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Deutscher Bundestag Drucksache 6043dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/060/1606043.pdf · Drucksache...

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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6043 16. Wahlperiode 29. 06. 2007 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juni 2007 gemäß § 43 Abs. 5 des Aufenthalts- gesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes Inhaltsverzeichnis Seite Berichtsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 II. Zur Geschichte der Sprachförderung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 III. Gesetzliche Regelungen und Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Integrationskursverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.1 Konzeptionelle Grundlagen der Integrationskursverordnung . . . . . . 10 1.2 Ziele des Integrationskurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.3 Zulassung der Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2. Der Integrationskurs als Basisangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3. Evaluation und Verbesserung des Integrationskurses . . . . . . . . . 11 IV. Praxis der Kursdurchführung – Organisation und Verfahrensabläufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1. Das Zulassungsverfahren für Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.1 Aufgabe und Bedeutung des Zulassungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . 12 1.2 Ablauf des Zulassungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.3 Struktur der Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. Teilnehmer an den Integrationskursen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.1 Die gesetzlichen Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.1.1 Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.1.2 Spätaussiedler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/604316. Wahlperiode 29. 06. 2007

Unterrichtungdurch die Bundesregierung

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 desAufenthaltsgesetzes

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seite

Berichtsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

II. Zur Geschichte der Sprachförderung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

III. Gesetzliche Regelungen und Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1. Integrationskursverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.1 Konzeptionelle Grundlagen der Integrationskursverordnung . . . . . . 10

1.2 Ziele des Integrationskurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1.3 Zulassung der Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2. Der Integrationskurs als Basisangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3. Evaluation und Verbesserung des Integrationskurses . . . . . . . . . 11

IV. Praxis der Kursdurchführung – Organisation und Verfahrensabläufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1. Das Zulassungsverfahren für Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1.1 Aufgabe und Bedeutung des Zulassungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . 12

1.2 Ablauf des Zulassungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1.3 Struktur der Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2. Teilnehmer an den Integrationskursen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.1 Die gesetzlichen Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142.1.1 Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142.1.2 Spätaussiedler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juni 2007 gemäß § 43 Abs. 5 des Aufenthalts-gesetzes.

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Drucksache 16/6043 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Seite

2.2 Aktuelle Teilnehmerzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

3. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmeverpflichtung . . . . . . . . . 19

3.1 Beteiligte Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.2 Anreize und Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

4. Teilnehmerprofile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4.1 Bildungsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4.2 Aufenthaltsdauer in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

4.3 Beschäftigungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

4.4 Zugang zur Sprache des Aufnahmelandes und die kommunikativen Möglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5. Zulassung von Lehrkräften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

5.1 Aufgabe und Bedeutung der Lehrkräftezulassung . . . . . . . . . . . . . . . 23

5.2 Ablauf der Lehrkräftezulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

6. Kursdurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

6.1 Zustandekommen der Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

6.2 Administration der Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246.2.1 Administration der Kurse durch die Kursträger . . . . . . . . . . . . . . . . . 246.2.2 Die Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

bei der Administration der Kurse 25

6.3 Grundstruktur der Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

6.4 Inhalte des Integrationskurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.4.1 Ziele und Inhalte des Sprachkurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.4.2 Ziele und Inhalte des Orientierungskurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

6.5 Spezielle Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

6.6 Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs . . . 30

6.6.1 Der Abschlusstest des Sprachkurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

6.6.2 Der Test zum Orientierungskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

6.7 Rahmenbedingungen und flankierende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . 316.7.1 Sozialpädagogische Begleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316.7.2 Migrationserstberatung und Jugendmigrationsdienst . . . . . . . . . . . . . 326.7.3 Kinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326.7.4 Regionale Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336.7.5 Zentrale Akteure der Netzwerkarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346.7.6 Aufgaben und Wirkung der Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346.7.7 Die Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration

und Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

V. Finanzierung der Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

1. Grundregelung der Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

1.1 Berechnungsbasis für die Finanzierung der Integrationskurse . . . . . . 35

1.2 Eigenbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6043

Seite

2. Die Finanzierung des Integrationskurses – Realvergütung . . . . . 36

3. Die Garantieförderung – Mindestvergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4. Weitere Zahlungsmodalitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4.1 Zahlung bei Fehlzeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4.2 Einmalzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5. Sonderregelungen der Kursvergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.1 Vergütung der Alphabetisierungskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.2 Vergütung der Jugendintegrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

5.3 Vergütung der Eltern- und Frauenintegrationskurse . . . . . . . . . . . . . 37

6. Kostenbeitrag und Eigenbeitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . 37

6.1 Kostenbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6.2 Eigenbeitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

7. Auswirkungen der Finanzierung auf die Kursträger . . . . . . . . . . 37

7.1 Kostendeckung bei den Integrationskursträgern . . . . . . . . . . . . . . . . 37

7.2 Finanzielle Einflussfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.3 Finanzierungsmodelle der Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.4 Beispielrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

8. Auswirkungen des jetzigen Finanzierungssystems auf das Kursangebot und die Kursqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

8.1 Kein Wettbewerb zwischen den Kursträgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

8.2 Sinkende Vergütung für Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

8.3 Zusammenhang von Finanzierung und Qualität . . . . . . . . . . . . . . . . 42

8.4 Auswirkungen der bisherigen Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

9. Die Finanzierung der Integrationskurse in den Jahren 2005, 2006 und 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

9.1 Das Haushaltsjahr 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439.1.1 Spätes Anlaufen der Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439.1.2 Lange Fristen für die Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439.1.3 Sonstige Gründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

9.2 Das Haushaltsjahr 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

9.3 Das Haushaltsjahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

9.4 Prüfungen durch den Bundesrechnungshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

VI. Optimierungsbedarf bei der Gestaltung der Integrationskurse 45

1. Verbesserungspotenziale der Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . 45

2. Schwerpunkte der weiteren Arbeit zur Optimierung der Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

2.1 Steigerung des Kurserfolges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462.1.1 Einführung verpflichtender Tests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

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Drucksache 16/6043 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Seite

2.1.2 Flexibilisierung der Stundenkontingente und Begrenzung der Teilnehmerzahlen im Kurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

2.1.3 Nachqualifizierung der Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472.1.4 Aufwertung des Orientierungskurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472.1.5 Begleitung der Integrationskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472.1.6 Erstattung von Fahrtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

2.2 Optimierung des Kursmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

2.2.1 Verstärktes Controlling und Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 47

2.2.2 Qualitätswettbewerb unter den Trägern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

2.2.3 Verwaltungsaufwand begrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

2.2.4 Zugang zu den Integrationskursen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

2.2.5 Kinderbetreuung verstärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

2.3 Zielführendes Finanzierungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482.3.1 Ausreichende Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482.3.2 Finanzierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

2.4 Nachhaltigkeit der Integrationskurse fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492.4.1 Integration in den Arbeitsmarkt durch Verbundprojekte . . . . . . . . . . 492.4.2 Netzwerkarbeit vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492.4.3 Migrationsberatung und Jugendmigrationsdienst als

Grundpfeiler der Integration stärker einbeziehen . . . . . . . . . . . . . . . . 492.4.4 Messung des nachhaltigen Integrationserfolgs . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6043

Berichtsauftrag

Um sich über den Erfolg und die Qualität der Umsetzungder gesetzlichen Vorgaben zu informieren, hat der Gesetz-geber in § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt,dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zum1. Juli 2007 einen Erfahrungsbericht zu Durchführung undFinanzierung der Integrationskurse – dem Kernstück derIntegrationspolitik des Bundes – vorzulegen hat.

Mit diesem Bericht kommt die Bundesregierung dem ge-setzlichen Auftrag nach.

Der Bericht stützt sich auf ein breites Fundament von Ex-pertisen. So fließen neben den Erkenntnissen der imHerbst 2005 in Auftrag gegebenen Evaluation der Inte-grationskurse durch die Firma Rambøll Management1

auch die Ergebnisse der Prüfungen des Bundesrechnungs-hofes aus den Jahren 2002 und 2005, die Ergebnisse derKleinen Anfragen der Fraktion der FDP vom 25. Januar2005, der Fraktion DIE LINKE. vom 27. Januar 2006 so-wie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom31. Januar 2006 ein.

Weitere Quellen dieses Berichts sind das Protokoll desPraktiker- und Erfahrungsaustausches im Rahmen derEvaluierung des Zuwanderungsgesetzes vom März 2006,der Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzesvom Juli 2006, der Diskussionsstand der Arbeitsgruppe 1„Integrationskurse verbessern“ des Nationalen Integrati-onsplans,2 der Jahresbericht des Bundesamtes für Migra-tion und Flüchtlinge3 sowie die Beratungsergebnisse derBewertungskommission, die nach § 21 der Integrations-kursverordnung – IntV eingerichtet wurde.

Der Erfahrungsbericht erfasst gleichermaßen die weibli-chen als auch die männlichen Personen. Im Interesse derLesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde auf die weiblicheForm (z. B. Zuwanderin, Ausländerin, Aussiedlerin) ver-zichtet.

I. Einleitung

Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz überden Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz –AufenthG) wurden staatliche Integrationsangebote für Zu-wanderer durch den Bund erstmals systematisch gesetz-lich geregelt und mit der gleichzeitig in Kraft getretenenVerordnung über die Durchführung von Integrationskur-sen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskurs-verordnung – IntV) das bis dahin geltende System derSprachförderung auf eine völlig neue Grundlage gestellt.Die Einführung dieser Regelungen kennzeichnete zu-gleich den Höhepunkt und vorläufigen Abschluss eineslangen, intensiv geführten gesellschaftlichen und politi-

schen Diskurses über die Neugestaltung von Zuwande-rung und Integration in Deutschland.

Vor dem Hintergrund der nationalen und internationalenEntwicklungen, die sich am deutlichsten auf dem Arbeits-markt widerspiegelten, rückte Mitte der 1990er Jahre dieFrage nach der Gestaltung einer modernen, auf die aktu-ellen gesellschaftlichen Bedürfnisse gerichteten Zuwan-derungs- und Integrationspolitik in den Blickpunkt vonPolitik und Öffentlichkeit. An dem regen Gedankenaus-tausch beteiligten sich Vertreter aller staatlichen Ebenenund gesellschaftlichen Gruppierungen. Am Ende standdie Überzeugung, dass Zuwanderung und Integration eineEinheit bilden müssen, um erfolgreich gestaltet werdenzu können. „Integration ist ein langfristig angelegter Pro-zess, der anstrengend, aber lohnend ist“.4 Im Mittelpunktder Debatte, wie Integrationsprozesse effizient gestaltetwerden könnten, stand bald die Frage nach den erforderli-chen deutschen Sprachkenntnissen von auf Dauer imLand lebenden Migranten. Neben den klassischen Ange-boten der Beratung, zum Beispiel der Migrationssozial-dienste, hatte auch die Sprachförderung seit langem einenfesten Platz im Gefüge der Integrationsmaßnahmen vonBund, Ländern und Kommunen. Neu waren die Überle-gungen hinsichtlich einer konkreten Zielbestimmung – unddamit Überprüfbarkeit – der Integrationsmaßnahmen so-wie der zum Einsatz kommenden Mittel zur Effektivie-rung des Systems.

Die bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzesherrschende Sprachförderung hatte unterschieden nachdem Rechtsstatus der zugewanderten Personengruppen.Bis Ende 2004 gliederte sich das Förderangebot wie folgt:

– Sprachkurse nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch(SGB III) für Spätaussiedler, Kontingentflüchtlingeund Asylberechtigte (ehemaliges Bundesministeriumfür Arbeit und Sozialordnung – BMA) – Mittelansatz2000:5 240 000 000 DM

– Sprachkurse gemäß Garantiefonds – Schule undBerufsbildungsbereich für junge Spätaussiedler, Asyl-berechtigte und Kontingentflüchtlinge, die das 27. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben (Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend– BMFSFJ) – Mittelansatz 2000: 121 000 000 DM

– Sprachkurse gemäß Garantiefonds – Hochschule fürjunge Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingent-flüchtlinge, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollen-det haben und sich für die Aufnahme oder Fortsetzungeines Hochschulstudiums vorbereiten (BMFSFJ) –Mittelansatz 2000: 31 000 000 DM

– Akademikerprogramm (dreimonatiger Aufbau- undFachsprachkurs) für Spätaussiedler und Kontingent-flüchtlinge (ehemaliges Bundesministerium für Bil-dung, Wissenschaft, Forschung und Technologie –BMBW) – Mittelansatz 2000: 9 780 000 DM1 Die Ergebnisse der Evaluation wurden veröffentlicht unter

www.bmi.bund.de/EvaluierungIntegrationskurse.2 Der Bericht der AG 1 des Nationalen Integrationsplans wurde veröf-

fentlicht unter www.bmi.de/Integrationskurse verbessern.3 Der Jahresbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

wurde veröffentlicht unter www.bamf.de.

4 Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung, 2001, S. 12.5 Quelle für die Mittelansätze: Stellungnahme der Bundesregierung zu

den Studien der Sprachförderung, 2000, S. 2ff.

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Drucksache 16/6043 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer und derenFamilienangehörige (sog. Sprachverbandskurse (BMA) –Mittelansatz 2000: 34 000 000 DM

Aufgrund der unterschiedlichen Ressortzuständigkeitengalten eigenständige Förderbedingungen. Die Kurse un-terschieden sich im Umfang und in der Zielsetzung.

Nachdem die Bundesregierung 1997 die Überprüfung derSprachkursarbeit für ausländische Arbeitnehmer und ihreFamilienangehörigen – seit 1974 durch den „Sprachver-band – Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V.“wahrgenommen – veranlasst hatte, gab sie im Jahr daraufeine Studie in Auftrag, die untersuchen sollte, wie die Zu-ständigkeit der Sprachförderung für die Spätaussiedler,die auf vier Ministerien verteilt war, möglichst imBMFSFJ zusammengefasst6 werden kann.

Vor dem Hintergrund der zersplitterten Zuständigkeitenund Förderbedingungen und in Auswertung der Studien7

formulierte die Bundesregierung im Jahr 2000 Eckpunkteeines „Gesamtsprachkonzepts“. Es sah eine Vereinheitli-chung der Sprachförderung für Ausländer, Spätaussiedler,Kontingentflüchtlinge und Asylberechtigte vor. Die bishergetrennt geförderten Gruppen unter Einbeziehung derGruppen, die bisher keine Sprachförderung erhalten hat-ten, sollten ein nach einheitlichen Kriterien bedarfsgerech-tes Förderangebot erhalten. Zugleich wurden Anforderun-gen an eine inhaltliche Ausgestaltung der Sprachkurseformuliert, die Einstufungs-, Zwischen- und Abschluss-tests, binnendifferenzierten Unterricht sowie einheitlicheLehr- und Lernmittel einschlossen. Das Gesamtsprach-konzept sollte am 1. Januar 2002 in Kraft treten.8

Im Juli 2001 legte dann die im Jahr 2000 einberufene„Unabhängige Kommission Zuwanderung“ (Zuwande-rungskommission) unter Vorsitz von Prof. Dr. RitaSüssmuth ihren Bericht „Zuwanderung gestalten – Inte-gration fördern“ mit umfangreichen Vorschlägen für eineneue Zuwanderungsgesetzgebung vor. Die Vorschläge zurErstförderung von erwachsenen Migranten griffen wich-tige Gedanken des Gesamtsprachkonzeptes auf und ent-wickelten sie weiter. Die Zuwanderungskommissionempfahl, einen Integrationskurs für alle Neuzuwanderermit längerfristiger Aufenthaltsperspektive einzurichten.Dieser sollte neben einer Sprachförderung in der deut-schen Sprache auch eine Einführung in die Grundzügeder Rechtsordnung und das politische System der Bun-desrepublik geben sowie gesellschaftliche und beruflicheOrientierungshilfen sein. Schwerpunkt des Förderange-bots sollte jedoch der Spracherwerb sein. Die Zuwande-rungskommission sprach sich für ein Kursangebot vonmindestens 600 Unterrichtsstunden und einer Differen-

zierung nach dem Sprach- und Bildungsniveau der Teil-nehmer aus. Zum Abschluss des Kurses sollte der Teil-nahmeerfolg durch eine Prüfung festgestellt werden. Dieerfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs sollte dabeimit Anreizen wie z. B. Privilegien bei der Aufenthaltsver-festigung oder die Verkürzung der Frist für die Anspruchs-einbürgerung verbunden werden.9

Zeitgleich hatte die Bundesregierung das Institut für Mig-rationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) derUniversität Osnabrück mit einer Studie zu Fragen derkonkreten Ausgestaltung der sprachlichen und gesell-schaftlichen Erstintegration von Migranten beauftragt.Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden unter demTitel „Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung imRahmen der Integration von Zuwanderern“ im Jahr 2003veröffentlicht. Sie wurden vom Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge (BAMF), das seit 2002 mit der Durch-führung der neu einzurichtenden Integrationskurse beauf-tragt worden war, aufgegriffen und unter seiner Leitungmit allen relevanten Akteuren diskutiert.

Durch die konsequente Berücksichtigung langjährigerPraxiserfahrungen und theoretischer Grundlagen (Exper-tisen von Social Consult, Gesamtsprachkonzept, Empfeh-lungen der Zuwanderungskommission und des Institutsfür Migrationsforschung und Interkulturelle Studien) ge-lang es mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenenZuwanderungsgesetz sowie der Integrationskursverord-nung vom 13. Dezember 2004, das bisherige System derSprachförderung des Bundes auf eine völlig neue Grund-lage zu stellen. Der Integrationskurs vereint die Erkennt-nisse langjähriger Praxis und aktueller Forschung.

II. Zur Geschichte der Sprachförderung in der Bundesrepublik Deutschland

Sprachkurse für Migranten wurden in Deutschland bereitsnach dem ersten Anwerbeabkommen für ausländischeArbeitnehmer Mitte der 1950er Jahre angeboten, wennauch nicht systematisch und planmäßig. Organisiert wur-den diese in unterschiedlicher Zuständigkeit, teilweisefanden sie in der Arbeitsstätte statt, in anderen Fällennahmen sich die Kommunen dieser Aufgabe an. Man-cherorts wurden Filmvorführungen organisiert, um diedamaligen Gastarbeiter mit der Lebenswelt in Deutsch-land bekannt zu machen.

Dies änderte sich mit dem Anwerbestopp zu Beginn der1970er Jahre. 1973 waren ca. 2,6 Millionen ausländischeArbeitnehmer in der Bundesrepublik beschäftigt. Weilsich die Aufenthaltszeiten der angeworbenen ausländi-schen Beschäftigten verlängerten, setzte bald der Nach-zug von Familienangehörigen ein. Insbesondere durchden Nachzug von Kindern gerieten verstärkt Fragen derBildung in den Blickpunkt. Mit Blick auf die inzwischenansässig gewordenen Zuwanderer wurden die Sprachlern-angebote für Erwachsene intensiviert und einer stärkerenstaatlichen Direktion unterzogen. Für zugewanderte Spät-aussiedler wurden Mitte der 1970er Jahre Sprachkurse in

6 Stellungnahme der Bundesregierung zu den Studien der Sprachförde-rung, 2000, S. 1.

7 Veröffentlicht vom Auftragnehmer Social Consult im „IntegriertenAbschlussbericht ‚Evaluation der Sprachförderung Deutsch für aus-ländische Arbeitnehmer’“ 1999 sowie im „Endbericht, Sprachförde-rung von Spätaussiedlern’“ 2000.

8 Maas/Mehlem/Schröder in: Bade/Bommes/Münz (Hrsg.), Migrati-onsreport 2004, S. 117. Eine Darstellung des Gesamtsprachkonzeptsfindet sich ebenfalls im Bericht der Unabhängigen Kommission Zu-wanderung, FN 4, S. 258ff. 9 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 261.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6043

großem Umfang finanziert. So entstand im Laufe der Zeiteine auf Bundes – und Landesebene weit verzweigte An-gebotsstruktur, die, abhängig vom jeweiligen rechtlichenAufenthaltsstatus der Zugewanderten, von einer nahezuunüberschaubaren Fülle rechtlicher Regelungen, neuerFördertöpfe und -programme begleitet war. Die verschie-denen Programme verharrten beim „pragmatischen Im-provisieren“. Ein umfassendes Gesamtkonzept für einesystematische Integrationsförderung fehlte.

Eine Folge hiervon war, dass Sprachkurse häufig nichtzustande kamen, weil nicht genügend Teilnehmer einerbestimmten Zielgruppe gewonnen werden konnten.

Eine umfassende Darstellung der erbrachten Leistungenund ihrer Kosten war auch der Zuwanderungskommissionin ihrem Bericht 2001 wegen der zersplitterten Zuständig-keiten und der Differenzierung nach Leistungsempfän-gern nicht möglich.

Die Sprachförderung des Bundes erfolgte getrennt fürAusländer und Spätaussiedler und wurde nach unter-schiedlichen Modalitäten gefördert.

Für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehö-rigen aus den ehemaligen Anwerbestaaten der Bundesre-publik Deutschland (Griechenland, Italien, ehemaligesJugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien, Türkei, Tune-sien) aus Korea, den Philippinen sowie den ehemaligenVertragsarbeitnehmern der DDR aus Angola, Mosambikund Vietnam förderte das BMA über den „SprachverbandDeutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V.“, der institu-tionell vom Bund gefördert wurde, Sprachkurse. Mehr als500 Sprachkursträger wurden mit der Durchführung derSprachkurse vom Sprachverband betraut. Im Unterschiedzu den Spätaussiedlern, Kontingentflüchtlingen und aner-kannten Asylbewerbern hatten die vom Sprachverbandgeförderten Ausländer keinen Rechtsanspruch auf Teil-nahme am Sprachkurs. Die Finanzmittel wurden im Rah-men des Bundeshaushaltes nach Haushaltslage zur Verfü-gung gestellt.

Spätaussiedler hatten einen gesetzlichen Anspruch auf ei-nen ganztägigen Deutschkurs, der die berufliche und so-ziale Integration der Spätaussiedler erleichtern sollte. Erwar auf höchstens sechs Monate angelegt. Diese Maß-

A b b i l d u n g 1

Sprachförderung der Aussiedler durch den Bund11

10 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 204ff.11 Vgl. Krekeler; Artikel erschienen in „Deutsch als Zweitsprache“ Heft 0/2001.

Sprachförderung und Kulturvermittlung in

Russland und Kasachstan

Bundesministerium des

Innern/ Auswärtiges Amt

Mittlerorganisationen (GTZ, Goethe-Institut, ZfA,

DAAD)

Sprachkurse Lehrerfortbildungen Begegnungsstätten

Angehörige der deutschen Minderheiten und

Interessierte

Sprachförderung und Integrationshilfe in Deutschland

Bundesministerium für

Arbeit und Sozialordnung

Bundesministerium für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesanstalt für

Arbeit (regionale

Arbeitsämter)

„Sprachförderung nach SGB III“

u. a. sechsmonatige Sprachkurse

(i.d.R. Vorrang vor anderen Maßnahmen)

Aussiedler (nach § 4 und § 7 BVFG)

Bundesländer

„Garantiefonds

Schul- und Berufsausbildungsbe-

reich“

Aussiedler, die jünger als27 Jahre und nicht

vollzeitschulpflichtig sind

Otto-Benecke- Stiftung

„Garantiefonds Hochschulbereich“

Sprachkurse Studien-

vorbereitung (i.d.R. 6 Monate)

Aussiedler unter 31 Jahren

Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft, Forschung und

Technologie

Otto-Benecke- Stiftung

„Akademiker-

programm“

Studienorientierung Studienförderung Fachsprachenkurse

Aussiedler zwischen 30 und 50 Jahren

Sprachkurse Nachhilfeunterricht Tagesinternate“ berufliche Anpassungs-

maßnahmen

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Drucksache 16/6043 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nahme wurde vom ehemaligen BMA auf der Grundlagedes SGB III finanziert.

Zusätzlich förderte das BMFSFJ aus Mitteln der Garan-tiefondsrichtlinien junge Spätaussiedler.

10

11

10

11

Die Übersicht (siehe Abbildung 1, Seite 7) stellt ein-drucksvoll dar, wie unübersichtlich allein die Sprachför-derung von Aussiedlern Mitte der 1990er Jahre gewordenwar.

Pädagogische Gründe für eine Trennung der Sprachförde-rung der verschiedenen Zuwanderergruppen gab es nicht.Lediglich der unterschiedliche Rechtsstatus der Zuge-wanderten führte zu unterschiedlichen rechtlichen An-sprüchen und Förderrichtlinien. Für die Praxis war diesauf Dauer ein Hemmnis. Kursbewerber konnten an einemKurs nicht teilnehmen, weil sie den Förderbedingungendes gerade laufenden Kurses nicht entsprachen bzw.Kurse kamen mangels ausreichender Bewerber gar nichterst zustande. Auch das Unter-Sich-Bleiben der einzelnenGruppen war dem Integrationsprozess nicht dienlich.

Die pädagogischen Konzepte passten sich den Förder-grenzen an, es fehlte ein systematischer, grundlegenderAnsatz für ein integrationsförderndes Bildungskonzept.Mithin kam der Bericht der Zuwanderungskommissionauf die Frage, wie Menschen anderer Herkunft und Kul-tur langfristig erfolgreich in unsere Gesellschaft integriertwerden können, zu folgender Einschätzung:

„Die bisherige Politik des ,pragmatischen Improvisie-rens‘ kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Wenngleich be-achtliche Integrationserfolge erzielt wurden, waren dochhäufig kurzfristige Erfordernisse und punktuelle Überle-gungen handlungsentscheidend. Eine systematische undübergreifende Herangehensweise fehlte, was die Integra-tion der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaft er-schwert hat. Wenn wir heute über die Grundzüge einerzukünftigen Integrationspolitik nachdenken, sollte ein in-tegrationspolitisches Gesamtkonzept angestrebt werden,das die Bedürfnisse von Aufnahmegesellschaft und Zu-wanderern gleichermaßen berücksichtigt.“12

Weiter heißt es: „… die Zugangsmöglichkeit zu Integra-tionsmaßnahmen (sollte) nicht wie bisher von dem auf-enthaltsrechtlichen Status der Migranten abhängen. Inte-grationspolitik muss sich vielmehr an den tatsächlichenProblemlagen der Migranten ausrichten. Ob deutscherSpätaussiedler oder aus der Türkei nachgezogener Ehe-gatte, ob ausländischer Arbeitnehmer oder anerkannterpolitischer Flüchtling, im Bezug auf Integration und Par-tizipation im Alltag bestehen oft die gleichen Schwierig-keiten und Hindernisse. Integrationspolitik muss dieserTatsache Rechnung tragen, indem sie die Gemeinsamkei-ten der Zuwanderergruppen aufgreift und zur Grundlageder Integrationsmaßnahmen macht.“13

Die Zuwanderungskommission brachte im Weiteren be-deutende Vorschläge ein. So sollten alle Neuzuwanderermit längerfristiger Aufenthaltsperspektive förderberech-

12 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 199.13 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 264.

tigt sein: Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Fa-milienangehörigen, Asylberechtigte, Kontingentflücht-linge und andere Gruppen, wie beispielsweise jüdischeZuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion,Ausländer mit kleinem Asyl sowie Ausländer mit Aufent-haltsbefugnis nach § 30 des Ausländergesetzes (AuslG).14

Neu hinzukommen sollten dauerhaft im Land lebende Zu-wanderer, die über keine oder mangelhafte Deutschkennt-nisse verfügten. Diese sollten im Rahmen eines jährlichzu bestimmenden Kontingents förderberechtigt sein.

Auch hinsichtlich pädagogischer Überlegungen, wie derAnzahl der Unterrichtsstunden für den Integrationskursoder der Frage der Prüfungen, herrschte Übereinstim-mung. Die entscheidende Neuerung im Konzept der Zu-wanderungskommission bestand in der Erweiterung desBildungsangebotes um eine Einführung in die Grundzügeder Rechtsverordnung und das politische System derBundesrepublik sowie des Angebots gesellschaftlicherund beruflicher Orientierungshilfen. Schwerpunkt desFörderangebotes sollte jedoch der Spracherwerb bleiben.

Ausdrücklich sprach sich die Zuwanderungskommissiondafür aus, gute Sprachkenntnisse als Voraussetzung füreinen unbefristeten Aufenthalt zu machen. Erstmalstauchte auch der Gedanke der Verpflichtung zur Teil-nahme am Integrationskurs für Bezieher von Sozial- undArbeitslosenhilfe auf, um ihre Chancen auf dem Arbeits-markt durch sprachliche Qualifizierung zu erhöhen. Wervom Kursangebot keinen Gebrauch machte, sollte eineKürzung der Sozialleistungen erfahren. Andererseitssollte die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs mitAnreizen verbunden sein.

Diese Vorstellungen gingen vom Ansatz des Förderns undForderns aus, der von beiden Seiten – von der Aufnahme-gesellschaft wie von den Zuwanderern – eigene Anstren-gungen für eine erfolgreiche Integration verlangte.

Die Beratungen zum Zuwanderungsgesetz griffen dieseVorschläge auf. Der von der Zuwanderungskommissionvorgeschlagene Integrationskurs wurde zum Grundange-bot des Bundes für die Förderung des Spracherwerbs vonAusländern und Spätaussiedlern ausgestaltet.15 Der aufdem Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002 beruhendeVerordnungsentwurf über Integrationskurse für Auslän-der, der dem Bundesrat von der Bundesregierung am6. November 2002 auf Grund der in dieser Fassung desAufenthaltsgesetzes noch enthaltenen Zustimmungsbe-dürftigkeit übermittelt worden war,16 enthielt bereits dieim Jahr 2004 für die Integrationskursverordnung maßge-benden Eckpunkte:

– Umfang des Sprachkurses: 600 Unterrichtsstunden(aufgeteilt in einen Basis- und einen Aufbausprach-kurs von jeweils 300 Unterrichtsstunden),

14 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 261.15 Siehe bereits Gesetz vom 20. Juni 2002, BGBl. I, S. 1946, später vom

Bundesverfassungsgericht aus formellen Gründen aufgehoben.16 Bundesratsdrucksache 824/02 vom 6. November 2002; für die

Sprachförderung der Spätaussiedler lag ein im Wesentlichen inhalts-gleicher Verordnungsentwurf des BMI vor.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6043

– Orientierungskurs mit 30 Unterrichtsstunden im An-schluss an den Sprachkurs,

– Sprachkursziel: Niveaustufe B 1 des GemeinsamenEuropäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER),17

– Feststellung des erreichten Sprachniveaus durch eineAbschlussprüfung,

– Übertragung der Durchführung der Integrationskurseauf private oder öffentliche Träger im Wege eines Zu-lassungsverfahrens,

– Teilnehmerbezogene Abrechnung der Kurse auf derBasis von 2,05 Euro pro Teilnehmer/pro Stunde.

In seinem Jahresgutachten „Migration und Integration –Erfahrungen nutzen, Neues wagen“ konstatierte der Sach-verständigenrat für Zuwanderung und Integration (Sach-verständigenrat)18 im Jahre 2004, dass es der Zuwande-rungs- und Integrationsgeschichte der Bundesrepubliknach 50 Jahren Sprachförderung noch immer an einerübergreifenden strategischen Ausrichtung fehlte. Diesführe zu Doppelungen an der einen und zur Unterversor-gung an anderer Stelle. Er stellte fest, dass die Konzepteoft zu wenig die Zusammenhänge zwischen den verschie-denen Bereichen berücksichtigten und dies nicht selten zueinem Mangel an Kohärenz, Effektivität und Zielgenau-igkeit der Maßnahmen führe19.

Mit dem Aufenthaltsgesetz ist eine neue Qualität erreichtworden: Ausreichende Sprachkenntnisse der Aufnahme-gesellschaft sowie Grundkenntnisse der Rechtsordnung,der Kultur und der Gesellschaft in Deutschland wurdenals Ausgangspunkt für einen systematischen, auf Zwei-seitigkeit ausgerichteten Integrationsprozess verstanden,der gegenseitiges Verstehen sowie Chancengleichheit undPartizipation ermöglichen soll. Gestützt auf ein zielge-richtetes und standardisiertes Konzept – den Integrations-kurs – soll das Prinzip des Förderns und Forderns für alleZielgruppen Anwendung finden.

Bei der Umsetzung konnte auf die lange Tradition derSprachförderung in der Bundesrepublik zurückgegriffenwerden, die trotz aller Zergliederung bewährte pädagogi-sche (Einzel-)Programme und eine profilierte Trägerland-schaft hervorgebracht hatte. Die Evaluation von RambøllManagement weist aus, dass ein hoher Anteil der vomBAMF seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes fürdie Durchführung von Integrationskursen zugelassenenTräger über Erfahrungen in der Durchführung vonSprachkursen verfügt. Es konnte überdies ein Zusammen-hang zwischen diesen langjährigen Erfahrungen und der

tatsächlichen Durchführung von Integrationskursen fest-gestellt werden: Etwa 80 Prozent der Kursträger mit min-destens 10-jähriger Erfahrung in der Durchführung vonSprachkursen führen derzeit Integrationskurse durch,während demgegenüber nur 40 Prozent der Träger ohnevorherige Sprachkurserfahrung einen Kurs anbieten.20

Gleichzeitig mussten neue Wege beschritten werden. Sokamen erstmals bundesweit einheitliche Standards zurAnwendung und mussten in der Kurspraxis eingehaltenwerden. Sie betrafen sowohl den pädagogischen als auchden administrativen Bereich und stellten Kursträger undLehrkräfte vor eine neue Herausforderung. Dass dieseHerausforderung im Zusammenspiel aller Akteure erfolg-reich bewältigt wurde, wurde bereits auf dem Praktiker-Erfahrungsaustausch im Rahmen der Evaluierung des Zu-wanderungsgesetzes am 30. und 31. März 2006 deutlich,auf dem die Integrationskurse als Quantensprung im Ver-gleich zur bisherigen Sprachförderung des Bundes be-zeichnet wurden.21

III. Gesetzliche Regelungen und Konzepte

In die Ausgestaltung des Integrationskurses sind – wie inKapitel II dargestellt – die Erfahrungen der bisherigenSprachförderpraxis in Deutschland eingeflossen. Das giltfür den Förderumfang wie für das häufig diskutierte Lern-ziel des Sprachkursteils, das dem Niveau B 1 nach demGER entspricht. Der Diskussionsprozess knüpfte auch anErfahrungen erfolgreicher kommunaler Angebote an, wiezum Beispiel die ehemaligen Frankfurter Sprach- undOrientierungskurse.22

Das Lernziel B 1 GER für den Sprachkursteil des Integra-tionskurses wurde nach intensiven Erörterungen mit allenrelevanten Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Praxisfestgelegt und folgt der Vorgabe, den Teilnehmern ausrei-chende Sprachkenntnisse zu vermitteln, die es ihnen er-möglichen sollen, ohne die Hilfe Dritter in allen Angele-genheiten des täglichen Lebens selbständig zu handeln(§ 43 Abs. 2 AufenthG).

Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung unddie Teilnahme an den Integrationskursen finden sich in dennach Statusgruppen differenzierten Einzelgesetzen. Fürdie Gruppe der Ausländer enthält das Aufenthaltsgesetzim Kapitel 3 „Förderung der Integration“ in den §§ 43 bis44a AufenthG detaillierte Vorgaben zu den Zielen und zurStruktur der Integrationskurse sowie zum Teilnahmean-spruch und zur Teilnahmeverpflichtung. Der Teilnahme-anspruch der Spätaussiedler am Integrationskurs ergibtsich aus § 9 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes(BVFG). Unionsbürger können nach § 11 Abs. 1 des Ge-setzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbür-gern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) i. V. m.§ 44 Abs. 4 AufenthG zum Integrationskurs zugelassenwerden.

17 Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mit-gliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Eu-ropäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER.

18 Der Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwan-derungsrat) wurde 2003 eingerichtet, um die innerstaatlichen Auf-nahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuellen Entwicklun-gen der Wanderungsbewegungen in einem jährlichen Gutachten(zum ersten Mal bis zum 15. Juni 2004) darzustellen. Der Sachver-ständigenrat wurde mit Erlass vom 22. Dezember 2004 und mit Wir-kung vom 31. Dezember 2004 aufgelöst.

19 Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Sachverstän-digenrat) Jahresgutachten Migration und Integration – Erfahrungennutzen, Neues wagen 2004, S. 237.

20 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 25.21 Wortprotokoll Prof. John, Ausländerbeauftragte des Senats von Ber-

lin a. D., Anlagenband I, S. 450.22 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (Hrsg.), Offenes Curriculum

für Sprach- und Orientierungskurse, Frankfurt am Main, 2001, S. 19.

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Drucksache 16/6043 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Durchführung der Integrationskurse sowie die Ent-wicklung der Grundstruktur und Lerninhalte der Kursesind nach § 75 Abs. 2 AufenthG bzw. nach § 9 Abs. 5BVFG dem BAMF als Bundeszuständigkeit übertragenworden.

Bei den Teilnahmevoraussetzungen enthalten die einzelge-setzlichen Regelungen im Hinblick auf den Kostenbeitrag,die Verpflichtungsregelungen und den Teilnahmeanspruchnoch Differenzierungen zwischen den Statusgruppen.23

Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorgaben für die inhalt-liche Durchführung der Integrationskurse für Ausländerund Spätaussiedler weitgehend deckungsgleich. DieseVereinheitlichung beruht auf dem Ziel, an der individuel-len Förderbedürftigkeit der Zuwanderer anzuknüpfen undnicht an der Gruppenzugehörigkeit.24

1. Integrationskursverordnung

Die Integrationskursverordnung der Bundesregierung be-ruht auf einem Verordnungsentwurf des Bundesministeri-ums des Innern (BMI). Bei der Abstimmung dieses Ent-wurfs hatte eine Beteiligung der Länder, der Beauftragtender Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Inte-gration, des Beauftragten der Bundesregierung für Aus-siedlerfragen und nationale Minderheiten und der kommu-nalen Spitzenverbände stattgefunden. Mit der Verordnungwird der weitgehende Konsens in der Debatte um dieSprachförderung wie größere Transparenz und Einheit-lichkeit des Kursaufbaus einschließlich der Möglichkeiteiner Abschlussprüfung25 umgesetzt.

Die Integrationskursverordnung gliedert sich in die Ab-schnitte Zielbestimmungen, Teilnahmeberechtigung undTeilnahmeverfahren, Inhalt des Integrationskurses (ein-schließlich Abschlusstest) und Zulassung der Träger. DerRegelungsgegenstand der Verordnung reicht damit vonaufenthaltsrechtlichen Bezügen, soweit es um die Ausge-staltung des Anspruchs auf Teilnahme bzw. um die Ver-pflichtung zur Teilnahme geht, über methodische Fragender Durchführung der Kurse bis zu den vergaberechtli-chen Fragen der Zulassung von Kursträgern. Adressatender Regelungen sind die teilnahmeberechtigten Zuwande-rer, die mit der Feststellung der Teilnahmeberechtigungbefassten Behörden sowie die Kursträger.

1.1 Konzeptionelle Grundlagen der Integrationskursverordnung

Vor der Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs führtedas BMI eine intensive Expertenbeteiligung im Rahmeneiner Seminarveranstaltung durch: Vom 23. bis 24. Juni2004 wurden unter Beteiligung der Bundesressorts, von

Wissenschaft, Ländern, kommunalen Spitzenverbändenund Trägern von Integrationsmaßnahmen in themenbezo-genen Workshops die inhaltliche Ausgestaltung des Inte-grationskurses und der Prüfungen sowie das Zulassungs-verfahren diskutiert. Als Ergebnis des Seminars wurdenin Fortentwicklung der genannten Eckpunkte aus demJahr 2002 u. a. folgende Empfehlungen erarbeitet:

– Sprach- und Orientierungskurs sind eine Einheit, dieaus verschiedenen Modulen besteht.

– Die Teilnahme am Sprachkurs erfolgt auf der Basis ei-nes Einstufungstests, der von den Sprachkursträgerndurchgeführt wird. Bei der Zusammenstellung derGruppen sollen die Vorkenntnisse der Teilnehmer be-rücksichtigt werden (z. B. Langsamlerner, Schnelller-ner). Die Lehrkräfte entwickeln mit jedem Teilnehmereinen individuellen Lehrplan und halten diesen schrift-lich fest.

– Im Verlauf des Sprachkurses finden Sprachstandtestsauf den Niveaus A 1 und A 2 des GER statt, die denTeilnehmern und Lehrkräften eine Rückmeldung überStärken und Schwächen und mögliche Probleme beiden Lerntechniken geben. Am Ende des Integrations-kurses findet die Prüfung zum Zertifikat Deutsch (Ni-veau B 1 des GER) statt (fakultativ). Personen, die diePrüfung zum Zertifikat Deutsch nicht bestehen, wirdanhand eines Prüfungsprotokolls der erreichte Sprach-stand bescheinigt.

– Der dreißigstündige Orientierungskurs vermittelthandlungsorientiertes Wissen in den Bereichen Recht,Geschichte und Kultur. Er findet am Ende des Sprach-kurses in deutscher Sprache statt. Statt eines obligato-rischen Wissenskanons vermitteln die Lehrkräfte anBeispielen aus diesen Bereichen Verständnis für kultu-relle Unterschiede und die notwendige Kompetenz,um in der deutschen Gesellschaft zu agieren. Das zurOrientierung nötige Alltagswissen wird im Sprachkursvermittelt.

– Der Orientierungskurs endet mit einem an den spezifi-schen Kursinhalt angepassten Wissenstest, der von derjeweiligen Lehrkraft entwickelt wird. Da der Orientie-rungskurs ein neues Instrument darstellt, ist im Kon-zept hierfür eine Experimentierklausel vorgesehen.Dies betrifft vor allem Ausländer mit ausreichendenSprachkenntnissen, die nur am Orientierungskurs teil-nehmen. Hier können neue Formen der Durchführungdes Orientierungskurses getestet werden.

– Das BAMF schreibt die Lehrkräftequalifizierung aus.Hierbei ist zu beachten, dass dem Erwerb interkultu-reller Kompetenz im Hinblick auf den Orientierungs-kurs besondere Bedeutung zukommt.

– Für den Erfolg des Integrationskurses ist vor, währendund nach dem Integrationskurs ein begleitendes mi-grationsspezifisches Beratungs- und Unterstützungsan-gebot unverzichtbar. Dieses Beratungsangebot gehörtzum Aufgabenkatalog der neuen Migrationserstbera-tungsdienste (MEB) und der Jugendmigrationsdienste(JMD) des Bundes.

23 Die gesetzlichen Regelungen zur Teilnahmeberechtigung der einzel-nen Teilnehmergruppen vgl. Kapitel IV „Praxis der Kursdurchfüh-rung“ – Organisation und Verfahrensabläufe, 2. Teilnehmer an denIntegrationskursen.

24 Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Sachverstän-digenrat), Migration und Integration – Erfahrungen nutzen, Neueswagen, Jahresgutachten 2004, Nürnberg, 2004, S. 334.

25 Maas et alt, FN 8, S. 127ff.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6043

1.2 Ziele des IntegrationskursesDie Integrationskursverordnung geht von folgenden Ziel-bestimmungen aus:

Der Integrationskurs ist eine Fördermaßnahme, die an derIntegrationsbedürftigkeit des einzelnen Zuwanderers an-setzt. Ausgangspunkt ist das Erlernen der deutschen Spra-che als entscheidende Grundvoraussetzung für eine Teil-habe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Nurwer über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kannberufliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Chan-cen nutzen.26 Der Spracherwerb ist damit das Hauptzieldes Kurses. An den Sprachkurs schließt sich der Orientie-rungskurs an, der Zuwanderern die Grundwerte derStaats- und Verfassungsordnung, die deutsche Geschichteund Kultur vermitteln soll.

Das Lernziel im Hinblick auf den Spracherwerb wird in§ 3 Abs. 1 IntV mit ausreichenden Kenntnissen der deut-schen Sprache umschrieben. Die „ausreichenden Kennt-nisse der deutschen Sprache“ werden in § 3 Abs. 2 IntVdefiniert. Sie liegen danach vor, wenn sich jemand imtäglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprach-lich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter undBildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlichausdrücken kann. Indem auf das „selbständige sprachli-che Zurechtfinden“ Bezug genommen wird, bezieht sichdiese Legaldefinition auf das Sprachniveau B mit der ers-ten Stufe B 1 des GER. Der GER unterscheidet für dieSprachverwendung die elementare Sprachverwendungmit den Stufen A 1 und A 2, die selbständige Sprachver-wendung mit den Stufen B 1 und B 2 und die kompetenteSprachverwendung mit den Stufen C 1 und C 2.27 DasSprachkursziel ist erneut in § 17 Abs. 1 Nr. 1 IntV aufge-nommen worden, wonach als Prüfung für die Sprach-kenntnisse das Zertifikat Deutsch (B 1)28 vorgesehen ist.

1.3 Zulassung der KursträgerMit der Aufgabenzuordnung der Durchführung der Inte-grationskurse zum BAMF (s. § 43 Abs. 3 Satz 3 und § 75Nr. 2. b AufenthG) wurde diese Aufgabe als staatlicheAngelegenheit definiert. Zugleich sieht das Gesetz vor,dass das BAMF die Durchführung auf private oder öf-fentliche Kursträger übertragen kann. Die Integrations-kursverordnung sieht diese Übertragung wiederum alsRegelfall vor (§ 1 Satz 2 IntV). Insofern gehen die gesetz-lichen Regelungen davon aus, dass der Bund grundsätz-lich die Kurse nicht selbst durchführt, sondern im Wegeder Aufgabenprivatisierung auf Kursträger überträgt.

Das für die Aufgabenprivatisierung vorgesehene Verfah-ren ist das Zulassungsverfahren nach den §§ 18 bis 20IntV, mit dem der zugelassene Träger für den im Zulas-sungsakt genannten Zeitraum die Befugnis erhält, den In-tegrationskurs anzubieten und durchzuführen. Die für dieZulassung zuständige Stelle ist das BAMF (§ 18 Abs. 1

IntV). Die Akkreditierung als Kursträger umfasst nebendem Recht auf Durchführung der Integrationskurse auchden Anspruch auf die vorgesehene Kostenerstattung inHöhe von gegenwärtig 1,05 Euro bzw. 2,05 Euro pro Un-terrichtsstunde und nachgewiesenem teilnahmeberechtig-ten Teilnehmer.

2. Der Integrationskurs als BasisangebotDer Integrationskurs wurde konzipiert als ein Grundange-bot zur Erstintegration für Neuzuwanderer. Im Verlaufeseiner Einführung in die Praxis erwies er sich jedoch auchfür bereits länger hier lebende Zuwanderer als attraktivesLernangebot. Seinen Charakter als Grundangebot hat erdeswegen nicht verloren. Es geht jedoch über die Mög-lichkeiten eines Basisangebotes hinaus, allen individuel-len Lernbedürfnissen innerhalb einer Maßnahme gerechtwerden zu können. Schon der Sachverständigenrat wiesin seinem Jahresgutachten 2004 darauf hin, dass es frag-lich sei, ob die geplanten Sprachkurse in Art und Umfang(600 Unterrichtsstunden) geeignet wären, das Sprachni-veau B 1 GER zu vermitteln- dies vor allem angesichtsder Tatsache, dass bei den Kursteilnehmern von heteroge-nen Bildungsprofilen auszugehen sei.29 Dies schmälertdie Leistung des Integrationskurses jedoch nicht:

Für eine Förderung, die sich vornehmlich an den individu-ellen Bedürfnissen von Zugewanderten ausrichtet, wurdeein abgestuftes Programm entwickelt: Zunächst greift– noch im Rahmen des Integrationskurses – die nachLernbedürfnissen und Vorkenntnissen vorgesehene Kurs-differenzierung. Einen weiteren Schritt der Differenzie-rung stellen die Integrationskurse für spezielle Zielgrup-pen dar (Jugend-, Frauen bzw. Elternkurse und Kurse fürAnalphabeten).

Über dieses Grundangebot hinaus sind jedoch die staatli-chen und kommunalen Anbieter von Sprach- undBildungsprogrammen gefordert, ihre Angebote so aufein-ander abzustimmen, dass ein System von Begleitmaßnah-men den Integrationskurs flankiert und damit die Nach-haltigkeit des Erlernten sichert.

3. Evaluation und Verbesserung des Integrationskurses

Um zu überprüfen, ob die mit der Einführung der gesetz-lichen Neuregelungen vorgesehenen Maßnahmen zu ei-ner zügigen Verbesserung der Integration der Zugewan-derten führen würden und um das neu installierte Systemkontinuierlich zu verbessern, wurde bereits in der Integra-tionskursverordnung festgelegt, dass „nach einer Evaluie-rungsphase die tatsächlichen Umsetzungsschritte einerintensiven Prüfung zu unterziehen und ständig ergebniso-rientiert zu verbessern“ sind. Aufgabe der Bewertungs-kommission ist es daher laut § 21 IntV, neben der Bewer-tung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, der Inhalteder Tests und der Verfahren der Qualitätskontrolle auch,„die nach § 43 Abs. 5 AufenthG geforderte Evaluierungder Integrationskurse inhaltlich zu begleiten.“ Die Bewer-26 Zuwanderungskommission, FN 4, S. 257.

27 Vgl. www.goethe.de.28 S. hierzu BAMF, Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs,

S. 24. 29 Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2004, FN 24, S. 336.

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Drucksache 16/6043 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tungskommission setzt sich zusammen zum einen aus in-stitutionellen Vertretern des Bundes, der Länder undKommunen und zum anderen aus Vertretern der Wissen-schaft und Praxis. Die Ergebnisse ihrer Beratungen wer-den auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht.

IV. Praxis der Kursdurchführung – Organi-sation und Verfahrensabläufe

1. Das Zulassungsverfahren für Kursträger 1.1 Aufgabe und Bedeutung des

ZulassungsverfahrensDas Aufenthaltsgesetz weist dem BAMF die Koordinie-rung und Durchführung der Integrationskurse zu. Bis zumJahresende 2006 hat das BAMF 1 851 Kursträger, die ins-gesamt an mehr als 5 800 Standorten im gesamten Bun-desgebiet tätig sind, zur Durchführung von Integrations-kursen zugelassen. Damit konnte eine flächendeckendeVersorgung mit Integrationskursangeboten erreicht wer-den, was die Integrationskursverordnung verpflichtendvorsieht: Durch das Zulassungsverfahren ist vom BAMFein flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Angebotan Integrationskursen im gesamten Bundesgebiet sicher-zustellen (§ 18 Abs. 3 IntV). Auf diese Weise soll für alleMigranten ein gleichmäßiger Zugang zum Integrations-kurs gewährleistet werden.

Um den Auftrag zur flächendeckenden Versorgung zuerfüllen, war es unumgänglich, auf das seit Jahren beste-hende Netz an Kursträgern der Sprachförderung zurück-zugreifen und die Aufgabe auf dem Wege der Aufgaben-privatisierung auf die Kursträger zu übertragen.Gleichzeitig konnten auf diese Weise wertvolle Erfahrun-gen der Kursträger bewahrt werden.

Gleichwohl ist die Zulassung der Kursträger an gewich-tige Qualitätsvoraussetzungen gebunden, die durch einZulassungsverfahren überprüft werden. § 18 Abs. 1 IntVregelt, dass grundsätzlich nur Träger zugelassen werdendürfen, die zuverlässig sind, Integrationskurse ordnungs-gemäß durchführen können und die über Verfahren zurQualitätssicherung verfügen. In den §§ 19 und 20 IntVwerden darüber hinaus weitere Qualitätsanforderungenfestgelegt, die die Zuverlässigkeit des Antragstellers si-chern sollen (§ 19 IntV) und seine Leistungsfähigkeitfeststellen (§ 20 IntV). Zulassungskriterien sind somit dieZuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Kursträgerssowie die Anwendung von Verfahren der Qualitätssiche-rung durch den Kursträger. Die Integrationskursverord-nung konkretisiert diese Kriterien durch eine enumerativeBenennung der einzelnen Zulassungsanforderungen anden Kursträger.

Das Zulassungsverfahren stellt damit eines der wichtigs-ten qualitätssichernden Instrumente des BAMF innerhalbder Durchführung der Integrationskurse dar, das zugleichsteuernd eingreifen kann, indem es gezielt auf eine flä-chendeckende Zulassung hinwirkt. Im Zulassungsverfah-ren muss festgestellt werden, ob der Kursträger über dieerforderliche fachliche Kompetenz und technische Aus-stattung für die Durchführung der Integrationskurse ver-fügt. Die Zulassungsentscheidung darf sich nur auf die

Zulassungskriterien stützen; weder die Rechtsnatur desTrägers noch seine Größe dürfen eine Rolle spielen.

In der Kursträgerbefragung innerhalb der Evaluation durchRambøll Management stimmten 51 Prozent der Befragtender Aussage zu, das Zulassungsverfahren prüfe die Quali-tät auf Trägerseite ausreichend ab, während nur 22 Pro-zent diese Aussage ablehnten.

1. 2 Ablauf des Zulassungsverfahrens

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellungdes Kursträgers oder einer Trägergemeinschaft. DasBAMF prüft anhand der eingereichten Unterlagen und imRegelfall nach örtlicher Prüfung die Zulassungsvoraus-setzungen. Dieser Schritt des Verfahrens erfolgt dezentralüber die Außenstellen des BAMF und obliegt den Regio-nalkoordinatoren, die auch einen direkten Kontakt zumTräger aufbauen. Auf diese Weise kann trotz eines hohenGrades an Standardisierung auf spezifische Fragen einesTrägers eingegangen werden, was bei den Kursträgernhohe Anerkennung findet.

In Ausübung seiner Steuerungs-, Koordinierungs- undKontrollfunktion und um dauerhafte Qualität zu sichern,ist das BAMF berechtigt, vor Ort bei den KursträgernPrüfungen durchzuführen, Unterlagen einzusehen undauch unangemeldet Kurse zu besuchen. Beim Wegfallvon Zulassungsvoraussetzungen oder im Falle der dauer-haften Einstellung der Tätigkeiten des Trägers wird dieZulassung widerrufen (§ 20 Abs. 4 IntV). Bei Vor-Ort-Kontrollen werden als qualitätssichernde Faktoren dieBeschaffenheit der Unterrichtsräume, die technische undmediale Ausstattung des Kursträgers sowie die Angabenzur Qualifikation der Lehrkräfte überprüft. Letztere un-terliegen wegen ihrer Bedeutung für den Unterrichtser-folg einer gesonderten Zulassung durch das BAMF.

Sofern der Kursträger alle Zulassungsanforderungen er-füllt, wird er mit einem Zulassungsakt vom BAMF für dieDauer von bis zu drei Jahren als Träger zugelassen. DerTräger erhält einen Zulassungsbescheid mit dem Zertifi-kat „Zugelassener Träger zur Durchführung von Integra-tionskursen nach dem Zuwanderungsgesetz“, der dieDauer der Zulassung ausweist und die wichtigsten Eck-punkte der Zusammenarbeit zwischen dem BAMF unddem Antragssteller festhält.

Während des Zulassungszeitraumes kann die Zulassungnach den in § 20 IntV genannten Gründen widerrufenwerden. Auf diese Klausel wird der Träger nochmals imZulassungsbescheid für Antragssteller zur Durchführungvon Integrationskursen des BAMF hingewiesen. In derPraxis ist es bisher zu wenigen Widerrufen gekommen.

Für die Trägerzulassung zur Durchführung der Integra-tionskurse im Jahr 2005, die bereits weitestgehend biszum Jahresende 2004 erfolgt sein musste, war eine Über-gangsvorschrift nach § 22 Abs. 1 IntV zur Anwendunggekommen, wonach diejenigen Träger, die bereits im Jahr2002 die Zulassung beantragt hatten, für einen Über-gangszeitraum von einem Jahr in einem vereinfachtenVerfahren zugelassen werden konnten. Mit diesem Vorge-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/6043

hen sollte und konnte ein reibungsloser Start der Integra-tionskurse ab 1. Januar 2005 garantiert werden.

1.3 Struktur der KursträgerDie derzeitig vorliegende Trägerstruktur ist ein Abbildder Bildungsträger in Deutschland: Am Jahresende 2006waren unter den 1 851 zugelassenen Trägern von Integra-tionskursen 565 Volkshochschulen und kommunale Ein-richtungen, 255 Bildungswerke bzw. Bildungsstätten und

346 private Sprach- bzw. Fachschulen, die sich über dasgesamte Bundesgebiet verteilen.

Die Verteilung aller zugelassenen Träger innerhalb desgesamten Landes spiegelt die Anzahl und die Verteilungder Teilnehmer an Integrationskursen im Bundesgebietwider. So haben die bevölkerungsreichen Bundesländer,Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hes-sen, Niedersachsen und Berlin auch die meisten zugelas-senen Kursträger.

A b b i l d u n g 2

Verteilung der Kursträger auf die Bundesländer 31. Dezember 200630

30 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 8.

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Drucksache 16/6043 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 3

Verteilung der Kursträger nach Bundesland am 31. Dezember 200631

Bundesland Kursträger in %

Baden-Württemberg 231 12,5%

Bayern 263 14,2%

Berlin 108 5,8%

Brandenburg 45 2,4%

Bremen 20 1,1%

Hamburg 46 2,5%

Hessen 134 7,2%

Mecklenburg-Vorpommern 48 2,6%

Niedersachsen 127 6,9%

Nordrhein-Westfalen 386 20,9%

Rheinland-Pfalz 102 5,5%

Saarland 42 2,3%

Sachsen 111 6,0%

Sachsen-Anhalt 65 3,5%

Schleswig-Holstein 57 3,1%

Thüringen 66 3,6%

Gesamt 1.851 100,0%

2. Teilnehmer an den Integrationskursen

2.1 Die gesetzlichen Bestimmungen

Teilnehmer im Sinne der Integrationskursverordnung sindsolche Personen, die Inhaber einer Bestätigung über dieTeilnahmeberechtigung sind, welche – in Abhängigkeitvom Aufenthaltsstatus des Zugewanderten – vom BAMF,vom Bundesverwaltungsamt (BVA) oder von einer Aus-länderbehörde ausgestellt wurde. Inhaber dieses Bestäti-gungsscheins sind von den Kursträgern als Teilnehmerfür die Integrationskurse zu akzeptieren.

Folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf dieeinmalige Teilnahme an einem Integrationskurs:

2.1.1 Ausländer

Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten,wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbs-zwecken (§§ 18, 21 AufenthG), zum Zwecke des Famili-ennachzuges (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG), aus huma-nitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG odereine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthGerhalten. Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Re-gel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltser-laubnis von mehr als einem Jahr erhält oder seit über18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es seidenn, der Aufenthalt ist erkennbar von vorübergehenderNatur.

Die Teilnahmeberechtigung wird von der Ausländerbe-hörde ausgestellt.

Ausländer, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem31. Dezember 2004 als Asylberechtigte anerkannt wor-den sind oder bei denen in diesem Zeitraum das Vorliegender Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestelltworden ist oder denen in diesem Zeitraum eine unbefris-tete Aufenthaltserlaubnis nach § 1 des Gesetzes überMaßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionenaufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. IS. 1057) oder in entsprechender Anwendung des vorge-nannten Gesetzes erteilt worden ist (Kontingentauslän-der), haben einen Anspruch auf die einmalige kostenloseTeilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 Abs. 1AufenthG, wenn sie nicht vor dem 1. Januar 2005 mit derTeilnahme an einem deutschsprachigen Lehrgang begon-nen haben (§ 104 Abs. 5 AufenthG).

Ein Anspruch besteht nicht bei Kindern, Jugendlichenund jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildungaufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bun-desrepublik fortsetzen sowie bei erkennbar geringemIntegrationsbedarf. Wenn bereits ausreichende Sprach-kenntnisse vorhanden sind, besteht lediglich die Berechti-gung zur Teilnahme an einem Orientierungskurs. Für dieTeilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in ange-messenem Umfang unter Berücksichtigung der Leis-tungsfähigkeit erhoben werden.

Ausländer sind zur Teilnahme an einem Integrationskursverpflichtet, wenn sie einen Anspruch auf Teilnahme aneinem Integrationskurs haben und sich nicht auf einfacheArt in deutscher Sprache mündlich verständigen können31 BAMF, Integrationskursbilanz für das Jahr 2006, S. 8.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/6043

(§ 44a AufenthG) oder die Ausländerbehörde sie im Rah-men verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätzezur Teilnahme auffordert und sie Sozialleistungen bezie-hen und die die Leistung bewilligende Stelle die Teil-nahme angeregt hat (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Auf-enthG) oder sie in sonstiger Weise integrationsbedürftigsind (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b AufenthG).

Von der Teilnahmeverpflichtung sind Ausländer ausge-nommen, die sich im Bundesgebiet in einer beruflichenoder sonstigen Ausbildung befinden, die die Teilnahmean vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebietnachweisen oder deren Teilnahme auf Dauer unmöglichoder unzumutbar ist.

Zu einem Integrationskurs können Ausländer, die einenTeilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, imRahmen verfügbarer Kursplätze und auf Antrag vomBAMF zugelassen werden. Die Anträge können über dieKursträger bei den Regionalstellen des BAMF gestelltwerden.

Dasselbe gilt für Unionsbürger und deren Familienange-hörige.

2.1.2 Spätaussiedler

Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlingehaben Anspruch auf eine kostenlose Teilnahme am Inte-grationskurs. Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche

und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildungaufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundes-republik Deutschland fortsetzen. Eine Verpflichtung istfür den Personenkreis der Spätaussiedler nicht vorgese-hen. Jedoch müssen Ehegatten oder Abkömmlinge seitdem 1. Januar 2005 vor der Einreise nach DeutschlandGrundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A 1 GER)nachweisen.

Die Teilnahmeberechtigung wird von der Außenstelle desBVA in Friedland ausgestellt.

Spätaussiedler, welche bis zum 31. Dezember 2004 ein-gereist sind, können beim BVA einen Antrag auf Zulas-sung zu einem Integrationskurs stellen, wenn sie zuvornoch keinen Sprachkurs nach den damaligen Regelungendes SGB III absolviert haben.

Deutsche Staatsangehörige hatten keinen Anspruch aufTeilnahme an einem Integrationskurs. Dies gilt auch,wenn sie neben dem deutschen Pass noch einen ausländi-schen Pass besitzen.

2.2 Aktuelle TeilnehmerzahlenInsgesamt erhielten seit Inkrafttreten des Zuwanderungs-gesetzes 359 047 Personen die Möglichkeit zur Teil-nahme an einem Integrationskurs. Im Jahr 2006 wurdemit 143 392 etwa ein Drittel weniger Teilnahmeberechti-gungen als 2005 erteilt. Dies ist vor allem auf den Rück-gang des Interesses bei Altzuwanderern32 und auf die

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Teilnahmeberechtigungen in den Jahren 2005 und 200633

* Die Zahlen beinhalten Nacherfassungen, die erst 2006 eingegangen sind.32 Der Begriff Altzuwanderer umfasst alle Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben.33 BAMF, Integrationskursbilanz für das Jahr 2006, S. 2.

Teilnahmeberechtigungen

2005* in % 2006 in % Summe

Durch das BAMF zugelassene

Altzuwanderer 96.606 44,8% 58.383 40,7% 154.989

Durch die Ausländerbehörden

verpflichtete Altzuwanderer 19.266 8,9% 20.828 14,5% 40.094

Durch die Ausländerbehörden

berechtigte Neuzuwanderer 64.404 29,9% 58.778 41,0% 123.182

davon verpflichtet 45.161 43.809 88.970

Spätaussiedler

(Bundesverwaltungsamt) 35.379 16,4% 5.403 3,8% 40.782

Insgesamt 215.655 100,0% 143.392 100,0% 359.047

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Drucksache 16/6043 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rückläufigen Zugangszahlen bei Spätaussiedlern zurück-zuführen. Trotz insgesamt sinkender Werte wurden imJahr 2006 mit insgesamt 64 637 Altzuwanderern undNeuzuwanderern mehr Personen als im Jahr 2005 durchdie Ausländerbehörden verpflichtet, einen Integrations-kurs zu besuchen. Der Prozentanteil der Verpflichtungen(an den Teilnahmeberechtigungen insgesamt) lag 2006bei 45,1 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr(29,9 Prozent) deutlich angestiegen.

Hintergrund dafür ist zum einen, dass der Anteil der Neu-zuwanderer an allen Teilnahmeberechtigten – bei absolutleicht sinkenden Zahlen – seit Jahresbeginn auf über

40 Prozent angestiegen ist. Zum anderen ist auch die Zahlder von den Ausländerbehörden verpflichteten Altzuwan-derer sowohl in absoluten als auch relativen Zahlen imZeitverlauf gestiegen.

In seiner Integrationskursbilanz für das Jahr 2006 konsta-tiert das BAMF, dass die meisten Teilnehmer in Integrati-onskursen in den Bundesländern mit der höchsten Bevöl-kerungszahl und dem höchsten Anteil an Altzuwanderernund Neuzuwanderern zu verzeichnen sind. Dies sind Nord-rhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,Niedersachsen und Berlin.

3

3

32

33

2

3

A b b i l d u n g 5

Anzahl der Kursteilnehmer je Bundesland34

34 BAMF; Integrationskursbilanz für das Jahr 2006, S. 4.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/6043

Die Mehrzahl (58,6 Prozent) der Kursteilnehmer stellendie Altzuwanderer. Der Anteil der Neuzuwanderer be-trägt 28,7 Prozent. Drei Viertel aller Neuzuwanderer wur-den zum Integrationskurs verpflichtet. Bei den Altzuwan-derern ist dies genau umgekehrt, es wurden lediglich17,8 Prozent von den Ausländerbehörden verpflichtet.Die Mehrheit der Teilnehmer hat auf eigene Initiative dieZulassung zu einem Kurs vom BAMF beantragt.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch 2006 die wich-tige Zielgruppe der Frauen erreicht wurde. Sie stellten65,5 Prozent der Kursteilnehmer. Insbesondere Mütter

sind eine wichtige Zielgruppe, da sie ganz erheblich zumIntegrationsprozess ihrer Kinder beitragen. Wenn sie sichselbst auf Deutsch verständigen können und die Vorteileihrer Sprachkenntnisse erleben, sind sie auch eher bereit,ihre Kinder zum Erlernen der deutschen Sprache zumotivieren und sie bei der schulischen Qualifikation undder Berufsausbildung zu unterstützen und zu begleiten.

Von den 248 682 Teilnehmern, die 2005 und 2006 einenIntegrationskurs begonnen haben, haben 107 879 (43,3 Pro-zent) den Integrationskurs inzwischen beendet, davon76 401 Personen im Jahr 2006. Im Vergleich zum Vorjahr

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Neue Kursteilnehmer 2005* und 2006 nach Berechtigungstyp35

* Die Zahlen zu 2005 beinhalten Nacherfassungen, die 2006 eingegangen sind.

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Gesamtkursteilnehmer nach Berechtigungstyp 2005 und 2006“36

35 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 4.36 BAMF, Integrationskursbilanz für das Jahr 2006, S. 5.

2005* 2006 Gesamt in %

Neuzuwanderer 29.087 42.236 71.323 28,7%

davon Verpflichtung 21.269 33.224 54.493 21,9%

Altzuwanderer 78.554 67.197 145.751 58,6%

davon Verpflichtung 9.753 16.196 25.949 10,4%

davon Zulassung 68.801 51.001 119.802 48,2%

Spätaussiedler 23.087 8.521 31.608 12,7%

Gesamt 130.728 117.954 248.682 100,0%

Frauenanteil Kursteilnehmer 61,4% 65,5% 63,3%

28,70%

58,60%

12,70%

Neuzuwanderer

Altzuwanderer

Spätaussiedler

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Drucksache 16/6043 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 8

Anzahl der Kursabsolventen37 in den Jahren 2005 und 2006 nach Kursart38

* Die Zahlen zu 2005 beinhalten Nacherfassungen, die erst im Jahr 2006 eingegangen sind.

Anzahl der Anzahl der

Kursabsolventen Kursabsolventen

im Jahr 2005* im Jahr 2006

Integrat ionskurs allgemein 30.207 96,0% 71.695 93,8%

Jugendintegrat ionskurs 818 2,6% 1.003 1,3%

Eltern- bzw. Frauenintegrat ionskurs 191 0,6% 2.372 3,1%

Integrat ionskurs mit Alphabetisierung 262 0,8% 1.331 1,7%

Gesamt 31.478 100,0% 76.401 100,0%

Kursart in % in %

2005 (31 478 Personen) bedeutet dies weit mehr als dieVerdoppelung der Absolventenzahlen (+ 142,7 Prozent).

93,8 Prozent der Absolventen waren Teilnehmer in einemallgemeinen Integrationskurs. Die Zahl der Absolventen

an speziellen Integrationskursen (§ 13 IntV) ist gegen-über den allgemeinen Integrationskursen noch gering. Diespezifischen inhaltlichen und organisatorischen Anforde-rungen und Voraussetzung zur Durchführung der Kursewaren nach Inkrafttreten der Integrationskursverordnung

A b b i l d u n g 9

Kursabsolventen im Jahr 2006 und Kursteilnehmer zum Stichtag 31. Dezember 2006 nach Staatsangehörigkeit39

37 Der Begriff Kursabsolvent erfasst alle Teilnehmer, die nach 630 Unterrichtsstunden, unabhängig einer Teilnahme an der Abschlussprüfung, denIntegrationskurs beendet haben.

38 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 6.39 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 7.

StaatsangehörigkeitKursabsolventen

im Jahr 2006in %

Kursteilnehmer

an lfd. Kursen

am 31.12.2006

in %

1. Türkei 10.904 14,3% 37.692 26,8%

2. Russische Föderat ion 10.895 14,3% 10.907 7,7%

3. Ukraine 5.309 6,9% 5.805 4,1%

4. Polen 2.213 2,9% 4.671 3,3%

5. Kasachstan 4.116 5,4% 3.776 2,7%

6. Serbien und Montenegro 1.355 1,8% 3.592 2,6%

7. Irak 1.700 2,2% 3.544 2,5%

8. Thailand 1.117 1,5% 3.513 2,5%

9. Vietnam 1.171 1,5% 2.707 1,9%

10. Marokko 662 0,9% 2.619 1,9%

Sonst ige Staatsangehörige

22.517 29,5% 53.525 38,0%

Summe 61.959 81,1% 132.351 94,0%

Zuzüglich

Spätaussiedler14.442 18,9% 8.452 6,0%

Gesamt 76.401 100,0% 140.803 100,0%

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 10

Kursabsolventen im Jahr 2005 und Kursteilnehmer zum Stichtag 31. Dezember 2005 nach Berechtigungstyp40

* Die Zahlen zu 2005 beinhalten Nacherfassungen, die erst im Jahr 2006 eingegangen sind.

A b b i l d u n g 11

Kursabsolventen im Jahr 2006 und Kursteilnehmer zum Stichtag 31. Dezember 2006 nach Berechtigungstyp41

neuzugewanderte Ausländer 5.317 16,9% 23.770 23,9%

davon Neuzuwanderer verpflichtet 3.493 17.776

verpflichtete Altzuwanderer 1.361 4,3% 8.392 8,5% durch das BAMF zugelassene Altzuwanderer

16.086 51,1% 52.715 53,1%

Spätaussiedler 8.714 27,7% 14.373 14,5%

Gesamt 31.478 100,0% 99.250 100,0%

Berechtigungstyp in % in %

Kursteilnehmer

an lfd. Kursen am

31.12.2005

Kursabsolventen

im Jahr 2005*

neuzugewanderte Ausländer 22.427 29,4% 43.579 31,0%

davon Neuzuwanderer verpflichtet 16.716 34.284

verpflichtete Altzuwanderer 7.816 10,2% 16.772 11,9% durch das BAMF zugelassene Altzuwanderer

31.716 41,5% 72.000 51,1%

Spätaussiedler 14.442 18,9% 8.452 6,0%

Gesamt 76.401 100,0% 140.803 100,0%

Berechtigungstyp in % in %

Kursteilnehmer

an lfd. Kursen am

31.12.2006

Kursabsolventen

im Jahr 2006

in den Jahren 2005/2006 noch nicht vorhanden. Die Teil-nahme an speziellen Integrationskursen wird voraussicht-lich auf der Grundlage einheitlicher Konzepte künftigweiter ansteigen (s. auch unter Ziffer IV. 6.5).

Die größte Gruppe der Kursteilnehmer stellten am Stich-tag (31. Dezember 2006) – wie schon am 31. Dezember2005 – türkische Staatsangehörige (26,8 Prozent). 7,7 Pro-zent aller Teilnehmer sind Staatsangehörige der Russi-schen Föderation. Alle anderen Staatsangehörigkeitenumfassen jeweils weniger als 5 Prozent der Teilnehmer.Der hohe Anteil an der Gruppe „sonstige Staatsangehö-rige“ (38,0 Prozent) verweist auf eine große Vielfalt hin-sichtlich der nationalen Herkunft.

Neben den Teilnehmern aus der Russischen Föderationweist auch die Gruppe der Spätaussiedler eine überpro-portional hohe Absolventenquote auf.

Trotz rückläufiger Teilnahmeberechtigungen im Jahr2006 waren zum Jahresende 2006 mit 140 803 Teilneh-mern 40 Prozent mehr als zum Jahresende 2005 (99 250)in einem noch laufenden Integrationskurs. Das bedeutet,dass neben den 2006 neu Berechtigten auch ein großerTeil der bereits 2005 Berechtigten an einem Integrations-kurs teilgenommen hat. Wie schon im Jahr 2005 handeltes sich bei der Mehrzahl der Kursteilnehmer und Absol-venten um Altzuwanderer.

Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass dieMehrzahl der Kurse in der zweiten Jahreshälfte 2006 be-gonnen hat und zum Jahresende noch nicht beendet war.

3. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmeverpflichtung

Die staatliche Förderung des Erwerbs deutscher Sprach-kenntnisse durch den Integrationskurs setzt eine individu-elle Teilnahmeberechtigung voraus. Teilnahmeberechtigtist grundsätzlich, wer integrationsbedürftig ist und nichtüber ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.

40 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 7.41 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 8.

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Drucksache 16/6043 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Teilnahmeberechtigung kann – wie oben dargestellt –beruhen auf:

– einem Teilnahmeanspruch für Ausländer aus § 44Abs. 1 AufenthG oder § 9 Abs. 1 BVFG für Spätaus-siedler,

– einer Zulassung bei verfügbaren Kursplätzen nach§ 44 Abs. 4 AufenthG für Ausländer, Unionsbürgerund deren Familienangehörige,

– einer Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AufenthG.

Da der Integrationskurs nicht nur den Spracherwerb för-dert, sondern auch Orientierungswissen vermittelt, bestehteine Teilnahmeberechtigung auch dann, wenn bereits aus-reichende Sprachkenntnisse vorliegen. Die Teilnahmebe-rechtigung umfasst in diesen Fällen die Teilnahme am Ori-entierungskurs sowie am Abschlusstest (§ 4 Abs. 1 IntV).

Bei erkennbar geringem Integrationsbedarf entfällt nach§ 44 Abs. 3 AufenthG der Teilnahmeanspruch von Neu-zuwanderern. Die Definition des erkennbar geringen Inte-grationsbedarfs in § 4 Abs. 2 IntV knüpft wie bei denHochqualifizierten nach § 19 AufenthG, die ebenfalls kei-nen Teilnahmeanspruch haben, an der individuellen Qua-lifikation des Zuwanderers und an einer positiven Integra-tionsprognose – Integration ohne staatliche Hilfe – an.Unabhängig vom Grund der Einreise entfällt damit bei al-len Neuzuwanderern, die über ein bestimmtes Qualifika-tionsniveau verfügen und eine entsprechende Erwerbstä-tigkeit ausüben, die Förderberechtigung.

Dagegen können Ausländer mit einer „besonderen Inte-grationsbedürftigkeit“ nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2Buchstabe b AufenthG zu einer Teilnahme verpflichtetwerden. Zum Begriff der besonderen Integrationsbedürf-tigkeit enthält die Integrationskursverordnung keine abs-trakt-generelle Definition, sondern nennt ein Regelbei-spiel. Der in § 4 Abs. 4 IntV genannte Fall geht davon aus,dass ausländische Erziehungsberechtigte ihre Kinder nurdann beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse unterstüt-zen können, wenn sie selbst einen Zugang zur deutschenSprache gefunden haben. Die Integrationskursverordnungermöglicht daher die Verpflichtung eines Ausländers zurTeilnahme am Integrationskurs, wenn sich der Ausländerals Inhaber der Personensorge für ein in Deutschland le-bendes minderjähriges Kind nicht auf einfache Art in deut-scher Sprache mündlich verständigen kann.

3.1 Beteiligte Behörden

Aufgrund der teilnehmerbezogenen Förderung des Spra-cherwerbs sieht die Integrationskursverordnung Regelun-gen zur Feststellung der individuellen Teilnahmeberechti-gung vor. Die hierzu vorgesehenen Verfahren belassengrundsätzlich die Zuständigkeit für die Feststellung derTeilnahmeberechtigung bei derjenigen Behörde, die auchinsgesamt für die Statusfragen der jeweiligen Personen-gruppe zuständig ist. Dies heißt, dass die Teilnahmebe-rechtigung von Ausländern grundsätzlich von den Aus-länderbehörden und die Teilnahmeberechtigung vonSpätaussiedlern grundsätzlich vom BVA festzustellen ist.

Die Integrationskursverordnung macht von diesemGrundsatz nur eine Ausnahme bei der Zulassung vonAusländern und Unionsbürgen zum Integrationskurs nach§ 44 Abs. 4 AufenthG. Für diese Zulassung ist das BAMFzuständig. Zur Vereinfachung des Verfahrens ermöglichtdie Integrationskursverordnung, dass der Antrag auf Zu-lassung auch über einen zugelassenen Kursträger gestelltwerden kann (§ 5 Abs. 1 Satz 2 IntV). Mit diesem Verfah-ren wird das bisherige Anmeldeverfahren der bis Ende2004 vom BAMF durchgeführten Sprachkurse abgebil-det.

Diese Regelung hatte im Jahr 2005 eine hohe praktischeRelevanz. So konnten bereits im ersten Monat nach In-krafttreten der Integrationskursverordnung über 18 000Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMFgestellt werden, wodurch ein sofortiges Zustandekommenvon Integrationskursen gesichert und das befürchtete sog.Trägersterben verhindert werden konnte.

Über eine erteilte Teilnahmeberechtigung wird eine Be-stätigung ausgestellt (§ 6 IntV). Aufgrund der teilnehmer-bezogenen Finanzierung der Integrationskurse, ist die Be-stätigung die Voraussetzung für die Anmeldung für einenKurs (§ 7 IntV). Ein Kostenerstattungsanspruch des Kurs-trägers gegenüber dem BAMF entsteht grundsätzlich nur,wenn der Träger den Besuch von teilnahmeberechtigtenPersonen am Kurs belegen kann.

3.2 Anreize und Sanktionen

Nach § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)wird bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Inte-grationskurs die Mindestfrist für eine Einbürgerung vonacht auf sieben Jahre verkürzt. Auch bei der Entschei-dung über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis fin-det die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nach§ 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG Berücksichtigung.

Die nicht ordnungsgemäße Teilnahme am Integrations-kurs kann unterschiedliche Sanktionen zur Folge haben:aufenthaltsrechtliche und eine Kürzung von Leistungender Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zwei-ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

– Die zuständigen Ausländerbehörden sollen gemäߧ 44a Abs. 3 Satz 1 AufenthG dem Teilnehmer, der sei-ner Teilnahmeverpflichtung aus von ihm zu vertreten-den Gründen nicht nachkommt, vor der Verlängerungseiner Aufenthaltserlaubnis auf die Auswirkungen sei-ner Pflichtverletzung hinweisen. Die Teilnahmeverlet-zung kann bei der Entscheidung über die Verlängerungder Aufenthaltserlaubnis gem. § 8 AufenthG berück-sichtigt werden.

– Nach Hinweis der Ausländerbehörde kann der zustän-dige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchendefür die Zeit der Nichtteilnahme auch die Sozialleistun-gen nach dem SGB II um 10 Prozent kürzen (§ 44aAbs. 3 Satz 2 AufenthG). Diese Regelung ist eine Spe-zialregelung des Aufenthaltsgesetzes, wenn der Aus-länder nach dem Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme amIntegrationskurs verpflichtet worden ist.

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– Eine weitergehende Leistungskürzung ist in den Fäl-len möglich, in denen eine Eingliederungsvereinba-rung mit dem Leistungsempfänger abgeschlossenwurde. Ausländer, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozial-geld beziehen, müssen seit dem 1. Januar 2005 mitSanktionen gemäß § 31 SGB II rechnen, wenn sie ihrePflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs ver-letzen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass der per-sönliche Ansprechpartner, der für die Eingliederungdes erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig ist, indie Eingliederungsvereinbarung die Verpflichtung zurTeilnahme an einem Integrationskurs aufnimmt. Diesgeschieht mit Blick auf das Zuwanderungsgesetz vor-behaltlich einer Genehmigung bzw. eines feststellen-den Verwaltungsakts durch die Ausländerbehörde. Istdie Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskursin der Eingliederungsvereinbarung verbindlich festge-schrieben, kommt bei Pflichtverletzungen eine Kür-zung der Leistung nach § 31 SGB II in Betracht. Diesebeträgt in der ersten Stufe 30 Prozent der Regelleis-tung für einen Zeitraum von drei Monaten. Bei weite-ren Pflichtverletzungen ist dabei auch stufenweiseeine Kürzung der Leistung bis auf Null möglich. Ent-sprechendes gilt gemäß § 32 SGB II für die Beziehervon Sozialgeld.

Empirische Erkenntnisse zur Sanktionspraxis liegen nochnicht vor. Die Sanktionierung der Verletzung der ord-nungsgemäßen Teilnahme sind mit einem erheblichenAufwand und offenen Erfolgsaussichten verbunden (z. B.Fehlen im Kurs kann mit ärztlichen Attest entschuldigtwerden). Da die Regelungen erst etwas über zwei Jahre inKraft sind, fehlt auch eine ausländerrechtliche Praxis,

eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in derRegel nach zwei bzw. drei Jahren.

4. TeilnehmerprofileEntscheidende Kriterien bei der Planung und Gestaltungdes methodisch-didaktischen Unterrichtsgeschehens sinddie individuellen Lernvoraussetzungen, die wiederumvon einer Vielzahl von Faktoren bestimmt werden. Das„Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“ weistfolgende Faktoren aus: Bisher erreichtes Bildungsniveauund Bildungserfahrungen der Teilnehmer, Motivation undAlter, Kenntnisse und Fähigkeiten der Erstsprache undanderer Fremdsprachen, soziokulturelle Hintergrund, Ge-schlecht, Migrationserfahrungen, Ziel der Einreise, aktu-elle Lebensverhältnisse, Zugang zur Schriftkultur undMöglichkeit des Rückgriffs auf eine bestehende Infra-struktur.42 Dazu zählen auch erreichte soziale und berufli-che Integration, kommunikative Bedürfnisse und Not-wendigkeiten, kulturelle Disposition und Erziehung inder Familie, Einstellung zur Erst- und Zweitsprache so-wie Zugang zur Sprache des Aufnahmelandes und kom-munikative Möglichkeiten der Teilnehmenden.43

Die Evaluation von Rambøll Management zeigt, dass sichdie Kursteilnehmer hinsichtlich der genannten Vorausset-zungen erheblich unterschieden, was für die Gestaltungder Kursdurchführung weit reichende Konsequenzen hat.

4.1 BildungsstandIm Hinblick auf den Bildungsstand zeigt sich ein diffe-renziertes Bild. In der von Rambøll Management durch-geführten Teilnehmerbefragung gab etwa die Hälfte der

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Dauer der Schulausbildung von Teilnehmer44

Quelle: Rambøll: Teilnehmerbefragung in den Vor-Ort-Analysen

42 BAMF, „Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“, S 7.43 BAMF, „Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“, S. 15ff.44 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 36.

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Kursteilnehmer an, über eine Schulausbildung zu verfü-gen, die länger als zehn Jahre dauerte, während ca.15 Prozent der Befragten angab, weniger als sechs Jahrelang eine Schule besucht zu haben. Jeweils ungefähr einDrittel der Befragten hat zudem eine Ausbildung bzw. einStudium begonnen oder abgeschlossen. 35 Prozent derTeilnehmer verfügen hingegen über keine Ausbildung.

4.2 Aufenthaltsdauer in Deutschland

Etwa ein Drittel der befragten Teilnehmer der von Ram-bøll Management besuchten Integrationskurse lebte seitlängstens einem Jahr in Deutschland, etwas mehr als dieHälfte seit maximal drei Jahren. Immerhin zehn Prozentder Befragten waren schon seit mehr als zehn Jahren inDeutschland beheimatet.

4.3 Beschäftigungsstatus

Der überwiegende Teil der Befragten (90 Prozent) gab inder Teilnehmerbefragung durch Rambøll Managementan, zur Befragungszeit keiner Arbeit nachzugehen, rundein Drittel dieser Personengruppe war arbeitslos gemel-det. In einem Arbeitsverhältnis standen nur knappzehn Prozent der Kursteilnehmer. Von ihnen war etwa dieHälfte im Handel oder Gastgewerbe bzw. im Dienstleis-tungssektor beschäftigt, etwa jeder Fünfte im Handwerkoder in der Produktion.

4.4 Zugang zur Sprache des Aufnahmelandes und die kommunikativen Möglichkeiten

Obwohl die Mehrheit der Kursteilnehmer bereits längerals ein Jahr in Deutschland lebte, gaben mehr als

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Aufenthaltsdauer in Deutschland45

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Beschäftigungsstatus der Kursteilnehmer46

Quelle: Teilnehmerbefragung in den Vor-Ort-Analysen

45 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 37.46 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 37.

Sind Sie derzeit beschäftigt? Anzahl Prozent

Nein 389 50,8%

Nein, ich bin arbeitslos gemeldet 207 27,0%

Nein, ich bin Rentner/in 7 0,9%

Nein, ich mache eine Umschulung 8 1,0%

Ja 74 9,7%

Keine Angabe 81 10,6%

Gesamt 766 100,0%

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/6043

60 Prozent der Befragten an, die neu erworbenen Sprach-kenntnisse nie oder nur sehr selten im Alltag einzusetzen.Immerhin mehr als ein Drittel sprachen nach eigenen An-gaben zuhause oder mit ihren Freunden häufig oder im-mer Deutsch.

Die zentralen Bestimmungsfaktoren für einen erfolgrei-chen Abschluss des Integrationssprachkurses wurden in-nerhalb der Untersuchung von Rambøll Management mitHilfe korrelativer Analysen untersucht und bestätigen dieAnnahme, dass vor allem die unterschiedlichen individu-ellen Bildungsvoraussetzungen der Kursteilnehmer ent-scheidende Einflussfaktoren für die Zielerreichung B 1GER darstellen.

Folgende Zusammenhänge konnten konstatiert werden:

– Höheres Bildungsniveau tritt signifikant häufiger beiKursteilnehmern auf, die am Abschlusstest teilgenom-men haben.

– Das Vorliegen von mindestens einfachen Sprachkennt-nissen zu Beginn des Kurses findet sich signifikanthäufiger bei Teilnehmern, die am Abschlusstest teil-nehmen, als bei Teilnehmern, die nicht am Abschluss-test teilnehmen.

– Ein hoher Punktestand im Einstufungstest korreliertpositiv mit der Teilnahme am Abschlusstest.

– Je höher die Lernprogression, desto eher ist die Wahr-scheinlichkeit, am Abschlusstest teilzunehmen.

– Bei Kursbeginn nicht-alphabetisierte Kursteilnehmernehmen signifikant seltener am Abschlusstest teil alsalphabetisierte Kursteilnehmer.

Keinen nennenswerten Einfluss auf die Teilnahme amAbschlusstest zeigen hingegen die Variablen Geschlecht,Aufenthaltsdauer und -status, Nationalität, Alter undMuttersprache.

5. Zulassung von Lehrkräften

5.1 Aufgabe und Bedeutung der Lehrkräftezulassung

Um Integrationskurse erfolgreich zu gestalten, müssenneben einer ausreichenden finanziellen Ausstattung auchdie sächlichen und (verwaltungs-)technischen Gegeben-heiten sowie vor allem die pädagogischen und methodi-schen Fähigkeiten, hohen qualitativen Ansprüchen genü-gen. Den Lehrkräften kommt im Zusammenspiel der anPlanung und Verlauf der Kursdurchführung Beteiligtenals Gestalter der Lehr- und Lernprozesse eine besondereBedeutung zu. Als solche und infolge ihres direkten Kon-taktes zu den Teilnehmern prägen sie in hohem Maße dieQualität des Unterrichts. Überdies sind sie für die Teil-nehmer der Integrationskurse häufig erste Ansprechpart-ner in schwierigen Lebens- und Lernsituationen. Lehr-kräfte, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitspracheunterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Stu-dium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweit-sprache vorweisen.

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Der Qualifizierung der Lehrkräfte wird daher besondereAufmerksamkeit gewidmet: Die Integrationskursverord-nung regelt in § 15 die Zulassung der Lehrkräfte, die durchdas BAMF in einem gesonderten Verfahren erfolgt. DieRegelung der Integrationskursverordnung (§ 15 Abs. 2 IntV)stellt sicher, dass Kursträger in den von ihnen durchge-führten Integrationskursen nur fachlich qualifizierte Lehr-kräfte einsetzen. Zudem ist vorgesehen, dass Lehrkräfte,die nicht von vornherein über die notwendige Qualifika-tion verfügen, an einer vom BAMF vorgegebenen Quali-fizierung teilnehmen und sich somit für die Unterrichtstä-tigkeit im Integrationskurs qualifizieren können (§ 15Abs. 2 IntV). Weiterhin wird Sorge getragen, dass inner-halb einer Übergangszeit (bis zum 31. Dezember 2009)erfahrene Lehrkräfte noch ohne die vorgeschriebene Qua-lifikation in Integrationskursen tätig sein können (Ausnah-megenehmigung; § 15 Abs. 3 IntV).

Dieses Vorgehen war nötig, da die erforderlichen Voraus-setzungen für eine Lehrtätigkeit in der Sprachförderungvor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes einen solch ho-hen Standard nicht vorsahen und daher zurzeit nur ca. einDrittel aller Lehrkräfte über den geforderten Abschlussverfügt.47 Inzwischen haben aber bereits über 1 000 Lehr-kräfte an der vom BAMF vorgesehenen Qualifizierungteilgenommen (Stand 15. April 2007 1 041 Lehrkräfte).Die Qualifizierung wird vom BAMF nach Haushaltslagegefördert.

Die Grundlage für die Zulassung der Lehrkräfte für eineTätigkeit in Integrationskursen bzw. für ihre Verpflich-tung zum Besuch der vom BAMF vorgegebenen Qualifi-zierung stellt eine vom BAMF entwickelte Matrix dar, dieneben den formalen Abschlüssen und Qualifikationenauch Praxiserfahrungen in die Bewertung einbezieht unddamit dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sprachför-derung von Zugewanderten in Deutschland eine langjäh-rige Tradition hat, an die angeknüpft werden soll.

5.2 Ablauf der Lehrkräftezulassung

Die Antragstellung für eine Lehrtätigkeit in Integrations-kursen erfolgt über die zugelassenen Kursträger beimBAMF. Sowohl die generelle Zulassung als auch die Er-teilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Lehrkraftwird durch den zugelassenen Kursträger mit dem dafürbereitgestellten Vordruck beim BAMF beantragt. DieEntscheidung des BAMF ergeht aufgrund der eingereich-ten Unterlagen (z. B. Studienabschlüsse, Zusatzqualifika-tionen sowie Nachweise über Lehrerfahrungen imDeutschunterricht mit Ausländern und Spätaussiedlern)in Form eines Verwaltungsaktes. Die zugelassenen Kurs-träger erhalten für die von ihnen eingesetzten LehrkräfteBescheide (Zulassung oder Ausnahmegenehmigung), dieim Rahmen von Kursprüfungen und Vor-Ort-Kontrollendurch das BAMF eingesehen werden können. Das Ver-fahren stellt sicher, dass nur qualifizierte Lehrkräfte inden Integrationskursen eingesetzt werden, und ist somitein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung.

47 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 28.

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Drucksache 16/6043 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Kursdurchführung

6.1. Zustandekommen der Kurse

Der Integrationskurs wird in der Regel als ganztägigerUnterricht mit 25 Wochenstunden angeboten. Wenn esdie Erwerbstätigkeit eines Teilnehmers oder andere wich-tige Gründe, wie zum Beispiel Kinderbetreuung, verlan-gen, kann auch ein Teilzeitkurs stattfinden, der jedochmindestens fünf Unterrichtsstunden pro Wohe umfassenmuss. Am Kurs können maximal 25 Teilnehmer teilneh-men.

Zunächst erhält jeder Kursinteressent mit der Kursberech-tigung, Kurszulassung oder der Verpflichtung zur Teil-nahme auch eine Trägerliste ausgehändigt, die alle zuge-lassenen Träger einer Region mit den dazugehörigenPostleitzahlen verzeichnet. Der potenzielle Teilnehmerkann sich daraufhin bei einem Träger seiner Wahl anmel-den.

Zwischen der Anmeldung eines Teilnehmers und demKursbeginn sollen maximal drei Monate liegen, es seidenn, ein späterer Kursbeginn ist mit dem Teilnehmerausdrücklich vereinbart.48

Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung ist der Kurs-träger verpflichtet, sich den Bestätigungsschein vorlegenzu lassen. Ein Ausschluss von Teilnehmern kann nur we-gen unklarer Identität, Nichtzahlung des Kostenbeitragesoder aus anderen wichtigen Gründen, wie zum Beispieldem Nichteinhalten der Hausordnung, erfolgen.

Die Kursteilnehmer sind zur regelmäßigen und ordnungs-gemäßen Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet undmüssen sich mit einem Euro pro Unterrichtsstunde an denKosten des Integrationskurses beteiligen. Zu Beginn ei-nes jeden Kursmoduls ist der Kostenbeitrag von jeweils100 Euro direkt an den Kursträger zu entrichten. Ausge-nommen von der Kostenbeitragspflicht sind laut § 9 Abs. 2IntV Ausländer, die Leistungen nach dem SGB II oderHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch So-zialgesetzbuch (SGB XII) beziehen. Spätaussiedler sowiederen Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch aufkostenlose Teilnahme am Integrationskurs (§ 9 Abs. 1BVFG).

Sofern bereits Kenntnisse der deutschen Sprache vorhan-den sind, stellt der Kursträger durch einen Einstufungstestfest, in welches Kursmodul der Teilnehmende eingestuftwerden kann. Je nach Ergebnis des Einstufungstests er-folgt eine Einstufung in das erste Kursmodul oder in ei-nes der nachfolgenden Module. Ein Kursmodul kannwährend des Kurses übersprungen oder auf eigene Kostenwiederholt werden. Auch ein kostenfreies Wiederholeneines Moduls ist möglich, sofern dabei die Gesamtstun-denzahl von 600 nicht überschritten wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in denbeiden Berichtsjahren begonnenen, beendeten und je-weils am Jahresende laufenden Kurse:

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Integrationskurse in den Jahren 2005 und 200649

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 8 165 Integrationskurseneu begonnen, 5,9 Prozent weniger als 2005. Am Ende desJahres 2006 liefen insgesamt noch 9 800 Integrations-kurse. Mit dem Jahresende 2006 wurden seit Inkrafttretendes Zuwanderungsgesetzes insgesamt 7 045 Kurse abge-schlossen, davon 5 091 im Jahr 2006 und 1 954 im Jahr2005. Die Dauer eines Integrationskurses ist von der Artdes gewählten Kursmodells abhängig. Bei Vollzeitkursenwerden die 630 Unterrichtsstunden meist innerhalb vonsieben bis acht Monaten absolviert. Bei Teilzeit- undAbendkursen (für berufstätige Teilnehmer) erstrecken sichdie Kurse auch über längere Zeiträume. (Abbildung 16)

Ein Viertel (25,2 Prozent) aller 2006 begonnenen Integra-tionskurse entfielen auf Nordrhein-Westfalen, gefolgt vonBaden-Württemberg mit einem Anteil von 12,8 Prozentund Bayern mit 12,2 Prozent. Analog zu der sinkendenAnzahl an neu begonnenen Kursen (2005: 8 680; 2006:8 165) hat sich auch die Anzahl der Personen, die einenKurs begonnen haben von 130 728 (2005) auf 117 954(2006) verringert.

6.2 Administration der Kurse6.2.1 Administration der Kurse durch

die KursträgerDie Kursträger sind neben dem BAMF die zentralen Ak-teure bei der Abwicklung der Kurse. Sie sind sowohl fürdie Anmeldung als auch für die Durchführungsmodalitä-ten und die Organisation des Abschlusstests zuständig.

Beim Zulassungsverfahren der Teilnehmer gibt es keineoriginären Pflichten der Kursträger. Sie sind jedoch beider Zulassung für freiwillige Altzuwanderer gemäß § 44Abs. 4 AufenthG involviert, da der Zulassungsantrag ge-mäß § 5 Abs. 1 IntV über den Kursträger gestellt werdenkann. Da mehr als 40 Prozent der Teilnahmeberechtigtenfreiwillig teilnehmende Altzuwanderer sind und diesenach Auskunft der Träger ihre Anträge meist über denTräger stellen, ist diese Aufgabe mit nicht unwesentli-chem Aufwand für die Träger verbunden. Mit den Zulas-sungsanträgen werden in der Regel auch die Anträge derTeilnehmer auf Kostenbefreiung und Erstattung derFahrtkosten gestellt, die nach Auskunft der Träger auchzumeist durch sie zusätzlich für die Teilnehmer ausgefülltwerden, da diese nicht über die dazu nötigen Sprach-kenntnisse verfügen.

48 BAMF, Leitfaden zur Durchführung der Integrationskurse, vom23.Oktober 2006. 49 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 9.

Integrationskurse 2005 2006

Anzahl der begonnenen Integrat ionskurse

8.680 8.165

Anzahl der am 31.12. laufenden Integrat ionskurse

6.726 9.800

Anzahl der beendeten Integrat ionskurse

1.954 5.091

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 16

Integrationskurse mit Kursbeginn im Jahr 2006 nach Kursart und Bundesland50

Bundesland

Integrations-

kurs

allgemein

Jugend-

integrations-

kurs

Eltern- bzw.

Frauen-

integrations-

kurs

Integrations-

kurs mit

Alpha-

betisierung

Sonstiger

spezieller

Integrations-

kurs

Gesamt in %

Baden-Württemberg 861 21 67 96 1 1.046 12,8%

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Bayern 849 4 68 74 2 997 12,2%

Berlin 604 2 58 75 - 739 9,1%

Brandenburg 80 - - 21 - 101 1,2%

Bremen 95 - 7 28 - 130 1,6%

Hamburg 253 3 20 20 - 296 3,6%

Hessen 674 3 47 95 - 819 10,0%

Mecklenburg-Vorpommern 66 - - - - 66 0,8%

Niedersachsen 525 4 28 92 - 649 7,9%

Nordrhein-Westfalen 1.586 18 261 195 - 2.060 25,2%

Rheinland-Pfalz 353 4 18 41 - 416 5,1%

Saarland 71 1 1 17 - 90 1,1%

Sachsen 199 2 4 6 1 212 2,6%

Sachsen-Anhalt 96 - - 8 1 105 1,3%

Schleswig-Holstein 201 2 9 19 - 231 2,8%

Thüringen 86 - - 4 - 90 1,1%

nicht zuordenbar 74 - 30 14 - 118 1,4%

Gesamt 6.673 64 618 805 5 8.165 100,0%

Der Hauptaufwand für die Kursträger entsteht bei der Ab-wicklung der Kurse. Sie melden die Teilnehmer und denKurs an (§ 7 i. V. m. 8 Abs. 3 IntV), überprüfen die An-wesenheit und die Fehlstunden der Teilnehmer (§ 8 Abs.3 IntV) und stellen den Teilnehmer modulweise51 ihreTeilnahmebescheinigungen aus (§ 14 Abs. 4 IntV). Nachjedem Modul rechnen sie den Kurs mit dem BAMF ab(§ 8 Abs. 3 Satz 2 IntV). Sie ziehen die Eigenbeiträge derEigenbeitragszahler ein und erstatten die Eigenbeiträgebei entschuldigten Fehlstunden (§ 9 Abs. 4 Satz 2 IntV).

Sie sind außerdem verpflichtet, Änderungen und Abwei-chungen von den Modalitäten des zugelassenen Kurses(Kursort, Lehrerwechsel etc.) dem BAMF zu melden.

Auch ist die Durchführung des Abschlusstests mit hohenadministrativen Aufgaben verbunden. Der Träger meldetbei der telc – GmbH52 einen Prüftermin an und bestelltdie Prüfunterlagen. Der Prüftermin ist dem BAMF mitTeilnehmerliste im Vorfeld der Prüfung mitzuteilen. DerKursträger organisiert die Abschlussprüfung und sorgtinsbesondere dafür, dass zwei lizenzierte Prüfer für dieSprachprüfung zur Verfügung stehen.

Nach Durchführung der Prüfung werden die Prüfunterla-gen an die telc zur Korrektur übersandt und nach Erhaltder korrigierten Protokolle die Testunterlagen bezahlt.

Das Prüfungsinstitut übersendet dem Integrationskursträ-ger das Ergebnis der Sprachprüfung in Form des Zertifi-kates Deutsch. Im Falle des Nichtbestehens wird als Er-gebnis nur ein Bewertungsbogen übersandt.

Der Sprachkursträger eröffnet dem Teilnehmer das Er-gebnis des Abschlusstests und händigt ihm bei erfolgrei-chem Bestehen das „Zertifikat Deutsch“ und das dazuge-hörige Prüfprotokoll, im Falle des Nichtbestehens derSprachprüfung nur den Bewertungsbogen aus.

Aufgrund der individuellen Testergebnisse stellt dasBAMF dem Teilnehmer eine offizielle Bescheinigungüber den erfolgreichen Abschluss des Integrationskursesgemäß § 43 Abs. 3 AufenthG und im Falle des Nichtbe-stehens eine Bescheinigung über das Ergebnis des Ab-schlusstests gemäß § 17 Abs. 1 und 2 IntV aus.

6.2.2 Die Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Administration der Kurse

Das BAMF hat im Rahmen der Integrationskurse eine ge-setzliche Koordinierungs- und Durchführungsfunktion,die aus § 1 IntV hergeleitet werden kann.

Hinsichtlich der Koordinierungsfunktion soll das BAMFeine zentrale Rolle bei der Zusammenarbeit mit Auslän-derbehörden, dem BVA, mit Kommunen, Migrations-diensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsu-chende nach dem SGB II sowie mit privaten oder

50 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 10.51 Vgl. auch Ziffer 6.3.52 vormals WBT (Weiterbildungstestsysteme GmbH).

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Drucksache 16/6043 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

öffentlichen Kursträgern spielen. Zentrale Aufgaben sindhier die Herstellung von Transparenz über das Kursange-bot sowie die Einbindung der Integrationskurse in lokaleStrukturen oder Anschlussprogramme (bspw. Verbund-projekte). So hat das BAMF etwa die Ausländerbehördenregelmäßig über freie Plätze in ihrem Zuständigkeitsbe-reich zu unterrichten (§ 4 IntV) oder den örtlichen Bedarfan speziellen Integrationskursen festzustellen (§ 13 IntV).

Die Durchführungsfunktion des BAMF ist in der Integra-tionskursverordnung mit einer Vielzahl von Aufgabenausgestaltet. Aus der Verordnung geht explizit die fol-gende Aufgabenstruktur hervor:

Zulassung und entsprechende Verfahren:

– Zulassung und Anmeldeverfahren für Teilnehmer(§§ 5 bis 7 IntV)

– Zulassung von Lehrkräften (§ 15 IntV)

– Zulassung von Lehrmitteln (§ 16 IntV)

– Zulassung von Kursträgern (§§ 18 bis 20 IntV)

– Zentrale Datenerfassung und -auswertung (§ 8 IntV)

Abrechnung der Kurse:

– Prüfung und Gewährung von Fahrtkostenzuschüssenbzw. Kostenbefreiungen (§ 4 und § 9 IntV)

– Abrechnung des Integrationskurses (u. a. § 8 IntV)

– Kostenerstattung von Einstufungs- und Abschlusstest(§ 11 und § 17 IntV)

Konzeptionelle Aufgaben:

– Konzeption von Lerninhalten und -zielen (§ 10 IntV)

– Konzeption einer Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte(§ 15 IntV)

– Einrichten einer Bewertungskommission (§ 21 IntV),bspw. zur Fortentwicklung des Integrationskurskon-zepts

Einzelfallentscheidungen: bspw. Treffen von Ausnahme-entscheidungen im Sinne des § 14 IntV.

6.3 Grundstruktur der IntegrationskurseDie Integrationskursverordnung sieht eine einheitlicheGrundstruktur der Integrationskurse vor (§§ 10 bis 12 IntV).Der Kurs gliedert sich in einen Sprach- und einen Orien-tierungsteil, wobei der Sprachkurs wiederum in einen Ba-sis- und einen Aufbausprachkurs untergliedert ist. Für dieStruktur des Sprachkurses ist indes entscheidend, dass ersechs Kursabschnitte von jeweils 100 Unterrichtsstundenumfasst. Der modulare Aufbau des Sprachkurses soll dergroßen Heterogenität der Zielgruppen Rechnung tragen.

A b b i l d u n g 17

Umfang und Ziele des Integrationskurses53

53 BAMF, Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs, Umschlagseite innen.

INTEGRATIONSKURS (630 UE)

BASISSPRACHKURS

AUFBAUSPRACHKURS

ORIENTIE-

RUNGS-

KURS

100 UE

100 UE

100 UE

100 UE

100 UE

100 UE

+

• Rechtsordnung

• Kultur

• Geschichte

Ziel:

A2 (GER)

Ziel:

B1 (GER)

Prüfung: Zertifikat

Deutsch (ZD)

Ziel: Test zum

Orientierungskurs

300 UE 300 UE 30 UE

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/6043

Die Unterschiede im Sprachstand der Teilnehmer sowie inden individuellen Lernvoraussetzungen, bei der Lernmo-tivation und dem individuellen Lernziel erfordern nebendem modularen auch ein differenziertes Kurssystem. DasKonzept sieht daher Kurse für schnelles, durchschnittli-ches und ein langsames Lerntempo vor. Das modular ge-gliederte und nach Lernprogressionen differenzierte Sys-tem soll eine auf die individuellen Lernbedürfnisse derTeilnehmer ausgerichtete Lernumgebung im Kurs ermög-lichen und dabei höhere Flexibilität und Transparenz ge-währleisten. Die vorgesehene Struktur erlaubt darüberhinaus einen Kurswechsel zwischen Lerngeschwindig-keitsstufen oder zwischen Teil- und Vollzeitkursen bzw.auch den Wechsel zu einem anderen Kursträger.

Wegen der hohen Bedeutung eines nach den individuellenLernerfordernissen ausgerichteten Kurssystems hat dieEvaluation von Rambøll Management als eine der wich-

tigsten Variablen für den Lernerfolg genauer analysiert,inwieweit es Trägern gelingt bzw. nicht gelingt, Kurse aufunterschiedlichen Progressionsniveaus anzubieten.

Die Ergebnisse der Trägerbefragung deuten darauf hin,dass es vor allem Schwierigkeiten bereitet, die individuel-len Bildungs- und Lernvoraussetzungen der Teilnehmerdurch eine entsprechende Kurszusammensetzung ange-messen zu berücksichtigen. Diese Einschätzung wirdauch dadurch bestätigt, dass über die Hälfte der befragtenKursträger (57 Prozent) angab, keine getrennten Kursefür Personen mit unterschiedlicher Lernprogression anzu-bieten. Von den besuchten Trägern in den Vor-Ort-Analy-sen verfügte sogar nur ein Drittel (33 Prozent) über einnach Progressionsniveau differenziertes Kursangebot.Zudem zeigten nur zehn Prozent der besuchten Kurseeine homogene Zusammensetzung bezüglich des Bil-dungsniveaus.

A b b i l d u n g 18

Dreigliedriges Kurssystem54

Kurstyp A: Schnelles Lerntempo

Kurstyp B: Durchschnittliches Lerntempo

Kurstyp C: Langsames Lerntempo

54 BAMF; Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs, Umschlagseite innen.

BASISSPRACHKURS AUFBAUSPRACHKURS

100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE

ZIEL: Niveau A2

nach 250 UE

ZIEL: Niveau B1

nach 500 UE

BASISSPRACHKURS AUFBAUSPRACHKURS

100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE

ZIEL: Niveau A1

nach 300 UE

ZIEL: Niveau B1

nach 600 UE

BASISSPRACHKURS AUFBAUSPRACHKURS

100 UE 100 UE 100 UE 100

UE

100 UE 100 UE Möglichkeit der

kostenpflichtigen

Fortsetzung

ZIEL: Niveau

A1

nach 300 UE

ZIEL: Niveau A2

und höher

nach 600 UE

Niveau B1

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Drucksache 16/6043 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 19

Angebot verschiedener Progressionsniveaus55

Durch die Kursträgerbefragung konnten drei Tendenzenbezüglich eines nach Lernprogression differenzierten An-gebots identifiziert werden, die veranschaulichen, dass re-gional unterschiedliche Herausforderungen bei der Um-setzung der Integrationskurse existieren.

So lässt sich zunächst ein klarer Zusammenhang zwi-schen dem Ausländeranteil in einer Region und dem Kurs-angebot aufzeigen. In Regionen mit einem Ausländeran-teil von unter zwei Prozent gelingt es nach eigenen Anga-ben nur gut einem Viertel (27 Prozent) der Kursträger,Kurse mit unterschiedlicher Lernprogression anzubieten.Die Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Analysen deuten aufeine noch geringere Anzahl von Trägern hin, die unter-schiedliche Lernprogressionen offerieren. Hingegen ge-ben in Regionen mit einem Ausländeranteil von 15 bis20 Prozent mehr als die Hälfte der Kursträger (56 Pro-zent) an, Kurse mit unterschiedlicher Lernprogression an-zubieten.

Der gleiche Zusammenhang zeigt sich im Verhältnis zwi-schen dünn und dicht besiedelten Regionen. Während esin ländlichen Regionen nur 28 Prozent der Träger gelingt,Kurse für unterschiedliche Lernprogressionen anzubie-ten, sind es in verstädterten Räumen 43 Prozent und inAgglomerationsräumen 46 Prozent. Nach den Vor-Ort-Analysen haben sogar 65 Prozent der besuchten Träger inMetropolregionen Progressionsstufen angeboten.

Schließlich zeigen die Befragungs- und Fallstudienergeb-nisse, dass sehr kleine Träger tendenziell seltener in derLage sind, Kurse für unterschiedliche Lernprogressioneneinzurichten als mittlere und große Träger. Dies verdeut-licht die Notwendigkeit einer regionalen Netzwerkarbeit

zwecks Überweisung von Teilnehmern zu anderen Trä-gern. Zu einem gewissen Grad können durch Austauschregionale Angebote auf unterschiedlichen Progressions-niveaus geschaffen werden. In der Praxis stellt dieseForm der Zusammenarbeit aber eine Ausnahme dar.

6.4 Inhalte des Integrationskurses

6.4.1 Ziele und Inhalte des Sprachkurses

Das Ziel des Integrationskurses ist es, die Teilnehmer mitden Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit ver-traut zu machen, dass sie ohne Hilfe und VermittlungDritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebensselbständig handeln können. Die in den Sprachkursen be-handelten Themen entstammen daher überwiegend Berei-chen des Alltags, wie z. B. Wohnungssuche, Kontakte mitBehörden, öffentliche Verkehrsmittel oder Einkauf, aberauch aus den Gebieten Arbeit und Beruf sowie Erzie-hung, Ausbildung und Schule. Weiterhin gehören dazudas Ausfüllen von Formularen in deutscher Sprache, dasBewerben bei einer Arbeitsstelle oder das Schreiben halb-offizieller Briefe, wie zum Beispiel die Antwort auf eineStellenausschreibung oder eine Wohnungsanzeige. DieThemen des Basissprachkurses werden im Aufbausprach-kurs erweitert und vertieft.

Zur Lernerfolgskontrolle kann bereits nach den ersten150 Unterrichtsstunden im Basissprachkurs ein standardi-sierter Test auf dem Niveau A 1 durchgeführt werden(Start Deutsch 1-z). Der Test wurde auf Anregung der Be-wertungskommission vom Goethe Institut und telc entwi-ckelt und allen zugelassenen Kursträgern kostenfrei aufeiner Vorbereitungs-CD-ROM zur Verfügung gestellt. Ersoll Aufschluss über den erreichten Leistungsstand unddie Lernfortschritte geben. 55 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 41.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/6043

Spätestens nach Beendigung des Basis- und Aufbau-sprachkurses, also nach 300 und 600 Unterrichtsstunden,muss ein Zwischentest auf dem Niveau A 2 bzw. einÜbungstest zur Vorbereitung auf den Abschlusstest aufdem Niveau B 1 durchgeführt werden. Dadurch ist für dieTeilnehmer nochmals eine Einschätzung des eigenenLeistungsstandes möglich; sie lernen das Prüfungsverfah-ren kennen und trainieren die Aufgabenlösung. Für denZwischentest kann nach Beendigung des Basiskurses derebenfalls vom Goethe Institut/telc entwickelte Test StartDeutsch 2-z eingesetzt werden.

Um neben einer ausreichenden Sprachkompetenz auch dieFähigkeit zu vermitteln, sich im deutschen Alltagslebenzurechtzufinden, sieht die Integrationskursverordnung fürden Aufbausprachkurs ausdrücklich Praktika vor, damitdas im Sprachkurs erlernte Wissen in Alltagssituationengeübt werden kann. Für diese Praktika kann der Aufbau-sprachkurs jederzeit unterbrochen werden. Allerdingskönnen sie nicht aus den Kursmitteln des Integrationskur-ses finanziert werden. Zur Umsetzung derartiger Praktikamüssen die Kursträger daher Partner finden, die solche Er-gänzungen bzw. Vertiefungen der Sprachvermittlung ge-gebenenfalls projektbezogen unterstützen.

6.4.2 Ziele und Inhalte des Orientierungskurses

Im Anschluss an den Sprachkurs findet der dreißigstün-dige Orientierungskurs statt. Die Themen und Inhaltesind in die Bereiche Rechtsordnung, Geschichte und Kul-tur gegliedert. Das Integrationskurskonzept zählt hierzuSchwerpunkte aus den genannten Bereichen auf und glie-dert diese in Grund- und Aufbauwissen. Die im Konzeptvorgesehenen Lernziele sind u. a. Verständnis für dasdeutsche Staatswesen wecken, eine positive Bewertungdes deutschen Staates entwickeln, Kenntnisse der Rechteund Pflichten als Einwohner und Staatsbürger erlangen,

interkulturelle Kompetenz erwerben sowie die Befähi-gung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erwerben.Trotz ihres hohen Abstraktionsgrades sollen die zur Er-langung der Lernziele vorgesehen Inhalte aus den Berei-chen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte auf die Le-benswelt der Teilnehmer bezogen und praxisorientiertvermittelt werden.

Ein standardisierter Wissenskatalog, der in allen Kursengleichermaßen vermittelt und Grundlage einer einheitli-chen formalisierten Prüfung für diesen Kursteil werdensollte, war zunächst nicht erstellt worden. Inzwischenwurde durch das BAMF in Abstimmung mit der Bewer-tungskommission ein Curriculum für den Orientierungs-kurs erarbeitet und am 25. April 2007 veröffentlicht. Ab1. August 2007 soll es die verbindliche Grundlage für denUnterricht und für die standardisierte Prüfung des Orien-tierungskurses darstellen. Eine begleitende Erprobungwird zeigen, ob aus der Praxis heraus weiterer Nachbes-serungsbedarf besteht, bevor das Testverfahren zum Ori-entierungskurs eingeführt wird.

6.5 Spezielle Integrationskurse

Die Teilnehmerorientierung und eine an den Integrations-bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtete Konzeption desIntegrationskurses wird durch die Erweiterung des allge-meinen Integrationskurses um die Möglichkeit des Ange-bots von Sonderintegrationskursen – die auch einen geson-derten Orientierungskurs für Zuwanderer, die bereits überausreichende Sprachkenntnisse verfügen, einschließt – un-terstrichen. Diese Sonderintegrationskurse werden in § 13IntV als Integrationskurse für spezielle Zielgruppen aus-gewiesen. Darunter werden in erster Linie Kursangebotefür Jugendliche, für Frauen bzw. Eltern sowie Alphabeti-sierungskurse verstanden.

A b b i l d u n g 20

Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2005 und 2006 nach Kursart56

Die Zahlen zu 2005 beinhalten Nacherfassungen, die erst im Jahr 2006 eingegangen sind.

56 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 5.

Anzahl der neuen Anzahl der neuen

Kursteilnehmer Kursteilnehmer

im Jahr 2005* im Jahr 2006

Integrat ionskurs allgemein 117.906 90,2% 99.623 84,5%

Jugendintegrat ionskurs 2.063 1,6% 899 0,8%

Eltern- bzw. Frauenintegrat ionskurs 7.875 6,0% 10.063 8,5%

Integrat ionskurs mit Alphabet isierung 2.884 2,2% 7.331 6,2%

Sonst iger spezieller Integrat ionskurs 0 0,0% 38 0,0%

Gesamt 130.728 100,0% 117.954 100,0%

Frauenanteil 61,4% 65,5%

Kursart in % in %

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Drucksache 16/6043 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kurse für spezielle Zielgruppen müssen durch die Kurs-träger gesondert beantragt werden. Voraussetzung für dieZulassung sind Angaben über Lernziele, Themen und In-halte sowie Methoden. Die Kurse sollen auf die Anforde-rungen der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sein. Da-bei behalten die im „Konzept für einen bundesweitenIntegrationskurs“ festgelegten Rahmenbedingungen ihreGültigkeit.

Seit Einführung der Integrationskurse im Januar 2005wurden auf Anregung und Begleitung der Bewertungs-kommission vom BAMF eigens für die speziellen Ziel-gruppen Jugendliche, Frauen, Eltern und Analphabeteneinheitliche Konzepte entwickelt. Diese wurden ebenfallsam 25. April 2007 veröffentlicht. Ab 1. Juli 2007 sollensie verbindliche Grundlage für den Unterricht der speziel-len Zielgruppen werden. Die Kursziele und Kursinhaltesowie das methodisch-didaktische Vorgehen wurden un-mittelbar auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet.

Im Jahr 2006 zeigte sich ein leichter Trend zu Spezialkur-sen, deren Anteil auf 15,5 Prozent angestiegen ist. Vor al-lem ist der Anteil der Alphabetisierungskurse und der El-tern- und Frauenintegrationskurse stark angestiegen. Diesist zum einen mit der geringeren Mindestteilnehmerzahlbei Alphabetisierungskursen (acht gegenüber 15 Teilneh-mern im allgemeinen Integrationskurs) und einem ent-sprechenden Finanzausgleich zu erklären. Zum anderenist bei den Frauen- und Elternintegrationskursen aucheine Kinderbetreuung möglich. Die Übernahme der Kos-ten von Kinderbetreuung durch das BAMF erfolgt unterder Bedingung, dass die Eltern oder ein Elternteil einenspeziellen Integrationskurs besuchen. Der überwiegendeTeil der Teilnehmer (84,5 Prozent) besuchte jedoch einenallgemeinen Integrationskurs.

6.6 Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integra-tionskurs erfolgt mit dem Abschlusstest. Die erfolgreichabsolvierte Prüfung, bestehend aus zwei Komponenten,einer Sprachprüfung (Zertifikat Deutsch) auf der Niveau-stufe B 1 des GER sowie einem Test zum Orientierungs-kurs mit den Teilgebieten Rechtsordnung, Geschichte undKultur auf der Basis des im Kurs vermittelten Wissens,verschafft dem Ausländer sowohl bei der Erteilung derNiederlassungserlaubnis als auch im Verfahren der Ein-bürgerung eine günstigere Rechtsposition. Nach § 43 Abs. 3Satz 2 AufenthG wird die erfolgreiche Teilnahme durcheine vom Kursträger auszustellende Bescheinigung überden erfolgreich abgelegten Abschlusstest festgestellt. Hatder Teilnehmer beide Prüfungsteile des Abschlusstests(Test zum Sprach- und Test zum Orientierungskurs) er-folgreich abgelegt, erhält er durch den Kursträger eine ge-setzlich vorgesehene Bescheinigung in Form eines fäl-schungssicheren Prüfungszertifikats (§ 17 Abs. 2 IntV).

6.6.1 Der Abschlusstest des Sprachkurses

Für den Abschlusstest des Sprachkurses kommt gegen-wärtig die Prüfung „Zertifikat Deutsch“ zum Einsatz. Das

Zertifikat Deutsch ist eine Qualifikationsprüfung zurFeststellung der Sprachkompetenz auf der Stufe B 1 desGER. Es wurde in den Jahren 1995 bis 1999 in gemeinsa-mer Entwicklungsarbeit des Goethe-Instituts, telc, desÖsterreichischen Sprachdiploms (ÖSD) und der Schwei-zerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) entwi-ckelt. Als kriterienreferenzierter Performanztest basiertdas Zertifikat Deutsch auf dem kommunikativen undhandlungsorientierten Lehr- und Lernansatz, d. h. diePrüfungsteilnehmenden bewältigen als sprachlich Han-delnde kommunikative Aufgaben in den vier Fertigkeits-bereichen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Sie do-kumentieren dabei auf der unteren Stufe des Bereichs„Selbständige Sprachverwendung“ (B 1) die Fähigkeit,sprachliche Probleme des Alltags flexibel bewältigen zukönnen, indem sie Interaktion aufrechterhalten und in all-täglichen Situationen ausdrücken können, was sie sagenmöchten.

Da die Inhalte und die Durchführung der Sprachprüfung(Test Deutsch Niveau B 1 GER) stark formalisiert undstandardisiert sind, wird sie nach bundeseinheitlichenVorgaben von lizenzierten Prüfern abgenommen.

Die Integrationskursverordnung sieht vor, dass die Prü-fung sowohl von Prüfern des jeweiligen Kursträgers alsauch von externen Prüfern abgenommen werden kann.Voraussetzung für eine Prüfertätigkeit ist jedoch immereine Lizenz der telc, die in Prüferschulungen erworbenwerden kann.

Die Prüfung für den Sprachkursteil (Zertifikat Deutsch)wird vom Kursträger bei der mit dem BAMF kooperie-renden Prüfungsstelle beantragt und nach Zusendung dererforderlichen Unterlagen beim Kursträger durchgeführt.Die Auswertung der Prüfungsunterlagen erfolgt zentraldurch telc.

Besteht ein Teilnehmer die Prüfung, erhält er durch denKursträger das „Zertifikat Deutsch“ ausgehändigt. ImFalle des Nichtbestehens hat der Teilnehmer die Möglich-keit, den Test auf eigene Kosten zu wiederholen. Darüberhinaus erhält der nicht erfolgreiche Prüfungsteilnehmereinen Bewertungsbogen, mit dem er Aufschluss überseine erreichte Punktzahl in den einzelnen fertigkeitsbe-zogenen Testteilen erhält.

Im Jahr 2006 haben bundesweit 76 401 Personen ihren In-tegrationskurs beendet. Davon haben an den freiwilligenAbschlussprüfungen für das Zertifikat Deutsch insgesamt50 952 Personen teilgenommen. Von diesen Prüfungsteil-nehmern haben 36 599 (71,8 Prozent) die Prüfung bestan-den und das Zertifikat Deutsch erhalten.

Im Gesamtzeitraum der Jahre 2005 und 2006 haben ins-gesamt 107 879 Personen ihren Integrationskurs beendet.Davon haben 68 434 Personen an der Abschlussprüfungzum Zertifikat Deutsch teilgenommen. 48 750 haben diePrüfung bestanden (71,2 Prozent). Dies entspricht einemAnteil von 45,2 Prozent aller Kursbeendigungen im ge-samten Zeitraum 2005/2006.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 21

Kursabsolventen und Prüfungsteilnehmer57

* Die Zahlen zu 2005 beinhalten Nacherfassungen, die erst im Jahr 2006 eingegangen sind

Im Einzelnen wurden dabei bundesweit folgende Ergebnisse erzielt.

A b b i l d u n g 22

57Ergebnisse der Prüfungen zum Zertifikat Deutsch58

Prüfung teilgenommen

Prüfung bestanden

2005 31.478 * 17.482 (55,5 %) 12.151 (38,6 %)

2006 76.401 50.952 (66,7 %) 36.599 (47,9 %)

2005 + 2006 107.879 68.434 (63,4 %) 48.750 (45,2 %)

ZeitraumKurs-

absolventen

davon

Note Anzahl in %

sehr gut 9.588 18,8%

gut 13.043 25,6%

befriedigend 10.598 20,8%

ausreichend 3.370 6,6%

nicht bestanden 14.169 27,8%

nur ein Teil

bestanden184 0,4%

Gesamt 50.952 100,0%

Im Jahr 2006 war bundesweit ein starker Anstieg der Prü-fungsteilnahmen festzustellen: 17 482 im Jahr 2005 ge-genüber 50 952 Prüfungsteilnahmen im Jahr 2006. Damitsteigt auch der Anteil der Testteilnehmer, die die Prüfungzum Zertifikat Deutsch erfolgreich abgelegt haben, in Re-lation zur Gesamtzahl der Kursabsolventen von 38,6 Pro-zent (2005) auf 47,9 Prozent (2006). Im Vergleich derTestergebnisse 2005 und 2006 ist ein Anstieg der Beste-hensquote unter den Testteilnehmern von 69,5 Prozent(2005) auf 71,8 Prozent (2006) zu beobachten.

6.6.2 Der Test zum Orientierungskurs

Die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs wirdzurzeit noch kursbezogen durch ein vom jeweiligen Kurs-träger festzulegendes Testverfahren auf der Grundlageder im Kurs behandelten Themen bestätigt.

Ab dem zweiten Halbjahr 2008 soll jedoch auch für die-sen Kursteil ein standardisierter, bundesweit einheitlicherTest zur Verfügung stehen. Ähnlich wie der seit 2005 in

Großbritannien eingesetzte und 2007 revidierte Test „Lifein the UK“ zur Erlangung von Niederlassungserlaubnisund Staatsangehörigkeit, wird derzeit im BAMF an derEntwicklung eines standardisierten Testverfahrens fürden Orientierungskurs gearbeitet. Dabei kommen – ver-gleichbar der in Großbritannien, den Niederlanden undDänemark eingesetzten Testverfahren – eindeutige Mul-tiple Choice-Aufgaben zum Einsatz, deren wissenschaft-liche Entwicklung unter Einhaltung höchster testmethodi-scher Standards eine faire und valide Prüfung derKenntnisse ermöglicht. Der Test soll so ausgestaltet wer-den, dass er kursunabhängig abgelegt werden kann.

6.7 Rahmenbedingungen und flankierende Maßnahmen

6.7.1 Sozialpädagogische Begleitung

Sowohl nach § 45 Satz 1 AufenthG als auch nach § 9Abs. 1 Satz 4 BVFG können die Integrationskurse durchmigrationsspezifische Beratungsangebote ergänzt wer-den.

Dieses Angebot wird für erwachsene Zuwanderer durchdie Migrationserstberatung (MEB) und für jugendliche

57 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 11.58 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 11.

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Drucksache 16/6043 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zuwanderer durch die Jugendmigrationsdienste sicherge-stellt (JMD).

Die Begleitung gibt Hilfestellung und Unterstützung vor,während und nach dem Integrationskurs und trägt damitauch zu einem erfolgreichen Abschluss des Kurses bei.

6.7.2 Migrationserstberatung und Jugendmigrationsdienst

Gemäß § 75 Nr. 9 in Verbindung mit § 45 Satz 1 AufenthGist für die Durchführung der MEB das BAMF verantwort-lich, das seinerseits insbesondere die Spitzenverbände derFreien Wohlfahrtspflege mit der Durchführung der MEBbeauftragt hat.

Aufgabe der MEB ist es, den Integrationsprozess gezieltzu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Sie setzt unmit-telbar nach der Einreise eines Zuwanderers in das Bun-desgebiet ein und wird als individueller, zeitlich befriste-ter Prozess gestaltet, der den Integrationsprozessinsgesamt durch Beratung und Begleitung optimierensoll.

Im Blickpunkt steht dabei insbesondere die Befähigungder Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Berei-chen des täglichen Lebens. Durch eine gezielte Einzel-fallbegleitung, bei der vorrangig die Methode des Case –Managements eingesetzt wird, eröffnet die MEB dieMöglichkeit, die Potenziale der Zuwanderer zu ermitteln,darauf aufbauend passgenaue Integrationsmaßnahmenzusammenzustellen und diese in einer zielführenden Ab-folge in einem Förderplan zu fixieren. Die Erarbeitung re-alistischer Förderpläne und die aktive Begleitung derZuwanderer bei der Umsetzung vereinbarter Fördermaß-nahmen erfordert den Einsatz fachlich und persönlichqualifizierter Berater, die ihre Arbeit in Kenntnis der ak-tuellen regionalen Rahmenbedingungen und in aktiverKooperation mit allen Beteiligten vor Ort zielgerichtetgestalten.

Damit stellt das Instrument der MEB ein den Integra-tionskurs ergänzendes, aber selbständiges Integrationsan-gebot dar, welches sich schwerpunktmäßig an erwach-sene Neuzuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler)richtet. Das BAMF stellt in jedem Bundesland ein Grund-beratungsangebot für alle erwachsenen NeuzuwandererMigrationserstberatung bereit.

Das BMFSFJ stellt mit den JMD ein spezielles Beratungs-angebot für alle jugendlichen und jungen erwachsenenZuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) zur Verfü-gung. Die bundesweit rund 360 JMD begleiten junge Zu-wanderer zur Optimierung des Integrationsprozesses vor,während und nach dem Integrationskurs im Wege des„Case – managements“. Dabei wird gemeinsam mit ihnenein individueller Förderplan entwickelt, auf dessenGrundlage den jungen Menschen schwerpunktmäßig ander Nahtstelle Schule/Beruf passgenaue lokale Angeboteempfohlen werden. Die JMD sind auch Ansprechpartnerfür schon länger in Deutschland lebende junge Zuwande-rer, die Hilfestellung und Unterstützung beim Abbau vonIntegrationsdefiziten benötigen. Die Arbeit der JMD stelltdamit ebenso wie die der MEB ein den Integrationskurs

ergänzendes aber selbständiges Angebot dar, dass vonden Trägern der Jugendsozialarbeit im Auftrag desBMFSFJ durchgeführt wird.

Das Evaluierungsgutachten von Rambøll Managementhat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass das Angebotder MEB/JMD den Kursträgern i. d. R. bekannt ist und inunterschiedlichem Maße genutzt wird. „Die sozialpäda-gogische Begleitung der Kursteilnehmer wird von derMehrheit der Kursträger als (sehr) wichtig eingeschätzt;die Umsetzung dieser durch die MEB/JMD-Stellen ist je-doch noch nicht vollständig und flächendeckend etabliert.Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Sitz und die Stellen-ausstattung der MEB/JMD. Wiederholt wurde in den Vor-Ort-Analysen und insbesondere in ländlichen Regionendarauf hingewiesen, dass es zu wenig Berater der MEB/JMD in der Region gebe oder diese ihre Standorte zu weitentfernt vom Kursort hätten, um eine regelmäßige Be-treuung der Kursteilnehmer gewährleisten zu können.“59

Um eine verstärkte Zusammenarbeit zu ermöglichen, hatRambøll Management deshalb angeregt, die Akzeptanzder MEB/JMD bei den Kursträgern generell zu erhöhenund die Zusammenarbeit zwischen MEB/JMD und Aus-länderbehörden weiter zu optimieren.60

6.7.3 Kinderbetreuung

Für Spätaussiedler ist ein Kinderbetreuungsangebot wäh-rend des Integrationskurses gesetzlich vorgesehen (§ 9Abs. 1 Satz 4 BVFG). Grundsätzlich ist die Kinderbetreu-ung durch den Teilnehmer selbst sicherzustellen. Ziel istes, die Kinder vorrangig in kommunalen Einrichtungenunterzubringen. Dabei leisten die MEB/JMD und die Re-gionalkoordinatoren des BAMF Hilfestellung. Darüberhinaus können Träger eigene Kinderbetreuungsangeboteam Kursort realisieren. Die Teilnehmer können zudemauf Angebote anderer Kursträger hingewiesen werden(Nutzung von Trägernetzwerken).

Das BAMF übernimmt die Kosten für eine Kinderbetreu-ung am Ort des Integrationskurses für eine Betreuungs-person gemäß den vorgesehen Stundensätzen, wenn min-destens drei Kinder betreut werden, die folgendeVoraussetzungen erfüllen:

– Es handelt sich um Spätaussiedlerkinder oder die El-tern bzw. ein Elternteil der zu betreuenden Kinder ab-solvieren einen speziellen Integrationskurs nach § 13IntV.

– Die zu betreuenden Kinder haben das 14. Lebensjahrnoch nicht vollendet.

– Eine anderweitige Kinderbetreuung kann vom Teil-nehmer nicht sichergestellt werden, eine Unterbrin-gung in kommunalen oder sonstigen Einrichtungenzur Kinderbetreuung ist nicht möglich, und der Be-such eines Teilzeitkurses stellt keine geeignete Mög-lichkeit dar.

59 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 111.60 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 212.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/6043

Im Fall der Kostenübernahme durch das BAMF könnenbei freien Platzkapazitäten auch Kinder anderer Kursteil-nehmer aufgenommen werden. Dabei sollen von einerBetreuungsperson nicht mehr als zwölf Kinder gleichzei-tig betreut werden. Im Jahr 2006 wurde die Betreuungvon Kindern von Teilnehmern an Integrationskursen er-heblich ausgeweitet. Die Ausgaben für Kinderbetreuunghaben sich mehr als vervierfacht.

Integrationskurse für spezielle Zielgruppen werden gene-rell mit Kinderbetreuung angeboten. Da die Kinderbe-treuung jedoch immer kursübergreifend stattfindet, kanngegenwärtig keine Aussage über die Inanspruchnahmehinsichtlich der Auslastung nach Kursarten vorgenom-men werden.

A b b i l d u n g 23

Kinderbetreuung61

6.7.4 Regionale NetzwerkeFür eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung der In-tegrationskurse spielt die Kooperation der beteiligten Ak-teure vor Ort eine entscheidende Rolle. Neben den Kurs-trägern und Regionalkoordinatoren des BAMF sind eineReihe weiterer Akteure für die Umsetzung der Integra-tionskurse von Bedeutung. Zu nennen sind hier insbeson-dere die Ausländerbehörden, die Arbeitsverwaltung, dieMEB und JMD und kommunale Koordinierungsstellen.Aber auch die Zusammenarbeit von Kursträgern unterei-nander ist zur Herstellung eines differenzierten Kursange-botes – vor allem im ländlichen Raum – unabdingbar.

Wie die Kursträgerbefragung durch Rambøll Manage-ment gezeigt hat, lassen sich sehr unterschiedliche Struk-turen der Zusammenarbeit vor Ort beobachten. 56 Pro-zent der befragten Kursträger geben an, dass in ihrerRegion ein regionales Netzwerk zur Umsetzung der Inte-grationskurse existiert, und 95 Prozent beteiligen sichauch an diesem. In 17 von 22 untersuchten Regionen beste-hen Netzwerke in verschiedenster Ausprägung. Im Sinneoben genannter Definition lassen sich folgende Ausprä-gungen von Netzwerken typologisieren.

Intensive Netzwerke finden sich vermehrt in Ballungsräu-men, während in ländlichen Gegenden tendenziell keineoder Netzwerke mit Minimalausprägung bestehen.

Betreute

Kinder

Ausgaben

2005 1276* 397.771 €2006 2402* 1.695.726 €

6 1A b b i l d u n g 24

Typologien bestehender formaler Netzwerke62

61 BAMF, Integrationskursbilanz, S. 6.

Definition Häufigkeit

Kein Netzwerk Durch Konkurrenz oder fehlende Verant-wortlichkeiten ist kein Netzwerk entstanden

20 % der besuchten Regionen

Netzwerke in Minimalausprägung Informationsaustausch unter Trägern mit einmaligem, unregelmäßigen oder seltenen Treffen

30 % der besuchten Regionen

Netzwerke mittlerer Intensität (Fast) alle Akteure eingebunden in regelmä-ßige Informationstreffen, Erstellung ge-meinsamer Informationen für potenzielle Teilnehmer/innen. Kooperationsverein-barungen

40 % der besuchten Regionen

Intensive Netzwerke Eingebunden in regionale Gesamtstrategie Integration. Diverse Funktionen, Steuerung und Einbindung diverser Akteure. Zentrales Durchführen von Einstufungs- und Abschlusstests

10 % der besuchten Regionen

62 Rambøll Management Abschlussbericht, S.131.

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Drucksache 16/6043 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6.7.5 Zentrale Akteure der Netzwerkarbeit

Eine große Rolle für das Entstehen von Netzwerken spieltdie politische Einschätzung ihrer Notwendigkeit durchdie Kommune. Analog dazu wird in der Trägerbefragungdurch Rambøll Management „eine kommunale Behördebzw. Stelle“ als häufigster zentraler Akteur des Netzwerk-managements genannt, wodurch die Verantwortung derKommunen für den Integrationsprozess deutlich wird.

Aber auch weitere Akteure wie z. B. Kursträger und Stel-len der MEB und JMD übernehmen Netzwerkmanage-mentaufgaben. Eine wichtige Rolle in Bezug auf dieNetzwerkarbeit spielen auch die Regionalkoordinatorendes BAMF. Ein Großteil der befragten Akteure gibt inden Vor-Ort-Analysen der Evaluation von Rambøll Ma-nagement den Regionalkoordinator als zentralen Akteurdes Netzwerkes an.

Die Teilnahme an Netzwerken wird für die beteiligtenKursträger nicht explizit finanziert und Sach- sowie Ne-benkosten werden aus bestehenden Ressourcen der jewei-ligen Institution finanziert.

6.7.6 Aufgaben und Wirkung der Netzwerke

In Abhängigkeit von regionalen Strukturen, dem Engage-ment beteiligter Akteure und der Ausprägungen des Netz-werkes können aus den Ergebnissen der Vor-Ort-Analy-sen folgende Aussagen über hauptsächliche Aufgabenund die Wirkung bestehender Netzwerke zusammenge-fasst werden:

– Verbesserte Teilnehmerakquise durch systematischeInformationen zum Kursangebot

– Verbesserung des Zustandekommens der Kurse durchAbstimmung der Kursprogramme (Anbieten richtiger

Progressionsniveaus sowie Kurse für spezielle Ziel-gruppen) und Überweisung von Teilnehmern

– Hilfestellung für die Kursträger zur Verwaltung derKurse

– Vernetzung der Integrationskurse mit anderen Maß-nahmen im Integrations- und Arbeitsmarktbereich

Bestehende Netzwerke dienen also insbesondere dazu,Kursangebote aufeinander abzustimmen und Informatio-nen auszutauschen. So lässt sich nachweisen, dass dasZustandekommen der Integrationskurse für spezielleZielgruppen mit der Intensität der Netzwerke ansteigt.Auch das Angebot sowie die Koordination vor- und nach-gelagerter Maßnahmen steigen in Großstädten analog zurIntensität der Netzwerke deutlich. Dabei konzentrierensich die Netzwerke überwiegend auf niederschwelligeund teilweise berufsbildende Integrationsangebote.

6.7.7 Die Regionalkoordinatoren des Bundes-amtes für Migration und Flüchtlinge

Die Einführung der Integrationskurse in die Praxis im Ja-nuar 2005 wurde von Anfang an begleitet durch den Auf-und Ausbau eines Systems der Beratung, der Hilfe undder Kontrolle vor Ort. Über seine Außenstellen und diedort tätigen Regionalkoordinatoren sicherte das BAMFauf diese Weise die reibungslose Einführung der Integra-tionskurse. Zu den Aufgaben der Regionalkoordinatorengehört neben der Zulassung der Kursträger auch die stän-dige Überprüfung der Kurse. Damit sind die Regionalko-ordinatoren eine wichtige qualitätssichernde Instanz imIntegrationssystem. Darüber hinaus haben sie beratendeund koordinierende Aufgaben. Aus der Untersuchung von Rambøll Management63 gehthervor, dass die Arbeit der Regionalkoordinatoren insbe-sondere von den Kursträgern sehr positiv wahrgenommen

A b b i l d u n g 25

Bedeutung der Regionalkoordinatoren aus Sicht der Kursträger64

63 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 112ff.64 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 113.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 26

Zufriedenheit der Kursträger mit der Zusammenarbeit mit den Regionalkoordinatoren65

wird. Hauptsächlich durch ihre Beteiligung an bestehen-den Netzwerken und in ihrer Funktion als beratende In-formationsstelle tragen die Regionalkoordinatoren zu ei-ner verbesserten Kooperation der beteiligten Akteure bei.

63

64

63

64

So bewerten denn auch die befragten Träger in der Kurs-trägerbefragung durch Rambøll Management die Zusam-menarbeit mit den Regionalkoordinatoren auf einer Skalavon 1 (Überhaupt nicht bedeutend) bis 5 (Sehr bedeutend)durchschnittlich mit einem Wert von 4,8.Gleichzeitig bewerten die Kursträger die Zusammenar-beit mit den Regionalkoordinatoren auf einer Skala von 1(Überhaupt nicht zufrieden) bis 5 (Sehr zufrieden) durch-schnittlich mit 4,46 (Kursträgerbefragung).

Diese Einschätzung geht in der Regel mit einem regelmä-ßigen Kontakt und Austausch zwischen Regionalkoordi-natoren und Kursträgern einher. 87 Prozent der befragtenTräger geben an, mindestens einmal pro Monat Kontaktzu den Regionalkoordinatoren zu haben.65

Die Bewertung der Regionalkoordinatoren durch dieKommunen stellt sich unterschiedlich dar. Generell wer-den die Regionalkoordinatoren als Unterstützung der re-gionalen Integrationsarbeit willkommen geheißen. Ver-stärkt ist dies in Kommunen der Fall, in denen noch erstin geringem Maße Vernetzung und Kooperation der Ak-teure besteht. In Kommunen, die in diesem Bereich sehrengagiert sind und in denen bereits vor Einführung der In-tegrationskurse eine Vielzahl an Integrationsangebotenund Netzwerken bestanden, wird die Leistung der Regio-nalkoordinatoren anerkannt, häufig jedoch nicht als unbe-dingt notwendig erachtet. Mit zunehmendem Fokus aufVerbundprojekte wächst jedoch auch dort die Bedeutungder Regionalkoordinatoren in der regionalen Umsetzung.

65 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 114.

V. Finanzierung der Integrationskurse

Die Finanzierung der Integrationskurse wird im jährli-chen Haushaltsverfahren durch den Bundeshaushaltsge-setzgeber festgelegt.

1. Grundregelung der Finanzierung

1.1 Berechnungsbasis für die Finanzierung der Integrationskurse

Berechnungsbasis für die Finanzierung der Integrations-kurse war im Berichtszeitraum seit 1. Januar 2005 einStundensatz in Höhe von 2,05 Euro pro Teilnehmer.

Die Abrechnung der Integrationskurse erfolgt modulweiseund teilnehmerbezogen, d. h. nach der Beendigung einesKursabschnittes von je 100 Unterrichtsstunden (bzw.30 Unterrichtsstunden für den Orientierungskurs) pro Teil-nehmer. Der Eigenbeitrag der Teilnehmer muss zu Beginneines Kursabschnitts entrichtet werden (§ 9 Abs. 3 IntV).

1.2 Eigenbeitrag

Da die Integrationskursverordnung für die teilnehmendenAusländer am Integrationskurs einen Kosten-Eigenbei-trag in Höhe von einem Euro pro Unterrichtsstunde fest-legt (§ 9 Abs. 1 IntV), teilt sich der Gesamtstundensatzvon 2,05 Euro in den Eigenbeitrag des Teilnehmers inHöhe von einem Euro und den Fördersatz von 1,05 Euro,der durch das BAMF für jeden teilnahmeberechtigtenTeilnehmer an den Kursträger gezahlt wird.

Beim Bezug von Sozialleistungen kann für den betreffen-den Teilnehmer eine Kostenbefreiung beantragt werden.Im diesem Falle werden die gesamten 2,05 Euro proStunde und Teilnehmer vom BAMF an den Kursträgergezahlt.

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Drucksache 16/6043 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ausländer können einen Antrag auf Befreiung vom Ei-genbeitrag unter Vorlage des aktuellen Nachweises überden Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder Hilfezum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim BAMFstellen. Wird ein Ausländer von der Kostenbeitragspflichtbefreit, ist er jedoch verpflichtet, dem BAMF unverzüg-lich mitzuteilen, wenn ihm die Leistungen oder Hilfennicht mehr gewährt werden (§ 9 Abs. 2 IntV).

Durch die Möglichkeit der vollständigen Befreiung vonder Zuzahlung zum Integrationskurs soll unter Berück-sichtigung der persönlichen Umstände und der wirtschaft-lichen Situation eines Teilnehmers eine unzumutbareHärte abgewendet werden.

Nach § 43 Abs. 3 Satz 5 AufenthG ist auch derjenige zurZahlung des Eigenbeitrages verpflichtet, der dem Auslän-der zur Gewährung des Lebensunterhaltes verpflichtet ist.Dies ist insbesondere beim Familiennachzug von Belang.

Die Höhe des Eigenbeitrages von einem Euro pro Unter-richtsstunde berücksichtigt sowohl das vorausgesetzteEigeninteresse eines Zuwanderers für den Besuch des In-tegrationskurses als auch die angestrebte motivationsstei-gernde Wirkung eines Eigenbeitrages.

2. Die Finanzierung des Integrations-kurses – Realvergütung

Sind in einem Integrationskurs mit 20 Teilnehmer am ers-ten Tag des Kursabschnittes alle Teilnehmer anwesendund werden alle Teilnehmer vom BAMF mit 2,05 Eurogefördert (keiner der Teilnehmer muss also einen Eigen-beitrag leisten) und weist weiterhin keiner der Teilnehmerwährend der 100 Unterrichtsstunden Fehlstunden auf, be-rechnet sich die Realvergütung nach der Berechnungs-grundlage:

20 Teilnehmer x 2,05 Euro x 100 Unterrichtsstunden =4 100 Euro

Da diese Berechnung aufgrund der tatsächlich anwesen-den Kursteilnehmer erfolgt, ist dies – im Unterschied zurGarantievergütung – die Realvergütung. Die Realvergü-tung, die im obigen Beispiel vom BAMF an den Kursträ-ger gezahlt wird, würde 4 100 Euro betragen.

3. Die Garantieförderung – Mindestvergütung

Dieser Idealfall tritt in der Realität jedoch nur sehr seltenein. Teilnehmer können krank werden oder den Kurs ab-brechen. Um daher dem Kursträger eine finanzielleGrundsicherung und Planungssicherheit zu geben, garan-tiert das BAMF dem Integrationskursträger modulweiseeine Mindestvergütung. Die Mindest- oder Garantiever-gütung berücksichtigt die Anzahl der am ersten Tag einesneu beginnenden Kursabschnittes anwesenden Teilneh-mer bis zu einer Höchstzahl von 15 Personen. Für diesePersonen erhält der Kursträger den vollen Betrag von je205 Euro (1 Teilnehmer x 2,05 Euro x 100 Unterrichts-stunden) abzüglich der Eigenbeiträge von Teilnehmern,unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit.

Als Höchstgarantiebetrag können also maximal 3 075 Euro(15 Teilnehmer x 2,05 Euro x 100 Unterrichtsstunden)

anfallen. Sind mehr als 15 Personen anwesend, tritt dieRealvergütung in Kraft.

4. Weitere ZahlungsmodalitätenDie Grundfinanzierung von 2,05 Euro pro Teilnehmerund Unterrichtsstunde kann durch Fehlstunden der Teil-nehmer und im Falle der Garantieförderung außer Kraftgesetzt werden.

4.1 Zahlung bei FehlzeitenFehlt ein Teilnehmer, der vom Eigenbeitrag in Höhe voneinem Euro pro Unterrichtsstunde befreit wurde, unent-schuldigt am Integrationskurs, erstattet das BAMF fürdiesen Teilnehmer keine Kosten. Fehlt er dagegen ent-schuldigt, wird der volle Stundensatz von 2,05 Euro vomBAMF gezahlt.

Fehlt ein Kursteilnehmer, der einen Eigenbeitrag von ei-nem Euro pro Unterrichtsstunde entrichten muss, unent-schuldigt, erstattet das BAMF ebenfalls keine Kosten. DieTeilnehmer sind jedoch zur Zahlung ihres Eigenbeitragesverpflichtet. Fehlt ein Eigenbeitragszahler entschuldigt,erhält er vom Kursträger den Eigenbeitrag für die Zeit zu-rückerstattet. Das BAMF zahlt in diesem Falle dem Trägerdie vollen 2,05 Euro pro Stunde und Teilnehmer.

4.2 EinmalzahlungenFolgende Leistungen der Kursträger werden einmaligvergütet:

– Wird der Einstufungstest zu Beginn des Kurses vomKursträger durchgeführt, wird er mit 12,50 Euro ver-gütet.

– Für die Durchführung des Abschlusstests, bestehendaus den zwei Teilen Zertifikat Deutsch und dem Testzum Orientierungskurs, erhält der Kursträger für dasZertifikat Deutsch 44,65 Euro, für den Test zum Ori-entierungskurs 5 Euro.

– Am Ende des ersten Kursabschnittes erhält der Kurs-träger eine Verwaltungspauschale von sieben Euro proTeilnehmer.

5. Sonderregelungen der KursvergütungIm § 13 IntV ist die Einrichtung von Integrationskursenfür spezielle Zielgruppen vorgesehen. Dabei handelt essich vor allem um die Zielgruppen der Jugendlichen, derFrauen und Eltern sowie der Gruppe von Zugewanderten,die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben kön-nen.

Da die Praxis im Berichtszeitraum gezeigt hat, dass fürdiese Kurse besondere Anforderungen an die Organisa-tion, die maximale Teilnehmerzahl und die Qualifizie-rung der Lehrkräfte entstehen, wurden diese Kurse mit ei-ner besonderen Vergütung versehen.

5.1 Vergütung der AlphabetisierungskurseDie Regelung der Alphabetisierungskurse legt fest, dassauf die tatsächliche Anwesenheit bzw. entschuldigte Ab-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/6043

wesenheit der Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstagabgestellt wird, damit die Garantievergütung Anwendungfinden kann. Am ersten Unterrichtstag müssen mindes-tens acht Teilnehmer anwesend bzw. entschuldigt abwe-send sein, damit ein Kursabschnitt als Alphabetisierungs-kurs abgerechnet werden kann. Die Höchstzahl beträgtzwölf Teilnehmer. In begründeten Ausnahmefällen kannder zuständige Regionalkoordinator von dieser Mindest-bzw. Höchstteilnehmerzahl abweichen (z. B. in Gebietenmit einem geringeren Ausländeranteil). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält ein Kurs-träger eine Vergütung von 30,75 Euro pro Unterrichtsein-heit unter Berücksichtigung der Eigenbeiträge der Teil-nehmer (1 Euro pro Unterrichtsstunde). Weiterhin erhälter einen Aufwandszuschlag von 4,25 Euro pro Unter-richtseinheit und eine erhöhte Verwaltungskostenpau-schale in Höhe von 105 Euro pro Kurs.

5.2 Vergütung der Jugendintegrationskurse Das BAMF garantiert dem Kursträger für einen ord-nungsgemäß durchgeführten Kursabschnitt eines Jugend-integrationskurses die Kostenerstattung auf der Basis von15 Personen, wenn zu Beginn des Kursabschnittes min-destens zehn angemeldete Teilnehmer erschienen sind(Garantievergütung). Daneben wird ebenfalls bezogenauf 15 Personen eine erhöhte Verwaltungskostenpau-schale in Höhe von 105,00 Euro pro Kurs gezahlt.

Neben der Grundfinanzierung für den Jugendintegra-tionskurs kann der Träger eine zusätzliche Vergütung fürdas Teamteaching beantragen. Die Vergütung erfolgt fürmaximal 100 Unterrichtsstunden pro Integrationskurs be-zogen auf 15 Personen, bei mindestens zehn anwesendenTeilnehmern am ersten Tag des Kursabschnittes (15 Teil-nehmer x 2,05 Euro x 100 Unterrichtsstunden).

5.3 Vergütung der Eltern – und Frauenintegrationskurse

Die Eltern- und Frauenintegrationskurse werden wie all-gemeine Integrationskurse vergütet.

6. Kostenbeitrag und Eigenbeitrags-rückerstattung

6.1 KostenbeitragNach der Integrationskursverordnung haben Ausländereinen Kostenbeitrag in Höhe von einem Euro pro Unter-richtseinheit zu leisten. Der Teilnehmer kann hiervondurch das BAMF befreit werden, wenn er Leistungennach dem SGB II erhält. Der Kostenbeitragstyp kann sichjedoch auch während eines Moduls ändern.

Ausnahmsweise ist eine Kostenbefreiung rückwirkendauch für das Modul zu gewähren, in dem der Antrag ge-stellt wurde, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dasssich seine wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Zeitraum,in dem der Antrag gestellt wurde, insoweit verändert ha-ben, dass eine Kostenbefreiung begründet ist.

Weiterhin kann das BAMF gem. § 17 Abs. 3 Satz 1, 2IntV die Kosten für die einmalige Teilnahme am Ab-

schlusstest auf Antrag für zugelassene Altzuwanderer(§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 IntV) übernehmen.

6.2 EigenbeitragsrückerstattungDer im Voraus vom Ausländer zu leistende Kostenbeitrag(1 Euro) ist im Falle versäumter Unterrichtsstunden zu-rückzuzahlen, wenn der Teilnehmer aus Gründen, die ernicht zu vertreten und nachgewiesen hat, am Kurs nichtteilnehmen kann. Das BAMF erstattet dem Kursträgerunter Vorlage der vom Teilnehmer eingereichten Nach-weise den zurückgezahlten Kostenbeitrag.

Fehlt der Teilnehmer hingegen unentschuldigt, wird dieStunde nicht vergütet. Der Teilnehmer erhält keine Rück-erstattung vom Kursträger und entsprechend erhält derKursträger keine Zahlung vom BAMF.

7. Auswirkungen der Finanzierung auf die Kursträger

Hinsichtlich der Evaluation der Finanzierung der Kurseund des Finanzierungssystems hat es im Berichtszeitraumverschiedene Auswertungen und Rückmeldungen derTräger – zum Beispiel in Form von Praktikertreffen – ge-geben. Vor allem aber hat die Auswertung von RambøllManagement aufgrund von Modellrechnungen und Beob-achtungen in der Tiefenanalyse grundlegende Ergebnisseerbracht.

7.1 Kostendeckung bei den Integrationskursträgern

Im Rahmen der Kursträgerbefragung von Rambøll Ma-nagement wurde abgefragt, inwieweit die Kursträger indem aktuellen Finanzierungssystem kostendeckend arbei-ten konnten und ob die Finanzierung einen Einfluss aufdie von den Kursträgern erbrachte Qualität hatte.

Im Ergebnis gaben gut zwei Drittel der Kursträger an,kostendeckend arbeiten zu können oder mit der Durch-führung der Kurse sogar einen Gewinn zu machen. Da-hingegen gab knapp ein Drittel der Kursträger an, mit derDurchführung der Kurse Verlust zu machen.

Bei der relativ hohen Zahl der kostendeckend arbeitendenTräger sei hier auf die zentralen „Stellschrauben“ derKursträger, zum Beispiel das Lehrkräftehonorar, verwie-sen. Es muss an dieser Stelle auch festgehalten werden,dass die Kostendeckung bei einer Vielzahl von Kursträ-gern zusätzlich über eine gemeinnützige bzw. kommunaleQuerfinanzierung erfolgt (siehe Kapitel 7.2. „FinanzielleEinflussfaktoren“). In diesem Kontext sei insbesondereauch auf die in den verschiedenen deutschen Regionensehr heterogenen Lehrkraftgehälter und Raummieten ver-wiesen.

In der Befragung wurden jene Träger, die mit der Umset-zung der Integrationskurse Verlust machen, nach ihrerMotivation gefragt, dennoch Kurse anzubieten. Gründe,die von den Trägern genannt wurden, sind dabei in derReihenfolge der Häufigkeit ihrer Nennungen:

– Dem institutionellen Bildungsauftrag nachkommen.

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Drucksache 16/6043 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 27

Kostendeckung der Kursdurchführung66

Quelle: Kursträgerbefragung

– Gesellschaftliches Engagement.

– Die Möglichkeit, durch die Integrationskurse auch an-dere Angebote bekannt zu machen oder durchzufüh-ren.

– Netzwerkbildung.

– Nutzung vorhandener Kapazitäten an Lehrkräften undRäumen.

– Die Hoffnung, langfristig die Wirtschaftlichkeit derKurse zu verbessern.66

7.2 Finanzielle EinflussfaktorenUm die Finanzierung der Integrationskurse für die Kurs-träger zu verdeutlichen, wurden in der Untersuchung vonRambøll Management die finanziellen Einflussfaktorenin Form einer vereinfachten Einnahmen/Ausgaben-Rech-nung eines fiktiven Kursträgers betrachtet.67

Neben dem Kostenerstattungssatz von 2,05 Euro proStunde (ggf. abzüglich bestimmter Fehlzeiten), den Ein-malzahlungen für den Abschlusstest und der Verwal-tungspauschale sind eine weitere Einnahmequellen fürdie Träger die Gruppe der „Selbstzahler“. Dies sind Per-sonen, die ihre Teilnahme an den Sprachkursen vollstän-dig selbst finanzieren und durch die Erhöhung der Teil-nehmerzahl den Kurs auf ein kostendeckendes Niveaubringen.

Schließlich ist die Nutzung anderer Ressourcen eine Fi-nanzierungsmöglichkeit. Beispielsweise nutzt hier derKursträger eine bereits vorhandene personelle oder sach-liche Infrastruktur eines bereits bestehenden Angebots(z. B. Sprach-/Fachschulen) anteilig. Hierdurch kann er-

reicht werden, dass für die Verwaltungsaufgaben keinezusätzliche Kraft eingestellt werden muss, sondern einZeitanteil einer bereits vorhandenen Verwaltungskraft ge-nutzt werden kann (analog: Raumnutzung etc.). Insbeson-dere bei gemeinnützigen, kirchlichen oder kommunalenTrägern, die einen sozialen Bildungsauftrag verfolgenund deswegen eine geringe Teilnehmerzahl aufweisen,kann dies auch die vollständige unentgeltliche Nutzungbedeuten. Bei letztgenannten Trägern können zudemSpenden oder ehrenamtliches Engagement eine Rollespielen.

Auf der Ausgabenseite stehen für den Kursträger die Ge-hälter bzw. Honorare für die Lehrkräfte, das (anteilige)Gehalt der Verwaltungskraft, die (anteiligen) Mietkosten,Kommunikationskosten (z. B. für Kopierer oder Porto),Werbekosten sowie Einrichtungskosten (hier als „Ab-schreibungen für Einrichtung“ dargestellt; z. B. anteiligeNutzung der Lern-Computer, Tische, Stühle etc.).

Wie im Folgenden aufgezeigt wird, sind die wichtigstenStellschrauben auf der Einnahmenseite die stundenbezo-gene Teilnehmerpauschale und die Nutzung anderer Res-sourcen sowie auf der Ausgabenseite die Gehälter bzw.Honorare und die Mietkosten. (Abbildung 28)

7.3 Finanzierungsmodelle der Träger

Um nachzuvollziehen, unter welchen Bedingungen bzw.bei welcher „Einstellung der Stellschrauben“ Träger kos-tendeckend arbeiten können und wie eine Veränderungder „Stellschrauben“ eine Kostendeckung beeinflusst,werden an dieser Stelle drei Beispielrechnungen von Trä-gerfinanzierungsmodellen durchgerechnet.68

66 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 125ff.67 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 125ff.

68 Die Daten basieren auf Ergebnissen der Trägerbefragung, der Vor-Ort-Analysen sowie der Analysen gewonnener Erfahrungs- undSchätzwerte seitens Rambøll Managements.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 28

Vereinfachte Darstellung der Einnahmen und Ausgaben eines Kursträgers69

Quellen: Nebenbestimmungen des Bescheides über die Zulassung als Kursträger 630 080 (gültig seit 1. Mai 2006) Punkt 6.5, Protokoll der 2. Sit-zung der Bewertungskommission, Interviews der Tiefenanalyse mit Kursträgern und BAMF

Einnahmen

2,05 € pro Teilnehmer pro Stunde (Garantieförderung bis 15 Teilnehmer, Alphabetisierungskurse 8 für 15)

7 € pro Teilnehmer und Kurs (630 Std.)

44,65 € pro Test zum Zertifikat

5 € pro Test zum Orientierungskurs

Selbstzahler

Nutzung anderer Ressourcen (bereits Vorhandene Infrastruktur, Spenden, gemeinnützige Finanzierung)

Ausgaben

Gehälter bzw. Honorare für Lehrkräfte

Gehalt der Verwaltungskraft (anteilig)

Miete warm (anteilig)

Kommunikationskosten (bes. Kopierer und Porto)

Werbekosten

Abschreibungen für Einrichtung

Prüfungskosten

Rambøll Management hat diese Berechnungen mit Mit-telwerten und nicht mit möglichen Niedrigstwertendurchgeführt.69

7.4 Beispielrechnungen

Die Kalkulation zeigt an, welche Einnahmen und Ausga-ben pro Kursstunde anfallen. Hierzu werden alle anfallen-den Einnahmen bzw. Ausgaben auf eine Kursstunde be-rechnet bzw. heruntergerechnet. Folgende Annahmenstellen die Basis der Berechnungen dar: Spenden oder eh-renamtliches Engagement sowie Selbstzahler werdennicht berücksichtigt. Es werden hingegen die sonstigenIntegrationskursverordnung-induzierten Einmalzahlun-gen des BAMF berücksichtigt (Verwaltungskostenpau-schale, Pauschale für den Einstufungstest sowie für denOrientierungskurstest), da sie beim Kursträger verblei-ben. Die Pauschale für den Abschlusstest wird nicht be-rechnet, da sie einen durchlaufenden Posten an die Prüferbzw. die Prüfungsinstitution darstellt. Die Lehrkraft-Aus-gaben sind Brutto-Honorar-Ausgaben (nur 28 Prozent derLehrkräfte sind gegenwärtig fest angestellt). Die Anga-ben zu Verwaltungskosten basieren auf der Standard-Kos-ten-Modell-Untersuchung. Für den weiteren Overhead(Management und Querschnittsaufgaben der Kursträger)sowie den Aufwand für die regionale Vernetzung desKursträgers wurde 2 Euro pro Stunde berechnet. Unterder Annahme, dass davon 1 Euro pro Stunde (630 Europro Kurs) im Rahmen des Trägermanagement für Vernet-zung aufgewendet wird, würde dies sechs Netzwerktref-fen à 3 Stunden entsprechen, d. h. ein Netzwerktreffenpro Monat. Die Kaltmietkosten für einen 60-m²-Raum be-

tragen 8 Euro/m² sowie 2 Euro/m² für Heizung undNebenkosten, also pro Jahr 7 200 Euro. Auf regionaleSpezifika wurde vor dem Hintergrund der Komplexitäts-reduktion nicht eingegangen. Kommunikationskosten fürKopierer, Porto, Telefon und Internet belaufen sich auf2 000 Euro sowie die anteilige Abschreibung von Ein-richtungsgegenständen auf 1 000 Euro im Jahr.

Beispielrechnung 1: Kostendeckender Kursträger

Wie die erste Beispielrechnung zeigt, sind die wesentli-chen Stellschrauben eines Trägers zur Gewährleistung derKostendeckung die Teilnehmerzahl sowie das Brutto-Ho-norar der Lehrkraft. Die Zahl von 15 Teilnehmern proStunde wurde hier aus zwei Gründen verwendet: Zum ei-nen liegt der empirische Mittelwert bei ca. 16,7 Teilneh-mern pro Kurs, zum anderen liegt die Höchstgrenze derGarantiefinanzierung durch das BAMF bei 15 Teilneh-mern. Letztere erscheint aufgrund von Fluktuation in derPraxis letztendlich ausschlaggebender und erreichbarer.Das Brutto-Honorar der Lehrkraft beträgt in dieser Bei-spielrechnung dem in der Trägerbefragung ermittelten em-pirischen Durchschnittswert von 16,90 Euro pro Stunde.

Durch diese Parameter (15 Teilnehmer sowie 16,90 EuroBrutto-Stundenhonorar) erscheint für die Träger eineknappe Kostendeckung möglich. Wie jedoch der eingangsdargestellten Abbildung entnommen werden kann, arbei-ten gemäß der angestellten Trägerbefragung ca. 31,8 Pro-zent der Kursträger mit Verlust.

Um diese Gruppe genauer zu untersuchen, werden zweiweitere Beispielrechnungen mit Bewegung der Stellhebel„Lehrkräftegehälter“ sowie „Teilnehmerzahl“ durchge-führt.69 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 127.

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Drucksache 16/6043 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 29

Beispielrechnung 1: Kostendeckender Kursträger70

Beispielrechnung 2: Brutto-Lehrkrafthonorar 18,9 Euro

Bei der Beibehaltung von 15 Teilnehmern pro Stunde so-wie einem Brutto-Lehrkrafthonorar von 18,9 Euro proStunde erscheint eine Kostendeckung nicht mehr mög-lich. Der Wert von 18,9 Euro wird auf Basis der Evalua-tionsergebnisse als der Wert vor Einführung des Integra-tionskursprogramms erachtet.

70

71

70

71

A b b i l d u n g 30

Berechnung 2: Brutto-Leh

70 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 129.71 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 130.

Die Finanzierung der Kursträger, die ihren Lehrkräftenhöhere Gehälter zahlen, basiert in zunehmendem Maßeauf der Verwendung anderer Ressourcen.

Beispielrechnung 3: Geringe Anzahl von Teilnehmern

In Regionen mit einer geringen Anzahl von potenziellenTeilnehmern oder einem Überangebot von Kursträgern

rkrafthonorar 18,9 Euro71

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 31

Berechnung 3: Geringe Anzahl von Teilnehmern72

kann es zu kleineren Gruppengrößen als 15 Teilnehmerkommen. Es gibt ebenfalls Kursträger, die aus einemBildungsauftrag heraus willentlich die Gruppengröße be-grenzt halten. Bei diesen drei Kursträgermodellen er-scheint eine Kostendeckung nur bei erheblicher Querfi-nanzierung möglich. Beispielhaft wurde mit zwölfTeilnehmern und einem Lehrhonorar von 16,90 Euro proStunde gerechnet.72

Unter diesen Prämissen ist ersichtlich, dass bereits durcheine verhältnismäßig geringe Veränderung der Parametereine verhältnismäßig große Veränderung hinsichtlich dermöglichen Kostendeckung erzeugt wird.

8. Auswirkungen des jetzigen Finanzierungs-systems auf das Kursangebot und die Kursqualität

Hinsichtlich der Auswirkungen der Finanzierungssyste-matik kommt die Evaluation von Rambøll Managementzu folgenden grundlegenden Ergebnissen:73

8.1 Kein Wettbewerb zwischen den Kursträgern

Durch die gesetzlich fixierten Einnahmen der Kursträgerkann keine Preisfeststellung für die Integrationskursedurch den Markt erfolgen. Da der Wettbewerb zwischenden Trägern weder über den Preis noch über die Qualitätstattfinden kann, findet er zwangsläufig über die knappenRessourcen der Einnahmenseite (Maximierung der Teil-nehmerzahl pro Kurs) bzw. die Verringerung der Ausga-benseite (Personal- und Sachkosten) statt.

Auf einer konkreten Ebene kann festgehalten werden, dassdieses System die Notwendigkeit großer Kurse (mind.15 Teilnehmer) erzeugt. Dies belegt auch die durchschnitt-liche Teilnehmerzahl von 16,7 Teilnehmer pro Kurs. DieDifferenz zwischen der tatsächlichen durchschnittlichenKursgröße (16,7 Teilnehmer) und der pädagogisch wün-schenswerten optimalen Kursgröße (15 Teilnehmer) ergibtsich aus den schwankenden Kursgrößenzahlen und der da-mit verbundenen Risikoaversion der Kursträger. Letzteresind freilich bestrebt, das potenzielle Risiko von zu klei-nen Kursen grundsätzlichen durch einen sog. Puffer (indiesem Fall von durchschnittlich 1,7 Teilnehmer) nachoben hin auszugleichen. Die Notwendigkeit großer Kurseschränkt zudem ein ausreichendes Kursangebot ein: Da-durch, dass Träger (in ländlichen Regionen teilweise meh-rere Monate) auf die entsprechenden Teilnehmerzahlenwarten, verspäten sich die Anfangszeiten für die Kursteil-nehmer. Dass sich dieser Anreiz negativ auf die Kursqua-lität niederschlägt, bestätigten in der Kursträgerbefragung68 Prozent der befragten Organisationen.

8.2 Sinkende Vergütung für Lehrkräfte

Ein weiterer empirischer Befund liegt in der Reduktionder Lehrkraftvergütung. Im statistischen Mittel wurde seitEinführung der Integrationskurse eine Reduktion von2 Euro/Stunde durchgeführt.74 56 Prozent der befragtenKursträger sahen in diesem Sachverhalt eine Maßnahme,die die Kursqualität beeinträchtigt. Diese Aussage wurdesowohl durch die Kursträgerbefragung, die Vor-Ort-Ana-lysen als auch aufgrund der konzeptuellen Herleitung vonoptionalen Trägermodellen gestützt.

72 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 130.73 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 131. 74 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 131ff.

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Drucksache 16/6043 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 32

Vergütung der Lehrkräfte nach Trägertyp75

Quelle: Kursträgerbefragung

Interessant erscheint in diesem Zusammenhang die unter-schiedliche Entlohnung zwischen privaten Trägern, diedurchschnittlich 15,5 Euro Bruttohonorar bzw. -lohn zah-len, und gemeinnützigen, kirchlichen, kommunalen Trä-gern, die durchschnittlich 17,20 Euro Bruttohonorar bzw.18,30 Euro Bruttolohn zahlen.

Die Differenz zwischen den privaten und den gemeinnüt-zigen, kirchlichen und kommunalen Trägern zeigt, dassdie letztgenannte Gruppe die Aufwendungen stärkerdurch andere Stellhebel kompensieren kann. Die bereitserwähnte Notwendigkeit der (vergüteten oder kostenlo-sen) anteiligen Nutzung von bereits vorhandenen Perso-nal- oder Sachressourcen, beispielsweise einer anteiligenNutzung der Verwaltungskraft oder von Räumlichkeitenund Infrastruktur, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Einevergütete anteilige Nutzung scheint aufgrund der Bei-spielrechnungen bei einem durchschnittlichen Lehrhono-rar von 16,91 Euro pro Stunde für ein kostendeckendesGeschäftsmodell notwendig zu sein.

8.3 Zusammenhang von Finanzierung und Qualität

Deshalb wurden Kursträger in der Befragung gebeten,Auskünfte über den Einfluss der Finanzierung auf dieQualität ihrer Kurse zu geben.

Im Ergebnis geben 70 Prozent der Kursträger an, Kurseanbieten zu können, die ihren Qualitätsstandards entspre-chen. Allerdings erachtet es rund die Hälfte der Kursträ-

ger nicht für möglich, die Kurse gleichzeitig auch kosten-deckend durchzuführen. Hier ist wieder in besonderemMaße auf den Aspekt der Querfinanzierung zu verweisen.28 Prozent der Kursträger machen in der Befragung dieAngabe, aufgrund der Finanzierung Abstriche in der Qua-lität der Kurse zu machen, wie die Abbildung 33 aufzeigt.

8.4 Auswirkungen der bisherigen Finanzierung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dasgegenwärtige Finanzierungssystem folgende Konsequen-zen hat:

– Notwendigkeit zur Bildung großer Kurse (> 15 Teil-nehmer),

– Sinkende Lehrkräftegehälter (um ca. 2 Euro/Stunde)sowie

– Notwendigkeit der (vergüteten oder kostenlosen) an-teiligen Nutzung von bereits vorhandenen Personal-oder Sachressourcen.

Folgende kurz- bis mittelfristige Auswirkungen erschei-nen vor dem Hintergrund der Analyse vorstellbar: Inquantitativer Hinsicht (Kursangebot) könnte bei fehlenderKostendeckung (nicht ausreichende Teilnehmerzahlen)ein Rückzug von unprofitablen Trägern eintreten. Dieskönnte in städtischen Gegenden zu einer wünschenswer-ten Marktbereinigung führen. Bei den verbleibenden Trä-gern würde jedoch die Tendenz zu großen Kursen weite-res Gewicht erhalten. In ländlichen Gebieten könnten sichteilweise Versorgungsprobleme einstellen. 75 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 132.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/6043

A b b i l d u n g 33

Zusammenhang von Finanzierung und Qualität76

Quelle: Kursträgerbefragung

Aufgrund der Vor-Ort-Analyse lässt sich jedoch festhal-ten, dass die weitaus stärkere Tendenz in der Anpassungder Kostendeckung durch eine Reduktion der Lehrhono-rare erfolgt. In qualitativer Hinsicht (Kursqualität) könn-ten die Verringerung von Trägern und eine Zunahme vondurchschnittlichen Kursteilnehmerzahlen eine Verschlech-terung der Lernbedingungen herbeiführen.76

9. Die Finanzierung der Integrationskurse in den Jahren 2005, 2006 und 2007

9.1 Das Haushaltsjahr 2005

Der Titel 684 02 – Kapitel 0633 – „Förderung der Inte-grationskurse für Zuwanderer“ wurde im Haushaltsjahr2005 mit einem Soll in Höhe von 207 830 000 Euro ver-anschlagt.

Von den 207 830 000 Euro standen dem BAMF177 030 000 Euro sowie 30 800 000 Euro der Bundes-agentur für Arbeit (BA) – Abschluss der SGB-III-Kurse,die im Jahr 2004 begonnen haben – zur Verfügung. DerMittelabfluss in Titel 684 02 lag im Jahr 2005 bei58 500 650,15 Euro. Diese Ausgaben bezogen sich auf8 196 Integrationskurse, die in 2005 begonnen wurdenbzw. stattfanden. Dabei belief sich die Zahl der Kursteil-nehmer auf 115 158 Personen zum Stichtag 31. Dezember2005.

Für den Haushalt 2005 wurde mit Kosten für 194 000Teilnehmer kalkuliert. Diese Annahme hat sich in derForm nicht bewahrheitet, da sich vor allem im 1. Quartal2005 – aber auch über das ganze erste Halbjahr hinweg –die Sprachkursträger mit dem Beginn von Integrations-

kursen sehr zurückhielten. Dies war auch Hauptgrund fürden verzögerten Mittelabfluss im Jahr 2005. Erstmaliggab es erst im April/Mai bzw. deutlicher ab Juni 2005nennenswerte Zahlungen für die Integrationskurse, wiesich aus Abbildung 3477 ergibt:

9.1.1 Spätes Anlaufen der Kurse

Durch das späte Vorliegen der Endfassung der Integrati-onskursverordnung Anfang Dezember 2004 war es fürdie Sprachkursträger sehr schwer, sich in ausreichendemMaße auf einen zeitnahen Beginn der Kurse vorzuberei-ten.

Auch das neu entwickelte Abrechnungsverfahren wurdemehrmals überarbeitet. Insbesondere wurden in der An-fangsphase immer wieder Modifizierungen eingearbeitet,wie zum Beispiel die Kinderbetreuung, die Fahrtkosten-zuschüsse sowie die Verwaltungskostenpauschale. Da-durch gab es Verzögerungen bei der Abrechnung sowohlbeim BAMF als auch bei den Sprachkursträgern.

9.1.2 Lange Fristen für die Berechtigungen

Bis Ende 2005 wurden rund 100 000 der ausgestelltenBerechtigungen zur Teilnahme an Integrationskursennoch nicht eingelöst, bedingt auch durch die zum Teilsehr lange Gültigkeitsdauer der Teilnahmeberechtigun-gen. Für Spätaussiedler ist die Laufzeit der Teilnahmebe-rechtigung unbegrenzt, für Neuzuwanderer beträgt siezwei Jahre und für zugelassene Altzuwanderer ein Jahr.Nur die verpflichteten Alt- und Neuzuwanderer müssenihre Berechtigungen unverzüglich einlösen.

76 Rambøll Management Abschlussbericht, S. 133. 77 Quelle: BAMF.

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Drucksache 16/6043 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A b b i l d u n g 34

Ausgabenübersicht 2005

0 €

2.000.000 €

4.000.000 €

6.000.000 €

8.000.000 €

10.000.000 €

12.000.000 €

Jan. 05 Feb. 05 Mrz. 05 Apr. 05 Mai. 05 Jun. 05 Jul. 05 Aug. 05 Sep. 05 Okt. 05 Nov. 05 Dez. 05

IK gestartet in 2005

9.1.3 Sonstige Gründe

Lediglich rund die Hälfte aller Integrationskurse fand alsVollzeitkurs mit bis zu 25 Wochenstunden statt. Die an-dere Hälfte stellten Teilzeitkurse dar (mit rund 15 Prozentbis 10 Wochenstunden, 15 Prozent bis 19 Wochenstundenund 20 Prozent mit 20 Wochenstunden). Damit hatten dieIntegrationskurse teilweise sehr lange Laufzeiten, bis diejeweiligen einzelnen Kursabschnitte abgerechnet werdenkonnten. Dies wirkte sich insbesondere beim Anlaufendes neuen Integrationskurssystems aus, nivellierte sichaber in der Folgezeit.

Die Zeitdauer zwischen Eingang der Abrechnungsunter-lagen in der Regionalstelle, der Abrechnung bzw. Zah-lungsanweisung an die Bundeskasse bis zum Zeitpunktdes Zahlungseingangs beim Sprachkursträger war u. a.wegen langer Post- und Bearbeitungswege deutlich län-ger, als dies in 2006 mit dem elektronischen Abrech-nungssystem nach MACH möglich wurde.

9.2 Das Haushaltsjahr 2006

Der Titel 684 02 „Förderung der Integrationskurse fürZuwanderer“ wurde im Haushaltsjahr 2006 mit einemSoll in Höhe von 140 802 000 Euro veranschlagt.

Von den 140 802 000 Euro standen dem BAMF140 742 000 Euro sowie 60 000 Euro der BA – für SGB-III-Kurse, die im Jahr 2004 begonnen haben – zur Verfü-gung. Bis zum Jahresende wurden durch das BAMF136 755 000 Euro und durch die BA 49 000 Euro veraus-

gabt. Dies ergab eine Gesamtsumme von 136 804 000Euro.

9.3 Das Haushaltsjahr 2007

Dem BAMF stehen im Haushaltsjahr 2007 im Titel 684 02„Förderung der Integrationskurse für Zuwanderer“ Mittelin einer Gesamthöhe von 140 802 000 Euro zur Verfü-gung.

Für das Jahr 2007 wurden 128 164 Teilnehmer prognosti-ziert.

Neben den 128 110 878 Euro für die Grundfinanzierungder Integrationskurse sind in den 140 802 000 Euro wei-tere Mittel für besondere Leistungen in Jugendintegra-tionskursen und Alphabetisierungskursen in Höhe von4 200 000 Euro und Nebenkosten wie zum Beispiel Prü-fungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten undLehrerqualifizierung in Höhe von weiteren 8 491 122Euro vorgesehen.

9.4 Prüfungen durch den Bundes-rechnungshof

Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens des Zuwanderungs-gesetzes und der Integrationskursverordnung hatte sichder Bundesrechnungshof (BRH) im Jahre 2002 detailliertzur geplanten Vergabe und Finanzierung der Integrations-kurse sowie zum Verordnungsentwurf und zum bundes-weitem Integrationsprogramm geäußert. Auch in seinerMitteilung über die „Prüfung der Förderung der Integra-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/6043

tion von Ausländern und Aussiedlern“ vom Juli 2005hatte der BRH umfassend zu den o. g. Themen und zuVerfahren der Durchführung der Integrationskurse, Be-stimmung der Kursträger, Teilnehmerbeiträgen, Sprach-ziel, Haushaltsmittelplanung, Öffentlichkeitsarbeit undMEB (migrationsspezifische Begleitung) Stellung ge-nommen und Hinweise gegeben.

Bei der Umsetzung der Integrationskursverordnung inden ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Aufent-haltsgesetzes (2005 und 2006) wurden die Anregungendes BRH in weiten Teilen aufgenommen und in die Praxisumgesetzt. Damit betrachtete der BRH seine Anmerkun-gen weitgehend als erledigt, auch wenn weiterhin in we-nigen Bereichen unterschiedliche Auffassungen bestehenblieben. Diese bestanden im Hinblick auf die die Ausge-staltung des Finanzierungssystems, die Ermittlung derTeilnehmerzahlen für die Haushaltsmittelplanung undden Zahlungsweg für die Teilnehmerbeiträge nach § 9Abs. 2 IntV.

Am 16. Januar 2007 hat der BRH die Prüfung der Evalua-tion und der Durchführung der Integrationskurse aufge-nommen.

VI. Optimierungsbedarf bei der Gestaltung der Integrationskurse

1. Verbesserungspotenziale der Integrationskurse

Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 undder Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004ist es gelungen, die Sprachförderung für Migranten aufein völlig neues Qualitätsniveau zu heben. Nicht mehr derRechtsstatus des Zuwanderers bestimmt den Umfang unddas Ziel seiner Förderung. Grundlage der Förderung sindvielmehr übergreifende Zielstellungen, die für alle Ziel-gruppen gleichermaßen gelten. Es geht um einen Bil-dungsprozess, der Chancengleichheit fördert, indem erTeilhabe ermöglicht.

Inzwischen wurden mehr als 360 000 Teilnahmeberechti-gungen für den Integrationskurs ausgestellt, mehr als250 000 Teilnehmer haben bereits einen Kurs besuchtoder haben den Unterrichtsbesuch aufgenommen. 65 Pro-zent aller Teilnehmer sind Frauen. 107 879 Teilnehmerhaben den Integrationskurs bereits beendet und nahezudie Hälfte (45 Prozent) hat das Sprachlernziel B 1 er-reicht, mit dem Deutschland im europäischen Vergleichein hohes Sprachniveau anstrebt. Die Kurse konntendurch 1 800 zugelassene Träger flächendeckend angebo-ten werden. Die unterrichtenden Lehrkräfte weisen einehohe Qualifikation auf bzw. können bis Dezember 2009an einer vom BAMF und dem Goethe Institut entwickel-ten Qualifizierung teilnehmen, um die Voraussetzung füreine langfristige Unterrichtstätigkeit zu erwerben.

Aber trotz der erfolgreichen Einführung der Integrations-kurse seit Januar 2005 zeigt die Kurspraxis auch, dass esDefizite und Möglichkeiten der Verbesserung des Sys-tems gibt. Um die Wirksamkeit der Kurse langfristig zuerhöhen, müssen vor allem die Quote der Zielerreichung

des Integrationskurses (Sprachniveau B 1), sowie dienachhaltige Wirksamkeit der Kurse verbessert werden.Aber auch Verfahrensabläufe und der Aufwand bei derOrganisation und Verwaltung der Kurse gilt es zu straffenbzw. zu minimieren.

In verschiedenen Auswertungen, Träger- und Praktiker-treffen und vor allem durch die in Auftrag gegebene„Evaluation der Integrationskurse nach dem Zuwande-rungsgesetz“ durch Rambøll Management sowie die Ar-beit der Bewertungskommission im Jahr 2006 konnten inden drei großen Untersuchungsbereichen Kursdurchfüh-rung und Kurserfolg, Verfahrenseffizienz und Finanzie-rung wesentliches Verbesserungspotenzial identifiziertwerden.

Die im Rahmen des Nationalen Integrationsplans einge-richtete Arbeitsgruppe 1 (AG 1) „Integrationskurse ver-bessern“ unter Leitung des BMI beschäftigte sich seit ih-rer Konstituierung im September 2006 ausführlich mitden Erfahrungen in der Praxis und allen eingebrachtenVorschlägen. Durch das breite Spektrum an Wissen undErfahrung in der AG 1, in der neben Vertretern des deut-schen Bundestages, der Bundesministerien auch Vertreterder Länder, Städte und Kommunen, Praktiker, Repräsen-tanten von Verbänden und Organisationen sowie Vertreterder Wissenschaft mitarbeiteten, konnten bis Februar 2007alle Anregungen und Empfehlungen erörtert und weiter-entwickelt werden. Im Abschlussbericht78 der AG 1, deram 16. April 2007 im BMI vorgestellt wurde, wurden dieErgebnisse der Arbeitsgruppe festgehalten und Möglich-keiten zu ihrer Umsetzung aufgezeigt. Sie werden imWeiteren dargestellt.

Das Gutachten von Rambøll Management hatte die Mög-lichkeiten zur Optimierung des Integrationskurssystemsin sieben Handlungsfeldern zusammengefasst:

Handlungsfeld 1 „Erfolgskontrolle und Steuerung der Integrationskurse“:

Rambøll Management riet an, verpflichtende Abschluss-tests einzuführen sowie ein zielführendes Controllingsys-tem einzurichten.

Handlungsfeld 2 „Verbesserung des Kurserfolgs“:

Rambøll Management empfahl u. a., durch eine Flexibili-sierung der Stundenkontingente die Zielerreichung desSprachniveaus B 1 zu verbessern sowie den Qualitäts-wettbewerb unter den Trägern zu stärken.

Handlungsfeld 3 „Aufwertung des Orientierungskurses“:

Zur Aufwertung des Orientierungskurses sollte ein Curri-culum sowie ein standardisierter Test entwickelt und eineQualifizierung von Lehrkräften für den Orientierungskurseingeführt werden.

78 Der Bericht der AG1 wurde veröffentlicht unter: www.bmi.bund.de/IntegrationskurseVerbessern.

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Drucksache 16/6043 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Handlungsfeld 4 „Kursdurchführung“:

Die Sicherstellung eines flächendeckenden und bedarfs-gerechten Kursangebots wurde bezüglich der Flächende-ckung als erfüllt erachtet. Laut Gutachten sollte durcheine Optimierung des Zugangs bestimmter Zielgruppenund eine Erleichterung der Teilnahme die Bedarfsgerech-tigkeit gesteigert werden.

Handlungsfeld 5 „Nachhaltigkeit“:

Rambøll Management empfahl, die Nachhaltigkeit derKurse u. a. durch eine verbesserte Verzahnung mit derArbeitsmarktförderung, eine gezielte Einbettung in kom-munale Integrationsstrategien sowie durch eine verbes-serte Kooperation mit den MEB/JMD weiter zu steigern.

Handlungsfeld 6 „Reduzierung des Verwaltungsaufwands“:

Die Umsetzung der Integrationskurse geht mit einemnicht unerheblichen Verwaltungsaufwand sowohl auf Sei-ten der Kursträger als auch des BAMF einher. Einige Ver-fahren wären aus Sicht von Rambøll Management für dieUmsetzung nicht notwendig. Darüber hinaus wurde dieEntwicklung von Online-Lösungen angeregt.

Handlungsfeld 7 „Finanzierungsmodalitäten“:

Rambøll Management empfahl in diesem Zusammenhangdie Einführung eines Gutscheinsystems, welches den ad-ministrativen Aufwand verringern und durch eine stär-kere Erfolgsorientierung positive Anreize für die Qualitätder Kurse schaffen soll.

Eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen der Evalua-tion von Rambøll Management zur Verbesserung der wei-teren Ausgestaltung der Integrationskurse betreffen dieIntegrationskursverordnung bzw. den Bundeshaushalt.Der Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-rechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Richtli-nienumsetzungsG) beinhaltet die stärkere Erfolgsorientie-rung bei der Bestimmung des Kursziels, die direkteVerpflichtungsmöglichkeit durch die Träger der Grundsi-cherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Mög-lichkeit der Teilnahme von deutschen Staatsangehörigenmit besonderem Integrationsbedarf sowie eine Konkreti-sierung der Sanktionsmöglichkeiten.

Der Abschlussbericht der AG 1 zielt auf eine Optimie-rung der Integrationskurse. Die im Folgenden stellenkeine abschließende Aufzählung dar, sondern konzentrie-ren sich auf Aufgabenschwerpunkte.

2. Schwerpunkte der weiteren Arbeit zur Optimierung der Integrationskurse

2.1 Steigerung des Kurserfolges Das zentrale Ziel der Integrationskurse, Zugewandertenausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln,wird zurzeit von etwa der Hälfte aller Kursabsolventenerreicht. Da das dafür vorgesehene Niveau B 1 – wie imGER ausgewiesen – die erste Stufe der selbständigen

Sprachverwendung darstellt, bildet es eine zwingendeVoraussetzung für eine auf Chancengleichheit und Teil-habe aus- gerichtete Integration.

Ein wichtiges Ziel der weiteren Arbeit muss es dahersein, die Quote der Zielerreichung des Niveaus B 1 we-sentlich zu steigern.

Da Sprachkompetenz in der Verkehrssprache allein füreine aktive Teilhabe nicht ausreicht, muss auch dem Ori-entierungskurs, der Grundkenntnisse der deutschen Ge-schichte, der Rechtsordnung und Kultur vermitteln soll,künftig höhere Bedeutung zukommen.

2.1.1 Einführung verpflichtender Tests

Der Einstufungstest soll auf Grund seiner Bedeutung fürdie Einordnung des Teilnehmers in das richtige Moduldes Integrationskurses noch differenzierter gestaltet unddurchgängig zur zutreffenden Einstufung aller Teilneh-mer eingesetzt werden. Dazu muss der Test einerseits miteiner hohen Treffsicherheit den Sprachstand feststellenund anderseits auch eine Prognose zum Lernweg ermögli-chen. Bei der Einstufung soll eine Empfehlung abgege-ben werden, ob eine Teilnahme an einem Jugendintegrati-onskurs oder an einem Frauenkurs erfolgen soll.

Zum Erhalt und zur Steigerung der Lernmotivation derTeilnehmer und auch, um ein detailliertes Bild über denGrad der Zielerreichung der Integrationskurse zu erhal-ten, soll der Abschlusstest verpflichtend für alle Teilneh-mer durchgeführt werden. Dabei soll eine skalierteSprachprüfung auf den Niveaustufen A 2 bis B 1 nachdem GER zum Einsatz kommen.

Bis zum Vorliegen des skalierten Sprachtests bzw. bis zuseinem flächendeckenden Einsatz im Jahr 2009 soll fürdas Jahr 2008 durch die Bewertungskommission eine Re-gelung entwickelt werden, die möglichst auch eine Bestä-tigung des Niveaus A 2 zulässt. Da das Niveau A 2 nichtanhand des Punktenachweises der ZertifikatsprüfungDeutsch nachgewiesen werden kann, soll übergangsweiseeine Regelung in Form des Einsatzes einer A 2 Prüfunggefunden werden.

2.1.2 Flexibilisierung der Stundenkontingente und Begrenzung der Teilnehmerzahlen im Kurs

Zur Steigerung des Kurserfolges, hier vornehmlich derErreichung des Sprachlernziels B 1, sollen bedarfsspezifi-sche und flexible Stundenkontingente bis zu einer maxi-malen Höhe von 900 Unterrichtsstunden vorgesehen wer-den. Die Höchstteilnehmerzahl soll bei nicht mehr als20 Teilnehmern pro Kurs liegen.

– Allgemeiner Integrationskurs (Grundangebot)

Für Teilnehmer, die ordnungsgemäß am Integrations-kurs teilgenommen haben, das Lernziel B 1 aber nach-weislich in 600 Stunden nicht erreichen, soll ein zu-sätzliches Stundenkontingent von bis zu 300 Stundenvorgehalten werden.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/6043

– Integrationskurse für spezielle Zielgruppen und Son-derkurse

Integrationskurse für spezielle Zielgruppen (§ 13IntV) und Sonderkurse sollen dem spezifischen Förde-rungsbedarf der jeweiligen Zielgruppe Rechnung tra-gen. Dabei ist der Umfang der Förderung innerhalbder einzelnen Zielgruppen noch gesondert festzulegen.

Der Jugendintegrationskurs soll ein zusätzliches Mo-dul von 300 Stunden umfassen, das dazu dient, gezieltauf die Aufnahme von Ausbildung, Studium oder Be-rufstätigkeit vorzubereiten. Träger, die solche Kurseanbieten, sollen Berufspraktika und nach dem KursAusbildungsplätze oder weitere Qualifizierungsmaß-nahmen anbieten oder dahin vermitteln können. Diessoll in Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit denAgenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsi-cherung für Arbeitsuchende erfolgen.

Die Eltern- und Frauenintegrationskurse sollen ein zu-sätzliches Modul von 300 Stunden umfassen, um inbesonderem Maße familien- und frauenspezifischeThemen aufgreifen und auf Bildungsfragen eingehenkönnen. Zur Sicherung der Teilnahme müssen Kurs-träger, die Eltern- und Frauenkurse anbieten möchten,eine qualifizierte Kinderbetreuung nachweisen.

Für Teilnehmer, die nicht oder nicht ausreichend lesenund schreiben können, soll ein Alphabetisierungskursvon 300 Unterrichtsstunden dem Integrationskurs vor-geschaltet werden (Sonderkurs).

Für Teilnehmer, die das Ziel B 1 schneller als in 600Unterrichtsstunden erreichen können, soll ein entspre-chendes Konzept vorgehalten werden (Sonderkurs-In-tensivsprachkurs). Für die Teilnahme an einem Inten-sivsprachkurs sind entsprechende Anreize zu schaffen.

2.1.3 Nachqualifizierung der Lehrkräfte

Lehrkräfte, die gegenwärtig noch nicht über die in der In-tegrationskursverordnung vorgeschriebene Qualifikationverfügen und auf Basis einer Ausnahmegenehmigung ar-beiten (§ 15 Abs. 3 IntV), sollen beschleunigt nachquali-fiziert werden.

Die Kursträger haben bei der Auswahl der Lehrkräfte da-für Sorge zu tragen, dass diese selbst über eine einwand-freie Sprachkompetenz der deutschen Sprache in Wortund Schrift verfügen. Bei begründetem Zweifel soll derzuständige Regionalkoordinator den Nachweis dieser Fä-higkeiten verlangen können (mindestens SprachniveauC1/GER).

2.1.4 Aufwertung des Orientierungskurses

Da dem Orientierungskurs eine hohe Bedeutung für denIntegrationserfolg insgesamt, insbesondere aber auch fürdie Entscheidung über die Erteilung der Niederlassungs-erlaubnis zukommt, soll er künftig aufgewertet werden.Deshalb sollen zeitnah ein einheitliches Curriculum (liegtseit 25. April 2007 vor), ein standardisierter Abschluss-test sowie ein bedarfsgerechtes Angebot zur Lehrkräfte-

qualifizierung erarbeitet und in die Praxis eingeführt wer-den. Eine Ausweitung des Stundenumfangs für denOrientierungskurs soll angestrebt werden.

2.1.5 Begleitung der IntegrationskurseMit der Einführung der Integrationskurse ist die bishe-rige, in den Kursen des Sprachverbandes Deutsch und inden Kursen nach dem ehemaligen Garantiefonds für denSchul- und Berufsbildungsbereich als integraler Bestand-teil enthaltene, sozialpädagogische Begleitung durch denKursträger entfallen. § 45 Satz 1 AufentG regelt, dass derIntegrationskurs insbesondere durch ein migrationsspezi-fisches Beratungsangebot ergänzt werden kann bzw.künftig ergänzt werden soll. Die Mehrzahl der Kursträgerarbeitet mit der MEB und/oder den JMD zusammen. Wieder Abschlussbericht und das Gutachten von RambøllManagement jedoch aufzeigen, ist die sozialpädagogi-sche Begleitung der Teilnehmer der Integrationskursedurch die MEB und JMD noch nicht vollständig und flä-chendeckend eingerichtet und erfolgt vielfach noch durchdie Lehrkräfte der Integrationskurse.

Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit muss es künftigsein, die sozialpädagogische Begleitung verstärkt auf dieBeratungsdienste zu verlagern, um zum einen die Lehr-kräfte der Integrationskurse zu entlasten und zum anderendie Qualität der sozialpädagogischen Begleitung durchden Einsatz geschulten Beratungspersonals zu erhöhen.

Da die Kursträger indes den konkreten Kontakt zu denTeilnehmern haben, sollen auch künftig Kursträger übersozialpädagogische Kompetenzen verfügen. Mit einerbesseren Ausstattung der Kurse geht das Ziel einher, dasssich hier die Leistungen der Kursträger nicht verschlech-tern dürfen.

2.1.6 Erstattung von FahrtkostenIn Folge der im Richtlinienumsetzungsgesetz vorgesehe-nen Neuregelung der Verpflichtungstatbestände in § 44aAbs. 1 AufenthG ist auch die Erstattung der Fahrkostenneu zu regeln. Es soll daher im Rahmen der notwendigenÄnderungen der Integrationskursverordnung vorgesehenwerden, dass alle Teilnahmeverpflichteten bei ordnungs-gemäßer Teilnahme am Integrationskurs einen bedarfsge-rechten Zuschuss zu den Fahrtkosten vom BAMF erstat-tet bekommen.

2.2 Optimierung des Kursmanagements 2.2.1 Verstärktes Controlling und

Qualitätssicherung– Verbessertes Controlling durch verbesserte Zugriffs-

möglichkeiten des BAMF

– Qualitätssicherung durch eine stärker an definiertenKriterien ausgerichteten Zulassung von Kursträgern.Grundlage der Zulassung könnte auch das Vorhan-densein einer Trägerzulassung des jeweiligen Bundes-landes oder eines anerkannten Qualitätssicherungssys-tems bzw. eines anerkannten Qualitätszertifikats beimTräger sein. Trotzdem muss es auch weiterhin für

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Drucksache 16/6043 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

kleine Träger attraktiv bleibt, eine Zulassung zu er-werben, damit die Trägervielfalt erhalten bleibt.

– Qualitätssicherung durch die Festsetzung eines ange-messenen Honorars für die eingesetzten Lehrkräfte,die Vernetzung des Integrationskurses mit Bildungsan-geboten in den Bereichen Beruf und Gesellschaft, dieZusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, den Trä-gern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, MEBund JMD, die Vernetzung mit anderen Trägern vorOrt, die Vernetzung mit anderen Kursträgern zur Re-duzierung unnötiger Wartezeiten für angemeldeteTeilnehmer sowie die Einhaltung einer vorgegebenenmaximalen Teilnehmerzahl in den Integrationskursen.

– Qualitätssicherung durch die Ahndung von Regelver-stößen bis hin zum Widerruf der Zulassung.

– Qualitätssicherung durch eine zügige Weiterqualifizie-rung der Regionalkoordinatoren des BAMF zur Erfül-lung ihrer Aufgaben.

2.2.2 Qualitätswettbewerb unter den Trägern

Die Qualität der einzelnen Kursträger soll erfasst undauch für Außenstehende erkennbar sein. Dazu soll einQualitätswettbewerb etabliert werden, der durch stärkereVor-Ort-Kontrollen der Kurse durch die Regionalkoordi-natoren, die Möglichkeit von Sanktionen sowie durcheine Befristung der Trägerzulassung auf drei Jahre be-stimmt ist. Kursträger, die mehr als ein Jahr keinen Inte-grationskurs durchgeführt haben, sollen ihre Zulassungverlieren. Weiterhin sollen wichtige qualitätsbestim-mende Merkmale, wie maximale Teilnehmerzahlen, dieErreichung des Kursziels B 1, die Vernetzung und Zu-sammenarbeit mit anderen Trägern vor Ort und die Nähezum Arbeitsmarkt, eine stärkere Berücksichtigung beimTrägerwettbewerb finden.

2.2.3 Verwaltungsaufwand begrenzen

Unter Beachtung der Belange des Datenschutzes ist zuprüfen, ob ein entsprechender Datenaustausch zwischenallen Akteuren möglich ist, um noch schneller auf Aus-länder mit Integrationsbedarf aufmerksam machen zukönnen. Der Verwaltungsaufwand soll durch elektroni-sche Datenübermittlung vereinfacht und grundsätzlich re-duziert werden. Die Meldewege sollen zentral über dasBAMF an die Ausländerbehörden laufen; dies betrifft vorallem Meldungen über Fehlzeiten und Abbrüche vonTeilnehmern. Weiterhin soll angestrebt werden, Pflichten,die unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen, strikteinzudämmen. Ein möglicher Weg dazu wäre die Ab-schaffung der Eigenbeitragsrückerstattung bei Fehlzeiten.Weiterhin sollte das Erfassen von Fehlzeiten und Kursab-brüchen neu organisiert werden.

2.2.4 Zugang zu den Integrationskursen

Die Berechtigung von Migranten zur Teilnahme an Inte-grationskursen ist im Aufenthaltsgesetz, im BVFG und inder Integrationskursverordnung unterschiedlich geregelt.Diese Unterschiedlichkeit soll möglichst durch eine ein-

heitliche Frist, bis wann der Teilnehmer den Kurs abge-schlossen haben muss, ersetzt werden.

2.2.5 Kinderbetreuung verstärken

Die Sicherstellung kursbegleitender Kinderbetreuung isteine wesentliche Voraussetzung, um insbesondere Müt-tern die Kursteilnahme zu ermöglichen und um Kursab-brüche zu vermeiden. Die qualifizierte Kinderbetreuungim Rahmen der Integrationskurse, insbesondere der El-tern- und Frauenintegrationskurse, soll durch den Einsatzvon Fachkräften auch einen Beitrag zur sozialen Integra-tion der Kinder leisten. Bei Teilzeitkursen sollen weiter-hin flexible Lösungen auch ohne Fachpersonal ermög-licht werden.

Zur verstärkten Wahrnehmung der Integrationsangebotebzw. der flankierenden Kinderbetreuung sollen Kinderta-geseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kurs-träger, MEB und JMD sowie Regionalkoordinatoren desBAMF stärker zusammenarbeiten, wobei auch auf dieörtliche Infrastruktur zurückgegriffen werden soll.

2.3 Zielführendes Finanzierungssystem

2.3.1 Ausreichende Finanzierung

Durch ein zielführendes Finanzierungssystem soll dieUnterrichtsqualität gesichert werden. Dabei soll der Zu-sammenhang zwischen dem Anforderungsprofil an daspädagogische Personal und den gezahlten Mindesthono-raren sowie der Leistungsmotivation der Lehrkräfte be-rücksichtigt werden. Da beim Stundensatz von 2,05 Euro– wie die Evaluation von Rambøll Management zeigte –vor allem die Honorare der Lehrkräfte als Stellschraubezur Erreichung einer Kostendeckung genutzt werden unddiese daher seit Einführung der Integrationskurse erheb-lich zurückgegangen sind, soll die Festlegung neuer Stun-densätze dem Qualitätsgedanken entsprechend gestaltetwerden. Ein Erstattungssatz von 2,35 Euro wird als not-wendig angesehen, um einerseits die Kurse qualitativ zuerhöhen und andererseits für eine angemessene Honorie-rung der Lehrkräfte zu sorgen.

Sonderbedarfe, wie besondere Ansprüche an die Organi-sation, die maximale Teilnehmerzahl und die Qualifizie-rung einer Lehrkraft, sind bei der Finanzierung derSonderkurse (z. B. Alphabetisierungs- Jugend- und Inten-sivkurse sowie Frauenkurse mit Kinderbetreuung) ent-sprechend zu berücksichtigen.

2.3.2 Finanzierungsverfahren

Neben einer ausreichenden Finanzierung soll ein effizien-tes und transparentes Finanzierungsverfahren etabliertwerden, das einen möglichst minimalen Verwaltungsauf-wand benötigt und gleichzeitig eine gute Planungsgrund-lage für die Kursträger darstellt. Zeitnah sollen geprüftwerden: die Kreditfinanzierung, die regionale Ausschrei-bung von Kursen durch das BAMF, das Gutscheinsystemmit flexiblen Stundenkontingenten sowie das Verfahrenper personenbezogener Berechtigungskarte, die sowohlfür die Teilnehmerregistrierung als auch für die Abrech-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/6043

nung und für die Personenkontrolle bei den Prüfungeneingesetzt werden kann.

2.4 Nachhaltigkeit der Integrationskurse fördern

2.4.1 Integration in den Arbeitsmarkt durch Verbundprojekte

Um den mit dem Integrationskurs begonnenen Integra-tionsprozess zu vertiefen, sollen weiterführende Maßnah-men systematisch an den Integrationskurs anschließenund dabei vor allem die Integration in den Arbeitsmarktfördern (Verbundprojekte). Die neu aufzunehmenden Kri-terien bei der Trägerzulassung sollten daher bereits be-rücksichtigen, inwiefern Träger die Vernetzung des Inte-grationskurses mit Bildungsangeboten in den BereichenBeruf und Gesellschaft und die Zusammenarbeit mit denTrägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausüben.Ziel der Maßnahmen soll sein, durch Verbundprojekteund Vernetzung die Anbindung der Integrationskurse andie Berufsausbildung und Arbeitsmarktförderung zu stär-ken und die Zusammenarbeit mit den Agenturen für Ar-beit sowie den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsu-chende zu intensivieren.

Diese Zielsetzung gilt insbesondere für Jugendintegra-tionskurse, um die Zielgruppe der Jugendlichen mit Mi-grationshintergrund möglichst rasch in den Arbeitsmarktzu integrieren. Daher sollen Jugendintegrationskurse vor-nehmlich an Praktika zur Berufseingliederung gebundenwerden.

2.4.2 Netzwerkarbeit vor Ort

Der Integrationskurs als Kernangebot der Integration sollfest in das Integrationsprogramm und die allgemeinen In-tegrationsanstrengungen vor Ort verankert werden. Dazubedarf es einer verstärkten Netzwerkarbeit aller am Pro-zess beteiligten Akteure.

Bei den vermehrten Anstrengungen zur stärkeren Koope-ration und Vernetzung vor Ort sollen die Regionalkoordi-natoren des BAMF aufgrund ihrer Position eine zentraleRolle spielen. Die Gesamtkoordination der Integrations-förderung sollte auf kommunaler Ebene geleistet werden.

2.4.3 Migrationserstberatung und Jugendmigrationsdienst als Grundpfeiler der Integration stärker einbeziehen

Neben dem Integrationskurs stellen die neu gestalteteMEB und der JMD Grundpfeiler der neuen Integrations-politik des Bundes dar. Zusammen bilden sie das integra-tionspolitische Grundangebot, bestehend aus Sprachför-derung und zielgerichteter individueller Begleitung desIntegrationsprozesses. Um das Potenzial dieses Grundan-gebotes der Integration voll auszuschöpfen, ist eine stän-dige Abstimmung und Zusammenarbeit vor Ort unerläss-lich. Dazu sollte die Kooperation zwischen MEB bzw.JMD und den Kursträgern intensiviert werden und einensystematischen und konzeptionellen Charakter tragen.

2.4.4 Messung des nachhaltigen Integrationserfolgs

Das Ziel des Integrationskurses ist es, den Grundstein ei-ner erfolgreichen Integration aller Teilnehmer in die deut-sche Gesellschaft zu legen. Dazu wird ein Grundangebotzum Spracherwerb und zum Erwerb von Wissen undKenntnissen aus den Bereichen Rechtsordnung, Ge-schichte und Kultur bereitgestellt und der Erfolg diesesAngebotes mit einem Abschlusstest überprüft. Um dieQualität der Integrationskurse langfristig optimieren zukönnen, soll neben der konsequenten Überprüfung desKursziels mit dem Abschlusstest verpflichtend für alleTeilnehmer aber auch der nachhaltige Erfolg des Kursesin der Lebenswelt der Teilnehmer gemessen werden.Dazu ist beim BAMF geplant, die Wirksamkeit undNachhaltigkeit der Integrationskurse auf repräsentativerBasis entsprechend der Teilnehmerstruktur zu erforschen.

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ISSN 0722-8333


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