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Groß-Gerau€¦ · Web viewIn der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung...

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Musterhygienepl an für Arztpraxen Stand: Mai 2018 Seite 1 von 63
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Musterhygieneplan für Arztpraxen

Stand: Mai 2018

Kreisausschuss des Kreises Groß-GerauFachbereich Gesundheit und VerbraucherschutzWilhelm-Seipp-Straße 964521 Groß-Gerau

Ansprechpartner:Frau Katy Hasenbein, [email protected] Dr. Silke Brandenburg, [email protected]

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HygieneplanPraxis

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Page 3: Groß-Gerau€¦ · Web viewIn der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen

Inhaltsverzeichnis:1. Einleitung..............................................................................................................................5

2. Hygienemanagement in der Arztpraxis.................................................................................5

2.1 Personelle Anforderungen...............................................................................................5

2.2 Personalhygiene..............................................................................................................5

2.2.1 Händehygiene...........................................................................................................5

2.2.2 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung...............................................10

2.2.3 Weitere Schutzmaßnahmen für das Personal........................................................14

2.3 Umgebungshygiene......................................................................................................15

2.3.1 Flächenreinigung und Flächendesinfektion............................................................16

2.4 Hygiene bei Behandlung von Patienten........................................................................19

2.4.1 Haut- und Schleimhautantiseptik............................................................................19

2.4.2 Zubereitung von Injektionslösungen und Mischinfusionen.....................................20

2.4.3 Durchführung von Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen............................21

2.4.4 Durchführung von Infusionen.................................................................................23

2.4.5 Einsatz von Barrieremaßnahmen...........................................................................24

2.4.6 Umgang mit MRE, Clostridium difficile, Noroviren..................................................25

2.5 Umgang mit Medikamenten..........................................................................................26

2.6 Meldung infektiöser Erkrankungen................................................................................27

3. Baulich - funktionelle Gestaltung........................................................................................27

4. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.....................28

4.1 Lagerfristen von Sterilgut:.............................................................................................29

5. Abfallentsorgung.................................................................................................................29

6. Anhang................................................................................................................................31

6.1. Dokumentationsblatt zu Schulungen/Unterweisungen.................................................31

6.2 Verhalten bei Unfällen...................................................................................................32

6.3 Verfahrensanweisungen zur Herstellung einer Reinigungs- oder

Flächendesinfektionsmittellösung/Instrumentendesinfektionsmittellösung.........................33

6.4 Reinigungs- und Desinfektionsplan...............................................................................34

6.5 Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN............................................38Seite 3 von 42

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6.6 Überwachung der Kühlschranktemperatur....................................................................39

6.7 An- und Ablegen von Schutzkleidung...........................................................................40

7. Quellennachweis und weiterführende Literatur..................................................................41

Abbildungsverzeichnis:Abbildung 1: Die Indikationen der Händehygiene der „Aktion Saubere Hände“.......................8

Abbildung 2: Einreibetechnik zur Händedesinfektion nach Empfehlung ,,Aktion Saubere

Hände"......................................................................................................................................9

Abbildung 3: Schutzhandschuhe für die Patientenbehandlung..............................................12

Abbildung 4: Auswahl Handschuhe zum Schutz vor chemischen/mechanischen Gefahren..12

Abbildung 5: Verteilung von talgdrüsenreicher und – armer Haut beim Menschen................20

Abbildung 6: Risikobasierte Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen.............................22

Abbildung 7: Lagerfristen von Sterilgut...................................................................................29

Abbildung 8: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des

Gesundheitsdienstes..............................................................................................................30

Abbildung 9: Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN................................38

Abbildung 10: An- und Ablegen von Schutzkleidung..............................................................40

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1. Einleitung

Ziel eines Hygieneplans ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Patienten sollen vor nosokomialen Infektionen geschützt, die Weiterverbreitung von

Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, soll vermieden werden. Bei

Einhaltung der festgelegten Maßnahmen werden Patienten und Beschäftigte wirksam vor

Infektionen und anderen Gesundheitsschädigungen geschützt.

Der Hygieneplan enthält alle von der Praxisleitung für die Erfüllung dieses Ziels festgelegten

innerbetrieblichen Verfahrensweisen und ist für alle in der Praxis Beschäftigten verbindlich.

Er wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen zu Hygiene und

Infektionsprävention, dem Medizinproduktegesetz und Arbeitsschutzrecht erstellt.

2. Hygienemanagement in der Arztpraxis

2.1 Personelle Anforderungen

Für alle in der Praxis Beschäftigten werden auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen

regelmäßig hygienische und fachspezifische Schulungen durchgeführt. Alle Beschäftigten

werden bei Neueinstellung und einmal jährlich in die Inhalte des vorliegenden Hygieneplans

unterwiesen und dies wird dokumentiert (siehe „Dokumentationsblatt zu

Schulungen/Unterweisungen“ im Anhang).

Die Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt durch Mitarbeiter, welche die Qualifikation

gemäß Anlage ,,Sachkenntnis des Personals" der KRINKO/BfArM-

Empfehlung ,,Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"

erworben haben.

Weitere Informationen:

KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 4.2.2 Instandhaltung

2.2 Personalhygiene

2.2.1 Händehygiene

Die Händehygiene ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen. Zu

den Maßnahmen der Händehygiene gehören Händewaschen, hygienische und chirurgische

Händedesinfektion, Pflege und Schutz der Hände sowie das Tragen von Handschuhen.

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Voraussetzungen:

Die Praxis verfügt über leicht erreichbare Handwaschplätze, die wie folgt ausgestattet sind:

Einhebelmischbatterie mit fließend warmem und kaltem Wasser

Wasserstrahl sollte nicht direkt in den Siphon bzw. Abfluss gerichtet sein

handbedienungsfreier Spender mit Waschlotion

Spender für Einmalhandtücher

Hautpflegemittel und Hautschutzmittel

Anmerkung: Bei Neueinrichtung oder wesentlicher Umgestaltung eines Handwaschplatzes

ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne

Überlauf zu achten. Falls Arbeitsflächen für aseptische Arbeiten an den Waschplatz

angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz abzuschirmen.

Dort wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich ist, sind handbedienungsfreie

Desinfektionsmittelspender vorhanden. Das Händedesinfektionsmittel ist in Einmalgebinden

verfügbar.

Der Arbeitgeber stellt geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung. Es existiert

ein Hautschutzplan zur Auswahl von Präparaten für Hautreinigung, -schutz und -pflege.

Bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, werden an Händen und Unterarmen

keine Schmuckstücke, (Ehe-) Ringe, Armbänder, Uhren oder Piercings getragen.

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten und überragen nicht die Fingerkuppe. Das

Tragen von Nagellack oder von künstlichen sowie gegelten Nägeln ist nicht zulässig.

Weitere Informationen:

Empfehlung der KRINKO „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens

(2016)

TRBA 250

HändewaschenWarum:

Ziel des Händewaschens ist die Entfernung von sichtbarem Schmutz, die Reinigung bei

ästhetischem Bedürfnis (z.B. nach Ablegen von Einmalhandschuhen zur Entfernung von

Handschweiß) und die Entfernung lose anhaftender Mikroorganismen, sofern diese nicht

durch Händedesinfektion abgetötet werden können (z.B. bei Kontamination mit

Bakteriensporen oder Parasiten).

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Page 7: Groß-Gerau€¦ · Web viewIn der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen

Wann:

Das Händewaschen wird auf ein notwendiges Minimum beschränkt, da häufiges

Händewaschen die Hornschicht aufquellen lässt, Hautfette verloren gehen und die Haut

austrocknet. Eine verlorene Schutzfunktion kann zu akuten und chronischen

Hauterkrankungen führen.

Das Händewaschen ist nur erforderlich:

vor Arbeitsbeginn

nach Arbeitsende

nach dem Toilettengang

nach sichtbarer Verschmutzung

vor dem Essen

Wie:

Das Waschen der Hände erfolgt unter fließendem Wasser. Mit dem Ellenbogen wird die

hautschonende Waschlotion aus dem Spender entnommen. Die Hände werden eingerieben,

unter fließendem Wasser abgewaschen und anschließend mit einem Einmaltuch sorgfältig

abgetrocknet.

Womit:

siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Hygienische Händedesinfektion

Warum:

Ziel der hygienischen Händedesinfektion ist es, Krankheitserreger auf den Händen soweit zu

reduzieren, dass deren Weiterverbreitung verhindert wird.

Wann:

Die hygienische Händedesinfektion wird unabhängig davon, ob Handschuhe getragen

werden, in folgenden Situationen durchgeführt:

vor Patientenkontakt

vor intensivem Hautkontakt

vor der Untersuchung und Behandlung

vor dem Entfernen von Verbänden

vor aseptischen Tätigkeiten, z. B. vor der Durchführung von Injektionen oder

Punktionen

vor dem Legen eines Katheters

vor der Zubereitung von Infusionen

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vor Kontakt zu keimarmen Material

nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material, z.B.

nach Kontakt mit Schleimhaut

vor und nach Kontakt mit nicht intakter Haut

nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Sekreten, Exkreten

nach Ablegen der Handschuhe, da diese keinen absoluten Schutz vor einer

Händekontamination gewährleisten (Perforation, ggf. auch Kontamination beim

Ablegen)

nach Patientenkontakt, z.B. nach der körperlichen Untersuchung, nach Anlegen von

Verbänden, nach Ablegen der Handschuhe, nach Kontakt mit der unmittelbaren

Patientenumgebung (potentiell kontaminierte Gegenstände, Flüssigkeiten oder

Flächen), z.B. nach Kontakt mit Drainagen, Schmutzwäsche, Abfällen,

Urinsammelsystemen

Die Indikationen der Händehygiene:

Abbildung 1: Die Indikationen der Händehygiene der „Aktion Saubere Hände“

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Wie:

Das Händedesinfektionsmittel wird über den Spender berührungslos oder mit Hilfe des

Ellenbogens entnommen und über den gesamten trockenen Handbereich gleichmäßig

verrieben. Die Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, die Flächen

zwischen den Fingern sowie die Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen werden eingerieben

und für die Dauer der Einwirkzeit feucht gehalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der

Einreibung von Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen.

Abbildung 2: Einreibetechnik zur Händedesinfektion nach Empfehlung ,,Aktion Saubere Hände"Quelle: „Aktion saubere Hände“

Die Einwirkzeit des verwendeten Händedesinfektionsmittels (ca. 3 - 5 ml) wird nach den

Angaben des Herstellers eingehalten, mindestens jedoch werden die Hände für 30

Sekunden feucht gehalten.

Kontamination der Hände:

Bei Verschmutzung der Hände mit kontaminiertem Material (z.B. Stuhl) wird mit einem

Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch die Verunreinigung entfernt. Bei Bedarf werden

die Hände anschließend gewaschen. In jedem Fall wird eine hygienische Händedesinfektion

durchgeführt.

Besteht die Notwendigkeit, Bakteriensporen oder Parasiten von den Händen zu entfernen,

werden nach der Händedesinfektion die Hände gründlich mit Wasser und Waschlotion

gewaschen.

Womit und wie lange:

siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

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Hautschutz und Hautpflege

Warum:

Eine intakte und gepflegte Haut an Händen und Unterarmen dient als wirksame

Schutzbarriere vor dem Eindringen von Erregern. Zudem lässt sich nur intakte Haut sicher

desinfizieren.

Wann:

Zur Vorbeugung von Hautirritationen wird ein Hautschutzmittel aufgetragen. Das

Hautschutzmittel wird bei Bedarf vor Arbeitsbeginn und bei längerem Tragen von

Handschuhen verwendet. Eine Tragedauer der Handschuhe von mehr als zwei Stunden wird

möglichst vermieden.

Zur Förderung der Regeneration und um ein Austrocknen der Haut zu verhindern, wird ein

Hautpflegemittel angewendet. Das Hautpflegemittel wird regelmäßig aufgetragen.

Wie:

Hautschutz- und Hautpflegemittel werden aus Tuben oder Spendern entnommen.

Womit:

siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.1.1 Händehygiene

2.2.2 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung

In der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie

den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen Arbeitssituation

angepasst sind.

Durch Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung als mechanische Barriere werden

Bekleidung, Haut oder Schleimhaut geschützt. Je nach durchzuführender Tätigkeit wird

folgende Schutzausrüstung getragen: Schürzen/Schutzkittel, Handschuhe, Augen-bzw.

Gesichtsschutz, Mund-Nasen-Schutz.

Arbeitskleidung

Bei Dienstantritt wird die Privatkleidung abgelegt und die Arbeitskleidung angelegt.

Arbeitskleidung wird ausschließlich in der Praxis getragen und hat keine spezifische

Schutzfunktion.

Die Privatkleidung wird getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahrt.

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Waschen der Arbeitskleidung

Prinzipiell ist eine Aufbereitung der Arbeitskleidung im häuslichen Umfeld wegen des

möglichen Eintrags von Mikroorganismen zu vermeiden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist,

kontaminierte Wäsche desinfizierend zu reinigen, ist insgesamt eine Aufbereitung mit einem

desinfizierenden Waschverfahren wünschenswert. Entweder kann dies in einer Wäscherei

mit Hygienezertifikat erfolgen oder in der Praxis bei mindestens 60°C mit einem VAH-

gelisteten Waschmittel und einer jährlichen Überprüfung des Waschverfahrens mit

Bioindikatoren. Bei dieser Verfahrensweise sollte eine gewerbliche Waschmaschine mit

Desinfektionsprogramm benutzt werden. Einfache Haushaltswaschmaschinen sind dazu

nicht geeignet.

Schutzkleidung

Warum:

Das zusätzliche Tragen von Schutzkleidung in Form von Einmalschutzkitteln oder

Einmalschürzen verhindert eine Erregerübertragung auf bzw. durch Arbeitskleidung.

Wann:

Je nach durchzuführender Tätigkeit ist Schutzkleidung in folgenden Situationen zu tragen:

Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien

erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. aerogen

übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)

erhöhte Infektionsgefahr für den Patienten oder Anwendung steriler Materialien bei

größeren Eingriffen (z.B. großflächige Wundversorgung)

Wie:

Entsprechend der jeweiligen Anforderungen werden langärmlige und/ oder flüssigkeitsdichte

bzw. flüssigkeitsabweisende Einmalschutzkittel verwendet.

Handschuhe

Warum:

Durch das Tragen von Handschuhen werden eine Kontamination der Hände durch Erreger

sowie der direkte Kontakt mit schädlichen Substanzen in folgenden Situationen vermieden:

Kontakt mit Körperflüssigkeiten, die mit Mikroorganismen kontaminiert sind

Umgang mit Chemikalien während Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten

Aufbereitung von Medizinprodukten

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Wie:

Je nach Anwendungsbereich sind verschiedene Handschuharten notwendig:

Schutzhandschuhe für die Patientenbehandlung (Einmalhandschuhe)Handschuhart Anwendungsbereich Anforderung an die SchutzhandschuheUnsterile (keimarme)Einmalhandschuhe

Zum Schutz des Personals bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontaktz.B. bei invasiven Maßnahmen

mit möglichem Kontakt zu Körperflüssigkeiten

bei möglicher Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten

dünnwandig flüssigkeitsdicht latexallergenarm und ungepudert geprüft nach DIN EN 374 z.B. aus Latex (Naturlatex oder

synthetischer Kautschuklatex), Nitrilkautschuk, Vinyl (PVC), Polyethylen (PE)

SterileEinmalhandschuhe

Zum Schutz der Patienten und des Personals bei Operationen und anderen invasiven Eingriffenz.B. Legen von

Harnwegskathetern Legen von zentralen Venen-

kathetern Gelenkpunktionen

dünnwandig flüssigkeitsdicht latexallergenarm und ungepudert geprüft nach DIN EN 374 vor allem Naturlatex wegen des guten

Tastgefühls

Abbildung 3: Schutzhandschuhe für die PatientenbehandlungQuelle: Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

1.Auswahl von Handschuhen zum Schutz vor chemischen/mechanischen Gefahren:Schutzhandschuhe für Reinigungs-, Desinfektions- und SterilisationsarbeitenHandschuhart Anwendungsbereich Anforderung an die SchutzhandschuheHaushaltshandschuhe Reinigungstätigkeiten Gummi-Haushaltshandschuhe

verlängerter Schaft zum Stulpen, damit das Zurücklaufen kontaminierter Flüssigkeit verhindert werden kann

Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe

Desinfektionstätigkeiten an Flächen, Instrumenten, Geräten

fest, flüssigkeitsdicht, beständig gegenüber dem eingesetzten Desinfektionsmittel

latexallergenarm und ungepudert verlängerter Schaft zum Stulpen, damit

das Zurücklaufen kontaminierter Flüssigkeit verhindert werden kann

vorzugsweise aus Nitrilkautschuk eine vorgegebene maximale

Expositionsdauer darf nicht überschritten werden (hierzu Angaben der Hersteller von Schutzhandschuhen und Desinfektionsmittel beachten)

Baumwoll- -Unterziehhandschuhe

Längere Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten

Textile (luftdurchlässige) Handschuhe z.B. aus Baumwolle

HitzebeständigerHandschuh

Entnahme von heißem Sterilgut aus dem Sterilisator

Latexfreies Silikon bei Einsatzbereich bis 240 °C

Nitrilbeschichtung mit Vliesstoff-Futter bei Einsatzbereich bis 180 °C

Abbildung 4: Auswahl Handschuhe zum Schutz vor chemischen/mechanischen GefahrenQuelle: Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Bei der Benutzung von Handschuhen wird Folgendes beachtet:

Handschuhe werden gezielt eingesetzt und nur so lange wie nötig getragen.

Handschuhe werden nur auf saubere, trockene Hände angezogen.

Handschuhe werden gewechselt, wenn sie beschädigt oder innen feucht sind.

Einmalhandschuhe werden nur einmal benutzt und danach entsorgt.

Handschuhe werden immer in der richtigen Größe ausgewählt.

Die vom Hersteller vorgegebene maximale Expositionsdauer bei Anwendung von

Chemikalien wird nicht überschritten.

Das Tragen von Handschuhen entbindet nicht von der Pflicht einer

Händedesinfektion vor und nach der entsprechenden Tätigkeit!

Augen- und Gesichtsschutz

Bei allen Tätigkeiten, bei denen mit einem Verspritzen von Körperflüssigkeiten und

Chemikalien zu rechnen ist, wird ein Augen- bzw. Gesichtsschutz getragen.

Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dient einerseits dem Kontaminationsschutz für die

Nasen- und Mundschleimhaut, andererseits minimiert dieser die Abgabe von Erregern aus

dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers. In folgenden Situationen kann das Tragen eines

Mund-Nasen-Schutzes notwendig sein:

Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten (z.B. Punktion eines Abszess) oder

Chemikalien

erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. aerogen

übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)

Aufbereitung von Medizinprodukten

Schutz für immungeschwächte Patienten

Schutz des Patienten oder des Sterilguts bei Eingriffen (z.B. größere

Wundversorgung)

Ein Wechsel der Bekleidung erfolgt täglich sowie nach Bedarf. Die Schutzausrüstung wird

patienten-bzw. tätigkeitsbezogen eingesetzt. Das Ablegen von Bekleidung und

Schutzausrüstung erfolgt unter Vermeidung einer Kontamination der Umgebung.

Einmalmaterialien werden in Abfallbehältnisse abgeworfen. Materialien wie Wäsche und

Mehrwegschutzausrüstung werden der Aufbereitung zugeführt. Anschließend wird eine

hygienische Händedesinfektion durchgeführt.

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Page 14: Groß-Gerau€¦ · Web viewIn der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen

Womit:

siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.1.1 Händehygiene, Kapitel 3.1.2

Personalkleidung

2.2.3 Weitere Schutzmaßnahmen für das Personal

Infektionserreger und Chemikalien können eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Zu deren

Vermeidung werden alle zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen eingehalten. Diese

sind:

Vermeidung von impfpräventablen Infektionskrankheiten:

Die Mitarbeiter der Praxis sind berufsbedingt einem regelmäßigen Kontakt zu

übertragbaren Infektionserregern ausgesetzt. Deshalb werden sie regelmäßig über

Gefahren und wirksame Präventivmaßnahmen informiert. Allen Mitarbeitern wird im

Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein Impfangebot unterbreitet.

Vermeidung von Stich- und Schnittverletzungen:

Um die Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen zu vermeiden bzw. so gering wie

möglich zu halten, werden - soweit dies technisch möglich ist - Systeme mit

Sicherheitsmechanismus eingesetzt. Gebrauchte Kanülen werden nicht in die

Schutzkappe zurückgesteckt (kein Recapping). Ein Verbiegen oder Abknicken ist

nicht statthaft, es sei denn, diese Manipulation dient der Aktivierung der integrierten

Schutzvorrichtung. Der Sicherheitsmechanismus darf nicht durch Manipulationen

außer Kraft gesetzt werden. Zur sicheren Entsorgung von spitzen oder scharfen

Gegenständen (z.B. Kanülen) werden stich- und bruchfeste Behälter verwendet, die

eindeutig als Abfallbehältnisse erkennbar sind.

Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch Chemikalien:

Zum Schutz vor haut- und schleimhautreizenden Reaktionen sowie zur Vermeidung

von Allergien werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Die zum Einsatz kommenden Chemikalien werden sorgsam gewählt.

Die Beschäftigten werden regelmäßig unterwiesen.

Ungeschützte Kontakte werden durch situationsgerechte Anwendung der

Schutzausrüstung vermieden.

Um einer Anreicherung der Raumluft mit Chemikalien entgegenzuwirken, werden

bereitgestellte Lösungen abgedeckt und Räume gut belüftet.

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Bei Vorfällen wie Stich- oder Schnittverletzung durch gebrauchte Medizinprodukte oder

Spritzer von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien auf verletzte Haut und Schleimhaut

werden die entsprechenden Sofortmaßnahmen ergriffen. Der Vorfall wird anschließend

detailliert dokumentiert.

Die zu ergreifenden Maßnahmen sind in einer Arbeitsanweisung festgelegt und dokumentiert

(siehe im Anhang Verhalten bei Unfällen)

Weitere Informationen:

KRINKO/BfArM-Empfehlung Aufbereitung von Medizinprodukten

TRBA 250, Kapitel 6 Verhalten bei Unfällen

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 2.3 Grundpflichten und

Schutzmaßnahmen, Kapitel 2.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen

2.3 Umgebungshygiene

Bei den Medizinprodukten werden insbesondere soweit zutreffend - folgende Angaben der

Hersteller beachtet:

bestimmungsgemäße Anwendung

Umgang und Einweisung

Routineüberprüfungen

Instandhaltungsmaßnahmen

Verfahren der Aufbereitung

Bei allen Desinfektionsmitteln und Chemikalien - soweit zutreffend - werden folgende

Angaben der Hersteller beachtet:

Materialverträglichkeit

Kompatibilität der einzelnen Mittel und Tücher (Wipes) untereinander

Kontraindikationen

Ansetzen, Konzentration, Einwirkzeit

Lagerung

Haltbarkeit (geöffnet/ungeöffnet)

Entsorgung (Umweltschutz, Gesundheitsgefahren)

tolerierbare Restmengen im Nachspülwasser (Rückstände der Prozesschemikalien)

besondere Schutzmaßnahmen

Bei der persönlichen Schutzausrüstung werden - soweit zutreffend - folgende Angaben der

Hersteller beachtet:

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Dauer/Tragedauer

Eignung für Chemikalien

Lagerung

Aufbereitung (z.B. Schutzbrille)

2.3.1 Flächenreinigung und Flächendesinfektion

Warum:

Die Reinigung ist ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z.B. Staub, chemische

oder organische Substanzen), ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung oder

Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet.

Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen

infolge Abtötung/Inaktivierung reduziert wird.

Ziel der Desinfektion ist es, einen Gegenstand, eine Fläche oder einen Bereich in einen

Zustand zu versetzen, in dem von ihm keine Infektionsgefahr mehr ausgeht.

Wie:

Die Reinigung erfolgt unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen.

Für eine Desinfektion wird Desinfektionsmittel (fertiges Präparat oder angesetzte Lösung)

verwendet.

Je nach Verschmutzung, Situation und zu desinfizierender Fläche wird ein kombiniertes

Präparat eingesetzt und die Flächenreinigung und-desinfektion in einem Schritt durchgeführt.

Die eingesetzten Flächendesinfektionsmittel sind entsprechend der zu desinfizierenden

Oberflächen und des erforderlichen Erreger-Wirkspektrums sorgsam ausgewählt. Zur

sicheren und wirksamen Anwendung werden die Angaben des Herstellers bezüglich

Zubereitung, Konzentration, Einwirkzeit und Schutzmaßnahmen eingehalten.

Die Sprühdesinfektion von Oberflächen erfolgt aufgrund der inhalativen Gefährdung und der

Gefahr von Sprühschatten nur auf kleinen Flächen oder an Stellen, die einer

Wischdesinfektion nicht zugänglich sind.

Die Desinfektion von Flächen und medizinischen Geräten wird mittels Wischdesinfektion

unter Beachtung folgender Maßnahmen durchgeführt:

Es wird geeignete Schutzausrüstung getragen.

Mit einem Desinfektionsmittel-getränkten Tuch wird die Fläche unter leichtem Druck

vollständig benetzt.

Es erfolgt kein Nach- oder Trockenwischen.

Stark kontaminierte und verschmutzte Oberflächen werden vorgereinigt.

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Ein Einbringen von Verschmutzungen in die Desinfektionslösung wird vermieden.

Das Wiedereintauchen von Tüchern ist nicht erlaubt, da eine Kontamination der

Desinfektionslösung erfolgen kann.

Verwendete Reinigungsutensilien werden nach Abschluss desinfizierend gewaschen

bzw. verworfen. Nach der desinfizierenden Reinigung der Utensilien müssen diese

getrocknet werden. Die Lagerung erfolgt trocken und staubgeschützt.

Es wird für ausreichende Belüftung gesorgt.

Bei der Verwendung von Einmaltüchern (Wipes) müssen die Herstellerangaben beachtet

werden:

Der Eimer muss geschlossen gehalten werden.

Bei der Befüllung wird das Prinzip der Asepsis beachtet.

Die Standzeiten müssen eingehalten werden.

Die Beschriftung muss das Produkt, die Konzentration, das Ansetzdatum und das

Namenskürzel der Person enthalten, die die Desinfektionsmittellösung angesetzt hat.

Was und wann:

Reinigung und Desinfektion von Fußböden

Die Fußböden im Labor werden arbeitstäglich bzw. bei sichtbarer Kontamination einer

Desinfektion unterzogen. In allen anderen Räumen wird der Fußboden arbeitstäglich

gereinigt. Eine Desinfektion erfolgt nur gezielt bei erkennbarer Kontamination (z.B. mit Blut,

Stuhl, Erbrochenem, Urin).

Reinigung und Desinfektion von Flächen

Eine haushaltsübliche Flächenreinigung erfolgt:

in Bereichen, in denen kein Infektionsrisiko besteht (z.B. Treppenhäuser, Flure,

Büros, Sozialräume)

an Flächen ohne häufigen Hand- oder Hautkontakt (Ausnahme: Bereich zur

Abfallentsorgung oder Medizinprodukteaufbereitung)

Eine Desinfektion vor Benutzung erfolgt an/bei:

Arbeitsflächen, auf denen aseptische Tätigkeiten erfolgen (z.B. Zubereitung oder

Ablegen von Medikamenten, Infusionslösungen, Spritzen)

Arbeitsflächen, auf denen desinfizierte Instrumente (z.B. zum Trocknen,

Funktionsprüfung, Verpacken) abgelegt werden

Eine Desinfektion nach Benutzung erfolgt bei:

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Arbeitsflächen, auf welchen die Aufbereitung von Instrumenten durchgeführt wurde

patientennahen Flächen (wie z.B. Patientenliegen ohne Papierauflage)

allen Flächen, bei denen eine Kontamination sichtbar ist oder vermutet wird

Eine mindestens arbeitstägliche Desinfektion erfolgt an:

Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt

Flächen, die in die Versorgung und Behandlung von Patienten einbezogen werden

Flächen im erweiterten Untersuchungs- und Behandlungsumfeld

medizinischen Geräten und Materialien

Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten und Materialien

Medizinische Geräte und Materialien, die direkten oder indirekten Kontakt zum Patienten

oder dem Patientenumfeld haben und in dessen Versorgung oder Behandlung

eingeschlossen sind, werden einer regelmäßigen Desinfektion unterzogen.

Eine zusätzliche nicht-desinfizierende Reinigung medizinischer Geräte und Materialien

erfolgt nach Bedarf.

Unter Beachtung der Kompatibilität der eingesetzten Mittel zu den Oberflächen erfolgt nach

jeder Anwendung eine Wischdesinfektion

von medizinischen Geräten (wie z.B. Blutzucker-, Blutdruckmessgeräte, Stethoskope,

Fieberthermometer)

an der Patienten-Kontaktfläche der eingesetzten Geräte (z.B. Ultraschallköpfe,

Sonden und Kabel für EKG oder O2-Sättigung)

an den Bediener-Kontaktflächen der medizinischen Geräte (z.B. Knöpfe, Tastaturen,

Bedienelemente)

der verwendeten Hilfsmittel (z.B. Nierenschalen, Tabletts).

Reinigung und Desinfektion von Sanitäreinrichtungen

Sanitäreinrichtungen, einschließlich Toiletten, werden arbeitstäglich sowie bei Bedarf

gereinigt. Eine Desinfektion der Toiletten erfolgt dann, wenn eine Übertragungsgefahr

(z.B. mit Durchfallerregern) gegeben ist.

Womit:

Entsprechend der jeweiligen Anforderungen kommen unterschiedliche Verfahren und

Produkte zur Anwendung.

Die genauen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind im praxisbezogenen

Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt. Dieser hängt in allen relevanten

Bereichen aus.

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Weitere Informationen:

„Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.2.1 Flächenreinigung und

Flächendesinfektion

RKI Empfehlung: Reinigung und Desinfektion von Flächen, 2004

2.4 Hygiene bei Behandlung von Patienten

Zur sicheren Versorgung und Behandlung von Patienten erfolgen die hygienischen

Maßnahmen durch qualifiziertes (ärztliches und medizinisch ausgebildetes) Personal unter

Berücksichtigung vorliegender Untersuchungs- und Behandlungsstandards. Die

grundlegenden hygienerelevanten Maßnahmen sind in diesen Standards detailliert

abgebildet.

2.4.1 Haut- und Schleimhautantiseptik

Warum:

Die Haut- und Schleimhautantiseptik (Desinfektion) hat das Ziel das Infektionsrisiko, das bei

Durchbrechen der natürlichen Barrierefunktion Haut/Schleimhaut entsteht, zu minimieren.

Durch die Desinfektion werden im Bereich der Einstichstelle auf der Haut/Schleimhaut

befindliche Mikroorganismen ausreichend reduziert.

Wie:

Die Desinfektion erfolgt unmittelbar vor dem Eingriff mittels Aufsprühen oder mit einem in

Desinfektionsmittel getränkten keimarmen bzw. sterilen Tupfer. Zur sicheren und wirksamen

Anwendung werden die Angaben des Herstellers zur Einwirkzeit (für talgdrüsenreiche und -

arme Hautbereiche) eingehalten. Während der gesamten Einwirkzeit wird die zu

desinfizierende Stelle vollständig feucht gehalten. Vor dem Eingriff muss das

Desinfektionsmittel abgetrocknet sein. Die betroffene Stelle ist vor Rekontamination (z. B.

durch die Kleidung des Patienten) zu schützen.

Abbildung 5: Verteilung von talgdrüsenreicher und – armer Haut beim MenschenQuelle: http://www.bode-science-center.de/

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Womit und wie lange:

siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“, Kapitel 3.3.1 Haut- und

Schleimhautantiseptik

2.4.2 Zubereitung von Injektionslösungen und Mischinfusionen

Warum:

Bereits die Zubereitung einer Injektionslösung oder einer Mischinfusion, als vorbereitende

Maßnahme für einen invasiven Eingriff, ist mit dem Risiko einer Erregerübertragung

verbunden. Deshalb ist sowohl in der Vorbereitung als auch in der Zubereitung von

Injektionslösungen und Mischinfusionen eine strikte Asepsis notwendig.

Wie:

Die grundsätzlichen Anforderungen zur Anwendung und Verabreichung von Arzneimitteln

und Materialien werden beachtet:

Sichtprüfung auf Auffälligkeiten, Ausschluss von Verwechslungen und Einhaltung der

Herstellerangaben bezüglich Zubereitung und Lagerung

die Hände und die Arbeitsfläche werden vorab desinfiziert

die Zubereitung erfolgt durch geschultes Personal außerhalb des patientennahen

Bereichs und unmittelbar vor der geplanten Applikation

bei Mehrdosenbehältnissen wird für jede Punktion eine frische Kanüle (alternativ:

Mehrfachentnahmekanüle) und Spritze verwendet. Das Mehrdosenbehältnis wird mit

dem Datum des Erstgebrauchs versehen.

vor dem Einführen der Kanüle wird das Gummiseptum mit Hautdesinfektionsmittel

desinfiziert. Ausnahme: Der Hersteller garantiert die Sterilität des Gummiseptums

unter der Abdeckung.

Womit:

Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“, Kapitel 3.3.3 Zubereitung von

Injektionslösungen und Mischinfusionen

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2.4.3 Durchführung von Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen

Warum:

Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen gehören zu den häufigsten invasiven Eingriffen

in der Arztpraxis. Das damit verbundene Infektionsrisiko ist abhängig von der Art und des

Ortes der Punktion und wird in vier Risikogruppen eingeteilt. Jede Risikogruppe erfordert

bestimmte Hygienemaßnahmen.

Wie:

Neben den allgemeingültigen Hygienemaßnahmen (z.B. Händedesinfektion, keimarmes

Umfeld) werden risikoadaptierte erweiterte Schutzmaßnahmen beachtet:

Wichtig:Die Zubereitung von Medikamenten zur Injektion soll unmittelbar vor der geplanten

Applikation erfolgen. Unmittelbar bedeutet höchstens 1 Stunde vor der Applikation.

Weitere Informationen:

RKI Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei Infektion und Punktion“

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RG Punktionsart Tupfer Steriles Abdecktuch

Schutzkleidungdurchführende Person*

Assistenz

1 Blutentnahme kapillär, venös, arteriell

Injektionen s.c./i.c.//i.m./i.v. Akupunktur

unsteril/steril

nein unsterile Handschuhe bei Blutentnahmen+ i.v. Injektionen

keine

2 Venfloneinlage Arterielle Kurzzeitkatheter Shuntpunktion zur Dialyse

steril nein unsterile Handschuhe keine

Feinnadelpunktion Schilddrüse, Lymphknoten, Mamma

steril nein unsterile Handschuhe keine

Punktion der Portkammer steril nein sterile Handschuhe* keine (KispiSG ja

)3 Lumbalpunktion

Intrathekale Medikamentenapplikation

Pleura-/ Aszitespunktion Gelenkspunktion (mit/ohne

Fremdmaterial) Anlage einer suprapubischen

Ableitung Knochenmarkspunktion Organpunktionen/-biopsien

(z.B. Leber, Niere, Milz,) Amniozentese /

Chorionzottenbiopsie Transvaginale

Gewebspunktion Vorderkammerpunktion des

Auges mit intravitrealer Medikamentengabe

steril ja sterile Handschuhe*chirurg. Maske

sinnvoll

4 Arterielle Langzeitkatheter Thoraxdrainage, Pleuracath Spinal-/ Periduralanästhesie +

Katheter Perkutane endoskopische

Gastrostomie (PEG)

steril ja sterile Handschuhe*chirurg. Maske

erforderlich

Zentralvenöse Katheter Provisorischer

Herzschrittmacher

steril ja sterile Handschuhechirurg. Maske

Haubesteriler OP-Mantel**

erforderlich

* Beachte: Berufsbekleidung, Unterarme frei, keine freihängenden Schlüsselanhänger/Krawatten, bei unvermeidbarem

Körperkontakt im sterilen Gebiet untersuchungsbedingt steriler OP-Mantel notwendig

**Ausnahme: Einlage durch Anästhesie im OP

Abbildung 6: Risikobasierte Maßnahmen bei Injektionen und PunktionenQuelle: https://www.guidelines.ch/page/1463/injektionen-und-punktionen?detail=4463, [Stand 04.05.2018]

Nach Punktionen der Risikogruppen 1 und 2 kann die Punktionsstelle mit einem keimarmen

Wundschnellverband (Pflaster) versorgt werden. Bei Punktionen der Risikogruppen 3 und 4

ist ein steriles Pflaster einzusetzen.

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Womit:

Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.3.2 Durchführung von

Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen

2.4.4 Durchführung von Infusionen

Warum:

Durch eine strikte Asepsis bei der Durchführung von Infusionen können Infektionen

vermieden werden.

Wie:

Für die Verabreichung einer Infusion ist ein sicherer Venenzugang erforderlich. Die Patienten

müssen während und nach der Infusion beobachtet werden.

Bei der Verabreichung von Infusionen werden durch Einhaltung folgender

Hygienemaßnahmen Gefäßkatheter - assoziierte Infektionen vermieden:

Vorbereitung der Infusionslösung erfolgt unter strikt aseptischen Bedingungen

z.B. Eine Venenverweilkanüle wird nach einer Hautdesinfektion und ggf. einer sterilen

Abdeckung gelegt

vor jeder Konnektion bzw. Diskonnektion (Verbindung bzw. Trennung) des

Schlauchsystems erfolgt eine Händedesinfektion. Diskonnektionen sind auf ein

Minimum zu beschränken. Bei Diskonnektionen erfolgt eine Desinfektion der

Konnektionsstelle (Katheterhub) und des Anschlussstücks (Infusionssystem) mit

geeignetem Desinfektionsmittel unter Beachtung der Herstellerangaben; beide

Stellen müssen während der „Infusionspause“ durch sterile Luer-Lock

Kombiverschlüsse vor Kontamination geschützt werden.

Womit:

Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang

Weitere Informationen:

KRINKO Empfehlungen ,,Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und

Injektionen" und ,,Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen"

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Bericht der Arbeitsgruppe KRINKO-BfArM-RKI: „Zu spezifischen Fragen bezüglich

Rekonstitution, Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln und Infusionslösungen

sowie zur Hautantiseptik“, DOI 10.17886/EpiBull-2016-033

2.4.5 Einsatz von Barrieremaßnahmen

Warum:

Das Tragen von Schutzausrüstung ist in bestimmten Situationen nicht nur für den

Eigenschutz des Personals (siehe 2.2.3), sondern auch für den Schutz des Patienten von

Bedeutung.

Mikroorganismen, die im Regelfall keine Infektionsgefährdung für immunkompetente

Personen darstellen, können hingegen bei Patienten mit herabgesetzter Immunabwehr zu

einer Gesundheitsgefährdung führen. Während der Versorgung eines Patienten mit

verringerter Immunabwehr kann das Tragen von Schutzausrüstung eine wirkungsvolle

Barriere darstellen. Eine Verletzung bzw. Durchdringung der natürlichen Schutzbarriere des

Menschen besteht bei invasiven Eingriffen oder bei der Versorgung ausgedehnter Wunden.

Bei Tätigkeiten in mikrobiell nicht besiedelten Körperregionen (z.B. Harnblase) besteht ein

erhöhtes Infektionsrisiko durch Eindringen von Mikroorganismen. Das Tragen

entsprechender Schutzausrüstung kann das Infektionsrisiko insgesamt wirksam verringern.

Wie:

Als Infektionsschutz für den Patienten kommt folgende Ausrüstung, die der Behandelnde

trägt, in Betracht.

Schutzkittel

Das Tragen eines keimarmen Schutzkittels kann als wirkungsvolle Barriere gegenüber

anhaftenden - auch ,,harmlosen" - Erregern auf der Bekleidung der Beschäftigten dienen.

Zur Wahrung eines sterilen Arbeitsumfeldes ist ggf. ein steriler Schutzkittel anzulegen.

Medizinische Einmalhandschuhe

Ist in bestimmten Situationen eine hygienische Händedesinfektion zur Verhinderung eines

Eintrags von Mikroorganismen nicht ausreichend, sind sterile (OP-) Handschuhe zu tragen.

Mund-Nasen-Schutz

Zur Vermeidung einer versehentlichen Abgabe von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-

Raum ist bei erhöhter Infektionsgefährdung durch den Behandelnden ein Mund-Nasen-

Schutz anzulegen.

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Womit:

Siehe 6.6 im Anhang: Anlegen und Ablegen von Schutzkleidung

2.4.6 Umgang mit MRE, Clostridium difficile, Noroviren

Da die Zahl multiresistenter Erreger stetig zunimmt, wird auch im normalen Praxisbetrieb

dies immer mehr und mehr ein Thema. Prinzipiell können Personen mit MRSA, VRE und 3

oder 4 MRGN ganz normal am Leben teilnehmen. Sie sollten jedoch die betroffenen

Patienten sensibilisieren offen mit dem Thema umzugehen, denn bei immunsupprimierten

Personen und im Krankenhaus kann es durch solche Erreger durchaus Probleme geben.

Bei Überweisung des Patienten zur Mitbehandlung an eine andere Praxis, bei Einweisung in

ein Krankenhaus, Aufnahme in ein Pflegeheim und Organisation eines Krankentransportes

müssen die übernehmenden Einrichtungen unmittelbar über die Keimträgerschaft informiert

werden. Hierzu ist ein Überleitungsbogen auszufüllen und dem Patienten mitzugeben:

Download unter:

https://www.mre-netzwerk-suedhessen.de/fileadmin/mre/daten/pdf/UeL_Bogen_11_neues_Logo.pdf

Bei Patienten bei denen bereits ein Verdacht auf eine Erkrankung durch Noroviren besteht,

ist darauf zu achten, diese in einem separaten Raum zu isolieren. Weiterhin muss für solche

Fälle ein nach Herstellerangaben wirksames Hände- und Flächendesinfektionsmittel

vorgehalten werden. Für Mitarbeiter, die näheren Kontakt zu den Patienten haben oder der

Patient in der Praxis erbricht oder starke Durchfälle hat, muss eine Schutzkleidung

bestehend aus Mund- Nasen-Schutz, Schutzkittel und Handschuhen vorrätig sein und ggf.

getragen werden.

Bei Patienten mit Clostridium difficile muss darauf geachtet werden, dass nach der

Händedesinfektion auch eine Händewaschung durchgeführt werden muss, da es sich um ein

sporenbildendes Bakterium handelt.

Weitere Informationen:

MRE Netzwerk Südhessen

https://kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/multiresistente-erreger/,

[Stand 04.05.2018]

https://kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/mre-netzwerk-suedhessen/,

[Stand 04.05.2018]

2.5 Umgang mit MedikamentenSeite 25 von 42

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Warum:

Alle Medikamente werden so gelagert, dass die Zusammensetzung oder die Wirkung des

Medikamentes nicht beeinträchtigt wird. Für den korrekten Umgang mit Medikamenten

werden die Herstellerangaben beachtet.

Wie:

Die Medikamentenlagerung erfolgt:

trocken, staub- und lichtgeschützt.

bei kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln im Kühlschrank

unzugänglich für nicht befugte Personen

unter Beachtung der Anbruch-/Verfallsdaten

getrennt von Lebensmitteln

Die Kontrolle der Temperatur im Kühlschrank erfolgt täglich und ist zu dokumentieren. Diese

liegt zwischen 2 und 8°C. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 5 Jahre.

Das Datum des Erstgebrauchs wird bei Tropfen und Salben vermerkt. Weiterhin ist bekannt,

wie lange diese nach Anbruch haltbar sind. Am besten werden Anbruch- und Ablaufdatum

auf den Salben und Tropfen vermerkt. Das Verfallsdatum der Medikamente wird regelmäßig

kontrolliert und dieses dokumentiert.

Um Verwechslungen und Verunreinigungen zu vermeiden, werden Arzneimittel nie in andere

Gefäße umgefüllt. Packungsbeilagen und Lasche der Verpackung (mit Verfallsdatum und

Chargennummer) bleiben stets mit dem Arzneimittel in der Originalverpackung.

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.5 Hygiene bei Medikamenten

und Impfstoffen

Seite 26 von 42

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2.6 Meldung infektiöser Erkrankungen

Die Meldepflichten nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind bekannt und werden eingehalten.

Die Meldung der meldepflichtigen Erkrankungen erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb

von 24 Stunden, mittels Meldeformular an das zuständige Gesundheitsamt.

Gesundheitsamt Groß-Gerau

Wilhelm Seipp Str.9

64521 Groß-Gerau

Fax 06152/989349

Das Meldeformular ist auf der Seite des Gesundheitsamtes Groß-Gerau hinterlegt.

https://www.kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/meldepflichtige-erkrankungen/

[Stand Mai 2018]

Weitere Informationen:

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 1.1.1 Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

3. Baulich - funktionelle Gestaltung

Was:

Warte- und Überwachungszone/-räume für Patienten

getrennte Toiletten für Patienten und Personal

Raum/Räume für Reinigungsutensilien und Entsorgung

Personalumkleide/Personalaufenthaltsraum

Die Ausstattung (Fußböden, Wände, Mobiliar, Gerätschaften und Flächen) aller

vorhandenen Räume ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren. An den relevanten Stellen

sind hygienische Handwaschplätze vorhanden (Ausstattung siehe 2.2.1). Weitere allgemein

gültige Anforderungen an den Personal- und Patientenschutz sind bei der Gestaltung der

Räumlichkeiten und den geplanten Arbeitsabläufen berücksichtigt (z.B. Belüftung, Vorhalten

von Schutzkleidung).

Bei der Anwendung von Geräten und anderen Medizinprodukten werden stets die

Herstellerangaben beachtet. Für aktive Medizinprodukte sind die erforderlichen

Dokumentationen (Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebücher) angelegt. Die Maßnahmen

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zur Aufbereitung von Geräten und Medizinprodukten sind schriftlich im Reinigungs-und

Desinfektionsplan hinterlegt.

4. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten gewährleistet die Sicherheit und

Gesundheit der Patienten. Deshalb wird die Aufbereitung von Medizinprodukten unter

Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren und

durch entsprechend qualifiziertes, das heißt sachkundiges Personal durchgeführt. Die

Aufbereitung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der gemeinsamen Empfehlung der

Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-

Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Während der Aufbereitung von Medizinprodukten werden die erforderlichen Maßnahmen

zum Schutz der Durchführenden konsequent eingehalten.

Besonders zu beachten sind:

das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (z.B. schnittfeste Handschuhe,

flüssigkeitsdichter langärmliger Schutzkittel oder Bereichskleidung mit Plastikschürze,

Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz), die mögliche Kontakte der Haut und

Schleimhäute mit Infektionserregern und Chemikalien vermeiden soll (siehe 2.2.2)

die Einhaltung der Umgebungshygiene (z.B. Trennung in ,,rein" und ,,unrein")

umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen (siehe 2.3)

Aufgrund der Komplexität der Aufbereitung von Medizinprodukten empfiehlt das

Gesundheitsamt Groß-Gerau die Verwendung von Einmalinstrumenten.

Weitere Informationen:

KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 4.2.2 Instandhaltung, Kapitel 5

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 5.1 Risikobewertung und

Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung

Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 5.2.11 Lagerung des Sterilgutes

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4.1 Lagerfristen von Sterilgut:

Die Lagerdauer ist abhängig von der Art der Verpackung und den Lagerbedingungen:

Art der Verpackung Lagerung ungeschützt (z. B. offen auf Arbeitsfläche, im Regal)

Lagerung geschützt (z. B in Schrank oder Schublade)

Primärpackung (versiegeltes oder verschlossenes Verpackungssystem)

Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Gebrauch (Anwendung des Produktes innerhalb von maximal 48 Stunden).

6 Monate, jedoch nicht länger als das Verfallsdatum.

Lagerpackung 5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist. Diese Frist gilt nur, wenn die Packung nach Öffnung sofort wieder staubarm verschlossen wird.

Abbildung 7: Lagerfristen von SterilgutQuelle: Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes für Arztpraxen, Stadtgesundheitsamt Frankfurt, Stand: 2013

5. Abfallentsorgung

Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre

Schutzhüllen (Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die

Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände soll direkt am anfallenden Ort in bruchfeste

und durchstichsichere Behälter erfolgen. Für die Entsorgung anfallender weiterer Abfälle

werden Abfallbehältnisse bereitgestellt, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie

reißfest bzw. stich- und bruchsicher sind und den Abfall sicher umschließen. Die

Abfallbehältnisse sind durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehältnisse

erkennbar. Der komplette Müll der Arztpraxis fällt unter die Kategorie Hausmüll und sollte

unmittelbar in der Restmülltonne entsorgt werden. Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf den

Müll haben.

Unter Beachtung der kommunalen Bestimmungen gelten die Vorgaben der Bund/Länder-

Arbeitsgemeinschaft Abfall (siehe Abb. 8) zur Abfallentsorgung.

Weitere Informationen:

TRBA 250, Kapitel 5.6 Entsorgung von Abfällen, Kapitel 6 Verhalten bei Unfällen

Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

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Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des GesundheitsdienstesAVV AbfallschlüsselAS 18 01 04

AVV-Bezeichnung: Abfälle, an deren Sammlung und

Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen

Anforderungen gestellt wer-den (z. B. Wäsche, Gipsverbände,

Einwegkleidung)

Abfalleinstufung: nicht gefährlich

Abfalldefinition: mit Blut, Sekreten bzw. Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel etc.

Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Bereitstellung Entsorgung

gesamter Bereich der Patientenversorgung Wund- und Gipsverbände, Stuhlwindeln,

Einwegwäsche, Einwegartikel (z. B.

Spritzenkörper), etc.

gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle wie

Tupfer, Ärmelstulpen, Handschuhe,

Atemschutzmasken, Einmalkittel,

Plastik-/Papiermaterial, Aufwischtücher, leere

Zytostatikabehältnisse nach

bestimmungsgemäßer Anwendung (Ampullen,

Spritzenkörper ohne Kanülen etc.) und gering

kontaminiertes Material von

Sicherheitswerkbänken

nicht: getrennt erfasste, nicht kontaminierte

Fraktionen von Papier, Glas, Kunststoffen

(diese werden unter eigenen Abfall-schlüsseln

gesammelt)

Sammlung in reißfesten,

feuchtigkeitsbeständigen und dichten

Behältnissen

Transport nur in sorgfältig verschlossenen

Behältnissen (ggf. in Kombination mit

Rücklaufbehältern)

kein Umfüllen , Sortieren oder Vorbehandeln

Zur Volumenverringerung ist ein Pressen des

Abfalls möglich, soweit keine Flüssigkeiten

austreten.

Verbrennung in zugelassener

Abfallverbrennungsanlage (HMV) oder eine

andere zugelassene thermische Behandlung

Behältnisse mit größeren Mengen

Körperflüssigkeiten (z. B. Urin, Drainage-

flüssigkeiten) können unter Beachtung von

hygienischen und infektionspräventiven

Gesichtspunkten in die Kanalisation entleert

werden (kommunale Abwassersatzung

beachten) Alternativ ist durch geeignete Maß-

nahmen sicherzustellen, dass keine flüssigen

Inhaltsstoffe austreten.

Hinweise: Diese Einstufung gilt nur für Abfälle, die nicht AS 18 01 03* zuzuordnen sind. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 03 Dieser Abfall stellt ein Gemisch aus einer Vielzahl von Abfällen dar,

dem auch andere nicht gefährliche Abfälle zugegeben werden können, für die aufgrund der geringen Menge eine eigenständige Entsorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Werden geringe Mengen

der Abfälle dieses AS im Rahmen der Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen, ist eine gesonderte Deklaration nicht notwendig.

Abbildung 8: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des GesundheitsdienstesQuelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/LAGA-Rili.pdf?__blob=publicationFile, [Stand 04.05.2018]

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6. Anhang

6.1. Dokumentationsblatt zu Schulungen/Unterweisungen

Unterweisung/Schulung zu:

1. Hygieneplan

2. Gefahrstoffe

3. Sonstiges

Durchgeführt von:

Datum:

Dauer:

Ort:

Besprochene Themen/Inhalte, Praktische Übungen, Unterlagen:

Name Datum Unterschrift

Die Namen der Mitarbeiter/-innen fest eintragen, so dass festgestellt werden kann, wer noch

nicht geschult ist.

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6.2 Verhalten bei Unfällen

Bei akzidentellen Vorfällen wie Stich-oder Schnittverletzung durch gebrauchte

Medizinprodukte bzw. Spritzer von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien auf verletzte Haut

und Schleimhaut sind die entsprechenden Sofortmaßnahmen durchzuführen. Der Vorfall ist

anschließend detailliert zu dokumentieren.

Sofortmaßnamen: Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe (1 Minute)

Intensive Spülung mit antiseptische Spülung bzw. Wasser

Nach Einverständnis des Patienten ggf. Untersuchung auf HIV/HBV/HCV

Betriebsarzt aufsuchen

Unfalldokumentation - Dokumentation jeder Verletzung im Unfallbuch

Prüfung der Postexpositionsprophylaxe (PEP):Niedriges Risiko:

Keine medizinische Intervention erforderlich.

Grundsätzlich ist die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, ggf. ist der

Impftiter zu prüfen.

Mittleres Risiko:

Hier kann ggf. eine PEP angeboten werden.

In den sonstigen Fällen sollte zum nächstmöglichen Termin eine Beratung und

Blutentnahme in der Arbeitsmedizin mit Bestimmung von HIV, Anti-HCV und Hep. B-

Antikörpern (Anti-HBs und Anti-HBc, falls Impfstatus nicht bekannt bzw. ungenügend)

erfolgen.

Ggf. Nachuntersuchung nach 6 Wochen und 6 Monaten.

Hohes Risiko:

In diesen Fällen ist eine PEP zu empfehlen,

Sofortige Vorstellung (d.h. innerhalb von 2 Stunden) in der D-Arzt Ambulanz oder

tagsüber in der HIV-Ambulanz der Uniklinik Frankfurt Main (Zentrale 069/6301-0)

oder in der Ambulanz im Klinikum Frankfurt Höchst (Zentrale 069/3106-0), da eine

Postexpositionsprophylaxe nur innerhalb der ersten zwei Stunden sinnvoll ist. Die

Entscheidung, ob eine PEP durchgeführt werden soll, muss der Betroffene nach

Beratung durch einen in der HIV-Therapie erfahrenen Arzt treffen.

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6.3 Verfahrensanweisungen zur Herstellung einer Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmittellösung/Instrumentendesinfektionsmittellösung

Wer?

Wann?

nach Herstellerangaben

bei sichtbarer Verschmutzung (Trübung, Gewebereste)

Wo?

Womit?

Reinigungsmittel:___________________________________________________

Konzentration:_______________________Einwirkzeit:_____________________

Desinfektionsmittel:_________________________________________________

Konzentration:_______________________Einwirkzeit:_____________________

Material: Becken/Wanne mit Abdeckung, ggf. Siebeinsatz und Ablauf;

Dosierpumpe/Messbecher als Applikationshilfe.

Es werden geeignete Handschuhe und ein flüssigkeitsdichter, langärmeliger Schutzkittel

oder Bereichskleidung und Plastikschürze, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille getragen.

Die Wanne wird mit der benötigten, abgemessenen Menge an kaltem Wasser befüllt. Das

abgemessene Reinigungs-oder Desinfektionsmittelkonzentrat wird hinzugegeben. Um

Spritzer, Schaum- und Aerosolbildung zu vermeiden, wird immer das Reinigungs- oder

Desinfektionsmittel in das Wasser geben - nie umgekehrt.

Zum Vermischen wird das Sieb auf und ab bewegt. Die Abdeckung der Wanne wird

aufgesetzt und mit Inhalt, Einwirkzeit und Datum der Lösungszubereitung beschriftet. Die

Schutzkleidung wird abgelegt und entsorgt. Die Hände werden desinfiziert. Bei Wechsel bzw.

nach Entsorgung der Reinigungs- oder Desinfektionsmittellösung wird die Wanne

mechanisch und desinfizierend gründlich gereinigt. Die Entsorgung der Reinigungs- oder

Desinfektionsmittellösung erfolgt über die Abwasserkanalisation. Konzentrat und

Wassermenge werden mit Dosier- und Applikationshilfen genau abgemessen. Bei

Überdosierung besteht die Gefahr gesundheitlicher Schädigung. Bei Unterdosierung ist die

Wirksamkeit nicht ausreichend, die Abtötung von Erregern bleibt unvollständig bzw. der

Reinigungserfolg bleibt aus.

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6.4 Reinigungs- und Desinfektionsplan

Was Wann Wie Womit WerHändereinigung Vor Arbeitsbeginn

Bei sichtbarer Verschmutzung

Nach Toilettenbesuch

Flüssigseife aus dem Wandspenderentnehmen, Hände und Unterarmesorgfältig waschen und mitEinmalpapierhandtuch abtrocknen

HygienischeHände-desinfektion

Vor und nach Patientenkontakt

Vor aseptischen Tätigkeiten

Nach Kontakt mit kontaminiertem Material

Ausreichend Desinfektionsmittel in dietrockenen Hände einreibenDie Hände müssen vollständig benetzt sein.Einwirkzeit: mind. ? Min

Hautschutz Vor Arbeitsbeginn Nach Arbeitsende

Präparat in die sauberen, trockenen Hände einreiben

Hautpflege Vor Arbeitsbeginn Mehrmals täglich Nach Arbeitsende

Präparat in die sauberen, trockenen Hände einreiben

Hautdesinfektion Vor Punktionen peripherer Gefäße

i.m., s.c. Injektionen

Hautareal satt benetzenEinwirkzeit: An talgdrüsenreicher Haut: mind. ? Min.

Hautdesinfektion Vor Punktionen und Injektionen von Gefäßen in aseptischen Bereichen

Vor chirurgischen Eingriffen

Hautareal satt benetzenEinwirkzeit:An talgdrüsenreicher Haut: mind.? Min.

Schleimhaut-desinfektion

Vor diagnostischen Maßnahmen

Vor Harnblasenkatheterisierung

Äußeres Genitale undHarnröhrenöffnung mit sterilenTupfern / Kompressen abreibenEinwirkzeit: mind. ? Min.

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Page 35: Groß-Gerau€¦ · Web viewIn der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen

Was Wann Wie Womit WerArbeitskleidung Vor Arbeitsbeginn anlegen Nach Gebrauch in Schmutzwäsche

entsorgen

Schuhe Bei sichtbarer Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.

Medizinisch techn. Geräte

Nach Gebrauch Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenHerstellerempfehlung beachtenEinwirkzeit: mind. ? Min.

UltraschallköpfeEKG

Nach Gebrauch Ultraschall-Gel mit Einmaltuch entfernen, anschließend mit gebrauchsfertigem Desinfektionstuch desinfizierenEinwirkzeit: mind. ? Min.

RR GerätStethoskopStauschlauch

Nach Gebrauch Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.

InstrumenteNierenschalen

Nach Gebrauch Dem Desinfektionsbad zuführen

ThermometerDigital (axillar)Ohrthermometer(Schutzhülle verwenden)

Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.

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Was Wann Wie Womit Wer

Patientennahe Flächen undGerätschaften

Bei Patientenwechsel 1 x täglich

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Infusionsständer Bei Patientenwechsel Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

SpritzentablettsBE-TablettsVW-Tabletts

Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

AquapakO2-Sprudler

Wechsel nach Herstellerangaben

Anbruchdatum vermerken

Bei Patientenwechsel Schlauch für O2- Zufuhr und O2- Sonde wechseln, Aquapak verschließen

Absauggerät Komplett nachPatientenwechsel

Nach Gebrauch

Schlauchsystem entsorgen, Spülflasche entsorgenDesinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Verbandswagenaußeninnen

Nach Gebrauch 1x täglich 1x monatlich

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Arbeitsflächen Vor aseptischen Arbeiten 1x täglich Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Inventar außenKontaktflächenRegaleInventar innen

Bei sichtbarer Kontamination

1x täglich 1x monatlich vierteljährlich

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

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Was Wann Wie Womit WerAbfallbehälter 1x täglich Desinfizierend reinigen

Einwirkzeit: ? Min.

RollstühleTragen usw.

Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Handspender Bei Flaschenwechsel Bei Verklebungen mit heißem Wasser durchspülen, desinfizierend reinigen

Waschbecken 1 x täglich Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

SanitäreEinrichtungen

1 x täglich Bei sichtbarer

Kontamination

Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.

Fußböden 1 x täglich Bei sichtbarer

Kontamination

Feucht-Wisch-Verfahren

Lüftungsschlitze Bei sichtbarer Kontamination

Bei meldepflichtigen Krankheiten nach IfSG § 6 und 7

Fläche: Scheuer-Wischdesinfektion nach § 17 nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes

SchlussdesinfektionEinwirkzeit: ? Min.

Die Angaben des Herstellers bezüglich der Einwirkzeit müssen beachtet und individuell angepasst (?) werden.

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6.5 Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN

Händehygiene Standardhygiene / Basishygiene

Die Händedesinfektion erfolgt vor und nach direktem Kontakt mit Patienten mit einem VAH-

gelistetem Präparat nach Kontakt mit erregerhaltigem Material

ferner nach Ablegen der Einmalhandschuhe.

Schutzausrüstung Bei Untersuchungs- und Pflegemaßnahmen werden Einmal-handschuhe getragen.

Man benutzt langärmelige Schutzkittel oder Einmalschutzkittel, die im Behandlungsraum verbleiben

und unmittelbar nach Kontakt abgeworfen werden.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei der Versorgung von 4MRGN-Trägern bei

hinreichender Händehygiene nicht grundsätzlich erforderlich. Ausnahmen: nasopharyngeale

Besiedelung mit 4MRGN bei Arbeiten wie Absaugen, Einführen einer Magensonde oder anderen

Maßnahmen, die Aerosolbildung, Verschlucken, Husten und Niesen zur Folge haben können, so-

wie bei voraussichtlicher aerogener Freisetzung von keimbelasteter Flüssigkeit, z. B. bei

Wundspülungen, Drainage- und Katheterwechsel.

Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsmaterialien

Die Patientenliege wird mit einem Tuch bzw. der Auflage einer Papierrolle abgedeckt, diese

anschließend sofort entsorgt. Zusätzlich wird die Liege mittels Wischdesinfektion gereinigt.

Abbildung 9: Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGNQuelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, MRE-Netzwerk Baden-Württemberg, (2014): Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (MRGN) besiedelt/ infiziert sind, Merkblatt für Arztpraxen

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6.6 Überwachung der Kühlschranktemperatur

Im Rahmen der Temperaturkontrollüberwachung müssen die Temperaturen stets zwischen 2° und 8° Grad liegen.

Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

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6.7 An- und Ablegen von Schutzkleidung

Abbildung 10: An- und Ablegen von SchutzkleidungQuelle: http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/Poster_Schutzkleidung_anlegen.pdf, [Stand 04.05.2018]

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7. Quellennachweis und weiterführende Literatur

1. Pictogramme von der Firma Bode Chemie GmbH, Hamburg

2. Aktion saubere Hände

3. Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene

in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der

kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

4. Hausmann, A., Hofmann, H., Jager, E., Otto, U., Heudorf, U. (April 2014): Anleitung zur

Erstellung eines Hygieneplans für Arztpraxen, Amt für Gesundheit, Frankfurt

5. https://www.mre-netzwerk-suedhessen.de/fileadmin/mre/daten/pdf/

UeL_Bogen_11_neues_Logo.pdf, [Stand 9.6.2016]

6. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, MRE-Netzwerk Baden-Württemberg, (2014):

Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (MRGN)

besiedelt/ infiziert sind, Merkblatt für Arztpraxen

7. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut,

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2012): Anforderung an die Hygiene

bei der Aufarbeitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsblatt 55:1244-1310

8. AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2013): Leitfaden

zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität).

Hyg Med 2013;38-3: 87-107

9. TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

(2014), online verfügbar unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-

Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf?__blob=publicationFile [Stand 04.05.2018]

10. Empfehlung der KRINKO „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016),

online verfügbar unter

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/

Haendehyg_Rili.pdf?__blob=publicationFile [Stand 4.05.2018]

11. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim

Robert Koch-Institut (RKI), Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und

Desinfektion von Flächen (2004), online verfügbar unter

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/

Flaeche_Rili.pdf?__blob=publicationFile [Stand 2.05.2016]

12. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, herausgegeben vom Robert

Koch-Institut, www.rki.de [Stand 07.07.2016]

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13. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert durch Art. 6a G vom

10.12.2015.

14. http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/Poster_Schutzkleidung_anlegen.pdf, [Stand

04.05.2018]

15. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/LAGA-

Rili.pdf?__blob=publicationFile, [Stand 08.07. 2016]

16. https://www.guidelines.ch/page/1463/injektionen-und-punktionen?detail=4458, [Stand

04.05.2018]

17. Bericht der Arbeitsgruppe KRINKO-BfArM-RKI: „Zu spezifischen Fragen bezüglich

Rekonstitution, Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln und Infusionslösungen sowie

zur Hautantiseptik“, DOI 10.17886/EpiBull-2016-033

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