantierten Generators

Dislokation der im Herzmuskel implantierten Drähte

Antennenwirkung für die Hochfrequenz (Erhitzung der Drähte) und dadurch

bedingt Herzrhythmusstörungen, Verbrennungen oder Thrombosen in den

Gefäßen

Auslösen von Fehlfunktion des Generators oder irreversible Beschädigung

desselben

Strominduktion in den Drähten (vgl. Shellock 2011: 203; Fischer/Lampadius

2013 in: Deutsches Ärzteblatt 110 (12))

Bis vor wenigen Jahren galten Herzschrittmacher als absolute Kontraindikation für

eine MRT. Seit 2009 gibt es in Österreich MR–kompatible HSM (EnRythm MRI

SureScan). Dieser HSM arbeitet bei Feldstärken von 1,5T und einer Gradienten -

Stärke von <200 T/m/s fehlerfrei. Bei diesem Herzschrittmacher darf das

Untersuchungsareal nicht zwischen dem ersten Halswirbel und dem zwölften

Brustwirbel liegen. Mittlerweile hat die Firma MedTronic mit den Schrittmachern

Advisa MRI™ und Ensura MRI™ SureScan die zweite Generation von HSM auf den

Markt gebracht, welche weltweit für Ganzkörper–MRT (inklusive Herzdiagnostik)

zugelassen sind. Durch spezielle Marker kann ein MRT-fähiger Herzschrittmacher

vor der MRT eindeutig identifiziert werden.13 Laut Shellock (MRIsafety.com) sind die

beiden MRT-tauglichen HSM Advisa MRI™ und Ensura MRI™ SureScan unter

bestimmten Bedingungen für 1,5T MR–Systeme sicher.14 Es sind die Überprüfung

der Funktion des HSM vor und nach der Untersuchung sowie die permanente

Überwachung des Patienten und der Untersuchungsparameter während der

Untersuchung unerlässlich.

13http://www.medtronic.de/erkrankungen/bradykardie/produkt/herzschrittmacher-von-medtronic/surescan-mri/index.htm [20.04.2015]

14http://www.mrisafety.com/TheList_search.asp?s_list_description=medtronic+pacemaker&s_ANYwords=&s_object_category= [20.04.2015]

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Implantate

31

Shellock weist in seinem Standardwerk zur MR–Sicherheit („Reference Manual for

Magnetic Resonance Safety Implants and Devices“) darauf hin, dass aufgrund des

verstärkten Einzugs von 3T–Scannern, ex vivo–Prüfungen zur Abklärung der

Kompatibilität für 3 Tesla notwendig sind. (vgl. Shellock 2011: 207)

Bis dato gibt es keinen HSM und keinen ICD, der für 3T–Systeme als

uneingeschränkt sicher (gemäß den ASTM Richtlinien) getestet wurde. Diese

Tatsache hat für das Kardinal Schwarzenberg’sche Krankenhaus die Konsequenz,

dass eine MRT–Untersuchung am implementierten 3T-Scanner absolut

kontraindiziert ist.

Weitere AIMPs sind Neurostimulatoren. Mit ihnen werden Schmerzsignale des

Körpers moduliert und verändert, bevor sie das Gehirn erreichen. Neurostimulatoren

bestehen wie HSM oder ICDs aus einem Steuergerät und Leitungsdrähten. Die in

Studien nachgewiesenen und beschriebenen Risiken bei Neurostimulatoren

hinsichtlich MR–Untersuchungen liegen hauptsächlich in der Funktionsstörung der

Prozessoren und der Antennenwirkung der Drähte, durch welche Hitze induziert wird.

Es gibt ein großes Angebot an „bedingt MR–sicheren“ Neurostimulatoren. Die

Kompatibilität muss von Fall zu Fall unter Ermittlung der Untersuchungsbedingungen

geprüft werden. (vgl. Shellock 2011: 314)

Abbildung 11: Röntgenbild nach Implantation

eines Herzschrittmachers

(Quelle: http://herzzentrum.immanuel.de)

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Implantate

32

3.1.2 Cochlea-Implantate

Als Cochlea-Implantate werden technologisch komplizierte, mehrteilige

Innenohrprothesen bezeichnet. Dabei übernimmt das Implantat die Funktionen des

Innenohrs. Die generelle Funktionsweise besteht darin, dass elektrische Reize,

erzeugt in einem Sprachprozessor, direkt an den Hörnerv gebracht werden. Durch

das direkte Heranbringen der Reize an den Hörnerv können Schwerhörige oder

taube Patienten Signale wahrnehmen.15 Die Bestandteile des Cochlea-Implantats

sind ein Mikrofon, ein Sprachprozessor, eine Spule mit Magnet, das Implantat selbst

und ein Leitungsbündel zur Signalübertragung an den Hörnerv.

Abbildung 12: Schematische Darstellung eines Cochlea-Implantats16

Grundsätzlich gilt, dass Cochlea-Implantate eine absolute Kontraindikation für eine

MRT–Untersuchung darstellen, da die in Kapitel 2 beschriebenen magnetischen und

elektrischen Eigenschaften des MR–Scanners das Implantat irreversibel schädigen

oder die Patienten gefährden können. Die Hauptgefahren sind Drehmomente und die

Entmagnetisierung der magnetischen Bauteile. Die Schwächung des Magneten kann

beispielsweise dazu führen, dass die Sendespule des Prozessors nicht mehr fest

sitzt.

15 http://www.oessh.or.at/hoerspuren/ci [20.04.2015]

16http://www.helios-kliniken.de/klinik/erfurt/fachbereiche/hals-nasen-und-ohrenheilkunde-plastische-operationen/leistungsspektrum/cochlea-implantat.html [20.04.2015]

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Implantate

33

Mittlerweile gibt es auf dem Markt einige Modelle, bei denen der im Implantat

befindliche Magnet entfernt werden kann und auch die übrigen Bauteile als „bedingt

MR–sicher“ definiert sind. Die auf dem Markt befindlichen Implantate sind

größtenteils nur bis 1,5T sicher. „Bedingt MR–sicher“ für 3T sind Cochlea-Implantate,

wenn überhaupt nur bei entferntem Magneten.

Obwohl nicht sicherheitsrelevant, aber dennoch nicht zu vernachlässigen, ist die

Auswirkung der Implantate auf die Bildqualität bei Untersuchungen im Kopfbereich.

Der Magnet verursacht Artefakte und Schleier, die oftmals die Bildqualität

maßgeblich beeinträchtigen. (vgl. Shellock 2011: 239)

Aufgrund der angeführten Risiken werden im Kardinal Schwarzenberg’schen

Krankenhaus wegen der Alleinimplementierung des 3T–Scanner keine Patienten mit

Cochlea-Implantaten untersucht.

3.1.3 Magnetisch gesteuerte Implantate

Es gibt eine Vielzahl medizinischer Implantate, deren Funktionen durch Magnete

gesteuert werden können. Dabei können sich die Magnete entweder direkt im

Medizinprodukt befinden oder die Funktion des Implantats von außen steuern. Durch

die Einwirkung des statischen Magnetfeldes von 1,5T- und 3T–Scannern auf diese

Medizinprodukte besteht die Gefahr der Entmagnetisierung der eingebauten

Magnete, die Möglichkeit zur Dislokation. Außerdem besteht die Gefahr, dass diese

in ihrer Funktion gestört werden. Aus diesem Grund sollte auf MR–Untersuchungen

bei Patienten mit magnetisch gesteuerten Implantaten verzichtet werden, wenn es

sich nicht um gemäß ASTM–Richtlinien getestete Produkte handelt, und die

Bedingungen einer gefahrlosen Untersuchung bekannt sind (siehe dazu Unterkapitel

3.3.2).

Ein Beispiel für magnetisch gesteuerte Implantate sind Cerebral- oder Liquor-Shunts.

Durch einen Shunt wird überschüssige Gehirnflüssigkeit aus den Ventrikeln

(Hirnkammern) abgeführt, wodurch der Hirndruck im Normbereich gehalten werden

kann. Die wesentlichen Bauteile sind verschiedene Katheder zum Abtransport der

Flüssigkeit und ein Shunt-Ventil, mit welchem der Hirndruck reguliert wird. Bei den

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Implantate

34

Ventilen unterscheidet man im Groben zwischen einstellbaren und

selbstregulierenden Ventilen.17

Die Gefahren einer MRT liegen logischerweise in der Veränderung der Position des

Shunt–Ventils und einer dadurch bedingten Änderung der Förderrate. (vgl. Shellock

2011: 308)

Ein bezüglich der in Kapitel 4 präsentierten Studie abzuklärender Ventrikel-Shunt der

Firma Codman® (Shunt-Ventil CERTAS™) ist beispielsweise laut Firmenangaben

bis zu einer Magnetfeldstärke von 3T MR–tauglich. Die Position des Shunt Ventiles

ist allerdings vor einer geplanten MR–Untersuchung mit genau definierten

Röntgenbildern zu ermitteln und nach erfolgter MRT mittels der gleich eingestellten

Röntgenaufnahme zu kontrollieren.18

19

3.2 Nicht aktive Implantate

Nachdem in Kapitel 3.1 aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMG)

beziehungsweise aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMP), welche besondere

17 http://de.wikipedia.org/wiki/Shunt_(Medizin) [23.02.2015]

18 https://www.depuysynthes.com/hcp/codman-neuro/products/qs/codman-certas-plus-programmable-valve [02.03.2015]

19 http://neurosurgerysurvivalguide.com/roundy/Codman%20CERTAS.png [02.03.2015]

Abbildung 13: Positionen des Shunt – Ventiles für

die Einstellungen 1 – 8, welches mittels

Röntgenaufnahme kontrolliert werden muss.

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Implantate

35

Vorsicht hinsichtlich Abklärung der MR–Kompatibilität erfordern, erörtert wurden,

widmet sich das Unterkapitel 3.2 den nicht aktiven (passiven) Implantaten.

Nicht aktive medizinische Geräte und Implantate unterliegen als Medizinprodukte der

EU-Richtlinie 93/42/EWG, welche 2007 durch die Richtlinie 2007/47/EG novelliert

wurde. Zu den nicht aktiven medizinischen Implantaten, die hinsichtlich einer MR–

Kompatibilitätsabklärung von Bedeutung sind, gehören orthopädische Implantate

(Prothesen aller Körperregionen und Fixateure) und vaskuläre Implantate (Stents,

Coils, Clips, Filter, Klappen), die wie folgt beschrieben werden.

An dieser Stelle wird auf metallische Fremdkörper (Granatsplitter, Metallspäne von

Schweißarbeiten etc.) aufmerksam gemacht, die naturgemäß keine Medizinprodukte

oder Implantate darstellen, aber aufgrund ihres relevanten Gefahrenpotentials

(Drehmomente, Dislozierung) hinsichtlich Abklärung von besonderer Bedeutung sind.

Großes Risiko stellen die metallischen Fremdkörper dar, wenn sie sich in der Nähe

von neurovaskulären Strukturen oder im Auge befinden. Durch Drehmomente oder

Dislokation, verursacht durch das statische Magnetfeld, können Gefäße oder Nerven

irreversibel geschädigt werden.20 Aus diesem Grund wird im Aufklärungs- oder

Evaluierungsblatt21 des OERG (österreichische Röntgengesellschaft) explizit nach

der Möglichkeit von metallischen Fremdkörpern gefragt und im Zweifelsfall ist die

Anfertigung eines Röntgenbildes zur Abklärung unabdingbar.

3.2.1 Orthopädische Implantate

Im Grunde stellen orthopädische Implantate keine Kontraindikation hinsichtlich einer

MR–Untersuchung dar, obwohl das im Anhang der ÖVE/ÖNORM 60601-2-33

visualisierte und verpflichtend anzubringende Verbotsschild metallische Implantate

als Kontraindikation ausweist. Zumeist bestehen orthopädische Implantate aus Titan

und sind daher als MR–kompatibel anzusehen. (vgl. Schwarzmüller-Erber/Silberstein

2010: 66)

20 http://www.vbdo.at/artikel/hightech/tech07/index.htm [20.04.2015]

21Aufklärung zu finden unter: http://www.oerg.at/tl_files/kongresskalender/user_uploads/AufklaerungsbogenMRTfin.pdf

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Implantate

36

Die größte Gefahr bei orthopädischen Implantaten besteht in der Wechselwirkung

der Hochfrequenz–Felder auf das Implantat, die abhängig von der Leitfähigkeit und

der Form des Implantats ist. Im Vergleich zu Körpergewebe besitzen Implantate eine

sehr gute Leitfähigkeit, wodurch sich das HF–Feld im Implantat konzentriert und eine

Antennenwirkung auf die Radiofrequenzen mit sich zieht. Besonders gefährlich ist

die Antennenwirkung bei kreisförmig angeordneten Strukturen, da für magnetische

Felder der Kreis die ideale Antenne darstellt. Mühlenweg verweist in seiner

Dissertation auf Studien, welche belegen, dass es durch die Einwirkung der

Hochfrequenz zu Verbrennungen 2. Grades gekommen ist. Die Wärmekonzentration

betrifft hauptsächlich die Enden von Implantaten und wirkt sowohl auf Implantate als

auch auf Elektroden von Herzschrittmachern (siehe dazu Kapitel 3.1.1). Die

Möglichkeit zur Wärmeinduktion ist multifaktoriell, wobei Mühlenweg als einen der

wichtigsten Faktoren die Resonanzbedingungen beschreibt. Diese treten bevorzugt

bei Annäherung der Längsausdehnung des Implantats an die halbe Wellenlänge der

Frequenz des HF–Pulses auf. Hierbei ist aufgrund der unterschiedlichen Frequenzen

von 1,5T- und 3T–Scannern ein Unterschied vorhanden. Die kritische Länge

hinsichtlich potentieller Erwärmung beträgt bei 1,5T–Scannern 26 cm und bei 3T–

Systemen nur 13 cm. Patienten sind durch das MR–Personal über die Möglichkeit

der Wärmeentwicklung zu informieren und zu instruieren, bei Auftreten eines

Wärmegefühls die Untersuchung mittels Notfallball22 abzubrechen. (vgl. Mühlenweg

2012: 63ff)

3.2.2 Gefäßimplantate

Zu den abzuklärenden Gefäßimplantaten gehören Stents, Coils, Clips, Filter und

Klappen.

Stents stellen kleine, netz- oder gitterartige Gefäßstützen dar, die dazu verwendet

werden, um verengte Gefäße nach Aufdehnung geöffnet zu halten. In der Regel

stellen Stents keine Kontraindikation zur MRT dar. Es sollte jedoch ein Zeitraum von

6 Wochen nach erfolgter Implantation abgewartet werden, bevor ein Patient einer

22 Obligatorische Sicherheitseinrichtung, mit welcher sich der Patient bemerkbar machen kann.

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Implantate

37

MRT zugeführt wird. Nach diesem Zeitraum ist der Stent mit dem Gefäß so gut

„verwachsen“, dass eine Dislokation unwahrscheinlich ist. Ein oftmals unterschätztes,

weil nicht bekanntes Problem ist die HF–induzierte Erwärmung, die nicht nur

orthopädische Implantate (siehe Kapitel 3.2.1), sondern auch Stents betrifft. Wie in

Kapitel 3.2.1 erwähnt, verringert sich die kritische Länge bei 3T–Scannern auf 13 cm

(gegenüber 26 cm bei 1,5T). Diese kritische Länge kann bei

zusammengeschlossenen Stents erreicht werden und somit zur Überwärmung

führen. Weitere Probleme stellen, wie bei allen Medizinprodukten, die mangelnde

Testung für 3T–Systeme sowie die Reglementierung durch die Stärke des

maximalen räumlichen Gradienten des statischen Magnetfeldes auf 720 Gauß/cm

dar. Diese beiden Faktoren stellen die zwei Hauptgründe für Implantat–bedingte

Messausfälle dar. (vgl. Shellock 2011: 246ff)

Coils sind spiralförmige Gebilde, die zur Behandlung von Aneurysmen verwendet

werden. Sie werden mittels Katheter in das zu behandelnde Gefäß eingeführt und

platziert. Unter Clips versteht man Gefäßklammern, die dazu verwendet werden,

Gefäße „abzuschnüren“. Derzeit verwendete und implantierte Coils und Clips

bestehen aus Titan oder Titanlegierungen. Es ist aufgrund der MR–Kompatibilität

eine gefahrlöse MR–Untersuchung möglich. Zu beachten ist, dass Coils

spulenähnliche Konstruktionen darstellen können und es dadurch bei

entsprechender Größe zur Erwärmung kommen kann. Hinsichtlich der MR–

Kompatibilitätsabklärung von Clips ist besonders die genaue Recherche des

implantierten Materials zu beachten. Während derzeitige Clips, wie erwähnt, aus

Titan oder Titanlegierungen bestehen und gefahrlos zu untersuchen sind (abgesehen

von das Bild störenden Artefakten), können ältere Clips aus ferromagnetischen

Materialien bestehen. Ferromagnetische Clips stellen aufgrund der Möglichkeit zur

Torsion und Verschiebung im statischen Magnetfeld eine potentiell tödliche Gefahr

dar. Eine Studie des Klinikum Münchens, bei der 47 Aneurysma–Clips untersucht

wurden, beschreibt, dass seit 1984 nur noch Clips aus Phynox, Elgiloy oder

Titanlegierungen gefertigt werden, welche als MR–kompatibel gelten. Jedoch wurde

erst 1994 die Beseitigung aller untauglichen Clips in Westdeutschland veranlasst.23

23 http://clipfinder.klinikum.uni-muenchen.de/de/Doku.htm [19.09.2014]

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Implantate

38

Im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus gilt als Grundregel, dass alle Clips

die vor 1997 implantiert wurden, als potentiell gefährlich zu betrachten sind und

Patienten mit entsprechender Anamnese werden erst nach erfolgter Evaluierung des

im Patienten befindlichen Clips untersucht.

Eine weitere Gruppe von Gefäßimplantaten stellen Foramen Ovale (PFO)–Schirme

und künstliche Herzklappen dar. Für Foramen Ovale (PFO)–Schirme gilt, dass die

Bedingungen einer sichern MR–Untersuchung von Produkt zu Produkt variieren und

daher eine pauschalierte Aussage zur Tauglichkeit für den im KH–Schwarzach

implementierten Scanner nicht möglich ist. Bei künstlichen Herzklappen

unterscheidet man mechanische und biologische Herzklappen. Während biologische

Herzklappen in der Regel kein Problem hinsichtlich MR–Kompatibilität darstellen,

gelten mechanische Herzklappen als Kontraindikation zur MRT.

3.3 Prozess und Beteiligte Implantat-Abklärung KH–Schwarzach

Folgend werden in den Abbildungen 14 und 15 anhand einfacher Prozesslandkarten,

die mittels Micro Soft PowerPoint erstellt wurden, der Prozess einer MRT–

Untersuchung und der Prozess der Implantat–Abklärung mit den beteiligten

Personengruppen im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus dargestellt:

Abbildung 14: Schematische Darstellung des Ablauf - Prozesses einer MRT – Untersuchung im

Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus. (Quelle: eigene Darstellung)

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Implantate

39

Abbildung 15: Schematische Darstellung Teilprozess und Prozessbeteiligte MR –

Kompatibilitätsabklärung im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus. (Quelle: eigene

Darstellung)

Für den Prozess der Implantat–Abklärung, den Mühlenweg in seiner Dissertation

zum Thema „Optimierung des klinischen Prozess MR–Sicherheit am allgemeinen

Krankenhaus Wien“ detailliert beschreibt, lässt sich die Gruppe der Radiologie-

Technologen als Hauptakteur ermitteln. Dies gilt insbesondere für das KH–

Schwarzach. Idealerweise können RTs bei ambulanten Patienten Risikofaktoren wie

Implantate bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung ermitteln und eine

Vorselektion durchführen. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass im Krankenhaus

Schwarzach seitens der Radiologie die Terminvergabe über fachkundige RTs und

nicht über das Sekretariat abgehandelt wird. Bei stationären Patienten dienen

idealerweise die zuweisenden Stationen lediglich der Informationsbeschaffung

bezüglich eventuell vorhandener Risikofaktoren, die Kompatibilität–Recherche und

Bewertung der Tauglichkeit sollte dem Fachpersonal (Radiologen, MR–

Sicherheitsbeauftragter und RTs) obliegen. Dieses fachkundige Personal besitzt

neben dem Know How zur Recherche auch detaillierte Kenntnisse über die in Kapitel

2 beschrieben technischen Grundlagen und Parameter des verwendeten MR–

Systems.

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Implantate

40

Hinsichtlich einer Implantat–Recherche identifiziert Mühlenweg zwei obligatorische

Schritte, die auch im KH–Schwarzach das ideale Procedere darstellen:

Feststellen welche Implantate der Patient in sich trägt.

Recherchieren der MR–Kompatibilität und der einzuhaltenden Bedingungen.

(vgl. Mühlenweg 2012:111ff)

An dieser Stelle wird wiederholt darauf hingewiesen, dass die Letztverantwortung

bezüglich Untersuchungsdurchführung dem zuständigen Radiologen obliegt.

Die möglichen Wege, Informationen über ein Implantat (aktiv oder nicht aktiv) zu

erhalten und die MR–Kompatibilität zu recherchieren, sind:

Internetplattformen (www.magresource.com, www.mrisafety.com, Clipfinder24)

Veröffentlichte Informationen der Herstellerfirmen

Packungsbeilagen

Gebrauchsanweisungen

Institutsinterne Implantat–Sammlung

Implantat-Register im Haus25

Diverse Publikationen

Kooperation mit anderen Instituten (insbesondere Unikliniken)

3.4 Kennzeichnungsvorgabe gemäß ASTM F2503

Die technische Prüfung von Implantaten hinsichtlich einer bestehenden MR–

Kompatibilität ist gemäß ASTM–Standards durchzuführen, in welchen die

standardisierten Prüfverfahren definiert sind. Da die meisten aktiven und passiven

Implantate mit bedingt MR–sicher (MR–conditional) gekennzeichnet sind, wird an

24 http://clipfinder.klinikum.uni-muenchen.de/de/start.htm (15.10.2014)

25 Gemäß §10 Medizinproduktebetreiberverordnung ist vom Betreiber einer Krankenanstalt für alle implantierbaren (aktive und nicht aktive) Medizinprodukte ein Implantat - Register zu führen.

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Implantate

41

dieser Stelle die gemäß ASTM F2503 “Standard Practice for Marking Medical

Devices and Other Items for Safety in the MR Environment” obligatorische

Information, ersichtlich in der Packungsbeilage von Produkten, beschrieben. Die

Information sollte zur schnellen Abklärung auch online zu finden sein und die

Patienten sollten über einen Implantat - Ausweis verfügen, der vom implantierenden

Arzt richtig, inklusive aller relevanten Parameter ausgefüllt ist. Wenn ein

Gegenstand, ein Implantat o.ä. als bedingt MR–sicher gekennzeichnet ist, wurden

die Bedingungen in nicht–klinischen Prüfungen unter Laborbedingungen simuliert

und geprüft. Die Prüfergebnisse werden in folgender Form dargestellt:

Die Nicht–klinische Prüfung unter Simulation des ungünstigsten Szenarios hat

erwiesen, dass die Artikel des Systems _________ MR–conditional sind. Patienten

mit diesen Implantaten können unter folgenden Bedingungen gescannt werden:

Statisches Magnetfeld B0: __________ Tesla.

Maximale Magnetfeldstärke des räumlichen Gradienten des

Hauptmagnetfeldes: ___________ Gauß/cm.

Maximale spezifische Ganzkörper – Absorptionsrate (SAR): ________ W/kg

bei einer Scandauer von ______ min.

Maximale Temperaturerhöhung von ______°C bei ________max. SAR von

_________ W/kg.26

Ein MR-Bildartefakt stellt in der klinischen Routine ein nicht zu vernachlässigendes

Problem dar, von der ASTM F2503 werden diese Implantat–bedingten Artefakte nicht

als direktes Sicherheitsproblem betrachtet und daher sind Artefakt-Informationen nur

vereinzelt in den Produktinformationen zu finden.27

26 http://www.kurzmed.com/medien/pdf/MR_Information_en_Rev_05.pdf [02.02.2015]

27https://www.vmtb.de/download/dokman/MR-Sicherheit-und-Kompatibilitaet-von-Implantaten. [02.02.2015]

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Implantate

42

3.5 Problemfelder der Implantat-Abklärung

Im folgenden Unterkapitel werden, die in den vorangegangenen Kapiteln erörterten

Problemfelder der Implantat-und Kompatibilitäts–Abklärung zur Übersicht dargestellt:

Die maximale Feldstärke des räumlichen Magnetfeldgradienten

Dieser Parameter stellt die Prozessbeteiligten bei der Recherche der Kompatibilität

vor zwei Probleme. Zum einen ist er eine der am häufigsten missinterpretierten

Bezeichnungen. Das Problem ist die Bezeichnung räumlicher Magnetfeld–Gradient

für das statische Magnetfeld, wodurch es bei ungeübtem Personal zu einer

Verwechslung mit der Feldstärke der Gradienten–Spulen und dem zeitlich

veränderlichen Magnetfeld kommt. (vgl. Shellock 2011: 150)

Dieser Wert der Gradienten-Feldstärke beträgt bei der im KH-Schwarzach

implementierten Anlage 45 mT/m, während der maximale räumliche Gradient des

statischen Magnetfeldes 17 T/m (= 1700 Gauß/cm) aufweist. Zum anderen beträgt

der maximale räumliche Gradient des Hauptmagnetfeldes im Kardinal

Schwarzenberg’schen Krankenhaus die eben erwähnten 1700 Gauß/cm, während

eine Vielzahl der getesteten Implantate und Medizinprodukte nur bis 720 Gauß/cm

als „MR–Sicher“ von den Firmen freigegeben sind. Somit dürfte lege artis eine

Vielzahl von „Implantat–Trägern“ nicht untersucht werden. Aufgrund der in Kapitel

2.3 beschrieben Differenzen in den Werten des maximalen räumliche Gradienten des

Hauptmagnetfeldes (Abbildungen 7 und 8) und fehlender Ausweichmöglichkeiten

werden Patienten in der Regel nach strenger Indikationsstellung und einer Risiko-

Nutzen–Abwägung dennoch untersucht.

Fehlende Testung für 3 Tesla

Shellock postuliert in seinem Standardwerk zur MR–Sicherheit („Reference Manual

for Magnetic Resonance Safety Implants and Devices“), dass aufgrund des

verstärkten Einzugs von 3T–Scannern, ex vivo–Prüfungen zur Abklärung der

Kompatibilität für 3 Tesla notwendig sind. (vgl. Shellock 2011: 207)

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Implantate

43

Das Problem der fehlenden Testung der Produkte ist im klinischen Betrieb bei der

Kompatibilitäts–Abklärung omnipräsent. Eine Vielzahl der zu recherchierenden

Produkte ist nur bis 1,5 T oder nicht getestet.

Die Bedingungen für „bedingt MR–sicher“ sind nur schwer zu finden

Obwohl gemäß ASTM F2503 “Standard Practice for Marking Medical Devices and

Other Items for Safety in the MR Environment” die in Kapitel 3.5 beschriebenen

Informationen obligatorisch anzuführen sind, ist es oftmals schwer, die nötigen

Informationen zu finden, zumal beispielsweise Shellock bei seiner „Conditional 5“ –

Definition wiederum auf die Hersteller verweist.

Fehlender Implantat-Ausweis

Im Bewusstsein der Patienten ist die Notwendigkeit des Implantat–Ausweises (noch)

nicht verankert. In der täglichen Routine passiert es mehrmals, dass Patienten ihren

Implantat–Ausweis entweder vergessen zur Untersuchung mitzunehmen, von

dessen Existenz nichts wissen oder den Aufbewahrungsort nicht kennen. Diese

Tatsache erschwert die Recherche für das Personal ungemein und kostet zum Teil

wertvolle Untersuchungszeit, wie in Kapitel 4 ersichtlich.

Fehlender Aufklärungsbogen

Die Tatsache, dass im Krankenhaus Schwarzach das Ausfüllen der obligatorischen

Aufklärungsbögen für stationäre Patienten seitens diverser Stationen nicht mit

allerletzter Konsequenz durchgeführt wird, stellt das MR–Personal immer wieder vor

das Problem, dass erst kurz vor der geplanten Untersuchung das Vorhandensein von

abzuklärenden Implantaten bemerkt wird. Dies kann zu ungeplanten Messausfällen

und unnötigen Wartezeiten für Patienten führen.

Zusammengefasst wurden im Kapitel 3 die wesentlichen Punkte der Implantat–

Problematik dargestellt. Das Ziel, die eingangs definierte Zielgruppe bezüglich der

Thematik zu sensibilisieren, ist durch die Beschreibung einzelner, besonders zu

beachtender aktiver und nicht aktiver Implantate und ihrer Wechselwirkungen mit

einem MRT–System erreicht.

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Implantate

44

Als wesentliche Gefahrenpotentiale lassen sich Fehlfunktionen, Dislokation,

Drehmomente, Hochfrequenz–induzierte Erwärmung und Induktion von Strom

identifizieren. Besonders zu beachten ist die kritische Länge von orthopädischen

Implantaten und zusammengeschlossenen Stents, die bei 3T–Systemen nur 13 cm

und bei 1,5T–Anlagen 26 cm betragen.

Des Weiteren wurden der Prozess einer MRT–Untersuchung (Radiologie KH–

Schwarzach) und der Teilprozess bei der Implantat–Abklärung visualisiert.

Abschließend wurde in Kapitel 3 die obligatorische Kennzeichnung von

Medizinprodukten gemäß ASTM hinsichtlich MR–Kompatibilität dargestellt und es

wurden die Problemfelder bei der Implantat–Abklärung ermittelt. Dabei nimmt die

Problematik der maximalen Feldstärke des räumlichen Magnetfeld–Gradienten eine

besondere Stellung ein.

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

45

4. Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

Zur Analyse des IST–Zustandes von Implantat–bedingten Messausfällen,

bedingt durch die Implementierung einer 3T MRT–Anlage als Alleingerät.

4.1 Zusammenfassung

In der Zeit vom 26.02.2014 bis 28.03.2014 (vierwöchig) wurde in der Abteilung

Radiologie (Department Kernspintomografie) des Kardinal Schwarzenberg‘schen

Krankenhauses eine Evaluierungsstudie zur Analyse des IST–Zustandes von

Implantat–bedingten Patientenausfällen bedingt durch die Implementierung einer 3T

MRT–Anlage als Alleingerät durchgeführt. Ziel der Studie war die Ermittlung

repräsentativer Daten zu Implantat–bedingten Messausfällen, hervorgerufen durch

die Alleinimplementierung einer 3T–MRT–Anlage im KH-Schwarzach.

Im Rahmen der Studie wurden die Patienten- und Leistungszahlen aus den Jahren

2012 (Siemens Magnetom 1,5T) und 2014 (Philips Ingenia 3T) verglichen. Dabei

wurde ersichtlich, dass sich die Patientenzahlen von 4018 (2012) auf 4195 (2014)

erhöht haben und die Leistungszahlen28 von 7983 (2012) auf 8637 (2014) anstiegen.

Das Verhältnis von ambulanten zu stationären Patienten betrug 2014 2310 Patienten

(stationär) zu 1885 Patienten (ambulant).

Es konnten im Evaluierungszeitraum 75 Patienten mit Implantaten ermittelt werden,

dies entspricht 22% des Gesamtaufkommens. Die am häufigsten vorkommende

Gruppe der Implantate stellten Total–Endo–Prothesen (TEP) mit 37% dar. Es

konnten im Beobachtungszeitraum zehn Patienten aufgrund generell fehlender MR–

Kompatibilität nicht untersucht werden. Dies entspricht einer Ausfallsquote von

13,3% der Implantat-Träger und 2,9% des Gesamtaufkommens. Es konnten sechs

Patienten mit der implementierten 3T–Anlage nicht untersucht werden, die mit 1,5T–

Systemen untersucht werden hätten können, dies entspricht einer Quote von 60%.

Der durchschnittliche Recherche– und Abklärungsaufwand beträgt pro Patient mit

Implantat 6,2 Minuten. Dies entspricht hochgerechnet 9,6 Arbeitstagen. Der

28 Leistung: Durchgeführte Untersuchungen (ein Patient kann bspw. 2 Leistungen erhalten).

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

46

finanzielle Verlust durch Messausfälle aufgrund fehlender 3T–Kompatibilität kann im

Rahmen dieser Arbeit nicht ermittelt werden (siehe dazu Kapitel 4.3.6).

4.2 Methodik

In zwei Studien am AKH Wien (2008 und 2010) zum Optimierungsprozess der MR–

Sicherheit (Dissertation Dr. M. Mühlenweg) wurden unter anderem Daten zu

Messausfällen bei 3T–Anlagen ermittelt. Um die Daten der vorliegenden Arbeit mit

den 2008 und 2010 ermittelten Daten vergleichen und in Relation setzen zu können,

wurde ein ähnliches, methodisches Procedere gewählt. Es wurden

Evaluierungsbögen (siehe Anhang) für den Zeitraum 26.02.2014 - 28.03.2014 im

Bedienraum des MR–Scanners aufgelegt und das RT–Personal wurde instruiert,

jeden Patienten mit potentiellem Risiko zu erfassen. Folgende Daten wurden

erhoben:

Patientenname und Untersuchungsdatum

Geplante Untersuchung (Aufschlüsselung in Ambulant und Stationär)

Implantat-Typ

3T–sicher, „bedingt MR–sicher“ mit den jeweiligen Bedingungen

Recherche–Weg und Recherche–Aufwand

Da es sich beim implementierten 3T–Scanner um ein Einzelgerät handelt, konnte die

Erfassung relativ einfach überwacht und kontrolliert werden. Am Ende des

Evaluierungszeitraumes wurden die erfassten Daten mit den Daten der

eingescannten Aufklärungsbögen (verpflichtend auszufüllen) verglichen. Es konnte

eine Übereinstimmung mit den Evaluierungsbögen festgestellt werden, was auf die

gute Kooperation der beteiligten RTs zurückzuführen ist.

Zur Kontrolle der Repräsentativität des Evaluierungszeitraumes wurden die

Patienten- und Leistungszahlen mit einem arithmetisch gemittelten Vierwochen–

Durchschnitt aus 2014 verglichen, wobei eine Übereinstimmung von 95% ermittelt

werden konnte. In einem weiteren Schritt wurde ein Ausgleichsfaktor von 1,05 (0,95)

ermittelt. Dieser diente der Hochrechnung der Daten auf ein Jahr. (vgl. Mühlenweg

2012:72)

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

47

Weitere Methoden stellten die Übertragung der ermittelten Daten, deren Auswertung

und Visualisierung (Excel–Tabellen und Diagramme) in Microsoft Excel dar. Die

Ergebnisse werden in Kapitel 4.3 dargestellt und in Kapitel 5 (Diskussion und

Schlussfolgerung) interpretiert.

4.3 Ergebnisse

4.3.1 Kontrolle der ermittelten Patienten- und Leistungszahlen

Tabelle 1: Patienten- und Leistungszahlen im EZ und gesamt (Quelle: eigene Darstellung)

Im ersten Schritt der Studie (Studiendauer vier Wochen: 26.02.2014 – 28.04.2014)

wurden die im Evaluierungszeitraum ermittelten Daten bezüglich Quantität von

Patienten- und Leistungszahlen mit einem arithmetisch gemittelten 4–Wochen-

Durchschnitt aus 2014 verglichen. Dabei konnte eine Übereinstimmung von 95% bei

den Patientenzahlen ermittelt werden. Die evaluierten Daten sind daher als

repräsentativ zu betrachten. In einem weiteren Schritt wurde ein Ausgleichsfaktor,

welcher das Verhältnis, der im Ermittlungszeitraum untersuchten Patienten mit dem

Jahresdurchschnitt darstellt, ermittelt. Der Wert 1 würde dabei eine exakte

Übereinstimmung bedeuten.

Der ermittelte Faktor von 1,05 zeigt, neben der statistischen Abweichung von nur

Kontrolle der ermittelten Patienten- und Leistungszahlen:Philips Ingenia 3T

Department MRI

Gesamt

2014

4 - Wochen

- Schnitt

Im EZ

ermittelt Faktor (Güte)

Patienten stationär 2310 177,7 204

Patienten ambulant 1885 145 136

GesamtPatienten 4195 322,7 340 1,05

Leistungen stationär 3200 246 307

Leistungen ambulant 5437 418 397

Gesamtleistungen 8637 664 704 1,06

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

48

5%, ebenfalls die Repräsentativität des Evaluierungszeitraumes. Die in der

vierwöchigen Studie erhobenen Daten wie Implantat–Aufkommen sind in weiterer

Folge mit dem Faktor 0,95 multipliziert, um ein aussagekräftiges Jahresergebnis zu

generieren. (vgl. Mühlenweg 2012:72)

Im Jahr 2014 wurden 2310 stationäre Patienten und 1885 ambulante Patienten

untersucht. Dies ergibt eine Gesamtzahl an untersuchten Patienten von 419529. Im

vierwöchigen Beobachtungszeitraum wurden 177 stationäre und 145 ambulante

Patienten untersucht, daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 322 untersuchten

Patienten am implementierten Philips Ingenia 3 Tesla.

Da ein Patient während eines Untersuchungstermins mehrere Leistungen erhalten

kann (Beispiel: MRT des Neurocraniums + MRT der Halswirbelsäule + CD burn bei

der Fragestellung Encephalitis Dissecans) wurden auch die erbrachten Leistungen

ermittelt. Im Jahr 2014 wurden 3200 stationäre und 5437 ambulante Leistungen

erbracht. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 8637 erbrachten Leistungen im Jahr 2014.

Im vierwöchigen Evaluierungszeitraum wurden 246 stationäre und 418 ambulante

Leistungen erbracht.

Beim Vergleich der untersuchten Patienten (4195 im Jahr 2014) im Department

Kernspintomografie des Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhauses mit den

gescannten Patienten am Neuro–Scanner des AKH Wien 2008 (meistfrequentierter

Scanner mit 2534 Patienten) ist auffallend, dass das KH–Schwarzach rund ¼ mehr

Patienten im Jahr 2014 untersucht hat. (vgl. Mühlenweg 2012:72)

29 Quelle: KIS (Krankenhaus Informationssystem).

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

49

4.3.2 Patienten- und Leistungszahlen 2014 im Vergleich zu 2012

Tabelle 2: Vergleich der Patienten- und Leistungszahlen des implementierten 3T – Scanners (2014)

mit den Patienten- und Leistungszahlen des 2012 im KH befindlichen 1,5T – Scanners. (Quelle:

eigene Darstellung)

Subjektiv empfinden Radiologen und RTs eine Patienten- und Leistungsreduktion

durch den neuimplementierten 3T–Scanner. Aus diesem Grund wurden die

Patienten- und Leistungszahlen des bestehenden 3T–Systems (Philips Ingenia 3T)

mit den Patienten- und Leistungszahlen des ausgeschiedenen Systems (Siemens

Magnetom 1,5T) verglichen. Die in Tabelle 2 dargestellten Daten zeigen, dass im

Jahr 2014 um 177 Patienten mehr untersucht und 654 Leistungen mehr erbracht

wurden als 2012. Das subjektive Empfingen ist somit durch objektive Daten widerlegt

worden.

4.3.3 Implantat–Aufkommen

Um eine repräsentative Aussage zum Implantat–Aufkommen treffen zu können,

wurden die im Evaluierungszeitraum (EZ) ermittelten Implantate nach ihrer Art

aufgeschlüsselt und mit Hilfe des Ausgleichsfaktor von 0,95 für 2014 hochgerechnet.

In Tabelle 3 ist die Aufschlüsselung der Implantate nach Häufigkeit dargestellt und

Abbildung 16 zeigt die prozentuelle Verteilung diverser Implantate im vierwöchigen

Vergleich Patienten- und Leisungszahlen 2012 (1,5T) und 2014 (3T)

Department MRI

Gesamt 2014

Philips Ingenia 3T

Gesamt 2012

Siemens Mag.1,5T

Patienten stationär 2310 2193

Patienten ambulant 1885 1825

GesamtPatienten 4195 4018

Leistungen stationär 3200 3029

Leistungen ambulant 5437 4954

Gesamtleistungen 8637 7983

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

50

Erhebungszeitraum. Tabelle 3 zeigt, dass im EZ bei den zugewiesenen Patienten 75

Implantate ermittelt werden konnten. Dies entspricht 22% des Gesamtaufkommens

an Patienten und deckt sich weitestgehend mit der Studie von Mühlenweg 2008 und

2010 am AKH. Hochgerechnet auf 2014 wurden 829 Patienten mit einem oder

mehreren Implantaten zur MRT zugewiesen. Die Ausfallsrate aufgrund fehlender

MR–Kompatibilität wird in Kapitel 4.3.4 dargestellt. Die mit Abstand häufigste

Implantat-Klasse stellen Total–Endo-Prothesen (TEP) mit 37% der ermittelten

Implantate dar. An zweiter und dritter Stelle sind Wirbelsäulenimplantate (PLIF,

Cages und Spacer) mit 16% und Stents mit 12% zu finden. Die übrigen ermittelten

Implantate liegen zwischen 9% und 3% (siehe dazu Abbildung 16).

Tabelle 3: Übersicht Patienten mit Implantaten im Evaluierungszeitraum und Hochrechnung für das

Jahr 2014, inklusive Ermittlung der Verteilung der Implantate. (Quelle: eigene Darstellung)

Ermittelte Patienten mit Implantaten und deren Aufschlüsselung:Philips Ingenia 3T

Department MRI

4-wöchiger EZ

Hochrechnung 2014 (mit

Ausgleichsberechnung 0,95)

Stents 9 111

Shunt 1 13

TEP 28 346

PLIF/Cage/

Spacer in WS 12 148

HSM 2 25

Zahnspange 6 74

Fremdkörper 2 25

Spirale 4 50

PFO - Schirm 2 25

Stapes 2 25

Sonstige 7 87

Summe 75 829

22 % der Patienten im EZ trügen 1 oder meherere Implantate in sich

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

51

Abbildung 16: Prozentuale Verteilung der verschiedenen Implantate im 4 – wöchigen

Evaluierungszeitraum. (Quelle: eigene Darstellung)

4.3.4 Ausfallsrate aufgrund fehlender MR–Kompatibilität

In Tabelle 4 sind die dokumentierten Patientenausfälle aufgrund fehlender MR–

Kompatibilität der Implantate ersichtlich. Hierbei wurden die Ausfälle wegen generell

fehlender Kompatibilität (bei 1,5T und 3T) ermittelt. Des Weiteren wurden die

Ausfälle, die nur aufgrund fehlender Kompatibilität bei 3T entstanden sind, ermittelt.

In Tabelle 3 ist ebenso die Aufschlüsselung der Ausfälle nach Implantat–Art

dargestellt.

Im Beobachtungszeitraum konnten von 75 zugewiesenen Patienten mit Implantaten

zehn Patienten aufgrund generell fehlender MR–Kompatibilität sowohl für 1,5T als

auch für 3T nicht untersucht werden. Hochgerechnet auf 2014 ergibt das 124

Patienten, die nicht gescannt werden konnten. Dies entspricht einer Ausfallsquote

von 13,3% bei Implantat–Trägern und einer Gesamtausfallsquote von 2,9%. Die

ermittelte Ausfallsquote deckt sich somit mit den beobachteten Ausfallsquoten des

AKH (2,6% Durchschnitt aus 2008 und 2010).

Von zehn ausgefallenen Patienten konnten sechs aufgrund fehlender Kompatibilität

für den, im KH–Schwarzach als Alleingerät implementierten Philips Ingenia 3T–

Scanner nicht untersucht werden. Dies entspricht einer Ausfallsquote 60% der

Implantat–bedingten Ausfälle und einer Quote von 1,8% des

Stents 12%

Shunt 1%

TEP 37%

PLIF/Cage/ Spacer in WS

16%

HSM 3%

Zahnspange 8%

Fremdkörper 3%

Spirale 5%

PFO - Schirm 3%

Stapes 3%

Sonstige 9%

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

52

Gesamtaufkommens. Die entsprechenden sechs Patienten hätten an einem Gerät

mit einer niedrigeren magnetischen Flussdichte von 1,5T untersucht werden können.

Da im KH–Schwarzach kein zweiter Scanner als Ausweichmöglichkeit vorhanden ist,

mussten die Patienten zu anderen Instituten ausweichen oder mittels alternativer

Verfahren wie Ultraschall, Computertomografie oder Röntgen untersucht werden. Bei

der genauen Betrachtung der Ausfallskausalitäten bei 3T ist in allen Fällen die in

Kapitel 2 beschriebene maximale Feldstärke des räumlichen Gradienten des

Hauptmagnetfeldes der limitierende Faktor. Die recherchierten Implantate, die zu

Ausfällen führten, wiesen zumeist einen Maximalwert von 720 Gauß/cm auf,

während der im KH–Schwarzach befindliche Scanner maximale Werte von 1700

Gauß/cm aufweist.

Tabelle 4: Patientenausfälle aufgrund fehlender MR - Kompatibilität generell und bei 3T. (Quelle:

eigene Darstellung)

4.3.5 Recherche–Aufwand / Recherche–Wege

Zur Verdeutlichung des Recherche–Aufwandes werden nachfolgend die mit Hilfe des

Ermittlungsblattes gesammelten Werte dargestellt. Insgesamt wurden im

Evaluierungszeitraum 470 Minuten (7,8 Stunden) dazu verwendet, die MR-

Kompatibilität der 75 Patienten mit Implantaten zu eruieren. Daraus ergibt sich eine

durchschnittliche Recherche–Zeit von 6,2 Minuten pro Implantat. Hochgerechnet auf

2014 ergibt sich ein mit dem Ausgleichsfaktor von 0,95 bereinigter Recherche–

Patientenausfälle aufgrund fehlender MR - Kompatibilität generell und bei 3T:Philips Ingenia 3TDepartment MRI

Ursache: Tauglich

untauglich für

1,5T und 3T im EZ

Hochrechnung

2014

untauglich

für 3T im EZ

Hochrechnung

2014

Stents 8 1 12

Shunt 1 12

TEP 27 1 12

PLIF/Cage/Spacer 11 1 12

HSM 2 25

Zahnspange 6

Fremdkörper 2

Spirale 4

PFO - Schirm 2 25

Stapes 1 1 12

Sonstige 6 1 12

Tauglich: 65

Summe

Gesamtausfälle (1,5T

und 3T)

(4 für 1,5T und 6

für 3T) = 10 123,5

Summe Ausfälle nur

bei 3T: 6 74Kontrollsumme: = 75

Implantate im EZ

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Evaluierungsstudie 2014 Ingenia 3T KH-Schwarzach

53

Aufwand von knapp 87 Stunden. Dies entspricht 9,6 Arbeitstagen einer Person des

RT–Personals (9 Stunden/Arbeitstag).

In Tabelle 5 sind die bei Abklärung der MR-Tauglichkeit verwendeten Mittel und

Wege sowie deren Häufigkeit aufgelistet. Bei der Recherche waren teils

Kombinationen aus verschiedenen Möglichkeiten notwendig, wodurch die Anzahl der

verwendeten Recherche–Wege die Anzahl der Implantate übersteigt.

Tabelle 5: Aufschlüsselung der Recherche – Wege bezüglich MR – Kompatibilität. (Quelle: eigene

Darstellung)

4.3.6 Finanzielle Auswirkungen Patientenausfälle

Da im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus stationäre Untersuchungen und

Leistungen der Abteilung Radiologie nicht direkt verrechnet werden können, sondern

über sogenannte Fallpauschalen verrechnet werden, und auch ambulante MR–

Untersuchungen einer Deckelung unterliegen, ist die Annahme: „Wenn mehr

Patienten untersucht und mehr Leistungen erbracht werden, gibt es mehr Geld“ nicht

zulässig. Des Weiteren besteht im Einzugsgebiet des KH–Schwarzach ein

Minderangebot an MRT–Scannern. Dem gegenüber steht ein Überangebot an

stationären und auch ambulanten Patienten (ambulante Wartezeiten von 2 Monaten).

Direkt können nur Leistungen an Patienten der Sonderklasse und den sogenannten

„Selbstzahlern“ verrechnet werden. Im Rahmen der Evaluierung von Implantat–

bedingten Ausfällen wurde diese Personengruppe leider nicht gesondert erfasst. Aus

diesem Grund ist eine Hochrechnung finanzieller Konsequenzen für das KH–

Schwarzach im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Diese Problematik wurde

eingehend mit dem klinikinternen Controlling besprochen und könnte Thema einer

weiterführenden Studie sein.

Recherche - Wege (auch

Mehrfachnennungen)Philips Ingenia 3T

Department MRI

Rechercheweg:

MRI safety 24

Hersteller Home Page 19

Institutsinterne Implantat -

Sammlung 26

OP Bericht 6

Implantat - Ausweis 12

Erfahrung der MA 31

Summe: 118

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Diskussion und Schlussfolgerung

54

5. Diskussion und Schlussfolgerung

Ziel der Studie stellte die Ermittlung repräsentativer Daten zu Implantat–bedingten

Messausfällen dar, die durch die Alleinimplementierung einer 3T–MRT–Anlage

hervorgerufen wird. Die in den Kapiteln 2 und 3 vorgenommene theoretische

Abhandlung zu physikalischen Wechselwirkungen der MRT mit Medizinprodukten im

Allgemeinen und differierende Parameter von 1,5T- und 3T-Anlagen führte zur

Generierung der Hypothese:

„Bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT als Alleingerät kommt

es zu vermehrten Messausfällen gegenüber 1,5 Tesla bei Patienten mit aktiven

und passiven Implantaten.“

Aus dieser Hypothese wurde folgende Forschungsfrage abgeleitet:

„Inwieweit resultieren aus der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT–

Anlage im Kardinal Schwarzenberg‘schen Krankenhaus im Jahr 2013 als

Alleingerät erhöhte Patienten- und Messausfälle gegenüber einer 1,5 Tesla

Standardanlage, bei Patienten mit aktiven und passiven Implantaten?“

Es konnten mit der, in Kapitel 4 dargestellten Studie repräsentative Daten erhoben,

die Hypothese verifiziert und die Forschungsfrage beantwortet werden.

60% der im Beobachtungszeitraum dokumentierten Patientenausfälle im KH–

Schwarzach sind auf die Alleinimplementierung der 3T-MRT zurückzuführen.

Dies entspricht 1,8% des Patienten–Gesamtaufkommens.

Der zur Datenakquise erstellte Erfassungsbogen war zum einen einfach genug

gestaltet, um die RTs in ihrer Routinearbeit nicht wesentlichen zu behindern, und er

wies zum anderen die nötige Komplexität auf, um die Zielsetzung der Studie zu

erreichen. Leider wurden keine Daten zu Klassepatienten und Selbstzahlern

erhoben, wodurch eine repräsentative Hochrechnung der finanziellen Konsequenzen

nicht möglich war. Diese Daten konnten auch im Nachhinein nicht exakt erhoben

werden, sodass eine Hochrechnung das Ziel einer weiterführenden Arbeit darstellen

könnte. Als völlig überraschend zu werten ist das Recherche–Ergebnis, dass

Patienten- und Leistungssteigerungen sowie Patienten- und Leistungsreduktionen

bei Standard–Versicherten am MR für das Kardinal Schwarzenberg’sche

Krankenhaus keine finanziellen Auswirkungen haben. Somit ist eine Überlegung, in

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Diskussion und Schlussfolgerung

55

Bezug auf Implantat–bedingte Ausfallskonzepte, wie Kooperationen mit Radiologen

im niedergelassenen Bereich, die über MRT–Anlagen mit niedrigerer

Magnetflussdichte (1,5 T) verfügen, als obsolet zu betrachten.

Bezüglich Repräsentativität der Daten ist festzuhalten, dass eine Übereinstimmung

von 95% mit dem arithmetisch gemittelten Vier–Wochen-Durchschnitt aus 2014 auf

eine nahezu optimale Wahl des Evaluierungszeitraumes zurückzuführen ist. Die für

2014 ermittelten Patientenzahlen am MR (4195) im Vergleich mit dem am meisten

frequentierten Scanner im AKH Wien (2534) zeigen, dass im KH–Schwarzach

hinsichtlich Leistungsorientierung eine beachtliche Performance an den Tag gelegt

wird. Seitens der Gruppe der Radiologen und RTs besteht bis dato das subjektive

Empfinden, dass es durch die Implementierung des neuen Scanners zu Patienten-

und Leistungsreduktionen gekommen ist. Dieses subjektive Empfingen ist in Rahmen

der Studie durch objektive Daten widerlegt worden. Grund für die Fehleinschätzung

ist vermutlich der teils völlig geänderte Workflow am neuen Gerät bedingt durch den

Herstellerwechsel.

Die Aussagekraft der Daten, insbesondere in Bezug auf Implantat–bedingte

Patientenausfälle, ist als gegeben zu betrachten. Dies zeigt vor allem der Vergleich

mit den im Zuge der Evaluierungen am AKH Wien (2008 und 2010) erhobenen

Daten. Teilweise stellen sich die erhobenen und hochgerechneten Zahlen sogar

kongruent dar. Die ermittelte Implantat–bedingte Ausfallsquote von 2,6% im Mittel

am AKH und 2,9% Ausfallsquote im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus

zeigt diese Übereinstimmung auf. Der Vergleich zwischen einem

Schwerpunktkrankenhaus mit 500 Betten, wie es Schwarzach darstellt, mit einem

Universitätsklinikum zeigt hinsichtlich Implantat–Aufkommen und Ausfallsraten keine

wesentlichen Unterschiede. Als Problem für das KH–Schwarzach ist die Tatsache zu

identifizieren, dass der implementierte 3T–Scanner den einzigen Scanner darstellt,

während im AKH oder in sonstigen großen Kliniken in unmittelbarer Nähe

Ausweichmöglichkeiten mit niedrigerer Magnetflussdichte vorhanden sind. Patienten,

mit entsprechenden 3T–untauglichen Implantaten, können ohne wesentlichen

Mehraufwand für die Klinik an 1,5T–Alternativscannern untersucht werden.

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Diskussion und Schlussfolgerung

56

Im Evaluierungszeitraum wurden bei insgesamt 75 Patienten im Zuge der

obligatorischen Erhebung vor einer MRT Implantate festgestellt. Dies entspricht 22%

des Gesamtaufkommens und deckt sich ebenfalls mit den im AKH erhobenen Daten.

Als häufigste Implantat–Typen wurden orthopädische Implantate beobachtet (TEP

37%, PLIF/Spacer/Cages 16%). Stents rangieren mit 12% an dritter Stelle.

Orthopädische Implantate führten im Rahmen der Studie zu keinen

Patientenausfällen. In den beiden Studien am AKH stellten sich hingegen

Gefäßimplantate wie Stents als Spitzenreiter heraus. Die hohe Anzahl an

orthopädischen Implantaten und Stents wird sich zukünftig, aufgrund steigender

Lebenserwartung weiter erhöhen.

Von den 75 Patienten mit Implantaten konnten zehn aufgrund fehlender MR–

Kompatibilität nicht untersucht werden. Von den zehn Fällen, bei denen ein MR–

Scan nicht möglich war, konnten sechs aufgrund fehlender Kompatibilität für den im

KH–Schwarzach als Alleingerät implementierten Philips Ingenia 3T–Scanner nicht

untersucht werden. Dies entspricht einer Quote 60% der Implantat–bedingten

Patientenausfälle. Diese Quote stellt, wie eingangs erwähnt, die Verifikation der

Hypothese und Beantwortung der Forschungsfrage dar. Des Weiteren untermauert

dieses Ergebnis, die im Literaturteil erörterten Ergebnisse bezüglich der veränderten

physikalischen Bedingungen und Gefahren bei 3T–Scannern. Bei genauer

Betrachtung der Ausfallskausalitäten ist festzuhalten, dass die maximale Feldstärke

des räumlichen Gradienten des Hauptmagnetfeldes und fehlende Testung der

Produkte für 3T die limitierenden Faktoren darstellen. Eine Quote von 60% der

Ausfälle bedingt durch die 3T-Anlage erscheint primär als sehr hoch, kann aber

etwas relativiert werden, wenn man die Ausfallsquoten generell und bei 3T im

Vergleich zum Gesamtaufkommen betrachtet. Die generelle Implantat–bedingte

Ausfallsquote beträgt 2,9% des Gesamtaufkommens. Die Ausfälle aufgrund der 3T–

Implementierung betragen dabei, gemessen am Gesamtaufkommen, 1,8%. Der

Ausschlussgrund - räumlicher Gradient - ist aufgrund seiner begrenzten Lokalisation

und der Reduktion zum Mittelpunkt des Scanners hin mit Vorbehalt zu betrachten.

Bei dringender Indikation und genauer Abwägung durch den Radiologen

(Letztverantwortung) hätte ein Teil der ausgefallenen Patienten auch bei

Nichtübereinstimmung dieses limitierenden Parameters untersucht werden können.

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Diskussion und Schlussfolgerung

57

Künftig wird, wie von Shellock postuliert, die vermehrte Testung diverser

Medizinprodukte für 3T–Anlagen zu einer Reduktion der Untersuchungsausfälle bei

3T–Systemen führen. Es stehen dabei die Hersteller von Medizinprodukten in der

Pflicht, auf den Trend verstärkter 3T–Implementierungen zu reagieren, und ihre

Produkte gemäß ASTM–Richtlinien testen zu lassen.

Des Weiteren hat die Arbeit aufgezeigt, dass die Einkaufsleitung des Krankenhauses

Schwarzach beim Ankauf von Medizinprodukten, die MR–Kompatibilität dieser im

Hinblick auf die bestehende MRT hinterfragen sollte. Damit soll gewährleistet

werden, dass nicht Patienten klinikintern mit Implantaten ausgestattet werden, die für

den im KH–Schwarzach implementierten Scanner untauglich sind.

Obwohl die Arbeit keine Rückschlüsse auf direkte finanzielle Konsequenzen für das

Kardinal Schwarzenberg’sche Krankenhaus zulässt, können die ermittelten Daten

Radiologen im niedergelassenen Bereich und Schwerpunktkrankenhäusern mit nur

einem MR-Scanner bei der Entscheidung 1,5T oder doch 3T behilflich sein. Die

dargestellten Ergebnisse bilden dabei natürlich nur einen von vielen Bausteinen bei

der Entscheidungsfindung. Für diverse Herstellerfirmen von MRT-Anlagen und deren

Vertriebsingenieure können die im Rahmen der Studie erhobenen Daten von

Bedeutung sein.

Bei Betrachtung des Recherche–Aufwandes von 6,2 Minuten pro Implantat ist

festzustellen, dass durch Schulungen und Ausbau der institutseigenen Implantate–

Sammlung die Zeiten für Abklärungen verkürzt werden können. Diese Schulungen

werden künftig für die Prozessbeteiligten verstärkt angeboten. Eine zentrale Rolle bei

der Tauglichkeitsüberprüfung nimmt der MR–Sicherheitsbeauftragte aufgrund seines

Fachwissens ein.

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Zusammenfassung und Ausblick

58

6. Zusammenfassung und Ausblick

Ausgangslage der Arbeit war die Problematik, dass Wechselwirkungen in der

Magnetresonanztomografie (MRT) mit ferro- und diamagnetischen Stoffen sowie mit

aktiven implantierbaren medizinischen Geräten (AIMG) im klinischen MR-Betrieb

ein omnipräsentes Gefahrenpotential darstellen. Die physikalischen

Wechselwirkungen in den drei Hauptfeldern (statisches Magnetfeld, Gradienten-Feld,

Hochfrequenz–Feld) der Magnetresonanztomografie differieren bei 1,5T- und 3T–

Anlagen. Dies und teils unvollständige Angaben zur MR–Kompatibilität seitens der

Implantat-Hersteller konfrontieren das Kardinal Schwarzenberg’sche Krankenhaus

als Betreiber, der eine 3 Tesla–MRT als Alleingerät implementiert hat, subjektiv

empfunden mit der Problematik vermehrter Messausfälle und deutlich erhöhtem

Rechercheaufwand für das radiologische Personal hinsichtlich Implantat-

Tauglichkeit. Anhand der theoretischen Abhandlung von geänderten physikalischen

Bedingungen bei 3T–Anlagen, ihrem erhöhtem Gefahrenpotential gegenüber 1,5T-

Systemen und der Implantat–Problematik im Allgemeinen, konnte folgende

Hypothese aufgestellt werden:

„Bei der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld–MRT als Alleingerät kommt

es zu vermehrten Messausfällen gegenüber 1,5 Tesla-Anlagen bei Patienten mit

aktiven und passiven Implantaten.“

Aus dieser Hypothese wurde folgende Forschungsfrage abgeleitet:

„Inwieweit resultieren aus der Implementierung einer 3 Tesla Hochfeld-MRT–

Anlage im Kardinal Schwarzenberg‘schen Krankenhaus im Jahr 2013 als

Alleingerät erhöhte Patienten- und Messausfälle gegenüber einer 1,5 Tesla

Standardanlage bei Patienten mit aktiven und passiven Implantaten?“

Als vorrangiges Ziel der Arbeit galten die Verifikation/Falsifikation der Hypothese und

die Beantwortung der Forschungsfrage. Dieses Ziel wurde mittels theoretischer

Abhandlung in den Kapiteln 2 und 3, sowie der Ermittlung repräsentativer Daten in

Kapitel 4 erreicht. Im Zuge der Arbeit konnten vermehrte, Implantat–bedingte

Patientenausfälle bei 3T quantifiziert werden. 60%, der Patientenausfälle im KH–

Schwarzach sind auf die Alleinimplementierung der 3T-MRT zurückzuführen.

Die entspricht 1,8% des Patientenaufkommens. Die Forschungsfrage gilt somit

als beantwortet und die aufgestellte Hypothese ist somit verifiziert.

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Zusammenfassung und Ausblick

59

Als Kernaussagen des theoretischen Teils können folgende Punkte

zusammengefasst werden:

Als wesentliche Gefahren der MRT gelten:

• Magnetisch induzierte Verschiebekraft (statisch, dynamisch)

• Magnetisch induziertes Drehmoment (statisch, dynamisch)

• Hochfrequenz- und Gradienten-induzierte Erwärmung

• Möglichkeit zur Spannungsinduktion

• Gradienten-induzierte Vibrationen

• Fehlfunktionen von Medizinprodukten (aktiv) innerhalb der MR–Umgebung

• Fehlfunktion des MR–Systems

• Artefakte

Die wesentlichen Unterschiede zwischen 1,5T– und 3T–Anlagen sind:

• Doppelt so starkes statische Magnetfeld

• Wirkung bei gesättigten Materialien

• Physiologische Effekte i.d.R. erst ab 3,0T-Anlagen

• Unterschiedliche Kontrollbereiche

• Erhöhung der Torsionskräfte auf Implantate und metallische Objekte

proportional zum Magnetfeld (höherer maximaler räumlicher Gradient des

statischen Magnetfeldes)

• Unterschiedliche Frequenzbereiche (1,5 T = 64 mHz; 3,0 T = 128 mHz)

• 4-fach erhöhtes SAR (Spezifische Absorptionsrate) bei 3 Tesla–Anlagen

• Erhöhte PNS (Periphere Nervenstimulation) bei 3 Tesla–Anlagen

Die Evaluierungsstudie wurde nach ähnlichem Procedere durchgeführt wie zwei

Studien am AKH Wien, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Dabei ergab sich

eine erstaunliche Übereinstimmung. Zur Datenakquise wurde ein Evaluierungsbogen

erstellt, mit welchem die notwendigen Daten ermittelt werden konnten. Im Rahmen

der Studie wurden die Patienten und Leistungszahlen aus den Jahren 2012 und

2014 verglichen. Dabei wurde ersichtlich, dass sich die Patientenzahlen von 4018

(2012) auf 4195 (2014) erhöht, und sich die Leistungszahlen von 7983 (2012) auf

8637 (2014) erhöht haben. Es konnten im Evaluierungszeitraum 75 Patienten mit

Implantaten ermittelt werden. Dies entspricht 22% des Gesamtaufkommens. Die am

häufigsten vorkommende Gruppe der Implantate stellten Total–Endo–Prothesen

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Zusammenfassung und Ausblick

60

(TEP) mit 37% dar. Es konnten im Beobachtungszeitraum zehn Patienten aufgrund

generell fehlender MR–Kompatibilität nicht untersucht werden. Dies entspricht einer

Ausfallsquote von 13,3% der Implantat-Träger und 2,9% des Gesamtaufkommens.

Es konnten sechs Patienten mit der implementierten 3T–Anlage nicht untersucht

werden, die mit 1,5T–Systemen untersucht hätten werden können. Dies entspricht

einer Quote von 60% (1,8% des Gesamtaufkommens an Patienten). Der

durchschnittliche Recherche– und Abklärungsaufwand beträgt pro Patient mit

Implantat 6,2 Minuten. Dies entspricht hochgerechnet für 2014 9,6 Arbeitstage. Als

Hauptgrund für Patientenausfälle gelten die maximale Stärke des räumlichen

Gradienten des Hauptmagnetfeldes und die fehlende Testung von Produkten für 3T.

Der räumliche Gradient des Hauptmagnetfeldes ist aufgrund seiner begrenzten

Lokalisation allerdings mit Vorbehalt zu betrachten. Direkte finanzielle Auswirkungen

durch Implantat-bedingte Patientenausfälle aufgrund fehlender Kompatibilität für 3T

konnten für das KH–Schwarzach wegen fehlender Daten zu Sonderklassepatienten

nicht ermittelt werden. Dadurch sind Überlegungen zu Ausfallskonzepten als obsolet

zu betrachten.

Die Ergebnisse werden für Herstellerfirmen von MR–Systemen,

Schwerpunktkrankenhäuser mit nur einer MRT-Anlage und Radiologen im

niedergelassenen Bereich von Bedeutung sein.

Im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenaus wird künftig mittels vermehrter

Schulungen der Work–Flow bei der Abklärung der Kompatibilität verbessert werden.

Des Weiteren werden zuweisende Stationen forciert dazu angehalten, die

Aufklärungsbögen zeitgerecht zu kontrollieren, und es wird die Einkaufsleitung auf

die Thematik aufmerksam gemacht.

In Zukunft ist ein verstärkter Einzug von 3T–Anlagen im klinischen MR-Betrieb zu

erwarten. Deshalb ist eine verstärkte Testung von Medizinprodukten für 3T gemäß

ASTM–Richtlinien unbedingt erforderlich. Die Auswirkungen auf Ausfallsraten durch

vermehrte Testung von Implantaten für 3T–Systeme könnte Ziel künftiger Studien

darstellen.

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61

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Abbildungsverzeichnis

65

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Komponenten einer MRT (Quelle: http://slideplayer.org/slide/205428/#

[20.04.2015] ................................................................................................................ 9

Abbildung 2: Verteilung der Magnetfeldlinien bei Philips Ingenia 1,5T- und 3T –

Scannern (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................... 11

Abbildung 3: Die gesetzlichen Grenzwerte (SAR Limits) gemäß IEC EN 60601-2-33

(Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................................... 17

Abbildung 4: Die Betriebsarten gemäß IEC EN 60601-2-33 (Quelle: Technical

Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................................................................. 17

Abbildung 5: Die 3 PNS – Stufen gemäß IEC EN 60601-2-33 (Quelle: Technical

Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................................................................. 17

Abbildung 6: Parameterunterschiede Philips 3T zu Philips Ingenia 1,5T (Quelle:

eigene Darstellung) ................................................................................................... 20

Abbildung 7: Begrenzte Lokalisation des maximalen Gradienten des

Hauptmagnetfeldes (Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ... 21

Abbildung 8: Die Iso - Dosen - Linien im zylindrisch geformten Raum mit den

angegebenen Feldstärken in T/m und Gauß/cm. (Quelle: Technical Description,

Philips, Ingenia Release 4.1) ..................................................................................... 21

Abbildung 9: Warn- und Verbotszeichen gemäß Anhang ÖVE/ÖNORM 60601-2-33.

(Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................................... 23

Abbildung 10: Kennzeichnung der MR – Kompatibilität an Geräten und Implantaten

(Quelle: Technical Description, Philips, Ingenia Release 4.1) ................................... 24

Abbildung 11: Röntgenbild nach Implantation eines Herzschrittmachers (Quelle:

[online] http://herzzentrum.immanuel.de) [22.03.2015] ............................................. 31

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Abbildungsverzeichnis

66

Abbildung 12: Schematische Darstellung eines Cochlea – Implantats (Quelle:

http://www.oessh.or.at/hoerspuren/ci) [20.04.2015] .................................................. 32

Abbildung 13: Positionen des Shunt – Ventiles für die Einstellungen 1 – 8, welches

mittels Röntgenaufnahme kontrolliert werden müssen

(Quelle: http://neurosurgerysurvivalguide.com/roundy/Codman%20CERTAS.png)

[02.03.2015] .............................................................................................................. 34

Abbildung 14: Schematische Darstellung des Ablauf - Prozesses einer MRT –

Untersuchung im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus. (Quelle: eigene

Darstellung) ............................................................................................................... 38

Abbildung 15: Schematische Darstellung Teilprozess und Prozessbeteiligte MR –

Kompatibilitätsabklärung im Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus. (Quelle:

eigene Darstellung) ................................................................................................... 39

Abbildung 16: Prozentuale Verteilung der verschiedenen Implantate im 4 – wöchigen

Evaluierungszeitraum. (Quelle: eigene Darstellung) ................................................. 51

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Tabellenverzeichnis

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Patienten- und Leistungszahlen im EZ und Gesamt (Quelle: eigene

Darstellung) ............................................................................................................... 47

Tabelle 2: Vergleich der Patienten- und Leistungszahlen des implementierten 3T –

Scanners (2014) mit den Patienten- und Leistungszahlen des 2012 im KH

befindlichen 1,5T – Scanners. (Quelle: eigene Darstellung) ..................................... 49

Tabelle 3: Übersicht Patienten mit Implantaten im Evaluierungszeitraum und

hochgerechnet für das Jahr 2014, inklusive Ermittlung der Verteilung der Implantate.

(Quelle: eigene Darstellung) ...................................................................................... 50

Tabelle 4: Patientenausfälle aufgrund fehlender MR - Kompatibilität generell und bei

3T. (Quelle: eigene Darstellung) ................................................................................ 52

Tabelle 5: Aufschlüsselung der Recherche – Wege bezüglich MR – Kompatibilität.

(Quelle: eigene Darstellung) ...................................................................................... 53

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Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

AIMG Aktives implantierbares medizinisches Gerät

ASTM Internationale Standardisierungsorganisation

dB Dezibel

DIN Deutsche Industrienorm

EMV Elektromagnetische Verträglichkeit

EN Europäische Norm

G/cm Gauß pro Zentimeter

HF Hochfrequenz

HSM Herzschrittmacher

ICD Implantierbarer Kardioverter Defibrillator

IEC International Electronical Comission

OERG Österreichische Röntgengesellschaft

ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik

ÖNORM Österreichische Norm

PACS Picture Archieving and Communication System

PLIF Posterior Lumbar Interbody Fusion

PNS Periphere Nerve Stimulation

kHz Kilohertz

mHz Megahertz

MP Medizinprodukt

MPG Medizinproduktegesetz

MPBV Medizinprodukte Betreiberverordnung

mT Millitesla

mT/m Millitesla pro Meter

mTm/m/ms Millitesla pro Meter pro Millisekunde

mT/s Millitesla pro Sekunde

MRT Magnetresonanztomografie

RT Radiologie-Technologe

SAR Spezifische Absorptionsrate

T Tesla

TEP Total–Endo-Prothese

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Anhang

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Anhang

Anhang 1: Evaluierungsblatt Implantat–Studie

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Anhang

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Anhang 2: MR–Ermittlungsblatt

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Anhang

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