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Master-Thesis Aufbau eines Rechtsmanagements einer Gesundheitseinrichtung zur ... · 2019. 11....

Date post: 19-Feb-2021
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Master-Thesis Aufbau eines Rechtsmanagements einer Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 50001 Verfasser/Verfasserin: Beta Vincetic, 1230 Wien, Gregorygasse 16A/2/3 Matr. Nr.: 1465395 Universitätslehrgang: Management für Technik im Gesundheitswesen Anzahl der Wörter: 13.106 Abgabedatum: 10.01.2017 zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science am Zentrum für Management im Gesundheitswesen der Donau-Universität Krems Fachbetreuer/in DI Martin Krammer, MSc Begutachter/Opponent Ass.- Prof. i.R. Dr. Albin Krczal, DUK bzw. Begutachter (Opponent) Ich versichere: 1. dass ich die Master-Thesis selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient habe. 2. dass ich dieses Master-Thesis Thema bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe. 3. dass diese Arbeit mit der vom Begutachter beurteilten Arbeit übereinstimmt. Datum der Einreichung: 10.01.2017 Unterschrift
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  • Master-Thesis

    Aufbau eines Rechtsmanagements einer Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 50001

    Verfasser/Verfasserin: Beta Vincetic, 1230 Wien, Gregorygasse 16A/2/3 Matr. Nr.: 1465395 Universitätslehrgang: Management für Technik im Gesundheitswesen Anzahl der Wörter: 13.106 Abgabedatum: 10.01.2017

    zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science

    am Zentrum für Management im Gesundheitswesen der Donau-Universität Krems

    Fachbetreuer/in DI Martin Krammer, MSc

    Begutachter/Opponent Ass.- Prof. i.R. Dr. Albin Krczal, DUK bzw. Begutachter (Opponent)

    Ich versichere: 1. dass ich die Master-Thesis selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen

    und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient habe. 2. dass ich dieses Master-Thesis Thema bisher weder im In- noch im Ausland (einer

    Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

    3. dass diese Arbeit mit der vom Begutachter beurteilten Arbeit übereinstimmt.

    Datum der Einreichung: 10.01.2017 Unterschrift

  • II

    Danksagung

    An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die mich

    während meines Studiums und bei der Erstellung meiner Masterthese unterstützt

    haben.

    Besonderer Dank gilt meiner Familie, die während meines Studiums oft auf mich

    verzichten musste und mir auch die Freiräume gegeben hat, die ich gebraucht habe.

    Sie haben mich mit viel Verständnis, Motivation und ihrer grenzenlosen Geduld

    unterstützt. Nur durch ihre Rücksichtnahme in den letzten beiden Jahren ist ein

    berufsbegleitendes Studium möglich gewesen.

    Einen großen Dank an Herrn DI Martin Krammer, MSc, der mich fachlich beim

    Schreiben dieser Arbeit betreut hat und immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden

    ist. Seine wertvollen Hinweise, die moralische Unterstützung und das kritische

    Hinterfragen haben einen großen Teil zur Vollendung dieser Arbeit beigetragen.

    Mein Dank gilt auch meinem Chef Ing. Mag. Armin-Rudolf Weinrath, der mich in

    dieser Zeit oft fachlich und moralisch unterstützt hat.

    Ebenso möchte ich meinen Korrekturlesern danken, die sich für mich und meine

    Arbeit Zeit genommen haben und mich mit ihren Ratschlägen tatkräftig unterstützt

    haben.

    Mein Dank gilt auch der Firma SANTESIS, technisches Gebäudemanagement und

    Service GmbH, die mich finanziell und zeitlich unterstützt hat.

    Und zuletzt gilt mein Dank meinen Eltern und Schwiegereltern, die mich während

    meines ganzen Studiums bei den Haushaltstätigkeiten und der Kinderbetreuung

    unterstützt haben.

  • III

    Abstract

    Die Uhr unserer Natur tickt unabänderlich. Unsere fossilen Ressourcen werden

    immer knapper und das Klima verschlechtert sich zunehmend. Wenn die Menschheit

    nicht anfängt umzulenken, drohen zahlreiche Katastrophen, gefolgt von einem

    Klimakollaps.

    Nach unzähligen Klimakonferenzen, Vorträgen von Klimaexperten und publizierter

    Literatur, einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU auf eine Richtlinie, die eine

    Senkung des Energieverbrauchs zum Ziel hat. Diese Richtlinie wurde auf nationales

    Recht umgesetzt. Die Einhaltung dieses Gesetzes ist für Unternehmen zu einer

    großen Herausforderung geworden. Dies führte zur folgenden Forschungsfrage:

    Wie kann eine Gesundheitseinrichtung sicherstellen, dass sie alle relevanten

    Normen, Vorschriften und Gesetze bezogen auf ein Energiemanagementsystem (am

    Beispiel ISO 50001) kennt und die daraus resultierenden Verpflichtungen einhält?

    Die für die Arbeit zusätzlich relevanten Fragen waren, welche Werkzeuge geeignet

    sind, um die oben angeführte Aufgabenstellung zu unterstützen und wie die

    Prozesse und die Verantwortlichkeiten gestaltet werden sollten, um ein optimales

    Ergebnis für ein Unternehmen zu erreichen.

    Die Methodik setzte sich aus Literaturrecherche, Expertenbefragungen und Vergleich

    der Best Practice Beispiele zusammen. Die Befragungen der Experten zeigten

    deutlich, dass die Erfüllung der Rechtskonformität nicht klar standardisiert und

    abgegrenzt ist.

    Um diese Forschungsfragen beantworten zu können, wurden in dieser Arbeit zwei

    Varianten zur Erfüllung der Rechtskonformität entwickelt und mit ihren Vor- und

    Nachteilen gegenübergestellt.

    Um eine optimale Erfüllung der Rechtskonformität gewährleisten zu können, wurde

    die Variante mit der internen Besetzung empfohlen und mit den Werkzeugen

    erläutert.

  • 1

    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung................................................................................................................ 4

    1.1 Problemstellung ................................................................................................... 4

    1.2 Forschungsfrage .................................................................................................. 5

    1.3 Ziel der Arbeit ...................................................................................................... 5

    1.4 Methodik .............................................................................................................. 6

    1.4.1 Theoretischer Teil – eingehende Literaturrecherche ......................................... 6

    1.4.2 Empirischer Teil – Befragungen bzw. Interviews mit 11 Experten .................... 6

    1.4.3 Literaturrecherche ............................................................................................. 6

    2. Theoretischer Hintergrund ...................................................................................... 8

    2.1 Definitionen Normen und Gesetze ....................................................................... 8

    2.1.1 Normen .............................................................................................................. 8

    2.1.2 Gesetze .............................................................................................................. 8

    2.2 Entstehung und Wirkung von Normen und Gesetzen .......................................... 9

    2.2.1 Nationale Normen .............................................................................................. 9

    2.2.2 Europäische Normen ......................................................................................... 9

    2.2.3 Internationale Normen ...................................................................................... 10

    2.2.4 Entstehung der Bundes- und Landesgesetze .................................................. 11

    2.2.4.1Bundesgesetze .............................................................................................. 11

    2.2.4.2Landesgesetze .............................................................................................. 12

    2.3 Energieeffizienzgesetz ....................................................................................... 12

    2.3.1 Ausgangssituation ............................................................................................ 12

    2.3.2 ISO 50001 ........................................................................................................ 14

    3. Rechtsmanagement Theorie ............................................................................... 21

    3.1 Definitionen „Rechtsmanagement“ bzw. „Compliance Management“ ................ 21

    3.2 „Rechtsmanagement ist Chefsache“ ................................................................. 23

    3.3 Vergleich diverser Studien zum Thema Rechtsmanagement ............................ 23

    4. Aufbau eines Rechtsmanagements in einer Gesundheitseinrichtung ......... 25

  • 2

    4.1 Variante 1 – „Rechtsmanagement INTERN“ auf die verantwortlichen Bereiche

    delegieren ................................................................................................................. 26

    4.2 Variante 2 – „Rechtsmanagement EXTERN“ (Outsourcing) .............................. 36

    5. Fallbeispiel Vinzenz Gruppe bzw. SANTESIS ..................................................... 44

    5.1 Vinzenz Gruppe - Firmenportrait und geschichtliche Entwicklung ..................... 44

    5.2 Fallbeispiel SANTESIS, Technisches Gebäudemanagement und Service GmbH

    ..................................................................................................................... 48

    5.3 Rechtsmanagement der Firma SANTESIS – IST Zustand ................................ 49

    5.3.1 Allgemein ......................................................................................................... 49

    5.3.2 Fallbeispiel Linz – Share Point Lösung „Bescheidwesen“ ............................... 51

    5.3.3 Fazit „IST-Zustand“ .......................................................................................... 52

    5.4 Umsetzungsmöglichkeiten in der Vinzenz Gruppe bzw. SANTESIS ................. 52

    6. Fazit „SOLL – Konzept“ ........................................................................................ 54

    6.1 Funktionsbeschreibungen - „Die Prozessverantwortlichkeiten“ ......................... 55

    6.2 Prozesse ............................................................................................................ 55

    6.2.1 Information ....................................................................................................... 55

    6.2.2 Kommunikation ................................................................................................ 56

    6.2.3 Dokumentation ................................................................................................ 56

    6.3 Werkzeuge ........................................................................................................ 57

    6.3.1 Das Rechtsregister ........................................................................................... 57

    6.3.2 Schulungen zum Thema „Rechtsmanagement“ .............................................. 61

    6.3.3 Share Point – „Rechtsmanagement“ ............................................................... 61

    6.3.4 CAFM – System „MT/BT-DATA“ ...................................................................... 61

    7. Empirischer Teil: Auswertung und Darstellung von Fragebögen zur Erfüllung der

    Rechtskonformität am Beispiel der ISO 50001 .................................................... 62

    7.1 Tabellarische Darstellung des Gesamtergebnisses ........................................... 64

    7.2 Tabellarische Darstellung und Interpretation der einzelnen Ergebnisse ............ 65

    8. Zusammenfassung und Schlussfolgerung mit Zukunftsaspekten ......................... 73

    8.1 Zusammenfassung allgemein ............................................................................ 73

    8.2 Reflexion ............................................................................................................ 74

  • 3

    8.3 Zukunftsaspekte und Ausblick für die Vinzenz Gruppe..................................... 74

  • 4

    1. Einleitung

    1.1 Problemstellung

    Durch die Verknappung bzw. Endlichkeit der natürlichen Ressourcen nimmt die

    Energieeffizienz in Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Der Schutz

    von Umwelt und Natur wird aus diesem Grund immer wichtiger. Je mehr der

    Umweltschutzgedanke in unserer Gesellschaft Platz einnimmt, umso mehr Gesetze

    und Normen werden eingeführt und die entsprechenden Rahmenbedingungen für

    Unternehmen werden komplexer.

    Normen und Gesetze sind überall und allgegenwärtig. Sie begleiten uns im Alltag,

    geben Sicherheit im Straßenverkehr oder gewisse Standards in der Qualität unserer

    Lebensmittel vor usw. Ohne sie würde unsere Gesellschaft nicht so gut funktionieren,

    denn sie regeln viele unserer Abläufe, geben hohe Standards vor und sichern die

    Ressourcenschonung nachhaltig.

    Die in den letzten Jahren immer größer werdende Normen- und Gesetzesflut zu

    kennen und einzuhalten, ist für Unternehmen, egal ob sie als Personen oder

    Kapitalgesellschaften geführt werden, eine große Herausforderung. Die Fristen und

    Pflichten, die die zuständigen Behörden vorschreiben, müssen vom jeweiligen

    Unternehmen herausgefiltert und entsprechend umgesetzt werden. Unter

    Umständen kann die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben strafrechtliche

    Konsequenzen haben bzw. können Schadenersatzanforderungen geltend gemacht

    werden oder enorme Imageschäden entstehen.

    Am 01. Jänner 2015 trat das Bundes - Energieeffizienzgesetz1 in Kraft, das genaue

    Ziele bis zum Jahr 2020 definiert hat.

    „Mittelbar soll jedoch auch die Versorgungssicherheit durch einen geringeren

    Energieverbrauch verbessert, der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix erhöht

    und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen erzielt werden.“2

    1 Langtitel: Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund

  • 5

    Nachhaltig bringt dieses Energieeffizienzgesetz den Unternehmen viele Vorteile.3 Sie

    sind aber gezwungen, neue Methoden, Werkzeuge und Prozesse einzuführen, damit

    sie am Markt bestehen können.

    Um dieses Gesetz einzuhalten, sind Umstrukturierungen in den Unternehmen

    notwendig. Durch Maßnahmen, wie eine klare Aufgabenverteilung (Organigramme)

    und Strukturierung der Prozesse kann die Umsetzung des Gesetzes innerhalb eines

    Unternehmens nachhaltig gelebt werden.

    1.2 Forschungsfrage

    Wie kann eine Gesundheitseinrichtung sicherstellen, dass sie alle relevanten

    Normen, Vorschriften und Gesetze, bezogen auf ein Energiemanagementsystem

    (am Beispiel ISO 50001) kennt und die daraus resultierenden Verpflichtungen

    einhält?

    Zusätzlich relevante Fragen:

    Welche Werkzeuge sind geeignet, die oben angeführte Aufgabenstellung zu

    unterstützen?

    Wie sollten die Prozesse und Verantwortlichkeiten gestaltet werden, um ein

    optimales Ergebnis zu erzielen?

    1.3 Ziel der Arbeit

    Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, durch ausführliche Literaturrecherche und

    Auswertung der Ergebnisse der Befragungen ein Konzept auszuarbeiten, welches

    nachhaltig garantiert, dass alle Standards, Pflichten und Fristen erkannt und

    eingehalten werden.

    Dies soll durch die Ergebnisse, die aus der Auswertung der Interviews ausgearbeitet

    werden, unterstrichen werden.

    2 [online]

    http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG%20barrierefrei.pdf [Zugriff am 15.05.2016] 3 Im Kapitel 2.3 wird auf das Energieeffizienzgesetz näher eingegangen.

    http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG%20barrierefrei.pdfhttp://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG%20barrierefrei.pdf

  • 6

    Dabei sollen die Struktur und Organisation des Rechtsmanagements dargestellt, die

    notwendigen Prozesse beschrieben und die verwendeten Werkzeuge und

    Instrumente vorgestellt werden.

    1.4 Methodik

    1.4.1 Theoretischer Teil – eingehende Literaturrecherche

    Zu Beginn dieser Arbeit (Kap. 2) werden Normen und Gesetze im Allgemeinen,

    hinsichtlich ihrer Entstehung und Unterschiede beschrieben und gegenübergestellt.

    1.4.2 Empirischer Teil – Befragungen bzw. Interviews mit 11 Experten

    Tabellarische Darstellung der Ergebnisse bzw. Relevanz und ihre Interpretationen

    Befragt wurden:

    Experten aus den Branchen des Gesundheitswesens, der Industrie und der

    Normungsinstitute.

    Qualifikationen der befragten Experten reichten von leitenden QM Managern

    bis zu technischen Leitern, Energiemanagern und Leitern der

    Rechtsabteilungen.

    1.4.3 Literaturrecherche

    Im Zeitraum von Juli 2016 bis Oktober 2016 wurde in den Datenbanken von

    STATISTA und der Suchmaschine Google Scholar und Google Books mittels

    definierter Suchbegriffe eine Literaturrecherche durchgeführt. Für die Recherche

    wurden folgende Suchbegriffe verwendet: „Energiemanagement“, „ISO 50001“,

    „Rechtsmanagement“, „legal compliance“, „Rechtsregister“ und „Rechtskataster“,

    „Normen“, „Gesetze“ und viele mehr. Weiters wurde in den Büchereien der FH Wien,

    Hauptbücherei Wien, Bücherei der Donau Uni Krems und Bücherei Uni Graz nach

    geeigneter Literatur geforscht.

    Für die Literatursuche der Best Practice Beispiele wurden folgende Suchbegriffe

    verwendet: „Best Practice“, „EMAS“, „ISO 50001“ usw. Bei den Best Practice

  • 7

    Beispielen war es nicht wichtig, sich nur auf Energie oder auf die ISO 50001 zu

    fokussieren, weil sich die Empfehlungen und gute Erfahrungen der Unternehmen

    genauso auf die Erfüllung der Rechtskonformität der ISO 50001 umlegen lassen.

  • 8

    2. Theoretischer Hintergrund

    In diesem Kapitel werden Normen und Gesetze einander gegenübergestellt, um den

    Unterschied zwischen diesen Begriffen bzw. deren Überschneidungen zu zeigen.

    2.1 Definitionen Normen und Gesetze

    2.1.1 Normen

    Normen sind anerkannte, unverbindliche Regeln bzw. Empfehlungen. Das bedeutet,

    dass ihre Anwendung freiwillig ist. Nur in Ausnahmefällen werden Normen durch

    Gesetze, Verordnungen und (privatrechtlich) Verträge verbindlich.

    Der Rechtswissenschaftler und Verfassungsexperte Hans Kelsen hat den Begriff

    „Norm“ folgend definiert: „Norm im allgemeinsten Sinne bedeutet, dass etwas sein

    soll. Man kann die Norm als den Sinn eines Willensaktes kennzeichnen.“4

    Der Vorteil oder Sinn von Normen ist: Sie sind gesichertes Fachwissen und

    dokumentieren den aktuellen Stand der Technik, Wissenschaft und Gesellschaft.

    Hohe Qualitätsstandards und Lebensqualität, Schutz vor Unfällen, Stärken der

    Wettbewerbsposition am Markt, globaler Marktzugang und sinnvolle Planung von

    Projekten sind nur einige Vorteile von einem breiten Spektrum an Funktionen der

    Normen.

    2.1.2 Gesetze

    Anders als Normen sind Gesetze verbindlich und werden vom Gesetzgeber

    entwickelt und vorgeschrieben. Nach der Wortherkunft bedeutet „Gesetz“ etwas

    „Gesetztes oder Festgelegtes“5. Im Allgemeinen regeln sie menschliches Verhalten

    und jede durch den Staat beschlossene, bindende Vorschrift. Es gibt keine

    eindeutige Übereinstimmung wie Gesetze definiert werden. Das Gabler

    Wirtschaftslexikon definiert ein Gesetz nach folgenden Gesichtspunkten:

    4 Walter (1999:20)

    5 Vgl. [online] http://www.wissen.de/wortherkunft/gesetz [Zugriff am 15.08.2016]

    http://www.wissen.de/wortherkunft/gesetz

  • 9

    „1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften. 2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht.“6

    „Nach § 9 ABGB behalten die Gesetze so lange ihre Kraft, bis sie vom Gesetzgeber

    abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden“7. Sie werden immer in der

    ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums widergegeben.

    2.2 Entstehung und Wirkung von Normen und Gesetzen

    2.2.1 Nationale Normen

    Das österreichische Normungsinstitut mit Sitz in Wien wird durch das neutrale und

    unabhängige Dienstleistungsunternehmen ASI (englisch: Austrian Standard Institute)

    vertreten. Sein Wirkungsbereich umfasst die nationalen Normen mit der Bezeichnung

    ÖNORM.

    2.2.2 Europäische Normen

    CEN (englisch, European Committee for Standardization) ist eine der drei

    europäischen Normungsorganisationen, die für die Entwicklung der europäischen

    Normen auf allen Fachgebieten, außer für Telekommunikation und Elektrotechnik,

    zuständig ist. Diese europäische Normungsorganisation wird in Österreich durch das

    ASI vertreten.8

    CENELEC (englisch, European Committee for Electrotechnical Standardization) ist

    das europäische Komitee für elektrotechnische Normung. Das österreichische

    Mitglied für Elektrotechnik ist das Österreichische Elektrotechnische Komitee, aber

    Normen und Normentwürfe werden durch das ASI angeboten. Das CENELEC-

    Komitee wurde 1972/73 durch die Zusammenschließung von CENEL und

    6 [online] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesetze.html#definition [Zugriff am 06.08.2016]

    7 [online]

    http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=9 [Zugriff am 06.08.2016] 8 Vgl. [online] https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/cen/ [Zugriff

    am 15.08.2016]

    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechtsverordnungen.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/satzung.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewohnheitsrecht.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesetze.html#definitionhttp://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=9https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/cen/

  • 10

    CENELECOM, gegründet. Mitglieder waren vorerst die EG- und EFTA Staaten, eine

    Osterweiterung wurde aber schon geplant. 9

    ETSI (englisch, European Telecommunications Standards Institute) ist das

    europäische Komitee für die Entwicklung von Normen in der Informations- und

    Kommunikationstechnologie. 10

    Das europäische Komitee für Entwicklung der Normen besteht aus 33 nationalen

    Mitgliedern und hat seinen Sitz in Brüssel. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich

    europaweit und die Normenbezeichnung ist EN.

    2.2.3 Internationale Normen

    Die ISO (englisch, International Organization for Standardization) ist das

    internationale Komitee für Normung und setzt sich mittlerweile aus 162

    Mitgliedsländern zusammen. Dieses Komitee wurde 1947 gegründet und hat den

    Sitz in Genf. Die Normbezeichnung ist ISO, stammt aus dem griechischen Wort

    “isos” und bedeutet “gleich”. Der Wirkungsbereich dieses Komitees ist international.

    2.2.3.1 Entstehung und Wirkung der nationalen Normen

    Jede Person (private Personen, Behörden, Interessensvertretungen), die auf einem

    bestimmten Gebiet ausreichend Erfahrung und Fachkenntnis besitzt, kann einen

    schriftlichen Vorschlag an das jeweilige nationale Normungsinstitut richten, um zu

    bestehenden Normen oder Normentwürfen Stellung zu nehmen. Diese Vorschläge

    und Stellungnahmen werden anschließend vom Fachnormenausschuss

    ausgearbeitet und unter einstimmigem Beschluss ratifiziert.

    Es bestehen auch zahlreiche Möglichkeiten, aktiv an Normungen mitzuarbeiten.

    Fachexperten können sich von ihren Unternehmen oder Organisationen für die

    Normungsarbeit nominieren lassen. Das Normungskomitee entscheidet dann über

    die Aufnahme, die kostenpflichtig ist. Die Mitwirkung der Fachexperten an der

    Normung bringt viele Vorteile mit sich. Einerseits entlastet es den Gesetzgeber und

    andererseits bringt es den Unternehmen viele Wettbewerbs- und Wissensvorteile.

    9 Vgl. [online] https://www.ove.at/normung-oek/elektrotechnische-normung/historisches/ [Zugriff am

    15.08.2016] 10

    Vgl. [online] https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/elektrotechnik-telekommunikation/ [Zugriff am 15.08.2016]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Englische_Sprachehttps://www.ove.at/normung-oek/elektrotechnische-normung/historisches/https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/elektrotechnik-telekommunikation/https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/elektrotechnik-telekommunikation/

  • 11

    Die Geltungsdauer der Normen richtet sich nach dem Bedarf der jeweiligen Bereiche.

    Mindestens alle drei Jahre werden die Normen von ihren Gremien auf Gültigkeit

    überprüft und bei Bedarf geändert. Besteht kein Änderungsbedarf, ist der Standard

    weiterhin aktuell und die Norm bleibt unverändert gültig. Besteht ein Bedarf an

    Änderung, können die Normen jederzeit geändert werden. In manchen Bereichen

    bestehen Normen schon seit Jahrzehnten unverändert.11

    2.2.4 Entstehung der Bundes- und Landesgesetze

    2.2.4.1 Bundesgesetze

    Grundsätzlich kann in Österreich jede Person einen Gesetzesvorschlag einbringen.

    Die Voraussetzung dafür ist ein Volksbegehren (100.000 wahlberechtigte Stimmen

    müssen im Parlament vorgelegt werden).

    Im Regelfall wird ein Gesetzesvorschlag durch die Mitglieder des Nationalrats, von

    der Bundesregierung oder durch den Bundesrat eingebracht.

    Nach dem Einlangen des Gesetzesantrages im Nationalrat werden sie meistens an

    den zuständigen Ausschuss zur Prüfung und Beratung geschickt. Im Ausschuss

    sitzen Abgeordnete, die sich mit ihren Fachexperten beraten, den Gesetzesantrag

    prüfen und nötigenfalls verbessern.

    Nachdem der Ausschuss den Gesetzesantrag entweder abgelehnt hat oder eine

    Empfehlung abgegeben hat, wird der Gesetzesentwurf im Plenum des Nationalrats

    von allen Abgeordneten diskutiert. Am Ende entsteht ein Gesetzesentwurf des

    Nationalrates.

    Im nächsten Schritt steht die Beratung vom Bundesrat an und am Ende entsteht

    entweder eine Zustimmung oder aufschiebendes Veto (Einspruch). Kommt es zur

    Zustimmung des Bundesrates, wird der Gesetzesbeschluss an den

    Bundespräsidenten zur Beurkundung weitergeleitet.

    Abschließend unterschreiben der Bundespräsident und der Bundeskanzler das neue

    Gesetz und es wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.12

    11

    Vgl. [online] https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=normen+geltungsdauer [Zugriff am 15.08.2016] 12

    Vgl. [online] https://www.demokratiewebstatt.at/wissen/alles-ueber-gesetze/wie-entsteht-ein-gesetz-fuer-oesterreich/ [Zugriff am 13.08.2016]

    https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=normen+geltungsdauerhttps://www.demokratiewebstatt.at/wissen/alles-ueber-gesetze/wie-entsteht-ein-gesetz-fuer-oesterreich/https://www.demokratiewebstatt.at/wissen/alles-ueber-gesetze/wie-entsteht-ein-gesetz-fuer-oesterreich/

  • 12

    2.2.4.2 Landesgesetze

    Der Weg der Entstehung der Landesgesetze erfolgt im Groben ähnlich wie bei den

    Bundesgesetzen durch Anträge der Landesregierung in Form einer

    Regierungsvorlage oder Anträge des Landtages und in Form eines Volksbegehrens.

    „Manche Länder sehen ein Begutachtungsverfahren vor, ähnlich dem der Bundesgesetzgebung. Dabei werden verschiedene Institutionen ersucht, ihre Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag abzugeben. Andere Länder gehen dabei weiter und sehen ein Begutachtungsrecht der Bürgerinnen und Bürger vor, z.B. das Burgenland.“13

    Nach Beschlussfassung werden die Gesetze den Bestimmungen des jeweiligen

    Landesverfassungsgesetzes beurkundet, unterzeichnet und durch den

    Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kundgemacht.14

    2.3 Energieeffizienzgesetz

    2.3.1 Ausgangssituation

    Die Ressourcen an fossilen Energien werden immer knapper und in Folge auch

    teurer. Der Gehalt an Kohlendioxid in der Atmosphäre steigt an.

    „Ohne hier auf die physikalischen Grundlagen näher einzugehen, sei festgehalten, dass durch die Antreibung dieses Treibhausgases in der Luft das Gleichgewicht zwischen Energieeinstrahlung von der Sonne und Energieabstrahlung in das Weltall gestört und in der Folge der globale Wärmehaushalt unseres Planeten verändert wird.“15

    Es droht sowohl eine Klimakatastrophe (Klimaerwärmung und ihre Folgen) als auch

    ein Ansteigen möglicher Energieversorgungsprobleme, die durch uns Menschen

    verursacht werden, wenn wir nicht rechtzeitig einlenken.

    Basierend auf der EU Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 trat in Österreich

    am 01. Jänner 2015 das Energieeffizienzgesetz (genauer Wortlaut: Bundes-

    Effizienzgesetz EEffG) in Kraft.

    13

    [online] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/223/Seite.2230001.html [Zugriff am 15.08.2016] 14

    Vgl. [online] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/223/Seite.2230001.html [Zugriff am 15.08.2016] 15

    Kopetz (2010:22)

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/223/Seite.2230001.htmlhttps://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/223/Seite.2230001.html

  • 13

    „Der Zweck dieses Gesetzes liegt in der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

    2012/27/EU als auch in der Erreichung der unionsrechtlich vorgegebenen Zieltrias,

    dem sog. "20-20-20 Ziel".16 Nach Paragraph 9 (neun) Punkt 3 (drei) können zufolge

    mittlere (Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten und mit einem Umsatz von

    höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen

    Euro, soweit sie nicht kleine Unternehmen sind17) und große (Unternehmen, die nicht

    kleine oder mittlere Unternehmen sind – ab 250 Beschäftigte18) Unternehmen

    entweder ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) einführen oder alle vier Jahre

    ein externes Energieaudit (EN 16247) durchführen lassen.

    Ziele dieses Gesetzes bis zum Jahr 2020:

    Eine Reduktion von Treibhausgasen bzw. Emissionen

    Die Energieeffizienz um 20 Prozent steigern

    Den Anteil an erneuerbaren Energien im Energiemix erhöhen

    Die Versorgungssicherheit verbessern und die Nachfrage an Atomenergie

    zurückzudrängen

    Energiekosten in den Haushalten zu senken

    Rund 6.400 neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaft voranzutreiben

    Der Begriff „Effizienz“ ist in der Literatur weit verbreitet und bietet verschiedene

    Definitionen. Die Wortherkunft wird aus dem lateinischen Wort „efficiens“ abgeleitet.

    Im Grunde ist es ein Begriff für Wirtschaftlichkeit und zugleich Sparsamkeit an

    Kosten, Zeit und Energie.19

    16

    [online] http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG.pdf [Zugriff am 12.08.2016] 17

    [online] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914 - §5 [Zugriff am 24.10.2016] 18

    Vgl. [online] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914 - §5 [Zugriff am 24.10.2016] 19

    Vgl. [online] http://www.duden.de/rechtschreibung/effizient [Zugriff am 12.08.2016]

    http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG.pdfhttp://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Documents/Kerninhalte%20des%20EEFFG.pdfhttps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008914http://www.duden.de/rechtschreibung/effizient

  • 14

    Abbildung 1: Effizienz (Quelle: http://www.unterschied-zwischen.net/effizienz-und

    effektivitat/ [Zugriff am 08.08.2016])

    2.3.2 ISO 50001

    Die EN ISO 50001 ist eine internationale Norm und sie ersetzt die Norm EN

    16001:2009.

    „Diese internationale Norm legt die Anforderungen zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems fest, mit dem Ziel, eine Organisation in die Lage zu versetzen, durch einen systematischen Ansatz eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs, zu erzielen.“20

    Dabei ist es nicht wichtig, welches Managementsystem die Organisation anwendet,

    aber auch nicht, welche energiebezogene Leistung der Organisation verbessert

    werden soll. Sie beinhaltet nur die Vorgaben zur Einführung eines

    Energiemanagementsystems und muss nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht

    werden. Für eine positive Darstellung des Unternehmens wäre es aber auf jeden Fall

    sinnvoll.21

    Abbildung 2 zeigt einen beispielhaften, schematischen Aufbau eines

    Energiemanagementsystems nach EN ISO 50001. Das EnMS soll den Einsatz der

    vorhandenen Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung der

    20

    Austrian Standards Institute (Wien:2012) 21

    Vgl. BMU (2012:16)

    http://www.google.at/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjK2fvD_rHOAhUHuhQKHe59ArAQjRwIBw&url=http%3A%2F%2Fwww.unterschied-zwischen.net%2Feffizienz-und-effektivitat%2F&psig=AFQjCNEdtexykwX3qgFNA-jYZtHGwJDKwA&ust=1470751427696717http://www.google.at/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjK2fvD_rHOAhUHuhQKHe59ArAQjRwIBw&url=http%3A%2F%2Fwww.unterschied-zwischen.net%2Feffizienz-und-effektivitat%2F&psig=AFQjCNEdtexykwX3qgFNA-jYZtHGwJDKwA&ust=1470751427696717http://www.unterschied-zwischen.net/effizienz-und%20effektivitat/http://www.unterschied-zwischen.net/effizienz-und%20effektivitat/

  • 15

    Kosten aufzeigen und dokumentieren.22 Letztendlich sollen die Ergebnisse zu

    Empfehlungen führen, aus welchen Maßnahmen entwickelt und Energie und Kosten

    eingespart werden können.23

    Abbildung 2: Für diese Norm verwendetes Modell eines

    Energiemanagementsystems (Quelle: EN ISO 50001:2011 (D))

    PDCA-Zyklus

    Der PDCA-Zyklus, auch bezeichnet als Deming - Kreis, ist der kontinuierliche

    Verbesserungsprozess, auf dem die EN ISO 50001 basiert. Er wird auch als

    Problemlösungsprozess bezeichnet.24 Dieses Instrument zur nachhaltigen

    Verbesserung der Prozesse ist die Grundlage aller Qualitätsmanagementsysteme. Er

    ist der grundlegende Bestandteil der ISO DIN EN ISO 9000, ISO 14000, ISO/IEC

    20000 und ISO/IEC 27001.

    22

    [online] http://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdf [Zugriff am 15.09.2016] 23

    [online] http://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdf [Zugriff am 15.09.2016] 24

    Vgl. Weigert (2004:68)

    https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_EN_ISO_9000https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_14000https://de.wikipedia.org/wiki/ISO/IEC_20000https://de.wikipedia.org/wiki/ISO/IEC_20000https://de.wikipedia.org/wiki/ISO/IEC_27001http://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdfhttp://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdfhttp://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdfhttp://www.eor.de/fileadmin/downloads/2012/KMU-Beratertag_1_2012/03_Caria_Fechner_TUEV.pdf

  • 16

    Abbildung 3: PDCA – Zyklus nach Deming (Quelle: http://www.smart-qm-

    borchert.de/was-ist-was.html [Zugriff am 08.08.2016])

    Jeder dieser Buchstaben beschreibt eine Phase:

    P-Plan (Planung): Dieser Buchstabe bezieht sich auf die Analyse des IST-

    Zustands/Problemursache und Entwicklung eines neuen Konzeptes bzw.

    Zielsetzung.25 Darunter fallen Aufgaben wie Datenerfassung, Aufarbeitung &

    Dokumentation, gesetzliche Vorschriften, Energieziele,

    Energiemanagementprogramm und Aktionsplan.26

    D-Do (Umsetzung): Beschreibt die Umsetzung festgelegter Methoden und

    Strategien27 und meint damit die Ressourcen, Sensibilisierung und Training der

    Mitarbeiter, Kommunikation, Dokumentation und Ablauflenkung der Prozesse.

    C-Check (Überprüfung): Die Überprüfung, ob die Umsetzung erfolgt ist und welche

    Ergebnisse dabei erzielt wurden.28 Beispiele hierfür könnten sein: Überprüfung der

    Dokumentation, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Messung und Überwachung und

    interne Audits.

    A-Act (Verbesserung): ob die Verbesserung erzielt wurde, zukünftige Vorbeugungs-

    und Korrekturmaßnahmen setzen.29 In dieser Phase wären die typischen Beispiele

    Überprüfung durch die Geschäftsleitung und Verbesserungsmaßnahmen setzen.30

    25

    Vgl. Weigert (2004:69) 26

    Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2012:20) 27

    Vgl. Weigert (2004:70) 28

    Vgl. Weigert (2004:69) 29

    Vgl. Weigert (2004:70) 30

    Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2012:20)

    http://www.smart-qm-borchert.de/was-ist-was.htmlhttp://www.smart-qm-borchert.de/was-ist-was.htmlhttp://www.smart-qm-borchert.de/was-ist-was.htmlhttp://www.smart-qm-borchert.de/was-ist-was.html

  • 17

    Im Kapitel 5 wird auf die einzelnen Phasen der PDCA-Analyse in Form eines

    Fallbeispiels Vinzenz Gruppe näher eingegangen und auf die technische Abteilung

    angepasst.

    Im Folgenden werden die Anforderungen der ISO 50001, fokussiert auf die Erfüllung

    der Rechtskonformität, dargestellt und anhand der drei gewählten Beispiele aus der

    Praxis interpretiert. Aus den Antworten der Experten wird des Weiteren versucht, die

    Relevanz der Gesetze und Empfehlungen mit direktem und indirektem Bezug zur

    Energie zur Aufnahme ins Rechtsregister abzugrenzen.

    2.3.2.1 Anforderungen an ein Energiemanagementsystem31

    Verantwortung des Managements

    Stellenbeschreibung Energiemanagement

    Energiepolitik

    Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen

    Energetische Bewertung

    Energetische Ausgangsbasis

    Energieleistungskennzahlen

    Strategische und operative Energieziele sowie Aktionspläne zum

    Energiemanagement

    Ad „Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen“

    „Die Organisation muss geltende rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation bezüglich ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und ihrer Energieeffizienz verpflichtet hat, ermitteln, umsetzen und Zugang zu diesen haben.

    Die Organisation muss bestimmen, wie diese Anforderungen auf ihren Energieeinsatz, ihren Energieverbrauch und ihre Energieeffizienz anzuwenden sind, und muss sicherstellen, dass diese rechtlichen Vorschriften und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation verpflichtet hat, bei Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des EnMS berücksichtigt werden.

    Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen sind in festgelegten Zeitabständen zu überprüfen.“32

    31

    Vgl. DIN EN ISO 50001 (2011:11ff) 32

    Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 50001:2011); Deutsche Fassung EN ISO 50001:2011 (2011:13)

  • 18

    Die ISO 50001 fordert von Unternehmen die Einführung einer Systematik, wodurch

    die Einhaltung der Rechtsvorschriften jederzeit überprüft werden kann. Die meisten

    Unternehmen führen ein Rechtsregister in Form einer Excel-Tabelle ein. Die Führung

    dieses Rechtsregisters ist mit sehr hohem personellen und zeitlichen Aufwand

    verbunden, da es sehr viele gültige Rechtsnormen berücksichtigt.33 Der Fokus liegt in

    der Interpretierung der Relevanz der Pflichten und Empfehlungen. Das

    Rechtsregister soll für jeden Mitarbeiter verständlich bzw. leicht handhabbar sein und

    vor allem als gelebte Praxis im Unternehmen verankert sein.

    Ob dabei eine Sammlung von Normen und Gesetzen mit nur direktem Bezug zu

    energierelevanten Themen oder auch zusätzlich eine Sammlung von Normen und

    Gesetzen, die einen indirekten Bezug zu Energie haben, ist nicht genau definiert.

    Anhand der nächsten drei Praxisbeispiele, die keinen direkten Bezug zu Energie

    haben, wird versucht zu erläutern, wieso es für ein Unternehmen wichtig ist, dies zu

    definieren. Im Kapitel A.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen

    dieser Norm, sind einige Beispiele aufgezählt. Beispiele für rechtliche Vorschriften

    wie nationale Energieeinsparverordnungen und -gesetze wären Gesetze und

    Empfehlungen mit direktem Bezug zur Energie. Ob diese drei gewählten Beispiele

    aus der Praxis zu den anderen Anforderungen der Norm wie freiwillige Prinzipien

    oder Verhaltensregeln, freiwillige Programme und anderes dazugehören, ist nicht

    genau definiert. In der letzten Frage der Interviews wird erläutert, wie gut diese

    Normanforderungen von den Organisationen verstanden und erfüllt werden und wie

    die Berater und Auditoren die Abgrenzung gestalten würden.

    Interpretation „der rechtlichen Vorschriften und anderer Anforderungen“

    anhand einiger Beispiele aus der Praxis

    Die folgenden drei Beispiele haben in ihrem Normungs- bzw. Gesetzestext keinen

    direkten Bezug zur Energie, beeinflussen diese durch ihre Vorgaben jedoch indirekt.

    Die Frage ist, ob diese Normen und Gesetze in das Rechtsregister für das ENMS

    aufgenommen gehören bzw. wie die Abgrenzung zu Normen und Gesetzen erfolgen

    soll, die einen direkten Bezug zur Energie haben. Auf diese Problemstellung wird

    auch in Frage 7 der Interviews eingegangen.

    33

    Vgl. [online] https://www.weka.de/fachbeitrag/rechtskataster-nach-din-en-iso-50001/ [Zugriff am 15.09.2016]

    https://www.weka.de/fachbeitrag/rechtskataster-nach-din-en-iso-50001/

  • 19

    1. Beispiel: „H 6020 Lüftungstechnische Anlagen für medizinisch genutzte

    Räume: Projektierung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, technische und

    hygienische Kontrollen“34: In dieser Norm geht es darum, wie man

    lüftungstechnische Anlagen für medizinisch genutzte Räume plant, errichtet

    und in Betrieb nimmt. Weiters werden technische und hygienische

    Anforderungen und die gesetzlichen, empfohlenen Überprüfungen in dieser

    Norm festgelegt. Diese Norm hat keine direkte Erwähnung von

    Energieeffizienzmaßnahmen im Normungstext, ist aber trotzdem

    energierelevant. Indirekt beeinflusst die Norm die Energieeffizienz, da z.B.

    Temperaturvorgaben für OP-Räume festgelegt sind, wobei die

    Hygienerelevanz im Krankenhaus der Energierelevanz höher gestellt ist.

    2. Beispiel: „BGBl. II Nr. 304/200135 Trinkwasserverordnung, ÖNORM B5019:

    Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Überwachung und Sanierung

    von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen“36. Die nationale

    Trinkwasserverordnung gibt die Qualität des Trinkwassers vor. Sie schreibt

    vor, dass das Trinkwasser ohne gesundheitsgefährdende Verkeimungen beim

    Endverbraucher ankommen muss. Diese Verordnung hat wie das Beispiel H

    6020 direkt nichts mit Energieeffizienz zu tun. Lediglich wenn in den Befunden

    Legionellen oder sonstige gesundheitsgefährdende mikrobielle Belastungen

    nachgewiesen werden, müssen Maßnahmen wie Heißwasserspülungen in

    den Leitungen durchgeführt werden. In diesem Fall beeinflusst diese

    Verordnung den Energieeinsatz negativ. Wie oft gespült werden muss, hängt

    von einigen Faktoren ab, ob das Gebäude neu gebaut wurde oder sehr alt ist,

    wie gut die Wasserzirkulation funktioniert, verwendetes Leitungsmaterial der

    Leitungen usw.

    34

    Titel der ÖNORM H6020 35

    [online] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001483 [Zugriff am 07.09.2016] 36

    [online] https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/legionellen/ [Zugriff am 01.12.2016]

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_304_2/2001_304_2.pdfhttps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001483https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001483https://www.austrian-standards.at/infopedia-themencenter/infopedia-artikel/legionellen/

  • 20

    3. Beispiel: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG:

    „Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den

    menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel“37.

    Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser,

    kosmetische Artikeln und Gebrauchsgegenstände der Unternehmer. Die

    Lagerung und Hygiene spielen hier eine wesentliche Rolle. Auch bei diesem

    Beispiel ist bezüglich der Energieeffizienz im BGBL nichts festgehalten. Nur

    indirekt hat dieses Bundesgesetz mit Energie zu tun, weil die Lagerung für

    gewisse Lebensmitteln vorgeschrieben ist, um die Hygienevorschriften

    einzuhalten.

    37

    [online] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004546 [Zugriff am 01.12.2016]

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004546https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004546

  • 21

    3. Rechtsmanagement Theorie

    In diesem Kapitel werden die Begriffe Compliance und Rechtsmanagement

    vorgestellt und erläutert. Weiters werden Studien zum relevanten Thema erläutert.

    In der heutigen Zeit ist die Einführung eines Rechtsmanagements, auch „Compliance

    Management“ genannt, für jedes Unternehmen sehr empfehlenswert. In diesem

    Kapitel werden die Begriffe Rechtsmanagement und Compliance, sowie die

    relevanten Themen wie Motivation für die Einführung eines Compliance-Systems,

    Compliance-relevante Bereiche, Herausforderungen und Probleme bei der

    Umsetzung, Instrumente und Erfolge bei der Umsetzung und zuletzt nach der

    Unterstützung durch externe Unternehmen durch verschiedene Studienvergleiche

    erläutert und dargestellt.

    3.1 Definitionen „Rechtsmanagement“ bzw. „Compliance Management“

    In der Fachliteratur wird hauptsächlich der Begriff „Compliance Management“

    anstelle von „Rechtsmanagement“ verwendet. Im Folgenden wird der Begriff

    Compliance Management und als Synonym für Rechtsmanagement verwendet.

    „Ziel eines Compliance-Managements sollte sein, eine Compliance-Kultur im Unternehmen zu etablieren, also Unternehmenskultur und Compliance-Bewusstsein zur Deckung zu bringen und die Mitarbeiter vom Sinn rechtskonformen Handelns zu überzeugen“38

    In Österreich gibt es noch keine gesetzliche Definition des Themas „Compliance“.

    Die Wortherkunft kommt aus dem englischen „to comply“ und bedeutet entsprechen.

    Damit wird ein bestimmtes Wohlverhalten verstanden. 39 Dieser Begriff bezieht sich

    nur auf die Einhaltung oder Befolgung der Regeln und Gesetze und ist somit sehr

    allgemein. Er lässt sich auf alle Unternehmen und Bereiche einer Organisation

    anwenden und erfüllt je nach Branche andere Anforderungen.40 Im Grunde wird aus

    unternehmerischer Sicht Rechtsmanagement als ein Instrument zur Haftungs- und

    Risikovermeidung verwendet. Somit überschneidet sich das Rechtsmanagement mit

    38

    Gogarn (2015:113) 39

    Vgl. Lewisch (2012:16) 40

    Vgl. Becker (2011:45)

  • 22

    dem Risikomanagement, weil in ihren Bereich auch die Risikoerkennung und

    Vermeidung fallen.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, definiert das Wort Compliance wie

    folgt: „Unter Compliance ist die Einhaltung von Regeln zu verstehen (gesetzliche

    Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien).“41

    Anders als das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer erwähnt das österreichische

    Corporate Governance Kodex den Begriff „Compliance“ nur im Zusammenhang mit

    der Emmitence-Compliance-Verordnung.42 Diese Verordnung regelt die Weitergabe

    der Informationen an Dritte und vermeidet den Missbrauch durch Emittenten. Sie

    bezieht sich auf die Börsengeschäfte im jeweiligen Land.

    Unter den meisten „Compliance“ Begriffen wird in der Literatur in erster Linie über

    Corporate Compliance gesprochen und bezieht sich auf die Geschenkannahme und

    Korruption in den Organisationen.

    Da sich die Normen und Gesetze ständig verändern, ist es ein Ziel dieses Kapitels,

    einheitliche Prozesse zu schaffen, um die Sicherheit zu haben, gesetzliche Vorgaben

    rechtzeitig zu erkennen und sie auch optimal einzuhalten. Gesetzeswidrige Vorfälle

    und normwidriges Verhalten werden nicht nur strafrechtlich verfolgt, auch die

    ethischen Grundsätze werden damit verletzt. Es kann dadurch enormer Imageverlust

    für das Unternehmen entstehen.

    Positive PR-Wirkung auf Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Öffentlichkeit

    Kaum reparable Vertrauensschäden, wenn Verstöße in Presse und

    Öffentlichkeit berichtet und kommentiert werden

    Frühwarnsystem zum rechtzeitigen Gegensteuern bei regel- und

    normabweichendem Verhalten

    Der Wert des Unternehmens wird nachhaltig erhöht

    Verpflichtung auf Compliance in der gesamten Wertschöpfungskette und

    damit ggf. notwendige Voraussetzung der Teilnahme an Auftrags- und

    Vergabeverfahren43

    Dies sind einige wichtige Gründe, die für die Einführung eines Rechtsmanagements

    in einem Unternehmen sprechen. Ebenso sollen die ständig entstehenden und

    41

    Lewisch (2012:16) 42

    Lewisch (2012:16) 43

    Vgl. Depré (2011:12)

  • 23

    verbesserten Richtlinien dokumentiert und eingehalten, die Mitarbeiter sensibilisiert,

    motiviert und eingeschult werden.

    3.2 „Rechtsmanagement ist Chefsache“

    Das Rechtsmanagement ist Chefsache. Es funktioniert nur, wenn es in der obersten

    Führungsebene gelebt und ganz klar nach unten kommuniziert wird, sonst ist das

    Projekt „Rechtsmanagement“ zum Scheitern verurteilt. Ein „sauberes Unternehmen“

    ohne Ausnahmen sollte das Motto jedes Chefs sein.

    Die Haftung in möglichen Streitfällen liegt bei der Geschäftsführung. Es ist möglich,

    diese Überwachungspflichten und operative Aufgaben an „Vertrauenspersonen“ zu

    delegieren, aber die Einhaltung der Normen, Richtlinien und Gesetze ist und bleibt

    Chefsache. 44

    3.3 Vergleich diverser Studien zum Thema Rechtsmanagement

    Die Studie „Compliance im Mittelstand“ von CBCI befasst sich mit dem Thema

    Rechtsmanagement in mittelständischen Unternehmen. Hier werden nur die für die

    Arbeit relevanten Fragen erläutert, da auch diese Studie den Fokus auf „Criminal

    Compliance“ gelegt hat. Befragt wurden Unternehmen, die eine Mitarbeiteranzahl

    von Null bis über 20.000 (zwanzigtausend) aufweisen. Die Beteiligung der großen

    Organisationen, auf die sich diese Arbeit bezieht, war bei 18 Prozent. Bezüglich

    Branche, Größe, Mitarbeiteranzahl und Umsatz wiesen diese Unternehmen eine sehr

    hohe Heterogenität auf.45

    Bei der Frage nach den „Compliance-relevanten Bereichen“ gaben 97 Prozent der

    Unternehmen gesetzliche Anforderungen, 95 Prozent interne Verhaltensstandards

    und Richtlinien, 78 Prozent Werte- und Unternehmenskultur und 65 Prozent

    freiwillige externe Standards an.46 Mit diesen Antworten wird deutlich vor Augen

    geführt, was oben schon erwähnt wurde, dass es keine eindeutige Definition an die

    Anforderungen ein Rechtsmanagement gibt, weil die Unternehmen verschiedene

    Sichtweisen haben.

    44

    Vgl. Depré (2011:14ff) 45

    Vgl. CBCI (2011:10) 46

    Vgl. CBCI (2011:10)

  • 24

    Als Beispiel für Probleme, die sich bei der Umsetzung ergaben, gaben 48 Prozent

    der Unternehmen das Entstehen einer „Compliance Bürokratie“, 42 Prozent

    mangelndes Verständnis der Mitarbeiter, 35 Prozent Unklarheiten bei der Festlegung

    der Verantwortlichkeiten, 33 Prozent hohen Aufwand für den Aufbau eines

    Rechtsmanagement Systems, 32 Prozent mangelnde Kenntnis der Anforderungen

    und Regelungen und 27 Prozent hohe Kosten eines Rechtsmanagement Systems

    an.47

    Bei der Frage nach den wichtigen Instrumenten bei der Umsetzung gaben 97

    Prozent der Befragten das Vorleben durch die Geschäftsleitung an. In diesem Fall,

    wie in diversen Literaturkapiteln kommt die Vorbildwirkung durch den Vorgesetzten

    bzw. Führungskraft besonders zur Geltung. Darauf folgen Risikoanalyse,

    Unternehmensleitbild, Schulungen und Seminare, schriftliche Information, E-

    Learning, Berichtswesen, usw.

    In der für diese Arbeit letzten relevanten Frage nach der Bedeutung von externen

    Unterstützungen für die Einführung eines Rechtsmanagements haben 84 Prozent

    die Prozessberatung (Risikoanalyse und Organisation), 77 Prozent Prüfungen über

    die Umsetzung eines Rechtsmanagement Systems, gefolgt von Rechtsberatung mit

    67 Prozent, interne Kommunikation mit 58 Prozent usw. angegeben.48

    47

    Vgl. CBCI (2011:34) 48

    Vgl. CBCI (2011:45)

  • 25

    4 Aufbau eines Rechtsmanagements in einer Gesundheitseinrichtung

    In diesem Kapitel werden zwei mögliche Varianten zum Thema Aufbau eines

    Rechtsmanagements in einer Gesundheitseinrichtung vorgestellt und mit möglichen

    Funktionsbeschreibungen tabellarisch dargestellt.

    Der Aufbau und die Einführung eines Rechtsmanagements kann auf den Best

    Practice Beispielen anderer Unternehmen und Organisationen basieren. Klare

    Richtlinien, normative Vorgaben oder gar rechtliche Rahmenbedingungen zum

    Aufbau eines Rechtsmanagementsystems fehlen. Dieser wird beeinflusst von

    Faktoren wie Unternehmenskultur, Größe, Organisationen und Branche. Anhand der

    gewählten Best Practice Beispiele im Anhang wird ersichtlich, dass es nur einen

    Orientierungsrahmen gibt und keine genauen Vorgaben, wie der Aufbau sein muss.

    „Compliance-Maßnahmen als Aufsichtsmaßnahmen sind für das jeweilige Unternehmen risikoadäquat einzuführen und hängen ebenfalls von Unternehmensspezifika, wie etwa Branche und Unternehmensgröße ab. Derzeit lässt sich auch vor diesem Hintergrund nicht sagen, dass es bereits feste Standards bzw. eine klare Best Practice gibt, welche Compliance-Maßnahmen einzuführen und unter welchen Umständen diese als effizient einzustufen sind“49.

    Die Best Practice Beispiele, die für diese Arbeit verwendet wurden, zeigen, dass die

    Verantwortlichkeiten und Aufgaben zur Erfüllung der Rechtsvorschriften in den

    Unternehmen verschieden geregelt sind. Diese befinden sich im Anhang und im

    Quellenverzeichnis.

    In den folgenden Beispielen werden Ratgeber auch von anderen

    Rechtsmanagement Systemen als Inspiration für den Aufbau eines eigenen

    verwendet und auf die Bedürfnisse der eigenen Organisation angepasst.

    In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass sich Einführungen neuer Strukturen,

    Anforderungen und Innovationen am besten als Projekt umsetzen lassen. So lautet

    auch in diesem Fallbeispiel die Empfehlung.

    Deprè meint, dass es in der Einführungsphase des Projektes sehr ratsam und

    sinnvoll wäre, die Abteilung durch externe, erfahrene Experten oder Berater

    begleiten zu lassen:

    49

    Rosinus (2015:196)

  • 26

    „Die Einschaltung von Beratern macht Sinn, wenn es um die Einführung eines Compliance-Systems geht, insbesondere bei der umfassenden Evaluierung, wenn ein Compliance-Kodex verfasst werden soll, sowie bei der nachfolgenden Kommunikation und intensiven Schulung.“50

    4.1 Variante 1 – „Rechtsmanagement INTERN“ auf die verantwortlichen Bereiche delegieren

    Abbildung 4: Variante Rechtsmanagement INTERN – Organigramm der technischen

    Organisation in der Vinzenz Gruppe auf das Energiemanagement fokussiert (Quelle:

    Eigene Darstellung)

    Folgende Funktionsbeschreibungen bzw. Prozessverantwortlichkeiten wurden

    anhand der Vergleiche der Best Practice Beispiele und Literaturhinweise

    ausgearbeitet. Laut Sartor/Freiler-Waldburger zeigt die Erfahrung, dass am Anfang

    oft zu wenige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, und dass sich ein

    funktionierendes Rechtsmanagementsystem nicht nebenbei aufbauen lässt.51

    Hier soll aus wirtschaftlichen Gründen das „Rechtsmanagement INTERN“ an

    betroffene und bestehende Bereiche delegiert werden. Die Best Practice Beispiele

    50

    Depré (2011:15) 51

    Vgl. Sartor/Freiler-Waldburger (2015:37)

    Recht GF/GL

    Vinzenz Gruppe

    Recht GF/GL

    SANTESIS

    TSB

    Datenschutz-beauftragter

    Energiemanager

    Brandschutz-beauftragter

    Arbeitssicherheit

    Energiemanagement Team

    Betriebsstätten Leitungen

    Mitarbeiter

  • 27

    zeigen, dass es machbar ist, die Erfüllung der Regeln und Gesetze an die

    betroffenen Bereiche zu delegieren. Sartor/Freiler-Waldburger meinen, dass es

    besser ist, das Recht an eine eigene Rechtsabteilung zu übertragen, es aber aus

    wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcenknappheit in der Praxis meist an

    bestehende Abteilungen übertragen wird.

    4.1.1 Sollkonzept Position Geschäftsführung der Vinzenz Gruppe

    Tabelle 1: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung

    Vinzenz Gruppe zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Geschäftsführung

    VG

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Gesamtverantwortung

    2 Bereitstellung der finanziellen, technischen, personellen und anderen Ressourcen

    3 Delegation der Aufgaben an SANTESIS zur Erfüllung der ISO 50001

    4 Delegation der Teilverantwortung an SANTESIS zur Erfüllung der ISO 50001

    Grundsätzlich liegt die oberste Verantwortung für die Einhaltung und Wirksamkeit der

    EnMS bei der Geschäftsführung der VG. Energiemanagement ist eine übergreifende

    Aufgabe. Die Teilverantwortung und die Ausführung der Aufgaben können an ihre

    Mitarbeiter weiter delegiert werden, jedoch nicht die Gesamtverantwortung. Das Top-

    Management der VG stellt alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, die für die

    Erfüllung notwendig sind.52

    4.1.2 Sollkonzept Position Geschäftsführung Firma SANTESIS

    Tabelle 2: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    52

    Vgl. VG Energiemanagement Handbuch gemäß ÖNORM EN ISO 50001 (2016:10)

  • 28

    Position –Geschäftsführung

    SANTESIS

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Werte- und Ziele bestimmen und Ansprechpartner nach Außen

    2 Festlegung von Verfahren

    3 Entscheidungen bei Unklarheiten der Vorgänge

    4 Delegation der Aufgaben an Energiemanagement zur Erfüllung der ISO 50001

    5 Delegation der Teilverantwortung an Energiemanagement zur Erfüllung der ISO 50001

    6 Freigabe des erstellten Rechtsregisters zur Erfüllung der ISO 50001

    7 Vorbildfunktion

    8 Bereitstellung der finanziellen und zeitlichen Ressourcen an Energiemanager

    9 Unterstützung des Energiemanagers bei der Risikoanalyse

    10 Unterstützung des Energiemanagers bei der Interpretation der Gesetze und Empfehlungen

    11 Unterstützung des Energiemanagers bei der Interpretation der Gesetze und Empfehlungen

    Werte und Ziele sind wichtigste Faktoren einer gut funktionierenden Organisation.

    Sie sind nicht beliebig austauschbar und müssen durch „Übersetzung“ z.B. über

    Standards und Verpflichtungen leb- und erlebbar gemacht werden. Dies ist ganz klar

    Aufgabe der Unternehmensleitung.

    Um in einem Umsetzungsprozess die Mitarbeiter an Bord zu holen, ist es wichtig,

    einen Change Management Prozess zu planen und konsequent umzusetzen. Die

    mangelnde Akzeptanz der Mitarbeiter und ein schlechtes Betriebsklima, wenn sich

    die Mitarbeiter bedroht fühlen, stellen möglicherweise ein Problem bei der Einführung

    des Rechtsmanagements in einem Unternehmen dar. Der Erfolg der Einführung

    eines Projektes lässt sich in eine einfache Formel übersetzen:

    Erfolg= Qualität x Akzeptanz53

    53

    [online] https://www.seminarboerse.de/seminar_detail.php?ok=&hk=&uk=&sid=5509759 [Zugriff am 18.12.2016]

    https://www.seminarboerse.de/seminar_detail.php?ok=&hk=&uk=&sid=5509759

  • 29

    Klare und leicht verständlich formulierte Ziele, Motivation und Begeisterung, die von

    oben gelebt werden, und Förderung der Mitarbeiter sind die wesentlichen Aufgaben

    des Topmanagements, um die Bereitwilligkeit unter den Mitarbeitern, ein Vorhaben

    oder Projekt zu unterstützen, zu erhöhen. Es ist vor allem am Anfang wichtig,

    Projektmarketing zu betreiben.

    Weitere wichtige Aufgaben, die die Geschäftsführung zu erfüllen hat, wären

    Festlegung von Verfahren und Entscheidungen bei Unklarheiten der Vorgänge.

    Genauso wie bei der Geschäftsführung der Vinzenz Gruppe, lässt sich auch hier ein

    gewisser Teil der Verantwortung und Aufgaben an die Mitarbeiter delegieren. Die

    Gesamtverantwortung liegt aber auch hier bei der Geschäftsführung und

    Geschäftsleitung. In der technischen Organisation der Vinzenz Gruppe ist die

    Position des Energiebeauftragten an einen der vier Geschäftsleiter vergeben.

  • 30

    4.1.3 Sollkonzept Position Energiemanager

    Tabelle 3: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten des Energiemanagers

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Energiemanager

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Ansprechpartner nach Außen

    2 Risikoanalyse

    3 Schulung oder Weiterbildung zum Rechtsbeauftragten

    4 Rechtspflichten herausfinden und interpretieren

    5 Rechtsregister in Excel-Form erstellen

    6

    Über externe Anbieter Informationen über Gesetze und Normen einholen und im Rahmen der im Quartal stattfindenden Besprechungen mit dem Energiemanagement Team besprechen

    7 Energiemanagement Team festlegen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definieren und festlegen

    8 Termine für regelmäßige Treffen festlegen

    9 Kommunikationsplattform einrichten

    10 Unterstützung des Energiemanagement Teams

    11 Planung der Schulungen und Sensibilisierung des Energiemanagement Teams

    12 Dokumentation, Pflege der Termine, Archivierung der Dokumente

    13 Regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen über die Einhaltung der Gesetze und Regeln

    14 Laufende Verbesserungen in Schritten kommunizieren und einfordern

    Der Energiemanager erfüllt operative Aufgaben aus einer Mischung zwischen

    Organisation, Koordination und Kontrolle. Er ist auch gleichzeitig mit der

    Geschäftsleitung der Ansprechpartner nach außen.

    Diese Aufgaben lassen sich auch an andere Mitarbeiter delegieren, sollte der

    Energiemanager zeitlich ausgelastet sein. Hier ist noch anzumerken, dass sich die

    Interpretation der Rechte und Pflichten besonders zu Beginn und ohne die

    notwendigen rechtlichen Vorkenntnisse als sehr aufwendig gestalten kann. Aus

    diesem Grund wird entweder eine Weiterbildung zum Rechtsbeauftragten, die von

    externen Experten angeboten werden, oder eine Begleitung durch einen externen

  • 31

    Experten am Anfang empfohlen. Im Qualitätsmanagement Handbuch der Firma

    existiert eine Stellenbeschreibung zum Tätigkeitsbild des Energiemanagers.

    Im Rahmen einer Risikobewertung wäre es sehr ratsam, zusammen mit dem

    Energiemanagement Team die Risiken im Falle einer Nichteinhaltung der Regeln

    und Pflichten zu erfassen. „Zu bedenken gilt es aber, dass eine Risikoerhebung in

    den seltensten Fällen 100 Prozent der Risiken zutage fördern wird.“54

    Eine der drei goldenen Compliance-Regeln besagt, dass man bei der

    Risikobewertung auch die Abteilungen miteinbeziehen soll, die tagtäglich damit zu

    tun haben.55 Die vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen dieser Bereiche

    sollten nach Sartor/Freiler-Waldburger unbedingt genutzt werden, da sie aufgrund

    ihrer Tätigkeiten einen sehr breiten Fokus haben oder auf eine sehr lange Historie

    zurückblicken.56

    Da die Geschäftsführung die größte Haftung trägt und als Vorbildfunktion dienen

    sollte, wäre es notwendig, sie über jeden „nötigen“ Vorgang zu informieren sowie

    regelmäßig Feedbacks über die eingeführten Schritte der Einhaltung zu geben. „Die

    gesamten Ziele lassen sich nur erreichen, wenn im Übrigen „das System lernen

    kann“; wenn es also entsprechende Feedback-Mechanismen gibt“57.

    Durch regelmäßige Treffen zwischen Geschäftsführung, Energiemanager und

    seinem festgelegtem Energiemanagement Team (Abfallbeauftragter und

    Umweltbeauftragter) gehört die Einhaltung der Regeln und Gesetze zugewiesen und

    delegiert. Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen gehören klar definiert und

    durch Leitlinien vom Energiemanager und der Geschäftsführung verständlich

    ausgearbeitet, damit sein Energiemanagement Team klare Vorgaben hat und bei

    Unklarheiten einen Ansprechpartner. Die Kommunikationsstruktur spielt bei der

    Einführung sowie bei der Umsetzung eine wesentliche Rolle.

    Termine für regelmäßige Unterstützung des Energiemanagement Teams,

    Rückmeldungen, Schulungen, Kontrollen sowie Teambesprechungen und die

    Planung der Schulungen und Sensibilisierungen des Energiemanagement Teams

    54

    Sartor/Freiler-Waldburger (2015:13) 55

    Vgl. Sartor/Freiler-Waldburger (2015:15) 56

    Vgl. Sartor/Freiler-Waldburger (2015:13) 57

    Lewisch (2012:12)

  • 32

    obliegen dem Energiemanager. Er sollte nach bereitgestellten finanziellen und

    zeitlichen Ressourcen die Schulungen selbst durchführen oder durch externe

    Anbieter je nach Thematik durchführen lassen.

    Die Dokumentation, Pflege der Termine sowie Archivierungen der Dokumente

    kommen als Aufgaben hinzu. Die Dokumente sollten für jeden Mitarbeiter als

    Information zugänglich sein. Wie schon im Kapitel 5.3 IST-Zustand erwähnt, arbeitet

    die Firma SANTESIS mit dem CAFM System namens MT/BT-DATA. In diesem

    System gäbe es die Möglichkeit, die Gesetze, Normen, Bescheide oder

    Verordnungen einzeln einzupflegen und mit Terminen und Zuständigkeiten zu

    versehen. In diesem CAFM-System besteht die Möglichkeit, offene Termine

    auszuwerten. Somit wäre eine Kontrollmöglichkeit vorhanden. Genauso wie bei der

    Geschäftsführung wäre es möglich, einige dieser Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    an das Energiemanagement Team zu delegieren, wie oben erwähnt.

    Zusätzliche Möglichkeit:

    Um sich den Zeitaufwand für die Interpretation der Gesetze und Empfehlungen zu

    sparen, gäbe es auch die Möglichkeit, das Rechtsregister durch eine externe und

    erfahrene Beratungsfirma erstellen zu lassen. In der heutigen Zeit haben sich sehr

    viele Unternehmen, die Juristen in den verschiedenen Bereichen beschäftigen, auf

    das Thema Rechtskonformität spezialisiert und können mit kleinerem Aufwand die

    wesentlichen Rechtsquellen aus der Gesamtheit die gesetzlichen Vorschriften

    herausfiltern und die daraus resultierenden Pflichten darstellen.

  • 33

    4.1.4 Sollkonzept Position Energiemanagement-Team

    Tabelle 4: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten des Energiemanagement

    Teams SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Energiemanagement

    Team

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Unterstützung des Energiemanagers bei der Interpretation der Gesetze und Empfehlungen

    2 Betriebsstätten Leitungen schulen und sensibilisieren

    3 Kontrolle und Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

    4 Unterstützung der Betriebsstätten Leiter und Mitarbeiter

    5 Beratung der Betriebsstätten Leiter und Mitarbeiter

    6 Laufende Verbesserungen kommunizieren und einfordern

    Das Energiemanagement Team setzt sich aus dem Umweltbeauftragten und

    Abfallbeauftragten zusammen. Deren Aufgaben setzen sich aus operativen und

    informativen Funktionen zusammen.

    Nachdem regelmäßige Treffen vom Energiemanager fixiert, die Ziele,

    Verantwortungen und Befugnisse gemeinsam ausgearbeitet wurden, liegt es am

    Bereichsverantwortlichen, selbst die Leitungen der Betriebsstätten zu schulen und für

    die eigene Thematik zu sensibilisieren. Auch die Bereichsverantwortlichen haben die

    Aufgabe zur Aufsicht und Kontrolle, ob die Empfehlungen und Rechtsvorschriften

    ordnungsgemäß eingehalten und dokumentiert wurden. Andererseits haben sie auch

    einen informativen Charakter, da sie den Leitern der Betriebsstätten und den

    Mitarbeitern zu Rat stehen sollen.

    Die Abgrenzung zwischen Umwelt und Energie ist schwierig, da die ISO 50001 zu

    den jüngeren Normen gehört. Selbst die externen Berater und Auditoren, die aus

    dem Umweltmanagement Bereich kommen, verwechseln Umwelt- und Energierecht

    zum Teil. Diese Feststellung ist aus diversen Beobachtungen entstanden.

  • 34

    4.1.5 Sollkonzept Position Betriebsstätten Leiter

    Tabelle 5: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Betriebsstätten Leiter

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Betriebsstätten

    Leiter

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Information an Mitarbeiter über die Einführung des Rechtsmanagements

    2 Einweisung bzw. Schulungen der Mitarbeiter

    3 Klar formulierte Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Kompetenzen setzen

    4 Verbesserungsvorschläge über die Einhaltung und Umsetzung von allen Mitarbeitern einholen

    5 Einbindung aller Mitarbeiter in die Prozesse

    6 Rückmeldungen über die Einhaltung einholen

    7 Kontrolle der Dokumentation

    8 Laufende Verbesserungen kommunizieren und von den Mitarbeitern einfordern

    9 Mitarbeitermotivation

    10 Rückmeldungen über die Einhaltung, Herausforderungen und sonstiges an die zuständigen des Energiemanagement Teams weiterleiten

    Im Rahmen der monatlichen Teambesprechungen sollten alle Mitarbeiter über die

    gesetzlichen Änderungen, Einführungen informiert und Verbesserungsvorschläge

    über die Einhaltung und Umsetzung eingeholt werden. Letztendlich sollten die

    Informationen an das Energiemanagement Team weitergegeben werden.

    Weiter sollten klar formulierte Ziele in Schritten an die Mitarbeiter gesetzt und in Form

    der Teambesprechungen Rückmeldungen über die Umsetzung eingeholt werden.

    Die Motivation und Sensibilisierung der Mitarbeiter sind wichtige Faktoren, da die

    Mitarbeiter am Anfang sehr verunsichert sind. Durch regelmäßige Termine für

    Einweisungen bzw. Einschulungen sollten die Mitarbeiter sensibilisiert werden.

    Regelmäßige Termine für Überprüfungen über die Einhaltung der Rechtspflichten

    sollten gesetzt bzw. laufende Verbesserungen einfordert werden.

  • 35

    4.1.6 Sollkonzept Position Mitarbeiter

    Tabelle 6: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Mitarbeiter

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Aktive Mitarbeit bei der Umsetzung der Rechtspflichten

    2 Rückmeldung an Betriebsstätten Leiter über die Umsetzung

    3 Dokumentation, Archivierung, Pflege der Termine

    Die Hauptaufgaben der Mitarbeiter wären eventuell die Umsetzung der

    Rechtspflichten und Empfehlungen, sowie Rückmeldungen über die Einhaltung an

    die Betriebsstätten Leiter. Die Dokumentation, Archivierung und Pflege der Termine

    kommen als Aufgaben hinzu.

    In diesem Unterkapitel ist noch anzumerken, dass der Erfolg eines

    Rechtsmanagements von der Mitwirkung aller Mitarbeiter abhängt. Aus diesem

    Grund müssen sie motiviert und auf das Thema sensibilisiert werden, ihr Wissen

    weiter zu geben aber auch ihr Können anzuwenden.

    Es ließen sich noch viele Funktionen und Aufgaben bis ins kleinste Detail darstellen.

    Darauf wird verzichtet, um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen und um die

    Relevanz nicht aus den Augen zu verlieren. Das Ziel war, einen

    Orientierungsrahmen zu schaffen. Es können aber im Laufe der Einführung neue

    Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen definiert werden, um sie so an die

    Bedürfnisse der Organisation anzupassen.

    Der Einschätzung der Autorin zufolge können sich folgende Vor- und Nachteile durch

    eine interne Besetzung ergeben.

    Mögliche Vorteile:

    Das Wissen bleibt im Unternehmen – so steigert sich der Wert des

    Unternehmens nachhaltig

  • 36

    Der Mitarbeiter kennt das Unternehmen bereits – somit

    Zeiteinsparungspotenzial beim Kennenlernen des Unternehmens

    Die Ablehnung und Angst kontrolliert zu werden, wird durch die interne

    Besetzung geringer als durch externe Experten

    Mögliche Nachteile:

    Förderung der sogenannten Betriebsblindheit – die Fehler bleiben unerkannt

    Höherer Ressourcenaufwand durch eigene Interpretation, da noch keine

    Erfahrungen im Recht

    Höherer Aufwand der sich durch die Schulungen und Weiterbildungen

    ergeben könnte

    In diesem Kapitel spielen die Zeitressourcen eine wesentliche Rolle.

    Implementierung von Prozessen und Strukturen erfordern eine genaue Zeitplanung.

    Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, strukturierte Prozesse und

    Anforderungen einzuführen. Empfehlenswert wäre es auch, die Organisation in der

    Einführungsphase durch externe, erfahrene Berater und Experten begleiten zu

    lassen, um die Vorteile ihrer Erfahrungen zu nutzen.

    4.2 Variante 2 – „Rechtsmanagement EXTERN“ (Outsourcing)

    In der zweiten Variante (Betreuung durch ein externes Unternehmen oder Person)

    wurden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Anlehnung an Best Practice

    Beispiele und Fachliteratur erarbeitet. Da sich die Aufgaben ausschließlich auf die

    Beratung und Aufarbeitung des Energierechts beziehen, unterscheiden sich die

    Aufgaben der Geschäftsführung VG, Geschäftsführung SANTESIS, Betriebsstätten

    Leiter und Mitarbeiter kaum von den Aufgaben der ersten Variante.

  • 37

    Abbildung 5: Variante externe Betreuung – Organigramm der technischen

    Organisation in der Vinzenz Gruppe auf das Energiemanagement fokussiert (Quelle:

    Eigene Darstellung)

    4.2.1 Sollkonzept Position Geschäftsführung Vinzenz Gruppe

    Tabelle 7: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung

    Vinzenz Gruppe zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Geschäftsführung

    VG und VGS

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Gesamtverantwortung

    2 Bereitstellung der finanziellen, technischen, personellen und anderen Ressourcen

    3 Delegation der Aufgaben an SANTESIS zur Erfüllung der ISO 50001

    4 Delegation der Teilverantwortung an SANTESIS zur Erfüllung der ISO 50001

    Recht GF/GL

    Vinzenz Gruppe

    Recht GF/GL

    SANTESIS

    TSB

    Datenschutz-beauftragter

    Energiemanager

    Brandschutz-beauftragter

    Arbeitssicherheit

    Energiemanagement Team

    Betriebsstätten Leitungen

    Mitarbeiter

    Externer Rechtsbeauftragter

  • 38

    Auch in dieser Variante liegt die oberste Verantwortung für die Einhaltung und

    Wirksamkeit der EnMS bei der Geschäftsführung der Vinzenz Gruppe. Wie in der

    Variante durch interne Besetzung, können auch in dieser nur die Teilverantwortung

    und die Ausführung der Aufgaben an ihre Mitarbeiter delegiert werden, aber nicht die

    Gesamtverantwortung. Das Top Management der Vinzenz Gruppe stellt alle

    erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, die für die Erfüllung notwendig sind. Dies

    wurde im Vinzenz Gruppe Energiemanagement Handbuch gemäß ÖNORM EN ISO

    50001 festgehalten.

    4.2.2 Sollkonzept Position Geschäftsführung Firma SANTESIS

    Tabelle 8: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Geschäftsführung

    SANTESIS

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Werte- und Ziele bestimmen

    2 Festlegung von Verfahren

    3 Entscheidungen bei Unklarheiten der Vorgänge

    4 Delegation der Aufgaben an Energiemanagement zur Erfüllung der ISO 50001

    5 Delegation der Teilverantwortung an Energiemanagement zur Erfüllung der ISO 50001

    6 Freigabe des erstellten Rechtsregisters zur Erfüllung der ISO 50001

    7 Vorbildfunktion

    8 Bereitstellung der finanziellen und zeitlichen Ressourcen an Energiemanager

    9 Ansprechpartner für den externen Rechtsbeauftragten und Energiemanager

    10 Ansprechpartner nach Außen (mit Energiemanager)

    11 Unterstützung des externen Rechtsbeauftragten in verschiedenen Gelegenheiten

    Auch in dieser Variante ist es besonders wichtig, Produktmarketing von der

    Geschäftsführung zu betreiben und zu unterstützen, um die Mitarbeiter nicht zu

    verunsichern. Widerstand und Ablehnung der Mitarbeiter sind in jeder

  • 39

    Projekteinführung die wesentlichen Faktoren des Misserfolgs. Die Geschäftsführung

    und der Energiemanager sind je nach Bedarf die direkten Ansprechpartner des

    externen Rechtsbeauftragten und die Ansprechpartner nach außen.

    4.2.3 Sollkonzept Position Externer Rechtsbeauftragter

    Tabelle 9: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten externer

    Rechtsbeauftragter zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - externer Rechts-

    beauftragter

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Teilverantwortung

    2 Absolute Geheimhaltung und Datenschutz gegenüber Dritten

    3 Gründliche Untersuchung des IST- Zustands, Datenanalyse und Bewertung

    4 Risikoanalyse

    5 Gründliche Planung, nötige Vorbereitungen, Potenzialschätzung

    6 Planung der finanziellen und zeitlichen Ressourcen

    7 Erstellung des Rechtsregisters

    8 Darstellung der Pflichten in einer leicht verständlichen Sprache

    9 Regelmäßige Aktualisierung des Rechtsregisters

    10 Abstimmung und Vergleich über die möglichen Prozesse und Lösungsvorschläge

    11 Beratung der Geschäftsführung und Energiemanagement über die Verantwortlichkeiten und Aufgaben

    12 Regelmäßige Schulungen der einzelnen Bereiche

    13 Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen über die Einhaltung, gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge und Lösungen an die Bereiche

    14 Beratende Funktion in rechtlichen Fragen

    Die Position externer Rechtsbeauftragter trägt zum Teil die Verantwortung für die

    Erfüllung der Rechtskonformität. Letztendlich liegt es an der Firma SANTESIS ob

    und wie die durch den externen Rechtsbeauftragten vorgeschlagenen Maßnahmen

    ausgeführt werden. Der externe Rechtsbeauftragte muss absolute Geheimhaltungs-

    und Datenschutzpflicht der Organisation gegenüber erfüllen.

  • 40

    Anhand erhaltener Informationen erfolgen die Definition und die Relevanz der

    Gesetze und Normen auf die Vinzenz Gruppe. Die Handlungspflichten werden

    anhand der relevanten Rechtsquellen mit der Geschäftsführung und dem

    Energiemanager ausgearbeitet und die Pflichten in leicht lesbarer und verständlicher

    Form an die zuständigen Bereiche übergeben. Weiters hat der externe Beauftragte

    die Aufgabe, eine gründliche IST-Analyse und anschließend eine Risikoanalyse

    durchzuführen. Gründliche Planung, Beratung, eventuell Schulungen in rechtlichen

    Angelegenheiten und Kontrollen der Einhaltung sind weitere Aufgaben, die den

    externen Rechtsbeauftragten betreffen.

    4.2.4 Sollkonzept Position Energiemanager

    Tabelle 10: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten des Energiemanagers

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Energiemanager

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Ansprechpartner nach Außen

    2 Unterstützung des Rechtsbeauftragten bei der Erfassung der Daten für die IST-Analyse

    3 Unterstützung des externen Rechtsbeauftragten bei der Risikoanalyse

    4

    Nach der Übernahme des Rechtsregisters das Energiemanagement Team festlegen und Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten mit der Geschäftsführung und dem Energiemanagement Team klar definieren und festlegen

    5 Regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation über die Erfüllung der Pflichten und Fristen

    6 Termine für regelmäßige Treffen (einmal im Quartal) festlegen

    7 Kommunikationsplattform einrichten

    8 Unterstützung des Energiemanagement Teams

    9 Planung der Schulungen und Sensibilisierung des Energiemanagement Teams

    10 Dokumentation, Pflege der Termine, Archivierung der Dokumente

    11 Regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen über die Einhaltung der Gesetze und Regeln

    12 Laufende Verbesserungen in Schritten kommunizieren und einfordern

  • 41

    Durch die Besetzung der Rechtsabteilung durch einen externen Rechtsbeauftragten

    werden sowohl die Geschäftsführung als auch der Energiemanager und das

    Energiemanagement Team wesentlich entlastet.

    4.2.5 Sollkonzept Position Energiemanagement Team

    Tabelle 11: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten des

    Energiemanagement Teams SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle:

    Eigene Darstellung)

    Position - Energiemanagement

    Team

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Unterstützung des Rechtsbeauftragten und der Geschäftsführung zur Feststellung des IST-Zustandes

    2 Unterstützung des Rechtsbeauftragten und der Geschäftsführung bei der Abstimmung über Verantwortlichkeiten und Aufgaben

    3 Klar formulierte Ziele in Schritten an die Betriebsstätten Leiter setzen

    4 Regelmäßige Treffen mit den Betriebsstätten Leitern zur Beratung, Abstimmung, Dokumentation, Überprüfung der Einhaltung festlegen

    5 Schulung und Sensibilisierung der Betriebsstätten Leiter und Mitarbeiter

    6 Laufende Verbesserungen in Schritten kommunizieren und einfordern

    Um die Betriebsstätten Leiter nicht zu überfordern gehören die Erfüllungs- und

    Verbesserungsprozesse in Schritten gesetzt. Kleine Schritte führen zu kleinen

    Erfolgen. Die Erfolge sollte man vor allem am Anfang der Teambesprechungen

    präsentieren, damit die Mitarbeiter motivierter sind.

  • 42

    4.2.6 Sollkonzept Position Betriebsstätten Leiter

    Tabelle 12: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Betriebsstätten

    Leiter SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Betriebsstätten

    Leiter

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Information an Mitarbeiter über die Einführung des Rechtsmanagements

    2 Einweisung bzw. Schulungen der Mitarbeiter

    3 Klar formulierte Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Kompetenzen setzen

    4 Verbesserungsvorschläge über die Einhaltung und Umsetzung von allen Mitarbeitern einholen

    5 Einbindung aller Mitarbeiter in die Prozesse

    6 Rückmeldungen über die Einhaltung einholen

    7 Kontrolle der Dokumentation

    8 Laufende Verbesserungen kommunizieren und von den Mitarbeitern einfordern

    9 Mitarbeitermotivation

    10 Rückmeldungen über die Einhaltung, Herausforderungen und sonstiges an die Zuständigen des Energiemanagement Teams weiterleiten

    Die Aufgaben, Verantwortungen und Befugnisse der Betriebsstätten Leiter und

    Mitarbeiter sind mit der Funktionsbeschreibung der ersten Variante identisch. Somit

    wird nicht näher darauf eingegangen.

    4.2.7 Sollkonzept Position Mitarbeiter

    Tabelle 13: Sollkonzept Funktionen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

    SANTESIS zum Thema Rechtsmanagement (Quelle: Eigene Darstellung)

    Position - Mitarbeiter

    Beschreibung von Aufgabenbereichen, Verantwortungen und Befugnissen

    1 Aktive Mitarbeit bei der Umsetzung der Rechtspflichten

    2 Rückmeldung an Betriebsstätten Leiter über die Umsetzung

    3 Dokumentation, Archivierung, Pflege der Termine

  • 43

    Es ließen sich noch viele Funktionen und Aufgaben bis ins


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