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Grundschule Maselake-Nord Berlin-Spandau

Date post: 29-Nov-2021
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Grundschule Maselake-Nord Berlin-Spandau Eingeladener Realisierungswettbewerb Ausschreibung
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GrundschuleMaselake-Nord Berlin-Spandau

EingeladenerRealisierungswettbewerb

Ausschreibung

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Eingeladener Realisierungswettbewerb

Neubau einer Grundschule und SporthalleMaselake Nord, Berlin-Spandau

Ausschreibung

Berlin, November 2001

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Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung- Kommunikation -Württembergische Strasse 610702 Berlin

Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für StadtentwicklungAbteilung Städtebau und ProjekteReferat II DBehrenstrasse 4210117 Berlin

Bild- und Layoutbearbeitung Philipp Eder, Fa. graphic design, KleinmachnowJan-Philipp Maiwald, Technischer Mitarbeiter

Fotos Massimo Lombardo

Druck copyhaus, 10823 Berlin

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Inhalt

Anlass und Ziel

Teil 1 Verfahren1.01 Auslober, Auftraggeber 0910.2 Art des Verfahrens 0910.3 Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe 091.04 Wettbewerbsteilnehmer 101.05 Preisgericht und Vorprüfung 101.06 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 131.07 Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten 131.08 Rückfragen und Kolloquium 131.09 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen 131.10 Geforderte Leistungen 141.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung 151.12 Bearbeitungshonorar, Preise und Ankäufe 151.13 Weitere Bearbeitung 161.14 Eigentum und Urheberrecht 171.15 Verfassererklärung 171.16 Bekanntgabe des Ergebnisses/Ausstellung der Arbeiten 171.17 Haftung 171.18 Zusammenfassung der Termine 17

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben2.01 Orts- und Siedlungsgeschichte der Neustadt

und von Hakenfelde 192.02 Wasserstadt am Spandauer See 202.03 Leitbilder der Wasserstadt 212.04 Städtebauliche Rahmenbedingungen des Quartiers

Maselake Nord 222.05 Das Wettbewerbsgrundstück 242.06 Erschließung und Verkehr 262.07 Planungsrecht 262.08 Situationsfotos 28

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe3.01 Städtebauliche Zielvorstellungen 313.02 Architektonische Zielvorstellungen 313.03 Pädagogische und organisatorische Zielvorstellungen 323.04 Raumprogramm 333.05 Funktionsprogramm 333.06 Verkehrserschließung / Stellplätze 333.07 Freiraumgestaltung 343.08 Energiesparendes und ökologisches Bauen 343.09 Bauliche Maßnahmen für Behinderte 353.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien 353.11 Kostenrahmen gemäß gebilligtem Bedarfsprogramm 353.12 Wirtschaftlichkeit 363.13 Beurteilungskriterien des Preisgerichts gemäß 5.1.5 GRW 1995 36

Teil 4 Anhang4.01 Raumprogramm Schule und Freiflächenprogramm 384.02 Funktionsprogramm Schule 404.03 Raumprogramm Sporthalle 42

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4.04 Prinzip-/Systemskizzen für Sporthalle 434.05 Funktionale Anforderungen an Sporthallen 444.06 Muster – Ausstattungsprogramm Grundschule,

Teil Vorbemerkungen 504.07 Farbliche Kennzeichnung der Programmbereiche 524.08 Muster- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen 534.09 Ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe 594.10 Wirtschaftliche Standards des öffentlichen Bauens 634.11 Verwendungsverbote und

Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen 744.12 Formblätter für Berechnungen (siehe Rückfragenprotokoll)4.13 Formblatt Verfassererklärung 79

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Anlass und Ziel

Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau einer zweizügigen Grundschule – mitder Option auf einen dritten Zug – und eine Dreifachsporthalle mit Zuschauermöglich-keit.Das Bauvorhaben zählt zu den Projekten der sozialen Infrastruktur innerhalb desstädtebaulichen Entwicklungsbereiches Wasserstadt Berlin- Oberhavel im BezirkSpandau.

Ziel der Entwicklung des im Jahr 1992 festgelegten Entwicklungsbereiches ist dieUmstrukturierung ehemaliger Industrie- und Lagerflächen zu Wohnbauflächen mit demLagevorteil des Wohnens am Wasser.Die Schule ist eine von zwei gesicherten Grundschulneubauten innerhalb des Entwick-lungsbereiches.

Die zweizügige Grundschule, die Dreifachsporthalle sowie die Schul- und Sportfreiflä-chen sollen auf einem ca. 1,4 ha großem Grundstück im Quartier Maselake Nord, imSpandauer Ortsteil Hakenfelde, errichtet werden. Das Quartier Maselake Nord liegt imNorden des Entwicklungsbereiches westlich der Havel. Dieser Teil wird ab dem Jahr2006 entwickelt. Aus den bereits fertiggestellten oder kurz vor der Fertigstellungstehenden Wohnbauarealen südlich und östlich des Quartiers Maselake Nord wird derBedarf nach einer zweizügigen Grundschule jedoch bereits zum Schuljahreswechsel2004/2005 bestehen.

Die Zweizügigkeit der Schule bedeuten ca. 392 Schüler/innen und ca. 32 Lehrer/innen,durch den dritten Zug werden sich die Zahlen um 196 auf 588 Schüler/innen und um13 auf 45 Lehrer/innen erhöhen.Bereits in der ersten Bauphase werden die Raumgrößen des Lehrerzimmers und desMehrzweckraumes auf die Anforderungen der späteren drei Züge ausgelegt. DieSchule wird bei Bedarf um weitere Unterrichtsräume und die entsprechenden Neben-räume erweitert. Der Entwurf muss die Machbarkeit einer späteren Erweiterung derSchule sicherstellen und aufzeigen.

Das Bedarfsprogramm für die zweizügige Grundschule mit einer Dreifachsporthallewurde am 19.07.2001 gebilligt. Der Bedarf des Schulprojektes wurde mit Gesamt-baukosten von maximal 19,0 Mio. DM anerkannt. In der weiteren Projektphase ist einkombiniertes Bau- und Finanzierungsverfahren geplant.Die weiteren Planungsleistungen, mit denen das Gewinnerbüro aus dem Wettbewerbbeauftragt werden soll, beschränken sich auf die Leistungsphasen 2-3 und besondereLeistungen der LPH 5-6, wie das Aufstellen eines Raumbuches, der Planung vonLeitdetails und der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin hat das Abgeordneten-haus von Berlin aufgetragen, dass öffentliche Gebäude namentlich Schulen, in Fertig-teilbauweise bzw. in preislich vergleichbarer Herstellungsart zu errichten sind.

Ziel des Wettbewerbes ist, dem weiteren Projektgang einen optimierten Entwurfsan-satz zugrunde legen zu können, dessen nachhaltige Architektur einem öffentlichenGebäude angemessen ist; der die funktionalen Anforderungen gut und anpassungsfä-hig erfüllt; der den Investitionskostenrahmen keinesfalls überschreitet und der günstigeBetriebs- und Instandhaltungskosten erwarten lässt, insbesondere mittels des ökologi-schen Konzeptes, das zu Einsparungen im Energieverbrauch und zu einer Senkung derBetriebskosten führt.

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Teil 1 Verfahren

1.01 Auslober, AuftraggeberWasserstadt GmbHTreuhänderischer Entwicklungsträgerdes Landes Berlin

Nutzer Bezirksamt Spandau von Berlin,Abteilung Bildung, Kultur und Sport

Mitwirkende Senatsverwaltung für Schule, Jugend und SportVerwaltungen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Bezirksamt Spandau von Berlin

Wettbewerbs- Senatsverwaltung für StadtentwicklungDurchführung Abteilung II Städtebau und Projekte

Referat II D Auswahlverfahren, Wettbewerbe, Kunst im StadtraumBehrenstraße 4210117 BerlinDipl. Ing. Bernd HagelbergTel. : 030/90 20-51 48, Fax.: 030/90 20 – 56 53E-mail : [email protected]

Ausschreibung Teil 2 Wasserstadt GmbHPlanunterlagen Eiswerderstraße 18 Texterfassung 13585 Berlin

1.02 Art des VerfahrensDie Ausschreibung erfolgt als eingeladener einstufiger Realisierungswettbewerb (GRW1995, Punkt 2.4.3). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte auf der Grundlage einesvorangegangenen offenen Bewerbungsverfahrens gemäß der GRW 1995, Ziffer 2.4.3.Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.

1.03 Grundsätze und Richtlinien für WettbewerbeDem Wettbewerb liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf denGebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) zugrun-de, soweit nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.

Bei der Vorbereitung der Ausschreibung hat die Architektenkammer Berlin entspre-chend den Regelungen der GRW beratend mitgewirkt. Der Wettbewerb wird bei derArchitektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. B-2001-8 geführt.

Einverständnis Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durchseine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebe-dingungen und der Anwendung der GRW 1995 einverstanden. Verlautbarungen jederArt über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens,einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über denTreuhänderischen Entwicklungsträger und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,Abteilung II Städtebau und Projekte, Referat II D - abgegeben werden.

Datenschutz Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmerwilligt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine perso-nenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o. g. Wettbewerb bei der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführt werden.Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu

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bestätigen. Eingetragen wird Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragungim Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss desVerfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden (durch Vermerk auf derVerfassererklärung). Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilli-gung der Betroffenen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führungdieser Datei fehlt.

1.04 WettbewerbsteilnehmerZur Teilnahme am Wettbewerb wurden 10 Architekturbüros eingeladen. Diese wurdenin einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren (s. Pkt. 1.02) durch ein unabhängigesGremium ausgewählt.

Assmann Salomon Gesellschaft vonArchitekten mbH, Berlin

Bender Glass Architekten inGemeinschaft mit BAL AG, Berlin

Dörr. Ludolf. WimmerDipl. Ing. Architekten BDA, Berlin

Höhne Architekten BDA, Berlin

Leon Wohlhage WernikArchitekten GmbH, Berlin

Architekturbüro Mügge, Berlin

Urs MüllerArchitekten, Berlin

Planungsbüro Numrich + Albrecht, Berlin

Carola SchäfersArchitekten BDA, Berlin

Scheid Architekten, Berlin

1.05 Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter Volker StaabArchitekt, Berlin

Prof. Walter A. NoebelArchitekt, Berlin

Petra KahlfeldtArchitektin, Berlin

Franz-Wilhelm GarskeArchitekt, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichter Enno MaassArchitekt, Berlin

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Jasper JochimsenArchitekt, Berlin

W.M. SeimannHochbauamtsleiter, Bezirksamt Spandau von Berlin

Sachpreisrichter Simone RaskobGeschäftsführerin, Wasserstadt GmbH

Dr. Hans Stimmann, SenatsbaudirektorSenatsverwaltung für StadtentwicklungBerlin

Carsten-Michael RödingStadtrat für Bauen, Planen und Umweltschutz,Bezirksamt Spandau von Berlin

Stellvertretende Sachpreisrichter Uli HellwegGeschäftsführer, Wasserstadt GmbH

Birgitt Kalthöner, Leiterin der ArchitekturwerkstattPeter Ostendorff, Leiter des Referats Wettbewerbe,Auswahlverfahren, Kunst im StadtraumSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Gerhard HankeStadtrat für Bildung, Kultur und Sport,Bezirksamt Spandau von Berlin

Hinweis: Durch die Ergebnisse der Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungenkönnen sich Änderungen bei den Sachpreisrichtern und Stellvertretenden Sachpreisrich-tern ergeben.

Sachverständige Dr. Uwe RömmlingInstitut für Erhaltung und Modernisierung vonBauwerken, Berater für energiesparendes Bauen

Thomas NackBezirksamt Spandau von BerlinAbteilung Bildung, Kultur und Sport

Michael KinzelBezirksamt Spandau von BerlinHochbauamt

Klaus BurkhardtFrau BehrensBezirksamt Spandau von BerlinNaturschutz- und Grünflächenamt

Peter BodeBezirksamt Spandau von BerlinStadtplanungs- und Bauaufsichtsamt

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Herr ZabelBezirksamt Spandau von BerlinStadtplanungs- und Bauaufsichtsamt

Jürgen FischerSenatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport Berlin

Karl-Heinz UrbanSenatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport Berlin

Hubert LakenbrinkWasserstadt GmbH

Martin GroppSabrina GlommSenatsverwaltung für Stadtentwicklung BerlinWohnungsbau, EntwicklungsgebieteStädtebauliche Verträge

Gabriele Jokisch – JivanjeeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung BerlinArchitekturwerkstatt

Peter Foerster-BaldeniusSenatsverwaltung für Stadtentwicklung BerlinÖkologischer Städtebau

Ulrich BergnerSenatsverwaltung für Stadtentwicklung BerlinProjektvorbereitung und –prüfungHochbau und Fachtechnik

Ulrich HerrmannIngeborg StudeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung BerlinBeratungsstelle Bauen für Behinderte

Vorprüfer N.N.Freier Architekt, Berlin

Bettina AltWasserstadt GmbH

Bernd HagelbergSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Gäste Karsten KümmerleArchitektenkammer Berlin

n.n.Betroffenenvertretung

Fraktionsvertreter der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Spandau

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1.06 Ausgabe der WettbewerbsunterlagenDie Wettbewerbsunterlagen werden an die ausgewählten Teilnehmer am 06.11.2001ausgegeben.

1.07 Einlieferung der WettbewerbsarbeitenDie Arbeiten sind am 21.12.2001 von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung, Behrensstr.42, 10117 Berlin Mitte beim Pförtner abzugeben beim Pförtner abzugeben beim Pförtner abzugeben beim Pförtner abzugeben beim Pförtner abzugeben.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenemZustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit derKennzahl und dem Vermerk „Realisierungswettbewerb Schule Maselake Nord“abzugeben.

Das Modell ist am 07.01.2002 von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung abzugebenabzugebenabzugebenabzugebenabzugeben und zwar vordringlich in 13507 Berlin-Tegel,Berliner Straße 37, 1.OG. Es kann aber zu dieser Zeit auch beim Pförtner des Dienst-gebäudes in Berlin-Mitte, Behrensstraße 42, abgegeben werden.

Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlautende Kennzahlzu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück in derrechten oberen Ecke anzubringen.

Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung (siehe 1.15) mit seiner Anschriftin einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahlabzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlagist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben.

1.08 Rückfragen und KolloquiumRückfragen (GRW 5.3) zur Auslobung können schriftlich gestellt werden und müssenbis zum 13.11.2001 unter dem Kennwort „Realisierungswettbewerb Schule MaselakeNord“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Städtebau undProjekte, Referat II D, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, eingegangen sein.Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschreibung, auf diesie sich beziehen, Bezug zu nehmen. Die Rückfragen werden mit dem Preisgerichterörtert und während des Rückfragenkolloquiums beantwortet.

Rückfragenkolloquium Das Rückfragenkolloquium mit den Teilnehmern und dem Preisgericht findet am19.11.2001 um 14.30 Uhr bei der Wasserstadt GmbH in 13585 Berlin-Spandau,Eiswerderstraße 18 statt. Das Preisgericht tritt bereits um 13.30 Uhr zusammen. Esist eine gemeinsame Besichtigung des Wettbewerbsgebietes vorgesehen. Das Ergebnis-protokoll des Rückfragenkolloquiums mit der Zusammenstellung der Fragen undAntworten wird anschließend allen am Verfahren Beteiligten zugesandt. Es ist Bestand-teil der Ausschreibung.

1.09 Verzeichnis der WettbewerbsunterlagenUnterlagen des Wettbewerbes sind- Die vorliegende Auslobung- Das Protokoll über das Rückfragekolloquium- Die im folgenden aufgeführten Planunterlagen

Informationspläne 1. Rahmenplan M 1:4000 über den gesamten Entwicklungsbereich Wasserstadt(Papierform) Berlin-Oberhavel

2. Bebauungsplanentwurf VIII –5553. Baugrundgutachten (erst mit Rückfragenprotokoll)

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4. Plan zur Schalltechnischen Untersuchung5. Broschüre ́ Bewertung ökologische Maßnahmen´

Arbeitsunterlagen 6. Gestaltplan M 1:5000 über den gesamten Entwicklungsbereich Wasserstadt(digital) Berlin-Oberhavel als TIF-Datei

7. Rahmenplan über den Entwicklungs-Teilbereich Quartier Maselake Nordals Vektorgrafik

8. Vermessungsplan für Aussenanlagen und Erdgeschoss-Grundrisse im Maßstab1:200 als Vektorgraphik

Modell 9. Grundplatte M 1:500

1.10 Geforderte LeistungenVon den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet:1. Städtebauliches Konzept, eingetragen in den Gestaltplan M 1:5000 des Quartiers

Maselake Nord2. Lageplan M 1:500 mit Darstellung der Gesamtsituation, Baukörper mit der späte

ren Erweiterung der Schule auf 3 Züge, Freiflächen und der Erschließung3. Grundrisse aller Geschosse M 1:200, mit grundlegender Darstellung des 2. Bauab

schnittes (3. Zug)4. Ansichten und zum Verständnis des Entwurfs erforderliche Schnitte M 1:2005. Fassadenschnitt M 1:206. Freie Darstellung auf einem Blatt zur Erläuterung des Entwurfs7. Modell M 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Einsatzplatte8. Prüfpläne, ein Satz der verlangten Grundrisse mit Eintragung der Raumbezeichnun-

gen und Angaben der notwendigen Maße9. Berechnungen auf Formblättern nachprüfbar und aufgestellt nach DIN 277 (Form-

blätter siehe Anhang)- Berechnung der Nutzfläche (HNF und NNF)- Berechnung der Bruttogrundrissfläche (BGF)- Berechnung des Rauminhaltes (BRI)- GRZ und GFZ nach Baunutzungsverordnug (BauNVO)- Berechnug von Hüllfläche (Dachfläche und Aussenwandfläche)- Berechnung des Fensterflächenanteils pro Fassade / Himmelsrichtung10. Erläuterungsbericht mit Begründung des vorgeschlagenen Entwurfs- und ökologi-

schen Konzepts, Beschreibung der Konstruktion und Materialien sowie Aussagenzur Wirtschaftlichkeit (siehe Teil 3 Wettbewerbsaufgabe, Ziffer 3.12) wie derSenkung der Betriebskosten mittels des ökologischen Konzeptes und zur Einhal-tung des Kostenrahmens, ggf. mit Skizzen. Es ist ein Energiekonzept darzustellen,das den Aspekten ́ sparsamer Heizwärmebedarf, sommerlicher Wärmeschutz,Tageslichtnutzung, vorrangig natürliche Lüftung und ökologische Energieversor-gung´ Rechnung trägt.

11. Planunterlagen entsprechend Punkt 1-6 sind zusätzlich auf CD-Rom für Vorprüfbe-richt, Ergebnisprotokoll, Veröffentlichung einzureichen.

12. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen13. Verfassererklärung (Formblatt siehe Anhang)

Die geforderten Leistungen sind in Papierform zu erbringen.

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck. Zusätzlich ist eine Kopie dergeforderten Planungsleistungen von 1-5 auf CD-Rom für Vorprüfbericht, Ergebnispro-tokoll und Veröffentlichung einzureichen.Auf der CD-Rom sind die geforderten Leistungen im TIF-Format für PC abzuspeichern.Bilder, Grafiken und Pläne müssen eine Auflösung von 300 dpi aufweisen. Es werden

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nur TIF-Formate akzeptiert, ‘offene Dateien’ wie Vektordateien (z.B. CAD-Pläne),Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.) könnennicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten TIF-Format für PC-DOS vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden.

Die CD-Rom selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch dieschriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456).Die einzelnen Dateien auf der CD-Rom müssen wie folgt benannt werden:Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unter-strich und anschließend der eigentliche Plantitel, gefolgt von der Formatangabe ‘.TIF’.Beispiele:- Lageplan: kennzahl_lageplan.TIF (z.B. 123456_lageplan.TIF)- Grundrisszeichnung Erdgeschoss: kennzahl_grundriss_eg.TIf

(z.B.123456_grundriss_eg.TIF)- Ansichten: kennzahl_ansicht01.TIF (z.B. 123456_ansicht01.TIF)- Schnitte: kennzahl_schnitt01.TIF (z.B. 123456_schnitt01.TIF)

Die CD-Rom ist im Modus PC-DOS zu erstellen. Macintosh-Formate können grundsätz-lich nicht verwendet werden.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen Rolltafeln mit einer Fläche von1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auslober zur Verfügunggestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag darzustellen; siemüssen von den Verfassern nicht verwendet werden. Um die Arbeiten jedoch gegebe-nenfalls bei einer späteren Ausstellung im Wechselrahmen präsentieren zu können,sollte kein größeres Blattformat als 1,20 m x 0,90 m gewählt werden.

Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäss GRW 5.5werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausge-hen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfungausgesondert.

(Hinweis: Das Umgebungsmodell kann bei der Wasserstadt GmbH, 13585 BerlinSpandau, Eiswerderstr.18, Mo – Fr zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr besichtigtwerden.)

1.11 Vorprüfung und BeurteilungsverfahrenDas Beurteilungsverfahren ist unter den Punkten 5.5 und 5.6 sowie in den Anlagen IIund III der GRW 1995 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichtenArbeiten werden vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverstän-digen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgerichtwerden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt,die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Beurteilungskriteriendes Preisgerichts siehe unter 3.13.

1.12 Bearbeitungshonorar und PreiseDie Wettbewerbssumme (GRW 4.1) ist auf der Basis des §15 HOAI in Verbindung mitder GRW 1995 ermittelt. Für Preise und Bearbeitungshonorare stehen insgesamt65.500,- Euro zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhevon 3.840,- Euro.

Für Preise stehen 27.100,- Euro zur Verfügung.

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Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis 10.700,- Euro2. Preis 8.200,- Euro3. Preis 5.400,- Euro4. Preis 2.800,- Euro

Über die Preise, Ankäufe und Bearbeitungshonorare hinaus ist eine Kostenerstattungnicht vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unterAusschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andereVerteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 16 %ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird inländischen Teilnehmernzusätzlich ausgezahlt.

1.13 Weitere BearbeitungDas Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung derWettbewerbsaufgabe.

Der Auftraggeber wird - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts - demersten Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe mindestens mit den Leistungs-phasen 2 und 3, Teilen der Leistungsphase 5 - die Planung von Leitdetails und dasAufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch („Besondere Leistun-gen“ der Leistungsphase 5) und Teilen der Leistungsphase 6 – Aufstellen einerfunktionalen Leistungsbeschreibung („Besondere Leistungen“ der Leistungsphase 6)gemäß §15 HOAI übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundelie-gende Aufgabe verwirklicht wird. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausge-wählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist (GRW 7.1).

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachteLeistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und desBearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinenwesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird(gemäß GRW 7.2).

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer bei Vorliegen der Vorraussetzun-gen mit beratenden Leistungen bei der Vergabe der Bauleistungen und während derBaudurchführung (Qualitätsmanagement) im Sinne einer künstlerischen Oberleitungspäter zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen bestehtnicht.In der weiteren Bearbeitung des Schulprojektes ist die Zusammenarbeit von Architekt,Landschaftsarchitekt und Haustechniker - insbesondere auch bei der Umsetzung desPunktes 3.08 (energiesparendes und ökologisches Bauen) - vorgesehen.

Gemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung undDurchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist beabsichtigt, für dieseBaumaßnahme Mittel in Höhe von insgesamt ca. 150.000,- DM einschließlich Künst-lerhonorare und Mehrwertsteuer für „Kunst am Bau“–Maßnahmen bereitzustellen. Artund Umfang der Maßnahme sowie das Vergabeverfahren für die Kunst am Bau sindnach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens von den zu Beteiligenden, insbesondereBauherren, Preisträgern sowie dem für Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum zuständi-gen Fachreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bestimmen. Vorschlägehierfür, insbesondere über den Standort und die Art der künstlerischen Vorhaben,können von den Wettbewerbsteilnehmern jedoch bereits im Wettbewerb aufgezeigtwerden.

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1.14 Eigentum und UrheberrechtDie Unterlagen der eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Aus-lobers (GRW 6.4). Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfebleiben den Verfassern erhalten (GRW 7.3).

Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschlussdes Wettbewerbes ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auchüber Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.

1.15 VerfassererklärungDurch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung (siehe Anhang) versichern die Wettbe-werbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß denWettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiterenBearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in derLage sind.

1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses/Ausstellung der ArbeitenDas Ergebnis des Wettbewerbes wird den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preisausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt,allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls und der Öffentlichkeitüber die Presse bekanntgegeben (GRW 6.1).

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen derVerfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen, der Aufnahme in dieengere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort undDauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt-gegeben (GRW 6.3).

1.17 HaftungFür die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslobernur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens (GRW 6.5).

1.18 Zusammenfassung der TermineAusgabe der Wettbewerbsunterlagen 06.11.2001Rückfragen schriftlich bis 13.11.2001Rückfragenkolloquium 19.11.2001Abgabe der Arbeiten 21.12.2001Abgabe des Modells 07.01.2002Sitzung des Preisgerichts 24.01.2002

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Gestaltplan 2001 mit Lage des Wettbewerbsgebiets innerhalb des Entwicklungsbereiches ́ Wasserstadt-Oberhavel´

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.01 Orts- und Siedlungsgeschichte von Hakenfelde und der Neustadt

Hakenfelde Die ehemalige Vorortsiedlung Hakenfelde schließt sich im Norden beidseitig derStreitstraße an die Neustadt an. Der Kaufmann Johann Ludwig Haake, ein Schwieger-sohn des Spandauer Bürgermeisters Cautius, übernahm ca. 1720 dessen Kräutergär-ten und Tabakpflanzungen nördlich Spandaus. Aus „Haackes Felder“ wurde imVolksmund bald Hakenfelde. Der Vorortcharakter änderte sich erst mit der städtischenAusdehnung Anfang des 20. Jahrhunderts und Eingemeindung Spandaus nach Berlin.Um 1900 erwarb die Grundrentengesellschaft – eine Terraingesellschaft die in denneunziger Jahren des 19. Jahrhunderts auch Oberschöneweide erschlossen hatte – amWeg nach Niederneuendorf ein ca. 23 ha großes Gelände der Maselake Wiesenzwischen der Streitstraße und der Havel. Die Gesellschaft machte das Gelände baureif,legte Straßen und Kanalisation an, stellte den Maselake-Kanal her und durchzog dasganze Terrain mit Gütergleisen, die Anschluss an die Stadtbahn hatten. Doch fandendie Parzellen in diesem ersten ganz bewusst geplanten und gestaltetem Industriege-biet Spandaus lange Zeit kaum Käufer, nur wenige kleinere Unternehmen erwarbenTeilflächen. Erst in den zwanziger Jahren konnte die Gesellschaft ihren Grundbesitzveräußern.Nach dem 2. Weltkrieg und der Teilung Berlins siedelten sich am westlichen Havelufervermehrt Gewerbe- und Industriebetriebe an, die die verhältnismäßig großen Flächen-reserven und den Standortvorteil am Wasser im eingegrenzten West-Berlin nutzten.Auf dem Schulgrundstück siedelte sich in den fünfziger Jahren die Firma Schüz &Franke an, die hier ein Betonwerk unterhielt. Daneben entstanden in der Neustadt undHakenfelde neue Wohngebäude. Die vorhandenen zivilen Produktionsstätten wie dieSchultheiss-Patzenhofer-Brauerei wurden weiter ausgebaut.

Neustadt Die Neustadt ist trotz ihres Namens eine der ältesten Vorstädte Spandaus und durchihre Altbausubstanz, einer Mischung aus Mietshäusern des späten 19. Jahrhundertsund kleinen Ackerbürgerhäusern, geprägt. Sie ist nördlich an die Altstadt angegliedertund wird durch den Askanier- und Hohenzollernring, dem im Stadtbild heute nochablesbaren ehemaligen Festungsgürtel, und durch die Havel begrenzt. Die Neustadtmit ihrem ursprünglichen Namen „Oranienburger Vorstadt“ entwickelte sich an denAusfallstraßen nach Norden und wies den Weg vor allem nach Neuendorf-Oranien-burg und Schönwalde. Mitte des 19. Jahrhunderts war dieNeustadt besonders von den Rayonbestimmungen betroffen, denn sie lag in dengestaffelten Abschnitten rings um die Altstadt, in denen es verboten war, fest zubauen. In den 1870er Jahren wurde die Spandauer Neustadt in den Festungsbereicheinbezogen. Damit war dieses Gebiet den Rayonbeschränkungen entzogen und konntenun frei mit Wohnhäusern bebaut werden.

Mit der Einrichtung der Rüstungsbetriebe hatte ab 1855 ein Ansturm von Arbeiterneingesetzt, die eine Unterkunft suchten. Die Stadt war gezwungen, neues Baugeländezu erschließen. Zu diesem Zweck parzellierte sie das Gelände westlich der NeuendorferStraße und vergab es an Bauwillige unter der Bedingung, dass diese hier Häuser mitmindestens sechs Wohnungen errichteten. Zwischen 1874 und 1876 entstand entlangder Eiswerderstraße und der Neuendorfer Straße eine Wohnsiedlung für Militärangehö-rige der Königlichen Feuerwerkslaboratorien auf Eiswerder.

Mit Lockerung der Rayonbestimmungen wurde für die nun umbenannte Neustadt1878 ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Bebauung der Straßen in der Neustadterfolgte im Zeitraum zwischen 1880 und 1900, seit 1885 bestimmte die typischeBerliner Mietskaserne das Stadtbild. Später beteiligte sich auch die Privatindustrie an

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der Schaffung neuen Wohnraums, indem sie insbesondere den Werkswohnungsbauförderte. Die Häuser, z. B. die der Charlottenburger Baugenossenschaft, stehen nochheute entlang der Streitstraße im Ortsteil Hakenfelde.

Spandau um 1880

2.02 Wasserstadt2.02 Wasserstadt2.02 Wasserstadt2.02 Wasserstadt2.02 Wasserstadt am Spandauer Seeam Spandauer Seeam Spandauer Seeam Spandauer Seeam Spandauer SeeGegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist eine neue Grundschule mit Sporthalle imstädtebaulichen Entwicklungsgebiet Wasserstadt Berlin- Oberhavel im SpandauerOrtsteil Hakenfelde.

Die Wasserstadt umfasst einen Bereich von ca. 206 ha am linken und rechten Uferder Havel nördlich der Spandauer Altstadt und Zitadelle auf ehemalig industriellgenutzten Flächen. Das Havelufer war bis zum Beginn des Projektes nur an wenigen

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Stellen öffentlich zugänglich, die Wasserlandschaft nicht erlebbar und das Gebiet nurmangelhaft erschlossen.Die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes Wasserstadt Berlin-Oberhavel wurde durch den Senat am 13. Juli 1992 beschlossen. Insgesamt ist derBau von ca. 13.000 Wohneinheiten für ca. 26.000 Einwohner sowie die Schaffungvon ca. 14.000 Arbeitsplätzen im Bereich des Entwicklungsgebietes vorgesehen. 1992übertrug er dem zu diesem Zweck gegründeten Treuhänderischen Entwicklungsträger,der Wasserstadt GmbH, die Umsetzung der Planungen. Voraussichtlich bis zum Jahr2010 wird die Entwicklungsmaßnahme der Wasserstadt am Spandauer See abge-schlossen sein.

Stand der Realisierung Ca. 3.900 Wohneinheiten in den Quartieren Pulvermühle, Havelspitze und ParkstraßeSüd sind bereits fertiggestellt bzw. im Bau. Weitere ca. 2.500 Wohneinheiten in denQuartieren Maselake Zentrum und Haveleck befinden sich in Vorbereitung bzw. sindvertraglich gesichert. Für Gewerbe, Dienstleistungen und Handel sind weitere 15.000qm BGF vorgesehen. Bereits Ende 1997 fertiggestellt wurde die erste große Havel-brücke (Spandauer See Brücke). Die zweite Havelbrücke (Wasserstadtbrücke ) wurdeim Mai 2001 dem Verkehr übergeben.

2.03 Leitbilder der Wasserstadt

Städtische Atmosphäre Das Hauptziel der Planungen ist die Herstellung städtischer Atmosphäre in Verbindungmit dem Landschaftsraum Oberhavel am Spandauer See. Sie ist Ausgangspunkt allerÜberlegungen über Nutzungsmischung, Dichte und Verkehr. Der vorhandene Wasser-raum ist das prägende Element dieser Stadtlandschaft und definiert die baulich-räumliche Gliederung. Bebauung und öffentliche Räume orientieren sich zum Wasser.Die Ufer sind grundsätzlich als öffentlich zugängliche Bereiche mit Promenaden undParks unter Einbeziehung und Entwicklung der landschaftstypischen Elemente konzi-piert.Hauptgegenstand der architektonischen Bemühungen sind Maßstab und Proportionder gestalteten Umwelt durch baulich definierte, städtische Freiräume. Mit demoffenen Wasserraum entsteht ein Wechselspiel von Weite der Landschaft und Dichteder Stadt. Selbst im Hinterland soll man die Wassernähe spüren. Grünzüge verbindendie Stadtquartiere untereinander und mit dem Hinterland. Plätze liegen vorwiegendam Wasser.

Dichte, Nutzung Gemäß dem Ziel Urbanität zu schaffen, wurde in der Wasserstadt in der Regel einebauliche Dichte bei überwiegend 5-6 geschossiger Bebauung mit einer durchschnittli-chen GFZ von 1,7 angestrebt. Durch den Wegfall der Wohnungsbauförderung unddie veränderte Nachfrage am Immobilienmarkt wurde die Planung seit der förmlichenFestlegung mehrfach überarbeitet und den Marktverhältnissen angepasst. Die aktuellenPlanungen in den Quartieren Maselake Zentrum und dem Haveleck sehen je nachLage und Qualität des Grundstücks eine reduzierte Dichte, bis hin zu einer verdichte-ten Reihenhausbebauung, vor.Im Allgemeinen wird derzeit eine 3-4 geschossige Bebauung realisiert.In aller Regel weisen die Quartiere eine nachbarschaftliche Mischnutzung aus Wohnen,sozialer Infrastruktur, Dienstleistung, Einzelhandel und nicht störendem Gewerbe auf.

Öffentlicher Raum Der öffentliche Raum als wahrnehmbare Qualität der Stadt ist zentrale Aufgabe derPlanungen. Überwiegend sind alle Straßen, Promenaden, Plätze und Uferzonenöffentlich zugänglich. Der Spandauer See mit seinen Uferzonen und den sich anschlie-ßenden Quartiersräumen wird zum zentralen öffentlichen Bereich der Wasserstadt. DerWechsel von landschaftlich naturhaft belassenen und städtisch gestalteten Räumensorgt für Erlebnisvielfalt und Attraktivität. Die Freianlagen sollen eine klare Trennungvorweisen zwischen den Freiräumen mit privatem und öffentlichem Charakter.

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Quartiersplätze, Stadtgärten Das Gestaltungskonzept sieht die Ausstattung der Quartiere mit kleineren Parks undgrünen Plätzen vor. Als abwechslungsreich gestaltete, vielseitig nutzbare, überschauba-re grüne Oasen sind sie idealer Standort für öffentliche Kinderspielplätze und bietenRaum für die wohnungsnahe Erholung.Bei den Stadtgärten handelt es sich um kleine Parks im Quartiersinneren. Durchvorhandene Qualitäten - z. B. markante Baumbestände oder auffallende Topographie -unterscheiden sie sich von den Quartiersplätzen und dienen hauptsächlich der woh-nungsnahen Erholung für die Bewohner der angrenzenden Blöcke.

2.04 Städtebauliche Rahmenbedingungen des Quartiers Maselake Nord

Quartiersbeschreibung Das Quartier Maseleke Nord beginnt nördlich der Rauchstraße und liegt im SpandauerOrtsteil Hakenfelde. Es bildet den Übergang zum Landschaftsraum der Oberhavel unddem Tegeler See. Prägendes Element des 34 ha großen nördlichsten Quartiers derWasserstadt ist der Maselake Kanal. Die Bauflächen nördlich und südlich des Kanalssind im Rahmenplan der Wasserstadt zum überwiegenden Teil als Wohngebieteausgewiesen.Parallel dazu entwickelt sich das Quartier entlang der Achsen der Rauchstraße undder Mertensstraße. Hier ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant. ImQuartier sind bislang 265 Wohneinheiten am Wasserbogen des Maselake Kanalsfertiggestellt. Derzeit wird der überwiegende Teil der Grundstücke, insbesondere aufdem Nordufer, noch gewerblich genutzt.

Realisierung Für einen Teilbereich des Quartiers - an der Mündung des Kanals in den SpandauerSee - wurde 1994 von den Eigentümern ein städtebauliches Gutachterverfahrendurchgeführt. Aufbauend auf dem prämierten Entwurf von D. Chipperfield wurden imJahr 1999 265 Wohnungen am Wasserbogen fertiggestellt. Die Realisierung alleranderen privaten Bauvorhaben im Quartier Maselake Nord wird ab dem Jahr 2006beginnen.

Nutzungskonzeption Im Quartier Maselake Nord ist eine Nutzungsmischung aus Wohnen und gewerblicherNutzung vorgesehen. Das Mischgebiet wird sich in erster Linie auf die Bebauung ander Rauchstraße und der Mertensstraße konzentrieren. Die Grundstücke entlang desMaselake Kanals sind in einem noch nicht verbindlichen Bebauungsplan-Entwurf undim Rahmenplan der Wasserstadt GmbH als Wohngebiete ausgewiesen. Neben derSchule ist in der Rahmenplanung ein weiterer Infrastrukturstandort, ZweckbestimmungSportfläche, vorgesehen.

Bebauungskonzeption Die Rahmenplanung sieht nördlich des Kanals und östlich des Schulgrundstücks 3-4geschossige Terrace mit Garten vor. Teilweise befindet sich eine Garage im Gebäude.Der Bautyp der Terrace-Häuser verbindet die städtische Qualität mit eigentumsfähigenWohnungsbau. Die privaten Gärten der Häuser sind zu einem ruhigen Innenbereichorientiert. Die Erschließung der Häuser erfolgt über öffentliche und private Anlieger-straße. Südlich der öffentlichen Straße schließt sich eine öffentliche Fußgängerprome-nade am Maselake-Kanal an.

Südlich des Maselake Kanals weist die Rahmenplanung noch einen Planungsstand auf,der noch nicht an die Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes angepasst wurde.Es ist jedoch anzunehmen, dass die Dichte des Wohngebietes reduziert und dieBebauungsstruktur südlich des Maselake Kanals verändert wird.

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Historisches Terrace-Beispiel: das Bremerhaus

Grün- und Freiraumkonzept Das Schulgrundstück grenzt nach Süden an eine zukünftige Uferpromenade desMaselake Kanals und an den Stadtplatz am Kopf des Kanals.Am Maselake Kanal gibt es derzeit befestigte und weiche Uferzonen, die in dasKonzept der Promenade übernommen wurden. An der befestigten Uferkante soll esAnlegemöglichkeiten für Boote geben. Die weichen Ufer fallen zum Maselake Kanalab. Die Promenade hat eine Breite von bis zu 10 m. Nördlich schießt sich eineAnliegerstraße an, über welche die Gebäude erschlossen werden.

Gestaltungsprinzipien / Materialität Bei den bereits fertiggestellten Gebäuden in den Quartieren Havelspitze, Pulvermühleund Parkstraße Süd (Schultheiss) sind Sockelbereich, Zwischenzone und Staffelge-schoss bzw. Dachabschluss gestalterisch ausformuliert. Die Fassaden sind weitgehendverklinkert, in Teilflächen verputzt ausgeführt. Diese Materialität ist jedoch keineVorgabe für die neue Grundschule.

Nördliche Umgebung des Planungsgebietes Das Wettbewerbsgrundstück liegt am nördlichen Rand des Entwicklungsgebietes derWasserstadt Berlin- Oberhavel. Der Bereich nördlich der Mertensstraße ist als Gewerbe-gebiet ausgewiesen. Weiter nördlich grenzt ein Naherholungsgebiet mit Kleingärtenund Waldflächen an die gewerbliche Nutzung. Von hier gibt es eine Fährverbindungnach Tegelort.

Blick in die Mertensstrasse nach Osten (Foto 1)

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Östliche Umgebung des Planungsgebietes Die Entwicklung des Wohnungsbaus östlich der zukünftigen Schule wird frühestens abdem Jahr 2006 erfolgen. Bis dahin wird das östliche Nachbargrundstück voraussicht-lich gewerblich genutzt werden. Das Grundstück wird derzeit zu Lagerzwecken, miteinem erhöhten Anteil an Lieferverkehr, genutzt (die Anmerkungen zum Immisssions-schutz sind bei der Planung der Schule zu berücksichtigen). In der aktuellen Rahmen-planung ist das Grundstück als Sportfläche ausgewiesen.

Blick vom Schulgrundstück nach Norden auf die östliche Nachbarbebauung (Foto 2)

Westliche Umgebung des Planungsgebietes Westlich der zukünftigen Grundschule befindet sich das Gelände der ehemaligen HaigBarracks. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Kaserne durch die Engländer als Vorrats-areal genutzt. Seit ca. 5 Jahren wird das Gelände nicht mehr genutzt. Der Eigentümerbeabsichtigt das Grundstück zu verkaufen. Nach Aussage des Bezirkes soll hier Wohn-ungsbau realisiert werden. Großflächiger Einzelhandel ist nach Aussage des Stadtpla-nungsamtes ausgeschlossen. Konkrete Planungen liegen jedoch noch nicht vor.

Blick vom Schulgrundstück nach Westen auf das Gebäude der Haig-Barracks (Foto 3)

2.05 Das Wettbewerbsgrundstück

Lage und Begrenzung Das Wettbewerbsgrundstück liegt im Entwicklungsgebiet der Wasserstadt Oberhavelim Berliner Bezirk Spandau.

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Größe / Eigentum Der Katasternachweis wird geführt in Berlin, Grundbuchbezirk Spandau, GemarkungSpandau, Flur 7. Das Schulgrundstück besteht aus den Flurstücken 00059/003 und00225/000 mit einer Gesamtgröße von ca. 14.060 qm.

Bestehende Bebauung Die bestehenden Gebäude auf dem Schulgrundstück werden abgerissen. Südlich desGrundstückes steht derzeit noch ein Bürogebäude, dass bis zur Realisierung desStadtplatzes genutzt werden soll. Danach wird das Gebäude abgerissen.

Vegetation Auf dem Schulgrundstück ist keine Vegetation vorhanden.

Altlasten Aufgrund der industriellen Vornutzung des Grundstücks gibt es eine Reihe von Verun-reinigungen des Aufschüttungsbodens (Altlasten), die je nach Lage auf dem Grund-stück unterschiedlich zu bewerten sind. Die Altlasten werden vor Beginn der Baumaß-nahme beseitigt.

Topographie Die Höhenkoordinaten des Grundstücks liegen zwischen 32,76 m NN und 32,92 mNN. Die angrenzende Goltzstraße hat eine Höhe von 33,07 m NN bis 33,48 m NNund die Mertensstraße von 32,77 m NN bis 33,47 m NN. Die Kaimauer liegt bei32,76 m NN. Die Höhen können dem Lageplan entnommen werden.

Baugrund / Grundwasserstand Der Standort befindet sich im Berliner Urstromtal, einer weichseleiszeitlichen Schmelz-wasserrinne.

Auf dem gesamten Grundstück ist eine 0,6 m bis 1,8 m mächtige sandige Aufschüt-tung vorhanden, die als Gründungsschicht nicht in Frage kommt. Darunter folgt aufdem größten Teil des Grundstückes der natürlich entstandene, sandige Boden, aufdem mit normalen Gründungsbedingungen zu rechnen ist.

Der nordöstliche Teil des Grundstückes liegt jedoch im Bereich einer verlandetenHavelrinne. Diese als Maselakekolk bezeichneten holozäne Rinnenstruktur ist durch dasAuftreten von organischen Weichschichten (Torfen und Mudden bis in 2m bis 9mTiefe) charakterisiert. Aufgrund der Erfahrung mit bisherigen Baumaßnahmen muss indiesem Bereich mit besonderen Gründungsmaßnahmen gerechnet werden. DasBaugrundgutachten geht in diesem Teilbereich des Schulgrundstücks von einer Pfahl-gründung mit einer Pfahllänge von bis zu 15m aus, da unter den Torfen stellenweiselocker gelagerte Sande angetroffen wurden. Das Gründungskonzept ist von denEntwurfsverfassern darzustellen, sodaß im Rahmen der Vorprüfung die Gründungsko-sten eingeschätzt werden können. Der Plan mit der Darstellung der Baugrundsituationwird bis zum Rückfragenkolloquium vorliegen.

Das Grundwasser ist in einer Tiefe von ca. 1-2 m unter GOK anzutreffen. Eine Stich-tagmessung am 11.12.2000 ergab Grundwasserstände zwischen 31,03 und 31,10m NN. Oberhalb der organischen Weichschichten steht das Grundwasser wenigeDezimeter höher an. An allen Messstellen steht das Grundwasser unterhalb desNiveaus des Maselakekanals bzw. der Havel von 31,4 m – 31,6 m NN. Der höchsteGrundwasserstand (HGW) wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit31,80m über NN angegeben. Vor Ende September 2001 stand der Grundwasserspie-gel hier auf etwa NN +31,00m.

Immissionsschutz Das Grundstück liegt außerhalb der Fluglärmschutzzone 2 des Flughafens Tegel,jedoch z. T. innerhalb der Planungszone 3 des Flächennutzungsplanes, wodurch einerhöhter Schutz vor Fluglärm gefordert wird. Zum Schutz vor Fluglärm müssenAußenbauteile einschließlich Fenster ein bewertetes Luftschalldämm-Maß aufweisen.Dieses liegt für Klassenräume bei mindestens 40 dB, für Büroräume bei mindestens35 dB.

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Weiterhin sollte bei dem Entwurf der Grundschule die Nutzung der vorhandenennördlichen und östlichen Nachbarbebauung berücksichtigt werden, da von dort miteiner erhöhten Lärmbelästigung, aufgrund von Lieferverkehr (in der Mertensstraße)und Gewerbelärm (nördlich und östlich des Schulgrundstücks), zu rechnen ist – siehePlan zur Schalltechnischen Untersuchung. Das angrenzende östliche Gewerbe wirdfrühestens ab dem Jahr 2006 den Betrieb einstellen. Der Bereich nördlich der Mertens-straße ist langfristig als Gewerbegebiet ausgewiesen. Eine Anordnung z. B. derSporthalle entlang der Mertensstraße würde zu dieser Reduzierung der Lärmeinwir-kung auf das Schulgrundstück führen. Für den Auslober erscheint es ausserdemwünschenswert, die Klassenräume zu einem ruhigen Bereich zu orientieren.

2.06 Erschliessung und Verkehr2.06 Erschliessung und Verkehr2.06 Erschliessung und Verkehr2.06 Erschliessung und Verkehr2.06 Erschliessung und Verkehr

Technische Infrastruktur/Medienversorgung Im öffentlichen Straßenland der Goltz- und Mertensstraße befinden sich Regen- undSchmutzwasserkanäle, eine Trinkwasserleitung, eine Gasleitung sowie Anlagen für dieEnergie- und Telekommunikationsversorgung. Die Erschließung ist gewährleistet. Aufdem Grundstück sind keine Leitungen vorhanden.

Wärme- und Warmwasserversorgung Das gesamte Quartier Maselake Nord soll langfristig über ein Nahwärmenetz mitRaumwärme und Warm-wasser von einem angrenzenden Blockheizkraftwerk versorgtwerden. Kurzfristig steht dieses Blockheizkraft-werk für die Versorgung der Schulenicht zur Verfügung. Für die Schule ist von daher die Versorgung mit Gas über eineKesselanlage vorgesehen, die durch die Gasag bereitgestellt und betrieben wird.

Für die Heizzentrale ist ein Raum mit den Abmessungen 5,0 m x 5,0 m mit einerHöhe von 2,5 m bereitzustellen. Die Abgasführung über das Dach ist zu beachten.

Über die vorgenannte Versorgung erscheint im Rahmen eines ökologischen Konzepteseine zusätzliche Gewinnung von Warmwasser bei der Sporthalle über Solarkollektorenökologisch und wirtschaftlich sinnvoll und sollte von den Entwurfsverfassern planerischumgesetzt werden. Um den benötigten Deckungsgrad von 50% zu erreichen, sind ca.60 qm Kollektorfläche auf dem Dach notwendig. Ziel ist es, dass sich die einzelnenEnergiequellen im Rahmen eines ökologischen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeptessinnvoll ergänzen.

Regenwasser In Rahmen des ökologischen Gesamtkonzeptes der Schule ist für die Regenwasserbe-wirtschaftung ein Konzept vorzulegen. Dieses soll die Verwendung als Betriebswasserund unter Berücksichtigung der Grundstückssituation eine Versickerung auf demGrundstück und/oder auf einem Gründach ermöglichen. Anfallendes Regenwasser vonden Dachflächen wird in einer Regenwassernutzungsanlage gesammelt und alsSpülwasser für den Sanitärbereich verwendet.

Verkehr Das Grundstück liegt an zwei Nebenstraßen, Goltz- und Mertensstraße und ist vollerschlossen.

Öffentlicher Personennahverkehr Die Buslinie 139 fährt in der Goltz- und Mertensstraße. Eine Bushaltestelle befindetsich in unmittelbarer Nähe zum Wettbewerbsgrundstück. Weitere Buslinien fahren inder Streit- und Rauchstraße.

2.07 Planungsrecht2.07 Planungsrecht2.07 Planungsrecht2.07 Planungsrecht2.07 Planungsrecht

Flächennutzungsplan Der FNP sieht für das Wettbewerbsgrundstück ein Wohngebiet vor. Die Grundschuleist aus der Baufläche entwickelbar. Der im FNP ausgewiesene Oberschulstandort - aufdem gegenüberliegenden Grundstück der ehemaligen Haig Barracks - wird nicht mehrrealisiert. Der FNP wird zu gegebener Zeit angepasst.

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Bebauungsplan Das Wettbewerbsgebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes VIII-555. Die Vorgabendes Bebauungsplanes sind bei der Entwurfsplanung maßgebend. Im Bebauungsplan-Entwurf ist das Grundstück als Gemeinbedarfs-fläche ausgewiesen und sieht folgendeVorgaben vor:

GFZ 0,5GRZ 0,3Geschosse IIIFlachdach

Weiterhin sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes zu berück-sichtigen. Der Bebauungsplan-Entwurf wird nach Vorliegen des Ergebnisses aus demWettbewerbsverfahren konkretisiert und das Verfahren weitergeführt.

Städtebaulicher Entwicklungsbereich Das Wettbewerbsgebiet liegt im städtebaulichen Entwicklungsbereich der WasserstadtBerlin- Oberhavel. Innerhalb eines förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches sind alleBauvorhaben mit dem Entwicklungsträger abzustimmen.

Nutzplan (Planung) Stand 15.05.2001 und Fotostandorte

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2.08 Weitere Situationsfotos

Goltzstrasse Ecke Mertensstrasse mit Blick nach Osten in die Mertensstrasse (Foto 4)

Goltzstrasse Ecke Mertensstrasse mit Blick nach Süden in die Goltzstrasse (Foto 5)

Goltzstrasse mit Blick nach Norden (Foto 6)

Blick in die Goltzstrasse (Foto 7)

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Blick vom Kanal nach Norden auf das Schulgrundstück (Foto 8)

Blick vom zukünftigen Stadtplatz nach Osten (Foto 9)

Bebauung auf dem Grundstück der Haig-Barracks entlang der Südseite der Mertensstrasse (Foto 10)

Nördliche Bebauung in der Mertensstrasse zwischen Goltzstrasse und Streitstrasse (Foto 11)

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

3.01 Städtebauliche ZielvorstellungenIm Rahmenplan für das Quartier Maselake Nord ist nördlich des Kanals verdichteterReihenhausbau nach Vorbild der englischen Terrace-Bebauung vorgesehen. Die Gebäu-dehöhe liegt bei max. 3-4 Geschossen. Das Wohnquartier wird über eine Anliegerstra-ße erschlossen. Das Entree des Quartiers bildet der - südlich der Schule gelegenen -Stadtplatz, in den eine öffentliche Fußgängerpromenade mündet (siehe Punkt 2.04).Die Gebäude bilden zum Kanal eine städtische Kante, die privaten Gärten liegenrückwärtig. An der Mertensstraße ist aufgrund des nördlichen Gewerbes eine Misch-nutzung, bei gleicher Bebauung, vorgesehen.

Südlich des Maselake-Kanals wurde die Rahmenplanung bislang nicht überarbeitet. Esist jedoch anzunehmen, dass die Dichte reduziert wird und die im Rahmenplandargestellte Blockstruktur nur an der Rauchstraße zum Tragen kommt.

Städtebauliche Qualitäten gilt es auch mit dem Schul- und dem Sporthallenbau sowieden Schulfreiflächen durch entsprechend geschickte Gesamtdisposition herzustellen.Eine Baumassen-konzentration an der Ecke Goltz- und Mertensstraße sowie an derGoltzstraße, insbesondere auch als nörd-liche „Wand“ an dem Stadtplatz am Endedes Maselake-Kanals, erscheint wünschenswert. Aus städtebaulichen und schulfunktio-nalen Gründen ist die Geschossigkeit des Schulgebäude auf drei Geschosse begrenztund sollte nicht auf mehrere Baukörper verteilt werden.

Die im Quartier-Rahmenplan dem Schulgrundstück benachbarte Sportfläche gehörtnicht zur Planungs-aufgabe des Wettbewerbes. Der Bedarf für das Spielfeld imQuartier ist jedoch langfristig zu sehen und wird frühestens mit der Fertigstellung derWohnungen im Quartier ab dem Jahr 2006 bestätigt. Das Schulprojekt kann beiseiner gewünschten Fertigstellung zum Herbst 2004 und mit seinem Anspruch anstädtebauliche und architektonische Qualität wichtiger Impulsgeber für die weiterenBaumaßnahmen privater Investoren sein.

Die vorliegende Rahmenplanung für das Quartier Maselake Nord ist noch nichtabschließend definiert, insbesondere der Bereich südlich des Maselake Kanals wirdlangfristig auf die Anforderungen des freifinanzierten Wohnungsbaus angepasst.Rückgrat wird jedoch in jedem Fall der Maselake-Kanal und damit das Gestaltungs-thema Wohnen am Wasser bleiben. Städtebauliches Ziel ist die Errichtung von Terracemit einer städtischen Kante zum Maselake- Kanal und vorgelagerter öffentlicherPromenade. Der Haustyp der Terrace Häuser verbindet die städtischen Qualitäten mitdem Anforderungen an freifinanzierten Wohnungsbau und ist typologisch für dasQuartier Maselake Nord eine geeignete Bauform. Bleibend wichtige Elemente desRahmenplans werden das optische und fußläufige Entree in das Quartier über denStadtplatz am Ende des Kanals sowie die Gestaltung seiner Uferstraße und -wegesein. Diese besonderen Gestaltungsansprüche tangieren das Schulgrundstück.

3.02 Architektonische ZielvorstellungenIn der Tradition des Berliner Schulbaus soll sich die neue Schule mit der Sporthallearchitektonisch bescheiden–selbstbewußt und gestalterisch-langlebig als wichtigesöffentliches Gebäude im Stadt- und Straßenraum darstellen. Trotz der unterschiedli-chen Volumina sollen das Schulgebäude zusammen mit dem Bauteil für den optiona-len dritten Zug und die große Sporthalle ein einheitlich gestaltetes Ensemble bilden.Mangels relevanter Nachbarbebauung sind gestalterische Anlehnungen nicht möglich;die gestalterische Unsicherheit des erst einige Jahre später entstehenden Wohnungs-baus sollte die vorgenannten architektonischen Ansprüche an das Schulbauvorhabeneher stützen.

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Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin ist das Bauvorhaben fürMassivfertigteilbauweise bzw. für preislich vergleichsweise Herstellungsart zu planen.Aufwendige bauliche Konstruktionen sind zu vermeiden.

Die Eingänge in das Schulgebäude und in die Sporthalle(n) müssen sinnfällig angelegtsein, für die relativ jungen Schüler/innen außerdem ohne Gefährdung durch denStraßenverkehr. Der Hauptzugang zu dem Schulgebäude sollte nach Möglichkeit nichtan der Mertensstraße liegen, da es sich hierbei um eine Industriestraße mit erhöhtemLkw Anteil handelt.

Die Schule wird in der ersten Bauphase zunächst zweizügig errichtet und zu einemspäteren Zeitpunkt auf 3 Züge erweitert. Bereits in der ersten Bauphase werden dieRaumgrößen des Lehrerzimmers und des Mehrzweckraumes auf die Anforderungender späteren 3 Züge ausgelegt. Die Schule wird dann bei Bedarf um weitere Unter-richtsräume und die entsprechenden Nebenräume erweitert (siehe auch Punkt 3.04).Der Entwurf muss die Umsetzung des 2. Bauabschnittes aufzeigen. Kellerräume sindwegen des hohen Grundwasserstands nach Möglichkeit zu vermeiden.

3.03 Pädagogische und organisatorische ZielvorstellungenDie Grundschule vermittelt allen Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Grundbil-dung, fördert altersentsprechendes soziales Verhalten und bereitet auf den erfolgrei-chen Besuch der Oberschule vor. Sie umfasst die Vorklasse und die Klassen 1 bis 6.Aus der Anzahl der parallelen Klassengruppen pro Jahrgang im Bereich der Klassen-stufen 1 bis 6 ergibt sich die Zügigkeit einer Grundschule.

Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig. Aufgabe der Vorklasse ist es, die fünfjährigenund die noch nicht schulreifen sechsjährigen Kinder an das Leben in einer größerenGemeinschaft zu gewöhnen und an die Arbeit der Schule heranzuführen. Die Vorklas-sen nehmen an allen Schulveranstaltungen teil und sind in die Ferienregelung einge-bunden.

Der Vorklassenbereich sollte etwas separiert - ggf. zusammen mit den Unterrichts-räumen der Klasse 1 - in ebenerdiger Lage und mit direkten Zugängen zu denAußenanlagen untergebracht werden. Nach dem Besuch der Vorklasse gehen dieKinder in die 1. Klasse über.

In den Klassen 1 bis 4 wird der Unterricht im wesentlichen als vorfachlicher Unterrichtdurchgeführt; von der Klasse 5 an wird er fachlich gegliedert: Von daher werden dieFachräume überwiegend von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und6 benutzt und sollten, wie im Funktionsprogramm beschrieben, diesen Jahrgängenzugeordnet werden.

Die Berliner Grundschule versteht sich als Schule für alle Kinder. Die Rahmenbedin-gungen - vor allem das Bandbreitenmodell - sichern dieser Schulform eine breiteFörderfähigkeit. Die unterschiedliche Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler wirddurch Förderunterricht und Teilungsstunden sowie mit den methodischen Möglichkei-ten von Binnendifferenzierung und Individualisierung berücksichtigt.

Auch Kinder mit Behinderungen, die einer spezifischen sonderpädagogischen Förde-rung bedürfen, können im Unterricht der Grundschule in ihrem gewohnten sozialenUmfeld gemeinschaftlich lernen und entsprechend ihren individuellen Lernerfordernissengefördert werden. Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Grundschule erfasstdamit auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

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Der Unterricht in der Grundschule hat durch vielfältige Differenzierung auf die indivi-duellen Verhaltensweisen, Lernfähigkeiten und Lernbedürfnisse des einzelnen Kindeseinzugehen. Um jedem Schüler einen ihm angemessenen Lernfortschritt zu ermögli-chen, werden in wechselnden Gruppierungen unterschiedliche Lernsituationen ge-schaffen. Für den Unterricht gelten deshalb u.a. die folgenden Grundlagen:

- gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler im binnendifferenzierten Unterricht nach der verbindlichen Stundentafel

- differenzierende Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten- gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern- Individualisierung durch die Verkleinerung von Lerngruppen sowie Intensivierung der

individuellen Lernfortschritte durch Teilungsstunden.- Berücksichtigung soziostruktureller Unterschiede durch zusätzliche Lehrerstunden.

Die konkrete Verteilung der Teilungsstunden auf die einzelnen Klassen erfolgt unterpädagogischen, unterrichtsmethodischen und falls erforderlich auch unter orga-nisatorischen Gesichtspunkten im Rahmen des Bandbreitenmodells. Das BerlinerBandbreitenmodell bildet das organisatorische Herzstück der Grundschule. Sein Prinzipbesteht aus einer Flexibilität der Klassenorganisation innerhalb einer Frequenzbandbrei-te von z. Zt. 23 bis 29 Schülerinnen und Schülern, und im Regelfall in Verbindung miteiner Zuweisung von frequenzabhängigen Teilungsstunden pro Klasse. Entsprechendder Frequenz verändert sich der Umfang der Teilungsstunden; d. h., bei steigenderKlassenfrequenz werden die Teilungsstunden erhöht.

Das Raumprogramm ist so konzipiert, dass alle Organisationsmodelle innerhalb dieserBandbreite möglich sind; hierfür stehen die zusätzlichen Klassenräume (Teilungsräume)ä 45 qm zur Verfügung. Entsprechend sieht das Funktionsprogramm eine direkteZuordnung der Teilungs- und Gruppenräume mit Türverbindung zu den Klassenräumendes entsprechenden Jahrgangs vor. Die Schülerbücherei (Mediothek) und der Lehr-und Lernmittelraum sollten zentral und auf kurzem Wege erreichbar in der Nähe desVerwaltungsbereiches liegen. Die Mehrzweckräume könnten unter dem Aspekt deraußerschulischen Nutzung gut auffindbar im Erdgeschoss angeboten werden.

3.04 RaumprogrammDie Raum-, Freiflächen-, Funktions- und Ausstattungsprogramme befinden sich imTeil 4 Anhang unter den Ziffern 4.01 bis 4.06.

3.05 FunktionsprogrammeDas Funktionsprogramm für die zweizügige Grundschule, ergänzt um den dritten Zug,befindet sich im Teil 4 Anhang unter Ziffer 4.02. Im Anhang finden sich ausserdemunter 4.04 Prinzip- und Systemskizzen zu dem geforderten Sporthallentyp sowie unter4.05 Funktionale Anforderungen an Sporthallen - inklusive des geforderten TypsDreifachhalle mit Zuschauermöglichkeit.

3.06 Verkehrserschließung StellplätzeDie Verkehrserschließung des Schulgeländes für Fahrzeuge ist sowohl von der Goltz-als auch von der Mertensstraße aus möglich, wobei die Mertensstraße eine Industrie-straße ist. Fußläufig kommt die Mehrzahl der Schüler aus den südlich gelegenenWohngebieten.

Stellplätze Nach dem gebilligten Raum- bzw. Freiflächenprogramm sind für die zweizügigeSchule drei Kfz-Stellplätze für Behinderte auf dem Schulgrundstück vorzuhalten.

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3.07 FreiraumgestaltungDas Freiflächenprogramm des Schulprojekts weist Funktionsflächen für die Unterrichts-pausen, den Schulsport, für eine Gymnastikwiese und einen Schülerarbeitsgarten aus.Bei einer Grundschule ist der Lärmpegel während der Unterrichtspausen und auf denSportfreiflächen relativ hoch. Dieser Umstand sollte bei der Disposition der Schulfreiflä-chen im Hinblick auf den geplanten Eigentumswohnungsbau berücksichtigt werden.Der Stadtplatz am Ende des Maselake-Kanals sollte auf dem Schulgrundstück baulichgefasst werden.Weitere zu gestaltende Feiflächen ergeben sich aus der Differenz des Umfangs dergenannten Flächen und der bebauten Flächen zur Gesamtfläche des Grundstücks. Aufdie unter den Ziffern 2.06 und 3.08 geforderte Bewirtschaftung des Regenwasserswird hingewiesen.

3.08 Energiesparendes und ökologisches BauenIm Rahmen einer Voruntersuchung wurden Massnahmen ermittelt, die im Rahmeneines Gesamtkonzepts ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll sein können.Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe werden Lösungen vor allem zu folgendenökologischen Aspekten erwartet:

- Einhaltung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)- ausreichender sommerlicher Wärmeschutz- umfassende Tageslichtnutzung- vorrangige natürliche Lüftung- Integration einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung (siehe auch 2.06)- Regenwassernutzung (siehe auch 2.06)- Dachbegrünung

Darüber hinaus soll die Lösung der Wettbewerbsaufgabe dem Grundsatz folgen, dassdas Bauvorhaben so zu planen ist, dass

- die Umwelt und die natürlichen Ressourcen geschont werden- ein Höchstmaß an Umwelt- und Sozialverträglichkeit erzielt wird sowie- dauerhaft gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen erzielt bzw. gesichert werden.- die ökologischen Massnahmen im Sinne von Schule als ́ ökologischer Lernort´ sinnfällig visualisiert werden.

Für die Konstruktion und Bauausführung sollen nur Materialien und Bauteile eingesetztwerden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigungeine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdaueraufweisen.

Im Einzelnen wird auf die ökologischen Planungskriterien für Wettbewerbe im Teil 4Anhang hingewiesen.

In Abhängigkeit von der aktuellen Haushaltslage ist der Fachbereich ÖkologischerStädtebau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereit, den Neubau der Grund-schule als stadtökologisches Modellvorhaben ideell und finanziell zu fördern. DieFörderung aus dem dafür vorhandenen Landesprogramm setzt eine Lösung derWettbewerbsaufgabe voraus, die im Sinne der ökologischen Planungskriterien - d.h. inökologischer, aber auch in ökonomischer und sozial-kultureller Hinsicht - für Berlinvorbildlich und in ihrer Konzeption übertragbar ist. Förderungsfähig sind insbesondere:

- durch nachhaltige Qualitätsverbesserung oder dauerhafte Betriebskostenminderungbegründete Mehrkosten ökologischer Massnahmen,

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- wissenschaftliche Begleitung und Ergebnisauswertung sowie- Projektdokumentation

Schwerpunktthemen für ein Modellvorhaben könnten hier sein:die energieeffiziente Schule, dezentrale stadttechnische Erschliessungsmöglichkeitenoder die Umsetzung von Projekterfahrungen aus ökologischen Schul-Modellvorhabender Bezirke Prenzlauer Berg und Lichtenberg.

3.09 Bauliche Maßnahmen für BehinderteUm die Integration von behinderten Schülern zu ermöglichen, sind sämtliche Bereicheder Schule behindertengerecht zu planen. Dem Behinderten, insbesondere demrollstuhlgebundenen Schüler, muss die Teilnahme an allen unterrichtlichen und außer-unterrichtlichen Aktivitäten innerhalb der gesamten Schulanlage möglich sein. Dies giltfür die Außenanlage und die Sportflächen ebenso wie für die Gebäude. Die Grundlagedafür sind die als technische Baubestimmungen eingeführten Teile der DIN 18024,Teil 2. Diese Anforderungen sind mit angemessenem Aufwand zu realisieren.

3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und RichtlinienDer Planung sind zugrunde zu legen:

Vorschriften - Bauordnung Berlin von September 1997 und ergänzende Vorschriften- Ausführungsvorschriften über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

(AV FwFI) vom 23.09.1985- Technische Baubestimmungen zu DIN 18024, Teil 2 ( Bauliche Maßnahmen -für

Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich)

Richtlinien - Ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe (siehe Anhang)- Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Stand 10. Juli

1998 (siehe Anhang)- Rundschreiben SenBauWohn VI Nr. 18/1994 „Wirtschaftliche Standards des

öffentlichen Bauens“ - Auszug - (siehe Anhang)- Rundschreiben SenBauWohn VI Nr. 10/1998 „Verwendungsverbote und Verwen-

dungsbeschränkungen von Baustoffen“ (siehe Anhang)

3.11 Kostenrahmen gemäß gebilligtem BedarfsprogrammBei den nachstehend aufgeführten Kosten handelt es sich um Gesamtbaukosten (GBK)inkl. 5 v.H. für Unvorhergesehenes und inkl. 16 v.H. Mehrwertsteuer:

A) planungsrelevante Kosten- Kostenrichtwert für eine zweizügige Grundschule ohne Sport

- Kostenrichtwert für ein Sporthalle 27m x 45m

- zusätzliche Programmfläche für spätere Dreizügigkeit (145m² x 4.000,— x 1.2)

- Kunst am Bau gemäß A-Bau 0,5 % von Kgr. 3 der Schule u. Sporthalle

- Besondere Baukonstruktionen (Weiße Wanne ca. 700.000,— zum Nachweis und Maßnahmen für ökologisches Bauen ca. 300.000,-)

9.800.000,- DM

6.000.000,-DM

700.000,-DM

150.000,-DM

1.000.000,-DM

Summe zu A) 17.650.000,DM17.650.000,DM17.650.000,DM17.650.000,DM17.650.000,DM

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B) nicht-planungsrelevante Kosten- Zusätzliche Grundstücksfläche für spätere Dreizügigkeit ~ 3000 m² x 100,— DM

- Verlorene Planungskosten der Planung „Haig Barracks“ (gemäß Abrechnung)

- Zusätzliche Planungskosten für Wettbewerb; ABC-Ver- fahren sowie Bauherrenleistungen Wasserstadt GmbH / Hochbauamt Spandau

Summe zu B)

Gesamtkosten der Baumaßnahme (GBK brutto)

Voraussetzungen Fertigteilbauweise gemäß Beschluss des Hauptausschusses.Berücksichtigung der „wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens“Verhältnis BGF/HNF (Schule) max. 1,7.

3.12 WirtschaftlichkeitNach der Landeshaushaltsordnung ist der (öffentliche) Bauherr zur sparsamen undwirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Dieser Grundsatz gilt besonders zuZeiten einer äußerst angespannten Haushaltslage. Bei der Beurteilung der Wettbe-werbsarbeiten muss daher die Wirtschaftlichkeit des Entwurfs in entscheidender Weiseberücksichtigt werden, und zwar bezogen auf

- die Baukosten,- die Instandhaltungskosten,- die Kosten des laufenden Betriebes,

wobei selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass umweltfreundliche Baustoffe ver-wendet werden und technische Systeme auf ein Minimum reduziert werden (dieVerwendungsverbote und –beschränkungen der ehem. Senatsverwaltung für Bauen,Wohnen und Verkehr sind zu beachten).Der Auslober geht von einem wirtschaftlich günstigen Verhältnis BGF/HNF-Programm-flächen-Soll (Schule max. 1,7; Sporthalle max. 1,4) aus.

3.13 Beurteilungskriterien des Preisgerichts gemäß 5.1.5 GRW 1995

- städtbauliche Einbindung mit Leitfunktion- nachhaltige architektonische und funktionale Gestaltung- energetisches und ökologisches Gesamtkonzept- hohe investive und betriebliche Wirtschaftlichkeit.

1.350.000,—DM

19.000.000,—DM

300.000,—DM

500.000,—DM

550.000,—DM

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Anhang

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4.01 Raumprogramm Schule und Freiflächenprogramm

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4.02 Funktionsprogramm Schule

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4.03 Raumprogramm Sporthalle

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4.04 Prinzp/Systemskizze für Sporthalle

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4.05 Funktionale Anforderungen an Sporthallen

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4.06 Muster - Ausstattungsprogramm Grundschule , Auszug

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4.07 Farbige Kennzeichnung der Programmbereiche/Grundschule(nur für Prüfpläne)

Allgemeiner Unterricht rot

Fach- /Mehrzweckräume blau

Verwaltung/Lehrer gelb

Wirtschafträume violett

WC und Waschräume orange

Freiflächen grün

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4.08 Musterrichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen(Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR)Fachkommission Bauaufsicht, Stand 10. Juli 1998

Hinweis: Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschrif-ten ( ABI EG Nr. L 204 S: 37) sind beachtet worden.

1. AnwendungsbereichDiese Richtlinie gilt für Anforderungen nach § 51 Abs. 1 MBO an allgemeinbildendeund berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwach-sener dienen.

2. Anforderungen an Bauteile2.1. BrandwändeBrandwände gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 MBO sind in Abständen von höchstens 60 manzuordnen. In Öffnungen in diesen Brandwänden im Zuge notwendiger Flure sindfeuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen zulässig, wenn die angren-zenden Flurwände in einem Bereich von 2,5 m beiderseits der Tür keine Öffnungenhaben.

2.2. HallenÜber mehrere Geschosse reichende Hallen sind zulässig. Türen zwischen Hallen undnotwendigen Treppenräumen, notwendigen Fluren und Aufenthaltsräumen müssenfeuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend sein.

3. Rettungswege3.1. Allgemeine AnforderungenFür jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinan-der unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Trep-penräumen vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungswegüber Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbareDächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nichtgefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.

3.2. Rettungswege durch HallenEiner der beiden Rettungswege nach Nummer 3.1 darf durch eine Halle führen, wenndie Halle eine Rauchabzugsanlage hat.

3.3. Notwendige FlureNotwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung (Stichflure) dürfen nicht länger als 10m sein.

3.4. Breite der Rettungswege, SicherheitszeichenDie nutzbare Breite der Ausgänge von Unterrichtsräumen und sonstigen Aufenthalts-räumen sowie der notwendigen Flure und notwendigen Treppen muß mindestens 1mje 150 darauf angewiesener Benutzer betragen. Es muß jedoch mindestens folgendenutzbare Breite vorhanden sein bei

a) Ausgängen von Unterrichtsräumen und sonstigen Aufenthaltsräumen 0,9 mb) notwendigen Fluren, auf die mehr als 180 Benutzer angewiesen sind 2,0 mc) sonstigen notwendigen Fluren 1,25 md) notwendigen Treppen 1,25 m

Die erforderliche nutzbare Breite der notwendigen Flure und notwendigen Treppendarf durch offenstehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt wer-

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den. Ausgänge zu notwendigen Fluren dürfen nicht breiter sein als der notwendigeFlur. Ausgänge zu notwendigen Treppenräumen dürfen nicht breiter sein als dienotwendige Treppe. Ausgänge aus notwendigen Treppenräumen müssen mindestensso breit sein wie die notwendige Treppe. An den Ausgängen zu notwendigen Trep-penräumen oder ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein.

4. Treppen, Geländer und UmwehrungenDie nutzbare Breite notwendiger Treppen darf 2,5 m nicht überschreiten. Treppenmüssen Tritt- und Setzstufen haben. Notwendige Treppen dürfen keine gewendeltenLäufe haben. Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.

5. TürenTüren, die selbstschließend sein müssen, dürfen nur offengehalten werden, wenn sieFeststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türenbewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können. Türen im Zuge vonRettungswegen müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Siemüssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.

6. BlitzschutzanlagenSchulen müssen Blitzschutzanlagen haben.

7. SicherheitsbeleuchtungEine Sicherheitsbeleuchtung muß in notwendigen Fluren, notwendigen Treppenräumenund fensterlosen Aufenthaltsräumen vorhanden sein.

8. AlarmierungsanlagenSchulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumungder Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung).Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum derSchule gehört werden können. Das Alarmsignal muß mindestens an einer währendder Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichenStelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden können. An denAlarmierungsstellen müssen sich Telefone befinden, mit denen jederzeit Feuerwehr undRettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können.

9. SicherheitsstromversorgungSicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlagen und Rauchabzugsanlagen müssen aneine Sicherheitsstromversorgungsanlage angeschlossen sein.

10. Feuerwehrplan, BrandschutzordnungDer Betreiber der Schule muß im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständi-gen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und derörtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.

BegründungDie Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) ist gegenüber der bisherigen „Bauauf-sichtlichen Richtlinie für Schulen“ - Fassung Juni 1976 - (BASchulR 1976) erheblichgestrafft und gekürzt. Die vorliegende Richtlinie beschränkt sich auf die besonderenbauaufsichtlichen Anforderungen oder auch Erleichterungen, die unter Anwendung des§ 51 MBO aufgrund der schultypischen Nutzung an Schulen gestellt werden müssenoder zugelassen werden können.

Alle in der bisherigen BASchulR 1976 enthaltenen Verweise auf DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, andere bauaufsichtliche Richtlinien,

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eingeführte Technische Baubestimmungen und die als autonomes Recht erlassenenUnfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sind weggefallen. Ausdiesem Grunde enthält die MSchulbauR keine speziellen sicherheitstechnischen undergonomischen Aussagen zu Bauteilen, Einrichtungen und Arbeitsplätzen von Schulen.Die MSchulbauR enthält ferner keine Verweise auf andere bauaufsichtliche Vorschrif-ten, da diese Vorschriften aus sich heraus gelten; so ist z.B. die Muster-Versamm-lungsstättenverordnung, auf Aulen oder Hallen anzuwenden, die mehr als 200Besucher fassen und damit Versammlungsräume sind. Desgleichen enthält die MSchul-bauR keine Bestimmungen ausschließlich schulbetrieblicher Art. Regelungen über dieGröße der Unterrichtsräume oder Betriebsvorschriften sind daher weggefallen.

Soweit die MSchulbauR keine besonderen Regelungen trifft, gelten die Vorschriften derMBO. Soweit Unfallverhütungsvorschriften z.B. der Berufsgenossenschaften und derGemeindeversicherungsverbände Vorschriften für Schulen enthalten, Regelungen derArbeitsstättenverordnung greifen oder sich für Schulen Regelungen aus landesrechtli-chen Vorschriften, insbesondere aus den Schulgesetzen oder aus Vorschriften aufgrundder Schulgesetze ergeben, gelten diese ebenfalls aus sich heraus.

Derartige auf Schulen anzuwendende Regelungen finden sich insbesondere in

- Richtlinien für Schulen - Bau und Ausrüstung-, GUV 16.3, Ausgabe Januar 1987,- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im

Unterricht, GUV 19.16, Ausgabe Januar 1998.

Für die Errichtung und den Betrieb von Schulen bedeutende allgemein anerkannteRegeln der Technik sind zum Beispiel

- DIN 58 125 Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen,Ausgabe Dezember 1984

- die DIN-Reihe: DIN 18032 Sporthallen, Teile 1 bis 6- die DIN-Reihe: DIN 4844 Sicherheitskennzeichnung, Teile 1 bis 3,- DIN 66 079 Grafische Symbole zur Information der Öffentlichkeit, Symbole für

Behinderte, Entwurf Stand 1992

Die MSchulbauR enthält ferner keine über die MBO hinausgehende Regelungen überdie Barrierefreiheit von Schulen. Ob und in welchem Umfang Schulen barrierefrei seinmüssen, bestimmt sich nach § 52 MBO bzw. nach der entsprechenden landesrechtli-chen Regelung über bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen oder nachden jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen des Landes. Soweit Schulen nachlandesrechtlichen Vorschriften barrierefrei errichtet werden müssen, kann dafür DIN18024 Teil 2, Ausgabe November 1996, als Anhalt dienen, soweit sie nicht alsTechnische Baubestimmung gemäß § 3 Abs. 3 MBO eingeführt ist.

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Nummer 1. Anwendungsbereich:Der Anwendungsbereich entspricht der bisherigen Regelung der Nummer 1.1 BA-SchulR 1976. Der Anwendungsbereich umfaßt nur allgemeinbildende und berufsbil-dende Schulen, an denen Kinder und Jugendliche unterrichtet werden. Bildungseinrich-tungen für Erwachsene fallen wie bisher nicht unter den Anwendungsbereich derMSchulbauR.

Die Richtlinie erfasst daher Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,Gesamtschulen, Sonderschulen, Berufsschulen und vergleichbare Schultypen. Die

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Richtlinie erfasst nicht Fachhochschulen und Hochschulen, Akademien, Volkshochschu-len, Musik-, Tanz-, oder Fahrschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen.

Zu Nr. 2. Anforderungen an BauteileFür Schulen gelten grundsätzlich die sich aus der MBO ergebenden Anforderungen anBauteile.

Schulen, an denen Kinder und Jugendliche unterrichtet werden, erfordern ein besonde-res Rettungskonzept. Erwachsenen ist es zuzumuten, sich im Gefahrenfall selbst übereinen ersten Rettungsweg in Sicherheit zu bringen oder einen zweiten Rettungsweg zusuchen und zu benutzen. Kindern und Jugendlichen kann dies nicht zugemutetwerden. In Schulen müssen im Gefahrenfall eine größere Anzahl von Kindern undJugendlichen gleichzeitig in Sicherheit gebracht und insbesondere auch Paniksituatio-nen vermieden werden. Die Evakuierung ganzer Schulklassen über eine anleiterbareStelle scheidet schon deswegen aus, weil die Rettung allein einer Person durch dieFeuerwehr über eine Leiter je nach Höhe der anleiterbaren Stelle zwischen einer unddrei Minuten in Anspruch nimmt.

Der zweite Rettungsweg nach § 17 Abs. 4 Satz 1 MBO muss bei diesen Schulenimmer ein zweiter baulicher Rettungsweg sein, da eine Rettung ganzer Schulklassenüber eine Anleiterung (z.B. gemäß § 17 Abs. 4 Satz 4 MBO) in der im Gefahrenfallerforderlichen kurzen Zeit unrealistisch ist.

Da allgemein- und berufsbildende Schulen nur tagsüber als Schulen genutzt werdenund die Schulklassen, von den Pausen abgesehen, von Lehrkräften beaufsichtigtwerden, ist im Gefahrenfall eine geordnete Evakuierung in kürzester Zeit unter Aufsichtder Lehrkräfte möglich. Dieses Rettungskonzept mit einem zwingenden zweitenbaulichen Rettungsweg ermöglicht es, gegenüber der bisherigen BASchulR 1976erhebliche Erleichterungen im baulichen Bereich zuzulassen; so werden an die tragen-den Bauteile von Schulen künftig keine höheren Anforderungen an die Feuerwider-standsdauer gestellt als nach den Vorschriften der MBO.

Abweichend von § 28 Abs. 1 Nr. 2 MBO, der einen Abstand für innere Brandwändeim Gebäude von maximal 40 m vorschreibt, lässt Nummer 2.1 Satz 1 einen Abstandder Brandwände von 60 m zu. Die bisherige Ausnahme der BASchulR 1976 ist damitregelmäßig zulässig. Bei einer Grundfläche der Klassenräume von durchschnittlich 60bis 70 m² können sich somit in einem Brandabschnitt bei einer einhüftigen Anlagemaximal 5 bis 6, bei einer zweihüftigen Anlage maximal 10 bis 12 Klassenräumebefinden. Abweichend von § 28 Abs. 8 Satz 2 MBO, der für Öffnungen in Brand-wänden feuerbeständige Abschlüsse fordert, lässt Nummer 2.1. Satz 2 im Zugenotwendiger Flure in diesen Brandwänden feuerhemmende, rauchdichte und selbst-schließende Türen unter der Vorraussetzung zu, dass die Flurwände beiderseits derBrandwand auf einer Länge von 2,50 m keine Öffnung haben. Durch diese Anforde-rung wird verhindert, dass im Falle eines Brandes in einem direkt an die Brandwandangrenzenden Unterrichtsraum, die Flurtür direkt durch Feuer beaufschlagt wird.

Abweichend von § 29 Abs. 9 MBO gestattet Nummer 2.2 Satz 1 über mehrereGeschosse reichende Hallen. Für die tragenden Bauteile, die Decken und die Trennwän-de dieser Halle gelten die Anforderungen der MBO; soweit es sich bei der Halle umeine Versammlungsstätte handelt, gelten ergänzend die Vorschriften der MVStättV.Abweichend von den Regelungen der MBO, die für Öffnungen in Brandwänden undin feuerbeständigen Wänden feuerbeständige und selbstschließende Türen vorschreibt,genügen nach Nummer 2.2. Satz 2 zwischen Hallen und diesen Räumen feuerhem-mende, rauchdichte und selbstschließende Türen.

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Zu Nummer 3. Rettungswege:Zu Nummer 3.1. Allgemeine AnforderungenDie MSchulbauR geht von der bisherigen Konzeption der BASchulR 1976 ab, die denvorbeugenden Brandschutz von nach der Geschossigkeit und der Geschossflächebemessenen Brandabschnitten abhängig gemacht hat und übernimmt die Grundregeldes § 28 Abs. 1 Nr. 2 MBO über Brandwände, lässt jedoch auf 60 m vergrößerteinnere Brandwandabstände zu. Während nach der bisherigen Nummer 3.7.2 BA-SchulR 1976 ein zweiter baulicher Rettungsweg erst bei Schulen mit mehr als zweiVollgeschossen und mehr als 1.600 m² Gesamtgeschossfläche zwingend war, schreibtNummer 3.1. Satz 1 den zweiten baulichen Rettungsweg nun für alle Schulen unab-hängig von der Anzahl der Geschosse oder der Geschossfläche vor. Dies ist Folge desmit baulichen Erleichterungen verbundenen neuen Rettungskonzeptes. Es handelt sichbei dem zweiten Rettungsweg immer um einen baulichen Rettungsweg, da dieRegelung auf die Erreichbarkeit der Ausgänge ins Freie oder in notwendige Treppen-häuser abstellt. Satz 2 beinhaltet eine Erleichterung, die bei kleineren Schulen inBetracht kommt.

Zu Nummer 3.2. Rettungswege durch Hallen:Unter der Vorraussetzung, dass die Halle eine Rauchabzugsanlage hat, darf einer derbeiden Rettungswege durch eine Halle führen. Eine Rauchabzugsanlage wird damit fürHallen jedoch nicht vorgeschrieben.

Zu Nummer 3.3. Notwendige Flure:Die Begrenzung der Rettungsweglänge auf maximal 35 m ergibt sich bereits aus § 32Abs. 2 MBO. Die Rettungsweglänge ist in Lauflinie zu messen.

In Verbindung mit der Bemessungsregel der Nummer 3.4. und der Begrenzung derBreite notwendiger Trepen gemäß Nummer 4 auf maximal 2,5 m ergibt sich zwin-gend eine gleichmäßige Verteilung der notwendigen Treppen über das Gebäude,ohne dass es einer über § 32 Abs. 2 MBO hinausgehenden Reglementierung derRettungsweglänge in notwendigen Fluren bedürfte. Die Anzahl der erforderlichennotwendigen Treppenräume ergibt sich faktisch aus der Grundregel der Nummer 3.1.sowie der Bemessungsvorschrift der Nummer 3.4. in Verbindung mit Nummer 4.

Zu Nummer 3.4. Breite der Rettungswege, Sicherheitszeichen:Die Bemessung der nutzbaren Breite der Rettungswege entspricht im wesentlichen derbisherigen Nummer 3.7.8 BASchulR 1976. Die Mindestbreite der Türen von 0,9 mentspricht DIN 18024 -Teil 2, Ausgabe November 1996.

Eine mehrgeschossige Schule mit nicht mehr als 60 m Länge und daher nur einemBrandabschnitt muss schon wegen Nummer 3.1. regelmäßig zwei notwendigeTreppenräume haben. Da die nutzbare Breite einer notwendigen Treppe 2,5 m nichtüberschreiten darf, dürfen auf eine notwendige Treppe mit 2,5 m nutzbare Breitemaximal 375 Personen angewiesen sein. Sind einem Brandabschnitt zwei notwendigeTreppen zugeordnet und wird die nutzbare Breite der notwendigen Treppen vollausgeschöpft, so können sich in diesem Brandabschnitt maximal 750 Personenaufhalten, bei einer Klassenstärke von ca. 30 Schülern, sind dies 24 Schulklassen. Beieiner dreigeschossigen Bauweise ergibt dies maximal 8 Klassen je Geschoss in diesemBrandabschnitt.

Zu Nummer 4. Treppen, Geländer und Umwehrungen:Nummer 4 Satz 1 begrenzt die Breite der notwendigen Treppen, da breitere Treppenwegen der höheren Sturzgefahr als Rettungswege nicht geeignet sind. Die Regelungender Sätze 2 und 3 dienen der Verkehrssicherheit. Satz 4 betrifft nur die Höhen der

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Geländer gemäß § 31 Abs. 8 MBO und Umwehrungen gemäß § 36 Abs. 5 MBO;hinsichtlich der Höhe der Fensterbrüstungen gilt unverändert die Regelung des § 36Abs. 4 MBO (jeweils i.V.m § 51 MBO).

Zu Nummer 5. Türen:Die Regelung entspricht der bisherigen Nummer 3.8.9 BASchulR 1976. Die Regelungkommt schulbetrieblichen Belangen entgegen, wenn Türen im laufenden Schulbetrieboffen gehalten werden sollen.

Zu Nummer 6. BlitzschutzanlagenDie Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung der Nummer 3.20 BASchulR 1976.

Zu Nummer 7. SicherheitsbeleuchtungEine Sicherheitsbeleuchtung wird abweichend von der bisherigen Regelung derNummer 3.13.2 BASchulR 1976 nur noch für notwendige Flure, notwendige Treppen-räume und fensterlose Aufenthaltsräume vorgeschrieben. Da der Schulbetrieb anallgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen für Kinder und Jugendliche regelmä-ßig in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr stattfindet, ist eine allgemeine Sicherheits-beleuchtung nicht erforderlich. Es ist entbehrlich, die Einzelheiten der Sicherheitsbe-leuchtung vorzuschreiben, da dafür DIN VDE 0108 Teil1 - Starkstromanlagen undSicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen -Allgemeines -, Ausgabe Oktober 1989, herangezogen werden kann.

Nummer 8. Alarmierungsanlagen:Die Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung der Nummer 3.19.3 BASchulR 1976.Auf die Möglichkeit der Nummer 3.19.4 BASchulR 1976, automatische oder nichtau-tomatische Brandmeldeanlagen bei größeren Schulanlagen verlangen zu können,wurde verzichtet. Das gleiche gilt für selbsttätige Feuerlöschanlagen nach Nummer3.19.5 BASchulR 1976.

Zu Nummer 9. SicherheitsstromversorgungWie eine Sicherheitsbeleuchtung im einzelnen beschaffen sein muss, ist nicht rege-lungsbedürftig, da insoweit DIN VDE 0108 Teil 1 - Starkstromanlagen und Sicherheits-stromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen - Allgemeines -,Ausgabe Oktober 1989, herangezogen werden kann.

Zu Nummer 10. Feuerwehrplan, Brandschutzordnung:Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 27 Abs. 3 MVkVO über Feuerwehrpläne.Feuerwehrpläne können sich an DIN 14095 Teil 1, Ausgabe Januar 1992, (der neueEntwurf der DIN 14095 Teil 1, Stand Januar 1997, ist noch nicht eingeführt) orientie-ren. Die Brandschutzordnung enthält Regelungen über das Verhalten bei Brand undPanik, insbesondere über die Alarmierung und die Evakuierung der Schule. DieBrandschutzordnung bestimmt auch, wie oft das Lehr- und Schulpersonal über dieBrandschutzordnung zu belehren ist; eine solche Belehrung sollte jeweils nach längerenSchulferien, mindestens jedoch zu Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.

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4.09 Ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe

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4.10 Wirtschaftliche Standards des öffentlichen Bauens - Auszug

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4.11 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen

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4.12 Formblätter für Berechnungen

Die Formblätter werden dem Protokoll über das Rückfragenkolloquium beigefügt sein.

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Verfassererklärung

Wettbewerb Grundschule Maselake Nord, Berlin-Spandau

Kennzahl .........................................................................Eintragungsort KammernummerVerfasser ....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................Mitarbeiter ....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................Anschrift (Büro) ....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................Telefon .........................................................Fax.........................................................E-mail............................................................

Anschrift (Privat) ........................................................................................................................................................................................................................................................................Telefon ..........................................................Fax........................................................

Sonderfachleute/Berater ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Bank oder Postgiro ....................................................................................................................................Konto-Nr. .....................................................BLZ.......................................................

Kontoinhaber mit Anschrift ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Erklärung Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) in ...................................................................meinen(unseren) Wohn- und /oder Geschäftssitz habe(n). Mit der Teilnahme am Wettbewerbverpflichte(n) ich mich (wir uns), im Falle einer Beauftragung durch den Ausloberausschließlich Planungsleistungen nach HOAI zu übernehmen (GRW 7.2) sowie in derLage zu sein, diese Planungsleistungen gemäß Auslobung in persönlicher Verantwor-tung zu erbringen. Ich (wir) erkläre(n) mit meiner (unserer) Unterschrift , dass ich(wir) der (die) geistigen Urheber der Arbeit mit der oben genannten Kennzahl bin(sind) und dass weder ich (wir) noch der (die) oben genannte(n) Mitarbeiter gegendie ausschließenden Bestimmungen für Teilnehmer gemäß Ausschreibung verstoßen.Die Verfasser erklären sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die indiesem Vordruck enthalten sind, im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei derSenatsverwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführtwerden.

.....................................................................................................................................................................Datum, Unterschrift


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