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Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016...

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Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte gelegentlich oder in kleiner Menge verwendet. Auch bei der Verwendung geringer Mengen sind einige grundsätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich. Verwendung Verwendet werden Lösemittel häufig zum Entfernen von Kle- beresten, Farbresten oder von Verschmutzungen und zum Ent- fetten. Sie werden mit Pinsel oder Lappen aufgetragen oder in Reinigungsgefäßen verwendet. Auch Sprühdosen mit einer Rei- nigungsflüssigkeit, wie z. B. Bremsenreiniger, finden Verwen- dung. Vielerorts werden Teilewaschtische genutzt. Abbildung 1: Teilewaschtisch für Lösemittel mit einem Flammpunkt über 55 °C Auch Polituren und Wachse sowie eine Vielzahl weiterer Produkte können Lösemittel enthalten. Lösemittel werden auch zum Ein- stellen der Viskosität von Spritzlacken verwendet. Typische Lösemittel sind z. B. Gemische wie Reinigungsbenzin, Testbenzin und Kaltreiniger oder reine Stoffe wie Alkohole (z. B. Ethanol, iso-Propanol), Ketone (z. B. Aceton) und Chlorkohlen- wasserstoffe (z. B. Tetrachlorethen („Per“)). Schalöle in der Betonindustrie weisen ähnliche Eigenschaſten auf, weshalb die gleichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Gesundheitsgefährdung Lösemittel werden in erster Linie durch die Atemwege aufgenom- men. Dementsprechend kann eine Schädigung des Atemtraktes auſtreten. Eine Reihe von Lösemitteln wird auch durch die Haut aufgenommen. Organische Lösemittel sind im Allgemeinen gut fettlöslich. Daher werden sie gut in Gehirn, Leber, Niere und Knochenmark gespei- chert. Sie wirken auf die Haut stark entfettend und können somit zu Hauterkrankungen führen.
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Page 1: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

LösemittelEinsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen

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8/2016 kurz & bündig

In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte gelegentlich oder in kleiner Menge verwendet. Auch bei der Verwendung geringer Mengen sind einige grundsätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich.

VerwendungVerwendet werden Lösemittel häufi g zum Entfernen von Kle-beresten, Farbresten oder von Verschmutzungen und zum Ent-fetten. Sie werden mit Pinsel oder Lappen aufgetragen oder in Reinigungsgefäßen verwendet. Auch Sprühdosen mit einer Rei-nigungsflüssigkeit, wie z. B. Bremsenreiniger, fi nden Verwen-dung. Vielerorts werden Teilewaschtische genutzt.

Abbildung 1: Teilewaschtisch für Lösemittel mit einem Flammpunkt über 55 °C

Auch Polituren und Wachse sowie eine Vielzahl weiterer Produkte können Lösemittel enthalten. Lösemittel werden auch zum Ein-stellen der Viskosität von Spritzlacken verwendet.

Typische Lösemittel sind z. B. Gemische wie Reinigungsbenzin, Testbenzin und Kaltreiniger oder reine Stoff e wie Alkohole (z. B. Ethanol, iso-Propanol), Ketone (z. B. Aceton) und Chlorkohlen-wasserstoff e (z. B. Tetrachlorethen („Per“)).

Schalöle in der Betonindustrie weisen ähnliche Eigenschaft en auf, weshalb die gleichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

GesundheitsgefährdungLösemittel werden in erster Linie durch die Atemwege aufgenom-men. Dementsprechend kann eine Schädigung des Atemtraktes auft reten. Eine Reihe von Lösemitteln wird auch durch die Haut aufgenommen.

Organische Lösemittel sind im Allgemeinen gut fettlöslich. Daher werden sie gut in Gehirn, Leber, Niere und Knochenmark gespei-chert. Sie wirken auf die Haut stark entfettend und können somit zu Hauterkrankungen führen.

Page 2: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

GefährdungsbeurteilungWie für jede Tätigkeit ist auch für Arbeiten mit geringen Mengen an Lösemitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ge-fährdungen bestehen durch > Einatmen der Lösemittel-Dämpfe und Aerosole > Benetzung der Haut > Verschlucken > Brand- und Explosionsgefahren bei Verwendung von brennba-

ren Lösemitteln, besonders bei Versprühen von diesen

Es wird ein Gefahrstoff verzeichnis angelegt (Muster bei GisChem oder Gefahrstoff wissen.bgrci.de), das einen Überblick über die vor-handenen Gefahrstoff e gibt.

Zur Beurteilung der Bedingungen dient der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoff es in

der Luft keine akuten oder chronischen schädlichen Auswirkun-gen auf die Gesundheit im Allgemeinen zu erwarten sind. Er gilt als überschritten, wenn das Lösemittel durch die Haut aufgenom-men werden kann und Hautkontakt besteht. Wichtige Stoffi nfor-mationen enthält das Sicherheitsdatenblatt oder können bei Gefahrstoffi nformationssystemen (GisChem, GESTiS, GiSBAU) abgerufen werden.

Sind die Gefährdungen identifi ziert und beurteilt, werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen zum gefahrlosen Umgang festgelegt und durchgeführt.

Weitere informationen gibt das Merkblatt A 016 „Gefährdungsbe-urteilung – sieben Schritte zum Ziel“.

Gefährdungs-CheckAnhand der Kennzeichnung der Stoff e (GHS-Piktogramme und H-Sätze) können die Gefährdungen identifi ziert werden.

Auch die Situation am Arbeitsplatz bzw. Einsatzort und die An-wendungsform können gefahrbringend sein.

Gefährdung Beispiel Trifft zu? Notizen

Gef

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Brand- und Explosions-gefahr

Bremsenreiniger, Kaltreiniger, Verdünner

Gesundheitsschädlich

H302, H312, H322

Verdünner, Ethylenglykol

Reizend (Auge, Haut oder Atemwege)

H315, H319, H335

Klebstoff , isopropanol

Benommenheit

H336

Aceton, Dichlormethan

Gesundheitsgefahr: Kann bei Verschlucken und Ein-dringen in die Atemwege tödlich sein.

H304

Möbelpolitur, Schalöl

(Vermutlich) Krebserzeu-gend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend(CMR) ➞ Siehe Abschnitt „Substitution“ oder Merk-blatt M 053.

H340, H341, H350, H351, H360, H361

Dichlormethan, Trichlorethen

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Page 3: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

Gefährdung Beispiel Trifft zu? Notizen

Gef

ährd

ung

durc

h St

offe

Andere Kennzeichnungen Siehe Merkblatt M 053, Sicherheits datenblätter und Abschnitt „Substitution“

Eigene oder fehlende Kennzeichnung➞ Gefahr der Verwechslung

Abgefüllte Mindermengen, Gebinde ohne Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Hautschutz➞ Gesundheitsgefahr, wenn fehlend bzw. falsche

Sicherheit durch ungeeignete PSA

Handschuhe, die nur kurze Zeit ge-gen das verwen-dete Lösemittel beständig sind

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Vertiefungen in Räumen➞ Dämpfe sind schwerer als Luft, Gefahr der

Anreicherung

Gruben, Schächte, Gully

Unzureichende Belüftung➞ Gesundheitsgefahr, Brand- und Explosions-

gefahr

Entsorgung➞ Brandgefahr beim unsachgemäßen Sammeln

von Abfällen

Restmengen, Putzlappen

AerosolbildungVersprühen von Spraydosen und Lösemitteln

Um- und AbfüllenBei fehlender Erdung

Großflächige Verarbeitung➞ große Verdunstungsfläche

Klebearbeiten in engen Räumen oder großen Flächen

ZündquellenRauchen, Gas brenner, Motoren

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Lösemittel KB 007

Page 4: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

SubstitutionDie Gefahrstoff verordnung fordert, gefährliche Stoff e durch weni-ger gefährliche zu ersetzen – zum Beispiel einen brennbaren ge-gen einen nicht brennbaren Kaltreiniger auszutauschen. Hierzu kann z. B. das Spaltenmodell des instituts für Arbeitsschutz der DGUV (iFA) verwendet werden. Beispiele gibt die TRGS 600 „Sub-stitution“ in ihren Anlagen, u. a. für Bremsenreiniger.

Für krebserzeugende, fruchtbarkeits- und erbgutschädigende so-wie für lebensgefährliche und gift ige Lösemittel gibt es weniger gefährlichere Ersatzstoff e. Auf den Einsatz gefährlicher Lösemit-tel kann daher verzichtet werden.

Technische Schutzmaßnahmen > Lösemittel nur in gut belüft eten Räumen verwenden.

Besser: Absaugeinrichtung verwenden. > Durch das Verwenden von Sparanfeuchtern ist ein sparsames

Befeuchten des Putzlappens möglich. Gleichzeitig verdunstet weniger Lösemittel.

Abbildung 2: Sparanfeuchter

> Benutzte Putzlappen in einem separaten Behälter entsorgen. Es muss mindestens ein Metallgefäß mit Deckel sein.

> Öl- und Chemikalienbindemittel zum Aufnehmen von verschüt-tetem Material bereitstellen. Das kontaminierte Granulat muss in einem geschlossenen und gekennzeichneten Eimer oder Be-hälter aufb ewahrt werden.

> Explosions- und Brandschutzmaßnahmen umsetzen, falls eine gefahrbringende explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Abbildung 3: Mülleimer für Putzlappen

Brand- und Explosionsschutzmaß-nahmenEine gefahrbringende Menge an explosionsfähiger Atmosphäre besteht, wenn ca. 10 l eines explosionsfähigen Dampf/Luft gemi-sches vorliegen.

Das kann z. B. der Fall sein: > Bei der Verwendung von Aerosoldosen nach einer Sprühzeit

von 10 s. > Bei Um- und Abfüllarbeiten von Lösemitteln. > Wenn die Verdunstungsfläche bei der großflächigen Verarbei-

tung von Lösemitteln ca. 1 m² überschreitet.

Folgende Maßnahmen sind in diesen Fällen umzusetzen: > Produkte (z. B. Reiniger) mit einem Flammpunkt >  55 °C ver-

wenden. > Gute Belüft ung des Arbeitsraumes; je nach Ergebnis der Ge-

fährdungsbeurteilung: Dämpfe mit Absaugeinrichtungen an der Entstehungsstelle erfassen.

> Zündquellen ausschließen (z. B. Rauchen, Gasbrenner, Moto-ren, defekte elektrische Geräte, Leitungen und Beleuchtungen).

Abbildung 4: Verbotszeichen „Keine off ene Flamme; Feuer, off ene Zündquelle und Rauchen verboten“

> Erdung der Arbeitsmittel, z. B. der Gefäße beim Um- und Ab-füllen, Erdung des Teilewaschtisches. Leitfähige Gefäße und Arbeitsmittel verwenden (Kanister, Sicherheitsflaschen und Trichter aus Metall).

> Brennbare Lösemittel dürfen in Kunststoff gebinden von max. 5 l Fassungsvermögen aufb ewahrt werden.

> Feuerlöscheinrichtungen bereit und leicht zugänglich halten.

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KB 007 Lösemittel

Page 5: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

LagerungDas Aufb ewahren oder Lagern von Lösemitteln darf Mensch und Umwelt nicht gefährden. Missbrauch oder Fehlgebrauch sind zu verhindern. > in vielen Räumen darf grundsätzlich nicht gelagert werden,

z. B. in Durchgängen, Treppenhäusern, Pausen- und Sanitär-räumen oder Flucht- und Rettungswegen.

> in Werkstätten und Produktionsbereichen ist die Lagerung au-ßerhalb von Lagerräumen bis zu bestimmten Mengenschwel-

len (Kleinmengen) erlaubt, z. B. weniger als 20 kg Spraydosen oder Verdünner. Abhängig ist dies von der Kennzeichnung des Lösemittel (H-Satz, siehe auch Tabellen auf dieser Seite).

> Für größere Mengen wird entweder ein Sicherheitsschrank oder ein spezieller Lagerraum benötigt. Weitere informatio-nen dazu fi nden sich in den Kapiteln 11 und 13 des Merkblattes M 063 „Lagerung von Gefahrstoff en – Antworten auf häufi g ge-stellte Fragen“.

Kennzeichnung Lagermengen Beispiel Trifft zu? Notizen

H222, H223

Spraydosen

Menge ≤ 20 kg Kleinmengenregelungen

Bremsenreiniger, Sprühkleber/-lacke

H224, H225

≤ 20 kg, davon ≤ 10 kg H224Kleinmengen regelungen

Verdünner, Lacke, Kaltreiniger

H226

≤ 100 kg Kleinmengenregelungen

Scheibenreiniger, Schalöl

H222–H226

Mehr als die genannten Kleinmengen; siehe Merkblatt M 063

AndereKennzeichnung

Siehe Merkblatt M 063

Lagerbedingung

H224Extrem

e ntzündbar

H225Leicht

entzündbar

H226Entzündbar

Kleinmengen: Erleichterungen bei der Lagerung außerhalb von Lagern nach TRGS 510 unter Berücksichtigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig ≤ 10 kg ≤ 20 kg1 ≤ 100 kg

zerbrechliche Behälter (außerhalb Lager) ≤ 2,5 l/pro Behälter

nicht zerbrechliche Behälter (außerhalb Lager) ≤ 10 l/pro Behälter

Zusätzliche und besondere Schutzmaßnahmen nach TRGS 5102 mehr als Kleinmengen

in Kellern von Wohnhäusern (Gesamtkeller) in nicht zerbrechlichen Behältern ≤ 10 kg ≤ 20 kg

in Verkaufs- und Vorratsräume des Einzelhandels3 mit einer Grundfläche

bis 200 m3 zerbrechliche Behältersonstige Behälter4

≤ 10 kg≤ 60 kg

≤ 20 kg≤ 120 kg

200 m2 bis 500 m3 zerbrechliche Behältersonstige Behälter4

≤ 20 kg≤ 200 kg

≤ 40 kg≤ 400 kg

über 500 m3 zerbrechliche Behältersonstige Behälter4

≤ 30 kg≤ 300 kg

≤ 60 kg≤ 600 kg

1 insgesamt dürfen maximal 20 kg mit H224 und H225 gekennzeichneten Stoff en zusammengelagert werden, davon maximal 10 kg mit H224.2 Siehe Merkblatt M 063.3 Die Lagermenge darf erhöht werden, wenn die Vorrats- und Verkaufsräume in Brandabschnitte unterteilt sind und eine automatisch wirksame Feuerlöscheinrichtung

vorhanden ist oder die Lagerung in Sicherheitsschränken erfolgt.4 Sonstige Behälter bestehen nach TRGS 510 entweder aus metallischen Werkstoff en, Kunststoff en oder anderen Werkstoff en, die nach den gefahrgutrechtlichen

Vorschrift en bauartgeprüft , zugelassen und gekennzeichnet oder nach den gefahrgutrechtlichen Kleinmengenregelungen zulässig sind.

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Lösemittel KB 007

Page 6: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

Organisatorische Maßnahmen > Betriebsanweisungen erarbeiten (Musterbetriebsanweisungen

gibt es bei GisChem und GiSBAU). > Beschäftigte über mögliche Gefährdungen und Schutzmaß-

nahmen unterweisen – auch, wenn nur mit wenigen Millilitern eines Lösemittels umgegangen wird.

> Möglichst wenig Lösemittel verwenden. > Am Arbeitsplatz maximal die für eine Schicht notwendige Men-

ge bereithalten. > Aerosolbildung durch Versprühen von Lösemittel vermeiden,

z. B. beim Abblasen des feuchten Werkstückes. > Arbeitsplatz stets aufgeräumt und sauber halten. > Flucht- und Rettungswege frei halten. > Um- und abgefüllte Behälter so kennzeichnen, dass mindes-

tens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehen-den Gefahren eindeutig identifizierbar sind (Name des Stoffes und GHS-Piktogramm).

Abbildung 5: Sicherheitsbehälter

> Keine Lebensmittelbehälter zur Aufbewahrung oder Lagerung von Gefahrstoffen verwenden.

> (Teil-)Entleerte Behälter sowie Lösemittel-Abfälle bei der örtli-chen Schadstoffsammelstelle abgeben.

> Lösemittelbehälter sollten in Auffangwannen oder auf Paletten mit Auffangbehälter gelagert oder bereitgestellt werden (siehe Abbildung 6).

> Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft. in Arbeits- und Lager-räumen ist daher sicherzustellen, dass sich in tief liegenden Bereichen wie Arbeitsgruben, Unterfluranlagen, Kanälen und Schächten keine Lösemitteldämpfe ansammeln können, z. B. durch Abdeckungen.

> Behälter und Reinigungsgefäße/-bäder geschlossen halten.

Abbildung 6: Lösemittelbehälter in einer Auffangwanne

Persönliche SchutzmaßnahmenPersönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden von der Unterneh-merin oder dem Unternehmer bereitgestellt und rechtzeitig erneu-ert: > Schutzbrille mit Seitenschutz oder Korbbrille. > Chemikalienschutzhandschuhe, wenn die Gefahr von Haut-

kontakt (auch durch Spritzer) besteht. Handschuhmaterialien sind gegenüber verschiedenen Lösemitteln unterschiedlich beständig. Geeignete Materialien und Schichtdicken sind im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt, z. B. Nitril-, Butyl- oder Chlo-roprenkautschuk.

Abbildung 7: Kennzeichnung Chemikalienschutzhandschuhe

> Bei der Auswahl des Handschuhs ist auch die Dauer der Einwir-kung zu berücksichtigen. Siehe dazu Abschnitt 8.1 des Merk-blatts A 023 „Hand- und Hautschutz“.

> Bei mehrmaliger Benutzung von Schutzhandschuhen – nur möglich, wenn diese zuvor nicht in Kontakt mit Lösemitteln oder anderen Gefahrstoffen kamen – sind diese vorab auf Ris-se und Versprödung zu kontrollieren.

> Einmalhandschuhe haben nur eine geringe Schutzwirkung (Spritzschutz) und müssen nach einer Benetzung umgehend ausgezogen werden.

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Page 7: Lösemittel · Lösemittel Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen KB 007 8/2016 kurz & bündig In vielen Betrieben werden Lösemittel und lösemittelhaltige Produkte

Hygiene > Lösemittel dürfen nicht zur Reinigung der Haut verwendet werden. > Bei Arbeiten mit Lösemitteln nicht essen, trinken oder rauchen. > Nach Kontakt der Hände mit Lösemittel sind diese umgehend

zu waschen.

Haut schützenDurch den Kontakt mit organischen Lösemitteln wird die Haut stark entfettet. Es kann zu Austrocknung, Rötung, Schuppung und Ek-zembildung kommen. Deshalb ist die Benutzung von Hautschutz-mitteln und Schutzhandschuhen (siehe Abschnitt zu PSA) sowie eine konsequente Hautpflege unverzichtbar.

Hautschutzmittel werden vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere und trockene Haut aufgetragen, auch bei Wiederauf-nahme der Tätigkeit, z. B. nach Pausen und dem Händewaschen. Die Schutzwirkung von Hautschutzmitteln ist allerdings begrenzt und kann das Tragen von Schutzhandschuhen nicht ersetzen.

Die Hautreinigung sollte so schonend wie möglich erfolgen. Meist reichen Wasser und ein wenig Flüssigseife aus.

Hautpflegemittel sollten regelmäßig nach dem Händereinigen, vor einer Arbeitspause, nach dem Arbeitsende und in der Freizeit aufgetragen werden.

Der Hand- und Hautschutzplan zeigt tätigkeitsbezogen die richti-ge Auswahl der Schutzhandschuhe, der Hautschutz-, Hautreini-gungs- und Hautpflegemittel am Arbeitsplatz (interaktives Mus-ter bei downloadcenter.bgrci.de, siehe auch Abbildung 8).

Entscheidend für die Wirksamkeit der Maßnahmen ist die re-gelmäßige und konsequente Anwendung der Hautschutz- und Hautpflegemittel.

Hand- und Hautschutzplan

Betrieb:

HandSchön

Arbeitsbereich Abfüllung Gültig ab: 01.01.2016

Arbeitsplatz/Tätigkeit Stand 5 Unterschrift

Gefährdung Schutzhand schuhe während der Arbeit

Hautschutzmittel vor der Arbeit

Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel nach der Arbeit

Verdünner MegaSchutz Flüssigseife Handfein Plus

Lack MegaSchutz Flüssigseife Handfein Plus

Fräse MegaFest Flüssigseife Handfein

Schweißen Schweißy Handfein Flüssigseife Handfein

MUSTER

Abbildung 8: Hand- und Hautschutzplan

Erste HilfeBei Kontakt von Lösemittel mit dem Auge: > Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig

spülen (mindestens 10 min), > sterilen Schutzverband anlegen, > augenärztliche Behandlung.

Bei großflächigem Hautkontakt: > Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort

ausziehen, auf Selbstschutz achten, > Haut mit viel Wasser, gegebenenfalls mit Polyethylenglykol

400 (PEG 400) spülen, > Wunden keimfrei bedecken, > für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen, > ärztliche Behandlung.

Bei Verschlucken von Lösemittel: > Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes, > für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen, > ärztliche Behandlung.

Beim Einatmen von Lösemittel: > bei Schwindel oder Benommenheit die betroffene Person an

die frische Luft bringen, bei Atemnot Sauerstoff inhalieren las-sen; bei Atemstillstand künstliche Beatmung, nach Möglich-keit mit einer Atemhilfe (z. B. Beatmungsbeutel),

> für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen, > ärztliche Behandlung.

Bildnachweis:

Die verwendeten Bilder dienen nur der Veranschaulichung. Eine Produktempfeh-lung seitens der BG RCi wird damit ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Die Abbildungen wurden freundlicherweise zur Verfügung gestellt von

Abbildungen 1 und 5: www.denios.deAbbildungen 2 und 4: www.dueperthal.comAbbildung 3: www.asecos.com

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Lösemittel KB 007

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Berufsgenossenschaft Rohstoff e und chemische Industrie

Postfach 10 14 8069004 HeidelbergKurfürsten-Anlage 6269115 Heidelbergwww.bgrci.de

Diese Schrift können Sie über den Medienshopunter medienshop.bgrci.de beziehen.

Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, Anregungen, Kritik?Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

> Schrift lich:Berufsgenossenschaft Rohstoff e und chemische industrie, Prävention, KC Präventionsprodukte und -marketing, Referat MedienPostfach 10 14 80, 69004 Heidelberg

> E-Mail: [email protected]> Kontaktformular: www.bgrci.de/kontakt-schrift en

Weitere Informationen

Merkblatt A 023: Hand- und Haut-schutz1

Merkblatt M 050: Tätigkeiten mit Gefahrstoff en 1

Merkblatt M 017: Lösemittel (DGUV information 213-072)1

medienshop.bgrci.de | downloadcenter.bgrci.de | www.bgrci.de/praevention/vision-zero | fachwissen.bgrci.de

Lernportal Gefahrstoff wissen.de

GisChem – Gefahr-stoffi nformationssys-tem Chemikalien der BG RCi und BGHM, www.gischem.de

GESTiS – Gefahrstoff -informationssystem der DGUV, www.dguv.de/ifa/GESTiS

Die Präventionsstrategie ViSiON ZERO strebt eine Arbeitswelt an, in der niemand verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Arbeitsschutz ist Teamwork!

Merkblatt M 053: Arbeitsschutzmaß-nahmen bei Tätigkei-ten mit Gefahrstoff en1

A 023

Hand- und Hautschutz

BGI 540

Allgemeine Themen 1/2014

M 050

Tätigkeiten mit Gefahrsto� en

BGI 564

Gefahrsto� e 6/2010

M 017BGI 621

Gefahrsto� e 4/2014

Lösemittel

M 053

Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrsto� en

BGI 660

Gefahrsto� e 5/2012

M 063

Gefahrsto� e 11/2013

Lagerung von Gefahrsto� en Antworten auf häu� g gestellte Fragen

Merkblatt M 063: Lagerung von Gefahr-stoff en – Antworten auf häufi g gestellte Fragen1

GiSBAU – Gefahr-stoffi nformations-system der BG BAU, www.bgbau.de/gisbau

informationsblatt: Explosionsschutz beim Umgang mit brennbaren Reinigern in der Kfz-Werkstatt, www.dguv.de/fb -holzundmetall/publikationen/dguv_infos/index.jsp

Bezugsquellen:1 medienshop.bgrci.de

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2 Buchhandel oder Freier Download unter www.baua.de (Technische Regeln)

Technische Regel für Gefahrstoff e (TRGS) 510: Lagerung von Gefahrstoff en in ortsbeweglichen Behältern2

BG Bau Berufsgenossenscha� der Bauwirtscha�

DGUV Deutsche GesetzlicheUnfallversicherungSpitzenverband

Einfaches Maßnah-menkonzept Gefahr-stoff e (EMKG), www.baua.de

IFA Institut für Arbeitsschutz derDeutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Technische Regel für Gefahrstoff e (TRGS) 600: Substitution2


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