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DVWK-Regel 137/1999 Richtlinien für den ländlichen · PDF fileATV-DVWK-Regelwerk...

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ATV-DVWK-Regelwerk Copyright GFA, Hennef 1 DVWK-Regel 137/1999 Richtlinien für den ländlichen Wegebau ISBN 3-935067-56-9 Verantwortlicher Herausgeber: Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2, D-53115 Bonn bearbeitet vom DVWK-Fachausschuß ,,Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege“ Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat das Vorhaben finanziell gefördert. Benutzerhinweis für die „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ Die „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ sind Regeln der Technik und stehen jedermann zur Anwendnung frei. Sie sind als Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit aufgrund ihres Zustandkommens nach hierfür geltenden Grundsätzen fachgerecht und sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Die „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ bilden einen Maßstab für einwandfreies technische Verhalten; dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Eine Anwendung spflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben. Als Regelwerk sind sie eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Sie können jedoch nicht alle möglichen Sond erfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bearbeitung Bearbeitet durch den Fachausschuß 4.4 „Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege“
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Copyright GFA, Hennef 1

DVWK-Regel 137/1999Richtlinien für den ländlichen Wegebau

ISBN 3-935067-56-9

Verantwortlicher Herausgeber:

Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2,D-53115 Bonn

bearbeitet vom DVWK-Fachausschuß ,,Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicherWege“

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat das Vorhaben finanziell gefördert.

Benutzerhinweis für die „DVWK-Regeln zurWasserwirtschaft“

Die „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ sind Regeln der Technik und stehen jedermannzur Anwendnung frei. Sie sind als Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicherGemeinschaftsarbeit aufgrund ihres Zustandkommens nach hierfür geltenden Grundsätzenfachgerecht und sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Die„DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“ bilden einen Maßstab für einwandfreies technischeVerhalten; dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. EineAnwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oderaus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben. Als Regelwerk sind sie eine wichtigeErkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Sie können jedoch nicht allemöglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmengeboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft“entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit aufeigene Gefahr.

Bearbeitung

Bearbeitet durch den Fachausschuß 4.4 „Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege“

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Mitglieder des Fachausschusses:

Dipl.-Ing. Christoph Dröge, BraunschweigProf. Dr.-Ing. Richard Hoisl, MünchenDipl.-Ing. Beate Kunnen, ErfurtProf. Dr.-Ing. Rolf Leutner, BraunschweigDipl.-Ing. Hans-Dieter Meißner, Kornwestheim (stv. Obmann)Dipl.-Ing. Jörg Noell, Würzburg (Obmann)Dr. Karl-Hartwig Piest, SeelzerthurmDipl.-Ing. Joseph Uhling, Coesfeld

Vorwort

Mehr als 80 % der Flächen der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- undForstwirtschaft genutzt. Voraussetzung für eine leistungsfähige und umweltverträglicheLand- und Forstbewirtschaftung ist ein bedarfsgerechtes Wegenetz. Durch zunehmendeAchslasten, Zugkräfte und Fahrgeschwindigkeiten sind die Anforderungen an dieländ-lichen Wege erheblich gewachsen. Auch ökologische Belange haben bei der Anlageund der Unterhaltung von ländlichen Wegen erheblich an Gewicht gewonnen. Diebisherigen Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1975) genügen deshalb nichtmehr den Anforderungen. Es mußte eine völlige Neufassung der Richtlinien erstellt werden.

Die vorliegenden Richtlinien wurden im wesentlichen nach folgenden Grundsätzenerarbeitet:

− Ländliche Wege müssen so bemessen und bautechnisch ausgebildet werden, daß sie

langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen und den jahreszeitlich notwendigenZugang zu den zu bewirtschaftenden Flächen ermöglichen.

− Ländliche Wege sind gliedernde und gestaltende Bestandteile der Kulturlandschaft und

müssen in das Landschaftsbild eingebunden werden. Dabei müssen die Erfordernissedes Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Boden- und Gewässerschutzesbeachtet werden.

− Durch angepaßte und kostengünstige Bauweisen sind Wegebau und Wegeerhaltung

möglichst wirtschaftlich zu gestalten.

Ein wichtiger Teil der neuen Richtlinien sind Standardbauweisen, die den erhöhtenBelastungen durch den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr gewachsensind.

Für die Herstellung der Wegebefestigungen gelten die „Zusätzlichen TechnischenVertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 99)“

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Diese können beim FGSV Verlag GmbH, Köln, bezogen werden.

Die neuen Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) wurden vomDVWK-Fachausschuß "Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege" erarbeitet.

Würzburg, im März 1999 Jörg Noell

Grundlagen

1 Ziele und Aufgaben

1.1 Ziele des ländlichen Wegebaues

Das Landschaftsbild des ländlichen Raumes wird nicht nur durch Wald und Flur, sondern instarkem Maße auch von den ländlichen Siedlungsstrukturen geprägt. Viele kleineSiedlungseinheiten (Dörfer, Weiler, Einzelhöfe) mit überwiegend land- undforstwirtschaftlicher Struktur bilden im Verbund mit Unter- und Mittelzentren die Grundlageeiner intakten Kulturlandschaft.

Straßen und Wege verbinden die Gemeinden und Gemeindeteile und garantieren eine gute,ganzjährige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der ländlichen Bevölkerung. Sie sindsomit unverzichtbare Voraussetzung für die Entwicklung der Infrastruktur im ländlichenRaum und tragen zu angemessenen Lebensverhältnissen und Verdienstmöglichkeiten bei.

Bild 1.1: Straßen- und Wegenetz im ländlichen Raum(1)

Rund 80 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- undForstwirtschaft genutzt und als Kulturlandschaft gepflegt. Die ständige Weiterentwicklungder Land- und Forsttechnik, die Änderung der Betriebsstrukturen und der Zwang zurRationalisierung haben zu einer starken Mechanisierung mit einem gestiegenen Bedarf angeeigneten Verkehrswegen geführt.

Die Erhaltung und Stärkung der Land- und Forstwirtschaft stellen einen wesentlichenBeitrag zur Zukunftssicherung des ländlichen Raumes und zur Erhaltung der natürlichenLebensgrundlagen dar. Deshalb muß neben anderen Maßnahmen dieVerkehrserschließung durch bedarfsgerechte Wege gesichert sein. Diese ist auchGrundlage für eine Direktvermarktung, für klein- und mittelständische Betriebe sowie fürFremdenverkehr und Tourismus.

Ein leistungsfähiges, ökonomisch sinnvolles und unter Beachtung ökologischerErfordernisse gestaltetes Wegenetz trägt zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei undgewährleistet die Nachhaltigkeit der Landnutzung, die, neben der langfristigen Sicherungökologischer Funktionen, die Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes auch für die

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nachfolgenden Generationen garantiert.

Das Straßen- und Wegenetz im ländlichen Raum soll unter Berücksichtigung derverschiedenen Verkehrssysteme so geplant und ausgebaut werden, daß es denAnforderungen für die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz bis hin zurBewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke gerecht wird. Es sollgleichzeitig der Erholung in der freien Natur dienen.

Bild 1.2: Mehrfachfunktion eines ländlichen Weges(2)

Die flächendeckende Gesamtplanung, zum Beispiel in einem Verfahren nach demFlurbereinigungsgesetz, bietet die beste Möglichkeit, die Verbindungen von einzelnenGrundstücken über die ländlichen Wege und Gemeindestraßen bis zu den überörtlichenStraßen ganzheitlich zu gestalten. Sie kann dabei auch wesentlich zur Entflechtung desFußgänger- und Radfahrverkehrs sowie des langsamen land- und forstwirtschaftlichenVerkehrs vom übrigen schnelleren Fahrverkehr beitragen. Das Zusammenwirken mit denPlanungspartnern bei der Planung und Ausführung des ländlichen Wegenetzesgewährleistet dabei umweltschonende und wirtschaftliche Lösungen. Das Netz derüberörtlichen Straßen wird durch Gemeindestraßen und die ländlichen Wege so ergänzt,daß es den derzeitigen Bedürfnissen und den zu erwartenden Anforderungen genügt. Dieländlichen Wege sollen zusammen mit Gemeindestraßen ein systematisch aufgebautes,geschlossenes Verkehrsnetz bilden, verkehrssicher, umweltgerecht und wirtschaftlich sein.

Ländliche Wegenetze sind nach den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft sowie derKulturlandschaft auszurichten. Vorrang hat der Anschluß der Weiler und Höfe an dasStraßennetz (äußere Erschließung). Bei der Flächenerschließung der land- undforstwirtschaftlich genutzten Gebiete (innere Erschließung) sind neben der Bewirtschaftungder anliegenden Flächen auch die betriebsspezifischen Benutzeransprüche zuberücksichtigen. Sie ist Voraussetzung für eine erfolgreiche überbetrieblicheZusammenarbeit.

1.2 Anwendungsbereich

Die Richtlinien gelten für die ländlichen Wege. Das sind

− Verbindungswege,

− Feldwege,

− Waldwege,

− sonstige ländliche Wege.

1.3 Begriffsbestimmungen

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1.3.1 Verbindungswege

Verbindungswege schließen einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätten,Gehöftegruppen sowie Weiler an das gemeindliche und überörtliche Verkehrsnetz an oderverbinden diese untereinander sowie mit benachbarten Orten. Sie können auch unmittelbarder Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen dienen.

Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung sind im Gegensatz zuVerbindungswegen mit geringerer Verkehrsbedeutung ganzjährig auch mit hohenAchslasten befahrbar.

Bild 1.3: Verbindungswege(3)

1.3.2 Feldwege

Feldwege dienen der Erschließung und teilweise der Bewirtschaftung landwirtschaftlicherNutzflächen. Sie machen die Grundstücke zugänglich und schaffen die Voraussetzung fürden wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik. Sie dienen auch anderen Zwecken, wie z.B.der Holzabfuhr und der Erholung. Die Feldwege werden unterschieden in Wirtschaftswegeund Grünwege.

Wirtschaftswege sind entsprechend ihrer Verkehrsbeanspruchung befestigte oder natürlichfeste, d.h. keine bautechnische Befestigung des Oberbaues erfordernde, Feldwege, die beigeeigneter Witterung ganzjährig befahrbar sind und der Erschließung der Flur dienen.

Grünwege (Erdwege) sind unbefestigte Feldwege, die mit Maschinen (Ackerschleppern) beigeeigneter Witterung befahrbar sind sowie der Erschließung der Flur und derBewirtschaftung der Grundstücke dienen.

Bild 1.4: Wirtschaftsweg(4)

1.3.3 Waldwege

Waldwege dienen der Walderschließung. Sie ermöglichen bzw. erleichtern

− den Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten, von Personen und

Betriebsmitteln,

− die Ernte, Sortierung, Lagerung und Verladung von Holz und sonstigen Forstprodukten,

− die regelmäßige Überwachung des Waldes und schnelle Schadensbekämpfung (z.B. bei

Waldbrand),

− die räumliche Ordnung und Orientierung,

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− die Erholung der Bevölkerung und Lenkung des Erholungsverkehrs.

Das Waldwegenetz besteht aus Fahrwegen und Rückewegen.

Fahrwege sind befestigte oder natürlich feste Wege, die in der Regel ganzjährig befahrenwerden können. In der Frostaufgangsperiode und gegebenenfalls in sonstigen Zeitenbesonders hoher Wasserhaltigkeit des Untergrundes kann ihre Tragfähigkeit eingeschränktsein.

Fahrwege mit größerer Funktion im Wegenetz und entsprechend höherer Beanspruchungwerden verbreitet Hauptwege, Fahrwege mit geringerer Funktion Zubringerwege genannt.

Rückewege sind unbefestigte Wege, die von geländegängigen Erntemaschinen befahrenwerden können. Sie dienen im wesentlichen dem Rücken von Holz aus dem Bestand zumFahrweg. Sie ergänzen im Bergland das Fahrwegenetz und werden vornehmlich dortangelegt, wo die Geländeneigung oder starke Blocküberlagerung direktes Befahren in derFallinie nicht mehr zuläßt.

Bild 1.5: Fahrweg (5)

1.3.4 Sonstige ländliche Wege

Die Feld- und Waldwege stehen in der Regel auch dem Fußgänger und Radfahrverkehr,beschränkt auch dem Reitbetrieb offen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein,ergänzend besondere Wege anzulegen. Diese sonstigen ländlichen Wege werden dann inder Regel selbständig geführt, vom allgemeinen sowie vom land- und forstwirtschaftlichenVerkehr getrennt und als solche gekennzeichnet.

Das sind u.a.:

− Fußwege:

Fußwege sind Wege für Fußgänger in relativ viel begangenen Bereichen (z.B. in der Nähevon Ortschaften, an Wanderparkplätzen), die vor allem für kürzere Spaziergänge und auchvon weniger mobilen Menschen genutzt werden.

− Wanderwege:

Wanderwege sind Wege in der Landschaft, die für längere Fußwanderungen vorgesehensind.

− Radwege:

Radwege sind Wege für Radfahrer mit entsprechender Befestigung.

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− Reitwege:

Reitwege sind Wege in der Landschaft, die nur für Reiter vorgesehen sind.

− Viehtriebe (Viehtriften):

Wege in der Landschaft, die nur für den Trieb von Weidevieh vorgesehen sind.

1.4 Art und Umfang des Verkehrs

1.4.1 Allgemeiner Verkehr

Der allgemeine Verkehr im ländlichen Raum umfaßt insbesondere den Verkehr mitKraftfahrzeugen, den Fahrrad- und Fußgängerverkehr und teilweise das Reiten sowieregional das Treiben und Führen von Tieren. Vorherrschend ist der Fahrverkehr. Er ist eingemischter Verkehr mit schnell und langsam fahrenden Fahrzeugen. Der allgemeineVerkehr findet zwischen den Ortschaften, Weilern, Einzelhöfen und einzelnenGewerbebetrieben statt. Er läuft ohne jahreszeitliche Unterbrechung ab, ist zügig und nichtrichtungsgebunden.

1.4.2 Landwirtschaftlicher Verkehr

Der landwirtschaftliche Verkehr findet meist mit Schleppern (mit und ohne Anhänger),selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und zum Teil mit PKW und LKW(mit und ohne Anhänger), im wesentlichen nicht zu jeder Witterung und nicht ganzjährigstatt. Er umfaßt den Verkehr zwischen Hof und Feld, von Feld zu Feld sowie zwischen Hofbzw. Feld und Kunden bzw. Lieferanten.

Der Verkehr zwischen Hof und Feld ist jahreszeitlich stark unterschiedlich und abhängig vonder Bodennutzung, der Betriebsstruktur und der Witterung. Er ist am stärksten in denBestellungs-, Pflege- und Erntezeiten sowie bei Düngefahrten. In Gebieten mit vielenNeben- oder Zuerwerbsbetrieben kann in den Abendstunden und an Samstagen eineerhebliche Verkehrszunahme erfolgen. Eine Verkehrszunahme tritt auch bei der Ernte vonSonderkulturen (z.B. Spargel und Feingemüse) ein.

Der Verkehr zwischen Hof und Feld und von Feld zu Feld ist im allgemeinen ein nichtzügiger, langsamer Kurzstreckenverkehr. Er ist geprägt durch viele Einzelfahrten mitSchleppern. Leichte Transporte sind zahlenmäßig umfangreicher als die schweren. DieSchlepper werden verstärkt mit Anbaugeräten ausgerüstet. Der Anteil der schwerenSchlepper und die Zahl der selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nehmenzu.

Der Verkehr zwischen Hof bzw. Feld und Kunden bzw. Lieferanten führt in der Regel über

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Verbindungswege und Straßen. Er wird immer mehr mit LKW ausgeführt. Er ist zügig,schwer und nicht richtungsgebunden (z.B. Milchtankwagen). Hierbei muß auch mitVerkehrsspitzen gerechnet werden, z.B. bei der Lieferung von Rüben zu festgesetztenTerminen.

1.4.3 Forstwirtschaftlicher Verkehr

Der Verkehr auf Fahrwegen wird bestimmt

− durch Holztransporte und Transporte sonstiger Forstprodukte mit Schleppern, LKW,

Zügen und Sattelkraftfahrzeugen,

− durch Transporte von Betriebsmitteln (z.B. Anbaugeräte, Düngemittel, Baustoffe für

Wegebau) einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen (z.B. Rückeschlepper,Erntemaschinen),

− durch PKW-Fahrten für eine Vielzahl erwerbs- und bedarfswirtschaftlicher Aufgaben,

− durch Holzrücken im Schleif- und Tragverfahren und andere Holzerntevorgänge (z.B.

maschinelle Entrindung, Entastung, Einteilung und Sortierung).

Der Seitenraum von Fahrwegen sowie sich anschließende Grundstückstreifen dienen auchder Holzlagerung. Die Ablage des Holzes, z.B. durch Kran oder Poltereinrichtung einesSeilschleppers, sowie der Verladevorgang auf LKW durch Kran erfolgen vom Fahrweg aus.

Zur Ausführung von Teilarbeiten der Holzernte ist der Fahrweg Standplatz für dieArbeitsmaschine.

Fahrwege werden in der Regel ganzjährig benutzt. Sie sollten allerdings bei ausWitterungsgründen nicht mehr ausreichender Tragfähigkeit (z.B. Dauernässe,Frost-/Tauwechsel) für Lastverkehr gesperrt werden.

Die Benutzerfrequenz kann auf Fahrwegen über längere Zeiträume sehr stark schwanken,bei aussetzender Holznutzung gegen Null zurückgehen bzw. nach Katastrophen (z.B.Windbruch) extrem anwachsen.

Rückewege werden von geländegängigen Rückeschleppern bzw. Rückemaschinen zurHolzbringung im Schleif- und Tragverfahren aus den Beständen an die Fahrwege benutzt.In nicht befahrbarem Gelände ist der Rückeweg auch Standplatz für Seilschlepper odermobile Seilanlagen beim Herausseilen des Holzes aus dem Bestand. Zuweilen werden aufdem Rückeweg auch Teilarbeiten der Holzernte (z.B. Entasten und Einschneiden vonvorgeliefertem Holz) durch Prozessoren ausgeführt. Vollernter und andere forstlicheArbeitsmaschinen erreichen über den Rückeweg ihren Einsatzort im Bestand.

1.4.4 Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewicht undGeschwindigkeiten von Fahrzeugen

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Die Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen undWegen sind in der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und in derStraßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Diese Vorschriften enthalten für land- oderforstwirtschaftliche Fahrzeuge einige Ausnahmen und Einschränkungen. Die folgendenAngaben enthalten die wesentlichen Regelungen aus diesen Vorschriften. Für Fahrzeugeim grenzüberschreitenden oder kombinierten Verkehr gelten Sonderbestimmungen.

1.4.4.1 Höchstzulässige Fahrzeugbreiten

Kraftfahrzeuge, Schlepper und Anhänger allgemein einschließlich ausgeklappter Seitenteile2,55 m

Transportbreite bei Straßenfahrten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte(selbstfahrend, angehängt oder angebaut) und Sonderfahrzeuge sowie Schlepper mitNiederdruckbereifung3,00 m

Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen samtLadung mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht breiter als 3,00 m sein.

Die Fahrspurweiten heutiger landwirtschaftlicher Schlepper und Geräteträger betragenüberwiegend 1,35 - 2,25 m, diejenigen landwirtschaftlicher Anhänger, Ladewagen,Stalldungstreuer und Güllewagen 1,40 - 1,90 m, in Einzelfällen bis 2,00 m und mehr, unddiejenigen gezogener und selbstfahrender Erntemaschinen überschreiten zum Teil 2,00 m,in Einzelfällen 2,50 m. Die Spurweiten von Weinberg- und Plantagenschleppern liegen meistunter 1,0 m.

1.4.4.2 Höchstzulässige Fahrzeuglängen

Einzelfahrzeuge (dies gilt auch für Schlepper mit Anbaugerät) 12,00 m

Züge (Kraftfahrzeuge mit ein oder zwei Anhängern,

z.B. Schlepper mit 2 landwirtschaftlichen Anhängern) 18,00 m

Zug und Ladung dürfen jedoch maximal 20,00 m lang sein. Die Ladung darf bis 3,0 m nachhinten überstehen, wenn die Länge von 20,00 m für Zug samt Ladung dadurch nichtüberschritten wird.

In der Forstwirtschaft kommen bei Langholztransporten Zuglängen bis 25,00 m vor, für dieeine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

1.4.4.3 Höchstzulässige Fahrzeughöhe

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Fahrzeughöhe über alles 4,00 m

Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wennsie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind, samt Ladung jedochhöher als 4,00 m sein, ausgenommen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

1.4.4.4 Zulässige Achslasten

Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe aufdie Fahrbahn übertragen wird.

Die zulässigen Achslasten dürfen folgende Werte nicht übersteigen:

Tabelle 1.1: Zulässige Achslasten

Achse Achsabstand Achslast

Einzelachse 10 t

Einzelachseangetrieben

11,5 t

Doppelachse bis 1 m 11,5 t

Doppelachse 1,0 - 1,3 m 16 t

Doppelachse 1,3 - 1,8 m 18 t

Doppelachse 1,8 m oder mehr 20 t

Dreifachachse bis 1,3 m 21 t

Dreifachachse 1,3 - 1,4 m 24 t

Die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht dürfen in keinemAusrüstungszustand (z.B. Geräteanbau an Schleppern, LKW mit Starrdeichselanhänger)überschritten werden.

Bei größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter,Bunkerköpfroder, Schlepper und Anhänger, muß mit Achslasten gerechnet werden, die sichder Größenordnung von 8 t annähern und in Einzelfällen darüber liegen können.

1.4.4.5 Zulässiges Gesamtgewicht

Einachsanhänger

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(10 t Achslast plus 2 t Stützlast) 12 tTandemachsen unter 1,0 m Achsabstand gelten als 1 Achse

Fahrzeuge mit 2 AchsenKraftfahrzeuge und Anhänger jeweils 18 t

Fahrzeuge mit 3 Achsen a) Kraftfahrzeuge 25 tb) Kraftfahrzeuge mit Doppelachse 26 tc) Anhänger 24 t

Kraftfahrzeuge mit 4 Achsen 32 t

Fahrzeugkombination mit 4 und mehr Achsen 40 t

Fahrzeugkombination mit mehr als 4 Achsen im kombinierten Verkehr 44 t

Die Bunker von selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen (z.B. Rüben- undKartoffelroder, Mähdrescher) und Rungenkörbe selbstfahrender forstlicher Erntemaschinenmüssen bei Fahrten auf öffentlichen Straßen leer sein.

1.4.4.6 Übermäßige Straßenbenutzung

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrzeugen und Zügen, derenAbmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenenGrenzen überschreiten, sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

1.4.4.7 Fahrgeschwindigkeiten

Die Fahrgeschwindigkeiten auf ländlichen Wegen werden wesentlich von der Art derFahrzeuge (Betriebserlaubnis hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit) sowie von derLinienführung, der Ausbauart und dem Zustand der Wege bestimmt.

Für Schlepper gilt in der Regel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h.Teilweise sind Schlepper für eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, inEinzelfällen von mehr als 60 km/h zugelassen, wofür allerdings die ländlichen Wege nichtbemessen sind.

Mit zulassungsfreien land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern darf eineBetriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Selbstfahrende land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind in der Regel nichtschneller als 20 km/h, können jedoch auch für höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.

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II Planung

2 Netzgestaltung für ländliche Wege

2.1 Allgemeines

Die Gestaltung der ländlichen Wegenetze wird vorwiegend bestimmt durch

− vorhandene Verkehrsanlagen sowie die zu erwartende Verkehrsart und Verkehrsmenge,

− Art und Intensität der gegenwärtigen und künftigen Bodennutzung,

− Besitz-, Betriebs- und Siedlungsstruktur,

− Gelände-, Boden-, Wasser- und Klimaverhältnisse,

− Boden- und Wasserschutz, Wasserrückhaltung,

− Naturschutz und Landschaftspflege sowie Erholungsvorsorge und Denkmalpflege.

Ländliche Wegenetze sollen in Bau und Erhaltung wirtschaftlich sein.

Um den auf den übergeordneten Straßen vielfach dichten und schnellen Straßenverkehrmöglichst wenig zu behindern und zu gefährden, sind

− ländliche Wegenetze als selbständige Verkehrsnetze zu planen,

− Einmündungen von ländlichen Wegen in Kraftfahrstraßen nicht zulässig,

− Zufahrten von Feld- und Waldwegen sowie von Grundstücken auf übergeordnete

Straßenmöglichst auf wenige zu beschränken,

− Knotenpunkte mit ländlichen Wegen nach Bündelung plangleich oder, soweit es der

Verkehrerfordert und dies wirtschaftlich vertretbar ist, planfrei als Brücken oder Unterführungen

zu planen.

Bild 2.1: Ländliches Wegenetz(6)

2.2 Feldwegenetze

Die Feldwege bilden zusammen mit den Verbindungswegen und Straßen ein abgestimmtesNetz, das den Verkehr von den Städten, Dörfern, Weilern oder Einzelhöfen zu den Feldernund hinterliegenden Waldflächen und zurück sowie zwischen den Feldern ermöglicht.

Feldwegenetze sollen möglichst weitmaschig und so dem Gelände angepaßt geplantwerden, daß sie sowohl für die augenblicklichen Bodennutzungssysteme undBetriebsgrößen als auch bei einer künftigen veränderten Betriebsstruktur undBodennutzung zweckmäßig sind. Für Rübenabfuhr, Futterernte, Gülletransporte usw. kann

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ein Rundverkehr sinnvoll sein.

Der Arbeitszeitbedarf ist bei der Feldbewirtschaftung von großer Bedeutung. Dieser wirdaußer von der Schlaggröße und der Schlagform auch wesentlich bestimmt von derSchlaglänge und damit vom Abstand der Feldwege. Der Grad der Erschließung läßt sichdurch die durchschnittlichen Abstände der Wege veranschaulichen. Arbeitswirtschaftlichgünstig sind Schlaglängen ab 400 m.

Bei Ackerflächen mit in Bearbeitungsrichtung möglichst parallelen Grundstücksseiten undbei Grünlandflächen sind 400 - 800 m anzustreben. Diese Schlaglängen ergebenSchlaggrößen, die sowohl arbeits- und betriebswirtschaftlich vorteilhaft als auch in ihrerAuswirkung auf Natur und Landschaft in der Regel vertretbar sind. BeimFrischgemüseanbau und bei anderen Sonderkulturen können kürzere Schlaglängenzweckmäßig sein, sofern der Einsatz größerer Erntemaschinen nicht vorgesehen ist.

Zur Erschließung und Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke genügtin der Regel ein Feldweg. An Hängen, die als Acker genutzt werden, sollen zurVerminderung der Bodenerosion die Feldwege eine hangparallele Bewirtschaftung derGrundstücke ermöglichen. Ansonsten sollen die Feldwege den Höhenlinien möglichstangepaßt verlaufen.

Die Anlage von parallel zu übergeordneten Straßen verlaufenden Wirtschaftswegen imAbstand einer Blocktiefe hat sich im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sicherheit(Blendgefahr, Viehtrieb) bewährt. Dabei ist darauf zu achten, daß das Feldwegenetz vomallgemeinen Verkehr nicht zur Abkürzung angenommen wird. Straßen mit schnellem undstarkem Verkehr sind so selten wie möglich plangleich zu kreuzen. Grundstücke sollen nachMöglichkeit nicht unmittelbar, sondern über parallel verlaufende Wirtschaftswege ingrößeren Abständen an verkehrsreiche Straßen angeschlossen werden.

Grünwege sollen möglichst nicht unmittelbar in Straßen, sondern nur in Verbindungs- oderWirtschaftswege, allenfalls noch in Gemeindestraßen, eingeführt werden.

2.3 Waldwegenetze

Beim Waldwegenetz hat die aufschließende Wirkung Vorrang gegenüber Verkehrsfluß undVerkehrsgeschwindigkeit. Ziel ist u.a. ein hoher Erschließungsgrad bei möglichst geringerWegelänge. Je höher der Erschließungsgrad bereits ist, desto weniger effizient wirkt sichzusätzliche Wegelänge aus. Ein neuer Weg sollte bereits erschlossene Waldteile möglichstwenig berühren. Das kann z.B. bei einem von einem Hangdiagonalweg abgehenden neuenWeg erreicht werden, wenn seine Anbindung in gegenläufiger Neigung erfolgt.

Allgemeingültige Aussagen zu Fahrwegeabständen können nicht gemacht werden. Im Zugeder Wegenetzplanung sollte stets ein Variantenvergleich, der auch eineNutzen-Kosten-Untersuchung enthalten muß, durchgeführt werden. WesentlicheBeurteilungskriterien sind z.B. Topographie, Bodenart und Klima, ökologische und

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landschaftsbezogene Gesichtspunkte, eventuell vorhandene Naturdenkmale, Betriebsziele,Bewirtschaftungsart und natürlich auch die relativ kurzlebigen Kriterien Arbeitstechnik undArbeitsverfahren.

Da es sich bei Neubauten in der Regel um Ergänzungen handelt, sollten positive undnegative Erfahrungen mit dem bereits in der Region vorhandenen Wegenetz unbedingtgenutzt werden.

Fahrwege sollten möglichst direkt Anschluß an das öffentliche Straßennetz finden. Bei derWahl von Zufahrten ist eine Beeinträchtigung des vorbeifließenden Verkehrs weitgehend zuvermeiden. Besonders berücksichtigt werden müssen auch Verkehrseinschränkungen imvorauslaufenden Straßennetz, wie z.B. Lastbeschränkungen, Engpässe in Ortslagen,Brücken eingeschränkter Tragfähigkeit.

An Zufahrten, die sich als Ausgangspunkt für Wanderungen/Spaziergänge besonderseignen, sollten Parkflächen vorgehalten werden.

Fahrwege sollen möglichst beidseitig erschließen. Im Bergland sollte das Wegenetz denüberwiegenden Bergabtransport von Lasten gewährleisten.

Die Möglichkeit des Rundverkehrs ist zu favorisieren. Das gilt insbesondere fürkatastrophengefährdete Waldgebiete. Ist Rundverkehr nur über lange Wegestrecken zuerreichen, sollten zusätzlich Wendemöglichkeiten für Leerfahrzeuge und Arbeitsmaschinenvorgesehen werden.

Um gegebenenfalls Durchgangsverkehr von Waldteilen fernzuhalten, kann sich die Anlagevon Stichwegen mit Wendeköpfen empfehlen.

Unmittelbar neben Fahrwegen muß, durch LKW-Ladekran erreichbar, je nachGeländesituation beidseitig oder auch nur einseitig Holz zur Weiterbearbeitung (Entrinden,Einschneiden, Sortieren) bzw. Abtransport bereitgestellt werden können. Diese Forderungist gegebenenfalls bei der Linienführung eines Fahrweges zu berücksichtigen. AnEngpässen fehlender Holzlagerraum muß an sich beidseitig anschließenden Wegestreckenausgeglichen werden.

Gesonderte Holzlagerplätze sind unzweckmäßig und unwirtschaftlich. Sie müssen aufAusnahmen beschränkt bleiben.

Läßt im Bergland die Geländeneigung ein Fahren von Rückemaschinen/Rückeschleppern inFallinie nicht mehr zu, ist das Fahrwegenetz durch Rückewege zu ergänzen.

Bei Hängen mit einer Neigung über 50 % sollten Rückewege allerdings aus ökologischenGründen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Holzerntetechnik, auch unter Einschluß von Seilarbeit, am nicht direkt befahrbaren Hang

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läßt sich mit einem Fahrweg/Rückeweg-System, bei dem die Fahrwege diagonal und dieRückewege hangparallel verlaufen, am besten bewältigen.

Der Rückewegeabstand richtet sich nach der möglichen Länge der Seilarbeit. Bei Einsatzeiner Schlepperseilwinde sollte der Abstand 100 m nicht überschreiten.

In ebenen und schwach geneigten Lagen können z.B. Abteilungslinien in der Regel ohneBodenbewegung als Rückewege angenommen werden.

3 Entwurfsgrundlagen

3.1 Allgemeines

Linienführung und Querschnittsgestaltung der ländlichen Wege richten sich nach dennaturräumlichen Gegebenheiten sowie nach der Art und dem Umfang des zu erwartendenVerkehrs. Werden Waldwege an Verbindungswege oder Feldwege angeschlossen, somüssen letztere den Anforderungen des forstwirtschaftlichen Verkehrs hinsichtlichLinienführung, Querschnittsgestaltung und Befestigung genügen.

Die Querschnittselemente ländlicher Wege werden wie folgt definiert und sind in Bild 3.1dargestellt:

Bild 3.1: Querschnittselemente ländlicher Wege(7)

− Fahrbahn:

Befestigter Teil des Weges, der dem fließenden Verkehr dient. Er umfaßt in der Regeleinen, ausnahmsweise zwei Fahrstreifen.

− Fahrstreifen:

Teil des Wegequerschnittes, der sich aus der Breite des Bemessungsfahrzeuges(Regelbreite), dem seitlichen Bewegungsspielraum und gegebenenfalls einem Gegenverkehrszuschlag zusammensetzt.

− Fahrspuren:

Bei Spurwegen gebunden befestigte Fahrbahnteile, deren Breite und Abstand auf dieRad-/Achsabmessungen des Bemessungsfahrzeuges abgestimmt sind.

− Zwischenstreifen:

Bei Spurwegen ungebunden befestigter Fahrbahnteil zwischen den Fahrspuren.

− Seitenstreifen:

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Ungebunden befestigter Teil des Weges, der zum Ausweichen beim Begegnen undPassieren von Fahrzeugen dienen kann. Unbefestigte Bankette werden im ländlichenWegebau in der Regel nicht angelegt.

− Wegekrone:

Gesamtbreite von Fahrbahn und Seitenstreifen (Kronenbreite).

− Seitenraum:

Raum zwischen Wegekrone und Grenze der anschließenden Grundstücke.

− Wegebreite:

Gesamtbreite von Fahrbahn, Seitenstreifen und Seitenräumen.

− Verkehrsraum:

Summe des vom Bemessungsfahrzeug eingenommenen Raumes, der seitlichen undoberen Bewegungsspielräume, sowie gegebenenfalls eines Gegenverkehrszuschlages.

− Lichter Raum:

Raum des Wegequerschnitts, der von festen Hindernissen freizuhalten ist und der sich ausdem Verkehrsraum sowie den oberen und seitlichen Sicherheitsräumen zusammensetzt.

Die Regelbreite und der Raumbedarf von Fahrzeugen sowie Grundmaße für Verkehrsräumeund lichte Räume sind in den Bildern 3.2, 3.3 und 3.4 in Anlehnung an die Empfehlungen fürdie Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) dargestellt.

3.2 Verbindungswege

Die Entwurfselemente gelten für Verbindungswege mit größerer und geringererVerkehrsbedeutung gleichermaßen. Die Grenzwerte der Entwurfselemente fürVerbindungswege werden von der Entwurfsgeschwindigkeit Ve bestimmt. Die

Entwurfsgeschwindigkeit ist eine hinsichtlich Verkehrsbedeutung, Umfeld undWirtschaftlichkeit wählbare Entwurfsgröße, der entsprechende Mindestparameter für dieEntwurfselemente zugeordnet sind. Dabei ist zugrunde gelegt, daß dieEntwurfsgeschwindigkeit aufgrund der beschränkten Fahrbahnbreite, der geringenWegelängen und des langsamen Fahrzeugkollektives der tatsächlich gefahrenenGeschwindigkeit entspricht. Maßgebend für die Wahl der Entwurfsgeschwindigkeit vonVerbindungswegen ist insbesondere der Schwierigkeitsgrad, der im wesentlichen von dennaturräumlichen Gegebenheiten sowie von der Menge und Zusammensetzung des zuerwartenden Verkehrs abhängt (siehe Tabelle 3.1). Die Entwurfsgeschwindigkeit ist nachMöglichkeit über einen längeren zusammenhängenden Streckenabschnitt festzulegen und

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beträgt maximal 60 km/h.

Soll ausnahmsweise eine höhere Entwurfsgeschwindigkeit dem Entwurf zugrunde gelegtwerden, sind die in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) enthaltenenRegelungen anzuwenden.

Bild 3.2: Grundmaße für Verkehrsräume und lichte Räume(8)

Bild 3.3: Raumbedarf von Fahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 50km/h(9)

Bild 3.4: Raumbedarf von Fahrzeugen bei verminderter Geschwindigkeit (< 40km/h)(10)

Ausnahmsweise können für Verbindungswege mit geringerer Verkehrsbedeutung auch dieEntwurfselemente für Wirtschaftswege oder Fahrwege genügen.

Tabelle 3.1: Entwurfsgeschwindigkeit bei Verbindungswegen

Schwierigkeitsgrad Entwurfsgeschwindigkeit

(Gelände, Verkehr) Ve [km/h]

gering 50 – 60

mittel 40 – 50

groß 20 – 40

3.2.1 Lage

Verbindungswege sind zügig unter Anpassung an das Gelände zu führen. Bei größerenHangneigungen (z.B. über 30 %) oder in Hanglagen mit ungünstigenUntergrundverhältnissen soll die Fahrbahn des Weges möglichst auf gewachsenem Bodenliegen.

Die Linienführung ist in der Regel durch Geraden und Kreisbögen festzulegen.Übergangsbögen sind in der Regel nicht erforderlich. Die Radien der Bögen sollen sich demGelände anpassen und um so größer sein, je geringer die Richtungsänderungen sind. DieKurvenradien sind nach dem Gelände, den Fahrzeuglängen und denFahrgeschwindigkeiten zu bemessen. Sie sollen die in der Tabelle 3.2 festgelegtenGrenzwerte nicht unterschreiten.

Tabelle 3.2: Mindestparameter für Verbindungswege

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Entwurfs- Mindest- Haltesicht-

geschwindigkeit radius weite

Ve [km/h] min R [m] Sh [m]

60 120 110

50 80 85

40 45 65

30 25 45

20 15 35

Die angegebenen Mindestkurvenradien sind nur dann anzuwenden, wenn sich mitvertretbaren Mitteln keine größeren Kreisbögen in die Linienführung einfügen lassen oderwenn es die erwünschte Anpassung an das Gelände erfordert. Bei Kehren könnenKurvenradien bis 15 m, ausnahmsweise bis 10 m, angewandt werden. Für die Länge desKreisbogens sind mindestens 15 m zu wählen. Zwischen entgegengesetzten Kreisbögensoll eine Zwischengerade von mindestens 15 m Länge eingelegt werden, um im Bereich derFahrbahnverwindung eine sichere Fahrzeugführung zu gewährleisten. Bei beengtenVerhältnissen kann auf eine Zwischengerade verzichtet werden. Gleichlaufende Kreisbögensollen ohne Zwischengerade unmittelbar ineinander übergeführt werden, damit eine optischstörende kurze Gerade vermieden wird.

Auf ausreichende Sichtmöglichkeiten ist zu achten. Die Haltesichtweite soll auf dergesamten Strecke für jede Fahrtrichtung vorhanden sein. Sie ist die Strecke, die ein Fahrerbenötigt, um sein Fahrzeug vor einem unerwartet auftretenden Hindernis auf der Fahrbahnnoch sicher zum Halten zu bringen, und setzt sich aus dem Weg während der Reaktionszeitund dem Bremsweg zusammen.

Bei Anwendung der Entwurfselemente für Verbindungswege ist bei zweistreifigem Ausbaudie erforderliche Haltesichtweite innerhalb des Wegequerschnitts ohne Schaffung eineszusätzlichen seitlichen Sichtraumes durch die gegebene Ausweichmöglichkeit in der Regelgewährleistet. Die bei einstreifigen Verbindungswegen erforderliche Haltesichtweite kanndaher unter Beachtung der Längsneigung und in Abhängigkeit von derEntwurfsgeschwindigkeit ebenfalls der Tabelle 3.2 entnommen werden.

Wegen der besseren Sichtverhältnisse sind Wegeeinmündungen möglichst in Wannen undgerade Strecken zu legen.

3.2.2 Höhe

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Die Längsneigungen bei Verbindungswegen sollen zur guten Einbindung in die Landschaftund zur Verminderung der Baukosten möglichst der Geländeoberfläche angepaßt werden.

Mit Rücksicht auf die Ableitung von Oberflächenwasser soll die Längsneigung bei Brückenund Unterführungen möglichst 1 % nicht unterschreiten. Längsneigungen von mehr als 6 %sind nach Möglichkeit zu vermeiden, weil sie für Schwerlastfahrzeuge besondereErschwernisse bedeuten und sie auch zu erhöhten Erhaltungskosten führen können. ImBergland und Hochgebirge darf die Längsneigung in Bögen mit Kurvenradien unter 25 mkeinesfalls 6% überschreiten; gleiches gilt auch auf Brücken und im Bereich plangleicherKnotenpunkte.

Längsneigungsänderungen werden durch Kreisbögen ausgerundet.

3.2.3 Querschnitt

Die Fahrbahnbreite eines Verbindungsweges ist von seiner Verkehrsbedeutung,insbesondere von der Regelbreite der sie benutzenden Fahrzeuge, abhängig.Verbindungswege sind nur bei starkem Begegnungsverkehr mit zwei Fahrstreifen(zweistreifig) auszubauen. Die Kronenbreite der Wege ist so zu bemessen, daß einBegegnen und Überholen gegebenenfalls mit verminderter Geschwindigkeit möglich sind.Bei einstreifigen Wegen genügen für Begegnungsfälle die Seitenstreifen,Wegeabzweigungen und Grundstückszufahrten. Zusätzliche Ausweichen sind nurausnahmsweise, z.B. bei beengten Verhältnissen, vorzusehen.

Zweistreifige Verbindungswege sollen eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m und eineKronenbreite von mindestens 6,25 m erhalten. Einstreifige Verbindungswege sollenFahrbahnbreiten von 3,0 m, bei stärkerem Verkehr von 3,5 m, und Kronenbreiten vonmindestens 5,5 m erhalten. Die genannten Breiten ermöglichen z.B. folgendeBegegnungsfälle (siehe Bild 3.3 und 3.4):

− mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

Fahrbahnbreite 4,75 m: PKW/PKW3,5 m: PKW/Rad,

− mit verminderter Geschwindigkeit:

Kronenbreite 5,5  m: LKW/LKW.

Die Seitenstreifen sind so breit vorzusehen, daß die vorgesehenen Begegnungsfälle beiverminderter Geschwindigkeit möglich sind. Sie erhalten daher in der Regel eine Breite von0,75 - 1,25 m. Im Bergland kann der bergseitige Seitenstreifen entfallen, wenn einebefahrbare Rinne für die Wasserableitung angelegt wird. Der talseitige Seitenstreifen hängtvon der Breite der Rinne ab und soll dann mindestens 1,0 m breit sein. WennSicherungseinrichtungen (z.B. Schutzplanken) anzubringen sind, ferner neben Gewässernmit mehr als 1,0 m Tiefe und auf Dämmen über 2,0 m Höhe sind die Seitenstreifen

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entsprechend zu verbreitern. Dies kann auch erforderlich sein bei Wegen auf weichemUntergrund, bei schlechten Sichtverhältnissen, wenn mit Viehtrieb zu rechnen oder einbesonders breiter lichter Raum für Arbeitsgeräte mit Überbreiten freizuhalten ist.

Sollen entlang von Verbindungswegen Saumbiotope als Teil eines Biotopverbundsystemsangelegt werden, ist der Seitenraum entsprechend den ökologischen Erfordernissenvorzuhalten.

In Bögen mit einem Kurvenradius unter 100 m ist die Fahrbahn entsprechend Bild 3.5 nachinnen zu verbreitern.

Bild 3.5: Fahrbahnverbreiterung in engem Bogen(11)

Bei Kehren wird die Verbreiterung je zur Hälfte nach innen und außen angebracht (sieheBild 3.6).

In kurvenreichen Strecken kann es bautechnisch einfacher und wirtschaftlicher sein, dieFahrbahn einstreifiger Wege durchgehend gleichmäßig zu verbreitern.

Bild 3.6: Ausbildung einer Kehre(12)

Die Querneigung soll bei gebundenen Bauweisen in der Regel einseitig hergestellt werden.

Im Bergland soll die Wegeoberfläche aus Sicherheitsgründen nach der Bergseite hingeneigt werden, soweit nicht in Kurven aus fahrdynamischen Gründen eine talseitigeNeigung erforderlich ist. Hierbei sind zur Verminderung der Gefahr des Abrutschens vonFahrzeugen die Seitenstreifen zu verbreitern und gegebenenfalls zu erhöhen. Dann sindWasserabschläge in ausreichender Zahl anzubringen. Wenn die Verhältnisse es zulassen,kann eine talseitige Querneigung auch für die Wasserableitung zweckmäßig sein.

Die Querneigung soll in Geraden 3 % betragen. Bei Bögen ist die Querneigungentsprechend Tabelle 3.3 zu wählen.

Tabelle 3.3: Querneigung bei Verbindungswegen

Radius R [m] Querneigung q [%]

300 4

200 5

150 6

120 7

≤100 8

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Für den Übergang zwischen Strecken mit unterschiedlichen Querneigungen ist dieVerwindung auf einer Länge von mindestens 15 m vorzusehen und möglichst vor demBogen auszuführen, damit im Bogen die volle Querneigung eingehalten werden kann.

Die Seitenstreifen sollen 2 - 3 cm tiefer als die gebunden befestigte Fahrbahn an dieFahrbahnkante angesetzt werden, weil sonst durch ein Hochwachsen der Pflanzendeckeder Abfluß des Wassers behindert wird. Sie sollen eine um mindestens 3 % größereQuerneigung als die Fahrbahn aufweisen. Bei einseitiger Querneigung der Fahrbahn sollder untere Seitenstreifen eine gleichgerichtete Querneigung von mindestens 6 %, der obereSeitenstreifen eine solche von mindestens 3 % in entgegengesetzter Richtung erhalten(siehe Bild 8.4).

Bei bergseitiger Querneigung der Fahrbahn kann der Seitenstreifen gleichgerichtetesGefälle ohne vertieften Ansatz erhalten.

3.3 Feldwege

3.3.1 Wirtschaftswege

Die jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten sowie Art und Umfang des zu erwartendenVerkehrs bestimmen den Schwierigkeitsgrad und davon abhängig die Entwurfs-elementeder Wirtschaftswege. Diese Entwurfselemente werden daher dem Schwierigkeitsgradgering, mittel, groß zugeordnet. Sie sind für Verkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von40 km/h ausgerichtet.

3.3.1.1 Lage

Die Linienführung der Wirtschaftswege soll einerseits eine Anpassung an das Gelände,andererseits günstige Schlaglängen und -formen ermöglichen. Vor allem soll einelandschaftsbezogene, erosionsmindernde und wasserrückhaltende Linienführungangestrebt werden.

Bild 3.7: An das Gelände angepaßte Linienführung eines Wirtschaftsweges(13)

Die in der Tabelle 3.4 aufgeführten Grenzwerte sind jedoch bei der Linienführungeinzuhalten.

Tabelle 3.4: Grenzwerte bei Wirtschaftswegen

Schwierigkeitsgrad Mindest-kurven-radius

Höchst-längsneigung

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minR [m] max S [%]

gering 15 8

mittel 10 12

groß 7,5 15

Ausnahme 5,5 20

Langholzabfuhr 20,mindestens 12

Ausnahmsweise kann für die Linienführung von Wirtschaftswegen mit starkem Verkehrauch die Haltesichtweite für Verbindungswege in Tabelle 3.2 maßgebend sein.

3.3.1.2 Höhe

Die Längsneigungen der Wirtschaftswege können weitgehend der Geländeform angepaßtwerden, d. h. ein wiederholter Wechsel der Neigungen innerhalb eines Wirtschaftsweges istvertretbar.

Die vertretbare Höchstlängsneigung (siehe Tabelle 3.4) wird bestimmt durch dieFahrsicherheit, den Erhaltungsaufwand, die Länge der Neigungsstrecke, dieFahrbahnbefestigung, die Wasserableitung, die Art der den Weg vorzugsweisebenutzenden Fahrzeuge und auch davon, ob der Wirtschaftsweg mit schweren Lastenbefahren wird.

Größere Längsneigungen sind nur zulässig, wenn die örtlichen und wirtschaftlichenVerhältnisse keine anderen Lösungen erlauben.

Längsneigungen von mehr als 6% führen für den Schwerverkehr, aber auch für Radfahrerund Rollstuhlfahrer, zu besonderen Erschwernissen sowie zu einem erhöhtenErhaltungsaufwand.

Neigungswechsel sind mit möglichst großen Kuppen- oder Wannenhalbmessern (nichtunter 200 m) auszurunden.

3.3.1.3 Querschnitt

Bei Wirtschaftswegen genügt meist ein Fahrstreifen. Die Fahrbahnbreite ist von derRegelbreite der sie benutzenden Fahrzeuge abhängig. Die Regelbreite und der Raumbedarfvon Schleppern und Anhängerfahrzeugen erreichen zum Teil die für Lastkraftwagenmaßgeblichen Werte. Landwirtschaftliche Arbeits- und Anbaugeräte können größere Breitenbis zu 3,0 m und mehr erreichen. Für Begegnungsfälle genügen die Seitenstreifen,

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Wegeabzweigungen und Grundstückszufahrten. Zusätzliche Ausweichen sind nurausnahmsweise, z.B. bei beengten Verhältnissen, vorzusehen.

Die Fahrbahnbreite der Wirtschaftswege soll in der Regel 3,0 m bei einer Kronenbreite vonmindestens 4,0 m betragen. Selbst bei Wirtschaftswegen mit häufigeremBegegnungsverkehr genügt eine Fahrbahnbreite von 3,0 m bei einer auf 5,5 m verbreitertenKronenbreite. Bei Spurwegen kann die Fahrbahnbreite bis auf 2,5 m mit zwei Fahrspuren je0,8 m und einem Zwischenstreifen von 0,9 m vermindert werden. In Rebgebieten kann einQuerschnitt von 0,6 / 0,9 / 1,0 m für Weinbergschlepper zweckmäßig sein. Die Kronenbreit esoll dabei, sofern Begegnungsfälle ausgeschlossen werden, mindestens 3,5 m betragen.

Dient ein Wirtschaftsweg zugleich der Holzabfuhr, so sind die Entwurfselemente fürFahrwege anzuwenden.

In besonders schwierigem Gelände kann die Kronenbreite bis auf die Mindestfahrbahnbreitevon 2,5 m verringert werden, z.B. bei Almwegen.

In Bögen mit einem Kurvenradius unter 100 m ist die Fahrbahn entsprechend Bild 3.5 nachinnen zu verbreitern. Bei Kehren wird die Verbreiterung je zur Hälfte nach innen und außenangebracht (siehe Bild 3.6).

Die genannten Breiten ermöglichen z.B. folgende Begegnungsfälle mit verminderterGeschwindigkeit (siehe Bild 3.4):

− Kronenbreite 5,5 m: Schlepper/PKW,

Schlepper/Schlepper,

− Kronenbreite 4,0 m: Schlepper/Rad,

PKW/PKW.

Aus Gründen der Sicherheit und der Entwässerung soll die Querneigung in Geraden und inBögen mit einem Kurvenradius über 100 m bei einer Deckenbefestigung mit Bindemittel 3 %und ohne Bindemittel 6 % betragen. Bei Bögen mit einem Kurvenradius unter 100 m ist dieQuerneigung größer zu wählen.

3.3.2 Grünwege

Für Grünwege sind keine besonderen Entwurfselemente zu beachten. In der Regel erhaltensie eine Kronenbreite von 4,0 m.

3.4 Waldwege

3.4.1 Fahrwege

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Fahrwege sind so anzulegen, daß sie ihre Mehrfachfunktion erfüllen. Insbesondere müssensie dem Verkehr durch PKW, nach StVZO zugelassenen LKW und Arbeitsmaschinengerecht werden. Sie sind für Verkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/hbestimmt.

3.4.1.1 Lage

Folgende Mindestkurvenradien sollen nicht unterschritten werden:

im flacheren Gelände 20 m,

im steileren Gelände 12 m.

In Bögen mit Richtungsänderungen von mehr als 50 gon und einem Radius unter 50 m istdie Fahrbahn nach innen zu verbreitern (siehe Bild 3.5).

Bei Kehren und in extrem steilem Gelände kann zur Vermeidung von unverhältnismäßigenAufwendungen und Eingriffen in die Landschaft ein Mindestkurvenradius bis zu 10 mzugelassen werden (siehe Bild 3.6).

3.4.1.2 Höhe

Aus Gründen der Fahrsicherheit und zur Vermeidung hoher Wegeerhaltungskosten ist inder Regel eine maximale Längsneigung von 8 % einzuhalten.

Auch in Ausnahmefällen sollten 15 % möglichst nicht überschritten werden.

Neigungswechsel sind mit möglichst großen Kuppen- oder Wannenhalbmessern (nichtunter 200 m) auszurunden.

3.4.1.3 Querschnitt

Die Fahrbahnbreite beträgt in der Regel 3,0 m mit beiderseits in den Seitenraum auslaufendbefestigten und befahrbaren Seitenstreifen von mindestens 0,5 m. Die Kronenbreite beträgtentsprechend 4,0 - 4,5 m. Zusätzliche Ausweichen sind nur ausnahmsweise, z.B. beibeengten Verhältnissen, vorzusehen. In engen Bögen ist eine Innenverbreiterung derFahrbahn vorzusehen. Ein bergseitiger Graben ist normalerweise als Spitzgrabenauszubilden. In solchem Fall geht der Seitenstreifen direkt in den Spitzgraben über. DieBreite von Seitenstreifen und Spitzgraben bis zur Grabensohle sollte mindestens 1,0 mbetragen.

Bei Fahrwegen mit untergeordneter Funktion kann die Kronenbreite bis auf 3,0 m reduziertwerden.

Das Querprofil sollte grundsätzlich beidseitig geneigt sein und nur in engen Kurven in

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einseitige Neigung übergehen. Vorteile einer beidseitigen Querneigung sind eine erhöhteFahrsicherheit insbesondere für schwere LKW und bei Glätte, günstige Lastverteilung, amHang eine Sammlung des Oberflächenwassers nur von einer Fahrbahnhälfte sowie beiungebundenen Deckschichten die unverzichtbare technisch einwandfreie maschinelleUnterhaltbarkeit.

Die Querneigung soll bei gebundenen Deckschichten 3% betragen.

Bei ungebundenen Deckschichten soll sie, einer Uhrglasform entsprechend, von der Mitteaus zunächst beidseitig bis ca. 1,3 m bei 2 - 3 % liegen und danach bis in den Seitenraumhinein deutlich auf 8 - 12 % ansteigen. Damit können hohe Radlasten bei möglichst geringerQuer-neigung gleichmäßig auf die Fahrbahn übertragen und ein zügiger seitlicher Abflußdes Oberflächenwassers gewährleistet werden.

Die einseitige Neigung in engen Kurven soll ca. 6 % betragen.

Bild 3.8: Querprofil eines Fahrweges(14)

In ebenen Lagen kann eine einseitige Fahrbahnneigung zweckmäßig sein, wenn diegegebenenfalls notwendige Wasserableitung auf einen Graben beschränkt werden kann.

Unter extrem beengten Verhältnissen am Hang ist bei Fahrwegen mit untergeordneterFunktion einseitige Querneigung tolerierbar. Talseitige Querneigung schränkt den Verkehrbei Glätte wegen der Gefahr talseitigen Abrutschens von Fahrzeugen ein.

Bild 3.9: Querneigung in Uhrglasform(15)

3.4.2 Rückewege

Rückewege sind mit einer Längsneigung von maximal 25 % anzulegen. GrößereLängsneigungen sollten nur über kurze Abschnitte toleriert werden. Sie sollen möglichst anbeiden Enden an Fahrwege anschließen. Ihre Breite soll bei 3,0 - 3,5 m liegen.

Zur Wasserableitung sind Quer- bzw. Diagonalmulden einzulegen.

Gräben sind an Einmündungen von Rückewegen in Fahrwege grundsätzlich nicht zuverrohren, sondern als befahrbare Mulde offen zu lassen.

Der Abstand der Rückewege untereinander und zu den Fahrwegen beträgt in der Regel80 - 120 m. In Sonderfällen müssen diese Abstände aufgrund von Gelände- undRückeverhältnissen, Bauaufwand oder aus Gründen des Landschaftsschutzes variiertwerden.

Rückewege sollen dort an das Fahrwegenetz angeschlossen werden, wo eineHolzlagermöglichkeit besteht oder geschaffen werden kann.

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3.5 Sonstige ländliche Wege

3.5.1 Fußwege

Die Linienführung der Fußwege richtet sich nach der Zweckbestimmung. DieLängsneigungen sollen mit Rücksicht auf Behinderte, Kinderwagen und ältere Menschen6 % nicht überschreiten. In bewegtem Gelände sind jedoch größere Werte bis 15 %vertretbar.

Sind größere Höhenunterschiede zu überwinden, müssen gegebenenfalls stellenweiseTreppen angelegt werden. Dabei soll jedoch versucht werden, zusätzliche Alternativwegemit annehmbarem Gefälle vorzusehen. Fußwege sollen mindestens 1,5 m, bei maschinellerSchneeräumung und Unterhaltung 2,5 m breit sein. Straßenbegleitende Fußwege sollennicht schmaler als 2,0 m sein (davon 1,5 m Mindestbreite und 0,5 m Schutzabstand zurFahrbahn).

3.5.2 Wanderwege

Bei der Trassierung von Wanderwegen ist auf einen abwechslungsreichen Verlauf Wert zulegen. Wanderwege sollen, soweit dies unter Beachtung ökologischer Belange möglich ist,entlang von Bachläufen, Wasserflächen, in Wäldern oder an Waldrändern verlaufen und zureizvollen Rastplätzen und Aussichtspunkten oder auch zu einzelnen Natur- undBaudenkmälern führen.

Bild 3.10: Rastplatz an einem Wanderweg(16)

Wanderwege sollen in der Regel mindestens 1,5 m breit sein. Längsneigungen über 15 %und Treppen sind möglichst zu vermeiden. Im Bergland und Hochgebirge müssenWanderwege oft schmaler und steiler sein.

Wanderwege können mit Lehr- und Trimmpfaden verbunden oder als solche ausgestattetwerden. Es ist sinnvoll, Tafeln mit Ziel-, Zeit-, Entfernungs- und Höhenangaben oder miterklärenden Hinweisen anzubringen. Planung und Beschilderung sind mit den Gemeinden,mit den Wandervereinen, mit Heimatvereinen, mit Kur- und Fremdenverkehrsvereinen odersonstigen Trägern und insbesondere im Wald mit den Grundstückseigentümern frühzeitigabzustimmen.

3.5.3 Radwege

Die Längsneigung von Radwegen soll 6% nicht überschreiten. Radwege sollen beieinstreifigem Ausbau mindestens 1,0 m, bei zweistreifigem Ausbau 2,0 m (mindestens1,6 m) breit sein. Bei straßenbegleitenden Radwegen soll nach Möglichkeit ein 0,75 m

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breiter Schutzstreifen zwischen Verkehrsraum und Radweg vorgesehen werden.

Gemeinsame Fuß- und Radwege sollen dann angewendet werden, wenn die Anzahl derRadfahrer nicht zu hoch ist und gegenseitige Behinderungen sich in vertretbarem Rahmenhalten. Solche Wege sollen 2,5 m (mindestens 2,0 m) breit sein. Breiten von mehr als 2,5 msollen ohne Absperrvorrichtungen nicht gewählt werden, weil der gemeinsame Fuß- undRadweg sonst auch als allgemeiner Weg für Fahrzeuge angesehen wird.

3.5.4 Reitwege

Sind gesonderte Reitwege erforderlich, sollen diese so angelegt werden, daß Rundritte vonmindestens 4 - 6 km und durch Aneinanderreihung verschiedener solcher KombinationenRundreitstrecken von 15 - 25 km Länge möglich werden. Kreuzungen mit Straßen undbefestigten Wegen sind, soweit unvermeidbar, besonders zu kennzeichnen. Reitwege sollennicht auf steinigen, bindigen oder nassen Böden oder über Geröllflächen verlaufen. Siekönnen kurze Steilstrecken aufweisen, wenn Erosionsschäden nicht zu erwarten sind.Reitwege sollen eine Mindestbreite von 1,5 m, bei maschineller Herstellung und Pflege eineBreite von 2,5 - 3,0 m haben. Die Lichtraumhöhe soll mindestens 2,8 m betragen.

3.5.5 Viehtriebe

Sind Wege für das Treiben von Weidevieh erforderlich, sollten diese zum besonderenKlauenschutz nicht über befestigte, steinige, bindige oder nasse Böden führen.Gegebenenfalls sind diese Wege seitlich der befestigten Wege als unbefestigte Streifen miteiner Mindestbreite von 2 m anzulegen.

An Kreuzungen und Straßen sind Viehtriebe besonders zu kennzeichnen.

4 Knotenpunkte, Kreuzungsbauwerke,Grundstückszufahrten, Parkplätze und sonstigebauliche Anlagen

4.1 Knotenpunkte ländlicher Wege mit Straßen und Wegen

4.1.1 Allgemeines

Das Zusammentreffen von übergeordneten Straßen mit ländlichen Wegen sowie vonletzteren untereinander bedingt die Gestaltung von Anlagen, die als sogenannteKnotenpunkte der Verknüpfung oder der Querung dienen. Knotenpunkte werden in derRegel als Einmündungen oder als Kreuzungen plangleich (in einer Ebene) ausgeführt.

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4.1.2 Plangleiche Knotenpunkte mit Straßen

Plangleiche Kreuzungen von Wegen mit Straßen oder Schienenbahnen sind großeGefahrenquellen. Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob sie durch geeigneteWegenetzgestaltung entfallen oder gegebenenfalls zu einer oder mehreren neuenplangleichen Kreuzungen zusammengefaßt werden können. Hierbei ist auch zuuntersuchen, ob die plangleiche Kreuzung durch eine Brücke oder Unterführung ersetztwerden kann.

Plangleiche Knotenpunkte erfordern in den übergeordneten Straßen häufig besondereAbbiege- oder Einfädelungsspuren, Verkehrsregelungen und Verkehrsbeschränkungen.Auch in den nachgeordneten ländlichen Wegen können besondere bauliche Maßnahmen,z.B. Aufweitung, oder Verkehrsregelungen notwendig werden.

Bei der Planung und Anlage von Knotenpunkten mit ländlichen Wegen sind folgendeGrundsätze zu beachten:

− Knotenpunkte sollen gut sichtbar, erkennbar und übersichtlich, einfach und einheitlich

gestaltet und leicht befahrbar sein.

− Die Achsen der einmündenden beziehungsweise sich kreuzenden Verkehrswege sollen

sich möglichst rechtwinklig schneiden. Ausnahmen können zugelassen werden, wenndas Gelände es erfordert und die Verkehrsrichtung es zuläßt.

− Zur Erreichung guter Sichtverhältnisse sollen Knotenpunkte möglichst in einer Wanne

liegen. Gegebenenfalls ist der Knoten durch Bepflanzungen erkennbar zu machen.

− Knotenpunkte sollen möglichst in geraden Strecken der übergeordneten Straßen liegen

und einen Abstand von mindestens 500 m voneinander haben. Einmündungen in derInnenkurve sind gefährlich und deshalb zu vermeiden.

− Der Knotenpunkt soll für den Benutzer der bevorrechtigten Straße aus einer Entfernung

der vollen Überholsichtweite wahrnehmbar sein.

− Die Freihaltung genügend bemessener Sichtflächen ist notwendig.

− Die Gradiente der ländlichen Wege soll vor der Einmündung in die übergeordnete Straße

so angelegt werden, daß weder Wasser noch Schlamm und Geröll auf die Straßegelangen können.

− Die Fahrbahnen sowie die Kronenbreiten von stark beanspruchten Feld- und Waldwegen

sind, von der Fahrbahnkante der übergeordneten Straße ab gerechnet, auf einer Längevon ca. 20 m auf mindestens 5,5 m Breite aufzuweiten und mindestens 4,75 m gebundenzu befestigen.

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− Die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen in den Knotenpunkten ist zu

veranlassen.

− Da es sich um eine Sondernutzung handelt, ist die erforderliche Zustimmung des

Baulastträgers über Lage und Ausführung von Knotenpunkten ländlicher Wege mit demübergeordneten Straßennetz rechtzeitig herbeizuführen.

Bei Knotenpunkten, die ländliche Wege mit Straßen verbinden, sind auch die RAS, Teil:Knotenpunkte (RAS-K), Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) zu beachten.

4.1.3 Knotenpunkte ländlicher Wege untereinander

Bei Knotenpunkten, die ländliche Wege miteinander verbinden, sind einfacheEckausrundungen vorzusehen. Auf eine Aufweitung der einmündenden Wege kannverzichtet werden.

Bild 4.1: Kreuzung ländlicher Wege(17)

4.2 Kreuzungsbauwerke

4.2.1 Allgemeines

Im allgemeinen kommen Brücken, Unterführungen und Durchlässe als Kreuzungsbauwerkein Betracht. Die Art und der Querschnitt der erforderlichen Bauwerke werden von der zukreuzenden Anlage bestimmt.

Bei Gewässern hängt dies von der abzuführenden Wassermenge und dem zulässigenAufstau, der Höhenlage der Fahrbahn und von nachstehenden ökologischenGesichtspunkten ab. Brücken und Durchlässe sind ein Eingriff in den natürlichenLebensraum des Gewässers, wenn die biologischen Ausbreitungsvorgänge entlang desGewässers durch das Bauwerk gestört oder gar unterbunden werden. Bei Abwägung derwasserwirtschaftlichen Belange einschließlich der Ziele der Wasserspeicherung in derFläche kann auch unter Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten im Einzelfall einegroßzügige Überbrückung des Gewässerlaufes einschließlich der Uferböschungen und desVorlandes eine wichtige Zielvorgabe sein.

Ausreichend bemessene Rahmenkonstruktionen unter Weiterführung der natürlichenGewässersohle können aufwendigere Brückenkonstruktionen ersetzen.

4.2.2 Brücken

Brücken für Verbindungs-, Feld- und Waldwege sind an die Örtlichkeit angepaßt zu planen.Die DIN 1182 „Wirtschaftswegebrücken; Profilmaße" sowie DIN 1074 „Holzbrücken“enthalten dafür Hinweise. Brücken sollen die zu kreuzenden Straßen, Schienenbahnen,

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Wege oder Gewässer möglichst rechtwinklig schneiden. Für Brücken in zweistreifigenWegen ist eine Fahrbahnbreite von 5,0 m, in einstreifigen Wegen von 3,5 m mit jeweilsbeiderseitigen 0,5 m breitem seitlichem Sicherheitsraum vorzusehen, so daß sich zwischenden Innenkanten der Geländer ein lichter Raum von 6,0 m bzw. 4,5 m ergibt. Im seitlichenSicherheitsraum können 0,15 m hohe Schrammborde notwendig sein. Für Feld- undWaldwege mit zwei Fahrstreifen genügen in der Regel Brücken mit einem Fahrstreifen. Hierist zu prüfen, ob der Weg im Brückenbereich übersichtlich ist und ob vor der BrückeAusweichen erforderlich sind.

Bei Brücken mit einem Fahrstreifen im Zuge zweistreifiger Wege ist die Wegebreite in einerÜbergangsstrecke von 20 m an die Fahrbahn der Brücke anzuschließen. Kurven sind soweit von der Brücke entfernt vorzusehen, daß eine Verbreiterung des Bauwerkes nichterforderlich wird.

Wenn ausnahmsweise bei beengten Verhältnissen eine stärker gekrümmte Kurve an eineBrücke anschließt, kann für die Brücke aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs einegrößere Fahrbahnbreite erforderlich sein.

Nach DIN 1072 "Straßen- und Wegbrücken; Lastannahmen" ist bei Verbindungs-, Feld- undWaldwegen wegen der heutigen starken Lastbeanspruchung in der Regel dieBrückenklasse 30/30 anzuwenden. In Ausnahmefällen kann die Brückenklasse 60/30erforderlich werden oder die Brückenklasse 12/12 genügen.

Brücken sind gut in die Landschaft einzupassen. Neue holztechnologische Entwicklungeneröffnen eine breite Anwendungspalette von Holz im Brückenbau. In die Planung ist daherder jeweils aktuelle Stand der Technik sowie die in der Region verfügbare Erfahrung beimUmgang mit Holz im Brückenbau mit einzubeziehen.

Bis zur Brückenklasse 30/30 mit einer Spannweite bis ca. 6 m, die den Ansprüchen vonBrücken im Zuge von Feld- und Waldwegen in der Regel genügt, bietet sich z.B. dieQS-Bauweise (Querverspannte Holzbauweise, Einzelheiten siehe EGH-Holzhandbuch Teil9, Folge 4) als eine einfache Möglichkeit des Brückenbaues an.

Die Gewässersohle unter einer Brücke ist stets dem Charakter der Sohle des gequertenFließgewässers anzugleichen, um eine ökologische Barrierewirkung möglichstauszuschließen.

Eine gute Einbindung in die Landschaft kann durch Verwendung von Natursteinen oderHolzpalisaden für die Widerlager im Ein- und Auslauf gefördert werden.

In den Brückenwiderlagern sollten durch einfache Maßnahmen Nistmöglichkeitenvorgesehen werden. Infor-mationen hierzu können bei Naturschutzstellen eingeholt werden.

Bild 4.2: Angeglichene Gewässersohle im Brückenbereich(18)

4.2.3 Unterführungen

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Unterführungen sollen sowohl rechtwinklig zur Achse der übergeordneten Straße als auchgeradlinig in Verlängerung der Wegeachse liegen. In Unterführungen soll die Fahrbahneinstreifiger Wege 3,5 m und zweistreifiger Wege 5,0 m breit sein mit jeweils beiderseitigem1,0 m, ausnahmsweise 0,5 m breitem, seitlichem Sicherheitsraum

Für den Fußgängerverkehr kann aus Sicherheitsgründen, insbesondere in langenUnterführungen, einer der beiden je 1,0 m breiten Seitenstreifen auf 1,5 m verbreitertwerden, wenn dabei die angegebenen Fahrbahnbreiten und die Breite des lichten Raumesnicht geändert werden. Die Höhe des lichten Raumes in Unterführungen soll in der Regel4,5 m, mindestens aber 4,2 m betragen. Unterführungen, die ausschließlich dem Viehtriebdienen, sollen mindestens 3,0 m breit und 2,0 m hoch sein.

Bei Unterführungen mit einem Fahrstreifen im Zuge zweistreifiger Wege ist die Wegebreitein einer Übergangsstrecke von 20 m an die Fahrbahn der Unterführung anzu-schließen.Kurven sind so weit von der Unterführung entfernt vorzusehen, daß eine Verbreiterung desBauwerkes nicht erforderlich wird.

Wenn ausnahmsweise bei beengten Verhältnissen eine stärker gekrümmte Kurve an eineUnterführung anschließt, kann für die Unterführung aus Gründen der Sicherheit desVerkehrs eine größere Fahrbahnbreite erforderlich sein.

4.2.4 Durchlässe

Kreuzungen mit Gewässern kleineren Ausmaßes werden unter Beachtung der ökologischenGesichtspunkte nach den einschlägigen DIN-Vorschriften als Durchlässe (lichte Weitemaximal 2 m) ausgebildet.

Sie werden mit rechteckigem, kreisförmigem oder gewölbtem (wechselnde Radien) Profilgebaut. Verlegt werden in der Regel Fertigteile aus Beton / Stahlbeton oder Stahl. Auslandschaftsästhetischen Gründen können z.B. Mauerwerke in Betracht kommen.

Der erforderliche Querschnitt wird durch eine hydraulische Berechnung ermittelt.Zusätzliche Informationen können auch über im Gewässerverlauf vorhandene Durchlässegewonnen werden.

Um eine ökologische Barrierewirkung auszuschließen, ist der Durchlaß so tief zu legen, daßsich eine natürliche Sohle bildet. Die Fließgeschwindigkeit sollte 2 m/s nicht überschreiten,um Zerstörungen am Ein- und Auslauf und an der Sohle auszuschließen. Muß das vonNatur aus vorhandene Gefälle im Durchlaßbereich reduziert werden, ist ein Ausgleich durchSohlgleiten vornehmlich im Auslauf herbeizuführen. Ein- und Ausläufe sollten möglichst mitingenieurbiologischen Mitteln gesichert werden. Es können auch Böschungsstücke, Stirn-und Flügelmauern angeordnet werden.

Bei extrem saurem Wasser ist entsprechender Schutz der Durchlaßwandung herzustellen

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oder angemessen beständiges Material einzusetzen. Wird im Fließgewässer Geschiebemitgeführt, sind biegeweiche Stahldurchlässe ungeeignet.

4.2.5 Furten

Bei der Kreuzung ländlicher Wege mit Gewässern geringer Tiefe können Furten an Stellevon Brücken zweckmäßig sein. Sie erfordern flache Rampen (ca. 1:10) und setzen auchaus ökologischen Gründen (Verhinderung eines Abwaschens von Schmierstoffen amFahrzeug) niedrige Mittelwasserstände voraus.

Bild 4.3: Furt(19)

4.2.6 Kreuzungen mit Leitungen

Kreuzen ländliche Wege Leitungen, wie Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, so sinddiese durch Ummantelungen zu schützen oder in Rohre zu verlegen, wenn die Fahrbahnnicht als lastverteilende Platte hergestellt wird.

Der Schutz von Kabeln ist mit dem Träger abzustimmen. Auf Kabelschutzanweisungen wirdhingewiesen.

Kreuzt ein ländlicher Weg eine Dränleitung, ist diese unter dem Wege dicht und tragfähigauszubilden. Wird ein ganzes Dränsystem gekreuzt, ist dieses so abzuändern, daß nurwenige Kreuzungsstellen entstehen.

4.3 Grundstückszufahrten

Grundstückszufahrten stellen die Verbindung von den Grundstücken zu Straßen undWegen her. Zu den Zufahrten gehören auch die Einmündungen von Privatwegen.

Grundstückszufahrten zu Wegen können in einfacher Weise ausgeführt werden.

Da es sich um eine Sondernutzung handelt, ist die Zustimmung des Baulastträgers bzw.Wegeeigentümers rechtzeitig herbeizuführen.

4.4 Parkplätze

Öffentliche Stellplätze sollen an notwendigen und geeigneten Stellen, z.B. in der Nähe vonAussichtspunkten, Waldeingängen sowie an den Ausgangspunkten für Wanderwegevorgesehen werden.

Wanderparkplätze sind so anzulegen, daß das Landschaftsbild durch Fahrzeuge möglichstnicht gestört wird.

Parkflächen sollen bedarfs- und umweltgerecht befestigt werden. Die schadlose Ableitung

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des anfallenden Oberflächenwassers von den Parkflächen muß sichergestellt werden.

Die Parkfläche je Personenkraftwagen ist mit mindestens 2,3 m x 5,0 m = 11,5 m²anzusetzen.

In der einfachsten Form werden Parkplätze ein- oder beidseitig am Wege als Parkständeangelegt.

Größere Parkplätze sollen getrennte Einfahrten und Ausfahrten sowie Fahrgassen mitEinbahnregelung erhalten. Vorteilhaft ist die fischgrätartige Anordnung der Parkständebeiderseits der Fahrgassen (siehe Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs,EAR). Für Behinderte sind Parkstände mit ausreichendem Platz neben und hinter demFahrzeug vorzusehen.

Die Fahrzeuge sollen durch breitkronige, standortgerechte Laubbäume vor direkterSonneneinstrahlung geschützt werden. Großfruchtige Bäume, z.B. Roßkastanie, sindungeeignet.

Zu den Parkflächen und Fahrgassen kommt der Flächenbedarf für die Gestaltungs- undBepflanzungsmaßnahmen. Im allgemeinen muß mit einem Flächenbedarf von insgesamtmindestens 30 m² je Personenkraftwagen gerechnet werden.

4.5 Sonstige bauliche Anlagen

4.5.1 Mauern

Um den Bau eines Weges im Hang zu ermöglichen und dem beim Wegebauangeschnittenen Boden oder Felsen einen Halt zu geben, kann etwa ab 40 % Hangneigungstatt der Anlage einer Böschung die Errichtung einer Mauer notwendig werden. Mauernerschweren die Bewirtschaftung der Grundstücke und verteuern Ausbau und Erhaltungwesentlich. Sie sind daher nur im unbedingt notwendigen Umfang zu errichten.

Stützmauern werden errichtet, um dem anstehenden Erddruck zu widerstehen und dasAbrutschen der Erdmassen zu verhindern. Sie können als Schwergewichtsmauern oder alsWinkelstützmauern errichtet werden. Mauern sind landschaftsgerecht auszuführen. Siewerden daher als Trockenmauerwerk, Bruchsteinmauerwerk oder Zyklopenmauerwerk, inAusnahmefällen als Betonmauern oder auch in Mischbauweise hergestellt. VonTrockenmauern ist bei Höhen über 1,5 m wegen der Druckbeanspruchung abzusehen. DieMauerstärken sind durch statische Berechnungen festzulegen.

Anstelle von Stützmauern können auch ingenieurbiologische Bauweisen wie Krainerwändeoder Gabionen (Drahtschotterkästen) eingesetzt werden.

Durch Entwässerungseinrichtungen ist dafür zu sorgen, daß auf der Mauerhinterseiteanfallendes Wasser abgeleitet wird.

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Die Mauern sind erforderlichenfalls mit Geländer zu versehen und an geeigneten Stellendurch Treppen oder Schrägrampen zugänglich zu machen. An den Aufgängen sindgegebenenfalls Handläufe anzubringen. Hohe Treppen sind durch Podeste zu unterteilen.

4.5.2 Schutzplanken

Schutzplanken stellen einen mechanischen Schutz an Wegen dar, um Fahrzeuge amAbsturz von Wegen an Steilhängen und auf hohen Dämmen zu hindern; inunübersichtlichen Außenkurven sollen sie ein Abkommen von der Fahrbahn verhindern. Fürdie Fahrbahnränder der freien Strecke sind einfache Schutzplanken am Fahrbahnrand undauf Stützmauern einfache Distanzschutzplanken zu verwenden. Dabei genügt in der Regeleine Ausführung in Holz als die landschaftsgerechtere Bauweise gegenüber Metall.

Auf Brücken mit Schrammborden und Geländern sind Schutzplanken nicht erforderlich.

5 Wasserführung

5.1 Allgemeines

Der Wegekörper muß unbedingt trocken gehalten werden. Denn Wasser im Wegekörpervermindert die Tragfähigkeit und gefährdet den Bestand des Weges. Eine angemesseneEntwässerung wird durch ausreichende Verdichtung und Querneigung des Planums, derTrag- und Deckschichten und der Seitenstreifen, durch funktionsgerechteWegeseitengräben, Mulden und Rinnen und sonstige dränende und filterndeEntwässerungseinrichtungen erreicht. Bei der Aufstellung des Wegeentwurfes sind alle zuerwartenden, die Benutzung und den Bestand der Wege beeinträchtigenden Einwirkungendes an der Oberfläche anfallenden und im Boden vorhandenen Wassers zuberücksichtigen. Die Weiterleitung des Wassers ist festzulegen.

Die natürlichen Abflußverhältnisse sollen nicht verändert bzw. durch den Wegekörpermöglichst wenig gestört werden. Die bestehende Vorflut soll erhalten bleiben. DieHöhenlage des Weges ist so festzulegen, daß alles ober- und unterirdisch abzuleitendeWasser schadlos mit natürlichem Gefälle in die Seitenräume verteilt wird bzw. abfließenkann.

Die Wasserführung soll so geplant werden, daß oberflächig anfallendes Wasser möglichstrasch dem Grundwasser durch Versickerung in der Fläche zugeführt wird. Wo dies nichtausreicht, kann der Abfluß durch natürliche und künstliche Geländemulden undRückhaltebecken gebremst werden.

Im Berg- und Hügelland können Sand- oder Geröllfänge notwendig werden. Diese Anlagensind harmonisch in die Landschaft einzubinden und so zu gestalten, daß eingespülte oder

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hineingefallene Tiere eine Fluchtmöglichkeit finden.

Bild 5.1: Querneigungen von Wegeflächen(20)

5.2 Oberirdische Entwässerung

5.2.1 Querneigung von Wegeflächen

Die Querneigung bei gebundener Deckschicht soll in der Geraden 3 % sein. Beiungebundener Deckschicht ist entweder eine Querneigung in Uhrglasform, die von der Mitteaus beidseitig zunächst bis ca. 1,3 m 2 - 3 %, danach deutlich zunehmend 8 - 12 % beträgt,oder eine einseitige Querneigung mit 6 % zu wählen. In Sonderfällen (z.B. in engen Bögen,bei talseitiger Neigung zur Vermeidung eines hangseitigen Seitengrabens) ist eine einseitigeQuerneigung bis zu 8 % vorzusehen.

5.2.2 Seitengräben

Oberflächenwasser, das nicht direkt seitlich abgeleitet werden kann, fließt überSeitengräben, deren Sohle mindestens 0,2 m unter dem Wegeplanum liegen soll, ab. DieSohlbreite soll > 0,3 m sein. Mit zunehmender Sohlbreite wird der Abflußbeschleunigungentgegengewirkt. Das Längsgefälle folgt in der Regel der Neigung des Geländes bzw. derLängsneigung der Fahrbahn. Es sollte 0,3 % nicht unterschreiten.

Bei größerer Längsneigung (> 8 %), bei zeitweise stärkerer Wasserführung oder inerosionsgefährdeten Böden können Sohlsicherungen erforderlich werden. Sohlgleiten undbiologische Böschungssicherungen sind zu bevorzugen.

Bild 5.2: Seitengraben(21)

Zur Wasserführung können vor allem im Wald Spitzgräben angelegt werden. DerSpitzgraben soll so angelegt werden, daß er sowohl das Hang- und Oberflächenwasser alsauch Wasser des Wegeplanums aufnehmen kann.

5.2.3 Mulden

Zur Versickerung oder Ableitung von Oberflächenwasser können Mulden angelegt werden.Diese sollen 1,0 - 2,5 m breit sowie mindestens 0,2 m und höchstens 1/5 der Muldenbreitetief sein. Mulden sollten begrünt werden. Eine Mulde kann auch mit einer Längssickerungzur Entwässerung des Wegekörpers kombiniert werden.

Bild 5.3: Mulde(22)

5.2.4 Rinnen

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In besonders gelagerten Fällen können auch Rinnen aus Hochbordsteinen,Rinnenbordsteinen oder Asphalthochbord bestehen. Der Abflußbereich derRinnenbordsteine sollte eine Breite von 0,25 – 0,5 m haben. Sie sollen das Hang- undOberflächenwasser ableiten können.

Rinnen werden nur in Verbindung mit gebundenen Bauweisen verwendet. In der Regelwerden sie zur Entwässerung des Wegekörpers mit einer Längssickerung kombiniert.

Bild 5.4: Rinnen(23)

Bild 5.5: Wasserableitungen in Weinbergen(24)

5.2.5 Durchlässe

Muß in Seitengräben aufgefangenes Niederschlagswasser unter Einmündungen /Grundstückseinfahrten oder dem Weg selbst hindurchgeführt werden, finden DurchlässeVerwendung. In der Regel werden sie aus Betonrohren ausgeführt. Um eineSelbstreinigung zu erleichtern, soll die Nennweite in der Feldmark DN 300 und im WaldDN 400 nicht unterschreiten. Aus gleichem Grund sollten sie möglichst kurz gehaltenwerden. In besonderen Fällen sind den Durchlässen Sand- und Geröllfänge vorzuschalten.

5.2.6 Wasserableitungen in Weinbergen

Das Wasser bzw. Schlamm-Wasser-Gemisch aus den Weinbergen wird über die hangseitsgeneigten Wege zu Tiefpunkten geführt und dort über Schachtbauwerke durch die Wegehindurch in Trapezgerinne bzw. Rohrleitungen abgeleitet. Bestandteile der oberirdischenEntwässerungsanlagen in Weinbergen sind Schlammrückhaltebecken, künstliche undnatürliche Vorflutgräben sowie Wasserrückhaltebecken, die Starkniederschläge speichernund damit Hochwasser vermindern. Auf den Wegen wird hangseits das Wasser bzw.Schlamm-Wasser-Gemisch durch Rinnenbordsteine, Schrägbordsteine oderAsphalthochbord abgeleitet.

5.3 Unterirdische Entwässerung

5.3.1 Sickerschicht

Eine bis 0,1 m dicke filterartig aufgebaute Sauberkeitsschicht wirkt bei undurchlässigemUntergrund als Sickerschicht. Dort eingedrungenes Wasser muß nach der Seite bis zueinem Graben bzw. zu einer Längssickerung abgeleitet werden.

Bild 5.6: Sickerschicht(25)

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5.3.2 Quersickerung

Bei hoher Längsneigung des Weges und vermehrtem Anfall von Hangdruckwasserempfiehlt es sich, unter der Sauberkeitsschicht Quersickerungen im Querschnitt 0,2 mhoch x mind. 0,2 m breit aus Filtermaterial in das Planum einzubauen.

Bild 5.7: Quersickerung(26)

5.3.3 Längssickerung

Soll ein Graben vermieden werden, kann eine unterirdische Wegeentwässerung sowie dieAbleitung von Hangdruckwasser durch Längssickerung zweckmäßig sein. DieLängssickerung besteht aus einem Sickerstrang mit oder ohne Sickerrohrleitung. DerSickerstrang ist als mindestens 0,3 m breiter Graben herzustellen, der mit durchlässigemverwitterungsbeständigem und filterstabilem Gestein aufgefüllt wird.

Bild 5.8: Längssickerung(27)

5.4 Vorflut

5.4.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist eine flächenhafte Versickerung des Wegeoberflächenwassers überWegeseitenräume, Böschungen, Gräben und Mulden anzustreben. Hierdurch kannzusätzliche Hochwasserbildung, Sink- und Schwebstoffbelastung sowieSchadstoffbelastung der Gewässer vermieden werden. Außerdem wird dieGrundwasserneubildung gefördert. Am günstigsten ist es, das Wasser ungesammelt überBöschungen ablaufen und dort bzw. im Seitenraum versickern zu lassen. Wo eineBündelung der Abflüsse unvermeidlich ist, sollte das Wasser dezentral in kleinen Mengenabgeleitet werden. Gelingt dies nicht, sollte das Wasser zur Versickerung natürlichenRetentionsräumen zugeführt werden. Erst wenn auch diese Möglichkeiten ausscheiden,kann in Gewässer eingeleitet werden.

Versickerungseinrichtungen sind empfindlich gegen Verschlämmung der Filterschicht. DieVorreinigung des zu versickernden Wassers durch einen Schlammfang zum Zurückhaltender absetzbaren Stoffe ist erforderlich, um die Versickerungsanlage möglichst langeleistungsfähig zu erhalten. In besonderen Fällen müssen Rückhaltebecken angelegtwerden.

Einzelne Bundesländer haben spezifische Richtlinien zur Regenwasserbehandlungherausgebracht, die im Einzelfall zu beachten sind.

Die Entwässerungseinrichtungen des Weges müssen in der Lage sein, das ihnen im

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Normalfall zufließende Wasser aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Das Aufnehmenbezieht sich auf die Entwässerungseinrichtungen des Weges selbst, wie Mulden,Seitengräben, Bordrinnen, Abläufe und Kanäle. Das Ableiten betrifft die rückstaufreieWeiterleitung des Wassers im Gerinne sowie die Vorflut. Der Normalfall ist durchFestlegung der Ereignishäufigkeit des Bemessungsregens definiert, wobei u.a. zwischender Bemessung von Mulden, Seitengräben, Rohrleitungen und Rückhaltebeckenunterschieden wird.

Rohrleitungen dienen der unterirdischen Weiterleitung des Wassers. Sie sind weitgehendunabhängig von den Gefälleverhältnissen der Geländeoberfläche. Das Gefälle ist so zuwählen, daß eine Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/s nicht unterschritten und von 3,0 m/snicht überschritten wird. Offenen Bauweisen ist jedoch aus gewässerökologischen Gründender Vorzug zu geben.

Wenn Vorfluter gleichzeitig als Wegeseitengräben genutzt werden, ist in der Regel dasEinzugsgebiet für die Bemessung maßgeblich.

Die Entwässerungsanlagen eines Weges sind möglichst naturnah auszubilden und, fallserforderlich, mit lebenden Baustoffen zu gestalten. Dadurch sollen dielandschaftspflegerische Eingliederung sowie die Möglichkeiten einer ökologischenWeiterentwicklung der Anlagen gefördert werden. Außerhalb des Wegequerschnittes wirddieser Zielsetzung eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. So sind offeneEntwässerungsanlagen, z.B. Bauwerke für die Versickerung und Rückhaltung, sowieMaßnahmen an Gewässern unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, derlandschaftspflegerischen und der ökologischen Belange zu planen. Sie sollen alsLebensraum für Pflanzen- und Tierarten ausgebildet werden.

Eine gleichmäßige Verteilung des Wassers ist insbesondere in der Nähe vonFeuchtbiotopen und innerhalb von Wasserschutzgebieten einer Sammlung undkonzentrierten Einleitung in die Vorfluter vorzuziehen.

5.4.2 Versickerungsgräben

Versickerungsgräben führen Niederschlagswasser im Grabenbereich dem Grundwasser zuund haben dadurch wasserrückhaltende Wirkung.

Unter der Grabensohle anstehender Lockerfels bis Bodenklasse 6 wird bis zu einer Tiefevon max. 3,0 m deutlich aufgelockert, um dadurch ein wirksames Sickervolumen zuschaffen. Die Maßnahme ist nicht sinnvoll, wo die auszusetzende Schicht aus feinkörnigemBoden dicker als 1,0 m ansteht und wo im Graben nennenswert Erosionsschlammmitgeführt wird, der den im Versickerungsbereich geschaffenen Hohlraum wieder zusetzt.Werden Quellhorizonte angeschnitten, darf die Maßnahme keinesfalls durchgeführt werden.

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5.4.3 Rückhaltebecken und Retentionsräume

Durch den Bau ländlicher Wege und vor allem durch den Ausbau eines ganzenWegenetzes mit einem zusammenhängenden Entwässerungssystem können dienatürlichen Abflußverhältnisse verändert werden. Eine Beschleunigung des Abflusses undeine Erhöhung der Abflußspitzen, besonders in hängigem Gelände, verursachenBodenerosion und erhöhte Wasserstände in den Fließgewässern. Diese nachteiligenAuswirkungen werden durch den Bau von Rückhaltebecken oder die Bereitstellung vonnatürlichen Retensionsräumen ganz oder zum Teil behoben. In erster Linie ist zuuntersuchen, ob und wo die Geländegestaltung und die Landnutzung natürlicheRetensionsflächen oder -räume im Zuge des Abflußregimes ermöglichen. Hierzu könnenunter Umständen auch Wegedämme benutzt werden. Erforderlichenfalls sind künstlicheRückhaltebecken anzulegen. Das Becken ist so zu bemessen, daß der Höchstabfluß nachdem Ausbau des Wegenetzes nicht größer ist als vor dem Wegebau und die vom Wassermitgeführten Sink- und Schwebstoffe durch Sedimentation im Becken weitgehendzurückgehalten werden. Regenrückhaltebecken sind harmonisch in die Landschafteinzubinden und naturnah zu gestalten

Bild 5.9: Rückhaltebecken(28)

5.4.4 Ablaufschächte

Fließt das auf der Fahrbahn anfallende Oberflächenwasser in bergseitig angelegten Rinnenab, ist es durch Ablaufschächte in Vorfluter oder ins Gelände abzuleiten. Je größer dieLängsneigung des Weges und die anfallende Wassermenge sind, um so kürzer sind dieAbstände der Ablaufschächte zu wählen.

Bild 5.10: Ablaufschacht mit Durchlaß(29)

5.4.5 Sand- und Geröllfänge

Muß das in den Wegeseitengräben gesammelte Wasser über eine Rohrleitung in denVorfluter geleitet werden und sind bei starken Niederschlägen Abschwemmungen zuerwarten, so ist vor dem Einlauf in die Rohrleitung ein Sand- oder Geröllfang anzuordnen, indem sich das mitgeführte Geschiebe ablagern kann. Desgleichen werdenzweckmäßigerweise Sand- und Geröllfänge angeordnet, wenn Seitengräben mit größeremGefälle in solche mit geringerem Gefälle einmünden, und diese bei starken Niederschlägenabgeschwemmten Boden mitführen. Dadurch können nicht nur Ablagerungen im Graben,sondern auch das Ausufern des Wassers aus dem Graben des flacher verlaufenden Wegesunterbunden werden, das vielfach Zerstörungen an den Seitenstreifen und auch an derFahrbahn selbst verursachen kann.

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Sand- und Geröllfänge sind in ihren Abmessungen nach den zu erwartenden Abfluß- undGeschiebemengen festzulegen. Sie sind so auszubilden, daß ihre Räumung jederzeit leichtmöglich ist.

Bild 5.11: Geröllfang(30)

Zunächst sind vorhandene oder neu zu schaffende Geländevertiefungen oder Erdmuldenhierfür zu verwenden. Wo dies nicht möglich ist, können Sand- und Geröllfänge aus Betonhergestellt werden.

Auf eine Fluchtmöglichkeit für Kleintiere ist zu achten.

6 Einbindung in Natur und Landschaft

6.1 Allgemeines

Wege sind als gestaltende, gliedernde und vernetzende Elemente wesentliche Bestandteilevon Kulturlandschaften. Bei ihrem Ausbau und Neubau ist deshalb darauf zu achten, daßsie so naturnah und umweltschonend wie möglich geplant und eingebunden werden, um

− eine in ihrem Naturhaushalt ausgewogene Landschaft als natürliche Lebensgrundlage zu

erhalten,

− die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft zu bewahren,

− Fehlentwicklungen in der Kulturlandschaft rückgängig zu machen.

Der Ausbau bereits vorhandener Wege hat grundsätzlich Vorrang vor Neubauten. Inbesonderen Fällen kann es sinnvoll sein, vorhandene Wege aus landschafts- odergewässerökologischen sowie aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu verlegen.

Unter der Zielvorstellung einer naturnahen Kulturlandschaft sollten sich Wege als dienendeElemente in das Landschaftsbild einfügen und mit ihren Randstrukturen als Lebensraum dieLandschaft bereichern und das Naturerlebnis steigern.

Dies ist nur möglich, wenn Planer, Bauausführende und nicht zuletzt die Nutzer den Wegennicht nur eine Verkehrsfunktion beimessen, sondern die Wege als Gestal-tungselement derLandschaft begreifen und mit ihren Seitenräumen als Lebensraum für Fauna und Floraanerkennen.

Bei der Abwägung der unterschiedlichen Interessen sind die Belange des Naturschutzesund der Landschaftspflege besonders sorgfältig zu werten und alle Möglichkeiten zu nutzen,negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu minimieren, dasWegenetz den gewachsenen Landschaftsstrukturen anzupassen und größere Eingriffe, wiestarke Berganschnitte, Aufschüttungen und störende Kunstbauten, zu vermeiden.

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Dabei leisten Grundlagenuntersuchungen und -planungen, wie geologische,bodenmechanische und ökologische Fachgutachten, Biotopkartierungen,Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie Schutzgebietsverordnungen undDarstellungen zur Denkmalpflege, eine wesentliche Hilfe.

Besondere Bedeutung aus Gründen des Landschaftsbildes kommt auch der Gestaltung vonBrücken und Durchlässen in Wegen sowie der Ausbildung von Sicherheitsleitschienen,Schutzplanken, Geländern und Zäunen zu. Bei Bauwerken sollte auf eine gute Eingrünungund Detailgestaltung geachtet werden.

Bei Maßnahmen, die eine Veränderung der Gestalt oder der Nutzung von Flächen bewirkenund dadurch eine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit desNaturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können, sind dieBestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und derNaturschutzgesetze der Länder zu beachten. Neben diesen gelten auch wasser- undbaurechtliche Vorschriften.

Im Rahmen einer Beurteilung, die insbesondere ökologische und ästhetischeGesichtspunkte einbezieht, ist anzustreben, daß die Auswirkungen der Gesamtheit dergeplanten Maßnahmen zu keiner wesentlichen umweltrelevanten Beeinträchtigung führen.

Sind bei unvermeidbaren Eingriffen in die Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmennach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen vorzusehen, sollten diese gleichzeitig zueiner ökologischen und gestalterischen Bereicherung sowie zu einem Biotopverbund in derLandschaft beitragen.

6.2 Landschaftsästhetische und ökologische Grundsätze

Dem Erfordernis landschaftsgestaltender und naturnaher ländlicher Wegenetze muß bereitsin der Phase der Planung und Projektierung entsprochen werden. Damit wird den Belangender Landschaftsästhetik und des Naturhaushalts frühzeitig Rechnung getragen.Planungsmängel können in der Regel selbst durch eine schonende Bauausführung undgestalterische Maßnahmen im nachhinein nur schwer korrigiert werden.

Für die Bewahrung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts und der Schönheit vonNatur und Landschaft sind Bäume und Sträucher sowie Säume mit Gräsern, Kräutern,Stauden, Heiden, Seggen und Röhrichten von besonderer Bedeutung. Sie haben vielfältigeFunktionen. Bepflanzte Wegeseitenräume erfüllen daher wichtige ökologische undlandschaftsästhetische Aufgaben. Hierzu gehören neben der Orientierung angegenwärtigen oder historischen landschaftstypischen Strukturen, der harmonischenEinbindung der Wege in die Landschaft und dem Schutz gegen Wind- und Wassererosioninsbesondere

− eine Verbesserung des Wasser- und Wärmehaushalts und damit Sicherung des Ertrags

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auf den angrenzenden Nutzflächen,

− das Schaffen günstiger Lebensbedingungen für zahlreiche Insekten, Vögel, Kleinsäuger

und für eine Vielzahl von Gras- und Staudenarten als ökologisch wertvolle Saumbiotopeim Rahmen eines Biotopverbundsystems.

Den Argumenten gegen eine großzügige Planung der Wegeseitenräume – höhererLandbedarf, Bewirtschaftungshindernisse durch Gräben und Bepflanzung, Beschattung undLaubfall sowie erhöhter Unterhaltungsaufwand – stehen erhebliche Vorteile ausökologischer Sicht gegenüber.

Bei der Gestaltung naturnaher Wegeseitenräume als Biotopvernetzungselemente ist auffolgendes zu achten:

− Es sind möglichst breite Seitenräume als Gras- und Krautsäume sowie Gehölzstandorte

vorzusehen.

− Naturnahe Wegeseitengräben, Grabenaufweitungen und unregelmäßige Sohltiefen

tragen wesentlichen zur Wasserrückhaltung in der Fläche und zur Biotopbereicherungbei.

− In die Seitenstreifen und gegebenenfalls in die Zwischenstreifen von Spurwegen sollen

keine nährstoffreichen Böden aufgebracht werden.

− Die natürliche Sukzession ist einer Ansaat vorzuziehen. Bei Ansaat von Saumbiotopen

sind standorttypische Wildkräuter-Saatmischungen zu verwenden.

− Lesesteine (Steinriegel), Stubbenhaufen, Reisighaufen, Totholz usw. in ausreichend

breiten Wegeseitenräumen dienen vielen wildlebenden Tieren und Pflanzen alsLebensraum.

Bild 6.1: Naturnaher Wegeseitenraum(31)

Wegebegleiter, z.B. Bildstöcke, Gedenktafeln, Kapellen mit der diese häufig umgebendenBaumgruppe, gestalten gleichfalls die Umgebung von Wegen. Sie wirken alsOrientierungspunkte, bereichern das Landschaftsbild und sind häufig von kulturhistorischemWert.

Für die Einbindung ländlicher Wegenetze in Natur und Landschaft sind zusätzlich folgendeGesichtspunkte besonders zu beachten:

6.2.1 Linienführung

Schon bei der Festlegung der Linienführung der Wege ist auf den vorhandenen Bewuchs,wie Waldränder, Baumgruppen, Einzelgehölze, Feldhecken, Flurgehölze, seltene

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Pflanzenbestände und sonstige bedeutende Landschaftselemente für den Naturhaushalt,und das Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen; er sollte erhalten bleiben.

Neue Wegetrassen dürfen in der Regel in folgenden Gebieten nicht angelegt werden:

− in Naturschutzgebieten, sofern sie nicht sehr großräumige Landschaftsteile umfassen,

− im Bereich von Natur- und Kulturdenkmalen sowie anderen wissenschaftlich und kulturell

bedeutsamen Objekten,

− in geschützten Biotopen,

− an stark erosionsgefährdeten Hängen und in Bereichen mit Lawinen-, Murstoß- oder

Steinschlaggefahr,

− in ökologisch besonders empfindlichen Gebieten (Feuchtflächen, wie Sümpfe, Moore,

Brüche und Quellbereiche, Trockenrasen und anderen).

Wege können eine ökologisch gewünschte Trennfunktion zwischen intensiv und extensivgenutzten landwirtschaftlichen Flächen übernehmen. Dies ist bei einem Neubau von Wegeninsbesondere an ausgewiesenen oder potentiellen Schutzgebieten zu beachten. Dabeisollte auch ein festzulegender Mindestabstand zu empfindlichen Bereichen nichtunterschritten werden. Dadurch wird zugleich ein Schutz gegen Dünge- undPflanzenschutzmitteleintrag gebildet.

Um einem Grünlandumbruch entgegenzutreten, sind bei der Trassierung von Feldwegenmöglichst die natürlichen Grenzen zwischen Acker- und Grünland zu berücksichtigen.

Hohlwege und ihr Bewuchs sind in ökologischer wie auch in ästhetischer Hinsicht vonbesonderem Wert. Sie sind Vernetzungselemente zwischen naturnahen Bereichen sowieLebens- und Rückzugsraum für viele Tierarten. Die Frage der Einbeziehung einesHohlweges in das Wegenetz bedarf einer besonderen Einzelbetrachtung.

Bild 6.2: Hohlweg(32)

Wegeführungen nahe an Fließgewässern wirken zwar für den Betrachter vorteilhaft, sieschneiden aber unter Umständen Randbereiche des Wasserlaufs ab. Zur Vermeidungdieser ökologischen Nachteile ist es notwendig, daß zwischen Weg und Gewässer einausreichend breiter Streifen verbleibt. Dieser Uferstreifen kann mit standortgerechten Artenbepflanzt oder der natürlichen Sukzession überlassen werden. Die so gestaltete Pufferzonekann bewirken, daß vom Weg abgespülte Stoffe nicht ins Bachbett gelangen. Zusätzlichentsteht ein naturnaher Entwicklungsraum für das Gewässer (siehe Bild 6.3).

Waldsäume als artenreiche Rand- und Übergangszonen sind ebenfalls besondersstöranfällig und sollten unbedingt erhalten bleiben. Wege sind von solchen Bereichen

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ausreichend weit abzusetzen.

Die Planung ländlicher Wegenetze nach landschaftsästhetischen und ökologischenGesichtspunkten mit dem Ziel, die Wege harmonisch in die Landschaft einzubinden undEingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu vermeiden, ist in ebenemGelände im allgemeinen einfacher zu verwirklichen.

Bild 6.3: Pufferzone an einem Fließgewässer(33)

Schwieriger gestaltet sich die Trassierung im welligen und bergigen Gelände. Die ausGründen des Bodenschutzes (Erosionsminderung) erforderliche hangparalleleBewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bedingt im allgemeinen Wege mit starkerLängsneigung. Die ästhetischen Nachteile solcher Wege können durch Begleitpflanzungengemindert werden.

Generell gilt, daß geschwungene, konturenangepaßte Linienführungen ohne enge Kurvenästhetisch ansprechender wirken als eine über längere Strecke gerade Wegeführung. Dabeientstehen zwischen Wegekrone und zweckmäßig zugeschnittenen Wirtschaftsflächenunterschiedlich breite Seitenräume. Sie können zu wertvollen Saumbiotopen entwickeltwerden.

Bei der Planung und Gestaltung ländlicher Wege ist die landschaftsästhetische undökologische Orientierung auch mit den Erfordernissen von Freizeit- und Erholungsvorsorgein Einklang zu bringen. Durch geschickte Wegeführung und zweckmäßige Anlage vonParkplätzen kann der Erholungsverkehr gelenkt werden. Damit bleiben sensible Bereiche inder Landschaft, insbesondere für die Tier- und Pflanzenwelt, erhalten.

6.2.2 Wegebreite

Soweit funktionale Planungsanforderungen es gestatten, ist eine möglichst schmaleBefestigung der Wege sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen undlandschafts-ästhetischen Gründen vorzusehen.

Die Wegeseitenräume sollten den jeweiligen naturräumlichen und ökologischenErfordernissen entsprechend möglichst großzügig gestaltet werden. Im Wald werdenWegeseitenräume allerdings über lange Strecken als Holzlagerflächen benötigt.

Im Steilgelände bestimmt die Wegebreite die Größe des Eingriffs in das Gelände. Sie sollteso gering wie möglich bemessen werden.

6.2.3 Wegebefestigung

Die Wahl der Befestigungsart eines Weges hat entscheidenden Einfluß auf seineökologischen Auswirkungen. Wegebefestigungen ohne Bindemittel werden den

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landschaftsästhetischen, ökologischen sowie boden- und gewässerschützendenAnforderungen am besten gerecht. Zur Minderung ökologischer Nachteile von gebundenenWegebefestigungen bieten sich Spurwege an. Eine gewisse Minderung läßt sich beigebundenen Wegebefestigungen auch mit einer rauhen Oberfläche erreichen.

Grünwege erfüllen insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften ökologisch ähnlichvorteilhafte Funktionen wie z.B. Böschungen, Gräben oder Säume. Wege mitBepflanzungen im Seitenraum – dies gilt auch für solche mit gebundenen Decken –beeinflussen das Landschaftsbild positiv.

Aus landschaftsästhetischer Sicht stören Wege mit gebundener Deckschicht ohneBepflanzung grundsätzlich das Landschaftsbild sehr stark, während Wege mitungebundener Befestigung geringere Störeinflüsse auslösen.

Der unbefestigte Grünweg ohne Bepflanzung ist hingegen ästhetisch eher alsuntergeordnetes Landschaftselement einzuordnen.

6.3 Bautechnische und verkehrstechnische Maßnahmen

Für die Sicherung des Weges und seiner Anlagen sind Bepflanzungen gegen zu starkeAustrocknung von Fahrbahnbefestigungen ohne Bindemittel, Bodenabtrag (Wind- undWassererosion), Schneeverwehungen, Rutschungen sowie zur Verringerung von Lawinen-,Steinschlag- und Vermurungsgefahren zweckmäßig.

Bepflanzungen an Wegen sowie vorhandene Hecken und Feldgehölze lenken zugleich denVerkehr bei Dunkelheit, Nebel und Schnee und machen auf Gefahrenpunkte aufmerksam.An Wegen, die auch im Winter befahren werden, sind Pflanzungen so anzuordnen, daß dieGefahr starker Schneeverwehungen eingeschränkt wird. Niedrige schmale Hecken nebender Fahrbahn begünstigen Schneeverwehungen; hohe Pflanzungen am Wege können dieseverhindern oder mindern.

Stützwände sollten in der Landschaft weitestgehend vermieden und durch naturnaheBöschungen ersetzt werden. Zur Böschungssicherung bieten ingenieurbiologischeBauweisen, wie Gabionen, Blockschlichtungen und Holzkrainerwände, geeignete Lösungen(siehe Abschnitt 11.4.4).

Zur Verminderung eines Eingriffs sollten bei standfesten Böden hohe Böschungen steilerals in der Regelneigung ausgeführt werden. Dies gilt auch für Teilabschnitte einerBöschung. Felsvorsprünge oder sonstige bodenkundliche Besonderheiten inAnschnittsböschungen sind soweit wie möglich zu erhalten und hervorzuheben. ZurSicherung sind möglichst örtlich anstehende Baustoffe und bodenständiges Pflanz- undSaatgut zu verwenden.

6.4 Grundsätze für Pflanzungen und sonstigeBegrünungsmaßnahmen

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Flächen für Neupflanzungen sind schon bei der Planung zu berücksichtigen. Böschungensollen bei Erosionsgefahr begrünt werden. Die Sicht darf jedoch aus Gründen derVerkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders bei Wegedreiecken, fürdie bei einer Bepflanzung Baumgruppen mit Hochstämmen und keine Gebüschevorzusehen sind.

Die Gehölzpflanzungen an Wegen dienen verschiedenen Aufgaben, wobeiverkehrstechnische und bautechnische wie auch landschaftsgestalterische undlandschaftsökologische Belange in unterschiedlicher Kombination einbezogen werdenmüssen:

− Verkehrstechnische Aufgaben:

• Optische Führung,

• Erkennbarkeit von Kreuzungen,

• Windschutz,

• Schneeschutz,

• Schutz gegen Steinschlag.

− Bautechnische Aufgaben:

• Stabilisierung des Erdkörpers,

• Erosionsschutz.

− Landschaftsgestalterische Aufgaben:

• Einbindung des Wegkörpers in das Landschaftsbild,

• gestalterische Maßnahmen außerhalb des Wegekörpers,

• Einbindung von Entnahmestellen.

− Landschaftsökologische Aufgaben:

• Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen,

• Schutz vor Immissionen,

• Verbesserung des Kleinklimas.

• Beschattung

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• Staubbindung

Umfang und Aufbau einer Pflanzung und die dafür notwendige Fläche werden von denFunktionen bestimmt, die die Pflanzung erfüllen soll. Nachteilige Auswirkungen desWegebaues auf die Landschaft können durch Pflanzungen nicht immer ausgeglichen,sondern zum Teil nur gemindert werden. Für die unterschiedlichen Aufgaben derGehölzflächen kommen Einzelbäume (z.B. Obstbäume), Baumreihen und Gehölzstreifen inFrage.

Aus ästhetischer Sicht wirken Baumreihen und insbesondere Alleen vorteilhaft. Einelockere, gruppenartige Heckenbepflanzung ist höher zu bewerten als eine linienförmigeHeckenstruktur gleicher Breite.

Bild 6.4: Ein- oder beidseitige Baumreihe(34)

Beispiele für die Art und für die Abstände der Bepflanzung sind in den Bildern 6.4, 6.5 und6.6 dargestellt, wobei die Wahl der Gehölzarten und örtliche Verhältnisse Abweichungenerforderlich machen können. Bei Pflanzungen an Wegen ist darauf hinzuwirken, daß eineBehinderung des Verkehrs durch Einengung des Lichtraumprofils und eine Beschädigungder Wegebefestigung durch Wurzeln ausgeschlossen wird. Zur Vermeidung derGefährdung von Brücken durch Wurzelwerk sind Bepflanzungen nicht in unmittelbarer Näheder Bauwerke vorzunehmen.

Nachbarrechtliche Bestimmungen der Länder sind zu berücksichtigen.

Bild 6.5: Mehrreihige Pflanzungen (ein- oder beidseitig)(35)

Bild 6.6: Bepflanzung zwischen Weg und Bachlauf(36)

III Bauausführung

7 Erdbau

7.1 Allgemeines

Aufgabe des Erdbaues ist es, den Untergrund plangemäß herzurichten und gegebenenfallsden Unterbau herzustellen. Die hierzu erforderlichen Erdarbeiten umfassen Lösen, Laden,Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden oder Fels.

Vor Beginn der Erdarbeiten ist festzustellen, ob und wo in der Nähe der Arbeitsstelleunterirdische Leitungen liegen.

Bei den Erdarbeiten im Baufeld, bei der Einrichtung der Baustelle sowie beim Transport undbei der Lagerung des Abraumes ist der erhaltungswürdige Bewuchs zu schonen (siehe DIN

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18 920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständenund Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“). In die Bauverträge sind entsprechendeSchutzanordnungen aufzunehmen.

Verfestigter oder verbesserter Untergrund bzw. Unterbau ist die obere Zone desUntergrundes oder Unterbaues, die durch Bodenverfestigungen oder Bodenverbesserungenhergestellt wird.

Gegebenenfalls wird es notwendig, bei feinkörnigen Böden eine Sauberkeitsschicht oder beigrob steinigen Böden bzw. Fels eine Ausgleichsschicht einzubringen, um ein ebenes undprofilgerechtes Planum zu erhalten.

Bild 7.1: Körnungslinien verschiedener Böden(37)

Ein ausreichend tragfähiger Untergrund und Unterbau sind eine wesentliche Voraussetzungfür die Haltbarkeit der Befestigung. Eine gleichmäßige Tragfähigkeit ist anzustreben.

Beim Bau ländlicher Wege wird man sich in der Regel auf die Beurteilung des Bodens durchAugenschein oder auf einfache Prüfverfahren bezüglich Art des Bodens, Kornaufbau undFeuchte sowie mechanische Lösbarkeit des Bodens beschränken. CharakteristischeKörnungslinien verschiedener Böden sind in Bild 7.1 dargestellt.

7.2 Boden- und Felsklassen

Boden und Fels werden entsprechend ihrem Zustand beim Lösen nach DIN 18 300 „VOBTeil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Erdarbeiten"in folgende Klassen eingeteilt:

Klasse 1: OberbodenKlasse 2: Fließende BodenartenKlasse 3: Leicht lösbare BodenartenKlasse 4: Mittelschwer lösbare BodenartenKlasse 5: Schwer lösbare BodenartenKlasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare BodenartenKlasse 7: Schwer lösbarer Fels

7.3 Erdarbeiten

7.3.1 Arbeiten in ebenen und schwach geneigten Lagen

Vorbereitend wird das Baufeld in der Regel in einem besonderen Arbeitsgang von Bewuchseinschließlich Wurzeln, Holz und Reisigresten, größeren Steinen, gegebenenfalls altenFundamenten freigemacht. Das anfallende Material wird seitlich eingebaut bzw. zur

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Wiederverwendung gesondert gelagert. Für Bodenbegrünung vorgesehene und geeigneteGrasnarbe ist gesondert abzutragen.

Die natürliche Dichtlagerung des gewachsenen Untergrundes sollte möglichst nichtaufgelockert werden. So können tiefwurzelnde Stöcke z.B. vorteilhaft ohne wesentlicheStörung der Bodenstruktur durch Raupenbagger herausgenommen werden.

Bei wenig tragfähigem Untergrund kann es unter Umständen zweckmäßig sein, einegeeignete Pflanzendecke mit intensiver Durchwurzelung zur Lastenverteilung alsmittragendes Element zu erhalten.

Die Baustelle ist möglichst trocken zu halten. Können die nachfolgenden eigentlichenErdarbeiten durch Niederschläge erschwert werden, sind die Räumarbeiten inüberschaubaren Teilstrecken auszuführen.

Da Wege nach Möglichkeit dem Gelände eng angepaßt werden, fallen für dieBodentransporte im allgemeinen nur geringe Entfernungen an. Bodenmassen werdenhäufig auf engem Raum umgelagert, so daß die Arbeitsphasen Lösen, Laden, Fördern,Einbauen und Verdichten sehr stark ineinander übergehen.

Fallen Böden bzw. Fels unterschiedlicher Eignung an und sollen sie verschieden verwendetwerden, so sind sie getrennt zu lösen und weiter zu bearbeiten. Erdarbeiten mitBodensortierung lassen sich vorteilhaft durch Raupenbagger ausführen.

Um günstige Voraussetzungen für eine möglichst hohe Tragfähigkeit von Untergrund undUnterbau zu schaffen, ist in ebenen Lagen der Wegekörper möglichst hoch aus demGelände herauszuheben.

Wegeböschungen sollten im allgemeinen im Einschnitt eine Neigung von 1:1,25 und imAuftrag eine solche von 1:1,5 erhalten. Bei geringer Standfestigkeit des Bodens sindflachere Böschungen zu wählen. Bei standfestem Boden können die Böschungen imEinschnitt auch steiler sein. Bei der Beurteilung der Standfestigkeit des Bodens ist zuprüfen, ob diese durch erhöhte Wasseraufnahme bei länger anhaltenden Niederschlägenoder durch Schichtwasserzutritt vermindert wird.

Niedrige Böschungen sollen zur besseren Einbindung in die Landschaft möglichst flachgehalten werden. Die Übergänge der Böschungen in das Gelände sind auszurunden.

7.3.2 Arbeiten am Hang

Die unter Abschnitt 7.3.1 dargestellten Arbeiten gelten sinngemäß.

Charakteristisch für Arbeiten am Hang ist der Seitenbau. Bergseitiger Bodenabtrag dientunmittelbar als talseitiger Bodenauftrag unter Massenverlagerung auf engem Raum. Dabei

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sollten möglichst hohe Anteile der Fahrbahn innerhalb des Geländeprofils liegen.

Das Freiräumen des Baufeldes und die nachfolgenden Erdarbeiten sind insbesondere imsteilen Gelände nicht mehr voneinander zu trennen. Für eine fachgerechte undumweltschonende Arbeitsausführung sollten bevorzugt der Raupenbagger, bzw. auchRaupenbagger und Planierraupe/Laderaupe in Kombination, eingesetzt werden.

Der Baufeldabraum wird in der Regel am Fuß der zukünftigen Wegeböschung abgelegt. BeiArbeiten im Wald werden verwertbare Hölzer auf der Bergseite außerhalb des Baufeldes zurspäteren Abfuhr gelagert.

Bei größeren Hangneigungen (> 30 %) ist der Hang im Auftragsbereich abzutreppen, umein Abgleiten des Bodenauftrags zu vermeiden. Auf stetige lagenweise Verdichtung desBodenauftrags durch Baggerlöffel ist zu achten. Der talseitige Böschungsfuß ist soanzulegen, daß Hangüberrollungen mit Bodenmaterial möglichst vermieden werden. DerAbtrag ist derart zu sortieren, daß anstehendes Grundgestein als oberste Lage über diegesamte Breite des Planums eingebaut wird.

Gesteinssprengungen sind zu minimieren. Mit Baggerlöffel nicht mehr lösbarer Fels kannhäufig mit Felsmeißel aufgebrochen werden.

7.3.3 Bodenverdichtung

Untergrund bzw. Unterbau, insbesondere geschüttete Böden, müssen stets ausreichendverdichtet werden. Die Schütthöhe der einzelnen Lagen wie auch die erforderlicheVerdichtungsarbeit ergeben sich in Abhängigkeit von der Bodenart und von denverwendeten Verdichtungsgeräten. Schütthöhen betragen im allgemeinen 0,3 - 0,5 m. Dertragfähigere Boden soll als oberste Lage eingebaut werden.

Die Verdichtbarkeit der Böden ist abhängig von der Bodenart, der Kornform und derKorngrößenverteilung sowie vom Wassergehalt. Gut verdichtbar sind weitgestufte Böden im

Sand- und Kieskornbereich mit einer Ungleichkörnigkeitszahl U ≥ 7 (siehe Bild 7.1). Bei

weniger verdichtungsfähigen Böden ist auf die Wahl geeigneter Verdichtungsgerätebesonders zu achten. Erfahrungsgemäß wird die beste Verdichtung erreicht, wenn die inTabelle 7.1 enthaltenen Bodenarten mit den dort aufgeführten Geräten verdichtet werden.

Tabelle 7.1: Geeignete Verdichtungsgeräte

Boden Verdichtungsgeräte

felsige undgrobkörnige Böden

schwere Flächenrüttlerschwere Vibrationswalzen schwere Explosionsrammenschwere Stampfplatten

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gemischtkörnigeBöden

schwere und mittlere Flächenrüttlerund VibrationswalzenGummiradwalzen (auch LKW)Glattmantelwalzen

feinkörnige Böden SchaffußwalzenGummiradwalzen (auch LKW)

Der natürliche Wassergehalt der Böden ist häufig höher und nur in Trockenperiodenniedriger als der optimale Wassergehalt. Bei zu niedrigem Wassergehalt des Bodens kannder optimale Wassergehalt durch Zugabe von Wasser erreicht werden; eine ausreichendeLagerungsdichte ist auch dadurch zu erreichen, daß eine größere Verdichtungsarbeitaufgewendet wird. Liegt der natürliche Wassergehalt, insbesondere eines feinkörnigenBodens, so weit über dem optimalen Wassergehalt, daß die geforderte Verdichtung nichterreicht werden kann, sind die Bauarbeiten zu unterbrechen, bis der Boden genügendausgetrocknet ist. Unter Umständen kann auch durch zusätzlicheEntwässerungseinrichtungen der Wassergehalt vermindert werden. Eine Unterbrechung derBauarbeiten läßt sich ebenfalls vermeiden, wenn man durch Einmischen von Feinkalk in denBoden das überschüssige Wasser bindet.

Je höher die Trockendichte eines Bodens, um so größer ist die Lagerungsdichte und damitdie für die Tragfähigkeit entscheidende Scherfestigkeit. Die in Tabelle 7.2 angegebenenOrientierungswerte für die Trockendichte sollten in der obersten 0,2 m dicken Schicht desUntergrundes bzw. des Unterbaues erreicht werden. Bodenarten mit einer Trockendichteunter 1,7 g/cm³ sind ohne eine Bodenverbesserung bzw. Bodenverfestigung nichtausreichend tragfähig, um die Wegebefestigung unmittelbar aufnehmen zu können. DieBodenart kann im allgemeinen mit Hilfe der Fingerprobe bestimmt werden.

Soll die Trockendichte zum Nachweis der Verdichtung dienen, z.B. bei Dammschüttung, soist der durch Proctor-Versuch ermittelte Wert in die Ausschreibungsunterlagen alsAnforderung aufzunehmen. Zur Prüfung ist in Abständen von 50 - 100 m je eineBodenprobe zu nehmen und die Trockendichte zu ermitteln.

In der Regel wird jedoch die Tragfähigkeit durch den Verformungsmodul Ev2 [MN/m²]

ausgedrückt und mit Plattendruckversuch gemäß DIN 18 134 "Baugrund; Versuche undVersuchsgeräte, Plattendruckversuch" vor Ort ermittelt. Liegen örtliche Erfahrungen vor,kann die Tragfähigkeit auch durch die Einsenkung des Rades beim Befahren mit einembeladenen LKW mit gleichmäßiger Schrittgeschwindigkeit abgeschätzt werden(Proofrolling). Die Entscheidung wird sich aber stets auf das Ergebnis desPlattendruckversuches zusammen mit den Erfahrungswerten beziehen.

7.4 Erhöhung der Tragfähigkeit des Untergrundes und des

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Unterbaues

Böden, die den Anforderungen des Baustellenverkehrs nicht gewachsen und als Unterlagefür den Oberbau nicht geeignet sind, müssen in der Regel durch geeignete Maßnahmeneine höhere Tragfähigkeit erhalten. Dies betrifft vor allem organische und fließende sowieplastische Böden, gleichkörnige Sande, Böden mit hohem Grundwasserstand und starkerVernässung.

Eine höhere Tragfähigkeit der Böden kann erreicht werden durch

− Entwässerung

Bei unzureichender Tragfähigkeit kann durch eine gute Entwässerung die Scherfestigkeitdes Bodens erheblich gesteigert und bei fein- und gemischtkörnigen Böden dieFrostwirkung herabgesetzt werden.

− Verlegen lastverteilender Unterlagen

Als lastverteilende Unterlagen sind z.B. Geokunststoffe, Faschinen- oder Buschlagen,Maschendrahtgeflecht geeignet. Sie werden nach Herstellung des Planums aufgebracht.

− Bodenaustausch

Dieser kann bei flachgründigen organischen Böden bis zu einem Meter zweckmäßig sein.

− Bodenverbesserung

Bodenverbesserungen sind Verfahren zur Verbesserung der Einbaufähigkeit undVerdichtbarkeit von Böden und zur Erleichterung der Ausführung von Bauarbeiten.Bodenverbesserungen können durch die Zugabe von Bindemitteln oder von anderengeeigneten Baustoffen erzielt werden.

Je nach Bodenart kann eine mechanische Bodenverbesserung angewandt werden

• bei weichen Böden durch Einrütteln oder Einschlagen von natürlichen Mineralstoffen, z.B.

grobkörniger Sand, Kies, Steine,

• bei schluffigen oder tonigen Böden durch Einmischen von geeigneten Böden,

• bei eng gestuften Sanden oder Kies durch Einmischen von geeigneten Körnungen.

Auch durch Einmischen von Zement oder Kalk kann die Bodenstruktur verbessert werden(siehe auch Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mitBindemitteln).

Der Boden ist vor dem Verteilen des Bindemittels so abzugleichen, daß eine gleichmäßigeDicke der zu verbessernden Schicht erreicht wird.

Der Bindemittelbedarf beträgt sowohl bei Zement als auch bei Kalk (Feinkalk, Kalkhydrat,Hochhydraulischer Kalk) etwa 2 - 8 Gew.-% des trockenen Bodenmaterials, wobei die

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höheren Werte für Böden mit größerem Feinkornanteil gelten. Die Wahl der Bindemittelartund -menge erfolgt aufgrund einer Eignungsprüfung.

Aus bautechnischen Gründen sind Dicken von mindestens 0,15 m vorzusehen.

Das Boden-Bindemittel-Gemisch ist gleichmäßig zu verdichten.

− Bodenverfestigung

Bodenverfestigungen sind Verfahren, bei denen die Widerstandsfähigkeit des Bodensgegen Beanspruchungen durch Verkehr und Klima durch die Zugabe von Bindemittelnerhöht wird. Sie werden in der oberen Zone des Untergrundes oder Unterbaues ausgeführt.Als Ergebnis der Bodenverfestigung entsteht eine Tragschicht (siehe ZTV LW).

Anleitungen über Anwendung, Ausführung, Baustoffe und Anforderungen fürBodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln sowie über Maßnahmenzur Verbesserung von wenig tragfähigem Untergrund und Unterbau enthalten dieZusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten imStraßenbau (ZTVE-StB), Abschnitte 11 und 12. Diese können für den ländlichen Wegebausinngemäß angewendet werden.

Einen Überblick über Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Mineralböden gibtTabelle 7.2.

Tabelle 7.2: Mineralböden - Tragfähigkeit und Maßnahmen zu ihrerErhöhung(38)

7.5 Bodenumlagerung

7.5.1 Allgemeines

Durch Schürfen von anstehendem Lockerfels oder Kies aus einem Schachtgraben parallelzur geplanten Wegebefestigung werden vor Ort geeignete Tragschichtbaustoffe gewonnenund unmittelbar eingebaut. Der Schachtgraben wird mit dem vorher vom Baufeld geräumtenMaterial wieder zugesetzt. Dieses Verfahren der Bodenumlagerung eignet sichinsbesondere für Waldwege geringer und mittlerer Beanspruchung mit Wegebefestigungenohne Bindemittel.

7.5.2 Verfahren

Erforderliche Arbeitsmittel sind Raupenbagger, Planierraupe und Vibrationswalze.

Vorbereitend wird das Baufeld durch den Raupenbagger geräumt und das anfallende

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Material zum Wiedereinbau in den Schachtgraben seitlich ausgelagert.

Im Schachtgraben oben anstehender feinkörniger Boden wird zum späteren Abdecken desBaufeldabraumes im Schachtgraben ebenfalls seitlich abgelegt. Der anstehende Lockerfels(bis Bodenklasse 6) wird aus dem Schachtgraben bis zu einer Tiefe von ca. 3 m durch denca. 1 m breiten Tieflöffel des Baggers geschürft und auf das Planum aufgetragen. 1 m³gewachsener Fels ergibt etwa 1,5 m³ Schüttvolumen.

Der Schachtgraben wird mit dem seitlich ausgelagerten Baufeldabraum und abschließenddem feinkörnigen Oberboden verfüllt. Die lagenweise Verdichtung erfolgt durch denBaggerlöffel. Die Oberkanten des Grabens werden abgeschrägt. Es verbleibt eineGrabenmulde. Die auf das Planum aufgebrachte Gesteinsschüttung wird durch diePlanierraupe profilgerecht eingebaut und durch die Vibrationswalze verdichtet.

Bauabschnitte sollten täglich mit sämtlichen Teilarbeiten abgeschlossen werden.

Schneller verwitterndes Gestein (z.B. Buntsandstein) sollte besonders zügig mit einerDeckschicht versehen werden.

Bild 7.2: Bodenumlagerung(39)

7.5.3 Charakteristische Merkmale

Charakteristische Merkmale des Verfahrens sind

− in ebenen Lagen ein Herausheben der Wegebefestigung über Geländeniveau mitgünstigen Voraussetzungen für Wasserführung und Erhaltung,

− die Verwendung des Abraumes zur Verfüllung des Schürfgrabens,

− eine Dränwirkung im Schürfbereich, kein Durchlaßbau erforderlich,

− geringe Baubeeinträchtigung bei Wetterwechsel, Verdichtungsarbeit stets im mittlerenFeldwassergehalt,

− tägliches Fertigstellen von Teilstrecken,

− meist stark reduzierter Einsatz von Fremdbaustoffen, damit auch Schonung vonBaustoffvorkommen,

− eine Verringerung der Belastung des Wege- und Straßennetzes durchBaustofftransporte,

− eine kostengünstige Bauweise.

7.6 Herstellen des Planums

Das Planum ist mit einer der Fahrbahnoberfläche entsprechenden Längs- und Querneigung

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herzustellen. Unebenheiten sind mit dem gleichen Bodenmaterial auszugleichen, aus demder Untergrund bzw. Unterbau besteht. Abweichungen von der Ebenheit des Planumsdürfen unter der 4 m langen Richtlatte 3 cm nicht überschreiten.

8 Standardbauweisen für Wegebefestigungen

8.1 Allgemeines

Bei der Wahl der Bauweisen mit ihren Varianten sind ört-liche Gegebenheiten, ökologischeErfordernisse, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie regionale Erfahrungenzu berücksichtigen.

Als bewährte Standardbauweisen stehen zur Verfügung:

Tabelle 8.1: Standardbauweisen

Wegebefestigungen ohne Bindemittel –

Wegebefestigungen mit Asphalt vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit hydraulischenBindemitteln

vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit Pflasterdecken vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit Spurplatten –

8.2 Zusammenhang zwischen Verkehr und Wegebeanspruchung

Das gelegentliche Überrollen mit einer 11,5 t-Achslast gemäß StVZO können alleBauweisen bei sachgerechter Ausführung, den nachfolgend angegebenen Schichtdickenund dauerhaft tragfähigem Untergrund ertragen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sichnach dem Stand der Wissenschaft eine Zunahme der Achslasten in einem exponentiellenAnstieg in der Wegebeanspruchung auswirkt. Dieser exponentielle Anstieg wirdüblicherweise mit der 4.-Potenzregel beschrieben, die sich aufgrund der bisherigenErfahrungen zur ausreichend exakten Ermittlung der Auswirkungen heranziehen läßt.

Zur Verdeutlichung ist in Tab. 8.2 die Anzahl von Überrollungen mit verschiedenen Lastengenannt, die in der Beanspruchung des Weges bei einmaliger Überrollung mit einer10 t-Achse vergleichbar sind.

Jeder Weg in einem Erschließungsnetz wird, entsprechend seines Einzugsgebietes,

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unterschiedlich belastet. Trotz sinkender Fahrtenhäufigkeit wächst die Belastung mit derGröße der zusammenhängenden Bearbeitungsflächen, da dort in der Regel einleistungsfähigerer Maschinenpark mit schwereren Fahrzeugen eingesetzt wird. Hierbei hatauch die Art der Feldbestellung Einfluß auf die Belastung der Wege. Ergibt sich ein großesTransportvolumen, zieht dies eine erhöhte Wegebelastung mit sich. Voll beladeneTransportfahrzeuge stellen über das Jahr gesehen mit Abstand den größten Anteil an derBeanspruchungswirkung. Infolge neuer Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft mußjeder Weg eines Wegenetzes einigen wenigen Überfahrten mit einer 11,5 t-Achslaststandhalten können. Maßgebend für die Bemessung oder Wahl der Standardbauweisen istdie Häufigkeit der Überrollungen mit hohen Achslasten.

Die Wegedimensionierung muß der zu erwartenden Verkehrsbelastung angepaßt werden.Die ländlichen Wege sind deshalb entsprechend ihrer Funktion im Wegenetz mitunterschiedlichen Schichtdicken herzustellen.

Bild 8.1: Achslastäquivalenzfaktoren bezogen auf die 10 t-Achse(40)

8.3 Tragfähigkeit von Wegeuntergrund und Wegeunterbau

Größte Bedeutung kommt der Tragfähigkeit von Wegeuntergrund und -unterbau zu, da ausKostengründen in der Regel eine Frostschutzschicht entfällt. Nach einer längerenFeuchtwetterperiode sinkt die Tragfähigkeit, da sich zuviel Wasser im Unterbau undUntergrund befindet. Auch in der Frostaufgangsperiode ist die Tragfähigkeit stark reduziert.Die Standfestigkeit des gesamten Wegekörpers ist in weitestem Umfange abhängig von derTragfähigkeit des Untergrundes, die entsprechend der Jahreszeit starken Schwankungenunterworfen ist. Daher wird die Dimensionierung des Oberbaues in Abhängigkeit vonvorhandenem oder hergestelltem Untergrund festgelegt.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Tragfähigkeit sind in Abschnitt 7 dargestellt.

8.4 Eignung der Bauweisen

Auf dauerhaft tragfähigem Untergrund und Unterbau lassen sich Wege jederStandardbauweise erstellen. Sie besitzen bauart- und baustoffbedingte Vor- und Nachteile.Den örtlichen Verhältnissen und Erfahrungen entsprechend muß jeweils entschiedenwerden, welche der Bauweisen zu wählen ist.

Bei allen Bauweisen üben unangepaßte Fahrzeuggeschwindigkeiten eine höhereBeanspruchung auf die ländlichen Wege aus. Bemessungsgrundlage für dieStandardbauweisen ist eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h. Je höher dieGeschwindigkeit ist, desto mehr Feinstkorn wird bei Wegebefestigungen ohne Bindemittelninsbesondere bei Trockenheit ausgetragen. Dadurch werden das Korngefüge gestört unddie Oberfläche geschädigt. Diese Unebenheiten sind Ursache für eine Erhöhung der

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dynamischen Achslasten.

Ein Ausweichen bei Fahrzeugbegegnungen belastet bei allen Bauweisen die Seitenstreifender Wege. Dies gilt insbesondere bei Spurwegen.

Tabelle 8.2: Beispiele für die vergleichbare Beanspruchung eines Weges durchverschiedene Fahrzeuge,dargestellt anhand der Anzahl der Überrollungenmit gleicher Beanspruchung

Fahrzeug Gesamt-gewicht

[t]

Anzahl der

Achsen

Lastannahme

je Achse [t] vorne -

hinten

Äquivalenz-faktorenje Achse

Anzahl derÜberrol-lungen

Einzelachse 10 t 10 1 10 1 1,0

Einzelachse 11,5 t 11,5 1 11,5 1,75 0,6

Sattelkraftfahrzeug beladen (z.B. Holz, Rüben)

38 4 5 / 10 / 2 x 11,5 0,06 / 1 / 1,75 0,2

SelbstfahrendeErntemaschine

18 2 12,5 / 5,5 2,44 / 0,09 0,4

Schlepper (60 kW) mit Ballast und Pflug

7 2 2,1 / 4,6 0,002 / 0,04 23,8

Schlepper (60 kW) ohne Anbauteile

4,5 2 2,9 / 1,5 0,007 / 0,0006 131,0

großer Kipper, beladen 18 2 9 / 9 0,66 / 0,66 0,8

großer Kipper, leer 4 2 2 / 2 0,002 / 0,002 250,0

Flüssigmisttransporter, beladen

8 1 8 0,42 2,4

Spritzsystem groß, befüllt 5,5 1 5,5 0,09 11,0

PKW 1,5 2 0,75 / 0,75 0,0001 / 0,0001 10.000,0

Zusätzlich zu den vertikalen Lasten muß die Fahrbahnoberfläche im Kurvenbereich auchhorizontale Kräfte aufnehmen. Auf voller Breite gebundene Wegebefestigungen könnendiese mechanischen Beanspruchungen erfahrungsgemäß gut aufnehmen. ImKurvenbereich erfahren Wegebefestigungen ohne Bindemittel durch diese mechanischenBeanspruchungen der Oberfläche Abrieb und Wegebefestigungen mit BetonsteinpflasterVerschiebungen. Spurwege müssen im Bereich enger Radien sowohl im Zwischenstreifen

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als auch auf der Kurveninnenseite, das heißt in dem durch die Fahrzeuge überfahrenemBereich der Schleppkurve, verbreitert und befestigt werden, da sonst der Mittelbereich undder Seitenstreifen nachhaltig geschädigt werden.

Auf Steigungsstrecken können die in ganzer Breite gebundene Bauweisen problemloseingesetzt werden. Bei Spurwegen besteht dagegen die Gefahr, daß der Zwischenstreifenausgewaschen wird. Wegebefestigungen ohne Bindemittel sind hier generell anfällig, dennmit zunehmender Längsneigung können bei Niederschlägen Teile der feinkörnigenDeckschicht ausgewaschen werden. Wegebefestigungen ohne Bindemittel sollten nur bis

zu Längsneigungen (s) ≤ 8 % Anwendung finden. Größere Längsneigungen erfordern in der

Regel einen höheren Erhaltungsaufwand. Bei konsequent regelmäßiger Unterhaltung derWegebefestigung, der Entwässerungseinrichtungen und sonstiger Nebenanlagen kanndiese Grenze überschritten werden.

Bei Wegebefestigungen ohne Bindemittel ist die regelmäßige Unterhaltung unverzichtbar.Sie ist mit einfachen Maschinen durchführbar. Bei Spurwegen sind gegebenenfalls derZwischenstreifen und die Seitenstreifen nachzuarbeiten. Die anderen Bauweisen erlaubenErhaltungsmaßnahmen in größeren zeitlichen Abständen. Diese Maßnahmen können aberkostenintensiv sein und selten vom Nutzer selbst vorgenommen werden.

Die Tabelle 8.3 gibt unter Berücksichtigung der genannten Vor- und Nachteile eineZusammenstellung der Eignung der Standardbauweisen bei unterschiedlichenAnforderungen. Sie beruht auf Erfahrungen und beachtet die prinzipielleSchadensmöglichkeit sowie die Zweckmäßigkeit einer Bauweise. Sie kann nur eine Hilfe fürdie unter den örtlichen Gegebenheiten zu treffende Wahl der geeigneten Bauweise sein.Eine wirtschaftliche oder ökologische Bewertung kann zu anderen Ergebnissen führen.

8.5 Dimensionierung der Standardbauweisen

Befestigungen für Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung richten sich imSchichtenaufbau nach den Bauweisen des klassifizierten Straßenbaus, Bauklasse VI (sieheAbschnitt 8.5.1). Sie müssen frostsicher ausgebaut werden.

Verbindungswege mit geringerer Verkehrsbedeutung richten sich im Schichtenaufbau nachden Bauweisen der ländlichen Wege. Sie sind unter Abschnitt 8.5.2 beschrieben undwerden aus Kostengründen in der Regel nicht frostsicher ausgebaut. Die nachfolgendbeschriebenen Bauweisen der ländlichen Wege haben sich besonders bewährt und werdendeswegen als Standardbauweisen empfohlen (siehe Bild 8.2).

Tabelle 8.3: Eignung der Standardbauweisen bei unterschiedlichenAnforderungen(41)

8.5.1 Befestigungen für Verbindungswege mit größerer

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Verkehrsbedeutung

Befestigungen für Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung werden in ihremSchichtenaufbau nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues vonVerkehrsflächen (RStO), Bauklasse VI hergestellt. Sie sind frostsicher auszubauen. DieMindesttragfähigkeit des Planums (Ev2 = 45 MN/m²) ist gegebenenfalls durch

Bodenverfestigung sicherzustellen und durch entsprechende Entwässerungseinrichtungendauerhaft zu erhalten.

Die in der RStO genannte Verkehrsbelastungszahl muß nicht ermittelt werden, da nurBauklasse VI zur Anwendung gelangt.

Die Dicke des frostsicheren Wegeaufbaues ist so zu wählen, daß auch während derFrostaufgangsperioden keine Schäden (Verformungen, Risse) entstehen, denn eineSperrung bei Frostaufgang ist nicht möglich. Die Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaueserrechnet sich unter Berücksichtigung der Frostempfindlichkeit des anstehenden Bodensgemäß RStO.

Bauklasse VI nennt als standardisierte Bauweisen:

− Bauweisen mit Asphaltdecke,

− Bauweisen mit Betondecke,

− Bauweisen mit Pflasterdecke.

Hinweise zur erforderlichen Mindesttragfähigkeit des Planums und der einzelnen Schichtensowie zu Konstruktion und Ausführung sind der RStO zu entnehmen.

Die Erneuerung von Verbindungswegen mit größerer Verkehrsbedeutung orientiert sich anden Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues bei der Erneuerung vonVerkehrsflächen (RStO-E).

8.5.2 Befestigungen für Verbindungswege mit geringererVerkehrsbedeutung, Wirtschaftswege und Fahrwege

Die Einbaudicken von Verbindungswegen mit geringerer Verkehrsbedeutung sowie vonWirtschaftswegen und Fahrwegen sind in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit desvorhandenen oder verfestigten Untergrundes und von der voraussichtlichen Beanspruchungangegeben. Aufgrund bemessungstheoretischer Abhängigkeiten, aus Kostengründen undbisheriger Erfahrungen muß Wert darauf gelegt werden, die Tragfähigkeit der unterenungebundenen Schichten, die meist aus örtlich vorkommendem, preisgünstigem Materialbestehen, möglichst hoch anzusetzen und im Ausgleich dazu die oberen gebundenenSchichten auf das unbedingt notwendige bauweisenbedingte Maß zu beschränken. Dies ist

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insbesondere bei Bauweisen mit Bindemitteln auf weichem Untergrund (Ev2 = 30 MN/m²) zu

beachten. Ist der Untergrund voll tragfähig (Ev2 ≥ 80 MN/m²), erübrigt sich eine Tragschicht;

es sollte aber eine Ausgleichsschicht vorgesehen werden. Dies gilt insbesondere beim Bauvon Wegen auf Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F 2 und F 3. Die kapillarbrechendeWirkung der Ausgleichsschicht unterstützt die Dauerhaftigkeit der Tragfähigkeit. DieMindesteinbaudicke der Ausgleichsschicht soll im verdichteten Zustand in Abhängigkeit vomGrößtkorn der Lieferkörnung bei Mineralstoffgemischen

− bis 32 mm 12 cm,

− bis 45 mm 15 cm,

− bis 56 mm 18 cm,

− bis 63 mm 20 cm,

betragen.

Die Wahl der Schichtdicken muß die Tragfähigkeit der jeweils vorhandenen Unterlageberücksichtigen. Die Bestimmung der Tragfähigkeit, ausgedrückt durch den gefordertenVerformungsmodul Ev2 [MN/m²], kann mit dem Plattendruckversuch gemäß DIN 18 134

„Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte, Plattendruckversuch“ vor Ort erfolgen. Liegenörtliche Erfahrungen vor, kann der Ev2-Wert auch durch die Einsenkung eines LKW-Rades

abgeschätzt werden, wenn die für den Einbau der Asphalt- oder Betonbefestigungvorbereitete Tragschicht von einem LKW mit 10 t-Achslast überrollt wird. Die Entscheidungwird sich aber stets auf das Ergebnis des Plattendruckversuches zusammen mit denErfahrungswerten beziehen.

An der Oberseite der ersten Tragschicht ist ein Ev2-Wert von ≥ 80 MN/m² einzuhalten. Diese

Forderung ist dann von besonderer Bedeutung, wenn beim Einbau von Schichten, die durchWalzen verdichtet werden müssen, der Entstehung von Walzrissen vorgebeugt werden soll.

Die Bestrebungen, den gebundenen Deckschichten sowohl eine schon für den Einbau unddie Verdichtung unbedingt notwendige Verformungsbeständigkeit als auch eine für langeLiegezeit dauerhaft tragfähige Unterlage anzubieten, können durch gezielteentwässerungstechnische Maßnahmen entscheidend unterstützt werden.

8.6 Regionale Bauweisen

Neben den Standardbauweisen werden in einigen Regionen zusätzliche Bauweisenangewandt. Unter Beachtung örtlicher Verhältnisse und Erfahrungen können z.B. folgendestandardnahe Bauweisen angewandt werden:

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− Asphaltoberbau:

Verzicht auf eine ungebundene Tragschicht und statt dessen eine entsprechendeVergrößerung der Asphaltbefestigung.

− Oberflächenbehandlung:

Gleichmäßiges Aufstreuen von Splitt unmittelbar nach dem Anspritzen mit Bitumen oderBitumenemulsion und Eindrücken mittels Walze zur Erhöhung der Rauhigkeit, zurAufhellung und zur Verbesserung der Oberfläche.

− Asphaltfundationschicht im Heiß- und Kalteinbau:

Wiederverwendung von Asphalt zur Verbesserung der Unterlage.

− Hydraulisch gebundene Tragschichten:

Verringerung der Tragschichtdicke durch Bindemittelzugabe.

− Natursteinpflaster:

Einsatz von unregelmäßig geformten Steinen.

− Schotterrasen:

Beimengung von speziellen Gräsern und Kräutern zur Stabilisierung.

Der Einsatz dieser Bauweisen erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik.

8.7 Randausbildungen

Der Seitenstreifen muß aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite gelegentlichenAusweichverkehr schadlos aufnehmen können. Dafür ist eine ausreichende Tragfähigkeitnotwendig. Eine Tragschicht muß daher auch im Bereich des Seitenstreifens vorhandensein. Um eine befahrbare Höhe zu erreichen, soll der Bereich neben der gebundenenFahrbahnbefestigung in einem zweiten Arbeitsgang mit Tragschichtmaterial aufgefüllt undverdichtet werden.

Der Seitenstreifen muß das Oberflächenwasser von der Fahrbahn weiterleiten, um es vonder Tragschicht fernzuhalten. Dazu wird der Seitenstreifen bei Bauweisen mit Bindemittelnin der Höhenlage abgesetzt und mit mindestens 6 % Querneigung hergestellt. Dies soll einrasches Abführen des Wassers von der Fahrbahnoberfläche ermöglichen.

Um die volle Tragfähigkeit im Seitenstreifenbereich zu ermöglichen, ist eine seitlicheAbstützung der unteren Tragschicht notwendig. Kann der anstehende Boden dieseStützwirkung nicht leisten (z.B. bei Dammbauweise), wird dies durch ein seitliches

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Abschrägen der unteren Tragschicht erreicht.

Besteht die Gefahr eines Wasserstaues in der unteren Tragschicht, sollte diese bis zumentwässernden Graben reichen (siehe Bild 8.4).

8.8 Bau und Erhaltung

Detaillierte Hinweise zum Bau von Wegebefestigungen ohne Bindemittel, mit hydraulischenBindemitteln, mit Asphalt und mit Pflasterdecken enthalten die Zusätzlichen TechnischenVertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW).

Detaillierte Hinweise zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Wegeanlagenenthält das Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege.

Detaillierte Hinweise zur Verbreiterung von bestehenden Fahrbahnen ohne Bindemittel, mitZementbeton, mit Asphalt und mit Betonsteinpflaster enthält das Merkblatt über dieVerbreiterung ländlicher Wege.

Bild 8.2: Standardbauweisen für den ländlichen Wegebau (a)(42)

Bild 8.2: Standardbauweisen für den ländlichen Wegebau (b)(43)

Bild 8.4: Randausbildungen der Bauweisen mit unterschiedlicher seitlicherAusbildung der unteren Tragschicht(44)

9 Bauweisen für Grünwege, Rückewege, sonstigeländliche Wege und Parkplätze

9.1 Grünwege

Grünwege bleiben unbefestigt. Sie werden im allgemeinen ohne gesonderte Beseitigungdes Oberbodens im Erdbau hergestellt. Da sich in etwaigen Vertiefungen und im lockerenBoden Wasser ansammelt, das den Boden aufweicht, empfiehlt es sich, bei der Anlageeventuell erforderlicher Seitengräben den Aushub, soweit er geeignet ist, zu Höherlegungdes Planums zu verwenden. Falls notwendig, sind Grünwege zu planieren und zu walzen.Wege am Hang werden meistens unter Massenausgleich innerhalb des Querprofilsangelegt.

Grünwege können mit einer geeigneten, örtlich angepaßten Grassamenmischung angesätwerden. Geeignete Saatgutmischungen, gegebenenfalls mit Kräuterzusatz, enthalten dieRSM - Regel-Saatgut-Mischungen Rasen der ForschungsgesellschaftLandschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Die Grasnarbe schützt den Weg gegenAuswaschungen und erhöht die Tragfähigkeit.

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9.2 Rückewege

Rückewege werden normalerweise nicht befestigt. Eine Befestigung kann lediglich an starkbelasteten Eimündungen in Fahrwege notwendig werden. Als Erosionsschutz kann aufbesonders gefährdeten Abschnitten die Einsaat einer angepaßten Grasmischung hilfreichsein. Auf Wasserableitungen ist zu achten.

Die Erdarbeiten können mit Planierraupe, sollten jedoch insbesondere in steilerem undschwierigem Gelände möglichst mit Raupenbagger ausgeführt werden, da dieser in derLage ist, Hanganschnitte gering zu halten und Abtrag gezielt und sicher wieder abzulegenbzw. einzubauen.

9.3 Sonstige ländliche Wege

Die Bauweisen richten sich vornehmlich nach dem Zweck, den diese Wege zu erfüllenhaben. Als Befestigung kommen im allgemeinen die in Abschnitt 8.5.2 genanntenBauweisen in Frage. Die einzubauenden Mengen sind der in der Regel geringerenBeanspruchung entsprechend festzulegen.

Fußwege

Fußwege erhalten eine Befestigung ohne Bindemittel. In Ortslagen oder ortsnahenBereichen kann eine Befestigung mit Bindemittel oder Pflaster notwendig werden.

WanderwegeWanderwege werden in der Regel nicht befestigt. In Kurorten und in Stadtnähe können sieohne Bindemittel oder ausnahmsweise auch mit Bindemittel befestigt werden.

Radwege

Radwege erhalten, wenn sie nicht unbefestigt angelegt werden können, eine Befestigungohne Bindemittel, mit Asphalt oder mit Beton. Bei einer Befestigung ohne Bindemittel ist aufeine geschlossene Oberfläche zu achten. Unbefestigte Radwege sind zu planieren und zuwalzen. Kreuzen Radwege Straßen oder Wege, bzw. münden sie in diese ein, ist darauf zuachten, daß im Übergangsbereich keine Randsteine oder Absätze angebracht werden.

Reitwege

Reitwege bleiben in aller Regel unbefestigt. Bei ungeeignetem Untergrund können sieausnahmsweise eine trittfeste Tragschicht mit hufgerechter Deckschicht erhalten. DieTragschicht soll eine Mindestdicke von 0,1 m haben und wasserdurchlässig sein. Dielockere Tret- oder Deckschicht von ca. 0,1 m Dicke kann aus mittleren oder groben Sanden,Asche, feinen Splitten oder Gemischen aus diesen Baustoffen mit Rindenmaterial oderSägerückständen bestehen. Sie soll besonders wasseraufnehmend sein und wenigstauben.

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Viehtriebe

Viehtriebe werden grundsätzlich unbefestigt angelegt. Bei ungeeignetem Untergrundkönnen Viehtriebe eine Tret- oder Tragschicht aus mittleren bis groben Sanden,gegebenenfalls gemischt mit Rindenmulch oder Sägemehl erhalten. Die lockere Tret- undTragschicht soll 0,1 - 0,2 m stark und wasseraufnehmend sein.

9.4 Parkplätze

Parkplätze bleiben unbefestigt oder werden bei größerer Frequentierung in der Regel ohneBindemittel befestigt. Auf eine ausreichende Ableitung des Oberflächenwassers ist dabeibesonders zu achten.

Wird ein Parkplatz mit Schotterrasen hergestellt, muß der Untergrund tragfähig und sollmöglichst wasserdurchlässig sein. Erforderlichenfalls muß er entsprechend verbessertwerden.

Kleinere Parkplätze können, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, die gleiche Befestigungerhalten, wie der benachbarte Weg. Aus Umweltschutzgründen können weitereAnforderungen an Parkplätze gestellt werden.

10 Bauwerke

10.1 Brücken

Bei geringerer Verkehrsbelastung sowie bei Rad- und Gehwegen sollten nach Möglichkeithölzerne Brücken verwendet werden. Die zu verwendenden Baustoffe sind nach DIN 1074„Holzbrücken" zu wählen. Besonders ist auf den Korrosionsschutz von Stahlteilen und aufden Holzschutz zu achten. Auch hier findet die DIN 1074 Anwendung.

Bild 10.1: Holzbrücke auf Stahlträger(45)

10.2 Durchlässe

Durchlässe und Rohrleitungen werden in der Regel aus Betonrohren hergestellt. Beiaggressivem Wasser oder Boden sind entsprechend geschützte oder aus beständigemMaterial hergestellte Rohre zu verwenden.

Bei der Ausführung ist die DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungenund -kanälen" zu beachten.

Für die Haltbarkeit der Rohrleitungen sind in dieser Vorschrift besonders die Hinweise zu„Rohrauflagerung“ und „Einbetten der Rohrleitung“ wichtig. Eine Rohrleitung wird

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hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit in besonderem Maße beansprucht,

− wenn das Rohrauflager in Böden mit wechselnder Beschaffenheit oder in Böden mit

groben Steinen oder Fels liegt,

− wenn der Rohrgraben sehr breit und tief ist oder der Einbau unter Dammbedingungen

erfolgt,

− wenn die Überdeckung unter Fahrbahnen < 0,5 m beträgt (Ausnahme Betondecke),

− wenn der Rohrdurchmesser groß ist.

10.3 Versickerungsgräben

Der in der Regel direkt unter der Grabensohle anstehende feinkörnige Boden wird durchRaupenbagger mit ca. 1,1 m breitem Tieflöffel seitlich ausgesetzt. Danach wird derdarunterliegende Lockerfels aufgebrochen, umgeschichtet und locker bis zum Höhenniveauder alten Grabensohle wieder eingeschüttet. Um bis in die gewünschte Tiefe hineinarbeitenzu können, kann eine vorübergehende seitliche Materialauslagerung notwendig werden. DieGesteinslockerung führt zu einer Volumenzunahme auf das etwa 1,5-fache.

Bei der Baggerarbeit ist besonders darauf zu achten, daß das Widerlager derWegebefestigung nicht gestört wird.

10.4 Sonstige bauliche Anlagen

10.4.1 Mauern

Der Anlauf bei gemörtelten Mauern (Stich) liegt zwischen 0,2 und 0,35 m pro Meter Höhe.Bei Trockenmauern beträgt er 0,3 - 0,35 m pro Meter Höhe. Als Fundamenttiefe genügenmeist 0,75 m. Die Errichtung der Fundamente bis 0,5 m über fertiger Fahrbahn hat sichbewährt. Die Abdeckung mit einer Platte oder einer Läuferschicht wird empfohlen.

10.4.2 Schutzplanken

Der Abstand zwischen der Vorderkante der Schutzplanke und dem Rand der befestigtenFahrbahn und der Böschungskante muß mindestens 0,5 m betragen.

Beginn und Ende einer Schutzplankenstrecke sind abzusenken. Die Oberkante der Holmesoll 0,75 m über der befestigten Fahrbahnfläche liegen. Der Pfostenabstand beträgt beieinfachen Schutzplanken in der Regel 4,0 m und bei einfachen Distanzschutzplanken 2,0 m.Die 1,9 m langen Pfosten werden in der Regel gerammt.

Schutzplanken bestehen zumeist aus Stahl. Aus Gründen der Umweltverträglichkeit sollte

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soweit möglich auch Holz verwendet werden, insbesondere bei Brücken zwischen Fußwegund Fahrbahn, bei Parkplätzen und bei schwach befahrenen Wegen.

11 Landschaftspflegerische Maßnahmen

11.1 Allgemeines

Beim Bau ländlicher Wege sind die Erfordernisse des Naturschutzes und derLandschaftspflege sowie des Boden- und Gewässerschutzes zu beachten. Dabei ist dieAusführung der einzelnen Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterBeachtung der landschaftspflegerischen Planungsgrundsätze in Abschnitt 6 in ihrerzeitlichen und fachtechnischen Abfolge sowie in Abstimmung mit allen anderenBauleistungen sicherzustellen.

Für die Ausführung landschaftspflegerischer Maßnahmen beim ländlichen Wegebau könnenergänzend die RAS, Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) sowie DIN 18 915 bis DIN 18 920„Vegetationstechnik im Landschaftsbau“ herangezogen werden.

11.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen vor Beginn derWegebauarbeiten

Vor Beginn der eigentlichen Wegebauarbeiten können vorbereitende Maßnahmen zurVermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen durch das Bauvorhabenerforderlich werden. Dies sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherungvon Tier- und Pflanzenbeständen, Boden und Wasser sowie von natur- undkulturgeschichtlichen Objekten.

11.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen im Zuge derWegebauarbeiten

Die mit der Ausführung der Bauarbeiten betrauten Personen sind vor Ort über dieMaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren und auf die Einhaltungder Bedingungen und Auflagen hinzuweisen. So ist z.B. das Freilegen der Trasse innerhalbder dafür zulässigen Zeiten schonend und schmal durchzuführen.

Während der Bauarbeiten erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen zeitlich gestaffelt.

Begrünungsarbeiten, wie Ansaat und Bepflanzung, sollen unmittelbar nach Fertigstellungvon Erdbauwerken vorgenommen werden.

Beispiele für landschaftspflegerische Maßnahmen sind

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− Oberbodenabtrag, -lagerung und -andeckung,

− Modellieren von Einschnitten, Dämmen und Wällen,

− Anlegen von Sickerflächen oder Stillgewässern,

− Ansaat,

− Bepflanzung,

− Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit lebenden Pflanzenteilen,

− Herstellen von Biotopstrukturen,

− Rekultivieren von Baumaterialentnahmestellen und Deponien,

− Förderung der Sukzession.

Für die notwendige Sicherung der Wegeseitengräben sind möglichst Bauweisen mitlebenden denen mit nicht lebenden Stoffen und Bauteilen vorzuziehen.

Für die Minimierung der baulichen Inanspruchnahme der Landschaft sind unter anderem

− eine geringe Arbeitsbreite,

− die Bauausführung im Anschnittprofil,

− schmaler und schonender Trassenfreihieb,

− umweltschonender Einsatz von Baumaschinen und -geräten,

− ausreichende Sicherungsmaßnahmen während des Baues und für das fertige Bauwerk

maßgebend.

11.4 Maßnahmen der Begrünung

Bei den Baumaßnahmen ist darauf hinzuwirken, daß ökologisch wertvolle Grünbeständemöglichst erhalten bleiben. Die Seitenräume ländlicher Wege sind deshalb verstärkt für diehabitatswirksame Gestaltung zu nutzen. Der Erfolg von Begrünungen hängt entscheidendvon sachgemäßer Ausführung und Pflege ab.

11.4.1 Pflanzungen und sonstige Begrünungsmaßnahmen

Die Begrünung von Flächen mit Gehölzen oder Gräsern, Kräutern, Stauden, Heiden,Seggen und Röhrichten erfolgt durch natürliche Verbreitung oder durch Ansaat und

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Pflanzung sowie durch Maßnahmen des Lebendverbaues.

11.4.2 Gehölzpflanzungen

Die Pflanzungen sind so anzuordnen, daß sie ihre Aufgabe in bestmöglicher Weise erfüllen,ohne den Nutzwert der unmittelbar angrenzenden Flächen durch Beschattung, starkeWurzelbildung und dergleichen wesentlich zu mindern. Dabei ist Rücksicht auf rationellePflegeverfahren zu nehmen.

11.4.2.1 Pflanzgut

Auf den vorgesehenen Flächen muß ein funktionsgerechter und dauerhafter Gehölzbestandaufgebaut werden. Deshalb sind für die Pflanzungen die Baum- und Straucharten dernatürlichen Pflanzengesellschaften des jeweiligen Landschaftsraumes und möglichstheimischer Herkunft zu verwenden, die sich nach Größe und Wuchsform für dievorgesehene Aufgabe eignen und eine gute Entwicklung des Gehölzbestandes erwartenlassen.

Baumarten mit hohen Nährstoffansprüchen, wie Kulturpappel und Esche, oder stark zurWurzelbrutbildung neigende Arten, wie Robinie und Weißerle, sind ungeeignet. Ebensokommen Gehölze, die Zwischenwirte für Nutzpflanzenschädlinge darstellen, nicht inBetracht.

Bäume und Sträucher aus Baumschulen müssen hinsichtlich Größen, Anzuchtsvorschriftenund Qualitätsanforderungen den „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ der FLLentsprechen.

Für wegebegleitende Gehölze empfiehlt sich die Verwendung von Heistern und Büschen,um auf aufwendigen Zaunschutz gegen Wildverbiß und auf Jungwuchspflege verzichten zukönnen.

11.4.2.2 Pflanzenbehandlung und Pflanzung

Bei der Vergabe von Pflanzungen ist die VOB Teil C: Allgemeine technischeVertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18 320 „Landschaftsbauarbeiten“ zubeachten. Im übrigen werden folgende Hinweise für den Umgang mit Pflanzgut und für dieArbeitsausführung gegeben.

− Gehölze sollten bei frostfreiem Wetter gepflanzt werden. Günstigster Zeitrahmen ist Mitte

Oktober bis Ende April. Die Herbstpflanzung bietet in der Regel bessereAnwuchsvoraussetzungen.

− Wind und Sonne ausgesetztes Feinwurzelwerk vertrocknet bereits nach wenigen

Minuten. Die Pflanzen sind daher vor Austrocknung bereits nach der Entnahme aus dem

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Verschulbeet konsequent zu schützen. Bewährt haben sich z.B. Planen, feuchtesJuteleinen, Sand oder Laub und für den Transport zusätzlich geschlossene zugluftfreieFahrzeuge.

− Pflanzen, die nicht sofort gesetzt werden können, müssen eingeschlagen werden.

Einschlagplätze sind an schattigen, windgeschützten Stellen anzulegen, der gelockerteBoden muß feucht gehalten werden. Ein Austrocknen der oberirdischen Triebe istgegebenenfalls durch Reisigabdeckung zu verhindern. Insbesondere Großpflanzensollten sehr zügig ausgepflanzt werden.

− Die Feinwurzelsubstanz ist in jedem Fall zu erhalten, Wurzelschnitte sind vor dem

endgültigen Einpflanzen empfehlenswert, ebenso der fachgerechte Rückschnitt deroberirdischen Teile je nach Pflanze und Art.

− Die Größe der Pflanzgrube richtet sich nach dem Wurzelballen. Sie ist so zu bemessen,

daß die Pflanze ohne Stauchung der Wurzel etwas tiefer als im Verschulbeet gesetztwerden kann. Eine zusätzliche Lockerung der Grubensohle ist nur bei sehr verdichtetenStandorten erforderlich. Pflanzen sind gut anzutreten. Hohlräume unter der Wurzelmüssen vermieden werden.

− Für Großpflanzen kommen grundsätzlich eine manuelle Pflanzung mit

Spezialpflanzspaten und -hacken oder eine maschinelle Pflanzung mit Bagger undSpezialpflanzzahn in Betracht.

− Hinsichtlich des Anwuchserfolges ergeben sich zwischen beiden Verfahren keine

Unterschiede. Pflanzen mit großem Wurzelwerk lassen sich leichter mit Bagger pflanzen;bei geringen Pflanzenzahlen ist manuelle Pflanzung wirtschaftlicher.

− Das Befestigen an einen Pfahl verhindert bei sehr großen Pflanzen, daß sich die

Feinwurzeln infolge Bewegung durch Wind ständig wieder losreißen.

− In offener Landschaft ist gegebenenfalls eine Drahthose zum Schutz gegen Wildverbiß

erforderlich.

11.4.3 Bodenbegrünung

Die Begrünung von Flächen sollte weitgehend der natürlichen Entwicklung (Sukzession)überlassen bleiben, damit eine ökologisch wertvolle, standorttypische, wildkräuterreicheVegetation entsteht. Durch Veränderung der Standortfaktoren, z.B. durch Ausmagerung desBodens oder Entnahme nährstoffreichen Oberbodens, kann die Sukzession positivbeeinflußt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Sukzession mit Gräsern,Kräutern, Stauden, Heiden und Seggen gezielt einzuleiten.

Nur erosionsempfindliche Standorte, steile Böschungen und die Seiten- und

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Zwischenstreifen von Spurwegen sollten begrünt werden, wobei aufBodenverbesserungsmittel verzichtet werden sollte. Dies gilt auch für Pflasterdecken,Schotterrasen und Grünwege.

11.4.3.1 Anlage von Rasen

Für Rasen reicht im allgemeinen eine Andeckung von 3 bis 5 cm Oberboden aus. DieAnsaat soll möglichst unmittelbar nach der Andeckung durchgeführt werden.

Für die Rasenansaat sind Spezialmischungen zu verwenden, die auf die Zielsetzung derAnsaat, die Standortfaktoren Boden, Wasser und Temperatur sowie die künftige Pflegeabgestellt werden (siehe RSM - Regel-Saatgut-Mischungen Rasen).

Als Saatgutmenge werden 20 g/m² empfohlen. Saatgut-mischungen sind vor demAusbringen erneut zu durchmischen.

11.4.3.2 Fertigrasen, Rasensoden

Eine schnelle Begrünung kann durch Fertigrasen oder Rasensoden erreicht werden.Fertigrasen besteht aus einer in Stücken abgeschälten Rasendecke aus Anzuchtbeständenmit einem durchwurzelten Erdreich in einer Dicke von max. 25 mm.

Die Pflanzengemeinschaft des Fertigrasens soll den am Verwendungsort gegebenenstandörtlichen Verhältnissen weitgehend entsprechen. Rasen ohne massenwüchsigeGräser und Kräuter sind zu bevorzugen. Die Andeckung des Fertigrasens erfolgt auf vorheraufgerauhte Böden, die feucht sein sollen. In Trockenzeiten muß frisch angedeckterFertigrasen bewässert werden, sonst schrumpft er und hebt sich vom Boden ab. Reichtvorhandener Fertigrasen nicht aus, so kann er in Form von Bändern, Gittern oder auchschachbrettartig verlegt werden.

Rasensoden sind Rasenstücke aus Nichtanzuchtbeständen.

11.4.4 Böschungssicherung durch ingenieurbiologische Bauweisen

Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen haben den Zweck, unter Verwendung vonSaatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nichtlebenden Stoffen Böschungsflächengegen Erosion, Rutschung und Gesteinsabgang zu sichern. IngenieurbiologischeSicherungsbauweisen sind z.B.:

− Buschlagenbau und Buschmatratze,

− Rasenbänder, Rasengitter, Rasenschachbrett und Rutenflechtwerk,

− Hangrost,

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− Krainerwand,

− Gabione,

− Blockschlichtung.

Krainerwände können aus Holz und aus Beton gefertigt werden. Sie werden als Ersatz vonStützmauern eingesetzt. Durch ihre offene Bauweise bestehen sie nur zu ca. einem Drittelaus Holz bzw. Beton. Sie lassen sich deshalb gut bepflanzen und somit gut in dasLandschaftsbild einfügen. Dadurch wird die Stützkonstruktion selbst fast völlig verdeckt.Infolge der gelenkigen Gitterkonstruktion kommt es zu deutlichen Spannungsumlagerungen,so daß die Kippsicherheit der Krainerwände wesentlich größer ist als bei statischvergleichbaren massiven Mauern.

Gabionen dienen ebenfalls als Ersatz für Stützmauern. Sie benötigen kein Fundament. Einegesonderte Entwässerung des dahinterliegenden Erdkörpers ist nicht notwendig. DieGabionen werden dem Böschungsverlauf entsprechend verlegt und mit Steinen gefüllt. Siehaben den Vorteil der natürlichen Begrünung.

Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen (Lebendverbau)sind vorrangig anzuwenden.

Bei Böschungen, die nicht ohne weiteres bepflanzt oder angesät werden können, sindNaßansaaten zu empfehlen.

Bauweisen mit nichtlebenden Stoffen und Bauteilen sollen zur Erzielung ökologischerFunktionen und zur Einbindung in die Landschaft mit Ansaaten, Pflanzen oder lebendenPflanzenteilen kombiniert werden.

Die für die Böschungssicherung in Betracht kommenden ingenieurbiologischen Bauweisensind in DIN 18 918 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau; IngenieurbiologischeSicherungsbauweisen; Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mitlebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen" aufgeführt.Beispiele für die Böschungssicherung sind in den nachfolgenden Bildern dargestellt (sieheauch RAS, Teil: Landschaftsgestaltung (RAS-LG), Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS-LG 3)und Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen).

11.5 Entwicklung und Pflege

Durch Pflege, Entwicklung und Unterhaltung sollen die angestrebten Funktionen vonlandschaftspflegerischen Maßnahmen vollständig und dauerhaft gesichert werden.Maßnahmen zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ländlicher Wege sind imMerkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege beschrieben.

Die Pflegemaßnahmen gliedern sich in Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege und

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Unterhaltungspflege.

Die für eine Sukzession vorgesehenen Seitenräume bedürfen in der Regel keinerbesonderen Pflege.

Bild 11.1: Buschlagen in Schüttböden(46)

Bild 11.2: Buschmatratze(47)

Bild 11.3: Rasenbänder(48)

Bild 11.4: Rasengitter(49)

Bild 11.5: Rasenschachbrett(50)

Bild 11.6: Flechtwerk(51)

Bild 11.7: Hangrost durch eingebautes begrüntes Geflecht(52)

Bild 11.8: Krainerwand(53)

Bild 11.9: Gabionen (Drahtschotterkästen)(54)

Bild 11.10: Blockschlichtung als Futtermauer(55)

12 Nutzung

12.1 Allgemeines

Die Nutzung ländlicher Wege richtet sich nach den Zielen und Aufgaben, die diese in ihremErschließungsraum jeweils zu erfüllen haben. Sie unterscheidet sich gegenüber derNutzung von Straßen. Die in diesen Richtlinien enthaltenen Bauweisen sind auf einegegenüber der Nutzung von Straßen eingeschränkte Nutzung ausgerichtet. Folglich mußder Verkehr auf diesen Wegen dem Ausbaustandard entsprechend geregelt bzw.beschränkt werden. Daher sind ländliche Wege - außer Verbindungswege - grundsätzlichnicht für den allgemeinen öffentlichen Verkehr zugelassen.

Für die zulässige Nutzung der ländlichen Wege gelten die einschlägigen Bundes- undLandesgesetze sowie Verordnungen über die Rechtsverhältnisse an Straßen und über denStraßenverkehr (z.B. Straßen- und Wegegesetze, Straßenverkehrsgesetz, StVO, StVZO,Bürgerliches Gesetzbuch für Privatwege).

12.2 Rahmenbedingungen

Ländliche Wege sind in der Regel nicht frostsicher ausgebaut. Dennoch sind sie außer inFrostaufgangs- oder außergewöhnlichen Nässeperioden ganzjährig befahrbar. Sie sindvorwiegend auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr mit den nach der StVZO

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zulässigen Höchstachslasten unter Beachtung der in Abschnitt 8 beschriebenenZusammenhänge ausgelegt. Das Fahren mit nach der StVZO nicht zugelassenenAchslasten ist auch auf ländlichen Wegen unzulässig. Für die Nutzung der ländlichen Wegedurch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ist in der Regel eine Fahrbahnbreite von 3,0 mmit entsprechenden Seitenstreifen ausreichend.

12.3 Nutzungsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen

Aufgrund der auf den spezifischen Bedarf der Land- und Forstwirtschaft ausgerichtetenBauweise ländlicher Wege sind insbesondere die folgenden Beschränkungen in derNutzung generell oder vorübergehend erforderlich:

− Grundlage für die Entwurfselemente der ländlichen Wege ist in aller Regel eine

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Sie sollte nicht überschritten werden, weil sonst einerhöhtes Unfallrisiko besteht und weil die Beanspruchung für die Wegebefestigung sosehr steigt, daß eine Schädigung zwangsläufig ist.

− Die Benutzung von Wegen durch den allgemeinen Fahrverkehr sollte unterbunden

werden, um z.B. das Befahren und Arbeiten mit land- und forstwirtschaft-lichenMaschinen nicht zu gefährden, Haftungsansprüche zu reduzieren und auch eine Störungzusammenhängender Lebensräume gering zu halten.

− Zur Schonung des Wegekörpers und der Seitenräume ist eine Benutzung der Wege als

Vorgewende mit Fahrzeugen oder Arbeitsgeräten grundsätzlich zu vermeiden. EineBeschädigung bereits der Seitenstreifen hat unmittelbare Auswirkungen auf dieTragfähigkeit der Wegebefestigung.

− Ein Ausweichen auf die Seitenstreifen sowie das Befahren der Seitenstreifen darf nur mit

stark verminderter Geschwindigkeit erfolgen, weil sonst die Oberfläche geschädigt, dasKorngefüge gestört und somit der Stützkörper für die Ränder der Fahrbahnbefestigunggeschwächt wird.

− Die Wege sind während des Frostaufgangs entsprechend der Frostempfindlichkeit des

Untergrundes bzw. des Unterbaus sowie in Zeiten hohen Wassergehaltes im Untergrundnicht mit hohen Lasten zu benutzen. Gegebenenfalls sind sie zu sperren.

Zum Schutz der Wege vor schädlicher oder den Verkehr behindernder Benutzung solltevermieden werden, daß

− Gegenstände in einer Art befördert werden, durch die der Weg oder dessen Anlagen

beschädigt werden können,

− der zugelassene Verkehr durch Lagern von Gegenständen oder Stoffen aller Art (Dung,

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Kompost, Holz, Baustoffe usw.) behindert wird,

− Wege über das unvermeidbare Maß hinaus durch Boden, Dünger, Erntereste usw.

verunreinigt werden.

Verschmutzte Fahrbahnen sind zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit alsbald durchden Verursacher zu reinigen.

Auf den Einsatz von Salzstreumitteln im Winter sollte mit Rücksicht auf Natur undLandschaft möglichst verzichtet werden.

12.4 Verkehrssicherung

Zur Beschränkung, Regelung sowie für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, zumSchutz der Wege oder zur Vermeidung von Störungen zusammenhängender Lebensräumesind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erforderlich.

Verkehrszeichen sind nach der StVO Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen undZusatzschilder. Sie dürfen nur aufgestellt werden, wenn dies die Straßenverkehrsbehördeverfügt hat.

Besonders in Betracht kommen Verkehrszeichen

− zur Beschränkung des Verkehrs bezüglich Gewicht und Geschwindigkeit aufgrund

• der Breite,

• der Linienführung,

• der Längsneigung,

• der Ausbauart,

• des Zustandes eines Weges,

− zur vorübergehenden Sperrung der Wege

• z.B. während des Frostaufganges.

Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Geländer, Leiteinrichtungen u.a.. Um im Einzelfallden Verlauf eines Weges kenntlich zu machen, könnte im Seitenraum das Anbringen vonLeitpfosten, schraffierten Leittafeln an gefährlichen Stellen oder Leitmalen angebracht sein.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind vom Baulastträger bzw. Wegeeigentümerzu beschaffen, anzubringen, zu unterhalten und gegebenenfalls zu entfernen.

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IV Anhang

13 Zitierte Abkürzungen und Regelwerke

13.1 Vorschriften

BGB Bürgerliches GesetzbuchBNatschG Bundesnaturschutzgesetz

- - Straßen- und Wegegesetze der Länder

StVO Straßenverkehrs-OrdnungStVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

13.2 Normen

− Deutsches Institut für Normen e.V. (DIN)

DIN 1072 Straßen und Wegbrücken; LastannahmenDIN 1074 HolzbrückenDIN 1182 Wirtschaftswegebrücken; ProfilmaßeDIN 18 134 Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte, PlattendruckversuchDIN 18 196 Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische ZweckeDIN 18 300 VOB Teil C; ErdarbeitenDIN 18 320 VOB Teil C; LandschaftsbauarbeitenDIN 18 915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; BodenarbeitenDIN 18 916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und PflanzarbeitenDIN 18 917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und SaatarbeitenDIN 18 918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische

Sicherungsbauweisen; Sicherungen durch Ansaaten,Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffenund Bauteilen, kombinierte Bauweisen

DIN 18 919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- undUnterhaltungspflege von GrünflächenDIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen,

Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei BaumaßnahmenDIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälenVOB Verdingungsordnung für BauleistungenVOB Teil C Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen(ATV)

13.3 Weitere Regelwerke

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− Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

EAE Empfehlungen für die Anlage von ErschließungsstraßenEAR Empfehlungen für Anlagen des ruhenden VerkehrsRAS Richtlinien für die Anlage von StraßenRAS-K RAS, Teil: KnotenpunkteRAS-K-1 RAS-K, Abschnitt 1: Plangleiche KnotenpunkteRAS-LP RAS, Teil: LandschaftspflegeRAS-LG 3 RAS, Teil: Landschaftsgestaltung (RAS-LG), Abschnitt 3:LebendverbauRStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues vonVerkehrsflächenRStO-E Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues bei derErneuerung von VerkehrsflächenZTV LW Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für dieBefestigung ländlicher WegeZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fürErdarbeiten im Straßenbau- Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen- Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege- Merkblatt über die Verbreiterung ländlicher Wege- Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mitBindemitteln

− Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau

e.V. (FLL)- Gütebestimmung für BaumschulpflanzenRSM Regel-Saatgut-Mischungen Rasen

− Entwicklungsgemeinschaft Holzbau (EGH) in der deutschen

Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH)- Holzhandbuch, Reihe 1, Entwurf und Konstruktion, Teil 9: Brücken,Folge 4:

QS-Holzplattenbrücken

14 Materialiensammlung zur RLW 1999Eine Beachtung weiterer Regelwerke kann bei der Bauausführung notwendig werden. DieMaterialiensammlung zur RLW 1999 von Herrn Dipl.-Ing. Joseph Uhling, Stand Oktober1998, erschienen in der Schriftenreihe der Verwaltung für Flurneuordnung undLandentwicklung Baden-Württemberg, 70803 Kornwestheim, Heft 10, enthält umfassendRegeln und Veröffentlichungen zum ländlichen Wegebau.

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15 BildautorennachweisAlfred Biemer, Buchen (4.2, 8.3)

Ernst Braun, Tübingen (3.10)

Dieter Deuschle, Kirchheim (6.1)

Joachim Diziol, Karlsruhe (1.3)

Manfred Gebhardt, Freudenstadt (1.5)

Jürgen Jauch, Ravensburg (1.2, 4.1)

Richard Kaiser, Bad Säckingen (1.4)

Heimo Kirchner, Heidelberg (6.3)

Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg, Kornwestheim(Titelbild, 2.1)

Hubert Lung, Künzelsau (3.7)

Dr. Karl-Hartwig Piest, Seelzerthurm (3.8)

Rolf Rabe, Schwäbisch Hall (4.3)

Heinrich Rödele, Offenburg (10.1)

Bernhard Schwaninger, Kornwestheim (6.2)

Hans-Peter Wickert, Radolfzell (1.1)

Fachausschuß Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege (übrige Bilder)

Druckindex DVWK-Merkblatt 208/1986: Eintrag 75495 - 77192

DVWK-MerkblätterDVWK-Merkblatt 208/1986

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Beweissicherung bei Eingriffen in denBodenwasserhaushalt von Vegetationsstandorten

DK 556.1::631.432.2Bodenwasserhaushalt

DK 581.9Pflanzengeographie

ISBN 3-490-30897-2

Verantwortlicher Herausgeber:

Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2,D-5300 Bonn

bearbeitet vom DVWK-Fachausschuß ,,Nutzung und Erhaltung der Kulturlandschaft“

Benutzerhinweis für die „ DVWK-Merkblätter zurWasserwirtschaft“

Die „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ sind das fachgerechte Ergebnis

ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit und stehen jedermannzur Anwendung frei. Die in den Merkblättern veröffentlichten Empfehlungen stellen einenMaßstab für einwandfreies technisches Verhalten dar und sind somit eine wichtigeErkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Die Merkblätter können jedochnicht alle Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen

geboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern aufeigene Gefahr.

VORWORT

Mit den Empfehlungen legt der DVWK-Fachausschuß 7.2 ,,Nutzung und Erhaltung derKulturlandschaft“ ein Merkblatt vor, das allen an Bewilligungs-, Erlaubnis- undGenehmigungsverfahren bei Eingriffen in unter- und oberirdische Gewässer BeteiligtenInformations- und Entscheidungshilfe bieten soll. Ziel ist es, nachhaltig negative Wirkungen

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auf den Naturhaushalt weitgehend auszuschließen oder angemessen auszugleichen.

Das Merkblatt konzentriert sich in seinen Ausführungen auf Wirkungen, die das Wasser imEinflußbereich von Vegetationsdecke und Boden betreffen. Behandelt wird in diesemZusammenhang ausschließlich der Wasserhaushalt in quantitativer Hinsicht.

Die Verfahrensweise von Vorerkundung, Beweissicherung und erforderlichenfalls vonbeweisführenden Untersuchungen wird in allgemeinen Grundzügen aufgezeigt.Entscheidungen über die Einzelheiten von Bestandsaufnahme und Untersuchungsgangmüssen von Fall zu Fall in Verbindung mit der Eingriffsart getroffen werden. Das gilt auchfür die Auswahl der anzuwendenden Methoden. Bei ihnen konnte vielfach auf eineBeschreibung verzichtet und auf entsprechende Normen, Regelwerke und Publikationenverwiesen werden.

Das Merkblatt wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit erstellt von:

Brechtel, Horst-Michael Hessische Forstliche Versuchsanstalt, Institut für

Forsthydrologie, Hann.-Münden

Eggelsmann, Rudolf Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung,

Bodentechnologisches Institut, Bremen

v. Hoyningen-Huene, Jürgen Zentrale Agrarmeteorologische Forschungsstelle des

Deutschen Wetterdienstes, Braunschweig

Pröbstle, Erwin Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des

Innern, München

Rambow, Dietrich Hess. Landesamt für Bodenforschung, Wiesbaden (als

von der FG 3 beauftragter Vertreter)

Wohlrab, Botho Institut für Mikrobiologie und Landeskultur derJustus-Liebig-Universität, Gießen

Herr D. Briese hat wiederholt Änderungen eingearbeitet und die Herstellung von Manuskriptund Zeichnungen überwacht.

München, im Dezember 1985 E. Pröbstle

1 Einführung

1.1 Veranlassung

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Um die vielfältigen Lebensansprüche der Menschen zu befriedigen, ist es notwendig, Trink-

und Betriebswasser in ausreichender Menge und erforderlicher Qualität bereitzustellen sowie

für verschiedene andere Zwecke in das natürliche System der Gewässer (Grundwasser,

oberirdische Gewässer) einzugreifen1. Die in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen

und Einrichtungen führen zwangsläufig zu Veränderungen im Wasserhaushalt. Sie können

somit auch auf das Wasser im Einflußbereich der Vegetation und des belebten Bodens

einwirken und Folgen für Landnutzungen haben, die mit den Gewässern verbunden sind. Die

Vergangenheit lehrt, daß es zur Vermeidung nachhaltig negativer ökologischer und

ökonomischer Auswirkungen erforderlich ist, vor Entscheidungen über die genannten

Maßnahmen und Einrichtungen erkundende und beweissichernde Bestandsaufnahmen zur

Erfassung der Ausgangslage des Naturhaushaltes und der standörtlichen

Nutzungsbedingungen durchzuführen. Werden solche Maßnahmen und Einrichtungen

zugelassen, dann sind vielfach Erhebungen und Untersuchungen zum Nachweis

unvermeidlicher oder möglicherweise unvorhersehbarer Folgen notwendig. Ohne

zuverlässige Unterlagen dieser Art ist weder eine zielgerichtete Ordnung und Steuerung der

menschlichen Einwirkungen auf den Wasserhaushalt noch ein erforderlicher Ausgleich

zwischen den verschiedenen ökologischen Anforderungen und ökonomischen

Nutzungsansprüchen möglich.

1.2 Die wichtigsten Eingriffe in den WasserhaushaltDie wichtigsten Eingriffe in den Wasserhaushalt gehen von verschiedenen Benutzungen derGewässer sowie von Maßnahmen des Wasser-, Tief- und Bergbaus sowie der Landnutzungaus. Sie wirken flächenhaft im wesentlichen über das Grundwasser, und zwar über eineAbsenkung oder eine Anhebung der Grundwasseroberfläche. Ursachen, Wirkungen undHauptwirkungsgebiete von Grundwasserentzug einerseits und direkter und indirekterGrundwasseranhebung andererseits sind in den Tafeln 1 und 2 wiedergegeben.

1 Der Terminus ,,Eingriff“ wird hier wertfrei verwendet und nicht im engeren Sinne der Definition des

Naturschutzrechtes.

Tafel 1 + 2: Ursachen und Hauptwirkungsgebiete von Grundwasserentzug(56)

1.3 Mögliche Auswirkungen und InteressenkonflikteGrundwasserabsenkungen sowie Änderungen der Wasserstände und des Abflußverhaltensvon oberirdischen Gewässern können negative Wirkung auf örtliche Gewässerbenutzungenhaben, die im Rahmen des Gemeingebrauchs, des Eigentümer- oder Anliegergebrauchsoder aufgrund älterer Rechte betrieben werden. Diese auf der rechten Bildhälfte von Bild 1

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hinsichtlich des Grundwasserentzuges angedeuteten Gewässerbenutzungen habenihrerseits nur einen lokal sehr eng begrenzten Einfluß auf den Wasserhaushalt. Sie sindaber für die örtliche Struktur und Entwicklung der Landnutzung von nicht zuunterschätzender Bedeutung.

Grundwasserabsenkungen können darüber hinaus zu Änderungen des Wasserhaushaltesgrundwasserbeeinflußter Böden als Vegetationsstandort und auf diese Weise zu Folgen fürdie Biozönose führen. Die Wirkungskette ist auf der linken Seite von Bild 1 skizziert.

Änderungen in der Artenzusammensetzung der natürlichen bzw. der naturnahen Flora undFauna, d. h. der Verlust von Naß- und Feuchtbiotopen bzw. die Dezimierung vonFeuchtgebieten, sind dort angedeutet. Unter die Bezeichnung ,,ökologische Wirkungen“fallen aber auch Umstellungen und Einschränkungen der Baumartenzusammensetzungsowie Wandel der Nutzungs- und Kulturarten sowie der Anbaustruktur bei den auf dieseWeise beeinflußten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen. Ob und welche,,ökonomischen Wirkungen“ sich aus derartigen Umstellungen oder in Verbindung mitVerschiebungen des Ertragsniveaus bei der Bodennutzung ergeben, ist eine weitere Frage.

Grundwasserabsenkungen können auch Landsenkungen, Bodenbewegungen und damitSetzungsschäden an Bauwerken verursachen.

Bild 1: Kausalkette: Grundwasserentzug - ökologische und ökonomische Wirkungen(57)

Bild 2: Wasserhaushalt grundwasserbeeinflußter Böden(58)

Bild 2 soll andeuten, daß zur fundierten Beweisführung der Klärung der Folgen vonGrundwasserentzug für die Vegetation eine Reihe von hydrologischen, bodenkundlichenund (im weitesten Sinne) pflanzenbaulichen Kenndaten erforderlich sind. Bei dem hierdargestellten Standortmodell werden gleichzeitig die Bedingungen sichtbar, die erfüllt seinmüssen, wenn man von optimalen bzw. meliorativ optimierten, d. h. leistungsförderndenGrundwasserverhältnissen für die Land- oder Forstwirtschaft sprechen kann, deren Störungsich ökonomisch mehr oder weniger negativ auswirkt.

Folgeerscheinungen in umgekehrter Richtung sind bei direkter Anhebung derGrundwasseroberfläche oder bei Landsenkung zu erwarten, d. h. aus terrestrischenÖkosystemen können sich auf diese Weise semiterrestrische oder sogar subhydrischeentwickeln.

Die skizzierten Auswirkungen von Eingriffen in den Wasserhaushalt können demnach mitden Interessen anderer Nutznießer an und in den Gewässern kollidieren. Sie können zuKonflikten mit dem Landschafts- und Naturschutz führen, die Sozialfunktionen derLandschaft tangieren und die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung beeinträchtigen.Aus Gründen des öffentlichen Wohls sind daher ggf. geeignete Vorbeuge- undAbhilfemaßnahmen sowie, falls erforderlich, Schadensregulierungen geboten.

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1.4 Zielsetzung des MerkblattesDie dargestellten Eingriffe in den Wasserhaushalt bedürfen in der Regel einerwasserrechtlichen Bewilligung oder Erlaubnis bzw. wasserrechtlich oder in anderer Weisegeregelter Genehmigungen bzw. Planfeststellungen. Das Merkblatt geht grundsätzlich vonwasserrechtlichen Tatbeständen aus. Daneben können andere Rechtsbereiche, z. B.Naturschutz- bzw. Landschaftspflegerecht oder Bergrecht, ebenfalls angeschnitten sein. Imjeweiligen Verfahren sind die vorhersehbaren oder möglicherweise zu erwartendenAuswirkungen zu prüfen.

Eine aufgrund dieser Prüfung und nach Abwägung der Interessen des öffentlichen Wohlserteilte Genehmigung wird in vielen Fällen an entsprechende Bedingungen oder anAuflagen zu knüpfen sein. Abgesehen von der Einleitung geeigneter Vorbeugemaßnahmenerweist es sich häufig als notwendig, das Ausmaß tatsächlich eintretender Auswirkungen zuerfassen und/oder sicherzustellen, daß unvorhersehbare Folgen möglichst frühzeitigerkannt werden. Die zuständigen Behörden benötigen für die in diesem Zusammenhangstehenden Entscheidungen zuverlässige Unterlagen. Das vorliegende Merkblatt sollEntscheidungshilfe dafür geben, welche Vorerkundungen und welche daraus abzuleitendenErhebungen zur Beweissicherung erforderlich werden können sowie ggf. welcheUntersuchungen zum Nachweis möglicher Auswirkungen zu empfehlen sind. DieFestlegung der heranzuziehenden Methoden kann jedoch nur von Fall zu Fall, unter

Beteiligung fachlich zuständiger Institutionen, erfolgen. Häufig ist nur ein Teil dessen,was im folgenden dargestellt wir d, erforderlich. Die Angemessenheit der Kosten imVergleich zu Art und Umfang der möglichen Folgewirkungen ist zu beachten.

Das Merkblatt konzentriert sich in seinen Ausführungen auf Wirkungen, die das Wasser imEinflußbereich von Vegetationsdecke und belebtem Boden (der Flora und der mit ihr in derRegel eng verbundenen Fauna) betreffen. Behandelt werden in diesem Zusammenhangausschließlich die quantitativen Aspekte des Wasserhaushaltes. Einflüsse auf denGütezustand der Gewässer müssen ggf. einer gesonderten Behandlung vorbehaltenbleiben.

Im Merkblatt werden abschließend auch Hinweise auf Vorbeugemaßnahmen, Abhilfe- undAusgleichsmaßnahmen sowie auf Schadensregulierungen gegeben (Kap. 5). Bild 3vermittelt eine Übersicht über die Bearbeitungs- und Entscheidungsphasen.

2 Vorerkundung

Die Prüfung der Notwendigkeit und des Umfangs von Erhebungen zur Beweissicherung sollin der Regel mit den Planungen von Maßnahmen erfolgen, die in den Wasserhaushalteingreifen. Es ist daher geboten, daß sie in einem möglichst frühen Stadium einsetzt,

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nämlich dann, wenn noch die Möglichkeit besteht, sich für die hydrologisch und ökologischzweckmäßigste Eingriffsvariante zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist aber in denmeisten Fällen nur möglich, wenn ausreichende Unterlagen über die Ausgangssituationbezüglich des Wassers im Einflußbereich der Vegetation und des belebten Bodens in denbetroffenen Gebieten vorhanden sind.

2.1 Art und Umfang des beabsichtigten EingriffsDie Vorerkundung verfolgt das Ziel, festzulegen, ob und in welchem RahmenBeweissicherungen erforderlich sind.

Bild 3: Bearbeitungs- und Entscheidungsphasen mit möglichen Konsequenzen(59)

Zunächst kommt es daher auf Art und Umfang des geplanten bzw. schon konkretbeabsichtigten Eingriffs an (siehe Abschnitt 1.2). Handelt es sich nur um Maßnahmen mitrelativ geringen Einflüssen, die innerhalb eines eng begrenzten Raumes wieder kompensiertwerden, so erübrigen sich Erhebungen zur Beweissicherung, die über den Rahmen der injedem Fall erforderlichen gewässerkundlichen Beobachtungen hinausgehen. Bei Eingriffenvon größerer wasserwirtschaftlicher Bedeutung ist eine Beweissicherung zweckmäßig.

2.2 Mutmaßlicher WirkungsbereichDie Ermittlung des mutmaßlichen Wirkungsbereiches im Hinblick auf die Abgrenzung desGebietes, in dem beweissichernde Bestandsaufnahmen und später ggf. beweisführendeErhebungen und Untersuchungen notwendig sind, ist im Planungs-, aber auch noch imkonkreteren Projektstadium häufig problematisch. Es empfiehlt sich, in jedem Fall einenSicherheits- und Vergleichsbereich über die Grenzen der ermittelten bzw. geschätztenEinflußzonen hinaus in die beweissichernde Bestandsaufnahme einzubeziehen. In ihmkönnen ggf. kurzfristig ökologisch-hydrologische Geländeaufnahmen durchgeführt werden,wenn im Laufe der Entwicklung eine Fernwirkung des Eingriffs nicht auszuschließen ist.

Bei der Abgrenzung des mutmaßlichen Wirkungsbereiches und damit des Gebietes, in demzur Erfassung der Ausgangslage beweissichernde Bestandsaufnahmen notwendig sind, hatdie zuständige Behörde die für diese Fragen kompetenten Fachbehörden und staatlichenUntersuchungsanstalten zu beteiligen.

3 Beweissicherung

Die beweissichernde Bestandsaufnahme soll die Vorstellungen von den Auswirkungeneines projektierten Eingriffs der Art nach konkretisieren und den Einflußarealen nachpräzisieren. Sie ist die Voraussetzung für die richtige Wahl und eine standörtlich

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zweckmäßige Festlegung von beweisführenden Untersuchungen und Erhebungen.

Bei der Bestandsaufnahme ist zunächst von den vorhandenen Unterlagen auszugehen. Invielen Fällen wird man ganz mit diesem Material auskommen. Zur kartenmäßigenDarstellung ist der Maßstab 1:5 000 bzw. 1:10 000 anzustreben.

Der Umfang der Bestandsaufnahme muß zwangsläufig bei jedem Objekt unterschiedlichsein; er ist von den zuständigen Fachbehörden festzulegen.

3.1 Erfassung der Ausgangslage durch beweissicherndeBestandsaufnahmen

Ausgangspunkt für die Beurteilung von Eingriffen in den Wasserhaushalt, soweit sie denEinflußbereich von Vegetation und Boden betreffen, ist eine allgemeine Beschreibung unddie durch Daten über die Hauptkomponenten des Wasserhaushaltes belegte Darstellungder hydrologischen Situation (Erfassung des Ist-Zustandes).

3.1.1 Hydrogeologie

Die möglichst weitgehende Klärung der hydrogeologischen Situation ist Voraussetzung füralle weitergehenden Untersuchungen, insbesondere auch für die Beurteilung derNotwendigkeit und des Umfanges (sachlich und räumlich) der folgenden ökologischenUntersuchungen und Erhebungen. Eingriffe in den Wasserhaushalt setzen in der Regelhydrogeologische Untersuchungen (Gutachten) voraus. Über vorhandene Unterlagenhinaus können zu folgenden Stichwörtern zusätzliche Aussagen erforderlich werden:

– Grundwasserleiter (Art, Mächtigkeit, Ausdehnung),

– Grundwassernichtleiter, Grundwasserhemmer,

– Grundwasserüberdeckung (Sickerraum),

– Durchlässigkeit (Transmissivität),

– Grundwasserstockwerke (Mächtigkeit, Ausdehnung, gegenseitige Beeinflussung

verschiedener Stockwerke, quantitativ, qualitativ),

– Grundwasseroberfläche, jahreszeitliche Schwankungen der Grundwasseroberfläche,

– Grundwasserfließrichtungen, Grundwasserabstandsgeschwindigkeiten,

– Grundwasserneubildung (räumliche und zeitliche Verteilung),

– Grundwasserbeschaffenheit (zum Herkunftsnachweis).

Soweit möglich, sind kartenmäßige Darstellungen (Verbreitung und Mächtigkeit einzelnerGrundwasserleiter, Deckschichtenausbildung und -mächtigkeit, Grundwassergleichenkarte,

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Flurabstandskarte u. ä.) anzufertigen.

Der notwendige Umfang der Erhebungen und Darstellungen ist von der Art und demAusmaß des beabsichtigten Eingriffs und von der hydrogeologischen Situation abhängigund muß vom Hydrogeologen (z. B. Geologische Landesämter, in Bayern: Landesamt fürWasserwirtschaft) beurteilt werden.

Weitergehende Untersuchungen (siehe hierzu auch unter 4.2) können u. U. schon zurAbschätzung des räumlichen und sachlichen Umfanges ökologischer Beweissicherungenerforderlich werden:

– hydrogeologische Kartierung (Quellenkartierung),

– Abflußmessungen,

– Bau von Grundwassermeßstellen zur Messung der Lage und der Schwankungen der

Grundwasseroberfläche,

– Pumpversuche,

– Tracerversuche und Grundwasseranalysen (mikrobiologische, chemische Spurenstoffe,

Isotopen),

– geophysikalische Untersuchungen.

Unterlagen:

– Hydrogeologische Karten,

– Kapitel ,,Hydrogeologie“ in den Erläuterungen zur Geologischen Karte 1 : 25 000,

– Wasserwirtschaftliche Rahmen- und Sonderpläne.

3.1.2 Boden

Für Zwecke der Vorplanung sind bodenkundliche Übersichtskarten heranzuziehen.Zur endgültigen Beurteilung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind in derRegel großmaßstäbliche Bodenkarten notwendig. Auf diesen erscheinen dievorkommenden Bodeneinheiten nach Bodentyp und Bodenart. Angaben über dieVerbreitung von Grund- und Stauwasser ergänzen diese Informationen und rundendas Ergebnis zu einer Bestandsaufnahme aller ökologisch wichtigen Bodenkriterienab. Die Erläuterungsberichte zu den Bodenkarten geben einen Überblick über dievorliegenden Bodenverhältnisse und beschreiben die Eigenschaften undNutzungsmöglichkeiten der einzelnen Bodeneinheiten. Zur Darstellung desIst-Zustandes kommen Angaben, ob und wieweit der Wasserhaushalt bereitskünstlich verändert worden ist (insbesondere anhand der Obergrenzen von

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Oxidations- und Reduktionshorizonten: Go, Gr,). Mögliche Auswirkungen von

geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen lassen sich anhand derbodenkundlichen Kriterien meist zuverlässig abschätzen. Gleichzeitig ist dieBodenkarte eine wichtige Grundlage für die Festlegung ggf. notwendigerbeweissichernder Meß- und Untersuchungsstellen (siehe 3.2.2). Sofern keineBodenkarte vorliegt, ist sie im erforderlichen Umfange zu erstellen.

Neben den wasserhaushaltsbezogenen Standortkriterien sind aber auch die übrigen, dieWuchs- bzw. Ertragsleistung und Bewirtschaftbarkeit beeinflussenden Bodeneigenschaftenkurz darzustellen (pH-Wert, Sorptionsverhältnisse, natürliche Nährstoffnachlieferung,biologische Aktivität, Bearbeitbarkeit, Verschlämmungsneigung und Erodierbarkeit, ggf.Neigung zur Sackung und Humuszersetzung usw.).

Bodenkundliches Datenmaterial steht bei den Ämtern für Bodenforschung bzw.Geologischen Landesämtern zur Verfügung oder ist bereits von ihnen oder von anderenLandesämtern bzw. Landesanstalten und Fachbehörden zu entsprechendenAuswertungskarten verarbeitet worden.

3.1.3 Klima

Es soll die allgemeine klimatische Situation des betroffenen Gebietes dargestellt werden.Neben Durchschnittsangaben z. B. über Niederschläge und Temperatur sind vor allemHinweise auf jahreszeitliche Verteilung, Extremwerte und Häufigkeiten erforderlich.Abschätzungen der Verdunstung (mit Angaben von Meß- oder Berechnungsverfahren) unddaraus abgeleitete klimatische Wasserbilanzen sollten nicht fehlen. Wichtig sind Hinweiseauf relative Luftfeuchte, Wind- und Schneeverhältnisse sowie andere für denWasserhaushalt relevante Kriterien. Neben den rein meteorologischen Meßgrößen könnenauch Beobachtungen der phänologischen Entwicklung der Pflanzen zweckmäßig sein.

Unterlagen stehen in erster Linie beim Deutschen Wetterdienst und bei den für dieWasserwirtschaft zuständigen Fachverwaltungen zur Verfügung, bzw. sie sind zum Teilschon in wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen und sonstigen regionalen Plänenverschiedener Zielsetzung zusammengestellt. Bei zu großer Entfernung oder fehlenderRepräsentanz der nächsten vorhandenen Klimastation können lokale Meßstationenerforderlich werden (siehe 4.1).

3.1.4 Vegetation

3.1.4.1 Vegetation allgemein

Zur Standortbeurteilung, vor allem zur Kennzeichnung des ökologischen Feuchtegrades,sollten, neben bodenkundlichen und klimatologischen, vegetationskundliche bzw.

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pflanzensoziologische Unterlagen und Karten herangezogen werden. BesonderenZeigerwert bieten in diesem Zusammenhang Arten natürlicher und naturnaherPflanzengesellschaften der Wälder, des Grünlandes und von ungenutzten Flächen.Derartige Unterlagen dienen auch zur Standortcharakterisierung von Biotopen. WeitereAusführungen siehe Kap. 4.5.

Über vegetationskundliche und pflanzensoziologische Unterlagen verfügen dieBundesforschungsanstalt für Naturschutz- und Landschaftsökologie,Landesämter/-anstalten für Land- und Forstwirtschaft, Landschaftsökologie sowie fürUmweltfragen, ferner entsprechende Universitätsinstitute.

Tafel 3: Mittlere kapillare Aufstieghöhe(60)

Tafel 4:Allgemeine Hinweise zur Abgrenzung landwirtschaftlich genutzter

Standorte hinsichtlich des Grundwassereinflusses (nach AG

BODENKUNDE, 1982)(61)

3.1.4.2 Landwirtschaftliche Kulturen

Die Beurteilung der Grundwasserabhängigkeit, um die es bei diesen Pflanzenbeständen vor

allem geht, ergibt sich aus der bodenspezifischen kapillaren Aufstiegshöhe über der

Grundwasseroberfläche bei bestimmten Aufstiegsraten einerseits sowie aus der boden- und

pflanzenartspezifischen Durchwurzelungstiefe andererseits.2 Über die Aufstiegshöhe gibt

Tafel 3 einen Überblick. Berücksichtigt wurden in dieser Übersicht kapillare Aufstiegsraten

von 2 mm/Tag, die einen entscheidenden Beitrag für die Pflanzenwasserversorgung liefern,

und von 0,3 mm/Tag, die zur Ermittlung des Grenzflurabstandes herangezogen werden, bei

dem überhaupt noch ein Einfluß des Grundwassers auf die Pflanzenwasserversorgung in

Betracht zu ziehen ist. In Verbindung mit den aus Raten von 0,3 mm/Tag abgeleiteten

Aufstiegshöhen und der Tiefe des effektiven Wurzelraumes wurden allgemeine Hinweise zur

Abgrenzung landwirtschaftlich genutzter Standorte hinsichtlich des Grundwassereinflusses

abgeleitet, die in Tafel 4 zusammengestellt sind. Danach ist nur in Ausnahmefällen mit

Grenzflurabständen von >3 m für ein- bis zweijährige Pflanzenarten zu rechnen. Da der

wuchs- bzw. ertragsfördernde Einfluß optimaler Grundwasserverhältnisse außer den

genannten Einflußgrößen wesentlich vom pflanzenverfügbaren Dargebot an Bodenwasser im

Wurzelraum der jeweiligen Kulturpflanzen abhängt, sollte soweit wie möglich die

klimatische Wasserbilanz in Verbindung mit den aus Bodenkarten zu entnehmenden Angaben

über die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes (nFK We)zur klimatischen

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Bodenwasserbilanz für die wichtigsten Kulturarten erweitert werden.

2 Definitionen siehe: AG Bodenkunde, 1982; DIN 4047, Bi. 3; DIN 4049 Teil 1; DIN 19685;

DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, Heft 115, 1980; 116, 1982

3.1.4.3 Wald

Der Grenzflurabstand für Waldbestockungen ist neben den bodenartenspezifischenkapillaren Aufstiegshöhen (Tafel 3) vor allem abhängig von dem geologischen Substrat, derBaumart und dem Bestandsalter. Die effektive Durchwurzelungstiefe der Baumarten kannwesentlich größer sein als die ein- und zweijähriger landwirtschaftlicher Pflanzen. Sie solltevon Fall zu Fall durch Aufgrabungen oder Ermittlung der Schöpftiefe der Baumwurzeln inanderer Weise festgestellt werden. Bei derartigen Feststellungen der Wurzel- bzw.Schöpftiefe ist bezüglich langfristiger Folgeerscheinungen von standortgemäßen Baumartenauszugehen. Bei Kulturflächen sind diesbezügliche Abschätzungen mit Hilfe vorliegenderVegetations-, Boden- oder Standortkarten möglich.

Bei Berücksichtigung ausreichender kapillarer Aufstiegsraten und mittlerer Aufstiegshöhenkann für Wälder von den in Tafel 5 genannten Rahmenvorstellungen ausgegangen werden.

Tafel 5: Hinweise zur Einschätzung des Grundwassereinflusses auf

Waldbestockungen(62)

3.1.5 Hydrologische Verhältnisse

Wichtig ist die Verknüpfung gewässerkundlicher Hauptzahlen und sonstiger Kennwerte mitden auf klimatologischen Ausgangsdaten beruhenden Wasserbilanzen. Ferner müssen diehydrogeologischen Karten mit den Standortkarten auf bodenkundlicher undpflanzensoziologischer Grundlage aufeinander abgestimmt werden. Hier kommt es vorallem darauf an, Pflanzenstandorte – differenziert nach der jeweiligen Kulturart – mit undohne Grundwasseranschluß möglichst zuverlässig voneinander abzugrenzen(Grenzflurabstand) oder zumindest Flächen, die in dieser Hinsicht einer genauerenUntersuchung bedürfen (Tafel 3 und 4), auszuweisen. Konkrete Angaben überGrenzflurabstand und Grundwasserschwankungsbereich sind oft erst aufgrund vonlangfristigen Messungen in flachen Grundwassermeßstellen möglich. Die Notwendigkeitsolcher Messungen und die Abgrenzung entsprechender Areale, in denen weitereUntersuchungen und kleinmaßstäblichere Kartierungen erforderlich sind, sollte aus derbeweissichernden Bestandsaufnahme ersichtlich werden.

Die Kenndaten des natürlichen Abflußverhaltens oberirdischer Gewässer stehen oft, vorallem in Tallagen und in Niederungsgebieten, in Wechselbeziehung zu denGrundwasserverhältnissen. Insofern können sie flächenhaft für die Standortbedingungen

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von Einfluß sein und sind bei der Kombination von Grundwasser- und Standortkartenentsprechend zu berücksichtigen. Im übrigen ist aber die Kenntnis der wichtigsten, dasAbflußregime kennzeichnenden Werte wichtig, um daraus die Folgen eines geplantenEingriffs für die bereits bestehenden zugelassenen Gewässerbenutzungen abzuleiten. Ausder Interpretation sollte wenigstens hervorgehen, welche hydrologischen Messungen anwelchen Stellen in das Programm der Beweisführung aufzunehmen sind.

Die vorhandenen hydrogeologischen und bodenkundlichen Unterlagen sollten daraufhingesichtet werden, wo und in welchem Rahmen vermessungstechnische Arbeiten,insbesondere Nivellements, notwendig sind, um Bodenbewegungen und Landsenkungrechtzeitig zu erkennen und in Verbindung mit hydro- und ingenieurgeologischen Unterlagenkausal klären zu können.

3.1.6 Bestehende Benutzungen der Gewässer

Mit besonderen Rechten ausgestattete Benutzungen (Bewilligung, Erlaubnis, sonstigeGenehmigungen und gewässerrelevante Planfeststellungen) werden an sich im jeweiligenVerfahren für die Zulassung des beantragten Eingriffs berücksichtigt. Dennoch ist eszweckmäßig, schon während des Planungsstadiums diese Benutzungen innerhalb desmutmaßlichen Wirkungsbereiches zu erfassen. Bei einer solchen Inventur sollten darüberhinaus, soweit wie möglich, auch alle anderen Gewässerbenutzungen (Gemeingebrauch,Anlieger- und Eigentümergebrauch) aufgenommen werden. Besonders zu vermerken sindGewässerbenutzungen, die an bestimmte überörtliche Funktionen geknüpft sind, z. B.Natur- und Landschaftsschutz, Freizeit und Erholung. Im Hinblick auf Belange der Fischereigehört erforderlichenfalls zu einer solchen Inventur die kartenmäßige Aufnahme derFischereigewässer mit entsprechenden Angaben der Nutzung.

3.1.7 Landnutzung

Die Kulturlandschaften Mitteleuropas sind seit mehreren Jahrzehnten einem z. T.beträchtlichen Nutzungswandel ausgesetzt. Es ist daher notwendig, den aktuellen Zustandunmittelbar vor Entscheidungen über Eingriffe in den Wasserhaushalt zu erfassen undfestzuhalten. Bei einer späteren Wiederholung dieser Bodennutzungserhebung läßt sich inVerbindung mit den Standortkarten aussagen, ob und ggf. inwieweit ein Wechsel mitVeränderungen im Wasserhaushalt zusammenhängt. Auch historische Karten,Erstausgaben der topographischen Karten und ältere Luftbilder verschiedener Jahre könnenAufschlüsse über den Nutzungswandel vermitteln.

Wenn geeignete Luftbilder (nicht zu großer Maßstab, Befliegungszeitpunkt Frühjahr,entsprechende Aufnahmetechniken) zur Verfügung stehen, ist diese Erhebung mit keinemgroßen Aufwand verbunden. Auskünfte geben die zuständigen Landesvermessungsämter.

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Nähere Informationen zu Fernerkundung und Luftbildinterpretation siehe Kap. 4.6.

3.1.8 Ökologischer Zustand

Alle Feuchtgebiete und Flächen mit Dauerbewuchs (Wald, Grünland, Brache, Gehölze anGewässern und im Feld) bieten sich zu einer gesamtökologischen Bestandsaufnahme an.Dazu gehören neben vegetationskundlichen Daten (Artenspektrum, Deckungsgrad)Erhebungen über die Fauna. Solche Aufnahmen stehen von Natur- undLandschaftsschutzgebieten sowie von geschützten Biotopen zur Verfügung. Außerdemliegen von einigen Regionen Biotopkartierungen vor. Falls diese Informationen nichtausreichen, sollten zumindest mit Hilfe der Standortkarten die Flächen ermittelt werden, dieaus der Sicht des geplanten Eingriffs für eine bevorzugte ökologische Bestandsaufnahme inFrage kommen. Auch hier könnten von Fall zu Fall Falschfarben-Luftbildaufnahmen zurVitalitätsbeurteilung mit Erfolg eingesetzt werden. Unterlagen sind zu beschaffen undAuskünfte einzuholen bei den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Bundes-und Landeseinrichtungen.

3.2 Festlegung der erforderlichen Untersuchungen undErhebungen zum Nachweis möglicher Auswirkungen

Das Ziel der Beweissicherung ist, wie aus den vorstehenden Einzelabschnitten bereitserkennbar wird, nicht nur die Erfassung der Ausgangslage durch die verschiedenenhydrologisch relevanten standortkundlichen und ökologischen Bestandsaufnahmen vorBeginn des beabsichtigten Eingriffs. Die dabei zusammengestellten und erarbeitetenUnterlagen dienen gleichzeitig dem Zweck, festzustellen, ob und welche darüberhinausgehenden beweissichernden bzw. beweisführenden Untersuchungen undErhebungen erforderlich sind, um hinsichtlich der zu erwartenden oder zu vermutendenAuswirkungen genügend beweiskräftige Aussagen zu erhalten. Beweissicherung undBeweisführung gehen also ineinander über.

3.2.1 Abgrenzung der durch den Eingriff möglicherweise betroffenenGebiete

Wichtig ist zunächst eine annähernde Abgrenzung des durch den Eingriff äußerstenfallsbetroffenen Gebietes. Sie stützt sich in der Regel auf hydrogeologische Vorerkundungen fürdie geplanten Maßnahmen, auf etwaige vorhandene numerische Modelle oder aufErfahrungswerte von vergleichbaren Gebieten.

Das zusammengestellte bzw. erhobene beweissichernde Unterlagenmaterial muß sobeschaffen sein, daß es eine flächenmäßige Ausweisung der mutmaßlichenWirkungsbereiche zuläßt, d. h. innerhalb der hydrologischen Gesamteinflußzone:

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1. Gebietsteile, in denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine direkten

Veränderungen des Boden- und Pflanzenwasserhaushaltes (insbesondere der

Wasserversorgung im Wurzelraum und der aktuellen Verdunstung) auftreten werden,

und

2. Gebietsteile, in denen bestimmte Veränderungen der Gewässer

a) mit Sicherheit von Einfluß auf die Standortbedingungen sein werden bzw.

b) solche Einflüsse nicht auszuschließen sind und weiterer Klärung bedürfen.

Interpretierend zu dieser evtl. noch weitergehend differenzierten Flächenabgrenzung solltenHinweise auf die Richtung und das Ausmaß der durch den konkreten Eingriff ausgelöstenökologischen Wirkungen und ökonomischen Veränderungen gegeben werden. Dazu liegeninzwischen von verschiedenen Regionen Untersuchungsergebnisse³ vor, wenn auch nurz. T. veröffentlicht.

Neben der in Flächenbezug zu bringenden Aussage sind aus den beweissicherndenUnterlagen ebenso Schlüsse hinsichtlich der Veränderungen in und an denOberflächengewässern zu ziehen.

³ Vergleiche hierzu DVWK-Literatursammlung ,,Landnutzung und Wasser“; näherer Hinweis siehe

Kap. 7.

3.2.2 Erforderliche beweisführende Untersuchungen und Erhebungen

Aus der Prognose über die in den abgegrenzten Gebietsteilen zu erwartenden Wirkungendes Eingriffs lassen sich die erforderlichen weitergehenden beweissichernden Maßnahmenbzw. beweisführenden Untersuchungen ableiten. Mit ihnen soll noch vor Beginn desEingriffs, also tunlichst auch vor Pumpversuchen und Probebetriebsläufen begonnenwerden.

Durchzuführen sind die Erhebungen und Untersuchungen vorrangig auf den imAbschnitt 3.2.1 unter Absatz 2 a genannten Flächen sowie in und an mutmaßlichbetroffenen oberirdischen Gewässern. Auf den unter Absatz 2 b bezeichneten Flächenmüssen noch zur Klärung der kausalen Zusammenhänge Untersuchungen durchgeführtwerden, die im Prinzip aber denen zur unmittelbaren Beweisführung ähneln. Zu diesemZweck kann es notwendig werden, eine der Variation der Standortbedingungenangemessene Zahl von Versuchs- und Untersuchungs- sowie Weiser- bzw.Dauerbeobachtungsflächen an repräsentativen Stellen und in einer zur Beurteilungnotwendigen Größe innerhalb und außerhalb des zu erwartenden Einwirkungsbereichesfestzulegen.

Diese Flächen sind gegen beweisführungsstörende Eingriffe zu sichern. Auf denausgewählten Standorten sind die Ertrags- bzw. Produktionsverhältnisse im beeinflußten

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und unbeeinflußten Zustand, jedoch unbedingt bei definiertenBewirtschaftungsbedingungen zu untersuchen, mit dem Ziel, langfristig möglicheAuswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu erfassen.

Bei der Festlegung der Untersuchungs- und Erhebungsmethoden, ganz besonders aber bei der

Wahl der Standorte für entsprechende Daueranlagen (Meßstationen, Meß- und

Beobachtungsstellen, Versuchs- und Untersuchungsflächen sowie Weiser- bzw.

Dauerbeobachtungsflächen)4 sind außer dem Kreis der Fachbehörden und

Untersuchungsanstalten die örtlichen berufsständischen Organe zu beteiligen. Auf diesem

Wege sollen die möglicherweise von dem Eingriff betroffenen Grundeigentümer und die im

mußmaßlichen Wirkungsbereich ansässigen Interessenten rechtzeitig über den Gang der

Beweisführung informiert werden. Es kann sich als zweckmäßig erweisen, aus dem Kreis der

beauftragten Institutionen und der Beteiligten einen Ausschuß zu bilden, der nach Bedarf

zusammentritt, um sich über den neuesten Stand der Arbeiten zu unterrichten und zu beraten.

Sofern und soweit sich die Wirkungen des Eingriffs bereits durch die beweissicherndenBestandsaufnahmen genau genug abschätzen lassen (unter Berücksichtigung vonErfahrungen in Nachbargebieten), sollten Vorbeugemaßnahmen und/oderSchadensersatzregelungen vorgenommen werden. Auf diese Weise kann ggf. der Umfangder beweisführenden Untersuchungen und Erhebungen reduziert und eine einvernehmlicheSchadensregulierung vereinbart werden.

4 D e f i n i t i o n e n :Meßstation: Geländepunkt (in Karten markiert und koordinatenmäßig festgelegt), an dem sichAnlagen und Einrichtungen zur Erfassung bestimmter hydrologischer und sonstiger Meßgrößenbefinden.Meßstelle, Beobachtungsstelle: Geländepunkt (in Karten markiert und koordinatenmäßig festgelegt),an dem eine hydrologische Meßgröße erfaßt oder sonstige Beobachtungen durchgeführt werden.Versuchs- bzw. Untersuchungsfläche: In der Regel aus der Bewirtschaftung genommene Fläche, aufder nach einem festgelegten Plan Versuche und Untersuchungen zum Nachweis der Wirkungen vonVeränderungen im Wasserhaushalt auf das Ertragspotential (Zuwachs- und Ertragsleistung)durchgeführt werden.Weiser- bzw. Dauerbeobachtungsfläche: In Karten markierte und koordinatenmäßig festgelegte füreinen charakteristischen Standorttypus repräsentative Fläche, auf der Bestandsaufnahmen und

spezielle Untersuchungen wiederholt durchgeführt werden.

4 Beweisführung

In diesem Kapitel folgt eine Übersicht über verschiedene zum Nachweis etwaigerAuswirkungen erforderliche (Kap. 3.2) Untersuchungen und Erhebungen, die rechtzeitig vorBeginn des Eingriffs angelaufen sein sollten.

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Es wird bewußt davon abgesehen, den Untersuchungsgang generell in allen Einzelheitenfestzulegen. Die Auswahl der anzuwendenden Methoden ergibt sich in jedem Einzelfall ausden Ergebnissen des beweissichernden Unterlagenmaterials und der jeweiligen Eingriffsart.Die nachfolgend aufgeführten Methoden sind daher, insgesamt gesehen, nicht als für alleFälle notwendiges Standardprogramm anzusehen. Da viele Methoden genormt oder inallgemein zugänglichen fachlichen Anleitungen, Regelwerken und Veröffentlichungenbeschrieben sind, genügen entsprechende Hinweise und Quellenangaben. Soweit wiemöglich werden in den jeweiligen Unterkapiteln Institutionen des Bundes und der Länderaufgeführt, die erforderliche Unterlagen verfügbar haben sowie zur Abgabe vonStellungnahmen und zur Durchführung erforderlicher Untersuchungen und Erhebungenherangezogen werden können. Dabei können auch Hochschulinstitute, Sachverständigeund Ingenieurbüros beteiligt werden.

Da viele der aufgeführten Untersuchungen sehr aufwendig sind, ist es aus Gründen derordnungsgemäßen Durchführung und der Verhältnismäßigkeit der Mittel notwendig, diejeweiligen Stationen bzw. Untersuchungsparzellen nach fachlich kritischen Maßstäben imGelände festzulegen.

4.1 Meteorologische MessungenFachlich kompetente Institutionen:

Deutscher Wetterdienst, insbesondere agrarmeteorologische Dienststellen;

Wasserwirtschaftsverwaltung, zuständige Landesämter;

Forstliche und Landwirtschaftliche Versuchsanstalten;

Forsteinrichtungs- und Planungsämter; Universitätsinstitute.

Großflächige Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt können Modifikationen imWärmehaushalt, vor allem bei Bodenwärmestrom, Strahlungsbilanz und latenterVerdunstungswärme verursachen. Als Folge können sich ändern: Luftfeuchte, Temperatur,Verdunstung, Frostgefährdung, landwirtschaftliche Erträge sowie Produktionsleistungen vonWaldbeständen.

Bei Errichtung von größeren Bauwerken (Dämmen usw.) können außerdem die Bildung undder Abfluß von Kaltluft und die Windverhältnisse verändert werden. Zur Erfassung dieserVorgänge sind verschiedene Arten von meteorologischen Messungen notwendig.

4.1.1 Klimatologische Grunddaten

Zu diesem Zweck sind meteorologische Stationen mit Wetterhütten in 2 m Höhe innerhalbund außerhalb des mutmaßlichen Einflußgebietes aufzustellen und zu betreiben. Dabei

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sollten auch Vergleichsstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einbezogen werden(Basisstation mit langen Meßreihen).

Die Registrierung oder Messung folgender Größen ist zweckmäßig:

– Niederschlag (ggf. dichtes Netz zur Ermittlung des Gebietsniederschlages),

– Lufttemperatur

– Minimumtemperatur 5 cm über Erdboden

– Maximum- und Minimumtemperatur 2 m, – Bodentemperatur 5, 10, 20 cm Tiefe,

– Luftfeuchte,

– Windgeschwindigkeit 2 m,

– ggf. Sonnenscheindauer.

Wenn nur eine Ablesung täglich möglich ist, so ist der 07.00 MOZ-Termin zu wählen. Es istdabei auf korrekte Zuordnung der Temperaturextreme zu achten (Minimum häufig nach07.00 Uhr).

Methodenhinweis:

DEUTSCHER WETTERDIENST, 1980;

DIN 19 685.

4.1.2 Spezielle Ermittlungen des Lokalklimas

Es kann erforderlich werden, zusätzlich zu den Stationen mit Wetterhütten in 2 m Höheinnerhalb des mutmaßlichen Einflußgebietes an markanten oder besonders gefährdetenPunkten weitere Wetterhütten in 70 cm Höhe aufzustellen. Nach Erfordernis solltenaußerdem Messungen bzw. Registrierungen von Minimumtemperatur am Erdboden,Windgeschwindigkeit, Temperatur im Erdboden, Evaporation und abgesetztemNiederschlag (z. B. Tau und Rauhreif) vorgenommen werden.

4.1.3 Meteorologisch-hydrologische Spezialuntersuchungen

Zur Ermittlung des örtlichen Gebietsniederschlags kann es erforderlich werden, dasNiederschlagsmeßnetz in Abhängigkeit von der Topographie zu verdichten und dabei auchdas Wasseräquivalent der Schneedecke zu erfassen. Auf bestimmten forstlich oderlandwirtschaftlich genutzten oder nicht in wirtschaftlicher Nutzung befindlichen Parzellensind zur Abschätzung der standörtlichen Niederschlagsbilanz und des Interzeptionsverlustesin den Beständen folgende Messungen durchzuführen:

– Freilandniederschlag,

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– Bestandsniederschlag,

– Nettoniederschlag.

Eine Abschätzung kann ggf. auch mit Hilfe von Modellrechnungen erfolgen. Dazu sind diemorphologischen Verhältnisse der Bestände zu erfassen (Bestandsdichte, Blattflächenindexetc.).

Methodenhinweis:BRECHTEL, 1982;v. HOYNINGEN-HUENE, 1983;DIN 4049 Teil 1 und 101.

4.1.4 Ermittlung von Gebietsverdunstung und klimatischerWasserbilanz

Die potentielle Verdunstung im betroffenen Gebiet kann berechnet werden nach derMethode von HAUDE. Veränderungen im Tagesgang, insbesondere bei veränderterNebelhäufigkeit, werden erfaßt bei Benutzung der Stundenwerte von Temperatur undLuftfeuchte. Die Auswirkung der Luftfeuchte wird bei Verwendung der HAUDE-Formelüberschätzt. Zur Kennzeichnung der potentiellen Verdunstung bei möglichenVeränderungen des Windfeldes und des Strahlungshaushaltes kann auch die Formel vonPENMAN benutzt werden. Die notwendigen Parameter werden entsprechend Kap. 4.1.1erfaßt. Geeignete Rechenverfahren bzw. EDV-Programme liegen beim DEUTSCHENWETTERDIENST vor.

Der Einfluß der Bodenfeuchtigkeit und des GW-Standes. auf die aktuelle Verdunstung vonPflanzenbeständen kann nach den Methoden von PENMAN-MONTHEITH oder nachRIJTEMA bzw. nach RENGER et al. abgeschätzt werden. Eine einfache und sowohl fürlandwirtschaftliche als auch für forstwirtschaftliche Nutzung anwendbare Methode zurBestimmung der potentiellen Evapotranspiration ist das Verfahren von HAUDE inVerbindung mit der Bodenwasserhaushaltsgleichung.

Die aktuelle Wasserbilanz wird gebildet aus der Differenz von Niederschlag und aktuellerVerdunstung.

Methodenhinweis:DIN 19 685;DOORENBOS u. PRUITT, 1977;DVWK, 1984.

Standardmethoden zur Berechnung der potentiellen und aktuellen Evapotranspirationwerden für das DVWK-Regelwerk vom neuen Fachausschuß 1.11 ,,Verdunstung“erarbeitet.

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4.1.5 Ermittlung des Wärmehaushalts

Veränderungen der Bodenfeuchte beeinflussen wegen der Abhängigkeit derWärmekapazität und der Wärmeleitfähigkeit des Bodens den Bodenwärmestrom und seinetäglichen und jährlichen Variationen. Durch verringerten Wärmenachschub aus dem Bodenbei Wassermangel wird nachts die Bodenfrostgefahr verstärkt, während tags höhereOberflächentemperaturen auftreten.

Die verminderte Verdunstungskühlung verstärkt diesen Effekt, so daß die um 1–6° Kerhöhten Oberflächentemperaturen gut telemetrisch meßbar sind (siehe Kap. 4.6.2).Trockene Luft erhöht die nächtliche langwellige Ausstrahlung, auch die Albedo wirdverändert. Mit entsprechend ausgestatteten Wärmehaushaltsstationen sind diese Effekte,ihre ökologischen Folgen und Trends nachzuweisen.

Spezielle und markante Auswirkungen, wie Überhöhung von Blattemperaturen tagsüber bei

Wassermangel sowie Frostgefährdung nachts, können durch Infrarotaufnahmen im

Wellenlängenbereich von 8–13 µm (Kap. 4.6)und mit Hilfe von Minimumthermometern gemessen

werden, die 5 cm über der Erdoberfläche an besonders gefährdeten Stellen auszulegen sind.

Methodenhinweis:SCHNELLE, 1963;v. HOYNINGEN-HUENE u. BRADEN, 1978.

4.2 Hydrologische Messungen zum Nachweis vonGrundwasser- und Abflußveränderungen

Fachlich kompetente Institutionen:

Geologische Landesämter, in Bayern Landesamt für Wasserwirtschaft;

Wasserwirtschaftsverwaltung, zuständige Landesämter;

Universitätsinstitute.

4.2.1 Grundwasser

Um alle weiteren Untersuchungen und Erhebungen zur Beweisführung abzustützen, sindweitere hydrogeologische Arbeiten erforderlich (siehe auch Kap.3.1.1). Je nachhydrogeologischer Situation und der Art des Eingriffes in das Grundwasser sind Art undUmfang der Maßnahmen zur Beweisführung festzulegen.

Es kommen in Betracht:

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– Hydrogeologische Kartierungen, auch Wiederholungskartierungen;

– Abflußmessungen;

– Bau und Beobachtung von Grundwassermeßstellen;

– Isotopische Grundwasseraltersuntersuchungen (vor und nach dem Eingriff);

– Wiederholung von Pumpversuchen;

– Grundwasseranalysen zum Nachweis von Veränderungen der Herkunft.

Einzurichten bzw. zu erweitern ist ein Netz von Grundwassermeßstellen verschiedenerTiefe, insbesondere von Flachbrunnen (im oberen GW-Stockwerk) bis in das Gebietaußerhalb des mutmaßlichen Wirkungsbereiches unter Beachtung der hydrologischenSituation, der Bodenkartierung und der Vegetationsverhältnisse.

An den Grundwassermeßstellen sind in der Regel wöchentlich Wasserstände zu messen.Nur in Sonderfällen bedarf es der Verwendung von Schreibpegeln (einer jeGrundwasserstockwerk), z. B. bei häufigen Wasserstandsschwankungen. Mit Hilfe derMeßwerte sind Grundwasser-Gleichenpläne zu erstellen und ggf. GW-Differenzenplänesowie GW-Flurabstandspläne (soweit vorhanden in Verbindung mit Grundkarte undHöhenlinien) für verschiedene Phasen des Eingriffs, beginnend mit dem Probebetriebslauf(Pumpversuch), anzufertigen. Ferner können synchrone Grundwasserganglinien für dasoberste GW-Stockwerk mit Darstellung der täglichen Niederschläge und ggf. derklimatischen Wasserbilanz sowie hydrogeologische Geländeschnitte in überhöhterDarstellung (z. B. M.d.L. 1:25 000, M.d.H. 1:200 oder M.d.L. 1:5 000, M.d.H. 1:50) mitTopographie (Gelände, Wege, Dämme, Deiche, Gewässersohlen), Schichtung (z. B.Grundwasserleiter und -nichtleiter) und Wasserständen von oberirdischen Gewässern undGrundwasser gezeichnet werden (HHW, HW, MW, NW, NNW). Nähere Angabe über dieBeobachtung und Auswertung sind der Grundwasserrichtlinie zu entnehmen.

Methodenhinweis:DIN 4021;DIN 4023;DIN 4049;DIN 19 680;LAWA, AK ,,Grundwassermessung“, 1984.

4.2.2 Quellen

In vielen Fällen genügen diskontinuierliche, volumetrische Quellschüttungsmessungen(Eimer und Stoppuhr). Zur kontinuierlichen Messung der Quellschüttungen bedarf es derErrichtung von Meßwehren mit freiem Überfall und des Einbaus eines Schreibpegels.Abflußmessungen mittels Latten- bzw. Schreibpegel bedürfen der dauernden Kontrolle

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sowie der Meßwerteichung. Lage und Höhe der Meßstellen sind zu vermessen. DieAbflußmessungen können erforderlichenfalls mit Messungen von Wassertemperatur und-trübung verknüpft werden. Als Auswertungen sind Abflußganglinien undTrendberechnungen geeignet.

Methodenhinweis:LAWA, 1978.

4.2.3 Abfluß

Unter Beachtung von Größe und Form der ober-/unterirdischen Einzugsgebiete sowie vonFläche und Umfang der möglichen Wirkungsbereiche des geplanten Eingriffs könnenAbflußmeßstellen (Meßwehr oder Meßstrecke) mit jeweils einem Latten- und einemSchreibpegel errichtet werden, evtl. zusätzlich zu bereits vorhandenen. Die Meßwehrebedürfen der Eichung, die aufgestellten Abflußkurven der regelmäßigen Kontrolle. EineLage- und Höhenvermessung der Meßstellen ist zweckmäßig. Mindestens eine Meßstelle istin einem auch zukünftig unveränderten Vergleichsgebiet einzurichten.

Zur Ermittlung des grundwasserbürtigen Abflusses in oberirdischen Gewässern sind u. U.an zusätzlichen Stellen Messungen bei Niedrigwasserführung gleichzeitig im gesamtenUntersuchungsgebiet notwendig. Auf diese Weise lassen sich Aussagen über dieunterirdischen Einzugsgebiete, über ihr natürliches Abweichen von den oberirdischenEinzugsgebieten sowie über Veränderungen nach dem Eingriff machen. Als weitereAuswertungen in Verbindung mit den Abflußwerten sind vor allem zu nennen: zeitgleicheDarstellung der Abfluß-Ganglinie mit Darstellung der (täglichen) Niederschläge,Abflußspenden, Trendberechnungen, Unit-Hydrograph, Bezug zu den Abflüssen desVergleichsgebietes.

Methodenhinweis:DIN 4049;LAWA, 1978;DVWW, 1977.

4.2.4 Wasserbilanz

In Verbindung mit den in Abschnitt 4.1 genannten Untersuchungsergebnissen könnenWasserbilanzen für verschiedene Zeitabschnitte vor, während und nach dem Eingriff (auchwährend unterschiedlicher Phasen des Eingriffes) aufgestellt werden, und zwar synchron fürunbeeinflußte und beeinflußte Einzugs- und Quellgebiete, für Hochwasser- undNiedrigwasser-Ereignisse, für Hochsommer- und Winter-Perioden (mit Schnee und Frost).

Methodenhinweis:DIN 4049;

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LAWA, 1978;HERRMANN, 1977.

4.3 Vermessungstechnische Arbeiten zur Feststellungetwaiger Landsenkungen und Bodenbewegungensowie zum Nachweis von Schäden an Bauwerken

Fachlich kompetente Institutionen: Landesvermessungsämter; KommunaleVermessungsverwaltung; Geologische Landesämter; Bergämter; Wasser- undSchiffahrtsverwaltung; Bundesanstalt für Gewässerkunde; Universitätsinstitute.

Auf der Grundlage vorhandener oder zu erstellender Lagepläne mit Höhenordinaten undHöhenlinien (z. B. Deutsche Grundkarte 1:5000) können zusätzliche Höhenfestpunktefestgelegt werden, in Form eines Netzes, einer oder mehrerer Linien oder als Einzelpunkte.Dabei bedarf es der Berücksichtigung geotektonischer, hydrogeologischer undbodenkundlicher Unterlagen in Verbindung mit den gewässerkundlichen Messungen. Ggf.sind gefährdete Gebäude und Bauwerke vor den Eingriffen in ihrem Zustand beschreibend,fotografisch und/oder bautechnisch zu erfassen, im Hinblick auf mögliche Schäden. InMoor- und Bergbaugebieten sowie bei Aufschüttungen, Schlemmteichen, Deponien u. dgl.sollten Sackungspegel angelegt werden. Das Meßprogramm umfaßt je nach EingriffNivellements, deren Zeitfolge nach den örtlichen Gegebenheiten festzulegen ist, ggf. auchDauerregistrierungen. Die Meßdaten lassen sich auswerten zu Zeit-Setzungskurven,Lageplänen mit Linien gleicher Landsenkung (oder Landhebung), Geländeschnitten (längs,quer) mit Topographie und Geländehöhen zu verschiedenen Zeitpunkten, ggf. auch mitAngaben zur Stratigraphie und zum Grundwasser (vgl. Kap. 4.2.1).

Methodenhinweis:DIN 1076;DIN 4049;DIN 4107;NIEMCZYK, 1949.

4.4 Bodenkundliche Untersuchungen zum Nachweis vonVeränderungen des Bodenwasserhaushalts

Fachlich kompetente Institutionen: Geologische Landesämter;

Wasserwirtschaftliche Dienststellen und Forschungseinrichtungen;

Forstliche und Landwirtschaftliche Versuchsanstalten;

Universitätsinstitute mit bodenkundlicher und kulturtechnischer Ausrichtung.

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4.4.1 Bodenkundliche Spezialkartierung

Ihr Ziel ist die Präzisierung der Aussage über die Gebietsteile, in denen bestimmte

Veränderungen mit Sicherheit von Einfluß auf die Vegetationsstandortbedingungen sein

werden, z. B. Änderungen bezüglich des Grundwassereinflusses auf Grünland, Acker, Wald.

Geklärt werden muß ferner, ob der Eingriff auf den Flächen Wirkungen zeigt, die im Rahmen

der Beweissicherung als möglicherweise beeinflußbar ausgewiesen wurden (Abschnitt 3.2.1

unter 2 b). Anhand bodenkundlicher Spezialkarten lassen sich ferner flächenbezogene

Aussagen über die Änderung der Ausgangsfeuchtestufen als Folge des Eingriffs machen (in

Verbindung mit den Flurabstandsplänen nach dem Eingriff, Abschnitt 4.2.1). Bei dieser

Gelegenheit ist zu entscheiden, ob und an welchen repräsentativen Stellen bodenkundliche,

speziell bodenphysikalische Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

Die bodenkundliche Feldaufnahme der im Abschnitt 3.2.1 unter 2 a und b bezeichnetenFlächen sollte möglichst im Maßstab 1:5000 und unter Auswertung derGrundwasserstandsmessung und der Flurabstandspläne (4.2.1) erfolgen. Mitunter liegenderartige Spezialkarten z. B. für Zwecke der Flurbereinigung oder für Meliorationsprojektebereits vor und bedürfen ggf. nur der Überarbeitung auf den aktuellen Stand.

Methodenhinweis:AG Bodenkunde, 1982;DIN 19 680 bis 19 684;AKSK, 1980.

4.4.2 Bodenkundliche Untersuchungen auf flächenrepräsentativenStellen

Ihr Ziel ist die Festlegung von Kennwerten des Bodenwasserhaushalts vor dem Eingriff:

– zur Ermittlung der klimatischen Wasserbilanz;

– zur Berechnung der kapillaren Wassernachlieferung aus dem Grundwasser bzw. zurQuantifizierung des Wasserverlustes bei Grundwasserabsenkungen;

– für die Prognosen der Bodensenkungen.

Die Auswahl der bodenphysikalischen Untersuchungsmethoden richtet sich nach denbodenkundlichen Gegebenheiten und den ökologischen Erfordernissen. Wasser- undLuftkapazität sollten nach Möglichkeit im Labor und im Felde gemessen werden.Untersuchungen über die Wasserleitfähigkeit im Labor bedürfen ebenfalls einer Kontrolle imGelände.

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Profiluntersuchungen über Wurzeltiefgang und Beobachtungen über den Wasserentzugdurch die Vegetation (Schöpftiefe und effektive Wasserentnahme) können diebodenphysikalischen Untersuchungen vorteilhaft ergänzen.

Methodenhinweis:AG BODENKUNDE, 1982;DIN 19 680 bis 19 684;DVWK, 1980;DVWK, 1983.

4.4.3 Messung der Bodenfeuchte

Das Ziel ist der Nachweis von Veränderungen der Bodenfeuchte nachGrundwasserstandsänderungen. Dazu sind Entnahmen von Bodenproben ausverschiedenen Tiefen des effektiven Wurzelraumes, Bestimmungen des Wassergehaltesund Errechnungen der Wassersättigung in bezug zur nutzbaren Feldkapazität im effektivenWurzelraum erforderlich. Sofern langfristige Beobachtungen notwendig sind, lassen sichdiese mit Tensiometern oder mit Bodenfeuchtesonden in niedergebrachten Meßrohrendurchführen. Der Einsatz von Bodenfeuchtesonden macht eine Feldeichung erforderlich.

Methodenhinweis:DVWK, 1983;HARTGE, 1971.

4.5 Untersuchungen zum Nachweis etwaiger Änderungender Vegetation

Fachlich kompetente Institutionen:

Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie;

Forsteinrichtungs- bzw. -planungsämter/-anstalten sowie Untersuchungs- undForschungsanstalten für Grünland und Futterbau bzw. ähnliche Einrichtungen des Bundesund der Länder;

Universitätsinstitute speziell mit vegetationskundlicher Ausrichtung.

Methodenhinweis:AKSK, 1980;AG BODENKUNDE, 1982;ELLENBERG, 1978; 1979;VOLLRATH, 1981.

Verschiebungen in der Artenzusammensetzung von Pflanzengemeinschaften können,

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soweit Bodennässe, -feuchte oder -frische anzeigende Pflanzen davon betroffen sind, alsIndikator für die Veränderung des Bodenwasserhaushalts des betreffenden Wuchsortsgewertet werden. Da sich Bodenart, Bodentyp, Niederschlagsverhältnisse und ähnliche denWasserhaushalt bestimmende Faktoren i. d. R. nicht oder nur sehr langsam ändern, sindderartige Veränderungen meist auf einen veränderten Grundwassereinfluß im Wurzelraumzurückzuführen. Vegetationskundliche Methoden sind daher in der Lage, denGrundwassereinfluß und seine Änderung in einem bestimmten Zeitintervall zu erfassen undsomit Grundwasserflurabstandspläne und bodenkundliche Kartierungen zu ergänzen.Grundlage aller Beurteilungen eines Standorts mittels vegetationskundlicher Methoden sindVegetationsaufnahmen im Gelände. Hierbei werden auf ausgewählten, standörtlicheinheitlichen, repräsentativen Probeflächen alle angetroffenen Arten aufgenommen undderen Mengenanteil geschätzt. Die Lage der numerierten Aufnahmeflächen wirdmaßstabsgerecht in Karten (1:5000, Luftbildern) vermerkt (= Punktkarte).Grünlandneuansaaten, Gehölzanpflanzungen und Unkrautgesellschaften der Äcker sind alsAufnahmeflächen jedoch weniger geeignet, weil sich die Bestände noch nicht imGleichgewicht mit dem Standort befinden oder die Zeigerarten durch Herbizide verdrängtwerden. Eine Auswertung der erhobenen Vegetationsaufnahmen ist in folgender Weisemöglich:

a) Ermittlung der Feuchtezahlen für die in den Aufnahmen erfaßten Arten anhand der

entsprechenden Literaturangaben, Multiplikation der Feuchtezahlen mit den

geschätzten Mengenanteilen der betreffenden Arten und Aufsummierung der

Einzelwerte zu Bestandsfeuchtezahlen. Zuordnung der Bestandes-Feuchtezahlen zu

Feuchtestufen (z. B. naß, feucht, frisch, trocken) und Kennzeichnung der Feuchtestufen

der Aufnahmeflächen auf der Karte. Dadurch ist es möglich, auf den in Abschnitt 3.2.1

unter 2 a und b bezeichneten Arealen die von der Vegetation angezeigten

Bodenwasserverhältnisse übersichtlich darzustellen.

b) Zuordnung der aufgenommenen Pflanzenbestände anhand von Kenn- und Trennarten

zu systematischen Gesellschaftseinheiten (Pflanzengesellschaften), die hinsichtlich

ihres ökologischen Aussagewertes durch Angaben in der Fachliteratur näher

charakterisiert sind. Die Gesellschaften lassen sich bestimmten Feuchtestufen

zuordnen, die wie unter a) in Karten gekennzeichnet werden können.

Die räumliche Verteilung der Pflanzengesellschaften läßt sich in Vegetationskartendarstellen.

Zum Nachweis von Änderungen des Feuchtezustandes in Verbindung mit 4.2.1 und 4.4.1sowie ggf. mit 4.6.1 und 4.8.1 sind vor, während und längere Zeit nach der Eingriffsphasewiederholte Bestandesaufnahmen der Vegetation auf den gleichen Flächen notwendig.Hierzu sollte ein ausreichend enges Aufnahmenetz über das betreffende Gebiet gelegtwerden. Aus dem Vergleich der Bestandesaufnahmen zu verschiedenen Zeitpunkten und

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den dabei eingetretenen Artenverschiebungen bzw. Änderungen der Feuchtezahlen lassensich Aussagen über Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes – sowie beiGrünlandbeständen auch über den Futterwert – machen. Aussagen über die zwischen denAufnahmepunkten liegenden Flächen müssen durch Interpolation gewonnen werden. EineBeurteilung etwaiger Vegetationsverschiebungen erfordert allerdings entsprechendeErfahrung.

Änderungen des Feuchtezustandes eines Gebietes lassen sich auch durch Vergleich vonVegetationskarten aufzeigen, die vor und nach einem Eingriff in den Wasserhaushalterarbeitet wurden.

4.6 Auswertung von LuftbildernFachlich kompetente Institutionen:

Landesvermessungsämter;

Institut für Angewandte Geodäsie (IFAG), Frankfurt;

Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DVFLR),Oberpfaffenhofen;

spezielle Firmen;

Universitätsinstitute auf dem Gebiet der Photogrammetrie.

Aus Luftbildern können für die ökologisch-hydrologische Beweissicherung folgendeInformationen gewonnen werden:

a) Kulturartenverteilung und -wandel,

b) Bodenfeuchte- und -wasserhaushaltsverhältnisse,

c) Vegetationsschäden.

Vorhandene, vom Maßstab, Verfahren, Alter und Befliegungszeitpunkt her geeigneteLuftbilder sollten ausgewertet werden. Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, für dieBeweissicherung zusätzliche Befliegungen durchzuführen. Zur Ermittlung evtl. vonstattengegangener Änderungen kann eine Wiederholung der Befliegung n o t w e n d i g w e r de n. Zur Auswertung solcher Wiederholungsbefliegungen bedarf es der Erstellung einesInterpretationsschlüssels für die Abgrenzung und den Vergleich unbeeinflußter undbeeinflußter Flächen. Zu diesem Zweck m ü s s e n die notwendigen terrestrischenAufnahmen vorliegen. Der Zeitpunkt einer Befliegung sollte so gewählt werden, daß er derZielsetzung entspricht.

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4.6.1 Erfassung der Vegetationsdecken

In Verbindung mit Grundwasserflurabstandsplänen (4.2.1) und vegetationskundlichenSpezialkartierungen (4.5) vergleichbarer Aufnahmezeitpunkte dienen die Luftbilder demNachweis und der genauen flächenmäßigen Abgrenzung von Veränderungen derVegetation durch den Eingriff mit ihren landschaftsökologischen Konsequenzen.

Methodenhinweis:SCHNEIDER, 1974;KENNEWEG, 1980;ASSA, 1981.

4.6.2 Erfassung thermischer Zustände

Die in Kap. 4.1.1beschriebenen mikrometeorologischen Folgen von Eingriffen in den

Bodenwasserhaushalt äußern sich in einer Veränderung der Oberflächentemperaturen vor allem der

Pflanzenblätter oft sehr markant (Voraussetzung: niederschlagsfreie, windschwache Strahlungstage).

Auch bereits geschädigte Pflanzen weisen wegen der Veränderungen der Stomata höhere

Temperaturen auf. Diese sind im thermischen Infrarot (8–13 µm) gut zu erkennen. Die

Flächenausdehnungen und Schwerpunkte von Änderungen der Wasserversorgung und dadurch

ausgelöste Schädigungen der Vegetation können auf diese Weise abgegrenzt werden. Bei

ausreichender Auflösung sind Schädigungen einzelner Bäume gut erkennbar. Mit Hilfe von

Wärmehaushaltsmodellen kann auch die aktuelle Verdunstung abgeschätzt werden.

Methodenhinweis:SOER, 1980;FRAYSSE, 1980.

4.6.3 Erfassung von Vegetationsschäden

Infrarot-Falschfarben-Luftbilder im Infrarot-Bereich bis 1 µm werden zur Beurteilung verschiedener

Pflanzenbestände vor und während der Eingriffsphase bei Dauervegetationsdecken mit Erfolg

herangezogen. Sie dienen dem Nachweis von Vegetationsschäden. Die kausale Verbindung mit dem

Eingriff in den Wasserhaushalt macht aber die Heranziehung von Grundwasserflurabstandsplänen

erforderlich. Zweckmäßig ist außerdem die Verknüpfung mit den Ergebnissen von

Dauerbeobachtungsflächen (4.5), von Versuchs- und Untersuchungsparzellen (4.7) und mit den

sonstigen landschaftsökologischen Untersuchungen (4.8).

Methodenhinweis:SCHNEIDER, 1974;KENNEWEG, 1980;

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FRAYSSE, 1980.

4.7 Untersuchungen zum Nachweis von Standort- undBestandsschäden

Standortschäden bedeuten eine während der Einwirkungsdauer bleibende Minderung derökologischen und ökonomischen Leistung. Sie schließt auch Beschränkungen bezüglich derBaumartenwahl oder des Anbauspektrums im Vergleich mit dem ungestörten Zustand ein.

Bei Bestandsschäden handelt es sich um Zuwachs- und Qualitäts-Minderungen beiBeständen von Dauerkulturen (Wald-, Obst- und sonstige mehrjährige Sonderkulturen)oder/und um Absterben von Bestandesteilen. Sie sind nicht zwangsläufig mitStandortschäden verbunden; so kann nämlich eine Neupflanzung mit im Vergleich zumAltbestand unverminderter Zuwachs- und Qualitätsleistung aufwachsen.

Bestandsschäden lassen sich direkt am Schadensobjekt selbst feststellen. Die Ermittlungvon Standortschäden ist im Prinzip wegen der von Jahr zu Jahr wechselnden (vor allemwitterungsbedingten) Wuchsverhältnisse auf den Produktionsvergleich mit ungestörtenStandorten bzw. vorausgegangener Zeiträume angewiesen.

4.7.1 Wald und Gehölze

Fachlich kompetente Institutionen:

Forstliche Versuchsanstalten;

Forsteinrichtungsämter bzw. -anstalten;

Forstliche Universitätsinstitute.

Als langlebige Pflanzengesellschaft ist der Wald ein vorzüglicher Informationsspeicher fürökologische Veränderungen. Dies gilt besonders für die naturnahen Waldgesellschaften inden Flußauen und für die gewässerbegleitenden und grundwasserabhängigenWaldstandorte.

Bei den durch Flurabstandsveränderungen verursachten Auswirkungen an denWaldbeständen und am Standort sind daher die damit im Zusammenhang stehendenlandschaftsökologischen Veränderungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen alleEntwicklungen, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust einer typischenLandschaft mit ihren speziellen Funktionen beitragen. Maßgebend für die ökologischeStabilität der grundwasserabhängigen Biozönosen sind typische Flurabstände, dieinsbesondere im Mittelgebirge in enger Beziehung zur Einschnittiefe der Gewässer und dendarin vorhandenen Wasserständen stehen.

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In Vegetationskarten5 sind beispielsweise für diese Standortbereiche Erlenwaldgesellschaften

und Bach-Eschen-Erlen-Wälder oder Eichen-Hainbuchen-Waldgesellschaften ausgewiesen.

Naturnahe Erlenwaldgesellschaften kommen aber im Mittelgebirge auch außerhalb der

Talauen in Quellbereichen vor. In beiden Fällen hat das bis zur Oberfläche anstehende

Grundwasser zur Bildung von Bruchwaldtorfen bzw. Anmoorböden geführt, deren

Wachstumsdynamik und Wasserhaushalt in der heutigen Kulturlandschaft (bei Verzicht auf

Entwässerungsmaßnahmen) nur noch unter der naturnahen Erlenbestockung erhalten

geblieben ist. Sowohl die noch verbliebenen bachbegleitenden Erlenwälder als auch die

grundwasserabhängigen Erlenbruch- und Erlensumpfwälder stellen heute in vielen

Grundwassererschließungsgebieten Raritäten ersten Ranges dar, deren Wert in erster Linie in

landschaftsökologischer Hinsicht zu sehen ist. Sie können zur Erkennung

landschaftsrelevanter Veränderungen im Rahmen ökologisch-hydrologischer

Beweissicherung bei Eingriffen in den Wasserhaushalt als Bioindikator genutzt werden. Auch

Gehölze, Hecken und Einzelbäume können als Indikator von ökologischen Veränderungen

dienen.

Zum Nachweis ökonomischer Schäden bei der Holzproduktion (Bild 4) sind in Beständenbzw. auf ausgewählten Untersuchungs- und Weiserflächen innerhalb und außerhalb(Vergleichsstandorte) des mutmaßlichen Einflußbereiches (Gebietsteil 2 a und 2 b vonKap. 3.2.1) Zuwachsmessungen und Schadbonitierungen sowie Ermittlungen derDurchwurzelungs- bzw. Schöpftiefen verschiedener Baumarten in Verbindung mit den inKap. 4 bezeichneten Untersuchungen durchzuführen. Die Vorgehensweise zur Ermittlungder ökonomischen Schäden ist aus Bild 4 ersichtlich. Sie bezieht sich primär aufGrundwasser-Entzug, gilt aber in ähnlicher Weise auch für Grundwasser-Anhebung.

Methodenhinweis:

ALTHERR, 1971;

RIEBELING, 1979;

BRECHTEL, 1979.

5 Z. B. Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : 200 000, herausgegeben von der

Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, Bonn-Bad Godesberg (1976).

Bild 4: Mögliche Veränderungen und Schäden bei Grundwasser-Entzug bzw.

-Anhebung in Waldgebieten(63)

4.7.2 Acker-, Grünland und Sonderkulturen

Fachlich kompetente Institutionen:

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Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalten des Bundes und der Länder;

Örtliche Landwirtschaftsverwaltungen;

Universitätsinstitute.

Bild 1 deutet bereits an, daß von Grundwasserabsenkung ein Wandel bei den Kulturartenund der Anbaustruktur auf landbauliche Nutzflächen ausgehen kann. Besondereökologische Bedeutung haben hierbei Verschiebungen im Verhältnis von Acker zu Grünlandsowie im Verhältnis zwischen in der Regel intensiver genutzten Weiden und extensivenWiesen. Vor allem letztere besitzen – ähnlich Auewäldern und grundwasserabhängigenErlenwäldern – aus vegetationskundlicher Sicht einen besonderen Indikatorwert. Auch die inlandbauliche Areale eingebundenen Gehölze können je nach ihrer Zusammensetzung indieser Hinsicht wichtige Bioindikatorfunktionen erfüllen.

Ein Maß, wie sich die Standortveränderungen in der Leistungsfähigkeit landwirtschaftlichgenutzter Grundstücke bemerkbar machen, ist der Unterschied im Pflanzenertrag und ggf.in der Qualität pflanzlicher Nahrungs- und Rohstoffe. Will man den Ertragsunterschiedstatistisch sicher erfassen, dann müssen Untersuchungen auf geeigneten Versuchsflächendurchgeführt werden (vgl. Kap. 3.2.2), bei denen alle unbeeinflußt bleibendenertragsbildenden Faktoren natürlicher und bewirtschaftungsmäßiger Art gleich sind bzw.gleich gehalten werden.

Um praxisnahe ertragskundliche Untersuchungen mit diesem Ziel durchzuführen, können imwesentlichen drei Wege beschritten werden:

– die Anlage von Freilandversuchsfeldern mit technischen Einrichtungen, die auf einem

Feldesteil ungestörte Verhältnisse gewährleisten,

– die Festlegung vergleichbarer Versuchsflächen innerhalb und außerhalb des

Einwirkungsbereiches,

– die Berechnung mit Modellansätzen auf der Grundlage der Beziehung zwischen dem

Quotienten aus aktueller und potentieller Verdunstung einerseits und dem mittleren

Grundwasserflurabstand andererseits.

Methodenhinweis:

RENGER/STREBEL/BRUNKE, 1977;

WOHLRAB, 1965;

WOHLRAB/BAHR, 1970;

BAHR, 1973.

4.7.3 Limnologisch-fischereiliche Untersuchungen

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Fachlich kompetente Institutionen:

Limnologische Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen;

Für Fischerei zuständige Landeseinrichtungen;

Universitätsinstitute.

Die beschriebenen hydrologischen Messungen und Untersuchungen geben Auskunft übermögliche Veränderungen der Wassertiefen und der Abflüsse. Diese Veränderungen wirkensich dadurch aus, daß sich die aquatischen Lebensgemeinschaften entsprechend denneuen Gegebenheiten umstrukturieren. So lassen sich z. B. anhand der aufgefundenenLebensgemeinschaften veränderte Strömungs- und (damit eng verbundene)Substratverhältnisse oder Verschiebungen im Temperaturregime nachweisen.

Einen wesentlichen Aspekt der limnologischen Untersuchungen stellen die fischereilichenBelange dar, die von den Wasserstandsabsenkungen und Abflußminderungen berührtwerden. Unter Berücksichtigung der im Abschnitt 4.2 aufgeführten Erhebungen stützen sichdiese Ermittlungen besonders auf Probebefischungen (ggf. Elektroabfischungen) zurKontrolle des Fischbestandes. Aussagen zum Fischnährtierbesatz sind durch die bereitsangesprochenen Bestandsaufnahmen der aquatischen Arten möglich.

Methodenhinweis:

SCHWOERBEL, 1980;

JENS, 1980.

4.8 Sonstige ökologische UntersuchungenFachlich kompetente Institutionen:

Bundesforschungsanstalt für Naturschutz- und Landschaftsökologie;

Landesämter/Landesanstalten und Behörden für Umwelt, Naturschutz undLandschaftspflege;

Landesämter der Wasserwirtschaftsverwaltung;

Bundesanstalt für Gewässerkunde;

Forstliche und landwirtschaftliche Versuchsanstalten des Bundes und der Länder;

Universitätsinstitute.

Neben den in den vorangehenden Abschnitten angesprochenen Untersuchungen sind u. U.weitere ökologische Bestandsaufnahmen notwendig, insbesondere unter den örtlich

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speziellen Aspekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dabei sind die Eingriffein den Landschaftshaushalt unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und derentsprechenden Ländergesetze zu beurteilen (vor allem BNatSchG §§ 1, 2 und 8).

4.8.1 Spezielle Biotopkartierungen und -aufnahmen

Objektbezogene Bestandsaufnahmen der Arten (Flora, Fauna) und ihrer Gesellschaften ingefährdeten Naturschutzgebieten, Feuchtbiotopen oder sonstigen in der Kulturlandschaftbedrohten Biotopen unter besonderer Berücksichtigung seltener Arten (Rote Listen) könnenergänzend zu den Untersuchungen nach Kap. 4.5 erforderlich werden.

4.8.2 Nachweis von Biotopveränderungen

Die Bestandsänderung von Flora und Fauna (Säuger, Vögel, Kriechtiere, Insekten) inverschiedenen Phasen während des Eingriffs in Verbindung mit den in Kap. 4 bezeichnetenUntersuchungen sollte erfaßt werden.

Methodenhinweis:

Einschlägige Kartieranleitungen der zuständigen Landeseinrichtungen.

5 Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen, Schadensermittlungund -regulierung

Die Ergebnisse der Beweissicherung und beweisführenden Untersuchungen undErhebungen bilden eine wesentliche Grundlage sowohl für evtl. vorzusehende Vorbeuge-und Abhilfemaßnahmen als auch für die Ermittlung ökologischer und ökonomischerSchäden.

5.1 Auflagen für die Zulassung des beabsichtigtenEingriffs (Prophylaxe)

Bereits die rechtzeitig vorliegenden beweissichernden Unterlagen erlauben in Verbindungmit Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen präzisierte Aussagen über ggf. zu erwartendeAuswirkungen des beantragten Eingriffs. Auf diese Weise erhält die entscheidende Behördeeine Handhabe, im Genehmigungsverfahren geeignete Vorbeugemaßnahmen festzulegen.Dies kann im wesentlichen dadurch geschehen, daß

– aus mehreren möglichen Eingriffsvarianten unter entsprechender

Kosten-Nutzen-Abwägung die Entscheidung für diejenige mit den geringsten negativen

Folgen gefällt wird oder

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– von vorneherein konkrete flankierende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung

solcher Folgeerscheinungen auferlegt werden.

Die Beweissicherung beschränkt sich demnach nicht nur auf die Bereitstellung von Datenund Unterlagen für spätere Ausgleichs- und Entschädigungsregelungen, sondern sie bildetdie wesentliche Grundlage für konstruktive Entscheidungen im Sinne einer Ordnung allerEingriffe in den Wasserhaushalt. Daraus ergibt sich die schon mehrfach geäußerteForderung nach einer möglichst frühzeitigen und zügigen Durchführung beweissichernderUntersuchungen und Erhebungen.

5.2 Abhilfemaßnahmen bei Spätwirkungen oderunvermeidbaren Störungen

In manchen Bereichen des mutmaßlichen Einflußgebietes eines bestimmten Eingriffs undfür verschiedene Grenzbereiche bleibt auch bei Vorliegen ausreichender beweissichernderUnterlagen die Frage nach den Auswirkungen offen, nicht eindeutig geklärt oder umstritten.Sie ist erst im Verlauf der den Eingriff begleitenden beweisführenden Untersuchungen undErhebungen konkret zu beantworten und gegen ggf. vorhandene Wirkungen andererUmweltbelastungen abzugrenzen. Im übrigen werden Vorbeugemaßnahmen nachteiligeAuswirkungen nicht immer völlig ausschließen können, insbesondere auch deshalb, weilihnen aufgrund einer realistischen Kosten-Nutzen-Abwägung Grenzen gesetzt sind.

Bei den erstgenannten Fällen sind Abhilfemaßnahmen möglich, die allerdings, wenn sieihren Zweck erfüllen sollen, mit den ersten Anzeichen negativer Auswirkungen greifenmüssen. Das bedeutet, die beweissichernden und beweisführenden Untersuchungen undErhebungen müssen Hinweise auf mögliche Folgeerscheinungen enthalten, um vorsorglichAbhilfemaßnahmen auszuarbeiten, die sich kurzfristig realisieren lassen. Da in diesenFällen selten umfangreiche technische Vorleistungen erbracht werden können, sindderartigen Abhilfemaßnahmen zwangsläufig Grenzen gesetzt.

In den an zweiter Stelle genannten Fällen, d. h. bei nicht völlig auszuschließendennachteiligen Auswirkungen, handelt es sich hauptsächlich um sog. Ersatzmaßnahmen, dieausschließlich den betroffenen Nutzungen zugute kommen. Zu denken ist hier anUmstellungen in der Nutzungsart, insbesondere dann, wenn es sich um zu erwartende odersich schon abzeichnende Bestandsschäden, aber nicht um grundlegende Standortschädenhandelt. Auch die sukzessive Schaffung von Feuchtbiotopen außerhalb des mit Sicherheitzu erwartenden Einflußgebietes für Verluste dieser Art ist denkbar, wobei schon imBewilligungs- bzw. Genehmigungsbescheid konkrete Standorte festgelegt werden sollten(Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen).

5.3 Schadensermittlung, Entschädigung

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5.3.1 Landwirtschaft

Fachlich kompetente Institutionen:

Landwirtschaftsverwaltung;

Landwirtschaftliche Forschungs- und Untersuchungsanstalten;

Agrarwissenschaftliche Universitätsinstitute.

Bei der Berechnung der Entschädigung sind etwaige Bewirtschaftungsvorteile, z. B. bei derUmstellung nicht ackerfähigen Grünlandes in Acker, zu berücksichtigen. Zur Ermittlung vonprivatwirtschaftlichen Entschädigungsleistungen hat es sich als zweckmäßig erwiesen,erfahrene Sachverständige einzusetzen, die von den zuständigen Behörden vorgeschlagenund von den beteiligten Seiten anerkannt werden. Der von den Parteien anerkannteSachverständige bzw. eine Kommission aus Sachverständigen der Parteien und eines vonihnen akzeptierten Obergutachters mit Entscheidungsbefugnis sollte möglichst frühzeitigbenannt werden und als Anlaufstelle für die Betroffenen dienen. Auf diese Weise kann derlangwierige, aufwendige und die Auseinandersetzungen u. U. verschärfende Rechtswegmöglicherweise ausgeschlossen werden. Die Entschädigungsleistungen können in Geldoder z. B. durch Ersatzwasserlieferungen und Bereitstellung von Bewässerungswassererfolgen.

Methodenhinweis:

KÖHNE, 1978.

5.3.2 Forstwirtschaft

Fachlich kompetente Institutionen:

Forstliche Gutachtensstellen der Landesforstverwaltungen (Forstliche Planungsämter bzw.-anstalten, Forstliche Bezirksdirektionen);

Forstliche Universitätsinstitute.

Beim Standortschaden handelt es sich um eine Wertminderung des Grundstücks als Folgeeiner verminderten Leistung der Nachfolgebestände durch geringeres Wachstum und/oderEinschränkung der Baumartenwahl. Verluste durch Hiebsunreife und Mindererlöse sowieMehrkosten bei der Holzernte und Rekultivierung als Folge eines vorzeitigeinzuschlagenden geschädigten Bestandes, ferner Zuwachsrückgang bei Beständen, dienicht vorzeitig eingeschlagen werden müssen, sind als Bestandsschaden zu bezeichnen.Maßgebend für die Schadensermittlung sind die Richtlinien für Waldwertschätzung derBundesländer, Landwirtschaftskammern usw. in Verbindung mit den allgemeinen

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Waldbewertungsverfahren.

Methodenhinweis:MANTEL, 1982.

5.3.3 Fischerei

Grundlage für eine etwaige Schadensauseinandersetzung mit Berufsfischerei und sonstigenFischereiberechtigten (z. B. Angelsportverein) sind die im Abschnitt 4.7.3 aufgeführtenUntersuchungen. Auch hier ist es zweckmäßig, möglichst frühzeitig einen von den Parteienanerkannten Sachverständigen zu benennen, ggf. unter Beteiligung des für Fischereifragenzuständigen Landesbeauftragten.

5.4 Ökologische SchädenEingriffe in den Wasserhaushalt, besonders wenn sie großflächige Gebiete betreffen,können in ihrem Einflußbereich ökologisch wertvolle Flächen schädigen oder vernichten.Schon bei den ersten Planungsmaßnahmen ist eine Empfindlichkeitsanalyse innerhalb undaußerhalb des Einflußbereiches vorzunehmen, in der alle ökologisch wertvollen Flächenerfaßt und beurteilt werden. Dabei ist die in den ,,Roten Listen“ beschriebene Flora undFauna zu beachten. Schon im Planungsstadium sollten deshalb außerhalb desEinflußbereiches Maßnahmen ergriffen werden, die zur Förderung und Entwicklungbestehender Biotope dienen und als Ersatz für evtl. beeinträchtigte Flächen innerhalb desSchädigungsbereiches führen (Ausgleichsflächen). Wenn keine entwicklungsfähigenökologisch wertvollen Flächen vorhanden sind, sollten, soweit möglich, neue Flächenrechtzeitig angelegt und so entwickelt werden, daß sie bei Beginn des Eingriffs – wenn auchnicht im ursprünglichen, so doch im naturnahen Sinne – als Ersatz dienen können.

5.5 Organisatorische MöglichkeitenVorkehrungen zur Vermeidung nachteiliger Folgeerscheinungen sowie nachträglicheAbhilfe- und Ausgleichsmaßnahmen erfordern häufig technische Einrichtungen, derenBetrieb und Unterhaltung (einschließlich des damit verbundenen Betretens privaterGrundstücke) am zweckmäßigsten einer neutralen, fachlich geeigneten Institutionübertragen werden sollte. Als Organisationsform bietet sich vor allem der Wasser- bzw.Wasser- und Bodenverband an. Die Wasserbehörde trägt unter Beteiligung andererzuständiger Fachbehörden dafür Sorge, daß ihre bzw. die von ihr eingebrachten Auflageneingehalten werden. Sowohl der Betreiber der Anlagen, von denen der Eingriff in denWasserhaushalt ausgeht, als auch die von dessen Wirkungen Betroffenen sollten demVerband als Mitglieder angehören. Schließlich sei noch auf die Möglichkeit derUnternehmensflurbereinigung hingewiesen. Auf diese Weise lassen sich Flächen, die für

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Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden, in die Hand des Trägers dieser Maßnahmenüberführen; ebenso können durch Flächentausch wirtschaftliche Schäden – z. B. wegenerzwungenen Kulturartenwechsels – minimiert werden.

6 Zusammenfassung in einem Ablaufschema

Abschließend werden die Empfehlungen zur Beweissicherung und Beweisführung beiEingriffen in den Wasserhaushalt zusammenfassend in einem Schema wiedergegeben.Dieses Schema soll die einzelnen Arbeits- und Entscheidungsphasen unter Beachtung deszeitlichen Ablaufs sichtbar machen.

Bild 5: Schematische Darstellung der Arbeits- und Entscheidungsphasen zurBeweissicherung und Beweisführung bei Eingriffen in denWasserhaushalt(64)

7 Quellenverzeichnis6(65)

7.1 SchrifttumALTHERR, E.: Zur Beurteilung forstwirtschaftlicher Schäden in Absenkungsgebieten von

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DVWK (DEUTSCHER VERBAND FUR WASSERWIRTSCHAFT UND KULTURBAU e. V.):Bodenkundliche Grunduntersuchungen im Felde zur Ermittlung von Kennwertenmeliorationsbedürftiger Standorte. Teil II: Ermittlung von Standortkennwerten. Heft 116,

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DVWW (DEUTSCHER VERBAND FUR WASSERWIRTSCHAFT e. V): DVWW-Richtlinie:Naturmessungen im Wasserbau – Möglichkeiten und Grenzen neuer Meßverfahren. Mitt.Nr. 3, Bonn, 1977

DEUTSCHER WETTERDIENST (Hrsg.): Anleitung für die Beobachter an denKlimahauptstationen des Deutschen Wetterdienstes. 8. Aufl., Offenbach, 1980

LAWA (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER): Pegelvorschrift. Verlag Paul Parey,Hamburg und Berlin, 3. Aufl., 1978

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SCHNELLE, F. (Hrsg.): Frostschutz im Pflanzenbau, Bd. 1, S. 425–443: Richtlinien für dieKartierung der Frostgefährdung durch Dienststellen des Deutschen Wetterdienstes.München, BLV, 1963

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Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes,Bek. d. BMI v. 12.09.1975 – U I 1–500 110/9, GMBl 1975, S. 717

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DIN 1076: Straßen- und Wegbrücken; Richtlinien für die Überwachung und Prüfung

DIN 1184: Schöpfwerke − Grundlagen und Richtlinien für die Planung

DIN 1185: Dränung − Regelung des Bodenwasser − Haushaltes durch Rohrdränung, Rohrlose

Dränung und Unterbodenmelioration

DIN 4021: Baugrund und Grundwasser; Erkundung, Bohrungen, Schürfe, Probenahmen

DIN 4023: Baugrund- und Wasserbohrungen

DIN 4047: Landwirtschaftlicher Wasserbau. Begriffe

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DIN 4049: Hydrologie, Fachausdrücke und Begriffsbestimmungen

DIN 4095: Baugrund, Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen,Richtlinien für Planung und Ausführung

DIN 4107: Baugrund; Setzungsbeobachtungen an entstehenden und fertigen Bauwerken

DIN 4220: Richtlinien zur Untersuchung meliorationsbedürftiger Standorte

DIN 18915: Landschaftsbau. Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke

DIN 19657: Sicherungen von Gewässern, Deichen und Küstendünen

DIN 19658: Meteorologische Standortuntersuchungen

DIN 19660: Richtlinien für Landschaftspflege im landwirtschaftlichen Wasserbau

DIN 19671: Erdbohrgeräte für den Landeskulturbau

DIN 19672: Bodenentnahmegeräte für den Landeskulturbau

DIN 19680/4: Bodenuntersuchungen im landwirtschaftlichen Wasserbau

DIN 19680: –, Bodenaufschlüsse und Grundwasserbeobachtungen

DIN 19681: –, Entnahme von Bodenproben

DIN 19682: –, Felduntersuchungen

DIN 19683: –, Physikalische Laboruntersuchungen

DIN 19684: –, Chemische Laboruntersuchungen

DIN 19685: Klimatologische Standortuntersuchungen im Landwirtschaftlichen Wasserbau.Ermittlung der meteorologischen Größen

.

Druckindex DVWK-Merkblatt 212/1988: Eintrag 77047 - 77191

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DVWK-MerkblätterDVWK- Merkblatt 212/1988

Filtereigenschaften des Bodens gegenüber SchadstoffenTeil I: Beurteilung der Fähigkeit von Böden, zugeführteSchwermetalle zu immobilisieren

DK 631.42Bodenuntersuchung

DK 546.3/.9Schwermetallbindung

ISBN 3-490-31297-X

Verantwortlicher Herausgeber:

Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2,D-5300 Bonn

bearbeitet vom DVWK-Fachausschuß ,,Standort und Boden“

Benutzerhinweis für die „ DVWK-Merkblätter zurWasserwirtschaft“

Die „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ sind das fachgerechte Ergebnis

ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit und stehen jedermannzur Anwendung frei. Die in den Merkblättern veröffentlichten Empfehlungen stellen einenMaßstab für einwandfreies technisches Verhalten dar und sind somit eine wichtigeErkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Die Merkblätter können jedochnicht alle Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen

geboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern auf

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eigene Gefahr.

VORWORT

Die vorliegende Arbeit entstand aus Erfahrungen bei der Auswertung der untenaufgeführten Arbeitsunterlagen und z. T. noch laufender Forschungsvorhaben unterAnwendung der DVWK-Regeln

– Bodenkundliche Grunduntersuchungen im Felde zur Ermittlung von Kennwerten

meliorationsbedürftiger Standorte

Teil I: Grundansprache der Böden (Heft 115)

Teil II: Ermittlung von Standortkennwerten mit Hilfe der Grundansprache der Böden

(Heft 116)

Teil III: Anwendung der Kennwerte für die Melioration (Heft 117).

Folgende Arbeitsunterlagen wurden verwendet:

1. AG BODENKUNDE 1982: Bodenkundliche Kartieranleitung, 3. Auflage, Hannover

2. BLUME, H.-P. und BRÜMMER, G. 1987: Prognose des Verhaltens von Schwermetallen

in Böden mit einfachen Feldmethoden. Mitteilgn. Dtsch. Bodenkundl. Ges. 53, 111–118

3. BRÜMMER, G. 1985: Funktion der Böden in der Ökosphäre und Überlegungen zum

Bodenschutz. Forsch. z. Raumentwicklung 14, 1–12, Bundesforsch. u.

Raumentwicklung, Bonn

4. BRÜMMER, G., Gerth, J. und Herms, U. 1986: Heavy metal species, mobility and

availability in soils. Z. Pflanzenernähr. Bodenkde 149, 382–398

5. KLOKE, A. 1985: Richt- und Grenzwerte zum Schutz des Bodens vor Überbelastung

mit Schwermetallen; Forschung zur Raumentwicklung 14, 13–24, Bonn

6. KLÄRSCHLAMMVERORDNUNG v. 25. 6. 1982: Verordnung über das Aufbringen von

Klärschlamm (AbfKlärV), BGBL. 1, S. 734–739, Bonn

7. MÜLLER, W. 1975: Filtereigenschaften der Böden und deren kartiertechnische

Erfaßbarkeit, Mitteilgn. Dtsch. Bodenkundl. Gesellsch. 22, 323–330, Göttingen

An diesem Merkblatt haben mitgearbeitet:

Blume, Hans-Peter Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde, Kiel

(Obmann)

Müller, Werner Lehrte-Ahlten

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Borchert, Heinz Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und

Pflanzenbau, München

Fleige, Heinrich Nds. Landesamt für Bodenforschung, Hannover

Horn, Rainer Institut für Geowissenschaften, Abt. Bodenphysik,

Bayreuth

Wolkewitz, Hermann Wetzlar

als Gäste:

Benecke, Paul Institut für Bodenkunde und Waldernährung, Göttingen

Brümmer, Gerhard Institut für Bodenkunde, Bonn

Diez, Theodor Bayer. Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau,

München

Außerdem haben zahlreiche weitere Fachleute Beiträge geleistet und Anregungen gegeben.

Kiel, im November 1987 H.-P. Blume

1 Einleitung

Die zunehmende Beeinträchtigung unseres Lebensraumes durch die Auswirkungen derIndustrie- und Konsumgütergesellschaft erfordert umgehende Antworten und praktischeMaßnahmen der zuständigen Dienststellen von Bund, Ländern und Kommunen, dereinschlägig arbeitenden Ingenieurbüros und vergleichbarer Institutionen. Diese Aufgabe fälltnicht leicht, da viele Fragen – z. B. welche Stoffe für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser,Boden unter welchen Umständen schädlich sind, wo und in welcher Menge solcheSchadstoffe anfallen können und wie sie sich im Ökosystem verhalten – mangelsabgesicherter Grundlagenforschung z. Z. noch nicht oder noch nicht mit letzter Sicherheitbeantwortet werden können.

In einer Reihe von Merkblättern soll das Thema „Filtereigenschaften“ gegenüber wichtigenSchadstoffen behandelt werden, die für Pflanze, Tier, Mensch, Grund- undOberflächenwasser und auch für den Boden selbst schädlich sind. Dies erfolgt aufgrund dervorhandenen Kenntnisse, der Erfaßbarkeit der entscheidenden Bodenparameter und derDringlichkeit der anstehenden Fragen.

Die Merkblätter sollen Bodenkundler, Wasserwirtschaftler, Landschaftsplaner,

Umweltschützer sowie Berater der Land- und Forstwirtschaft in die Lage versetzen,

entsprechende erste Diagnosen mittels einfacher Feldmethoden vorzunehmen.

Dabei wird unter FILTEREIGENSCHAFT des polydispersen Systems BODEN die Fähigkeit

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verstanden, grobdisperse Stoffe aus Dispersionen m e c h a n i s c h , kolloiddisperseStoffe aus Dispersionen m e c h a n i s c h oder p h y s i k o c h e m i s c h undionendisperse Stoffe aus echten Lösungen p h y s i k o c h e m i s c h , c h e m i s c hoder b i o c h e m i s c h so festzulegen, auszufällen oder umzuformen, daß sie nicht inPflanzen, Grund- oder Oberflächenwasser gelangen und nicht auf Bodenorganismen wirkenkönnen.

Ausgefilterte Stoffe werden angereichert. Dadurch kann es auch zu einer Schädigung desBodens, z. B. seines Gefüges kommen. Hierdurch wird dann das Filtersystem „Boden“ imÖkosystem beeinträchtigt. Schließlich sind Komplexbildungen verschiedener Stoffe sowieAbbau- und Umbauvorgänge organischer Substanzen im Boden zu berücksichtigen.

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einem Detailproblem, nämlich der Fähigkeit desBodens, Schwermetallionen im Boden so festzuhalten, daß sie nicht von Pflanzen in fürMensch und Tier schädlicher Konzentration aufgenommen, nicht nennenswert aufBodenorganismen wirken oder in Grund- und Oberflächenwasser bzw. Vorfluterweitergeleitet werden können. Neben echten, umweltrelevanten Schwermetallen wurdeauch Al wegen seiner schädigenden Eigenschaften einbezogen.

Zugrunde gelegt wurde der derzeitige Stand der Kenntnisse über die Schädlichkeit und dieMobilität verbreiteter Metalle sowie die Erfaßbarkeit der zugrunde gelegten Bodenparameteraufgrund der bodenkundlichen Grundansprache im Felde nach Heft 115, 116 und 117 derDVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft bzw. der bodenkundlichen Kartieranleitung, 3. Auflage,d. h. ohne komplizierte und oft nur schwer zu erlangende bodenkundlicheSpezialuntersuchung in Laboratorien. Die Angaben über Bindungsstärke undRückhaltefähigkeit eines Bodens für einzelne Metalle erfolgen dabei in relativen

Kennwerten und nicht in absoluten Meßwerten. Die Beurteilung der Fähigkeit einesBodens, Schwermetalle zu immobilisieren, kann mit Feldmethoden schnell undflächendeckend erfolgen. Sie kann eingesetzt werden

1. bei Verdacht auf Altlasten, z. B. im Bereich alter oder noch bestehender Deponien und

Abraumhalden, im Bereich städtisch-industrieller Verdichtungsräume, an

Straßenrändern oder auf Flächen mit langjährigem Einsatz metallhaltiger

Pflanzenschutz- und Düngemittel,

2. bei Erwartung erhöhter natürlicher Metallgehalte aufgrund besonderer Gesteins- und

Bodenverhältnisse,

3. bei geplanter Entsorgung von Abfallstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen,

4. bei Anbau von Qualitätsnahrungsmitteln oder Arzneipflanzen,

5. bei Abschätzung von Gültigkeitsbereichen detaillierter Metallanalysen aufgrund

komplizierter und kostspieliger Laboruntersuchungen bzw. bei Festlegung des

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Umfanges der Probenentnahme und der Art der erforderlichen Untersuchungen.

Für flächendeckende Aussagen können dabei vorhandene Bodenkarten entsprechend dennachstehenden Kriterien ausgewertet werden.

Natürlich oder anthropogen stark belastete Böden müssen hier außer Betracht bleiben, weilin diesen komplizierte Wechselwirkungen zwischen den Metallen selbst und ihrer Umweltauftreten können. Bei Verwendung von Klärschlämmen und Müllkomposten muß derenAusbringung unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

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2 Orientierungsdaten häufiger Metallgehalte in Gesteinenund Böden sowie tolerierbare Grenzwerte nachKlärschlamm-Verordnung

Bodenbildende Gesteine unterscheiden sich stark in ihren Gehalten an Metallen (Tafel 1).

Tafel 1: Natürliche Metallgehalte wichtiger bodenbildender Gesteine* (X: Größenordnung)

Cd Mn Ni Co Zn Cu Cr Pb Hg Fe Al

––––––––––––––––––––– mg/kg ––––––––––––––––––––mg/g––UltrabasischeGesteine

0.X 1600 2000 150 50 10 1 600 1 0.0X 90 20

Basalt 0.2 1500 130 50 100 90 170 6 0.09 90 80Granit Ca-reich 0.1 500 15 7 60 30 20 15 0.08 30 80Granit Ca-arm 0.1 400 5 1 40 10 4 20 0.08 15 70Syenit 0.1 900 5 1 130 5 2 10 0.0X 40 90Schieferton 0.3 900 70 20 100 50 90 20 0.4 50 80Sandstein 0.0X X0 2 0.3 15 X 30 7 0.03 10 25Kalkstein 0.04 1000 20 0.1 20 4 10 10 0.04 4 4Löß 10 10 40 10 30 20 50Geschiebemergel 0.2 400 50 20 30 20 30Talsand 0.1 10 1–2 6* TUREKIAN, K. K. u. WEDEPOHL, K. H. 1961: Distribution of the elements in some major units of the

earth's crust; The Geological Society of America, Bulletin vol 72, 175–192; mit Ergänzungen von

BLUME und FLEIGE.

Demzufolge bestehen auch beträchtliche Unterschiede zwischen Böden, die sich ausunterschiedlichen Gesteinen entwickelt haben. Durch Teilnahme bestimmter Elemente anProzessen der Bodenbildung (z. B. Podsolierung, Tonverlagerung, Lösungsverwitterung,Vergleyung) kann es überdies zu einer Ab- bzw. Anreicherung in bestimmten Horizonteneines Bodens gekommen sein. Tafel 2 ist die natürliche Schwankungsbreite derMetallgehalte verschiedener Böden und Bodenhorizonte zu entnehmen.

Tafel 2: Häufig in Böden auftretende Metallgehalte sowie tolerierbare

Grenzwerte der Klärschlammverordnung 1)

Metall Gesamtgehalte im lufttrockenen Boden(mg/kg)Normalwerte tolerierbare

Grenzwerte 1)Cd Cadmium 0.01 – 0.7 3Mn Mangan 20 – 3000

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gNi Nickel 2 – 50 50Co Cobalt 1 – 10 502

Zn Zink 3 – 100 300Al Aluminium 5000– 105

Cu Kupfer 1 – 40 100Pb Blei 0.1 – 20 100Cr Chrom 2 – 50 100Hg Quecksilber 0.01 – 0.5 2Fe Eisen 103 – 5 x 104

1) Klärschlammverordnungvon1982 2) Richtwert

In der Klärschlammverordnung wurden Grenzwerte für Böden erlassen, die bei derAusbringung von Klärschlämmen nicht überschritten werden dürfen (Tafel 2). Allerdingssagen solche Gesamtgehalte nichts über die Mobilität von Elementen aus und damit wenigüber eine mögliche Gefährdung von Mensch, Tier, Pflanze, Wasser und Boden. Mangelsbesserer Daten werden sie dennoch der folgenden Bewertung zugrunde gelegt, zumal siezusammen mit der bisher vorgelegten Mobilitätsbeurteilung die vorläufig besteGefährdungsabschätzung bei Schwermetallbelastungen erlauben.

3 Mechanismen der Metallbindung in Böden

Böden vermögen Metalle in unterschiedlichem Maße zu binden. Damit wird die Aufnahme inOrganismen erschwert bzw. ganz unterbunden und das Sickerwasser vonVerschmutzungen gereinigt, so daß eine Kontamination im Grundwasser bzw. (durch denBoden gefilterten) Oberflächenwasser ganz oder teilweise verhindert wird. Die Bindung

erfolgt dabei durch Adsorption an Austauschern, durch chemische Fällung nach Reaktion

mit bodeneigenen Stoffen oder durch organische Bindung nach Aufnahme durch Pflanzenbzw. Bodenorganismen.

Die Adsorption erfolgt an unspezifischen und spezifischen Bindungspositionen vonBodenkomponenten. Eine relativ geringe Bindungsstärke zeigt die unspezifische Adsorptiondurch Coulombsche Kräfte an der Oberfläche von Austauschern, z. B. Tonmineralen.

Die wesentlich stärkere spezifische Adsorption wird hingegen durch hydroxylierte Oberflächen von

Fe-, Al- und Mn-Oxiden (Sesquioxide) nach Deprotonierung der OH-Gruppen hervorgerufen. Dabei

werden die Hydroxokomplexe der Metalle bevorzugt adsorbiert, z. B.Me(OH)+. Aus diesem Grund

steigt die spezifische Adsorption an Oxidoberflächen mit zunehmender Neigung der Metalle zur

Bildung von Hydroxokomplexen und Hydroxiden in der Reihe Cd < Ni <Zn < < Cu ≤ Pb an. Im

Boden steigt daher diese Bindungsform in der Regel bei Zunahme des visuell erkennbaren Fe- und

Mn-Oxidgehaltes, meist aber generell mit dem Tongehalt an, weil Fe-, Al- und Mn-Oxide

Tonmineraloberflächen bedecken. Außerdem erfolgt auch eine Bindung von Metallen im

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Kristallgitter von Oxiden und Tonmineralen nach Diffusion in die Minerale.

Durch organische Stoffe des Bodens werden Metalle als metallorganische Komplexe gebunden, und

zwar in der Reihenfolge Zn < Co < Ni < < Pb ≤ Cu, so daß sich aus dem im Gelände feststellbaren

Humusgehalt des Bodens ebenfalls dessen Fähigkeit ableiten läßt, Metallionen zu immobilisieren.

Sofern es sich dabei allerdings um wasserlösliche Stoffe handelt, wie sie z. B. in gewissem Umfang

in sauren Böden (z. B. Podsolen) auftreten, kann hierdurch aber auch eine Mobilisierung erfolgen.

Dies läßt sich ebenfalls im Felde in Kenntnis des Bodentyps vorhersehen.

Tafel 3 ist die substratbedingte Bindungsstärke verschiedener Metalle durch Humus,Tonminerale und Sesquioxide (Oxide und Hydroxide des Fe, Mn und Al) zuentnehmen. Die Wertung gilt für normale Metallgehalte (Tafel 2) gut durchlüfteterBöden mit mäßig saurer Bodenreaktion. Diese Einschätzungen beruhen aufLaboruntersuchungen unter standardisierten Bedingungen. Konkurrenz zwischenverschiedenen Metallen kann dabei die Bindung ebenso vermindern wie höhereSalzkonzentrationen der Bodenlösung. So vermag eine Düngung z. B. von KCI bzw.K2SO4 die Bindung von Cadmium deutlich herabzusetzen.

Tafel 3: Relative Bindungsstärke l) für Metallionen in Abhängigkeit von

Bodenbestandteilen bei gegebenem Grenz-pH

Metall Grenz-pH

Substratbedingte Bindungsstärke unterhalb Grenz-pH2) durch

Humus Ton Sesquioxide3)

Cd 6 4 2 3Mn 5.5 2 3 3Ni 5.5 3–4 2 3Co 5.5 3 2 3Zn 5.5 2 3 3Al 5.5 5 4 4Cu 4.5 5 3 4Cr (III) 4.5 5 4 5Pb 4 5 4 5Hg 4 5 4 5Fe (III) 3.5 5 51) Relative Bindungsstärke: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = stark, 5 = sehr stark2) Oberhalb Grenz-pH starke Akkumulation durch Oxidbildung (Al, Fe, Mn) und Bindung von

Hydroxokomplexen (übrige)3) Sesquioxide = Fe-, Al- und Mn-OxideDie Bindung von Metallen im Boden ist stark vom pH-Wert der Bodenlösung abhängig undist allgemein bei neutraler Bodenreaktion (pH 7) deutlich intensiver als bei stark saurer

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Bodenreaktion.

Dies hängt damit zusammen, daß manche Metalle dazu neigen, bei höherem pH-Wertwenig lösliche Oxide zu bilden, z. B. Al, Fe und Mn. Bei anderen Metallen nimmt der Anteilder Hydroxo-Metall-Komplexe mit steigendem pH zu und damit die spezifische Adsorptiongegenüber der unspezifischen. Gerade hierin unterscheiden sich aber die verschiedenenMetalle sehr stark. So überwiegt bei Cd bereits im schwach sauren Milieu die nur schwacheunspezifische Adsorption, bei Pb hingegen erst im stark sauren Bereich.

Tafel 3 ist weiterhin der Grenz-pH zu entnehmen, oberhalb dessen eine starke Bindung imBoden erfolgt. Allerdings kann bei alkalischer Bodenreaktion die Mobilität mancher Metalle(z. B. Cu, Pb) erhöht sein, durch Bildung wasserlöslicher, metallorganischer Komplexe.

Auch das in der Bodenlösung herrschende Redoxpotential ist von großem Einflußauf die Bindung der Metalle. Ein sauerstoffreicher Boden besitzt allgemein ein hohesRedoxpotential von über 400 mV, ein sauerstoffarmer bis -freier Boden ein niedrigesbis negatives Potential, Vor allem die Löslichkeit von Mn und Fe, die im Boden inunterschiedlicher Wertigkeit auftreten können, ist stark potentialabhängig. Nur die

höherwertigen Ionen Fe3+ und Mn3+ bzw. Mn4+, die erst oberhalb bestimmter

Redoxpotentiale vorkommen, neigen zur Bildung wenig löslicher Hydroxide.

Mn liegt bereits in Böden mit mittlerem Sauerstoffgehalt (+ 400 mV) in 2wertiger Form vorund ist dann sehr mobil, Fe hingegen erst im sauerstoffarmen Boden (+ 150 mV).

Bei negativen Redoxpotentialen (0 bis – 200 mV), d. h. bei fehlendem Sauerstoff,bilden viele Metalle schwer lösliche Sulfide. Sulfidhaltige Böden (erkennbar anschwarzer Färbung und H2S-Geruch), vermögen dann diese Metalle fest zu binden.

Die Angaben gelten dabei für neutrale Bodenreaktionen: Bei geringeren pH-Werten erhöhtsich die genannte Spanne um 60 mV je pH-Einheit: z. B. liegt der Sulfidbildungsbereich beieinem pH-Wert von 6 zwischen + 60 bis – 140 mV.

Zu beachten ist, daß vor allem die Redoxpotentiale, aber auch die pH-Werte eines Bodenslabile Eigenschaften sind, die sich bereits im Jahreslauf ändern können.

Unter den humiden Klimaverhältnissen der Bundesrepublik Deutschland besteht generell dieTendenz zur pH-Abnahme, weil Säuren sowohl im Boden entstehen als auch mit demNiederschlag zugeführt werden. Entlang einer Pflanzenwurzel kann der pH-Wert besondersstark absinken (im mittleren pH-Bereich um bis zwei Einheiten).

Gelöste Metalle werden mit dem Sickerwasser im Boden verlagert und können dann insGrundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Vom Filter- bzw. Rückhaltevermögendes Bodens hängt es ab, inwieweit eine Kontamination stattfinden kann. Die Rückhaltung

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wird von den Bindungsmöglichkeiten zwischen Bodenoberfläche und Grundwasserspiegelbestimmt und damit auch von der Filterstrecke. Außerdem hängt eineGrundwassergefährdung auch von der Sickerwasserrate ab. Diese wird von der Höhe derNiederschläge und der Verdunstung, mithin von der klimatischen Wasserbilanz bestimmt,deren Höhe auch von der Nutzung abhängig ist. Die Reliefposition ist ebenfalls von Einfluß.Da bei längerer Verweildauer des Sickerwassers im Boden die Verdunstung steigen kann,beeinflußt auch die Wasserdurchlässigkeit eines Bodens die Kontamination desGrundwassers durch Schwermetalle. Bei Grundwasserböden, d. h. Böden, in denen dermittlere Grundwasserhochstand weniger als 8 dm tief liegt (s. DVWK-Regeln zurWasserwirtschaft, H. 115) und z. T. sogar die Oberfläche erreicht, können Grundwasserund benachbarte Gewässer besonders leicht kontaminiert werden.

Ähnliches gilt für Stauwasserböden (s. DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, H. 115), beidenen sich gestautes Niederschlagswasser über dichtem Unterboden lateral in benachbarteVorfluter bewegt.

4 Beurteilung der relativen Bindungsstärke der Böden fürSchwermetalle (FSM)

4.1 Einschätzung der relativen Bindungsstärke imOberboden (FSMo)

Als Oberboden sollen die oberen 3 dm (incl. der Humusauflage der Waldböden)gelten. Zur Einschätzung der Bindungsmöglichkeiten für Metallionen wird dermittlere pH-Wert der oberen 3 dm ermittelt, indem 10 g Boden mit 25 ml 0.01 MCaCl2-Lösung versetzt und nach Gleichgewichtseinstellung das pH potentiometrisch

gemessen wird. Diese Untersuchung ist im Felde durchführbar.

Tafel 4 ist dann der Ausgangswert der Bindungsstärke im Oberboden (FSMo) in

Abhängigkeit vom ermittelten pH-Wert zu entnehmen, wobei als Ausgangs-Bodenart Sandmit einem Tongehalt unter 5 % (s. Su2) und einem Ausgangs-Humusgehalt unter 2 % (h1,h2) festgelegt wurde.

Tafel 4: Einfluß der Bodenazidität auf die relative Bindungsstärke von Metallen (FSM)

bei sandigen Böden (Bodenart S, Su2) mit geringem Humusgehalt (<2 %)

Metall Relative Bindungsstärke FSM bei pH (CaCl2)-Werten von

2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7–8Cd 0 0–1 1 1–2 2 3 3–4 4 4–5 5Mn 0 1 1–2 2 3 3–4 4 4–5 5 5Ni 0 1 1–2 2 3 3–4 4 4–5 5 5

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Co 0 1 1–2 2 3 3–4 4 4–5 5 5Zn 0 1 1–2 2 3 3–4 4 4–5 5 5Al 1 1–2 2 3 4 4–5 5 5 5 5Cu 1 1–2 2 3 4 4–5 5 5 5 5Cr (III) 1 1–2 2 3 4 4–5 5 5 5 5Pb 1 2 3 4 5 5 5 5 5 5Hg 1 2 3 4 5 5 5 5 5 5Fe (III) 1–2 2–3 3–4 5 5 5 5 5 5 5Wertung der FSM: 0 = keine, 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch

Der Einfluß höherer Humus- und Tongehalte auf die Bindung (s. Tafel 3) ist durch

Zuschläge nach den Tafeln 5 und 6 zu berücksichtigen. Der Humusgehalt läßt sich dabei aus

der Bodenfarbe nach den DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft H. 115, Tafel 13, ableiten.

Besteht der Humuskörper aus Streustoffen, ist mithin der Humifizierungsgrad gering (z 1–2

nach Kartieranleitung AG Bodenkunde, Tabelle 27), ist die Bewertung nach Tafel 5 um eine

Stufe zu erniedrigen. Der Einfluß des Tongehaltes ergibt sich aus der Bodenart (die mit der

Fingerprobe nach den DVWK-Regeln, H. 115, Tafel 11, geschätzt wird), nach Tafel 6. Bei

Vorherrschen kaolinitischer Tonminerale (s. hierzu DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft

117, Tafel 15) ist der Zuschlag nach Tafel 6 um eine halbe Einheit zu verringern.

Tafel 5: Zuschläge zur Berücksichtigung des Humusgehaltes (der oberen 3 dm) auf

die Metallbindung (FSMo) zu den nach Tafel 4 ermittelten Werten

Humus- Bindungsstärke des Humus n. Tafel 3stufe hl) gehalt % 2 3 3–4 4 5

1–2 <2 0 0 0 0 03–4 2–8 0 0–1 0–1 0–1 15 8–15 0–1 0–1 1 1 1–26 >15 0–1 1 1 1–2 2

1) nach DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, H. 115

Tafel 6: Zuschläge zur Berücksichtigung des Einflusses des Tongehaltes bzw.

der Bodenart (Mittel der oberen 3 dm) auf die Metallbindung (FMSo) zu

den nach Tafel 4 ermittelten Werten1)

Tongehalt%

Bodenart Bindungsstärke des Tones n. Tafel 32 3 4 5

<5 (8) S, Su2 0 0 0 05–15 (17) St2, Sl2, Sl3, Su, Us, U 0 0 0–1 0–117–25 Sl4, Ul, Uls, Ls, Lu, St3, Ts4 0 0–1 0–1 125–45 T1, Ts2,3, Tu, Lts, Lt 0 0–1 1 1–2

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>45 T 0 1 1–2 21) Je 25 Gew. %Kies bzw. Steine ist der Zuschlag um 0.5 zu erniedrigen

Der Einfluß normaler Sesquioxidgehalte wurde über den Tongehalt bereits berücksichtigt,da in der Regel die Sesquioxidgehalte mit dem Tongehalt korrelieren. Höhere

Eisenoxidgehalte lassen sich aus intensiver Braun- bzw. Rotfärbung prognostizieren. Indiesem Fall ergeben sich Zuschläge nach Tafel 7. Hierzu wird eine Mischprobe (ohne Steineund feste Konkretionen) der oberen 3 dm angefeuchtet, durch Verreiben homogenisiert unddann die Farbe mit einer Munsell-Tafel bestimmt.

Tafel 7: Zuschläge zur Berücksichtigung des Einflusses höherer Eisengehalte auf die

Metallbindung FSM zu den nach Tafel 4 ermittelten Werten

Sesqui- Einfluß höherer Eisenoxidgehalte auf FSM

Oxideinfluß bei Hue ≤ 7.5 YR u. Chroma: Value

n. Tafel 3 0–1 1–1.5 >1.5

3 0 0–1 1

4 0 1 1–2

5 0 1–2 2

Liegt die Summe der Werte nach den Tafeln 4–7 über 5 gilt 5.

Bei Auftreten von Sulfiden (erkennbar z. B. an schwarzen Reduktionsfarben undH2S-Geruch) weisen alle Elemente die sehr hohe, substralbedingte Bindungsstärke

5 auf (s. Kap. 3). Bei Rostfleckigkeit und gleichzeitig häufiger Vernässung mitzeitweiligen Reduktionserscheinungen z. B. in Gleyen bei hohenGrundwasserständen und stark vernäßten Pseudogleyen (Beurteilung überGrundwasserstufe G und Staunässestufe S der DVWK-Regeln zurWasserwirtschaft, H. 115) tritt zeitweilig eine höhere Mobilität von Fe und vor allemvon Mn auf. Dabei ist auch mit einer erhöhten Mobilität von Schwermetallen, diedurch Fe/Mn-Oxide gebunden sind, zu rechnen. Bei den Vernässungsstufen G4 undS4 (s. DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, H. 115) ist daher der Zuschlag nachTafel 7 um 1 zu vermindern, bei G5 und S5 entfällt er ganz.

Je geringer nun die ermittelte Bindungsstärke ist, desto empfindlicher reagiert ein Boden aufMetallbelastung, desto leichter können Metalle in Nutzpflanzen angereichert werden und

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Schädigungen der Bodenorganismen und des Wurzelwachstums erwartet werden.

Die Bewertung der FSMo nach den Tafeln 4–7 gilt dabei nur für Böden mit geringerVorbelastung. Ist ein Boden bereits stärker vorbelastet (Gehalte nach Tafel 2 zwischennormal und den Grenzwerten der Klärschlammverordnung), ist seine Bindungskapazität inder Regel beträchtlich niedriger.

Die Wertung der Bindungsstärke nach Tafel 4 ist dann um mindestens 1 zu vermindern. DieVorbelastung selbst läßt sich nur über Laboranalysen ermitteln. Das gleiche gilt fürantagonistische und synergistische Wirkungen zwischen verschiedenen Metallen: z. B.erhöhen hohe Pb-Gehalte die Cd-Mobilität.

4.2 Einschätzung der Gefährdung des Grundwassers(FSMw)

Bei der Abschätzung der Grundwassergefährdung durch Schwermetalle sind neben derGesamtbindung in den oberen 3 dm auch die Eigenschaften von Unterboden undUntergrund bis zum grundwasserfreien Bodenraum (Raum oberhalb des mittlerenGrundwasser-Hochstandes nach H. 115) sowie die Sickerungsraten zu berücksichtigen.Letztere ergeben sich aus der klimatischen Wasserbilanz KWBa (s. H. 116 derDVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft).

Zur Ermittlung der relativen Bindungsstärke des total grundwasserfreien BodenraumesFSMt wird nach Tafel 4 eine mindestens 3 dm mächtige Schicht mit dem höchstenFSM-Wert oberhalb des mittleren Grundwasserhochstandes zugrunde gelegt. Der Zuschlag

aufgrund des Humusgehaltes im Oberboden nach Tafel 5 wird um bis zu 1 erhöht, wennauch der Unterboden z. T. über 2 % Humus enthält (Tafel 8). Der Zuschlag aufgrund der

Bodenart des Oberbodens nach Tafel 6 wird entsprechend Tafel 8 um bis zu 1 erhöht,wenn auch der Unterboden höhere Tongehalte aufweist.

Tafel 8: Zuschläge zur Berücksichtigung des Humusgehaltes und der Bodenart des

Unterbodens bzw. Untergrundes (mindestens 3 dm mächtig) auf die

Metallbindung FSMt zu den nach Tafel 4 ermittelten Werten

Unterbodeneigenschaft Zuschlagh 3–6 bzw. >2 % Humus bis zu 1Ul, Uls, St3, Sl4, L, T bis zu 1

Erhöhte Eisenoxidgehalte des Ober- und Unterbodens erfordern Zuschläge nach Tafel 7.

Bei stark quell/schrumpfenden Böden (Spaltenbreite in 5 dm Tiefe zeitweilig > 1 cm) istder Zuschlag nach den Tafeln 6 und 8 um eine Stufe niedriger anzusetzen, als sich nach

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der Bodenart ergeben würde: Hierdurch wird der Einfluß rascher Versickerungkontaminierten Wassers in Trockenspalten berücksichtigt.

Tafel 9: Einfluß der klimatischen Wasserbilanz (KWBa) auf die Bindungsstärke

von Schwermetallionen im Boden (FSMt) 1)

KWBa2) Bindungsstärke FSMt nach den Tafeln 4–8Kurz-zeichen

mm/Jahr 0 1 2 3 4 5

1 0–100 0–1 2 3–4 4–5 5 52 100–200 0 1–2 3 4 4–5 5

3–4 200–400 0 1–2 2–3 3–4 4–5 55–6 > 400 0 1 2 3 4 5

1) FSMt 0 = keine, 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch

2) Klimatische Wasserbilanz (KWBa) als Differenz von Jahresniederschlag undVerdunstung (DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, H. 116)

Der Einfluß der jährlichen klimatischen Wasserbilanz KWBa auf die Bindungsstärke imgrundwasserfreien Bodenraum ergibt sich aus Tafel 9.

Die klimatische Wasserbilanz kann für ebene Lagen bei der nächstgelegenen Station desDeutschen Wetterdienstes erfragt oder näherungsweise dem Hydrologischen Atlas derBundesrepublik entnommen werden. Sie gilt für Grünland, ist in der Regel unter Forst um50 mm niedriger, unter Acker um 50–100 mm höher als angegeben. Senken- undUnterhanglagen weisen eine stärkere, Kuppen- und Oberhanglagen eine geringereSickerung auf.

Die Gefährdung von Grundwasser und Oberflächenwasser durch Schwermetalle hängtsowohl von der relativen Bindungsstärke im gesamten (total) grundwasserfreien RaumFSMt als auch von der Länge der Filterstrecke über dem mittleren Grundwasserhochstandab. Tafel 10 sind der Einfluß der Bindungsstärke FSMt und der Grundwasserstufe GW aufdie Grundwassergefährdungsstufe FSMw (s. Tafel 11) zu entnehmen. Ist zu erwarten, daßlateral abziehendes Stauwasser (gilt bei geringer Wasserdurchlässigkeit, d. h. kf < 10 cmlddes Unterbodens) einen benachbarten Vorfluter kontaminiert, ist Tafel 10 entsprechendanzuwenden.

Tafel 10: Einfluß der Schwermetall-Bindungsstärke im grundwasserfreien

Bodenraum (FSMt) nach Tafel 9 und des Grundwasserstandes

(Gw-Stufe n. DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, H. 115, Tafel 6) auf

die Grundwassergefährdung FSMw 1)

Gw-Stufen

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FSMt 1 2 3 4 5 6 72)

0–1 5 5 5 5 5 5 5–42 5 5 4 4 4 4 33 5 5 4 3 3 3 24 5 5 4 3 3 2 15 5 5 3 2 2 1 1

1) FSMw Stufe 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = stark, 5 = sehr stark

2) von Grundwasser (weitgehend) unbeeinflußte Böden (mittl. Grundwasser-Hochstand tiefer 2 m)

5 Anwendungsbeispiele

5.1 Bodeneinheit: Braunerde aus Schmelzwassersand unterAcker bei Salzhausen (Nordheide), KWBa 3 (+ 200 mm/a)

Ap (obere 3 dm): S, dunkelgraubraun (10 YR 3.5/2), schwach humos (h2), pH 4.9

Unterboden bis zum Grundwasser: S, braun (7.5 YR 5/3) – ↓ hellgrau (2.5 Y 7/2), humusarm, pH 6,2

Mittl. Grundwasser-Hochstand 2,5 m

Diagnose der Immobilisierung von Schwermetallen im Oberboden:

Cd Zn CuEinfluß pH (Tafel 4) 3 3 4Einfluß des Humus (Tafel 3 und 5) 0 0 0Einfluß der Bodenart (Tafel 3 und 6) 0 0 0Fe-Oxid-Einfluß (Tafel 3 und 7) 0 0 0Bindungsstärke FSMo 3 3 4Bewertung: mittel mittel stark

Diagnose einer Grundwassergefährdung:

Cd Zn CuEinfluß pH (Tafel 4) 4 5 5Einfluß des Humus (Tafel 3, 5 und 8) 0 0 0Einfluß der Bodenart (Tafel 3, 6 und 8) 0 0 0Fe-Oxid-Einfluß (Tafel 3 und 6) 0 0 0

Bindungsstärke 4 5 5Einfluß des Klimas200 + 50 (Acker) mm = KWBa 3

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Schwermetallbindung FSMt n. Tafel 9 4 5 5Einfluß des Grundwasserstandes Gw 7 0 0 0

Grundwassergefährd. FSMw n. Tafel 10 1 1 1Bewertung: – sehr gering -

5.2 Bodeneinheit: Stark grundnasser Gley ausGeschiebemergel unter Wiese bei Ravensburg(Oberschwaben), KWBa 4 (+ 350 mm/a)

Ah (0–3 dm): Lt, sehr dunkelbraun (7,5 YR 2,5/4), stark humos (h4), pH 5,1Go (3–5 dm): Ls, rötlichbraun (5 YR 4/6), humusarm (hl), pH 5,1

Gr (ab 10 cm): Ls, grüngrau (5 BG 6/1)

Grundwasserstufe Gw 3 (mittl. Grundwasserstand 3,8 d m)

Diagnose der Immobilisierung von Schwermetallen im Oberboden:

Cd Zn CuEinfluß pH (Tafel 4) 3 4 5Einfluß des Humus (Tafel 3 und 5) +l 0 +lEinfluß der Bodenart (Tafel 3 und 6) 0 +1 +lFe-Oxid-Einfluß (Tafel 3 und 7) +1 +1 +lAbschlag für zeitweilige Vernässung –1 –1 –1Bindungsstärke FSMo 4 5 5Bewertung: stark sehr stark

Diagnose einer Grundwassergefährdung:

Cd Zn CuEinfluß pH (Tafel 4) 3 4 5Einfluß des Humus (Tafel 3, 5 und 8) +1 0 +1Einfluß der Bodenart (Tafel 3, 6 und 8) 0 +1 +1Fe-Oxid-Einfluß (Tafel 3 u. 7) + 1 +1 + 1Abschlag für zeitweilige Vernässung –1 – –1Bindungsstärke im Gesamtboden FSMt 4 5 5Schwermetallbindung FSMt bei KWBa 4

(nach Tafel 9)4 5 5

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Einfluß des GrundwasserstandesGrundwassergefährdung FSMw bei Gw-Stufe 3 (n. Tafel 10) 4 3 3

Bewertung: stark mittel

6 Schlußfolgerungen

Die umweltgefährdende Mobilität von Schwermetallverbindungen nimmt mit abnehmenderBindungsstärke eines Bodens für Schwermetalle zu. Bei geringer Bindungsstärke FSMonach den Tafeln 4–7 ist mithin die Gefahr groß, daß Bodenorganismen durchSchwermetalle geschädigt werden und daß Pflanzen Schwermetalle in einer Höheanreichern, die bei einem Verzehr der Pflanzen durch Mensch oder Tiergesundheitsschädigend wirkt. In gleicher Weise ist bei hoher GrundwassergefährdungsstufeFSMw nach Tafel 10 die Gefahr groß, daß im Grundwasser bzw. in benachbartenGewässern gesundheitsschädigende Schwermetallkonzentrationen erreicht werden.

Tafel 11 sind Empfehlungen für Kontrollverfahren bei vorgesehenem Aufbringen vonAbfallstoffen zu entnehmen. Steht der Anbau von Nahrungspflanzen im Vordergrund, giltFSMo, interessiert vor allem eine Grundwassergefährdung, gilt FSMw. Dabei wird auch aufzu ergreifende Untersuchungsverfahren in Abhängigkeit von der gegebenen relativenBindungsstärke FSMo bzw. der Grundwasser-Gefährdungsstufe FSMw eines Bodens,eventuellen Altlasten, aktuellen Belastungen und natürlichen Vorbelastungen hingewiesen.

Tafel 11: Empfohlene Maßnahmen in Abhängigkeit von Bindungsstärke FSMo und

Grundwassergefährdungsstufe FSMw eines Bodens gegenüber

Schwermetallen (SM)

Bindungs-stärkeFSMo

Grundwasser-gefährdung

FSMw

Empfohlene Maßnahmen Maßnahmen-stufe SMM

1sehr

gering

5sehr stark

Aufbringen jeglicher Art von Abfallstoffen untersagt!Bei Verdacht auf Altlasten und möglicherKontamination aus Umwelt sofortige Untersuchungder SM-Belastung. Bei Altlasten Bindungsstärke desBodens erhöhen und Kontrolle der Boden-pH-Werteu. der SM-Verlagerung mindestens jährlich.

5

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g g mindestens jährlich.2

gering4

starkAufbringen von Abfallstoffen bei Verdacht auch nurgeringer SM-Belastung untersagt. Bei Verdacht aufAltlasten und möglicher Kontamination aus Umweltbaldige Untersuchung der SM-Belastung. BeiSM-Belastung Bindungsstärke des Bodens erhöhenund Kontrolle der Boden-pH-Werte jährlich. AuchKontrolle von SM-Verlagerungen im Bodenprofil beiSinken der pH-Werte, sonst mindestens alle 3 Jahre.

4

3mittel

3mittel

Aufbringen auch gelegentlich gering SM-haltigerAbfallstoffe nach Möglichkeit vermeiden. Auf jedenFall Untersuchung der Vorbelastung. Bei Aufbringungoder bei Altlasten Kontrolle der Boden-pH-Werte alle3 Jahre, der SM-Verlagerung im Profil bei Sinken derpH-Werte, sonst spätestens alle 6 Jahre.

3

4hoch

2gering

Aufbringen von Abfallstoffen entsprechend dengültigen Rechtsverordnungen nach Untersuchung derVorbelastung möglich. Bei Aufbringung oder beiAltlasten Kontrolle der Boden-pH-Werte alle 5 Jahre,der SM-Verlagerung bei Sinken der pH-Werte, sonstalle 10 Jahre.

2

5sehr hoch

1sehr gering

Aufbringen wie bei SMM2. Bei Aufbringung oder beiAltlasten Kontrolle der Boden-pH-Werte alle 7 Jahre,der SM-Verlagerung im Bodenprofil bei Sinken derpH-Werte, sonst alle 10 Jahre.

1

In einem gewissen Maße kann die Bindungsstärke eines Bodens für Schwermetallebeeinflußt werden. Es kann dies vor allem durch die Erhöhung des Boden-pHerfolgen, außerdem durch die Erhöhung der Gehalte an organischer Substanz,Sesquioxiden und/oder Tonmineralen. Die Erhöhung der pH-Werte läßt sich durchZufuhr basisch wirkender Ca-Dünger (z. B. CaCO3, CaO) erreichen, die der

Sesquioxide durch Ausbringung von Eisenoxid (diskutiert wird Rotschlamm), die derTonminerale durch Beimengung von Bentonit oder tonreichen Boden- bzw.Sedimentmaterials. Eine Beimengung von Tonmergel erhöht pH und Tongehaltgleichermaßen.

Die Kalkmenge, die zum Erreichen eines angestrebten höheren pH-Wertes erforderlich ist,ist nicht allein vom Ausgangs-pH sondern außerdem von der zu neutralisierenden Menge anaustauschbar gebundenen H-Ionen abhängig. Diese ist bei gegebenem pH-Wert abhängigvon Humus- und Tongehalt (sowie Tonmineralart) und wird u. a. von der zuständigenLandwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) ermittelt. Derangestrebte pH-Wert sollte dabei mindestens in den oberen 3 dm eines Bodens erreicht

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werden. Auf diese Bodenmenge ist also der Kalkbedarf zu beziehen. Die pH-Erhöhung führtaber auch zu einer Minderung der Verfügbarkeit bestimmter Nährstoffe, u. a. vonSchwermetallen mit Spuren-Nährelementcharakter (z. B. Cu, Mn, Zn). Eine aus diesenGründen zu starke pH-Erhöhung sollte daher vermieden werden. Dies kann z. B. durchKombinieren der Kalkung mit organischer Düngung, Rotschlammausbringung und/oderTonzufuhr erfolgen.

Auch durch einen Tiefumbruch lassen sich erhöhte Schwermetallgehalte des Oberbodensvermindern, sofern der Unterboden deutlich geringere Gehalte aufweist.

7 Zusammenfassungk

Überhöhte Metallgehalte von Böden können sich nachteilig auf Bodenorganismen,Pflanzen- und Grundwasserqualität auswirken. Böden vermögen Metalle in sehrunterschiedlichem Maße zu binden und damit deren Wirkung auf Organismen und dieGefahr einer Grundwasserkontamination zu mindern. Eine Festlegung in Böden erfolgt vorallem durch organische Stoffe, Sesquioxide und Tonminerale. Sie ist dabei stark von derBodenazidität und den Redoxbedingungen abhängig, außerdem naturgemäß von denphysikochemischen Eigenschaften der Metalle.

Die Bindung der gelösten Metallionen Cd, Mn, Ni, Co, Zn, Al, Cu, Pb, Cr, Hg und Fe durchorganische Stoffe, Tonminerale und Sesquioxide in Abhängigkeit von Bodenazidität undRedoxpotential in nicht bis wenig mit Metallen vorbelasteten Böden ist soweit geklärt, daßbei Kenntnis der genannten Eigenschaften eines Bodens eine erste grobe Prognose desVerhaltens immittierter Metalle möglich wird.

Das Merkblatt zeigt auf, wie aus der im Felde geschätzten Bodenart, dem Humusgehalt,dem Eisenoxidgehalt sowie dem im Felde meßbaren pH-Wert und dem aus hydromorphenMerkmalen ableitbaren Redoxpotential die Bindungsstärke bestimmter Metallionendiagnostiziert und damit das Risiko einer nachteiligen Wirkung immittierter Metalle aufBodenorganismen, Pflanzen- und Grundwasserqualität prognostiziert werden kann.Aussagen zu den Bodenorganismen und einer möglichen Pflanzenkontamination werdendabei aus den Eigenschaften des Oberbodens (obere 3 dm) abgeleitet (s. Tafel 3–7). Beider Prognose einer möglichen Grundwasserkontamination werden auch die Eigenschaftendes Unterbodens (s. Tafel 8), der Einfluß der klimatischen Wasserbilanz (s. Tafel 9) und derGrundwasserstand (s. Tafel 10) mit berücksichtigt. Schließlich werden Maßnahmenempfohlen, die bei bestimmter(m) Bindungsstärke und Rückhaltevermögen des Bodensgegenüber Schwermetallen zu ergreifen sind (Tafel 11).

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Endnotes

1 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 1.1: Straßen- und Wegenetz im ländlichen Raum

2 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 1.2: Mehrfachfunktionen eines ländlichen Weges

3 (Popup - Popup-Verknüpfung)

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Bild 1.3: Verbindungswege

4 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 1.4: Wirtschaftsweg

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5 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 1.5: Fahrweg

6 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 2.1: Län dliches Wegenetz

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7 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.1: Querschnittselemente ländlicher Wege

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8 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.2: Grundmaße für Verkehrsräume und lichte Räume

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9 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.3: Raumbedarf von Fahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h

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10 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.4: Raumbedarf von Fahrzeugen bei vermindeter Geschwindigkeit (< 40 km/h)

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11 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.5: Fahrbahnverbreíterung in engem Bogen

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12 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.6: Ausbildung einer Kehre

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13 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.7: An das Gebäude angepaßte Linienführung eines Wirt schaftsweges

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14 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.8: Querprofil eines Fahrweges

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15 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 3.9: Querneigung in Uhrglasform

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Bild 3.10: Rastplatz an einem Wanderweg

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Bild 4.1: Kreuzung ländlicher Wege

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18 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 4.2: Angeglichene Gewässersohle im Brückenbereich

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19 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 4.3: Furt

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Bild 5.1: Querneigungen von Wegeflächen

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Bild 5.2: Seitengraben

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Bild 5.3: Mulde

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Bild 5.4: Rinnen

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Bild 5.5: Wasserableitungen in Weinbergen

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Bild 5.6: Sicherschicht

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Bild 5.7: Quersickerung

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Bild 5.8: Längs sickerung

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28 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 5.9: Rückhaltebecken

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Bild 5.10: Ablaufschacht mit Durchfluß

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Bild 5.11: Geröllfang

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Bild 6.1: Naturnaher Wegeseitenraum

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Bild 6.2: Hohlweg

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Bild 6.3: Pufferzone am Fließgewäss er

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Bild 6.4: Ein- oder beidseitige Baumreihe

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Bild 6.5: Mehrreihige Pflanzung (ein- oder beidseitig)

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Bild 6.6: Bepflanzung zwischen Weg und Bachlauf

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Bild 7.1: Körnungslinien verschiedener Böden

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Tabelle 7.2: Mineralböden - Tragfähigkeit und Maßnahmen zu ihrer Erhöhung

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Bild 7.2: Bodenumlagerung

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Bild 8.1: Achsenlastäquivalenzfaktoren bezogen auf die 10 t-Achse

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Beispiel: Einer Überrollung mit 4 t-Achslast ist ein Äquivalenzfaktor von 0,02 zugeordnet. Das heißt,daß die Beanspruchung nur dem 0,02-fachen einer 10 t-Achse entspricht und bedeutet, daß in der

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Beanspruchung 50 Überfahrten mit einer 4 t-Achse einer einzigen Überrollung mit einer 10 t-Achse

entsprechen.

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Tabelle 8.3: Eignung der Standardbauweisen bei unterschiedlichen Anforderungen

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Bild 8.2: Standardbauweisen für den ländlichen Wegebau

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Bild 8.2: Standardbauwesien für den ländlichen Wegebau (b)

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Bild 8.4: Randausbildungen der Bauweisen mit unterscheidlicher seitlicherAusbildung der unteren Tragschicht

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Bild 10.1: Holzbrücke auf Strahlträger

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Bild 11.1: Buschlagen in Schüttboden

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Bild 11.2: Buschmatratze

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Bild 11.3: Rasenbänder

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Bild 11.4: Rasengitter

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50 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 11.5: Rasenschachbrett

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51 (Popup - Popup-Verknüpfung)

Bild 11.6: Flechtwerk

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Bild 11.7: Hangrost durch eingebautes begrüntes Geflecht

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Bild 11.8: Krainerwand

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Bild 11.9: Gabionen (Drahtschotterkästen)

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Bild 11.10: Blockschlichtung als Futtermauer

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Tafel 1 + 2: Ursachen und Hauptwirkungsgebiete von Grundwasserentzug

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Bild 1: Kausalkette: Grundwasserentzug - ökologische und ökonomische Wirkungen

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Bild 2: Wasserhaushalt grundwasserbeeinflußter Böden

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Bild 3: Bearbeitungs- und Entscheidungsfragen mit möglichen Konsequenzen

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Tafel 3: Mittlere kapillare Aufstieghohe

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Tafel 4: Allgemeine Hinweise zur Abgrenzung landwirtschaftlich genutzter Standortehinsichtlich des Grundwassereinflusses (nach AG BODENKUNDE, 1982)

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Tafel 5: Hinweise zur Einschätzung des Grundwassereinfluss es aufWaldbestockungen

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Bild 4: Mögliche Veränderungen und Schäden bei Grundwasser-Entzugbzw.-Anhebung

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Bild 5: Schematische Darstellung der Arbeits- und Entscheidungsphasen zurBeweissicher ung und Beweisführung bei Eingriffen in den Wasserhaushalt

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6 Eine ausführliche Literaturübersicht ist in der Literatursammlung ,,Landnutzung und Wasser“ des DVWK-Ausschusses,,Nutzung und Erhaltung der Kulturlandschaft“ veröffentlicht. Zu beziehen zum Selbstkostenpreis über: Prof. Dr. H. M. Brechtel,Institut für Forsthydrologie der Hessischen Forstlichen Versuchsanstalt, Postfach 1308, Prof.-Oelkers-Str. 6, 3510Hann.-Münden


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