Date post: | 10-Aug-2019 |
Category: |
Documents |
Upload: | trankhuong |
View: | 212 times |
Download: | 0 times |
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
F:\Aufträge\200-
499\386Q\Berichte\386Q_FH_Baden_Versand_an_PT_2015_06_10\EP_FriedhöfeBaden_Bericht_2015_06_22_Vers_06_12.
doc
1
Wir
verw
ende
n un
d pr
oduz
iere
n So
lars
trom
Stadt Baden
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden
Auftrag 386Q
Planungsbericht
Bearbeitung:
Petra Schröder - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU BSLA Peter Paul Stöckli - Landschaftsarchitekt
Franziska Rieland - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
2
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung 5
1 Aufgabenstellung und Zielsetzung 8
2 Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe 12
2.1 Friedhof Liebenfels 12
2.2 Friedhof Rütihof 15
2.3 Friedhof Dättwil 17
2.4 Friedhof Münzlishausen 19
2.5 Alter Friedhof Bruggerstrasse 21
2.6 Israelitischer Friedhof 23
3 Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der Kapazitäten 25
3.1 Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren 25
3.2 Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels 28
3.3 Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil 36
3.4 Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen 37
3.5 Bedarfsberechnung Friedhof Rütihof 38
4 Grabtypen und Beisetzungsflächen 40
4.1 Erhalt und Anpassung des bestehenden Angebots 40
4.2 Neue Bestattungsform: Parkwald 43
4.3 Muslimische Gräber 46
5 Infrastruktur 51
6 Gestaltung von Grab und Grabmal 52
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
3
7 Umgang mit kulturhistorisch bedeutenden Gräbern 55
8 Landschaftsarchitektur / gestalterische Entwicklungs- und Pflegeziele 57
8.1 Friedhof Liebenfels 57
8.2 Friedhof Rütihof 59
8.3 Friedhof Dättwil 62
8.4 Friedhof Münzlishausen 62
9 Infokonzept 63
10 Bestattungs- und Friedhofreglement sowie Sonderregelungen 65
11 Betriebsplanung 67
11.1 Friedhof Liebenfels 69
11.2 Friedhof Rütihof 72
11.3 Friedhof Dättwil 72
11.4 Friedhof Münzlishausen 72
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
4
Anhang Bestattungsstatistik Stadt Baden Grabstellenbestand 2012 und Bestattungsstatistik 2000-2011 je Friedhof
Beilagen Massnahmenpläne aller Badener Friedhöfe Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386Q-05B, M 1:500, Format 105x60cm, Stand 22.6.2015
Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386Q-06A, M 1:250, Format A3, Stand 27.3.2015 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386Q-07B, M 1:250, Format A4, Stand 22.6.2015
Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386Q-08A, M 1:250, Format A4, Stand 27.3.2015
Die aktuellen Bestandespläne aller Badener Friedhöfe, Stand Oktober 2014 liegen separat beim Werkhof der Stadt Baden vor.
Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-10, M 1:500, Format 105x60cm Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-08C in 3 Teilen, M 1:200, Formate 3x 126x60cm
Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386A-52i, M 1:100, Format 126x60 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386A-70G, M 1:100, Format 30x63
Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386A-85F, M 1:100, Format 42x60
Dazugehörend
Dokumentation Friedhöfe und Bestattungen (Standorte Dossier: Werkhof, Friedhof Liebenfels, Zivilstandskreis)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
5
Zusammenfassung
Das vorliegende Entwicklungskonzept für die Badener Friedhöfe wurde in den Jahren 2014
und 2015, begleitet durch ein Projektteam von SKK Landschaftsarchitekten erarbeitet. Bearbeitet wurden vier der insgesamt sechs Badener Friedhöfe: der Hauptfriedhof Liebenfels
sowie die drei Friedhöfe in den Quartieren Rütihof, Dättwil und Münzlishausen. Der Alte Friedhof Bruggerstrasse wird heute als Parkanlage genutzt, für den israelitischen Friedhof ist
die Israelitische Kultusgemeinde verantwortlich. Die Entwicklungsplanung ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, welches sicherstellt, dass die Friedhöfe sich hinsichtlich ihrer Gestaltung
und den auf ihnen angebotenen Grabarten – die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigend - zielgerichtet entwickeln sowie ihre Kapazität stets ausreichend ist.
Als übergeordnete Entwicklungsstrategie (Kap. 2) wird formuliert, dass der Friedhof
Liebenfels in seiner Funktion als Hauptfriedhof zu stärken ist. Der Friedhof in Rütihof soll im Status quo erhalten bleiben, während die Friedhöfe in Münzlishausen und Dättwil langfristig
stillgelegt und bis dahin in eingeschränktem Umfang betrieben werden sollen.
Mit einer ausführlichen Berechnung des prognostizierten Grabstellenbedarfs (Kap. 3) je Grabart wurde gezeigt, dass das vorhandene Angebot an Grabarten und den zur Verfügung
stehenden Beisetzungsflächen im Grundsatz ausreichend ist. Ausnahmen:
Friedhof Liebenfels:
Gemeinschaftsgrab: Kapazität ca. 2018 ausgeschöpft. Dringender Handlungsbedarf, insbesondere auch deshalb, weil dieser Grabtyp sehr stark nachgefragt wird.
Urnenplattengrab in Reihe: Kapazität knapp ausreichend. Bedarfsermittlung ca. 2020 überprüfen.
Erdreihengräber: Aufgrund der Bodenverhältnisse können Flächen nur 2x mit ERG belegt werden. Bei geschickter Belegungsreihenfolge reichen die Kapazitäten bis 2080.
Familien-Erdgräber Friedhof Liebenfels: Kapazität voraussichtlich 2023 erschöpft. Da die Nachfrage eher abnimmt, sollte ca. 2020 der Bedarf nochmals überprüft werden.
Familien-Urnengräber Friedhof Liebenfels: eher Überkapazität vorhanden. Flächen ev. reduzieren oder für andere Grabart nutzen.
Friedhof Rütihof: Ev. werden die Flächen für Urnenplattengräber knapp. Bedarf 2020 nochmals prüfen.
Sehr geringe Nachfrage bei den Familiengräbern. Angebot trotzdem erhalten. Geringe Nachfrage beim Gemeinschaftsgrab. Gestalterische Aufwertung anstreben.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
6
Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil haben eine ausreichende Kapazität. Die Sonderregelung für Dättwil sollte jedoch an jene von Münzlishausen angeglichen werden (restriktivere
Regelung der Berechtigten).
Das bestehende Angebot an Grabtypen (Kap. 4) ist gut und zu erhalten. Einführungen von neuen Grabtypen, die den heutigen Bestattungsbedürfnissen entsprechen, sind auf dem
Friedhof Liebenfels gut möglich (Parkwald; Kap. 4.2, Muslimisches Grabfeld; Kap. 4.3) und sollen auch nur dort angeboten werden. Die Nachfrage nach einem Gemeinschaftserdgrab soll
2020 nochmals überprüft werden.
Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kap. 5) sind auf allen Friedhöfen ausreichend.
Die Gestaltung von Grab und Grabmal inkl. Unterhaltsstandard (Kap. 6) der privat gepflegten Gräber ist zum Teil unbefriedigend. Hierzu sollten bei der empfohlenen Überarbeitung des
Bestattungs- und Friedhofsreglements noch klarere Vorgaben gemacht werden. In dieser Überarbeitung sollte auch der Gebührentarif überprüft und angepasst, sowie die teilweise
Kostenübernahme durch die Stadt Baden diskutiert werden.
Kunst- und kulturgeschichtlich bedeutende Grabmäler (Museumsgrabschild; Kap.7) sollten inventarisiert und wenn möglich als Kulturzeugnisse vor Ort erhalten bleiben.
Aus gestalterischer Sicht sind alle vier Friedhöfe in sehr gutem Zustand (Kap. 8). Dies ist auf
ihre langjährige, kontinuierliche Pflege und Entwicklung zurückzuführen, welche sich seit Jahren auf gestalterische, geschichtlich fundierte Leitlinien abstützt. Gestalterische Defizite
gibt es nur sehr punktuell.
Die Beratung der Angehörigen ist eine wichtige Aufgabe. Als Informationsmittel fehlt eine Friedhofbroschüre (Kap. 9) zum Bestattungsangebot. Weiter fehlen Infotafeln (Friedhof
Liebenfels und Rütihof) sowie eine Besucherführung (Friedhof Liebenfels).
Die Entwicklungsplanung zeigt auf, dass das heute geltende Bestattungs- und Friedhofreglement (Kap. 10) vom 23. Juni 1998 hinsichtlich verschiedener Punkte revidiert
werden sollte.
Für jeden der vier Friedhöfe wurde eine komprimiert zusammengefasste Betriebsplanung (Kap. 11) erstellt, mit Auflistung und Terminierung von ausserordentlichen Massnahmen
sowie den fortlaufend anfallenden Grabräumungen.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
7
Seit dem Jahr 2000 werden jährliche Unterhalts- und Pflegerundgänge durchgeführt. Dabei wird auch die Entwicklung der Friedhöfe laufend überprüft und Pendenzen aufgenommen,
welche nicht im Rahmen der üblichen Friedhofpflege erledigt werden können:
Arbeiten die im laufenden Unterhalt erledigt werden: Unterhaltsarbeiten, kleinere Reparaturarbeiten
Pflege der Vegetation, inkl. Baumentwicklungskonzept Nachführung Bestandes- und Belegungspläne
Grabräumungen (Kap. 11) Aufwertung Gemeinschaftsgrab Rütihof (Kap. 8.2)
Anpassung Flucht Grabschild Urnenreihengräber Rütihof (Kap. 8.2)
Pendenzen die in die Entwicklungsplanung aufgenommen wurden: Abbruch Gärtnerhaus im Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1)
Erneuerung Beleuchtung Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1) Sanierung Zaun Friedhof Dättwil (Kap. 8.3)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
8
1 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Im Gebiet der Stadt Baden befinden sich insgesamt sechs Friedhöfe. Der heutige
Hauptfriedhof (Zentralfriedhof) der Stadt Baden, der Friedhof Liebenfels, wurde im Jahre 1949 als Ersatz für den alten Stadtfriedhof an der Bruggerstrasse in Betrieb genommen. Zudem gibt
es drei Dorffriedhöfe in Rütihof, Dättwil und Münzlishausen sowie den israelitischen Friedhof.
Abb. 1.1 Übersichtsplan der Badener Friedhöfe
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
9
Ausgangslage Damit die Belegung und Entwicklung von Friedhöfen zielgerichtet erfolgt und das Angebot den
sich - in Abhängigkeit von den verschiedenartigen gesellschaftlichen Entwicklungen - stetig ändernden Bedürfnissen und Anforderungen entspricht, sind Friedhofsplanungen ein äusserst
wichtiges Arbeitsinstrument. Damit sie ihre Gültigkeit bewahren, müssen sie regelmässig fortgeschrieben - das heisst überprüft und aktualisiert - werden.
Eine erste Friedhofsplanung für die Stadt Baden wurde 1983 für den Friedhof Liebenfels
erarbeitet. Mithilfe von ersten Bedarfsermittlungen und einem Variantenstudium wurde der mögliche Vollausbau des Friedhofes ermittelt. In der Folge der Bedarfsermittlung, die damals
von einer absehbaren Erschöpfung der Kapazität auf dem Friedhof Liebenfels ausging, wurden auf diesem bauliche Erweiterungsmassnahmen ausgelöst und der alte Dorffriedhof in Rütihof
1988/89 umfangreich erweitert.
1995 erfolgte eine erste Fortschreibung. Konkreter Auslöser war die deutliche Erhöhung der prognostizierten Badener Wohnbevölkerung. Die Inhalte dieses Planwerks waren bereits
umfangreicher als die erste Planung von 1983. So wurde nicht nur der differenzierte Grabstellenbedarf ermittelt, sondern auch die räumliche Abfolge der Belegung ausgewiesen.
Zudem wurden neben dem Hauptfriedhof Liebenfels auch die beiden kleinen Dorffriedhöfe in Dättwil und Münzlishausen berücksichtigt. Der Friedhof in Rütihof wurde nicht bearbeitet.
Im Jahr 2000 erfolgte eine weitere Fortschreibung der Friedhofplanung. Zudem wurden für
den Friedhof Liebenfels eine Entwicklungs- und Pflegeplanung ausgearbeitet, denn es hatte sich gezeigt, dass der Friedhof sich deutlich von den ursprünglichen Gestaltungsabsichten
wegbewegt hatte. Dieses Werk wurde ab 2001 in Jahresetappen erfolgreich umgesetzt. Die notwendigen gärtnerischen Arbeiten wurden überwiegend durch die Friedhofgärtner in der
Vegetationsruhezeit ausgeführt. Die im Jahre 2000 empfohlenen Eingriffe wurden weitgehend realisiert. Die damals formulierten Zielsetzungen werden heute in der laufenden Pflege
berücksichtigt.
Mit der nun vorliegenden Fortschreibung (Planungsperiode 20 Jahre; 2015 bis 2035) wurde der Grabstellenbedarf berechnet, der Handlungsbedarf (inkl. Finanzplanung) ermittelt, sowie das
Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden vom 23. Juni 1998 überprüft. Erstmals wurde neben den Friedhöfen Liebenfels, Münzlishausen und Dättwil auch der Friedhof Rütihof
in das Planungswerk integriert.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
10
Aufgabenstellung
Erhebung der neuen demografischen und bestattungsspezifischen Daten Überprüfung und Überarbeitung der im Jahre 2000 ermittelten Bedarfszahlen/Prognosen
Überprüfung und Überarbeitung der Belegungsplanung aufgrund der neuen Zahlen und Prognosen
Aussagen zum Zielzustand der einzelnen Friedhöfe, zur Betriebsplanung (Jahresetappen, grobe Kostenschätzung) und zu notwendigen Überarbeitungen des Friedhofreglements.
Erledigung von Pendenzen, welche bei den jährlichen Pflegerundgängen erfasst wurden und die im Rahmen der Entwicklungsplanung aufgenommen und bearbeitet werden sollen.
Ziele der Entwicklungsplanung Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung (heutige Bedürfnisse und Anliegen)
Erlangung von Planungssicherheit im Bereich des Friedhof- und Bestattungswesens der Stadt Baden
Sicherstellung des Angebotes an verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung bzw. der Grabstelle
Schaffung von Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb des Friedhofs Aufzeigen des zeitlichen Ablaufes von administrativen und baulichen Massnahmen sowie
zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Mittel (Finanzplanung) Erhaltung und Entwicklung eines qualitätsvollen öffentlichen Freiraumes
Überprüfung Bestattungs- und Friedhofsreglement, Aufzeigen Handlungsbedarf Überprüfung Grabarten und Möglichkeiten für Muslimische Gräber
Überprüfung Grabunterhalt und Gebührentarif Optimierung des ökologischen Potenzials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen
Bearbeitungsperimeter Friedhöfe Liebenfels, Dättwil, Münzlishausen und Rütihof
Nicht bearbeitet werden der israelitische Friedhof und der Alte Friedhof Bruggerstrasse. Für letzteren wurde separat ein Entwicklungskonzept und darauf aufbauend ein
Sanierungsprojekt erarbeitet, welches 2013 realisiert wurde.
Planungsperiode
Die Friedhofsplanung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2035 (20 Jahre).
Grundlagen Aktuelle Bestandes- und Endausbaupläne der Friedhöfe Liebenfels, Baden-Dättwil, Rütihof
und Münzlishausen (Stand 2014) Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden, Stand 1998
Sonderregelungen Friedhöfe Dättwil und Münzlishausen Friedhofplanung Stadt Baden; Grabstellenbedarf der Stadt Baden und Nutzungskarte
Friedhof Liebenfels; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen; März/Juli 1995
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
11
Friedhofplanung Stadt Baden; Ergänzungsbericht mit aktualisierten Belegungsplänen; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, Dezember 2000
Friedhof Liebenfels, Baden; Entwicklungs- und Pflegeplanung; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen; September 2000
Aufgabenbesprechung T. Stirnemann, S. Knöpfel, I. Golz vom 3.3.11/13.7.11 Durch die Stadt Baden (T. Stirnemann) ausgefüllte Erhebungsbögen mit Angaben zu
Grabstellenbestand, Bestattungsstatistik und Planungszielen betreffend Einwohnerzahl vom 16. Februar 2012
Pendenzen aus den Friedhofsrundgängen (Stadt Baden und SKK) Richtplanung Natur- und Landschaft (2004)
Bau- und Nutzungsordnung (2009), zur Zeit in Revision
Durchführung und Beteiligte
Die Entwicklungsplanung wurde von einem Projektteam begleitet, mit themenspezifischen
Beizug von weiteren Personen:
Thomas Stirnemann, Werkhof, Projektleitung Albert Conrad, Zivilstandkreis, Mitglied Projektteam
Monika Greber, Entwicklungsplanung, Mitglied Projektteam Pascale Contesse, Stadtökologie, Mitglied Projektteam
Monika Suter, Planung und Bau, Mitglied Projektteam Andreas Gerber, Fach-Stv. Friedhöfe, Mitglied Projektteam
Petra Schröder, SKK Landschaftsarchitekten, 5430 Wettingen, Fachplanung Manfred Schätti, Liegenschaften, Beizug themenspezifisch, Abbruch Gärtnerhaus
Matthias Messerli, Werkhof, Beizug themenspezifisch, Friedhofbewirtschaftung
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
12
2 Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe
2.1 Friedhof Liebenfels
Abb. 2.1 Übersichtsplan Friedhof Liebenfels
Hauptfriedhof Standort des Krematoriums (zweites Aargauer Krematorien neben Aarau).
Total Grabstellenangebot 4'155, davon 2'027 belegt Durchschnittlich 93 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem Grabzeichen, Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),
Familiengräber (Erd- und Urnengräber). Bodenverhältnisse für Erdbestattungen mässig
Infrastruktur vorhanden: Krematorium, zwei Aufbahrungsräume, Abdankungshalle inkl. Vorbereitungsraum (konfessions-neutral gestaltet), WC, zwei Parkplätze, Sitzbänke,
Wasserzapfstellen
Charakteristik und Entwicklungsgeschichte
1947-49 nach Plänen der bedeutenden Zürcher Gartenarchitekten Mertens + Nussbaumer am Stadtrand Badens erbaut (als Ersatz für den Alten Friedhof Bruggerstrasse). Der Friedhof
ist ein herausragendes Beispiel für einen Parkfriedhof. Die Wegeführungen sind dem Terrain
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
13
angepasst und wechselnde, verschiedenartige Räume verschmelzen mit dem im Süden und Westen anschliessenden Badener Stadtwald. Die Gräber sind teils zu örtlich angepassten
Grabschildern, teils zu freien Gruppen angeordnet. 1957 umfangreiche nordseitige Erweiterung und Erstellung des Gebäudekomplexes mit
Krematorium, Abdankungshalle, Werkhof und Gärtnerhaus. Seitlich des neuen Hauptzuganges wurde ein Urnengräberbezirk mit streng geometrisch angeordneten
Grabplatten angelegt und im Zugangsbereich das eindrücklichen "Eingangstor" aus Beton erbaut. Der Ausbau von 1957 war bewusst als architektonisch definierter Raum an den
landschaftlich gestalteten Friedhofsteil von 1949 angefügt, wobei die beiden unterschiedlichen Gestaltungsstile sich gekonnt ergänzen. (Architekten E.+R. Lanners, R.
Wahlen, Zürich) Aufgrund der Ergebnisse einer Nutzungsplanung von 1983 wurden Anpassungen im Betrieb
(Bestattungstiefe, Reduktion Ruhefrist, Beschränkung Berechtigte) sowie bauliche Erweiterungen durchgeführt. 1985 -1987 wurden der Urnenplatten-Gräberbezirk und der
Urnenhof mit Lindenplatz erweitert (Stöckli & Kienast) sowie das Gemeinschaftsgrab als neuer Grabtyp angelegt (Hächler, Lenzburg mit Metron, Windisch). Die Erweiterungen
respektierten die jeweiligen Gestaltungsideen von 1949 und 1957, das heisst für die Urnengrabbereich im Friedhofsteil von 1957 wurde eine architektonisch strenge
Gestaltungssprache gewählt, der landschaftlich gestaltete Friedhofsteil wurde bis auf die sensible Einpassung des neuen Gemeinschaftsgrabes in seinen wesentlichen Teilen
erhalten. Insbesondere der landschaftlich am stärksten geprägte Südteil der Anlage, mit Wasserteichen und Bachläufen, blieb weiterhin von der Bestattung unberührt, ebenso eine
grössere Fläche südlich des Hofes zur Abdankungshalle. 1998/99 Ausbau und Sanierung Krematorium und Friedhofgebäude
2004 Erweiterung Urnen-Familiengrab-Bezirk durch SKK erfolgt (FU 10)
Generelle Entwicklungsziele
Erhalt der qualitätsvollen landschaftsarchitektonischen Gestaltung (Parkfriedhof, ergänzt mit
architektonischer Ergänzung im gebäudenahen, nördlichen Bereich) Förderung als Hauptfriedhof (alle Bestattungen Badens hier, ausser Rütihof und wenige
Ausnahmen Münzlishausen und Dättwil) Angebot aller Grabarten inkl. Einführung eventuell neuer Grabarten ausschliesslich hier
Erhalt und Förderung der ökologischen Qualität als hochwertiger Naturraum im Siedlungsgebiet (Parkfriedhof, alter Baumbestand, Vogelwelt).
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
14
Abb. 2.2 Foto Friedhof Liebenfels
Abb. 2.3 Foto Friedhof Liebenfels
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
15
2.2 Friedhof Rütihof
Abb. 2.4 Übersichtsplan Friedhof Rütihof
Nebenfriedhof (Quartiers-Friedhof / alter Dorffriedhof)
Total Grabstellenangebot 565, davon 107 belegt durchschnittlich 4.9 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab (stehendes Grabzeichen), Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),
Familiengräber (Erd- und Urnengräber). Umfangreiche Reservefläche vorhanden (heute als Kleingärten genutzt, vermietet durch
Abteilung Liegenschaften, Kündigungsfrist 3 Monate) Infrastruktur vorhanden: Aufbahrungsraum, WC, Parkplatz, Sitzbänke, Wasserzapfstellen
Charakteristik und Entwicklungsgeschichte Der landschaftlich sehr schön gelegene alte Dorffriedhof Rütihof wurde 1989-1990 nach dem
Entwurf von Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, deutlich erweitert. Dabei wurden der Ort und die Friedhofsfunktion neu interpretiert und mit einer hohen gestalterischen Qualität
verbunden, so dass der Friedhof heute ein schönes Beispiel für eine moderne Friedhofsplanung darstellt.
Generelle Entwicklungsziele
Erhalt der gestalterischen Konzeption von 1990 langfristiger Erhalt der Friedhofsfunktion. Wenn möglich weitestgehend Bestattung aller
Rütihofer Bewohnerinnen und Bewohner hier. Bestattungen aus anderen Quartieren sind weiterhin problemlos möglich (sehr wenige)
Erhalt der bestehenden Grabtypen, jedoch keine zusätzlichen Angebote. Optimierung des ökologischen Potentials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
16
Abb. 2.5 Foto Friedhof Rütihof
Abb. 2.6 Foto Friedhof Rütihof
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
17
2.3 Friedhof Dättwil
Abb. 2.7 Übersichtsplan Friedhof Dättwil
alter Dorffriedhof Sonderregelung vorhanden, weniger restriktiv wie jene von Münzlishausen
Total Grabstellenangebot 133, davon 55 belegt durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erd-, Urnengrab (stehendes Grabzeichen), Kindergrab - keine Unterscheidung), Urnenplattengrab (seit 2009).
abgesehen von einem Brunnen und Sitzbank ist keine Infrastruktur vorhanden Zufahrtssituation unpraktisch (Naturstrasse resp. über Gehweg, keine Parkplätze)
Charakteristik Die rechteckige Friedhofsanlage liegt auf einer Anhöhe peripher zur Siedlung und wird
klassisch von einem Eisenzaun auf Steinsockel umfriedet. Alle Gräber, auch die älteren, wirken gepflegt, die kleine Anlage hat eine schöne Atmosphäre.
Angrenzend liegt das Areal des Kantonspitals und landwirtschaftliche Nutzungen. Es besteht kein Nutzungsdruck auf diese Fläche, weder durch den geplanten Ausbau des Kantonspitals
noch durch die wachsende Siedlung. Der Friedhof liegt in der OEB-Zone, die Parzelle gehört der Ortsbürgergemeinde.
Generelle Entwicklungsziele Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), d.h. Festlegung der zur Bestattung berechtigten Personen
Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof geben. Die Gräber können dann nach Ablauf der Ruhefrist oberflächig geräumt
werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.).
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
18
Abb. 2.8 Foto Friedhof Dättwil
Abb. 2.9 Foto Friedhof Dättwil
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
19
2.4 Friedhof Münzlishausen
Abb. 2.10 Übersichtsplan Friedhof Münzlishausen
neuer Dorffriedhof von 1948 (erbaut als Ersatz für geschlossenen alten Friedhof
Bruggerstrasse) restriktive Sonderregelung vom Juni 2008
Total Grabstellenangebot 43, davon 17 belegt durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem Grabzeichen) und Familiengräber
Infrastruktur: Wasserstelle und Sitzgelegenheiten Zufahrtsituation unpraktisch (Naturstrasse, keine Parkplätze)
Charakteristik Mit Hecke umschlossener, sehr kleiner Friedhof am Rande von Münzlishausen mit
wunderschöner Aussicht. Die eigentliche Friedhofsgestaltung ist gestalterisch nicht schützenswert.
Generelle Entwicklungsziele
Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem
Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als
"Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
20
Abb. 2.11 Foto Friedhof Münzlishausen
Abb. 2.12 Foto Friedhof Münzlishausen
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
21
2.5 Alter Friedhof Bruggerstrasse
Die Entwicklungsplanung des Alten Friedhof Bruggerstrasse ist nicht Bestandteil dieses
Berichtes. Es liegt eine separate Planung vor (vgl. Bericht vom 14.12.2012 und SR-Entscheid vom 28.01.2013 zu Sanierung und Aufwertung des Alten Friedhof Bruggerstrasse sowie das
2013 realisierte Sanierungsprojekt).
Abb. 2.13 Übersichtsplan Alter Friedhof Bruggerstrasse
Alter (ehemaliger) Hauptfriedhof Badens
Einweihung 1821, Erweiterung in den Jahren 1839, 1878 und 1900 Letzte Bestattung im Reihengrab 1949 (ab diesem Zeitpunkt wurden alle Bestattungen auf
dem neuen Zentralfriedhof Liebenfels durchgeführt). 1977-1982 Räumung der Reihengräber mit partiellem Erhalt von Grabsteinen und ehemaliger Grabbepflanzungen.
Letzte Bestattung im Familiengrab 1996. Für manche Familiengräber laufen noch Konzessionen (theoretisch sind hier noch Urnenbeisetzungen möglich), max. bis 2034
1991 Anlage eines Spielplatzes und Weiterentwicklung des Friedhofs zu einem ruhigen Quartierspark unter Respektierung seines immer noch erkennbaren Friedhofcharakters.
Infrastruktur: WC Anlage direkt ausserhalb Friedhof vorhanden 2013 Realisierung Sanierungsprojekt inkl. WC-Anlage
Charakteristik Kulturgeschichtlich und atmosphärisch wertvolle Parkanlage in Baden.
Generelle Entwicklungsziele
Ruhiger Quartierspark unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente der vorgängigen Friedhofsgestaltung (Grabzeichen, Struktur, Bepflanzung, Umfriedung) sowie der
verwunschenen Atmosphäre. Schutzobjekt gem. rev. BNO; geschützte Gartenanlage
Erhalt und Förderung der ökologischen Bedeutung (Vernetzung und Trittstein ins hoch verdichtete Baugebiet)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
22
Abb. 2.14 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Mittelachse
Abb. 2.15 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Spielplatzbereich
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
23
2.6 Israelitischer Friedhof
Abb. 2.16 Übersichtsplan Israelitischer Friedhof
An der Zürcherstrasse, vis à vis vom Friedhof Liebenfels, besteht seit 1879 ein israelitischer Friedhof, welcher von der Israelitischen Kultusgemeinde unterhalten wird. Nachfolgend sind
die wichtigsten Eckdaten des Friedhofs und die bestehenden Vereinbarungen mit der Stadt Baden aufgeführt:
Die israelitische Kultusgemeinde unterhält seit 1879 im Gebiet Liebenfels einen eigenen
Friedhof, auf welchem nach jüdischem Ritus bestattet wird und die Gräber ewige Gräber sind. 2004 wurde der Friedhof erweitert. Die Stadt Baden beteiligte sich mit einem
einmaligen, präjudiziellen Beitrag von CHF 30'000,- an der Erweiterung. Auf dem terrassenförmig angelegten Friedhof (drei Terrassen) befinden sich in etwa 360
Gräber. Die unterste Terrasse wird seit 2014 belegt, die oberen beiden Terrassen sind voll. Für verstorbene Einwohner von Baden, die dieser Kultusgemeinde angehören und auf dem
Israelitischen Friedhof bestattet werden, übernimmt die Stadt Baden die anfallenden Beerdigungskosten (vgl. Kap. 7). Werden Auswärtige in diesem Friedhof beigesetzt, wird der
Arbeits- und Geräteaufwand mit CHF 1'600 in Rechnung gestellt. Gemäss den vorhandenen Unterlagen wurden von 1975 bis 2003 ca. 33 Personen, davon 18
wohnhaft in Baden (aus Protokoll SR vom 10.5.204), auf Wunsch der Hinterbliebenen auf dem Israelitischen Friedhof beigesetzt. Von 2004 bis 2014 waren es gesamthaft 13
Bestattungen, ausschliesslich von Auswärtigen.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
24
Abb. 2.17 Foto Israelitischer Friedhof
Abb. 2.18 Foto Israelitischer Friedhof
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
25
3 Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der Kapazitäten
3.1 Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren
Der theoretische Grabstellenbedarf kann anhand einer einfachen Formel berechnet werden:
Prognose Wohnbevölkerung x Sterblichkeit X Ruhefrist = Bruttobedarf 1
Der Bruttobedarf 1 bedeutet, dass jede verstorbene Person auf einem der Badener Friedhöfe (die Mehrzahl auf dem Hauptfriedhof Liebenfels) ein persönliches Einzelgrab beanspruchen
würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil bei individuellen/privaten Verfügungen über die Asche und Beisetzungen nach Auswärts keine persönliche Grabstelle in Anspruch genommen
wird. Diese Bestattungen sind vom Bruttobedarf abzuziehen. Der Anzahl an benötigten Grabstätten hinzuzurechnen sind hingegen die von Auswärts auf den Badener Friedhöfen
bestatteten Personen.
Ermittlung der Bestattungen von- und nach auswärts für die Stadt Baden (inkl. Rütihof) Total Sterbefälle pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 111
d.h. hochgerechnet auf 12 Jahre sind von 2000 bis 2011 ca. 1'332 Menschen in Baden gestorben.
Bestattungen von auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 11 + 9.9% Bestattungen nach auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 17 - 15.3%
Private Regelungen pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 7 - 6.3% Im Zeitraum von 2000 bis 2011 haben sich nur 88.3 % der in Baden
Verstorbenen auf einem der Badener Friedhöfe bestatten lassen 98 88.3 %
Theoretisch müssten bei den nachfolgenden Bedarfsberechnungen 11.7% vom Bruttobedarf 1 ab gezogen werden. Gemäss Einschätzung von A. Conrad ist der aktuell hohe Prozentsatz
allerdings nicht repräsentativ, weshalb für die nachfolgende Berechnung 0% angenommen wird. (In der letzten Betrachtungsperiode von 1985 bis 1999 wurden beispielsweise mehr
Personen auf Badener Friedhöfen bestattet, als Badener gestorben sind). Mögliche Gründe für den hohen Anteil der Auswärtsbestattungen sind die Rückführungen von ausländischen
Mitbürgern mit katholischem oder muslimischem Glauben in ihre alten Heimatländer (Anteil nicht genau bezifferbar) sowie die zunehmende Verstreuung der Asche in der Natur.
Faktor für Bereinigung Bruttobedarf 1 bei Bedarfsberechnung 2013 0.0 %
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
26
Anspruch auf Bestattung von Auswärtigen Auswärtige haben heute gem. §3 des Bestattungs- und Friedhofreglements (vom 23.6.1998)
nur mit Bewilligung des Stadtammans einen Anspruch auf Bestattung auf einem der Badener Friedhöfe. Diese Regelung hat sich bewährt und soll unbedingt beibehalten werden.
Berechnungsfaktoren
Die Berechnungsfaktoren werden im nachfolgenden näher erläutert. Bis auf die Ruhefrist
handelt es sich bei allen Faktoren um Prognosezahlen, welche auf den am 16.2.2012 von der Stadt Baden geliefert Erfahrungszahlen der letzten 12 Jahre beruhen.
Prognose Wohnbevölkerung (gemäss Planungsziel Stadt Baden)
Bestand 2011 Planungsziel / Prognose Wohnbevölkerung 2035
Stadt Baden inkl. Münzlishausen (exkl. Rütihof und Dättwil)
12'476 14'700
Dättwil 3'180 4'800 Stadt Baden inkl. Münzlishausen und Dättwil 15'656 19'500 Rütihof 2'528 2'800 Total inkl.Rütihof 18'184 22'300 Quelle: Angabe Stadt Baden vom 16.2.2012
Anteil muslimische Wohnbevölkerung:
Gemäss Auskunft Stadtbüro - eingeholt im April 2013 von A. Conrad - wohnen in der Stadt Baden ca. 700 Musliminnen und Muslime. Tendenziell sind es eher mehr, da früher Muslime
unter "andere" erfasst wurden. 700 entspricht in etwa 3.8% von 18'184 Einwohnern. Das Schweizer Mittel liegt zur Zeit bei 4.2%.
Sterblichkeit (Mortalitätsrate) Laut Mitteilung des Werkhofes Stadt Baden betrug die durchschnittliche Sterblichkeit in den
Jahren 2000 bis 2011 in der Stadt Baden 6.9 ‰ (111 Sterbefälle pro Jahr).
Trotzdem wird auch für die aktuelle Friedhofplanung - wie bereits bei den Planungen von 1995 und 2000 - die deutlich höhere Sterblichkeitsziffer von 9.5 Promille angenommen. Diese
gegenüber der momentanen statistischen Sterblichkeit hohe Ziffer sichert gegen Zunahme nach oben, schafft eine Katastrophenreserve (z.B. Epidemien) und puffert gegen
Schwankungen innerhalb der Beisetzungsformen ab.
Durchschnittliche Sterblichkeit für Grabstellenbedarfberechung 2013 9.5 ‰
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
27
Gesetzliche Ruhefrist
Im aktuell gültigen Bestattungs- und Friedhofsreglement der Stadt Baden ist eine Ruhefrist von 25 Jahren für Reihengräber und 60 Jahre für Familiengräber vorgeschrieben. Daneben
gibt es noch ältere, bestehende Familiengräber mit einer Konzessionsdauer von 80 Jahren.
Ein Ziel dieser Entwicklungsplanung ist die Anpassung der Ruhefristen an die reduzierten Mindestdauern der revidierten kantonalen "Verordnung über das Bestattungswesen
(Bestattungsverordnung)" vom 11. November 2009, das heisst Reduktion der Ruhefrist der Reihengräber von 25 auf 20 Jahre, jene der Familiengräber von 60 auf 40 Jahre (Bestandteil
Bestattungs- und Friedhofsreglement).
Da ältere Gräber jedoch erst nach Ablauf der jetzt gültigen Ruhefristen (25/60 Jahre) geräumt werden, wird in dieser Grabstellenbedarfsberechnung jeweils - in Gegenüberstellung - mit
beiden Ruhefristen gerechnet.
Ruhefrist Reihengräber 25 und 20 Jahre Ruhefrist Familiengräber 60 und 40 Jahre
Abzug Doppelbelegungen
Die Anzahl der errechneten Grabstellen wird reduziert durch Doppelbestattungen, also Urnenbestattungen, die in bestehenden Urnen- oder Erdreihengräbern durchgeführt werden.
Die Anzahl der Doppelbelegungen beträgt im aktuellen Betrachtungszeitraum von 2000-2011
für Gesamt-Baden ca. 21% in Reihengräber und ca. 9.5% in bestehende Familiengräber. Im vorangegangenen Betrachtungszeitraum von 1985-1999 gab es sogar 26% Zweitbesetzungen
in bestehenden Reihengräbern, in bestehende Familiengräber wurden dahingehend nur 7.2% Zusatzbestattungen durchgeführt.
Da sich das Bestattungsverhalten auf den einzelnen Badener Friedhöfen zum Teil recht
unterschiedlich gestaltet, wird bei den nachfolgende Bedarfsberechnung je Friedhof überprüft, welcher Prozentsatz für Doppelbelegungen abzuziehen ist.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
28
3.2 Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels
Für die Berechnung des Grabstellenbedarfs auf dem Friedhof Liebenfels wird als
prognostizierte Wohnbevölkerung mit der Zahl 19'500 gerechnet. Diese Zahl umfasst die Einwohner der Stadt Baden inkl. jene der eingemeindeten Stadtteile Münzlishausen und
Dättwil. Die aktuellen Bestattungen auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil sind mit jährlich null bis vier Bestattungen vernachlässigbar. Wegen der restriktiven
Berechtigungsregel werden sie auch nicht zunehmen.
Die Einwohner von Rütihof sind in der Berechnung nicht enthalten, da diese sich mehrheitlich auf dem Friedhof in Rütihof bestatten lassen.
Aufteilung der Bestattungen in Familien- und Einzelgräber (Friedhof Liebenfels)
Auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil werden keine Familiengräber angeboten
Gesamtzahlen
Baden 1985-1999
Gesamtzahlen
Baden 2000-2011
Gesamtzahlen
Liebenfels 1985-1999
Gesamtzahlen
Liebenfels 2000-2011
Familiengräber (Ruhefrist
aktuelle 60 Jahre)
9.55 % 11.40 Keine Zahlen
vorhanden
11.87 %
Reihengräber,
Plattengräber und
Gemeinschaftsgrab
(Ruhefrist aktuell 25 Jahre)
90.45 % 88.60 Keine Zahlen
vorhanden
88.13 %
Auf den ersten Blick scheint die Attraktivität von Familiengräbern im Vergleich zum letzten Betrachtungszeitraum angestiegen zu sein. Dieser Eindruck täuscht allerdings, denn der
Grossteil der Bestattungen in Familiengräbern stammt von Bestattungen in bereits bestehende Familiengräber (9.63% von 11.4% Gesamtzahlen Baden bzw. 10.25% von 11.87%
Zahlen Liebenfels ). Diese Diskrepanz wird bei der Verteilung auf die einzelnen Familiengrabtypen und dem daraus resultierenden effektiven Bedarf an Grabstellen
berücksichtigt.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
29
Familiengräber
Bruttobedarf (1 und 2) Familiengräber Bei 60 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 60 x 0.118) / 1'000 = 1'312 Grabstellen
Bei 40 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 40 x 0.118) / 1'000 = 874 Grabstellen
Verteilschlüssel Besattungsformen Familiengräber
Gesamtzahlen Baden,
Effektiver Anteil in %
Gesamtzahl. Liebenfels
Effektiver Anteil in %
Grabstellenbedarfsermittlung und
Verteilschlüssel
Bestattungsform 1985-1999 2000-2011 1985-1999 2000-2011 %-Anteil je
FG-Typ
Stk total
bei 60
Jahren
Stk total
bei 40
Jahren
Stk /
Jahr
Neue
Erdfamiliengräber
1.23 0.75 Keine
Angaben
0.72 6.06 % 79.5 52.96 1.3
Beisetzung in
bestehendes Erd-
Familiengrab
2.75 2.51 Keine
Angaben
2.61 21.99 288.5 192.19 4.8
Total
Erdbestattungen in
Familiengräbern
3.98 3.26 3.33 28.05
Neue
Urnenfamiliengräber
1.11% 1.01 Keine
Angaben
0.90 7.58 99.45 66.25 1.7
Beisetzung in
bestehendes Urnen-
Familiengrab
4.45% 7.12 Keine
Angaben
7.64 64.36 844.4 562.5 14.1
Total
Urnenbestattungen
in Familien-
Urnengräbern
5.56 8.13 8.54 71.95
Total Bestattungen
in Familiengräber
9.54 11.39 11.87% =
100%
100% 1'312 874 21.9
Im Durchschnitt müssen pro Jahr nur 1.3 neue Erd- und 1.7 neue Urnen-Familiengräber
angeboten werden. Dies bedeutet einen deutlich sinkenden Bedarf im Vergleich zur letzten Bedarfsberechnung von 2000. Damals war ein jährlicher Bedarf an neuen Familiengräbern von
2.2 (Erd) und 2.0 (Urne) ermittelt worden. Diese Tendenz spiegelt sich auch auf dem Friedhof Liebenfels wieder, denn 2007 wurde das letzte Erd-Familiengrab und 2010 das letzte Urnen-
Familiengrab neu angelegt.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
30
Kapazität Familiengräber
Schild Grabstellen-
bestand total
Davon belegt
(Stand 2012)
Davon frei
(Stand 2012)
Kapazität (theoretisch)
Erdfamiliengräber FE 1
FE 2
FE 3
Total EFG
Erdfamiliengräber
176 162 14 Bei einem jährlichen Bedarf
von 1.3 neuen EFG reicht der
Bestand 10 Jahre / 2023
Urnenfamiliengräber FU 1
FU 2
FU 10
Total UFG
Urnenfamiliengräber
163 84 79 Bei einem jährlichen Bedarf
von 1.7 neuen UFG reicht der
Bestand 46 Jahre / 2059
Kommentar zu den Erd-Familiengräber: Die 14 freien EFG liegen alle im Schild FE3
Räumungsdaten FE1 (2030 - 2043). Gemäss Plan sind 10 Gräber im FE1 nicht belegt. Zudem ist bei 3 Gräbern (FE58, FE102, FE26) eine Räumung im 2013 vorgesehen gemäss mündliche
Auskunft Friedhofsteam am Pflegerundgang vom 2.5.2013 Räumungsdaten der 33 bereits belegten Gräber im FE3 (2042 - 2070)
Räumungsdaten FE2 (2027 - 2052), 6 Grabstellen sind nicht belegt Da das Bedürfnis nach Erd-Familiengräbern stark gesunken ist, sollte der Bedarf zur Anlage
eines neuen Erd-Familiengrabschildes ca. 2020 nochmals beurteilt werden. Im Moment drängt sich diese Anlage nicht auf. Vielmehr sollte in einem ersten Schritt versucht werden,
neue Gräber mit geringerem Platzbedarf zu erstellen.
Kommentar zu den Urnen-Familiengräbern Räumungsdaten FU1 (2022-2040). Gemäss Plan ist eine Grabstelle nicht belegt.
Räumungsdaten FU2 (2027-2058). Gemäss Plan sind 7 Grabstellen nicht belegt. Räumungsdaten FU10 (2066 - 2068). Der Grossteil des Schildes ist noch frei.
Bei Beibehaltung der 60-jährigen Ruhefrist wäre das Angebot an Urnen-Reihengräber 2046 erschöpft. Da sich jedoch wie bei den Erd-Familiengräber eine sinkende Tendenz feststellen
lässt, und zudem eine Reduktion der Ruhefrist auf 40 Jahre angestrebt wird, besteht im Moment kein Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer FU Grabschilder.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
31
Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
Bei 25 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 25 x 0.885) / 1'000 = 4'098 Grabstellen
Bei 20 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 20 x 0.885) / 1'000 = 3'279 Grabstellen
Verteilschlüssel Besattungsformen Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
Gesamtzahlen Baden,
Effektiver Anteil in %
Gesamtzahl. Liebenfels
Effektiver Anteil in %
Grabstellenbedarfsermittlung und
Verteilschlüssel
Bestattungsform 1985-1999 2000-2011 1985-1999 2000-2011 %-Anteil je
FG-Typ
Stk total
bei 25
Jahren
Stk total
bei 20
Jahren
Stk /
Jahr
Erdgrab in Reihe 18.64 11.82 Keine
Angaben
11.23 12.74 522.1 418 20.9
Urnengrab in Reihe
(stehendes
Grabzeichen)
14.65 8.55 Keine
Angaben
7.01 7.95 325.8 260 13.0
Urnenplattengrab in
Reihe
23.62 27.24 Keine
Angaben
27.58 31.29 1'282.3 1'026 51.0
Urnenbeisetzung in
bestehendes Grab
(ohne Familiengrab)
26.03 21.29 Keine
Angaben
21.92 24.87
1'019.2 40.8
Kindergräber 0.0 0.75 Keine
Angaben
0.81 0.92 37.7 1.5
Gemeinschaftsgrab 7.5 18.94 Keine
Angaben
19.59 22.23 911.0 36.4
Total Bestattungen 90.71 88.59% 88.14 % =
100%
100% 4'098 3'279 163.9
Ca. ¼ der bestatteten Personen nimmt kein eigenes Grab in Anspruch. Die Bestattungen in den Erd- und in den Urnenreihengräber (mit stehendem Grabstein)
haben im Vergleich zu 1985-1999 abgenommen. Dagegen ist - trotz bereits sehr hohem Niveau - nochmals ein leichter Anstieg bei der
Popularität der Urnenplattengräber und beim Gemeinschaftsgrab zu verzeichnen.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
32
Kapazität Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgab
Schild Grabstellen-
bestand total
Davon belegt
(Stand 2012)
Davon frei
(Stand 2012)
Kapazität (theoretisch)
Erdgrab in Reihe E1-E9 Theoretisch
968
Effektiv
778
E1-E4 366
(E1-E4)
602 Aufgrund der
Bodenverhältnisse können
Flächen im Friedhof Liebenfels
- ohne bodenverbessernde
Massnahmen - nur 2x mit Erd-
Bestattungen belegt werden.
Urnengrab in Reihe
(stehendes
Grabzeichen)
U1-U5 812 276 536 Deutlich zu viele Kapazitäten
vorhanden.
Urnenplattengrab in
Reihe
UP1,
UP2 (388)
1'340 772 568 Gesamthaft knapp
ausreichend. Die noch nicht
belegten Flächen reichen ca.
bis 2023. Spätestens danach
müssen Bereiche mit
abgelaufener Ruhefrist
geräumt werden.
Kindergräber K 84 20 64 Ausreichend Kapazitäten
vorhanden
Gemeinschaftsgrab 600 Ca. 350 Ca. 250
Die Kapazität für die
Namensbeschriftung ist
ca. 2018, jene für die zu
bestattenden Urnen ca. 2020/21
erschöpft Erweiterung
projektieren
Kommentar Gemeinschaftsgrab. Gemäss Auskunft A. Gerber können im Rasenfeld noch ca. 300 Urnen bestattet werden
(anstelle der 250 oben genannten freien Plätze). Auf den 5 neuen Namenstafeln haben jeweils 60 Namen Platz (total 300 Namen). Seit 2006
wurden bereits 2 Tafeln komplett beschriftet und die dritte ist bereits zu ca. ¼ voll. Das heisst es besteht noch eine Kapazität von ca. 150 Namensbeschriftungen (dies reicht nur
noch für ca. 5 Jahre bzw. bis ca. 2018). Auf dem alten Gedenkstein sind insgesamt 204 Namen platziert (auf kleinen Bronzeplättchen) voll.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
33
Kommentar Erd-Reihengräber: Aufgrund der Bodenverhältnisse können auf dem Friedhof Liebenfels Flächen ohne
Bodenverbesserungsmassnahmen nur 2x mit Erdgräbern belegt werden. Deshalb wird in der nachfolgenden detaillierten Auswertung die theoretische Kapazität der Erdreihengräber
mit der effektiven gegengerechnet
Detaillierte Analyse der Kapazität für Erd-Reihengräber (Schilder E1-E9 und U1-U5)
Schild Bereits erfolgte
Belegungen mit
ERG
Zustand 2012 Kapazitäten
für ERG ohne
Massnahmen
Kapazitäten
für URG, ca.
E1
2x Voll. Räumung partiell (2/3) im
2014
0 x 105 135
E2 2x Voll 0 x 128 160
E3 2x Voll Voll 0 x 70 75
E4 2x Voll 0 x 63 70
E5 1x 2. Belegung mit ERG hat
begonnen
1 x 134
155
E6 1x leer geräumt / Rasen 1 x 108 140
E7 1x leer geräumt / Rasen 1 x 115 135
E8 1x leer geräumt / Rasen 1 x 69 90
E9 0x mit ERG
(1x mit URG)
leer geräumt / Rasen 2 x 176 200
Total E1-E9 778 Ca. 1'160
beliebig oft
belegbar
U1 1x
1. Belegung mit URG erfolgt.
Voll.
1 x 120 165
U2 1x
1. Belegung mit URG erfolgt.
Voll.
1 x 55 88
U3 1x 1. Belegung mit URG begonnen 1 x 110 153
U4 1x Leer geräumt / Rasen 1 x 100 138
U5 0x Leer geräumt / Rasen 2 x 185 268
Total U1-U9 Ca. 755 812
beliebig oft
belegbar
Total E1-E9
und U1-U5
1'553
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
34
Auf den Schildern E1-E4 können ohne Massnahmen keine Erdbestattungen mehr durchgeführt werden.
Auf den Schildern E5-E8 kann noch je einmal eine Bestattung mit Erd-Reihengräbern stattfinden (Total 426). Die Flächen reichen bei 21 Erd-Bestattungen pro Jahr ca. 20 Jahre,
d.h. bis ca. 2032. Die Flächen E9 und U5 wurden noch nie mit Erdbestattungen belegt. Sie können noch 2x mit
Erdreihengräbern belegt werden und bieten Platz für 2x 361 Erd-Bestattungen, d.h. decken den Bedarf von insgesamt 34 Jahren ab.
Die Schilder U1-U4 waren bereits einmal mit Erd-Reihengräbern belegt. Sie könnten also noch ein zweites Mal für ERG genutzt werden (ca. 385) und würden dann insgesamt 18
Jahre reichen.
Fazit: Vorausgesetzt, dass erstens sich der aktuell gültige Bedarf von ca. 21 Erd-Reihengräbern pro
Jahr langfristig nicht ändert und zweitens auch die Flächen U1-U5 für Erd-Reihengräber genutzt werden (Wechsel der Urnen-Reihengräber auf die Fächen E1 und folgende), so
können auf dem Friedhof Liebenfels noch bis ins Jahr 2080 Flächen für Erd-Reihengräber angeboten werden, ohne dass Bodenverbessernde Massnahmen durchgeführt werden
müssen. Der Zeithorizont könnte unter Einbezug der Reservefläche (heutiger Standort Wohnhaus) um
mindestens weitere 10 Jahre bis 2090 ausgedehnt werden.
Empfehlung Bestattungsreihenfolge: U3 und U4 sollten noch wie vorgesehen mit Urnen-Reihengräbern belegt werden (ca. 2012 -
2033). Danach sollten die Urnen-Reihenbestattungen allerdings auf E1 - E4 überwechseln, damit U5 für Erd-Reihengräber frei bleibt.
Die Belegungshäufigkeit mit Erd-Bestattungen wird mithilfe der 6 nachfolgenden Skizzen in
eine zeitliche Abfolge gebracht.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
35
Farbgebung: grün: noch nie mit ERG belegt. gelb: 1-mal mit ERG belegt, pink: 2x mit ERG belegt.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
36
3.3 Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil
Im Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr
auf dem Friedhof Dättwil stattgefunden, hiervon 0.25 Bestattungen als Urneneinsetzung in ein bestehendes Grab, das heisst, es wurden durchschnittlich 2 neue Gräber pro Jahr angelegt.
Dies entspricht in etwa 50% der in Dättwil verstorbenen Personen. Die Zahlen sollten 2020 überprüft werden, da 2009 das Urnenplattengrab als neuer Grabtyp eingeführt wurde und
dessen allfällige Auswirkungen auf das Bestattungsverhalten noch nicht ablesbar sind.
Für den Friedhof Dättwil steht der Zukunftsentscheid an, ob die Sonderregelung in Zukunft ebenso restriktiv gehandhabt werden soll wie auf dem Friedhof Münzlishausen. Deshalb
werden für den Friedhof Dättwil 2 Szenarien berechnet.
Szenario 1, Beibehaltung Status quo
Bei einer Hochrechnung mit dem theoretischen Bedarf von 2 neuen Gräbern pro Jahr ergibt
sich ein Gesamtbedarf von 50 Grabstellen bei 25 Jahre Ruhefrist. Wenn man das geplante Wachstum der Wohnbevölkerung um 150% berücksichtigt (Planungsziel 2035
Wohnbevölkerung 4'800 anstelle heute 3'180), wären es ca. 75 Grabstellen. Heute gibt es einen Grabstellenbestand von total 133 Gräbern, wovon 55 belegt und 78 frei sind. Das heisst, die
bestehende Friedhofsfläche würde langfristig ausreichen. Problematisch bei der bestehenden Regelung ist allerdings, dass bei einem allenfalls sich ändernden Bestattungsverhalten
möglicherweise nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann und ein Friedhofsausbau notwendig wäre.
Szenario 2: "Vollausbau" (alle Dättwiler nur noch auf Friedhof Dättwil) Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber
Bei 25 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 25) / 1'000 = 1'140 Grabstellen Bei 20 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 20) / 1'000 = 912 Grabstellen
Nach Abzug der Doppelbelegungen (ca. 11%) würde dies einen Nettobedarf von 1'014 (bei 25
Jahren Ruhefrist) bzw. 812 (bei 20 Jahren Ruhefrist) bedeuten, das heisst ca. eine Versechsfachung der Fläche. Dies kommt einem Friedhofsneubau gleich! Bei diesem müsste
zudem die heute komplett fehlende Infrastruktur ebenfalls erstellt werden (Parkplätze, Zufahrt Abdankungshalle, WC, etc.), so dass bei einem Szenario "Vollausbau" mit Kosten von ca. 1
Mio Franken zu rechnen ist. Notwendig könnte der Vollausbau werden, wenn der Friedhof Liebenfels an seine Grenzen stossen würde. Dies zeichnet sich gemäss der aktuellen
Prognosen und Berechnungen jedoch nicht ab.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
37
Empfehlung
Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), das heisst
Festlegung und Begrenzung der zur Bestattung berechtigten Personen (z.B. wohnhaft resp. zugezogen in Dättwil bis Inkrafttreten neues Bestattungs- und Friedhofreglement), damit der
jetzige Umfang des Friedhofes langfristig ausreicht (Sehr) langfristig wird es bei Einführung einer restriktiveren Regelung keine Bestattungen
mehr auf dem Friedhof geben. Der "Ort" sollte danach trotzdem in seinem heutigen Umfang erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)
3.4 Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen
Für den Friedhof Münzlishausen ist keine Bedarfsberechnung nötig, da durch die geltende
restriktive Sonderregelung die Anzahl der berechtigten Personen stark begrenzt ist und der Platz langfristig ausreicht.
In Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr stattgefunden, davon 0.25 als Zweitbeisetzung in ein bestehendes Grab. von den gesamthaft
43 Grabstellen sind im Moment 17 belegt und 26 frei. Bei einigen belegten Gräbern ist die Ruhefrist bereits abgelaufen.
Empfehlung Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
(Sehr) langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist
oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.). Schöner
Aussichtspunkt.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
38
3.5 Bedarfsberechnung Friedhof Rütihof
Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
Bei 25 Jahren Ruhefrist: (2'800 x 9.5 x 25) / 1'000 = 665 Grabstellen
Bei 20 Jahren Ruhefrist: (2'800 x 9.5 x 20) / 1'000 = 532 Grabstellen
Bedarf je Bestattungsform und Kapazität Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgab
Grabstellenbedarf
Bestattungsform %-Anteil je
Grabtyp
Stk /
Jahr
Stk total
bei 25
Jahren
Stk total
bei 20
Jahren
Grabstellen-
bestand
Bemerkungen
Erdgrab in Reihe
25.0 6.65 166.25 133 174 Ausreichend, leichtes
Überangebot
Urnengrab in Reihe
(stehendes
Grabzeichen)
20.0 5.3 133 106.4 145 Ausreichend, leichtes
Überangebot
Urnenplattengrab in
Reihe
25.0 6.65 166.25 133 70 Deutliches (theoretisches)
Unterangebot. Da die
Prognosezahlen mit einer
grossen Reserve rechnen,
sollte vor einer Erweiterung
der tatsächliche Bedarf ca.
2020 nochmals überprüft
werden.
Urnenbeisetzung in
bestehendes Grab
(ohne Familiengrab)
15.0 4.0 99.75 79.8 %-Anteil liegt deutlich unter
jenem des Friedhof Liebenfels
Kindergräber Bei ERG -- -- -- 20 Mehr als ausreichend
Gemeinschaftsgrab 15.0 4.0 99.75 79.8 132 Aufgrund der geringen
Nutzung deutliche
Überkapazität.
Total Bestattungen /
Gräber /exkl. FG
Nach Abzug
Doppelbelegung
100% (665)
565
(532)
452
541
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
39
Der Bedarf an Familiengräbern ist sehr gering (bis jetzt 1 FE und 3 FU belegt). Deshalb wurden sie bei der obigen Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt.
Trotz des geringen Bedarfs an Familiengräbern empfehlen wir, dieses Angebot auf dem Friedhof Rütihof beizubehalten (aufgrund der dörflichen Struktur dieses Ortsteils und der
relativen weiten Entfernung zum Friedhof Liebenfels). Kapazitäten gemäss der theoretischen Berechnung gesamthaft ausreichend, insbesondere
wenn Reduktion der Ruhefrist von 25 auf 20 Jahre umgesetzt wird. Lediglich bei den Urnenplattengräbern gibt es eine deutliche (theoretische) Unter-Kapazität.
Für diesen Grabtyp muss eine zusätzliche Fläche bereitgestellt werden. Da die theoretische Bedarfs-Berechnung von gesamthaft 6.65 Urnenplattengrab-Bestattungen pro Jahr ausgeht
(anstelle der heutigen 1.17 Bestattungen pro Jahr) - also eine deutliche Reserve enthält - besteht mit der Neuanlage dieses neuen Urnenplatten-Grabfeldes keine Eile. Theoretisch
genügen die zur Zeit 47 freien Gräber mindestens noch 7 Jahre, effektiv vermutlich noch wesentlich länger. Eine Überprüfung des Bedarfs sollte 2020 erfolgen. Wenn sich das hier
errechnete Unter-Angebot tatsächlich bestätigt, muss ein zusätzliches Urnenplatten-Grabschild angelegt werden. Hierfür sind zwei Flächen geeignet. Var. 1: bei den
Familiengräber (Reduktion der Fläche für die nur gering nachgefragten Familiengräber. Vorteil: alle Gräber bleiben kompakt zusammen). Var. 2: Auf der Reservefläche neben dem
best. Urnenplatten-Grabschild. Präferiert wird Var. 1. Gemeinschaftsgrab nur schlecht genutzt (wegen Grabgestaltung) Gestalterische
Aufwertung vorsehen. Angrenzend an die heutigen Friedhofsbereiche wird seit Jahren eine grosse Fläche als
Reservefläche vorgehalten. Die Fläche wird providurisch für Kleingärten genutzt (Vermietung durch Abteilung Liegenschaften). Die aktuelle Berechnung zeigt auf absehbare
Zeit - abgesehen von den Urnenplattengräbern - keinerlei Engpässe auf der heutigen Friedhofsflächen. Trotzdem sollte der Reserveanspruch nicht aufgegeben werden.
Abb. 3.1 Skizze mit zwei Varianten möglicher Erweiterungsflächen für Urnenplattengräber
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
40
4 Grabtypen und Beisetzungsflächen
4.1 Erhalt und Anpassung des bestehenden Angebots
Das bestehende Angebot an Grabtypen und Beisetzungsflächen soll im Grundsatz nicht reduziert werden. Tendenziell wird eine Erweiterung der angebotenen Grabtypen angestrebt,
um das sich verändernde Bedürfnis an Bestattungsformen besser abdecken zu können. Eine allfällige Einführung von neuen Bestattungsformen soll ausschliesslich auf dem Friedhof
Liebenfels stattfinden.
Friedhof Liebenfels Der Friedhof Liebenfels ist der Hauptfriedhof und soll in dieser Funktion gestärkt werden.
Das volle Spektrum aller Grabtypen wird deshalb nur auf ihm angeboten. Das bestehende Angebot ist beizubehalten, das heisst auch die Familiengräber, selbst wenn die Nachfrage
nach ihnen tendenziell sinkt (Gründe für den Erhalt: Förderung gestalterisch hochwertiger Grabmalkunst, Familiengrabbereiche mit ihrer lockeren Grabverteilung für die
Gestaltungsidee des Parkfriedhof-Teiles wichtig). Die bestehenden Beisetzungsflächen reichen für fast alle Grabtypen im Moment aus. Eine
Ausnahme bildet das Gemeinschaftsgrab, welches voraussichtlich 2018 an seine Kapazitätsgrenze stösst (Erweiterung bzw. Neuanlage nötig).
Die Familien-Urnengräber werden wenig nachgefragt. Ihre Fläche kann reduziert werden. Einführung neuer Grabtypen (vgl. Pkt. 4.2 und 4.3) auf bisher noch nicht belegten Flächen.
Friedhof Rütihof
Erhalt des bestehenden Angebots an Grabtypen inkl. der Familiengräber. Kein Angebot von neuen / zusätzlichen Grabtypen.
Für Erd- und Urnenreihengräber, Kindergräber und das Gemeinschaftsgrab reichen die bestehenden Beisetzungsflächen aus. Bei den Urnenplattengräbern zeichnet sich ein
Erweiterungsbedarf ab (Vgl. Punkt 3.6). Beibehaltung Reservefläche "Schrebergärten".
Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil
Auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil wird nur ein eingeschränktes Angebot verschiedener Grabtypen angeboten (Münzlishausen: Erd- und Urnenreihengräber. Dättwil:
Erd- und Urnenreihengräber und Urnenplattengräber). Beide Friedhöfe sollen langfristig geschlossen werden und sind nur für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich.
Beibehaltung des bestehenden Angebots auf der bestehenden Fläche.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
41
Liebenfels Rütihof Dättwil Münzlisha.
Bestehendes Angebot
Reihengräber
Erdreihengrab X X X X
Urnenreihengrab
(stehendes Zeichen)
X X X
X
X
Urnenplattengrab
(liegende Platte)
X X+ X o
Kindergräber X X o o
Gemeinschaftsgrab X+ X o o
Familiengräber
Familien-Erdgrab X X- o X-
Familien-Urnengrab X- X- o o
Eventuell neue Bestattungsformen X o o o
x bestehend, zu erhalten bzw. neu einzuführen / x+ bestehend, zu erweitern / x-bestehend, reduzieren / (-) bestehend, aufzuheben / O nicht vorhanden, nicht anbieten
Bestattungsmöglichkeiten für Tot- und Fehlgeburten (auch Sternen- und Engelskinder genannt)
Die Rechtslage bezüglich Definition von Geburt, Totgeburt und Meldepflicht ist in der Zivilstandsverordnung des Bundes (ZStV) geregelt. Die kantonalen Zivilstandsverordnungen
orientieren sich an dieser Rechtslage. Gem. Art. 9, Abs. 2 der ZStV wird definiert, dass als Totgeburt ein Kind bezeichnet wird, das
ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten (Schwangerschafts-)
Wochen aufweist. In Abs. 1 desselben Artikels wird vorgeschrieben, dass Totgeburten, genauso wie Lebendgeburten, meldepflichtig sind und im Geburtsregister eingetragen
werden müssen. Bei tot geborenen Kindern können Familienname und Vorname erfasst werden, wenn es die zur Vornamensgebung berechtigten Personen wünschen.
In Baden werden Totgeburten auf Wunsch der Eltern im Krematorium Baden kremiert und können beigesetzt werden (Kindergrab oder in ein bestehendes Grab mit Familienbezug)
Eine Fehlgeburt, auch Abort genannt, ist eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Ausstossung und / oder Absterben einer unter 500 Gramm wiegenden Frucht.
Fehlgeburten sind nicht meldepflichtig und haben juristisch gesehen kein Anrecht auf eine Bestattung.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
42
In Baden gestattet die Stadt auf Wunsch der Eltern auch die Kremation von Fehlgeburten und ihre Beisetzung in bestehende Gräber.
Eine Beisetzungsmöglichkeit der Asche von Fehlgeburten inkl. Durchführung einer Trauerfeierlichkeit (vier pro Jahr) gibt es auch bei der Gedenkstätte im Südgarten des
Kantonspitals Badens.
Erdgemeinschaftsgräber
Gemäss Zivilstandskreis sind sporadische Anfragen zu diesem Grabtyp vorhanden Eine nähere Untersuchung wurde für den Moment zurückgestellt
Der Grabtyp soll jedoch weiterverfolgt und eine allfällige Einführung 2020 neu beurteilt werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
43
4.2 Neue Bestattungsform: Parkwald
Das Bedürfnis nach alternativen oder nach kosten- und unterhaltsarmen Grabformen steigt. Zu
beobachten ist dies bei der stetig wachsenden Beliebtheit des Gemeinschaftsgrabes und der Urnenplattengräber und bei der Popularität von alternativen Konzepten wie beispielsweise
dem "FriedWald", einem privatwirtschaftlichen Angebot, welches Aschebeisetzungen im Wald ermöglicht (ein bereits vorhandener Baum übernimmt hierbei die Funktion der
Grabkennzeichnung). Sehr wünschbar wäre es, auch auf dem Friedhof Liebenfels eine neue Bestattungsform anbieten zu können, die diesen neuen Bedürfnissen entspricht.
Erstmals überprüft wurden die Möglichkeiten in einem Konzept von SKK
Landschaftsarchitekten im April 2011 mit dem Ergebnis, dass eine eigentliche Baumbestattung wie beim FriedWald-Konzept auf dem Friedhof Liebenfels nicht möglich ist, dass jedoch im
stimmungsvollen, südwestlichen Areal des Parkfriedhofes, auf welchem bis anhin keine Bestattungen durchgeführt wurden, Aschebeisetzungen möglich wären. Für diesen Bericht
wurde das Konzept von 2011 weiterbearbeitet.
Abb. 4.1 Friedhof Liebenfels, mögliche Lage der neuen Grabform "Parkwald"
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
44
Abb. 4.2 Parkwald, Friedhof Liebenfels
Konzept Parkwald-Beisetzung
Das südwestliche Areal des Friedhofs - im Übergangsbereich zum Wald - ist mit seiner
parkartigen Gestaltung bestehend aus Wiesen- und Waldbereichen, Weihern und einem plätschernden Bachlauf äusserst attraktiv. Es ermöglicht für die trauernden Angehörigen den
Aufenthalt in schöner Natur. Die neue Bestattungsart "Parkwald" sollte sich deshalb sehr subtil und zurückhaltend in den Bestand einfügen und könnte folgendermassen ausgestaltet sein:
Es wird kein Grabschild im klassischen Sinne geschaffen, vielmehr wird die bestehende
Parklandschaft so belassen, wie sie ist. Die Vielfalt des Areals bietet verschiedenartige Beisetzungsbereiche an mit unterschiedlichen Naturassoziationen und Atmosphären -
Weiher, Wald, Wiese -, die ausgewählt werden können. Die Beisetzung der Asche im gewählten Bereich wird im vorhandenen Vegetationsbestand
oder Wiesenflächen vorgenommen. Aushub einer kleinen Gruppe von ca. 30x30x30cm zur Aufnahme der Asche, die ohne Urne beigesetzt wird. Nach der persönlichen
Abschiedszeremonie wird die Grube geschlossen und der ursprüngliche Zustand soweit wie möglich wieder hergestellt. Eine direkte Kennzeichnung des Beisetzungsortes (durch
Grabzeichen, persönlichem Blumenschmuck o.ä.) ist nicht vorgesehen. Dies ist sehr wichtig, damit der naturnahe, mit dieser Bestattungsform gesuchte Charakter erhalten bleibt.
Eventuell könnte die Stelle jedoch durch Blumensamen oder -zwiebeln, welche von den Friedhofsgärtnern gesteckt / gesät werden, temporär gekennzeichnet werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
45
Eine Identifikation des Beisetzungsortes wäre im Umfeld möglich. Zum Beispiel könnten entlang der Wege, in der Nähe des eigentlichen Beisetzungsortes, kleine, zurückhaltende
Namenstafeln angebracht werden (z.B. bodenbündig angebrachte Metallplaketten mit Vor-, Nachname, Geburts- und Sterbejahr).
Ein kleiner zentraler Platz (durch punktuelle Verbreiterung eines der bestehenden Wege) mit Sitzgelegenheiten sollte als ideelles Zentrum für diesen neuen Grabtyp geschaffen werden.
Er sollte mit einem Kunstwerk als gemeinsames Symbol für die Angehörigen geschmückt werden (Engel sind in allen Religionen als Symbol bekannt). Für die Erschaffung des
Kunstwerks ist eine Künstlerin / ein Künstler beizuziehen. Zudem bietet der Platz den Angehörigen die Möglichkeit, individuellen Grabschmuck abzulegen, was anderswo im
Parkwald nicht möglich ist. Zusätzlich werden bestehende Sitzplätze aufgewertet und eventuell neue geschaffen.
Eine Wegweisung hin zum Parkwaldbereich und seine Kennzeichnung als Beisetzungsort mittels einfachen Orientierungstafeln sollte im Rahmen des Informationskonzeptes
vorgesehen werden. Gebühren: Obwohl es sich um eine sehr schlichte Grabform handelt, die bewusst Eingriffe in
die landschaftliche Gestaltung der Wiesen- und Waldbereiche vermeidet, wird sich der Unterhaltsaufwand für die gärtnerische Pflege und für die Durchsetzung der Regelungen
(z.B. Abstellverbot von Blumenschmuck in der Wiesenfläche) erhöhen. Deshalb sollten auch für diese Beisetzungsform Gebühren erhoben werden. Zudem wäre die optionale
Namensplakette weiter zu verrechnen.
Abb. 4.3 Bestattungsgrube für die granulatartige Asche
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
46
4.3 Muslimische Gräber
Mit Schreiben vom 10. Januar 2006 hat der Verband Aargauer Muslime die Stadt Baden
bezüglich Bestattungsmöglichkeiten angefragt. Der Stadtrat hat damals entschieden, das Anliegen zur Prüfung einer regionalen Lösung in Baden Regio einzubringen und auf die
Planung eines muslimischen Grabschilds in Baden vorläufig zu verzichten (Protokoll des Stadtrates vom 10. Juli 2006). Auf eine Bearbeitung innerhalb der Region wurde dann aber
verzichtet.
Etwa fünf Prozent der Schweizer Bevölkerung sind Muslime. In Baden wird der Anteil auf ca. 700 Personen (3.8%) geschätzt. Da immer mehr Muslime ihren Lebensmittelpunkt in der
Schweiz haben, möchten Sie auch hier begraben werden.
Laut Gesetz steht allen Personen, die in der Schweiz begraben werden ein „schickliches Begräbnis“ zu. Allerdings basieren schweizerische Bestattungsnormen bisher auf christlichen
Werten, während sich der Staat zur Neutralität gegenüber religiösen Konfessionen verpflichtet hat. Um der Diskriminierung nicht-christlicher Glaubensgemeinschaften keinen Vorschub zu
leisten, sollten für Personen muslimischen Glaubens gewisse grundlegende Rahmenbedingungen und Regeln für Bestattungen beachtet werden. Sie können innerhalb des
gesetzlichen Rahmens für das Bestattungswesen eingehalten werden.
Mögliche praxisorientierte Lösungen stellen dar: Die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes
Für Gemeinden ohne muslimische Grabfelder ist eine mögliche Übergangslösung, in Familiengräbern zu bestatten.
Bisher ziehen die meisten Gemeinden die Bereitstellung von Familiengräbern der Schaffung
muslimischer Grabfelder vor. Diese Lösung ist jedoch für die Betroffenen wesentlich teurer.
Anforderungen seitens des muslimischen Glaubens
Basis: "Merkblatt zur Erdbestattung von Muslimen" vom Verband Aargauer Muslime (vam). Es wurden noch keine muslimischen Verbände kontaktiert.
Ausschliesslich Erdbestattungen (keine Kremationen) Bestattung in "unbefleckter Erde", das heisst, auf der Fläche dürfen noch keine nicht-
muslimischen (Erd-) Bestattungen durchgeführt worden sein. (Bereits erfolgte Urnenbeisetzungen werden auf manchen Friedhöfen akzeptiert.)
Ausrichtung nach Mekka (124°) Umfriedung (z.B. Hecke, Weg)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
47
Ewige Totenruhe. Diese wird gemäss Punkt 3 und 5 des Merkblatts des vam folgendermassen definiert: "Zeitlich unbefristete Totenruhe heisst, dass die Gebeine eines
Toten nicht aus dem Grab entfernt werden sollten. (…) Hat eine genügend lange Totenruhe bestanden, so dass der Tote ausser den Knochen zur Erde zerfallen ist, können die Knochen
im gleichen Grabe pietätvoll zur Seite geschoben werden, damit der neue Leichnam Platz hat. Die Knochen dürfen aber nicht zerbrochen, zerstört oder kremiert werden. Die Zeitdauer
für die erforderliche Totenruhe ist von der Bodenbeschaffenheit und den klimatischen Verhältnissen abhängig. Je nach Gemeindebestattungsverordnung kann also die
Wiederbelegung eines Grabes im 20- bis 30-Jahr-Rhythmus erfolgen." Im Prinzip haben auch
Christen und Juden heute eigentlich eine ewige Grabesruhe (die Gebeine bleiben bei
Grabräumungen im Boden).
Hinweise und Empfehlungen von angefragten Friedhofsleitern
Auf einigen Schweizer Friedhöfen wurden bereits muslimische Grabfelder realisiert, zum
Beispiel auf dem Friedhof Witikon in Zürich (ZH), dem Friedhof Rosenberg in Winterthur (ZH) und dem Bremgartenfriedhof in Bern (BE). Die Friedhofsleiter der genannten Friedhöfe wurden
kontaktiert und haben die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen gegeben: Die genaue Grösse der Grabstellen ist verhandelbar, jedoch sollten die Grabwege nicht
direkt oberhalb der bestatteten Person angelegt werden. Das hat auf dem Friedhof in Witikon zu leicht längeren Gräbern als üblich geführt.
Der muslimische Glaube fordert die "ewige" Ruhe, das heisst der bestattete Körper muss für ewig im Grab bleiben. Eine Doppel- oder Dreifachbelegung ist jedoch - zumindest auf den
Schweizerischen muslimischen Grabfeldern - üblich. So findet beispielsweise im Bremgartenfriedhof in Bern ein zweifache Belegung desselben Grabes statt (erste
Bestattung T= 1.8m, zweite Bestattung T= 1.5m), die Menge der bereitzustellenden Gräber wurde für 60 Jahre berechnet (3x20 Jahre).
Einzugsgebiet eindeutig regeln (strikt auf Gemeindegebiet Baden beschränken), keine Auswärtigen zulassen
Grabunterhalt regeln! Die rituelle Waschung bedarf einer eigenen Infrastruktur. Falls in Baden ein muslimisches
Grabfeld angelegt wird, so sollte die Waschung unbedingt extern des Friedhofs z.B. in einem Bestattungsinstitut durchgeführt werden.
Bedarfsermittlung: Im Moment sind ca. 700 Personen bzw. 3.8% (eher mehr) der Badener Bevölkerung
muslimischen Glaubens. Rechnet man diesen Prozentsatz mit dem prognostizierten Anstieg der Wohnbevölkerung linear hoch, so wären im Jahr 2035 ca. 860 von insgesamt 22'300
Einwohnern muslimischen Glaubens. Wenn man von derselben Sterblichkeit ausgeht wie bei der restlichen Bevölkerung (9.5 ‰), so bestünde ein theoretischer Bedarf von ca. 8-10
Grabstellen pro Jahr, bei 20 Jahren Ruhefrist: (860 x 9.5 x 20) / 1'000 = 163-200 Grabstellen. Effektiv ist der Bedarf wahrscheinlich geringer, vor allem in der Anfangszeit.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
48
Standortevaluation In einem ersten Untersuchungsschritt wurde der Fokus auf den Friedhof Liebenfels gelenkt.
Dieser ist der Hauptfriedhof, weshalb die dortige Anlage eines muslimischen Grabfeldes logisch konsequent wäre. Allerdings stehen effektiv nur wenige Grabschilder zur Verfügung,
die noch nie mit Erd-Bestattungen belegt waren (E9, U5), und deren Ausrichtung steht in Konflikt zur geforderten Ausrichtung nach Mekka. Auch die grosszügigen Parkflächen im
hinteren Teil des Friedhofes stehen nicht zur Verfügung, da sie integraler Bestandteil der schützenswerten Friedhofsgestaltung sind. Denkbar sind in ihnen allenfalls neue, anonyme
Asche-Beisetzungsformen, die keinen Anspruch auf eine eigenständige Grabstatt haben. Zudem sind die Bodenverhältnisse für Erdbestattungen ungünstig. Fazit: auf dem Friedhof
Liebenfels kommt einzig der Bereich des heutigen Wohnhauses für die Anlage eines eigenständigen muslimischen Grabfeldes in Frage Deshalb wurden zwei weitere, als möglich
erachtete Standorte näher untersucht: Fläche neben dem israelitischen Friedhof sowie die Reservefläche beim Friedhof Rütihof. Für die Berechnung der möglichen Grabstellen wurde
gemäss Empfehlung aus Witikon mit etwas grösseren Grabflächen gerechnet (2.6x1.0m anstelle ERG normal 2.4x0.9m).
Standort 1: Friedhof Liebenfels, im Bereich des Wohnhauses
Flächengrösse brutto ca. 600m2, d.h. Kapazität für ca. 115 Grabstellen pro Lage. Theoretischer Bedarf abgedeckt für mind. 11-14 Jahren, bei 2-lagiger Bestattung für min. 22-28 Jahre.
Standort 2: eigenständiger Friedhof neben dem israelitischen Friedhof
Flächengrösse brutto ca. 1'600 m2. Kapazität für ca. 400 Grabstellen pro Lage
Standort 3: Friedhof Rütihof, auf Reservefläche Flächengrösse ca. 800m2. Kapazität für ca. 200 Grabstellen pro Lage
Abb. 4.4 Lageplan Standorte 1 und 2 Abb. 4.5 Lageplan Standort 3
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
49
Bewertung
Vorteile Nachteile Rang Standort 1 Friedhof Liebenfels
Logisch konsequent, da Bestandteil von Hauptfriedhof
Integration in Hauptfriedhof, keine Sonderlösung
Eigenständige Gestaltung innerhalb des Friedhofs sehr gut möglich durch topographische Lage und Baumbestand
Voraussichtlich nur 2-malige Bestattung möglich ohne Bodenverbesserung.
Begrenzte, knappe Platzverhältnisse (pro Lage ca. 115 Grabstellen möglich. Bei 2-lagiger Bestattung ca. 230 Personen theoretische Kapazität für mindestens 22 Jahre, effektiv wahrscheinlich deutlich länger.
Keine angrenzende Erweiterungsmöglichkeit nach Vollbelegung
Aufweichen des "konfessions-ungebundenen" Grabanspruchs auf dem Friedhof Liebenfels
1
Standort 2 Eigenständiger Friedhof
Unmittelbare Nähe zum Friedhof Liebenfels lässt ihn zu diesem gehörig erscheinen
Gleichbehandlung mit dem israelitischen Friedhof (ähnliche Bestattungsvorschriften, ähnliches Verständnis zur Grabpflege)
grosszügige Platzverhältnisse, Erweiterbar. Hanglage (Aufschüttung theoretisch möglich)
momentan nicht realisierbar, da ausserhalb der Bauzone (Einzonung notwendig mit Auszonung andernorts im selben Umfang). Da Wald Rodungsgesuch notwendig, verbunden mit Aufforstung an einem anderen Ort. Planungshorizont Gesamtrevision BZO 10-15 Jahre.
liegt im Bereich ehemaliger Kehrrichtdeponie (im Altlastenkataster eingetragen)
eventuell Konflikt muslimisch - israelitisch
teuer
2
Standort 3 Rütihof
Ausreichende Platzverhältnisse. Erweiterbar. Gestalterisch eigenständige Lösung gut
möglich.
Aussengemeinde: politisch eventuell angreifbar als Zeichen des "Nicht-Integrieren-Wollens"
Evt. Widerstand der Rütihofer, politische Durchsetzbarkeit fraglich
Parkierungsmöglichkeiten beschränkt
3
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
50
Empfehlung Projektteam Gleichbehandlung (Neutralität) gegenüber allen Konfessionen, deshalb Schaffung eines
einfachen muslimischen Grabfelds in Baden. Da immer mehr Muslime in der Schweiz geboren sind (2. und 3. Generation) und dadurch nicht mehr so tiefe Wurzeln in das
Herkunftsland ihrer Eltern haben, wird das Bedürfnis in Zukunft voraussichtlich zunehmen. Zudem gibt es Muslime mit Schweizer Bürgerrecht, z.B. die konvertiert haben und die nie in
einem muslimischen Land gelebt oder dort Verwandte haben. Da die Entwicklung nicht abschätzbar ist, wird empfohlen, eine Möglichkeit mit Zeithorizont
für 20 Jahre (ca. 163-200 Grabstellen) anzubieten. Dieser Forderung genügen alle drei der überprüften Standorte. Neuüberprüfung nach 20 Jahren.
Keine Sonderlösung, sondern Integration des Grabfelds im Hauptfriedhof Liebenfels (am Standort 1)
Einfache und kostengünstige Gestaltung (z.B. gemäss der nachfolgenden Skizze) Klare Vorgaben zur Zulassung (Zulassungschränkung / keine Auswärtigen!), zu
Grabunterhalt, Wiederbelegung der Fläche etc. unter anderem um Gleichbehandlung mit den anderen Konfessionen zu gewährleisten.
Abb. 4.6 Skizze zur möglichen, einfachen Gestaltung eines kleinen, muslimischen Grabfels auf dem Friedhof Liebenfels am Standort 1 (SKK, 27.3.2015)
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
51
5 Infrastruktur
Die Friedhof Liebenfels und Rütihof verfügen über eine umfassende und ausreichende
Infrastruktur (Abdankungshalle bzw. Aufbahrungsraum, WC, Parkplätze etc.). Die Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil verfügen dagegen über nur geringfügige Infrastruktur. Dies
entspricht der generellen Zielsetzung, sodass kein Handlungsbedarf besteht.
Bestehende Infrastruktur Li
eben
fel
Rütih
of
Dättw
il
Mün
zlish Bemerkungen
Krematorium x o o o Gemeindeverband Krematorium der Region Baden (Mitglieder: Baden, Ennetbaden, Neuenhof, Wettingen, Windisch, Würenlos)
Abdankungshalle x o o o Aufbahrungsraum (neutral gestaltet) x x o o WC-Anlage x x o o Parkplätze x x o o Wasserzapfstellen x x (x) x Dättwil: Brunnen zum Wasserschöpfen Sitzbänke x x x x Werkhof für Friedhofsgärtnerei x o o o Eventuell neues Angebot o o o o Kein Bedarf. x bestehend, zu erhalten / (-) bestehend, aufzuheben / O nicht vorhanden, nicht anbieten
Anforderungen des Kultus
Für den Friedhof- und Grabkultus sind traditionsgemäss die christlichen Landeskirchen zuständig. Sie regeln ihren jeweiligen Kultus selber und im Zusammenwirken mit den
Angehörigen der verstorbenen Person. Für die kirchlichen Abdankungen bzw. Trauergottesdienste stehen die evangelisch-reformierte bzw. die römisch-katholische
Pfarrkirchen zur Verfügung. Für Abdankungsfeiern für Menschen ohne konfessionelle Zugehörigkeit, aber auch für Angehörige nicht-christlicher Glaubensgemeinschaften, besteht
auf den Friedhöfen Liebenfels und Rütihof das Angebot einer neutralen Abdankungshalle bzw. Aufbahrungsraumes. Es besteht kein Bedarf an weiteren Gebäuden für kultische Zwecke auf
den Badener Friedhöfen. Falls neu ein muslimisches Grabfeld angeboten werden sollte, dann besteht die Möglichkeit, die traditionelle Waschung bei einem Bestattungsinstitut (z.B. Harfe)
durchführen zu lassen.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
52
6 Gestaltung von Grab und Grabmal
Bedeutung der Gestaltung von Friedhof, Grab und Grabmal
Das Friedhofs- und Bestattungswesen war weit bis in das 20. Jahrhundert hinein geprägt von
alten, tradierten und allgemein anerkannten Praktiken und Ritualen.
Der gesellschaftliche Wandel in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts mit der starken Betonung des individuellen Lebensplanes, der individuellen Äusserungen der Lebensführung und der
zunehmenden Kraft von Modeerscheinungen, wirkte und wirkt sich auch - und in zunehmendem Masse - auf dem Friedhof aus. Davon betroffen ist nicht nur der Ritus sondern
auch der Entscheid über die Beisetzungs- bzw. Grabform - ein breites Spektrum von "Angeboten" und Möglichkeiten steht auf den Friedhöfen zur Verfügung. Ganz besonders
betroffen von den Individualisierungstendenzen ist die Gestaltung von Grab und Grabmal.
In allen Schweizer Friedhofreglementen wird der Aspekt der Grab- und Grabmalgestaltung klar und unmissverständlich geregelt. Für Baden finden sich Vorgaben im Bestattungs- und
Friedhofreglement der Stadt Baden (Stand 23. Juni 1998) und in der Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung) vom 11. November 2009 (Kanton Aargau).
Ungeachtet der Regelungen sinkt die Bereitschaft sich an diese Regeln zu halten. Regeln, die
nicht einer behördlichen Reglementierungslust entspringen, sondern zum Ziel haben, den Friedhof als Ort eines gemeinschaftlichen Erlebens und Gedenkens zu pflegen. Die Idee des
gemeinschaftlichen Ortes kann jedoch nur zum Tragen kommen, wenn auch das einzelne Grab seinen Beitrag leistet. Voraussetzung ist ein qualitätsvoller Entwurf und die adäquate bauliche
Umsetzung von Grabmal und Grab sowie die Unterordnung unter die allgemein auf dem Friedhof gültigen Gestaltungsregeln. In allen alten Friedhofskulturen der Welt ordnen sich das
Individuum und sein Grab einer gemeinsamen Idee und Gestalt unter. Es ist Aufgabe der Gemeindebehörden diese wichtige, die Gemeinschaft ausdrückende und stützende Idee zu
pflegen und gegen die individualistischen Tendenzen durchzusetzen.
Rechte und Pflichten an Friedhof und Grab Die Gemeinde hat in der Schweiz die hoheitliche Aufgabe die Verstorbenen zu bestatten. Art
und Weise der Bestattung, der Gestaltung von Grab und Grabmal und die Gebühren werden in kommunalen Erlassen geregelt. Der Gemeinde als Eigentümerin des Friedhofes steht es frei,
für die Benützung des Grabplatzes eine Gebühr zu erheben. In der Regel werden die Grabstellen - mit Ausnahme der Familiengräber - kostenlos für die Dauer der Ruhefrist
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
53
überlassen. Dem einzelnen Benutzer gewährt die Gemeinde das Recht auf Gestaltung und Pflege der Grabstelle.
Diesem Recht steht die Pflicht zur Einhaltung der gestalterischen und organisatorischen
Vorschriften gegenüber. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Vorschriften gilt für Alle und uneingeschränkt. Wer sich also über die bestehenden Gestaltungsvorschriften hinweggesetzt,
nimmt für sich ein Recht in Anspruch, das er gar nicht hat. Wenn der Gemeinderat dies duldet, toleriert er eine klare Rechtsungleichheit!
Gestalterische Gesichtspunkte
Der Friedhof ist ein Gesamtwerk dem sich alle Aspekte unterordnen. Dies gilt nicht nur für den
Landschaftsraum, das Gebäude, die Wege, Plätze, Rasenflächen, Pflanzflächen, Bäume, sondern auch für die Gräber. Wie auch die Grabmäler, so gelten auch für die Gestaltung der
Grabflächen Regeln, welche nicht als Schikane oder Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu verstehen sind, sondern als Ausdruck des Willens zur qualitätsvollen Gestaltung und
Einordnung in ein grösseres Ganzes. Die Gestaltung von Grab und Grabmal kann deshalb nicht dem persönlichen Geschmack allein überlassen werden. Was für den persönlichen
Garten gilt und dort richtig ist, gilt nicht für den Friedhof. Der Friedhof ist ein Gemeinschaftswerk der Gemeinde, keine Ansammlung individueller Kleingärten.
Hauptmerkmal der Gestaltungsrichtlinie für das Grab ist die Beschränkung auf die Pflanze.
Neben dem Grabmal sollen nur Pflanzen das Bild des Grabes bestimmen. Die Pflanzung setzt sich zusammen aus einer allgemeinen, die Grabreihen rahmenden, ausdauernden
Bepflanzung und aus einer, eine bestimmte Grösse umfassenden Fläche für die individuelle Wechselflorbepflanzung. Wer keine Wechselflorbepflanzung wünscht, kann diese Fläche auch
mit ausdauernden Pflanzen anpflanzen. Die individuelle Wechselflorbepflanzung sorgt zweimal im Jahr für einen starken Blüten- bzw. Farbaspekt im Friedhof. Werden die Gräber mit
Steinen oder Platten belegt, entfällt dieser Farb- und Stimmungswechsel. Setzen sich die Versteinerung der Gräber durch, wären "Geröllfelder" das Endergebnis.
Ähnliches gilt auch für die Gestaltung der Grabmale. Zwar ist hier der Gestaltungsspielraum
grösser, trotzdem sind auch hier Regeln zur Stützung der Gesamtidee erforderlich. Solange das Grabmal Aufgabe des Bildhauers war, bestand ein gewisser Grundkonsens hinsichtlich
der Qualität. In der frühen Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand eine eigentliche Bewegung hin zum künstlerischen Grabmal. Heute verschwinden diese wertvollen Arbeiten wegen des
Ablaufes der Ruhefrist zunehmend aus den Friedhöfen. Stattdessen besetzen stark zunehmend künstlerisch und handwerklich unbefriedigende Massenprodukte die Friedhöfe. Dieser
Tendenz gilt es zu begegnen, damit das Grabmal wieder zu einer künstlerischen Aufgabe wird. Dazu sind u.a. mit dem Friedhofreglement die Voraussetzungen zu schaffen.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
54
Grabbepflanzung und Unterhalt der Gräber Das Anpflanzen und die Pflege des Grabschmuckes ist Sache der Angehörigen. Angehörige,
die das Grab nicht selber bepflanzen wollen, können die Unterhaltspflicht durch Bezahlung eines einmaligen Pauschalbetrages (Grabunterhaltsvertrag) an die Stadt abtreten. Die
Abteilung Werkhof beauftragt ortsansässige Gärtner mit den Pflanzarbeiten. Alle Gräber werden durch das Friedhofpersonal mit einer niedrigen wintergrünen Bepflanzung umrandet.
Die Unterhaltsarbeiten des Friedhofpersonals beinhalten folgende Leistungen:
Mähen der Rasenflächen und Laub rechen Schneiden und Pflegen der Randbepflanzung (Umrandung) der Gräber und der Sträucher
auf dem Grabfeld Jäten und giessen aller Gräber (exkl. Wechselflorbepflanzung gemäss
Grabunterhaltsvertrag) Pflege und Unterhalt der Wege und Plätze, inkl. Winterdienst
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass immer weniger Unterhaltsverträge abgeschlossen
werden. Die Bereitschaft der Angehörigen für die Grabpflege lässt leider mit zunehmendem Alter des Grabes nach oder erfolgt gar nicht mehr. Um den Gesamteindruck eines Grabfeldes
zu erhalten, werden nicht mehr gepflegte Gräber durch das Friedhofpersonal unterhalten und der Wechselflor durch eine immergrüne Bepflanzung ersetzt. Gemäss Reglement besteht zwar
die Möglichkeit der Rechnungsstellung an die Angehörigen, nur sind in solchen Fällen oftmals keine mehr vorhanden oder auffindbar.
Für den Gesamteindruck eines Grabfeldes ist es sehr wichtig, dass der Pflegezustand der
einzelnen Gräber einen gewissen Standard erfüllt. Da dieser Standard heute bei Gräbern, die von den Angehörigen selbst gepflegt werden, nicht immer gegeben ist, sollten die
Vorschriften im Bestattungs- und Friedhofreglement entsprechend angepasst werden. Weiter sollte die Einführung einer Grundpauschale für den Grabunterhalt (Leistungen
Friedhofpersonal) und die Direktbeauftragung der Gärtner (Variante Grabpflegstiftung von Jardin Suisse) durch die Angehörigen geprüft werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
55
7 Umgang mit kulturhistorisch bedeutenden Gräbern
Kunst- und kulturgeschichtlich bedeutende Grabmäler auf dem Friedhof Liebenfels sollten
inventarisiert werden (analog alter Friedhof Bruggerstrasse) und wenn möglich als Kulturerzeugnisse vor Ort erhalten bleiben. Für die Nebenfriedhöfe Münzlishausen, Dättwil
und Rütihof ist kein Erhalt vorgesehen.
Alter Friedhof Bruggerstrasse
Auf dem alten Friedhof Bruggerstrasse wurde bereits im Vorlauf des 2012-13 durchgeführten Sanierungsprojektes ein Konzept für den Erhalt der dort umfangreich vorhandenen wertvollen
Grabmäler erarbeitet (Familiengräber sowie die punktuell erhaltenen Grabzeichen ehemaliger Reihengräber) und im Rahmen des Sanierungsprojektes umgesetzt.
Als Grundlage wurden alle vorhandenen Grabzeichen in einem Inventar mit Text und Bild
dokumentiert und von Fachleuten aus kulturgeschichtlicher (A. Steigmeier), kunstgeschichtlicher (R. Michel) und handwerklicher (L. Egger) Qualität beurteilt. Alle
bedeutenden und auch der Grossteil der unbedeutenden Grabmäler wurden - bis auf eine einzige Ausnahme - in situ erhalten. Der umfangreiche Erhalt begründet sich neben den
Eigenwerten der Grabmäler durch ihren massgeblichen Beitrag zur herausragenden Atmosphäre des Ortes.
Friedhof Liebenfels
Auf dem Friedhof Liebenfels soll der Erhalt kunst- oder kulturhistorisch bedeutender Grabmäler restriktiver durchgeführt werden, da der Friedhof noch in Betrieb und deshalb die
Flächen grundsätzlich benötigt werden. Betrachtet werden hier vor allem die Familiengräber, Reihengräber nur in seltenen Ausnahmefällen. Eine erste Sichtung des Bestandes hat durch A.
Gerber (Stadt Baden, Friedhöfe) stattgefunden, sie sollte aber noch durch Fachleute überprüft werden.
Konzept zum Erhalt:
Beurteilung der Familien-Grabmäler (in Ausnahmefällen auch Reihengräber) hinsichtlich ihrer kunst- und kulturhistorischen Bedeutung durch Fachleute (zum Beispiel dieselben
Fachleute, welche im Alten Friedhof Bruggerstrasse das Inventar erstellt haben). Auswahl und Inventarisierung der bedeutenden, zu erhaltenden Grabmäler. Aufbau und Inhalte des
Inventars analog zum Inventar Alter Friedhof Bruggerstrasse. Eventuell Beizug der Kunstkommission der Stadt Baden für den Entscheid bei der Auswahl
der zu inventarisierenden, bedeutenden Grabmäler.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
56
Klären der rechtlichen Situation. Zu beachten ist, dass die Grabmäler im Eigentum der Angehörigen sind und deren Einverständnis bei einem Verbleib auf dem Friedhof eingeholt
werden muss bzw. das Eigentum am Stein an die Stadt Baden übergehen sollte. Festlegen und schriftliches Festhalten des Prozederes. (Wie ist der Ablauf, wenn ein Grab mit einem
wertvollen Grabstein geräumt wird.) Empfehlung: Erhalt der Grabmäler nach Ablauf der Ruhefrist so lange wie möglich in situ
(also an ihrem jetzigen Standort). Grund: Beitrag zur Atmosphäre des Friedhofs. Verschieben der Grabmäler an eine neu zu schaffende zentrale "Sammelstelle"
(Museumsgrabfeld) erst dann, wenn die Grabfläche zwingend für eine Neubelegung benötigt wird.
Für die Schaffung eines Museumsgrabschildes wurden verschiedene Standorte innerhalb des Friedhofs geprüft. Als am besten geeignet wird der Wiesenbereich ausserhalb des
Friedhofeingangs erachtet. An dieser Stelle besteht keine Verwechslungsgefahr der "Museums"-Grabsteine mit noch aktiven Gräbern. Zudem werden keine für Gräber
nutzbaren Flächen blockiert. Unterhalt des Grabmales und der Nahumgebung durch die Stadt Baden.
Vermittlung (Kennzeichnung auf Lageplan der Infotafel, Beschreibung in Broschüre).
Abb. 7.1 Empfohlener Standort für eine Sammelstelle von wertvollen Grabmälern (Museumsgrabschild). In erster Priorität sollten die Grabsteine jedoch so lange als möglich in situ belassen werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
57
8 Landschaftsarchitektur / gestalterische Entwicklungs- und Pflegeziele
Friedhöfe sind nicht nur Orte für Bestattungen und der Trauer, sondern auch landschaftsarchitektonisch gestaltete Räume. Dies trifft in Baden insbesondere auf den
Friedhof Liebenfels, aber auch auf den Friedhof Rütihof zu.
8.1 Friedhof Liebenfels
Für den Friedhof Liebenfels wurde im Jahr 2000 ein - auf der Analyse der historischen
Gestaltungsidee basierendes - Leitbild zu Erhalt, Pflege und Entwicklung erarbeitet. Ein Grossteil der darin beschriebenen Massnahmen konnte im Verlauf der letzten Jahre im
Rahmen der ordentlichen Pflege umgesetzt werden. Die im Leitbild genannten Zielformulierungen sind immer noch gültig. Sie basieren massgeblich auf der historischen
Projektidee von Mertens + Nussbaumer (Parkfriedhof von 1947-49) sowie auf dessen gelungener Ergänzung mit dem streng architektonisch gestalteten Erweiterungsbereich von
1957 (Krematorium etc.). Besonders schön zu erkennen sind diese Ideen (= Ziel für Pflege und Entwicklung) auf dem Luftbild von 1963.
Abb. 8.1 Luftbild Friedhof Liebenfels von 1963
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
58
Die wichtigsten Gestaltungselemente in Stichworten Typologie: Parkfriedhof mit sich einordnender architektonisch-gestalteter Ergänzung
Sanft modellierte Topographie. Die Wege nehmen den Schwung der Bodenmodellierung auf.
Fliessende, grosszügige Räume, strukturiert durch bewusst gesetzte Baumgruppen (häufig verwendete Arten: Föhre, Lärchen, Eichen, japanische Zierkirschen)
Sichtbeziehungen innerhalb der Parkräume sowie - wo möglich - zusätzlich nach aussen ins Limmattal. Schön platzierte Aufenthaltsplätze, häufig kanzelartig gestaltet, mit Aussicht.
Einbezug des natürlichen Waldrandes (inkl. dessen gestalterisch-pflegerischer Durcharbeitung: Stufung, Ergänzung von heimischen Blütengehölzen, v.a. Prunus avium)
Aufteilung der Gesamtfläche in Bestattungsflächen und Parkflächen (Grünzug südlich von Krematorium, die gesamte süd-östliche Weiher-Wald-Wiesen-Partie).
Die Anordnung der Grabschilder folgt der gestalterischen Gesamtkonzeption und ist konzentriert auf kompakt belegte Schilder für Reihengräbern sowie auf parkartige Bereiche
für die lockere Setzung der Familiengräber. Ausstattung: Brunnen, Wasserzapfstellen/Brunnenstöcke, Beleuchtungselemente. Die
Brunnenstöcke wurden vom Badener Künstler Hans Trudel erstellt. Kunstobjekte: Auf dem Friedhof Liebenfels finden sich neben den oben aufgeführten
Brunnenstücken weitere Kunstobjekte. Alle Kunstobjekte sind im städtischen Inventar erfasst (Kunst in Baden - Werke im öffentlichen Raum).
Die Erhaltung des Zielzustandes erfolgt weiterhin im Rahmen der Pflege inkl. Nachpflanzung
von abgegangenen Bäumen, Kontrolle der Raumwirkung von Gehölzen, etc. Die ein- bis zweimal im Jahr stattfindenden Pflegerundgänge tragen einen wichtigen Beitrag zur
gestalterischen Qualitätssicherung bei. Aufgrund der kontinuierlichen und zielgerichteten Pflege besteht nur wenig ausserordentlicher Handlungsbedarf. Einziger Wermutstropfen ist
der Lärm der Autobahn (vor allem im hinteren Friedhofsteil).
Ausserordentlicher Handlungsbedarf
Forstlich-gärtnerische Pflege des Waldrandes oberhalb der Familien-Urnengräber: Wildlinge
entfernen, gepflanzte Vogelkirschen vor Konkurrenzdruck schützen, Abstand zwischen Waldrand und den Familiengräbern schaffen (ca. 1 m).
Setzung bei Einfassung des bestehenden Gemeinschaftsgrabes richten Abbruch des Wohnhauses (Gärtnerhaus) und Wiederherstellung der Umgebung (mit
Liegenschaften vorbesprochen) Je nach Entscheid betreffend neuer Grabtypen sowie der Standortentscheidung für das
neue Gemeinschaftsgrab müssen diese gestalterisch in den Friedhof eingepasst werden. Für die Entwicklung des Baumbestandes (Ersatz von abgehenden Bäumen, Erhalt und
Verjüngung) fehlen klare Vorgaben. Es sollte ein Entwicklungskonzept erarbeitet werden
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
59
Die bestehende Beleuchtung (Leuchten und Leitung) muss nächstens ersetzt werden, da sie ihr Lebensende erreicht hat und reparaturanfällig ist. Zudem ist der bestehende Leuchtentyp
teuer (4 Gläser pro Lampe). Im Zuge der notwendigen Erneuerung sollen die Standorte und der Leuchtentyp hinsichtlich Funktionalität und Ästhetik überprüft werden. Am Grundsatz
der zurückhaltenden Beleuchtung des Friedhofes wird festgehalten. Ziel: Ersatz der bestehenden Beleuchtung vom Zugang Torbogen bis zu den Gebäuden, Ergänzung der
heute fehlenden Beleuchtung entlang des Hauptwegs durch den Friedhof bis zum Nebeneingang Zürcherstrasse.
8.2 Friedhof Rütihof
Der Dorffriedhof wurde 1989-1990 durch Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, deutlich
erweitert, wobei der alte Friedhofsteil inkl. des alten Kreuzes in den neuen Friedhof integriert wurde. Auch die geometrische Anordnung der neuen Wege, Grabschilder und Hecken nimmt
die Ausrichtung und klassische Struktur des alten Friedhofs auf. Das beeindruckendste Element der Friedhofserweiterung ist die Inzenierung des Übergangs zur angrenzenden
Kulturlandschaft (Obstwiesen). Auf der gesamten Länge des Friedhofes (inkl. Reservefläche) wurde eine dem Geländerverlauf folgende Stützmauer erstellt, die gleichsam als
Aussichtsterrasse über der Landschaft thront. Entlang der Mauer führen ein Weg und eine Baumreihe. Interessanterweise erinnert der nur drei Jahre später (1993-96) ebenfalls von
Kienast (und Vogt) gestaltete Friedhof Fürstenwald in Chur stark an den Friedhof Rütihof, natürlich in deutlich grösserem Massstab, denn auch hier wurde mithilfe einer die ganze
Länge des Friedhofs folgenden Mauer der Übergang zur Landschaft im Sinne einer riesigen Aussichtskanzel gestaltet.
Für den Friedhof Rütihof gilt wie für den Friedhof Liebenfels, dass die ursprüngliche
Gestaltungsidee (von 1989-90) langfristig erhalten werden soll. Dies kann im Rahmen der ordentlichen Pflege erfolgen. Die ein- bis zweimal im Jahr stattfindenden Pflegerundgänge mit
SKK Landschaftsarchitekten tragen einen wichtigen Beitrag zur gestalterischen Qualitätssicherung bei. Aufgrund der kontinuierlichen und zielgerichteten Pflege besteht nur
wenig ausserordentlicher Handlungsbedarf.
Ausserordentlicher Handlungsbedarf
Im Bereich des historischen Friedhofsteiles (beim Kreuz) ragen die beiden Grabschilder über die Flucht der anderen Grabschilder in den Weg hinein. Die Aussenkante sollte - bei
Grabräumung - auf die Flucht angepasst werden (ca. 2033/34 möglich). Das Konzept der Randbepflanzung (vor Mauer) sollte überprüft werden (wegen
Buchsbaumzünslerbefall wurden hier Buchskugeln ersatzlos entfernt).
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
60
Falls sich das berechnete Unterangebot an Urnenplattengräbern bei einer Bedarfsüberprüfung 2020 tatsächlich bewahrheitet, muss einer Erweiterung dieses
Grabtpyes gestalterisch in den Friedhof eingepasst werden. Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Rütihof wird unterdurchschnittlich in Anspruch
genommen. Vermutlich ist dies auf seine unbefriedigende Gestaltung zurückzuführen, welche beim Austausch des Platzbelages (Asphalt anstelle Kies) ausgeführt wurde. Das
Gemeinschaftsgrab soll gestalterisch aufgewertet werden (vgl. nachfolgende Skizze). Die Beschriftung des Gemeinschaftsgrabes ist umständlich und teuer (Steinblöcke müssen
jeweils entfernt werden).
Abb. 8.2 Aktuelles Foto des Gemeinschaftsgrabes (2012)
Abb. 8.3 Foto des Gemeinschaftsgrabes von 1995.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
61
Abb. 8.4 Skizze der möglichen gestalterischen Aufwertung des bestehenden Gemeinschaftsgrabes Friedhof Rütihof
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
62
8.3 Friedhof Dättwil
Der Friedhof Dättwil liegt abseits des Siedlungsgebietes auf einer Hügelkuppe. Seine
rechteckige Grundform wird ganz klassisch von einem Eisenzaun auf Steinsockel eingefasst. Zentral in der Längsachse verläuft der Hauptweg, die Gräber sind rechtwinklig angeordnet.
Vier Bäume, welche in etwa in der Mitte als Reihe gepflanzt wurden und ein Brunnen in einer der Ecken sind die einzigen sich hervorhebenden Gestaltungselemente.
Die Gestaltung des Friedhofs sowie seine Lage sind sehr stimmig. Wermutstropfen ist einzig
der Lärm der Autobahn. Sein Zustand ist gut, einzig die Einfriedung bestehend aus einem Eisenzaun auf Naturstein-Sockelmauer ist sanierungsbedürftig (Abplatzungen an
Sockelmauer, Eisenzaun stark rostend).
Ausserordentlicher Handlungsbedarf
Sanierung der Einfriedung in den nächsten 5 Jahren.
8.4 Friedhof Münzlishausen
Der Friedhof liegt am Rande des Dorfes auf halber Höhe des Hanges. Oberhalb anschliessend sind Obstplantagen, unterhalb die freie Landschaft mit Wiesen und Wald. Eingefasst wird er
von einer Laubhecke. Das Eingangstor (Schmiedeeisentor von Granitmauern eingefasst) sowie die geschwungenen Kieswege wirken sehr rustikal und erinnern an seine Entstehungszeit
1948. Aus dieser Epoche ist er allerdings kein gestalterisch hochwertiges Zeugnis. Als besondere Qualität ist seine Lage zu nennen. Da langfristig keine Bestattungen mehr auf dem
Friedhof durchgeführt werden, ist kein Handlungsbedarf vorhanden und der heutige Bestand kann im Rahmen der normalen Pflege erhalten werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf
den regelmässigen Schnitt der Hecken zu richten, um ihre Überblickbarkeit zu gewährleisten.
Ausserordentlicher Handlungsbedarf keiner
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
63
9 Infokonzept
Die Beratung der Angehörigen ist eine wichtige Aufgabe, in geeigneter Form und als
freundliche Dienstleistung der Gemeinde wahrgenommen, wird sie mithelfen, die Ziele verständlich zu machen und Konflikte zu vermeiden. Als Informationsmittel für die
Bevölkerung zum Thema Sterben, Friedhof, Grab, Grabmal ist das Friedhofreglement erfahrungsgemäss wenig geeignet. Verschiedene Gemeinden haben aus diesem Grunde
informative, bürgerfreundliche, bebilderte Broschüren geschaffen oder stellen umfangreiches Informationsmaterial über ihre Homepages zur Verfügung.
Für die Friedhöfe der Stadt Baden fehlen heute geeignete Informationsmittel für die
Bevölkerung. Deshalb wäre es sinnvoll, für sie eine Friedhofsbroschüre (ergänzend zum Reglement) zu erstellen.
Zusätzlich fehlt auf den Friedhöfen Liebenfels und Rütihof ein Informationssystem vor Ort,
bestehend aus Infotafeln, sowie bedingt durch die Grösse, einer Besucherführung im Friedhof Liebenfels. Auf beiden Friedhöfen sollten Infotafeln aufgestellt werden (Inhalte und Gestaltung
analog zur Infostelle beim Alten Friedhof Bruggerstrasse) und für den Friedhof Liebenfels eine einfache, subtile Besucherführung erstellt werden (z.B. wie im Friedhof Rosenberg in
Winterthur mittels Farbcodes).
Alle Informationsmittel müssen einfach zu bewirtschaften sein.
Friedhofsbroschüre der Badener Friedhöfe
Ziel ist es, eine kleine, feine Broschüre mit knappem Inhalt zu erstellen. Mögliche Inhalte: Übersicht der Grabarten mit Angabe, auf welchen Friedhöfen sie angeboten werden
Übersichtspläne Infos zur Geschichte und Gestaltungsidee sowie zu Besonderheiten (Persönlichkeiten,
Kunst), ev. nur Friedhof Liebenfels Vorschriften zu Gestaltung und Unterhalt der Gräber
Regelungen zur Möglichkeit der Namensnennung und Anbringung von individuellem Grabschmuck je Grabart mit Hinweisen, bei welchen dies nicht geduldet wird
Gebühren
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
64
Informationssystem vor Ort
Infotafel mit Übersichtsplan des Friedhofs (Darstellung der Grabschilder, WC, etc.)
Information zur Geschichte und Gestaltungsidee des Friedhofs sowie zu wichtigen, bestatteten Persönlichkeiten oder sonstigen Besonderheiten
Auszug Friedhofsordnung (z.B. Vorgaben zu Grabunterhalt, Grabgestaltung o.ä.) Bereich für temporäre Informationen (laminierte A3 oder A4 Blätter der Stadt Baden)
Gestaltung der Infotafeln
Einheitliche Gestaltung (CI Stadt Baden) Referenz: Infotafel Alter Friedhof Bruggerstrasse: Realisierung 2013
Standorte der Infotafeln
2 Stück Friedhof Liebenfels bei den Eingängen 1 Stück Friedhof Rütihof beim mittleren Eingang)
Friedhöfe Dättwil und Münzlishausen: keine
Hinweistafeln zur Kennzeichnung von Grabschildern bestehendes System verwenden, bei allfällig neuen Grabschildern ergänzen
Orientierungstafeln und Besucherführung
auf dem Friedhof Liebenfels gibt es Wegweiser. Evt. erneuern inkl. Überarbeiten des Besucherführungs-Systems. Ziel: einfache Verständlichkeit, Vermeidung Schilderwald.
(Beispiel Friedhof Rosenberg, Winterthur: hier werden die Friedhofsbesucher mittels Farbcodes zu den Grabschildern geleitet (z.B. Gemeinschaftsgrab: blauer Weg, etc.)
auf den restlichen Friedhöfen keine Wegeweise
Weitere Informationsmittel vor Ort sind nicht vorgesehen keine Beschriftung von Gräber von bedeutenden Persönlichkeiten
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
65
10 Bestattungs- und Friedhofreglement sowie Sonderregelungen
Bestattungs- und Friedhofsreglement Das zum jetzigen Zeitpunkt gültige Friedhofreglement der Stadt Baden datiert vom 23. Juni
1998, ist also bereits 16-jährig. Grundsätzlich hat sich das gültige Friedhofsreglement sehr gut bewährt, insbesondere die klaren Vorgaben werden vom Zivilstandskreis sehr begrüsst und
sollten bei einer Überarbeitung nicht abgeschwächt werden.
Hinsichtlich folgender Punkte sollte das Reglement revidiert werden: Ruhefrist für Reihengräber: heute 25 Jahre, neu 20 Jahre (Kap. 3) entspricht der kantonalen
Bestattungsverordnung) Ruhefrist für Familiengräber: heute 60 Jahre, neu 40 Jahre (Kap. 3)
Aufnahme Sonderregelungen für Friedhof Münzlishausen (Protokoll des Stadtrates vom 23. April 2001) und Friedhof Dättwil (Kap. 3.3)
Vorgabe zur Grabgestaltung (keine "Versteinerung der Gräber" und ähnliches) Vorgaben zu Unterhaltstandard der durch die Angehörigen gepflegten Gräber
Anpassung angebotene Grabarten (Ergänzung um evtl. neu einzuführende Grabarten wie muslimisches Grabfeld und Parkwaldbestattung, inkl. eindeutiger Regelung der Gestaltung,
Unterhaltsstandard, Möglichkeiten der Namensnennung, Einschränkung von individuellem Grabschmuck etc.)
Überprüfung Anhang Gebührentarif, inkl. Prüfung Kostenübernahme durch Stadt Baden (wurde vom Werkhof im Rahmen Optima als mögliche Sparmassnahme aufgeführt)
Evtl. weitere Punkte die sich im Rahmen der Detailbearbeitung ergeben.
Anhang: Gebührentarif für Bestattungs- und Unterhaltskosten
Gemäss §9 des Bestattungs- und Friedhofreglements trägt die Stadt Baden für verstorbene
Einwohnerinnen und Einwohner einen Grossteil der Bestattungskosten. Mit einer Überarbeitung des Reglements sollte auch der Gebührentarif und der Umfang der
Kostenübernahme (inkl. Benchmark mit umliegenden Gemeinden) überprüft werden.
Sonderregelungen Dättwil und Münzlishausen
Für die Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil gelten aktuell folgende Sonderregelungen.
Friedhof Dättwil: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrat vom 2. Juni 2008, Nr. 438. SR-Beschlüsse: Die zum Zeitpunkt des Todesfalles in Dättwil wohnhaft gewesenen Personen
dürfen auf dem Friedhof Dättwil bestattet werden. Im Zeitraum von 2005 bis 2007 sind jährlich durchschnittlich 4 Personen verstorben, von denen jeweils 2 auf dem Friedhof
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
66
Dättwil bestattet wurden. Die Abteilung Werkhof wird beauftragt, dem Stadtrat zu gegebener Zeit (sobald eine Verknappung der vorhandenen Gräber erkennbar wird), dem
Stadtrat die Einführung einer restriktiven Regelung analog zum Friedhof Münzlishausen vorzuschlagen.
Friedhof Münzlishausen: Protokoll des Stadtrates vom 23. April 2001 Nr. 339. SR-Beschlüsse: keine Erweiterung des Friedhofes. Beisetzungsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der
Eingemeindung (1.1.1962) in Münzlishausen lebenden Personen, deren beim Ableben in Münzlishausen wohnhaftgen direkten Nachkommen sowie die jeweiligen Ehegatten.
Ebenfalls berechtigt sind Personen aus der vorgenannten Gruppe, die in ein Altersheim übersiedelt haben. Die ca. 60 berechtigen Personen sind in einer Liste namentlich erfasst.
Im Protokoll der Versammlung der Einwohnergemeinde Baden vom 13. Juli 1960 ist bezüglich
der Friedhöfe festgehalten: "Die Einwohner von Münzlishausen sind hinsichtlich des Friedhofes Liebenfels denjenigen von Baden gleichgestellt. Im Übrigen bleiben die Friedhöfe
von Dättwil, Rütihof und Münzlishausen den Einwohnern dieser Ortschaften vorbehalten. Bezüglich Unterhalt und Bestattungskosten gelten für alle Friedhöfe die gleichen Grundsätze."
Überarbeitungsbedarf:
Sonderregelung Friedhof Münzlishausen: keiner Sonderregelung Dättwil restriktiver formulieren (analog Sonderregelung Münzlishausen),
vgl. Kap. 3.3, S. 36.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
67
11 Betriebsplanung
Die Massnahmen sind zusätzlichen zu diesem Bericht je Friedhof in den beiliegenden
Massnahmenplänen dargestellt.
Die Massnahmen werden farblich unterschieden, um einen schnellen, visuellen Eindruck von den Eingriffstiefen zu vermitteln. Es wurde versucht, für die nachfolgenden Terminprogramme
und die Darstellung in den Plänen dieselbe Farbe je Massnahme zu verwenden. Leichte Farbabweichungen sind auf die unterschiedlichen Programmen (Word, Auto-CAD) und die
unterschiedlichen Drucker / Plotter zurückzuführen und sollen bitte ignoriert werden.
Massnahmen, die im Rahmen der ordentlichen Pflege realisiert werden (z.B. Ersatzpflanzungen von abgegangenen Bäumen), werden nicht dargestellt.
Massnahmen- und Terminplanung
Abbruch
Reparaturen
Konzepte
Teilprojekte: Umgestaltungen, Neuanlagen
Grabräumungen Die Räumung von Familiengräbern wird in den nachfolgenden Übersichten nicht dargestellt.
Grabräumungen
Erfasst sind nur Grabräumungen bis 2035 Die angegebene Jahrzahl gibt an, ab wann die Räumung frühestens
möglich ist
Neuanlage Gräber auf bestehenden Grabschildern
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
68
Bezeichnungen und Spezifikation der Grabtypen
ERG Erdreihengräber Grabgrösse B= 90cm x L= 180 cm (exkl. Weg) bzw. 240cm (inkl. Weg)
Wegebreite 60cm Bestattungstiefe mind. 150cm , 2 Lagen. Erste Lage 180cm, 2. Lage 150cm
URG Urnenreihengräber
Grabgrösse B= 80cm x L= 140 cm (exkl. Weg) bzw. 200cm (inkl. Weg) Wegebreite 60cm, bei der Neuanlage werden alle Wege sofort angelegt
Bestattungstiefe mind. 80cm
UP Urnenplattengräber Grabgrösse B= 65cm x L= 100 (exkl. Weg) bzw. 160cm (inkl. Weg)
Bestattungstiefe mind. 80cm
FEG Familien-Erdgräber Grabgrösse 200 x 280 cm
UFG Urnen-Familiengräber
140 x 140 cm
G Gemeinschaftsgrab Rasterfeld je Urne 40 x 40 cm
Hinweise: Die Grössenangaben gelten für die Friedhöfe Liebenfels und Rütihof
Friedhof Rütihof: ERG und URG mit Rahmen
Abweichende Grössen: Dättwil: UP 80 x 120 cm (exkl. Weg)
Dättwil: Rahmen für URG / ERG 70 x 180 cm inkl. Kindergräber Münzlishausen: keine einheitlichen Grössen
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
69
11.1 Friedhof Liebenfels
Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen
2015
20
16
2017
20
18
2019
20
20
2021
20
22
2023
20
24
2025
20
26
2027
20
28
2029
20
30
2031
20
32
2033
20
34
2035
Waldrandpflege FU1 2015 Reparatur Einfassung best. Gemeinschaftsgrab 2015 Baumentwicklungskonzept (Umsetzung fortlaufend)
2015
Friedhofbroschüre 2016 Neues Gemeinschaftsgrab inkl. Standortevaluation
2016-17
Informationssystem, Konzept und Ausführung 2016-17 Ev. Parkwaldbestattung: Projektierung und Ausführung
2016-17
Abbruch Gärtnerhaus und Wiederherstellung Umgebung inkl. Kündigen Mietvertrag
2017-18
Beleuchtungskonzept, Projektierung und Ausführung
2019
Ev. Neuanlage Muslimisches Grabfeld 2019-20 Inventarisierung und Bewertung Grabsteine, Museumsgrabschild
2017, 2027-28
Bedarf FEG, UP überprüfen 2020 Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern
Grabräumung UP2 2015 Grabräumung UP1, U1, E1 2017 Grabräumung E2 2019 Grabräumung UP1, E2 2020 Grabräumung U1 2021 Grabräumung E2 2022 Grabräumung UP1 2023 Grabräumung U2 2024 Grabräumung E3 2025 Grabräumung UP1, E3 2027 Grabräumung U2 2028 Grabräumung E3, UP1 2029 Neuanlage ERG Grabfeld E9 2030 Grabräumung E4 2033 Neuanlage URG Grabfeld E1-E4 2033
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
70
Schema Belegungsreihenfolge ERG
Schema Belegungsreihenfolge ERG Die etwaigen Belegungszeiträume je Schildergruppe sind angegeben. Die Jahrangaben basieren auf einer Hochrechnung mit dem aktuellen Bedarf von ca. 21 ERG pro Jahr und müssen in regelmässigen Abständen überprüft werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
71
Schema Belegungsreihenfolge URG
Schema Belegungsreihenfolge URG Die etwaigen Belegungszeiträume je Schildergruppe sind angegeben. Die Jahrangaben basieren auf einer Hochrechnung mit dem aktuellen Bedarf von ca. 13 URG pro Jahr und müssen in regelmässigen Abständen überprüft werden.
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -
- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
72
11.2 Friedhof Rütihof
Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen
2015
20
16
2017
20
18
2019
20
20
2021
20
22
2023
20
24
2025
20
26
2027
20
28
2029
20
30
2031
20
32
2033
20
34
2035
Prüfung Bepflanzungskonzept Randrabatte inkl. Projektierung und Ausführung
2015-16
Gestalterische Aufwertung Gemeinschaftsgrab: Projektierung und Ausführung
2015-16
Bedarf UP überprüfen 2020 Je nach Ergebnis der Bedarfsermittlung Neuanlage UP
2021-22
Neubau Weg und Anpassung Grabschilder an Wegeflucht: Projekt und Ausführung
2033-34
Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern
Grabräumung ERG 2015 Grabräumung URG bei Kreuz 2023 Grabräumung URG bei Kreuz 2032
11.3 Friedhof Dättwil
Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen
2015
20
16
2017
20
18
2019
20
20
2021
20
22
2023
20
24
2025
20
26
2027
20
28
2029
20
30
2031
20
32
2033
20
34
2035
Überprüfung Bepflanzung Bodendeckerflächen bei Bäumen
2015
Sanierung Zaun Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern
Grabräumung Nr. 103-114 Grabräumung Nr. 115-132 Grabräumung Nr. 1-12
11.4 Friedhof Münzlishausen
Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern
2015
20
16
2017
20
18
2019
20
20
2021
20
22
2023
20
24
2025
20
26
2027
20
28
2029
20
30
2031
20
32
2033
20
34
2035
Grabräumung Nr. 14-17 Grabräumung Nr. 1-3 Grabräumung Nr. 4, 6 Grabräumung Nr. 5, Nr. 21-23 Grabräumung Nr. U1, U2, Nr. 20