Grundzüge der Nachlassplanung
Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 2
Referent
Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht
und Partner der Kanzlei
Menz und Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater Kanzlei Memmingen Kanzlei Kempten Kanzlei Kaufbeuren
Kalchstraße 4 Edisonstraße 2 Alte Weberei 2
87700 Memmingen 87437 Kempten 87600 Kaufbeuren
08331 95000 0831 9608730 08341 9993325
www.menzundpartner.de
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 3
Übersicht
1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
2. Grundlagen des Erbrechts
3. Die Schenkung- und Erbschaftssteuer
4. Kosten der Pflege
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 5
Unterscheide:
1. Vorsorgevollmacht
2. Patientenverfügung
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 6
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein anderer beauftragt, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtsgebers.
•großes persönliches Vertrauen erforderlich
•möglich in geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten
•bei Grundstücken notarielle Beurkundung zwingend
•Kosten beim Notar: seit 1.9.2013: bis zu 2700 € pro Person
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 7
Patientenverfügung Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient nicht mehr selber in eine medizinische Behandlung einwilligen oder diese Einwilligung verweigern kann.
Gesetzliche Neuregelung ab 1. September 2009, § 1901a bis § 1901c BGB
Legaldefinition: Festlegung eines Volljährigen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Grundlagen des Erbrechts
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 9
Wie wird man Erbe?
1. Durch Testament, Erbvertrag
Funktionen des Testaments:
Notfallregelung für den Fall des plötzlichen Versterbens. Bei größeren Vermögen ist eine umfassende Nachlassplanung erforderlich, zu der auch die Übertragung von einzelnen Vermögensgegenstände unter Lebenden gehört.
2. Ohne Testament: Durch gesetzliche Erbfolge
Funktion der gesetzlichen Erbfolge: Hilfsweise Regelung nur für den Fall, dass kein Testament vorliegt
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 10
Gesetzliche Erbfolge
Erblasser Ehefrau
K 1 K 2 K 3
E 1
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 11
Erbeinsetzung Die Erbeinsetzung bedeutet die Gesamtrechtsnachfolge in sämtliche Vermögenspositionen des Erblassers.
•Vollerbschaft
Beispiel: Ich setze den A zu meinem alleinigen Erben ein.
•Schlusserbschaft
Beispiel: Wir, die Ehegatten F und M, setzen uns gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein. Schlusserben nach dem Tod des Letztersterbenden soll unsere Tochter T. sein.
•Erbanteil
fällt automatisch an. Er ist als Erbanteil (auch vor Auseinandersetzung) veräußerbar.
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 12
Vermächtnis
• Durch ein Vermächtnis kann z.B. ein bestimmter Gegenstand/Geldbetrag/Recht außerhalb des Erbes zugewandt werden. Der Begünstigte kann diesen Gegenstand dann vom Erben fordern.
Beispiel: Ich setze den A zu meinem alleinigen Erben ein. Die XY Organisation soll einen Betrag von ... Euro erhalten.
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 13
Weitere Gestaltungsmittel
• Testamentsvollstreckung, insbesondere bei Spannungen unter den Erben und minderjährigen Erben
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 14
Formvorschriften bei Testamenten
• Errichtung vor dem Notar oder vollständige eigenhändige Errichtung mit Angabe von Ort und Datum sowie Unterschrift
• Beide Möglichkeiten sind gleich wirksam, Unterschiede bestehen vor allem bei den Kosten
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer
16
Freibeträge
Steuerklasse I: Ehegatten
Eingetragener Lebenspartner
Kinder und Stiefkinder
Enkel
Weitere Abkömmlinge
Eltern bei Erbschaft
500.000 €
500.000 €
400.000 €
200.000 €
100.000 €
100.000 €
Steuerklasse II: Geschwister, Kinder von
Geschwistern, Stiefeltern,
Schwiegerkinder, Schwiegereltern
geschiedene Ehegatten
Eltern bei Schenkung
20.000 €
Steuerklasse III: Übrige Erwerber 20.000 €
17
Steuertarife
Wert des Erwerbs nach Freibetrag bis
Steuer in Prozent vom Erwerb
I II III
75.000 € 7 15 30
300.000 € 11 20 30
600.000 € 15 25 30
6.000.000 € 19 30 30
13.000.000 € 23 25 50
26.000.000 € 27 40 50
über 26.000.000 € 30 43 50
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 18
Steuertipps: 1. Nutzen Sie bei größeren Vermögen die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre aus 2. Wagen Sie den Generationensprung 3. Nutzen Sie bereits zu Lebzeiten die legalen Gestaltungsmöglichkeiten wie - Güterstandsschaukel - Eigenheimschaukel 4. Ziehen Sie Adoptionen/Eheschließungen als Gestaltungsmittel in Erwägung
Kosten der Pflege
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 20
Heimkosten Um die Kosten des Pflegeheims zu decken sind Alterseinkünfte pro Person von ca. 1800 € - 1900 € erforderlich. Den Restbetrag übernimmt die Pflegeversicherung.
Alterseinkünfte sind z.B.:
•Rente
•Mieteinnahmen
•Kapitaleinkünfte
•Pfründe (z.B. Ansprüche aus Leibgedingen, Übergabeverträgen)
Sonst: Einsatz des eigenen Vermögens bis dieses aufgebraucht ist.
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 21
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers Wurde in den letzten zehn Jahren vor Eintritt der Bedürftigkeit Vermögen verschenkt, kann dieses vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden.
z. B.:
•Übertragung von Immobilien
•Übertragung von Bankkonten
•Verzicht auf Rechte
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 22
Unterhaltsansprüche
Kinder können zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden!
Maßgeblich: Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (Zahlungen auf Schulden, Unterhaltsansprüche eigener Kinder oder des Ehegatten werden abgezogen)
Selbstbehalt: 1.600 €
Von dem den Selbstbehalt übersteigenden Einkommen muss die Hälfte als Unterhalt bezahlt werden.
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 23
Dr. Holger Hoffmann
Fachanwalt für Erbrecht
Kalchstraße 4 - 87700 Memmingen
08331 9500-0
Edisonstraße 2 - 87437 Kempten
0831 960873-0
Alte Weberei 2 - 87600 Kaufbeuren
08341 99933-25
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater 24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung