+ All Categories
Home > Documents > Inhalt dieser Ausgabe - brvolkshilfestmk.at · Das Behinderteneinstellungsgesetz unterstützt...

Inhalt dieser Ausgabe - brvolkshilfestmk.at · Das Behinderteneinstellungsgesetz unterstützt...

Date post: 17-Sep-2018
Category:
Upload: lediep
View: 216 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
16
Information des Betriebsrates der Volkshilfe Steiermark Keplerstrasse 53/1, 8020 Graz Tel: 0316/585393 Fax: 0316/5853934 [email protected] www.brvolkshilfestmk.at/ Inhalt dieser Ausgabe: Betriebsrats- alltag Betriebsratsinfos 2 3 Behindertenver- trauenspersonen Betriebsrätinnen im Interview 4 5 Lohnnebenkosten Sozialversicherung 6 7 Hinter die Kulissen geschaut Registrierung 8 9 Neues im Arbeits- recht Fragen zum Arbeitsrecht 10 11 LeserInnenbriefe Ruhestand Informationen Aktivitäten 12 13 14 15 3 Mit Dir 16 Sommer 2018 Ausgabe II Österreichische PostAG, InfoMail Entgelt bezahlt
Transcript

Information

des Betriebsrates der

Volkshilfe Steiermark

Keplerstrasse 53/1,

8020 Graz

Tel: 0316/585393

Fax: 0316/5853934

[email protected]

www.brvolkshilfestmk.at/

Inhalt dieser

Ausgabe:

Betriebsrats-

alltag

Betriebsratsinfos

2

3

Behindertenver-

trauenspersonen

Betriebsrätinnen

im Interview

4

5

Lohnnebenkosten

Sozialversicherung

6

7

Hinter die Kulissen

geschaut

Registrierung

8

9

Neues im Arbeits-

recht

Fragen zum

Arbeitsrecht

10

11

LeserInnenbriefe

Ruhestand

Informationen

Aktivitäten

12

13

14

15

3 Mit Dir 16

Sommer 2018 Ausgabe II

Österreichische PostAG,

InfoMail Entgelt bezahlt

Seite 2 Betriebsratsalltag

„bleibt Österreich sozial?“

AUVA soll 500 Millionen einsparen, sonst wird sie

aufgelöst und privatisiert.

Die Sozialversicherungen sollen zusammengelegt

werden und die Anzahl der VertreterInnen der

ArbeitnehmerInnen in den jeweiligen Versicherungen

soll reduziert werden.

Jugendvertrauensräte sollen abgeschafft werden.

Die AK soll ein Sparprogramm vorlegen, sonst

schreibt die Regierung ein Sparprogramm vor.

Die meisten Pläne der jetzigen Regierung sind ein

Angriff auf die ArbeiternehmerInnen und Menschen

mit geringen Einkommen und die es ohnehin schon

schwer haben.

Wir haben in Österreich eines der besten Sozialversi-

cherungsmodelle weltweit. Andere Länder beneiden

uns um unser Versicherungssystem. Unsere Regierung

will das zerstören.

Familienbonus, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,

Mindestsicherung soll gekürzt, Pensionsalter und An-

trittsalter für Altersteilzeit soll angehoben werden.

Damit die Flüchtlinge nicht soviel bekommen, aber

gestrichen wird bei uns allen. Nur jede siebente von

den Kürzungen betroffene Person ist asylberechtigt.

Die Kürzungen betreffen in erster Linie Öster-

reicherInnen - also uns alle. Die Kürzungen

betreffen österreichische Familien, AlleinerzieherIn-

nen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Ar-

beitslose und Menschen die eine Arbeit haben.

Wir als BetriebsrätInnen erleben es

tagtäglich, dass es jeden treffen kann -

AUCH DICH.

Trennung vom Partner oder Partner

verstirbt und man muss eine neue

Wohnung suchen oder es sind noch

Schulden da. Oder plötzlich krank, man

hatte einen Unfall und man ist länger im

Krankenstand - bekommt nur noch

Geld von der GKK und wird nach ei-

nem Jahr ausgesteuert.

Man ist älter, schon lange im Arbeitsle-

ben und man schafft das Arbeitspensum

nicht mehr so wie gefordert - Pension wird abgelehnt

bzw. das Antrittsalter soll angehoben werden und für

die Altersteilzeit ist man zu jung. Weitere Beispiele

sind:

Alleinerziehend und man bekommt nur eine geringe

Stundenverpflichtung und damit ein geringes Einkom-

men, Einrichtung wird geschlossen und man wird ar-

beitslos und findet auf die Schnelle nichts neues; Dies

sind nur einige Beispiele die uns alle treffen können.

Ein häufiges Argument

„Wir können uns das alles

nicht mehr leisten und

müssen sparen“.

Warum wird die Erb-

schaftssteuer nicht einge-

führt?

Warum müssen wir, wenn

wir ein Haus kaufen

G r u n d e r w e r b s s t e u e r

bezahlen? Wenn ein Immo-

bilien-Fonds eine Holding

im Wert von 200 Millionen

Euro kauft, müssen diese

nichts bezahlen.

Warum werden Gewinne

aus Aktien usw. nicht ver-

steuert?

Da gäbe es noch viele Mög-

lichkeiten, mit dem Öster-

reich sich den jetzigen Sozi-

alstaat leisten kann.

So wie es jetzt aussieht

profitieren von den ganzen

angekündigten Veränderun-

gen die Konzerne und die,

die ein großes Vermögen

haben - zu Lasten von uns

allen.

Wir (Gewerkschaft, BR und AK)

werden nicht stillschweigend hinneh-

men, dass all dies was in Jahrzehnten

aufgebaut wurde- jetzt zerstört wird.

Deshalb wurden und werden laufend

Aktionen gestartet, Bundesvorstände

haben Resolutionen und weitere

Schritte beschlossen, BetriebsrätIn-

nenkonferenzen werden abgehalten

und vieles mehr.

Wenn es sein muss, werden auch

Demonstrationen bis hin zu Streiks abgehalten.

Infos dazu findest du auf unserer Homepage: http://

www.brvolkshilfestmk.at/ auf allen Webseiten der

Gewerkschaften und AK, Facebook usw.

Bitte informiere dich und unterstütze

alle Aktionen, denn es geht um

UNS

ÖSTERREICHERINNEN!!!

Waltraud Stock

0676 870 836 020

Trixi Eiletz

0676 870 836 357

https://herzfuersoziales.at/

Betriebsratsinformationen Seite 3

Keplerstraße 53 in 8020 Graz:

Den ganzen Tag läutet ein Telefon, laufend kommen

Mails herein, die auf Bearbeitung warten. Seminare,

MitarbeiterInnentreffen, Betriebsratssitzungen sind zu

organisieren, Fondsanträge zu bearbeiten, Zuschüsse

überweisen, Kassaführung, Ablage, MitarbeiterInnenlis-

ten am aktuellsten Stand halten, Aussendungen vorbe-

reiten und aussenden, BR Homepage aktualisieren und

vieles mehr.

In einem Betriebsrats Büro gibt es viel zu tun, das alles

selbstverständlich scheint. Bei fast 3000 KollegInnen in

der ganzen Steiermark und den vielen Bereichen in der

Volkshilfe würden wir das alles als Betriebsrätinnen

alleine aber nicht mehr schaffen.

Wir sind froh über die Unterstützung von Helga

Sammer und Katharina Ableitner.

Viele von euch kennen die Stimmen oder haben den

Namen schon mal gelesen bzw. gehört. Hier nun eine

Vorstellung beider KollegInnen.

Betriebsrats Büro - das Service Center

Katharina Ableitner

Sekretariat und Organisation

Betriebsrat

der

Volkshilfe gemeinnützige Betriebs GmbH

Keplerstraße 53

8020 Graz

Tel: +43 316 585393

Fax: +43 316 5853934

Mobil: +43 676 8708 36161

E-Mail: [email protected]

www.stmk.volkshilfe.at

www.brvolkshilfestmk.at

Helga Sammer

Sekretariat und Organisation

Betriebsrat

der

Volkshilfe gemeinnützige Betriebs GmbH

Keplerstraße 53

8020 Graz

Tel: +43 316 585393

Fax: +43 316 5853934

Mobil: +43 676 8708 36214

E-Mail: [email protected]

www.stmk.volkshilfe.at

www.brvolkshilfestmk.at

Behindertenvertrauensperson - informiert

Seite 4 Behindertenvertrauenspersonen

Margret Krems

Tel: 0664 / 190 32 42

Behindertenvertrauensperson (BVP) informiert

Doris Marek

Tel: 0676 / 870 829 034

Das Behinderteneinstellungsgesetz

unterstützt Menschen mit Behinderung

in der Arbeitswelt.

Österreichische Staatsbürger und

Staatsbürgerinnen mit einem Grad der

Behinderung von mindestens 50%

können einen Bescheid beantragen

(früher: Einstellungsschein), damit sie

zum Personenkreis der begünstigten

Behinderten zählen.

Österreichischen Staatsbürgern und

Staatsbürgerinnen sind folgende Perso-

nen mit einem Grad der Behinderung

von mindestens 50 % gleichgestellt:

1. Unionsbürger und Unionsbürgerin-

nen, Staatsbürger und Staatsbürgerin-

nen von Vertragsparteien des Abkom-

mens über den Europäischen Wirt-

schaftsraum, Schweizer Bürger und

Bürgerinnen und deren Familienange-

hörige.

2. Flüchtlinge, denen Asyl gewährt

worden ist, solange sie zum dauernden

Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt

sind.

3. Drittstaatsangehörige, die berechtigt

sind, sich in Österreich aufzuhalten und

einer Beschäftigung nachzugehen,

soweit diese Drittstaatsangehörigen

hinsichtlich der Bedingungen einer

Entlassung nach dem Recht der Euro-

päischen Union österreichischen

Staatsbürgern/Staatsbürger innen

gleichzustellen sind.

Begünstigte Behinderte profitieren von

zahlreichen Vorteilen:

Erhöhter Kündigungsschutz:

Dienstgeber bzw. Dienstgeberin-

nen müssen die Zustimmung des

Behindertenausschusses einholen,

bevor sie eine Kündigung ausspre-

chen dürfen.

Förderungen im beruflichen

Bereich: Das Angebot reicht von

finanziellen Beihilfen über techni-

sche Arbeitshilfen bis hin zu

speziellen Trainings.

Zusatzurlaub: Dieser wird ges-

tattet, sofern er laut Kollektivver-

trag, Dienstrecht oder den

Betriebsvereinbarungen vorgese-

hen ist.

In den Kollektivverträgen und

Mindestlohntarifen die in der

Volkshilfe gelten - gibt es dazu

noch keine Regelungen.

Lohnsteuerfreibetrag: Steuerli-

che Begünstigungen können ab

einem Grad der Behinderung von

25% beim Finanzamt beantragt

werden.

InhaberInnen eines Behindertenpasses

sind nicht automatisch begünstigte

Behinderte im Sinne des Behinderten-

einstellungsgesetzes.

Begünstigte Behinderte

MEHR INFORMATIONEN

Gerne geben wir dir nähere Informationen.

Den Feststellungsantrag für begünstigte Behinderte kannst

du im Betriebsratsbüro oder bei uns anfordern. Oder

direkt von der Webseite des SozialministeriumService her-

unterladen.

https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/

Menschen_mit_Behinderung/#intertitle-7

Betriebsrätinnen stellen sich vor Seite 5

Betriebsrätinnen im Interview

Betriebsrätin Kerstin Schalk

Servicemitarbeiterin im Seniorenzentrum Pöls

Wie heißt du und wo wohnst du?

Mein Name ist Schalk Kerstin. Ich lebe in Thalheim in

der Gemeinde Pöls Oberkurzheim.

Wo arbeitest du und wie lange bist du schon

bei uns? (generell und als BR)

Ich arbeite seit 01.10.2010 im Seniorenzentrum Pöls,

als Servicemitarbeiterin in der Küche. Als Betriebsrä-

tin bin ich seit 2016 tätig.

Bist du Verheiratet und hast du Kinder?

Nein ich bin nicht verheiratet, lebe aber seit 8 Jahren

in einer Lebensgemeinschaft und habe zwei Söhne mit

18 und 16 Jahren.

Hast du Hobbys? Welche und warum?

Meine Hobbys sind Musik hören, schwimmen, reisen

und in die Therme fahren. In die Therme fahre ich,

weil ich mich da am besten entspannen kann.

Was macht dir an deinem Job am meisten

Spaß?

Dass ich anderen Menschen etwas Gutes tun kann.

Warum bist du Betriebsrätin?

Ich bin Betriebsrätin, weil ich mein Wissen über

rechtliche Dinge noch erweitern möchte. Und vor

allem macht mir die Arbeit als Betriebsrätin sehr viel

Spaß.

Was ist dir als Betriebsrätin wichtig?

Mir als Betriebsrätin ist es vor allem wichtig, dass

meine Kolleginnen und Kollegen wissen, dass es ihr

Recht ist, sich beim Betriebsrat jederzeit informieren

zu können.

Ich, als Betriebsrätin werde mein Bestes und Möglichs-

tes tun, um für meine Kolleginnen und Kollegen bei

Fragen und Anliegen da zu sein und wenn notwendig,

mich um eine gute Lösung zu bemühen.

Für welche drei Dinge in deinem Leben bist du

am dankbarsten?

Ich bin sehr dankbar für meine Gesundheit, da man

seine Gesundheit nicht als selbstverständlich sehen

sollte. Ich bin auch dankbar für meine Familie und

Freunde und für alle Menschen die ich in meinem

Leben bis jetzt kennenlernen durfte, ob es gute oder

schlechte Erfahrungen mit sich brachte.

Wofür würdest du mitten in der Nacht aufste-

hen?

Da ich ein sehr hilfsbereiter Mensch bin, würde ich

wahrscheinlich für jeden aufstehen, der meine Hilfe

braucht. Natürlich für meine Familie und Freunde,

aber auch ganz bestimmt für Eis.

Kannst du über dich selbst Lachen?

Da ich ein sehr lustiger Mensch bin, habe ich schon oft

über mich lachen müssen. Ich denke, eines der Dinge

die man nie verlieren sollte ist der Humor.

Was möchtest du abschließend noch sagen?

Es geht nicht nebeneinander,

schon gar nicht gegeneinander!

Es geht nur MITEINANDER und FÜREINANDER!!!

Seite 6 Lohnnebenkosten

Unter dem Deckmantel der Entlastung droht Gesund-

heitsministerin Beate Hartinger-Klein der Allgemeinen

Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit dem Aus.

Gelingt es der AUVA nicht, ihren Versicherungsbei-

trag auf 0,8 Prozent zu senken und 500 Millionen

Euro einzusparen, soll die AUVA aufgelöst werden.

Das wäre Sparen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen.

Rund fünf Millionen Personen und zirka 320.000 Un-

ternehmerInnen in Österreich sind gesetzlich bei der

Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gegen

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Sie ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organi-

siert und ist Österreichs größte Sozialversicherung.

In der AUVA sind unselbständig Erwerbstätige, selb-

ständig Erwerbstätige, Kindergartenkinder, SchülerIn-

nen und Studierende versichert. Im Wesentlichen

finanziert sich die AUVA aus Dienstgeberbeiträgen,

also durch Österreichs Unternehmen.

Für diese ist die AUVA aber eine umfangreiche Haft-

pflichtversicherung zu geringen Beiträgen von 30 bis

40 Euro pro Beschäftigtem, die im Ernstfall auch die

Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Be-

rufskrankheiten übernimmt. Vor privaten Klagen mit

horrenden Entschädigungssummen, wie dies oft in

den USA vorkommt, sind Unternehmer hierzulande

grundsätzlich geschützt.

AUVA-Zerschlagung ist politisches Machtspiel

Immer wieder hört man von der Forderung der

ArbeitgebervertreterInnen oder von dem einem oder

anderem Politiker: „Man muss die Arbeitgeber entlas-

ten und die Lohnnebenkosten senken“.

Was sind Lohnnebenkosten und was heißt eine Redu-

zierung für uns ArbeitnehmerInnen?

Unter Lohnnebenkosten versteht ein

Betriebswirt:

Steuern, Versicherungen (z.B. Unfallversicherung oder

Haftpflichtversicherung bei Schäden usw.) Arbeiter-

kammerumlage, Wirtschaftskammerumlage, Insol-

venzfondsbeitrag usw.

Dazu gehören aber auch Ansprüche von Arbeitneh-

merInnen:

5 Wochen und eventuell mehr Urlaubsanspruch,

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Krankenstand,

Pflegefreistellung, Entgeltfortzahlung bei Dienstverhin-

derung (z.B. Arztbesuch), Zuschläge für Überstunden,

Mehrleistungs– und Überstunden, Sonn– und Feier-

tagszuschläge usw.

Lohnnebenkosten senken heißt für uns

ArbeitnehmerInnen:

Das wir alle eine Arbeitsunfallversicherung ab-

schließen müssten.

Wenn bei der Arbeit etwas kaputt geht z.B. das

Geschirr, das die MitarbeiterInnen den Schaden

bezahlen müssen.

Bei Krankheit, Pension, Arbeitslosigkeit gibt es kein

Geld, außer man hat eine Private Versicherung.

Kammerumlage senken heißt: es gibt nicht mehr

das umfangreiche Angebot an Hilfestellungen und

Beratungen von der Arbeiterkammer.

Zulagen und Zuschläge werden gestrichen.

Urlaub wird reduziert oder es gibt keinen

bezahlten Urlaub mehr.

Kein Geld wenn man in Krankenstand oder

Pflegefreistellung gehen muss.

Kein bezahlter Tag für Hochzeiten, Begräbnisse,

beim Siedeln usw.

Kein Urlaubs– und Weihnachtsgeld (in Deutsch-

land gibt es das nicht)

usw,

Lohnnebenkosten senken - was bedeutet das für dich?

Sozialversicherung Seite 7

Sozialversicherungsbeitrag

Auf der Gehaltsabrechnung steht die monatliche

Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung und der

Betrag, der vom Lohn abgezogen wird.

Aber was ist eigentlich der Sozialversicherungs-

beitrag?

Das ist der Beitrag für:

- Krankenversicherung,

- Pensionsversicherung,

- Arbeitslosenversicherung;

Je mehr Sozialversicherung abgezogen wird umso

höher ist das Krankengeld im Krankenstand,

später einmal die Pension oder

bei Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld.

Hand aufs Herz: jeder hat sich schon mal über den

Abzug geärgert.

Man denkt dabei nicht, dass jeder einmal Krank oder

Arbeitslos werden und man hoffentlich mal in Pension

gehen kann. In solchen Situationen hat man auch Aus-

gaben die alle bezahlt werden müssen.

Versicherungspflicht - Pflichtversicherung

Versicherungspflicht:

Wenn jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht

ist die Firma verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge

zu bezahlen. Die Höhe des Beitrages ist gesetzlich

vorgeschrieben, für alle gleich und ArbeitnehmerIn

und ArbeitgeberIn müssen ihren Anteil beitragen.

Bei ArbeitnehmerIn wird ein Beitrag vom Gehalt ab-

gezogen (kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung

nachschauen) und an die GKK überwiesen. Der

Arbeitgeber muss auch seinen Anteil bezahlen.

Wenn ArbeitnehmerInnen krank werden oder einen

Unfall haben, bekommen alle die medizinische Versor-

gung. Es ist egal wie viel einbezahlt wurde und wie viel

die medizinische Versorgung oder Operation kostet.

Es gibt Menschen, die keine oder kaum Leistungen

benötigen. Es gibt Menschen die brauchen viele Leis-

tungen. Dieses Modell nennt man Solidaritätsmodell.

Das ist weltweit einzigartig und andere Staaten benei-

den uns um dieses System.

Verwaltungskosten bei der Krankenversicherung

betragen rund 2,5% bis 2,8%. Die Krankenversiche-

rungen brauchen keine Werbungen zu machen, da sie

keine Versicherungsverträge verkaufen müssen.

Das bedeutet, dass unser Beitrag zu rund 98 % an uns

zurück kommt.

Diese Krankenversicherungen sind verpflichtet, Rück-

lagen für eventuelle Epidemien bzw. andere Notfällen

zu bilden und in sichere Wertpapieren anzulegen.

Pflichtversicherung:

Das bedeutet, dass man verpflichtet ist eine Versiche-

rung abzuschließen. Das ist wie bei einem Auto mit

der Haftpflichtversicherung.

Man muss sich eine Versicherung suchen, Prämie und

Versicherungsleistung (z.B. welche Operationen

bezahlt werden und welche nicht) aushandeln.

Je höher die Prämie, umso mehr Versicherungsleis-

tung bekommt man bei einem Krankheitsfall.

Je höher das Alter und je mehr Beschwerden man

hat, umso teurer wird die Prämie die man zahlen

muss.

Wenn man krank ist oder eine Operation braucht,

muss erst mal geklärt werden ob das die Versiche-

rung bezahlt. Wenn nicht, entscheidet das eigene

Geldbörserl, ob die notwendige Behandlung gemacht

werden kann.

In vielen Ländern können Menschen nicht operiert

werden, weil es die Versicherung nicht bezahlt und

Menschen das Geld dafür nicht haben.

Verwaltungskosten liegen bei privaten Versicherungen

bei rund 30%. Private Versicherungen müssen laufend

Werbung und Gewinne machen um am Markt beste-

hen zu bleiben.

Es gibt viele Versicherungen die an der Börse mit

Aktien handeln - also eine Risikoreiche Geldanlage.

Das bedeutet, dass die einbezahlten Beiträge zu einem

geringeren Teil an die Versicherten zurückfließen.

In den Medien hört man immer wieder die Diskussion über eine Versicherungspflicht oder

Pflichtversicherung. Hört sich beides fast gleich an. Es gibt aber gravierende Unterschiede.

Seite 8 Hinter die Kulissen geschaut

Faktencheck der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische

Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens.

Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die

Prävention oder das Gesundwerden nach einem Un-

fall geht, vertrauen 9 Millionen ÖsterreicherInnen

dem solidarischen System der sozialen Krankenversi-

cherung. Die Bundesregierung erhebt schwere

Vorwürfe gegen alle Träger.

Wir haben hinterfragt, ob das wirklich stimmt und

unsere Recherche hat folgende Antworten gebracht:

Leichtfertiger Umgang mit Versicherungs-

geldern?

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe

leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist

völlig aus der Luft gegriffen.

Die österreichische Sozialversicherung hat einen

Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich

verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der

Höhe eines Monatsaufwandes zu halten. Es wird also

ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn

Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist

präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher,

also mit der größten Sicherheit des Kapitalmarktes, zu

erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veran-

lagungen in Aktien und nachrangige Schuldverschrei-

bungen sowie Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich

verboten. Die Veranlagungen der Sozialversicherung

werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rech-

nungshof laufend geprüft.

Teure Dienstwägen?

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich

160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass

die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungs-

geldern umgeht. Das ist nicht wahr.

Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge,

Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister

und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch

Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit

26.000 Mitarbeitern gibt.

Teure Luxuspensionen?

Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialver-

sicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wur-

de. Alle seit 1996 neu eingetretenen MitarbeiterInnen

bekommen keine „Sonderpension“, sondern sind wie

900.000 andere ÖsterreicherInnen Mitglieder einer

Pensionskasse.

Zu viele Funktionäre?

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den

Raum gestellte Zahl von 2.000 Funktionären ist nicht

richtig. Es sind gesamt 848 in allen Versicherungen

und für die Sozialversicherung ein wesentlicher Ga-

rant einer funktionierenden Vertretung der Beitrags-

zahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der

Sozialversicherung verwaltet treuhändisch das Eigen-

tum der Versicherten, denn die Sozialversicherung

gehört weder der Politik noch den Funktionären, son-

dern der Versichertengemeinschaft.

Die meisten Funktionäre bekommen lediglich ein Sit-

zungsgeld von 42,- Euro und keine Funktionsgebühr.

Die Kosten pro Funktionär betragen jährlich nur

€ 0,40 pro Versicherten.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversi-

cherungsträger ist das organisatorische Dach über

solidarischen Kranken-, Unfall– und Pensionsversiche-

rungen Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert

unabhängig vom Alter, Einkommen, sozialer Herkunft

und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und

eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5

Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte

und mitversicherte Angehörige).

Beitragseinhebung und Prüfung soll vom

Finanzamt übernommen werden.

Die Finanz prüft nur, ob für die Beiträge, die der

Mitarbeiter bekommt, die Abzüge stimmen.

SV-Träger prüfen auch, ob die Grunddaten (z.B:

Kollektivvertrag, Einstufung etc.) bezahlt wurde.

Betriebsrat

Registrierung Seite 9

Deine Registrierung von 1. Juli 2018

bis 30. Juni 2019 Wenn Du einen der folgenden Berufe ausübst,

musst Du Dich ab 1. Juli 2018 im Gesundheitsberu-

feregister registrieren lassen.

Biomedizinische AnalytikerIn

DiätologIn

Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn

ErgotherapeutIn

LogopädIn

OrthoptistIn

Pflege(fach)assistentIn

PhysiotherapeutIn

RadiologietechnologIn

Wenn Du aufgrund Deiner Berufsausübung Mitglied

der Arbeiterkammer bist, musst Du Dich bei der

Arbeiterkammer im Bundesland Deines Arbeitge-

bers registrieren lassen.

Du kannst Deinen Antrag auf Registrierung im

Gesundheitsberuferegister sowohl persönlich bei

Deiner Registrierbehörde als auch online stellen.

Momentan besteht für Dich als Volkshilfe Mitarbei-

terIn kein Handlungsbedarf.

In der Volkshilfe ermöglicht die Registrie-

rungsbehörde (Arbeiterkammer) für zu

registrierenden Berufsangehörigen eine zeit-

sparende Antragstellung direkt in der jeweili-

gen Einrichtung. Es werden verschiedene

Termine in der Volkshilfe Steiermark ange-

boten (voraussichtlich im Frühjahr 2019). Die

Termine in Deiner Einrichtung werden recht-

zeitig bekannt gegeben.

Genaue Modalitäten werden zwischen der

AK-Registrierungsbehörde, dem Betriebsrat und der

Geschäftsführung vereinbart.

Unterlagen für die Registrierung in

der Volkshilfe Wenn Du mit 1. Juli 2018 bereits in einem Gesund-

heitsberuf tätig bist, brauchst Du für die Registrie-

rung im Betrieb folgende Unterlagen:

Antrag (kann auf der Webseite der Arbeiter-

kammer Steiermark heruntergeladen und elekt-

ronisch am PC ausgefüllt werden) Durch die

elektronische Vorausfüllung kann die Registrie-

rung schneller durchgeführt werden.

Identitätsnachweis (Reisepass, Personalaus-

weis, Führerschein)

Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalaus-

weis, Staatsbürgerschaftsnachweis)

Qualifikationsnachweis (als Nachweis der

Qualifikation wird das Zeugnis, Diplom oder die

FH-Bachelorurkunde benötigt) Bei einem

Abschluss im Ausland dient der Anerkennungs–

bzw. Nostrifikationsbescheid als Nachweis der

Qualifikation.

Sollte sich der Name seit Ausstellung des Qualifikati-

onsausweis geändert haben, ist die Namensänderung

nachzuweisen (z.B. mittels Heiratsurkunde,

Scheidungsurkunde, freiwillige Namensänderung)

Lichtbild (wird für den Berufsausweis verwen-

det) Dafür wird ein Farbbild in der Größe 35x45

mm im Hochformat - Passbildformat benötigt.

Du musst zweifelsfrei zu erkennen sein und der

Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen.

Andere Personen oder Gegenstände dürfen sich

nicht auf dem Bild befinden.

Bei Antragstellung sind die Unterlagen im

Original oder in beglaubigter Kopie vorzule-

gen. Sind die Unterlagen nicht in deutscher Sprache

ausgestellt, so sind sie in Übersetzung durch einen

gerichtlich beeidete/n ÜbersetzerIn vorzulegen.

Berufsausweis: Nach Eintragung im Gesundheitsregister wird Dir

Dein Berufsausweis ausgestellt und per Post zuge-

schickt. Der Berufsausweis dient dem Nachweis der

bestehenden Berufsberechtigung im jeweiligen

Gesundheitsberuf in Österreich. Die Berufsberechti-

gung entsteht bereits mit Eintragung in das Gesund-

heitsberuferegister. Die Registrierung und der

Berufsausweis sind dann für fünf Jahre gültig.

Weitere Informationen findest Du auf der

Webseite der AK www.stmk.arbeiterkammer.at/gbr

Gesundheitsberuferegister

Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe. Mit der Regist-

rierung werden die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich erstmals sichtbar

gemacht. Dies führt zu einer wesentlichen Aufwertung der betroffenen Berufsangehörigen.

Mit dem Register wird nicht nur ein europäischer Standard erreicht, sondern auch das Arbei-

ten im EU-Ausland erleichtert. Die Registrierung beginnt mit 1. Juli 2018 und ist Vorausset-

zung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes.

Seite 10 neues im Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung im Krankenstand neu ab 1.7.2018

Mit der Gesetzesnovelle wurde eine Angleichung der

Entgeltfortzahlung bei Krankheit an das System der

Entgeltfortzahlung der Arbeiter vorgenommen.

Dadurch wird auch bei Angestellten nun bei der

Berechnung der Entgeltfortzahlungsdauer auf das

Arbeitsjahr umgestellt.

Für Angestellte bedeutet das, dass es bei mehrmaligen

Krankenständen zu einer Zusammenrechnung der

Anspruchszeiten innerhalb eines Arbeitsjahres

kommt.

Bisher ab einem krankenstandsfreien Zeitraum von

mindestens sechs Monaten.

Neu ist auch, dass Angestellte und ArbeiterInnen

schon nach einjähriger Dauer des Dienstverhältnisses

einen Entgeltanspruch in der Höhe von acht Wochen

volles Entgelt erhalten (zuvor erst nach fünf Dienst-

jahren).

Als ArbeitnehmerIn ist man verpflichtet unverzüglich

beim Vorgesetzten eine Krankmeldung zu machen.

Wichtig ist, die Krankenstandsbestätigung dem

Arbeitgeber so schnell wie möglich zu übermitteln. In

der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche

Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung ange-

führt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die

Diagnose gemeint ist - der Arbeitnehmer muss nur

sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er

einen Unfall erlitten hat. Dies ist für die Berechnung

der Entgeltfortzahlung notwendig.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die hier angeführten Änderungen treten mit 1.7.2018

in Kraft.

Diese sind bei Dienstverhinderungen anzuwenden, die

in nach dem 30.6.2018 begonnenen Arbeitsjahren

eintreten.

Zu diesem Zeitpunkt laufenden Dienstverhinderungen

gelten die Neuregelung ab Beginn des neuen Arbeits-

jahres.

MEHR INFORMATIONEN

Bei Fragen helfen Dir Deine Betriebsrätinnen

sowie Deine KollegInnen von der Gewerkschaft

der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Pa-

pier (GPA-djp) gerne weiter.

Zwischen ArbeiterInnen und Angestellten gab es Unterschiede bei Kündigungsfristen, bei

Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitsunfall und Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung

aus wichtigen Gründen (z.B. Arztbesuch usw.)

Im Oktober 2017 wurde noch von der damaligen Bundesregierung eine Angleichung in diesen

Bereichen beschlossen.

Was ist neu bei Entgeltfortzahlung im Krankenstand?

Dienstjahre Krankheit/

Unglücksfall

Arbeitsunfall/

Berufskrank-heit

bis zum 1. Dienstjahr

6 Wochen volles, 4 Wochen halbes

Entgelt pro

Arbeitsjahr

8 Wochen volles Entgelt pro

Anlassfall

im 2. Dienst-jahr bis

15.Dienstjahr

8 Wochen volles, 4 Wochen halbes

Entgelt pro

Arbeitsjahr

8 Wochen volles Entgelt pro

Anlassfall

im 16. Dienstjahr bis 25. Dienst-

jahr

10 Wochen volles, 4 Wochen halbes

Entgelt pro

Arbeitsjahr

10 Wochen volles Entgelt pro

Anlassfall

im 26. Dienstjahr

und darüber

12 Wochen volles, 4 Wochen halbes

Entgelt pro

Arbeitsjahr

10 Wochen volles Entgelt pro

Anlassfall

Eintritts-

datum

Alte Regelung Neue

Regelung

1.6.2017 Für Erkrankungen

bis 30.5.2019

Für laufende bzw. neue

Erkrankungen ab 1.6.2019 neuer Vollanspruch

Seite 11 Fragen zum Arbeitsrecht

Urlaubssperre - ist das zulässig?

statt Minusstunden - Urlaubstag

Frage: „Ich hätte mit Ende des Monats

Minusstunden gehabt, weil ich zu wenig

eingeteilt wurde. Bei der Monatsabrech-

nung hab ich gesehen, dass nachträglich

Urlaubstage eingetragen wurden - ohne

das mit mir darüber geredet wurde und

jetzt sind Urlaubstage und Minusstun-

den weg. Darf das einfach so gemacht

werden?“

Antwort: NEIN!!!

Urlaub dient lt. Gesetz für Erholung und

ist nicht dafür da, um Minusstunden

auszugleichen.

Urlaub ist vor dem Verbrauch zu

vereinbaren und nicht im Nachhinein.

Urlaubstage im Nachhinein eintragen

um Minusstunden auszugleichen ist nicht

zulässig.

D a s g l e i c h e g i l t f ü r N G

(Nachtguthabenstunden für geleistete

Nachtdienste)

Fragen von KollegInnen...

Frage: „Von der Chefin wurde eine

Urlaubssperre verhängt, kann sie das

machen?“

Antwort: Der Zeitpunkt des Urlaubsan-

trittes und die Dauer des Urlaubes

müssen zwischen der ArbeitgeberIn und

der ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Die Leitung kann zum Verbrauch des

Urlaubes nicht zwingen. Die Arbeitneh-

merIn kann grundsätzlich nicht eigen-

mächtig einen Urlaub antreten

(ausgenommen der Anspruch auf Pflege-

freistellung ist schon verbraucht und das

Kind wird neuerlich krank).

Im Gesetz ist keine Urlaubssperre

verankert. Natürlich kann die Vorge-

setzte einen beantragten Urlaub anleh-

nen.

Wenn keine Vereinbarung zustande

kommt, dann gibt es einen Paragraphen

im Urlaubsgesetz:

Abs. (4) Hat der Arbeitnehmer in Betrie-

ben, in denen ein für ihn zuständiger

Betriebsrat errichtet ist, den von ihm

gewünschten Zeitpunkt für den Antritt

seines Urlaubes oder eines Urlaubsteiles in

der Dauer von mindestens zwölf Werkta-

gen dem Arbeitgeber mindestens drei Mo-

nate vorher bekanntgegeben und kommt

eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber

und dem Arbeitnehmer nicht zustande, so

sind die Verhandlungen unter Beiziehung

des Betriebsrates fortzusetzen.

Kommt auch dann keine Einigung zustan-

de, so kann der Arbeitnehmer den Urlaub

zu dem von ihm vorgeschlagenen Zeit-

punkt antreten, es sei denn, der Arbeitge-

ber hat während eines Zeitraumes, der

nicht mehr als acht und nicht weniger als

sechs Wochen vor dem vom Arbeitnehmer

vorgeschlagenen Zeitpunkt des Urlaubsan-

trittes liegen darf, wegen des Zeitpunktes

des Urlaubsantrittes die Klage beim zustän-

digen Arbeitsgericht eingebracht.

Seite 12 LeserInnenbriefe

Was täten wir ohne euch VH Betriebs-

räte? Schlicht, einfach verzweifeln….

zwischendurch…….Danke, ihr seit

immer für uns da, nicht nur in Krisensi-

tuationen. Vielmals…..Dankeschön

Guter Job – 2,5 % Erhöhung für die

Beschäftigten in der SWÖ. Ich freue mich, dass ihr für das Pflegepersonal eine zusätzliche monatliche Erhöhung erwirkt habt und auch der zusätzliche Urlaubstag für alle, nach bereits fünf Jahren Firmentreue.

Schade ist nur, dass diese monatliche Erhöhung nur für Pflegeberufe erwirkt wurde und Betreuungs-kräfte, SeniorenbetreuerInnen, Service- und KüchenmitarbeiterInnen, HaustechnikerInnen und VerwaltungsmitarbeiterInnen das nicht betrifft. All diese Berufsgruppen machen ebenfalls einen aus-gezeichneten Job, sind Bestandteil des gesamten Teams und sollten gleich behandelt werden. Wäre schön, wenn es 2019 klappt. Danke!

Net schlecht, der

Abschluss! Nur schade,

dass es mit der Arbeits-

zeitverkürzung nicht

geklappt hat….

Bleibt dran!! LG

..und danke dem

ganzen Verhand-

lungs-Team für

den tollen KV

Erfolg!!!!

Pinnwand

Liebe Trixi, liebes Team! Ich möchte mich für das Geschenk anlässlich meines 20-jährigen Jubiläums recht herzlich bedanken. Ein Danke auch an das tolle Betriebsrat-Team, das immer für mich da war. Ich bin stolz, dass ich 20 Jahre bei der Volkshilfe Steiermark als Tagesmutter beschäftigt war und so viele liebe-volle Kinder betreuen durfte. Dieses Beschäftigungsverhältnis war für mich nicht nur eine berufliche Erfüllung, sondern es hat mir auch sehr viel Freude bereitet. Eine Bereicherung waren für mich die wundervollen und von euch gut ausgesuchten Weiterbildungsseminare, die ich mit großer Freude besucht habe. Sie gaben mir sowohl im Berufsalltag, als auch im Privatleben sehr viel Kraft. Aus gesundheitlichen Gründen beendete ich mein Dienstverhältnis und werde diese schöne Zeit stets in guter Erinnerung behalten.

Mit einem herzlichen Dankeschön an Euch alle Eure Elfi Pail

Hallo

Ich möchte mich für Eure Mühe noch-

mals herzlichst bedanken .

Dank Euch sind meine Kollegin und ich

sehr gestärkt, egal wie es ausgeht.

Nochmals vielen Dank.

Liebe Grüße

Pensionierungen Seite 13

Gabriele Porotschnik

War seit 16.6.2004 im Seniorenzentrum

Deutschlandsberg als Pflegeassistentin beschäftigt.

Das Betriebsratsteam sagt Danke, für Deine

Arbeit und Deinen Einsatz.

Veronika Krammer

Hat am 16.7.2005 als Servicemitarbeiterin im Seniorenzentrum

Deutschlandsberg begonnen.

Das Betriebsratsteam sagt Danke,

für die gute Zusammenarbeit und Deinen Einsatz.

Melitta Deutsch War fast 10 Jahre als Tagesmutter

im SOZ Voitsberg tätig.

Das Betriebsratsteam sagt Danke,

wünscht Dir viel Gesundheit und

alles Gute.

Wohlverdienter Ruhestand

Gertraud Deutschmann mit Betriebsrätin Heidi

Fürntrath

Koll. Veronika Krammer und Koll. Gabriele

Porotschnink mit Betriebsrätin Sigrid Riegler

Gertraud Deutschmann

Wir haben unsere liebe Kollegin Gertraud,

Kinderbetreuerin in der Kinderkrippe Floh-

hupferl Feldbach nach 15 Jähriger Tätigkeit in

den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Das Betriebsratsteam bedankt sich und wünscht

Dir alles Gute und Gesundheit.

Koll. Melitta Deutsch mit Tagesmütterkolleginnen, Betriebsrätin Beatrix Eiletz

Seite 14 Informationen

Informationen zu Gehaltsabschlüssen,

Seminarangebot des Betriebsrates,

AK Förderungen, Aktuelle kurzfristige Aktionen für Mitar-

beiterInnen und Gewerkschaftsmitglie-

dern bei diversen Firmen, Vergünstigte Eintritte für Konzerte und

anderen Kulturveranstaltungen,

diverse Seminarangebote und Kulturhinweise,

Gehaltstabellen, Kollektivverträge,

Fragen zum Arbeitsrecht,

Neues von Betriebsrat, Gewerkschaft usw.

und vieles mehr findet ihr auf unserer Homepage.

www.brvolkshilfestmk.at

Karin Marterer

Seit 14.9.1998 war sie als

Kinderbetreuerin

im Kinderhaus Liezen tätig.

Das Betriebsratsteam sagt

Danke und wünscht

Dir alles Gute für

Deinen neuen Lebensabschnitt.

Wohlverdienter Ruhestand

Karin Marterer, KollegInnen des Kinderhauses Betriebsrätinnen Karin Kieler und

Beatrix Eiletz

MEHR INFORMATIONEN

findest du auf unserer Betriebsratshomepage:

http://www.brvolkshilfestmk.at/

Benutzerkennwort und Passwort eingeben,

dann bekommst du mehr Informationen.

Aktivitäten Seite 15

Volkshilfe Betriebsrätinnen überraschen KollegInnen immer

wieder mit kleinen Aufmerksamkeiten.

Betriebsrätin Andrea Holler hat mit Zotter Schokolade den

Arbeitsalltag der Kolleginnen versüßt.

Die Freude der KollegInnen war

groß.

SZ Deutschlandsberg beim Kegeln

KollegInnen des

Sen iorenzentrum

Deutschlandsberg

haben im April beim

AK-ÖGB - Sie+Er -

Betriebskegelturnier

teilgenommen.

Obwohl insgesamt 40 Kegelpaare aus

regionalen Unternehmen mitgemacht

haben, waren unsere KollgInnen in allen

3 Wertungen (Team- und Einzelwertun-

gen) jeweils in den ersten 3 Rängen

vertreten. Sie hatten sehr viel Spaß und

waren voller Begeisterung dabei.

Das Betriebsratsteam gratuliert zu der

tollen Leistung. KollegInnen des Seniorenzentrum Deutschlandsberg mit ÖGB Regionalsekretär

Günther Kreiner und vom AK/ÖGB Betriebssport Christoph Kacherl

Betriebsrätin

Andrea Holler

Kleine Aufmerksamkeiten vom Betriebsrat

Betriebsrätin

Sigrid Riegler

Denis Schlacher, Elisabeth Lendl mit Betriebsrätin Andrea Holler

DGKP Conny Schabelreiter ist Mama geworden!

Andreas erblickte am 4.4.2018 mit 3080g und einer Länge

von 50cm das Licht der Welt. Vor einigen Tagen hat uns

Conny im Büro besucht, und wir durften ihren entzücken-

den kleinen "Knopf" selbst bewundern.

Wir gratulieren den Eltern von ganzem Herzen und

wünschen alles Gute für die kommende Zeit zu dritt!

Zuwachs im Sozialzentrum

Mürzzuschlag!

V.l.n.r.: Koll. Conny Schabelreiter, SL Oskar Freund

mit Andreas, Betriebsrätin Barbara Hirsch,

EL Daniela Ellmaier

Gewerkschaft Seite 16

Konsequenz aus dem

Gründung der ARGE Kinderbildung und -betreuung

Impressum lt. Mediengesetz § 24: Medieninhaber: Betriebsrat Volkshilfe Stmk. Gemeinn. Betriebs GmbH,

Keplerstraße 53, 8020 Graz; für den Inhalt verantwortlich: Beatrix Eiletz, Waltraud Stock; Redaktion: Beatrix

Eiletz; Gestaltung: Beatrix Eiletz; Druck: Druckhaus Thalerhof GesmbH, Gmeinerg. 1-3, 8073 Feldkirchen; Er-

scheinungsweise: vierteljährlich; Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors/der Auto-

rin wieder und müssen sich nicht mit der Meinung des Betriebsrates decken. Die Betriebsratszeitung dient zur

Information und vertritt die Anliegen der Beschäftigten des Unternehmens der Volkshilfe Stmk


Recommended