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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 3 · plus von 13,10 % zurück – das macht...

Date post: 18-Oct-2020
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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE BUNDESFINANZMINISTERIUM SCHRÄNKT ANWENDBARKEIT DER UMKEHR DER STEUER- SCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN EIN S. 11 INTERVIEW MIT DEM LBB-PRÄSIDENTEN DIPL.-ING. FRANZ XAVER PETERANDERL: MEHR TUN FÜR FACH- KRÄFTENACHWUCHS S. 4 TARIFRUNDE 2014 KÜNDIGUNG DER LOHN- UND GEHALTS- TARIFVERTRÄGE DURCH DIE IG BAU S. 15 EINKAUFSGESELLSCHAFT DER BAUWIRTSCHAFT (BAMAKA AG): EIN SEHR STARKES ARGUMENT FÜR DIE ATTRAKTIVITÄT EINES VERBANDES S. 16 B 4890 E 2 0 1 4 3
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Page 1: INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 3 · plus von 13,10 % zurück – das macht deutlich, dass die Unternehmen des Bau - gewerbes noch kaum Möglichkeit hatten, nach

INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

BUNDESFINANZMINISTERIUMSCHRÄNKT ANWENDBARKEITDER UMKEHR DER STEUER-SCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN EIN

S. 11

INTERVIEW MIT DEM LBB-PRÄSIDENTEN DIPL.-ING. FRANZ XAVER PETERANDERL:MEHR TUN FÜR FACH-KRÄFTENACHWUCHS

S. 4

TARIFRUNDE 2014KÜNDIGUNG DER LOHN- UND GEHALTS-TARIFVERTRÄGE DURCH DIE IG BAU

S. 15

EINKAUFSGESELLSCHAFTDER BAUWIRTSCHAFT (BAMAKA AG): EIN SEHRSTARKES ARGUMENT FÜR DIE ATTRAKTIVITÄTEINES VERBANDES

S. 16B 4890 E

20143

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STANDPUNKT

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Ende Februar hat die IG BAU ihr Forderungspaket für die Tarifrunde 2014 be schlossen– mit einem Gesamtvolumen von 7 %, das die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter bei einemprognostizierten Umsatzplus von 3,5 % doch leicht bezahlen könnten. Mit dieserForderung verlässt die IG BAU den Bereich einer maßvollen, an den Möglichkeitender Branche orientierten Tarifpolitik. Schade – denn eine vom gegenseitigen Verständ-nis getragenen Tarifpartnerschaft war in der Ver gangenheit einer der Erfolgsfaktorender Bauwirtschaft.

Mag man es manchem Pressevertreter noch verzeihen, dass er es mit dem Unterschiedzwischen Umsatz und Gewinn nicht so genau nimmt, die IG BAU sollte es eigentlichbesser wissen. Da der Wettbewerb in weiten Bereichen der Branche ausschließlichüber den Preis geführt wird, gelingt es vielen Unternehmen bis heute nicht, gestiegeneKosten am Markt durchzusetzen. Die Umsatzrendite der Unternehmen ist nach wievor bescheiden – wer hier mit anderen Zahlen argumentiert, vergisst oftmals, dass beikleinen Betrieben aus dem Gewinn des Unternehmens noch der Unternehmerlohn abgezogen werden muss. Die Umsatzentwicklung selbst ist in Bayern auch erst seit 3 Jahren im positiven Bereich. Vergleicht man die letzten 5 Jahre, bleibt die Entwick-lung des Gesamtumsatzes mit 10,3 % hinter der tarif lichen Lohnentwicklung mit einemplus von 13,10 % zurück – das macht deutlich, dass die Unternehmen des Bau -gewerbes noch kaum Möglichkeit hatten, nach vielen schwierigen Jahren wieder aus-reichend „Speck auf die Rippen“ zu bekommen.

Noch ärgerlicher wird es, wenn man sich verdeutlicht, dass die IG BAU in den ver-gangenen Jahren mit anderen Gewerken, die wie zum Beispiel der Garten- und Land-schaftsbau im Wettbewerb mit dem Bauhauptgewerbe stehen, niedriger abgeschlossenhat – obwohl die Investitionen in diesen Bereichen teilweise deutlich stärker zugelegthaben, als im Bauhauptgewerbe.

Positiv am Forderungspaket der IG BAU ist, dass man nunmehr offenbar den Charmedes in den vergangenen Jahren bereits mehrfach von der Arbeitgeberseite in die Tarifverhandlung eingebrachten Themas „Mehr Netto vom Brutto“ erkannt hat. In derVergangenheit war der Gewerkschaft ein hoher prozentualer Abschluss wichtiger alsdie Frage, wie im Bereich der Fahrtkosten, Verpflegungszuschüsse und Auslösungsteuerliche Freibeträge besser ausgenutzt werden können – was für beide Seiten Sinnmacht. Die Arbeitgeber werden die Gewerkschaft in diesem Jahr beim Wort nehmen.

Und dann ist da ja auch noch die Weiterentwicklung der tarifvertraglichen Renten -beihilfen und die Einführung einer neuen Tarifrente des Baugewerbes – ein Projekt,das die Tarifvertragsparteien schon seit einiger Zeit beschäftigt. So sinnvoll diesesProjekt auch sein mag – die geplante Einführung einer kapital gedeckten Alters -sicherung für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe wird die Arbeitgeber zusätzlichbelasten. Die Beteiligung der Arbeitnehmer an „ihrer“ Rente ist daher unabdingbar.

Alles in allem hat die Arbeitgeberseite starke Argumente, um die IG BAU in den laufenden Tarifverhandlungen wieder in die Realität der Branche zurückzuholen undeinen Abschluss mit Augenmaß zu erreichen. Die Beschäftigten sind mittel- und langfristig die Nutznießer durch sichere Arbeitsplätze in einer zukunftsträchtigenBranche.

IhrAndreas Demharter

2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

STANDPUNKT

Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2014 und 08/2014werden zusammengefasst.

Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

Titelseite: Bilder: Quelle ZDB und fotolia, eigene

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INHALTSVERZEICHNIS

3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

AKTUELLES

4 ..... Interview mit dem LBB-Präsidenten Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl:Mehr tun für Fachkräftenachwuchs

6 ..... Engpässe bei allgemeinen bauauf-sichtlichen Prüfzeugnissen (abP) im Trockenbau

RECHT

8 ..... Zusatzleistung erwünscht – Zahlung unerwünscht!

9 ..... Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

10 ... Digitaler Tachograph –EU-Parlament verabschiedet geänderte Tachographen-verordnung

STEUERN

11 ... Bundesfinanzministerium schränkt Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldner-schaft bei Bauleistungen ein

12 ... Steuertermine/Sozial-versicherungsbeitragstermine April bis Juni 2014

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

13 ... Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallForderungsübergang bei Dritthaftung nach § 6 EFZG

13 ... Gesetzliche SchlechtwetterregelungVeränderte Prüfweise der Bundesagentur für Arbeit

14 ... Tarifabschluss in der Chemischen Industrie

15 ... Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit: Neue Modellschätzungen

15 ... Tarifrunde 2014Kündigung der Lohn- und Gehaltstarifverträge durch die IG BAU

WIRTSCHAFT

16 ... Gehaltszusatzkosten Stand Januar 2014

16 ... Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft (BAMAKA AG): Ein sehr starkes Argument für die Attraktivität eines Verbandes

17 ... SEPA: Europäisches Parlament verabschiedet Übergangsfrist

17 ... Energetische Gebäudesanierung

18 ... Bauprognose 2014

TECHNIK

19 ... Barrierefreies Bauen: Anforderungen an Bodenbelägeim Wohnungsbau

19 ... BG Bau fördert die Anschaffungvon Bauentstaubern

FACHGRUPPEN

20... Hinweise zur Herstellung von Flächen zur Lagerung von organischen Produkten

21... Einführung TL Asphalt-StB 07/13

22... ZTV Asphalt-StB 07 in der Fassung 2013 eingeführt

23... Fliesenleger-Werbeshop für Fachgruppenmitglieder

23... FFN lädt zum Gipfeltreffen 2014am 2./3. Mai in Mainz

24... Arbeitgeber zur Erstellung einerGefährungsbeurteilung verpflichtet

24... Neue Fachinformation: Rostschutz – machen oder lassen?

25... Grundsätzliche Regelungen zu Abständen bei Kabel- und Rohrabschottungen

LITERATUR

26... Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige und Steuerfahndung

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

27... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2013im Vergleich zum Vorjahr

INHALTSVERZEICHNIS

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AKTUELLES

4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Interview mit dem LBB-Präsidenten Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl:Mehr tun für Fachkräftenachwuchs

BBAU:Herr Peteranderl, 2014 ist das fünfte Jahrfür Sie als Präsident des LandesverbandsBayerischer Bauinnungen. Was sind diewichtigsten Erfahrungen, die Sie in die-sem Zeitraum gemacht haben?

Peteranderl:Das Bayerische Baugewerbe hat letztesJahr 18,5 Mrd. Euro umgesetzt und über132.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Wirarbeiten in einer volkswirtschaftlichenSchlüsselbranche. Ohne die Bauwirt-schaft gibt es weder die Infrastruktur fürBayerns Erfolg, noch die Energiewende.Ohne eine seriöse baupolitische Flankie-rung sind diese Ziele nicht zu erreichen.Dies ist auch vielen politischen Mandats-trägern bewusst, mit denen ich spreche.Und doch überrascht es mich immer wieder, wie schwierig es bei manchenThemen ist, der Bauwirtschaft bei den po-litisch Verantwortlichen Gehör zu ver-schaffen. Überrascht hat mich auch dersehr große Einfluss Brüssels auf nahezujedes Bauthema. Sehr angenehm empfindeich dagegen die kollegiale und effektiveZusammenarbeit mit Unternehmerkolle-gen im Rahmen der Gremienarbeit unse-res Verbandes.

BBAU:Die Bauwirtschaft war im letzten Jahr-zehnt einem langanhaltenden Struktur-wandel unterzogen. Wie hat sich ausIhrer Sicht das Baugewerbe verändertund was bedeutet dies für den Fachver-band und die Innungen?

Peteranderl:Der Strukturwandel, der sich in der Folgeder großen Baukrise seit Ende der 90er-

Jahre vollzogen hat, war in der Tat groß.Die wichtigste Veränderung ist die Ver-kleinerung der Betriebe des Baugewer-bes. Bei vielen wurde die Schrumpfkurnotwendig, um auf die Auftragsschwan-kungen besser reagieren zu können. Ob-wohl die Konjunktur seit 2 – 3 Jahren fürden Bau wieder aufwärts geht, ist undbleibt der Markt hart und umkämpft. Fürdie Innungen und den Verband hat diesdurchaus Veränderungen mit sich ge-bracht. So ist es häufig schwieriger, klei-nere Betriebe für eine Mitgliedschaft inunserer Baugewerblichen Organisationzu interessieren. Außerdem haben sichdie Wettbewerbsvoraussetzungen in derBranche dadurch stark verändert. Ge-rade auch die Ein-Mann-Unternehmenmachen es vielen kleineren Bauhandwer-kern schwer, ihren Personalbestand zuhalten und auch weiterhin auszubilden.

BBAU:Herr Peteranderl, vieles deutet darauf hin,dass sich die Baukonjunktur 2014 gutentwickeln wird. Das bringt aber auchProbleme mit sich. Viele Betriebe be -klagen einen großen Fachkräftemangel.Tut die Branche genug, um den dringendnotwendigen Fachkräftenachwuchs zu sichern? Haben die Bauberufe ein Image-problem?

Peteranderl:Der Fachkräftemangel ist in der Tat zurZeit das größte Problem vieler Firmen.Dabei sind die Bauberufe modern, attrak-tiv und anspruchsvoll. Leider gelingt esuns aber noch nicht im wünschenswertenUmfang, dies auch in die Öffentlichkeitzu tragen. Das Image der Bauberufekönnte in der Tat besser sein. Hieran müs-sen wir alle gemeinsam arbeiten. Dennzwar ist die Arbeit am Bau noch immerkörperlich anstrengender als viele andereBerufe, aber sie ist auch sehr vielfältigund abwechslungsreich. Außerdem ste-hen immer mehr und bessere Maschinenund technische Helfer zur Bewältigungder vielfältigen Tätigkeiten am Bau zurVerfügung. Der technologische Fortschrittin den vergangenen Jahren war auch in

AKTUELLES

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5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

AKTUELLES

Hier klafft eine große Lücke zwischen denpolitischen Zielsetzungen und der prakti-schen Politik. Auch der Energiekosten-explosion durch das EEG weicht die Ver-einbarung der Koalitionäre aus. Ich hoffe,dass der Koalitionsvertrag in SachenWohnungsbaupolitik für die kommendenvier Jahre noch nicht das letzte Wort gewesen ist. Ich werde mich jedenfallsauch im Rahmen unserer bayerischen Ver -bändeinitiative Aktion Impulse für denWohnungsbau sehr nachdrücklich fürVerbesserungen der Rahmenbedingungenfür den Wohnungsbau einsetzen.

BBAU:In der Presse war in den vergangenenMonaten häufig von der maroden Ver-kehrsinfrastruktur zu lesen. Es wurde überJahrzehnte einfach viel zu wenig inves-tiert. Erwarten Sie hier eine Trendwendein den kommenden Jahren?

Peteranderl:Da bin ich vorsichtig optimistisch. DerBund und die Länder kennen den Sanie-rungsstau bei der Verkehrsinfrastruktur in-zwischen sehr genau. Immerhin sind imKoalitionsvertrag der neuen Bundesregie-rung zusätzliche fünf Milliarden Euro fürdie Verkehrsinfrastruktur der Bundesfern-straßen vorgesehen. Und auch die Baye-rische Staatsregierung hat angekündigt,in der laufenden Legislaturperiode mehrklotzen als kleckern zu wollen. Auch fürden kommunalen Straßenbau stehen För-dermittel des Bundes nun zumindest fürdie nächsten Jahre weiter zur Verfügung.Ich glaube deshalb, dass die Investitionenin die Verkehrsträger in den kommendenJahren moderat steigen werden, nachdemwir in Bayern bereits 2013 ein ordentli-ches Umsatzplus im Tief- und Straßenbaurealisieren konnten.

Große Sorgen bereitet mir aber der vie-lerorts zu beobachtende Verlust an Kom-petenz der Öffentlichen Hand bei derPlanung und Bauüberwachung von Ver-kehrsbauprojekten. Dies sorgt in der Bau-praxis für viele Reibungsverluste und

der Bauwirtschaft groß. Die Attraktivitätder mechanisierten Bauberufe zeigt sichauch an der seit Jahren sehr guten Aus-lastung unserer vielfältigen Baumaschi-nen- und Geräteführerfortbildungskur-se. Wir müssen den jungen Leuten auchzeigen, welche vielfältigen Aufstiegs -möglichkeiten die Bauberufe bieten. ZumGlück spricht sich dies aber mehr undmehr herum. Immer gefragter werdenetwa die dualen Studiengänge, bei denengleichzeitig ein klassischer Bauberuf gelernt und ein Hochschulstudium in ei-ner Bauingenieursfachrichtung absolviertwird. Wir stehen aber bei der Nach-wuchswerbung in harter Konkurrenz mitanderen Branchen. In einigen Regionengeht außerdem die Zahl der Schulabgän-ger zurück. Das macht den Kampf umFachkräftenachwuchs nicht leichter. Wirhaben seit einiger Zeit auf allen Ebenen,sei es bei den Betrieben, bei den Innungenoder dem Verband, unsere Nachwuchs-werbung und die Fortbildungsangebotefür Fachkräfte verstärkt. Trotzdem denkeich, wir müssen noch mehr tun, um diejungen Leute für unsere Branche zu inte-ressieren.

BBAU:Ob viel oder wenig gebaut wird, wirdstark durch politische Rahmenbedingun-gen beeinflusst. Gerade im Wohnungs-bau hat sich gezeigt, dass fehlendeInvestitionsanreize zu Wohnungsknapp-heit und letztlich sozialem Sprengstoffführen. Wie sind Sie denn mit den Aussa-gen im Koalitionsvertrag der neuen Bun-desregierung zur Wohnungsbaupolitikzufrieden?

Peteranderl:Ich bin mit den Aussagen zur Wohnungs-baupolitik im Koalitionsvertrag dieserBundesregierung sehr unzufrieden. DieEinführung einer Mietpreisbremse und die fehlende steuerliche Förderung desWohnungsbaus sowie die gleichfalls zu geringe Förderung der energetischen Ge-bäudesanierung zeugen nicht von einerzukunftsgerichteten Wohnungsbaupolitik.

hohe Kosten. Vor allem Städte, Kommu-nen und Landkreise müssen nicht nur in die Straßen und Gebäude sondernauch in qualifiziertes Personal investie-ren. Ohne Bauherrenkompetenz geht es nicht.

BBAU:Der LBB und die Innungen beraten nichtnur ihre Mitglieder, sondern versuchenüber Lobbyarbeit gezielt vernünftige Rahmenbedingungen für das Bauge-werbe zu erreichen. Wo sehen Sie diegrößten Herausforderungen für die Inte-ressenvertretung in der nächsten Zeit?

Peteranderl:Ich sehe zwei ganz klare Schwerpunktebei der Lobbyarbeit und Interessenvertre-tung für die vor uns liegenden Jahre. Dereine ist in Brüssel. Wir müssen, obwohldas einer mittelständisch geprägten Bran-che wie der Bauwirtschaft viel schwererfällt als einem Großkonzern, künftig vielhäufiger und vernehmbarer unsere Posi-tionen in die Gesetz- und Verordnungs-gebung der EU einbringen. Heutebetreiben wir noch zu oft bloße Scha-densbegrenzung, etwa wenn wieder ein-mal eine Europäische Richtlinie inDeutschland umgesetzt wird, die großeAuswirkungen auf unsere Branche hat.Den zweiten Schwerpunkt bei der Verbes-serung unserer Interessenvertretung seheich in einer stärkeren Zusammenarbeit mitanderen Branchenverbänden. Sicher ma-chen wir das bereits jetzt häufig. JüngsteBeispiele sind unser Kampf um praxisge-rechte Regelungen für die Entsorgung vonBauabfällen, oder die zahlreichen ge-meinsamen Stellungnahmen auf Bundes-ebene zur technischen Normung oderzum Baurecht. Wir brauchen das abernoch viel häufiger. Ich bin überzeugt,dass wir dann erfolgreicher unsere Inte-ressen durchsetzen können und mehrGehör in der Politik finden.

BBAU:Herr Peteranderl, wir danken Ihnen fürdas Gespräch.

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6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Da nun kurzfristig Enpässe bei der Er -teilung neuer abP offensichtlich werdenprüft die Bauaufsicht derzeit in Ab -stimmung mit den Prüfstellen inwieweitder Stichtag 01.04.2014 verlängert wer-den kann, damit für Planer und Ausfüh-rende nach dem Stichtag 01.04.2014Rechtssicherheit bestehen bleibt und füreine Verständigung hinsichtlich der Extra-polationsregeln ein entsprechendes Zeit-fenster geschaffen wird.

Ferner hat die Bauaufsicht in Aussicht ge-stellt, für bis zum 01.04.2014 genehmigteBauvorhaben die abP’s auch nach demStichtag anzuerkennen. Dies wird derzeitim Konsens mit den Bauaufsichtsbehör-den der Länder abgestimmt.

Bislang wurde stets davon ausgegangen,dass aufgrund der zu erwartenden Pro-bleme zumindest der Stichtag nach hintenverlegt wird. Allerdings kann nun nichtmehr ausgeschlossen werden, dass eskeine Zwischenlösung für die am 1. April2014 auslaufenden abP’s gibt.

Zu den möglichen Konsequenzen für diebauausführenden Unternehmen habenwir folgende Hinweise zusammengestellt:

– Der Einbau eines nicht zugelassenenMaterials stellt einen Mangel dar. Der Mangel ist durch Einbau eines zugelassenen Materials zu behebenoder durch Einzelzulassung zu legali-sieren.

Um später nachweisen zu können,dass ein System noch während derGültigkeitsdauer des allgemein bau-aufsichtlichen Prüfzeugnisses einge-baut wurde, sollte möglichst genaudokumentiert werden, an welcher Stel-le welches Bauteil eingebaut wurde.Hierfür kann es sinnvoll sein, einzelneBauabschnitte zu bilden und diese vordem 01.04.2014 komplett fertigzustel-len (Beispiel: Alle Trockenbauarbeitenin einem bestimmten Stockwerk odereinem bestimmten Zimmer).

Bauweisen mit Anforderungen an denBrand- und Schallschutz können ins-besondere im Trocken- und Leichtbau entweder auf der Basis allgemein bau-aufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) als so-genanntes mehr oder weniger geschlos-senes System, alternativ mit allgemeinerbauaufsichtlicher Zulassung (abZ’s) oderentsprechend einer normativen Regelung(z. B. DIN 4109 „Schallschutz im Hoch-bau“ oder DIN 4102-4 „Brandverhaltenvon Baustoffen und Bauteilen) geplantund eingebaut werden. Bei Verwendungeines mit abP geprüften Systems sind diejeweiligen Systemkomponenten im abPvom Hersteller/Systemhalter festgelegtund benannt und somit nicht wie beiNormkonstruktionen herstellerneutral freiwählbar.

Bei der Erteilung von abP’s wurden in derVergangenheit vielfach Ergebnisse vonBrandversuchen auf Basis der Erfah -rungen der Prüfstellen und gutachtlicherBewertungen extrapoliert, um auch ab-weichende Anschlussbedingungen, an-dere Wandhöhen oder Wandgeome-trien, die sich von der Prüfung im Norm-prüfstand unterschieden, mit zu er-fassen.

Bauaufsichtlich wurde schon länger ge-fordert, diese Extrapolationen zu regelnund zu dokumentieren. Neue oder zu ver-längernde abP’s, die auf Extrapolationberuhen, wurden parallel dazu nur nochmit einer Laufzeit bis zum 01.04.2014 er-teilt. Diese Systeme entsprechen formaldanach nicht mehr den bauaufsichtlichenAnforderungen.

Parallel hierzu haben einige Herstellerbestimmte Systeme neu prüfen lassen, um auch über den Stichtag 01.04.2014hinaus ein gültiges abP zum entspre-chenden Anwendungsbereich passendvor legen zu können. Ggf. sind die Kon-struktions- und Anwendungsregelungen inDetails abweichend bzw. eingeschränkt(z. B. Höhe im Vergleich zu dem Vor -gänger-abP).

Ausführende Unternehmen sollten da-her zunächst feststellen, ob für Bau-maßnahmen, bei denen Material mitabP’s verwendet werden und die nachdem 1. April 2014 fertiggestellt und ab-genommen werden, ein dann noch gül-tiges abP des Herstellers passend zurentsprechenden Baukonstruktion vor-liegt. Darüber hinaus sollten kurz vorEintritt des Ablaufdatums keine Ar -beiten mehr mit einem auslaufendenSystem begonnen werden. Für neu be-ginnende Arbeiten ist es schon jetztsinnvoll, entweder auf andere Systemeumzusteigen, für die auch über den01.04.2014 hinaus ein allgemein bau-aufsichtliches Prüfzeugnis existiertoder nach den DIN-Vorschriften zubauen.

– Der Unternehmer hat vor Abschlusseines Kaufvertrages einen Anspruchauf Auskunft, ob Prüfzeugnisse vorlie-gen und wie lange diese gültig sind.Der Hersteller hat eine Hinweispflicht.Der Unternehmer sollte vor endgülti-gem Abschluss des Kaufvertrages hierKlarheit geschaffen haben.

– Bei Einkäufen zum jetzigen Zeitpunktsollte der Besteller vom Hersteller eineGarantie für die Tauglichkeit und dasBestehen und Fortbestehen von Prüf-zeugnissen verlangen.

– Hat der Unternehmer z. B. ein Trocken-bausystem eines Herstellers angebo-ten, so wie es im Leistungsverzeichnisvorgegeben war und läuft das Prüf-zeugnis aus, hat er unverzüglich, d. h.so schnell wie möglich Bedenken an-zumelden.

Der Bauherr muss dann umplanen undneue Vorgaben machen. Hierbei trägter das Risiko und die Kosten. Einemögliche Bedenkenanmeldung könntewie folgt formuliert sein:

„Von unserem Verband wurden wir un-terrichtet, dass bestehende Prüfzeug-

Engpässe bei allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) im Trockenbau

Eine Reihe von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für brand- und schallschutztechnische Systeme läuft zum01.04.2014 aus.

AKTUELLES

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7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

– Hat der Unternehmer die Leistungfunktional angeboten, müssen bei derAbnahme die baurechtlichen Anfor -derungen erfüllt sein. Hier trägt derUnternehmer das Risiko für die Leis-tungserfüllung und die Kosten.

Es ist nochmals darauf hinzuweisen,dass der Einbau von Systemen, derenAbP am 01.04.2014 abläuft, einen Ver-stoß gegen die öffentlich-rechtlichenBauvorschriften darstellt. Dies hat zurFolge, dass der Auftraggeber diesbe-züglich Mängelrechte gegen den Auf-tragnehmer geltend machen kann.Darüber hinaus besteht die Gefahr,dass die Bauarbeiten von den zustän-digen Behörden eingestellt werden. Esist daher äußerst wichtig, dass die Dokumentation (welches Bauteil anwelchem Tag wo eingebaut wurde)vorgenommen wird. Zudem sollte sichder Bauunternehmer seine Dokumenta-

nisse für bestimmte Baumaterialien am1. April 2014 auslaufen können.

Im LV war unter Position ……………folgende Leistung ausgeschrieben:

……………………………………

Wie wir in Erfahrung bringen konnten,läuft das Prüfzeugnis für das hier ein-gesetzte Material, entgegen den bis-herigen Verlautbarungen, am 1. April2014 aus. Ein gültiges Prüfzeugnis istjedoch notwendig, da die Verwen-dung von Baumaterialien ohne gülti-ges Prüfzeugnis einen Verstoß gegendie öffentlich-rechtlichen Bauvorschrif-ten darstellt.

Wir melden daher hiermit Bedenkengegen die vorgesehene Art der Aus-führung an und bitten um Mitteilung,wie weiter verfahren werden soll.“

tion vom Bauherren gegenzeichnenlassen und diese zusammen mit einemMitarbeiter durchführen, der im Streit-fall als Zeuge fungieren könnte. Dennnur so kann der Auftragnehmer späternachweisen, dass beim Einbau desTrockenbausystems das notwendigeallgemein bauaufsichtliche Prüfzeug-nis noch Gültigkeit besaß und er ent-sprechend den öffentlichen Bauvor-schriften gebaut hat.

Im Ergebnis ist von einer Verwendungvon Baumaterial ohne gültiges abP un-bedingt abzuraten. Dies gilt auch dann,wenn der Bauherr die Verwendung aus-drücklich wünscht, da die Verwendungdes Baumaterials ohne abP wegen desVerstoßes gegen die öffentlich-rechtli-chen Bauvorschriften regelmäßig zurHaftung des Unternehmers führen wird,und zwar auch dann, wenn vorher Be-denken angemeldet wurden.

AKTUELLES

Quelle: fotolia

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RECHT

8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

RECHT

Zusatzleistung erwünscht – Zahlung unerwünscht!

Wenn die Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit für zusätzliche Leistungenverhandelt haben und zuletzt der Auftraggeber Unentgeltlichkeit gefordert hat,dann steht dem Unternehmer keine zusätzliche Vergütung zu, wenn er die Leis-tung ohne jede weitere Erklärung ausführt.

Der Fall:Bei dem zwischen den Parteien geschlos-senen Vertrag war ursprünglich die Her-stellung einer provisorischen Einhausungals Wetterschutz nicht vorgesehen. Erst imRahmen der Bauausführung ergab sichfür die Weiterführung des Bauvorhabensdie Notwendigkeit eines Wetterschutzes.Hierzu nahmen die Parteien Verhand -lungen sowohl über die konstruktive Ge-staltung des Wetterschutzes (insoweitbestanden mehrere technische Möglich-keiten) als auch über die Frage der Kostenregelung auf. In Folge des Zeit-drucks ergab sich ein rascher Schrift-wechsel, in welchem der Unternehmerdem Auftraggeber ein Angebot per Emailunterbreitete. Dieses hat der Auftrag -geber nicht uneingeschränkt angenom-men. Er teilte mit, mit der technischenAusführung einverstanden zu sein, lehnteaber die Kostenübernahme ab. Ohne eineweitere Antwort führte der Unternehmerdie Einhausung aus und machte die Kosten hierfür geltend. Diese lehnte derAuftraggeber ab.

Die Entscheidung:Zu Recht – nach der Auffassung desOberlandesgerichts München, das denFall mit Urteil vom 03.12.2013 (Az.: 9 U747/13) entschieden hat. Der Auftrag -geber hat mit der Ablehnung der Kosten-übernahme das Angebot des Unter-nehmers abgelehnt und diesem gleich -zeitig ein neues Angebot (mit dem Inhalt,

die Leistung ohne Vergütung auszuführen)unterbreitet. Dieses Angebot hat der Unternehmer durch sein schlüssiges Ver-halten angenommen, indem er die Ein-hausung ohne weitere Erklärungen aus-führte. Somit ist ein Vertrag zustande ge-kommen, der eine Vergütung für die Ein-hausung ausschloss, unabhängig davon,ob diese aus § 2 Abs. 6 VOB/B odereiner anderen Anspruchsgrundlage her-zuleiten sein könnte! Hinsichtlich derFrage der Vergütung kommt dem Vertragnach Auffassung des Gerichts Vergleichs -charakter zu. Denn zwischen den Ver-tragsparteien war damals streitig, welcheSeite für die Bauverzögerungen verant-wortlich war, die die Einhausung notwen-dig machten.

Hinweis: Dieses Urteil zeigt einmalmehr, dass Auftragnehmer nicht vorsichtig genug sein können undErklärungen des Auftraggebers wi-dersprechen müssen, wenn sie diesenicht akzeptieren! Dieser Fall zeigtbesonders eindrücklich, wie gravie-rend die Folgen eines fehlendenWiderspruchs sein können: Nichtnur die Zusatzleistung ist zum Null-tarif erbracht, die bisher streitigeVerantwortung für die entstandenenBauverzögerungen soll – kosten-neutral für den Auftraggeber –gleich mit verglichen worden sein.

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9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

bereits vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen somit bis spä-testens 10. September 2014 eine Wei-terbildung im Sinne des BKrFQG ab -geschlossen haben. Die Weiterbildungbesteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je60 Minuten und ist nach den gesetzlichenVorschriften alle 5 Jahre zu wiederholen.Im Falle eines Verstoßes drohen sowohldem Fahrer als auch dem UnternehmerGeldbußen.

Beispiel zur Klarstellung:Ein Mitarbeiter ist als Hochbaufacharbei-ter angestellt und der nutzt den Lkw nur,um morgens Material zu der Baustelle zubringen, das er anschließend verarbeitet.Ein solcher Mitarbeiter fällt unter dieoben genannte Handwerkerausnahmeund ist somit nicht verpflichtet, Weiterbil-dungsmaßnahmen zu ergreifen.

Gegenbeispiel:Ein Facharbeiter eines Tiefbauunterneh-mens, der seinen Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben hatte,fährt mit einem Lkw Material zu mehrerenBaustellen. Dieser Mitarbeiter fällt nichtunter die sog. Handwerkerausnahme. Ermuss seine Fortbildungsmaßnahme daherbis spätestens 10. September 2014 ab -geschlossen haben.

Um den termingerechten Abschluss derWeiterbildung zum 10. September 2014sicherzustellen, sollten Fahrer, die nichtunter die Handwerkerausnahme fallen,schnellstmöglich mit der Weiterbildungbeginnen.

Das BKrFQG fordert für Fahrer im Güter-kraftverkehr, welche ihre Fahrerlaubnisder Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem10. September 2009 erworben hatten,den Abschluss einer Weiterbildung bisspätestens 10. September 2014. Nachdiesem Stichtag muss ein Fahrer bei Fahrten im Güterkraftverkehr zu ge -werblichen Zwecken grundsätzlich ei-nen Weiter bildungsnachweis mit sich führen. Damit sind im Wesentlichen alleHandwerksfahrzeuge über 3,5 t zu-lässiges Gesamtgewicht betroffen, wennnicht die sog. Handwerkerausnahmegreift.

Handwerkerausnahme:Nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG sindFahrten mit Kraftfahrzeugen ausgenom-men, die zur Beförderung von Materialoder Ausrüstung dienen, das der Fahrerzur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraft -fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäfti-gung handelt. In diesen Fällen entfällteine Pflicht zur Fortbildung. Das Gesetzgilt zudem auch nicht für Fahrten mitKraftfahrzeugen, deren zulässige Höchst-geschwindigkeit 45 km/h nicht über-schreitet.

Bei Fahrten von hauptberuflichen Fah-rern und reinen Auslieferungsfahrten von Material, das nicht vom Fahrer weiter inder Ausübung seines Berufes verwendetwird, bleibt es bei den Forderungen nachdem BKrFQG. Inhaber von Führerschei-nen, die nicht unter die Handwerkeraus-nahme fallen und die ihre Fahrerlaubnis

Hinweis: Abweichend von der Fristzum 10. September 2014 kann – umeinen Gleichlauf mit der Gültig-keitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestes 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen dem10.09.2014 und dem 09.09.2016zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereitsvor dem 10.09.2014 zur Verlän -gerung anstehen, ist im Interessedes Gleichlaufs mit der Gültig-keitsdauer der Fahrerlaubnis einAbschluss der Weiterbildung zudiesem früheren Zeitpunkt zu emp-fehlen.

Weitere Informationen finden Sie aufder Internetseite www.bag.bund.de/Rechtsvorschriften/Qualifikation undWeiterbildung.

Die Bayerische BauAkademie inFeuchtwangen bietet in diesem Jahreine Reihe von modularen Kursenzur Weiterbildung nach dem Berufs-kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz an.

Alle Informationen zu den Kursenfinden Sie im Internet unterwww.baybauakad.de/Kurssuche.

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

In der Ausgabe 5/2009 von BLICKPUNKT BAU hatten wir Sie bereits über die Anforderungen und Fristen der Weiter-bildung für Fahrer im Güterkraftverkehr nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BKrFQG) informiert. Aus gegebenem Anlass erinnern wir hiermit an den Ablauf der Frist zur Weiterbildung zum 10. September 2014.

RECHT

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10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Fahrzeugen bis 7,5 t. Positiv ist zudem,dass eine Ausweitung der Tachographen-pflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,8 t und3,5 t verhindert werden konnte.

Die Neuregelung wird zukünftig direkt ingleicher Weise in allen Mitgliedsstattengelten und bedarf keiner expliziten Über-nahme durch nationale Gesetze mehr.

Dennoch werden voraussichtlich beglei-tende Anpassungen im deutschen Rechtnotwendig werden.

Am 15. Januar 2014 hat das EuropäischeParlament nach mehrjährigen Beratungendie Änderungen der europäischen Tacho-graphenverordnung verabschiedet.

Für baugewerbliche Unternehmen ist von besonderem Belang, dass der Radius der Handwerkerausnahme von 50 km auf 100 km verdoppelt wird. In diesem Radiusum den Betriebsstandort besteht keineNutzungspflicht für digitale Tachogra-phen beim Transport eigener Materialiendurch nicht hauptberufliche Fahrer in

Hinweis: Die Erweiterung derHandwerkerausnahme auf 100 kmwird jedoch erst ein Jahr nach derin einigen Wochen anstehendenVeröffentlichung der Verordnung imEU-Gesetzblatt in Kraft treten, alsonicht vor Februar 2015. Bis aufweiteres gelten die bestehenden Regelungen zu den Lenk- und Ruhe-zeiten daher weiterhin fort.

Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens werden wir Sie recht-zeitig informieren.

Digitaler Tachograph –EU-Parlament verabschiedet geänderte Tachographenverordnung

Das EU-Parlament hat Neuregelungen zum digitalen Tachographen beschlossen. Die Handwerkerausnahme wird von 50 km auf 100 km ausgeweitet. Die Neuregelung tritt voraussichtlich ab Februar 2015 in Kraft.

RECHT

Quelle: fotolia

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11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ein

Bei Bauleistungen kann zukünftig die Steuerschuldumkehr nur dann angewendetwerden, wenn die an den Leistungsempfänger erbrachte Werkslieferung bzw.Werkleistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwendet wird.

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteilden Anwendungsbereich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistun-gen eingeschränkt. Wir berichteten in BLICKPUNKT BAU 01/2014, Seite 11.Nun hat das Bundesfinanzministerium(BMF) mit Schreiben vom 05.02.2014 denUmsatzsteuer-Anwendungserlass (AEAO)entsprechend angepasst. Neben den bisherigen Voraussetzungen der Anwend-barkeit der Umkehr der Umsatzsteuer-schuldnerschaft muss der Leistungs-empfänger die an ihn erbrachte Bau -leistung seinerseits zur Erbringung einerderartigen Leistung verwenden. Auf denAnteil der vom Leistungsempfänger aus-geführten Bauleistungen an den insge-samt von ihm erbrachten steuerbarenUmsätzen kommt es dagegen nicht mehran.

Anwendung der NeuregelungDie neuen Grundsätze sind auf alle Um-sätze anzuwenden, die ab dem Tag nach

der Veröffentlichung des BMF-Schreibensim Bundessteuerblatt ausgeführt werden.Nachdem das Schreiben am 14.2.2014veröffentlicht worden ist sind die neuenRegelungen seit dem 15.2.2014 anzu-wenden

Haben Leistender und Leistungsempfän-ger einvernehmlich die alten Verwaltungs-anweisungen (Abschnitt 13b.3 und 13b.8UStAE) angewendet besteht bis zur Ver-öffentlichung des BMF-Schreibens imBundessteuerblatt keine Notwendigkeiteiner Rechnungsberichtigung.

Das BMF-Schreiben vom 05.02.2014 kann

bei der Hauptgeschäftsstelle, Frau Hauer,

unter [email protected], abgerufen werden.

STEUERN

STEUERN

Quelle: fotolia

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12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

STEUERN

APRIL MAI JUNI

10 Lohnsteuer 12 Lohnsteuer (mtl.) 10 Einkommensteuer(14) Kirchenlohnsteuer (15) Kirchenlohnsteuer (mtl.) (13) Kirchensteuer der

Umsatzsteuer Umsatzsteuer (mtl.) VeranlagtenVergnügungsteuer Vergnügungsteuer § 13 a-Landwirte:

ESt, KiEStKörperschaftsteuerLohnsteuer (mtl.)Kirchenlohnsteuer (mtl.)Umsatzsteuer (mtl.)Vergnügungsteuer

15 Feuerschutzsteuer 15 Feuerschutzsteuer (mtl.) 16 Feuerschutzsteuer (mtl.)(22) Versicherungsteuer (19) Gewerbesteuer (19)* Versicherungsteuer (mtl.)

GrundsteuerVersicherungsteuer (mtl.)

28 Sozialversicherungs- 28 Sozialversicherungs- 26 Sozialversicherungs-beitrag beitrag beitrag

Bei verspäteter Steuerzahlung (bis zu 3 Tagen) werden keine Zuschläge erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Diese Schonfrist gilt nicht für Barzahlungen und Zahlung per Scheck! (Scheck muss spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen)

Die Zahlen in Klammern benennen den letzten Tag der Schonfrist für Steuerzahlungen. Bei den mit * gekennzeichneten Zahlen können sich durch regionale Feiertage Abweichungen ergeben.

Steuer- und Sozialversicherungsbeitragstermine April bis Juni 2014

www.lbb-bayern.de

Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

Schauen Sie doch mal rein!

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13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallForderungsübergang bei Dritthaftung nach § 6 EFZG

Seit 1. Januar 2014 können im Rahmen des § 6 EFZG neben dem Bruttoarbeits-lohn für die Lohnzusatzkosten Zuschlagssätze von gerundet 54 % in den altenBundesländern bzw. von 41% in den neuen Bundesländern geltend gemachtwerden.

Zuletzt hatten wir in BLICKPUNKT BAU,Ausgabe 2, Februar 2013, Seite 8 überdie aktualisierten Prozentsätze für dieLohnzusatzkosten mitgeteilt, die im Rahmen des Forderungsübergangs beiDritthaftung nach § 6 EFZG geltend ge-macht werden können, wenn die Arbeits-unfähigkeit eines Arbeitnehmers auf demVerschulden eines Dritten beruht.

Aufgrund der ab 1. Januar 2014 zu-grunde zu legenden Sozialversicherungs-und Sozialkassenbeiträge wurde eine erneute Aktualisierung dieser Berechnungvorgenommen. Nach dieser Neuberech-nung kann seit 1. Januar 2014 neben dem fortgezahlten Bruttolohn für dieLohnzusatzkosten ein Prozentsatz von

53,70 % in den alten Bundesländern bzw. von 41,44 % in den neuen Bundesländern

geltend gemacht werden.

Bei dieser Berechnung wurde für die alten Bundesländer angenommen, dassdas 13. Monatseinkommen auch nachEinführung der tariflichen Öffnungs -klausel in voller Höhe gezahlt und nichtfür krankheitsbedingte Fehltage gekürztwird. Wird dagegen von der Öffnungs-klausel Gebrauch gemacht und nur dertarifliche Mindestbetrag von 780,00 € als 13. Monatseinkommen gezahlt, ver-mindert sich der Prozentsatz für die Lohnzusatzkosten in den alten Bundes-ländern insgesamt auf 49,29 %.

Weitere Einzelheiten und das Berechnungsschema

zur betriebsindividuellen Errechnung für die erstattungsfähigen

Lohnzusatzkosten finden Sie im Intranet unter

www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/

Arbeits- und Sozialrecht.

TARIF- UNDSO

ZIA

LPO

LITI

K

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

Gesetzliche SchlechtwetterregelungVeränderte Prüfweise der Bundesagentur für Arbeit

Aufgrund einer veränderten Prüfweise der Bundesagentur für Arbeit ist damitzu rechnen, dass die Baubetriebe bei der Beantragung von Leistungen der gesetzlichen Winterbauförderung von den Agenturen für Arbeit zunehmendaufgefordert werden, mit dem Leistungsantrag betriebliche Unterlagen vor -zulegen.

Im Rahmen einer neuen Organisations-struktur hat sich die Prüfweise der Bun-desagentur für Arbeit hinsichtlich derGewährung von Leistungen der gesetz -lichen Winterbauförderung geändert.Aufgrund dessen sind im Rahmen einerOrganisationsstrukturreform der Bundes-agentur für Arbeit mehrere Leistungs -bereiche zu sog. „Operativen Services(OS)“ zusammengelegt worden. Dies be-

trifft auch den Leistungsbereich „Kurz -arbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld“.

Anders als bisher ist nicht mehr jede Arbeitsagentur für die KuG-Ansprücheder Betriebe in ihrem Bezirk zuständig,sondern es sind regionale Schwerpunkt-agenturen gebildet worden, die dannzentral für die Bearbeitung und Prüfungder Kug-Anträge der Betriebe aus mehre-

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Der Tarifabschluss für die Chemische In-dustrie enthält auch eine Vereinbarung,das hohe Ausbildungsplatzniveau aus -zubauen. In den Jahren 2014 bis 2016sollen jährlich 9.200 neue Ausbildungs-stellen angeboten werden. Zugleich wol-len die Tarifpartner der ChemischenIndustrie die Übernahmeperspektivennach der Ausbildung verbessern.

Die Tarifparteien empfehlen, übernomme-nen Ausgebildeten möglichst einen unbe-

Mit dem Tarifabschluss zwischen denChemie-Arbeitgebern und der Industrie-gewerkschaft Bergbau Chemie und Ener-gie vom 5. Februar 2014 liegt der erstediesjährige Tarifabschluss vor. Die Tarif-entgelte und die Ausbildungsvergütungenin der Chemischen Industrie werden nacheinem Nullmonat um 3,7 % erhöht. DerTarifabschluss hat eine Gesamtlaufzeitvon 14 Monaten. Die Gewerkschaft hatteLohn- und Gehaltserhöhungen von 5,5 %gefordert.

fristeten Arbeitsvertrag anzubieten undsie nur dann befristet zu übernehmen,wenn dies aus betrieblichen oder per -sönlichen Gründen sinnvoll erscheint. DieTarifverträge enthalten aber keinen tarif-lichen Übernahmezwang.

Tarifabschluss in der Chemischen Industrie

Die Tarifentgelte in der Chemischen Industrie werden um 3,7 % erhöht.

14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Wichtiger Hinweis:

Die für die Gewährung von Saison-Kurz-arbeitergeld aus wirtschaftlichen Grün-den erforderliche Anzeige des Arbeits-ausfalls ist unverändert an die für den jeweiligen Betrieb zuständige regionaleArbeitsagentur zu richten. Gleiches giltfür den Antrag auf Gewährung von Leis-tungen der gesetzlichen Winterbauförde-rung, der ebenfalls unverändert an die fürden Betrieb zuständige regionale Arbeits-agentur zu richten ist. Es hat sich also andem Anzeige- und Antragsverfahren fürden einzelnen Baubetrieb nichts ge -ändert. Lediglich die Bearbeitung undPrüfung der Leistungsanträge erfolgt nun-mehr in den Schwerpunktagenturen.

Diese In-House-Prüfungen sind jedochnur möglich, wenn die Betriebe die ent-sprechenden Unterlagen per Datei, Postoder Fax zur Verfügung stellen. Diesewerden daher zunehmend von den Ar-beitsagenturen angefordert. Rechtlich istdiese veränderte Prüfweise zulässig, dainsbesondere § 320 Abs. 1 SGB III derBundesagentur für Arbeit weite Prüfbe-fugnisse einräumt. Einen Anspruch desBetriebes, dass wie bisher in seinen Räum-lichkeiten geprüft wird, gibt es dagegennicht. Die Schwerpunktagentur kanndaher die Zusendung von prüffähigenUnterlagen für die einzelnen Leistungsan-träge verlangen.

ren Agenturbezirken zuständig sind (sog.OS-Teams Kug/Insg/AtG).

Durch diese Organisationsstrukturreformsoll sich der unmittelbare Kontakt zwi-schen den Betrieben und den Mitarbeiternder regionalen Arbeitsagenturen deutlichverringern. Auch sollen die Zahl und derUmfang der Betriebsbesuche und Prüfun-gen in den Betrieben deutlich reduziertwerden. Im Gegenzug soll die Prüftätig-keit vermehrt in den nunmehr zuständigenSchwerpunktagenturen bzw. OS-Teamsstattfinden (sog. In-House-Prüfungen).Nachdem diese veränderte Prüfweise inder Schlechtwetterzeit 2012/2013 bereitsin einigen Pilot-Arbeitsagenturbezirkeneingeführt wurde, wurde diese nunmehrin der aktuellen Schlechtwetterzeit flä-chendeckend umgesetzt.

Für die Betriebe mit Betriebssitz in Bayernsind die Arbeitsagenturen in Augsburg,München, Nürnberg, Regensburg undWürzburg als „Schwerpunktagenturen“für die Bearbeitung und Prüfung derKuG-Anträge zuständig.

Eine vollständige Liste der Schwerpunktagenturen finden Sie im Internet unter

www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/Rubrik Sozialrecht.

Ob diese Änderung der Prüfweise zueinem bürokratischen Mehraufwand odereiner Entlastung bei den Betrieben führt,hängt davon ab, in welchem Umfang dieeinzelnen Schwerpunktagenturen ent -sprechende Unterlagen abfragen und obdadurch die bisher in den Betriebendurchgeführten Prüfungen entfallen.

Dazu hat die Bundesagentur für Arbeitdie Schwerpunktagenturen darauf hin -gewiesen, dass für die Bearbeitung undPrüfung der Leistungsanträge nur solcheUnterlagen von dem Betrieb verlangt wer-den können, die auch für die Bearbeitungdes jeweiligen Leistungsantrages tatsäch-lich erforderlich sind. Eine entsprechendeVerfahrensinformation der Bundesagenturfür Arbeit vom 29.01.2014 hat folgendenWortlaut:

„In diesem Zusammenhang wird daraufhingewiesen, dass zur Durchführung dersog. „Inhouse-Prüfungen“ eine Auswahlder Personen und der anzuforderndenUnterlagen entsprechend der beantrag-ten Leistungen durch das OS-Team Kug,Insg, Atg zu erfolgen hat. Eine unspezifi-sche oder gar generelle Anforderung miteiner dem beantragenden Betrieb über-lassenen Auswahl der beizufügenden Un-terlagen ist nicht zulässig.“

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

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15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

zu einem Anstieg der Schattenwirtschaftführen, weil steigende Sozialversiche-rungsbeiträge und die nicht gebremstekalte Progression die Anreize verstärkenwürden, in der Schattenwirtschaft zu ar-beiten.

In der Pressemitteilung der UniversitätLinz wird zutreffend darauf hingewiesen,dass sinkende Sozialversicherungsbei-träge den Anreiz zum Ausweichen in dieSchattenwirtschaft mindern, weil sich dieSchere zwischen Brutto- und Nettoent-lohnung ein Stück weit schließe. Da dieaufgrund der Rücklage in der gesetz -lichen Rentenversicherung mögliche Sen-kung des Rentenversicherungsbeitrageszum 1. Januar 2014 jedoch durch eineentsprechende gesetzliche Regelung gestoppt worden sei, gehe die prognos-tizierte Verminderung der Schattenwirt-schaft im Jahre 2014 ausschließlich auf

Der Umfang der Schattenwirtschaft inDeutschland wird seit einiger Zeit vonHerrn Prof. Friedrich Schneider, Univer -sität Linz, gemeinsam mit dem Institut fürangewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen in jährlichem Rhythmus ge-schätzt. Aus dieser empirischen For-schung und den Schätzungen ergabensich für die letzten Jahre Hinweise darauf,dass das Ausmaß der Schwarzarbeit inDeutschland – wohl hauptsächlich kon-junkturbedingt – gesunken ist. Die Uni -versität Linz und das Institut fürangewandte Wirtschaftsforschung e.V.,hat nunmehr eine neue Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft inDeutschland vorgelegt. Danach solldurch die absehbare gute konjunkturelleEntwicklung die Schattenwirtschaft imJahre 2014 weiter abnehmen. Die Be-schlüsse der Großen Koalition werdennach dieser Prognose allerdings wieder

die erwartete gute Konjunktur zurück. An-dererseits würden Beschlüsse der GroßenKoalition tendenziell verstärkend auf dieSchattenwirtschaft wirken. Das gelte zumeinen für die vorgesehene Einführungeines gesetzlichen Mindestlohnes undzum anderen für die geplante Erhöhungdes Beitrages zur Pflegeversicherung.Noch bedeutsamer für die Schattenwirt-schaft sei die von der Bundesregierungnicht vorgenommene Beseitigung der sog.„kalten Progression“ bei der Einkommen-steuer. Dabei sei zu bedenken, dass vorallem Bezieher mittlerer Einkommen rela-tiv am stärksten von dieser kalten Pro-gression betroffen seien. Dazu gehörtenvor allem Personen in Handwerksberufenoder andere gewerblich Tätige, derenQuali fikationen in der Schwarzarbeiteher verwertbar seien als diejenigen vonakademisch Ausgebildeten.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit: Neue Modellschätzungen

Nach neuen Modellschätzungen soll die Schattenwirtschaft aufgrund der absehbar guten konjunkturellen Entwicklung imJahre 2014 weiter abnehmen, dann aber aufgrund der Beschlüsse der Großen Koalition wieder ansteigen.

Baustellen mit täglicher Heimfahrt, eineErhöhung der Auslösungssätze für Bau-stellen ohne tägliche Heimfahrt sowie dieEinführung einer Rentenbeihilfe in denneuen Bundesländern fordert.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter

www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/

Tarifpolitik.

Die IG BAU hat die bayerischen Tarifver-träge über die Gehälter und Ausbil-dungsvergütungen für die Angestelltenund Poliere des Baugewerbes sowie dieauf Bundesebene geschlossenen Lohn-und Gehaltstarifverträge fristgerecht zum30. April 2014 gekündigt.

Die Bundestarifkommission der IG BAUhat am 20. Februar 2014 eine Presseer-klärung herausgegeben, in der sie nebeneiner Erhöhung der Löhne, Gehälter undAusbildungsvergütungen auch eine Er -höhung der Fahrtkostenabgeltung für

Die Tarifverhandlungen auf Bundesebene sollen am 6. März 2014 aufgenommenwerden.

Weitere Verhandlungstermine wurdenzwischen den Zentralen Tarifvertragspar-teien des Baugewerbes für den 17. und27. März 2014 vereinbart.

Tarifrunde 2014Kündigung der Lohn- und Gehaltstarifverträge durch die IG BAU

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von 7,0 % beschlossen.

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WIRTSCHAFT

16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

WIRTSCHAFT

Einkaufskonditionen mit Herstellern undLieferanten von Investitionsgütern, Bau-stoffen und verschiedenen Dienstleis -tungen aus. Dadurch werden auch fürmittelständische Unternehmen Konditio-nen erzielt, die normalerweise nur Großunternehmen erhalten. Die über dieBAMAKA erzielbaren Einsparungen sind

Welche Leistungen bietet die BAMAKAden Mitgliedsbetrieben des LBB?

Die Mitglieder des LBB können bis zu 50 % ihrer Beschaffungskosten sowie Zeitim Einkaufsprozess sparen. Unter demMotto „Gemeinsam stark“ handelt dieBAMAKA für über 35.000 Unternehmen

Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft (BAMAKA AG): Ein sehr starkes Argument für die Attraktivität eines Verbandes

Seit 2006 können die Mitgliedsbetriebe des LBB die Leistungen BAMAKA AGnutzen.

Gehaltszusatzkosten Stand Januar 2014

Neben den Lohnzusatzkosten für den Tarifstand 01.01.2014 (vgl. BLICKPUNKTBAU 02/2014 Seite 11 und Beilage) stellen wir auch für die Kalkulation derGehaltszusatzkosten Musterberechnungen zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der eingetretenen Veränderungen ergeben sich für die altenBundesländer für den Tarifstand 01.01.2014 die folgenden Werte:

• Kalkulation, wenn in die Mittellohnbe-rechnung Poliere und/oder Angestellteeinbezogen werden („Kosten eines Poliers pro geleisteter Arbeitsstunde“);

• Kalkulation von Polier- oder Bauleiter-kosten als Teil der Baustellengemeinkos-ten (z. B. „Höhe der Baustellengemein-kosten bei 5-monatiger Bauzeit“).

Das Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes

der Gehaltszusatzkosten zum Stichtag 1. Januar 2014

finden Sie im Internet unter www.lbb-bayern.de

im Mitgliederbereich in der Rubrik „Betriebswirtschaft“.

Soweit es sich bei den für die Ermittlungverwendeten Werten nicht um gesetzlicheoder tarifliche Vorgaben handelte, lagenden Berechnungen Durchschnittswerte zu-grunde, die an regionale und firmenindi-viduelle Gegebenheiten anzupassen sind.

Der Zuschlagsatz für die Gehaltszusatz-kosten wird immer dann benötigt, wennfür die Arbeit von Bauleitern, Polierenoder Angestellten die Kosten pro Stunde,Tag oder Monat berechnet werden sol-len.

Das ist z. B. der Fall bei der

• Abrechnung nach Stundenaufwand fürBauleiter, Poliere oder Angestellte(„Preis einer Polierstunde“);

GEHALTSZUSATZKOSTEN IN %

Poliere Poliere Angestelltetatsächlich aufsichtsführend

71,15 74,24 62,00

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17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

WIRTSCHAFT

meist höher als die zu zahlenden Beiträgefür die Verbandsmitgliedschaft.

Inzwischen hat die BAMAKA rund 100 attraktive Großkundenverträge geschlos-sen, z. B. mit: VW, Audi, Ford, VW-Nutz-fahrzeuge, CAT, Terex, BOMAG und derTelekom. Sehr beliebt sind die Tankkar-ten, mit denen BAMAKA-Kunden bis zu3,39 Cent pro Liter Diesel bei ARAL. Shellund den DKV-Partnern sparen können.Neu ist der Großkundenvertrag mit der Daimler AG – der bundesweit Ersteseiner Art – mit Preisvorteilen für PKW’svon Mercedes-Benz von insgesamt bis zu 26 %. Außerdem wird seit Mitte dieses Jahres im neuen Online-Shop auf

www.bamaka.de Handelsware und Mar-kenprodukte zu Sonderpreisen vertrieben.Hersteller und Lieferanten wie Staples,Kärcher, Bosch oder Optimas haben da-für mit spitzer Feder kalkuliert. Das Sor-timent umfasst inzwischen über 45.000Artikel und es wird kontinuierlich größer.

Die Leistungen der BAMAKA stehen nurMitgliedsunternehmen von Verbänden zur Verfügung die Aktionäre bei der BAMAKA AG sind.

Die attraktiven Einkaufskonditionen derBAMAKA unter stützen die Partnerver-bände aktiv in der Mitgliederbindungbzw. -gewinnung.

Was kostet es Ihr Unternehmen, dieServices der BAMAKA in Anspruch zunehmen?

Mitgliedsbetriebe des LBB können denverbandsexklusiven Service kostenfreinutzen. Auch die Aufnahme als regis-trierte Neukunde ist kostenlos. Nur bei einigen PKWs und Nutzfahrzeugen wirdeine geringe Bearbeitungsgebühr bei der Beanspruchung des Großkundenver-trages berechnet.

Für diejenigen Betriebe, die ihre Umstel-lungsarbeiten noch nicht abgeschlossenhaben, ist die Fristverlängerung eine guteGelegenheit, die Umstellung geordnet zuEnde zu bringen und den Zahlungsver-kehr anschließend noch einer Testphasezu unterziehen, bevor dann spätestensam 01.08.2014 alles fehlerfrei funktionie-ren muss.

Allen, die noch nicht mit der Umstellungbegonnen haben, wird dringend geraten,

Weil die SEPA-Umstellung in den Unter-nehmen noch nicht weit genug fort -geschritten ist, um einen reibungslosenSEPA-Zahlungsverkehr ab 1. Februar2014 zu gewährleisten, hat die Euro -päische Kommission am 9. Januar 2014 den Vorschlag angenommen, die Über-gangsfrist zum SEPA-Zahlungsverkehr um6 Monate zu verlängern. Das EU-Par-lament hat am 04.02.2014 eine Über-gangsfrist von sechs Monaten für dieSEPA-Umstellung verabschiedet.

SEPA: Europäisches Parlament verabschiedet Übergangsfrist

Die SEPA-Umstellung ist bei den Unternehmen noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen SEPA-Zah-lungsverkehr ab dem 1. Februar 2014 zu gewährleisten.

Energetische Gebäudesanierung

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt, dass bei der „Energetische Gebäudesanierung“im Hinblick auf das Energiekonzept der Bundesregierung bisher unzureichend Investitionsimpulse gesetzt wurden. Die Investitionsvolumina in die energetische Gebäudesanierung müssen verdoppelt werden.

Im Zuge der Energiewende hat die Bun-desregierung weitreichende Energie -effizienzziele definiert. Für die ener-getische Sanierung des Bestandes anWohngebäuden wird eine Verdopplungder jährlichen Sanierungsrate von ein aufzwei Prozent angestrebt. Das DIW Berlinhat die hierfür notwendigen energiebe-dingten Mehrinvestitionen abgeschätzt

und deren volkswirtschaftliche Wirkun-gen analysiert.

Unter Berücksichtigung der nach Bau -altersklassen und Gebäudetypen unter-schiedlichen Sanierungserfordernisse las-sen sich die hierfür notwendigen energie-bedingten Mehrinvestitionen abschätzen.Demnach gab es in Deutschland rund

18 Millionen Wohngebäude in denen sich 39,4 Millionen Wohnungen mit3,415 Milliarden Quadratmeter Wohn -fläche befanden.

Es wird davon ausgegangen, dass dieWohnfläche bis zum Jahr 2030 auf 3,7Milliarden Quadratmeter steigt.

diese in Angriff zu nehmen – der Umstel-lungsaufwand beträgt nach Angaben vonExperten je nach Unternehmensgrößezwischen 3 und 6 Monaten.

Mit einer weiteren Verlängerung derÜbergangsfrist über den 01.08.2014 hinaus ist nicht zu rechnen.

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Mehr Wachstum wahrscheinlich

Im Rahmen seiner Bauprognose 2014 hatder Zentralverband des Deutschen Bau-gewerbes (ZDB) seine aktuellen Erwartun-gen für die Entwicklungen im deutschenBauhauptgewerbe für die kommendenMonate präsentiert. Demnach soll derGesamtumsatz in diesem Jahr gegenüber2013 um 3,5 % auf dann 98,6 Mrd. Eurozulegen. Die größten Impulse dürften2014 wieder vom Wohnungsbau ausge-hen, für den die Wachstumserwartung ak-tuell auf 5,0 Prozent taxiert wird. Dieinsgesamt höchste Wachstumsrate in denTeilbereichen des Bauhauptgewerbeswird indes für den Wohnungsbau in Ost-deutschland erwartet. Dort soll der Um-satz um 8,0 Prozent zulegen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Bauprognose 2014

18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

Nach diesen Prämissen ergeben sich für das Modernisierungsszenario bis zum Jahr 2020 Mehrinvestitionen von gutsieben Milliarden € jährlich. Dies be -deutet etwa eine Verdopplung der gegen-wärtig investierten Volumina für dieenergetische Gebäudesanierung. Die not-wendigen Mehrinvestitionen betragen in2030 neun Milliarden Euro und 2050 14 Milliarden Euro; alle jeweils in Preisendes Jahres 2000. Dabei handelt es sichausschließlich um zusätzliche Aufwen-dungen für die energetische Verbesserungder Gebäude.

Damit könnten die privaten Haushalte imJahr 2020 knapp vier Milliarden Euro (inPreisen des Jahres 2000) Energieaus -gaben einsparen. Im Jahr 2030 werdenelf Milliarden Euro und im Jahr 2050 be-reits 32 Milliarden Euro eingespart. Die zusätzlich eingesparten Energiekostensteigen deutlich stärker als die Mehr -investitionen.

Die von den Maßnahmen zur Beschleuni-gung der Energieeffizienz ausgehendenImpulse in Form von zusätzlichen Investi-tionen und Energiekosteneinsparungen

WIRTSCHAFT

wirken sich positiv auf Einkommen und in-ländische Nachfrage aus. Das Bruttoin-landsprodukt erhöht sich gegenüber demReferenzszenario um ein halbes Prozentim Jahr 2020 und um ein Prozent im Jahr2050.

Von Maßnahmen zur Steigerung derEnergieeffizienz werden die Sektoren derVolkswirtschaft in unterschiedlichem Um-fang beeinflusst. Der größte Anteil derProduktionswirkungen – im Jahr 2020knapp 35 Prozent der gesamten zusätz-lichen Bruttoproduktion – entfällt auf dieBauwirtschaft.

Der Bedeutung einer Steigerung der Ener-gieeffizienz für das Gelingen der Ener-giewende wird im politischen Handelnbisher nicht ausreichend Rechnung ge -tragen. In der DIW-Studie wird daraufverwiesen, dass vor dem Hintergrund not-wendiger Kapazitätsanpassungen in derBauwirtschaft (und deren Zuliefersekto-ren) sowie des planerischen Vorlaufs eineBeschleunigung der Aktivitäten nur all-mählich erfolgen kann, wenn Friktionenund Preissteigerungen vermieden werdensollen.

Dies unterstreicht die Notwendigkeit,schnell klare und verlässliche Rahmen -bedingungen für eine Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung zu schaffen. Jedes weitere Zögern ver -kleinert das Zeitfenster zum Erreichen der von der Bundesregierung gestecktenZiele. Das Zögern ist umso weniger ge-rechtfertigt, als die hier vorgestelltenAnalysen belegen, dass eine Forcierungder Energieeffizienz für die deutscheVolkswirtschaft vorteilhaft ist.

Der DIW-Wochenbericht kann bei der Hauptgeschäftsstelle,

Frau Hauer, unter [email protected],

angefordert werden.

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19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

TECHNIK

TECHNIKTECHNIK

Seit Mitte 2013 ist das „BarrierefreieBauen“ in der Bayerischen Bauordnungin Artikel 48 verankert. In Gebäuden mitmehr als zwei Wohnungen müssen dieWohnungen eines Geschosses barriere-frei sein. Gebäude mit einer Höhe desobersten Geschosses von mehr als 13 msind mit Aufzügen auszustatten. In sol-chen Wohngebäuden müssen ein Drittelaller Wohnungen barrierefrei erreichbarsein. Es gelten dann die folgenden Anfor-derungen an Bodenbeläge:

Anforderungen in EingangsbereichenBodenbeläge in Eingangsbereichen müs-sen rutschhemmend (sinngemäß mindes-tens R 9 nach BGR 181) und fest verlegtsowie für die Benutzung z. B. für Roll-stühle, Rollatoren und andere Gehhilfengeeignet sein.

Bodenbeläge sollten sich zur Verbesse-rung der Orientierungsmöglichkeiten fürsehbehinderte Menschen visuell kontras-tierend von Bauteilen (z. B. Wänden,Türen, Stützen) abheben. Spiegelungenund Blendungen sind zu vermeiden.Hierzu merkt die DIN an, dass Kontrast-werte bemessen und berechnet werdenkönnen. Hinweise dazu enthält z. B. DIN32975:2009-12. Die bisherigen Erfahrun-

Barrierefreies Bauen: Anforderungen an Bodenbeläge im Wohnungsbau

Für Bodenbeläge in Eingangsbereichen und Duschplätzen im Wohnungsbau wer-den durch die DIN 18040 – 2:2011-09 Anforderungen im Rahmen des barriere-freien Bauens gestellt. Im Folgenden werden die Mindestanforderungen über-sichtlich zusammengestellt und zu einer Auslegungsfrage Stellung genommen.

Weitere Informationen erhalten Sie im

LBB Mitgliederbereich unter www.lbb-bayern.de

unter der Rubrik Rahmenverträge.

Die BAMAKA AG hat Preisnachlässe biszu 24 % mit einem namhaften deutschenGerätehersteller ausgehandelt. Zudemfördert die BG BAU, solange die finan-ziellen Mittel für die Förderung nicht er-schöpft sind, ihre Mitglieder bei derAnschaffung dieser Bauentstauber mit biszu 200,00 €.

BG BAU fördert die Anschaffung von Bauentstaubern

Die Bauwirtschaft hat ein Staub-Problem, sowohl als mögliche Erkrankungs-ursache als auch mit Blick auf das Image der Branche. Ein wesentlicher Schritthin zur staubarmen Baustelle ist der Einsatz von Bau-Entstaubern.

gen zeigen, dass Leuchtdichtekontraste K ≥ 0,4 zum Orientieren und Leiten undfür Bodenmarkierungen sowie Leuchtdich-tekontraste K ≥ 0,7 für Warnungen undschriftliche Informationen geeignet sind.

Anforderungen in DuschplätzenZusätzlich zum schwellenlosen Übergangmüssen Duschplätze mit rutschhemmen-den Bodenbelägen im Duschbereich(sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestensBewertungsgruppe B) ausgestattet sein.

Das Wort Duschplatz ist in den Normennicht näher definiert. Ein Mitgliedsbetriebhatte daher angefragt ob nur derjenigeBereich mit rutschhemmenden Fliesenauszustatten sei, der durch einen Spritz-schutz vom übrigen Badezimmer abge-trennt ist. Nach Ansicht des LBB gehörtjedoch die den Duschplatz umgebendeFläche auch zu den nassbelasteten Bar-fußbereichen und sollte daher ebenfallsmit rutschhemmendem Bodenbelag aus-gestattet werden.

Für Küche, WC und die weiteren Wohn-räume ergeben sich auf der Grundlageder DIN 18040 keine zusätzlichen Anfor-derungen an Bodenbeläge.

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FACHGRUPPEN

20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

FACHGRUPPEN

Hinweise zur Herstellung von Flächen zur Lagerung von organischen Produkten

Bei der Herstellung von Flächen zur Lagerung von organischen Produkten bzw.Abfällen oder Silageflächen treten verstärkt Probleme mit der Dauerhaftigkeitbzw. Dichtigkeit bei der Ausführung in Asphaltbauweise auf. Der ZDB hat Hin-weise zur mangelfreien Herstellung von Flächen zur Lagerung von organischenProdukten gegeben. Wir drucken diese Hinweise nachfolgend ab.

Hinweise des ZDB zur Herstellung von Flächen zur Lagerungvon organischen Produkten

Im Rahmen der allgemeinen Bautätigkeit wird aufgrund von finanziellen Forde-rungen in letzter Zeit verstärkt die Herstellung von Asphaltflächen zur Lagerungund Aufbewahrung organischer Produkte bzw. Abfälle angefragt. Jedoch kannes schon innerhalb der Gewährleistung zu Schäden verschiedenster Art aus ver-schiedensten Gründen kommen.

Einige Schadensarten sind wie folgt zu verzeichnen:

• Eintritt von Silageflüssigkeit zwischen Betonmauer und Asphaltschicht – Ablösung der Asphaltdeckschicht

• Blasenbildung im Asphalt – vermutlich durch Biogase • Offenporige Oberfläche, Kornausbrüche, Auflösung der Asphaltdeckschicht

– vermutlich durch nichtbeständiges Asphaltmaterial • Netzrisse in der Asphaltdecke – evtl. durch Tragfähigkeitsverluste des

Unterbaus • Mangelhafte Verdichtung im Bereich von Fugen und Nähten • Zu geringes Gefälle, dadurch Konzentration und Sammlung von aggressiven

Flüssigkeiten • Säureschaden aufgrund kalkhaltiger Gesteine im Asphaltmischgut und

darunterliegender Tragschichten • Schäden in Fugen und Folgeschäden in angrenzendem Asphalt und darun-

terliegenden Tragschichten wegen mangelhafter, undichter Ausführung derFugen und Anschlüsse bzw. nicht säurebeständiger Ausführung der Fugenund Nähte

Prinzipiell ist bei der Herstellung von Asphaltflächen zu beachten, dass sämt -liche zur Herstellung der Flächen verwendete Materialien ab OK Planum car-bonatarm bzw. frei von kalkhaltigem Gestein sein sollten, insbesondere dieAsphaltschichten.

Weiteres penibles Augenmerk ist auf die dichte Herstellung der Oberflächen zulegen, damit keine aggressiven Flüssigkeiten aus den gelagerten, organischenMaterialien in die tieferen Schichten oder den Untergrund eindringen können.Aus diesem Grund ist auch ein Aufstauen dieser Flüssigkeiten zu verhindern undUnebenheiten zu vermeiden, für ausreichendes Quergefälle und geringe Ent-wässerungsmöglichkeiten zu sorgen.

Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der dichten Ausführung der Flächen ist der fachgerechten Ausführung von Fugen, Nähten und Anschlüssen

STRASSEN- UND TIEFBAU

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21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

beizumessen. Es sollte auch hier darauf geachtet werden, dass sämtliche verwendete Materialien wie Bitumenvergußmittel,Schlämme und Nahtkleber eine hohe Säurewiderstandsfähigkeit aufweisen müssen.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Verdichtung gewährleistet ist, insbesondere auch an aufgehendenWänden, um Einbauten, in Eckbereichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Einsatz von Gussasphalt besonders empfeh-lenswert, wobei auch hier wieder auf die Säurebeständigkeit und fachgerechte Ausführung der Fugen zu achten ist, dadiese immer eine Schwachstelle darstellen.

Um eine fachgerechte Ausführungsplanung überprüfen zu können, empfiehlt es sich, auf bereits vorhandene Literatur zu-rückzugreifen. Hierfür kann ein Leitfaden vom Deutschen Asphaltverband dienen, der unter der Homepage des DAV unterLiteratur/Infomaterial/Download als frei verfügbarer Artikel mit dem Namen „Walzasphalt zur Abdichtung landwirtschaft-licher Fahrsiloanlagen“ verfügbar ist. Dieser Artikel ist 2008 erschienen und mit einer Aktualisierung von 2009 versehen.Es kann somit als Grundlage dienen. Aktuelle Erkenntnisse und Empfehlungen sollten zusätzlich recherchiert werden. Ergänzend zum erwähntem Artikel gibt es einen Muster-LV-Vorschlag des DAV für „Lagerflächen für Biomasse innerhalbvon Biogasanlagen“ Gärfuttersilos“. Ein weiterer Artikel mit dem aktuellen Wissensstand erschien in der Zeitschrift Asphalt04/2013.

Aufgrund der recht komplexen und hohen Anforderungen, die an Lagerflächen für organische Materialien und deren Dich-tigkeit gestellt werden, insbesondere wenn die Vorgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzuhalten sind, ist esfür die ausführenden Betriebe immer ratsam, lediglich anhand einer fachkundigen Ausführungsplanung nach Vorgabe desAuftragsgebers die geforderten Flächen herzustellen und die Planung vorher sorgfältig zu prüfen. Auch ist es ratsam, imRahmen der Vertragsvereinbarung genauestens den Einsatzzweck der Asphaltflächen entsprechend der Planung festzulegen,da sich bei Lagerung von nur geringfügig anderen Materialien die Belastungen der verbauten Materialien komplett verändernkönnen. Eine Gewährleistung sollte und muss in diesem Falle ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich der Gewährleistungszeiträume und in Anbetracht der Tatsache, dass für die Nutzung von Asphaltflächen zurLagerung von organischen Materialien kein festgelegtes Regelwerk existiert, sollte eine Zeitspanne von maximal 2 Jahrengemeinsam festgelegt werden.

Hilfreich und im Sinne einer guten weiteren Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber könnte sein, wenn gegen eine ent-sprechende Vergütung gemeinsame Begehungen innerhalb der Gewährleistungszeiträume festlegt werden, zu denen dieFlächen zu begutachten sind, evtl. entstehende Schäden rechtzeitig durch die fachmännische Beurteilung der Firma erkanntund dementsprechend durch die frühe Diagnose hohe Reparatur- und Beseitigungskosten für den Auftraggeber wie auchfür den Auftragnehmer gering gehalten bzw. vermieden werden können.

T und für AC 11 DS auf Vmax 3,5 vor. DesWeiteren sollen Angaben zum Haft -verhalten zwischen den groben Gesteins-körnungen und dem zur Verwendungvorgesehenen Bindemittel bei der Erst -prüfung gemacht werden.

Bei der Verwendung von Asphaltgranulatwurde die Gesamt toleranz für den Bin-demittelgehalt gemäß Tabelle D.1 re -duziert. Bestandteil ist zusätzlich dieEinführung von Prüfungen zur Erfahrungs-sammlung des Bindemittels im Rahmen

Die Fassung 2013 der TL Asphalt-StB07/13 beinhaltet insbesondere Ände -rungen und Ergänzungen des Techni-schen Regelwerks für Asphaltstraßen. Die Anwendung dieser Änderungen solldazu beitragen, die Dauerhaftigkeit vonAsphaltstraßen zu verbessern.

Diese Regelungen sehen für ausgewählteMischgutarten und -sorten eine Erhö-hung der Mindest-Bindemittelgehalte um 0,1 M.-%, die Reduktion des maximalenHohlraumgehalts MPK auf Vmax 7,0 für AC

der werkseigenen Produktionskontrolle.Die Mischguthersteller müssen seit dem01.07.2013 geänderte europäische Rege-lungen beachten. Dies führt dazu, dassbei der Lieferung von Asphaltmischgutnach den TL Asphalt-StB 07/13 anstelleder Konformitätserklärung eine Leistungs-erklärung zu erstellen ist und eine Anpas-sung der CE-Kennzeichnung erforderlichwird.

Um eine Hilfestellung dazu zu geben undeine bundeseinheitliche Vorgehensweise

Einführung TL Asphalt-StB 07/13

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgutfür den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13) eingeführt.

FACHGRUPPEN

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22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

FACHGRUPPEN

bei der Umsetzung zu unterstützen, wurden Beispiele für die Leistungserklä-rung und die zugehörige CE-Kennzeich-nung für die Lieferung von Asphalt-mischgut erarbeitet. Diese stehen nununter www.fgsv-verlag.de im Katalogbe-reich „Technische Regelwerke/Asphalt-bauweisen“ unter der FGSV-Nummer797 B zum Download bereit.

wurde damit die Umstellung von Bauklas-sen in Belastungsklassen. Zusätzlichwurde für den Bau von Asphaltdeck-schichten aus Asphaltbeton die Asphalt-mischgutsorte AC 8 D S aufgenommen.Darüber hinaus wurden die Änderungendes Technischen Regelwerks für Asphalt-straßen integriert. So wurde insbesondereim Abschnitt 1.3 eine Wechselmöglichkeitvon Bindemittelarten und -sorten inner-halb eines Bauabschnitts zugelassen.

Die Fassung 2013 der ZTV Asphalt-StB07 beinhaltet unter anderem die auf dem Merkblatt für den Bau kompakterAsphaltbefestigungen, Ausgabe 2011 (M KA) basierenden, Ergänzungen zumBau von kompakten Asphaltbefestigun-gen „heiß auf heiß“. Außerdem wurdendie Tabellen 1, 2 und 12 angepasst an dieüberarbeiteten Richtlinien für die Standar-disierung des Oberbaus von Verkehrsflä-chen, Ausgabe 2012 (RStO 12). Intergriert

Die ZTV Asphalt-StB 07/13 sind beim FGSV-Verlag GmbHWesselingerstraße 1750999 Kölnwww.fgsv-verlag.dezu beziehen.

ZTV Asphalt-StB 07 in der Fassung 2013 eingeführt

Die Zusätzlichen Technischen Vertragbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen ausAsphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Aspahlt-StB 07/13) sind vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur eingeführt worden.

Die TL Asphalt-StB 07/13 können beim FGSV-Verlag GmbH Wesselingerstraße17 50999 Köln www.fgsv-verlag.de bestellt werden.

Quelle: fotolia

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23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

FACHGRUPPEN

Das ausführliche Programm und die Einladung

mit dem Anmeldeformular ist unterwww.fachverband-fliesen.de

zu finden.

Anmeldefrist ist der 7. April 2014.

Ziel des Treffens ist es, die Betriebe durchinteressante Impulsreferate nachhaltig er-folgreicher und einzigartig zu machen.Das Gipfeltreffen bedeutet „2 Tage fürden Betrieb, aber nicht im Betrieb“ wie esin der Einladung heißt.

Die Veranstaltung wird von den zweiBranchenpartnern des Fachverbandes,der Mapei GmbH und der SOPRO Bau-chemie GmbH unterstützt.

FFN lädt zum Gipfeltreffen 2014 am 2./3. Mai in Mainz

Der Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN) im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes veranstaltet unter demMotto „Chancen nutzen, Zukunft gestalten“ am 2./3. Mai 2014 sein 3. Gipfeltreffen in Mainz. Die Betriebe der Fach-gruppe sind herzlich dazu eingeladen.

sichtigung oder einem Informationstagein. Die Anzeigen gibt es jeweils farbigoder schwarz/weiß in verschiedenenGrößen.

Flyer und BroschürenUm Ihre Informationen in einem handli-chen Format zu präsentieren, gibt es einpreisgünstiges Werbemittel: den Flyer.Hier finden Sie die Fliesenleger-Flyer be-reits fix und fertig getextet und gestaltet.Bestellen Sie diese mit Ihrem individuellenEindruck und schon haben Sie einen in-dividuellen Flyer.

KartenDie Nachbarschaftskarten sind ideal zurWerbung und Akquise in der Nachbar-schaft Ihrer Bauprojekte.

Wie bereits bisher können unsere Mit-gliedsbetriebe gedrucktes Werbematerialbei uns bestellen. Seit Herbst vergange-nen Jahres haben wir für Sie zusätzlichein Sortiment an Anzeigen, Flyern, Kartenund Dateivorlagen zusammengestellt, dieSie in unserem Fliesenlegershop auf denInternetseiten unseres Verbandes bestel-len können. Diese können Sie ganz indi-viduell mit der Anschrift und dem LogoIhrer Firma versehen und so auf Ihr Un-ternehmen aufmerksam machen.

AnzeigenNutzen Sie unsere Anzeigen, um auf sichaufmerksam zu machen. Zeigen Sie eineklare und eindeutige Botschaft. FordernSie Ihre Kunden auf, aktiv zu werden,laden Sie sie beispielsweise zu einer Be-

PlakateLassen Sie Ihren Betrieb groß raus kom-men! Nutzen Sie unser Plakatangebot, umIhren Betrieb in Ihrer Gegend bekannt zumachen. Plakate sind flexibel und schnelleinsetzbar, überschaubar an Preisen.

Informieren Sie sich über die Werbeangebote für

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger unter www.lbb-bayern.de, Rubrik Mitgliederbereich/

Fachgruppe Fliesen und Naturstein/Fliesenleger-Shop.

Haben Sie Fragen zum Fliesenleger-Shop? Dann rufen Sie uns an

unter Telefon 089/76 79-131 (Frau Marek oder Herr Seit).

Fliesenleger-Werbeshop für Fachgruppenmitglieder

Wir bieten den Mitgliedern unserer Landesfachgruppe Fliesen und Naturstein einen Fliesenleger-Shop für Werbemittelim Internetauftritt unseres Verbandes an.

FLIESEN UND NATURSTEIN

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24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

FACHGRUPPEN

Alle Bauvorhaben, die der DIN 4140 un-terliegen, verlangen grundsätzlich einenKorrosionsschutz unter dem Dämmmate-rial. Hierzu zählen Kältedämmungen,wenn das Objekt aus unlegierten Stäh-len (Schwarzrohr) oder niedriglegiertenStählen (Verzinkung) besteht, aber auchObjekte aus z. B. nicht rostendem auste-nitischem Stahl (Edelstahl) oder Kupfersoweit der Planer nicht ausdrücklich for-dert, dass auf Rostschutz verzichtet wer-den soll. Die genaue Ausführung zu den

Neue Fachinformation: Rostschutz – machen oder lassen?

Die Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hatmit Stand Januar 2014 eine neue Fachinformation „Rostschutz – machen oder lassen? Was muss ich wissen?“ heraus ge-geben.

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

load als Word-Dokument herunter gela-den werden.

Das Dokument lässt sich mit verhältnis-mäßig geringem Zeitaufwand an die betrieblichen Belange bzw. die einzel-nen Tätigkeiten bzw. Mitarbeiterprofileanpassen. Der Arbeitgeber muss die Be-schäftigten unterweisen und die Unter-weisung dokumentieren

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurtei-lung insbesondere im Falle eines Ar-beitsunfalls erhebliche negative recht-liche Folgen für den betrieblich für den Arbeitsschutz Verantwortlichen und den Betriebsinhaber nach sich ziehenkann.

Der Arbeitgeber hat gem. § 5 Arbeits-schutzgesetz für die Beschäftigten grund-sätzlich durch eine Beurteilung der mitihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zuermitteln, welche Maßnahmen des Ar-beitsschutzes erforderlich sind. Diese Be-urteilung hat der Arbeitgeber je nach Artder Tätigkeit vorzunehmen, wobei beigleichartigen Arbeitsbedingungen die Be-urteilung eines Arbeitsplatzes oder einerTätigkeit ausreichend ist.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirt-schaft (BG BAU) hat für ihre Mitglieds -betriebe Kurz-Handlungshilfen für dieDokumentation einer Gefährdungsbe -urteilung erstellt. Diese können unterhttp://www.bgbau-medien.de/site/gb/hhilfe_kurz.htm kostenlos im Down-

Unter dem Link: http://www.bgbau-medien.de können die Kurzhandlungshilfe der Gefährdungsbeurteilung

für Klein betriebe des Estrichlegerhandwerks

(bis 50 Beschäftigte) sowie weitere Informationen

der BG BAU rund um das Thema

Sicherheit und Gesundheitsschutz kostenlos abgerufen werden.

Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährungsbeurteilung verpflichtet

In BLICKPUNKT BAU, Heft 2/2014, S. 15, hatten wir über die Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung auchin Kleinbetrieben berichtet. Auch für Kleinbetriebe im Estrichlegerhandwerk hat die BG BAU Kurzhandlungshilfen für dieGefährdungsbeurteilung erstellt.

ESTRICH UND BELAG

Korrosionsschutzarbeiten wird in der AGIQ 151 geregelt.

Die neue Fachinformation bietet Entschei-dungshilfen zur Ausführung dieser Rost-schutzarbeiten an Rohrleitungen.

Die Fachinformation „Rostschutz – ma-chen oder lassen? Was muss ich wis-sen?“, Stand Januar 2014, der Bun-desfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall-und Brandschutz im ZDB, kann kostenlos

auf den Internetseiten der Bundesfach-gruppe unter www.isoliertechnik.de he-runter geladen werden. Wählen Sie aufder Internetseite oben rechts den Button„Isolierer Aktuell“. Die .pdf-Version (zumspeichern oder zum Ausdruck) kanndurch Anwahl des Buchsymbols heruntergeladen werden. Bei Registrierung unterwww.isoliertechnik.de, Button Isoliereraktuell, erhalten Sie ab der Folgeaus-gabe den Newsletter automatisch perEmail.

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25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

FACHGRUPPEN

brandschutztechnisch nachgewiesenenMaterial zu verschließenden bzw. bereitsverschlossenen Bauteilöffnungen zu mes-sen.

• Wird die feuerwiderstandsfähige Wandoder Decke im Bereich der Abschottungdurch das Einbringen eines formbe -ständigen nichtbrennbaren Baustoffs der Baustoffklasse DIN 4102-A – wie z. B. Beton, Zement- oder Gipsmörtel –„wiederhergestellt“, so wird der Abstandvon dem Rand der wiederhergestelltenWand/Decke aus gemessen, was demäußeren Rand der Leitung/Isolierung/Brandschutzmaßnahme (je nachdem,was näher an der anderen Öffnung oderdem anderen Öffnungsverschluss liegt)entspricht.

• Bei der „Wiederherstellung“ der Wand/Decke ist darauf zu achten, dass der Feuerwiderstand der Wand/Decke imBereich der Verfüllung erhalten bleibt; z. B. ist auf einen ausreichenden Verbundbeider Wand-/Deckenbereiche zu ach-ten. Die Wiederherstellung der Wand/Decke wird über die Abschottungszulas-sung nicht mitgeregelt und die korrekteAusführung liegt in der Verantwortungdes Verarbeiters.

• Unabhängig von der Art der Verfüllungkann es zu einer Abweichung von dervorgenannten Festlegung kommen. Diesist der Fall, wenn die Abschottung oderder andere Öffnungsverschluss über dieBauteilöffnung übersteht (z. B. bei Mon-tage einer auf die Wand bzw. Decke auf-gesetzten Rohrmanschette). Der Abstandmuss dann vom äußeren Rand der Brand-schutzmaßnahme aus gemessen werden.

2. Abstände zwischen Abschottungen

Für Abstände zwischen Abschottungen giltim Wesentlichen das Gleiche wie für denAbstand zwischen Abschottungen und an-deren Öffnungen/Einbauten. Ausnahme: Eine Verringerung des Min-destabstandes auf 10 cm kann auch bei nebeneinander liegenden Abschottungenakzeptiert werden, die größer als 20 cm x 20 cm sind, jedoch kleiner/gleich 40 cm x 40 cm. Dies berücksichtigt die Tat-

In den Zulassungsbescheiden für Kabel-und Rohrabschottungen werden – unteranderem auf Grund der Vielfältigkeit derAbschottungsarten – Angaben zu unter-schiedlichen Abständen gemacht. So werden z. B. bestimmte Mindestabständege fordert: zwischen Abschottungen, zwi-schen Abschottungen und anderen Öffnun-gen oder Einbauten sowie zwischeneinzelnen Leitungen innerhalb einer Öff-nung.

Die Angaben zu den Mindestabständensind nach Auffassung des DIBt erforderlich,weil bei Unterschreitung dieser Abständeeine (z. T. erhebliche) Verminderung der an-gegebenen Feuerwiderstandsklassen nichtausgeschlossen werden kann.

Erläuterung der einzelnen Abstandsarten durch das DiBt:

1. Abstände zwischen Abschottungenund anderen Öffnungen/Einbauten

Der erforderliche Abstand a zwischender durch die jeweilige Abschottung zu verschließenden Bauteilöffnung und an-deren (noch zu verschließenden) Öff -nungen bzw. zu anderen bereits durchBrandschutzmaßnamen verschlossenenÖffnungen (auch Einbauten oder Öff-nungsverschlüsse genannt) beträgt grund-sätzlich a ≥ 20 cm.Ausnahme: Vorliegen von brandschutz-technischen Nachweisen für einen kleine-ren Abstand. Für sehr kleine nebeneinanderliegende Öffnungen oder Einbauten wirdhierfür ein Abstand von 10 cm akzeptiert.Die nebeneinander liegenden Öffnungendürfen für diesen Fall jeweils nicht größerals 20 cm x 20 cm sein, d. h. kein Bereichder jeweiligen Öffnung darf aus einer Flä-che von 20 cm x 20 cm hinausragen. Dazuzählen auch feuerwiderstandsfähige Lei-tungen in passgenau hergestellten Öffnun-gen (kein weiterer Fugen- bzw. Öffnungs-verschluss erforderlich).

Messung des Mindestabstands: • Der Mindestabstand ist im Allgemeinen

zwischen den mit einem bestimmten

sache, dass Abschottungen mit einheit -licher Prüfmethode (DIN 4102-9 bzw. -11 oder EN 1366-3) geprüft werden undden gleichen Anforderungen unterliegen.

3. Abstände zwischen Leitungeninnerhalb einer zu verschließenden Öffnung

Bei Mehrfachdurchführungen im Bereichvon Kabelabschottungen (z. B. Leitungenum Kabel, Kabeltragekonstruktionen wieKabelrinnen oder -leitern, Elektroinstalla -tionsrohre, Stromschienen und/oder Steu-erröhrchen, Rohrabschottungen um Kunst-stoff- oder Metallrohre) müssen die Öff-nungen mit sog. Kombiabschottungen ver-schlossen werden.Sofern keine brandschutztechnischenNachweise für einen kleineren Abstandvorgelegt werden, muss der Abstand zwi-schen den Leitungen mindestens 10 cm betragen. Werden in der Brandprüfungkleinere Abstände als 10 cm gewählt, sowerden diese in die Zulassung aufgenom-men und dürfen in der Praxis so umgesetztwerden. In der Regel wird im Zulassungs-bescheid genau definiert, zwischen wel-chen Teilen der Leitungen bzw. der ggf.daran angeordneten Abschottungsmaß-nahmen der genannte Abstand eingehaltenwerden muss. Dürfen gemäß den Angabender jeweiligen Zulassungen auch Kabeltra-gekonstruktionen durch die Öffnung ge-führt werden, so wird nicht der Abstandzwischen den einzelnen Kabeln angege-ben, sondern der Abstand zwischen deneinzelnen Kabellagen. Die Kabel dürfendann – sofern keine weiteren Angabendazu gemacht werden – aneinander gren-zen (hierbei werden nur die brandschutz-technischen und nicht die anlagen-technischen Erfordernisse betrachtet). DerAbstand zwischen zwei Kabellagen wirdzwischen der Unterseite der oberen Kabel-tragekonstruktion und dem Holm der da-runter liegenden Kabeltragekonstruktionbzw. dem obersten auf dieser Kabeltrage-konstruktion liegenden Kabel gemessen (jenachdem, was dichter zusammen liegt).

Grundsätzliche Regelungen zu Abständen bei Kabel- und Rohrabschottungen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in seinem Newsletter 5/2013 grundsätzliche Regelungen zu Mindestab-ständen bei Kabel- und Rohrabschottungen aufgezeigt. Sie werden im Folgenden in verkürzter Form dargestellt.

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LITERATUR

26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

LITERATUR

Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige und Steuerfahndung

Die steigende Zahl von Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren sind Anlasssich dem Thema Selbstanzeige, Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren zuwidmen.

Die Zeitschrift DER BETRIEB hat eine Zu-sammenstellung zu diesem Themenkom-plex herausgegeben.

Es legt die Fallstricke der Selbstanzeigeoffen, zeigt die Möglichkeiten und Gren-zen der Festsetzungsverjährung im Rah-men von Selbstanzeigen, die Möglich-keiten zwischen Wahrheitspflicht undSchweigerecht durch das Nebeneinandervon Besteuerungs- und Steuerstrafverfah-ren auf und stellt dar, wie mit den aus derSelbstanzeige resultierenden Steuernach-forderungen umzugehen ist. Abgerundetwird der Themenkomplex durch einMerkblatt des BMF zur Steuerfahndung.

Die Zusammenfassung kann unter www.der-betrieb-shop.de bestellt werden.

Seitenzahl 46Preis 19,90 inkl. MwStzzgl. Versandkosten

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 3, März 2014

JEWEILS JANUAR – DEZEMBER 2012 2013 %

Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)

Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 130 624 132 932 1,8

Bruttoentgeltsumme in 1000 €

Bruttolöhne und -gehälter 3 726 554 3 872 831 3,9

Geleistete Arbeitsstunden in 1000

Wohnungsbau 67 201 69 402 3,3

Gewerblicher und industrieller Bau 42 066 42 670 1,4

davon: Hochbau 25 227 25 520 1,2Tiefbau 16 838 17 150 1,9

Öffentlicher und Verkehrsbau 40 510 40 537 0,1

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 2 704 2 636 – 2,5für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 7 288 7 221 – 0,9

davon: TiefbauStraßenbau 15 335 15 458 0,8für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 15 183 15 222 0,3

insgesamt 149 776 152 609 1,9

Umsatz ohne USt. in 1000 €

Wohnungsbau 6 881 159 7 136 696 3,7

Gewerblicher und industrieller Bau 6 093 002 6 152 495 1,0

davon: Hochbau 4 151 987 4 257 951 2,6Tiefbau 1 941 015 1 894 544 – 2,4

Öffentlicher und Verkehrsbau 4 814 461 5 121 063 6,4

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 265 886 282 376 6,2für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 1 024 733 1 069 413 4,4

davon: TiefbauStraßenbau 1 888 316 1 932 310 2,3für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 1 635 527 1 836 964 12,3

Baugewerblicher Umsatz 17 788 623 18 410 254 3,5

Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2013 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

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BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.

BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

STUCK UND PUTZ

TROCKENBAU

ESTRICH UND BELAG

STRASSEN- UND TIEFBAU

BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

HOCHBAU

FLIESEN UND NATURSTEIN

BAHNBAU

FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU


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