Invaliden-
Lehrter
1
6
145
4
6
1
8
80
3
1
1
55
1
37
48-49
1
8 1
22
9
44
17
46 4
37
19
1
2
38
6
7
1
148
22
36
13
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11
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44
12
98
14
7
2
1 7
73
32
2
13A
40
1
1
1
1
5-1
66
22
751
9
M I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T EM I T T E
Staatsanwaltschaft
Seniorenwohnhaus
Senioren-
Leichen-
d.Senatsverw.f.Landesanstalten
Ges.u.Soziales
Sozialgericht
u.Soz.MedizinLandesinst.f.Gerichtl.
Bot.Schweiz
Museum f.GegenwartHamburger Bahnhof
Bibliothek
f.Wirtschaft
u.Technologie
Inst.f.Pathologie
Max-Planck-Institut
Zentrum f.Zahnmedizin
Inst.f.Virologie
Bundesmin.f.
Stadtentwicklung
f.NaturkundeMuseum
Landwirtschaftl.Gärtnerische
Fakultät
Kliniken des Campus Charité Mitte
Inst.f.
Inst.f.Physiologieu.Biologie
Inst.f.Chemie
Neues TorSporthalle
Inst.d.HUB
Inst.f.Gerichtl.Medizin
TheaterDeutsches
LV Sachsen-Anhalt
Bot.Litauen
Zinnowitzer Str.
Grundschule
Institute derHumboldt-Universität zu Berlin
Spielplatz
Spielplatz
Friedhof
Kirchhof
Dorotheenstädt.u.Friedrichs-
Kita
Hessische Str.
Philippstr
.
Bot.Indonesien
str.
Verkehr,Bau u. Inst.f.Physik
Anatomie
Kammerspiele
str.
Mensa d.HUB
Marienstr.
str.
Luisen-
Kapelle-Ufer
Rein- hardt-
Mol
tkeb
rück
e
Otto-von-Bismarck- Allee
Willy-Brandt-
Hanno- versche
Platz
Robert-Koch-
Neuen Torvor dem
Platz
Charité str.U
nter
bau
m- Schumann-
Karl-platz
Schiff
Adenau
er
Alestr.
ufer
Moabit
Ufe
r
B96
bauer-
Kronprinzenbr.
der-xan
Humboldt-
hafen
Spreebogenpark
k a n a l
Sandkrugbr.
Döberitzer Str.
str.
garete-Steffin-Str.
Invaliden-
park
S c h i f f
Haber- Schw
arzer Weg
Str.
Bundesministerium
Pol.A.34 /Feuerwache
Frie
dric
h-Li
st-
Ufe
r
Washington-platz
Bf. Hauptbahnhof
Elisab
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Preuß
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B.-Benz- Str.
I.-Schaeffer-
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Pau
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S
tr.
K.-
E.-Her
Harnack-Str.A.-Zahn-
wegh-Str.
platzEuropa-
Rahel-
Str.
Hirsch
-
A.-Schreiber-Krieger-Str.
Gustav-Heinemann-
Brücke
f a h r t s -
Instituteder
HUB
Str
.
Mar
Str.
Str.
Min
na- C
auer
-
Charité-platz
Berliner Medizin-histor.Museum
Bundes-presse-konferenz
Mori-Ogai-Gedenkstätte
Parlamentd.Bäume
Spielplatz
saathstr.
Scharnhorst- str.
Str.
d.HUB
str.
M o a b i t M i t t e
SPREE
str.
Str.
damm
Lesser-Ury- W
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str.
Str.
Otto-Dix-
Str.
Ingeborg-Drewitz-Allee
Heinrich- Zille-Siedlung
C.-
Jasc
hke-
Str
.
wohnhaus
schauhaus
Alt-
Übersichtskarte 1:10 000 Abzeichnung
Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung
1.1 In den Kerngebietsteilen H2 und H5 sowie MK H3 und MK H4 jeweils nördlich der Linie zur
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen sind die in § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen nicht zulässig und die Ausnahme nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Dies gilt auch für das erste Vollgeschoss des Kerngebietsteils H3 südlich der Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen.
1.2 In den Kerngebietsteilen H3 und H4 sind jeweils südlich der Linie zur Abgrenzung
unterschiedlicher Nutzungen oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig. 1.3 In den Kerngebietsteilen H3 und H4 sind großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig.
1.4 Im Kerngebietsteil H3 können im ersten Vollgeschoss Geschäfts-, Büro und
Verwaltungsgebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für kirchliche und soziale Zwecke nur ausnahmsweise zugelassen werden.
1.5 Im Kerngebiet sind Tankstellen nicht zulässig.
1.6 Im Kerngebiet können Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden.
1.7 Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kultur und Gesundheit“ dient vorwiegend der
Unterbringung kultureller Einrichtungen sowie Informations- und Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens.
Zulässig sind: - Museen - Galerien - Ausstellungsräume - Theater - Konzertsäle etc.
Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Schank- und Speisewirtschaften - Läden - der Zweckbestimmung dienende Verwaltungseinrichtungen - Versammlungs- und Konferenzräume sofern sie der Zweckbestimmung deutlich untergeordnet sind.
2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Bei der Ermittlung der Geschossfläche sind im Kerngebiet die Flächen von Aufenthaltsräumen
in anderen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.
2.2 In den Kerngebietsteilen H3 und H4 können ausnahmsweise je vier Dachaufbauten für
Treppenhäuser und technische Einrichtungen nördlich der Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen bis zu einer Höhe von 2,3 m über der zulässigen Oberkante von 60,3 m über NHN zugelassen werden, wenn sie eine Grundfläche von insgesamt 100 m² je Kerngebietsteil nicht überschreiten und wenn sie in einem Winkel von maximal 60° von denBaugrenzen zurückgesetzt sind.
In den Kerngebietsteilen H2 und H5 sowie im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - können einzelne Dachaufbauten für Treppenhäuser und technische Einrichtungen von Aufzugsanlagen bis zu einer Höhe von 2,0 m über der zulässigen Oberkante von 60,3 m über NHN zugelassen werden, wenn sie eine Grundfläche von jeweils 15,0 m² je Dachaufbau nicht überschreiten und wenn sie in einem Winkel von maximal 60° von den Baugrenzen zurückgesetzt sind. Die Dachaufbauten sind zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes bei Einhaltung des Winkels von 60° vollständig einzuhausen.
2.3 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - können im Einzelfall ausnahmsweise einzelne technische Aufbauten wie Schornsteine und Ansaug- und Abluftrohre nur oberhalb der Flächen mit einer Oberkante von 60,30 m sowie transparente Geländer bis zu einer Höhe von 1,1 m über der Gebäudeoberkante zugelassen werden, wenn sie in einem Winkel von maximal 60° von den straßenseitigen Baugrenzen zurückgesetzt sind.
2.4 In den Kerngebietsteilen H3 und H4 kann
• auf den jeweils den öffentlichen Uferpromenaden nach Osten und Westen zugewandten Fassadenflächen oberhalb des ersten Vollgeschosses,
• auf den, den Blockinnenbereichen zugewandten Fassadenflächen, südlich der Linien zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses mitAusnahme der Fassadenflächen zwischen den Punkten C4 und C5 sowie den Punkten C5 und C6 im Kerngebietsteil H4
ein Vortreten von Gebäudeteilen, und zwar für Balkone, Erker oder ähnliche Vorbauten, bis zu 2,0 m vor die Baugrenzen zugelassen werden. Die Festsetzungen gelten auch, wenn hierdurch die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen unterschritten werden, wenn
• im Kerngebietsteil H3 auf den den Blockinnenbereichen zugewandten Fassadenflächen südlich der Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen der Anteil der Vorbauten an der Fassadenfläche je Fassadenseite nicht mehr als 10 % und gemittelt über alle genannten Fassadenseiten nicht mehr als 6 % beträgt,
• im Kerngebietsteil H4 auf den den Blockinnenbereichen zugewandten Fassadenflächen südlich der Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen mit Ausnahme der Fassade zwischen den Punkten C4 und C5 der Anteil der Vorbauten an der Fassadenfläche/Teil der Fassadenfläche je Fassadenseite nicht mehr als 10 % und gemittelt über alle genannten Fassadenseiten nicht mehr als 7 % beträgt,
II - 201db
Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Planunterlage: ALK - Berlin 1:1000Koordinatensystem Soldner Berlin Netz 88
Stand Mai 2015
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis
Bebauungsplan II-201db
für das Gelände zwischen Invalidenstraße, Sandkrugbrücke,
Alexanderufer, Stadtbahnviadukt und Friedrich-List-Ufer sowie einem Abschnitt des Alexanderufers
im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit
Baustelleneinrichtungsfläche S-Bahn
Sicherheitsstreifen S-Bahnunterankertes Areal S-Bahn
E
D
H
ED
Zeichenerklärung
Flächen für den Gemeinbedarf
Kleinsiedlungsgebiet
Reines Wohngebiet
Allgemeines Wohngebiet
Besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Sondergebiet (Erholung)
(§ 2 BauNVO)
(§ 3 BauNVO)
(§ 4 BauNVO)
(§ 4a BauNVO)
(§ 5 BauNVO)
(§ 6 BauNVO)
(§ 7 BauNVO)
(§ 9 BauNVO)
(§ 8 BauNVO)
(§ 10 BauNVO)
WS
WR
WA
WB
MD
MI
MK
GI
GE
SO
Grundflächenzahl
Grundfläche
Zahl der Vollgeschosse
als Höchstmaß
als Mindest- und Höchstmaß
zwingend
offene Bauweise
Nur Doppelhäuser zulässig
Nur Einzelhäuser zulässig
Nur Hausgruppen zulässig
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
0,4
III
III-V
V
o
z.B. WOCHENENDHAUSGEBIET Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Sondergebiet (Erholung) (§ 11 BauNVO) SO
z.B. UNIVERSITÄT
Geschossflächenzahl
Wohnungen (§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB) z.B.
z.B.
Beschränkung der Zahl der
als Mindest- und Höchstmaß
als Höchstmaß
Geschossfläche
als Mindest- und Höchstmaß
als Höchstmaß
Baumassenzahl
Baumasse
z.B.
z.B.
z.B.
Geschlossene Bauweise g
Baulinie
Baugrenze
Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen
Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt
(§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO)
(§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO)
(§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO)
als Höchstmaß
Traufhöhe
Firsthöhe
Oberkante
als Mindest- und Höchstmaß
zwingend
Flächen für Sport- und Spielanlagen
z.B. JUGENDFREIZEITHEIM
VerkehrsflächenStraßenverkehrsfläche
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
z.B.
z.B. FUSSGÄNGERBEREICH
Private Verkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Bereich ohne Einfahrt
Bereich ohne Ausfahrt
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Straßenseite
Straßenseite
Straßenseite
Flächen für Versorgungsanlagen, Öffentliche und private Grünflächenfür die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigungsowie für Ablagerungen
z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE
z.B. UMSPANNWERK
z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN
Fläche für die LandwirtschaftFläche für Wald
Wasserfläche
z.B. Tz.B. G
oberirdische HauptversorgungsleitungenHochspannungsleitung
Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftUmgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
und für die ErhaltungUmgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Erhaltung vonAnpflanzen von
BäumenBäumen
sonstigen Bepflanzungen sonstigen BepflanzungenUmgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9
Abs. 1a BaugesetzbuchUmgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft(Kombination mit anderen Planzeichen möglich)
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher AnlagenFestsetzungen
öffentliche Parkfläche
Gasdruckregler Trafostation
Sonstige FestsetzungenUmgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
immissionsschutzgesetzes
Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen
immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigendeUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen
Besonderer Nutzungszweck von Flächen
Sichtfläche
Umgrenzung der Flächen für
Stellplätze
Garagen
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen
Umgrenzung der Flächen für
Garagengebäude mit Dachstellplätzen
Tiefgaragen
Gemeinschaftstiefgaragen
Gemeinschaftsanlagen
St
Ga 1
GSt
GGa 1
Ga 3 St
TGa 1
GTGa 1
GAnl
mit Angabe der Geschosse
mit Angabe der Geschosse
mit Angabe der Geschosse
mit Angabe der Geschosse
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächefür schmale Fläche
mit Angabe der Geschosse
Arkade
Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
35,4
Nachrichtliche ÜbernahmenNaturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal
Geschützter Landschaftsbestandteil
Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
Gesamtanlage (Ensemble), die demDenkmalschutz unterliegt
Erhaltungsbereich
N.D.
Wasserfläche
Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblichmit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
z.B. HOTEL z.B.
N
L
D
LB
Straßenbahn
Eintragungen als VorschlagGebäude
Stellplatz
Garage
Tiefgarage
Hochstraße
TiefstraßeSt
Ga 1
TGa 1
z.B.
z.B.
Kinderspielplatz K
Brücke
Industriebahn (in Aussicht genommen)
PlanunterlageWohn- oder öffentliches Gebäude
Wirtschafts- oder Industriegebäude
Parkhaus
Landesgrenze (Bundesland)
Bezirksgrenze
Ortsteilgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstückgrenze
P
oder Garage
Unterirdisches Bauwerk(z.B. Tiefgarage)
Brücke
Gewässer
Geländehöhe, Straßenhöhe
Laubbaum, Nadelbaum
Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum)
Schornstein
Zaun, Hecke
Hochspannungsmast
Flurstücksnummer, Flurnummer
Grundstücksnummer
Mauer, Stützmauer
Bordkante
Baulinie, Baugrenze
Straßenbegrenzungslinie
-IImit Geschosszahl
mit Geschosszahl und Durchfahrt
Teichz.B.
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
12,4 m über Gehweg
53,5 m über NHN
124,5 m über NHN
116,0 m bis 124,5 m über NHN
124,5 m über NHN
TH
FH
OK
OK
OK
0,7
bis 0,70,5
500 m²GF
400 m² bis 500 m²GF
3,0
4000 m³BM
WR2 Wo
100 m²GR
Sträuchern Sträuchern
V
in Meter über NHN 35,4
ND ND
60 996 Flur 10z.B.
Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchli che Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauung splan nicht verwendet werden.
z.B. 49A
D
E
GW
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGB l. I S. 1548) und die Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58)die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.
Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (Bau NVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Jan uar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt
<
<
U
U
U
SS
Eisenbahn
Eisenbahn
IIII
364
34,4
IV
I(2)
III IV
34,2
(2)
III
Jean-M
onnet-Stra
ße
328
203
326
51
II
50
II
IV
u. Soz. MedizinLandesinst. f. Gerichtl.
1
61
XVII
2
I
IIIInst.
I (7)
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Mau
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36,136,5
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III
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(6)
Sandkrugbrücke
4948
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III
I
7
4
GedenksteinGünter Litfin
264
1
ufer
203
U-B
ahn
Eisenbahn
Eisenbahn
Eisenbahn
36,1
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U-B
ahn
642
34,5
541
647
909
Eisenbahn
(2)
I
I
II
Hauptbahnhof
U-B
f.
645
646
217
Berlin-Hauptbahnhof
XII
Heidestraße
III
52
Sozialgericht
53
62
60
VI
I
I
VIII-I
303
304
33,5
Ufe
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trei
fen
34,1
33,3
32,9
33,2
135
134
34,2
33,6
53
8
52
97
34,4
98
33,6
34,7
102
33,9
IV
I
(II)
I (27)
I
33
32
24
Virchoww
eg
33,7
ND
I
I
109136
901
IV
II
(87)
I
II
34,6
V
III
IIII
I (28)
Virchowweg
54
(III)
II
V
II
II
IV
III
Institutfür
Pathologie (19)
IV
IV
VI
V
V
-I
-I (V) VI
(V)
(79)
153
100
96
33,2
Humboldthafen
S-Bahn
S-Bahn
Eisenbahn
Eisenbahn
1
Ber
lin- S
pan d
aue r
-
Sch
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hrts
kana
l151
22
7
693
662
281479
695
648
697
696
557
364
328
Eisenbahn
Eisenbahn
Frie
dric
h-Li
st-
Berli
n
Spa
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chiff
fahr
tska
nal
Str.-u.Bfl.A
COv.31.1.1872
Bebauungsplan
II-2001c
Bebauungsplan II-201b
Straßenbegrenzungslinie f. 3.7.2006
Baugrenze f. 3.07.2006
Baugrenze f. 3.07.2006
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Straßenbegrenzungslinie f. 3.7.2006
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2006
Str
aßen
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f. 3
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2006
Bfl. f. 25.10.2010
Str
aßen
begr
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ngsl
inie
f. 3
.7.2
006
Straßenbegrenzungslinie gem. Planfeststellung v. 15. Januar 2010
Straßenbegrenzungslinie f. 8.7.2016
33,6
<
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Str
aßen
begr
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Str
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GF
GFOK
GF
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OK
OK
GF
OK
GF
OK
D
D1
D2
2,9
10,8
12,0 2,0
C7
3,3
2,0
3,3
C6
0,8
2,0 12,0
C5
7,9
1,8
MK H4
13,6
3,7
22,4
C3
12,0
13,2
C4
2,5
13,2 3,3
VIIVI
I VII
2,0
7,1
VI VI
VI VI
5,4
60,30 m
NHNüber
21.350 m²
11,0
E5
33,15
E633,4 14,2
33,5
35,5
34,5
34,0
MK H312,5
2,6
10,8
12,5
5,4
III
3,0
2,6
7,1
3,3
13,63,7
20,4
E1
B
17,2
1,3
18,4
8,8
5,4
9,9
38,3
MK H5
1,3
43,2
18,0
A
5,4
8,81,4
12,3
9,9
6,9
3,1
3 8,1
SO
8,6
MK H2
III6.400 m²60,30 m über NHN
KULTUR UNDGESUNDHEIT
VII
III
VI
VI
VI
VIVII
VII
13,2
15.200 m²
2,02,0
2,0
33,4
2,5
1,3
3,1
18,7
1,4
über NHN
60,30 m
33,414,2 E2 E3 14,2
11,0
E4
I
gem
äßP
lan
gen
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igu
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vom
03.
03.1
995
zung
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Bau
m
gen
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eng
emäß
hm
igu
ng
03.1
995
vom
03.
ÖFFENTLICHEUFERPROMENADE
MIT KINDERSPIELPLATZ
3,1
5,4
VII
60,30 müber NHN
LuftgeschossI.-II. Geschoss =
60,30 müber NHN
ÖFFENTLICHEUFERPROMENADE
60,30 müber NHNVII
60,30 m
6.960 m²
über NHN12,3
LuftgeschossI.-II. Geschoss =
fläche S-BahnBaustelleneinrichtungs-
planfestgestellte temporäre
Bau
m
7.450 m²
VII
ÖFFENTLICHEUFERPROMENADE
planfestgestelltesunterankertesAreal S-Bahn
SicherheitsstreifenS-Bahn
planfestgestellter
siehe Nebenzeichnung 1
Baugrenze und Art der Nutzungfür das III. bis VII. Vollgeschoss
Baugrenze und Art der Nutzungfür das III. bis VII. Vollgeschoss
siehe Nebenzeichnung 2
5,4
5,4
5,4
12,3
3,0
FUSSGÄNGER- UNDRADVERKEHRS-
BEREICH
ÖFFENTLICHEUFERPROMENADE
22 000
22 100
22 200
23 000
22 300
22 900
22 800
22 700
Klinik für
Hämatologie und Onkologie
Inst. für
Experimentelle Endokrinologie
Berliner Medizin-historischesMuseum
Institut
für
Pathologie
Bgr.
Europaplatz
Fernbahn
Strbegrl. f.
BebauungsplanII-201da
Ale
xand
er-
S-Bf. Hauptbahnhof
(Lehrter Bahnhof)
S-Bahn
BebauungsplanII-201a
f. 3.07.2006
straße
BebauungsplanII-201b
f. 22.06.2006
Invaliden-
Flur 43
OrtsteilMoabit
OrtsteilMitte
Heidestraße
Bebauungsplan1-62b
BebauungsplanII-201c
f. 25.10.2010
nach S-Bf. Friedrichstraße
BebauungsplanI-211
f. 17.09.2012
22.6.2006
f. 3.7.2006
Flur 52
Flur 22Flur 922
Frie
dric
h-Li
st-
f. 08.07.2016
34,5
648
A
3 8,1
VII
I.-II. Geschoss =
Nebenzeichnung 1
MK
MK
OK 60,30müber NHN
III. bis VII. Vollgeschoss
Baugrenze und Art der Nutzung für das zulässige
OK 60,30müber NHN
34,1
33,3
32,9
53
17,2
VII
I.-II. Geschoss =
7.450 m²
Baugrenze und Art der Nutzungfür das zulässige
Nebenzeichnung 2
MK
MK
über NHNOK 60,30m
III. bis VII. Vollgeschoss
OK 60,30müber NHN
OK 60,30müber NHN
für die Abteilung II
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtentwicklungsamt MitteFachbereich Kataster und Vermessung
Fachbereichsleiter Abteilungsleiter
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Der Bebauungsplan ist aufgrund § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 9 Abs. 3, § 8 Abs. 1 und § 11 Abs. 1des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Der Bebauungsplan wurde
Abteilung II
Abteilungsleiter
Senator
für die Abteilung III
Aufgestellt: Berlin, den 21.08.2015
Willamowski Kühne
in der Zeit vom 31.08.2015bis einschließlich 30.09.2015und hat mit Deckblatt vom 19.10.2015 die Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 11.12.2015 erhalten.
öffentlich ausgelegt
Kühne
Die Verordnung ist am 16.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 872 verkündet worden.
Berlin, den 21.11.2016
Scholz
Berlin, den 16.11.2016
Koordinatensystem Soldner Berlin Netz 88Koordinatenverzeichnis
A 22719,72 22107,10
xyPunkt
B 22720,54 22210,12
D1 22893,57 22133,73
D2 22893,30 22047,23
10. Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.
Nachrichtliche Übernahmen 1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist das Alexanderufer, Humboldthafen, 1857-59,
nach Plänen von Peter Joseph Lenné von 1842 mit nördlicher und westlicher Ladestraße und Einmündung des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals (D) , Friedrich-List-Ufer , Invalidenstraße , Kapelle-Ufer (hier: nördlicher Teilabschnitt) in der Liste der Denkmale Berlins unter der OBJ-Dok-Nr. 09011294 eingetragen.
2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans unterliegt der Sicherheitsstreifen der S 21 dauerhaft der Planfeststellung.
3. Die Geltungsbereichsgrenze an der Invalidenstraße ist zugleich Straßenbegrenzungslinie gemäß Planfeststellung vom 15. Januar 2010.
Hinweise 1. Zur Vermeidung einer Gefährdung für den Bahnviadukt oder innerhalb des Sicherheitsstreifens
für die S21 ist jegliche Bautätigkeit mit dem Betreiber der Bahnanlagen abzustimmen und die Zustimmung der DBAG einzuholen.
2. Alle Maßnahmen, die im Gewässer oder an Land im 10 m-Bereich hinter der Uferwand oder mit festzustellender Auswirkung auf die Uferbefestigung geplant werden, sind im Vorfeld mit SenStadtUm Abt. X im Zuge der Zustimmung abzustimmen. Dies gilt auch für bauzeitliche Konstruktionen und Bauzustände.
3. Die DIN 4109 wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Kölnischen Park 3, 10179 Berlin, Broschürenstelle im Erdgeschoss, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
7. Gehrechte
In den Kerngebietsteilen H2 und H5 sind die Flächen der festgesetzten Arkaden und Luftgeschosse mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. Im Sondergebiet und in den Kerngebietsteilen H3 und H4 sind die Flächen der festgesetzten Arkaden durchgehend je Arkadenfläche in einer Breite von mindestens 2,0 m mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
Die festgesetzten Arkaden sind mit einer lichten Höhe von mindestens 6,0 m auszubilden. Dies gilt
nicht für die Arkaden in den Kerngebietsteilen H3 und H4. Hier kann von der lichten Höhe um bis zu 1,0 m abgewichen werden, wenn das äußere Erscheinungsbild der Arkaden einer 6,0 m hohenArkade entspricht.
8. Gestaltungsfestsetzungen
8.1 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - sind Werbeanlagen auf Dächern und an den zu der Wasserfläche des Humboldthafens zugewandten Fassaden unzulässig.
Dies gilt nicht für die festgesetzten Arkaden. Hier sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung
zulässig, wenn sie als Einzelbuchstaben oder -symbole ausgeführt werden und wenn die Höhe der Buchstaben der Schriftzüge und Symbole 0,60 m nicht überschreitet. Wechselndes und bewegtes Licht für Werbeanlagen ist unzulässig.
8.2 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - sind Werbeanlagen an der zur
Wasserfläche des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals und an den zu den Straßenseiten des Friedrich-List-Ufers, der Invalidenstraße und des Alexanderufers sowie in den Kerngebietsteilen H2 und H5 an den zum Bahnviadukt zugewandten Fassaden nur an der Stätte der Leistung als integraler Bestandteil der Fassade zulässig und als Einzelbuchstaben oder -symbole auszuführen. Die Breite der Werbeanlagen darf inklusive der Zwischenräume 50 % der Fassadenbreite nicht überschreiten. Die Höhe der einzelnen Werbeanlage darf maximal 60 cm betragen. Wechselndes und bewegtes Licht für Werbeanlagen ist unzulässig.
8.3 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - ist die Verwendung von spiegelndem
Glas unzulässig.
8.4 In den Kerngebietsteilen H3 und H4 und im Sondergebiet „Kultur und Gesundheit“ sind die nach Süden und Südosten den öffentlichen Uferpromenaden zugewandten Fassadenflächen ohne Vorbauten wie Balkone oder Erker auszubilden. Dies gilt auch für die der Wasserfläche des Humboldthafens zugewandten Fassadenflächen in den Kerngebietsteilen H2 und H5.
8.5 Die festgesetzten Luftgeschosse in den Kerngebietsteilen H2 und H5 sind mit Anschluss an die
lichte Höhe der angrenzenden festgesetzten Arkaden auszubilden. 9. Aufschiebend bedingte Festsetzung
Auf den Flächen „planfestgestellte temporäre Baustelleneinrichtungsfläche der S-Bahn“, und „planfestgestelltes unterankertes Areal der S-Bahn“ ist die festgesetzte bauliche und sonstige Nutzung bis zur Aufhebung der planfestgestellten Zwecke unzulässig. Auf der Fläche „planfestgestellter Sicherheitsstreifen der S-Bahn“ ist die festgesetzte bauliche und sonstige Nutzung bis zur Fertigstellung der S 21 unzulässig.
6. Begrünungsfestsetzungen 6.1 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - sind Dachflächen mit einer Neigung
von bis zu 15° auszubilden, mit einer Erdschicht/Substratschicht zu überdecken und mit Ausnahme der Flächen zum Anpflanzen extensiv zu begrünen. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen, Terrassen und für Beleuchtungsflächen. Der Anteil für technische Einrichtungen, Terrassen und Beleuchtungsflächen darf maximal 30 % betragen.
6.2 Im Kerngebiet sind die Flächen zum Anpflanzen mit einer Erdschicht zu überdecken, gärtnerisch
anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten.
Die Erdschicht muss mindestens 0,8 m betragen. Dies gilt nicht für die Fläche C3, C4, C5, C6, C7, C3 innerhalb des Kerngebietsteils H4. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Terrassen, Kinderspielplätze und Beleuchtungsflächen. Der Anteil der Wege, Terrassen und Beleuchtungsflächen darf maximal 30 % betragen.
6.3 Im Kerngebietsteil H4 ist auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche der Laubbaum zu
erhalten und bei Abgang ein einheimischer Laubbaum (z.B. Winterlinde) mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm nachzupflanzen.
• im Kerngebietsteil H3 auf den den öffentlichen Uferpromenaden nach Osten oder Westen zugewandten Fassadenflächen der Anteil der Vorbauten an der Fassadenfläche je Fassadenseite zwischen 15 und 20 %, gemittelt über alle genannten Fassadenseiten aber nicht mehr als 18 % der Fassadenfläche beträgt,
• im Kerngebietsteil H4 auf den den öffentlichen Uferpromenaden nach Osten und Westen zugewandten Fassaden der Anteil der Vorbauten an der Fassadenfläche je Fassadenseite zwischen 15 und 25 %, gemittelt über alle genannten Fassadenseiten aber nicht mehr als 22 % der Fassadenfläche beträgt.
Die Festsetzungen gelten auch, wenn hierdurch die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen unterschritten werden.
2.5 Als zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare
Grundstücksfläche festgesetzt. 3. Unterbaubare Grundstücksflächen, nicht überbauba re Grundstücksflächen 3.1 Die Baugrundstücke in den Kerngebietsteilen H2 und H5 sind vollständig unterbaubar. Die
Baugrundstücke im Sondergebiet - Kultur und Gesundheit - und in den Kerngebietsteilen H3 und H4 sind mit Ausnahme der Fläche C3, C4, C5, C6, C7, C3 vollständig unterbaubar.
3.2 Im Sondergebiet „Kultur und Gesundheit“ und in den Kerngebietsteilen H3 und H4 sind auf den
nicht überbaubaren Grundstücksflächen an der Invalidenstraße Nebenanlagen und Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung unzulässig.
4. Weitere Arten der Nutzungen 4.1 Im Kerngebiet und im Sondergebiet – Kultur und Gesundheit - sind Stellplätze und Garagen nur
unterhalb der Geländeoberfläche zulässig. Die absolute Anzahl von 40 Tiefgaragenplätzen im Sondergebiet, 68 im Kerngebietsteil H3 und 92 im Kerngebietsteil H4 darf nicht überschritten werden.
4.2 Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
ist nicht Gegenstand der Festsetzung. 5. Immissionsschutz 5.1 Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als
Brennstoff zulässig. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeldioxiden, Stickstoffoxiden und Staub bezogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffes vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL sind.
5.2 Zum Schutz vor Lärm muss in den Kerngebietsteilen H3 und H4 in Gebäuden mindestens ein
schutzbedürftiger Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens die Hälfte der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume zum Blockinnenbereich ausgerichtet sein. Dies gilt nicht für Wohnungen zwischen den Punkten E1 und E2, E3 und E4 sowie E5 und E6.
5.3 Zum Schutz vor Lärm müssen schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume, die nicht über ein zum Blockinnenbereich orientiertes Fenster verfügen, mit schallgedämmten Dauerlüftungs-einrichtungen ausgestattet sein oder es müssen im Hinblick auf Schallschutz und Belüftung gleichwertige Maßnahmen bautechnischer Art durchgeführt werden.
5.4 Zum Schutz vor Lärm müssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen ein
bewertetes Luftschalldämmmaß (R'w,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens
• 50 dB in den Kerngebietsteilen H3 und H4 südlich der Linien zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen an den nach Westen orientierten Fassaden entlang der öffentlichen Uferpromenade,
• 45 dB in den Kerngebietsteilen H3 und H4 südlich der Linien zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen an den nach Osten, Süden und Südosten orientierten Fassaden entlang der öffentlichen Uferpromenade,
aufweisen. Es können auch Maßnahmen gleicher Wirkung getroffen werden.
5.5 Zum Schutz vor Lärm müssen die Außenbauteile von Büroräumen und ähnlichen
Arbeitsräumen ein bewertetes Luftschalldämmmaß (R'w,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens
• 45 dB im Sondergebiet- Kultur und Gesundheit- und in den Kerngebietsteilen H3 und H4 entlang der Invalidenstraße und des Friedrich-List-Ufers,
• 40 dB im Kerngebietsteil H2 sowie im Kerngebietsteil H5 entlang des Humboldthafens und des Stadtbahnviadukts,
• 35 dB im Sondergebiet- Kultur und Gesundheit- und in den Kerngebietsteilen H3 und H4 entlang der öffentlichen Uferpromenade sowie im Kerngebietsteil H5 entlang des Alexanderufers und des Berlin- Spandauer- Schifffahrtskanals,
aufweisen. Die Außenbauteile von Unterrichtsräumen und vergleichbaren Nutzungen müssen ein um jeweils 5 dB höheres Luftschalldämmmaß aufweisen. Es können auch Maßnahmen gleicher Wirkung getroffen werden.
5.6 Zum Schutz vor Lärm müssen in Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben in den
Kerngebietsteilen H3 und H4, die nur entlang der Invalidenstraße oder der öffentlichen Uferpromenade nördlich der Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen orientiert sind, sowie in den Kerngebietsteilen H2 und H5 durch schallgedämmte Lüftungsmöglichkeiten oder bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung an Außenbauteilen Schallpegeldifferenzen erreicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel von 30 dB (A) während der Nachtzeit in den Räumen nicht überschritten wird.
5.7 Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes muss in den Kerngebietsteilen H2 und H5 die Gründung von Hochbauten schwingungstechnisch abgekoppelt von den planfestgestellten Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich – Fern-, Regional-, S-Bahn errichtet werden.
Es können auch andere Maßnahmen mit gleichwertiger Wirkung getroffen werden.
zu diesem Bebauungsplan gehört dasDeckblat vom 19.10.2015, geändert am 21.10.2015 und am 10.11.2016(in diese Abzeichnung eingearbeitet).
Hiermit wird beglaubigt, dass der Inhalt dieser Abzeichnung mit dem Inhalt der Urschrift des Bebauungsplans II-201db, festgesetzt am 21.11.2016, übereinstimmt. Berlin, den 02.02.2017 Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit - Stadtentwicklungsamt FB Kataster und Vermessung Elsner Im Auftrag