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Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Date post: 06-Apr-2016
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Europäische Re- Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?
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Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

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Wind of Change?• Die Krise der Staatsfinanzen darf nicht

abgekoppelt werden von der Finanz- und Wirtschaftskrise

• Schätzung: Finanzkrise führt zur Erhöhung der Schuldenstandes um 80% des BIP

• Stichworte zur großen Krise– 2007 Subprime Kredite werden fällig– collateralized debt obligations (CDOs) streuen das

Problem weltweit– Finanzmarktkrise in Form von

Refinanzierungsschwierigkeiten der Banken– 2008 Lehman Brothers ist insolvent – Krise ist für alle

sichtbar

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Wind of Change?– 2008: Banken erhalten sog. Rettungspakete mit

Milliardenaufwand für die Staaten – Seit 2008 wurden ca. 100 Mrd. für die Bankenrettung

ausgegeben – Finanzierungsklemme wirkt auf „Realwirtschaft“

2009/10/11 Rezession: BIP Entwicklung in %– Start mittlerer bis großer Konjunkturpakte

(Abwrackprämie)

Ursache der sog. Eurokrise ist die Finanzkrise 2008/09

Ursachenbekämpfung müsste hier ansetzen

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Wind of Change?

• Eurokrise wird durch Spekulation mindestens verschärft– Schuldenstand in % des BIP

GriechenlandJapan

2009: 134 194 2010 149 2002011 165 211

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Wind of Change?

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Wind of Change?

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Wind of Change?

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Wind of change ?NGO-Forderungen nach der Kernschmelze im

Finanzmarkt: – Verbot von Leerverkäufen, – Verbot der undurchsichtigen Verbriefung von

Kreditforderungen – Verbot von Hedge, Private Equity-Fonds und REITs– Verbot von Krediten, die ausschließlich der Spekulation

dienender Tobin-Tax– Ein neus Systems fester Wechselkurse auf der

Grundlage internationaler Kooperation und einer künstlichen Währung

– Schaffung öffentlich-rechtlicher Ratingagenturen– einer öffentlichen Kontrolle der Banken durch

öffentliches Eigentum– Kapitalverkehrskontrollen

Page 10: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Wind of change ?Versprechungen der “internationalen

Gemeinschaft”:Spiegel online im April 2009 zum G20-Treffen:

„Die Liste der Ziele, die sich die Regierungschefs der G20-Staaten in London gesteckt hatten, war lang: eine internationale Aufsichtsbehörde für die Akteure auf den Finanzmärkten, ein TÜV für Derivate und andere undurchsichtige Finanzprodukte, Kampf gegen die Steuerparadiese.“

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Wind of change ?Versprechungen der “internationalen

Gemeinschaft”:Verabredung der G20 April 2009: • Regulierung der Finanzmärkte verschärfen, • Anforderungen an Risikokapital erhöhen,• Beaufsichtigung von systemrelevanten Banken,

Hedge-Fonds und Rating Agenturen, • Bonuszahlungen an die Manager begrenzen, • Anreize zu nachhaltigen Unternehmenspolitiken,• Steueroasen sollten trocken gelegt werden.

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Wind of change ?Versprechungen der “internationalen

Gemeinschaft”:Verabredung der G20 September 2009 aus dem

„Leaders' Statement“ des Pittsburgh Gipfels: • zentrale Gegenparteien für over-the-counter (OTC)

Derivative, • Ratingagenturen und hedge funds streng

regulieren, • Eigenkapitalanforderungen erhöhen • Exzessive Hebelwirkungen (levarage) begrenzen.• Vergütungssysteme von Managern auf langfristige

Ziele umstellen

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Wind of change ?Der Rückzug: Welt im Juni 2010:

„Die G20-Staaten konnten sich nicht auf eine globale Bankenabgabe einigen. … (Sie) haben ihre Pläne für eine globale Bankenabgabe aufgegeben. … Die Finanzminister und Notenbankchefs konnten sich außerdem nicht auf neue Regeln für die Finanzmärkte einigen. Auch die Fristen für die Umsetzung früherer Beschlüsse blieben unverändert.“

Statt dessen rückt der Schuldenabbau in den Vordergrund

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Basel IIIBASEL III – Dezember 2010• Basel III = Paket von nicht bindenden Standards

für die Kapitalausstattung für Banken• Verabscheidet vom Baseler Ausschuss für

Bankenaufsicht• Gegründet 1974• Mitglieder Notenbanken und Bankenaufsicht von

27 Mitgliedstaaten• Sitz in Basel bei der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich

=> Keine Demokratische Legitimation

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Basel III• Basel I (1988): Kernkapitalquote von 8%

(4 % Tier 1 + 4 % Tier 2)• Regelungsumfang 34 Seiten

• Basel II (2004): Deregulierung durch Ausnahmen und Ausweichungen

• Umfang 383 Seiten • Prozyklisch: höheres Eigenkapital bei

höherem Risiko

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Basel IIIEigenkapitalanforderungen nach Basel III

=> Eigenkapitalquote zwischen 10,5 und 13 %

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Basel IIIKritik:

• Neue Anforderungen schützen nicht bei einer Krise• Blasenbildung durch zu hohe levarage Raten nicht

augeschlossen• Übergangsfristen zu lang bis 2018 (von dot.com

bis Finanzkrsie waren nur 6 Jahre)• Schattenbanken (Hedge fonds usw) nicht erfasst• Grenzüberschreitende Aufsicht und Kontrolle

unzureichend• Basler Ausschuss hält neue Quoten für gut

machbar – Banken wenig belastet.

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Basel III• Basel III bisher nicht in EU

umgesetzt• 2009 änderte EU die Rl 2006/48

durch Rl 2009/11 – Sinn:Anpassung an weichere Vorschriften für Eigenkapital in Basel II

=> Eigenkapitalquote zwischen 10,5 und 13 %

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Tax HeavenMai 2009: Steinbrück vergleicht die schwarze Liste

unkooperativer Steueroasen mit der Kavallerie der USA "Die kann man ausreiten lassen. Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten lassen. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt"

Müntefering: „früher hätte man dort Soldaten hingeschickt. Aber das geht heute nicht mehr.“

Noch mal Steinrück: er vergleicht Östereich mit "Steueroase" Ouagadougou, der Hauptstadt von Burkina Faso

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Tax Heaven• Hinterziehen von Steuern an sich

unerwünscht• Für Finanzkrise relevant, denn Steueroasen

= Standort von Schattenbanken • Ansiedlung, um Aufsicht zu vermeiden• OTC (Over the Counter) Handel über

Steueroasen• Beispiel: Ausgliederung der Depfa aus der

HRE – Ihre Pleite riss auch die HRE mit runter und kostete die BRD über 100 Mrd.

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Tax Heaven

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Tax Heaven

„Bekämpfung“:• Kriterien der OECD für „unkooperatives Verhalten“; • 2000: OECD- Liste nennt 34 unkooperative Staaten• 2002-2004 31 Staaten werden von der Liste gestrichen• 2009: auch die letzten 3 Staaten (Andorra, Liechtenstein

und Liberia) gestrichen

• Unterschrieben wurde das „Model agreement on exchange of information on tax matters, developed by the OECD Global Forum Working Group on Effective Exchange of Information”

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Tax Heaven

„Bekämpfung“:• Art. 5: „(1) Auf Ersuchen der ersuchenden Vertragspartei

erteilt die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei Auskünfte für die in Artikel 1 genannten Zwecke… (5) Jedes Auskunftsersuchen ist möglichst detailliert abzufassen und muss die folgenden schriftlichen Angaben enthalten: … f) die Gründe für die Annahme, dass die erbetenen Auskünfte der ersuchten Vertragspartei vorliegen oder sich im Besitz oder in der Verfügungsmacht einer Person im Hoheitsbereich der ersuchten Vertragspartei befinden; g) den Namen und die Anschrift von Personen, soweit bekannt, in deren Besitz sich die erbetenen Auskünfte vermutlich befinden;“

Page 24: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Tax Heaven

„Bekämpfung“:• BRD hat exakten Wortlaut des „Model

Agreement“ mit Liechtenstein vereinbart.

• Wer die genannten Infos hat – braucht i.d.R. kein Auskunftsersuchen mehr.

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Tax Heaven

Vorschlag der Kommission von 10/2011 zur Änderung der MiFID Richtline:

Ziel sei, dass der „gesamte organisierte Handel an regulierten Handelsplätzen stattfindet: an geregelten Märkten, über multilaterale Handelssysteme („multilateral trading facilities“, MTF) oder über organisierte Handelssysteme („organised trading facilities“, OTF). Für all diese Handelsplätze werden identische Vor- und Nachhandelstrans-parenzanforderungen gelten. Ebenso werden die Anforderungen in Bezug auf organisatorische Aspekte und die Marktaufsicht für alle drei Arten von Handelsplätzen nahezu identisch sein.

Page 26: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

FinanzaufsichtEU System der Finanzaufsicht European System of Financial Supervisors (ESFS) (Art. 2 (2) Rl 1095/2010)

• Drei neue Behörden– Europäische Bankenaufsicht (EBA)– Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

(ESMA)– Europäische Aufsichtsbehörde für das

Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

=> Zusammen European Supervisory Authorities = Europäische Aufsichtsbehörden (ESA)

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FinanzaufsichtEU System der Finanzaufsicht European System of Financial Supervisors (ESFS) (Art. 2 (2) Rl 1095/2010)

• „Übergeordnete“ Ausschüsse – Ausschuss für Systemrisiken (ERSB)

• Präsidenten der EZB und nationalen Zentralbanken; Präsidenten der EU Aufsichtsbehörden, Mitglied der EU Kommission, Vorsitzende nationaler wirtschafts- und Finanzausschüsse; Vorsitzender der beratenden wissenschaftlichen Ausschüsse,

• Aufgabe: Frühwarnung bei Krisen durch nicht bindende Warnhinweise effektiv?

– Gemeinsamer Ausschuss der Aufsichtsbehörden (Joint Committee)

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Finanzaufsicht / EBAEuropäische Bankenaufsicht (EU-VO

1093/2010) Aufgaben:

• Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und –praktiken

• Durch Stellungnahmen für die Organe der Union • Empfehlungen sowie Entwürfe für technische

Regulierungs- und Durchführungsstandards • Beitrag zu einer kohärenten Anwendung der

verbindlichen Rechtsakte der Union druch eine gemeinsame Aufsichtskultur

Page 29: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Finanzaufsicht / EBAAufgaben:• Zusammenarbeit zwischen den

Aufsichtsbehörden koordinieren • Märkte beobachten und Marktentwicklungen

analysieren • Durchführung der sog. Stresstests für

Banken

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Finanzaufsicht / EBABindende Beschlüsse - Normalfall:

• Erarbeitung verbindlicher technischer Standards für die Aufsichtsbehörden in Form von untergesetzlichen Normen der Kommission

• Einzelanweisungen an die nationalen Aufsichtsbehörden für korrekten Vollzug des Unionsrechts

• Bei übereinstimmender Rechtsmeinung mit der Kommission auch Einzelanweisung an einzelne Banken

Page 31: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Finanzaufsicht / EBABindende Beschlüsse - Krisenfall:

• Feststellung des Krisenfalls durch Rat, Kommission, ESRB • Verpflichtung der nationalen Behörden auf Maßnahmen,

um Krise zu begegnen• Einzelanweisung an Banken, „sofern dringend

eingeschritten werden muss, um das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder in Teilen wiederherzustellen.“

• Vermittlung zwischen nationalen und sektorenübergreifenden Behörden – Möglichkeit eines bindenden Beschlusses

Page 32: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Finanzaufsicht / EBA• Problem Personalausstattung:

– Mitarbeiter der EBA bis 2014 auf 120 zu erhöhen– BaFin hat 2000; britische Bankenaufsicht 3300

• Stresstests wenig überzeugend– Stresstest Juni 2011 – ohne besondere Vorkommnisse– November 2011: realistischer Test mit Szenario

Griechenlandpleite – erheblicher Nachbesserungsbedarf

• Problem Krisenreaktionsfähigkeit– Bindende Anordnungen nur unter vielen

Voraussetzungen– Rechtmittel möglich

=> Eher Mediator als Sheriff

Page 33: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Rating AgenturenWichtiges Instrument• Zulassungspflicht von Ratingagenturen in der

EU (VO 1060/2009)Zum Vergleich: Seit 2000 Richtlinie über die „Typengenehmigung und Lärmemissionsgrenzen von Rasenmähern“

• Beaufsichtigung durch ESMA (VO 513/ 2011)

=> Private Ratingagenturen werden nicht agetastet

Page 34: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Rating AgenturenVoraussetzung der Zulassung:

– Mitarbeiter müssen über „angemessene Kenntnisse und Erfahrungen für die ihnen zugewiesenen Aufgaben verfügen“

– Verbot von Interessenkonflikten zwischen Rater und geratetem Objekt

– Transparenz der Methoden und Modelle des Ratens

– Strukturierte Papiere sollen besonders gekennzeichnet werden

Page 35: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Rating AgenturenSanktionen:

Banken usw. dürfen nur Ratings von registrierten Agenturen verwenden,

Konflikt zwischen Faktizität und Geltung.

Fazit: Der Betrieb eines Restaurants wird in Deutschland intensiver und effektiver überwacht.

Page 36: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Alternative Investment FondsAIFM Richtlinie RICHTLINIE 2011/61 v. Juni 2011

• Erfasst alle Fonds, die nicht nach der OGAW-Rl (1985) registriert wurden

• OGaW schränkt Geschäftpraktiken (geringfügig) ein;Änderungs-RL von 2002 führte zum InvestmentmodernisierungsG = Explizite Zulassung von Hedge Fonds

• Erfasst sind nicht registrierte Hedge- Private Equity-, Immobilien-, RohstoffInfrastruktur- und sonstioge Artern institutioneller Fonds

• Akquise von Mitteln bei professionellen Anlegern und Arbeit mit großer Hebelwirkung

Page 37: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Alternative Investment Fonds• AIFM verbietet grds. nicht

Geschäftspraktiken – z.B. Hebelwirkung

• Reguliert nicht die Fonds, sondern normiert Pflichten für Fonds-Manager:

– Zulassung im Herkunftsstaat– Ausreichendes Anfangskapital (300 000 - extern

gemanaged 125000)

– Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und ausreichende Sachkenntnis des Managers

Page 38: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Alternative Investment Fonds

• Verhaltenspflichten des Managers:

– Wahrnehmung der Interessen des Fonds

– Vermeidung von Interessenkonflikten– Etablierung eines Rsisiko- und eines

Liquiditätsmanagements – Transparenzsvorschriften wie

Jahresbericht

Page 39: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Alternative Investment Fonds

• Ansätze für Beschränkungen– MS dürfen Vergütungsstandards

festlegen (Boni-Obergrenzen)– 5 % Eigenbehalt bei Kreditverbriefungen

(CDOs)– Bei „Systemrisiken“ können MS

Hebelwirkung begrenzen– Meldepflicht, wenn Fonds anderes

Unternehmen aufkauft

Page 40: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Alternative Investment Fonds• Probleme

– Anforderungen an Manager eher ein Scherz– Risiko- und Liquiditätsmanagement – viel

Geschwätz– Vergütung nicht begrenzt– Eigenkapitalausstattung und Hebelbegrenzung

völlig unzureichend – unter Basel III• Grds. Keine Rechenschaft über

gesellschaftliche Nützlichkeit

Page 41: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Wo der Gesetzgeber versagt

Page 42: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Kommissionsvorschläge15.10.2010 Kommissionsvorschlag • Verordnung über OTC-Derivate, zentrale

Gegenparteien und Transaktionsregister • Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte

Aspekte von Credit Default Swaps – Leerverkäufe nicht verboten (so aber § 30h WpHG)

– CDS nicht an Staatsanleihe gebunden (Restriktiver: § 30 j WpHG)

20.10.2011 Kommissionsvorschlag zur Änderung der MiFID-RL (Rl. über Märkte für Finanzinstrumente)

– Transparenzanforderungen für Handelsplätze (s.o.)

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Ausblick1. Eine Re-Regulierung der Märkte hat nicht

stattgefunden. Die Regulierung bleibt hinter selbst gesteckten Zielen (der G20) zurück und kommt im Lobbygestrüpp nicht voran.

2. Die Finanzkrise wird umdefiniert zur Schuldenkrise, die chauvinistische Ressentiments bedienen und schwache Sündenböcke (Sirtaki) definieren kann.

3. Die „Regulierung“ folgt dem Paradigma „Transparenz und Antidiskriminierung“, d.h. der Marktmechanismus bleibt zentraler Angelpunkt

4. Das ist nicht nur Ideologie, politische Maxime, sondern über die EU-Verträge rechtlich geboten:

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Ausblick• Römische Verträge 1957 – Art. 67 (1):

Soweit es für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes notwendig ist, beseitigen die Mitgliedstaaten untereinander während der Übergangszeit alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs in Bezug auf Berechtigte, die in den Mitgliedstaaten ansässig sind, und heben alle Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Parteien oder des Anlageortes auf.

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AusblickUnter dem Regime der Römischen Verträge gab es in Europa ( neben Bretton Woods) eine Regulation der Finanzmärkte. Genehmigungspflichten bestanden für:

– die Verzinsung von Einlagen auf ausländischen Konten. – beim Erwerb inländischer Wertpapiere durch Gebietsfremde. – für Sog. Pensionsgeschäfte (Verkauf mit Rückgabemöglichkeit –

Termin oder Optionsgeschäft) – beim Verkauf inländischer Wertpapiere an Gebietsfremde– Die Aufnahme von Krediten im Ausland– die Veränderung der terms of payment verstanden als

vorgezogener Einzahlungen und verzögerter Auszahlungen

• Es gab zeitweise – eine Kapitalertragssteuer (Kuponsteuer) für Gebietsfremde, die

inländische Wertpapiere erwarben. – eine besondere Mindestreservepflicht auf Einlagen Gebietsfremder

und – eine Bardetpotpflicht, um die Aufnahme von Auslandskrediten zu

verteuern

Page 46: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

AusblickDie EU-Verträge kennen seit Maastricht eine

Liberalisierungspflicht: Art. 63 I AEUV (56 EGV): „Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.“

Und ein Rückschrittsverbot bei der „Liberalisierung“.Art. 64 AEUV: (3) Abweichend von Absatz 2 kann nur der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Maßnahmen einstimmig beschließen, die im Rahmen des Unionsrechts für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern einen Rückschritt darstellen.

=> Verbot vieler Regulierungsmöglichkeiten (nicht aller)

Page 47: Europäische Re-Regulierung der Finanzmärkte nach der Kernschmelze im Finanzsektor?

Ausblick5. Die Risiken unkontrollierter

Finanzmärkte bestehen weiter, Blasenbildung Zu viel Kapital sucht Anlagemöglichkeiten

6. Akkumulationsmodell wird nicht in Frage gestellt

Aus G-W-G‘ wird im Casino-Kapitalismus G-G‘

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MerciGracie Thanks

ευχαριστώ Tak

Tesekür ederimCпаcибо Gracias

Dank u wellDanke fürs Zuhören


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