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KESSEL-Fettabscheider D oval NG 2, 4 und 7 zur Aufstellung in … · 2019. 3. 8. · 7 3180...

Date post: 26-Jan-2021
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EINBAU-, BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG Alles für die Entwässerung KESSEL-Fettabscheider D oval NG 2, 4 und 7 zur Aufstellung in frostfreien Räumen Ausgabe 03/2006 Sach-Nr. 010-056 Abbildung zeigt Fettabscheider NG 2 Technische Änderungen vorbehalten
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  • EINBAU-, BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNGEINBAU-, BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG

    Alles für die Entwässerung

    KESSEL-Fettabscheider D oval NG 2, 4 und 7zur Aufstellung in frostfreien Räumen

    Ausgabe 03/2006 Sach-Nr. 010-056

    Abbildung zeigt Fettabscheider NG 2

    Technische Änderungen vorbehalten

  • 3 Alles für die Entwässerung

    1. Allgemein 1.1 Verwendung ................................................................Seite 41.2 Einsatzbereich ............................................................Seite 41.3 Anlagenbeschreibung .................................................Seite 4

    2. Einbau 2.1 Installation .................................................................. Seite 42.2 Einbauvorschlag ......................................................... Seite 52.3 Maßzeichnung ............................................................ Seite 5

    3. Inbetriebnahme 3.1 Anlage in betriebsbereiten Zustand setzen ................ Seite 63.2 Einweisung, Übergabe ............................................... Seite 63.3 Übergabeprotokoll ...................................................... Seite 6

    4. Entsorgung .................................................................................................. Seite 6

    5. Wartung .................................................................................................. Seite 6

    6. Sicherheitshinweise .................................................................................................. Seite 7

    7. Zubehör 7.1 Schauglas ................................................................... Seite 87.2 Fülleinrichtung .............................................................Seite 87.3 Probenahmeeinrichtung ............................................. Seite 87.4 Ölschichtdickenmessung ............................................ Seite 87.5 Hebeanlagen .............................................................. Seite 87.6 Magnetventil ............................................................... Seite 8

    8. Ersatzteile ................................................................................................. Seite 9

    9. Garantie / Gewährleistung 9.1 Garantie ...................................................................... Seite 99.2 Berechtigte ..................................................................Seite 99.3 Gewährleistung ...........................................................Seite 109.4 Pflichten des Verarbeiters ...........................................Seite 10

    10. Anlagenpaß / Werksabnahme ................................................................................................. Seite 11

    Übergabeprotokoll ................................................................................................. Anhang

    Inhaltsverzeichnis

  • 4Alles für die Entwässerung

    1.1 Verwendung

    Tierische und pflanzliche Öle und Fet-te dürfen nicht in die öffentlichen Ent-sorgungsanlagen und in Gewässer ge-leitet werden, da sie in erkaltetem Zu-stand Querschnittsverengungen undVerstopfungen der Entsorgungsleitun-gen verursachen. Ferner entstehennach kurzer Zersetzungszeit Fettsäu-ren, die zu Geruchsbelästigungen füh-ren sowie Rohrleitungen und Bauwer-ke der Entwässerungsanlagen angrei-fen. Die erstarrte Fettschicht auf derWasseroberfläche hemmt außerdemdie notwendige Sauerstoffzufuhr beiGewässern und Kläranlagen. Die DIN1986 Teil 1 fordert die Rückhaltungschädlicher Stoffe. Aus diesen Grün-den sind Fettabscheideranlagen vor-zusehen, die entsprechend entsorgtwerden müssen.

    1.3 Anlagenbeschreibung

    Die KESSEL-Fettabscheideranlagen inovaler Ausführung bestehen aus einemSchlammfang und dem Fettabschei-der, die in einem ovalen Behälter un-tergebracht sind.Die Behälter und Einbauten bestehenaus Polyethylen (PE-HD). Die Anlagensind mit geruchsdichten Deckelhau-ben aus Duroplast 2K ausgestattet.Die glatte PE-HD-Innenwand bedarfkeiner zusätzlichen Beschichtung.

    Die Anlagen sind für eine freie Auf-stellung in Gebäuden, d.h. in frostge-schützten Räumen ausgelegt. Die Ein-haltung der max. zulässigen Bodenbe-lastung ist bauseits zu prüfen.

    Die technischen Daten finden Sie aufdem Typenschild der Anlage und im An-lagenpaß in dieser Bedienungsanlei-tung.

    1.2 Einsatzbereich

    Durch die Direktentsorgungseinrich-tung ist die Entsorgung der Fettab-scheider nahezu ohne Geruchsbe-lästigung durchführbar, da die ge-ruchsdicht verschlossene Anlage ledig-lich für die nachfolgende Kontrolleund gegebenenfalls Reinigung geöff-net werden muß. An die festinstallier-te Ensorgungsleitung, welche bis zueiner gut zugänglichen Stelle (z.B.Gebäudeaußenwand) geführt wird,kann der Schlauch des Entsorgungs-fahrzeuges angeschlossen werden.Die abgeschiedenen Fette werden di-rekt in den Entsorgungswagen ge-saugt. Damit entfällt das zeitraubendeund unhygienische Auslegen der Ent-sorgungsschläuche durch Nutz- undLagerräume (z.B. Lebensmittelberei-che). Außerdem entsteht dort keineGeruchsbelästigung.

    2.1 Installation

    Die KESSEL-Fettabscheideranlage wirdbetriebsfertig geliefert.Bitte Hinweise auf der Verpackungbeachten !

    Beim Einbau ist zu beachten:1. Die Vorschriften aus der DIN 4040und 1986 sind beim Einbau zu beach-ten !

    2. Die Anlage auf Transportschädenkontrollieren.

    3. Die Anlage in einem frostfreienRaum auf ebener Fläche waagrechtaufstellen.

    4. Die Zu- und Ablaufleitungen sindbauseits anzuschließen.Bei Fallrohren auf der Zulaufseite soll-te eine Beruhigungsstrecke von ca. 1 mLänge mit einem Gefälle von minde-stens 1:50 vorgeschaltet werden. Der Übergang vom Fallrohr in die Beruhi-

    gungsstrecke sollte mit zwei 45°-Bö-gen ausgeführt werden (siehe Einbau-vorschlag). Damit verringert sich

    die Gefahr des Leersaugens von Siphonen und Geruchverschlüssen

    der Sauerstoffeintrag und damitdie Geruchsbildung

    die Schaumbildung im Abscheider

    5. Die Entsorgungsleitung ist am Ent-sorgungsflansch anzuschließen (Flanschanschluß DN 65, PN 10, DIN2601, Lochkreis 145 mm). Am Endeder Entsorgungsleitung ist an einer fürdas Entsorgungsfahrzeug gut erreich-baren Stelle die mitgelieferte Storz-B-Kupplung (mit R 3“ Innengewinde) zumontieren. Es sind gegebenenfallsKompensatoren gegen Schallübertra-gung in die Entsorgungsleitung einzu-setzen. Diese ist gegen Rückfluß zusichern.

    6. Zur Reinigung des Fettabscheiders

    empfehlen wir im Aufstellraum einenSchlauch mit Warmwasseranschluß zuinstallieren.

    7. Wenn die Fettabscheideranlage un-terhalb der örtlich festgelegten Rück-stauebene eingebaut wird, ist gemäßDIN 1986 und DIN 4040 eine Hebean-lage nachzuschalten, falls die örtlichenSatzungen nichts anderes festlegen.

    8. Entsprechend der DIN 4040 Teil 2müssen Fettabscheideranlagen sowiederen Zu- und Ablaufleitungen ausrei-chend be- und entlüftet werden. Somitist die Zulaufleitung als Lüftungslei-tung bis über das Dach zu führen. AlleAnschlußleitungen von mehr als 5 mLänge sind gesondert zu entlüften. Istdie Zulaufleitung länger als 10 m undkeine gesondert entlüftete Anschluß-leitung vorhanden, so ist die Zulauf-leitung in Abscheidernähe mit einerzusätzlichen Lüftungsleitung zu ver-sehen.

    1. Allgemein

    2. Einbau

  • 5 Alles für die Entwässerung

    2.2 Einbauvorschlag

    2.3 Maßzeichnung

    KESSEL-Fettab-scheider D NG 4

    Storz-B-Kupplung R3

    Probenahmeein-richtung

    Fülleinrichtung fürSpül-, Füllanschluß

    Absperrschieber

    Wasseranschluß

    Entsorgungsleitung

    Bei Entsorgungswagenohne Rückfluß-sicherung Rückschlag-klappe vorsehen

    Magnetventil

    Schmutzfänger

    KESSEL-Kellerablauf„Der Universale“ mitRückstauverschluß

    KESSEL-Hebeanlage

    Schmutzwasser, das unterhalb derRückstauebene anfällt, ist der öffent-lichen Kanalisation über eine auto-matisch arbeitende Abwasserhebe-anlage rückstaufrei zuzuführen.

    Zulauf

    Ablauf

    Schlammfang

    Fettabscheideraum

    Deckel mit Schnellverschluß

    Entsorgungsanschluß

    Nenngröße Gewicht ca. kgAbscheiderSchlammfanga b h h1 h224

    17002250

    680 1420 1030 1100110010301420920

    220 l430 l

    570 l1070 l

    170 kg220 kg

    7 3180 1100103014201150 720 l 1870 l 330 kg

    DN100100150

    Abwasserinhalt

    2. Einbau

  • 6Alles für die Entwässerung

    3.1 Anlage in Betriebsbereitschaft setzen

    Die Anlage ist vor der Zuführung vonfetthaltigem Abwasser

    vollständig zu reinigen (einschließlich Zu- und Abläufe; Fest-und Grobstoffe sind zu entfernen),falls notwendig, auch leerzupumpen.

    Die gereinigte Anlage bis zum An-lagenüberlauf mit kaltem Wasser voll-füllen.

    3.2 Einweisung / ÜbergabeDie Inbetriebnahme und Einweisungwird in der Regel von einem Installa-teur durchgeführt, kann aber auch aufWunsch gegen Berechnung von einemKESSEL-Beauftragten durchgeführtwerden.

    1. Folgende Personen sollten bei derÜbergabe anwesend sein:

    Abnahmeberechtigter des BauherrnSanitärinstallateur

    Ferner empfehlen wir die Teilnahmedes

    BedienungspersonalsEntsorgungsunternehmens

    2. Vorbereitung einer Einweisung undÜbergabe:

    Sanitärinstallationen müssen durchgeführt sein

    betriebsbereite Wasserfüllung der Anlage

    3. Einweisung:Kontrolle der Anlage auf Dichtheit,

    Transport- und Montageschäden so-wie Prüfung der Leitungsverbindungen

    Der Entsorgungsvorgang ist ge-nau nach Anweisung durchzuführen.

    Die Entsorgung der Fettabschei-deranlage nur von zugelassenen Ent-sorgungsunternehmen durchführenlassen.

    Technische Änderungen vorbehalten !

    3. Im Hinblick auf die Entwicklung derBestimmungen und Kontrollen em-pfehlen wir den Betreibern die Do-kumentation aller Arbeiten und Vor-kommnisse an der Abscheideranlage.Außerdem sollten die Entsorgungs-nachweise, z.B. in Form eines Be-triebstagebuches aufbewahrt, werden.

    Bedienungsvorschriften sind in dernäheren Umgebung des Abscheidersanzubringen.

    BITTE BEACHTEN SIE:

    Das System ist vor Inbetriebnahmeund in regelmäßigen Abständen aufDichtheit zu prüfen.1. Oberflächenschutz:Die Innenwände sowie die Außen-wände sind bei jeder Entsorgung zureinigen und zu kontrollieren.

    2. Pro Jahr sind zwei Inspektionendurchzuführen. Hierfür ist die Anlagezu entsorgen und gründlich zu reini-gen. Dabei ist der Zustand desSchlammfanges sowie des Abscheide-raumes zu prüfen (innen und außen).

    3. Inbetriebnahme

    5. Wartung

    Durchführung der EntsorgungSaugwagen an Außenanschluß ankop-peln, Abscheiderinhalt ansaugenFalls erforderlich:

    Spannring lösen und Deckel abneh-men

    Behälterwände reinigen, Fettresteentfernen

    Behälterinhalt absaugenBehälter mit Wasser füllenDeckeldichtungen säubern und prü-

    fen (falls notwendig erneuern)Deckel verschließen

    Information zur Entsorgung (Absau-gung)

    Praktische Vorführung der Bedie-nungsmöglichkeiten

    4. Übergabe der Einbau- und Bedie-nungsanleitung

    5. Nach Beendigung der Einweisungist die Fettabscheideranlage wieder inbetriebsbereiten Zustand zu setzen.

    6. Erstellung des Übergabeprotokolls.

    3.3 Übergabeprotokoll(siehe Anhang)

    Achtung: Nur eine rechtzeitige Ent-sorgung der Anlage gewährleisteteine richtige Funktion.Aus diesem Grunde sollte mit einemfachkundigen Unternehmen ein Entsor-gungsvertrag abgeschlossen werden.Die Entsorgungsarbeiten sind mög-lichst während der Zeiten durchzu-führen, in denen der Betrieb ruht. Beigeöffnetem Abscheidebehälter ist miteiner Geruchsbelästigung zu rechnen.

    EntsorgungDie erste Entsorgung ist innerhalb von2-3 Wochen ab Inbetriebnahme durch-zuführen.Entleerungsintervalle:Gemäß DIN 4040 sind Fettabscheider-anlagen je nach Anfall 14-tägig, min-destens jedoch einmal pro Monat zuentleeren, wobei das Fettschichtfas-sungsvermögen der Anlage der Normentsprechend 160 mm beträgt.

    4. Entsorgung

  • 7 Alles für die Entwässerung

    6. Sicherheitshinweise

    Unfallverhütungsvorschriften beachten.

    Die gesamte Anlage darf nicht betreten werden !Bei der Entsorgung / Reinigung / Wartung ist gegebenenfalls eine geeigneteSteighilfe (z.B. Standleiter) zu verwenden.

    Bei Arbeiten am geöffneten Abscheider besteht RAUCHVERBOT wegen möglicherBiogasbildung.

    ACHTUNG RUTSCHGEFAHR:Bei Entsorgung / Reinigung / Wartung kann Fett / Wasser auf den Boden desBetriebsraumes gelangen.

    Kein Zugang für UNBEFUGTE PERSONEN.

    Keine Lagerung von Lebensmitteln (aus hygienischen Gründen).

    Der Betriebsraum ist so zu wählen, daß die Abscheideranlage gut erreicht wer-den kann, d.h. für die Entsorgung / Reinigung / Wartung muß um die Anlagesowie oberhalb ausreichend Platz vorhanden sein.

    Diese Sicherheitshinweise sind allen Bedienpersonen bekannt zu geben.

    BETRIEBSRAUM:

    BETRETEN:

    !

    !

  • 8Alles für die Entwässerung

    Eine Nachrüstung von Zubehör ist inder Regel möglich. Wir bitten Sie, da-zu Ihre Anfrage an unsere Verkaufs-abteilung, Tel. 08456/27-0, zu richten.

    7.1 SchauglasDas Schauglas dient zur Überwachungdes Fettschichtwachstums, ohne dieAnlage öffnen zu müssen (Geruchs-belästigung). Über den Schieber kannbei geschlossenem Behälter die Schei-be von innen gereinigt werden.

    7.5 HebeanlagenKESSEL bietet verschiedene Hebean-lagen in unterschiedlicher Ausführungund Leistung an, die dem Abscheidernachgeschaltet werden können.

    7.6 MagnetventilDas Absperren der Kalt- und Warm-wasserzuleitungen des Füllanschlus-ses kann anstelle von Absperrhähnendurch fernbedienbare Magnetventileerfolgen.

    7.2 FülleinrichtungZur Inbetriebnahme und nach der Ent-sorgung muß der Abscheider wiedermit Wasser gefüllt werden, bevor neu-es Schmutzwasser zuläuft. Dies kann erfolgen

    durch den Entsorgerüber angeschlossene Ablaufstellendurch eine fest installierte KESSEL-

    FülleinrichtungDie Fülleinrichtung wird bauseits amGewindeanschluß R1 an die Zuleitungangeschlossen, in welche ein Absperr-schieber anzuschließen ist. Zur Ver-meidung von Geruchsbelästigungenmuß der Geruchverschluß des Siphonsimmer einen ausreichenden Wasser-stand aufweisen.

    7.3 ProbenahmeeinrichtungKESSEL bietet verschiedene Probe-nahmeeinrichtungen zum Einbau infrostgeschützte Räume und ins Erd-reich an. Sämtliche Probenahmeein-richtungen sind geruchdicht verschlos-sen.Mit diesen Probenahmeeinrichtungenwird die Entnahme von Abwasserpro-ben aus dem gesamten Strömungs-querschnitt ermöglicht. Damit könnenAnalysen, beispielsweise entsprechendder DIN 38409, durchgeführt werden.Vor der Entnahme der Probe ist dieProbenahmeeinrichtung zu reinigen.Der Einbau und die Ausführung vonProbenahmeeinrichtungen ist nicht ein-heitlich geregelt, wird jedoch grund-sätzlich von der DIN 1986 Teil 1 ge-fordert. Bitte beachten Sie die ent-sprechenden örtlichen Bestimmungen.

    7.4 ÖlschichtmessungBei Anlagen, die nur zur Abscheidungpflanzlicher Öle eingesetzt werden,kann zur Überwachung des Ölschicht-wachstums auch eine elektronischeÖlschichtmessung mit optischer undakkustischer Warneinrichtung nach-gerüstet werden. Sondenlänge 390mm. Da das Anschlußgewinde im Ab-scheiderbehälter bereits vorgesehenist, muß die Meßsonde nur noch ein-geschraubt und im Schaltschrank an-geschlossen werden.

    Die KESSEL-Fülleinrichtung mit demfreien Auslauf erfüllt die DIN 1988,DVGW und die Ortsbestimmungen.

    7. Zubehör

  • 9 Alles für die Entwässerung

    9.1 Garantie:

    Wir gewährleisten, daß unsere Produk-te frei von Fabrikations- und Material-mängeln sind. Die Garantie beträgt 24Monate. Sie beginnt mit dem Gefahr-übergang. Für Fremderzeugnisse be-schränkt sich unsere Haftung auf dieAbtretung der uns gegen den Lieferan-ten des Fremderzeugnisses zustehen-den Gewährleistungsansprüche.Der Kunde muß unsere Lieferungenbei Ankunft unverzüglich auf Trans-portschäden untersuchen und uns vonetwaigen Schäden oder Verlusten so-fort durch eine Tatbestandsmeldungdes Spediteurs oder eine eigene, voneinem Zeugen zu bestätigende Scha-densschilderung unterrichten.Offene Mängel sind unverzüglich, spä-testens jedoch innerhalb von zwei Wo-chen nach Eingang der Lieferung,

    9.2 Berechtigte:

    (Anspruch auf Gewährleistung):Berechtigt für die Leistungen sind allezugelassenen Verarbeiter (Installateur/Bauunternehmer),sowie sie zum Zeit-punkt des Schadenfalles Mitglieder derfür ihren Betriebssitz zuständigen In-nung sind. Vereinbarungen dieser oderähnlicher Art mit Dritten bleiben hier-von unberührt. Die Abtretung von Rech-ten aus dieser Vereinbarung bedarfder Zustimmung von KESSEL.Unter diese Vereinbarung fallen nach-stehend bezeichnete, von KESSELgefertigte, gekennzeichnete und ge-lieferte Erzeugnisse:

    KESSEL-FettabscheideranlagenKESSEL-StärkeabscheiderKESSEL-Sinkstoffabscheider

    Artikel Best.Nr.

    Deckel 916901

    Sonstige Teile auf Anfrage

    Artikel Best.Nr.

    Schlauchdichtung 917201für Deckel

    Artikel Best.Nr.

    Profilschelle 917001für Deckel

    schriftlich zu erheben. Die Mängel, dieauch bei sorgfältiger Prüfung innerhalbdieser Frist nicht entdeckt werden kön-nen, sind uns unverzüglich nach Ent-deckung mitzuteilen. Nach Erhebungder Mängelrüge ist uns Gelegenheitzu geben, den Mangel an Ort und Stel-le festzustellen. Ein Verstoß gegen dievorstehenden Verpflichtungen schließtjeden Gewährleistungsanspruch aus.Im Falle des Vorliegens eines Mangelssind wir nach unserer Wahl zu einerkostenfreien Nachbesserung oder zurErsatzlieferung gegen frachtfreie Rück-gabe der mangelhaften Sache berech-tigt. Ein Recht auf Wandelung oderMinderung ist nur bei Fehlschlagen derNachbesserung oder Ersatzlieferunggegeben.Ansprüche auf Ersatz mittelbaren undunmittelbaren Schadens sind ausge-schlossen.

    8. Ersatzteile

    9. Garantie / Gewährleistung

  • 9.3 Gewährleistung:

    Entsteht dem Auftraggeber des Verar-beiters durch Verwendung o.a. Erzeug-nisse ein Schaden ausa) Fabrikationsfehlernb) Materialfehlernc) Instruktionsfehlern durch fehlerhaf-te Verlege- und Einbauanleitungend) Fehlen der vom Hersteller zugesi-cherten Eigenschaftene) einer Abweichung von den zum Zeit-punkt der Herstellung gültigen DIN-Normen, DVGW-Regeln oder allgemeingeltenden amtlichen Richtlinien, diesich aus behördlichen Bau- und Prüf-grundsätzen, Zulassungsbescheidenoder Prüfungszeugnissen ergeben,und nimmt deshalb der Auftraggeberden Verarbeiter aus Werkvertrag aufNachbesserung, Minderung oder Scha-denersatz in Anspruch, übernimmtKESSEL gegenüber dem Installateurdie nachstehenden Verpflichtungen:

    Ersatz des Rechnungsbetrages,um den der Auftraggeber des Verarbei-ters dessen Vergütung durch begrün-dete und angemessene Minderung herabgesetzt hat.

    oder

    kostenlose Ersatzlieferung frei Ver-wendungsstelle der für die Behebungdes Schadens notwendigen Produktesowie Übernahme der notwendigenAus- und Einbaukosten; für die Kosten-übernahme sind die am Ort der In-standsetzungsarbeiten zum Zeitpunktihrer Ausführung gültigen Marktpreisemaßgebend.

    KESSEL bleibt vorbehalten, den fest-gestellten Schaden selbst oder durchvon ihm zu beauftragende Unterneh-men auf eigene Kosten zu beheben.KESSEL hat dem Verarbeiter unver-züglich, jedenfalls aber innerhalb einerFrist von 7 Werktagen nach Kenntnisdes Schadensumfangszu erklären, daßer von dieser Befugnis Gebrauch ma-chen möchte. Die Gewährleistung giltinsoweit, als der Verarbeiter Verpflich-tungen aus Werkvertrag hat, die denVorschriften des Gesetzes oder derVOB/Teil B, entsprechen. Die Gewähr-leistungsfrist beginnt mit der Abnahmeder erbrachten Werkleistung, sie läuftnach BGB fünf, nach VOB/Teil B zweiJahre. Die Gewährleistungszusage giltnicht für Verschleiß.

    9.4 Pflichten des Verarbeiters:

    Zur Erfüllung des Vertragszweckes sindvom Verarbeiter als seine Obliegenhei-ten zu beachten:

    1. Einhaltung der zum Zeitpunkt derInstallation gültigen Verlege- und Ein-bauanleitungen und Beachtung der schriftlichen Angaben von KESSELzum Verwendungsbereich.

    2. Bestimmungsgemäße Montage un-ter Einhaltung der zum Zeitpunkt derVerlegung anerkannten Regeln derTechnik.

    3. Unverzügliche Vornahme aller not-wendigen Maßnahmen zur Schadens-minderung.

    4. Unverzügliche Meldung auftreten-der Schäden an KESSEL. Die Mel-

    dung ist jedenfalls innerhalb von sie-ben Werktagen nach dem Zeitpunktvorzunehmen, zu dem der Verarbeiterentdeckt hat oder hätte entdeckenmüssen, daß der Schaden aller Wahr-scheinlichkeit nach auf ein Produkt vonKESSEL zurückzuführen ist.

    5. KESSEL ist dabei mindestens einvom Schaden betroffenes Bauteil zur Untersuchung mit erkennbarem Her-stellungskennzeichen zur Verfügungzu stellen. Die schadensursächlichenTeile sind stets bis zur endgültigen Ab-wicklung des Schadens aufzubewah-ren und KESSEL auf Anforderung zuübergeben.

    6. Auf Verlangen von KESSEL schrift-liche Darstellung des Schadensfallesinnerhalb einer angemessenen Frist. Der Verarbeiter hat KESSEL auf Ver-langen Gelegenheit zu geben, vor Be-ginn von Instandsetzungsarbeiten denSchaden eigens oder durch Sachver-ständige feststellen und begutachtenlassen. Dazu hat sich KESSEL unver-züglich, jedenfalls aber innerhalb einerFrist von sieben Werktagen nach Scha-densmitteilung zu erklären. Bei Strei-tigkeiten im Zusammenhang mit die-ser Gewährleistungsvereinbarung sol-len, bevor ordentliche Gerichte ange-rufen werden, Gespräche mit dem Zielaufgenommen werden, den Streit imWege der gütlichen Einigung beizule-gen.

    9. Garantie / Gewährleistung

    10Alles für die Entwässerung

  • 16

    Anlagenpaß / Werksabnahme

    DieAnlagewurdevorVerlassendesW

    erksaufVollständigkeitundDichtheitüberprüft.

    Datum

    Name

    desPrüfers

    Mat.Bez.

    Mat.Nr./Auftr.-Nr./Fert.Datum

    Rev.Std./Werkstoff/Gewicht

    Norm/Zulasssung

    Maße

    Volumen

    Dichte

    Bezeichnung1

    Bezeichnung2

  • Übergabeprotokoll

    Bezeichnung und NG: __________________________________________________________

    Tag / Uhrzeit __________________________________________________________

    Objektbezeichung __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    Bauherr __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    Planer __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    Ausführende Sanitärfirma __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    KESSEL-Kommissions-Nr.:Abnahmeberechtigter __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    Anlagen-Betreiber __________________________________________________________Adresse __________________________________________________________Telefon / Telefax __________________________________________________________

    Übergabeperson __________________________________________________________

    Sonstige Anwesende / Sonstiges __________________________________________________________

    Die aufgeführte Inbetriebnahme und Einweisung wurde im Beisein des Abnahmeberechtigten und des Anlagenbetreibersdurchgeführt. Bitte Durchschrift ans Werk senden!

    ____________________________ ____________________________ ____________________________Ort, Datum Unterschrift Abnahmeberechtigter Unterschrift Anlagenbetreiber

  • � Rückstauverschlüsse� Hebeanlagen� Abläufe / Duschrinnen� Abscheider-Fettabscheider-Öl- /Benzin-/Koaleszenzabscheider-Stärkeabscheider-Sinkstoffabscheider

    � Kleinkläranlagen� Schächte� Regenwassernutzung

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