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E-Bilanz - Kleeberg · 2012. 2. 16. · Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen –planen –profitieren 3...

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E-Bilanz Prüfen planen profitieren
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  • E-Bilanz

    Prüfen – planen – profitieren

  • Agenda

    1. Status quo und Zielsetzung2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich3. XBRL – ein bekanntes Format4. Taxonomien5. Übermittlungsvarianten6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan7. Informationen und Kontakt

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 3

    1. Status quo und Zielsetzung

    § Ziele der Finanzverwaltung für die Einführung einer E-Bilanz

    § Nachhaltiger Abbau von bürokratischen Lasten

    § Verfahrenserleichterung bei der Steuererhebung im Interesse der Bürger, Unternehmen und des Staats

    § Realisierung von Effizienzpotenzialen in Unternehmen und bei der Finanzverwaltung

    § Ablösung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation

    à Einführung eines Risikomanagement-Systems, d.h. gezielte Auswahl von Unternehmen, die einer Betriebsprüfung unterzogen werden, und Vorauswahl von Prüfungsfeldern bzw. Sachverhalten

    Die E-Bilanz führt zu einer veränderten Praxis der Steuerdeklaration und Kommunikation mit der Finanzverwaltung!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 4

    1. Status quo und Zielsetzung

    § Zukünftige Praxis der Steuerdeklaration

    Unternehmen Finanzamt

    § E-Bilanz§ ELSTER-Datei§ Elektron. Anlagen

    § Bescheidrückübertragung§ Elektron. Steuerkontenabfrage§ Vorschlagsveranlagung§ E-Bilanz-Rückübertragung

    à Die E-Bilanz wird faktisch die zentrale Kommunikationsgrundlage zwischen bilanzierendem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung!

    * Herzig/Briesemeister/Schäperclaus in DB 2011, S. 1654

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 5

    1. Status quo und Zielsetzung

    § Elektronische Kommunikation

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 6

    1. Status quo und Zielsetzung

    § Voraussetzung für die E-Bilanz: Datenkonsistenz

    § Probleme in Verbindung mit der Datenkonsistenz

    § Bisher sind alle Daten irgendwo bekannt; künftig muss jedoch eine Konsistenz von Beginn an sichergestellt sein!

    § Durch die Erweiterung der Berichtspflichten kommt es teilweise zu einer redundanten Übermittlung von Daten durch die Unternehmen z.B. - in Steuerformularen/Anlagen (Voranmeldungen, Erklärungen, diverse Meldungen)- in Form des WP-Berichts bzw. der aufgestellten Bilanz/GuV- in Form von ERP-Auswertungen (elektronisch oder Z2; SuSaLi u.Ä.)- in Form der Z3-Daten gem. GDPdU/durch den Z1-Online-Zugriff gem. GDPdU- durch den E-Bilanz-Datensatz

    § Die Konsistenz der Daten kann gefährdet sein u.a. wegen:- zeitlicher Differenzen der Systemauswertungen- Medienbrüchen (verschiedene DV-Systeme/SW-Lösungen)- manueller Erstellung (Excel, händische Datenübernahmen usw.)

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 7

    2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

    § Grundlegende Rechtsnorm: § 5b EStG – Zentrale Anweisung:BMF-Schreiben vom 28.09.2011

    § Persönlicher Anwendungsbereich

    § Steuerpflichtige, die

    § nach HGB oder § 141 AO buchführungspflichtig sind (u.a. auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

    § freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen

    § Keine Erleichterungen für beschränkt Steuerpflichtige (inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen)

    § Keine Bagatellgrenze für kleine Unternehmen

    § Billigkeitsanträge für Härtefallregelung gem. § 5b Abs. 2 EStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO werden nach Einführungsphase voraussichtlich restriktiv behandelt

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 8

    2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

    § Sachlicher Anwendungsbereich

    § Gegenstand der Übermittlung können folgende vier Berichtsbestandteile sein (nicht kumulativ):

    § Handelsbilanz

    § handelsrechtliche GuV

    § steuerliche (bilanzielle) Überleitungsrechnung

    § Steuerbilanz

    § ausdrücklich keine steuerliche GuV gefordert, aber in Taxonomie vorgesehen!

    § Datensatz nach Steuertaxonomie (E-Bilanz) ist eine Anlage zur Steuererklärung (à alle entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten)

    § Fehlende Übermittlung kann zu Zwangsgeld gem. §§ 328 ff. AO führen (max. je 25.000 EUR); theoretisch auch Möglichkeit von Schätzungen gem. § 162 AO

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 9

    2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

    § Zeitlicher Anwendungsbereich

    § Grundsätzlich verpflichtend ab VAZ 2012, aber allgemeine Nichtbeanstandungsregelung

    § Damit „freiwillige“ Übermittlung für das WJ 2012 in 2013 möglich

    § Verpflichtende Übertragung ab dem WJ 2013 à Abgabe der E-Bilanz erstmals bis 31.05.2014

    § Ausnahmeregelungen für bestimmte Berichtsbestandteile für einen Übergangszeitraum (BMF-Schreiben vom 28.09.2011, Tz. 20 und Tz. 21)

    § Im Ergebnis: sukzessive Erweiterung der E-Bilanz-Pflichten im Zeitablauf

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 10

    3. XBRL – ein bekanntes Format

    § XBRL als Format für die E-Bilanz

    § XBRL – eXtensible Business Reporting Language

    § Universeller, auf der Web-Sprache XML basierender Standard zur Verbesserung der Erstellung, Verbreitung, Veröffentlichung und Analyse von Finanzinformationen

    § Unternehmensabschlüsse werden in ein auswertungsfähiges Schema „gepresst“ àTaxonomie

    § Informationen zu XBRL beim XBRL Deutschland e.V. (www.xbrl.de)

    § Visualisierung bspw. mit ABRA Search (www.abra-search.com) oder unter www.esteuer.de

    Laufend aktuelle Informationen unter: www.esteuer.de

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 11

    4. Taxonomien

    § Standardtaxonomien

    § Die Kerntaxonomie als allgemein verbindliche, branchen- und rechtsformunabhängige Standardtaxonomie in folgenden Varianten:

    § Einzelunternehmen nach Gesamtkostenverfahren

    § Körperschaft nach Gesamtkostenverfahren

    § Personengesellschaft nach Gesamtkostenverfahren

    § GuV nach Umsatzkostenverfahren [als Ergänzung/Überleitung]

    § Sonstige, freiwillig nutzbare Berichtsbestandteile

    § Branchentaxonomien (Spezial- und Ergänzungstaxonomien)

    § Spezialtaxonomien ersetzen die Kerntaxonomie für:

    § Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV)

    § Versicherungsunternehmen (RechVersV)

    § Pensionsfonds (RechPensV)

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 12

    4. Taxonomien

    § Branchentaxonomien (Spezial- und Ergänzungstaxonomien)

    § Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie für:

    § Krankenhäuser (KHBV)

    § Pflegeeinrichtungen (PBV)

    § Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV)

    § Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)

    § kommunale Eigenbetriebe (EBV)

    § Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss)

    § Steuertaxonomie besteht jeweils aus GCD-Modul und GAAP-Modul

    Unterschiedliche Daten müssen in den Modulen erfasst werden!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 13

    4. Taxonomien

    § Steuertaxonomie: GCD-Modul (Global Common Data-Modul)

    § Abfrage von Stammdaten des Unternehmens

    § Beispiel für entsprechende Abfragen

    § Dokumentinformationen (z.B. Ersteller, Erstellungsdatum)

    § Informationen zum Bericht (z.B. Art (WP-Bericht, Erstellungsbericht …), Bestandteile, GuV-Format, Beginn/Ende des WJ)

    § Informationen zum Unternehmen (z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, Steuernummer, Organträger, Mitunternehmer)

    § Umfang 495 Positionen, davon 55 Mussfelder (zudem zusätzliche Angaben je Mitunternehmer bei Personengesellschaften), die übrigen Angaben sind freiwillig(z.B. Internetadresse)

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 14

    4. Taxonomien

    § Steuertaxonomie: GAAP-Modul (Generally Accepted Accounting Principles-Modul)

    § Abfrage der Daten des steuerlichen Jahresabschlusses

    § Beispiel für entsprechende Abfragen

    § Bilanz

    § Gewinn- und Verlustrechnung (GKV/UKV)

    § Steuerliche Überleitungsrechnung (wenn keine Steuerbilanz übermittelt wird)

    § Ergebnisverwendung (bei Ausweis Bilanzgewinn)

    § Gewinnberichtigung bei Wechsel Gewinnermittlungsart

    § Kapitalkontenentwicklung (nur Personengesellschaften für WJ ab 01.01.2014)

    § Steuerliche Gewinnermittlung (außerbilanzielle Korrekturen; nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen)

    § Freiwillige Berichtsteile (Anhang, Kapitalflussrechnung)

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 15

    4. Taxonomien

    § Übermittlung der E-Bilanz-Daten: Zwei Module, ein Datensatz

    GCD-Modul

    Unternehmens-informationen

    Informationen zum Bericht

    Dokument-informationen

    GAAP-Modul

    Bilanz

    Überleitungsrechnung

    GuV-Rechnung

    ggf. weitere Berichtsbestandteile

    XBRL-Daten-satz

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 16

    4. Taxonomien

    § Steuertaxonomie – Positionserläuterung

    § Unzulässig in HGB – diese Positionen dürfen im E-Bilanz-Datensatz nicht enthalten sein (bspw. Firmenwert lt. KA (§ 309 HGB), steuerliche Ausgleichsposten)

    § Unzulässig in StB – diese Positionen dürfen in der StB nicht enthalten sein– wenn eine HB übermittelt wird, ist in der steuerlichen

    Überleitungsrechnung zwingend zu korrigieren durch Umgliederungen (bspw. lat. Steuern gem. § 274 HGB, aktivierte selbst geschaffene immat. VG)

    § Mussfelder – bestimmen den Mindestumfang des amtlichen Datensatzes– Zwingende Eingabe erforderlich, ggf. „NIL-Wert“ (not in list) – Mussfelder, Kontennachweis erwünscht (Angabe von

    Kontonummer, Kontobezeichnung und Stichtagssaldo aller in die Position einfließenden FiBu-Konten; XBRL-Format)

    – Mussfelder, rechnerisch notwendig, soweit vorhanden (Achtung: Folgewirkung, wenn eine dieser Positionen auf der jeweiligen Unterebene vorhanden ist)

    Bilanz: 123 Mussfelder, GuV (GKV): 142

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 17

    4. Taxonomien

    § Steuertaxonomie – Positionserläuterung

    § Summenmussfelder – Oberposition, die mit den Feldern der darunter liegenden Ebene(n) rechnerisch verknüpft ist

    § Auffangpositionen – Hintergrund: Vermeidung von Eingriffen in Buchungspraxis trotz Standardisierung der Steuerbilanz/-GuV

    – Nutzung: Nur wenn Mussfelder-Differenzierung aus der Buchhaltung (≠ FiBu-Konto) nicht ableitbar

    – Ziel: Rechnerische Richtigkeit des Datensatzes – Die Auffangpositionen sollen voraussichtlich nur übergangs-

    weise genutzt werden können. Über den Verbleib einzelner Auffangpositionen soll am Ende der Einführungszeit (spätestens 2017) entschieden werden → Wegfall wahrscheinlich

    Nutzung von Auffangpositionen (nur) in der Übergangszeit möglich!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 18

    4. Taxonomien

    § Problembereiche

    § Problembereiche stellen Posten dar, die anhand der bestehenden Systeme nicht oder nicht vollständig befüllt werden können

    § Beispiele

    § Beteiligungen

    § Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

    § Personalaufwand

    § Miet- und Pachtaufwendungen

    § Zinsen und ähnliche Erträge

    § …

    Die E-Bilanz fordert zahlreiche

    Detailangaben, die in der Praxis nicht

    vorgehalten werden oder

    unternehmensintern hochsensibel sind!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 19

    4. Taxonomien

    § Problembereiche – Beispiele

    § Beispiel Beteiligungen

    Problem: Bisher meist keine Unterscheidung zwischen Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und zwischen typisch stiller und atypisch stiller Beteiligung!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 20

    4. Taxonomien

    § Problembereiche – Beispiele

    § Beispiel Personalaufwand

    § Beispiel Zinsen und ähnliche Erträge

    Problem:Vertrauliche Daten, die bei Einführung neuer Konten für alle Buchführungsmitarbeiter sichtbar würden!

    Problem:In dieser Detailtiefe bei den Unternehmen oft nicht vorhanden!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 21

    4. Taxonomien

    § Problem der Granularität der Steuertaxonomie

    § Bilanz: Ein Vergleich der Gliederung nach § 266 HGB versus Steuertaxonomie zeigt die hohe Granularität/den Detaillierungsgrad der geforderten Positionen auf. Bei großen KapG sind dies HGB: 62 Positionen

    Steuertaxonomie: 71 – 104 Mussfelder (!)

    § GuV: Ein Vergleich der Gliederung nach § 275 HGB versus Steuertaxonomie zeigt die hohe Granularität/den Detaillierungsgrad der geforderten Positionen auf. Bei großen KapG sind dies HGB: 31 Positionen

    Steuertaxonomie: 126 - 134 Mussfelder (!)

    § Beispiele für wesentliche Probleme

    § Detaillierungsgrad der Angaben per se

    § Zuordnungsprobleme aus den bestehenden Kontensystemen des Bilanzierenden

    § Übermittlungsvarianten

    § Zuständigkeiten

    § Haftungsfragen bei falscher/unvollständiger Übermittlung

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 22

    5. Übermittlungsvarianten

    § Drei mögliche Berichtsformate für die E-Bilanz

    Handelsbilanz (einschl. GuV) enthält Ansätze bzw. Beträge, die nicht den steuerliche Beträgen entsprechen

    elektronische Übermittlung der HB

    elektronische Übermittlung der StB

    elektronische Über-mittlung der HB zzgl. Überleitungsrechnung

    Anpassungen der HB

    Erstellung einer eigenständigen StB

    Erstellung einer Überleitungsrechnung

    nein ja

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 23

    5. Übermittlungsvarianten

    § Übermittlung abhängig von Ausgestaltung der Buchführung

    FinanzamtAbgleich mit(in Papierform) eingereichten Dokumenten

    Handelsbilanz

    Zwei-Kreis-System

    Ein-Kreis-System mit Überleitungsrechnung

    I.Beachtung der

    (branchenspezifischen) Taxonomie

    III.II.

    ü Summen-Mussfelder(rechnerisch notwendige Positionen)

    ü Mussfelder

    ü Quasi-Mussfelder (d.h.Kontennachweis erwünscht)

    ü Auffangpositionen

    ü etc.

    eXtensibleBusinessReportingLanguage

    IV.Konvertierung der

    Daten in das geforderte Berichtsformat

    Übertragung des Datensatzes an das FA

    SteuerbilanzHandelsbilanz

    Ausgestaltung der Buchführung

    Steuerbilanz

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 24

    5. Übermittlungsvarianten

    § Beim Konten-Mapping (Abgleich Kontenplan mit Steuertaxonomie-Positionen) können sich vier mögliche Fallkonstellationen ergeben:

    § Ein Konto bzw. eine Bilanz-/GuV-Position entspricht genau einer Taxonomie-Position (i.S. eines Mussfelds) – 1:1-Relation

    § Mehrere Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen entsprechen in Summe einer Taxonomie-Position – n:1-Relation

    § Ein Konto beinhaltet die Wertansätze mehrerer Taxonomie-Positionen – 1:m-Relation

    § Die Inhalte mehrerer Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen sind auf mehrere Taxonomie-Positionen aufzuteilen – n:m-Relation

    Auf Basis der Kontenplananalyse ist Umsetzungsempfehlung auszusprechen!

  • § Die vorgenannten Anforderungen stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen …

    § … und Handlungsbedarf

    Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 25

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    Eröffnungsbilanzwerte der Steuerbilanz

    VerprobungInterne IT-

    AnforderungenUmfang der

    Steuerbilanzpolitik

    Informations-lücken

    Anwendung der Taxonomie(n)

    Kleeberg als Berater und Helfer!

    Projektplan

    Schnittstellen

    Zuständigkeiten

    Mitarbeiter-schulung

    Technische Umsetzung

    Anpassung von Prozessen

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 26

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § Mögliche Grobstruktur einer Projektumsetzung – für 2012

    § Projektvorbereitung und Analysephase

    § Prüfung der aktuellen Strukturen, Prozesse und ERP-Systeme

    § Planung der konkreten Umsetzungsvariante und deren Konzeption

    § Realisation und Customizing

    § Ablauf- und Systemtests

    § Go-Live des Systems (Produktivsetzung)

    § Auswertung und ggf. Anpassungsmaßnahmen

    Übermittlung der E-Bilanz für VAZ 2013

    01.01.2014

    Buchführung in der E-Bilanz-konformen Buchungslogik/ Kontierungswelt

    01.01.2013

    E-Bilanz-Einführung im Unternehmen –Projektumsetzung in 2012

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 27

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § Lösungsansatz: Erweiterung des bestehenden Kontenplans

    Änderungs-erfordernisse

    auf Grundlage der Kontenplananalyse,

    der relevanten Geschäftsvorfälle und Sachverhalte/

    Berücksichtigung der Taxonomie-

    anforderungen

    Alter Kontenplan(vor E-Bilanz)

    Neuer (erweiterter) Konten-plan (E-Bilanz-tauglich)

    Aktiva

    Passiva

    GuV

    Aktiva

    Passiva

    GuV

    Neue Konten+ =

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 28

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    (HGB-)Buch-haltungs-

    system

    Bilanz+ GuV

    Steuer-bilanz

    XBRL

    XBRL

    Taxonomie-konforme Daten

    Taxonomie-konforme Daten

    § Alternativlösung: Überleitung/Anpassung der Buchhaltungsdaten

    BestehendeBuchhaltung

    Taxonomie-konforme Daten

    Anpassungen/Überleitungen+ =

    HGB-Bilanz

    mitÜberleitungs-

    rechnung

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 29

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § Profitieren Sie von den Chancen der Prozessoptimierung!

    § Vereinheitlichung heterogener EDV-Landschaften (ERP-Systeme)

    § Durchsetzung einheitlicher Kontenpläne zur Informationsverbesserung und Beschleunigung der Konsolidierungs- und Deklarationsarbeiten

    § Einführung ganzheitlich integrierter XBRL-Lösungen für das Reporting an den Kapitalmarkt, den E-Bundesanzeiger und die Finanzverwaltung

    § Automatisierung der Bewertungsbuchungen von Bilanzposten (z.B. AV, RSt) und damit der Erstellung besonderer Verzeichnisse i.S.d. § 5 Abs. 1 Sätze 1 u. 2 EStG

    § Automatisierung der USt-VA und USt-Jahreserklärung gem. § 18 Abs. 1 u. 3 UStG durch direkte ELSTER-Schnittstelle im ERP-System

    § Einführung einer EDV-gestützten steuerlichen Ergebnisplanung

    § Einführung einer Softwarelösung zur Steuerdeklaration

    § Führung von EDV-gestützten Übersichten zur Fortführung von Betriebsprüfungsfeststellungen mit evtl. Buchung in die Steuerbilanz

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 30

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § Kleeberg als Begleiter der E-Bilanz-Einführung im Unternehmen

    Prüfen der Ausgangslage: Ist-Situation

    Planen des Umsetzungsprojekts

    Profitieren : bessere Datenqualität, zentrale Informationen

    Phase 1

    Phase 2

    Phase 3

    Qualitäts-sicherung

    Die Dauer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags

    laufende Überwachung und abschließende Durchsicht durch die Verantwortlichen (i.d.R. der steuerliche Ansprechpartner)

    Kombination unserer Dienstleistungen aus den BereichenTax, Audit, Advisory, Legalà ganzheitliche Beratung

    Der Kleeberg-Beratungsansatz:

    E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 31

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § E-Bilanz: Wir beachten alle Dimensionen

    AufgabenstellungkurzfristigeFreiheitsgrade

    Jedes E-Bilanz-Projekt ist anders! Sachdimension: alle Aspekte müssen beachtet werden!

    Zeitdimension: Freiheitsgrade identifizieren und nutzen!

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 32

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    § E-Bilanz: Zunehmende Komplexität wegen Tax Accounting

    § In Abhängigkeit der verfolgten Steuerbilanzpolitik nimmt der Umfang der Abweichungen zu

    Einheitsbilanz Handelsbilanz

    vor BilMoG nach BilMoG

    Steuerbilanz

    Zunehmende eigenständige Steuerbilanzpolitik

    Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und

    Überleitungsaufwand zur E-Bilanz

    Tax Accounting und latente Steuern

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 33

    6. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan

    Phase 3

    Phase 2

    Phase 1

    Prüfen der Ausgangslage: Ist-Situation

    Profitieren: bessere Datenqualität und zentrale Informationen

    Planen des Umsetzungsprojekts

    Umstellungsbedarf

    ERP-System

    Prozessanalyse

    Technik der Steuerbehandlung

    Überleitungsanforderungen

    Kontenmapping

    Vereinheitlichung von Kontenplänen

    Vereinheitlichung von EDV-Systemen

    XBRL auch für Offenlegung

    § Prüfen – planen – profitieren! – Wir begleiten Sie in allen Phasen!

    E-B

    ilanz

    -Ein

    führ

    ungs

    proj

    ekt

    2012

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 34

    § Unter www.kleeberg-ebilanz.de informieren wir Sie laufend und aktuell über praxisrelevante Fragestellungen rund um das Thema „E-Bilanz“!

    7. Informationen und Kontakt

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 35

    7. Informationen und Kontakt

    § Vielen Dank für Ihr Interesse!

    § Haben Sie noch Fragen? – Bitte sprechen Sie uns an!

    Dr. Kleeberg & Partner GmbH

    WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

    Augustenstraße 10 Am Sandtorkai 3880333 München 20457 Hamburg

    Telefon +49 89 55983-0 Telefon +49 40 3770761-30Telefax +49 89 55983-280 Telefax +49 40 3770761-40

    www.kleeberg.de

  • Februar 2012 E-Bilanz: Prüfen – planen – profitieren 36

    Disclaimer

    Die vorliegende Publikation dient der Information unserer Mandanten und Kunden sowie der interessierten Öffentlichkeit. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Wir übernehmen dennoch keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hinweise. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Manuskriptfertigstellung. Aufgrund künftiger Entwicklungen können Änderungen eintreten. Wir übernehmen keine Verpflichtung, hierüber zu informieren. Die in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, jedoch nicht einer neutralen Prüfung unterzogen haben. Die Herausgeber/Autoren übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dieser Untersuchung vertretenen Meinungen stellen ausschließlich die Auffassungen der Herausgeber/Autoren dar und können sich jederzeit ändern; solche Meinungsänderungen müssen nicht publiziert werden.

    Copyright-Vermerk

    © 02/2012. Herausgeber dieses Werks ist die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesem Werk bei uns als Herausgeber und ggf. bei den Autoren liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z.B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photo-mechanischem oder ähnlichem Weg – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Herausgebers und ggf. des Autors. Es ist Dritten nicht gestattet, das Werk – auch auszugsweise – zu vervielfältigen.


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