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Die Arktispolitik der Europäischen Union - Geopolitik einer Zivilmacht?

Date post: 09-Mar-2016
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Outline of current developments in the EU-arctic relations.
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Interdisziplinäre Seminararbeit Eingereicht am 01.03.2011 Die Arktispolitik der Europäischen Union – Geopolitik einer Zivilmacht? Philippe Lionnet Bernstrasse 147 3400 Burgdorf BE +41 79 202 88 89 [email protected] 06-108-914 Europainstitut Universität Basel Interdisziplinäres Seminar Prof. Dr. Laurent Goetschel Frühjahrssemester 2011
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Interdisziplinäre Seminararbeit

Eingereicht am 01.03.2011

Die Arktispolitik der Europäischen Union – Geopolitik einer Zivilmacht?

Philippe Lionnet

Bernstrasse 147

3400 Burgdorf BE

+41 79 202 88 89

[email protected]

06-108-914

Europainstitut Universität Basel

Interdisziplinäres Seminar

Prof. Dr. Laurent Goetschel

Frühjahrssemester 2011

Universität Basel Die Arktispolitik der EU MA European Studies Seminararbeit Interdisziplinäres Seminar Philippe Lionnet Prof. Dr. Laurent Goetschel 01.03.2011

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Hiermit erkläre ich wahrheitsgemäss, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig

und ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel

verwendet habe. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinn-

gemässen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht habe.

Bern, den 01.März 2011

Philippe Lionnet

Universität Basel Die Arktispolitik der EU MA European Studies Seminararbeit Interdisziplinäres Seminar Philippe Lionnet Prof. Dr. Laurent Goetschel 01.03.2011

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1. Einleitung ................................................................................................................ 3

2. Aktuelle Situation in der Arktis ................................................................................ 5

3. Theoretische Grundlagen ....................................................................................... 7

3.1 Aspekte des internationalen Seerechts ............................................................. 7

3.2 Völkerrechtlicher Status der Arktis ...................................................................10

3.3 Begriff der Geopolitik ........................................................................................12

4. Die Arktispolitik der Europäischen Union ...............................................................14

4.1 Entwicklung ......................................................................................................14

4.2 Aspekt der Energiesicherheit............................................................................18

4. Fazit .......................................................................................................................20

5. Bibliographie ..........................................................................................................23

5.1 Literatur: ...........................................................................................................23

5.2 Zeitschriftenartikel: ...........................................................................................23

5.3 Weitere Quellen: ...............................................................................................25

6. Anhänge ................................................................................................................30

6.1 Abb.1 ................................................................................................................30

6.2 Abb.2 ................................................................................................................30

6.3 Abb.3 ................................................................................................................31

6.4 Abb.4 ................................................................................................................31

6.5 Abb.5 ................................................................................................................32

6.6 Abb.6 ................................................................................................................32

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1. Einleitung

“A spirit of economic and political competition will not serve the future of

the Arctic. I think we need the spirit of dialogue. A scientific dialogue be-

tween experts to examine the changing situation on the ground. And a po-

litical dialogue between all the stakeholders, the states, communities and

political authorities that play a role in the region.

In this dialogue, the European Union is fully willing to play its role.”1

Mit dieser Aussage betonte der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van

Rompuy, am Arctic Futures Symposium der International Polar Foundation in Brüssel

einmal mehr: Die Europäische Union will als politischer Akteur in der Arktis tätig und

wahrgenommen werden. An der Konferenz nahmen Vertreter der Anrainerstaaten

und Interessengruppen teil, sie wurde auf Initiative der Europäischen Freien Allianz /

Die Grünen im Plenarsaal des Europäischen Parlamentes veranstaltet. Im Gegen-

satz zu den Sitzungen des Arktischen Rates handelte es sich dabei nicht um eine

offizielle, intergouvernementale Versammlung, sondern um eine informelle, offene

Veranstaltung2. Es sollten dabei „verschiedene Stakeholder der Arktisregion zusam-

menkommen, um ihre Bedürfnisse und Positionen“ zu besprechen und „ihr Know-

How über diese wichtige Region der Erde auszutauschen“.3 Bezeichnend erscheint

diese Versammlung deswegen, weil die Bemühungen der EU um einen Beobachter-

status im Arktischen Rat bisher nicht erfolgreich waren, was einem Ausschluss aus

der bestehenden wichtigsten Plattform in Bezug auf die Arktis gleichkommt4.

Die vorliegende Arbeit soll die Bedeutung der arktischen Gebiete für die Europäische

Union und ihre Mitgliedstaaten aufzeigen und die entstehende Arktispolitik analysie-

1 European Council: Speech by Herman Van Rompuy, PCE 224/10, S.3. 2 Arctic Futures Symposium, Media invitation / press release. Quelle:

http://www.fpa2.mc/downloads/artic_futurs_press_release2.pdf (Letzter Zugriff 23.02.2011). 3 Offizielle Webseite der Polar Foundation.

http://www.polarfoundation.org/projects/project_detail/arctic_futures_symposium/ (Letzer Zugriff 24.02.2011). 4 Die Entscheidung wurde aufgrund von Unstimmigkeiten betreffend Tierschutzstandards auf das Jahr 2011

verschoben. Vgl. Polarstaaten lassen EU abblitzen, SPIEGEL online, 29.04.2009. Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,622047,00.html (Letzer Zugriff 19.02.2011).

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ren. Es wird dabei ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der für eine dem Gegenstand

angemessene Bearbeitung notwendig ist.

Zum einen wirft die Arktis als keinem Nationalstaat zur Gänze angehörendes Gebiet,

welches von den Küstenlinien von insgesamt fünf Staaten5 begrenzt wird und dessen

klimatische Bedingungen die Begründung eigener, westphälischer Souveränität und

Staatlichkeit bisher verunmöglicht eine Reihe von juristischen Fragen auf. Die Ver-

waltung der Arktis wird insbesondere durch internationale Abkommen sichergestellt,

von denen das UNO-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) von 1982 das aktuellste und

wichtigste ist6. In Bezug auf die Europäische Union besteht aus juristischer Sicht die

Frage, inwiefern und inwieweit eine zwangsläufig auf zukünftige, geographisch ent-

fernte und fremdverwaltete Gebiete wie die Arktis gerichtete Politik im bestehenden

völkerrechtlichen Rahmen umsetzbar und möglich ist.

Aus einer politikwissenschaftlichen Sicht möchte ich an die oben zitierte Aussage von

Herrn Rompuy anknüpfen und die angesprochene „Rolle“ der EU in der Arktis näher

definieren. Dazu werde ich die im Entstehen begriffene Arktispolitik der EU mit einem

aussenpolitischen Konzept in Verbindung bringen, welches insbesondere für die

Theorieschule des Realismus in der Ära des Kalten Krieges eine zentrale Rolle ge-

spielt hat: Der Geopolitik. Obwohl diese im Zusammenhang mit einer eigentlichen

Zivilmacht7 wie der EU bisher kaum in Verbindung gebracht wurde, erscheint sie mir

als Analysekonzept für die Arktispolitik interessant: Kann die Arktispolitik als geopoli-

tisch bezeichnet werden? Ist die EU als primär ziviler internationaler Akteur imstande,

Geopolitik zu betreiben und wenn ja, auf welche Weise?

5 Kanada, USA, Norwegen, Russland und Grönland. Island wird hier ausgenommen, da es sich südlich des Po-

larkreises befindet. Wird die Arktis allerdings nach der Lage der 10°-Juli-Isotherme bestimmt, gilt Is land als Anrainer.

6 Herdegen, Matthias, Völkerrecht, 8. Auflage, München 2009, S. 208 f. 7 „Zivilmacht“ wird von mir in diesem Zusammenhang als internationaler Akteur verstanden, der sich nicht pri-

mär durch sog. „hard power“ (durch militärische Kapazitäten geprägte Aussenpolitik) sondern eher durch den Primat der Diplomatie, sog. „soft power“ (ökonomische Anreize und Instrumente gegenüber Drittstaaten, Affi-nitäten zu multilateralem Handeln, Verrechtlichung von internationalen Beziehungen) als internationaler Ak-teur definiert. Vgl. hierzu: Gaedtke, Jens-Christian, Europäische Aussenpolitik, 1. Auflage, Paderborn 2009, S. 42 ff.

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Ich werde mich in diesem Zusammenhang auf die Aspekte der Energie- und in Teilen

die Umweltpolitik konzentrieren, da besonders erstere für den Gesichtspunkt der

Geopolitik beispielhaft sind und für die EU ein hohes Risikopotential aber auch

Chancen für eine verbesserte Energiesicherheit bedeuten. Damit hängen besonders

die Beziehungen der EU zu Russland zusammen, welche ich ebenfalls einbeziehen

werde – die Bedeutung von Geopolitik für die russische Aussenpolitik, seine Rolle als

Energiemacht8 und die starke wechselseitige Abhängigkeit lässt eine geopolitische

Ausrichtung der EU in der Arktis unter Umständen zwingend notwendig erscheinen.

Die Gaskrisen der letzten Jahre haben der EU vor Augen geführt, welche Risiken die

hohe Energieimportquote zusammen mit der sinkenden Eigenförderung und dem

steigenden Verbrauch in sich birgt9.

Da die Arktispolitik der EU zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausformuliert ist, werde

ich mich für die Analyse auf Publikationen der Kommission, des Rates und des Euro-

päischen Parlamentes in Verbindung mit medialer Berichterstattung der letzten Mo-

nate stützen. Dabei werde ich versuchen, die Kernpunkte der entstehenden Position

zu ermitteln und diese anschliessend unter den Gesichtspunkten des Völkerrechtli-

chen Status der Arktis und der geopolitischen Komponenten beurteilen.

2. Aktuelle Situation in der Arktis

Der Sonderstatus der von lebensfeindlichen Temperaturen, Eisbergen und Leere

geprägten Arktis war lange primär Gegenstand der nationalen Aussenpolitik der „ark-

tischen“ Staaten bzw. militärstrategischer Planungen und Manöver der Grossmächte

des Kalten Krieges. Erst in jüngerer Zeit wird sie durch die zunehmende Bedeutung

8 Vgl. Zur russischen Position in der Arktis und dem Zusammenhang mit der russischen Energiepolitik: Matz-

Lück, Nele, Planting the Flag in the Arctic Waters: Russia’s Claim to the North Pole, in: GoJIL 1/2009, S. 235-255.

9 Buchan, David, Energy Policy: Sharp challenges and rising ambitions, in: Wallace, Helen, Pollack, Mark A., Young, Alasdair R., Policy-Making in the European Union, 6. Auflage, New York 2010, S. 368 ff. sowie: Meis-ter, Stefan, Rahr, Alexander, Russland und die EU in Zentralasien – Geopolitik oder Partnerschaft?, in: DGAP aktuell, No. 2, Februar 2009.

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des Klimawandels und die damit verbundene Entwicklung der Verfügbarkeit fossiler

Brennstoffe als Gebiet von globaler Bedeutung diskutiert. Insbesondere das kontinu-

ierliche, dramatische Abschmelzen der Eisflächen eröffnet neben möglichen negati-

ven Folgeerscheinungen in naher Zukunft auch neue Nutzungsmöglichkeiten, da die

Erschliessung der Meeresböden einfacher und neue Seewege befahrbar werden10.

Der bislang markanteste Rückgang wurde im Jahr 2006 verzeichnet11, wobei die Ge-

schwindigkeit des Abschmelzens Schwankungen unterliegt. Zudem machen steigen-

de Öl- und Gaspreise sowie technische Fortschritte aufwendige Offshore-Bohrungen

zunehmend rentabel12.

Aufsehen erregte das aggressive Vorgehen der russischen Regierung in den letzten

Jahren, welches am 2. August 2007 mit der Installation einer aus Titan gefertigten

russischen Trikolore durch ein Bathyskap der MIR-Klasse an der exakten Position

des geographischen Nordpols in mehr als 4000 Meter Tiefe als symbolische Inbe-

sitznahme der Region als Terra Nullius13 – unentdecktes Land – seinen medienwirk-

samen Höhepunkt erreichte14. 2008 begann die russische Armee damit, Patrouillen-

flüge mit Bomberstaffeln über der arktischen See durchzuführen. Zudem wurde der

Aufbau einer russischen „Arktisarmee“ begonnen, welche die Sicherung der Arktis

als „führende strategische Ressourcenbasis“ bis 2016 gewährleisten soll15. Kanada

und Dänemark begannen im selben Zeitraum mit dem Aufbau arktistauglicher

Einsatzmittel für ihre Kriegsmarine16.

10 United Nations Environment Programme, IPCC Report, The Arctic: Thawing Permafrost, Melting Sea Ice And

More Significant Changes, ScienceDaily, 11 April 2007. Quelle: http://www.sciencedaily.com/releases/2007/04/070410140922.htm (Letzter Zugriff 25.02.2011).

11 Siehe auch Abb.1 im Anhang. 12 Vgl. Rothwell, Donald R., The Arctic in International Affairs: Time for a New Regime?, ANU College of Law

Research Paper No. 08-37, S. 5f. Quelle: http://ssrn.com/abstract=1314546 (Letzter Zugriff 23.02.2011). 13 Völkerrechtlich gesehen ist diese Aktion allerdings nicht relevant, da die Existenz von Terra Nullius nach herr-

schender Lehre und Rechtsprechung nicht mehr anerkannt ist. 14 Russia plants Underwater Flag at North Pole, The New York Times, August 2, 2007. 15 Russland will Arktis-Armee aufbauen – Kommersant, RIA Novosti, 27.03.2009. Quelle:

http://www.de.rian.ru/security_and_military/20090327/120766823.html (Letzter Zugriff 22.02.2011). 16 Mommsen, Klaus, Arktis – und was tun die anderen Anrainer?, MarineForum – Zeitschrift für maritime Fragen

auf Globaldefence.net. Quelle: http://www.globaldefence.net/artikel-analysen/14672-allgemein-arktis-und-was-tun-die-anderen-anrainer.html (Letzter Zugriff: 23.02.2011).

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Dass die Region insbesondere für die Europäische Union, der (mit Ausnahme des

assoziierten Grönland und nur mittelbar Schweden und Finnland) keine direkten An-

rainer angehören eine zunehmend wichtige Rolle spielt, ist eine vergleichsweise

neue Entwicklung. Spezifische Regelungen mit nördlichen Mitgliedstaaten wurden

nach dem Beitritt Finnlands und Schwedens im Rahmen der allgemeinen Regional-

politik gehandhabt, auch der besondere Fall Grönlands wurde lediglich durch die

Anwendung eines bestehenden politischen Rahmens als „Überseegebiet“ behandelt

– es wurde nicht im Ansatz eine kohärente Arktispolitik verfolgt17. Norwegen ist als

Energielieferant und Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes assoziiert, ein

Beitritt in naher Zukunft ist allerdings kaum wahrscheinlich.18 Anders liegt der Fall bei

Island, das im Sommer 2009 Beitrittsverhandlungen aufgenommen hat19.

3. Theoretische Grundlagen

3.1 Aspekte des internationalen Seerechts

Alle Anrainerstaaten mit Ausnahme der USA haben die UNO-Seerechtskonvention

von 1982 ratifiziert, dasselbe gilt auch für die EU. Allerdings akzeptieren die USA den

Inhalt der Konvention mit Ausnahme des die Rohstoffe auf hoher See betreffenden

Kapitels XI als Teil des Völkergewohnheitsrechts20, weshalb die Konvention als

Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Situation in der Arktis tauglich ist. Das Ziel

des Übereinkommens ist es, ein universell akzeptiertes Regelwerk für die Weltmeere

zu etablieren, welches das Risiko internationaler Konflikte minimieren soll. Dabei

werden einander zuwiderlaufende Interessen von Küsten- und Binnenstaaten ebenso

berücksichtigt wie technische Aspekte der Navigation und der Schutz der natürlichen

17 Vgl. Airoldi, Adele, The European Union and the Arctic, Policies and actions, Nordic Council of Ministers work-

ing paper, Kopenhagen 2005, S. 13 ff. 18 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Die Europäische Union und die Ark-

tis, KOM(2008) 763, 20.11.2008. 19 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Stellungnahme der Kommission zum

Antrag Islands auf Beitritt zur Europäischen Union, KOM(2010) 62, 24.02.2010. 20 Herdegen, S. 209. Vgl hierzu auch : Buxbaum, Peter A., UN administration pushes UNCLOS. Quelle: http://www.isn.ethz.ch/isn/Current-Affairs/Security-Watch/Detail/?ots591=4888caa0-b3db-1461-98b9-

e20e7b9c13d4&lng=en&id=53665 (Letzer Zugriff 23.02.2011).

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maritimen Umwelt21. Dazu werden Ansprüche der Küstenstaaten auf die Nutzung der

Küstengewässer und des Kontinentalschelf sowie die Transitdurchfahrt geregelt (Tei-

le II und III) und eine Seerechtsbehörde und eine Kammer des Seegerichtshof zur

friedlichen Streitbeilegung eingerichtet (Teil XI, Abschnitt IV). Grundsätzlich werden

die Meere nach dem Seerechtsübereinkommen in verschiedene Zonen eingeteilt22:

Die Eigengewässer beinhalten die sog. inneren Gewässer und das Küstenmeer, sie

unterfallen der territorialen Souveränität des Küstenstaates. Die inneren Gewässer

müssen sich landseitig der sogenannten Basislinie befinden (Art. 8 SRÜ), welche der

sog. Niedrigwasserlinie entlang der Küste entspricht (Art. 5 SRÜ). Auslegungsspiel-

raum bietet sich in Fällen, bei denen Buchten und Einschnitte eine gerade Basislinie

sinnvoll erscheinen lassen (Art. 7 SRÜ). Hinzu kommen Buchten mit einer Öffnung

von bis zu 24 Seemeilen (Art. 10 SRÜ) und sogenannte „historische Buchten“ (Art.

10 Abs. 6 SRÜ), welche „von alters her“ dem Küstenstaat zugeordnet werden.23

Art. 3 SRÜ erlaubt den Küstenstaaten, eine Zone von 12 Seemeilen jenseits der Ba-

sislinie als Staatsgebiet zu beanspruchen. Die friedliche Durchfahrt für Angehörige

anderer Staaten durch diese Gewässer wird zwar von Art. 17 ff. SRÜ gewährleistet,

allerdings schliesst Art. 19 Abs 2 SRÜ alle von der reinen Durchfahrt abweichenden

Tätigkeiten aus. Diese Fragen sind insofern relevant, als dass teilweise erheblich

Seegebiete so der territorialen Souveränität eines Staates zugeordnet werden, die

ausserhalb der 12-Meilen-Zone sind. So beansprucht beispielsweise Kanada eine

gerade Basislinie um den Arktischen Archipel, was einen enormen territorialen Zu-

gewinn und Kontrolle über die Nordwestpassage bedeuten würde – und entspre-

chend strittig ist.24

Die Anschlusszone gewährt den Küstenstaaten Hoheitsgewalt, was ordnungsrecht-

liche Massnahmen (Art. 33 Abs. 1 SRÜ) betrifft. Sie erstreckt sich bis zu 24 Seemei-

21 Europäische Kommission, Legal aspects of Arctic shipping, Summary report, S. 6 f. 22 Vgl auch Abb.2 im Anhang. 23 Herdegen, S. 209 f. 24 Europäische Kommission, Legal aspects of Arctic shipping, Summary report, S. 7.

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len ab Basislinie. Für die Ausbeutung von Rohstoffen von besonderer Bedeutung ist

die ausschliessliche Wirtschaftszone , welche die Seefläche bis 200 Seemeilen ab

Basislinie umfasst (Art. 57 SRÜ). In diesem Gebiet hat der Küstenstaat das aus-

schliessliche Recht auf Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung

der lebenden und nicht lebenden Ressourcen der Gewässer über dem Meeresbo-

den, des Meeresbodens und dessen Untergrundes25. Art. 56. Abs. 1 lit. b) schliesst

hierbei die Errichtung und Nutzung von Bohrinseln und vergleichbaren Anlagen mit

ein. Damit wird die Freiheit der Fischerei ebenfalls stark eingeschränkt, da die meis-

ten Fische in relativer Küstennähe gefangen werden26.

Der Kontinentalschelf oder Festlandsockel bezeichnet natürliche Verlängerungen

der Landmasse eines Küstengebietes unter der Meeresoberfläche bis zum Ende der

Kontinentalplatte, dem sogenannten Kontinentalabhang. Die Küstenstaaten üben

souveräne Rechte über dieses Gebiet aus, auch wenn sie nicht de facto genutzt

werden (Art. 77 Abs. 3 SRÜ). Gewisse Staaten können also, indem Sie die Existenz

eines weiter gehenden Festlandsockels vor der Seerechtskommission geltend ma-

chen, eine partielle Erweiterung ihrer exklusiven Wirtschaftszone über die 200 per se

gewährten Seemeilen hinaus auf 350 Seemeilen erreichen (Art. 76 Abs. 1 ff. SRÜ)27.

Die ausserhalb der beschriebenen Zonen liegende hohe See gilt als offenes Gebiet,

in dem allen Staaten und ihren Bürgern die Freiheit der Schifffahrt, des Überflugs und

mit Einschränkungen die Freiheit der Fischerei, der Forschung und der Errichtung

von Anlagen und Leitungen im Rahmen des SRÜ und anderer Völkerrechtlicher Be-

stimmungen zusteht (Art. 86 ff. SRÜ). Meeresboden und –Untergrund gelten dabei

als gemeinsames Erbe der Menschheit (Art. 136 SRÜ), welches einem durch die In-

ternationalen Meeresbodenbehörde (Art. 156 ff. SRÜ) mit Sitz in Jamaika verwalteten

Konzessionsregime unterliegt.

25 Herdegen, S. 211. 26 Insbesondere in Bezug auf die Fischereirechte indigener Küstenvölker: Bloch, David J., Mare Clausum? Pri-

vate Rights in the Territorial Sea and Exclusive Economic Zone. In: Legal Aspects of Aboriginal Business De-velopment, Juni 2005. Quelle: http://ssrn.com/abstract=701461

27 Siehe Art. 77 Abs. 4 SRÜ: Der Festlandsockel erlaubt nur die exklusive Nutzung natürlicher Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrundes, nicht aller sich über und unter der Wasseroberfläche befindlichen. Zudem wird dabei gemäss Art. 82 SRÜ eine Abgabe fällig.

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3.2 Völkerrechtlicher Status der Arktis

Grundsätzlich handelt es sich bei der Arktis um das um den geographischen Nordpol

liegende Land- und Meeresgebiet. In ihrem Zentrum liegt der grösstenteils ständig

eisbedeckte Arktische Ozean, das sogenannte Nordpolarmeer. Das Festland ist ver-

schiedenen Anrainerstaaten zugehörig.28 Frequentierte Schifffahrtsrouten sind die

Nordwestpassage entlang der Küste Kanadas und Alaskas und die vermehrt befahr-

bare Nordostpassage entlang der Russischen Küste. Mit Ausnahme der Eigenge-

wässer und der ausschliesslichen Wirtschaftszonen der Anrainer gilt die Arktis als

gemeinsames Erbe der Menschheit im Sinne von Art. 136 SRÜ und unterliegt damit

dem Konzessionsregime der internationalen Meeresbodenbehörde.

Obwohl der arktische Ozean der kleinste der Ozeane ist, befindet sich auf seinem

Grund mehr als ein Viertel des gesamten Kontinentalschelfs. Ein Blick auf die Karte

zeigt, dass sich die Gebietsansprüche der Anrainerstaaten im Rahmen des UNO-

Seerechtsübereinkommens teilweise überschneiden. Am 20 Dezember 2001 reichte

Russland als erster Staat überhaupt einen Antrag auf Anerkennung seiner Gebiets-

ansprüche ein, die rund 1.2 Millionen zusätzliche Seemeilen umfassten. Die Anrai-

nerstaaten haben jeweils zehn Jahre nach Ratifikation des SRÜ Zeit, ihre Ansprüche

wissenschaftlich zu belegen und der Seerechtskommission zu melden. Norwegen hat

dies wie Russland bereits getan, für Kanada und Dänemark (Grönland) läuft diese

Frist 2013 bzw. 2014 aus.29. Die strittige Linie30 zwischen Norwegen und Russland

wurde mit dem Seegrenzvertrag im September 2010 bilateral geregelt. Die von Russ-

land beanspruchte Fläche beruht auf einer Verlängerung des Kontinentalschelfs

durch einen unterseeischen Gebirgszug, dem sogenannten Lomonossow-Rücken31.

Bisher wurde der Anspruch nicht gutgeheissen32, deutlich wird aber, dass sich ein

28 Der Fischer Weltalmanach 2011, Frankfurt am Main 2010, S. 523 f. 29 Baker, Betsy B., Law, Science and the continental shelf: The Russian Federation and the promise of arctic

cooperation, Vermont Law School legal studies research paper series, No. 10-38 S. 254 f. 30 Vgl. Auch Abb.3 im Anhang. 31 Vgl. Auch Abb. 4 und 5 im Anhang. 32 Kanada und Dänemark fechten den Anspruch an. Vgl. Ingimundarson, Valur, Die Kartierung der Arktis: Bo-

denschätze, Grossmachtpolitik und multilateral Governance, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Aus

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überwiegender Teil der arktischen See innerhalb der russischen ausschliesslichen

Wirtschaftszone befindet.

Als intergouvernementales Forum für den Interessenausgleich der Anrainer dient der

Arktische Rat, der 1996 durch die Erklärung von Ottawa gegründet wurde. Neben

Kanada, Dänemark (inklusive Grönland und den Färöern), Island, Schweden, Finn-

land, Norwegen, Russland und den USA sind auch Vertreter indigener Völker in der

Region wie der Sami oder der Inuit vertreten33. Die breit gefassten Aufgaben des Ra-

tes sind34:

- Ermöglicht Kooperation, Koordination und Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten.

- Koordiniert und überwacht die Umsetzung von Programmen im Bereich des Um-

weltschutzes, der Forschung und des Katastrophenschutzes im arktischen Raum.

- Überwacht und koordiniert Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Arktis.

- Verbreitet Informationen und fördert das Interesse an der Arktis.

Dazu kommen sechs wissenschaftliche Arbeitsgruppen, deren Aufgabe in der Erstel-

lung von Gutachten in den relevanten Fachbereichen besteht. Diese fliessen in die

Empfehlungen des Arktischen Rates ein. Der Europäischen Union wie auch China

wurde bisher trotz wiederholter Fürsprache durch die norwegische Regierung und

intensiver diplomatischer Bemühungen35 noch kein Beobachterstatus zugestanden36.

Politik und Zeitgeschichte, Nr. 05/31.01.2011. Quelle: http://www.bundestag.de/dasparlament/2011/05-06/Beilage/003.html (Letzter Zugriff 24.02.2011).

33 About Arctic Council, The Arctic Council, 22.Oktober 2007. Quelle: http://arctic-council.org/article/about (Letz-ter Zugriff 18.02.2011).

34 Declaration on the establishment of the Arctic Council (the Ottawa Declaration), Art. 1. Quelle: http://arctic-council.org/filearchive/ottawa_decl_1996-3..pdf (Letzter Zugriff 17.02.2011).

35 Vgl. Smieszek, Malgorzata, The EU, China and new transport routes on the top of the world, in: College of Europe, International Relations and Diplomacy Studies, Ausgabe 1 2011, S.10 ff.

36 Humrich, Christoph, Ressourcenkonflikte, Recht und regieren in der Arktis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 5-6/2011. Quelle: http://www.bpb.de/files/E7FLFE.pdf (Letzter Zugriff 20.02.2011).

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3.3 Begriff der Geopolitik

Grundsätzlich muss zwischen zwei Konzeptionen der Geopolitik unterschieden wer-

den: Die sogenannte klassische Geopolitik wurde stark von Autoren im wilhelmini-

schen Deutschland des ausgehenden 19. und des frühen 20. Jahrhunderts geprägt

und ist insbesondere durch die Adaption in die nationalsozialistische Raumideologie

negativ konnotiert.37 Die Post-Strukturalistischen Ansätze der Critical Geopolitics,

welche nach dem Ende des Kalten Krieges entwickelt wurden, beschäftigen sich

demgegenüber mit der sozialen und konzeptionellen Konstruktion von Territorialität,

welche insbesondere als Analysemodell für Globalisierungsprozesse Verwendung

finden38. Die Arktis als praktisch unbewohnter Raum mit internationalem Status ist

hierfür wenig geeignet. Die Primäre Ausrichtung der existierenden Arktispolitik(en)

auf Umwelt-, Transport- und Ressourcenfragen zeichnet ein Szenario, welches ver-

schiedentlich mit dem Scramble for Africa der Kolonialzeit oder einem Gold- oder

Ölrausch verglichen wurde und wird39 – grundsätzlich geht es in dieser Perspektive

um Zugriffs- und Ausbeutungsrechte für natürliche Ressourcen, die damit zusam-

menhängende Schifffahrt und gleichzeitig die Eindämmung negativer Konsequenzen

auf das arktische Ökosystem.

Verschiedene Geopolitik-Begriffe im Zusammenhang mit der EU werden auch in offi-

ziellen Publikationen des Europäischen Parlamentes im Zusammenhang mit der

Erdgas-Versorgung über Russland und das Pipeline-Projekt Nabucco verwendet –

Themen, welche wie die Arktispolitik auch mit der Energiesicherheit der EU zusam-

menhängen.40 Erdgas ist insofern für meine Fragestellung und die Energiepolitik der

37 Albert, Mathias, Reuber, Paul, Wolkersdorfer, Günter, Kritische Geopolitik, in: Schieder, Siegfried, Spindler,

Manuela (Hrsg.), Theorien der Internationalen Beziehungen, 2. Auflage, Opladen & Farmington Hills 2006, S. 527 ff.

38 Ebenda, S. 530. 39 Vgl hierzu: Canada uses military might in arctic scramble, The Guardian, 11. August 2007. Quelle:

http://www.guardian.co.uk/world/2007/aug/11/oil.arctic (Letzter Zugriff 19.02.2011). Sowie: A scramble for the Arctic, Al-Jazeera international, 08. Dezember 2010. Quelle : http://english.aljazeera.net/indepth/features/2010/11/20101130181427770987.html (Letzter Zugriff 20.02.2011).

40 Energiesicherheit ist ein Teilbereich der Europäischen Innen- und auch Aussenpolitik, dem in den vergange-nen zehn Jahren stark erhöhte Aufmerksamkeit zukam. Vgl. hierzu: Nugent, Neill, The government and poli-tics of the European Union, 7. Auflage, Basingstoke 2010, S. 343 ff.

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EU41 relevant, als dass es üblicherweise über Pipelines transportiert wird und des-

halb eher einen statischen regionalen im Gegensatz zu einem dynamischen globalen

Energiemarkt begründet – was die Abhängigkeit von verlässlicher Versorgung durch

den Hauptanbieter verstärkt42. In der Arktis sind schätzungsweise 20% der globalen

Erdgasvorräte zu finden43. Die Herausforderung für die Europäische Union besteht

darin, in diesem realpolitischen Feld eine eigene Position zu finden und umzusetzen.

Ich verstehe Geopolitik als Begriff der politischen Geographie, der Interessen und

Einflussmöglichkeiten von staatlichen und privaten internationalen Akteuren mit geo-

graphischen Gegebenheiten verbindet und die wechselseitige Beziehung derselben

beschreibt. Zum einen werden internationale Akteure durch verändernde Bedingun-

gen der natürlichen Umwelt beeinflusst, beispielsweise durch Katastrophen, klimati-

sche Veränderungen und die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen: Inter-

nationale Akteure müssen Ihre Vorgehensweise also an natürliche Begebenheiten

anpassen, um Ihre Interessen wahrzunehmen. Zum anderen nehmen internationale

Akteure durch verschiedene Handlungsformen Einfluss auf die natürliche Umwelt:

Schutzmassnahmen, Ausbeutung von Ressourcen, Erschliessung neuer Ressourcen

und auch die Verschmutzung sind Beispiele. Häufig sind Handlungen darauf ausge-

legt, ein Dispositiv zu schaffen welches die Voraussetzungen für eine zukünftige, vor-

teilhafte Nutzung bietet – Geopolitik wird zwangsläufig prospektiv betrieben, da bei-

spielsweise Versorgungssicherheit erst das mittelbare Resultat einer oft langjährigen

Politik ist44.

In Bezug auf die Arktis sehe ich die geopolitische Komponente für die EU in der

Schaffung von politischen Voraussetzungen, um in Anbetracht der sich rapide än-

dernden ökologischen Situation und unter Berücksichtigung der bestehenden inter-

nationalen Abkommen und Regeln in Zukunft eine möglichst vorteilhafte Position zu

etablieren. Da die Europäische Union nur mittelbar an der Nutzung des arktischen

41 Energiesicherheit in Europa: Stand und Perspektiven, CSS Analysen zur Sicherheitspolitik, No. 36, Juni 2008. 42 Buchan, S. 370. 43 Hierzu: Circum-Arctic Resource Appraisal: Estimates of Undiscovered Oil and Gas North of the Arctic Circle,

U.S. Geological Survey Fact Sheet 2008-3049. Quelle: http://pubs.usgs.gov/fs/2008/3049/ (Letzter Zugriff: 24.02.2011).

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Territoriums beteiligt sein kann, muss sie nach anderen Möglichkeiten der Einfluss-

nahme suchen, um ihre Interessen in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen wahr-

nehmen zu können und insbesondere ihre Abhängigkeit von Energieimporten nicht

zu verschärfen.

Meine These beruht auf der Annahme, dass die EU als Zivilmacht handelt. Sie wird

entsprechend versuchen, in diesem realpolitischen Szenario durch eine Vernetzung

mit anderen Akteuren und einer Verrechtlichung und Regulierung der Beziehungen

ihre Position zu finden und auszubauen. Im Gegensatz zu beteiligten Staaten wird

sie nicht auf militärische Kapazitäten und Machtdemonstrationen (hard power) bau-

en, sondern das Verhalten der Beteiligten Akteure mittels soft power zu beeinflussen

versuchen. Dahinter steht die Frage, inwiefern von einem eigentlichen „europäi-

schen“ Weg der Geopolitik die Rede sein kann und ob dieser erfolgsversprechend

scheint.

4. Die Arktispolitik der Europäischen Union

4.1 Entwicklung

„Angesichts der Rolle des Klimawandels als „Bedrohungsmultiplikator“ ha-

ben die Kommission und der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen-

und Sicherheitspolitik hervorgehoben, dass Umweltveränderungen sich

auf die geostrategische Dynamik der Arktis auswirkten, was potenzielle

Konsequenzen für die internationale Stabilität und die europäischen

Sicherheitsinteressen habe und deshalb eine Politik der EU für die Arktis

erfordere.“45

Am 20. November 2008 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel

„Die Europäische Union und die Arktis“ an das Europäische Parlament und den Rat.

45 Einleitungstext, Die EU und die Arktis, Webportal der Europäischen Kommission. Quelle:

http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/arctic_overview_de.html (Letzer Zugriff: 25.02.2011).

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Diese wird im Dokument selbst explizit als „erste Stufe einer Arktispolitik für die Eu-

ropäische Union“ bezeichnet und soll als Grundlage für weiterführende Massnahmen

dienen46. Am 8. Dezember 2009 folgte eine Erklärung des Rates, welche die wesent-

lichen Punkte der Mitteilung aufnahm und nächste Schritte für eine Arktispolitik for-

mulierte. Zudem wurden die Schwerpunkte einer zukünftigen Arktispolitik der EU de-

finiert47:

- Schutz und Erhalt der Arktis im Einklang mit seiner Population

- Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung

- Mitarbeit an einer verbesserten Verwaltung der Arktis

Die Arktispolitik sollte auf dem UNO-Seerechtsübereinkommen basieren, die einzig-

artigen Charakteristika der Arktisregion berücksichtigen und „die Arktis als eine Regi-

on des Friedens und der Stabilität bewahren sowie die Notwendigkeit des verantwor-

tungsbewussten, nachhaltigen und vorsichtigen Vorgehens in Bezug auf die neuen

Möglichkeiten für Transport, Abbau natürlicher Ressourcen und anderer unternehme-

rischer Tätigkeiten in Zusammenhang mit den schmelzenden Eiskappen und ande-

ren Auswirkungen des Klimawandels hervorheben“.48

Ein von der Kommission organisierter Arctic dialogue Workshop am 9. März 2010

befasste sich mit den Rechten indigener Völker in der Polarregion, ohne allerdings

bisher konkrete Standpunkte hervorzubringen49. Die eigens eingerichtete Informati-

onsseite Die EU und die Arktis zeigt im vergangenen Jahr generell nur wenig Aktivi-

tät50. Erst zu Beginn des laufenden Jahres erging nach der Plenartagung des Euro-

46 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament

und den Rat, Die Europäische Union und die Arktis, KOM(2008)763, S.14. 47 Council of the European Union, Council conclusions on Arctic issues, 8. Dezember 2009. Quelle:

http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/pdf/arctic_council_conclusions_09_en.pdf (Letzter Zugriff 18.02.2011). 48 Ebenda, S.1. 49 Vertreter der EU setzten sich bei den anwesenden Vertretern der indigenen Völker stark für einen Beobach-

terstatus im Arktischen Rat ein, da so der Dialog zwischen der EU und indigenen Völkern „am effizientesten“ geführt werden könne. Vgl. Arctic Council indigenous peoples secretariat IPS, Arctic dialogue workshop, 12.03.2010. Quelle: http://www.arcticpeoples.org/news/item/290-arctic-dialogue-workshop (Letzter Zugriff 18.02.2011).

50 Webseite der EU zur Arktispolitik. http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/arctic_overview_de.html (Letzter Zugriff: 27.02.2011).

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päischen Parlamentes eine Pressemitteilung, welche konkret Forderungen für nächs-

te Schritte enthielt:

- Ein Verbot schwerer Tanker im Arktisgebiet zur Verhütung schwerer Unfälle.

- Schutz der Eigentumsrechte der Sami, des einzigen indigenen Volkes der EU.

- Status als „ständiger Beobachter“ im Arktischen Rat.

Am 20. Januar 2011 verabschiedete das Parlament der Europäischen Union eine

nicht-legislative Entschliessung51, welche die Notwendigkeit einer EU-Arktispolitik

einmal mehr betonte. Die Bewerbungen u.a. Chinas, Italiens, Japans, Singapurs und

Südkoreas um den Beobachterstatus im Arktischen Rat deuten danach „auf eine un-

terschiedliche geopolitische Bewertung der Arktis auf einer breiteren Ebene“ hin52.

Zwar habe die EU „bislang keine Küste entlang des Arktischen Ozeans“ aber es ge-

be das „berechtigte Interesse der EU und anderer Drittstaaten als Interessenträger

aufgrund ihrer Rechte und Pflichten gemäss dem Völkerrecht, ihres Engagements in

der Umwelt- und Klimapolitik und in sonstigen Politikbereichen, ihrer Fördermittel,

Forschungstätigkeit und wirtschaftlichen Interessen, einschliesslich der Schifffahrt

und der Ausbeutung natürlicher Ressourcen“53. Hinzu komme, dass „eine grosse

arktische Landmasse“54 in Finnland und Schweden von den Sami bewohnt werde.

Ein zukünftiger Beitritt Islands würde die Union indes „zu einem Arktisanrainer ma-

chen“ – der Status Islands als Beitrittsland verdeutliche die „Notwendigkeit einer ko-

ordinierten Arktispolitik auf EU-Ebene“ und stelle eine „strategische Gelegenheit für

die EU“ dar, eine „aktivere Rolle bei der multilateralen Governance im Arktischen

Raum zu spielen“55. Interessant ist hierbei die Tatsache, dass die isländische Regie-

rung im April 2008 mit der Vergabe von Ölexplorationslizenzen für das nördlich gele-

51 European Parliament, Sustainable EU policy for the High North, INI/2009/2214. Quelle:

http://www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=INI/2009/2214 (Letzter Zugriff 18.02.2011.

52 Ebenda, Dokument T7-0024/2011, S.2. 53 Ebenda. 54 Ebenda. 55 Dokument T7-0024/2011, S.3.

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gene Dreki-Gebiet56 begonnen hat, wo für eine Offshore-Förderung mit modernen

Mitteln erreichbare Öl- und Gasvorkommen vermutet werden. Mehrere britische Un-

ternehmen sowie die Norwegische StatoilHydro bekundeten bereits Interesse57, al-

lerdings flachte das Interesse im Verlauf der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgrund

des hohen finanziellen Risikos erheblich ab. Momentan werden keine Probebohrun-

gen durchgeführt.

Die Eckpunkte der „einheitlichen koordinierten EU-Politik für den Arktischen Raum“

fallen in der Entschliessung im Vergleich zu den vorhergehenden Dokumenten kon-

kreter aus, orientiert sich allerdings weiterhin an den Drei durch die Kommission defi-

nierten Hauptthemen58:

- Nutzung neuer weltweiter Transportrouten

- Nutzung Natürliche Ressourcen

- Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

- Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

- Gouvernanz

Die Notwendigkeit der multilateralen Verwaltung und die Gültigkeit der internationa-

len Abkommen werden erneut betont, ebenso die Notwendigkeit des Einsatzes der

besten verfügbaren Technologie zur Vermeidung von Havarien und für eine nachhal-

tige Nutzung. Als institutionelle Anpassung empfiehlt die Entschliessung, ein „Referat

für die Arktis innerhalb des EAD zu schaffen“ und betont die „wichtige Rolle“ der

Staaten und ihrer Interessen, welche jedoch über einen „partizipativen Ansatz“ mit

anderen Akteuren in Einklang gebracht werden sollen. Dieser Ansatz solle durch ei-

nen „gestärkten Arktischen Rat“ ermöglicht werden, der sich „z.B. durch die Einrich-

56 Vgl. auch Abb. 6 im Anhang. 57 Iceland to offer offshore drilling licenses in race for Arctic’s oil, The Times, 21.August 2008. Quelle:

http://business.timesonline.co.uk/tol/business/industry_sectors/natural_resources/article4576624.ece (Letzter Zugriff 18.02.2011).

58 Schutz und Erhalt der Arktis, Verbesserung der Gouvernanz, nachhaltige Nutzung der Ressourcen. Vgl hierzu auch: Arctic footsteps in Brussels, Speech by European Commissioner for Maritime Affairs and Fisheries Ma-ria Damanaki at the 9th Conference of Parliamentarians of the Arctic Region, 13. September 2010, SPEECH/422.

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tung eines ständigen Sekretariats (…) eine ausgewogenere Teilung der Kosten, häu-

figere Ministertreffen und jährliche Arktisgipfel auf höchster Ebene“ und stärkere Ein-

beziehung der „Parlamentarier der Arktis“ zusammen mit „wichtigen Akteuren, die

keine Anrainerstaaten der Arktis sind“ neu definiert59. Weiter würden „fortgesetzte

Treffen einer exklusiven Kerngruppe von Staaten“ den Status und die Rolle des Ark-

tischen Rates „untergraben“, weshalb er „offen“ bleiben solle60.

4.2 Aspekt der Energiesicherheit

Energiesicherheit rückte als politisches Thema im Verlauf der sogenannten Ölkrise

der frühen 70er Jahre erstmals auf die politische Agenda der Europäischen Gemein-

schaft. Der schnelle Einbruch der OPEC-Fördermengen zeigte erstmals die Abhän-

gigkeit des europäischen Kontinents von ausländischen Rohstofflieferungen in aller

Deutlichkeit auf61. Der fortschreitende Integrationsprozess führte dazu, dass eine

gemeinsame politische Antwort auf dieses gemeinsame Problem angelegt werden

konnte: Die Europäische Energiepolitik.

Neben den politischen Rahmenbedingungen veränderte sich auch die Art des Ener-

gieverbrauchs. Rohöl als Rohstoff ist immer noch ein wichtiges Importgut, wird aller-

dings zunehmend von Erdgas verdrängt62, von dem zur Zeit rund 40% aus Russland

stammt. Die europäische Nachfrage nach Erdgas wird sich voraussichtlich in den

nächsten Jahrzehnten weiter erhöhen. Allerdings ist in der Energiepolitik eine starke

Tendenz hin zu einer Diversifizierung der Versorgung zu beobachten, so stammten

noch 1990 rund 75% der importierten Gasmenge aus russischen Ölfeldern.63 Die oft

postulierte Abhängigkeit von russischen Gasförderungen muss also teilweise relati-

viert werden. Trotzdem zeigte sich im Verlauf der Tarifstreitigkeiten zwischen der

59 European Parliament, Sustainable EU policy for the High North, INI/2009/2214. 60 Ebenda, S.4. 61 Buchan, 368 f. 62 European Commission, Directorrate General for Energy and Transport: EU energy in figures 2010, S. 31 f.

Quelle: http://ec.europa.eu/energy/publications/statistics/statistics_en.htm (24.02.2011). 63 European Council on foreign relations: The European Union and Russia’s gas, 21. November 2008. Quelle:

http://ecfr.eu/content/entry/commentary_the_eu_and_russias_gas/ (Letzer Zugriff 20.02.2011).

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russischen Regierung und dem Transitland Ukraine in den letzten Jahren, dass eine

Einschränkung der russischen Gaslieferungen gerade bei wachsendem Verbrauch

ein wirtschaftliches Risiko für die Europäische Union darstellt64. Der Transport des

Gases über Pipelines verleiht der politischen Dimension der Energieversorgung zu-

sätzliche Bedeutung: Es bedarf des Einverständnisses und der Kooperation nicht nur

der Förder- sondern insbesondere auch der Transitländer, um einen unterbruchsfrei-

en Energiefluss gewährleisten zu können65.

Es fällt daher auf, dass die Potentiale einer gemeinsamen Europäischen Energiepoli-

tik lange nicht ausgeschöpft wurden und auch heute nicht werden. Zwar existieren

verschiedene regulatorische und koordinierende Beschlüsse, dennoch kann von ei-

nem Grand Design im Sinne einer wirklichen europäischen Gesamtstrategie noch

keine Rede sein. Existierende nationale Energiepolitik ist häufig ein reaktives Resul-

tat von Massnahmen, welche in Versorgungskrisen implementiert wurden66. Der Ver-

such einer Verrechtlichung der energiepolitischen Beziehungen zu Osteuropa mit der

Energiecharta von 1991 blieb durch die fehlende Beteiligung der wichtigsten potenti-

ellen Partei – Russland – bis heute praktisch wirkungslos67. Die energiepolitische

Zusammenarbeit mit südosteuropäischen Staaten nach 2005 entwickelte sich zwar

zu einem Rahmenvertrag für eine direkte Einflussnahme der Europäischen Union auf

dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, ist allerdings auch durch die Abwesenheit

wichtiger Staaten – insbesondere die Türkei als Transitland – eingeschränkt68.

Erst die Unterbrüche der Gasversorgung in der Ukraine und der Georgienkonflikt ga-

ben der Sorge um Versorgungssicherheit genügend Gewicht, um Energiesicherheit

mit dem sogenannten zweiten strategischen Energiebericht der Kommission 2008

einen wichtigen Platz auf der Agenda der EU zu verschaffen. Interessanterweise hat-

te das Europäische Parlament vorgängig die energiepolitische Autonomie der Mit-

gliedstaaten und der Industrie bekräftigt, so dass die Kommission erst durch Sach-

64 Meister, Stefan, Rahr, Alexander, Russland und die EU in Zentralasien – Geopolitik oder Partnerschaft?, in: DGAP aktuell, No. 2, Februar 2009.

65 Youngs, Richard, Europe’s External Energy Policy: Between Geopolitics and the Market, CEPS Working Document No. 278/November 2007.

66 Buchan, 370. 67 Buchan, S. 371. 68 Ebenda.

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zwänge zu einer Reaktion gedrängt wurde69. Während sich der erste Bericht primär

auf EU-interne Massnahmen konzentriert hatte, wies der zweite bereits einen klaren

aussenpolitischen Fokus mit folgenden Kernpunkten auf:

- Infrastrukturelle Bedürfnisse der EU und Diversifizierung der Versorgung

- Internationale Beziehungen im Energiesektor

- Gesamteuropäische Lager- und Krisenreaktionssysteme

- Energieeffizienz

- Bestmögliche Nutzung der Ressourcen innerhalb der EU

Gerade unter den schwierigen Umweltbedingungen im Polarmeer sind russische Öl-

förderkonzerne allerdings häufig auf die weiter entwickelte Technologie von EU-

Staaten angewiesen. So hat der britische Energiekonzern BP vor wenigen Tagen

eine Allianz mit dem russischen Konglomerat ROSNEFT geschlossen, welches seine

kürzlich erhaltenen Förderlizenzen für den russischen Kontinentalschelf in der Kara-

see mithilfe der technischen Möglichkeiten seines neuen Partners ausbeuten will70.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass in EU-Mitgliedstaaten domizilierte

private Akteure durchaus von russischen Gebietsansprüchen im arktischen Meer pro-

fitieren können und werden.

4. Fazit

Der momentane Stand der EU-Arktispolitik erlaubt nur wage Aussagen über Inhalt,

Geltungsbereich und Wirkung einer definitiven Arktispolitik der EU, allerdings lassen

sich Tendenzen ausmachen. Einerseits erscheint das Engagement der EU als Funk-

tion bestehender Politikfelder, insbesondere der Umweltpolitik und der Energiepolitik.

In beiden Belangen spielt das Verhältnis der EU zu Russland mit seinen bekannten

69 Buchan, S.370 f. 70 BP und Rosneft erkunden russische Arktis gemeinsam, SPIEGEL online, 16. Januar 2011. Quelle:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,739774,00.html (Letzter Zugriff 24.02.2011) sowie BP-Medieninformation, Rosneft und BP vereinbaren weltweite strategische Allianz und Zusammenarbeit in der Arktis, 14. Januar 2011. Quelle: http://www.bp.com/genericarticle.do?categoryId=4004181&contentId=7066713 (Letzter Zugriff 22.02.2011).

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Risiken eine entscheidende Rolle – die Kontrolle eines grossen Teils der zukünftigen

Energieressourcen durch Russland würde der Strategie der Diversifizierung und ver-

besserten Versorgungssicherheit entgegenlaufen. Hinzu kommt, dass die russische

Regierung lange kein besonderes Interesse am Schutz der natürlichen Umwelt in der

Arktisregion bekundet hat und auch in Bezug auf Sicherheitsbestimmungen bei

Offshore-Bohrungen ökologisch riskant vorgeht71. Die Beteiligung technologisch her-

vorragend ausgestatteter internationaler (auch europäischer) Konzerne kann hierbei

zwar Abhilfe schaffen, allerdings zeigte jüngst die Havarie der Deep Water Horizon

im Golf von Mexiko deutlich, dass gerade bei gewinnorientierten Unternehmen Kon-

trollen und Auflagen notwendig sind und Sicherheit keineswegs garantiert ist.

Eine starke Beteiligung internationaler Konzerne würde allerdings die Position der

russischen Regierung als Energiemacht schwächen – weshalb sie die entsprechende

Ausrichtung der Energiepolitik der EU bereits vehement kritisiert72. Hier wie auch in

der kontinuierlichen Erwähnung der Rechte und Interessen der indigenen Bevölke-

rung der Arktisregion zeigt sich die Bedeutung der EU als normative Macht. Auch der

Zivilmachtcharakter der EU zeigt sich in der aufgezeigten Entwicklung deutlich. im

Prinzip zeichnet sich die Stossrichtung der Arktispolitik durch drei Elemente aus:

- Abwesenheit militärischer Handlungsoptionen

- Teilhabe und Einsitz in multilateralen Gremien und Betonung der Gültigkeit der völ-

kerrechtlichen Regelungen

- Einflussnahme durch Erweiterung und Marktliberalisierung

71 Offenbar zeichnet sich aber eine Veränderung der politischen Haltung bzw. eine Bereitschaft zu Zu-

geständnissen ab. Vgl. Seidler, Christoph, Putin verspricht Grossputz in der Arktis, SPIEGEL online, 23.09.2010. Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,719229,00.html (Letzter Zugriff 26.02.2011).

72 Durch die Verbreitung der Binnenmarktregeln über die Aussengrenzen hinaus hat die EU bereits im Rahmen der Nachbarschaftspolitik und der Energiecharta Marktliberalisierung im kaspischen Raum gefördert. Das so-genannte „Dritte Energiepaket“, welches im März 2011 in Kraft tritt, soll insbesondere den Wettbewerb auf dem europäischen Gasmarkt fördern. Vgl. Putin, Steinhauser, Gabriele, Eu commission chief clash on energy policy, MSNBC, 24.02.2011. Quelle: http://www.msnbc.msn.com/id/41753767/ns/world_news-europe/ (Letzter Zugriff 26.02.2011).

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Der erste Punkt zieht sich durch die Publikationen der EU-Institutionen. Während

gerade Russland und Kanada den Ausbau militärischer Kapazitäten in der Arktisre-

gion als integralen Bestandteil ihrer Arktispolitik behandeln, spielt diese auch im

Rahmen der GSVP bisher keine Rolle. Da die Unionspolitik im Umwelt- und Energie-

bereich in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat, erscheint ein Ein-

sitz im Arktischen Rat zusätzlich zu bereits vertretenen Mitgliedstaaten als folgerich-

tig und würde die EU als internationalen Akteur in der Arktis bestätigen.

Das dritte Element kann als Fortsetzung eines bereits mehrfach erprobten Weges

gesehen werden. Das durch die wirtschaftlichen Einbrüche durch die Finanz- und

Wirtschaftskrise begünstigte dringende Interesse Islands an einem Beitritt zur Euro-

päischen Union eröffnet die Möglichkeit der direkten Einflussnahme in der Arktis

durch territoriale Erweiterung – wie bereits vorgängig im Mittelmeerraum, in Skandi-

navien und in Osteuropa geschehen. Eine europäische Geopolitik manifestiert sich

so wenig überraschend auch in der integrierenden Wirkung der Union, eine normati-

ve Wirkung wird hierbei in erster Linie durch die Kopenhagener Kriterien erzielt sowie

durch die Förderung freier Märkte73. In Bezug auf Island hat die Kommission bereits

Massnahmen zur Schaffung der Beitrittsvoraussetzungen in verschiedenen Berei-

chen verlangt74. Eine Mitgliedschaft Islands und Rohstofffunde im Dreki-Gebiet könn-

ten zwar zu der territorialen Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen,

allerdings in Anbetracht der importierten Gesamtmenge in eher geringem Mass.

Dennoch: Ein erfolgreicher Einsatz der EU für ökologische und politische Stabilität in

der Arktis sowie eine weitere Liberalisierung des Energiemarktes nicht nur in der ark-

tischen Region wird gerade vor dem Hintergrund der hohen Importabhängigkeit ein

Beitrag zur Versorgungssicherheit und Diversifizierung der Bezugsquellen sein – und

damit durchaus ein Beispiel europäischer Geopolitik im hohen Norden.

73 Vgl. Dazu: Dossier Liberalisierung des Energiesektors der EU, EurActiv, 29.Januar 2011. Quelle: http://www.euractiv.com/de/energie/liberalisierung-energiesektors-eu/article-146662 (Letzter Zugriff 27.02.2011).

74 "Erhebliche Anstrengungen sind insbesondere in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und ländliche Ent-wicklung, Umwelt, freier Kapitalverkehr und Finanzdienstleistungen erforderlich, damit die Beitrittskriterien erfüllt werden." Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament und den Rat, Die Europäische Union und die Arktis, KOM(2008) 763, S.8.

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6. Anhänge

6.1 Abb.1

Quelle: DIE WELT online, http://www.welt.de/multimedia/archive/00459/nordpolgrafik_DW_Wi_459256a.jpg (Letzter Zugriff

24.02.2011).

6.2 Abb.2

Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,

http://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Nachrichten/Veranstaltungen/2009/Hauskolloquium__2009__2010/Bilder/2009-12-

08__02__g,property=default.jpg (Letzer Zugriff 23.02.2011).

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6.3 Abb.3

Quelle: BBC World News, http://newsimg.bbc.co.uk/media/images/44898000/gif/_44898013_arctic_466x350russia.gif (Letzter

Zugriff 23.02.2011).

6.4 Abb.4

Der Lomossow-Rücken, Quelle: The continental shelf project http://a76.dk/grafik/lorita_0504_lomonosov_alert.jpg (Letzter Zugriff 20.02.2011).

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6.5 Abb.5

Quelle: Globelaw, International Environmental & Transnational Law, http://www.globelaw.com/images/clip_image007.gif (Letzter Zugriff 20.02.2011).

6.6 Abb.6

Das Dreki-Gebiet, Quelle: http://www.energy-pedia.com/article.aspx?articleid=137074 (Letzter Zugriff 23.02.2011).


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