Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Bezirksamt Mitte von Berlin
Integrationsbeauftragter
27.02.2015
1 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
27.02.2015
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
weltweite Konflikte und Krisen führen dazu, dass
Flüchtlinge und Asylsuchende zunehmend eine
neue Heimat in Deutschland suchen.
Die Organisation des Zuzugs von Flüchtlingen und
Asylsuchenden ist eine große Herausforderung, der
wir uns auch in Berlin-Mitte stellen wollen, die wir
aber nicht ohne Ihre Mithilfe meistern können.
Uns erreichen viele Fragen. Woher kommen die
Flüchtlinge? Wer darf bleiben? Wie ist die
Unterbringung geregelt? Und viele mehr.
Wir möchten Sie über die Hintergründe zum Asylverfahren informieren, Ihnen zeigen, wie die
Flüchtlingsarbeit im Bezirk organisiert ist, was das Bezirksamt tut und welche
Herausforderungen wir noch angehen müssen.
Wir stellen allerdings auch viel Bereitschaft zur Unterstützung durch die Bevölkerung fest. Das
freut uns. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten auch Informationen zu den Unterkünften
und Kontaktdaten für Ihr Engagement.
Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Stephan Winkelhöfer
Integrationsbeauftragter
Wir heißen Flüchtlinge und Asylsuchende willkommen in Mitte!
Wir sind stolz auf unser Grundgesetz und auf das Asylrecht, das darin verankert ist.
Wir sehen es als unsere Pflicht als StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge aufzunehmen.
Wir streben es perspektivisch an, dass Flüchtlinge in möglichst kleinen Gruppen oder in Mietwohnungen in allen Teilen Berlins leben.
Wir erwarten von den Flüchtlingen, dass diese die Grundsätze des Zusammenlebens
respektieren. Dazu gehören religiöse Toleranz und die Emanzipation der Frau. Fremdenfeindliche, rassistische und neofaschistische Äußerungen lehnen wir ab.
“Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind in Mitte willkommen” Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Entschließung vom 24.10.2013 (Auszug)
2 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
27.02.2015
Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................... 1
Inhaltsverzeichnis ........................................................... 2
Hintergründe und Allgemeines ...................................... 3
Situation im Bezirk Mitte ................................................ 7
Häufige Fragen ............................................................... 9
Was tut der Bezirk? Was fordern wir? ......................... 11
Herausgeber: Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin Redaktion: Integrationsbeauftragter E-Mail: [email protected] Tel.: (030) 9018 32961 Fotonachweise: Bild S. 0: AMATHIEU/Fotolia.com, Bild S. 1: coramax/Fotolia.com, Bild S. 3: Bobo/Fotolia.com, Bild S. 5 fotomek/Fotolia.com, Bild S. 4: vege/Fotolia.com, Bild S. 8: azertii02/Fotolia.com, Bild S. 9 (oben): Art3D/Fotolia.com, Bild . 9 (unten): SenBJW, Bild S. 10 (oben): Christian Jung/Fotolia.com, Bild S. 10 (unten): ©DOC RABE MEDIA/Fotolia.com, Bild S. 11: Marco2811/Fotolia.com, Bild S. 12 (oben): Bezirksamt Mitte, Bild S. 12 (unten): PhotoSG/Fotolia.com, Bild S. 13 (oben): Anatoly Maslennikov/Fotolia.com, Bild S. 13 (unten): VRD/Fotolia.com, Bild S. 14 (oben): N-Media-Images/Fotolia.com, Bild S. 14 (unten): Web Buttons Inc/Fotolia.com Grafiken: Bezirksamt Mitte
3 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
27.02.2015
Art 16a (1) GG
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
2011 2012 2013 2014
53.347
77.651
127.023
202.834
Hintergründe und Allgemeines
Was ist Asyl?
Das Recht aus Asyl ist ein Menschenrecht und im
deutschen Grundgesetz in Art. 16a geregelt. Es ist das
einzige Grundrecht, das nur ausländischen
Staatsangehörigen zusteht.
Politisch Verfolgte können in Deutschland einen
Antrag auf Asyl stellen. Politisch ist eine Verfolgung
dann, wenn sie dem Einzelnen aufgrund der
politischen oder religiösen Überzeugung gezielt
Rechtsverletzungen zufügt. Personen aus sog.
sicheren Drittstaaten – z.B. EU-Länder – haben in der Regel keinen Asylanspruch.
Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder
Notsituationen wie Armut gelten nicht als
Asylgrund. Betroffene genießen jedoch häufig
Flüchtlingsschutz (siehe S. 4).
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Asylsuchende können ihr Grundrecht bei jeder Aufnahmeeinrichtung oder Polizeidienststelle
geltend machen. Zuständig für die Prüfung des Asylbegehrens sind die jeweiligen Außenstellen
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese hören den Asylsuchenden an und
entscheiden über die Anerkennung. Die Verteilung auf die 16 Bundesländer erfolgt im
Onlineverfahren EASY. Bei einer Verteilentscheidung für ein anderes Bundesland erhalten die
Asylsuchenden Fahrkarten zum sog. Verteilort. Für die Dauer der Prüfung erhalten die
Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung. Das Verfahren ist im Asylverfahrensgesetz geregelt.
Ein Asylantrag bereits im Ausland – etwa bei einer deutschen Botschaft – ist nicht möglich.
Asylanträge
bundesweit
4 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
27.02.2015
22,7
9,9
7,6 5,3
4,5
53,3
Syrien
Serbien
Eritrea
Afghanistan
Albanien
Sonstige
Was ist Flüchtlingsschutz?
Nur wenige Asylsuchende erhalten eine Anerkennung als Asylberechtigte. Bei begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung können Ausländer_ innen jedoch als Flüchtlinge anerkannt werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten dann eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und im Anschluss eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Oftmals erhalten Asylsuchende und Flüchtlinge, die keine Anerkennung erhalten haben, ebenfalls einen befristeten Aufenthalt, wenn im Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“, z.B. Folter, Todesstrafe, willkürliche Gewalt, droht. Dies nennt man subsidiären Schutz.
Wo kommen die Flüchtlinge her und wie kommen sie nach Deutschland?
Ein Großteil der Flüchtlinge kommt aus Regionen, die politisch instabil oder durch Bürgerkriege belastet sind, etwa Syrien, Ukraine, Irak, Afghanistan, Somalia oder Eritrea. Viele Menschen – etwa aus Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien – flüchten auch aufgrund der prekären Lebensumstände. Jeder Antrag wird jedoch individuell geprüft.
Viele Asylbegehrende halten sich bereits legal in Deutschland auf (Visum). Häufig erfolgt die Einreise jedoch nicht legal. Die EU-Außengrenzen sind sehr stark überwacht. Mit Hilfe organisierter Fluchthelfer_innen ist es möglich, über verschiedene Fluchtrouten – z.B. über das Mittelmeer nach Italien oder auf dem Landweg über die Türkei – nach Europa einzureisen. Die
Zuständigkeit für einen Asylantrag in der EU richtet sich nach der „Dublin-III-Verordnung“. Dies ist in der Regel der erste EU-Mitgliedstaat, den eine Person betreten hat. Für das Asylverfahren ist es allerdings unerheblich, ob der Grenzübertritt legal oder illegal erfolgt ist.
2,7 37,12
6,19 2,49
51,49
0 10 20 30 40 50 60
Ablehnung
Abschiebeverbot
subsidiärer Schutz
Anerkennung Flüchtling
Anerkennung Asyl
Hauptherkunftsländer
2014 in %
Sachentscheidungen 2014 in %
5 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
27.02.2015
Welche Unterstützung erhalten Asylsuchende?
Zuständig für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind die Bundesländer. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in der Turmstraße (Moabit).
Da viele Menschen ihren Asylanspruch in Großstädten geltend machen - etwa 25% der in Deutschland Schutzsuchenden kommen in Berlin an - erfolgt eine Verteilung auf die einzelnen Bundesländer nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“. Dieser bemisst anhand der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen und unterbringen muss. Berlin ist danach für ca. 5% der Flüchtlinge zuständig.
Das LAGeSo besteht aus einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) und einer Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).
Die Aufnahmeeinrichtung:
nimmt die Personalien auf
berät zum Asylverfahren
klärt die Zuständigkeit und organisiert ggf. die Fahrt in ein anderes Bundesland
Die Leistungsstelle
gewährt Leistungen zum Lebensunterhalt (Unterkunft, Ernährung, Krankenhilfe, Bekleidung)
Der Anspruch und die Leistungshöhe bemessen sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Landesamtes: http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/
Die Verteilung auf die einzelnen Berliner Bezirke ist nicht geregelt und richtet sich nach den verfügbaren Unterkünften. In Berlin gibt es derzeit 54 Unterkünfte unterschiedlicher Größe und Qualität. Hierzu zählen neben Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Containerdörfern und den Traglufthallen im Poststadion auch Einrichtungen für besondere Zielgruppen – Schutzbedürftige und unbegleitete Minderjährige.
Können Asylsuchende auch eigenen Wohnraum
anmieten?
Ja. Asylsuchende sind allerdings verpflichtet bis zu drei Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung
und danach in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu wohnen. Finden Sie eine eigene
Wohnung, können Sie diese anstelle der GU beziehen. Dies ist i.d.R. auch kostengünstiger für
das Land Berlin. In Berlin sind ca. 10.000 Berechtigte nach dem AsylbLG in eigenen Wohnungen
untergebracht. Leider finden viele Asylsuchende und Flüchtlinge keine bezahlbaren Wohnungen
und müssen auch nach der Anerkennung häufig in GU wohnen bleiben.
27.02.2015
6 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Wer organisiert die Unterbringung?
Die Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge
organisiert die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim
LAGeSo. Die BUL schließt mit geeigneten Betreiber_innen
Belegungsverträge ab. Die Betreiber_innen erhalten für die
Unterbringung Pauschalen je Person, die vertraglich
festgelegt sind. Die Betreiber_innen organisieren mit
einem Team von Sozialarbeiter_innen,
Kinderbetreuer_innen, Verwaltungskräften und
Wachleuten das Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Team achtet auf die
Einhaltung der Heimordnung, stellt die Essensversorgung sicher und unterstützt im Alltag. Da es
kaum geeignete Objekte für die Unterbringung gibt, hat das LAGeSo eine sog. TaskForce2
eingerichtet, die leerstehende Immobilien der Bezirke sowie des Landes und des Bundes auf ihre
Eignung als Flüchtlingsunterkunft prüft.
Was sind Gemeinschaftsunterkünfte?
Gemeinschaftsunterkünfte (GU) sind ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden hergerichtete Objekte. Die Familien organisieren ihren Tagesablauf
weitestgehend selbstbestimmt und verpflegen sich auch selbst. Für GU gelten feste
Qualitätsstandards für den Bau, Betrieb und das eingesetzte Personal. Hier sind z.B. die
Mindestgröße der Zimmer und deren Ausstattung geregelt.
Die ausführlichen Qualitätsanforderungen finden sie hier:
http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungsleitstelle/vertragsgebunden.html
Was sind Notunterkünfte?
Eine Notunterkunft soll die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylsuchenden und
Flüchtlingen gewährleisten. Notunterkünfte sollen Qualitätsanforderungen, die auch für
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten, erfüllen, jedoch können die
Standards nicht immer in vollem Umfang gewährleistet werden. Die Unterkünfte sind baulich
häufig nicht für die dauerhafte Unterbringung von Personen geeignet und daher als
Übergangslösung anzusehen.
Dürfen die Anwohner_innen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften
mitbestimmen?
Leider nein. Das Land Berlin ist gesetzlich zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verpflichtet. Wenn Obdachlosigkeit droht, können auch sehr kurzfristig Objekte beschlagnahmt und als Unterkunft hergerichtet werden. Der Bezirk ist bemüht, bei der Einrichtung von Unterkünften die Nachbarschaft frühzeitig einzubinden und zu informieren.
27.02.2015
7 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Situation im Bezirk Mitte
Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?
Im Bezirk Mitte gibt es derzeit zehn Einrichtungen in den vier Prognoseräumen. Dabei handelt es
sich um eine klassische Gemeinschaftsunterkunft, zwei Gemeinschaftsunterkünfte für besonders
Schutzbedürftige, ein Hostel, fünf Notunterkünfte und die Traglufthallen als Notaufnahme.
Die Gesamtkapazität der zehn Einrichtungen beläuft sich auf 1.935 Plätze.
Artikel 2
Die Notunterkünfte und die Traglufthallen sind zeitlich befristet eingerichtet.
Die Kontaktdaten der Einrichtungen entnehmen sie bitte der nachfolgenden Seite.
27.02.2015
8 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?
Bei Fragen können Sie sich innerhalb der Bürozeiten an die
jeweilige Einrichtung wenden.
Gemeinschaftsunterkünfte
Einrichtung Apartmenthaus am Potsdamer Platz
Refugium Haus Leo I + II City 54 Hotel & Hostel Berlin
Anschrift Schöneberger Ufer 75-77,
10785 Berlin
Müllerstraße 56-58, 13349 Berlin
Lehrter Straße 68, 10557 Berlin
Chausseestraße 54, 10115 Berlin
Prognoseraum 1 - Zentrum 4 - Wedding 2 - Moabit 1 - Zentrum
Status Gemeinschafts-unterkunft
Gemeinschafts-unterkunft (besonders
Schutzbedürftige)
Gemeinschafts-unterkunft (besonders
Schutzbedürftige)
Hostel
Betreiber_in PeWoBe Paul Gerhardt Stift Berliner Stadtmission
City 54 Hotel & Hostel Berlin
Ansprechpartner_in
Herr Bleich (Heimleitung)
Frau Vogl (Heimleitung)
Herr Neugebauer (Heimleitung)
Frau Degirmenci (Heimleitung)
E-Mail dennis.bleich @pewobe-berlin.de
regine.vogl @paulgerhardtstift.de
neugebauer @berliner-
stadtmission.de
j.degirmenci @city54hotel.de
Telefon (030) 26 55 89 66 (030) 45 00 51 03 (030) 69 03 34 35 (030) 20 07 36 440
Notunterkünfte Einrichtung Pankstr.
(ehem. OS am
Brunnenplatz)
Gotenburger Str.
(ehem. Wilhelm-Busch-
Schule)
Alt-Moabit (ehem.
Vermessungs-amt)
Levetzowstr. (ehem.
Heinrich von Kleist
Gymnasium
Elisabethhaus Poststadion (Traglufthallen)
Anschrift Pankstraße 70,
13357 Berlin
Gotenburger Straße 7-9,
13359 Berlin
Alt-Moabit 82b,
10555 Berlin
Levetzowstraße 3-5,
10555 Berlin
Gr. Hamburger Straße 5-11, 10115 Berlin
Kruppstr. 16 10557 Berlin
Prognose-raum
4 - Wedding 3 – Gesund-brunnen
2 - Moabit 2 - Moabit 1 - Zentrum 2 - Moabit
Status Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft (bis 30.06.15)
Notunterkunft (bis 30.06.15)
Notunterkunft (bis 30.05.15)
Betreiber _in
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte
ASB Gierso Boardinghaus
Caritas Berliner Stadtmission
Ansprech-partner_in
Herr Nadolny (koord. Leitung)
Herr Radzkowski
(Heimleitung)
Herr Öge (Heimleitung)
Frau Vettraino (Heimleitung)
Herr Hamann (Heimleitung)
E-Mail nadolny@ awo-mitte.de
u.radzkowski@asb-
berlin.de
F.Vettraino @caritas-berlin.de
hamann@ berliner-
stadtmission.de
Telefon 0176 34 03 50 53 (030) 39 83 95 95
(030) 75 54 50 24
0177 52 02 958 (030) 32 30 43 33
27.02.2015
9 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Rund um die Einrichtungen im Bezirk erreichen uns immer wieder
Fragen. Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir Ihnen
zusammengestellt.
Ist mit einem erhöhten Müllaufkommen oder
Lärmbelästigungen zu rechnen?
Geräusch- oder Müllaufkommen, welches über das übliche Maß einer
normalen Wohnsituation hinausgeht, ist nicht zu erwarten. Im
Einzelfall kann es durch bauliche Maßnahmen zu erhöhten Emissionen
kommen. Im Umfeld von regulären Flüchtlingsunterkünften in Mitte konnte bisher auch keine
Erhöhung der Kriminalität festgestellt werden.
Wie wird in der Wohngegend die Sicherheit sowohl von Anwohner_innen als auch
Heimbewohner_innen gewährleistet?
Es liegen derzeit keinerlei Sicherheitsbedenken rund um die Einrichtungen vor. Die jeweiligen
Betreiber_innen, das LAGeSo und der Bezirk Mitte stehen in einem engen Austausch mit der
Polizeidirektion 3 und den verschiedenen Polizeiabschnitten.
Warum wurden Unterkünfte in Schulgebäuden eingerichtet?
Die Schulgebäude in der Gotenburger Str., Levetzowstr. und Pankstr. werden für den
Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Gleiches gilt für das ehem. Vermessungsamt Alt-Moabit. Auch
hier ist eine Nutzung durch die Verwaltung nicht weiter vorgesehen.
Gehen die Kinder und Jugendlichen zur Schule?
Ja. Bildung und Spracherwerb haben höchste Priorität.
Alle Kinder haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus
einen Anspruch auf Beschulung. Für Kinder und
Jugendliche im Asylverfahren besteht zudem auch eine
Schulpflicht. Für neu zugezogene Schülerinnen und
Schüler ohne Deutschkenntnisse werden gesonderte
Lerngruppen an den Grund- und Sekundarschulen des
Bezirkes eingerichtet. Zuvor sind ein Anmeldeverfahren
sowie die schulärztliche Untersuchung zu durchlaufen. In
der Regel erfolgt eine Beschulung bereits innerhalb von
drei Monaten nach der Ankunft.
Das Verfahren ist im Leitfaden zur schulischen
Integration von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschrieben.
27.02.2015
10 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Sind Sachspenden – etwa Kleidung – erwünscht?
Ja. Die Unterstützung der Flüchtlinge und
Asylsuchenden durch Spenden oder persönliches
Engagement ist richtig und wichtig. Vor allem ist es
auch ein schönes Signal an die Geflüchteten. Für einige
Einrichtungen liegen bereits Bedarfslisten vor.
Interessierte werden gebeten, sich an das Landesamt
für Gesundheit und Soziales, das Bezirksamt Mitte/
Integrationsbüro oder direkt an die Heimleitungen zu
wenden.
Kontakt:
Wo kann ich mich melden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren will? Im Bezirk Mitte von Berlin haben sich verschiedene Initiativen etabliert, die das Ankommen der Flüchtlinge im Bezirk aktiv gestalten. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der Essensausgabe in der Traglufthalle, Willkommensfesten, Sprachkursen, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe bis zum gemeinsamen Kochen. Falls Ihr Interesse geweckt ist, sind Sie herzlich eingeladen, sich an das Bezirksamt Mitte von Berlin, an die Einrichtungen oder direkt an eine der Initiativen zu wenden.
Nachbarschaftsinitiativen:
https://neuenachbarschaft.wordpress.com/
http://moabit-hilft.com/
http://wedding-hilft.de/
Nutzen Sie auch das Internetportal „bürgeraktiv Berlin“ der Berliner Senatskanzlei: http://www.berlin.de/buergeraktiv/ (Ehrenamtssuche: Stichwort „Flüchtling“)
Bezirksamt Mitte von Berlin/ Integrationsbüro Tel.: (030) 9018 33035
E-Mail: integrationsbuero@ba-
mitte.berlin.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zentrale Kontakt- und Auskunftsstelle
Tel.: (030) 90229 1001 E-Mail:
27.02.2015
11 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
0
500
1.000
1.500
2.000
2013 2015
1.231
1.867
415
801
Betreuung/Beratungvon Familien inFlüchtlings-einrichtungen
sozialpädiatrischeUntersuchungen vonFlüchtlingen
Fallaufkommen im Jugendamt und Gesundheitsamt
(ausgewählte Kennzahlen zum Stichtag)
Was tut der Bezirk Mitte für die Flüchtlinge und Asylsuchenden? Die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden ist nicht Aufgabe der Bezirke. Dennoch sind sie Bewohnerinnen und Bewohner von Mitte, werden hier beschult, nutzen Angebote des Jugend- und Gesundheitsamtes oder nehmen an Sprachkursen der VHS Berlin Mitte teil. Wir werden daher zu Recht häufig gefragt, was das Bezirksamt Mitte unternimmt, um das Willkommen aktiv zu gestalten (siehe Entschließung der BVV Mitte, S. 1). Zu den folgenden Themen möchte ich Ihnen exemplarisch zeigen, wo der Bezirk bereits aktiv ist und wo wir Nachbesserungsbedarf sehen.
Integration und Rahmenbedingungen - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?
Wir richten unsere sozialintegrativen Angebote – z.B. das Integrationslotsen-projekt „Die Brücke“ – verstärkt an den Bedarfen der Flüchtlinge aus. Wir werden zudem in den nächsten Wochen zwei Stellen für die Koordinierung der Flüchtlingsarbeit besetzen können. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Alle Fachämter benötigen zusätzliche personelle Ressourcen und Fortbildungen. Die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden bedarf sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die erst erworben werden müssen. Wir fordern weiter einen zentralen Datenpool zu den in Einrichtungen, aber auch in Hostels oder privat untergebrachten Flüchtlingen, um unsere Fachplanungen daran ausrichten zu können.
Bildung und Schule - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Der Bezirk hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bisher 57 Lerngruppen an 21 Schulen einrichten können. Das SprachFörderZentrum Mitte bietet neue Fortbildungsmodule Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte an. In der Erwachsenenbildung fungiert die Volkshochschule Mitte als Leitstelle für Sprachkurse für Flüchtlinge.
27.02.2015
12 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Diese Angebote müssen ausgebaut und verstetigt werden, da die Nachfrage konstant hoch ist. Wir fordern zudem geeignete Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Angebote im frühkindlichen Bereich. (Bild oben rechts: Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat und die Bezirksstadträtin für Weiterbildung und Kultur, Umwelt und Natur, Sabine Weißler bei der Übergabe der Sprachenzertifikate für Flüchtlinge)
Deutschkurse: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 011/2015 vom 09.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.249844.php
Kinder- und Jugendhilfe - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Frühkindliche Bildung ist für uns ein wesentlicher Baustein, um nachhaltige Teilhabe zu ermöglichen. Die Schaffung von Kitaplätzen für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ist notwendig, um den Übergang in den schulischen Alltag zu erleichtern.
In Kitas in Berlin können Kinder von der achten
Lebenswoche bis zum Schuleintritt betreut
werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz
gilt – nach Beendigung des Aufenthalts in der
Aufnahmeeinrichtung (nach ca. 6 Wochen bis zu
max. 3 Monaten) – auch für Kinder von
Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die Gewährung
eines Kita-Gutscheins vor Ablauf dieser Frist liegt
im Ermessen der Bezirke.
Kinder- in Not- und Sammelunterkünften haben
unabhängig von ihrem Alter und ohne weitere
Bedarfsprüfung einen Anspruch auf Teilzeitförderung in einer Kita. Der Gutschein kann beim
zuständigen Jugendamt (Kita-Gutscheinstelle) beantragt werden.
Wichtige Informationen zur Betreuung neu zugewanderter Kinder in Kindertageseinrichtungen
hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einer Fachinformation
zusammengestellt.
Der Bezirk hält zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung
vor. Die geförderten Kinder- und Jugendfreizeitzentren und Familienzentren im Bezirk Mitte
stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Flüchtlingseinrichtungen. Ihre Angebote stehen auch
für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien offen. Die bedarfsgerechte Ausstattung der
Angebote der Jugendarbeit und Familienförderung muss jedoch weiter verbessert werden.
27.02.2015
13 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Wussten Sie
schon?
Information und Transparenz –
Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Wir sehen die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern als unsere vorrangige Aufgabe an. Sobald uns neue Einrichtungen bekannt sind, informieren wir in geeigneter Form. Für die zuletzt eröffneten Einrichtungen in der Kruppstraße, in der Pankstraße, in der Gotenburger Straße und in Alt-Moabit haben wir Anwohnerinnen und Anwohner, Eltern, Nachbarn und soziale Partner im Kiez über Pressemitteilungen, Aushänge, Informations-veranstaltungen und Infobriefe informiert. Wir erwarten jedoch von den Landesbehörden, dass die Bezirke frühzeitig in Planungen eingebunden werden. Wir organisieren einen monatlichen Fachaustausch mit allen zehn Einrichtungen und unterstützen das Land Berlin bei der Suche geeigneter Objekte für die Unterbringung, indem wir leer stehende Objekte an die TaskForce2 melden. Wir lehnen allerdings eine Unterbringung in Sporthallen oder anderweitig bereits genutzten Objekten ab. Wir fordern vom Senat eine schnelle Umsetzung des in der Klausur am 08.01.2015 beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und engagieren uns in den vier landesweiten Arbeitsgruppen Bildung, Gesundheit, Unterbringung und Arbeit zur Neuausrichtung der Flüchtlingsarbeit in Berlin. Willkommenskultur: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 052/2015 vom 02.02.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.260947.php
Sporthallen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 012/2015 vom 12.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.250131.php
Was können Sie tun, wenn Sie doch einmal Kenntnis von rassistisch, rechtsextrem oder rechtspopulistisch motivierten Vorfällen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden erhalten? Auch der Bezirk Mitte von Berlin hat hierzu eine Registerstelle zur Dokumentation von diskriminierend motivierten Vorfällen im Bezirk eingerichtet: www.berliner-register.de
Bürger_innen können Vorfälle direkt bei der Koordinierungsstelle melden: [email protected]
27.02.2015
14 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen
Gesundheitliche Versorgung - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine große fachliche, aber auch organisatorische Herausforderung. Insbesondere Infektionskrankheiten wie Masern oder Windpocken können sich in Gemeinschaftsunterkünften sehr schnell ausbreiten. Wir sind jedoch vorsichtig optimistisch, dass die vom Bezirk seit langem geforderte zentrale Impfstelle als Basisprävention und eine zentrale Röntgeneinheit für die Tuberkuloseprävention noch 2015 Gestalt annehmen. Viele Geflüchtete kommen in Familienverbänden, häufig mit Kleinkindern. Im Rahmen der
Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis 2015 setzt der
Bezirk Familienhebammen auch in Gemeinschafts- und Notunterkünften ein.
Der Bezirk Mitte von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlung setzen sich gegenüber der Hauptverwaltung für die Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten für Flüchtlinge und Asylsuchende ein. Wir sind der Auffassung, dass der hohe Verwaltungsaufwand für die quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen reduziert und die gesundheitliche Versorgung verbessert werden kann. Chipkarte: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 028/2015 vom 19.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.254088.php
Teilhabe von Flüchtlingen und Asylsuchenden - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?
Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, nur über Flüchtlinge und Asylsuchende und nicht
mit ihnen zu reden. Flüchtlinge brauchen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Nöte direkt
artikulieren zu können. Wir fordern daher die Einrichtung von sog. Flüchtlingsfürsprecher_innen
für alle Einrichtungen in Berlin. Eine entsprechende Initiative des Bezirkes wurde am 06.11.2014
im Rat der Bürgermeister beschlossen
Flüchtlingsfürsprecher_innen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes vom 31.10.2014:
http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.242364.php
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.