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Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen

Date post: 04-Feb-2016
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Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen. Bild: fotolia. BARMER GEK Hauptverwaltung , Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal. Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge: Reginald Lülf, Tel: 0800 332060 993238. AGENDA. - PowerPoint PPT Presentation
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Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen BARMER GEK Hauptverwaltung, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal Bild: fotolia Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge: Reginald Lülf, Tel: 0800 332060 993238 Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf | Seite 1
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Page 1: Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen

Korruptionspräventionin Betrieben

Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen

BARMER GEK Hauptverwaltung, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal

Bild: fotolia

Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge: Reginald Lülf, Tel: 0800 332060 993238Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 1

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AGENDA

01 ALLGEMEINES/DEFINITION/URSACHEN FÜR KORRUPTION.

02 KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFT/GRAFIKEN/INFOS.

03 MASSNAHMEN GEGEN KORRUPTION.

04 ZUWENDUNGEN, EINLADUNGEN, Bewirtungen, Nebenjobs.

05 KORRUPTIONSGEFÄHRDETE BEREICHE.

06 HINWEISGEBER/WHISTLEBLOWER/HINWEISGEBERSYSTEM.

07 REAKTIONEN BEI VERDACHT/FAZIT

08 COMPLIANCE/BEISPIEL COMPLIANCE CARD

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01 ALLGEMEINES, DEFINITION, URSACHEN

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Korruption?… so etwas machen doch nur andere! Das kann bei uns bzw. bei mir selbst gar nicht vorkommen!

Korruption? Was ist denn das überhaupt?

ALLGEMEINES

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ALLGEMEINES

Korruption gab es eigentlich „immer“ schon…

Die Römer wussten bereits wie es geht:

Manus manum lavat! („Eine Hand wäscht die andere“)

Do ut des („Ich gebe, damit Du gibst“)

Pecunia non olet („Geld stinkt nicht“)

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DEFINITIONDas Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Korruption“ wie folgt:

Den Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen:

auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten mit Eintritt oder in Erwartung eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in dienstlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen, als Funktionsträger in der Wirtschaft

kurz: „Missbrauch von anvertrauter Macht“

Rechtliche Tatbestände im Strafgesetzbuch sind u. a.:

Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Begleitdelikte wie Untreuehandlungen oder Urkundenfälschungen

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BEI DER KORRUPTION GIBT ES 2 KATEGORIEN

Die situative (spontane) Korruption:

Einzelfall-, Gelegenheits- oder Bagatellkorruption

Spontaner Willensentschluss aus der Situation heraus

Keine gezielte Planung oder Vorbereitung

Nicht auf Wiederholung angelegt

Die strukturelle (planmäßige) Korruption:

Organisierte Korruption oder Netzwerkkorruption

Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen

Wird bereits im Vorfeld bewusst geplant

Konkrete Vorbereitungshandlungen erforderlich

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Hauptursachen für die steigende Korruption lt. BKA

Wertewandel innerhalb der Gesellschaft,z. B. Abwendung von bisher anerkannten Pflicht- und Akzeptanzwerten, verstärktes Streben nach bedenkenloser Selbstentfaltung, verstärkte Orientierung an materiellen Werten

Aushöhlung des Unrechtsbewusstseins, z. B. Kompensation von Einkommensunterschieden auf unlauterem Wege

Begünstigende Organisations-Strukturen,z. B. fehlendes Unternehmensleitbild, mangelhaftes Vorbildverhalten der Führungskräfte

Unzureichende Aufsicht bzw. Kontrollen

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2 KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFTGRAFIKEN / INFOS

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KORRUPTION IN DER WIRTSCHAFT

Ca. 70 Prozent der deutschen Unternehmen beklagen materielle und immaterielle Schäden durch Korruption

Insgesamt geschätzte Schäden durch Betrug und Korruption in 3-stelliger Millionenhöhe

Nach Einschätzung von Fachleuten bleiben mehr als 90 Prozent der Verbrechen im Dunkeln

Unternehmen schalten nur in jedem 2. Fall die Staatsanwaltschaft ein, weil sie um den Ruf des Unternehmens fürchten

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Schadenshöhen Quelle: Bundeskriminalamt

Korruption: Bundeslagebild (BKA)

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Zahl der Tatverdächtigen Quelle: Bundeskriminalamt

Korruption: Bundeslagebild (BKA)

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Korruption geht uns alle an

Ausrede-Dilemma: „Wenn ich nicht zahle, tut es ein Anderer“

Korruption ist ein diffuses Phänomen: es gibt keine typische Täter-Opfer Konstellation, Opfer ist ein Dritter. Korruption behindert einen fairen Wettbewerb.

Korruption ist kein Kavaliersdelikt: Korruption führt bei Entdecken zu großen Imageschäden. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit von Organisationen und führt zu steigenden Abgaben, Beiträgen und Gebühren. Korruption führt zu sinkender Arbeitsmoral.

Konsequenzen drohen: rechtliche Verfolgung, z. B. Ausschluss ein-schlägiger Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge, Führung in sog. „Antikorruptionsregistern“. Ggf. steuer-/ und kartellrechtliche Sanktionen.

Alle Beteiligte – Geber wie Nehmer – sind Täter!

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Korruption geht uns alle an Korruption geht uns alle an

Folgende Kriterien bekämpfen Korruption wirksam:

Transparenz

Mehr-Augen-Prinzip

Ein effektives Kontrollsystem

Geregelte Zuständigkeiten

Eine offene Kommunikation mit dem Thema

Eine konsequente Dokumentation

Diese Maßnahmen nehmen der Korruption den Nährboden!

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03 MASSNAHMEN GEGEN KORRUPTION

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Konsequentes Aufklären von Korruptionsverdachtsfällen

Regelmäßige Sensibilisierung durch Anweisungen und

Schulungen

Ständige Anpassung des internen Kontrollsystems

(IKS)

Konsequente Dienst- und Fachaufsicht

Regelmäßige Risikoanalysen, Optimierung der Prozesse

ComplianceInterne Revisionen

Maßnahmen gegen Korruption

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 17

- Schaffung eines ethisch-moralischen Leitbildes als Teil der Unternehmenskultur (Verhaltenskodex: „Code of Conduct“)

- Legt Grundsätze Compliance zur Korruptionsabwehr fest- Aktualisiert die Maßnahmen zur Korruptionsprävention

- Sensibilisiert übergreifend

Ansprechperson für Korruptions-vorsorge

- Neutraler Ansprechpartner/interner Ombudsmann für Beschäftigte, Kunden, Geschäftspartner und Dritte

- Berät und sensibilisiert bei Fragen zur Korruptionsprävention

- Wahrt die Anonymität und stellt keine eigenen Ermittlungen an

Geschäftsleitung/Management

Interne Revision

- Koordinierung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen bei konkreten Anzeichen einer möglichen Korruption durch Beschäftigte

- Fokus auf Korruptionsthematik bei lfd. Revisionstätigkeit

Maßnahmen gegen Korruption

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 18

Alle

Führungskräfte- Sensibilisieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für

Korruptionsgefahren und die Korruptionsvorsorge

- Achten im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht auf mögliche Anzeichen von Korruption

- Wenden konsequent das IKS*- und Risikomanagement-verfahren an

- Schalten bei konkreten Verdachtsmomenten die Geschäftsleitung/das Management ein

- Tragen mit ihrem Handeln vorbildlich zur Korruptionsvorsorge bei

*IKS = Internes Kontrollsystem

Maßnahmen gegen Korruption

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 19

Verhaltenskodex gegen Korruption („Code of Conduct“) – Beispiel

Seien Sie Vorbild: zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass sie Korruption weder dulden noch unterstützen

Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie Ihre Geschäfts-führung und den Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge

Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bittet, so ziehen Sie eine Kollegin/einen Kollegen als Zeugen hinzu

Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann

Verhaltenskodex gegen Korruption - Muster

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Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen

Unterstützen Sie die Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie Ihre Geschäftsführung und den Ansprechpartner für Korruptionsvor-sorge bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten

Unterstützen Sie die Führungs- und Fachkräfte beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen

Verhaltenskodex gegen Korruption („Code of Conduct“) – Beispiel Verhaltenskodex gegen Korruption - Muster

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4 ZUWENDUNGEN / GESCHENKE / EINLADUNGEN / BEWIRTUNGEN /NEBENTÄTIGKEITEN

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Umgang mit Zuwendungen

Beispiele für Zuwendungen:

Sachwerte (z. B. Gutscheine, Gegenstände zum privaten Gebrauch)

Geldzuwendungen

Einladungen (u. a. Gewährung von Unterkunft, Hotelaufenthalte, Events, Reisen)

Bewirtungen (u. a. auf Messen, Events, auf sonstigen Veranstaltungen)

Dienstleistungen (u. a. Mitnahme auf Reisen, Überlassung von Fahr-/Flugkarten)

Rabatte (u. a. für Konzertkarten, für Sportevents)

Gefälligkeiten (u. a. Bevorzugung bei Privatgeschäften)

Finanzielle/materielle Zuwendungen aus genehmigungspflichtigen privaten finanziellenBeteiligungen an Unternehmen insbesondere an solchen, die Geschäftspartner sind

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Umgang mit Zuwendungen

Zuwendungen sind problematisch:

Sie können Mittel zur Beeinflussung sein, z. B. bei Verträgen

Sie wecken Erwartungen

Sie können gezielt von den „Gebern“ (Dritten) eingesetzt werden, um die „Empfänglichkeit“ bei den „Nehmern“ zu testen („anfüttern“)

Sie können Abhängigkeiten erzeugen

Sie führen zu einer Interessenkollision beim objektiven Kundenservice

Umgang mit Zuwendungen

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Umgang mit Zuwendungen

Zuwendungen sind problematisch:

Zuwendungen sind immer dann kritisch, wenn vertragliche Beziehungen zum Geber bestehen bzw. angestrebt werden

Zuwendungen nicht annehmen, wenn eine imageschädigende Wirkung droht

Empfehlung: Zuwendungen freundlich ablehnen oder ggf. alternativ einer sozialen Einrichtung spenden, z. B. Preisgelder, Zuwendungen, im Zusammenhang mit Ehrungen, Auszeichnungen, Wettbewerben, o. ä.

Umgang mit Zuwendungen

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 25

Bewirtungen können als unzulässige Einflussnahme Dritter gelten, z. B. zur Vorbereitung von Verträgen

Der berufliche Bezug muss im Vordergrund stehen und nicht das „gesellschaftliche Beiprogramm“ – wie z. B. das schöne Essen oder das Entertainment bzw. das „Begleitprogramm“

Kritisch sind z. B.

Bewirtungen in Luxus-/Gourmet-Restaurants

Veranstaltungen an Wochenenden/an Feiertagen mit Begleitung

Unkritisch sind, z. B.

Bewirtungen, wenn diese im Rahmen der gängigen Gepflogenheiten im Geschäftsleben erfolgen und eine Ablehnung als übertrieben „penibel“ oder gar als unhöflich angesehen würde Einfache Essen, Kaffee, Tee, Erfrischungen, Gebäck, Süßigkeiten usw.

Umgang mit Zuwendungen

Bild: fotolia

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 26

Umgang mit Zuwendungen

Meldung an Geschäftsleitung bei Annahme von Sachzuwendungen im Wert ab… (Betrag festlegen, z. B. ab 25 Euro)

Betragsgrenze für materielle Zuwendungen festlegen (z. B. ab 50 Euro im Kalenderjahr vom gleichen Geschäftspartner)

Genehmigung der Geschäftsleitung in Zweifelsfällen und bei Überschreitung der Betragsgrenze

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!Geldzuwendungen immer zurückweisen!

Je nach Sachlage (Geld-)Spende an gemeinnützige/soziale Einrichtung vornehmen

Keine Geschäftspartner für private Zwecke beauftragen

Um Vorteilsnahme zu vermeiden, Geschäftspartnern grundsätzlich nicht die Privatadresse geben (Achtung bei Weitergabe von Visitenkarten)

Steuer- und beitragsrechtliche Aspekte berücksichtigen

Transparenz schaffen: Entscheidungen und Zuwendungen dokumentieren

In Zweifelsfällen den Vorgesetzten/die Geschäftsleitung informieren

Umgang mit Zuwendungen

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Annahme von Zuwendungen Ja oder Nein

Annahme ist grundsätzlich möglich, sofern keine vertraglichen Beziehungen bestehen, die Betragsgrenzen eingehalten werden, es sich nicht um Geldleistungen handelt und eine Annahme keine Abhängigkeiten mit sich bringt

Annahme nicht möglich, sofern die o.a. Kriterien nicht erfüllt sind und die Möglichkeit einer mittelbaren Beeinflussung besteht / eine imageschädigende Wirkung durch negative öffentliche Reaktion droht

Im Zweifelsfall Abstimmung mit der Geschäftsleitung oder mit dem Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge bzw. („Antikorruptionsbeauftragten“) vornehmen

Umgang mit Zuwendungen – Zusammenfassung

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 29

Achtung: Nebentätigkeiten immer melden und genehmigen lassen!

Risiko: Erhalt von Aufwandsentschädigungen und Sachzuwendungen im Rahmen von genehmigten Nebentätigkeiten

Grauzone:

Nebentätigkeiten dürfen nicht als „Deckmantel“ für korruptionsrelevante Zuwendungen dienen. Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Nebenjobs

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 30

05 Korruptionsgefährdete Bereiche

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 31

Außenkontakte pflegenz. B. mit Leistungsanbietern Leistungserbringern Vertragspartnern ......

Außenkontakte pflegenz. B. mit Leistungsanbietern Leistungserbringern Vertragspartnern ......

Hausmittel bewirtschaften Leistungen bewilligen Leistungen erstatten Rechnungen prüfen Rechnungen anweisen …

Hausmittel bewirtschaften Leistungen bewilligen Leistungen erstatten Rechnungen prüfen Rechnungen anweisen …

Aufträge vergeben

Beteiligung an Verhandlungen

Beteiligung an Vertragsverhandlungen

Aufträge vergeben

Beteiligung an Verhandlungen

Beteiligung an Vertragsverhandlungen

Sensible Informationenbesitzen/bearbeiten z. B. strategische Daten vertrauliche Firmendaten

(„Betriebsgeheimnisse“) Daten, die für Dritte nicht

geeignet sind

Sensible Informationenbesitzen/bearbeiten z. B. strategische Daten vertrauliche Firmendaten

(„Betriebsgeheimnisse“) Daten, die für Dritte nicht

geeignet sind

… grundsätzlich

Prozesse bearbeiten, die bei einer Vorteilsgewährung für einen Dritten einen entsprechenden materiellen bzw. immateriellen Wert haben

… grundsätzlich

Prozesse bearbeiten, die bei einer Vorteilsgewährung für einen Dritten einen entsprechenden materiellen bzw. immateriellen Wert haben

Korruptionsgefährdet sind Bereiche, die…

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 32

GewissenhafteMitarbeiterauswahl/ggf. Personalrotation

Konsequente Anwendung der Dienst-

und Fachaufsicht

Permanente Anwendung desIKS, des Risikomanagementsystems

RegelmäßigeSensibilisierung

Absicherung

durch:

Erkennen von Risiken + Ergreifen von Maßnahmen

Korruptionsgefährdung minimieren durch…

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 33

6 Hinweisgeber/WhistleblowerHinweisgebersystem

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 34

Berechtigte Hinweise auf Unzulänglichkeiten sind keine Diffamierung oder Denunziantentum

Entsprechende interne/externe Hinweise sind als notwendiger und schützenswerter Beitrag zur Beseitigung gesetzeswidriger Zustände anzusehen

Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im BGB liegt vor

Beschäftigte sollen durch das Gesetz vor eventuellen unverhältnismäßigen Maßregelungen oder sonstigen Nachteilen seitens der Arbeitgeber geschützt werden

Hinweisgeber oder auch Whistleblower

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0

10

20

30

40

50

60

70

Mitarbeiter

Anonym

Kunden

Lieferanten

%

Quelle: Ernst & Young

Entdeckung von Korruptionsfällen

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Extra-Postkorb für Fragen und für vertrauliche/ggf. auch anonyme interne/externe Hinweise zum Thema Korruptionsprävention einrichten, z. B. Adresse des Postkorbes: „Korruptionsprävention“

Hinweis auf die Wertigkeit der Korruptionsprävention auf Internetseite der Firma geben:

Interne Lösung: ggf. Ombudsmannstelle* einrichten, z. B. beim Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge

Externe Lösung: Wahrnehmung durch externen Ombudsmann*, z. B. durch Rechtsanwalt oder durch Wirtschaftsprüfer (Vorteil: Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden)

*Rolle Ombudsmann: nimmt Brückenfunktion zwischen Hinweisgeber und dem Unternehmen wahr

Hinweisgebersystem einrichten (Beispiele)

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7 REAKTIONEN BEI VERDACHTFAZIT

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 38

Bei Anzeichen von Korruption behutsam und sensibel vorgehen:

Geschäftsführung/Management sofort informieren

Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge einschalten:

bei Beratungsbedarf, z. B. in einem Gewissenskonflikt bei schwachen, ungesicherten Verdachtsmomenten

Bei konkreten, gesicherten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten, ggf. folgende Bereiche einschalten:

interne Revision, Personalabteilung ggf. Compliance-/Anti-Fraud-Bereiche

Oben genannte Bereiche leiten anschl. die weiteren Maßnahmen ein

Reaktion bei einem Verdacht auf Korruption

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||Stand 2016 Korruptionsprävention | Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge | Reginald Lülf| Seite 39

FAZIT Kritische Selbstreflexion:

Ist meine Handlung oder Entscheidung legal?

Entspricht sie den Anweisungen und Werten unserer Firma, unserer

Korruptionsrichtlinie, unserem Verhaltenskodex gegen Korruption, unseren

Compliance-Regelungen?

Ist sie richtig und frei von persönlichen Interessen?

Hält meine Handlung oder Entscheidung einer kritischen Prüfung stand?

Führt mein Verhalten ggf. zu einer gegenseitigen Abhängigkeit nach dem Motto

„eine Hand wäscht die andere“?

Wie würde meine Handlung in einer Zeitungsmeldung wirken?

Schützt meine Handlung oder Entscheidung den guten Ruf unserer Firma?

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Definition Compliance

Compliance bedeutet das Handeln der Beschäftigten aller Ebenen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen

Vorgaben und unternehmensinternen Anweisungen und Regeln. Compliance stellt somit die Erfüllung aller internen

und externen Maßnahmen für das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens dar.

Das Wichtigste in Kürze:

Jede/r Einzelne ist für Compliance verantwortlich

Wir trennen strikt Privatinteressen von Dienstpflichten

Wir arbeiten immer so, dass unsere Arbeit jederzeit überprüft werden kann

Wir bieten niemanden einen Vorteil an und nutzen unsere Stellung nicht für persönliche Vorteile aus

Wir gehen vertraulich mit allen Daten und Informationen unseres Unternehmens/unserer Firma um

Wir behalten uns die Freiheit der Unbefangenheit und Integrität: wir gehen kritisch mit uns angebotenen

Geschenken um – im Zweifelsfall lehnen wir ab

Wir gehen verantwortungsbewusst mit den uns anvertrauten Werten um, wie z. B. den mobilen

Betriebsmitteln

Wir nutzen unser IT-System nicht für private Zwecke, z. B. den dienstlichen Internetzugang

Wir denken mit und weisen proaktiv auf erkannte Schwachstellen hin

Compliance/Beispiel einer Compliance Card

Page 41: Korruptionsprävention in Betrieben Ein Service der BARMER GEK für Unternehmen

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VIELEN DANK.


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