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Muzzle Loaders Associations International Committee S T A T U T E N u n d S C H I E S S R E G L E M E N T Schweizerische, vollständige und wahrheitsgetreue Übersetzung der englischen Ausgabe, Stand August 2006 Änderungen 2004-2006 sind rot markiert, bei neuen Kapiteln und Anhängen nur deren Titel VSV, Verband Schweizerischer Vorderladerschützen
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Muzzle Loaders Associations International Committee

S T A T U T E N

u n d

S C H I E S S R E G L E M E N T

Schweizerische, vollständige und wahrheitsgetreue Übersetzung der englischen Ausgabe, Stand August 2006

Änderungen 2004-2006 sind rot markiert,

bei neuen Kapiteln und Anhängen nur deren Titel

VSV, Verband Schweizerischer Vorderladerschützen

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Übersetzt aus dem Englischen durch : Ulrich Bretscher, Uznach Durchgesehen von:

Teil Kugel-Disziplinen : Roland Brägger, Hallwil Teil Tontauben : Alfred Lack, Oftringen Teil Langdistanz : Alois Eggenschwiler, Matzendorf Alle Rechte an dieser deutschen Übersetzung sind bei: Ulrich Bretscher, 8730 Uznach Uznach, den 31. Dezember 2006

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INHALTSVERZEICHNIS 100 MLAIC, Statuten und Gliederung 200 Welt- und Zonen-Meisterschaften 300 Reglement für die Kugeldisziplinen 400 Reglement für das Tontauben-Schiessen 500 Sicherheitsvorschriften 600 Wettkämpfe, Bezeichnungen und Ursprung 700 Geschichte des MLAIC 800 Komitee-Mitglieder + Delegierte 900 Weltrekorde A N H A N G: 1. Anordnung eines Tontaubenschiessplatzes 1 A Abmessungen eines Tontauben-Schiesstands 2. Historische Schiesswettbewerbe 3. MLAIC- genehmigte Schiessanlässe 4. Regeln und Wettkampfbedingungen für Langdistanzschiessen 5. MLAIC - Stellenbeschreibungen 6. Spezifikationen für Japanische Replika Tanzutsu- Pistolen 7. Jugend - Wettschiessen

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100 MLAIC - STATUTEN 110 Der Name der Organisation ist "Muzzle Loaders Assossiations International

Commettee" (d.h. Internationales Komitee der Vorderlader-Schützenverbände), nachstehend als MLAIC bezeichnet. Die Ziele des MLAIC sind, wie vom Grün-dungskomitee am 20. Juni 1971 beschlossen, die folgenden:

a) Ein breiteres Interesse an antiken Vorderladerwaffen zu fördern, indem solche weitmöglichst unter originalgetreuen Bedingungen geschossen werden.

b) Jede Veränderung an historischen Waffen zu verhindern, welche den histori-schen Wert derselben mindern würde, das korrekte Reinigen und Reparieren derselben zu fördern und diese dadurch vor Beschädigungen und Zerstörungen zu schützen.

c) Die historische Erforschung und den Gebrauch von alten Feuerwaffen zu fördern. d) Wettkämpfe zu organisieren, Schiessregeln aufzustellen, deren Resultate zu ver-

öffentlichen, Trophäen und Meisterschaftstitel zu vergeben, über Streitigkeiten betreffend Schiessregeln zu entscheiden, usw.

N.B.: Mit diesen Zielen vor Augen ist es klar, dass die MLAIC-Schützen ein histori-sches Interesse an ihren Waffen haben sollen. Schützen, welche allein ein Inte-resse am Schiessen und nicht am Lernen haben, haben an MLAIC- Wettkämpfen nichts zu suchen.

111 Die offizielle Sprache des MLAIC ist Englisch. 120 KOMITEE-MITGLIEDER 121 Jeder vom MLAIC anerkannte nationale Vorderladerverband kann Delegierte

ernennen. Alle Korrespondenz, sowie die Anmeldungen an Wettkämpfe, usw., haben durch diese Delegierten zu erfolgen.

122 Die einzelnen Delegierten dürfen beliebig ausgewechselt werden. Dagegen muss

das MLAIC stets formell über eine Änderung der Körperschaft des Nationalen Verbandes informiert werden.

123 Das MLAIC anerkennt keinen einzelnen Schützenverein als Vertretung eines

Mitgliedslandes sondern nur Verbände. Im Falle kein solcher Verband existiert, ist es Aufgabe des betreffenden nationalen olympischen Komitees, eine reprä-sentative Körperschaft zu bezeichnen.

124 Es wird unterschieden zwischen "Mitglieds-Ländern", welche an Wettkämpfen

und Komiteesitzungen teilnehmen, und "Korrespondierenden Ländern", welche Nicht-Teilnehmer an MLAIC-Meisterschaften sind und erst mit Vorderladeraktivi-täten beginnen wollen. Nur Mitglieder-Länder haben an den MLAIC- Komiteesit-zungen Stimmrecht.

125 Der Titel "Ehrenmitglied des MLAIC" wird kann durch das Komitee an verdiente,

zurücktretende Komiteemitglieder vergeben werden. 130 KOMITEE - ORGANISATION 131 a) Der Präsident des eine Weltmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist

gleichzeitig MLAIC-Präsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der voraus-gegangenen Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Welt-meisterschaft.

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b) Der Präsident des eine Zonenmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist

gleichzeitig MLAIC-Vizepräsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vo-rausgegangenen Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Zo-nenmeisterschaft.

132 Der Generalsekretär des MLAIC wird jeweils anlässlich einer Weltmeisterschaft

durch das MLAIC-Komitee gewählt. Es gilt das einfache Mehr. 133 Die Portospesen des Generalsekretärs werden durch Beiträge der Mitgliederlän-

der entschädigt. Diese Beiträge sind jeweils an den Komiteesitzungen bar zu zahlen. Bei Zahlungen per Check wird eine zusätzliche Gebühr zur Begleichung der Bankspesen erhoben, ebenso für Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. Jedes Land, welches mit seinen Zahlungen für mehr als ein Jahr im Rückstand ist, wird als aus dem MLAIC ausgetreten betrachtet.

134 Die Reisespesen des Generalsekretärs (Auto, Flugzeug, Hotel) für jede Meister-

schaft, sowie diejenigen des gewählten internationalen Koordinators, sind durch denjenigen Landesverband zu entschädigen, welcher die Meisterschaften durch-führt, ausser wo dies infolge zu geringer Teilnehmerzahl nicht zumutbar ist.

140 KOMITEE-SITZUNGEN 141 Das MLAIC-Komitee soll anlässlich Weltmeisterschaften zweimal zusammentre-

ten, für:

a) Die technische Sitzung - zur Instruktion der Team- Captains, zur Wahl der Waf-feninspektoren, der Schiedsrichter, der Auswerter, usw. Ferner zur Festlegung des Wettkampf-Zeitplans, der Transporte, usw.

b) Die Komitee-Sitzung - um die Tagesgeschäfte zu beraten. Diese Sitzung muss zwischen 1400 und 1800 Uhr beginnen und spätestens um 2300 Uhr enden.

142 An der Komitee-Sitzung entscheidet das Komitee über Datum und Zuständigkei-

ten für die folgende Meisterschaft, über Fernmatches, Regeländerungen (gültig ab sofort bis wenigstens zur nächsten Meisterschaft), der Aufnahme von Neu-Mitgliedern, der Jahresbeiträge, sowie aller weiteren traktandierten Geschäfte.

143 Der Generalsekretär sendet die Traktandenliste spätestens drei Monate vor der

Komitee-Sitzung an alle Delegierten, dies um den Verbänden genügend Zeit zur Vorberatung zu gewähren. Alle Anträge der Verbände müssen wenigstens vier Monate vor der Sitzung im Besitze des Generalsekretärs sein.

144 Jeder Beschluss des Komitees bedarf mindestens der Zustimmung von zwei Drit-

teln der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht als Stimme gezählt. Sofern ein Delegierter nicht an der Sitzung teilnimmt, kann er eine Er-satzperson mit vollem Stimmrecht delegieren, oder seine Stimme zuhanden des Präsidenten auf dem Postweg abgeben. Jedes Land hat nur eine Stimme, sei es durch seine Delegierten, dessen Ersatzperson oder die schriftlich abgegebene Stimme. Anträge welche nicht traktandiert sind, können beschlossen werden, so-fern Einstimmigkeit herrscht.

145 Jedem Delegierten wird ein Stimmformular abgegeben. Die ausgefüllten Stimm-

formulare dienen als Beleg für die einzelnen Abstimmungsresultate. 146 An jeder Komiteesitzung wird eine MLAIC-Kommission, bestehend aus sechs

Mitgliedern, gewählt. Dieses permanente, beratende Gremium studiert Vorschlä-ge und macht Empfehlungen für Regeländerungen.

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147 Jeder Delegierte informiert das Komitee über nationale Anlässe von grösserer

Bedeutung, welche mit MLAIC-Meiterschaften zeitlich kollidieren könnten. 148 Es wird ein Handfeuerwaffenkomitee, umfassend sechs (6) Mitglieder ernannt,

welche nicht notwendigerweise Mitglieder des MLAIC sein müssen. Deren Auf-gabe ist die Prüfung von Dokumenten von Replika-Herstellern bezüglich histori-scher Korrektheit und Konformität der Waffen mit den MLAIC-Regeln. Replika-hersteller haben alle erforderlichen Waffeninformationen dem Generalsekretär zuzustellen, welcher sie dem Handfeuerwaffen-Komitee zur Begutachtung unter-breiten wird. Mit "Nachrichtenbrief" (Newsletter) unterbreitet dieses Komitee an-schliessend seine Empfehlungen dem Generalsekretär.

200 WELT- UND ZONENMEISTERSCHAFTEN 201

a) Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre abgehalten, vorzugsweise zwischen dem 1. Juli und dem 30. September.

b) Zonenmeisterschaften werden in den Zwischenjahren abgehalten. Diese umfas-sen:

Zone A: Europäische Zone, (Europa und alle Länder die nicht unter Zone B auf-gelistet sind)

Zone B: Pazifik-Zone, (Alle Länder welche an den Pazifischen Ozean grenzen, sowie Länder in Südamerika,

c) Weltrekorde können nur an Weltmeisterschaften aufgestellt werden. Zonen-Rekorde können durch Bewohner der betreffenden Zone aufgestellt werden, entweder an Zonenmeisterschaften oder an Weltmeisterschaften.

d) Nicht der Zone angehörige Schützen können an einer fremden Zonenmeister-schaft ausser Konkurrenz teilnehmen.

202 Das eine Meisterschaft organisierende Land versendet die Einladungen und pro-

visorische Anmeldeformulare anfangs Februar des betreffenden Jahres. Teil-nehmende Länder haben diese bis zum 1. März zurückzusenden.

203 Die teilnehmenden Teams haben die Teilnehmerliste wenigstens sechs Wochen

vor Beginn des betreffenden Anlass zurückzusenden, enthaltend: Die Namen al-ler Teilnehmer, der Name des Team-Captains, die voraussichtliche Einreise-Zollstation, eine vollständige Liste der Waffen, umfassend Typ, Kaliber, und wo möglich Waffennummer oder charakteristische Merkmale, die Details des Reise-programms, Bedarf an Hotel- oder Campingreservationen.

204 Jeder Schütze muss entweder permanenter Einwohner, Inhaber eines gültigen

Passports oder im Lande geboren sein, welches er/sie vertritt. 205 Der Organisator einer Meisterschaft muss an der vorangehenden MLAIC-Sitzung

das Komitee über politische Probleme orientieren, welche irgendeinem MLAIC-Mitgliedsland die Teilnahme verbieten würde. In solchen Fällen, oder wenn Ver-bände einschränkenden Regierungsbeschlüssen unterworfen sind, ist es erlaubt, ein internationales MLAIC-Team zu senden, a) bestehend aus Schützen von Nicht-Mitgliedsländern, und b) Schützen aus Mitgliedsländern, welche kein offi-zielles Team senden, die Zustimmung des betreffenden Landes vorausgesetzt. (Anm.: dieser Artikel wurde seinerzeit im Hinblick auf die Apartheid von Südafrika geboren)

206 Es wird pro Schütze und Team eine Gebühr erhoben, welche die Kosten für das

Scheibenmaterial, die Medaillen und der Administration deckt.

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207 Empfohlener Meisterschafts-Zeitplan:

- Montagmorgen - Ankunft, Registrierung, Waffenkontrolle. - Montagnachmittag - Technische Sitzung, Waffenkontrolle, Training - Dienstag - Registrierung, Waffenkontrolle, Komiteesitzung, Training, Eröffnungszeremonie - Mittwoch - Wettkämpfe, Schützen-Buffet - Donnerstag - Wettkämpfe, Siegerehrungen - Freitag - Wettkämpfe, Siegerehrungen - Samstagmorgen - Wettkämpfe, Tontaubenstechen. - Samstagabend - Offizielles Bankett, Schlusszeremonie Der durchführende Verband soll bestrebt sein, die Kosten für die Schützen so

niedrig wie möglich zu halten, indem die Wettkämpfe auf sechs Tage oder weni-ger begrenzt werden.

Um Verzögerungen und unnötig langes Anstehen der Schützen bei der Registrie-rung und der Waffenkontrolle zu vermeiden, soll ein Zeitplan für jedes Teilneh-merland erstellt werden.

210 KATEGORIEN - ANZAHL DER WETTKÄMPFER 211 Die Anzahl der Wettkämpfer in jeder Disziplin wird durch das durchführende

Land, entsprechend der zur Verfügung stehenden Schiessplatzkapazität, festge-setzt.

212 Wenn immer möglich, sollen jedem Land 16 Schützen pro Disziplin zugestanden

werden, wovon 50% Replikaas verwenden dürfen. Z.B. 16 Originale, oder 8 Replikas und 8 Originale, oder 8 Replikas und keine Originale.

213 Es ist ein Minimum von vier Schützen pro Disziplin erforderlich, damit diese Dis-

ziplin gewertet wird. 214 Nr. 7 (Colt) und Nr. 12 (Mariette) sollen dasselbe Maximum von Schützen haben. 215 Nr. 2 (Maximilian) und Nr. 5 (Cominazzo) sollen wenigstens fünf zulässige Schüt-

zen pro Land aufweisen. 216 Alle Wettbewerbe müssen getrennt für zwei Kategorien, Originale (O) und Repli-

kas (R), gewertet werden.

a) Ein Schütze kann in einer Disziplin entweder Original (O) oder Replika (R) schie-ssen, aber nicht beides.

b) Wenn es der Zeitplan erfordert, können beide Kategorien zur selben Zeit ge-schossen werden.

c) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Originalen (Kategorie O) geschossen werden dürfen sind: Nr. 9 (Gustav Adolf), Nr. 10 (Pauli) Nr. 18 (Boutet), Nr. 26 (Wedgnock), Nr. 27 (Nobunaga), und Nr. 30 (Adams)

d) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Replikas (Kategorie R) geschossen werden dürfen sind: Nr. 13 (Peterlongo), No 17 (Amazonen), Nr. 19 (Nagashino), Nr. 29 (Lucca), Nr. 31 (Halikko) Nr. 32 (Magenta) und Nr. 33 (Forsith)

e) Mannschafts-Wettbewerbe welche mit Originalen und Replikas gemischt (Offene Kategorie) geschossen werden dürfen sind: Nr. 17 (Amazonen), Nr. 20 (Rigby), No 24 (Pforzheim), No 25 (Wogdon), Nr. 34 (Hawker), Nr. 35 (Batesville) und Nr. 38 (Kunitomo)

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220 MANNSCHAFTS - WETTKÄMPFE 221 Wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, können Mannschafts-

Wettkämpfe gleichzeitig mit den Einzelwettkämfen durchgeführt werden. In sol-chen Fällen hat der Team-Captain den Organisator vor Ende des vorangehenden Tages darüber zu informieren welche Schützen für den Mannschaftswettbewerb zu zählen sind.

Dies Betrifft die Wettkämpfe No 9, 10, 11, 13, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 38. Jedes Land darf pro Mannschafts-Wettkampf nur eine Mannschaft aufstellen.

222 Es ist ein Minimum von vier Mannschaften pro Mannschafts-Wettkampf erforder-

lich, damit ein solcher gewertet wird. Alle Mannschaften sollen aus drei Mitglie-dern bestehen, mit Ausnahme von Nr. 11 (Versailles). Die vier Schützen in Nr. 23 (Hawker) müssen verschiedene Schützen sein.

230 MEDAILLEN UND TROPHÄEN 231 Es sind Medaillen für die ersten drei Plätze in den Einzeldisziplinen und an jedes

Mitglied der ersten drei Mannschaften abzugeben. Sieger: Goldmedaille, Zweiter: Silbermedaille, Dritter: Bronzemedaille. In den Einzeldisziplinen werden zudem Diplome für den vierten, den fünften und den sechsten Platz abgegeben.

232 Trophäen werden an Weltmeisterschaften an die Sieger der Einzeldisziplinen und

an die Siegermannschaften abgegeben. 233 Die Team-Captains sind für die Rückgabe der Trophäen an der folgenden Welt-

meisterschaft verantwortlich. 234 An alle Wettkämpfer soll eine Erinnerungsmedaille, eine Teilnahmebestätigung,

sowie ein Programm des Anlasses abgegeben werden. 235 An die Junioren und die Sieger von Historischen Wettkämpfen werden keine Me-

daillen abgegeben. 240 ZEREMONIEN 241 Die Meisterschaften werden durch eine kurze Eröffnungszeremonie vor den

Wettschiessen eingeleitet. 242 Die Schlusszeremonie soll am letzten Tag der Meisterschaft, nach der letzten

Siegerehrung durchgeführt werden. 250 SCHIEDSGERICHT 251 Das Schiedsgericht soll an der Komiteesitzung vor Beginn des Wettkampfs ge-

wählt werden und umfasst drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. 252 Ein Schiedsrichter wird durch ein Ersatzmitglied ersetzt wenn: a) der Schiedsspruch einen Landsmann betrifft, b) der Streit eine Disziplin betrifft, an welcher der Schiedsrichter selber teil-

nimmt.

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253 Das Schiedsgericht hat folgende Pflichten und Aufgaben:

a) Alle Proteste zu beurteilen, b) Die Scheiben der besten sechs Schützen jeder Disziplin zu prüfen, c) Die Waffen der besten vier Schützen im Falle eines Protests zu inspizieren.

Im Falle einer von der Inspektion abgelehnten Waffe, muss das Schiedsgericht den betreffenden Schützen und seinen Team Captain anhören.

254 Alle Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig und nicht anfechtbar. 255 Proteste an das Schiedsgericht müssen in schriftlicher Form, entweder durch den

Delegierten oder den Team-Captain des betreffenden Landes gemacht werden. Schiessresultate betreffende Einsprachen müssen zudem innerhalb einer Stunde nach erster Veröffentlichung an den Oberschiedsrichter gerichtet werden.

256 Strafen, welche verfügt werden dürfen sind:

a) Ein Verweis durch den Schützenmeister, b) Zwei Punkte Abzug vom geschossenen Resultat, c) Eine Disqualifikation durch das Schiedsgericht auf Antrag des Schützenmeisters. 257 Der Oberschiedsrichter veröffentlicht gemeinsam mit dem Oberschützenmeister

einen Zeitplan mit den Zeiten der Zusammenkünfte des Schiedsgerichts. 258 Zum Zweck der Information muss ein nicht-stimmberechtigter Schiedsrichter des

durchführenden Landes ins Schiedsgericht gewählt werden 260 WAFFEN-INSPEKTIONS-KOMITEE 261 Das Waffeninspektionskomitee wird durch den Präsidenten des MLAIC bezeich-

net. Es soll wenigstens Mitglieder von drei verschiedenen teilnehmenden Län-dern umfassen. Die Organisatoren sollten im Voraus Freiwillige aus Teilnehmer-ländern suchen und diese über ihre Wahl vor Beginn der Meisterschaft informie-ren. Ein Mitglied des Waffeninspektions-Komitees darf keine Waffen von Teil-nehmern des eigenen Landes inspizieren.

262 Das Waffenkontroll-Komitee hat folgende Pflichten und Aufgaben: a) Inspizieren und Zulassen von Waffen, welche an den Meisterschaften verwendet

werden, und zwar vor Beginn des betreffenden Wettkampfs. b) Die geprüften Waffen mit einer gut sichtbaren Marke versehen, welche erkennen

lässt, ob es sich dabei um ein Original oder eine Replika handelt. c) Bereithalten aller Instrumente und Lehren, welche zur einwandfreien Identifikati-

on von Waffen erforderlich sind. Z.B. Endmasse, Mikrometer, Vergrösserungs-glas, metrische Gewinde-Lehren, sowie Typenbeschreibungen der meistverbrei-teten Waffen.

d) Die Waffeninspektoren können im Schiessstand auch jederzeit folgendes prüfen: Die Visierung, die Laufbohrung, die Schaftbettung, usw., nachdem mit der Waffe geschossen wurde.

263 a) Eine Waffe fraglicher Originalität soll der Waffenkontrolle zusammen mit einer

Dokumentation über ihre Originalität vorgelegt werden. Die Inspektion kann die Waffe zurückweisen oder "mit Vorbehalt" akzeptieren. Mit " Vorbehalt" akzeptiert heisst: Die Waffe entspricht dem Reglement, aber die Inspektion übernimmt da-mit keine Gewähr für deren Originalität.

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b) Jedes Geschoss fraglicher Form soll der Inspektion zusammen mit einer Doku-mentation über dessen Originalität vorgelegt werden. Das Geschoss wird entwe-der akzeptiert oder zurückgewiesen. Dies betrifft jedes Geschoss mit nicht allge-mein bekannter Standardform.

264 Die Disqualifikation einer nicht akzeptablen Waffe muss vor Beginn der Meister-

schaften erfolgen. 300 REGLEMENT FÜR DIE KUGELDISZIPLINEN 301 Jeder Team-Captain und jeder Schütze muss die MLAIC-Regeln und das Wett-

kampfprogramm kennen. 302 Die Funktionäre werden durch das Gastgeberland gestellt. Diese sollen umfas-

sen: a) Dem Schützenmeister, welcher für die gute Durchführung des ganzen

Schiessanlass verantwortlich ist. b) Die Hilfs-Schützenmeister, welche zu gewährleisten haben, dass die Schützen

vor Schiessbeginn am richtigen Platz stehen und auf Regelverstösse während dem Schiessen achten

c) Die Warner, welche von jedem Schützen den Fettschuss, die Zahl der abgege-benen Schüsse zählen, auf Schüsse auf fremde Scheiben und Waffenstörungen achten.

d) Der Schützenmeister darf nach dem Kommando "Feuer frei" keinen Schützen stören, ausser aus Sicherheitsgründen.

303 Niemand, ausser den Wettkämpfern, den Schützenmeistern und den MLAIC-

Funktionären, dürfen die abgeschrankte Feuerlinie betreten. Die Abschrankung befindet sich drei Meter hinter der Feuerlinie. Niemand, ausser dem Schützen-meister darf während dem Schiessen mit einem Schützen sprechen. Die Zu-schauer haben sich während dem Schiessen ruhig zu verhalten.

304 Die Schützen dürfen Spektive zur Beobachtung der Treffer benutzen. Jede Hilfe

oder Betreuung durch Dritte ist verboten. 305 Die folgenden Signale sollen zur Feuerleitung verwendet werden:

a) "Feuer frei" = Zwei Pfiffe b) "Feuerunterbruch" = Mehrere kurze Pfiffe c) "Ende Feuer" = Ein langes Pfeifsignal

306 Keine Waffe darf vor dem "Feuer frei" -Signal geladen werden. 307 Keine Zündkapseln und keine Pulverpfannen dürfen vor dem "Feuer frei" abge-

feuert werden. 308 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen die Zündkapseln und das Zünd-

kraut entfernt werden. 309 Bei "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden. Der Organisator kann nach seinem Ermessen an Stelle von Pfeiftönen andere

hörbare Signale verwenden, insbesondere um die Klarheit der drei Signale zu verbessern.

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310 SCHEIBEN 311 a) Für die Disziplinen No 1, 9, 14, 16, 19 und 27 wird die französische 200-Meter

Militär-Scheibe (MLAIC-Bezeichnung C200) verwendet. 10er-Ring=80 mm Durchmesser, der schwarze Spiegel bis zum 6er-Ring hat 400 mm Durchmesser.

b) Für die Disziplinen No 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 36, 37 und 38 wird die UIT-50 Meter Pistolenscheibe (MLAIC-Bezeichnung C50) verwendet. 10er-Ring=50 mm Durchmesser, der schwarze Spiegel bis zur 7 hat. 200 mm Durchmesser. Der Scheibendurchmesser bis zum 1er-Ring beträgt 500 mm.

c) Ausgenommen das Scheibenbild werde auf eine Kartonunterlage geklebt, soll die Papierstärke mindestens 230 g/m2 betragen.

312 Die Scheiben sollen wie folgt gekennzeichnet werden:

Oben links: Nr. der Ablösung Oben rechts: Scheiben-Nr

Unten links: Schützen-Nr Unten rechts: Nr. der Disziplin

Weder der Name des Schützen noch seine Nationalität dürfen auf der Scheibe erkennbar sein.

Bei der Auswertung der Treffer muss in der rechten unteren Scheibenecke der Wert jedes gültige Schuss, sowie deren Total notiert und durch den Auswerter signiert werden.

313 a) Bei Disziplinen, bei welchen die UIT 50 - Meter Scheibe benutzt wird, sind für

jeden Schützen ein Paar von zwei Scheiben auf gleicher Höhe zu stellen. Sechs Schüsse müssen auf die eine und sieben Schüsse auf die andere Scheibe ge-feuert werden. Im Fall elektronischer Trefferanzeige darf nur eine Scheibe ver-wendet werden.

b) Für Disziplinen bei welchen auf die französische Militärscheibe C200 geschossen wird, wird eine einzige Scheibe gestellt, auf welche alle 13 Schüsse eines Schüt-zen abgegeben werden.

314 Regeln für den Gebrauch elektronischer Trefferanzeige-Scheiben:

a) Die Scheibe hat auf UIT-konformes Papier gedruckt zu werden. Mit creme-farbigem Hintergrund und Schwarzem Zentrum.

b) Für die Disziplinen Miquelet, Tanegashima und Hizadai reicht die Trefferan-zeige nur vom 5er zum 10er Ring.

320 TRAINING 321 An den Wettkampftagen darf nicht trainiert werden. Zwei Trainingstage vor den

Wettkämpfen sind zugelassen. 322 Übungsscheiben haben auf allen Schiessständen, proportional zur Anzahl der

gemeldeten Schützen der einzelnen Länder, zur Verfügung gestellt zu werden. 330 SCHIESSREGELN 321 Für die liegende, kniende und stehende Stellung gelten die UIT-Regeln, ausge-

nommen, dass bei allen Stellungen der Gewehrtragriemen benutzt werden darf.

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332 Bei den Kugeldisziplinen werden innerhalb einer 30-Minuten-Ablösung 13 Schuss abgegeben, wobei die 10 besten Treffer gewertet werden.

Ein Fettschuss darf in den Kugelfang gefeuert werden, vorausgesetzt der Warner wird zuvor darüber orientiert.

Leere Zündkapseln und Pfannen sowie der Fettschuss müssen innerhalb der gegebenen 30 Minuten abgefeuert werden.

333 Im Fall eines Ladefehlers, (z.B. Kugel ohne Pulver geladen, zwei Kugeln gela-

den, usw.), muss der Hilfsschützenmeister zustimmen, bevor der Lauf freige-schossen werden darf. Andernfalls wird dieser Schuss als gültig gezählt.

334 Wenn infolge höherer Gewalt (z.B. Gewitterregen, Sturm) ein Feuer unterbrochen

werden muss, so wird es dort wieder fortgesetzt, wo es unterbrochen wurde, d.h. es steht die restliche Zeit zur Verfügung. Sollten die Scheiben in Mitleidenschaft gezogen worden sein und deshalb ersetzt werden, so ist die ganze Ablösung zu wiederholen.

335 Jede Waffenstörung, welche während dem Wettschiessen die Hilfe einer weite-

ren Person erforderlich macht, disqualifiziert den Teilnehmer in der betreffenden Disziplin. Alle Reparaturen während dem Wettschiessen müssen ausschliesslich durch den Schützen allein ausgeführt und innerhalb den gegebenen 30 Minuten erledigt werden. Unter keinen Umständen wird dem Schützen bewilligt, eine Er-satzwaffe zu verwenden noch ihm zusätzliche Schiesszeit zugestanden.

336 Die Pflichten und Aufgaben des Schützen sind es:

a) Die Schiessregeln vollumfänglich zu kennen und sich an diese zu halten. b) Seine Waffe vor dem Schiessen der Waffenkontrolle zu präsentieren. c) Die Autenzität seiner Waffe zu belegen, wenn dies von der Waffenkontrolle ver-

langt wird. d) Bei allen Wettbewerben am richtigen Schiesstand, zur richtigen Zeit zu sein. e) Seine Waffe und deren Zubehör in gutem Zustand zu halten. f) Sich jederzeit sportlich zu verhalten und die Ziele des MLAIC zu fördern. 340 AUSWERTUNG 341 Bei Wettschiessen, in welchen die Scheiben paarweise angeordnet sind, sind

maximal sieben Schüsse auf eine der beiden Scheiben erlaubt. Sind mehr als sieben Schüsse auf einer Scheibe, so werden die besten davon als Null gestri-chen. Z.B.:

Scheibe 1 : 10, 10, 9, 9, 9, 9, 8, 7 (streiche den besten Schuss) Scheibe 2 : 10, 9, 9, 9, 8 Resultat : 10, 10, 10, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 8, 8, 7 Total = 91

a) Im Falle elektronischen Trefferanzeige werden die Treffer und die Streichre-sultate durch die Elektronik ausgewertet. Im Falle völlig identischer Treffer mit einem anderen Schützen ist derjenige mit dem schlechtesten Schuss vom Scheibenzentrum aus gemessen (Tiefschuss) der Verlierer.

342 Das Zentrum des Kugellochs muss wenigstens auf Rand des Rings liegen, um

als höherer Punkt zu zählen. 343 Ein Schuss auf eine Nachbarscheibe abgegeben muss dem Warner mitgeteilt

werden und zählt als Null.

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344 Die geschossene Punktzahl muss neben dem offiziellen MLAIC-Auswerter von einem Vertreter des Gastlandes geprüft werden.

345 Bei Punktgleichheit in den Einzeldisziplinen, ist derjenige der Sieger welcher die

meisten Treffer im höchsten Wertungsring hat, und dies in absteigender Reihen-folge. Sind diese für alle 10 Wertungstreffer identisch, dann ist derjenige der Ver-lierer, welcher den schlechtesten Wertungstreffer am weitesten entfernt vom Scheibenzentrum hat. Ist die Rangfolge auch jetzt noch unentschieden, so zählt der zweitschlechteste Treffer, usf. Erst wenn alle Wertungstreffer immer noch identisch sind, werden die Nicht-Wertungstreffer berücksichtigt.

346 Im Falle von Punktgleichheit bei den Mannschaftsdisziplinen, wird die Gewinner-

mannschaft anhand der meisten Treffer im höchsten Ring ermittelt, und dies in absteigender Reihenfolge. Sollten diese in allen Ringen gleich sein, so ist dieje-nige Mannschaft Verlierer, welche den am weitesten vom Scheibenzentrum ent-fernten Wertungstreffer hat. Sollte auch dieser identisch sein dann ist es der nächste, usf.

350 WAFFEN 351 Generelle Information a) Jede Waffe darf nur einmal in derselben Disziplin verwendet werden. b) Die Waffen müssen in Privatbesitz sein. c) Das Korn darf keine andere Farbe als schwarz oder weiss haben. d) Sofern eine Sicherungsrast vorhanden ist, muss diese funktionsfähig sein. 352 Originale Jede Veränderung an einer originalen Waffe, welche deren historischen Wert

vermindert, macht diese an MLAIC-Wettschiessen unzulässig. A) Militärgewehre - Dienstgewehre und Musketen zum Gebrauch in den Wettbe-

werben No 1, 3, 8, 9, 10, 11, 15 und 37.

Das folgende gilt:

1) Die Waffe muss dem damaligen militärischen Modell entsprechen, unverän-dert und mit der originalen Visierung versehen sein.

2) Zum Zweck der Korrektur der Visierlinie darf eine Ersatzkimme oder ein Ersatzkorn verwendet werden, welche dem originalen Muster entsprechen. Die originalen Visiereinrichtungen selber dagegen dürfen nicht abgeändert werden.

3) Militärische Steinschlossgewehre mit glattem Lauf und fest angebrachter Kimme (nicht entfernbar) sind in den Disziplinen No 1 und No 9 nicht erlaubt. Solche Kimmen dürfen nicht entfernt werden. Militärische Glattlauf-Steinschlossgewehre mit entfernbarer Kimme dürfen dagegen verwendet werden, sofern die Kimme entfernt ist.

4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, das Auswischen des Laufs zwischen den Schüssen und lange Ladetrichter, sind nicht erlaubt.

5) Das Kaliber muss grösser 13,5 mm sein. 6) Der Lauf darf zum Zweck der Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen

werden. 7) Replika-Ersatzläufe oder gebüchste Läufe sind nicht erlaubt. 8) Der Gebrauch von Griess, Maismehl oder anderer natürlichen Füllstoffe, ist

zum Laden von Militärgewehren zulässig. (Anm. Übersetzer: Als Zwischen-mittel zwischen Ladung und Geschoss)

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B) Freigewehre - sind beliebige, originale Vorderladergewehre, welche nicht als Mili-

tärgewehre (A) in Frage kommen, und zeitgemässe Visierung haben (ausge-nommen sind Zielfernrohre). Sie werden in den Disziplinen Nr. 2, 4, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 24, 26, 27 und 36 verwendet.

Das Folgende gilt:

1) Lochvisiere (auch neue Replika Visierungen) sind erlaubt, vorausgesetzt sie sind original und stilistisch zum verwendeten Gewehr passend. Dies betrifft sowohl Kimme als auch Korn. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussions-schloss.

2) Militärgewehre mit Bohrungen kleiner 13,5 mm können für die Disziplinen No 4 und No 20 verwendet werden, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen No 2, 8, 15, 17 und 24.

3) Die Läufe dürfen zur Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen werden. 4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe dürfen nicht verwendet werden. C) Pistolen und Revolver - sind beliebige Pistolen und Revolver mit zeitgemässer

Visierung zum Gebrauch in den Disziplinen No 5, 6, 7, 18, 25 und 30. Das Folgende gilt:

1) Gezogene, einschüssige Pistolen welche für die Disziplin No 6 und 18 zugelas-sen sind, müssen die zeitgemässe Visierungen des 19. Jahrhunderts aufweisen. Z.B. Stecknadelkopf-Korn oder ein schmales Kornblatt nicht breiter als 2,03 mm, oder eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen V- oder U-Einschnitt haben.

2) Die Korne von originalen Revolvern zum Gebrauch in Disziplin No 7 dürfen belie-bige Höhe haben, damit sie zum Schiessen auf 25 Meter geeignet sind. Die Form muss aber dem Originalkorn entsprechen.

3) Läufe dürfen zum Zweck einer Veränderung der Trefferlage nicht verbogen wer-den.

4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe sind nicht zugelassen. 353 Replikas: Eine Replika ist eine moderne Reproduktion einer originalen Waffe,

mit Visierung, Schlosskonstruktion, Schaft und Lauf in originalem Stil. Originalbe-standteile dürfen zum Bau einer Replika verwendet werden. Replika-Waffen be-nötigen keine Beschusszeichen. (!!)

A) Replika-Militärgewehre - Dienstgewehre und Dienstmusketen zur Verwendung

in den Disziplinen No 1, 3, 8, 9. 10, 15 17,24, und 37. Das Folgende gilt:

1) Replika-Dienstgewehre müssen exakt dem originalen Militär-Muster entsprechen. Die Zahl der Züge und der Drall müssen dem Original entsprechen, hingegen darf die Tiefe der Züge abweichend sein.

2) Eine geringfügige Änderung an der Visierung ist erlaubt, soweit sie der Verbesse-rung der Visierlinie dient. Sie muss aber dem Stil des Originals entsprechen.

3) Militär-Steinschlossgewehre mit Kimmen sind in der Disziplin No 1 nicht erlaubt. 4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, Auswischen des Laufs zwischen

den Schüssen und lange Ladetrichter sind verboten. 5) Das Kaliber muss grösser als 13,5 mm sein.

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B) Replika-Freigewehre - Beliebiger Nachbau eines originalen Vorderladerge-wehrs, welches nicht als Militärgewehr (A) in Frage kommt, für die Disziplinen No 2, 4, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 24, 29 und 36.

Das Folgende gilt:

1) Die Anzahl Züge und der Drall sollen dem Original entsprechen, aber die Tiefe der Züge darf abweichen.

2) Lochblenden (für Kimme und Korn) sind zugelassen, vorausgesetzt, sie stimmen mit dem Original überein und sind zeitgemäss. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussionsschloss.

3) Replika-Militärgewehre mit einem Kaliber kleiner 13,5 mm dürfen verwendet wer-den in den Disziplinen No 4 und No 20, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen No 2, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 24, 29 und 37.

C) Replika Pistolen und Revolver - Beliebige Kopie einer originalen Vorderladerpisto-

le oder Revolvers mit zeitgemässer Visierung zum Gebrauch in den Replika-Disziplinen No 5, 6, 12, 13, 18 und 25.

Das Folgende gilt:

1) Gezogene, einschüssige Replika-Pistolen, zur Verwendung in Disziplin No 6, müssen eine zeitgemässe Visierung des 19 Jarh. aufweisen. Z.B. Nadelkopf-Korn, schmales Korn schmaler 2,0 mm, eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen V- oder U-Einschnitt haben.

2) Das Korn von Revolvern, wie für die Disziplin No 12 zugelassen, darf beliebi-ge Höhe haben, so wie es zum Schiessen auf die 25-m Distanz geeignet ist. Es soll aber der originalen Form entsprechen. Bezüglich der Züge gibt es keine Vorschriften.

3) Verschiebbare Korne in Schwalbenschwänzen sind bei Replika - Revolvern zugelassen, vorausgesetzt, die Enden des Balkens sind mit dem Lauf bün-dig.

354 Luntenschlosse (Originale und Replikas) A) Originale Luntenschlossmusketen, wie sie in den Disziplinen No 14(O), 15(O),

16(O), 19, 24 und 27 verwendet werden, gelten folgende Spezifikationen:

Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem Schaft, ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu werden (Ba-ckenschaft) und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock hat einem schmalen Schlitz zum Zielen, das Korn in Form einer Pyramide oder senkrechten Keils. Er-satz-Visiere müssen diese Formen haben.

B) Replika-Luntenmusketen mit glattem Lauf können in den Disziplinen No 14(R),

15(R), 16(R), 19 und 24 verwendet werden und haben den folgenden Spezifikati-onen zu entsprechen:

1) Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem Schaft, ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu werden (Backenschaft) und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock soll ei-nen schmalen Schlitz zum Zielen aufweisen, das Korn die Form einer Pyra-mide oder senkrechten Keils. Ersatz-Visiere müssen diese Formen haben.

2) In Europäischem Stil, mit Schulterschaft, und zu militärischem Gebrauch oft mit einer gabelförmigen Stütze. Diese Stütze darf bei MLAIC-Schiessen nicht verwendet werden. Verstellbare Diopter sind nicht erlaubt, hingegen am Lauf befestigte, zeitgemässe Loch- oder Röhrchenvisiere.

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C) Luntenschloss-Pistolen – Zum Gebrauch in den Disziplinen 5, 28 und 39 (Siehe 354G und Anhang 6) 1) In Japanischen Stiel, mit gebogenem Schaft ähnlich den Japanischen Mus-

keten, nur kürzer. 2) In Europäischem Stil mit grossem Kaliber sind akzeptabel.

D) Luntenstrick

1) Während dem Laden muss das brennende Luntenende in einem sicheren Behälter aufbewahrt werden.

2) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert sein, dass sie nicht umherfliegt. E) Büchsen. Aus Sicherheitsgründen ist das Büchsen von Japanischen Luntenmus-

keten erlaubt, solange dies das äussere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt. Gebüchste Originale sind jedoch nur in den Replika-Disziplinen zugelassen.

F) Bewerben sich weniger als vier Original-Luntenschlosse für einen Wettkampf, so

dürfen diese in der Replika-Disziplin schiessen. G) Replika Luntenschlosspistolen sind in der Cominazzo-Disziplin No 5 (Replika

Steinschlosspistolen) nicht zugelassen. 355 Diverses

1) Original- und Replika-Steinschlosspistolen zum Gebrauch in Disziplin No 5 müssen ein Kaliber von mindestens 11,0 mm aufweisen.

2) Um die Verwendung von Revolvern als Einzelschuss-Pistolen zu verhindern, müssen in den ersten beiden Serien mindestens fünf Kammern laden.

3) Die Revolvertrommel kann für jeden Zweck aus der Waffe entfernt werden, ausser zum Laden.

4) Die Hauptteile einer Replika-Waffe (Lauf, Schloss, Revolvertrommel) dürfen aus rostfreiem Stahl hergestellt werden.

5) Verchromte Läufe von Replik-Schrotgewehren mit Kaliber .356 dürfen ver-wendet werden.

356 Munition A) Pulver:

1) Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Neu auf dem Markt ist ein simpler Test um Schwarzpulver-Ersatz von echtem Schwarzpulver zu un-terscheiden.

2) Das Laden aus vorbereiteten Pulvermassen ist obligatorisch. 3) Der maximale Inhalt der Zündkraut-Flasche ist 16 Gramm.

B) Pfropfen: Es dürfen in keiner Disziplin Pfropfen aus Kunststoffmaterial verwendet

werden. Es sind solche aus Papier, Werg oder Filz zu verwenden. C) Geschosse: Geschosse sollen passend zum Stil der verwendeten Waffe sein, na-

mentlich:

1) Steinschloss und Luntenschlosse: Nur Rundkugeln 2) Gezogene Perkussionspistolen: Nur Rundkugeln 3) Revolver: Rundkugeln oder Spitzgeschosse 4) Perkussions-Militärgewehre: Rundkugel oder Expansionsgeschoss 5) Perkussions-Freigewehre: Rundkugel oder beliebiges Langgeschoss

Kein vorgedralltes Geschoss darf verwendet werden, ausser in Gewehren, wel-che extra für solche gebaut wurden.

Kein sog. Wadcutter-Geschoss darf verwendet werden, ausser in Disziplinen laut Absatz 5

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357 Zubehör A) Riemen: 1) Riemen müssen original sein oder eine zeitgemässe Replik. Moderne, verstellba-

re Riemen, insbesondere Einpunktriemen, sind nicht erlaubt. 2) Riemen in militärischem Stil sind in den Disziplinen No 1, 3, 9, 10 und 37 zuge-

lassen. Riemen dürfen nur an originalen Riemenbügeln befestigt werden. 3) Tragriemen an Originalgewehren ohne Riemenbügel sind erlaubt, sofern sie mit-

tels Schnur oder Lederriemchen befestigt werden. Das nachträgliche Anbringen von Riemenbügeln ist verboten.

B) Handstützen (Pilze) Handstützen müssen original oder eine originalgetreue Reproduktion sein. Sie

dürfen nur an Gewehren verwendet werden, welche zur Verwendung solcher Stützen konstruiert wurden.

C) Trichter und Laderöhrchen 1) Ladetrichter können in allen Disziplinen, ausser No 1, 3, 9 und 10 verwendet wer-

den. 2) Kurze Trichter (mit höchstens 10 cm Spundlänge) sind in den Disziplinen No 1, 3,

9 und 10 erlaubt, um das Verschütten von Pulver zu verhüten. D) Putzstöcke:

Putz- und Wischstöcke dürfen in allen Disziplinen verwendet werden, ausser in No 1, 3, 9 und 10.

E) Bekleidung

1) Schwere Schiesshosen, wie bei UIT-Wettkämpfen zugelassen, sind von MLAIC-Wettkämpfen verbannt. Es müssen Hosen aus leichtem Fasermateri-al getragen werden, wie z.B. Baumwolle ohne innere Verstärkung, dies um zu verhindern den Schützen künstlichen Halt zu geben. Hingegen dürfen die Hosen verstärkte Kniekappen und ein verstärktes Gesäss aufweisen. Nicht zugelassen sind also schwergewichtige steife Hosen aus Leder oder schwe-rem Segeltuch oder solche mit inneren Versteifungen welche zusätzlichen Halt geben.

2) Es gibt keine weiteren Bekleidungs-Vorschriften. 358 Reparaturen 1) Reparaturen müssen stilgerecht ausgeführt werden. 2) Die Batterieoberfläche, insbesondre bei Aufdoppelung, muss aus stählernem

Material sein. 3) Moderne chemische Materialien, wie Fiberglas, Epoxydharz, dürfen nicht zum

Laufbetten verwendet werden. Es soll Material aus tierischem Leim, vermischt mit Sägemehl, so wie sie seinerzeit von den Büchsenmachern verwendet wur-den, verwendet werden.

359 Waffen-Daten der jeweils besten sechs Schützen Die Schlussbericht der MLAIC-Meisterschaften soll die technischen Daten der

von den besten sechs Schützen jeder Disziplin verwendeten Waffen enthalten. Dies zum Vorteil der noch unerfahreneren Schützen. Insbesondere: Typ und Ka-liber der verwendeten Waffe, Geschoss (Kaliber und Gewicht), Pulver (Typ und Gewicht), Visierung (offene oder Diopter).

Die bisherigen Regeln 360 – 375 sind neu in den betreffenden Schiessregeln integriert worden

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400 REGLEMENT FÜR DAS TONTAUBEN-SCHIESSEN 401 TONTAUBEN-MEISTERSCHAFTEN 402 No 21 Manton - Freie Steinschlossflinten beliebigen Kalibers. Es werden total 50

Tauben geschossen in zwei separaten Runden (eine am Morgen und eine am Nachmittag desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb von je 60 Minuten. (O + R).

403 No 22 Lorenzoni - Freie Perkussionsflinten beliebigen Kalibers. Es werden total

50 Tauben geschossen in zwei Runden (eine am Morgen und eine am Nachmit-tag desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb von 60 Minuten. (O + R)

404 No 34 Hawker - 3er Mannschaft, umfassend zwei Mann von No 21 (O +/oder R

Open). 405 No 35 Batesville – 3er Mannschaft von No 22 (O +/oder R Open). 410 REGELN 411 Schiessstände:

a) Die Schiessstände müssen sich auf einer Ebene mit dem Dach des Bunkers befinden.

b) Die Stände müssen als Vierecke oder Kreise von ca. 70 cm Grösse markiert sein.

c) Für Steinschlosswettbewerbe (No 21) und Perkussion (No 22) müssen fünf Stände, 8 Meter hinter dem Schnittpunkt liegen, wo die Tontauben die Ebene der Standfläche kreuzen. Die Stände befinden sich 70° links, 35° links, in der Mitte. 35° rechts und 70° rechts vom Schnittpunkt.

d) Individuelle Ladetische müssen sich wenige Meter hinter jedem Stand befin-den.

e) Wenn immer möglich soll ein akustischer Tontaubenauslöser verwendet wer-den.

f) (Nur anwendbar auf ATA Trap Schiessplätze) Alle Schiessstände für Flint und Perkussion müssen dieselbe Höhe wie ATA Stand Nr. 3 haben. (Merke: Diese Regel führt dazu, dass die Füsse des Schützen stets auf der gleichen Höhe wie der Wurfarm des Werfers stehen)

412 Tontauben-Wurfmaschine:

a) Der Auftauchpunkt der Tontaube aus der Wurfmaschine und der ungefähre Punkt der Landung müssen klar markiert werden, so dass diese von allen Ständen aus sichtbar sind.

b) Die Wurfmaschine muss so aufgestellt werden, dass sie zentral wirft und die Tauben 60 Meter (plus - minus 5 Meter) vom Punkt aus landen, wo sie die Standebene schneiden. Die Höhe der Taube soll nach 10 Metern Flug hinter dem Schnittpunkt mit der Standebene 2 Meter sein.

c) Eine Störung der Maschine muss dem Schützenmeister gemeldet werden. Dieser hat zu entscheiden, ob die Maschine gewechselt wird, das Schiessen fortgesetzt oder eingestellt wird.

413 Ton-Tauben: Als Standard der Tontaube gilt die Taube für das olympische Trap-Schiessen.

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414 Zuschauer: a) Die Zuschauer müssen sich mindestens drei Meter hinter den Ladetischen

befinden. b) Die Zuschauer dürfen nicht mit den Schützen sprechen oder diesen in irgend

einer Weise helfen. 415 Schützenmeister und Schiedsrichter:

a) Der Schützenmeister leitet das Schiessen unter Assistenz von drei Schiedsrich-tern für die Trefferanzeige. Diese Funktionäre sind die einzigen, welche interve-nieren dürfen, wenn ein Schütze in Schwierigkeiten gerät.

b) Die Schiedsrichter zeigen jede gefehlte Taube durch Erheben ihrer Arme an. c) Der Schützenmeister beobachtet die Schiedsrichter und, - wenn keine Einigkeit

herrscht gemäss deren Mehrheitsbefund, ruft klar das Treffergebnis aus, so dass es alle hören können.

416 Schiessregeln: a) Jede Runde zu 25 Tauben dauert 60 Minuten b) Nur ein Schuss darf pro Taube abgefeuert werden. c) Doppelflinten dürfen verwendet werden. Es darf nur ein Lauf geladen werden. d) Die folgenden Fehlzündungen sind ohne Strafe erlaubt:

- Drei Fehlzündungen pro Runde für Steinschlossflinten - Eine Fehlzündung pro Runde für Perkussionsflinten - Eine Fehlzündung in jedem zusätzlichen Ausstechen (für Steinschlosse und Perkussion)

e) Für jede erlaubte Fehlzündung wird eine Extra-Taube auf demselben Stand ge-worfen.

f) Wenn die Ursache der Fehlzündung ein mechanischer Defekt der Flinte war, so wird eine zusätzliche Fehlzündung zugelassen.

g) Wenn der Schütze vor dem Ruf "pull" feuert, so gilt dies als Fehlschuss. h) Vor jeder Runde wird eine Sichttaube geworfen, welche alle Schützen dieser

Runde sehen können. i) Wenn der Werfer repariert oder ersetzt werden musste, so wird mit dem neuen

Werfer ebenfalls zuerst eine Sichttaube geworfen. j) Wenn eine Tontaube nicht sofort nach dem Kommando "pull" geworfen wird, so

kann der Schütze den Schuss verweigern, ohne dass dies eine Strafe zur Folge hat, aber er/sie muss diese Absicht durch Erheben des Gewehrs kundtun.

k) Der Stand, auf dem die Schützen ihre Runde beginnen, wird durch Auslosung ermittelt. Jeder Schütze schiesst seinen ersten Schuss in der Reihenfolge dieses Loses. Danach kann er schiessen, sobald er dazu bereit ist.

l) Nach jedem Schuss wechseln die Schützen zum nächsten Stand im Gegenuhr-zeigersinn.

m) Die Schützen dürfen erst nach Freigabe durch den Schützenmeister "pull" rufen. n) Das Schiessen wird ohne Unterbruch fortgesetzt, ausser es werde durch techni-

sche Schwierigkeiten unterbrochen. Der Schützenmeister kann das Schiessen in-folge von schlechter Witterung unterbrechen und es an dem Punkt wiederauf-nehmen, wo es unterbrochen wurde.

o) Wenn ein Schütze, dessen Name zur Fortsetzung des Schiessens gerufen wird sich nicht meldet, so wird der Schützenmeister innerhalb einer Minute den Na-men noch dreimal rufen. Meldet sich der Schütze immer noch nicht, so wird die Runde ohne diesen Schützen fortgesetzt. Der fehlbare Schütze kann nur Nach-schiessen, wenn ein freier Platz vorhanden ist.

p) Im Falle eines schwerwiegenden mechanischen Defekts an einer Flinte, welcher nicht schnell repariert werden kann, muss der Schütze die Runde verlassen. Er darf das Schiessen in einer nachfolgenden Runde fortsetzen, wenn Platz dafür vorhanden ist. Wenn das Gewehr hingegen innerhalb der Runde repariert wer-den kann, so darf er die Runde nach Zustimmung des Schützenmeisters fortset-

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zen, aber er verliert jeden nicht-abgegebenen Schuss innerhalb der vorgegeben Zeitlimite.

q) Nach einer Fehlzündung kann das Gewehr gemäss Weisung des Schützenmeis-ters entweder abgeschossen oder entladen werden.

r) Die normale Anzahl Schützen pro Runde ist sechs, sowohl für No 21 (Manton) und für No 22 (Lorenzoni). In ausserordentlichen Fällen kann diese Zahl auf acht Schützen für No 21 und No 22 erhöht werden. Dann ist die Zeit pro Runde für je-den zusätzlichen Schützen um 10 Minuten über die Norm zu erhöhen.

417 Punktgleichheit a) Bei Punktgleichheit unter den ersten drei Plätzen findet ein Stechen mit 5 Tauben

statt. Besteht danach noch immer ein Unentschieden so ist der Schütze mit dem ersten Fehlschuss der Verlierer. Das Stechen umfasst das folgende:

- Steinschlosse und Perkussion: Eine Tontaube von jedem der fünf Stände - Sollten beide Schützen fehlen, so werden sie das Ausstichschiessen vom nächs-

ten Stand aus fortsetzen. b) Punktgleichheit bei den Mannschaftswettbewerben werden durch Rückwärtszäh-

lung entschieden. Diejenige Mannschaft mit der längsten, ununterbrochenen Trefferzahl, - vom Ende aus gezählt -, ist Sieger.

418 Flinten a) Es sind zugelassen: Perkussionsflinten, Steinschlossflinten, militärische oder

zivile, einläufige oder doppelläufige, glattläufige Gewehre mit beliebigem Kaliber. Replikas mit gechokten Läufen sind verboten.

b) Überziehbare Kolbenkissen aus Leder oder anderem zeitgenössischen Material sind erlaubt. Nicht aber solche aus Gummi. Jede andere Zutat ist verboten.

c) Ein "Original" wird definiert als ein originaler Vorderlader in unverändertem Zu-stand. Eine "Replika" ist eine neu angefertigte Reproduktion eines Originals.

419 Ladungen a) Nur fabrikgemachtes Pulver ist erlaubt b) Bleischrotkörner (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) dürfen nicht

mehr als 2,55 mm im Durchmesser haben. c) Die Ladung darf nicht grösser als die Normalladung für das angegebene Kaliber

sein. Maximal aber dürfen nicht mehr als 6,2 Gramm Schwarzpulver und 35 Gramm Bleischrot geladen werden.

d) Das Pulver darf nur aus vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden. e) Keine Zündkrautflasche darf mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. f) Das Laden des Schrots (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) muss

aus einem vorabgemessenen Einzel-Gefäss erfolgen. g) Die Ladung muss mit zeitgemässen Materialien erfolgen. Kunststoffpfropfen sind

verboten. 420 Schiessregeln: a) Das Laden darf nur an den Ladetischen erfolgen. b) Während dem Gehen vom Ladetisch zum Stand, hat die Laufmündung nach

oben zu zeigen. c) Das Aufsetzen des Zündhütchens oder das Aufbringen des Zündkrauts darf erst

am Stand erfolgen. Das Gewehr muss dabei zum Zielhang gerichtet werden. d) Zündhütchensetzer für Perkussionsgewehre werden empfohlen. e) Die Schlosse der Flinten dürfen erst am Schiessstand und bei Feuerbereitschaft

gespannt werden. f) Der Gebrauch des Tragriemens ist verboten. g) Beim Hantieren mit der Flinte ist die äusserste Sorgfalt geboten. h) Nicht verwendete Gewehre sind im Gewehrrechen aufzubewahren und dürfen

von Dritten, ohne Einwilligung des Besitzers, nicht berührt werden.

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i) Der Schütze darf erst schiessen, wenn er an der Reihe ist, und nachdem die Taube geworfen wurde.

j) Auf anderer Schützen Tauben zielen oder schiessen ist verboten. k) Der Schütze mag sein Gewehr zum Anschlag an die Schulter heben, oder in hän-

gender Haltung tragen wenn er "pull" ruft, - je nach belieben. l) Beim Feuern muss der Schütze innerhalb dem markierten Stand stehen. m) Sicherheitsbrillen und Gehörschutz sind zum Schiessen obligatorisch. n) Wenn der Schütze bereit zum Feuern ist, kann er "pull" (=ziehe!) befehlen oder

auch "ready?" (=bereit?) fragen, aber nichts sonst. (Im deutschsprachigen Raum wird statt "pull" oft auch "Hoo" oder "Hopp" gerufen)

o) Eine Tontaube wird als getroffen betrachtet, nachdem sie korrekt geworfen und regelkonform nach ihr geschossen wurde, und wenn wenigstens ein sichtbarer Teil von ihr wegfliegt.

p) Eine Tontaube gilt als gefehlt, wenn: - sie während dem Flug nicht bricht, - der Schütze nicht feuert, weil der Hahn in der Sicherheitsrast war, das Ge-

wehr nicht geladen war, vergass die Zündkapsel zu setzen, diese verloren ging, er die Taube nicht sah oder eine Fehlzündung mehr als erlaubt hatte.

- der Schütze in der Folge einer Fehlzündung oder Waffendefekt das Schloss berührt, bevor es durch den Schützenmeister geprüft wurde.

q) Eine Tontaube gilt als "no bird" und eine Ersatztaube wird dafür geworfen, gleich-gültig ob der Schütze geschossen hat oder nicht, wenn: - die Taube beim Werfen bricht - der Flug nicht gerade ist oder zu langsam, - zwei oder mehr Tauben gleichzeitig geworfen werden, - die Farbe der Taube anders als diejenige der vorhergehenden ist, - die Taube vor dem Befehl "pull" geworfen wurde, - die Taube nicht unmittelbar auf den Ruf "pull" geworfen wurde, vorausge-

setzt, der Schütze hatte nicht seine Absicht nicht zu schiessen durch Heben des Gewehrs angezeigt,

- wenn eine Fehlzündung oder ein Defekt am Gewehr durch Bruch auftrat, - oder der Schütze offensichtlich durch Dritte am Schuss gehindert wurde.

421 Proteste: a) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain, sich über einen Fehlschuss mit dem

Schützenmeister nicht einigen können, so muss einer von beiden unmittelbar sei-nen Einspruch durch heben eines Arms und gleichzeitigem Rufen "Protest!" anzeigen. Der Schützenmeister wird daraufhin das Schiessen stoppen, sich mit den Schiedsrichtern besprechen und seine endgültige Entscheidung treffen. Der Protest wird in den Schiessplatz-Rapport eingetragen.

b) Es ist nicht zulässig, eine Taube zu suchen, um festzustellen ob sie zerbrochen ist oder nicht.

c) Wenn ein Schütze oder sein Team-Captain mit dem berechneten Resultat nicht einverstanden ist, so muss einer von beiden sofort beim Schützenmeister Ein-sprache machen. Der Schützenmeister hat sich mit den Schiedsrichtern zu be-sprechen und daraufhin seinen endgültigen Entscheid zu fällen.

d) Ein Schiedsspruch des Schützenmeisters kann schriftlich beim Schiedsrichter-Komitee angefochten werden. Sein Entscheid aber, ob eine Taube gebrochen ist oder nicht, ist unanfechtbar.

e) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain eine Regelwidrigkeit feststellt, so ha-ben sie dies dem Schützenmeister sofort zu melden, welcher sofort Schritte zu unternehmen hat, diesen Regelbruch zu stoppen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist das Prozedere das gleiche wie unter Absatz d).

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422 Strafen a. Es darf davon ausgegangen werden, dass alle Schützen die Regeln kennen. und

deshalb die Strafen aus Regelverletzungen zu akzeptieren, sei der Grund nun ei-ne Regelverletzung oder eine Missachtung einer Anordnung des Schützenmeis-ters.

b. Wenn ein Schütze ein regelwidriges Gewehr oder eine regelwidrige Ladung ver-wendet, so wird jede damit getroffene Taube als Fehlschuss gewertet.

c. Wenn eine Regelverletzung mutwillig ist, so wird der Schütze disqualifiziert. d. Wenn ein Schütze einen andern Schützen behindert, sei es Haltung, Wort oder

Tat, so wird der Schütze durch den Schützenmeister verwarnt. Wiederholt der Schütze diese Regelverletzung, so können ihm ein oder zwei Punkte von seinem Resultat abgezogen werden, was der Schützenmeister zusammen mit dem Schiedsgerichts-Komitee entscheidet.

e. Wenn ein Schütze sein Gewehr abfeuert, bevor er seinen Stand betritt, so wird dies als schwerwiegender Regelbruch betrachtet und der Schütze wird disqualifi-ziert.

423 Aus Sicherheitsgründen dürfen Steinschlossflinten und Perkussionsflinten nicht in

derselben Ablösung schiessen. 500 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 501 Rauchen in der Feuerlinie ist absolut verboten. 502 Das Abfeuern von Zündhütchen und Zündkraut vor "Feuer frei" ist verboten.

Zündhütchen und Zündkraut dürfen nur gesetzt werden, wenn der Lauf zum Ku-gelfang gerichtet ist.

503 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen Zündhütchen und Zündkraut

entfernt und der Lauf in eine sichere Richtung gehalten werden. 504 Beim Kommando "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden bevor sie

von der Feuerlinie entfernt werden. 505 Pulver in grösseren Mengen ist in der Feuerlinie verboten. Das Pulver muss in

vorabgemessenen Einzelladungs-Röhrchen abgefüllt sein. Zündkrautflaschen dürfen nicht mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. Das Pulver sollte vor direk-tem Sonnenlicht geschützt werden.

506 Zündhütchen sind empfindlich und gefährlich. Sie sollen vor unbeabsichtigter

Zündung durch Hitze und Funken geschützt werden. Nur eine kleine Anzahl da-von soll in die Feuerlinie gebracht werden und deren Behälter während dem Schiessen verschlossen werden.

507 Beim Laden ist sorgfältig darauf zu achten, dass Kugel (oder Pfropfen bei Schrot-

flinten) fest auf der Ladung sitzen um Laufbeschädigungen zu vermeiden. 508 Die Verwendung von Schutzbrillen, mit klaren oder getönten Gläsern, ist obligato-

risch. Schiessbrillen mit Korrekturgläsern sind zugelassen. 509 Gehöhrschutz für Schützen und die Standaufsicht ist obligatorisch. 510 Original-Waffen müssen in sicherem, schiessfähigen Zustand sein.

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511 Replika-Waffen müssen von zuverlässiger Konstruktion und in sicherem, schiess-

fähigem Zustand sein. 512 Die Ladungen dürfen nie grösser als die Normladung für modernes Schwarzpul-

ver sein. 513 Im Falle einer Fehlzündung muss die Waffe während mindestens einer Minute in

Richtung Scheibe gehalten werden. Auch danach soll die Waffe wenn möglich immer in Richtung Kugelfang gehalten werden und niemals gegen andere Schüt-zen oder Zuschauer gerichtet werden.

514 Wenn eine Waffenstörung nicht durch den Schützen selber behoben werden

kann, so muss der Schützenmeister informiert werden, bevor weitere Schritte un-ternommen werden.

515 Bei Schiessanlässen mit Stein- und Luntenschlossen müssen zum Schutz vor

dem aus dem Zündloch austretenden Feuerstrahl zwischen den Schützen Schutzwände errichtet werden.

516 Luntenschlosse: a) Während dem Laden muss das brennende Ende der Lunte in einem sicheren

Behälter aufbewahrt werden. b) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert werden, dass sie nicht wegfliegt. 517 Zuschauer müssen sich mindestens drei Meter hinter der Feuerlinie befinden und

müssen sich während dem Schiessen ruhig verhalten. Niemand, ausser dem Schützenmeister, ist berechtigt, mit einem Schützen während dem Wettkampf zu sprechen.

518 Im Falle einer Fehlladung (z.B. Kugel ohne Pulver geladen, zwei Kugeln geladen,

usw.) hat der Schütze den Schützenmeister um Erlaubnis zu ersuchen, bevor er seine Waffe freischiesst.

519 Jeder Schütze ist verantwortlich für das einwandfreie Funktionieren seiner Waffe

und seiner Ausrüstung. 520 Nur fabrikgemachtes Schwarzpulver darf gebraucht werden. Schwarzpulverer-

satz ist verboten. 521 Es ist zwingend, die Revolverkammern mit Fett zu versiegeln, nachdem die

Waffe geladen wurde. REGEL 600 "Die NAMEN DER WETTBEWERBE UND IHRE HERKUNFT" Regel 600 ist gestrichen worden. Die entsprechenden Angaben finden sich neu bei den einzelnen Disziplinen

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700 GESCHICHTE DES MLAIC Im folgenden eine Zusammenfassung aller MLAIC- Welt- und Zonenmeisterschaften seit der Gründung des MLAIC 1971

Jahr Anlass Ort Gastland

1971 Inaugural Vaudoye en Brie France 1972 1st World Madrid Spain 1973 2nd World Bisley Great Britain 1974 3rd World Schwäbisch Hall Deutschland 1975 4th World Codogno Italy 1976 5th World Versailles France 1977 6th World Zürich Switzerland 1978 7th World Madrid Spain 1980 8th World Quantico USA 1981 9th World Bisley Great Britain 1983 10th World Versailles France 1984 1st European Leusden Netherlands 1984 1st Pacific Camp Perry, Ohio USA 1985 11th World Madrid Spain 1986 2nd European Versailles France 1986 2nd Pacific Colesville, Nj USA 1987 12th World Kitchener Canada 1988 3rd European Mataro Spain 1988 3rd Pacific Camp Perry, Ohio USA 1989 13th World Pforzheim Deutschland 1990 14th World Leusden Netherlands 1991 4th European Brescia Italy 1991 4th Pacific Camp Perry, Ohio USA 1992 15th World Camp Perry, Ohio USA 1993 5th European Bad Zell Österreich 1993 5th Pacific Hilo, Hawaii USA 1994 16th World Chur Switzerland 1995 6th European Vitoria Spain 1995 6th Pacific Johannesburg South Africa 1996 17th World Wedgnock Great Britain 1997 7th European Leusden Netherlands 1997 7th Pacific Portland, Oregon USA 1998 18th World Wedgnock Great Britain 1999 8th European Pforzheim Deutschland 1999 8th Pacific Hilo, Hawaii USA 1999 1st Long Range Bisley Great Britain 2000 19th World Adelaide Australia 2000 2nd Long Range Bisley Great Britain 2001 3rd Long Range Cape Town South Africa 2001 9th European Bad Zell Österreich 2001 9th Pacific Camp Perry USA 2002 20th World Lucca Italy 2003 10th European Halikko Finland 2003 10th Pacific Bristol, Indiana USA 2003 4th Long Range Camp Butner USA 2004 21st World Batesville, Indiana USA 2005 11th Europeam Pforzheim Germany 2005 11th Pacific Barrie, Ontario Canada 2005 5th Long Range Bisley Great Britain 2006 22nd World Bordeaux France

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800 LISTE DER MLAIC-VERBÄNDE UND DEREN DELEGIERTE GENERALSEKRETÄR: Mr Donald Malson 922 Lincoln Drive, Washington C.H., Ohio 43160, USA Tel (740) 636-8544; FAX (740) 636-8549 e-mail: [email protected] ARGENTINIEN: Mr. Eduardo Mantineo. e-mail: [email protected] AUSTRALIEN: Mr. Kim Atkinson, Chairman ML SSAA Inc. e-mail: [email protected] ÖSTERREICH: Oesterreichischer SchÜtzenbund Präsident Dr. Gottfried Feurstein e-mail: [email protected] BELGIEN: Mr. Rene Lauwers. e-mail: [email protected] CANADA: Mr. Ed Martin e-mail: [email protected] TSCHECHEI: Mr. Frantisek Kadavy, Czech Shooting Federation e-mail: [email protected] DÄNEMARK: Mr. Henrik Elmer e-mail: [email protected] FINLAND: Mr. Veli-Pekka Karvinen, SAL Delegate e-mail: [email protected] FRANKREICH Mr. Jean Bordeaux, Federation Francais de Tir e-mail: [email protected] DEUTSCHLAND: Mr. Erich Illing, Deutscher Schutzenbund e-mail: [email protected] ENGLAND: Mr. Frank Thibault. Muzzle Loaders Association of Great Britain e-mail: [email protected] UNGARN: Mr. Balasz Nemeth, e-mail: [email protected] ITALIEN: Dr. Alberto Ferrerio e-mail: [email protected] JAPAN: Mr. Takayuki Kikuchi, Managing Director of Muzzle Loaders' Association of Japan, e-mail: [email protected] MALTA: Mr. Alfred Cuschieri, e-mail: [email protected] HOLLAND: Mr. Piet Hoogeveen, Delegate Royal Netherlands Shooters Association e-mail: [email protected] and [email protected] NEUSEELAND: Contact Correspondence Mr. David Bagnell, NZBPSF e-mail: [email protected] NORWEGEN: Mr. Dag Magne Vinge

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POLEN: Dr. Waldemar Gorzawski, e-mail: [email protected] PORTUGAL: Mr. Luis Moura, e-mail [email protected] SLOWAKEI: Mr. Jan Svetlik, e-mail: [email protected] SÜDAFRIKA: Mr. Willie De Beer, BPSUSA e-mail: [email protected] SPANIEN: Mr. Jose Luis Perez-Pastor, Real Federacion Espanola de Tiro Olimpico, e-mail: [email protected] SCHWEDEN: Mrs. Birgitta Hillvarn e-mail: [email protected] SCHWEIZ: Mr. Ron Lovchik, Schweizer Vorderladerschutzen e-mail: [email protected] USA: Mr. Gary J. Crawford, USIMLC Delegate. e-mail: [email protected] VENEZUELA, Mr. Michel Leider, Delegate Venezuelan Muzzle Loaders, Präs. René Martin Calderón. e-mail: [email protected] MLAIC CORRESPONDENT NATIONS CROATIEN: Branko Nikolic, e-mail: [email protected] BRASILIEN: Ronaldo SILVA FREIRE, President of FTERJ (Shooting Federation of the State of Rio de Janiero), e-mail: [email protected] GRIECHENLAND: Dr. Paul Kanellakis, President Hellenic Shooting Federation, e-mail: [email protected] MLAIC PATRON : Capt. Paul A. Marchand MLAIC EHRENMITGLIEDER

Peter Jacques (Great Britain), Willi Aregger (Switzerland), Enrico Tettermanti (Italy), Jorge Sichling (Spain), Jose Borja-Perez (Spain), Abel Roux (France

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900 MLAIC WELTREKORDE Einzelwettkämpfe: 1 MIQUELET Steinschlossmuskete, 50 m, stehend (O – J. Karlson Sweden 96 1996, R – T. Henley USA 97 1985)

2 MAXIMILIAN Steinschlossgewehr, 100 m, liegend (O - H G Heinzmann Deutschland 98 1998, R - R Nitsche Deutschland 96 1994)

3 MINIE Militär-Perkussionsgewehr, 100 m, liegend (O – R. Nitsche Deutschland 99 1998, R - D Sturm Deutschland 96 1994)

4 WHITWORTH Perkussionsgewehr (gilt als No 3, Minie), 100 metres (O – M. Kroschel Deutschland 99 1990, R - M Scmidt Deutschland 99 1987)

5 COMINAZZO Steinschloss- oder Luntenschlosspistole, 25 m (O - G Leonhard Deutschland 94 1987, R - M Gimenez France 97 1987)

6 KUCHENREUTER Perkussionspistole, 25 m (O – W. Welsch Deutschland 100 1987, R – B. Balke Deutschland 99 1987)

7 COLT Perkussionsrevolver, nur Originale (O - R Bopp Deutschland 97 1989)

8 WALKYRIE: Damen, Freies oder Militär-Perkussionsgewehr, 50 m, Vor 1980 (O - Jean Shields, USA, 100, 1980)

8 WALKYRIE: Damen, Freies oder Militär-Perkussionsgewehr, 100 m (O - H Forgett USA 97 1990, R – T. Heber, Deutschland, 99, 2002)

12 MARIETTE Perkussionsrevolver, nur Replika (R - G Berthod France 100, 1990)

14 TANEGASHIMA Luntenmuskete, 50 m, stehend (O – G. Boser Deutschland 97 1998, R - J Eckard USA 100 2000)

15 VETTERLI Beliebiges Lunten-, Steinschloss- oder Perkussionsgewehr oder Muskete, 50 m, stehend

(O – L. Smaniotto Italy 100 1996, R – D. Sturm Deutschland 100 1992)

16 HIZADAI Luntenmuskete, 50 m, kniend (O – G. Boser Deutschland 97 1996, R - M Gimenez France 100 1989)

21 MANTON Steinschlossflinte 25 Tauben, 3 Stände Pre 2002 (O - P Capewell GB 25 1998, R - W Carmichael USA 24 1985

21 MANTON, Steinschlossflinte, 50 Tauben, 5 Stände (O – E. MacDonald, Canada, 45, 2004; F. Lotspeich, Deutschland, 2004)

22 LORENZONI Perkussionsflinte, 50 Tauben, 3 Stände Pre 2002 (O – D. Dirmeyer USA 25 1987)

22 LORENZONI Perkussionsflinte, 50 Tauben, 5 Stände, (O – W. Carmichael USA 25 1994; R – F. Boni, ITA, 46, 2002)

28 TANZUTSU: Luntenschloss Pistole, 25 Meter stehend (O – K. Hammann, Deutschland, 86, 2002; R – J. Galan Talens, Spanien, 2004

36 PENSILVANIA: Steinschlossgewehr, 50 m, stehend (neu im 2007)

37 LAMARMORA: Militär-Perkussionsgewehr, 50 m, stehend (neu im 2007)

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Manschafts-Wettkämpfe: 9 GUSTAV ADOLPH 3er Manschaft in No 1 Miquelet (O) (USA 366/400 1980)

10 PAULY 3er Manschaft in No 3 Minie (O) (Deutschland 371 1989)

11 VERSAILLES Summe der Mannschaftswettbewerbe Nr 9 + 10 (O) (Deutschland 720 1989)

13 PETERLONGO 3er Mannschaft in No 12, Mariette (R) (Schweiz 378 1996)

17 AMAZONEN 3er Team in No 8, Walkyrie (O + R gemischt) (Deutschland, 380, 2002)

18 BOUTET 3er Mannschaft in No 6, Kuchenreuter (France 383/400 1998)

19 NAGASHINO 3er Mannschaft in No 14 Tanegashima (O + R gemischt) (Deutschland 381 1998)

20 RIGBY 3er Mannschaft in Whitworth (O + R Mixed) (Deutschland 387 1998)

21 M 2er Team in No 21 und 2er Team in No 22 (O + R Mixed) Pre 2002, 100 Tauben. (USA 89/100 1985)

24 PFORZHEIM Teams of 4 in No 15 Vetterli (O + R Mixed) (Österreich 394 1996)

25 WOGDON 4er Mannschaft in No 5 Cominazzo (O&R offen) (Deutschland 364 1998)

26 WEDGNOCK 3er Mannschaft in No 2 Maximilian (O) (Great Britain 260 1998)

27 NOBUNAGA 3er Mannschaft in No 14 Tanegashima (O) (Deutschland 264 1998)

29 LUCCA 3er Mannschaft in No 2 Maximilian (R)

30 ADAMS 3er Mannschaft in No 7 Colt (O)

31 HALIKKO 3er Mannschaft in No 1 Miquelet (R)

32 MAGENTA 3er Mannschaft in No 3 Minie (R)

33 FORSYTH 3er Mannschaft in No 6 Kuchenreuter (R)

34 HAWKER 3er Mannschaft in No 21 Manton (O&R offen)

35 BATESVILLE 3er Mannschaft No. 22 Lorenzoni (O&R offen)

39 KUNITOMO 3er Mannschaft in No 28 Tanzutsu (O &R offen)

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ANHANG 1 TONTAUBENSCHIESSPLATZ Layout mit Anordnung der Stände und Wurfwinkel der Taube

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ANHANG 2 HISTORISCHE SCHIESSEN Die folgenden historischen Schiessdisziplinen sind keine offiziellen MLAIC-Disziplinen. Sie können aber nach Gutdünken der Organisatoren anlässlich einer MLAIC-Meisterschaft durchgeführt werden, benötigen aber die Genehmigung des MLAIC. Alle historischen Schiessen müssen nach den Regeln des MLAIC durchgeführt wer-den. Diese Regeln werden aber wie folgt modifiziert: Regel 352, Originale: Jede Abänderung an einer Originalwaffe, welche ihren histori-schen Wert vermindert, oder nicht entsprechend der historischen Arbeitstechnik ausge-führt wurde, schliesst diese Waffe von der Teilnahme an historischen Schiessen aus. Insbesondere sind folgende Änderungen verboten:

- Das Betten des Laufs in den Schaft, ohne Rücksicht auf die historisch richtige Ausführung,

- Das Büchsen von Läufen, - Das Schwächen von Schlossfedern durch Befeilen, thermischen Anlassen, oder

jede andere Methode. - Die Reduktion des Abzuggewichts durch Feilen, jede andere Methode von

Materialabtrag, Änderung des originalen Profils der Nuss oder der Abzugstange. - Der völlige Ersatz des Laufs oder des Schlosses. - Die Verwendung von Dioptern, Handauflagen (Pilzen) und anderem Waffenzube-

hör, welches original nicht für die betreffende Waffe vorgesehen waren. - Läufe dürfen nicht gebogen werden, um den Haltepunkt zu korrigieren.

N.B. Um den Eingriff der Abzugstange in die Nuss zu reduzieren, ist es hingegen er-laubt, eine Unterlage einzufügen. Militärische-Langwaffen: Für Militärgewehre und Militärmusketen beliebigen Kalibers und Modells, für den Gebrauch in den Disziplinen Leipzig, Austerlitz, Gettysburg und Inkermann, gilt das folgende:

- Die Waffen sollen echte Militärmodelle sein, so wie sie seinerzeit durch eine Re-gierung beschafft wurden und sich in unveränderten Zustand befinden, so wie ur-sprünglich abgegeben, mit unveränderter, militärischer Visierung.

- Begrenzte Änderungen an der Visierung sind erlaubt; z.B. ein neues Kimmenblatt oder Korn, solange diese die exakt gleiche Form wie das Original haben.

- Stecherabzüge sind nur erlaubt, an Waffen welche ordonnanzmässig mit solchen hergestellt worden sind, z.B. der Schweizer Feldstutzer 1851, oder der Bayerische Jägerstutzer 1854.

- Kolben- oder Backenpolster, das Zwischenreinigen des Laufs und der Gebrauch von Ladetrichtern (auch von kurzen), sind nicht erlaubt.

- Das Laden der Waffen: - Das Laden muss immer entsprechend dem originalen, militärischen Reglement erfolgen, entsprechend dem verwendeten Waffenmodell und dem Ursprungsland (in-begriffen die Papierpatronen) und mit dem originalen Ladestock, oder einer exakten Reproduktion des Ladestocks. - Wenn das originale Ladereglement das direkte Laden aus der Pulverflasche ver-langen sollte, so wird zunächst aus der Pulverflasche ein Zwischengefäss abgemes-sen, aus welchem dann das Pulver in den Lauf geschüttet wird. - Aus Sicherheitsgründen müssen Steinschlossgewehre ohne Zündkraut auf der Pfanne geladen werden (mit einem Kupfer- oder Messingdraht im Zündloch), oder der Batterie ein Lederstrumpf übergestülpt werden.

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Ladungen: - Jeder Gebrauch von Material, welches in der Zeitperiode nicht bekannt oder ver-

wendet wurde ist verboten. Z.B. Aluminiumfolie oder Plastik. - Die Patronen müssen so originalgetreu wie möglich hergestellt werden, so wie es

im Ursprungsland und der Periode der Waffe üblich war. - Kugeln sollen der Originalform der Waffe oder des Ursprungslandes möglichst

genau entsprechen. Und ihre Funktion soll mit dem Original übereinstimmen. (Z.B. Minni‚, Langgeschoss oder Kompressionsgeschoss.

- Die Herstellung von Patronen aus verpuffendem Material oder aus Nitrat-Papier ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Uniformen: - Es müssen zum Wettkampf historisch korrekte Uniformen getragen zu werden,

passend zur verwendeten Waffe, entweder Originale oder Repliken. Für nicht kor-rekte Uniformen werden als Strafe zwei Punkte vom Resultat abgezogen.

Kleidung: - Beim Wettschiessen ist es verboten, moderne Sportschützenkleidung zu tragen,

wie Schiessschuhe, Schiesshosen und Jacken, Schiesshandschuhe, usw. - Schiessbrillen, mit oder ohne Irisblenden sind erlaubt. Scheiben: - Als Scheibe muss verwendet werden: CNDA 1/1993 HS (54 x 84 cm) mit einem

schwarzen Streifen in der Mitte, ovalen Ringen von zunehmender Breite, angefan-gen von der <10> bis zur <3>.

Historische Schiess-Disziplinen: 1) No 50 LEIPZIG: Einzeldisziplin - 50 Meter - Stehend "Offhand", d.h. linker Ellbo-gen weit weg vom Körper, 13 Schuss in 30 Minuten - die 10 besten Treffer zählen - Steinschloss-Militärmuskete jeden Musters und Kalibers. 2) No 61 AUSTERLITZ: Mannschaft von vier Schützen, wie Leipzig, jedoch 10 Schuss pro Schütze. Eine Scheibe für jeden Schützen. Das Feuer wird kommandiert wie folgt:

"Laden!" - Jeder Schütze lädt sein Gewehr und geht in Bereitschaftsstellung.

"Zielen!" - wird befohlen, wenn alle Schützen in der Bereitschaftsstellung sind.

"Feuer!" - Nun haben die Schützen 10 Sekunden Zeit zum Feuern.

Fehlzündungen gelten als Null. Bei Punktgleichheit gilt das MLAIC-Mannschafts-Reglement. 3) No 52 GETTYSBURG: Einzeldisziplin - 100 Meter - Stehend Offhand (freiarmig) - 13 Schuss in 30 Minuten - die besten 10 zählen. Perkussions-Dienstgewehre mit Kali-ber grösser als 13,5 mm. 4) No 62 INKERMANN: Mannschaft von vier Schützen wie für Gettysburg. Schiessen wie Austerlitz, d.h. kommandiert.

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ANHANG 3 MLAIC-GENEHMIGTE MEISTERSCHAFTEN Neben Welt- und Zonenmeisterschaften genehmigt und anerkennt der MLAIC gerne weitere Meisterschaften, sofern sie nach den MLAIC-Regeln abgehalten werden. Ge-suche um Genehmigung zur Durchführung solcher Meisterschaften müssen an den Generalsekretär des MLAIC gerichtet werden. Dabei müssen allfällige erforderliche Änderungen der Regeln rechtzeitig gemeldet werden (z.B. Begrenzung von Teilneh-merländern), um dem Sekretär genügend Zeit für Konsultationen mit andern MLAIC-Mitgliederländern zu geben. Die folgenden internationalen Meisterschaften sind zur Zeit durch den MLAIC geneh-migt: 1) ANZAC Zone (Die Neuseeländer Vorderladerschützengesellschaft) 2) ICMLA (Königliche Niederländische Schützengesellschaft) 3) MLAIC GRAND PRIX MLAIC Grand Prix Wettkämpfe können jedes Jahr, zusätzlich zu den Zonen- und Weltmeisterschaften, abgehalten werden. Idealerweise umfassen sie 2 bis 10 Nationen innerhalb einer gewissen geografischen Gegend. Diese Anlässe müssen nach den MLAIC-Regeln durchgeführt und im Voraus vom MLAIC-Generalsekretär genehmigt werden. Danach dürfen diese als "MLAIC-genehmigt" oder "MLAIC-sanktioniert" be-zeichnet werden. Sofern diese Wettkämpfe alle MLAIC-Disziplinen enthalten, dürfen die Rekorde separat neben Zonen- und Weltmeisterschaften aufgelistet werden.

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ANHANG 4 (Genehmigt am 15. August 2000) 1.00 REGELN UND WETTKAMPFBEDINGUNGEN FÜR LANGDISTANZ-

MEISTERSCHAFTEN 1.01 Allgemeines

Langdistanzmeisterschaften als MLAIC-Anlass haben nach den bestehenden MLAIC-Statuten, Regeln und Vorschriften durchgeführt zu werden, ergänzt durch die im folgenden beschriebenen Regeln. Diese zusätzlichen Regeln basieren auf den bisher angewendeten englischen Regeln des Nationalen-Vorderlader-Schützenbundes von Grossbritannien (MLAGB).

Sollten auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten im Durchführungsland Abweichungen von den MLAIC- und MLAGB-Regeln erforderlich sein, so ist das zulässig. Aber auf jeden Fall hat die Entscheidung des Schiedsrichter-Komitees endgültig und verbindlich zu sein.

1.02 Gruppenbildung

Langdistanz-Schützen werden in Gruppen eingeteilt, welche gemeinsam, ab-wechslungsweise auf ein und dieselbe Scheibe schiessen. Die Schützen einer Gruppe gehen abwechslungsweise links vom Pflock mit ihrer Scheibennummer in Stellung. Dabei suchen sie sich möglichst wenig gegenseitig zu behindern.

1.03 Warnen der Schüsse

Die Schützen dürfen sich gegenseitig Warnen (mit dem Fernglas Treffer beo-bachten und melden), aber dabei möglichst wenig Lärm machen, um andere Schützen nicht zu stören. Hilfe oder Warnen durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Kommunikation mit den Zeigern ist nur dem Schützenmeister erlaubt und auf Standardfragen gemäss Art. 5.00 beschränkt.

1.04 Fettschüsse

Es darf eine unbegrenzte Zahl von Fettschüssen und Aufwärmschüssen in den Kugelfang abgegeben werden. Aber nur während der dafür eingeräumten Zeit. Diese Schüsse müssen aus der Liegendposition geschossen werden.

1.05 In zählende Treffer umwandelbare Probeschüsse

Der erste Treffer auf der Scheibe gilt als erster, umwandelbarer Probeschuss. Die Entscheidung, ob eine Serie von Probeschüssen in zählende Treffer umgewandelt werden soll, muss getroffen werden, bevor die regulär gewerteten Schüsse abgegeben werden. Und die Umwandlung von Probeschüssen muss in rückwärts gezählter Reihenfolge erfolgen, so dass sie eine aneinanderhängende Serie mit den regulär abgegebenen Schüssen ergeben. Es ist damit nicht mög-lich, einzelne, gutgelungene Probeschussgruppen aus der Probeserie heraus in zählende Treffer zu verwandeln. Wenn Probeschüsse in gültige Treffer verwan-delt werden, so reduzieren sich die im regulären Programm abzugebenden Schüsse um die Zahl der umgewandelten Probeschüsse.

1.06 Ladungen

Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Die Geschosse müssen aus Blei oder einer Bleilegierung bestehen, dürfen gefettet werden oder mit einem Papierpflaster historisch korrekter Form gepflastert werden. Sogenannte "Gas Checks" sind verboten.

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1.07 Markierung der Treffer Die Trefferlage der Schüsse werden durch eine farbige, runde Marke, welche ins

Schussloch gesteckt wird, gekennzeichnet. Zur Wertung des Treffers werden far-bige Markierungen an den unteren Scheibenrand geheftet.

Es wird wie folgt gezählt:

Links aussen Farbiger Marke 1 Punkt (Hit) Links aussen Schwarze Marke 2 Punkte (Outer) Zentrum, links Schwarze Marke 3 Punkte (Magpie) Zentrum, rechts Schwarze Marke 4 Punkte (Inner) Rechts aussen Schwarze Marke 5 Punkte (Bull) Rechts aussen Farbige Marke Mouche (V-Bull) Keine Marke Null

Die V-Bull werden bei Punktgleichheit zur Bestimmung der Rangfolge verwendet. 1.08 Auswertung Wenn ein Schussloch die Trennlinie eines Wertungsrings berührt, so gilt der hö-

here Ring. (Wie im modernen Schiessport) 1.09 Standblatt Das Standblatt des Schützen wird durch Warner geführt. Proteste zum geschos-

senen Treffer oder Fehlschuss müssen sofort an den Schützenmeister gerichtet werden, und zwar bevor der nächste Schütze auf diese Scheibe schiesst.

1.10 Punktgleichheit Im Falle von Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Anzahl Mouchen

(V-Bulls). Sollten diese gleich sein, so ist derjenige der Sieger, welcher die höhe-re Punktzahl beim Rückwärtszählen der Schlusstreffer hat. Z.B. gewinnt jener Schütze, dessen letzte abgegebene Schüsse 4, 3, 5 waren gegenüber demjeni-gen der 2, 3, 5 schoss.

111 Zeige-Pflicht Die Schützen teilen sich in die Aufgabe des Zeigens, sofern sie dazu aufgefordert

werden. Jeder der sich wissentlich dazu weigert, wird disqualifiziert. 1.12 Medaillen Medaillen werden für die ersten drei Plätze in jeder Disziplin und Kategorie abge-

geben, Originale und Replika. Bei Mannschaftswettschiessen erhält jedes Mann-schaftsmitglied der ersten drei Mannschaften eine Medaille wie folgt: - Sieger - Goldmedaille - Zweiter - Silbermedaille - Dritter - Bronzemedaille

Diplome werden abgegeben für den vierten, fünften und sechsten Rang jedes

Einzel-Wettbewerbs. Goldmedaillen werden ferner abgegeben für das beste Gesamtresultat in der

Mitteldistanz (Disziplinen 1, 2, und 3), und in der Langdistanz (Disziplinen 4 und 5), und zwar je für die Kategorien "Originale" und "Replika".

Eine weitere Goldmedaille erhalten die beiden Gesamtsieger, Original und Repli-ka, wobei hier die Summe aller Disziplinen 1 bis 5 gewertet wird. (=Grand Aggre-gate)

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2..00 LANGDISTANZ-DISZIPLINEN 2.01 No 1 - 300 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (MLAIC-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,

kein Unterschied zwischen Original und Replika. B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten. C) Scheibe: NRA 300 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen. D) Stellung: Auf dem Bauch liegend (prone). E) Distanz: 300 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiess-

plätzen. F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen. G) Zeit: 60 Minuten 2.02 No 2 - 500 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (MLAIC-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,

kein Unterschied zwischen Original und Replika. B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten. C) Scheibe: NRA 500 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen. D) Stellung: Auf dem Bauch liegend. E) Distanz: 500 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiess-

plätzen. F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen. G) Zeit: 60 Minuten 2.03 No 3 - 600 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (MLAIC-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,

kein Unterschied zwischen Original und Replika. B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten. C) Scheibe: NRA 600 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen. D) Stellung: liegend, Bauchlage. E) Distanz: 600 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiess-

plätzen. F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen. G) Zeit: 60 Minuten 2.04 No 4 - 900 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (MLAIC-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,

kein Unterschied zwischen Original und Replika. B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten. C) Scheibe: NRALR oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen. D) Stellung: liegend, Bauchlage mit Handrücken aufgelegt, oder Rückenlage. E) Distanz: 900 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiess-

plätzen. F) Schüsse: 5 umwandelbare Probeschüsse, 15 Schüsse zählen. H) Zeit: 90 Minuten

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2.05 No 5 - 1000 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (MLAIC-Definition). Maximalgewicht 6,8 kg,

kein Unterschied zwischen Original und Replika. B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten. C) Scheibe: NRALR oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen. D) Stellung: liegend, Bauchlage mit Handrücken aufgelegt, oder Rückenlage. E) Distanz: 1000 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiess-

plätzen. F) Schüsse: 5 umwandelbare Probeschüsse, 15 Schüsse zählen. G) Zeit: 90 Minuten 2.06 Mannschafts-Disziplinen No 6 - Mitteldistanz-Kombination: Mannschaft von 4 Schützen. Die Summe aller

Treffer der Disziplinen No 1, 2 u. 3 (O oder R) zählen. No 7 - Langdistanz-Kombination: Mannschaft von 4 Schützen. Die Summe aller Tref-

fer der Disziplinen No 4 + 5 zählen. 3.00 TEILNEHMER + MANNSCHAFTEN 3.01 An Einzelwettbewerben darf sich jedes MLAIC-Land mit maximal 16 Replika-

Schützen und einer unbegrenzten Anzahl Schützen mit Originalgewehren beteili-gen. An den Mannschaftswettbewerben darf sich jedes Land mit einer Mann-schaft mit 4 Schützen pro Mannschaftswettbewerb beteiligen.

3.02 Die Delegierten haben ihre Schützen zu registrieren und die Teilnahmegebühr zu

bezahlen, bevor diese an Übungskehr und Wettschiessen teilnehmen dürfen. 3.03 Der Team Captain muss den Organisatoren am Vorabend des Wettschiessens

die Namen derjenigen Schützen melden, welche für die Mannschaftswettbewer-be zählen.

4.00 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 4.01 Das Rauchen ist auf dem ganzen Schiessplatz verboten. 4.02 Kein Schütze darf sich in die Feuerlinie begeben oder seine Ausrüstung dort

deponieren, ohne dass er vom Hilfs-Schützenmeister dazu aufgefordert wurde. 4.03 Das Abfeuern von Zündhütchen oder das Laden von Gewehren ist vor dem Be-

fehl "Feuer frei" verboten. Der Lauf hat zum Aufsetzen des Zündhütchens zum Zielhang zu weisen.

4.04 Die Fettschüsse bzw. Aufwärmschüsse müssen liegend abgefeuert werden. 4.05 Es muss aus einzelnen, vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden. 4..06 Der Gebrauch von Schutzbrillen und Gehöhrschutz ist obligatorisch.

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5.00 FUNKVERKEHR FÜR DIE MITTEL- UND LANGDISTANZ- Es sollen die folgenden Übermittlungs-Code zwischen den Schützenmeistern an der Feuerlinie und der Zeigermannschaft im Zeigerstand verwendet werden. (Man nennt zuerst die Scheiben-Nummer, - dann die Nachricht-Nummer)

Nachricht 1: Das Feuer beginnt – Scheiben hoch! Nachricht 2: Die Schussmarke ist nicht sichtbar Nachricht 3: Die Schussmarke stimmt offensichtlich nicht mit der angezeigten Wertung

überein Nachricht 4: Suche auf der Scheibe den Schuss und zeige den gefundenen Treffer

oder Nullen Nachricht 5: Prüfe, ob das nicht eine bessere Wertung gibt Nachricht 7: Prüfe ob ein Treffer auf der Scheibe ist (nachdem eine Null gezeigt wurde) Nachricht 9: Ungebührlich langsames Zeigen (von der Schützenlinie aus), Ungebühr-

lich langsames Schiessen (vom Zeigerstand aus) Nachricht 10: Setze die Scheibe auf Halbmast und klebe die Schusslöcher Nachricht 11: Es könnte der falsche Schuss geklebt worden sein. Bei der Nachricht 5 und 7 muss der Zeigerchef die Scheibe selber prüfen, bei Nach-richt 11 sollte er es.

Eine Nachricht Nr. 6 fehlt 6.00 VERANSTALTUNGSORTE Wegen den sehr begrenzten Anzahl Ländern, in welchen Langdistanzschiessen durch-geführt werden können, werden solche Veranstaltungen vorläufig unter den Ländern England, USA und Südafrika rotieren. Dieser Turnus wird so lange fortgesetzt, bis sich eine weiteres Gastland findet, welches fähig ist, ein solches Langdistanzschiessen durchzuführen. 7.00 NRA SCHEIBENABMESSUNGEN (National Rifle Association) Alle Masse in Zoll ( 1" = 2,54 cm)

Unterteilung Langdistanz 600 Yard 500 Yard 300 Yard Schwarze Zielmarke 48" 39* 39" 22" Mouche 5 Pkte 16" 9" 7" 3.75" Bull 5 Pkte 24" 13" 10.5" 5.5" Inner 4 Pkte 48" 26" 26" 11" Magpie 3 Pkte 72" 39" 39" 16.5" Outer 2 Pkte 96" 52" 52" 22" Hit 1 Pkt B118" x H70" B70" x H60" B70" x H60" 46" Rechteck

- Die Mouche ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet - Alle Masse in Zoll ( 1 Zoll = 25,4 mm) - Die Mouche ist durch eine gestrichelten Kreis markiert. - Das 1er Rechteck (HIT) ist breitformatig (Masse = Breite x Höhe) - Bei 600-Yard-Schiessen gelten Schüsse näher als 6 Zoll am unteren/oberen

Scheibenrand und näher 1 Zoll am linken/rechten Scheibenrand als Fehlschüs-se.

- Bei 1000-Yard-Schiessen zählen Schüsse näher als 1 Zoll am Scheibenrand als Fehlschüsse.

Diese Regeln für das Langdistanzschiessen wurden erstmals am Langdistanz-Match in Bisley im Oktober 1999 angewendet.

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ANHANG 5 Angenommen am 24. August 2004 STELLENBESCHREIBUNGEN Merke: Im ganzen Dokument wird unter "er", "sein" oder "ihm" auch "sie", "ihr" und "ihre" verstanden. GENERALSEKRETÄR Er wird am Ende jeder Weltmeisterschaft durch die einfache Mehrheit der stimmenden MLAIC- Delegierten gewählt und hat folgende Pflichten: 1. Vorsitz an allen MLAIC- Versammlungen während den beiden folgenden Jahren.

Er hat selber keine Stimme über Abstimmungsvorlagen. 2. Nimmt an allen Komiteesitzungen teil. 3. Ist verantwortlich für die Tagesgeschäfte des MLAIC und die Durchsetzung der

Beschlüsse. 4. Nimmt die Korrespondenz der Mitgliederländer entgegen und verteilt die mass-

geblichen Dokumente an die Delegierten. 5. Stellt die Traktanden für die Komiteesitzungen auf und versendet diese wenigs-

tens fünf Monate vor den Sitzungen, a) Alle Anträge müssen wenigstens vier Monate vor der betreffenden Sitzung im

Besitz des Generalsekretärs sein. 6. Bearbeitet, druckt und versendet Nachrichtenbriefe. 7. Ernennt den Protokollführer, den Webmaster (=Gestalter der Internetseite), die

Waffen- Kommission und überwacht ihre Tätigkeiten. a) Hat die Befugnis, sofern erforderlich, eine Ad-hoc Beratungskommission zu

bestellen. 8. Bearbeitet Ergänzungen und von den Delegierten beschlossene Änderungen

zum MLAIC- Reglement. 9. Führt die Liste über Welt- und Zonenmeisterschaftsrekorde und sendet diese

jeweils mit dem ersten Nachrichtenbrief nach den Wettkämpfen an die Delegier-ten.

10. Erstellt eine Liste von Personen, welche Erfahrung mit MLAIC- Regeln haben. a) Diese Liste dient den Gastgeberländern um geeignete Fachleute für die Waffen-

inspektion bei MLAIC- Meisterschaften zu rekrutieren. 11. Unterstützt die Delegierten und ihre Funktionäre mit nützlichen Informationen zur

Organisation der bevorstehenden Wettkämpfe. Die Reisespesen zur Teilnahme an Welt- und Zonenmeisterschaften des Generalsek-retärs (Economy-Flugbillet, Bahn, Auto, plus Hotel und Verpflegung), werden durch das Gastgeberland entschädigt, ausser wo eine geringe Teilnehmerzahl dies nicht erlaubt. PRÄSIDENT Er ist Delegierter des vom MLAIC für die Organisation und Durchführung der jeweils nächsten Weltmeisterschaft bestimmten Gastgeberlandes und ist MLAIC-Präsident vom Tage nach der vorausgegangenen Weltmeisterschaft bis zum letzten Tag der Meisterschaft. Er ist verantwortlich für: 1. Unterbreitung eines Programmvorschlags an die MLAIC-Delegierten anlässlich

der vorhergehenden Meisterschaft. 2. Steht mit dem Generalsekretär in Kontakt und versorgt diesen laufend mit Unter-

lagen über den Fortschritt der Planungsarbeiten. 3. Übermittelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb der vorge-

sehenen Termine.

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4. Überwacht die Organisation und den Fortschritt seiner Weltmeisterschaft, einge-schlossen das Aufgebot einer angemessene Anzahl Funktionäre.

VIZEPRÄSIDENT(EN) Sie sind Delegierte der vom MLAIC für die Organisation und Durchführung der nächs-ten Zonenmeisterschaft bestimmten Gastgeberländer und sind Vizepräsidenten vom Tage nach der vorausgegangenen Zonenmeisterschaft bis zum letzten Tag der jeweili-gen Meisterschaft. Jeder ist verantwortlich für: 1. Unterbreitung eines Programmvorschlags an die MLAIC-Delegierten. 2. Steht mit dem Generalsekretär in Kontakt und versorgt diesen laufend mit Unter-

lagen über den Fortschritt der Planungsarbeiten der Zonenmeisterschaft. 3. Übermittelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb der vorge-

sehenen Termine. 4. Überwacht die Organisation und den Fortschritt der Zonenmeisterschaft, einge-

schlossen das Aufgebot einer angemessene Anzahl Funktionäre. 5. Bezeichnet Waffeninspektoren, bestehend aus Sachverständigen aus wenigs-

tens drei teilnehmenden Mitgliederländern, sowie ein Schiedsgericht für die kommende Meisterschaft.

6. Gewährleistet die Durchführung und Publikation der Resultate der Zonenmeister-schaft. Die Ergebnisse haben dem Generalsekretär und den Delegierten vor de-ren Wegreise von den Zonenmeisterschaften vorgelegt zu werden.

KASSIER Er wird vom Generalsekretär ernannt und von den Delegierten bestätigt. Er ist verant-wortlich für: 1. Kassieren der Mitgliederbeiträge, Gebühren von Mitgliedern, und Auszahlung von

angemessenen Spesen. 2. Vorlegen eines Kassenberichts, welcher durch den Generalsekretär zusammen

mit der Traktandenliste wenigstens drei Monate vor den Weltmeisterschaften ver-sandt wird.

3. Unterbreitet, wenn erforderlich, aktuelle Kassenberichte während Weltmeister-schaften und an den Generalsekretär auf dessen Verlangen.

PROTOKOLLFÜHRER Wird durch den Generalsekretär ernannt, mit der Genehmigung durch die MLAIC-Delegierten. Er gilt das Folgende: 1. Er wohnt Weltmeisterschaften auf eigene Kosten bei. 2. Er führt das Protokoll aller Sitzungen und unterbreitet dieses dem Generalsekre-

tär zur Durchsicht und Verteilung. 3. Er übernimmt weitere Pflichten nach Weisung des Generalsekretärs. 4. Da Englisch die offizielle MLAIC-Sprache ist, sollte er mindestens diese fliessend

sprechen. WEBMASTER Wird durch den Generalsekretär ernannt und durch die Delegierten bestätigt. Er ist verantwortlich für Erstellung, Überwachung, Unterhalt und Inhalt der MLAIC Webseite. Dies nach Weisungen des Generalsekretärs unter angemessener Entschädigung. Die jährlichen Kosten der Seite sollen dem Webmaster durch den MLAIC rückvergütet werden.

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WAFFEN-KOMMISSION 1. Diese wird durch den Generalsekretär ernannt und besteht aus sechs ausge-

sprochen sachverständigen Schwarzpulver-Waffensammlern, Historikern, usw. Diese Kommission ist verantwortlich für:

a) Beurteilung von ihr vorgelegter Vorderlader-Replikas bezüglich deren Eignung zur Verwendung in MLAIC-Wettkämpfen. Solche Waffen können von Herstellern oder Einzelpersonen eingereicht werden.

b) Fortlaufendes Erstellen und Veröffentlichen von Verzeichnissen über genehmigte Waffen.

2. Diese Verzeichnisse werden laufend durch den Generalsekretär an die Delegier-ten der MLAIC-Länder und die Waffeninspektoren versandt. Interessierte Firmen erhalten diese auf Verlangen.

DELEGIERTE Sie sollen durch ihren Landesverband gebührend gewählt oder ernannt werden und amten als dessen Vertretung. Sie haben die folgenden Pflichten: 1. Teilnahme an allen Weltmeisterschafts-Komiteesitzungen und entsprechenden

Zonen-Meisterschaft Komiteesitzungen, wo er über eine Stimme zu jedem Trak-tandum verfügt.

a) Wenn verhindert, kann er einen Stellvertreter ernennen welcher in seinem Na-men stimmt.

b) Als Variante, einen Delegierten eines anderen Landes als seinen Bevollmächtig-ten bezeichnen, welcher an Sitzungen an denen er nicht teilnehmen kann als sein Stellvertreter agiert. Eine solche Bevollmächtigung hat in Schriftlicher Form an diesen Stellvertreter zu erfolgen, mit Kopie an den Generalsekretär.

2. Ist verantwortlich für die gesamte Korrespondenz seines Landesverbandes, wie Meisterschafts-Anmeldungen, usw.

3. Verantwortlich für regelmässigen Kontakt mit dem Generalsekretär. 4. Weiterleitung von allen einschlägigen MLAIC-Informationen an seinen Landes-

verband. 5. Sofern sein Land mit der Durchführung einer Meisterschaft betraut wird, so hat er

an der vorhergehenden Komiteesitzung das Komitee über alle politischen Hin-dernisse zu informieren, welche die Teilnahme irgend eines anderen MLAIC-Landes verhindern könnte.

a) In solchen Fällen, wo Verbände mit den politischen Gegebenheiten ihrer Länder kooperieren müssen, ist es zulässig, eine internationale Mannschaft zu bilden, bestehend aus Schützen von Nicht-Mitgliedländern oder aus Schützen von Mit-glieder-Ländern die keine offizielle Mannschaft senden. Diese Variante ist ab-hängig von der Genehmigung des betroffenen Landes.

6. Wenn sein Land Gastgeberland für Weltmeisterschaften oder Zonenmeister-schaften ist, so hat er die Verantwortung dafür zu übernehmen und diese zu überwachen.

a) Er soll bestrebt sein, die Kosten für alle Schützen so niedrig als möglich zu hal-ten, indem die Dauer der Wettkämpe sechs Tage oder weniger ist.

WAFFENINSPEKTION Sie wird durch den Präsidenten der Weltmeisterschaft oder die Vizepräsidenten der Zonenmeisterschaft ernannt. Sie besteht aus Mitgliedern von mindestens drei Ländern.

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Die Organisatoren von Wettkämpfen sollen bereits im Voraus Freiwillige aus teilneh-menden Ländern suchen und diese vor Beginn der Meisterschaft über ihre künftigen Aufgaben informieren. Ein Inspektor darf keine Waffe seiner eigenen, nationalen Mannschaft inspizieren. Die Waffeninspektion hat folgende Aufgaben und Pflichten: 1. Inspizieren und Genehmigen aller Waffen, welche an den Meisterschaften ver-

wendet werden, und zwar vor Beginn der Wettkämpfe. a) Die Waffeninspektoren haben dazu das neueste Verzeichnis der Handfeuerwaf-

fen-Kommission über die MLAIC-genehmigten Waffen anzuwenden. b) Jede Handfeuerwaffe mit zweifelhafter Beschaffenheit hat der Inspektion zu-

sammen mit einem Nachweis deren Echtheit vorgelegt zu werden. c) Jedes Geschoss unüblicher Form hat der Inspektion zusammen mit einem

Nachweis über dessen historischer Originalität vorgelegt zu werden. 2. Alle Inspizierten Waffen mit einer gut sichtbaren Marke zu versehen, welche de-

ren Original- oder Replika-Status eindeutig erkennen lässt. 3. Hat am Schiessplatz alle erforderlichen Messinstrumente und Leeren zur Verfü-

gung zu halten um damit alle Waffen kompetent zu prüfen. a) Schiebeleeren, Mikrometer, Lupe, metrische Gewindeleeren, und technische

Unterlagen über die am häufigsten verwendeten Waffen, usw. 4. Die Ablehnung von Waffen und Geschossen hat vor dem Match zu erfolgen. a) Die Ablehnung von Waffen oder Geschossen kann durch den Schützen und/oder

Team-Captain, oder seinen Delegierten beim Schiedsgericht schriftlich angefoch-ten werden. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig.

5. Die Waffeninspektion hat auch das Recht, Waffen im Schiesstand nachzuprüfen, insbesondere Visierung, Lauf, Bettung, Geschosse. Dies unmittelbar nachdem ein Schütze den Wettkampf beendet hat.

SCHIEDSGERICHT Es soll aus drei Schiedsrichtern und einem Ersatzschiedsrichter bestehen, zusammen-gesetzt aus wenigstens drei verschiedenen MLAIC- Ländern. Es wird durch den Präsi-denten des MLAIC ernannt (für Weltmeisterschaften) und durch die Vizepräsidenten des MLAIC (für Zonenmeisterschaften). Es wird durch einen Obmann geleitet. Das Schiedsgericht hat folgende Aufgaben: 1. Der Oberschiedsrichter hat einen Zeitplan für die Sitzungen des Schiedsgerichts

zu erstellen und auszuhängen. 2. Über Streitigkeiten zu Entscheiden, ausgenommen der Streit betrifft einen Schüt-

zen seines eigenes Landes oder eine Disziplin an welcher er selber teilnimmt. 3. Der Prüfung der Scheiben mit den vier höchsten Resultaten beizuwohnen. 4. Im Falle eines Protests, der Prüfung der Waffen der vier besten Schützen beizu-

wohnen. a) Im Falle eines Protests gegen die Rückweisung einer Waffe, muss der Schütze

und der Team-Captain angehört werden. b) Proteste sind schriftlich an das Schiedsgericht zu richten, - entweder durch den

Delegierten oder den Team-Captain des betroffenen Landes. Proteste gegen das Schiessresultat sind nach abschliessendem Aushang der Rangliste binnen einer Stunde in schriftlicher Form ans Schiedsgericht zu richten.

5. Ist verantwortlich für wohlbedachte Urteile, welche endgültig und bindend sind. 6. Strafen, welche das Schiedsgericht verhängen kann sind: a) Eine Verwarnung an den Schützen oder das Team, übermittelt durch den Schüt-

zenmeister. b) Ein Abzug von zwei Punkten vom geschossenen Resultat. c) Eine Disqualifikation des Schützen, basierend auf dem Bericht des Schützen-

meisters und/oder Inspektion durch das Schiedsgericht.

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SCHÜTZENMEISTER Wird durch das Gastgeberland gestellt und besteht aus folgendem: 1. Einem Oberschiedsrichter, welcher verantwortlich ist für den guten Schiessbe-

trieb während der gesamten Meisterschaft. a) Er ist dem Veranstalter unterstellt. b) Er hat die volle Kenntnis über den Wettkampfbetrieb, Sicherheitsvorschriften und

die MLAIC-Regeln. c) Er hat alle anwendbaren MLAIC-Regeln durchzusetzen, inbegriffen das Aus-

scheiden von für Schützen und Funktionären reservierten Zonen, Zuschauerzo-nen. Dies während dem gesamten Anlass.

2. Hilfsschützenmeister, welche prüfen ob die Schützen der betreffenden Ablösung sich im richtigen Stand befinden und auf Regelverletzungen während dem Schiessen achten. (Es wird ein Hilfsschützenmeister pro 10 Schützen empfoh-len).

a) Sie unterstehen dem Schützenmeister. 3. Warner, welche einzelnen Schützen zugeordnet sind. Sie zählen die abgegebe-

nen Schüsse, notieren den Fettschuss, achte auf Schüsse auf Nachbarscheiben und Waffenstörungen. (Es wird ein Warner pro vier Schützen empfohlen)

a) Sie unterstehen dem Oberschiedsrichter. MLAIC AUSSCHUSS Dieser besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, gewählt durch die Delegierten wäh-rend Weltmeisterschaften. Er kann gewählt werden "by slate1", entweder durch offenes Handmehr der anwesenden Delegierten, oder durch geheime Urnenabstimmung. Die gewählten Kommissionsmitglieder üben ihr Amt während den folgenden zwei Jahren aus. Er hat folgende Aufgaben:

1. Handelt als Beratungsgremium, prüft und macht Vorschläge zu Statutenänderun-gen.

a) Vorschläge können jederzeit vom Generalsekretär oder aus der Mitte der Dele-giertenversammlung kommen.

2. Macht Anträge an den Generalsekretär, welcher sie an die Delegiertenversamm-lung weiterleitet.

1 Eine by slate –Wahl bedarf einer Erklärung für nicht aus dem englischen Kulturraum stam-mende. Sie wird in der Regel angewendet, wenn sich niemand freiwillig für ein Amt bewerben will. Dann schreibt jeder Stimmberechtigte einen Namen auf eine Schiefertafel (slate). Ein so vorgeschlagener hat aber das Recht, seinen Namen auf der Tafel wieder zu löschen. Hat man, wie in diesem Fall erforderlich, sechs Kandidaten zusammen, so werden diese anschliessend in globo von der Versammlung gewählt.

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ANHANG 6 Angenommen am 24. August 2004 JAPANISCHE REPLIKA TANZUTSU-PISTOLEN Spezifikationen zur Form von japanischen Tanzutsu-Pistolen Anm. d. Übersetzers: "Tanzutsu" heisst "Handrohr" Nicht-Japanische Alternativen zu den unten aufgeführten Spezifikationen werden von der Waffeninspektion akzeptiert, wenn die Originalität durch eine Foto, welche die gan-ze Pistole zeigt und einen Rückschluss auf deren Grösse zulässt, bewiesen wird. Zeichnungen sind als Beweismittel unzulässig. Bedingung aber ist es, dass die vorge-legte Pistole in ihrer Gesamtheit der Foto entspricht. Die Foto darf nicht dazu verwen-det werden um die Originalität irgend eines Details der vorgezeigten Pistole zu bewei-sen. Solche von der Norm abweichenden Exemplare müssen der Waffeninspektion vor Be-ginn der Wettkämpfe vorgelegt werden und nicht am Tage des Wettkampfs, in der Hoffnung, dass das vorgelegte Modell "durchschlüpfen" wird. Allgemeine Form: Das Aussehen der Pistole soll der in der Fachliteratur dargestellten Form von Japanischen Luntenpistolen entsprechen. Lauf: Glatter Lauf. Minimales Kaliber 0,34" = 8,64 mm (entspricht einem japan. Mon-me). Runde oder oktagonale Form, ausgenommen die Mündung, welche einen runden oder oktagonalen Wulst haben darf. Das Korn ist normalerweise auf diesem Wulst ange-bracht. Der Lauf darf aus Sicherheitsgründen mit einer Zündlochschraube versehen werden. Kein gestemmter Laufverschluss. Die Schwanzschraube soll über eine Nase verfügen, welche in eine entsprechende Ausnehmung des Laufs passt und dort durch ein Laufband gesichert wird. Visierung: Kimme, bestehend aus dem traditionellen, rechteckigen Block mit einer U- V- oder Rechteck-Kerbe darin. Keine Verstellbarkeit, weder nach der Seite noch der Höhe ist zulässig. Das Korn entweder trapezförmig mit flacher Oberkante oder ein schmales, senkrecht stehendes Korn mit parallelen Seitenflächen und Flacher Oberkante, nicht breiter als 2,0 mm. Das Korn darf (ähnlich Militärrevolvern) mit einem seitlich schieblichen Schwalben-schwanz am Lauf befestigt werden. Die seitlichen Überstände müssen jedoch nach dem Einschiessen mit dem Lauf bündig gefeilt werden. Schloss: Traditionelles japan. Schnappschloss, mit aussenliegendem Hahn welcher in einer Messing-Schlosspatte befestigt ist. Ohne Ruherast. Sowohl eine innenliegende wie aussenliegende Feder ist akzeptabel. Die Blattfedern sollen stets aus Messing be-stehen. Dagegen ist eine innenliegende, stählerne Spiralfeder zulässig (analog einer Uhrwerkfeder). Auch für innenliegende Abzugsfedern sind Stahlfedern zulässig.

Die Schlossbefestigung im Schaft erfolgt einerseits durch das messingene Laufband am Laufende sowie durch einen Splinten am hinteren Ende des Schlosses.

Der Drücker soll entweder aus einem einfachen Flachband oder aus einem solchen mit kugeligem Ende bestehen. (Moderne, gebogene Drücker sind nicht erlaubt).

Abzugbügel dürfen nur angebracht werden, wenn das Original mit einem solchen aus-gerüstet war. Sie sollen dem Original entsprechen und dürfen keine Nase oder Kerbe aufweisen, welche dem Mittelfinger als Stütze oder Referenzpunkt dienen.

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Schaft: Vollschaft von ziemlich gestreckter Form, mit Klarlack oder Farbe lackiert. Die Übereinstimmung mit dem Original ist wesentlich. Eine Alternative zu lackiertem Holz ist polierte Eiche. Keine metallene Schaftplatte, ausser eine kleines, in den Schaft ein-gelassenes Schutzblech um Kratzer zu vermeiden, ist gestattet. Keine Karomuster. Befestigungen im Allgemeinen: Schrauben sind verboten, ausser der Schwanzschrau-be und der Zündlochschraube. Ebenso keine Schrauben an Schloss und Pfanne oder als Befestigungsmittel für die Schutzkappen der Lauf-Befestigungsstifte. Pfannendeckel: Soll auf der Pfanne dicht schliessen und soweit klemmen, dass sich die Pfanne beim Einspannen der Lunte nicht selbständig öffnen kann. Befestigung der Lunte: Die Lunte darf sich beim Schuss nicht lösen. Das kann erreicht werden, indem man die Räumnadel durch die beiden Löcher im Hahn und die Lunte sticht, durch Festhalten des nicht-brennenden Luntenendes mit der nicht-schiessenden Hand, oder indem man die Lunte durch das dazu vorgesehene Loch im Schaft oder Ringöse am hinteren Laufband schiebt. Abweichungen vom oben spezifizierten müssen belegt werden. ANHANG 7 Beschlossen am 8. August 2006 JUNGSCHÜTZEN-WETTKÄMPFE 1. Jungschützen müssen unter 21 Jahre alt sein. Stichtag ist der 1. Übungstag des

betreffenden Wettschiessens 2. Jungschützen-Wettkämpfe umfassen: Lorenzoni (25 Tauben) Whitworth Kuchenreuter Vetterli Jungschützen-Wettkämpfe umfassen nur eine Altersklasse und eine Disziplin, ausser es bewerben sich mehr als 16 Schützen für weitere Disziplinen. Aus Sicherheitsgründen soll hinter jedem Jungschützen eine Aufsichtsperson hinter der Feuerlinie stehen, welcher bei Fehlzündung behilflich sein darf. Es ist dagegen keine Betreuung, keine Feuerleitung oder Hilfe zur Visierkorrektur erlaubt.


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