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Irrefiihrende Umweltwerbung - GBV · 2008-01-30 · e) Die Bedeutung der Entscheidung "Nissan" fur...

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Judith Vòlker Irrefiihrende Umweltwerbung Notwendigkeit einer wettbewerbsbezogenen und gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des lauterkeitsrechtlichen Irrefiihrungsverbots am Beispiel umweltbezogener Werbeangaben Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
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Judith Vòlker

IrrefiihrendeUmweltwerbung

Notwendigkeit einer wettbewerbsbezogenen undgemeinschaftsrechtskonformen Auslegung deslauterkeitsrechtlichen Irrefiihrungsverbotsam Beispiel umweltbezogener Werbeangaben

• Nomos VerlagsgesellschaftBaden-Baden

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Inhaltsverzeichnis

Abkiirzungsverzeichnis 23

Einlcitung - Gang der Arbeit 27

Erstes Kapitel: Die Formen der Umweltwerbung und die rechtliche Erfas-sung des Irrefiihrungsgehalts derartiger Werbeangaben 31

I. Die Formen der Umweltwerbung 31

1. Werbebegriffe mit "umwelt-" 31

2. "Bio-", "Oko-" und "Nate-" als Kurzel 32

3. "biologisch abbaubar", "grundwasserschonend", "abgasarm", "larmarm" etc. 32

4. "Frei von..."-Angaben 32

5. Umweltzeichen 32a) Óffentlich-rechtlich initiierte Umweltzeichen 33

aa) Der "Blaue Engel" 33bb) Die "Europaische Blume" 35cc) Der "Grune Punkt" 37

b) Von Verbanden vergebene Umweltzeichen 38e) Von Herstellern vergebene Umweltzeichen 38

6. Produktunabhangige Umweltwerbung 39a) Hinweiseauf innerbetrieblichen Umweltschutz 39b) Umweltsponsoring 40

II. Die rechtliche Erfassung des Irrefiihrungsgehalts der Umweltwerbung 40

1. Die Umweltwerbung und die allgemeinen Voraussetzungen des § 3 UWG 40a) Die Umweltwerbung als Wettbewerbshandlung im geschaftlichen

Verkehr 41b) Die umweltbezogene Werbeaussage als Angabe iSv. § 3 UWG 41e) Die Irrefuhrungseignung 43

aa) Die angesprochenen Verkehrskreise 43bb) Der Bedeutungsgehalt 44cc) Die Irrefuhrung eines nicht vollig unbeachtlichen Teils der

angesprochenen Verkehrskreise 45d) Die wettbewerbliche Relevanz 47e) Die Interessenabwagung 48

2. Spezielle Irrefìihrungsvorschriften fìir die Umweltwerbung 51

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Zweites Kapitel: Darstellung der bisherìgen Losungsansàtze: IrrefuhrendeUmweltwerbung in Rechtsprechung und Schrifttum 53

I. Die Grundlagen des strengen Irrefiihrungsschutzes: Die friihe BGH-Rechtsprechung zur Umweltwerbung und die Beurteilung der Werbungmit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" 54

1. Die den strengen Irrefuhrungsschutz befìirwortende BGH-Rechtsprechung 54a) Die zu beurteilenden Werbungen 54

aa) "Umweltengel" 54bb) "Aus Altpapier" 55

b) Die Entscheidungskriterien 55aa) Erhohte Irrefuhrungsgefahr 56bb) Gesteigertes Aufklarungsbedùrfhis - Aufklarende Zusatze 56

(i) Raumlicher Bezug 57(ii) Umfang der Aufklarungspflicht 57

e) Bestatigung der Strenge durch die "Zaunlasur"-Entscheidung des BGH 57

2. Die Werbung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" - eine besondere Aus-pragung des strengen Irrefuhrungsschutzes 58a) Die Rechtsprechung zur besonderen Irrefuhrungsgefahr der Werbung mit

dem "Blauen Engel" 58aa) Die Werbung mit dem "Blauen Engel" als streng zu beurteilende

Umweltwerbung 59bb) Der mogliche "amtliche Charakter" der Umweltengel-Werbung 60cc) Die Werbung mit der "Auszeichnung" mit dem "Blauen Engel" 60

b) Die Rechtsprechung zur Angabe des Vergabegrundes als ein die Irrefuh-rungsgefahr ausschliefiender aufklarender Zusatz 61aa) Die Darstellung des Vergabegrundes im Blickfang der Werbung 62bb) Uber die Angabe des Vergabegrundes hinausgehende Aufklarungser-

fordernisse 63e) Die Bedeutung der veranderten Aufmachung des "Blauen Engels" 64d) Stellungnahmen im Schrifttum zur Umweltengel-Werbung 65

aa) Mehrheitliche Zustimmung zur Strenge der Rechtsprechung 65bb) Der "amtliche Charakter" der Umweltengel-Werbung 66cc) Die Werbung mit der "Auszeichnung" mit dem "Blauen Engel" 67dd) Die Angabe des Vergabegrundes als ein die Irrefuhrungsgefahr auf-

klarender Zusatz 67

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II. Die Ausformung des "Strengeprinzips" in den instanzgerichtlichen Ent-scheidungen und im Schrifttum

1. Die Kriterien zur Bestimmung des Bedeutungsgehalts einer umweltbezogenenWerbeangabea) Das "absolute" und das "relative" Verstandnis pauschaler Umweltangaben

aa) Die "absolute" Verkehrsauffassungbb) Die "relative" Verkehrsauffassung

(i) Die 'Relativitàt' als Ausdruck einer teilweisen Umweltfreund-lichkeit 74

(ii) Die 'Relativitàt' als konkurrenzbezogene Aussage 75cc) Die Beachtlichkeit der Diskussion um das mafigebliche - "absolute"

oder "relative" - Verbraucherverstandnis 77b) Der "Signifikanzansatz" und der "HochstmaCansatz" als strenge Auspra-

gungen eines "relativen" Verkehrsverstàndnisses 78aa) Der "Signifikanzansatz" des OLG Diisseldorf 78bb) Der "Hòchstmaflansatz" des OLG Stuttgart 79cc) Das Verhaltnis von "Signifikanzansatz" und "HòchstmaBansatz 80

e) Die Vermittlung eines "absoluten" oder eines "relativen" Eindrucks durchdie Aufmachung der Werbung 82

d) Das "absolute" Verkehrsverstandnis bei "Bio"-, "Òko"- und "Natur"-Angaben 83aa) "bio" 83bb) "8ko" 86cc) "Natur" 86

e) Die Mehrdeutigkeit der verwendeten Angaben 87aa) Mehrere konkrete Deutungsmoglichkeiten 88bb) Begriffliche Diffusitat 88cc) Die Mehrdeutigkeit der Umweltangaben und die "Unklarheiten-

Regel" 89f) Der unzutreffende Gesamteindruck der Umweltvertraglichkeit 91

aa) Der Verweis auf die Rechtsprechung zum "Verschweigen wesentli-cher Tatsachen" 91

bb) Die Auflistung positiver Umwelteigenschaften 93cc) "Frei von..."-Angaben - Der "Saldierungsansatz" 93dd) Die Fortsetzung des "Saldierungsansatzes" in einer "òkobilanziellen"

Argumentation 96(i) DieÓkobilanz 96(ii) "Òkobilanzielle" Argumente iRv. § 3 UWG 97

ee) Die Vergleichbarkeit der Diskussion um die Mehrdeutigkeit vonUmweltangaben und den durch die Umweltwerbung vermittelten un-zutreffenden Gesamteindruck mit der Diskussion um die Zulassigkeitder Umweltengel-Werbung 99

g) Die Komplexitat naturwissenschaftlicher Zusammenhange 100h) Zusammenfassung 100

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2. Die Kriterien zur Bestimmung des Aufklarungserfordernisses bei umweltbe-zogenen Werbeangaben 101a) Die Begrundung des besonderen Aufklarungserfordernisses 101b) Die Moglichkeit einer die Irrefuhrungsgefahr neutralisierenden Aufkla-

rung 103e) Die Erforderlichkeit einer die Irrefuhrungsgefahr neutralisierenden Auf-

klarung 104aa) Die Zulassigkeit pauschaler Umweltangaben 104bb) Die "Umweltschonende Energie Erdgas"-Entscheidung des OLG

Stuttgart 107(i) Die Entscheidung 107(ii) Die Kritik 108

d) Die Form und der Inhalt des aufklarenden Zusatzes 109aa) Der raumliche Bezug des aufklarenden Zusatzes zur Umweltangabe 109bb) Die inhaltlichen Anforderungen an den aufklarenden Zusatz 110

e) Die Diskussion um das Bestehen von Aufklarungspflichten iiber Umwelt-nachteile im Schrifttum 112

f) Beispiele ftir Werbungen, die dem Aufklarungserfordernis entsprechen 115g) Zusammenfassung 116

3. Die Diskussion ùber die Unzulassigkeit umweltbezogener Werbung fìir be-stimmte Produktgruppen 117

4. Die Beurteilung spezieller Formen umweltbezogener Werbeangaben 119a) Die Umweltwerbung fìir Lebensmittel 119

aa) Die umweltbezogene Lebensmittelwerbung als Gesundheitswerbung 120bb) Die Sonderregelungen des LMBG 121

(i) § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG 122(ii) § 17 Abs. 1 Nr. 5 LMBG 124

cc) Die Sonderregelung der "Òko"-Verordnung 125b) Die Werbung mit dem "Grunen Punkt" 127

aa) Die Verkehrsauffassung wahrend der Einfuhrungsphase 127bb) Das gegenwartig zugrundezulegende Verkehrsverstàndnis 128

e) Die Werbung mit von Verbanden oder Unternehmen vergebenen Um-weltzeichen 130

d) Die Umweltwerbung mit Bezug auf das werbende Unternehmen 132

III. Die eigenstandigen Losungsansatze im Schrifttum 133

1. Das "Informationsgebot" Federhoff-Rinks 133

2. Das Absenken der Irrefuhrungsquote 136

3. Die "erganzende Interessenabwàgung" 137a) Die Pramissen der "erganzenden Interessenabwàgung" 138b) Der "informationstheoretische" Ansatz KeBlers 139e) Die "erganzende Interessenabwàgung" als "òkologische Instrumentalisie-

rung" des Irrefuhrungsverbots 141d) Kritik an der "òkologischen Instrumentalisierung" 142

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IV. Die hochstrichterliche Rechtsprechung seit 1994: Das "modifizierteStrengeprinzip" 142

1. Die das "modifizierte Strengeprinzip" begriindenden Entscheidungen des BGH 143a) "Unipor-Ziegel" 143b) "Umweltfreundliches Bauen" 143e) "PVC-frei" 144d) "Naturkind" 146e) "Ha-Ra" 146

2. Der Rahmen des "modifizierten Strengeprinzips" 147a) Erneute Absage an die Annahme einer "absoluten" Verkehrsauffassung 147b) Einschrankung des "Strengeprinzips" bei "Frei-von..."-Angaben 148e) Keine unsachliche Beeinflussung durch wahre Angaben 149d) Anerkennung des Informationsinteresses der Verbraucher bei gleichzeiti-

ger Ablehnung eines Informationsgebotes fìir die Umweltwerbung 149e) Unbeachtlichkeit allgemeiner auBerwettbewerblicher Wertungen 150

3. Die Kernaussagen des "modifizierten Strengeprinzips" 151a) Die Einfuhrung des "mitdenkenden" Verbrauchers 151b) Die wettbewerbsbezogene Auslegung des Irrefuhrungsverbots 153

4. Die unmittelbare Auswirkungen des "modifizierten Strengeprinzips" 153a) Zulassigkeit pauschaler Umweltangaben 154b) Absage an detaillierte Aufklarungspflichten 154e) Auswirkungen auf die mafigebliche Irrefuhrungsquote 15 5

5. SchluBbemerkung zum "modifizierten Strengeprinzip" 156

Drittes Kapitel: Vereinbarkeit der bisherigen Losungsansatze mit einer amSchutzzweck der Norm orientierten Auslegung von § 3 UWG 157

I. Die schutzzweckorientierte Auslegung des Irrefuhrungsverbots 157

1. Die geschichtliche Entwicklung des Schutzzwecks des Lauterkeitsrechts 157

2. Die Ausrichtung des Irrefuhrungsverbots anhand der Parameter funktionieren-den Wettbewerbs 158a) Die "Sozialisierung" des UWG als Begriindung fìir die Beachtlichkeit

auBerwettbewerblicher Interessen bei Auslegung des Irrefuhrungsverbots? 159b) Die Rechtsprechung zur gesundheitsbezogenen Werbung als Beispiel fìir

die Beachtlichkeit auCerwettbewerblicher Interessen fìir die Auslegungdes Irrefuhrungsverbots? 160

e) Das Argument der Deckungsgleichheit der Referenzsysteme der lauter-keitsrechtlichen Generalklauseln als Begriindung fìir die BeachtlichkeitauBerwettbewerblicher Interessen? 162

d) Ergebnis: AusschlieBliche Beachtlichkeit wettbewerbsbezogener Interes-sen bei Auslegung des Irrefuhrungsverbots 164

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IL Die Vereinbarkeit der im 2. Kapitel vorgestellten Losungsansatze mit derwettbewerbsbezogenen Auslegung von § 3 UWG 164

1. Das "Strengeprinzip" der fhihen BGH-Rechtsprechung und der Instanzgerich-te 164

2. Die Losungsansatze im Schrifttum 166a) Die Vorschlage des Absenkens der Irrefuhrungsquote und der

"òkologischen Instrumentalisierung" durch eine "erganzende Interessen-abwàgung" 166aa) Die Gleichartigkeit der beiden Vorschlage als Ansatze einer

"òkologischen Instrumentalisierung" 166bb) Der "Querschnittscharakter" des Umweltrechts als Grundlage einer

"òkologischen Instrumentalisierung"? 167cc) Unzulassigkeit der "òkologischen Instrumentalisierung" aufgrund des

Schutzzwecks des Irrefuhrungsverbots 168dd) Wettbewerbsbezogene Argumente zur Begrundung einer niedrigen Ir-

refuhrungsquote? 169ee) Ergebnis: Unhaltbarkeit der beiden Losungsansatze 171

b) Der "informationstheoretische" Ansatz KeBlers 171e) Das "Informationsgebot" 172

aa) Unbeachtlichkeit der "allgemeinen Bedeutung" des Umweltschutzesfur die Postulierbarkeit eines "Informationsgebots" 172

bb) Unbeachtlichkeit der Rechtsprechung zum "Verschweigen" von Tat-sachen fur die Postulierbarkeit eines "Informationsgebots" 173

cc) Unbeachtlichkeit der in der Lehre vom "Strengeprinzip" entwickeltenAufklàrungspflichten fur die Postulierbarkeit eines "Informations-gebots" 174

dd) Ergebnis: Absage an ein "Informationsgebot" 174

3. Das "modifizierte" Strengeprinzip der neuen BGH-Rechtsprechung 175

III. Zusammenfassung und Darstellung der Unterschiede der mit dem wett-bewerbsbezogenen Schutzzweck zu vereinbarenden Positionen 175

Viertes Kapitel: Der EinfluC gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben auf dieHaltbarkeit des "Strengeprinzips" einerseits und des "modifizierten Strenge-prinzips" andererseits 177

I. Die Notwendigkeit einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung desIrrefuhrungsverbots 179

II. Die moglkhcn AuslegungsmaBstabe: Die Irrefuhrungsrichtlinie und dasGebot der Warenverkehrsfreiheit 180

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III. Die Bedeutung der Irrefuhrungsrichtlinie fur die Auslegung von § 3UWG im allgemeinen und fìir die Haltbarkeit des "Strengeprinzips" unddes "modifizierten Strengeprinzips" im besonderen 182

1. Die Bedeutung der Irrefuhrungsrichtlinie fìir die Auslegung von § 3 UWG imallgemeinen 182a) Der einheitliche Irrefuhrungsbegriff in Art. 2 Nr. 2 Irrefuhrungsrichtlinie 183b) Die Bestimmung des einheitlichen Irrefìihrungsbegriffs des Art. 2 Nr. 2

Irrefuhrungsrichtlinie anhand des zugrundegelegten Verbraucherleitbilds 185aa) Das Verbraucherleitbild des EuGH: Der "verstandige" Verbraucher 186bb) Die Diskussion tiber den "normativen" Charakter des Verbraucher-

leitbildes des EuGH 188(i) Die Kritik am "verstandigen" Verbraucher als "unrealistisches"

Leitbild - Das "Manipulationsmodell" 188(ii) Die Erforderlichkeit des Leitbildes des "verstandigen" Verbrau-

chers fìir wettbewerbsimmanenten Verbraucherschutz - Das"Informationsmodell" 189

(iii) Die Bestatigung des Leitbildes des "verstandigen" Verbrauchersdurch die moderne Wettbewerbstheorie 191

(iv) Die Erforderlichkeit des Leitbildes des "verstandigen" Verbrau-chers fìir ein am Binnenmarktziel ausgerichtetes Irrefuhrungsver-bot 192

(v) Untrennbarkeit eines "empirischen" Schutzansatzes von einem"normativen" Schutzansatz

cc) Zwischenergebnise) Die Bedeutung der Entscheidung "Nissan" fur die Auslegung des einheit-

lichen Irrefuhrungsbegriffs des Art. 2 Nr. 2 Irrefuhrungsrichtlinie 196\aa) Die Entscheidungsgrunde und deren Interpretation durch das Schrift-

tum 196bb) Die Haltbarkeit der Entscheidungsgriinde 197

d) Die Uberpriifbarkeit eines iiber den Richtlinienstandard hinausgehendennationalen Irrefuhrungsverbots nach MaBgabe von Art. 7 Abs. 1 Irrefuh-rungsrichtlinie durch den EuGH 199

e) Die Definition des Verbraucherschutzes durch den EuGH 200aa) Die Ausrichtung notwendigen Verbraucherschutzes an den Fahigkei-

ten des "verstandigen" Verbrauchers 200bb) Die Bedeutung des Flusses von Information fìir den Verbraucher-

schutz - "Verbraucherschutz durch Information" 200cc) Keine Statuierung einer Informationsbeschaffungspflicht 203

f) Zusammenfassung der grundsatzlichen Bedeutung der Irrefuhrungsricht-linie bei Auslegung von § 3 UWG 204

2. Die Bedeutung der Irrefuhrungsrichtlinie fìir die Haltbarkeit des"Strengeprinzips" 205a) Das vom "Strengeprinzip" zugrundegelegte Bild des "naiven" Verbrau-

chers als Grund fur einen tiber die Mindestkriterien der Irrefuhrungsricht-linie hinausgehenden Verbotsstandard 206

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b) Das "Strengeprinzip" als ein mit dem fur Art. 7 Abs. 1 Irrefuhrungsricht-linie maBgebenden Ansatz des "Verbraucherschutzes durch Information"unvereinbares Verbraucherschutzkonzept 206aa) Das "Strengeprinzip" als "Verbraucherschutz durch Verbot" 207bb) Die allgemein am "Verbraucherschutz durch Verbot" geauBerte Kritik 207cc) Die Unvereinbarkeit des "Verbraucherschutzes durch Verbot" mit

dem gemeinschaftsrechtlichen Ansatz des "Verbraucherschutzesdurch Information" 208

dd) Die Bestatigung des Leitbildes des "verstandigen" Verbrauchers unddes Ansatzes des "Verbraucherschutzes durch Information" im Fallder Umweltwerbung 209

ee) Ergebnis: Keine Rechtfertigung des "Strengeprinzips" durch Art. 7Abs. 1 Irrefuhrungsrichtlinie 211

3. Exkurs: Die faktische Irrelevanz von Art. 7 Abs. 1 Irrefuhrungsrichtlinie unddie Notwendigkeit der Auslegung der nationalen Irrefìihrungsnormen unterZugrundelegung des "verstandigen" Verbrauchers 211

4. Die Bedeutung der Irrefuhrungsrichtlinie fur die Haltbarkeit des"modifizierten Strengeprinzips" 213a) Die Vereinbarkeit des vom "modifizierten Strengeprinzip" zugrundege-

legten Bildes des "mitdenkenden" Verbrauchers mit dem Leitbild des"verstandigen" Verbrauchers 213

b) Das im "modifizierten Strengeprinzip" zugrundegelegte Verbraucher-leitbild als Grand fìir einen den Mindestkriterien der Irrefuhrungsrichtli-nie entsprechenden Verbotsstandard 215

5. Zusammenfassung 215

6. Exkurs: Umsetzbarkeit von Richtlinien durch nationales Richterrecht 216

IV. Die Bedeutung des Gebots der Warenverkehrsfreiheit fur die Haltbarkeitdes "Strengeprinzips" und des "modifizierten Strengeprinzips" 218

1. Die Bedeutung der Werbung fur die Warenverkehrsfreiheit im EuropaischenBinnenmarkt 219a) Der unvollendete Binnenmarkt 219b) Die Werbung im Binnenmarkt 219e) Das Euro-Marketing 220d) Das umweltbezogene Euro-Marketing 221

2. Das Verhaltnis von Werberegelungen und Warenverkehrsfreiheit 222a) Die Beeintrachtigung der Warenverkehrsfreiheit durch Werberegelungen

im allgemeinen 222b) Die Beeintrachtigung der Warenverkehrsfreiheit durch Unterschiede zwi-

schen den nationalen Werberegelungen im besonderen 222e) Das "Strengeprinzip" als Beispiel fur eine nationale Werberegelung, die

sich erheblich von den anderen mitgliedstaatlichen Irrefuhrungsregelun-gen unterscheidet 224

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3. Die Gewahrleistung der Warenverkehrsfreiheit durch Art. 28 EGV (Art. 30a-F.) 225a) Art. 28 EGV (Art. 30 a.F.): Diskriminierungs- oder Beschrankungsver-

bot? 225b) Die grundsatzliche Eròffnung des Anwendungsbereichs von Art. 28 EGV

(Art. 30 a.F.) auf mitgliedstaatliche Lauterkeitsregelungen im allgemeinenund auf eine § 3 UWG auslegende Rechtsprechung im besonderen 226

e) Die Bestimmung von "MaBnahmen gleicher Wirkung" iSv. Art. 28 EGV(Art. 30 a.F.) 227aa) Die Bestimmung von "MaBnahmen gleicher Wirkung" nach der

"Dassonville"-Formel 227bb) Die Einschrànkung der "Dassonville'VFormel durch "Cassis de Di-

jon" 227(i) Die Einschrànkung der Warenverkehrsfreiheit zum Schutz soge-

nannter "zwingender Erfordernisse" 228(ii) Die systematische Einordnung der Priifung der "zwingenden Er-

fordernisse" 229(iii) Die VerhaltnismaBigkeitskontrolle im Rahmen der Priifung der

"zwingenden Erfordernisse" - im besonderen die "labellingdoctrine" 230

(iv)Die Anerkennung des Herkunftsstaatsprinzips durch"Dassonville" und "Cassis" 231

cc) Die Bewertung von nationalen Werberegelungen als "MaBnahmengleicher Wirkung" nach der Entscheidung "Oosthoek" 232

dd) Die Einschrànkung des "Dassonville"-Anwendungsbereichs durch"Keck" 233(i) Die Entscheidung "Keck" 234(ii) Die Unsicherheit bei der Auslegung der Entscheidung "Keck" 234(iii) Die Erforderlichkeit einer eindeutigen Auslegung der Entscheidung

"Keck" fur die Bestimmung des "Strengeprinzips" und des "modi-fizierten Strengeprinzips" als "MaBnahmen gleicher Wirkung" 235

(iv) Die Begriindungsansatze fur die Entscheidung "Keck" 236(1) "Keck" als Klarstellung der Rechtsprechung zur Warenver-

kehrsfreiheit 236(2) "Keck" als Fortsetzung einer bereits vorher erkennbaren Recht-

sprechungslinie 237(3) "Keck" als Riickbesinnung auf den Normzweck des Art. 28

EGV (Art. 30 a.F.) 238(4) "Keck" als Ausflufl des "Subsidiaritatsprinzips" 239(5) "Keck" als Aussage iiber die Regelungskompetenz 240(6) "Keck" als Akzeptanz eines "unvollkommenen Binnenmarktes"241(7) Stellungnahme 241

(v) Die Diskussion iiber die richtigen Abgrenzungskriterien im allge-meinen 244(1) Die Befurwortung der in "Keck" gewahlten Abgrenzungs-

kriterien 244

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(2) Die Kritik an den in "Keck" gewahlten Abgrenzungskriterien 245(3) Alternatiworschlag: "Spurbarkeitstest" 246(4) Stellungnahme - Befìirwortung eines erganzenden" Spiirbar-

keitskriteriums" 247(vi) Die Diskussion um die richtigen Abgrenzungskriterien bei natio-

nalen Werberegelungen im besonderen 251(1) Werberegelungen als "MaBnahmen gleicher Wirkung" iSd.

"Keck"-Kriterien 252(a) Die Werbung als "kommerzielle Hiille" der Ware? 252(b) Werberegelungen, die der EuGH als Regelung von Wa-

renmodalitaten bewertete 253(e) Werberegelungen, die der EuGH als Regelung bestimmter

Verkaufsmodalitaten bewertete 254(d) Die tatsachliche Diskrirninierungseignung von Werbere-

gelungen, die die Modalitaten des Verkaufs betreffen 254(aa)Diskriminierende Marktzugangsbehinderung durch

eine nationale Werberegelung 255(bb) Diskriminierung durch die Behinderung grenz-

uberschreitender Marketingkonzepte? 256(cc) Stellungnahme 257

(e) Nichtdiskriminierende, marktabschottende Werberege-lungen, die sich auf Verkaufsmodalitaten beziehen 259

(2) Die Erforderlichkeit der Erganzung der "Keck"-Vorgaben umein "Spurbarkeitskriterium" im Fall nichtdiskriminierender,marktabschottender Werberegelungen, die sich auf Ver-kaufsmodalitaten beziehen 260

d) Das "Strengeprinzip" - Eroffnung des Anwendungsbereichs von Art. 28EGV (Art. 30 a.F.) 261

e) Das "modifizierte Strengeprinzip" - keine Eroffnung des Anwendungsbe-reichs von Art. 28 EGV (Art. 30 a.F.) 263

4. Das "Strengeprinzip" gemessen an "Cassis" 264a) Verbraucherschutz als "zwingendes Erfordernis 265b) Umweltschutz als "zwingendes Erfordernis" 265e) Lauterkeit des Handelsverkehrs als "zwingendes Erfordernis" 267

5. Ùberprufbarkeit nationaler MaBnahmen anhand von Art. 28 EGV (Art 30 a.F.)bei rein inlandischen Sachverhalten - das Problem der Inlanderdiskriminie-rung 269

6. Zusammenfassung 271

V. Ergebnis 274

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Funftes Kapitel: Anwendung der Ergebnisse auf einzelne Fallbeispiele 277

I. Die Werbung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" 277

1. Die Angabe des Vergabegrundes 277

2. Die "Auszeichnung" mit dem "Blauen Engel" und der "amtliche Charakter"des Umweltzeichens 279

IL Die Werbung mit dem "Grunen Punkt" 280

III. "Absolute" Verkehrsvorstellungen 281

1. Die "absolute" Aufmachung einer Werbung 281

2. Die"Absolutheit"der"Bio-","Òko-"und"Natur-"Werbung 282

IV. Vorstellungen eines "HochstmaBes" an Umweltvertraglichkeit 283

V. Die Vermittlung eines unzutreffenden Gesamteindrucks 283

1. "Frei von..."-Angaben 284

2. Die "òkobilanzielle" Argumentation 285

3. Die Schlagwortwerbung ohne aufklarenden Zusatz 286

VI. Die Mehrdeutigkeit der umweltbezogenen Angaben 287

VII. Das Werbeverbot fur bestimmte Produktgruppen 288

Vili . Die naturwissenschaftliche Komplexitat der Umweltangaben 289

IX. Besondere Irrefuhrungsgefahren auch fur den "mitdenkenden" Verbrau-cher 290

X. SchluBbemerkung 290

Literaturverzeichnis 293

Stichwortverzeichnis 311

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