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EU-Naturschutzziele · ©Naturschutzbund Steiermark, Austria, download unter . Liebe Leserin,...

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Die Naturschutzziele der Europäischen Union ©Naturschutzbund Steiermark, Austria, download unter www.biologiezentrum.at
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Die Naturschutzziele der Europäischen Union

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Liebe Leserin, lieber Leser!

Erfüllen wir die steirischen EU-Verpflichtungenim Naturschutz!

Die Nichtmeldung der Roßwiesen im Ennstal als Natura-2000-Gebiet veranlaßtdie Europäische Kommission, die Steiermark zur Einhaltung der EU-Naturschutz-richtlinien zu ermahnen. Eine neue Erfahrung für ein bisher im Naturschutzhoheitlich selbst entscheidendes und an Schutzgebieten ansonsten reichesBundesland.

Wie können wir das Vertrauen der Europäischen Kommission in das in vielenBelangen vorbildliche Naturschutzland Steiermark stärken? Ein vom INL erarbei-teter Zeitplan empfiehlt folgende Schritte:

1) Genaue und landesweite Erfassung möglicher "Fauna-Flora-Habitat-Gebiete" sowie möglicher Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie imJahre 1997.

2) Übermittlung von Vorschlags-Listen nach Brüssel bis Ende 1997.

3) Reihung der Gebiete nach Wertigkeit durch detaillierte Untersuchungenbis 1998.

4) Vorbereitungen für einen einstweiligen stabilisierenden Gebiets- undArtenschutz sowie laufende Verbesserungen der Naturschutzsituation.

5) Endgültige Gebiets- und Artenauswahl gemeinsam mit der Kommission ab1998.

6) Durchführung der Schutzmaßnahmen einschließlich Verbesserungen undÜberwachung auf zumindest 5% der Landesfläche (= 80.000 ha) für dasEuropäische Natura-2000-Schutzgebietsnetz (bzw. ca. 18% nach derVogelschutzrichtlinie) bis 2004.

Die EU-Naturschutzrichtlinien eröffnen eine neue Dimension eines europa-weit koordinierten Naturschutzprogrammes, dem auf Landesebene Grundlagen-erhebungen, praktische Schutzprogramme und vor allem die erforderlichefinanzielle Bedeckung folgen müssen - die Landschaftspflegeabgabe zweckge-bunden für den Naturschutz und ein Nationalpark Gesäuse sind dabei wichtigeBausteine einer großen gemeinsamen Aufgabe bis zum Jahr 2004!

Die Redaktion

Aus dem Inhalt

EU-NaturschutzzieleErklärung der EU-Naturschutzziele 3von Univ.-Doz. Dr. Johannes Gepp

Europaweites Naturschutzbekenntnis 4von Mag. Michael UH

Steirische NATURA-2000-Gebiete 5von Dipl.-Ing. Karl Fasching

EU-Vogelschutz-Richtlinie 6von Dr. Peter Sackl

Waldgesellschaften (Founo-Flora-Habitat-Richtlinie) 8von Dr. Heinz Otto

EU/Schutz wildlebender Pflanzen 9von Dr. Detlef Emet u. Dr. Arnold Zimmermann

Landesnaturschutzreferenten-Konferenz 14

von Dr. Ernst Zanini

Naturschutz = Partnerschaft fürs Sulmtal 15

Umweltschutzpreis 1995 15

Berg- und Naturwacht 16

Heimatschutz in der Steiermark 17

Biodiesel 18

Nationalpark OÖ. Kalkalpen 19

Die Raab - Fluß des Jahres 1997 20

NATURSCHUTZBRIEF37. Jahrgang,1 • Quartal 1997, Nr. 173Mitteilungsblatt der Naturschutzbehörde,

der Landesgruppe Steiermark des OsterreichischenNarurschufzbunaes, der Steiermärkischen Berg- undNaturwacht und des Vereines Heimatschutz in derSteiermark.

Wie der Alpenbockkäfer (Rosalia alpina] sind weitere 58 Tierarten Österreichsfür die EU von gemeinschaftlichem Interesse. • .. Foto: Gepp

Impressum:Eigentümer, Herausgeber und.Verle-

ger: Landesgruppe Steiermark des Österrei-chischen Naturschutzbundes. Die Herausgabe erfolgtin Zusammenarbeit mit der Naturschutzabteilung desAmtes der Steiermärkischen Landesregierung. Redakti-on: Univ.-Doz. Dr. Johannes Gepp, Mag. Franz Horvath,Gertraud Prügger, Mag. Elisabeth Bauernhofer, Mag.Michael Uri, alle: Heinrichstraße 5/11, 8010 Graz,Tel.: 32-23-77. Gestaltung: Erltrud Kirchmayer. DasBlatt erscheint viermal im Jahr. Druckkostenbeitrag fürEinzelbezieher S 25,-/Heft oder S 85,-/Jahrgang:Einzahlung auf Girokonto 3300-701236, Naturschutz-brief, Die Steiermärkische, Graz.

Druck: Zimmermann, Gleisdorf.

Titelfoto:Die Auenreste und Altarme der Enns zwischenArdning und dem Gesäuseeingang wurden u. a.von der Landesregierung als vorläufige NATURA-2000-Gebiete von europäischer Bedeutung nachBrüssel gemeldet. Foto: Gepp

Naturschutzbrief 1/97

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EU-Naturschutzziele

Die Naturschutzzieleder Europäischen Union

.mit wenigenWorten erklärt:

Die Richtlinien:Seit dem EU-Beitritt Österreichs sind zwei EU-

Richtlinien für den Naturschutz wirksam:

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

sowie die Vogelschutzrichtlinie.

Was schützen sie?Die EU-Richtlinien sind in einleitende Textteile

und Anhänge geliedert. In den Anhängen sind 168Lebensraumtypen, sowie 625 Tier- und Pflanzen-arten aufgelistet, weiters eine Reihe zusätzlicherVogelarten mit weltweiter Bedrohung, bzw. euro-päischer Bedeutung - sie alle genießen einen abge-stuften Schutz.

Für eine genau definierte Liste von prioritärenLebensräumen sowie namentlich aufgezähltenprioritären Tier- und Pflanzenarten ¡st ein strengerSchutz zwingend vorgeschrieben, für eine Liste vonVogelarten Sonderschutzgebiete, für weitere Tier-und Pflanzenarten bzw. Habítate gelten Empfehlun-gen.

Schutzausmaß und Ziel:Die Umsetzung der Richtlinien beginnt mit der

Nachweispflicht der prioritären Lebensräume undArtenvorkommen, sowie Erstellung von Schutz-programmen. Sie unterliegt einem genau definier-ten Zeitplan: sofortiges Verschlechterungsverbot;UVP-Pflicht bei Eingriffen; Meldungspflicht bis 1998sowie Umsetzung bis zum Jahr 2004. Die Flächender zukünftigen NATURA-2000-Gebiete sollen ¡eMitgliedsstaat - je nach Präsenz der Lebensraum-typen - etwa 5% der Hoheitsfläche umfassen - undso bis zum Jahr 2004 ein gesamteuropäischesSchutzgebietsnetz ergeben.

Konsequenzen:Bei Nichtbeachtung - selbst bei Nichtnennung

einzelner prioritärer Lebensräume und prioritärerArtenvorkommen - drohen u. U. Anklage beimEuropäischen Gerichtshof und bei ev. Verurteilungtägliche Strafsätze (¡e nach Mitgliedsstaat bis inMill ionenhöhe!). Der Pflichterfüllung der EU-Naturschutzrichtlinien muß auf Landesebene soforthöchste Priorität eingeräumt werden!

Steirische Erfordernisse:Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU for-

dert - vereinfacht dargestellt - die Einbringung vonmindestens 5% der Gebietsfläche - soferne indiesem Ausmaß prioritäre Habítate vorhanden sind- in das Europäische Schutzgebietssystem NATU-RA 2000.

In der FFH-Richtlinie sind auch steirischeLebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenartenvon gemeinschaftlicher Bedeutung aufgelistet, de-ren Vorkommen bzw. Lebensräume unbedingt zuschützen sind - und solche, die in definiertenAusmaßen geschützt werden sollen.

In der Steiermark sind nach erster Einschätzungzwischen 75 und 140 Gebietskomplexe von ge-meinschaftlicher Bedeutung zu erwarten; ihrMindest-ausmaß soll - wenn wir auch auf Landesebene von5% Mindestanteil ausgehen - in der Steiermark80.000 ha umfassen. Auf Basis der Vogelschutz-richtlinie sind nach einer Bird-Life/UBA-Studie 8Gebiete im Ausmaß von 17,6% der Landesflächeals Sonderschutzgebiete (SPAs) empfohlen. Dane-ben sind Artenschutz- und Lebensraumsicherungs-programme erforderlich.

Der Zeitplan:Die Gebietsliste von gemeinschaftlicher Bedeu-

tung wäre seit 1995 (ohne Ubergangsregelung)der Kommission in Brüssel zu melden und ist ab1998 von der EU zu bewerten. Alle zutreffendenGebiete sind zu nennen und ab dem Tag des EU-Beitritts und der Kenntnis darüber einemVerschlechterungsverbot (UVP-Pflicht) zu unterwer-fen. Die EU kann nach Diskussion ab 1998 dieSchutzflächen auf 5% der Bundesfläche begren-zen.

Nach dem Zeitplan des NATURA-2000-Kon-zeptes wird Brüssel ab Mitte 1998 eine gemeinsa-me Festlegungsphase einleiten und ab Ende 1998den Beginn der Umsetzungsphase erwarten. Bis2004 sollte die Anweisung aller Gebiete von Euro-päischer Bedeutung erfolgt sein, einschließlich derEingriffsregelung, dem Verschlechterungverbot undWiederherstellung teilzerstörter Lebensräume. Daein Überwachungsgebot mit Erfolgskontrolle undeine 2- bzw. 6jährige Berichtspflicht gegeben ist,sind der Zeitpunkt Juni 1998 und das Jahr 2001 (1.öffentlicher Durchführungsbericht!) wesentlich.

Univ.-Doz. Dr. Johannes GEPPInstitut für Naturschutz, Graz

Seit dem EU-Beitritt1995 gelten nebender maßgeblichenLandeskompetenzim Naturschutz undder eher spärlichenBundeskompetenzzumindest 2 EU-Richtlinien, diejedem Mitglieds-staat neueNaturschutz-verpflichtungen vonbesonderer Trag-weite auferlegen.Im vorliegendenThemen-Heft befas-sen sich steirischeNaturschutzexper-ten mit den Erfor-dernissen der Fau-na-Flora-Habitat-Richtlinie und derVogelschutz-richtlinie.

N A T U R A 2 0 0 0

WeiterführendeLiteratur:Für weitere wesentliche Detailsbeachten Sie bitte die nachfolgendenSpezialartikel bzw. die zitierteLiteratur:DVORAK M. 95 & KARNER E.:Important Bird Areas in Österreich.Bird Life Österreich undUmweltbundesamt; Monographien,Band 71 .-EUROPÄISCHE Gemeinschaft 1992:Richtlinie 92/43 zur Erhaltung dernatürlichen Lebensräume sowie derwildlebenden Tiere und Pflanzen. -Amtsblatt der EuropäischenGemeinschaft L 206/7; Brüssel. -KOMMISSION der EuropäischenGemeinschaft 1993:Gemeinschaftsrecht im Bereich desUmweltschutzes; Band 4 Natur - Amtfür amtliche Veröffentlichungen derEU; ISBN 92-826-5545-8, Brüssel. -SAUBERER N.&G. GRABHERR, 1995:Fachliche Grundlagen zur Umsetzungder FFH-Richtlinie in Österreich.Schwerpunkt Lebensräume (Anh. 1 ) . -UBA Report 1995/115. - SSYMANKA. 1994: Neue Anforderungen imEuropäischen Naturschutz. DasSchutzgebietsystem Natura 2000 unddie FFH-Richtlinie der EU. - Natur-und Landschaft 69/9:395 bis 406.

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EU-Naturschutzziele

NATURA 2000 -Europaweites Netzwerk als Ziel der

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mit der Einführung der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-

Richtlinie hat die EU ein klares Bekenntniszum Naturschutz abgelegt. Aus diesen bei-den Richtlinien ist ersichtlich, daß es der EUsehr wohl bewußt ist, daß Naturschutz dieErhaltung der Lebensgrundlagen Europasdarstellt.

Seit 1.1.1995 haben zwei Richtlini-en im Bereich des NaturschutzesGeltung, welche massive Auswirkun-gen auf die Steiermark haben. Eshandelt sich dabei um die Vogel-schutz-Richtlinie und die Fauna-Flo-ra-Habitat-Richtlinie.• Die Fauna-Flora-Habitat-

Richtlinie:Als Nachfolgerin der Berner Konvention aus dem

Jahre 1979 hat die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) das Ziel, ein europaweit einheitliches Schutzgebiet-system mit einheitlichen Kriterien für bedrohte Artenund seltene Lebensräume zu schaffen. Die Nennung undEinrichtung besonderer Schutzgebiete unter dem Namen„NATURA 2000" ist eine Verpflichtung für alleMitgliedstaaten der EU. Durch dieses europäisch-ökologische Netzwerk soll die Wiederherstellung oderWahrung eines günstigen Erhaltungszustandes natürli-cher Lebensräume sowie der Arten von gemeinschaftli-chem Interesse ermöglicht werden.

Das NATURA-2000 Netzwerk umfaßt die Lebens-raumtypen des Anhanges I sowie die Habitóte der An-hang Il-Arten, welche gemäß den Kriterien des Anhan-ges III festzulegen sind. Die besonderen Schutzgebietegemäß der Vogelschutz-Richtlinie bilden gemeinsam mitder FFH-Richtlinie und deren Gebieten, das gesamteuro-päische Netzwerk NATURA 2000. Erwähnenswert ist,daß zwar über die endgültige Aufnahme in das NATURA-2000-Netzwerk die EU entscheidet, in den genanntenund von den Staaten vorgeschlagenen Gebieten jedochbereits mit der Nennung alle erforderlichen Schutzmaß-nahmen durchzuführen sind.

In Anhang I werden die natürlichen Lebensräumevon gemeinschaftlichem Interesse aufgezählt, für derenErhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.In Anhang II werden die Arten von gemeinschaftlichemInteresse aufgezählt, für deren Lebensräume ebenfallsdie Ausweisung von Schutzgebieten erforderlich ist. Kri-terien sind einerseits die potentielle oder die tatsächlicheBedrohung bzw. die Seltenheit bestimmter Arten.

Anhang III zählt schließlich die Kriterien zur Aus-wahl der Gebiete auf, die als Gebiete von gemeinschaft-

licher Bedeutung bestimmt und als besondere Schutzge-biete ausgewiesen werden könnten. Nach der Nennungvon Gebieten für das Netzwerk NATURA 2000 haben dieMitgliedstaaten alle Maßnahmen zu treffen, um Störun-gen zu vermeiden, die sich auf Ziele dieser Richtlinieerheblich auswirken könnten. Für Pläne oder Projekte,die ein ausgewiesenes Gebiet einzeln oder im Zusam-menwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheb-lich beeinträchtigen, wird eine Umweltverträglichkeits-prüfung („Prüfung auf Verträglichkeit mit den für diesesGebiet festgelegten Erhaltungszielen") gefordert. DieseBestimmung (Art. 6 Abs. 3) ¡st von weitreichender Be-deutung. Die zuständige Behörde, in diesem Fall das AmtderSteiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung6, Referat für Naturschutz, darf dem Vorhoben nurzustimmen, wenn, nachdem sie gegebenenfalls die Öf-fentlichkeit angehört hat, festgestellt werden konnte,daß die Erhaltungsziele als solche nicht beeinträchtigtwerden. Es ist aber eine Interessensabwägung vorgese-hen. Wenn aus zwingenden Gründen überwiegend öf-fentliche Interessen einschließlich sozialer oder wirt-schaftlicher Interessen vorliegen, den Plan als Projektdurchzuführen und eine Alternativlösung nicht vorhan-den ist, so hat der Mitgliedstaat alle notwendigen Maß-nahmen Hl treffen, um sicherzustellen, daß die globaleKohärenz von NATURA 2000 geschützt ist.

Noch strenger sind die Bestimmungen, wennprioritäre natürliche Lebensraumtypen bzw. prioritäreArten bedroht sind. In diesem Fall können nur Erwägun-gen „im Zusammenhang mit der Gesundheit des Men-schen" und „der öffentlichen Sicherheit" oder „im Zu-sammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkun-gen für die Umwelt" oder „nach Stellungnahme derKommission andere zwingende Gründe des überwiegen-den öffentlichen Interesses" geltend gemacht werden.

Bemerkenswert ist, daß von dieser Umweltverträg-lichkeitsprüfung auch Projekte betroffen sind (was im-mer wieder übersehen wird), welche nicht im unmittel-baren Schutzgebiet durchgeführt werden. Es kommtlediglich darauf an, ob ein geplantes Projekt Auswirkun-gen auf ein Schutzgebiet oder geschützte Arten derangeführten Richtlinien haben kann. Schon eine poten-tielle Beeinträchtigung eines außerhalb dieser Schutzge-biete liegenden Projektes zieht zwingend eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung, wie oben angeführt, nach sich(Art. 6). Es könnte beispielsweise der Fall sein, daß dasProjekt eines Schadstoff emittenten, welches 100 km voneinem EU-Schutzgebiet entfernt ist, einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung nach den EU-Richtlinien unter-zogen werden müßte. Dies scheint übertrieben. Überlegtman sich jedoch, daß derartige Projekte in einem Aus-maß stattfinden, daß ein UVP-Verfahren nach Österrei-

chischem Recht stattzufinden hat, wird man dazu über-gehen müssen, innerhalb dieses Verfahrens die gegen-ständlichen Aspekte mitabzudecken.

Die Schutz- und Bewahrungspflichten (Art. 4 Abs.5),welche für die FFH-Richtlinie gelten, gelten auch für dieVogelschutz-Richtlinie. Es sind also olle Maßnahmen zutreffen, um Störungen, die sich auf die Ziele der Richtli-nie erheblich auswirken könnten, zu vermeiden.

Anhang IV beinhaltet eine umfangreiche Aufzäh-lung der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenartenvon gemeinschaftlichem Interesse. Diese weitgehendaus der Berner Konvention entnommenen Arten müssenin ein strenges Schutzsystem integriert werden. Im we-sentlichen gelten für diese Arten das Tötungs-, Fang- undStörungsverbot der Berner Konvention. Aber auch derBesitz, Transport, Handel, Austausch und das Angebotzum Verkauf oder Austausch von aus der Natur entnom-menen Exemplaren dieser Arten ist verboten und mußdiesbezüglich ein System zur fortlaufenden Überwa-chung des unbeabsichtigten Fangens oder Tötens derAnhang IV-Arten eingeführt werden. Anhang V zähltjene Tier- und Pflanzenarten auf, welche nur im Rahmenvon Managementmaßnahmen genutzt werden dürfen,soferne es die einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund ihrerÜberwachungspflichten (gem. Art. 11 ) für erforderlichhalten. Schlußendlich wird in Anhang VI festgelegt,welche Methoden und Mittel für den Fang, die Tötungund Beförderung dieser Arten verboten sind. Um hiernäher darauf eingehen zu können, ist anzumerken, daßlediglich selektive Fang- und Tötungsmethoden erlaubtsind. Das Verwenden von Fangeisen bzw. Baubegasungenbei der Tollwutbekämpfung sind verboten.Sowohl d ie Fauna-Flora-Habitat-Richtl iniealsauch d ie Vogelschutz-Richtl inie bi lden Rechts-g rund lagen , d ie im nat ionalen Recht umge-setzt we rden müssen. Für d ie nat ionalenBehörden bedeutet dies, d a ß einerseits d ieinnerstaatl ichen Rechtsgrundlagen den Richt-l inien anzupassen sind und in wei terer Folged i e i n n e r s t a a t l i c h e n R e c h t s g r u n d l a g e nr icht l in ienkonform interpretiert we rden müs-sen. Es ist also bei al len Ver fahren, beiwelchen Ar ten und Lebensräume der ge-nannten Richtlinien betroffen s ind, r ichtl inien-konform vorzugehen .

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß diebeiden Richtlinien wesentliche Auswirkungen auf dasNaturschutzrecht des Landes Steiermark haben.

Mag. Michael URLRA 6/Ami d. Stmk. Landesregierung

8OÌO Graz, Karmeliterplatz 2

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EU-Naturschutzziele

Eine Übersichtder geplanten steirischen

NATURA-2000-Gebiete

Das Hörfeld -Gebiet.

Um eine Übersieht von Land-

schaften gewinnenzu können, ist es not-wendig, entweder indie Luft zu gehenoder einen hohenBerg zu erklimmen.

Wenn man fürdie Steiermark dieLandeshymne alsReiseroute wählt ,dann drängt sich ei-nerseits der Standort„Hoch vom Dach-stein an" , zweckseiner umfassendenSicht wird ¡edochdem „Mons altissimus Styriä", unseremGrimming, der Vorzug gegeben.

Nach einem 3-4stündigen Aufstieg hatman vom Gipfel ¡ene Übersicht, die zumin-dest für die obersteirischen Gebiete geeig-net erscheint. Wendet sich der Blick vomGipfel nach Westen, ist es das Dachstein-plateau und das vorgelagerte Kemmet-gebirge, das uns in den Bann zieht.

Das Dachstein-Gebiet mit seinen Aus-läufern stellt einen der größten und wohlauch einen der markantesten Kalkstöcke dernördlichen Kalkhochalpen dar, den wir mitdem Bundesland Oberösterreich teilen.

Es ist ein durch eiszeitliche Überformunggeprägter Kalkstock, in den seltene, hoch-empfindliche und in der Regel kleinflächige,schutzwürdige Biotope wie subalpine Moo-re, Quellfluren, aber auch flächenhafte,naturnahe Biotope mit bedeutender Schutz-funktion wie Latschengebüsch und subalpi-ne Wälder und auch hochwertige bewirt-schaftete Flächen wie artenreiche Almwiesen,vertreten sind.

Im Norden beherrscht ein weiterer Teilder Kalkhochalpen, nämlich das Tote Ge-birge und der im Nordwesten anschließen-de Warscheneck-Stock, den Horizont.Auch diesen Teil der Kalkhochalpen beherr-schen ausgedehnte Karstflächen, Latschensowie ausgedehnte Karbonat-Lärchen-Zirben-wälder mit eingelagerten naturnahen Alm-flächen das Erscheinungsbild. Der gesamteKalkstock ¡st mit Dolinen, Schächten, Höh-

e/n gemeldetes NATURA-2000-Foto: Gepp

len, Karrenfeldern und Schuttfluren eine derextremsten Karstlandschaften der Ostalpen,weist aber auch besonders schutzwürdigeKleinbiotope wie alpine Rasen und Klein-moore, aber auch alpine Seen auf.

Beiden hochalpinen Landschaften kommtauch eine besondere Wert igkei t alsTrinkwasserreservoir zu.

Dem Toten Gebirge vorgelagert - unse-rem Blick vom Grimming zwar entzogen,aber doch erahnbar - liegt der AltausseerSee. Er ist durch seine geländemäßige Ein-bettung relativ windgeschützt, sodaß dieszur Ausbildung von extremen Springschichtenwährend der Sommerstagnation führt.

Durch das Fehlen einer Durchströmungist das Wasser äußerst sauerstoffreich unddamit für sauerstoffbedürftige Fische, wiedem Seesaibling, besonders geeignet.

Unser Rundblick verweilt im Norden auchnoch im Mitterndorfer Becken, wo der Oden-see mit seiner unberührt wirkenden Umge-bung inmitten eines großen Waldgebieteseine landschaftliche Besonderheit und einnaturräumliches Wahrzeichen samt seinenim Umgebungsbereich gelegenen Hochmoo-ren darstellt.

Nach diesem Ausflug in den Nordenwenden wir uns dem Osten zu und blickenhinab in das mittlere Ennstal mit demWörschacher Moor. Dieser inneralpineTalbereich mit seinem Flußlauf, den Auwald-resten und Altarmen der alten Enns, denKomplexen aus Hoch- und Niedermooren,

den ausgedehnten extensiv bewirtschaftetenFeuchtwiesenbereichen, Feldgehölzen undtypischen Heustadeln, ist ein Naturraumhöchster ökologischer Wertigkeit. Weiter imOsten setzt sich dieser Landschaftstyp imEnnstal, den Gesäuse-Bergen vorgelagert,fort und findet seinen Höhepunkt imPürgschachen Moor, welches noch weit-gehend den ursprünglichen CharaktereinesLatschen-Hochmoores mit Bulten undSchienken aufweist und das besterhalteneTalhochmoor der Steiermark ist.

Als nächsten Übersichtspunkt erwählenwir uns zwar nicht den höchsten Berg desGrazer Berglandes, ¡edoch den aussichts-reichsten, den „Hausberg" der Grazer, undblicken von dort nach Osten in das SteirischeJogelland nach Hartberg, wo vorgelagertder Bezirkshauptstadt das Har tbergerGmoos den Talraum beherrscht. Das ineiner Talmulde gelegene Niedermoor ver-zahnt sich mosaikartig mit Resten eines Schilf-Flachmoores, seinen Verbuschungsstadienmit Pfeifengras-Streuwiesen sowie Sumpf-wiesen mit Klein- und Großseggen. DieserBiotoptyp hat aber auch für die heimischeTierwelt eine entscheidende Bedeutung.

Etwas weiter östlich bildet das Lafnitztalnicht nur die Grenze zum Nachbar-bundesland Burgenland, sondern repräsen-tiertauch die ursprünglichste Flußlandschaftder Steiermark überhaupt.

Schweift der Blick über das Grazer- undLeibnitzerfeld hinunter zu den slowenischenNachbarn, so sind es dort die Murauen,die die letzte weitgehend intakte Tiefland-Fließstrecke eines größeren Flusses in derSteiermark mit begleitendem Auwaldgürtelund einzelnen Altarmen vermitteln.

Um das letzte Gebiet überblicken zukönnen, machen wir noch einen weitenSprung auf den Zirbitzkogel und können vondort das Hörfeld einsehen.

Auch dieses großflächige Feuchtgebietteilen wir uns mit unseren Kärntner Freun-den. Dieser Feuchtbiotoptyp weist nebenSchilfrohr und Grauseggenbeständen längsder Bachläufe verschiedene Weidenarten,aber auch Schwingrasen, gebildet vomFieberklee, auf und hat als Lebensraum und„Trittstein" für eine große Anzahl von Vogel-arten Bedeutung.

Die nunmehr gewonnene Übersicht überLandschaften und Lebensräume der Steier-mark, die einen großen Grad an Naturnäheaufweisen, kann oder darf uns Steirer mitStolz erfüllen.

D/p/.-ing. Karl FASCHINGRA 6/Amt d. Stmk. Landesregierung

8010 Graz, Karmeliterplatz 2

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EU-Naturschutzziele

Die EU-Vogelschutz-Richtlinieund ihre Bedeutungfür die Steiermark

Seit dem Beitritt Österreichs zurEuropäi-schen Union (EU) sind wir ver-

pflichtet, die durch die gemeinsame Gesetz-gebung vorgegebenen Mindeststandards aufpraktisch allen Ebenen des öffentlichen Le-bens zu erfüllen. Dies gilt auch für dieBelange des Naturschutzes, wofür zwei eu-ropäische Rahmengesetze - die Fauna-Flo-ra-Habitat(FFH)-Richtlinie und die Vogel-schutz-Richtlinie - von Bedeutung sind.Während die FFH-Richtlinie den Schutz ge-fährdeter Lebensräume, Pflanzen und Tiereregelt, widmen die EU der Erhaltung unsererVogelwelt ein eigenes, - ohne die umfang-reichen Anhänge - insgesamt sechsseitigesGesetzeswerk (Richtlinie 79 /409 /EWG) .Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Schutz„sämtlicher wildlebenden Vogelarten, dieim europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten... heimisch sind". Neben allgemeinen Be-stimmungen zum Schutz vor direkter Verfol-gung, Zerstörung der Brutstätten u.a. solldieses Ziel vor allem durch die Einrichtungvon Schutzgebieten erreicht werden. Diesenach der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen-den Sonderschutzgebiete (SPAs), die in eingesamteuropäisches Netzwerk von NATU-RA-2000-Gebieten integriert werden sollen,sind von allen Mitgliedstaaten aufgrund derVorkommen innerhalb der Grenzen der EUbesonders gefährdeter und schutzbedürfti-ger, in Anhang I der Richtlinie aufgelisteterArten einzurichten.

Überprüfung der Umsetzung möglichEine Zusammenstellung von Gebieten,

die u. a. aufgrund ihrer (Rest)Vorkommenvon Arten des Anhanges I aus der Sicht desVogelschutzes besonders wertvoll und er-

Auchfür dasRot-sternigeBlau-kehl-chen -einerder seltensten Brutvögel derSteiermark - sind Sonder-schutzgebiete einzurichten...

haltenswürdig sind, wurde zwischenzeitlichim Auftrag der EU von BirdLife Internationalund seiner nationalen Mitgliedsorgani-sationen erarbeitet. Auch für Österreich liegtseit Dezember 1995 eine solche Liste vonImportant Bird Areas (IBAs) vor. Diese Zu-sammenstellung bildet eine naturschutz-fachlich begründbare Grundlage für dieAusweisung der aufgrund der EU-Vogel-schutzrichtlinie einzurichtenden SPAs. Voninsgesamt 58 über die gesamte Landes-fläche Österreichs verteilten IBAs liegen 6oder 10,3 % innerhalb der steirischen Lan-desgrenzen. Die von BirdLife Österreichausgewiesenen steirischen IBAs-SteirischesJogiland, Unterlammer Hügelland, Südost-steirisches Hügelland, Unteres Murtal, Steiri-sches Ennstal und Niedere Tauern - beher-bergen den Großteil aller bedeutenden, stei-rischen Brutgebiete der insgesamt 34 inAnhang I aufgelisteten und auch in derSteiermark vorkommenden Brutvogelarten(vgl. Tab. 1). Die Erhaltung dieser IBAs, u.a.durch die Ausweisung mehrerer, noch näherzu definierender Schutzgebiete (SPAs), bil-det somit nicht nur eine naturschutzfachlicheMindestforderung für die Sicherung unsererheimischen Vogelfauna, sondern auch eingeeignetes Instrumentarium zur Überprüfungder Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie.

Drei SonderschutzgebieteSeitens des Landes Steiermark wurden

bisher drei Gebiete als SPAs nominiert. Hier-bei handelt es sich um das Wörschacher undPürgschachener Moor im steirischen Ennstalsowie das großteils auf Kärntner Seite gele-gene Hörfeld. Zusammen machen dieseGebiete, von denen das Wörschacher undPürgschachener Moor innerhalb des IBAsSteirisches Ennstal liegen, ca. 1 8,8 km2 oder0,1 % der Landesfläche aus. An der Gesamt-fläche der für die Steiermark vorgeschlage-nen IBAs von 2886 km2 (inklusive Randzo-nen ohne Schutzstatus) sind das immerhin0,7 %. Abgesehen von den verschwindendgeringen Flächenanteilen beherbergen dievon offizieller Seite vorgeschlagenen Gebie-te 7 von 34 Anhang I-Arten (20,6 %). AlsNahrungsgäste, deren Brutplätze in unmit-telbarer Umgebung liegen, nutzen 5 Arten(14,7 %) die nominierten Gebiete (Tab. 1).Im Vergleich der offiziell vorgeschlagenen

Der Uhu ist eine Anhang-I-Art der EU-Vogelschutz-richtlinie... Fotos: Cepp

Gebiete schneiden das Wörschacher undPürgschachener Moor mit 4 -6 Nahrungs-gästen und 3-7 Brutvogelarten am bestenab. Wobei das Wörschacher Moor mit sei-nen besonders wertvollen Randzonen undden letzten ¡nneralpinen Wachtelkönigvor-kommen eines der artenreichsten und be-deutendsten Vogellebensräume der Steier-mark darstellt. Ohne die periodisch über-schwemmten Wiesengebiete am Südranddes Moores würde sich die vorliegendeBilanz für das Wörschacher Moor auf 2Nahrungsgäste (Wespenbussard, Schwarz-specht) und 3 Brutvogelarten (Tüpfel-sumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Ziegen-melker) reduzieren. Dagegen ist das Hör-feld fürdie Erhaltung von Arten des Anhang Ikaum von Bedeutung (Tab. 2). In den Rand-zonen des Hörfeldes brütet der Neuntöter,während Schwarzstörche, deren Horstplatzim Kärntner Görtschitztal liegt, das Gebiet ineiniger Regelmäßigkeit zur Futtersuche nut-zen. Allerdings sei ausdrücklich darauf hin-gewiesen, daß die marginale Bedeutung fürdie Sicherung der steirischen Vorkommenvon Anhang I-Arten der vegetations-kundlichen und floristischen Bedeutung so-wie der Schutzwürdigkeit des Gebietes zurErhaltung von seltenen, national und regio-nal gefährdeten Tierarten keinen Abbruchtut.

Charakteristische Arten unberücksichtigtEine abschließende Beurteilung des stei-

rischen Beitrages zum EU-weiten Netzwerkvon NATURA-2000-Gebieten kann aufgrundder angeführten Fakten dem Leser überlas-sen werden. Soviel sei allerdings abschlie-ßend bemerkt, daß es mehr als sonderbarerscheint, daß für die Mehrzahl der für dieSteiermark so charakteristischen und teilwei-se extrem gefährdeten Arten, wie Weiß-storch, Steinadler, Birkhuhn, Auerhuhn,Mornellregenpfeifer, Sperlingskauz, Blaurak-ke, Mittelspecht, Weißrückenspecht, Zwerg-schnäpper, Schwarzstirnwürger u. v. a. m.nicht vorgesehen zusein scheint, die von derVogelschutzrichtlinie geforderten Schutzzo-nen einzurichten. Wir können also daraufgespannt sein, wie die Naturschutz-kommission der EU unseren Beitrag zur Er-haltung der europäischen Vogelwelt aufneh-men wird.

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EU-Naturschutzziele

Anhang 1 - ArtenZwergrohrdommelSchwarzstorchWeißstorchWespenbussardRohrweiheSteinadlerWanderfalkeHaselhuhnAlpenschneehuhnBirkhuhnAuerhuhnSteinhuhnTüpfelsumpfhuhnKleines SumpfhuhnWachtelkönigMornellregenpfeiferUhuSperlingskauzRauhfußkauzZiegenmelkerEisvogelBlaurackeGrauspechtSchwarzspechtBlutspechtMittelspechtWeißrückenspechtDreizehenspechtHeidelercheBlaukehlchenZwergschnäpperHalsbandschnäpperNeuntöterSchwarzstirnwürger

Ixobrychus minutusCiconia nigraCiconia ciconiaPernis apivorusCircus aeruginosusAquila chrysaetosFalco peregrinusBonasa bonasiaLagopus mutusTetrao tetrixTetrao urogallusAlectoris graecaPorzana porzanaPorzana parvaCrex crexEudromias morinellusBubo buboGlaucidium passerinumAegolius funereusCaprimulgus europaeusAlcedo atthisCoracias garrulusPicus canusDryocopus martiusPicoides syriacusPicoides médiusPicoides leucotosPicoides tridactylusLullula arboreaLuscinia s. svecicaFicedula parvaFicedula albicollisLanius collurioLanius minor

Vorkommen in

Bestand Natura-2000-

< 10 Bp. G e b i e l e n

3O-35Bp. +80 - 90 Bp.> 500 Bp. +

1 Bp.35 - 40 Bp.40 - 50 Bp. +> 500 Bp.> 500 Bp.

3

> 500 Bp.?

< 5 Bp. (++)? (++)

< 5 Bp. ++<5 Bp.

25 - 50 Bp. +> 500 Bp.

?

10- 100 Bp. (++)? ++

< 10 Bp.? ++

> 500 Bp. +< 10 Bp.

10- 100 Bp.??

<5Bp.<5Bp.

?

> 500 Bp.> 500 Bp. ++

1 Bp.

Tab.l: Zusammenstellung der in der Steiermark brütenden Vogelarten des Anhang..! der EU-Vogelschutzrichtlinie, deren aktuelle Bestandszahlen 1995 (Bp. = Brutpaare) (Quelle: BirdLife Österreich -Landesgruppe Steiermark) und Vorkommen in den drei vom Land Steiermark ausgewiesenen NATURA-2000-Gebieten (+ = Nahrungsgast, ++ = Brutvorkommen; in Klammer aktueller Brutstatus ungeklärt).

Anzahl

Anhang I-Arten Wörschacher Moor

Nahrungsgas t 4

Brutvogel 7

Pürgschochener Moor

6

3

Hörfeld1

1

Tab. 2: Vergleich der Vorkommen von Anhang I-Arten der EU-Vogelschutzrichtiinie in den für die Steiermarkausgewiesenen NATURA 2000-Gebieten.

Dr. Peter SACKLLandesmuseum Joanneum, Referat Zoologie

8010 Graz, Raubergasse 10

Übersicht über die inÖsterreich

vorkommendenTierarten derFFH-Richtlmie

Nachfolgende in Osterreich vorkommende Tier-arten sind im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richt-linie als Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufge-listet. Für deren Erhaltung müssen besondere Schutzge-biete ausgewiesen werden:

Tierartenliste der FFH-Richtlinie: Anhang IIFledermäuse: Große Hufeisennase, Kleine Hufeisen-

nase, Mopsfledermaus, Langflügelfledermaus,Bechsteinfledermaus, Kleines Mausohr, Großfuß-fledermaus, Wimperfledermaus, Großes Mausohr.

Nagetiere: Ziesel, Biber, Sumpfwühlmaus (ssp.mehelyi).

Raubtiere: Braunbär, Fischotter, Luchs.

Kriechtiere: Sumpfschildkröte, Wiesenotter.

Lurche: Kammolch, Rotbauchunke, Gelbbauchunke.

Fische: Donauneunauge, Bachneunauge, Huchen,Rapfen, Weißflossengründling, Steingreßling,Strömer, Frauennerfling.

Perlfisch, Bitterling, Steinbeißer, Schlammpeitzger,Schrätzer, Koppe.

Käfer: Prachtkäfer: Buprestis splendens, Heldbock,Plattkäfer: Cucujus cinnaberinus, Breitrand-Schwimmkäfer: Dytiscus latissimus, Hirschkäfer,Trauerbock, Alpenbock.

Schmetterlinge: Bärenspinner, Moorwiesen-vögelchen, Skabiosenscheckenfalter, Veilchen-scheckenfalter, Großer Feuerfalter, Dunkler Ameisen-bläuling, Großer Ameisenbläuling.

Libellen: Helm-Azurjungfer, Große Moosjungfer.

Weichtiere: Flußperlmuschel, Flußmuschel, Vertigo-Arten (V. angustior, geyeri, moulinsiana).

Johannes GEPP

Ein Ameisenbläuling - eine Tierart vongemeinschaftlichem Interesse! Foto: Gepp

Naturschutzbrief 1/97

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Waldgesellschaftenim Anhang I der Fauno-Flora-Habitat-Richtlinie mit Vorkommen in der Steiermark

Von den ¡m Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angeführten

Waldtypen kommen die folgenden in derSteiermark vor:

• Schlucht- und Hangmischwälder

• Moorwälder

• Restbestände von Erlen- und Eschen-wäldern an Fließgewässern sowie eini-ge Typen aus der Gruppe der Weiden-auen

• Flaumeichenwälder pannonischer Prä-gung

Wälder, die diesen höheren Vegeta-tionseinheiten zuzuordnen sind, zählen zuden prioritären Habitat-Typen, die wirksamgeschützt werden müssen, weil sie europa-weit gefährdet sind. Deshalb müssen auchin der Steiermark alle diese Habitat-Typenlokalisiert und dokumentiert werden.

In dem Biotoptypenkatalog, der für dieBiotopkartierung in den Jahren 1979-82und für die Revision in den frühen Neunziger-jahren herangezogen wurde, sind alleprioritären Habitat-Typen bereits enthalten.Die zugehörigen Biotopkomplexe wurdendann erfaßt, wenn sie hinsichtlich ihresFlächenausmaßes repräsentativ und nicht zustark gestört waren. Allerdings konnten sei-nerzeit aus finanziellen und organisatori-schen Gründen nicht alle Regionen der Stei-ermark flächendeckend und mit gleicher In-tensität erfaßt werden. Deshalb wird ab-schließend, nach einer Kurzcharakteristikder prioritären Waldtypen, kurz derKenntnisstand aufgezeigt.

Als Schluchtwälder bezeichnet manLaubwälder in schattigen, feuchten Gräben,für deren Baumschicht Bergahorn, Bergulme,regional Hainbuche und Winterlinde cha-rakteristisch sind. In der Krautschicht fallen,¡e nach Substrat, der Waldgeißbart, dieAusdauernde Mondviole, große Farnkräu-ter aus der Gruppe der Wurm-, Dorn- undSchildfarne auf. Die meist reichlich vorhan-denen Frühjahrsgeophyten ziehen bis zumSommer ein und ab diesem Zeitpunkt än-dert sich das Bild des Unterwuchses bis zumWintereinbruch kaum. Auch die kalte Jah-reszeit überdauern viele Pflanzen in grünemZustand.

Den Schluchtwäldern im engeren Sinn

stehen in ihrer Artengarnitur Waldtypen mitder Winter-, der Sommerlinde oder beidenHolzarten auf Blockhalden, Felsstandortenund anderen skelettreichen Böden nahe.

Moorwälder sind in der Steiermarkweiter verbreitet, als den Unterlagen desUmweltbundesamtes zu entnehmen ist. Dasie stets gemeinsam mit anderen in Moorenvorkommenden prioritären Vegetationstypenvorkommen und bei Mooren stets ein mög-lichst weitläufiger Schutz der gesamtenBiotopkomplexe anzustreben ist, ergebensich in der Praxis keine Probleme.

Zu den Restbeständen von Erlen- undEschenwäldern an Fließgewässern wer-den in den Richtlinien die alpin-montanenGrauerlenauen, bestimmte Waldtypen mitder Schwarzerle und der Esche als Haupt-baumarten sowie einige Typen aus der Grup-pe der Weidenauen genannt, Wälder mitder Grauerle als Hauptbaumart besiedelnvor allem periodisch überflutete schotter-

Flaumeichen-Wald amAdmonter Kogel bei Graz...

Foto: Emet

Moorv/äider sind Habítatevon europäischerBedeutung... Foto: Gepp

reiche Alluvionen, reichen aber auch aufbenachbarte Unterhänge hinauf, wenn die-se stark wasserzügige Böden aufweisen.Zum Schutz der Grauerlenwälder wird es inZukunft erforderlich sein, bei Eingriffen imGewässerbereich nicht nur die Organismenin den Fließgewässern, sondern auch dieZusammenhänge zwischen dem Gewässerund der Ufervegetation stärker zu berück-sichtigen. Unter den Bacheschenwäldernsind vor allem jene mit der Knolligen Stern-miere in der Steiermark gut dokumentiert.Sie wurden in den sechziger Jahren auf In-itiative von H. Schaeftlein genau lokalisiert.

Aus der Gruppe der Weidenauengenießen das Korbweidengebüsch, derSilberweidenauwald und das Bruchweiden-Ufergehölz besonderen Schutzstatus. Dieseexistieren einerseits in ursprünglicher Aus-bildung im Bereich naturnaher Fluß- undBachabschnitte und andererseits als sekun-däre Ufergehölzstreifen an Regulierungs-strecken. Schutzbedürftig sind vor allem dieerstgenannten Bestände.

Flaumeichenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder pannonischer Prägungwurden auf österreichischen Wunsch hin inden Anhang I der FFH-Richtlinie aufgenom-men. Es ¡st unklar, welche Wälder, abgese-hen von jenen mit der Flaumeiche, in derSteiermark betroffen sind, weil in unser Bun-desland eher Elemente aus der illyrischenFlorenprovinz einstrahlen.

Abschließend kann über den sich ab-zeichnenden Nachholbedarf bei der Doku-mentation prioritärer Waldtypen folgendeAussage gemacht werden: Die Ausgangssi-tuation ist nicht ungünstig, weil schon beider Biotopkartierung alle prioritären Wald-typen berücksichtigt wurden. In unzurei-chend bearbeiteten Landesteilen wärensektorale Nachkartierungen vorzunehmen,wobei moderne Methoden der Fernerkun-dung zur Anwendung kommen müßten. Vor-erst wäre allerdings der große Fundus anunveröffentlichten Unterlagen aufzuarbeiten.

Dr. Heinz OTTORA 6/Amt d. Stmk. Landesregierung

8010 Graz, Karmeliterplatz 2

8 Naturschutzbrief 1/97

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EU-Naturschutzziele

Wildlebende Pflanzenartennach der

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU

Mit dem Beitritt Österreichs zur EUsind auch die Bestimmungen dieserStaatengemeinschaft zum Schutz derNatur bei uns in Kraft getreten. Siesind in der Richtlinie vom 2 1 . Mai1992 zur Erhaltung der natürlichenLebensräume sowie der wildleben-den Tiere und Pflanzen (Fauna-Flo-ra-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie)zusammengefaßt.

In der Einleitung zu dieser Richtliniewerden die Gründe, Ziele und Maßnahmenzur Erreichung der vereinbarten Ziele ange-führt. Die Richtlinie stützt sich auf einenArtikel des Vertrages zur Gründung derEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft, indem festgestellt wird, daß „Erhaltung, Schutzund Verbesserung der Qualität der Umweltwesentliches Ziel der Gemeinschaft" sindund hierzu „auch der Schutz der natürlichenLebensräume sowie der wildlebenden Tiereund Pflanzen" zählt. Das Hauptziel der Richt-linie ¡st es daher, die „Erhaltung der biologi-schen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch diewirtschaftlichen, sozialen, kulturellen undregionalen Anforderungen berücksichtigtwerden sollen".

Aufgrund der Tatsache, daß der Zustandder natürlichen Lebensräume im europäi-schen Gebiet der Mitgliedsstaaten sich un-aufhörlich verschlechtert hat und die ver-schiedenen Arten wildlebender Tiere undPflanzen in zunehmender Zahl ernstlich be-droht sind, die bedrohten Lebensräume undArten aber Teil des Naturerbes der Gemein-schaft sind und die Bedrohung, der sie aus-gesetzt sind, oft grenzübergreifend ist, sindzu ihrer Erhaltung entsprechende Maßnah-men auf Gemeinschaftsebene erforderlich.

Für gefährdete natürliche Lebensräumeund Arten von gemeinschaftlichem Interessesind zur Wiederherstellung oder Wahrungeines für sie günstigen Erhaltungszustandesbesondere Schutzgebiete auszuweisen, umnach einem genau festgelegten Zeitplan einzusammenhängendes europäisches Netzbesonderer Schutzgebiete mit der Bezeich-nung „Natura 2000" zu schaffen. Beson-ders bedrohte natürliche Lebensraumtypenund Arten sind als prioritär einzustufen,damit Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zügigdurchgeführt werden können.

Artenschutz in der EU:Arienlisten der Anhänge

In nachfolgenden Anhängen zurFFH-Richtlinie werden jene natürli-chen Lebensraumtypen und Artenvon gemeinschaftlichem Interesse,für deren Erhaltung besondereSchutzgebiete ausge-wiesen werden müs-sen, aufgelistet.

Im Anhang II, Teillisteb) werden die Pflanzen-arten von gemeinschaftli-chem Interesse genannt. Eshandelt sich überwiegendum Farn- und Blütenpflanzenarten, aber aucheine geringe Zahl vonMoosarten wird angeführt.Der Anhang IV enthält diestreng zu schützenden Ar-ten von gemeinschaftli-chem Interesse. Es sind diesbei den Pflanzenarten (Teil-liste b) zum einen die Ar-ten des Anhanges

allesamt auch hier im Bestand gefährdet: vgl.NIKLFELD & al. in NIKLFELD 1986, ZIMMER-M A N N & al. 1989 sowie SAUKEL undGRIMS in NIKLFELD 1986), wobei die Farn-und Blütenpflanzen vorangestellt seien:Kleefarn (Morsf/eo quadrihlia L.)

Die Gattung Marsilea ¡st ¡n'Europa mono-typisch, d. h. sie umfaßt hier nur eine einzige

zumanderen eine größere Zahl weiterer Farn-und Blütenpflanzenarten. In einem AnhangV sind schließlich ¡ene Arten von gemein-schaftlichem Interesse festgehalten, derenEntnahme aus der Natur und Nutzung Ge-genstand von Verwaltungsmaßnahmen seinkönnen. Hier scheinen in einer Teilliste b)neben einigen Algen, Flechten und Moosenwieder vorwiegend Farn- und Blutenpflanzenauf.Anmerkung: Änderungen der Anhänge nach 1992

konnten aus Zeitgründen im Hinblick auf diefolgenden Ausführungen nicht mehr berück-sichtigt werden.

In der Steiermarkvorkommende

Pflanzenarten derAnhänge:

Verbreitung, Gefährdung undgesetzlicher Schutz

In der Steiermark sind von den AnhangIl-Pflanzenarten die folgenden heimisch (und

Kleefarn (Marsilea quadrifolia)Foto: Emet

Art, eben den Kleefarn mit seinen einemvierblättrigen Klee gleichenden Blättern. Derhauptsächlich im südlichen Europa und inWestasien verbreitete Farn ¡st einer derseltenen seiner Zunft, der auch offene Was-serflächen besiedeln kann und dann gerade-zu eine schwimmende Pflanzendecke bildet.Üblicherweise überzieht der Farn in Massen-beständen aber schlammige (Teich-)Ufer. Erist wärmebedürftig, war daher in Österreichseit ¡eher an den wärmebegünstigten Südengebunden. Trotz seines Auftretens in großenMengen ¡st er aber unbeständig und fälltsporadisch aus. Schon des öfteren galt erdeshalb als „verschollen", aber erst kürzlichwurde dieses seltsame Farngewächs auch inder Steiermark wieder aufgefunden (MELZER& BREGANT 1993) und wäre demnach jetztin die Gefährdungsstufe 1 einzureihen.Gefahr droht dem Kleefarn vor allem durchEntwässerung, Zuschüttung und durch dasKalken von Teichböden.

Naturschutzbrief 1/97

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EU-Naturschutzziele

Einfacher Rautenfarn {Botrychium simplexHITCHC.)

Der „Winzl ing" unter den Farnen - erwird nur wenige cm hoch - unterscheidet sichrelativ geringfügig von seiner nächsten Ver-wandten, der Mondraute [Botrychiumlunaria), mit der er auch gelegentlich ver-wechselt w i rd . Ansatz der vegetativenBlattspreite und deren Form liefern aber dienötigen Unterscheidungsmerkmale.

Noch vor kurzem galt der EinfacheRautenfarn in ganz Österreich als ausgestor-ben (NIKLFELD&al. in NIKLFELD 1986). Erst1988 gelang es dem bekannten österreichi-schen Botaniker H. MELZER, diese außeror-dentliche Rarität in Osterreich, und zwarsogar in unserem Bundesland, wieder aufzu-finden (MELZER 1990). Das zarte Pflänz-chen besitzt, insgesamt gesehen, ein überra-schend großes Verbreitungsgebiet, nämlicheines, das sowohl das nördliche Europa alsauch Nordamerika umschließt; man kannsein Areal demnach als „circumpolar" be-zeichnen. Sicherlich war der Farn - wenig-stens bei uns - immer schon eine Rarität,denn bei seinen Wuchsorten - anmoorigeQuellfluren und Borstgrasheiden der Hoch-lagen - kann ja von einem drastischen Rück-gang (noch) keine Rede sein. MELZER nenntals Wuchsort in den Gurktaler Alpen eben-falls eine anmoorige Quellflur, verschweigtaber wohlweislich den genauen Fundort.Vor seiner (Wieder-)Entdeckung in der Steiermark war Botrychium simplex nur nochaus Osttirol bekannt geworden, wo seineVorkommen aber inzwischen erloschen sein

sollen (NIKLFELD & al. in NIKLFELD 1986,ADLER & al. 1994). Für die Steiermark wäreder Farn nunmehr in die Gefährdungs-kategorie 1 (in kritischem Maß gefährdet,vom Aussterben bedroht) einzureihen.Krainer Sumpfbinse {Eleocharis carniolicaKOCH)

Auch die Krainer Sumpfbinse ist einrecht unscheinbares Gewächs. Sie ähneltdurch ihre dünnen, fadenförmigen Stengelsehr der ebenfalls recht seltenen Nadel-Sumpfbinse {Elocharis acicularis), hat aberim Gegensatz zu dieser keine Ausläufer undnur 2 statt wie diese 3 Narben. Als „Zufalls-ankömmling" auf offenen Schlammböden(an Teichufern, auf feuchten Ackern u. dgl.)ist sie unbeständig und dementsprechendschwierig zu „betreuen" (modern: zu „ma-nagen"). In Körnten ist sie längst, d. h. schonim vorigen Jahrhundert, ausgestorben, sodaß sie in Osterreich jetzt nur mehr in derSteiermark vorkommt; ihrer südöstlichenHerkunft gemäß ist sie wärmeliebend unddemzufolge auf das klimatisch begünstigteAlpenvorland beschränkt. Sie gilt hier als„stark gefährdet" (Kategorie 2).

Einfacher Rautenfarn(Botrychium simplex) Foto: Wagne

Frauenschuh (Cypripediumcalceolus) Foto: Erne,

Frauenschuh {Cypripedium calceolus L.)

Diese exotisch anmutende Orchidee istbei uns besonders in den nördlichen Kalkal-pen nicht gerade selten, wurde aber auf-grund ihrer besonderen Attraktivität den-noch als „gefährdet" eingestuft (vgl. auchKLEIN & KERSCHBAUMSTEINER 1996). Ihrevolkstümliche Bekanntheit und Beliebtheiterübrigen hier eine nähere Beschreibung.

Hier sei nur noch erwähnt, daß derFrauenschuh trotz seines exotischen Blüten-baues keineswegs etwa tropischen Breitenentstammt, vielmehr zeigen er und die nächst-verwandten Gattungen und Arten ein eherboreales Verbreitungsbild, das bis in denzentralsibirischen Raum hineinreicht. Wiealle Orchideen ist auch der Frauenschuh beiuns streng geschützt (§ 1 -Art nach der Steier-märkischen Naturschutzverordnung; vgl.HÖLLRIEGL & ZIMMERMANN 1988).

Moor-Glanzstendel (Liparisloeselii) , t c t

' Foto: Emet

Moor-Glanzstendel {Liparis loeselii(L.) RICH.)Der eher unscheinbare (Grün in Grün)

Moor-Glanzstendel, eine Orchidee, ist erstvor wenigen Jahrzehnten für die Steiermarkbelegt worden (HÖPFLINGER 1957). AmRand des Wörschacher Moores führt er einbescheidenes und zugleich höchst bedroh-tes Dasein. Da die Population aus nur weni-gen Individuen besteht, ist das Aussterbendieser Rarität in der Steiermark zu befürch-ten (KLEIN & KERSCHBAUMSTEINER 1996),aber auch in anderen Bundesländern ist derGlanzstendel stark bedroht, in Niederöster-reich bereits erloschen (NIKLFELD & al. inNIKLFELD 1986, ADLER & al. 1994).

Angesichts der Seltenheit dieser Orchi-deenart im gesamten europäischen Verbrei-tungsgebiet erscheint bemerkenswert, daßdie Gattung Liparis weltweit eine der arten-reichsten Orchideen-Gattungen ist (ca. 300Arten in den Tropen und in den Monsun-gebieten Asiens). _^

10 Naturschutzbrief 1/97

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EU-Naturschutzziele

Niederliegendes Büchsenkraut(Lindernia procumbens)

Foto: Emet

In der Steiermark verschollen:Der wärmeliebende, früher zur Gattung Alisma

(Froschlöffel] gestellte Herzblatt-Froschlöffel(Caldesia parnassifolia (BASSI) PARI.)zählt zu jenen Gewächsen, die sich schonseit längerem „still und leise" aus demösterreichischen Bundesgebiet „verab-schiedet" haben Is. NIKLFELD & al. inNIKLFELD 1986). Er zeigt allerdings, wieviele andere Wasser- bzw. Röhricht-pflanzen auch, einen durchaus unbestän-digen Charakter, d. h. er kann jahrelangin einem Gebiet, in dem er vorkam, un-auffindbar sein, um dann - offenbar durchWasservögel verbreitet - wieder aufzutau-chen. Vielleicht hängt dies auch mit sei-nen hohen Wärmeansprüchen zusammen(disjunktes Areal von Australien über Ost-asien bis Afrika und das wärmere Euro-pa), zumal er in kühleren Gßbieten kaumzur Fruchtreife gelangt. In Osterreich wardiese Art ehedem aus Oberösterreich,Körnten und der Steiermark (Lahnen beiSicheldorf) bekannt.

Von den in Anhang II angeführten Moos-arten wurden bisher auch aus der Steier-mark nachgewiesen (Standorts- undVerbreitungsangaben von H. KÖCKINGER,mündl. Mitt.):

Buxbaumia viridis (durch Luftverschmut-zung im Bestand stark zurückgegangen),Dicranum viride (zerstreut in Reinluftgebietender Kalkalpen, epiphytisch), Drepanocladusvernicosus (früher verbreitet in Nieder-mooren, heute vielerorts erloschen), Manniatriandra (sehr selten in trockenen Felsfluren),Meesia longiseta (im vorigen Jahrhundert imDachstein-Gebiet nachgewiesen, derzeitösterreichweit verschollen), Notothylasorbicularis (sehr selten auf Brachäckern,durch die heutigen Methoden der Landwirt-schaft vom Aussterben bedroht), Ricciabreidleri (für die Steiermark nur von einem

Fundpunkt bei Schladming in den NiederenTauern bekannt) und Tayloria rudolphiana(in der Steiermark nureinmal im Hochschwab-Gebiet gefunden, Endemit der Nordalpen).

Im Anhang IV scheint in der zusätzli-chen Pflanzenartenliste noch eine in derSteiermark vorkommende Blütenpflanzenartauf, nämlich das

Niederlieaende Büchsenkraut [linderniaorocumbens (KROCK.) PHILCOX)

Wiederum eine jener Raritäten, die selbsterfahrene Geländebotaniker nur selten zuGesicht bekommen. Das Büchsenkraut ¡stein Rachenblütler, ohne aber einem typi-schen Vertreter dieser vielgestaltigenPflanzenfamilie zu gleichen. Vielmehr erin-nert dieses kleinwüchsige Pflänzchen beimflüchtigen Hinsehen an ein etwas kümmern-des Tausendguldenkraut oder ein Nelken-gewächs.

Wie auch die Krainer Sumpfbinse oderder Kleefarn besiedelt das einjährigeBüchsenkraut (der Name leitet sich vermut-lich von der Kapselfrucht her) offene Schlamm-böden an Gewässerufern und wird damit -je nach Entstehen und Vergehen derart unzu-verlässiger Lebensräume (auch „nasserSchweinesuhlen" nach ADLER & al. 1994) -zum unbeständigen „Zaungast". In der Stei-ermark (und zugleich in ganz Osterreich) istes vom Aussterben bedroht. Die Erhaltungaller drei Arten wird sehr wesentlich voneiner extensiven Teichbewirtschaftung ab-hängen.

Wieder beobachtet man das seltsamePhänomen, daß eine gebietsweise höchstseltene Sippe insgesamt ein beachtlich gro-ßes Areal besetzt. So kommt beispielsweisedie Gattung Lindernia auch noch im tropi-

schen Asien vor und hat hier sowie imtropischen Afrika ihr Entfaltungszentrum.In der Steiermark wahrscheinlich nicht vorkom-

mend:Eine weitere, im Anhang IV genannteBlütenpflanzenart, nämlich die Sommer-Drehähre fSpiranthes aestivalis (POIR.)RICH.), eine wenig auffällige Orchidee,wurde irrtümlich für die Steiermark als „ver-schollen" gemeldet, obwohl sie offenbarin unserem Bundesland nie vorkam. Erstunlängst stellte sich nämlich heraus, daßder angebliche alte „Fund" im Dacnstein-gebiet auf der Fehlbestimmung eines al-ten Herbarexemplares beruhte (vgl.KERSCHBAUMSTEINER 1997).

Von den im Anhang V, Teilliste b),genannten Rentierflechten [Cladonia L.subgenus Cladina (NYL.) VAIN.) kommen inder Steiermark die folgenden Arten vor(mündl. Mitt. von W . OBERMAYER):Cladonia arbúsculo und Cladonia rangi-ferina (verbreitet und häufig, auf saurenBöden von der oberen Bergstufe bis in dieAlpenstufe), Cladonia aliata (sehr selten,auf trockenen, sandigen Böden der Berg-stufe, gefährdet), Cladonia portentosa (sehrselten, in lichten, wärmebegünstigten Wäl-dern der Bergstufe, gefährdet), Cladoniastellaris (in Hochmooren und Kaltluftblock-halden sowie in der Voralpen- und Alpen-stufe an länger mit Schnee bedeckten Stel-len, gefährdet durch Massenentnahme, auf-grund der Steiermärkischen Naturschutz-verordnung nach § 2 geschützt) und Cladoniastygia (sehr selten, in Hochmooren undKaltluftblockhalden).

Von den im Anhang V aufscheinendenMoosen ¡st das Weißmoos [Leucobryumglaucum (HEDW.) ÄNGSTR.) in der Steier-mark verbreitet und häufig. Weiters sind inden Anhang V auch alle Arten der GattungTorfmoos [Sphagnum] eingeschlossen. DerGroßteil der in der Steiermark vorkommen-den Arten dieser Gattung (und zwarSphagnum centrale, contortum, cuspidatum,fimbriatum, fuscum, ¡mbricatum, lescurü,lindbergii, majus, obtusum, papillosum,platyphyllum, recurvum agg. , riparium,rubellum, russowii, squarrosum, subnitens,subsecundum, tenellum, teres und warnstorfii)¡st in der Steiermark gefährdet, alle moor-bildenden Arten sind nach § 2 der Steier-märkischen Naturschutzverordnung ge-schützt.

Naturschutzbrief 1/97 11

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EU-Naturschutzziele

Schneeglöckchen (Galanthusnivalis) Foto Ernel

Von den Farn- und Blütenpflanzenartendes Anhanges V sind in der Steiermarkheimisch:

der Gewöhnliche Keulen-Bärlapp{Lycopodium clavatum L. subsp. clavatum:verbreitet und häufig), der Schneehuhn-Keu-len-Bärlapp [Lycopodium clavatum L. subsp.monostachyon (GREV. & HOOK.)SELANDER: selten, potentiell gefährdet), derSchlangen-Bärlapp [Lycopodium annotinumL: verbreitet und häufig), der Alpen-Flach-bärlapp [Lycopodium alpinum L: in denhöheren Lagen gebietsweise häufig und ver-

breitet), der Gewöhnliche Flachbärlapp[Lycopodium complanatum L.: selten) undder Issler-Flachbärlapp [Lycocopodium issleriROUY: selten und potentiell gefährdet).Weiters ist hier der (früher der GattungLycopodium zugerechnet gewesene) Tannen-bärlapp [Huperzia selago (L.) BERNH.: inden höheren Lagen verbreitet und häufig)und der Moorbärlapp [Lycopodiella inundata(L.) HOLUB: selten, gefährdet) zu nennen.Alle Bärlapp-Arten sind in der Steiermarknach § 2 der Naturschutzverordnung ge-schützt. Das gilt auch für zwei weitere, in

Schwarze Bdelraute(Artemisia genipi) Foto: Emet

NATURFÜHRER SÜDBURGENLANDVom Günser Gebirge bis zumNeuhauser Hügelland

Herausgegeben von Franz Wolkinger

und Ernst Breitegger, 1996

Eine Publikation mit naturkundlichemSchwerpunkt und vielfältigen Beiträgen, u.a. zu folgenden Themen: Geologie desGüssinger Raumes, Klimaverhältnisse, Floraund Fauna, Forstwirtschaft und Jagd, Clusius-Naturpark.

193 Seiten, ÖS 198,- zuzügl. ÖS 20,-Verpackung und Porto zu beziehen über:Int. CLUSIUS-Forschungsgesellschaft; 7540Güssing, Luwigshof 40;Tel.: 03322/44360

IM TAL DES GROSSEN

BERGKRISTALLS

Ein Märchenmalbuch, das Erwach-sene und Kinder zum kreativenGestalten anregen und der Fan-tasie Raum geben soll.Herausgegeben von Irmgard Lesjak

(Eigenverlag, 1996), illustriert von MichaelStenitzer.

54 Seiten, ÖS 180,-

Zu bestellen bei: Irmgard Lesjak; 8752Hetzendorf, Fischergasse 7

Anhang V genannte Arten, nämlich für dasSchneeglöckchen [Calathus nivalis L.: nur inden Auwäldern und feuchten Wiesen dersüdlichen Steiermark von Natur aus vorkom-mend und häufig, gefährdet) und für denWohlverleih (Arnica montana L.: in denhöheren Lagen verbreitet und häuf ig, imAlpenvorland selten, Eiszeitrelikt?, gefähr-det). Die Schwarze Edelraute [Artemisiagenipi WEB.: sehr selten, potentiell gefähr-det) gehört in der Steiermark gemäß derNaturschutzverordnung zu den vollkommengeschützten (§ l-)Arten.

Ergänzungen der Anhang II- und IV-Artenlisten sind aus steirischer Sicht drin-gend in Erwägung zu ziehen. Als Beispielefür eine Aufnahme in diese Listen seien dieSerpentin-Hauswurz [Sempervivum pittoniiSCHOTT, N Y M . & KY.: weltweit nur aufSerpentinfelsen bei Kraubath im Murta l , inkritischem Maße gefährdet, vom Aussterbenbedroht) , d ie Steir ische Küchenschel le[Pulsatilla stynaca (PRITZEL) SIMK.: weltweitnur auf warmen Trockenstandorten des mitt-leren Murtales, gefährdet), die Katarakt-Gemswurz [Doronicum cataractarum WID-DER: weltweit nur im Gebiet des Speikkogelsder Koralpe in der Steiermark und Kärnten insubalpinen Quell- und Staudenfluren, starkgefährdet) und der Glimmer-Steinbrech [Sa-xífraga paradoxe STERNB.: weltweit nur imSteirischen Randgebirge vom Bacher-Gebir-ge in Slowenien bis zur Stubalpe in derSteiermark in feucht-schattigen Felsfluren).Literatur:

ADLER W.,..0SWALD K. & FISCHER R. 1994: Exkursions-flora von Österreich. Bestimmungsbuch für olle in Oster-reich wildwachsenden sowie die wichtigsten kultiviertenGefäßpflanzen (Farnpflanzen und Samenpflanzen) mitAngaben über ihre Ökologie und Verbreitung. - Stuttgartu. Wien: E. Ulmer.HÖLLRIEGL R. & ZIMMERMANN A. 1988: Geschützte Pflan-zen der Steiermark. - Graz u. Stuttgart: L. Stocker.HÖPFLINGER F. 1957: Floristische Notizen aus demGrimminggebiete und der näheren Umgebung desselben{zugleich Beitrag zur Flora der Steiermark). In: DiePflanzengesellscnaften des Grimminggebietes. Einepflanzensoziologische Untersuchung. - Mitt. naturwiss. Ver.Steiermark, 87:74 113.KERSCHBAUMSTEINER H. 1997: Die Gattung Spiranthesinder Steiermark. • Not. Flora Steiermark, 15 (im Druck).KLEIN E. & KERSCHBAUMSTEINER H. 1996: Die Orchideender Steiermark. Eine Ikonographie und Verbreitungs-übersicht. - Graz: Joanneum-Verein (auch: Mitt. Abt. Bot.Landesmus. Joanneum Graz, 23/24).MELZER H. 1990: Botrychium simplex HITCHCOCK, die Ein-fache Mondraute - auch in der Steiermark. - Not. FloraSteiermark, 11:1-6.MELZER H. & BREGANT E. 1993: Bemerkenswerte Fundevon Gefäßpflanzen in der Steiermark. - Mitt. naturwiss.Ver. Steiermark. 123:183-205.NIKLFEID H. (Ed.) 1986: Rote Listen gefährdeter PflanzenÖsterreichs.—Grüne Reihe Bundesmin. Ges. Umweltsch., 5.ZIMMERMANN A., KNIELY G„ MELZER H., MAURER W. &HÖLLRIEGL R. 1989: Atlas gefährdeter Farn- und Blüten-pflanzen der Steiermark. - Graz: Joanneum-Verein (auch:Mitt. Abt. Bot. Landesmus. Joanneum Graz, 18/19).

12 Naturschutzbrief 1/97

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EU-Naturschutzziele

Verbreitung der in der Steiermark vorkommenden und gefährdetenFarn- und Blütenpflanzenarten der FFH-Richtlinie:

Punktrasterverbreitungskarten nach ZIMMERMANN & al. 1989 und KLEIN & KERSCH-BAUMSTEINER 1996, etwas verändert und nach neuen (un)veröffentlichten Kartierungs-daten der floristisch-geobotanischen Arbeitsgemeinschaft im naturwissenschaftlichen Vereinfür Steiermark ergänzt ( • Rasterpunkt für Funde nach 1945, O für Funde vor 1945).

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Dr. Detlef ERNETLandesmuseum Joanneum

Referat BotanikRaubergasse 10

8010 GRAZ

Dr. Arnold ZIMMERMANNHilmteichstraße 77

8010 GRAZ

Naturschutzbrief 1/97 13

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Rückblick/Vorschau

Von der Landesnaturschutzreferenten-Konferenzin Großkirchheim/Kärnten

1 ) InternationalerNaturschutz

a) Wahrnehmung der Länderin-teressen im Zusammenhang mitinternationalen Naturschutzüber-einkommen/EU-Richtlinien undallfällige Zusammenarbeit mitdem Bund:Die vom Arbeitskreis für internationalen

Naturschutz durchgeführte Bewertung derinternationalen Naturschutzübereinkommenin bezug auf ihre Naturschutzrelevanz wur-de von den Ländern akzeptiert. Bis zur näch-sten beamteten Naturschutzreferenten-konferenz sollte jeder gemeinsame Dele-gierte für eine internationale Konvention ineiner kurzen schriftlichen Stellungnahme dieBedeutung des von ihm/ihr betreutenNaturschutzübereinkommens aufzeigen.Eine Entscheidung über den Beitritt zur Bon-ner Konvention sowie zu ihren Unterab-kommen wurde auf die nächste politischeNaturschutzreferentenkonferenz verschoben.Die Berner Konvention wird weiterhin vonWien betreut.b) Washingtoner Artenschutzüber-

einkommen:Hingewiesen wurde von den meisten

Tagungsteilnehmern, daß mit dem Beitrittzur EU die mit dem WA verbundenen Aufga-ben wesentlich zugenommen haben und essich dabei primär um ein Zollabkommenhandelt, das vom Bund vollzogen werdensollte und nicht durch die Länder.c) Steirische Life-Projekte für das

Jahr 1997:Bekanntgegeben wurde, daß noch heu-

er für das Hörfeld gemeinsam mit Kärntenum Förderung aus dem Life-Programm derEU angesucht wird. Der steirische Beitrag fürdie Jahre 1997, 1998, 1999 beträgt ¡e S500.000,-. Diese Beträge wären im Budgetvorzusehen. Auch ein privater Verein wirdnoch heuer um Förderung aus dem EU-Life-Programm für das Hartberger Gmoos ansu-chen. Das Land sollte dafür in den nächstendrei Jahren ¡e S 300.000,- dazuzahlen.Auch dies wäre im Budget vorzusehen.

d) Übereinkommen über biologischeVielfalt:Dan Kolmar hat im Wege des Umwelt-

ministeriums die Länder um Ausfüllung einesumfangreichen Fragebogens ersucht. Nach-dem die meisten Länder darauf nicht reagier-ten, wurde eine weiterer, gekürzter Frage-bogen an die Länder versandt.e) IUCN Konferenz im Oktober 1996

in Kanada:Dabei wurde u. a. beschlossen, die

Schutzgebietskategorien für EuropäischeNationalparks neu zu interpretieren; eindiesbezüglicher Arbeitskreis wird dazu Vor-schläge machen.

f) Die geplante Errichtung einerKoordinierungsstelle für interna-tionale Naturschutzangelegen-heiten (KIN) im Rahmen der Ver-bindungsstelle erscheint nunmehrendgültig als nicht realisierbar.

2) Nationaler Naturschutza) Die geplante Artikel 15a B-VG-

Vereinbarung zwischen dem Bundund den Ländern über die ge-meinsame Finanzierung vonNaturschutzprojekten (insbe-sonders in Ramsargebieten) er-scheint ebenfalls als nicht mehrrealisierbar.

b) Österreichische Bundesforste-Na-turschutz; Entschädigungsfor-derungen:Betreffend das geplante Gesetz über die

Ausgliederung der Osterreichischen Bundes-forste wurden die Berichte des Umwelt-ministeriums wie auch der Steiermark zurKenntnis genommen. Die Chancen auf Än-derung des dort verankerten Gewinn-maximierungsprinzipes, wie dies vonNaturschutzverbänden gefordert wird, wur-de als eher gering eingeschätzt. Salzburgläßt zur Zeit bei Gericht klären, inwieweitein Entschädigungsanspruch für einen unterSchutz gestellten Wald der Bundesforstebesteht, der bisher nicht genutzt wurde. MitAusnahme in den beiden NationalparksKalkalpen und Donau-Auen wurden denBundesforsten bisher noch keine Ent-schädigungsbeträge zugestanden.c) Ausarbeitung eines nationalen

Forstgebietsprogrammes:Das von der Steiermark erstellte diesbe-

zügliche Anforderungsprofil wurde verteilt.Es wurde vereinbart, daß Salzburg zu einerBesprechung über dieses Programm (Inhal-te, Auftragsvergabe) einladen wird.

Dr. Ernst ZaniniRA 6/Amt d. Stmk. Landesregierung

80 Ì 0 Graz, Karmeliterplatz 2

ÖNB - Landesgruppe Stmk., 8010 Graz, Heinrichstr. 5 / IIInfo, Beratung und Verkauf - Tel. + Fax 0316 / 33 99 28

14 Naturschutzbrief 1/97

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Preisverleihungen

Steirischerfdrschutzbund

Naturschutz =Partnerschaft

Sonderausstellung zumSulmtalbahnprojekt des ÖNB auf der

Fachmesse „Revier und Wasser"

Im Dunkel des1¡Tunnels waren

Tierstimmen zu hö-ren, die Einstimmungauf das Naturschutz-Gewinnspiel desÖNB. Auf 200 m2

Ausstellungsflächepräsentierte der Na-turschutzbund dasProjektSulmtalbahn,das die SteirischenJäger kräftig unter-stützen und bedank-te sich bei seinen Partnern für die Zusammen-arbeit an diesem erfolgreichen Projekt.

Über 1.000 Teilnehmer hofften auf ei-nen der 100 Preise, die von Sulmtaler Tou-rismus- und Gewerbebetrieben in Zusam-menarbeit mit den Gemeinden gesponsertwurden. Unter dem Motto „mit der Naturrechnen" waren 1 Woche Campingurlaubam Campingplatz Gleinstätten für eineFamilie, 1 Wochenende im GasthofFrühwirth in Kaindorf (mit drei StundenTennisspaß) sowie Einladungen zu Speisund Trank im Gasthof Ried! in Kaindorfund der Keltentaverne in Heimschuh zugewinnen. Die Firma Kernölmuseum undÖlpresse Gerhard Hartlieb stellte Besucheim Kernölmuseum mit Verkostung der Pro-dukte und ein Flascherl Kernöl zur Verfü-gung. Das Landesweingut Silberberg stif-tete Wein und die Graz-Köflacher Eisen-bahn- und Bergbaugesellschaft ermöglichteeiner Familie einen Tag in der FreizeitinselPiberstein und rüstete Radfahrer mitFahrradlenker- und NierengurttaschensowieFahrplänen für Radfahren mit derEisenbahn aus. Die Steiermärkische unddie Raiffeisenbank ließen die Natur nichtim Regen stehen und stellten Regenschir-me und Wein bereit. Foto-Hifi PurkartGleinstätten wird einen Gewinner ins rech-te Bild setzen und beim Resslwirt inGleinstätten ¡st für gutes Essen und Geträn-ke gesorgt.

Der Andrang bei den insgesamt 9 Ver-losungen war groß. Der Naturschutz-buna gratuliert den Gewinnern und be-dankt sich bei den Sponsoren für die tat-kräftige Unterstützung.

Naturschutzbrief 1/97

Preisverteilung auf der Fachmesse in Graz.Foto: Pencha

Neben den Teilnehmern war auch dieNatur Gewinner dieser Ausstellung. Eswar erfreulich, wieviele Jäger um das Pro-jekt Bescheid wußten und sich in der Aus-stellung noch einige neue Informationenüber die jüngst abgeschlossenen Diplom-arbeiten über Heuschrecken, Vögel undSpinnen an kompetenter Stelle holten. DieNatur„Bausteine" der Volksschule Glein-stätten fanden reißenden Absatz und somancher Messebesucher griff in die Bör-se und unterstützte die „gute" Naturschutz-arbeit. „Ich bin erstaunt, daß Naturschutzso viel Arbeit ist, aber jetzt weiß ich wo-für ich spende", meinte ein Ausstellungs-besucher und warf S 500,- ins Spenden-glas. Dafür wollen wir uns bedanken,ganz besonders aber auch bei Frau Hei-de Steffens für die Gestaltung des Messe-standes, der Stmk. Berg- und NaturwachtGraz, dem Grazer Stadtgartenamt, demStoffparadies Geissler, der GKB, HerrnStrunz und Herrn Ing. Heinz Elbert vomORF, unserem Werbebüro ARTdesign &Werbung -Wilhelm F. Draxler, den FirmenReprographie Zettl und Ankünder, derGrazer Messe International mit ihremTeam und den vielen hilfreichen Händen,den Schülerinnen der Volksschule Schwan-berg, die ein eindrucksvolles Spinnennetznachgebildet hatten, sowie bei unserenjungen studentischen Mitarbeiterinnen fürdie Standbetreuung und Information. Nurdiese gute Zusammenarbeit ermöglichteeine vorbildliche Präsentation eines erfolg-reichen Projekts des ÖNB.

Danke!sagt Mag. Franz Horvath, ÖNB

Umweltschutzpreis1995

Bereits zum 20. Mal wurde der Umwelt-schutzpreis des Landes Steiermark fürhervorragende Leistungen Einzelner, Lei-stungen von Gruppen, von Industrie undGewerbe sowie Gemeinden verliehen.

Posthum für seine Leistungen alsEinzelperson auf dem Gebiet des Na-tur-, Vogel- und Umweltschutzes ausge-zeichnet wurde Albert Lien hart,Graz.

Albert Lienhart war Leiter der Lan-desgruppe von BirdLife Österreich, imArbeitsausschuß der „Redaktion", derersten Vereinszeitschrift der „SteirischenVogelwelt", hat an der Vervollständi-gung der Kartierung für den Brutvogel-atlas mitgearbeitet sowie beim Erwerbund Schutz von Grundstücken im Sinnedes Vogel- und Naturschutzes mitge-wirkt. Hervorzuheben ¡stauch sein gro-ßer Einsatz für das Projekt "Life-Natura2000" sowie der unentgeltliche undehrenamtliche Einsatz auf dem Gebietdes Natur- und Umweltschutzes. DieAuszeichnung konnte seine Frau OrtrunLienhart entgegennehmen.

Weitere Preise ergingen an denVerein Regionalenergie Steier-mark für die umfassende Tätigkeit imBereich der Biomassekleinanlagen, dieEinjährige HaushaltungsschuleUnzmarkt für das Erstellen des Projek-tes „Naturnische Hausgarten", an dasVerpackungszentrum Graz für dieVermarktung von biogenen Verpackun-gen sowie die StadtgemeindeBruck/Mur für die Erarbeitung einesKonzeptes für den NaturerlebnisparkBruck/Mur.

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Rückblick/Vorschau

Berg- undaturwacht

Die Bevölkerung ist dem Natur- undUmweltschutz gegenüber sehr aufge-

schlossen und problembewußt: Wer hört sienicht gerne, diese Botschaft einer so positi-ven Entwicklung und Erkenntnis. Daraus istauch erkennbar, welche Beiträge von denMenschen des Landes zum Natur- und Um-weltschutz geleistet werden und daß aufvieles verzichtet wird, der Natur und Umweltzuliebe. Ist es aber wirklich so? Es ist dochohnehin alles geregelt und geordnet, so,daß der einzelne nichts mehr zu tun hat? AlleBächlein sind begradigt, Blumenwiesenwurden zu Maisfeldern und anstatt der cha-rakteristischen Obstgärten und -hänge gibtes Anlagen und Plantagen. Der Schutz der inder Natur frei lebenden Tiere ist gewährlei-stet. Ihre Lebensräume sind als Schutzgebie-te ausgewiesen. Über Erfolg und Sinn-haftigkeit dazu geben die Roten Listen Aus-kunft.

Was ¡st also für die Natur und Umweltnoch Besonderes zu tun? In Vorschriften undGesetzen ist vieles, um nicht zu sagen, alles,geregelt. In allen Gemeinden, auch im länd-lichen Bereich, sind die „AWZ" (Abfall-Wirtschafts-Zentren) errichtet, mit den Filia-len, nämlich den Abstell- und Sammelplät-zen für Abfalltonnen und -Containern. Füralle jene, die den damit verbundenen einen-genden Zwang nicht erdulden, gibt es ver-schiedene andere Möglichkeiten der Entsor-gung. Jetzt, da der Winter vergangen undGräser und Laub noch nichts verdecken,werden an Wald- und Bachrändern, imfreien Gelände die vielen Ablagerungensichtbar. Beginnend von Autowracks undAutoreifen bis zu Haushaltsgeräten undHausrat wird alles mögliche auf diese Artentsorgt. In diesen Tagen um Ostern wurdenund werden wieder Osterfeuer vorbereitetund schließlich abgebrannt. Auch dazu: Aus„Brauchtums"-wurden „Entsorgungs"-FeuerAls behilflich, die Erfordernisse des Natur-und Umweltschutzes nicht zu sehr ernst zunehmen, erweisen sich immer noch Ent-scheidungen von Behörden und öffentlichenEinrichtungen. Nachträgliche Genehmigun-gen beispielsweise, für bereits ausgeführteoder in Ausführung begriffene Bauten undProjekte, gibt es ebenso wie großzügigeBeurteilungen von Übertretungen gegen ein-

Natura 2

schlägigeBestimmun-gen. Dashat natür-lich Bei-s p i e l s -folgen undregt zurN a c h a h -mung an.

A u fverschiede-ne Artenwerden Le-bensräume für Tiere und Pflanzen und damitLebensgrundlagen für Menschen zerstört.Wertvoller Boden wird großzügig verbautund für infrastrukturelle Projekte verwendet.Die Natur verarmt, der Mensch wird nichtreicher.

Diese wenigen Beispiele, ein Blitzlicht,

zeigten, daß das Thema dieser Ausgabe desNaturschutzbriefes mit „Natura 2000" auchAufruf zu mehr und ernsthafter Arbeit für dieNatur sein muß. Es gäbe und gibt noch vielzu tun für die Natur, für unseren Lebens-raum. Oft wären es Kleinigkeiten und ohnebesonderen Aufwand möglich.

Aus den Bezirken

Bezirk VoitsbergDas Landschaftsschutzgebiet Nr. 2 „Pack - Reinischkogel - Rosenkogel" ist ein weithinbekanntes Erholungs- und Feriengebiet. Wenn um Gäste und Urlauber geworben wird,weisen Fremdenverkehrsvereine und Gemeinden auch darauf hin, daß in diesen GebietenEigenarten eines „weststeirischen Baustils" das Landschaftsbild und Erholungsgebietprägen. Auch im Zusammenhang mit Landschaftsplanungen werden diese Einfamilienhäuserals besondere Eigenart erwähnt. Im landschaftlich reizvollen alpinen Gebiet der Pack ordnensich auch Bauten der neueren Zeit dem Gesamtbild ein. Es ¡st ¡edochzu befürchten, daß eineEntwicklung einsetzt, die vom bisherigen alpinen Baustil abweicht und durchaus nichtallgemein Verständnis finden kann.

Unsere beiden Bilder sollen dies veranschaulichen:

Ein Einfamilienhaus,charakteristisch für diesesLandschaftsschutzgebiet.

Turmartiger Neubau!Fotos: Bergwacht

16 Naturschutzbrief 1/97

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Ausschreibung

Graz UmgebungAuch damit sind die Berg- und Natur-wächter befaßt: Aus dem Leykam-Stauseehaben Berg- und Naturwächter der OE-Stelle Gratkorn in Zusammenarbeit mit derFreiwilligen Feuerwehr Gratkorn ein Auto-wrack (Bild) geborgen.

Foto: Bergwacht

Richtigstellungzum Art ikel : „Der revitalisierte

Muraltarm Apfelberg - ein wertvoller Le-bensraum für Libellen" im 172. Natur-schutzbrief 4 / 9 6 , S. 12-13

In der Liste der am Muraltarm Apfel-berg nachgewiesenen Libellenarten wur-den durch ein Versehen in der redaktio-nellen Bearbeitung einige wissenschaftli-che Artnamen falsch abgedruckt. Folgen-de Korrekturen sind erforderlich:

statt Lestes somastatt Lèses virentstatt Enollagmo

cyanthigewmstatt Nasnox ¡mperator

richtig Lestes spomarichtig Lestes mens

richtig Enallagmacyathigerunirichtig Anax ¡mperator

GERAMB-DANKZEICHENfür gutes Bauen 1997

Das „Geramb-Dankzeichen fürgutes Bauen" wird für Lei-stungen verliehen, die der Er-

haltung oder Schaffung einerqualitätsvollen Baukultur dienen.

Unter „Bauen" werden hierbei sowohlalle ¡ene Handlungen verstanden, bei denendurch materielle Veränderungen neue Zu-stände geschaffen werden, als auch solcheHandlungen, durch die nachteilig veränder-te Zustände wieder in ihre ursprünglicheForm zurückgeführt werden.

„Qualität" ist in einer möglichst weitenBegriffsauslegung als die Erfüllung umfas-sender Erwartungen in künstlerischer oderfunktioneller Hinsicht und in der notwendi-gen Polarität zwischen Bewahrung und Ver-änderung zu verstehen.

Der Qualitätsgehalt der „Bau-kultur" einer bestimmten Zeit isteine direkte Folge der allgemei-nengesellschaftlichen Entwicklungund eines sich permanent wan-delnden Gestaltverständnisses.

Für eine Auszeichnung kommtnach der vorgestellten Definitionvon „Bauwerk" somit das gesamteBauschaffen im Lande in Frage.Demgemäß sind einer Aus-zeichnung würdig:

Bauwerke, bei denen in ver-antwortungsvoller Abwägung vonZweckerfüllung, Wirkung und Er-scheinung bestehende Gestalt-werte erhalten bzw. erhöht odereine neue Bauschöpfung in über-zeugender Harmonie in natur-räumliche oder städtebauliche Be-züge gesetzt wird.

Das „Geramb-Dankzeichen fürgutes Bauen" wird auf Antrag nachdurchgeführter Begutachtungdurch den Verein „Heimatschutzin der Steiermark" verliehen. ZurAntragstellung ist jede physischeund juristische Person berechtigt.Die Beurteilung der Preiswürdig-keit für die genannte Bauleistung

erfolgt durch eine Begutachterkommission,die vom Vorstand des Vereins eingesetztwird. Diese Kommission besteht aus maxi-mal fünf Personen. Dies sind Fachleute ausdem steirischen Baugeschehen. Jede Kom-mission gibt sich ihre Geschäftsordnung unddie Schwerpunkte der Beurteilungskriterienselbst, muß aber in Übereinstimmung mitden vorhin angeführten Zielen stehen.

Die Begutachtungskommission legt ihreVorschläge für die Verleihung des „Geramb-Dankzeichen für gutes Bauen" dem Vereins-vorstand vor, der - unter Ausschluß desRechtsweges - die Verleihung dieser Aus-zeichnung beschließt.

Einreichschluß: 30. Mai 1997Die Einreichung erfolgt mit dem ange-

führten Formblatt.

NAME:

ANSCHRIFT:

An denVerein Heimatschutz in Steiermark -Verband für BaugestaUung und Baupflege

Landhausgasse 78010 Graz

GERAMB-DANKZEICHEN FÜR GUTES BAUEN 1997

Name des auszuzeichnenden Objektes:Z. B. Wohnhaus, Siedlung, Hauptplatzgestaltung, etc.

Fertigstellung: .

Am Bau maßgeblich beteiligte Firmen:z. B. Baumeister, Zimmerer, Tischler, Schlosser, Heizung und Sanitär, etc.

Beilage: FotoEinzureichen bis 30. 5. 1997!

Naturschutzbrief 1/97 17

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Rückblick/Vorschau

BIODIESEL - ein zukunftsweisenderAlternativtreibstoff

Was ist Biodiesel?RME - eine Abkürzung des Begriffes

„Rapsölfettsäuremethylester" - ¡st ein ausRapsöl, also aus nachwachsenden Rohstof-fen, gewonnener Treibstoff für Diesel-aggregate. Der Treibstoff ¡st genormt undentspricht den Anforderungen der ONORMC 1190.

Die ökologischen Vorteilevon Biodiesel

Bei Verwendung von Biodiesel sind dieEmissionen von Ruß, die Kohlenwasserstoff-und die Partikelemission deutlich reduziert.Weiters entstehen nahezu keine Schwefel-emissionen. Diese Eigenschaften bieten dieideale Voraussetzung für den Einsatz einesOxidationskatalysators, wodurch die Emis-sionen weiter verringert werden. Trotz desgeringen Schwefelgehaltes besitzt der Kraft-stoff aber hervorragende Schmiereigen-schaften. Bei der Verbrennung von Biodieselwird nur ¡enes CO2 freigesetzt, das zuvorvon der Pflanze aus der Atmosphäre aufge-nommen wurde. Der CO2-Kreislauf ¡st ge-schlossen.

Die rasche biologische Abbaubarkeit ¡steiner der großen Vorteile von Biodiesel:Während Biodiesel in 21 Tagen bereits zu99 % abgebaut ¡st, wird Dieselkraftstoff inder gleichen Zeitspanne erst zu 72 % abge-baut. Darüber hinaus haben Untersuchun-gen der Ökotoxizität (Giftwirkung auf dieUmwelt) ebenfalls eindeutige Vorteile vonBiodiesel gegenüber Dieselkraftstoff erge-ben.

Abgaswerte im VergleichSO2 CO2 Ruß

Biodiesel 1 2 % 1 2 % 5 0 %

mineral. Diesel 100 % 100 % 100 %

Energie, die Jahr für Jahrnachwächst

Biodiesel besitzt einen hohen volkswirt-schaftlichen Wert. Von heimischen Bau-ern erzeugt, ersetzt Biodiesel teure Importeund erhöht die Versorgungssicherheit inKrisenfällen. Es können damit die Ressour-

Hier „wächst" Diesel...Foto: Horvath

cen der Landwirtschaft sinnvoll genutztwerden. Selbst die Nebenprodukte bei derProduktion (Rapsschrot, Preßkuchen) sindein wertvolles Eiweißfuttermittel bei der Tier-haltung. Die Energiebilanz bei der Produkti-on von Biodiesel ¡st eindeutig positiv: Jenach Nutzung der Nebenprodukte kannzwei- bis sechsmal soviel Energie erzeugtwerden, wie bei der Produktion verbrauchtwurde.

Der umweltfreundliche Biodiesel ¡st beiden Öko-Tank Roth-Tankstellen in Graz(Conrad-von Hötzendorfstraße 160), in Gnasund Güssing erhältlich - übrigens zum glei-chen Preis wie herkömmlicher Diesel!

In memoriamROBR Dipl.-Ing.Walter Kain rath

Tief betroffen und voll Mitgefühl ge-genüber der Familie haben Bekannte,Freunde, Arbeitskollegen und Mitarbei-ter die Nachricht zur Kenntnis nehmenmüssen, daß ROBR Dipl.-Ing. WalterKainrath am 24. Dezember 1996 an denFolgen einer schweren Krankheit verstor-ben ¡st.

Dipl.-Ing. Kainrath trat am 1. Februar1971 in den Landesdienst bei der BBLJudenburg, Referat Wasserbau, ein. Be-reits am Beginn seiner beruflichen Tätig-keit erfolgte die Planung und Umsetzungdes damals für die Stadtgemeinde Juden-burg wichtigen Hochwasserschutz-projektes Feebergbach in der Weyer-vorstadt.

Neben seiner fachlichen Kenntniszeichnete ihn vor allem seine Menschlich-keit aus. Dank seiner letzteren Wesensartwar er immer wieder in der Lage, die inNatur- und Umweltschutzanliegen garnicht so selten vorhandene Pattstellungmangels Einsicht der davon Betroffenenzu überwinden. Seine Gewissenhaftig-keit, seine ruhige sachliche Art und vorallem sein Bestreben, auf die Menschenzuzugehen, sich um deren Probleme an-zunehmen, haben ¡hm zu Recht in seinemallerdings viel zu kurzen Leben eine hoheWertschätzung in Umwelt- und Natur-schutzkreisen eingebracht.

Der Steirische Naturschutzbund so-wie die Stmk. Berg- und Naturwacht dan-ken für den enormen Einsatz, für dasvorbildhafte Engagement in der Bezirks-stelle Judenburg und für die vielen per-sönlichen Hilfestellungen. Wir werdenROBR Dipl.-Ing. Walter Kainrath stets einehrendes Gedenken bewahren.

18 Naturschutzbrief 1/97

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Rückblick/Vorschau

Staatsvertragsunterzeichnungfür Nationalpark OÖ. Kalkalpen

Am 10. Jänner 1997 un-terzeichneten Landes-

hauptmann Dr. Josef Pühringerund Umweltminister Dr. MartinBartenstein in Großraming denStaatsvertrag für die Errichtungdes Nationalparks 0 0 . Kalkal-pen. Darin vereinbaren der Bundund das Land Oberösterreich,daß die Republik Österreich Flä-chen im Ausmaß von rund16.400 Hektar in der bisheri-gen Bewirtschaftung der öster-reichischen Bundesforste in denNationalparkeinbringt. Darüberhinaus wird vereinbart, daß zurVerwaltung des Nationalparkseine Gesellschaft eingerichtetwird, die ¡e zur Hälfte von Landund Bund finanziert wird.

Mit dem Nationalpark 0 0 .Kalkalpen sollen, so LH Dr.Pühringer, einerseits die Lebens-räume selten gewordener Tier-und Pflanzenarten erhalten wer-den (30 verschiedene Wald-gesellschaften, Almen und Berg-wiesen bieten 130 Vögel- und50 Säugetierarten optimale Lebensbedin-gungen; 800 Großschmetterlingsarten, über2000 Käferarten, 1500 Pflanzen- und 300Großpilzarten kennzeichnen die mosaikhafteVielfalt des Gebietes), gleichzeitig geht esaber auch um die Verbesserung der Lebens-grundlagen der Menschen in der Natio-nalparkregion. Der Nationalpark diene un-bestritten dem langfristigen Schutz der Na-tur, er müsse aber auch den EinheimischenNutzen bringen. Als Beispiel nennt Dr.Pühringer u. a. den sanften Tourismus. Biszur Eröffnung des Nationalparks soll dieBevölkerung in der Region und im ganzenLand durch regelmäßige Informations- undFortbildungsveranstaltungen, Ausstellungensowie Publikationen über den Nationalparkinformiert und von seinem Nutzen überzeugtwerden.

Zur Dauer der Nationalparkwerdung undzum Flächenausmaß stellte LH Dr. Pühringerfest, daß im Vergleich zu anderen National-parks die Diskussion in Oberösterreich ver-gleichsweise kurz war. Die mehrmaligen

BM Dr. Bartenstein, BM Mag. Prammerund LH Dr. Pühringer (v. li. nach re.) beider Vertragsunterzeichnung. Foto: Scheucher

Beschlüsse der Landesregierung, einen Na-tionalpark zu schaffen, haben sich als eben-so richtig erwiesen wie die Entwicklung derNationalparkgröße. Unter der Beteiligungprivater Grundeigentümer wird der Natio-nalpark über 18.000 Hektar groß sein.

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vwr stark!

Exkursionen

ONB-Bezirksstelle Liezen29. Mai 1997

Irisblüte und Flachmoore um dasWörschacher Moos sowieBesichtigung und Untersuchung derÖNB-Grundstücke und Pachtflächen

7. Juni 1997Naturschutzgebiete und „Naturschutzprivat" in der Gemeinde Admont

28. und 29. Juni 1997Naturschutzgebiet Kaiblingalm, ge-meinsam mit Berg- und NaturwachtGröbming und Tour auf den Höch-stein mit Nächtigung im Naturfreunde-haus Kaiblingalm

In format ionen: Prof. Mag. HaraldMatz, Bezirksstellenleiter, 8940 Lie-zen, Ausseer Straße 45a, Tel. 0 3 6 1 2 /23-4-77

Noch einige Plätze frei!Kommen Sie mit nachUngarn...Diese Exkursion führt Sie zu den Natur-reichtümern Ungarns - vom Kis Balatonzum Plattenseer Oberland. In der Natur-landschaft um den Balaton werden Ihnenornithologische, geologische und botani-sche Raritäten nebst kulinarischen Ge-nüssen geboten.

Fahrtroute und Termin:Samstag, 24. Mai 1997: Abfahrt

Graz (7 Uhr) - Keszthely (Ausstellung„Mensch und Natur am Plattensee") -Plattenseer Oberland.

Sonntag, 25. Mai 1997: Keszthely -Naturschutzgebiet und VogelparadiesKis Balaton - Graz (Rückkunft ca.20 Uhr).

Reiseleitunq: DI Maté Harkay (Keszt-hely), Mag. Franz Horvath, GertraudPrügger, Franz Samwald.

Anmeldung an URANIA, 8010 Graz,Burggasse 4 /1 , Tel.: 82-56-88.

Naturschutzbrief 1/97 19

©Naturschutzbund Steiermark, Austria, download unter www.biologiezentrum.at

Page 20: EU-Naturschutzziele · ©Naturschutzbund Steiermark, Austria, download unter . Liebe Leserin, lieber Leser! Erfüllen wir die steirischen EU-Verpflichtungen im Naturschutz! ... Biodiesel

Die Raab -Fluß des Jahres 1997

I V o t a ) war die Raab zuletzt ¡m Blick-punkt einer gemeinsamen Flußbegehung derLandesbaudirektion, des Aktionskomitees„Rettet die Raab" sowie des SteirischenNaturschutzbundes, einbezogen waren dieanrainende Bevölkerung, die Bürgermeister,Naturschützer, aber vor allem Ökologen.Vor 12 Jahren galt es noch, die allzu strengeRegulierung der mittleren Raabund die schlechte Wasser-qualität zu bemängeln, die letz-ten vorhandenen Altarme derregulierten Raab zu sichern, ihreAuffüllung mit Müll zu verhin-dern und Vorschläge über ditReaktivierung der isolierten Fluß-altarme zu diskutieren.

Mittlerweile ¡st es demNaturschutzbund gelungen, diemeisten der größeren Flußalt-arme der Raab in seine Obhutzu übernehmen, für andere

wurden vom Wasserbau Restrukturie-rungsprogramme ausgearbeitet. Mit rund 1Milliarde öS an Investitionen im Abwasser-bereich wurde die Wasserqualität der Raabum 1 Stufe angehoben.

Die Errichtung von Fischaufstiegshilfenund die eindrucksvollen Ergebnisse der nach-folgenden Untersuchungen durch den ONB-Bezirksstellenleiter OFL Oskar Tiefenbachermutigen zur Umsetzung weiterer ökolo-gisch orientierter Maßnahmen. Durch diemaßgebliche Initiative seiner MitarbeiterMag. Bernhard Wieser, Herbert Ehrlich undFranz Matzhold wird für das Jahr 1997 einvielfältiges Informationsprogramm zum The-ma „Raab-Fluß des Jahres 1997" vorberei-tet. So sind u.a. in Gleisdorf und JennersdorfInformationsveranstaltungen geplant, derenZiel es ist, alle interessierten Institutionen(Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft, Wirt-

Ein Auwaidrest bei Rohr.

schaff), politischen und behördlichen Vertre-ter sowie Anrainer und Naturschutz-interessierte gemeinsam mit der Was-serwirtschaftsabteilung des Landes bzw. derBBL Feldbach umfassend von den unter-schiedlichen Standpunkten zu informierenund sie zu diskutieren. Die erste Informa-tionsveranstaltung zum „Jahr derRaab" ist am 28. Mai um 19 Uhr imSaal der Handelskammer, vorher ( 16Uhr) ist der Besuch des Fischerei-museums möglich. Das Raabtal soll ver-lorene ökologische Funktionen wiedererlan-gen! Mit Exkursionen, Umweltstammtischen,Gesprächsrunden, Begehungen vor Ort,durch Einbeziehung der Bevölkerung undder Schuljugend, die an einem Raab-Logo-Wettbewerb teilnimmt, soll das „Raab-Fluß-Bewußtsein"gestärktwerden. Langfristig sollein Gewässersystem-Entwicklungskonzept

sowie ein Biotop-verbund ins Auge ge-faßt werden.

Ziel ist es, Wasser-wirtschaft, Landwirt-schaft, den naturräum-lichen Aspekt und dieSiedlungsentwicklungin einem Netzwerk zu-sammenzufassen. Dasso entwickelte Leitbildsollte jedenfalls die Ak-zeptanz der Bevölke-rung finden.

Eine Raab-Enqueteim Herbst 1997 wirddie Ergebnisse all die-ser Bemühungen prä-

Foios: Gepp/Horvath sentieren.

P.b.b. Erscheinungsort Graz Verlagspostamt 8010 Graz

Bei Unterstorcha ist ein Auwaldnoch Wunschtraum...

Österreichischer NaturschutzbundLandesgruppe SteiermarkHeinrichstraße 5/11, 8010 Graz

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