Date post: | 17-Sep-2018 |
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Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen
Erstaufnahmeeinrichtungen
Rechtliche Grundlage:
� Die Bundesländer sind gemäß § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet, Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen.
Das Land Niedersachsen hat dies an den Standorten Braunschweig, Grenzdurchgangslager Friedland und B ramsche umgesetzt.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegt im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
Sport.
Aufbau der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)ab voraussichtlich Sommer 2014
LandesaufnahmebehördeNiedersachsen
(LAB NI)mit Sitz in Braunschweig
•Behördenleitung•Zentrale Verwaltung
StandortBramsche
•Erstaufnahmeeinrichtung•Aufnahmekapazität: 500 Personen
•zusätzliche Aufnahme vonKontingent-und
Resettlement-Flüchtlingen
StandortBraunschweig
•Erstaufnahmeeinrichtung•Aufnahmekapazität: 500 Personen
Standort GDL Friedland•Erstaufnahmeeinrichtung
•Aufnahmekapazität: 500 Personen•zusätzliche Aufnahme von
Kontingent-und Resettlement-Flüchtlingen
•Jüdische Emigranten•Spätaussiedler
Außenstelle
Langenhagen
Außenstelle
Lüneburg
Außenstelle
Oldenburg
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Nationalitätenliste Standort Braunschweig nach Hauptherkunftsländern – Auszug
� Albanien� Serbien� Montenegro� Algerien� Russische Föderation� Mazedonien� Kosovo� Elfenbeinküste� Bosnien und Herzegowina� Marokko� Georgien� Somalia� Sudan� Iran
insgesamt 38 Nationen (Stand: 11.03.2014)
Nationalitätenliste Standort GDL Friedland gesamt
� Afghanistan� Eritrea� Irak� Libanon� Pakistan� Russische Föderation� Syrien� Türkei
(Stand: 11.03.2014)
LAB NI als Erstaufnahme
Aufnahme des Flüchtlings als Direktantragstelleroder Weiterleitungsfall aus einem
anderen Bundesland
BAMF
Asylantrag-stellung
Unterbringung und Verteilung
KommunenNds. Kommunen
Verpflichtung bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu 3 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Verteilung
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
1. Tag
� Aufnahme des Flüchtlings und sozialverträgliche Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung
� Aufnahmegespräch und Anamnese im Sozialdienst unter Beteiligung eines Sprachmittlers � Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige
Flüchtlinge, eventuell erste Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung
� Erste Hinweise auf weitere gesundheitliche Probleme� Informationen zum Asylverfahren (u.a. auch Hinweis
auf die unabhängige Asylverfahrensberatung des Caritasverbandes) und zum Ablauf des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung
� Klärung familiärer Bindungen innerhalb Niedersachsens – wichtig für die spätere Verteilung
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung
2. Tag Gesundheits-untersuchung gem. § 62 AsylVfG beim Gesundheitsamt bzw. Krankenhaus
Ärztliche Untersuchung sowie Blutabnahme, Röntgenaufnahme der Lunge, Überprüfung des Impfstatus und ggfls. Impf-auffrischung (freiwillig)
3. Tag Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF)
Asylantragstellung
Ggfls. vor Asylantragstellung und Anhörung Informationen des Sozialdienstes an das BAMF bzgl. einer möglichen PTBS, besonderen Schutzbedürftigkeit
4. Tag Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Taschengeldzahlung, Bekleidungsgutscheine)
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung
� einige Wochen nach der Aufnahme
� Anhörungstermin beim BAMF
� Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen nach aktuell etwa 2–3 Wochen Aufenthalt in der EAE
� in den Folgemonaten
� BAMF-Entscheidung über den Asylantrag
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung
Soziale Dienste in der LAB NI
� Allgemeiner Sozialdienst� Gesundheitsdienst� Kinderbetreuung� Erstorientierungskurse „Wegweiser
für Deutschland“� Schulprojekt „Vorbereitung auf die
Regelschule“
Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI
Schwerpunkte der Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes:
� Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge:� Identifizierung von psychisch erkrankten und traumatisierten
Flüchtlingen� Psychosoziale Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten
bzw. traumatisierten Flüchtlingen � Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Inobhutnahme von
UMF durch das jeweils zuständige Jugendamt� Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie
Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen etc.
� Identifizieren von vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen im Hinblick auf die schulische und berufliche Qualifizierung und Integration auf den Arbeitsmarkt
� Krisenintervention:� Abbau ethnischer, kultureller, religiöser und zwischenmenschlicher
Spannungen (Wahrung des „Sozialen Friedens“ in der Einrichtung)� Innerfamiliäre Konfliktberatung
� Allgemeine Beratung und Betreuung:
� Informationen zum Asylverfahren (Asylantragstellung, Anhörung, BAMF-Entscheidung)
� Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden – unabhängige Verfahrensberatung
� Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.)
� Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens, Beratung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
� Frauenspezifische Beratung und Betreuung
� Sport- und Freizeitaktivitäten
� Netzwerk-/Projektarbeit
� Öffentlichkeitsarbeit
� Planung und Durchführung von Gruppenveranstaltungen
� Durchführung von Schulungs- und Unterrichtseinheiten für Schulen, Justiz- und Polizeibeamte etc.
Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig
� Persönliches Gespräch im Sozialdienst (event. Screening mit Hilfe des „Protect-Fragebogens“), Bericht des Flüchtlings über Angstzustände, Schlafstörungen, selbstzerstörerisches Verhalten, gereiztes Verhalten, Wutausbrüche etc.
� Ärztliche Bescheinigungen, die bei der Aufnahme von dem Asylsuchenden vorgelegt werden
� Vorstellung bei den Ärzten im Gesundheitsdienst, bei Fachärzten, AWO-Psychiatriezentrum Königslutter, Klinikum Braunschweig- Psychiatrie
� Bescheinigung Diagnose PTBS zur Vorlage beim BAMF, Antrag auf Psychotherapie mit Weiterleitung zur Entscheidung an das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig
� Nach Entscheidung des Gesundheitsamtes erneutes Gespräch im Sozialdienst (Erläuterung des weiteren Verfahrens, medizinische Betreuung und weitere Hilfsangebote, Unterstützung ggfls. auch durch die Wohlfahrtsverbände etc.)
� Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung, Schweigepflichtsentbindung, Suche eines geeigneten Therapeuten etc.)
� Kontaktaufnahme zur LAB-Verteilungsstelle (Einflussnahme auf den Verteilungsort)
� Weitergabe der entsprechenden Informationen an die neue Kommune
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig
Früherkennung im Sozialdienst
Info an Info an das
BAMF Gesundheitsdienst Gesundheitsdienst Antrag auf Psycho-
therapie
GesundheitsamtStadt
BraunschweigBegutachtung
Psychotherapie
Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung,
Suche eines geeigneten Therapeuten)
Zusammenarbeit mit AWO-Psychiatriezentrum
KönigslutterNetzwerk
Asyl“
NetzwerkPartner„Flucht
und Asyl“
Planungen, Wünsche an das NTFN:
� Psychologische Diagnostik zur Früherkennung einer PTBS analog zum „Friedländer Modell“:
Suche nach einem Kooperationspartner am Standort Braunschweig, bspw. Institutsambulanz, Klinik etc.
� Wunsch an das NTFN, einer vertiefenden Fortbildung für die Sozialarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie den Kooperationspartnern (Asklepiosklinik u.a.) an den einzelnen Standorten im Hinblick auf Früherkennung von PTBS (Screening-Verfahren etc.)
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig
„Friedländer Modell“Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland
� Der Flüchtling bricht zusammen
� Der Flüchtling spricht über Folter und/oder Vergewaltigung
� Der Flüchtling erzählt von Angstzuständen, Verfolgungswahn, Schlaflosigkeit
� Der Flüchtling legt ein aggressives oder selbstverletzendes Verhalten an den Tag
� Die Körpersprache und Haltung des Flüchtlings ist stark verkrampft
� Der Flüchtling starrt durch einen hindurch
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland
Früherkennung im Sozialdienst
BAMF
Malteser Kranken-station
AsklepiosInstituts-ambulanz
3 Diagnose-Termine
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland
SozialdienstNachsorge
Caritative
Verbände
Verteilung
NTFNAsklepiosInstituts-ambulanz
Diagnosebericht
Zust. Sozialamt