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Druckfarben für Lebensmittelverpackungen - … · Einflussfaktoren auf die Migration_____10...

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Druckfarben für Lebensmittelverpackungen
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Page 1: Druckfarben für Lebensmittelverpackungen - … · Einflussfaktoren auf die Migration_____10 Druckfarben für konforme ... Prüfmethoden zur Sensorik und Migration _____17 Robinsontest

Druckfarben für Lebensmittelverpackungen

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MHM Holding GmbH Feldkirchener Str. 15 D-85551 Kirchheim

www.hubergroup.com

Funktion von Verpackung ______________________________________________3

Wie entstehen Stoffübergänge? ________________________________________4

Verantwortlichkeit im Produktionsprozess einer Lebensmittelverpackung _________________________________________5

Rechtliche Regelungen ________________________________________________6

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 („Rahmenverordnung“) ____________________6

Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 („GMP-Verordnung“) ______________________6

Verordnung (EG) Nr. 10/2011 („Kunststoffverordnung“) _____________________7

Empfehlungen des Europarates ________________________________________7

Nationale gesetzliche Regelungen ______________________________________7

Zusammenfassung zu den rechtlichen Regelungen ________________________8

GMP – Good Manufacturing Practices ___________________________________9

GMP für Drucker / Packmittelhersteller __________________________________9

Anforderungen an Druckmaschine und Druckprozess ______________________9

Einflussfaktoren auf die Migration ______________________________________10

Druckfarben für konforme Lebensmittelverpackungen ___________________________________________ 12

MGA® – besonderer Fertigungsstandard ... ______________________________ 13

Lösemittelbasierte Druckfarben für den Tief- und Flexodruck ________________ 13

Bogenoffset-Druckfarben ____________________________________________ 14

UV-härtende Druckfarben und -lacke ___________________________________ 14

Wasserbasierte Druckfarben für den Flexodruck __________________________ 15

Dispersionslacke ___________________________________________________16

Prüfmethoden zur Sensorik und Migration ______________________________ 17

Robinsontest ______________________________________________________ 17

Gas-Chromatographie (GC) ___________________________________________ 17

Bestimmung von migrierenden Substanzen ______________________________ 18

Zusammenfassung ___________________________________________________ 19

1. Auflage November 2011, Rev. 1

Titelbild: Helmut J. Salzer/pixelio

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Abb. 2: Faltschachtelverpackungen ohne und mit Innenbeutel

Druckfarben für Lebensmittelverpackungen

Funktion von Verpackung

Die Verpackung ist die Visitenkarte des Produkts. Sie ist der erste visuelle und hapti-sche Eindruck, den der Käufer im Laden erhält.

Neben der Information über den Inhalt der Verpackung liefert sie zahlreiche zusätzliche Hinweise über die Ware. Sie teilt dem Käufer mit, welchen Preis, welche Größe, welche Beschaffenheit, welche Textur die Ware hat, wo sie hergestellt wurde, wie aktuell die Ware ist.

Der Bereich der Lebensmittelverpackung nimmt einen besonderen Stel-lenwert im Verpackungssektor ein, da diese sowohl menschliche Grund-bedürfnisse als auch Aspekte der Lebensqualität anspricht. Hier erhält der Konsument einige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die Gesundheit sein können: Frischegrad, Reifezustand, Farbe, Haltbarkeit, Inhaltsstoffe und Ernährungswerte wie Kalorien und Fettgehalt. Aber auch Angaben zu Herkunftsland, zum Gewicht und zur Art der Erzeugung kön-nen für den Konsumenten ein wichtiger Beitrag zum Kaufentscheid sein. Je nach Design erhält der Kunde Anregungen zur mengengerechten Zuberei-tung und Serviervorschläge. Die Verpackung übernimmt auch praktische Funktionen, wie zum Beispiel den Schutz des Füllgutes vor Zerstörung oder Verderb; sie kann ebenso aktiver Bestandteil von Reifungsprozessen sein oder die Haltbarkeit verlängern, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die meisten der genannten Funktionen kann eine Verpackung ohne die auf-gedruckte Farbe nicht erfüllen. Farbe ist der oft unbemerkte Informations-vermittler, der unser Leben in vieler Hinsicht erleichtert und sicherer macht.

Über 95 % aller Lebensmittel, die in Westeuropa in den Handel kommen, sind ver-packt. In den letzten Jahren ist dabei der Anteil an Direktverpackungen (ohne Innen-beutel) gestiegen. In diesen Verpackungen kommt das Lebensmittel in Kontakt mit der unbedruckten Innenseite des Verpackungsmaterials. Anders verhält es sich, wenn das Füllgut in einem weiteren Innenbeutel verpackt ist. Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass diese zusätzliche Verpackung dem Füllgut ausreichend Schutz vor Stoffübergängen böte, doch nicht jeder Innenbeutel bietet diesen Schutz.

In vielen Fällen werden in der Lebensmittelindustrie sensorisch empfindliche Produkte verpackt. Selbstverständlich darf die Verpackung keinen negativen Einfluss auf die Qualität des Füllgutes besitzen. Geschmackliche oder geruchliche Veränderungen trü-ben den Genuss und müssen unter allen Umständen vermieden werden. Schließlich ist eine der Hauptaufgaben der Verpackung die Verhinderung des Übergangs von Sub–stanzen auf das Lebensmittel.

sensorisch: für den Menschen durch Sinnes-wahrnehmung erfassbar. Hier im Besonderen auf sehen, schmecken und riechen bezogen.

Abb. 1: Verpackungen aus Folie ohne und mit Innenbeutel

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Wie entstehen Stoffübergänge?

Ein Stoffübergang von der Verpackung auf das Füllgut kann auf dreierlei Weise stattfinden:

• Durch-Migration • Unsichtbarer Abklatsch (invisible set-off)• Stoffübergang über die Gasphase

Druckfarben und -lacke sind wie alle anderen Bestandteile einer Verpa-ckung aus einer Vielzahl von Substanzen aufgebaut. Niedermolekulare Anteile aus der Farb- und Lackschicht und aus dem Bedruckstoff können durch den Bedruckstoff dringen und damit auf das Lebensmittel überge-hen. Diesen Vorgang nennt man "Durch-Migration".

Produktionsbedingt hat in der Druckmaschine – im Stapel oder in der Rolle – die dem Füllgut zugewandte Seite Kontakt mit der bedruckten Seite. Dabei ist ein Übergang von farblosen und damit nicht sichtbaren Druckfarben-bestandteilen auf die Lebensmittelkontakt-Seite möglich. Dieser Übergang wird als Abklatschmigration oder „invisible set-off“ bezeichnet. Diese Stoffe kommen mit dem Füllgut in Kontakt und können dabei auf das Lebensmittel übergehen. Bei invisible set-off handelt es sich jedoch nicht um sichtbares Abklatschen. Sichtbarer Abklatsch ist Makulatur.

Darüber hinaus können auch flüchtige Stoffe über die Gasphase im Luft-raum einer Verpackung auf das Lebensmittel übergehen und zu einer Belas- tung oder Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung führen.

Faltschachteln und teilweise auch Einwickelpapiere werden in Europa häu-fig im Bogenoffset bedruckt. Standard-Druckfarben für den Offsetdruck enthalten als Lösemittel Pflanzenöle, Mineralöle oder niedermolekulare Fettsäureester, deren Migration auf das Lebensmittel nur durch den Einsatz von Barriereschichten verhindert werden kann.

Dabei sind drei verschiedenen Barrieretypen zu unterscheiden:

• Permanente Barrieren: Glas und Metalle stellen gegen Druckfarbenbestandteile grundsätzlich eine Barriere dar. Bei Alufolien muss die Dicke größer als 7 µm sein. Eine Migration durch permanente Barrieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Den-noch muss man für die fertige Verpackung den möglichen invisible set-off im Auge behalten.

• Folien bzw. Kunststoffschichten sind spezifische Barrieren. Dies bedeutet, dass Kunststoffe für verschiedene Stoffe sehr unterschiedliche Barriereeigenschaften besitzen. So sind OPP-Folien eine gute Barriere gegenüber Wasser, gegenüber vie-len Druckfarbenbestandteilen wie z. B. Mineralöl oder manchen Photoinitiatoren stellt OPP jedoch keine Barriere dar. Bei Kunststoffen ist das Migrationsverhalten von der migrierenden Substanz, dem Aufbau der Kunststoffschicht und der Tempe-ratur abhängig.

• Keine Barrieren: Papier und Karton stellen grundsätzlich keine Barriere für nieder-molekulare Druckfarbenbestandteile dar. Eine Migration durch den Bedruckstoff auf das Füllgut ist somit möglich.

Abb. 4: Invisible set-off in der Rolle

Abb. 5: Stoffübergang über die Gasphase

Abb. 3: Migration durch den Bedruckstoff

Folie

Druckfarbe

Kaschierkleber

Kaschierfolie

Barriere ist hier eine Schicht innerhalb des Gegenstandes oder Materials, die Kontakt zum Lebensmittel hat und die die Migration von Substanzen aus der Verpackung in das Lebensmittel und umgekehrt verhindert.

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Verantwortlichkeit im Produktionsprozess einer Lebensmittelverpackung

Eine klare Definition der Spezifikationen der Verpackung und eine ausreichende Kom-munikation auf allen Stufen der Herstellung sind notwendig und helfen Reklamationen zu vermeiden. In der Vergangenheit bekannt gewordene Beanstandungen sind meist durch den Einsatz von ungeeigneten Materialien entstanden.

Diese Grafik versucht, die Kommunikationskette und einen Ausschnitt der dringend untereinander auszutauschenden Informationen abzubilden. Informationen zum letzt-lich verpackten Produkt, zu den verschiedenen Fertigungsvorgängen rund um alle beteiligten Materialien und zu deren Handhabung in allen Lebenszyklen des Produkts, sind Voraussetzung für ein am Ende sicheres Produkt.

DRUCKEREI

HERSTELLER/VERPACKER

Verpackungskonzept

•Design•Druckprozess

•Verarbeitungsprozess •Verschlusskonzept

•Substrat

Abpacken Inverkehrbringen

•Sterilisierung•Lieferumstände

•Konformitätsprüfung•Abfüllvorgang

•Siegelung

VerpacktesLebensmittel

•Art des Füllguts•Lagerbedingungen

•Verkaufsbedingungen•Verwendung

Verpackungsproduktion

•Substrat lt. Spezifikation•Druckfarben, Klebstoffe, Lacke

nach Empfehlung•Druckprozess lt.

Anwendungsvorschriften•Qualitätssicherung nach

Anforderung

BRAND OWNER/DESIGNER

Abb. 6: Informationen, die innerhalb der Kette ausgetauscht werden müssen

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Rechtliche Regelungen

Oberstes Ziel aller europäischen und nationalen Regelungen auf dem Gebiet der Lebensmittelverpackung ist der Schutz des Verbrauchers vor Beeinträchtigung der Gesundheit. Lebensmittelrechtliche Anforderungen für Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln werden immer komplexer, da sowohl EU- als auch landesspezifische Regelungen beachtet werden müssen.

Im Unterschied zu EU-Verordnungen, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt automa-tisch in jedem Land der EU wirksam werden, müssen Richtlinien von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in eine nationale Verordnung umgesetzt werden. Von der EU wurden verschiedene Verordnungen und Richtlinien für Lebensmittelverpackungen erlassen. Sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht ist der Hersteller der Lebensmittel-verpackung und der Inverkehrbringer des Lebensmittels verantwortlich für die gesetz-liche Konformität.

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 („Rahmenverordnung“)

Die Verordnung 1935/2004 bildet die Grundlage der europäischen Regelungen über Materialien und Gegenstände, die als Fertigerzeugnis dazu bestimmt sind, bei nor-maler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Unter eben diesen Verwendungsbedingungen müssen solche Materialien und Gegen-stände (wir haben hier vornehmlich Verpackungen im Sinn) so hergestellt werden, dass sie:

• die menschliche Gesundheit nicht gefährden • keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der verpackten Ware

verursachen • keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel

herbeiführen.

Bei Verpackungen aus Kunststoff oder regenerierter Zellulose verpflichtet Artikel 16 die Druckerei bzw. den Verpackungshersteller, eine schriftliche Konformitätserklärung zu geben. Hierzu muss sich der Hersteller der Verpackung notwendige Informationen über die Verpackungsgestaltung, -materialien und die Füllgüter beschaffen, die Aus-sagen der Zulieferindustrie zusammenfassen, bewerten und die Konformität mit den geltenden Vorschriften nachweisen. Nach geltendem Recht ist es ausreichend, wenn der Hersteller selbst eine Erklärung ausstellt, die durch entsprechende Unterlagen begründet ist. Für andere Verpackungsmaterialien erfolgt dies auf freiwilliger Basis.

Artikel 17 regelt, dass auf sämtlichen Stufen der Herstellung eine Rückverfolgbarkeit der Materialien gewährleistet sein muss. Dabei müssen auch die für die Herstellung verwendeten Stoffe oder Erzeugnisse festgehalten werden.

Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 („GMP-Verordnung“)

Die Verordnung legt für Materialien gemäß der Verordnung 1935/2004 Regeln für eine gute Herstellungspraxis fest. Sie umfasst den gleichen Geltungsbereich wie die „Rah-menverordnung“ und gilt somit für alle Materialien und nicht nur für Kunststoffe.

RichtlinieVerordnung

Nationale Gesetzegilt sofort EU-weit

EU-Kommission

EUROPÄISCHER MARKT

MARKTEUROPA

Abb. 7: Der Gesetzgebungsprozess in der Europäischen Union

Organoleptik ist die Prüfung von Lebensmit-teln nach einem bestimmten Bewertungssche-ma in Bezug auf die qualitätsbeeinflussenden Eigenschaften Geschmack, Geruch, Farbe, Aussehen, Formerhaltung und Konsistenz ohne Hilfsmittel ausschließlich mit den Sinnen.

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Die zentralen enthaltenen Bestimmungen fordern ein Qualitätssicherungssystem und ein Qualitätskontrollsystem, welches die laufende Überwachung der Durchführung guter Herstellungspraxis sicherstellen muss. Die Ausgangsmaterialien sind so auszu-wählen, dass sie den vom Besteller festgelegten Spezifikationen entsprechen.

Im Anhang wird die Vorschrift formuliert, dass von der bedruckten Oberfläche keine Substanzen auf die Lebensmittelkontaktseite in Konzentrationen übergehen dürfen, die zu Mengenwerten in dem betreffenden Lebensmittel führen, die nicht mit den Anforderungen von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 in Einklang stehen. Auch Handhabung und Lagerung dürfen zu keinem Bruch mit diesen Anforderungen führen und generell darf die bedruckte Fläche einer Verpackung nicht mit Lebensmit-teln in Berührung kommen.

Verordnung (EG) Nr. 10/2011 („Kunststoffverordnung“)

Heute bereits reguliert ist die Verwendung von Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln. Diese Verordnung gilt seit dem 1.5.2011 und löst die bisherige Richt-linie 2002/72/EC inkl. deren Ergänzungen ab. Bei Mehrschicht-Verbundmaterialien (z. B. kunststoffbeschichteter Karton) gilt diese Verordnung ausschließlich für die Kunststoffschicht.

Für Druckfarben und Lacke gibt es heute auf EU-Ebene keine spezifischen Rechts-vorschriften. Dies gilt sowohl für den Außenseitendruck als auch für den Innenseiten-druck, d. h. für den Lebensmitteldirektkontakt.

Empfehlungen des Europarates

In Abwesenheit spezifischer gesetzlicher Regelungen kann auf Resolutionen des Euro-parates (CoE, Council of Europe) zurückgegriffen werden. Dem Europarat gehören auch Nicht-EU-Länder, wie z. B. die Schweiz, an. Im „Partial Agreement in the social and public health field“ haben sich die Staaten zusammengeschlossen, die sich im Bereich des Gesundheitsschutzes gemeinsam engagieren. In Expertenkomitees werden Euro-paratsresolutionen erarbeitet und durch das Committee of Ministers verabschiedet; sie stellen jedoch lediglich Empfehlungen ohne rechtlich bindenden Charakter dar.

Nationale gesetzliche Regelungen

Deutschland · Auf gesetzlicher Ebene regelt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) und die Bedarfsgegenständeverordung als Rahmengesetz den Bereich der Lebensmittelverpackungen. Weiterhin regeln eine Reihe von Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) die Verwendung von Substanzen in Mate-rialien für den Lebensmittelkontakt. Diese Empfehlungen sind jedoch ähnlich wie die Europaratsresolutionen keine Rechtsnormen.

Einige wichtige Empfehlungen des BfR sind:

• Empfehlung IX. Farbmittel zum Einfärben von Kunststoffen und anderen Polymeren für Bedarfsgegenstände

• Empfehlung XIV. Kunststoff-Dispersionen

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• Empfehlung XV. Silikone• Empfehlung XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt;

dies ist z. Zt. die einzige Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Papieren und Kartons für den Kontakt mit Lebensmitteln.

Derzeit ist in Deutschland eine Regelung für Druckfarben in Vorbereitung, die sich an die Schweizer Verordnung anlehnt.

Schweiz · In der Schweizer Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände 817.023.21 (Bedarfsgegenständeverordnung) sind unter anderem Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit Lebensmitteln geregelt. Bei der Änderung der Verordnung vom 1.4.2008 wurden Regelungen für Druckfarben („Verpackungstinten“) eingeführt. Seit dem 1.4.2010 dürfen in der Schweiz nur noch Verpackungen an den Verbraucher abgegeben werden, welche mit Druckfarben bedruckt wurden, die dieser Verordnung entsprechen.

Die wichtigsten Regelungen dieser Verordnung:

• Druckfarben dürfen nur noch aus Stoffen zusammengesetzt sein, die in Anhang 1 oder Anhang 6 gelistet sind. – Anmerkung: Die Listen in Anhang 6 wurden von der EuPIA erarbeitet und vom

BAG überarbeitet. • Die Listen in Anhang 6 bestehen aus zwei Teilen:

– Teil A: Stoffe, die einer offiziell anerkannten wissenschaftlichen Prüfung unterzo-gen wurden. Sofern in dieser Liste Grenzwerte für die Migration (SML) angege-ben sind, müssen diese eingehalten werden.– Teil B: Stoffe, die keiner offiziell anerkannten wissenschaftlichen Prüfung unter-

zogen wurden. Eine Migration dieser Stoffe darf nicht nachweisbar sein, Nach-weisgrenze = 0,01 mg/kg.

• Farben müssen nach GMP hergestellt und verwendet werden.

Zusammenfassung zu den rechtlichen Regelungen

Alle Regelungen, sowohl die nationalen wie die europäischen, basieren auf einem Grundsatz: Von der Verpackung darf kein stofflicher Übergang auf das Lebensmittel erfolgen, es sei denn die Stoffe sind zugelassen und unbedenklich.

Auch wenn für viele Anwendungsgebiete noch keine spezifischen Rechtsvorschriften bestehen, so lassen sich doch aus den vorhandenen nationalen und europäischen Regelungen folgende Anforderungen ableiten:

• Es dürfen keine cmr-Stoffe der Kategorie 1, 2 oder 3 verwendet werden. • Die Migration von Substanzen – auch von unbedenklichen Stoffen – sollte unter-

halb definierter Konzentrationslimits liegen.• SML oder TDI-Werte für toxikologisch bewertete Substanzen sind einzuhalten.• Der Grenzwert für die Globalmigration von 60 mg/kg in der Summe darf nicht

überschritten werden.• Toxikologisch nicht bewertete Substanzen dürfen nicht migrieren, Nachweisgrenze

= 0,01 mg/kg.

cmr-Stoffe sind Substanzen, von denen ange-nommen wird bzw von denen bekannt ist, dass sie für den Menschen krebserzeugend, erbgut-verändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind.

TDI: „Tolerable Daily Intake“ ist ein Grenzwert für eine den Menschen mutmaßlich nicht ge-sundheitsschädigende Belastung durch einen definierten Fremdstoff. Seine Berechnung stützt sich auf ein international gebräuchliches Ver-fahren.

EDI: Eidgenössisches Departement des Innern (Innenministerium)

EuPIA: European Printing Ink Association, Europäischer Verband der Druckfarbenhersteller

BAG: Schweizer Bundesamt für Gesundheit

SML: „Specific Migration Limit“ ist die höchst-zulässige Menge eines bestimmten Stoffes, die aus einem Material oder Gegenstand in 1 kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz abgegeben wird.

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GMP – Good Manufacturing Practices

Die rechtliche Grundlage für eine GMP (good manufacturing practices oder gute Herstellungspraxis) ist in der EU-Verordnung (EG) 2023/2006 festgelegt. Für die Her-stellung von Lebensmittelverpackungen wird eine Verhinderung von Migration, organo-leptischen Veränderungen und Verunreinigungen sowie die Einhaltung der wichtigsten Anforderungen verlangt. Dies geht nur, wenn die gesamte Prozesskette so zusammen-arbeitet bzw. optimiert ist, dass unerlaubte Wechselwirkungen nicht stattfinden können.

Die Sicherstellung erfolgt

• durch einen lückenlosen Informationsfluss innerhalb der Prozesskette• mithilfe Überwachung der einzelnen Herstellungsschritte durch ein geeignetes

Qualitätssicherungssystem, das auch die Möglichkeit einer Kontamination der Produkte berücksichtigt.

Dies ist in den jeweiligen GMP-Empfehlungen für den einzelnen Prozessschritt berück-sichtigt. Die Prozesskette erstreckt sich vom Auftraggeber (Markenartikelhersteller) über einen evtl. vorhandenen Verpacker zum Packmittelhersteller bzw. Drucker. Die jeweiligen Verbände haben für ihre Prozesschritte und Produkte relevante GMP-Richt-linien herausgegeben. Im Vorfeld sind die Zulieferfirmen für Bedruckstoff, Klebstoffe, Farben, Lacke oder Feuchtmittelzusätze zu berücksichtigen. Einen weiteren wichtigen Schritt im Fertigungsprozess stellt der Druckvorgang selbst dar.

GMP für Drucker / Packmittelhersteller

Für Drucker bzw. Packmittelhersteller wurde u. a. von der CITPA gemeinsam mit der FPE eine GMP-Leitlinie erarbeitet (Code for good manufacturing practices for flexi-ble and fibre-based packaging for food; Version 5.0, June 2009). In dieser GMP wer-den die Entwicklung/Gestaltung von Verpackungen, die Produktion, aber auch die zugekauften Rohstoffe berücksichtigt. Hygieneanforderungen, wie sie in BRC/IoP bzw. HACCP berücksichtigt werden, werden ebenso erfasst. Durch die Berücksichtigung von Migration und organoleptischen Veränderungen geht GMP jedoch deutlich über die bisherigen HACCP-Systeme hinaus.

Ebenso wie bei der Produktion von Druckfarben muss auch beim Druck bzw. bei der Verarbeitung von Druckobjekten eine Kontamination mit unerwünschten Stoffen aus-geschlossen werden. Die Migrationsproblematik muss bei allen Prozessschritten wäh-rend der Herstellung von Lebensmittelverpackungen berücksichtigt werden.

Anforderungen an Druckmaschine und Druckprozess

Am Beispiel für eine Offset-Druckmaschine / Offset-Druckprozess:

• Walzen, Drucktücher, Druckwerke frei von Waschmittelrückständen• Tuchwaschanlage, 2-Kreissystem mit Vor- und Nachwaschen• Ausschluss der Waschmittelkontamination von Farbe und Feuchtmittel• Nur zugelassene Spezialschmiermittel eingesetzt• Leichte Reinigung von Lack- und Feuchtmittel-Kreislauf – Verkapselung • Druckbestäubungspuder in „food grade“-Qualität

CITPA: Die International Confederation of Paper and Board Converters in Europe vertritt die Interessen der nationalen Verbände Papier und Kartonagen verarbeitender Unternehmen in Europa.

FPE: Flexible Packaging Europe ist der europä-ische Verband der Unternehmen in der flexiblen Verpackungsindustrie.

BRC/IoP: Der BRC Global Standard für Ver-packungen und Verpackungsmaterialien wurde vom British Retail Consortium (BRC) in Koope-ration mit dem Institute of Packaging (IoP) ent-wickelt. Er entspricht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, insbesondere durch die Einbindung von HACCP (Lebensmittelhygiene) und GMP (Gute Herstellungspraxis).

HACCP heißt Hazard Analysis and Critical Control Points (deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) und ist ein vorbeu-gendes System, das die Sicherheit von Verbrau-chern im Zusammenhang mit Lebensmitteln gewährleisten soll.

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Analog müssen mögliche Quellen für Verunreinigungen auch bei allen anderen Druck-verfahren berücksichtigt und ausgeschlossen werden. Dies gilt gleichermaßen für die Weiterverarbeitung, wie Kaschier-, Klebe- und Konfektioniervorgänge.

Einflussfaktoren auf die Migration

Abb. 8: Schaubild über die Einflussfaktoren verschiedener Umstände und Materialien auf die Migration

Der Bedruckstoff muss den Erfordernis-sen einer Lebensmittelverpackung genü-gen und für das jeweilige Druckverfahren geeignet sein. Auch dessen eigene sen-sorische Eigenschaften dürfen nicht unbeachtet bleiben.

Bei der Gestaltung ist das geeignete Druckverfahren und das mögliche Mig-rationspotential zu berücksichtigen. Die aufgetragene Farbmenge auf der Ver-packung spielt eine wichtige Rolle. Das Verhältnis von aufgetragener Farbmenge zu Gewicht und Oberfläche des Füllguts muss bei der Risikobewertung berück-sichtigt werden.

Transport und Lagerung, als Bestand-teile der Logistik, können sich auf Migra-tion auswirken. Die dabei herrschenden Bedingungen wie Temperatur, Feuch-tigkeit und Belüftung, sowie eventuell vorhandene geruchsintensive Stoffe kön-nen die Sensorik bzw. Migration negativ beeinflussen.

Am Herstellungsprozess beteiligte Par-teien müssen umfassend Informationen austauschen, um mögliche Migrationsrisi-ken zu bewerten. Die Kommunikationskette zieht sich durch alle Bereiche der Wert-schöpfungskette und stellt eine der großen Herausforderungen dar. Für Materialien gilt die Devise: Rückverfolgbarkeit der bei der Produktion einer Verpackung eingesetzten Rohstoffe muss gegeben sein.

And

ere

Druckmas

chin

e

Materialien

Druckfarben& Lacke

Klebstoffe

Zustand

ProzessTempo

Gestaltung

Logistik

Sauberkeit

Bedruckstoff

Migration

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Beim Fertigen von Lebensmittelverpa-ckungen ohne Barriere dürfen nur mig-rationsarme Druckfarben und Lacke benutzt werden. Verwenden Sie nur Druckfarben, die frei von Kontamination sind. Setzen Sie keine Additive zu, die nicht ausdrücklich für diese Anwendung bestimmt sind.

Vor allem im Bereich der UV-Farben kann die Maschinengeschwindigkeit Einfluss auf die Härtung der Druckfarbe haben und bei unvollständiger Durch-härtung unerwünschte Migrationswerte verursachen. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Strahlerleistung bei gegebener Druck-geschwindigkeit ausreichend Energie für eine abgeschlossene Vernetzungsreak-tion zur Verfügung stellt.

Klebstoffe spielen sowohl für Verbund-materialien als auch für Faltschachteln eine ausschlaggebende Rolle und müs-sen ebenso wie andere Materialien für die spezifische Anwendung geeignet sein. Auch aus Klebstoffen können Substan-zen auf das Lebensmittel migrieren, somit ist es notwendig, wie auch bei Druckfar-ben und Lacken, die richtigen Produkte auszuwählen.

Sauberkeit spielt in der Druckmaschine eine ganz entscheidende Rolle. Es ist sicherzustellen, dass sich keine Restmen-gen oder Rückstände von ungeeigneten Farben aus vorheriger Produktion oder Reinigungsmittel in den Walzenmateria-lien oder an anderer Stelle befinden.

Viele Bedingungen innerhalb der Druck-maschine können zu einer Veränderung der Ergebnisse im Druck führen, z. B. der Zustand von UV- oder IR-Strahlern und der Trocknersysteme oder der Wartungs-zustand von Feuchtmittelsystemen – im ungünstigen Fall entstehen hier entschei-dende Migrationsrisiken. Zuverlässige Wartung ist erforderlich. Die Empfehlun-gen der Maschinenhersteller müssen hier beachtet werden. Hier können auch kon-struktive Bedingungen in der Maschine ganz entscheidend zur Sicherheit in der Produktion beitragen. Generell ist bei einem Wechsel zwischen Produktionen mit konventionellen Druckfarben und für Lebensmittelverpackung geeigneten Druckfarben das Risiko höher, als bei einem reinen Produktionsbetrieb für letzt-genannte Anforderung.

And

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Druckmas

chin

e

Materialien

Druckfarben& Lacke

Klebstoffe

Zustand

ProzessTempo

Gestaltung

Logistik

Sauberkeit

Bedruckstoff

Migration

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Druckfarben für konforme Lebensmittelverpackungen

Die Eigenschaften von Druckfarben werden durch eine Vielzahl von Anforderungen bestimmt. Neben den Verdruckbarkeitseigenschaften, den optischen Eigenschaften und dem Bedruckstoff sind die im Schaubild (Abb. 9) angegebenen Informationen von entscheidender Bedeutung. Dies führt zu einer Vielzahl an Rezepturen mit sehr unterschiedlichen Rohstoffen.

Die rechtlichen Anforderungen an Lebensmittelverpackungen erfordern eine beson-dere Rezeptierung der verwendeten Druckfarben. Zur Umsetzung dieser Anforderun-gen hat der Verband der Europäischen Druckfarbenhersteller (EuPIA) eine Leitlinie veröffentlicht, die Regeln für die Auswahl der Rohstoffe und für die Produktion von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen festlegt: die „Leitlinie für Druckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittel-verpackungen und Gegenständen“.

Die Auswahl der Rohstoffe muss so erfolgen, dass im fertigen Produkt die existierenden Grenzwerte bei bewerteten Stoffen nicht überschritten wer-den. Für Stoffe, die für den Lebensmittelkontakt nicht bewertet sind, darf die Migration in der fertigen Verpackung 0,01 mg pro kg Lebensmittel nicht überschreiten. Stoffe der EuPIA-Ausschlussliste werden grundsätzlich nicht eingesetzt.

Die Zusammensetzung von Druckfarben ist – abhängig vom Druckverfahren und den Anforderungen an das fertige Druckprodukt – sehr spezifisch, und doch bestehen sie alle aus Farbmittel, Bindemittel, Lösemittel und Hilfsstof-fen.

Für die Druckfarbenhersteller wurde von der EuPIA eine GMP-Richtlinie als Teil der Leitlinie erarbeitet: die „Gute Herstellungspraxis für die Produktion von Verpackungsdruckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenstän-den“. Diese Empfehlung beinhaltet:

• Anforderungen an die Rezeptierung der Farben– Rohstoffauswahl gemäß „EuPIA-Leitlinie“ (nur zugelassene Rohstoffe)– Berücksichtigung der Verpackungsgestaltung, der Produktionsprozesse und

des Füllguts bei der Rezeptierung– Ausreichende Haftung der Farbschichten zum Substrat– Ausreichende Beständigkeit gegen chem. und physikal. Beanspruchung– Kein sichtbarer Abklatsch (visible set-off)– Keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften– Potentielle Migration, auch invisible set-off, so gering wie möglich– Erfüllung der bestehenden gesetzlichen Anforderungen

• Anforderungen an die Produktion der Farben– Rückverfolgbarkeit aller eingesetzten Rohstoffe– Kontrollierte, überwachte Produktion– Überprüfung der festgelegten Produktspezifikationen bei der Qualitätskontrolle– Überwachung der Prüfmittel

Abb. 9: Aufbau verschiedener Farbtypen

Alle Farbtypen: Farbmittel: Pigmente Hilfsstoffe: Additive

• Konventionelle Offset-Druckfarben, pastös: Lösemittel: Mineralöl, Pflanzenöl, Fettsäureester Bindemittel: modifizierte Naturharze

• Lösemittelbasierte Druckfarben, flüssig: Lösemittel: v. a. Ethanol/Ethylacetat, Ethoxypropanol Bindemittel: Kunstharze, modifizierte Naturharze, Nitrocellulose

• Wasserfarben und Lacke, flüssig:Kunststoffdispersionen und -lösungen in Wasser

• UV-härtende Farben und Lacke, pastös oder flüssig:Reaktive Oligomere, Reaktivverdünner, Photoinitiatoren

→ Viele unterschiedliche Formulierungen und Inhaltsstoffe aufgrund vielfältiger Anwendungsprofile.

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• Anforderungen an die Produktinformation (Datenblätter)• Eine korrekte Abfüllung in saubere Gebinde

MGA® – besonderer Fertigungsstandard für Druckfarben auf Lebensmittelverpackungen

Die hubergroup bietet mit ihrem MGA-Sortiment die höchste Sicherheit am Markt der Druckfarben für Lebensmittelverpackungen. Durch die Verwendung der besten verfügbaren Technologie („best available technology“) werden Stoffübergänge auf niedrigstem Niveau gehalten und Verschleppungsrisiken eliminiert. Während im Wett-bewerbsumfeld höhere Stoffübergänge in Kauf genommen werden, bietet MGA die beste Verdruckbarkeit bei den besten Migrationswerten die derzeit verfügbar sind.

• Rohstoffe müssen vor deren Einsatz nach einem strengen internen Verfahren für MGA zugelassen sein. Alle migrierfähigen Komponenten sind für den Kontakt mit Lebensmitteln in der EU bewertet und damit unbedenklich.

• Der Einsatz ausschließlich von zugelassenen Rohstoffen wird durch ein Software-gestütztes Kontrollsystem im MGA-Fertigungsprozess sichergestellt.

• Die Reinheit aller MGA-Rohstoffe wird durch geeignete Spezifikationen mit den Lieferanten, entsprechende Zertifikate sowie durch eigene Kontrollmessungen sichergestellt.

• Die Lagerung aller in der MGA-Fertigung eingesetzten Rohstoffe erfolgt in separaten Lagerräumen.

• Die Fertigung von MGA-Druckfarben erfolgt in separaten Produktionsstätten.• Das Merkmal der Migrationsarmut wird am Ende des MGA-Fertigungsprozesses

in der Qualitätssicherung geprüft.• Chargenrückverfolgung ist durch die gesamte MGA-Wertschöpfungskette, bis

hin zum Rohstoff, gewährleistet.• Mitarbeiter werden regelmäßig zu den MGA-Abläufen geschult.

All diese Regeln sind Bestandteil der hubergroup MGA Policy, die über die Anforde-rungen der EuPIA GMP-Guideline hinausgeht.

Lösemittelbasierte Druckfarben für den Tief- und Flexodruck

Mit lösemittelbasierten Farbsystemen werden eine Vielzahl von Lebensmittelverpa-ckungen bedruckt. Lösemittel stellen in Bezug auf Migration bei lösemittelbasierten Farbsystemen ein geringes Problem dar. Da sie leicht flüchtig sind, verdunsten sie während des Trocknungsvorgangs. Die zuverlässige Entfernung der Lösemittel aus dem gedruckten und getrockneten Farbfilm ist hier Aufgabe des Druckers.

Trotzdem bedürfen auch diese Druckfarbensysteme einer näheren Betrachtung: Addi-tive, die früher in gängigen Formulierungen verwendet wurden, besitzen unter Umstän-den ein gewisses Migrationspotential. Nicht alle sind toxikologisch bewertet und einige sind mit niedrigen SML-Werten belegt.

Die Rohstoffauswahl für Farben auf Lebensmittelverpackungen gemäß EuPIA-GMP muss daher so erfolgen, dass migrierfähige Additive nur dann verwendet werden, wenn sie für den Kontakt mit Lebensmitteln bewertet sind und bei den eingesetzten Mengen die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Rezeptierung und

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Produktion dieser Farben muss in Übereinstimmung mit der EuPIA-GMP erfolgen. Dies schließt auch die Vermeidung von bekannten potentiellen Verunreinigungen ein. Bei der hubergroup werden alle lösemittelbasierten Produkte für den Tief- und Flexodruck gemäß der GMP-Richtlinien der EuPIA rezeptiert und gefertigt und zukünftig auch in der strenger überwachten MGA-Qualität verfügbar sein.

Bogenoffset-Druckfarben

Migrationsarme Bogenoffset-Druckfarben sind speziell für den Außendruck von Lebensmittelverpackungen rezeptiert. Sie sind, ebenso wie Lacke und Hilfsmittel, mit der EuPIA-Leitlinie konform und werden nach der EuPIA-GMP Guideline formuliert und hergestellt. MGA-Farben halten die darüber hinausgehende hubergroup MGA Policy ein.

Ein unvermeidbarer Stoffübergang von bewerteten Stoffen aus der Farbschicht der bedruckten Verpackung auf das Lebensmittel wird durch MGA auf ein Minimum redu-ziert.

Bei MGA-Farben und MGA-Lacken werden auch Verunreinigungen oder Vorprodukte der Rohstoffe berücksichtigt. Dies wird in Form einer Garantieerklärung bestätigt. (Die üblicherweise ausgestellten Erklärungen „Angaben zur Zusammensetzung“ beziehen sich ausschließlich auf die rezeptmäßig eingesetzten Komponenten.)

Bei der oxidativen Trocknung von Standard-Bogenoffsetfarben entstehen geruchsak-tive Spaltprodukte. Deshalb trocknen gerucharme, migrationsarme Farben ausschließ-lich durch Wegschlagen und deren Einsatz ist nur auf saugfähigen Bedruckstoffen möglich. Die Lackierung der Drucke mit geeignetem Dispersionslack ist deshalb unab-dingbar.

Lösemittel in Bogenoffsetfarben zeigen eine hohe Migrationsneigung bei fettenden Füllgütern. Daher enthalten migrationsarme Bogenoffsetfarben im Bindemittel nur spe-zielle Pflanzenöle oder Fettsäureester, die von der EFSA für den Kontakt mit Lebens-mitteln bewertet sind. Da Mineralöle nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bewertet sind, enthalten MGA-Druckfarben kein Mineralöl.

UV-härtende Druckfarben und -lacke

UV-härtende Farben und Lacke reagieren unter Einfluss von UV-Strahlung zu einem vernetzten, sehr stabilen, sofort trockenen Farbfilm. Ein definierter Energieeintrag im Wellenlängenspektrum der UV-Strahlung startet die Reaktion der Photoinitiatoren, die das auftreffende UV-Licht absorbieren und in freie Radikale zerfallen. Diese dabei entstehenden hochreaktiven Moleküle lagern sich an den ungesättigten Doppelbin-dungen der UV-Bindemittelbestandteile (Acrylate) an und verursachen die sogenannte Polymerisation.

Durch die Auswahl geeigneter Photoinitiatoren und Bindemittel ist es möglich, UV-Far-ben und UV-Lacke zu formulieren, die eine sehr geringe Migration aufweisen.

EFSA ist die European Food Safety Authority,die europäische Behörde für Lebensmittel- sicherheit.

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Aufbau geeigneter UV-härtender Druckfarben:• Als Photoinitiatoren werden Substanzen ver-

wendet, die auf Grund ihrer Struktur im ausge-härteten Zustand keine Migration mehr zeigen.

• Durch die Verwendung hoch reaktiver Bindemit-tel wird eine möglichst vollständige Vernetzung aller eingesetzten Stoffe erreicht.

• Additive in den Farben und Lacken sowie aus den Ausgangsmaterialien (z. B. Stabilisatoren), die migrationsfähig und nicht UV-reaktiv sind, müssen für den Kontakt mit Lebensmitteln bewertet sein.

• Die Formulierung und Produktion der Farben und Lacke erfolgt nach den Vorgaben der GMP.

Die Eignung UV-härtender Druckfarben und Lacke für den Bereich der Lebensmittel-verpackung bezieht sich immer auf den vollständig ausgehärteten Zustand. Dieser ist sehr von Produktionsbedingungen (UV-Strahlerleistung, Produktionsgeschwindigkeit, Saugfähigkeit des Bedruckstoffes) abhängig. Unzureichend ausgehärtete UV-Farben und Lacke können, trotz theoretisch geeigneter Rezeptur der Druckfarbe, zu einem Nicht-Einhalten der rechtlichen Vorschriften führen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass viele Bedruckstoffe eine deutliche Zunahme des Geruchs nach dem Durchlauf durch den UV-Trockner zeigen. Diese Geruchsentwick-lung seitens der Bedruckstoffe kann stärker sein als die Geruchsentwicklung durch die aufgebrachten UV-Farben und Lacke, was die Wichtigkeit der Auswahl geeigneter Materialien unterstreicht.

Als problematisch gelten die sogenannten Wechselbetriebsmaschinen, bei denen zwi-schen migrationsarmen Druckfarben und Standardfarben (UV, Hybrid oder konventio-nell) hin und her gewechselt wird. Restbestände von nicht migrationsarm rezeptierten Druckfarben und Waschmitteln aus den Farbwalzen können migrationsarme Farb- und Lacksysteme in der Druckmaschine kontaminieren. Daher müssen Farb- und Lack-werke (inklusive Leitungen) zum Wechsel äußerst gründlich gereinigt werden.

Die Risiken müssen bekannt sein und im täglichen Handlungsablauf der Druckerei eine wichtige – ja die wichtigste – Kontrollgröße einnehmen.

Wasserbasierte Druckfarben für den Flexodruck

Wasserbasierte Farben werden überwiegend im Flexodruck auf saugfähigen Materia-lien (Papier, Karton, Zellstoff) verarbeitet. Auch sie finden Einsatz im Bereich Lebens-mittelverpackungen. Deshalb muss auch bei wasserbasierten Systemen die Einhaltung der EuPIA-Leitlinie und GMP gewährleistet sein. Ein Einsatz für Lebensmittelverpackun-gen muss bei der Rezeptierung und Produktion dieser Farben berücksichtigt werden.

Die Rohstoffe für wasserbasierte Farben müssen sorgfältig ausgewählt werden, um potentielle Migranten auszuschließen, deshalb entsprechen sie den zuvor erwähnten strengen Auswahlkriterien.

Abb. 10: Härtungsreaktion einer UV-Farbe

Photoinitiator Bedruckstoff Pigment UV-StrahlungOligomerMonomer

Flüssige Farbe Vernetzungsbeginn Fester Farbfilm

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Für die Anwendung im Bereich der Lebensmittelverpackung arbeitet die hubergroup an wasserbasierten Druckfarben die ausschließlich auf dem Qualitätsniveau einer MGA-Fertigung produziert werden. Bald sollen diese wasserbasierten Farben der in MGA-Qualität verfügbar sein; so wird auch im Bereich der wasserbasierten Druckfar-ben ein neuer Standard gesetzt.

Auch heute können die geeigneten wasserbasierten Druckfarben der hubergroup für den Druck von Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden. Vor Bestehen einer sol-chen durchgängigen GMP-konformen Produktion für wasserbasierte Druckfarben ist aber der Inverkehrbringer von Verpackungen für Lebensmittel verpflichtet, die Konfor-mität der Verpackung durch geeignete Kontrollen und Maßnahmen zu garantieren. Unsere Experten sind dabei gerne mit Beratung und Messungen behilflich.

Dispersionslacke

Sensorisch neutrale und migrationsarme Farben sind aufgrund der besonderen For-mulierungsvoraussetzungen nur unzureichend abriebfest und bedürfen einer Schutz-lackierung. Daneben werden mit Lacken auch optische Effekte wie Glanz- und/oder Matteffekte erzielt und eine Vielfalt an Oberflächeneigenschaften für z.B. reibungslose Abpackprozesse eingestellt.

Häufig werden wasserbasierte Drucksysteme bezüglich Migration fälschlicherweise als unkritisch angesehen. Additive für besondere Eigenschaften von wasserbasierten Lacken sind teils nicht bewertet oder haben ein hohes Migrationspotential. Verwen-den Sie deshalb keine Dispersionslacke, die nicht ausdrücklich für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen empfohlen werden.

Es steht eine Anzahl von Dispersionslacken mit MGA-Eigenschaften im Produktportfo-lio der hubergroup zur Verfügung, die den strengen Anforderungen für Lebensmittel-verpackungen entsprechen.

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Prüfmethoden zur Sensorik und Migration

Um die Konformität einer Lebensmittelverpackung festzustellen, werden folgende Eigenschaften überprüft:

• Sensorische Eigenschaften• Migration

Überprüfung sensorischer Eigenschaften mittels Robinsontest

Die Prüfung der organoleptischen oder sensorischen Eigenschaften erfolgt mittels Robinsontest. Die Testbedingungen für Papier- und Kartonverpackungen sind in EN 1230-1 (Geruchsprüfung) und in EN 1230-2 (Geschmacksprüfung) festgelegt. Für die Geruchsprüfung werden die bedruckten Muster 24 Std. in verschlossenen 500-ml-Glasflaschen, für die Prüfung der Geschmacksübertragung 48 Std. in einem 1-Liter-Einmachglas zusammen mit fein geriebener Vollmilchschokolade gelagert. Je Prüfperson wird eine separate Probe benötigt. Anschließend erfolgt eine Geruchs- bzw. Geschmacksprüfung nach einem 5-stufigen Bewertungsschema:

Geruchs-/Geschmacksübertragung 0 = nicht wahrnehmbar 1 = gerade noch wahrnehmbar 2 = mäßig wahrnehmbar 3 = eindeutig wahrnehmbar 4 = stark wahrnehmbar

Es sind mindestens sechs Prüfpersonen in einem Testpanel vorgeschrieben; als Prüf-ergebnis wird der Median-Wert der Einzelwerte angegeben.

Bestimmung sensorisch bedenklicher Stoffe mittels Gas-Chromatographie (GC)

Da sensorische Tests sehr aufwändig und sehr abhängig von den jeweiligen Prüfpersonen sind, werden sensorisch rele-vante Stoffe auch mit analytischen Methoden erfasst. Die Viel-zahl der existierenden chemischen Verbindungen bedingt, dass eine alles umfassende Analyse kaum möglich ist.

GC-Analysen beziehen sich auf vorab definierte Substanzen, z. B. Restlösemittel, oder wie in diesem Beispiel auf leicht flüchtige und auffällig riechende Aldehyde. Aldehyde entste-hen bei der Oxidativtrocknung von Offsetfarben und können von unterschiedlicher Kettenlänge sein. Das Aldehyd Hexa-nal gilt als eine Art „Leitsubstanz“, dessen Bestimmung durch eine sogenannte Headspace-Analyse erfolgt. Dabei wird die zu untersuchende Probe über einen definierten Zeitraum in einem geschlossenen Probefläschchen erhöhter Temperatur ausgesetzt. Flüchtige Substanzen reichern sich im „Kopfraum“ (engl. „head space“) an und werden im Gas-Chromatograph aufgetrennt von den Detektoren erfasst. Je nach Detektionsmethode werden die Aldehyde dabei qualitativ oder quantitativ bestimmt.

Abb. 11: Geruchstest

Abb. 12: Zwei typische Chromatogramme einer sensorisch neutralen und einer oxidativ trocknenden Offset-Druckfarbe zeigen bei letzterer (schwarz) verschiedene Al-dehyde, wohingegen die sensorisch neu-trale Farbe (rot) nahezu „aldehydfrei“ ist.

Ein Testpanel ist ein gesamter Versuchsaufbau und Personenkreis, der notwendig ist, um einen Standard-Robinsontest mit aussagefähigem Ergebnis durchzuführen.

0e3

500e3

1000e3

1500e3

2000e3

2500e3

3000e3

3500e3

4000e3

4500e3

2.5 5.0 7.5 10.0 12.5 15.0 17.5

C4C5 C7

C8C9

C6

Gerucharme FarbeOxidativ trocknend

Hex

anal

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Aldehyde sind nur eine von vielen möglichen Ursachen für schlechte sensorische Eigenschaften von Druckerzeugnissen. Andere geruchsintensive Substanzen werden bei einer Aldehyd-Untersuchung jedoch nicht erfasst. Die instrumentelle Analytik, wie die Gas-Chromatographie, kann deshalb einen Robinson-Test nicht ersetzen.

Bestimmung von migrierenden Substanzen

Diese Prüfmethode gilt den migrierfähigen Komponenten. Die Bewertung der Migration erfolgt gemäß der EU-Verord-nung 10/2011 (bisher 82/711/EEC) bzw. nach den Normen EN 1186 und EN 14338.

Zur Prüfung des Migrationsverhaltens werden Lebensmit-telsimulanzien eingesetzt. Ein Lebensmittelsimulanz ist ein Testmedium, das Lebensmittel nachahmt. Notwendig ist dies, um eine Substanz, ohne Wechselwirkungen anderer Art, eindeutig in ihren Veränderungen bewerten zu können. Lebensmittelsimulanzien, ihre Zuordnung zu den verschie-denen Lebensmittelgruppen und die Prüfbedingungen sind in der Verordnung (EG) 10/2011 festgelegt.

• Globalmigration: Bei der Globalmigration handelt es sich um einen unspezifischen Summenparameter (OML), der gravimetrisch bestimmt wird. Dabei wird die Summe aller migrierfähigen Stoffe unspezifisch erfasst. Die Bestimmungsgrenze liegt bei ±2 mg/dm². In der „Kunststoffverordnung“ ist ein Grenzwert von 10 mg/dm² (für Kin-dernahrung 60 mg/kg) festgelegt. Die Globalmigration beschreibt die Inertheit einer Verpackung.

• Spezifische Migration: Bei der spezifischen Migration wird die Migration von einzel-nen Stoffen mit einem geeigneten Analyseverfahren (in der Regel Gas-Chromato-graphie) untersucht. Für verschiedene Stoffe wurden auf Basis von Toxizitätstests spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) festgelegt.

„Worst case“-Berechnungen sind ein gängiges Verfahren zur Risikobewertung. Sie finden unter der Annahme statt, dass der gesamte Anteil einer Substanz aus der Druckfarbenrezeptur in das Füllgut wandert. Sind alle potentiellen Migranten aus einer Rezeptur bekannt, kann diese anerkannte Methode im Falle der Unterschreitung der Grenzwerte einen praktischen Migrationstest ersetzen.

Lebensmittelkategorie Lebensmittelsimulanz Abkürzung

Wässrige Lebensmittel (pH >4,5)

Ethanol 10 Vol.-% Lebensmittelsimulanz A

Saure Lebensmittel (wässrige Lebensmittel mit pH <4,5)

3 Gew.-% Essigsäure Lebensmittelsimulanz B

Alkoholische Lebensmittel Alkoholgehalt 20 %

Ethanol 20 Vol.-% Lebensmittelsimulanz C

Milchprodukte; Alkoholische Lebensmittel (>20 Vol.-%)

Ethanol 50 Vol.-% Lebensmittelsimulanz D1

Fetthaltige Lebensmittel Pflanzliches Öl Lebensmittelsimulanz D2

Trockene Lebensmittel/ Hohe Temperaturen

TENAX® Lebensmittelsimulanz E

OML: „Gesamtmigrationsgrenzwert“ (overall migration limit) ist die höchstzulässige Menge Stoffe, die aus einem Material oder Gegenstand in Lebensmittelsimulanzien abgegeben werden.

Die gravimetrische Bestimmung ist die durch Wiegen ermittelte Menge einer Substanz.

Inertheit: Substanzen, die sich unter ge-gebenen Bedingungen stabil und unreaktiv verhalten, werden als inert bezeichnet.

Beispiel: Bei der Migrationsmessung von Kartonverpackungen mit TENAX® wird das zu prüfende Material (Oberfläche oder Rückseite des Drucks) mit TENAX®, einem Lebensmittelsimulanz, in Kontakt gebracht und definierte Zeit bei erhöhter Temperatur gelagert. Die TENAX®-Probe wird anschließend extrahiert (mit Lösemit-tel ausgewaschen), um die migrierten Substanzen herauszulösen, das Lösemittel wird entfernt und die Probe qualitativ wie quantitativ untersucht.

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Zusammenfassung

Verbraucher, Gesetzgeber und Lebensmittelhersteller haben hohe Anforderungen an Verpackungen für Lebensmittel. Mit den speziellen, heute am Markt verfügbaren Pro-dukten lassen sich konforme Lebensmittelverpackungen herstellen. Voraussetzung ist, dass auf jeder Stufe der Herstellung die richtigen Produkte ausgewählt und fachge-recht verarbeitet werden. Auf allen Stufen der Herstellung sind dabei die individuellen Regeln der Guten Herstellungspraxis anzuwenden.

Dieses überschaubare Dokument kann nur einen Überblick zu den allgemeinen Fakten dieser komplexen Thematik sein. Es soll die grundlegenden Anforderungen bewusst machen und den Wunsch nach einer intensiven Partnerschaft mit unseren Kunden unterstreichen. Verantwortung zu übernehmen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten am Produktionsprozess von Verpackungen intensiv zu gestalten – das ist unser Modell der Zusammenarbeit für beste Ergebnisse zum Wohl und Schutz der Verbraucher.

Als Verbraucher sind wir alle angewiesen auf die Zuverlässigkeit der Industrie bei der Einhaltung von Vorgaben und Grenzwerten. Der Antrieb kann aber nicht nur das Unterschreiten gegebener Grenzwerte sein, sondern jede mögliche Reduzierung von unerwünschten Substanzeinträgen.

Wir stehen deshalb mit unserem großen Team von Spezialisten täglich bereit zur Wei-terentwicklung von Produkten und Prozessen. Ob zu Ihrer Beratung, zu gemeinsamen Projekten oder für Ihre Wünsche – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Disclaimer

Dieses Dokument stellt eine Sammlung von Informationen zum Druck lebensmittelkonformer Verpa-ckungen dar. Bitte informieren Sie sich, ob der Stand den aktuell gültigen rechtlichen Regelungen noch entspricht. Die Information zum Stand finden Sie auf der Inhaltsseite 2 und auf der Rückseite. Wir versichern, dass die in diesem Dokument verarbeiteten Daten, nach unserem Ermessen, bei Überarbei-tung auf dem aktuellen Stand waren und der aktuellen Gesetzeslage entsprachen. Da sich jedoch Gesetze und Richtlinien ändern können und die hubergroup keinen Einfluss auf das Alter einzelner Dokumente und die korrekte Anwendung der darin enthaltenen Empfehlungen hat, lässt sich aus diesem Dokument kein Gewährleistungsanspruch ableiten.

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Gecko® ist die Familie von lösemittelba-sierten Druckfarben für den Tief- und Flexodruck. Für die verschiedenen Anwendungen und die vielfältigen Anfor-derungen an Verpackungen steht ein breites Produktprogramm zur Verfügung.

CORONA-MGA® fasst alle Bogenoffset-Druckfarben zusammen, die mit migra-tionsarmer Eigenschaft für den Druck von Lebensmittelverpackungen auf Falt-schachtelkarton oder Papier geeignet sind.

NewV® ist die Familie der UV-härtenden Druckfarbensysteme. Auch für diese Gat-tung der Druckfarben gibt es eine migrati-onsoptimierte Version, die durch spezielle Rezeptierung auch Anforderungen für Lebensmittelverpackungen gerecht wird.

Unter dem Namen ACRYLAC®-MGA sind die Dispersionslacke mit besonderer Eig-nung für den Lebensmittel-Verpackungs-druck zusammengefasst.

HYDRO-X®ist die Familie der wasserba-sierten Druckfarben für den Flexodruck. Sie enthält Produkte für die gesamte Bandbreite der denkbaren wasserbasier-ten Anwendungen.

Die INK ACADEMY bietet ausführliche Informationen in den Seminaren rund um das Thema Verpackungsdruck für Lebensmittel. Darüber hinaus finden Schulungen zu relevanten Themen aus der Druckindustrie statt.

MHM Holding GmbH Feldkirchener Str. 15 D-85551 Kirchheim

www.hubergroup.com

Neben den hier im Dokument enthaltenen Informationen sind in den „Technischen Informa-tionen“ der hubergroup ausführliche Hinweise zur Verarbeitung und zu den besonderen Eigenschaften der Produkte nachlesen. Weitere Produkte, die im Einzelnen für das Herstellen von Lebensmittelverpackungen geeignet sein können, sind im Internet beschrieben und über die abgebildeten QR-Codes zu finden.

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