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Date post: 06-Jul-2020
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Seite 1/17 Oberladtstr. 2a, 4040 Linz Email: [email protected] Telefon: +43 (0)732 60 18 99-202 Fax: +43 (0)732 250 987 Mobil: +43 664 61 81 555 UID: ATU57454169 RB Wels BLZ:34.680 Kto-Nr.: 508.630 Linz, 07.2011 GUTACHTEN zu den Schäden und Mängeln am Zubau des Hauses Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Stichtag des Gutachtens: x.06.2011 (Tag der Befundaufnahme des unterfertigten SV)
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Oberladtstr. 2a, 4040 Linz Email: [email protected]

Telefon: +43 (0)732 60 18 99-202 Fax: +43 (0)732 250 987 Mobil: +43 664 61 81 555

UID: ATU57454169 RB Wels BLZ:34.680 Kto-Nr.: 508.630

Linz, 07.2011

GUTACHTEN

zu den Schäden und Mängeln

am Zubau des Hauses

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Stichtag des Gutachtens: x.06.2011 (Tag der Befundaufnahme des unterfertigten SV)

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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Zweck des Gutachtens: Feststellung von Mängeln und deren Ursachen am Gewerk des

Generalunternehmers Fa., xxxx.

Abschätzung der Sanierungskosten und Wertminderungen.

Grundlagen des Gutachtens:

1. Vorbesprechung am x.05.2011

2. Befundaufnahme des unterfertigten SV am x.06.2011 in Anwesenheit der

Auftraggeberin samt Fotodokumentation

3. Mängelliste der Auftraggeberin vom x.4.2011

4. 2 Foto-CDs der Auftraggeberin mit Fotos aus der Bauphase

5. Pläne des Zubaues

6. Bauvertrag vom x.3.2010 samt Angebot vom x.3.2010

7. Regeln des Handwerks und der Technik zum Zeitpunkt der Ausführung des Gewerks,

insbesonders

a. ON B 2259, ON B 6410, ON DIN 18202

b. Ausführungsrichtlinien der Qualitätsgruppe Vollwärmeschutz

c. Fachregeln der Bauspengler 2006

8. Diverse technische Fachliteratur

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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Das Gutachten gliedert sich in

Befund, Beschreibung, Gutachten……………………………. Seite 5

Zusammenfassung …………………………………………….Seite 17

Beilagen

Das Gutachten wurde aufgrund von, durch den SV festgestellten, Tatsachen erstellt, und

aufgrund von Auskünften und Angaben des Auftraggebers. Der Werkunternehmer wurde

auftragsgemäß zur Gutachtenserstellung nicht gehört.

Der unterfertigte SV hat das Gutachten sorgfältig nach dem aktuellen Stand der

Gutachtenstechnik, aufgrund ihm zum Stichtag vorliegenden Informationen, erstellt.

Der unterfertigte Sachverständige behält sich vor, bei neu hinzukommenden oder anders

lautenden Informationen den Inhalt des Gutachtens abzuändern oder zu ergänzen.

Das Gutachten wird aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen nicht in 2 Teile, Befund und

Gutachten, gegliedert, sondern jeder Punkt enthält Beschreibung und Gutachten in sich.

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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BEFUND, BESCHREIBUNG, GUTACHTEN

gegliedert nach der Befundaufnahme vom x.06.2011 um 9:00 Uhr – 13:00 Uhr.

1. Terrassentüre im Bestand (xxxx Fertigteilhaus in Holzriegelbauweise) als Ausgang auf

das bekieste Flachdach

a. APU-Leiste löst sich ab (re. unten li. unten auf Höhe 40cm), Mess-Streifen kann

bis zu 7-8cm widerstandsfrei eingeschoben werden – Wetterseite – nicht

schlagregendicht. Foto 764-767

b. Sohlbank (Außenfensterbank) in Alu-Profil – Neigung nur 0,6° ggü.

erforderlichen 3-5°. Instabiler Untergrund – Ablösungen der aufgesteckten End-

Abschlussprofile vom WDVS sichtbar – wahrscheinlich kein Kompriband, da

nicht sichtbar – hinterer Eckanschluss nicht fachgerecht mit Schaum und

lückenhaft gedichtet – VERMORSCHUNGS-GEFAHR FÜR DEN

HOLZRIEGELBAU DURCH EINDRINGNDEN SCHLAGREGEN !!! Foto

768-772

c. Undichte Schaumfugenanschlüsse der Sohlbankverblechung an den

Dachfolienhochzug im Laibungsbereich (Foto 776)

2. Hochzugsverblechung der Flachdach-Folienabdichtung Foto 773 bis 791

a. Kittleiste wurde mittels Spreizniete nicht dauerhaft stabil im Untergrund

befestigt

b. Links von der Terrassentüre wurde ein eingerissenes, zu kurzes (da nicht bis zur

Sohlbank reichendes ) Hochzugsblech verwendet (oben offene, durch Regen

hinterfließbare Stelle)

c. Die Dichtbandeinlage hinter dem Blech fehlt, die mit Dichtstoff verfüllte

Anschlussfuge ist eine Wartungsfuge, und sollte nur eine Abdeck-Funktion, und

nicht auch eine Dichtfunktion haben.

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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d. Nicht fachgemäß durch Flicken ausgebesserte Abdichtungsfolie im

Hochzugsbereich, da teilw. offene Stellen im Folien-Hochzug, links und rechts

von der Terrassentür-Sohlbank(Foto 776)

e. Vertikaler Folien- und Hochzugsverwahrungsblech-Abschluss kann durch

Schlagregen hinterwandert werden, da kein fachgerechter seitlicher

Blechabschluss.

f. Abstand der Spreizniet-Befestigung der Hochzugsverwahrungs-Verblechung ca.

30-35cm, nicht fachgerecht. Lt. Spenglerfachregel Pkt. 25.3 max. 20cm Abstand

erlaubt !

g. Breite der Kittleiste mit 8,5cm zu schmal, lt. Spenglerfachregel Pkt. 27.3 mind.

12cm.

3. Abflussleistung der Dachentwässerung herabgesetzt durch Vlies-Hochzug (bauseits

hergestellt)

4. WDVS-Verkleidung der Attika innenseitig, ca. 12cm dick (Foto 792 – 794, 798, 802,

805-824, 828-849) Herstellung April 2011

a. Unterer Abschluss des WDVS mit offenem Armierungsgewebe (Foto 792), nicht

feuchtegeschützt, schadensträchtig durch hochsaugendes Wasser

b. Schichtstärke bzw. Einbettungstiefe des Armierungsgewebes teilw. mangelhaft

(Foto 792)

c. Dämmung nicht bis auf OK Abdichtung heruntergezogen – ungedämmter

Bereich – Kältebrücke – Kondensatgefahr , dadurch Schimmelgefahr im

darunterliegenden Wohnraum, Heizkostenerhöhung

d. Kies wurde vor WDVS nicht entfernt – Kies oberflächlich stark verschmutzt

durch Deckputz

e. Hohllagen der WDVS-Dämmung nordseitig, da die Dämmung 2-lagig

ausgeführt wurde, und die hintere Lage nicht nach unten geführt wurde.

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(Foto 795, 834)

5. Blechanschlüsse an das WDVS

a. Hochzugsverblechungs-Stoß unter Sparren (Süd) nicht fachgerecht, da Dichtstoff

fehlt (Foto 798)

b. Ortgangverblechungsanschluss Bestand an Attikka-WDVS nicht fachgerecht, da

hinterfließbar. Fehlender Wasserabweiser, löchrige Lötnaht (Foto 799)

c. Attikablech-Anschluss an Bestand Nordwest nicht fachgerecht, keine

Befestigung der als Kittleiste hergestellten Aufkantung (Foto 850), Dichtband

fehlt, Aufkantungshöhe 5-6cm nicht fachgerecht, mind. 15cm, fehlender

Wasserabweiser, Dichtstoff-Flanken bereits jetzt stellenweise offen

d. Nicht fachgerechte Falzausbildung, da hinterfließbar (Foto 852, 860-863)

e. Anschlussblech an das WDVS (Wasserrutsche, Wasserlauf) Süd nicht

fachgerecht an das WDVS angeschlossen, Rissbildung, fehlendes WDVS-

Aufsteckprofil für gleitenden Anschluss (Foto 856-859)

6. Oberkante der Fenster und Türen nicht einheitlich – neu hergestellte Terrassentüre hätte

an Oberkante Fenster des Bestandes angepasst werden müssen, ist um ca. 10cm

niedriger, obwohl ausreichend Hochzugshöhe im Außenbereich vorsehbar gewesen

wäre - Planungsfehler. (Foto 864-868). Auf die ON B 7220 wird verwiesen.

Die Stufenhöhe innen mit 31cm entspricht nicht dem Komfortmaß/Schrittmaß gem. ON

B 5371und der Bauordnung.

7. Strangentlüfter in Zusammenhang mit winterlichen Feuchteflecken im darunter

liegenden Innenraum an der Decke – Ursache der Feuchteflecken ungeklärt – ev.

Kondensat infolge ungenau herangeführter Dämmung. Verifikation der Ursachen der

Feuchteflecken durch Stauprobe bzw. Thermografie im Winter (Foto 826-827, 905)

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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8. Durch Verunreinigungen der Dachhaut in der Bauphase (rostige Nägel, Schrauben etc.)

durch Fa. xxxx und der Umlagerung des Kieses aufgrund fehlendem Schutzvlies ist eine

Dichtheitsprobe der Dachhaut durch Einstau anzuraten.

9. Lt. Auskunft von Frau xxxx: Fehlendes Schutzvlies für die Dachfolienabdichtung vor

Bekiesung – daher von der Auftraggeberin selbst aufgebracht. Kiesschichtdicke ca.

10cm (November 2010)

10. Innere Äußere Putzüberstände der Attikaverblechung variieren stark – Südwest über

50mm und mehr, teilweise auch nur 30mm. Teilw. Unterschreitung des Mindestmaßes

von 40mm lt. ON EN 13914-1.

Überschreitung der zulässigen Toleranzen nach ON DIN 18202, Winkelabweichungen,

vorhanden 20-30mm, zulässig wären 16mm. Putzausbesserungen durch Aufbringung

einer weiteren Armierungsschichte sind zu berücksichtigen. Keine Fotos.

11. Innenputz

a. Lt. Auskunft der Auftraggeber kam es im Schlafzimmer zu massiven

Überschreitungen der zulässigen Toleranzen der Ebenheit, teilweise bereits auch

im Mauerwerk. Lt. Hr.xxxx von der Fa. xxxx sollte sich die Auftraggeberin nach

4 erfolglosen Verbesserungsversuchen durch Fa. xxxx selbst eine

Spachtelungsfirma zur Verbesserung der Mängel suchen. Lt. Auskunft entstanden

dadurch Kosten i.H.v. EUR 4.300,-- inkl. USt. Diese Ebenheitsabweichungen

konnten durch den unterfertigten SV nicht mehr festgestellt werden, da diese

bereits behoben waren.

Erkennbar wird die nicht mehr ganz ausgleichbare Toleranzüberschreitung am

Überstand der Innen-Fensterbank, dass dieser um 15mm auf 190cm Breite

variiert.

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b. Schlafzimmer: Lage des Rollladenzuges im Verputz zu knapp am Fenster durch

Fehlbemessung der Laibungsbreite. Foto 869-874

12. Fenster und Fenstertüren

a. Es wurden lt. Auskunft Markenfenster bestellt, jedoch nur No-Name-Fenster

geliefert.

b. Spaltmaßabweichungen Schlafzimmer Stehflügel/Drehflügel 7mm unten/4mm

oben auf eine Höhe von 116cm – Einstellung der Bänder erforderlich. Kein Foto.

c. Lt. Auskunft fehlt im Schlafzimmer das bestellte Insektengitter-Rollo. Lt.

Auskunft wurden 4 Insektengitter bestellt, nur 2 geliefert, jedoch 4 verrechnet

und eingemahnt.

13. Außenfensterbänke in Granit d= ca. 30mm

a. Neigung gemessen ca. 1,5°, gemäß ON B 5320 ist eine Mindestneigung von 5°

erforderlich. Foto 878.

b. Seitliche Anschlüsse an den Deckputz des WDVS sind gerissen, fehlende

Trennband-Einlage (Süd und Ost), Schlagregendichtheit fehlt. Foto 881-885

c. Die regelgerechte Verwendung eines Kompribandes im seitlichen Anschluss an

das WDVS gem. Ausführungsrichtlinien ist durch Fa. xxxx nachzuweisen.

d. Kinderzimmer Südwest: Gestückelte Fensterbank aus Granit mit undichter Fuge,

zu geringer Neigung (1,9 - 2,2° Toleranzabweichung) und regelwidrig

überputzter Wasserablauf-Nut. Foto 887-897

Lt. Auskunft der Fa. xxxx kann keine fugenlose Fensterbank geliefert werden,

nach Erkundigungen der Auftraggeberin kann diese sehr wohl geliefert werden.

Die Kondenswasser-Ausläufe sind von Baurestmassen zu reinigen!

Es sind Wassereintritte über eine nicht schlagregendichte Bauanschlussfuge im

unteren nordwestlichen Laibungsanschluss der 3-teiligen Fenstertürkonstruktion

erkennbar. Foto 897.

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e. Lt. Auskunft wurde durch Fa. xxxx an den Fensterbänken herausstehendes

Armierungsgewebe nur mit dem Finger mit Deckputz verwahrt – Mindest-

Schichtstärke WDVS ist nachzuweisen.

14. Offene Fugen zwischen Rollladenkasten und Rollladen. Foto 886, 9235-37, 9253-9256

Diese Fuge ist gegen das Eindringen von Ungeziefer und Schlagregen mittels

Abdeckprofil zu schließen.

15. Zwischenwandanschluss der Ziegelmauer an die Decke im Kinderzimmer Nord

regelwidrig nicht elastisch ausgeführt, daher schalige bzw. linear-gefiederte

Innenputzablösungen. Foto 898-909

16. Elektroverteiler Gang OG 36x46cm wurde schief versetzt, 6mm auf 36cm.

Zulässige Abweichung lt. ON DIN 18202: 3mm. Foto 910-912. Musste mit Bild

abgedeckt werden.

17. Vertikale Rissbildungen im Innenputz Gangbereich im Anschlussbereich an den

Bestand infolge fehlender Bauteiltrennfugenausbildung. Foto 913-920

18. Lt. Foto und Auskunft der Auftraggeberin wurden durch einen Fehler im Bestellvorgang

der Fertigteildecke nicht erforderliche Deckendurchbrüche zum Flachdach hergestellt,

welche seitens Fa. xxxx nur mit XPS-Platten verschlossen wurden, also nicht massiv.

Fehlender Raumabschluss ! Hätte ausbetoniert werden müssen.

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Foto der Auftraggeberin aus der Bauphase

19. Bei Innenputzarbeiten wurde ein Schalter (Taster) vor dem Kinderzimmer Nord

irreversibel verschmutzt, sodass seine Funktion spürbar beeinträchtigt ist. Auch andere

Schaltereinsätze wurden lt. Auskunft infolge fehlender Abklebung bei den

Innenputzarbeiten verschmutzt und beschädigt. Foto 923

20. Außenbereich Anschlussfuge Bestand-Neubau

Diese Fuge wurde weder im Norden noch im Süden regelgerecht ausgeführt, WDVS-

Dämmung wurde offen ohne Verwahrung durch Armierungsschichte in den

Schnittkanten belassen, es wurde kein Fugenprofil verwendet, es wurde kein Anschluss

zum WDVS des Bestandsgebäudes hergestellt, nachdem bei Nachprüfung mit dem

Zollstab mehr als 18cm tief in die Fuge ohne nennenswerten Widerstand

hineingemessen werden konnte, bis 38cm (Ost) mit geringem Widerstand (Vermutung:

Montageschaum) ist davon auszugehen, dass der Raumabschluss nicht gegeben ist. Dies

ist durch Öffnung des WDVS in diesem Bereich zu verifizieren. Foto 925-930

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21. Verschmutzungen und Baurestmassen

Wie auf Foto 924, 937, 946 u.a. ersichtlich, wurde die Baustelle nicht ordentlich

gereinigt und die Baurestmassen nicht entfernt.

22. Rohrschellen der Dachwasser-Abläufe

Sowohl nordseitig als auch südseitig wurde die jeweils oberste Rohrschelle nicht

geschlossen, da der Abstand des Fallrohres nicht mit dem vom Einlaufkasten

vorgegebenen Maß übereinstimmt. Die Abstände bei der jeweils unteren Rohrschelle ist

einzustellen, sodass der Verlauf fassadenparallel mind. 20mm beträgt, und auch die

oberen Rohrschellen geschlossen werden können. Foto 931-935, 9210-9217

Weiters sind die Befestigungen der rohrschellen durch das WDVS schlagregendicht zu

verschließen.

23. Kanalrohrdurchdringung beim Anschluss an den Bestand Nord Foto 936-939

Die Rohrdurchführung durch das WDVS wurde nicht regelgerecht hergestellt, es ist

dieser weder schlagregendicht noch insektensicher verschlossen.

Für die Rohrdurchführung durch die Wand ist dies zu verifizieren, um

Wassereindringungen bei Starkregen und aufstauendem Sickerwasser hintanzuhalten.

Die Anbringung eines Putzstückes im Kanalrohr ist zu empfehlen.

24. WDVS-Sockelabschluss im Bereich des Buntsteinputzes Fotos 938-946, 9203-9210

Der Sockelabschluss im Bereich des Buntsteinputzes ist insbesondere an der Nordseite

als nicht regelgerecht zu bezeichnen. Offener Dämmstoff und offenes

Armierungsgewebe können Wasser aufnehmen, und den Putz zerstören, die Unterkante

der Dämmstoffplatten ist nicht mit Spachtelmasse verwahrt. Ein Feuchteschutz wurde

im erdberührenden Bereich nicht aufgebracht. Die Schichtdicke der Armierungsschichte

wird augenscheinlich unterschritten. Es fehlt größtenteils die nach Regeldetail

erforderliche Noppenbahn, um Oberflächen- und Sickerwässer vom Sockel

fernzuhalten. Teilweise besteht der Verdacht, dass regelwidrig keine EPS-P-Platten

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sondern EPS-F-Platten (ev. mehrlagig) im feuchtebelasteten Spritzwasserbereich

verarbeitet wurden – dies ist durch Öffnung des WDVS zu verifizieren.

25. Abbindevorgang des Buntsteinputzes

Nach Auskunft der Auftraggeberin wurde der angelieferte Buntsteinputz von Fa. xxxx

nicht frostfrei gelagert. Trotz Hinweis durch die Auftraggeberin wurde das falsch

gelagerte Material nicht ausgetauscht. (geliefert x.12.2010, verarbeitet im April 2011)

Der aufgebrachte Buntsteinputz ist bei Nachprüfung der Oberfläche bei höheren

Umgebungstemperaturen lt. Auskunft der Auftraggeberin klebrig und macht einen nicht

vollständig ausgehärteten Eindruck.

Dies ist ggf. durch chemische Analyse zu verifizieren.

26. Garage Estrich Rissbildungen Foto 947- 954

Es ist ein Riss im, lt. Fa. xxxx als Verbundestrich hergestellten, Estrich erkennbar, mit

einer Länge von ca. 3m, welcher durch die Auftraggeberin verbessert wurde, da die

Verfliesung hergestellt werden sollte. Laut Auftraggeberin befand sich ein weiterer Riss

an der südlichen Längsmauer (Abstand ca. 1m), welcher ebenfalls bauseits vergossen

wurde, und bereits verfliest. (Fotos der Auftraggeberin)

Aufgrund fehlender Scheinfugen entstehen unter thermischer oder hygrischer Belastung

Risse, die im Verbundestrich unschädlich sind, und stabilisiert werden können. Der

Riss-Verguss ist durch den Estrichersteller durchzuführen. Dies ist hier nicht geschehen,

und wurde ersatzweise durch die Auftraggeberin ausgeführt. Es ist zu verifizieren, ob e

sich tatsächlich um einen Verbundestrich handelt, da ein Winkelrandstreifen erkennbar

ist. Auch ist eine Trennlage (PE-Folie im Einfahrtsbereich erkennbar.

27. Spots im Einfahrtsbereich unsymmetrisch versetzt – Ausführungsfehler Fa. xxxx

Fotos 9197-9199

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28. WDVS-Aussinterungen in weißer Farbe an der Deckuntersicht der Garageneinfahrt.

Foto 9202

29. Buntsteinputz: Ebenheitsabweichungen und Überzähne im Laibungsputz des

Garagentores, Handabdruck. Fotos 9199-9201

30. Montage der Außenfensterbänke aus Granit

Toleranzabweichungen. Überstand entspricht teilweise mit weniger als 40mm nicht den

Regeln der Technik. Foto 9204, 9238-9240

Gemessen wurden Werte von 10mm Toleranzabweichung auf ca. 100cm

Messpunktabstand, zulässig wären 2mm.

31. Fundamenterder: fehlender Erdspieß zur Fertigstellung. Foto 9208

32. Drainage entlang Südseite mangelhaft – Ableitung fraglich, verdrücktes Flexrohr.

Foto 9215, 9219-20

Der unterfertigte SV weist darauf hin, dass es sich dabei um keine regelgerechte

Ausführung einer Drainage handelt. (DIN 4095)

33. Alu-Fensterbänke außen bei Garage Foto 9220-9226

Winkeltoleranz-Überschreitung bei Montage der linken Fensterbank (11mm auf 94cm),

außerdem verwundene Montage. Putzüberstand entspricht nicht den Regeln der

Technik, 20-30mm ggü. 40mm.

34. Ebenheitsabweichungen WDVS Foto 9227-9230

Der unterfertigte SV weist darauf hin, dass gemäß ON B 2259 für WDVS die erhöhte

Ebenheitstoleranz der ON DIN 18202 gilt, mit Grenzwerten von 2mm auf 100cm.

Vorgefunden wurden Werte von 5mm auf 80cm.

Auf der Ost- und Südseite werden mit der2m-Messlatte Ebenheitsabweichungen von

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10mm gemessen, zulässig wären 3mm auf 250cm.

35. Anschluss der Bestandsdachrinne an das WDVS Foto 9231-9236

Aufgrund des zu geringen Abstandes der abgelängten Hängerinne des Bestandobjektes

an den Neubau wurden Flächen im WDVS regelwidrig nicht mit Deckputz verwahrt,

und der untere Abschluss des darüber ausgeführten Wasserlaufs wurde ebenfalls nicht

mit Deckputz verwahrt, was zu Feuchte-Eindringung und Zerstörung des WDVs führt.

36. Dachuntersichtschalung des Bestandes nicht fachgerecht abgelängt, kein Holzschutz

aufgetragen. Foto 9234

37. Toleranzüberschreitung bei Sockelvorsprung WDVS ostseitig 73mm (Inneneck) –

83mm (Außeneck) =10mm bei einer Messpunktlänge von 470cm (erlaubt 5mm bei

400cm).

38. Hellbezugswerte (HBW) des Deckputzes Foto 9259, 9244

Die ausgeführte Farbe des Deckputzes ist nach Muster eines Rest-Kübels RAL 8015.

Diese Farbe hat nach Recherchen einen Hellbezugswert von 7-10. Lt. Regeln der

technik sind in Österreich auf WDVS Deckputzschichten von nicht unter HBW=25

erlaubt. Dies führt zu einer thermischen Überbelastung von Deckputz- und

Armierungsschichte, und in weiterer Folge zu Rissen.

Der Systemhersteller Capatect bietet eine WDVS-System mit Spezialauslegung der

Komponenten an, welche die erhöhte Beanspruchung erfüllen soll.

Es ist zu prüfen, ob eine Spezialauslegung des WDVS gem. Hersteller-Richtlinien

vorliegt (Öffnung des WDVS erforderlich).

Es ist lt. Auskunft der Auftraggeberin seit Erstellung der Befundaufnahme zu Aufrissen

und Fleckenbildungen auf der Fassade gekommen, welche auf den Hellbezugswert

zurückzuführen sein könnten. Siehe nachfolgende Fotos des Bauherrn, welche dem

unterfertigten SV per Mail zur Verfügung gestellt wurden.

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39. Garagenhöhe Foto 9247 – Planungsfehler bzw. Ausführungsfehler

Die lichte Höhe der Garage beträgt nach Messungen des unterfertigten SV 2,28m (ohne

Verfliesung mit einer Höhe von 10mm), die Durchfahrtshöhe des Tores beträgt 213 bis

214cm, und weicht damit ggü. dem Einreichplan um 11-12cm ab, was zur Folge hat,

dass eine Einfahrt mit Lieferwägen nicht mehr möglich ist. Dies war lt. Auskunft der

Auftraggeberin ein wesentlicher Vertragsbestandteil.

40. Toleranzüberschreitung beim Fenstereinbau Schlafzimmer, Kinderzimmer

Schrägstellung des Fensters in der Laibung um ca. 10mm auf eine Länge von weniger

als 100cm. Fotos 9249-9251

41. WDVS Grundierung auf Stahlbeton-Untergrund

Laut Auftraggeberin wurde nach ihren Wahrnehmungen keine Grundierung des

Untergrundes des WDVS vorgenommen, und trotz Herstellung einer 2. Lage (Süd)

Dämmstoff +Armierungsschichte aufgebracht, ohne Verdübelung der 2. Lage.

Es ist zu prüfen, ob die flächenbezogenen Masse des WDVS 30kg/m² überschreitet,

dann wäre gemäß ON B 6410 Pkt. 6.4.1 zu dübeln.

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Es werden von der Auftraggeberin 2 WDVS-Bohrkerne dem SV übergeben, lt.

Auskunft aus der Südseite, hier ist ersichtlich, dass die Armierungsschichtstärke ca.

10mm beträgt. Diese Bohrkerne wurden lt. Auskunft vor der letzten Sanierung

angefertigt.

42. Eine Öffnung des WDVS durch den unterfertigten SV ist derzeit von der

Auftraggeberin nicht gewünscht.

Armierungsschichtdicken, Kompribänder im Fensterbankbereich, Klebeflächen der

Dämmplatten können daher nicht überprüft werden.

SV Bmst. Ing. Thomas Edinger, Linz Bauschädenbegutachtung und Liegenschaftsbewertung

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ZUSAMMENFASSUNG:

Es wurden im Wesentlichen Leistungsstörungen im Bereich WDVS festgestellt, damit in

Zusammenhang stehend auch Mängel an Fenster- und Fensterbankmontage. Hinsichtlich des

Mangels im Bereich des Hellbezugswertes des Deckputzes des WDVS und der mittlerweile

aufgetretenen Schäden ist von einer Neuherstellung des WDVS auszugehen, aufgrund der

bereits vorhandenen stellenweise 3 Armierungsschichtlagen und den Mängeln an

Anschlussfugen, Attika- und Sockelabschlüssen, sowie dem Bunsteinputz ist von einer

Demontage und Neuherstellung des WDVS auszugehen.

Weitere Mängel wurden vorgefunden an Dachabdichtung, Verblechungen,

Trennfugenausbildungen, etc.

Die Sanierungskosten können infolge der unvollständig gebliebenen Untersuchungen nur grob

abgeschätzt werden mit ca. EUR 60.000,-- inkl. USt.

Wertminderungen aufgrund von Planungsfehlern (Garagenhöhe unbehebbar) und optischen

Mängeln sind grob abzuschätzen i.H.v. EUR 10.000,-- inkl. USt.

BEILAGEN: Fotodokumentation des unterfertigten SV, 126x DIN A4

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Linz, am 14.07.2011


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