+ All Categories
Home > Documents > Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht Besuchen Sie uns bei...

Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht Besuchen Sie uns bei...

Date post: 06-Apr-2016
Category:
Upload: harald-hafner
View: 215 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
25
Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht www.verein-rechtverstaendlich.de Besuchen Sie uns bei Facebook! Recht- Verständlich! e.
Transcript
Page 1: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Erbstreit vermeiden!

Dr. Wolfgang BuersteddeFachanwalt für Erbrechtwww.verein-rechtverstaendlich.deBesuchen Sie uns bei Facebook!

Recht-Verständlich! e.

Page 2: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Erbstreit vermeiden

• Verantwortung des Erblasser Vor dem Erbfall

– Vorwegerbfolge (lebzeitige Zuwendungen)– Vollmacht – Letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag)

• Verantwortung der Erben Nach dem Erbfall

– Abwicklung durch Dritte– Schlichtungsverfahren

Page 3: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

nach dem Erbfall: Konfliktgefahr

• Friedensstiftende Erblasser nicht mehr da: Konflikte können ausbrechen

• Tod und Trauer kann zur Konfliktanfälligkeit führen.– emotionaler Stress– Überforderung mit Situation– Unterschiedlicher Umgang mit Tod und Trauer

• Familienkonflikte erschweren Erbauseinandersetzung– Geschwisterkonflikte („Sandwichkinder“, Stiefkinder) – Geschlechterkonflikte

Page 4: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Vollmachtsgefahr

Vorsorgevollmacht Vertretung des Vollmachtgebers

GeschäftsführungAuskunfts- und Rechenschaftspflicht?Erben wollen wissen, wo das Erblasservermögen hin verschwunden ist..

Vereinbarung: Keine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht?Offenlegung – zur Vertrauensbildung?

Page 5: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Erbstreit – letztwillige Anordnung

• Erbengemeinschaft vermeiden• Zuordnung des Nachlasses• Wertausgleich?• Ausgleichspflichten?• Pflichtteilsansprüche• Streitschlichtung durch Dritte• Einigungsbereitschaft fördern• Korrektes Testament

Page 6: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Erbengemeinschaften vermeiden

• Gesetzliche Erbfolge und die Einsetzung mehrerer Erben führt zu einer Erbengemeinschaft

• Gemeinsames Handeln nötig!

Alleinerbeinsetzung

Erbauseinandersetzung ausschließen

Page 7: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Zuordnung des Nachlasses

• Teilungsanordnung mit Wertausgleich• Vermächtnis (z.B. Hausratsvermächtnis)

Page 8: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Wertausgleich

Erblasser kann Feststellung, Art und Höhe des Wertausgleichs festlegen:

– Etwa durch Sachverständigengutachten, der von der zuständigen Handwerkskammer zu bestimmen ist, sofern nicht alle Beteiligten sich einvernehmlich auf einen Gutachter einigen können,

– mit Inflationsausgleich?– Änderung bei einem Verkauf?

Page 9: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Ausgleichspflichten?

Erben Abkömmlinge zu gleichen Teilen – sei es gesetzlich oder aufgrund letztwilliger Verfügung können Ausgleichspflichten bestehen.

Ausgleichspflichten regeln: ob und wenn ja, in welcher Höhe.

Page 10: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

• Pflichtteilsberechtigte (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern)

• Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Anrechnung auf den Pflichtteil von lebzeitigen Zuwendungen im Zeitpunkt der Schenkung

Notarieller Pflichtteilsverzichtsvertrag

Page 11: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Streitvermeidung durch Dritte

• Auseinandersetzung durch „neutralen“ Dritten• Anordnung der Testamentsvollstreckung

– Testamentsvollstrecker nimmt Nachlass in Besitz– Abwicklung des Nachlasses (Erfüllung von Erbfall- und

Erblasserschulden, Vermächtnissen)

Page 12: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Einigungsbereitschaft „fördern“

Einigen sich die Erben nicht -- dann,

• Vermächtnis zugunsten gemeinnütziger Organisation• Anordnung einer teuren Testamentsvollstreckung• Schiedsanordnung (Mediationsklausel)

Page 13: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Korrektes TestamentFachmännisches Testament

– Vermeidung von Streit über unklare Formulierungen– Ersatzregelungen (Ersatzerbe,

Ersatzvermächtnisnehmer)– Aufgaben des Testamentsvollstreckers– Anfechtungsmöglichkeit einschränken?– Aufhebung früherer Testamente?

Page 14: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Gefahren des Berliner Testaments

• Vor- und Nacherbschaft oder Voll- und Schlusserbschaft?

• Bindungswirkung?

Page 15: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Vermögenstrennung

Paul gestorben

Witwe Eva wird Vorerbin

Nachlass des Ehemanns

Kinder NacherbenNachlass der

Mutter

Rechtlich getrennte Vermögensmassen

Page 16: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Einheitslösung

• Das Vermögen des Erstversterbenden (Paul) geht in das Vermögen des Überlebenden über (Eva) und verschmilzt zu einer einheitlichen Vermögensmasse.

VaterPaulMutter

Eva

Kind ist Schlusserbe

Eva ist Vollerbin

Page 17: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Trennungslösung Einheitslösung

• Vorerbe (Witwe Eva) unterliegt Beschränkungen.

Vollerbe (Witwe Eva) unterliegt keinen Beschränkungen.

Page 18: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Trennungslösung• Schenkungsverbot• Pflicht zur Erstellung eines

Nachlassverzeichnisses auf Verlangen des Nacherben (bzw. durch Sachverständigen)

• Ersatz für Nachlassgegenstände

Erblasser kann den Vorerben befreien, so dass dieser z.B.• über Grundstücke und Rechte an solchen verfügen darf,• den Nachlass nicht ordnungsgemäß verwalten muss,• und keinen Auskunftsansprüchen unterliegt.

Page 19: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Prüfe, wer sich ewig bindet!

• Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen, die ein Ehegatte trifft, weil der Partner eine andere Verfügung trifft, binden den überlebenden Ehegatten.

Vorteil: Ehegatten können Vermögensfluss steuern.

Nachteil: Überlebende Ehegatte kann nicht auf „unvorhergesehenes“ reagieren.

Page 20: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Rückforderung vonden Vertragserben

„beeinträchtigenden“ Schenkungen nach dem

Tod des Erblassers

Fernwirkung der Bindungswirkung

Erblasser Beschenkter

Vertragserbe

Page 21: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Bindungswirkung?

• Ob Bindungswirkung besteht muss durch Auslegung ermittelt werden.

• Entscheidend ist der Wille der Eheleute/Lebenspartner im Zeitpunkt der Testamentserrichtung.

Bindungswirkung im Testament klarstellen!

Im Zweifel Bindungswirkung, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken oder der Bedachte dem anderen Ehegatten nahe steht.

Page 22: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

VorwegerbfolgeLebzeitige Zuwendungen

– Ausstattung– Schenkungz.B. Haus gegen Vorbehalt des Nießbrauchs

Page 23: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Notarielles Teilungsverfahren

• setzt „teilungsreife“ voraus• Notar erstellt „Teilungsplan“• Miterben werden an den Tisch „gezwungen“;

Inkrafttreten des Teilungsplans bei Säumnis möglich.

• relativ teuer: 6x Gebühr

Page 24: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Mediation

• Freiberufliche Mediatoren (Anwälte, u.a.)• Mediation – Rechtsschutzversicherung (§ 5a RSB)• Gerichtliche Mediation (Güterichter) – bei Einigung

günstige 1.0 Gebühr (Nr. 1211 KV GKG).

Rasche, kostengünstige und kontrollierte Entscheidung

Page 25: Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht  Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buersteddewww.verein-rechtverstaendlich.de

Recht-Verständlich! e.


Recommended