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Georg Thieme Verlag Richtlinie für Autoren · 2020-04-17 · Deutsche Medizinische Wochenschrift...

Date post: 14-Jul-2020
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Georg Thieme Verlag Richtlinie für Autoren
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Page 1: Georg Thieme Verlag Richtlinie für Autoren · 2020-04-17 · Deutsche Medizinische Wochenschrift Autorenrichtlinie für die Rubriken Standpunkt und Pro & Contra Herzlichen Dank für

Georg Thieme VerlagRichtlinie für Autoren

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 1 von 6

Deutsche Medizinische Wochenschrift

Autorenrichtlinie für die Rubriken Standpunkt und Pro & Contra

Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, einen Beitrag für die Rubriken „Standpunkt“ oder „Pro & Contra“ in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“ (DMW) zu schreiben! Damit Ihr Beitrag sich in das Rubriken-Konzept einfügen kann, bitten wir Sie herzlich darum, sich beim Verfassen des Artikels an dieser Richtlinie zu orientieren.

Die Rubrik

Die Artikel der Rubrik „Standpunkt“ enthalten kurze Bewertungen diskutierter Themen; Für und Wider

werden zusammen in einem Beitrag diskutiert. Der Beitrag sollte auf 2–3 Druckseiten die wichtigsten

Daten und Argumente skizzieren und praxisrelevante Empfehlungen für die breite allgemein-internistische

DMW-Leserschaft geben.

Die Artikel der Rubrik „Pro & Contra“ werden von 2 Fachautoren verfasst, die jeweils einen von 2

(gegensätzlichen) Standpunkten zu einem Thema darlegen. Jeder der Beiträge sollte nicht länger als 1–2

Druckseiten sein.

Länge

Ihr Standpunkt-Beitrag sollte max. 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen (2–3 Druckseiten;

alle Textelemente mitgezählt) und max. 10 Literaturstellen haben.

Ihr Pro- oder Contra-Beitrag sollte eine Länge von 7.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (1–2

Druckseiten; alle Textelemente mitgezählt) und max. 5 Literaturstellen nicht überschreiten.

Abbildungen: Nutzungsrecht / Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht

Wir können leider keine Abbildungen annehmen, die bereits in Büchern, Zeitschriften oder

elektronischen Produkten anderer Anbieter publiziert worden sind. Der Grund: Auch gegen

Lizenzgebühr ist es kaum noch möglich, die Nutzungsrechte in dem für uns erforderlichen Umfang zu

erhalten. Bitte zahlen Sie deshalb keine Lizenzgebühren (z.B. bei „RightsLink“ / Copyright Clearance

Center) – auch die Standard-Lizenzverträge von „Creative Commons“ sind für unsere Arbeit leider nicht

ausreichend. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Abbildungsverwendung haben.

Wenn Sie als Urheber eigene Abbildungen einreichen, die frei von den Rechten Dritter sind und für die

Sie uns die erforderlichen Nutzungsrechte übertragen wollen, greifen wir gern darauf zurück.

Wenn Sie Fotos von erkennbaren Personen (z.B. Patienten, Interviewpartnern, Mitarbeitern) einreichen,

benötigen wir von diesen (bei Kindern auch von beiden Erziehungsberechtigten) eine schriftliche

Einverständniserklärung. Das zugehörige Formular erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Verlag.

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 2 von 6

Sprachgebrauch

Gerade bei komplizierten Sachverhalten wünschen sich viele Leser eine leichte Sprache. Bitte verwenden

Sie

• tendenziell einfache Satzgefüge bis max. 25 Wörter,

• bei denen sie Nebensätze ab ca. 7 Wörtern hinten anhängen.

• Pflegen Sie mehr Verbalstil als Nominalstil („intubieren“ statt „Intubationsmaßnahme

durchführen“),

• mehr Aktiv als Passiv, und

• verzichten Sie bitte auf semantisch blasse Wörter („durchführen“, „statthaben“, „Maßnahme“).

• Rhythmisieren Sie die Texte mit Bindestrichen, Doppelpunkten, Gedankenstrichen oder

elliptischen Einschüben.

Ein Beispiel:

Original:

• Unter krankenhausbetriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Errichtung eines OP-Traktes

nicht nur in Zeiten knapper werdender Mittel als eine überaus bedeutende Investition mit mittel-

bis langfristigen Auswirkungen anzusehen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die

Planungsvorbereitungen sich darauf konzentrieren, die neuen Strukturen optimal an die Prozesse

des Betriebs und das künftige Arbeitsvolumen zu adaptieren.

Besser:

• Der Bau eines OP-Traktes ist eine bedeutende Investition. Wegen der mittel- bis langfristigen

Auswirkungen gilt: Die neuen Strukturen müssen optimal zu Prozessen und Arbeitsvolumina des

Betriebs passen.

Amtlich registrierte Präparate, Verfahren, Substanzen, Geräte usw. sollen höchstens einmal im Beitrag

mit dem Markenzeichen versehen werden (z.B. ATLS®) – danach nicht mehr (z.B. ATLS). Idealerweise

wird die Auszeichnung an der ersten Verwendungsstelle vorgenommen, z.B. im Vorspann oder im Fließtext

(nicht aber in der Überschrift). Danach wird das Markenzeichen nicht mehr verwendet (z.B. nur noch

ATLS). Die Auszeichnung mit ®, TM oder SM muss dabei gleichberechtigt auf alle im Beitrag genannten

Produkte angewandt werden. Eine ungleichgewichtige Behandlung, bei der nur ein Teil der registrierten

Produkte als solche ausgezeichnet werden, ist aus Gründen des Markenschutzes unbedingt zu vermeiden.

Es gilt die Thieme Rechtschreibkonvention unter Berücksichtigung der neuen deutschen

Rechtschreibung nach Duden. Bei Wahlmöglichkeit verwenden Sie bitte die gelb unterlegte

Dudenempfehlung.

Tarnnamen / Fake-Namen / erfundene personenbezogene Daten

Daten zu realen Personen müssen nach Thieme-Vorgabe systematisch verfremdet werden, um

Persönlichkeitsrechte zu schützen und um jederzeit Tarnnamen als solche identifizieren zu können. Wenn

eine oder mehrere Personen in Abbildungen und Texten mit fiktiven Namen versehen werden müssen, sind

die folgenden Möglichkeiten anzuwenden:

• Einzelne Personen (z.B. einzelne Personen auf Formularen / beispielhaft ausgefüllten Rezepten /

Vorlagen):

o männlich: Herr M., M. Mustermann, Max Mustermann

o weiblich: Frau M., E. Musterfrau, Erika Musterfrau

• Mehrere Personen (z.B. für beispielhafte Tabellen / Schaubilder / Übersichten / komplexere

Fallbeispiele usw.):

o männlich: Alexander, Alfred, Felix, Johannes, Julius, Karl, Leon, Ludwig, Niklas, Samuel

o weiblich: Anna, Charlotte, Clara, Emma, Frieda, Johanna, Laura, Lena, Mia, Sophie

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 3 von 6

• Einsatz von Nachnamen: Im Standard werden nur abgekürzte Nachnamen verwendet. Zulässige

Abkürzungen lauten: B., D., L., M., N., P., R., S., T. Falls im Einzelfall zwingend erforderlich, sind

folgende ausgeschriebene deutsche Nachnamen zulässig: Bauer, Müller, Meyer, Schneider, Fischer.

• Einzelne Personen, Variante Englisch:

o männlich: Mr. D., J. Doe, Jon Doe

o weiblich: Ms. D., J. Doe, Jane Doe

• Mehrere Personen, Variante Englisch:

o männlich: Andrew, Charles, David, George, James, Michael, Matthew, Robert, Thomas,

William

o weiblich: Anne, Bridget, Catherine, Emily, Elizabeth, Jane, Melissa, Sarah, Susan, Victoria

• Falls im Einzelfall zwingend erforderlich, sind folgende ausgeschriebene englische Nachnamen

zulässig: Brown, Jones, Smith, Taylor, Williams.

• Falls Namen aus weiteren Sprachräumen benötigt werden (z.B. türkische, russische, spanische

Namen), müssen diese im Text, bei Abbildungen auch in der Bildunterschrift, unmissverständlich

als redaktionell veränderte Namen ausgewiesen werden (z.B. durch Fußnote oder nachgestellt in

Klammern: „Name redaktionell verändert“).

• Weitere erfundene Daten werden kombiniert mit dem Wort „Muster“ bzw. im Englischen

„Sample“ (z.B. Musterfirma, Musterinstitut, Sample Company, Sample Institute); zudem gilt für

o Adressen: Musterstraße 123, 1234 Musterstadt

o Geburtsdatum ohne Zahlen: TT.MM.JJJJ

o Telefonnummer: (01234) 56789-0

o Medikamente: Mustermedikament

o Befund: Musterbefund

Elemente Ihres Beitrags

1) Überschrift: max. 80 Zeichen inkl. Leerzeichen

• Bitte das Thema klar benennen – Verständlichkeit ist wichtiger als Vollständigkeit

• Beispiel: Kommunikation mit Schwerstkranken – Gespräche gegen die Angst

2) Vorspann: max. 450 Zeichen inkl. Leerzeichen

• „roter Teppich“ zum Text – präzisiert, worum es im Beitrag gehen wird

• Beispiel:

o Die Darmbakterien Enterococcus faecalis und faecium sind v.a. für immungeschwächte

Patienten gefährlich – besonders dann, wenn die Keime gegen wichtige Antibiotika wie

Vancomycin resistent sind. Dieser Beitrag zeigt, wie häufig Resistenzen vorkommen und

welche Therapieoptionen bei Infektionen bestehen.

3) Haupttext

Bitte unterteilen Sie den Text in Abschnitte (800–1400 Zeichen inkl. Leerzeichen). Sie können ihn

zudem gliedern mit bis zu 3 Zwischenüberschriften-Ebenen.

4) Merksätze / Cave-Sätze: jeweils max. 250 Zeichen inkl. Leerzeichen

• weisen auf zentrale Aspekte hin und sind eigenständig = keine Wiederholung vorangehender

Textteile

• „Cave:“ können Sie voranstellen, wenn der Merksatz ausdrücklich vor Gefahren oder

verbreiteten Fehleinschätzungen warnt

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 4 von 6

5) Fakten- / Infoboxen: max. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen

• Bündeln Sie nach Bedarf ausgewählte Fakten.

• Wählen Sie einen Box-Titel (max. 20 Zeichen inkl. Leerzeichen), z.B. „Praxistipp“ /

„Fallbeispiel“ / „Hintergrundwissen“ / „Definition“ / „Rechtliches“ / „Info“.

• Zusätzlich können Sie eine oder mehrere Überschriften in der Box vergeben (jeweils max. 30

Zeichen inkl. Leerzeichen).

6) Tabellen

• Wir unterscheiden echte Tabellen von Boxen mit Listen

o Echte Tabellen haben mind. 2 Spalten.

o „1-spaltige Tabellen“ heißen „Listen“ und stehen in einer Fakten-/Infobox

• Bitte erstellen Sie Ihre Tabellen in Word und formulieren Sie zu jeder Tabelle einen

Tabellenkopf (Kopfzeile der Tabelle, z.B. „Tab. 1: Differenzialdiagnosen des akuten

Thoraxschmerzes“).

• Eine Gliederung mit Zwischenüberschriften ist möglich – bitte achten Sie darauf, die

Tabellen-Zellen entsprechend zu verbinden (Zellen markieren – rechte Maustaste – „Zellen

verbinden“).

7) Abbildungen mit Abbildungs-Legenden

• Bitte schicken Sie Ihre Abbildungen als einzelne Dateien (nicht in Word oder Powerpoint

eingebettet)

• Format .jpg, .tif, .eps oder .png

• Auflösung: 300 dpi bei mindestens 8 cm Breite

• Fügen Sie für jede Abbildung einen Verweis an passender Stelle im Text ein (z.B.: Abb. 1, Abb.

2a).

• Formulieren Sie bitte zu jeder Abbildung eine präzise Bildlegende. Sie muss in sich

verständlich und möglichst vollständig sein – auch, damit das Bild z.B. in Datenbanken

gefunden werden kann.

• Beschreiben Sie genau, was oder wer auf dem Foto zu sehen ist („H1-Antihistaminikum“ statt

„Heuschnupfen-Tablette“). Falls das Bild eine Untersuchungsmethode, einen Befund oder eine

Diagnose zeigt, nennen Sie diese immer ausdrücklich.

• Formulieren Sie den Bildtext im Präsens und wählen Sie kurze Sätze.

• Falls die Abbildung Abkürzungen enthält, erklären Sie diese bitte.

• Wenn Sie Archivfotos, nachgestellte Fotos oder Symbolbilder verwenden, weisen Sie in der

Legende darauf hin. Beispiel: Therapiekreis in der geschlossenen Psychiatrie (Symbolbild) /

(nachgestellte Situation).

8) Kernaussagen

Listen Sie am Ende Ihres Beitrags die 5 wichtigsten Kernaussagen (max. 800 Zeichen inkl.

Leerzeichen) auf. Die Kernaussagen bilden mit den Merksätzen den Abschluss der „Schnell-Lese-

Strecke“.

9) Vorstellung der Autoren

Pro Autor benötigen wir bitte

• Ein Foto

o bitte als separate Bilddatei (jpg, tif, png, eps)

o Auflösung mind. 300 dpi (Breite: mind. 3 cm)

o nicht in Word, Powerpoint o.ä. eingebettet

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 5 von 6

• Einen Kurztext

o max. 450 Zeichen inkl. Leerzeichen

o Vorname und Name ausgeschrieben

o Beispiel: Prof. Dr. med. M. Musterfrau Jahrgang 1965. 1984-1992 Studium der

Humanmedizin an der LMU München. 1992-2001 Facharztausbildung Innere Medizin.

2001 Fachärztin für Innere Medizin. 2004 Fachärztin für Internistische Intensivmedizin.

Seit 2/2013 Leiterin der Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum Musterdorf.

Schwerpunkte: kardiologische Intensivmedizin, Management von Rhythmusstörungen

10) Korrespondenzadresse

Die Adresse des korrespondierenden Autors benötigen wir bitte wie folgt:

Prof. Dr. med. Erika Musterfrau

Universitätsklinikum Musterstadt

Klinik für Mustermedizin

Musterstraße 123

1234 Musterstadt

E-Mail: [email protected]

11) Literaturverzeichnis

Falls Sie Literatur zitieren, sollte das Literaturverzeichnis am Ende Ihres Beitrags alle im Text

erwähnten Literaturstellen aufführen. Im Text erscheint nur die Nummer des Zitats, z.B.: [9].

Die Reihenfolge folgt der Reihenfolge im Text, nicht dem Alphabet.

Bitte zitieren Sie in Ihrem Standpunkt-Beitrag max. 10 Literatursstellen. Ein Pro- oder Contra-

Beitrag sollte max. 5 Literaturstellen haben.

➔ Falls Sie ein Literaturverwaltungsprogramm (Endnote, Zotero, Mendeley) verwenden, nutzen Sie

dort bitte den Output Style „Thieme-German“. Er steht auch in unserer Autorenlounge als

Download zur Verfügung: www.thieme.de/de/autorenlounge/fuer-zeitschriftenautoren-1789.htm

➔ doi (Digital Object Identifier): Der doi ist ein eindeutiger und dauerhafter digitaler Identifikator. Er

wird v.a. für elektronisch publizierte wissenschaftliche Artikel verwendet, zunehmend auch für

Bücher und Buchkapitel. Wenn der doi bekannt/vorhanden ist, nehmen Sie in bitte in der

international empfohlenen Schreibweise (s. unten) mit auf!

• Zeitschriften bitte so zitieren (nach 3 Autoren „et al“):

[1] Schnoor J, Gillmann B, Pavlakovic G et al. Characteristics of repeated emergency physician use.

Notarzt 2006; 22: 141–146

mit doi: Schnoor J, Gillmann B, Pavlakovic G et al. Characteristics of repeated emergency physician

use. Notarzt 2006; 22: 141–146. doi:10.1055/s-0041-118769

• Bücher bitte so zitieren (möglichst alle Autoren/Hrsg. nennen):

[2] Erdmann E, Sproch C. Klinische Kardiologie. 8. Aufl. Heidelberg: Springer; 2011

[3] Erdmann E, Sproch C, Hrsg. Klinische Kardiologie. 8. Aufl. Heidelberg: Springer; 2011

• Online-Quellen bitte so zitieren:

[4] Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. „Door to balloon“-Zeiten bei akutem Myokardinfarkt

(Dezember 2014). Im Internet: www.uksh.de/innere2-luebeck/d2bt.html; Stand: 21.11.2015

Für die richtige Zitierweise beachten Sie unsere Richtlinie „Richtig zitieren in Thieme

Fachzeitschriften“ .

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Erstellt von: Zentrale Redaktion 08.02.2019 Seite 6 von 6

12) Metadaten für die Meldung an Datenbanken (z.B. PubMed)

• Überschrift und Abstract / Kernaussagen / Fazit bitte auf Deutsch und Englisch

• 3–5 Schlüsselwörter in Deutsch und Englisch

Abgabe des Beitrags

Wir benötigen Ihren Beitrag verlässlich zum vereinbarten Termin – gern auch früher!

Bitte reichen Sie den Beitrag online bei uns ein: http://wwwfv.editorialmanager.com/dmw/

Im Folgenden finden Sie je einen Beitrag der Rubriken Standpunkt und Pro&Contra

zur Ansicht.

Wenden sich bei Fragen gerne an uns: [email protected]

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit als Autor!

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Standards in der klinischen MedizinTomislav Miljak, Peter Zaar

Krankenhäuser bewegen sich in einem Spannungsfeld aus zunehmender Komplexität derAufgaben, knappen Ressourcen sowie steigenden Anforderungen an Qualität und Trans-parenz. Standardisierungen können sowohl die Patientenbehandlung als auch die Trans-parenz über Ressourcen verbessern. Entschließt man sich, Standards zu erstellen, ist je-doch anfangs oft unklar, wie diese aufgebaut sein sollen und welche Komponenten zuberücksichtigen sind. Der Beitrag gibt hier Orientierung.

Standard Operating ProceduresStandards oder auch SOPs („Standard Operating Proce-dures“) bieten den Vorteil, eine Leistungserbringung imKrankenhaus in ihren einzelnen Prozessschritten transpa-rent abzubilden und zu standardisieren. Komplexe Abläu-fe werden dabei in übersichtlichere Teilkomponentenzerlegt, deren Zusammenführung zu einem Gesamtpro-zess die zahlreichen darin enthaltenen Schnittstellen ex-plizit benennen sollte und damit manchmal überhaupterst ins Bewusstsein ruft. Dem neuen Mitarbeiter bietenklinikindividuelle Standards eine Orientierung und Einar-beitungshilfe, gerade wenn es sich beispielsweise umeinen Berufsanfänger handelt.

Sind die konkret durchzuführenden Tätigkeiten benanntund in chronologischer Abfolge geordnet, können auchdie hierfür erforderlichen Ressourcen kalkuliert und dieEffizienz ihrer Verwendung überwacht („monitoring“)werden. Optimierungsbemühungen – ob qualitativeroder ökonomischer Art – finden damit eher gezielteAnsatzpunkte.

MerkeDie detaillierte Ausgestaltung von Standards und derenImplementierung erfordert immer eine Anpassung andie jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.

Dies ist unabhängig davon, ob es sich um Diagnose- oderTherapiealgorithmen handelt. Der Therapiestandardeines Maximalversorgers mit 24/7-Verfügbarkeit allerFachdisziplinen sowie sämtlichen diagnostischen undtherapeutischen Möglichkeiten zu einem bestimmtenKrankheitsbild ist nicht 1:1 auf ein Krankenhaus derGrund- und Regelversorgung im ländlichen Raum über-tragbar. Im letztgenannten Fall könnte ein Standard beider Diagnostik Komponenten der Telemedizin, bei derTherapie beispielsweise die Nutzung von lokalen Netz-werkstrukturen oder schlichtweg die Verlegung in einbenanntes Zentrum enthalten.

MerkeErfahrungsgemäß liefert bereits die Beschäftigung mitdem Thema „Standard“ vorab wichtige Informationenüber die eigenen Prozesse und deren möglicheSchwachstellen.

Die ZieldefinitionJeder Prozess – auch eine Leistungserbringung im Kran-kenhaus – setzt eine Definition des Prozessbeginns (bei-spielsweise die stationäre Aufnahme eines Patienten)und des Prozessendes (hier: das Ausscheiden aus der sta-tionären Behandlung) voraus [1]. SektorenübergreifendeStandards können durchaus auch ambulante Episodenmiteinschließen, sind aber nicht Gegenstand dieser Ar-beit. Am Ende des Prozesses steht das zu erreichendeund bereits von Beginn an angestrebte Prozessziel. ImGesundheitswesen können dies die Heilung sein, die„restitutio ad integrum“ (vor dem Auftreten einer akutenErkrankung) oder etwa die Palliation.

MerkeÜber das jeweilige Prozessziel sollte möglichst früh füralle Beteiligten Klarheit herrschen, wobei sich die Ziel-definition im Verlauf einer Behandlung – angepasst andie individuellen Umstände – durchaus ändern kann.

In solchen Fällen gilt es, dies rechtzeitig zu erkennen undzu kommunizieren.

Der ProzessbeginnAuslöser für den Prozessstart (hier: stationäre Aufnahmeim Krankenhaus) ist in der Regel entweder ein Beschwer-debild/Leitsymptom oder – seltener – bei gänzlichasymptomatischen Patienten ein vorausgehender, patho-logischer Untersuchungsbefund. Beiden sei gemeinsam,dass sie aufgrund ihres Charakters das Potenzial haben,Gesundheit oder gar das Leben des Patienten substanziell

Standpunkt

1390 Miljak T et al. Standards in der… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1390–1395

Beispielbeitrag "Standpunkt" (gekürzt)

Page 9: Georg Thieme Verlag Richtlinie für Autoren · 2020-04-17 · Deutsche Medizinische Wochenschrift Autorenrichtlinie für die Rubriken Standpunkt und Pro & Contra Herzlichen Dank für

▶ Abb. 1, 2 schlagen beispielhaft eine Matrix für Diagno-se- und Therapiestandards vor, die als Grundlage eigenerPlanungen Anwendung finden könnte.

Regelmäßige Re-Evaluation(Falsifizieren und Verifizieren)Das kritische Hinterfragen der aktuellen Arbeitshypothe-se sollte ebenfalls als Routine implementiert werden, bei-spielsweise anhand folgender regelmäßig im Behand-lungsablauf zu stellender Fragen:1. Fühlt sich der Patient besser?2. Haben sich die bis dato vorliegenden Parameter/

Befunde gebessert?3. Stützen die bis dato vorliegenden Untersuchungser-

gebnisse die Arbeitshypothese?

Sollte die Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragenein „Nein“ sein, so wäre direkt im Anschluss zu fragen:4. Welche weiteren Informationen (etwa Anamneseer-

gänzung, zusätzliche Untersuchungen, etc.) könntendabei helfen, dieses „Nein“ zu erklären?

Spätestens wenn Frage 4 nicht rasch und plausibel beant-wortet werden kann, wäre der Zeitpunkt gekommen, dienächst höhere Kompetenzstufe (beispielsweise Oberarzt,konsiliarisch hinzugezogene Fachärzte, etc.) einzubinden.

Sinn dieser regelmäßigen Reevaluation ist es letztendlich,zielgerichtetes und reflektiertes Handeln zu gewährleis-ten. Illustrieren lässt sich die stetig wiederkehrende Über-prüfung einer medizinischen Arbeitshypothese auchanhand des sogenannten PDCA-Zyklus [3].

HINTERGRUND

PDCA-Zyklus [3]

▪ Plan (Analyse der verfügbaren Informationen

und Formulierung einer Arbeitshypothese)

▪ Do (Einleitung der hierfür adäquaten Maßnah-

men in Diagnostik und Therapie)

▪ Check (Überprüfung der Arbeitshypothese

anhand des Erfolges getroffener Maßnahmen)

▪ Act (entweder Fortführung der Maßnahmen bei

Erfolg oder Einholung zusätzlicher Informationen

und/oder Formulierung einer veränderten

Arbeitshypothese -> erneut „Plan“)

InformationsmanagementEin besonders hoher Stellenwert kommt in diesemZusammenhang der Information zu, da sie das Bindegliedaller Komponenten des PDCA-Zyklus darstellt und ein we-sentliches Element des Schnittstellenmanagementszwischen allen Prozessbeteiligten ist.

MerkeZur Erstellung eines Standards gehört daher schonfrüh die Beschäftigung mit Fragen der Informations-infrastruktur im eigenen Krankenhaus.

Einen Überblick hierzu liefert ▶ Tab. 1. Hinterlegt werdensollte für die genannten Punkte auch ein Zeithorizont so-wie gegebenenfalls festgelegte Wiederholungsintervalle.

QualitätEs ist davon auszugehen, dass alle Akteure im Gesund-heitswesen (Patienten, Leistungserbringer, Kostenträger,Gesundheitspolitik) großes Interesse an einer hohenQualität der medizinischen Behandlungsleistung haben.

Symptom(oder patholog. Untersuchungsbefund)

Diagnostik-Block

Reanimationssituation?Bewußtsein?

Atmung?Kreislauf?

Diagnostik-„Minimaldatensatz“Vitalparameter (RR, HF, Sp 02, AF, Temp)

Anamnese (eigen u/o fremd)Körperliche Untersuchung

Bedside-Diagnostik(laborchemisch/apparativ), z.B.

BlutgasanalyseBZ-Stix

Labor-Schnelltests (z.B. Troponin)12-Kanal-EKG

Räumlich getrennte Akutdiagnostik(laborchemisch/apparativ), z.B.

Labor/MikrobiologieUltraschall (sofern nicht bedside erfolgt)

Radiologie/HerzkatheterEndoskopie

Arbe

itshy

poth

ese

Ggf. orientierende Ultraschalluntersuchungen(Sono, Echo) falls verfügbar

▶ Abb. 1 Mögliche Grundmatrix für einen Diagnosestandard(eigene Darstellung).Abkürzungen: RR = Blutdruck, HF =Herzfrequenz, SpO2=pulsoxymetri-sche Sauerstoffsättigung,AF =Atemfrequenz, Temp=Körpertemperatur, BZ=Blutzucker,EKG= Elektrokardiogramm

1392 Miljak T et al. Standards in der… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1390–1395

Standpunkt

Beispielbeitrag "Standpunkt" (gekürzt)

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Eigene Prozessoptimierungen zur Qualitätsverbesserung(zum Beispiel auch durch die Erstellung von Standards)lassen sich durch eine Teilnahme am IQM-Verfahren soin einen klinikübergreifenden Kontext einbinden.

KERNAUSSAGEN

▪ Diagnose- und Therapiestandards haben das

Potenzial, innerklinische Prozesse transparenter

abzubilden, getroffene Entscheidungen nachvoll-

ziehbar zu machen und möglicherweise auch die

Ergebnisqualität zu steigern.

▪ Gerade die Innere Medizin im Bereich Notfall,

Allgemeine Innere und Geriatrie ist sehr komplex

und häufig nicht durch Standards abbildbar.

▪ Am Anfang jedes Standards sollte eine aufgrund

der verfügbaren Vorinformationen formulierte

Arbeitshypothese stehen, welche im weiteren

Verlauf regelmäßig reevaluiert wird.

▪ Hilfreich kann dabei eine Orientierung an den vier

Elementen des sogenannten „PDCA-Zyklus“ sein

(„Plan, Do, Check, Act“).

▪ Bereits existente Standards müssen mit den eige-

nen Gegebenheiten vor Ort abgeglichen und ge-

gebenenfalls angepasst werden. Neben den rein

medizinischen Inhalten betrifft dies auch Aspekte

der individuellen Informationsinfrastruktur.

Interessenkonflikte

Beide Autoren sind ehrenamtlich und unen>tgeltlich als ärzt-liche Peer Reviewer im Rahmen der Initiative für Qualitätsme-dizin (IQM) Berlin tätig. Darüber hinaus bestehen keine weite-ren Interessenkonflikte.

Über die Autoren

Dr. med. Tomislav Miljak, MBA

ist Leitender Oberarzt der Klinik für InnereMedizin III/Kardiologie, Kreiskliniken BöblingengGmbH/Klinikum [email protected]

Dr. med. Peter Zaar

ist Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Inten-sivmedizin, Kreiskliniken Böblingen gGmbH/Klinikum Sindelfingen

Korrespondenzadresse

Dr. med. Tomislav Miljak, MBAKlinik für Innere Medizin III/KardiologieKreiskliniken Böblingen gGmbH/Klinikum SindelfingenArthur-Gruber-Straße 70D-71065 [email protected]

▶ Tab. 1 Dimensionen und Beispiele für eine Informationsinfrastruktur.

Dimension Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Informationsgewinnung ▪ obligate Inhalte einer Anamnese (oder ggf. Fremdanamnese)▪ obligater Umfang einer körperlichen Untersuchung (bei Aufnahme, bei Visite)▪ obligat zu erhebende Vitalparameter▪ Laborprofile▪ routinemäßig durchzuführende apparative Diagnostik (z. B. EKG innerhalb von 10 Minuten

nach Krankenhausaufnahme bei Leitsymptom „Thoraxschmerz“)▪ Modus der Anforderung von Information (z. B. von Labortests, apparativen Unter-

suchungen, Konsilwesen)

Informationsbereitstellung und -verfügbarkeit ▪ Dauer von der Befunderhebung (z. B. Durchführung einer Untersuchung) bis zurBereitstellung des Befundes

▪ Modus der frühesten Befundübermittlung (telefonisch, Papier, EDV)? Falls EDV: Zugriffs-rechte im Krankenhaus-Informationssystem (z. B. bei Honorarärzten)?

▪ nur Bereitstellung des Originalbefundes oder (z. B. bei Röntgenbefunden) auch entspre-chende fachärztliche Interpretation

▪ Ausfallkonzepte für den üblichen Kommunikationsweg

Informationsqualität ▪ inhaltliche Richtigkeit und Kongruenz der Informationen (z. B. keine relevanten Abwei-chungen zwischen vorläufigem Kurzbefund und ausführlichem Befund)

Informationsauswertung/Interpretation ▪ primärer Adressat („Zielperson“) der Information (z. B. für den Erhalt von Untersuchungs-ergebnissen) im Regeldienst und im Bereitschaftsdienst (Stationsarzt, Pflegepersonal,Sekretariat, Stationsfach, PC-Arbeitslisten)?

▪ medizinisch-fachliche Qualifikation der Zielperson im besten und im schlechtesten Fall▪ personalisierte Quittierung des Informationserhaltes vorgesehen (z. B. Abzeichnen/Vidie-

ren gesehener Befunde)?

1394 Miljak T et al. Standards in der… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1390–1395

Standpunkt

Beispielbeitrag "Standpunkt" (gekürzt)

Page 11: Georg Thieme Verlag Richtlinie für Autoren · 2020-04-17 · Deutsche Medizinische Wochenschrift Autorenrichtlinie für die Rubriken Standpunkt und Pro & Contra Herzlichen Dank für

Literatur

[1] Jochem R, Mertins K, Knothe T (Hrsg) Prozessmanagement.Strategien, Methoden, Umsetzung. 1 Aufl Düsseldorf: Sym-posion Publishing GmbH Düsseldorf; 2010

[2] Die Sichtweise der Sozialgerichtsbarkeit wird hier aus Gründender Vereinfachung bewusst ausgeklammert, indem vorausge-setzt wird, die stationäre Krankenhausbehandlung sei auchaus Kostenträgersicht prinzipiell indiziert. Im Einzelfall kann esaus ökonomischen Erwägungen (Vermeidung von Erlösab-schlägen durch Fehlbelegungsvorwürfe des MedizinischenDienstes der Krankenkassen) aber durchaus Sinn ergeben,Entscheidungsalgorithmen zur Klärung der Frage „ambulant,vorstationär oder stationär“ zum Zeitpunkt der ersten Vor-stellung eines Patienten im Krankenhaus in einen Standard miteinzuarbeiten. Neben den sogenannten G-AEP-Kriterien spielthier vor allem die Dokumentation der ex-ante Sicht des Falleseine Rolle.

[3] Deming WE. Quality, Produktivity and Competitive Position.Cambridge: UP; 1982

[4] Donabedian A. Evaluating the quality of medical care. MilbankMen Fund Q 1966; 44: 166–206

[5] Roeder N, Bunzemeier H, Heumann M. Das KHSG und seinepotentiellen Auswirkungen auf die Leistungsvergütung derKrankenhäuser. Das Krankenhaus 2015; 7: 626–635

[6] Martin J, Rink O, Zacher J (Hrsg) Handbuch IQM. 1. Aufl Berlin:MWV Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2014

[7] Rink O. Peer Review im Krankenhaus: Evaluation zeigt: es gibtnoch Verbesserungspotential. Dtsch Ärztebl 2011; 108 (27):A1518–A1520

Bibliografie

DOI https://doi.org/10.1055/s-0043-108436Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1390–1395© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New YorkISSN 0012-0472

1395Miljak T et al. Standards in der… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1390–1395

Beispielbeitrag "Standpunkt" (gekürzt)

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Nichtsteroidale Antirheumatika bei rheumatischenErkrankungen – Was spricht dafür?Klaus Krüger

Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAID) sind für die symptomatische Therapie beirheumatischen Erkrankungen Mittel der Wahl – es gibt keine wirklich guten Alterna-tiven. Allerdings muss man bei ihrer Anwendung das – nicht unerhebliche – Risikounerwünschter Wirkungen beachten. Patienten mit zu hohen Risiken sollten von derAnwendung ausgeschlossen werden.

Notwendigkeit von SymptomatikaSind Symptomatika trotz großer therapeutischer Fort-schritte bei rheumatischen Erkrankungen noch notwen-dig?

Die Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen,wie rheumatoide Arthritis (RA) oder Spondyloarthritiden(AS), wurde in den letzten 20 Jahren unbestritten durchenorme Fortschritte geprägt. Hierzu hat z. B. die Etablie-rung der Biologika beigetragen. Neue Daten aus derKerndokumentation des Deutschen Rheumaforschungs-Zentrums zeigen dennoch, dass diese Fortschritte dasSchmerzproblem der Rheumapatienten nicht gelösthaben [1]. So liegt die mittlere Schmerz-Stärke (auf einer10er-Skala) für RA-Patienten noch bei 3,6 und für AS-Pa-tienten bei 4,3. Der Anteil an Patienten mit starkenSchmerzen (7 – 10) liegt immerhin noch bei 15 bzw.19 %. Dementsprechend nehmen weiter 52 % der RA-und sogar 79 % der AS-Patienten ständig oder häufigNSAID ein. Bei AS stellen NSAID leitliniengerecht die The-rapie der ersten Wahl dar, was den hohen Anteil erklärt[2]. NSAID sind somit weiterhin unentbehrlich und beiAS sogar Therapie-Standard.

NSAID bei symptomatischer Therapieerste WahlFür die reine Schmerzbekämpfung stehen neben denNSAID auch reine Analgetika wie Non-Opioide, Opioideund Opiate zur Verfügung. Diese besitzen, im Gegensatzzu den NSAID, jedoch keine bzw. kaum eine entzün-dungshemmende Wirkung. Genau dieser Effekt wirdjedoch bei rheumatischen Erkrankungen benötigt. Dem-entsprechend gehen Leitlinien (z. B. [3]) bei RA davonaus, dass NSAID Analgetika der ersten Wahl darstellenund Opioide nur im Ausnahmefall und kurzfristig indiziertsind. Ein additiver analgetischer Effekt sogar bei laufen-der Biologika-Therapie wurde in einer Post-hoc-Analyseaus einer Placebo-kontrollierten RA-Studie mit Etoricoxib

90mg gezeigt: Die Substanz senkte den Schmerz auf dervisuellen Analogskala (VAS) um 30,9mm, Placebo nur um11,5 [4]. Bei AS ist eine überlegene Wirksamkeit derNSAID im Vergleich zu reinen Analgetika noch deutlicherals bei RA [5]. Hier wird zusätzlich zur analgetischensogar eine bremsende Wirkung auf die radiologischeProgression diskutiert [2].

Akzeptable Nutzen-Risiko-Bilanz?Natürlich beinhalten NSAID ein Risiko-Potenzial –vor allem für Patienten mit per se erhöhten Risiken.Gastrointestinale Risiken stehen der Häufigkeit nach imVordergrund. Besonders zu achten ist auf Patienten mithöherem Alter, früheren GI-Ereignissen, hoher NSAID-Dosierung und problematischen Begleitmedikationenwie Kortikoiden, Antikoagulanzien sowie Serotonin-Reuptake-Inhibitoren [6]. Neben der Vermeidung proble-matischer Komedikationen kann das Risiko vor allemdurch 2 Strategien deutlich vermindert werden: zumeinen durch die zusätzliche Komedikation mit Protonen-pumpen-Inhibitoren (PPI) und zum anderen durch dieVerwendung selektiver COX-2-Hemmer (Coxibe) – inHochrisikofällen sogar die Kombination beider Maßnah-men [7]. Mit der Kombination von Coxib und PPI bleibennur wenige Patienten übrig, bei denen NSAID nichtanwendbar sind.

Das kardiovaskuläre Risikopotenzial der NSAID stand lan-ge Zeit mehr im Fokus als das gastrointestinale, obwohldiese 4-mal häufiger vorkommen [8]. Ersteres ist selbstin einer Hochrisikogruppe eher selten: Nach einer Post-hoc-Analyse der mit 24 081 Patienten durchgeführtenPRECISION-Studie kam es bei etwa 5% der Patienten mitvorbestehendem kardiovaskulären Risiko unter NSAIDinnerhalb von 2 Jahren zu einem kardiovaskulären Ereig-nis [9]. Zwischen den einzelnen konventionellen NSAIDund Coxiben gibt es dabei nach heutigem Wissensstandkeine Unterschiede bezüglich der Häufigkeit. Generell istzu empfehlen, dass sämtliche NSAID bei Patienten mit

Pro & Contra

1773Krüger K. Nichtsteroidale Antirheumatika bei… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1773–1774

Beispielbeiträge "Pro&Contra

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erhöhtem kardiovaskulären Risiko zurückhaltend einge-setzt werden. Formell sollte beachtet werden, dass fürCoxibe eine vorbestehende koronare Herzerkrankungsogar eine Kontraindikation darstellt. Nach neuen Datenscheint interessanterweise das kardiovaskuläre Risiko derNSAID bei Patienten mit entzündlich-rheumatischenErkrankungen deutlich niedriger zu sein als bei Patientenohne diese Erkrankungen [10]. Dies beruht möglicher-weise auf der guten anti-inflammatorischen Wirkung.

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dassNSAID-Kontraindikationen, wie eine vorbestehende mit-tel- bis hochgradige Niereninsuffizienz, strikt beachtetwerden müssen. Auch analgetische Alternativpräparatewie Opioide sind nicht weniger bedenklich. Diese erwie-sen sich in einer großen Kohortenstudie im geriatrischenKrankengut als deutlich gefährlicher im Vergleich zuNSAID [11].

FazitAuch im Jahr 2017 sind NSAID als Symptomatika beirheumatischen Erkrankungen unentbehrlich, da ihreWirksamkeit im Vergleich zu analgetischen Alter-nativpräparaten überlegen ist. Die Nutzen-Risiko-Bilanzfür diese Substanzen fällt positiv aus, allerdings ist dervorsichtige Einsatz bei Risikopatienten und die Beach-tung von Kontraindikationen hierfür die Voraussetzung.

Interessenkonflikt:

Prof. Dr. K. Krüger gibt an, ein Vortragshonorar von Grünen-thal erhalten zu haben.

Über die Autoren

Prof. Dr. med. Klaus Krüger

ist niedergelassener Internist und Rheumatolo-ge am Praxiszentrum St. Bonifatius, Mü[email protected]

Literatur

[1] Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin. Daten derKerndokumentation 2015. Noch unpubliziert.

[2] Van der Heijde D, Ramiro S, Landewe R et al. 2016 update ofthe ASAS-EULAR management recommendations for axialspondyloarthritis. Ann Rheum Dis 2017; 76: 978–991

[3] Krasselt M, Häuser W, Petzke F et al. S3-Leitlinie „Langzeitan-wendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmer-zen“. Z Rheumatol 2016; 75: 128–132

[4] Kvien TK, Greenwald M, Peloso PM et al. Do COX-2 inhibitorsprovide additional pain relief and anti-inflammatory effects inpatients with rheumatoid arthritis who are on biologicaldisease-modifying anti-rheumatic drugs and/or corticoste-roids? Post-hoc analyses from a randomized clinical trial withetoricoxib. BMC Musculoskelet Disord 2015; 16: 26

[5] Kroon FPB, van der Burg LRA, Ramiro S et al. Nonsteroidalantiinflammatory drugs for axial spondyloarthritis: A CochraneReview. J Rheumatol 2016; 43: 607–617

[6] Lanza FL. A guideline for the treatment and prevention ofNSAID-induced ulcers. Members of the Ad Hoc Committee onPractice Parameters of the American College of Gastroentero-logy. Am J Gastroenterol 1998; 93: 2037–2046

[7] Gargallo CJ, Sostres C, Lanas A. Prevention and Treatment ofNSAID Gastropathy. Curr Treat Options Gastroenterol 2014;12: 398–413

[8] Coxib and traditional NSAID Trialists' (CNT) Collaboration,Bhala N, Emberson J et al. Vascular and upper gastrointestinaleffects of non-steroidal anti-inflammatory drugs: meta-analy-ses of individual participant data from randomised trials.Lancet 2013; 382: 769–772

[9] Solomon DH, Husni ME, Libby PA et al. The Risk of Major NSAIDToxicity with Celecoxib, Ibuprofen or Naproxen: A SecondaryAnalysis of the PRECISION Randomized Controlled ClinicalTrial. Am J Med 2017. doi:doi:10.1016/j.amjmed.2017.06.028

[10] Lindhardsen J, Gislason GH, Jacobsen S et al. Non-steroidalanti-inflammatory drugs and risk of cardiovascular disease inpatients with rheumatoid arthritis: a nationwide cohort study.Ann Rheum Dis 2014; 73: 1515–1521

[11] Solomon DH, Rassen JA, Glynn RJ et al. The comparative safetyof analgesics in older adults with arthritis. Arch Intern Med2010; 170: 1968–1978

Bibliografie

DOI https://doi.org/10.1055/s-0043-112255Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1773–1774© Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart · New YorkISSN 0012-0472

1774 Krüger K. Nichtsteroidale Antirheumatika bei… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1773–1774

Pro & Contra

Beispielbeiträge "Pro&Contra

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Nichtsteroidale Antirheumatika bei rheumatischenErkrankungen – Was spricht dagegen?Peter Korsten, Gerhard A. Müller

Trotz des unbestrittenen Nutzens in der Ko-Analgesie nahezu sämtlicher rheumati-scher Erkrankungen birgt der flächenhafte und vor allem unkritische Einsatz vonnichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAID; non-steroidal antiinflammatory drugs)erhebliche Gefahren. Besonders kardiale, gastrointestinale und renale Nebenwirkun-gen sind in der Praxis höchst relevant. Der verschreibende Arzt muss außerdembeachten, dass eine Vielzahl der älteren Medikamente (z. B. Ibuprofen) freiverkäuflich ist.

NSAID in der RheumatologieEinen besonderen Stellenwert haben NSAID in der Behand-lung der häufigsten degenerativen Gelenkerkrankung, derArthrose. Hier zeigte eine Netzwerk-Metaanalyse2016 den besonderen Nutzen von Diclofenac, Celecoxibund Naproxen im Vergleich zu Placebo [1]. Es gibt weiter-hin 2 Erkrankungen mit besonders guter Evidenzlage fürden kontinuierlichen oder bedarfsweisen Gebrauch vonNSAID: Axiale Spondylarthropathien und Gicht. Bei erste-ren war der regelmäßige Gebrauch (in Studien oft≥150mg/d Diclofenac für 1–2 Jahre) mit einer Verzöge-rung der Krankheitsprogression assoziiert. Nach eineraktuellen Studie scheint jedoch die diskontinuierlicheGabe nicht unterlegen zu sein [2]. Insgesamt bergen sol-che Studien bei unkritischer Betrachtung das Potenzialeines zu breiten Einsatzes – mit den entsprechenden,oben genannten, organbezogenen Toxizitäten.

Kardiale NebenwirkungenIn einer multizentrischen Studie aus 13 Ländern mit ins-gesamt 24 222 Patienten wurde die kardiovaskuläreSicherheit dreier häufig verordneter NSAID (Celecoxib,Naproxen und Ibuprofen) untersucht [3]. Hierbei war kei-ne der 3 Substanzen einer anderen hinsichtlich Gesamt-mortalität und kardiovaskulären Ereignissen überlegen.

Bei Patienten mit Herzinsuffizienz als primärem Aufnah-megrund für eine stationäre Behandlung konnten Alvarezet al. [4] zeigen, dass allein der Gebrauch von NSAID, ins-besondere Oxicam-Derivaten (z. B. Piroxicam oder Melo-xicam) mit einem längeren Krankenhausaufenthalt (7± 8,8 vs. 6,1 ± 8,5 Tage) und einer häufigeren Nierenfunk-tionsverschlechterung (34,4 vs. 27,9 %) einherging. DieUnterschiede waren statistisch signifikant.

Renale NebenwirkungenDie renalen Nebenwirkungen von NSAID sind hinlänglichbekannt und beinhalten u. a. die Entwicklung oder Ver-schlechterung einer arteriellen Hypertonie. So kann z. B.ein primär gut eingestellter Bluthochdruck durch regel-mäßigen NSAID-Gebrauch zu einem schlecht eingestell-ten Hypertonus werden. Wenn die therapeutische Konse-quenz dann aus der Erweiterung einer antihypertensivenMedikation besteht, ist ein akutes Nierenversagen (ANV)praktisch vorprogrammiert.

Ein ANV selbst ist die wichtigste renale Nebenwirkungvon NSAID und kann schon bei kurzfristiger Einnahmeentstehen. Neuere Daten von Patienten mit axialer Spon-dylarthropathie und regelmäßiger NSAID-Einnahme zei-gen, dass bestimmte Biomarker einer akuten Nierenschä-digung (neutrophil gelatinase-associated lipocalin: NGAL,kidney injury molecule-1: KIM-1, Cystatin-C und Mikroal-buminurie) bereits eine Woche nach Beginn der NSAID-Einnahme ansteigen, also schon eine subklinische akuteNierenschädigung vorliegt [5]. Alle Patienten waren,gemessen am Serum-Kreatinin, zuvor nierengesund. DasSerum-Kreatinin ist ein einfacher, aber unsicherer Para-meter; es steigt i. d. R. nur dann an, wenn bereits mindes-tens 50 % der Nierenfunktion verloren sind. Diese Datenunterstreichen den kritischen Gebrauch der Substanzen.

Die oben erwähnte Multizenterstudie mit Celecoxib, Ibu-profen und Naproxen ergab hinsichtlich renaler Ereignisseeine Überlegenheit von Celecoxib vs. Ibuprofen (HazardRatio 0,61; 95%-Konfidenzintervall 0,44 –0,85) [3].

Eine Metaanalyse aus 2015 untersuchte das Risiko derakuten Nierenschädigung für traditionelle NSAID (Ibupro-fen, Piroxicam, Indomethacin, Naproxen, Diclofenac undMeloxicam) und COX-2-Hemmer (Celecoxib) [6]. Dasgepoolte relative Risiko war letztlich für alle Substanzen

Pro & Contra

1775Korsten P et al. Nichtsteroidale Antirheumatika bei… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1775–1777

Beispielbeiträge "Pro&Contra

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erhöht, statistische Signifikanz wurde für Ibuprofen,Naproxen, Indomethacin und Piroxicam erreicht [6].

Zu beachten ist außerdem, dass etwa 15 – 25 % derPatienten mit rheumatischen Erkrankungen bereitseine chronische Nierenschädigung aufweisen und derGebrauch von NSAID und anderen Immunsuppressiva(vor allem Methotrexat) bei diesen Patienten besondersproblematisch ist. Eine Übersicht zur Therapie mit antir-heumatischen Substanzen bei Niereninsuffizienz veröf-fentlichten Weiner und Bergner [7].

Gastrointestinale NebenwirkungenIn der klinischen Praxis werden immer wieder Patientenaufgrund gastrointestinaler Toxizität von NSAID stationäraufgenommen. Neben einer Ulkusentwicklung tragen vorallem gastrointestinale Blutungen zur Mortaliät bei.

Auch hier bestehen Unterschiede zwischen den einzelnenSubstanzen: Schwerwiegende gastrointestinale Ereignis-se waren in der aktuell größten Studie zu Nebenwirkun-gen von NSAIDs unter Celecoxib deutlich geringer alsunter Ibuprofen oder Naproxen [3]. Diese Daten werdenvon der 2017 erschienenen CONCERN-Studie, unter-stützt: Die Autoren untersuchten 256 Patienten proGruppe, die jeweils Celecoxib oder Naproxen (plus Proto-nenpumpeninhibitor; PPI) erhielten [8]. Die Patientenwiesen alle sowohl eine kardiale Vorerkrankung (mitniedrig-dosierter Aspirin-Therapie!), Arthritis als aucheine bereits stattgehabte gastrointestinale Blutung auf.Für die klinische Praxis ist dies eine sehr relevante Popula-tion. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie waren dieÜberlegenheit von Celecoxib vs. Naproxen hinsichtlicherneuter gastrointestinaler Blutungen und die Nicht-Un-terlegenheit von Celecoxib hinsichtlich kardiovaskulärerEreignisse. Die Autoren folgerten, dass in dieser Popu-lation Celecoxib in Kombination mit PPI die bevorzugteBehandlungsoption darstellt.

FazitDer Nutzen einer NSAID-Therapie ist insbesondere für dieArthrose, axiale Spondylarthropathien und den akutenGichtanfall belegt [1, 2, 9]. Der großflächige Einsatz birgtdas Risiko insbesondere für kardiovaskuläre, gastrointes-tinale und renale Nebenwirkungen. Hierbei bestehensubstanzspezifische Unterschiede:

Celecoxib ist Naproxen hinsichtlich gastrointestinaler Ne-benwirkungen bei Hochrisikopatienten überlegen. Be-züglich renaler Ereignisse wurde eine Überlegenheit vonCelecoxib gegenüber Ibuprofen gezeigt. Renale Biomar-ker sind bereits nach kurzfristigem Gebrauch von NSAIDerhöht messbar. Bei Patienten mit Herzinsuffizienz sind

die Substanzen mit einem verlängerten Krankenhausauf-enthalt assoziiert.

Die Indikation zur NSAID-Therapie, vor allem der dauer-haften, muss kritisch gestellt werden. Individuelle Fakto-ren und Begleitmedikationen müssen bei der Verordnungberücksichtigt werden. Für bestimmte Populationenscheinen COX-2.Hemmer (Celecoxib und Etoricoxib) ins-gesamt überlegen zu sein, zumal sie nicht in den Prosta-zyklin-Zyklus eingreifen.

Interessenkonflikt

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Über die Autoren

Dr. med. Peter Korsten

ist Facharzt für Innere Medizin undRheumatologie an der Klinik für Nephrologieund Rheumatologie am UniversitätsmedizinGö[email protected]

Prof. Dr. med. Gerhard Anton Müller

ist Direktor der Klinik für Nephrologie undRheumatologie am UniversitätsklinikumGö[email protected]

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Gerhard A. MüllerKlinik Nephrologie und Rheumatologie, UniversitätsmedizinGöttingen, Georg-August-UniversitätRobert-Koch-Str. 4037075 Gö[email protected]

Literatur

[1] da Costa BR, Reichenbach S, Keller N et al. Effectiveness ofnon-steroidal anti-inflammatory drugs for the treatment ofpain in knee and hip osteoarthritis: a network meta-analysis.Lancet 2016; 387: 2093–2105

[2] Sieper J, Listing J, Poddubnyy D et al. Effect of continuousversus on-demand treatment of ankylosing spondylitis withdiclofenac over 2 years on radiografic progression of the spine:results from a randomised multicentre trial (ENRADAS).Ann Rheum Dis 2016; 75: 1438–1443

[3] Nissen SE, Yeomans ND, Solomon DH et al. PRECISION TrialInvestigators. Cardiovascular Safety of Celecoxib, Naproxen,or Ibuprofen for Arthritis. N Engl J Med 2016; 375: 2519–2529

[4] Alvarez PA, Putney D, Ogunti R et al. Prevalence of in-hospitalnonsteroidal antiinflammatory drug exposure in patients witha primary diagnosis of heart failure. Cardiovasc Ther 2017;35 (3):

1776 Korsten P et al. Nichtsteroidale Antirheumatika bei… Dtsch Med Wochenschr 2017; 142: 1775–1777

Pro & Contra

Beispielbeiträge "Pro&Contra

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