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Die Exportabwicklung mit Akkreditivdeckungen · 34 Export- und Zollpraxis kompakt Die...

Date post: 14-Oct-2019
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34 Export- und Zollpraxis kompakt Die Exportabwicklung mit Akkreditivdeckungen Vorteilhaft, aber nicht einfach! Das Akkreditiv ‒ oder international auch Letter of Credit (L/C) genannt, ist ein beliebtes Zahlungsmittel im Außenhandel mit geringem Risiko für den Aussteller und den Empfänger ‒ aber nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Des Weiteren kann es als Kreditinstrument sowohl für den Exporteur als auch den Importeur dienen und reduziert gleichzeitig das Zahlungsrisiko zwischen den Geschäftspartnern, da mindestens eine Bank ein abstraktes Schuldversprechen geleistet hat. G erade im Bereich des Außenhan- dels wird das Akkreditiv als sicheres Zahlungsmittel eingesetzt. Es gibt dem Importeur die Sicherheit, seine Ware zu erhalten, und dem Exporteur die Sicher- heit, seine Zahlung zu erhalten. Voraus- setzung ist, dass das Akkreditiv bestimm- te Bedingungen erfüllt, um das Risiko einer Nichteinlösung zu minimieren. Die Grundlage des Akkreditivs bildet ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, durch den sich die Bank des Käufers verpflichtet, bei Einreichung bestimmter Dokumente durch den Verkäufer, die im Akkreditiv gelistet sind, Zahlung an den Verkäufer zu leisten bzw. an die Bank des Verkäufers. Gesetzliche Regelung Die „Einheitlichen Richtlinien und Ge- bräuche für Dokumentenakkreditive“, kurz ERA, sind ein weltweit von Banken angewandtes Regelwerk zur Vereinheit- lichung der Abwicklung von Zahlungen mit Dokumentenakkreditiven. Sie wurden erstmals 1933 von der Inter- nationalen Handelskammer (ICC) veröf- fentlicht und sind heute Weltstandard. Die aktuelle Fassung der ERA 600 trat zum 01.07.2007 in Kraft. Etwa 400 Ex- perten aus mehr als 25 Ländern hatten zuvor über drei Jahre daran gearbeitet. Mittlerweile unterstützt auch die UN die Richtlinien. Dieses Regelwerk sollte in keiner exportorientierten Firma fehlen. Bedeutung des Akkreditivs Das Akkreditiv – auch Dokumentenak- kreditiv, international als Letter of Credit (L/C) bekannt – ist im Grunde die Garantie zur Zahlungsverpflichtung einer Bank, an einen bestimmten Verkäufer eine verein- barte Summe zu zahlen unter Einreichung bestimmter Dokumente, die im Akkreditiv gelistet sind. Grundlage des Akkreditivs bildet ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Das können sein: Handelsrechnung, Lieferschein, Ursprungszeugnis, Transportdokumente, Versicherungspolicen. Warum ein Akkreditiv? Akkreditive werden am häufigsten im in- ternationalen Handel verwendet, wenn ein Käufer in einem bestimmten Land Waren von einem Verkäufer in einem anderen Land bestellt. Durch einen gemeinsamen Vertrag vereinbaren Käufer und Verkäu- © Beckie − Fotolia.com
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Export- und Zollpraxis kompakt

Die Exportabwicklung mit AkkreditivdeckungenVorteilhaft, aber nicht einfach!

Das Akkreditiv ‒ oder international auch Letter of Credit (L/C) genannt, ist ein beliebtes Zahlungsmittel im Außenhandel mit geringem Risiko für den Aussteller und den Empfänger ‒ aber nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Des Weiteren kann es als Kreditinstrument sowohl für den Exporteur als auch den Importeur dienen und reduziert gleichzeitig das Zahlungsrisiko zwischen den Geschäftspartnern, da mindestens eine Bank ein abstraktes Schuldversprechen geleistet hat.

Gerade im Bereich des Außenhan-dels wird das Akkreditiv als sicheres

Zahlungsmittel eingesetzt. Es gibt dem Importeur die Sicherheit, seine Ware zu erhalten, und dem Exporteur die Sicher-heit, seine Zahlung zu erhalten. Voraus-setzung ist, dass das Akkreditiv bestimm-te Bedingungen erfüllt, um das Risiko einer Nichteinlösung zu minimieren.

Die Grundlage des Akkreditivs bildet ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, durch den sich die Bank des Käufers verpflichtet, bei Einreichung bestimmter Dokumente durch den Verkäufer, die im Akkreditiv gelistet sind, Zahlung an den Verkäufer zu leisten bzw. an die Bank des Verkäufers.

Gesetzliche Regelung

Die „Einheitlichen Richtlinien und Ge-bräuche für Dokumentenakkreditive“, kurz ERA, sind ein weltweit von Banken angewandtes Regelwerk zur Vereinheit-lichung der Abwicklung von Zahlungen mit Dokumentenakkreditiven.

Sie wurden erstmals 1933 von der Inter-nationalen Handelskammer (ICC) veröf-fentlicht und sind heute Weltstandard. Die aktuelle Fassung der ERA 600 trat zum 01.07.2007 in Kraft. Etwa 400 Ex-perten aus mehr als 25 Ländern hatten

zuvor über drei Jahre daran gearbeitet. Mittlerweile unterstützt auch die UN die Richtlinien. Dieses Regelwerk sollte in keiner exportorientierten Firma fehlen.

Bedeutung des Akkreditivs

Das Akkreditiv – auch Dokumentenak-kreditiv, international als Letter of Credit (L/C) bekannt – ist im Grunde die Garantie zur Zahlungsverpflichtung einer Bank, an einen bestimmten Verkäufer eine verein-barte Summe zu zahlen unter Einreichung bestimmter Dokumente, die im Akkreditiv gelistet sind.

Grundlage des Akkreditivs bildet ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

Das können sein: Handelsrechnung, Lieferschein, Ursprungszeugnis, Transportdokumente, Versicherungspolicen.

Warum ein Akkreditiv?

Akkreditive werden am häufigsten im in-ternationalen Handel verwendet, wenn ein Käufer in einem bestimmten Land Waren von einem Verkäufer in einem anderen Land bestellt. Durch einen gemeinsamen Vertrag vereinbaren Käufer und Verkäu-

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fer, den Kauf und die Lieferung von Waren mittels eines Akkreditivs abzusichern. Der Hauptvorteil in der Verwendung eines Ak-kreditivs liegt in der Sicherheit, dass die Importbank ein Zahlungsversprechen ab-gegeben hat.

Vorteile für den Verkäufer

Durch das Zahlungsversprechen der Im-portbank wird dem Verkäufer versichert, sein Geld in vollem Umfang und rechtzei-tig zu erhalten. Ein Akkreditiv ist eine der sichersten Zahlungsarten für Exporteu-re, solange alle im Akkreditiv genannten Bedingungen erfüllt sind. Das Risiko der Nichtzahlung wird vom Verkäufer auf die Bank (oder Banken) übertragen.

Vorteile für den Käufer

Umgekehrt besteht für den Käufer, der das Akkreditiv nutzt, eine Garantie, dass der Verkäufer zu seinen Gunsten die Be-dingungen einhält und die erforderlichen Belege und die Ware zum Empfänger sendet.

Was ist zu beachten?

Die Inanspruchnahme und Abwicklung eines Akkreditivs ist mit nicht unerheb-lichen Kosten verbunden. Es ist wichtig, sich bewusst zu werden, ob die Mehrkos-ten durch die Marge gedeckt sind und ob die Sicherheitsvorteile dieser Zahlungs-methode die anfallenden Mehrkosten rechtfertigen, die bei der Nutzung eines Akkreditivs entstehen.

Die Banken berechnen vielfältige Gebüh-ren, wie z. B. Bereitstellungsgebühren, Abwicklungsgebühren, Provisionen, Zin-sen bei Ankauf der Forderung, Porti, Spe-sen, Änderungsgebühren etc.

Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld mit seiner Bank Gespräche über die Kosten, Konditionen und auch über die Qualität und Bonität der ausstellenden Bank zu führen. Ganz wichtig ist auch die Abklä-rung, ob die Hausbank eventuell die Ga-rantie vorfinanziert und zu welchen Kondi-tionen, um dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen.

Als Exporteur sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man nur eine Zahlung aufgrund des Akkreditivs erhält, wenn al-le im Akkreditiv genannten Bedingungen eingehalten werden. So kann ein simpler Fehler in den Dokumenten zu erheblichen Mehrkosten und zur Schwächung der Ga-rantie führen. Durch Nachlässigkeit in der Abwicklung kann es bei einem Akkreditiv manchmal auch zu Verzögerungen und zu administrativen Problemen kommen.

Tipp:

Fragen Sie Ihre Bank oder die IHK nach einem Musterakkreditiv, das Sie auf Ihre Bedürfnisse abändern und dem Käufer zur Verfügung stellen können, um spä-tere Diskussionen, wie das Akkreditiv auszusehen hat, zu verkürzen. Vermei-den Sie die Ausstellung in einer Spra-che, die in Ihrer Administration nicht per-fekt beherrscht wird (z. B. Französisch). Gerade hier schleichen sich leicht Flüch-tigkeitsfehler ein, die aber zu ernsten Problemen führen können.

Wie verwendet man ein Akkreditiv?

Obwohl Akkreditive sehr nützlich sein können, ist es wichtig, während der Ver-kaufsverhandlungen genau abzuwägen, ob der Aufwand gerechtfertigt ist und ob er vermieden werden kann. Die Abwick-lung eines Akkreditivs kann sowohl zu kostenintensiven Verzögerungen als auch zu unerwarteter Bürokratie führen.

In der Regel sollte man nur unter folgen-den Bedingungen der Eröffnung eines Ak-kreditivs als Importeur zustimmen, wenn

der Lieferant darauf besteht, dass nati-onale Kontrollen dieses erfordern.

die Hausbank bereits informiert wurde und diese keine Bedenken im Hinblick auf den Lieferanten hat.

Entscheidet sich ein Exporteur, ein Ak-kreditiv als Zahlungsmittel zuzulassen, sollte sich dieser genau überlegen, ob sein Kunde sein Vertrauen genießt. Einige wichtige Dinge sind zu beachten:

JuristischWelche Klassifizierung hat das Export-land?

Kosten Rechtfertigt das Akkreditiv die hohen

Kosten? Wer trägt die Kosten? Wer zahlt die anfallenden Bankgebüh-

ren?

Bonität des KundenBesteht bereits eine positive Geschäfts-beziehung?

LänderrisikoIst das Land politisch stabil, mit einem guten Ruf als internationaler Handels-partner?

HandelspraktikenIst es für Exporteure üblich, Akkreditive

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Akkreditive werden in der Regel im

internationalen Handel verwendet.

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beim Handel mit diesem Land zu ver-wenden und/oder mit einer bestimmten Warengruppe?

Beratung und OrientierungBanken können Empfehlungen zur Ver-wendung eines Akkreditivs geben.

AlternativenAuch alternative Abwicklungen, wie etwa Kreditversicherung, Exportfactoring oder Vorkasse, können in Betracht ge-zogen werden. In den ehemaligen GUS- Staaten und den arabischen Ländern ist die Akzeptanz von Vorkasse sehr hoch.

Wenn die Entscheidung darüber gefallen ist, dass ein Akkreditiv die beste Option ist, muss entschieden werden, welche Art von Akkreditiv akzeptiert werden soll.

Es ist ratsam, als Lieferant eine klare Politik zu diesem Thema zu haben und Kundeneinwänden keinen Raum zu schenken. Die Sicherheit der Akkreditiv-auswahl schützt vor hohen Verlusten im Unternehmen und sollte stets von der Geschäftsleitung vorgegeben werden und nicht diskutierbar sein.

Arten von Akkreditiven

Es gibt fünf der am häufigsten verwende-ten Arten von Akkreditiven. Jede Art hat unterschiedliche Funktionen, und einige sind sicherer als andere. Zu ihnen ge-hören:

Unbestätigtes/Bestätigtes Akkreditiv (Unconfirmed/Confirmed Letter of Credit)

Unbestätigt bedeutet, die Bank des Im-porteurs könnte zahlungsunfähig werden, und die Zahlung fällt in diesem Falle aus.Bestätigt bedeutet, eine weitere Bank als die ausstellende Akkreditivbank, häufig im Exportland, sichert eine Zahlung zu.

Übertragbares Akkreditiv (Transferrable Letter of Credit)

Ist der Exporteur lediglich Zwischenhänd-ler, vermindert dieses Akkreditiv das Risi-ko, als Zwischenhändler ausgeschaltet zu werden, sodass das Geschäft ohne ihn ab-gewickelt wird. Das Akkreditiv wird an den eigentlichen Hersteller abgetreten, und der Aussteller erhält keine Kenntnis davon.

Sollte der Aussteller des Akkreditivs ein „übertragbares“ ablehnen, so bietet sich an, dass der Zwischenhändler wiederum ein zweites Akkreditiv zugunsten des Her-stellers ausstellt, ein sogenanntes Gegen-akkreditiv (Back-to-Back Letter of Credit).

Unwiderrufliches/Widerrufliches Akkreditiv (irrevocable/revocable Letter of Credit)

Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann nicht geändert oder storniert werden, sofern al-le Beteiligten damit einverstanden sind. Unwiderrufliche Akkreditive bieten mehr Sicherheit als widerrufliche.

Ein widerrufliches Akkreditiv kann geän-dert werden oder durch die ausstellende Bank jederzeit und aus jedem Grund wi-derrufen werden, ohne dass der Expor-teur um Einverständnis ersucht wird. In der Praxis ist das widerrufliche Akkreditiv eher unüblich.

Revolvierendes Akkreditiv (Revolving Letter of Credit)

Diese Art von Akkreditiv kann mehrere Transaktionen zwischen dem gleichen Käufer und Verkäufer abdecken, also für regelmäßig wiederkehrende Liefe-rungen.

Sichtakkreditiv/Akkreditiv mit Zahlungsziel (L/C at sight-deferred payment)

Bei einem Sichtakkreditiv erfolgt die Zah-lung an den Exporteur bei Einreichung der akkreditivkonformen Dokumente entweder bei der eröffnenden oder bei der avisierenden Bank. Akkreditive mit Zahlungsziel sind Akkreditive auf Zeit, d. h. sie beinhalten Zahlungsziele (z. B. 90 Tage nach Versand der Waren). Bei Vorlage der akkreditivkonformen Do-kumente bei der eröffnenden oder der avisierenden Bank erfolgt die Zahlung aber erst nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

Mein Rat aus der Praxis:

Nur das bestätigte, unwiderrufliche Ak-kreditiv (irrevocable confirmed Letter of Credit) sollte Verwendung finden, da es die sicherste Variante ist.

Das Akkreditiv in der Praxis

Wenn zwischen Käufer und Verkäufer Einigkeit über den Kauf der Ware und die Abwicklung besteht, wird in einem Kaufvertrag u. a. auch die Akkreditivab-wicklung geregelt. Im günstigsten Fall benutzt der Käufer die Klauseln und Ge-staltungsform des Verkäufers, die ihm seine Bank empfohlen hat. Vereinbart wird, welche Dokumente der Exporteur einreichen muss und welcher Partner welche Kosten trägt.

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Die Abwicklung eines Akkreditivs kann sowohl zu mehr Kosten als auch zu unerwarteter Bürokratie führen.

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Export- und Zollpraxis kompakt

Der Käufer (Importeur) beantragt nun bei seiner Hausbank ein Akkreditiv zu-gunsten des Verkäufers (Exporteur) mit allen Klauseln, die zuvor vereinbart wurden. Die Akkreditivbank sendet die Eröffnungsanzeige an eine Zweitbank oder Avisbank im Exportland. Diese Bank wiederum setzt den Exporteur da-von in Kenntnis. Der Exporteur sollte die Avisbank informieren, die Unterlagen an seine Hausbank zu senden, um die Ab-wicklung zu vereinfachen. Die Hausbank des Exporteurs avisiert dem Verkäufer sodann das zu seinen Gunsten eröffnete Akkreditiv.

Das Akkreditiv kann nun von der Haus-bank forfaitiert werden, d. h., die Haus-bank kauft die Forderung des Exporteurs an, was aber wesentlich von der Bonität und der Beurteilung der Handelspartner abhängt.

Die Bedingungen im übersandten Ak-kreditiv müssen sehr genau überprüft werden. Kleinste Abweichungen, selbst Tippfehler, müssen so übernommen wer-den oder dem Aussteller zwecks Ände-rung mitzuteilen sein, was zu erneuten Kosten führt, die der Aussteller überneh-men sollte.

Ist das Akkreditiv korrekt, kann der Ex-porteur den Versand der Ware veranlas-

Ursula Gurda

ist als selbstständige Exportberaterin tätig und blickt auf eine 30-jährige Exporttätig-

keit in japanischen Unternehmen zu-rück. Zuletzt als Vertriebsleiterin Export Sales. Heute unterstützt sie deutsche und ausländische Unternehmen auf dem Weg in internationale Märkte.

Kontakt:http://www.gurda-exportservice.comE-Mail: ursula.gurda@ gurda-exportservice.com

sen. Die beanspruchten Dokumente wer-den der Hausbank eingereicht, die diese an die inländische Avisbank weiterleitet. Ist alles korrekt und akkreditivkonform, wird die avisierende Bank am Fälligkeits-tag die Zahlung veranlassen.

Fehler im Akkreditivgeschäft

Wenn man das Akkreditiv in den Händen hält, ist die Zahlung noch lange nicht ge-sichert. Ein Gespräch mit der Hausbank, der IHK, dem Versicherer und dem Spe-diteur ist ratsam. Vor Erhalt der Zahlung müssen alle Bedingungen im Akkreditiv erfüllt sein und der Bank alle Dokumente vorliegen.

Welche Fehler können auftreten? Im Akkreditiv sind Bedingungen ent-

halten, die man nicht erfüllen und auch nicht beeinflussen kann, z. B. bei der Ausstellung der Frachtpapiere, Ur-sprungszeugnisse etc.

Auch vermeintlich kleine Nachlässig-keiten haben eine große Wirkung, z. B. wurden falsche Incoterms angewen-det; die Artikelbezeichnung stimmt nicht mit der im Warenwirtschaftssys-tem überein; die Zolltarifnummern sind nicht identisch usw.

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Es gibt Widersprüche innerhalb des Ak-kreditivs, d. h., Klauseln heben sich auf oder behindern sich.

Es gibt Abweichungen zum Kaufver-trag. Diese müssen entweder neu ver-handelt werden, oder der Käufer muss von seiner Seite Korrekturen am Akkre-ditiv vornehmen lassen, was mit Kosten verbunden ist. Die Kostenübernahme für solche Änderungen sollte vereinbart werden.

Fazit

Das Akkreditiv ist ein probates und siche-res Zahlungsmittel zwischen Importeur und Exporteur, aber nur dann, wenn er-fahrene Spezialisten die Gestaltung und anschließende Abwicklung überwachen und über ausreichend Erfahrung verfü-gen.

Auch gibt das Akkreditiv indirekt Auskunft über die Bonität des Ausstellers und die Zahlungsfähigkeit des Importeurs.

Bei Erfüllung aller Bedingungen erhält der Begünstigte umgehend den Gegenwert der Dokumente, da die Akkreditivbank eine gesicherte Zahlung leisten muss.

In einem Kaufvertrag wird u. a. auch die Akkreditivabwicklung geregelt.

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Arbeitshilfen

Checklistezum Akkreditivgeschäft

Das Akkreditiv wird zu einem sicheren Zahlungsmittel, sofern alle Voraus-setzungen erfüllt sind. Wird dem Abwicklungsprozess nicht oberste Priorität beigemessen, kann der Akkreditivvertrag jedoch bereits an kleinen Dingen scheitern. Sowohl für den Importeur als auch für den Exporteur ist es von großem Interesse, dass der Transfer reibungslos verläuft, d. h. der Importeur erhält seine Ware und der Exporteur sein Geld.

Anbei einige der häufigsten Stolpersteine im Hinblick auf die Abwicklung. Die Checkliste soll aber nur ein Hinweis sein und ersetzt nicht die administrative Aufmerksamkeit von geschultem Personal.

Allgemein: Ist das Akkreditiv vertragskonform? Sind alle Konditionen, die im Vertrag ausgehandelt wurden, aufgelistet? Handelt es sich um ein unwiderrufliches/irrevocable Akkreditiv? Handelt es sich um ein bestätigtes/confirmed Akkreditiv?

Alle diese drei Punkte müssen erfüllt sein, um aus dem Akkreditiv ein sicheres Zahlungsmittel zu machen.Lehnen Sie Diskussionen und/oder Zugeständnisse ab, denn es geht um Ihre finanzielle Sicherheit.

Fristen: Ist die Vorlagefrist der Dokumente eingehalten? Hier gilt besonders für die Praxis: Haben Sie genügend zeitlichen Spiel-

raum, um alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und termingerecht bei der Bank einzureichen (Ursprungs-zeugnis, Bill of Lading etc.)? Denken Sie daran, dass der geforderte Bill of Lading erst nach Verschiffung vom Spediteur zur Verfügung gestellt wird.

Stimmen Betrag, Währung und Fälligkeit? Hat Ihre Bank auch noch etwas Spielraum zum Prüfen der eingereichten Dokumente?

Handelsrechnung: Besteht Übereinstimmung mit den Akkreditivklauseln? Bitte achten Sie auf buchstabengetreue Übernahme der Texte,

auch Tippfehler müssen übernommen werden. Eine nachträgliche Korrektur von Tippfehlern verursacht zusätzliche Kos-ten, da der Aussteller und alle beteiligten Banken involviert sind. Eine Missachtung kann das Akkreditiv ungültig machen.

Ist die geforderte Anzahl von Originalen und Kopien vorhanden? Denken Sie daran, dass die Botschaften und/oder IHK nicht beliebig viele Originale/Kopien ausstellen, deshalb setzen Sie sich vorab mit den entsprechenden Stellen in Verbin-dung und klären dies.

Werden beglaubigte Kopien gefordert? (IHK/Botschaft) Gerade Botschaften benötigen etwas Zeit; vielleicht greifen Sie hier auf externe Dienstleister zurück, die die fristgerechte Ausstellung der geforderten Dokumente sicherstellen.

Wurde auf buchstabengetreue Ausstellung aller Papiere aller Beteiligten geachtet?

Transport: Wird die Ware rechtzeitig verladen? Stimmen alle Dokumente (Warenbezeichnung, Anzahl der Packstücke, Markierung etc.)? Ist das Transportdokument „Clean“? Das heißt, es wurden keine Mängel vom Spediteur bestätigt. Welche Dokumente werden gefordert? Spediteurübernahmebescheinigung, Frachtbrief, Konnossement etc.? Haben Sie Erfahrungen mit dem beauftragten Spediteur? Ist die Abwicklung zuverlässig? Wählen Sie im Vorfeld schon Incoterms, die zu Ihrem Vorteil sind und das Transportrisiko minimieren.

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Arbeitshilfen

Versicherung:Eine der Bedingungen im Akkreditiv ist die Begleitung der Ware durch ein Versicherungszertifikat. Die gebräuchlichste In-cotermklausel im Außenhandel ist „CIF“ (Cost, Insurance, Freight/Kosten, Versicherung, Fracht). CIF bedeutet, dass der Exporteur alle Kosten des Transports bis zum Bestimmungsort übernimmt, bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung. Das Versicherungszertifikat ist im Akkreditiv explizit beschrieben.

Wurde das Versicherungszertifikat angefordert? Ist das Zertifikat vollständig und akkreditivkonform? Sind Ihnen die Kosten bekannt? (Diese Prämie ist nicht unerheblich bei der Auftragskalkulation.)

Dokumenteneinreichung:Sind alle Dokumente vorhanden? Dann erfolgt die Einreichung bei Ihrer Hausbank.Bei Übereinstimmung mit dem Akkreditiv erfolgt die Auszahlung an den Lieferanten, und gleichzeitig werden alle Gebühren und Spesen belastet.

Tipp:

Fragen Sie Ihren Versicherer nach Blanco-Zertifikaten, die von Ihnen selber ausgestellt werden können. Es vereinfacht den Ablauf, und Tippfehler können schnell korrigiert werden. Weigert sich Ihr Versicherer, holen Sie Angebote von ande-ren Versicherern ein.

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Der Abwicklungsprozess bei Akkreditivgeschäften.

Hilfreiche Links:Merkblatt zum Akkreditiv (Allgemein) http://www.duesseldorf.ihk.de/linkableblob/1284598/.6./data/M2_Akkreditiv-data.pdf; jsessionid=6F327A122A593003EDF7D0991EA09480.repl23

Checkliste: http://www.duesseldorf.ihk.de/linkableblob/1284596/.5./data/M2_Akkreditiv_Checkliste-data.pdf;jsessionid= 6F327A122A593003EDF7D0991EA09480.repl23


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