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Landwirtschaftliches Versicherungsrecht Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung Albert...

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Landwirtschaftliches Versicherungsrecht Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung Albert Ziegler, Dipl. Ing. Agr. Produktmanager Agrar R+V Versicherung
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Page 1: Landwirtschaftliches Versicherungsrecht Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung Albert Ziegler, Dipl. Ing. Agr. Produktmanager Agrar R+V Versicherung.

Landwirtschaftliches Versicherungsrecht

Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung

Albert Ziegler, Dipl. Ing. Agr.

Produktmanager Agrar R+V Versicherung

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Inhalte

Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU

Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008)

Besonderheiten der Schadenregulierung und Problemfelder

21.08.2015Jahrestagung ARGE 2015 2

Problemfälle

Einleitung

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3Jahrestagung ARGE 2015

Die Vereinigte Tierversicherung, gegründet 1875, gehört als das älteste Unternehmen der R+V der genossenschaftlichen FinanzGruppe an.

Kurzbeschreibung R+V/VTV

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins

Monoliner: VTV betreibt ausschließlich das Tierversicherungsgeschäft

Europäischer Marktführer in der ldw. Tierversicherung

Erfahrener Partner und Spezialist auf dem Tierversicherungsmarkt

- mehr als 140 Jahre Erfahrung in der Tierversicherung -

21.08.2015

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4Jahrestagung ARGE 2015

Veränderte Rahmenbedingungen

Strukturwandel setzt sich fort

Veränderung der Betriebsgrößen

Zunahme der Spezialisierung

Steigender Fremdkapitalanteil

Auswirkungen von Basel III und Solvency

Agrarrating bei Kreditvergabe Einfluss der Risikoabsicherung auf Konditionen

Zunahme der Blankoanteile (Finanzierungsanteile ohne Absicherung) durch kapitalintensive Objekte (z.B. erneuerbare Energien)

Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. neue Haltungsverordnung für Schweine, Änderungen im Tierseuchenrecht)

Entwicklung Erzeugerpreise und Kosten (angespannte Liquiditätssituation)

fortschreitender Klimawandel Zunahme Risiko für tierhaltende Betriebe und

Pflanzenbaubetriebe Einzug neuer Schädlinge und Krankheiten

„Die asiatische Buschmücke ist nicht nur besonders aggressiv, sondern auch als Überträger des West-Nil-Virus und möglicherweise weiterer Viren bekannt. (…)Die Wissenschaftler konnten schließlich einen besiedelten Raum abstecken, der sich über rund 2.000 km² zwischen Köln und Koblenz erstreckt.“

Quelle: Presseinformation des Friedrich-Löffler-Instituts (2012)

Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft:

21.08.2015

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5Jahrestagung ARGE 2015

Die Ertragsschadenversicherung wurde von der VTV entwickelt und wird seit 1993 angeboten.

Ertragsschadenversicherung

Die EVT ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die komplette Tierproduktion des Landwirtes sowohl gegen Tierverluste als auch gegen die resultierenden Folgeschäden* finanziell abdeckt.

entschädigt sowohl Einnahmeverluste als auch steigende Kosten**.

* klassische Tierversicherungen decken ausschließlich Tierverluste ab, jedoch nicht die resultierenden Folgeschäden!

** sofern sie den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen

21.08.2015

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6Jahrestagung ARGE 2015

Die VTV ist Marktführer am deutschen Versicherungsmarkt für landwirtschaftliche Tierversicherungen:

Verteilung der Marktanteile

HelvetiaAllianz Bayr. Vers. verband

Sonstige München-

Magdeburger

Uelzener All-

gemeine

LVM

VTV

Marktvolumen:> 50 Mio. Euro

Versicherungsdichte (bei VTV):

Milchkühe über 40 %

Zuchtschweine über 30 %

Mastschweine über 20 %

Mastgeflügel über 60 %

Legehennen über 20 %

21.08.2015

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7Jahrestagung ARGE 2015

Versicherbare Gefahren gemäß § 1 Nr.2 der AVB EVT 01/2008 der VTV

Basisdeckung

„EVT-S“

Anzeigepflichtige Tierseuchen +

Unfall im Tierbestand

Zusatzdeckung „EVT-N“

Übertragbare Tierkrankheiten +

Diebstahl

Zusatzdeckung

Kontamination durch Schadstoffe

Zusatzdeckung

Aberkennung definierter

Gesundheitsstatus

spez

iell fü

r Zuc

htbe

trieb

e

21.08.2015

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8Jahrestagung ARGE 2015

Versicherbare Schäden gemäß § 1 Nr. 2 der AVB EVT 01/2008 der VTV

21.08.2015

Textauszug aus AVB § 1 Nr.2: Versicherte Schäden und Gefahren

„Landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbebetriebe, die Tierzucht und/oder tierische Veredelungswirtschaft betreiben…. können versichert werden gegen den Ertragsschaden infolge von

Tierverlusten und/oder Verminderung der tierischen Produktionsleistung

Wertminderung der tierischen Erzeugnisse

Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen

...infolge der jeweils versicherten Gefahren“

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9Jahrestagung ARGE 2015

§ 2 Nr. 2 Haftzeit

Der Versicherer haftet für den Ertragsschaden, der, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht (Haftzeit).

 (Anmerkung: Verlängerung auf 18 bzw. 24 Monate ist möglich)

§ 8 Nr. 1 Umfang der Entschädigung (Selbstbehalt)

Zu ersetzen ist der Ertragsschaden in dem versicherten Produktionsverfahren gemäß § 1 und § 2, soweit er den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt..

Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit (AVB EVT 1/2008 der VTV )

21.08.2015

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10Jahrestagung ARGE 2015

§ 11 Nr. 3 Wartezeit

3.Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 10 Nr. 1 zahlt, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.

Die Wartezeit beträgt drei Monate für Ertragsschäden infolge behördlicher Maßnahmen nach dem Tiergesundheitsgesetz, anderer im Bestand übertragbarer Tierkrankheiten, der Aberkennung eines definierten Gesundheitsstatus sowie Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe.

Derartige Ertragsschäden, deren Beginn innerhalb der Wartezeit liegt, sind auch nach Ablauf der Wartezeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für sonstige Ertragsschäden entfällt die Wartezeit.

Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit (AVB EVT 1/2008 der VTV )

21.08.2015

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11Jahrestagung ARGE 2015

Definition Unterbrechungsschaden gemäß § 3 Nr. 1 der FBUB (R+V FBUB 2008)

„Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb, sofern sich der Sachschaden…..“

Definition Ertragsschaden gemäß § 2 Nr.1 und § 3 Nr. 1 der AVB EVT 01/2008 der VTV

„Ertragsschaden ist die Verminderung des Deckungsbeitrages gemäß § 3 Nr.1 unter Berücksichtigung der fortlaufenden Kosten in dem versicherten Produktionsverfahren….“

„Versichert ist die Verminderung des Deckungsbeitrages des versicherten Produktionsverfahrens. Der Deckungsbeitrag besteht in der Differenz zwischen den proportionalen marktfähigen Leistungen und den proportionalen Spezialkosten.. Eine Verminderung des Deckungsbeitrages liegt vor bei einem Rückgang des Erlöses der produzierten marktfähigen Erzeugnisse und/oder einer Erhöhung der Kosten für die Produktion der marktfähigen Erzeugnisse.“

Unterschiede zur Sach-BU (FBU, STBU)

21.08.2015

Vor allem in der Schweineproduktion ist dieser definitorische Unterschied von großer Bedeutung. In Zeiten schlechter Erzeugerpreise, d.h. Jahre ohne Betriebsgewinn würde in der Sach-BU nur der Aufwand an fortlaufenden Kosten ersetzt.In der Ertragsschadenversicherung wird dagegen auch der steigende Verlust berücksichtigt.

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12Jahrestagung ARGE 2015

Die Methodik der Schadenermittlung ist in § 15 der AVB EVT beschrieben:

§ 15 Umfang der Feststellung der Sachverständigen

1. Die Feststellung der Sachverständigen muss, wenn beide Parteien sich hierüber nach Eintritt eines Ertragsschadens nicht anders einigen, insbesondere Folgendes ergeben:a) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens für das laufende Geschäftsjahr bis zum Beginn des Eintritts des Schadenereignisses und für das vorausgegangene Geschäftsjahr;b) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit ohne Eintritt des Schadenereignisses gestaltet hätte;c) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit infolge des Eintritts des Schadenereignisses gestaltet hat;d) ob und in welcher Weise Umstände, welche die Entschädigungspflicht des Versicherers beeinflussen, bei Feststellung des Ertragsschadens berücksichtigt worden sind.2. Die Deckungsbeitragsrechnungen sind im Sinne des § 3 aufzustellen. Dabei sind alle Kosten gesondert auszuweisen unter Kennzeichnung der während der Haftzeit fortlaufenden Kosten.

Methodik der Schadenregulierung

21.08.2015

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13Jahrestagung ARGE 2015

Abwicklung im Schadenfall - Wie erfolgt die Berechnung der Entschädigungshöhe? –

Schadenermittlung

Es wird der tatsächlich entstandene Schaden am Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes ermittelt und entschädigt.

Berechnung der Schadenhöhe: Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung auf Grundlage der biologischen

Daten (ermittelt aus Produktions- und Leistungsberichten des Betriebes) letzte Durchgänge werden ausgewertet Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum

Bei der Schadenermittlung finden alle schadenbedingten negativen und positiven Einflüsse auf das Produktionsverfahren Berücksichtigung.

21.08.2015

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14Jahrestagung ARGE 2015

Betriebliche Datengrundlage

Abwicklung im Schadenfall - Welche Schadenunterlagen werden benötigt? -

Biologische Daten der letzten drei Wirtschaftsjahre vor Schadenbeginn und ab Schadenbeginn bis Ende der Haftzeit, alternativ: Betriebszweigauswertung

Produktions- und Leistungsbericht der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für die Haftzeit, z.B. Sauenplanerauswertung

detaillierte Umsatzauskunft ab 12 Monate vor Schadenbeginn bis Haftzeitende

Aufstellung aller Aufwendungen, die dem Produktionsverfahren direkt zuzuordnen sind

Labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die den aufgetretenen Schaden nachweisen sowie alle weiteren labordiagnostischen Untersuchungsbefunde der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt

Schriftwechsel mit der Veterinärbehörde bzw. die behördlichen Anordnungen sowie den Schriftwechsel mit der Tierseuchenkasse

Erklärung zur Umsatzsteuerregelung Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenjournale, Vieh-Naturalberichte aus der steuerlichen Buchführung für die letzten drei

Wirtschaftsjahre

Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt für die Tierverluste der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für den Haftzeitraum

Fragen zum Gesundheitsstatus

21.08.2015

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15Jahrestagung ARGE 2015

Besonderheiten in der Schadenabwicklung

Die landwirtschaftliche Tierproduktion ist ein biologischer Prozess und von vielen Faktoren positivoder negativ beeinflussbar

wesentliche Einflussfaktoren Stallklima Futterqualität Futterzusammensetzung (Rationsgestaltung) Wasserqualität (technische Probleme, eigene Brunnen) Hygienemanagement Tiergesundheitsmanagement (Diagnostik, Impfprogramme, Prophylaxe,

Quarantänisierung bei der Eingliederung von Zukaufstieren….) Tierzukauf (Gesundheitsstatus und Anzahl der Herkunftsbetriebe) Fruchtbarkeitsmanagement

Eine Optimierung dieser Faktoren hat insbesondere bei krankheitsbedingten Schäden enormen Einfluss auf den Schadenverlauf und damit auch auf die Schadenhöhe.Deshalb bedeutet Schadenbearbeitung auch intensive Beratung und im Bedarfsfall Zuziehung weiterer Experten (Fachtierärzte, Fachberater …) auf Kosten des Versicherers

21.08.2015

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16Jahrestagung ARGE 2015

Problemfälle in der Schadenabwicklung

In dem Zeitraum von 1993 bis 2015 wurden insgesamt 12.507 Schäden bearbeitet und abgewickelt.Davon entfallen 5.491 auf Rinderproduktion, 5.056 auf die Schweineproduktion und 1.960 auf

Geflügel.Nur in wenigen Einzelfällen kam es zu Differenzen zwischen VU und VN und „rechtlichen“ Auseinandersetzungen.

Hauptgründe: verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit konkreter Beginn eines Schadenereignisses (nur bei krankheitsbedingten Schäden) Obliegenheitsverletzungen , nicht angezeigte Gefahrerhöhungen fehlerhafte Datengrundlagen fehlerhafte buchhalterische Abgrenzung von Kosten bei Betriebsteilungen Verstoß gegen Schadenminderungspflichten Abgrenzung schadenbedingter und nicht schadenbedingter Einflüsse auf das

Betriebsergebnis Abgrenzung versicherter Gefahren (Krankheiten nicht versichert, Meldung als

Unfallschaden)

21.08.2015

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17Jahrestagung ARGE 2015

Beispiele für „Streitfälle“

Der „Klassiker“

verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit

Milcherzeugender Betrieb meldet Schaden wegen Euterproblemen Auslöser für Meldung ist Reaktion der Molkerei auf Anzahl somatischer Zellen in der

Ablieferungsmilch (Preisabschlag und Androhung einer Abnahmesperre) im Rahmen der Schadenprüfung wird festgestellt, dass im Rahmen der Milchleistungsprüfung

seit vielen Monaten deutlich überhöhte Zellzahlen vorliegen, gemäß Sicherheitsrichtlinien für diesen Fall vorgeschriebene Milchproben mit Resistenztests

sind nicht erfolgt, d.h. gravierende Obliegenheitsverletzung in der Regel hochwirksame Schadenminderungs- und Verhütungsmaßnahmen sind nicht erfolgt

(wie Melkzeug-Zwischendesinfektion, geändertes Hygienemanagement, rechtzeitige Merzung therapieresistenter Tiere usw.)

Konsequenz: Schadenbeginn deutlich vor Meldung, d.h. Haftzeitraum beginnt wesentlich früher Obliegenheitsverletzung und Verstoß gegen Schadenminderungspflicht mit entsprechender

Auswirkung auf Schadenersatzleistung (ggf. Quotelung)

21.08.2015

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18Jahrestagung ARGE 2015

Beispiele für „Streitfälle“

Die Betriebsteilung

aus steuerlichen und/oder genehmigungsrechtlichen Gründen Aufteilung einer geschlossenen Produktionseinheit in Teilbetriebe ( Betrieb Hr. Meier, Betrieb Fr. Meier, Meier GBR)

Zuordnung insbesondere von Kosten ist manchmal eher „willkürlich“ und erfolgt mehr aufgrund steuerlicher Aspekte als aus produktionstechnischen Gegebenheiten(insbesondere Tierarztkosten, Zukaufsfuttermittel)

Datengrundlage der Teilbetriebe ist deshalb im Schadenfall nur bedingt aussagekräftig Bei der Versicherung von Betriebsteilungen deshalb Vereinbarung, dass im Schadenfall Daten

aller Betriebsteile bei der Schadenermittlung zur Verfügung gestellt und berücksichtigt werden

Konsequenz: aufwändigere/erschwerte Schadenbearbeitung ggf. Differenzen zwischen VN und VU hinsichtlich der korrekten Zuordnung Hilfsmittel Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich Futterverwertung, Detailanalyse der

Futtermittelrechnungen (Inhalte und Energiestufe und Tierbestand) und Detailanalyse der Tierarztrechnungen und Medikamentenabgabebelege (Diagnosen , Medikamente, Datum …)

21.08.2015

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19Jahrestagung ARGE 2015

Beispiele für „Streitfälle“

Regresse

VU tritt über Ertragsschadenversicherung in Vorleistung und reggressiert bei Verursachern

futtermittelbedingte Schäden (Aflatoxine, Mischfehler, Schadstoffe..) häufig erschwert durch fehlende oder unsachgemäß genommene Rückstellproben Kausalität in der Regel schwer nachweisbar

Ausfall von Lüftungsanlagen infolge technischer Mängel und fehlerhafte Installation Hinzuziehung von Sachverständigen Problem Zusammenwirken mehrerer Ursachen (Überspannung und techn. Mängel)

eigene Wasserversorgung, fehlerhafte Herstellung der Brunnenanlage falsche Konstruktion ermöglicht Einsickern von kontaminiertem Oberflächenwasser Problem direkter Nachweis der Kausalitäten

21.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015 2021.08.2015

Danke für Ihre

Aufmerksamkeit

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21Jahrestagung ARGE 2015 21.08.2015

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22Jahrestagung ARGE 2015

Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)

Ausführliches Schadenbeispiel

PRRS mit Sekundärinfektion

Schadenszenario:

800 Sauen, 27 Ferkel, 2-Wochen-Rhythmus

• Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen.• Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3.• Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%.• Die Reproduktionsrate steigt auf 45%.• Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel).• Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg.

21.08.2015

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Referenzzeitraaum Haftzeitraum Schad-wirkungEinheit Preis /

Einheit Gesamt Einheit Preis / Einheit Gesamt

Qualitätsferkel

Handelsferkel

Altsauen

Summe Erlöse

 

Schad-wirkungEinheit Preis /

Einheit Gesamt Einheit Preis / Einheit Gesamt

Sauenfutter

Ferkelfutter

JungsauenKosten

Tiergesundheit und Untersuchungen

Besamung

Wasser / Energie

Beiträge (Versicherung /

Tierseuchenkasse)Summe Kosten

Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)

Entschädigungsleistung Ausführliches Schadenbeispiel:

PRRS

3. Aus der Abweichung zwischen Referenz- und Haftzeitraum ergibt sich die Schadwirkung. Die Summe der Schadwirkungen (Schadwirkung aus Erlösen plus Schadwirkung aus Spezialkosten) ergibt den

Deckungsbeitragsverlust. Dieser wird abzüglich vereinbartem Selbstbehalt im Schadenfall entschädigt.

1. Der Haftzeitraum entspricht dem Zeitraum von Schadenereignis bis 12 Monate nach Schadenereignis. 2. Der Referenzzeitraum (= Vergleichszeitraum) ergibt sich aus den vergangenen drei Wirtschaftsjahren.

Jahrestagung ARGE 2015 21.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015

 

Schad-wirkungEinheit Preis /

Einheit Gesamt Einheit Preis / Einheit Gesamt

Qualitätsferkel

Handelsferkel

Altsauen

Summe Erlöse

Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)

Schadenszenario• Im Bestand kommt es zu

Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen.

• Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3.

• Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%.

• Die Reproduktionsrate steigt auf 45%.

• Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel).

• Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg.

Entschädigungsleistung

Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS

Proportionale Marktleistung

21.600

-

250

65 €

180 €

- -

45.000 €

1.404.000 €

1.449.000 €

15.000

3.850

310

65 €

55 €

180 €

975.000 €

211.750 €

55.800 €

1.242.550 €

- 429.000 €

+ 211.750 €

+ 10.800 €

- 206.450 €

Referenzzeitraum Haftzeitraum

2. Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum.

1. Die zur Berechnung benötigten Daten werden den eingereichten Schadenunterlagen entnommen.

3. Einheit x Preis je Einheit = Marktleistung in diesem Bereich4. Die Differenz aus gesamter Marktleistung im Referenzzeitraum zu der gesamten Marktleistung im Haftzeitraum ergibt die Schadwirkung im Marktleistungsbereich.

2421.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015

 

Referenzzeitraum Haftzeitraum Schad-wirkungEinheit Preis /

Einheit Gesamt Einheit Preis / Einheit Gesamt

Sauenfutter (13 dt / Sau) 10.400 32 € 332.800 € 10.400 32 € 332.800 € -

Ferkelfutter (35 kg / Ferkel) 7.560 37 € 279.720 € 5.670 37 € 209.790 € - 69.930 €

Kosten Jungsauenzukauf 280 350 € 98.000 € 360 350 € 126.000 € + 28.000 €

Kosten Tiergesundheit und Medikamente 800 130 € 104.000 € 800 195 € 156.000 € + 52.000 €

Besamung 800 32 € 25.600 € 800 35 € 28.000 € + 2.400 €

Wasser / Energie - - 50.000 € - - 50.000 € -

Beiträge (Versicherung / Tierseuchenkasse) - - 8.000 € - - 8.000 € -

Summe Kosten 898.120 € 910.590 € + 12.470 €

Proportionale Spezialkosten

Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)

Entschädigungsleistung

Ausführliches Schadenbeispiel: PRRSSchadenszenario• Im Bestand kommt es zu

Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen.

• Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3.

• Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%.

• Die Reproduktionsrate steigt auf 45%.

• Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel).

• Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg.

Durch analoge Vorgehensweise erhält man die Schadwirkung im Spezialkostenbereich.

2521.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015

Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)

Entschädigungsleistung

Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS

26

Soll (EUR) Ist (EUR) Schadwirkung (EUR)

Erlöse 1.449.000 1.242.550 - 206.450

- Kosten 898.120 910.590 + 12.470

= Deckungs-beitrag 550.880 331.960 - 218.920

= Ertrags-schaden 218.920

- vertraglich vereinbarter Selbstbehalt

= Gesamt-entschädigung

Schadenszenario• Im Bestand kommt es zu

Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen.

• Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3.

• Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%.

• Die Reproduktionsrate steigt auf 45%.

• Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel).

• Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg.

21.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015

Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015

2721.08.2015

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Jahrestagung ARGE 2015

Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015

2821.08.2015

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Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015

2921.08.2015

Unfall = Ausfall Lüftungsanlagen und Hitzeschäden


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