Kulturpolitik in Deutschland
Simon Dreß, Pauline Geyer 28.10.2008
Inhalt
1) Kulturpolitik – Historischer Abriss
2) Föderalismus
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
• rechtliche Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten, Exekutive
• EU
• Bund
• Länder
• Kommunen
4) Schwierigkeiten und Probleme
5) Enquete-Kommission
6) Handlungsempfehlung
7) Vorbild Sachsen/Gesprächsrunde
1) Kulturpolitik – Historischer Abriss
Lange Tradition der Kulturförderung...
um 1800 höfische KunstförderungInstitutionalisierung künstl. Ausbildung & Denkmalpflege
...und des Föderalismus
1848 „In einem Bunde verschiedener Staaten […] ist jeder Einzelstaat ein kleiner Mittelpunkt der Kultur, der Wissenschaft und der Kunst“
bis 1871 Feudalstaaten und Reichsstädten mit je eigener Kulturpolitik
ab 1871 Deutsches Reich, Weimarer Republik = Staatenbünde
ab 1945 Geburt der föderativen Ordnung nach 2tem Weltkrieg
Kulturpolitik = Grundkonstante und „Seele des deutschen Föderalismus“
2) Föderalismus – wie war das nochmal...
Bund
Länder
Kommunen/Gemeinden
• Verhinderung von Machtkonzentration & Kompetenzbündelung
• Mehrebenensystem mit horizontaler & vertikaler Gewaltenteilung
• Aufgliederung in kleinere autonome Einheiten
• Subsidiaritätsprinzip
• Integration der Bürger
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Rechtlicher Rahmen
EU EGV Art. 151 Abs. 2
„Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung Ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“
Bund GG Art. 5 Abs. 3 „Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei.“
Länder BundesverfassungKulturhoheit der Länder
Landesverfassungen
Kulturfachgesetze
Kommunen GG Art. 28, Abs. 2
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Landesverfassungen
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Zuständigkeiten
EU • Förderung von Einrichtungen mit EU-weiter Bedeutung• Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen• Gemeinschaftsvorschriften bzgl. Binnenmarkt, internationales Wettbewerbs- und Steuerrecht, internationaler Handel
Bund • Nationaler gesetzlicher Rahmen: Urheber-, Steuer-, Vereins-, Stiftungs-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht (UWG, GWB)
Bereitstellung kultureller Infrastruktur• Förderung von Einrichtungen mit nationaler Bedeutung
(Kulturstiftung des Bundes) • Förderung speziell in den neuen Ländern • 10 % der Kulturausgaben
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Zuständigkeiten
Länder • Gesetzgebung• Überprüfung der Aufgabenerfüllung der Kommunen• Förderung von Einrichtungen mit großer Bedeutung für das Land • Ausgestaltung von Förderbedingungen • Verantwortung in schulischer und kultureller Bildung • Sicherung von Qualitätsstandards
Kommunen • Durchführung und Sicherung der kulturellen Infrastruktur• Förderung der regionalen kulturellen Einrichtungen• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements• Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Satzungsrecht
Kulturelle Öffentlichkeit = gemeindliche Öffentlichkeit
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Exekutive
EU • Ministerräte• Kommissar für Kultur
Bund • Bundeskanzleramt• Beauftragter für Kultur und Medien• Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen, Jugend, Bildung und Forschung, Wirtschaft, Technologie• Auswärtiges Amt
Länder Kultus- oder Kulturministerien
Kommunen Kulturdezernaten
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
4) Wo liegen die (Kultur-)Probleme?
Definition des Kulturbegriffs
Steigender Konkurrenzdruck - Boom der Kultureinrichtungen
Knappe Kassen, gleiche Besucherzahlen
Nachteile des föderativen Systems - Politikverflechtung, fehlende Kompetenzbündelung, Mischfinanzierung
Fehlende Konkretisierung in den Verfassungen - Freiheit, Freiwilligkeit?
Ökonomisierung - Gefahr der rein wirtschaftlich orientierten Betrachtung der Kultur
Europäisierung/Globalisierung - Zunehmender Bedarf an internationaler Orientierung, EU-Mitsprache
Medialisierung - Notwendigkeit der Anpassung an neue Medien
4) Wozu Enquete-Kommissionen?
Enquete = Untersuchung (franz.)
• Vom Bundestag eingesetzte Arbeitsgruppen
• Setzen sich aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen Sachverständigen aus dem jeweiligen Fachgebiet zusammen
• Ziel: Erarbeitung einer gemeinsamen Position zu einem Thema von gesellschaftlicher Tragweite (z.B. Globalisierung, Demographischer Wandel, Ethik und Recht in der modernen Medizin oder auch Kultur)
• Kulturkommission eingesetzt im Jahr 2003, Abschlussbericht 2007
5) Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission
• Kultur als zu förderndes Staatsziel explizit im Grundgesetz verankern (→ auf Bundesebene bereits gescheitert)
• Normierung der Kultur als Pflichtaufgabe in den Landes- und Kommunalverfassungen (→ nach Vorbild Sachsens)
• Weitere Bündelung der Aufgaben und Institutionalisierung (→ Bundesministerium für Kultur)
• Sicherung der kulturellen Infrastruktur.
1) Errichtung und Erhaltung von Kultureinrichtungen
2) Förderung von Kunst, Kultur und Kultureller Bildung
3) Initiierung und Finanzierung kultureller Veranstaltungen
4) Gestaltung von „angemessenen“ Rahmenbedingungen
Wie?
1) Herausarbeitung der Handlungsfelder
2) Festlegen von Standards
3) Gestaltung von „Verantwortungspartnerschaften“
4) Nutzung von Gestaltungsinstrumenten
5) Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission
• Kulturverwaltung: Reformprozess im Sinne des „Neuen Steuerungsmodells“ intensivieren und im Sinne des Governance-Ansatzes weiterentwickeln
• Kulturfachgesetze:
• regeln Aufgaben in den Kultursparten und führen aus dem „Freiwilligkeitscharakter“ heraus
• sorgen für Transparenz und gewisse Standards
Museen (auf Basis bereits bekannter Probleme der Sparte):
Vernetzung mit Archiven, Bibliotheken und Hochschulen
Netwerke mit anderen deutschen und internationalen Museen bilden
Digitalisierung der Sammlungsbestände
Kooperation mit privaten Sammlern
Formulierung eines klaren Auftrags (Standort, Profil, Zielgruppe)
Bund soll sich bei der EU für museale Förderungsprogramme einsetzen
Länder und Kommunen sollen regionale Museumsstrukturpläne entwerfen (und diese in die regionalen Kulturentwicklungspläne integrieren)
Prüfung neuer Rechtsformen für Museen
Sächsiches Kulturraumgesetz (von 1994)
• Kulturpflege eine Plichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise
• konkrete Rechtsverpflichtung mit detaillierten Vorgaben für den Kulturbereich
• konkrete Bindungswirkungen
• Kulturräume = Kommunen und Landkreise schließen sich zusammen um Kultur gemeinsam zu errichten und zu finanzieren (8 ländliche und 3 urbane Kulturräume)
• Vom Land kommen besondere Zuwendungen für jeden Kulturraum (stetiger, verlässlicher Mittelzufluss vom Freistaat Sachsen)
• Positiv: die gemeinsame Wahrnehumng der Aufgaben ermöglicht eine längerfristige und solide Planung als bei einzelnen Kommunen
Stichwort: Gemeinschaftlicher Kulturgestaltungsauftrag!
7) Vorbild Sachsen
Kultur ist kein Ornament.
Sie ist das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut.
Es ist Aufgabe der Politik, dieses zu sichern und zu stärken.