+ All Categories
Home > Documents > Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen...

Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen...

Date post: 20-Jun-2020
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
12
A m Anfang stand ein umfangreicher Fragebogen, der an Partnerkanzleien in 24 Staaten verschickt wurde, in denen Ecovis vertreten ist, darunter In- dien und China. Die Antworten wurden statistisch und qualitativ ausgewertet (Detailergebnisse unter www.steuerpolitikbarometer.de ). Fazit: Während Deutsch- land bei der Höhe der Investitionsanreize im Mittelfeld liegt und eine ansehnli- che direkte Innovationsförderung (also mit Zuschüssen) betreibt, lässt der deut- sche Staat Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, im Regen ste- hen. Die Ausrüstungsinvestitionen von Unternehmen fördern 21 der 24 untersuch- ten Länder – davon zehn nur mit Steuererleichterungen (also erhöhten Ab- schreibungen oder Investitionsrückstellungen bzw. -rücklagen), sieben allein mit Zuschüssen und vier, darunter Deutschland, auf beiden Wegen. „Allerdings ist nur eine Minderheit der befragten Ecovis-Partnerkanzleien von einer positiven Wirkung solcher staatlichen Anreize auf die Investitionstätigkeit und die Standortattraktivität für ausländische Investoren überzeugt“, erklärt Professor Dr. Peter Lüdemann, Ecovis-Experte für internationales Steuerrecht. Liebe Leserinnen und Leser, manchmal werden Wünsche doch erhört, und das sogar vom Fiskus. Wer hätte das ge- dacht? Jedenfalls hat die neue Berliner Koalition den Steuer- zahlern mit den steuerlichen Sofortmaßnahmen, die ab dem 1. Januar gelten sollen, ein schönes Neujahrsgeschenk ge- packt. Erfreulich ist vor allem, dass die noch von der alten Regierungsmehrheit verab- schiedeten Regelungen zur Krisenentschärfung jetzt auf Dauer gelten und Zeitbomben bei der Erbschaftsteuer kurz- fristig entschärft werden sollen (mehr dazu auf Seite 4). Abzuwarten bleibt, was aus den weniger konkret formu- lierten guten Vorsätzen zur Steuervereinfachung und -ent- lastung werden wird. Ange- sichts des Zwangs zur Haus- haltskonsolidierung bleibt wohl, realistisch betrachtet, in den nächsten Jahren nur wenig Spielraum für weitere Steuersenkungen. Auf alle Fälle werden wir die Entwick- lung weiterverfolgen und Sie in ECOVIS Info auf dem Lau- fenden halten. Damit zurück zur Praxis: Auch in dieser Ausgabe finden Sie wieder nützliche Ratschläge, zum Beispiel zu öffentlichen Aufträgen (Seite 5) oder zum Problem der verdeckten Ge- winnausschüttung in Krisen- zeiten (Seite 8). Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Ihre Ecovis-Kanzlei Ecovis wollte es wissen: Wie fördern andere Länder Investitionen, Innovationen und Familien? Und wie schneiden dabei die deutschen Regelungen ab? Deutschland im Vergleich Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ECOVIS Info 1. 10 Ausgabe 01/2010 STEUERPOLITIK-BAROMETER
Transcript
Page 1: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

Am Anfang stand ein umfangreicher Fragebogen, der an Partnerkanzleienin 24 Staaten verschickt wurde, in denen Ecovis vertreten ist, darunter In-

dien und China. Die Antworten wurden statistisch und qualitativ ausgewertet(Detailergebnisse unter www.steuerpolitikbarometer.de ). Fazit:Während Deutsch-land bei der Höhe der Investitionsanreize im Mittelfeld liegt und eine ansehnli-che direkte Innovationsförderung (also mit Zuschüssen) betreibt, lässt der deut-sche Staat Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, im Regen ste-hen.Die Ausrüstungsinvestitionen von Unternehmen fördern 21 der 24 untersuch-ten Länder – davon zehn nur mit Steuererleichterungen (also erhöhten Ab-schreibungen oder Investitionsrückstellungen bzw. -rücklagen), sieben allein mitZuschüssen und vier, darunter Deutschland, auf beiden Wegen.„Allerdings ist nur eine Minderheit der befragten Ecovis-Partnerkanzleien voneiner positiven Wirkung solcher staatlichen Anreize auf die Investitionstätigkeitund die Standortattraktivität für ausländische Investoren überzeugt“, erklärtProfessor Dr. Peter Lüdemann, Ecovis-Experte für internationales Steuerrecht.

Liebe Leserinnenund Leser,

manchmal werden Wünschedoch erhört, und das sogarvom Fiskus. Wer hätte das ge-dacht? Jedenfalls hat die neueBerliner Koalition den Steuer-zahlern mit den steuerlichenSofortmaßnahmen, die ab dem1. Januar gelten sollen, einschönes Neujahrsgeschenk ge-packt. Erfreulich ist vor allem,dass die noch von der altenRegierungsmehrheit verab-schiedeten Regelungen zurKrisenentschärfung jetzt aufDauer gelten und Zeitbombenbei der Erbschaftsteuer kurz-fristig entschärft werden sollen(mehr dazu auf Seite 4).

Abzuwarten bleibt, was ausden weniger konkret formu-lierten guten Vorsätzen zurSteuervereinfachung und -ent-lastung werden wird. Ange-sichts des Zwangs zur Haus-haltskonsolidierung bleibtwohl, realistisch betrachtet,in den nächsten Jahren nurwenig Spielraum für weitereSteuersenkungen. Auf alleFälle werden wir die Entwick-lung weiterverfolgen und Siein ECOVIS Info auf dem Lau-fenden halten.

Damit zurück zur Praxis: Auchin dieser Ausgabe finden Siewieder nützliche Ratschläge,zum Beispiel zu öffentlichenAufträgen (Seite 5) oder zumProblem der verdeckten Ge-winnausschüttung in Krisen-zeiten (Seite 8).

Wir wünschen Ihnen einerfolgreiches und gesundesneues Jahr.

Ihre Ecovis-Kanzlei

Ecovis wollte es wissen: Wie fördern andere LänderInvestitionen, Innovationen und Familien? Und wieschneiden dabei die deutschen Regelungen ab?

Deutschland im Vergleich

Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt

ECOVIS Info 1. 10

Ausgabe 01/2010

STEUERPOLITIK-BAROMETER

Page 2: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

„Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte, Effizienz der Be-hörden und Lebensqualität zu.“

Lob für steuerliche Innovationsanreize

Allgemein gutgeheißen wird dagegen, dass der Staatdie Unternehmen bei der Entwicklung neuer Technolo-gien, Produkte und Verfahren unterstützt. Sieben Staa-ten, darunter Deutschland, beschränken sich dabei aufZuschussförderung; sechs bevorzugen steuerliche An-reize, wie zum Beispiel Österreich, Indien und China.Die restlichen neun, darunter Frankreich, setzen auf ei-

ne Mischung aus Steuerver-günstigungen und Geldsprit-zen. Nur in zwei Ländern – Ita-lien und Lettland – erhaltenUnternehmen für ihre For-schung und Entwicklung (FuE)überhaupt keine staatlicheHilfe.„Grundsätzlich bestätigt sich,dass eine generelle steuerlicheInnovationsförderung, wie sieauch in Deutschland vonWirt-schaftsverbänden gefordert

wird, eine deutlich geringere Bürokratiebelastung mitsich bringt als direkte Subventionen“, fasst der PariserEcovis-Partner Gerard Benazra die ausländischen Er-fahrungen zusammen.„Am besten beurteilt werden einfach gestrickte Steu-ervergünstigungen, die für alle Unternehmen gelten,insbesondere Tax Credits, also der Abzug eines be-stimmten Prozentsatzes der FuE-Aufwendungen direktvon der Steuerschuld“, sagt Benazra. Ein möglicherNachteil ist freilich, dass Unternehmen, die – zum Bei-spiel wegen hoher FuE-Investitionen – keine Gewinnemachen, nicht davon profitieren. Eine liquiditäts-freundliche Lösung wäre, Tax Credits auszuzahlen, so-weit sie den steuerlichen Gewinn übersteigen oder wenndas Unternehmen Verluste schreibt. „In Deutschland“,meint Ines Wollweber, Steuerberaterin und Fachbera-terin für internationales Steuerrecht bei Ecovis, „wäreschon viel erreicht, wenn junge Technologieunterneh-men ihre hohen Anlaufverluste wieder unbegrenzt mitspäteren Gewinnen verrechnen könnten.“

Familien mit Kindern im Abseits

Weit hinten rangiert Deutschland im europäischen Ver-gleich, was die staatliche Familienförderung angeht.„Trotz steuerlicher Kinderfreibeträge, Kindergeld undEhegattensplitting gehört Deutschland zu den Ländern,in denen die Netto-Abgabenbelastung von Familien mitKindern am höchsten ist“, zieht InesWollweber das Fa-

zit der Untersuchung. „Daran wird auch die von derschwarz-gelben Regierungskoalition geplante Erhöhungdes Kinderfreibetrags auf 7.008 Euro und des Kinder-geldes um je 20 Euro wenig ändern.“Zwei Drittel der untersuchten 24 Länder gewähren Steu-ererleichterungen für Familien mit Kindern. Über dieStandardvergünstigungen hinaus können Eltern in ei-ner Reihe von Staaten spezielle Ausgaben geltend ma-chen – zum Beispiel in Deutschland, Österreich und denNiederlanden für Kinderbetreuung, wenn beide oderder alleinerziehende Elternteil berufstätig sind.„Die Steuererleichterungen für Familien sind jedoch nureine Seite der Medaille“, betont Ecovis-Expertin Woll-weber. „Für einen einigermaßen aussagekräftigen Ver-gleich sind darüber hinaus auch die Arbeitnehmeranteilean den Sozialversicherungsbeiträgen und das von denmeisten Staaten gezahlte Kindergeld zu berücksichti-gen, das die Nettobelastung mindert.“ Ferner unter-scheiden sich die Auswirkungen je nach den Familien-und Einkommensverhältnissen. Ecovis konnte hier aufVergleichsrechnungen der OECD zurückgreifen.Ergebnis: In Deutschland tragen Ehepaare mit und oh-ne Kinder die zweithöchste Netto-Abgabenlast nachDänemark. Ganz schlecht sind hierzulande Alleinerzie-hende dran: Bei zwei Kindern und einem typisch unter-durchschnittlichen Gehalt beträgt ihre Netto-Abga-benlast 22 Prozent des Bruttoeinkommens – nur in derTürkei ist sie mit 23,7 Prozent höher. In Tschechien da-gegen erhalten Alleinerziehende sogar einen staatlichenNettozuschuss. In der Schweiz, Italien und Großbritan-nien liegt ihre Netto-Abgabenlast nahe Null, in sechsweiteren europäischen OECD-Ländern im einstelligenProzentbereich.Tatsache ist jedenfalls, dass diese Staaten Alleinerzie-hende durch zusätzliche Steuervergünstigungen oderhöheres Kindergeld unterstützen. Nicht verschwiegenwerden soll auch, dass in nicht wenigen OECD-Länderndie Arbeitgeber deutlich höhere Sozialversicherungs-beiträge entrichten als ihre Arbeitnehmer und damit zurFamilienförderung beitragen.

BETRIEB & PRAXIS

ECOVIS Info 1. 10 2

… Deutschland gehörtzu den Ländern,

in denen die Netto-Abgabenbelastung von

Familien mit Kindernam höchsten ist.

Prof. Dr. Peter Lüdemann,Rechtsanwalt und

Steuerberater bei Ecovis

● Welche Aufwendungen für die Kinder, zumBeispiel für Ausbildung oder Behandlung vonKrankheiten, können wir als Sonderausgabenoder außergewöhnliche Belastung von der Steuerabsetzen?

● Welche Aufwendungen zählen zu den steuerlichabsetzbaren Kinderbetreuungskosten?

● Inwieweit lässt sich die Steuerbelastung derFamilie durch Verlagerung von Einkommen aufdie Kinder verringern? Was ist dabei zu beach-ten?

● Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiteninnerhalb der Familie gibt es?

WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN➔

Page 3: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

KURZ & BÜNDIG

ECOVIS Info 1. 103

■ Ausbildung

Erststudium absetzbarAufwendungen für Bildungsmaß-nahmen gelten als Werbungs-kosten, wenn sie in Zusammen-hang mit einer beruflichen Tätigkeitstehen. Somit sind Kosten für einberufsbegleitendes Studium undfür ein Erststudium als Zweitausbil-dung nach einer abgeschlossenenBerufsausbildung als Werbungskos-ten abziehbar. (BundesfinanzhofAz.: VI R 14/07).

■ Riester-Rente

Auch im AuslandNach einem Urteil des Europäi-schen Gerichtshofs (Az. C-269/07)verstoßen Regelungen zur Riester-Rente gegen geltendes Europa-recht. Die mit staatlichen Zulagengeförderte Altersvorsorge unter-liegt einer Rückzahlungspflicht,wenn Riester-Bezieher ihren Wohn-sitz ins Ausland verlegen. Diesschränkt das Recht auf freie Wohn-ortwahl unzulässig ein. Dass um-gekehrt Menschen mit Wohnsitzim Ausland, die in Deutschland ar-beiten, keinen Anspruch auf staat-liche Riester-Förderung haben,verletzt das Prinzip der Gleichbe-handlung von Deutschen undAusländern. Fazit: Der Gesetzgebermuss nachbessern.

■ Stellenausschreibung

Jobs meldenArbeitgeber, die eine Stelle etwaauf der eigenen Internetseiteöffentlich ausschreiben, müssendiese auch der Bundesagentur fürArbeit melden. Falls sie das unter-lassen, können Schadensersatzan-sprüche von schwerbehindertenBewerbern in Höhe bis zu dreiBruttomonatsgehältern drohen.

■ Elterngeld

Flexibel gestaltenDer Bundesfinanzhof hat entschie-den, dass das Elterngeld in vollerHöhe in den Progressionsvorbehaltbei der Einkommensteuer einbezo-gen wird, ebenso der Sockelbetragvon 300 Euro. Den Wechsel derSteuerklasse ohne Einschränkungenbei der Bemessung des Elterngel-des hat das Bundessozialgericht inzwei Urteilen (Az.: B 10 EG 4/08 Rund B 10 EG 3/08) zugelassen.Werdende Eltern sollten daherüber einen Steuerklassenwechselnachdenken.

KURZ GEMELDET

Seit 2002 dürfen die Betriebsprüfer des Finanzamts auch auf elektronisch geführte Daten und Aufzeich-nungen zugreifen. Dieser Neugier hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch Grenzen gesetzt (Az.: VIII R80/06). Geklagt hatte eine Sozietät von Freiberuflern, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelte. Daneben führte sie freiwillig Bestandskonten für das interne Rechnungswesen. Alsdie Betriebsprüfer auch hier digitalen Einblick verlangten, verweigerte das die Sozietät, weil sie nicht buch-führungspflichtig sei und daher derartige Unterlagen nicht aufbewahren müsse. Der BFH gab ihr Recht.Denn nach Paragraph 147 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind nur solche Unterlagen aufzubewah-ren, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderter Aufzeichnungen erforderlich sind.Eine freiwillige Bestandsbuchhaltung von Einnahmen-Überschuss-Rechnern gehört nicht dazu. Für buch-führungspflichtige Unternehmen gelten natürlich erweiterte Aufbewahrungs- und damit Vorlagepflich-ten. Wer sich nicht sicher ist, ob bestimmte Daten und Dokumente darunter fallen, sollte seinen Ecovis-Steuerberater fragen.

Digitale Betriebsprüfung: Grenzen der Einsicht

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können derzeit laut Gesetz nur geltend gemacht wer-den, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ bildet. DieseKlausel legen die Finanzämter in der Regel sehr eng aus. Bei Lehrern zum Beispiel sei dieser Mittelpunktdie Schule, bei Außendienstlern die Kundentour. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch laut Beschlussvom 25. August 2009 an dieser Abzugsbeschränkung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel (Az.: VI B69/09). Die Finanzbehörden gewähren daher jetzt auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung (AdV), wennSteuerzahler in solchen Fällen Einspruch einlegen gegen Einkommensteuerbescheide für Veranlagungs-jahre ab 2007, gegen die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen oder gegen die Ablehnungeines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ab 2009. Wenn dies zu einer Erstattung führt, kann allerdingseine verzinsliche Rückzahlung fällig werden, sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeit geltendeSteuerregelung bestätigen.

Häusliches Arbeitszimmer: Hoffnung für Berufstätige

Beteiligungen: Voller Steuerabzug für Fehlinvestitionen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind gerade mittelständische Unternehmen miteiner wesentlichen Beteiligung an einer fremden Kapitalgesellschaft besser gestellt. Sie können jetzt un-ter bestimmten Bedingungen den Verlust ihrer Einlage bei Insolvenz des Beteiligungsunternehmens un-

eingeschränkt geltend machen. Bisher haben die Finanzämter die Verluste aus Beteiligungen nur zur Hälf-te anerkannt. Das Gericht entschied, dass die Kosten für den Anteilserwerb steuerlich voll absetzbar sind(Az.: IX R 42/08). Der steuerliche nachträgliche Investitionsschutz besteht jedoch nur, wenn das beteilig-te Unternehmen weder Gewinnausschüttungen erhalten hat, noch Zahlungen bei der Liquidation derGesellschaft herausgesprungen sind.

Page 4: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

BETRIEB & PRAXIS

ECOVIS Info 1. 10 4

Angesichts der Schuldenberge, die sich in den öf-fentlichen Etats auftürmen, „wird leider noch

mancher Steuertraum platzen“, befürchtet Ecovis-Steu-erberater Reinhold Sommer. „Immerhin aber wird dasSofortprogramm ‚Krisenentschärfende Maßnahmen‘laut Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung desWachstums weitgehend umgesetzt.“So wird der Kinderfreibetrag von 6.024 auf 7.008 Eu-

ro jährlich erhöht, das Kinder-geld um je 20 Euro monatlich.Dazu kommen die schon vor-her verabschiedeten Verbes-serungen bei der Lohn- undEinkommensteuer: Der Grund-freibetrag wird zum 1. Januarnoch einmal um 170 Euro auf8.004 Euro angehoben unddie weiteren Eckwerte desSteuertarifs um 330 Euro (nach440 Euro für 2009).Für Freiberufler und kleinere

Firmen ist erfreulich, dass die Wertgrenze für die So-fortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wie-der auf 410 Euro erhöht wird. Alternativ kann für An-schaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro die Pool-abschreibung gewählt werden.„Einen Schritt in die richtige Richtung“ nennt Dr. Man-fred Bölkow, Steuerberater von Ecovis, auch die ge-plante Absenkung des gewerbesteuerlichen Hinzu-rechnungsbetrages für Immobilienmieten von derzeit65 auf 50 Prozent. „Damit werden vor allem Einzel-händler und Dienstleister in teuren Innenstadtlagen et-was entlastet.“ Dagegen bleibt es bei der Hinzurech-nung von Kreditzinsen und Leasingraten zum Gewer-beertrag. „So werden leider weiterhin Kosten besteu-ert, und den Unternehmen wird die ohnehin knappeLiquidität entzogen. Im Extrem ist sogar bei VerlustenGewerbesteuer zu zahlen“, kritisiert Bölkow. „Besserwäre es, die Gewerbesteuer durch einen höheren kom-munalen Anteil an der Umsatzsteuer und einen kom-munalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körper-schaftsteuer zu ersetzen.“Die Sanierungsklausel beim so genannten Mantelkaufsoll unbefristet gelten. Damit können Käufer von Kapi-talgesellschaften, zum Beispiel einer GmbH, die diesesanieren, deren Verlustvorträge unter bestimmten Vor-aussetzungen voll nutzen. In diesem Sinne sollen auch

Verluste bis zur Höhe der stillen Reserven übertragbarsein. Ein Verlustabzug ist auch bei bestimmten kon-zerninternen Umgliederungen erlaubt. Diese Konzern-klausel erleichtert Umstrukturierungen erheblich – eben-so wie die entsprechenden Begünstigungen bei derGrunderwerbsteuer. Auf Dauer bleiben soll auch die er-höhte Freigrenze von drei Millionen Euro bei der Zins-schranke.Die Erbschaftsteuerreform soll entschärft werden, sprich:Die Steuerbelastung für Geschwister, Neffen und Nich-ten soll durch einen neuen Tarif von 15 bis 43 Prozentgemildert, und zur Erleichterung der Unternehmens-nachfolge sollen dieWeiterführungsfristen verkürzt unddie Lohnsummenschwellen gesenkt werden. Als posi-tiv wertet Bölkow auch die Steuervereinfachungspläneder neuen Bundesregierung.

Von folgenden Vorhaben würden sehr viele Steuerzah-ler profitieren:● Neuordnung und Vereinfachung bei Ausbildungs-kosten, Aufwendungen für Familien und Kinder undim Haushalt, Besteuerung von Renteneinkünften,Abzug von Kosten für Pflegeheime, Förderung derprivaten Altersvorsorge sowie außergewöhnlichenBelastungen.

● Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mitEhegatten.

● Realitätsgerechte Besteuerung von Jahreswagen-rabatten für Mitarbeiter und des geldwerten Vorteilsaus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge.

● Wiedereinführung des Abzugs privater Steuerbera-tungskosten.

Einfacher und gerechter

STEUERPLÄNE

Schritte in die richtige RichtungZum 1. Januar 2010 dürfen sich Deutschlands Bürger und Unternehmenüber eine Reihe von Steuererleichterungen freuen.

... Erfreulich ist,dass die Koalition eine

Reihe von Steuer-regelungen im

familiären Bereichvereinfachen will.Reinhold Sommer,

Steuerberater bei Ecovis

Page 5: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

Öffentliche Ausschreibungen bieten dem Mittelstand derzeit besondereChancen. Leider jedoch lauern im Vergaberecht viele Fallstricke.

So klappt’s mit dem Staatsauftrag

BETRIEB & PRAXIS

ECOVIS Info 1. 105

In Zeiten der Wirtschaftskrise sind öffentliche Aufträ-ge für nicht wenige Unternehmen von eminenter Be-deutung. Viele Mittelständler könnten jetzt sogar in be-sonderemMaße von den Konjunkturprogrammen pro-fitieren. „Wer seine Chancen nutzen will, muss aberauch auf die Formvorschriften achten und rechtlichenRahmenbedingungen gerecht werden“, sagt ChristianFiedler, Rechtsanwalt bei Ecovis.Diese Vorschriften basieren auf einer Vielzahl nationa-ler und europäischer Rechtsgrundlagen. Wichtig zu wis-sen: Je nach Bundesland sind unterhalb bestimmterSchwellenwerte auch freihändige Verfahren erlaubt, beidenen der öffentliche Auftraggeber allerdings nur einebegrenzte Zahl von Unternehmen ansprechen darf.Nahezu zeitgleich mit der Verabschiedung des Kon-junkturpakets II wurden zudem wichtige Neuregelun-gen im Vergaberecht eingeführt. Für die bei einer öf-fentlichen Ausschreibung nicht berücksichtigten Bieterbeispielsweise lohnt es sich jetzt, im Fall vermuteter Ver-gaberechtsverstöße binnen 30 Tagen ein Nachprü-fungsverfahren einzuleiten. Anlass kann die Auftrags-erteilung an einenWunschkandidaten ohne Beteiligunganderer Wettbewerber am Vergabeverfahren sein.Solche Verträge können jetzt für schwebend unwirk-sam erklärt werden. Dies gilt auch, wenn der öffentli-che Auftraggeber nicht hinreichend und termingerechtüber den Grund der Nichtberücksichtigung und denNamen des positiv beschiedenen Bewerbers informiert.„Als bietendes Unternehmen sollte man Einwendun-gen in aller Form und vor allem rechtzeitig innerhalbder vorgegebenen Fristen gegenüber der Vergabestel-le geltend machen“, sagt Fiedler.Für Klarheit und mehr Wettbewerb sorgt seit 2009 dieMittelstandsklausel. Danach müssen Ausschreibungennun grundsätzlich nach Menge (Teillose) oder nach Artund Fachgebiet (Fachlose) aufgeteilt werden. Dadurchhaben auch kleine und mittlere Unternehmen bessereChancen, sich an großen öffentlichen Aufträgen zu be-teiligen. Ganz klar gesetzlich geregelt ist zudem nun,dass öffentliche Auftraggeber vorab „Präqualifika-tionssysteme“ nutzen können, um die fachliche undleistungsfähige Eignung der Bieter zu prüfen. Die Teil-nahme an diesen Verfahren ist für ein bietendes Unter-nehmen zwar kein Muss. Sie erhöht aber vor allem auchbei den Vergaben im Rahmen des Konjunkturpakets IIund beim wiederholten Bemühen um öffentliche Auf-träge deutlich die Chancen.

Der öffentliche Auftraggeber kann vom Bieter nicht nurLeistungsfähigkeit und Fachwissen, sondern neuerdingsunter anderem auch soziale, umweltbezogene und in-novative Aspekte in die Vertragsbedingungen einbe-ziehen. Akzeptiert man diesals Bieter nicht durch eine ent-sprechende Erklärung, kanndas eigene Angebot von derWertung ausgeschlossen wer-den. Die geforderten Kriterienzur Leistungsfähigkeit sollteman zudem – beispielsweiseauch mit Blick auf die eigenenPersonal- und Fertigungska-pazitäten – ausreichend do-kumentieren.Ohnehin dürfen die Formvor-schriften im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträ-gen nicht unterschätzt werden. So kann schon das Feh-len einzureichender Unterlagen oder ein nur unter Vor-behalt abgegebenes – also nicht verbindliches – Ange-bot zum Ausschluss führen. „Ebenso sollten Unklar-heiten bei den Ausschreibungsunterlagen noch vor Ab-lauf der Angebotsfrist mit dem Auftraggeber geklärtwerden“, rät Ecovis-Rechtsanwältin Adelheid Worbs.Dass nur die termingerechte Abgabe samt Unterschriftdie Aussicht auf Erfolg schafft, dürfte ohnehin klar sein.

... Wer die Chancenöffentlicher Ausschrei-bungen nutzen will,muss auf die Form-vorschriften undRegeln des Vergabe-rechts achten.

Adelheid Worbs,Rechtsanwältin von Ecovis.

AUSSCHREIBUNGEN

● Wann und mit welchen Konsequenzen greift beiöffentlichen Ausschreibungen EuropäischesRecht?

● Welche formalen Anforderungen bestehenhinsichtlich Preisangaben, Bescheinigungen undErklärungen?

● Worauf sollten Bietergemeinschaften beimEinreichen von Angeboten achten?

● Wie kann der Bieter die eigene Qualifikation undLeistungsfähigkeit überzeugend darstellen?

● Worauf ist anlässlich der Analyse einer Vergabe-bekanntmachung zu achten?

● Welche Rolle spielen die Schwellenwerte imVergaberecht?

● Auf welchem Weg (schriftlich, persönlich,elektronisch) kann ein Angebot eingereichtwerden?

WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN➔

Page 6: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

BETRIEB & PRAXIS

Auch wenn Auftragseingänge und Umsätze wiedersteigen – die Gefahr von Forderungsausfällen, Li-

quiditätsengpässen und Finanzierungsproblemen ist da-mit noch nicht gebannt. Viele Unternehmen stehenüberdies durch anhaltend scharfen Preiswettbewerboder den starken Euro unter erheblichem Rentabilitäts-druck. „Erhöhte Wachsamkeit ist also weiter geboten,um rechtzeitig gegenzusteuern“, mahnt Josef Häusler,Finanzierungsexperte von Ecovis. Eine realistischeLiquiditätsplanung und kontinuierliches Controllinghelfen, auf Kurs zu bleiben.Gerade in kritischen Zeiten gilt es zudem, im ständigenDialog mit den Hausbanken zu bleiben und sie zeitnahzu informieren. „Wer hier nachlässig ist, unterminiertjahrelang aufgebautes Vertrauen und bekommtschlechtere Bonitätsnoten“, weiß Häusler. Und das be-deutet schlechtere Kreditkonditionen – von den Zinsenbis zu den verlangten Sicherheiten. Denn angesichtsakuter Verluste und noch in ihren Bilanzen schlum-mernder Risiken neigen viele Institute zu größter Vor-sicht. „Wenn die Bank plötzlich zusätzliche Informatio-nen fordert oder der Ansprechpartner ohne erkenn-baren Grund wechselt, sollte man hellhörig werdenund selbstkritisch nach den Ursachen forschen“, rätDr. Tobias Schulze, Rechtanwalt bei Ecovis.

Erst die Hausaufgaben machenGenerell gilt: „Hilf dir selbst, dann hilft dir auch dieBank.“ Sprich: Der Unternehmer sollte überlegen, wieer durch besseres Forderungsmanagement, durch La-gerabbau und sinnvolle Ausgabeneinsparungen zu-sätzliche Liquidität freisetzen und darüber hinaus seine

Bilanz- und Finanzierungsstrukturen verbessern kann –zum Beispiel durch Kreditalternativen wie Factoringoder Leasing.Auch staatliche Liquiditätshilfen in Form von Förder-krediten und Bürgschaften sind daran geknüpft, dassdie Unternehmen ihre betriebswirtschaftlichen Haus-

ECOVIS Info 1. 10 6

Trotz beginnender Konjunkturerholung ist weiter mit Gegenwind zurechnen – eine Herausforderung für Finanz- und Personalmanagement.

Kurs halten in stürmischen ZeitenKRISENMANAGEMENT

Die Bank fordert Informationen.● Welche Beweggründe hat sie?● Gibt es nur Informationsbedarf oder bereits Hand-lungsbedarf?

● Wird das Unternehmen oder der Unternehmerhinterfragt?

Der Ansprechpartner in der Bank hat gewechselt.● Nichts ist mehr, wie es war! Welche Strategieverfolgt die Bank?

● Wie sicher sind eingeräumte Kreditlinien?

Die Bank fordert zusätzliche Sicherheiten.● Die Entscheidung ist gefallen: Zuerst will die Bank ihrGeld zurück – und erst danach kommt ihr Kunde.

Die Bank verweigert neue Kredite.● Fehlt ein plausibles Unternehmenskonzept?● Mangelt es weniger an der Sicherstellung als amVertrauen in die Zukunft?

● Welche Liquidität steht zur Verfügung?● Wie lässt sich zusätzliche Liquidität im Unternehmengenerieren?

Achtung, Kreditalarm!Warnzeichen und was Unternehmer sichdann fragen sollten

Page 7: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

ECOVIS Info 1. 107

BETRIEB & PRAXIS

aufgaben machen. In allen unternehmerischen Finan-zierungsfragen – bis hin zu Verhandlungen mit derBank oder der Suche nach einem Kreditpartner –bietet Ecovis fachkundigen Beistand an. Auch wenn esdarum geht, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten fürPersonalkosteneinsparungen auszuloten und betrieb-lich sinnvolle Lösungen zu erarbeiten, finden Unter-nehmer kompetenten Rat. Informationen zum Themaliefert Ecovis auch 2010 wieder bei einer Reihe von Vor-tragsveranstaltungen.

Personalkosten mit Augenmaß senkenGerade bei kleinen und mittleren Unternehmen bildenLöhne, Gehälter und Sozialleistungen einen der größ-ten Kostenblöcke. Zugleich sind Wissen, Können undEngagement der Mitarbeiter die wertvollsten Aktiva.„Personalabbau mit dem Rasenmäher kommt dahernicht in Frage“, betont Thomas Schinhärl, Rechtsanwaltvon Ecovis.Die meisten Firmen sind daher bestrebt, in der Krise we-nigstens ihre Stammbelegschaft an Bord zu halten. Inder Regel werden zuerst Leiharbeiter entlassen und be-fristete Arbeitsverhältnisse nicht mehr verlängert. In bei-den Fällen muss weder eine Sozialauswahl getroffenwerden, noch sind Kündigungsschutzprozesse samtAbfindungszahlungen zu befürchten. Allerdings kanndie Befristung nicht an den Eintritt einer wirtschaft-lichen Verschlechterung geknüpft werden. Um rascherreagieren zu können, empfiehlt Anwalt Schinhärl, fol-gende Regelung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:„Das Arbeitsverhältnis ist auch während des Laufes derBefristung ordentlich kündbar.“Kündigungen ohne Begründung sind in der Probezeit(maximal sechs Monate) möglich. Da nur wenige Mit-arbeiter betroffen sind, ist der Einsparungseffekt aberbescheiden. Und wenn es um eine schwer verzichtba-re oder für die Zukunft wichtige Stelle geht, wird manlieber auf eine Entlassung verzichten.Um ihre Personalkapazitäten leichter an Auftrags-schwankungen anzupassen, haben viele Unternehmen

flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt. Die Liquiditätwird damit allerdings nicht direkt entlastet, sondern al-lenfalls dadurch, dass nicht auf Halde produziert wird.Keinen unmittelbaren Liquiditätsgewinn bringen auchBetriebsferien.Eine Möglichkeit, in der Krise schnell Personalausgabenzu senken, ist dagegen die „entgeltwirksame flexibleAbrufarbeit“, die nach einem Urteil des Bundesar-beitsgerichts (Az.: 5 AZR 535/04) in folgenden Grenzenzulässig ist: Die vertraglich festgelegte Mindestarbeits-zeit kann um höchstens 25Prozent abrufbare Arbeitslei-stung erhöht und die regulä-re Arbeitszeit um maximal 20Prozent verringert werden.Weitere Entlastungsoptionensind: die Nutzung tariflicherÖffnungsklauseln für Urlaubs-und Weihnachtsgeld oder Ar-beitszeiten sowie die Strei-chung freiwillig vom Arbeit-geber gewährter Zulagen.„Insbesondere“, so TobiasSchulze, „darf sich keine betriebliche Übung einge-schlichen haben, und der Arbeitsvertrag muss eine kor-rekt formulierte Freiwilligkeitsklausel enthalten“.Als wirksamstes Mittel, in der Krise Beschäftigung zusichern und zugleich die Unternehmen zu entlasten, hatsich allerdings die erweiterte und flexiblere Kurzarbei-terregelung erwiesen. So können auch befristete Ar-beitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten. Leiharbei-ter müssen nicht mehr vorrangig entlassen und auchnicht erst negative Arbeitszeitkonten genutzt werden,bevor das Kug gezahlt wird. Zudem wird die Weiterbil-dung von Mitarbeitern während der Kurzarbeit geför-dert. „Wenn es irgendwie geht“, so Schulzes Fazit,„sollte man auf betriebsbedingte Kündigungen mit allihren Mühen verzichten“.

... Auch am Unter-nehmenssteuer gilt:Nicht wie der Windbläst, sondern wie mandie Segel setzt, führtzum Erfolg!Thomas Schinhärl,Rechtsanwalt bei Ecovis

● Wo hat das Unternehmen noch ungenutzteLiquiditätsreserven?

● Welche öffentlichen Fördermittel können wir inAnspruch nehmen?

● Wie kann ich durch Rückgriff auf das Privatver-mögen zusätzliche Liquidität schaffen oderKreditsicherheiten stellen?

● Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zurKosteneinsparung sind in meinem Fall sinnvoll?

● Wie muss ich die entsprechenden Klauseln inArbeitsverträgen formulieren, damit sie rechts-wirksam sind (zum Beispiel den Freiwilligkeitsvor-behalt bei variablen Gehaltsbestandteilen)?

● Was ist bei der Einführung von Kurzarbeit zubeachten?

WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN➔

Page 8: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

ECOVIS Info 1. 10 8

BETRIEB & PRAXIS

Überdotierte Manager an der Spitze krisengefähr-deter Unternehmen? Das mag es zwar mitunter

bei Großkonzernen geben. Im deutschen Mittelstandaber leiten in der Regel die Eigentümer das Unterneh-men, und die sind nicht selten bereit, in schlechten Zei-ten auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten. Doch auchdas kann Ärger bringen und den Argwohn der Finanz-behörden wecken. War vielleicht das vorherige Gehalt

zu üppig, wenn es nun auchmit niedrigeren Bezügengeht?Die Frage, ob das Gesell-schafter-Geschäftsführerge-halt angemessen ist, gehörtzu den regelmäßigen Be-standteilen der Betriebsprü-fung. Wird es für zu hoch be-funden, so kann dies nach-träglich zu einem erhöhtensteuerlichen Unternehmens-gewinn führen, der – auch

wegen der Gewerbesteuer – meist schwerer wiegt alsdie Besteuerung des Geschäftsführergehalts.Wer aber nun entscheidet darüber, ob angemessenoder nicht. „Eine allgemeingültige Regelung gibt esnicht. Der Unternehmer muss im Zweifel Überzeu-gungsarbeit leisten und die Angemessenheit mit klarenArgumenten untermauern“, sagt Georg Schmalhofer,Steuerberater von Ecovis.Bei der Beurteilung kommt einerseits das Entloh-nungspaket als Ganzes auf den Prüfstand. Geprüft wer-

den zum anderen aber auch die einzelnen Bestandtei-le der Vergütung: vom Gehalt über den Dienstwagenbis hin zur Pensionszusage und den Tantiemen. An-haltspunkte zur Orientierung geben neutrale Statisti-ken, darauf basierende Tabellen der Finanzverwaltun-gen einzelner Bundesländer oder auch Nachfragen beiBerufsverbänden.

Studien sind neutrale Wegweiser

Als Richtschnur dienen beispielsweise die Vergütungs-studien der Managementberatung Kienbaum oder dievon Handelsblatt und BBE Media herausgegebene Stu-die „GmbH-Geschäftsführervergütungen“. Alleinschon aufgrund der Branchenzugehörigkeit gibt es aberauch da deutliche Ausschläge nach unten und oben.„Bei einem Vergleich ist stets auf den Einzelfall abzu-stellen“, sagt Schmalhofer. Zu berücksichtigen seienzum Beispiel die konkreten Anforderungen an die Tä-tigkeit des Geschäftsführers oder das Verhältnis der Ver-gütung zum Gewinn des Unternehmens.Mindestens ebenso wichtig ist die Einhaltung formalerKriterien. Mündliche Gehaltsvereinbarungen etwa sindunter steuerlichen Aspekten nicht hilfreich, auch wennsie nicht verboten sind. Doch mit Blick auf eine späte-re Beweisführung ist ein schriftlicher Vertrag allemal rat-sam. Beherrschende Gesellschafter, die allein oder ge-meinsam über eine Mehrheit von über 50 Prozent amUnternehmen verfügen, sollten zudem auf besondereAnforderungen achten. So darf ein solcher Geschäfts-führer beispielsweise im September nicht rückwirkend

... Der Unternehmermuss im Zweifel

Überzeugungsarbeitleisten und die

Angemessenheit mitklaren Argumenten

untermauern.Georg Schmalhofer,

Steuerberater bei Ecovis

Die Frage nach der angemessenen Vergütung des GmbH-Geschäftsführersführt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.

Wie viel darf der Chef verdienen?GESCHÄFTSFÜHRERGEHALT

Page 9: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

ECOVIS Info 1. 109

das Finanzamt von einer Überversorgung aus und be-trachtet diese als verdeckte Gewinnausschüttung. Kon-sequenz: Auch bei gut gemeinten Maßnahmen sollteder Unternehmer das Risiko steuerlicher Nachteile inseine Überlegungen einbeziehen.

BETRIEB & PRAXIS

zum Januar eine Gehaltsänderung vereinbaren. DieseRegelung kann steuerwirksam frühestens ab Septem-ber für die darauffolgenden Monate erfolgen.Ebenso sind rückwirkende Anpassungen bei den er-folgsabhängigen Vergütungen zu vermeiden. „Werdenetwa die wegen einer Krise reduzierten Tantiemen beieiner Erholung des Geschäfts wieder angehoben, sodürfen sich diese Vergütungen nicht auf den Über-schuss des gesamten Jahres beziehen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Regina Schulz. Zu berücksichtigen sindbei gewinnbezogenen Vergütungen zudem die even-tuell noch bestehenden Verlustvorträge. „Der Ge-schäftsführer darf keine Tantiemen beziehen, solangeneue Gewinne frühere Verluste nicht ausgeglichen ha-ben“, so Schulz.Die Frage der Angemessenheit stellt sich nicht zuletztmit Blick auf die Pensionszusage für den geschäftsfüh-renden Gesellschafter. So darf die zugesagte Leistungnicht mehr als 75 Prozent des aktuell bezogenen Ge-halts betragen. In diese Obergrenze sind auch even-tuelle Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung einzubeziehen. Akut zu einem Problem könntediese Regelung werden, wenn der Geschäftsführerwegen einer angespannten betrieblichen Lage sein Ge-halt kürzt. Betrug dieses vorher beispielsweise 10.000Euro, so lag seine – angenommene – Anwartschaft inHöhe von 7.500 Euro noch im Rahmen des zulässigenLimits. Diese Grenze wird aber übersprungen, sobalddas Gehalt vielleicht auf 9.500 Euro sinkt. Prompt geht

Geschäftsführer besteht darin, auf seinen Pensionsan-spruch zu verzichten. Dieser Verzicht allerdings giltzumindest teilweise als steuerpflichtiger Zufluss. Eineweitere Alternative ist die Auslagerung der Pensions-verpflichtungen auf eine Unterstützungskasse oder ei-nen Pensionsfonds. Doch auch das ist ohne Geldauf-wand nicht zu haben. So muss das Unternehmen einenweit über die Rückstellungen hinausgehenden Betragzahlen, da ja die externe Institution genügend Kapitalfür die späteren Zahlungsverpflichtungen braucht.Wer sich von seiner Pensionszusage trennen will, wirdalso stets mit finanziellen Belastungen rechnen müssen.Allerdings gibt es Lösungen, die – auch durch eineKombination aus Teilverzicht und Auslagerung – eineMinimierung des Aufwands ermöglichen. „Je früherman das Problem angeht, desto mehr Handlungsspiel-räume lassen sich nutzen“, weiß Poller.

Angesichts der Steuer- und Liquiditätsvorteile wur-den die finanziellen Risiken von Pensionszusagen

gern übersehen. „Immer mehr Unternehmen erkennenaber heute, dass ihre für die Pensionszahlungen abge-schlossenen Versicherungspolicen bei weitem nicht zurspäteren Bedienung der Ansprüche ausreichen“, sagtHerbert Poller, Steuerberater undWirtschaftsprüfer vonEcovis. Das kann nicht nur für die Altersvorsorge desUnternehmers ernste Folgen haben, sondern auch ne-gativ auf das Bankenrating wirken.Einer der Hauptgründe für die Deckungslücke liegt inder Berechnung der Rückstellungen, bei der die späte-ren Verpflichtungen mit einem Satz von sechs Prozentabgezinst werden müssen. Bei dem über die Versiche-rungspolice aufzubauenden Kapital aber kann man ge-rade einmal mit einer Verzinsung von drei bis vier Pro-zent rechnen. Was also tun? Eine Alternative für den

Durch Auslagerung lassen sich die Risiken betrieblicher Pensionszusagenwirkungsvoll entschärfen.

Vorsicht DeckungslückeALTERSVORSORGE

● Aus welchen Komponenten besteht das Ge-schäftsführergehalt und wo hat es Veränderun-gen gegeben?

● Kommt es zu wirtschaftlich bedingten Verände-rungen bei einzelnen Gehaltsbestandteilen oderbei der Gesamtvergütung?

● Wurden die Vereinbarungen zur Geschäftsführer-vergütung dokumentiert und lassen sie sich mitklaren Argumenten begründen?

● Welcher Zusammenhang besteht zwischenGeschäftsführergehalt und Insolvenzhaftung?

● Hat das für Aktiengesellschaften geltende neueGesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergü-tung auch Auswirkungen auf die Gehaltsbestim-mung des GmbH-Geschäftsführers?

● Welche steuerlichen Folgen haben Abfindungoder Verzicht der Pensionszusage des GmbH-Geschäftsführers?

● Welche Chancen und Risiken birgt die Auslage-rung der Pensionszusage sowohl für die betriebli-che Liquidität wie auch für die steuerlicheBelastung?

WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN➔

Page 10: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

ECOVIS Info 1. 10 10

BETRIEB & PRAXIS

M it einer Aussage erntet Isabel Wildfeuer immerwieder Kopfschütteln: „Ich zahle meine Steuern

gerne.“ Denn, so die auf Medizinrecht spezialisierteEcovis-Rechtsanwältin weiter, „wie soll denn unser Sys-tem sonst funktionieren?“ Nicht jammern, sondern an-packen, ist auch in anderer Hinsicht das Motto der Ju-ristin. Seit gut zehn Jahren engagiert sie sich ehren-amtlich als Vorsitzende von „carpe diem“. Der Vereinunterstützt zwei Wohngemeinschaften für altersde-mente und an Alzheimer erkrankte Personen. Als Vor-sitzende ist sie vor allem daran beteiligt, neue Projektezu entwickeln und Spenden einzutreiben. Dafür nutztsie unter anderem ihre Kontakte zu Strafrichtern undStaatsanwälten. „Bei denen klopfe ich regelmäßig anund bitte sie, an ‘carpe diem’ zu denken, wenn sie malwieder Geldstrafen verhängen.“ Warum sie sich ein-bringt? „Für mich macht das den Sinn des Lebens aus.“In Deutschland lebe man auf einem so hohen Niveau,da sollte es selbstverständlich sein, sich auch für jeneeinzusetzen, denen es nicht so gut geht.So wie Isabel Wildfeuer denken nicht wenige Mitar-beiter und Berater bei Ecovis. Prof. Dr. Peter Lüdemann,als Rechtsanwalt und Steuerberater in der gleichen Kanz-lei tätig wie Wildfeuer, ist beispielsweise im Vorstanddes Vereins „ariadne“. Der Verein hat es sich zum Zielgesetzt, psychisch erkrankten Personen nach einem län-geren stationären Klinikaufenthalt die Wiedereinglie-derung in den Alltag zu erleichtern.

Michael Sabisch, Kanzleileiter bei Ecovis, hingegen en-gagiert sich für das bundesweite IntegrationsprojektBasKidball, das über den Ballsport Jugendliche ver-schiedener Herkunft zusammenbringt. Dafür brauchtes nicht nur Trainer und Sozialpädagogen, sondern auchPersonen, die sich um die vielen Aufgaben und Belan-ge im Hintergrund kümmern. Sabisch etwa ist zustän-dig für die wirtschaftliche Rahmenberatung und steu-erliche/finanzielle Optimierung.Monika Glier liegen vor allem Kinder am Herzen. Da-her übernimmt die Leiterin einer Ecovis-Niederlassungin ihrer Freizeit die Sekretariats- und Öffentlichkeitsar-beit des LIONS-Club Markneukirchen, der sich in ersterLinie für ein Kinderheim stark macht. Die Club-Mitglie-der organisieren beispielsweise Benefizkonzerte undFeste, sammeln Spenden und nehmen an Veranstal-tungen des Kinderheims teil.Um Kinder geht es auch Adelheid Worbs in ihrem Eh-renamt. Die Ecovis-Rechtsanwältin begann vor Jahrendamit, bei der Alpenvereinssektion Taufkirchen an derVils eine Jugendgruppe aufzubauen, deren Belange sieim Vorstand als Jugendreferentin vertritt. Heute leitetsie wöchentlich eine Gruppenstundemit gut einemDut-zend Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren. Auch Aus-flüge stehen regelmäßig auf dem Programm.Für die etwas Älteren ist ein anderes Ecovis-Projekt inter-essant: die jährliche Berufsmesse Jobfactory. Sie wurde1998 auf Initiative von Ecovis-VorstandWolfgang Grie-ger ins Leben gerufen und ist in Rostock schnell zu ei-ner Institution geworden. Zuletzt zog die Messe mehrals 12.000 Besucher an.So unterschiedlich die Beispiele auch sind – sie zeigeneins: Jeder von uns hat es in der Hand, unsere Gesell-schaft ein Stück besser zu machen.

Weitere Informationen zu den angesprochenenVereinen und Organisationen finden Sie auf derjeweiligen Website:● www.carpediem-muenchen.de● www.ariadne-ev.de● www.jobfactory-mv.de● www.baskidball.de● www.dav.de● www.lions.de

Unterstützung willkommen!

EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT

Die Welt ein Stück besser machenZeit ist rar – wer weiß das nicht. Dennoch engagieren sich viele Menschenehrenamtlich. Auch bei Ecovis gibt es dafür gute Beispiele.

Hilfe für Demente und Alzheimer-Kranke: für Ecovis-Rechtsanwältin Isabel Wildfeuer ganz selbstverständlich.

Page 11: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

ECOVIS Info 1. 1011

Ein Eckdatum im Ecovis-Kalender sind die jährlichen Beratertage, für rund 230 Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Rechtsanwälte ein wichtiges Forum für Weiterbildung, Diskussion und persönlicherNetzwerkpflege. Bei den Beratertagen im Oktober 2009 in Chemnitz standen die Weiterentwicklungder erfolgreich etablierten Marke Ecovis und zahlreiche Workshops auf der Tagesordnung. BesonderesAugenmerk fanden Fachthemen wie die Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen, staatlicheFörderungsmöglichkeiten, Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Umstruktu-rierung von Personengesellschaften und die Finanzierungsstrategien von Banken. Den bei den Bera-tertagen üblichen Blick über den Zaun warf diesmal der renommierte Professor für Internationale Be-ziehungen Dr. Bassam Tibi mit seinen Ausführungen über die islamische Herausforderung in Europa.

Der neue Internet-Auftritt von Ecovis bringt alles Wissenswerte über das Unternehmen und seineLeistungen rund um Steuern, Wirtschaft und Recht auf den Punkt. Jetzt können sich Besucher direktauf der Startseite über aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen informieren. Von hier aus brau-chen Sie nur einen Klick, um in den Rubriken „Branchen und Mandanten“ und „Leistungen und Lö-sungen“ nachzulesen, auf welchen Wegen Ecovis seine Mandanten sicher durch den Dschungel vonVorschriften und durch die Turbulenzen des Wirtschafts-geschehens führt. Nutzwert pur mit konkreten Tipps vomBaurecht über Forderungsmanagement bis zu Spendenbringt die Rubrik „Specials und Tools“. Hier kann manmiteinem Vorabcheck zur Rentenbesteuerung oder mit Rech-nern zu Erbschaftsteuer und Reisekosten gleich individuellins Detail gehen. Informationen zu komplexen sparten-übergreifenden Themen wie Existenzgründung, Cashma-nagement oder Unternehmensnachfolge gibt es unter derRubrik „Interdisziplinäre Lösungen“. Ein Hit ist der Um-satzsteuer-Navigator. Mehr unter www.ecovis.com.

Neue Webseiten: Noch mehr Nutzwert

Ecovis-Mandanten im Fokus: LWR Laserworks, Stäbelow

„Bei uns geht’s um Präzisionsarbeit – wie bei unserem Steuerberater“

S chnell und exakt schneiden die La-ser alles, was Metall ist und die

Kunden wünschen. Das war die Ge-schäftsidee, mit der die beiden Inge-nieure Sebastian Bergfeld und OlafSchwittlick nach ihrem Studium aufden Markt gegangen sind – gemein-sam, kontinuierlich Schritt für Schritt,wie es Mecklenburger nun einmaltun. Heute sind sie Geschäftsführerder LWR Laserworks GmbH in Stäbe-

low bei Rostock und beschäftigen vier gewerbliche Mitarbeiter.„Wir sehen uns als industrienaher Auftragsfertiger und stellenmetallische Produkte für Kunden im Stahl-, Maschinen- und Fahr-zeugbau her.“ Das Unternehmen, klein und gesund, steht für

maßvolles, nachhaltiges Wachstum und innovative Technologiemit Bodenhaftung. Genau das braucht die auf Landwirtschaft undTourismus basierendeWirtschaft vonMecklenburg-Vorpommern.Doch immer wieder sind bei LWR große Investitionen für Hoch-leistungslaser erforderlich. „Wenn es um Finanzierung und För-dermittel geht, finden wir bei Ecovis kompetente Unterstützung.“Daneben haben die beiden auch die Buchführung, Lohnabrech-nung und alle kaufmännischen Fragen an ihren Steuerberater aus-gelagert, um sich voll auf ihre Stärken in Technik und Vertrieb zukonzentrieren. „Vor zehn Jahren sind wir zufällig durch einen pri-vaten Kontakt auf Ecovis gekommen. Der Schritt war richtig.“www.lwr-rostock.de

LWR Laserworks GmbH ist Mandant von Thomas Franke,Steuerberater bei Ecovis in Rostock.

Die LaserspezialistenSebastian Bergfeld undOlaf Schwittlick erwartenvon Ecovis Präzision undkompetente Hilfe.

KURZ & BÜNDIG

Netzwerk des Wissens: Beratertage in Chemnitz

Page 12: Deutschland im Vergleich · STEUERPOLITIK-BAROMETER „Dagegen nimmt im internationalen Standortwettbe-werb die Bedeutung anderer Faktoren wie Infrastruk-tur, Qualifikation der Arbeitskräfte,

IMPRESSUMHerausgeber: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft,Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel. +49 (0)30-31 0008 55, Fax +49 (0)30-31 00 08 56Konzeption und Realisation: EditorNetworkMedien GmbH, 80336 MünchenRedaktionsbeirat: Ernst Gossert, Ulf Knorr (Steuer-berater); Uwe Lange, Ingrid Westphal-Westenacher(Wirtschaftsprüfer/Steuerberater); Dr. Tobias Schulze,Andreas Hintermayer (Rechtsanwälte); Josef Häusler,Prof. Dr. Bernd Romeike (Unternehmensberater).ECOVIS Info basiert auf Informationen, die wir alszuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedochaufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslagenicht übernommen werden.

ECOVIS: Das Unternehmen im Profil

ECOVIS Info 1. 10 12

PRESSESPIEGEL

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche.In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa2.700 Mitarbeiter. Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirt-schaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanz-leien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerbe-ratern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung ste-hende Expertenpool ermöglicht eine große Bandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000gewerblichen Kunden, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifendeZusammenarbeit schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen. Die ECOVISAkademie AG ist Garant für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für fundierte Ausbildung.

Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unterwww.ecovis.com/standorte

Die Trolle kommen„Es ist ein Geschäft geworden, Patente nur zu erwerben,umVerletzungsansprüche geltend zumachen“,weiß Rechts-anwalt Harald Schleicher von der BeratungsgesellschaftEcovis. Und dieses Geshäftsmodell schwappt gerade nachEuropa herüber: „Patenttrolle suchen nun vermehrt inDeutschland nach potenziellen Verletzern, gerade auch imMittelstand.“ Laut Ecovis haben in Deutschland über 50Prozent aller Patentklagen Erfolg – ähnlich hohe Quotenerreichen sonst nur Gerichte in den USA. Allein 2007 gabes über tausend Patentklagen in Deutschland, Tendenzsteigend.Aus: „Rheinischer Merkur“, 19. November 2009

Verheiratet und verkauftGar nicht ins Bild passen allerdings die Zahlen der OECDzur steuerlichen Familienförderung, die die Steuerbera-tungsgesellschaft Ecovis analysiert hat. Deutsche Elternmitzwei Kindern müssen demnach rund ein Drittel ihres Ein-kommens in Form von Steuern und Sozialversicherungs-beiträgen abgeben. Mehr zahlen im Vergleich nur nochdänische Familien.Aus: „Financial Times Deutschland“, 16. September 2009

Armutszeugnis für Familienförderung in DeutschlandDie Regierung hatte sich die Förderung von Familien großauf die Fahne geschrieben. 2007wurde das Elterngeld ein-geführt und jüngst Kindergeld sowie die steuerlichen Frei-beträge für die Kleinen angehoben. Nichtsdestotrotz istdie Netto-Abgabenlast einer Familie in Deutschland so hochwie in kaum einem anderen Land. Zu diesem Ergebniskommt eine neue Studie der SteuerberatungsgesellschaftEcovis, die Abgabenlast und Vergünstigungen von Fami-lien in 24 Ländern untersucht hat.Aus: „Berliner Morgenpost“, 15. September 2009

Deutschland zockt Familien ab„Trotz steuerlicher Kinderfreibeträge, Kindergeld und Ehe-gattensplitting gehört Deutschland zu den Ländern, in de-nen die Netto-Abgabenlast am höchsten ist“, sagt PeterLüdemann, Vorstand bei Ecovis. Das liegt imWesentlichenan den hohen Sozialabgaben. Im internationalen Vergleichwerden in Deutschland Alleinerziehende besonders starkzur Kasse gebeten. Daran ändert auch der 2004 einge-führte Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro im Jahr wenig.Aus: „Welt kompakt“, 15. September 2009


Recommended