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Laesbetrieb nd · Laesbetrieb nd Hamburger Institut für Berufliche B ildung (HIBB) Jahresbericht...

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Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) Jahresbericht 2019
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Landesbetrieb

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Jahresbericht 2019

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Inhaltsverzeichnis

1. Bilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung

3. Anlagespiegel

4. Lagebericht

5. Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

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Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Bilanz

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018EUR EUR

A. AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbliche Schutzrechte und ähnlicheRechte und Werte sowie Lizenzen an solchenRechten und Werten 231.331,90 331.395,36

II. Sachanlagen1. Einbauten in Schulgebäude 4.394.529,56 3.639.614,382. Anlagen und Maschinen für Unterrichtszwecke 18.389.949,86 17.127.468,523. Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 2.832.381,77 2.541.164,914. Anlagen im Bau 3.417.454,71 1.113.738,83

29.034.315,90 24.421.986,6429.265.647,80 24.753.382,00

B. UmlaufvermögenI. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 184.862,23 245.541,592. Forderungen gegen verbundene

Unternehmen und FHH 78.229.107,76 80.224.671,71- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

einem Jahr: EUR 0,00

(Vorjahr: EUR 3.768,58)3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.867.241,18 6.757.973,66

85.281.211,17 87.228.186,96II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 14.077,21 15.133,50

85.295.288,38 87.243.320,46

C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.573.400,57 8.131.927,45123.134.336,75 120.128.629,91

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1.

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PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018EUR EUR

A. EigenkapitalI. Grundkapital 13.086.018,15 13.086.018,15II. Kapitalrücklage 3.800.000,00 3.800.000,00III. Gewinnrücklage

Andere Gewinnrücklage 58.421.180,83 53.435.363,80IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -2.605.183,33 4.985.817,03

72.702.015,65 75.307.198,98

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zumAnlagevermögen 14.037.603,97 14.443.494,18

C. RückstellungenSonstige Rückstellungen 9.108.249,97 9.166.986,11

D. Verbindlichkeiten1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.172.419,76 3.103.408,63

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einemJahr: EUR 4.172.419,76

(Vorjahr: EUR 3.103.408,63)2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen und FHH 12.122.511,44 17.580.104,50- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

Jahr: EUR 12.122.511,44

(Vorjahr: EUR 17.580.104,50)3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.926.999,59 465.352,35

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einemJahr: EUR 3.376.999,59

(Vorjahr: EUR 465.352,35)27.221.930,79 21.148.865,48

E. Rechnungsabgrenzungsposten 64.536,37 62.085,16123.134.336,75 120.128.629,91

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Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018EUR EUR

1. Umsatzerlöse 357.642.237,71 347.502.765,13

2. Sonstige betriebliche Erträge 8.898.724,98 6.650.629,39

3. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffeund für bezogene Waren -4.336.060,69 -3.467.458,86

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -20.781.485,34 -19.000.896,40

-25.117.546,03 -22.468.355,26

4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter -156.389.477,12 -153.240.437,36

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fürAltersversorgung und für Unterstützung -92.485.633,16 -76.404.115,72- davon für Altersversorgung:

EUR 76.885.479,15

(Vorjahr: EUR 61.276.295,62)

-248.875.110,28 -229.644.553,08

5. Abschreibungen

auf immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens und Sachanlagen -7.515.654,04 -6.131.900,60

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -73.932.774,82 -73.332.188,39

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.212,84 1.653,67

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -73,69 -5,00

9. Ergebnis nach Steuern 11.101.016,67 22.578.045,86

10. Abführungen an den Haushalt -13.706.200,00 -17.592.228,83

11. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.605.183,33 4.985.817,03

12. Gewinnvortrag 4.985.817,03 8.603.345,06

13. Einstellungen in Gewinnrücklagen -4.985.817,03 -8.603.345,06

14. Bilanzgewinn/-verlust -2.605.183,33 4.985.817,03

2.

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Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Entwicklung des Anlagevermögens

A n s c h a f f u n g s k o s t e n

01.01.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2019EUR EUR EUR EUR EUR

ImmaterielleVermögensgegenstände

Entgeltlich erworbeneKonzessionen, gewerblicheSchutzrechte und ähnlicheRechte und Werte sowieLizenzen an solchenRechten und Werten 1.993.546,04 75.132,72 5.393,34 68.673,84 2.005.398,26

1.993.546,04 75.132,72 5.393,34 68.673,84 2.005.398,26Sachanlagen

Einbauten inSchulgebäude 4.825.377,74 1.062.120,30 41.053,95 450,72 5.928.101,27Anlagen und Maschinen fürUnterrichtszwecke 56.853.186,63 6.496.158,44 773.608,21 2.263.007,93 61.859.945,35Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 9.573.255,22 1.214.166,94 180.634,85 144.993,00 10.823.064,01Anlagen im Bau 1.113.738,83 3.304.406,23 -1.000.690,35 0,00 3.417.454,71

72.365.558,42 12.076.851,91 -5.393,34 2.408.451,65 82.028.565,3474.359.104,46 12.151.984,63 0,00 2.477.125,49 84.033.963,60

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3.

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A b s c h r e i b u n g e n B u c h w e r t e

01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1.662.150,68 180.589,52 68.673,84 1.774.066,36 231.331,90 331.395,361.662.150,68 180.589,52 68.673,84 1.774.066,36 231.331,90 331.395,36

1.185.763,36 348.259,07 450,72 1.533.571,71 4.394.529,56 3.639.614,38

39.725.718,11 5.905.617,18 2.161.339,80 43.469.995,49 18.389.949,86 17.127.468,52

7.032.090,31 1.081.188,27 122.596,34 7.990.682,24 2.832.381,77 2.541.164,910,00 0,00 0,00 0,00 3.417.454,71 1.113.738,83

47.943.571,78 7.335.064,52 2.284.386,86 52.994.249,44 29.034.315,90 24.421.986,6449.605.722,46 7.515.654,04 2.353.060,70 54.768.315,80 29.265.647,80 24.753.382,00

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Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Lagebericht 2019

1. ZielbildDie Steuerung, Beratung und Unterstützung, und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung wurde mit der Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2007 auf das Hamburger Institut für Beruf-liche Bildung (HIBB) übertragen. Die Aufgaben des HIBB wurden 2015 um die Außerschulische Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung erweitert. Das HIBB wird als Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nach § 106 LHO geführt und ist damit eine wirt-schaftlich und organisatorisch selbständige Einheit, die dem Staatsrat der BSB unterstellt ist. Die Steuerung durch die BSB erfolgt auf Basis einer Ziel- und Leistungsvereinbarung und eines regelhaften Berichtswesens. Zugleich ist die Geschäftsführung dem Kuratorium des HIBB be-richtspflichtig. Das HIBB besteht aus 31 berufsbildenden Schulen und einer Zentrale, in der die Steuerung und Organisation, die Finanzen, der Personalbereich und die Weiterentwicklung der beruflichen Bil-dung sowie die ministeriellen Aufgaben verantwortet werden.

Der Landesbetrieb HIBB bildet den Rahmen für eine weitgehende Selbststeuerung der einzel-nen berufsbildenden Schulen und unterstützt deren qualitative Weiterentwicklung. Das HIBB nimmt gemäß § 85b Abs. 1 HmbSG folgende Aufgaben wahr:

· Beratung und Unterstützung der beruflichen Schulen,· Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die beruflichen Schulen,· Dienstaufsicht über das pädagogische Personal, soweit diese nicht gemäß § 89 Abs. 2

Satz 2 auf die Schulleitungen übertragen ist,· Abschluss der jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der zuständigen Behörde,· Aufstellung eines Wirtschaftsplans sowie die Verteilung der Einzelbudgets auf die beruf-

lichen Schulen,· Steuerung der beruflichen Schulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Clearing-

stellen, kontinuierliche Qualitätsentwicklung, Controlling und Berichtswesen,· Entscheidung über die Vorschläge an den Präses der zuständigen Behörde für die Be-

stellung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter und für die Bestellung sonstiger Lei-tungsmitglieder,

· Beratung der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte beruflicher Schulen.

Daneben ist von der Ermächtigung gemäß § 85b Abs. 2 und 3 HmbSG Gebrauch gemacht worden. Dem HIBB sind ministerielle Aufgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung übertragen worden, um die Behördenleitung bei berufsbildungspolitischen Vorhaben zu unter-stützen. Dies schließt die Beiträge, Stellungnahmen und Beantwortung zu Drucksachen, Anfra-gen und Ersuchen der Bürgerschaft ein. Außerdem nimmt das HIBB Aufsichtsfunktionen ge-genüber berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft wahr.

4.

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Darüber hinaus erfüllt das HIBB die Funktion der Obersten Landesbehörde nach dem Berufs-bildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/HwO) sowie dem Aufstiegsfortbildungsför-derungsgesetz (AFBG) und gewährleistet die Planung und Koordination von beruflichen Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen. Es entwickelt die beruflichen Förderprogramme der BSB (bzw. des HIBB) in Abstimmung mit den Partnern, um Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen be-darfsgerecht bereitzustellen. Das HIBB nimmt die Geschäftsführung für den Landesausschuss für Berufsbildung wahr. Zudem hat das HIBB die Geschäftsführung des BSB-internen ESF-Koordinierungsausschusses inne und vertritt die Angelegenheiten von BSB/HIBB im ESF-Behörden- und Begleitausschuss der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Es vertritt die Interessen Hamburgs in regionalen und überregionalen Institutionen, u.a. im Ausschuss Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz, der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung- und Forschungsförderung, dem Bundesinstitut für Berufsbil-dung und dem Arbeitskreis Berufliche Bildung der Wirtschaftsministerkonferenz. Es führt dieAufsicht über die Bildungsfreistellung inklusive der Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstal-tungen sowie über die Steuerbefreiung für Bildungszwecke gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG)und Grundsteuergesetz (GrStG).

In der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) zwischen dem HIBB und der BSB für den Zeit-raum 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden Ziele und Kriterien der Zielerreichung vereinbart zu den Schwerpunkten „Sicherung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der HIBB-Zentrale und den Schulen“ (u.a. zur Personalentwicklung, Einführung einer neuen Schulverwal-tungssoftware DiViS an berufsbildenden Schulen, Einführung von KoPers (Kooperation Perso-naldienste) sowie der Weiterentwicklung des HIBB-Haushaltswesens) und zur „Schul- und Un-terrichtsentwicklung“ (u.a. Inklusion in der beruflichen Bildung, Weiterentwicklung des Bera-tungskonzepts des HIBB, Digitalisierungsstrategie des HIBB, Einrichtung der Beruflichen Hoch-schule Hamburg). Im Bereich „Außerschulische Berufsbildung und Weiterbildung“ widmet sich das HIBB u.a. der Weiterentwicklung der Weiterbildungsstrukturen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Einführung eines Online-Verfahrens AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz). Dem Schwerpunkt „Entwicklungsfelder/Zukunftsthemen“ sind Ziele zugeordnet, die dazu dienen, dass die berufliche Bildung in Hamburg auch zukünftig flexibel und strategisch gut aufgestellt bleibt.

2. Verlauf des Geschäftsjahres 2019

a. Ausgehend von der 2015 neu geschaffenen Organisationsstruktur in der HIBB-Zentralewerden Weiterentwicklungsbedarfe aufgrund personeller und fachlicher Veränderungenbzw. neuer Prioritätensetzungen kontinuierlich realisiert. Dazu gehörten 2019 strukturelleund personelle Anpassungen im Geschäftsbereich „Personal und Finanzen“, sowie per-sonelle Veränderungen auf Leitungsebene im Geschäftsbereich „Schulentwicklung /Steuerung und Beratung“ (HI 1) und im Geschäftsbereich „Außerschulische Berufsbil-dung“ (HI 4). In HI 1 erfolgte die Nachbesetzung der Geschäftsbereichsleitung sowie derLeitung des Beratungs- und Unterstützungszentrums berufliche Schulen (BZBS), Schul-aufsichtsstellen wurden neu besetzt und in HI 4 wurden die Leitung des Referats „Berufli-che Förderprogramme“ sowie „Rechtsfragen der beruflichen Bildung“ nachbesetzt. Nach-besetzungsverfahren für vakante Schulleitungsstellen werden regelhaft zügig vollzogen.

b. Im Rahmen des Qualitätsmanagements (QM) sind mit allen Mitarbeitenden strukturelleund organisatorische Prozesse in den Geschäftsbereichen reflektiert worden mit dem Ziel,Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnis- und Prozessqualität einzuleiten. Leitbildereinzelner Geschäftsbereiche, Geschäftsprozesse und Schnittstellenklärungen wurden an-gepasst und im Rahmen des QM im QM-Handbuch erfasst. Die systematische Personal-entwicklung in Schule und Verwaltung ist wesentliche Voraussetzung zur Bewältigung despermanenten Wandels infolge des Schulentwicklungsplans, der neuen Steuerung derselbstverantworteten Schule, neuer bildungspolitischer Schwerpunktsetzungen, der Digi-talisierung oder Weiterentwicklung von Bildungsangeboten. Deswegen wurden 2019

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Maßnahmen zur Personalentwicklung weiterentwickelt. Die Überführung der Produkt-gruppe 245.01 des Einzelplans 3.1 (Geschäftsbereich HI 4) in den Wirtschaftsplan des HIBB, wurde im Rahmen einer Prüfung des Rechnungshofes thematisiert, durch die In-nenrevision geprüft und sie ist als Projekt in der ZLV verankert. 2019 sind für das Vorha-ben wichtige Weichenstellungen erfolgt und es wird in der Haushaltsaufstellung 2021/22 realisiert.

2019 hat das HIBB ein Verfahren zur Neubeantragung der Trägerzertifizierung nach Ak-kreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) erfolgreich durchge-führt. Des Weiteren erfolgte 2019 die Rezertifizierung im Rahmen der „Qualitätszentrier-ten Entwicklung in der Schulverwaltung – QZE“. Hierfür wurden 2019 alle erforderlichen Prozesse fortgeführt: Das QM ist in der HIBB-Zentrale in allen Geschäftsbereichen sys-tematisch verankert.

c. Die berufsbildenden Schulen und HIBB-Zentrale arbeiten regelhaft nach dem 2017 ver-einbarten Konzept zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung der berufsbildendenSchulen. Es verknüpft die Weiterentwicklung der Selbstverantworteten Schule, die Quali-tätsentwicklung in den berufsbildenden Schulen und Instrumente externer Evaluierungsystematisch miteinander. Jahresgespräche zwischen dem schulischen Leitungspersonalund den Schulaufsichten werden als ein wesentliches Element des neuen Steuerungs-konzepts durchgeführt. Im Sinne des Qualitätsentwicklungsprozesses wird die Umsetzungdes neuen Steuerungskonzepts überprüft, reflektiert und weiterentwickelt.

Ein 2017 eingeführtes Verfahren zur Lehrerstellenbewirtschaftung hat sich bewährt undwird zwischen HIBB-Zentrale und Schulleitungen systematisch eingesetzt und weiterent-wickelt.

Das Projekt zur Entwicklung und Erprobung von inklusiven Konzepten im Übergang Schu-le - Beruf im Rahmen des ESF-Projektes „dual & inklusiv“ wurde bis 31.07.2019 verlän-gert. Die Berufsqualifizierung wurde für Menschen mit besonderen Förderbedarfen geöff-net. Im Rahmen des ESF-Projektes „AvM-Dual: d&i“ wurde eine zielgruppengerechte Di-agnostik für neu zugewanderte Menschen mit besonderen Förderbedarfen erprobt und einUnterstützungssystem für die Inklusion neu Zugewanderter in der beruflichen Bildung so-wie die Qualifizierung der Lehrkräfte aufgebaut. Die Überführung der im ESF-Projekt „dual& inklusiv“ erprobten Maßnahmen im Bereich der dualen Ausbildung in ein regelhaftesAngebot wurde vorbereitet und nun schrittweise umgesetzt. Die Leistung Arbeitsassistenzist implementiert. Mit Stand 30.09.2019 wurden 99 Schülerinnen und Schüler durch eineArbeitsassistenz unterstützt.

Für die Berufs- und Studienorientierung (BoSo) an der gymnasialen Oberstufe wurde eineunterstützende Netzwerkstruktur erweitert und ein strukturiertes Übergangsmanagementfür Abbrecherinnen und Abbrecher aus der gymnasialen Oberstufe implementiert. EinÜbergangsmanagement für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen ander Stadtteilschule ist gewährleistet und etabliert. Die BoSo-Servicestelle arbeitet im Re-gelbetrieb. Im Rahmen der im Oktober 2015 zwischen der Bundesregierung (BMBF) undder Freien und Hansestadt Hamburg (BSB) vereinbarten Initiative „Abschluss und An-schluss – Bildungsketten bis zum Abschluss“ werden Maßnahmen im Übergang Schule –Beruf systematisch einbezogen. Sowohl die Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitungwie auch der weitere Ausbau des Modells der Praxisklassen an Stadtteilschulen wurden2019 vorbereitet.

Die zum 1. Februar 2016 als Regelangebot gestartete dualisierte Ausbildungsvorberei-tung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) wird ganztags mit integriertem Sprach-förderkonzept und integriertem Betriebspraktikum umgesetzt. Im Sommer 2019 beende-ten 724 Jugendliche den Bildungsgang. Sie wurden im Rahmen des systematischenÜbergangsmanagement durch die Jugendberufsagentur begleitet. Rund 38,1 Prozent

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(absolut 276) der Abgängerinnen und Abgänger fanden direkt nach AvM-Dual einen Aus-bildungsplatz (159), besuchen eine weiterführende Schule (62) oder beginnen eine Be-schäftigung (55). Neu zugewanderte Jugendliche, die noch keine gesicherte Perspektive haben, erhalten Beratungsangebote durch die Jugendberufsagentur (JBA). Die Implemen-tierung von AvM-Dual in den Schulen gelingt. Die Themen Sprachförde-rung/Alphabetisierung, Schulsozialarbeit, Übergangsmanagement, Lernfel-der/Bildungsplan/Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind bearbeitet worden. Seit ca. drei Jahren sind die Zahlen neu zugewanderter Jugendlicher nach Hamburg wieder deutlich rückläufig. Insgesamt nutzen im Schuljahr 2019/20 1.341 Schülerinnen und Schüler die Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Migranten (minus 248 im Vorjahresvergleich). Die Einstiegsqualifizierung für Migranten (EQ-M), die 2017 als Pilotprojekt für nicht mehr schulpflichtige junge geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren eingeführt wor-den war, wurde 2019 in gewerblich-technischen Berufen, in Dienstleistung und Handel sowie Dienstleistung und Pflege erfolgreich fortgeführt. 2019 gelang 58 Prozent der 157 EQ-M-Teilnehmenden der Übergang in Ausbildung. Im Innovationsprojekt „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18)“ bietet das HIBB in Kooperation mit der Agentur für Arbeit seit dem Schuljahr 2018/19 Ausbildungsvorbereitung für junge geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren an fünf Projektschulen an. Die Maßnahme dient analog zu AvM-Dual der beruflichen Orientierung, dem Erreichen des ersten oder mittleren Bildungsabschlusses sowie der allgemeinen und berufsbezogenen Deutschförderung.

2017 waren zusätzliche Sprachförderangebote an den Berufsschulen eingeführt worden, um neu zugewanderte Auszubildende bei der Erreichung ihrer Ausbildungsziele zu unter-stützen. Diese Angebote wurden auch 2019 aufwachsend fortgeführt. Es beinhaltet inte-grierte Angebote im Umfang von zwei Wochenstunden innerhalb der bestehenden Stun-dentafel des Berufsschulunterrichts plus zwei additive Wochenstunden in der betriebli-chen Ausbildungszeit in Absprache mit den Betrieben. Flankiert werden die Angebote durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsschullehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

Die zum Schuljahr 2017/18 eingeführten Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräf-tenachwuchsbedarfs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe greifen. Ziel ist es, noch mehr junge Menschen für das sozialpädagogische Berufsfeld zu gewinnen und gleichzeitig den hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung dieser Fachkräfte zu wahren. Die Zahl der Auszubildenden in den sozialpädagogischen Berufen ist in Hamburg 2019 auf einen neuen Höchststand gestiegen. 5.771 Schülerinnen und Schüler werden in die-sem Schuljahr in den staatlichen und privaten Schulen ausgebildet. Das sind 406 mehr als im Jahr 2018 und 1.120 mehr als im Jahr 2015.

Das HIBB hat seit 2018 in gemeinsamer Verantwortung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung an der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes gearbeitet. Es wurden alle Voraus-setzungen dafür geschaffen, dass die generalistische Pflegeausbildung seit dem 1.1.2020 realisiert werden kann. Im Sommer 2019 startete begleitend die hamburgweite Image-kampagne „Das ist Pflege“, um mehr Interessierte für das Berufsfeld zu gewinnen. Zum 1. Februar 2020 begannen die ersten drei Klassen mit 83 Pflegeschülerinnen und -schülern an der Beruflichen Schule Burgstraße. Insgesamt starteten mehr als 150 Schülerinnen und Schüler an fünf Pflegeschulen. Im Jahr 2020 werden voraussichtlich 1.200 bis 1.300 Anfängerinnen und Anfänger die Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen.

2018 wurde das HIBB damit beauftragt, die Gründung einer Beruflichen Hochschule Hamburg zur studienintegrierenden Ausbildung vorzubereiten und durchzuführen. Ziel ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. Grundlegendes Prinzip ist die Gleichrangigkeit der drei Lernorte Betrieb, Berufsschule und Hochschule. 2019 wurden wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Grün-

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dung der Hochschule im Januar 2020 erfolgen konnte. Der Ausbildungs- und Studienbe-trieb soll 2021 aufgenommen werden. Das Konzept zum Aufbau eines Qualitätsmanage-ments für die Berufliche Hochschule Hamburg überzeugte 2019 die Jury des Innovati-onswettbewerbs „InnoVet“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BHH-Projekt erreichte damit die nächste Runde des Wettbewerbs.

Die Laufzeit des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts zur Vermittlung und Integration von Studienabbrechenden „Shift.Hamburgs Pro-gramm für Studienaussteiger/innen“ wurde um weitere zwei Jahre bis 2020 verlängert. Die Verlängerung zielt u.a. auf die nachhaltige Verankerung des 2017 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung geschaffenen Netzwerkes.

d. Schulentwicklungsplanung an berufsbildenden SchulenDie Umsetzung des Schulentwicklungsplans für berufsbildende Schulen ist planmäßigumgesetzt und abgeschlossen worden. Im Ergebnis sind aus ehemals 44 berufsbildendeSchulen 31 Schulen so neu organisiert worden, dass nahverwandte Berufe, die zuvorüber verschiedene Schulen zersplittert waren, zusammengeführt wurden und die Schuleneine optimierte Größe erhielten. Alle Bildungsangebote, auch in Ausbildungsberufen mitgeringerer Ausbildungszahl wurden gesichert.

Die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen zahlreichen Neu-, Um- und Sanierungsbauten an berufsbildenden Schulen kommen gut voran. Von 2015 bis2019 wurden Baumaßnahmen im Umfang von rund 489 Mio. Euro umgesetzt. 18 der 31berufsbildenden Schulen sind bereits saniert oder neu gebaut, 10 weitere werden in denkommenden Jahren folgen. Bis 2027 wird Hamburg 725 Millionen Euro investieren. In2019 wurde u.a. die Berufliche Schule für gewerbliche Logistik und Sicherheit (BS 27)eingeweiht (Bauvolumen gesamt: 28 Mio. EURO). Zudem wurden die Berufliche SchuleAnlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (BS 13) (Kosten rund 25 Mio. EURO),die Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06) (Kosten rund21 Mio. EURO) und die Berufliche Schule Wirtschaft, Verkehrstechnik und Berufsvorberei-tung Bergedorf (BS 07) (Kosten rund 33 Mio. EURO) fertiggestellt.

3. Wirtschaftliche Ziele und Ertragslage:Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2019 haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

IST 2019 Plan 2019 TEUR TEUR

Umsatzerlöse 357.642 361.552Sonstige betriebliche Erträge 8.899 6.160Materialaufwand -25.117 -12.583Personalaufwand -248.875 -284.076Abschreibungen -7.516 -6.000Sonstige betriebliche Aufwendungen -73.933 -74.293Zinsergebnis 1 0Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11.101 -9.240Abführungen an den Haushalt -13.706 0Jahresfehlbetrag -2.605 -9.240

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3.1. Entwicklung der Erlöse sowie des Kostendeckungsgrades Die Erlöse gemäß Veranschlagung wurden summarisch fast erreicht.

Die Schülerzahlen haben sich im Vergleich der letzten fünf Jahre wie folgt entwickelt:

2019 2018 2017 2016 2015 Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag 35.798 35.811 35.385 35.630 35.577Berufsvorbereitungsschule 3.682 4.042 4.903 5.287 4.568Berufsfachschule 4.333 4.135 3.677 3.707 3.947Fachschule 3.850 3.988 4.146 4.139 4.447Berufliche Gymnasien 1.079 1.171 1.300 1.406 1.604Fachoberschule 373 441 509 558 681Berufsoberschule BOS 190 218 295 281 324

49.305 49.806 50.215 51.008 51.148

Summarisch konnte das HIBB in 2019 eine vollständige Kostendeckung erreichen.

3.2. Investitionen Realisierte Investitionen in Höhe von rund 12,2 Mio. EUR wurden als Zugänge im Anlagever-mögen gebucht. Ihre Aufteilung auf die einzelnen Bilanzposten ist aus dem Anlagenspiegel er-sichtlich.

3.3. Jahresergebnis

Die kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung des HIBB schließt mit einem Jahresfehlbe-trag von 2.605.183,33 EUR ab. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragslage wie folgt ent-wickelt:

2019 2018 +/- TEUR TEUR TEUR

Umsatzerlöse 357.642 347.503 10.139

Sonstige betriebliche Erträge 8.899 6.651 2.248

Materialaufwand -25.117 -22.469 -2.648

Personalaufwand -248.875 -229.645 -19.230

Abschreibungen -7.516 -6.132 -1.384

Sonstige betriebliche Aufwendungen -73.933 -73.332 -601

Zinsergebnis 1 2 1

Ergebnis nach Steuern 11.101 22.578 -11.477

Abführungen an den Haushalt -13.706 -17.592 3.886

Verlustübernahme aus dem Haushalt

(Betriebsmittelzuschüsse) 0 0 0

Jahresüberschuss -2.605 4.986 -7.591

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Die Veränderung der Ertragslage resultiert insbesondere aus den nachfolgenden Entwicklun-gen:

§ Die Entgelte für Leistungserbringung des Haushalts wurden im Vergleich zum Vorjahrum 10.869 TEUR erhöht. Die Erträge aus Benutzungsgebühren und –entgelten ha-ben sich um 2 TEUR erhöht und die Erträge aus Drittmitteln um 456 TEUR verringert.

§ Der Materialaufwand hat sich zum Vorjahr um 2.649 TEUR erhöht. Dies lässt sichdurch die erhöhten Aufwendungen für bezogene Leistungen im Jahresabschluss2019 erklären.

§ Der Personalaufwand hat sich um 19.231 TEUR erhöht.§ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich u.a. aufgrund erhöhter Miet-

und IT-Aufwendungen insgesamt um 601 TEUR erhöht.§ Im Berichtsjahr wurden Abführungen an den Haushalt durch das HIBB in Höhe von

13.706 TEUR vorgenommen.

3.4. Entwicklung des Eigenkapitals

Es ergibt sich folgender Eigenkapitalbestand per 31.12.2019:

Eigenkapital EUR

Grundkapital 13.086.018,15 Kapitalrücklage 3.800.000,00 Gewinnrücklage 58.421.180,83 Jahresfehlbetrag -2.605.183,33Summe 72.702.015,65

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um den Jahresfehlbetrag verrin-gert.

4. Vermögens- und FinanzlageDas langfristig gebundene Vermögen des HIBB hat sich insbesondere aufgrund von Investitio-nen in das Sachanlagevermögen um 4.508 TEUR auf 29.265 TEUR erhöht.

Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich von 95.370 TEUR um 1.501 TEUR auf 93.869 TEUR verringert. Dies resultiert insbesondere aus den um 1.991 TEUR geringeren kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und FHH.

Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt am Bilanzstichtag 14 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR).

Die Passivseite ist insbesondere durch das Eigenkapital in Höhe von 72.702 TEUR (Vorjahr: 75.307 TEUR) und das langfristige Fremdkapital in Höhe von 23.279 TEUR (Vorjahr: 16.121 TEUR) gekennzeichnet.

Das kurzfristige Fremdkapital (inklusive Rechnungsabgrenzungsposten) des HIBB beläuft sich auf 27.153 TEUR (Vorjahr: 28.699 TEUR). Der Rückgang des kurzfristigen Fremdkapitals resul-tiert im Wesentlichen in Höhe von 5.458 TEUR aus dem Rückgang kurzfristiger Verbindlichkei-ten gegenüber verbundenen Unternehmen. Gegenläufig erhöhten sich die kurzfristigen sonsti-gen Verbindlichkeiten (+ 2.912 TEUR) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-tungen (+ 1.069 TEUR).

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5. MitarbeiterDas HIBB beschäftigte im Berichtsjahr 2.187,0 Beamte (Vorjahr: 2.210,0) und 793,0 Arbeitneh-mer (Vorjahr: 811,0). Hiervon waren 1.744,0 Frauen (Vorjahr: 1.775,0) und 1.236,0 Männer (Vorjahr: 1.246,0).

Die Arbeitnehmer werden nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) entlohnt. Die Beamten werden nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) be-soldet.

Durch neue Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung trägt ab dem Haushaltsjahr 2015 der Kernhaushalt die Leistungsverpflichtungen der Landesbetriebe gegenüber den Ver-sorgungsempfängerinnen und -empfängern.

6. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDie kommenden Jahre werden durch nur schwer abschätzbare Entwicklungen und Rahmenbe-dingungen geprägt sein. Hierzu gehört nach wie vor der Zustrom von unbegleiteten Flüchtlingen und deren nach vergleichsweise kurzem Aufenthalt in Deutschland erfolgender Übergang aus den allgemeinbildenden Schulen und den ausbildungsvorbreitenden Maßnahmen des HIBB in Ausbildung und Beschäftigung. Die Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Zuge der Finanz- und Wirtschaftsentwicklung sowie im Allgemeinen wie im Besonderen für die Integration von jungen Flüchtlingen bergen erhebliche Unsicherheiten in sich.

Mehrere Aspekte führen in der HIBB-Zentrale zu neuen Prioritätensetzungen, dazu gehören neben Stellennachbesetzungen außergewöhnliche Anforderungen an die HIBB-Zentrale ange-sichts zusätzlich zu bearbeitender Schwerpunktthemen, wie beispielsweise die Umsetzung von KoPers, die Zusammenführung des HIBB-Haushaltes oder die Umsetzung einer Beruflichen Hochschule Hamburg, die Digitalisierung in der beruflichen Bildung und die Implementierung der Inklusion in der beruflichen Bildung im Regelsystem. Dies alles führt geschäftsbereichs-übergreifend zu deutlichen erweiterten Aufgabenfeldern.

Diese Herausforderungen können insbesondere auch im Kontext der Auswirkungen der CORONA-Krise nur mit einer gut funktionierenden HIBB-Verwaltung bewältigt werden. Ne-ben den verfügbaren personellen Ressourcen wirken sich hier für das HIBB als größtem Landesbetrieb der FHH produktivitätsmindernd die stark eingrenzenden Handlungsoptionen im Bereich der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung durch die Finanzbehörde sowie der Schwierigkeiten beim Rollout der KoPers-Module DP/AP und Stelle aus.

Übrige Risiken, wie z. B. das Ausfallrisiko sowie das Risiko aus Zahlungsstromschwankungen, werden für das HIBB nur als durchschnittlich angesehen. Risiken aus der aktuellen CORONA- Krise können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verlässlich bewertet werden. Neben möglichen Personalausfallrisiken können sich auch Verschiebungen von Schülerströmen ergeben, da nicht in gleichem Umfang wie bisher Übergänge in berufliche Ausbildung erwartet werden können. Daher könnten mehr Schülerinnen und Schüler im Übergangsbereich erwartet werden, was dann zu erhöhten Kosten aufgrund höherer Schülerjahreskosten in diesem Segment führen kann. Darüber hinausgehende Risiken sind erst im Zeitablauf zu bewerten.

Die erfolgreiche Optimierung der Prozesse wird als Chance der künftigen Entwicklung gesehen. Als Ergebnis des Schulentwicklungsprozesses haben berufsbildende Schulen überwiegend eine Größe erreicht, die sie in die Lage versetzt, ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Un-terrichtsangebot bereitzustellen und ihre Entwicklungsaufgaben mit angemessener Stunden-ausstattung wahrzunehmen. Sie haben eine fachlich sinnvolle Bildungsgangstruktur, die Schü-lerzahlschwankungen grundsätzlich auffangen kann und die Zusammenarbeit mit den Praxis-partnern erleichtert. Durch eine abgestimmte Leitungs- und Verwaltungsstruktur kann das rich-tige pädagogische Personal im erforderlichen Umfang beschäftigt werden. Das Personalent-

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wicklungskonzept mit systematischer Stärkung der mittleren Führungsebene wird dazu beitra-gen, in ausreichendem Maße Führungskräftenachwuchs zu generieren. Die berufsbildenden Schulen verfügen weitestgehend über moderne Räume, in denen lernfeldorientiertes, kompe-tenzorientiertes und individualisiertes Lernen ermöglicht und Förderkonzepte verwirklicht wer-den. Sie verfügen über eine Infrastruktur, die eine ganztägige Schulkultur ermöglicht und sind so ausgestattet, dass ein Lernen auf dem jeweils neuesten didaktischen Stand und – in Ab-sprache mit den Praxispartnern – auf dem neuesten fachlichen Stand stattfinden kann. Es sind damit die Voraussetzungen geschaffen, dass die berufsbildenden Schulen Orte sind, an denen alle Beteiligten mit Freude und Erfolg arbeiten und lernen können.

7. Prognosebericht7.1 Künftige Entwicklungen des HIBB in 2020 und 2021

Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sind folgende Handlungsschwerpunkte vorgesehen:

Hierzu gehören Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ergebnis-, Prozess- und Struktur-qualität in der HIBB-Zentrale:

· Instrumente zur Personalentwicklung (PE) werden im Kontext verschiedener Ziel-gruppen (HIBB-Zentrale und Schule) und PE-Phasen (von Rekrutierung bis Ausstieg)erfasst, analysiert, evaluiert und weiterentwickelt sowie zu Vorhaben der BSB unddes LI positioniert und abgestimmt. Maßnahmen zur Stärkung der mittleren Füh-rungsebene stehen dabei im Fokus.

· Die neue Schulverwaltungssoftware DiViS an berufsbildenden Schulen wird imRahmen eines abgestimmten Rolloutprozesses unter Einbindung der HIBB-Schuleneingeführt.

· Die Einführung der Module des neuen Personalverwaltungs- undPersonalabrechnungsverfahren KoPers wird fortgeführt. Als größter Landesbetriebder FHH bedeutet dies angesichts der begrenzten Personalressourcen einegewaltige Herausforderung, die entsprechende Prioritätensetzung erfordern wird.

· Mit dem Ziel eines verbesserten Wissensmanagements, einer verbesserten Kommu-nikation und zur Unterstützung von Arbeitsprozessen soll in der HIBB-Zentrale ein In-tranet entwickelt und implementiert werden.

· In der Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur (JBA) wird ein integriertesDatenbanksystem für die JBA für einen rechtskreisübergreifenden Datenaustausch inelektronischer Form entwickelt und aufgebaut. Hierdurch sollen Prozesse in der JBAdigital, effizienter und effektiver gestaltet werden.

Im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung werden folgende prioritäre Maßnahmen verfolgt:

· Die Inklusion in der beruflichen Bildung wird im Regelsystem implementiert. Dazuwerden Berufsschulen und deren Bildungsangebote schrittweise inklusiv gestaltet,eine Beratungs- und Koordinierungsstelle im HIBB etabliert und für neuzugewanderte Jugendliche mit Behinderungen wird ein ambulantesUnterstützungsystem zur Umsetzung des Rechts auf inklusive berufliche Bildungaufgebaut.

· Die Schulsozialarbeit an den berufsbildenden Schulen in Hamburg wird entwickelt.Dabei sollen schulische Beratungsaktivitäten von der Zentrale koordiniert und mitunterstützenden schulexternen Beratungseinrichtungen verzahnt werden. Einewissenschaftlichen Begleitung des Prozesses ist vorgesehen.

· Eine Strategie zur Digitalisierung in der beruflichen Bildung wird erstellt undumgesetzt. In der HIBB-Zentrale werden IT-Unterstützungsstrukturen undServiceangebote für die berufsbildenden Schulen weiterentwickelt.

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· Mit dem Ziel der studienintegrierenden Ausbildung wird eine „Berufliche HochschuleHamburg“ eingerichtet. Die Studiengänge werden 2021 den Betrieb aufnehmen.

· Das neue Pflegeberufereformgesetz wurde bis 2020 in einer behördenübergreifendenProjektstruktur mit BGV und BWFG umgesetzt; 2020 folgen weitere Schritte u.a. zurEntwicklung schulinterner Curricula, Digitalisierung sowie zur Überarbeitung derGPA-Ausbildung bzgl. des Bildungsplans.

Die wesentlichen Inhalte im Bereich der Weiterbildung und außerschulischen Berufsbildung sind:

· Die Weiterbildungsstrukturen der FHH werden in enger Kooperation mit den beteiligtenPartnern weiterentwickelt, ein online-Antragsverfahren für die Förderung nach dem Auf-stiegsfortbildungsgesetz (AFBG) wird eingerichtet, die Meisterprämie wird etabliert undweiterentwickelt.

Darüber hinaus wurden in der Drucksache 21/15570 „Sechs Jahre Jugendberufsagentur; Be-standsaufnahme, Evaluation und Weiterentwicklung“ vom 18.12.2018 Weiterentwicklungsvor-haben verankert. Dazu gehört die Einrichtung einer gemeinsamen Stelle der beteiligten Partner zur Qualitätssicherung in der Berufsorientierung in allen Hamburger Schulen.

7.2. Entwicklung der Erlöse und des Kostendeckungsgrades Durch die Einführung des Kaufmännischen Rechnungswesens wurde das HIBB in die Lage versetzt, Geschäftsvorfälle nach einem neuen abgestimmten Kontenplan differenziert und voll-ständig buchen zu können. Mit der Integration des Haushaltes des Geschäftsbereiches HI 4 in den Wirtschaftsplan des HIBB wird ab 2021 die Erlös- und Kostenstruktur des HIBB wesentlich erweitert. Damit sind wichtige Grundlagen gelegt, um in den nächsten Jahren fundierte Aussa-gen zur Entwicklung der Erlöse und des Kostendeckungsgrades treffen zu können.

7.3. Ergebnisprognose

Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet das HIBB mit höheren Leistungsentgelten entsprechend dem Wirtschaftsplan 2020 von rund 20,6 Mio. EUR. Es wird schon allein aufgrund höherer Zu-schlagsätze für Versorgung und des erzielten Tarifabschlusses – von einer weiteren starken Steigerung des Personalaufwandes ausgegangen. Gemäß Wirtschaftsplan 2020 erwartet das HIBB für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,2 Mio. EUR.

Hamburg, den 27.03.2020 Die Geschäftsführung

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F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit

der Buchführung und des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts nicht ergeben. Nach-folgend geben wir den erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wieder:

''BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Landesbetriebes Hamburger Institut für Berufliche Bildung,Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für dasGeschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich derDarstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, und die Kapitalflussrechnung - geprüft. Darüberhinaus haben wir den Lagebericht des Landesbetriebes Hamburger Institut für Berufliche Bildung,Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des§ 106 Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der dazu erlassenenVerwaltungsvorschrift VV zu § 106 LHO (VV-Landesbetriebe) und vermittelt unter Beachtungdieser maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Landesbetriebs zum 31. Dezember 2019sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage desLandesbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit demJahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen undRisiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen dieOrdnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzeordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften undGrundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sindvon dem Landesbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be-rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmungmit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweiseausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss undzum Lagebericht zu dienen.

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5.

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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und denLagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der denVorschriften des § 106 Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der dazu erlassenenVerwaltungsvorschrift VV zu § 106 LHO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass derJahresabschluss unter Beachtung dieser maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsäch-lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaftvermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie inÜbereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmthaben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsich-tigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähig-keit des Landesbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren habensie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rech-nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nichttatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge-samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 106 LHO sowie der VV-Landesbetriebe entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), diesie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-zuwendenden maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig-nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaftzur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-berichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzesfrei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lage-bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetriebes vermittelt sowie in allen wesent-lichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen inEinklang steht, den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften entspricht und die Chancen und Risikender zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unserePrüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Überein-stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal-sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul-tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sieeinzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenenwirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshand-lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichendund geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass we-sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig-keiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-nen.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internenKontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen undMaßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes-sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesell-schaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten ge-schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern an-gewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, aufder Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen-hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit desLandesbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu demSchluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerk-sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zumodifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenhei-ten können jedoch dazu führen, dass der Landesbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehrfortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälleund Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Landesbetriebes.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsori-entierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweisevollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Ver-tretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei-tung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteilzu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nichtab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich vonden zukunftsorientierten Angaben abweichen.

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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und dieZeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im in-ternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.''

Hamburg, den 8. April 2020

FIDES KemsatZweigniederlassung derFIDES Treuhand GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

(Dr. Niemann)Wirtschaftsprüfer

(Ottinger)Wirtschaftsprüferin

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gez. Dr. Niemann ppa. gez. Ottinger


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