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Handbuch für Freiwilligen- tätigkeit und Vereine · Frau Mag.a Sylvia Hittmair-Haller, Referat...

Date post: 17-Sep-2019
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Handbuch für Freiwilligen- tätigkeit und Vereine Wichtige Informationen zur Vereinsorganisation Handbuch für Freiwilligen- tätigkeit und Vereine
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Page 1: Handbuch für Freiwilligen- tätigkeit und Vereine · Frau Mag.a Sylvia Hittmair-Haller, Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht Herr Mag. Dr. Manfred Huber, Landesamtsdirektion

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Wichtige Informationen zur Vereinsorganisation

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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Impressum

Herausgeber und Verleger: Land Salzburg, Fachabteilung Allgemeine Präsidialangelegenheiten, 5010 Salzburg, Chiemseehof, Stiege 1

Projektleitung: Dr. Friedrich Michael StegerE-Mail: [email protected]

Redaktion: Dr. Friedrich Michael Steger (Texte Kapitel 1 und 6), Mag. Dr. Manfred Huber, Landesamtsdirektion (Bearbeitung Kapitel 2), Mag. Gerhard Scheidler, Landespressebüro (redaktionelle Endbearbeitung)

Die Kapitel 3 und 5 wurden mit Zustimmung des Landes Vorarlberg auf Basis von Texten aus dem „Vorarlberger Vereinshandbuch” (2008) gestaltet und ursprünglich von Brigitte Bösch (Firma Prozessformen, Lustenau) verfasst. Im Kapitel 4 wurden wesentliche Textteile von der Kammer für Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Salzburg (Dr. Johannes Pira) zur Verfügung gestellt.

Umschlaggestaltung, Satz und Grafik: Gudrun Schuen, Hausgrafik Land Salzburg

Erschienen im Jänner 2012

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INHALT SV ERZ E I CHN I S

1. Handbuch für Freiwilligentätigkeit und VereineSeite 10 - 18

4. Steuern, Finanzen, SozialvesicherungsfragenSeiten 94 - 106

5. Veranstalten und OrganisierenSeiten 110 - 134

2. VereinsrechtSeite 22 - 31 §

3. VereinslebenSeite 34 - 90 M

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7. ServiceteilSeiten 148 - 157 4

6. Weiterbildung Seiten 138 - 144 `

Inhalt

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DANKSAGUNG

Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die – im Kleinen und im Großen – freiwillig (!) mit ihren Auskünften, Textbeiträgen, guten Ratschlägen, Hinweisen etc. dazu beigetragen haben, dieses umfangreiche Salzburger Handbuch für Freiwilligentätigkeit und Vereine 2011 entstehen zu lassen. Es ist das Werk vieler Köpfe und Hände.

Folgende Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt der Salzburger Landesregierung haben prompt, kompetent und absolut unbürokratisch an diesem Handbuch mitgewirkt (in alphabetischer Reihenfolge):Herr DSA Harry Brandner, Akzente SalzburgHerr Mag. Walter Dungl, LandessportorganisationFrau Bernadette Ennsmann, Landespressebüro, MarketingFrau Dr.in Brigitte Fischer-Ogrisegg, Referat Abfallwirtschaft und UmweltrechtFrau Mag.a Karin Gföllner, LandespressebüroFrau Mag.a Sylvia Hittmair-Haller, Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und KulturrechtHerr Mag. Dr. Manfred Huber, LandesamtsdirektionFrau Erna Kanatschnig, Fachabteilung Allgemeine PräsidialangelegenheitenFrau Mag.a Theresia Kieleithner, Referat Soziale Kinder- und JugendarbeitHerr Mag. Robert Luckmann, Referat für ErwachsenenbildungHerr Gunter Mayr, LandespressebüroFrau Mag.a Marion Orliczek, LandespressebüroHerr Ing. Mag. Walter Pfaller, LandessportbüroHerr Mag. Kurt Rebol, Referat ZivilrechtsangelegenheitenHerr Dr. Werner Steinhäusler, Referat Allgemeine Finanzangelegenheiten

Dies gilt analog auch für eine Reihe von Expertinnen und Experten aus Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen außerhalb des Landesdienstes (in alphabetischer Reihenfolge):Herr Mag. Gunther Bauer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle SalzburgHerr Richard Breschar, Salzburger BildungswerkFrau Mag.a Ingrid Ebner, Caritas SalzburgFrau Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Salzburger Landesversicherung (UNIQA Versicherungen AG)Herr Mag. Johannes Eisl, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle SalzburgHerr Dir. Gunter Mackinger, Salzburger LokalbahnHerr Wolfram Marius, Salzburger VerkehrsverbundFrau Dr.in Anita Moser, Salzburger BildungswerkFrau Isolde Mrwa, Salzburger BildungswerkHerr Dr. Johannes Pira, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle SalzburgHerr Steffen Rubach, Geschäftsführer der EuRegio Salzburg-BGL-TraunsteinHerr Johann Schmidlechner, SGKK, DienstgeberserviceHerr Hofrat Dr. Günther Signitzer, Leiter des Salzburger BildungswerkesFrau Mag.a Ingrid Waldingbrett, AKM regGenmbH, Wien

Danke auch allen Institutionen, Einrichtungen und Vereinen, die uns Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben.

Mein besonderer Dank gilt meinem alten Studienkollegen Dr. Manfred Hellrigel, Leiter des Büros für Zukunftsfragen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, und Frau Brigitte Bösch (Firma Prozessformen, Lustenau), die über Länder- und („Sprach”-)Grenzen hinweg offen für eine fruchtbare inhaltliche Kooperation waren.

Schließlich bedanke ich mich ganz persönlich bei Herrn Mag. Gerhard Scheidler vom Landespressebüro, der dankenswerterweise die enormwichtige und mühsame Arbeit der redaktionellen Endbearbeitung der Texte mit viel Know-how, Geduld und Gespür fürs Wesentliche geleistethat. Und – last, but not least – geht mein großer Dank an Frau Gudrun Schuen von der Landesgrafik, deren schwierige Aufgabe es war, sehrviel Inhalt in diese sehr sympathische Form eines zeitgemäßen, gefälligen Layouts zu bringen! Voilá!

Erst durch das Zusammenwirken dieses großen (virtuellen) „Teams” (unter Einschluss all jener, die hinter den Kulissen gewirkt haben und allein schon aus Platzgründen hier leider namentlich unerwähnt geblieben sind) wurde das Salzburger Handbuch für Freiwilligentätigkeit und Vereine 2012 möglich. Geschafft!

Dr. Friedrich Michael Steger MBAFachabteilung Allgemeine PräsidialangelegenheitenProjektleiter

Danke!

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VORWORT

Sehr geehrte freiwillig Aktive im Bundesland Salzburg,sehr geehrte Vereinsfunktionäre und Vereinsmitglieder!

Was kann es bloß sein, von dem 90% der Befragten angeben, dass es ihnen Freudebereitet, das 89% das sichere Gefühl gibt, etwas Nützliches zu tun und von dem86% sagen, dass es ihnen Sinn im Leben gibt? Es ist die Freiwilligentätigkeit – früheroft auch als Ehrenamt bezeichnet – die solche wahren Traumwerte in Österreich auf-weist. Diese erst im März 2011 vom IMAS-Institut erhobenen Werte lassen sich 1:1auch auf Salzburg übertragen.

„Unsere Freiwilligen, die größte Bürgerinitiative des Landes”

Wir wollten es aber für Salzburg noch genauer wissen. Eine von mir beauftragte aktuelle Studie hat ergeben, dass ein Drittel aller Salzburgerinnen und Salzburger imAlter von über 16 Jahren ehrenamtlich bei einer Organisation oder einem Verein tätig sind. Männer liegen bei der formellen Vereinsmitgliedschaft etwas vorne, dieJüngeren gegenüber den älteren MitbürgerInnen. Bei der informellen, also bei dernicht mit einer dauernden Vereinsmitgliedschaft verbundenen Freiwilligentätigkeit –insbesondere im sozialen Bereich –, liegen Frauen mittleren Alters aber unangefoch-ten an der Spitze.

Die relativ meisten Salzburgerinnen und Salzburger sind im sozialen Bereich tätig mit8%, knapp vor den Jugendorganisationen und dem Sport (7%) sowie Brauch -tum/Musik/Kultur mit ebenfalls 7%. Dann kommt der kirchliche Bereich mit einemAnteil von 6%. Mit deutlicherem Abstand folgen dann die für die Gesellschaft sowichtigen Bereiche Feuerwehr (3%), Rettungsdienst (2%) und Katastrophenhilfe(1%) sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz mit wiederum 3%.

Insgesamt werden in Salzburg pro Monat durchschnittlich 15,6 Stunden für freiwilli-ge und unbezahlte Tätigkeit aufgewendet. Der Wert dieser Lebenszeit, die uneigen-nützig in die Gesellschaft „investiert” wird, ist kaum hoch genug zu schätzen!

In jenen Tätigkeitsbereichen, die unmittelbar als „Dienst am Menschen” zu sehensind, also in Hilfs- und Rettungsdiensten, Umwelt- und Naturschutz, im kirchlichenund im Sozial- und Gesundheitsbereich, liegen die Salzburger mit durchschnittlich 35 Tagen im Jahr, an denen Freiwilligenarbeit geleistet wird, im Ländervergleich ander Spitze. Das ist eine wahrlich stolze Bilanz!

Wo Bürgerinnen und Bürger freiwillig in einem solch beeindruckenden Ausmaß aktivsind, kann man mit Fug und Recht von der größten Bürgerinitiative des Landes spre-chen!

Vorwort

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VORWORT

EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit: Was das Land zusätzlich tun kann …

Viele kennen das berühmte Zitat aus John F. Kennedys Antrittsrede als US-Präsident:„Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, sondern, was ihr für euer Land tunkönnt.” Man könnte nun statt „Land” auch „Gemeinschaft” oder „Nachbarschaft”einsetzen und feststellen, dass diese soziale und zugleich demokratische Botschaft inSalzburg – wie die Zahlen belegen – auch wirklich gelebt wird. Bedeutende Zukunfts-forscher, wie etwa Prof. Horst Opaschowski, sehen in der Freiwilligentätigkeit einezentrale Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander im 21. Jahrhundert, dasOpaschowski pointiert als „neue Mitmachgesellschaft” bezeichnet.

Vor dem Hintergrund des 2011 begangenen „Europäischen Jahres der Freiwilligen-tätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft” haben wir Kennedys Appell einmalganz bewusst umgedreht und gefragt, wie freiwilliges Engagement vom Land besserunterstützt und gefördert werden kann, was also das Land für die Freiwilligen tunkann.

Salzburger Impulsprojekte im EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit

In vielen Gesprächen mit betroffenen Freiwilligen und Fachleuten haben sich einigeProjekte herauskristallisiert:n Die Schwerpunktaktion „frei.will.ich” mit Informationsangeboten über die Arbeit

der Einsatzorganisationen in Schulen, durchaus auch mit der Intention, Neugierbei den Jungen zu wecken;

n die Einführung eines subsidiären Versicherungschutzes für Freiwillige in den Spar-ten Haftpflicht und Unfall;

n das Angebot von zusätzlichen, speziell auf die Bedürfnisse der Freiwilligen abge-stimmten Weiterbildungskursen im ganzen Land (realisiert mit der Aktion „anpa-cken!”);

n die Abhaltung einer Fachtagung unter dem Motto „Freiwilligenarbeit – Zukunfts-chance für eine neue Mitmachgesellschaft” am 25. November 2011 und nicht zu-letzt

ReferentInnen und TeilnehmerInnen der Freiwilligenfachtagung am 25. November 2011.

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V O R W O R T

n die völlige Neubearbeitung eines bereits 1999 herausgegebenen „Salzburger Ver-einshandbuches”: Das Ergebnis ist dieses aktualisierte, praktische Nachschlage-werk und dessen Herausgabe als eine für jedermann auf Knopfdruck zugänglicheInternet-Information, eben als „Salzburger Handbuch für Freiwilligentätigkeit undVereine”.

Dieses „Handbuch” halten Sie nun virtuell „in Händen”. Ich möchte mich nun bei allen sehr herzlich bedanken, bei ExpertInnen, VereinsfunktionärInnen, Interessen-gruppen, öffentlichen und privaten Einrichtungen, insbesondere auch den damit be-fassten MitarbeiterInnen des Landes, die aktiv und sehr engagiert dazu beigetragenhaben, dass das Redaktionsteam das neue Handbuch in dieser Qualität erstellenkonnte.

Allen künftigen Nutzern wünsche ich, dass sie gerade auch mithilfe dieses Handbu-ches rasch, effizient und zielsicher zu den gewünschten Informationen für ihre viel-fältigen Anliegen und Fragen rund um Vereinswesen und Freiwilligentätigkeit gelan-gen und diese unersetzliche Arbeit für die Gesellschaft somit umso besser umsetzenkönnen.

Ein großes „Dankeschön” allen unseren Freiwilligen!

Das EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 war willkommener Anlass, da und dortnoch stärker als sonst auf die enorme Bedeutung dieser Form von gesellschaftlichemEngagement hinzuweisen und dieses auch mit neuen Angeboten zu unterstützen.

Unabhängig davon ist aber allen, klar, dass jedes Jahr ein Jahr der Freiwilligentätig-keit war und ist und zum Besten für unsere Gesellschaft auch bleiben möge. Allen,die daran, in welcher aktiven Form auch immer, beteiligt sind, sage ich auf diesemWege im Namen des Landes Salzburg ein herzliches „Dankeschön”!

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Gabi BurgstallerLandeshauptfrau

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Neues Salzburger Vereinshandbuch

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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1. Handbuch für Freiwilligentätigkeit und Vereine

SA L ZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

1. So jung und doch schon eine eigene Geschichte! ________________________10

2. Vereine und Freiwillige im Land Salzburg: Der statistische Befund___________11

3. Und was sagt die Zukunftsforschung? _________________________________14

4. Das EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 ______________________________16

5. EJF 2011 in Salzburg: Eine breite Palette an Aktivitäten und einige „Sonderprojekte” _____________________________________________17

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SA L ZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

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1. Handbuch für Freiwilligen-tätigkeit und Vereine

Freiwilligentätigkeit im Land Salzburg: Eine kurze (Ein-)Führung über ein „weites Feld”

1. So jung und doch schon eine eigene Geschichte!

Die Vorgeschichte dieses Salzburger Handbuches geht aufdas Jahr 1999 zurück. Bereits damals wurde auch im Bun-desland Salzburg ein „Jahr des Ehrenamtes” begangen.Eine Reihe von Aktivitäten zur Propagierung des Ehre-namtes und derer, die es durch ihren persönlichen Einsatzbuchstäblich verkörpern, wurde gesetzt. Zudem wurdeauch erstmalig ein „Salzburger Vereinshandbuch” heraus-gegeben.

Diese Broschüre ist längst vergriffen und in vielen Aspek-ten, insbesondere naturgemäß was Daten, Fakten,Adressen und auch was manche gesetzliche Rahmenbedin-gungen betrifft, nicht mehr aktuell. Es lag daher nahe, vordem Hintergrund des „Europäischen Jahres für Freiwilligen-tätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft 2011”, dasHandbuch völlig zu überarbeiten und neu herauszugeben.Der endgültige Auftrag dazu von Landeshauptfrau Mag.a

Gabi Burgstaller ging im Frühjahr 2011 an ein kleines Pro-jektteam, bestehend aus MitarbeiterInnen der Fach-abteilung Allgemeine Präsidialangelegenheiten und desLandespressebüros.

Seit Ende der 1990er Jahre hat sich der Informationszugangdramatisch verändert. Das Buch als Medium – somit auchdas Handbuch! – hat inzwischen heftige Konkurrenz durchdas Internet bekommen. Rund 70% der Bevölkerung inÖsterreich beziehen zumindest einen Teil ihrer Informatio-nen bereits aus dem Internet. Die Liste der Vorteile des In-ternets ist lang: Raschheit, orts-unabhängige und kosten-lose Verfügbarkeit, Möglichkeiten zur Vernetzung,Aktualität usw. Somit fiel die Entscheidung, zuerst die In-ternetversion des Handbuches als so genanntes „pdf”-Dokument zum Lesen am Bildschirm und auch zum Herun-terladen aus dem World Wide Web anzugehen.

Jeder der, oder jede die auch nur ein Wenig mit dem Inter-net umgehen kann – was kinderleicht erlernt ist! – wirddiese Form des Angebotes schätzen. Keiner, der nicht einenFreund oder Kollegen finden wird, der ihm bei den ersten

Schritten behilflich ist. Kein Computer mit Internetanschlussim Haus? Kein Problem! In praktisch allen öffentlichen Bib-liotheken des Landes, oder auf Nachfrage auch in denGemeinden, wird Interessierten sicherlich gerne ein Inter-netzugang zum „Handbuch” ermöglicht werden.

Bei Bedarf ist eine spätere Publikation des Handbuches inForm einer insgesamt doch recht umfangreichen Broschüremit dann allerdings relativ wenig zusätzlichem technischemAufwand angedacht.

Dem Salzburger Handbuch aus 1999 ist im Nachhinein einKompliment zu machen: Die damals gewählte Struktur istbis heute gut verwendbar. Wir haben sie daher über weiteStrecken beibehalten. Damit wird jenen, die damals bereitsmit dem „alten” Buch gearbeitet haben, der Umstieg in dieneue „Ära” enorm erleichtert.

Hinsichtlich der konkreten Inhalte sind wir freilich in vielenBereichen neue Wege gegangen. Angesichts derVielschichtigkeit des „Projektes Vereins- und Freiwilligen-handbuch” und der Dynamik der gesellschaftlichen Ent -wicklung seither, ist das auch nicht weiter verwunderlich.Neben den eigenen Recherchen durch das Projektteam undden Kontakten mit Fachleuten und Praktikern (Praktikersind Fachleute mit Erfahrung!) im eigenen Bundesland,haben wir uns auch nach dem besten Modell für einesolche Publikation in Österreich umgesehen. Im Land Vorarlberg, beim Büro für Zukunftsfragen der VorarlbergerLandesregierung sind wir – erwartungsgemäß! – fündiggeworden. Daraus hat sich eine sehr erfreuliche Koopera-tion entwickelt.

Nicht zufällig schließt sich mit dieser Länderkooperation derKreis: Denn bereits das Vorarlberger Vereinshandbuch aus1999 – das inzwischen zweimal aktualisiert wurde – wardem Salzburger „Bruder” aus gutem Grund sehr ähnlich. InAbstimmung mit den Vorarlberger KollegInnen haben wirdaher für Teile dieses neuen Salzburger Handbuchesmanche Anleihe bei den Vorarlbergern gemacht. Und dasist gut so. Wir sehen darin ein Bespiel für einen gelebtenkooperativen Föderalismus: Das sprichwörtliche „Rad”

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

muss nicht um Steuergeld überall zweimal, oder gar neunMal erfunden werden!

Es besteht jedoch keinerlei Zweifel – die vielen Beispieleund konkreten inhaltlichen Bezüge zeigen es ganz klar –dass hier in jeder Hinsicht ein echt „Salzburger” Handbuchvorgelegt wird. Schließlich gibt es doch auch schon aufkleinem Raum viele Unterschiede, die insgesamt die bunteVielfalt Österreichs und seiner Länder, Kulturen und Tradi-tionen ausmachen. Gerade auch im Bereich der Freiwilli-gentätigkeit und bei unseren Vereinen.

Weiter oben wurde darum bereits auf die Komplexität des„Projektes Handbuch” verwiesen – sicher aus gutemGrund. Zwar liegt hiermit ein im besten Sinn komplettes„Salzburger Handbuch für Vereine und Freiwilligen-tätigkeit” vor. Trotz äußerst gewissenhafter Recherche,mühevoller redaktioneller Detailarbeit und akribischergrafischer Umsetzung wurde aber vermutlich (leider)manches übersehen. Der eine oder andere kleine Fehlerwird sich eingeschlichen haben. Dank der freundlichenMithilfe und anhand der Anregungen und Ideen aus derhoffentlich großen Schar an zufriedenen Nutzern desHandbuches unter den Salzburger Freiwilligen werden wirin bestimmten Abständen Korrekturen vornehmen oderauch neue, wichtige Inhalte ergänzen. Wir vom Redaktion-steam sind daher dankbar für alle (freundlichen) Rückmel-dungen, die uns helfen, unser Handbuch noch besser zumachen!

Das Salzburger Handbuch für Vereine und Freiwilligen-tätigkeit ist also zwar sowohl – zunächst – abgeschlossen,zugleich aber auch laufend im Entstehen begriffen. Somitist es nicht weniger als ein Spiegelbild der lebendigen undüberaus aktiven Salzburger Freiwilligen-Szene!

2. Vereine und Freiwillige imLand Salzburg: Der statistischeBefund

Dass der Beitrag der Freiwilligenarbeit zum „Sozialkapital”im Bundesland Salzburg von großer Bedeutung und erhe-blichem Umfang ist, ist sicherlich unbestritten. Aber wiesieht der verlässliche statistische Befund dazu aus?

Bereits 2006 hatte die Statistik Austria eine österreichweiteErhebung zu dieser Thematik durchgeführt (Titel: „Strukturund Volumen der Freiwilligenarbeit in Österreich”). Beidieser Erhebung der Statistik Austria wurde sowohl nachder formellen Freiwilligenarbeit, d.h. der Tätigkeit bei Vere-inen und einschlägigen Organisationen, aber auch nach derinformellen Freiwilligentätigkeit – damit ist im Wesentlichendie Nachbarschaftshilfe gemeint – gefragt. Jeweils rund 25% der SalzburgerInnen gaben bei dieser Erhebung an, sichim Rahmen der formellen und informellen Freiwilligenarbeitzu betätigen; insgesamt 40% (da ein Teil beides tut, sum-mieren sich die beiden Werte nicht auf 40%). Diese 40%bedeuteten einen auffallend geringeren Wert als im Durch-schnitt der Bundesländer.

Leider wurden im Zuge dieser Österreich-Studie keinenäheren Untersuchungen dazu durchgeführt, wie sichmaßgebliche soziologische Strukturdaten, wie insbesonderedie Siedlungsstruktur (eher dörflich, klein- oder mittel-städtisch, eher urban) oder etwa die Frauenberufstätigkeitetc. auf das freiwillige Engagement auswirken. Hätte mandies getan, hätte sich vermutlich herausgestellt, dass dervergleichsweise hohe Grad an städtischer Bevölkerung inunserem Bundesland Salzburg alleine schon einen erhe-blichen Teil des scheinbaren Unterschiedes zu anderen Bun-desländern (außer Wien) erklärt. Denn umgekehrt gilt dieleicht nachvollziehbare Relation, dass dörfliche, kleinräu-mige („überschaubare”) Strukturen und der Anteil an Frei-willigentätigkeit hoch miteinander korrelieren. Keine Redealso – bei genauerer analytischer Betrachtung – von einem„Nachhinken” Salzburgs in Sachen freiwilliges Engage-ment!

Eine genauere Betrachtung zeigt auch eines sehr deutlich:Wenn nämlich das Ausmaß der Tätigkeit bei jenen, die imRahmen der Freiwilligenarbeit aktiv sind, analysiert unddabei der Fokus auf jene Bereiche gerichtet wird, die als

Foto: Theaterschule Simsalabim

Salzburg: Freiwilligentätigkeit liegt „gut im Rennen”

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

Salzburg wollte es aber noch genauer wissen. Die schon et-was angegrauten Daten der erwähnten österreichweitenUntersuchung aus 2006 reichten dazu nicht aus. DieDatenbasis in Bezug auf Salzburg war einfach unzueichendfür aktuelle und verlässliche Aussagen. Im Auftrag von Lan-deshauptfrau Mag.a Gabi Burgstaller wurde daher in Koop-eration zwischen dem Referat des Amtes für Statistik (Mag.Raos) und dem Institut für Grundlagenforschung (IGF) imFrühjahr 2011 eine vertiefende Repräsentativbefragung inSalzburg durchgeführt und ausgewertet (Titel: „Freiwillige-narbeit im Land Salzburg”; Mai 2011).

Der somit im EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 ermit-telte Befund war aufgrund der wesentlich höheren Zahl anBefragten deutlich präziser bzw. verlässlicher und zudemaktueller als alle anderen vergleichbaren Untersuchungen:Daraus wird klar, dass 33% der Salzburger und Salzburg-erinnen im Alter von zumindest 16 Jahren freiwillig („ehre-namtlich”) bei einer Organisation oder einem Verein tätigsind. Männer mit 37% anteilig häufiger als Frauen mit 30%. In Abhängigkeit vom Alter schwankt der Anteil derehrenamtlich Tätigen zwischen 32% bei den 60-Jährigenund Älteren bis 36% bei den 16- bis 29-Jährigen, mit anderen Worten: Jüngere sind stärker engagiert als Ältere.Klar erkennbar sind regionale Differenzierungen: in denkleineren Gemeinden (unter 5.000 Einwohner) ist das Engagement mit 37% deutlich stärker als in den größerenGemeinden (mehr als 10.000 Einwohner) mit 29%.

Deutliche Unterschiede bei der Ausübung ehrenamtlicherTätigkeiten gibt es auch bezogen auf das Bildungsniveauund den Tätigkeitsbereich. Nur 22% der Pflichtschulabsol-ventInnen sind ehrenamtlich tätig, jedoch 40% der Matu-rantInnen/ UniversitätsabsolventInnen.

Differenziert nach der Teilnahme am Erwerbsleben ist der Anteil bei den Selbständigen mit 40% am höchsten,gefolgt von Arbeitern mit 38% und Angestellten sowieBeamten mit 34%. Am geringsten ist der Anteil bei außer-häuslich nicht berufstätigen Personen sowie bei den Rent-nerInnen/PensionistInnen, d.h. bei Personen, die (nur) imHaushalt tätig sind, mit jeweils 29%.

Der Migrationshintergrund (Befragte/r oder Eltern bzw. einElternteil stammen/stammt aus einem anderen Staat) spieltbei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit offen-

Dienst am Menschen im engeren Sinn gesehen werdenkönnen (gemeint sind damit Tätigkeiten im Bereich Katas-trophenhilfs- und Rettungsdienst, Umwelt-, Natur- undTierschutz, im kirchlichen und religiösen Bereich sowie imSozial- und Gesundheitsbereich), so liegt Salzburg im Bun-desländervergleich bei jenen, die Freiwilligenarbeit verricht-en, mit durchschnittlich 35 Tagen pro Jahr auf dem erstenPlatz. Bei der durchschnittlichen Zahl an Stunden, die inden „letzten sieben Tagen” dafür aufgewendet wurden,liegt Salzburg bei durchschnittlich 3,18 Stunden mit dem 5. Platz im Mittelfeld und gemessen am Anteil derer, diediese Tätigkeit regelmäßig ausüben, mit 55,1% wiederuman erster Stelle im Bundesländervergleich.

Dies könnte mit der Feststellung auf den Punkt gebrachtwerden, dass in Salzburg zwar vergelichsweise wenigerehrenamtlich tätig sind, als in den meisten anderen Bun-desländern, dass aber jene, die das tun, überdurchschnit-tlich stark engagiert sind!

Die Befragung erbrachte noch weitere, interessante Ergeb-nisse: So engagieren sich z.B. die meisten in den BereichenKunst, Kultur, Unterhaltung und Freizeit (6,9%), inSportvereinen (5,9%) sowie im Katastrophenhilfs- und Ret-tungsdienst (5,3%). Der überwiegende Teil der freiwilligAktiven widmet sich dabei den Kernaufgaben der jeweili-gen Organisation/des Vereins, wobei dies besonders imKatastrophenhilfs- und Rettungsdienst (77,1%) im kirch-lichen und religiösen Bereich (49,1%) und in den BereichenSport und Bewegung sowie Kunst, Kultur, Unterhaltungund Freizeit mit jeweils rund 45% der Fall ist.

Während also Salzburg, wie bereits angeführt, im Bereich„Dienst am Nächsten im engeren Sinn” den Spitzenplatzeinnimmt, liegt es in den Bereichen Umwelt-, Natur- undTierschutz im Mittelfeld und im Sozial- und Gesund-heitswesen hinter den übrigen Bundesländern.

Freiwilligenarbeit wird von zwei Drittel der Befragten aus-geübt, weil ihnen die Tätigkeit Spaß macht. Für mehr alsdie Hälfte ist auch der karitative Aspekt von Bedeutung,und fast 50% stimmen voll und ganz der Aussage zu, dasssie dabei auch Menschen treffen und neue Freunde gewin-nen können.

Personen, die derzeit noch nicht ehrenamtlich tätig sind,führen das vor allem auf familiäre Umstände zurück, die siean der Ausübung einer solchen Tätigkeit hindern. Aucheine berufliche Unvereinbarkeit oder einfach die Tatsache,dass sie noch nie danach gefragt wurden, wird als Hin-dernisgrund häufig angeführt. Soweit die Auswertung derStudie aus 2006.

Jetzt gilt's: Ein Drittel aller SalzburgerInnen arbeitet

ehrenamtlich!

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sichtlich keine Rolle; beide Gruppen engagieren sich na-hezu gleich stark.

Leicht unterschiedlich ist das Ergebnis bei den Haushaltenmit/ohne Kinder/n: Sind Kinder bis 14 Jahre im Haushalt,dann ist das Engagement mit 39% höher als in denHaushalten ohne Kinder dieses Alters mit 31%.

Bei den Berufstätigen beläuft sich der Anteil der ehren -amtlich Tätigen bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu 20Stunden auf 34%, bei einer Arbeitszeit bis 40 Stunden auf31%. Der Anteil der ehrenamtlich Tätigen steigt hingegenauf 48%, wenn die Wochenarbeitszeit über 40 Stundenliegt (diese Gruppe setzt sich zusammen aus 77% Männer,aber nur 23% Frauen).

Die meisten SalzburgerInnen sind mit 8% im sozialen Be -reich tätig, knapp vor den Jugendorganisationen und demSport (7%) sowie dem Bereich Brauchtum/Musik/Kulturmit ebenfalls 7%. Dann kommt der kirchliche Bereich mit6%. Mit deutlichem Abstand folgen sodann die für dieGesellschaft wichtigen Bereiche Feuerwehr (3%), Rettungs-dienst (2%) und Katastrophenhilfe (1%) sowie Umwelt-/Natur-/Tierschutz mit 3%.

Im sozialen Bereich sind doppelt so viele Frauen tätig wieMänner. Dieser Bereich ist zudem eindeutig eine Domäneälterer Personen: 11% der 60-Jährigen und Älteren sind imsozialen Bereich engagiert. Auch der kirchliche Bereich istvon den Frauen „dominiert” (das Engagement der Frauenist hier fast doppelt so hoch wie das der Männer). DieMänner überwiegen hingegen deutlich bei der Feuerwehr(inkl. Katastrophenhilfe), bei den Rettungsdiensten, aberauch im Bereich Jugendarbeit/Sport (vermutlich in ersterLinie wegen des Sports), wo sich mit 10% die meistenMänner engagieren. Anteilig die meisten Frauen leisten mit9% Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich.

Auch hinsichtlich der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit gibtes deutliche Geschlechterunterschiede: Männer sind mit 36% viel häufiger in leitender Funktion tätig als Frauen (20% – jeweils bezogen auf die ehrenamtlich Tätigen). Imadministrativen und organisatorischen Bereich arbeiten 26 % Männer und 22% Frauen, bei den „normalen” Mit-gliedern überwiegen mit 53% die Frauen (42% Männer).Insgesamt werden pro Monat durchschnittlich 15,6 Stun-den für die freiwillige und unbezahlte ehrenamtlicheTätigkeit aufgewendet. Männer leisten einen durchschnit-tlichen Einsatz von 17 Stunden und Frauen von 14 Stun-den. Innerhalb der Alterskategorien ist der Einsatz relativausgewogen.

Was macht nun das ehrenamtliche Engagement aus?Warum sind die Menschen ehrenamtlich tätig? Das stärk-ste Motiv ist die Freude an der Tätigkeit – man macht es„gerne”. Das zweitstärkste Motiv ist, einen nützlichenBeitrag für die Gesellschaft, das Gemeinwohl zu leisten.Das drittstärkste Motiv im Sinne von „stimme voll undganz zu” ist der Gedanke, sich für eine wichtige Sache zuengagieren.

Was hindert an der Ausübung einer ehrenamtlichenTätigkeit? Warum sind die Menschen nicht ehrenamtlichtätig? Allem voran ist es die zeitliche Komponente, die vonder Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit abhält (52%). Dieser Hindernisgrund kommt erwartungsgemäßmit steigendem Ausbildungsniveau, mit zunehmender Ar-beitszeit und mit ansteigender Zahl der Haushaltsmitgliederimmer stärker zum Tragen.

In besonders hohem Ausmaß „keine Zeit” haben mit 70%die 30- bis 44-Jährigen (was mit der Lebensphase begrün-det sein könnte: Kinder, Job, Haus/Wohnung usw.). DieserZusammenhang zeigt sich auch dann, wenn Kinder bis 14Jahre im Haushalt sind: dann haben 69% keine Zeit fürweitere Tätigkeiten und Frauen haben ein sichtlich knap-peres Zeitbudget (von 56% Ablehnung aus diesem Grund)als Männer (48%).

Foto: A

SKO-FIT

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

3. Und was sagt die Zukunftsforschung?

Der genaue analytische Blick ins eigene Land ist wichtig.Wie sieht es aber mit den großen, überregionalen undlängfristigen Trends aus, was die Zukunft der Freiwilligen-tätigkeit und ihren Stellenwert als Teil des Sozialkapitals un-serer Gesellschaften anlangt?

Einer, der in besonderer Weise dazu berufen ist, verlässlicheAussagen dazu zu treffen, ist der renommierte deutscheZukunftsforscher Prof. Dr. Horst W. Opaschowski. Auf Ein-ladung von Landeshauptfrau Gabi Mag.a Burgstaller hatOpaschowski im Rahmen der Salzburger:Zukunfts:Dialogeam 1. Juli 2011 im ORF-Publikumsstudio darüber aus-führlich Auskunft gegeben. Zukunftsforscher Opaschows-ki blickte dazu nicht etwa in die sprichwörtliche „Kristal-lkugel”. Er stützt sich vielmehr auf eine seit Jahrzehntengeführte Reihe von repräsentativen Umfragen und statis-tischen Erhebungen auf wissenschaftlichem Niveau.

Opaschowski geht in seiner Analyse unter anderem vomsinkenden Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft derPolitik aus, mit den Herausforderungen der Zeit fertig zuwerden. Die Zahl der Protest-, Wechsel- und Nichtwählersteigt. Gleichzeitig – so der nüchterne Befund – entlässt dieWohlstandsgesellschaft ihre Kinder in eine als relativ un-sicher wahrgenommene Zukunft. Ein Ende des Anspruch-staates zeichne sich ab. Das Verhältnis von Freiheit undSicherheit müsse neu bestimmt werden, stellt Opaschows-ki fest. Daraus entwickelt er eine Reihe von empirischfundierten Zukunftsperspektiven, durch die sich wie dersprichwörtliche rote Faden die Freiwilligentätigkeit als Mo-tor für die Bildung von Sozialkapital hindurch zieht.

Die Hauptthesen Prof. Opaschowskis in aller Kürzezusammen gefasst:1. Gemeinschaftsgeist statt Überindividualisierung:Die Individualisierung stößt an ihre Grenzen. Die Er-fahrung zeigt: Wer sich um andere sorgt, lebt länger.Wer sich hingegen nicht sozial verhält, setzt seineLebensqualität, in letzter Konsequenz (indirekt) seinLeben aufs Spiel.

2. Egoisten haben keine Zukunft mehr:Der Abschied von der Ellenbogengesellschaft stehtbevor. Während Markt und Staat ihre Dominanz ver-lieren, sorgt das Nahmilieu von Familie, Freunden undNachbarn für einen neuen Zusammenhalt, macht dieBürger stärker und resistenter gegenüber Krisen. Dieneue Mitmachgesellschaft entwickelt sich überwiegendaußerhalb von fest gefügten Institutionen. Das hat auch

Wenn man ehrenamtlich tätig sein wollte, dann mit Ab-stand am häufigsten im sozialen Bereich (31%), gefolgtvon Umwelt/Natur/Tierschutz sowie Jugend organi sation/Sport mit 18% bzw. 17%, somit in etwa gleich auf. Nahezu ausschließlich Männer würden bei der Feuerwehrtätig sein wollen. Bei der Katastrophenhilfe wäre der Män-ner-Anteil doppelt so hoch wie der Frauen-Anteil.Unter den Befragten deklarierten sich 22% nicht bzw. wür-den in keinem der genannten Tätigkeitsbereiche arbeitenwollen.

Eine weitere aktuelle wissenschaftliche Untersuchung, jeneder Philologin Barbara Eder, mit dem Titel: „Freiwilligen-tätigkeit in Österreich. Perspektiven und Möglichkeiten imeuropäischen Freiwilligenjahr”, befasst sich mit dieser Thematik. Der Beitrag ist in der von den Salzburger:Zukun-fts:Dialogen gemeinsam mit der Robert-Jungk-Zukunfts-bibliothek herausgegebenen Reihe „Arbeitspapiere – Prax-is” im September 2011 erschienen.

Das Papier kann hier heruntergeladen werden:http://arbeitspapiere.files.wordpress.com/2011/09/endtext-jbz-arbeitspapier-ap-eder-a5.pdf

Eder bietet einen kritisch-analytischen Überblick über dieAusmaß und Art der Freiwilligentätigkeit in Österreich, ins-besondere auch in Salzburg. Die Bereitschaft zur ehre-namtlichen Tätigkeit werde vor allem beeinflusst von Fak-toren, wie Urbanisierungsgrad, Familienstand, Alter,Geschlecht, Lebensunterhalt und Bildungsgrad. Bereits inder Gruppe der Zehn- bis 14-Jährigen zeichne sich ein pos-itiver Zusammenhang zwischen Beteiligungsniveau und Bil-dungsrad der Eltern ab, so Eder. Beides werde tendenziellvon Generation zu Generation tradiert. Bildungspolitik hatsomit indirekt auch einen starken Einfluss darauf, ob die„Nachwuchspflege” im Vereinswesen und in der Freiwilli-gentätigkeit insgesamt gelingt. Gründe für Nicht-Engage-ment seien überwiegend in der schwierigen beruflichenLage, in der materiellen Situation und im Informationsman-gel („Bin nie gefragt worden”) zu finden, so Barbara Ederin ihrer Studie.

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

strukturell Auswirkungen auf das herkömmliche, institu-tionalisierte Vereinswesen.

3. Ehrenamt braucht Anerkennung:Das Ehrenamt befindet sich dort in der Krise, wo Rah-menbedingungen und soziale Anerkennung dafürfehlen. Dazu braucht es eine neue Form der Anerken-nungskultur. Informations-, Aufklärungs- und Überzeu-gungsarbeit ist dazu auf allen Ebenen zu leisten.

4. Helferbörsen als soziale Brücke für alle Lebensalter:Helferbörsen werden eine neue Brücke für alle Leben-salter darstellen. Sozialkompetenz wird in Erziehung und(Aus-)Bildung wieder als Schlüsselkompetenz schlechthinanerkannt werden.

5. Die Rückkehr der Genossenschaftsidee:Die gute, alte Genossenschaftsidee erlebt eine Renais-sance. Die Förderung privater Netz- und Hilfswerke wirdzu einer wichtigen kommunalpolitischen Aufgabe. Dazugehört auch die Entwicklung neuer Formen gemein-schaftlichen Wohnens.

6. Bürgeraktivierung in der Mitmachgesellschaft:Wohnanlagen werden in Zukunft mehr über Service, Be-ratung und Betreuung sowie über Identifikation, Imageund Interessenprofil angeboten werden. Dazu entstehtein neuer Typus von Dienstleistern im Wohn- und Nah-bereich zur Betreuung immaterieller, sozialer Infrastruk-turen.

7. Eine neue Kultur des Helfens:Der Autor spricht sich für die Einführung eines freiwilli-gen „Sozialen Jahres” für alle Generationen – also fürJugendliche und auch für Jung-Senioren – aus. Dafürmuss es attraktive Anreize wie Anerkennung, Hon-orierung, Steuererleichterungen etc. geben. Mehr als dieHälfte der Befragten will eine „Hilfeleistungsgesell -schaft”, in der man sich gegenseitig wieder mehr hilftund unterstützt. Dies sei die Vorstufe zu einer Bürgerge-sellschaft, in der sich Bürger und Bürgerinitiativen aktivam gesellschaftlichen Leben engagieren.

8. Wahlverwandtschaften und soziale Konvois:Das erweiterte Familienverständnis – abseits biologischerVerwandtschaft – erfordert generationenübergreifendeWohnkonzepte, wie Baugemeinschaften und Wohnge -nossenschaften. Dies nicht zuletzt auch als Alternative zutraditionellen Altersheimen. Der Gedanke der Wahlfam-ilie erlebt eine Renaissance: Generationenübergreifendesoziale Konvois und Wahlverwandtschaften werden alslebenslange, verlässliche Begleiter immer wichtiger.9. Lieber Gut leben als viel haben:Wohlstand wird zu einer Frage des persönlichen undsozialen Wohlergehens. Wohlstand kann auch be-deuten, (freiwillig) weniger materielle Güter zu besitzenund doch (oder gerade deshalb!) besser zu leben. DasWesentliche des Lebens wird immer mehr inWohlfühlen, Wohlergehen und Wohlbefinden gesehenwerden, so Opaschowski. Nachhaltiger Wohlstand be-deutet in diesem Sinne Lebensqualität bis ins hohe Alter.

10. Sehnsucht nach dem Sinn:Nachhaltiger Wohlstand ist ab einem bestimmtenNiveau gesicherter allgemeiner Daseinsvorsorge durchArbeitseinkommen und/oder auch durch Formen derGrundsicherung nicht von Börsenkursen und Konjunk-turdaten abhängig. Nachhaltiger Wohlstand istwesentlich weniger krisenanfällig und damit stabiler.Während reine Lebensstandard-Steigerung an Bedeu-tung verliert, verstärkt sich die Suche nach Sinn, Haltund Heimat.

So weit die Hauptthesen des Zukunftsforschers Prof.Opaschowski. Das ersetzt natürlich nicht die Lektüre derspannend zu lesenden Bücher von Opaschowski über dieseThematik.

Literaturhinweis: Horst W. Opaschowski: „Wir! WarumIchlinge keine Zukunft mehr haben”, Murmann Verlag,2010

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

Sozialminister Rudolf Hundstorfer und LandeshauptfrauMag.a Gabi Burgstaller Hunderte Vertretrinnen undVertreter von Freiwilligenorganisationen aus ganz Österre-ich, um symbolisch von Salzburg aus zahlreiche Sonderpro-jekte in ganz Österreich in allen Bereichen der ehre-namtlichen Tätigkeit zu starten.

Aus den Schlüsseldokumenten der Europäischen Unionzum EJF 2011 geht deutlich hervor, dass man europaweitdie Bedeutung der Freiwilligentätigkeit für den gesellschaft -lichen Zusammenhalt erkannt hat. Im Kommissions-beschluss vom 3. Juni 2009 zum EU-Jahr 2011 heißt esunter anderem:

„Die Europäische Kommission hat heute beschlossen,2011 zum 'Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit'auszurufen. Der Rat und das Europäische Parlamentdürften diesem Vorschlag zu Beginn des nächsten Jahreszustimmen.

In der Europäischen Union sind Millionen von Bürgernehrenamtlich tätig. Menschen aller Altersschichten leis-ten einen positiven Beitrag für die Gemeinschaft, indemsie einen Teil ihrer Freizeit in Organisationen derZivilgesellschaft, in Jugendclubs, in Krankenhäusern,Schulen, Sportvereinen usw. investieren.

Die Europäische Kommission sieht die Freiwilligen-tätigkeit als gelebte Bürgerbeteiligung, die gemeinsameeuropäische Werte wie Solidarität und sozialen Zusam-menhalt stärkt. Freiwilliges Engagement bietet auch die

Chance, etwas hinzu -zulernen, denn im Rah-men der ausgeübtenTätigkeiten könnenneue Fähigkeiten undKompetenzen erworbenund damit sogar dieMöglichkeiten auf demArbeitsmarkt verbessertwerden. Dies ist an-gesichts der derzeitigenWirtschaftskrise beson-ders wichtig. FreiwilligesEngagement spielt in sounterschiedlichen Bere-ichen wie Bildung, Ju-gend, Kultur, Sport,Umwelt, Gesundheit,Sozialwesen, Verbrau -cherschutz, humanitäreHilfe, Ent wicklungs po -

4. Das EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011

Wie bereits an anderer Stelle deutlich gesagt: Ausnahmslosjedes Jahr ist ein Jahr der Freiwilligentätigkeit! Auch undgerade in Salzburg. Sonst würde vieles, was unsere kleinenGemeinschaften in Dorf und Stadt erst lebens- undliebenswert macht, ganz einfach nicht stattfinden! Den-noch ist es richtig, dieses Thema, das so oft (gerade auchaus Bescheidenheit!) als „Selbstverständlichkeit” gehandeltwird, in gewissen Zeitabständen näher zu beleuchten. Deshalb macht es Sinn, die freiwillig Aktiven einmal inbesonderer Weise auf die Bühne zu bitten.

Die Salzburger Landeregierung hat daher den bereits im Ju-ni 2009 von EU-Parlament und Kommission gefasstenBeschluss, das Jahr 2011 zum „Europäischen Jahr der Frei-willigentätigkeit zur Förderung des bürgerlichen Engage-ments” (kurz: EJF 2011) zu deklarieren, aufgegriffen. Bere-its im Juli 2010 hat die Landesregierung einige laufendeProjekte und neue Projektideen in ein nationales Aktion-sprogramm zu diesem Anlass einfließen lassen. Die Bilanzkann sich – wie in diesem Handbuch noch anhand vonkonkreten Beispielen zu zeigen sein wird – sehen lassen!

Salzburg war auch stolz, am 16. Februar 2011 Austragung-sort der österreichweiten Auftaktveranstaltung für das EU-Jahr sein zu dürfen. Unter der Schirmherrschaft von Bunde-spräsident Dr. Heinz Fischer, der auch den feierlichenAuftakt des EU-Jahres im Carabinierisaal der SalzburgerResidenz vorgenommen hat, trafen sich auf Einladung von

Foto: Franz Neumayr

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

litik, For schung, Chancengleichheit und Außenbe -ziehungen eine maßgebliche Rolle.

Für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Europasbietet die Freiwilligentätigkeit viele aber noch in weit-en Teilen ungenutzte Möglichkeiten. Durch das Eu-ropäische Jahr 2011 erhalten die Mitgliedstaaten,lokalen und regionalen Behörden sowie die Zivilge-sellschaft Unterstützung bei der Umsetzung folgenderZiele:

1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU

2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Ver besserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligen-tätig keiten und

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten.

Die Kommission erwartet vom Europäischen Jahr derFreiwilligentätigkeit, dass mehr Menschen sich ehre-namtlich engagieren und dass das Bewusstsein für denMehrwert dieses Engagement gesteigert wird. Weiter-hin soll die Verbindung von Freiwilligentätigkeiten auflokaler Ebene und ihrer Bedeutung in einem um-fassenderen europäischen Kontext hervorgehoben wer-den.

Im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligen-tätigkeit soll Freiwilligen und den entsprechenden Organisationen aus ganz Europa die Möglichkeitgeboten werden, zusammenzutreffen und sich über inanderen Ländern bewährte Verfahren auszutauschen.Auch können die staatlichen Stellen mehr über Frei-willige erfahren und freiwilliges Engagement erle-ichtern. Bürgern, die wenig über Freiwilligentätigkeitenwissen, sollen damit vertraut gemacht und ermuntertwerden, sich vielleicht eines Tages ebenfalls freiwillig zuengagieren. Und schließlich sollen die Freiwilligen dankdes Europäischen Jahres mehr Anerkennung erhalten … ”

5. EJF 2011 in Salzburg: Eine breite Palette an Aktivitätenund einige „Sonderprojekte”

Es ist hier bei weitem nicht der Raum, die wirklich zahllosenAktivitäten von Freiwilligen im gesamten BundeslandSalzburg anzuführen, die – mit oder ohne ausdrücklichemBezug darauf – in diesem so besonderen EU-Jahr gesetztwurden. Die weiter oben angeführten Statistiken bieten diegrundlegenden Zahlen dazu. Jeder, der offenen Augesdurchs Land geht, hat auch in diesem für die Freiwilligenbesonders ereignisreichen Jahr 2011 gesehen und gespürt,was hierzulande ehrenamtlich geleistet wird: Im Sozialbere-ich, in der Brauchtums- und Traditionspflege, in den Reli-gionsgemeinschaften, im Sport, im Kulturbereich, in denSelbsthilfegruppen, im Natur- und Umweltschutz, in denAlpinvereinen und natürlich nicht zuletzt bei den Einsatzor-ganisationen. All das ist großartig und unverzichtbar undverdient unser aller Anerkennung und Dankbarkeit!

Auch im Jahr 2011 gehen zahlreiche laufende Projekte ins-besondere in den Ressorts für Generationen, Volkskultur,Kultur- und Sport, Gesundheit, Soziales völlig konform mitden oben genannten Zielen des EU-Jahres. Zusätzlichwären hier beispielhaft die im Jahr 2011 regional erweit-erten Aktivitäten des „Freiwilligenzentrums Salzburg”(Generationenressort), die Aktion „Salzburg liest vor” (Kul-turressort), die Weiterentwicklung eines „Leitfadens fürSportfunktionäre” (Sportressort), das sozial-kommunikativeProjekt „ZeitZuneigungZuhören” (Generationenressort)und das Mentorenprojekt für Kinder und Jugendliche„MutMachen” (Kinder- und Jugendanwaltschaft) zu nen-nen.

Darüber hinaus sollte es aber laut Auftrag von Lan-deshauptfrau Mag.a Gabi Burgstaller in diesem Jahr weitereSonderprojekte geben.

n So stellt das Projekt „Anpacken!” auf die Verbesserungder Rahmenbedingungen für die Freiwilligentätigkeit inder Aus- und Weiterbildung speziell für die Ansprücheund den Bedarf von Aktiven im Freiwilligenbereich ab(siehe EU-Ziel Nr. 1). In Zusammenarbeit mit denmaßgeblichen Trägern der Salzburger Erwachsenenbil-dung und dem Salzburger Bildungswerk wurde einzusätzliches Kursangebot geschaffen, das bedarfs-gerecht, niederschwellig und dennoch qualitativhochwertig, regional gestreut und kostengünstig ist.Zwischen Oktober 2011 und Jänner 2012 gab bzw. gibtes elf konkrete Angebotspakete von „Moderation”über „Medienarbeit” bis „Zeitmanagement” mit 24Terminen an acht Standorten landesweit. Der Preis von

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SALZBURGER V ER E IN SHANDBUCH

n Die Neufassung des Salzburger Handbuches für Vereineund Freiwilligentätigkeit – kurz: Salzburger Freiwilligen-handbuch – entspricht im Prinzip allen vier Hauptzielender EU für das Jahr der Freiwilligentätigkeit.

Damit soll – wie schon mitdem früheren Handbuch aus1999 – ein wichtiger undpraktischer Arbeitsbehelf undeine Informationsquelle fürFreiwillige in (fast) allenLebenslagen angeboten wer-den. Kein „Universal”-Hand-buch über buchstäblich allesund jedes.

Diese „Eier legende Woll milch sau” auf dem Gebiet derRatgeber-Literatur müsste erst erfunden werden! BeimFreiwilligen-Handbuch ging und geht es um ein ak-tuelles Nachschlage werk, das viele Informationen, Hin-weise und praktische Tipps direkt beinhaltet, ansonstenaber – durch Internet-Links, Literaturhinweise, Adressenetc. – wirksam dazu beitragen soll, die richtigen Infor-mationen möglichst rasch zu finden.

Somit kann zusammenfassend festgehalten werden, dassim Bundesland Salzburg im EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit2011 zusätzlich zum laufenden, erfreulich breiten unddichten Leistungsspektrum des Vereinswesens und der Frei-willigenarbeit im Bundesland Salzburg einige wichtige un-terstützende Impulse gesetzt werden konnten, die über denTag hinaus wirksam sind.

€ 10 pro TeilnehmerIn darf als moderat und attraktivbezeichnet werden. Nähere Informationen dazu findenSie unter: www.salzburg.gv.at/anpacken

n Mit der Aktion „frei.will.ich – Dein Einsatz fehlt, deinEinsatz zählt!” in Zusammenarbeit mit den SalzburgerEinsatzorganisationen, der Kinder- und Jugendanwalt -schaft, dem Jugendrotkreuz und dem Landesschulratwurde SchülerInnen zwischen 9 und 19 Jahren Gele-genheit geboten, die Tätigkeit von Bergrettung, Feuer-wehr, Rotem Kreuz, Höhlenrettung und Wasserrettunghautnah zu erleben. Das entspricht dem EU-Ziel Nr. 4(„Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung vonFreiwilligentätigkeiten”). Mit diesem Projekt wurdenjungen Menschen in Form von altersgerechten Work-shops neue Zugänge zu sozialem Engagement eröffnet.Oft scheitert ja das freiwillige Engagement – gerade beiJungen – schlicht und einfach am Informationsmangelund daran, dass man nicht darauf angesprochen wird.Nähere Informationen direkt unter:www.salzburg.gv.at/ejf2011_projekt01

n Der erweiterte Versicherungsschutz für Freiwillige aufInitiative und mit Unterstützung des Landes soll dieLücke ausfüllen, die in den VersicherungsspartenHaftpflicht und Unfall dann entsteht, wenn nicht be -reits vom jeweiligen Trägerverein entsprechende bzw.ausreichend hohe Versicherungen für die Aktivenabgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei also (auchhinsichtlich Umfang des Versicherungsschutzes) umeine subsidiäre – sprich: ergänzende – Versicherung, diedas Erfordernis des Abschlusses von Versicherungendurch Trägervereine allerdings nicht ersetzt. Mit diesemerweiterten Versicherungsschutz wird gerade im sensi-blen Bereich der Freiwilligentätigkeit zusätzliche Sicher-heit geschaffen. Das entspricht dem EU-Ziel Nr. 1(„Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Frei-willigentätigkeit”.

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S A L Z B U R G E R V E R E I N S H A N D B U C H

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Vereinsrecht

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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VERE IN SR ECHT

2. Vereinsrecht

1. Vereinsgründung – Vereinstätigkeit – Auflösung eines Vereins _____________22

Erste Schritte _______________________________________________________22

Statuten___________________________________________________________23

Anzeige der Vereinserrichtung ________________________________________23

Entstehung des Vereins – Beginn der Vereinstätigkeit _____________________24

Kosten ____________________________________________________________25

Regelmäßige Mitteilungen an die Vereinsbehörde________________________25

Vereinsregisterauszug _______________________________________________25

Information der Mitglieder ___________________________________________26

Statutenänderungen ________________________________________________27

Freiwillige Auflösung ________________________________________________27

Weitere Kosten _____________________________________________________27

2. Häufeig gestellte Fragen _____________________________________________28

3. Muster für Vereinsstatuten und Meldungen an die Vereinsbehörde _________30

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§§

VER E IN SR ECHT

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Als Verein bezeichnet man den freiwilligen, auf längere Zeitgeplanten, organisierten Zusammenschluss von Personenzur Erreichung eines bestimmten Zwecks. Er wird als „juris-tische Person” bezeichnet. Der Verein kann unabhängigvon seinen Mitgliedern selbst Rechte und Pflichten haben,Besitz und Eigentum erwerben. Er kann z.B. Verträge ab-schließen, Räumlichkeiten, Sportstätten mieten, Bankkon-ten eröffnen, als Arbeitgeber auftreten, einen Fuhrpark unterhalten, Spenden sammeln. Die Tätigkeit des Vereinswird durch Satzungen (Statuten) geregelt.

1. Vereinsgründung – Vereins-tätigkeit – Auflösung einesVereins

Nach dem Vereinsgesetz 2002 und Artikel 11 der Menschen-rechtskonvention 1950 sind alle Menschen berechtigt, Ver-eine zu bilden. Der vollständige Text dieser Bestimmungenfindet sich in aktueller Form auf den Internet seiten des Bun-desministeriums für Inneres:http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/gesetzeste-xte/start.aspx

Auf Gewinn ausgerichtete Vereine, Religionsgesellschaftenund politischen Parteien unterliegen jeweils gesondertengesetzlichen Regelungen. Für die Vereinstätigkeit sind nochzahlreiche abgabenrechtliche und landesgesetzliche Rege-lungen zu beachten, von denen auch die Vereinsstatutennicht befreien können (z.B. Gewerberecht, Datenschutz,Arbeitsrecht, lnsolvenzrecht usw.).Hilfestellung bei sämtlichen Fragen, die sich im Zusammen-hang mit dem Vereinsgeschehen aus vereinsrechtlicherSicht ergeben, bieten die Vereinsbehörden bei den Bezirks-hauptmannschaften und der Bundespolizeidirektion Salz-burg.

Erste Schritte

Zuerst braucht es den Entschluss, einen Verein ins Leben zurufen. Dabei kann es sich noch um die Absicht eines Einzel-nen handeln. Für das weitere Geschehen gibt das Vereins-

gesetz 2002 vor, dass ein ideeller Verein aus mindestenszwei Personen besteht. Das Gesetz teilt die Vereinsgrün-dung in zwei Phasen. Es unter scheidet zwischen der Errich-tung und der Ent stehung des Vereins.

Die Errichtung des Vereins ist eine interne Angelegenheitzwischen den Vereinsgründern: Mindestens zwei Personenbeschließen die Gründung eines bestimmten Vereins undeinigen sich über die Statuten dieses Vereins. Das ist die„Gründungsvereinbarung”. Diese Vereinbarung inklusiveStatuten bildet die zivilrechtliche Grundlage für die weite-ren Schritte der Vereinsgründung. Vereinsgründer (und Ver-einsmitglieder) können natürliche Personen (Menschen)und/oder juristische Personen (z.B. andere Vereine), aberauch rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG) sein.Für natürliche Personen stellt die österreichische Staatsbür-gerschaft keine Voraussetzung für das Recht auf Vereins-gründung dar.

Der errichtete Verein ist noch kein eigenes Rechtssubjekt,solange er nicht entstanden ist. Er kann sich aber schon„konstituieren” und vorweg seine ersten „organschaft -lichen Vertreter” bestellen. Damit sind die nach den Statu-ten zur Vertretung des künftigen Vereins befugten Funktio-näre gemeint. Diese können dann auch gleich dieErrichtung des Vereins bei der Behörde anzeigen. Die Grün-der können sich aber auch mit der Bestellung solcher Vertreter Zeit lassen und die Anzeige selber vornehmen.

Jedenfalls braucht es als nächsten Schritt die Anzeige (Be-kanntgabe) der Errichtung bei der Vereinsbehörde durchdie Gründer oder die schon bestellten Vertreter. Damit wirddie anschließende Entstehung des Vereins zu einer äußerenAngelegenheit. Der Verein entsteht mit positivem Ab-schluss des vereinsbehördlichen Verfahrens als Rechtssub-jekt; er erwirbt eigene Rechtspersönlichkeit als juristischePerson.

Ist also die Gründung eines bestimmten Vereins beabsich-tigt, sind als Nächstes seine Statuten auszuarbeiten, diezum Bestandteil der Gründungsvereinbarung werden sol-len.

2. VereinsrechtVereinsgründung – Vereinstätigkeit – Auflösung eines Vereins lHäufig gestellte Fragen lMuster für Vereinsstatuten und Meldungen an die Vereinsbehörde

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§§23

VERE IN SR ECHT

Statuten

In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen unddie innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Ver-tretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage sei-ner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sindVereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern undzwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.

Statuten müssen grundsätzlich in deutscher Sprache abge-fasst sein. Sie müssen außerdem klar und ohne inneren Widerspruch sein. Und schließlich verlangt das Vereinsge-setz 2002, dass sie jedenfalls den Vereinsnamen, den Ver-einssitz, den Vereinszweck, die für seine Verwirklichungvorgesehenen Tätigkeiten einschließlich jener zur Aufbrin-gung finanzieller Mittel, den Erwerb und die Beendigungder Mitgliedschaft, die Vereinsorgane und ihre Aufgabenwie insbesondere die Führung der Vereinsgeschäfte im Inneren und die Vertretung des Vereins nach außen, die Be-stellung der Vereinsorgane und ihre Funktionsperiode, dieFormerfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch dieOrgane, die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus demVereinsverhältnis sowie die freiwillige Auflösung des Ver-eins und die für diesen Fall vorgesehene Verwertung desVereinsvermögens regeln.

Der Vereinsname muss so beschaffen sein, dass er ei-nen eindeutigen Schluss auf den Vereinszweck zulässtund Verwechslungen mit anderen Vereinen, Einrichtun-gen oder Rechtsformen ausschließt.

Der Sitz eines Vereins ist jener Ort, an dem sich diezentrale Leitung und Verwaltung (Hauptverwaltung) be-finden. Dieser Ort muss in Österreich liegen. Die Anga-be der Gemeinde genügt.

Der Vereinszweck muss klar und umfassend dargestelltwerden.

An statutarischen Organen braucht jeder Verein zumin-dest eine „Mitgliederversammlung” (zur gemeinsamenWillensbildung) und ein „Leitungsorgan”. Dabei kommtes jeweils auf die Funktion an. Die Bezeichnung dieserOrgane kann daher frei gewählt werden, solange sienicht funktional irreführend ist. Üblich ist z.B. General-versammlung bzw. Vorstand.Die Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern of-fen stehen, das Stimmrecht bzw. aktive Wahlrecht (undauch das passive Wahlrecht) aber nicht. Die Mitglieder-versammlung ist zumindest alle vier Jahre einzuberufen.Sie kann auch als Repräsentationsorgan (Delegiertenver-sammlung) eingerichtet werden.

Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei natürli-chen Personen bestehen. Die ihm zukommende Füh-rung der Vereinsgeschäfte und Vertretung des Vereins istklar und umfassend zu regeln. Die konkrete Ausgestal-tung und Verteilung dieser Funktionen ist freigestellt.Mindestens zwei Rechnungsprüfer müssen zwar bestellt,aber nicht als „Vereinsorgan” eingerichtet und dahernicht in den Statuten vorgesehen werden.Ein eigenes „Aufsichtsorgan” ist nicht Pflicht. Wenn gewollt, dann ist es in den Statuten unter Beachtung ei-niger gesetzlicher Vorgaben zu regeln.

Mit den Formerfordernissen für gültige Organbeschlüssesind das so genannte Präsenzquorum und das Konsensquo-rum gemeint. Das eine betrifft die Beschlussfähigkeit unddrückt aus, welche Art und/oder Anzahl von Mitgliedernanwesend sein muss; das andere umschreibt, welche Stim-menmehrheit für das Zustandekommen eines gültigen Be-schlusses notwendig ist.

Besonders hervorzuheben ist auch, dass das Vereinsgesetznicht von der (endgültigen) Entscheidung, sondern von derSchlichtung von Vereinsstreitigkeiten – durch eine „Schlich-tungseinrichtung” – spricht. Die Vereinsbehörden habenkeinerlei Kompetenz zur Streitschlichtung. In Rechtsstreitig-keiten aus dem Vereinsverhältnis sind die Gerichte für end-gültige Entscheidungen zuständig. Wenn die Statuten deskünftigen Vereins feststehen und die Gründungsvereinba-rung geschlossen ist, führt der nächste Schritt zur Vereins-behörde.

Anzeige der Vereinserrichtung

Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Ver-einsbehörde schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeigeist ein Exemplar der zwischen den Gründern vereinbartenStatuten beizulegen. Das Vereinsgesetz 2002 verlangt aucheinige Angaben zu den handelnden Personen und – wennschon bekannt – die Angabe der künftigen Zustellanschriftdes Vereins.

Die Errichtung des Vereins anzuzeigen, ist Aufgabe derGründer oder der schon bestellten organschaftlichen Ver-treter. Diese müssen die eigenhändig unterschriebene An-zeige an die Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbe-hörde als Vereinsbehörde erster Instanz richten. Örtlichzuständig ist die Behörde, in deren Wirkungsbereich derSitz des Vereins nach den Statuten liegt.

Mit dem Einlangen der Errichtungsanzeige bei der zustän-digen Vereinsbehörde beginnt eine Frist von vier Wochen

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Wird die Errichtungsanzeige von mehreren Personen ein-gebracht, sollte der Klarheit halber eine Person als Zustel-lungsbevollmächtigter bezeichnet werden. Nach dem Zu-stellgesetz gilt im Zweifel die an erster Stelle genanntePerson als gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter.Wenn die Vereinsbehörde erster Instanz eine Vereinsgrün-dung nicht binnen vier Wochen für unstatthaft erklärt,entsteht der Verein mit Ablauf der Frist als Rechtsperson.Spricht die Behörde noch vor Fristablauf mit Bescheid eineförmliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit aus(früher „Nichtuntersagung"), entsteht der Verein schon mitZustellung dieser Einladung. Entsprechend rascher kann esweitergehen mit dem Beginn der Vereinstätigkeit.

Entstehung des Vereins –Beginn der Vereinstätigkeit

Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfah-rens (Fristablauf oder frühere Einladung der Behörde zurAufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein als ju-ristische Person. Die Vereinsbehörde übermittelt in jedemFall eine kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten undeinen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregis-ter über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse desVereins als Starthilfe. Der Gründungsvorgang nach demVereinsgesetz 2002 ist damit abgeschlossen.

Für Handlungen im Namen des Vereins vor seiner Entste-hung haften grundsätzlich die Handelnden persönlich.Rechte und Pflichten aber, die im Namen des Vereins vonden Gründern oder von bereits bestellten organschaftlichenVertretern begründet wurden, werden mit der Entstehungdes Vereins für diesen wirksam. Dazu braucht es auch kei-ne Genehmigung durch Vereinsorgane oder Gläubiger. Die-ser Automatismus entlastet die Gründer bzw ersten Vertre-ter und bringt den Verein „in Position”.

Denn nun beginnt die eigentliche Tätigkeit des Vereins.Dieser ist mit seiner Entstehung auch gleich handlungsfä-hig – durch seine Organe. Wurden nämlich die ersten or-ganschaftlichen Vertreter des Vereins schon früher bestellt,wird er nun durch diese statutengemäß vertreten. Wennnicht, vertreten nach dem Gesetz die Gründer bis zur Be-stellung organschaftlicher Vertreter gemeinsam den ent-standenen Verein.

Die Bestellung organschaftlicher Vertreter muss aber inner-halb eines Jahres ab seiner Entstehung erfolgen. Andern-falls droht dem Verein die behördliche Auflösung. Gegebe-nenfalls müsste daher von vorne begonnen werden. Dieeinjährige Bestellungsfrist kann jedoch auf Antrag derGründer von der Vereinsbehörde verlängert werden. Die

zu laufen (die ausnahmsweise im Interesse eines ordnungs-gemäßen Verfahrens auf bis zu sechs Wochen verlängertwerden kann). Sie endet mit Ablauf des Tages der viertenWoche, der durch seine Benennung (z.B. Mittwoch) demTag entspricht, an dem die Frist begonnen hat. Fällt das En-de der Frist auf einen Samstag, auf einen Sonn- oder Feier-tag oder auf einen Karfreitag, so gilt der nächste Werktagals letzter Tag.

Innerhalb dieser Frist kann die Vereinsbehörde mit Bescheiddie Erklärung abgeben, dass die Vereinsgründung wegenGesetzwidrigkeit nicht gestattet wird (früher „Untersa-gung”). Ein solcher – mit Berufung an die Sicherheitsdirek-tion anfechtbarer – Bescheid muss bis zum Ablauf des letz-ten Tages der erwähnten Frist zugestellt sein, um wirksamzu werden. Er gilt hinsichtlich der Frist aber auch dann alsrechtzeitig erlassen, wenn seine Zustellung an der in der Er-richtungsanzeige angegebenen Abgabestelle (iSd Zustell-gesetzes) der Gründer bzw. Vertreter versucht worden ist.„Untertauchen” nach Anzeige der Vereinserrichtung nütztinsofern also nichts.

Apropos Untertauchen: Wenn die Vereinsbehörde aufGrund der ihr vorgelegten Statuten nun Bedenken gegen ei-ne Vereinsgründung hat und eine negative Erklärung insAuge fasst, muss sie den Anzeigern der Vereinserrichtungtrotz der kurzen Frist vorher Gelegenheit geben, die Ein-wände zu erfahren und die Statuten zu verbessern. Die Ver-einsbehörden suchen daher das Gespräch. Man darf ihnenfreilich keinen Vorwurf machen, wenn es bei einer versuch-ten Kontaktaufnahme bleibt, weil niemand zu erreichen ist.Es empfiehlt sich daher im eigenen Interesse, in der Errich-tungsanzeige neben Name und Zustellanschrift (kein Post-fach) auch die Telefon- bzw Faxnummer anzugeben.

VER E IN SR ECHT

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erk Salzburg

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Gründer müssen glaubhaft machen, dass sie durch ein un-vorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihrVerschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

Kosten

Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig (nach dem Ge-bührengesetz). Sie ist als „Eingabe” mit 13,20 Euro zu ver-gebühren. (Gebührenangaben Stand 2011)

Das anzuschließende Exemplar der Statuten ist als „Beila-ge” zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,60Euro zu entrichten sind. Ein Bogen sind zwei Blatt oder vierSeiten im Format DIN A4, und zwar grundsätzlich unab-hängig davon, ob sie beschrieben oder leer sind. Falls eininhaltlich fortlaufender Text vorliegt, werden unbeschriebe-ne Seiten bei der Berechnung der Bogenanzahl nicht mit-gezählt. Dies bedeutet, dass vier einseitig beschriebeneBlätter im Ausmaß DIN A4 je Blatt bei inhaltlich fortlaufen-dem Text einen Bogen bilden. Diese Beilagengebühr ist fürbis zu sechs Bögen zu entrichten (also höchstens 21,60Euro), für längere Statuten fallen dann keine weiteren Ge-bühren mehr an.

Spricht die Vereinsbehörde über ausdrücklichen Antrag vorFristablauf eine bescheidmäßige Einladung zur Aufnahmeder Vereinstätigkeit aus, ist dafür eine Verwaltungsabgabevon 6,50 Euro zu entrichten (nach der Bundesverwaltungs-abgabenverordnung).

Ein Antrag auf Verlängerung der Bestellungsfrist ist wie dieErrichtungsanzeige mit 13,20 Euro zu vergebühren. Die be-scheidmäßige Bewilligung kostet 6,50 Euro Verwaltungsab-gabe.

Wegen genauerer Auskünfte wenden Sie sich bitte direktan die jeweilige Vereinsbehörde.

Regelmäßige Mitteilungenan die Vereinsbehörde

Innerhalb von vier Wochen ab ihrer Bestellung müssen alleorganschaftlichen Vertreter des Vereins der Vereinsbehördebekannt gegeben werden („Wahlanzeige”). Dies gilt zu-nächst für den Fall, dass die ersten organschaftlichen Ver-treter erst nach der Entstehung des Vereins bestellt werden.Und auch nach jeder weiteren Bestellung organschaftlicherVertreter ist eine solche Wahlanzeige zu erstatten – unab-hängig davon, ob die Funktionäre wiederbestellt oder neugewählt wurden.

Die organschaftliche Vertretung des Vereins nach außen istnach dem Vereinsgesetz 2002 eine wesentliche Aufgabedes „Leitungsorgans”. Welche dem Leitungsorgan angehö-renden Funktionäre im Einzelnen zur Vertretung des Ver-eins berufen sind, richtet sich nach den Statuten. Dabei istdie Vertretung des Vereins nach außen von der Führungder Vereinsgeschäfte im Inneren zu unterscheiden. Bekanntzu geben sind immer nur die vertretungsbefugten Funktio-näre; nur ihre Daten finden Eingang in das Vereinsregisterund in einen Auszug aus diesem Register.

In einer Wahlanzeige sind der Vor- und Zuname, das Ge-burtsdatum, der Geburtsort und die persönliche Zustellan-schrift (kein Postfach) jedes vertretungsbefugten Funktio-närs anzugeben. Zu beachten: Die Wahlanzeige ist von dennach den Statuten zur Vertretung des Vereins berufenenFunktionären auf die in den Statuten vorgesehene Weiseunter leserlicher Beifügung von Name und Funktion zu un-terschreiben!Die Wahlanzeige ist die an die nach dem statutarischenVereinssitz zuständige Bundespolizei direktion/Bezirksver -waltungs behörde zu richten. Dasselbe gilt für die Bekanntgabe der Zustellanschrift desVereins, sobald diese erstmals feststeht und nach jeder Än-derung. Zu betonen ist, dass diese Mitteilungen keinerechtsbegründende Wirkung haben. Vor allem hängt dieWirksamkeit der Bestellung eines Vereinsorgans bzw Funk-tionärs nicht von der Erstattung einer Wahlanzeige ab, son-dern von der Gültigkeit des Wahlvorgangs.

Die Angaben des Vereins dienen der Behörde in Verbin-dung mit den ihr vorliegenden Statuten vor allem alsGrundlage für Auskünfte über die für Zustellungen maß-gebliche Anschrift und die Vertretungsverhältnisse des Ver-eins in einem Vereinsregisterauszug.

Vereinsregisterauszug

Der Auszug aus dem Vereinsregister im Sinne des Vereins-gesetzes 2002 ersetzt die frühere „Bestandsbescheinigung”und die frühere „Amtsbestätigung”.

Der normale Vereinsregisterauszug gibt Auskunft über denrechtlichen Status des Vereins und seine aktuellen Vertre-tungsverhältnisse. An persönlichen Daten vertretungsbe-fugter Funktionäre scheinen darin aus Gründen des Daten-schutzes nur die Funktion und der Name auf.

Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR)mit 1.1.2006 steht jeder Person die gebührenfreie Abfra-ge eines solchen normalen Vereinsregisterauszugs einesnach seinem Namen oder seiner ZVR-Zahl bestimmten Ver-

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Information der Mitglieder

Im Interesse einer Vereinsverwaltung nach demokratischenGrundregeln haben die Vereinsmitglieder einen gesetzli-chen Anspruch auf Auskunftserteilung über die Tätigkeitund die finanzielle Gebarung ihres Vereins.Die entsprechende Informationspflicht trifft das Leitungs-organ, und zwar in der Mitgliederversammlung. Wenn esmindestens ein Zehntel der Mitglieder unter Angabe vonGründen verlangt, muss das Leitungsorgan den betreffen-den Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnenvier Wochen geben.

Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann aber auch je-derzeit vom Leitungsorgan die Einberufung einer Mitglie-derversammlung verlangen.

eins (für den keine Aus kunftssperre besteht) unter der In-ternet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at/ offen (Online-Einzel-abfrage).

Seit 1.4.2006 ist die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechts-verkehr nach außen zu führen. Diese ZVR-Zahl scheint aufjedem Vereinsregisterauszug auf. Das Nichtanführen derZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt eine strafba-re Verwaltungsübertretung dar.

Die ZVR-Zahl des Vereins kann man entweder durch ge-bührenfreie Online-Einzelabfrage beim Zentralen Vereins-register (ZVR) unter Eingabe des genauen Vereinsnamensoder bei der Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbe-hörde in Erfahrung bringen.

Das Geburtsdatum, der Geburtsort und die persönliche Zu-stellanschrift vertretungsbefugter Funktionäre werden nichtin einen normalen, sondern nur in einen erweiterten Regis-terauszug aufgenommen. An diese Informationen kommtman aber nur über ausdrückliches Verlangen und nur beiGlaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Privatemüssen der Behörde außerdem ihre Identität nachweisen.Wenn es der betreffende Verein selbst ausdrücklich ver-langt, darf bzw. muss die Behörde aber generell ohne Wei-teres Auskunft geben.

Von einem Verein wird bei zahlreichen Gelegenheiten dieVorlage einer solchen Bestätigung verlangt, wie etwa beiEröffnung eines Bankkontos, obwohl Eintragungen im Ver-einsregister und Auskünften darüber keine rechtsbegrün-dende Wirkung zukommt (Ausnahme: Ende der Rechtsper-sönlichkeit des Vereins). Es wird nämlich nur beurkundet,wer entweder als Gründer den Verein bis zur Bestellung or-ganschaftlicher Vertreter gemeinsam vertritt oder wie dieVertretungsregelung in den bei der Behörde aufliegendenStatuten lautet und wer nach der letzten Wahlanzeige desVereins in die betreffenden Funktionen gewählt wurde. Dietatsächliche Vertretungsmacht wird damit weder festge-stellt noch bestätigt. Wer eine solche Auskunft einholt, darfaber darauf vertrauen, dass sie richtig ist, es sei denn, dasser die Unrichtigkeit kennt oder kennen muss.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugskann an jede Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbe-hörde gerichtet werden, unabhängig vom jeweiligen statu-tarischen Vereinssitz.

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Foto: Salzburger-Bergrettung

Der Antrag des Vereins ist von (den Gründern bzw.)den statutarischen Vertretern auf die in den Statu-ten vorgesehene Weise unter leserlicher Beifügungvon Name und Funktion zu unterschreiben!

ZU BEACHTEN:

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Statutenänderungen

Für Statutenänderungen, wozu auch eine Namensände-rung und eine Sitzverlegung zählen, gelten grundsätzlichdie gleichen Regeln wie für die Vereinsgründung. Das Ver-einsgesetz 2002 ordnet die sinngemäße Anwendung dieserRegeln an.

Nach statutengemäßer Beschlussfassung über eine Ände-rung muss der Verein diese Änderung bei der Vereinsbe-hörde mit einem Exemplar der geänderten Statuten anzei-gen. Erst wenn diese Behörde innerhalb der vierwöchigenFrist keine negative Erklärung abgibt oder schon vor Frist-ablauf eine förmliche Einladung zur Aufnahme bzw Fort-setzung der Vereinstätigkeit ausspricht, wird die Statuten-änderung wirksam und kann der Verein seine Tätigkeit aufGrund der „neuen” Statuten fortsetzen.

Wenn allerdings ein Verein mit einer Statutenänderung nochin derselben Mitgliederversammlung eine Neuwahl seinesLeitungsorgans auf Grund der geänderten Statuten verbin-den will, kann er das tun. Dann können die dabei bestelltenorganschaftlichen Vertreter auch gleich die Statutenänderung(und ihre Bestellung) anzeigen. Wirksam wird ihre Bestellung– wie die ihrer Bestellung zu Grunde liegende Statutenände-rung – aber erst mit positivem Abschluss des durch die An-zeige ausgelösten vereinsbehördlichen Verfahrens.

Die Anzeige der Statutenänderung ist daher grundsätzlichvon (den Gründern bzw) den statutarischen Vertretern inÜbereinstimmung mit den Funktionsbezeichnungen undder Vertretungsregelung in den alten Statuten zu erstatten,im Fall einer „vorgezogenen” Neuwahl von den neuen ver-tretungsbefugten Funktionären in Übereinstimmung mitden neuen Statuten. Zu unterschreiben ist auch diese An-zeige unter leserlicher Beifügung von Name und (neuer)Funktion. Zu richten ist die Anzeige einer Statutenänderungan die nach dem statutarischen Vereinssitz zuständige Bun-despolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde.

Bei positivem Abschluss des Verfahrens übermittelt die Ver-einsbehörde jedenfalls eine kostenlose Kopie der geänder-ten Statuten. Einen gebührenfreien Auszug aus dem Ver-einsregister übermittelt sie nur dann, wenn es durch dieStatutenänderung zu einer Änderung im Registerstand ge-kommen ist, sodass die Hinausgabe eines aktualisiertenVereinsregisterauszugs auch Sinn macht.

Freiwillige Auflösung

Nachdem ein Verein seine freiwillige Auflösung beschlossenhat, muss er dies binnen vier Wochen der zuständigen Bun-despolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde mitteilen.

In einer solchen Anzeige ist das Datum der freiwilligen Auf-lösung und, wenn abzuwickelndes Vereinsvermögen vor-handen ist, das Erfordernis der Abwicklung (früher „Liqui-dation”) anzugeben. Im Fall einer Abwicklung sindaußerdem der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, derGeburtsort, die Zustellanschrift und der Beginn der Vertre-tungsbefugnis des bestellten Abwicklers anzuführen.

Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR)mit 1.1.2006 wird die freiwillige Vereinsauflösung auf Kos-ten der Vereinsbehörde im ZVR veröffentlicht. Aus diesemGrund ist die freiwillige Vereinsauflösung jetzt nicht mehrvom Verein in einer für amtliche Verlautbarungen bestimm-ten Zeitung zu veröffentlichen.

Im Fall einer bloßen Auflösungsanzeige sind noch einmaldie nach den Statuten zuletzt vertretungsbefugten Funktio-näre gefordert. Wurde ein Abwickler bestellt, hat dieser dieAnzeige der Auflösung mit allen zusätzlichen Angaben na-mens des Vereins zu erstatten. Dem Abwickler obliegt esauch, die Beendigung der Abwicklung der Vereinsbehördeunverzüglich mitzuteilen.

Die Rechtspersönlichkeit des Vereins endet nach dem Ver-einsgesetz 2002 mit der Eintragung seiner Auflösung imVereinsregister. Ist eine Abwicklung notwendig, verliert erdie Rechtsfähigkeit erst mit Eintragung der Beendigung derAbwicklung. Bis dahin wird der aufgelöste Verein durchden Abwickler vertreten. Die Pflichten zur Anzeige und zurPublikation der Vereinsauflösung im Vereinsregister solleneine entsprechende Information von Behörde und Öffent-lichkeit sicherstellen.

Weitere Kosten

Wahlanzeigen und Mitteilungen über Änderungen der Ver-einsanschrift verursachen keine Kosten.Anträge auf Ausstellung von Vereinsregisterauszügen löseneine Eingabengebühr von 13,20 Euro aus.Für den Auszug sind je 6,60 Euro Auszugsgebühr und 2,10Euro Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsre -gisters (ZVR) mit 1.1.2006 hat jedermann die Möglichkeit einer gebührenfreien Online-Einzel -abfrage eines nach seinem Namen oder seinerZVR-Zahl bestimmten Vereins (für den keine Auskunftssperre besteht) in Form eines normalenVereinsregisterauszugs. Siehe Link auf Seite 31.

HINWEIS:

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2. Häufig gestellte Fragen

1. Was ist ein „eingetragener/registrierter” Verein?Im Unterschied zu Deutschland gibt es den „eingetragenenVerein (e.V.)” als Rechtsbegriff in Österreich nicht. Es gibtzwar seit 1.7.2002 ein Vereinsregister, in das ein Verein ein-getragen und insofern registriert wird. Eine rechtsbegrün-dende (konstitutive) Wirkung der Eintragung ist im Gesetzaber nicht vorgesehen. So entsteht der Verein als Rechts-person auch nicht mit seiner Erfassung im Vereinsregister,sondern unabhängig davon mit positivem Abschluss desvereinsbehördlichen Verfahrens. Das Vereinsgesetz 2002 unterscheidet auch nicht zwischen einem „eingetragenen”und einem „nicht eingetragenen” Verein. Daher ist der Na-menszusatz „e.V.” für "eingetragener Verein" auch nichtzulässig.

2. Wo können wir vor einer eigenen Vereinsgründungerfahren, ob und wo es schon einen Verein mit „unse-rem” Namen oder mit einer ähnlichen Bezeichnunggibt?Die Suche nach Vereinen mit einem bestimmten Namen istjedermann durch gebührenfreie Online-Einzelabfrage imZentralen Vereinsregister (ZVR) möglich.Vereine mit ähnlichen Namen ausfindig zu machen, ist da-gegen aus technisch-organisatorischen Gründen von vorn-herein nur mit Einschränkungen möglich und auf Grund dererforderlichen Wertung in jedem Fall mit einem gewissen„Restrisiko” behaftet. Derartige Anfragen können Sie andie Bundespolizeidirektionen/Bezirksverwaltungsbehördenrichten.

3. Kann man die Namen, Anschriften und Vertretungs-befugten aller Vereine einer nach ihrem Zweck be-stimmten Art (zB Tennisvereine, Sportvereine, Ge-sangsvereine, Kulturvereine ...) mit dem Sitz in einembestimmten Gebiet (Bezirk, Stadt, Land, Bundesgebiet)erfragen?Nein. Das Vereinsgesetz 2002 trifft umfassende Vorkehrun-gen zum Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehört,dass Informationen nur zu einem bestimmten Verein abge-fragt werden können („Einzelabfrage”). Einzige Ordnungs-und Auswahlkriterien sind der Vereinsname und die imZentralen Vereinsregister (ZVR) vergebene ZVR-Zahl. Sogenannte Sammelabfragen oder Verknüpfungsanfragensind aus Gründen des Datenschutzes ausdrücklich ausge-schlossen.

4. Kann ich mir die Statuten eines Vereins ansehen?Ja, bei der Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungs -behörde, in deren Zuständigkeitsbereich ein namentlich be-stimmter Verein seinen statutarischen Sitz hat.

Die Anzeige der Statutenänderung und das beizulegendeExemplar der geänderten Statuten sind analog zur Vereins-gründung zu vergebühren. Dafür fallen also auch 13,20Euro Eingabengebühr bzw 3,60 Euro pro Bogen (maximal21,60 Euro) Beilagengebühr an.

Eine Mitteilung von der freiwilligen Auflösung oder der Be-endigung der Abwicklung unterliegt keiner Gebühren-pflicht.

Vereine, die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäreoder wohltätige Zwecke verfolgen, sind nach dem Gebüh-rengesetz zwar von Eingaben- und Beilagengebühr befreit,nicht aber von Zeugnisgebühr und Verwaltungsabgabe.

Noch eine Bemerkung zu den Kosten: Wer als hiefür Ver-antwortlicher eine Wahl zum Leitungsorgan, die (Änderungder) Vereinsanschrift oder die freiwillige Auflösung nichtmeldet, läuft Gefahr, mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 219Euro (im Wiederholungsfall bis zu 726 Euro) belegt zu wer-den.

Gleiches gilt für den Fall, dass der Verein die ZVR-Zahl imRechtsverkehr nach außen nicht führt.

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Nach dem Vereinsgesetz 2002 hat jedermann auch dasRecht auf die Herstellung von Ablichtungen oder Ausdru-cken von den bei der Behörde aufliegenden Statuten einesVereins – auf eigene Kosten und je nach den technisch-or-ganisatorischen Möglichkeiten der Behörde. Auf eigeneKosten heißt, dass zwar die Herstellungskosten zu tragensind, die Kopien oder Ausdrucke aber gebührenfrei sind,solange es sich um unbeglaubigte „Abschriften” handelt.

5. Was gilt für die Gründung eines „internationalen”Vereins? Es wird davon ausgegangen, dass die „Internationalität” eines Vereins von seinem Mitgliederkreis und/oder Zweckund Tätigkeitsbereich herrührt, indem er danach über dieGrenzen seines Sitzstaates hinausreicht.

Rechtlich handelt es sich dennoch immer um einen natio-nalen Verein, der nach dem Recht des Staates zu gründenist, in dem der Verein seinen Sitz haben soll. Ein europäi-sches oder internationales Vereinsrecht gibt es (noch) nicht.In diesem Zusammenhang ist auch zu betonen, dass Aus-länder den österreichischen Staatsbürgern völlig gleichge-stellt sind, was die Gründung von „österreichischen” Ver-einen und die Mitgliedschaft zu diesen anbelangt. Dies giltunabhängig davon, ob sie im Ausland oder im Inland woh-nen bzw. – bei juristischen Personen – ansässig sind.Seinen Sitz kann ein Verein nach österreichischem Rechtaber nicht im Ausland haben; der Ort, an dem sich die zen-trale Leitung und Verwaltung (Hauptverwaltung) befindet,muss immer in Österreich liegen.

6. Braucht ein Verein bei seiner Gründung ein gewissesMindestvermögen?Nein, anders als eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) mussein Verein bei seiner Gründung kein „Stammkapital” auf-weisen.

7. Können wir in unserem Verein verschiedene Arten vonMitgliedern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichtenvorsehen?Ja, selbstverständlich. In den Statuten kann nicht nur derKreis der Personen, die als Mitglieder in Frage kommen, injeder Richtung begrenzt werden. Es können auch verschie-dene Kategorien von Mitgliedern vorgesehen werden, wo-bei aber für alle Kategorien die jeweiligen Rechte undPflichten in den Statuten festzulegen sind.

Im Übrigen müssen die Statuten auch Bestimmungen da-rüber enthalten, wer vor der Entstehung des Vereins zurAufnahme vorläufiger Mitglieder zuständig ist. In der Re-gel werden dies wohl die Gründer sein.

8. Wie ist denn das mit steuerlich begünstigten Spen-den an Vereine?Unter bestimmten Voraussetzungen können Spenden anVereine als Steuerabsetzposten geltend gemacht werden.Die Richtlinien für die einkommenssteuerliche Anerken-nung derartiger Zuwendungen werden von der Finanzver-waltung festgelegt. Besonderer Wert wird dabei auf dieGemeinnützigkeit und Wissenschaftlichkeit eines Vereinsgelegt.

Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesministerium für Fi-nanzen den als begünstigt anerkannten Empfängerkreis(Vereine) im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwal-tung. Diese Spendenliste ist auch über Internet zugänglich.Mit näheren Fragen zu diesem Thema wie zur steuerlichenBehandlung von Vereinen überhaupt wenden Sie sich bittean die zuständigen Finanzbehörden.

9. Welche Behörden/Stellen sind für die Vergabe vonSubventionen bzw Förderungen an Vereine zuständig?Eine Antwort auf diese Frage muss sehr allgemein ausfal-len, weil für die mannigfaltige (finanzielle) Unterstützungvon Vereinen weder spezifische Kompetenzen noch gene-relle Regelungen bestehen. Für die im Einzelfall anzuspre-chende Stelle wird unter anderem an den Vereinszweckund an den örtlichen Tätigkeitsbereich des Unterstützungsuchenden Vereins anzuknüpfen sein. Es kann nur empfoh-len werden, an jeweils in Betracht kommende Gemeinde-,Landes- oder Bundesbehörden heranzutreten.

10. Was ist eine Vereinssektion?Eine Sektion stellt eine verwaltungstechnische Untergliede-rung eines Vereins dar. Sie besitzt daher kein eigenes Sta-tut und keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Funktionäreder Sektion werden entweder von der Generalver sammlungdes Vereins gewählt oder vom Vereinsvorstand bestimmt(Beispiel: Ein Sportverein betreibt mehrere Sportarten). DieTätigkeit einer Sektion wird stets dem Verein zugerechnet.

11. Was ist ein Dachverband?Ein Dachverband ist der Zusammenschluss von rechtlichselbstständigen Vereinen auf Landes- bzw. Bundesebene,um Hilfestellungen in Vereinsangelegenheiten zu gewäh-ren, gemeinsame Anliegen bei Behörden und Ämtern mitentsprechendem Gewicht zu vertreten und das Zusammen-gehörigkeitsgefühl ideell gleichgesinnter Vereine zu stärken.Es bestehen keine Verknüpfungen wie bei Zweigvereinen.Daher bleibt eine allfällige Auflösung des Dachverbandesohne rechtliche Auswirkungen auf die Mitgliedsvereine. ImSportbereich gibt es in Österreich die drei sportartenüber-greifenden Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Sportunion.

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ternehmen oder der Verein ohne eigenes Verschulden in Fi-nanzprobleme, passiert den Verantwortlichen nichts.Anders sieht die Sache aus, wenn größere Ausgaben ohnedie erforderliche Deckung durch Beschlüsse getätigt wer-den. Dann können Funktionäre, die für diesen Missgriffverantwortlich sind, im Ernstfall wegen Fahrlässigkeit oderVerschulden auch persönlich zur Kassa gebeten werden.Dieser Verantwortung kann sich auch nicht entziehen, wersich vor dem großen Finanzkrach vom Verein verabschie-det hat.

Ein sorgsam erstelltes Budget, ein nachvollziehbarer Til-gungsplan können solche Probleme verhindern. Ebensowichtig ist, dass Beschlüsse zu diesem Themenbereich ein-deutig protokolliert werden.

Das kann allerdings kein Freibrief sein für überdimensio-nierte Projekte zur höheren Ehre einzelner Funktionäre. Dereigentliche Vereinsbetrieb soll nicht darunter leiden, dassjahrelang nur noch Geld be schaffungs aktionen erforderlichsind, um offene Rechnungen bezahlen zu können.

12. Was ist ein Fachverband?Der internationale Sport ist in Weltfachverbände gegliedert,die internationale Wettkämpfe, wie z.B. Europa- und Welt-meisterschaften vergeben und einheitliche Wettkampf- undQualifikationsregeln beschließen. Für jede Sportart gibt espro Nation nur eine Mitgliedschaft. In Österreich sind dieVerbände in Landes- und Bundesfachverbände gegliedert.

13. Wer haftet für Schulden des Vereins?Wenn ein kleiner Verein eine große Investition tätigt, gehtdas kaum ohne Darlehensaufnahme über die Bühne. Wasgeschieht mit diesen Schulden, wenn der Verein zahlungs-unfähig wird oder sich auflöst, bevor die Schuld getilgt ist?Diese Frage bewegt Vereinsfunktionäre immer wieder. Grundsätzlich gilt: Der Verein hat eine eigene Rechtsper-sönlichkeit, Ansprüche Dritter sind also an den Verein zustellen. Weder Vereinsfunktionäre noch Vereinsmitgliedermüssen befürchten, die Schulden aus eigener Tasche be-zahlen zu müssen, wenn ihnen kein Verschulden an dermisslichen Situation nachgewiesen werden kann. Hier giltwie für eine Firma: Die Geschäftsführung, also der Vor-stand, muss verschiedene Geschäfte tätigen. Gerät das Un-

3. Muster für Vereinsstatuten und Meldungen an die Vereinsbehörde

Muster für VereinsstatutenIn manchen Trafiken und Buch- bzw Papierhandlungen werden Musterstatuten angeboten. Auch in verschiedenen Publikationen zum Vereinsrecht finden sich solche Vorlagen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneresstehen ebenso Musterstatuten zum Download bereit, welche je nach praktischem Bedarf und insbesondere für gro-ße Vereine, bei Betrieb vereinseigener Unternehmungen oder zur Erlangung steuerlicher Vorteile angepasst bzw ergänzt werden sollten. Download: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Verg2002_Vereinsstatuten_2010_03_16.rtf

Musterstatuten für gemeinnützige Vereine (im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung – BAO; Muster unterPunkt 9 (Anhang) in der linken Navigation) Download:https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=AE7154615A1014B97EFD83E68444AEDE?rid=13&base=GesPdf&gid&#page=216

Zur steuerlichen Anpassung findet man einen Vorschlag für Vereinsstatuten aus finanzamtlicher Praxis in der Publikation „Vereine und Steuern” des Bundesministeriums für Finanzen unter Punkt 13. Download: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/BMF_FOLDER_VEREINE_STEUERN_Internet.pdf

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Muster für Meldungen an die VereinsbehördeAnzeige der Vereinserrichtung (Errichtungsanzeige)Download: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Anzeige_der_Vereinserrichtung.rtf

Antrag auf Verlängerung der Frist für die erste Bestellung organschaftlicher Vertreter (Verlängerungsantrag)Download:http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Antrag_Verlaengerung_Bestellungsfrist_2010_01_07.rtf

Anzeige einer Änderung der organschaftlichen Vertreter (Wahlanzeige) Download:http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Anzeige_Aenderung_Vertreter_2010_01_07.rtf

Antrag auf Ausstellung eines VereinsregisterauszugsEin solcher Antrag kann an jede Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde gerichtet werden, unabhängigvom jeweiligen statutarischen Vereinssitz.Download:http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Antrag_Vereinsregisterauszug_2010_01_07.rtf

Anzeige einer StatutenänderungDie Anzeige einer Statutenänderung ist an die nach dem statutarischen Vereinssitz zuständige Bundespolizei -direktion/Bezirksverwaltungsbehörde zu richten.Download: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Anzeige_Statutenaenderung_2001_01_07.rtf

Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung: Nachdem ein Verein seine freiwillige Auflösung beschlossen hat, muss er dies binnen vier Wochen der zuständigenBundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde mitteilen. Download:http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/muster/files/Anzeige_freiwillige_Vereinsaufloesung_2010_01_07.rtf

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3. Vereinsleben

M1. Vereinszukunft: Visionen – Ziele – Strategien __________________________________34Generelle Beweggründe und Motive für freiwilliges Engagement__________________34Motivation und Bindung der Mitglieder _______________________________________35Organisationskultur und -entwicklung im Verein _______________________________36Ziele formulieren __________________________________________________________36Neue Mitglieder gewinnen__________________________________________________37Mitarbeiter aktivieren ______________________________________________________40Engagement braucht Anerkennung und WertschätzungNeue Formen sind gefragt __________________________________________________41

2. Kommunikation und Management ___________________________________________43Kommunikation ___________________________________________________________43Teamarbeit – Beziehung im Team ____________________________________________44Konflikte im Verein ________________________________________________________45Probleme lösen und Entscheidungen finden ___________________________________47Projektarbeit______________________________________________________________49

3. Versammlungen gestalten __________________________________________________51Vorbereitung _____________________________________________________________51Einladung/Tagesordnung ___________________________________________________52Sitzung __________________________________________________________________54Protokoll _________________________________________________________________56Nachbereitung ____________________________________________________________56

4. Ehrengäste und Ehrenschutz ________________________________________________57Ehrengäste begrüßen ______________________________________________________57Ehrenschutz ______________________________________________________________58

5. Jugendarbeit______________________________________________________________58

6. Vereinsdokumentation – Chronik des Vereins __________________________________61Vereinsarchiv ganz praktisch ________________________________________________61Externe Quellen___________________________________________________________62Chronik zeigen____________________________________________________________62Was tun mit großen, umfangreichen Archiven? ________________________________62

7. Ordnung in der Ablage_____________________________________________________63Ordnungssystem __________________________________________________________63Beispiel für die Organisation eines Vereinsablagesystems ________________________64

8. Öffentlichkeitsarbeit – Kontakt zu den Medien_________________________________66Warum Öffentlichkeitsarbeit – und wie? ______________________________________66Voraussetzungen schaffen __________________________________________________68Welche Informationen in welcher Form? ______________________________________68Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit _______________________________________69Medien- und Pressearbeit___________________________________________________73

9. Reden, Ansprachen ________________________________________________________78Fünf goldene Regeln_______________________________________________________78

10. Ausflug einmal anders______________________________________________________81Tipps für die Veranstaltung von Ausflügen ____________________________________82

11. Über den Verein hinaus – Kooperationen ______________________________________83Kooperationen mit Vereinen ________________________________________________83Kooperationen mit Schulen _________________________________________________86

12. Zusammenspiel Klubheime – Wirte ___________________________________________89Konfliktlösung ____________________________________________________________89Friedensvertrag ___________________________________________________________90

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M

3. VereinslebenVereinszukunft: Visionen – Ziele – Strategien l Kommunikation und Management l Versammlungen gestalten l Ehrengäste und Ehrenschutz l Jugendarbeit l Vereinsdokumentation – Chronik des Vereins l

Ordnung in der Ablage l Öffentlichkeitsarbeit – Kontakt zu den Medien l Reden, Ansprachen l Ausflugeinmal anders l Über den Verein hinaus – Kooperationen l Zusammenspiel Klubheime – Wirte

1. Vereinszukunft: Visionen – Ziele – Strategien

Vereine haben es nicht einfach. Die Konkurrenz wird immerstärker, und es ist schwierig, in der heutigen Konsum-, Frei-zeit-, Spaß- und Informationsgesellschaft Mitgliederzahlenzu halten und attraktiv für neue Mitglieder zu sein. Studi-en – z.B. eine Fessel-Umfrage 2000, Studien des Sozialmi-nisteriums und anderer Forschungseinrichtungen – sagenvoraus, dass in den nächsten 10 Jahren etwa ein Drittel aller Vereine verschwinden wird und die noch bestehendensich auf einen Mitgliederschwund von bis zu 50% einzu-stellen haben (vgl. Peter, Vereinskompass, S. 25).

Viele Traditionsvereine – vor allem in den ländlichen Ge-genden Österreichs – stehen wegen der Überalterung ihrerjetzt schon wenigen Mitglieder vor dem Aus. Auch sehrviele andere Vereine kämpfen mit einem erheblichenSchwund an Mitgliedern, weil die Leute lieber konsumie-ren, statt sich zu engagieren.

Eine Konkurrenz besteht auch im Trend zur informellenFreiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe. Hier ergreifendie Menschen selbst die Initiative und engagieren sich oh-ne institutionellen Rahmen. Aktivitäten in diesem Bereichsind beispielsweise Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung,Gartenpflege, Kulturarbeit, mobile Hilfsdienste etc.

Wenn Ihr Verein innovativ ist und laufend neue Angeboteentwickelt, die sich an den Bedürfnissen der Kunden (= Mitglieder) orientieren, brauchen Sie sich keine Sorgenzu machen. Beobachten und orientieren Sie sich auch anden inzwischen zahlreichen vereinslosen Initiativen, derenArbeit gezielt auf die Bedürfnisse der Engagierten ausge-richtet ist: Möglichkeit des Mitbestimmens und -gestaltens,befristetes Engagement, projektbezogen – d.h. für ein be-stimmtes Projekt oder einen bestimmten Zweck – flexibleGestaltung der Mitarbeit nach persönlichen Stärken undVorlieben, jederzeitiger Ausstieg möglich usw. Ein weiteres Rezept zur Gegensteuerung ist die Professio-nalisierung des Vereinsmanagements und der Arbeitsme-thoden. Das gilt nicht nur für die großen Vereine, sondern

auch für die vielen kleinen. Gerade dort ist die Last der Ver-einsarbeit auf wenige Schultern verteilt.

Vereine agieren heute schon äußerst professionell. Den-noch möchten wir auf immer wieder nachgefragte undwichtige Themen im Vereinshandbuch eingehen.

Ganz entscheidend für eine erfolgreiche Vereinskultur undehrenamtliches Engagement sind natürlich die Menschen,die sich engagieren. Ein Verein, in dem man sich wohlfühlt,mit dem man sich identifizieren und für den man sich be-geistern kann, hat gute Chancen, seine Ziele und Absich-ten zu erreichen und auf potentielle Mitglieder oder Förde-rer zu übertragen.

Einige der wichtigsten Kriterien, die dazu beitragen, habenwir für Sie zusammengefasst:

Generelle Beweggründe und Motivefür freiwilliges Engagement

Werte- und Motivforscher sprechen von neuen Motivbün-deln, die das unbezahlte Engagement der Menschen erklä-ren: Der „Spaßfaktor” steht derzeit im Vordergrund, „Hel-fen und Pflichtbewusstsein” sind nach wie vor wichtig,aber auch „Gestaltungswille und Ich-Bezug”. Frau undMann wollen sich auch im Bereich der Freiwilligenarbeit„selbst verwirklichen”, wollen ihre Umwelt aktiv mitgestal-ten und etwas tun, das Sinn und Freude macht. Lebenslan-ge Vereinsmitgliedschaften sind nicht für alle der richtigeWeg. Man will sich z.B. nur für gewisse Zeiträume und fürbestimmte Anliegen engagieren und zieht dabei Teamarbeitstarren Strukturen vor.

Weitere erforschte Motive, die vor allem im ländlichenRaum anzutreffen sind, sind der Wunsch, „etwas für dieGemeinde, die Gemeinschaft zu tun” und das Bedürfnisnach zwischenmenschlichen Kontakten. Neben dem Kon-taktmotiv gibt es bei den jüngeren Menschen noch eher in-dividualistische Beweggründe für ihr Engagement. Sie wol-len Neues lernen, neue Erfahrungen machen oder sichengagieren, um ihre Stärken einzubringen.

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MMotivation und Bindung der Mitglieder

Naturgemäß ist bei jenen Mitgliedern, die sich für die Grün-dung des Vereins eingesetzt haben oder an vordersterFront des Vereins mitarbeiten, bereits eine starke Motivati-on und Bindung an den Verein spürbar. Für sie wird Perso-nalentwicklung ein unumgängliches Thema werden, umandere (potentielle) Mitglieder und Mitarbeiter motivieren,führen und halten zu können. Über entsprechende Mög-lichkeiten der Weiterbildung informieren wir Sie im Kapitel6 „Weiterbildung” ab Seite 137.Bei den weniger aktiven Mitgliedern/Mitarbeitern solltenImpulse in Richtung Motivation und Bindung gegebenwerden.

Wie motiviert und bindet man Mitglieder – Checkliste für die Führungskräfte des Vereins:n Suchen Sie nach den Beweggründen der Einzelnen –

außerhalb des eigentlichen Vereinszwecks – für die Mit-gliedschaft im Verein.

n Untersuchen Sie die Strukturen Ihres Vereins und be-nennen Sie die verschiedenen Motivationsgruppen.

n Gehen Sie stärker auf die Bedürfnisse der einzelnenMotivationsgruppen ein und richten Sie einzelne Eventsan diesen Bedürfnissen aus.

n Betrachten Sie die Vereinsmitglieder als Kunden. Kom-men Sie ihrem Wunsch nach Individualität entgegen.

n Bleiben Sie hellhörig in Bezug auf die Wünsche und Be-dürfnisse der Mitglieder.

n Sorgen Sie für ein Wohlfühlklima in Ihrem Verein.n Besprechen Sie immer wieder die besonderen Vorzüge

der Vereinskultur.n Motivieren Sie zu einem regen Ideenaustausch.n Nehmen Sie konstruktive Kritik ernst.n Setzen Sie auf das Prinzip des Teams und der Ebenbür-

tigkeit.

Gründe für die Freiwilligenarbeit, gereiht nach dem Anteil der Nennungen für „trifft voll und ganz zu” (die Kategorien „trifft eher nicht zu/trifft überhaupt nicht zu” wurden zusammengefasst)

Zustimmung/Ablehnung

voll und eher schon eher nicht + keineGründe für Freiwilligenarbeit ganz überhaupt nicht Angaben

Weil mir die Tätigkeit Freude macht 70% 28% 2% –

Weil ich damit einen nützlichen Beitrag für dieGesellschaft, für das Gemeinwohl leiste 62% 30% 8% 1%

Weil ich mich für eine mir wichtige Sache engagieren möchte 59% 30% 10% –

Weil ich damit anderen Menschen helfen kann 54% 31% 14% 1%

Weil ich dabei meine Fähigkeiten und Kenntnissesinnvoll einsetzen kann 51% 36% 13% –

Weil ich damit neue Lebenserfahrung sammle,etwas dazu lerne 39% 42% 19% –

Weil mir das hilft, aktiv zu bleiben 36% 40% 24% –

Weil ich dadurch neue Menschen kennenlerne/Freunde gewinne 34% 41% 25% 1%

Weil ich möchte/hoffe, dass auch mir geholfenwird, wenn ich Hilfe benötige 29% 32% 38% 1%

Weil ich damit gesellschaftliche Anerkennungfinde, Wertschätzung empfinde 16% 33% 50% 1%

Weil ich dadurch besondere Fähigkeiten erwerbe,die ich für meinen Beruf nutzen kann 14% 22% 62% –

Weil ich hoffe, dass mir diese Tätigkeit hilft, einenbezahlten Job zu finden 7% 9% 82% 3%

Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Frühjahr 2011Institut für Grundlagenforschung GmbHLandesamtsdirektion, Referat 0/03: Landesstatistischer Dienst

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Projekt geht: Mit einem gut und richtig formulierten Zielsind Sie schon auf dem Weg und haben für sich definiert,was Erfolg ist. Und nichts macht erfolgreicher als Erfolg.

Beim Denken in Zielen ist es wichtig, zwischen Endzielenund Etappenzielen zu unterscheiden. Das Endziel liefert dieInspiration und Motivation, die Etappenziele bestimmen dieeinzelnen Schritte, sorgen für eine schnellere Belohnungund motivieren fürs Weitermachen.

Nicht nur das Wissen um das Ziel selber ist wichtig, auchdie Formulierung: Definieren Sie Ihre Ziele klar, bildhaft undunmissverständlich. Das gelingt, wenn Sie gewisse Regelnbeachten. Ein praktisches Hilfsmittel dafür ist die SMART-Formel:

SPEZIFISCH UND SITUATIONSBEZOGENEin Ziel muss klar formuliert sein. Beschreiben Sie genau,was Sie erreichen wollen. Vermeiden Sie Negationen undlassen Sie mit der Formulierung ein konkretes Bild vom an-gestrebten Zustand entstehen.

MESSBAR IN QUANTITÄT UND QUALITÄTFormulieren Sie Ihre Ziele so, dass Sie die Erfolge messenkönnen. Zum Beispiel „Wir wollen mehr Mitglieder” istkein messbares Ziel. „Wir wollen 500 neue Mitglieder” da-gegen kann man sehr wohl messen. Setzen Sie zusätzlichZwischenziele. Ein Jahresziel sollte z.B. nach drei Monatenkontrolliert werden. „Sind wir auf dem richtigen Weg?”,„Sind unsere Bemühungen erfolgreich?” könnten hier Fra-gen sein, die Sie sich selbst beantworten sollten. Wenn Siequalitative Ziele formulieren, dann sollten Sie sich vorherüberlegen, woran Sie die Zielerreichung beobachten kön-nen.

Beispiel: Das Klima im Verein ist nicht sehr gut, bei gemeinsamen Aktivitäten nimmt nur der übliche harte Kernteil, die restlichen Mitglieder beteiligen sich nicht mehr. Sieüberlegen sich Maßnahmen und Aktivitäten zur Verbesse-rung des Klimas. Das Ziel hiefür könnte lauten: „Bei unse-rem nächsten internen Vereinsausflug im Frühjahr nehmen90% aller Vereinsmitglieder teil.”

AKZEPTIERT UND AUSFÜHRBARPlanen Sie alle Eventualitäten mit ein und bedenken Sievorher die Auswirkungen des Ziels. Ein Ziel zu erreichen hatseinen Preis! Wollen Sie diesen bezahlen?

REALISTISCH UND BEI ANSTRENGUNG AUCH ERREICHBAREin Ziel sollte hoch gesteckt sein, um uns herauszufordern.Es sollte aber auch realistisch sein. Ziele, die nicht im ent-ferntesten erreicht werden, können demotivieren.

n Fördern Sie das positive soziale Klima im Verein.n Schaffen Sie Visionen für die Zukunft.n Machen Sie sich bewusst, dass Sie die Atmosphäre im

Verein bestimmen.n Vernachlässigen Sie Spaß und Humor nicht.

Vgl. Rodatus, Handbuch für den VereinsVorsitzenden, S. M79/13

Organisationskultur und -entwicklungim Verein

Es gibt viele, oft unsichtbare und unbewusste Faktoren, dieals verborgene Lenker das tatsächliche Geschehen in derOrganisation (dem Verein) und das Tun und Lassen der Beteiligten bestimmen. Von diesen Lenkern – z.B. Werte,Ideen, Auffassungen, Selbstbild – hängt es ab, inwieweitrechtzeitig erkannt wird, ob Änderungen nötig sind, obman sich einem neuen Kurs anpassen kann und ob Neue-rungen auch tatsächlich zustande kommen.

Je mehr man sich bewusst mit der Kultur des Vereins aus-einandersetzt, umso größer sind die Chancen auf Erfolg. Invielen Betrieben und Organisationen werden schon seit vie-len Jahren über die systematische Auseinandersetzung mitder Organisationskultur wirksame Neuerungen entwickelt.Davon können auch Vereine profitieren.

Einige Punkte, die Sie bei der Entwicklung Ihres Vereinsberücksichtigen sollten:n Entwickeln Sie das Kernstück des Vereins: ein klares

Selbstverständnis, das von allen Funktionären und Mit-arbeitern geteilt und gelebt wird (mehr dazu ab Seite18, Kapitel „Vereinsrecht/2. Vereinsgründung“).

n Verwirklichen Sie Ideen, Angebote, Veranstaltungenund Aktivitäten gemäß Ihres Selbstverständnisses. Be-rücksichtigen Sie dabei die tatsächlich bestehendeNachfrage.

n Entwickeln Sie die Qualität Ihres Vereinsangebotes, derProdukte, der Prozesse und Abläufe, des Vereinsimagesund des Teams gezielt weiter.

n Machen Sie Marketing: nach innen für die Mitgliederund nach außen für potentielle Mitglieder, Partner,Kunden, Sponsoren usw.

n Erhöhen Sie die fachliche und soziale Kompetenz derMitarbeiter und Mitglieder, um die Ziele des Vereinsnoch besser in die Tat umsetzen zu können.

Ziele formulieren

Ganz gleich, ob es um die generellen Ziele eines Vereins,um eine Sitzung, eine bestimmte Aktion oder ein größeres

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TERMINGERECHT MIT KLAREM ZEITPLANZiele sollten einen konkreten Termin haben. Wie wollen Siesonst kontrollieren, ob Sie das Ziel erreicht haben? Wennkeine Termine gesetzt werden, dann wird der zu erreichen-de Zustand immer wieder in den Tunnel der kommendenZeit verschoben. Legen Sie auch Ihre Zwischenziele genaufest, um sich selbst zu kontrollieren, ob Sie auf dem richti-gen Weg sind.

Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/SMART

Neue Mitglieder gewinnen

Wenn sich ein Verein bemüht, neue Mitglieder zu gewin-nen, kommt oft ein ungeahntes kreatives Potenzial zumVorschein. Ergänzend zu den am Anfang dieses Kapitelsbeschriebenen generellen Beweggründen und Motiven fürehrenamtliche Arbeit möchten wir noch einige grundsätz-liche Anregungen und Hilfestellungen geben, auf die Sieaufbauen und ein individuell auf Ihren Verein abgestimm-tes Marketing planen können.

SUCHE NACH DEN MOTIVEN DER MENSCHEN Warum tritt jemand einem Verein bei und warum ist es ge-rade Ihrer? Die Motive erfahren Sie, wenn Sie mit den Mit-gliedern in Ihrem Verein, mit jenen, die ausgetreten sind,oder auch mit Personen von außerhalb sprechen. NützenSie jede Gelegenheit, mit Menschen in Kontakt zu kom-men, oder laden Sie zu einem Gespräch, z.B. einemStammtisch, ein. Fragen Sie nach Beweggründen und ver-gleichen Sie sie mit dem aktuellen Vereinsleben. Könnendiese Bedürfnisse erfüllt werden? Einige Fragen als Anhalts-punkte für Lösungsansätze haben wir für Sie zusammenge-stellt: n Was bieten wir an?n Was stellen wir dar? n Wie, womit und wo stellen wir uns dar?n Werben wir für uns?n Warum sollen Menschen zu uns kommen?n Welche Vorteile bieten wir unseren Mitgliedern?n Welche Werte vermitteln wir?n Wo trifft man uns?

Verein für neue Mitglieder attraktiv machenSorgen Sie für ein gutes Image – machen Sie bekannt, dassSie ...... den Verein modern und demokratisch führen.... sozial kompetent und couragiert sind. ... verantwortlich handeln.... auch vermeintlich Schwächere einen Platz finden undintegriert werden.

... auch jüngeren Menschen die Chance auf eine wichtigeund eigenverantwortliche Position geben.

... und vor allem: Handeln Sie auch danach!

ZUALLERERST: KLÄREN SIE DAS ZIEL! Eine gemeinsam diskutierte und von allen getragene Ziel-setzung, aus welchen Gründen überhaupt neue Mitgliedergewonnen werden sollten, ist eine wichtige Ausgangsbasisfür die Gewinnung neuer Mitglieder. Möchten Sie den Ver-ein verjüngen, durch mehr Mitglieder zusätzliche Einnah-men erzielen, politisch stärker auftreten, sich im Konkur-renzkampf behaupten, ...? Oder geht es um die ExistenzIhres Vereins?

ZIELGRUPPEN – NEUE KUNDEN ANSPRECHENKennen Sie die Ziele und Motive, entdecken Sie dadurchvielleicht neue Zielgruppen für Ihren Verein, die bisher nochnicht angesprochen wurden. Wie und in welcher Form Siedieses Potenzial nutzen, ist eine weitere Fragestellung, an-hand der Sie weitere gezielte Schritte planen und umsetzenkönnen.

Beispiel: Wer hat beispielsweise ein gesundheitliches odergesellschaftliches Defizit, das in Ihrem Verein ausgeglichenwerden kann? Viele Menschen haben Rückenprobleme. EinTurnverein bietet zusätzlich eine spezielle Wirbelsäulen-gymnastik an und differenziert nach Zielgruppen: einmalfür Altenpfleger und pflegende Angehörige und ein weite-res Angebot für Menschen mit sitzenden Tätigkeiten.

Überlegen Sie sich, mit welchen Angeboten neue Kundenfür Ihren Verein zu gewinnen sind. Beispiel: Ein Tanzverein, in dem bisher nur traditionell ge-tanzt wurde, beobachtet die aktuellen Trends und reagiertbeispielsweise mit dem Angebot eines Salsa-Tanzkurses aufdas Interesse an lateinamerikanischer Musik.

VERSUCHEN SIE HERAUSZUFINDEN, WAS DIE ZIEL-GRUPPEN IHRES VEREINS BISHER DARAN GEHINDERTHAT, AM VEREINSANGEBOT TEILZUNEHMEN.

MITGLIEDER WERBEN MITGLIEDERDie Mehrzahl der heute Aktiven ist über persönliche Kon-takte und persönliche Ansprache zum Verein gekommen.Die Mitglieder eines Vereins, die sich mit der Arbeit undden Zielen voll identifizieren können und sich dort wohlfühlen, sind auch die entscheidenden Multiplikatoren fürden Verein. Denn sie sind es, die als überzeugte Mitgliederam besten neue Mitglieder für den Verein begeistern kön-nen und die auch besonders kreativ sind, wenn es darumgeht, neue Werbe-Ideen zu entwickeln.

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In diesem Zusammenhang bieten auch Kooperationen Chancen zurGewinnung neuer Mitglieder. Mehr dazu finden Sie im Unterkapi-tel 11 „Über den Verein hinaus – Kooperationen” ab Seite 83.

TIPP

Freiwilligenzentren (FWZ) im Bundesland SalzburgFreiwilligenzentren sind Beratungs- und Vermittlungsstellen für Vereine, Einrichtungen, Projekte, Initiativen, Gruppen etc. im Sozialbereich, die freiwillige MitarbeiterInnen suchen.

Gute Rahmenbedingungen für die Mitarbeit von Freiwilligen – wie z.B. eine Ansprechperson für Freiwillige (FreiwilligenkoordinatorIn) und eine klare Aufgabenbeschreibung – sind dafür die Voraussetzung.

Die Vermittlung erfolgt kostenlos.

Die FWZ vermitteln Personen aller Altersgruppen (ab 15 Jahren) nach einem persönlichen Erstgespräch, bei dem u.a. die Erwartungen, Vorstellungen und Kompetenzen der Freiwilligen abgeklärt werden.

Bei der Vermittlung liegt das Hauptaugenmerk darauf, die Erwartungen der Freiwilligen mit den Erwartungen der Einrichtungen in Einklang zu bringen.

Die FWZ bieten eine Begleitung der Freiwilligen (v. a. in der Startphase) an und stehen in regelmäßigem Kontakt zu den FreiwilligenkoordinatorInnen in den Einrichtungen.

Mehrmals pro Jahr werden für Freiwillige Treffen zum Erfahrungsaustausch angeboten.

Eigene ProjekteFWZ initiieren auch eigene Projekte, so wurde in Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat des Landes im Jahr 2009 das Projekt „Salzburg liest vor” (Vorlesen für SeniorInnen und seit 2010 auch für Kinder) in der Stadt Salzburg gestartet. Das Vorleseprojekt wurde mittlerweile auch auf den Pinzgau und den Pongau ausgeweitet.

Einsatzbereiche für Freiwillige – eine Auswahln Lernhilfe für SchülerInnen (vorwiegend mit Migrationshintergrund)n Deutschkonversation mit AsylwerberInnen und MigrantInnen n Besuchsdienste bei SeniorInnen n Vorlesen für sehschwache Menschen n Vorlesen im Kindergartenn Engagement für soziale Randgruppenn Mitarbeit in Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung n Fahrtendienste (z.B. Begleitung von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind)n Verkaufstätigkeiten bei diversen Non-Profit-Einrichtungenn Mithilfe bei Aktionen und Veranstaltungen, Verkauf bei einem Bazar…n Mitarbeit bei Feriencamps für Kinder und Jugendlicheu. v. a. m.

Aktuelle Engagementmöglichkeiten finden Sie unter: www.freiwilligenzentrum-salzburg.at

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Weiterbildungsangebote für Freiwillige und FreiwilligenkoordinatorInnen Das FWZ Salzburg arbeitet in der Steuerungsgruppe für den „Lehrgang zum Ehrenamtlichen Besuchsdienst” und fürden „Lehrgang für FreiwilligenkoordinatorInnen” mit. Beide Angebote werden in einer Kooperation von Diakonie und Caritas Salzburg durchgeführt und verstehen sich alswichtigen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der Freiwilligenarbeit.

Das FWZ Lungau bietet im Rahmen des Sozialfestivals „Tu was, dann tut sich was” www.tu-was.at 2011/2012 einen„Basis-Lehrgang für freiwillige/ehrenamtliche MitarbeiterInnen” an.

Werbung und ÖffentlichkeitsarbeitDie Bewerbung erfolgt einerseits über das Internet, andererseits über diverse Printmedien, Radioeinschaltungen, Folder.

Das Infoblatt „Freiwilligenzentrum aktuell” erscheint 4x jährlich in einer Auflage von 800 Stück. Unter dem Stichwort„Freiwilliges Engagement” finden sich hier neben aktuellen Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige z.B. auch Interviews mit und Berichte von Freiwilligen. Darüber hinaus werden (in Auswahl) auch Einrichtungen, die Freiwillige suchen, vorgestellt.

VernetzungDas FWZ Salzburg ist Mitglied in der IGFÖ, der Interessensgemeinschaft der Freiwilligenzentren Österreichs. Zu denHauptaufgaben gehört die (Mit)-Organisation einer jährlichen Fachtagung oder von gemeinsamen Projekten wie z.B.die Wanderausstellung „Vorhang auf – die vielen Gesichter freiwilligen Engagements” (2011) – mehr dazu im Internetunter www.vorhangauf.at.

Das FWZ Salzburg ist auch in der „AG Freiwilligenarbeit der Caritas Österreich” vertreten.

Erfahrungsbericht einer FreiwilligenElisabeth K.: „Mittwochs bin ich immer in Tschetschenien”

Elisabeth K. ist pensionierte Hauptschullehrerin, seit Herbst 2007 ist sie über Vermittlung durch das Freiwilligenzentrumsozial engagiert. Über ihre freiwillige Tätigkeit sagt sie:

„Ich wurde an eine tschetschenische Familie vermittelt. Zuerst habe ich auf die Zweijährige aufgepasst, habe mit ihrgespielt, gesungen und Deutsch gesprochen.

Die größeren Geschwister brauchten meine Hilfe bei den Aufgaben und bei Vorbereitungen für Schularbeiten. So kannich einen wertvollen Beitrag für mehr Chancengleichheit der Kinder leisten. Der Mittwochnachmittag ist ein Fixpunktin meiner Wochenplanung, den ich mit Freude einhalte.”

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n Erfolge würdigenn soziales Netz stärken

Kennen Sie die häufigste Antwort auf die Frage, warumsich jemand nicht bei einem Verein engagiert? Sie lautet:„Mich hat niemand gefragt.” Unterschätzen Sie also nichtdie Bedeutung der persönlichen Ansprache von potentiellInteressierten. Für welche konkreten Aufgaben man eine(n)Freiwillige(n) gewinnen will und welche Erwartungen undVerpflichtungen damit verbunden sind, sollte im Vorfeldgeklärt sein. Dazu gehören die erforderlichen Vorausset-zungen, Rahmenbedingungen, Möglichkeiten der Kosten-erstattung, Versicherungsschutz, Fortbildung usw. Je kon-kreter dies formuliert und kommuniziert werden kann,desto geringer ist das Risiko beiderseitiger Enttäuschungen.

Wenn Einsatzbereiche, Bedarf und Aufgaben definiert sind,können sich die potentiellen Mitarbeiter auch eine ihrenBedürfnissen, Stärken und Interessen entsprechende Auf-gabe aussuchen. Dasselbe gilt natürlich auch für die bezahlten Mitarbeiter eines Vereins.

Mitarbeiter aktivieren

In jedem Verein sind eine Menge Aufgaben zu erledigen,die allein gar nicht zu bewältigen sind und auch nicht alleinbewältigt werden sollten. Ein Teil der Motivation innerhalbeines Vereins, der in Teams arbeitet, ist das erfolgreiche Zu-sammenspiel der einzelnen Mitglieder, die sich bestimmteAufgaben teilen und Spaß an der Sache haben. Einigegrundlegende Voraussetzungen – auf die wir auch noch imnächsten Kapitel (Kommunikation und Management) näher eingehen – sollten schon im Vorfeld beachtet wer-den:

n positives soziales Klima, guter Teamgeistn Teams bilden, mehrere Freiwillige arbeiten an einer

gemeinsamen Aufgabe: gegenseitiger Ansporn, Kontrollfunktion ...

n persönlichen Nutzen transparent machenn Konsens über das gemeinsame Ziel herstellenn begeistern und überzeugenn Eigenverantwortung fördern, Selbstvertrauen

stärken etc.

Beispiel einer Stellenbeschreibung

Ehrenamtliche Tätigkeit: Buchhaltungsarbeiten

Einrichtung/Träger: Elterninitiative Kleeblatt (Adresse, Telefon und E-Mail)

Ziel und Aufgabe des Vereins: private Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 1-12 Jahren

Voraussetzung: kaufmännische Ausbildung/Kenntnisse und Kooperationsbereitschaft

Einsatzort: im Vereinsbüro und/oder zuhause

Zeitaufwand: zirka 2 Stunden/Woche

Kostenerstattung: (Fahrt, Porto, Telefon) ja

Einführung: durch den Vorstand und die Leiterin der TagesstätteErfahrungsaustausch: mit Eltern und Mitarbeiter/-innen aus anderen

Kindertagesstätten – überörtlich in der Regional-Konferenz

Fortbildung/Kostenübernahme: ja

Versicherungsschutz: ja

Mitgliedschaft im Verein: nicht notwendig

Ansprechpartner/in: Herr/Frau, Tel/Fax, E-Mail, ...

am besten zu erreichen: ...

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Engagement braucht Anerkennungund WertschätzungNeue Formen sind gefragt

Auch wenn Freiwillige keine finanziellen Forderungen mitihrem Einsatz verbinden, so haben sie doch individuelle Erwartungen an ihr Engagement. Diese Erwartungen müs-sen bei der Entscheidung über die Form der Anerkennungberücksichtigt werden. Auch die Motive der Freiwilligen(vorrangig sind das: Spaß haben, Geselligkeit, Selbstver-wirklichung und seinem Leben einen Sinn geben) sind einAspekt, der bei der Wahl der Anerkennungsform berück-sichtigt werden muss. Auch weitere individuelle Merkmalesind in die Überlegungen einzubeziehen. So können sichbeispielsweise die Interessen von Jugendlichen und Senio-ren deutlich unterscheiden: Während Sie beim einen mitder Aushändigung einer Urkunde auf pure Verwunderungstoßen, wird der andere eine Eintrittskarte für ein Rockkon-zert nicht als Würdigung verstehen.

Menschen fühlen sich anerkannt, wenn ihre Leistung erkannt wird und sie ernst genommen werden mit dem,was sie sagen und tun. Menschen, die sich engagieren, er-warten Bestätigung und Rückmeldung – und das nicht bloßzu kalendarisch feststehenden Terminen.

Neben den klassischen Formen der Wertschätzung (Urkun-de, Medaille, Ehrennadel etc.) sind zunehmend auch neueaktive Formen der Wertschätzung gefragt. Erkunden Sie speziell für Ihren Verein und Ihre Mitglieder,welche Bedürfnisse diesbezüglich vorhanden sind und wasgut ankommt. Hilfreich ist auch ein gemeinsames Nach-denken mit den Vereinsmitgliedern, um neue und zielgrup-penspezifische Anerkennungsformen für Ihren Verein zuentwickeln.

Beispiele für aktive Formen der Anerkennung und Wertschätzungn Gutscheinheft – z.B. ein „Danke-Gutschein-Heft” bie-

tet Vereinen und Mitgliedern oder mitunter sogar An-gehörigen ein breites Spektrum an Verschnaufpausenund „Dankeschön”-Möglichkeiten. Aus einem Gut-scheinheft können Vergünstigungen, Theater- oder Kinobesuche und Fortbildungen sowie Dienstleistungenund Produkte ortsansässiger Betriebe und Gasthäuseretc. herausgesucht werden. So ein „Freiwilligen-Ver-günstigungs-Gutscheinheft” ist eine Form der Wert-schätzung und zugleich lokale Wertschöpfung. Diesemotiviert und kann auch Anreiz sein zum Austauscheinzelner Initiativen untereinander sowie zur Stärkunglokaler Wirtschaftskreisläufe sein.

n Anerkennungskultur kann auch eng mit Weiter- undFortbildung verknüpft sein. Um engagierte Menschenfachlich zu unterstützen, gibt es Freiwilligenseminare,um z.B. Grundwissen in Moderation, Öffentlichkeitsar-beit und Projektmanagement zu vermitteln. (‘ LesenSie dazu auch die Informationen im Kapitel „Weiterbil-dung”).

n Einladung zur Stadtführung, zu einem Kulturevent, eingemeinsamer Kinobesuch oder drei Stunden Gartenar-beit (durch den Vorstand) – der Fantasie sind keineGrenzen gesetzt, um individuelle und ansprechendeFormen für ein persönliches Danke zu finden und damitseine Wertschätzung auszudrücken.

Möglichkeiten der aktiven Anerkennung gibt es viele. Oftfehlt es nicht so sehr an geeigneten Methoden als vielmehran einer entsprechenden durchgängigen Wertschätzungs-kultur. Es bedarf einer ehrlichen Anerkennung der Leistungvon Freiwilligen innerhalb des Vereins und durch die Öffentlichkeit. Ausdruck findet dies in der Berücksichtigungvon Ideen und Vorschlägen der Freiwilligen, der Einbezie-hung in Entscheidungen, der Beteiligung an Besprechun-gen, dem Feedback zur Arbeit, dem ausgesprochenen Lobund auch in einem professionellen Freiwilligenmanage-ment. Es ist wichtig, dass die Freiwilligen sich ernst genom-men und respektiert fühlen. Diese Kultur der Anerkennungmuss von der Vereinsleitung aktiv unterstützt und vorge-lebt werden.

n KompetenzportfolioZiel: Das Wissen und das Können aus der freiwilligen Tä-tigkeit sichtbar machen.Inhalt: Das Kompetenzportfolio ist ein persönliches Portrait,in dem Kenntnisse und Fähigkeiten, die im freiwilligen En-gagement erworben wurden, dokumentiert werden.Grundlage für das schriftliche Dokument ist ein ca. zwei-stündiges Gespräch über die freiwilligen Tätigkeiten mit einer zertifizierten Portfoliobegleitung des Salzburger Bildungswerkes, oder das Protokoll aus einem Kompe -tenzworkshop.Ansprechpartnerin: Isolde MrwaSalzburger BildungswerkTel. 06277/7794, E-Mail: [email protected]

n SozialzeitausweisZiel: Förderung der Freiwilligenarbeit im Bereich generati-onsübergreifender Tätigkeiten wie Nachbarschaftshilfe, An-erkennung und Vergütung durch die Ausstellung einesAusweises von Referenzen. Der Sozialzeitausweis zeigt Erfahrungen und Kompetenzen auf und dokumentiert Anerkennung. Er kann zum Beispiel bei der Stellensuche,beim beruflichen Wiedereinstieg bei einem Praktikum oder

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n SozialzeitbilanzZiel: Förderung der Freiwilligenarbeit im generationsüber-greifenden Bereich, Anerkennung und Vergütung durch ei-ne öffentliche Präsentation, einer Leistungsschau im Bereichdes informellen freiwilligen Engagements.Inhalt: Über einen längeren Zeitraum hinweg (Projektzeit-raum) werden die Aktivitäten im Handlungsspektrum desGenerationendorfes sowohl individuell als auch von betei-ligten Gruppen systematisch dokumentiert. Diese gesam-melten Daten werden bei einer längeren permanentenAusstellung, an einem prominenten, gut zugänglichen undvielfrequentierten Ort (Foyer des Gemeindeamtes, der ört-lichen Bank, Foyer der Schule etc.) der Gemeindeöffentlich-keit als Sozialzeitbilanz vorgelegt oder bei einer öffentlichenVeranstaltung vorgestellt.Ansprechpartnerin: Dr.in Anita MoserGemeindeentwicklung im Salzburger BildungswerkTel. 0662/872691-18, E-Mail: [email protected]

n Bildung für EngagementZiel: Förderung der Freiwilligenarbeit im generationsüber-greifenden BereichInhalt: Als Honorar für geleistetes freiwilliges Engagementwerden Seminare und Coachings zur Persönlichkeitsbil-dung, Lebensorientierung und für fachliche Weiterbildungangeboten. Beispiele: Öffentlichkeitsarbeit, Projektmana-gement, Vereinsrecht, Buchhaltung, Kommunikation, Prä-sentation, Rhetorik, Kompetenzportfolio, Pensionsvorberei-tung, persönliche Chroniken erstellen etc.

Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Richard BrescharSalzburger BildungswerkTel. 0662/872691-19E-Mail: [email protected] Anregungen finden Sie unter: www.salzburgerbildungswerk.athttp://www.salzburgerbildungswerk.at/files/bildungs-angebote_freiwillige.pdf

n Einladung zu Ausflügen, Fachexkursionen, Tagungen, …(durch den Bürgermeister, Vorstand, …) – der Fantasie sindkeine Grenzen gesetzt. Um individuelle und ansprechendeFormen für ein persönliches Danke zu finden und damitseine Wertschätzung auszudrücken, eignen sich unterhalt-same Ausflüge zur sozialen Vernetzung ebenso wie fach-einschlägige Fortbildungen (Tagungen, Exkursionen, …)

bei einer Ferialarbeitsstelle geltend gemacht werden undwird gerne von Jugendlichen in Anspruch genommen.Inhalt: Systematische Dokumentation geleisteter Stundenund Aktivitäten im Projektbereich des GenerationendorfesAnsprechpartnerin: Dr.in Anita MoserGemeindeentwicklung im Salzburger BildungswerkTel. 0662/872691-18, E-Mail: [email protected]

n SozialzeitkontoZiel: Förderung und Stärkung der informellen sozialenNetzwerke, d.h. der Freiwilligen, die keiner Organisationangehören.Inhalt: Das Sozialzeitkonto dient damit der Dokumentationund dem Sichtbarmachen freiwilliger Tätigkeit in der Gene-rationenarbeit sowie der Anerkennung und der Aufwer-tung bürgerschaftlichen Engagements in der Öffentlichkeit.In der Gemeinde wird für jeden Freiwilligen symbolisch einKonto eröffnet. Jede geleistete Stunde im freiwilligen Enga-gement wird mit einem Euro gegengerechnet, gedeckeltmit 50 Euro pro Jahr). Am Jahresende hat der Freiwillige dieMöglichkeit, für seine geleisteten Stunden (Euro), die sicham Konto angesammelt haben, einen Gutschein zu bekom-men. Er kann aber auch sein Guthaben einem Verein in derGemeinde spenden oder sich über die Jahre sein Guthabenansparen und hat dann ein kleines Polster, wenn er selberHilfe benötigt.Ansprechpartnerin: Dr.in Anita MoserGemeindeentwicklung im Salzburger BildungswerkTel. 0662/872691-18, E-Mail: [email protected]

Foto: „Gen

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dorf” Elixh

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2. Kommunikation und Management

„Ich weiß erst, was ich gesagt habe, wenn ich gehört habe, was der andere verstanden hat.”

Norbert Wiener

Kommunikation

Meist wird die Kommunikationskultur eines Vereins von derLeitung geprägt und pflanzt sich in den Reihen der Mitglie-der fort. Was leben die Vorstandsmitglieder vor? Ein respektvoller Umgang miteinander, gegenseitige ausrei-chende Information, das Klären von Missverständnissenoder Zwistigkeiten tragen sehr viel zu einer offenen, ehrli-chen und lockeren Atmosphäre bei, in der sich die Men-schen wohlfühlen. Dies ist übrigens auch ein ausschlagge-bendes Kriterium für den Beitritt zu einem Verein. Wenndie Kommunikation innen stimmt, dann ist auch die Kom-munikation nach außen leicht und glaubwürdig gestaltbar.Entscheidende Multiplikatoren für den Verein sind jedochschlussendlich immer die Mitglieder.

Im breiten Feld der Kommunikationsforschung und -theo-rie gibt es eine Menge Ansätze, die man in unzähligen Bü-chern, Zeitschriften und anderen Publikationen nachlesenund in den unterschiedlichsten Fort- und Weiterbildungs-angeboten lernen und üben kann. Wir empfehlen Ihnen,davon Gebrauch zu machen – wählen Sie frei nach Ihrenpersönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten aus dem um-fangreichen Angebot.

Wir erheben mit dem Vereinshandbuch nicht den An-spruch, Sie zu einem Kommunikationsprofi auszubilden.Die folgenden allgemein gültigen Kommunikations-Regelnund Informationen werden Ihnen jedoch sicherlich dabeihelfen, Ihre Kommunikationskultur zu analysieren und zuverbessern.

Zwei goldene Regeln für die Kommunikation im Verein:1. Kontinuierlicher Dialog – zuhören, wahrnehmen,

sprechenEin offenes Ohr für Anregungen, Ideen, Botschaftenund Stimmungen zu haben, ist ganz wesentlich. Es istnicht wichtig, was man sagt, sondern, was der oder dieandere versteht. Der Sinn der Kommunikation (die In-formation) entsteht beim Empfänger.

2. InformationDie regelmäßige Weitergabe von vereinsrelevanten Informationen (Vereinsgeschehen, Umfeld etc.) ist eine

Bringschuld des Führungsteams und Grundvoraussetzungfür die Einbindung der Mitglieder.

Wenn Sie kommunizieren, sagen Sie etwas ...... über sich

Selbstoffenbarungsebene: Was für ein Mensch bin ich?... über die Beziehung zum anderen

Beziehungsebene: Wie sehe ich dich (Du-Botschaft)?oder Wie stehen wir zueinander?

... über eine Sache Sachebene: Wie ist es tatsächlich?

... über das, was Sie bewirken möchten Appellebene: Wie will ich es haben?

Wie es ankommt, entscheidet der Hörer ...... über das Selbstoffenbarungsohr:

Was ist das für ein Mensch?... über das Beziehungsohr:

Was hält er von mir? Wie sieht er seine Beziehung zu mir?

... über das Sachohr:Was sagt er?

... über das Appellohr:Wo will er mich haben?

Wie das Gesagte beim Empfänger ankommt, ist schluss-endlich entscheidend. Durch die Art und Weise, wie mankommuniziert, wird auch die Beziehung zum Gesprächs-partner bestimmt. Es ist daher nicht nur wichtig, WAS mansagt, sondern auch WIE man es sagt. Beziehungen sollenauf Respekt und Akzeptanz gegenüber dem Partner beru-hen, was nichts mit Sympathie oder Antipathie zu tun hat,sondern mit Höflichkeit im Umgang mit anderen. Schwie-rig wird es dann, wenn die Personen in ihrem Kommunika-tionsverhalten unterschiedlich ausgeprägt sind, sich nichtauf der gleichen Ebene bewegen und der Hörer die Bot-schaft ganz anders interpretiert, als sie gemeint war.

Störungen in der Kommunikation können Sie entgegenwirken, wenn Sie ...... Erwartungen klären.... Orientierung geben.... Verständnis für die Situation schaffen.... Vorkommnisse/Erlebnisse aus der Vergangenheit

aufarbeiten.... mögliche Auslegungsmuster vorwegnehmen.... Einstellungen vermitteln.... Hintergrundinformationen geben.... das Handlungsumfeld klären.... Kontextverständnis geben.

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ten wir erreichen? Welche Schwierigkeiten könnten wir be-kommen? Was war bisher gut – was nicht? Was könnenwir gemeinsam erreichen? ...

„Wenn du ein Schiff bauen willst,dann trommle nicht Männer zusammen,um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem endlosen Meer.”

Antoine de Saint-Exupéry

Das Team entwickelt sich (Gruppenprozess) 1. Formierungsphase – Forming

Allgemeine Unsicherheit bei den Mitgliedern. Verhal-tensmuster werden ausprobiert. Man tastet sich gegen-seitig ab: Was ist akzeptabel, was nicht. Man sucht dieNähe eines hervortretenden Gruppenmitgliedes(Schutzbedürfnis).

n Definition der Aufgaben, Methoden, Spielregeln, Arbeits- und Vorgehensweise.

2. Konfliktphase – StormingKonflikte (zwischen Untergruppen) treten auf: als Rebellion gegen Führer, gegensätzliche polarisierendeMeinungen, Widerstände, Ablehnung von Kontrolledurch die Gruppe, emotionale Ablehnung der Anforde-rungen der Teamaufgabe.

n Konflikte führen zur Festlegung von Gruppennormen,was sehr wichtig für die weitere Zusammenarbeit ist.

3. Normierungsphase – NormingEs entwickelt sich der Gruppenzusammenhalt. Wider-stände wurden überwunden und Konflikte beigelegt.Man akzeptiert sich, unterstützt sich gegenseitig undsorgt dafür, dass der Fortbestand der Gruppe gewährtbleibt.

n Spielregeln und Normen sind klar, es gibt Offenheit undAustausch von Wissen, Meinungen, Gefühlen, Koope-ration.

4. Arbeitsphase – PerformingDie Energie ist jetzt für die eigentliche Aufgabenerfül-lung verfügbar, eine optimale Gruppenstruktur unter-stützt dies.

n Die früheren persönlichen Schwierigkeiten sind beho-ben, die Rollen flexibel und funktional. Probleme wer-den konstruktiv bearbeitet.

Jede dieser vier Phasen tritt in jeder Gruppe auf, die Dauerkann jedoch unterschiedlich lang sein. Kommt ein neues

Teamarbeit – Beziehung im Team

Teamarbeit gelingt, wenn sich möglichst viele einbringenund die einzelnen Beiträge auch respektiert und angenom-men werden. Jeder Einzelne ist Investor und möchte seineBeiträge auch gut angelegt wissen: Sie sollen ihm, aberauch der Gemeinschaft nützen. Damit ein Team effizientarbeiten kann, sollte man die wichtigsten Spielregeln ken-nen:

Das Team wird neu gebildet n Welche Kompetenzen und Fähigkeiten sind für die vor-

gesehene Teamarbeit notwendig?n Entsprechende Experten ins Team nehmen und auf

Kommunikation und Integration zwischen den Mitglie-dern achten.

n Gruppengröße so wählen, dass ein gegenseitiger Aus-tausch gut möglich ist.

Bei bestehenden Gruppenn Wo liegen die Kompetenzen und Fähigkeiten des Ein-

zelnen, und wie stark ist das Wissensgefälle?n Schwache Mitglieder zusätzlich fördern, nicht vorhan-

dene Kompetenzen aufbauen oder zusätzliche Mitglie-der mit entsprechenden Fähigkeiten dazunehmen.

Wenn es in Vereinen darum geht, ...... verschiedene Standpunkte und Meinungen zu

berücksichtigen, ... wichtige, für alle relevante Entscheidungen zu treffen

oder ... Projekte anstehen, bei denen jeder Einzelne seinen

Beitrag leisten kann bzw. muss, ist Team- oder Gruppenarbeit sinnvoll. Denn: MehrMenschen können mehr, aus dem Miteinander enga-gierter Menschen entwickelt sich Dynamik; unter-schiedliche Talente und Fähigkeiten sind die Grund -lage für jedes gemeinschaftliche Gelingen, undverschiedene Ansichten und Einsichten bringen einebuntere Palette von Antworten und Lösungen.

Das Team wird aktiv – erstes TreffenÜber persönliche Beziehungen gelingt es besser, Kenntnis-se, Fähigkeiten und Initiativen aller Mitglieder zu entfalten.

Arbeiten Sie daher zunächst an Ihren Beziehungen und in-tensivieren Sie diese zu Beginn anhand dieser Themen: „Ichüber mich; Was ich am besten kann; Wo ich am meistenlernen kann; Was mir Spaß macht; Wie ich ins Team ge-kommen bin; Was mich ärgert;” ...

Klären Sie vorher das gemeinsame Arbeitsverständnis: Wel-che Erwartungen haben wir an unsere Arbeit? Was möch-

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Mitglied dazu oder ändern sich die Aufgaben, kann sich jede einzelne dieser Phasen wiederholen. Wichtig ist, die je-weilige Entwicklungsphase zu erkennen und entsprechendzu reagieren, um möglichst konfliktfrei und konstruktivweiterarbeiten zu können.

„Die Krise ist ein produktiver Zustand.Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.”

Max Frisch

Konflikte im Verein

Dort, wo mehrere Menschen aufeinandertreffen, geht esnicht immer nur harmonisch zu. Unterschiedliche Ansich-ten führen zu Diskussionen, Meinungsverschiedenheitenund unter Umständen auch zu Konflikten, was ganz natür-lich ist. In jedem Verein wird man hin und wieder mit demeinen oder anderen Streitthema konfrontiert. Wenn Sie Ihren Verein als Dienstleister sehen und Ihre Mitglieder alsKunden, können Sie leichter damit umgehen.

Konflikte haben auch positive Seiten Sie zeigen eine lebendige Kommunikation und dass dieMenschen mit Leib und Seele bei der Sache sind. Konflikteregen das Interesse an, weisen auf Probleme hin, bergenden Keim für Veränderung, verlangen nach einer Lösung,festigen Gruppen und führen zur Selbsterkenntnis der Per-sönlichkeit.

Konflikte – gelöst oder ungelöst – führen zu VeränderungenOft scheint es bequemer, einen Konflikt schwelen zu lassen, in der Hoffnung, dass er sich von selbst löst oder zu-mindest der Status quo aufrecht erhalten wird. Nicht auf-gearbeitete Meinungsunterschiede und Probleme könnenjedoch Entwicklungen stoppen, die Vereinsarbeit lähmen,blockieren oder gar beenden.

Der Wert des StreitensBeim Streiten können Sie für sich feststellen, wie weit dieGemeinsamkeiten mit dem Partner reichen und wo die Unterschiede anfangen. Sie testen die Übereinstimmungund die Haltbarkeit Ihrer Partnerschaft. Dies gilt auch füralle Ihre Mitstreiter. Konflikte und Meinungsverschieden-heiten sind normal und ein Zeichen der Anteilnahme amVerein. So gesehen ist Streit auch die Selbstbehauptung ineiner Partnerschaft.

Seien Sie konfliktbereit! Unterm Strich ist es in jedem Fall besser, wenn eine span-nungsgeladene Atmosphäre – durch einen latenten Konflikt

ausgelöst – in einem klärenden Gespräch aufgelöst wird.Blockaden werden gesprengt und neue Energien frei. Imbesten Fall löst sich alles in Wohlgefallen auf, und der Streitendet positiv. Aber auch wenn es zum Bruch einer Bezie-hung, zum Stopp eines Projektes oder Ähnlichem kommt:Diese Entwicklung ist längst fällig gewesen. Jedes weitereHinauszögern hätte nur unnötig Zeit und Energie vergeu-det. Eine zerstrittene Vereinsführung und frustrierte Mit-glieder – das ist eine Mischung, die selten zum Vereinser-folg führt. Mitunter hat es Sinn, wenn inhaltlicheDifferenzen nicht zu überbrücken sind, sich abzuspaltenund einen neuen Verein zu gründen. Daher: Achten Sie darauf, dass durch eine entsprechendeKonfliktkultur Krisenentwicklungen von vornherein vermie-den werden und – wenn es dazu tatsächlich kommt – derSchaden für den Verein möglichst gering gehalten wird.Neben einer offenen Kommunikationskultur gibt es vieleMethoden und Techniken, die auch zu einer positiven Kon-fliktkultur beitragen. In den vorangegangen Ausführungendieses Kapitels sind wir schon darauf eingegangen, imnachfolgenden Teil möchten wir diese mit einigen prakti-schen Hilfestellungen ergänzen.

„Ein bewältigter Konflikt ist wertvollerals ein purer Erfolg.“

Hans Endres

Für Transparenz sorgenRegelmäßige und offene Informationen für alle Beteiligtenverhindern Tuscheln und wirken Konflikten und Streit ent-gegen. Gemeinsame Entscheidungsfindungen und frühzei-tige Abstimmungen fördern ergebnisorientiertes Handelnund sorgen für ein produktives Klima.

Offen sein für Diskussion und Dialogn Für ein offenes Diskussionsklima sorgen: Mit den Mit-

gliedern regelmäßig über Wünsche und Anliegen spre-chen und Wechselbeziehungen beobachten.

n Eigene Veranstaltungen: Diskussionsrunden, Stammti-sche, Jour Fixe, Sprechstunden etc.

n „Meckersitzungen”: Vorsicht bei Kritik an Personen –sachlich bleiben und Ereignisse bzw. Situationen schildern.

n Für alle Mitglieder die Möglichkeit zu einem Gesprächunter vier Augen (z.B. mit dem Obmann oder mit Vor-standsmitgliedern) schaffen.

Ernsthafte Beteiligung möglich machenDurch ein vereinsinternes Vorschlagswesen kann das großekreative Potenzial der Mitglieder genutzt werden. Vorschlä-ge und Ideen der Mitglieder sind eine wertvolle Hilfe für die

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Lösungen entwickelnEs geht nicht in erster Linie darum, wer Recht hat, sondernum Lösungen, mit denen alle Beteiligten leben können. Anstelle von Endlosdiskussionen sollte man auf konkretenLösungsvorschlägen beharren bzw. diese selbst vorbringen.Ist die Situation schon so verfahren, dass dies nicht möglichist, vertagen Sie das Thema kurzfristig und führen Sie in derZwischenzeit Einzelgespräche, setzen eine Arbeitsgruppeoder Ähnliches ein. Inzwischen können die Gemüter ab-kühlen und die Diskussionen versachlicht werden. Mehrdazu können Sie im nächsten Kapitel, „Probleme lösen undEntscheidungen finden” nachlesen.

Hilfe von außenMODERATIONIn kritischen Situationen ist es sinnvoll, einen Moderatoreinzuladen. Dieser ist kein inhaltlicher Experte, sondern einMethodenspezialist, der dafür sorgt, dass die Gruppe arbeitsfähig ist und bleibt. Er übernimmt und trägt die Ver-antwortung, dass die Gruppe ein Ergebnis erarbeiten kann,und steuert den Gruppenprozess. Er ist als Helfer zu verste-hen und sagt nicht, was (aus seiner Sicht) richtig oderfalsch, zu tun oder zu unterlassen ist, sondern hilft derGruppe, eigenverantwortlich zu arbeiten, das heißt, die Lösung für ihre Fragen oder Probleme selbst zu finden undgegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Problemlösungzu beschließen.

MEDIATIONMediation ist überall anwendbar, wo zwei oder mehrerePersonen für ihre Konflikte eine eigenständig getroffene,für alle Beteiligten akzeptable Lösung entwickeln wollen.Durch einen Mediator – den neutralen, unabhängigen,überparteilichen und verschwiegenen Begleiter des Kon-fliktlösungsprozesses – erfahren die Beteiligten, dass faireLösungen ohne Sieger und Verlierer möglich sind. Mankann dazu eine speziell für Mediation ausgebildete Personoder auch eine Person des Vertrauens (z.B. Bürgermeister,Rechtsanwalt) einladen. Mehr dazu gibt es im Internet unter www.oebm.at.

SUPERVISIONSupervision ist eine Beratungsform, bei der bewährte undkreative Techniken verwendet werden. Sie wird zum Ver-ständnis und zur Bewältigung von Konflikten eingesetzt,zur Reflexions- und Entscheidungshilfe bei aktuellen Anläs-sen, zum Klären und Gestalten von Rollen, Funktionen undAufgaben, zur Begleitung von Veränderungsprozessen undneuen Herausforderungen und auch als Mobbing- undBurnoutprophylaxe. Auf der Homepage des Berufsverban-des unter www.oevs.or.at finden Sie weitere Informationen.

Sicherung der Zukunft des Vereins. Es sollte darauf geach-tet werden, was mit den Vorschlägen passiert, und auch dieUmsetzung derselben sollte transparent gemacht werden.

Missstimmungen sofort aufgreifenSchon beim ersten Anzeichen einer Missstimmung solltenProbleme offen ausgesprochen und wenn möglich auchgleich aufgearbeitet werden. Das verhindert die Bildungvon Gruppen und Fraktionen, die gegeneinander arbeiten. Dies gilt auch für Mobbing, eine konfliktbelastete Kommu-nikation, bei der es eine angegriffene Person gibt, die un-terlegen ist und von einer oder mehreren Personen syste-matisch und während längerer Zeit direkt oder indirektangegriffen wird.

Mit kritischen Situationen umgehenn Analysieren Sie den KonfliktIst es eine offene und ehrliche Meinungsverschiedenheitoder geht es um grundsätzliche Fragen in punkto Interes-sen, Interessensgruppierungen und um Interessenskollisio-nen? Ist der Streit taktisch angelegt, soll er von einem an-deren Thema ablenken, oder ist es Mobbing? Wenn derUrsprung und Verlauf des Streites klar ist, lässt es sich leich-ter handeln.n Versuchen Sie herauszufinden, wer streitetStreiten die Mitglieder in einem bestimmten Gremium (Ar-beitsgruppe, Vorstand, ...), gibt es verschiedene Interessens-gruppierungen, legt sich eine „Opposition” aus Mitgliedernmit dem Vorstand an? Wenn Sie wissen, welche Motivationdahinter steht, können Sie entsprechend reagieren.n Ergründen Sie, warum der Streit ausgelöst wurdeKleinere Differenzen sind bei einem grundsätzlich harmoni-schen Vereinsklima in Gesprächen mit ein bisschen Finger-spitzengefühl leicht zu bereinigen. Aktionen von Störenfrie-den, Dummheiten von Krawallmachern oder intriganteManöver von Querulanten müssen sofort aufgearbeitetwerden. Diese Art von Konflikten greift tief in die Vereins-kultur ein. n Bleiben Sie ruhig und vermitteln SieWenn die Gemüter erhitzt sind, sich die Sache so richtighochgeschaukelt hat und der Streit eskaliert, sollte die Angelegenheit erst einmal in Ruhe betrachtet und ange-messene Maßnahmen gut überlegt werden. Eine Besin-nungspause – z.B. eine 10-minütige Auszeit in einer Streit-sitzung – kann dabei ganz hilfreich sein. Nicht provozierenlassen, Vermittlungsgespräche locker und cool, mit etwasHumor im passenden Moment führen, kann Wunder wir-ken. Machen Sie bewusst, dass ein Streit auch das Umfeldberührt (Öffentlichkeit, Familie usw.), appellieren Sie an dasVerantwortungsgefühl und fordern Sie persönliche Tole-ranz. Bei allen Beteiligten sollte das Wohlergehen des gesamten Vereins im Vordergrund stehen.

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Probleme lösen und Entscheidungen finden

Ein Problem liegt dann vor, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht bzw. wenn ein Mangelzustand verbessert werdensoll und man nicht genau weiß, wie. Von einem Problemwird auch dann gesprochen, wenn eine notwendige Ent-scheidung deshalb nicht zustande kommt, weil Gegenkräf-te mobilisiert werden. Probleme können lähmen und dieDenk- und Handlungsmöglichkeiten einschränken. Schonder Begriff „Problem” löst bei dem einen oder anderen dieReaktion aus: „Ein Problem – nicht schon wieder! Davonhabe ich schon genug” ... „Das kriegen wir ja doch nicht inden Griff” ... „Das hätte ich alleine besser gemacht!” ...

Daher: Konzentrieren Sie sich im Verein auf die Bearbeitungvon Themen! Sie können dadurch die Folgen von ungelös-ten Problemsituationen, wie die Erhöhung von Entschei-dungsdruck, Alarm- und Verteidigungshaltung, die Auf-nahmebereitschaft für Gerüchte, Angst, Hoffnungen und(eher) irrationales Verhalten, die reduzierte Wahrnehmungvon Alternativen und Schwarz-Weiß-Denken vermeiden.Beachten Sie dabei, dass notwendige Veränderungen oftan eingefahrenen Denkmustern und Widerständen schei-tern. Zuerst müssen diese Blockaden beseitigt werden, da-mit eine Lösung zustande kommt. Unzufriedenheit undStillstand könnten sonst die Folge sein.

Foto: H

ohlenrettung Salzburg

Sprechen Sie anstelle von Problembearbeitung vonThemenbearbeitung – das allein erzeugt in vielenFällen schon eine andere Haltung.

TIPP

Stufenmodell zur Problemlösung

1. Schritt: Was ist los?2. Schritt: Was wollen wir?3. Schritt: Welche für Lösungen gibt es?4. Schritt: Welche Lösung finden wir sinnvoll?5. Schritt: Wie setzen wir die Lösung durch?

Liste: WerWasBis wannMittel

inkl. kontrollieren, korrigieren

Beachten: Hindernisse? – wie überwinden?Unterstützung? – wie verstärken?

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1. PROBLEMDEFINITIONn Davon ausgehen, dass das Problem nicht klar ist.n Problem ausführlich diskutieren, vorerst eventuelle

Lösungsvorschläge zurückstellen.n Versuch, alle Problemaspekte zu erfassen.n Problemdefinitionen optisch verdeutlichen, z.B. an

Pinnwand, Flipchart, ...n Auch zunächst absurd oder unwichtig erscheinende

Problemdefinitionen notieren.n Eventuell unterschiedliche Expertenmeinungen zur

Problemdefinition erfragen.n Die beiden wichtigsten Problemdefinitionen während

der gesamten weiteren Diskussion gut sichtbar im Arbeitsraum anbringen.

n Prüfen, ob das Problem überhaupt wichtig ist.

2. LÖSUNGSALTERNATIVENn Durch frühzeitigen Versand der Tagesordnung den

Mitgliedern Gelegenheit zur Prüfung verschiedener Alternativen geben.

n Mehrere Alternativen suchen, dann auf fünf bis siebenreduzieren.

n Verschiedene Alternativen integrieren, so dass ausmehreren eine neue entsteht.

n Alle Gruppenmitglieder zur Mitarbeit ermuntern.n Anwendung von Kreativitätstechniken bei der Suche

nach Alternativen.

3. KONSEQUENZENn Klare Zielsetzung erarbeiten.n Prüfen, ob alle Ziele miteinander vereinbar sind.n Tabelle anlegen, in der eingetragen wird, bis zu

welchem Grad jeder Lösungsvorschlag die einzelnenZiele erfüllen kann.

n Alle Vorschläge prüfen.

n Eigene Vorschläge nicht hartnäckig verteidigen.n Trennung von Informationskonflikten (verschiedene

Informationen bei den Teilnehmern) und Zielkonflikten(es werden verschiedene Ziele verfolgt).

n Eventuellen zusätzlichen Informationsbedarf genau definieren.

n Wie die Bewertung zustande gekommen ist, sollte genauso Beachtung finden wie das Ergebnis der Be-wertung.

4. ENTSCHLUSS – AUSWAHL DES BESTENVORSCHLAGS

n Prüfen, wie entschieden werden soll (Mehrheit, Konsens etc.).

n Den Prozess der Entscheidungsfindung offen diskutieren.

n Von jedem Gruppenmitglied eine abschließende Stellungnahme verlangen.

n Klar machen, dass jetzt die Entscheidung getroffenwird.

n Deutlich festlegen, wofür sich die Gruppe entschiedenhat.

5. DURCHFÜHRUNG UND KONTROLLEn Wer wird die Entscheidung durchführen?n Wer soll ihn/sie dabei unterstützen?n Welche Hilfsmittel können zur Verfügung gestellt

werden?n Welche Kompetenzen erhalten die Einzelnen?n Wie wird die Entscheidung bekannt gemacht?n Was soll bis wann erreicht werden (Zeitplan)?n Mit welchen Maßstäben soll das Ergebnis der

Durchführung beurteilt werden?

Vgl. Franke, Problemlösungen in Gruppen, S. 235 f.

Die nachfolgende Checkliste können Sie für die Lösung eines Problems und zur Entscheidungsfindung heranziehen. Die umfassenden Fragen dienen der Anregung, und es ist sinnvoll, sie individuell an den jeweiligen Verein und die entsprechende Situation anzupassen.

CHECKLISTE

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Projektarbeit

Ein positives soziales Klima und ein guter Teamgeist sindGrundlagen für die Motivation der Mitglieder zu aktiverMitarbeit im Verein. Wenn Menschen im Rahmen einesProjektes miteinander arbeiten, führt das zu sozialen Bin-dungen. Wenn sie dabei auch noch Spaß haben, wird ausder Arbeit Freizeitbeschäftigung.

Ein Projekt ist eine Aufgabe mit besonderen Merkmalen:n zielorientiert – Aufgaben, Termine, Ressourcen und

Kosten sind genau definiertn zeitlich begrenzt – Anfang und Ende sind vorgegebenn komplex und dynamisch – stark vernetzte Teilaufgaben,

viele Einflussfaktoren und Veränderungenn interdisziplinär und bereichsübergreifend – Beteiligung

unterschiedlicher Bereiche und Gruppen n neuartig und in manchen Fällen auch riskant

Während der Projektdauer bildet das Projekt ein eigenessoziales System im Verein, in dem spezifische Verhaltens-weisen, Werte und Identitäten gelebt werden (siehe Seite44 im Kapitel „Teamarbeit – Beziehung im Team”). Beach-ten Sie diese Tatsache und auch folgende Anregungen,dann steht einer erfolgreichen Umsetzung Ihrer Projektenichts mehr im Wege.

n Mehrere Personen für eine gemeinsame Aufgabe gewinnenDas verkleinert große Aufgabenbereiche, bietet eineVertretungsmöglichkeit, bewirkt gegenseitigen Anspornund eine automatische Kontrolle.

n In jedem Team gibt es einen MacherEr übernimmt die Motorfunktion und garantiert, dassdie einzelnen Schritte koordiniert und zügig vorange-hen.

n Persönlichen Nutzen verkaufenDamit – und auch im Kollektivnutzen – werden Wün-sche und Bedürfnisse der Mitglieder angesprochen, diesich im Rahmen des Projektes erfüllen werden.

n Jene Mitglieder einbeziehen, die den größten Nutzenvon einem Projekt habenWer hat welche Motive für die Mitarbeit, wer hat beidiesem Projekt am meisten davon?Beispiel: Wenn noch mehr Familien in den Verein einge-bunden werden sollen, mit Müttern und Vätern spre-chen und sie von der Wichtigkeit ihrer Mitarbeit über-zeugen.

n Teammitglieder für ein Ziel begeisternEinen Konsens schaffen und alle Beteiligten auf das gemeinsame Ziel einschwören – das bestätigt und über-zeugt sie in ihrem Tun.

n Grundsätzlich freie Hand für das TeamFreiheit und Eigenverantwortung sind wichtige Motiva-tionsgrundlagen, die mehr anspornen als Kontrolle. Ein-mischungen demotivieren mehr als sie unterstützen.Das Team kann einen individuellen Weg wählen, auchwenn vielleicht die Vorgehensweise nicht so perfekt ist.

n Begleitung nur bei ganz schwierigen HerausforderungenDie Mitarbeit (z.B. vom Leitungsteam) sollte vorher mitden Teammitgliedern abgesprochen werden. Begleitungbitte nur mit persönlichem Engagement, Interesse anden Fortschritten der Arbeit sowie Inspiration durch Lobund konstruktive Kritik. Eine kontinuierliche Beachtungdurch die Funktionäre spornt den Ehrgeiz an und stärktdas Durchhaltevermögen.

n Jedem Einzelnen die Chance bieten, sich aktiv amVereinsleben zu beteiligenDas eine oder andere Mitglied möchte vielleicht gerneeine Aufgabe übernehmen, traut sich jedoch nicht sorecht und hält sich lieber im Hintergrund. Durch eine(ausgesprochene) Wertschätzung der individuellen Fä-higkeiten können das Selbstvertrauen und die Motiva-tion gestärkt werden. Auch das Angebot für eine Be-gleitung/Unterstützung macht Mut zum Einstieg in die aktive Vereinsarbeit.

n Würdigung der einzelnen TeambeiträgeBei Teambesprechungen, im Rahmen einer Rede, wannimmer es passt, sollten die besonderen Leistungen unddie beteiligten Personen namentlich erwähnt werden.Öffentlich erlebte Erfolgsgefühle lassen vergangeneMühen und Stress vergessen, motivieren zu neuen Ta-ten und wecken den Ehrgeiz bisher passiver Mitglieder.

n Erfolge der Beteiligten feiern und zu Erlebnissen machenWenn zum Abschluss eines Projektes ein echtes Hoch-gefühl erlebt werden kann, gibt das neue Motivationfür weitere Aufgaben. Eine entsprechende Würdigung(bewundern, anerkennen, ehren, beschenken) machtstolz und gibt Selbstbestätigung.

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Ideen sammeln Was könnten wir zeigen, anbieten, Brainstorming mit allen Mitgliedern.was ist besonders interessant für die Alle Beiträge auf Flipchart, KärtchenBesucher? etc. aufschreiben. Terminvorschläge

Projektziel definieren Überblick gewinnen, Ideen Diskussion.ordnen und strukturieren, Laufende Visualisierung einzelner Schritte wie oben.auf Umsetzbarkeit prüfen, Punkte- oder Notenbewertung.Vor- und Nachteile, Ideen SMART-Formel: (siehe Seite 36)eventl. einzeln bewerten, Ziel könnte heißen, durch einen ganz besondereninhaltliche Schwerpunkte „Tag der offenen Tür” am 4. 5. 2012 begeisternfinden, diese bewerten, wir 30 neue Mitglieder für unseren Verein undTermine fixieren erzielen einen Reingewinn von € 2.000.

Ernennung eines = Motor des Projekts Person mit erforderlichem Wissen und Motivation Projektleiters hat den Überblick über übernimmt eigenverantwortlich die Koordination

das gesamte Projekt aller Aktivitäten. und koordiniert einzelne Arbeitsgruppen

Teambildung In welche Gruppen können Arbeitsgruppen:wir die Arbeit aufteilen? Veranstaltungsorganisation: Ablauf, Kontakt zuWer übernimmt die Behörden, Werbung und ÖffentlichkeitsarbeitKoordination der jeweiligen Catering: sorgt für die Bewirtung – Beschaffung,Gruppe und hält Kontakt Ausgabe von Essen und Trinken, inkl. Organisationzum Projektleiter? von Sitzgelegenheiten, eventuell ein zusätzliches Zelt, ...

Rahmenprogramm: kümmert sich um Musik, Künstler, Kinderbetreuung, Diashow,Verantwortliche in jeder Gruppe bestimmen.

Start Die einzelnen Regeln für Teamarbeit (siehe Seite 44).1. Projektsitzung Teams treffen sich – Vertiefende Diskussion der Ideensammlung

Bericht des Ergebnisses Entscheidung, was konkret mit Blick auf das an den Projektleiter Ziel umgesetzt wird. Zusätzlich berücksichtigen:

Störfaktoren, Einflussgrößen etc.Planung der einzelnen Arbeitsschritte – Liste (erhalten alle Teammitglieder):was – wer – bis wann – Kosten – noch offen/abklären.

Durchführung Klappt alles, gibt es Umsetzung einzelner Schritte nach Plan.Änderungen, muss reagiert Kontrolle (inhaltlich, Termine, Kosten) durch werden? Braucht jemand Teamverantwortlichen und/oder Projektleiter.Unterstützung? Planung auf den Projektverlauf abstimmen.

Projektabschluss Ziel erreicht? Reflexion mit allen Beteiligten. Was war ausschlaggebend Feedback durch Projektleiter.für die Erreichung bzw. Abschlussbericht und Dokumentation des Nichterreichung? Ergebnisses und der gemachten Erfahrungen.Erfahrens- und Wissens- Liste machen, was bei einer nächsten Aktionsicherung beachtet werden sollte. Eventl. Auflösung des Teams Das Projekt mit einem Umtrunk oder einer und Abschlussritual kleinen Feier abschließen.

In der nachfolgenden Aufstellung sind Projektablauf, Vorgehen und Methode anhand eines Beispiels beschrieben. Die einzelnen Schritte sind auf jedes x-beliebige Projekt anwendbar.

Beispiel: Ein Verein möchte sich mit einem Tag der offenen Tür vorstellen und bei dieser Gelegenheit auch neue Mitglieder gewinnen und die Vereinskasse aufbessern.

EINZELNE SCHRITTE

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TECHNIKKlären Sie rechtzeitig ab, ob die erforderlichen Geräte (z.B.Overheadprojektor, Beamer, Fernsehgerät, ...) vorhandensind und auch funktionieren. Sind ausreichend Steckdosen,Verlängerungskabel, Batterien usw. vorhanden? Lässt sichder Raum ausreichend verdunkeln? Wenn Sie frühzeitig zurSitzung kommen, können Sie vorher noch die Verfügbar-keit überprüfen und, falls erforderlich, reagieren. Auch soll-ten Sie daran denken, dass, falls eine interessante Diskussi-on in Gang kommt, jemand in der Lage ist, spontan dieModeration zu übernehmen, die Wortmeldungen zu struk-turieren und das Ergebnis gleich festzuhalten. Sorgen Siefür den Fall der Fälle schon vorher für Pinnwand, Flipchartund Schreibmaterial.

VEREINSPFLICHTENIn den Vereinsstatuten sind einige verpflichtende Punktevorgeschrieben, die bei der Mitgliederversammlung behan-delt werden müssen. Klären Sie das frühzeitig ab und inte-grieren Sie diese in die Tagesordnung.

ZIELSETZUNGBei der Mitgliederversammlung geht es nicht nur um einenRückblick. Überlegen Sie sich über die Pflichtpunkte hinauskonkrete Ziele für die Zusammenkunft. Der Großteil derMitglieder ist anwesend; vielleicht sind auch einige interes-sierte potentielle Mitglieder dabei – insgesamt eine guteGelegenheit für

... die Weitergabe von Informationen,

... die Motivation und das Aktivieren von Mitgliedern,

... die Einführung neuer Mitglieder und Führungskräfte,

... die Entwicklung von Zukunftsperspektiven,

... das Klären von Konflikten,

... eine öffentliche Meinungsbildung.

Mehr zur Formulierung von Zielen ab Seite 36.

MENTALE VORBEREITUNGIn einer Diskussion gibt es regen Gedanken-, Ideen- undErfahrungsaustausch. Überlegen Sie, wer teilnimmt, welchePersönlichkeiten das sind, wie sie reagieren könnten. Berei-ten Sie sich gut darauf vor, dann können Sie die Sitzungsouverän leiten und Ihre eigenen Argumente nachhaltigeinbringen. n Welche Faktoren, Menschen sorgen für einen positiven

Verlauf?n Was könnte – z.B. eine Diskussion, den Ablauf einer

Wahl etc. – negativ beeinflussen?n Welche Einwände könnten gebracht werden? Durch

wen und in welcher Form?n Wie könnten die Mitglieder auf Grund ihrer unter-

schiedlichen Persönlichkeiten reagieren?

3. Versammlungen gestalten

Ganz gleich, ob es sich um eine Mitglieder- oder General-versammlung, eine Vorstandssitzung oder um ein Treffeneiner Arbeitsgruppe handelt, eine optimale Vorbereitung istausschlaggebend. Je mehr Menschen in die Vorbereitungeinbezogen werden, desto vielseitiger und kreativer kanneine Versammlung gestaltet und desto breiter können dieAufgaben verteilt werden. Generell sollten alle, auch daseinfache Vereinsmitglied, über Vorhaben und Entscheidun-gen informiert und in irgendeiner Form eingebunden sein.Das motiviert, macht Versammlungen bunter und ist besonders bei größeren Sitzungen sehr hilfreich. In den nachfolgenden Ausführungen haben wir denSchwerpunkt auf die Gestaltung einer Mitgliederversamm-lung gelegt.

Vorbereitung

TERMINSitzungstag: Welcher Termin ist sinnvoll – kann er vomGroßteil der Mitglieder wahrgenommen werden? Beginnund voraussichtliches Ende überlegen.

VERSAMMLUNGSORTEin angenehmer, gut gewählter Sitzungsort motiviert zurTeilnahme und trägt zu einer positiven Stimmung bei. Ersollte für alle gut erreichbar sein (auch mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln), von der Größe her passend, gut belüftbarund mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln ausge-stattet sein. Gibt es ein einladendes, zusätzlich benutzbaresFoyer, kann dies ebenfalls mitgestaltet und benützt werden:als Kommunikationstreffpunkt mit einladender Atmosphä-re durch entsprechende Dekoration, Musik; eine Ausstel-lung kann zusätzliche Informationen bereithalten.

Namensschilder, die die Teilnehmer auch selbst ausfüllenkönnen, erleichtern die Kommunikation und vermitteln einGefühl der Zugehörigkeit. Weitere Zeichen der Wertschät-zung für die Teilnehmer sind: Dekoration (kann auch sehreinfach sein), ein Begrüßungsdrink (Vorsicht mit Alkohol),ein Begrüßungsapfel oder auch ein kleines Präsent wie z.B.eine Süßigkeit oder ein Schreibwerkzeug mit dem Vereins-logo. All das trägt schon vor Beginn der Sitzung zu eineraufgelockerten Atmosphäre bei.

BEWIRTUNGStellen Sie Getränke, Gläser und Flaschenöffner schon imVorhinein auf den Tischen bereit, damit der Ablauf nichtgestört wird. Sie können die Bewirtung auch auf die Pauseoder das Ende des offiziellen Teiles verlegen.

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STATUTENHalten Sie ein Exemplar der Statuten für die Sitzung griff-bereit und gehen Sie vorher die wichtigsten Punkte durch:Frist für Anträge, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht und Wei-tergabe des Stimmrechtes, Vertretungsbefugnisse usw.

UNTERLAGENWelche Unterlagen bekommen die Sitzungsteilnehmer –vorher/bei der Sitzung/nachher?

WENN ES WAHLEN GIBTSehen Sie in den Statuten nach und klären Sie den Sachver-halt: Wer hat Vorschlagsrechte, ist eine offene Abstimmungausreichend oder eine geheime Abstimmung erforderlich,wie ist es mit Stichwahlen (bei weniger als 50%), wer leitetdie Wahlen usw.? Präsentieren sich die Kandidaten? Wel-che (technischen) Hilfsmittel müssen dafür bereitgestelltwerden? Bereiten Sie gegebenenfalls Stimmzettel, Wahl-körbchen oder Urnen vor und kümmern Sie sich schon imVorfeld um Stimmenzähler.

Einladung/Tagesordnung

Die vorläufige Tagesordnung wird durch den Vorstand fest-gelegt. In der Regel werden alle Mitglieder schriftlich ver-ständigt. Beachten Sie folgende Punkte bei der Einladung:

n rechtzeitigFür die Einladung ist der Vorsitzende verantwortlich. Wennes in den Statuten nicht anders bestimmt ist, sollte sie etwa2 Wochen bis 10 Tage vor dem Termin bei den Mitgliedernsein. Eventuell könnten Sie auch schon früher eine Voran-kündigung durch ein Aviso machen (kurzer Brief oder E-Mail mit der Bitte um Terminvormerkung).

n statutengerecht Laut Statuten gibt es Fristen, Pflichtpunkte und auch Rech-te und Pflichten der Mitglieder, die unbedingt eingehaltenwerden müssen. Können beispielsweise Mitglieder Anträgezur Tagesordnung stellen, ist in der Einladung darüber zuinformieren, bis wann und in welcher Form sie einzubrin-gen sind.

n originellEine besondere, persönliche Einladung (Karte, Plakat, Brief),vielleicht mit einem treffenden Slogan oder Zitat und ent-sprechender Gestaltung (Farbe, Format, Papierqualität, Bil-der, Fotos etc.) zeigt das kreative Potenzial der Gastgeberund wird von den Eingeladenen als besondere Wertschät-zung gerne angenommen.

n niemanden vergessenMitglieder, Mitarbeiter, Partner, Ehrengäste, Freunde undFörderer, Politiker, Vertreter von Behörden und Institutio-nen, potentielle Mitglieder usw. Klären Sie ab, ob auch eine Einladung an bestimmte Medien gewünscht und sinnvoll ist.

n zeitlicher HorizontAbgesprochene und begrenzte Redezeiten sorgen für einenzeitlich vorhersehbaren Ablauf. Ein mit der Tagesordnungzugeschickter Zeitplan (siehe nachfolgendes Beispiel) istauch für die Teilnehmer angenehm, da sie sich darauf ein-stellen können. Eine etwas detailliertere und gut strukturierte Tagesord-nung ist ein hilfreicher Fahrplan für die Einhaltung von Zeit-kontingenten; es kann auch im Sitzungsablauf darauf ver-wiesen werden. Wird jedoch auf die Einhaltung der Zeitpläne nicht geach-tet, werden sie auf Dauer unverbindlich und überflüssig.

GELEGENHEIT FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Nutzen Sie eine besondere Sitzung oder die jährlicheHauptversammlung dafür, die Aktivitäten Ihres Vereins öf-fentlich zu machen. Sie können Sitzungstermine in der Tageszeitung (täglicher Veranstaltungskalender oder wö-chentliche Bezirksinformationen), im Ver an staltungs ka -lender des Gemeindeblattes oder über die Anschlagtafelndes Vereins, der Gemeinde oder Kirche bekannt machen.Das kostet nichts, bringt Sie ins Gespräch und erinnert dieMitglieder nochmals an den Termin.

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Falls Sie zahlreiche schriftliche Einladungen ver-schicken, empfiehlt es sich, im Vorfeld bei der Postdie formalen Bedingungen für Massenaussendun-gen abzuklären. Dadurch können unnötige Kostenvermieden werden.

TIPP

BERICHTEn Vorsitzende(r)n GeschäftsführerInn FinanzreferentInn FinanzprüferInn RechnungsprüferIn

PRÄSENTATIONENn erfolgreiche Projekten Ereignisse, Ergebnisse, Erlebnissen Personen, Partner, Sponsoren, Kunden

BESCHLÜSSEn Entlastung des Vorstandesn Neuwahl des Vorstandesn Budgetn Leitlinienn Leitbildn Statutenänderungenn Mitgliedsbeiträgen Ehrenmitgliedschaftenn besonders große oder teure Projekten Bestellung von Beiräten, Arbeitsausschüssenn Anträge von Mitgliedern

EHRUNGEN UND AUSZEICHNUNGENn für verdiente FunktionäreInnenn für FördererInnenn für MitarbeiterInnen

GEDENKEN AN VERSTORBENE

CHECKLISTE: Wichtige Tagesordnungspunkte Beispiel einer Tagesordnung

Tagesordnung – Themen vorgesehene Zeit

1. Begrüßung 3 Mindurch den Obmann

20.03

2. Berichte über das Vereinsjahr 2007/2008n Obmann 5 Minn Kassier/Finanzreferent 5 Minn Rechnungsprüfer 5 Min

20.18

3. Abstimmung über die Entlastungdes Kassiers durch die Rechnungsprüfer 2 Min

20.20

4. Neuer Kindergarten ab 2009/2010Überblick über die Finanzierung 5 MinOrganisation Umzug – neueste Infos zu Ablauf und Mitarbeit 15 MinProjekt: Eröffnung mit Tag der offenen Tür, Berichte ausden Arbeitsgruppen 15 Min

20.55

5. Jahresbericht der Betreuer/-innen 15 Min

21.10

6. Dias aus dem vergangenen Kindergartenjahr 10 Min

21.20

7. Wahl des neuen Vorstandesbisher vorgeschlagen sind: Paula Fleißig (neue Obfrau), Günter Matt(Stellvertreter), Edi Fuchs (Finanzen/Kassier) 15 Min

21.35

8. Terminedes Obmannes/der Obfrau der Betreuer/-innen 5 Min

21.40

9. Allfälliges 10 Min

21.50

Im Anschluss an die Sitzung möchten wir alle zum inzwischen traditionellen gemütlichen Beisammensein einladen.

Für den Vorstand: Gregor Müller, Obmann

Allfällige weitere gewünschte Tagesordnungspunkte müssen bis Donnerstag, 12. Jänner 2012, beim Obmann eingereichtwerden.

Bei Fragen bin ich unter Tel. ... erreichbar.

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Sitzung

„Das große Geheimnis des Erfolgs bei Gesprächen ist, wenig zu bewundern, viel zu hören; immer dem eigenen Verstand misstrauen und manchmal auch dem unserer Freunde; niemals vorgeben, besonders gewitzt zu sein, aber so gewitzt wie möglich erscheinen lassen; genau hinhören, was gesagt wurde, und auf das antworten, was gemeint wurde.”

Benjamin Franklin

BEGRÜßUNGn Eine kurze und humorvolle Begrüßung lockert auf. Hei-

ßen Sie, wenn möglich schon vor der Sitzung, die Gäs-te persönlich mit Handschlag willkommen und machenSie sich miteinander bekannt. Sehr wichtig ist auch dieBegrüßung der Ehrengäste (mehr dazu auf Seite 57).

n Erläutern Sie das Ziel und den Ablauf der Sitzung kurzund verteilen Sie allfällige Unterlagen.

n Fragen Sie nach, ob zusätzliche Tagesordnungspunktebeantragt werden. Geben Sie eventuell auch den Hin-weis, dass unter dem Punkt Allfälliges keine Beschlüssegefasst werden können.

BERICHTEn Gestalten Sie Berichte möglichst kurz und anschaulich.

Tragen Sie für jeden verständlich das Wichtigste vor. Berücksichtigen Sie dabei die Hör- und Lesbarkeit bis inden hintersten Winkel des Sitzungsraumes.

n Dias sowie verschiedene Präsentationstechniken undMaterialien lockern auf: digitale Präsentation über einenBeamer, Overhead-Folien, Diagramme (z.B. Entwick-lung der Mitgliederzahlen).

n Gibt es eine schriftliche Zusammenfassung, kann sieschon mit der Tagesordnung mitgeschickt, bei der Sitzung auflegt oder dem Protokoll beigefügt werden.

RAHMENPROGRAMMEine entsprechende Umrahmung macht die Sitzung zu et-was Besonderem und ist auch Ausdruck der Wertschätzungfür die Mitglieder. Überlegen Sie sich, was sinnvoll undeventuell auch überraschend ist, um die Sitzung aufzulo-ckern. Einige Anregungen: n Passende Musik ist immer gut, hebt die Stimmung und

lockert auf. n Präsentationen aus dem Vereinsleben – Diavortrag,

Fotoausstellung, Videofilme, neue Aktivitäten, Vorstel-lung einer neuen Methode, Präsentation eines neuenProgramms (z.B. Tanzeinlage).

n Lustige Begebenheiten, Geschichten, Gedichte oder Lie-der aus dem oder über das Vereinsleben erzählen bzw.vortragen lassen.

n Gastreferenten zu einem interessanten vereinsrelevan-ten Thema einladen oder eine Expertendiskussion orga-nisieren.

n Einen interessanten Film zu einem Thema, Ereignis oderVereinsprojekt passend zeigen.

n Kurze Tanz-, Kabarett- oder Theatereinlage.n Versteigerungen zugunsten eines guten Zwecks, Verlo-

sungen, Quiz. n Vereinstorte zum Geburtstag, Jubiläum, als Dankeschön.n Eventuell Kinderprogramm.n Im Anschluss an eine Sitzung:

n Vereinsfestn Gemeinsame Aktion wie z.B. Pflanzen einesVereinsbaumes, Ausflug – eventuell mit Partnern

nWettbewerb, TurniernWeinverkostungnWohltätigkeitsbasarn Besonderes gastronomisches Angebot, spezielles Menü oder Buffet, Weißwurstessen etc.

EHRUNGENMenschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wollen zuRecht, dass ihre Leistungen sichtbar werden. ÖffentlicheEhrungen und Anerkennung sind ein großer Motivations-faktor. Mitgliederversammlungen sind ein passender Rah-men, um über das Engagement und die geleistete Arbeitfür einen Verein zu sprechen und diesen Einsatz auch ent-sprechend zu würdigen. Das kann ein herzliches Lob, einkurzer Bericht über konkrete Einsätze, die Übergabe einerAuszeichnung (Ehrenmitgliedschaft, Orden, Pokal, Urkun-de), eines Blumenstraußes oder eines kleinen passendenGeschenkes sein.

STÖRUNGEN IN DER SITZUNG In jeder Gruppe und auch bei einer Sitzung gibt es schwie-rige Teilnehmer, die stören und durch ihr Verhalten das vomVerein ins Auge gefasste Vorhaben oder angestrebte Zielgefährden können. Natürlich ist man bemüht, auch sie zueiner konstruktiven Teilnahme zu motivieren, nimmt derenBeiträge auf und achtet sie. Dass das nicht immer einfachist, zeigt das hohe Interesse der Vereinsleute an Tipps undMöglichkeiten, um mit den unterschiedlichen Diskussions-typen respektvoll umgehen zu können. Wir haben für Sieeinen kleinen tierischen Ratgeber zusammengestellt, der Ihnen dabei hilft:

Die streitsüchtige Bulldogge ...... widerspricht auf aggressive Art und gefällt sich im de-struktiven Kritisieren. n Sachlich und ruhig bleiben, Streitgespräche vermeiden. Sie

zu einem konstruktiven Beitrag motivieren. Wenn mög-lich als Diskussions- oder Arbeitsgruppenleiter einsetzen.

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VERE IN S L EB EN

Die erhabene Giraffe ...... ist überheblich, eingebildet, dominierend und reagiertsehr empfindlich auf Kritik.n Sie zum Nachdenken bringen. Schwierige Fragen stel-

len, aber nicht in Verlegenheit bringen. Keine offenenFragen – zum Beispiel: „Was meinst du dazu?” – stel-len, sondern geschlossene. Die Ja-aber/und-Technik be-nutzen, zum Beispiel: „Du hast völlig Recht, allerdings...” oder „Natürlich richtig, nur bedenke, dass ...”.

Der schlaue Fuchs ...... wartet nur darauf, Sie bei der ersten Gelegenheit hinter-rücks reinzulegen.n Ruhig bleiben, konzentriert zuhören. Ihm unter Um-

ständen andeuten, dass sein Verhalten auch Grenzenhat. Möglichst wenig direkte Antworten geben. SeineFragen zur Stellungnahme an die anderen Sitzungsteil-nehmer weitergeben.

Weitere Typen:Dem Unbeholfenen ...... muss geholfen werden: Formulieren helfen, Richtigkeitanerkennen.

Dem Widerspruchsgeist ... ... nicht selbst antworten: durch Teilnehmer widerlegen lassen, selbst relativieren.

Den gut Unterrichteten ...... sollte man vor den Wagen spannen und zum richtigenZeitpunkt sein Wissen abfragen.

Den Unterhalter (Nachbarstörer) ...... kann man anschauen, mit Namen ansprechen, nachfra-gen, ob es noch etwas zum Thema gibt, mit einer Aufgabebetrauen.

Den Nörgler ......bittet man am besten um eigene, bessere Vorschlägeoder lässt ihn etwas vorführen, vormachen, besser machen.

Wichtig ist, dass Sie die Teilnehmer gut beobachten undaus den Rückinformationen und Körpersignalen die unter-schiedlichen Typen erkennen, beachten und entsprechendreagieren.

Das positive Pferd ...... ist sanftmütig und selbstsicher, geht zügig und direkt aufdas Ziel los. n Bewusst in die Diskussion mit einbeziehen, indem es

zum Beispiel gebeten wird, zu einem strittigen PunktStellung zu nehmen.

Der allwissende Affe ...... weiß alles besser und unterbricht stets mit Einwänden,Behauptungen und Zitaten.n Ihn taktvoll zurückhalten: „Wir wollen einmal die ande-

ren hören”. Nie direkt auf seine Rede eingehen, er weißes immer besser. Geschlossene Fragen stellen, die nurmit einem Wort – zum Beispiel „ja”, „nein” oder „viel-leicht” – beantwortet werden können.

Der redselige Frosch ...... redet, redet, redet um des Redens willen.n Ihn taktvoll unterbrechen. Redezeiten festlegen. Ge-

schlossene Fragen stellen (siehe „allwissender Affe”).

Das schüchterne Reh ...... schweigt am liebsten und enthält sich der Meinung. n Sein Selbstvertrauen stärken, indem es Erfolgserlebnis-

se hat. Leichte, direkte Fragen stellen. Seine Antwortenloben und seine richtigen Erkenntnisse an passenderStelle nochmals unter Namensnennung einfügen.

Der ablehnende Igel ...... macht auf Opposition, weist alles zurück und will sichnicht in die Diskussionsrunde integrieren.n Nicht krampfhaft versuchen, ihn umzustimmen bzw. zu

beteiligen. Geduld haben. Ihn von seinen Erfahrungenberichten lassen. Seine Erkenntnisse und Erfahrungenanerkennen. Ehrgeiz wecken. Ihn um seine Meinungbitten und mit wichtigen Rollen betrauen.

Das träge Flusspferd ...... ist uninteressiert, wortkarg und gelangweilt, sitzt einfach da.n Direkt nach seiner Meinung fragen. Ihm Erfolgserlebnis-

se geben. Es dazu motivieren, dass es seine Erfahrungeneinbringt: Nach seinen Erfahrungen fragen und derenWichtigkeit betonen.

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Nachbereitung

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n Die bei der Sitzung nicht anwesenden Mitgliedergleich anschließend über wichtige Termine und Beschlüsse informieren.

n Für die Weiterbearbeitung und Umsetzung ge -troffener Beschlüsse und Vorhaben sorgen.

n Das Protokoll möglichst bald an alle Teilnehmer undMitglieder schicken. Eine Alternative wäre auch dieVeröffentlichung in einer Vereinszeitung.

n Bei Neuwahlen sollte sich der Vorstand bald konsti-tuieren (Satzungen beachten).

n Bei Neuwahlen oder Statutenänderungen den Bericht an die Bezirkshauptmannschaft (ab Seite 25„Vereinsrecht/Vereinsbehörden”) nicht vergessen.Zusätzlich auch Verbände, Partner, Sponsoren, Lie-feranten, ... und auch die Gemeinde oder Stadt in-formieren, wenn diese eine Vereins -liste führt.

n Öffentlichkeitsarbeit zur Sitzung: Medieninfor -mation, Artikel für Vereinszeitung, Dokumentationetc.

CHECKLISTE

Protokoll

Das Protokoll ist ein übersichtlich gegliederter Bericht übereine Sitzung oder Besprechung. Speziell der Ablauf einerMitgliederversammlung muss von einer vor der Sitzung bestimmten Person, in der Regel ist dies der Schriftführer,protokolliert werden. Einige Anhaltspunkte dazu:

PROTOKOLLFÜHRUNG n der Wahrheit entsprechendn knapp und sachlich – sich auf das Wesentliche be-

schränkend, Tatsachen aufschreibenn objektiv-unparteiisch und nicht persönlich gefärbtn keine Gefühle, Vermutungen oder Schlussfolgerungen

Inhalten Thema der Sitzung/Besprechungn Name des Sitzungsleiters/der Sitzungsleiterin und

Schriftführers/der Schriftführerinn Tagesordnungspunkten Anzahl und eventuell Namen der anwesenden und ent-

schuldigten Personenn Feststellung, dass die Versammlung ordnungsgemäß

einberufen wurden Ort, Datum und Dauer (von/bis) der Sitzungn Anträge und Abänderungsanträgen Beschlüsse, Wahlen (Abstimmungsergebnisse und Art

der Abstimmung)n Unterschrift von Sitzungsleiter/-in und Schriftführer/-in

Sollte es offene Fragen oder Unklarheiten aus dem Proto-koll geben, können diese bei der nächsten Versammlunggeklärt werden.

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es nicht gewohnt sind, vor einer größeren Gästeschar zusprechen, kommt auch noch Lampenfieber dazu. EinenStressfaktor, die offizielle Begrüßung von Ehrengästen, kön-nen Sie schon im Vorfeld abbauen, indem Sie genau über-legen, wer wie begrüßt wird, und sich dazu eine Liste machen.

Sinnvoll ist auch, eine kleine, vereinsinterne Checkliste zu-sammenzustellen, in der die wichtigsten Punkte, Erfahrun-gen und Beispiele beschrieben sind. Damit ist es auch leich-ter, einen Sprecher zu finden und die Begrüßung ganznatürlich und ohne Aufregung über die Bühne zu bringen.Einige Anregungen dazu:

n Alle Gäste sollten sich begrüßt und willkommen fühlen.Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, jeden Einzel-nen persönlich und mit Namen zu nennen. Das heißt,es reicht, wenn sich der Gast in einer genannten Perso-nengruppe wiederfindet.

n Es ist üblich, dass der Landeshauptmann, die Mitgliederder Bundes- und Landesregierung, kirchliche Würden-träger sowie die Abgeordneten zum Europaparlament,Nationalrat, Bundesrat und Landtag genannt werden.

n Sorgen Sie für das richtige Mittelmaß: Eine zu lange Liste ist nicht gut für die Stimmung, bei einer zu kurzenkönnte sich der eine oder andere Ehrengast übergangenfühlen.

n Eine zu lange Begrüßungsliste am Anfang kann verkürztwerden, wenn die Namen der Ehrengäste im weiterenRedetext eingeflochten werden.

n Applaus für mehrere Personen oder sämtliche Gäste zusammengefasst kann die Redezeit beträchtlich ver-kürzen und auch zu besserer Aufmerksamkeit beitra-gen. Darum können Sie die Anwesenden schon zu Be-ginn der Begrüßung bitten.

n Wenn möglich, beim Begrüßen einen Bezug zum Ver-ein herstellen:„... hilft uns immer wieder, ... hat großes Interesse, ...hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen, ... hatuns mit ... sehr geholfen, ... ist ein Stammgast, ... istschon seit ... Jahren Mitglied usw.”

n Verschiedene Begrüßungssätze zum Variieren:„Wir freuen uns, dass ..., Ganz herzlich begrüßenmöchten wir ..., Wir sind sehr geehrt, dass ..., Eine sehrgute Freundin unseres Vereins ..., Ein schon jahrelangsehr großzügiger Gönner unseres Vereins ..., Gesternnoch in Wien, heute bei uns ..., Es ist uns eine großeEhre ..., Für unseren Verein ist es eine hohe Auszeich-nung, dass ...” usw.

n Bei Großveranstaltungen kann leicht der eine oder an-dere Ehrengast übersehen werden. Hilfreich ist es, eini-ge Vereinsmitglieder damit zu beauftragen, herauszu-

4. Ehrengäste und Ehrenschutz

Zu besonderen Vereinsveranstaltungen kommen auch Ehrengäste. Das wertet die Veranstaltung auf, und dement-sprechend soll auch die Begrüßung und Betreuung der Gäs-te ausfallen. Sorgen Sie dafür, dass sich ein oder mehrereMitglieder des Vereins persönlich um das Wohl der Ehren-gäste bemühen. Wer als Ehrengast eingeladen wird undwelche Persönlichkeit man sich für die Übernahme des Ehrenschutzes wünscht, sollte man sich für jede einzelneVeranstaltung – je nach Größe, Thema und Zweck – neuüberlegen.

Zur Orientierung ein Beispiel einer Gästeliste: Sie kann auchfür eine Begrüßungsreihenfolge herangezogen werden. Beijedem Verein gibt es individuelle Beziehungen und unter-schiedliche Nahebezüge, die letztendlich die maßgeblichenKriterien für eine Gestaltung und Reihenfolge einer solchenListe sind.

1. Landeshauptfrau2. Bischof und Abt3. Landtagspräsident4. Regierungsmitglieder:

LandesrätInnen5. Zweite Landtagspräsidentin 6. Mitglieder des Nationalrates7. Mitglieder des Bundesrates8. Landtagsabgeordnete 9. Landesamtsdirektor10. Militärkommandant11. Landespolizeikommandant12. Bezirkshauptmann13. Bürgermeister14. Ortspfarrer15. GemeindevertreterInnen bzw. StadträteInnen16. VertreterInnen der Wirtschaft 17. VertreterInnen der Schulen18. VertreterInnen von Landesverbänden (Feuer-

wehr, Rotes Kreuz, Blasmusikverband usw.)19. VertreterInnen von Bezirksverbänden20. VertreterInnen der örtlichen Institutionen

und Vereine21. Presse und Medien

Ehrengäste begrüßen

Bei einer größeren Vereinsveranstaltung geht es immer einbisschen hektisch zu. Ist alles vorbereitet, funktioniert dieTechnik, ...? Bis zum Start ist an vieles zu denken. Wenn Sie

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5. Jugendarbeit

Jugendarbeit ist ein Baustein für sinnvolle Freizeit, zurFörderung des Engagements und für soziales Lernen undDemokratie förderung.

VEREINE SIND WICHTIG – FÜR MICH, DIE GEMEIN-SCHAFT UND DAS GEMEINWESENJugendliche für Vereinsaktivitäten zu begeistern, stellt einegroße Herausforderung für Vereine und die gesamte Ge-sellschaft dar. Das gilt nicht nur für Jugendorganisationen.Gestiegene Anforderungen in Schule und Beruf und ein im-mer größeres und breiteres Freizeitangebot lassen für En-gagement in einem Verein kaum mehr Zeit. Diejenigen Ver-eine, die frühzeitig junge Menschen motivieren und an sichbinden können, müssen sich um ihren Nachwuchs wenigerSorgen machen.

DEMOKRATIE ERLEBEN IN KINDER- UND JUGENDOR-GANISATIONENIm Land Salzburg gibt es eine sehr breite Palette von Ver-einsaktivitäten. Dieses vielfältige Angebot richtet sich nichtnur an Erwachsene, sondern natürlich auch an Mädchenund Burschen. Die Salzburger Kinder- und Jugendorganisa-tionen sind bereits seit 1946 im Landesjugendbeirat zusam-mengeschlossen. Diese Plattform ist seit 1984 auch im Jugendförderungsgesetz verankert (Seit 1999: SalzburgerJugendgesetz). Er berät die Landesregierung in grundsätz-lichen Angelegenheiten junger Menschen, insbesondere inFragen der Jugendförderung und des Jugendschutzes.

Mitglied im Landesjugendbeirat sind: Alpenvereinsjugend,Naturfreundejugend, Naturschutzjugend, Junge Volkspar-tei, JUSOS, Ring Freiheitlicher Jugend, Muslimische Jugend,Evangelische Jugend, Katholische Jugend, KatholischeJungschar, Kinderfreunde, Pfadfinder und Pfadfinderinnen,Kolpingjugend, Landjugend, Mittelschüler-Kartell-Verbandund Gewerkschaftsjugend. Darüber hinaus gibt es nochviele andere Organisationen, beispielsweise die SchülerIn-nenorganisationen AKS – Aktion kritischer SchülerInnenund die Schülerunion.

VEREINE SIND AUCH TRÄGER VON „OFFENER JUGEND-ARBEIT”Neben der Tätigkeit in den Verbände-Kinder- und -Jugend-organisationen stellt auch die offene Jugendarbeit in Jugendzentren und Jugendtreffs einen wichtigen Teil imAngebot für Burschen und Mädchen dar. Als Träger fungie-ren entweder Gemeinden selbst bzw. von ihnen beauftrag-te Einrichtungen oder eigene Trägervereine, die in engemKontakt mit der jeweiligen Gemeinde stehen. Ohne dasfreiwillige Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen

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finden – jedenfalls schon vor der Begrüßungsrede – weranwesend ist und dies z.B. per Notizzettel mitzuteilen.

n Wenn ein wichtiger Ehrengast vergessen wurde, kanndie Begrüßung im Laufe des Programms nachgeholtwerden.

n Auch besondere Mitglieder, wie das älteste oder jüngs-te Mitglied, kann man als Ehrengäste begrüßen.

Ehrenschutz

Wenn sich Vereine für die Übernahme des Ehrenschutzesum bekannte Persönlichkeiten bemühen, erhoffen sie sichdamit neben der Aufwertung der Veranstaltung auch eindementsprechendes Medieninteresse. Auch dann, wenndie Übernahme zwar zugesagt wurde, die prominente Per-son jedoch nicht persönlich teilnehmen kann.

Bei kleineren Veranstaltungen werden meist örtliche Per-sönlichkeiten wie Bürgermeister, Gemeinderäte, Pfarrerusw. gefragt. Hat der Anlass überörtliche Bedeutung, kannauch beim Landeshauptmann und/oder Mitgliedern derLandesregierung angefragt werden. Abgeordnete, die inder betreffenden Gemeinde wohnen oder andere Personenmit Bezug zum Verein, wären selbstverständlich auch denk-bar.

Beispiele: Die Rot-Kreuz-Gruppe Hallein ist Veranstalter ei-nes Bundesbewerbes für Sanitätshilfe. Für die Übernahmedes Ehrenschutzes wird die Landeshauptfrau gefragt.

Zu den Feierlichkeiten anlässlich der Eröffnung eines priva-ten Kindergartens sind der Bürgermeister, die Gemeinderä-te, der Pfarrer und die Kindergarteninspektorin des Landesals Ehrengäste eingeladen. Den Ehrenschutz übernimmt derBürgermeister bzw. der Bildungsreferent des Ortes.

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könnten diese Jugendzentren meist nicht betrieben wer-den. Informationen über diese mehr als 50 Jugendzentrenund -treffs im ganzen Land Salzburg und auch im angren-zenden Bayern findet man unter www.euregio-juzi.de

DREHSCHEIBE UND KOMPETENZZENTRUM FÜR DIE JU-GENDARBEITist der Verein Akzente Salzburg als überparteiliche undüberkonfessionelle Social-Profit-Organisation, die sich deraußerschulischen Jugendarbeit widmet. In engem Kontaktmit dem Land Salzburg bzw. dem Landesjugendreferatwerden Aktivitäten angeboten und Impulse in der Jugend-arbeit gesetzt. Jugendstudien erforschen Lebensbedingun-gen junger Menschen, Fortbildungen fördern Jugendarbei-terInnen, Beratungsangebote geben Tipps für denjugendlichen Alltag, die Fachstelle für Suchtvorbeugungkümmert sich um Prävention, Projekte geben Impulse fürAuslandsaufenthalte und kulturelle Vielfalt, Handbüchervermitteln Basiswissen usw.

Alle Vereine, die mit Jugendlichen und für Jugendliche arbeiten und/oder diese künftig noch besser ansprechenwollen, bekommen bei Akzente Salzburg Informationen,Hilfe und Beratung, Unterstützung und Projektbeglei-tung (Kontaktdaten siehe Kasten auf Seite 60).

JUGENDLICHE ERNST NEHMENWenn man sich ernsthaft für die Bedürfnisse Jugendlicherinteressiert und diese in den Mittelpunkt stellt, Beteiligungund Möglichkeiten zur Erfüllung anbietet, ist es bestimmtleichter, junge Menschen für Aktivitäten in einem Verein zumotivieren. Eine grundsätzlich positive Haltung gegenüber

der jüngeren Generation samt einem Vertrauensvorschuss,Großzügigkeit und auch Übertragung von Verantwortungsind Grundvoraussetzung für gelingende Jugendarbeit unddamit für die gesicherte Zukunft eines jeden Vereines.

JUGENDLICHES VEREINSLEBENTätigkeiten in Vereinen bzw. Jugendorganisationen habeneinen hohen erzieherischen Wert bei Kindern und Jugend-lichen und prägen ihr soziales Verhalten. Die BetreuerInnensollen dementsprechend pädagogisch talentiert und verant-wortungsbewusst sein und sich auch fachlich weiterbilden.Weitere Grundvoraussetzungen sind Einfühlungsvermögensowie Verständnis und Ideen für Jugendliche.In vielen Vereinen wird ganz bewusst Jugendarbeit ge-macht: Es gibt beispielsweise für Jugendliche eine eigeneUntergliederung im Verein und/oder verantwortliche An-sprechpersonen (JugendreferentInnen), die sich der Interes-sen der Jugendlichen besonders annehmen, die diese nachinnen und außen vertreten oder diese bei der eigenen Ver-tretung unterstützen können. Neben den fachlichen underzieherischen Belangen ist es die Aufgabe der Jugendrefe-rentInnen, die Integration der Jugendlichen in den Gesamt-verein zu unterstützen und zu fördern. Ihr Geschick und ih-re Fähigkeiten sind entscheidend für das Gelingen derangestrebten Gemeinsamkeit zwischen Jung und Alt inner-halb des Vereins.

BETEILIGUNG HEISST MITREDEN UND MITMACHEN,ABER AUCH MITBESTIMMENn Fragen Sie die Jugendlichen nach Wünschen und Anre-

gungen, räumen Sie ihnen ein Mitspracherecht ein undplanen Sie gemeinsam Aufgaben und Vereinsaktivitä-ten. Durch die Einbeziehung wird das eigene Blickfeldaller erweitert und die Identifikation mit dem Verein ge-stärkt. Schon bei Kindern, hier noch auf spielerische Artund Weise, wird durch eine Einbindung in das Vereins-geschehen ein Zusammengehörigkeitsgefühl vermittelt.

n Führen Sie die Jugendlichen mit zunehmendem Alterimmer mehr in das Vereinsleben und die Vereinsarbeitein, bieten Sie auch jüngeren Menschen die Chanceund ermutigen Sie diese, in Führungspositionen zukommen; damit ist nicht ein/e Alibi-Jugendliche/r imVorstand gemeint, sondern ein gleichberechtigtes Vor-standsmitglied.

n Weitgehend von der Akzeptanz der Jugendlichen in ihren eigenen Reihen hängt es ab, inwiefern Meinun-gen, Wünsche und Forderungen der Jugendlichen defacto auch zum Tragen kommen. Auf alle Fälle wird ak-tive Partizipation junger Menschen das Vereinsleben be-reichern und auch neue Perspektiven aufzeigen.

Foto: C

hris Hofer

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JUGENDPROGRAMM VON UND MIT JUGENDLICHENAuch außerhalb des eigentlichen Vereinszweckes könnenund sollen regelmäßig Aktivitäten für Jugendliche ausge-richtet werden wie z. B. Graffiti-Aktionen, Skate-Contests,Wanderungen mit Picknick, Besuch von Fortbildungen,Ausflüge zu Veranstaltungen, Radtouren, Grillfeste, Zeltla-ger, Schnupperkurse und vieles mehr.

Ein guter Tipp – auch für eine Mitfinanzierung – ist dasEU-Programm JUGEND IN AKTIONJunge Menschen von 13 bis 25 Jahren haben die Möglich-keit, Europa zu entdecken und selbst aktiv zum Aufbau fürein gemeinsames Europa beizutragen: Begegnungen, Aus-tauschprojekte, freiwilliges Engagement, Initiativen, Ausbil-dungsprogramme für Jugendbetreuer/-innen (auch über25 Jahre) und Ähnliches. Informationen dazu gibt es unterwww.jugendinaktion.at oder bei Akzente Salzburg.

INFORMATION & TRANSPARENZWas für alle Vereinsmitglieder gilt, ist ganz besonders fürdie Jugendlichen zu beachten: Offenheit und die regelmä-ßige Weitergabe von Informationen sind eine Bringschuld

der Vereinsführung und Grundvoraussetzung für die Ein-bindung der Mitglieder. Informationen nach außen und in-nen über die speziellen Kanäle der Zielgruppe Jugendlichesind ganz wesentlich für die Gewinnung von Mitgliedernund zeichnen ein positives Bild eines jugendlichen Vereins.Informieren Sie speziell über Jugendmedien, achten Sieaber auf deren Sprache, zeigen Sie, dass Sie ihre Interessenund Anliegen ernst nehmen.

KOOPERATIONEN UND BERATUNGGerade auch gemeinsame vereinsübergreifende Aktionen,beispielsweise mit anderen Jugendvereinen und -organisa-tionen, sozialen Einrichtungen und Bewegungen, oder ins-besondere auch mit Akzente Salzburg sind geeignet, dasBemühen um die Jugend noch besser erkennbar zu machenund können zudem auch zusammen mit guter Öffentlich-keitsarbeit die Bekanntheit des Vereins erhöhen. Aber auchKooperationen mit Schulen oder Jugendzentren sind einwichtiger Ansatz. Das hat nicht zuletzt auch die Schwer-punktaktion im EU-Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 „Freiwill ich” im Bundesland Salzburg gezeigt. Mehr darüber unter www.akzente.net

akzente LungauKirchengasse 85580 Tamsweg

[email protected]

akzente Salzburg& akzente Flachgau

Glockengasse 4c5020 Salzburg

akzente Tennengau

(Pernerinsel)5400 Hallein

[email protected]

akzente PongauBahnhofstraße 36

5500 Bischofshofen

akzente LungauKirchengasse 8

5020 Salzburg

akzente Tennengau

(Pernerinsel)5400 Hallein

[email protected]

akzente PongauBahnhofstraße 36

5500 Bischofshofen

www.akzente.net

akzente Jugendinfo Anton-Neumayr-Platz 3

5020 Salzburg

[email protected]

akzente Pinzgau

akzente Jugendinfo Oberndorf

Bahnhofstraße 2

[email protected]

salzburg

Initiativen für

Beratung & Information für Jugendorganisationen, -einrichtungen und -vereine

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VERE IN S L EB EN

6. Vereinsdokumentation –Chronik des Vereins

Auch wenn es nicht dem eigentlichen Vereinszweck dient,gehört die Dokumentation der Vereinsgeschichte zu einemwichtigen und sinnvollen Teil der Vereinsarbeit. Füllen Sieeine Schatzkiste, aus der Sie bei Bedarf Informationen undMaterial herausnehmen können: Tagebuchnotizen zumVereinsleben, Hintergrundinformationen oder Fotos für ei-nen Zeitungsbericht, für geschichtliche Rückblicke bei Jubi-läen, Ausstellungen oder für Präsentationen.

Vereinsarchiv ganz praktisch

Viele Vereine haben dafür eigene Schatzmeister – den Ver-einschronisten und den Hausfotografen. Wichtig ist, dieUnterlagen übersichtlich zu strukturieren und schriftlichfestzuhalten, wie die verschiedenen Ebenen der Inhalte unddie unterschiedlichen Formen der Dokumentation zusam-mengeführt werden. Dann ist auch nach vielen Jahren dasSuchen und Finden von Informationen für jedermann leichtmöglich.

Formen der Dokumentation

Bilddokumente Fotos, Dias, digitale Bilder, Zeitungsberichte(Pressespiegel), Zeichnungen, Malereien, Videoaufnahmen, Mitschnitte von Fernsehbeiträgen, ...

Tondokumente Interviewaufzeichnungen, Mitschnitte von Radiosendungen, Reden, Veranstaltungsbeiträgen, ...

Vereinschronik Geschichtsbuch des Vereins, Tagebuchaufzeichnungen, Fotos, Presseberichte, Gästelisten/Gästebuch, ...

Was wird dokumentiert? Und Wie?

Versammlungen, Sitzungen Protokolle in Ordnern sammeln.

Mitglieder Jedes Jahr eine aktuelle Liste aller Mitglieder ausdruckenund in einem eigenen Ordner sammeln. Darin auch dasEin- und Austrittsdatum und die Art der Mitgliedschaft (ordentliches, außerordentliches Mitglied, Ehrenmitgliedetc.) oder Besonderes (Erfolge, Vorkommnisse usw.)vermerken.

Ehrenmitglieder Wer Ehrenmitglied ist, seit wann, warum, seine Geschichteim Verein.

Vereinsaktivitäten Interne Aktivitäten (nach dem Vereinszweck),Veranstaltungen, Aktionen, besondere Vorkommnisse undAktivitäten außerhalb des Vereins – z.B. Besuch einesWettkampfes, Kooperationen mit anderen Vereinen,Ausflüge etc.

Aufbau der Infrastruktur Eckpunkte in Text und Bild festhalten – z.B. Bau eines neuen Vereinsheimes: Spatenstich, Bauverlauf, Eröffnung,Adaptierungen etc.

Öffentlichkeitsarbeit Belegexemplare sämtlicher Drucksorten, Rundbriefe,Plakate.

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VERE IN S L EB EN

n Studenten, die sich in wissenschaftlichen Arbeiten mitVereinsarbeit befassen.

n Fotoclubn Hobbyfilmern Orts- oder Dorfgeschichteverein

Chronik zeigen

Im Vereinsalltag ist es immer wieder gut, auch ein bisschenrückwärts zu blicken, Vergangenes aufzuarbeiten, aus ge-machten Erfahrungen zu lernen und die Ursprünge der ge-genwärtigen Vereinskultur zu kennen – gerade, wenn esum die Entwicklung von Zielen, eine Neuorientierung desVereins oder das Lösen von Konflikten geht. Schönen Erfol-gen und besonderen Erlebnissen nachzufühlen motiviertzudem und spornt zur Wiederholung an.

Machen Sie daher immer wieder die Geschichte des Vereinssichtbar, etwa in Form eines Diavortrages, einer Erzählung(z.B. von einem Jubilar) oder einer kleinen Ausstellung mithistorischem Material. Zum Anlass können Sie eine Jahres-hauptversammlung, die Weihnachtsfeier, sonstige Veran-staltungen oder ein Jubiläum nehmen.

Was tun mit großen, umfangreichen Archiven?

Dokumentationen, die weit zurückreichen, haben einenentsprechenden Umfang und benötigen viel Platz. Da kannes schon vorkommen, dass durch personelle Wechsel daseine oder andere Archiv verloren geht, was natürlich sehrschade ist.Das können Sie vermeiden, indem Sie Ihre Schätze in ein sicheres Depot bringen. Informationen und Beratungen inArchivierungsfragen erhalten Sie im Salzburger Landesarchiv.

Kontakt:Salzburger Landesarchiv, Michael-Pacher-Straße 40,5020 Salzburg, Telefon 0662/8042-4521 E-Mail: [email protected]/archive

Diese Serviceleistung ist eine wichtige Hilfestellung bei derErhaltung der vielen wertvollen Vereinsarchive des Landes.

ZeitzeugenDas Wissen und die Erfahrungen der älteren Vereinsmitglie-der können einen wertvollen Bestandteil Ihrer Vereinschro-nik bilden. In den vergangenen sechzig oder siebzig Jahrenist viel passiert. Es gibt da sicher einiges zu erzählen – überVorkommnisse im Verein und auch im gesellschaftlichenUmfeld, die man damals vielleicht nicht so wahrgenommenhat, die jedoch heute – in einem anderen Kontext gesehen– interessant und bedeutend sind. Sichern Sie diese Schät-ze in Form von Notizen oder halten Sie sie auf Tonbandoder Video fest. Dokumentieren Sie auch die aktuellen Beziehungen und Ein-stellungen von allen in Ihrem Verein vertretenen Altersgrup-pen in regelmäßigen Interviews oder in schriftlicher Form(Aufsätze, Gedichte etc.). Aus diesem Fundus können Sieschöpfen, wenn Sie z.B. den Verein neu ausrichten wollen.

Externe Quellen

Auch außerhalb des Vereins gibt es Personen(kreise), dieInformationen über Ihren Verein sammeln, was mituntersehr wertvoll für Ihr Archiv sein kann. Gehen Sie Koopera-tionen ein und vereinbaren Sie frühzeitig eine Zusammen-arbeit, dann ersparen Sie sich die eine oder andere Doku-mentationsarbeit. Ihr Vereinsarchiv wird bunter, und Sieerfahren und dokumentieren auch, wie die Menschen außerhalb des Vereins Ihren Verein wahrnehmen.

Beispiele n Redakteure, die für den Ort, die Region zuständig sind.n Schulen: z.B. heimatkundliche Projekte, Aufarbeitungen

(Aufsätze, Präsentationen) über einen Vereinsbesuch etc.n Jugendeinrichtungen: z.B. Interviews, Videofilm-Projek-

te über den Verein allgemein, die Jugendarbeit im Ver-ein, das Leben in der Gemeinde etc.

n Pressespiegel: Sammeln sämtlicher Artikel, Insera-te, Kommentare usw., in denen der Verein erwähntist. Wenn Sie die Artikel auf ein Blatt aufklebenoder kopieren, vergessen Sie nicht zu notieren,wann (Ausgabe, Datum) und wo (Medium) derBericht erschienen ist.

n Bitte verwenden Sie keine herkömmlichen Kleber,da die meisten nach einigen Jahren durchschlagenund die Inhalte unleserlich werden. Im Fachhandelsind Klebstoffe erhältlich, die speziell für Doku-mentationen entwickelt wurden.

n Auch Kopien sind ausreichend, wenn sie geschütztaufbewahrt werden (Achtung vor Klarsichthüllen,die ankleben!).

TIPP

Sichern Sie sich auch Unterlagen aus Privatbesitz!Fragen Sie ältere Mitglieder oder inserieren Sie einfach im Gemeindeblatt – vielleicht hat irgend -jemand noch verborgene Schätze zu Hause.

TIPP

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7. Ordnung in der Ablage

Was einmal klein begonnen hat, kann im Laufe der Jahre invielen Vereinslokalen und Arbeitszimmern von Obleutenund Schriftführern zu einem wahren Dschungel an Unter-lagen, Belegen und Akten anwachsen. Passende Organisa-tionsmittel erleichtern nicht nur die Arbeit. Es können Unterlagen strukturiert gesammelt, Prozesse gezielt gesteu-ert und die Vorgänge für Dritte gut nachvollziehbar gemacht werden. Eine effizient gestaltete Geschäftsstelleund Verwaltungsarbeiten helfen, Zeit zu sparen und garan-tieren gleichzeitig einen professionellen Mitglieder-Service.

Ordnungssystem

Kriterien für ein sinnvolles Ordnungssystem:n auf die eigenen Bedürfnisse zuschneidenn flexibel gestalten

(Eine Ordnung nach Themen ist meist flexibler als eineOrdnung nach Quellen bzw. Zeit.)

n leicht handhabbar machen n Schriftstücke und Schriftgutbehälter vollständig be-

schriftenWelche Unterlagen man schlussendlich wo findet, sollte ineinem Organisationsplan festgehalten sein, in dem auch dieStrukturierung der verschiedenen Themen nachvollziehbarist. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass Unterlagen leichtgefunden werden können, auch neuen Mitarbeitern ver-schafft er einen raschen Überblick über die Aktivitäten, Arbeitsinhalte und Aufgaben des Vereins.

Konzeption eines eigenen Ordnungssystems:n Daten sammelnn Beschreibungen:

Begriffe, die das Ereignis/die Sache beschreiben und un-ter denen diese gesucht werden können

n Merkmale ermitteln, Auswahl von Kennbegriffen tref-fen, Prioritäten bestimmen

n Daten gliedernn Wahl einer geeigneten Dokumentationsordnung (al-

phabetisch, numerisch usw.)n Wahl eines oder mehrerer geeigneter Datenträgern Umsetzung des neuen Systems

DATENBANKAb einer gewissen Größe des Vereins ist eine EDV-Mitglieder-verwaltung unumgänglich. Sinnvoll ist es, gleich alle Mitglie-der, Freunde, Interessenten, Partner, Sponsoren usw. in einerzentralen Datei zu erfassen, die ständig aktualisiert und ge-pflegt wird. Zum Beispiel in einer Excel-Datei, in der die Da-ten nach unterschiedlichen Kriterien neu sortiert oder auch ei-ne Auswahl bestimmter Adressen getroffen werden kann.

KASSA- UND BANKUNTERLAGENEine chronologische Ablage getrennt nach Kassa und un-terschiedlichen Konten empfiehlt sich. Die jeweiligen Bank-auszüge sollten mit den Zahlungsbelegen, Rechnungenund sonstigen für die Buchhaltung erforderlichen Unterla-gen ergänzt werden. Register für einzelne Zeitabschnitte(Monat, Quartal, Jahr) erleichtern die Suche nach bestimm-ten Vorgängen.

ABLAGESYSTEME FÜR DEN SCHRIFTVERKEHRBüroordner nach Sach-/Fachgebieten getrennt und mit alphabetischen oder themenbezogenen Registern chrono-logisch ablegen.

PROJEKTMAPPENFür Unterlagen von in sich abgeschlossenen Vorgängen, dielaufend in Verwendung sind, eignen sich Hängeregistratu-ren sehr gut (Arbeitsgruppen, Workshops, Sponsoring- undSpendenaktionen, Kooperationen, Pressekontakte etc.).

BEISPIEL FÜR DIE ORGANISATION EINES VEREINSABLAGESYSTEMSOft ist es so, dass Vereinsunterlagen sehr lange aufbewahrtwerden. Dementsprechend häufen sich im Laufe der Jahresehr viele Schriftstücke und Akten an. Um den Überblickbehalten zu können und auch schnell bestimmte Unterla-gen zu finden, ist es wichtig, ein sinnvolles, auf den Vereinabgestimmtes, individuelles Ablagesystem zu entwickeln.Das nachfolgende Beispiel soll Ihnen Anhaltspunkte dazugeben.

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Oft ist es so, dass Vereinsunterlagen sehr lange aufbewahrt werden. Dementsprechend häufen sich im Laufe der Jahre sehr vieleSchriftstücke und Akten an. Um den Überblick behalten zu können und auch schnell bestimmte Unterlagen zu finden, ist eswichtig, ein sinnvolles, auf den Verein abgestimmtes, individuelles Ablagesystem zu entwickeln. Das nachfolgende Beispiel sollIhnen Anhaltspunkte dazu geben.

1 Allgemeine Verwaltung1.1 Vereinsrechtliche Angelegenheiten1.2 Vereinssatzung1.3 Ordnungen des Vereins1.4 Vertretungs- und Haftungsfragen

2 Organisation des Vereins2.1 Aufbau und Struktur des Vereins2.2 Regelung der internen Geschäftsabläufe

(Geschäftsverteilung, Aktenplan, Post, Einkauf, ...)2.3 Organisation der Gruppen/Abteilungen/Ausschüsse

3 Mitgliedschaften3.1 Bundesverband3.2 Landesverband3.3 Stadt-/Gemeindeverband3.4 Sonstige

4 Mitgliederverwaltung4.1 Mitgliederwerbung (Anzeigen, Handzettel,

Veranstaltungen, ...)4.2 Mitgliederlisten (Bearbeitung von Aufnahmeanträgen,

Statistik, Ausweis, Zuweisung zu Gruppen/Abteilungen)4.3 Bestandsnachweise4.4 Mitgliederbetreuung (Information, Angebote,

Mitgliederpflege, Adressenpflege)4.5 Mitgliederehrungen4.6 Mitgliederjubiläen4.7 Geburtstage4.8 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit4.9 Ehrungen für Erfolge

5 Personalangelegenheiten5.1 Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen5.2 Mitarbeitergewinnung und -betreuung5.3 Aus- und Fortbildung5.4 Lehrgänge5.5 Schriftverkehr5.6 Mitarbeiterangelegenheiten5.7 Arbeitsrechtliche Fragen5.8 Personalbogen (Trainer/Gruppenleiter etc.)5.9 Ausgeschiedene Mitarbeiter

6 Verträge6.1 Personalverträge6.2 Mietverträge6.3 Wartungsverträge6.4 Nutzungsverträge6.5 Versicherungsverträge6.6 Lizenzen6.7 Sonstige Verträge

7 Veranstaltungen7.1 Satzungsgemäße Veranstaltungen

(z.B. Mitgliederversammlung)7.2 Gesellige Veranstaltungen7.3 Sonstige Veranstaltungen

8 Finanzen8.1 Beitrags- und Mahnwesen (Beitragslisten,

Mahnungen, Mahnbescheide, gerichtliche Verfahren)

8.2 Haushaltsangelegenheiten8.3 Kontenplan und Kostenstellenplan8.4 Vereinsbuchhaltung8.5 Auftragswesen8.6 Kassen- und Rechnungswesen8.7 Rechnungsabschlüsse8.8 Geldanlage

9 Steuern9.1 Körperschaftssteuer9.2 Umsatzsteuer9.3 Lohnsteuer9.4 Sonstige Steuern

10 Zuschüsse

11 Spenden

12 Rechnungs-/Kassenprüfung

13 Versicherungen (gesetzliche Versicherungen, Pflichtversicherungen, sonstige Versicherungen)

14 Öffentliche Abgaben14.1 Allgemein14.2 Veranstaltungen

15 Vermögensverwaltung15.1 Verwaltung des Vereinslokals15.2 Verwaltung der Geschäftsräume15.3 Verpachtung der Werberechte15.4 Bewegliches Inventar (Beschaffung,

Unterhaltung, Aussonderung)

Beispiel für die Organisation eines Vereinsablagesystems

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16 Öffentlichkeitsarbeit16.1 Presseaussendungen/Kontaktpflege

zu den Medien 16.2 Zusammenarbeit mit der Presse

(z.B. Medienkooperationen)16.3 Vereinszeitung16.4 Laufende/aktuelle Angelegenheiten16.5 Inserate16.6 Druck / Herausgabe16.7 Schaukastenwerbung16.8 Protokolle 16.9 Archiv (Drucksorten, Presseberichte, ...)16.10 Fotos, Filme, ...16.11 Unterlagen und Dokumente16.12 Urkunden, Abzeichen, ...16.13 Informationsschriften, Rundschreiben,

Veröffentlichungen, Drucke, ...

17 Jugendarbeit17.1 Allgemeiner Schriftverkehr 17.2 Spezielle Jugendprojekte17.3 Einladungen 17.4 Verbände17.5 Behörden

18 Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Organisationen und Verbänden

19 Internationale Kontakte und Aktivitäten

SPEZIELL FÜR SPORTVEREINE:

20 Planungen und Programme20.1 Geplante Kurse20.2 Laufende Kurse

21 Sportstätten21.1 Einmalige Nutzungen21.2 Regelmäßige Nutzungen21.3 Belegungspläne/Übungspläne

22 Sportbetrieb (Übungsbetrieb, Wettkampfbetrieb, Trainingslager, Kurse)

22.1 Sport mit besonderen Zielgruppen22.2 Zentrale Sportveranstaltungen22.3 Meisterschaften22.4 Offene Wettkämpfe22.5 Spielfeste, Sportwochen

23 Sportbegleitende Maßnahmen (Sportmedizin, soziale Betreuung, ...)

Vgl. Peter, Vereinskompass, S. 28 ff.

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Warum Öffentlichkeitsarbeit – und wie?

Durch Öffentlichkeitsarbeit wird möglich, dass die Men-schen ...... von der Existenz und den Aktivitäten Ihres Vereins erfahren (erhöht den Bekanntheitsgrad)

... die Ziele, Vorkommnisse und das Handeln der Menschen und Gremien im Verein transparent sehen

... Verständnis für Ihre Anliegen entwickeln (z.B. Anrainerbeim Neubau eines Vereinslokales, Sperrstunden-zeiten, ...)

... ein positives Bild von Ihrem Verein haben.

Ein gutes Image stärkt Sie für Konkurrenzsituationen ...... im Wettbewerb zu anderen Angeboten der Freizeit-gestaltung, speziell, wenn Sie Mitglieder und Mit-arbeiter gewinnen wollen.

... in Konkurrenz zu anderen Vereinen, wenn es um Fördergelder, Spenden, Sponsoren usw. geht.

Weitere Nutzen: n Öffentlichkeitsarbeit wirkt auch nach innen: Mitarbeiter

eines Vereins, der öffentlich präsent ist, sind motivierter.Den Mitgliedern wird die Öffentlichkeit des Vereins bewusst, Vereinsmitgliedschaft und aktive Mitarbeit ge-winnen an Attraktivität, und auch die Wertschätzungvon außen wird erfahrbar. Dies können Sie noch ver-stärken, wenn Sie die Leistungen öffentlich würdigen,etwa bei Veranstaltungen, am schwarzen Brett oder inder Vereinszeitung.

n Öffentlichkeitsarbeit übernimmt auch die Funktion, Mit-glieder und Mitarbeiter zu gewinnen bzw. verstärkt an-dere Bemühungen in diese Richtung.

n Es werden neue Kontakte möglich: Sponsoren akquirie-ren, Kooperationen mit Organisationen usw.

Um all das erreichen zu können, ist es notwendig, dass Sie ...... über Ihre Existenz, Ziele, Arbeit, Vorhaben, Entschei-dungen und Probleme informieren.

... sich die Beziehungen zu Ihren Zielgruppen und Partnern(Behörden, Sponsoren etc.) bewusst machen.

... diese Beziehungen kontinuierlich planen und gestalten.

... kundenorientiert denken und aktiv Öffentlichkeits-arbeit betreiben.

8. Öffentlichkeitsarbeit – Kontakt zu den Medien

„Tue Gutes und rede darüber”

Jeder Verein kann seine Arbeit öffentlich machen und soll-te dies auch mit Blick auf seine Existenzsicherung tun. Öf-fentlichkeitsarbeit (Public Relations, Kommunikation) ist zuverstehen als bewusstes, geplantes und dauerndes Bemü-hen, Verständnis und Vertrauen in der Öffentlichkeit auf-zubauen und zu pflegen.

Das erreichen Sie, indem Sie das Angebot und die Aktivitä-ten des Vereins bekannt machen und das Image – ein be-stimmtes Bild, das man vom Verein hat – pflegen: Die Qua-lität und Quantität der Vereinsaktivitäten, die Arbeit dereinzelnen Gremien, die Organisation, die Erreichbarkeit, dasAuftreten des Vereins nach außen (Erscheinungsbild, Öf-fentlichkeitsarbeit) und natürlich auch die Personen im Um-feld des Vereins, ihr Verhalten, spielen dabei eine wichtigeRolle.

Das alles sind Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit, die bis indie Bereiche des Marketings hineinreichen und sehr wich-tig sind. Wir empfehlen Ihnen, sich damit zu befassen, spe-ziell wenn es um die Sicherung der Zukunft Ihres Vereinsgeht.

Im Vereinshandbuch gehen wir auf diese Themenbereicheimmer wieder ein. In diesem Kapitel bieten wir eine Ein-stiegshilfe, beschreiben verschiedene Möglichkeiten derÖffentlichkeitsarbeit und geben Hinweise für eine erfolg-reiche Zusammenarbeit mit den Medien. Mehr Wissenkönnen Sie sich über Literatur und in Seminaren aneignen,die zahlreich angeboten werden.

Öffentlichkeitsarbeit als Teil des Marketings ist:n Informationn Imagebildung und Änderung von Einstellungen und

Werthaltungenn Handlungsauslösung bzw. Nachfragegestaltung

Marketing ist marktorientiertes Denken:n Wer sind wir – was machen wir – wer sind unsere

Kunden?n Welches sind unsere Ziele?n Wen wollen wir erreichen (Zielgruppen)?n Wer sind unsere Austauschpartner?n Welche Bedürfnisse haben sie?n Welchen Nutzen wollen und können wir ihnen brin-

gen?

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PLANUNG

Bei der Planung der Öffentlichkeitsarbeit geht es ganz ein-fach darum, eine Liste der Botschaften zu erstellen, die mantransportieren möchte und diese in einen zeitlichen Ablaufzu bringen. Zum Beispiel eine Jahresplanung (Formular aufder nächsten Seite), in der Ereignisse und Veranstaltungen,je nach Priorität, über die Medien transportiert werden.Achten Sie dabei wenn möglich auf eine ausgewogeneVerteilung über das Jahr, um auch dem Aspekt der Konti-nuität gerecht werden zu können. Berücksichtigen Sie auchThemen, die zu bestimmten Fixzeiten im Jahr mediale Kon-junktur haben. Beispielsweise ist für die Aktivitäten einesSkivereins zu Beginn der Wintersaison das größte Interessevorhanden.

Auf den Jahresplan aufbauend, ist es sinnvoll, auch für dieeinzelnen Aktivitäten eine Grobplanung zu machen. Aufden folgenden Seiten haben wir für Sie Formulare abge-druckt, die Sie verwenden können.

DOKUMENTATION/PRESSESPIEGEL Natürlich müssen sämtliche Vorgänge der Öffentlichkeits-arbeit dokumentiert werden. Sammeln Sie Belegexemplaresämtlicher Drucksorten und Aussendungen und legen Sieeinen Ordner an, in dem Sie alle Veröffentlichungen überIhren Verein aufbewahren (= Pressespiegel). Dazu gehörtauch die Aufnahme von Sendungen in Radio und Fernse-hen auf Band.

Überlegen Sie sich:

Was ist das Ziel des Vereins? Die Basis dafür sind das Vereinskonzept, die StatutenWas möchten wir erreichen? oder andere formulierte Grundsätze. Mehr zum Thema

„Ziele erarbeiten“ finden Sie ab Seite 36.

Welche Zielgruppe(n) Es gibt nicht nur EINE Öffentlichkeit, in Wirklichkeit bestehtwollen wir ansprechen? sie aus unterschiedlichen Zielgruppen, die man gezielt

ansprechen muss, z.B. nach dem Alter: Kinder – Jugendliche –Pensionisten, ..., bestehende Mitglieder – potentielle Mitglieder, ...,aus dem Ort – der Region usw. Kommunikationsmaßnahmenund -sprache müssen sich an denen orientieren, die Sieerreichen wollen.

Welche Botschaft wollen Jeder öffentliche Auftritt sollte mit einer klar formuliertenwir nach außen tragen? Botschaft verbunden werden (Slogan, Headlines).

Mit welchen Mitteln und Methoden Diskussionsrunde, Rundbrief, Imagebroschüre, Folder, Plakate,(PR-Instrumenten) sollen Flugzettel, Zeitung, Ausstellung, Fest, Homepage, Newsletter,die Zielgruppen erreicht werden? Mailing, ... Unterschiedliche Zielgruppen brauchen unterschiedliche

Ansprachen! In einem persönlichen Gespräch kann man andereMenschen am besten von den eigenen Anliegen und Projektenüberzeugen. Mundpropaganda der Mitglieder ist auch wertvolleÖffentlichkeitsarbeit!

Wer macht was, wann, Hinweise dazu im Kapitel „Projektarbeit” ab Seite 49 undwie viel Zeit wird dafür im Kapitel „Teamarbeit” auf Seite 44.benötigt? Welche Kosten fallen an – wie wird budgetiert? Wie wird umgesetzt?

Wie ist der Erfolg messbar? Jede größere Kommunikationsmaßnahme sollte mit realistischenZielsetzungen verbunden und deren Umsetzung überprüft werden.Hat man die Zielgruppe erreicht? Wie war das Echo?Kommen neue Mitglieder? Spricht man über den Verein?

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dann erfolgreich und glaubwürdig, wenn auch die Leistun-gen stimmen, die Angebote die notwendige Qualität ha-ben und tatsächlich Nutzen stiften. Darum seien Sie ehrlichund berichten Sie, was Sache ist. Übertreibungen (z.B. beiZuschauerzahlen), Kaschieren fehlender Qualitäten, Ablen-kungsmanöver von Mankos und Verdecken von Mängelnbringen nichts und schaffen auf Dauer Probleme undschlechtes Image. Auch der Inhalt der Botschaft und die Artder Kommunikation sollten aufeinander abgestimmt sein.

Beachten Sie:n Die Botschaft muss stimmen. Ist die Botschaft für den

Empfänger interessant? Der Redakteur hat bei seinerSichtung das Leserinteresse im Auge. Versetzen Sie sichin den Leser hinein. Würde Sie ein Bericht über einenanderen Verein mit denselben Inhalten interessieren?

n Achten Sie auf die Qualität der Informationen. Interes-sant sind: Ereignisse von hoher Aktualität, mit Neuig-keitswert oder mit dem Attribut des Besonderen (dasgrößte ..., älteste ... usw.).

n Unterstreichen Sie bei den Themen das Menschliche.n Professionelles Verhalten steigert die Erfolgschancen.n Negatives zieht die Presse fast immer an. Aber: Wollen

Sie wirklich mit negativen Meldungen an die Öffentlich-keit?

n Transportieren Sie unterschiedliche Botschaften mit un-terschiedlichen Kommunikationsinstrumenten und inder jeweils passenden Form.

Texte formulieren z.B. ein Bericht für die Zeitung:n Kurz und prägnant, die Inhalte für jeden nachvollzieh-

bar und verständlich schreiben. Lassen Sie mehrere Personen den Text gegenlesen.

n Kurze Sätze machen.n Direkte Rede lockert auf. n Fach- und Fremdwörter durch verständliche deutsche

Ausdrücke ersetzen.n Positiv formulieren: „Wir setzen uns dafür ein, dass wir

schon bald ein neues Vereinslokal bekommen.” statt:„Wir kämpfen regelrecht darum, dass wir ein neuesVereinslokal bekommen.”

n Aktiv statt passiv schreiben: „Wir haben unser neuesVereinsheim eingeweiht” statt: „Das neue Vereinsheimwurde eingeweiht“.

n Verben statt Substantive verwenden: „Die Mitgliederhaben sich geeinigt“ statt: „Die Mitglieder gelangten zueiner Einigung”.

n „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”: Ereignissedurch Bilder oder Vergleiche anschaulich machen.

Wie schon im Kapitel „Vereinsdokumentation“ ausgeführt,ist die Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit auch einwichtiger Bestandteil der Chronik des Vereins. Ab Seite 61können Sie mehr dazu nachlesen.

Voraussetzungen schaffen

n Überlegen Sie sich, was und wie kommuniziert werdensoll, und halten Sie die wichtigsten Grundsätze schrift-lich fest.

n Richten Sie eine Koordinations- und Servicestelle ein.Die Kommunikationsaufgaben eines Vereins erledigensich nicht nebenbei oder von selbst.

n Suchen Sie sich für diese Aufgabe eine kompetente Per-son, die die Verantwortung trägt, und dazu eventuellnoch einen Stellvertreter. Wenn die Öffentlichkeitsarbeitvon einem Mitglied des Führungsteams übernommenwird, ist auch der Informationsfluss gesichert. Ist es erforderlich oder wird es gewünscht, lassen Sie IhrenÖffentlichkeitsarbeiter eines der vielen angebotenen Seminare für Öffentlichkeitsarbeit (mehr dazu im Ser-viceteil) besuchen.

n AufgabenKontakte zu den Medien pflegen, für adäquates Erschei-nungsbild (Logo, Beschriftungen etc.) und Erreichbarkeit(Ansprechpersonen, Öffnungszeiten, ...) sorgen, Vorstandberaten, problematische Kommunikationssituationen erkennen, Marketing- und PR-Aktivitäten initiieren undumsetzen, Reden schreiben, Veranstaltungen organisieren,Budgetarbeiten etc. Sinnvoll wäre es, auch für diese Funk-tion eine Stellenbeschreibung (siehe Beispiel Seite 40) zuformulieren. n DokumentationKümmern Sie sich frühzeitig darum, dass eine oder mehre-re interessierte Personen aus Ihrem Verein laufend dieMenschen, Aktivitäten und Vorkommnisse in Ihrem Vereinfotografisch und wenn möglich auch auf Video festhalten.Ein umfangreiches Archiv mit guten Bildern, auf das immerwieder zurückgegriffen werden kann, ist Gold wert. Das giltebenso für Belegexemplare sämtlicher Kommunikations-maßnahmen, archivierte Zeitungsmeldungen (Pressespie-gel), Radio- und Fernsehberichte etc. Mehr dazu im Kapi-tel „Vereinsdokumentation” ab Seite 61.

Welche Informationen in welcherForm?

„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...”Seriosität und Verlässlichkeit sind oberste Gebote für dieKommunikation. Konkrete Leistungen und Aktivitäten sinddie Basis der Kommunikationsarbeit nach außen. Sie ist

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Möglichkeiten der ÖffentlichkeitsarbeitDie Liste öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten ist lang. EineVeranstaltung kann mit verschiedensten Werbemitteln beworben werden: Plakate, Flugblatt, Inserate, PR-Mel-dungen, Radio, TV. Für die Werbung sollte man immermehrere Mittel nutzen, sie soll nie nur auf einem Bein stehen. Natürlich setzt meist das Budget den Rahmen. Al-lerdings soll nicht am falschen Ort gespart werden. Um dieProduktionskosten der Werbemittel möglichst gering zuhalten, soll man auf jeden Fall die Möglichkeit in Betrachtziehen, Sponsoren mit aufzunehmen.Tipp: Manche Gemeinden, Banken etc. stellen vorgedruck-te Formulare kostenlos zur Verfügung bzw. übernehmenbei Einhaltung von bestimmten Vorgaben (z.B. Eindruckvon Gemeindelogo, Verwendung einer bestimmten Schrift-art) einen Teil der Produktionskosten.

PERSÖNLICHES GESPRÄCHFühren Sie ein Gespräch, wenn die Person, die angespro-chen werden soll, besonders wichtig für den Verein ist oderSie ein spezielles Anliegen haben. Das Gespräch in einerangenehmen, persönlichen Atmosphäre ist unschlagbar,wenn es um zielgenaue Ansprache, individuellen Informa-tions- und Meinungsaustausch oder um Überzeugungsar-beit geht.

Beachten Sie:n Störungen ausschließen (Telefon, Besucher etc.).n Gespräch zeitlich begrenzen.n Am Beginn die Zielsetzung des Gespräches klären.n Absolute Aufrichtigkeit. Ist eine Frage unangenehm,

können Sie antworten: „Dazu kann ich leider nichts sagen.”

n Bei Wünschen klar und unterstützend argumentieren.n Standpunkte des Gesprächspartners anhören und

darauf eingehen.n Eventuell Sperrfrist für Informationen vereinbaren.n Zum Abschluss das Ergebnis zusammenfassen und für

Bereitschaft und Zeit danken.

PRÄSENTATIONEine öffentliche Präsentation vor einer ausgewählten Grup-pe ist dann sinnvoll, wenn Sie sich zum Ziel gesetzt haben,einen Bericht zu geben und mit den Anwesenden ins Ge-spräch zu kommen. Sie sollte möglichst kurz und bündigsowie abwechslungsreich (z.B. mehrere Personen präsen-tieren) und mit grafischen Darstellungen unterstützt sein,damit die Informationen auch visuell gut aufgenommenwerden können.

Hinweise zum Ablauf:n Die Zeit begrenzen.n Teilnehmer begrüßen und das Ziel der Präsentation dar-

stellen.n Erster Informationsteil.n Fragen, Diskussion, Meinungen der Teilnehmer einho-

len.n Weitere Informationen.n Diskussion, Meinungsbildung, eventuell Entscheidung.n Zusammenfassung der Gespräche, weitere Vorgangs-

weise klären, Abschluss.

Die Gestaltung einer Ausstellung ist auch eine Form derPräsentation. Man kann die Geschichte des Vereins zeigen,die Menschen und Aktivitäten im Verein vorstellen, aberauch generelle Themen, die den Verein betreffen, aufberei-ten und öffentlich machen. Wenn Sie ein geeignetes Ver-einslokal haben, öffnen Sie es für interessierte Menschenoder kümmern Sie sich um einen anderen, möglichst vonvielen Menschen besuchten Ort (Rathaus, Gemeindesaal-Foyer, Banken, Geschäfte usw.)

PERSÖNLICHER BRIEF – AUSSENDUNGENSchreiben Sie einen Brief, wenn Sie eine persönliche oderdirekte Ansprache beabsichtigen, sich aber mit der Ziel-gruppe nicht treffen können (z.B. Sponsoren). Damit kannman einen größeren Adressatenkreis erreichen. Das kannper Post oder auf digitalem Weg und auch in Form einesMailings (Werbepaket – Brief mit Prospekt, Werbegeschenketc.) sein.

Beachten Sie: n Zielgruppenspezifisch: Lieber weniger Personen an-

schreiben, aber dafür gezielt diejenigen, die erreichtwerden sollen.

n Jeden Brief persönlich adressieren, ebenso die Anrede.n Text kurz, maximal eine Seite lang. n Mit Briefmarken, besser noch Sonderbriefmarken, nicht

mit dem Freistempler frankieren.n Eventuell ca. 1 Woche bis 10 Tage nach dem Versand

telefonisch nachfassen.

Falls Sie zahlreiche schriftliche Einladungen ver-schicken, empfiehlt es sich, im Vorfeld bei der Postdie formalen Bedingungen für Massenaussendun-gen abzuklären. Dadurch können unnötige Kostenvermieden werden.

TIPP

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ren Schriftzügen erreichen Sie Signalwirkung.n Die Aussage – eine möglichst positive – muss sich in Se-

kundenschnelle auf den Passanten übertragen. Dieswird mit knapp gehaltenen Texten und Bildern (auf-merksam, stutzig machende, keine alltäglichen) erreicht.

n Bringen Sie Plakate dort an, wo möglichst viele Men-schen vorbeikommen: In öffentlichen Gebäuden, Geschäftseingängen, Banken, Anschlagtafeln etc. Zu-sätzlich kann man dort auch – z.B. bei der Kassa, amSchalter, bei Informationsboxen – eine Handzettel-Ver-sion des Plakates auflegen.

VEREINSZEITUNG – NEWSLETTEROb in gedruckter oder digitaler Form, Vereinszeitung bzw.Newsletter sind wesentliche Visitenkarten des Vereins nachaußen und wichtige Instrumente, um die eigenen Anliegenund Aktivitäten breitenwirksam darzustellen und eventuellzudem in Interaktion bzw. einen Dialog mit Mitgliedernund anderen Austauschpartnern zu kommen. Wichtig sinddas regelmäßige Erscheinen und eine gewisse Professiona-lität in der Aufmachung – umso glaubwürdiger sind dieseMedien für die Zielgruppen. Es ist sinnvoll, ein Redaktions-team zu bilden, ein inhaltliches und grafisches Grundkon-zept zu entwickeln und die verschiedenen Aufgaben zuverteilen. Eine Person sollte die Koordination (Projektlei-tung) übernehmen.

PLAKATE – FLUGBLÄTTER – TRANSPARENTE – ROLL-UPSDas Plakat ist wohl eines der attraktivsten Werbemittelüberhaupt. Ein gut gestaltetes Plakat wirkt als Blickfang.Das Plakat soll großzügig gestaltet sein, damit es auch auseiner gewissen Entfernung problemlos gelesen werdenkann. Auf dem Plakat nur die wichtigsten Informationenfesthalten: Vereinslogo, Schlagzeile zur Veranstaltung so-wie kurzer Text mit den wichtigsten Daten (Ort und Zeitnicht vergessen).

Für Anschlagbretter in Vereinen, Schulen, Sportanlagenaber auch an Ladentüren und Schaufenstern von Geschäf-ten müssen die Plakate klein sein, da sie sonst zuviel Platzwegnehmen.

Bei größeren Plakaten immer mit dem Besitzer der Liegen-schaft, wo das Plakat affichiert werden soll, eine entspre-chende Abmachung treffen. Auf öffentlichem Grundbraucht es in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde.Viele Gemeinden halten dafür bestimmte Plätze frei.

Das Flugblatt ist ein ebenfalls häufig verwendetes Werbe-mittel. Die Herstellung ist einfach und kostengünstig. Alsideales Format gilt A5 bzw. A4. Auf dem Flugblatt stehenzusätzlich jene Informationen, die auf dem Plakat keinenPlatz gefunden haben. In kleinerer Auflage werden Flug-blätter am besten kopiert.

Für die Verteilung eignen sich:n Auflegen in Geschäften, Banken, Postn Verteilen bei anderen Veranstaltungen mit ähnlichem

Zielpublikum (Halleneingang, Autos)n Versenden per Post oder über Verteilerfirmen an die

Haushalte, was jedoch mit Kosten verbunden ist.

Überlegen Sie sich im Vorfeld, wen oder was Sie erreichenwollen, und stimmen Sie die Auswahl des Mediums, Text(Botschaft), grafische Gestaltung und auch die Verteilungbzw. den Standort darauf ab. In jedem Fall sollte auch dasVereinslogo eingebaut sein. Beim Plakat ist in erster Liniedie Originalität wichtig. Flugblätter sind eher dazu geeig-net, Detailinformationen zu transportieren. Über Transpa-rente können Veranstaltungstitel und -termine sehr gut inErinnerung gehalten werden (z.B. an stark frequentiertenVerkehrspunkten). Wenn Sie dieselben Inhalte öfter und anverschiedenen Orten zeigen möchten, sind handliche Roll-up-Systeme sinnvoll, die besonders schnell und einfach auf-und abbaubar sind.

Tipps zur Gestaltung von Plakaten:n Das Plakat muss groß sein (mindestens DIN A3) und

auf Distanz wirken. Mit Farben, Bildern oder besonde-

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Vereinsberichterstattung/Presseaussendungen/Unterlagen für Pressekonferenzenn Für wen schreibe ich? - Zielgruppe. Fachzeitschrift oder Gemeindeblatt ist ein Unterschied! n Versteht das meine Mutter, mein Nachbar auch? Auf Fachausdrücke verzichten, verständlich formulieren. n In der Kürze liegt die Würze. Je länger ein Artikel, desto weniger wird er gelesen. n Kurze Sätze bilden. Absatzlange Schachtelsätze überfordern viele Leser. n Auf Fremdwörter und Abkürzungen verzichten. Wer weiß schon, was „JHV des BSC” bedeuten soll? n Abhandlungen laut Tagesordnung sind langweilig. Das Wichtigste gehört an den Anfang des Berichtes.

Schreiben, wie ich erzählen würde: Was auf der Zunge liegt, gehört (meist) in den Bericht. n Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Aktivität ist besser als Gruppenbild; keine Hinterköpfe oder Blick in den Saal.

Bildausschnitt wählen; interessante Bilder werden eher veröffentlicht.n Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Reihenfolge egal, es sollten aber möglichst alle Punkte vorkommen. n Direkte Rede lockert jeden Bericht auf. n Selbstverständlichkeiten weglassen. Fand statt; kürzlich abgehaltene; Begrüßung der Ehrengäste, Entlastung des

Kassiers; gegenseitiger Dank usw. n Vornamen anführen. n Auf „Herr” und „Frau” verzichten. n Mehrfachverwendung bestimmter Wörter vermeiden. n Von jemand gegenlesen lassen, der von der Materie nicht viel versteht – begreift er oder sie, was ich aussagen will? n Interessiert das überhaupt irgendjemand? Vor dem Absenden nochmals überlegen, ob ich selber solch einen Bericht

über einen anderen Verein lesen würde.

Eigene Vereinszeitungn Redaktionskonferenz rechtzeitig abhalten. n Klare Aufträge erteilen. Nicht: „Schreibe uns etwas” sondern: „Schreibe 25, 30 Zeilen, bring ein Bild dazu.” n Funktion des „lästigen Menschen”. Rechtzeitig vor Redaktionsschluss bei Mitarbeitern nachfragen. n Vorsicht bei knappen Terminen. Es ist peinlich, wenn das Blatt erst zwei Tage nach der Veranstaltung erscheint. n Übersichtlichkeit. Nicht alles einsetzen, was der Computer kann. n Klauen ist erlaubt: Gute Beispiele nachahmen. n Gute Mischung von Text, Fotos und Grafik. Graue Seiten laden kaum zum Lesen ein. n Schriftgrad nicht zu klein (Lesbarkeit). n Seitengestaltung: Ein größerer Artikel, dazu kleinere Beiträge. Nicht nur Resteverwertung.n Bei mehreren Seiten auf Seite 1 oder 2 ein Inhaltsverzeichnis platzieren.n Längere Artikel mit Namen zeichnen. n Auf den Humor nicht vergessen (Vereins-Original?). n Der Titel soll aufmerksam machen (Schlagzeile). Statt „JHV des Jugendclubs” besser „Zu jung zum Mitreden?” n Längere Beiträge gliedern. Eigener Kasten für Spezialfrage; Grafik anstelle von Zahlenreihen; Zwischentitel. n Nostalgie – wie war das früher im Verein? n Kein Bild ohne Bildunterschrift. n Vereinsmitglieder vorstellen – Hobby, Beruf. Anstelle großartiger Grundsatzaussagen Betroffene zu Wort

kommen lassen – z.B. Eltern von jungen Mitgliedern.

Computertechnik macht es möglich: Immer mehr Vereine geben eigene Vereinszeitungen heraus, gestalten Flugblätterselber. Für die Textgestaltung gelten dabei die gleichen Grundsätze wie für die Aussendung an die Medien: Nur was nichtlangweilt, kommt entsprechend an.

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Informationen rund um den Verein und seine Tätigkeitenkann bereits mit einem geringen Budget verwirklicht wer-den. Sollte kein Budget zur Verfügung stehen, finden sichim Internet zahlreiche (kostenlose) Angebote, mit denenLaien einfach und schnell eine Website erstellen können. Eine professionelle Lösung in Zusammenarbeit mit Spezia-listen ist jedoch zu bevorzugen. Neben der Professionalitätist die Aktualität des Internet-Auftritts ein wichtiger Faktor.Ein nicht-öffentlicher Bereich für die Kommunikation unterden Mitgliedern kann einen erheblichen Mehrwert darstel-len. Bei der Umsetzung sollte auf eine gute Auffindbarkeitüber Suchmaschinen geachtet werden.

SOCIAL-MEDIA-MARKETINGSocial-Media-Plattformen (z.B. Facebook) bieten nicht nureine kostenlose Präsentationsmöglichkeit, sondern auch dieChance, mit Mitgliedern und (potenziellen) Interessenten inDialog zu treten. Auch hier ist eine kontinuierliche Betreu-ung erforderlich, um den gewünschten Effekt zu erzielen.

Wer sich etwas Zeit nimmt und im Netz recherchiert, wirdauf viele weitere Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit imInternet (z. B. Eintragung in Verzeichnisse, Beteiligung anForen etc.) stoßen. Sollte ein Budget zur Verfügung stehen,kann dies in Online-Werbung (z.B. Banner, Inserate) aufthemenbezogenen Websites investiert werden. Grundsätz-lich gilt bei der Vielfalt an potenziellen Maßnahmen: Qua-lität geht vor Quantität. Eine Beschränkung auf wenige,langfristige Maßnahmen ist sinnvoll.

Fragen Sie sich vorher:n Warum möchten wir eigentlich ins Internet? Bieten wir

reine Informationen (Verein allgemein, Angebot, Veran-staltungen, ...), richten wir zusätzlich eine Diskussions-plattform ein oder schaffen wir auch die Möglichkeit,dass man sich z.B. für einen Kurs anmelden kann?

n Welche konkreten Inhalte werden präsentiert? Stan-dards wie Kontaktadressen, Übungspläne, ... aktuelleErgebnisse der Spielrunden, ...?

n Hat unsere Zielgruppe Zugang zum Internet – nutzt siees?

n Gibt es unter den Mitgliedern eine Person, die dieHomepage aktuell halten kann?

n Wie hoch sind die Kosten für Aufbau, regelmäßige Pfle-ge usw.?

Kostengünstige (zusätzliche) Variante:Ein Großteil der Gemeinden hat eine eigene Homepage, diesie auch den Vereinen als Plattform zur Verfügung stellenund auf der diese sich präsentieren können. Zum Teil sindsie so konfiguriert, dass die Daten direkt über einen Zu-gangscode vom Verein selber aktualisiert werden können.

INTERNET

Das Internet ist ein schnelles und flexibles PR-Instrumentmit großem Gestaltungsspielraum. Die Zeiten sind vorbei,in denen die Lokalzeitung berichtet, dass ein Verein seineAngebote im Internet vorstellt und die Nutzer diverse Bau-stellen auf neuen Homepages tolerieren. Beachten Sie da-her einige grundlegende Erfordernisse für eine professionel-le Umsetzung, speziell wenn Sie Ihre Website selberbasteln: Übersicht und Navigation, Grafik, Tempo, Inhalte,Aktualität, Interaktion (Links, Chatroom).

Das World Wide Web bietet zahlreiche Möglichkeiten fürerfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit, die je nach Branche undZweck des Vereins unterschiedlich sein können. Auf denersten Blick scheint sich der Ressourcen-Einsatz in Grenzenzu halten, bei genauerem Hinsehen wird jedoch augen-scheinlich, dass dabei oft erheblicher und vor allem konti-nuierlicher personeller Einsatz gefordert ist. Der Verein ernennt im Optimalfall ein Mitglied, das sich zentral um dieInternet-Agenden kümmert. Eine gewisse Kenntnis desMediums Internet sollte dabei vorausgesetzt werden.

Vorsicht! Das Internet ist schnelllebig. Verantwortliche soll-ten stets am Ball bleiben und sich über aktuelle Entwicklun-gen und neue Möglichkeiten informieren.

Am Anfang der Überlegungen sollte eine umfangreiche Re-cherche stehen. Meist lohnt sich ein Vergleich der Internet-Aktivitäten ähnlicher Vereine. Je nach Zielen und Zielgrup-pen des Vereins ergeben sich potenzielle Maßnahmen, wiezum Beispiel:

DIE ERSTELLUNG EINER WEBSITEDie digitale Präsenz im Internet ist das Aushängeschild desVereins. Die Gestaltung einer Website mit allen wichtigen

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Medien- und Pressearbeit

Der Ruf eines Vereins hängt wesentlich damit zusammen,wie er in der Öffentlichkeit ankommt. Öffentlichkeit, dassind neben Veranstaltungen für viele Besucher vor allemauch die Medien. Mit denen stehen nicht wenige Vereineauf Kriegsfuß. „Die streichen unsere Berichte immer sostark zusammen und lassen das Wesentliche weg!”Redakteure und Mitarbeiter von Zeitungen und Rundfunk-anstalten wissen ein Lied davon zu singen: Jahreshauptver-sammlungen sind für viele Vereinschronisten und Medien-beauftragte Anlass, ellenlange Berichte zu verfassen. Dieseungekürzt zu veröffentlichen, ist unmöglich. Es muss redi-giert, gestrichen werden.

SELBSTVERSTÄNDLICHKEITEN WEGLASSENNatürlich ist für Anhänger eines Vereins fast alles wichtig,was sich um den Verein abspielt. Berichterstatter müssensich aber fragen, ob das Thema auch für die breite Öffent-lichkeit interessant ist. Wollen die Leser wirklich wissen,dass bei einer Versammlung Ehrengäste begrüßt und derKassier entlastet worden ist? Das gehört ins Protokoll undin die Vereinschronik, nicht aber in den Medienbericht.

NUR WICHTIGES MELDENWird ein neuer Obmann, eine neue Obfrau gewählt, be-schließt der Verein den Bau eines Klubheimes, wird einewirklich interessante Statistik erstmals vorgestellt, dann be-ginnt der Bericht mit dieser Meldung. Wer nach der Sitzungnachhause kommt, erzählt auf Anfrage, was besonders in-teressant war. Genau das gehört im Bericht größer heraus-gestellt.

KEINE URALTEN GESCHICHTENBerichte über das vergangene Vereinsjahr gehören zur Ta-gesordnung der Jahreshauptversammlung. Das interessiertvor allem Vereinsmitglieder. Zeitungsleser hingegen wollennicht über das Fest und den Ausflug vom Vorjahr informiertwerden.

AKTUELLE KURZBERICHTEWichtige Ereignisse gehören sofort gemeldet: Kurzberichtefinden in den Redaktionen eher Verwendung als umfang-reiche Abhandlungen. Eine erfolgreiche Aktivität für die Ju-gend, ein freiwilliger Einsatz der Vereinsmitglieder zurLandschaftsreinigung, ein sportlicher Erfolg, den kein Re-porter beachtet hat - es gibt ausreichend Anlässe für solcheKurzberichte.

GUTE FOTOS SIND GEFRAGTBeobachten Sie sich bei der Zeitungslektüre: Welche Berich-te fallen auf? Meist sind es Beiträge, bei denen ein gutesFoto platziert ist. Die Aufnahme vom Präsidium ist selten

ein gutes Foto, ebenfalls nicht der Festredner, dessen Ge-sicht durch Blumengestecke oder ein Mikrofon kaum zu se-hen ist. Fotos von Aktivitäten sind dagegen gefragt. DieJungmusikantin neben dem 70-jährigen Trompeter, dasMädchen mit dem prämierten Hasen des Kleintierzuchtver-eins, der vermummte Imker im Bienenstock, der Hürden-läufer im Grätschsprung sind Beispiele für gelungene Foto-auswahl. Solche Fotos sollten im Archiv eines Vereinsvorhanden sein, damit die Presseaussendung, beispielswei-se über eine Jahreshauptversammlung, interessant bebildertwerden kann. In der Presseaussendung sollte auch auf die-ses beigefügte Bild (entweder als Papierabzug oder elektro-nisch) hingewiesen und außerdem eine Bildunterschrift(wer ist wer) angefügt werden.

TERMINKALENDERSowohl die Tageszeitungen als auch Wochenzeitungen,Rundfunk und Internetplattformen veröffentlichen Veran-staltungstipps im Terminkalender. Solche Kurzmeldungeneigens an die zuständigen Abteilungen senden, nicht hin-ten an die längere Aussendung anhängen. Achtung: Wo-chenzeitungen haben früher Redaktionsschluss, Terminan-kündigungen also etwa 10 Tage vor der Veranstaltungversenden. Auch für Tageszeitungen empfiehlt es sich, dieInformation für die Ankündigung einer Veranstaltung eini-ge Tage vor dem Termin zu übermitteln, da der Veranstal-tungskalender nicht immer aktuell produziert wird.

Grundsätzlich: Professionelle Öffentlichkeitsarbeit stelltQualität vor Quantität. Sich nur an die Presse wenden,wenn man wirklich etwas zu sagen hat, so lautet ein lang-fristig sicheres Erfolgsrezept.

Die für Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Person sollteden Kontakt zu den für den Verein wichtigen Redaktionenhalten und dort als zuverlässige und kompetente Aus-kunftsperson (Pressesprecher) des Vereins bekannt sein. Be-mühen Sie sich um ein gutes Vertrauensverhältnis zu bestimmten Redakteuren und laden Sie diese – neben derjeweils zuständigen Redaktion – zu allen Veranstaltungen,öffentlichen Sitzungen, Pressekonferenzen usw. ein. Sieschaffen sich dadurch eine zusätzliche Kommunikations-schiene, auf der Sie Ihre Berichte in die Medien bringenkönnen.

Die Zusammenarbeit mit Journalisten setzt voraus, auch dieArt ihrer Arbeit zu kennen: Redaktionstermine, Redaktions-konferenz, Redaktionsschluss, Stehzeiten durch Druck, Re-cherche, Gesprächspartner usw. n Wochenzeitungen haben einen früheren Redaktions-

schluss, Termine (z.B. Veranstaltungen) müssen daherrechtzeitig (ca. 10-14 Tage vorher) mitgeteilt werden.

n Wenn Sie Berichte schicken, die einen zu hohen Bear-

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minen überhäuft. Sie entlasten dadurch auch die Redaktio-nen. Kleine Redaktionen haben keine Chance, alle Terminewahrzunehmen. Nur ein wirklicher Großanlass mit umfang-reichem Programm oder prominenter Besetzung rechtfer-tigt eine Pressekonferenz. In den meisten Fällen zeigt einegut gefasste Presseaussendung bessere Wirkung als eineschlecht besuchte Pressekonferenz und erhöht die Chan-cen, mit dem Thema in die Medien zu kommen. In der Ein-ladung soll ebenso wie in der Presseaussendung unbedingtein Ansprechpartner angegeben sein, damit die Redaktionbei Bedarf nachfragen kann. Gute Termine für Pressekon-ferenzen sind Montag bis Freitag, vormittags zwischen 10und 12 Uhr. Die Einladung für eine Pressekonferenz mussauch die Gesprächspartner der Redakteure mit deren Funk-tion sowie das genaue Thema enthalten. Für die Pressekon-ferenz muss für alle Medienvertreter eine Unterlage mitden wichtigsten Inhalten und Informationen vorbereitetwerden.

PRESSEKONFERENZEN ANMELDENTermine für eine Pressekonferenz sollen unbedingt mit demLandespressebüro Salzburg abgestimmt werden. Auf derMedienplattform des Landespressebüros unter www.salz-burg.gv.at/medientermine haben Sie die Möglichkeit, IhreMedientermine einzutragen. Dafür ist es erforderlich, sichzu regstieren. Außerdem erfahren Sie unter www.salz-burg.gv.at/medientermine, ob zu Ihrem Wunschtermin bereits andere Pressekonferenzen stattfinden.

ORGANISATION EINER PRESSEKONFERENZn Frühzeitige Vorbereitung – Aufgaben für Vorbereitung

und Durchführung klar vergeben.n Den Termin mit dem Landespressebüro abstimmen.n Einladungen ca. 2-3 Wochen vor der Veranstaltung

versenden.n Pressetext und Unterlagen (mit Fotos), eventuell Bewir-

tung (Getränke, kleiner Imbiss) vorbereiten.n Notizpapier und Schreibzeug für jeden Teilnehmer be-

reithalten.n Kurz vor dem Termin nochmals telefonisch erinnern

bzw. nachfragen, wer kommt.n Pünktlich beginnen und alle Anwesenden vorstellen.n Wenn mehrere Personen sprechen: kurze Referate zum

Thema, möglichst abwechselnd.n Zeit für Fragen, Diskussion und persönlichen Kontakt

lassen.

beitungsaufwand erfordern, kann das den Leistungswil-len der Redaktion lähmen. Solche, speziell auch zu lan-ge Texte, landen dann meist im Papierkorb.

n Die Devise lautet: sich kurz fassen. Wobei auch hierwieder zu beachten ist, dass unterschiedliche Medienauch unterschiedlich viel Platz für Vereinsinformationenhaben und sich das Interesse der Redaktionen an der jeweiligen Zielgruppe des Mediums orientiert.

n Journalisten können sich zu bestimmten Saisonen derEinladungen zu Pressekonferenzen kaum erwehren. Sieabsolvieren eine Pflichtübung nach der anderen. Wasaber bringt dem Redakteur ein solcher Anlass, wennsich herausstellt, dass die Pressekonferenz eigentlich garnicht nötig gewesen wäre? Frust und nachhaltige Ver-ärgerung über die gestohlene Zeit werden sich nicht nurin einer mageren Berichterstattung niederschlagen, son-dern ihn auch davon abhalten, künftig je wieder teilzu-nehmen. Der Veranstalter hat sich damit bei der Presseförmlich abgemeldet.

KONTAKTE PFLEGENGute Kontakte zu Medienleuten, speziell zu den örtlichenBerichterstattern, erleichtern die Öffentlichkeitsarbeit. Werdie örtlichen Berichterstatter kennt, lässt diesen die Einla-dung zu wichtigen Terminen ebenso zukommen wie derRedaktion. Der Bericht findet auch leichter in die Zeitung,wenn er über einen Mitarbeiter einlangt. Dann ist der Textbereits bearbeitet, muss nicht mehr redigiert werden. EineRücksprache mit den Redaktionen verhindert auch Enttäu-schungen.

GESPRÄCH MIT DEM/DER REDAKTEURINEin persönliches Gespräch im Vereinsheim, ein Lokalaugen-schein oder die Weitergabe von Hintergrundinformationenunter vier Augen machen Situationen oder Probleme ver-ständlicher. Dementsprechend fundiert fallen dann die Be-richte der RedakteurInnen aus. Mit Aussagen außerhalbdes Protokolls sollten Sie vorsichtig umgehen, da früheroder später alle Informationen verwendet werden. Was also unter keinen Umständen die öffentliche Runde ma-chen soll, darf schlicht und einfach nicht geäußert werden.

PRESSEKONFERENZ ODER AUSSENDUNGInserate, Plakate und Flugblätter sind Formen, auf Publi-kumsveranstaltungen zu verweisen. Soll auf eine Veranstal-tung bzw. ein Ereignis auch im redaktionellen Teil hingewie-sen werden, empfehlen sich Presseaussendung und inbesonders wichtigen Fällen Pressekonferenzen. ÜberlegenSie sich gut, ob der Anlass eine Pressekonferenz rechtfer-tigt. Fragen Sie sich, ob das Thema auch tatsächlich inte-ressant genug ist, um es der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Redaktionen werden mit Pressekonferenzter-

Nähere Auskünfte dazu sind im Landespressebüro unterder Tel.-Nr. 0662/8042-2156, Fax 0662/8042-2161, erhältlich.

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AKKREDITIERUNG VON JOURNALISTENBei kleineren und mittleren lokalen und regionalen Veran-staltungen sind keine Akkreditierungen der Medienvertre-ter notwendig. In der Regel werden die lokalen Journalis-ten – sollten sie nicht ohnehin bekannt sein – gegenVorlage ihres Presseausweises unentgeltlich eingelassen.Handelt es sich um eine tatsächliche Großveranstaltung, zuder mehrere Journalisten erwartet werden, sollten Akkredi-tierungsunterlagen versendet werden. Das Akkreditierungs-formular sollte im Wesentlichen enthalten:n Informationen zur Veranstaltungn Gebotene Infrastrukturn AnmeldeschlussAlle akkreditierten Journalisten erhalten dann gegen Vorla-ge ihres Ausweises eine entsprechende Zutrittskarte.

PRESSERAUMBei tatsächlichen Großveranstaltungen muss ein wetterge-schützter, gut zugänglicher, abschließbarer und beheizba-rer Presseraum eingerichtet werden. Für Fotografen müs-sen Schließfächer zur Verfügung stehen. Im Presseraum istneben den Arbeitsplätzen für Journalisten auch ein Podiumfür diverse Pressekonferenzen vorzusehen.

Weiters soll der Presseraum über folgende Ausstattungverfügen: n Arbeitsplätze n Copy-Service n Telefon-, Fax-, Computer- und Internetanschlüsse sind

heute nicht mehr vorrangig, da alle Redakteure undMedienmitarbeiter, die heute an solchen Großveranstal-tungen teilnehmen, nicht nur über Handys, sondernauch über Laptops mit Internet-Anschluss verfügen.

Tipp: Ein Spezialist, der die Technik im Griff hat, sollte anwesend oder zumindest auf Abruf bereit sein.

Betreuung sämtlicher Medienvertreter:n Akkreditierungn Info-Desk mit Unterlagen mit den wichtigsten Informa-

tionen zur Veranstaltung, Statistikservice ... n Verpflegung (Kaffee, kalte Getränke, Sandwiches), evtl.

Bons

FOTO-/FILMMATERIALEine Veranstaltung will fotografisch dokumentiert sein. Fotos von Journalisten sind zwar meist erstklassig, habenaber auch ihren Preis. Zudem kann es auch Probleme in derWeiterverwendung dieser Fotos geben (Eigentumsrechte).

Im Idealfall gibt es ein Vereins-mitglied mit guten Kenntnissen,das dem Verein kostengünstig(z.B. gegen Bezahlung der Film-und Entwicklungskosten) eineDokumentation des Anlasses zu-sammenstellt. Ansonsten emp-fiehlt es sich, einen Profi zu enga-gieren, was natürlich etwasteurer kommt, aber auch eineentsprechende Qualität ver-spricht.

Wichtig: Nachbetreuung undSammeln von Presseberichtenüber den Ablauf der Veranstal-tung für die Erstellung eines Me-dienspiegels.

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Technischen Voraussetzungen für die Öffentlichkeitsarbeit am Beispiel einer Pressekoferenz im Zusammenhang mit einer (Sport-) Veranstaltung:

Allgemeinn Arbeitsplätze in einer dem Ereignis entsprechenden Anzahl (etwa 20)

n Copy-Servicen TV-Monitorn Eventuell technische Ausstattung (Telefon, Fax, Drucker, Computer- und Internetanschlüsse)

Info Deskn verschiedene Unterlagen (Kontaktadressen, Hotels, etc.)n Info-Service rund um die Veranstaltung (Mannschaften,Statistiken etc.)

n Anmeldung für diverse Serviceleistungen (Telefon, Fax,Computer, Kopierer)

Pressekonferenzn (erhöhtes) Podium n Mikrofonanlagen Sponsorenwandn Sitzplätze an Tischen (Schreibmöglichkeit)

Kleinigkeiten:n Aschenbechern Gläser, Teller, Besteck, Serviettenn Kaffeemaschine (inkl. Kaffee, Tassen, Obers, Zucker,Löffel)

n Dekoration (Grünpflanzen)n Kugelschreiber und Schreibblöcken Kopierpapier/Toner, Faxpapier

Gesamtbudget für eine Veranstaltung

Ausgaben

1. Werbung und Marketing:n Zeitungsinseraten regionale Blättern Radio/TVn Plakaten Flyern Eintrittskartenn Grafikern Transparenten Druckn Sonstiges

2. Programm:n z.B. Musikkapellenn Modeschaun Showgruppenn etc.

3. Infrastruktur:n z.B. Bühnen Licht und Tonn Zelten Umzäunungn WCn Reinigungn Recyclingn Absperrungenn Stromanschlüssen Stromkostenn Ständen Abdeckungenn Mietkostenn etc.

4. Personal:n Mitarbeitern Securityn Organisation Kassan Helfern Feuerwehrn Rettung

5. Hotelkosten6. Catering7. Steuern8. Vergnügungssteuer9. A.K.M.10. Versicherung11. Sonstige

Einnahmen

1. Hauptsponsor2. Co-Sponsoren3. Inserate4. Transparente5. Verkaufsstände6. Presentingsponsoren7. Eintritte8. Catering/Wirtschaft9. Gewinnspiel10. Förderungen 11. TV-Gelder

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PRESSEMITTEILUNGENBerücksichtigen Sie beim Verfassen von Texten an diePresse:n Der Text muss eine echte Nachricht enthalten.n Die Information muss für den Leser griffig sein.n Die PR-Botschaft ist stimmig, wenn der Kerninhalt tref-

fend formuliert ist. n Formulieren Sie attraktive Titelvorschläge, einen zum

Lesen anregenden Einführungstext und prägnanteSchlussfolgerungen.

n Die 6 W-Fragen eines Pressetextes beantworten: Wer?Was? Wo? Wie? Wann? Warum?

n Gliedern Sie den Text wie einen Baukasten, damit derRedakteur Textabschnitte beliebig vertauschen oderkürzen kann, ohne dass der Informationsgehalt verlo-ren geht.

n Formelle Gestaltung: A4-Blatt einseitig beschreiben,Computerausdruck mit gebräuchlicher Schriftart undbreitem Rand, korrekte Rechtschreibung, sparsamerGebrauch des Vereinsnamens, fortlaufende Nummerie-rung der Seiten usw.

Zugegeben, die Anforderungen scheinen groß, und profes-sionellen Schreibern fällt die Arbeit bestimmt leichter. Tex-ten ist aber auch erlernbar. Schon manche/r hat das beimBesuch eines Schreib-Workshops entdeckt.

Kommt das Fernsehen zu uns?Zur Pressekonferenz allein kommt kaum ein Fernsehteam.Wer will sich im TV schon Redebeiträge ansehen? Gibt esaber bereits bei dieser Pressekonferenz etwas zu sehen,zum Beispiel, wie sich Vereinsmitglieder auf einen Wett-kampf vorbereiten, wie Kinder etwas basteln oder wie eingroßes Zelt aufgestellt wird, ist durchaus ein Fernsehberichtals Vorankündigung möglich. Auf die Möglichkeit solcherFilmaufnahmen muss in der Einladung zur Pressekonferenzoder in einem Gespräch mit der Fernsehredaktion hinge-wiesen werden.

Und das Radio?Der Rundfunk kennt verschiedene Formen der Berichter-stattung. Der erstmals auftretende Jodelchor hat größereChancen, aufgenommen und ausgestrahlt zu werden, alseine Rede des Obmannes des Vereins, der über das abge-laufene Vereinsjahr berichtet.Auch hier gilt: Rechtzeitige Kontakte zur Redaktion könnengewünschte Ergebnisse bringen. Reporter wissen, was an-kommt und machen entsprechende Vorschläge.

MEDIENKOOPERATIONENViele Medien sind auch zu Kooperationen bereit. Je nachGröße und Art von Veranstaltungen und Projekten können

Sie Absprachen treffen, um sich eine entsprechende Wer-bung bzw. Öffentlichkeitsarbeit zu sichern. Da diese vonFall zu Fall sehr individuell gestaltet werden muss, nehmenSie am besten möglichst frühzeitig – das heißt schon in derPlanungsphase – Kontakt mit der zuständigen Marketing-abteilung auf.

INSERATE Sie können die für eine bestimmte Aktion gewählte Formder Öffentlichkeitsarbeit zusätzlich mit Inseraten verstärkenund wenn es nur eine flankierende Kleinanzeige ist. Das istauch ein Weg, wenn es Ihnen trotz intensiver Bemühungennicht gelingt, Ihre Botschaft über eine Zeitungsredaktion andie Frau bzw. den Mann zu bringen. Beachten Sie dabeiFolgendes:n Wählen Sie das richtige Medium – über welche Zeitung,

Radio etc. erreiche ich meine Zielgruppe(n)?n Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt – z.B. bei einer

Veranstaltung: ca. 2 Wochen vor dem Termin eine An-kündigung schalten, kurz davor ein Inserat mit denwichtigsten Informationen und der Einladung.

n Informieren Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeitendes Drucks (ein-, zwei- oder mehrfarbig), die Inserat-größe und die Platzierung, fragen Sie auch nach denKosten, Bedingungen und Terminen für die Annahme.

n Sorgen Sie für eine ansprechende Gestaltung – wennmöglich durch einen Grafiker.

n Bemühen Sie sich um eine gute Platzierung – rechte Seite ist besser als die linke, oben besser als unten usw.

Neben den bezahlten Werbeeinschaltungen räumen auchviele Medien Platz und Sendezeit im Veranstaltungskalen-der ein. Bei größeren Sport- oder kulturellen Anlässen berichten die Medien auch auf der entsprechenden Res-sortseite. Auf jeden Fall lohnt sich eine Presseinformationan alle (der Größe der Veranstaltung entsprechenden) Me-dien und Pressestellen des Landes oder auch der Nachbar-länder.

Apropos Kosten: Gewitzte Vereinsarbeiter wissen schonlängst, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, Ankün-digungen und Informationen auch ohne Kosten über dieMedien zu transportieren. Einige Beispiele für Gratis-Ein-schaltungen:

BERICHTEn Viele Gemeinden bereichern ihre Medien – die Gemein-

deblätter und -zeitungen – mit Berichten über das Ver-einsgeschehen im Ort. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindenach, wer zuständig ist und nehmen Sie Kontakt auf.

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9. Reden, Ansprachen

Wenn auch Ihre Reden und Ansprachen Wirkung entfaltenund die Zeiten überdauern sollen, empfehlen wir Ihnen:Schreiben Sie Ihre Rede-Entwürfe von Anfang an nicht fürsLesen, sondern fürs Hören – nach der Devise: „Schreibenwie gesprochen statt reden wie gedruckt.” Das heißt, Tex-te, die sich ans Ohr richten, müssen anders geschriebensein als Texte, die fürs Auge bestimmt sind.

Neben den Inhalten ist natürlich auch ganz wichtig, wie Siesprechen. Der amerikanische Redenberater Ed McCarthyrät: Klar, lebhaft und angemessen sprechen!

KLAREine klare, einfache Sprache bedeutet nicht, dass dieIdeen, die Sie präsentieren, simpel sind. Vielmehr sorgtsie dafür, dass Ihre Ideen besser verstanden werden.Und das ist ja das Ziel Ihrer Rede!

LEBHAFTEine lebhafte Sprache appelliert an die Sinne des Publi-kums. Ihre Zuhörer sollen Ihre Ideen nicht nur hören, siesollen sie auch mit ihrem geistigen Auge sehen, sie sol-len sie fühlen, riechen und schmecken können. Auf die-se Weise bleiben sie besser im Gedächtnis haften.

ANGEMESSENWenn Ihre Sprache klar und lebhaft ist, wenn sie denBedürfnissen des Publikums angepasst ist, wenn sie demAnlass der Veranstaltung entspricht, dann eignet sie sichauch für Ihren Redezweck.

Beachten Sie die folgenden Grundsätze:

Fünf goldene Regeln

1. Reden linear aufbauenn Bauen Sie Ihre Rede so auf, dass jede Zuhörerin und

jeder Zuhörer Ihnen ohne Mühe folgen kann. n Berücksichtigen Sie dabei, dass diese keine Gliederung

und kein Konzept zum Mitlesen in der Hand haben. n Bringen Sie nicht alle Informationen auf einmal, son-

dern in schmackhaften, speziell bei komplexeren The-men und Zusammenhängen gut verdaulichen Portio-nen.

n Schritt für Schritt eins nach dem anderen präsentieren,nichts vorwegnehmen (Ausnahme: kleine Zielbeschrei-bung oder Gliederungsübersicht am Anfang), nicht abschweifen.

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TERMINANKÜNDIGUNGENn Nahezu jede Zeitung hat einen Terminkalender, in dem

gratis Veranstaltungen, Aktionen, Ausstellungen etc.veröffentlicht werden.

n Auch die Radiostationen machen tägliche Durchsagen,in denen sie Veranstaltungshinweise bringen. WendenSie sich diesbezüglich an den Programmchef.

n Viele Städte und Gemeinden führen in ihren Zeitungeneine eigene Rubrik für Vereinsanzeigen, in der Termineund Kurzmeldungen veröffentlicht werden, oder brin-gen einen eigenen Veranstaltungskalender heraus, deran alle Bewohner des Ortes verteilt wird.

SPONSORINGPARTNERSCHAFTENDas Sponsoring ist grundsätzlich dem Marketing oder derFinanz zugeordnet. Sponsoren (sei es durch materielle oderfinanzielle Unterstützung) sind für einen Verein oft lebens-wichtig. Zuwendungen von Sponsoren erfolgen aus priva-ten Gründen (z.B. persönliches Interesse am Verein) oderaus wirtschaftlichen Überlegungen (Werbewirksamkeit).Auf jeden Fall sollte überlegt werden, wie der/die Spon-sor/en in die Werbeaktivitäten eingebaut werden können.Dies sichert vielfach eine weitere konstruktive Zusammen-arbeit.

Sämtliche Adressen für den Kontakt mit Medien inStadt und Land Salzburg und über die Landesgrenzenhinaus finden sich in der „Generalinformation Salzbur-ger Medien Europaregion Salzburg”, die jährlich aktua-lisiert wird.

Die Broschüre kann kostenlos im Webshop des Landes unter www.salzburg.gv.at/landversand bestellt und un-ter www.salzburg.gv.at/generalinfo kostenlos herunter-geladen werden.

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n Eingeschobene Erläuterungen (z.B. „nicht nur”, „dasheißt”) stören den linearen Ablauf und irritieren denZuhörer, weil sie von der zentralen Aussage ablenken.Wenn es nicht ohne geht, bringen Sie sie am Anfang,dann können sich die Zuhörer danach auf die zentralenAussagen konzentrieren.

n Mit „Und noch etwas” können Aussagen getreu demPrinzip „Eins nach dem anderen” voneinander getrenntwerden.

2. Reden nicht mit Informationen überladenn Wenn ein Text gesprochen wird, kommt beim Zuhörer

ein Drittel Information weniger an, als wenn er dengleichen Text liest. Daher: Reden nicht überfrachten.Denken Sie an ein Boot: Wer es überlädt, geht damitunter.

n Gute Redner/-innen sind Meister/-innen in der Kunstdes Weglassens. Entscheidend ist, wie viele Informatio-nen die Zuhörer aufnehmen und verarbeiten können.

n Generell: Kurze Sätze machen oder sie so klar gliedern,dass jeder Satzteil auf den vorhergehenden aufgebautist (keine Schachtelsätze).

n Nicht alle Sätze auf die gleiche Länge zurechtstutzen,das klingt monoton. Eine gute Mischung unterschied-lich langer Sätze bringt Abwechslung, Spannung undBewegung in die Rede.

3. Zwischendurch zusammenfassen – Orientierung gebenn Ihre Zuhörer sollten auch die Gelegenheit haben, das

Gehörte zu reflektieren und Luft zu holen. Fassen Siedazwischen zusammen und setzen Sie Orientierungs-punkte: Wo sind wir jetzt? Was hatten wir schon? Wielässt sich das auf den Punkt bringen? Was kommt alsNächstes?

n Stellen Sie Fragen! Das macht neugierig und weckt dieAufmerksamkeit. Je mehr Fragezeichen in Ihrem Manu-skript sind, desto besser. Wenn Fragen fehlen, formulie-ren Sie um!

n Mit dem Doppelpunkt lassen sich komplizierte Satzkon-struktionen elegant auflösen und Akzente setzen.Beispiel: Statt „Ich denke, es wäre besser, kürzer zu reden” ist besser „Ich denke: besser kürzer reden.”

n Sprechen Sie den Doppelpunkt, indem Sie eine kleinedramaturgische Pause machen und die Stimme heben.Beispiel: Statt „Wir haben die Zahl unserer Mitglieder inden letzten 5 Jahren um 30% erhöht” besser: „Wir ha-ben die Zahl unserer Mitglieder in den letzten 5 Jahrenerhöht: um 30%!”

n Anhänger einbauen: Werden Texte gesprochen, ist esbesser, Informationen, eine nach der anderen, leichtnachvollziehbar anzuhängen als alles in einen Satz zupacken. Das erhöht die Verständlichkeit des Redetextes.

M

Beispiel: Statt „Die grundlegende Renovierung wurdeStück für Stück von den Vereinsmitgliedern zwischen2005 und 2007 bis ins Detail vorgenommen” besser„Die Vereinsmitglieder haben alles grundlegend reno-viert, Stück für Stück, bis ins Detail, zwischen 2005 und2007.”

4. Satzkonstruktion aufs Hören einstellenn Die Information, die das Verb transportiert, muss mög-

lichst früh im Satz erscheinen. Beispiel: „Entwickelt worden ist die Bestrahlungsthera-pie von einem britischen Forscherteam: John Simpsonund William Billingham.” Das Publikum weiß sofort,worum es geht: „Entwickelt worden”. Das Verb, dasdie Hauptinformation trägt, steht an erster Stelle. Sofortdanach erfahren die Zuhörer, was und dann, wer esentwickelt hat. Die schwierig zu merkenden Namen fol-gen am Ende, wenn die Hauptinformation bereits beim Publikum angekommen ist. Kämen die Namen zuerst,müsste der Hörer erst die Hürde der fremden englischenNamen nehmen – und würde vielleicht daran hängenbleiben.

5. Verständlichkeit und Akzeptanz sichernn Kurz ist besser als lang.n Konkret ist besser als abstrakt.n Aktiv ist besser als passiv.n Vertrautes der eigenen Sprache ist besser als Fremdes.n Positives ist besser als Negatives.n Vor allem wichtige Aussagen sollten griffig, einprägsam,

kurz und zitierfähig formuliert sein.

„Eine Rede ist keine Schreibe.”Ludwig Reiners

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Wie Sie die Verständlichkeit Ihrer Rede erhöhen können – 8 Hinweise:

1. Bezeichnen Sie präzise, was Sie meinen:Den konkreten Begriff nennen, nicht den Oberbegriff.

2. Reihen Sie keine Hauptwörter aneinander:Sie machen Reden saft- und kraftlos. Verben sind die Seele des Satzes und bringen Farbe und Bewegung in den Text.

3. Meiden Sie „Wohnungstürme” und Fachwörter, dieIhrem Publikum fremd sein könnten:Wenn es absolut einen langen Fachbegriff oder einFremdwort braucht, nur einmal nennen. Verwenden Sie danach eine Kurzform.

4. Möglichst ohne banale Eigenschaftswörter:Adjektive sind meist überflüssig; sie lenken von der klaren Aussage ab.

5. Bereiten Sie Zahlen verständlich auf:Dimensionen vorstellbar machen, indem das Zuhören mit einem Vergleich erleichtert wird. Zahlenmittels Overhead, Flipchart oder Wand tafel sichtbarmachen, da sie über das Ohr besonders schwierig aufzunehmen sind.

6. Begrenzen Sie Aufzählungen:Auch hier gilt: Weniger ist mehr, vor allem mehr Verständlichkeit.

7. Vermeiden Sie Ablenkungen:Klare Aussprache und Wörter vermeiden, die zu akustischen Irritationen führen können. Tipp: Computer-Textprogramme haben oft ein Syno-nym-Lexikon eingebaut, das Sie verwenden können. Es gibt auch den Duden-Band „Sinn- und sachver -wandte Wörter”.

8. Dialoge machen die Rede lebendig:Dialogtechnik: Frage- und Antwortspiel zwischen Men-schen ungleichen Alters, Erfahrungs- und Wissensstan-des. Damit sind kleine Szenen wie im Film oder Theatergemeint, in denen Menschen, Tiere (vielleicht sogarPflanzen, Gegenstände) vorkommen, die in direkter Re-de sprechen dürfen. Umso schöner wird die Rede, wenndiese Dialoge auch noch überraschend, erfrischend,amüsant sind.

Statt „Baum” sagen Sie „Birke”, „Ahorn”, „Buche” usw.Ein Zeichner kann ja auch kein „Tier” malen, sondern eineKuh oder eine Maus, einen Schmetterling, ...

Die „-ung-Grube”: Jedes Wort das mit „-ung” endet, birgtein Verb, das sie wieder ans Tageslicht zurückholen sollten.Beispiel: Nicht so: „Gegen die Ablehnung zur Zulassungzur Prüfung ist die Möglichkeit des Einspruchs gegeben.”Sondern so: „Wer nicht zur Prüfung zugelassen wird, kanndagegen Einspruch erheben.”Noch besser: „Und was ist, wenn Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden? Dann können Sie Einspruch erheben.”

Keine Buchstabenberge wie z.B. „Unterbringungsmöglich-keiten”, „Erstbewerberantrag” ... statt „Milchgarantie -mengenregelung“ „Milchquoten”.

Statt: „Die brennende Frage ist ...” besser: „Die Frage ist...” oder statt: „Aus aktuellem Anlass ...” besser: „Heute,am zehnten Jahrestag der ...” oder statt: „ ... ein interessan-ter Aspekt“ besser: „... selten wird beachtet: ...” Grafik: wenn möglich die „statt” und „besser” blockartiganordnen

Statt: „Beim Wettbewerb wurden ... Liter Wasser ver-braucht” besser: „ ... das ist so viel wie man braucht, umdas Schwimmbecken in unserem Ort zweimal zu füllen!”Nicht „33,6 Prozent”, sondern „ein Drittel”. Nicht „1993 hat er seinen Doktor gemacht”, sondern„1993, also mit fünfundzwanzig Jahren, hat er seinen Doktor gemacht. Erstaunlich!“

Spätestens nach fünf Punkten einer Aufzählung schaltet derHörer ab. Dann erinnert er sich nicht mehr, wie der erstePunkt lautete.

„Nicht eine (einzige)” wäre die akustisch klare Alternativezu „keine”. Für leicht verwechselbare Worte wie etwa„Verbesserung” (zu verwechseln mit „Verwässerung”)kann man andere Worte finden wie „Reform” oder „Korrektur”.

Sie: „Wie herrlich frisch die Luft heute morgen ist!”Er: „Kein Wunder, sie war ja auch die ganze Nacht drau-ßen!” Sie können auch die ganze Rede in Form eines Dialogs vortragen. Etwa mit dem Trick, sich mit einem jugendlichen Gesprächspartner ein Alibi für eine bunte,bildhafte, lebendige Alltagssprache zu verschaffen. Das erlaubt, sich gefahrlos auf eine unterhaltsamereSprachebene zu begeben.

Vgl. Rentrop, Reden-Berater, S. 18 ff.

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ver diese gestaltet sind, desto besser. Sie fördern die Kom-munikation, schaffen Spiel- und Zeiträume für auch einmalnicht vereinsrelevante Themen, tragen zur Intensivierungsozialer Kontakte (quantitativ und qualitativ) bei und ver-stärken das vereinsinterne soziale Netz. Wenn Sie einenAusflug machen, überlegen Sie sich als Erstes, was Sie da-mit erreichen wollen. Einige Gedanken dazu:

10. Ausflug einmal anders

Die meisten Vereinsmitglieder genießen das gesellige Bei-sammensein. Deshalb sind Aktivitäten, die über den eigent-lichen Vereinszweck hinausgehen, sehr beliebt und mit einAnreiz dafür, einem Verein beizutreten. Einen besonderenStellenwert nehmen hier sicher die Ausflüge ein. Je kreati-

Absichten

Den Mitgliedern einmal etwas Besonderes bieten und ihnen Wertschätzung entgegenbringen.

Ausflug als Motivation, zur Bindung der Mitglieder.

Das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden – Fortbildung, Vertiefung der Aktivitäten, ...

Kontrapunkte setzen.

Ausflug als Ausdruck der Übernahme sozialer Verantwortung. Das hat auch den Zweck, die sozialeKompetenz zu erweitern.

Umsetzungsmöglichkeiten

Ausflug unter dem Motto „Dank den Mitarbeitern”:Ehrungen, Übergabe kleiner Geschenke, Diashow oder Fotopräsentation „Unsere Arbeit im Verein”.

Ausflug exklusiv: Übernahme sämtlicher Kosten durch den Verein, eventuellmehrtägig.

Vereinsarbeit umdrehen:Arbeiten, die während des Jahres von bestimmten Mit -gliedern erledigt werden (z.B. Ausschank bei Veranstal-tung), übernehmen die Vorstandsmitglieder oder andereMitglieder.

Ausflug als besondere Überraschung gestalten: z.B. Rafting – auf der Einladung nur den Termin und Dauerund was mitzunehmen ist, bekannt geben – Ziel und Programm offen lassen.

Besuch eines Vereins mit demselben oder ähnlichem Ver-einszweck in einem anderen Bundesland oder im Ausland.Vielleicht ergibt sich in diesem Zusammenhang auch einevereinsübergreifende Zusammenarbeit? (Mehr zu Kooperationen im nächsten Kapitel „Über den Verein hinaus – Kooperationen”.)

Ausflug mit einem Seminar oder Vortrag verbinden: z.B.Unterkunft in einem Wellness-Hotel, am Nachmittag einSeminar und/oder am Abend einen interessanten Vortrag,eine Vorführung etc. anbieten.

Statt eines ehrgeizigen Wettkampfturniers einmal ein Gau-diturnier in spezieller Verkleidung, mit eingebauten Hinder-nissen, Männer und Frauen trennen.

Wenn Sie Lust haben, einmal etwas ganz anderes zu er -leben, überlegen Sie sich, was Ihrem Vereinszweck ent -gegenläuft. Ein Sportverein z.B. macht einen Besuch imMuseum samt Führung, ein Gesangsverein besucht mal ein Fußballspiel und anschließend die VIP-Lounge.

Warum nicht einmal einen Tag mit Menschen verbringen,die alt, behindert, in einem schwierigen sozialen Umfeld,nicht integriert, ... sind?Oder: Der Verein hilft dort, wo Not am Manne ist. Etwa einen total heruntergekommenen Spielplatz reno -vieren, in Krisengebieten beim Wiederaufbau mithelfen,Menschen in sozialer Not eine Freude machen – mit ihnenetwas unternehmen, einen Abend für Sie gestalten?

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VER E IN S L EB EN

KONTAKT VERKEHRSUNTERNEHMEN:

n Salzburger Verkehrsverbund GmbH5020 Salzburg, Schrannengasse 4, Tel. 0662/875787E-Mail: [email protected], www.svv-info.atn StadtbusSalzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 16Tel. 0662/8884-0E-Mail: [email protected] Salzburger Lokalbahn (SLB)5020 Salzburg, Plainstraße 70Tel. 0662/4480-6100, www.slb.atn ÖBB-Postbus Salzburg5020 Salzburg, Andreas-Hofer-Straße 9Tel. 0662/4660E-Mail: [email protected], www.postbus.atn ÖBB-Personenverkehr AGRegionalmanagement Salzburg 5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 2Tel. 05/17 17, www.oebb.atn Albus Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH5020 Salzburg, Julius-Welser-Straße 8Tel. 0662/42 4000-0 E-Mail: [email protected], www.albus.at

Weitere Partner im Verbund: DB Regio AG Regio Oberbay-ern, Autobusbetrieb Marazeck GmbH, Rainer ReisenGmbH & Co KG, Firma Rettenbacher, RVO GmbH, FirmaFischwenger, Schwab Reisen GmbH, Gasteiner Verkehrsbe-triebe, Heinrich Lackner GmbH, Firma Standl-Niederreiter,Steiermärkische Landesbahn, Schweighofer & Zöhrer, Süd-ostbayernbahn, Schmidbus Bischofshofen, Berchtesgade-ner Land Bahn GmbH, Westbahn Management GmbH

Tipps für die Veranstaltung von AusflügenGemeinsame Unternehmungen stärken das Gefüge vonVereinen und schaffen ein Wir-Gefühl. Das Salzburger Landund die daran anschließenden Regionen verfügen überzahlreiche und thematisch vielfältige Ausflugsdestinationen,die für jeden Geschmack etwas bieten. Auch hier bietensich öffentliche Verkehrsmittel und Busunternehmen an.Nutzen Sie die Möglichkeit einer gemeinsamen, entspann-ten und preiswerten Anreise. Fahrten in der Gruppe sind inder Regel günstiger als individuelle Anfahrten mit dem pri-vaten PKW. Zudem führen viele Verkehrsunternehmen spe-zielle Rundfahrten oder Kombinationsangebote in ihrenPortfolios an.

Anregungen für die Ausflugsplanung:n Welche Wünsche haben Ihre Mitglieder?n Können wir die Wünsche der Mitglieder mit einem Aus-

flug bedienen?n Holen Sie Anregungen und Vorschläge von den Mitglie-

dern einn Berücksichtigen Sie bei der Planung die unterschiedli-

chen Interessengruppen innerhalb Ihres Vereines. Jenach Größe des Vereins können mehrere unterschiedli-che Ausflüge geplant werden.

n Tourismusbüros können Ihnen bei der Planung IhresAusfluges mit informativen Auskünften behilflich sein.

n Fragen Sie bei den Verkehrsunternehmen nach speziel-len Vereins- oder Gruppenangeboten.

Besonders im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicherVerkehrsmittel bieten sich folgende Ausflugtipps für einengelungenen Vereinsausflug an:

Salzburger Lokalbahn:www.salzburg-ag.at/verkehr/slb/erlebnis

Pinzgauer Lokalbahn:www.pinzgauer-lokalbahn.info/index.php/wandertipps

SchafbergBahn & WolfgangseeSchifffahrt: www.schafbergbahn.at/erlebnis/wandertipps

Berchtesgadener Land Bahn: www.blb.info/4_freizeittipps.asp

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11. Über den Verein hinaus – Kooperationen

Die Kooperationsmöglichkeiten der Vereine sind sehr viel-fältig. Mit wem diese eingegangen und wie sie gestaltetwerden, ist immer in Bezug zur Absicht zu bringen: Waswollen wir eigentlich damit erreichen? Geht es um einen in-formellen Austausch oder möchten wir in einem konkretenProjekt zusammenarbeiten? Wer sind mögliche Partner?Ein oder mehrere andere Vereine, Schulen, Gemeinden, In-stitutionen, Unternehmen, Private etc.?

In den folgenden Abschnitten des Kapitels möchten wir aufzwei Formen näher eingehen. Als Erstes auf die Zusam-menarbeit mit anderen Vereinen und in einem weiterenAbschnitt auf die Kooperationen mit Schulen, was im Hin-blick auf die Zukunft des Vereins sehr wichtig ist und sichauch nachhaltig auswirken kann.

Beispiele: n Ein Verein übernimmt bei der offiziellen Eröffnung des

neuen Firmengebäudes Y die Bewirtung, um die Finanzkassa aufzubessern.

n Eine Übungsleiterin des Vereins X bietet einmal wöchentlich in einem Gemeindesaal eine kostenloseStunde Eltern-Kind-Turnen an. Im Gegenzug darf derVerein den Saal gratis für Vorträge und Veranstaltungennutzen.

n Verschiedene Vereine in einer Kommune organisierengemeinsam einen Weihnachtsmarkt, bei dem auch Gaben von Vereinen (z.B. Sportdressen, Bilder, Skileh-rerstunden, Ausflüge etc.) für einen guten Zweck ver-steigert werden.

n Der Verein der speziellen Spielgruppe XY sorgt beimLandesfeuerwehrfest für die Kinderbetreuung, um sichselbst und die besondere Art seiner Arbeit bekannt zumachen.

Kooperationen mit Vereinen

Wenn sich eins und eins zusammentut, ergibt das mehr alszwei. Dass man gemeinsam mit anderen oft mehr für denVereinszweck erreichen kann, als wenn man als Einzel-kämpfer agiert, liegt klar auf der Hand. Ein gutes Netzwerkvergrößert die Handlungsspielräume der Vereine beachtlichund macht viele Leistungen überhaupt erst möglich. Dasstärkt Ihren Verein und bringt obendrein noch viele weite-re Vorteile:n Arbeitsrationalisierung: Gegenseitige Unterstützung bei

größeren Projekten, Veranstaltungen bzw. gemeinsa-men Aktivitäten.

n Mehrkämpfer sind stärker als Einzelkämpfer: Es macht

stark, wenn sich mehrere in einer Sache gemeinsam be-mühen und schafft eine größere Lobby. Gemeinsameöffentliche Auftritte (Diskussionsrunden, Feste, Kund-machungen, ...) erleichtern die Arbeiten und bringengrößere Erfolgschancen bei Anliegen, Förderungsansu-chen usw.

n Kostenersparnis: Gemeinsame Nutzung von Infrastruk-tur (Räume, Geräte, Fahrzeuge etc.).

n Bei Einkäufen: effizientere Beschaffung, Mengenrabatt, ...n Bei Verkäufen: gemeinsamer Vertrieb von Leistungen

des Vereins

Beachten Sie bei der Suche nach Vertragspartnern: Kooperationspartner sollten ...... den gleichen oder ähnlichen Vereinszweck verfolgen.... eine ähnliche Vereinskultur, Ausrichtung, Vereins-philosophie haben.

... den gleichen Bedarf an Infrastruktur benötigen bzw. gleiche Leistungen anbieten.

... sich ergänzen – Stärken und Schwächen ausgleichen.

... ihre Zielgruppen austauschen können.

... räumlich nicht zu sehr voneinander entfernt sein.

... gegenseitig das Image mitprägen.

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Können die Strategien und Ziele der Vereine in der Kooperation besser realisiert werden als alleine?

Werden die Abläufe in der Vereinstätigkeit dank der Zusammenarbeit gestärkt und der Nutzen für die Mitglieder verbessert?

Ermöglichen die Interessen der Beteiligten Win-win-Situationen?

Passen die Kooperationspartner zusammen? Sind sich die Entscheidungsträger sympathisch („Aus Feinden von gestern werden nicht über Nacht Freunde”)?

Können die Partner die nachfolgenden Fragen schlüssigund klar beantworten: Was bieten wir? Was erwartenwir? Was kommt nicht in Frage?

Wurde die Zusammenarbeit vor dem Abschluss von Verträgen in der Praxis erprobt?

Wird die Kooperation wie eine Freundschaft schrittwei-se aufgebaut und gepflegt? Treffen sich die Entschei-dungsträger auch außerhalb der Vereinsanlässe?

Werden auftretende Konflikte schnell gelöst? Ist einefaire Trennung möglich, wenn sich keine Lösung abzeichnet?

Werden Ehrlichkeit und Vertrauen von allen Beteiligtenhochgehalten?

ja nein prüfen

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VEREINS-KOOPERATIONEN AM PRÜFSTANDKooperationen zwischen Vereinen machen beide Seiten erfolgreich, wenn die Kooperation von Anfang an gut geplant istund die Partner gut zusammenpassen. Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen, dabei die richtige Wahl zu treffen:

Vgl. Peter, Vereinskompass, S. 70 f.

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INTERNATIONALE KOOPERATIONENGrenzüberschreitende Zusammenarbeit kann – auch auswirtschaftlichen Überlegungen heraus – neue Impulse ge-ben, Perspektiven eröffnen und somit erfolgreich sein. Dasgilt für informelle, sachlich gezielte Kontakte, für Fest- undKulturveranstaltungen, aber auch für Sportereignisse. Zukunftsthemen sind Tourismus, Wirtschaft, Umwelt undBildung.

In der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traun-stein (www.euregio-salzburg.eu) gibt es eine Fülle angrenzüberschreitenden Kooperationen, vor allem in Kultur,Sport, Jugend, Sicherheit oder Soziales. In diesen Lebens-bereichen finden sich viele traditionell bedingte, historischgewachsene oder auch familiär entstandene Kontakte überdie Grenze hinweg. Da in den genannten LebensbereichenVereine eine wichtige Rolle spielen, helfen die vielen Kon-takte, die von bürgerschaftlichem Engagement getrageneVereinsarbeit grenzüberschreitend zu entwickeln. Darausentstehen neue Impulse, neue Perspektiven oder auch wirt-schaftlich interessante Aspekte.

Die EuRegio unterstützt diese grenzüberschreitende Zu-sammenarbeit über ihre Geschäftsstelle in Freilassing invielfältiger Weise:n Kontakt- und Bürgerservicestelle in grenzüberschreiten-

den Belangenn Beratungsstelle für Projektentwicklung und EU-Förde-

rung (Interreg)n Aufgreifen und Weiterentwickeln von Ideen aus der Eu-

Regio

EU-Förderung ist dabei oft ein wichtiger Impulsgeber, soll-te aber nicht das wichtigste Kriterium für die Entwicklungeiner grenzüberschreitenden Kooperation sein. Treten Ver-eine als Projektträger auf, so wird ihre finanziell oft nicht sostarke Position dadurch gestützt, dass sie die unbezahlteMitarbeit von ihren Vereinsmitgliedern im Projekt als eineKostenposition ansetzen und somit auch gefördert bekom-men können. Die ausgezahlte EU-Förderung darf aber letz-ten Endes nicht höher sein als das im Projekt tatsächlicheingesetzte Geld.

Eine Vielzahl an Projekten ist auf diese Art und Weise – mitund ohne EU-Förderung, aber immer mit bürgerschaftli-chem/ehrenamtlichem Engagement verbunden – in dennun schon 15 Jahren EuRegio entstanden, so z.B.:n Jährliches Mundartdichtertreffen „Bald hinum – bald

herum”n Chronistenseminare (zweimal jährlich)n EuRegio-Woche des Bürgerschaftlichen Engagements

(2010 und 2011) mit Fachveranstaltungen in Freilassing

und Traunstein sowie Exkursionen (2011: Übersee, Frei-lassing, St. Georgen im Flachgau)

n Lehrgang „Ehren.Sache” in 2009 und 2010 mit Fort-führung in zwei Seminaren in 2012 27. Januar 2012:Öffentlichkeitsarbeit für Vereine und Veranstaltungen –Neue Medien und Konzepte Ort: Bildungshaus St. Vir-gil, 5026 Salzburg19. Oktober 2012:Wir leben mittendrin. Wege zu einem guten Umgangmit unserer Kulturlandschaft Ort: Kapuzinerhof, D-83410 LaufenAnmeldung und nähere Informationen: St. Virgil Salz-burg, [email protected], +43 (0)662/65901-514

n Seminarreihe „Zeitspuren” zu Themengebieten wieErdgeschichte, Baudenkmäler, Archäologie oder Ge-schichte (www.zeitspuren.at)

n Kindersicherheitsolympiade Safety-Tour in der EuRegion Jugendleiterfortbildungenn Mädchenaktionstagen Tag der Jugendn EuRegio-Sicherheitssymposienn Klein- und Flurdenkmäler (www.kleindenkmaeler.com) n Lehrgang FreiwilligenkoordinatorIn

n EuRegio-Bibliothekstagen Aus- und Fortbildung der Musikbundbezirke Salzburg und Chiem-Rupertigau

Über diese Arbeit sind auf EuRegio-Ebene viele neue Netz-werke und Kontakte entstanden, die interessierten Verei-nen zur Verfügung stehen und über die EuRegio-Ge-schäftsstelle angefragt werden können:

EuRegio-GeschäftsstelleSägewerkstraße 3, D-83395 FreilassingTel. 0049/8654-772109E-Mail: [email protected]

Foto: EuR

egio Geschäftsquelle

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n Durch die Mithilfe bei Schulwettbewerben, Schulsport-tagen und -sportfesten können Sie fachliche Kompe-tenz zeigen und Talente sichern.

n Aktivitäten gemeinsam mit anderen Vereinen: Mini-meisterschaften verschiedener Sportarten, Konzerte,wohltätige Aktionen.

n Verleih mobiler Sportgeräte an die Schulen. Dies ist übri-gens auch eine gute Gelegenheit, den Verein durch ent-sprechende Pressearbeit öffentlich bekannt zu machen.

n Angebot fachlicher Unterstützung beim Aufbau undTraining von Schulmannschaften für Wettbewerbe –z.B. Jugend trainiert für die Landesschulmeisterschaft,für das Landesjugendsingen, ...

n Im Verein eigene Kurse und Gruppenangebote zumSchnuppern entwickeln. Der Schritt in den Verein fälltvielen in der Gruppe leichter!

n Lehrer in die Vorstandsarbeit mit einbeziehen und wennmöglich als Betreuer von Kinder- und Jugendgruppeneinsetzen.

VORGEHEN1. Konzeption:Erarbeiten Sie im Verein ein Konzept für die Kooperationzwischen dem Verein und einer Schule im Ort. Darin soll-ten die Ziele (was möchte man damit erreichen), die Vor-teile aller (Win-win-Situation), Inhalte (worin die Koopera-tion besteht) und Rahmenbedingungen (wen und was eszur Zusammenarbeit braucht) ausgearbeitet sein.

2. Kontakt:Präsentation und Diskussion des Konzeptes in der Schule(Schulleitung, ganzer Lehrkörper oder Fachlehrer). Wün-sche und Vorschläge der Schule sollten wenn möglich berücksichtigt und in das Konzept aufgenommen werden.Man kann auch eine Zusammenarbeit auf Probe (z.B. fürein Jahr) vereinbaren. Damit eine persönliche Beziehungaufgebaut und gefestigt werden kann, sollte es auf beidenSeiten – im Verein und an der Schule – einen Ansprechpart-ner bzw. Koordinator der Kooperation geben. Das verein-facht auch die Kommunikation.

3. Umsetzung und Reflexion:Mit einem Schnupperangebot beginnen und schauen, wiedie Kinder das Angebot annehmen. Immer wieder auf (viel-leicht veränderte) Bedürfnisse eingehen, Erfahrungen undVorkommnisse mit der Schule besprechen und die Aktivitä-ten ständig anpassen, verbessern und neue entwickeln(evaluieren). Kooperationen mit Schulen sind auch ein The-ma, das die Öffentlichkeit interessiert – eine gute Gelegen-heit, die Arbeit des Vereins bekannt zu machen.

Kooperationen mit Schulen

Regelmäßiger Kontakt und gemeinsame Projekte mit Schu-len führen ebenfalls zu einer typischen Win-win-Situation,einer Zusammenarbeit, bei der es nur Gewinner gibt. Über-legen Sie in Ihrem Verein mögliche Formen der Kooperati-on, arbeiten Sie diese in ein Konzept ein und nehmen SieKontakt zur Schulleitung oder den Lehrpersonen auf, umIhre konkreten Absichten bzw. Projekte vorzustellen.

VORTEILE Für den Verein: n Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.n Zugang zu wertvollen Informationen – der Verein kann

dadurch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche derjungen Menschen eingehen.

n Aufbau eines Dialoges ist möglich. n Chance, möglichst frühzeitig junge Menschen als

Mitglieder zu gewinnen und zu binden.Für die Schule, die Schülerinnen und Schüler sowie LehrerInnen:

n Wissen über und Erfahrungen mit Vereinsarbeit, speziellder Kinder- und Jugendarbeit der Vereine.

n Abwechslung und Erweiterung des schulischen Ange-botes (Bezug zur Alltagswelt).

n Entlastung der Lehrkräfte.

FORMEN DER KOOPERATIONn Angebot von Veranstaltungen außerhalb der Unter-

richtszeiten.n Durchführung zusätzlicher (nicht regelmäßiger) Veran-

staltungen/Angebote, die in den Unterricht eingebautwerden.

n Organisation – gemeinsam mit den Schülern und/oderLehrern – von Arbeits-/Trainingsgruppen oder Projekten.

Beispiele/Möglichkeiten:n Je nach Zweck des Vereins z.B. gemeinsame Sport- oder

Musikaktivitäten, Vorträge, Erste-Hilfe-Kurse, Muse-umsbesuche, Tanzkurse, ...

n Einladung ganzer Klassen zum Schnuppern.n Schullandwochen und Klassenfahrten, mit sportlichem,

kulturellem oder ökologischem Schwerpunkt, z.B.Schullandwoche in Arbogast mit Führungen durchkompetente Personen aus Naturschutzvereinen, Pfad-finder, ...

n Präsentation des Vereins in speziellen Schulstunden, aufSchul- oder Klassenfesten und bei Elternsprechtagen(Vorführungen, Schnuppermöglichkeiten usw.) – damiterreichen Sie auch Eltern und Verwandte.

n Ferienkurse/Feriencamps.n Beteiligung bei der Planung und Gestaltung außerschu-

lischer Projekte wie Ausflüge, Radtouren oder Wande-rungen.

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Beispiele für Kooperationen mit Schulen

DIE AKTION „FREI.WILL.ICH”

Vereinszukunft sichern: Bei der Jugend Neugierde fürdie Freiwilligentätigkeit wecken

Das Projekt des Landes: „frei.will.ich. Dein Einsatzfehlt, dein Einsatz zählt!”

Viele junge Menschen sind hoch motiviert, freiwillig tätigzu werden. Viel zu selten jedoch wird ihr Engagement an-erkannt und ihnen konkrete Gelegenheiten zur Beteiligungangeboten.

Der Jugend früh Freiräume für gemeinnütziges Handelnund Mitsprache zu eröffnen, schafft vielfältige Chancen.Kinder und Jugendliche lernen im praktischen Tun, entfal-ten ihre Persönlichkeit und entwickeln soziale Kompeten-zen. Auch die Gesellschaft profitiert, denn Engagement integriert und wirkt präventiv (z.B. gegen Gewalt, Drogen-missbrauch, Kriminalität etc.). Diejenigen, die in jungenJahren Freude an gemeinnützigem Handeln gewinnen,übernehmen als Erwachsene auch verstärkt Verantwortungfür unsere Gesellschaft. Die Zukunft der Zivilgesellschafthängt damit maßgeblich davon ab, Kindern und Jugendli-chen Zugänge zu freiwilligem Engagement zu eröffnen.

Mit dem Projekt „frei.will.ich. Dein Einsatz fehlt, dein Ein-satz zählt!“ trägt das Land Salzburg dazu bei, dass jungeMenschen zwischen 9 und 19 Jahren früh erfahren, wie bereichernd es ist, Verantwortung als Freiwillige/r zu über-nehmen. Unabhängig von Herkunft, Bildungsstand, Ge-schlecht oder körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeitwerden mit Unterstützung von Partner-Organisationenneue bzw. weitere Zugänge zu gesellschaftlichem Engage-ment eröffnet, die über alle Lebensphasen hinweg zur ak-tiven Mitgestaltung des Gemeinwesens motivieren. NeueLernfelder werden damit eröffnet und noch unbekanntePotenziale geweckt.

Konkret gab es über das Jahr 2011 verteilt folgende Ange-bote für Salzburger Schulklassen n Bergrettung, Feuerwehr, Höhlenrettungsdienst, Rotes

Kreuz und Wasserrettung präsentieren ihre Arbeit anSchulen und vor Ort.

n „Tag der Freiwilligen Überraschung” am 17.6.2011Einsatzorganisationen öffnen den SchülerInnen ihre Türen.

n Workshops an Schulen zu Partizipation, Freiwilligentä-tigkeit und aktive BürgerInnenschaft

SONDERPREIS ZUR FREIWILLIGENTÄTIGKEITIm Rahmen des Salzburger Kinderrechtspreises 2011 wur-de im November 2011 auch ein Sonderpreis zum freiwilli-gen Engagement vergeben.Details: www.weltkindertag-salzburg.at/kinderrechtspreis

EIN PROJEKT DES LANDES SALZBURGin Kooperation mit: Salzburger Einsatzorganisationen,Österreichisches Jugendrotkreuz, Kinder- und Jugendan-waltschaft Salzburg und Landesschulrat für Salzburg.

Weitere Informationen:www.salzburg.gv.at/ejf2011_projekt01www.salzburg.gv.at/freiwillich.pdf

Beispiele für Kooperationen rund um das Thema „Sport”

DIE AKTION „JUGEND ZUM SPORT” des Landessportbüros Salzburg feierte 2011 ihr 25-Jahre-Jubiläum. Seit Beginn der Aktion wurden dabei mehr als100.000 Kinder und Jugendliche in rund 30 Sportarten pro-fessionell betreut. Möglich wird dieses Angebot im Univer-sitäts- und Landessportzentrum Salzburg Rif (ULSZ) durchdie hervorragende Zusammenarbeit mit den SalzburgerSportverbänden und -vereinen. So können erfahrene Trai-nerInnen ebenso wie Salzburger Spitzen- und Nachwuchs-sportlerInnen für eine hervorragende Betreuung der begeis-

Foto: OJRK Gert Eggenb

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Laut Bundesverfassung fällt der Sportbereich in die Kompe-tenz der Länder. Dementsprechend regelt das SalzburgerLandessportgesetz 1988 (in der Fassung von 1999, eineNovellierung erfolgte 2007) diesen Bereich, der auch dieGrundlage für das Wirken der LSO ist. Entsprechend derGeschäftsordnung der LSO ist das oberste Organ der Lan-dessportrat, der sich aus 25 Mitgliedern zusammensetzt(Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner istseit 2007 als ressortzuständiges Regierungsmitglied Vorsit-zender, dazu 12 Dachverbands- und 12 Fachverbandsver-treter). Weitere Organe der LSO sind das Präsidium (Regie-rungsmitglied, je ein Dachverbandsvertreter, VorsitzenderSportfachrat) und der Sportfachrat (Vertreter der Fach -verbände) sowie die Rechnungsprüfer. Zur Vorbereitungvon Entscheidungsgrundlagen bestehen vier Ausschüsse (Finanz, Organisation und Recht, Sportstätten, Sporthilfe).Der Sitz der LSO ist im EM-Stadion in Wals-Siezenheim. Ihre Administration wird über das Landessportbüro abge-wickelt, dessen Leiter Mag. Walter Pfaller gleichzeitig auchGeschäftsführer der LSO ist.

Die LSO sieht sich als Servicestelle für den Sport, als zentra-le Anlaufstelle für alle Sportagenden im Bundesland. Nebenumfangreicher beratender Tätigkeit und der allgemeinenMitgliederverwaltung stellt die finanzielle Fördertätigkeit einen großen Schwerpunkt dar. Das Landessportbüro ist fürdie Abwicklung von Förderungen der LSO und des Sport-referates des Landes gemeinsam zuständig und verfügtüber ein Gesamtbudget von etwas mehr als 4 Mio. Euro.Zu den wichtigsten Förderansätzen zählen: Jahresförderungfür Dach- und Fachverbände, Landestrainer, Vereinstrainer,Leistungszentren, Jugendsport für Vereine sowie Dach- undFachverbände, Sportstätten, Veranstaltungen, SalzburgerSporthilfe, Ausbildungszuschüsse für Lehrwarte und Trainer.Darüber hinaus unterstützt die LSO auch Großprojekte wiedie Rad-WM 2006 oder die Fußball-EM 2008 in organisa-torischer und beratender Hinsicht. Die LSO ist bemüht, denSport in seiner Vielfalt zu fördern. Sowohl Spitzen- als auchBreitensport, Jugend-, Frauen-, Senioren- und Behinderten-sport, sie alle sind essentielle Bestandteile der SalzburgerSportfamilie. Informationen und Kontakte sind auf derHomepage des Landessportbüros (Tel. 0662/8042-2524,www.lso.at, [email protected]) übersichtlich dargestellt.

Der Sport im Überblick auf der Homepage des LandesSalzburg:www.salzburg.gv.at/sport bzw. www.lso.atwww.salzburg.gv.at/ls-sport www.salzburg.gv.at/ls-sport-sportstruktur (Sportstruktur)www.salzburg.gv.at/ls-sport-vereineundverbaende (Verei-ne und Verbände sowie alles Wichtige zum Vereinswesen)

terten Kinder und Jugendlichen gewonnen werden. DasULSZ bietet auf komprimiertem Raum eine umfassende In-frastruktur, in der ein großes Spektrum des Salzburger Som-mersports abgedeckt werden kann. Durch das Kennenler-nen unterschiedlicher Sportdisziplinen wird bei vielenTeilnehmerInnen neues Interesse geweckt. Die einzelnenSportarten profitieren somit auch durch neu hinzugewon-nene SportlerInnen, und so manches große SalzburgerSporttalent wurde bei dieser Aktion entdeckt.

Kontakt:Landessportbüro Salzburg, 0662/8042-2524E-Mail: [email protected], www.lso.at

Da das Thema „Sport” nicht nur eine Säule des Vereinswe-sens insgesamt darstellt, sondern auch besonders geeigne-te Anknüpfungspunkte für Vereinsübergreifende Koopera-tionen und Aktivitäten bietet, wollen wir an dieser Stelle dieLandessportorganisation (LSO) als „Netzknoten” im Netz-werk des Salzburger Vereinssportes etwas näher vorstellen:

DIE LANDESSPORTORGANISATION SALZBURG (LSO)Die Landessportorganisation wurde 1947 als Körperschaftöffentlichen Rechts gegründet und ist seitdem das Dach fürden organisierten Sport im Bundesland Salzburg. Zu ihrenMitgliedern zählen die drei Dachverbände, 51 Fachverbän-de, 5 Fachvertretungen sowie rund 1.100 Vereine mit mehrals 1.700 Sektionen.

Foto: Jugend zum Sport

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12. Zusammenspiel Klub- bzw.Vereinseime – Wirte

Ein Klubheim ist speziell für Sportvereine eine absolute Not-wendigkeit. Dass sich die Vereinsmitglieder nach getanerArbeit erfrischen und auf ein Getränk und einen Imbissnicht verzichten wollen, leuchtet ein. In vielen größerenGemeinden spielen sich zudem die Vereinsaktivitäten inRandbezirken ab. Und da es dort meist keine Gasthäuser inder Nähe gibt, müssen die Vereine ihre Gäste selbst bewir-ten und auch die entsprechende Infrastruktur schaffen.

Nicht überall, aber doch immer wieder gibt es (meist laten-te) Konflikte zwischen der Gastronomie und den Vereinen,sodass wir uns auch im Vereinshandbuch diesem Themawidmen und Unterstützung anbieten wollen.

Jedoch: Viele größere Vereine, die eigene Klubheime haben,halten dort nicht nur ihre Sitzungen, Jahreshauptversamm-lungen etc. ab, sondern feiern auch gesellschaftliche Anläs-se wie etwa Geburtstage oder Hochzeiten. Gerade die Aus-gabe von Getränken und Speisen an normalen Tagen, dienicht in Verbindung mit einer Vereinsveranstaltung stehen,trägt nicht zu einem harmonischen Zusammenspiel Klub-bzw. Vereinsheime – Wirte bei. Dadurch geht der heimi-schen Gastronomie ein großes Potenzial an Auslastung ver-loren.

Wenn das Erscheinungsbild des Vereinslokales den Eindruckvermittelt, dass es sich um einen Gastronomiebetrieb han-delt und öfter als einmal pro Woche bewirtet wird, ist eine

Gewerbeberechtigung erforderlich. Dabei sind niedrigePreise oder die Ausgabe von Klubkarten nicht entschei-dend. In diesen Fällen wird der Verein abgabepflichtig undbenötigt außerdem eine Betriebsanlagengenehmigung fürdas Lokal. Im Betriebsanlageverfahren werden die Ausstat-tung des Lokals (Kühlanlagen, Hygiene, Toiletten etc.) undallfällige Auswirkungen auf die Nachbarschaft (Lärm-, Ge-ruchsbelästigung) geprüft.

Mit einer klaren Entscheidung – entweder für eine entspre-chende Einschränkung der Bewirtung oder für die Anmel-dung eines Gewerbes – können die Vereine Konflikten vor-beugen. Auch aus einem anderen Grund ist diese Klarheitwünschenswert: Gerade die Gastronomiebetriebe sind ne-ben dem Vereinsleben wichtige Drehscheiben für das sozia-le Leben und die Kommunikation im Ort.

Konfliktlösung

Eine solidarische Gesellschaft ist nur im Miteinander mög-lich und nicht, wenn sich durch unnötige Konkurrenz Klub-heime und Gasthäuser gegenseitig das Wasser abgraben.In solchen Fällen sollte sich eine grundsätzliche Gesprächs-bereitschaft und Verständnis für die Anliegen der jeweilsanderen Seite finden lassen. Bedenken Sie dabei, dass insehr vereinsaktiven Orten, in denen es eine gewisse Vernetzung zwischen Gastronomie und Verein gibt, in demSinne, dass Mitarbeiter und Wirtefamilien auch in Vereineeingebunden sind, der Konflikt nicht offen gezeigt wirdbzw. gezeigt werden kann. Die Kritik wird dann höchstenshinter vorgehaltener Hand geäußert. Positiv ist, dass in die-

Foto: Franz Neumayr

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VERE IN S L EB EN

n Die Gastronomie listet ihr Angebot (Kapazität, Aufnah-mebereitschaft) auf und bietet es den Vereinen an.

n Die Gastronomie stimmt ihre Leistungen besser auf Vereinsbedürfnisse ab (Öffnungszeiten – auch außer-halb der üblichen, Speise- und Getränkeangebot).

n Angleichung der Preise im Klubheim an das durch-schnittliche Gastronomieniveau.

sen Fällen doch ein gewisses Grundverständnis für die Situation vorhanden ist. Als Zeichen guten Willens und umden Konflikt nicht aufzubauschen: Halten Sie doch einmaleine Versammlung im Gasthaus ab oder verlegen Sie dieNachsitzungen öfters dorthin.

Hat der Konflikt jedoch schon eine Dimension erreicht, dieauch das Dorfleben beeinflusst, sollten sich die verschiede-nen Interessengruppen an einen Tisch setzen und einmalklären, wie der Konflikt gelöst werden könnte (siehe Kapi-tel „Kommunikation/Konflikte/Probleme lösen” ab Seite43). Erfolgversprechend ist in jedem Fall, dazu eine neutra-le Person einzuladen. Das könnte der in der Gemeinde fürVereine zuständige Sachbearbeiter oder Politiker sein undoder auch ein Moderator oder Mediator. Letztere sind fürdie Begleitung solcher Prozesse ausgebildet (siehe Seite 46).

„Friedensvertrag”

Das Ergebnis sollte in einer Vereinbarung schriftlich festge-halten und von allen Beteiligten unterschrieben werden.Für eine nachhaltige Sicherung des Ortsfriedens sollte gemeinsam eine Person des Vertrauens bestimmt werden,die für die Einhaltung des Vertrages sorgt und auch inStreitfällen schlichten kann (Bürgermeister, SachbearbeiterGemeinde, Politiker, sonstige dritte Person).

Die folgenden Textblöcke können Sie als Grundlage fürDiskussionspunkte und mögliche Formulierungen einerVereinbarung zwischen dem Betreiber des Vereinsheimesund der Gastronomie im Ort verwenden:

n Die Öffnungszeiten des Klubheime sind an die Vereins-aktivitäten zu binden. Dazu zählen: Meisterschaften,Turniere, Training, saisonbedingter Sport- und Freizeit-betrieb, Vereinsabende, Ausschuss-Sitzungen, Arbeits-sitzungen, Jahreshauptversammlungen. Private Feiern –ausschließlich von Vorstands- und Ausschussmitglie-dern.

n Regelung hinsichtlich anderer Veranstaltungen: Daskönnte z.B. eine neutrale Person aus der Gemeindever-waltung übernehmen.

n Die Betreiber von Klubheimen unterlassen die Abwer-bung von Kunden/Veranstaltungen, für welche dieGastronomie ausreichend Angebote bietet.

n Klubheime werden nicht an Außenstehende vermietet.n Klubheimbetreiber versuchen, bei größeren Veranstal-

tungen vermehrt die Gastronomie mit einzubinden.n Klubheimbetreiber halten behördliche Auflagen und

gesetzliche Regelungen wie Getränkesteuer, A.K.M.,Gewerbeberechtigung, Versicherung, Anmeldungen beiKrankenkassen usw. strikt ein.

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V E R E I N S L E B E N

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Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Steuern, Finanzen, Sozialversicherungsfragen

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S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

4. Steuern, Finanzen und Sozialversicherungsfragen

1. Vereinsgebarung____________________________________________________94

Rechnungslegung __________________________________________________94

Planung und Kontrolle ______________________________________________95

2. Steuern und Abgaben _______________________________________________96

Übersicht _________________________________________________________96

Steuerliche Begünstigungen – Voraussetzungen _________________________96

Körperschaftsteuer _________________________________________________97

Umsatzsteuer ______________________________________________________98

Einkünfte von Funktionären __________________________________________99

Vergnügungssteuer _________________________________________________99

Werbeabgabe______________________________________________________99

Gesellschaftssteuer _________________________________________________99

Fremdenverkehrsabgabe ____________________________________________99

3. Spenden _________________________________________________________100

Wie wird man ein spenden begünstigter Verein? ________________________100

4. Sponsorzahlungen _________________________________________________101

5. Haussammlung____________________________________________________101

6. Literaturhinweise und Kontakte ______________________________________102

Musik, AKM und Veranstalter _______________________________________103

7. Sozialversicherung _________________________________________________104

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S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

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4. Steuern, Finanzen und Sozialversicherungsfragen

Vereinsgebarung l Steuern und Abgaben l Spenden l Sponsorzahlungen l

Haussammlung l Literaturhinweise und Kontakte l Sozialversicherung

1. Vereinsgebarung

Sowohl aus der Informationspflicht gegenüber der Mitglie-derversammlung als auch etwa steuerlichen Gesichtspunk-ten muss sich die Vereinsleitung mit den Fragen der Rech-nungslegung und Budgetierung beschäftigen.

Rechnungslegung

Eine Information über die finanzielle Gebarung des Vereinsumfasst die Berichterstattung über das Ergebnis der Ein-nahmen-Ausgaben-Rechnung (oder des Jahresabschlus-ses). Die laufenden Einnahmen und Ausgaben sind aufzu-zeichnen. Innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Rechnungs-jahres hat das Vereinsleitungsorgan eine Einnahmen-Aus-gaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstel-len. Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung imHinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungund die statutengemäße Verwendung des Geldes zu prüfen. Sie müssen Gebarungsmängel aufzeigen und aufGefahren für den Bestand des Vereins hinweisen.

n Für kleine Vereinereicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (samt Ver-mögensübersicht), für größere Vereine gibt es erweiter-te Verpflichtungen zur Rechnungslegung.

n Mittelgroße VereineWenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben inzwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweilshöher als eine Million Euro waren, muss statt einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Jahresabschlussbestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrech-nung nach den Rechnungslegungsbestimmungen desUnternehmensgesetzbuches aufgestellt werden.

n Große VereineDas sind solche, deren gewöhnliche Einnahmen oderAusgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungs-jahren mehr als drei Millionen Euro betragen haben.Diese haben einen um einen Anhang erweiterten Jah-resabschluss aufzustellen. Darüber hinaus ist eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorzu-nehmen.

Selbstverständlich können für die Erfüllung der Rechnungs-legungsbestimmungen elektronische Datenträger benutztwerden, die, wie alle anderen Belege, sieben Jahre aufzu-bewahren sind.

Beispiel einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung (kleiner Verein):

Allgemeiner Aufwand 2011

Projekte € 2.000Verwaltung € 3.000Mitgliederverzeichnis € 1.000Sonstige Aufwendungen € 5.000

VerwaltungBankzinsen und -spesen € 500Porto € 2.000Sekretariat + kfm. Verwaltung € 3.000Sonstiges € 1.000

Vereinseinnahmen 2011

Mitgliedsbeiträge € 25.000Sponsoring € 3.500andere Spenden € 2.700Zinserträge € 300

Einnahmen € 31.500

Ausgaben € 17.500

Überschuss € 14.000

AUSGABEN

EINNAHMEN

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S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

Planung (Budgetierung) und Kontrolle

Keine betriebliche Tätigkeit kommt ohne Planung oderControlling aus. Auch der Verein ab einer gewissen Grö-ßenordnung nicht.

Daher sind die Aufstellung eines Vereinsbudgets und lau-fende Soll – Ist Vergleiche erforderlich, denn der Blick indie Zukunft muss Fragen beantworten wie:

n Wie viel Geld wird für die mittelfristige Finanzierung desVereinslebens benötigt?

n Gibt es in den nächsten Jahren besondere Aufwendun-gen, Investitionen usw.?

n Können die Ausgaben durch die laufenden Einnahmen(z.B. Mitgliedsbeiträge) gedeckt werden?

Kleine Vereine haben mit der Erstellung eines Budgets fürdas kommende Vereinsjahr wenige Probleme. Die Einnah-men der Vorjahre sind ebenso bekannt wie die Höhe derAusgaben. Natürlich ist es sinnvoll, zu überlegen, ob daskommende Jahr nicht zusätzliche Aufgaben bringt, dieMehraufwand bedeuten.

Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Förderungen und Sub-ventionen, eventuellen Spenden sowie Erlöse aus Veran-staltungen sind meist überschaubar. Wo es kein Vereins-heim oder andere Anlagen zu erhalten gilt, kann dasvorhandene Geld ganz in den Vereinszweck investiert wer-den. Eine Geldreserve für unerwartete Ausgaben schadetaber nie.

Bei mittleren und großen Vereinen ist eine professionelleBudgetierung erforderlich. Gibt es im Verein keine Fachleu-te für diese Fragen, können externe Spezialisten befragtwerden. Wirtschaftstreuhänder sind auch die richtigen Be-rater für Fragen der Budgetierung.

Wird ein Budgetvoranschlag erstellt, ist dieser durch dieGeneralversammlung zu beschließen. Das gilt auch für denRechnungsabschluss.

Beispiel einer Vermögensübersicht (kleiner Verein):

Stand 31.12.2010 Zugang Abgang Stand 31.12.2011

Giro € 2.000 € 3.500 - € 4.500 € 1.000

Sparbuch € 67.000 € 25.300 - € 11.000 € 81.300

Kassa € 100 € 2.700 - € 2.000 € 800

€ 69.100 € 31.500 € 17.500 € 83.100

Endbestand € 83.100-Anfangsbestand - € 69.100

= Bestandsveränderung € 14.000 = Jahresgewinn 2011 lt. EAR PROBE

Finanzplan 2012

Beispiel

Vereinseinnahmen Plan 2012 IST 2011

Mitgliedsbeiträge € 23.000 € 25.000

Sponsoring € 3.500 € 3.500

andere Spenden € 1.600 € 2.700

Zinserträge € 400 € 300

Einnahmen € 28.500 € 31.500

EINNAHMEN

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2. Steuern und AbgabenÜbersicht Vereine unterliegen grundsätzlich allen Steuern und Abga-ben, die auch für andere juristische Personen vorgesehensind. Erzielt daher ein Verein aufgrund wirtschaftlicher Aktivitäten einen Gewinn, so unterliegt er der Körper-schaftsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstigen Abgaben.Man spricht in solchen Fällen von nicht gemeinnützigenVereinen. Erfüllen demgegenüber die Vereine die Voraus-setzungen der Gemeinnützigkeit im Sinne der Bundesab-gabenordnung, dann können sie eine Reihe von steuerli-chen Begünstigungen und Befreiungen in Anspruchnehmen. Gemeinnützige Vereine dienen dem Gemeinwohl,dieser Umstand wird durch die Gewährung von Begünsti-gungen abgabenrechtlich unterstützt. Diese Begünstigun-gen bestehen in weit reichenden Befreiungen von der Körperschaftsteuer, in Steuerbefreiungen und Wahl -möglichkeiten im Bereich der Umsatzsteuer bis hin zur begünstigten Auszahlung von Aufwandsentschädigungenan Funktionäre eines Vereins.

Steuerliche Begünstigungen – Voraussetzungen

n Begünstigte ZweckeVereine müssen gemeinnützige, mildtätige oder kirchli-che Zwecke verfolgen:Gemeinnützig sind Tätigkeiten, die dem Gemeinwohlauf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellemGebiet nützen und bei denen seitens der Mitglieder desVereins keine eigennützigen Absichten bestehen. Die Vereinsrichtlinien (veröffentlicht auf der Home pagedes BMF, www.bmf.gv.at – Findok – Richtlinien – Ver-einsR 2001) enthalten eine umfangreiche Aufzählungvon Aktivitäten, die als gemeinnützig eingestuft werdenkönnen. So ist z.B. die Ausübung und Förderung desSports grundsätzlich als gemeinnützig anzuerkennen,die Grenze findet sich jedoch bei berufssportlichen Ak-tivitäten. Steht andererseits bei einem Sportverein dieFreizeitgestaltung im Vordergrund, liegt ebenfalls keine Gemeinnützigkeit vor. Weitere gemeinnützige Zweckesind z.B. Heimatkunde und Heimatpflege, Krankenpfle-ge, Denkmalschutz, Kunst, Kultur, Musik, Tierschutz,Umweltschutz uvm. (§ 35 BAO).Durch diese gemeinnützigen Zwecke muss darüber hinaus die Allgemeinheit gefördert werden, es ist alsonicht zulässig, dass die Begünstigten aus einem zahlen-mäßig eingeschränkten Personenkreis bestehen. Sinddie Begünstigten der Aktivitäten des Vereins ausschließ-lich die Vereinsmitglieder selber, muss grundsätzlich dieMitgliedschaft jedem offen stehen.

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Allgemeiner Aufwand Plan 2012 IST 2011

Projekte € 3.000 € 2.000Verwaltung € 3.500 € 3.000Mitgliederverzeichnis € 1.500 € 1.000Sonstige Aufwendungen € 6.000 € 5.000

VerwaltungBankzinsen und -spesen € 600 € 500Porto € 2.500 € 2.000Sekretariat + kfm. Verwaltung € 3.500 € 3.000Sonstiges € 2.000 € 1.000

AUSGABEN

Ausgaben € 22.600 € 17.500

Überschuss € 5.900 €14.000

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Als nicht gemeinnützig werden demgegenüber bei-spielsweise Sparvereine, Vereine zur Förderung desFremdenverkehrs oder Vereine, deren Gesellschafts-zweck die Förderung der Geselligkeit und der Unterhal-tung darstellen, eingestuft. Mildtätige Zwecke dienen der Unterstützung hilfsbe-dürftiger Personen, die sich z.B. in materieller Not be-finden oder aufgrund ihrer körperlichen oder geistigenUmstände Hilfe benötigen. So stellen z.B. sozialeDienstleitungen für Gebrechliche, Katastrophenhilfeoder Telefonseelsorge mildtätige Zwecke dar. Kirchliche Zwecke sind solche, durch deren Erfüllungdie Förderung gesetzlich anerkannter Kirchen und Reli-gionsgesellschaften ermöglicht wird. Dazu zählt insbes.die Errichtung und Erhaltung von Kirchen, die Abhal-tung von Gottesdiensten und die Erteilung von Religi-onsunterricht (§ 38 BAO).

n Ausschließliche und unmittelbare FörderungDer Verein darf ausschließlich gemeinnützige, mildtäti-ge oder kirchliche Zwecke verfolgen. Andere Aktivitätenschaden nur dann nicht, wenn sie bloß von untergeord-neter Bedeutung sind. Darüber hinaus darf der Vereinnicht mit Gewinnerzielungsabsicht agieren. Schädlichwäre es in diesem Zusammenhang auch, wenn durchden bestehenden Vereinszweck überwiegend die wirt-schaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder gefördertwürden. Weiters muss sichergestellt sein, dass bei Been-digung des Vereins oder Wegfall des Vereinszwecksdas gesamte Vereinsvermögen wiederum Rechtsträgernzur Verfügung gestellt wird, die dieses Vermögen für ge-meinnützige Zwecke verwenden. Es muss auch der ge-meinnützige Zweck durch den Verein selbst erfüllt wer-den. Es reicht daher nicht aus, wenn der Zweck desVereins darin besteht, andere gemeinnützige Einrichtun-gen zu unterstützen. Ausnahmen bestehen hier fürDachverbände und Aktivitäten anderer Vereine, die ineinem direkten Weisungsverhältnis stehen.

n StatutenAlle oben genannten Voraussetzungen müssen auch inden Statuten des Vereins ausdrücklich festgehaltenwerden. In der Praxis empfiehlt es sich, Vereinsstatutenin Anlehnung an jene Musterstatuten zu erstellen, dievom Bundesministerium für Finanzen in den Vereins-richtlinien (Rz 866 ff) veröffentlicht werden. Die klare Formulierung des Vereinszwecks, die fehlendeGewinnerzielungsabsicht, eine klare Trennung zwischenideellen und materiellen Zwecken sowie die Vermö-gensverwendungsverpflichtung für begünstigte Zweckebei Auflösung bzw. Wegfall des gemeinnützigenZwecks und andere Voraussetzungen können durch

Verwendung dieser Musterstatuten am leichtesten er-reicht werden.

n Tatsächliche GeschäftsführungDie tatsächliche Geschäftsführung muss dem entspre-chen, was in den Statuten festgehalten wird. Der Ver-ein darf nur das tun und nur solche Aktivitäten entfal-ten, die auch in den Vereinsstatuten festgehalten sind.Und diese Übereinstimmung betrifft nicht nur Fälle, indenen der Verein begünstigungsschädliche Tätigkeitendurchführt. Auch grundsätzlich gemeinnützige Tätig-keiten, die nicht in den Statuten enthalten sind, würdenbereits zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Körperschaftsteuer

Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen der Gemeinnützig-keit, kommen Befreiungen bzw. Begünstigungen bei derKörperschaftsteuer zur Anwendung. Diese Befreiungensind jedoch abhängig von der Art der Betätigung:

n Unentbehrlicher HilfsbetriebWirtschaftliche Aktivitäten eines Vereins, ohne die derZweck des Vereins nicht erfüllt werden kann, bezeich-net man als unentbehrliche Hilfsbetriebe. Besteht derZweck des Vereins z.B. in der Betreuung von behinder-ten Menschen, so kann z.B. ohne ein Heim, in dem diese Menschen betreut werden, der Vereinszwecknicht erfüllt werden. Einnahmen, die nun mit dieser Be-tätigung in Zusammenhang stehen, zählen zum unent-behrlichen Hilfsbetrieb. Ein Fußballverein kann seinemVereinszweck nicht nachkommen, wenn nicht Fußball-spiele durchgeführt werden. Werden für diese SpieleEintrittsgelder kassiert, zählen auch diese Einnahmenzum unentbehrlichen Hilfsbetrieb. Diese Einnahmen,die für Aktivitäten erzielt werden, die dem Vereins-zweck unmittelbar entsprechen, sind von der Körper-schaftsteuer gänzlich befreit.

n Entbehrlicher HilfsbetriebEntfaltet ein Verein wirtschaftliche Aktivitäten, die nichtunbedingt im Zusammenhang mit dem gemeinnützigenZweck erforderlich sind, die aber dazu dienen, dass dasdabei erwirtschaftete Geld zur Erreichung des gemein-nützigen Zwecks eingesetzt wird, spricht man von einem entbehrlichen Hilfsbetrieb. Ein Vereinsfest oderein Flohmarkt sind nicht unbedingt erforderlich, um dieZwecke eines Sportvereins oder eines Kulturvereins zu erfüllen. Darunter fallen insbesondere große Vereinsfes-te, die vorrangig der Geselligkeit und Unterhaltung die-nen.

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begünstigungsschädlichen Tätigkeiten eingeschränktwird. Damit kann erreicht werden, dass der Verein inden übrigen Bereichen weiterhin als gemeinnützig be-handelt wird. Übersteigen die jährlichen Umsätze der-artiger schädlicher Aktivitäten nicht 40.000 Euro, giltdiese Ausnahmegenehmigung als automatisch erteilt.Die Gewinne dieser Aktivitäten – unter Berücksichti-gung des Freibetrages von 7.300 Euro – sind aber steu-erpflichtig.

n VermögensverwaltungErfüllt ein Verein die Voraussetzungen der Gemeinnüt-zigkeit, kann eine Steuerpflicht nur im Rahmen deroben beschriebenen wirtschaftlichen Aktivitäten erfol-gen. Aktivitäten im Bereich der Vermögensverwaltung,wie z.B. die Vermietung von Liegenschaften, führennicht zur Steuerpflicht. Mieteinkünfte können dahervon einem gemeinnützigen Verein steuerfrei verein-nahmt werden. Zinseinkünfte und sonstige Erträgnisse aus Kapitalver-mögen sind für gemeinnützige Vereine nur insoweitsteuerpflichtig, als ein Kapitalertragsteuerabzug vorge-sehen ist. Zinsen, die ein Verein für Sparguthaben erhält, unterliegen daher der Kapitalertragsteuer.

Umsatzsteuer

Nachhaltig erbrachte Leistungen eines Vereins, für die eineGegenleistung (Entgelt) vereinnahmt wird, führen auch fürgemeinnützige Vereine zur Umsatzsteuerpflicht. Die Beson-derheit bei Vereinen besteht jedoch darin, dass sie keineAktivitäten entfalten dürfen, die zu einem Gesamtgewinnführen. Derartige Aktivitäten werden aber nach den allge-meinen steuerrechtlichen Kriterien als so genannte Liebha-bereibetriebe eingestuft und haben zur Folge, dass eineUmsatzsteuerpflicht für derartige Liebhabereibetriebe nichtbesteht. Diese Vermutung gilt für alle unentbehrlichen undentbehrlichen Hilfsbetriebe eines Vereins. Dies bedeutet,dass die Umsätze aus diesen Aktivitäten nicht der Umsatz-steuer unterliegen. Die Vereinsrichtlinien sehen aber dem-gegenüber vor, dass diese Vermutung der Liebhaberei nichtgegen den Willen des Vereins angewandt werden kann(Rz 464 VereinsR 2001). Im Ergebnis bedeutet dies, dass

Gewinne aus derartigen Betätigungen unterliegen derKörperschaftsteuer. Erfüllt der Verein jedoch im Übri-gen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit undwird das erwirtschaftete Geld für diese begünstigtenZwecke verwendet, bleibt vom Gewinn ein Freibetragin Höhe von 7.300 Euro steuerfrei.

Werden derartige wirtschaftliche Aktivitäten nur inmehrjährigen Abständen durchgeführt, kann dieserFreibetrag von 7.300 Euro pro Jahr auf einen Zeitraumvon maximal 10 Jahre angesammelt werden, d.h. eskann innerhalb von 10 Jahren ein Höchstfreibetrag von73.000 Euro geltend gemacht werden.

n VereinsfesteFaschingsbälle, Sommerfeste, sonstige Jubiläumsfeiernund ähnliche Aktivitäten eines Vereins sind grundsätz-lich dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. DieVereinsrichtlinien sehen aber von einer Versteuerung in-sofern ab, sofern der Zweck der Veranstaltung vorran-gig der Festigung des Vereinslebens dienen soll unddie Teilnehmer des Festes überwiegend aus Vereinsmit-gliedern bestehen. Die Einnahmen werden in diesenFällen nicht als Gegenleistung für gebotene Leistungenbetrachtet, sondern als in verdeckter Form geleisteteSpenden. Derartige Veranstaltungen sind daher von derSteuer befreit. Demgegenüber stellen jedoch Feste,„die den Charakter einer den Interessentenkreis desVereins weit übersteigenden Institution von eigenstän-diger Bedeutung annehmen” (so RZ 307 der Vereins-richtlinien) und eine umfangreiche Planung und Orga-nisation erfordern, einen steuerpflichtigen Betrieb dar(großes Vereinsfest). Die Abgrenzung, ob nun im Ein-zelfall ein (steuerfreies) kleines Vereinsfest oder ein(steuerpflichtiges) großes Vereinsfest vorliegt, gestaltetsich in der Praxis schwierig.

n Sonstige GeschäftstätigkeitenWeitere geschäftliche Aktivitäten, insbesondere dasUnterhalten eines Gewerbebetriebes, führen nicht nurzur Steuerpflicht für diesen Bereich, sondern gefährdenauch grundlegend die Gemeinnützigkeit des Vereins.

n AusnahmegenehmigungWerden von einem Verein begünstigungsschädlichewirtschaftliche Aktivitäten durchgeführt, führt dies mit-unter nicht nur zur Steuerpflicht der dabei erzielten Er-träge, sondern auch zum Verlust der Begünstigungenfür den ansonsten gemeinnützigen Bereich des Vereins.Vereine können in dieser Situation beim Finanzamt be-antragen, dass entweder von der Abgabenpflicht gänz-lich abgesehen wird oder die Abgabenpflicht auf die

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die Umsätze aus entbehrlichen und unentbehrlichen Hilfs-betrieben grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind (damit istaber auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich), es kann derVerein aber auch unter Hinweis auf die obige Bestimmungder Vereinsrichtlinien verlangen, dass diese Umsätze alssteuerpflichtig behandelt werden. Sinnvoll ist dies dann,wenn der damit verbundene Vorsteuerabzug höher ist alsdie abzuführende Umsatzsteuer. Diese Option zur Steuer-pflicht kann für gemeinnützige Vereine auch deshalb vor-teilhaft sein, weil diese Vereine ihre Umsätze aus den ent-behrlichen und unentbehrlichen Hilfsbetrieben generell mitdem begünstigten Steuersatz von 10% der Umsatzsteuerunterwerfen können (§10 Abs. 2 Z 7 UStG), wobei öffent-liche Subventionen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Weitere Umsatzsteuerbefreiungen:Wie für alle anderen Unternehmer ist für Vereine auch dieKleinunternehmerregelung anwendbar. Umsätze bis maxi-mal 30.000 Euro netto unterliegen nicht der Umsatzsteuer,ein Vorsteuerabzug steht in diesen Fällen auch nicht zu.Auf diese Befreiungsbestimmung kann aber durch Optionverzichtet werden.

Zwingend unecht befreit (somit jedenfalls vom Vorsteuer-abzug ausgeschlossen) sind Sportvereine und Volksbil-dungsvereine.

Einkünfte von Funktionären

Erhalten Vereinsmitglieder als Gegenleistung für ihre Tätig-keit im Verein eine Entschädigung, unterliegen diese Zah-lungen grundsätzlich der Steuer bei den Vereinsmitglie-dern. Regelmäßig wird in diesen Fällen von einemDienstverhältnis ausgegangen, dies führt zur Lohnsteuer-abzugspflicht für den Verein. Unterlässt der Verein dennotwendigen Abzug der Lohnsteuer und der Sozialver -sicherungsbeiträge, kann nicht nur der Verein zur Haftungherangezogen werden, sondern auch die Vereinsvorstände.

Eine steuerfreie Auszahlung von pauschalen Reiseauf-wandsentschädigungen ist für gemeinnützige Sportverei-ne vorgesehen. An Sportler, Schiedsrichter und Sportbe-treuer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu60 Euro pro Einsatztag, maximal 540 Euro pro Monat,steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.

Die Broschüre „SportlerInnenbegünstigung” finden Sie auffolgenden Internet-Seiten: www.noegkk.at/vib/Galerie/Flipbooks/VA/Sportlerbegue-nstigung_BMF/web/flipviewerxpress.htmlwww.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/Broschre-nundRatgeber/sportlerinnenbeguenstigung_stand1007.pdf

Vergnügungssteuer

Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen Eintritt kassiert wird, kann unter bestimmten Umständen eine Ver-gnügungssteuer anfallen. Dies hängt letztendlich von deneinzelnen Gemeinden ab, ob derartige Veranstaltungendieser Steuer unterliegen. Es wird daher empfohlen, sich beider zuständigen Gemeinde vor der Ausrichtung einer der-artigen Veranstaltung über eine allfällige Vergnügungssteu-er zu informieren.

Werbeabgabe

Erbringt ein Verein Werbeleistungen (Bandenaufschrift,Werbetafeln, Dressenaufschrift u.ä.), unterliegen diese Leis-tungen grundsätzlich einer Werbeab gabe von 5%. Für ge-meinnützige (Sport-)Vereine besteht eine Vereinfachungs-bzw. Befreiungsregelung, sofern diese Werbeleistungen imRahmen eines Gesamtpaketes gegenüber einem Sponsorerbracht werden.

Gesellschaftssteuer

Vermögenseinlagen in Kapitalgesellschaften unterliegen dereinprozentigen Gesellschaftssteuer. Gemeinnützige Kapi-talgesellschaften sind von dieser Gesellschaftsteuer befreit.

Fremdenverkehrsabgabe

Für Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt oder Spei-sen und Getränke gegen Bezahlung ausgegeben werden,muss in Salzburg Fremdenverkehrsabgabe entrichtet werden.

Zuständig ist das LandesabgabenamtFanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg E-Mail: [email protected]

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führen, sowie Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt. Erhältman als Spender für die freigebige Zuwendung eine Gegen-leistung, ist ein Spendenabzug nur möglich, wenn die Spen-de den Wert der Gegenleistung erheblich übersteigt.

Wie wird man ein spenden begünstigter Verein?

Die Spendenbegünstigung muss beim Finanzamt Wien1/23 beantragt werden. Es müssen die folgenden Voraus-setzungen vorliegen:n der Verein erfüllt die Voraussetzungen der Gemeinnüt-

zigkeit,n der Verein verfolgt ausschließlich spendenbegünstigte

Zwecke und dies bereits mindestens 3 Jahre vor derAntragstellung,

n es dürfen nur entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbe-triebe sowie begünstigungsschädliche Aktivitäten biszu einem Umsatz von 40.000 Euro unterhalten undVermögensverwaltung durchgeführt werden und

n die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit derSpendenverwendung dürfen höchstens 10% der Spen-deneinnahmen betragen.

Diese Voraussetzungen müssen jährlich von einem Wirt-schaftsprüfer bestätigt werden. Die Prüfung durch denWirtschaftsprüfer hat neben der Prüfung des Rechnungs-oder Jahresabschlusses, die mit einem förmlichen Bestäti-gungsvermerk abgeschlossen werden muss, auch die Prü-fung der festgelegten Voraussetzungen zu umfassen. Dieauf Grund der entsprechenden Prüfung erteilte Bestätigunghat folgende Mindestangaben zu enthalten:

n Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungs-oder Jahresabschlusses,

n Bestätigung der Ausgestaltung der Satzung,n Bestätigung über die zumindest dreijährige gesetzent-

sprechende Tätigkeit der Organisation,n Bestätigung über die Prüfung der tatsächlichen Ge-

schäftsführung der Organisation und deren Überein-stimmung mit den gesetzlichen Vorgaben,

n Bestätigung über die Einhaltung der Obergrenze derVerwaltungskosten.

3. Spenden

Viele Vereine sind wirtschaftlich von Spendeneinnahmenabhängig. Für den Verein sind diese Einnahmen steuerfrei,demgegenüber sind aber die Zahlungen für den Spender inder Regel nicht steuerlich absetzbar. Freiwillige Zuwendun-gen dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abge-zogen werden.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings ein paar Ausnah-men, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

‘ Spenden sind abzugsfähige Betriebsausgaben fürUnternehmer und/oder Sonderausgaben für alle anderenPersonen bis zu einer Höhe von 10% des Vorjahresgewin-nes bzw. des Vorjahreseinkommens unter folgenden Vo-raussetzungen:

n die Einrichtung verfolgt spendenbegünstigte Zwecke:das sind Spenden für Forschung und Erwachsenenbil-dung, mildtätige Zwecke, Entwicklungshilfe, Hilfestel-lung in Katastrophenfällen, Umwelt- und Tierschutzeinschließlich Spenden an Spendensammelvereine, dieSpenden für derartige Zwecke sammeln

UNDn diese Einrichtungen sind nach Prüfung durch die Fi-

nanzbehörde als spendenbegünstigte Körperschaftenanerkannt und in die Liste der begünstigten Spenden-empfänger aufgenommen. Die jeweils aktuelle Listewird auf der Homepage des Finanzministeriums(www.bmf.gv.at) veröffentlicht.

n spendenbegünstigte Einrichtungen:Spenden an Universitäten, Kunsthochschulen, dieÖsterreichische Akademie der Wissenschaften, Museen,das Bundesdenkmalamt ua Institutionen sind bis zu deroben dargestellten Höhe jedenfalls abzugsfähig (dieseEinrichtungen müssen nicht in der Liste der spendenbe-günstigten Empfänger enthalten sein).

Als steuerwirksame Spenden sind nur freiwillige Leistungenanzusehen. Aufwendungen und Ausgaben, die zu einer(gleichwertigen) Gegenleistung des Spendenempfängers

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4. Sponsorzahlungen

Sponsorzahlungen stellen keine Spenden dar. Spenden sindals freiwillige Zuwendungen (abgesehen von den oben dar-gestellten Ausnahmen) grundsätzlich nicht als Betriebsaus-gaben abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn siedurch betriebliche Erwägungen mit veranlasst sind. Spon-sorzahlungen eines Unternehmers sind aber dann Betriebs-ausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftli-cher (betrieblicher) Grundlage beruhen und als eineangemessene Gegenleistung für die vom Gesponsertenübernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen an ge -sehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss einebreite öffentliche Werbewirkung zukommen.

Vereine müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderli-chenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungenwerden können. Ein gesponserter Verein muss sich als Wer-beträger eignen, und Werbeaufwand und Eignung müssenin einem angemessenen Verhältnis stehen. Die vereinbarteReklame muss ersichtlich sein (etwa durch Führung desSponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Die Werbe-funktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massen-medien erkenntlich. Die Sponsorleistung darf nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätig-keit stehen. Ist der Verein nur einem kleinen Personenkreisbekannt, fehlt es an der typischen Werbewirksamkeit.

Bei Sponsorzahlungen für kulturelle Veranstaltungen hatder gesponserte Verein bzw. Veranstalter allerdings nur ein-geschränkte Möglichkeiten, für den Sponsor als Werbeträ-ger aufzutreten. So ist beispielsweise die Aufnahme desSponsornamens in die Bezeichnung der Kulturveranstaltungim Allgemeinen ebenso wenig möglich wie das Anbringendes Sponsornamens auf der Bühne, der Kulisse oder denKostümen. Deshalb wird es für die Frage der Werbewir-kung einer Kulturveranstaltung in besonderem Maße auchauf die Bedeutung der Veranstaltung und deren Verbrei-tung in der Öffentlichkeit ankommen. Aus dieser Sicht bestehen nach Ansicht des Finanzministeriums keine Be-denken, Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen(insbesondere Opern- und Theateraufführungen sowie Kinofilme) mit entsprechender Breitenwirkung als Betriebs-ausgaben anzuerkennen, wenn die Tatsache der Sponsor-tätigkeit angemessen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von einer solchen Bekanntmachung wirddann ausgegangen werden können, wenn der Sponsornicht nur anlässlich der Veranstaltung (etwa im Programm-heft) erwähnt wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung (z.B. Inserat- oder Plakatwerbung) auf dieSponsortätigkeit hingewiesen oder darüber in den Massen-medien redaktionell berichtet wird.

5. Haussammlung

Eine Möglichkeit, die Vereinsaktivitäten mitzufinanzieren,ist die Haussammlung. Allerdings kann der Verein diesenicht einfach beschließen und ohne Genehmigung starten.Solche öffentlichen Sammlungen sind im Salzburger Samm-lungsgesetz 1969 geregelt. Öffentliche Sammlungen sindnur zu wohltätigen, gemeinnützigen oder kulturellen Zwe-cken und nur dann erlaubt, wenn die Erfüllung dieser Zwe-cke auf öffentliche Sammlungen angewiesen ist. Für Kör-perschaften wie z.B. die Freiwillige Feuerwehr, das RoteKreuz oder auch die Wasserrettung findet dieses Gesetzkeine Anwendung.

Haussammlungen in der Gemeinde sind immer beim Ge-meindeamt zu beantragen. Erst, wenn die Genehmigungerteilt wird, darf die Sammeltätigkeit gestartet werden.Voraussetzung ist, dass ausschließlich in der Heimatge-meinde des Vereins gesammelt wird und die Spendengel-der ebenfalls für Aktivitäten im Ort verbleiben.

Ist ein Verein in einer Region tätig und möchte deshalbauch in der Nachbarschaft um Spenden anfragen, ist eineGenehmigung durch die zuständige Bezirkshaupt -mannschaft erforderlich. Landesweite Sammelaktionen erfordern hingegen eine Genehmigung durch die Landes-regierung. Entsprechende Ansuchen sind an die Abteilung3 Soziales beim Land Salzburg zu richten.

S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

1. Gemeinde für Genehmigung von Haussammlun-gen innerhalb der Gemeindegrenzen zuständig.

2. Sammlungen in mehreren Gemeinden müssendurch die zuständige Bezirkshauptmannschaftgenehmigt sein.

3. Landesweite Sammlungen dürfen nur mit Genehmigung der Landesregierung gestartetwerden.

4. Genehmigten Zeitraum für die Sammeltätigkeitgenau einhalten.

5. Information der Bevölkerung über den Vereinund den Zweck der Sammlung über Medien, Gemeindeblatt, Flugblatt, kleine Broschüre.

6. Sammlerausweis für alle Sammlerinnen undSammler (schriftliche Bestätigung vom Verein).

Haussammlung

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6. Literaturhinweise und Kontakte

„Vereine und Steuern”, Broschüre des Finanzministeri-ums, Stand Jänner 2011, erhältlich im Finanzamt oder alsDownload unter www.bmf.gv.at (Services – Publikationen– Broschüren und Ratgeber – Steuern);„Das Vereinshandbuch”, Riedl/Grünberger/Frühling, Lin-de Verlag, Wien 2009, 448 Seiten„Die Besteuerung der Vereine”, Kohler/Quant-schnigg/Wiesner (Hrsg.), 9. Auflage, Linde Verlag, Wien2002, 656 Seiten„Das österreichische Vereinsrecht”, Brändle/Rein, 4. Auflage, Linde Verlag, Wien 2011, 472 Seiten„Der Vereinsexperte”, Möstl/Stark, Linde Verlag, Wien2008, 175 Seiten„Vereinsgesetz 2002”, Krejci/S. Bydlinski/Weber-Schal-lauer, 2. Auflage, Manzsche Verlags- und Universitätsbuch-handlung, Wien 2009, 542 Seiten

Neben der genauen Information über den Verein und denZweck der Haussammlung ist auch der Zeitraum derSammlung anzugeben. Dadurch soll verhindert werden,dass in einem Gebiet zur selben Zeit mehrere Sammler-trupps unterwegs sind. Nicht gestattet ist es, die Frist eigenmächtig zu verlängern, wenn im genehmigten Zeit-raum nicht alle Haushalte erreicht werden konnten.

Das Aufsuchen von Schulen, Ämtern und Behörden zurVornahme von Sammlungen ist unzulässig.Nicht bewilligungspflichtig sind Sammelaktionen mit zu-gesandten Erlagscheinen oder durch Sammelaufrufe in Zei-tungen und Zeitschriften.

Bevölkerung informierenWenn Feuerwehr oder Musikanten in Uniform an die Türeklopfen, ist der Zweck der Haussammlung meist klar. Beilandesweiten Sammlungen wird über die Medien rechtzei-tig informiert. Startet ein Verein auf Ortsebene eine Haus-sammlung, empfiehlt sich eine ausreichende Vorinformati-on der Bevölkerung. Angaben über die Jugendarbeit, überdas geplante Vereinsheim o.ä. können zum Verständnisund zum guten Sammelergebnis beitragen.

Sinnvoll ist ein Merkblatt oder eine kleine Vereinsbroschü-re, die an Spender übergeben wird. Sie kann über dieSammlung hinaus Interesse am Vereinsgeschehen wecken.

SammlerausweisSelbstverständlich müssen sich Sammlerinnen und Samm-ler ausweisen können. Ein Vereinsausweis oder eine schrift-liche Bestätigung der Vereinsleitung tragen dazu bei, Miss-trauen abzubauen. Ebenso ist eine Sammelliste mit Namenund Beträgen anzuraten.Erlöse aus Sammelaktionen sind als Spendengelder ohneGegenleistung grundsätzlich von steuerlichen Abgabenbefreit.

S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

Wenn ein Verein nicht ganz sicher ist, wie die Steuerpflicht im konkreten Fall aussieht, hilft eine Rückfrage beim jeweiligen Finanzamt weiter:

n Finanzamt Salzburg-Stadt:5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10 Tel. 0662/6380/547000 Telefax: 0662/6380/5947000

n Finanzamt Salzburg-Land:5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10 Tel. 0662/6380/548000Telefax: 0662/6380/5948000

n Finanzamt Zell am See:5700 Zell am See, Brucker Bundesstraße 13 Tel. 06542/780, Telefax: 01/51433/5946002

n Finanzamt St. Johann:5600 St. Johann im Pongau, Hans-Kappacher-Straße 14 Tel.06542 780, Telefax: 01/51433/5946001

n Finanzamt Tamsweg:A-5580 Tamsweg, Gartengasse 3 Tel. 06542/780; Telefax: 01/51433/5946003

Info beim Steuerberater

n Den Wirtschaftstreuhänder in Ihrer Nähefinden Sie online unter www.kwt.or.at(Service-WT-Verzeichnis) oder über die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Salzburg5020 Salzburg, Rainerstraße 5/III, Tel. 0662/871168, Fax: 0662/[email protected]

Info beim Finanzamt

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Musik, AKM und Veranstalter

Die drei Buchstaben „AKM” stehen für Autoren, Kompo-nisten und Musikverleger. Die Abkürzung steht für die Ge-sellschaft, zu der sich diese zusammengeschlossen haben.

Musik ist nicht einfach da. Sie wurde geschaffen – vonKomponisten und Textautoren. Das Ergebnis dieser Arbeitgehört als geistiges Eigentum den Musikschaffenden. Fürdie öffentliche Aufführung ihrer Werke steht den Urhebernlaut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. Die AKM hebtdiese Tantiemen treuhändig ein und gibt sie an die Musik-Schaffenden weiter. Die AKM ist Dienstleister für Künst-ler und Veranstalter. Die Veranstalter können die erforder-liche Bewilligung (Lizenz) für die Aufführung geschützterMusik und Texte zentral bei der AKM erwerben. Damit er-sparen sie sich unzählige direkte Anfragen bei den Rechte-inhabern im In- und Ausland.

Wer braucht eine Aufführungslizenz?Das Darbieten geschützter Musik/Texte außerhalb des pri-vaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „ÖffentlicheAufführung”. Dafür braucht der Veranstalter eine Auffüh-rungslizenz von der AKM. Unter einer Aufführung verstehtman nicht nur Live-Darbietungen, sondern auch das Abspielen von CDs, MP3s, Tonfilmen usw. oder den Einsatz

von Radios und TV-Geräten. Die Erlaubnis zur öffentlichenWiedergabe ist weder im Kaufpreis des Tonträgers noch inder Rundfunkgebühr enthalten. Auch Veranstaltungen mit„geschlossenem Teilnehmerkreis”, die außerhalb der „Pri-vatsphäre” stattfinden, wie z.B. Veranstaltungen für Ver-einsmitglieder, gelten im Sinne des Urheberrechts als öf-fentlich. Ob die Veranstaltung in der Öffentlichkeitangekündigt wird bzw. wurde ist unerheblich. Musik undTexte sind bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werk-schaffung beteiligten Urheber geschützt. Selbst nach Ab-lauf dieser Schutzfrist können die Werke noch durch Bear-beitungen geschützt sein.

Was ist zu tun? – AnmeldungDie Veranstaltung ist bei der AKM-Geschäftsstelle bis dreiTage vor dem Stattfinden anzumelden. Die Anmeldungkann online über den Web-Lizenzshop der AKM erfolgen.Das Anmeldeformular steht auf der AKM-Website auchzum Download zur Verfügung oder kann bei der AKM-Ge-schäftsstelle angefordert werden. Meldepflicht bestehtauch für Radios, TV-Geräte, CD-Player usw. in Vereinskan-tinen.

Wieviel kostet die Auffährungslizenz?Die Kosten für die Aufführungslizenz sind tariflich festge-legt und auf der AKM-Website veröffentlicht (sog. Auto-nomer Tarif = Normaltarif). Verschiedene Dachverbändeund Organisationen (z.B. Blasmusikverband, Sportverbän-de) haben mit der AKM Rahmenverträge über Ermäßigun-gen abgeschlossen.

Informationen dazu erhalten Vereine von ihren Landesor-ganisationen, Dachverbänden usw. oder von der AKM. Vo-raussetzung für die Ermäßigung ist die rechtzeitige Veran-staltungsanmeldung, wobei auf die Zugehörigkeit zumDachverband hingewiesen werden muss. Grundsätzlichrichtet sich die Höhe des Aufführungsentgelts nach dembehördlich festgesetzten Fassungsraum der Veranstaltungs-örtlichkeit und dem Eintrittspreis (bei mehreren Preiskate-gorien wird ein Mittelwert ermittelt).

Unter bestimmten Voraussetzungen (1. Vorlage amtlicheVergnügungssteuer-Abrechnung bis längstens 4 Wochennach der Veranstaltung, und 2. vorherige Meldung an dieAKM, dass Einnahmenabrechnung gewünscht wird) istauch eine Abrechnung nach Bruttoeinnahmen möglich.Bei Veranstaltungen ohne Eintrittspreis (Regiebeitrag, Fest-abzeichen, Spenden usw.) oder bei Veranstaltungen, derenKosten nicht nur durch Eintrittspreise, sondern auch in anderer Form, wie z.B. Sponsoring, gedeckt werden, wirdder Aufwand für Künstler- und Musikerhonorare bzw. dersonstige Aufwand als Berechnungsgrundlage herangezo-

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7. Sozialversicherung

AllgemeinesBei allen Vereinen liegt grundsätzlich beim Vereinsvorstanddie rechtliche und materielle Verantwortung, er haftet demVerein gegenüber für etwaige Verfehlungen. Auch die ehrenamtliche und unentgeltliche Funktion schützt bei derAufdeckung von Unregelmäßigkeiten nicht vor der persön-lichen Verantwortung.

Werden Personen (auch Vereinsmitglieder) beauftragt, fürden Verein gegen Bezahlung eine Tätigkeit auszuüben, soist unbedingt auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestim-mungen im Melde- und Beitragsrecht Bedacht zu nehmen.Dabei ist zu unterscheiden, ob die ausgeübte Tätigkeit alsunselbständig oder selbständig zu werten ist. Die Beurtei-lung ist immer auf den Einzelfall abzustellen.

In der Regel wird ein unselbständiges Beschäftigungsver-hältnis vorliegen und für die betreffende(n) Person(en) ei-ne Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zuerstatten sein. Auch der Oberste Gerichtshof hat bereits imJahr 1992 auch für Vereinsmitglieder den Bestand einesechten Dienstverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG bejaht.Dabei sind für die Dienstnehmer/Innen des Vereines sämt-liche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gesetzeanzuwenden.

Wichtiger Hinweis bei der Vertragsgestaltung:Für die Beurteilung, ob eine selbständige oder unselbstän-dige Tätigkeit vorliegt, ist nicht die Bezeichnung der Art derTätigkeit im Vertrag ausschlaggebend. Die Zuordnung istauf Basis der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles zutreffen. Stellt sich auch erst nachträglich heraus, dass demGrunde nach kein „Werkvertrag”, sondern eine unselb-ständige Tätigkeit vor gelegen hat, erfolgt die Nachversiche-rung des/der betroffenen Person/en, und der Verein hat alle Kosten zu übernehmen.Besonders wichtig ist auch die Führung aller erforderlichenAufzeichnungen. Bei eventuell nachfolgenden Prüfungendurch Organe der Sozialversicherung oder Finanzämtersind diese auf Verlangen vorzulegen.

Weiters ist Folgendes zu beachten:Leistungsbezüge aus der Sozialversicherung (z.B. Arbeitslo-sengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Pension) werdeneingestellt bzw. rückgefordert, wenn sozialversicherungs-pflichtige Einkünfte vom Verein bezahlt werden, die die Ge-ringfügigkeitsgrenze (2011: mtl. € 374,02) übersteigen.Regelmäßige Bezahlung von Aufwandsentschädigung auchin geringer Höhe kann Sozialversicherungspflicht zur Folgehaben.

gen. Bei Nichtmeldung der Veranstaltung vor dem Stattfin-den ist die AKM berechtigt, den doppelten Normaltarif so-wie Erhebungs- und Kontrollspesen in Rechnung zu stellen.

Wann ist nichts zu bezahlen?Wenn weder Eintrittsgeld noch sonst ein Entgelt (z.B. auchSpenden) entrichtet wird und die Aufführungen weder un-mittelbaren noch mittelbaren Erwerbszwecken dienen oderwenn der Ertrag ausschließlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist. Darüber hinaus dürfen die Mitwirkenden inbeiden Fällen keine Bezahlung (Honorar, Aufenthaltsvergü-tung, Reisekostenzuschuss usw.) erhalten.

Ein Erwerbszweck ist z.B. schon durch den Verkauf vonSpeisen oder Getränken gegeben. Bei Wohltätigkeitsveran-staltungen muss der Ertrag bedürftigen Personen oder an-erkannten Hilfsorganisationen für Menschen in Not zuflie-ßen. Auch solche Veranstaltungen unterliegen derAnmeldepflicht bei der AKM.

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AKM-Website im Hauptmenupunkt „Musiknutzer” unter „Öffentliche Aufführung”www.akm.at/Musiknutzer/Oeffentliche_Auffuehr-ung/Fragen_und_Antworten

AKM-Informationsbroschüre; von der AKM-Website downloaden oder bei der Geschäftsstelle anfordern.

AKM-Geschäftsstelle Salzburg 5020 Salzburg, Bräuhausstraße 4bTel. 050717/15588E-Mail: [email protected] Ansprechpartner samt Kontaktdaten finden Sie unter: www.akm.at/Musiknutzer/Geschaeftsstellen

Veranstaltungsanmeldungenwww.akm.at/lizenzshopwww.akm.at/Musiknutzer/Oeffentliche_Auffuehr-ung/Anmeldung_Formulare

Informationen & Anmeldungen von Veranstaltungen

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WIE HOCH KANN DIE BEITRAGS LEISTUNG FÜR DENVEREIN AUSFALLEN?

Bei geringfügiger BeschäftigungDie Beitragsleistung für den Verein beträgt pro Dienstneh-mer/in bei einem Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze(2011: € 374,02) 1,4% der Beitragsgrundlage, da bis zudiesem Betrag nur der Unfall versicherungsbeitrag zu leistenist. Dauert das Be schäftigungsverhältnis länger als einenMonat, fallen ab Beginn des zweiten Monats zusätzlichzum Unfallversicherungsbeitrag Beiträge in Höhe von1,53% der Beitragsgrundlage an.

Zusätzliche Beitragsleistung durch den VereinWerden für den Verein mehrere geringfügig Beschäftigtetätig, deren Summe der monatlichen Entgelte das 1,5- fa-che der Geringfügigkeitsgrenze (2011: € 561,03) über-steigt, so ist zusätzlich zum UV-Beitrag eine pauschaleDienstgeberabgabe in Höhe von 16,4 % der Gesamtbei-tragsgrundlage abzurechnen.

Ergebnis: Zusätzlich hat der Verein In den Monaten Juliund August zum Unfallversicherungsbeitrag von 1,4% derBeitragsgrundlage die Dienstgeberabgabe in Höhe von16,4% abzuführen, da in diesen beiden Kalendermonatendie Gesamtsumme aller geringfügig Beschäftigten denGrenzbetrag von mtl. € 561,03 (= 1,5-fache für 2011)übersteigt. In den Monaten Mai, Juni und September istnur der Beitrag für die Unfallversicherung in Höhe von1,4% abzurechnen.

VollversicherungLiegt das Entgelt des/der Dienstnehmers/in über der Geringfügigkeitsgrenze, ist Vollversicherungspflicht gege-ben, und vom Verein sind die gesamten Sozialversiche-rungsabgaben (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil inkl.Nebenbeiträge und ab Beginn des zweiten Monats Beiträ-ge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge) zu leisten.

Beitragsleistung durch den/die Dienstnehmer/inHat der/die Dienstnehmer/in neben der geringfügigen Beschäftigung beim Verein eines oder mehrere weitere Be-schäftigungsverhältnisse, aus denen die Gesamtsumme derdaraus erzielten Entgelte aus allen Beschäftigungsverhält-nissen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, so werden imFolgejahr für das ab gelaufene Jahr die Dienstnehmerantei-le (ca. 14%) dem/der Dienstnehmer/in von der Kasse vor-geschrieben.

Freiwillige VersicherungÜbt der/die Dienstnehmer/in nur eine Beschäftigung biszur Geringfügigkeitsgrenze (2011: € 374,02) aus, kanner/sie auf Antrag bei der zuständigen Gebietskrankenkasseeine Selbstversicherung nach § 19a ASVG abschließen. FallsInteresse besteht, detaillierte Informationen bitte bei derGebietskrankenkasse einholen.

Was ist bei Veranstaltungen (Zeltfesten, Kulturveranstaltungen etc.) zu beachten?Vielfach wird übersehen, dass die praktische Mitarbeit mit-unter eine Pflichtversicherung begründen kann. Allein der

Umstand, dass die Tätigkeit von einem Ver-einsmitglied ausgeübt wird, vermag einePflichtversicherung nicht schon im Vorhineinauszuschließen. In allen Fällen ist grundsätz-lich zu prüfen, ob eine Beschäftigung in per-sönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeitgegen Bezahlung eines Entgeltes vorliegt.Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsge-richtshof aus dem Jahr 2010 wird bei Aus-führung von einfachen, manuellen Tätigkei-ten oder Hilfstätigkeiten ohne weitereErhebungen von einem Dienstverhältnis aus-zugehen sein.

Auch kurzfristige Einsätze unterliegen der MeldepflichtWird im Rahmen einer Veranstaltung Hilfspersonal (z.B. fürOrdner-, Garderobe-, Reinigungs-, Servierdienst, Lichttech-niker usw.) eingesetzt, ist im Regelfall eine Meldung zur So-zialversicherung für die Dauer der Beschäftigung vor Ar-beitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zuerstatten. Nicht rechtzeitig erstattete Anmeldungen könnenfür den Verein hohe Kosten verursachen.

Stellt die Finanzpolizei fest, dass die Anmeldung bei derGebietskrankenkasse nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgte,hat der Verein allein für dieses Vergehen mit hohen Strafenzu rechnen.

S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

Beitragsberechnung für den Verein

Mai Juni Juli August September

DN/in A: 320,– 320,– 320,– 320,– 320,–

DN/in B: 270,– 270,– 135,– (bis 15.9.)

Summe 320,– 320,– 590,– 590,– 455,–

Dienstnehmer A: beschäftigt von 1.5.2011 - 30.9.2011; mtl. Entgelt € 320,–

Dienstnehmer B: beschäftigt von 1.7.2011 - 15.9.2011; mtl. Entgelt € 270,–

Beispiel

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Nicht nur die Tätigkeit selber unterliegt dem Versicherungsschutz, sondern …Versicherungsschutz besteht nicht nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der direkten Ausübung der versiche-rungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch bei Wegun-fällen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst besonders qua-lifizierte Sachleistungen im Rahmen der Unfallheilbehand-lung und der Rehabilitation und sieht bei einer bleibendenkörperlichen Beeinträchtigung ab einem bestimmten Gradder Erwerbsminderung auch eine Geldleistung in Form einer Unfallrente vor. „Also, bei uns hat es noch nie einenUnfall gegeben. Der kann doch mit dem Rasenmäher um-gehen.” Stimmt meist. Die Unfallversicherung gilt aberauch für den Weg zum Arbeitsplatz und wieder zurück.Wird z. B. der Platzwart auf Grund eines Arbeitsunfalls beider Ausübung seiner Tätigkeit oder als Folge eines Ver-kehrsunfalls zum Invaliden, besteht ein großer Unterschiedbeim Anspruch auf Leistungen, ob das Unglück als Arbeits-oder als Freizeitunfall gewertet wird. Solche Fälle gibt esnicht viele, aber sie kommen vor, wie die Mitarbeiter derBeitrags- und Leistungsabteilung der Gebietskrankenkassewissen. Für den betroffenen Geschädigten besteht ein An-spruch auf Sach- und Geldleistungen aus der gesetzlichenSozialversicherung auch dann, wenn vom Verein die An-meldung unterlassen wurde und nachträglich die Pflichtver-sicherung festgestellt wird. Die daraus resultierenden Kon-sequenzen für die unterlassene Anmeldung und dieBezahlung der Beiträge inkl. Zuschläge treffen allerdings involler Höhe den Verein.

Unbedingt nachfragenAlle oben angeführten Angaben stellen nur einen Grund-überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Vorschrif-ten dar. Zur Abklärung von Unklarheiten und für die Beant-wortung etwaiger Detailfragen stehen die Mitarbeiter derGebietskrankenkasse gerne zur Verfügung. Um Schwierig-keiten zu vermeiden, raten Gebietskrankenkasse und Sozi-alversicherung der gewerblichen Wirtschaft, grundsätzlichim Voraus nachzufragen.

Ansprechpartner:Salzburger Gebietskrankenkasse,Engelbert-Weiß-Weg 10, 5020 SalzburgTel. 0662/8889-0, Fax 0662/8889-4008E-Mail: [email protected], www.sgkk.at

oder richten Sie Ihre Anfrage direkt an:

Johann SchmidlechnerTel. 0662/8889-4011, Fax 0662/8889-34011

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftSchallmoser Hauptstraße 10, 5020 SalzburgTel. 0662/879451-0, Fax 0662/979431-74

Auf welches Entgelt hat der/die Dienstnehmer/in Anspruch?Die Höhe des Entgeltes kann grundsätzlich frei vereinbartwerden, darf jedoch bei Anwendung eines Kollektivvertra-ges die darin enthaltenen Mindestsätze nicht unterschrei-ten. Auch ein zu niedriges Entgelt (wenn kein Kollektivver-trag anwendbar) wird wegen möglicher Sittenwidrigkeit beieventuellen nachträglichen Prüfungen nicht anerkannt. Fürdie Bemessung der Beiträge ist als Beitragsgrundlage, wiebei jedem anderen Dienstnehmer auch, das Entgelt heranzuziehen. Darunter sind alle Geld- und Sachbezügezu verstehen, auf die der Dienstnehmer Anspruch hat, oderdie er darüber hinaus vom Verein oder einem Dritten (z.B.Trinkgelder) erhält. Die Bezeichnung als „Taschengeld”oder „Aufwandsersatz” sind dabei nicht von Relevanz.Tatsächliche Reisekosten bzw. Aufwandsentschädigungen,die der Verein auf Basis gesetzlicher Bestimmungen leistet,bleiben bei der Beitragsberechnung außer Betracht.

SonderregelungenFür verschiedene Bereiche (z.B. Sport, Kultur) hat der Gesetzgeber Sonderregelungen zur einfacheren Adminis-tration der abgaberechtlichen Bestimmungen geschaffen.

Gerade im Sportbereich, in dem eine Vielzahl von ehren -amtlichen Funktionär/inn/en ohne Entgelt meist neben derberuflichen Tätigkeit tagtäglich wertvolle Vereinsarbeit leis-tet, wurden für die nebenberufliche Ausübung der sportli-chen Tätigkeit bei der Gewährung von Aufwandsentschä-digungen für bestimmte Personengruppen Erleichterungeneingeführt. In diesem Zusammenhang hat das Bundesmi-nisterium für Finanzen gemeinsam mit der Sozialversiche-rung im Jahr 2010 einen koordinierten Leitfaden erstellt,der die wesentlichen Grundzüge für die administrative Ab-wicklung der abgaberechtlichen Bestimmungen in Sozial-versicherung und Finanz beinhaltet.

Dieses Regelwerk ist unter der Internetadresse www.bmf.gv.atbzw. www.sozialversicherung.at abrufbar (im Suchbegriff„Sportlerbegünstigung” bzw. „Sportlerinnenbegünsti-gung” eingeben). Der Leitfaden soll allen Vereinsverant-wortlichen einen besseren Überblick zu den abgaberechtli-chen Belangen bieten.

Der Gedanke, „wegen der paar Euro so einen Aufwand –das sparen wir uns”, sollte also wohl überdacht werdenund kann sich spätestens bei nachfolgenden Prüfungen alsfalsch erweisen. Für manche Vereinsfunktionäre im Sport-bereich mag dies ein Argument sein, Trainer, Sportler, Platz-warte etc. nicht bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.Im Ernstfall kann diese Haltung allerdings unerwartete Kon-sequenzen haben.

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S T E U E R N U N D F I N A N Z E N

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Veranstalten und Organisieren

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

5. Veranstalten und Organisieren

_1. Veranstaltungsorganisation__________________________________________110

Von der Idee zum Konzept__________________________________________111

Abschluss und Nachbereitung _______________________________________114

2. Budgetierung von Veranstaltungen ___________________________________116

Finanzplan _______________________________________________________116

3. Öffentlichkeitsarbeit für Großveranstaltungen__________________________119

Persönliche Kontaktaufnahme/Pressekonferenz ________________________119

Persönliche Betreuung der Medienvertreter und weitere Tipps ____________120

4. Veranstaltungsgesetz – Meldungen an die Behörden ____________________121

5. Jugendliche und Veranstaltungen ____________________________________123

Jugendschutzbestimmungen ________________________________________123

6. Ökologisches Bewusstsein bei Veranstaltungen _________________________126

Bio – Regional – Saisonal – Fair ______________________________________126

Abfälle vermeiden – verringern – entsorgen ___________________________126

Mobilität_________________________________________________________127

7. Versicherungen____________________________________________________129

Wer haftet für Schäden? Versicherungsschutz für den Verein schützt auch Funktionäre ___________________________________________129

8. Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit für ALLE _______________________131

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5. Veranstalten undOrganisieren

Veranstaltungsorganisation l Budgetierung von Veranstaltungen l Öffentlichkeitsarbeit für Großveranstaltungen l

Veranstaltungsgesetz – Meldungen an die Behörden l Jugendliche und Veranstaltungen l Ökologisches Bewus -stsein bei Veranstaltungen l Versicherungen l Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit für ALLE

1. Veranstaltungsorganisation

„Ein Leben ohne Feste ist wie eine Reise ohne Gasthäuser.”

Anonymus

Veranstaltungen gehören bei den meisten Vereinen zumfixen Bestandteil des Vereinslebens. Sie wirken sich nichtnur auf die Finanzen aus, sie prägen auch maßgeblich dieVereinskultur und spielen eine wichtige Rolle als Kommu-nikationsinstrument (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit).

Veranstaltungen eröffnen dem Verein die Chance, sichgegenüber den Mitgliedern, (neuen) Zielgruppen sowiePolitik, Wirtschaft und Medien zu profilieren und die An-liegen und Leistungen in einem selbstbestimmten größerenoder kleineren Rahmen deutlich zu machen. Die Palette derverschiedenen Veranstaltungsformen, durch die sich derVerein nach innen und außen darstellt, ist breit und reichtvon den Sitzungen der Gremien, Weihnachtsfeiern, Ausflü-gen über Wettkämpfe/Turniere bis zu Bällen, Sommer-oder Kinderfesten und Jubiläumsfeierlichkeiten. Denken Sie daran: Was auch immer Sie veranstalten –dieses Ereignis wird zur Visitenkarte Ihres Vereins und einBeweis Ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwertes inIhrem Ort. Und wie jede Aktivität haben auch Veranstal-tungen Folgewirkungen:

Veranstaltungen ...... haben Einfluss auf Ihr Image, ... wecken oder lähmen das Interesse an Ihrem Verein, ... sind maßgeblich bei der Gewinnung von neuen ... Mitgliedern, Partnern und Sponsoren ... stärken Identität und Solidarität der Vereinsmitglieder

(Wir-Aktivitäten‘Wir-Gefühl)... reaktivieren passive Mitglieder.

Ihre Aktivitäten sollten daher einen dementsprechendnachhaltig positiven Eindruck hinterlassen. Bei der heutigenKonkurrenzsituation ist das gar nicht so einfach: Die Men-schen möchten Zeit mit ihren Familien verbringen, es gibt

ein breites Freizeitangebot, die Verlockungen von Comput-er, Kino, Fernsehen, ... und dann natürlich auch ein täglich-es Überangebot verschiedenster anderer Veranstaltungen.

ZWEI LEITGEDANKEN, DIE SIE UNBEDINGT BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN: 1. Wenn Sie wahrgenommen werden wollen, müssen Sie

etwas mehr bieten als die anderen und müssen diesauch kommunizieren.

2. Wenn Sie in guter Erinnerung bleiben wollen, vermei-den Sie unnötige Fehler und seien Sie auf unvorherge -sehene Vorkommnisse vorbereitet.

Entscheidend für den Erfolg ist daher neben Kreativität undQualität auch die Professionalität. Wobei mit professionellnicht unbedingt gemeint ist, dass Sie teure externe Fach-leute verpflichten sollen, sondern, dass mit den vorhande-nen Mitteln (z.B. Mitgliedern) fachmännisch gearbeitetwird. Die Grundvoraussetzung dafür ist – individuell fürjede Veranstaltung – ein klares inhaltliches, organisa tori -sches und finanzielles Konzept. Und: Um auch sicher-zustellen, dass alle Arbeiten, die mit der Vorbereitung,Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungzusammenhängen, zuverlässig ausgeführt werden, ist essinnvoll, ein kompetentes Vorbereitungsteam zu bilden undeinen präzisen Zeitplan aufzustellen. Weiters sollten Sie Un-klarheiten und inhaltliche Unsicherheiten bereits im Vorfeldbesprechen. Sie belasten nicht nur die gesamte Planungund Durchführung der Veranstaltung, sondern mindern dieinhaltlichen Ergebnisse bzw. können sie gänzlich in Fragestellen.

Kurz gesagt: Es kommt einiges auf Sie zu, wenn Sie eineVeranstaltung professionell zum Erfolg führen wollen. Fra-gen Sie sich daher, ob zur Erreichung des Zieles wirklicheine (große) Veranstaltung sinnvoll ist oder ob es auch Al-ternativen dazu gibt. Wägen Sie in jedem Fall im Vorfelddie Kosten (Finanzen, Mitarbeiter, Freiwillige) und denNutzen ab. Aktivitäten in anderer Form, etwa eine kleine,aber feine Aktion, die gut überschaubar und mit den aktiv-en Vereinsmitgliedern leicht umzusetzen ist, ist im einenoder anderen Fall sinnvoller und bringt mehr.

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

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Da ein klares, verbindliches Konzept maßgeblich für den Er-folg Ihrer Veranstaltung ist, haben wir in diesem Kapitel desVereinshandbuches den Schwerpunkt auf die Basisarbeit(Konzeption) gelegt. Weitere wesentliche Informationen zuBereichen, die für Veranstaltungen Ihres Vereins wichtigsind, beinhalten die nachfolgenden Kapitel.

„Wer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen.”

Josef Anton Bruckner

Von der Idee zum Konzept

Sie möchten eine Veranstaltung organisieren, haben dies-bezüglich schon gute Ideen, einige besonders aktive Ver -einsmitglieder um sich geschart und würden sich am liebstengleich voller Elan in die Detailplanung stürzen. Ob es sichnun um eine einzelne Aktion, eine weitere Veranstaltung inSerie oder um das sich jährlich wiederholende Pfingstturnierhandelt, vielleicht kann Ihnen die eine oder andere Infor-mation oder einer der Tipps auf den nachfolgenden Seitenhelfen, um Ihren Event (noch) erfolgreicher zu machen.

Einige grundlegende Gedanken, die wir der Planungsarbeitvorausschicken möchten:n Da größtenteils ehrenamtlich gearbeitet wird, muss

man natürlich von anderen Planungszeiträumen ausge-hen als im Berufsleben. Und: Je größer die Veranstal-tung, desto frühzeitiger sollten Sie mit der Planung be-ginnen. Das heißt, ein bis eineinhalb Jahre vor demvorgesehenen Termin sollten die ersten Gesprächegeführt werden. Diese Zeit braucht es, damit das Zielund die Ideen ausgereift sind und die Erfordernisse (Per-sonen, Räumlichkeiten, finanzielle Mittel usw.)beschafft werden können.

n Nehmen Sie sich Zeit, werfen Sie einen Blick auf ver-gangene Veranstaltungen und profitieren Sie von dengemachten Erfahrungen. Was hat diese erfolgreichgemacht? Welche Höhepunkte gab es? In welchenBereichen lagen Stolpersteine? Was sollte sich keines-falls wiederholen?

n Was passiert in Ihrem Umfeld – welche Konkurrenzsitu -ationen müssen berücksichtigt werden? Nicht nur viele

ähnliche Veranstaltungen, Aktivitäten anderer Vereineoder des Verbandes, auch sonstige Alternativen wie z.B.andere Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung (etwadas Freibad im Sommer) bestimmen mit, wie sich IhreZielgruppen entscheiden werden.

n Selbst wenn Ihre Veranstaltung schon traditionellgeworden ist und sich die Abläufe und Inhalte (Termin,Ort, Programm) eingespielt haben – versuchen Sie,neue Wege zu gehen: Probieren Sie Alternativen! Ver-meiden Sie es, alles so zu machen, wie Sie es schon im-mer gemacht haben. Damit schaffen Sie einen gutenNährboden für Innovationen und motivieren das Vor-bereitungsteam. Die Teilnehmer bzw. Besucher freuensich über Überraschungen und Neuerungen. Diese regen an und können dem Verlauf eine ganz neue, unverhofft positive Richtung geben.

Für die Erarbeitung eines vollständigen Veranstaltungs -konzeptes haben wir für Sie zwei Checklisten zusam-mengestellt, aus denen die organisatorische Reihenfolgeund die konkreten Planungsschritte ersichtlich sind. Wirsind dabei von den Erfordernissen für eine größere Ver-anstaltung ausgegangen. Sie können die Listen an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen und für die Konzep-tion von Groß- wie auch Kleinveranstaltungen (vereinfacht)übernehmen.

In der ersten Checkliste sind die wichtigsten Fragen fürGrundsatzentscheidungen zur Organisation enthalten, aufdie dann die konkrete Planung der Veranstaltung aufge-baut werden kann. Je größer der Kreis ist, in dem Sie dieeinzelnen Punkte diskutieren und abklären, desto breiterund bunter wird das Ergebnis sein.

In der zweiten Checkliste werden die Grundsatzentschei-dungen dann – im Organisationsteam – konkretisiert, dieverschiedenen Pläne erarbeitet und Arbeitsgruppengebildet.

„Erfolgreich zu sein heißt, anders als die andern zu sein.”

Woody Allen

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

EINZELNE SCHRITTE ZUR PLANUNG

CHECKLISTE

Warum machen wir eine Veranstaltung?

Welches Ziel wollen wir mit der Veranstaltung erreichen?

Wer ist/sind unsere Zielgruppe/n?

Welche Veranstaltungsformen sind attraktiv?

Wie erreichen wir, dass sich unsere Veran -staltung von anderen (dieser Art) abhebt?

Welche davon sind für Wiederholungen geeignet?

Welche Möglichkeiten haben wir den Veranstaltungsort betreffend?

Erste Überlegungen zur Finanzierung der Veranstaltung.

Für welche Veranstaltungen gibt es Förderungen?

Wer könnte Partner, Unterstützer der Veranstaltung sein?

Mit welchen Personen können wir konkret planen? Wer übernimmt die Gesamt-/Teilver-antwortungen für das Projekt?

Sichern Sie sich Bereitschaft, Motivation und Zustimmung!

Organisationsteam bilden.

beispielsweise:n zur Finanzierung/Beschaffung von Mittelnn um den Verein bekannt zu machenn als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit n um unser Image zu verbessern, richtigzustellen, ...n um neue Mitglieder zu gewinnenn als Zeichen des Dankes, der Wertschätzung, der Ehrungn um Unterstützung für bestimmte Anliegen (sozial, kulturell, politisch) zu bekommen

n weil wir gerne feiern

Legen Sie ein Hauptziel – eventuell auch Unterziele – schriftlich fest. Berücksich -tigen Sie dabei auch den Vereinszweck und das generelle Vereinsziel. Mit welchem Eindruck, mit welchen Gefühlen sollen denn die Besucher Ihrer Veranstaltung nach Hause gehen? Mehr zu Zielformulierung finden Sie auf Seite 36 im Kapitel „Vereinsleben/Ziele formulieren”.

Wen möchten wir ansprechen? Wer soll teilnehmen? Versuchen Sie, diese möglichst genau zu beschreiben, dann können Sie treffsicherauf deren spezielle Bedürfnisse und Wünsche eingehen. z.B. Mitglieder – Nichtmitglieder, aktiv – passiv im Verein, Geschlecht, Alters -gruppe, gesellschaftliche Merkmale, ...

Diskutieren Sie Möglichkeiten, die auch zur Intention und zum Ziel passen.z.B. Wettkampf, Turnier, Kinder-/Familienfest, Tag der offenen Tür, Jubiläumsfest,Ehrenfeier, Kultur- oder Musikveranstaltung usw.

Brainstorming, Kreativitätstechniken anwenden, Ideen sammeln usw.

Je nach Ziel ist es oft besser, einzelne Veranstaltungen klein zu halten und dafür zu wiederholen.

Gibt es vereinseigene Räumlichkeiten, müssen wir etwas anmieten, kann durch ein Mitglied eine Möglichkeit geboten werden, ...?Ideen für besondere Orte (z.B. im Freien oder in einem unüblichen Umfeld) sammeln. Alternativen – z.B. für Schlechtwetter – überlegen.

Grundsätzliche Möglichkeiten: Eintritte, Spenden, Einnahmen durch Bewirtungen,Glückshafen, Sponsorengelder (Achtung: Steuerfragen beachten; ab Seite 94).

Informationen dazu erhalten Sie über Dachorganisationen, Verbände, Gemeindenund gegebenenfalls über zuständige Abteilungen des Landes (siehe Adressenver-zeichnis/Kaptitel 7).

Prüfen Sie auch Kooperations-Möglichkeiten – z.B. Bewirtung durch Gourmet-Club, Kinderbetreuung durch das Team des örtlichen Kindergartens usw.Werbewirksam ist auch immer, wenn Sie Prominente für den Besuch bzw. die Teilnahme gewinnen können. Mehr zu Kooperationen ab Seite 83 im Kapitel„Vereinsleben”.

Planungsgruppe/Organisationsteam, Projektleiter/Koordinator. Überlegen Sie sich, ob es sinnvoll ist, eventuell auch externe Professionalisten (Projektmanager,Moderatoren, Event-Agentur, ...) beizuziehen bzw. zu beauftragen.

Bevor Sie die nächsten Schritte machen, klären Sie in Ihrem Verein verbindlich ab,ob die Veranstaltung tatsächlich – mit den bisher besprochenen Möglichkeitenund Erfordernissen – durchgeführt werden soll und vom Großteil, besser von allen,mitgetragen wird. Es ist auch noch nicht zu spät für Alternativen!

Bilden Sie ein überschaubares Gremium: Wenn es zu wenige sind, wird es z.B. beiAusfällen, Vertretungen eng; wenn es zu viele sind, fühlt sich zum Schluss keinerzuständig bzw. verantwortlich.

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

KONZEPTION DER VERANSTALTUNG IM ORGANISATIONSTEAM

Veranstaltungsart festlegen (Das können Sie natürlich auch in einer größeren Gruppe entscheiden – siehe links.)

Ort der Veranstaltung und Termin fixieren

Feinplanung des Programms

n Aktivitätenplann Ressourcenplann Finanzplan (Budget)

(Bei kleineren Veranstaltungen können die ersten beiden bzw. alle drei Pläne in einem zusammengefasst werden.)

Arbeitsgruppen bilden

Umsetzungsplanung – Zeitplan

Änderungen – Anpassungen

Legen Sie sich auf Grund der Ergebnisse der vorangegangenen Diskussionen fest(siehe oben). Entscheidende Kriterien sind die Umsetzbarkeit (Ressourcen) und dieErfolgsaussichten.

Klären Sie unbedingt vorher ab, welche Veranstaltungen im Ort, in der Region etc.schon geplant sind. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Ortes auch die Möglich-keiten zur Dekoration, Beleuchtung usw. Motto festlegen, Zeit, Dauer, Programm-punkte und -ablauf

Ehrengäste, Ehrenschutz, Reden, Ansprachen, ... Wodurch und wie können Sie Ihre Zielgruppe dazu bringen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen? – z.B.Quiz, Gewinnspiel, ... Mehr dazu können Sie in den einzelnen Kapiteln des Abschnittes „Vereinsleben” (Ehrengäste, Ehrenschutz, Reden, ...) nachlesen.

n Welche einzelnen Aufgaben sind bis wann zu erledigen? Wer macht was? n Was braucht es insgesamt an Helfern, Infrastruktur usw.?n Mit welchen Einnahmen kann gerechnet werden, welche Kosten fallen an, wie wird die Veranstaltung finanziert? Eine Finanzplanung sollte für jede Veranstaltung, ungeachtet der Größe, gemacht werden! Mehr dazu im Kapitel „Budgetierung von Veranstaltungen” ab Seite 116.

n Welche Bereiche lassen sich in Arbeitsgruppen zusammenfassen? n Orientieren Sie sich an der Feinplanung des Programms und ordnen Sie alle konkreten Aufgaben den einzelnen Arbeitsgruppen zu (schriftlich).

n Stellen Sie kleinere, engagierte Teams mit ausreichenden Zeitressourcen zusammen.

n Achten Sie darauf, dass sich die Personen für die jeweiligen Aufgaben eignenund schon Wissen und Erfahrung mitbringen.

n Wenn ein Mitglied in der Arbeitsgruppe gleichzeitig auch Mitglied des Organi-sationsteams ist, kann der Kommunikationsaufwand zwischen den Gruppenvermindert und der Informationsfluss gesichert werden.Beispiele von Arbeitsgruppen: Finanzen/Mittelbeschaffung/Behörden, Verpflegung, Kinderbetreuung, Turnier-/Wettkampforganisation,Werbung/Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau/Abbau, ...

Fassen Sie die Daten der verschiedenen Feinplanungen (Aktivitäten, Ressourcen,Finanzen) in einem zeitlichen Ablaufplan zusammen. Ausgangspunkt ist der Ver-anstaltungstermin, von dem aus sämtliche Vorgänge zurückgerechnet, in zeitlicherDauer festgelegt und terminiert werden. Rechnen Sie Pufferzeiten, zusätzlich auchfür Unvorhergesehenes (Verzögerungen, Ausfälle etc.) ein. Vergessen Sie auchnicht, die Abschlussarbeiten (Aufräumen, Rückgabe von Mobiliar usw.) zu organi-sieren.Noch mehr Planung – wozu?n Damit alle Einzelheiten reibungslos ablaufen, muss man sich von vornhereindarüber klar sein, wann jede einzelne Vorarbeit einzuleiten ist.

n Ein übersichtlicher Zeitplan lässt auf den ersten Blick Terminüberschneidungenund Mehrfachbesetzungen von Mitgliedern erkennen.

n Mit einer vollständigen, realistischen Aufstellung legen Sie sich eine Datenbankan, die Ihren Kopf entlastet und Sie auf nichts vergessen lässt. Sie brauchen nur auf die Umsetzung der einzelnen Schritte zu achten bzw. diese auch zukontrollieren (Aufgabe der Projektleitung).

Mitunter gibt es neue Erkenntnisse, geänderte Voraussetzungen oder Einflüssevon außen, auf Grund derer man Änderungen vornehmen muss. Vergessen Sie in einem solchen Falle nicht, auch die damit zusammenhängenden Konzepte und Planungen (das Grundkonzept, die verschiedenen Feinplanungen, den Um setzungs-/Zeitplan, ...) entsprechend zu adaptieren und die Beteiligten zu informieren.

CHECKLISTE

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ABRECHNUNGDer Finanzchef verschafft sich gleich nach Beendigung derVeranstaltung einen ersten Überblick über die finanzielleSituation. Zu berücksichtigen sind verbleibende Außen-stände (Honorare, Mieten, Schäden, Ersatz von Verlusten,...), Barkassen und offene Rechnungen. Die konkreteSchlussabrechnung sollte möglichst rasch gemacht werden.Diese zeigt, wie genau die Finanzplanung angesetzt wurdeund welche Verschiebungen der Kosten es gibt. Sollten sichFehlplanungen zeigen, finden Sie die Ursachen heraus unddokumentieren Sie diese für nachfolgende Veranstaltun-gen. Die Mitglieder des Organisationsteams, der Vorstandund bei Förderungen die auszahlende Stelle sollten eineKopie der Abrechnung erhalten; zumindest das Endergeb-nis sollte allen Mitgliedern des Vereins mitgeteilt werden.

ÖFFENTLICHKEITSARBEITIm Anschluss an die Veranstaltung sollten Sie die wichtig-sten Ergebnisse und Ereignisse noch einmal in einer knap-pen, zündenden Abschluss-Pressenotiz zusammenfassenund einige gelungene Schnappschüsse beilegen. Geben Siebei dieser Gelegenheit auch einen kurzen Ausblick aufkünfti ge Vorhaben Ihres Vereins. Wenn in einer der von Ihnen kontaktierten Redaktionen niemand für Ihre Ver-anstaltung abkömmlich war, kann es trotzdem sein, dassein Bericht veröffentlicht wird.

Vergessen Sie auch den Pressespiegel (siehe Seite 67) nicht,eine Sammlung sämtlicher veröffentlichter Artikel zur Ver-anstaltung, die Sie an Sponsoren, Förderstellen, Archiveund interessierte Mitglieder verteilen können.

Mitunter ist es sinnvoll, die Veranstaltung in Form einerZeitung oder Broschüre zusammenzufassen und nochmalsan die Öffentlichkeit zu bringen.

NACHBETRACHTUNG – AUSWERTUNG – DOKUMENTATIONWenn die Schlussabrechnung vorliegt, circa ein bis zweiWochen nach der Veranstaltung, trifft sich das Organisa-tionsteam zu einer Nachbesprechung. Ziehen Sie Bilanz undklären Sie, was gut und was schlecht war. Am einfachstenist es, wenn Sie in einer +/-Liste alle wesentlichen positiv-en und negativen Ergebnisse zusammenfassen bzw. diesegleich in Ihren Plänen und Listen vermerken. Hilfreich fürdie nächste Veranstaltung wäre ein Pannenprotokoll unddas Aufbewahren von sämtlichen Arbeitsunterlagen, Plänen, Adressen, Notizen, Formularen usw. Vervollständi-gen und überarbeiten Sie alle verwendeten Checklisten undmachen Sie Anmerkungen, was das nächste Mal zusätzlichberücksichtigt oder geändert werden muss.

Methoden zur Ideenfindung

BRAINSTORMING:n Thema wird visualisiert (auf Tafel, Flipchart).n Regeln (bekannt geben):

Jede Idee ist O.K., egal wie phantastisch oder abwegig.Quantität kommt vor Qualität.Spaß und Humor sind erlaubt.Keine Kritik.Eins gibt das andere – von den Ideen anderer inspirieren lassen.

n Sammlung spontaner Ideen (auf Tafel, Flipchart oderKärtchen schreiben – auch über Zuruf).

IDEEN-KARUSSELL (KLEINERE GRUPPEN):n Das Thema – eventuell unterteilt auf verschiedene Be -

reiche – wird auf mehreren Zetteln (so viele wie Perso-nen anwesend sind) notiert.

n In einer bestimmten Zeit (z.B. 3 bis 5 Minuten) schrei -ben die einzelnen Teilnehmer ihre Ideen dazu auf.

n Nach Ablauf der Zeit werden sie im Kreis weitergereicht.n Alle Teilnehmer lesen nun die Ideensammlung der an-

deren und ergänzen diese mit neuen Ideen.n Nach mehrmaligem Umlauf werden die Blätter einge-

sammelt, für alle vervielfältigt oder z.B. über einenOverhead visualisiert.

n Die einzelnen Punkte werden diskutiert, auf die Reali -sierung hin überprüft, eventuell bewertet und das weit-ere Vorgehen besprochen.

„Mich deucht, das Größt bei einem Fest ist, wenn man sich's wohlschmecken läßt.”

Johann Wolfgang von Goethe

Abschluss und Nachbereitung

Beim Ausklang einer Veranstaltung trifft man meistens aufsehr müde, oftmals auch glückliche und zufriedene Organi -satoren und Helfer. Obwohl in der Regel schon ziemlich aus-gelaugt, möchten sie abschließen und erledigen die Aufräu-marbeiten, um möglichst rasch wieder den ursprünglichenZustand herzustellen und allfällige Schäden und Verluste noch vor Ort zu klären. Aber damit ist es noch nicht getan: Füreinen sauberen Abschluss braucht es noch die Abrechnung,eventuell Öffentlichkeitsarbeit, eine Nachbetrachtung undnatürlich auch ein Dankeschön. Mit diesen letzten Bausteinender Veranstaltungsorganisation schaffen Sie gleichzeitig auchdas Fundament für den nächsten Event Ihres Vereins.

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Waren bei der Veranstaltung Partner und Sponsorenbeteiligt, sollten für diese eigene Dokumentationsmappenzusammengestellt werden. Füllen Sie diese mit sämtlichenverwendeten Drucksorten, Presseberichten, Werbemateri-alen und Fotos, auf denen deren Engagement sichtbar ist,wie z.B. Bilder von der Bandenwerbung, Dekoration oderden Helfern im T-Shirt mit dem Logo des Sponsors. Ganzobenhin legen Sie ein Dankschreiben. Noch besser ist es,wenn Sie die Dokumentation persönlich überreichen undsich für die Zusammenarbeit bedanken oder Ihre Partner zueiner Dankesfeier einladen.

Natürlich sollte alles auch für das Vereinsarchiv gesammeltund aufbereitet werden. Dazu gehören die bereits erwäh-nten Materialien und Berichte, viele, viele Fotos, dieGästeliste, Videoaufzeichnungen, Medienberichte usw.Mehr dazu können Sie im Kapitel „Vereinsleben” nachle-sen, unter „Vereinsdokumentation – Chronik des Vereins”haben wir uns bereits diesem Thema gewidmet.

DANKE SAGEN Last but not least – eines der wichtigsten Elemente derNachbereitung: Ein herzliches Dankeschön an alle Be -teiligten – Mitarbeiter, Helfer, Teilnehmer, Ehrengäste, Kün-stler, Sponsoren, Medienvertreter usw. Das können Sie inForm eines Dankschreibens, eines Zeitungsinserates, einerEinladung zum Essen, einem kleinen Umtrunk oder derglei -chen.

Speziell für die vielen ehrenamtlich Mitwirkenden ist einesogenannte Helferparty ein sehr gern angenommenes Zeichen der Dankbarkeit und der Wertschätzung. Sie kön-nen den Kreis der Gäste auch auf die Partner und/oderFamilienmitglieder ausweiten und die Gelegenheit nutzen,besonders engagierte Mitarbeiter öffentlich zu loben undGeschenke zu verteilen (Fotos von der Veranstaltung,Bücher, Gutscheine usw.) Damit motivieren Sie für weitereProjekte.

Wenn jedoch Ihr Bedarf am Veranstalten für den Momentgedeckt ist, so reicht auch ein Gläschen Prosecco oder einherzlicher Händedruck – ein Abschlussritual sollte jedoch injedem Fall sein!

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

n Haben wir unsere Ziele erreicht?

n Sind wir unserer Idee/Philosophie treu geblieben?

n Welche generellen Stärken und Schwächen gab esbei der Ausführung?

n Wie war das Klima im Organisationsteam und inden einzelnen Arbeitsgruppen?

n Waren die Kompetenzen ausreichend klar verteilt?

n Gab es Schwachstellen in der Organisation? Warendiese von außen erkennbar?

n Wurden bei der Planung alle Aufgaben berücksich-tigt? Welche haben gefehlt?

n War die Beschreibung, Zuordnung und Verteilungder Aufgaben für alle klar?

n War die zeitliche und personelle Planung realistisch,umsetz- und zumutbar?

n Welche Abweichungen gab es bei den einzelnenPlänen?

n Gab es finanzielle Probleme oder Engpässe?

n Wie zufrieden sind die Mitarbeiter mit dem Ergebnis?

n Was waren im nachhinein betrachtet die entschei-denden Erfolgsfaktoren?

n Was sollte beim nächsten Mal in jedem Fall vermie-den werden?

n Wer ist beim nächsten Mal wieder dabei?

CHECKLISTE FÜR DIE NACHBESPRECHUNG

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Finanzplan

In den nachfolgenden Ein- und Ausgabenlisten haben wirdie wichtigsten Positionen zusammengestellt, die bei der Finanzplanung einer größeren Veranstaltung relevant sind.Wenn Sie sich auch die voraussichtlichen Termine der Zah-lungen mitnotieren, können Sie daraus ableiten, wie flüssigSie zu welchem Zeitpunkt sind (Liquidität ‘ Liquiditäts-plan). Beachten Sie auch die zusätzlichen Anmerkungenund Beispiele dazu.

2. Budgetierung von Veranstaltungen

Bei jeder Veranstaltung gibt es mehr oder weniger hoheGeldbeträge zu verwalten. Damit ein böses Erwachen beider Schlussabrechnung einer Veranstaltung ausbleibt, ist esnotwendig, die Finanzen schon im Vorfeld realistisch zuplanen. Damit können Sie sich frühzeitig die Finanzierungsichern, Entwicklungen mitverfolgen und bei Bedarf recht-zeitig einschreiten. Bestellen Sie bei größeren Veranstaltun-gen einen eigenen, kompetenten Finanzchef, der auch Mit-glied des Organisationskomitees und somit an der Quelleder Informationen ist.

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

n Setzen Sie die einzelnen Einnahmen und Ausgabenmöglichst realistisch an. Als erste Grundlage können Sie Abrechnungen vergangener Veranstal-tungen heranziehen. Holen Sie verschiedene Angebote ein, und fragen Sie bei kompetentenStellen nach Erfahrungswerten (andere Vereine,Veranstalter etc.).

n Ein Finanzpolster von circa 10 - 20% verschafft Ihnen Luft für eventuelle Teuerungen, unvorher -gesehene Kosten oder verminderte Erlöse.

n Kalkulieren Sie als Erstes die voraussichtlichen Einnahmen und danach die Kosten. Letztere können Sie dann dem potentiellen Erlös anpassen.

n Zuschüsse und Fördergelder werden oft erst kurzvor der Veranstaltung oder im ungünstigsten Fallerst bei Vorliegen einer Schlussabrechnung ausbe-zahlt. Beziehen Sie daher in die Kalkulation dentatsächlichen Eingang der Gelder mit ein. Speziellbei Großveranstaltungen zieht sich die Planung,Vorbereitung und Umsetzung über längere Zeit-räume hin. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Liquiditätsplan mit monatlichen Einnahmen undAusgaben aufzustellen. Sie können dann zeitlichbefristete Engpässe oder Überschüsse entspre-chend ausgleichen.

n Vergessen Sie nicht auf Abgaben und steuerlicheFolgen – sprechen Sie sich diesbezüglich auch mitFachleuten ab (Behörden, Steuerberater, Bilanz-/Buch halter).

TIPPS FÜR DIE ERSTELLUNG EINESVERANSTALTUNGSBUDGETS

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EINNAHMEN

TeilnehmerbeiträgeStartgelderEintrittsgelder

Förderungen

Sponsoren

Sonstige Zuwendungen

Bewirtung

Sonstige Verkäufe

Gewinnspiel

InserateTransparenteTV-Gelder

Mitgliedsbeiträge

Sonstiges

EINNAHMEN GESAMT

Anmerkungen/Beispiele

Angemessene Preise undrealistische Besucher, Teilnehmer- bzw. Zuschau-erzahlen festlegen,auch Unsicherheitsfaktorenwie z.B. Schlechtwetterund Ausfälle berücksichti-gen

Land SalzburgGemeinde

Hauptsponsor à 2.000 €3 Nebensponsoren à 500 €

Verband, Stiftungen, Spenden, ... Fachverband

120 Spieler à 10 €150 Zuschauer à 7 €

Programmhefte, Fest -schriften, Fan-Artikel, Aufkleber, Flohmarkt,Selbstgebasteltes, ...

Lotterien, Tombolas, Wettbewerbe, ...100 Lose à 1 €

Bezahlte Anzeigen im Pro-grammheft, Festschrift, ...

z.B. wenn ein Teil der Mitgliedsbeiträge fix aufdie Veranstaltung umge-rechnet wird

Betrag Angenommen

2.000 €40 Teams à 50 €

2.000 €1.000 €

3.500 €

1.000 €

1.200 €1.050 €

100 €

EINGANG

KW 19-27

KW 30KW 27

KW 15

KW 16

KW 27

KW 27

BETRAG tatsächlich

Anmerkung

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AUSGABEN

Organisationskosten Personalkosten Kosten für Externe Verwaltungskosten

Werbung und Öffentlichkeits -arbeit Drucksorten, Grafik, Zeitungsinserate, Radio-/TV-Spots, Medienkooperation,Einladung, Presse, Transparente,Banner, Begrüßungsgeschenke,Versandkosten

Infrastruktur Mieten, Anschaffungen,Technik, Beschilderung, Beflaggung, Dekoration,Fuhrpark/Transport,Absperrungen, Strom,Wasser, Müllentsorgung,Reinigung

Personalkosten Mitarbeiter, Helfer, Aushilfs kräfte, Sicher-heitsdienst, Feuerwehr, Rettung,Polizei, Gendarmerie, Techniker, Be schallung, Jurymitglieder,Schiedsrichter

Programm

Preise

Bewirtung

Reise-, Unterbringungs- u. Verpflegungskosten

Abgaben

Steuern

Versicherung

Sonstiges

AUSGABEN GESAMT

Anmerkungen/Beispiele

Honorare, Spesen, ...Mitarbeiter: Anrechnung der geleisteten Arbeitsstunden aufdie Projektorganisation,Projektleitung, Event-Agenturu.ä. Dolmetscher, Sonstiges, Telefon, Kopien, Porto,Büro material, ...

Einladungen, Programmhefte,Plakate, Eintrittskarten, Presse-mappen, Veranstaltungsmappen/-unterlagen, ...

Räumlichkeiten, Zelte, Bestuhlung, Bühne, technischeAusstattung, Toilettenwagen, Geräte, Pflanzen, Geschirrverleih,Marktstände, ... spezielle Dinge,die bei der Veranstaltung be nötigt und extra angeschafft werden müssen

Auch Verpflegungs-, Unter -bringungs- und eventuelle Reisekosten sowie Aufwand sentschädigungen mit einrechnen

Honorare für Aufbau, Musiker,Künstler, Musikanlage, Bühne,Licht, Sonstiges, ...

Urkunden, Pokale,Sachpreise, ...

Ankauf von Lebensmitteln, Getränken, Servietten, ...

für spezielle Gäste oder wenn z.B.der Veranstalter für die Unter-bringung und Verpflegung derTeilnehmer aufkommen muss

A.K.M., Gemeindeabgaben, ...

Vergnügungssteuer, eventl. Umsatzsteuer, ...

Spezielle Versicherungen, die nur für die Veranstaltung abge-schlossen werden

Fotos, Trinkgelder,Kleinmaterial

Betrag Angenommen

EINGANG BETRAG tatsächlich

Anmerkung

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WEITERE TIPPS

n Behalten Sie während der gesamten Zeit der Planung,Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung dieveranschlagten und tatsächlich entstandenen Kostenund Einnahmen genauestens im Auge!

n Optimal ist es, wenn die Ausgaben und Einnahmen inVerbindung mit dem Kostenvoranschlag so abgewick-elt werden, dass in jedem Augenblick über Eingänge,Barbestände, Außenstände und Verpflichtungen einvollständiger Überblick möglich ist.

Die Arbeit der für die Finanzen verantwortlichen Person(en)ist natürlich mit der Erstellung des Budgets nicht beendet.Neben den üblichen Finanzgeschäften, wie der Abwicklungder Zahlungen, Organisation der Barkassen oder Ge -sprächen mit der Bank, ist während der Umsetzungsphaseein genaues Kostencontrolling notwendig, um denÜberblick zu behalten. Zu letzterem gehören laufende Soll-Ist-Vergleiche (was haben wir veranschlagt, wie viel wurdetatsächlich ausgegeben/eingenommen?) und entsprechen-des Reagieren bei größeren Kostenverschiebungen bzw.Unklarheiten.

Am Ende der Veranstaltung muss eine Schlussabrechnunggemacht werden (siehe dazu Seite 114/Kapitel „Nachbe -reitung”). Weitere Aufgaben: Falls notwendig die Regelungder Vorfinanzierung und die Finanzierung der Veranstal-tung generell sicherstellen.

3. Öffentlichkeitsarbeit für Großveranstaltungen

Der Erfolg einer Veranstaltung und die nachhaltige Wir-kung bei den Besuchern und in der Öffentlichkeit wird voneiner gelungenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitge-prägt, deren Intensität auf die Größe und Bedeutung derVeranstaltung abgestimmt sein sollte. Es gilt derselbeGrundsatz wie bei der Planung der Veranstaltung: Frühzei-tig ein grundlegendes, klares Konzept erarbeiten und schonim Vorfeld der Veranstaltung aktiv werden!

Grundsätzliches zur Öffentlichkeitsarbeit, verschiedeneMöglichkeiten für Information und Werbung, Tipps zu Me-dien- und Pressearbeit sowie Checklisten für die Planunghaben wir für Sie ausführlich im Kapitel „Vereinsleben/Öf-fentlichkeitsarbeit” des Handbuches zusammengestellt.

Was Sie speziell bei der Pressearbeit für Großveranstaltun-gen beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt:

Persönliche Kontaktaufnahme/Pressekonferenz

n Das A und O einer gelungenen Öffentlichkeitsarbeitsind gute Beziehungen zu den Medien. Am wirkungs-vollsten ist das persönliche Gespräch mit den Redakteu-rInnen.

n Wenn Sie beabsichtigen, im Vorfeld eine Pressekonfe-renz zu veranstalten, überlegen Sie sich, ob das, was Siezu sagen haben, wichtig oder brandaktuell ist und dieÖffentlichkeit wirklich interessiert. Pressekonferenzenwährend und im Anschluss an die Veranstaltung sindnur zu empfehlen, wenn es Top-Informationen (z.B. beiSportveranstaltungen) gibt. JournalistInnen machen dieEntscheidung für ihre Teilnahme davon abhängig, obder Informationswert in einem guten Verhältnis zur auf-gewendeten Zeit steht. Daher ist eine Presseaussen-dung in vielen Fällen besser, als bei einer Pressekonfe-renz vor leeren Stühlen zu sitzen.

n Wenn Sie sich dennoch für eine Pressekonferenz ent-schieden haben, sorgen Sie dafür, dass die wichtigenEntscheidungsträger da sind, versuchen Sie einen pro-minenten Fürsprecher oder eine Fürsprecherin einzubin-den, und bereiten Sie einen kleinen Imbiss vor. Im Üb-rigen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

n Sprechen Sie den Termin für eine Pressekonferenz vor-her mit dem Landespressebüro des Landes Salzburg(Tel. 0662/8042-2417, E-Mail: [email protected]) ab. Das Landespressebüro koordiniert allePressekonferenzen im Land Salzburg (soweit bekanntgegeben). Sollte an Ihrem Wunschtermin schon eine

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n PresseunterlagenDazu gehören Pressetexte (Aussendungen), sämtliche dieVeranstaltung betreffenden Drucksorten – auch Vorabdru-cke sind möglich (Einladung, Programm, Zeitung etc.),Kontaktperson im Verein (Pressesprecher), Vor- und Hinter-grundinformationen, Fotos, Teilnehmerliste, Prominenten-liste, ...

n Pressestelle/PresseraumBei größeren Veranstaltungen von öffentlichem Interessesollten Sie eine Pressestelle einrichten. Der Öffentlichkeits-arbeiter (Pressesprecher) oder ein Mitarbeiter des Organi-sationsteams hält den Kontakt mit den Printmedien, freienJournalisten, Rundfunk und Fernsehen, Agenturen usw.Dieser sollte stets erreichbar sein, für Fragen und Interviewszur Verfügung stehen und bei allfälligen Wünschen behilf-lich sein.

Der Presseraum sollte zentral, gut zugänglich, abschließbarund wetterunabhängig (warm) sein. Wenn es die Räum-lichkeiten zulassen und die Größe der Veranstaltung es erforderlich macht, sollten Sie auch verschiedene Arbeits-plätze, ein Presse-Corner und ein Podium für allfällige Pres-sekonferenzen einrichten. Kopiermöglichkeiten, Computer,Telefon-, Internet- und Faxanschlüsse samt einem abrufbe-reiten technischen Betreuer sind selbstverständlich. Foto-grafen benötigen Schließfächer.

n InfodeskSämtliches verfügbares Material (Drucksachen, Bilder etc.)sollte möglichst übersichtlich aufliegen. Wenn Sie im Pres-seraum Anschläge anbringen, aus denen zu ersehen ist,welche Veranstaltungen stattfinden, welches Material undwelche Berichte ausgegeben werden, wo weiteres wichti-ges Material zu erhalten ist usw., können Sie den Presseleu-ten einige ihrer Fragen ersparen. Sie können die Informa-tionen auch übersichtlich in einem Orientierungsblattzusammenfassen.

n Rundfunk- und Fernsehinterviews mit prominenten Persönlichkeiten der Veranstaltung sind von besondererWerbewirkung. Es gehört mit zu den Aufgaben des Presse-verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass solche Interviewsauch gemacht werden (können).

n Vereinbaren Sie mit den Pressefotografen/-innen undFernsehteams schon vorher, wann und von welcher Stellesie aufnehmen. Für die Gratwanderung zwischen dem Bedürfnis nach Öffentlichkeit und dem Wunsch, einen einigermaßen ungestörten Veranstaltungsablauf zu haben,braucht es ein gewisses Maß an Fingerspitzengefühl.

andere Pressekonferenz angemeldet sein, weichen Sieauf einen anderen Termin aus.

n Etwa 2 bis 3 Wochen vor der Veranstaltung sollten SieIhre Bemühungen für die Bekanntmachung der Veran-staltung und die Gewinnung von Teilnehmern intensi-vieren:Vorinformation an die Fachpresse, Tagespresse, anRundfunk und Fernsehen.Informieren Sie die Ansprechpartner/innen in den Redaktionen persönlich über die Zielsetzung der Veran-staltung, genaue Termine, Inhalt und Ablauf des Pro-gramms, Teilnehmer, Prominente (Teilnehmer, Be -sucher) usw.Verstärkung der Werbeaktivitäten (Plakate, Flugzettel,Inserate etc.).

n Circa 2 bis 3 Tage vor der Veranstaltung wird der Kon-takt zu den Presseleuten nochmals aufgefrischt.

n Bei größeren Veranstaltungen sind auch die Medien derNachbarländer interessiert; bei internationalen Veran-staltungen sollten Sie Kontakte und gute Beziehungenzu Presseagenturen und ausländischen Presseleutenaufbauen und pflegen. Für die angrenzenden bayeri-schen Regionen ist hier die EuRegio Salzburg – Berch-tesgadener Land – Traunstein unter www.euregio-salz-burg.eu Ansprechpartner. Einen kompakten Überblickmit vielen Kontaktadressen bietet das Landespresse -büro mit seiner Generalinformation Medien unterwww.salzburg.gv.at/generalinfo.

Persönliche Betreuung der Medienvertreter und weitere Tipps

n Die kostenlose und rechtzeitige Ausgabe von Pressekar-ten, das Reservieren spezieller Plätze und die freie Ver-pflegung sind selbstverständlich.

n Akkreditierung von JournalistenBei größeren Veranstaltungen werden an Journalisten Akkreditierungsunterlagen versendet. Diese beinhalten: In-formationen zur Veranstaltung, Beschreibung der angebo-tenen Infrastruktur, Anmeldeformular und Anmeldeschluss.Die angemeldeten Journalisten erhalten einen Ausweis,durch dessen Vorzeigen sie eine Zutrittskarte erhalten unddie angebotene Infrastruktur (z.B. Presseraum, Kabinen)nützen können. Bei nicht so großen Veranstaltungen reichtin der Regel der Presseausweis.

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

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4. Veranstaltungsgesetz – Meldungen an die Behörden

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung organisieren, müs-sen Sie unter anderem die Bestimmungen des SalzburgerVeranstaltungsgesetzes beachten und diverse Anzeige-und/oder Genehmigungspflichten einhalten. Speziell beiGroßveranstaltungen kommt eine längere Liste mit Anlauf-stellen zusammen, mit denen Sie sich absprechen bzw. beidenen Sie Anträge stellen müssen.

Als Veranstalter tragen Sie eine große Verantwortung, derSie sich sicherlich bewusst sind. Im Salzburger Veranstal-tungsgesetz heißt es, dass Sie dafür Sorge tragen müssen,dass Veranstaltungen nur in solchen Veranstaltungsstättenabhalten dürfen, in denen die Besucher der Veranstaltungin ihrer körperlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werdenund unzumutbare Beeinträchtigungen der Umgebung, ins-besondere durch Lärm, Staub, Abgase oder Abwässer, ver-mieden werden.

Für alle öffentlichen Veranstaltungen ist der/die Bürger-meisterIn des Veranstaltungsortes der richtige Ansprech-partner. Bei ihm/ihr müssen alle öffentlichen Veranstaltungenangemeldet und großteils auch die Ver anstaltungsstätte ge-nehmigt werden. Wenn das Interesse für die Veranstaltungüber den Ort hinausgeht, wenden Sie sich bezüglich derGenehmigung der Veranstaltungsstätte und der verwende-ten Betriebseinrichtung (z.B. Karussell, Zelt, etc.) an die zu-ständige Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat derStadt Salzburg.

Die einzelnen Bestimmungen und Zuständigkeiten der Be-hörden sind sehr komplex. Informieren Sie sich daher schonim Vorfeld, welche individuell für Ihre Veranstaltung zu be-rücksichtigen sind. Dann kennen Sie die verschiedenen Erfordernisse und können diese einschließlich der damitverbundenen zusätzlichen Aufgaben und Kosten in die Pla-nung mit einbeziehen. Diese sind beispielsweise bei der Ge-währleistung der Sicherheit nicht unbeträchtlich (Polizei,Wachdienste, Feuerwehr oder Rettungsdienste).

Informieren Sie die zuständigen Behörden (z.B. Bürgermeis-terIn) zu knapp vor Veranstaltungsbeginn, werden die not-wendigen Auflagen sehr kurzfristig vorgeschrieben, was fürdie Organisatoren einen großen Stressfaktor darstellenkann. Werden nämlich die Auflagen nicht erfüllt, muss mit-unter die Veranstaltung abgesagt werden.

Am besten ist, wenn Sie Ihr Vorhaben beim/bei der Bürger-meisterIn melden und sich in den zuständigen Abteilungenerkundigen. In größeren Gemeinden gibt es meist eine ei-

gene Rechtsabteilung, die Ihnen mit Informationen und beider Koordination hilft. In kleineren Gemeinden sind dieMitarbeiter der einzelnen Abteilungen in der Regel sehr gutinformiert und leiten Sie auch an die zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Amtes weiter.

WAS SIE SPEZIELL BEI GROßVERANSTALTUNGEN ALLES BEACHTEN MÜSSEN:n Verkehr – Absperrungen – öffentliche Flächen und

GebäudeJede Benützung einer öffentlichen Verkehrsfläche muss be-willigt werden. Nehmen Sie für notwendige Straßensper-ren, Regelungen von Zufahrten (Einbahnen), Umleitungenusw. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2-3 Monatevorher) mit den zuständigen Behörden Kontakt auf. Ist eine Gemeindestraße betroffen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Für Landes- und Bundesstraßen ist die Bezirks-hauptmannschaft zuständig. Dasselbe gilt für die Benüt-zung weiterer öffentlicher Flächen (z.B. Parkanlagen) undGebäude (z.B. Turnhalle, Gemeindesaal), hier ist eine Benützungsbewilligung erforderlich.

n Feuerwehr und RettungAb einer bestimmten Größe und je nach Ort der Veranstal-tung müssen Feuerwehr und Rettung anwesend sein. Neh-men Sie mit dem zuständigen Feuerwehrkommandantenbzw. der Rettungsstelle Kontakt auf.

n BewirtungFür den Ausschank ist grundsätzlich ein Gewerbescheinnotwendig. Ausgenommen sind unter anderem Vereine,die gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind, wenndie Bewirtung maximal an drei Tagen im Jahr in der Absichterfolgt, einen Ertrag zu erzielen.

n GewerbebetriebeWenn bei einer Veranstaltung Gewerbebetriebe involviertsind, z.B. der Verein führt die Gastronomie oder verkauftFan-Artikel über einen vom Verein abgekoppelten eigenenGewerbebetrieb, gelten die Bestimmungen des Gewerbe-rechtes. Die dafür zuständige Behörde ist die Bezirkshaupt-mannschaft.

n SperrstundeIst beabsichtigt, dass die Veranstaltung länger als bis zurüblichen Sperrzeit (01:00 Uhr, Barbetrieb 02:00 Uhr) dau-ert, muss um die Verlängerung der Sperrstunde bei der zuständigen Behörde angesucht werden.

n VersicherungsschutzGrundsätzlich besteht bei einer Vereinshaftpflichtversiche-rung für die Durchführung von Vereinsveranstaltungen, diedem statutengemäßen Zweck entsprechen, Versicherungs-

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n Plakatieren (Plakatsäulen/Plakatständer/Transparente)Generell ist jede Art des Plakatierens bewilligungspflichtig– wildes Plakatieren an Häusern, Pfeilern, Masten, Bäumenusw. ist nicht erlaubt! Auch das Aufhängen von Transpa-renten über einer Straße sowie Ansagen über Lautsprechererfordern eine Genehmigung. Transparente neben der Stra-ße dürfen nur an den dafür vorgesehenen und von der Gemeinde eingerichteten Stellen angebracht werden.Wenn Sie Plakate an Litfaßsäulen anbringen möchten,müssen Sie auch das vorher mit der Gemeinde absprechen.Auch hier gilt: Suchen Sie frühzeitig beim Gemeindeamt(Gemeindestraßen) bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft(Landesstraßen) an.

n Weitere BestimmungenBei einer Veranstaltung müssen selbstverständlich auchsämtliche Lebensmittel-, Abfall- und Wasserrechtsbestim-mungen eingehalten werden. Informationen dazu erhaltenSie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistratder Stadt Salzburg. Zu Fragen der Müllentsorgung empfeh-len wir, mit dem örtlichen Abfallberater bzw. Bauhof einGespräch zu führen.

Nähere Informationen gibt es in der Broschüre „SalzburgerVeranstaltungsrecht”, die auf der Landes-Website unterwww.salzburg.gv.at/sbg._veranstaltungsrecht_-4.pdf kos-tenlos heruntergeladen werden kann.

Das Formular zur Anmeldung von Veranstaltungen kannunter www.salzburg.gv.at/dot-formulare-allg-w129.dotbzw. das entsprechende Informationsblatt unter www.salz-burg.gv.at/dot-formulare-allg-w129a.dot heruntergeladenwerden.

schutz und zwar unabhängig vom Veranstaltungsort inner-halb des örtlichen Geltungsbereiches.

Jedoch können aufgrund vereinsrechtlicher und zivilrecht-licher Vorschriften sowohl der Verein wie auch einzelneMitglieder in bestimmten Fällen zur Kassa gebeten werden– z.B. bei einer Motorsportveranstaltung, weil der Strecken-posten einen Fehler gemacht hat. Beachten Sie auch, dassoftmals die Durchführung von Großveranstaltungen (Lan-des-, Bundes- oder internationale Veranstaltungen)und/oder Zuschauertribünen, diverse Sportanlagen wie Rodelbahnen oder Schipisten und Loipen nicht unter den obligatorischen Versicherungsschutz fallen. Auch Veranstal-tungen, die nicht dem statutengemäßen Zweck des Vereinsentsprechen, sondern rein zur Finanzierung beitragen, haben in den meisten Versicherungsverträgen keinen Ver-sicherungsschutz.

Empfehlenswert ist, sich bereits im Vorfeld der Veranstal-tung bei Ihrem Makler oder beim Versicherer der Vereins-haftpflichtversicherung zu erkundigen, ob für die Veranstal-tung ein Versicherungsschutz besteht oder eventuelleErweiterungen und Änderungen im Versicherungsvertragerforderlich sind.

n ZelteZelte, die bei Veranstaltungen aufgestellt und danach wie-der abgebaut werden, bedürfen meist keiner Baubewilli-gung. Bei der Aufstellung sind die statischen und sicher-heitstechnischen Anforderungen des Herstellers zube achten. Der/Die BürgermeisterIn kann aus Sicherheits-und Umweltschutzgründen Maßnahmen vorschreiben.

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Foto: Sbg. Heimatverein

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5. Jugendliche und Veranstaltungen

Das Thema „Jugend und Alkohol” und dessen Auswirkun-gen ist bei Veranstaltungen generell ein öffentliches The-ma. Vereine können sehr viel dazu beitragen, dass Kinderund Jugendliche einen maßvollen und kontrollierten Um-gang mit Alkohol erlernen können. Zahlreiche Vereine inunserem Land sind sich ihrer Vorbildwirkung bewusst undsetzen sie bei ihren Veranstaltungen gezielt in entsprechen-de Aktivitäten um. Sie machen sich bereits im Vorfeld Ge-danken darüber, wie sie einem allfälligen Missbrauch vonSuchtmitteln oder Gewalt begegnen wollen, nehmen ihre(Mit)Verantwortung wahr und ersparen sich so Stress undnegative Schlagzeilen.

Jugendschutzbestimmungen

Jugendschutz geht alle an. Die allgemeinen und besonde-ren Jugendschutzbestimmungen im Salzburger Jugendge-setz sind nicht nur für Eltern, Erziehungsberechtigte, Auf-sichtspflichtige sowie Kinder und Jugendliche relevant. Siekönnen auch den Verein und einzelne Vereinsfunktionärebetreffen, beispielsweise in deren Eigenschaft als Veranstal-ter.

GEBOTE UND VERBOTEIm Interesse eines funktionierenden Jugendschutzes darfniemand Kindern und Jugendlichen die Übertretung derbesonderen Jugendschutzbestimmungen erlauben, ermög-lichen oder erleichtern. Den Verein in seiner Eigenschaft alsVeranstalter treffen darüber hinaus besondere Verpflichtun-gen gemäß dem Salzburger Jugendgesetz:

ÖFFENTLICHER ANSCHLAGBei Veranstaltungen des Vereines muss in einer für Kinderund Jugendlichen verständlichen Form auf die besonderenJugendschutzbestimmungen des Salzburger Jugendgeset-zes und die sich daraus für Kinder und Jugendliche erge-benden Verbote oder Beschränkungen hingewiesen wer-den. Das Gesetz sieht hierfür den Anschlag an geeigneterStelle vor. Zu empfehlen ist der öffentliche Aushang bzw.Anschlag im Eingangsbereich.

MÜNDLICHE AUFKLÄRUNG UND LAUFENDE ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNGDer Verein als Veranstalter hat mit den ihm zu Gebote ste-henden Mitteln weiters dafür zu sorgen, dass die Kinderund Jugendlichen die Verbote und Beschränkungen auchbeachten. Das Gesetz spricht beispielsweise von mündlicher

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

n Ergänzen Sie auf der Getränkekarte das Getränkmit einer Altersbewertung – z.B. „ab 18 Jahre” fürharte Getränke, „1+” für alkoholfreie Getränke.Vielleicht können Sie auf den Verkauf und den Aus-schank von Alkopops verzichten?

n Bieten Sie die beliebtesten alkoholischen Getränkeauch in alkoholfreien Versionen zu einem günstige-ren Preis an – z.B. alkoholfreies Bier.

n Kreieren Sie einen speziellen alkoholfreien Cocktailmit kreativem Namen.

n Servieren Sie bei alkoholischen Getränken gratis einGlas Wasser mit (wie beim Kaffee).

Übrigens: Diese Tipps sind nicht nur jugendgerecht,sondern werden auch von Erwachsenen gerne ange-nommen.

n Benennen Sie in Ihrem Verein eine verantwortlichePerson, die für die Einhaltung der gesetzlichen Be-stimmungen sowie die Planung und Umsetzunggeeigneter Aktivitäten zum Thema sorgt.

n Sensibilisieren Sie Mitarbeiter/-innen, Helfer/-innenund Vereinsmitglieder (Vorbildwirkung) und infor-mieren Sie diese auch über die aktuellen gesetz -lichen Regelungen.

n Weisen Sie im Eingangsbereich und eventuell anweiteren Stellen auf die Einhaltung der Jugend-schutzbestimmungen hin (Aushang). Und: ErinnernSie mit entsprechenden Durchsagen die Jugendli-chen an die Jugendschutzbestimmungen, insbeson-dere an die gesetzlichen Ausgehzeiten.

n Kontrollieren Sie beim Einlass das Alter der Jugend-lichen (gültiger, amtlicher Lichtbildausweis, „edu-card” oder „s-pass”).

n Überlegen Sie sich und informieren Sie die Helfer/-innen, ob Sie Alkoholisierte an der Veranstaltungteilnehmen lassen wollen. Hinweis: Der Ausschankan offensichtlich alkoholisierte Gäste ist laut Gewer-beordnung verboten!

n Bandeln Sie an! Kontrollbänder mit unterschiedli-chen Farben zeigen an, wer was trinken darf, sindzugleich auch Eintrittsstempel und entlasten dasServicepersonal.

n Peers oder Mentoren begleiten Jugendliche bei größeren Festen. Es sind Jugendliche, die im Um-gang mit Problemen, legalen und illegalen Drogensowie in Kommunikation und Konfliktlösung ge-schult sind. Da Gleichaltrigkeit Glaubwürdigkeitschafft, können Peers für mehr Sicherheit sorgen.

CHECKLISTE

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se, Hautfarbe, nationalen und ethnischen Herkunft, ihresGeschlechts, ihrer Behinderung oder ihres religiösen Be-kenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlungsexueller Handlungen die körperliche, geistige, sittliche,charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oderJugendlichen gefährden können.

DIE BESONDEREN JUGENDSCHUTZBESTIMMUNGENDas Salzburger Jugendgesetz sieht in den besonderen Ju-gendschutzbestimmungen Verbote und Beschränkungen,abgestuft auf das jeweilige Alter der Kinder und Jugendli-chen, vor. Kinder im Sinne des Salzburger Jugendgesetzessind Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendethaben. In der Altersgruppe der Jugendlichen, ab Vollen-dung des 12. Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebens-jahr, unterscheidet man Jugendliche bis zum vollendeten14. Lebensjahr, Jugendliche vom vollendeten 14. Lebens-jahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendliche abdem vollendeten 16. Lebensjahr. Verheiratete Personen,Präsenz- und Zivildiener gelten nicht als Jugendliche im Sin-ne des Salzburger Jugendgesetzes, selbst dann nicht, wennsie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Sozialabteilung des Landes hat zum Thema Jugend-schutz eine informative Broschüre erstellt. Die Broschüre …ist auf der Landes-Website unter: www.salzburg.gv.at/so-ziales_broschueren.htm#jugendschutz abrufbar.

Die besonderen Jugendschutzbestimmungen des Salzbur-ger Jugendgesetzes im Detail finden Sie auf der folgendenSeite:

Aufklärung, zu denken ist hier an Gespräche mit den ein-zelnen Kindern und Jugendlichen, aber auch an einschlägi-ge Lautsprecherdurchsagen, etwa um auf das Ende derAusgehzeiten aufmerksam zu machen. Dazu kommt, dassder Veranstalter auch verpflichtet ist, sich von der Einhal-tung der Verbote und Beschränkungen durch die Kinderund Jugendlichen laufend zu überzeugen.

ZUTRITT VERWEIGERNKindern und Jugendlichen, die ihr Alter nicht durch einenamtlichen Lichtbildausweis belegen können oder die unterein Verbot oder eine Beschränkung im Sinne der besonde-ren Jugendschutzbestimmungen fallen, ist der Zutritt zurVeranstaltung zu verweigern bzw. sind sie zum Verlassender Veranstaltung aufzufordern.

Der Altersnachweis kann nicht nur durch einen amtlichenLichtbildausweis erfolgen: auch die „edu-card” (Schüler/in-nenausweis), ausgestellt von der jeweiligen Schuldirektion,und der „s-pass” (Salzburger Jugendkarte), ausgestellt vomVerein Akzente, gelten als geeigneter Altersnachweis.

KEINE PRÄSENTATION JUGENDGEFÄHRDENDER GEGENSTÄNDE, DIENSTLEISTUNGEN UND MEDIENAn Örtlichkeiten, die öffentlich und somit auch für Kinderund Jugendliche zugänglich sind, dürfen jugendgefährden-de Gegenstände, Dienstleistungen und Medien nicht prä-sentiert werden. Öffentlichkeit im Sinne des Salzburger Ju-gendgesetzes liegt auch dann vor, wenn zu Räumlichkeitenoder Grundstücken nur Vereinsmitglieder Zutritt haben. Alsjugendgefährdend im Sinne des Gesetzes gelten Medien,Dienstleistungen und Gegenstände, die insbesondere durchdie gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt,durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Ras-

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Ausgehzeiten Aufenthaltohne Begleitung einerAufsichtsperson in derÖffentlichkeit oder an allgemein zugänglichenOrten und Plätzen

Aufenthalt in Gastge -werbebetrieben und sonstigen Betriebsanlagen

Besuch öffentlicher Theater-, Film- und Videoaufführungen, sowie von Revue- undVarieteeveranstaltungen

Besuch von Freistil -ring- und Boxkämpfen

Besuch sonstiger öffentlicher Veranstaltungen

Übernachten in Be -herbergungsbetriebenund auf Campingplätzen

Glücksspiel und Wetten

Spielautomatenmit Geldeinwurf

Alkohol, Tabak, Drogenund Suchtmittel-Ersatzstoffen

jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen

Pyrotechnik

bis 12 Jahre 12 bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre 16 bis 18 Jahrebis zum vollendeten ab dem vollendeten 12. bis zum ab dem vollendeten 14. bis zum ab dem vollendeten 16. bis zum12. Lebensjahr vollendeten 14. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr vollendeten 18. Lebensjahr

keine Beschränkungenverboten in der Zeit von21.00 bis 05.00 Uhr;rechtzeitig angetretenerHeimweg zählt nicht

verboten in der Zeit von22.00 bis 05.00 Uhr bzw.23.00 bis 05.00 Uhr (inder Nacht auf Sonn- oder Feiertage);rechtzeitig angetretenerHeimweg zählt nicht,ebenso nicht beruflichbedingter Aufenthalt

verboten in der Zeit von23.00 bis 05.00 Uhr bzw.24.00 bis 05.00 Uhr (inder Nacht auf Sonn- oder Feiertage);rechtzeitig angetretenerHeimweg zählt nicht, ebenso nicht beruflich bedingter Aufenthalt

ohne Begleitung einer Aufsichtsperson während obiger Zeiten verboten;in Nachtlokalen aller Art sowie in Branntweinschenken, Sexshops, Bordellen,

Casinos und Spielhallen mit Geldspielautomaten generell verboten

generell verboten, wenn Besuch vom Veranstalter oder die Aufführung vor Kindern und Jugendlichen von der Landesregierung wegen Jugendgefährdung für unzulässig erklärt wurde

verboten, wenn Auffüh-rung nach 21.00 Uhr endet (bzw. nach 22.00Uhr, wenn in Begleitungeiner Aufsichtsperson);Kinder bis 6 Jahre zwin-gend in Begleitung einerAufsichtsperson

verboten, wenn Auffüh-rung nach 22.00 Uhr endet (bzw. in der Nachtauf Sonn- oder Feiertagnach 23.00 Uhr; je 1 Stunde länger, wennin Begleitung einer Aufsichtsperson)

verboten, wenn Auffüh-rung nach 23.00 Uhr endet (bzw. in der Nachtauf Sonn- oder Feiertagnach 24.00 Uhr; je 1 Stunde länger, wennin Begleitung einer Aufsichtsperson)

keine Beschränkungen

in Nachtlokalen aller Artsowie in Branntwein-schenken, Sexshops, Bordellen, Casinos und Spielhallen mit Geldspiel -auto maten generell verboten

Kinder bis 6 Jahre zwin-gend in Begleitung einerAufsichtsperson (ausge-nommen spezielle Kinder-veranstaltung, die spätestens um 20.00 Uhrendet)

erlaubt, wenn Tanzveran-staltung von Tanzschule,Schule, Elternvereinigungoder Jugendzentrum ver-anstaltet oder wenn Tanz-veranstaltung aus demBereich Kunst oderBrauchtumspflege

keine Beschränkungen

keine Beschränkungen

Erwerb, Besitz und Gebrauch von pyrotech-nischen Gegenständender Klasse I verboten

generell verboten keine Beschränkungen

generell ohne Begleitung einer Aufsichtsperson während der obigen Ausgehzeiten verboten

ohne Begleitung einer Aufsichtsperson generell verboten

Betätigung verboten ausgenommen Musikautomaten, Flipper, Miniaturrennbahnen und Ähnliches

Besitz, Erwerb und Konsum generell verboten

keine Beschränkungen

Besitz, Erwerb und Kon-sum von gebrannten alkoholischen Getränken(auch Alkopops) undmissbräuchliche Verwen-dung von Drogen undSuchtmittel-Ersatzstoffenverboten

generell verboten, wenn körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährdet werden kann, etwa durch die gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt, durch

die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung oder ihres religiösen Bekenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlung

sexueller Handlungen (z.B. Spielzeugwaffen, Softguns, Pornohefte, Telefonsex, …)

ohne Begleitung einerAufsichtsperson erlaubt,wenn keine jugendschutz -rechtlichen Bedenken (z.B.im Zusammenhang mitArbeit, Ausflügen, etc)

Teilnahme generell verboten, ausgenommen behördlich genehmigte Tombola, Lotterien und Totospiele

keine Beschränkungen

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Inhaltsstoffen ist höher. Bioprodukte sind frei von Rück-ständen chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- undDünge mittel, stammen aus artgerechter Tierhaltung undsind umweltschonend erzeugt. Regionale und saisonaleLebensmittel haben einen besonderen Wert. Sie sind kli-mafreundlich aufgrund kurzer Transportwege und habeneinen Bonus bei Frische und Qualität. Die Wertschöpfungbleibt in der Region, die regionale Wirtschaft wird gestärkt.

Wenn Sie es bis jetzt noch nicht getan haben, machen Sieeinen Versuch: Wählen Sie für die Bewirtung Ihrer Gästebei der nächsten Veranstaltung aus der Vielfalt an re-gionalen Spezialitäten, verwenden Sie saisonale, biologischund fair gehandelte Produkte.

FairTrade: Die Weltläden entstanden als Reaktion auf diesystematische Benachteiligung der sogenanten „DrittenWelt” durch die internationalen Handelsstrukturen. DieAntwort der Weltläden ist fairer Handel. Diese arbeitenohne private Gewinnausschüttung. Ein wesentlicher Teildes erwirt schafteten Geldes kommt direkt den Pro-duzentinnen bzw. Produzenten zugute. Produkte ausfairem Handel (FairTrade) sind mittlerweile auch in denGeschäften verschiedener Lebensmittelketten erhältlich. Siesind mit dem Fair-Trade-Siegel gekennzeichnet, das dafürsteht, dass diese unter sozial verträglichen Bedingungen,z.B. ohne Ausbeutung von Kindern, hergestellt wurden. In-dem Sie solche fair gehandelten Produkte wie etwa Kaffee,Tee, Kakao (erkennbar am Fair-Trade-Siegel) verwenden,unterstützen Sie diese Initiative nachhaltig, zeigen globalesVerantwortungsbewusstsein und fördern eine nachhaltigeWirtschaftsweise.

Abfälle vermeiden – verringern –entsorgen

Bei allen Veranstaltungen müssen die Bestimmungen desaktuellen Abfallrechtes (B-AWG, S.AWG, Gemeinde-Abfal-labfuhrverordnung) eingehalten werden: Dazu gehören diegetrennte Sammlung von Bioabfall, Altstoffen und Restab-fall sowie die gesonderte Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Ökologisch bewusste Gemeinden schreiben für Veranstal-tungen auf gemeindeeigenen Grundstücken bzw. in öffentlichen Gebäuden vor, dass ausschließlich Mehrweg -geschirr verwendet werden darf. Viele Gemeinden habenMehrweggeschirr angeschafft und stellen es den Veranstal-tern gratis oder kostengünstig zur Verfügung. Geschirrmo-bile können bei Abfallwirtschaftsverbänden, Vereinen oderFestzeltverleihern ausgeliehen werden. Erkundigen Sie sichdaher schon im Vorfeld über die gültigen Regelungen undMöglichkeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

6. Ökologisches Bewusstsein bei Veranstaltungen

Veranstaltungen haben auch Auswirkungen auf dieUmwelt: Von der Zunahme des Verkehrs über Lärm bis hinzu Müllbergen und Flurschäden am Festgelände ist vielesmöglich. Die Praxis hat gezeigt, dass Veranstaltungenökonomisch erfolgreich und gleichzeitig umweltschonendausgerichtet werden können. Das Bewusstsein dafür zeigtsich bereits bei der Auswahl der Rohstoffe wie z.B. Verpfle-gung, Geschirr, Drucksorten aus Recyclingpapier etc. Durchsensibles und verantwortungsbewusstes Handeln kann einVerein zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, des Trinkwasser-und Klimaschutzes, der Arten-, Sorten- und Rassenvielfaltsowie zu einem geringeren Energie- und Ressourcenver-brauch beitragen. Umweltschutz und Nachhaltigkeitsteigern nicht nur Qualität und Umsatz, sondern auch dieZufriedenheit der Gäste. Und – last but not least – wirddamit auch das Image Ihres Vereins positiv geprägt (Vor-bildwirkung, Medienberichte, öffentliche Meinung).Berücksichtigen Sie daher bereits bei der Planung dieseThemen und setzen Sie entsprechende Maßnahmen.

Das Land Salzburg hat im Internet den Leitfaden „Umwelt-freundliche Gastlichkeit” mit Informationen zum ThemaNachhaltiges Feiern in Salzburg zusammengestellt. Unterwww.salzburg.gv.at/umweltfreundliche_gastlichkeit findenSie wertvolle Tipps zu Veranstaltungen, Adressen, Kontak-te, Checklisten usw.

Die Internetplattform www.smash-events.net – Ökologi -sches Event-Management bietet zu den Schwerpunktthe-men Mobilitätsmanagement, Abfallmanagement sowieUmwelt-/Bodenschutzmanagement umfassende Informa-tionen, Checklisten und Tipps.

Bio – Regional – Saisonal – Fair

Unsere Region zeichnet sich durch eine faszinierendeVielfalt an Wiesen, Weiden, Äckern, Streuobstbeständen,Hecken und Feldgehölzen aus. Auf Spaziergängen oderAusflügen kann man diese Vielfalt wunderbar genießen.Die Verbraucher tragen zur Sicherung dieser reizvollenLandschaft entscheidend bei, indem sie gezielt Lebensmit-tel aus biologischer und regionaler Produktion nachfragenund den Vorzug geben.

Bioprodukte tragen auf Grund ihrer hohen Qualität demwachsenden Bedürfnis vieler Konsumenten nach einergesunden, ausgewogenen Ernährung Rechnung und bietenwegen ihrer speziellen Produktionsweise ein besonderesGeschmackserlebnis, der Gehalt an gesundheitsfördernden

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Mobilität

Das Thema Mobilität ist bei Veranstaltungen generell – um-so mehr bei ökologisch ausgerichteten – wichtig, sodass Siees schon von Anfang an in Ihre Planung mit einbeziehensollten: Beginnend bei der Wahl des Veranstaltungsortesund der damit verbundenen Möglichkeiten der Erreich-barkeit, über die Garantie für einen unbeschwerten Festbe-such ohne Verkehrschaos, Parkplatzsuche und langen, vonparkenden Autos behinderten Fußmärschen zu den Ver-anstaltungsräumen bis zu Angeboten für flexible undsichere Heimkehrmöglichkeiten.

Wenn Sie Ihre BesucherInnen einladen und motivieren, zuFuß, per Fahrrad oder in Fahrgemeinschaften zu kommenund öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, sind wenigerParkplätze notwendig, und Sie steigern nicht nur Ihr Imageals umweltfreundlicher Veranstalter, sondern tragen auchmaßgeblich zu erhöhter Sicherheit der Teilnehmenden unddes Umfeldes bei. Zudem verringert sich der Aufwand fürdie Beschaffung und Betreuung von Parkmöglichkeiten,Schäden in Parkwiesen usw. Und auch das Thema „Alko-hol am Steuer” muss an dieser Stelle ins Bewusstseingerufen werden.

Weitere Vorteile, wenn Sie Ihren Gästen eine sichere undumweltfreundliche An- und Abreise ermöglichen:n Eine bequeme und entspannte An- und Abreise, z.B. bis

vor die Eingangstür, erhöht die Zufriedenheit der Teil-nehmenden, motiviert zu längerem Bleiben und steigertdadurch mitunter den Umsatz für die Gastronomie.

n Es können mehr Besucher das Veranstaltungsgeländeerreichen, das bedeutet höhere Einkünfte.

n Geringerer Aufwand bzw. Kosten für die Bereitstellung,Betreuung und behördliche Genehmigung von Park-möglichkeiten.

n Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erhöht dieSicherheit im Umfeld der Veranstaltung generell.

n Eine Veranstaltung ist wesentlich attraktiver, leichter erreichbar und risikoärmer, wenn die Anzahl der park-enden Autos im Umfeld und am Straßenrand geringgehalten oder vermieden werden kann.

n Imagegewinn durch einen aktiven Beitrag zu Umwel t -schutz und Vorbildwirkung.

Fragen Sie sich bei der Planung Ihrer Veranstaltung:Woher kommen die Besucher? Aus dem Ort, der Regionoder von weiter her?Welche Möglichkeiten der Anreise gibt es?Wie viele Personen erwarten wir? Wann kommt undgeht der Großteil von ihnen?Gibt es bedarfsgerechte und ausreichende Möglichkeit-en der Mobilität? (Besuchsdienste, Fahrgemeinschaften,öffentliche Verkehrsmittel, Parkplätze, ...)

ANREISE PER FAHRRADRichten Sie einen oder mehrere geeignete Bereiche,möglichst nahe am Eingang des Veranstaltungsgeländes,als Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein. Ein zusätzlicherService wäre die Bewachung durch Freiwillige.

ÖFFENTLICHES VERKEHRSNETZÖffentliche Verkehrsmittel werden häufiger genutzt, wenndiese Möglichkeiten der An- und Abreise auch als Be-standteil der Veranstaltung präsentiert werden. Wenn Sie

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

n Verwenden Sie für die Ausgabe von Speisen undGetränken Mehrweggeschirr und -becher. Bei Veranstaltungen, bei denen die Sicherheit einegroße Rolle spielt, ist der Kunststoff-Mehrwegbe-cher eine sehr gute Alternative zum Einwegbecheroder Glas.

n Abfallvermeidung mittels Mehrwegbecher rechnetsich: Diese sind bei der Beschaffung ab der 5. Wiederbefüllung kostengünstiger als Einwegbe-cher! Ein Becher ist bis zu 80 Mal einsetzbar undwird anschließend für die Produktion neuer Becherverwendet.

n Geschirrmobile, Mehrweggeschirr und -becherwerden von Gemeinden, Vereinen, Abfallwirt-schaftsverbänden oder Festzeltverleihern ange -boten. Adressen finden Sie auch im Salzburger Re-paraturführer www.reparaturfuehrer-salzburg.at.Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Abfall-und Umweltberatung Ihrer Gemeinde.

n Heben Sie ein einheitliches Pfand ein, um denRücklauf der Gläser bzw. Teller mit Besteck sicher-zustellen. Mit einem Pfandüberschuss kann einTeil der Kosten für neue Behältnisse gedeckt werden.

n Abfallentsorgung: Stellen Sie ausreichend Abfall-behälter bereit und sorgen Sie für eine Trennungnach Papier, Glas, Metall, Bio- und Restmüll. Beieiner Großveranstaltung raten wir Ihnen, im Vor-feld Kontakt zu einem der größeren Abfallentsor-gungsunternehmen des Landes aufzunehmen.

Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie beider Abfall- und Umweltberatung Ihrer Gemeinde,beim Land Salzburg, Abteilung Umweltschutz, Tel. 0662/8042-4379, E-Mail: [email protected] und imLeitfaden „Umweltfreundliche Gastlichkeit” unterwww.salzburg.gv.at/umweltfreundliche_gastlichkeit

TIPPS

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STARTEN SIE IHRE VERANSTALTUNG BEREITS IM BUS!Bringen Sie spezielle Charakteristiken Ihrer Veranstaltung indie Bahn oder den Bus, um eine einzigartige Atmosphäreund einen zusätzlichen Grund für die Benützung zu schaf-fen – z.B. „Music on board”, Ausschank von Getränken,Autorenlesungen, Clown etc. Damit können Sie speziellauch jugendliche Zielgruppen erfolgreich ansprechen.

Weitere Informationen und detaillierte Checklisten für dieMobilitätsplanung finden sie im Internet unterwww.salzburg.gv.at/umweltfreundlichegastlichkeit_nachhaltig_feiern.pdf und www.smash-events.net

dazu gezielt informieren (über die Öffentlichkeitsarbeit, Lo-go u.ä.), können Sie ein breiteres Publikum ansprechen undgleichzeitig neue Zielgruppen gewinnen wie etwa Jugendliche, Menschen ohne Führerschein oder solche, diekeine Mitfahrgelegenheit haben.

Prüfen Sie, inwieweit öffentliche Verkehrsverbindungenvorhanden sind bzw. ergänzen und organisieren Sieeventuelle Lücken im Angebot, z.B. durch zusätzlicheBahn- bzw. Zugfahrten, Shuttledienste, Sammeltaxi, Nacht-taxi u.ä., sodass Ihre BesucherInnen ausreichendeMöglichkeiten bis zum Schluss der Veranstaltung nutzenkönnen. Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben (Verkehrsverbund, ÖBB,SLB, Land- und Stadtbus oder sonstige Anbieter) auf undinformieren Sie diese über die Organisation der Veranstal-tung und Ihr Interesse an einer Partnerschaft. Mit derenHilfe können Sie prüfen, ob das bestehende Angebot anöffentlichen Verkehrsmitteln für den Bedarf (Besucherzahl)und die Anforderungen der Gäste passt und gegebenen-falls erweitern (Fahrpläne, Bestimmungen, Frequenzen,Nachtservice, Haltestellen rund um den Veranstaltungsort,Shuttleservice, Fahrpreise). Wenn Sie eine große Veranstal-tung planen, ziehen Sie Sonderzüge bzw. -busse oder Shut-tlebusse in Betracht. Für kleinere Veranstaltungen könnenBusse ausgeliehen bzw. gemietet und von Freiwilligen imOrganisationsteam gefahren werden.

BESCHILDERUNGDenken Sie auch an eine Beschilderung vom Bahnhof, derBushaltestelle oder weiter entfernten Parkplätzen zum Ve-ranstaltungsgelände und umgekehrt. Ist der Gehweg vondiesen Standorten einfach zu finden oder ist eine Kennze-ichnung sinnvoll bzw. notwendig? Mit speziellen Hinweisenkönnen Sie die FußgängerInnen und RadfahrerInnen überattraktive Wege und Routen abseits vom hektischenVerkehr zum Veranstaltungsgelände führen. Zudem er-höhen Sie durch getrennt geführten Geh-, Rad- und Pkw-Verkehr erheblich die Verkehrssicherheit.

Motivieren Sie Ihre Gäste zur Nutzung öffentlicherVerkehrsmittel!

BONUSSYSTEMEn Kombinierte Eintrittskarten, die eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel einschließen

n Eintrittsermäßigung bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

n Gratis-Getränk bei Vorlage eines Fahrscheines

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

Finanzieren Sie den Shuttleservice oder den Start derVeranstaltung im öffentlichen Verkehrsmittel über einen Sponsor, indem Sie Präsentationsmöglichkeitenanbieten. Oder nutzen Sie diese Möglichkeiten als zusätzliche Werbeträger für Ihren Event.

TIPP

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7. Versicherungen

Wer haftet für Schäden? Versicherungsschutz für den Verein schützt auch Funktionäre

Anlässlich eines Zeltfestes der Blasmusik wird eine Ankün-digungstafel an einem Zaun im Veranstaltungsort befestigt.Die Hartfaserplatte hat sich an einer Ecke gelöst und hängtlose weg, Deshalb verfängt sich beim Vorbeifahren einerRadfahrerin Kinderanhänger und kippt samt dem darin be-findlichen dreijährigen Buben um. Das Kind wird leicht ver-letzt und der Anhänger des Rades beschädigt. Die Arzt-rechnung wird von der Sozialversicherung und dieKiki-Reparatur von der Geschädigten dem Verein in Rech-nung gestellt. Gesamtschaden 325 Euro. Dieser Schaden istdurch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.Jeder Vereinsbetrieb kann Risiken mit sich bringen. Für vie-le Vereinsfunktionäre stellt sich deshalb die Frage, wer in einem Schadensfall haftet und zur Kassa gebeten werdenkann.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG UNERLÄSSLICHDie wichtigste Risikominderung findet sich in der Haft-pflichtversicherung für Vereine. Bei verschiedensten Veran-staltungen – von Proben, Trainings, Aufführungen undWettkämpfen bis hin zu Festen oder Vereinsausflügen –haftet der Verein bei Schäden an fremden Sachen oder Personen.

VERSICHERUNGSSCHUTZn Vereinshaftpflicht deckt Schäden gegenüber Dritten (keine Vereinsmitglieder) und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

n Feuer – Einbruch – Leitungswasser – Sturm ist anzuraten, wenn ein Verein ein Klubheim, Sportanlagen o. ä. besitzt oder betreibt.

n Glasbruch – E-Geräte – EDV-Anlagen er-weitert den Versicherungsschutz für Vereinsbesitz.

n Musikinstrumente werden gegen Beschädigungoder Diebstahl versichert.

n Kollektiv-Unfall – Rechtsschutz kann als Schutz für die Vereinsmitglieder abgeschlossen werden.

Sorgen Sie sich in erster Linie um diese Vereinshaftpflicht-versicherung und denken Sie an folgende Dinge: n Ausreichende Versicherungssumme (mindestens 1 Mio.

Euro für Personen- und Sachschäden)n Versicherungsdeckung europaweit (allenfalls weltweit)

n Bestehen Zuschauertribünen, -anlagen, Vereinslokale?n Schließen Sie sämtliche Veranstaltungen des Vereines in

die Polizze ein.n Halten Sie Tiere im Verein?n Bestehen besondere Sportanlagen wie Skischanze, Bob-

bahn etc.?n Halten Sie Wasserfahrzeuge? n Führen Sie große Wettbewerbe durch? n Vermieten Sie Sportgeräte?n Verwahren Sie Sachen von Drittpersonen? n Stellen Sie Ihren Mitgliedern einen Parkplatz zur Verfü-

gung? n Übernehmen Sie bei Veranstaltungen die Garderobe der

Besucher?

KEINE VERSICHERUNGSDECKUNG!Die Haftpflichtversicherung kennt Ausnahmen. Nicht ver-sichert (oder nur gegen besondere Vereinbarung versichert)sind: n Vertragliche Vereinbarungenn vorsätzlich herbeigeführte Schädenn Unfälle mit Luftfahrzeugen und -geräten sowie Kraft-

fahrzeugenn Schäden, die dem Verein selbst zugefügt werdenn Schäden, die den Angehörigen der gesetzlichen Vertre-

ter zugefügt werdenn Schäden an

n Sachen, die der Verein entliehen oder in Ver -wahrung genommen hat;

n beweglichen Sachen, die bei ihrer Benützung,Beförderung oder Bearbeitung entstehen.

VERANSTALTUNGSSCHUTZFür größere Vereinsveranstaltungen ist ein gesonderterVersicherungsschutz anzuraten. Die Vereinshaftpflichtdeckt nur Schäden an Drittpersonen ab. Verunglücktbei einer Veranstaltung ein Vereinsmitglied, so bestehtVersicherungsschutz nur bei bestehender Unfallversi-cherung für Mitglieder.

TRAKTORABSTURZDie normale Vereinshaftpflicht deckt keine Schäden, die anKraftfahrzeugen entstehen, die kurzzeitig an einen Vereinentlehnt werden. Ein Landwirt stellt einem Verein für einenHolztransport seinen Traktor zur Verfügung. Ein Vereinsmit-glied verunglückt mit dem Fahrzeug, das beim Absturzüber einen Hang völlig demoliert wird. Den Schaden hat eigentlich der unverletzt gebliebene Fahrer zu tragen. Imkonkreten Fall kam die zuständige Gemeinde im Kulanz-weg für den entstandenen Sachschaden auf.

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

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UNFALLVERSICHERUNGWenn Sie Ihren Vereinsmitgliedern oder Funktionären nochzusätzliche Absicherungen bieten wollen, besteht die Mög-lichkeit der Kollektiv- oder Einzelunfallversicherung.Mit einer solchen Unfallversicherung soll das n Todesfallrisiko n Invaliditätsrisiko und n Unfall- und/oder Bergungskostenrisiko abgedeckt

werden.Wenn sich ein Verein (vielleicht aus Werbegründen?!) zumAbschluss einer Kollektivunfallversicherung entschließt, sosind die Prämien auch bei höheren Summen absolut gering.Es ist anzuraten, verschiedene Angebote einzuholen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGSelbstverständlich wird auch die Rechtsschutzversicherungfür Vereine angeboten. Die Vereinsmitglieder können imRahmen ihrer Vereinstätigkeit im Schadenersatz und Straf-rechtsschutz mitversichert werden. Auch der Einschluss desVertragsrechtsschutzes ist möglich. Der Vereinsrechtsschutzschließt auch die Geltendmachung von Mitgliedsbeiträgenein.

WENN DIE BANK AUFS AUTO KIPPTEin Gesangverein veranstaltet eine Bergmesse mit anschlie-ßender Grillparty. Beim Transport der Sitzbänke lässt einHelfer eine Bank abrutschen. Sie beschädigt einen abge-stellten Pkw. Dieser wird an der rechten Türe eingedrückt.Reparaturkosten 1.150 Euro. Der Schaden ist durch dieHaftpflichtversicherung des Vereines gedeckt.

STURZ BEIM JUBILÄUMSFESTEin schon etwas länger auf dem Jubiläumsfest des Tennis-klubs weilender Besucher stolpert über den auf dem feuch-ten Boden ausgelegten Holzplattenboden und verstauchtsich dabei sein Bein. Der veranstaltende Tennisklub meldetden Zwischenfall seiner Haftpflichtversicherung. Diesewehrt die Schadenersatzansprüche des Verunfallten mit derBegründung ab, die Bodenplatten seien ordnungsgemäßverlegt gewesen. Der Geschädigte sei, wie sich durch Zeu-gen belegen ließ, angetrunken gewesen und habe den Un-fall selbst verschuldet. Die Abwehr unbegründeter Ansprü-che ist durch die Versicherung gedeckt! Ein allfälligesProzessrisiko liegt bei der Versicherungsunternehmung.

SACHWERTEAnzuraten ist natürlich auch eine Versicherung des Vereins-besitzes. Ein Vereinsheim ist seinem Wert entsprechend zuversichern wie ein Eigenheim, also gegen Feuer, Einbruch-diebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm, eventuell gegenÜberschwemmung oder Vermurung. Je nach Gebäudeempfiehlt sich auch eine Glasbruchversicherung.Bei den Vereinsutensilien erleichtert eine Inventarliste imSchadensfall die Durchsetzung von Ansprüchen. Für Elek-trogeräte und EDV-Anlagen gibt es zusätzlichen Versiche-rungsschutz gegen mutwillige Beschädigung, unsachgemä-ße Behandlung, indirekten Blitzschlag u. ä. Bei derVer sicherung der Chronik des Vereins wählen Sie den Wiederbeschaffungswert auf Erstrisiko. Damit wird jederSchaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Anrechnung einer Unterversicherung vergütet. Bei mehre-ren Aufbewahrungsorten der Vereinsutensilien sollte dieFreizügigkeit des Versicherungsschutzes vereinbart werden.

MUSIKINSTRUMENTEAls Spezialversicherung kann die Absicherung der oft teu-ren Instrumente eines Musikvereines oder Orchesters be-zeichnet werden. Diesen Versicherungsschutz bieten aller-dings nur wenige Versicherer an.Bei dieser Versicherungssparte werden die Instrumente ver-sichert für den Fall, dass z.B. bei einem Transport das Instrument beschädigt wird. Mitversichert gilt meist auchdas Diebstahlrisiko, nicht aber der Verlust durch Liegenlas-sen oder Verlieren aus Unachtsamkeit.

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

Foto: Bergrettung Steiermark

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8. Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit für ALLE

Die folgende kurze Abhandlung über das zunehmendwichtige Thema „Barrierefreiheit” wurde uns freundlicher-weise vom Salzburger Bildungswerk zur Verfügung gestellt.Die dort beinhalteten Informationen und allgemeinen Hin-weise zielen zwar speziell auf Veranstaltungen im (Weiter-)Bildungsbereich ab, sind aber analog auch auf praktisch al-le anderen Formen von Aktivitäten, insbesondere auch aufVeranstaltungen im gesamten Spektrum des Vereinswesensund der Freiwilligentätigkeit übertragbar. Fragen der – imweitesten Sinn des Wortes – „barrierefreien” Infrastruktur-ausstattung, der Programmplanung oder auch der spezifi-schen MitarbeiterInnen-Schulung sind schließlich überallvon Interesse. Barrieren bestehen nicht nur aus Stufen. Oftdenkt man zunächst an bauliche Gegebenheiten, die geän-dert werden müssen. Um Vereinslokale oder Veranstal-tungsräumlichkeiten für alle Menschen zugänglich zu ma-chen, müssen jedoch Barrieren in verschiedenen Bereichenabgebaut werden:n Gebäude/Räumlichkeiten und Ausstattungn Programm und Öffentlichkeitsarbeit

n MitarbeiterInnen (im Umgang mit Menschen mit Behinderungen), Kurse und Kursleitung

BARRIEREFREIE ZUGÄNGE – EIN MEHRWERT FÜR EINRICHTUNGEN DER ERWACHSENENBILDUNG

Vorteile:n Erweiterung des Bildungsangebotes und der Dienstleis-

tungenn Schaffung eines Wettbewerbsvorteilsn Verbesserung der sozialen Kompetenz der gesamten

Organisationn Aufgeschlossenes, modernes Unternehmenn Innovatives Profiln Verbesserung des Managementsn Vermeidung von Diskriminierungstatbeständenn Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeitn Erhöhung des Imagewertesn Rechnung tragen von wesentlichen Forderungen der

Erwachsenenbildung wie Bildung für alle, lebensbeglei-tendes Lernen, Ganzheitlichkeit und Vielfalt des Lernens

n Flexibilitätn Erhöhung der Kursqualität

VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

1. GEBÄUDE/RÄUMLICHKEITEN UND AUSSTATTUNGn Zugänge und Räume: Sowohl das Gebäude als auch alle Räume sollten stufenfrei erreichbar sein. (Stufenfrei undschwellenfrei = Höhenunterschied von maximal 3 cm). Ist dies nicht möglich, können einzelne Stufen mit Rampenausgestattet oder ein Aufzug, Treppenlift oder eine Hebebühne eingebaut werden. Rampen sollen eine Steigungvon maximal 6 % haben. Die Durchgangsbreiten von Türen sollten mindestens 85 cm, Wege und Gänge solltenmindestens 120 cm breit sein. RollstuhlfahrerInnen benötigen einen Wendekreis von mindestens 150 cm. Der Ein-gangsbereich und die Räume sollten möglichst hell und freundlich gestaltet sein. Wenn nicht genügend Tageslichtvorhanden ist, sollte darauf geachtet werden, dass der Raum ausgeleuchtet ist (grelles Licht vermeiden).

n Kennzeichnungen: Glastüren, Stiegen und andere Hindernisse müssen mit stark kontrastierenden Markierungen(z.B. gelb-blaue Klebebänder) gekennzeichnet werden. Freihängende oder in den Raum hineinragende Gegenstän-de bis in die Höhe von 2,20 m sollten entfernt werden, damit sie mit dem Blindenstock nicht ertastet werden können bzw. auch von sehbehinderten Personen nicht erkannt werden. Schilder mit großer Schrift und einfachenTexten (z.B. für Kursräume oder zur Orientierung) erleichtern es Personen mit Sehbehinderung, aber auch Men-schen mit intellektueller Behinderung, sich zurechtzufinden.

n Sanitäranlagen: Um ein WC für RollstuhlfahrerInnen benutzbar zu machen, sollte die Tür nach außen zu öffnensein. Die Raumfläche sollte mindestens 165x215 cm sein und einen Wendekreis von 150 cm haben.

n Mobiliar: Damit Tische für Rollstühle unterfahrbar sind, sollten sie mindestens 75 cm hoch sein. Tische, die höhen-verstellbar und bewegbar sind, bewähren sich besonders. Sie ermöglichen zusätzlich eine flexible Sitzordnung underlauben Menschen mit Hörbehinderung einen freien Blick auf die ReferentInnen. Eine Halterung für Krücken oderBlindenstock sollte in unmittelbarer Nähe des Sitzplatzes angebracht werden.

n Behindertenparkplatz: Es sollten eigene Parkplätze für TeilnehmerInnen mit Behinderung reserviert werden. Diesesollten möglichst in Eingangsnähe, stufenlos und ohne Gefälle vom Gebäude erreichbar sein. Bei Schrägparkplät-zen sind mindestens 120 cm zum nächsten Auto vorzusehen, um ein Umsteigen in den Rollstuhl zu ermöglichen.

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

2. PROGRAMM UND ÖFFENTLICHKEITSARBEITVERSCHIEDENE MODELLEn Zielgruppenmodell: Eigene Kurse für Menschen mit Behinderungn weiches Integrationsmodell: Ausgewählte Kurse werden zur Integration von Menschen mit Behinderung geöffnet,Voraussetzung dafür sind eine gute Vorbereitung der Kursleitung bzw. ReferentInnen und Gebärdendolmetscher -Innen oder Lernassistenten zur Unterstützung

n Konsequentes Integrationsmodell: Einrichtung öffnet alle Veranstaltungen, Kurse etc., egal wie viele und egal welche Behinderungsform, ohne spezielle Ankündigungen. Es erfordert große Flexibilität, eine gute Vernetzung mitHilfsmittelstellen und Fachkräften, ein multifunktionales Kursleiterteam und ein großes Repertoire an Lernassisten-tInnen und damit auch an finanziellen Ressourcen.

WICHTIGn auf Programm oder Einladung eine Ansprechperson für Integrationsfragen angeben.n Beschreibung baulicher Gegebenheiten auf Programm oder Einladung und Information, welche Bereiche barriere-frei zugänglich und ob Behindertenparkplätze vorhanden sind.

n Erreichbarkeit der Einrichtung: Eine detaillierte Beschreibung von den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Bildungsein-richtung in digitaler Form ist für blinde Menschen hilfreich. Geben Sie an, ob ein Abholservice zur Verfügung steht.Für gehörlose Menschen und Menschen mit intellektueller Behinderung empfiehlt sich eine grafische Darstellungund eine Wegbeschreibung in einfacher Sprache.

n Kurs-Programm-Beschreibungen: Einfache und klare Sprachen, Visualisieren der Inhalte mit Bildern oder Symbo-len. Große Schrift, mind. 12 Punkt, empfohlen wird 14 Punkt. Die Ausschreibungen, Einladungen sollen auch digi-tal zur Verfügung stehen.

n Kursanmeldung: Viele Anwendungsmöglichkeiten anbieten: Fax, E-Mail, Telefon, SMS, postalisch ...n Website: Gestaltung einer barrierefreien Website: z. B. Große Schrift, einfache Sprache, Übersichtlichkeit, gute Farb-kontraste, Navigation auch ohne Maus, Grafiken (Animationen und Bilder mit Text hinterlegt, Gebärdensprachvi-deos etc.)

3. MITARBEITER/INNEN EINER BILDUNGSEINRICHTUNG,KURSE, KURSLEITUNG

n Umgang und Kommunikation: Begegnung mit Menschen mit Behinderung mit Offenheit und Interesse. Kommu-nizieren direkt mit den behinderten Menschen und nicht mit der Begleitperson. Bieten Sie Hilfe an, aber die Entscheidung, ob die Hilfe angenommen wird, hat die behinderte Person.

n Schulung des Personals: Kurzschulungen für eine entsprechende Sensibilisierung, Behindertenverbände bieten derartige Schulungen an, die über Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen infor-mieren.

n Ansprechperson für Integrationsfragen: In der Einrichtung soll es eine Person für Kunden mit Behinderung geben.n Sprache: deutlich und nicht zu schnell.n Einfache Sprache: mit klaren kurzen Sätzen und ohne Fremdwörter.n Blickkontakt zu den TeilnehmerInnen halten, weil diese für gehörlose und schwerhörige TeilnehmerInnen wichtig ist.n Regelmäßig nachfragen, ob alles verstanden wurde.n Individuelle Bedürfnisse der betreffenden Person schon im Vorfeld abklären.n Sprechen Sie mögliche Konflikte und Probleme, die sich zwischen TeilnehmerInnen mit und ohne Behinderung ergeben können, unbedingt direkt an.

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

INFORMATIONSMATERIALIENGibt es ein Infoblatt in Braille-Version? .................................................................................Gibt es ein Infoblatt in Großdruckversion (mind. Schriftgröße 26 Punkt)? .............................Sind die Informationen leicht verständlich formuliert?...........................................................Ist die Website barrierefrei? ...................................................................................................Werden gut lesbare Schriften verwendet?..............................................................................Werden ausreichende Kontraste berücksichtigt?....................................................................Werden Rot-Grün-Kombinationen vermieden?......................................................................

Übersichtsplan mit Angaben über:Behindertenparkplätze? .........................................................................................................Haltestellen?..........................................................................................................................Info-Terminals?......................................................................................................................Barrierefreie WC-Anlagen? ....................................................................................................Aufzüge?................................................................................................................................Ruheräume?...........................................................................................................................Barrierefreie Fluchtwege? ......................................................................................................Räume mit Induktions-, Infrarot- oder Funk-Höranlage? .......................................................Stellplätze für Menschen im Rollstuhl?..................................................................................

VERKEHRSind die Veranstaltungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? .................................Gibt es genügend Behindertenparkplätze in Veranstaltungsnähe?.........................................Gibt es ein Abholservice? ......................................................................................................

BAULICHE ZUGÄNGLICHKEITEingängeSind die Eingänge stufenlos erreichbar?.................................................................................Sind Rampen nicht steiler als 6%?.........................................................................................Sind die Türen leicht zu öffnen?.............................................................................................Sind Türschwellen nicht höher als 3 cm? ...............................................................................Sind die Türen breit genug (mind. 80 cm)? ............................................................................Sind Glastüren farblich markiert?...........................................................................................Ist ausreichend Wenderadius (150 cm) für das Öffnen der Tür gegeben?..............................

GängeSind Gänge frei von Hindernissen und ausreichend breit (mind. 120 cm)? ............................Sind bei langen Gängen Handläufe und Ruheplätze vorhanden? ...........................................

AufzügeSind Aufzugkabinen mind. 110 cm breit und 140 cm lang? ...................................................Sind die Bedienelemente in Greifhöhe (85 – 110 cm) angeordnet?........................................Sind die Bedien- und Informationselemente taktil erkennbar?...............................................Sind Stockwerksanzeigen gut erkennbar? ..............................................................................Gibt es akustische (Sprachausgabe) und optische Stockwerksanzeige? .................................Gibt es optische Warnhinweise?............................................................................................

StiegenSind die Stufen nicht höher als 16 cm und die Trittfläche mind. 30 cm tief? .........................Sind die Stufenprofile voll ausgeführt? .................................................................................Sind beidseitig Handläufe mit gut greifbarem Profil vorhanden? ..........................................Geht der Handlauf 40 cm über die letzte Stufe hinaus? ........................................................Ist die erste und letzte Stufe farblich kontrastierend markiert? .............................................

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CHECKLISTE FÜR VERANSTALTUNGEN ja nein

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

LEITSYSTEMEGibt es akustische, taktile und optische Leitsysteme? ..........................................................Ist barrierefreie Infrastruktur mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet?.......................Sind Informationsschilder gut lesbar? ....................................................................................

BARRIEREFREIE WC-ANLAGENIst der WC-Raum ausreichend groß (Wenderadius 150 cm)? ................................................Schlägt die WC-Türe nach außen auf? ..................................................................................Ist die WC-Sitzhöhe 46 bis 48 cm? .......................................................................................Sind Haltegriffe montiert (Winkelgriffe, Klappstützgriff – Höhe 75 cm)? ..............................Ist das Waschbecken unterfahrbar und eine Ablagefläche vorhanden? .................................Ist der Spiegel für im Rollstuhl sitzende Personen benutzbar? ..............................................Sind bei Veranstaltungen im Freien barrierefreie WCs vorhanden? .......................................

VERKEHRSind die Veranstaltungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? .................................Gibt es genügend Behindertenparkplätze in Veranstaltungsnähe?.........................................Gibt es ein Abholservice? ......................................................................................................

INFOPULTE UND KASSENErlaubt die Höhe einen guten Blickkontakt zu RollstuhlfahrerInnen? ....................................Gibt es eine unterfahrbare Schreib- und Ablagefläche? ........................................................Sind Bankomatkassen barrierefrei bedienbar? .......................................................................Sind Info-Displays lesbar? ....................................................................................................

BELEUCHTUNG UND LICHTEFFEKTEBeleuchtung und LichteffekteIst ausreichend und blendfreie Beleuchtung vorhanden? ......................................................Wird über den Einsatz von Laserlicht und Lichteffekten informiert? .....................................

ROLLSTUHLPLÄTZESind die Rollstuhlplätze eben und bieten eine gute Sicht zur Bühne? ...................................Gibt es bei Stehveranstaltungen für RollstuhlfahrerInnen ein Podest?...................................

GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHSteht Gebärdensprachdolmetsch auf Wunsch zur Verfügung? ..............................................Gibt es für hörbehinderte Personen Kontaktmöglichkeiten wie Fax oder SMS? .....................

HÖRANLAGENSind induktive Höranlagen im Betrieb und gekennzeichnet? ................................................Sind mobile Höranlagen vorhanden (z.B. Funk oder Infrarot)?...............................................

ASSISTENZHUNDEIst die Mitnahme von Begleit- und Blindenführhunden erlaubt? ..........................................

AUSSTELLUNGSDESIGNSind Vitrinen für Kinder, kleinwüchsige Menschen und Menschen im Rollstuhl einsehbar? Sind die Bedienelemente in Greifhöhe (85 bis 110 cm)? .......................................................Ist die Ausstellungsbeschriftung ausreichend groß und kontrastreich? .................................Sind Infoterminals von allen Personengruppen benutzbar?....................................................Gibt es tastbare Reliefbilder, Modelle oder Ausstellungsobjekte? ........................................Gibt es die Möglichkeit von „Touch Tours”? .........................................................................Gibt es akustische Informationen wie Audioguides oder CDs? .............................................Gibt es Führungen für Menschen mit Lernbehinderungen? ...................................................Gibt es Führungen, bei denen mobile Höranlagen verwendet werden? .................................Gibt es Führungen und/oder Videoguides in Gebärdensprache? ...........................................Gibt es Untertitelung von Videos, Computeranimationen etc.? ............................................Sind Objekte im öffentlichen Raum barrierefrei zugänglich? ................................................

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Zusammenstellung: Oskar Kalamidas/Kornelia Götzinger

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VERANSTALTEN UND ORGANISIEREN

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Weiterbildung

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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W E I T E R B I L D U N G

6. Weiterbildung

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1. Freiwilligentätigkeit mit Herz und Verstand ____________________________138

2. Weiterbildungsdatenbank: Umfassende Information per Mausklick ________140

3. Freiwilligentätigkeit und Weiterbildung: Nachfrage sucht Angebot ________141

4. „Anpacken…!”: Kursangebot maßgeschneidert für Salzburger Freiwillige___144

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WE I T ERB I LDUNG

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6. WeiterbildungFreiwilligentätigkeit mit Herz und Verstand lWeiterbildungsdatenbank l Freiwilligen -tätigkeit und Weiterbildung l „Anpacken…!”: Kursangebot l FreiwilligenkoordinatorIn

Die Formel vom „lebenslangen Lernen” hat sicher jede/rschon mal irgendwo aufgeschnappt.

Für manchen mag sie bedrohlich wie das Urteil eines gna-denlosen Richters klingen: Es „verurteilt” scheinbar dazu,„lebenslänglich” – dem bedauernswerten Sisyphos gleich –den schweren „Stein des Wissens” auf einen hohen Bergzu rollen. Und zwar stets vergeblich, weil doch in unsererschnelllebigen Zeit das erst gestern Gelernte morgen schonüberholt und somit entwertet zu sein scheint. Das kann soaber nicht stimmen!

Für andere ist dieser Spruch nicht mehr als eine Art virtuel-ler Knoten im Taschentuch: Eine wohlmeinende Erinnerungdaran, dass es da draußen immer noch mehr gibt, das man(kennen) lernen kann; neue Erfahrungen, neue Horizontedes Könnens und Wissens, die nur darauf warten, von ei-ner/m jeden entdeckt und erschlossen zu werden: Freiwil-liges Lernen als spannendes Abenteuer. Diesem positivenBild, bei dem zur wohl nicht völlig vermeidbaren „Last”auch die „Lust” am Lernen durchleuchtet, entspricht dieFormel vom „lebensbegleitenden Lernen” dann auch vielbesser.

1. Freiwilligentätigkeit mit Herz und Verstand

Früher sprach man vor allem vom „Ehrenamt”, wenn esum Freiwilligkeit im öffentlichen Raum ging. Auch der Be-griff „Ehrenamt„ reimt sich stimmig auf „Verstand”. Mo-dernere, umfassendere Begriffe, wie „Freiwilligentätigkeit”oder „Freiwilligenarbeit” lassen ebenfalls erkennen, dass eshier um eine absolut ernsthafte Tätigkeit geht, die viel per-sönlichen Einsatz, aber auch Qualifikation verlangt – umsomehr, je zeitlich und inhaltlich intensiver das Engagementist. Freude im Herzen und Spaß machen darf das Ganzeübrigens auch noch! Spätestens mit der Erkenntnis von derSinnhaftigkeit des Einsatzes von Herz und Verstand in derFreiwilligentätigkeit betritt man das weite Feld der – natur-gemäß wiederum freiwilligen! – Aus- und Weiterbildung.

Freiwilligentätigkeit spannt sich bekanntlich wie ein dichtesNetz über fast alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche:Das reicht von der Pflege von Gemeinschaft und Gesellig-keit, über den Sport, das Brauchtum und die Traditionspfle-ge, den Einsatz im Rahmen von Glaubensgemeinschaften,die sozialen Hilfsdienste, das bürgerliche Engagement etwain der Kommunalpolitik, und ist mit den Bereichen Kultur,Gesundheitsvorsorge bis hin zu Umwelt- und Naturschutz-anliegen und Fragen der Entwicklungszusammenarbeitnoch lange nicht zu Ende aufgezählt. So spezifisch, wie dieAnforderungen in vielen dieser Bereiche der Freiwilligentä-tigkeit, so sind auch die Erwartungen an die Aktiven. Diegroßen Trägerorganisationen, Verbände und Dachorgani-sationen verfügen daher logischerweise über ein reichhal-tiges internes Angebot von Aus- und Weiterbildungen fürden jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt. Die Internetseitender jeweiligen Organisationen oder auch derenregelmäßige interne Publikationen, wie Kursprogrammeund -ausschreibungen etc. geben den Mitgliedern darüberregelmäßig Auskunft.

Darüber hinaus gibt es aber auch persönliche Fähigkeiten,so genannte „social skills”, die universell in allen Bereichender Freiwilligentätigkeit sinnvoll zur Anwendung kommen,wo es gilt, zu organisieren, Menschen zu führen oder auchzu „managen” und Aufgaben im besten Sinne zu verwal-ten. Zur Vermittlung dieser allgemeinen Fähigkeiten dienenAngebote, wie Rhetorikkurse, Einführungen in Fragen desVereinsrechtes oder des Haftungsrechtes, Kurse in Zeitma-nagement oder Vereinsbuchhaltung, Sitzungsführung, Moderation, Konfliktbewältigung in der Gruppe usw. Sol-che Kurse werden den eigenen Mitgliedern wiederum vonden einzelnen Trägerorganisationen und Verbänden, darü-ber hinaus aber – inhaltlich und regional breit aufgefächert– von den Trägern der Erwachsenenbildung angeboten.

Als besonders ambitioniertes und hochwertiges Beispiel fürein Aus- und Weiterbildungsangebot speziell für Aktive inder Freiwilligentätigkeit soll hier der seit 2004 in dieserForm bestehende Lehrgang „FreiwilligenkoordinatorIn”des Salzburger Bildungswerkes angeführt werden: (Link: www.salzburgerbildungswerk.at).

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n Grundlagen, Planung und Organisation der Freiwilligenarbeit

n Gewinnen, Erhalten und Führen von Freiwilligenn Besteuerung und Rechnungslegung von kleinenVereinen

n Selbstmanagementn Öffentlichkeitsarbeitn Sponsorengewinnungn Projektmanagementn Versicherungn Vereinsrechtn Kompetenz- und Tätigkeitsnachweise

MODULE DES LEHRGANGES

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WE I T ERB I LDUNG

Der Lehrgang FreiwilligenkoordinatorIn wird regelmäßigalle zwei Jahre angeboten, demnächst wieder im Jahr 2013.

Der Lehrgang wurde über das Interreg IIIA Projekt „ForumFreiwilligenarbeit” im Jahr 2006 nach dem Curriculum desÖsterreichischen Rates für Freiwilligenarbeit vom Salzburg-er Bildungswerk ausgearbeitet und 2007 erstmals und inFolge 2009 und 2011 durchgeführt. Die ersten beidenLehrgänge wurden von 27 Personen erfolgreich mit einemZertifikat abgeschlossen. 2011 werden voraussichtlich 8 Personen zertifiziert. Seit 2009 ist der Lehrgang „Freiwilli-genkoordinatorIn” auch in der WeiterbildungsakademieÖsterreich akkreditiert.

ZIEL DIESES ANGEBOTESZiel ist die Vermittlung von speziellen Kenntnissen für einekompetente und zukunftsorientierte Unterstützung, Moti-vation und Erhaltung der Freiwilligen in ihrer Arbeit. Dieserfolgt durch die Weitergabe von theoretischen Grundla-gen, Durchführung von praxisnahen und praktischenÜbungen sowie durch Einbeziehung der Fähigkeiten undKenntnisse der TeilnehmerInnen.

Foto: FreiwilligenkoordinatorIn

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ZIELGRUPPEDas Angebot richtet sich an alle ehrenamtlich und freiwilligTätigen, die mit der Begleitung und Koordination von Frei-willigen betraut sind oder sich dafür qualifizieren wollen.

Die Aus- und Weiterbildung „FreiwilligenkoordinatorIn” bietet nicht nur eine inhaltliche Kompetenzerweiterung derTeilnehmerInnen, sondern auch eine Plattform zum Einbrin-gen, Austauschen und Mit-nach-Hause-Nehmen von Erfahrungen, die in der Praxisarbeit mit Freiwilligen bereitsgewonnen werden konnten. Auch eine Vernetzung derFreiwilligenkoordinatorInnen für einen zukünftigen Aus-tausch wird gefördert.

Weitere Informationen gibt es auf der Website desSalzburger Bildungswerkes unterwww.salzburgerbildungswerk.at unter den Links „Bildungs-bereiche”, „Projekte”, „Lehrgänge” und „Forum Freiwilli-genarbeit” sowie unter den Tel.: 06277/7794 und0662/872691 und per E-Mail: [email protected].

Die stolzen AbsolventInnen des Lehrgangesanlässlich der Zertifikatsverleihung am 25. November 2011.

V.l.n.r.: Landeshauptfrau Mag.a Gabi Burgstaller, Elfriede Lebesmühlbacher, Claudia Beier, Markus Vieweger, Heidrun Eibl-Göschl, Alexandra Doppler-Brandis, Michaela Busching, Berta Altendorfer, Heinz Krispler, Marianne Krump, Heidi Klinger, Elfriede Steiner, Josef Pichler,Isolde Mrwa (Sbg. Bildungswerk)

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2. Weiterbildungsdatenbank:Umfassende Information per Mausklick

Der ideale Zugang zu diesem breiten Angebot an Aus- undWeiterbildung ist die Weiterbildungsdatenbank des Landesunter der Adresse www.weiterbildung.salzburg.at. Dieserumfassende Informationszugang per Internet wurde fürSalzburg bereits 1999 eingerichtet und 2002 auf die Land-kreise Berchtesgadener Land und Traunstein (EuRegio) erweitert.

Dort erhalten Sie anhand der verschiedenen von Ihnen aus-gesuchten Ausbildungskategorien und der gewünschtenRegion (Bezirk, Landkreis) und für einen gewählten Zeit-raum per Mausklick eine Kurzinformation über sämtlicheAngebote, die Ihren Suchkategorien entsprechen. Prakti-scher geht’s nicht!

WE I T ERB I LDUNG

Foto: FreiwilligenkoordinatorIn

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W E I T E R B I L D U N G

3. Freiwilligentätigkeit und Weiterbildung: Nachfragesucht Angebot

Eine im Auftrag des Landes im Herbst 2010 durchgeführtewissenschaftliche Erhebung mittels Fragebogen unter denVereinsobleuten aller Bereiche von Freiwilligentätigkeit imBundesland Salzburg hat auch zur Frage der Aus- und Wei-terbildung interessante Ergebnisse gebracht:

AUSZUG AUS EINER AKTUELLEN WISSENSCHAFTLICHEN ERHEBUNG IM AUFTRAG DES LANDES ZUM THEMA „FREIWILLIGENARBEIT” MITTELS FRAGEBOGEN ZUM ASPEKT „AUS- UND WEITERBILDUNG – WUNSCH UNDWIRKLICHKEIT”:

„Um die Frage schlüssig beantworten zu können, wie Kurse und Weiterbildungsangebote im Bereich derFreiwilligenarbeit von den Betroffenen wahrgenommen werden und ob und welche Lücken in der Ange-botslandschaft bestehen, wurde ein Fragenkomplex zum Themenbereich absolvierte Kurse, gewünschteWeiterbildungsangebote und Weiterbildungsangebote für den erweiterten Führungskreis („2. und 3. Reihe”) platziert.

WAHRGENOMMENE BILDUNGSANGEBOTE

Qualifizierung und Professionalisierung spielen auch im Bereich der Freiwilligenarbeit eine immer größereRolle. Dies gilt vor allem in den Bereichen, wo die im Zuge der Freiwilligenarbeit ausgeführten Tätigkeitenmit persönlicher Haftung belegt sind. Gerade für die verantwortlich Tätigen erweist sich aber auch der Verwaltungsaufwand, das Gewinnen von finanziellen Mitteln, die Kommunikation nach innen und außen(PR) als immer wichtigerer Bestandteil ihrer Arbeit. Von 56% der Befragten wurde im Rahmen ihrer Tätig-keit zumindest ein von ihnen absolvierter Kurs angeführt, 44% haben kein Weiterbildungsangebot ange-geben. Dieses Ergebnis korreliert stark mit dem Alter der Befragten („je älter, desto weniger”). Bei der Gruppe „unter 25 Jahre” sind es lediglich 33% ohne Erfahrung mit Weiterbildung, aufsteigend biszum Alter von „65+” mit 52%. Unterschiede hinsichtlich der Geschlechter bestehen keine.

Ein in Anspruch genommenes einschlägiges Weiterbildungsangebot wurde von etwa einem Viertel (24%)genannt, zwei Kurse waren auf 12% der Fragebögen angeführt. Der Anteil der ausgesprochen Bildungs -interessierten, die drei und mehr Kurse angegeben haben, liegt bei einem Fünftel.

1 Fuchshofer, Rosemarie: „Freiwilliges Engagement im Bundesland Salzburg. Ergebnisse einer Befragung in den Reihen der Aktiven und Verantwort -lichen anlässlich des EU-Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011”; Jänner 2011, www.salzburg.gv.at/freiwilligenarbeitbefragung2011.doc

Absolvierte Kurse

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WE I T ERB I LDUNG

In den Einsatzorganisationen liegt die Zahl jener, die kein spezifisches Kursangebot im Rahmen der Befragungangeführt haben mit 18% weit unter dem Durchschnitt. Hier fallen 39% in die Kategorie „drei und mehr”. Dabei handelt es sich vor allem um fachspezifische Schulungen (Feuerwehrausbildungen, Rettungskurse etc.).Über dem Durchschnitt liegen die Aktiven in den Jugendorganisationen, leicht unter dem Durchschnitt der Bereich „Brauchtum /Kultur” sowie „Soziales”. Dies kann aber aus einem vermutlich geringeren spezifischenAngebot, bzw. die nicht zwingende Notwendigkeit zur facheinschlägigen Qualifikation, wie sie im Rahmen derTätigkeit bei Rettung und Feuerwehr zwingend notwendig ist, resultieren.

GEWÜNSCHTE WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER BEFRAGTEN SELBER

Mit der Frage „Welche Bildungsangebote würden Sie selber gerne wahrnehmen?” sollten eventuelle Lücken in der Angebotslandschaft geortet werden, wie auch der Bedarf an Hilfestellung durch einschlägige Bildungs -angebote.

Ein entsprechendes Angebot an die freiwillig Tätigen würde laut der Ergebnisse der Befragung zweifellos AbnehmerInnen finden. So fand sich auf 27% der Fragebögen der Wunsch nach „fachspezifischen Schul -ungen”, 22% (in absoluten Zahlen 150 Befragte) plädierten für Weiterbildung im Bereich „Öffentlichkeitsar-beit”, ausgeprägteres Wissen über „rechtliche Grundlagen” wünschen sich 21% (142 Befragte), einen Kurs„Leiten und Führen von Teams” würden laut vorliegenden Ergebnissen 19% (126 Personen) wahrnehmen.Zusätzliche Kompetenzen im Zusammenhang mit „Kommunikation” möchten sich 18% (121 Personen) an -eignen, das Spektrum „Buchhaltung/Finanzen” findet mit 4% (28 Nennungen) vergleichsweise weniger potentielle AbnehmerInnen.

Gewünschte Weiterbildungsangebote „für mich” quer über alle Bereiche

Fachspezifische Schulungen werden von den VertreterInnen der Einsatz- (39%) und Jugendorganisationen(38%) überdurchschnittlich häufig genannt. Im Kontext „Buchhaltung/Finanzen” heben sich lediglich die Jugendorganisationen mit 9% Nennungen von den anderen ab. Weiterbildung in „Kommunikation” wird verhältnismäßig öfter aus den Reihen der Einsatz- und Jugendorganisationen (je 26%) geordert, unter demSchnitt der Sportbereich mit lediglich 12%.

Die Ergebnisse hinsichtlich der Kategorie „Leiten und Führen von Teams” sind in allen Bereichen ähnlich, Ausnahme auch hier der Jugendbereich mit einem – erwartungsgemäß – höheren geäußerten Bedarf von 32%.Darüber hinaus gibt es noch leichte Abweichungen im Kontext „rechtliche Grundlagen”, hier sind es die Freiwilligen in den Einsatzorganisationen, die öfter als die anderen Gruppen Fortbildungsangebote wünschen(28%).

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WE I T ERB I LDUNG

GEWÜNSCHTE WEITERBILDUNGSANGEBOTE FÜR DIE TEAMS/ORGANISATIONEN

Ein sehr ähnliches, fast identes Bild ergibt sich aus den Ergebnissen der Frage „Welche Schulungen würdenSie für Ihre Mitglieder/Ihr Team benötigen”. Die Zahlen sind etwa gleich hoch. Dies bedeutet, ein entspre-chendes Weiterbildungsangebot, das sich nicht nur an leitende Verantwortliche, sondern dezidiert auch andie „zweite und dritte Reihe” wendet, könnte auf entsprechenden Zuspruch zählen. Damit könnte demvon einem Viertel der Befragten gewünschten Unterstützungsfaktor „mehr Führungsnachwuchs” (26%)entsprochen werden.

Zusammenfassend kann somit aufgrund der hier zugrunde liegenden Befragungsergebnisse angenommenwerden, dass – laut Eigendeklaration der landesweit und quer über alle Sparten der Freiwilligentätigkeit befragten Vereinsfunktionäre! – ein erhebliches Potenzial an Nachfrage für Aus- und Weiterbildung imFreiwilligenbereich besteht.

Dieses Ergebnis kontrastiert jedoch mit dem eher schwachen Ranking der Ausbildung bei der ebenfalls indieser Studie behandelten Frage nach den Unterstützungswünschen. Daraus wäre der bemerkenswerteSchluss zu ziehen, dass Ausbildung per se zwar als grundsätzlich wichtig eingeschätzt, jedoch deutlichschwächer als konkrete Unterstützung angesehen wird. Hier wäre analytisch anzusetzen und – sollte sichdie These erhärten lassen – bei der Gestaltung von Schulungsangeboten darauf Bedacht zu nehmen. Etwa durch mehr Praxisbezug in der Angebotsgestaltung, mit einer Fokussierung auf „operativ-hand -werkliche” Ertüchtigung und Arbeitsmethodik und mit einer besseren regionalen Streuung des Angebotes.

Fachspezifische Schulungen werden von Vertretern von Einsatzorganisationen und Jugendeinrichtungenbesonders häufig genannt (39% und 38%). Dies ist angesichts des dichten Angebotes in diesen Spartennicht weiter verwunderlich. Hinsichtlich des Interesses an Ausbildung im Bereich Kommunikation fällt derSportbereich mit (nur) 12% gegenüber allen anderen Gruppen deutlich ab.

Das Bild für jene Ausbildungen, die man sich für das Team oder die Organisation wünscht, ist im Vergleichdazu sehr ähnlich. Ein Bildungsangebot, das sich vor allem auch an die „zweite und dritte Reihe” richtet,könnte mit einem – von der Leitungsebene deklarierten! – Zuspruch von im Schnitt bemerkenswerten 25%über alle Bereiche rechnen.” (Textauszug)

Gewünschte Weiterbildungsangebote „für das Team/die Mitglieder”

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1. Eigenanalyse: Welche praktischen Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse brauchen wir in unseremVerein? Was davon kann bereits im Verein abgedecktwerden, wo gibt es (noch) Lücken? Bei diesem wichti-gen ersten Zugang sind VertreterInnen der jeweiligenVerbände und Dachorganisationen sicher gerne zur Un-terstützung bereit.

2. Zieldefinition: Was wollen wir insgesamt als Vereinbzw. Gruppe erreichen bzw. zur Erreichung welcher(Teil-)Ziele soll eine bestimmte Aus- und Weiterbildung dienen?

3. Prioritätensetzung: In welchen Bereichen haben wirbesonderen oder sogar dringenden Nachholbedarf undwo müssen wir daher unseren Schwerpunkt an Aus-und Weiterbildung setzen bzw. womit können wir unsnoch etwas Zeit lassen?

4. Auswahl der Personen: Wer hat woran Interesse – idealerweise im direkten Zusammenhang mit ihrer/sein-er Funktion im Verein bzw. in der Gruppe – bzw. werverfügt über entsprechende Zeitressourcen?

5. Kooperation statt Konkurrenz: Mit welchen Vereinen,Gruppen oder einzelnen Aktiven mit ähnlicher Zielset-zung kann man sich sinnvoll in Sachen Aus- und Weit-erbildung zusammentun? Schaffen wir es, eine Gruppevon Interessierten zu finden, die groß genug ist, dasswir uns ein für unsere Bedürfnisse nach Inhalt, Zeit undOrt maßgeschneidertes Kursangebot von einem Trägerder Erwachsenenbildung anbieten lassen können?

6. Kalkulation: Welche allgemeinen Möglichkeiten zurFörderung oder Unterstützung bei der Kostentragungdurch Dritte (Verbände, öffentliche Hand, EU-Pro-gramme, private Sponsoren, ...) und welche Ermäßi-gungen gibt es? Wie groß ist die eigene Bereitschaft,Kosten zu übernehmen? Wie kann man unvermeidlicheKosten durch Fahrgemeinschaften oder gemeinsameUnterbringung etc. senken?

7. Prinzip der Nähe:Was bietet meine eigene Dachorgan-isation bzw. mein Verband an Aus- und Weiterbildung

an, welche Angebot Dritter (Er -wachsenen bil dungs trä ger, privateAnbieter) gibt es? Welche Ange-bote gibt es in der Nähe?

4. „Anpacken…!”: Kursangebotmaßgeschneidert für Salzburger Freiwillige

Vor dem Hintergrund des EU-Jahres der Freiwilligen-tätigkeit 2011 und gestützt auf die oben erwähnte em-pirische Studie wurde in Gesprächen mit der Salzburger Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung ein eigenesAngebotsprofil für ein zusätzliches Aus- und Weiterbil-dungsangebot speziell für Freiwillige und Aktive in denVereinen entwickelt. Die Vorgaben des Ressorts fürErwachsenenbildung an ein zusätzliches Ausbildungsange-bot lauteten:n Abstimmung auf den speziellen Aus- und Weiterbil-

dungsbedarf der Freiwilligen bei zugleich hoher Qual-ität

n niedrige Einstiegshürden in Bezug auf den erforder-lichen Zeitbedarf

n Regionalisierung des Angebotesn bestmögliche Abstimmung der unterschiedlichen Trägern geringe finanzielle Belastung für KursteilnehmerInnen

Im Zusammenwirken der maßgeblichen Träger der Erwach-senenbildung im Bundesland Salzburg ist es daraufhindankenswerterweise gelungen, unter dem Titel „Anpacken…” ein Kurspaket zu schnüren, das den gestellten An-forderungen gerecht wird und zudem – dank großzügigerLandesförderung – um einen attraktiven Preis von nur € 10pro Kurs angeboten werden konnte.

Zwischen Oktober 2011 und Jänner 2012 gibt bzw. gab esim Rahmen des Projektes „Anpacken …” elf verschiedene,hochwertige Kursangebote von „Moderation” über „Me-dienarbeit” bis „Zeitmanagement” mit 24 Terminen anacht Standorten in allen Bezirken des Bundeslandes. DerPreis von € 10 pro TeilnehmerIn wurde moderat gewählt.(Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der Adresse:www.salzburg.gv.at/anpacken). Das ist ein weiterer er-freulicher Beleg für die Innovationsbereitschaft und Leis-tungsfähigkeit der Erwachsenenbildungsträger im LandSalzburg!

Abschließend sollen noch (ohne jeden Anspruch auf Voll-ständigkeit!) ein paar der wichtigsten Fragen aufgelistetwerden, die man als Verein oder Träger von Freiwilligen-tätigkeit in Sachen Aus- und Weiterbildung für sich beant-worten sollte, bevor man das durchaus reichhaltige Ange-bot an Kursen, Seminare, Schulungen etc. gezielt undeingehend prüft. Für einzelne InteressentInnen an (in-formeller) Freiwilligentätigkeit gelten diese Fragen analogauf die jeweilige persönliche Situation und Interessenlagebezogen:

WE I T ERB I LDUNG

www.salzburg.gv.at/anpacken

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W E I T E R B I L D U N G

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Serviceteil

Handbuchfür Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

Handbuch für Freiwilligen-

tätigkeit und Vereine

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SERVICETEIL

7. Wichtige Kontaktadressen

4Wichtige Kontaktadressen ____________________________________148

Vereinsbehörden__________________________________________148

Land Salzburg – Auswahl___________________________________148

Landesjugendbeirat _______________________________________149

Medien__________________________________________________150

Elektronische Medien ______________________________________150

Printmedien ______________________________________________151

Printmedien in den Bezirken ________________________________151

Landesweite Organisationen, Verbände und Institutionen _______152

a.) Einsatzorganisationen ___________________________________152

b.) Sonstige Hilfseinrichtungen ______________________________152

c.) Sportverbände _________________________________________153

d.) Volkskulturelle Landesverbände ____________________________156

e.) Kulturelle Verbände_____________________________________157

Literaturempfehlungen rund um Vereinswesenund Freiwilligentätigkeit ______________________________________157

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SERVICETEIL

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Land Salzburg – Auswahl

n Fachabteilung 0/5, Allg. PräsidialangelegenheitenSonderprojekte: Dr. Friedrich Michael Steger MBAChiemseehof, Stiege 1, Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-3206E-Mail: [email protected]/szd

n Referat 2/01, Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, BildungsmedienSchießstattstraße 2, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-5610, Fax 0662/8042-5630E-Mail: [email protected]/eb

n Abteilung 3, SozialesFanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-3544, Fax 0662/8042-3883E-Mail: [email protected]/203

n Referat 9/05, LandessportbüroOberst-Lepperdinger-Straße 21 5071 Wals- SiezenheimPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-2524, Fax 0662/8042-2554E-Mail: [email protected]/20905

n Referat 12/01, Kunstförderung, Kulturbetriebe und KulturrechtFranziskanergasse 5A, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-2773, Fax 0662/8042-2919E-Mail: [email protected]/21201

n Referat 12/03, JugendförderungGlockengasse 4d, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-2117, Fax 0662/8042-3205E-Mail: [email protected]/themen.gv/21203

4

7. ServiceteilWichtige Kontaktadressen l Literaturempfehlungen

Wichtige Kontaktadressen

Vereinsbehörden

n Sicherheitsdirektion für das Bundesland SalzburgAlpenstraße 90, 5020 SalzburgTel. 0662/6383-0, Fax 0662/6383-6019E-Mail: [email protected]/cms/SID_Salzburg/

n Bundespolizeidirektion Salzburg Alpenstraße 88-90, 5033 SalzburgTel. 0662/6383-0E-Mail: [email protected]/cms/BPD_Salzburg/

n Bezirkshauptmannschaft HalleinSchärfplatz 2, 5400 HalleinTel. 06245/796-0, Fax 06245/796-6019E-Mail: [email protected]/themen/bezirke/bh-hallein.htm

n Bezirkshauptmannschaft Salzburg-UmgebungKarl-Wurmb-Straße 17, 5020 SalzburgTel. 0662/8180-0, Fax 0662/8180-5719E-Mail: [email protected]/themen/se/bezirke/bh-su.htm

n Bezirkshauptmannschaft St. Johann im PongauHauptstraße 1, 5600 St. Johann im PongauTel. 06412/6101-0, Fax 06412/6101-6219E-Mail: [email protected]/themen/se/bezirke/bh-stjohann.htm

n Bezirkshauptmannschaft TamswegKapuzinerplatz 1, 5580 TamswegTel. 06474/6541-0, Fax 06474/6541-6519E-Mail: [email protected]/themen/se/bezirke/bh-tamsweg.htm

n Bezirkshauptmannschaft Zell am SeeStadtplatz 1, 5700 Zell am SeeTel. 06542/760-0, Fax 06542/760-6719E-Mail: [email protected]/themen/se/bezirke/bh_zellamsee.htm

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SERVICETEIL

4

n Verein Akzente SalzburgGlockengasse 4c, 5020 SalzburgTel. 0662/849291, Fax 0662/849291-16E-Mail: [email protected]

n Referat 12/04, Familien und GenerationenGstättengasse 10, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-5421, Fax 0662/8042-5403E-Mail: [email protected]/21204

n Referat 12/05, Volkskultur und Erhaltung des kulturellen ErbesZugallistraße 12, 5020 SalzburgPostadresse: Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-2615, Fax 0662/8042-2612E-Mail: [email protected]/21205

n Angegliedert an Referat 12/05Salzburger Landesinstitut für VolkskundeMichael-Pacher-Straße 40, 5020 SalzburgTel. 0662/8042-2351, Fax 0662/8042-3079E-Mail: [email protected]/21205

n Salzburger BildungswerkImbergstraße 2/II, 5020 SalzburgTel. 0662/872691, Fax 0662/872691-3E-Mail: [email protected]

n Salzburger Bildungswerk, GemeindeentwicklungImbergstraße 2/II, 5020 SalzburgTel. 0662/872691-24, Fax 0662/872691-3E-Mail: [email protected]

n Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen – SIRSchillerstraße 25, 5020 SalzburgTel. 0662/623455-0, Fax 0662/629915E-Mail: [email protected]

n Freiwilligenzentrum SalzburgItzlinger Hauptstraße 13, 5020 SalzburgTel. 0662/90319, Fax 0662/90310E-Mail: [email protected]

n EuRegio GeschäfsstelleSägewerkstraße 3, D-83395 Freilassing Tel. 0049/8654/772-109, Fax 0049/8654/772-112E-Mail: [email protected]

Landesjugendbeirat

n Salzburger LandesjugendbeiratpA Landesjugendreferat SalzburgGlockengasse 4d, 5020 SalzburgE-Mail: [email protected]

Vorsitzender: Andreas OberhuemerTel. 0664/8206883, Fax 066477/8206883E-Mail: [email protected]

n AlpenvereinsjugendOlympiastraße 37, 6020 InnsbruckTel. 0512/59547, Fax 0512/575528E-Mail: [email protected]

n Evangelische JugendRennweg 13, 6020 InnsbruckTel. 0699/18877551, Fax 0512/58882414E-Mail: [email protected]

n Gewerkschaftsjugend SalzburgMarkus Sittikus Straße 10, 5020 SalzburgTel. 0662/881646, Fax 0662/881903E-Mail: [email protected]

n Junge Volkspartei SalzburgMerianstraße 13, 5020 SalzburgTel. 0662/8698-38, Fax 0662/8698-39E-Mail: [email protected]

n Katholische JungscharKaigasse 26, 5020 SalzburgTel. 0662/8047-7581, Fax 0662/8047-7589E-Mail: [email protected]/jungschar/

n Katholische JugendKapitelplatz 6/3, 5020 SalzburgTel. 0662/8047-7542, Fax 0662/8047-553E-Mail: [email protected]

n Österreichische Kinderfreunde Landesorganisation SalzburgFürbergstraße 30/7, 5020 SalzburgTel. 0662/455488-0, Fax 0662/455488-13E-Mail: [email protected]

n Kolpingjugend DV Salzburg Postfach 41, 5022 SalzburgTel. 0662/458592, Fax 0662/458592E-Mail: [email protected]

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Medien

Ein umfassender Überblick mit Anschriften von Redaktionenund Ansprechpartnern im Bundesland findet sich in der „Ge-neralinformation Salzburger Medien”, die im Webshop desLandes unter www.salzburg.gv.at/landversand erhältlich ist.

n Austria Presse Agentur APA Bergstraße 22/III, 5020 SalzburgTel. 0662/876380, Fax 0662/875352 E-Mail: [email protected]

n Landespressebüro SalzburgPostfach 527, 5010 SalzburgTel. 0662/8042-2156, Fax 0662/8042-2161E-Mail: [email protected]/lpb

Elektronische Medien

n ORF Landesstudio SalzburgNonntaler Hauptstraße 49d, 5020 SalzburgTel. 0662/8380, Fax 0662/8380-25250E-Mail: [email protected], [email protected],salzburg.orf.at

n TW1, Tourismus Fernsehen GesmbH, Spartensender des ORF für Information, Kultur, Freizeit und WetterNonntaler Hauptstraße 49d, 5020 SalzburgTel. 0662/8380-25611, Fax 0662/8380-25266E-Mail: [email protected]

n Servus TVLudwig-Bieringer-Platz 1, 5071 WalsTel. 0662/842244, Fax 0662/842244-28181E-Mail: [email protected]

n Salzburg PlusLudwig-Bieringer-Platz 1, 5073 WalsTel. 0662/871615, Fax 0662/871999E-Mail: [email protected]

n RTS Satellit RegionalfernsehenLeitmeritzstraße 4, 5020 SalzburgTel. 0662/630945, Fax 0662/625755 E-Mail: [email protected]

n Jedermann TV Bundesstraße 45073 Wals/Himmelreich Tel. 0662/855011-0 E-Mail: [email protected]

n Landjugend SalzburgMaria Cebotari Straße 5, 5020 SalzburgTel. 0662/641248-371, Fax 0662/641248-379E-Mail: [email protected]

n Naturfreundejugend SalzburgSchießstattstraße 11, 5020 SalzburgTel. 0662/431635, 0662/431635-75E-Mail: [email protected]

n Naturschutzjugend Salzburg Museumsplatz 5, 5020 SalzburgTel. 0676/5570636E-Mail: [email protected]

n Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs Landesverband SalzburgFürstenallee 45, 5020 SalzburgTel. 0662/823637, Fax: 0662/823637-16E-Mail: [email protected]/wir/lv/sbg.html

n Ring Freiheitlicher JugendLandesgruppe SalzburgGinzkeyplatz 10/I/1/3, 5020 SalzburgTel. 0664/4695930, Fax 0662/628120-33E-Mail: [email protected]

n Salzburger Landesverband im MKV p.A. Edward GordonStieglstraße 4, 5020 SalzburgTel. 0664-5400775E-Mail: [email protected]

n Sozialistische Jugend – JUSOS SalzburgWartelsteinstraße 1, 5020 SalzburgTel. 0662/424500-104, Fax 0662/424500-9104E-Mail: [email protected]

n Muslimische JugendLasserstraße 40/1, 5020 SalzburgE-Mail: [email protected]

SERVICETEIL

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n Antenne SalzburgFriedensstraße 14a, Tel. 0662/4080-0, Fax 0662/4080-70E-Mail: [email protected]

n Welle 1 SalzburgLudwig-Bieringer-Platz 1, 5071 WalsTel. 0662/8966-0, Fax 0662/8966-22E-Mail: [email protected]

n Radio ArabellaSterneckstraße 37, 5020 SalzburgTel. 0662/876200, Fax 0662/876200-4E-Mail: [email protected]

n RadiofabrikUlrike-Gschwandtner-Straße 5, 5020 SalzburgTel. 0662/842961, Fax 0662/842961-18E-Mail: [email protected]

Printmedien

n Salzburger NachrichtenKarolingerstraße 40, 5021 SalzburgTel. 0662/8373-0, Fax 0662/8373-399E-Mail: [email protected]

n Salzburg KroneKarolingerstraße 36, 5020 SalzburgTel. 0662/834483, Fax 0662/834483-777E-Mail: [email protected]

n Salzburger VolkszeitungSchrannengasse 6, 5020 SalzburgTel. 0662/879491, Fax 0662/879491-13E-Mail: [email protected]

n KurierBergstraße 22, 5020 SalzburgTel. 0662/8773-63, Fax 0662/8773-83E-Mail: [email protected]

n ÖsterreichFriedensstraße 14a, 5020 SalzburgTel. 050/8811-8501E-Mail: [email protected]

n Salzburger FensterBergstraße 10, 5020 SalzburgTel. 0662/870037-0, Fax 0662/870037-48E-Mail: [email protected]

Printmedien in den Bezirken

n Salzburger Woche: Stadt NachrichtenKarolingerstraße 40, 5020 SalzburgTel. 0662/820220-560, Fax 0662/820220-555E-Mail: [email protected]/online/salzburg/stadt+salzburg

n Flachgauer NachrichtenHauptstraße 21, 5201 SeekirchenTel. 06212/7611, Fax 06212/7611-910E-Mail: [email protected]/online/salzburg/flachgau

n Tennengauer NachrichtenEderstraße 1, 5400 HalleinTel. 06245/84046, Fax 06245/84046-920E-Mail: [email protected]/online/salzburg/tennengau

n Pongauer Nachrichtenlng.-L.-Pech-Straße 1a, 5600 St. Johann/Pg.Tel. 06412/4905, Fax 06412/4905-940E-Mail: [email protected]/online/salzburg/pongau

n Pinzgauer NachrichtenBusiness Center, Hafnergasse Top 3, 5700 Zell am SeeTel. 06542/73756, Fax 06542/73756-960E-Mail: [email protected]/online/salzburg/pinzgau

n Lungauer Nachrichten Marktplatz 4, 5580 TamswegTel. 06474/85580-0, Fax 06474/855804E-Mail: [email protected]/online/salzburg/lungau

n Bezirksblätter SalzburgStadtblatt SalzburgMünchner Bundesstraße 142, 5020 SalzburgTel. 0662/2233-0, Fax 0662/2233-233E-Mail: [email protected]/salzburg/salzburg-stadt/

n Bezirksblatt Flachgau NordHauptstraße 4, 5201 SeekirchenTel. 06212/30111, Fax 06212/30111-233E-Mail: [email protected];regionaut.meinbezirk.at/salzburg/seekirchen-am-wallersee/

n Bezirksblatt Flachgau SüdMünchner Bundesstraße 142, 5020 SalzburgTel. 0662/2233-502, Fax 0662/2233-233E-Mail: [email protected]/salzburg-stadt/profile/bezirksblatt-flachgau-sued-8920.html

n Bezirksblatt TennengauKornsteinplatz 12/1, 5400 HalleinTel. 06245/70001, Fax 06245/70001-233E-Mail: [email protected]/salzburg/hallein/

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Landesweite Organisationen,Verbände und Institutionen

a.) Einsatzorganisationen

n Landesfeuerwehrverband SalzburgKarolingerstraße 30, 5020 SalzburgTel. 0662/828122, Fax 0662/828122-32 E-Mail: post@feuerwehrverband-salzburg.atwww.feuerwehrverband-salzburg.at

n Österreichisches Rotes KreuzLandesverband SalzburgDr. Karl Rennerstraße 7, 5020 SalzburgTel. 0662/8144-10310, Fax 0662/8144-10800E-Mail: [email protected]/salzburg

n Österreichischer Bergrettungsdienst Landesgeschäftsstelle SalzburgEniglstraße 1a, 5020 SalzburgTel. 0662/830888, Fax 0662/830889E-Mail [email protected]

n Österreichischer HöhlenrettungsdienstLandesverband SalzburgKirchenweg 2, 5071 Wals-SiezenheimE-Mail: [email protected]

n Ö. Wasser-Rettung Landesverband SalzburgPräsident Heinrich BrandnerAlte Bundesstraße 75, 5500 BischofshofenTel. 0664/1446010, E-Mail: [email protected]

b.) Sonstige Hilfseinrichtungen

n Arbeiter – Samariter – Bund ÖsterreichsLandesgruppe SalzburgMichael-Walz-Gasse 18a, 5020 SalzburgTel. 0662/8124, Fax 0662/8125-10E-Mail: [email protected]

n Jugendrotkreuz SalzburgOtto Holzbauer Straße 1-3, 5020 SalzburgTel. 0662/8042-4224, Fax: 0662/8042-764224E-Mail: [email protected]

n Österreichischer Zivilinvalidenverband Landesverband SalzburgHaunspergstraße 39, 5020 SalzburgTel. 0662/451044, E-Mail: [email protected]

n Bezirksblatt PongauBahnhofstraße 4/2, 5500 BischofshofenTel. 06462/4900, Fax 06462/4900-233E-Mail: [email protected]/salzburg/sankt-johann-im-pongau/

n Bezirksblatt PinzgauSchmittenstraße 13, 5700 Zell am SeeTel. 06542/72730, Fax 06542/72771E-Mail: [email protected]/salzburg/zell-am-see/

n Bezirksblatt LungauKuenburgstraße 13, 5580 TamswegTel. 06474/26826, Fax 06474/26826-233E-Mail: [email protected]/salzburg/tamsweg/

n Pinzgauer PostLoferer Straße 2, 5760 SaalfeldenTel. 06582/72110, Fax 06582/73631E-Mail: [email protected]

n BZ BezirkszeitungErlengasse 32, 5111 BürmoosTel. 06274/4594-0, Fax 062 74/4594-17E-Mail: [email protected] www.bz-zeitung.at

Weitere Informationen und Adressen von örtlichen Medienenthält die Broschüre „Generalinformation Salzburger Medien”, die im Webshop des Landes unterwww.salzburg.gv.at/landversand erhältlich ist. Außerdem kann sie im Internet auf www.salzburg.gv.at/Generalinfo abgerufen werden.

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n Zivilschutzverband SalzburgGeschäftsführer Roy TittlerKarolingerstraße 32, 5020 SalzburgTel. 0662/83999, E-Mail: [email protected]

n Lebenshilfe SalzburgGemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungNonntaler Hauptstraße 55, 5020 SalzburgTel. 0662/820984, Fax 0662/820984-19 E-Mail: [email protected]

n Hilfswerk SalzburgLandesgeschäftsstelle SalzburgKleßheimer Allee 45, 5020 SalzburgTel. 0662/434702, Fax 434702-22E-Mail: [email protected]

n Volkshilfe Salzburg LandesgeschäftsstelleInnsbrucker Bundesstraße 37, 5020 SalzburgTel. 0662/423939, Fax 0662/423939-5E-Mail: [email protected]

n Caritas SalzburgUniversitätsplatz 7, 5020 SalzburgTel. 0662/849373, Fax 0662/849373-130E-Mail: [email protected]

n Diakonie-Zentrum Salzburg Guggenbichlerstraße 20, 5026 SalzburgTel. 0662/6385, Fax 0662/6385-485E-Mail: [email protected]

c.) Sportverbände

n ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR SPORT UND KÖRPERKULTUR IN ÖSTERREICH (ASKÖ), LANDESVERBAND SALZBURG5023 Salzburg, Parscherstraße 4 Tel. 0662/871623, Fax 0662/871623-4E-Mail: [email protected]: www.askoe-salzburg.atPräsident: Dr. Franz Karner Geschäftsführer: Dr. Reinhold Bärenthaler

n ALLGEMEINER SPORTVERBAND ÖSTERREICH (ASVÖ),LANDESVERBAND SALZBURG5020 Salzburg, Itzlinger Hauptstraße 20 Tel. 0662/459260, 0664/2109611, Fax 0662/459270E-Mail: [email protected]: www.asvoe-sbg.atPräsident: Herbert Schöner, 5700 Zell am See, Schmittenstraße 6, Tel. 06542/74104, 0664/286-8882E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer: Edi Fraccaroli, 5412 Puch, Unterthurnstraße 8, Tel. 0662/459260, 0664/2109611E-Mail: [email protected]

n ÖSTERREICHISCHE TURN- UND SPORTUNION (UNION), LANDESVERBAND SALZBURG5020 Salzburg, Ulrike-Gschwandtner-Straße 6Tel. 0662/842688, Fax 0662/840880E-Mail: [email protected]: http://salzburg.sportunion.atPräsident: Dr. Leonhard Schitter, w.o.E-Mail: [email protected]äftsführer: Bernd Frey, w.o.

n 1. SALZBURGER AMERICAN FOOTBALL CLUBSALZBURG BULLS5020 Salzburg, Schießstattstraße 7 Fax 0662/89083415, E-Mail: [email protected]: www.salzburg-bulls.atPräsident: Alexander Narobe, 5026 Salzburg, Ernst-Grein-Straße 19, Tel. 0664/1002475E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER BADMINTONVERBAND (SBV)Präsident Mag. Werner Oberascher, 5201 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 26 Tel. 06212/6510, 0664/5982021E-Mail: [email protected]: www.sbv.at

n SALZBURGER BAHNENGOLF-SPORTVERBAND (SBGSV)Präsident Ing. Michael Gebetshammer, 5020 Salzburg, Kendlerstraße 59aTel. 0662/824821, 0664/3388833, Fax 0662/830847E-Mail: [email protected]: www.minigolf.sbg.at

n BASEBALLVEREIN SALZBURG HORNETSPräsident Herwig Holzleitner, 5020 Salzburg, Laufenstraße 2Tel. 0662/6386-868, 0662/425670, 0664/5300972Fax: 0662/425670E-Mail: [email protected]: www.salzburg-hornets.at

n SALZBURGER BASKETBALLVERBAND (SBV)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3Tel. 0664/5021413, Fax: 0662/4684117E-Mail: [email protected], Internet: www.sbv-online.atPräsident: Herbert Pöhl, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 92Tel. 0699/10438971, E-Mail: [email protected]

n BEHINDERTENSPORTVERBAND SALZBURG5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 86Tel. 0662/833390, E-Mail: [email protected]äsident: Ing. Dr. Heinz Böhmüller, 5411 Oberalm, Barmsteiner Straße 2, Tel. 06245/86307Geschäftsführer: Roland Prucher, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 86 Tel. 0662/833390, E-Mail: [email protected]

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Präsident: Dietmar Obernosterer, 5020 Salzburg, General-Keyes-Straße 10dTel. 0650/8882721, E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER LANDESFECHTVERBAND SLFVPräsident Roman Hinterseer, 5020 Salzburg, Imbergstraße 23Tel. 0664/8315500, E-Mail: [email protected], [email protected]: www.fechten-salzburg.at

n ÖSTERREICHISCHER AEROCLUB, LANDESVERBANDSALZBURG (ÖAEC - LV SALZBURG)5020 Salzburg, Kendlerstraße 90E-Mail: [email protected]: www.aeroclub-salzburg.atPräsident: Alfred Schmitzberger, 5020 Salzburg, Tauxgasse 17, Tel. 0664/4044949, E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER FUSSBALLVERBAND (SFV)5014 Salzburg, Schießstattstraße 7, Postfach 2Tel. 0662/420000, Fax 0662/420000-33E-Mail: [email protected], www.sfv.atPräsident: Dr. Herbert Hübel, 5020 Salzburg, Paris-Lodron-Straße 19, Tel. 0662/872350, 0650/8723501Fax 0662/871214Direktor: Reinhold Razocher, 5300 Hallwang, Wiener Bundesstraße 37, Tel. 0662/420000-12Fax 0662/420000-33, E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER GEWICHTHEBERVERBANDPräsident Peter Schnabl, 5163 Mattsee, Passauer Straße 12Tel. 06217/5265, 0664/5155379, Fax 06217/5265-6E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER GOLFVERBANDPräsident Dr. Peter Enzinger, 5730 Mittersill, Hintere Lendstraße 9, Tel. 06562/6208

SALZBURGER HANDBALLVERBANDPräsident DI Wolfgang Schwanner, 5020 Salzburg, Erhardgässchen 2/2, Tel. 0664/9387398E-Mail: [email protected]: www.handballverband.at

n SALZBURGER HAPKIDO FACHVERBANDPräsident Dr. Christian Wagner, 5020 Salzburg, Neutorstraße 57/8, Tel. u. Fax 0662/833902E-Mail: [email protected]: www.hapkido-salzburg.at

n LANDESVERBAND SALZBURG DER JAGD- UND WURFTAUBENSCHÜTZENPräsident Reinhold Sodia, 5020 Salzburg, Vogelweiderstraße 55, Tel. 0662/872123d, 0664/2432045

n JUDO-LANDESVERBAND SALZBURG (JUDO-LV SALZBURG)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3 Tel. 0662/628684, Fax 0662/624530E-Mail: [email protected], Internet: www.judo-salzburg.atPräsident: Wolfgang Unter, 5204 Straßwalchen, Waldsiedlung 5, Tel. 06215/6430, 0664/73162977E-Mail: [email protected], [email protected]

n SALZBURGER BILLARDVERBAND (SBV)5411 Oberalm, Bartlwirtstraße 12Tel. u. Fax 0699/19640224 E-Mail: [email protected]: www.billard-salzburg.atPräsident: Karl Schrottenbacher, 5020 Salzburg, Kräutlerweg 64/1, Tel. 0664/4005050E-Mail: [email protected]

n BOB- UND SKELETONCLUB SALZBURGPräsident Martin Mayer, 9220 Auen – Velden, Quellenweg 227, Tel. 0660/3145628E-Mail: [email protected], Internet: www.eiskanal.at

n SALZBURGER BOGENSPORTVERBAND (SBSV)Präsident Felix Neuhofer, 5302 Henndorf, Richard-Mayr-Allee 4, Tel. 06214/7706, 06214/6067 Fax: 06214/6067, E-Mail: [email protected]

n LANDESVERBAND SALZBURG BOWLING (LSB)5020 Salzburg, Münchner Bundesstraße 114Tel. 0662/660684, Fax 0662/660684-6Internet: www.lvs-bowling.atPräsident: Heinrich Stadelmaier, 5071 Wals, Schafgasse 17

n SALZBURGER BOXVERBANDPräsident Richard Leitner, 5020 Salzburg, Gsengerweg 3dTel. 0662/825110, 0664/3080565, Fax 0662/820775E-Mail: [email protected]

n LANDESVERBAND DER EIS- UND STOCKSCHÜTZEN IN SALZBURG5071 Wals-Siezenheim, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3, Tel. 0662/852985, Fax 0662/854287E-Mail: [email protected]: www.stocksport-salzburg.atPräsident: Hans Fischbacher, 5023 Salzburg-Gnigl, Aglassinger Straße 30/6, Tel. 06225/7191-42,0662/640107, 0664/4142121, Fax 06225/7191-48E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER-EISHOCKEY-VERBAND (SEHV)Claudia Fankhauser, 5700 Zell am See, Thumersbacher Straße 27E-Mail: [email protected], Internet: www.sehv.atPräsident: Helmut Mayer, 5721 Piesendorf,Fürther Sonnbergweg 146, Tel. 06549/7602, 06542/72770-30

n SALZBURGER LANDESEISKUNSTLAUFVERBAND (SLEV)Präsidentin Dr. Carmen Kiefer, 5431 Kuchl, Jadorf 7Tel. 06244/4472, 0676/3449971, Fax 06244/4472-4E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER LANDESEISSCHNELLLAUFVERBAND(SLESV)Präsidentin Silvia Peterlunger, 5020 Salzburg, Schanzlgasse 8Tel. 0662/843538, 0676/4298453, Fax 0662/8435384

n SALZBURGER FAUSTBALLVERBAND (SFBV)5020 Salzburg, Münchner Bundesstraße 9 Tel. 0662/423198-26, Fax 0662/423198-32 E-Mail: [email protected], Internet: www.sfbv.at

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n SALZBURGER KARATEVERBANDManfred Eppenschwandtner, 5020 Salzburg, Ganshofstraße 17, Tel. 0664/5319546, E-Mail: [email protected]: www.salzburger-karateverband.atPräsident: Georg Rußbacher, 5101 Bergheim, Moosfeldstraße 10, Tel. 0662/8072-2920, 0676/6911000,Fax 0662 8072-722920E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER AMATEUR-KICKBOX-VERBANDPräsident Franz Ausweger, 5201 Seekirchen, Wiesenstraße 5Tel. 06212/2341-304, 0699/11395815E-Mail: [email protected]

n ÖSTERREICHISCHER VERBAND FÜR KRAFTDREIKAMPF,LANDESVERBAND SALZBURGPräsident Ewald Enzinger, 5020 Salzburg, Zwieselweg 18aTel. 0662/243300, 0664/3022407, Fax 0662/820277E-Mail: [email protected], [email protected],[email protected]

n SALZBURGER LEICHTATHLETIKVERBAND (SLV)Präsident Peter Bründl, 5071 Wals-Siezenheim, Austraße 56Tel. 0662/853666, 0676/4350299, Fax 0662/857914Internet: www.s-lv.org

n SALZBURGER ORIENTIERUNGSLAUFVERBAND (SOLV)Präsident Franz Nagele, 5071 Wals, Unterfeldstraße 15Internet: www.ol-sbg.at

n SALZBURGER LANDESFACHVERBAND FÜR REITEN UND FAHREN5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3Tel. 0662/627801, Fax 0662/626050E-Mail: [email protected]: www.pferdesport-salzburg.atPräsident: Dr. Ernst Griebnitz, 5163 Mattsee, Salzburger Straße 44, Tel. 0662/8044-3856

n PLATTENWERFERVERBAND SALZBURG5671 Bruck, Glocknerstraße 12 Tel. 0664 1391790Internet: www.vereinsmeier.at/5671/Salzburgerplattenwerfer

n LANDESRADSPORTVERBAND SALZBURG (LRV SALZBURG)Präsident Wilhelm Burner, 5211 Friedburg, Ameisberg 3Tel. und Fax: 067746/2023, E-Mail: [email protected],[email protected], Internet: www.lrv-salzburg.at

n SALZBURGER RANGGLERVERBAND (SRV)Hans Bernsteiner, 5721 Piesendorf, Fuchshausstraße 261 Tel. 06549/8290, 0676/7573404E-Mail: [email protected], [email protected]

n SALZBURGER RINGSPORT-VERBAND (SRSV)Josef Schnöll, 5431 Kuchl, Moos 30Tel. 06244/7034, 06241/222-12E-Mail: [email protected], Internet: www.sarv.atPräsident: Karl Schnöll-Reichl, 5082 Grödig, Glaneggstraße 10, Tel. 06246/75544 Geschäftsführer: Josef Schnöll, w.o.

n SALZBURGER LANDESRODELVERBAND (SLRV)Präsident Reinfried Schlojer, 5511 Hüttau, Nr. 54Tel. 06458/7636, 0664/4432564E-Mail: [email protected]

n ROLLSPORT LANDESVERBAND SALZBURG (RSLV)Präsident Kurt Jaschek, 5020 Salzburg, Moosstraße 107a Tel. u. Fax: 0662/830729, 0664/4403048E-Mail: [email protected], [email protected]

n SALZBURGER LANDESRUDERVERBAND (SLRV)Präsident Mag. Helmut Nocker, 5203 Köstendorf, Waldsiedlung 8, Tel. 0664 8184710E-Mail: [email protected]

n SCHACH-LANDESVERBAND SALZBURG (SLV)Präsident DI Gerhard Herndl, 5400 Hallein, Almweg 14Tel. 06245/86620, 06245/8951-24E-Mail: [email protected]: www.schachinsalzburg.at

n LANDESSCHWIMMVERBAND SALZBURGPräsident Mag. Christian Schneeberger, 5020 Salzburg, Siebenstädterstraße 70Tel. u. Fax 0662/425477, 0699/19028021E-Mail: [email protected], Internet: www.osv.or.at

n SALZBURGER SEGELVERBAND (SSV)Peter Graf, 5024 Salzburg, Schallmoser Hauptstraße 30bTel. u. Fax 0662/884808, 0664/2217880E-Mail: [email protected]: www.salzburger-segelverband.atPräsident: Dr. Michael Müller, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 59 Tel. 0662/843313, Fax 0662/843313-24Geschäftsführer: Peter Graf, w.o.

n SALZBURGER LANDES SKIBOB VERBAND (SLSBV)Hannelore Luschan, 5020 Salzburg, Olivierstraße 9Tel. 0662/628161, 0664/4210959, Fax 0662/626583E-Mail: [email protected]äsidentin: Inge Aistleitner, 5020 Salzburg, Münchner Bundesstraße 42Tel. 0662/662531, Fax 0662/662532

n SALZBURGER LANDES-SKIVERBAND (SLSV)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3Tel. 0662/628817, Fax 0662/628817-4E-Mail: [email protected], [email protected]: www.slsv.atPräsident: Alexander Reiner, 5020 Salzburg, Josef-Schwer-Gasse 9Tel. 0662/848734, Fax 0662/848734-4Geschäftsführer: Mag. Walter Hemetsberger, w.o.

n SALZBURGER SPORTKEGLERVERBAND (SSKV)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3Tel. u. Fax 0662/622662, E-Mail: [email protected]äsident: Peter Kandler, 5020 Salzburg, Rauchenbichlerstraße 1, Tel. 0664/2027742E-Mail: [email protected]

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n SALZBURGER FACHVERBAND FÜR TURNEN (SFT)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21, Stiege 3Tel. 0660/1269116, E-Mail: [email protected]: www.turnensalzburg.atPräsident: DI Michael Brandner, 5061 Elsbethen-Glasenbach,Austraße 19a, Tel. 0664/4341738E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER VOLLEYBALL VERBAND (SVV)5071 Wals, Oberst-Lepperdinger-Straße 21/Stiege 3Tel. 0662/629601, E-Mail: [email protected]: www.svv-volleyball.atPräsidentin: Theresia Hofmeister-Loach, 5301 Eugendorf,Mühlenweg 26, Tel. 0650/2013311E-Mail: [email protected]

d.) Volkskulturelle Landesverbände

Stand: Juni 2011

n Forum Salzburger VolkskulturVorsitzender RR Adolf FreudlWillibald-Hauthaler-Straße 15/I, 5020 SalzburgTel. 050506/56-210 oder 0664/5400864E-Mail: [email protected] [email protected]

n „Salzburger Heimatvereine”Landesobfrau LAbg. Walli Ebner Lidaunstraße 26, 5324 FaistenauTel. 0662/8180-5805 oder 0664/1970085 E-Mail: [email protected] [email protected]

n Landesverband der Salzburger SchützenLandeskommandant Bürgermeister Franz Meißl Postfach 15, 5450 WerfenTel. 0664/3425729 oder 06468/5223-12 E-Mail: [email protected]

n Salzburger VolksLiedWerkVorsitzende Roswitha Meikl p. A. Referat Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes, Postfach 527, 5010 SalzburgTel. 0699/1729/3029E-Mail: [email protected]

n ARGE Volkstanz SalzburgLeiter Wolfram Weber c/o Wüstenrot DatenserviceAlpenstraße 70, 5020 SalzburgTel. 0662/6386-860 oder 0664/1056109 E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER FACHVERBAND FÜR WETTKLETTERNPräsident Gerhard Salchegger, 5531 Eben im Pongau, Gasthofberg 140Tel. 0650/8704830, E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER SPORTSCHÜTZENVERBAND (SSSV)Franz Seeleithner, 5111 Bürmoos, Dr.-Eugen-Zehme-Straße 23Tel. 06274/5129, Fax 06274/4534E-Mail: [email protected], Internet: www.sssv.atPräsident: Friedrich Wiedermann, 5071 Wals-Siezenheim,Käferheimerstraße 136aTel. 0664/3045557, E-Mail: [email protected]äftsführer: Franz Seeleithner, w.o.

n SALZBURGER SQUASH RACKETS VERBAND (SSRV)Rosmarie Rehman, 5020 Salzburg, Kreuzbrückelweg 21Tel. 0662/828608, 0660/8122934E-Mail: [email protected]äsident: Fabian Stenzel, 5020 Salzburg, Mauracherstraße 10/50

n SALZBURGER TAE KWON DO FEDERATION (STF)Präsident Christian Innerhofer, 5733 Bramberg, Malerstraße 161, Tel. u. Fax 06566/8292, 0664/4631414E-Mail: [email protected]

n TANZSPORTVERBAND SALZBURG (TSV-SALZBURG)Präsident Diethard Govekar, 5421 Adnet, Wimberg 140Tel. 0664/4434361, E-Mail: [email protected]

n TAUCHSPORTVERBAND SALZBURGIng. Christian Bergler, 5324 Faistenau, Seestraße 5/2Tel. 0676/3119587, E-Mail: [email protected]: www.tsvs.atPräsident: Walter Behmüller, 5020 Salzburg, Faberstraße 11Tel. 0660/5567023E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER TENNISVERBAND (STV)5400 Hallein-Rif, Hartmannweg 4Tel. 06245/88300, Fax 06245/88300-20E-Mail: [email protected]: www.salzburgtennis.atPräsident: Johann Haidner, w.o.Tel. 0664/1058261, Fax: 05356/71079E-Mail: [email protected]äftsführer: Mag. Erich Mild, w.o. Tel. 06245/88300-10, 0676/5400030E-Mail: [email protected]

n SALZBURGER TISCHTENNISVERBAND (STTV)Präsident Karl Stöckl, 5580 Tamsweg, Am Göra 14Tel. 06474/6916-11, 0664/5422834, Fax: 06474/6916-39E-Mail: [email protected], [email protected]: www.sttv.co.at

n SALZBURGER TRIATHLONVERBANDDoro Karbach, 5310 Mondsee, Hilfbergstraße 1Tel. 0664/4128066, E-Mail: [email protected]: www.triathlon-salzburg.comPräsident: Mag. Josef Gruber, 5020 Salzburg, Joseph-Messner-Straße 11 Top 13Tel. 0664/8474207, E-Mail: [email protected]

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n Chorverband SalzburgPräsident Dieter E. SchafferRottweg 17/II, 5020 SalzburgTel. 0664/88613478 oder 0662/854136E-Mail: [email protected]

n Landesverband Salzburger Museen und SammlungenLandesobmann Alfred HuemerKirchstättstraße 23, 5162 ObertrumTel. 06219/6582 oder 0676/7256374E-Mail: [email protected]

n Salzburger BlasmusikverbandLandesobmann Matthäus Rieger 5440 Scheffau Nr. 265Tel. 0662/8044-2229 oder 0664/8289246 E-Mail: [email protected]

e.) Kulturelle Verbände

n Salzburger Kameradschaftsbund Landesbüro SalzburgViehhauser Straße 26, 5071 Wals Siezenheim-ViehhausenTel. 0662/826458E-Mail: [email protected]

n Salzburger Amateurtheaterverband im KunstQuatierBergstraße 12, 5020 SalzburgTel. 0650/5514227E-Mail: [email protected]

Literaturempfehlungen rund um Vereinswesen undFreiwilligen tätigkeit

Achatz, Markus: Die Besteuerung der Non-Profit-Organisationen I und II. Wien 2001

Albrecht, Veronika: Der Veranstaltungsplaner für Vereine.Kommentierte Checklisten, Muster und Arbeitshilfen für dieerfolgreiche Veranstaltungsorganisation. Planegg 2002

Brändle, Claus u.a.: Das österreichische Vereinsrecht. Rechtli-che Grundlagen, steuerliche Aspekte, Musterstatuten. Wien 2002

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: www.bmask.gv.at/site/Soziales/Freiwilliges_Engagement/und www.freiwilligenweb.at

Bundesministerium für Finanzen: Vereine und Steuern. Tipps für Vereine und ihre Mitglieder. Wien 2002, www.bmf.gv.at

Bundesministeriums für Inneres:www.bmi.gv.at/vereinswesen; dort finden Sie unter „Litera-turhinweise” zahlreiche Empfehlungen zum Vereinsrecht insgesamt und zu ausgewählten Themen des Vereinswesens.

Franke, Heinz: Problemlösungen in Gruppen. Veränderungenim Unternehmen zielwirksam realisieren. Leonberg 1998

Grünberger, Herbert: Praxisratgeber für Vereine. Wien 2003

Holzbaur, Ulrich u.a.: Eventmanagement. Veranstaltungenprofessionell zum Erfolg führen. Berlin u.a. 2002, 2003

Höfle, Wolfgang: TPA-Skriptum, Beilagenteil

Kapfer, Ludwig (Hg.) u.a.: Verein(t). Ein Handbuch für dieVereinsarbeit. Wien 1998

Kohler, Gerhard u.a.: Die Besteuerung der Vereine. Wien 2002

Müller, Joachim (Hg.): Handbuch für den VereinsVorsitzen-den. Der umfassende Management- und Organisatins-Bera-ter für Ihre erfolgreiche Vereins-Arbeit. Bonn u.a. 2003www.vereinsvorsitzender.de

Müller, Wolfgang: Die sinn- und sachverwandten Wörter.Synonymwörterbuch der deutschen Sprache. Mannheim u.a. 1997

Nagl, Siefried und Kaltenegger, Fritz (Hg.): „Das Einmaleinsfür Vereine”, edition noir. Wien 2009

Opaschowski, Horst W. : „Wir! Warum Ichlinge keineZukunft mehr haben”, Murmann Verlag, 2010

Peter, Reinhard (Hg.): Vereinskompass. Ein neuer Wegweiserfür Führungskräfte in Vereinen. Wien 2002

SERVICETEIL

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Peter, Reinhard (Hg.): Viel Verein, wenig Geld? Das Finanzhandbuch für die Vereinsarbeit. Wien 2001

Radloff, Jacob u.a.: Fundraising. Das Finanzierungshandbuchfür Umwelt- und Agenda 21-Initiativen. München 2001

Reinweber, Erika u.a.: Kleines Handbuch der Vereins -besteuerung. St. Georgen 2002

Rentrop, Normann (Hg.): Der Reden-Berater. Bonn 1994

Sippel, Hanns-Jörg (Hg.): Eine Veranstaltung planen. Tipps und Anregungen. Arbeitshilfen für Selbsthilfe und Bürgerinitiativen Nr. 5. Bonn 2003

Thiele, Clemens: Sponsoring. Wien 2000

Vögel, Peter u.a.: Der neue Verein in 314 Fragen und Antworten. Wien 2002

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