Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen
aus Instituten und Kliniken der MHH
TA- Forum der MHH21.05.2015
Dr. rer. nat Ute BäumerFachchemikerin für Toxikologie; UmweltwissenschaftlerinAbfall- und Gefahrgutbeauftragte der MHH; OE 0014 (Biologische Sicherheit)
Themen am 21.05.2015
1. Kurzvorstellung2. Organisation an der MHH2.1 Abfallbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte3. Abfallmanagement an der MHH
• Behältersysteme• Abfallarten • Abfallkategorien• Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐ Verordnung• sonstiges
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21.05.2015
1. Kurzvorstellung
Dr. Ute Bäumer: wichtige berufliche Stationen:‐ Umweltbehörde Stralsund‐ Universität Rostock‐ Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin (ITEM)
seit 2014 Medizinische Hochschule Hannover (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachchemikerin für Toxikologie, Umweltwissenschaftlerin)Abfall‐ und Gefahrgutbeauftragte der MHH
Kontakt: Tel. +49 511 532 5569e‐mail: baeumer.ute@mh‐hannover.de
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21.05.2015
Die MHH muss aufgrund ihres Abfallaufkommens und der Art und Menge der transportierten Gefahr( Abfall) güter
eine Gefahrgutbeauftragte und Abfallbeauftragte bestellen!
2. Organisation an der MHH
≥ 50 t gefährliche Güter/a Regelmäßiger Anfall von gefährlichem Abfall ≥ 2 t Abfallart /a
Stellung im Unternehmen: - organisatorisch der OE 0014 (Biologische Sicherheit) zugeordnet‐ Stabstelle beim Präsidium ‐ hier Auskunfts‐ und Informationspflicht‐ Schnittstelle zwischen internen Nutzern und Dienstleistern sowie zu externen Dienstleistern
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2.1 Abfallbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte
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21.05.2015
Gesetzliche Grundlage: §§ 59, 60 KrWGKernfrage: was muss wie entsorgt werden
Pflichten der Beauftragten
für Abfall
Initiativpflicht• Abwehr von Gefahren• Mängel beseitigen• Erarbeitung vorbeugender
Maßnahmen u. Verbesserungs-vorschläge
Kontrollpflicht•Überwachung der Einhaltung derGesetze und Rechts-VO
•BetriebskontrollenBerichtspflicht
• Jahresbericht• Bericht zu Mängeln • Abgabe von Stellungnahmen
Informationspflicht• Schulungen und Beratungen von Mitarbeiter und Leitung• Hilfestellung bei der fachgerechten Entsorgung
Aufgaben von Abfallbeauftragten: 1. Beratungspflicht für Betreiber und Betriebsangehörige
• Schulungen; Beratungen zu speziellen Anfragen• Verfassen abfallrechtliche Stellungnahmen• Weitergabe von Informationen im Rahmen von Begehungen• Bereitstellung von Informationen über Intranet
2. Überwachung des Abfallwegs von der Entstehung bis zur Beseitigung• Kontrolle der Art der Verwendung des angebotenen Entsorgungssystems bei den
Mitarbeitern• Kontrolle der Zertifizierungen der Entsorger
3. Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen• Kontrolle der Entsorgungsnachweise und der Registerführung
4. Aufklärung über mögliche Umweltgefahren und über Maßnahmen zur Vermeidung• Informationen zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Sonderabfall) – WHG;
GefahrstoffV• Informationen zu sicheren Gefahrguttransporten ‐ ADR
5. Hinwirken auf die Einführung abfallarmer VerfahrenErhöhung der Effizienz / Verbesserung der Quote an Abfall zur Verwertung
durch: • Modifizierung des Abfallsammelsystems• Befragung in den OE‘S hinsichtlich der Bedürfnisse und der Machbarkeit• Abstimmung mit der Abfallwirtschaft und Entsorgern• externe Erfahrungsaustausche
6. Hinwirken auf die Einführung abfallarmer Erzeugnisse• Stärkere Nutzung von Rücknahmesystemen
2.1 Abfallbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte
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21.05.2015
Abfälle müssen transportiert werden!Gesetzliche Grundlage: Gefahrgutbeauftragten‐Verordnung
in Verbindung mit dem europäischenTransportvorschriften ‐ ADR
Kernfrage: was muss wie transportiert werden
Pflichten der Gefahrgut-
beauftragten
Initiativpflicht• Abwehr von Gefahren• Erarbeitung vorbeugender
Maßnahmen
Kontrollpflicht•Überwachung der Einhaltung derGefahrgutvorschriften
•Betriebskontrollen; Anzeige vonMängeln
Berichtspflicht• Jahresbericht• Bericht zu Mängeln • Sicherstellung, dass ein
Unfallbericht erstellt wird
Informationspflicht• Schulungen und Beratungen von Mitarbeiter und Leitung• Hilfestellung bei der fachgerechten Klassifizierung von Gefahrgütern
2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte
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Erzeuger
Klinikbereich Forschungsbereich Technik Verwaltung
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3. Verantwortung für die Entsorgung in der MHH: Geschäftsbereich IV Logistik (Andreas Kohlhase) Durchführung: Abt. Transportwesen/Materialwirtschaft (Ansgar Kruth)
Sammelstellen K28 und K29 Vertragsgestaltung: Abt. Zentraleinkauf (Claudia Hentschel) Fachbegleitung: Abfallbeauftragte der MHH (Dr. Ute Bäumer) Transport: alle beteiligten Personen
Ziel: rechtssicherer und gefahrloser Umgang mit Gefahrgut (Abfall)
2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte
Was ist zu tun?1. Erfassung des Ist‐Zustands (Gefahrgutarten, Mengen)
– wo fallen welche Abfälle/ Gefahrgüter an?
2. Definition der Art der Beteiligung beim Umgang mit Gefahrgut innerbetrieblicher Transport außerbetrieblicher Transport Rolle der Mitarbeiter/MHH: Versender; Empfänger; Verlader, Transporteur…Klassifizierungen, Schulungen, Kontrollen
Gefahrgut ‐ ADRSituation an der MHH: Empfänger und Versender von Gefahrstoffen der Kl.:
Aufgaben, die sich daraus ergeben: • Vergabe von Gefahrgut‐bezogenen UN –Nr. für den Transport von Gefahrgut• Beachtung von Zusammenlagerungsverboten• Beachtung von Verpackungsvorschriften• Etikettierungen• Beförderungspapiere• Kontrollen als Versender bzgl. der Zulassung des Fahrers zum Transport u. Kontrolle der Ladungssicherung • Berücksichtigung der zu transportierenden Mengen (freigestellte Mengen?)
Die Bewertung der Gefährlichkeit eines Gefahrguts erfolgt bzgl. Toxizität und Umweltgefährdung des Transportgutes analog der Bewertung von Stoffen/ Gemischen nach CLP ( Info‘s aus dem SDB)
Ansprechpartner für das Verschicken von biolog. Proben per Luftfracht: Stefan Gerstel (Biolog. Sicherheit)
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2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte
1. Zuordnung zu bestimmten Abfallschlüsselnummern auf der Grundlage derAbfallverzeichnisverordnung (AVV)
3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
Situation an der MHH: Vergabe von standardmäßig 32 Abfallschlüsselnummern Unterteilung der Abfälle in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle
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Gefahr / Gefährlichkeit(Hazard)
Risiko / Gefährdung(Risk)
ergibt sich aus den Eigenschaften
ergibt sich aus der Art der Verwendung
Was ist ein gefährlicher Stoff?
15 AS 17 AS
Kernfrage: Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall?
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Frage: Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?Eigenschaften
Was ist ein gefährlicher Stoff?
giftigreprotoxisch
brennbar
ätzend
kanzerogen mutagen
sensibilisierend
Allergie-auslösend
wassergefährdend
explosiv
Gefährlich für die Ozonschicht
selbstentzündlichradioaktiv
infektiös
brandförderndentzündlich
Giftig für Wasserorganismen
bioakkumulierend
biopersistent
Physikalische Gefahren
Umweltgefahren
Gesundheitsgefahren
3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
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Frage: Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?
Verwendung
Umweltschutz Arbeitsschutz
Verbraucherschutz Gefährdung bei Unfällen / Havarien
Wasserhaushalts-G
VerbraucherschutzG
KreislaufwirtschaftsGBundes-ImmissionsschutzG
Arbeitsstätten-VChemikalienG
Gefahrgut-V
Gentechnik-G
Biostoff-V
BatterieGElektro- und Elektronikgeräte-G
Kosmetik-V Störfall-V
ADR
REAChCLP
SEVESO III
Abfallverbringungs-V
Kosmetik-V
EU-Wasserrahmenrichtlinie
KlimaschutzG
EU-KlimaschutzrichtlinieStrahlenschutzG
Technische Richtlinien/ Unfallverhütungsvorschriften
Gesetze /VO der BundesländerKommunale SatzungenHinzu kommen zur Betrachtung der Umsetzung :
BundesBodenschutzG
Biozid-ProdukteV
Was ist ein gefährlicher Stoff?
Regelung durch diverse internat./ nat. Richtlinien, Gesetze, Verordnungen….
3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
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Gefahrstoffe – internationale RegularienGHS Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen (2003)
Globally harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)
Ablösung der Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie der EU
CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (20.01.2009)verpflichtende Einstufung und Bewertung für Gemische nach GHS-Standard ab Juni 2015 (physikalisch-chemische Gefahren: 16 Gefahrenklassen, Gesundheitsgefahren: 10 aquatische Umwelt: 1)
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (01.06.2007 )EU-Chemikalienverordnung, Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictionof Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung)Neu: Kommunikation – wichtiges Element : Sicherheitsdatenblatt
ECHA Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (seit 01.06.2007 )zentrale Schaltstelle für REACH (Helsinki)
Klassifizierung von Stoffen/Gemischen
Generierung aktueller Stoffdaten
Veröffentlichung aktueller Stoffdaten
Frage: Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?
3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
H‐Kriterium(Hazard‐Check)
Merkmal gemäß § 3 Abs.2 AbfallverzeichnisVO Flammpunkt/Konz.‐grenzen
H 3 entzündlich Flammpunkt ≤ 55°C H 4 Reizend (R41) ≥ 10%
Reizend (R36, R37, R 38) ≥ 20%H 5 gesundheitsschädlich ≥ 25%H 6 Sehr giftig ≥ 0,1%
giftig ≥ 3%H 7 Krebserzeugend (Kat. 1 oder 2) ≥ 0,1%
Krebserzeugend (Kat. 3) ≥ 1%H 8 Ätzend (R35) ≥ 1%
Ätzend (R34) ≥ 5%H 10 Fortpflanzungsgefährdend (Kat. 1 oder 2, R60 or R61) ≥ 0,5%
Fortpflanzungsgefährdend (Kat. 3, R62 oder R63) ≥ 5%H 11 Erbgutverändernd (Kat. 1 oder 2, R46) ≥ 0,1%
Erbgutverändernd (Kat. 3, R40) ≥ 1%
Gefährlicher Abfall: Klassifizierung von Abfall mit Informationen aus GHS/ CLP:
Entsorgung nach der Klassifikation der Stoffe/ Stoffgemische unterBerücksichtigung ihrer Eigenschaften und Konzentrationenz. Bsp. wichtig für die Bewertung von Puffer‐Lösungen
AVV CLP
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3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
Gefährlicher Abfall ? Ja / nein – Bewertung von Gemischen im Labor: Info‘s aus dem Sicherheitsdatenblatt – gelten meistens für die Einzelstoffe Umrechnung auf die verwendete Konzentration Wahl des Entsorgungsweges
Flüssigkeit: Zuordnung zum Kanister für gefährliche FlüssigkeitenPrüfung der Entsorgung über das Abwassersystem der MHH
Abgleich mit den Vorgaben, die sich aus dem Wasserrecht ergeben (VVAwS zum VAwS/ WHG und der Abwassersatzung der Stadt Hannover)
Ziel:•Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen an der MHH•Vermeidung unnötiger Entsorgungsvorgänge an der MHH•Optimierung der Entsorgungskosten
Nachteil: •erhöhter Beratungsaufwand•ggfs. längere Wartezeiten zur Entsorgung
lohnt sich für neue Teststrategien und Etablierung neuer Prüfsysteme
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3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
2. Zuordnung zu Kategorien der Entsorgungswege ‐ Beispiele:
Abfälle zur BeseitigungAbfälle zur VerwertungGefährliche Abfälle•Zytotox. Arzneimittel•Infektiöser Abfall•Materialien mit Verun‐reinigungen von Gefahr‐stoffen•Altchemikalien•Gebauchte Lösungs‐mittel•Altöle•…
Nicht gefährliche Abfälle
•Abfälle aus Laboren (fest, flüssig, spitze und scharfe Gegenstände)
•nicht infektiöse Abfälle aus medizinischer Behandlung
•Laborglas•Altmedikamente•…
Nicht gefährliche Abfälle•Papier und Kartonagen*•Altglas/ Flaschenglas•Gemischte Verpackungen•Röntgenfilme*•Metalle/ Elektronik‐Schrott•Küchenabfälle•Sperrmüll•Restabfall•Tierstreu; Jauche•…
Gefährliche Abfälle•Altbatterien•Leuchtmittel•Hg‐Abfälle•Fotochemikalien•Geräte mit FCKW•Geräte mit anderen gefährlichen Stoffen
•…
* Patientendaten unterliegen dem Datenschutz und müssen gesondert gesammelt und behandelt werden
• Anpassung des Behältersystems an die Abfallart unter Berücksichtigung der möglichen hauseigenen Entsorgungslogistik
• Klassifizierung der gefährlichen Abfälle nach Gefahrstoffrecht (GHS; CLP) und ADR• Entwicklung von Info‐Material und Formularen für Nutzer und hauseigene Entsorger• Schulungen zu Abfall‐, Gefahrstoff‐ und Gefahrgutrecht
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3. Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall
3. Abfallmanagement an der MHHWas hat sich bewährt? ‐ Behältersysteme ‐ Beispiele für nicht gefährliche Abfälle
Rote reißfeste Plastiksäcke ‐ für regelmäßig anfallenden festen Klinikabfall (* keinebesonderen Anforderungen an Sammlung/ Entsorgung ausinfektionspräventiver Sicht) Müllpresse Verbrennung
Grüne Tonne Einwegbehälter für flüssigen Klinikabfall* Verbrennung
Mehrwegkisten Glasentsorgung der Bereiche durch die AbfallwirtschaftSortierung nach Glasfarbe erfolgt auf dem Entsorgungshof K28
Papiersammlung Papiersäcke in den Bereichen Entsorgung durch Reinigungs‐personal Transport zu Papierpressen auf dem Entsorgungshof durch Abfallwirtschaft
60l Behälter‐für nichtgefährlichenflüssigen Abfall
Glasbehälter für die BereicheMüllpresse Sack für Altpapier
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Gefährliche Abfälle: •Einwegbehälter für regelmäßig anfallende gefährliche feste Abfälle, entsprechendAbfallart voretikettiert•5‐Liter‐Einwegkanister für gefährliche regelmäßig anfallende Flüssigkeiten; entsprechend der zu entsorgenden Flüssigkeit voretikettiert•Mehrwegbehälter z. Bsp. für Fotoflüssigkeiten; Batterien•Entsorgung von anderen Gefahrstoffen auf Antrag durch den Nutzer
60l‐Spannringfass für gefährliche Betriebsmittel
30l‐ und 60l Behälter‐für gefährliche festen Abfall, z.Bsp. Zytostatika, infektiöses Material
5l‐ Kanister für gefährlicheFlüssigkeiten
3. Abfallmanagement an der MHHWas hat sich bewährt? ‐ Behältersysteme ‐ Beispiele für gefährliche Abfälle
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30l‐Behälter für gefährliche Betriebsmittel(aber mit schwarzem Deckel)
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3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Behälter
Warum kann der Behälterwechsel für gefährliche Betriebsmittel erfolgen ?
3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Behälter
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•Maximale Füllgewichte nicht überschreiten! Behälter verliert sonst ADR‐Zulassung.*•Beschädigte Behältermüssen umverpackt werden•Herstelldatum Behälter (siehe UN‐Prägung auf dem Behälter) nicht älter als 5 Jahre•Behälter müssen zum Transport ordentlich verschlossen und äußerlich sauber sein.
Füllgewichte: 30l ‐ Behälter: 15 kg60l ‐ Behälter: 28 kg
3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Kanister
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Was muss beachtet werden? Negativ‐Beispiele aus der Praxis Verschmutzte Behälter Überfüllte Behälter Etikett beschädigt Überlagerte Behälter
2. innerhalb der MHH:‐ Transport durch Abteilung Abfallwirtschaft zum Abfallsammelhof K28
1. innerhalb der einzelnen Bereiche der MHH: ‐ Reinigungspersonal ‐ betrifft nicht gefährlichen Abfall wie Papier, Restmüll ‐ Transport zu festgelegten Sammelpunkten innerhalb der MHH/ des Gebäudes
Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
3. außerhalb der MHH (Außenstellen):‐ analog Punkt 1‐ Transport/Entsorgung durch spezialisierte Fremdfirmen im Auftrag der
Abt. Abfallwirtschaft
4. Entsorgung der MHH:‐ Erfolgt durch spezialisierte Entsorgungsfirmen im Auftrag der Abt.
Abfallwirtschaft vom Abfallsammelhof K28
3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
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1. Erteilung eines Entsorgungsauftrag von einzelnen Bereiche der MHH(durch nachbeauftragte Person):
‐ Anmeldung mit Hilfe von Formblättern der Abt. Abfallwirtschaft; s. Intranet; Organisationshandbuch
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
AbBetriebsbeauftragter für den AbfallAbfallentsorgung AnsprechpartnerAbfallentsorgung Hinweise
Hinweise zur AbfallentsorgungMerkblatt 1 Entsorgung von infektiösem Abfall/C‐AbfallMerkblatt 2 Entsorgung von Zyto‐AbfallMerkblatt 3 Entsorgung von Körperteilen/OrganenAnmeldung zur Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffenrechtsverbindliche Erklärung über die Entsorgung von Sonderabfällen
Ansprechpartnerin:Frau Meier Tel. 2652; Herr Dirk MantheyTel.: 3336Herr Mull‐GrotefendTel.: 3926, 5163
2. ggfs. Fachbegleitung / Klassifizierung mit Hilfe der Abfallbeauftragten der MHH (Dr. Ute Bäumer)
3. Abholung nur der angemeldeten sauberen Behälter / Gefahrstoffe nachTerminvereinbarung durch Mitarbeiter der Abfallwirtschaft beim Auftraggeber!
3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen
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e‐mail: Abfallentsorgung.Auftragsmeldung@MH‐Hannover.de
3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ‐ Anmeldungsformulare
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Formular ist zu benutzen bei :• Anmeldung des Austausches von
Kanistern /Spannringfässern/Behältern
• Neu‐Anmeldung von Behältern
• Anmeldung der Entsorgung von Geräten, in denen Schadstoffe enthalten sind (Hg‐haltige Thermometer)
• Abholung von Leer‐Emballagen mit schädlichen Verunreinigungen
• Entsorgung von Gaskartuschen
• Entsorgung von Batterien
• …
3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ‐ Anmeldungsformulare
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
3. Abfallmanagement an der MHHEntsorgungskosten ‐ Beispiele
Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte
Abfallarten/ArtikelOrientierungswerte für Einzelpreise
Infektiöser Abfall 1,56 €/kg
Zytostatika 1,56 €/kg
Organabfall 1,56 €/kg
Betriebsmittel 0,68 €/kg
Anorgan. Salzlösungen 1,67 €/kg
Organische Säuren 1,67 €/kg
Lösungsmittel wässrig 0,67 €/kg
Lösungsmittel 1,34 €/kg
5l Kanister 2,26 €/Stück
Behälter 30l/ 60 4,94 €/Stück /6,19€/Stück
Spannringfass 30l/ 60l 120l 11,78/ 15,23/ 20,11 €/Stück
Gesamtkosten: zwischen 500 000,‐ – 600 000,‐ EuroVorsicht: Kosten können schwanken ‐ Behälterpreise sind vom
Weltmarkt abhängig!
AS 18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim MenschenNicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 18 01 01Spitze oder scharfe Gegenstände
AS 18 01 03*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Schwarze Behälter; 30l, 60 l
AS 18 01 02Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven
Schwarze Behälter; 30l, 60 l
AS 18 01 08*Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Schwarze Behälter; 30l, 60 l
AS 18 01 04Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keinebesonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund‐ und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Rote Säcke,Grüne Behälter; 30l, 60 l
AS 18 01 10*Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
Eigenes Sammel‐ und Entsorgungssystem vor Ort
AS 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08* fallen
Rote Säcke,Grüne Behälter; 30l, 60
Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 1
AS 15 01Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (n.a.g.)Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle
AS 15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
AS 15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
AS 15 01 06gemischte Verpackungen
AS 15 02 02*Aufsaug‐ und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
AS 15 01 07Verpackungen aus Glas
Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 2
AS 20Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 20 01 01Papier mit vertraulichem Inhalt (Datenschutzpapier)
AS 20 01 21*Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
AS 20 01 08biologisch abbaubare Küchen‐ und Kantinenabfälle
AS 20 01 33*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
AS 20 01 36Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallenAS 20 03 01gemischte SiedlungsabfälleAS 20 03 07Sperrmüll
Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3
AS 20 01 33*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
Rasant steigender Einsatz von Li‐Kondensatoren und Li‐Akku‘s in den letzten 10 Jahren ‐warum?
Lithium‐Ionen‐Kondensatoren haben ein lineares Lade‐Entladeverhalten und unterscheiden sich damit deutlich von Akkumulatoren
Aufbau
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS 20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508
Anwendung: Aufladbare Batterien mit „Lithium‐Ionen‐Technik“ in:• Computern• Smartphones• Medizintechnik• Elektromobile ...
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
Lithium‐Batterien ‐ Schadenbeispiele Lithium‐Ionen‐Akkumulatoren enthalten Energie und i.d.R. brennbare Elektrolyte sowie weitere brennbare Bestandteile. Schäden • während des Betriebs• während Ladevorgängen • durch äußere mechanische oder thermische Einwirkungen
Aber!
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS 20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS 20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
Beispiele defekter Lithiumbatterien und Lithiumzellen
Umsetzung an der MHH:
Eindeutige Identifikation
KEINE Verunreinigungen/ gefährl. Restanhaftungen außen
Bezeichnung und UN‐Nummer
Gefahrzettel Nr. 9 ADR
Fass fest verschlossen
Auf sog. Lebensuhr achten!
Defekte u. beschädigte Li‐Batte–rien < 500g im Fass vollständig mit Sand umschließenSonst: BEFÖRDERUNGSVERBOT!
Sammelbehälter in K29Sammelbehälter MHH‐Gelände
Alternativ in Instituten/ Kliniken: Sharp‐Behälter
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3
AS 20 01 33* Umgang mit Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
• Nicht mehr benötigte Li‐Batterien und ‐Akku’s über 500 g sind separat zu lagern und zur Entsorgung anzumelden
• Defekte Li‐Batterien und ‐Akku’s sind separat zu lagern und zur Entsorgung anzumelden• Pole defekter Li‐Batterien und ‐Akku’s sind mit Klebeband zu sichern• Separate Lagerung in Spezialbehältern in K29 • Hinweise: Geräte nicht voll entladen/ überladen
Geräte mit Akku‘s nicht unbeaufsichtigt lassen!
„Lithium‐Batterien ‐Merkblatt zur Schadenverhütung“ – Aussagen: 4.1 Grundsätzliche Maßnahmen zur Schadenverhütung Batteriepole vor Kurzschluss schützen
• Batterien vor mechanischen Beschädigungen schützen (beschädigte umgehend entsorgen)
• vor dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen schützen • separiert lagern (Mischlagerungen unterbinden)
Abstand von mind. 2,5 m zu anderen Lagerungen einhalten Lagerung räumlich getrennt oder in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (z.B. Container, Sicherheitsschränke mit Druckentlastung, Gefahrstoffraum)
Abfälle, die nicht anderen Kategorien zuzuordnen sind Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 16 05 09Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
AS 16 02 11*Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
AS 02 01 06tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
AS 16 02 13*Gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
AS 09 01 07Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
AS 16 05 07*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthaltenAS 16 05 08*Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthaltenAS 07 01 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und MutterlaugenAS 07 01 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
AS 09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
AS 09 01 04* Fixierbäder
AS 13 02 05*nichtchlorierte Maschinen‐, Getriebe‐ und Schmieröle auf MineralölbasisAS 13 05 07*öliges Wasser aus Öl‐/Wasserabscheidern
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 4 ‐ vorrangig im Forschungsbereich
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 4 ‐ vorrangig im Forschungsbereich ‐ Checkliste/Formulare
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
Biostoffverordnung und Gentechnikgesetz
Biostoffe und gentechnisch veränderte Stoffe werden nicht von der GefahrstoffV und CLP betrachtet!
Für Klassifizierungen, Tätigkeiten, Abfallentsorgung gelten die Bestimmungen der BiostoffV und des Gentechnikgesetzes sowie dazugehörenden TRBS (techn. Richtlinien für Biostoffe)
Weitergehende Vorgaben zum Transport sind im ADR zu finden
Abfallrecht: AS 18 01 03* ‐ „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden“ schwarze Tonne
Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015
3. Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz
BiostoffV: Gezielte Tätigkeiten: 1. Ausrichtung der Tätigkeiten auf einen oder mehrere Biostoffe 2. Biostoffe mindestens der Spezies nach bekannt3. Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb bekannt/ abschätzbarUnterteilung nach 4 SchutzstufenGefährdungspotential bekannt
Trifft ein Punkt nicht zu: nicht gezielte Tätigkeiten
GentechnikG: Arbeiten an gentechnisch veränderten Organismen Definition der Organismen und der gentechnischen VeränderungNach Abschluss der Arbeiten: Lagerung oder BeseitigungUnterteilung nach 4 Sicherheitsstufen Gefährdungspotential bekannt
humanes Material: nicht getestet auf: HIVHBV Schutzstufe 2 (BiostoffV); HCV Sicherheitsstufe 2 (GenTG)
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3. Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz
Entsorgung aus Zellkulturlaboren
Labore der Schutzstufe 1 (BiostoffV):• Entsorgung fester Abfälle ohne weitere Vorbehandlung (rote Säcke) • oder Autoklavieren in Säcken und Entsorgung über den Hausmüll • bei Abfällen mit hohen Flüssigkeitsanteilen: Entsorgung in grünen Tonnen
Wässrige Lösungen: Inaktivierung des biologischen Materials und Entsorgung über das Abwasser
Labore höherer Schutzstufen (BiostoffV):• Dekontamination aller Abfälle im Rahmen der Sicherheitsvorsorge und
Gefahrenabwehr mit geeigneten Verfahren (Autoklavieren, chemische Inaktivierung)
• danach Entsorgung als Hausmüll in Säcken oder in grünen Tonnen (je nach Flüssigkeitsanteil des Abfalls)
• Entsorgung wässriger Lösungen nach Inaktivierung des biologischen Materials über das Abwasser
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3. Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz
Entsorgung von Materialien, in denen Arbeiten durchgeführt werden,die den Bestimmungen der Gentechnik‐Verordnung unterliegen:
Labore der Sicherheitsstufen 1 – 3 (GenTG)• Dekontamination aller Abfälle im Rahmen der Sicherheitsvorsorge und
Gefahrenabwehr mit geeigneten Verfahren (Autoklavieren, chemische Inaktivierung)
• danach Entsorgung als Hausmüll in Säcken oder in grünen Tonnen (je nach Flüssigkeitsanteil des Abfalls)
• Entsorgung wässriger Lösungen nach Inaktivierung des biologischen Materials über das Abwasser
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3. Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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