Date post: | 05-Apr-2015 |
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Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006
Stipendienverträge
Ersatz für Arbeitsverträge?
Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig?
Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006
Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006
Finanzierung von Promotionen
Arbeitverträge auf Landesstellen
Arbeitsverträge aus Drittmittel
Stipendien
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Vorteile der Arbeitsverträge:
Sozial- und Krankenversicherung,
zusätzliche Ressourcen zum persönlichen Entgeld
Nachteile:
Möglicher Konflikt mit Dienstleistung bei Landesverträgen
Thema muss eng an der geplanten Dissertation sein bei Drittmittelverträgen
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Vorteile der Stipendien:
vollständige Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit
Nachteile:
keine Sozial- und Krankenversicherung,
keine zusätzlichen Ressourcen zum persönlichen Entgeld (Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten)
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Aber:
Stipendien sind wesentlich billiger!!!
Wissenschaftsrat
„Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“,
November 2002 (Drs. 5459/02)
Tabelle S. 32
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Zugriff auf Promotions-Stipendien erfolgt vor allem aus den
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften,
dann den Naturwissenschaften
und wenig aus den Ingenieurwissenschaften
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Ursachen:
Arbeitsmarktchancen
Entscheidung der DFG für ganze Stellen in manchen Bereichen
Tradition:
Mit Stipendien "groß" geworden
Projektförmiges Arbeiten kein "Arbeitsstil"
Der Aufwand für einen Projektantrag ist wie der für eine Publikation
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Förderung der Besten mit Stipendien???
Die Guten können sich die Stellen aussuchen.
Selektion:
Der Knecht, die Magd für die Landesstelle
Die Uninteressanten für ein Stipendium
Die Besten für Drittmittelstellen
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Wann machen Stipendien Sinn?
Finanzierung in der Nähe einer halben Stelle
Zusätzlich notwendige Ressourcen sind im Fachgebiet (oder anderswo) verfügbar
Förderung bis 3 Jahre
Einbettung in ein Konzept wie Graduierten-Kolleg Uni-interne Programme Zusammenfassung von Stipendiaten unter ein Thema (Stiftungen)
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Die Ordnung zur Vergabe von
Promotions-Stipendien der Universität Kassel -
ein Beispiel für die Einbettung in ein Konzept
http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/stipendien/gradfoeg.ghk
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Das Ziel
Die Dauer von Promotionen soll nicht länger als vier Jahre betragen.
Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden.
Es sollen qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden.
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Dies verlangt eine strukturierte Promotionsphase. Maßnahmen in diesem Sinne sind:
Das "Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom Oktober 2003
Der "Leitfaden für die Betreuung von Promotionen an der Universität Kassel"
Die "Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Kassel".
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Quellen für Stipendien
Landesmittel
Forschungsfördernde Institutionen
Freie Drittmittel
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Stipendien aus freien Drittmitteln
Sie dürfen nicht Arbeitsverträge ersetzen oder umgehen, sondern nur für spezifische Bedarfe eingesetzt werden wie z.B.
Kennenlernen-Phase von möglichen Doktoranden aus dem Ausland
Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung von (ausländischen) Doktoranden (, die wieder in ihr Heimatland zurückgehen werden)
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Es gibt zwei schlechte, aber „prägnante“ Gründe, aus freien (Dritt-) Mitteln Stipendien zu vergeben
• Das Geld reicht nicht für einen Arbeitsvertrag
• Die Befristung von Arbeitsverträgen soll umgangen werden
Beide Gründe sind arbeitsrechtlich von großer Brisanz und können bei Klage durchaus zu unbefristeten Verträgen führen.
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Wie sollte ein Procedere für freie Stipendien aussehen?
Mindestens fachbereichsinterne Ausschreibung vornehmen
Stipendienvertrag zwischen Stipendiat und Universität abschließen
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Vertrag regelt
- Art des Stipendiums (z.B. Forschungs- oder Ausbildungsstipendium)
- Laufzeit
- Höhe des monatlichen Zuwendung (bei Promotionen sollte dieser nicht unter 1.000 € liegen)
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- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
keine wissenschaftliche Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln
Berichterstattung über die Fortschritte im geförderten Vorhaben
Anwesenheitspflicht im Fachbereich / Fachgebiet
Unfallversicherung am Arbeitsplatz
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Zur Steuerpflicht gilt folgendes
- Forschungsstipendien sind steuerpflichtige Stipendien. Für die Versteuerung ist der Stipendiat verantwortlich
- Ausbildungsstipendien ( z.B. für Promotion und Studium) sind steuerfreie Stipendien
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Der Vertrag gilt nach der Unterschrift durch
• die Hochschulleitung,
• den Projektleiter / die Projektleiterin des Drittmittel-Projektes und
• den Stipendiaten / die Stipendiatin.
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Solche Regelungen sichern ein Mindestmaß
an Rechtsicherheit
an Verantwortlichkeiten
an Prüfung, ob ein inhaltlich gleichlautender Arbeitsvertrag besteht oder wegen Befristung ausgelaufen ist.
ob bei einem ausländischen Stipendiaten Regelungen mit dem Heimatland zur Sozialversicherung bestehen.
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Promotions-Stipendien können sinnvoll sein, wenn
• zusätzlich notwendige Ressourcen gesichert sind
• sie in der Größe von halben Stellen liegen
• sie nicht der Umgehung von Arbeitsrecht dienen
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Dr. Wolfgang AdamczakUniversität KasselUniKasselTransferForschungsreferatGottschalkstraße 2234109 Kassel
Tel.: 0561/804-2224Email: [email protected]://www.uni-kassel.de/wiss_tr/