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Informationen für die Eltern der Vierjährigen 1 Stadt Krefeld - FB 51, FB 40, KI und das Schulamt...

Date post: 06-Apr-2015
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Informationen Informationen für die Eltern für die Eltern der Vierjährigen der Vierjährigen 1 Stadt Krefeld - FB 51, FB 40, KI und das Schulamt für die Stadt Krefeld Februar 2014
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Page 1: Informationen für die Eltern der Vierjährigen 1 Stadt Krefeld - FB 51, FB 40, KI und das Schulamt für die Stadt Krefeld Februar 2014.

InformationenInformationen

für die Eltern für die Eltern

der Vierjährigender Vierjährigen1Stadt Krefeld - FB 51, FB 40, KI und das Schulamt für die Stadt Krefeld Februar 2014

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Was Sie heute erwarten dürfen…

• Informationen über die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtung

• Informationen über Fördermöglichkeiten vor Schulbeginn

• Informationen zum Sprachstand• Informationen zum Schulanfang• Informationen zum 9. Schulrechtsänderungs-

gesetz

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Das Kind und seine Partner

Kind

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Kindertages-einrichtung

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Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

§ 36 Vorschulische Beratung und Förderung(1) Der Schulträger lädt gemeinsam mit den

Leiterinnen und Leitern der Tagesein-richtungen für Kinder und der Grund-schulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglich-keiten beraten werden.

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Kindertageseinrichtung als erste Bildungsinstitution

• Die Kindertageseinrichtung führt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Eltern ergänzend und begleitend weiter.

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Bildung in der Kita ist mehr als Aneignung von Wissen und Fertigkeiten

In der Kita wird Ihr Kind in allen Bereichen seiner Persönlichkeit gefördert

Ihr Kind wird auf künftige Lebens– und Lernaufgaben

vorbereitet

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Bildungsauftrag

Rechtliche Grundlage

• Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) formuliert einen eigenständigen Bildungsauftrag für die Tageseinrichtungen.

• Das Schulgesetz NRW formuliert den Bildungs-auftrag für die Schule.

• Die verschiedenen Träger von Tageseinrichtungen und die Ministerien für Schule, Jugend und Kinder haben zudem eine gemeinsame Bildungsvereinbarung unterzeichnet.

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Bildungsbereiche

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Religion und Ethik

ökologische Bildung

mathematische Bildung

MedienKörper,

Gesundheit und Ernährung

Sprache und Kommunikation

Bewegung

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musisch- ästhetische

Bildung

naturwissenschaftlich-technische Bildung

soziale, kulturelle und

interkulturelle Bildung

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Sprache als Schlüssel zur Bildung

• Die Sprache erschließt dem Kind die Welt, in der es lebt.

• Frühe Erkenntnisse und Feststellungen sind Grundlage für eine Sprachförderung.

• Sprachförderung ist bereits im Rahmen des ganzheit-lichen Ansatzes im Programm der Tageseinrichtung verankert.

• Gesetzliche Verankerung einer flächendeckenden Sprachstandserhebung für alle Kinder im Schulgesetz.

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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis

• Stufe 1• Durchführung des Tests

„Besuch im Zoo“ in der Zeit vom 31.03.2014 bis 09.05.2014 in den Kindertageseinrichtungen.

• Am Ende der ersten Stufe ordnet die Lehrkraft nach gemeinsamer Beratung mit der Erzieherin bzw. dem Erzieher und mit Hilfe der Entscheidungsmatrix die Kinder folgenden Fallgruppen zu :

● Kinder, die bereits so viele Punkte erreichen, dass deutlich wird, dass sie keine zusätzliche

Sprachförderung benötigen. Für sie ist die Sprachstandsfeststellung beendet!● Kinder, die in einem Punktbereich liegen, bei dem noch keine definitive Aussage zur Sprachentwicklung getroffen werden kann Diese Kinder nehmen am Test der Stufe 2 teil!● Kinder, die so wenige Punkte erreichen, dass bereits die erste Stufe der Sprach- standsfeststellung eine zusätzliche Sprachförderung nahe legt. Für sie ist die Sprachstandsfeststellung ebenfalls beendet, unter der Voraussetzung, dass die Erzieherin / der Erzieher dieser Einschätzung zustimmen! Sprachförderbedarf wird verbindlich festgestellt!

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Die Kindertageseinrichtungen informieren die Eltern über den Termin der ersten Stufe

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Spiel „Besuch im Zoo“

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Spielmaterial

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Beispiel zur Durchführung BiZ

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Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Praxis

• Stufe 2• Zur 2. vertieften Stufe des Verfahrens

werden eingeladen: ► alle Kinder, deren Sprachentwicklung im Rahmen der ersten Stufe nicht eindeutig feststellbar war ► alle Kinder, die nicht an Stufe 1 teilge- nommen haben ► auf Wunsch der Erziehungsberech- tigtenDie beteiligten Grundschulen laden im Auftrag des Schulamtes die Kinder zur 2.Stufe schriftlich ein.Sie können die Kinder in ihre SchuleEinladen oder die zweite Stufe – wenn dieKindertageseinrichtung einverstanden ist – auch dort durchführen.

Terminänderungen sind nur aus zwingenden Gründen möglich.

Besuch im Pfiffikus-Haus“ ist ein Einzeltest (cirka 20-25 Minuten)

Durchgeführt wird der Test in der Zeit vom 02.06.2014 bis 27.06.2014Kinder, die zu dem vorgegebenen Termin nicht erscheinen, werden durchdas Schulamt zu einem zweiten Termin eingeladen.

Die Erziehungsberechtigten werden über das Ergebnis der ersten wie auch der zweiten Sprachstands-feststellung unmittelbar, schriftlich, in Form des Ergebnisbogens informiert.(parallel auch das Schulamt)

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Förderbedarf wird festgestellt.Was ist zu tun?

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Hinweise für die Förderung (Ergebnisbögen) sind der Kindertageseinrichtung vorzulegen

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Falls das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht, werden Sie gebeten, Ihr Kind in einer KiTa anzumelden und dem Schulamt mitzuteilen, dass Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet haben.

Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde und die weiterhin keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulamt durch förmlichen, be-gründeten Bescheid zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet.

Die Durchführung der zusätzlichen Sprachförderung erfolgt in den Kinder-tageseinrichtungen. Sie ist konzeptionell in die grundständige Sprachför-derung, die Teil des Bildungsauftrages der Einrichtung ist, eingebettet.

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allgemeine Sprachförderung im Rahmen der Bildungsvereinbarung

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Alltägliche Aktivitäten werden für geplante Sprachförderung nutzbar gemacht. Nach einer Kategorisierung der Sprachstände werden Förderpläne für das einzelne Kind erstellt.

In Spielsituationen, die vorrangig das Kind bestimmt, werden systematisch Fördereinheiten im Sinne einer gezielten Sprachförderung eingeflochten und anschließend dokumentiert.

zusätzliche Sprachförderung im Rahmen der Sprachstandsfeststellung

Spracherwerb findet im alltäglichen Bildungsprozess statt, bei dem der Spielgedanke im Vordergrund des Geschehens steht. Dies geschieht am häufigsten in nachfolgenden Situationen:

Bilderbuchbetrachtungen, Erzähl- und Vorleseanlässe, Lieder, Singspiele, Hand- und Fingerspiele, Rollenspiele, Gesellschaftsspiele, Gespräche etc.

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Bildungsauftrag der Grundschule

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Fähigkeiten zum Schulanfang, die Sie als Erziehungs-berechtigte bereits täglich aufbauen und unterstützen

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Rechtliche Grundlage für die Einschulung in zwei Jahren

§ 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW(1)Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn

des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres

(2)Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

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Allgemeine Informationen zur Einschulung in zwei Jahren

Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2009 bis 30.09.2010 geboren• Dann wird Ihr Kind zum Schuljahr 2016/2017 schulpflichtig.• Von dieser Verpflichtung werden alle Kinder erfasst, auch Kinder mit

besonderen Förderbedarfen.• Eine Zurückstellung ist nur noch in Einzelfällen, nach Votum der

schulärztlichen Untersuchung möglich.• Es steht Ihnen frei Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, wenn es die

körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und im sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.

• Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.• Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme

schulpflichtig

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Wahl der Grundschule und Verfahren bei der Aufnahme

• „Tage der offenen Tür“ an den Grundschulen• Freie Wahl der Grundschule im Rahmen fest- gelegter Aufnahmekapazitäten• Angebot von Schwerpunktschulen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf• Offizielles Anmeldeverfahren 15. November• Schulärztliche Untersuchung• Einschulungsparcours

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Gesetz zur Umsetzung der VN-Behinderten-rechtskonvention in den Schulen

• Artikel 24 (Bildung) • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

sollen in das allgemeine Bildungssystem einbezogen werden.

• Es soll das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schüler/innen mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule ermöglicht werden

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9. Schulrechtsänderungsgesetz

• Ausbau inklusiver Angebote• Orte der sonderpädagogischen Förderung sind

Allgemeine Schulen und Förderschulen• Stärkung des Elternwillen• Sukzessiver Ausbau Schulaufsicht und Schulträger bestimmen im Einvernehmen „Schulen des

gemeinsamen Lernens“ Voraussetzungen: Vorliegen der personellen und sächlichen Ressourcen

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Noch Fragen, Anregungen, Gesprächsbedarf ?

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Weitere Informationen zu Tageseinrichtungen und Schulen

Tageseinrichtung Schulen

• www.schulamt-krefeld.de

• Bildungsvereinbarung

www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/kinder-in-nrw/bildungsfoerderung.html

• www.krefeld.deStartseite > Gesundheit & Soziales > Kinder & Jugend & Familienportal > Tagesbetreuung für Kinder > Kindertageseinrichtungen


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