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VORLAGE
17/2875A14, A14/1
Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
, für die Mitglieder des Rechtsausschusses
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 2019 Nachberichtzu TOP 5: "Suizid prävention im Strafvollzug"
Anlage 1 Bericht
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
zur Information der Mitglieder des Rechtsausschusses übersende ich als Anlage einen Nachbericht zu dem vorbezeichneten Tagesordnungs-punkt.
Mir;~chet ~r~:n~ ~ peij Biesenb~
Seite 1 von 1
o Sr 01. 202~ Aktenzeichen
4550 E - IV. 86/18
bei Antwort bitte angeben
Bearbeiterin: Frau Dr. Render
Telefon : 0211 8792-400
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Martin-Luther~Platz 40
40212 Düsseldorf
Telefon : 0211 8792-0
Telefax: 0211 8792-456
www,justiz.nrw
Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsse)dorf
Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
. für die Mitglieder des Rechtsausschusses
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 2019 Nachberichtzu TOP 5: "Suizid prävention im Strafvollzug"
Anlage 1 Bericht
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
zur Information der Mitglieder des Rechtsausschusses übersende ich als Anlage einen Nachbericht zu dem vorbezeichneten Tagesordnungs-punkt.
Miureundliche~rÜßen .
. eJu r LAUAh ~ Pet r Biesenb h
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o S. 01. 2U2fl Aktenzeichen
4550 E - IV. 86/18
bei Antwort bitte angeben
Bearbeiterin: Frau Dr. Render
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45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
. am 11. Dezember 2019
Schriftlicher Nachbericht zu TOP 5: "Suizidprävention im Strafvollzug"
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Zur 45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium der Justiz einen schriftlichen Bericht zu TOP 5 " Suizidprävention im Straf- . vollzug" (Vorlage' 17/2727) vorgelegt. Im Rahmen der Erörterung in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 11 . Dezember 2019 wurde die Frage aufgeworfen "Wie wer-den "Testphase" und "Pilotphase" unterschieden?".
Der Auftragnehmer des Forschungsprojekts "Ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit automatisierter Situationseinschätzung als Instrument der Suizidverhinderung in Justizvollzugsanstalten" wird Ende 2020 .ein System vorlegen , welches den vor den Bildschirmen sitzenden Justizvollzugsbediensteten bei Auftreten einer suizidverdäch-tigen Situation ein Alarmsignal gibt und dadurch die Bediensteten bei der Überwa-
. chung unterstützen soll.
Die Funktionsfähigkeit des von der Firma entwickelten Systems wird zum Abschluss des Entwicklungsprozesses durch Nachstellen der im Vorfeld erfassten suizidverdäch-tigen Situationen getestet (Testphase) . Nach derzeitiger Planung wird die Testung zu-nächst in einer am Standort der Firma nachgebauten Schlichtzelle erfolgen. In einem weiteren Schritt soilen Testungen in einer Justizvollzugsanstalt, wahrscheinlich in Düs-seldorf erfolgen. Die Testpersonen werden keine Gefangenen, sondern Schauspieler, Personal der Firma oder noch festzulegende sonstige Dritte sein. Als relevante Merk-male sind beispielsweise auffällige Verhaltensweisen wie Bewegungsmuster bei ei-nem Strangulationsversuch (Verhaltensdetektion) oder der Einsatz gefährlicher Ob-jekte wie Messer (Objektdetektion) zu testen.
Sofern die Testphase erfolgreich ist, d. h. die nachgestellten Situationen lösen die ent-sprechende akustische oder optische Alarmierung an den VideoOberwachungsmoni-toren aus, wird das System im Anschl.uss in einer ausgewählten Justizvollzugsanstalt (möglicherweise in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf) im Echtbetrieb pilotiert (Pi-Iotphase).
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