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Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS...

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Elektronische intersektorale Kommunikation im Gesundheitswesen zur Sicherstellung der Versorgungskontinuität: Bewertung unter Berücksichtigung der empirischen Evidenz und Ethik Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades Doktor der Medizinischen Wissenschaften (Dr. rer. medic.) des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von Georg Schulte aus Iserlohn (Geburtsort) Osnabrück, 2019
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Elektronische intersektorale

Kommunikation im Gesundheitswesen zur Sicherstellung der

Versorgungskontinuität: Bewertung unter Berücksichtigung der empirischen Evidenz

und Ethik

Dissertation

zur Erlangung des Doktorgrades

Doktor der Medizinischen Wissenschaften (Dr. rer. medic.)

des Fachbereichs Humanwissenschaften

der Universität Osnabrück

vorgelegt von

Georg Schulte

aus

Iserlohn (Geburtsort)

Osnabrück, 2019

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Betreuer: Prof. Dr. Hartmut Remmers, Universität Osnabrück

Co-Betreuerin: Prof. Dr. Ursula Hübner, Hochschule Osnabrück

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Danksagung

Ich danke Herrn Prof. Dr. Hartmut Remmers für seine Bereitschaft zur Übernahme der

Betreuung meines Promotionsvorhabens, die Erweiterung und Präzisierung der

Themenstellung sowie die stets anregende und motivierende wissenschaftliche Begleitung

über den gesamten Zeitraum.

Besonders danke ich Frau Prof. Dr. Ursula Hübner für die Unterstützung bei der

Themenfindung, ihre fachwissenschaftliche Begleitung mit wertvollen Anregungen und

Impulsen sowie Ansporn und Motivation während des gesamten Vorhabens.

Darüber hinaus danke ich den Kolleginnen und Kollegen der Forschungsgruppe Informatik im

Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück für den fruchtbaren fachlichen Austausch und

die motivierende Zusammenarbeit, sowie den Kolleginnen und Kollegen des

pflegewissenschaftlichen Doktorandenkolloquiums der Universität Osnabrück für den

kollegialen Diskurs.

Nicht zuletzt danke ich meiner Familie, insbesondere meiner Frau, für die konstante Geduld,

Ermutigung und Unterstützung.

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Für Paul

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Bewertung elektronischer Kommunikation Inhaltsverzeichnis

IX

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................... XII

Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................... XIV

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................................... XVI

Zusammenfassung ................................................................................................................................... 1

Abstract ................................................................................................................................................... 4

1 Einleitung ......................................................................................................................................... 6

2 Struktureller und theoretischer Rahmen ........................................................................................ 7

2.1 Fraktionierung durch Struktur und Finanzierung der Gesundheitsversorgung ...................... 7

2.2 Versorgungskontinuität als Konzept gegen Fraktionierung .................................................... 9

2.3 Kommunikation zur Herstellung von Informationskontinuität ............................................. 11

2.4 Elektronische Vernetzung ..................................................................................................... 16

2.4.1 Bedeutung und Realisierung der elektronischen Vernetzung....................................... 16

2.4.2 Technische Realisierung der Vernetzung ...................................................................... 20

2.4.3 Interoperabilität ............................................................................................................ 21

2.4.4 HL7-CDA-Dokumente als Transferdokumente .............................................................. 22

2.5 Evaluation und Bewertung .................................................................................................... 26

2.6 Evidenz im Zusammenhang mit Gesundheitswesen und IT .................................................. 28

2.7 Validität ................................................................................................................................. 29

2.8 Nützlichkeit und Relevanz ..................................................................................................... 30

2.9 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit ............................................................................ 31

2.10 Ethische Aspekte und Vorüberlegungen ............................................................................... 33

2.10.1 Notwendigkeit der ethischen Betrachtungsweise ........................................................ 33

2.10.2 Definition und Einordnung in das Thema ...................................................................... 33

2.10.3 Teleologische und deontologische Ethiken ................................................................... 35

2.10.4 Ethische Prinzipien ........................................................................................................ 35

2.10.5 Ethische Prinzipien im Gesundheits- und Sozialwesen ................................................. 36

2.11 Forschungsfragen .................................................................................................................. 38

3 Methoden ...................................................................................................................................... 41

3.1 Zur Auswahl und Begründung der Untersuchungsmethoden .............................................. 41

3.2 Gegenstände der Untersuchung als Beispiele elektronischer intersektoraler Kommunikation

............................................................................................................................................... 41

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Inhaltsverzeichnis Bewertung elektronischer Kommunikation

X

3.2.1 ePflegebericht ............................................................................................................... 41

3.2.2 eWundbericht ................................................................................................................ 45

3.3 Untersuchung der Evidenz .................................................................................................... 50

3.3.1 Validität des ePflegeberichts ......................................................................................... 50

3.3.2 Validität des eWundberichts ......................................................................................... 55

3.3.3 Nützlichkeit und Relevanz des ePflegeberichts ............................................................. 56

3.3.4 Nützlichkeit und Relevanz des eWundberichts ............................................................. 57

3.3.5 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit des ePflegeberichts .................................... 58

3.4 Exploration ethischer Fragestellungen zur elektronischen transsektoralen Kommunikation ..

............................................................................................................................................... 60

3.4.1 Literaturrecherche ......................................................................................................... 60

3.4.2 Anwendung der Forschungsfragen auf die Ergebnisse der Literaturrecherche ........... 61

4 Ergebnisse ..................................................................................................................................... 63

4.1 Evidenz .................................................................................................................................. 63

4.1.1 Validität des ePflegeberichts ......................................................................................... 63

4.1.2 Validität des eWundberichts ......................................................................................... 75

4.1.3 Nützlichkeit und Relevanz des ePflegeberichts ............................................................. 83

4.1.4 Nützlichkeit und Relevanz des eWundberichts ............................................................. 85

4.1.5 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit des ePflegeberichts .................................... 89

4.2 Ethische Bewertungen........................................................................................................... 94

4.2.1 Ergebnisse der Literaturrecherche ................................................................................ 94

4.2.2 Prüfkriterien .................................................................................................................. 95

4.2.3 Beantwortung der ethischen Fragestellungen .............................................................. 99

5 Diskussion .................................................................................................................................... 108

5.1 Empirische Evidenz .............................................................................................................. 108

5.2 Validität ............................................................................................................................... 108

5.3 Nützlichkeit und Relevanz ................................................................................................... 109

5.4 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit .......................................................................... 110

5.5 Ethische Reflexion unterschiedlicher Bewertungsdimensionen ......................................... 112

5.5.1 Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten ........................................................... 112

5.5.2 Pflegende ..................................................................................................................... 113

5.5.3 Gesundheitssystem ..................................................................................................... 114

5.6 Kommunikation ................................................................................................................... 114

5.7 Versorgungskontinuität ....................................................................................................... 115

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Bewertung elektronischer Kommunikation Inhaltsverzeichnis

XI

6 Limitationen der Arbeit ............................................................................................................... 116

7 Ausblick ....................................................................................................................................... 117

7.1 Nationale Relevanz des ePflegeberichts und eWundberichts ............................................ 117

7.2 Politische Zielsetzungen ...................................................................................................... 117

7.3 Aktueller Stand und Trends ................................................................................................. 118

7.4 Zukunftsperspektiven .......................................................................................................... 120

7.5 Zukunftsperspektiven aus ethischer Sicht ........................................................................... 122

Zugehörige Publikationen ................................................................................................................... 124

Literatur ............................................................................................................................................... 125

Anhang ................................................................................................................................................ 139

Erklärung an Eides statt ....................................................................................................................... 161

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Tabellenverzeichnis Bewertung elektronischer Kommunikation

XII

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Darstellung der Einheiten des Vorschlagsmodells zum eWundbericht ....................... 48

Tab. 2: Struktur und Inhalte des ePflegeberichts (Header) zur Analyse der Inhalte der

papiergebundenen Pflegeüberleitungsbögen ......................................................................... 52

Tab. 3: Struktur und Inhalte des ePflegeberichts (Body) zur Analyse der Inhalte der

papiergebundenen Pflegeüberleitungsbögen ......................................................................... 53

Tab. 4: Codierung zur Analyse der Inhalte der papiergebundenen Überleitungsbögen ......... 54

Tab. 5: Auf Vollständigkeit untersuchte Pflegeüberleitungsbögen ......................................... 63

Tab. 6: Herkunft der Überleitungsbögen nach Bundesländern ............................................... 64

Tab. 7: Identifikation der unterzeichnenden Pflegekraft in papiergebundenen

Überleitungen .......................................................................................................................... 65

Tab. 8: Nennung der Beteiligten in papiergebundenen Überleitungsbögen ........................... 66

Tab. 9: Darstellung von Pflegeproblemen in papiergebundenen Überleitungsbögen ............ 67

Tab. 10: Darstellung von Scores in papiergebundenen Überleitungsbögen ........................... 67

Tab. 11: Darstellung von Pflegezielen in papiergebundenen Überleitungsbögen .................. 68

Tab. 12: Darstellung von Pflegemaßnahmen in papiergebundenen Überleitungsbögen ....... 68

Tab. 13: Darstellung der Hilfsmittel in papiergebundenen Überleitungsbögen ...................... 69

Tab. 14: Darstellung der Wohnform und Barrierefreiheit in papiergebundenen

Überleitungsbögen ................................................................................................................... 69

Tab. 15: Darstellung der sozialrechtlichen Informationen in papiergebundenen

Überleitungsbögen ................................................................................................................... 69

Tab. 16: Im ePflegebericht nicht enthaltene Informationen aus papiergebundenen

Überleitungsbögen ................................................................................................................... 71

Tab. 17: Durchschnittlich dokumentierte und übermittelte Anzahl an Informationen bei

Verlegung zwischen Klinikum Osnabrück und Diakoniewerk Osnabrück ................................ 72

Tab. 18: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Vollständigkeit der

Informationen .......................................................................................................................... 74

Tab. 19: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Verständlichkeit der

Informationen .......................................................................................................................... 75

Tab. 20: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Auswirkungen von vollständigen

Informationen/Informationsdefiziten ...................................................................................... 84

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Bewertung elektronischer Kommunikation Tabellenverzeichnis

XIII

Tab. 21: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Auswirkungen von

zeitgerechter/zeitverzögerter Information .............................................................................. 84

Tab. 22: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zum Nutzen des

Pflegeverlegungsberichts für Dritte ......................................................................................... 85

Tab. 23: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Verfügbarkeit der

Informationen .......................................................................................................................... 85

Tab. 24: Darstellung der Einheiten des Vorschlagsmodells für den eWundbericht nach

der Konsentierung mit der Fachgesellschaft DGfW ................................................................. 87

Tab. 25: Schweregrade der aufgetretenen Probleme bei der elektronischen

Überleitung ............................................................................................................................... 91

Tab. 26: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Technik und Aufwand für die

Erstellung von Überleitungen und auftretenden Problemen .................................................. 92

Tab. 27: Aussagen aus den Fokusgruppeninterviews zu Technik und Aufwand für

Versand und Empfang und auftretenden Problemen .............................................................. 93

Tab. 29: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Autonomie I ....................................... 99

Tab. 30: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Autonomie II .................................... 101

Tab. 31: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Schadensverhütung I ....................... 102

Tab. 32: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Schadensverhütung II ...................... 103

Tab. 33: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Fürsorge I ......................................... 104

Tab. 34: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Fürsorge II ........................................ 105

Tab. 35: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Gerechtigkeit ................................... 106

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Abbildungsverzeichnis Bewertung elektronischer Kommunikation

XIV

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Organon-Modell der Kommunikation ......................................................................... 12

Abb. 2: Kommunikationsmodell nach Jacobson ...................................................................... 13

Abb. 3: Sender-Nachricht-Empfänger-Modell ......................................................................... 14

Abb. 4: HL7-RIM ....................................................................................................................... 23

Abb. 5: Phasen der Evaluation nach GEP-HI ............................................................................ 27

Abb. 6: Objektive, subjektive und geschätzte Relevanz .......................................................... 31

Abb. 7: Systematik der ethischen Betrachtungsweise ............................................................. 34

Abb. 8: Inhalte des ePflegeberichts ......................................................................................... 43

Abb. 9: Der Pflegeprozess ........................................................................................................ 43

Abb. 10: Multimethodisches Vorgehensmodell für die Entwicklung von

Referenzmodellen .................................................................................................................... 47

Abb. 11: Konsensus-Ebene als Ergänzung des multimethodischen Vorgehensmodells

zur Entwicklung von Referenzmodellen ................................................................................... 56

Abb. 12: Test-Telematik-Infrastruktur ..................................................................................... 58

Abb. 13: Methodik zur Beantwortung der Forschungsfragen 4 und 5 .................................... 62

Abb. 14: Autoren der untersuchten Pflegeüberleitungsbögen ............................................... 64

Abb. 15: Patientenbezogene Informationen in papiergebundenen Überleitungsbögen ........ 66

Abb. 16: Prozessorientierung der papiergebundenen Überleitungsbögen ............................. 67

Abb. 17: Darstellung der AEDLs/ATLs in papiergebundenen Überleitungsbögen ................... 68

Abb. 18: Darstellung der Medikation in papiergebundenen Überleitungsbögen ................... 70

Abb. 19: Darstellung der medizinischen Diagnosen in papiergebundenen

Überleitungsbögen ................................................................................................................... 70

Abb. 20: Bewertung der Vollständigkeit aus Sicht der sendenden Pflegekräfte ..................... 73

Abb. 21: Bewertung der Vollständigkeit aus Sicht der empfangenden Pflegekräfte .............. 73

Abb. 22: Bewertung der Items als „relevant“ durch FgSKW .................................................... 77

Abb. 23: Kommentierung der Items durch FgSKW .................................................................. 78

Abb. 24: Bewertung der Items als „relevant“ durch ICW ........................................................ 80

Abb. 25: Kommentierung der Items durch ICW ....................................................................... 82

Abb. 26: Bewertung der Nützlichkeit aus Sicht der Empfangenden ........................................ 83

Abb. 27: Ergebnisse der Beurteilung der Praktikabilität der verwendeten Software ............. 89

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Bewertung elektronischer Kommunikation Abbildungsverzeichnis

XV

Abb. 28: Durchgeführte Aktionen bei elektronischer Überleitung mit und ohne

Probleme .................................................................................................................................. 90

Abb. 29: Aufgetretene Probleme bei Einzelaktionen der elektronischen Überleitung ........... 90

Abb. 30: Prozess und Ergebnisse der Literaturrecherche …………………………………………………..94

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Abkürzungsverzeichnis Bewertung elektronischer Kommunikation

XVI

Abkürzungsverzeichnis

ACHI Australasian College of Health Informatics

AEDL Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens

AMIA American Medical Informatics Association

ATL Aktivitäten des täglichen Lebens

AWM Akademie für Wundbehandlung

AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BCS British Computer Society

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BGW Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMG Bundesministerium für Gesundheit

BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

bvitg Bundesverband Gesundheits-IT

CDA Clinical Document Architecture

CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands

CHIA Canada`s Health Informatic Association

CSU Christlich-Soziale Union in Bayern

DDG Deutsche Diabetes-Gesellschaft

DELBI Deutsches Leitlinien-Bewertungsinstrument

DGB Deutscher Gewerkschaftsbund

DGfW Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung

DIN EN ISO Deutsche Übernahme einer internationalen oder europäischen Norm

DNQP Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege

DRG Diagnosis Related Group

DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

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Bewertung elektronischer Kommunikation Abkürzungsverzeichnis

XVII

EFN European Federation of Nurses Associations

eGK Elektronische Gesundheitskarte

EHIF Estonian Health Insurance Fund

ELGA Elektronische Gesundheitsakte (Österreich)

ENHIS Estonian National Health Information System

ePA Elektronische Patientenakte

EPA-AC Ergebnisorientiertes Pflege-Assessment, Acute Care

FgSKW Fachgesellschaft Stoma, Inkontinenz und Wunde

FOKUS Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme

GDA Gesundheitsdienstanbieter

GDA-I Gesundheitsdienstanbieter-Index

GEP-HI Guideline for Good Evaluation Practice in Health Informatics

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

GP General Practicioner

GRADE Gradings of Recommendations Assessment, Development and Evaluation

HL7 Health Level 7

HSCIC Health and Social Care Information Centre

ICD-10 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Edition

ICoC Interpersonal Continuity of Care

ICW Initiative Chronische Wunde

ISO International Organization for Standardization

IT Informationstechnologie

JRC Joint Research Centre der Europäischen Union

LEP Leistungserfassung in der Pflege

MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

MVZ Medizinisches Versorgungszentrum

NHS National Health Service

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Abkürzungsverzeichnis Bewertung elektronischer Kommunikation

XVIII

OGP Offensive Gesund Pflegen

OPS Operationen- und Prozedurenschlüssel

PC Personal Computer

PC-IC Person Centered Integrated Care

PIN Persönliche Idenfikations-Nummer

PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score

PP Patienten-Portal

RIM Referenz-Informations-Modell

SCR Summary Care Record

SDOHs Social Determinants of Health

SGB Sozialgesetzbuch

SMCB Security Module Card-Betriebsstätte

SNOMED-CT Systematized Nomenclature of Medicine – Clinical Terms

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SVR-G Sachverständigenrat zur Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen

TEHIK Zentrum für Gesundheits- und Sozialinformationssysteme (Estland)

TLS/SSL Transport Layer Security/Secure Sockets Layer

UML Unified Modeling Language

VHitG Verband der Hersteller von IT für das Gesundheitswesen

WCET World Council of Enterostoma Therapists

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Bewertung elektronischer Kommunikation Zusammenfassung

1

Zusammenfassung

Die Versorgungsstrukturen des deutschen Gesundheitswesens sind durch ihre Aufteilung in

Sektoren, Institutionen und Berufsgruppen gekennzeichnet, die ihre jeweils spezifischen

Sichtweisen, Intentionen und Fachterminologien haben. Im Zuge der demographischen

Entwicklung und des damit vermehrten Auftretens chronischer Erkrankungen und

langanhaltender Pflegebedürftigkeit, durchlaufen Patientinnen und Patienten bzw.

Pflegebedürftige diese Versorgungsinstanzen in immer schnellerem Wechsel, bzw. werden

von mehreren gleichzeitig betreut. Dabei entstehen Versorgungsbrüche durch Probleme bei

der Kommunikation und Koordination zwischen den Akteuren. Als Mittel zur Beforschung von

Versorgungsbrüchen bietet sich das Konzept der Versorgungskontinuität an, und zwar

insbesondere dessen Teilbereich der Informationskontinuität. Die Kommunikation zwischen

den Versorgungsinstanzen zum Zweck des effektiven Austauschs von Informationen und

Botschaften kann durch elektronische Vernetzung der Beteiligten optimiert werden, für deren

Ausgestaltung und Intensität unterschiedliche Modelle infrage kommen. Immer sind hierfür

jedoch Kommunikationsinstrumente erforderlich. Diese müssen so beschaffen sein, dass sich

die Kommunizierenden mit ihren jeweiligen spezifischen (IT-) Systemen, Sichtweisen und

Fachterminologien verstehen, d. h. sie müssen interoperabel sein. Ebenso müssen sie den

Erfordernissen einer wissenschaftlich-rigorosen Methodik sowie denen der praktischen

Anwendung entsprechen, also evidenzbasierte Instrumente darstellen. Im Detail bedeutet

das, dass sie valide Instrumente zum Transport der vorgesehenen Informationen und in ihrem

Einsatzgebiet von Relevanz und Nutzen sein sollen. Hinzu kommt, dass an diese Instrumente

Anforderungen aus Sicht der Ethik gestellt werden. Sie müssen also unter den genannten

Gesichtspunkten im Hinblick auf ihre Qualität und ihre erwarteten Auswirkungen einer

Evaluation unterzogen werden. Beispiele für solche elektronischen

Kommunikationsinstrumente sind der ePflegebericht zur Informationsübermittlung bei einem

Wechsel zwischen pflegerischen Settings, und der eWundbericht zur Kommunikation

zwischen Akteuren, Institutionen und Berufsgruppen bei der Behandlung von Menschen mit

chronischen Wunden. Stellvertretend für elektronische Kommunikation im

Gesundheitswesen werden in der vorliegenden Arbeit diese beiden Überleitungsinstrumente

auf die genannten Gesichtspunkte hin bewertet.

Zur Überprüfung der Validität wurden die Inhalte des ePflegeberichts und des eWundberichts

mit jeweils externen Kriterien inhaltlich verglichen. Für den ePflegebericht bedeutet dies

einen Vergleich mit den Inhalten einer repräsentativen Auswahl von 114 papierbasierten

Pflegeüberleitungsbögen. Die Inhalte des eWundberichts wurden mittels Delphi-Befragungen

und Workshops mit 57 Mitgliedern der führenden deutschen Wund-Fachgesellschaften einer

Validitätsprüfung unterzogen.

Nützlichkeit und Relevanz des eWundberichts wurden ebenfalls über die Delphi-Befragungen

und Workshops ermittelt, während diese beiden Zielgrößen für den ePflegebericht mittels

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Zusammenfassung Bewertung elektronischer Kommunikation

2

einer eigenen randomisierten Studie erhoben wurden. In dieser Untersuchung beurteilten

zehn sendende und neun empfangende Pflegekräfte neben der Nützlichkeit und Relevanz

zusätzlich die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Informationen. Hierzu dienten reale

Verlegungen von Patientinnen und Patienten, die entweder papierbasiert oder elektronisch

durchgeführt wurden.

Zur ethischen Bewertung elektronischer transsektoraler Kommunikation wurden zunächst

mittels Literaturrecherche konkrete ethische Fragestellungen ermittelt, um sie dann auf die

Instrumente anzuwenden.

Die Überprüfung der Validität des ePflegeberichts ergab, dass dieser alle Informationen

übermitteln kann, die in den unterschiedlichen papiergebundenen Überleitungen enthalten

waren. Dagegen konnte keiner dieser Papierbögen alle Informationen des ePflegeberichts

übermitteln. Die elektronisch übermittelten Informationen wurden von an der

Überleitungsstudie beteiligten Pflegenden als vollständiger und verständlicher bewertet als

die in herkömmlichen papierbasierten Überleitungen enthaltenen. Die Beurteilung der

Validität des eWundberichts ergab, dass seine Inhalte von einem großen Teil der beteiligten

Expertinnen und Experten als die richtigen wundbezogenen Informationen bewertet wurden.

Hinsichtlich der für die Praxis relevanten Größen ergab sich folgendes Bild:

Die große Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer des ePflegeberichts und der Expertinnen und

Experten für den eWundbericht schätzten diese als nützlich bzw. sehr nützlich und als relevant

bzw. sehr relevant ein. Insbesondere die empfangenden Pflegekräfte schätzten die

Nützlichkeit des ePflegeberichts im Vergleich zur Papierform als hoch ein, und der

eWundbericht wurde als inhaltlich und strukturell für die Anwendung in der Praxis geeignetes

Überleitungsinstrument bewertet.

Die Literaturrecherche zur Ermittlung der ethischen Fragestellungen ergab sieben Fragen zur

Anwendung auf elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen, die sich in die ethischen

Prinzipien der Autonomie, der Schadensverhütung, der Fürsorge und der Gerechtigkeit

einordnen ließen. Die Anwendung der ermittelten Fragen sowie die Einschätzung in der

internationalen Literatur bewertete die untersuchte Kommunikationsform, unter Beachtung

der genannten Prinzipien, als insgesamt vertretbar und aus ethischer Perspektive

wünschenswert.

Die vorliegende Arbeit stellt die erste ihrer Art dar, die Instrumente der professionellen

elektronischen Kommunikation über Sektoren- und Berufsgrenzen hinweg hinsichtlich der für

die Praxis interessanten Zielgrößen Validität, Nützlichkeit und Relevanz sowie unter ethischen

Aspekten mit wissenschaftlich rigorosen Methoden evaluiert. Sowohl der ePflegebericht als

auch der eWundbericht sind danach als valide Instrumente der Kommunikation in ihren

jeweiligen Domänen zu betrachten. Sie erweisen sich als geeignet und nützlich zur

Vermeidung von Versorgungsbrüchen bei Wechseln von Versorgungsbedürftigen zwischen

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Bewertung elektronischer Kommunikation Zusammenfassung

3

Sektoren, Institutionen und Berufsgruppen. Damit schafft diese Arbeit erstmalig eine

wissenschaftliche Basis und Begründung zur Schaffung der politischen und organisatorischen

Voraussetzungen für ihren Einsatz. Diese Perspektive wird weiter untermauert durch die

Tatsache, dass der ePflegebericht mittlerweile den Prozess der formalen Standardisierung

durch die zuständige Instanz HL7 erfolgreich durchlaufen hat und damit zum nationalen

Standard erhoben wurde. Dieses Verfahren steht auch für den eWundbericht an. Durch eine

damit ermöglichte Verbreitung des ePflegeberichts und eWundberichts eröffnet sich auch die

Chance einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung der Versorgungskontinuität

durch elektronische Kommunikation und ihrer Effekte auf die Versorgung von Patientinnen,

Patienten und Pflegebedürftigen.

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Abstract Bewertung elektronischer Kommunikation

4

Abstract

The supply structures of the German health care system are characterised by their division

into sectors, institutions and groups of professionals, each of which has its own specific views,

intentions and terminologies. In the course of demographic development and the resulting

increase in the incidence of chronic illnesses as well as the need for long-term care, patients

and persons in need of care are passing through these care instances in ever faster changes

or are being cared for simultaneously by several of them. This results in supply disruptions due

to problems in communication and coordination between the actors. The concept of

continuity of care offers itself as a means of researching care breaks, in particular its subarea

of information continuity. Communication between care entities for the purpose of the

effective exchange of information and messages can be optimised by the electronic

networking of those involved, for the design and intensity of which different models can be

considered. However, communication tools are always required for this. These must be

designed in such a way that the communicators with their specific (IT-) systems, perspectives

and terminologies understand each other, i.e. they must be interoperable. They must also

meet the requirements of a scientific rigorous methodology and the requirements of practical

application, i.e. they must be evidence-based instruments. In detail, this means that they

should be valid instruments for transporting the intended information and be relevant and

useful in their field of application. In addition, these instruments are subject to ethical

requirements. Therefore, they need to be evaluated in terms of their quality and expected

impact in the light of the above considerations. Examples of such electronic communication

tools are the electronic nursing summary (ePflegebericht) for the transfer of information when

changing between nursing settings as well as the electronic wound summary (eWundbericht)

for communication between actors, institutions and occupational groups in the treatment of

people with chronic wounds. As a representative of electronic communication in the health

care sector, the present paper assesses these two transition instruments in terms of the

above-mentioned aspects.

To check the validity, the contents of the ePflegebericht and the eWundbericht were

compared with external criteria. For the ePflegebericht, this means a comparison with the

contents of a representative selection of 114 paper-based nursing transfer sheets. The

contents of the eWundbericht were subjected to a validity check by means of Delphi surveys

and workshops with 57 members of the leading German wound specialist societies.

The usefulness and relevance of the eWundbericht were also determined through the Delphi

surveys and workshops, while these two target values for the ePflegebericht were collected

through a separate randomised study. In this study, ten sending and nine receiving nurses

assessed the usefulness and relevance as well as the completeness and comprehensibility of

the information. Real transfers of patients, either paper-based or electronic, were used for

this purpose.

Page 21: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Abstract

5

For the ethical evaluation of electronic trans-sectoral communication, concrete ethical

questions were first identified by means of a literature search and then applied to the

instruments.

The verification of the validity of the ePflegebericht showed that it can provide all the

information contained in the different paper-based transfer documents. On the other hand,

none of these paper sheets could transmit all the information contained in the ePflegebericht.

The electronically transmitted information was assessed by the nurses involved in the transfer

study as being more complete and understandable than the information contained in

traditional paper-based transfer documents. The assessment of the validity of the

eWundbericht showed that its contents were evaluated by a large number of the experts

involved as the correct wound related information. The following picture emerged with regard

to the variables relevant for practice:

The vast majority of the users of the ePflegebericht and the experts for the eWundbericht

considered these to be useful or very useful and relevant or very relevant. In particular, the

receiving nurses rated the usefulness of the ePflegebericht as high compared to the paper

version, and the eWundbericht was evaluated as a transfer instrument suitable for practical

application in terms of content and structure.

The literature search to determine the ethical questions resulted in seven questions on the

application of electronic communication in health care, which could be classified into the

ethical principles of autonomy, damage prevention, care and justice. The application of the

questions identified and the assessment in the international literature evaluated the form of

communication examined, while taking into account the above principles, as generally

justifiable and desirable from an ethical perspective.

The present paper is the first of its kind to evaluate the instruments of professional electronic

communication across sectoral and professional boundaries with regard to the target

variables of validity, usefulness and relevance interesting for practice as well as from the

ethical aspects using scientifically rigorous methods. Both the ePflegebericht and the

eWundbericht are to be regarded as valid instruments of communication in their respective

domains. They prove to be suitable and useful for avoiding care breaks when people in need

of care switch between sectors, institutions and professional groups. Thus, for the first time,

this work creates a scientific basis and justification for creating the political and organisational

prerequisites for their deployment. This perspective is further bolstered by the fact that the

ePflegebericht has in the meantime successfully undergone the process of formal

standardisation by the responsible body HL7 and has thereby become a national standard.

This procedure is also pending for the eWundbericht. The dissemination of the ePflegebericht

and eWundbericht made possible by this also provides the opportunity of an extensive

scientific investigation of the continuity of care through electronic communication and its

effects on the care of patients and those in need of care.

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Einleitung Bewertung elektronischer Kommunikation

6

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit widmet sich der elektronischen intersektoralen Kommunikation im

Gesundheitswesen. Trotz vieler Versuche, das fraktionierte Gesundheitswesen im Sinne einer

durchgängigen Versorgung neu zu gestalten, bietet sich heute noch das Bild einer in Sektoren,

unterschiedliche Institutionen und Berufsgruppen zergliederten Versorgungslandschaft. Um

dieses Problem zu lösen bedarf es vieler Betrachtungsperspektiven und Maßnahmen. Eine der

grundlegenden Voraussetzungen für eine gelingende Versorgung ist die Vernetzung der

beteiligten Sektoren, Personen und Institutionen, deren Rückgrat wiederum die intersektorale

und interprofessionelle Kommunikation bildet. Dabei können digitale Verfahren grundsätzlich

dazu beitragen, unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen. Vor diesem

Hintergrund widmet sich die vorliegende Arbeit elektronischen

Kommunikationsinstrumenten, die durch eine Optimierung des Informationsaustauschs

zwischen den Beteiligten helfen könnten, Versorgungslücken zu schließen oder deren

Entstehung zu verhindern. Ihr Ziel ist es, durch die Herstellung von Versorgungskontinuität

auch über die Grenzen von Sektoren, Institutionen und Berufsgruppen hinweg eine

Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen auf gleichbleibend hohem Qualitätsniveau

sicherzustellen. Dazu sind, neben einer bedarfsorientiert ausgestalteten technischen

Infrastruktur und Organisation, geeignete Instrumente notwendig, die in der Lage sind, diese

Aufgabe zu erfüllen. Zu diesem Zweck sind elektronische Transferdokumente im HL7-CDA-

Format entwickelt worden oder noch in Entwicklung befindlich. Auch wenn diese Dokumente

auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Leitlinien, sowie unter Einbeziehung

potenzieller Anwenderinnen und Anwender und deren Expertise entstanden sind, hat eine

Untersuchung ihrer empirischen Evidenz bisher nicht stattgefunden. Eine Überprüfung, ob sie

valide Instrumente zum Transport der vorgesehenen Informationen und Botschaften sind

steht ebenso aus wie die Evaluation ihrer Relevanz, ihrer Nützlichkeit und ihrer

Praxistauglichkeit. Darüber hinaus macht der Umgang mit Daten, insbesondere im

Gesundheitswesen, eine Bewertung aus ethischer Perspektive notwendig, die ebenfalls bisher

nicht stattgefunden hat. Diese Erkenntnislücken sollen durch die Ergebnisse dieser Arbeit

gefüllt werden. Hiermit soll ein Beitrag zur laufenden Diskussion über Transferdokumente in

der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen geleistet werden, um so die weitere

Entwicklung eines sicheren, fachlich und wissenschaftlich fundierten und von den Nutzerinnen

und Nutzern akzeptierten Austauschs von Informationen und Botschaften zur Sicherstellung

der Versorgungskontinuität zu befördern. Dies könnte helfen, den bestehenden Folgen einer

Fraktionierung der Gesundheitsversorgung entgegenzuwirken.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

7

2 Struktureller und theoretischer Rahmen

2.1 Fraktionierung durch Struktur und Finanzierung der

Gesundheitsversorgung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen erfolgt in Deutschland

innerhalb eines Gesundheitssystems, dessen Grundstrukturen sich aus dem

Sozialstaatsprinzip ableiten, wie es in Art. 20 Abs. 1 bzw. Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes der

Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist. Danach hat der Staat die Daseinsvorsorge der

Bürgerinnen und Bürger auch für den Bereich der Gesundheit zu gewährleisten, und eine

Ungleichbehandlung, z. B. aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ist vom Grunde

her ausgeschlossen. Der Staat muss diese Daseinsvorsorge nicht selbst aktiv betreiben,

sondern gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Die Daseinsvorsorge regeln im

Bereich der Gesundheitsversorgung vor allem die gesetzliche und private Kranken- und

Pflegeversicherung, aber auch Unfall- und Rentenversicherung, und ihre Finanzierung erfolgt

durch eine obligatorische Mitgliedschaft aller Bürgerinnen und Bürger. Wie für andere

Bereiche der Sozialgesetzgebung auch, gilt für das Gesundheitswesen das Solidarprinzip, was

bedeutet, dass im Bedarfsfall ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft

besteht. Diese Leistungen erfolgen nach dem Bedarfsdeckungsprinzip, sodass ein Anspruch

auf alle medizinisch notwendigen Leistungen besteht, unabhängig von der Höhe der

geleisteten Versicherungsbeiträge. Im Bedarfsfall erfolgt die Versorgung in der Regel durch

die Leistungserbringer mit Sach- und Dienstleistungen, während deren Vergütung direkt durch

die Versicherer geschieht. Diese sind im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der

Regel die Kranken- und Pflegeversicherung, bei Vorliegen von Arbeitsunfällen aber die

gesetzliche Unfallversicherung, und bei Rehabilitationsmaßnahmen die gesetzliche

Rentenversicherung [Simon 2017].

Das Gesundheitswesen ist grundsätzlich in zwei Sektoren unterteilt, einen ambulanten und

einen stationären, in denen die Leistungserbringer angesiedelt sind. Diese sind im ambulanten

Sektor in der Hauptsache niedergelassene Ärzte und Therapeuten, Apotheken, ambulante

Pflegedienste, Pflegeheime und Anbieter von Heil- und Hilfsmitteln, im stationären Sektor

Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken. Die Vergütung der Leistungsanbieter ist

unterschiedlich geregelt: Sie erfolgt im ambulanten Sektor z. B. für niedergelassenes und von

den Krankenkassen anerkanntes haus- und fachärztliches Personal über die kassenärztlichen

Vereinigungen durch zuvor ausgehandelte Gesamtbudgets. Ambulante Pflegedienste

finanzieren sich aus Vergütungen der Krankenkassen, mit denen ärztlich verordnete

Pflegemaßnahmen, die so genannte Behandlungspflege, abgegolten werden, und über die

Pflegekassen für Maßnahmen der so genannten Grundpflege, sofern vorher durch Festlegung

eines Pflegegrades der Anspruch auf Bezug von grundpflegerischen Leistungen festgestellt

wurde. Auch für die Finanzierung einer Versorgung in Pflegeheimen wird die Einstufung in

einen Pflegegrad zur Abgeltung der pflegerischen Maßnahmen benötigt, während

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

8

Unterbringungs- und Versorgungskosten von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden

müssen. Im stationären Sektor finanzieren sich Krankenhäuser grundsätzlich über

Fallpauschalen (diagnosis related groups, DRGs), die sich aus Diagnosen und durchgeführten

diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen errechnen, über die Krankenkassen,

während Rehabilitationskliniken hauptsächlich über die gesetzliche Rentenversicherung

finanziert werden. Zudem erhalten Krankenhäuser eine Investitionsförderung für größere und

mittlere Investitionsmaßnahmen durch die Bundesländer [Simon 2017].

Die Leistungserbringer sind also Akteure in organisatorisch getrennten Sektoren, die

unterschiedliche Zielrichtungen in der Versorgung verfolgen, und ihre wirtschaftliche Existenz

auch aus unterschiedlichen Quellen sichern. Dazu kommt, dass sie auch unterschiedlichen

Berufsgruppen angehören, mit ihren jeweils spezifischen Ausrichtungen, Sichtweisen und

Fachterminologien. Weltweit ist eine wachsende Zahl von Patientinnen und Patienten auf die

Versorgung durch mehrere dieser unterschiedlichen Leistungserbringer angewiesen,

entweder nacheinander oder auch gleichzeitig, was eine Fragmentierung der Versorgung mit

sich bringt [Haggerty et al. 2003]. Zu den hiervon betroffenen Menschen zählen insbesondere

chronisch Kranke und Pflegebedürftige sowie Ältere. Als Beispiel für den schnellen Wechsel

zwischen Institutionen und Sektoren nennt das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung

in der Pflege (DNQP) [2009] die rasche Rehospitalisierung nach einem Krankenhausaufenthalt,

die verschiedene Gruppen von Entlassenen in unterschiedlichem Ausmaß betrifft. Als

besonders betroffene Gruppe werden hier Patienten mit chronischen Erkrankungen

identifiziert, insbesondere des Herz-Kreislaufsystems, des Atmungssystems sowie des

Stoffwechsels, und Patienten mit Krebserkrankungen, demenziellen und anderen psychischen

Erkrankungen, und mit länger anhaltenden Beeinträchtigungen nach Verletzungen. Die

Wahrscheinlichkeit für häufig stattfindende Wechsel zwischen den Versorgungssettings wird

zudem erhöht durch Umstände wie Abhängigkeit von Pflege, Bedarf an Medikamenten und

prekäre soziale Situationen. Einen weiteren begünstigenden Faktor stellt ein höheres

Lebensalter in Kombination mit den genannten Faktoren dar. So führt eine Kombination aus

hohem Alter, Armut und chronischer Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer

Heimunterbringung [DNQP 2009].

Um bestehenden Problemen bei der Kommunikation und Koordination zwischen den an der

Versorgung Beteiligten zu begegnen, wurden vom Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen

ergriffen. 2004 wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz der § 140a des fünften

Sozialgesetzbuches (SGB V) eingeführt, der es Krankenkassen erlaubt, Selektivverträge zur

integrierten Versorgung mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Medizinischen

Versorgungszentren (MVZs) abzuschließen, mit dem Ziel, Schnittstellenprobleme zu

minimieren. Im Jahre 2011 wurden mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die an der

integrierten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen um ambulante und stationäre

Rehabilitationseinrichtungen, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen, Praxiskliniken,

pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von Medizinprodukten erweitert. Zudem

besteht für Patientinnen und Patienten seit 2007 ein Recht auf ein Versorgungsmanagement

(§ 11 Abs. 4 SGB V), und seit 2011 auf ein Entlassungsmanagement beim Übergang vom

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

9

Krankenhaus in nachgelagerte Versorgungsbereiche (§ 39 Abs. 1 SGB V). Nach einem

Gutachten des Sachverständigenrats zur Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen

(SVR-G) hat sich die Schnittstellenproblematik für chronisch Kranke und Pflegebedürftige bei

Wechseln zwischen den Versorgungssettings jedoch nicht verbessert, sondern es werden

weiterbestehende Versorgungsbrüche beschrieben, und zwar sowohl inter- als auch

intrasektoral. So wird ein Informations- und Koordinationsdefizit zwischen behandelnden

Ärztinnen und Ärzten für die kontinuierliche Behandlung entlang intersektoraler

Behandlungspfade beschrieben, ebenso wie bei der Sicherung einer sektorenübergreifenden

Arzneimitteltherapie. Auch dem Bereich der Pflege werden massive Kommunikations- und

Koordinationsprobleme bescheinigt, insbesondere bei der Entlassung aus dem Krankenhaus,

und ein vielfaches Fehlen von Modellen des Entlassungsmanagements nach den Vorgaben des

Expertenstandards bemängelt. In dem Gutachten wird erstmals der Begriff der

Versorgungskontinuität benannt, deren Herstellung als multiprofessionelle Aufgabe

beschrieben wird [SVR-G 2012].

2.2 Versorgungskontinuität als Konzept gegen Fraktionierung

Versorgungskontinuität (continuity of care) ist ein aus dem angloamerikanischen Bereich

stammendes Konzept und umfasst laut Haggerty et al. [2003] die Kernelemente der

individuellen Versorgung und der Versorgung über eine bestimmte Zeitspanne. Dabei ist

ausschlaggebend, wie die betroffene Person die Versorgung individuell im Zusammenhang mit

ihren gesundheitlichen Bedarfen und ihrem persönlichen Kontext erlebt, während der

Zeitraum der Versorgung die Dauer einer chronischen Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit

oder aber einen konkreten Wechsel zwischen Versorgungssettings, beispielsweise bei einem

Krankenhauswechsel, umfassen kann. Versorgungskontinuität findet nach diesem Konzept in

drei verschiedenen Bereichen statt: Informations-Kontinuität bezeichnet die Information der

beteiligten Behandelnden über stattgefundene Ereignisse und deren Einschätzung sowie die

aktuellen Begleitumstände, um die laufende Versorgung angemessen gestalten zu können.

Management-Kontinuität soll die Versorgung durch ständige Anpassung an den wechselnden

Bedarfen der Empfängerinnen und Empfänger ausrichten. Beziehungs-Kontinuität meint eine

stabile therapeutische Beziehung zwischen Patientinnen und Patienten bzw.

Pflegebedürftigen und einem oder mehreren Versorgenden [Haggerty et al. 2003]. Zur

Bestimmung der Kontinuität bzw. Diskontinuität einer Versorgungssituation innerhalb dieser

Bereiche können, jeweils aus Sicht der Betroffenen, die Beziehung zu einem oder mehreren

Versorgern und deren Koordination untereinander, sowie die Einbeziehung der Betroffenen

in die Versorgung beurteilt werden [Haggerty et al. 2012]. Dabei wird Versorgungskontinuität

von Betroffenen nicht als nahtlose Versorgung durch Behandlungspfade, ein koordiniertes

Management oder normierte Informationswege wahrgenommen, sondern drückt sich in

einem Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens aus, während Diskontinuität anhand von

Behandlungsfehlern und Versorgungslücken erfahren wird [Haggerty et al. 2013].

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

10

Das Konzept der Versorgungskontinuität wurde in den Folgejahren weiter untersucht und

fortgeschrieben. So gehören laut Berntsen et al. [2018] die Formulierung von Langzeit-Zielen,

das Vorhandensein von interdisziplinären Versorgungsplänen bei Vorliegen von

Multimorbidität, ein Monitoring des Versorgungsprozesses und die Evaluation der

Zielerreichung zu einer Personen-zentrierten integrierten Versorgung (person-centered

integrated care, PC-IC), was die Wichtigkeit des Bereichs der Management-Kontinuität

unterstreicht. Nach ersten Erfahrungen mit lebenslang andauernden Modellen der

Versorgungskoordination, die schon mit der pränatalen Diagnostik beginnen und die

Angehörigen einschließen, scheinen diese bei bestimmten schweren chronischen

Erkrankungen wie Spina bifida zu einer Verbesserung der Versorgung und Betreuung

insgesamt zu führen [Hopson et al. 2018]. Am Beispiel von Patientinnen und Patienten mit

chronischen Wunden konnten Przysucha et al. [2018] zeigen, dass Management-Kontinuität

in der Form funktionierender Netzwerke eine Voraussetzung für Informations-Kontinuität ist.

Zur Bedeutung der Beziehungs-Kontinuität konnte herausgestellt werden, dass sich der

Wechsel der primär versorgenden Personen, insbesondere in Verbindung mit demographisch

bedingten und sozialen Herausforderungen und medizinischer Komplexität, bei Personen mit

der chronischen Erkrankung Diabetes mellitus negativ auf die interpersonelle

Versorgungskontinuität (interpersonal continuity of care, ICoC) und damit auf die

Versorgungsqualität insgesamt auswirkt [Everett et al. 2018]. Eine Kontinuität der Information

wird dagegen durch die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte mit Zugang für alle

relevanten an der ambulanten und stationären Versorgung Beteiligten zwar erleichtert, aber

nicht allein durch diese garantiert. In einer Studie zum Informationsaustausch zwischen den

Dokumentationen hausärztlicher und psychiatrisch-fachärztlicher Praxen zeigt sich, dass sich

Angaben zur psychiatrischen Konsultation in den hausärztlichen Dokumentationen bei

wechselseitigem Zugang zu einer elektronischen Patientenakte deutlich häufiger finden

lassen, als dies ohne diesen der Fall ist (46% vs. 11%), aber bei weitem nicht in allen [Colaiaco

et al. 2018]. Auch wenn nach der Einschätzung Pflegender die Nutzung effektiver und

zeitnaher elektronischer Kommunikationswege die Sicherheit und Versorgungsqualität

Pflegebedürftiger beispielsweise nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus erhöht, ist doch

in vielen Fällen das Einholen fehlender Informationen notwendig [Helleso et al. 2018]. Hier

sind offenbar weitere Anstrengungen zur Entwicklung von Instrumenten zur Sicherung der

Informationskontinuität notwendig.

Die bestehenden Mängel im Bereich der kontinuierlichen Versorgung mit

Gesundheitsleistungen, insbesondere bei Vorliegen chronischer Erkrankungen, wurden

inzwischen vom Gesetzgeber erkannt, und es wird mit verschiedenen Mitteln versucht, hier

gegenzusteuern. So sollen nach dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und

Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz)

Patientinnen und Patienten, die mindestens drei Medikamente gleichzeitig gebrauchen, die

Möglichkeit haben, einen elektronischen Medikationsplan auf ihrer elektronischen

Gesundheitskarte (eGK) speichern zu lassen, so dass dieser allen Behandelnden und

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

11

Apotheken bei Zustimmung der betroffenen Person zur Verfügung steht. Es sind verschiedene

Spezifikationen solcher Medikationspläne erprobt worden, und zurzeit werden von der

Standardisierungsorganisation HL7 Anstrengungen unternommen, diese Formate

anzugleichen und unter ihnen eine Interoperabilität herzustellen. Ebenso soll die Speicherung

von Notfalldaten auf der eGK ermöglicht werden. Ab 2019 ist die Einrichtung einer

elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, in der unter Nutzung der eGK Daten über

Befunde, Diagnosen, Therapien und Berichte gespeichert und gelesen werden können.

Weitere Bestandteile des E-Health-Gesetzes sind das Versichertenstammdatenmanagement

in Arztpraxen und die Möglichkeit des Versendens elektronischer Arztbriefe, für die finanzielle

Anreize geboten werden [Bundesgesetzblatt 2015]. All diese Bemühungen werden aber nur

erfolgreich sein können, wenn es gelingt, die Kommunikation zwischen den an der Versorgung

Beteiligten so zu gestalten, dass durch Informationskontinuität, neben Management- und

Beziehungskontinuität, eine umfassende Versorgungskontinuität unterstützt wird.

2.3 Kommunikation zur Herstellung von Informationskontinuität

Die arbeitsteilige Erbringung von Leistungen durch eine Vielzahl von Personen und

Institutionen, die jeweils Einzelleistungen erbringen, bedingt eine Vielzahl an

Berührungspunkten, an denen mittels Kommunikation die sinnvolle Koordination dieser

Leistungen hergestellt werden muss [Nerdinger 2014]. Kommunikation beinhaltet dabei nicht

nur den reinen Informationsaustausch zwischen den Beteiligten, sondern ist immer auch mit

einer Intention verbunden, will Sinn vermitteln und bedient sich symbolischer Zeichen [Beck

2007]. Die beschriebene Fraktionierung des Gesundheitswesens und die damit gegebene

Gefährdung der Versorgungskontinuität erfordern ein hohes Maß an Kommunikation. Vor

diesem Hintergrund erscheint es lohnenswert, sich näher mit dem Wesen von Kommunikation

im Allgemeinen auseinanderzusetzen, um darüber potenzielle Einzellösungen betrachten zu

können.

Kommunikation findet nach mehreren Modellen zwischen mindestens zwei Beteiligten statt.

So ist nach dem Organon-Modell von Bühler [1934] die benutzte Sprache das symbolische

Zeichen, das als Werkzeug (gr. organon) zur Kommunikation dient, mit dessen Hilfe „einer“

„dem anderen“ etwas über „die Dinge“ mitteilt [Bühler 1934, S. 25]. Kommunikation findet

also zwischen einem Sender und einem Empfänger statt, wobei Gegenstände und

Sachverhalte Objekte der Kommunikation sind. Das Zeichen als zentrales Element hat dabei

drei verschiedene Funktionen: Es ist Ausdruck für den Sender, dient als Darstellung für

Gegenstände und Sachverhalte und als Appell an den Empfänger (Abb. 1).

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

12

Abb. 1: Organon-Modell der Kommunikation (eigene Darstellung nach Bühler 1934)

Die Ausdrucksfunktion besteht darin, dass die Art und Weise des Gebrauchs des Zeichens

etwas über den Zustand und die Intention des Senders aussagt. Die Appellfunktion beinhaltet,

dass das Zeichen als Signal beim Empfänger wirkt, um bestimmte Auswirkungen auszulösen.

Die Darstellungsfunktion besagt, dass das Zeichen Informationen über Inhalte von

Gegenständen und Sachverhalten liefert und damit zum Symbol von Objekten wird. In der

Kommunikation sind immer alle drei Funktionen vorhanden, wobei in der konkreten Situation

je nach Art der Kommunikation eine der drei Funktionen die dominante ist [Bühler 1934].

Hierauf aufbauend entwickelte Jacobson [1960] sein Kommunikationsmodell, nach dem

ebenfalls ein Sender und ein Empfänger miteinander kommunizieren, indem eine Information

oder Botschaft zwischen ihnen ausgetauscht wird. Als weitere Faktoren kommen hinzu: Der

Kontext, der dazu beiträgt, dass die Botschaft Inhalte vermitteln kann, der Kontakt, der den

physischen Austausch der Botschaft ermöglicht, sowie der Code, der dafür sorgt, dass die

Botschaft in einer für Sender und Empfänger verständlichen Form ausgetauscht wird (Abb. 2).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

13

Abb. 2: Kommunikationsmodell nach Jacobson (eigene Darstellung nach Jacobson 1960)

Dieses ursprünglich zur literaturwissenschaftlichen Textanalyse entworfene Modell

verdeutlicht, dass die zwischen Sendern und Empfängern ausgetauschten Botschaften oder

Informationen verschiedenen Einflüssen (Kontext, Kontakt und Code) ausgesetzt sind, die für

ihre Übermittlung notwendig sind, durch die sie aber auch verändert werden können.

Nach dem Vier-Seiten-Modell von Schulz von Thun [2014] enthalten Botschaften oder

Nachrichten vier Aspekte oder Ebenen:

1. Den Sachaspekt, der den Gegenstand der Nachricht inhaltlich beschreibt,

2. die Selbstaussage, in der Informationen über den Sender deutlich werden,

3. den Beziehungsaspekt, der eine Aussage über die Beziehung zwischen Sender und

Empfänger trifft, und

4. den Appell, der den Empfänger zu bestimmten Reaktionen veranlassen soll.

Durch unterschiedliche Gewichtung dieser vier Ebenen durch Sender und Empfänger können

der Inhalt und die Intention einer ausgetauschten Information verändert oder verfälscht

werden, indem z. B. der Empfänger in ihr hauptsächlich einen Appell wahrnimmt, während für

den Sender der Sachaspekt im Vordergrund steht [Schulz von Thun 2014].

Diese und andere Theorien und Modelle betrachten und erklären Kommunikation aus

unterschiedlichen Blickwinkeln und setzen unterschiedliche Schwerpunkte, und gelangen so

auch zu unterschiedlichen Darstellungen und Interpretationen von Kommunikation. Um

dieses Dilemma aufzulösen, entwickelte Craig [1999] ein Metamodell, nach dem

Kommunikation aus verschiedenen Richtungen betrachtet und mit unterschiedlichen

Fragestellungen untersucht werden kann. Dabei können dann bereits bestehende

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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Kommunikationsmodelle herangezogen werden. Craig schlägt sieben Betrachtungsweisen

von Kommunikation vor:

1. Rhetorisch: Betrachtung der Kunst des Diskurses

2. Semiotisch: Betrachtung der Vermittlung durch Zeichen

3. Phänomenologisch: Betrachtung der persönlichen Erfahrung während der

Kommunikation

4. Kybernetisch: Betrachtung des Informationsflusses

5. Sozio-psychologisch: Betrachtung der Interaktion zwischen den Kommunizierenden

6. Sozio-kulturell: Betrachtung der sozialen Strukturen und Prozesse der

Kommunizierenden

7. Kritisch: Betrachtung der Veränderungen, die Kommunikation auslöst und denen sie

selbst ausgesetzt ist [Craig 1999]

So kann und muss auch Kommunikation im Gesundheitswesen aus verschiedenen

Blickwinkeln betrachtet und untersucht werden. Ein hier gebräuchliches Modell enthält, in

Anlehnung an Bühler oder Jacobson, die Elemente Sender, Nachricht und Empfänger, wobei

die Nachricht vom Sender codiert wird und vom Empfänger wieder decodiert werden muss [z.

B. Wingchen 2014], (Abb. 3).

Abb. 3: Sender-Nachricht-Empfänger-Modell (eigene Darstellung nach Wingchen 2014)

Damit die Nachricht kommuniziert werden kann, müssen Sender und Empfänger jeweils über

den Code verfügen, mit dem die Nachricht in eine übermittelbare Form gebracht wird, und

mit dem sie aus dieser wieder in eine verstehbare Form gebracht werden kann. Dieser Code

kann eine Sprache sein, oder aber eine Systematik zur Einordnung von Sachverhalten. Im

Gesundheitswesen kann dies, bedingt durch seine Komplexität, ein Hindernis darstellen, wenn

von den kommunizierenden Personen und Institutionen verschiedene Fachterminologien

oder Systematiken als Codes benutzt werden. Hier ist es also notwendig, an den

Berührungspunkten zwischen den an der Versorgung Beteiligten einen Konsens über die

verwendeten Codes herbeizuführen und diese anzuwenden, wenn Kommunikation zur

Herstellung von Informationskontinuität als Voraussetzung für Versorgungskontinuität

gelingen soll. Ebenso spielt aber der von Jacobson [1960] Kontakt genannte Faktor eine Rolle,

der die physische Voraussetzung zur Übermittlung von Informationen darstellt und auch im

Gesundheitswesen hierfür vorhanden sein muss. Er bezeichnet hier die verschiedenen Kanäle,

über die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und Institutionen intersektoral

und interprofessionell stattfindet. Diese müssen, wiederum als Voraussetzung für

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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Versorgungskontinuität, für die Beteiligten zur Herstellung gelingender Kommunikation

erreichbar und bedienbar sein.

Um eine reibungslose, kontinuierliche Versorgung von Patientinnen und Patienten über

Sektoren- und Berufsgrenzen hinweg zu gewährleisten, ist aber mehr als die bloße

Übermittlung sachlicher Informationen notwendig. Vielmehr bedarf es eines gemeinsamen,

mehrere Berufsgruppen einschließenden umfassenden Fallverständnisses („common

ground“, [Flemming et Hübner 2013]). Die Beteiligten kommunizieren, neben einer

sachlichen, auf mehreren Ebenen miteinander, indem sie ihre Beziehung zueinander

ausdrücken oder implizit voraussetzen, Aussagen über sich selbst, ihren Informationsstand

und ihre Intentionen machen, und explizit oder implizit bestimmte Reaktionen erwarten

[Schulz von Thun 2014]. Sie treffen auf diesen Ebenen Vereinbarungen darüber, welche

Informationen relevant sind, in welcher Struktur sie vorliegen sollen und in welcher (Fach-)

Sprache sie verfasst sind. Zu diesen Informationen gehören zur Gewährleistung eines

gemeinsamen Fallverständnisses neben objektiven Daten auch deren Interpretationen und

Schlussfolgerungen, Schilderungen, persönliche Einschätzungen und Prognosen [Flemming et

Hübner 2013]. Zudem sind gemeinsame Kenntnisse über organisatorische und soziale

Kontexte notwendig [Flemming 2015, Jacobson 1960, Craig 1999].

Die Kommunikation zur Herstellung eines gemeinsamen Fallverständnisses als Voraussetzung

für Versorgungskontinuität kann auf synchrone oder asynchrone Weise erfolgen. Beispiele für

synchrone Kommunikation sind das Gespräch von Angesicht zu Angesicht oder das Telefonat,

für asynchrone die Kommunikation per Email oder Brief. Die Qualität der Kommunikation

ändert sich im Hinblick auf verschiedene Aspekte abhängig davon, in welchem Modus und mit

welcher Intention sie stattfindet. So sind die Inhalte bei synchroner Kommunikation flüchtig,

während sie bei asynchroner persistent sind, und die Fehleranfälligkeit ist bei synchroner

Kommunikation hoch, bei asynchroner dagegen gering. Hervorzuheben ist hier der

Unterschied zwischen Kommunikation und Dokumentation: Während Kommunikation

konkret auf einen oder mehrere Empfänger abzielt, erfolgt bei der Dokumentation die

Informationsweitergabe ungerichtet, da sie nicht an einen konkreten Empfänger gerichtet ist,

sondern allgemein Sachverhalte und Handlungen festhält, und ihr Informationsgehalt ist je

nach Empfänger unterschiedlich [Flemming 2015].

Eine intersektorale und interprofessionelle Kommunikation im Gesundheitswesen, die

Informationskontinuität als Voraussetzung für Versorgungskontinuität gewährleisten soll,

muss also auf mehreren Ebenen stattfinden, und es bedarf einer guten Abstimmung zwischen

den Beteiligten. Die Informationswege müssen für alle Beteiligten zugänglich und nutzbar und,

ebenso wie die Kommunikationsmodi, der jeweiligen Kommunikationssituation angepasst

sein. Zudem muss ein Konsens über die verwendete Codierung der übertragenen

Informationen herrschen und diese für Sender und Empfänger anwendbar und praktikabel

sein. Diese Voraussetzungen für gelingende Kommunikation sind durch eine Vernetzung

zwischen den Sektoren, Institutionen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu erreichen.

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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Als Mittel der Vernetzung bietet sich elektronische Informations- und

Kommunikationstechnologie an. Während viele Kommunikationsvorgänge im

Gesundheitswesen traditionell über mündliche Kanäle oder Papierwege erfolgen und

größtenteils wenig strukturiert und unreflektiert sind, ergibt sich durch eine teilweise

Neugestaltung der Kommunikation mit elektronischen Mitteln die Chance, Kommunikation

zwischen den Beteiligten neu zu denken und zu gestalten. Elektronische Kommunikation stellt

lt. Koch [2017] keine Hürde in der Kommunikation im Gesundheitswesen dar, sondern schärft

durch gemeinsamen Gebrauch von Strukturen, Terminologien und Werkzeugen das

Verständnis für die interprofessionelle und interpersonelle Verständigung. Das Ziel muss

dabei sein, ein gemeinsames Fallverständnis unter Einbeziehung der beteiligten Institutionen

und Berufsgruppen zu erlangen.

2.4 Elektronische Vernetzung

2.4.1 Bedeutung und Realisierung der elektronischen Vernetzung

Eine Vernetzung zum Zweck des elektronischen Austauschs von Informationen und

Botschaften zur Herstellung einer möglichst umfassenden und für alle Beteiligten nutzbaren

Falldarstellung in Gesundheitssystemen hat Auswirkungen auf die Art und Häufigkeit des

Gebrauchs seiner Einrichtungen, die Qualität der Versorgung der Bevölkerung mit

Gesundheitsdienstleistungen und die dafür entstehenden Kosten. In einem umfassenden

Literaturreview zur Untersuchung der Auswirkungen von elektronischen Systemen zum

Informationsaustausch im Gesundheitswesen, in dem 63 Quellen neueren Datums (zwischen

Mai 2014 und Juni 2017) analysiert wurden, ist laut Menachemi et al. [2018] nach Einführung

solcher Systeme eine Steigerung der Versorgungsqualität festzustellen, etwa durch einen

verbesserten Abgleich von Medikationen, komplettierte Krankenakten und die Vermeidung

von Versorgungsbrüchen. Insbesondere bei der gleichzeitigen oder wechselnden

Inanspruchnahme mehrerer Gesundheitseinrichtungen, bedingt durch das Vorliegen von

Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit, ergeben sich Vorteile durch effektive Koordination

der Versorgung und klinische Entscheidungsunterstützung. Gleichzeitig ist ein Rückgang der

Wiedereinweisungen in Krankenhäuser, des Aufsuchens von Notfallambulanzen und der

verordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu verzeichnen, in Verbindung

mit sinkenden Kosten für die Gesamtversorgung [Menachemi et al. 2018]. Die Bedeutung der

Verfügbarkeit von Informationen wird am Beispiel der Notfallaufnahmen von Krankenhäusern

deutlich, die auf zeitnahe, exakte und vollständige anamnestische Befunde angewiesen sind,

um Diagnostik und Therapie zielführend, angemessen und ressourcenschonend durchführen

zu können [Lenert et al. 2012]. Hier wird das Vorhandensein von Daten aus vorangegangenen

Fällen als unabdingbar angesehen, um Informationslücken zu schließen, redundante

diagnostische und therapeutische Verfahren zu vermeiden, Zeit zu sparen und klinische

Ergebnisse für den Patienten zu verbessern [Winden et al. 2014]. Dabei ist es entscheidend,

dass keine Insellösungen geschaffen werden, die einen eng umschriebenen Kreis von

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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Anwendenden bedienen. Notwendig sind vielmehr elektronische Gesundheitsakten, die den

Bedarfen von Praktizierenden und Forschenden, des Gesundheitssystems und der

Patientinnen und Patienten gerecht werden [Wright et al. 2017]. Insgesamt kann ein

Qualitätszuwachs für das Gesundheitswesen beim Gebrauch elektronischer

Informationssysteme, z. B. durch höhere Impfraten oder die Identifikation

krankheitsauslösender Faktoren durch verbesserte Nutzungsmöglichkeiten vorhandener

Daten, festgestellt werden [Menachemi et al. 2018].

In verschiedenen Ländern kommen bereits berufs- und sektorenübergreifende Systeme zur

landesweiten Vernetzung des Gesundheitswesens unter Nutzung elektronischer

Patientenakten zum Einsatz, die z. T. unterschiedlich ausgeprägt sind. Im Folgenden werden

die Systeme dreier europäischer Länder vorgestellt.

Ein Beispiel für elektronische Vernetzung stellt das in Österreich praktizierte Verfahren dar. In

Österreich gehören nahezu alle Bürgerinnen und Bürger einer gesetzlich vorgeschriebenen

Krankenversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems an, von der 76% der

Gesamtausgaben für Gesundheit aufgebracht werden [Bertelsmann Stiftung 2018]. Die

elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wurde hier ab 2004 als nationale IT-Infrastruktur für

das Gesundheitswesen konzipiert und seit 2009 mit Gründung der ELGA GmbH umgesetzt

[Kollmann et al. 2017, ELGA GmbH 2017]. Es handelt sich dabei um ein Verbundsystem, in dem

die gesundheitsrelevanten Daten dezentral bei den Gesundheitsdienstanbietern (GDAs), d. h.

bei den Leistungserbringern, gespeichert und damit auch in deren Verantwortungsbereich

bleiben. Das ELGA-System arbeitet mit den Systemen der GDAs zusammen und überwindet

somit Systemgrenzen, indem es einheitliche Strukturen zur Identifikation von Personen,

Dokumentenarten und Informationen sowie Standards für die verwendeten Terminologien

und Codes anwendet. Es enthält Verzeichnisse der bei den verschiedenen Anbietern

vorhandenen Daten und Links zu diesen [Huber 2012]. Lediglich die Daten zur Anwendung „e-

Medikation“ mit Verordnungen und Abgaben von Medikamenten sowie eine Medikationsliste

sind als direkte Informationen im ELGA-System gespeichert [Kollmann et al. 2017].

Grundsätzlich nehmen alle österreichischen Bürgerinnen und Bürger an diesem System teil,

es sei denn, dass sie diesem ausdrücklich widersprochen und damit ihre Teilnahme abgelehnt

haben (Opt-Out-Prinzip [Huber 2012]).

Als Kernanwendungen sind neben der e-Medikation eine e-Entlassungsinformation als

ärztlicher und/oder pflegerischer Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, ein e-Befund

Labor und ein e-Befund Radiologie vorgesehen, wobei diese neben Text- auch Bilddateien

enthalten können [Ströher et Honekamp 2011]. Zusätzlich können weitere Daten wie ein e-

Impfpass oder Daten zu Wellness, Lebensführung, Diäten usw. verwaltet werden [Huber

2012]. Bisher sind in Österreich die Anwendungen e-Befund und e-Medikation im Einsatz

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

18

[Kollmann et al. 2017], die als Transferdokumente durch die Standardisierungsorganisation

HL7 festgeschrieben wurden.

Im Gegensatz zum österreichischen wird das Gesundheitssystem in Großbritannien über

Steuern finanziert und steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich zur

Verfügung. Die Landesteile Schottland, Wales und Nordirland besitzen jeweils eigene

Gesundheitsministerien und -verwaltungen, denen innerhalb dieses Rahmens die

Ausgestaltung der Versorgungssysteme (National Health Services, NHS) obliegt. Lediglich für

NHS England ist das Gesundheitsministerium Gesamtbritanniens direkt zuständig. Als Beispiel

wird im Folgenden das in England im Einsatz befindliche System Summary Care Record (SCR)

beschrieben.

Die Koordination von Gesundheitsdienstleistungen geschieht in England durch

niedergelassene Hausärztinnen und -ärzte (General Practicioners, GPs), die für Bürgerinnen

und Bürger die erste Anlaufstelle zur Gesundheitsversorgung sind und allgemeinmedizinische

diagnostische und therapeutische Maßnahmen durchführen. Diese leiten im Bedarfsfall zu

weiterer fachärztlicher und/oder stationärer Therapie an Krankenhäuser weiter [Bertelsmann

Stiftung 2018]. Die GPs legen für ihre zu Versorgenden SCRs an. Diese sind elektronische

Patientenakten, auf die im Bedarfsfall auch andere Gesundheitsdienstleister in England

zugreifen können, sofern sie dafür autorisiert und technisch ausgestattet sind. Sie enthalten

neben Namen, Adresse, Geburtsdatum und einem eindeutigen Identifikations-Code Daten zur

Medikation, zu Allergien und andere medizinische Informationen. Die Daten werden in Kopie

in einer zentralen Akte gespeichert, während ihre Originale an den Ursprungsorten

verbleiben. Außer der für die ärztliche Dokumentation vorgeschriebenen Nomenklatur

SNOMED-CT gibt es keinen verpflichtenden semantischen Standard [Bertelsmann Stiftung

2018]. Ein Zugriffsrecht auf die im SCR gespeicherten Daten haben im Rahmen der ihnen

zugeteilten Rolle nur Gesundheitseinrichtungen mit Erlaubnis der betroffenen Person. Wenn

eine Person nicht am SCR-System teilnehmen möchte, kann sie ihren GP beauftragen, ihre

Akte zu löschen. Das englische System ist also, wie das österreichische, ein Opt-Out-System,

wobei in England die GPs als in jede Transaktion einzubeziehende Instanzen eine Schlüsselrolle

einnehmen [HSCIC 2016]. Begleitend und ergänzend zum System der SCRs existiert eine

sichere nationale Netzinfrastruktur, ein Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem und

ein elektronischer Terminbuchungs- und Rezeptservice. Patientinnen und Patienten können

sich über ein Gesundheitsportal über verfügbare Dienstleistungen und

Behandlungsmöglichkeiten informieren, und Daten werden zentral gesammelt und

aufbereitet [Bertelsmann Stiftung 2018]. Während die Etablierung und Anwendung eines

eHealth-Systems insgesamt in Gesamt-Großbritannien oberhalb des Durchschnitts in der

Europäischen Union liegen, wird der Gebrauch einer elektronischen Patientenakte in allen

Teilbereichen des Gesundheitssystems hier als unterdurchschnittlich bewertet [JRC 2013].

Elektronische Kommunikation zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie

telemedizinische Anwendungen finden kaum statt, und auch die Nutzung des

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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Terminbuchungsservice stößt auf Widerstand. Als Gründe hierfür können sowohl von

Patientinnen und Patienten als auch Professionellen gefühlte Einschränkungen ihrer

Handlungsfreiheit durch die Technologie gesehen werden, ebenso wie die Infragestellung

ihrer sozialen Rollen, die Nichtbeachtung gewachsener, lokaler Gegebenheiten und

mangelnde Akzeptanz der die Technologie intendierenden politischen und ökonomischen

Ziele [Greenhalgh et al. 2014].

In Estland ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens Teil einer nationalen

Gesamtstrategie, durch die mittels Informations- und Kommunikationstechnologie die

Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, das Wohlergehen der Bevölkerung und die Effektivität

der öffentlichen Verwaltung gestärkt werden sollen. Die elektronische Vernetzung des

Gesundheitswesens ist in Estland im europäischen Vergleich am umfassendsten ausgebaut,

während die Ausgaben für Gesundheitsdienstleistungen mit 6,3% des Bruttoinlandsprodukts

vergleichsweise niedrig ausfallen. 95% der estnischen Bevölkerung sind über die gesetzliche

Krankenversicherung Estonian Health Insurance Fund (EHIF) versichert. Die Versorgung erfolgt

durch ambulante Primär- und Notfallversorgung, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser.

Fachärztliche Leistungen werden überwiegend durch Krankenhaus-Ambulanzen erbracht.

[Bertelsmann Stiftung 2018].

Elektronische Patientenakten (ePAs) werden von den Gesundheitsdienstleistern in deren

lokalen Datenbanken angelegt und müssen technische und semantische Voraussetzungen

erfüllen, um mit dem Estonian National Health Information System (ENHIS) kommunizieren zu

können. Es besteht ein Opt-Out-Recht für die Einsichtnahme und Weitergabe von Daten

einzelner oder aller ePAs, die Dokumentation von Gesundheitsdienstleistungen in diesen

Akten ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Arzt und jede Ärztin kann auf jede ePA

zugreifen, sofern er oder sie bei einem lizensierten estnischen Arbeitgeber beschäftigt ist und

die Patientin oder der Patient den Zugriff nicht verweigert oder eingeschränkt hat. Der Zugang

von Bürgerinnen und Bürgern zu einem Patienten-Portal (PP) ist über den elektronischen

Personalausweis, der auch für andere öffentliche Dienste genutzt wird, von stationären und

mobilen Geräten aus möglich [Bertelsmann Stiftung 2018]. Von hier aus kann jede Bürgerin

und jeder Bürger praktisch alle Daten in allen eigenen ePAs einsehen, aber nicht ändern. Sie

oder er kann aber persönliche Daten innerhalb des Portals bearbeiten, Zugriffe auf ePAs

verweigern oder erlauben und eine Protokollierung der erfolgten Zugriffe einsehen. Die

Bereitstellung gesundheitsbezogener persönlicher Daten beginnt mit dem Geburtsbericht und

umfasst jede klinische Dokumentation. Einweisungs- und Entlassungsbriefe in und aus

Krankenhäusern werden im PP bereitgestellt und können dort von den Empfangenden

abgerufen und auch von den Betroffenen selbst eingesehen werden. Es bestehen außerdem

die Möglichkeiten, Einwilligungen z. B. in den Empfang von Bluttransfusionen oder die

Organspende zu erteilen, Anfragen an Gesundheitsbehörden zu stellen oder andere Personen

als Bevollmächtigte für die Kommunikation über das PP einzusetzen. Auch die Verschreibung

und Aushändigung von Medikamenten wird über das PP abgewickelt und protokolliert. Der

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

20

estnische Staat hat das Recht zur Nutzung aller Gesundheitsdaten in anonymisierter Form,

dies kann von den Betroffenen nicht verweigert werden [Nohr et al. 2017]. Bürgerinnen und

Bürger haben also die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten, außer zur Nutzung für

statistische Zwecke, können sich aber der Teilnahme an diesem System auch nicht entziehen.

Die Betrachtung verschiedener Systeme zur elektronischen Vernetzung und Kommunikation

im Gesundheitswesen zeigt, dass die Nutzung und die Auswirkungen eines Systems abhängig

vom Grad seines Ausbaus und seiner Etablierung sind. So wurde in Estland die elektronische

Vernetzung insgesamt als nationales Ziel deklariert und speziell im Gesundheitswesen in die

Strukturen und Prozesse integriert. Dementsprechend ist im Bedarfsfall ein direkter

Informationsfluss zwischen den Akteuren unter Einbeziehung der Betroffenen möglich.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass neben der Interoperabilität der

Systemkomponenten (vgl. Kap. 3.4.3) die technischen Bedingungen für eine Vernetzung

realisiert wurden.

2.4.2 Technische Realisierung der Vernetzung

Die Architektur einer Vernetzung von Computern und Systemen im Gesundheitswesen und

der mit und in ihnen arbeitenden Menschen kann innerhalb einer bestehenden physikalischen

Vernetzung, also z. B. im Intranet einer Organisation oder im Internet, konstruiert sein. Die

Ausprägung der Architektur hängt von den gegebenen gesetzlichen Vorgaben und der sozialen

Struktur unter den Teilnehmenden ab. Sie wird von den technischen Voraussetzungen und

Gegebenheiten ebenso geprägt wie von den Aktions- und Zugriffsrechten und

-beschränkungen, die ihrerseits von den gesetzlichen und sozialen Bedingungen abhängen.

Die Architektur legt den Grad der Freiheit für jedes Mitglied des Netzwerks fest, die Art und

das Ausmaß der Kontrolle, die über sie ausgeübt wird, und definiert die Rechte zur Ausübung

von Tätigkeiten. Sie bestimmt, auf welche Informationen jedes Mitglied zugreifen darf, und

ob und wie es diese speichern, verarbeiten und weiterleiten darf. Sie hat daher Einfluss auf

die Persönlichkeitsrechte von Menschen, sowohl als Handelnde als auch als Objekte der

elektronischen Datenverarbeitung. Sie ist nicht nur ein Ergebnis der gesetzlichen und sozialen

Voraussetzungen einer Gesellschaft, sondern gestaltet diese bei sich ändernden technischen

und sozialen Rahmenbedingungen mit [Solove 2003]. Während in der Vergangenheit Modelle

zum elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten auf die ärztliche Information und

Entscheidungsunterstützung fokussierten, schließen diese mittlerweile, neben den Interessen

der Betroffene selbst, zunehmend die Bedarfe anderer Berufsgruppen im Gesundheits- und

Sozialwesen ein [Vest et Jasperson 2012].

Modelle zum elektronischen Informationsaustausch im Gesundheitswesen unterscheiden sich

teilweise in ihrem Aufbau, umfassen aber meist Arztpraxen, Krankenhäuser und andere

relevante Stakeholder einer Region und werden von lokalen Betreibern unterhalten

[Kierkegaard et al. 2014, Vest 2017]. Diese können in privater oder öffentlicher Trägerschaft

sein und bieten eine Plattform, über die die Gesundheitsinformationen ausgetauscht werden

können (vendor-mediated exchange). Der Informationsaustausch kann dabei auf zwei

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

21

verschiedene Arten gestaltet sein: Im Push-Modus stellt die sendende Institution der

empfangenden die Information über die Plattform aktiv zur Verfügung, nachdem sie von

dieser angefordert wurde. Im Pull-Modus greift die empfangende Stelle aktiv auf die

Information im System der abgebenden zu, nachdem deren Existenz auf der Plattform

angezeigt wurde [Kierkegaard et al. 2014]. Alternativ dazu kann durch Kooperation der

beteiligten Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen werden, direkt auf das System der

Einrichtung, die die Information hält, zuzugreifen, ohne dass eine zentrale Instanz passiert

werden muss (Point-to-point-Modus [vgl. Vest et al. 2013]).

Diese Modelle benötigen Voraussetzungen, um die Information und Kommunikation zwischen

den Beteiligten zu ermöglichen. Die betroffenen Personen müssen eindeutig identifizierbar

sein, damit ihnen ihre Daten sicher zugeordnet werden können. Dies gilt auch für die

Gesundheitsdienstleister, die diese Daten erzeugen, speichern, zur Verfügung stellen und auf

sie zugreifen. Bei Push- und Pull- Modellen muss ein Portal oder eine Plattform vorhanden

sein, über die auf die vorhandenen Daten zugegriffen werden kann, und die gegebenenfalls

auch weitere Möglichkeiten der Information und Kommunikation bietet. Den beteiligten

Personen und Institutionen müssen innerhalb eines Berechtigungssystems Rollen zugewiesen

sein, die ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Systems eindeutig

definieren [Solove 2003]. Die zu kommunizierenden Daten müssen in einer für alle Beteiligten

lesbaren Form für diese zugänglich sein, was bedeutet, dass die verwendeten Systeme

miteinander kommunizieren und die Informationen des jeweils anderen Systems lesen und

interpretieren können, also interoperabel sind. Unter diesen Bedingungen stellt elektronische

Informations- und Kommunikationstechnologie keine Hürde in der intersektoralen,

interprofessionellen und interpersonalen Kommunikation dar, sondern begünstigt diese [Koch

2017].

2.4.3 Interoperabilität

Neben der technischen Interoperabilität der verwendeten Systeme, durch die eine

Übermittlung von Informationen erst möglich wird, sind inhaltlich vor allem die syntaktische

und die semantische Interoperabilität wichtige Voraussetzungen. Diese gewährleisten, dass

die übermittelten Informationen für Menschen und Maschinen lesbar sowie eindeutig und

relevant sind [Blobel et Pharow 2009]. Interoperabilität bedingt also, dass die Informationen

ohne Verlust an Inhalt und Sinnhaftigkeit von den Angehörigen der verschiedenen

Einrichtungen, Sektoren und Berufsgruppen gelesen und interpretiert werden können.

Zur Sicherstellung der syntaktischen Interoperabilität bedarf es der Festlegung, welche die

potenziell zu übermittelnden Informationen sind, und in welcher Struktur diese angeordnet

sein sollen. Diese eindeutige Zuordnung für jede einzelne Information innerhalb einer Struktur

ermöglicht es sowohl dem sendenden als auch dem empfangenden System, diese Information

sicher zu identifizieren und ihrem Kontext zuzuordnen. Dazu muss die Anordnung der

Informationen standardisiert sein, damit alle an der Übermittlung teilnehmenden Systeme in

der Lage sind, diese sicher zu platzieren und auszulesen. Das empfangende System kann dann

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

22

aus den strukturiert vorliegenden Informationen diejenigen auswählen, die für das jeweilige

Setting relevant sind. Dazu ist eine Übereinkunft der teilnehmenden Systeme darüber

notwendig, welche die relevanten und zu übermittelnden Informationen sind, in welcher

Struktur sie übermittelt werden und dass das Fehlen von Informationen dem empfangenden

System angezeigt wird [Hübner et al. 2016(1)].

Die semantische Interoperabilität bezieht sich hingegen auf die genauen Bezeichnungen der

Informationen, also z. B. auf die möglichen Ausprägungen von Merkmalen. Sowohl für das

sendende als auch für das empfangende System muss die Bedeutung und Interpretation einer

Information eindeutig sein. Hierfür können feststehende Vokabularien und Terminologien

verwendet werden, auf die sich die an der Kommunikation teilnehmenden Parteien geeinigt

haben. Um maschinenlesbar zu sein, sind die einzelnen Informationen innerhalb der

Terminologien codiert. Wenn in den verschiedenen Settings unterschiedliche Terminologien

eingesetzt werden, ist eine eindeutige Zuordnung von Termini oder Codes zu denen mit

gleicher Bedeutung in einer anderen Terminologie möglich, so dass jede in einer Terminologie

verfasste Information auch in anderen eindeutig bezeichnet werden kann. Aber auch als

Freitext verfasste Informationen können am für sie passenden Ort innerhalb einer Struktur

untergebracht, übermittelt und gelesen werden [Hübner et al. 2016(1)].

Die Herausforderung besteht also darin, relevante Informationen in einer sinnvollen,

standardisierten Struktur und Terminologie auszutauschen. Daher bietet es sich gerade für die

beschriebenen Push- und Pull-Verfahren an, diese nicht in Form von einzelnen Daten zu

übermitteln, sondern in Form von Dokumenten, die den bekannten Schriftstücken in

Papierform wie Arztbrief oder Pflegeüberleitung sehr nahe kommen. Solche Dokumente

werden als Transferdokumente bezeichnet und können über die HL7 Clinical Document

Architecture (CDA) realisiert werden [HL7 o. J. (1)].

2.4.4 HL7-CDA-Dokumente als Transferdokumente

Die Standardisierung der Dokumentation und Kommunikation von gesundheitsbezogenen

Daten in den jeweiligen Kontexten ist eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung und

Verbesserung der Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen [Augustin et al. 2016]. In

vielen medizinisch-pflegerischen Disziplinen gibt es aber bisher keine Vorgaben für die

syntaktische und semantische Interoperabilität von Transferdokumenten [Hübner et al. 2016

(1)]. Um Informationen im Gesundheitswesen zwischen verschiedenen Anwendersystemen

sowohl menschen- als auch maschinenlesbar austauschen zu können, wurde von der

Standardisierungsorganisation HL7 die Clinical Document Architecture (CDA) als Struktur für

Transferdokumente entwickelt. In dieser werden „Meta-Daten“, die die betroffene Person

selbst, die involvierten Heilberufler und Institutionen und die Art des Dokuments

identifizieren, im so genannten CDA-Header in hochstrukturierter und damit

maschinenlesbarer Form transportiert. Die eigentlichen medizinischen und pflegerischen

Informationen sind dagegen im CDA-Body in der vorher für die jeweilige Dokumentenart

festgelegten Struktur und Terminologie enthalten [HL7 o. J. (1)]. Diese Struktur für

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

23

Transferdokumente im Gesundheitswesen ist von der International Organization for

Standardization (ISO) unter der Bezeichnung ISO 10781:2015 registriert worden [ISO o. J.].

Innerhalb des CDA-Body sind die einzelnen Informationen nach den HL7 Referenz-

Informations-Modell (RIM) aufgebaut. Demzufolge sind sie in Klassen unterteilt, die sich in

vier Basisklassen gliedern [HL7 o. J. (2)]:

Entität: bezeichnet Personen, Organisationen, Medikamente usw.

Rolle: bezeichnet die Rollen, die Entitäten einnehmen können, z. B. Patient,

Angehöriger, Pflegeperson

Partizipation: bezeichnet die Teilnahme an einer Aktivität, z. B. Operateur

Aktivität: bezeichnet Handlungen, z. B. Untersuchungen, Verordnungen,

Pflegehandlungen oder Ergebnisberichte

Diese Basisklassen werden durch zwei Verbindungsklassen ergänzt:

Beziehungen von Rollen untereinander, z. B. Arzt-Patient-Verhältnis

Beziehungen von Aktivitäten untereinander, z. B. Zusammengehörigkeit von

Pflegehandlungen und Ergebnisberichten

Abb 4: HL7-RIM (eigene Darstellung nach HL7 o. J. (2))

Als Familie der HL7 CDA-strukturierten Transferdokumente stehen inzwischen drei nach

diesem System strukturierte Instrumente zur Verfügung, die im Folgenden vorgestellt werden

sollen.

Der eArztbrief stellt ein Instrument zur Informationsübermittlung zwischen Ärztinnen und

Ärzten bei Wechseln von Patientinnen und Patienten zwischen zwei Behandlungssettings dar,

wie z. B. bei der Entlassung aus dem Krankenhaus oder Einweisung in das Krankenhaus,

Verlegung in eine Reha-Klinik oder Berichterstattung zwischen Fach- und Hausärzten. Er

enthält die medizinisch relevanten Informationen über eine Patientin oder einen Patienten

[HL7 o. J. (2)]. Eine erste Version wurde im Jahr 2005 vom Verband der Hersteller von IT für

das Gesundheitswesen (VHitG, heute bvitg) auf der Basis der HL7 CDA-Struktur entwickelt,

öffentlich abgestimmt und veröffentlicht. Seither wurden beständig Änderungen und

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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Verbesserungen vorgenommen, und die aktuelle Version ist unter dem Namen Arztbrief Plus

(3.10) von HL7 veröffentlicht. Neben dem eigentlichen Arztbrief entstand eine Reihe von

Addenda, um nähere Informationen zu Spezifika übertragen zu können, wie z. B. Laborwerte

oder Medikationen [HL7 o. J. (1)].

Ein Arztbrief in Papierform stellt im Idealfall eine Zusammenfassung relevanter Informationen

dar. Dies gewährleistet auch die elektronische Form des eArztbriefs. Der CDA-Header enthält

in hochstrukturierter und semantisch festgelegter Form Informationen zum Patienten, zum

Dokument selbst, zu weiteren beteiligten Personen und Organisationen sowie zur Episode,

über die berichtet wird, also beispielsweise zu einem Krankenhausaufenthalt. Mit diesen

Informationen kann das Dokument einer Patientin oder einem Patienten, bzw. deren

elektronischer Patientenakte und seiner Lokalisation innerhalb dieser Akte eindeutig

zugeordnet werden [HL7 o. J. (2)]. Die eigentlichen klinischen Informationen sind im CDA-Body

enthalten. Den Hauptteil bildet hier narrativer Text als Garant für die Interoperabilität

zwischen den menschlichen Kommunikationspartnern. Der Text kann nach vorgegebenen

Mustern (body structures) in Abschnitte, Paragraphen, Tabellen und Listen strukturiert

werden. Bestimmte Inhalte können gesondert gekennzeichnet und Überschriften eingefügt

werden [HL7 o. J. (2)]. Der eArztbrief kann so eine Aggregation der verschiedenartigsten, aus

verschiedenen Quellen stammenden Informationen herstellen, die in einer sinnvollen Weise

miteinander verknüpft sind und so der empfangenden Stelle, aber auch der betroffenen

Person selbst, einen Überblick über die Situation im Zusammenhang mit einer oder mehrerer

Erkrankungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschaffen. Im Gegensatz zu den Quellen,

aus denen diese Daten stammen, stehen die aggregierten Informationen des eArztbriefes

auch der empfangenden Stelle dauerhaft zur Verfügung, auch zur Weitergabe an ggf. weitere

Behandelnde oder als Vorlage für weitere Arztbriefe. Er diente als Vorlage für inzwischen

entstandene Weiterentwicklungen wie den ärztlichen Reha-Entlassbrief oder ein

Notaufnahmeprotokoll, sowie für die im Folgenden beschriebenen ePflegebericht und

eWundbericht [HL7 o. J. (1)].

Der ePflegebericht, der wie der eWundbericht Gegenstand dieser Arbeit ist, ist ein Instrument

zur Übermittlung pflegerelevanter Daten bei einem Wechsel von Pflegebedürftigen zwischen

zwei Versorgungssettings des Gesundheitswesens, also z. B. bei der Entlassung aus dem

Krankenhaus in ambulante pflegerische Versorgung, Verlegung in eine Reha-Klinik oder

Einweisung aus einem Pflegeheim in ein Krankenhaus. Er wurde von der Forschungsgruppe

Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück in Zusammenarbeit mit dem

Netzwerk Versorgungskontinuität in der Region Osnabrück e. V. und unter der

Schirmherrschaft des Deutschen Pflegerats e. V. als elektronisches Überleitungsinstrument

bei bestehender Pflegebedürftigkeit entwickelt und in mehreren Schritten regional und

deutschlandweit konsentiert.

Als HL7 CDA Dokument besteht der ePflegebericht aus einem Header mit den administrativen

Daten, wie sie auch der eArztbrief enthält, und einem Body, der die pflegespezifischen Daten

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

25

beinhaltet. Diese sollen die Möglichkeit bieten, Informationen über alle möglichen

pflegerischen Situationen und Vorgänge zu erfassen und zu übermitteln, so dass deren

Übermittlung bei Übergängen zwischen allen denkbaren pflegerischen Settings erfolgen kann.

Die Bandbreite der übertragbaren Daten muss aber nicht in jedem Überleitungsfall

ausgeschöpft werden, sondern es kommen nur die für den jeweiligen Fall relevanten Daten

zum Einsatz. Dabei können in den sendenden und empfangenden Einrichtungen durchaus

unterschiedliche Pflegemodelle bei der Erfassung bzw. Darstellung der Informationen

verwendet werden. Während z. B. der österreichische Entlassungsbrief (Pflege) die Aktivitäten

und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDLs) zur Gliederung seiner Inhalte nutzt, wurde

als strukturgebendes Element der pflegespezifischen Informationen des ePflegeberichts der

Pflegeprozess gewählt. Darüberhinausgehende Daten gliedern sich in die Sektionen soziale,

sozialrechtliche und medizinische Informationen sowie Homecare-Status. Durch die

standardisierte Strukturierung der Daten können diese dem jeweiligen System eindeutig

zugewiesen und in ihm dargestellt werden. Als Untersuchungsgegenstände der vorliegenden

Arbeit werden der ePflegebericht und der im Folgenden beschriebene eWundbericht sowie

deren Entwicklung an anderer Stelle näher erläutert (vgl. Kap. 4.2.1).

Der eWundbericht ist ein Instrument zur Weitergabe standardisierter Informationen unter

den Behandelnden bei einem Wechsel von Patientinnen und Patienten mit chronischen

Wunden zwischen den versorgenden Institutionen. Chronische Wunden und ihre Ursachen

werden nicht nur von ärztlichen, sondern auch von pflegerischen und physiotherapeutischen

Spezialistinnen und Spezialisten behandelt, so dass der eWundbericht im Gegensatz zum

eArztbrief und ePflegebericht ein Instrument nicht nur zur intersektoralen, sondern auch zur

interprofessionellen Nutzung darstellt.

Die Arbeiten zur Entwicklung des eWunberichts als domänenspezifischer Standard, der die

schon existierenden Standards eArztbrief und ePflegebericht um die benötigten

wundspezifischen Informationen ergänzt, wurden von der Forschungsgruppe Informatik im

Gesundheitswesen an der Hochschule Osnabrück durchgeführt. Auch der eWundbericht

enthält einen Header mit den Informationen zu den betroffenen und beteiligten Personen und

Institutionen und zum Dokument selbst. Der Body enthält die eigentlichen wundbezogenen

Informationen in einer standardisierten Struktur. Er gliedert sich in thematisch geordnete

Abschnitte, Unterabschnitte und Items, denen jeweils eine Ausprägung zugeordnet werden

kann (vgl. Anhang 2). Die Inhalte und deren Strukturierung wurden durch ein abgestuftes

Vorgehen ermittelt, das ein Review nationaler und internationaler Leitlinien, ein

deutschlandweites Konsensus-Verfahren und die Analyse bestehender, papiergebundener

Wundberichte einschloss und in Kapitel 4.2.2 näher beschrieben wird.

Bei der Entwicklung der Überleitungsinstrumente ePflegebericht und eWundbericht sind also

sowohl evidenzbasiertes Leitlinienwissen als auch die Expertise und Erfahrung der in der Praxis

tätigen Anwenderinnen und Anwender eingeflossen. Sie werden nun in der vorliegenden

Arbeit einer Evaluation und Bewertung unterzogen, um zu gewährleisten, dass sie den

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

26

Anforderungen unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ebenso gerecht werden wie denen

der praktischen Anwendung.

2.5 Evaluation und Bewertung

Jede Einführung elektronischer Instrumente und Systeme im Gesundheitswesen stellt eine

Intervention dar, die mit der Hoffnung verbunden ist, die Arbeit der Personen und

Organisationen, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen oder koordinieren, zu

unterstützen und zu erleichtern. Sie sollen den Aufwand insbesondere für flankierende

Tätigkeiten, wie z. B. Planung oder Dokumentation, reduzieren und die Arbeitsergebnisse für

die Adressaten, also die Versorgungsbedürftigen, optimieren. Jede Intervention stellt aber

auch eine Unterbrechung bestehender Abläufe und ggf. eine Änderung bestehender

Strukturen dar. Die erhofften Effekte stellen sich dabei nicht immer zeitnah und automatisch

ein, und es können auch unerwünschte Nebeneffekte auftreten, die nach Möglichkeit

vermieden oder minimiert werden sollten. Daher sind Evaluation bzw. Bewertung essentielle

Bestandteile der Entwicklung, Implementierung und des Gebrauchs von

Gesundheitsinformationssystemen und deren Bestandteilen, um negative Effekte zu

erkennen und zu vermeiden sowie ein Erreichen möglichst optimaler Ergebnisse anzustreben.

Da eine Evaluation zudem grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse über das

Betrachtungsobjekt liefert, ist sie ein zentraler Punkt dieser Arbeit.

Evaluation bezeichnet den „Prozess der Beurteilung des Wertes eines Produktes, Prozesses

oder eines Programmes, was nicht notwendigerweise systematische Verfahren oder

datengestützte Beweise zur Untermauerung seiner Beurteilung erfordert“ [Suchmann 1967,

zitiert nach Wottawa et Thierau 1998, S. 12]. Dabei verfügt wissenschaftliche Evaluation über

bestimmte Kennzeichen:

Sie bewertet, bezieht dabei Alternativen mit ein und dient damit als Planungs- und

Entscheidungshilfe,

sie ist ziel- und zweckorientiert,

und sie findet auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Techniken und

Forschungsmethoden statt [Wottawa et Thierau 1998].

Für die Evaluation elektronischer Kommunikationsinstrumente als Bestandteil von

Gesundheitsinformationssystemen bedeutet das, dass deren Eigenschaften und direkte und

indirekte Auswirkungen untersucht, gemessen und beurteilt werden, und zwar während ihrer

Planung, Entwicklung und Einführung und ihres Gebrauchs. Die Ergebnisse der Evaluation

dienen dazu, Entscheidungen diese Instrumente betreffend zu unterstützen und zu begründen

[Ammenwerth et al. 2004, Nykänen et al. 2011]. Bei standardisierten Instrumenten zum

intersektoralen und interprofessionellen Gebrauch gehört dazu auch die Bewertung der

Allgemeingültigkeit ihrer Strukturen und Inhalte. Dafür ist eine Auswahl der richtigen

Untersuchungsmethoden und deren Mix zu treffen, und der Wert und die Aussagekraft der

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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Ergebnisse von Evaluationsstudien sollte von Entwickelnden und Anwendenden gesehen und

berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass diese veröffentlicht werden und so als

Informationsquelle potenziellen Anwendenden zur Verfügung stehen [Ammenwerth et al.

2004].

Nach dem von Nykänen et al. [2011] entwickelten Leitfaden „guideline for good evaluation

practice in health informatics (GEP-HI)“ findet eine formative Evaluation während des

gesamten Lebenszyklus eines Informationssystems statt und adressiert Erkenntnisse, die zu

seiner fortlaufenden Verbesserung während seiner Entwicklung und seines Gebrauchs

beitragen [vgl. auch Talmon et al. 2008]. Im Gegensatz dazu fokussiert summative Evaluation

die Ergebnisse und Effekte des Untersuchungsobjekts zu bestimmten Zeitpunkten nach

dessen Implementierung.

Evaluationsstudien sind in mehrere Phasen unterteilt (vgl. Abb. 5):

Vorläufiger Entwurf der Evaluation: Herausarbeitung der Gründe und Ziele, Formulierung

der Hypothesen und Forschungsfragen.

Studiendesign: Identifikation möglicher Methodik, der beteiligten Personengruppen und

des zeitlichen und organisationellen Rahmens.

Operationalisierung: Festlegen konkreter Methoden.

Planung der Evaluationsstudie: Entwicklung eines konkreten Projektplans, Schaffung der

organisatorischen Voraussetzungen.

Durchführen der Evaluationsstudie: Anwendung der festgelegten Methoden.

Abschluss der Evaluationsstudie: Berichterstellung, ggf. Veröffentlichung, Archivierung

der erhobenen Daten und des gesammelten Materials. [Nykänen et al. 2011].

Abb. 5: Phasen der Evaluation nach GEP-HI (eigene Darstellung nach Nykänen et al. 2011)

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

28

In der von Talmon et al. [2008] entwickelten Leitlinie STARE-HI werden die Anforderungen an

Veröffentlichungen von Evaluationsstudien definiert, die sich mit der Bewertung von IT im

Gesundheitswesen befassen. Danach sollen die zu untersuchenden Programme, Systeme oder

Strukturen genau beschrieben werden, und zwar in ihren organisatorischen, sozialen oder

sonstigen relevanten Kontexten. Die angewendeten Methoden und das Studiendesign

müssen klar dargelegt werden, ebenso wie die beteiligten Personen und Institutionen, der

Studienverlauf und die Methoden der Datenanalyse. Ergebnisse sollen vollständig und im

Zusammenhang mit den Methoden und Begleitumständen ihrer Erhebung genannt werden,

auch unerwartete Ergebnisse und Vorkommnisse werden dargestellt. Die Diskussion der

Ergebnisse findet unter Bezugnahme auf die Forschungsfragen statt, und es werden deren

Bedeutung und Generalisierbarkeit, auch im Vergleich zu anderen Studien, sowie die

Implikationen für die Praxis und weitere Forschung dargestellt [Talmon et al. 2008]. Die

vorliegende Arbeit soll diesen Anforderungen gerecht werden.

2.6 Evidenz im Zusammenhang mit Gesundheitswesen und IT

Während durch die Evaluation der Prozess der Bewertung einer Intervention dargestellt wird,

geschieht durch die Betrachtung der Evidenz eine Einschätzung der Bedeutung der

Evaluationsergebnisse. Ähnlich wie evidenzbasierte Pflege und Medizin, muss sich auch IT im

Gesundheitswesen einer Evidenzbetrachtung unterziehen. Laut GRADE-Working Group

[2004] lässt sich die Evidenz von Studien in vier Grade einteilen:

„High = Further research is unlikely to change our confidence in the estimate of effect.

Moderate = Further reserach is likely to have an important impact on our confidence

in the estimate of effect and may change the estimate.

Low = Further research is very likely to have an important impact on our confidence in

the estimate of effect and is likely to change the estimate.

Very low = Any estimate of effect is very uncertain.“

Diese Einteilung in Evidenzgrade bildet die Grundlage für die Beurteilung medizinischer

Leitlinien [AWMF o. J.] oder auch anderer Instrumente wie IT-Werkzeuge. Zum Nachweis von

Evidenz gelten vor allem Literatur-Übersichtsarbeiten (systematic reviews) und randomisierte

kontrollierte Interventionsstudien (randomized controlled trials, RCTs) als geeignete

Instrumente, aber auch andere Forschungsdesigns wie Querschnitts- oder Kohortenstudien

[Bélanger et al. 2012]. Auch in dieser Arbeit kommt das Design der randomisierten

kontrollierten Studie zum Einsatz (vgl. Kap. 3.2). Im Bereich der IT werden zudem vorher-

nachher-Studien und unterbrochene Zeitreihenanalysen durchgeführt. Bei Durchführung

mehrerer Querschnittsanalysen zu verschiedenen Zeitpunkten lassen sich Entwicklungen

darstellen, beispielsweise die Verbreitung einzelner Komponenten von IT im

Gesundheitswesen [Frieden 2017]. Eine evidenzbasierte Praxis von Gesundheits-IT gründet

sich auf die objektiven Daten von sorgfältig geplanten und durchgeführten Studien, aber

ebenso auf der Expertise von Klinikerinnen und Klinikern und den ermittelten Patientendaten,

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

29

-vorlieben und -werten. Das Einbeziehen dieser Expertise, Vorlieben und Werte gehört zur

evidenzbasierten klinischen Entscheidungsfindung, also auch zur Entwicklung von

Gesundheits-IT [Dowding 2015].

Vor allem sollen evidenzbasierte IT-Instrumente dazu dienen, klinische Entscheidungen zu

unterstützen, Fehler zu verhindern, die Handelnden im Gesundheitswesen miteinander zu

vernetzen und so die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Bisher durchgeführte

Studien weisen darauf hin, dass die Anwendung evidenzbasierter IT Vorteile für das

Gesundheitssystem mit sich bringt [Furukawa et Poon 2011, Bélanger et al. 2012], im

Zusammenspiel mit evidenzbasierter Medizin vor allem in der Diagnostik, aber auch in der

Therapie [Hachesu et al. 2012]. Jede neue Investition in Gesundheits-IT sollte von

ausführlicher Evaluation und Investitionen in die für die weitere Bewertung erforderliche

Evidenzbasis begleitet sein [Parente 2009].

2.7 Validität

Wie in Kapitel 3.5 beschrieben, ist Evaluation gegenstandsneutral und kann mehrere

Zielgrößen umfassen. Neben der Nützlichkeit und Relevanz sowie der Praktikabilität und

Gebrauchstauglichkeit soll im Folgenden die Zielgröße der Validität näher betrachtet werden.

Sie ist, ebenso wie Reliabilität und Objektivität, eines der Gütekriterien zur Beurteilung der

Qualität von Messinstrumenten, aber auch allgemein von Untersuchungen, sowie von

Modellen, Mess- und Testverfahren. In der vorliegenden Arbeit ist vor allem die

Inhaltsvalidität von Bedeutung. Sie bezeichnet die inhaltliche Übereinstimmung einer

empirischen Messung mit einem logischen Messkonzept [Gabler Wirtschaftslexikon 2018] und

damit den Grad der Genauigkeit, mit dem ein Konstrukt, das gemessen werden soll, auch

tatsächlich gemessen wird [Calhoun 2001, Lawshe 1975]. Das bedeutet, dass die verwendeten

Merkmale auf ihre Übereinstimmung mit dem zu untersuchenden bzw. darzustellenden

Konstrukt zu prüfen sind. Elektronische Überleitungsinstrumente im Gesundheitswesen sind

solche Konstrukte, die Sachverhalte, z. B. im Kontext von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder

bestimmten Erkrankungen wie chronischen Wunden, möglichst umfassend und präzise

abbilden sollen. Ihre Validität ist daher ähnlich der eines Messinstruments. Zur Überprüfung,

ob sie valide Instrumente darstellen, müssen daher die in ihnen verwendeten Merkmale und

deren Strukturierung daraufhin untersucht werden, ob sie die für das jeweilige Instrument

relevanten Sachverhalte in ausreichendem Maße und hinreichend präzise widerspiegeln.

Diese Validierung erfolgt mithilfe internationaler Literatur und wissenschaftlicher Leitlinien,

aber auch unter Einbeziehung empirischen Wissens von Expertinnen und Experten, z. B. in

Delphi-Runden [Kaper et al. 2015]. Dabei kann die Validität eines Instruments in seinem

Geltungsbereich allgemein [z. B. Fernandez-Dominguez 2014, Franz et al. 2013], oder in einem

eng begrenzten Kontext [z. B. Gerrard et al. 2013, Varndell et al. 2015] bestimmt werden. Es

ist außerdem notwendig, die Validität eines Instruments neu zu bewerten, wenn es in eine

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

30

andere Sprache übersetzt wird oder in einem anderen Kulturkreis oder sonstigen

unterschiedlichen Setting eingesetzt wird [z. B. Pinto-Carral 2018, Yip 2012].

Elektronische Instrumente zur Messung und Dokumentation von und Information über

klinische Tatbestände können nur valide Instrumente sein, wenn auch die Validität der in

ihnen zur Anwendung kommenden Assessmentinstrumente, Systematiken und Terminologien

gegeben ist [z. B. Noonan et al. 2010]. Das bedeutet, dass bei der Entwicklung z. B. von

elektronischen Überleitungsdokumenten auf schon bestehende, valide Instrumente als

strukturgebende Elemente oder auch als konkrete Inhalte zurückgegriffen werden kann. Aber

auch elektronische Instrumente, deren Inhalte aus etablierten und für valide befundenen

Messskalen, Terminologien und Systematiken besteht, müssen validiert werden, indem die

Ergebnisse des Einsatzes dieser Instrumente mit denen des Einsatzes herkömmlicher

Instrumente gleichen Inhalts auf Papierbasis verglichen werden [Mellone et al. 2012].

2.8 Nützlichkeit und Relevanz

Zusätzlich zu ihrer Validität sind die in Überleitungsinstrumenten verwendeten Merkmale und

Daten auch auf ihre Nützlichkeit und Relevanz zu prüfen. Bei der Dokumentation und

Kommunikation von Zuständen, Zielsetzungen, Vorgehensweisen, Ergebnissen und

Interpretationen wird im Gesundheitswesen eine Fülle von Daten produziert. Diese Daten

liegen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form vor und können als Informationen

genutzt werden. Sie stellen durch ihre bloße Existenz aber nicht automatisch sinnvolle, d. h.

relevante und nützliche Informationen für die Handelnden im Gesundheitswesen und die

Betroffenen selbst dar [Hachesu et al. 2012]. Die Nützlichkeit einer Information ist gegeben,

wenn sie Relevanz für ein zu behandelndes Thema besitzt und ihre Inhalte valide sind [Reichert

2017].

Ob eine Information Relevanz für ein bestimmtes Themengebiet des Gesundheitswesens

besitzt, hängt u. a. davon ab, aus welcher Perspektive diese Information betrachtet wird.

Wenn sie von unabhängigen Expertinnen und Experten einem Themengebiet als relevant

zugeordnet wurde, besitzt sie für dieses eine objektive Relevanz. Für die klinischen

Nutzerinnen und Nutzer sowie die Betroffenen ist sie aber von Interesse und besitzt damit

subjektive Relevanz, wenn durch sie ein konkretes Informationsbedürfnis innerhalb dieses

Themengebietes gedeckt wird. Zur Deckung ihres Informationsbedürfnisses sind Nutzerinnen

und Nutzer auf das Vorhandensein geeigneter Suchsystematiken oder Technologien

angewiesen, die auf Anfrage anhand von vorgegebenen Kriterien Informationen auf ihre

geschätzte Relevanz hin untersuchen und zur Verfügung stellen. Diese ist nicht zwangsläufig

deckungsgleich mit der subjektiven Relevanz (Abb. 6, in Anlehnung an [Reichert 2017]). Die

Nützlichkeit einer Information ist also abhängig von gegebener Validität, möglichst hoher

Konvergenz von objektiver, subjektiver und geschätzter Relevanz sowie dem Vorhandensein

geeigneter Technologien zur Unterstützung von Transfer, Bereitstellung, Präsentation und

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

31

Integration von Informationen [Hachesu et al. 2012]. Diese kann dann zum Nutzen der

Gesundheitsdienstleistenden und der Betroffenen verwendet werden.

Abb. 6: Objektive, subjektive und geschätzte Relevanz (eigene Darstellung nach Reichert 2013)

2.9 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit

Valide, für ihr Einsatzgebiet nützliche und relevante Komponenten von Gesundheits-IT

werden in unterschiedlichen Kontexten des Gesundheitswesens eingesetzt. Um dort ihre

Wirksamkeit entfalten und einen größtmöglichen Nutzen erzielen zu können, müssen sie

innerhalb des jeweiligen Kontextes benutzerfreundlich, d. h. für die Nutzerinnen und Nutzer

praktikabel und gebrauchstauglich sein. Diese Benutzerfreundlichkeit steht in direktem

Zusammenhang mit der Produktivität, Ermüdbarkeit und Zufriedenheit der Anwendenden, sie

senkt Fehlerraten und befördert fundierte Entscheidungen ebenso wie die Patienten- und

Benutzersicherheit [Staggers et Troseth 2008].

Dabei bewertet sich die Praktikabilität an den Anforderungen und Gegebenheiten des

jeweiligen Anwendungsgebietes: Die Komponente, d. h. die Anwendung, soll die Ziele der

Organisation, in der sie eingesetzt wird, unterstützen, sie soll den Bedürfnissen der

Anwendergruppe entsprechen und deren unterschiedliche Aufgaben unterstützen, und es

müssen die für ihre Nutzung erforderlichen Technologien und Ressourcen verfügbar sein

[Gediga et Hamborg 1999]. Zu den notwendigen Ressourcen zählt auch die Arbeitszeit, die zu

ihrem Erlernen und ihrer Bedienung verwendet werden muss.

Die Gebrauchstauglichkeit einer Anwendung bestimmt sich durch die Bewertung des

Interaktionsinstruments zwischen Mensch und Software, also in der Regel einer

Benutzeroberfläche und ihrer Funktionen. In Teil 11 der DIN EN ISO 9241 werden drei

Leitkriterien für die Gebrauchstauglichkeit einer Software genannt:

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

32

Ihre Effektivität zur Lösung einer Aufgabe,

die Effizienz zur Handhabung des Systems,

die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer.

In Teil 110 derselben Norm, der 2008 den bisher nur für Bürotätigkeiten geltenden Teil 10 auf

alle beruflichen Tätigkeiten erweiterte und ersetzte, werden diese Anforderungen präzisiert.

Hier werden sieben Grundsätze formuliert, die bei der Dialoggestaltung in der Mensch-

System-Interaktion berücksichtigt sein sollen, damit eine Software als gebrauchstauglich

bewertet werden kann:

„Aufgabenangemessenheit: Ein interaktives System ist aufgabenangemessen, wenn es

den Benutzer unterstützt, seine Arbeitsaufgabe zu erledigen, d. h., wenn Funktionalität

und Dialog auf den charakteristischen Eigenschaften der Arbeitsaufgabe basieren, anstatt

auf der zur Aufgabenerledigung eingesetzten Technologie. (…)

Selbstbeschreibungsfähigkeit: Ein Dialog ist in dem Maße selbstbeschreibungsfähig, in

dem für den Benutzer zu jeder Zeit offensichtlich ist, in welchem Dialog, an welcher Stelle

im Dialog er sich befindet, welche Handlungen unternommen werden können und wie

diese ausgeführt werden können. (…)

Erwartungskonformität: Ein Dialog ist erwartungskonform, wenn er den aus dem

Nutzungskontext heraus vorhersehbaren Benutzerbelangen sowie allgemein anerkannten

Konventionen entspricht. (…)

Lernförderlichkeit: Ein Dialog ist lernförderlich, wenn er den Benutzer beim Erlernen der

Nutzung des interaktiven Systems unterstützt und anleitet. (…)

Steuerbarkeit: Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer in der Lage ist, den Dialogablauf

zu starten sowie seine Richtung und Geschwindigkeit zu beeinflussen, bis das Ziel erreicht

ist. (…)

Fehlertoleranz: Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz

erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder mit minimalem

Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann. (…)

Individualisierbarkeit: Ein Dialog ist individualisierbar, wenn Benutzer die Mensch-

System-Interaktion und die Darstellung von Informationen ändern können, um diese an

ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse anzupassen.“ [DIN-Normenausschuss

2008]

Zur Bewertung ihrer Gebrauchstauglichkeit sollten Komponenten von Gesundheits-IT also in

ihrem jeweiligen Kontext auf diese Grundsätze hin evaluiert werden. Diese Evaluation sollte

schon bei der Entwicklung stattfinden und iterativ in klinischen Simulationssituationen und

während der Einführung im Einsatzbereich fortgeführt werden, um später auftretende

Probleme der Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit zu vermeiden [Borycki et al. 2013]. Es

können dann Aufgabenbewältigungszeiten, Fehlerraten sowie die Zufriedenheit der

Nutzerinnen und Nutzer mit denen herkömmlicher, papierbasierter Lösungen verglichen

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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werden, um die Bewertung der Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit zu vervollständigen.

[Schall et al. 2017]. Diese sind damit wesentliche Eigenschaften, die neben der Nützlichkeit

und Relevanz sowie Validität von IT-Anwendung im Gesundheitswesen zum Nachweis von

deren Evidenz evaluiert werden müssen.

Gesundheits-IT und ihre Komponenten müssen auch bei hohem Evidenzgrad der ihnen

zugrundeliegenden Forschungsdesigns, und auch bei erwiesener Validität, Nützlichkeit und

Relevanz, sowie Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit daraufhin untersucht werden, ob

sie aus ethischer Sicht gewünschten Zielen dienen, und welche Konsequenzen sich aus ihrer

Anwendung für Einzelpersonen und Gemeinschaften ergeben. In einer Stellungnahme nennt

der Deutsche Ethikrat [2017] eine Reihe von Empfehlungen zum Umgang mit IT und Big Data

im Gesundheitswesen, z. B. in Bezug auf die Qualität von Daten und Forschung und auf die

Gestaltung der organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Folgenden

werden die Zusammenhänge zwischen ethischer Betrachtungsweise und elektronischer

intersektoraler Kommunikation im Gesundheitswesen dargestellt.

2.10 Ethische Aspekte und Vorüberlegungen

2.10.1 Notwendigkeit der ethischen Betrachtungsweise

Elektronische Kommunikationsinstrumente im Gesundheitswesen sind Werkzeuge

menschlichen Handelns. Dieses Handeln geschieht auf der Grundlage herrschender Werte und

Normen sowie rationaler Überlegungen, ist auf ein zu erreichendes Ziel hin ausgerichtet und

kann beabsichtigte oder auch nicht beabsichtigte Folgen haben. Daher soll das in dieser Arbeit

untersuchte Handeln (Kommunikation im Gesundheitswesen) und die dafür benutzten

Werkzeuge (elektronische Kommunikationsinstrumente) auch in Bezug auf das sie

umgebende Normen- und Wertegerüst sowie auf ihre Ziele und möglichen Konsequenzen und

damit aus ethischer Perspektive betrachtet werden. In vorindustrieller Zeit thematisierten auf

Aristoteles zurückgehende Ethiken Bewertungen menschlichen Handelns mit der Ausrichtung

auf ein gutes Leben innerhalb der Sittlichkeit eines Gemeinwesens. Moderne Ethiken

entwickeln dagegen vernunftbegründet Normen und Prinzipien für richtiges Handeln und

bewerten dieses auch im Hinblick auf seine Konsequenzen (Remmers 2017). Dabei spielen

gerade bei der ethischen Diskussion neuer, technischer Artefakte und deren Auswirkungen

auf menschliches Zusammenleben neben Normen- und Werte-bezogenen (deontologischen)

Argumentationen auch solche eine Rolle, die den gesamten Kontext mit einbeziehen

(Remmers 2010). So sollen neben normativen Voraussetzungen auch empirische Gründe bei

deren Bewertung Berücksichtigung finden (Remmers 2017). Diese Betrachtungsweisen finden

auch in der ethischen Bewertung elektronischer Kommunikation im Gesundheitswesen ihre

Anwendung.

2.10.2 Definition und Einordnung in das Thema

Ethik (von griech. ἔθος (ethos): Gewohnheit, Sitte, Brauch) versteht sich als praktische

Disziplin der Philosophie, die sich mit dem menschlichen Handeln und der ihm zu Grunde

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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liegenden Moral befasst (Moralphilosophie). Moralen ihrerseits basieren auf Grundprinzipien

(beispielsweise „Ehrfurcht vor dem Leben“ oder „Freiheit“), die sich nicht mehr auf dahinter

legende Prinzipien zurückführen lassen [Lay 2012, S. 18]. Ethik stellt die Frage nach

moralischen Werten und Normen und setzt diese in Beziehung einerseits zu den ihnen zu

Grunde liegenden Grundprinzipien, und andererseits zur menschlichen Lebenspraxis. Ethik

befasst sich mit den „höchsten Gütern“ als anzustrebende Werte, und den richtigen

Handlungsweisen, um diese Werte möglichst zu erreichen oder ihnen gerecht zu werden. Sie

ist also die „philosophische Wissenschaft vom guten und richtigen Handeln“ [Lay 2012, S. 27

f].

Dabei stellt sich die Frage nach dem freien Willen des Menschen, der ihm die Entscheidung

für oder gegen „gutes und richtiges“ Handeln erst ermöglicht. Menschliches Handeln wird in

der Regel unbewusst durch tradierte und sozialisierte Werte und Normen gelenkt. Trotzdem

ist der Mensch grundsätzlich in der Lage, sich diese Werte und Normen sowie sein Handeln

„bewusst zu machen, sie zu reflektieren und gegebenenfalls zu modifizieren“ [Lay 2012, S. 31].

Hierbei spielt Ethik eine wichtige Rolle, indem sie diese Zusammenhänge transparent macht

und Hilfestellung zur Entscheidungsfindung über die richtigen Handlungsweisen gibt (Abb. 7).

Abb. 7: Systematik der ethischen Betrachtungsweise (eigene Darstellung)

Die vorliegende Arbeit hat elektronische Dokumentation und Kommunikation zum

Gegenstand, die vornehmlich von Pflegenden genutzt wird. „Ethik in der Pflege ist die

Reflexion moralischer Aspekte in den Handlungsfeldern der Disziplin Pflege“ [Lay 2012, S. 66].

Eine Ethik der Pflege beleuchtet die Werte und moralischen Grundlagen, auf denen

pflegerisches Handeln basiert, und seine Auswirkungen auf diese Grundlagen, sowie auf

Mensch und Umwelt. Sie befasst sich mit dem Einfluss pflegerischen Handelns sowohl auf das

Wohlergehen der Allgemeinheit (common good) als auch auf das des Individuums (individual

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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good). Dabei umfasst common good alle sozialen Strategien, die zu einer Verbesserung von

individual good beitragen [Crigger 2008].

Die Intention von Dokumentation im Gesundheitswesen ist es zum einen, Informationen über

Gesundheitszustände und durchgeführte oder geplante Maßnahmen zu beschreiben und

rechtssicher zu dokumentieren. Mit der Kommunikation der dokumentierten Inhalte sollen

zum anderen nachfolgende Behandelnde und nachgelagerte Institutionen in ihren

Handlungsweisen beeinflusst werden, indem sie durch diese Informationen in die Lage

versetzt werden, ihre weitere Therapie, Pflege usw. am Wohl der Patientinnen und Patienten

bzw. Pflegebedürftigen im Sinne einer Versorgungskontinuität auszurichten. Das Erstellen,

Zugänglichmachen und Lesen von Dokumentationen sind also Handlungen, die die

zielgerichtete und effektive Versorgung Einzelner beeinflussen können, und erfolgen in der

Regel durch Einzelpersonen. Auch die Adressaten sind Einzelne oder umschriebene Gruppen,

beispielsweise ein Hausarzt oder die Pflegenden einer Wohngruppe. Gleichzeitig haben diese

Handlungen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Allgemeinheit, indem sie z. B.

Ressourcen im Gesundheitswesen binden oder freisetzen, oder für bestimmte

Bevölkerungsgruppen relevant sind (z. B. Menschen mit chronischen Wunden oder die

beruflich Pflegenden). Die durch elektronische Dokumentation und Kommunikation immer

größer werdenden Datenmengen (Big Data) stehen in einem zunehmend vernetzten

Gesundheitswesen den unterschiedlichen Institutionen und einzelnen Agierenden potenziell

zur Verfügung, und können wiederum sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf

jede einzelne betroffene Person haben [Deutscher Ethikrat 2017].

Transsektorale Kommunikation im Gesundheitswesen muss also aus ethischer Perspektive

sowohl in Bezug auf ihre Beeinflussung von individual good als auch von common good

betrachtet werden.

2.10.3 Teleologische und deontologische Ethiken

Wenn Ethik sich mit dem „guten und richtigen Handeln“ befasst, stellt sich die Frage, nach

welchen Kriterien beurteilt wird, wann Handlungen „gut“ und „richtig“ sind. Ein Kriterium

kann sein, das Ziel oder die Absichten, die sich hinter dem Handeln verbergen, an ihrer

Übereinstimmung mit der Moral und dem sie begründenden Prinzip zu messen (teleologische

Betrachtungsweise). Hierbei stehen die beabsichtigten Auswirkungen des Handelns im

Vordergrund, beispielsweise wird ihre Nützlichkeit bewertet (Utilitarismus). Ein anderes

Kriterium kann die Beurteilung der Konformität des Handelns mit gegebenen Moralen,

Gesetzen oder Verhaltensvorschriften wie z. B. göttlichen Geboten oder gesellschaftlichen

Konventionen sein (deontologische Betrachtungsweise). Hierbei bleiben die intendierten

Auswirkungen weitgehend unberücksichtigt [Ivanov et Oden 2013].

2.10.4 Ethische Prinzipien

Wie in Kap. 3.10.2 dargestellt, braucht der über einen freien Willen verfügende Mensch

Hilfestellung, um ethisch begründete Entscheidungen für sein Handeln treffen zu können. Eine

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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solche Hilfestellung bieten sieben Prinzipien, die von Ross [2004] als Grundlage für die

Ausrichtung ethisch korrekten Handelns herausgearbeitet wurden (eigene Übersetzung):

• Ehrlichkeit – Treue und Wahrhaftigkeit

• Wiedergutmachung – Reparation von durch falsches Handeln entstandenen Schäden

• Dankbarkeit – Anerkennung von und Dankbarkeit für das Handeln anderer

• Gerechtigkeit – faire Verteilung von Wohltaten, Risiken und Kosten

• Fürsorge – andere stärken

• Selbstfürsorge – sich selbst stärken

• Schadensverhütung – Schaden von anderen abwenden

Diese Prinzipien sollen prima facie für alle Menschen intuitiv erkennbar und als Richtschnur

verpflichtend sein, also noch bevor andere Faktoren wie Beweggründe, Auswirkungen oder

Nützlichkeit in den Blickpunkt genommen werden [Ross 2004].

2.10.5 Ethische Prinzipien im Gesundheits- und Sozialwesen

Beauchamps et Childress [2013] entwickelten dieses Modell weiter und nennen die vier

Prinzipien, die heute als grundlegend für die Anwendung in der Medizinethik sowie der Ethik

im Gesundheits- und Sozialwesen angesehen werden [Ivanov et Oden 2013]:

Autonomie: Dieses Prinzip umfasst das Recht und auch die Fähigkeit von Individuen,

persönliche Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet, dass jeder Mensch in der Lage sein

muss, sein Verhalten auch in Bezug auf seine Gesundheit frei zu wählen. Hierzu bedarf es

der formalen Entscheidungsfreiheit, also der Berechtigung, Entscheidungen treffen zu

können. Es bedarf aber auch der während des Entscheidungsprozesses zur Verfügung

stehenden relevanten Informationen über den Gesundheitserhalt, zu Krankheitsverläufen

und Therapien, und der Kompetenz zum Umgang mit diesen Informationen, um fundierte

Entscheidungen treffen zu können. Zur Autonomie gehört ferner die Verfügungsgewalt

über die eigenen (Gesundheits-) Daten. Wenn anderen Individuen oder Gemeinschaften

durch die individuelle Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie Einzelner Schaden

droht, kann das Prinzip der Autonomie eingeschränkt werden, um diese Gefahr zu

minimieren. Dies geschieht beispielsweise durch die Meldepflicht ansteckender

Erkrankungen.

Schadensverhütung: Die Wendungen primum non nocere oder above all do no harm

kennzeichnen dieses ethische Prinzip. Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftige

sollen durch das Handeln der im Gesundheitswesen Beschäftigten keinen Schaden

erleiden, weder in Form von Schmerz noch sonstigem Leid, Verlust oder Beeinträchtigung.

Der Schaden kann physischer, psychischer bzw. emotionaler und finanzieller Natur sein

und einzelne Individuen oder Gemeinschaften betreffen. Zur Schadensverhütung gehört

auch das Versorgen mit ausreichender und passgenauer Information. Nur informierte

Betroffene können sich für ein Verhalten entscheiden, das sie vor Schaden schützt und

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

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Risiken minimiert, und nur informierte Gesundheitsdienstleisterinnen und -dienstleister

können durch ihre Versorgungsleistungen Schaden von ihren Betreuten abwenden.

Fürsorge: Durch ethisch richtiges Verhalten sollen Menschen gestärkt und unterstützt und

ihr Wohlergehen verbessert werden, sowohl gegenwärtig als auch zukünftig, und sowohl

individuell als auch gemeinschaftlich. So wie Ethik das Wohl der Menschen als Individuen

und auch als Gemeinschaften im Blick hat, gilt das Prinzip der Fürsorge durch

Gesundheitsdienstleistungen und -instrumente sowohl für Einzelne als auch für Gruppen

oder Gesamtheiten, also z. B. für einzelne Erkrankte genauso wie für die Gemeinschaft der

Krankenversicherten. Für die Ausgestaltung gesundheitspolitischer Programme,

gesetzlicher Rahmenbedingungen und von Institutionen des Gesundheitswesens gilt das

Prinzip der Fürsorge ebenso wie für die konkreten Handlungen der einzelnen im

Gesundheitswesen Tätigen. Dabei müssen neben den erwünschten Effekten auch die

Risiken, die negativen Effekte und die zur Verfügung stehenden Ressourcen in Betracht

gezogen werden.

Gerechtigkeit: Das Prinzip der Gerechtigkeit adressiert die faire und gleiche Behandlung

aller Mitglieder einer Gesellschaft. Das Gesundheitswesen und die in ihm Beschäftigten

sollen einerseits den Rechten und Ansprüchen der Bevölkerung und ihrer Glieder auf eine

angemessene Behandlung gerecht werden (nonkomparative Gerechtigkeit). Andererseits

sollen die zur Verfügung stehenden Ressourcen an fürsorglichen Gütern und

Dienstleistungen, aber auch die Lasten und Risiken, gerecht auf die Empfängerinnen und

Empfänger verteilt werden (komparative Gerechtigkeit, Distributionsgerechtigkeit). Was

„gerecht“ ist, kann auf verschiedene Weise definiert werden: Die Verteilung von Benefits

und auch von Lasten und Risiken kann sich an der individuellen Bedürftigkeit, der

Leistungsfähigkeit oder an erworbenen Ansprüchen der Empfängerinnen und Empfänger

orientieren, oder auf alle in gleichem Maße verteilt werden. Eine Verteilung, die sich an

der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit orientiert, ist prinzipiell dazu geeignet, soziale

Ungleichheiten auszugleichen, indem sie benachteiligten Individuen und Gemeinschaften

Vorteile verschafft, und solchen mit vergleichsweise großen Ressourcen größere Risiken

und Lasten auferlegt [Rawls 1985].

Diese Prinzipien spiegeln sich in ethischen Codes und Verhaltensmaßregeln wider, die

verschiedene nationale und internationale Organisationen und Institutionen, die sich mit

Datenverarbeitung und Kommunikation im Gesundheitswesen befassen, für den

verantwortungsvollen Umgang mit Daten veröffentlicht haben. So erwartet die American

Medical Informatics Association (AMIA) von ihren Mitgliedern die Einhaltung ethischer

Prinzipien im Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen,

Arbeitgebenden und anderen Institutionen, der Gesellschaft und der Forschung sowie ein

Handeln, das den geltenden Gesetzen und Regeln entspricht [Goodman et al. 2013]. Dieses

sind Forderungen, die auch die British Computer Society (BCS) unabhängig vom Bezug zum

Gesundheitswesen an ihre Mitglieder stellt, und dabei hervorhebt, dass diese Ansprüche

höher als diejenigen der geltenden gesetzlichen Regelungen sein können [BCS 2015]. Ähnliche

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

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Anforderungen formuliert das Australasian College of Health Informatics (ACHI), und verlangt

zusätzlich verantwortliches Handeln gegenüber der Umwelt [ACHI 2010]. ACHI und BCS

bedrohen ihre Mitglieder mit Ausschluss aus der jeweiligen Gesellschaft bei Missachtung der

ethischen Prinzipien, und Canada`s Health Informatic Association (CHIA) betrachtet die von

ihr aufgestellten Prinzipien gar als die Grundlage, auf der Gesundheitsinformatik steht, und

die Verkörperung der Werte der Profession [Coach 2012]. Die genannten ethischen Codes sind

nicht endgültig und unabänderlich, sondern müssen fortlaufend an sich ändernde technische

und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden [Goodman et al. 2015].

Insgesamt werden Codes für ethisches Handeln und eine ethische Haltung als zu starr

angesehen, um für alle denkbaren Situationen zu passen. Im konkreten Anwendungsfall geben

deshalb ggf. Ethikkomitees Hilfestellung und helfen, die Sicht aus ethischer Perspektive zu

schärfen [Goodman et al. 2015]. Die Codes stellen Anforderungen an das Handeln und die

Haltung beim Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie im

Gesundheitswesen dar, ohne jedoch als direkt anwendbare Instrumente für die Evaluation der

von ihr eingesetzten Anwendungen dienen zu können. Lediglich ACHI [2010] beschreibt eine

Verantwortung der im Gesundheitswesen Arbeitenden für die von ihnen entwickelten und

benutzten Instrumente, ohne jedoch konkrete Anforderungen an diese Instrumente zu

formulieren.

Neben der Bewertung der Evidenz der verwendeten Instrumente, ist elektronische

Dokumentation und Kommunikation im Gesundheitswesen also aus ethischer Sicht zu

bewerten, und zwar innerhalb der Kategorien der Autonomie, der Schadensverhütung, der

Fürsorge und der Gerechtigkeit.

2.11 Forschungsfragen

Bisher gibt es in Deutschland nur wenig Erfahrung mit intersektoralem und

interprofessionellem Informationsaustausch auf elektronischem Wege im Gesundheitswesen.

Die vorliegende Arbeit evaluiert elektronische intersektorale Kommunikation. Hierfür wird

diese exemplarisch anhand der Überleitungsinstrumente ePflegebericht und eWundbericht

als Beispiele für Informationsübermittlung über Sektoren- bzw. Berufsgrenzen hinweg

betrachtet, und zwar im Hinblick auf ihre Evidenzbasiertheit und unter ethischen

Gesichtspunkten. Zielgrößen der Evaluation der genannten Instrumente sind ihre Validität,

ihre Nützlichkeit und Relevanz, ihre Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit, sowie ihre

Übereinstimmung mit ethischen Prinzipien im Gesundheitswesen.

Ob ein elektronisches Überleitungsinstrument als ein valides zu betrachten ist, bemisst sich

daran, ob es in der Lage ist, alle für eine unterbrechungsfreie Versorgung notwendigen und

für den jeweiligen Anwendungsfall relevanten Informationen zu übermitteln und den

relevanten Beteiligten zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, d. h. ob es seinen

vorgesehenen Zweck erfüllt. Dazu müssen sowohl die übertragbaren Daten an sich als auch

ihre Strukturierung betrachtet werden. Es stellt sich also die Frage:

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Bewertung elektronischer Kommunikation Struktureller und theoretischer Rahmen

39

Forschungsfrage 1: Sind der ePflegebericht und der eWundbericht valide Instrumente für die

intersektorale und/oder interprofessionelle Kommunikation bei der Überleitung von

Pflegebedürftigen bzw. Menschen mit chronischen Wunden, indem sie alle

überleitungsrelevanten Informationen zwischen den relevanten Beteiligten übermitteln

können?

Ein elektronisches Überleitungsinstrument ist als nützlich zu betrachten, wenn sich durch

dessen Gebrauch ein Vorteil für die Beteiligten, also Sender, Empfänger und Betroffene ergibt.

Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn ihr Gebrauch durch die Menge, die Relevanz

und die Passgenauigkeit der übermittelten Informationen sowie den Zeitpunkt ihrer

Übermittlung einen Vorteil gegenüber dem Gebrauch eines anderen oder keines Instrumentes

ergibt. Dieser Vorteil kann z. B. in einer verbesserten Planbarkeit und Kontinuität der

Versorgung bestehen. Hier lautet also die Frage:

Forschungsfrage 2: Sind ePflegebericht und eWundbericht nützliche

Überleitungsinstrumente, indem sie mehr, relevantere und passgenauere Informationen zum

passenden Zeitpunkt zur Verfügung stellen als papierbasierte Überleitungen?

Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen die Übertragungswege von Überleitungsinstrumenten

zuverlässig nutzbar sein, im Falle der hier untersuchten müssen diese also innerhalb einer

Telematik-Infrastruktur übertragen werden können. Ihre Nutzung muss außerdem in den

beruflichen Alltag der sie nutzenden Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure integrierbar

sein, ohne diesen zu beeinträchtigen. Die Frage nach der Praktikabilität lautet also:

Forschungsfrage 3: Ist die Anwendung eines elektronischen Überleitungsinstruments,

untersucht am Beispiel des ePflegeberichts, innerhalb einer zu errichtenden Telematik-

Infrastruktur technisch und organisatorisch machbar, also praktikabel?

Im Zusammenhang mit ethischer Evaluation transsektoraler elektronischer Kommunikation

müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden: Dokumente im Gesundheitswesen werden

von professionellen Akteurinnen und Akteuren individuell erstellt, gespeichert und gelesen.

Dies geschieht zum Informationsaustausch zwischen Individuen, aber auch zwischen

Institutionen des Gesundheitswesens, also Gemeinschaften. Sie sind als Kommunikations- und

Informationsinstrumente auf bestimmte Gruppen von Betroffenen zugeschnitten, z. B. auf

Pflegebedürftige oder Menschen mit chronischen Wunden, haben aber im Anwendungsfall

eine betroffene Person als Individuum zum Gegenstand. Elektronische transsektorale

Kommunikation sollte also nach ethischen Gesichtspunkten danach beurteilt werden, ob und

wie sie den ethischen Prinzipien gerecht wird, und zwar im Hinblick auf Erbringende und

Empfangende von Gesundheitsdienstleistungen, und auf Individuen und Gemeinschaften.

Hierzu bedarf es konkreter Fragestellungen. Daraus folgt die

Forschungsfrage 4: Welche ethischen Fragestellungen an elektronische transsektorale

Kommunikation ergeben sich im Zusammenhang von Versorgungskontinuität und

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Struktureller und theoretischer Rahmen Bewertung elektronischer Kommunikation

40

Digitalisierung, insbesondere unter Berücksichtigung der Prinzipien der Autonomie, der

Schadensverhütung, der Fürsorge und der Gerechtigkeit?

Unter Anwendung der ermittelten Fragestellungen ergibt sich die

Forschungsfrage 5: Genügen elektronische transsektorale Kommunikation, die ihr zu Grunde

liegenden Informationsstrukturen und die angewendeten Techniken ethischen

Anforderungen innerhalb der genannten vier Prinzipien?

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

41

3 Methoden

3.1 Zur Auswahl und Begründung der Untersuchungsmethoden

Die vorliegende Arbeit evaluiert zwei eigenständige Überleitungsinstrumente, die auf zum Teil

unterschiedliche Nutzergruppen abzielen und sich in verschiedenen Entwicklungsstadien

befinden, unter mehreren Aspekten. Zur Beantwortung der Forschungsfragen müssen daher

unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Zur Untersuchung der Validität eines in

allen denkbaren pflegerischen Settings einzusetzenden Instruments, wie es der ePflegebericht

darstellt, muss dieses daraufhin geprüft werden, ob es alle in diesen Pflegesituationen

erforderlichen Informationen transportieren kann. Die Validität eines Instruments hingegen,

das zum Transport von Informationen bei Vorliegen eines speziellen Problems wie der

chronischen Wunde zwischen mit diesem Problem befassten Expertinnen und Experten dient,

muss von eben dieser Nutzergruppe beurteilt werden. Die Relevanz und Nützlichkeit beider

Überleitungsinstrumente sollte ebenso durch die Sendenden und Empfangenden von

Informationen bemessen werden, wobei in der praktischen Erprobung zusätzlich der Umfang

der übergeleiteten relevanten Informationen gemessen werden kann. Eine Beurteilung der

Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit kann hingegen nur bei Vorliegen einer

handhabbaren Anwendung des Instruments in Form einer Software und deren Einsatz unter

praxisnahen Bedingungen erfolgen. Zur Evaluation unter ethischen Gesichtspunkten sind

zunächst die relevanten Fragestellungen aus der Literatur zu extrahieren, um diese dann auf

die zu untersuchenden Überleitungsinstrumente anzuwenden.

3.2 Gegenstände der Untersuchung als Beispiele elektronischer

intersektoraler Kommunikation

3.2.1 ePflegebericht

Der Austausch von Informationen durch professionell Pflegende erfolgt bei einem Wechsel

von Pflegebedürftigen zwischen Versorgungssettings bisher in der Regel in Form von

papiergebundenen Transferdokumenten, ohne dass Vorgaben für die Inhalte und Struktur

dieser Dokumente existieren. Papiergebundene Transferdokumente stellen außerdem eine

asynchrone Form der Kommunikation dar, mit dem möglichen Nachteil einer zeitverzögerten

Informationsübermittlung. Für die Versorgungskontinuität ist aber eine intersektorale

Informationskontinuität über pflegerelevante Sachverhalt unabdingbar. Zudem fungiert

Pflege bei einem Wechsel zwischen Institutionen und Sektoren oft als Koordinatorin für die

weitere Versorgung auch durch andere Berufsgruppen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn

das übergebende Pflegepersonal die relevanten Informationen der empfangenden Stelle

zeitnah und gebündelt zur Verfügung stellen kann [Breloer-Simon et al. 2009]. Der

ePflegebericht soll als standardisiertes, elektronisch und damit synchron übermittelbares

Transferdokument die beschriebenen Defizite ausgleichen.

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

42

Die vorliegende Arbeit baut auf dem bereits existierenden ePflegebericht auf, dessen

Entwicklung durch die Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen an der Hochschule

Osnabrück im Folgenden kurz dargestellt wird (vgl. Kap. 3.4.4). Die größte Herausforderung

bei seiner Entwicklung bestand in der Allgemeingültigkeit des Ansatzes und der Akzeptanz von

Struktur und Inhalten durch die Nutzerinnen und Nutzer [Flemming et al. 2013]. Um diesen

Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Netzwerk Versorgungskontinuität in der Region

Osnabrück e. V. als ein Zusammenschluss der wichtigsten stationären und ambulanten

Gesundheitseinrichtungen der Region an der Entwicklung des ePflegeberichts zunächst

maßgeblich beteiligt. Die in Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern an der

Hochschule Osnabrück als internetbasierter Pflegebericht bereits entwickelte Software

„Pflegeform“ mit strukturiert abgebildeten pflegerischen Diagnosen und Maßnahmen wurde

zunächst um weitere pflegerelevante Informationen aus bestehenden klinischen Datensätzen

wie dem Continuity of Care Record und dem Nursing Maximum Data Set ergänzt. Diese Daten

wurden in mehreren moderierten Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitgliedern des Netzwerks

Versorgungskontinuität, inhaltlich konsentiert und strukturiert [Flemming et al. 2008]. Nach

dieser regionalen Abstimmung folgten weitere nationale Konsensus-Workshops, sowie in

Absprache mit HL7 Deutschland die Erstellung eines HL7 CDA Release 2-Dokuments und eines

Implementierungsleitfadens, der nach dem offiziellen Standardisierungsprozess

verabschiedet wurde [Flemming et al. 2013]. Wie andere elektronische

Überleitungsinstrumente auch, kann der ePflegebericht allerdings nur zur Anwendung

kommen, wenn er in eine adäquate organisatorische und technische Infrastruktur eingebettet

ist [Health Quality Ontario 2013].

Der ePflegebericht enthält als HL7 CDA Dokument in seinem Header hochstrukturierte

administrative Daten wie z. B. die Personalien der übergeleiteten Person, ihre Adresse und

ihren Versichertenstatus, aber auch die Art des Dokuments, sein Erstelldatum und seine

Verfasserin oder seinen Verfasser sowie die empfangende Einrichtung. Diese Daten erlauben

eine eindeutige Identifizierung des Dokuments und der betreffenden Personen, sowohl in

maschinen- wie auch menschenlesbarer Form. Ihre normierte Struktur erlaubt zudem die

Anwendung in unterschiedlichen Anwendungssystemen, z. B. Krankenhaus-

Informationssystemen oder Pflegedokumentationssystemen [Flemming et al. 2008].

Der Body enthält die für die pflegerische Versorgung relevanten Informationen, die den

Abschnitten Pflegeprozess, soziale Informationen, sozialrechtliche Informationen, Homecare-

Status und medizinische Informationen zugeordnet sind. Den Kern dieser Informationen

enthält der Abschnitt, der den Pflegeprozess abbildet (Abb. 8).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

43

Abb. 8: Inhalte des ePflegeberichts (eigene Darstellung nach Flemming et al. 2013)

Der Pflegeprozess wird in verschiedenen Modellen als vier-, fünf- oder sechsstufiger

Regelkreis dargestellt [Hammer et al. 2012]. In all diesen Modellen werden Pflegezustand und

-bedarf anhand erhobener Daten festgelegt, und ggf. eine Pflegediagnose gestellt und zu

erreichende Ziele formuliert. Es folgen die Planung und Durchführung der pflegerischen

Maßnahmen sowie die Evaluation der Ergebnisse, die als neuerlicher Ausgangspunkt für die

Neuformulierung von Zielen und durchzuführenden Maßnahmen dient (Abb. 9).

Abb. 9: Der Pflegeprozess (eigene Darstellung in Anlehnung an Fiechter et Meier 1998)

Page 60: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

44

Im Abschnitt Pflegeprozess des ePflegeberichts können Ergebnisse pflegerischer Assessments,

Pflegediagnosen, zu erreichende Pflegeziele, durchgeführte Pflegemaßnahmen und erreichte

Ergebnisse dargestellt werden (Abb. 9). Diese Strukturierung der pflegerischen Informationen

nach dem Pflegeprozess erlaubt ihre Integration auch in unterschiedliche Pflegemodelle und

-theorien. So ist z. B. die Darstellung der Bestandteile des Pflegeprozesses in AEDLs möglich

[Krohwinkel 1993]. Inhaltlich kann die Integration einer oder mehrerer Referenzterminologien

und Klassifikationssysteme in die Bestandteile des Pflegeprozesses erfolgen, beispielsweise

das System Evidenzbasierte Pflegeanamnese Acute Care (EPA-AC©) für die Darstellung der

Pflegezustände oder das System Leistungserfassung in der Pflege (LEP©) für die der

Pflegemaßnahmen. Für eine erfolgreiche Übermittlung von Informationen zum Pflegeprozess

ist es dann notwendig, dass die sendende und die empfangende Einheit dieselbe Terminologie

nutzen, oder die codierten Informationen über eine Schnittstelle in die Systematik der jeweils

anderen Terminologie übernommen werden können. Es ist aber auch der Gebrauch freier

Formulierungen ohne die Nutzung einer Referenzterminologie möglich [Flemming 2008].

Der Abschnitt Soziale Informationen enthält Daten zum familiären, häuslichen und beruflichen

Umfeld der betroffenen Person ebenso wie biographische Daten, die zur Verdeutlichung der

aktuellen Pflegesituation wichtig sein können. Hier sind Informationen aus der Vergangenheit

wie die ehemalige berufliche Tätigkeit, Erlebnisse in bestimmten Lebensabschnitten oder der

Verlust naher Angehöriger ebenso möglich wie Angaben zum Vorhandensein unterstützender

Angehöriger oder Bekannter und deren räumliche Entfernung.

Im Abschnitt Sozialrechtliche Informationen sind Angaben zu Verfügungen und Vollmachten,

gesetzlichen Betreuungen, erfolgte oder beantragte Einstufungen in Pflegegrade oder Grade

der Schwerbehinderung enthalten. Dabei bestehen die wichtigsten Informationen aus dem

Verweis auf das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein erfolgter sozialrechtlicher

Regelungen, während sich inhaltliche Informationen auf Kernaussagen wie die Namen

gesetzlich Betreuender oder den Grad der Pflegeeinstufung beschränken können und das

betreffende Dokument in Kopie angehängt werden kann.

Der Abschnitt Homecare-Status beinhaltet Informationen zur Wohnsituation, zur

Barrierefreiheit, zu vorhandenen und bestellten Hilfsmitteln sowie zu geplanten oder

durchgeführten Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds. Hier sind auch die Daten

unterstützender Einrichtungen wie ambulante Pflegedienste, Haus- und Fachärztinnen und -

ärzte, ehrenamtliche Begleitung, Tagespflege-Einrichtungen usw. zu platzieren.

Der Abschnitt Medizinische Informationen enthält schließlich die medizinischen Diagnosen

sowie Angaben zur Medikation, deren Dosierung und Darreichungsform. Diese Informationen

sind für die weitere pflegerische Versorgung unabdingbar, gehören aber zum

Verantwortungsbereich von Medizinerinnen und Medizinern. Sie sind deshalb von einem Arzt

oder einer Ärztin freizugeben.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

45

Der ePflegebericht soll somit die Anforderungen für die Informationsübermittlung bei der

Überleitung von Pflegebedürftigen zwischen allen denkbaren Settings erfüllen. Dazu vereinigt

er in sich evidenzbasiertes pflegewissenschaftliches Wissen und das in regionalen und

nationalen Workshops erhobene Wissen pflegerischer Expertinnen und Experten. Er hat damit

grundlegende und entscheidende Entwicklungsschritte durchlaufen, bedarf aber trotzdem

einer weitereren Überprüfung seiner Validität, Relevanz, Nützlichkeit, Praktikabilität und

Gebrauchstauglichkeit, womit sich die vorliegende Arbeit befasst. Dieses gilt in ähnlicher

Weise für den im Folgenden beschriebenen eWundbericht.

3.2.2 eWundbericht

Das Vorschlagsmodell zum eWundbericht dient als Grundlage für Dokumentations- und

Überleitungsinstrumente für Menschen mit chronischen Wunden. Zu den chronischen

Wunden zählen vor allem das Diabetische Fußsyndrom, der Dekubitus und das Ulcus cruris

(venosum, arteriosum oder mixtum) [DNQP 2015] sowie andere sekundär heilende Wunden.

Menschen mit chronischen Wunden werden aufgrund der Dauer und Komplexität ihrer

Erkrankungen in der Regel über Sektorengrenzen hinweg von einer Vielzahl verschiedener

Akteurinnen und Akteure versorgt: Niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte (für

Chirurgie, Dermatologie, Diabetologie, Angiologie usw.), von ärztlichen und pflegerischen

Wundexpertinnen und -experten in Krankenhäusern und Reha-Kliniken, Alten- und

Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten und Home-Care-Versorgern. Die Betroffenen

wechseln im Laufe ihrer Erkrankung oft mehrfach zwischen diesen Institutionen, werden also

von mehreren Versorgenden nacheinander oder auch gleichzeitig betreut [Hübner et al.

2016].

Chronische Wunden spielen eine zunehmend wichtige Rolle im Gesundheitswesen. So werden

beispielsweise nach Annahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft von den momentan in

Deutschland lebenden Menschen etwa eine Million im Laufe ihres Lebens am diabetischen

Fußsyndrom erkranken und sich mit dieser Erkrankung lebenslang auseinandersetzen müssen

[Risse et al. 2015], und es werden hierzulande jährlich etwa 40.000 Amputationen als Folge

dieser Erkrankung durchgeführt [DDG 2018]. Chronische Wunden sind häufig mit einer

Einschränkung der Lebensqualität assoziiert, bedingt durch Schmerzen,

Mobilitätseinschränkung, Geruchsbildung, lange Krankenhausaufenthalte und Abhängigkeit

von Pflegediensten und/oder pflegenden Angehörigen. Evidenzbasierte Leitlinien zur

Behandlung von chronischen Wunden wie dem diabetischen Fußsyndrom sind vorhanden, sie

werden aber in Deutschland von den verschiedenen Versorgern nicht konsistent befolgt. Dies

hat verzögerte Fortschritte in der Wundheilung und trotz medizinischen Fortschritts

stagnierende Amputations- und Mortalitätsraten zur Folge [Risse 2007]. Die Herausforderung

besteht darin, die Versorgung interdisziplinär, interprofessionell und intersektoral so zu

koordinieren, dass die unterschiedlichen Versorgenden die Behandlung kontinuierlich und

aufeinander abgestimmt durchführen. Diese abgestimmte Versorgung kann nur stattfinden,

wenn der Informationsaustausch zwischen den an der Wundversorgung Beteiligten technisch

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

46

machbar und geregelt ist und von diesen auch akzeptiert und durchgeführt wird. Es bedarf

also einer syntaktischen und semantischen Interoperabilität zwischen den von den

Versorgenden verwendeten Informationssystemen, und des Konsensus der Beteiligten

hierüber. Diese sind Bedingungen dafür, dass durch Informations- und Versorgungskontinuität

Behandlungsergebnisse verbessert und Behandlungsdauern verkürzt werden können, was

wiederum für die Betroffenen eine Steigerung der Lebensqualität und für die Sozialsysteme

eine Senkung der Behandlungskosten zur Folge hätte. Eine konsentierte und standardisierte

Dokumentation brächte zudem eine deutliche Verbesserung der Datenlage zur

evidenzbasierten Behandlung chronischer Wunden mit sich.

Die Arbeiten für die Erstellung des Modells für den eWundbericht wurden von der

Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen an der Hochschule Osnabrück

durchgeführt. Das Vorgehen hierbei wurde als multimethodisches Vorgehensmodell zur

Entwicklung von Referenzmodellen formalisiert [Cruel et Hübner 2012] (Abb. 10). Außer zur

Entwicklung eines Informationsmodells im Bereich der chronischen Wunden wurde es bisher

auch zu den Themen Tumorschmerzen und chronische Rückenschmerzen angewendet.

Es wurden zunächst einschlägige nationale und internationale, mit dem Leitlinien-

Bewertungsinstrument DELBI [AWMF 2008] überprüfte medizinische Leitlinien und

pflegerische Standards untersucht, die auch Informationen zu Art und Inhalt der

Dokumentation enthielten. Aus diesen wurde ein erstes allgemeines Informationsmodell

erstellt. Mit Hilfe der Leitlinien, die Angaben zur intersektoralen Informationsweitergabe

enthielten, wurde es zu einem intersektoralen Informationsmodell erweitert.

Dieses Modell, das die Items innerhalb von Abschnitten und Unterabschnitten aus den

Leitlinien und Standards in strukturierter Form enthielt, diente als Grundlage für die

Entwicklung eines Vorschlagsmodells für den eWundbericht. Dazu fand eine Befragung von

acht ärztlichen und elf pflegerischen Wundexpertinnen und -experten nach der Delphi-

Methode statt. Pro Gruppe wurden drei Delphi-Runden durchgeführt, bis es innerhalb der

Gruppen zu einer weitgehenden Übereinstimmung kam. So entstanden je ein ärztliches und

ein pflegerisches Vorschlagsmodell, die zu einem gemeinsamen Vorschlagsmodell für den

eWundbericht vereint wurden. Ein Abgleich mit bestehenden Wund-Transferdokumenten in

Papierform erbrachte keine weiteren Änderungen.

Die beschriebene Erarbeitung des Modells für den eWundberichts erfolgte durch die

Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück im Vorfeld der

in dieser Arbeit behandelten Evaluation. Als UML-Klassendiagramm stellt das so entstandene

Referenzmodell ein Vorschlagsmodell für die Strukturen und Inhalte des eWundberichts dar.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

47

Abb. 10: Multimethodisches Vorgehensmodell für die Entwicklung von Referenzmodellen (eigene Darstellung nach Hübner

et al. 2012)

In einer Studie für den AOK-Bundesverband [Hübner et al. 2016(2)] zeigt sich, dass von 64

untersuchten elektronischen Wunddokumentationssystemen 21,9% eine mehr als 75-

prozentige und 12,5% eine mehr als 90-prozentige inhaltliche Übereinstimmung mit dem

eWundbericht aufweisen. Dagegen weisen von 41 untersuchten papiergebundenen

Wunddokumentationssystemen lediglich 2,4% eine mehr als 75-prozentige Übereinstimmung

auf. Die Untersuchung der Registerfähigkeit von 12 elektronischen Systemen ergibt, dass das

einzige System, das alle sechs beurteilten Kriterien erfüllt, eine 94%ige Übereinstimmung mit

dem eWundbericht aufweist.

Als HL7 CDA Dokument besteht auch der eWundbericht aus einem Header und einem Body.

Während der Header die gleichen administrativen Daten transportiert wie der des

ePflegeberichts, enthält der Body die eigentlichen wundspezifischen Informationen. Er ist in

fünf Abschnitte unterteilt (1. Ebene), die insgesamt 16 Unterabschnitte (2. Ebene) und 63

Items (3. Ebene) enthalten. Fünf Items sind innerhalb ihres Abschnitts keinem Unterabschnitt

zugeordnet. Das entstandene Modell stellt ein Vorschlagsmodell dar, das auf seine Eignung

als Grundlage für einen strukturierten intersektoralen und interprofessionellen

Informationsaustausch zwischen den an der Behandlung von Menschen mit chronischen

Wunden Beteiligten evaluiert werden soll (Tab. 1).

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Tab. 1: Darstellung der Einheiten des Vorschlagsmodells zum eWundbericht

Wu

nd

anam

nes

e

Wundzustand

Wundgröße (größte Länge, Breite, Tiefe, Taschen, Fisteln, …) Wundumgebung, umliegende Haut Wundgrund, häufigste Gewebeart Wundrand, -grenzen Wundoberfläche Exsudat/Transsudat (Quantität/Qualität) Wund- und wundnaher Schmerz (Quantität, Qualität, Schmerzskalen) Wundgeruch Lokalisation Infektionszeichen/Entzündungen Infektionsrisiko (Skalen) Ödeme Wunddauer Darüber hinaus gehende Beschreibung des Erscheinungsbildes Med. Wunddiagnose

Wundstadium (in Skalen: Name, Score, Interpretation) Wundart Wundursache Wundheilung

Assessmentskala: Name, Score, Interpretation Details über geheilte Wunden

Heilungsdauer Frühere Behandlungen Verwendete Produkte/Maßnahmen Aktueller Status Patient

Gesundheitsstatus Ernährungsstatus (BMI) Immunstatus Psychosoziale Faktoren

Bewusstseinslevel Soziale Faktoren Relevante med. Daten und Testergebnisse

Name Score/Ergebnis Interpretation

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

49

Akt

uel

le T

her

apie

/Ver

sorg

un

g

Versorgungsplan Wunde

Wundreinigung Dressing (Typ und Frequenz) Verband (Maßnahmen und Produkte) Abwehrreaktion Wundprodukte Schmerzmanagement

Hygienemaßnahmen

Spezifische Hygieneanforderungen Versorgungsdetails potenziell infektiöser Patienten Outcomes/bisherige Ergebnisse der Behandlung, Behandlungsziele

Benötigte Ausrüstung, Ressourcen

Bisherige Ausrüstung Matratze/Bett zur Druckminderung Stuhl/Sitz Personelle Unterstützung Spezielle Patientenbedürfnisse Spezielle Interventionen Wundversorgungsprodukte Transferausrüstung Mobilitätsausrüstung Ernährungsbedarf

Wu

nd

- u

nd

th

era

pie

be

din

gte

Ei

nsc

hrä

nku

nge

n Psychosoziale Beeinträchtigungen

Lebensqualität (in Skalen) Leiden unter den Symptomen Körperliche Beeinträchtigungen

Mobilitäts-/Aktivitätseinschränkungen Schmerzen Empfindungsbeeinträchtigungen

Ris

iko

asse

ssm

en

t

Risikoassessmentskala

Name Score/Ergebnis Interpretation Identifizierte Risikofaktoren

Hygieneassessment

Hautassessment

Gesundheitsrelevantes Patientenverhalten

Akzeptanz Ausrüstung/Maßnahmen Lebensstil und Fähigkeiten

Ther

apie

mit

-w

irku

ng

un

d

-tr

eue

Adhärenz

Selbstmanagementkompetenzen (Selbstpflege, Selbstwirksamkeit) Compliance (Akzeptanz von Versorgung und Intervention, Versorgungsauffassung) Patientenedukation bzw. Schulung von Patient und Angehörigen

Inhalte und Durchführung

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

50

Mit dem Vorschlagsmodell für den eWundbericht liegt eine evidenz- und empiriebasierte

Grundlage für ein System zur Erfassung und Weitergabe von relevanten Daten von Menschen

mit chronischen Wunden vor, das sich insbesondere zur Kommunikation zwischen den

Behandelnden verschiedener Behandlungsszenarien eignen soll. Es vereinigt in sich sowohl

evidenzbasiertes Wissen aus Leitlinien und Standards als auch die empirische Expertise

ärztlicher und pflegerischer Expertinnen und Experten. Es benötigt aber, wie der

ePflegebericht, weiterer Überprüfung, um bei einem Wechsel von Patientinnen und Patienten

zwischen diesen Szenarien oder parallel stattfindender Versorgung durch mehrere

Behandelnde eine Versorgungskontinuität durch Informationskontinuität und damit eine

Verbesserung der Behandlungsergebnisse zu erzielen.

3.3 Untersuchung der Evidenz

3.3.1 Validität des ePflegeberichts

Damit der ePflegebericht als Instrument zum Transfer relevanter Informationen in allen

denkbaren pflegerischen Überleitungssituationen fungieren kann, muss er alle Informationen

transportieren können, die auch in bisher üblichen, papierbasierten Überleitungsbögen

enthalten sind. Dazu wurden seine Inhalte mit denen einer repräsentativen Auswahl von

papierbasierten Bögen verglichen, und daraufhin untersucht, ob er alle in diesen enthaltenen

Inhalte transportieren kann.

In einem ersten Schritt wurde über die Angaben des Statistischen Bundesamtes

(www.destatis.de), sowie mithilfe der Internet-Seiten www.kliniken.de und www.vincentz.net

eine Liste der in Deutschland existierenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten

Pflegedienste erstellt und tabellarisch dargestellt. Mittels der Zufallsfunktion des Programms

Excel© konnten 125 Krankenhäuser, 126 Pflegeheime und 126 ambulante Pflegedienste, also

insgesamt 377 Institutionen, extrahiert werden. Diese wurden angeschrieben mit der Bitte,

ihre Pflege-Überleitungsbögen zuzusenden.

Im zweiten Schritt wurden mittels www.google.de über die Suchbegriffe „Pflegeüberleitung“

und „Pflegeverlegung“ nach Pflege-Überleitungsbögen gesucht und diese heruntergeladen.

Außerdem wurden im persönlichen Kontakt Bögen von Einrichtungen ausgehändigt.

Als nächstes wurden von den so gewonnenen Überleitungsbögen doppelt vorhandene

ausgeschlossen sowie diejenigen, die nicht für die Kommunikation zwischen Pflegenden zum

Thema Pflege insgesamt konzipiert waren, sondern ausschließlich Teilinformationen z. B. zum

Thema „Wunde“ oder „Hygiene“ enthielten, oder andere Adressaten als Pflegende hatten.

Die so gewonnenen Überleitungsbögen wurden jetzt zunächst gemäß ihrer geographischen

Herkunft den 16 Bundesländern zugeordnet. Ein weiteres Ordnungskriterium stellten die

Autoren der Bögen dar. Diese wurden in die Gruppen „Verbände, Verbünde, Kommunen“,

„Krankenhäuser“, „Pflegeheime“, „ambulante Pflegedienste“, „Industrie“ und „nicht

bekannt“ eingeteilt und die Überleitungsbögen diesen zugeordnet. In der Gruppe „Verbände,

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

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Verbünde, Kommunen“ waren alle Zusammenschlüsse von Institutionen vereint, deren

Mitglieder Überleitungsbögen selbst erarbeitet hatten und diese für Verlegungen

untereinander und nach außen nutzten. Dies waren z. B. Unternehmen, die mehrere

Krankenhäuser und/oder Pflegeeinrichtungen betrieben, lokale Netzwerke und Kommunen.

Die Nutzer der Gruppe „Industrie“ waren dagegen potenziell alle Krankenhäuser und

Pflegeeinrichtungen ohne räumliche und sonstige Begrenzung, die die Bögen industrieller

Hersteller nutzten. Die Gruppe „Krankenhäuser“ umfasste Kliniken aller Größen von der

Universitätsklinik bis zum kleinen Spezialkrankenhaus.

Zur Bestimmung der Zahl der Nutzer wurden die zu einem Klinikkonzern, einem Netzwerk oder

einer Kommune gehörenden Einrichtungen per Internetrecherche bestimmt und gezählt. Wo

dies nicht möglich war, erfolgte die Bestimmung durch telefonische Nachfrage. Die

Einrichtungen, die nur für den Eigengebrauch Bögen erstellt hatten, wurden einzeln gezählt.

Um die Inhalte der Überleitungsbögen zu analysieren, wurden diese zunächst auf ihre

Prozessorientierung hin untersucht und danach eingeteilt, ob sie den Pflegeprozess

vollständig abbilden konnten, oder ob sie Ziel-orientiert, Problem-orientiert, Problem-

orientiert mit Maßnahmen oder rein Maßnahmen-orientiert waren. Für den Header und den

Body wurden jeweils Tabellen mit den Strukturen und Inhalten des ePflegeberichts angelegt

(Tab. 2, 3). Die Inhalte der Pflegeüberleitungsbögen wurden hiermit verglichen und codiert

dokumentiert (Tab. 4). Die Anzahl der Codes pro Item wurde jeweils prozentual berechnet.

Auf diese Weise konnte ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die untersuchten

Überleitungsbögen die Inhalte des ePflegeberichts ganz, teilweise oder nicht enthalten.

Zusätzlich wurde ermittelt, ob und in welchem Ausmaß die Überleitungsbögen nach der

Systematik der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATLs) bzw. Aktivitäten und existenziellen

Erfahrungen des Lebens (AEDLs) strukturiert waren.

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Tab 2.: Struktur und Inhalte des ePflegeberichts (Header) zur Analyse der Inhalte der papiergebundenen

Pflegeüberleitungsbögen

Header

Transferdokument Pflege-Pflege Ja/Nein

Identifikation der Unterzeichnenden

Name

Unterschrift

Datum

Zusätzlich Unterschrift Ärztin/Arzt

Zusätzlich Unterschrift Patientin/Patient

Bet

eilig

te

Patient Institutionen

Name Sendende

Vorname Empfangende

Geb. Datum Weitere Beteiligte

Geschlecht Hausärztin/Hausarzt

Familienstand Wohnpartnerin/Wohnpartner

Adresse Religionszugehörigkeit Kirchl. Gemeinde Sprache Staatsbürgerschaft Nation

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

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Tab 3.: Struktur und Inhalte des ePflegeberichts (Body) zur Analyse der Inhalte der papiergebundenen

Pflegeüberleitungsbögen

Body P

fleg

epro

zess

Pflegeproblem Score

Ja/Nein Ja/Nein

Titel Titel

Code Gesamtpunktzahl

Ätiologie/Ursache Ätiologie

Symptome Symptome

Ressource Ressource

hat Pflegemaßnahme hat Pflegemaßnahme

hat Hilfsmittel hat Hilfsmittel

Pflegeziel Maßnahme

Ja/Nein Ja/Nein

Titel Name

Code Code

Ätiologie Ergebnis

Symptome Ja/Nein

Ressource Name

hat Pflegemaßnahme Code

hat Hilfsmittel Hilfsmittel

AEDL/ATL Ja/Nein

Ja/Nein Name

Hersteller

Ho

mec

are

-Sta

tus Hilfsmittel Barrierefreiheit

Ja/Nein Zugang zur Wohnung

Titel Barrierefreiheit in der Wohnung

Status Wohnraumanpassung

Lieferant Wohnumfeldberatung

Hersteller

soziale Informationen biographische Informationen

sozialrechtliche Informationen

Bestellung Betreuer

Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Pflegestufe

Patientenverfügung

medizinische Informationen Medikation

Medizinische Diagnosen

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Tab. 4: Codierung zur Analyse der Inhalte der papiergebundenen Überleitungsbögen

Code

nicht vorhanden 0

vorhanden 1

mindestens 50% vorhanden 2

höchstens 49% vorhanden 3

als Anlage 4

Die papierbasierten Pflegeüberleitungsbögen wurden in einem weiteren Schritt per

Durchsicht und direktem Vergleich mit den Items des ePflegeberichts auf Informationen

untersucht, die im ePflegebericht nicht explizit enthalten sind. Diese Informationen wurden in

einer Tabelle zusammengefasst und kommentiert.

In einer Studie mit realen Verlegungen zwischen dem Klinikum Osnabrück und dem

Diakoniewerk Osnabrück wurde der Informationsgehalt sowohl papierbasierter

Überleitungsbögen als auch des ePflegeberichts von Sendern und Empfängern dieser

Informationen eingeschätzt. Zur Stichprobe der Übergeleiteten wurden Patientinnen und

Patienten der Neurologischen Klinik des Klinikums einbezogen, die in eine ambulante oder

stationäre Einrichtung des Diakoniewerks verlegt wurden, sowie Bewohnerinnen und

Bewohner des Pflegeheims Küpper-Menke-Stift des Diakoniewerks, die in eine der

Akutabteilungen des Klinikums eingeliefert wurden. Voraussetzung hierfür war, nach erfolgter

mündlicher und schriftlicher Aufklärung (s. Anhang 1 und 2), die schriftliche Einwilligung zur

Teilnahme (s. Anhang 3). Aus den Krankenakten der übergeleiteten Patientinnen und

Patienten wurden die pflegerelevanten Daten extrahiert und tabellarisch dargestellt, um zu

ermitteln, ob es sich bei ihnen tatsächlich um Pflegebedürftige handelte und damit ihre Daten

Gegenstand von Pflegeüberleitungen waren. Ob die zu Verlegenden unter Anwendung des

ePflegeberichts oder des herkömmlichen papiergebundenen Bogens übergeleitet wurden,

wurde per Zufall entschieden. Die Erhebung fand zwischen dem 01.02.2014 und dem

30.06.2015 statt. Zu jeder Verlegung wurde ein Logbuch geführt, in das die übergebenden

Pflegekräfte die Anzahl und die Bedeutung der in das Papierformular oder die Eingabemaske

des ePflegeberichts eingetragenen Informationen angeben sowie die Eintragbarkeit

beurteilen konnten (s. Anhang 4). Die empfangenden Pflegekräfte nahmen ebenfalls diese

Eintragungen vor, anstelle der Eintragbarkeit gaben sie die Vollständigkeit der eingetragenen

Informationen an und bewerteten zusätzlich den Informationsgehalt der Überleitung

insgesamt mit Schulnoten von 1 bis 6. Die in die Logbücher eingetragenen Werte wurden in

Tabellenform dargestellt und prozentual ausgewertet. Zusätzlich wurden die in den

elektronischen und papiergebundenen Überleitungen enthaltenen pflegerelevanten

Informationen extrahiert und in Tabellenform den zuvor aus den Krankenakten

entnommenen pflegerelevanten Daten gegenübergestellt.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

55

Mit den an der Studie mit realen Verlegungen beteiligten Pflegepersonen aus beiden

beteiligten Institutionen wurde ein Leitfaden-gestütztes Fokusgruppeninterview durchgeführt

und aufgezeichnet. Die leitende Fragestellung war, welche Unterschiede aus Sicht der

Anwenderinnen und Anwender zwischen der herkömmlichen Pflegeüberleitung und der

Anwendung auf Basis des ePflegeberichts bestehen (s. Anhang 5). Die Aussagen der

Teilnehmenden wurden als Audio-Datei aufgenommen und transskribiert, analysiert und

Kategorien zugeordnet, die sich bei der Analyse aus der Zugehörigkeit zu einem Themengebiet

der jeweiligen Aussage ergaben [Lazar et al. 2010]. Alle Äußerungen, die Aussagen zu den

Bereichen Zuverlässigkeit, Praktikabilität, inhaltliche Vollständigkeit und Relevanz machten,

wurden markiert und verwendet. Sie wurden elf Kategorien zugeordnet, differenziert nach

Aussagen entweder zum ePflegebericht oder zur papierbasierten Überleitung:

1. Verlegungen mit/ohne Pflegeverlegungsbericht

2. Technik und Aufwand für die Erstellung, Probleme

3. Technik und Aufwand für Versand und Empfang, Probleme

4. Zeitpunkt der Übermittlung

5. Vollständigkeit der Informationen

6. Verständlichkeit der Informationen

7. Auswirkungen von vollständigen Informationen/Informationsdefiziten

8. Auswirkungen von zeitgerechter/zeitverzögerter Information

9. Nutzen des Pflegeverlegungsberichts für Dritte

10. Verfügbarkeit der Informationen

11. Datensicherheit

Dabei wurden Äußerungen mit gleicher oder ähnlicher Aussage gezählt, zu einer Aussage

zusammengefasst und mit Beispielzitaten versehen. Zur Bewertung der Validität des

ePflegeberichts konnten die Aussagen zur Vollständigkeit und zur Verständlichkeit der

Informationen herangezogen werden.

3.3.2 Validität des eWundberichts

Voraussetzung für die Implementierung des eWundberichts in die Praxis ist die Akzeptanz

seiner Passgenauigkeit und Relevanz für die Praxis durch die Nutzerinnen und Nutzer. Daher

fand eine Konsentierung seiner Struktur und Inhalte mit den führenden Fachgesellschaften

Stoma, Kontinenz und Wunde e. V. (FgSKW), Initiative Chronische Wunden e. V. (ICW) und

Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e. V. (DGfW) statt. Zur

Diskussion mit den Fachgesellschaften wurde das Modell tabellarisch dargestellt, wobei es

sich in die Ebenen Abschnitte, Unterabschnitte und Items gliederte (Tab. 1).

Das multimethodische Vorgehensmodell zur Entwicklung von Referenzmodellen wird also

erweitert um eine Konsensus-Ebene (Abb. 11). Auf dieser Ebene kann der konsentierte

eWundbericht basierend auf dem HL7 RIM graphisch dargestellt und in einen HL7

Implementierungsleitfaden überführt werden.

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

56

Abb.11: Konsensus-Ebene als Ergänzung des multimethodischen Vorgehensmodells zur Entwicklung von Referenzmodellen

(eigene Darstellung nach Hübner et al. 2016)

Die Fachgesellschaft DGfW e. V. ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche Fachgesellschaft

mit dem Ziel der Förderung der Erkenntnisse zur Wundheilung in Praxis, Wissenschaft und

Forschung und der Kommunikation von Fortschritten in Diagnostik, Therapie und Prävention

in der Öffentlichkeit [DGfW 2018].

Im November 2012 wurde das Vorschlagsmodell für den eWundbericht drei Vertretern der

DGfW vorgestellt. Mit Mitgliedern von Vorstand und Geschäftsführung der DGfW fand dann

am 28.03.2013 an der Hochschule Osnabrück ein Workshop mit je vier Vertreterinnen und

Vertretern der Hochschule Osnabrück und der DGfW zur Bewertung und Konsentierung des

Modells statt, bei dem dieses noch einmal dargestellt und diskutiert wurde. Es wurden den

Items des eWundberichts die entsprechenden Textpassagen ihrer Nennungen in den

internationalen Leitlinien in Tabellenform gegenübergestellt. Seine Abschnitte,

Unterabschnitte und Items wurden im Nachgang des Workshops von Arbeitsgruppen

innerhalb der DGfW mit der S3-Leitlinie der DGfW „Lokaltherapie chronischer Wunden“

verglichen [DGfW 2012] und eine Synopse des Modells mit den Aussagen der Leitlinie erstellt.

Dazu wurde zu jedem Item die entsprechende Formulierung in der Leitlinie gesucht und, wenn

vorhanden, dargestellt. Auf diese Weise konnten auch etwaige Unterschiede in Bedeutung

und Terminologie festgestellt werden, und die Mitglieder der DGfW machten eigene

Vorschläge. Zusätzlich wurde das Vorschlagsmodell am 14.06.2013 auf dem DGfW-

Jahreskongress in Bielefeld einer Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert.

In einem weiteren Workshop am 19.07.2013 in Osnabrück wurde die Synopse insbesondere

auf Übereinstimmungen bzw. Unterschiede hinsichtlich der Inhalte und Terminologie

betrachtet und diskutiert, sowie die Strukturierung des Vorschlagsmodells mit Hinsicht auf

seine logische Konsistenz und Praktikabilität vonseiten der DGfW kritisch hinterfragt.

3.3.3 Nützlichkeit und Relevanz des ePflegeberichts

Die teilnehmenden Pflegekräfte der Studie mit realen Verlegungen zwischen dem Klinikum

Osnabrück und dem Diakoniewerk Osnabrück bewerteten in den Logbüchern neben der

Vollständigkeit und Eintragbarkeit bzw. Lesbarkeit der übermittelten Informationen auch

deren Bedeutung als nicht überleitungsrelevant, überleitungsrelevant oder sehr

überleitungsrelevant. Die Empfänger gaben zudem ein Urteil über die Nützlichkeit in Form von

Konsentie-

rung durch

Fachgesell-

schaften

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

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Schulnoten von 1 bis 6 ab (vgl. Anhang 4). Die Ergebnisse wurden tabellarisch dargestellt und

prozentual ausgewertet.

Die Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview mit an der Studie beteiligten Pflegekräften

konnten neben der Kategorie der Vollständigkeit der Informationen auch solchen zugeordnet

werden, die die Nützlichkeit und Relevanz dieser Informationen bezeichnen. Diese sind:

Zeitpunkt der Übermittlung, Auswirkung von vollständigen Informationen/Informations-

defiziten, Auswirkungen von zeitgerechter/zeitverzögerter Information, Nutzen des

Pflegeberichts für Dritte und Verfügbarkeit der Informationen. Auch diese Aussagen wurden

zusammengefasst und, mit beispielhaften Originalzitaten ergänzt, in Tabellenform dargestellt.

3.3.4 Nützlichkeit und Relevanz des eWundberichts

Die Fachgesellschaft FgSKW e. V. ist eine Vereinigung von Pflegekräften für Stomatherapie,

Kontinenzförderung und Wundbehandlung. Sie verfolgt das Ziel, eine Versorgungsqualität und

Qualitätssicherung in diesen Bereichen auf hohem Niveau zu erreichen sowie die Förderung

des öffentlichen Gesundheitswesens [FgSKW e. V. 2018].

Das Vorschlagsmodell für den eWundbericht wurde am 07.09.2012 auf dem Pflegekongress

der FgSKW in Hattingen vorgestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die anwesenden

Wundexpertinnen und -experten aufgefordert, an der Bewertung des Vorschlagsmodells

teilzunehmen und sich zu diesem Zweck in eine Liste einzutragen. Den Teilnehmenden wurde

das Modell in Tabellenform per Email zugesandt mit der Maßgabe, die einzelnen Abschnitte,

Unterabschnitte und Items entweder als übergaberelevant oder nicht übergaberelevant zu

bewerten, und diese ggf. zu kommentieren. Die Bewertungen als „relevant“, „nicht relevant“

und „keine Angabe“ (k. A.) wurden in einer Tabelle pro Item gelistet, gezählt und prozentual

berechnet. Damit ist ersichtlich, wie groß die Zustimmung bzw. Ablehnung durch die

Expertinnen und Experten für die Übergaberelevanz jedes einzelnen Items ist. Die

Kommentare wurden komprimiert dargestellt, indem gleichlautende und solche sinngemäß

ähnlichen oder gleichen Inhalts zu einem Kommentar zusammengefasst, die Anzahl ihrer

Nennungen gezählt und sie den Items, zu denen sie abgegeben wurden, zugeordnet wurden.

Die Kommentare wurden außerdem thematisch zusammengefasst und Themenbereichen

zugeordnet, die sich aus den jeweiligen Inhalten ergaben. Diese Bewertung und

Kommentierung durch die Teilnehmenden erfolgte einmalig, d. h. nicht im Delphi-Verfahren.

Die Ergebnisse der Bewertungen durch die Wundexpertinnen und -experten wurden dann in

einem Bericht dem Vorstand der FgSKW mit der Bitte übergeben, eine Stellungnahme zur

Eignung des Vorschlagsmodells für den eWundbericht als Informations- und

Übergabeinstrument in der Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden abzugeben.

Die Fachgesellschaft ICW e. V. ist eine 1995 gegründete Vereinigung von „Ärzten, Pflegenden,

Mitarbeitern der Kostenträger und anderen Engagierten“ mit dem Ziel, die Prophylaxe,

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Diagnostik und Therapie von Menschen mit chronischen Wunden zu verbessern und eine

möglichst optimale Versorgung der Betroffenen zu erreichen [ICW 2018].

Am 12.10.2012 fand in Osnabrück ein Kolloquium mit Mitgliedern des Vorstands der

Fachgesellschaft ICW und der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der

Hochschule Osnabrück statt, in dem das Vorschlagsmodell für den eWundbericht vorgestellt

und diskutiert wurde. Im Nachgang dieses Kolloquiums forderten die Vorstandsmitglieder ihre

organisierten Wundexpertinnen und -experten auf, sich an der Bewertung des

Vorschlagsmodells zu beteiligen,und benannten die Teilnehmenden. Auch diesen wurde das

Vorschlagsmodell zugesandt, und die Bewertungen aus den Rücksendungen wie oben

beschrieben zusammengefasst und in einem Bericht mit der Bitte um Stellungnahme dem

Vorstand der ICW übergeben.

3.3.5 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit des ePflegeberichts

Die Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit wurden für den ePflegebericht, jedoch nicht für

den eWundbericht untersucht. In Ermangelung einer geeigneten Infrastruktur zur

elektronischen Übermittlung gesundheitsrelevanter Daten im deutschen Gesundheitssystem

wurde für die Erprobung des ePflegeberichts zwischen Klinikum Osnabrück und Diakoniewerk

Osnabrück eine Test-Telematik-Infrastruktur errichtet. Diese bestand im Wesentlichen aus

Terminals mit zertifizierten Kartenlesegeräten, einem Assertions-Schlüssel als Ersatz für nicht

existierende Heilberufsausweise, einem Serversystem für elektronische Patientenakten

gemäß §291a SGB V (EPA-Kernsystem) und einer gesicherten Verbindung zwischen Server und

Terminals (TLS/SSL-Verbindung) (Abb. 12).

Abb. 12: Test-Telematik-Infrastruktur (eigene Darstellung nach Schulte et al. 2017)

Im Pflegeheim Küpper-Menke-Stift des Diakoniewerks Osnabrück und in der Neurologischen

Klinik des Klinikums Osnabrück waren je ein Rechner mit eigens für die Studie entwickelter

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

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Software zur Eingabe des ePflegeberichts (EPA-LE-Client) sowie einem Kartenlesegerät

installiert. Diese Rechner waren mit dem Server (EPA-Kernsystem) im Medizinischen

Rechenzentrum der Universitätsmedizin Göttingen via Internet über eine gesicherte

Verbindung (TLS/SSL-Verbindung) verbunden, jedoch nicht mit den Informationssystemen der

teilnehmenden Praxiseinrichtungen. Auf dem Server konnten elektronische Patientenakten

eingerichtet und in ihnen ePflegeberichte abgelegt werden. Die Authentifizierung der

Pflegepersonen erfolgte, anstelle des Heilberufsausweises, durch einen Software-Schlüssel,

die Autorisierung durch die Pflegebedürftigen bzw. Patientinnen und Patienten mittels Test-

elektronischer Gesundheitskarte (Test-eGK) mit PIN-Funktion. Nur mithilfe derselben Test-

eGK und der zugehörigen PIN konnte ein ePflegebericht, bei gleichzeitiger Authentifizierung

der Pflegeperson, in einer elektronischen Patientenakte gespeichert und wieder ausgelesen

werden. Zur Eingabe und zum Auslesen des ePflegeberichts wurde die Software

„elektronischer Überleitungsbogen“ verwendet, die eigens für die Studie vom Fraunhofer

Institut FOKUS und dem Institut für Medizinische Informatik der Universitätsmedizin

Göttingen entwickelt worden war.

Diese Software und auch die Hardware-Komponenten wurden in einer acht Monate

dauernden Testphase durch Key-User beider Einrichtungen evaluiert und an die

Anforderungen der Praxis angepasst. Die Pflegekräfte der beiden Einrichtungen, die mit dem

System umgehen mussten, wurden in dessen Nutzung eingeführt. Es wurden in dieser Phase

20 Überleitungen mit fiktiven Daten fiktiver Patienten zwischen den teilnehmenden

Einrichtungen durchgeführt und per Logbuch die Gebrauchstauglichkeit protokolliert. Hierfür

wurden für alle Schritte des Überleitungsprozesses Schweregrade ggf. auftretender Probleme

von 1 bis 4 vergeben (vgl. Anhang 2):

Schweregrad 1: Ein Problem, das im Laufe der Sitzung behoben werden konnte

Schweregrad 2: Mehr als ein Problem, das im Laufe der Sitzung behoben werden konnte

Schweregrad 3: Ein Problem, das sich im Laufe der Sitzung nicht beheben ließ

Schweregrad 4: Mehrere Probleme, die sich im Laufe der Sitzung nicht beheben ließen

Diese Ereignisse waren zudem fünf Ereignisarten zugeordnet:

1. Stabilität, insbesondere Anzahl der Systemabstürze

2. Performanz, insbesondere Systemreaktionszeiten

3. Ergonomie der Bildschirmmasken: Begrifflichkeiten, Aufbau der einzelnen Masken,

Reihenfolge der Eingaben, logische Abfolge von Masken, Anzahl Klicks

4. Aufgabenangemessenheit: Eingabe, Aktualisieren, Senden, Empfangen und Löschen von

Daten u.a.

5. Erwartungskonformität: Frage, ob das System so reagiert, wie es der Benutzer erwartet

hat

Die Eintragungen in die Logbücher wurden tabellarisch erfasst und dargestellt.

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Nach dieser formativen Evaluation und Anpassung erfolgte die Übertragung von sechs

Überleitungen mit den pflegerelevanten Daten echter Patienten, aber fiktiven Stammdaten

(Testphase II). Auch diese Übertragungen wurden wie oben beschrieben durch

Logbucheinträge protokolliert. Darauf folgte die Überleitung im Echtbetrieb von Patientinnen

und Patienten, die nach dem in Kap. 4.3.1 beschriebenen Verfahren rekrutiert wurden. Wie

beschrieben, wurden die Daten der Pflegebedürftigen randomisiert entweder per

ePflegebericht oder konventionell mittels papierbasierter Pflegeüberleitung übermittelt.

Auch zu jeder dieser Überleitungen wurde ein Logbuch geführt, in dem neben der

Vollständigkeit und Nützlichkeit der Informationen bei Nutzung der elektronischen

Überleitung auch die Gebrauchstauglichkeit wie oben beschrieben dokumentiert wurde (vgl.

Anhang 2). Auch in diesem Falle wurden die Eintragungen in die Logbücher tabellarisch erfasst

und dargestellt.

Die Pflegekräfte, die Überleitungen mit dem ePflegebericht tätigten, waren zudem

aufgefordert, die Gebrauchstauglichkeit mittels des Fragebogen IsoMetricss zu beurteilen.

Dieser an der Universität Osnabrück entwickelte Fragebogen operationalisiert die

Gestaltungsgrundsätze in der Mensch-System-Interaktion gemäß DIN EN ISO 9241 (vgl. Kap.

3.9) [Gediga et Hamborg 1999] und ist so ein geeignetes Instrument zur Evaluation der

Gebrauchstauglichkeit von Software. Zur Messung der Gebrauchstauglichkeit der

elektronischen Anwendung „elektronischer Überleitungsbogen“ mit dem IsoMetricsS-

Fragebogen konnten in den Kategorien Aufgabenangemessenheit,

Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität, Fehlerrobustheit und

Erlernbarkeit jeweils 1 (stimmt nicht) bis 5 (stimmt sehr) Punkte vergeben werden (s. Anhang

4). Die Skala zur Beurteilung der Individualisierbarkeit von Software fand in diesem Fall keine

Anwendung, da die verwendete Software keine Individualisierung zuließ. Die Ergebnisse

dieses Fragebogens wurden ebenfalls tabellarisch erfasst und dargestellt.

Auf diese Weise konnte die Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit eines elektronischen

Überleitungsinstruments erstmalig in Deutschland im Praxistest erprobt und mit der

Anwendung konventioneller, papierbasierter Überleitungen verglichen werden.

3.4 Exploration ethischer Fragestellungen zur elektronischen

transsektoralen Kommunikation

3.4.1 Literaturrecherche

Um zunächst die Forschungsfrage 4 nach den ethischen Fragestellungen an elektronische

transsektorale Kommunikation beantworten zu können, wurde eine Literaturrecherche

durchgeführt. Aus deren Ergebnissen ließen sich Fragestellungen entwickeln, die dann zur

Beantwortung der Forschungsfrage 5 auf digitale Dokumentation und Kommunikation im

Allgemeinen und den ePflegebericht und eWundbericht im Speziellen angewendet wurden.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Methoden

61

Die Literaturrecherche erfolgte in den Datenbanken PubMed, Cochrane und Cinahl. Als

Suchkriterien dienten die Stichworte (information OR technology) AND (sociology OR ethics

OR philosophy) in Titel und Abstract. Zur Literaturspeicherung und -verwaltung wurde das

Programm Citavi® verwendet.

Die gefundenen Arbeiten wurden zunächst auf Duplikate untersucht, um diese ausschließen

zu können. Artikel ohne Angabe einer Autorin/eines Autors wurden ebenfalls exkludiert,

ebenso Arbeiten, die nicht in Englisch oder Deutsch verfasst waren oder weniger als drei

Seiten umfassten. Danach erfolgte der Ausschluss der Arbeiten, deren Titel keinen Bezug zu

den Forschungsfragen 4 und 5 vermuten ließen, sowie anschließend derjenigen, in deren

Abstracts und Keywords dieser Bezug nicht hergestellt werden konnte.

3.4.2 Anwendung der Forschungsfragen auf die Ergebnisse der Literaturrecherche

Zur Beantwortung der Forschungsfrage 4, nach welchen Kriterien elektronische

transsektorale Kommunikation ethisch zu bewerten ist, wurde die ermittelte Literatur

zunächst auf Aussagen über die Gebiete Information und Technologie im Zusammenhang mit

dem Thema Ethik überprüft. Hatten mehrere Aussagen gleiche oder ähnliche Inhalte, wurden

diese zu einer gemeinsamen Aussage zusammengefasst. Die so gewonnenen Aussagen

konnten jetzt daraufhin geprüft werden, auf welche Fragestellungen im Zusammenhang mit

Information, Technologie und Ethik sie Antworten anbieten, und diese wurden als Fragen an

elektronische transsektorale Kommunikation formuliert.

Die so gewonnenen Fragen konnten jetzt den ethischen Prinzipien Autonomie,

Schadensverhütung, Fürsorge und Gerechtigkeit zugeordnet werden. Zur Beantwortung der

Forschungsfrage 5 wurde elektronische transsektorale Kommunikation auf die gewonnenen

Fragestellungen hin untersucht. Die Beantwortung dieser Fragestellungen geschah

hauptsächlich auf der Grundlage der Erkenntnisse, die sich bei der Entwicklung und Evaluation

der Überleitungsinstrumente ePflegebericht und eWundbericht ergeben hatten, aber auch

anhand von Aussagen der Literatur über elektronische Dokumentation und Kommunikation.

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in tabellarischer Form zusammengefasst und

kommentiert (vgl. Abb. 13).

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Methoden Bewertung elektronischer Kommunikation

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Abb. 13: Methodik zur Beantwortung der Forschungsfragen 4 und 5 (eigene Darstellung)

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

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4 Ergebnisse

4.1 Evidenz

4.1.1 Validität des ePflegeberichts

Von den 377 Gesundheitseinrichtungen, die mit der Bitte um Übersendung ihrer verwendeten

Pflegeüberleitungsbögen angeschrieben worden waren, sandten 69 ihre Bögen zu, was einer

Rücklaufquote von 18,3% entspricht. Die Internet-Recherche ergab 76, der persönliche

Kontakt mit Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten ergab weitere fünf Bögen.

Nach Abzug der redundanten Bögen und derjenigen, die keine reinen Pflegeüberleitungen

darstellen, verblieben 114 (Tab. 5).

Tab. 5: Auf Vollständigkeit untersuchte Pflegeüberleitungsbögen

untersuchte Pflegeüberleitungsbögen

zugesandte Bögen 69

Bögen aus Internet-Recherche 76

im persönlichen Kontakt ausgehändigt 5

Bögen insgesamt 150

redundante Bögen -6

Spezialbögen ( z. B. "Wunde", "Hygiene") -25

Bögen nicht Pflege-Pflege -5

untersuchte Bögen 114

Nach ihrer geographischen Herkunft kamen die Überleitungsbögen aus ganz Deutschland, bis

auf Bremen war jedes Bundesland vertreten. Nordrhein-Westfalen stellte mit 28 Bögen den

größten Anteil, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland mit je einem

Bogen den jeweils kleinsten. Bei vier Bögen war die geographische Herkunft unbekannt (Tab.

6).

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

64

Tab. 6: Herkunft der Pflegeüberleitungsbögen nach Bundesländern

Herkunft nach Bundesländern

Baden-Württemberg 10

Bayern 15

Berlin 4

Brandenburg 1

Bremen 0

Hamburg 10

Hessen 3

Mecklenburg-Vorpommern 1

Niedersachsen 19

Nordrhein-Westfalen 28

Rheinland-Pfalz 5

Saarland 1

Sachsen 2

Sachsen-Anhalt 4

Schleswig-Holstein 4

Thüringen 3

unbekannt 4

gesamt 114

Den größten Anteil an den Autoren der Bögen stellten mit 33% Verbände, Verbünde und

Kommunen, zu denen auch Betreiber mehrerer Einrichtungen sowie lokale Netzwerke gezählt

wurden. Industrielle Anbieter, Krankenhäuser und reine Pflegeeinrichtungen (ambulant und

stationär) bildeten mit jeweils rund 20% etwa gleich starke Gruppen (Abb. 14).

Abb. 14: Autoren der untersuchten Pflegeüberleitungsbögen

33%

20%13%

9%

22%

3%

Autoren der Überleitungsbögenn=114

Verbände, Verbünde,Kommunen

Krankenhäuser

Pflegeheime

amb. Pflegedienste

Industrie

nicht bekannt

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

65

Als Nutzer der untersuchten Überleitungsbögen konnten mindestens 409 ambulante

Pflegedienste, 321 Pflegeheime und 76 Krankenhäuser identifiziert werden. Die Zahl der

Nutzer dürfte in Wahrheit sehr viel höher liegen, da viele Netzwerke, Kommunen und Kliniken

ihre Bögen im Internet zur freien Verfügung stellen, und außerdem die unbekannte Anzahl

von Kunden industrieller Anbieter nicht berücksichtigt werden konnte.

Die Zahl der Adressaten der untersuchten Überleitungsbögen konnte nicht exakt ermittelt

werden. Als Beispiel für ein mittelgroßes Krankenhaus (ca. 650 Betten) wurden vom Klinikum

Osnabrück im Jahr 2012 hochgerechnet 708 Bögen an andere Akutkrankenhäuser versandt,

684 an Rehabilitationskliniken, 504 an Pflegeheime, 24 an Hospize und eine unbekannte

Anzahl an ambulante Pflegedienste, so dass in diesem Jahr von einer Zahl von 1920 allein aus

diesem Haus versandten Bögen an stationäre Einrichtungen, zuzüglich derer an ambulante

Pflegedienste, ausgegangen werden muss.

Im Header des ePflegeberichts erfolgt die Identifikation der sendenden Pflegekraft, und das

Datum seiner Erstellung ist ersichtlich. Die Absender der untersuchten papiergebundenen

Überleitungsbögen identifizierten sich in der Regel mit Angabe ihres Namens oder mit ihrer

Unterschrift. Das Erstelldatum konnte in 89% der Bögen angegeben werden. Eine Unterschrift

der zuständigen Ärztin oder Arztes (zur berechtigten Weitergabe von Medikationen und

Diagnosen) und der Patientin bzw. Patienten (zur Autorisierung der berichtenden Person)

erfolgte in 13 bzw. 15% der Bögen (Tab. 7).

Tab 7: Identifikation der unterzeichnenden Pflegekraft in papiergebundenen Überleitungen

Identifikation der unterzeichnenden Pflegekraft (n=114) gesamt %

Name 55 52%

Unterschrift 82 72%

Datum 102 89%

Zusätzlich Unterschrift Ärztin/Arzt 15 13%

Zusätzlich Unterschrift Patientin/Patient 17 15%

Ebenfalls im Header des ePflegeberichts wird die übergeleitete Person eindeutig identifiziert,

und es werden nähere Angaben zu ihrer Person gemacht. In den untersuchten Bögen erfolgte

die Identifikation durch Namen und Geburtsdatum in fast allen Fällen, die Adresse wurde in

89% der Fälle angegeben, die Angabe der gesprochenen Sprache konnte dagegen in einem

Viertel der Bögen angegeben werden, und das durch den Namen nicht immer eindeutig

zuzuordnende Geschlecht in 7% der Bögen (Abb. 15).

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

66

Abb. 15: Patientenbezogene Informationen in papiergebundenen Überleitungen

Die Nennung des Absenders und der Wohnpartnerin bzw. des Wohnpartners war in fast allen

papiergebundenen Bögen vorgesehen. Dagegen gilt dies für die Nennung des Empfängers

bzw. des Hausarztes oder der Hausärztin nur in etwa der Hälfte der Fälle (Tab. 8).

Tab 8: Nennung der Beteiligten in papiergebundenen Überleitungsbögen

Nennung der Beteiligten (n=114) gesamt %

Sender 104 91%

Empfänger 51 45%

Hausarzt 59 52%

Angehörige/Wohnpartnerin/Wohnpartner 109 96%

Während die Darstellung des Pflegeprozesses im Body des ePflegeberichts in allen seinen

Schritten erfolgen kann, ließen sich in den weitaus meisten papiergebundenen

Überleitungsbögen (84%) überwiegend Pflegeprobleme übermitteln, in 7% der Bögen

zusätzlich dazu Pflegemaßnahmen. 16% enthielten vorwiegend Maßnahmen, während kein

Bogen vorwiegend zielorientiert war bzw. den Pflegeprozess vollständig abbilden konnte

(Abb. 16).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

67

Abb. 16: Prozessorientierung der papiergebundenen Überleitungsbögen

In 92% der Überleitungsbögen wurden Pflegeprobleme benannt, meistens deren Symptome

beschrieben. Seltener fanden Ursachen von Pflegeproblemen bzw. nutzbare Ressourcen

Erwähnung, zugehörige Maßnahmen und Hilfsmittel wurden in 44 bzw. 45% erwähnt (Tab. 9).

Scores zur differenzierten Darstellung von (potenziellen) Pflegeproblemen fanden in weniger

als 40% der Bögen Anwendung (Tab. 10).

Tab. 9: Darstellung von Pflegeproblemen in papiergebundenen Überleitungsbögen

Pflegeproblem (n=114) gesamt %

Pflegeproblem/e benannt 105 92%

Ätiologie/Ursache benannt 26 23%

Symptome benannt 85 75%

Ressource/n benannt 17 15%

zugehörige Maßnahmen benannt 51 45%

zugehörige Hilfsmittel benannt 50 44%

Tab. 10: Darstellung von Scores in papiergebundenen Überleitungsbögen

Score (n=114) gesamt %

Scores verwendet 44 39%

Gesamtpunktzahl angegeben 44 39%

Ätiologie angegeben 1 1%

Symptome benannt 15 13%

Ressourcen benannt 0 0%

Pflegemaßnahmen benannt 16 14%

Hilfsmittel benannt 4 4%

0%0%

77%

7%

16%

Prozessorientierungn=114

Pflegeprozess vollständig

zielorientiert

problemorientiert

problemorientiert mitPflegemaßnahme

maßnahmenorientiert

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

68

Pflegeziele kamen mit 17% in wenigen Bögen vor, in weniger als der Hälfte davon wurden

zugehörige Maßnahmen benannt (Tab. 11).

Tab. 11: Darstellung von Pflegezielen in papiergebundenen Überleitungsbögen

Ziele (n=114) gesamt %

Pflegeziele benannt 20 17%

Ätiologie benannt 1 1%

Symptome benannt 1 1%

Ressourcen benannt 1 1%

Maßnahmen benannt 9 8%

Hilfsmittel benannt 1 1%

62% der papiergebundenen Überleitungsbögen beinhalteten Maßnahmen, deren Ergebnisse

aber lediglich zu 1% angegeben wurden. In fast der Hälfte der Bögen waren den Maßnahmen

Hilfsmittel zugeordnet, deren Hersteller in 2% der Bögen genannt wurden (Tab. 12).

Tab. 12: Darstellung von Pflegemaßnahmen in papiergebundenen Überleitungen

Maßnahmen (n=114) gesamt %

Maßnahmen benannt 71 62%

Ergebnisse benannt 1 1%

Hilfsmittel benannt 56 49%

Hersteller benannt 2 2%

85% der Überleitungsbögen orientierten sich an der Systematik der ATLs bzw. AEDLs, jedoch

enthielten nur 5% alle ATLs oder AEDLs. 37% enthielten weniger als die Hälfte, 43% mehr als

die Hälfte der ATLs oder AEDLs. (Abb. 17).

Abb. 17: Darstellung der AEDLs/ATLs in papiergebundenen Überleitungsbögen

15%

37%

43%

5%

AEDL/ATLn=114

nicht vorhanden

höchstens 49%vorhanden

mindestens 50%vorhanden

vollständig vorhanden

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

69

Die meisten Bögen benannten Hilfsmittel des Patienten, jedoch nur ein Viertel deren Status

(benötigt, bestellt, Lieferdatum, vorhanden). Lieferant und Hersteller fanden kaum

Erwähnung (Tab. 13).

Tab. 13: Darstellung der Hilfsmittel in papiergebundenen Überleitungen

Hilfsmittel (n=114) gesamt %

Hilfsmittel benannt 100 88%

Status 29 25%

Lieferant 4 4%

Hersteller 0 0%

Die Wohnform (Pflegeheim, betreutes Wohnen, eigene Wohnung, allein oder mit Partnerin

bzw. Partner lebend) wurde in 30% der Überleitungsbögen benannt. 14 bzw. 12% erwähnten

die Barrierefreiheit beim Zugang zur bzw. in der Wohnung. Hierbei wurde die Barrierefreiheit

in Bögen, die eindeutig von Pflegeheimen stammen, als gegeben und daher als erwähnt

gewertet (Tab. 14).

Tab. 14: Darstellung der Wohnform und Barrierefreiheit in papiergebundenen Überleitungsbögen

Wohnform/Barrierefreiheit (n=114) gesamt %

Wohnform 34 30%

Zugang zur Wohnung 16 14%

Barrierefreiheit in der Wohnung 14 12%

Wohnraumanpassung 1 1%

Wohnumfeldberatung 1 1%

Angaben zur Biographie und zur beruflichen Tätigkeit der Übergeleiteten konnten nur in drei

der untersuchten Bögen gemacht werden (3%), zu 97% war dies nicht möglich.

Die Angabe, ob eine gesetzliche Betreuung besteht, war in fast drei Vierteln der Bögen

enthalten. Ob eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorhanden ist, gaben 34 bzw.

37% der Bögen an. Die Pflegestufe wurde zu 63% benannt (Tab. 15).

Tab. 15: Darstellung der sozialrechtlichen Informationen in papiergebundenen Überleitungsbögen

Sozialrechtliche Informationen gesamt %

Bestellung Betreuer 83 73%

Vorsorgevollmacht 39 34%

Patientenverfügung 42 37%

Hilfe zur Pflege 4 4%

Pflegestufe 72 63%

Die Angaben der Medikation und der medizinischen Diagnosen, für die eine ärztliche

Unterschrift erforderlich ist, waren in 82 bzw. 79% der Überleitungsbögen vorhanden. In 9

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

70

bzw. 3% der Bögen wurde für diese Angaben auf gesonderte Anlagen, beispielsweise den

ärztlichen Entlassungsbericht, verwiesen (Abb. 18, 19).

Abb. 18: Darstellung der Medikation in papiergebundenen Überleitungsbögen

Abb. 19: Darstellung der medizinischen Diagnosen in papiergebundenen Überleitungsbögen

Bei der Untersuchung der übersandten Überleitungsformulare auf Informationen, die im

ePflegebericht nicht explizit enthalten sind, zeigten sich acht, die dieses Kriterium erfüllten.

Diese Informationen sind im Folgenden in einer Tabelle zusammengefasst und kommentiert

(Tab. 16). Es zeigte sich, dass alle diese Informationen entweder in anzuhängenden

Dokumenten oder anderen Abschnitten des ePflegeberichts darstellbar oder für die

n=114

n=114

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

71

empfangende Einrichtung von geringer Relevanz sind. Alle weiteren Informationen werden

vom ePflegebericht abgedeckt.

Tab. 16: Im ePflegebericht nicht enthaltene Informationen aus papiergebundenen Überleitungsbögen

Im ePflegebericht nicht enthaltene Informationen

Information Kommentar

Art der Verlegung (gehend/sitzend/liegend) Die Art der Verlegung ergibt sich aus den Informationen über Pflegeprobleme im Bereich „Mobilität“. Sie ist zudem für die empfangende Einrichtung von geringer Relevanz.

Mitgegebene Dokumente Können unter den Punkten „Vollmachten“ und „Anlagen“ erfasst werden.

Mitgegebene Wertsachen/Dokumente/Eigentum

Hier handelt es sich nicht um primär pflegerische Angaben. In der Regel existieren in den Einrichtungen Übergabeprotokolle für Wertsachen und Eigentum, die als pdf-Datei an den ePflegebericht angehängt werden können.

Letzter Krankenhausaufenthalt von… bis… Lässt sich aus vorangegangenen Überleitungen bzw. dem Arztbrief entnehmen.

Therapien (Ergo-, Physiotherapie, Logopädie) Können als Freitext z. B. in den Bereichen „Mobilität“, „Sich beschäftigen“ oder „Kommunikation“ aufgeführt werden, bzw. sind im Arztbrief ersichtlich.

Verlegungsgrund Ergibt sich aus medizinischen Diagnosen bzw. der pflegerischen Situation des Patienten/Bewohners.

Vitalwerte Sind aus dem Arztbrief zu entnehmen, oder freitextlich im Bereich „Vitale Funktionen“ aufzuführen.

Infektionen (MRSA etc.): Stand der Behandlung, Abstriche

Für die Dokumentation des Verlaufs isolierungspflichtiger Infektionen gibt es in den Einrichtungen Protokolle, die als pdf-Datei an den ePflegebericht angehängt werden können.

Bei der realen Überleitung von Pflegebedürftigen zwischen dem Klinikum Osnabrück und dem

Diakoniewerk Osnabrück fanden 15 Überleitungen zwischen den beiden Einrichtungen statt,

nachdem die Einwilligung zur Teilnahme an der Studie eingeholt werden konnte (vgl. Anhang

1). Eine dieser Überleitungen konnte aus technischen Gründen nicht vollständig durchgeführt

werden und musste vor dem Empfang und Auslesen des ePflegebrichts abgebrochen werden.

Die zu dieser Stichprobe gehörenden Patienten waren zu 78% weiblich und zu 22% männlich,

das Durchschnittsalter lag bei 85 Jahren, bei einer Streuung von 57 bis 94 Jahren. Bei

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

72

Verlegungen ins Krankenhaus waren sie dort bisher unbekannt, bei Verlegungen ins

Pflegeheim bis auf eine Ausnahme bekannt. Bei mehr als der Hälfte (55%) konnte aus der

Erhebung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) im Krankenhaus auf schwerste

Pflegebedürftigkeit geschlossen werden. Insgesamt waren in den Krankenhaus-

Dokumentationen der betroffenen Pflegebedürftigen durchschnittlich 58 grundsätzlich

übermittlungsfähige Informationen vermerkt, von denen die weitaus meisten (42, vgl. Tab.

17) den Pflegeprozess betrafen.

Von den bei der Überleitung übermittelten Informationen wurden bei der elektronischen

Überleitung durchschnittlich 16,3 Informationen übermittelt, bei der papierbasierten dagegen

5,0. Die meisten der elektronisch übermittelten Informationen betrafen Angaben zur Person

und zum Pflegeprozess sowie soziale bzw. sozialrechtliche Daten, während bei der

papierbasierten Übermittlung die zusätzlichen Bemerkungen überwogen (Tab. 17). Zur

Kontrolle der Fälle wurde die mittlere Anzahl der Einträge zur Pflegeintensität in der klinischen

Verlaufsdokumentation für die beiden Gruppen von Patienten ebenfalls erhoben. Dabei zeigte

sich, dass sie im Mittel in ungefähr gleicher Art dokumentationsintensiv waren (50 Einträge

im Mittel bei den Patienten mit elektronischer Überleitung und 53 Einträge im Mittel bei

denjenigen mit papierbasierter Überleitung).

Tab. 17: Durchschnittlich dokumentierte und übermittelte Anzahl an Informationen bei Verlegung zwischen Klinikum

Osnabrück und Diakoniewerk Osnabrück

Informationen

durchschnittlich dokumentiert

(n=12)

durchschnittlich übermittelt

elektronisch (n=9)

papierbasiert (n=5)

Angaben zur Person 4 4,2 0,5

Wohnumgebung 2,3 1,2 1

Soziale/sozialrechtliche Daten 5,4 4,4 1,5

Assessments 4,3 1,2 0

Pflegezustand/-prozess 42 4,3 0

Bemerkung ./. 1 2

Bei der Übermittlung von Daten bei realen Verlegungen wurde die Vollständigkeit der

elektronischen Überleitungen nach dem HL7 CDA Standard ePflegebericht aus Sicht der

sendenden (n=10) sowie der empfangenden Pflegekräfte (n=9) nach dem Schulnotensystem

im Mittel mit „gut“ beurteilt. Die Bewertung der Vollständigkeit des papierbasierten

Pflegeberichts ergab dagegen durch die Sendenden (n=5) sowie die Empfangenden (n=5) im

Mittel die Note „befriedigend“ (Abb. 20, 21). Der papierbasierte Pflegebericht wurde aus Sicht

der Empfangenden einmal mit „mangelhaft“ bewertet. Die Angaben zu dem Mittel beziehen

sich jeweils auf den Median.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

73

Abb. 20: Bewertung der Vollständigkeit aus Sicht der sendenden Pflegekräfte

Abb. 21: Bewertung der Vollständigkeit aus Sicht der empfangenden Pflegekräfte

In den Ergebnissen des Fokusgruppeninterviews zeichnete sich folgendes Bild zur

Vollständigkeit und Verständlichkeit der Pflegeüberleitungen ab: In einer Aussage wurden die

enthaltenen Informationen der papierbasierten Berichte als unvollständig bezeichnet, in einer

0 10 20 30 40 50 60 70

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

mangelhaft

ungenügend

Bewertung der Vollständigkeit (in %)aus Sicht der Sendenden

papierbasierter Pflegebericht (n=5) ePflegebericht (n=10)

0 10 20 30 40 50 60

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

mangelhaft

ungenügend

Bewertung der Vollständigkeit (in %)aus Sicht der Empfangenden

papierbasierter Pflegebericht (n=5) ePflegebericht (n=9)

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

74

Aussage dagegen als vollständig, während die Anwendung „elektronische Überleitung“ nach

dem HL7 CDA Standard ePflegebericht als gut strukturiert (5 Aussagen) und auch besser

verständlich (5 Aussagen) beschrieben wurde. Zur Vollständigkeit der Informationen des

ePflegeberichts wurden keine Aussagen getroffen. Es wurde aber festgehalten, dass Pflegende

selbst definieren sollten, welche Inhalte von Pflegeüberleitungen relevant sind (Tab 18, 19).

Tab. 18: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Vollständigkeit der Informationen

Vollständigkeit der Informationen

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Informationen sind

unvollständig. (1x)

Informationen sind

nach ATLs strukturiert

und vollständig. (1x)

Die Übergaben vom

Diakoniewerk sind in

Bezug auf

Stammdaten und

Behandlungspflege

vollständig. (3x)

Es gibt Informationen,

die typischerweise

fehlen, z. B. über

Wunden. (2x)

Im Diakoniewerk

werden

dokumentierte

Wunden automatisch

übernommen. (6x)

Der Absender (Heim)

fehlt oft. (3x)

Bei bekannten

Pflegebedürftigen sind

keine umfangreichen

Überleitungen

notwendig (7x)

„… da stehen zum

Beispiel nicht solche

Sachen wie

Fixierungen“…

„Also dass nicht ganz

klar ist, ob Wunden

vorhanden sind, wo

die Wunden sind und

wie die Wunden

versorgt werden…“

Die relevanten Inhalte

von

Pflegeüberleitungen

sollten von Pflegenden

selbst definiert

werden. (2x)

„Wir sollen das erst

mal sagen, was für uns

wichtig ist…“

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

75

Tab 19: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Verständlichkeit der Informationen

Verständlichkeit der Informationen

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Durch standardisierte

Struktur und Inhalte

der Informationen

können diese

konkreter gegeben

und verstanden

werden als mit

unterschiedlichen

Formularen. (5x)

„Sondern wir

standardisieren das,

auf eine Sprache, auf

einen Nenner, wo alle

mit klarkommen.“

„Sowas hat ja den

Vorteil, dass wir alle

auf einem Level sind.

Das ist ein

Riesenvorteil.“

Während also die Vollständigkeit des ePflegeberichts von den Pflegenden in den Logbüchern

überwiegend als „gut“ bewertet wurde, hoben die Aussagen des Fokusgruppeninterviews vor

allem die Verständlichkeit und Relevanz der Informationen durch die standardisierte Struktur

der elektronischen Form hervor. Die Vollständigkeit herkömmlicher Pflegeüberleitungen

wurde als teilweise nicht gegeben beschrieben.

4.1.2 Validität des eWundberichts

Vonseiten der FgSKW hatten sich 35 Wundexpertinnen und -experten zunächst bereit erklärt,

an der Evaluation des Vorschlagsmodells für den eWundbericht mitzuwirken. 20 von ihnen

beteiligten sich schließlich an der Bewertung, indem sie die bearbeitete Tabelle

zurückschickten. Sie kamen aus mindestens sechs Bundesländern:

9 aus Nordrhein-Westfalen

4 aus Bayern

3 aus Baden-Württemberg

1 aus Hamburg

1 aus Hessen

1 aus Schleswig-Holstein

1 unbekannt

19 Expertinnen und Experten waren Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger bzw.

Krankenschwestern/-pfleger, von einer ist der Beruf nicht bekannt. 19 hatten eine oder

mehrere wundbezogene Weiterbildungen absolviert, von einer ist dies nicht bekannt. Davon

waren

10 Wundexpertinnen/-experten ICW

9 Pflegeexpertinnen/-experten Stoma/Inkontinenz/Wunde

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

76

4 Enterostomatherapeutinnen/-therapeuten WCET

1 Wundtherapeutin DGfW

1 Pflegetherapeutin Wunde ICW

Zusätzlich waren:

1 Dipl.-Berufspädagogin

1 Dipl.-Pflegepädagoge

1 MSc

1 Dipl.-Pflegewirt

1 Praxisanleiterin

1 Wundberater AWM

Von den 20 teilnehmenden Wundexpertinnen und -experten arbeiteten:

7 in Krankenhäusern

7 bei Homecare-Unternehmen

2 bei ambulanten Pflegediensten

2 selbstständig

1 bei einer Bildungseinrichtung

1 unbekannt

Von einigen Expertinnen und Experten wurden zu den Abschnitten und Unterabschnitten

keine Angaben gemacht, obwohl darin enthaltene Items durchaus als relevant bewertet

wurden. Hier wurde bei der Auswertung davon ausgegangen, dass damit auch die

entsprechenden Abschnitte und Unterabschnitte als relevant angesehen wurden. Keiner der

fünf Abschnitte wurde von weniger als 90% der Expertinnen und Experten als „relevant“

angesehen. Die 16 Unterabschnitte erhielten Zustimmungen zwischen 65 und 100%, neun von

ihnen wurden zu 100% mit „relevant“ bewertet. Den einzelnen Items wurde von 45 bis 100 %

der Expertinnen und Experten das Merkmal „relevant“ zugeordnet, d. h. das Item mit der

geringsten Zustimmung wurde von 45, diejenigen mit der höchsten Zustimmung von 100% der

Expertinnen und Experten als „relevant“ betrachtet. Die Items wurden von 0 bis 30 % als „nicht

relevant“ bewertet, zu 0 bis 35 % wurden keine Angaben gemacht (vgl. Anhang 8). Mehr als

die Hälfte (32) der 63 Items wurde zu 90-100% mit „relevant“ bewertet (Abb. 22).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

77

Abb. 22: Bewertung der Items als „relevant“ durch FgSKW

94% der Items (59 Items) wurden von 60 bis 100 % der Expertinnen und Experten für relevant

gehalten. Vier Items erfuhren geringere Zustimmung. Sie werden im Folgenden dargestellt,

mit den zugehörigen Abschnitten und Unterabschnitten, dem Grad ihrer Zustimmung bzw.

Ablehnung und den Kommentaren, die die nicht Zustimmenden zu ihnen abgaben:

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Wundzustand,

Item Infektionsrisiko (Skalen) (50% relevant, 25% nicht relevant, 25% k. A.): Die nicht

zustimmenden Wundexpertinnen und -experten kommentierten einmal, dass Skalen zu

zeitintensiv seien, und einmal, dass sich das Infektionsrisiko aus den Begleiterkrankungen

wie Adipositas und Diabetes mellitus ergebe.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Wundzustand,

Item Darüber hinaus gehende Beschreibung des Erscheinungsbildes (55% relevant, 10%

nicht relevant, 35% k. A.): Von den nicht Zustimmenden wurde in den Kommentaren

zweimal nach der Bedeutung dieses Items gefragt, einmal wurde gefordert, hierfür nur ein

Feld für „Bemerkungen“ vorzusehen.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Relevante med.

Daten und Testergebnisse, Item Interpretation (55% relevant, 25% nicht relevant, 20% k.

A.): Kommentare erfolgten nicht.

Abschnitt Risikoassessment, Unterabschnitt Risikoassessmentskala, Item Interpretation

(45% relevant, 20% nicht relevant, 35% k. A.): Kommentare erfolgten nicht.

0 2 4 6 8 10 12 14

45%

50%

55%

60%

65%

70%

75%

80%

85%

90%

95%

100%

Anzahl der Items

Bewertung der Items als relevant durch Wundexpertinnen und -experten der FgSKW

n=63

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

78

Die insgesamt 63 Kommentare konnten vier Kategorien zugeordnet werden (Abb. 23):

8 Kommentare merkten die Wichtigkeit der kommentierten Items an oder kommentierten

diese bewertungsfrei.

26 Kommentare forderten die Einbindung detaillierter Angaben: Mitteilung von

Beschreibungen, Hinweisen und Untersuchungs-/Assessment-Ergebnissen, Übermittlung

von Fotodokumenten, Skalen und Formularen.

22 Kommentare hielten die Angabe des kommentierten Items nicht in jedem Fall für

relevant.

7 Kommentare stellten die Sinnhaftigkeit der kommentierten Items in Frage.

Abb.23: Kommentierung der Items durch FgSKW

In einer schriftlichen Stellungnahme bescheinigte der Vorstand der Fachgesellschaft FgSKW

dem Vorschlagsmodell für den eWundbericht eine hohe Akzeptanz bei den Wundexpertinnen

und -experten und stellte fest, dass es alle übergaberelevanten wundbezogenen

Informationen enthält. In der Stellungnahme wurde außerdem der Wunsch geäußert, dass das

Modell in ein bundesweit einheitliches und von allen relevanten Fachgesellschaften

anerkanntes Übergabeinstrument für die Pflege und Versorgung von Menschen mit

chronischen Wunden überführt werde.

Vonseiten der ICW beteiligten sich an der Bewertung des eWundberichts insgesamt 37

Expertinnen und Experten aus zehn Bundesländern:

11 aus Niedersachsen

9 aus Nordrhein-Westfalen

8

26

22

7

Kommentare der Wundexpertinnen und -experten der FgSKWn=63

wichtig/bewertungsfrei

mehr Information notwendig

nicht immer relevant

nicht sinnvoll

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

79

5 aus Baden-Württemberg

3 aus Hessen

2 aus Bayern

2 aus dem Saarland

2 aus Sachsen

1 aus Schleswig-Holstein

1 aus Hamburg

1 aus Berlin

Von ihnen waren 35 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger bzw.

Krankenschwestern/-pfleger, eine war Altenpflegerin und einer war Arzt. 31 hatten eine oder

mehrere wundbezogene Weiterbildungen absolviert:

27 Wundexpertin/Wundexperte ICW

13 Pflegetherapeutin/Pflegetherapeut Wunde ICW

1 Fachauditorin Wundsiegel ICW

Zusätzlich waren:

2 Praxisanleiterinnen

1 Lehrer für Pflegeberufe

1 Auditor

1 Diabetesassistentin

1 Dipl.-Pflegewirt

Der teilnehmende Arzt war Assistenzarzt in der Facharztweiterbildung Chirurgie.

Von den 37 Wundexpertinnen und Wundexperten arbeiteten

21 in Krankenhäusern

8 bei ambulanten Pflegediensten

3 bei Homecare-Unternehmen

2 bei Fort- und Weiterbildungs- bzw. Beratungsunternehmen

1 freiberuflich

1 bei einer Pflegekasse

1 bei einem MDK

Von einigen Expertinnen und Experten wurden auch hier zu den Abschnitten und

Unterabschnitten keine Angaben gemacht, obwohl darin enthaltene Items durchaus als

relevant bewertet werden. Hier wurde ebenfalls davon ausgegangen, dass damit die

Abschnitte und Unterabschnitte, in denen diese enthalten sind, als mit relevant bewertet

anzusehen waren. Keiner der fünf Abschnitte wurde von weniger als 73% der Expertinnen und

Experten als „relevant“ angesehen, drei erhielten 100% Zustimmung. Die 16 Unterabschnitte

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

80

erhielten Zustimmungen zwischen 60 und 100%, eine wurde zu 100% mit „relevant“ bewertet.

Die einzelnen Items wurden von 43 bis 100% der Expertinnen und Experten als „relevant“

bewertet, d. h. das Item mit der geringsten Zustimmung wurde von 43%, diejenigen mit der

höchsten Zustimmung von 100% der Bewertenden als relevant betrachtet. (vgl. Anhang 8).

81% der Items wurden von mehr als 60% der Expertinnen und Experten als relevant betrachtet

(Abb. 24).

Abb. 24: Bewertung der Items als „relevant“ durch ICW

Im Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment wurden 24 der 29 Items von 60

bis 100% der Expertinnen und Experten als „relevant“ bewertet, fünf von weniger als 60%. Im

Abschnitt Aktuelle Therapie/Versorgung erhielten alle Untergruppen und Items zu mehr als

60% die Bewertung „relevant“. Im Abschnitt Wund- und therapiebedingte Einschränkungen

wurden alle Untergruppen und Items von mehr als 60% der Wundexpertinnen und -experten

mit „relevant“ bewertet. Im Abschnitt Risikoassessment wurden die Items siebenmal von über

60% und mehr, viermal von weniger als 60% der Wundexpertinnen und -experten mit

„relevant“ bewertet. Im Abschnitt Therapiemitwirkung und -treue erhielten alle Untergruppen

und Items zwischen 81 und 100% die Bewertung „relevant“ (vgl. Anhang 9).

Neun Items erhielten von weniger als 60% der Bewertenden eine Zustimmung als relevant.

Sie werden im Folgenden dargestellt, mit den zugehörigen Abschnitten und Unterabschnitten,

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

40%-44%

45%-49%

50%-54%

55%-59%

60%-64%

65%-69%

70%-74%

75%-79%

80%-84%

85%-89%

90%-94%

95%-99%

100%

Anzahl der Items

Bewertung der Items als relevant durch Wundexpertinnen und -experten der ICW

n=20

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

81

dem Grad ihrer Zustimmung bzw. Ablehnung und den Kommentaren, die die nicht

Zustimmenden zu ihnen abgaben:

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Wundzustand,

Item Infektionsrisiko (Skalen) (46% relevant, 46% nicht relevant, 8% k. A.): Die nicht

zustimmenden Expertinnen und Experten kommentierten zweimal, dass ein Risiko immer

vorhanden sei, einmal, dass Skalen nicht aussagekräftig seien und einmal, dass

entsprechende Skalen unbekannt seien.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Wundzustand,

Item Darüber hinausgehende Beschreibung des Erscheinungsbildes (57% relevant, 24%

nicht relevant, 19% k. A.): Die nicht zustimmenden Expertinnen und Experten forderten

einmal das Einfügen einer Fotodokumentation und einmal die Möglichkeit zur

Übermittlung detaillierter Informationen, einmal wurde die Relevanz des Items nicht in

jedem Fall gesehen und einmal war die Bedeutung des Items unbekannt.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Details über

geheilte Wunden, Item Heilungsdauer (46% relevant, 54% nicht relevant, 0% k. A.): Die

nicht zustimmenden Expertinnen und Experten sahen zweimal die Relevanz des Items

nicht in jedem Fall gegeben und bezweifelten einmal, dass verlässliche Informationen zu

diesem Item vorhanden seien.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Details über

geheilte Wunden, Item Frühere Behandlungen (57% relevant, 43% nicht relevant, 0% k. A.):

Von den nicht zustimmenden Expertinnen und Experten wurde einmal kommentiert, dass

verlässliche Informationen zu diesem Item nicht vorhanden seien.

Abschnitt Wundanamnese/wundspezifisches Assessment, Unterabschnitt Relevante med.

Daten und Testergebnisse, Item Interpretation (49% relevant, 35% nicht relevant, 16% k.

A.): In einem Kommentar wurde die Interpretation von Testergebnissen abgelehnt.

Abschnitt Risikoassessment, Unterabschnitt Risikoassessmentskala, Item Name (49%

relevant, 22% nicht relevant, 30% k. A.): Von den nicht zustimmenden Expertinnen und

Experten wurde einmal kommentiert, dass das Item eine Doppeldokumentation bedeute,

und einmal, dass zum Risikoassessment nur subjektive Aussagen möglich seien.

Abschnitt Risikoassessment, Unterabschnitt Risikoassessmentskala, Item Score/Ergebnis

(49% relevant, 24% nicht relevant, 27% k. A.): Von den nicht zustimmenden Expertinnen

und Experten wurde einmal kommentiert, dass das Item eine Doppeldokumentation

darstelle.

Abschnitt Risikoassessment, Unterabschnitt Risikoassessmentskala, Item Interpretation

(43% relevant, 27% nicht relevant, 30% k. A.): Von den nicht zustimmenden Expertinnen

und Experten wurde zweimal kommentiert, dass das Item eine Doppeldokumentation

darstelle und einmal, dass es nicht in jedem Fall relevant sei.

Abschnitt Risikoassessment, Item Hygieneassessment (49% relevant, 35% nicht relevant,

16% k. A.): Von den nicht zustimmenden Expertinnen und Experten wurde dreimal

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

82

kommentiert, dass das Item eine Doppeldokumentation darstelle und einmal, dass das

Item unbekannt sei.

Die insgesamt 257 Kommentare konnten sechs Kategorien zugeordnet werden (Abb. 25):

43 Kommentare merkten die Wichtigkeit der kommentierten Items an oder

kommentierten diese bewertungsfrei.

62 Kommentare forderten die Einbindung detaillierter Angaben: Mitteilung von

Beschreibungen, Hinweisen und Untersuchungs-/Assessment-Ergebnissen, Übermittlung

von Fotodokumenten, Skalen und Formularen.

40 Kommentare hielten die Angabe des kommentierten Items nicht in jedem Fall für

relevant.

10 Kommentare gaben an, den Sinn des kommentierten Items nicht zu verstehen bzw.

eine Skala, auf die sich das Item bezieht, nicht zu kennen.

61 Kommentare sahen in dem kommentierten Item eine Doppeldokumentation.

31 Kommentare stellten die Sinnhaftigkeit des kommentierten Items in Frage.

Abb. 25: Kommentierung der Items durch ICW

Während also 19% der Items von weniger als 60% der Wundexpertinnen und -experten als

nicht relevant erachtet wurden, betrachteten 12% der Kommentare die kommentierten Items

als nicht relevant.

In einer schriftlichen Stellungnahme des Vorstands der Fachgesellschaft ICW wurde dem

Vorschlagsmodell für den eWundbericht bescheinigt, dass es die notwendigen Informationen

43

62

40

10

61

31

Kommentierung der Itemsn=257

wichtig/bewertungsfrei

mehr Information notwendig

nicht immer relevant

unbekannt

Doppeldokumentation

nicht sinnvoll

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

83

bzw. Daten für die Übergabe zwischen Einrichtungen zur Verfügung stellt und als Hilfe für die

Erstellung institutionsspezifischer Übergabeprotokolle geeignet ist (vgl. Anhang 9).

4.1.3 Nützlichkeit und Relevanz des ePflegeberichts

Bei den Eintragungen in den Logbüchern bei realen Verlegungen zwischen Klinikum Osnabrück

und Diakoniewerk Osnabrück unter Nutzung des ePflegeberichts auf elektronischem Wege

bzw. der papiergebundenen Pflegeüberleitung lautete die Bewertung der Nützlichkeit der

elektronischen Anwendung gemäß HL7 CDA Standard ePflegebericht durch die

Empfangenden (n=9) wie die der Vollständigkeit im Mittel „gut“, die der papierbasierten

Pflegeüberleitung durch die Empfangenden (n=5) dagegen im Mittel „befriedigend“. Die

Angaben zu dem Mittel beziehen sich jeweils auf den Median. Die Note „sehr gut“ wurde

zweimal vergeben, und zwar für die Nützlichkeit der elektronischen Überleitung aus Sicht der

Empfangenden. (Abb. 26).

Abb. 26: Bewertung der Nützlichkeit aus Sicht der Empfangenden

Zur Bewertung der Nützlichkeit und Relevanz der Anwendung des ePflegeberichts konnten

zudem die Aussagen aus den Fokusgruppeninterviews zu Auswirkungen von vollständigen

Informationen bzw. Informationsdefiziten, zu Auswirkungen von zeitgerechter bzw.

zeitverzögerter Information, zum Nutzen des Pflegeverlegungsberichts für Dritte und zur

Verfügbarkeit der Informationen herangezogen werden. Insgesamt sieben Aussagen zu

herkömmlichen Pflegeüberleitungen konstatierten, dass ohne ausreichende Informationen

Pflegemaßnahmen nur unzureichend geplant und ausgeführt werden können. Dagegen wurde

dem ePflegebericht bescheinigt, dass er durch umfassende Information Zeitressourcen für die

eigentliche Pflegearbeit schaffe (Tab. 20).

0 10 20 30 40 50 60 70 80

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

mangelhaft

ungenügend

Bewertung der Nützlichkeit (in %) aus Sicht der Empfangenden

papierbasierterPflegebericht (n=5)

elektronischerPflegebericht (n=9)

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

84

Tab. 20: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Auswirkungen von vollständigen

Informationen/Informationsdefiziten

Auswirkungen von vollständigen Informationen/Informationsdefiziten

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Ohne ausreichende

Informationen können

Pflegemaßnahmen nur

unzureichend

durchgeführt werden.

(7x)

„Dann muss ich immer

auf der Station

anrufen.“

Umfassende

Information schafft

Zeitressourcen für

eigentliche

Pflegearbeit. (1x)

„Dann hat man halt,

wenn der Bewohner

kommt, die Zeit, für

den Bewohner, für die

Angehörigen, für alles

drumherum ist mehr

Zeit.“

Zu den Auswirkungen von zeitgerechter bzw. zeitverzögerter Information erfolgte die

Aussage, dass eine frühzeitige Information als Voraussetzung für das Einleiten von

Pflegemaßnahmen mit herkömmlicher Pflegeüberleitung nicht erfolgt. Ersatzweise wird

gelegentlich die Möglichkeit der telefonischen Information vor der eigentlichen Verlegung

genutzt. Dagegen wurde der Anwendung des ePflegeberichts die Schnelligkeit der Information

als Vorteil angerechnet, um pflegerische Maßnahmen zeitgerecht einleiten zu können (Tab.

21).

Tab. 21: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Auswirkungen von zeitgerechter/zeitverzögerter Information

Auswirkungen von zeitgerechter/zeitverzögerter Information

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Frühzeitige Information

als Voraussetzung für

das rechtzeitige

Einleiten von

Pflegemaßnahmen

erfolgt mit dem

konventionellen

Pflegebericht nicht (1x)

Manchmal erfolgt die

Information vor der

Verlegung telefonisch

(3x)

Schnelligkeit ist ein

Vorteil des

ePflegeberichts (1x)

Durch Informationen

im Vorfeld, in

elektronischer oder

ausgedruckter Form,

können pflegerische

und therapeutische

Maßnahmen

zeitgerecht eingeleitet

werden (4x)

„…dann wär man ja

total auf der sicheren

Seite und hätte alle

nötigen Informationen

und könnte alles

optimal planen.“ „…

man kann sich ganz

anders darauf

vorbereiten…“

Zum Nutzen der papierbasierten Pflegeüberleitung erfolgen keine Aussagen, während der

ePflegebericht als Informationsquelle auch für andere Gesundheitsdienstleister genannt wird

(Tab. 22).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

85

Tab. 22: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zum Nutzen des Pflegeverlegungsberichts für Dritte

Nutzen des Pflegeverlegungsberichts für Dritte

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Der ePflegebericht steht

bei Bedarf außer Sender

und Empfänger auch

anderen

Gesundheitsdienstleistern

als Informationsquelle zur

Verfügung. (2x)

„… dass man das

wirklich überall

hinschicken kann, wo

man es hinschicken

sollte. Das heißt es ist

erweiterbar.“

Während die Verfügbarkeit der Informationen auch aus früheren Verlegungsberichten aus

papierbasierten Überleitungen als umständlich und zeitaufwändig beschrieben wurde, hoben

vier Aussagen zum ePflegebericht das schnellere Auffinden der Informationen durch

einheitliche Strukturierung und die bessere Vergleichbarkeit auch mit früheren

Verlegungsberichten hervor (Tab. 23).

Tab. 23: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zur Verfügbarkeit der Informationen

Verfügbarkeit der Informationen

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Es ist zeitaufwändig,

Informationen über

Entlassungen/Verlegungen

aus der papiergebundenen

Patientenakte/Bewohnerakte

zu suchen. (1x)

„… wieviel Zeit

brauch ich, um die

ganzen Register zu

gucken…“

Mit dem

ePflegebericht sind

Informationen

übersichtlich

strukturiert und

damit schneller

zugänglich.

Vergleiche mit

früheren

ePflegeberichten

sind möglich. (4x)

„Wenn ich`s im PC

habe, dann kann

ich`s ja wieder

aufrufen.“

Es wurden also insgesamt, sowohl in den Logbüchern als auch im Fokusgruppeninterview, die

Nützlichkeit und Relevanz der gewonnenen Informationen aus der Anwendung ePflegebericht

höher bewertet als derjenigen aus den herkömmlichen, papierbasierten Überleitungen.

4.1.4 Nützlichkeit und Relevanz des eWundberichts

Bei dem ersten Workshop mit Mitgliedern der Fachgesellschaft DGfW wurde eine von diesen

erstellte tabellarische Darstellung des Vorschlagsmodells als Synopse mit den Textstellen der

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

86

S3-Leitline „Lokaltherapie chronischer Wunden“ [DGfW 2012] diskutiert. Sie enthielt

außerdem Textvorschläge der DGfW, sowie die Häufigkeit der Nennungen der Abschnitte und

Items in internationalen Leitlinien (vgl. Anhang 10). Aus der Diskussion auf dem DGfW-

Jahreskongress und bei dem zweiten Workshop entstand der Konsens, die Struktur des

eWundberichts an den klinischen Prozess, beginnend mit Anamnese und Diagnostik, über

Diagnosestellung bis zur Therapie führend, anzupassen. Vier Unterabschnitte und acht Items

wurden an den Sprachgebrauch der S3-Leitlinie angepasst. Als neue, der S3-Leitlinie

entstammende Items wurden „Behandlungsziele“, „Kausaltherapie“, Débridement“,

„physikalische Therapie“ und „Beschreibung“ aufgenommen, während die Items

„Wundgrund“ und „spezielle Interventionen“ gestrichen wurden. Das Item „Interpretation“

im Unterabschnitt „Risikoassessmentskala“, das aufgrund seiner Ablehnung durch die

Expertinnen und Experten von FgSKW und ICW zunächst entfallen war, wurde wegen seiner

Erwähnung in der S3-Leitlinie der DGfW wieder aufgenommen. (Tab. 24).

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

87

Tab. 24: Darstellung der Einheiten des Vorschlagsmodells für den eWundbericht nach der Konsentierung mit der

Fachgesellschaft DGfW A

nam

nes

e

Wundbeurteilung

Wundgröße (größte Länge, Breite, Tiefe, Taschen, Fisteln, …) Wundumgebung Wundfläche Wundrand Wundexsudat Von der Wunde ausgehende Schmerzen Wundgeruch Lokalisation Hinweise auf infektionsbedingte Erkrankung Infektionsrisiko (Skalen) Ödem Wunddauer Darüber hinaus gehende Beschreibung des Erscheinungsbildes Aktueller Status Patient

Diagnostik zugrunde liegender Erkrankungen Ernährungsstatus, Ernährungsdefizite Immunstatus Psychosoziale Faktoren

Bewusstseinslevel Soziale Faktoren Individuelle Risikofaktoren

Risikoassessmentskala

Name Score Ergebnis Hygieneassessment, Körperhygiene

Hautassessment,: Hautsituation, Einschränkungen der Hautbarrierefunktion

Details über geheilte Wunden Heilungsdauer Frühere Behandlungen Verwendete Produkte/Maßnahmen Gesundheitsrelevantes Patientenverhalten, Adhärenz

Therapieakzeptanz, Therapieeinhaltung Lebensstil und Fähigkeiten, Selbstpflegefähigkeit Körperliche Beeinträchtigungen

Mobilitäts-/Aktivitätseinschränkungen Schmerzen Empfindungsbeeinträchtigungen Wundgeruch: subjektive Beeinträchtigung Psychosoziale Beeinträchtigungen

Beeinträchtigung der Lebensqualität, soziale und berufliche Teilhabe Leiden unter den Symptomen

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

88

Mit dem mit der Fachgesellschaft DGfW konsentierten Modell für den eWundbericht stand,

nachdem vorher die Abstimmung mit den anderen Fachgesellschaften erfolgt war, nunmehr

ein evidenzbasiertes, inhaltlich und strukturell geeignetes Modell zur Verfügung, um die für

Praktikerinnen und Praktiker relevanten Informationen bei einem Wechsel von Patientinnen

und Patienten mit chronischen Wunden zwischen den Institutionen des Gesundheitswesens

auszutauschen.

D

iagn

ose

Wundbezogene Diagnose

Wundart Grunderkrankung Wundstadium (in Skalen: Name, Score, Interpretation) Relevante med. Daten und Testergebnisse

Name Score/Ergebnis Interpretation

The

rap

ie

Behandlungsziele

Behandlungsplan

Wundreinigung Debridement Primärverband: Wundfüller, Lokaltherapeutika Sekundärverband: Wundabdeckung Abwehrreaktionen auf Wundprodukte, Allergien Physikalische Interventionen Benötigte Ausrüstung, Ressourcen

Matratze/Bett zur Druckminderung Stuhl/Sitz Personelle Unterstützung Spezielle Patientenbedürfnisse Transferausrüstung Mobilitätsausrüstung Ernährungsbedarf Heilungs- und Therapieverlauf

Assessmentskala: Name, Score, Interpretation Beschreibung Schmerzmanagement

Hygienemaßnahmen

Spezifische Hygieneanforderungen Versorgungsdetails potenziell infektiöser Patienten Wundrand-/Wundumgebungsschutz

Kausaltherapie

Patientenedukation bzw. Schulung und Anleitung von Patient und Angehörigen

Inhalte Durchführung Bisherige Ergebnisse der Behandlung

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

89

4.1.5 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit des ePflegeberichts

Beim Ausfüllen des Isometricss-Fragebogens zur Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit der

verwendeten Software wurden von den Anwenderinnen und Anwendern in allen Kategorien

Wertungen mit 5 Punkten (stimmt sehr) abgegeben, in keiner weniger als 2 (stimmt wenig),

der Median lag jeweils zwischen 3 (stimmt mittelmäßig) und 4 (stimmt ziemlich), bei einem n

von 7 beurteilenden Anwendenderinnen und Anwendern. Die höchsten Werte gemessen am

Median wurden in den Skalen Selbstbeschreibungsfähigkeit und Erwartungskonformität

erreicht. Aber auch die Skalen Aufgabenangemessenheit, Fehlerrobustheit und Erlernbarkeit

erzielten einen Median über dem neutralen Wert von 3 (Abb. 27).

Abb. 27: Ergebnisse der Beurteilung der Praktikabilität der verwendeten Software (n=7)

Bei den in den Logbüchern der Überleitungen zwischen Klinikum Osnabrück und Diakoniewerk

Osnabrück dokumentierten auftretenden Problemen, die bei den Aktionen zum Eingeben,

Versand und Auslesen des ePflegeberichts auftraten, wurden in der Testphase I der

Überleitung von fiktiven Pflegebedürftigen mit fiktiven pflegerischen Daten 12% dieser

Aktionen als problembehaftet beschrieben. In der darauf folgenden Phase mit der Überleitung

fiktiver Pflegebedürftiger, aber unter Verwendung realer pflegerischer Daten (Testphase II),

reduzierten sich diese Probleme auf 2% der Aktionen, während sie in der Phase der

Überleitung realer Pflegebedürftiger mit realen Daten (Echtbetrieb) wieder auf 9% anstiegen

(Abb. 28).

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

90

Abb. 28: Durchgeführte Aktionen bei elektronischer Überleitung mit und ohne Probleme

Die Auswertung der Dokumentation in den Logbüchern der bei den einzelnen Aktionen der

elektronischen Überleitung auftretenden Probleme ergab, dass diese nur während der

Testphase I noch vor dem Senden des ePflegeberichts auftraten. Während des Echtbetriebs

traten hier keine Probleme mehr auf, sondern einzig bei den letzten drei Aktionen des

gesamten Überleitungsprozesses. Bei der letzten Aktion, dem Aufrufen des bestehenden

Pflegeberichts, lagen sie mit 40% in der gleichen Höhe wie in der ersten Testphase. Insgesamt

traten aber während des Echtbetriebs deutlich weniger Probleme auf als während der ersten

Testphase (Abb. 29).

Abb. 29: Aufgetretene Probleme bei Einzelaktionen der elektronischen Überleitung

0 20 40 60 80 100 120

Echtbetrieb (n=92)

Testphase 2 (n=64)

Testphase 1 (n= 208)

Durchgeführte Aktionen bei elektronischer Überleitung (in %)

Ohne Probleme Mit Problemen

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

H: Aufrufen des bestehenden Pflegeberichts

G: Öffnen der ePA bei bestehendem…

F: Senden an die ePA

E: Ausdrucken des ePflegeberichts

D: Darstellen des ePflegeberichts

C4: Löschen und Ändern von Inhalten

C3: Erstellung wieder aufnehmen

C2: Zwischenspeichern

C1: Inhalte erstmalig eintragen

B: Einlesen der Stammdaten

A: Programmstart

Aufgetrene Probleme in % bei Einzelaktionen der elektronischen Überleitung

Echtbetrieb (n=92) Testphase II (n=64) Testphase I (n=208)

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

91

Die Schweregrade der aufgetretenen Probleme, die in den Logbüchern festgehalten wurden,

lagen in der Testphase I zu 48% in dem Bereich der Probleme, die während der Sitzung

behoben werden können, während das bei 52% nicht der Fall war. Im Echtbetrieb lagen 75%

im Bereich der während der Sitzung nicht mehr lösbaren Probleme, allerdings war ihre

Gesamtzahl auch deutlich geringer (Tab. 25).

Tab. 25: Schweregrade der aufgetretenen Probleme bei der elektronischen Überleitung

Schweregrad Testphase I

n=27

Testphase II

n=1

Echtbetrieb

n=8

1 Ein Problem, das im Laufe der

Sitzung behoben werden

konnte

44% 100% 25%

2 Mehr als ein Problem, das im

Laufe der Sitzung behoben

werden konnte

4% 0% 0%

3 Ein Problem, das sich nicht im

Laufe der Sitzung beheben ließ

48% 0% 75%

4 Mehrere Probleme, die sich

nicht im Laufe der Sitzung

beheben ließen

4% 0% 0%

Im Fokusgruppeninterview wurde zum Aufwand für die Erstellung der elektronischen

Überleitung mehrfach hervorgehoben, dass eine automatisierte Übernahme von Daten aus

der laufenden Dokumentation die Prozedur der Erstellung erheblich erleichtern und verkürzen

würde. Aussagen zu Bedienfehlern und Unsicherheiten bezogen sich auf die verwendete

Software, die als verbesserungsfähig beschrieben wurde, wobei aber mit zunehmender

Routine eine Abnahme der Schwierigkeiten im Umgang zu verzeichnen war. Insgesamt wurde

das Eintragen von Daten in eine Eingabemaske als einfacher und schneller bezeichnet, als dies

bei Papierformularen der Fall ist (Tab.26).

Page 108: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

92

Tab. 26: Aussagen aus dem Fokusgruppeninterview zu Technik und Aufwand für die Erstellung von Überleitungen und

auftretenden Problemen

Technik und Aufwand für die Erstellung, Probleme

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Im Diakoniewerk wird

der Verlegungsbericht

aus der laufenden

Dokumentation

extrahiert und

ausgedruckt, der

Umfang ist variabel

(10x). Telefonische

Vorabinformation ist

sehr aufwändig und

enthält

unstrukturierte

Informationen (1x).

„… ist es meist ein

verkürzter

Entlassungsbericht

erstmal, ja…“

Der ePflegebericht

lässt sich schnell und

einfach ausdrucken,

idealerweise nachdem

der Inhalt

automatisiert aus der

laufenden

Dokumentation

generiert wurde (8x).

Die Möglichkeit,

zusätzlich Freitext

einzufügen, ist positiv

zu bewerten (2x). Es

traten Bedienfehler

und Unsicherheiten in

der Handhabung des

Programms auf, die

Zeit kosteten. Mit

zunehmender

Sicherheit nahmen

diese Schwierigkeiten

ab (2x). Die

Eingabemaske ist zu

kompliziert und zu

umfangreich (6x). Eine

optimale

Eingabemaske ist

einfacher und

schneller zu

handhaben als ein

Papiervordruck (3x).

Technische Probleme

traten auf (1x).

„… einfach

draufklicken und dann

käm alles raus was

wichtig ist. In

Minutenschnelle.“

„Wenn die Maske

optimiert ist, wäre

das, glaub ich, sogar

schneller.“

Der Gebrauch der eGK mit PIN-Funktion wurde in den Aussagen des Fokusgruppeninterviews

überwiegend als problematisch empfunden, vor allem, dass dies für jeden Versand- und

Empfangsvorgang erforderlich war. Grundsätzlich wurde der elektronische Versand der

Pflegeüberleitung aber als technisch und organisatorisch machbar und als für die pflegerische

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

93

Praxis vorteilhaft angesehen (Tab.27). Gleichzeitig wurde aber auch betont, dass

Sicherheitsstandards erstellt und eingehalten werden müssen, um einen nicht autorisierten

Zugriff auf die Daten des elektronischen Überleitungsberichts zu verhindern (7 Aussagen).

Tab. 27: Aussagen aus den Fokusgruppeninterviews zu Technik und Aufwand für Versand und Empfang und auftretenden

Problemen

Technik und Aufwand für Versand und Empfang, Probleme

Herkömmliche Pflegeüberleitung ePflegebericht

Aussagen Beispielzitate Aussagen Beispielzitate

Bei schon bekannten

Pflegebedürftigen

wird oft eine

telefonische Übergabe

gemacht. Das ist

einerseits beliebt und

nützlich wegen der

Konzentration auf

wesentliche Aspekte,

stört aber andererseits

die Arbeitsabläufe

(2x).

„… ich habe immer ein

schlechtes Gewissen,

wenn ich dann auf der

Station anrufe, weil ich

ja weiß, dass die

Kollegen da zu tun

haben …“

Es ist problematisch,

dass die eGK zum

Versand und Empfang

verfügbar sein muss.

Die Handhabung der

Karten als solche ist

nicht problematisch

(3x).

Die Einwilligung in

jeden einzelnen

Versand- und

Empfangsvorgang ist

problematisch

(Unentschlossenheit,

Eingabe der PIN) (4x).

Die Einwilligung in

Versand und Empfang

elektronischer

Dokumente sollte

pauschal bei

Aufnahme erfolgen

(6x). Grundsätzlich ist

die eGK als

Medium/Schlüssel gut

geeignet (1x). Der

elektronische Versand

und Empfang von

Pflegeberichten ist

technisch und

organisatorisch

machbar und für die

pflegerische Praxis von

Vorteil (1x).

„Das Problem ist eben,

wenn wir jetzt einen

elektronischen

Pflegebericht

bekommen, dass wir

dann natürlich die

Gesundheitskarte

haben müssen, um

den auslesen zu

können, …“

„… die dann selber gar

nicht dazu

entscheiden, und auch

gar nicht wollen… und

dann sagen: das kann

ich Ihnen jetzt nicht

sagen…“

„… dass man dann

auch noch mit der PIN

arbeiten soll, mit Karte

und PIN, dann ist die

Frage, ob das so

funktionieren kann.“

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

94

Die Pflegenden beurteilten die Durchführung der Überleitung unter Anwendung des

ePflegeberichts also insgesamt als machbar, sowohl was die technische Machbarkeit als auch

den organisatorischen und zeitlichen Aufwand angeht. Gleichwohl wurden in den Bereichen

Technik und Organisation Möglichkeiten zur Verbesserung wahrgenommen.

4.2 Ethische Bewertungen

4.2.1 Ergebnisse der Literaturrecherche

Die systematische Literaturrecherche zum Thema Ethik und Informationstechnologie ergab

486 Literaturstellen, 17 weitere Arbeiten konnten im Rahmen von Forschungskolloquien

manuell ermittelt werden. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien verblieben 46 zu

inkludierende Studien (vgl. Abb. 30). Zur Literaturverwaltung wurde das Programm Citavi®

verwendet.

Abb. 30: Prozess und Ergebnisse der Literaturrecherche (eigene Darstellung)

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

95

Aus den untersuchten Studien konnten 117 Aussagen im Zusammenhang mit den Themen

Information/Technologie und Ethik extrahiert werden. Nach der Zusammenfassung von

Aussagen gleichen oder ähnlichen Inhalts verblieben 27, die von jeweils einer oder mehreren

(bis zu sieben) Autorinnen oder Autoren stammen. Aus diesen Aussagen ließen sich

Fragestellungen aus ethischer Sicht ableiten, die nicht nur an Informationstechnologie im

Gesundheitswesen allgemein, sondern auch an elektronische Dokumentation und

Kommunikation sowie den ePflegebericht und eWundbericht zu stellen sind. Auf diese Weise

wurden sieben ethische Fragestellungen ermittelt. Bei der anschließenden Zuordnung der

Fragen zu den im Gesundheitswesen relevanten ethischen Grundprinzipien zeigte sich, dass

jedes dieser Prinzipien mit mindestens einer Fragestellung vertreten ist. Im Folgenden werden

die Aussagen und die ermittelten Fragestellungen innerhalb der Prinzipien, denen sie

zugeordnet wurden, vorgestellt.

4.2.2 Prüfkriterien

4.2.2.1 Das Prinzip Autonomie

Zum Thema Autonomie im Zusammenhang mit Information und Technologie im

Gesundheitswesen fanden sich in der Literatur sowohl Aussagen, die den Datenschutz und die

Entscheidungsfreiheit Betroffener und Professioneller thematisieren, als auch solche über den

Einfluss von Technologie auf die Professionalität der im Gesundheitswesen Tätigen.

Mehrere Arbeiten konstatieren eine Pflicht zur Wahrung des Datenschutzes und der

informationellen Unversehrtheit Betroffener, sowie deren Recht auf informationelle

Selbstbestimmung [Larsen 2012, Marschollek et al. 2008, Martenson et al. 2009, Milton 2009,

Pols 2017, Taylor 2009, Uhlmann et al. 2005]. Es wird auch festgestellt, dass die eigenen

Gesundheitsdaten und -dokumentationen für Patientinnen und Patienten oft schwer

zugänglich sind. Als Gründe hierfür werden unterschiedliche „Kulturen“ und Vorbehalte der

Professionellen, aber auch technische Barrieren genannt [Ancker et al. 2014]. Pflegenden wird

eine Rolle als Advokatinnen und Advokaten ihrer Betreuten zugesprochen, die diesen die

Informationen zukommen lassen, die sie zur Erlangung von Autonomie benötigen [Hyland

2002].

Aus diesen Aussagen ließ sich die Frage an elektronische transsektorale Kommunikation

ableiten: Werden Datenschutz, informationelle Unversehrtheit und

Selbstbestimmungsrecht von Pflegebedürftigen durch elektronische transsektorale

Kommunikation beeinträchtigt, oder werden sie durch diese gestärkt?

Korhonen et al. [2015] nennen als Hauptfragen an Technologie in der Pflege: Was ist

Technologie, wer gebraucht sie und zu welchem Zweck, wie verändert sie die Interaktion

zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen und die Pflege selbst? Sie treffen die Aussage,

dass Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) großen Nutzen für die

Selbständigkeit und Sicherheit Pflegebedürftiger haben kann, solange der Wille und die

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

96

Fähigkeit, sie zu benutzen, und die „Pflegekunst“ und Pflegewissenschaft ausreichend

berücksichtigt sind. Ähnliches besagt die Aussage, dass zur Einschätzung einer Pflegesituation

sowohl individuelles, intuitives Einfühlen als auch objektives, universelles Wissen notwendig

sind [Pierson 1999]. Der Beziehungsaspekt (zu Professionellen im Gesundheitswesen, zu

Pflegebedürftigen, zur Technologie selbst) steht beim Gebrauch von Gesundheitstechnologie

im Vordergrund [Pols 2017]. Die Anwendung standardisierter und hoch strukturierter

Informationen stellt nach Ansicht mehrerer Autorinnen und Autoren hohe Anforderungen an

die Professionalität Pflegender [Ash et al. 2004, Barnard 2016], zumal in Kombination mit

ethischen Grundsätzen [Memarian et al. 2007]. Der Gebrauch neuer Technologien bedingt

laut Pols [2017] eine Anpassung der Organisation von Pflege, dabei können sich erfahrene

Pflegende aber auf ihre Vertrautheit mit ethischen Grundsätzen verlassen [Memarian et al.

2007]. Der Anschluss an die Systemlogik des Gesundheitswesens durch Technologie kann die

Anerkennung der Pflege als Profession bewirken oder zumindest unterstützen [Hülsken-

Giesler 2008]. Andererseits kann Technologie auch ein falsches Gefühl von Sicherheit

vermitteln [Korhonen et al. 2015]. Es drohen der Verlust von Handlungs- und

Entscheidungsfreiheit und individueller Handlungsstrukturen Pflegender durch

standardisierte Informationen [de Ruiter et al. 2016, Hülsken-Giesler 2008, Krings 2014,

Korhonen et al. 2015], sowie der Verlust praktischer Fertigkeiten und von Erfahrungswissen

[de Ruiter et al. 2016].

Es fanden sich also sowohl Aussagen, die den Einfluss von IKT auf die Kompetenzen Pflegender

und die Profession Pflege positiv beurteilten, als auch solche, deren Beurteilung negativ

ausfiel. Hieraus leitet sich die Frage ab: Beeinflusst elektronische transsektorale

Kommunikation die professionellen Fähigkeiten und Möglichkeiten Pflegender, und wenn

ja, zum Negativen oder Positiven?

4.2.2.2 Das Prinzip Schadensverhütung

Zum ethischen Prinzip der Schadensverhütung fanden sich zum einen Aussagen, die die

Sichtweise auf die Ganzheitlichkeit und Individualität von Pflegebedürftigen betrafen. Zum

anderen wurden der Aufwand und die Aufmerksamkeit thematisiert, die zur Beschäftigung

mit Informationstechnologie notwendig sind.

Aus Sicht einiger Autorinnen und Autoren werden Patientinnen und Patienten bzw.

Pflegebedürftige durch IKT in Daten frakturiert, wodurch die ganzheitliche Sichtweise

verlorengeht [de Ruiter et al. 2016, Hülsken-Giesler 2008, Larsen 2012]. Bei der Konzentration

auf objektive Gesundheitsdaten geht so auch die Respektierung der Einzelnen als einzigartige

und autonome Einheiten verloren [Korhonen et al. 2015]. Durch die Zuordnung von Menschen

zu Kategorien droht die Diskriminierung Einzelner oder ganzer Gruppen [Krings 2014, Larsen

2012], und eine technologisch-deterministische Steuerung der Abläufe der Pflege durch die

Dominanz der Perspektive der Pathophysiologie anstelle persönlicher Krankheitserfahrung

[Walters 1995, Bräutigam et al. 2005]. Die Sicht auf einzelne, objektive Daten einerseits und

Ganzheitlichkeit andererseits ist aber laut Lapum et al. [2012] nur ein scheinbarer Gegensatz.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

97

Neben dem Aufbau einer tragfähigen pflegerischen Beziehung ist ein Assessment des

klinischen Zustands in Form von objektiven Daten notwendig [Memarian 2007]. Abgesehen

von den rein medizinischen und pflegerischen Daten sind neben dem Gesamteindruck auch

die social determinants of health (SDOHs) zu beachten, ohne deren Kenntnis ein

Qualitätsverlust der Weiterbehandlung und eine unnötige Belastung der Behandelnden

drohen [MacNoughton-Doucet 2013].

Pflegebedürftigen droht also eine Schädigung, wenn sich deren Betrachtung auf objektiv

erhebbare Daten beschränkt und die ganzheitliche Persönlichkeit außer Acht lässt, weil dies

zu einer technisch orientierten Ausführung der Pflege führt und den Aufbau einer tragfähigen

Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen behindert. Andererseits ist eine

ganzheitliche Betrachtung von Pflegebedürftigen ohne die Berücksichtigung objektiver Daten

nicht möglich. Darum stellte sich die Frage: Beeinträchtigt elektronische transsektorale

Kommunikation die Sicht auf Ganzheitlichkeit und Individualität, oder unterstützt und

erweitert sie diese?

Nach Auffassung von de Ruiter et al. [2016] erhöht die Dokumentation mittels elektronischer

Medien den dafür notwendigen Zeitaufwand und die erforderliche Aufmerksamkeit im

Vergleich zu papierbasierter Dokumentation. Diese fehlen dann bei der Versorgung

Pflegebedürftiger. Ash et al. [2014] ebenso wie Walters [1995] konstatieren, dass auch im

Einzelfall die Anwendung von IKT die volle Aufmerksamkeit der anwendenden Person benötigt

und so von der Sicht auf die Bedarfe der Pflegebedürftigen ablenkt.

Nach Aussage dreier Arbeiten entzieht IKT also der direkten Versorgung Pflegebedürftiger

Ressourcen, was einen Schaden bedeuten würde, den es abzuwenden gälte. Daraus ergab sich

die Frage: Bedingt elektronische transsektorale Kommunikation einen erhöhten Aufwand

an Zeit und Aufmerksamkeit, die dann bei der Versorgung fehlen?

4.2.2.3 Das Prinzip Fürsorge

Informationstechnologie im Gesundheitswesen soll eine Verbesserung der Versorgung der

Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen bewirken. Auch dies kann wieder auf der

Ebene der individuellen Versorgung Einzelner oder der von größeren Gruppen oder

Gemeinschaften erfolgen.

Damit Daten zu einer adäquaten Versorgung von Versorgungsbedürftigen beitragen können,

bedarf es ihrer Exaktheit, Wahrheit und Objektivität [Larsen 2012]. Außerdem ist ihre

Bedeutsamkeit wichtig. Vor allem wenn es sich um gezielte Informationen für eine bestimmte

Empfängerin oder einen bestimmten Empfänger handelt, müssen sie für diese Person relevant

sein [Mai 2013]. Betont wird die Wichtigkeit von einheitlichen Assessmentinstrumenten, einer

standardisierten Fachsprache und einheitlichen Informationswegen [Carlsson et al. 2011]. Die

Sicherstellung des Zugangs zu den benötigten Informationen für alle relevanten Beteiligten

wird als Voraussetzung für schnelle und sichere Entscheidungen zum Wohle der Betroffenen

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

98

gesehen [Larsen 2012, Marschollek et al. 2007, Martenson et al. 2009, Milton 2009, Schönlau

et al. 2005, Uhlmann et al. 2005, Kamei 2013]. Für den Bereich der Pflege ist hier eine enge

Zusammenarbeit von Pflegemanagement, -wissenschaft und -informatik zur Sicherstellung

des systemübergreifenden Informationsflusses notwendig [Hülsken-Giesler 2008, Milton

2009].

Unter Berücksichtigung dieser Aussagen ergab sich die Frage: Trägt elektronische

transsektorale Kommunikation zum zuverlässigen Austausch der relevanten Informationen

zwischen den relevanten Beteiligten bei?

Der Nutzen für die Menschen, d. h. für Patientinnen und Patienten, Pflegende und die

Gesellschaft, ist aus Sicht von Korhonen et al. [2005] das entscheidende ethische

Bewertungskriterium für Technologie im Gesundheitswesen. Auch Informationstechnologie

sollte also den Empfängerinnen und Empfängern von Gesundheitsdienstleistungen genauso

zu Gute kommen wie den erbringenden Personen und ganzen Gemeinschaften, z. B. den

Krankenversicherten oder dem Gesundheitswesen insgesamt. Dabei erfolgt digitale genauso

wie analoge Dokumentation laut einiger Arbeiten [de Ruiter et al. 2016, Hülsken-Giesler 2008,

Krol/Lavoie 2014, Larsen 2012] aber nicht aus fachlichen Gründen und damit zum Wohl der

Patientinnen und Patienten, sondern aus institutionellen, d. h. juristischen, ökonomischen

und organisatorischen. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass Technologie, die

Institutionen des Gesundheitswesens in ihrer Aufgabenbewältigung unterstützt, als für das

Gemeinwohl förderlich angesehen werden muss, auch wenn sie nicht direkt den einzelnen

unterstützungsbedürftigen Menschen zum Ziel hat. Im Zusammenhang mit knapper

werdenden Ressourcen kann technischer Fortschritt zudem zu einer Steigerung der Effizienz

des Gesundheitswesens beitragen, wovon Betroffene wiederum profitieren [Remmers 2009,

Krings 2014, Krol et Lavoie 2014, Marschollek et al. 2007, Milton 2009, Korhonen et al. 2015].

Wenn Technologie im Gesundheitswesen nach ihren Auswirkungen auf das Wohl einzelner

Bedürftiger und auf Gemeinschaften sowie auf das der Institutionen im Gesundheitswesen

bewertet wird, lautet die Frage: Dient elektronische transsektorale Kommunikation

vornehmlich dem Wohl der Patientinnen und Patienten (individuell und in Gesamtheit),

oder vornehmlich dem Wohl der Institutionen des Gesundheitswesens bzw. der in ihm

Arbeitenden?

4.2.2.4 Das Prinzip Gerechtigkeit

Technologie und technischer Fortschritt im Gesundheitswesen bewirken nicht nur eine

Effizienzsteigerung, sondern durch hohen Ressourcenverbrauch ggf. auch eine Verknappung

der (finanziellen) Mittel. Dies muss wiederum zu einer Rationierung von

Gesundheitsdienstleistungen und Mitteln führen. Rationierungsmaßnahmen können

ihrerseits eine ungerechte Verteilung der Mittel nach sich ziehen, insbesondere mit einer

Benachteiligung vulnerabler Gruppen [Remmers 2009, Krings 2014]. Grundsätzlich besteht ein

Anspruch von Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen auf eine Versorgung nach

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

99

dem neuesten Stand, unabhängig vom Wohnort und der versorgenden Institution [Barnard

2016].

Wenn also einerseits die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind und durch den

Gebrauch von Informationstechnologie weiter verknappt werden könnten, andererseits aber

durch elektronische Überleitungsinstrumente eine Versorgungskontinuität hergestellt

werden kann, auf die auch von Seiten der Pflegebedürftigen ein Anspruch besteht, lautet die

Frage: Kann elektronische transsektorale Kommunikation zu einer

gerechten/bedarfsorientierten Verteilung von Gesundheitsversorgung beitragen?

4.2.3 Beantwortung der ethischen Fragestellungen

Zur Beantwortung der ermittelten Fragestellungen ließen sich mithilfe der Erkenntnisse, die

sich bei der Entwicklung und Evaluation der Instrumente ePflegebericht und eWundbericht

ergeben haben, aber auch aufgrund von Aussagen der Literatur über elektronische

Dokumentation und Kommunikation, jeweils mehrere Aussagen gewinnen. Diese wiesen zum

Teil unterschiedliche Richtungen zur Beantwortung auf. Sie sind im Folgenden in tabellarischer

Form einander gegenübergestellt und kommentiert (Tab. 29-35).

Tab. 28: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Autonomie I

Au

ton

om

ie

Werden Datenschutz, informationelle Unversehrtheit und Selbstbestimmungsrecht von

Pflegebedürftigen durch elektronische transsektorale Kommunikation beeinträchtigt,

oder werden sie durch diese gestärkt?

Beeinträchtigung Stärkung

Das Erheben, Dokumentieren und Lesen der

Daten erfolgt durch von den Dateninhabern

autorisierte Fachpersonen.

Beschränkung der grundsätzlich

autorisierten Berufsgruppen inkl. Zuordnung

von Lese- und Schreibrechten durch § 291a

SGB V, Authentifikation durch HBA.

Die Server zur Speicherung von ePAs mit

enthaltenen Dokumenten sind potenziell

Angriffen ausgesetzt.

Verschlüsselte Übermittlung

gesundheitsbezogener Daten.

Die Übermittlung und das Auslesen der

Dokumente ist nur mit Einwilligung der

Betroffenen (per eGK) möglich.

Der Zugriff auf Inhalte von Dokumenten ist

für Betroffene nur in Verbindung von eGK

und HBA möglich.

Die Information von Dateninhabern über

Funktionsweise der Datenübermittlung und

über seine Rechte zur Einsichtnahme sind lt.

§ 6c BDSG vorgeschrieben.

Es gibt Vorbehalte Professioneller,

Betroffenen ihre Daten zur Verfügung zu

stellen.

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

100

Dass das Erheben, Dokumentieren, Versenden und Lesen von Daten als Inhalte elektronischer

Dokumente durch autorisierte Fachpersonen geschieht, stellt zunächst einmal grundsätzlich

keinen Unterschied zur Praxis bei papierbasierten Instrumenten dar. Auch die weitere

Nutzung dieser Daten zur Gestaltung des Pflegeprozesses erfolgt in Papierform ebenso wie

auf elektronischem Wege. In § 291a des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) erfolgt aber eine

Reglementierung der Lese- und Schreibrechte innerhalb der Telematik-Infrastruktur,

verbunden mit einer Authentifizierung der berechtigten Personen durch den

Heilberufsausweis (HBA) [BMJV 2017 (1)]. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der

Datensicherheit gegenüber der Papierversion, da Papierdokumente leicht auch von nicht

autorisierten Personen eingesehen werden können. Diese Sicherheit wird weiter erhöht durch

die notwendige Erteilung der Erlaubnis zur Datenübermittlung und -nutzung durch die

Betroffenen per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) [BMJV 2017 (1)]. Obwohl Patientinnen

und Patienten bzw. Pflegebedürftige nach § 6c des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) über

ihre Rechte zur Einsichtnahme in die eigenen Gesundheitsdaten informiert werden müssen

[BMJV 2017(2)], schränkt dieses 2-Karten-Prinzip aber auch die Einsichtsmöglichkeiten

Betroffener auf ihre eigenen Daten ein, da dies in der Regel nur in Gesundheitseinrichtungen

möglich sein wird, in denen neben der eGK auch ein zertifiziertes Kartenlesegerät und eine

berechtigte Person mit HBA vorhanden sein muss. Dies stellt aber keine Einschränkung

gegenüber papiergebundenen Daten dar, da diese in der Regel auch nur in

Gesundheitseinrichtungen physisch vorhanden sind und von autorisiertem Personal zur

Verfügung gestellt werden müssen. Im Falle elektronischer Dokumente besteht zudem immer

die Möglichkeit, sie den Betroffenen in ausgedruckter Form für den persönlichen Gebrauch

auszuhändigen. Ein weiterer Aspekt sind die beschriebenen Vorbehalte professioneller

Gesundheitsdienstleistender, Betroffenen ihre Daten zur Verfügung zu stellen [Ancker et al.

2014]. Aber auch diese Barriere besteht unberührt davon, ob die Daten in elektronischer Form

oder papiergebunden vorliegen.

Es ließ sich also feststellen, dass die Datensicherheit und informationelle Unversehrtheit

Betroffener bei der Verwendung von elektronischer transsektoraler Kommunikation im

Vergleich zur papierbasierten eher verbessert wird, während sich in Bezug auf die

Datenautonomie keine wesentlichen Unterschiede ergaben.

Page 117: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

101

Tab. 29: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Autonomie II A

uto

no

mie

Beeinflusst elektronische transsektorale Kommunikation die professionellen Fähigkeiten

und Möglichkeiten Pflegender, und wenn ja, zum Negativen oder Positiven?

Negativ Positiv

Elektronische Dokumente enthalten

evidenzbasiertes Wissen aus Leitlinien und

Expertenstandards ebenso wie empirisches

Expertenwissen von Praktikern und

erweitern so den Handlungsspielraum

praktisch Pflegender.

Die untersuchten elektronischen

Transferdokumente sind durch die

führenden Fachgesellschaften bzw. unter

der Schirmherrschaft des DBfK bundesweit

konsentiert und bieten so einen fachlich

abgesicherten Rahmen für das Senden und

Empfangen relevanter Informationen.

Gefahr: Verlust von Handlungs- und

Entscheidungsfreiheit und individueller

Handlungsstrukturen Pflegender durch

standardisierte Informationen.

Sowohl Sendende als auch Empfangende

bewerten die Vollständigkeit und

Nützlichkeit der untersuchten

elektronischen Transferdokumente höher als

die der papierbasierten (bessere Planbarkeit

von Pflegemaßnahmen durch vollständige,

strukturierte und relevante Informationen).

Hoch strukturierte Informationen erfordern

ein hohes Maß an Professionalität und

pflegetheoretischen Kenntnissen.

Beitrag zur Anerkennung von Pflege als

Profession durch Entwicklung und Nutzung

elektronischer transsektoraler

Kommunikation.

In elektronischer Dokumentation werden Informationen in standardisierter, strukturierter

Form bereitgestellt und verarbeitet. Hierin sehen einige Arbeiten Gefahren: einerseits für die

Handlungs- und Entscheidungsfreiheit Pflegender, andererseits für die individuelle

Ausrichtung von Pflegetätigkeiten [de Ruiter et al. 2016, Hülsken-Giesler 2008, Krings 2014,

Korhonen et al. 2015]. Dahingegen sahen sich die Anwenderinnen und Anwender des

ePflegeberichts in der Ausübung ihrer pflegerischen Tätigkeit durch elektronische

Überleitungsinstrumente eher unterstützt: sie gaben an, dass ihnen relevante Informationen

vollständig und strukturiert zur Verfügung stehen und sie ihre Maßnahmen gezielter und

individueller planen können als nach papierbasierter Überleitung. Weil die untersuchten

Transferdokumente auf breiter fachlicher Basis entwickelt und konsentiert wurden [Schulte

Page 118: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

102

et al. 2017, Hübner et al. 2016] und zu ihrem Gebrauch pflegetheoretische Kenntnisse und

Professionalität notwendig sind [Ash et al. 2004, Barnard 2016], können sie zur Anerkennung

der Pflege als gleichberechtigte Profession im Gesundheitswesen beitragen [Hülsken-Giesler

2008].

Zusammenfassend konnte also gesagt werden, dass elektronische transsektorale

Kommunikation im Vergleich mit papierbasierter die professionellen Fähigkeiten und

Möglichkeiten Pflegender eher erweitert als schmälert.

Tab. 30: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Schadensverhütung I

Sch

ade

nsv

erh

ütu

ng

Beeinträchtigt elektronische transsektorale Kommunikation die Sicht auf

Ganzheitlichkeit und Individualität, oder unterstützt und erweitert sie diese?

Beeinträchtigung Unterstützung/Erweiterung

Gefahr: Verlust der ganzheitlichen

Sichtweise durch Konzentration auf

Einzeldaten.

Kenntnis der SDOHs und weiterer Daten

bedingen eine Verbesserung der Qualität in

der Weiterbehandlung und weiteren

Versorgung, Einzeldaten sind Teile des

Gesamtbildes.

Gefahr: Verlust von Individualität durch

Konzentration auf objektive

Gesundheitsdaten.

Strukturierte Assessments und die Kenntnis

objektiver Daten sind für eine gelingende

Pflege ebenso wichtig wie der Aufbau einer

tragfähigen Beziehung.

Diskriminierung Einzelner oder ganzer

Gruppen durch Zuordnung von Menschen

zu Kategorien.

Zuordnung zu Gruppen oder Kategorien

ermöglicht gezielte therapeutische und

pflegerische Maßnahmen.

Verschiedene Arbeiten befürchten eine Beeinträchtigung der Sicht auf die Ganzheitlichkeit [de

Ruiter et al. 2016, Hülsken-Giesler 2008, Larsen 2012] und Individualität [Korhonen et al. 2015]

der Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen durch die Konzentration auf

strukturierte Einzeldaten. Dem kann entgegnet werden, dass ein ganzheitliches Bild eines

Menschen als individuelle Persönlichkeit unvollständig bleiben muss, wenn in ihm neben den

durch persönlichen Beziehungsaufbau und Betrachtung gewonnenen Eindrücken objektive,

verlässliche Daten fehlen. Diese sind kein Ersatz für subjektive Erkenntnisse und eine

tragfähige Beziehung zu Pflegebedürftigen, sondern gemeinsam mit diesen die Grundlage für

eine gelingende Pflegebeziehung [Lapum et al. 2012, Memarian 2007]. Zudem versucht auch

papierbasierte Dokumentation und Kommunikation, möglichst viele und relevante

Informationen in strukturierter Form zu erfassen und zu übermitteln, wird diesem Anspruch

aber nicht gerecht [Schulte et al. 2017].

Insofern beeinträchtigt elektronische transsektorale Kommunikation, die relevante

Informationen in strukturierter Form und vollständig vermittelt, nicht die Sicht auf

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

103

Ganzheitlichkeit und Individualität von Pflegebedürftigen, sondern unterstützt und

erweitert diese.

Tab 31: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Schadensverhütung II

Sch

aden

sver

tun

g

Bedingt elektronische transsektorale Kommunikation einen erhöhten Aufwand an Zeit

und Aufmerksamkeit, die dann bei der Versorgung fehlen?

Erhöhter Aufwand Kein erhöhter Aufwand

Gefahr: erhöhter Zeitaufwand für die

Nutzung elektronischer Instrumente, diese

Zeit fehlt für die Durchführung der

praktischen Pflege.

Der Zeitaufwand für das Erstellen der

untersuchten elektronischen

Transferdokumente wird als im Vergleich zu

papierbasierten gering erachtet. Weitere

Reduktion durch automatisierte

Datenübernahme aus der laufenden

Dokumentation, dies ist bei

Papiervordrucken nicht möglich.

Organisatorischer Aufwand bei der

Nutzung der eGK zum Versenden der

untersuchten elektronischen

Transferdokumente und für die

Einwilligung zu jedem Transfervorgang.

Gefahr: elektronischen Instrumenten wird

mehr Aufmerksamkeit gewidmet als der

eigentlichen Pflege.

Schnellere und unkompliziertere Eingabe

von Daten in eine Maske von elektronischen

Dokumenten als in einen Papiervordruck,

weitere Erleichterung durch wachsende

Routine.

Die Aussagen in der Literatur, dass die Nutzung elektronischer Instrumente mit einem

erhöhten Aufwand an Zeit und Aufmerksamkeit verbunden ist [de Ruiter et al. 2016, Ash et al.

2014, Walters 1995], konnten für die untersuchten elektronischen Transferdokumente durch

die Aussagen der Nutzerinnen und Nutzer in den Fokusgruppeninterviews zum ePflegebericht

nicht bestätigt werden. Im Gegenteil wurde das Ausfüllen der elektronischen Eingabemaske

als weniger zeitaufwändig beschrieben als das eines papierbasierten Überleitungsbogens, und

auch die Schwierigkeit wurde als gering erachtet. Explizit wiesen die befragten Pflegenden

darauf hin, dass sich der Zeitaufwand mit wachsender Routine noch verringert, was dann der

für die praktische Pflege zur Verfügung stehenden Zeit zu Gute kommt [Schulte et al. 2017].

Zudem würde ein automatisiertes Befüllen des Dokuments aus der laufenden elektronischen

Dokumentation heraus den Zeitaufwand weiter drastisch verkürzen, was bei papierbasiertem

Arbeiten nicht möglich ist. Ein Problem stellt der hohe Organisationsaufwand für die Nutzung

der eGK bzw. die Einwilligung für jeden einzelnen Transfervorgang dar [Schulte et al. 2017].

Diese Schwierigkeiten könnten durch eine den Anforderungen der Praxis gerecht werdende

Ausgestaltung der deutschen Telematik-Infrastruktur und organisatorische Anpassungen in

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

104

den Institutionen des Gesundheitswesens behoben oder wenigstens deutlich minimiert

werden.

Bei praxisgerechter Ausgestaltung der Telematik-Infrastruktur und der Prozesse in den

Institutionen beansprucht elektronische transsektorale Kommunikation im Vergleich zu

papierbasierter also keinen erhöhten Aufwand an Zeit und Aufmerksamkeit, sondern kann

im Gegenteil dazu beitragen, zeitliche Ressourcen im Pflegebereich freizusetzen.

Tab 32: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Fürsorge I

Fürs

org

e

Trägt elektronische transsektorale Kommunikation zum zuverlässigen Austausch der

relevanten Informationen zwischen den relevanten Beteiligten bei?

Nicht zuverlässig, irrelevant Zuverlässig, relevant

Die semantische Ausgestaltung der Items

des eWundberichts ist noch nicht erfolgt,

dadurch Gefahr von

fehlerhaften/irrelevanten Informationen.

Die Inhalte von ePflegebericht und

eWundbericht sind bundesweit von den

involvierten Berufsgruppen und

Fachgesellschaften als relevant konsentiert.

Eine zuverlässige Plattform für den

sicheren elektronischen Austausch

relevanter Informationen zwischen

relevanten Beteiligten (Telematik-

Infrastruktur) ist in Deutschland noch nicht

verfügbar.

Die untersuchten elektronischen

Transferdokumente können alle relevanten

Informationen transportieren, dies ist mit

keinem der untersuchten Papierdokumente

möglich.

Nur durch die Dateninhaber autorisierte

Fachpersonen können elektronische

Dokumente versenden bzw. auslesen.

Eine Nutzung der Informationen durch

Angehörige angrenzender Berufsgruppen

des Gesundheitswesens ist bei gegebener

Relevanz und Autorisierung möglich.

Die Inhalte der Überleitungsinstrumente ePflegebericht und eWundbericht sind durch ihre

bundesweite Konsentierung durch Expertinnen und Experten als relevant für eine

kontinuierliche Versorgung anzusehen [Hübner et al. 2016, Schulte et al. 2017]. Auch wenn

für den eWundbericht noch keine Vereinbarung einer einheitlichen Fachsprache erfolgt ist,

können mit ihm doch alle für die Wundversorgung potenziell relevanten Informationen

übermittelt werden. Dies ist mit Papierformularen nicht möglich. Es obliegt den Betroffenen

oder ihren betreuenden Personen, ggf. in Absprache mit den Behandelnden die Zielpersonen

bzw. -institutionen für die relevanten Informationen auszuwählen. Das bedeutet, dass nicht

nur Unbefugte vom Erhalt der Informationen ausgeschlossen sind, sondern auch die

relevanten Mit- und Weiterbehandelnden als Empfängerinnen und Empfänger ausgewählt

werden, wobei hier auch die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen in Betracht kommen.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

105

Der konkrete Transport der Informationen kann dabei elektronisch oder in Papierform

erfolgen.

So ist es auch ohne Vorhandensein einer funktionierenden Telematik-Infrastruktur

gewährleistet, dass strukturierte transsektorale Kommunikation zuverlässig dazu beiträgt,

die relevanten Informationen zwischen den relevanten Beteiligten auszutauschen.

Tab 33: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Fürsorge II

Fürs

org

e

Dient elektronische transsektorale Kommunikation vornehmlich dem Wohl der

Patientinnen und Patienten (individuell und in Gesamtheit), oder vornehmlich dem

Wohl der Institutionen des Gesundheitswesens bzw. der in ihm Arbeitenden?

Wohl der Patientinnen und Patienten Wohl der Institutionen

Pflegebedürftige bzw.

Patientinnen/Patienten erhalten bei einem

Wechsel der Versorgungseinrichtung

schneller und gezielter adäquate

Diagnostik, Behandlung und Pflege.

Gesundheitseinrichtungen können

diagnostische, therapeutische und

pflegerische Maßnahmen durch den Erhalt

relevanter Informationen zum richtigen

Zeitpunkt effektiv einsetzen.

Pflegebedürftige bzw. Patientinnen und

Patienten müssen bei einem Wechsel der

Institutionen keine redundanten oder

sinnlosen Maßnahmen über sich ergehen

lassen, wenn die empfangende Institution

zum richtigen Zeitpunkt relevante

Informationen erhält.

Beschäftigte im Gesundheitswesen werden

bei Erhalt relevanter Informationen zum

richtigen Zeitpunkt durch den Wegfall

redundanter oder sinnloser Diagnostik-,

Therapie- und Pflegehandlungen entlastet.

Frei werdende materielle und personelle

Ressourcen stehen für Diagnostik,

Therapie und Pflege Einzelner zur

Verfügung.

Gesundheitseinrichtungen sparen durch den

Erhalt relevanter Informationen zum

richtigen Zeitpunkt personelle und

materielle Ressourcen.

Von der Weiterentwicklung des

Gesundheitssystems profitieren auch

einzelne Betroffene, begünstigt durch frei

werdende Mittel.

Im Gesundheitswesen entstehen durch

effizienteren Mitteleinsatz geringere Kosten,

hierdurch werden Mittel für den weiteren

Ausbau des Systems frei.

Elektronische transsektorale Kommunikation ist im Gegensatz zur papierbasierten Form in der

Lage, relevante Informationen zu der jeweils betroffenen Person zum passenden Zeitpunkt zu

übermitteln. Sie dient damit in erster Linie den einzelnen Patientinnen und Patienten bzw.

Pflegebedürftigen, indem sie dazu beiträgt, dass diese benötigte Maßnahmen zum richtigen

Zeitpunkt erhalten und keine unnötigen Maßnahmen erdulden müssen. Dies bewirkt aber

auch, dass unnötige Maßnahmen von den Institutionen des Gesundheitswesens nicht

erbracht werden müssen. Dadurch werden Beschäftigte im Gesundheitswesen entlastet und

in den Institutionen Ressourcen freigesetzt, deren Einsatz wiederum den einzelnen

Betroffenen zu Gute kommen kann. Außerdem wird durch so erzielten effizienten

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Ergebnisse Bewertung elektronischer Kommunikation

106

Mitteleinsatz zu einer Entlastung des Gesundheitswesens insgesamt beigetragen, was dem

Wohl ganzer Gruppen dient, wie z. B. Krankenversicherte oder Pflegebedürftige.

Elektronische transsektorale Kommunikation dient also unmittelbar und mittelbar mehr als

papierbasierte Formen dem Wohl von Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen,

und zwar als Individuen und in Gemeinschaft. Ebenso dient sie auch dem Wohl des

Gesundheitswesens, seinen Beschäftigten und seinen Institutionen.

Tab 34: Beantwortung der Fragestellung zum Prinzip Gerechtigkeit

Ge

rech

tigk

eit

Kann elektronische transsektorale Kommunikation zu einer

gerechten/bedarfsorientierten Verteilung von Gesundheitsversorgung beitragen?

Beitrag zur Gerechtigkeit Kein Beitrag zur Gerechtigkeit

Elektronische transsektorale

Kommunikation kommt dem

Rechtsanspruch von Patientinnen und

Patienten auf eine Versorgung nach dem

Stand der Technik nach.

Elektronische transsektorale

Kommunikation kommt dem

Rechtsanspruch von Patientinnen und

Patienten auf Übermittlung automatisiert

verarbeiteter Daten an autorisierte Dritte

nach.

Elektronische transsektorale

Kommunikation wird gezielt am Bedarf der

Betroffenen orientiert eingesetzt.

Elektronische transsektorale

Kommunikation steht grundsätzlich allen

Institutionen des Gesundheitswesens zur

Verfügung.

Elektronische transsektorale Kommunikation

erfordert technische Voraussetzungen, für

deren Errichtung Ressourcen verbraucht

werden müssen und die den einzelnen

Institutionen ggf. in unterschiedlichem Maße

zur Verfügung stehen.

Elektronische Dokumente werden, genau wie papierbasierte, nur übermittelt, wenn zur

Gewährleistung der Versorgungskontinuität ein konkreter Informationsbedarf besteht, was

eine bedarfsorientierte Anwendung bedeutet. Dies gilt für alle Betroffenen gleichermaßen,

unabhängig von Alter oder Geschlecht, Versichertenstatus oder Wohnort, sofern die dafür

notwendige Telematik-Infrastruktur den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens

gleichermaßen zur Verfügung steht. Wenn Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung

nach dem neuesten Stand der Technik haben [Barnard 2016], sind elektronische

Dokumentation und Kommunikation in der Lage, hierzu einen Beitrag zu leisten. Nach der ab

Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) haben

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ergebnisse

107

Betroffene zudem das Recht, ihre personenbezogenen Daten „in einem strukturierten,

gängigen und maschinenlesbaren Format“ selbst zu erhalten oder direkt an Verantwortliche

übermitteln zu lassen [Pollirer et al. 2017, S. 60 f]. Hier stoßen papierbasierte Instrumente an

ihre Grenzen, und elektronische Dokumentation trägt dazu bei, Betroffenen zu ihrem Recht

zu verhelfen.

Elektronische transsektorale Kommunikation kann also zu einer gerechten und

bedarfsorientierten Verteilung von Gesundheitsversorgung beitragen, sofern die

Ausgestaltung der für ihre Anwendung notwendigen Telematik-Infrastruktur ohne

räumliche Einschränkung und unter Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen vollzogen

wird.

Zusammenfassend ließ sich feststellen, dass elektronische transsektorale Kommunikation aus

der Sicht der Prinzipien der Autonomie, der Schadensverhütung, der Fürsorge und der

Gerechtigkeit ethischen Anforderungen an Instrumente im Gesundheitswesen genügen.

Instrumente wie ePflegebericht und eWundbericht sind in der Lage, das Wohl Einzelner wie

auch von Gemeinschaften im Gesundheitswesen zu fördern. Dies gilt für die ihnen

zugrundeliegenden Informationsstrukturen, den für ihre Anwendung notwendigen Aufwand

und mit Einschränkungen für die für ihre Übermittlung angewendete Technik. Sie stellen also

im Vergleich mit papierbasierten Instrumenten eine deutliche Verbesserung dar. Dazu ist es

allerdings entscheidend, die noch zu errichtende Telematik-Infrastruktur für alle Akteurinnen

und Akteure ohne großen Ressourcenverbrauch nutzbar und für alle betroffenen Patientinnen

und Patienten bzw. Pflegebedürftigen erreichbar zu gestalten.

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Diskussion Bewertung elektronischer Kommunikation

108

5 Diskussion

5.1 Empirische Evidenz

Wie in Kapitel 2.7 dargelegt, wird mit der Betrachtung der Evidenz eine Einschätzung der

Ergebnisse der Evaluation eines zu bewertenden Gegenstands vorgenommen. Im Bereich des

Gesundheitswesens steht dieser Begriff für Hinweise auf die Qualität und Güte von Diagnostik,

Therapie und Pflege. Analog dazu dient empirische Evidenz im Kontext der vorliegenden

Arbeit als Hinweis auf Qualität und Güte von Konzepten und Modellen sowie deren

Umsetzung und Anwendung.

5.2 Validität

Die Inhalte des ePflegeberichts wurden mit denen einer großen Anzahl (114) papierbasierter

Überleitungsdokumente mit 806 ermittelten Nutzern, deren tatsächliche Zahl vermutlich sehr

viel höher ist, verglichen. Die Nutzer dieser Dokumente bilden ein breites Spektrum an

Pflegenden aus den verschiedensten Einrichtungen des ambulanten und stationären Sektors

des Gesundheitssystems ab. Dabei zeigt sich, dass alle in diesen Formularen enthaltenen

Informationen mit dem ePflegebericht übermittelt werden können. Somit kann nachgewiesen

werden, dass er ein valider Standard ist. Darüber hinaus bietet er die Möglichkeit, wesentlich

mehr und detailliertere Informationen darzustellen und zu übermitteln, wie z. B. Angaben zum

Wohnumfeld oder sozialrechtliche Daten, als dies bislang mit Papierdokumenten möglich war.

Damit erweitert er das Spektrum der übermittelbaren pflegerelevanten und damit

versorgungsrelevanten Daten erheblich. Auch in der praktischen Anwendung mit realen

Überleitungen wird seine Vollständigkeit von Sendenden und Empfangenden tendenziell als

„gut“, in keinem Fall schlechter als „befriedigend“ bewertet.

In den verschiedenen Settings des Gesundheitswesens finden je nach Anforderung

unterschiedliche Pflegemodelle zur Darstellung der pflegebegründenden Zustände und zur

Planung und Dokumentation der Pflegetätigkeiten Anwendung. Durch seine enge

Orientierung am Pflegeprozess ist der ePflegebericht in der Lage, die Informationen aus diesen

unterschiedlichen Modellen in strukturierter Form aufzunehmen und auch für jeweils andere

Modelle verwertbar zur Verfügung zu stellen. Dies unterstreicht seine Validität als

intersektoral und interinstitutionell einsetzbares Überleitungsinstrument.

In den schriftlichen Stellungnahmen der Wund-Fachgesellschaften wird die breite

Anwendbarkeit des eWundberichts für alle möglichen Anwendungsfälle bescheinigt. Dies

verdeutlicht die Allgemeingültigkeit der Inhalte des eWundberichts, und außerdem wird die

hohe Akzeptanz durch die potenziellen Anwenderinnen und Anwender betont. Diese

Feststellungen führen zu dem Wunsch der Fachgesellschaften, ein einheitliches

Übergabeinstrument auf der Grundlage des eWundberichts zu etablieren, das zur sicheren

Informationsübermittlung sowohl innerhalb von als auch zwischen Sektoren, Institutionen

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Bewertung elektronischer Kommunikation Diskussion

109

und Berufsgruppen genutzt werden kann. Dies verdeutlicht, dass der eWundbericht von den

maßgeblichen Fachgesellschaften als valides Instrument zur Übermittlung wundspezifischer

Informationen angesehen wird.

Für die Entwicklung sowohl des ePflegeberichts als auch des eWundberichts wurde

evidenzbasiertes Wissen aus Leitlinien und Standards ebenso herangezogen wie die

empirische Expertise eines breiten Spektrums der in dem jeweiligen Tätigkeitsfeld

arbeitenden Praktikerinnen und Praktiker. Diese Zusammenführung von theoretischem und

Erfahrungswissen sowie eine breite Konsensbildung in den beteiligten Berufsgruppen,

Institutionen und Sektoren sind so die Voraussetzung für die Validität der Strukturen und

Inhalte elektronischer Überleitungsinstrumente im Gesundheitswesen.

5.3 Nützlichkeit und Relevanz

Nach einer Definition des International Council of Nursing (ICN) schließt Pflege die

eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung von Menschen, einschließlich kranker,

behinderter und sterbender, in allen Lebenssituationen (Settings) ein. Dabei sind die

individuellen Bedürfnisse der zu Versorgenden ebenso zu berücksichtigen wie die zur

Verfügung stehenden Ressourcen [Squires et al. o. J.]. Ein entscheidender Faktor für das

Gelingen einer Versorgung und Betreuung ist dabei das Wissen um diese Bedürfnisse und

Ressourcen. Bei einer steigenden Anzahl Langzeit-Pflegebedürftiger, chronisch erkrankter und

multimorbider Menschen finden immer häufiger Wechsel zwischen den pflegerischen Settings

statt. Für eine kontinuierliche adäquate Versorgung ist bei einem Wechsel zwischen den

Versorgungssituationen eine Überleitung mit zielgerichteter Information der jeweiligen

Versorgenden mit den relevanten Daten unabdingbar. Der ePflegebericht ist in der Lage, alle

pflegerelevanten und in den unterschiedlichen Versorgungssituationen von Pflegenden

benötigten Daten zu transportieren. Bei seiner Erprobung in realen Überleitungssituationen

wurde nicht nur die Vollständigkeit der übermittelten Daten von Sendenden und

Empfangenden höher eingeschätzt als die in herkömmlichen papierbasierten Überleitungen

enthaltenen, sondern die Empfangenden bewerteten sie auch als nützlicher für die

anschließende Versorgung. Sie bescheinigten den übermittelten Daten also eine hohe

Relevanz für die sich anschließende Pflegesituation. Das bedeutet, dass bei Anwendung des

ePflegeberichts Versorgungsbrüche vermieden werden und Pflegemaßnahmen nach einem

Wechsel zielgerichteter, effektiver und ressourcenschonender eingesetzt werden könnten.

Aber nicht nur innerhalb der Berufsgruppe Pflege, sondern auch in der interdisziplinären

Kommunikation bei einem Wechsel zwischen Versorgungssettings werden die Nützlichkeit

und Relevanz der mittels standardisierter elektronischer Überleitungsinstrumente

transportierbaren Daten hoch eingeschätzt. Bei der Beurteilung des Vorschlagsmodells für

den eWundbericht durch die Expertinnen und Experten der Fachgesellschaften FgSKW und

ICW finden insgesamt nur wenige Items weniger als 60% Zustimmung, die Abschnitte und

Unterabschnitte finden insgesamt große Zustimmung. Auch die Items mit einer Zustimmung

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Diskussion Bewertung elektronischer Kommunikation

110

von weniger als 60% (40-59%) sind zumindest für mehr als ein Drittel der Expertinnen und

Experten wichtig und werden deshalb grundsätzlich beibehalten, um zu gewährleisten, dass

der eWundbericht für alle Settings und Berufsgruppen und in allen Fällen im Kontext der

Versorgung chronischer Wunden Anwendung finden kann, auch wenn dies möglicherweise

nur selten der Fall ist. Zudem geben die Expertinnen und Experten der beiden

Fachgesellschaften auch zum Teil unterschiedliche Beurteilungen der Items ab. Die

Wundexpertinnen und -experten kommentieren 22-mal (FgSKW, 35% der Kommentare) bzw.

40-mal (ICW, 16% der Kommentare), dass das kommentierte Item nicht in jedem Fall relevant

sei. Hierbei ist zu bedenken, dass in jedem einzelnen Anwendungsfall nur die Items

ausgewählt und übermittelt werden, die für diesen speziellen Fall zutreffend und relevant

sind, während die anderen Items für diesen Fall nicht genutzt werden. Durch die Gesamtheit

der potenziell nutzbaren Items erhält der eWundbericht aber seine Allgemeingültigkeit und

Relevanz für alle denkbaren Fälle. Ebenso wird in 63 Kommentaren der ICW (24% der

Kommentare) eine Doppeldokumentation befürchtet. Es liegt aber im Ermessen der

erfassenden und berichtenden Fachkraft, die jeweils zutreffenden Items auszuwählen und

dabei eventuell mögliche Doppelungen zu vermeiden. 26 Kommentare vonseiten der FgSKW

(41%) und 62 der ICW (24%) wünschen die Möglichkeit, zum kommentierten Item weitere

Informationen übermitteln zu können. Dies ist dadurch gewährleistet, dass zusätzlich zum

Item und seiner Ausprägung Informationen in Form von Wundfotos, Skalen, Tabellen oder

Freitext erfassbar, übermittelbar und für die empfangende Fachkraft lesbar sind. Dies erhöht

den Nutzen und die Relevanz des Instruments eWundbericht für die weitere zielgerichtete

und effektive Versorgung.

Die untersuchten Instrumente für elektronische intersektorale bzw. auch interprofessionale

Überleitung im Gesundheitswesen erweisen sich also als nützlich für die weitere medizinisch-

pflegerische Versorgung der sie betreffenden Personen und als relevant für eine Vermeidung

von Versorgungsbrüchen bei einem Wechsel zwischen den verschiedenen

Versorgungssettings.

5.4 Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit

Die Prinzipien der Benutzerfreundlichkeit spielen insgesamt bei der Entwicklung und

Anwendung von IT-Lösungen eine große Rolle. Das Gesundheitssystem hat diese wichtigen

Prinzipien in der Vergangenheit jedoch zunächst nur langsam übernommen, was zur

Entwicklung von Anwendungen führte, die unzureichend für die Arbeit der Praktikerinnen und

Praktiker, insbesondere der Pflege, konzipiert waren. Dazu kommt, dass viele Anwendungen

ökonomisch oder rein medizinisch-technisch fokussiert waren und die spezifischen Kontexte,

Arbeits- und Denkweisen der Leistungserbringenden außer Acht ließen. Mittlerweile

gewinnen Praktikabilität und Gebrauchstauglichkeit beim Design von IT-Lösungen im

Gesundheitswesen aber an Bedeutung. Nur wenn die klinischen Nutzerinnen und Nutzer

frühzeitig und kontinuierlich in die Gestaltung und das Design einbezogen werden,

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Bewertung elektronischer Kommunikation Diskussion

111

entsprechen die entwickelten Anwendungen deren Zielen und Denkweisen und unterstützen

deren Arbeitsabläufe und Entscheidungsfindungen [Staggers et Troseth 2008].

Die Untersuchung der realen Verlegungen von Pflegebedürftigen mit dem elektronischen

Instrument ePflegebericht hat gezeigt, dass die Anwendung dieses Instruments sowohl

technisch machbar als auch in die klinischen Abläufe von Gesundheitsorganisationen wie

Krankenhäusern und Pflegeheimen organisatorisch integrierbar ist. In den

Fokusgruppeninterviews schätzen Pflegende den Eintrag von Daten in eine Eingabemaske als

einfacher und weniger zeitraubend ein als in ein Papierformular und geben an, dass die so

gewonnene Zeit der direkten Pflege zu Gute kommen könne. Dazu kommt, dass alle in einem

Krankenhaus- oder Pflegeinformationssystem erfassten Daten automatisiert in die

Überleitung einfließen könnten, ohne dass sie erneut eingegeben werden müssten, was den

Zeitaufwand für die Erfassung der Übergabedaten weiter entscheidend verringern würde.

Bei der Bewertung der Gebrauchstauglichkeit der Anwendung EPA LE-Client zur Eingabe,

Übermittlung und zum Auslesen des ePflegeberichts lauten die Beurteilungen in allen

Kategorien im Median zwischen dem neutralen Mittelwert „stimmt mittelmäßig“ und dem

Wert „stimmt ziemlich“. In keinem Fall wird eine Beurteilung unterhalb des Wertes „stimmt

wenig“ abgegeben. Die besten Werte erzielen die Kategorien „Selbstbeschreibungsfähigkeit“

und „Erwartungskonformität“. Daraus lässt sich schließen, dass die Anwendung den

Erwartungen der Pflegenden an ein handhabbares Instrument zur Überleitung pflegerischer

Daten zu einem großen Teil entspricht. Die Bewertung der Kategorien „Fehlerrobustheit“ und

„Erlernbarkeit“ im Median als „stimmt mittelmäßig“ bezieht sich nicht auf die Inhalte und

Struktur des ePflegeberichts bzw. die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung

pflegerischer Daten als solcher, sondern deutet darauf hin, dass die Anwendung EPA LE-Client

und die eingesetzte Telematik-Infrastruktur weiter an die Anforderungen der Praxis angepasst

werden könnten.

Bei der Überleitung realer Pflegebedürftiger mit dem ePflegebericht treten bei 9% der bei der

Informationsübermittlung durchgeführten Aktionen Probleme auf. Diese Probleme zeigen

sich ausschließlich während der Phasen des Sendens des ePflegeberichts an die ePA, des

Öffnens der ePA durch die empfangende Einheit und des Aufrufens eines bestehenden

ePflegeberichts aus der ePA. Nicht das Erfassen und die Eingabe der Daten bereitet also

Probleme, sondern, wenn auch nur zu einem Anteil von 9%, die Vorgänge der Übermittlung

und des Auslesens der Daten mittels der eingesetzten Test-Telematik-Infrastruktur. Im

Umkehrschluss bedeutet das, dass bei Einsatz einer verbesserten technischen Basis und einer

optimierten Anwendungs-Software die Fehleranfälligkeit weiter zurückgehen dürfte. Diese

These wird zudem dadurch gestützt, dass sechs der acht aufgetretenen Probleme sich

während der Sitzung nicht beheben ließen, was auf systemimmanente technische

Unzulänglichkeiten hinweist.

Page 128: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Diskussion Bewertung elektronischer Kommunikation

112

Ein elektronisches Überleitungsinstrument wie der ePflegebericht ist also ein gut denkbarer,

praktikabler Anwendungsfall für eine Telematik-Infrastruktur in Deutschland. Ähnliches dürfte

für eine interdisziplinäre Überleitung von Menschen mit chronischen Wunden mit dem

eWundbericht der Fall sein. Die Nutzung der eGK als Schlüssel zum Anlegen, Versenden und

Auslesen eines elektronischen Überleitungsinstruments hat sich allerdings als problematisch

erwiesen. Diese ist gerade für schwer pflegebedürftige, alte und chronisch kranke Menschen

nicht jederzeit verfügbar. Und besonders für diese Personengruppe ist die Nutzung einer PIN-

Funktion in Verbindung mit der Bedienung eines Kartenlesegeräts oft erschwert. Ein großer

Anteil der Betroffenen ist hierbei auf die Mitwirkung von gesetzlich Betreuenden,

Bevollmächtigten oder pflegenden Angehörigen angewiesen, die im konkreten Bedarfsfall oft

nicht vor Ort sind. Zudem ist zum Auslesen des Überleitungsinstruments durch die

empfangende Einheit die physische Präsenz der eGK der betroffenen Person notwendig. Diese

ist in der Regel frühestens gleichzeitig mit dem Eintreffen dieser Person gegeben. So wird der

potenzielle Vorteil zunichtegemacht, durch eine frühzeitige Information der empfangenden

Institution dort vorbereitende Maßnahmen zu treffen und so die Überleitung reibungslos und

für die betroffene Person schonender zu gestalten.

5.5 Ethische Reflexion unterschiedlicher Bewertungsdimensionen

5.5.1 Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten

Wenn elektronische transsektorale Kommunikation im Gesundheitswesen aus ethischer

Perspektive diskutiert wird, steht dabei die Frage nach den intendierten oder befürchteten

und den tatsächlich eintretenden Auswirkungen auf das Wohl der Betroffenen im Zentrum

[Crigger 2008, Deutscher Ethikrat 2017]. Außerdem müssen die handlungsleitenden Prinzipien

bei der Anwendung dieser Technologien beachtet werden [vgl. z. B. Coach 2012, Goodman et

al. 2013, BCS 2015].

Elektronische transsektorale Kommunikation, und hier insbesondere

Überleitungsinstrumente wie ePflegebericht und eWundbericht, ist geeignet, die

Versorgungsqualität nach einem Wechsel zwischen den Settings des Gesundheitswesens im

Sinne einer Versorgungskontinuität durch Informationskontinuität zu verbessern [Haggerty et

al. 2003, Koch 2017]. Dies bedeutet eine Verbesserung der Gesundheit, Sicherheit und

Lebensqualität von Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen. Aus deren Sicht wäre

also die Etablierung dieser Instrumente zum regelhaften Gebrauch von großem Nutzen, zumal

für sie ein Anrecht auf Versorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik

besteht [Barnard 2016]. Um diesem aktuellen Stand zu entsprechen, müssten die Instrumente

regelmäßig inhaltlich und technisch aktualisiert werden. Für ihre Nutzung bedarf es einer

funktionierenden Telematik-Infrastruktur, die ihrerseits wiederum ethischen Anforderungen

entspricht. Sie ist so zu gestalten, dass Betroffene die Verfügungsgewalt über ihre Daten

haben, indem sie bestimmen und kontrollieren können, welche Daten zu welchem Zeitpunkt

an wen gelangen bzw. für wen zugänglich sind, wie es Artikel 8 der Charta der Europäischen

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Bewertung elektronischer Kommunikation Diskussion

113

Union [Europäische Union 2000] bzw. der DSGVO [Pollirer et al. 2017] entspricht. Das verlangt

eine Transparenz und Offenheit der Institutionen des Gesundheitswesens, die mit der bisher

üblichen papiergebundenen Dokumentation und Überleitung von Informationen nicht

gegeben ist. Elektronische Instrumente wie ePflegebericht und eWundbericht vereinigen in

sich die Fähigkeiten, die Übermittlung personenbezogener Daten in strukturierter Form an

definierte Verantwortliche gemäß Artikel 20 DSGVO zu vollziehen, dem Recht auf

informationelle Selbstbestimmung zu entsprechen, und die kontinuierliche Versorgung nach

aktuellem Stand des Wissens auch bei Wechseln zwischen den verschiedenen

Versorgungssettings zu fördern. Sie stehen bei vorhandener und funktionstüchtiger

Telematik-Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von deren sozialer

Stellung, finanzieller Ausstattung und Versicherungsstatus, in Ballungsgebieten mit

konzentrierter medizinisch-pflegerischer Versorgung ebenso zur Verfügung wie im ländlichen

Raum und tragen so zur Verbesserung der distributiven Gerechtigkeit bei.

Informationstechnologie muss Wissen und Wahrgenommenes, und damit die reale Welt,

operationalisierbar und auf technische Systeme übertragbar machen. Dabei müssen

notwendigerweise wichtige Aspekte ausgewählt und vorgezogen, andere dagegen

ausgeblendet werden. Eine Herausforderung bei der Entwicklung und Anwendung

elektronischer Instrumente besteht darin, bei aller erforderlichen Abstraktion die gelebte und

konkrete Vielfalt der realen Welt abzubilden [Draude et al. 2014]. Durch eine breite

Konsensbildung unter den Beteiligten bei der Entwicklung der untersuchten elektronischen

Instrumente ePflegebericht und eWundbericht beinhalten diese auch die Perspektiven und

Belange größerer und kleinerer Subgruppen innerhalb der Gruppe der Adressatinnen und

Adressaten. Sie bilden damit ein größtmögliches Spektrum der wirklichen Welt innerhalb ihres

Geltungsbereichs systematisch ab und erhöhen damit die gerechte Verteilung auch unter

Gender- und Diversity-Aspekten.

5.5.2 Pflegende

Die berufliche Rolle bzw. das Selbstverständnis von Pflegenden beinhaltet unter anderem,

Pflegebedürftige auch bei Wechseln zwischen den Versorgungssituationen mit nachhaltigen

Gesundheits- und sozialen Dienstleistungen zu versorgen [EFN 2015]. Diese Wechsel zwischen

versorgenden Institutionen müssen Betroffene im Laufe ihrer oft langjährigen und

wechselvollen Krankheit und Pflegebedürftigkeit immer häufiger durchlaufen [DNQP 2009].

Aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen kann die Planung und Ausführung

dieser Versorgung nach einem Wechsel häufig nur intuitiv und wenig zielgerichtet stattfinden.

Dies schadet nicht nur den einzelnen Pflegebedürftigen und stellt so für die Pflegenden einen

Widerspruch zu ihrem beruflichen Selbstverständnis dar. Diese Praxis trägt auch dazu bei, den

Ruf der Pflege als eine wenig fundierte, ungeplant durchführbare und leicht erlernbare bzw.

intuitive Tätigkeit zu festigen. Dies widerspricht dem ausdrücklichen Anspruch, als eine

Berufsgruppe hoch qualifizierter Fachpersonen wahrgenommen zu werden, die ihre Tätigkeit

auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ausübt [DBfK o. J.]. Elektronische

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Diskussion Bewertung elektronischer Kommunikation

114

transsektorale Kommunikation, die auf wissenschaftlich begründeten, innerhalb der

Berufsgruppe bzw. des Gesundheitswesens konsentierten Datensätzen beruht, kann das

Ansehen der Pflege als Profession entscheidend befördern. Durch ihre intersektorale und auch

interprofessionelle Interoperabilität trägt sie dazu bei, Pflegende als gleichberechtigte Partner

im Gesundheitswesen und Teilhabende an der Telematik-Infrastruktur zu etablieren. Dabei

stellt die Nutzung objektiver Daten keinen Widerspruch oder Hinderungsgrund zum Aufbau

einer tragfähigen pflegerischen Beziehung dar, sondern, im Gegenteil, sie unterstützt diese.

5.5.3 Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitssystem ist in mehrerer Hinsicht unterteilt und gegliedert. So

existieren, was die medizinische Versorgung angeht, ein ambulanter und ein stationärer

Sektor parallel zueinander, die zum Teil beide Versorgungsangebote für den gleichen Bedarf

anbieten und miteinander konkurrieren. Die Kommunikation über Diagnostik, Therapie und

Pflege ist bei einem Wechsel von Patientinnen und Patienten zwischen diesen Sektoren oft

unzureichend und führt einerseits zu kostenintensiver und belastender redundanter

Diagnostik und Therapie, andererseits zu Versorgungsbrüchen, die wiederum Belastungen für

die Betroffenen und hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem nach sich ziehen. Auch

innerhalb des ambulanten Sektors bestehen Barrieren für die Kommunikation der Beteiligten:

Der Informationsfluss zwischen Haus- und Fachärzten, Pflegeheimen, ambulanten

Pflegediensten und anderen Einrichtungen wie Therapiepraxen oder Apotheken ist nicht

geregelt und zum Teil vom guten Willen und den Möglichkeiten der Beteiligten und von der

Fähigkeit zur Mitwirkung und Improvisationskunst der Betroffenen selbst bzw. ihrer

Angehöriger abhängig. Auch innerhalb von Berufsgruppen bestehen Hemmnisse für

Informations- und damit Versorgungskontinuität: Innerhalb der Pflege wirkt sich die Trennung

in ambulante und stationäre Versorgung ebenso hinderlich aus wie die Unterteilung in ärztlich

verordnete Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch und pflegerisch

verantwortete Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch. Papierbasierte Instrumente

konnten die Barrieren in der Kommunikation zwischen Sektoren, Berufsgruppen und

Institutionen bisher nur unzureichend überbrücken. Elektronische transsektorale

Kommunikation, Überleitungsinstrumente wie eWundbericht und ePflegebericht, sind als

Bestandteile einer funktionstüchtigen Telematik-Infrastruktur in der Lage, zur Beseitigung

dieser Hemmnisse innerhalb des Gesundheitssystems beizutragen.

5.6 Kommunikation

Verschiedene Modelle und Theorien definieren Kommunikation als Übermittlung von

Botschaften oder Darstellungen von Gegenständen oder Sachverhalten zwischen einer

sendenden und einer empfangenden Einheit [z. B. Bühler 1934, Jacobson 1960]. Zur

Darstellung der Kommunikation im Gesundheitswesen wird in der Regel ein Modell

herangezogen, das verschiedene anerkannte Modelle in sich vereint, indem es die

grundlegenden Elemente Sender, Empfänger und Nachricht (bzw. Information oder

Page 131: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Diskussion

115

Botschaft), sowie die Aktionen Codierung und Decodierung enthält [Wingchen 2017].

Außerdem können Nachrichten neben der rein sachlichen Information auch Botschaften auf

den Ebenen der Selbstaussage, des Beziehungsaspekts und des Appells beinhalten [Schulz von

Thun 2014] (vgl. Kap 3.3). Der Header von Dokumenten, die nach dem HL7-CDA-Standard

aufgebaut sind und der Kommunikation dienen, enthält Metadaten. Diese besagen, um

welche Art von Dokument es sich handelt, wer die Informationen versendet (Informant), an

wen sie sich richten (InformationRecipient) und um wen es in dem Dokument geht

(RecordTarget). Der Body enthält in strukturierter und codierter Form die Informationen über

das RecordTarget, die der Informant dem InformationRecipient übermitteln möchte [HL7 o. J.

(2)]. Informant und InformationRecipient fungieren hier als Sender bzw. Empfänger, während

der Body die Nachricht darstellt. Zusätzliche Elemente von Kommunikationsmodellen wie

Kontakt oder Kontext [Jacobson 1960] sind nicht Inhalte des HL7-CDA-Standards, sondern

werden durch die technische und soziale Umgebung determiniert, in der die Kommunikation

stattfindet. Das soziale und fachliche Verhältnis der Kommunizierenden untereinander

bedingt, ob die übermittelten Sachinformationen Selbstaussagen, Beziehungsaspekte oder

Appellfunktionen zur Durchführung von Gesundheitsdienstleistungen enthalten. Die in der

vorliegenden Arbeit betrachteten HL7-CDA-Dokumente ePflegebericht und eWundbericht

können also die wesentlichen Elemente und Aktionen von Kommunikationsmodellen abbilden

und so zu einer echten Kommunikation zwischen den Agierenden im Gesundheitswesen

beitragen. Dafür sollten die Bedingungen für elektronische Kommunikation, von der

technischen Vernetzung bis zur Gestaltung der Benutzeroberflächen, die Ebenen jenseits der

reinen Sachaussagen berücksichtigen und so zur Unterstützung eines gemeinsamen

Fallverständnisses (vgl Kap. 3.3) beitragen [Schulte et al. 2019].

5.7 Versorgungskontinuität

Die Werkzeuge ePflegebericht und eWundbericht haben sich in der vorliegenden Arbeit als

valide und nützliche Instrumente zur Herstellung von Informationskontinuität als wichtiges

Element von Versorgungskontinuität erwiesen. Diese drückt sich aber nicht durch das

Vorhandensein ihrer Voraussetzungen aus, sondern dadurch, wie die Empfängerinnen und

Empfänger von Gesundheitsdienstleistungen deren Koordination, die Beziehungen der

Versorgenden untereinander und ihre eigenen Beziehungen zu den Versorgenden

wahrnehmen, bzw. die Folgen von Diskontinuität erfahren [Haggerty 2012, 2013] (vgl. Kap.

3.2). Um diesem Aspekt zu genügen, müsste als weiterer Forschungsansatz eine Messung der

Wirkung elektronischer Kommunikation auf das Empfinden und die Erfahrungen der

Betroffenen stattfinden.

Page 132: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Limitationen der Arbeit Bewertung elektronischer Kommunikation

116

6 Limitationen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit soll Instrumente der elektronischen Kommunikation im

Gesundheitswesen unter verschiedenen Gesichtspunkten evaluieren, unter anderem deren

Relevanz und Nützlichkeit. Diese konnten für den ePflegebericht in einer Studie mit realen

Verlegungen in der Praxis bewertet werden, für den eWundbericht konnte dies lediglich auf

theoretischer Ebene durch Einschätzung seiner Inhalte durch Expertinnen und Experten

geschehen. Ebenso konnte die Evaluation der Gebrauchstauglichkeit und Praktikabilität bisher

nur für den ePflegebericht durchgeführt werden. Dazu ist außerdem anzumerken, dass die

Studie mit einer geringen Zahl von Probandinnen und Probanden und unter Verwendung einer

Test-Telematik-Infrastruktur durchgeführt werden konnte. Hier ist, insbesondere unter

zukünftigen Bedingungen einer noch zu errichtenden Telematik-Infrastruktur, weitere

Forschung erforderlich.

Die ethische Bewertung elektronischer Kommunikation im Gesundheitswesen ist bisher nur

in begrenztem Rahmen fachöffentlich diskutiert werden. Auch hier ist weiterer Diskurs

notwendig.

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ausblick

117

7 Ausblick

7.1 Nationale Relevanz des ePflegeberichts und eWundberichts

Die Arbeiten zur formalen Standardisierung durch die Standardisierungsorganisation HL7

Deutschland befinden sich für den ePflegebericht kurz vor dem Abschluss, für den

eWundbericht in der Phase der Abstimmung vor der Standardisierung (vgl. Kap. 8.3). Als

Ergebnis dieser Arbeiten stehen dann zwei Instrumente zur bundesweiten praktischen

Anwendung zur Verfügung, die an den Anforderungen an Praktikabilität, Interoperabilität und

Nutzen (vgl. Kap. 8.2) innerhalb einer zu errichtenden Telematik-Infrastruktur ausgerichtet

sind. Damit sind sie in der Lage, als Referenzanwendungen innerhalb dieser Infrastruktur zu

dienen, und damit auch als Maßstab für weitere zu entwickelnde Instrumente. Die vorliegende

Arbeit ebnet den Weg für die notwendige wissenschaftliche Untermauerung der

Standardisierungsarbeiten solcher Anwendungen und stellt eine Richtschnur für deren

Entwicklung dar. Ihre wissenschaftliche Fundierung und ihre Vorbildfunktion befördern eine

Verbesserung der Informationskontinuität und damit der Versorgungskontinuität in

Deutschland. Im Falle des ePflegeberichts unterstreichen sie die Rolle der Berufsgruppe der

Pflegenden als bedeutende Akteurin und Vorreiterin der Vernetzung und Digitalisierung im

Gesundheitswesen. Im Falle des eWundberichts unterstreichen sie die zunehmende

Bedeutung der interprofessionellen Zusammenarbeit und unterstützen deren effektive

Gestaltung .

7.2 Politische Zielsetzungen

In dem von den Regierungsparteien der Bundesrepublik Deutschland CDU, CSU und SPD

ausgehandelten Koalitionsvertrag wird die Digitalisierung als eine der größten

Herausforderungen des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren benannt. Insbesondere

heißt es hier, dass die Telematik-Infrastruktur weiter ausgebaut werden und noch in der

laufenden Legislaturperiode für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte eingeführt

werden soll. Dafür ist beabsichtigt, neue Zulassungswege für digitale Anwendungen zu

schaffen, Interoperabilität herzustellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen zu

stärken. Im Koalitionsvertrag wird unter dem Aspekt der Digitalisierung im Gesundheitswesen

ausgeführt, dass alle Bürger zukünftig, unabhängig von Einkommen oder Wohnort, eine gute

medizinisch-pflegerische Versorgung vom Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten sollen.

Ausdrücklich wird die Pflege als in die Telematik-Infrastruktur einzubeziehender Teilbereich

des Gesundheitssystems genannt. Sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige sollen

Informations- und Kommunikationstechnologien und neue technische Anwendungen besser

als bisher nutzen können. Aber auch insgesamt soll die Zusammenarbeit und Vernetzung im

Gesundheitswesen verstärkt werden. Für eine sektorenübergreifende Versorgung ist die

Einleitung „nachhaltiger Schritte“ geplant, um die medizinisch-pflegerischen

Behandlungsabläufe ausschließlich am Bedarf der Betroffenen ausrichten zu können. Eine

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Ausblick Bewertung elektronischer Kommunikation

118

einzusetzende Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll „Vorschläge für die Weiterentwicklung zu

einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im

Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation,

Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der

telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen“ [Bundesregierung 2018].

7.3 Aktueller Stand und Trends

Einige Untersuchungen zum Digitalisierungsgrad des Gesundheitswesens sehen dieses von

den angestrebten Zielen der Bundesregierung aber noch weit entfernt. So attestiert das TNS

Infratest-Institut in einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Energie [TNS Infratest 2016] und die Prognos AG [2015] dem Gesundheitswesen einen eher

niedrigen Digitalisierungsgrad und großes Entwicklungspotenzial.

Demgegenüber fühlen sich aber laut einer Befragung im Auftrag des Deutschen

Gewerkschaftsbundes (DGB) 88% der Beschäftigten des Gesundheitswesens in Deutschland,

und damit mehr als der Durchschnitt in anderen Branchen (83%), von der Digitalisierung

betroffen [Institut DGB-Index Gute Arbeit 2016]. Auch eine von der Berufsgenossenschaft

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Rahmen einer Studie in Zusammenarbeit

mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Offensive Gesund Pflegen

(OGP) durchgeführten Befragung unter 567 Pflegekräften ergibt, dass PCs und das Internet in

der Pflege fast ausnahmslos genutzt werden. Die elektronische Dokumentation ist danach

unter Pflegenden im Durchschnitt „gut“ bekannt, und dabei ist der Bekanntheitsgrad dieser

elektronischen Anwendung in der ambulanten und der stationären Altenpflege höher als im

Krankenhaus. Befragt nach der Nutzung der Technologie „elektronische Dokumentation“

ergibt sich ein Nutzungsgrad von 77,3 bzw. 81,0% in der ambulanten bzw. stationären

Altenpflege und 68,8% im Krankenhausbereich [Merda et al. 2017]. Diese Ergebnisse werden

durch den IT-Report Gesundheitswesen der Forschungsgruppe Informatik im

Gesundheitswesen an der Hochschule Osnabrück bestätigt und konkretisiert: Danach ist die

elektronische Pflegedokumentation in 38,6% der befragten Krankenhäuser in mindestens

einer Einheit umgesetzt, für die Dokumentation der Therapieberufe und die

Wunddokumentation trifft dies für 60,4 bzw. 63,2% zu, und die Bereiche OP-Dokumentation

(86,4%), medizinische Basisdokumentation (88,4%) und Arztbriefschreibung (89,8%) sind zu

einem überwiegenden Teil elektronisch umgesetzt. Weniger als 10% der Krankenhäuser

planen für die nächste Zeit keine Einführung einer elektronischen Pflegedokumentation

[Hübner et al. 2018].

Digitale Instrumente, insbesondere zum Zweck der Dokumentation, sind also im

Gesundheitswesen etabliert, und es besteht eine Bereitschaft der Beschäftigten zu deren

Nutzung. Damit ist allerdings die von der Bundesregierung intendierte Verbesserung der

Versorgung durch optimierte intersektorale und interprofessionelle Kommunikation noch

nicht gegeben. Dabei ist gerade durch die Errichtung öffentlicher Systeme zum

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ausblick

119

Informationsaustausch im Gesundheitswesen eine Verbesserung der Versorgungsqualität für

Einzelne, eine Stärkung des Gemeinwesens, Nutzen für die Forschung und Senkung der Kosten

zu erwarten [Menachemi et al. 2018]. Dazu fehlt aber bisher eine geeignete Telematik-

Infrastruktur, die es erlaubt, Informationen zwischen den an der Versorgung Beteiligten unter

der Kontrolle der Betroffenen auszutauschen und in einer elektronischen Patientenakte zu

speichern. Und die eingesetzten elektronischen Instrumente dienen lediglich ihrem

Einsatzzweck in den jeweiligen Institutionen und sind in der Regel weder auf syntaktischer

noch auf semantischer Ebene untereinander kompatibel. Hier können standardisierte HL7

CDA-konforme Instrumente zur elektronischen intersektoralen und interprofessionellen

Kommunikation wie der ePflegebericht und eWundbericht eine Lücke schließen und einen

Beitrag zu einer unterbrechungsfreien, kontinuierlichen und ressourcenschonenden

Versorgung leisten.

Der ePflegebericht ist nach der Clinical Document Architecture strukturiert und wurde von

HL7 Deutschland e. V. zu einem deutschlandweiten Standard deklariert [Flemming et Hübner

2012]. Die Abstimmungen für die vorläufige Version eines Implementierungsleitfadens sind

abgeschlossen, was bedeutet, dass inhaltliche Änderungen nach der jetzt bevorstehenden

finalen Abstimmung nur noch bei sich ändernden äußeren Bedingungen stattfinden [HL7 o. J.

(4)]. Damit kann der ePflegebericht als Grundlage für untereinander kompatible Software-

Lösungen zur pflegerischen Überleitung dienen, die ihre zu übermittelnden Informationen aus

der laufenden Dokumentation beziehen oder oder durch manuelle Eingabe erhalten können.

Dies bedeutet, dass bei seiner Anwendung zur pflegerischen Überleitung zwischen zwei

Institutionen des Gesundheitswesens zumindest die syntaktische Kompatibilität gegeben

wäre. Durch die vorgegebene Strukturierung ist für die sendende wie auch für die

empfangende Einheit die Art der jeweiligen übermittelten Information eindeutig identifiziert.

Zur Herstellung einer vollständigen, d. h. auch semantischen Kompatibilität müsste auch die

Ausprägung der jeweiligen Information für beide Seiten die gleiche eindeutige Bedeutung

besitzen. Dies wäre am ehesten durch die Benutzung einer einheitlichen, codierten

Fachsprache gegeben. Damit wäre es der sendenden Pflegekraft möglich, die Information aus

einem bestehenden, ihr bekannten Katalog zu entnehmen und in den Überleitungsbericht

einzugeben, bzw. sie aus der laufenden Dokumentation direkt zu übernehmen. Die

Information würde codiert, d. h. maschinenlesbar übermittelt und für die empfangende

Pflegekraft in Textform, also menschenlesbar, dargestellt. Aber auch eine Nutzung

unterschiedlicher Fachsprachen ist möglich, wenn ein Mapping der Codierungen dieser

Fachsprachen es ermöglicht, den Code für eine Information in den der jeweils anderen

Fachsprache zu transformieren und so für die empfangende Pflegekraft sichtbar zu machen.

Auch die Verwendung einer zentralen Codierung, beispielsweise SNOMED CT, mit einem

Mapping zu unterschiedlichen in Gebrauch befindlichen Fachsprachen ist möglich. Dies hätte

den Vorteil, dass auch Codierungen aus anderen Bereichen wie ICD-10- oder OPS-Codes

übernommen werden könnten. Aber auch bei völligem Verzicht auf eine codierte Fachsprache

können freitextliche Eintragungen in die genormte HL7-CDA-Struktur übermittelt und von der

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Ausblick Bewertung elektronischer Kommunikation

120

empfangenden Person eindeutig identifiziert werden, auch wenn deren Interpretation dann

evtl. unterschiedliche Deutungen zulässt.

Auch das von den relevanten Fachgesellschaften konsentierte Modell für den eWundbericht

wurde von der Standardisierungsgruppe HL7 Deutschland im Format der Clinical Document

Architecture dargestellt. Diese Darstellung umfasst eine Modellierung als Reference

Information Model RIM V3 [HL7 o. J. (2)] und damit die Voraussetzung für die Nutzung als

online-basiertes Instrument. Ein Implementierungsleitfaden befindet sich in der Bearbeitung,

und es läuft die Abstimmung darüber, welche Terminologien für die Ausprägung der Items

Verwendung finden [HL7 o. J. (5)]. Der eWundbericht ist im Moment in Deutschland das

einzige Modell im Bereich chronische Wunde, das es ermöglicht, in jedem denkbaren

Anwendungsfall die notwendigen Informationen über Betroffene und ihre Wunden zwischen

den Berufsgruppen, Sektoren und Behandlungssettings zu übermitteln. Diese

Allgemeingültigkeit versetzt die an der Behandlung Beteiligten in die Lage, ihre Expertise

durch die Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall notwendigen Informationen aus der Fülle

der zur Verfügung stehenden Items zu nutzen, ohne dass eine Normierung zur Auswahl

bestimmter Items besteht. Damit erfüllt der eWundbericht entscheidende Voraussetzungen

zur Anwendung als allgemeingültiges Überleitungsinstrument. Die Struktur der Abschnitte,

Unterabschnitte und Items kann von den Anwendenden verschiedener Software-Lösungen

mit Inhalten befüllt und an andere Systeme übermittelt werden. Das empfangende System

erkennt die Informationen aufgrund der konsentierten HL7-RIM-Struktur und stellt sie für die

Empfangenden der Informationen dar.

Der eWundbericht macht keine Vorgaben zur Benennung der Ausprägungen der einzelnen

Items. Er stellt also zunächst die Voraussetzung für die syntaktische Interoperabilität zwischen

verschiedenen IT-Systemen dar, indem er die Art der Informationen und ihre Struktur vorgibt.

Die Benennung der Ausprägungen kann mit Hilfe von Terminologien, auch in

hochstrukturierter codierter Form, oder auch freitextlich erfolgen. Entscheidend ist, dass die

sendenden und empfangenden Systeme die Informationen erkennen und deuten können.

Dies ist, wie es auch beim ePflegebericht der Fall ist, eine Voraussetzung für die von den

Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angestrebten Vernetzung und Koordinierung im

Gesundheitswesen. Dazu könnte die Festlegung auf eine einheitliche Terminologie oder ein

Mapping verschiedener Terminologien einschließlich freitextlicher Formulierungen dienen.

Damit wäre neben der syntaktischen auch die semantische Interoperabilität gegeben. Die

Informationen können zwischen den Behandelnden elektronisch übermittelt oder, bei Fehlen

eines kompatiblen empfangenden Systems oder einer geeigneten Telematik-Infrastruktur, in

ausgedruckter Form in der Struktur des eWundberichts mitgegeben werden.

7.4 Zukunftsperspektiven

Elektronische Instrumente zur intersektoralen und interprofessionellen Kommunikation

besitzen das Potenzial, durch Informationskontinuität die Versorgungskontinuität zu

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ausblick

121

unterstützen. Sie sind damit in der Lage, zur Erreichung des Ziels einer Optimierung der

medizinisch-pflegerischen Versorgung in Deutschland durch die Digitalisierung des

Gesundheitswesens einen entscheidenden Teil beizutragen, wie es auch im aktuellen

Koalitionsvertrag der Regierungsparteien formuliert ist [Bundesregierung 2018]. Auch die

European Federation of Nurses Associations (EFN) fordert die europäischen Regierungen in

einem Positionspapier dazu auf, nicht nur die Pflegeberufe in die Umsetzung der Europäischen

Digital Agenda einzubinden, sondern auch die interprofessionelle Zusammenarbeit zu fördern

und durch praxistaugliche IT die Koordination, Integration und Gesundheitsbetreuung über

Sektorengrenzen hinweg zu erleichtern [EFN 2015]. Um dies verwirklichen zu können, müssen

die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um Instrumente

zur elektronischen intersektoralen Kommunikation im Gesundheitswesen zur Optimierung

der Versorgungskontinuität sinnvoll einsetzen zu können.

Wie in Kap. 3.10.2 dargestellt, werden durch den zunehmenden Einsatz digitaler

Dokumentation und Kommunikation immer größere Datenmengen produziert (Big Data), die

aber größtenteils unstrukturiert und in verschiedenen Orten und Quellen vorliegen. Es stellt

sich die Frage, wie sich diese Daten systematisch und sinnvoll für die Praxis nutzen lassen und

in die Versorgung der Patientinnen und Patienten einfließen können [BMG 2018]. So bedeutet

die Tatsache, dass der eWundbericht als umfassende Informationssammlung über Betroffene

und ihre Wunden bundesweit von den führenden Fachgesellschaften konsentiert ist, dass

dieser geeignet ist, auch als Struktur für ein regionales oder nationales Wundregister zu

dienen, wie dies in der Stellungnahme der Fachgesellschaft DGfW ausdrücklich vorgeschlagen

wird (s. Anhang). In dieser Struktur kann die große Menge der erhobenen Daten systematisch

gespeichert werden. Bei der Verwendung einer einheitlichen Terminologie wäre dies eine

Datensammlung, die zu Forschungszwecken genutzt werden und so dem Wohl einer

steigenden Zahl an Betroffenen dienen könnte. Neben epidemiologischen Tatbeständen

ließen sich die Erfolgsaussichten bestimmter Therapien bei bestimmten Wunden in

bestimmten Kontexten beforschen. Daneben könnte der eWundbericht zu einem

entscheidungsunterstützenden System ausgebaut werden, in dem zu Wundzuständen und

ihren Kontexten sinnhafte und erfolgversprechende Diagnostik- und Therapieformen

automatisiert vorgeschlagen und Prognosen erstellt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kündigt in einer öffentlichen Bekanntmachung

die Förderung von Projekten an, die durch den „intelligenten Umgang mit großen

Datenmengen“ die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern helfen sollen.

Hierbei soll der Schwerpunkt weniger auf der technologischen Seite und bei

Machbarkeitsstudien liegen, sondern die klinische Perspektive im Vordergrund stehen. Es

sollen praxisnahe Szenarien und Empfehlungen entwickelt werden, um den potenziellen

Nutzen von Big-Data-Technologien und Systemen zur Entscheidungsunterstützung

herauszuarbeiten und darzustellen. So soll zu einer sachlich angemessenen Bewertung dieser

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Ausblick Bewertung elektronischer Kommunikation

122

Verfahren in der fachlichen, gesellschaftlichen und ethischen Diskussion beigetragen werden

[BMG 2018].

7.5 Zukunftsperspektiven aus ethischer Sicht

Der Deutsche Ethikrat [2017] konstatiert in einer Stellungnahme, dass in den durch den

Gebrauch digitaler Instrumente im Gesundheitswesen immer schneller wachsenden

Datenmengen und ihrer Verarbeitung Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken zu

erkennen sind. Dabei werden die Stärken in der wachsenden Datenbasis und der damit

verbundenen Entwicklung innovativer digitaler Instrumente und in dem hohen Grad der

Vernetzung der Akteure gesehen, während als mögliche Schwächen Schwankungen in der

Datenqualität, die Intransparenz von Datenflüssen, Kontrollverluste und erhöhte

Koordinations-, Regulierungs- und Qualifikationsanforderungen gelten. Als Chancen werden

Effizienz- und Effektivitätssteigerungen bei Diagnostik, Therapie und Prävention und die

Unterstützung gesundheitsförderlichen Verhaltens genannt. Risiken werden dagegen

hinsichtlich einer Entsolidarisierung, Verantwortungsdiffusion, Monopolisierung, des

Datenmissbrauchs und der Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung gesehen. So

wird etwa vor einer Diskriminierung durch die Erstellung persönlicher Profile und Zuordnung

zu Gruppen und Schichten durch die Verknüpfung von Gesundheitsdaten untereinander und

mit nicht primär gesundheitsbezogenen Daten gewarnt. Dies kann nicht nur die Förderung

gesundheitsfördernden Verhaltens nach sich ziehen, sondern auch die Sanktionierung einer

ungesunden Lebensführung, etwa durch höhere Beiträge zur Krankenversicherung oder die

Verweigerung von Gesundheitsdienstleistungen. Ein besonderes Missbrauchspotenzial wird

hier insbesondere durch global agierende IT- und Internetfirmen gesehen, die durch die

Verarbeitung großer Datenmengen, wie sie auch durch den Gebrauch elektronischer

Überleitungsinstrumente entstehen, auf Merkmalskombinationen Einzelner schließen

können. Diese lassen sich dann wiederum Gruppen zuordnen, mit möglicherweise

stigmatisierenden, diskriminierenden und exkludierenden Folgen, ohne dass dies für die

Betroffenen selbst erkennbar wäre.

Die Entwicklung und der Einsatz digitaler Überleitungsinstrumente im Gesundheitswesen zur

intersektoralen und interprofessionellen Kommunikation und Herstellung von

Informationskontinuität bietet die Chance, Diagnostik, Therapie und Versorgung zu

verbessern und zu befördern, wenn die informationellen, strukturellen und prozessualen

Voraussetzungen für ihren Einsatz geschaffen werden. Dabei ist es notwendig und auch

möglich, gerechte Zugangs- und Zuteilungsmöglichkeiten zu gewährleisten, und negative

Auswirkungen auf die Autonomie und das Wohlergehen sowohl der Betroffenen als auch auf

die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu vermeiden. Zudem empfiehlt sich der mit dieser

Arbeit eingeschlagene Weg der Evaluierung auch für weitere Transferdokumente und

Kommunikationsszenarien im Gesundheitswesen. Über ihn sind evidenzbasierte Dokumente

zu erreichen, die über evidenzbasierte IT-Systeme transportiert werden können. Gemäß der

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Bewertung elektronischer Kommunikation Ausblick

123

Definition von Qualität von IT-Systemen nach DeLone und McLean [1992] als System-,

Informations- und Sevicequalität bietet die hier dargestellte Vorgehensweise einen

wissenschaftlichen Ansatz zur Überprüfung der Informationsqualität. Auch wenn das

beschriebene Verfahren aufwändig ist, so liefert es doch die Grundlage für wissenschaftlich

gesicherte Empfehlungen.

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Anhang Anhang 1: Information für Patientinnen und Patienten des Klinikums Osnabrück

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Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

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Anhang 2: Information für Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims Küpper-Menke-Stift

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Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

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Anhang 3: Patienteneinverständniserklärung und datenschutzrechtliche Einwilligung

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Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

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Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

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Anhang 4: Logbuch zur Evaluation der Gebrauchstauglichkeit und Nützlichkeit

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Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

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Anhang 5: Leitfaden des Fokusgruppeninterviews

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Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

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Anhang 6: IsoMetricsS-Fragebogen S. 4-10, 12

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Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

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Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

150

Page 167: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

151

Page 168: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

152

Page 169: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

153

Page 170: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

154

Page 171: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

155

Anhang 7: Bewertung der Relevanz der Items des Vorschlagsmodells für den eWundbericht durch FgSKW

relevant nicht relevant k. A. relevant nicht relevant k. A.

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundgröße (größte Länge, Breite, Tiefe, Taschen, Fisteln, …) 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Wundumgebung, umliegende Haut 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundgrund, häufigste Gewebeart 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundrand, -grenzen 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Wundoberfläche 16 2 2 80,0% 10,0% 10,0%

Exsudat/Transsudat (Quantität/Qualität) 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Wund- und wundnaher Schmerz (Quantität, Qualität, Schmerzskalen) 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundgeruch 18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

Lokalisation 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Infektionszeichen/Entzündungen 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Infektionsrisiko (Skalen) 10 5 5 50,0% 25,0% 25,0%

Ödeme 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Wunddauer 16 0 4 80,0% 0,0% 20,0%

Darüber hinaus gehende Beschreibung des Erscheinungsbildes 11 2 7 55,0% 10,0% 35,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundstadium (in Skalen: Name, Score, Interpretation) 19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

Wundart 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundursache 18 0 2 90,0% 0,0% 10,0%

14 0 6 70,0% 0,0% 30,0%

Assessmentskala: Name, Score, Interpretation 13 0 7 65,0% 0,0% 35,0%

14 5 1 70,0% 25,0% 5,0%

Heilungsdauer 12 6 2 60,0% 30,0% 10,0%

Frühere Behandlungen 13 6 1 65,0% 30,0% 5,0%

Verwendete Produkte/Maßnahmen 13 6 1 65,0% 30,0% 5,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Gesundheitsstatus 18 0 2 90,0% 0,0% 10,0%

Ernährungsstatus (BMI) 17 2 1 85,0% 10,0% 5,0%

Immunstatus 17 2 1 85,0% 10,0% 5,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Bewusstseinslevel 18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

Soziale Faktoren 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

14 4 2 70,0% 20,0% 10,0%

Name 14 4 2 70,0% 20,0% 10,0%

Score/Ergebnis 14 4 2 70,0% 20,0% 10,0%

Interpretation 11 4 5 55,0% 20,0% 25,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Wundreinigung 19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

Dressing (Typ und Frequenz) 19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

Verband (Maßnahmen und Produkte) 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Abwehrreaktion Wundprodukte 19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

spezifische Hygieneanforderungen 19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

Versorgungsdetails potenziell infektiöser Patienten 18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

16 0 4 80,0% 0,0% 20,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Bisherige Ausrüstung 18 0 2 90,0% 0,0% 10,0%

Matratze/Bett zur Druckminderung 18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

Stuhl/Sitz 16 3 1 80,0% 15,0% 5,0%

Personelle Unterstützung 17 1 2 85,0% 5,0% 10,0%

Spezielle Patientenbedürfnisse 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Spezielle Interventionen 18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

Wundversorgungsprodukte 17 2 1 85,0% 10,0% 5,0%

Transferausrüstung 15 4 1 75,0% 20,0% 5,0%

Mobilitätsausrüstung 13 4 3 65,0% 20,0% 15,0%

Ernährungsbedarf 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

16 3 1 80,0% 15,0% 5,0%

Lebensqualität (in Skalen) 15 3 2 75,0% 15,0% 10,0%

Leiden unter den Symptomen 16 3 1 80,0% 15,0% 5,0%

20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Mobilitäts-/Aktivitätseinschränkungen 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

Schmerzen 19 0 1 95,0% 0,0% 5,0%

Empfindungsbeeinträchtigungen 20 0 0 100,0% 0,0% 0,0%

18 1 1 90,0% 5,0% 5,0%

13 3 4 65,0% 15,0% 20,0%

Name 12 2 6 60,0% 10,0% 30,0%

Score/Ergebnis 12 2 6 60,0% 10,0% 30,0%

Interpretation 9 4 7 45,0% 20,0% 35,0%

18 0 2 90,0% 0,0% 10,0%

17 1 2 85,0% 5,0% 10,0%

17 1 2 85,0% 5,0% 10,0%

17 1 2 85,0% 5,0% 10,0%

Akzeptanz Ausrüstung/Maßnahmen 16 2 2 80,0% 10,0% 10,0%

Lebensstil und Fähigkeiten 15 2 3 75,0% 10,0% 15,0%

19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

18 2 0 90,0% 10,0% 0,0%

Selbstmanagementkompetenzen (Selbstpflege, Selbstwirksamkeit) 15 4 1 75,0% 20,0% 5,0%

Compliance (Akzeptanz von Versorgung und Intervention, Versorgungsauffassung) 17 3 0 85,0% 15,0% 0,0%

19 1 0 95,0% 5,0% 0,0%

Inhalte und Durchführung 15 2 3 75,0% 10,0% 15,0%

Patientenedukation bzw. Schulung und Anleitung von Patient und Angehörigen

Sections/Subsections/Items

Identifizierte Risikofaktoren

Hygieneassessment

Hautassessment

Gesundheitsrelevantes Patientenverhalten

Therapiemitwirkung und -treue

Adhärenz

Benötigte Ausrüstung, Ressourcen

Wund- und therapiebedingte Einschränkungen

Psychosoziale Beeinträchtigungen

Körperliche Beeinträchtigungen

Risikoassessment

Risikoassessmentskala

Relevante med. Daten und Testergebnisse

Aktuelle Therapie/Versorgung

Versorgungsplan Wunde

Schmerzmanagement

Hygienemaßnahmen

Outcomes/bisherige Ergebnisse der Behandlung, Behandlungsziele

Wundzustand

Med. Wunddiagnose

Wundheilung

Details über geheilte Wunden

Aktueller Status Patient

Psychsoziale Faktoren

gesamt Prozent

Wundanamnese / wundspezifisches Assessment

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Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

156

Anhang 8: Stellungnahme der Fachgesellschaft FgSKW e. V.

Page 173: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

157

Page 174: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

158

Anhang 9: Bewertung der Relevanz der Items des Vorschlagsmodells für den eWundbericht durch ICW

relevant nicht relevant k. A. relevant nicht relevant k. A.

37 0 0 100% 0% 0%

37 0 0 100% 0% 0%

Wundgröße (größte Länge, Breite, Tiefe, Taschen, Fisteln, …) 37 0 0 100% 0% 0%

Wundumgebung, umliegende Haut 37 0 0 100% 0% 0%

Wundgrund, häufigste Gewebeart 37 0 0 100% 0% 0%

Wundrand, -grenzen 36 1 0 97% 3% 0%

Wundoberfläche 31 4 2 84% 11% 5%

Exsudat/Transsudat (Quantität/Qualität) 37 0 0 100% 0% 0%

Wund- und wundnaher Schmerz (Quantität, Qualität, Schmerzskalen) 35 1 1 95% 3% 3%

Wundgeruch 37 0 0 100% 0% 0%

Lokalisation 37 0 0 100% 0% 0%

Infektionszeichen/Entzündungen 35 1 1 95% 3% 3%

Infektionsrisiko (Skalen) 17 17 3 46% 46% 8%

Ödeme 35 0 2 95% 0% 5%

Wunddauer 33 2 2 89% 5% 5%

Darüber hinaus gehende Beschreibung des Erscheinungsbildes 21 9 7 57% 24% 19%

36 0 1 97% 0% 3%

Wundstadium (in Skalen: Name, Score, Interpretation) 34 2 1 92% 5% 3%

Wundart 37 0 0 100% 0% 0%

Wundursache 36 0 1 97% 0% 3%

26 2 9 70% 5% 24%

Assessmentskala: Name, Score, Interpretation 22 6 9 60% 16% 22%

22 7 8 60% 19% 22%

Heilungsdauer 17 20 10 46% 54% 0%

Frühere Behandlungen 21 16 0 57% 43% 0%

Verwendete Produkte/Maßnahmen 22 15 0 60% 41% 0%

35 0 2 95% 0% 5%

Gesundheitsstatus 32 2 3 87% 5% 8%

Ernährungsstatus (BMI) 28 7 2 76% 19% 5%

Immunstatus 23 10 4 62% 27% 11%

34 0 3 92% 0% 8%

Bewusstseinslevel 27 10 0 73% 27% 0%

Soziale Faktoren 31 5 1 84% 14% 3%

33 0 4 89% 0% 11%

Name 30 5 2 81% 14% 5%

Score/Ergebnis 25 9 3 68% 24% 8%

Interpretation 18 13 6 49% 35% 16%

37 0 0 100% 0% 0%

36 1 0 97% 3% 0%

Wundreinigung 37 0 0 100% 0% 0%

Dressing (Typ und Frequenz) 34 3 0 92% 8% 0%

Verband (Maßnahmen und Produkte) 36 1 0 97% 3% 0%

Abwehrreaktion Wundprodukte 36 0 1 97% 0% 3%

32 0 5 87% 0% 14%

32 1 4 87% 3% 11%

spezifische Hygieneanforderungen 30 4 3 81% 11% 8%

Versorgungsdetails potenziell infektiöser Patienten 29 4 4 78% 11% 11%

25 4 8 68% 11% 22%

34 1 2 92% 3% 5%

Bisherige Ausrüstung 24 8 5 65% 22% 14%

Matratze/Bett zur Druckminderung 32 3 2 87% 8% 5%

Stuhl/Sitz 28 6 3 76% 16% 8%

Personelle Unterstützung 31 3 3 84% 8% 8%

Spezielle Patientenbedürfnisse 33 3 1 89% 8% 3%

Spezielle Interventionen 31 4 2 83% 11% 5%

Wundversorgungsprodukte 29 5 3 78% 14% 8%

Transferausrüstung 24 11 2 65% 30% 5%

Mobilitätsausrüstung 26 9 2 70% 24% 5%

Ernährungsbedarf 30 6 1 81% 16% 3%

35 0 2 95% 0% 5%

32 1 4 87% 3% 11%

Lebensqualität (in Skalen) 26 8 3 70% 22% 8%

Leiden unter den Symptomen 29 5 3 78% 14% 8%

32 1 4 87% 3% 11%

Mobilitäts-/Aktivitätseinschränkungen 33 2 2 89% 5% 5%

Schmerzen 33 1 3 89% 3% 8%

Empfindungsbeeinträchtigungen 33 2 2 89% 5% 5%

27 5 5 73% 14% 14%

22 5 10 60% 14% 27%

Name 18 8 11 49% 22% 30%

Score/Ergebnis 18 9 10 49% 24% 27%

Interpretation 16 10 11 43% 27% 30%

22 6 9 60% 16% 24%

23 8 6 49% 35% 16%

23 8 6 62% 22% 16%

26 2 9 70% 5% 24%

Akzeptanz Ausrüstung/Maßnahmen 27 6 4 73% 16% 11%

Lebensstil und Fähigkeiten 26 7 4 70% 19% 11%

37 0 0 100% 0% 0%

34 0 3 92% 0% 8%

Selbstmanagementkompetenzen (Selbstpflege, Selbstwirksamkeit) 32 2 3 87% 5% 8%

Compliance (Akzeptanz von Versorgung und Intervention, Versorgungsauffassung) 30 2 5 81% 5% 14%

35 1 1 95% 3% 3%

Inhalte und Durchführung 31 2 4 84% 5% 11%

Aktueller Status Patient

Items/Subsections/Sectionsgesamt Prozent

Wundanamnese / wundspezifisches Assessment

Wundzustand

Med. Wunddiagnose

Wundheilung

Details über geheilte Wunden

Risikoassessment

Psychosoziale Faktoren

Relevante med. Daten und Testergebnisse

Aktuelle Therapie/Versorgung

Versorgungsplan Wunde

Schmerzmanagement

Hygienemaßnahmen

Outcomes/bisherige Ergebnisse der Behandlung, Behandlungsziele

Benötigte Ausrüstung, Ressourcen

Wund- und therapiebedingte Einschränkungen

Psychosoziale Beeinträchtigungen

Körperliche Beeinträchtigungen

Adhärenz

Patientenedukation bzw. Schulung und Anleitung von Patient und Angehörigen

Risikoassessmentskala

Identifizierte Risikofaktoren

Hygieneassessment

Hautassessment

Gesundheitsrelevantes Patientenverhalten

Therapiemitwirkung und -treue

Page 175: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Anhang

159

Anhang 10: Stellungnahme der Fachgesellschaft ICW e. V.

Page 176: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Anhang Bewertung elektronischer Kommunikation

160

Anhang 11: Synopse eWundbericht-S3-Leitlinie DGfW und Nennungen in internationalen Leitlinien

Page 177: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record
Page 178: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation

Page 179: Elektronische intersektorale Kommunikation im …... · 2020. 3. 20. · PKMS Pflegekomplexmaßnahmen-Score PP Patienten-Portal RIM Referenz-Informations-Modell SCR Summary Care Record

Bewertung elektronischer Kommunikation Erklärung an Eides statt

161

Erklärung an Eides statt


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