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lORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V€¦ · Cyrlakusplatz 13-14" 47652 Wee,ze Bezirksregierung...

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags ____ ....... , Herr Christian Dahm Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTl\G I\lORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V 16/ 1 7 "E ntwu rf ein erVe ro rd nun 9 übe r die F utz- bereichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein" zur Vorlage 16/1433 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hiermit übersende ich Ihnen einen Bencht der Landesregierung zum Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbe- reichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein nebst Anlagen .(Stellung- nahmen der betroffenen Kommunen und der "Bundesvereinigung ge- gen Fluglärm e.V.") mit der Bitte um Weiterleitung an die Ausschuss- mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Johannes Remmel Johannes Remmel (1-.11.2013 Seite 1 von 1 Aktenzeichen 8800.4.2 bel Antwort bitte angeben Frau Möllerherm Telefon 0211 4566-579 Telefax 0211 4566-388 [email protected] 60-fach Dienstgebäude und Lleferanschrift: Schwannstr. 3 40476 DOsseidorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 Infoservice 0211 4566-666 [email protected] www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahn linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz
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Page 1: lORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V€¦ · Cyrlakusplatz 13-14" 47652 Wee,ze Bezirksregierung Düsseldorf Obere Luftfahrtbehörde Herr~ Postfach 300 865 40408 DÜsseldorf Luftverkehr

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags Nordrheln-Wp..;;e.;;.st;.;..;fa;;.;l.;;.e~n ____ ......., Herr Christian Dahm Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

LANDTl\G I\lORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE

V 16/ 1 7

"E ntwu rf ein erVe ro rd nun 9 übe r die F e~!teI!!l!t!tMtl-8cMr.eä'fft'lI'Se~ utz­bereichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein" zur Vorlage 16/1433

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

hiermit übersende ich Ihnen einen Bencht der Landesregierung zum

Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbe­

reichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein nebst Anlagen .(Stellung­

nahmen der betroffenen Kommunen und der "Bundesvereinigung ge­

gen Fluglärm e.V.") mit der Bitte um Weiterleitung an die Ausschuss­

mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel

Johannes Remmel

(1-.11.2013

Seite 1 von 1

Aktenzeichen 8800.4.2 bel Antwort bitte angeben

Frau Möllerherm

Telefon 0211 4566-579

Telefax 0211 4566-388

[email protected]

60-fach

Dienstgebäude und Lleferanschrift: Schwannstr. 3 40476 DOsseidorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 Infoservice 0211 4566-666 [email protected] www.umwelt.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahn linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz

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Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Kommunalpo­

litik - Ergänzende Erläuterungen zum Entwurf einer Verordnung

über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrs­

flughafen Niederrhein

Am 7. Juni 2007 ist das novellierte Gesetz zur Verbesserung des

Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (FlugISchG)

vom 1. Juni 2007 (BGB!. I S. 986) in Kraft getreten. Es ändert das Ge­

setz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGB!. I. S. 282).

Zweck dieses Gesetzes Ist im Wesentlichen, in der Umgebung von

Flugplätzen den Schutz der Nachbarschaft vor Fluglärm durch bauliche

Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz sicher zu steI­

len.

Hierzu müssen gem. § 4 Abs. 2 FluglSchG an den großen zivilen und

militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereichel durch Rechtsverordnung

der Landesregierung festgelegt werden. Diese Lärmschutzbereiche,

die jeweils zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone umfassen,

müssen zunächst berechnet und in Karten dargestellt werden. In Nord­

rhein-Westfalen fallen die Flugplätze Düsseldorf, Köln/Bann, Müns­

ter/Osnabrück, Dortmund, Paderborn-Lippstadt, Niederrhein (Weeze)

als zivile und Nörvenich und Geilenkirchen als militärische Flugplätze

unter den Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes. Die Verordnun­

gen zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Düs­

seldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Pader­

born/Lippstadt, Nörvenich und Geilenkirchen sind bereits in Kraft getre­

ten. Bezüglich dieser sieben Verordnungen lagen dem für die kommu­

nale Selbstverwaltung zuständigen Ausschuss erläuternde Berichte der

Landesregierung vor (siehe Vorlagen 15/767, 15/951, 15/1292, 16/31,

16/413, 16/875 und 16/1161).

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Die Durchführungsverordnungen des Bundes zur Umsetzung des Flug­

lärmgesetzes (Verordnung über die Datenerfassung und das Berech­

nungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1.

FlugLSV; Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV

und Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3.

FlugLSV) regeln die Datenerfassung und die Berechnungsmethodik für

die Ermittlung der Lärmschutzzonen sowie Einzelheiten zur Umsetzung

und Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen und der Ent­

schädigungszahlungen für Außenwohnbereiche.

Die zur Berechnung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflugha­

fen Niederrhein notwendigen Daten wurden - wie In der ersten Durch­

führungsverordnung des Bundes vorgesehen - in Form eines Datener­

fassungssystems (DES) vom Flughafen vorgelegt und durch das für

Luftverkehr zuständige MBWSV auf Plausibilität geprüft und zur Be­

rechnung freigegeben. Das- DES enthält alle zur Ermittlung der Lärm­

belastung erforderlichen Auskünfte über den voraussehbaren Flugbe­

trieb. Dies sind die Starts und Abflüge vom Flugplatz, die Anflüge und

Landungen am Flugplatz, die Platzrundenflüge, die Überflüge über eine

Start- und Landebahn in niedriger Höhe ohne Bodenkontakt, die Roll­

bewegungen der Luftfahrzeuge vor dem Start und nach der Landung

sowie der Betrieb von HilfsgasturbInen der Flugzeuge. Diese Daten

über den Flugbetrieb beschreiben die Flugbewegungen in einem Prog­

nosejahr, das in der Regel zehn Jahre nach dem in der Anforderung

genannten Bezugsjahr liegt. Da das MKULNV die Prognosedaten be­

reits im Jahr 2008 mit dem Bezugsjahr 2007 vom Flughafen angefor­

dert hatte, wurde als Prognosejahr das Jahr 2017 festgesetzt. Die

Prognose bezieht sich auf die sechs verkehrsreichsten Monate (180

Tage) des Prognosejahres, die aber keinen zusammenhängenden Zeit­

raum bilden müssen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat einen Ab-

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gleich ihrer Daten bezüglich der Flugverfahren und Flugstrecken mit

dem DES vorgenommen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat

nach positivem Abschluss aller Prüfungen die Berechnung und Darstel­

lung der Lärmschutzzonen in der Umgebung des Verkehrsflughafens

Niederrhein vorgenommen. Auch den Mitgliedern der Fluglärmkommis­

sion wurde das Datenerfassungssystem zur Kenntnis gegeben.

Die Anhörung der betroffenen Gemeinden (Kevelaer und Weeze) führ­

te das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2013

durch. Den Gemeinden wurde die Möglichkeit gegeben, auf Basis des

vorgelegten DES Stellung zum Verordnungsentwurf zu nehmen.

Das Fluglärmgesetz selbst sieht keine Prüfung und Bewertung der Pla­

nungsbelange in Bezug auf die Festlegung der Lärmschutzzonen vor.

Die Lärmschutzzonenfestlegung ergibt sich als strikte Folge aus den

übermittelten Flugbetriebsprognosen, die wiederum von der Betriebs­

genehmigung abgedeckt sind. Daher können lediglich formelle Fehler

bei der Umsetzung des Fluglärmgesetzes sowie der Prognose Berück­

sichtigung finden. Einwände gegen den Inhalt der Prognose können

nur hinsichtlich ihrer Plausibilität, also evidenter Fehler, berücksichtigt

werden.

Seitens der Gemeinde Weeze wurden keine Einwände erhoben, die

Stadt Kevelaer verzichtete auf eine Stellungnahme.

Auch die "Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V" (BVF - Mitglied' der

Fluglärmkom~ission) gab eine Stellungnahme zum DES ab. Diese

wurde vom MBWSV, der Bezirksregierung Düsseldorf und den mit der

Erstellung des DES beauftragten Gutachter geprüft und bewertet. Es

wurden jedoch lediglich formelle Fehler (wie Jahreszahlen und Rou­

tenbezeichnungen) durch die BVF festgestellt, die keinen Einfluss auf

die Lärmschutzzonen haben.

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Es ergab sich keine Veranlassung einer Korrektur der Daten bzw. der

errechneten Lärmschutzzonen.

Die Festsetzung der Lärmschutzzonen kann nur auf bundesdeutschem

Staatsgebiet erfolgen. Die Zonen enden somit an der Grenze zu den

Niederlanden, wie aus der Anlage 2 zur vorliegenden Verordnung er­

sichtlich. Über die vorgesehene Festsetzung der Lärmschutzzonen und

die sich daraus ergebenen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet

wurden Vertreter der grenznahen niederländischen Provinzen während

der Sitzung des Koordinierungsausschusses Umweltschutz (NRW/NL)

im Juni 2013 bereits informiert. Dies war ebenfalls Thema bei den sog.

,,3+3"-Gesprächen im März diesen Jahres (Regierungspräsident und

-innen der Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster mit Ver­

tretern der Niederlande).

Das Fluglärmgesetz sieht vor, dass zunächst diejenigen Grundstücks­

eigentümer, deren Grundstücke einem äquivalenten Dauerschallpegel

von 60 dB(A) zur Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag ausgesetzt sind, einen

Anspruch auf passiven Schallschutz haben, der mit Inkrafttreten der

Verordnung entsteht. Eigentümern von weniger stark betroffenen, aber

im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, steht der Anspruch im

sechsten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (§ 9 Absatz 1 und 2

Fluglärmgesetz) zu.

Die vorliegende "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbe­

reichs für den Verkehrsflughafen NiederrheIn" bedarf auf Grundlage

des § 3 Abs. 3 Gemeindeordnung NW der Zustimmung des für die

kommunale Selbstverwaltung zuständigen Ausschusses des Landtags.

Die Beteiligung weiterer Ausschüsse ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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B~zirksregierung Düsseldorf

8ezifKsregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düssefdorf

Ministerium für Kfimasohutz, Umvveit) Landwirtschafts Natur- und Verbr(;tuoherschutz 40190 0 üsse {dörf MInisteriUm ff1t 1<IImascbut%, Umwelt,

~ Hatur"'utld~hutiz des Landes Nordrheln~W~ten

1 8. Okt. 2013

., •• "., ............ " ..... f'l(. , ..... ,." .... " ....... , ... Anl. i ~

Luftverkehr (fz')v g Festsetzung der Lärnlschutzbereiche am Flughafen Niederrhein

Datum: 16.10.2013

Solte1 von i

Aktenzeichen:

26.01.05.04

bei AntwQrt bitte: angeben

Zimmer: 3025

Telefon:

0211475·3714

Telefax: 0211 475-3988

durch Rechtsvsfordnung Anhörung der betroffenen Kommunen 6 ... · .}1V' . brd.nrW,dE'."

.~ 10 ' ß ~ 7'1. Z?/

flOh f..{O Ihr Erlass vom 22.07.2013, Ihr Zeichen; V~5-8800.4.2 Mein Bericht vom 16.09.2013

Anlage: Stellungnahme der Gemeinde Weeze vom 30~09.20t3

fn o.g Angelegenheit habe ich die Gemeinde Weeze und die Stadt Kevelaer über den Kreis Kleve entsprechend Ihres 0.91' Erlasses zu der geplanten Rechtsverordnung mit Schreiben vom 29.07.2013 angehört. Die Anhörungsfrist dauerte zunächst bis zum 13.09.2013.

Aufgrund der in meinem Bericht vom 16.09.2013 dargestellten Sachla­ge, hatte·ich die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde Weeze und die StadtK~velaer bis zum 04.10.2013 verlängert.

Die 8teHungnahr:ne der Gemeinde Weeze habe ich diesem Bericht bei­gefügt. Von der Stadt Kevefaer steht jedoch jegliche Reaktion aus.

Dienstgebäude: Am Bonneshof 35

Ueferanschrift: Cfi.lcilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 021 1 475~0 Telefax:: 0211 4't'5~2671

[email protected] www.brd.nrw.de

Öffentliche Verl~ehrsmittel:

Bus (u. a. 721, 722)

bis zur Haltestelle: Nordfriedhof

8ahn U78iU79 bis zur Haltestelle: Theodor -Heuss-8rOcke

Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr .. 4 100 012

BLZ: 300 500 00 Helaba

IBAN:

OE413005000000041 00012

sie: WELADEDD

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Gemeinde

Gemeindeverwaltung .. Cyrlakusplatz 13-14" 47652 Wee,ze

Bezirksregierung Düsseldorf Obere Luftfahrtbehörde Herr~ Postfach 300 865 40408 DÜsseldorf

Luftverkehr

Bez~rksregierung Düsseldorf .

o 11. Okt. 2013

r

Festsetzung der Lärmschutzbeteiche am Flughafen Niederrhein durch Rechtsverordnung Anhörungsschreiben vom 29.07.13 u. 17.09.13/ Az. 26.01.05.04

Sehr geehrter Herr __

im Auftrag des Ministeriums für Klhnaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz haben Sie mich zu der geplanten Festsetzung von Lännschutzbereichen am Flughafen Niederrhein angehört und um Stellungnahme bis zum 04.10.2013 gebeten.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschussesam 10.09.2013 wurden die Mitglieder über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Lärnlschutzbereiche sowie diebaurechtIichen Folgen infonniert.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Festsetzungen der Lännschutzbereiche am Flughafen Niederrhein zur Kenntnis genommen.

Seitens der Gemeinde Weeze werden gegen die geplanten Lännschutzbereiche somit keine Einwände erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Dokument2

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F Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,

i Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein .. Westfafen

Ministenum f(ir Klimaschutz. Umwe\!. landwirtschaft. Nalur~ und Verbraucharschulz NRW • 40190 Düssefdorf

Frau·

Nelkenstr. 30 46459 Rees

Gesetz zum SChutz··gegen Fluglärm; Anhörung der durch die F~st ... setzung der Lärmschuttzonen amVerkehrsflughafen Niederrhein betroffenen Gemeinden Ihre Emailvom27~08~2013

Sehr gee~rte ••••

ich komme zurück auf Ihre Email vom 27.08. sowie unser Gespräch am 07.10.13; , Ihre vorgetrag,enen Bedenken zum 'vorliegenden DES für den Flugha ... fen Niederrhein-Iagen auch dem Verkehrsministerium t dem· mit der Er­stellung des DES beauftragten GutachterbOro sowie der Bezirks regie-rung Düsseldorf vor. .

Nach,eingehender Prüfung Ihrer aufgeführten Bedenken möchte ich forgendesanmerken:

. zu 1.1 Quellenangabe im DE§ Hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler des IngenieurbOros. Wie von Ihnen korrekt angemerkt, handelt es sich um das Jahr 2009, nicht um das Jahr 2010, '

zu 2.) Bezeichnung der Routen Sie kritisieren, dass für einzelne Unterabflugrouten der Route llERKUM" die Namen "SONEB_xxu vergeben wurden J obwohl die Route 'JSONEBt' dort nicht verläuft. Diese Routenbezeichnungen wurden vom Gutachter bei der Erstelflung des DES von der Deutschen Flugsicherung 'über­nommen und können nicht ohne Weiteres geändert werden.

zu 3.) Directs auf der Abflugroute uERKUM" Es wird von Ihnen bemängelt, dass sich bei AbflOgen auf dieser Route durch gehäufte Einzelfreigaben (Directs) eine eigenständige Abflugrou· te ergeben hat, die !<ein 'formales Verfahren zur Festsetzung von Flug­routen durchlaufen hat. Die dem DES zugru,nde liegenden Abfrüge und

. Oktober 2013 Seite 1 von 2

Aktenzeichen V~5~8800.4.2 bei Antwort bitte angeben Frau .

Telefon 02114566·579 TelefaK02~ 1 4566~949 __ •• [email protected]

Dienstgebäude und . Lieferanschrift:. ,

Schwanl1str. 3 40476 DOsseIdorf Telefon 0211 4566~O Telefax 0211A566~388 tnfoservice 0211 4566~666 [email protected] www.umwelf.mw.de

ÖffentliChe Verkehrsmittel: Rheinbahn Ul1len U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughaf~n) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz

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Ministerium tür Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur ... und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Routen wurden dem Gutachter durch die Deutsche Flugsicherung g~.. Seite 2 von 2 liefert. . .

Ich komme daher zu dem Schl'uss, dass Ihre Bedenken zwar durchaus nachvollziehbar sind, aber keine inhaltliche Kritik am DES "darsteUen, die eine Überarbeitung oder Korre~tur des DES begründen.

Mit freundlichen GrOßem Ir:n Auftrag

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Von: mbwsv.n1w.de

Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2013 16:4~

An: Ce: brd:nrw.de; [email protected]

Betreff: , WG: DES FH Niederrhein

Seite 1 von 1

Hallo Frau t ,der guten Ordnung halber noch ein abschließender Satz zu dieser Sache/die Dank der Bemühungen von Herrn_und kfärenderWorte von Herrn -; aufden Punkt gebracht wurde. Das DES muß nicht geändert werden. Der Tippfehler kann verbalalssolcher gekennzeichnetunq die richtige Jahreszahl 2009 genannt werden. Denkbare oder wünschenswerte zukünftige Änderungen bzw. Neuausweisungen von Abflugstrecken brauchen unslm vorliegenden Fall nicht zu interessier.en. Entscheidend ist,dass der Gutachter die Daten der DFS zum Bestand korrekt übernommen hat,was unstreitig ist. Was die OFS- aus welchen Gründen auch immer-für Routenbezeichnungen wählt ist ihre Sache. Relevante Unklarheiten sind durch die Angaben Jedenfalls nicht entstanden. Mitfreundlichem Gruß ••••

Von: Ingenieurbüro Dr. r ; [mailto:buero@dr [ I .de]_ Gesendet: Di~nstag{ 15. Oktober 2013 09:08 An: : (MBWSV) Ce: 7 @brd.nrw~de; ?@laf}uv.nrw.de;tSI· •••• [email protected]; ___ ._. Betreff: AW: DES FH Niederrhein

Sehr geehrter Herr •••

vielen Dank für die Übersendung-des Schriftverkehrs zum DES d.es FH Niederrhein.

Zum 1. Punkt von Frau~:

Der Einwand ist korrekt, leider. handelt es sich bei der Jahreszahl um einen Tippfehler, es muss 2009 heißen.

Zu den Punkten 2. und 3.:

Hier geht es um Flugverläufe und Routenbezeichnungen. Diese Angaben h?ben wir im DES komplett aus dem DES der DFS übernommen. PiesbezQgliche Änderungen müsst~n mit der. DFSbesprochen w~rden .. Wenn uns neue Angaben vorliegen; können wir das DES gerne ,anpassen. An den Lärmschutzzonen ändert sich dadurch allerdings nichts ...

. ;

Gerne können wir aber die Punkte telefonisch besp,rechen, meine Durchwahl ist die 07071/889 ~ 28 ~3.

Mit freundlichen GrOßen;

Ingenieurbüro Dr •• lng.,~R •• Ft ." Technischer Umweltschutz

- Umweltgutachten - Genehmigungen - Betrieblicher Umweltschutz

DipfAng., •••••

Lustnauer Straße 1'1 I 72074 Tübingen .. ~uf97071/889 ~,28;~J .. F.ax.070~U8~~ ... :18 ~7 I ~~~~9.J@g., .. ,,",.,.,"., ..... de

24.10.2013

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Von: Ingenieurbüro Dr. S [buero@drtr •• c.,del Gesendet: Dienstag, 15. pktober 2013 09:08

An: mbwsv.nrw.de

Ce: _.]."~iQbrd~nrw.de; lanuv.nrw.de; •••••••

Betreff: AW; DES FH Niederrhein

Sehr geehrter Herr •••

vielen Dank für die Übersendung des Schriftverkehrs zum DES des FH Niederrhein.

Zum 1. Punkt von Frau.II.'

Seite 1 von 1

Der Einwand ist korrekt) leider handelt es sich bei der Jahreszahl um einen Tippfehler, es muss 2009 heißen.

Zu den Punkten 2. und 3.:

Hier geht es um Ffugverläufe und Routenbezeichn,ungen. Diese Angaben haben wir im DES komplettaus dem DES der DFS übernommen. DiesbezOgliche Änderungen müssten mit der OFS besprochen werden, Wenn. uns neue Angaben vorliegen, können wir das DES gerne anpassen. An den Lärmschutzzonen ändert ' sich dadurch allerdings nichts ...

Gerne können wir aber die Punkte telefonisch besprechen. meine Durchwahl ist die 07071/889 - 28-3.

Mit freundlichen GrOßen,

-fngenieurbüro Or.-Ing. ~ Umweltgutachten - Genehmigungen . ~ Betneblicher Umweltschutz

Dipl .... ng.«I_1I1

... Technischer Umweltschutz

,,~~f9~~~lJ~~~~~~ :3(, l7~::ci{a~{~::.;~2a [email protected] __ .. de

24.10.2013

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Von: ooline.de

Gesendet:.pienstag, 27. August 2013 16:47.

An: Ce: BVF Geschäftsstelle; FDP Kevelaer

. Betreff: DES

Seite 1 von 1

Anlagen: Anl.2e) Fanomosp!ot ERKUM v.1 .... 31. 7.121 der zweite große Korridor ist nicht SONEB.jpg; Ant.2d» landesvermes$ungsamt 2005, geo. Unterlegeung (blau VEBACKJ rot SONES und ERKUM, scharz arte MEVEL~Route),JPG; Anf.2c) 4.S.Abs. 1 Startb.27...:S0NEB 10.Vero.z.Änderung der 14. DVO z.LuftVO v.26.10.2010.jpg; An/.2b) Luftfahrthandbuch AlP AD 2 EDLV 5·7-6 v.16.Dec.2012.jpg; AnI.2a)AnI.1IFR-Abflugstrecken.jpg; Sehr.an Ministerium f.K.etc. D 'dorf 22.8.13 ...;DES_.doc

Umsetzung des Fluglä'rmgesefzes in Nordrhein-Westfalen - Festsetzung von U~rmschutzzonen am Verkehrsflughafen Niederrhein, Ihr Schr.per 22. Juli 2013· .

Sehr verehrte Frau SI •••

vielen Dank fOr das mit Ihnen heute gefOhrte Telefongespräch und dass Sie mir einen Besuchstermin per 24.09.2013, 10:00 Uhr in Ihrem Hause gewähren. Wunschgemäß übersende' ich Ihnen unteflJEinfügen'l schon einmal die Unterlagen zur geff. 8~dien~ng.

Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Urlaub wOnschend, verbleibe ich mic.h im Voraus fUr Ihre Mühe bedankend, .

mit freundlichen Grüßen

24.10.2013

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BVF BundesvereInigung gegen Fluglärm e,V.

111 M. d. §32b·Kommission fUr den 'Flughafen Weeze Nelkenstr. 30 46459 Re es) den 22.08.2013

Tel.: 02857 - 411330 Fax: 02851- 411331 e-mail: @t-online.de

Ministerium fOr Klimaschlitz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher­schutz des' ordrhein-Westfalen z.Hd.v.Frau

. Schwannstr.

40486 Düsseldorf

Umsetzung des Fluglärmgesetzes in Nordrhein-Westfafen - Festsetzung vom Lärmschutzzonen am Verkehrs­Flughafen Niederrhein

Sehr verehrte Frau GI •••

bezugnehmend auf Ihre Mitteilung per 22.07.20.13 darf tur Erstellung des Datenerfassungssystem v.Herrn Dr-ln9. I rn.geänderten fFR-AbflugstreckenProjekt 0984-2 v. 28.11.11-Ref~30.04.2013 nachfolgendes angemerkt werden:

1.)

2.)

, unter 6 Querren 15/ hier muss es doch sicher heißen: August'2009/November 2009 Ref. 1

An" 1: fFR-AbfJugrouten'27 SONEB 1+3 und 27 SONEB 2 Diese beiden FfugVerlaufsdaten beziehen sich auf 27"J::RKUMIr-Ziele.s.hlerzu folgende Anlagen:

Anl.2a) Anl. 1: 'FR-Apflugrouten mit x gekennzeichnete Flugverlaufsdaten

Anl.2b) Luftfahrthandbuch AlP AD 2 EDLV 5-7·6 Effective 16.Dec.2010

Anl.2c) 4.Seite Abs. 1 Startbahn 27 SONEB 10. VO z.Änd.der 214. OVQ z:LuftVO v.26.10.2010 '

AnL2d} Landesvermessungsamt NRW

Anl.2e) Fanomosptot Kadaster/GEO-lnformatie, Emmen v.12.09.2012 Zeitrahmen v. 01, - 31.07.2012 rosa Linie steift die Nominalroute lIERKUMII mit Streuung und zweitem geflogenen Korridoc welcher nicht routertl'!,äßfg unterlegt ist, dar.

Die NominaJroute llSONEB1'verläuft vom Wegpunkt LV 202 mit 066 Grad aufWegpunkt LV 204 nordöstlich des 2. geflogenen Korridors.

Somit können die Bezeichnungen für die Frugyerlaufsdaten IIS0NEB 1-+3 und SONEB 211

hicht genommen werden. Es wird ja auch Nordwest, Nord und West neu definiert.

Es wird um Berichtigung gebeten.

VereInigung von Städten. Gemeinden und Schutzverslnen gegen die scnädlichenAuswlrkungen des Luftverkehrs; gegrUndet 1967. Amtsgericht Darmstadt VR 50441' vom Umweltbufldesamt anerkannte Umwe/tveremlgung nach § 3 Umwelt·Rechfsbehelfsgesetz (ymwRG); Sitz des Vereins; MBrfelden-Walldorf; Vorstand: Präsident und. 1. Vorsitzender. Dlpf.-Oec, Helmut Breidenbach. Köln; Ehrenpräsident Prof. DrAng. E.I1. Kurt Oeser (t), Mi;lrfetden,Walldorf; Vizepräsidentenund steflvelireteode Vorsilzende:.or.~!ng. 8erthotd FUld, Bad Homburg; Prof. Dr. jur. Lutz Elding, Hanau;Dr. Dr. Ramer Rahn, Frankfurt; Schatzmeister: Dipl.·Kfm. ChrlsUns Jäckel Bremen' SchriftfOhrer: ChristiIlß Dorn. Berlin; Pressesprecher: Dipl.-Soz. Dirk Treber, Mörfelden-Wafldorf; Webmaster: Dipl.-/ng. Karsten Schulze, Hallbergmo~s; aank~ Commetzbank Düsseldorf, alZ 300 400 00. Kto. 85 500 3000

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-2-

3.) Zu den Ftugverlaufsdaten Anl. 1: fFR-Abflugrouten wird folgendes bemerkt:

In dem Entwurf des DES werden·auch Flugbewegungen abgebildet,fOr die im Moment kein von dem BAF fesfgetegtes Flugverfahren.existiert. Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 der 1. Fluglärmschutz­verordnung dürfen auch. zukünftige Änderungen in den Ffugverfahren in der Prognose berOcksichtigt-werden. Solche Änderungen sind nach dieser Vorschrift aber zu erläutern. Diese Erläuterung wird verlangt. .

Zwar erlaubt es die Anleitung zur Datenerfa~$ung überden Flugbetrieb (AzD), auch "directsllzu berücksichtigen. Jn dem vorliegenden Entwurf jedoch wird der wesentliche Unterschied zwischen Isdirectsll und im förmlichen Verfahren festgelegten Flugrouten vollständig eingeebnet Diese Ein~ ebnuoQwird als Umgehung des für die Festlegung von Flugrouten vorgesehenen Verfahrens gerügt

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen GrOßen .

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2. Bei Benutzung der Startbahn 27:

nach, dem $tart

8treckenführung Anfangs- Mindestreise- Anmerkungen flug hOhe flug höhe

1 2 3 4

SONEBTHREE SIERRA DEPARTURE '(SONES 3S)

von L V204 bis 1. Verfahrensplanungsgradient SONES: 4000 aufgrund der Luftraumstruktur.

stefgflug auf Kurs 2860 bis 1,7 DME NID; _ Rechtskurve, auf ,~ ,Kuf'$ 066° bIs LV204; Linkskurve, auf Kurs 0320 bis.SONEe. (L\). SteigfJug mit 7 % (425 ftJNM) oder mehr bis zum Passieren von 3000. GPS/FMS RNAV: LV200 fA500+; R1-lV210 [Rl" LV201 [K220-1- l V204 [L] - SONEB

ERKUM ONE SIERRA DEPARTURE (ERKUM1S) . ·stelg.ffug auf Kurs 2860 bis 1,7 DME NtD; Rechtskurve, auf Kurs 066° bis LV202;Rechtskurve, auf Kurs 107° bIs ERKUM (A). . Steigflug mit 7 % (425 ftlNM) oder mehr bis zumoPassieren von 3000. GPS/FMS RNAV: lV200 [A500+; R]- LV210 [Rj.- LV201 [K220-1- LV202 [Rl· ERKUM I

VEBAK FOUR SIERRA DEPARTURE (VEBAK4S) steigflug auf Kurs 2869 bis 1,7 OME NID; Rechtskurve, Flug bis LAA; auf Kurs 1420 LAA bis VEBAK (8). Steigflug mit 7 % (425 ftlNM) oder mehr bis zum Passieren, von-3000.

>' • 'SIFMS RNAV: LV200 fA500+; Rl ~ L V21 0 [RJ - LV201 [R] -. L V203 [K220-J w LAA fLI M VEBAK

5000

5000

5000

Kann er nicht eingehalten werden. ist ATC zu informieren.

. 2. Nach Durchfliegen von 2000 BRNAV ... AusrUstung erforderlich.

. 3. Nur tor) FlUge mit beantragter Ffughöhe FL 140j andernfails Ist der Flug via ERKUM . durchzuführen. Mit der Freigabe zum Durchfliegen von 10 NMvor SONEB in FL 140 oder darOber ist zu rechnen. Können die Vorgaben nichteingehalten werden, ist DELIVERYvor dem Anlassen der TriebV{erke zu informIeren.

1. Verfahrenspfanungsgradient aufgrund der Luftraumstruktur. ! Kann er nicht eing~haften I werden, istATC zuinformieren. 2. Nach OL1rchfliegen von 2000 BRNAV-AuSfOstung erforderf[ch.

Vetfahrenspfanungsgradient . aufgrund der Luftraumstruktur. Kann er nicht elngehaften werden, ist ATG zu informieren.

Anmerkung: Ofe in Absatz 2aufgefOhrten Abflugstrecken sind im Luftfahrthandbuch, Teil AD, in Kartenfonn da rg este 1It. 11

Artikel 2 .

Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 201 Q in Kraft.

langen, den 26. Oktober 2010 .

Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes fUr Flugsicherung

Prof. Dr. 1111 1 ; !

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OK 1:200000 Non:!rhefn-Wesffalen I Umde$vermessungsarnt Nordrhein-Wel;tfalen, Bundesamt fOr Kartographie \Jnd G~sle 2005 eile 1 VOll 1

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Airport Flit/ht 'rype:

Runway: Raule:

EngineType: Wellgfll Type: AircraffSQ;e'

EDLV !lfparlunl 27 ERKUM1S Jet Medfum Brg

Map Information Ellipsoid Geodelic rJafum: WGS84

PloJp.cfion: um, Zone 32

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