Einführung in die GebüTh
GEBÜHRENÜBERSICHT FÜR THERAPEUTEN
Was ist die GebüTh?1. Ersatz für eine fehlende staatliche Gebührenordnung
2. Empirisch belegtes Preismodell für Heilmittelpraxen
3. Formaler Rahmen für Behandlungsverträge in Heilmittelpraxen
4. Orientierungs- und Argumentationshilfe für die Durchsetzung von Privatpreisen in der Heilmittelpraxis
5. Informations- und Beratungsportal für Privatpatienten
1. Ersatz für eine fehlende staatliche Gebührenordnung „Für die Erbringung von Heilmitteln durch Angehörige der
Gesundheits- und Medizinialfachberufe gibt es keine amtliche Gebührenordnung.“ (BMI)
„Die beihilfefähigen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung haben keine Bindungswirkung für das Vertragsverhältnis zwischen Leistungserbringern und deren Patienten.“ (BMI)
Die GebüTH gibt einen formellen Rahmen für die Preisfindung alle Heilmittelerbringer, die sich an den sonstigen staatlichen Gebührenordnungen orientiert und sowohl Therapeuten als auch Patienten Sicherheit gibt.
2. Empirisch belegtes Preismodell für Heilmittelpraxen Wir haben seit 2008 tausende Therapeuten befragt und
festgestellt, dass der Faktor auf den Regelsatz das Standard-Preismodell ist.
Hier fehlt eine Glockenkurve mit den Faktoren 1,4 – 1,8 –2,4
3. Formaler Rahmen für Behandlungsverträge in Heilmittelpraxen Die GebüTh liefert nicht nur Berechnungsfaktoren,
sondern auch noch das „Kleingedruckte“, die AGBs für Therapiepraxen.
4. Argumentationshilfe für die Heilmittelpraxis Die GebüTh liefert sowohl einen starken Rahmen für die
Durchsetzung der eigenen Preise (unabhängig von der jeweiligen Höhe) als auch die passenden Argumente
5. Informations- und Beratungsportal für Privatpatienten Unter www.privatpreise.de unterstützt buchner alle
Anwender der GebüTh und ihre Patienten dabei, die Honorare gegenüber der PKV durchzusetzen.
Klaren Rahmen für Privatpatienten setzen: AGBs nutzen! Die GebüTh legt in den „Allgemeinen Grundsätzen“ fest,
in welchem Rahmen die Vertragsgestaltung und Abrechnung mit Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt
Die „Allgemeinen Grundsätze“ sind an die formalen Regeln der GoÄ angelehnt und können von Praxisinhabern als „Allgemeine Grundsätze der Honorarberechnung in Therapiepraxen nach GebüTh“ in Form von AGBs genutzt werden.
Die AGBs sind im Internet zum Download verfügbar
Blick in die Regeln der GebüTH
GebüTh § 1 Anwendungsbereich / Grundlage Die GebüTh ersetzt eine fehlende staatliche
Gebührenordnung
Beihilfevereinbarung und PKV-Richtlinien sind für den Behandlungsvertrag nicht relevant
Die GebüTh dokumentiert die „übliche Vergütung“ in Deutschland
Die Regeln der GebüTh finden als AGBs im Sinne des BGB Anwendung auf den Behandlungsvertrag
Alle Leistungen nach GebüTH sind Heilbehandlungen, soweit nichts anderes Vereinbart ist
GebüTh § 2Vereinbarung der Vergütungshöhe Behandlungsverträge sollen schriftlich geschlossen
werden
Vergütung ist stets sofort nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung fällig, soweit nicht Anderes vereinbart worden ist
Der Behandlungsvertrag erstreckt sich immer auf den Behandlungsfall und nicht auf eine einzelne Verordnung, es sei denn es ist etwas Anderes vereinbart worden.
Der Behandlungsvertrag endet bei einer 12-wöchigen Therapiepause
GebüTh § 3Gebühr / Vergütung / Honorar Abrechnung ist möglich für eigenständige Leistungen und
Leistungserbringung durch qualifizierte Dritte
Sonderregelung Zertifikatsleistungen: Ausnahmsweise kann Therapie auch ohne Zertifikat erbracht werden
Material ist in den Preise enthalten und darf dann nicht separat abgerechnet werden
GebüTh § 4Bemessung der Gebühren Faktor 1,4- bis 2,3-fach des Regelsatzes
Regelsatz ist höchster bundesweiter GKV-Satz
Regeln für die Bestimmung der Höhe des Honorars nach „billigem Ermessen“
Überschreiten des 2,3-fachen Satzes nur mit Begründung in der Rechnung
Möglichkeit zur Abrechnung nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen
GebüTh § 5 Entschädigung - Wegegeld Wegegeld und Hausbesuchspauschale sind berechenbar
Hausbesuchspauschale entspricht dem 1,4-fachen
Wegegeld kann als Pauschale oder je Kilometer berechnet werden
Bei Entfernung von mehr als 25 Kilometer zwischen Patientenwohnort und Praxis wird Reiseentschädigung berechnet
GebüTh § 6 Ersatz von Auslagen Auslagen können z. B. berechnet werden, wenn der
Patienten das Material zur weiteren Verwendung behält, mit einmaliger Nutzung verbraucht und in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist.
Versand- und Portokosten können mit Ausnahme der Rechnung ebenfalls berechnet werden.
Aufzählung was nicht zusätzlich berechnet werden darf (Praxisbedarf, Kleinmaterial etc.)
GebüTh § 7 Fälligkeit und Abrechnung Vergütung ist stets sofort fällig
Rechnung muss transparent und nachvollziehbar sein
Konkrete Inhalt der Rechnung
Pflicht für Begründung in der Rechnung, wenn 2,3-facher Satz überschritten worden ist.
Argumentation- und Interpretationshilfe für die Praxis Die GebüTh liefert den „Kommentar zu Allgemeinen
Grundsätzen“
Dort wird Paragraph für Paragraph noch einmal erläutert, was die jeweiligen Regeln bedeuten und wie man sie anwendet.
Diese Kommentare sind für die Therapeuten bzw. Praxisinhaber als Einordnung bzw. Argumentationshilfe gedacht und nicht als Hinweis für Patienten
Zwei Beispiele für den Kommentar zur GebüTh
Beispiel 1: Laufzeit und Behandlungsfall (§2 GebüTh)
Beispiel 2: Kostendeckung für Beihilfeberechtigte (§2 GebüTh)
AGBs in der Praxis installieren und anwenden
AGB automatisch in Starke Praxis
1b) Patienten mit Privatverordnung eines Arztes „Honorarvereinbarung nach GebüTh“(Best-Nr. 02011)(Best-Nr. 01811 – mit Einzugsermächtigung)
Art-Nr.: 01811
Quelle: http://w
ww
.buchner-shop.de
Vor der ersten Behandlungdie Art und Weise der Bezahlung Vereinbaren.