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Inhalte und Konsequenzen gesetzlicher Änderungen im … · 2014-03-18 · Stärkung der...

Date post: 17-Sep-2018
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www.nlga.niedersachsen.de Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 Inhalte und Konsequenzen gesetzlicher Änderungen im Bereich Krankenhaushygiene und Patientensicherheit Dr. M. Pulz 1. Lüneburger Hygienetag 19.02.2014
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www.nlga.niedersachsen.de

Roesebeckstr. 4-6

30449 Hannover

Fon 0511/4505-0

Fax 0511/4505-140

Inhalte und Konsequenzen gesetzlicher Änderungen im

Bereich Krankenhaushygiene und Patientensicherheit

Dr. M. Pulz

1. Lüneburger Hygienetag

19.02.2014

Empfehlungen

Studien

Erkenntnisse Umsetzung

Fachliche

Verantwortung

Staatliche

Verantwortung

Feil, 2012

Studien

Surveillance

Staatliche

Verantwortung

Erkenntnisse

Empfehlungen

Umsetzung

Fachliche

Verantwortung

Unabhängigkeit Verbindlichkeit

Unterstützung Überwachung Grundgedanke:

eigenverantwortliches Handeln

der Einrichtungen

Feil, 2012

Wesentliche Ergänzungen im IfSG seit 4.8.2011

Neufassung des § 23 IfSG

Verordnungspflicht für die Länder bis 31.03.2012

Inhalte des neuen § 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen/Länder

Einrichtung der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert Koch-Institut zur Erstellung allgemeiner Grundsätze zur Diagnostik und antimikrobiellen Therapie

Stand der medizinischen Wissenschaft muss eingehalten werden (Empfehlungen von KRINKO und ART-Kommission haben verbindlichen Charakter)

Verstärkte Durchsetzung krankenhaushygienischer Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen (Bußgeldbewährung einzelner Vorschriften)

Antibiotika-Verbrauch muss fortlaufend erfasst und bewertet werden

Schlussfolgerungen aus Aufzeichnungen erforderlich

Zentrale Erfassung der gemeldeten Häufungen nosokomialer Ausbrüche

Hygienepläne auch für Praxen humanmedizinische Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden (Verordnungsermächtigung für die Länder)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird verpflichtet

(SGB V, § 137 Abs. 1a und 1b)

in seinen Richtlinien geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der

Hygienequalität vorzugeben

Darin sollen Indikatoren zur Messung der Hygienequalität festgelegt

werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in

den Krankenhäusern ermöglichen

Aqua-Institut prüft, welche Indikatoren zur Veröffentlichung im

Qualitätsbericht der Krankenhäuser geeignet sind

Gesetzliche

Systematik

KRINKO

Empfehlungen NMedHygVO

IfSG Leiter von Einrichtungen

haben sicherzustellen

nosokomiale Infektionen

zu verhüten

Hygiene-

management

Landesregierung durch

Rechtsverordnung

Maßnahmen regeln

Feil, 2012

Inhaltliche Vorgaben für Rechts- (Hygiene-)verordnungen

(wurden von den Bundesländern zum Stichtag „31. 03. 2012“ erlassen)

hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb von

Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen

Bestellung, Aufgaben und Zusammensetzung einer Hygienekommission

Personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und

die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten (Übergangsfristen bis zum 31.

Dezember 2016) zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten

Fachpersonals

Aufgaben und Anforderungen an Fort- und Weiterbildung des in der Einrichtung

erforderlichen Hygienepersonals

Strukturen und Methoden zur Erkennung von nosokomialen Infektionen (NI) und

resistenten Erregern

Information des Personals über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung

von NI und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind

klinisch-mikrobiologisch/-pharmazeutische Beratung des ärztlichen Personals,

Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei

der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten

Allgemeine Sicherstellungspflichten der Leitung

einer medizinischen Einrichtung (NMedHygVO, §2)

hat sicherzustellen, dass

die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Regeln

der Hygiene beachtet und alle nach dem jeweiligen Stand der medizinischen

Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und

Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen

getroffen werden.

die baulich-funktionellen, betrieblich-organisatorischen sowie personell fachlichen

Voraussetzungen für die Einhaltung der dem jeweiligen Stand der medizinischen

Wissenschaft entsprechenden Regeln der Hygiene geschaffen und die nach dem

jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen der

Hygiene umgesetzt werden.

Bauvorhaben vor der Ausführung von einer/m Krankenhaushygienikerin/

Krankenhaushygieniker (§ 4) unter hygienischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte (NMedHygVO, §5):

haben in ihren Arbeitsbereichen insbesondere

1) als Ansprechpersonen für Fragen der Hygiene und Infektionsprävention

zur Verfügung zu stehen

2) die Krankenhaushygienikerin/ den Krankenhaushygieniker sowie die

Hygienefachkräfte zu unterstützen,

3) auf die Einhaltung der dem jeweiligen Stand der medizinischen

Wissenschaft entsprechenden Regeln der Hygiene und Infektions-

prävention hinzuwirken, insbesondere das Personal anzuleiten und

Verbesserungen der Arbeitsabläufe anzuregen,

4/5) bei der Surveillance sowie bei der Aufklärung und Bewältigung eines

gehäuften Auftretens nosokomialer Infektionen, bei denen ein

epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,

(Ausbruch) mitzuwirken.

Außerdem:

Mitwirkung bei der hausinternen Fortbildung des Personals zu Hygiene

und Infektionsprävention

Die Leitung der medizinischen Einrichtung hat

die hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzte

für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Sätze 1 und 2)

im erforderlichen Umfang freizustellen

und diesen schriftlich festzuhalten.

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

Feil, 2012

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

• Facharzt für „Hygiene und

Umweltmedizin“

• Facharzt „Mikrobiologie,

Virologie und

Infektionsepidemiologie“

• Zusatzbezeichnung

„Krankenhaushygiene“

(WBO ÄKN)

+ Facharzt

+ 6 Monate Praxis

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

• Facharzt

• Weisungsbefugt

• 40 Std. Grundkurs

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

• Berufsbezeichnung nach dem

Krankenpflegegesetz

• über eine mindestens

dreijährige Berufserfahrung als

Krankenpflegerin oder

Krankenpfleger

• „Fachkraft für Hygiene in der

Pflege“

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

• Berufsbezeichnung nach dem

Krankenpflegegesetz

• über eine mindestens

dreijährige Berufserfahrung als

Krankenpflegerin oder

Krankenpfleger

• „Fachkraft für Hygiene in der

Pflege“

• Facharzt für „Hygiene und

Umweltmedizin“

• Facharzt „Mikrobiologie,

Virologie und

Infektionsepidemiologie“

• Zusatzbezeichnung

„Krankenhaushygiene“

(WBO ÄKN)

+ Facharzt

+ 6 Monate Praxis

• Facharzt

• Weisungsbefugt

• 40 Std. Grundkurs

KH-

Hygieniker

Hygiene-

beauftragter

Hygiene-

fachkraft

Antibiotika-

beauftragter

• Fachkundige Ärztin/Arzt

• Fachkundige

Apothekerin/Apotheker

• Antibiotic Stewardship-

Programm (Uni Freiburg)

• Fortbildungsinitiative

Niedersachsen

Ziel der Regelungen zur Hygiene

• Die Leitung der Einrichtung hat sicherzustellen,

dass Regeln der Hygiene beachtet werden

• In der Einrichtung ist die ständige

Auseinandersetzung mit der Thematik erforderlich

Stärkung der

Strukturqualität

Prozessqualität

Ergebnisqualität

Festlegung von Rahmenbedingungen für eigenverantwortliches Hygienemanagement

Reduzierung des Auftretens nosokomialer Infektionen

Reduzierung des Auftretens von Antibiotika Resistenzen

Langfristige Kostensenkung

Stärkung der Patientensicherheit

Begleitung der Umsetzung gemeinsam mit NLGA,

ÖGD und weiteren Akteuren!

Stärkung der Überwachungsfunktion des ÖGD Feil, 2012

Nationale Empfehlung/ Niederlande für

Personalschlüssel Patient/ Krankenschwester

Intensiv 1:1

Normalstation: 2:1

Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention

in medizinischen Einrichtungen (in Kraft getreten am 01.04.2012)

Berücksichtigung des Themas „Antibiotikaeinsatz und- verbrauch“ (1)

Die Leitung einer medizinischen Einrichtung muss fachkundige Ärztinnen,

Ärzte, Apothekerinnen oder Apotheker berufen, die das ärztliche

Personal beim Einsatz von Antiinfektiva beraten... (§3,4)

Die Leitung eines Krankenhauses oder einer Einrichtung für ambulantes

Operieren ist verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika mit fachlich

anerkannten standardisierten Verfahren zu erfassen und unter

Berücksichtigung veröffentlichter Vergleichsdaten zu bewerten (§ 9,2)

Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention

in medizinischen Einrichtungen (in Kraft getreten am 01.04.2012)

Berücksichtigung des Themas „Antibiotikaeinsatz und- verbrauch“ (2)

Die Leitung eines Krankenhauses oder einer Einrichtung für ambulantes

Operieren ist verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika mit fachlich

anerkannten standardisierten Verfahren zu erfassen und unter

Berücksichtigung veröffentlichter Vergleichsdaten zu bewerten (§ 9,2)

Die Hygienekommission hat insbesondere einen Fortbildungsplan für das

Personal zu Hygiene, Infektionsprävention und dem Einsatz von

Antibiotika zu beschließen (§ 7,2)

Konzept einer Niedersächsischen Antibiotika-

Minimierungsstrategie in der Humanmedizin

Bestandsaufnahme

Aktuelle Datenlage

• Antibiotikaverbrauch in der ambulanten und stationären Versorgung

• Resistenzlage

Gesetzliche Grundlagen

Handlungsfelder

Datenlage und Surveillance

• Antibiotikaverbrauch im ambulanten und stationären Bereich

• Antibiotika-Resistenz-Monitoring-System in Niedersachsen (ARMIN)

Fortbildung

Internetdarstellung

Öffentlichkeitsarbeit für die Bevölkerung

Dr. Feil, MS, 07.2012)

5-Punkte-Plan

Fortbildungsinitiative für Ärztinnen und Ärzte bzw. Apothekerinnen und

Apotheker gemeinsam mit Expertennetzwerk und ÄKN

Ziel: Antibiotikabeauftragte in Krankenhäusern

Antibiotika-Fibel für die niedergelassene Ärzteschaft

Informationsoffensive für Patientinnen und Patienten bzw. die Eltern

erkrankter Kinder

Internetseite des NLGA mit Fachinformationen und Informationen für die

Bevölkerung www.antibiotikastrategie.niedersachsen.de

Beobachtung der Resistenz-Entwicklung über ARMIN (www.armin.nlga.niedersachsen.de)

2. Basiskurs Antibiotikatherapie

2. Antibiotika-Ratgeber für die niedergelassene Ärzteschaft

3. Informationsoffensive für Patientinnen und

Patienten bzw. die Eltern erkrankter Kinder

4. Internetseite des NLGA mit Fachinformationen

und Informationen für die Bevölkerung

www.antibiotikastrategie.niedersachsen.de

5-Punkte-Plan der Niedersächsischen

Antibiotika-Minimierungsstrategie

5. Daten zur Resistenz-Entwicklung über ARMIN

ARMIN - Hintergrund

Netzwerk aus 13 Laboren

Einzelfalldaten

Infektionserreger

interpretiertes Ergebnis

der Resistenztestung

entnommenes Material & Datum

Einsender stationär / ambulant

Datenpräsentation im Internet: www.armin.nlga.niedersachsen.de

freier Zugang

2-stellige PLZ des (Erst-)

Einsenders

Geburtsjahr & Geschlecht

www.nlga.niedersachsen.de

Roesebeckstr. 4-6

30449 Hannover

Fon 0511/4505-0

Fax 0511/4505-140

Teilnehmende Labore:

Institut für Laboratoriumsmedizin und MVZ-Laborzentrum Weser-Ems, Niel-Stensen-Kliniken

am Marienhospital Osnabrück

Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsmedizin Göttingen

Klinikum Region Hannover GmbH, Institut für Medizinische Mikrobiologie und

Krankenhaushygiene

Laborarztpraxis Osnabrück Dr. med. J. Enzenauer und Kollegen

Labor Dr. von Froreich - Bioscientia GmbH

LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Kramer und Kollegen

Medizinisches Labor Bremen

MVZ Labor Dr. med. Hauß & Kollegen

MVZ Labor Nord-West GmbH

MVZ wagnerstibbe für Medizinische Mikrobiologie, Infektiologie, Hygiene und Tropenmedizin

GmbH

Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie Hameln/Hildesheim

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Institut für Mikrobiologie, Immunologie und

Krankenhaushygiene

www.armin.nlga.niedersachsen.de

Verbreitungswege von MRE

Krankenhaus

Ambulante Pflege Allgemeinpraxis

Alten- und Pflegeheime

Allgemeinbevölkerung

Rettungsdienst

Rettungsdienst

MRSA-Netzwerk

Plus LK Hildesheim

EurSafety Healt-net in der Ems-Dollart-Region

Landkreise (LK) und kreisfreie Städte in

Deutschland: -LK Ammerland -LK Aurich

-LK Cloppenburg

-LK Emsland

-LK Friesland

-LK Grafschaft Bentheim

-LK Leer

-LK Wittmund

-Stadt Emden

-Stadt Oldenburg

Provincies in den Niederlanden: -Groningen -Drenthe

-Friesland

Neue Mitglieder: -LK Vechta

-LK Wesermarsch

-Stadt Wilhelmshaven

-Stadt Delmenhorst

-Stadt und LK Osnabrück

Deutsche Ems-Dollart-Region:

•11 Landkreise

•5 kreisfreie Städte

•15 Gesundheitsämter

•52 teilnehmende Krankenhäuser

Qualitätsziele des 1. Qualitätssiegels QZ Art Bewertet

durch…

Punkte

1 Verbundveranstaltungen Teilnahme Koordination 3

2 Epidemiologische Daten Koordination 3

3 Runder Tisch Gesundheitsämter Gesundheitsämter

/Koordination

3

4 Prävalenzscreening Koordination 6

5 „Ja“ zur EUREGIO

Screeningempfehlung

Koordination 3

6 Typisierung Koordination 3

7 RKI Empfehlungen Gesundheitsamt 6

8 Erfassung/ Übermittlung von MRSA-

Daten

Gesundheitsamt 3

9 Weitergabe an den Weiterbehandler Koordination 3

10 Umsetzung Screeningempfehlung Koordination 6

39

Nachgang Siegelverleihung

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit


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