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Der fondsbrief nr 204

Date post: 21-Mar-2016
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Das Medium für Sachwert-Investitionen. Alles zum Markt der Beteiligungsmodelle.
23
INHALTSVERZEICHNIS Anlage-Check: Buss Capital verkauft Investoren Offshore-Container 2 Fonds-Check: HEH bringt Flugzeugfonds aus der Konserve 4 Vertriebs-Gipfel: BaFin bremst die Branche geschlossener Fonds aus 8 Steuern: Steuerberater und Co. als Alternative zur Depotbank 13 Hotel-Investments: Vorjahresergebnis um 30 Prozent getoppt 17 Infrastruktur: Institutionelle erhöhen Anteil in Portfolien 19 Zweitmarkt: Plattformen melden Rekordumsätze 20 Hannover Leasing: Happy End für Zeichner von Medienfonds 21 Personalia 22 Flugverkehr: Airlines kriegen die zweite Luft 22 Recht einfach: Auskunftspflicht bei Eigenkapitalprovisionen 23 Impressum 23 Wölbern-Übernahme: Anleger geben Paribus Vertrauensvorschuss 18 Offen oder geschlossen - das ist bei Fonds die Frage. Und sie kann offenbar nicht eindeutig beantwortet werden. Das KAGB und die europäische Wertpapierbehörde ESMA definieren Fonds als offen, wenn sie mindestens einmal im Jahr Anteile zu- rücknehmen. Alle anderen müssten demnach geschlossene Fonds sein. Ist aber nicht so. Denn die EU-Kommission sieht das alles ganz anders. Sie stuft in ihrer finalen Verordnung Fonds als geschlossen ein, die während ihrer Laufzeit null Mög- lichkeiten zur Rückgabe bieten. Da auch ein geschlossener Fonds typischerweise irgendwann gekündigt werden darf, wird er somit zu einem offenen Vehikel, für das ganz andere Regeln gelten. Und auch Übergangsfonds sind betroffen. Auf der si- cheren Seite sind lediglich Angebote, die vor dem KAGB-Stichtag am 22. Juli 2013 aufgelegt wurden, zu diesem Zeitpunkt bereits komplett investiert waren und fünf Jahre lang unkündbar sind. Was bedeutet das für den Vertrieb? Er kann sich nicht sicher sein, ob er seinen Kunden letztlich offene oder geschlossene Fonds anbietet. Was wiederum Auswir- kungen auf die Beraterhaftung hat. Dumme Sache. Neues gibt es auch in Sachen De-Minimis. Gemeint sind Initiatoren mit einem Ge- samtvolumen von unter 100 Millionen Euro. Bei ihnen soll eine vereinfachte Regist- rierung als kleine KVG genügen, um Fonds auflegen und vertreiben zu dürfen. Typische Vermittler solcher Produkte sind die freien Vertriebe, denn Banken dürften in der Regel voll regulierte Fonds bevorzugen. Doch die freien Vermittler mit einer Genehmigung nach 34f Gewerbeordnung dürfen diese Fonds gar nicht vertreiben. Langsam drängt sich echt der Eindruck auf, geschlossene Fonds sollen kalt gestellt werden - trotz Regulierung. Dabei wissen wir doch spätestens seit Prokon, dass andere Modelle wie Genussrechte deutlich unsicherer sind. Meiner Meinung nach... Viel Spaß beim Lesen! NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL
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Page 1: Der fondsbrief nr 204

INHALTSVERZEICHNIS

Anlage-Check: Buss Capital verkauft Investoren Offshore-Container

2

Fonds-Check: HEH bringt Flugzeugfonds aus der Konserve

4

Vertriebs-Gipfel: BaFin bremst die Branche geschlossener Fonds aus

8

Steuern: Steuerberater und Co. als Alternative zur Depotbank

13

Hotel-Investments: Vorjahresergebnis um 30 Prozent getoppt

17

Infrastruktur: Institutionelle erhöhen Anteil in Portfolien

19

Zweitmarkt: Plattformen melden Rekordumsätze

20

Hannover Leasing: Happy End für Zeichner von Medienfonds

21

Personalia 22

Flugverkehr: Airlines kriegen die zweite Luft

22

Recht einfach: Auskunftspflicht bei Eigenkapitalprovisionen

23

Impressum 23

Wölbern-Übernahme: Anleger geben Paribus Vertrauensvorschuss

18

Offen oder geschlossen - das ist bei Fonds die Frage. Und sie kann offenbar nicht

eindeutig beantwortet werden. Das KAGB und die europäische Wertpapierbehörde

ESMA definieren Fonds als offen, wenn sie mindestens einmal im Jahr Anteile zu-

rücknehmen. Alle anderen müssten demnach geschlossene Fonds sein. Ist aber

nicht so. Denn die EU-Kommission sieht das alles ganz anders. Sie stuft in ihrer

finalen Verordnung Fonds als geschlossen ein, die während ihrer Laufzeit null Mög-

lichkeiten zur Rückgabe bieten. Da auch ein geschlossener Fonds typischerweise

irgendwann gekündigt werden darf, wird er somit zu einem offenen Vehikel, für das

ganz andere Regeln gelten. Und auch Übergangsfonds sind betroffen. Auf der si-

cheren Seite sind lediglich Angebote, die vor dem KAGB-Stichtag am 22. Juli 2013

aufgelegt wurden, zu diesem Zeitpunkt bereits komplett investiert waren und fünf

Jahre lang unkündbar sind.

Was bedeutet das für den Vertrieb? Er kann sich nicht sicher sein, ob er seinen

Kunden letztlich offene oder geschlossene Fonds anbietet. Was wiederum Auswir-

kungen auf die Beraterhaftung hat. Dumme Sache.

Neues gibt es auch in Sachen De-Minimis. Gemeint sind Initiatoren mit einem Ge-

samtvolumen von unter 100 Millionen Euro. Bei ihnen soll eine vereinfachte Regist-

rierung als kleine KVG genügen, um Fonds auflegen und vertreiben zu dürfen.

Typische Vermittler solcher Produkte sind die freien Vertriebe, denn Banken dürften

in der Regel voll regulierte Fonds bevorzugen. Doch die freien Vermittler mit einer

Genehmigung nach 34f Gewerbeordnung dürfen diese Fonds gar nicht vertreiben.

Langsam drängt sich echt der Eindruck auf, geschlossene Fonds sollen kalt gestellt

werden - trotz Regulierung. Dabei wissen wir doch spätestens seit Prokon, dass

andere Modelle wie Genussrechte deutlich unsicherer sind.

Meiner Meinung nach...

Viel Spaß beim Lesen!

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

Page 2: Der fondsbrief nr 204

Bouwfonds

Parkhaus-Portfolio

Der nächste Parkhaus-Fonds des Berliner Emissionshauses Bouwfonds Investment Ma-nagement nimmt immer mehr Gestalt an. Das Unter-nehmen hat ein Portfolio aus fünf Parkhäusern in den Nie-derlanden vom Betreiber Q-Park erworben. Bis zum geplanten Start des Fonds Ende des ersten Quartals will Bouwfonds ein weiteres Ob-jekt kaufen und das Angebot mit einem Volumen von 90 Millionen Euro an vermö-gende Privatanleger, Stiftun-gen und Family Offices ver-treiben. Die Portfolio-Immobilien liegen in Ams-terdam, Breda, Eindhoven, Nieuwegein und Zaandam. Insgesamt hat Bouwfonds Parkhäuser mit einer Summe von mehr als 500 Millionen Euro under Management.

Commerz Real

Luftfahrtbehörde

Für den offenen Immobilien-fonds „HausInvest“ hat die Commerz Real mit Hoch-tief Projektentwicklung einen Vertrag zum Kauf der Neuen Direktion Köln unter-zeichnet. Hinter historischen Fassaden aus dem Jahr 1913 entsteht ein Neubau mit 21.400 Quadratmeter Büros. Die Investition summiert sich auf 128 Millionen Euro. Mieter wird die European Aviation Safety Agency (EASA) sein. Der Mietver-trag mit der vom Europa-Parlament kontrollierten Luftfahrtbehörde hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

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Im Geschäft mit Schiffscontainern ist Buss Capital eine große Nummer: Das Unternehmen unter dem Dach der Hamburger Buss-Gruppe hat 2,3 Milliarden Euro in die Stahlboxen investiert. Anleger beteiligen sich über geschlossene Fonds oder kau-fen die Kisten direkt. Beim aktuellen Angebot erwerben sie spezielle Off-shore-Container. Ein komplett neues Geschäft mit anderen Playern. Objekte: Die Offshore-Container ha-ben mit den üblichen Twenty-Foot-Equivalent Units (TEU) nichts zu tun. Es handelt sich vielmehr um Stahlbo-xen, in denen Material und Lebensmit-tel zu Ölplattformen transportiert wird. Diese Container müssen besondere Sicherheitsprüfungen bestehen und sind erheblich teurer. Ein Sechs-Meter-Container für Stückgüter kostet 27.420 Dollar und damit mehr als zehn mal so viel wie ein ähnlich großes TEU-Exemplar. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Varianten: Gasfla-schen-Regale, offene Boxen, Container für Bohrgeräte, mobile Arbeitsräume.

Besonderheiten: Die Offshore-Container bestehen aus einem beson-deren Stahl und speziellen Lacken. Sie müssen mit widerstandsfähigen Türen und Wänden ausgestattet sein. Hinzu kommt eine hohe Korrosions– und Käl-tebeständigkeit. All das wird überprüft und zertifiziert. Den höchsten Standard fordert die Klassifikationsgesellschaft Det Norske Veritas (DNV). Markt: Weltweit sind 160.000 zertifi-zierte Offshore–Container im Einsatz. Im Vergleich zu den herkömmlichen Containern mit knapp 30 Millionen Ein-heiten ein überschaubarer Markt. Die Nachfrage soll jedoch steigen, denn die entdeckten Ölfelder in den Ozeanen liegen immer weiter vom Festland ent-fernt. Rund ein Drittel des Öls wird heutzutage auf See gefördert. Buss hat gemeinsam mit Offshore-Experten das Joint Venture Asia Offshore Rental gegründet und glaubt an eine langfris-tig positive Entwicklung. Geschäftsfüh-rer ist Steve Wiliams, der mehr als 20 Jahre Erfahrung mit DNV-zertifzierten Offshore-Containern mitbringt.

Fonds-Check

Ene mene miste… Buss Capital sieht Chancen auf dem Markt mit Offshore-Containern

Anlage-Check

Ene mene miste… Buss Capital sieht Chancen auf dem Markt mit Offshore-Containern

Page 3: Der fondsbrief nr 204

Mieter: Typische Nutzer der Container sind Ölgesell-schaften wie Exxon Mobile, Shell, BP und Statoil. Sie kaufen die Container nicht selbst, weil das Busi-ness nicht zu ihrem eigentlichen Kerngeschäft zählt. So würden eigene Investitionen vollkommen andere Kalkulationsgrundlagen und interne Entscheidungs-wege erfordern. Gemietetes Equipment dagegen kommt ohne aufwendiges, internes Controlling aus. Konzeption: Investoren beteiligen sich direkt an den zertifizierten Containern und legen mindestens 17.800 Dollar an. Alternativ dazu kann der Anleger auch in heimischer Währung investieren und zahlt dann mindestens 13.800 Euro ein. Währungssiche-rungsgeschäfte der Euro-Tranche kosten jedoch Rendite. Buss versichert, dass die Jahresmiete 13,15 Prozent bezogen auf den Container beträgt. Nach drei Jahren kauft Buss die Boxen zurück und zahlt den fixen Kaufpreis in Höhe von knapp 78 Pro-zent dafür. Kalkuation: Anleger kommen bei dieser Rechnung auf eine IRR-Rendite von 6,42 Prozent vor Steuern;

bei der Euro-Tranche sind es 5,42 Prozent. Macht nach Steuern 4,75 Prozent beziehungsweise vier Prozent. Voraussetzung ist, dass Buss Capital nach Ablauf der Laufzeit die garantierten Kaufpreise an die Anleger auszahlen kann. Bislang ging die Kalku-lation weitgehend auf. Steuern: Anleger unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli. Meiner Meinung nach… Direktinvestment in spe-zielle Container zur Belieferung von Ölplattformen. Mit aktuell nur 160.000 Exemplaren eine schmale Marktnische. Buss Capital will ein bedeutender Play-er auf diesem Teilmarkt werden und die Container nach drei Jahren schon wieder zurückkaufen. Anle-ger verlassen sich darauf, dass das Unternehmen dann finanziell in der Lage ist, den versprochenen Preis zu zahlen. Bei der Dollar-Tranche Währungsri-siko nicht vergessen.

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Page 4: Der fondsbrief nr 204

Real I.S.

Erfolgreiches Jahr

Die Bayern-LB-Tochter Real I.S. hat ihre Erwartun-gen im vergangenen Jahr erfüllt. Insgesamt hat das Emissionshaus 470 Millionen Euro Eigenkapital eingesam-melt, davon 330 Millionen Euro bei institutionellen In-vestoren. Unter den Vorzei-chen der Regulierung hat Real I.S. für das Jahr 2014 große Pläne. Das Unterneh-men will eine Milliarde Euro für Immobilien ausgeben. Im vergangenen Jahr hat Real I.S. bei Transaktionen mehr als 700 Millionen Euro ausgegeben.

Bereits im November 2013 haben HEH und Hesse Newman die Gestat-tung der BaFin für ihre gemeinsame KVG Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erhalten und sind damit ganz vorne dran. Der aktuelle HEH Dublin allerdings, der bereits im Sommer konzipiert wurde, nutzt die Über-gangsregelung und kommt als 16. Flugzeugfonds in der bekannten Konzeption in den Vertrieb. An dem Angebot, wie üblich ein Regio-nalflieger mit dem Leasingnehmer Fly-be, können sich Anleger ab 20.000 Euro plus fünf Prozent Agio beteiligen. Insgesamt sollen 13,2 Millionen Euro

platziert werden, die HEH hat eine Plat-zierungsgarantie abgegeben. Markt: Externe Schocks wie 9/11 und SARS hinterlassen ordentliche Dellen auf dem Flugverkehrsmarkt, die in aller Regel jedoch rasch wieder ausgegli-chen werden. Für 2013 erwartet der Luftfahrtverband IATA einen Gewinn von 11,7 Milliarden Dollar nach 7,4 Mil-liarden Dollar im Jahr 2012. Das Wachstum wird nach wie vor durch den zögerlichen Aufschwung des Welthan-dels und hohe Treibstoffpreise ge-bremst, der Regionalverkehr mit kleine-ren Fliegern hält sich jedoch besser als der Durchschnitt (Siehe auch „Zweite Luft“; Seite 22).

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Fonds-Check

Historischer Flugplan HEH bringt konservierten Fliegerfonds nach gewohntem Strickmuster

Page 5: Der fondsbrief nr 204

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Page 6: Der fondsbrief nr 204

Investitionsobjekt: Der Fonds hat die 88-sitzige Embraer E175 STD im Wege eines Sale-and-lease-back von Flybe erworben und am 13. Dezember 2013, später als erwartet, übernommen. Embraer hat die Maschine im Sommer 2010 ausgeliefert. Die E-Jet-Familie hat sich seit der Einführung 2004 zum Markt-führer in dem Segment zwischen 61 und 120 Sitzen entwickelt, weltweit werden von über 60 Airlines rund 1.100 Maschinen eingesetzt. Einnahmen/Leasingvertrag: Wie bei den Vorgängerfonds ist erneut Flybe der Leasing-nehmer, eine der größten Regional-Airlines in Europa. Nach einem Kostensenkungspro-gramm mit Rückgang der Mitarbeiterzahlen zeigen die Halbjahreszahlen vom November 2013 eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr und einen um 20 Prozent gestie-genen Umsatz. Flybe trägt während der zehn-jährigen Vertragslaufzeit alle Betriebskosten und Versicherungen für die Maschine und zahlt monatlich einen fixen Betrag von 87.000 Euro, aus dem die Ausschüttungen geleistet werden, sowie den (variablen) Kapitaldienst der Fremdfinanzierung. In Summe ergibt das prognosegemäß anfänglich knapp 193.000 Euro. Für die Anschlussvermietung kalkuliert HEH auf Basis des Wertgutachtens von Avitas mit einer Leasingrate von 190.000 Dollar pro Monat, 24 Prozent unterhalb der Erstmiete. Kalkulation: Der Kaufpreis in Höhe von 26,7 Millionen Dollar inklusive Nebenkosten liegt unterhalb der Wertgutachten von Avitas und Ascend. Die Investition von 22,8 Millionen Euro wird zu 39 Prozent durch ein Hypothe-kendarlehen einer deutschen Geschäftsbank finanziert. Der Kredit soll in zehn Jahren annu-itätisch getilgt werden, der Zins ist variabel und beträgt anfangs 4,27 Prozent p.a. Freie Liquidität soll zu zwei Prozent p.a. angelegt werden – derzeit eine optimistische Annahme. Exit und Gesamtrückfluss: Im Jahr 2031 soll das Flugzeug verkauft werden, der Kalkulation liegt mit einem Verkaufserlös von 11,4 Millio-nen Dollar der niedrigere der beiden gutach-terlichen Werte zugrunde, das entspricht 42 Prozent des Kaufpreises. Das Gutachten be-rücksichtigt half-life-condition, laut Leasingver-trag sind allerdings die Verschleißteile der Triebwerke in full-life-condition zurückzuge-ben. Auf Basis der Prognose erwartet HEH jährliche Ausschüttungen von anfänglich 7,25

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Page 7: Der fondsbrief nr 204

Hamburg Trust

Dickes Umsatzplus

Mit einem Eigenkapitalvolu-men von 147 Millionen Euro hat Hamburg Trust das Vorjahresergebnis in Höhe von 90 Millionen Euro deut-lich übertroffen. Den Löwen-anteil investierten Anleger in das Shoppingcenter Milaneo in Stuttgart. Der Rest entfällt auf ein Studentenwohnheim in Mainz, zwei US-Fonds für vermögende Investoren, ein Bürogebäude in Karlsruhe und eine Wohnanlage in Böblingen. Im laufenden Jahr sind Investitionen in Shop-ping Center, Büros, Wohnun-gen und Pflegeheime geplant.

Realis

Prozent, die sich zusammen mit dem Veräußerungserlös auf 241 Prozent vor Steuern summieren sollen. Kosten: Die einmaligen Kosten inklusi-ve Anschaffungsnebenkosten liegen bei 13,6 Prozent der Gesamtinvestition. Weil der Fonds nicht als reguliertes Produkt auf den Markt kommt, rechnet HEH mit einer Kostenersparnis von rund 26.500 Euro p.a. und verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Ab-senkung der Vergütung für die Ge-schäftsführung um 10.000 Euro jähr-lich. Beim Verkauf des Flugzeuges fällt eine Verkaufsprovision von zwei Pro-zent an, von einem Mehrerlös oberhalb des prognostizierten Wertes fallen 15 Prozent an HEH. Anbieter: Die Bilanz der Flugzeug-fonds von HEH ist makellos – bisher verlaufen alle Tilgungen und Auszah-

lungen prognosegemäß. Bedauerlich, aber verständlich, dass die unerwartet rasche KVG-Zulassung wegen der frühzeitigen Konzeption des Fonds nicht als Chance für das erste regulier-te Produkt genutzt wurde. Meiner Meinung nach... Ein Schuster, der konsequent bei seinen Leisten bleibt – HEH setzt seit Jahren auf das Segment der Regionalflieger und fährt nicht schlecht dabei. Ein unglamourö-ser Leasingnehmer plus ein Brot- und Butter-Flugzeug jenseits aller Rekorde ergibt unterm Strich ein bewährtes Pro-dukt, dessen bei planmäßigem Verlauf erst bei Veräußerung zu Tage treten-des Währungsrisiko Anleger sich be-wusst machen müssen.

Stephanie von Keudell

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I SEITE 7

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Page 8: Der fondsbrief nr 204

Wohin geht die Reise der Finanzbranche im Jahr 2014? Auf dem von Friedrich Wanschka organi-sierten „Vertriebsgipfel Tegernsee“ erhofften sich die rund 30 Teilnehmer einen Wegweiser für das Jahr eins der Regulierung geschlossener Investmentvermögen und neuer Regeln für die Versicherungswirtschaft. Die Vorträge mancher Referenten zeugten zunächst von gewisser Naivi-tät - was sich später jedoch relativierte. Logisch, dass bei der Auswahl von Kapitalanlagen der gesunde Menschenverstand nicht ausgeschaltet werden sollte, wie Zoltan Luttenberger, Präsident des Ungarischen Finanzplanerverbandes betonte. So lange alles läuft wie geplant, wird auch niemand seine Entscheidung hinterfragen. Und wenn nicht? Darüber denken derzeit schätzungsweise 75.000 Zeichner von Prokon-Genussrechten nach. „Die neue Art von Regulierung hilft den Beratern nicht weiter“, so Luttenberger, „denn der Kunde ver-

steht nicht, was er da im Protokoll unterschreibt.“ Kann die Honorarberatung eine Lösung sein? In den kommenden 20 Jahren werden bis zu 80 Prozent der Finanzberater vom Markt verschwinden. „Machen Sie sich also Gedanken darüber, wie Ihr Geschäfts-modell künftig aussieht“, rät Luttenberger. Unter das Einmaleins der Beratung zählt er unter anderem: Kenne deinen Kunden, kenne das Pro-dukt, informiere ausführlich. Bei Kunden im Ausland: Kenne das Land, verstehe die Sprache. Häh? Darf ich das nicht schon lange voraussetzen? Oder bin ich jetzt der Naivling? Was ein wenig erschreckt, ist die Tatsache, dass sich Luttenberger auf eine Leitlinie der Europäischen Wertpapierbehörde Esma beruft, die ganz vorne be-ginnt: Der Berater soll erst mal lernen, die richtigen Fragen zu stellen, um zu erkennen, was sein Kunde wirklich will. Wenn der Kunde das selbst wüsste, wäre ja schon mal viel gewonnen.

Dr. Peters

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BaFin bremst Fondsbranche aus Behörde will geschlossene Fonds zu offenen machen - Vertrieb ist völlig verunsichert

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Page 9: Der fondsbrief nr 204

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Page 10: Der fondsbrief nr 204

Kann die Situation in Großbritannien zum Vorbild dienen? Dort verdienen Finanzberater im Schnitt ein Prozent Provision. Mit der Folge: Wer nur 50.000 Pfund anlegen will, findet keinen Finanz-dienstleister und weicht auf Plattformen aus, wo er ohne Beratung seine Entscheidung trifft. Also auch keine Lösung. Sprengstoff bot der Vortrag von Uwe Kremer. Der Chefredakteur von Kapitalmarkt intern berichtete über aktuelle politische Entwicklungen im Fondsver-trieb. „Die GroKo schafft eine unsichere Situation, da insbesondere die SPD eine BaFin-Regulierung des Vertriebs gefordert hat“, so Kremer. Er rechnet da-mit, dass die aktuelle Situation bestehen bleibt, aber auch mit einer kontinuierlichen Verschärfung der Auslegungsfragen etwa bei Dokumentationen oder Prüfungen. Bei den Haftungsdächern erwartet er eine engere Kontrolle bis hin zu grundlegenden Re-formen. Dennoch gibt es bei der BaFin keinen An-satz, ein Geschäftsmodell vorher zu prüfen. Dafür seien die Mitarbeiter auch nicht kompetent genug. Kremer nimmt für sich in Anspruch, dass es die De-Minimis Regel nur gibt, weil sich Kapitalmarkt intern vehement dafür eingesetzt hat – zuletzt sogar gegen den Widerstand des VGF-Nachfolge-verbandes BSI. Gemeint sind kleine, mittelständi-sche Emissionshäuser mit einem Fondsvolumen unter 100 Millionen Euro. Fraglich ist allerdings, ob der registrierte freie Ver-trieb solche Produkte verkaufen darf. BaFin und BMF haben das neue Gesetz so ausgelegt, dass der typische 34f-Vertrieb diese Fonds nicht anfassen darf. Problem: Sigmar Gabriel, neuer Wirtschaftsmi-nister der großen Koalition, hat die Personalkarten in seinem Ministerium komplett neu gemischt. „Die Be-hörde wird sich ohne eine gesetzliche Regelung wohl nicht von ihrer Sichtweise abbringen lassen.“ Gelingt es nicht, die BaFin zu überzeugen, dürften De– Minimis-Angebote keine Chance haben, denn es ist gerade der freie Vertrieb, der solche Produkte anbietet und weniger die Banken. „Leider kann ich Ihnen keine frohen Botschaften übermitteln“, leitete Kremer zum nächsten Punkt wei-ter: Abgrenzung zwischen offenen und geschlosse-nen Investmentvermögen. „Unserer Sicht ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal die zeitlich be-grenzte Platzierungsphase. Doch damit vertreten wir gegenüber der ESMA eine Mindermeinung, die sich nicht durchsetzen konnte.“ Seit 17. Dezember 2013 gilt: Es handelt sich um einen offenen Fonds, wenn dessen Anteile vor Beginn der Liquidations- oder

Bf

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Bouwfonds Investment Management ist der Geschäftsbereich für Real Asset Anlage-lösungen innerhalb der Rabo Real Estate Group, einer der führenden Immobilien gesellschaften Europas. Wir bieten innovative Investment-möglichkeiten für institutionelle und private Anleger in Immobilien, Infra struktur und natürliche Ressourcen. In diesen Kategorien konzentrieren wir uns auf fünf Sektoren: Gewerbe immobilien, Wohnimmobilien, Park hausimmobilien, Kommunikations infra-struktur und Farmland. Der Wert des verwalten Gesamt portfolios beläuft sich auf 5,7 Mrd. €. Bouwfonds Investment Management unter-hält regionale Geschäftsstellen in den Nieder-landen, Deutschland, Frankreich, Polen und Rumänien mit über 150 Vollzeit arbeits kräften.

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Fokussierung auf Real Assets

Page 11: Der fondsbrief nr 204

WealthCap

Nahezu vollvermietet

Die Vermietungsquote in den deutschen Immobilien der WealthCap liegt bei 97 Pro-zent. Im vergangenen Jahr schloss das Emissionshaus unter dem Dach der UniCre-dit-Gruppe mehr als 170 Verträge neu ab oder verlän-gerte sie. Das Gesamtvolu-men der Vermietungsaktivi-täten summiert sich auf knapp 210 Millionen Euro. Insgesamt stieg die von der WealthCap betreute Fläche auf 2,6 Millionen Quadrat-meter. Größte neue Position ist das BayWa-Portfolio.

CFB

Auslaufphase zurückgenommen werden können. Das trifft alle Fonds, auch Altfonds, wenn die Anteile hier erst nach einer Wartezeit von mindes-tens fünf Jahren zurückgenommen werden können. Angeregt aber ergebnislos diskutierten die mehr als 30 hochrangigen Teilneh-mer der Veranstaltung über das Thema „Honorarberatung“. Eine praktikable Lösung ist nicht in Sicht – weder bei Fonds noch bei Versicherungen. „Weniger als drei Prozent der Berater schließen mit dem Kunden eine Hono-rarvereinbarung. Tatsächlich leben da-von können weniger als ein Prozent“, meinte Fairvesta-Chef Otmar Knoll. Nach Ansicht von Horst-Ulrich Stol-zenberg von der ZSH GmbH hängt das Thema wie ein Damoklesschwert über der Branche: Es kann uns über

Nacht treffen, dass Vermittler keine Provisionen mehr vereinnahmen dür-fen.“ Und Friedrich Wanschka, Veran-stalter des Vertriebs-Gipfels, ergänzte: „Ich habe mit den maßgeblichen Politi-kern aller Parteien gesprochen und dabei den Eindruck gewonnen, dass ihnen die Honorarberatung nicht mehr aus den Köpfen geht. Die stellen sich vor, dass selbst ein Kunde, der eine Haftpflichtversicherung abschließt, da-für eine Beratungsgebühr zahlt.“ K-mi-Chefredakteur Kremer geht gelas-sener mit dem Thema um: „Die Hono-rarberatung wird politisch eher kritisch gesehen. Ich sehe keine Intention, Pro-visionen zu verbieten.“ „Wer braucht in Zukunft eigentlich noch ein Emissionshaus?“, fragte Stefan Klaile von der Xolaris GmbH. Er will sich als Service-KVG für kleinere An-

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CFB-Fonds 180 – Templin

Page 12: Der fondsbrief nr 204

bieter positionieren und ihnen die komplette Verwal-tung mit Ausnahme des Asset-Managements abneh-men. Durchaus denkbar, dass die Reise in diese Richtung geht. Vor allem dann, wenn eine Service-KVG auch noch den Vertrieb übernimmt. Wer jetzt denkt, nur die Fondsbranche steht vor ei-ner Zeitenwende, der hat sich getäuscht. Bei den Versicherern ist ebenfalls vieles im Umbruch. So hat sich die Zahl der Vermittler zunächst einmal halbiert. „Wir zählen inzwischen knapp 40.000 registrierte Berater“, berichtete AfW-Vorstand Norman Wirth. Rund 11.200 davon dürfen auch geschlossene Be-teiligungsmodelle verkaufen. Der Versicherungsverband hat bei seinen Mitglie-dern nachgefragt, unter welchen Umständen sie ge-schlossene Investmentvermögen anfassen würden. Das Ergebnis: Mehr als ein Drittel würde die Fonds vermitteln, sollte die Plausibilität zum Beispiel durch einen Wirtschaftsprüfer garantiert sein. Allerdings: Die Hälfte aller Befragten würde auch in diesem Fal-le die Finger von den Fonds lassen.

Liegt es an der allgemeinen Unkenntnis der Vermitt-ler? „Jährlich fallen 25 bis 30 Prozent der angehen-den Versicherungskaufleute durch die Prüfung“, be-richtete Claus-Dieter Gorr von Premium Circle Deutschland. Er kommt zu dem Schluss: „Die Ver-mittler haben oft null Ahnung von dem, was sie ihren Kunden anbieten.“ Seine Ansicht belegte er mit einer Studie zu den Angeboten der Privaten Krankenversi-cherer. Demnach würden die Vermittler nahezu ausschließ-lich über den Preis verkaufen und kaum nach der Leistung des jeweiligen Tarifs. „Lockt der Versicherer seine Vermittler mit einem Tankgutschein, können Sie sicher sein, das er damit den Umsatz ankurbelt.“ Die Vertriebe würden sich nicht mit Inhalten beschäf-tigen – darin sieht er das Kernproblem der Versiche-rungsbranche. Und nicht nur dort: „Ich denke, dass ist bei Kapitalanlagen ähnlich.“ Offenbar ist es doch nicht selbstverständlich, dass Berater ihre Kunden und die vermittelten Produkte kennen. Wie naiv, so etwas anzunehmen.

Fv

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I SEITE 12

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unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert wurden. Namenhafte Analysten bestätigen

dem Unternehmen hervorragende Asset-Management-Qualitäten, die Anlegern neben

einer größtmögichen Sicherheit zudem eine attraktive Rendite ermöglichen.

Page 13: Der fondsbrief nr 204

Das Mitte Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) und das flankierende AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (trat im Wesent-lichen Heilig Abend 2013 in Kraft) eröffnen Steu-erberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und vereidigten Buchprüfern ein neues Tätig-keitsfeld, vor allem als Experten für die Gesell-schaften, aber auch für Fondsanleger. So müssen jetzt auch geschlossene Fonds über eine Verwahrstelle verfügen. Dabei handelt es sich um die aus dem Bereich der Investmentfonds bekannte Depotbank. Zu einem neuen Aufgabengebiet kommt es dabei, weil bei geschlossenen Fonds die Tätigkeit der Verwahrstelle auch von Steuerberatern & Co. übernommen werden kann. Für die Verwahrstelle kommen zunächst die bisheri-gen Depotbanken und Finanzdienstleister in Be-tracht. Alternativ kann die Funktion bei geschlosse-

nen Fonds auch von einem Treuhänder übernom-men werden - in der Fondsbranche kein unübliches Modell. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Fonds in seiner Ausrichtung nicht in größerem Um-fang in Finanzinstrumente investiert - in der Fond-branche eher die Ausnahme. Hier geht es eher um Schiffe, Solaranlagen oder Immobilien. Voraussetzung für eine solche alternative Verwahr-stelle über den Steuerberatern & Co. ist, dass diese Experten ihren berufsständischen Regeln unterlie-gen, was Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechts-anwälte und vereidigte Buchprüfer erfüllen. Sonst dürften sie in dieser Funktion gar nicht arbeiten. Als Verwahrstelle kann sowohl ein einzelner Freiberufler als auch ein Zusammenschluss zu Kanzlei, Partner-schaft oder Gesellschaft fungieren. Die müssen nur im Rahmen der beruflichen oder geschäftlichen Tä-tigkeit agieren, also den Job nicht als Hobby sehen. Denn der Steuerberater muss gegenüber der BaFin

HZ

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Verwahrung durch Steuerberater und Co. Treuhänder als Alternative zu Depotbanken und andere Finanzdienstleister

Beteiligen Sie sich an erstklassigen US-Büroimmobilien mit Wert-steigerungspotenzial – gemeinsam mit der Paramount Group, einem der größten Immobilieninvestoren in New York.

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Bei dem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es besteht das Risiko, dass ein Anleger bei einer ungünstigen Entwicklung der Vermögensanlage nur geringe oder gar keine Auszahlungen erhält, was ggfs. den Totalverlust der Ein-lage inkl. Agio zur Folge hätte. 1 Frühere Entwicklungen von Fak-toren, die für die Vermögensanlage zukünftig relevant sein könn-ten, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige tatsächliche Entwicklung der Vermögensanlage. Bei dieser Anzeige handelt es sich nicht um ein Angebot oder um eine Aufforderung zur Beteili-gung an dem hier erwähnten Fonds. Alleinige Grundlage für eine solche Beteiligung ist der Verkaufspros pekt, der in der aktuellen Fassung kostenlos beim Anbieter erhältlich ist.

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» gehört zur Otto Gruppe, gegründet 1968 von Prof. Werner Otto» mehr als 40 Jahre Erfahrung auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt» Investment-Partner von namhaften internationalen Unternehmen» 28,7 % Brutto IRR bei allen realisierten Transaktionen von 1995 bis 2012

erzielt – durchschnittliche Verdreifachung des eingesetzten Kapitals realisiert

T R A C K R E C O R D P A R A M O U N T G R O U P 1

Page 14: Der fondsbrief nr 204

US Treuhand

Vier Fonds aufgelöst

Der US-Fonds-Spezialist US Treuhand aus Darmstadt hat im vergangenen Jahr vier Fonds mit einem Investiti-onsvolumen von 1,4 Milliar-den Dollar aufgelöst. Anleger erhielten daraus Brutto-Rückflüsse von 365 Millio-nen Dollar. Die Zeichner des Projektentwicklungsfonds „UST XVII“ bekamen außer-dem eine erste Ausschüttung in Höhe von 47 Millionen Dollar, was 40 Prozent der Kapitaleinlage entspricht. Insgesamt hat US Treuhand 15 Fonds aufgelöst, vier sind noch in der Bewirtschaftung.

Signa

plausibel darlegen, dass er - neben den anderen beruflichen und ehren-amtlichen Tätigkeiten - genügend Zeit für die Ausübung der Verwahrstellen-funktion bei den Fonds hat. Erfüllt der Freiberufler nun die Voraus-setzungen, soll er vorrangig den Schutz des Fondsvermögens für die Anleger gewährleisten. Aus diesem Grund sind viele Kontroll- und Prü-fungspflichten erforderlich, in einigen Bereichen ist sogar seine Zustimmung erforderlich. Das sind für den Fonds beispielsweise: Überwachung der Vermögensge-

genstände des Fonds. Steuerbe-rater & Co. müssen als Verwahr-stelle nach dem Erwerb prüfen, ob der Fonds tatsächlich das Eigentum an Schiff, Windpark oder Einkaufszentrum bekom-

men hat. Zu prüfen, ob Dritte noch Rechte besitzen - etwa Nießbrauch an einer Immobilie - welche die Nutzbarkeit des Ver-mögens beeinträchtigen. Zum Vermögen gehören auch Geld-bewegungen des Fonds. Dazu müssen die liquiden Mittel auf ein Sperrkonto fließen, über das nur mit Zustimmung der Ver-wahrstelle verfügt werden kann.

Kontrollen bei der Abwicklung

der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen und der Be-rechnung der Ausschüttungen.

Zustimmung beispielsweise zur

Kreditaufnahmen des Fonds und der Bestandsveräußerung.

Anwalt der Fondssparer. Stehen

Anlegern Ansprüche gegen die

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I SEITE 14

Page 15: Der fondsbrief nr 204

Doric

Quadoro gegründet

Doric will künftig verstärkt Immobilienbeteiligungen auflegen. Gemeint sind ge-schlossene Immobilienfonds für private Anleger, aber auch Spezialfonds für Instis. Zu diesem Zweck hat Doric die Quadoro Doric Real Estate GmbH gegründet. Mitgesellschafter und Partner sind Michael Denk, Andrea Lindlmaier und Axel Wün-nenberg. Die Kompetenzen der Quadoro liegen vor allem in der Strukturierung, im Einkauf und dem Manage-ment von Immobilien.

DFV

Fondsgesellschaft zu, weil die gegen das KAGB oder Anlage-bedingungen verstoßen hat, macht die Verwahrstelle diese Ansprüche geltend, notfalls per Prozess.

Persönliche Anforderungen Wollen Steuerberater oder Rechtsan-walt als Verwahrstelle fungieren, müs-sen sie der BaFin erläutern, dass sie über die notwendige berufliche Erfah-rung, finanzielle Ausstattung und Orga-nisationsstruktur verfügen und damit einen soliden Eindruck machen. Als Erfahrung gilt etwa eine mehrjährige Tätigkeit als Treuhänder in analogen Gegebenheiten wie als Berater oder Verwalter geschlossener Fonds. Hilf-reich sind auch juristische und wirt-schaftliche Fachkenntnisse hinsichtlich der Immobilien, Schiffe oder Solaranla-

gen, die der Fonds erwerben will. Lie-gen die Investments jenseits der Gren-ze, sollte der Steuerberater auch aus-ländische Fachkenntnisse hinsichtlich der Rechtslage besitzen. Handelt es sich um einen großen Fonds, oder sollen gleich mehrerer Ge-sellschaften „verwahrt“ werden, muss der Experte über die dazu notwendige technische Infrastruktur und in hinrei-chendem Ausmaß über qualifiziertes Personal verfügen. Hinzu kommen aus-reichend finanzielle Mittel, damit die Verwahrstelle jederzeit ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen und auch Haftungsrisiken abdecken kann. Erforderlich sind Mindestkapital und Haftpflichtversicherung. Das Mindestkapital der alternati-

ven Verwahrstelle beträgt 150.000 Euro in liquiden Mitteln,

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I SEITE 15

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Wichtiger Hinweis: Diese Anzeige stellt kein öffentliches Angebot dar und ist daher nicht für eine abschließende Anlageentscheidung geeignet. Eine Anlageentscheidung kann ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufsprospektes getroffen werden. Dieser enthält ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sowie zu den Risiken der Vermögensanlage. Der Verkaufsprospekt ist auch im Internet unter www.dfvag.com veröffentlicht.

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Page 16: Der fondsbrief nr 204

Cash oder Vermögensgegenstände, die schnell in Bankguthaben umgewandelt werden können. Das Mindestkapital kann sich sogar auf 730.000 Euro erhö-hen, wenn einige Risiken nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, etwa die Investition des betreuten Fonds in Finanzinstrumente.

Die Haftpflichtversicherung kann auch

in einer Berufshaftpflichtversicherung bestehen, wenn die Police die Risiken aus der Verwahrstellentätigkeit abdeckt. Hierzu muss der BaFin eine ausdrückli-che Bestätigung durch die Versiche-rungsgesellschaft vorgelegt werden. Versichert werden muss mindestens zehn Prozent des von den Anlegern eingezahlten Kapitals und eine Million Euro pro Fonds.

Schutz für den Fondssparer Die Fondsmanager müssen sich die Auswahl der Verwahrstelle von der BaFin genehmigen lassen und dazu verschiedene Unterlagen wie Lebensläufe, Nachweise der finanziellen Ga-rantien und organisatorische Vorkehrungen vorlegen. Die Verwahrstelle haftet für alle Ver-luste, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen beruhen. Durch das verlangte Mindestkapital und die hohe Mindestversicherungssumme verursacht eine Verwahrstelle Kosten, selbst wenn sie ihre Leistungen zu konkurrenzfähigen Konditi-onen anbietet. Auch für den organisatorischen Aufwand werden Gebühren berechnet. Das geht natürlich zu Lasten der Fondsrendite. Wer es übrigens ganz genau wissen will: Die BaFin bietet Informationen darüber (Az. WA 41-Wp 2137-2013/0080), was die alternative Verwahrstelle vollführen muss. Zu Finden im web unter: w w w . b a f i n . d e / S h a r e d D o c s /Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/WA/mb_130718_treuhaender_verwahrstelle_80-3-kagb.html?nn=2818474

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Wichtiger Hinweis: Diese Anzeige ist eine Veröffentlichung der Alceda Asset Management GmbH. Diese Anzeige stellt kein öffentliches Angebot dar und ist daher nicht für eine ab-schließende Anlageentscheidung geeignet. Eine Anlageentscheidung kann ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufsprospektes getroffen werden. Diese enthalten ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sowie zu den Risiken der Vermögensanlagen. Der Verkaufsprospekt ist auch im Internet unter www.aquila-capital.de veröffentlicht.

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Page 17: Der fondsbrief nr 204

Im vergangenen Jahr kauften Investoren in Deutschland für 1,6 Milliarden Euro Hotels. Das ist das beste Jahresergebnis seit 2007: Der Vorjah-reswert mit 1,2 Milliarden Euro wurde um mehr als 30 Prozent getoppt. Auch die Anzahl der Transak-tionen mit 60 hat deutlich zugelegt und schlägt das Jahr 2012 mit einem Plus von 43 Prozent. Diese Zahlen zum Hotelinvestmentmarkt liefert Jones Lang LaSalle. Das Gros der Investoren 2013 waren institutionelle Anleger und finanzierungsunabhängige vermögende Privatpersonen (High Net Worth Indivi-dual – HNWI). Insgesamt zeichnen diese Gruppen für 40 der insgesamt 60 Deals verantwortlich, damit also für zwei Drittel der getätigten Hoteltransaktionen. Ge-messen am Gesamtvolumen haben diese Gruppen zusammengerechnet 808 Millionen Euro umgesetzt und damit die Hälfte des Gesamtvolumens. Weitere Käufergruppen sind Hotelbetreiber (7 Transaktionen), Entwicklungsgesellschaften (5) und Property Compa-nies zusammen mit Private Equity Gesellschaften (8).

Colliers International hat ermittelt, dass 70 Prozent der veräußerten Hotels drei oder vier Sterne hatten. In Summe bedeutet dies ein Anlagevolumen von knapp 1,2 Milliarden Euro. Hotels mit fünf Sternen wechselten für rund 298 Millionen Euro den Eigentü-mer (18 Prozent Marktanteil), Low-Budget- und Eco-nomy-Hotels mit ein und zwei Sternen für knapp 200 Millionen Euro (zwölf Prozent).

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Hotel-Investments wieder gefragt Vorjahresergebnis um 30 Prozent getoppt - Löwenanteil der Häuser hatte drei oder vier Sterne

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Page 18: Der fondsbrief nr 204

Paribus/Wölbern

Neue Geschäftsfüh-rung eingesetzt - Anleger begrüßen Übernahme

Paribus hat die Geschäftslei-tung in den übernommenen Wölbern-Immobilienfonds ausgetauscht. Heiner Al-bersmeier und Kurt Schori haben die Geschäftsführung übernommen. Die bisherigen Geschäftsführer wurden mit sofortiger Wirkung abberu-fen und sind nicht mehr für die Fondsgesellschaften tätig. Mit der Wachablösung in den Fonds hat Paribus eine For-derung der Anleger erfüllt. Doch damit ist es nach An-sicht von Ove Franz noch nicht getan. Franz ist nicht nur Anleger in zahlreichen Fonds, sonder war als Chef des früheren Bankhauses Wölbern so etwas wie der Erfinder der einst erfolgrei-chen Hollandfonds. „Unter den gegebenen Be-dingungen ist Paribus eine gute Lösung“, so Franz. „Die Übernahme stimmt uns opti-mistisch - auch wenn es gro-ßer Leistung bedarf, alle Her-ausforderungen zu meistern.“ So fordert er die neuen Ver-antwortlichen auf, Kontakt aufzunehmen zu den Asset-Managern vor Ort und die Schieflagen der Fonds dort in Ordnung zu bringen. Wobei auch ihm klar ist, dass manche Immobilienfonds kaum noch zu retten sein dürften. Grund dafür ist die entnommene Liquidität in einigen Beteiligungsgesell-schaften. Franz geht davon aus, dass insgesamt rund 50 Millionen Euro unwieder-bringlich verschwunden sind.

Die Mietsteigerungen in Deutschland schwächen sich ab. Zum dritten Mal in Folge zeigt der Empirica-Immobilienpreisindex „Mieten“ nicht mehr signifikant nach oben. Nach Ansicht der Empirica-Fachleute werden die Kaufpreise noch nachzie-hen und sich in der Folge wieder die üblichen Mietvervielfältiger einstellen. Eigentlich waren höhere Mieten zu er-warten. Da alle im Bundestag vertrete-nen Parteien eine Mietpreisbremse befürworten, wäre es wahrscheinlich gewesen, dass die Vermieter letztmalig noch mal deutlich erhöhen. „Aber der

Zyklus ist offensichtlich schon so weit ausgereizt, dass selbst ein gesetzlich verordneter Mietpreisstopp keine Tor-schlusspanik mehr ausüben konnte“, so Empirica. Dennoch dürften die Mieten zumindest leicht weiter zulegen. Grund dafür ist der anhaltende Mangel an Wohnun-gen. Nach wie vor fehle eine halbe Mil-lion Wohnungen, und gleichzeitig hiel-ten sich die Investoren zurück, weil sie immer noch nicht wissen, welche Mie-ten künftig erlaubt sind. Angaben pro Quadratmeter

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Mieten steigen langsamer Empririca rechnet künftig mit Mietvervielfältigern auf normalem Niveau

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Lohnt sich eine neue Versicherung noch? Die Anbieter wollen den ohnehin schon niedrigen Garantiezins reduzieren. Die Deutsche Aktuarver-einigung (DAV) – der Verband der Versicherungs-mathematiker - hat empfohlen, den Rechnungs-zins auf Grund der anhaltend niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zu senken. Haben die professio-nellen Investoren resigniert? Dabei gäbe es doch Alternativen zu Staatsanleihen und Co. So rücken Infrastrukturinvestments seit geraumer Zeit stär-ker in den Fokus institutioneller Investoren. Nachholbedarf ist zweifellos vorhanden. Aktuell ha-ben Infrastrukturinvestments mit durchschnittlich ei-nem Prozent noch einen relativ geringen Anteil an den Portfolios institutioneller Investoren. Das geht aus einer Studie der Steinbeis-Hochschule Berlin im Auftrag der Commerz Real hervor. Sie hat für die Untersuchung „Infrastrukturinvestments bei institutio-nellen Investoren“ 122 professionelle Kapitalanleger befragt. Fazit: Infrastruktur gewinnt künftig in den Portfolios an Bedeutung. So rechnen die Macher der Studie auf Sicht von drei Jahren mit einem deutlichen Anstieg. Sie erwarten, dass sich der Anteil dieser Anlageklasse mehr als verdoppelt. Damit läge der durchschnittliche Infra-strukturanteil in den Portfolios dann bei fast drei Prozent. Diese Einschätzung bestätigt den generel-len Trend der vergangenen Jahre. Im Vergleich zu 2010 ist der Anteil der Infrastrukturanlagen an den Portfolios von 0,7 Prozent auf 1,2 Prozent gestiegen (siehe Abbildung).

In diesem Zusammenhang steigt auch der Anteil der Nutzer dieser Assetklasse. Noch im Jahr 2011 war nur fast jeder Fünfte institutionelle Investor in Infra-strukturanlagen investiert. Aktuell ist dieser Anteil bereits deutlich auf 35 Prozent gestiegen. Auch wei-terhin ist ein Anstieg wahrscheinlich. Auf Sicht von drei Jahren könnte die Anzahl der Institutionellen, die in Infrastruktur investieren, nach Einschätzung der Studienteilnehmer auf fast 60 Prozent klettern.

Alternative Energien sind beliebtester Objekttyp Die höchste Attraktivität sehen die Investoren bei An-lagen im Bereich der alternativen Energien. Sie ha-ben einen Anteil von rund 50 Prozent an den bereits getätigten Infrastrukturinvestments der institutionellen Kapitalanleger. Sie investierten vor allem in Projekte aus den Bereichen Solar und Windkraft. Neben dem Sektor Energie besitzen zudem (Maut-)Straßen eine hohe Relevanz (siehe Abbildung oben). Bei der Allokation in Infrastrukturanlagen investieren institutionelle Investoren vor allem in Projekte in Deutschland. Fast jeder zweite Investor hat im Inland angelegt. Daneben spielen andere Staaten in West-europa und insbesondere Großbritannien eine her-vorgehobene Rolle. Wenig allokiert sind institutionelle Investoren hingegen in den Emerging Markets. Ledig-lich etwa fünf Prozent der Institutionellen haben an diesen Standorten investiert.

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Instis investieren verstärkt in Infrastruktur Wissenschaftler der Steinbeis-Hochschule rechnen mit steigenden Anteilen in Portfolien der Profis

Page 20: Der fondsbrief nr 204

Zweitmarkthandel

Rekordumsätze

Während der Umsatz am Markt für geschlossene Fonds seit Jahren kontinuier-lich sinkt, melden die Zweit-marktbörsen Pluszahlen beim gehandelten Handelsvolu-men. Bei der Handelsplatt-form Deutsche Zweitmarkt AG stiegt es im vergangenen Jahr um acht Prozent gegen-über 2012. Private Käufer sähen sich zunehmend auf dem Zweit-markt nach guten Anlageop-tionen um, attraktive Kurse sorgten für eine hohe Nach-frage. So kam es 2013 insge-samt zu mehr als 6.000 Ab-schlüssen mit einem Nomi-nalkapital von 225 Millionen Euro. Der durchschnittliche Handelskurs lag über alle Assetklassen bei rund 45 Prozent. Die Fondsbörse Deutsch-land meldet mit einem Han-delsumsatz von nominal 187 Millionen Euro ein Plus von 28 Prozent und das beste Jahr der Unternehmensgeschichte. Die Zahl der vermittelten Abschlüsse stieg um 19 Pro-zent auf rund 5.000. Den Handelsschwerpunkt stellen wie in den Vorjahren Immo-bilienfonds mit einem Anteil von 64 Prozent des Gesamt-volumens. Hier suchen In-vestoren keinesfalls nur günstige Gelegenheiten. So lag der Höchstkurs am Fonds „DWS ACCESS DGA Olympia-Einkaufszentrum München“ bei 745,5 Prozent des Nominalwertes. Mehr als 60 Prozent der Käufer auf der Fondsbörse sind Privat-kunden, auf der Verkäufer-seite ist ihr Anteil mehr als 90 Prozent stark.

Die zunehmende Relevanz von Infra-strukturinvestments spiegelt sich auch in der gesteigerten Attraktivität dieser Assetklasse wider. So gaben mit 72 Prozent fast drei Viertel der Studien-teilnehmer an, dass die Attraktivität von Infrastrukturinvestments in den vergangenen beiden Jahren gestiegen ist. In diesem Zusammenhang hat auch das Interesse deutlich zugenommen. Allerdings ist die Kompetenz der Insti-tutionellen im Bereich Infrastruktur noch ausbaufähig. Lediglich vier Prozent der Befragten bewerten ihr eigenes Know How bei Infrastrukturan-lagen als sehr gut. Für die Studie befragten die Wissen-schaftler Entscheider bei Banken, Versicherungen, Unternehmen, Pensi-onskassen, Versorgungswerken, kirch-lichen Einrichtungen und Stiftungen Weiterhin stützt sich die Untersuchung auf Veröffentlichungen und eigene Berechnungen. Erneuerbare Energien (54 Prozent), Straßen (18 Prozent) und Brownfield-Projekte (16 Prozent) sind die Objektty-pen, in die im Bereich Infrastruktur ak-tuell am häufigsten investiert wird. Als Brownfield Infrastruktur werden Projek-te bezeichnet, die bereits operativ tätig sind. Ihr Risiko-Rendite-Profil ist nach einer Definition der Zurich-Versiche-

rung mit dem einer Immobilienanlage vergleichbar. Solche Investments eignen sich besonders für Investoren, die einen beständigen Cash-Flow und eine moderate Kapitalwertsteigerung anstreben. Regional erfolgen die Anla-gen am häufigsten in Deutschland (46 Prozent), Großbritannien (25 Pro-zent), Italien (16 Prozent) und den USA (elf Prozent). Auffällig ist allerdings die unterschiedli-che Verteilung der Anteile unter den jeweiligen Investoren. So haben Stif-tungen und kirchliche Einrichtungen ihre Anteile an Infrastrukturinvestments kontinuierlich gesteigert: von null über 0,3 Prozent auf 1,5 Prozent. Bei Ban-ken ist er nach einem relativ starken Anstieg von 0,7 Prozent auf 2,3 Pro-zent ihrer Asset-Allokation wieder auf 1,9 Prozent gesunken. Versicherer ha-ben ihren vergleichsweise hohen Anteil von 2,2 Prozent zunächst auf 3,4 Pro-zent erhöht, ihn dann jedoch auf 3,2 Prozent wieder leicht abgeschmolzen.

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Die institutionellen Investoren wollen ihren Anteil an Infrastruktur-Investments deutlich erhöhen, wobei die jeweiligen Anleger jedoch differenzieren. Versicherer wollen nur leicht zulegen, Banken da-gegen streben eine Verdreifachung an.

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Gute Nachricht für die Anleger des Hannover-Leasing-Fonds Nr. 113 „Lord of the Rings - Episo-de II The Two Towers“. Sie dürfen nun doch die Steuervorteile aus dem Medienfonds nutzen. Das Finanzamt München hatte die Verlustzuweisungen zunächst gestrichen. Nun hat das Finanzgericht München mit einem Gerichtsbescheid entschie-den, dass es nicht rechtens war, die Verluste für das Jahr 2000 abzuerkennen (AZ.: 1 K 2603/11). Zur Historie: Im Jahr 2009 hatte die Finanzverwaltung die steuerlichen Verluste vollständig aberkannt und als Grund ein „abstraktes Schuldversprechen“ ange-führt. Für die Anleger ein herber Schlag, denn die Steuervorteile waren das einzige Argument für die Beteiligung an einer Filmproduktion. Daraufhin hatte das Emissionshaus dagegen geklagt. „Damals war von Steuerhinterziehung und Scheingeschäften die Rede, doch diese Vorwürfe sind komplett vom Tisch. Unserer Klage ist in vollem Umfang stattgegeben wor-den“, sagte Andreas Ahlmann, Geschäftsführer bei der Hannover Leasing. Der Gerichtsbescheid stelle klar, dass die Konzeption des Fonds einwandfrei sei. Die Produktionsgesell-schaft sei alleinige Herstellerin und somit müsste die ursprüngliche Veranlagung wieder hergestellt werden. „Wir haben unsere Argumentation unglaublich präzise ausgearbeitet und die Meinung der Finanzbehörde in

allen Punkten widerlegt“, so Ahlmann. „Nun sind wir froh und glücklich für unsere Anleger, die sehr lange auf eine Entscheidung warten mussten.“ Wer die zwischenzeitlich gestrichenen Steuervorteile wieder zurückgezahlt hat, bekommt das Geld nun, verzinst mit sechs Prozent p.a., erneut erstattet. Wer die Aussetzung der Vollziehung beantragte, braucht nichts nachzuzahlen. Endgültig rechtskräftig wird der 90-seitige Gerichtsbe-scheid allerdings erst am 9. Februar. Ahlmann geht jedoch fest davon aus, dass es bei der Entscheidung bleibt: „Gemeinsam mit der Finanzverwaltung haben wir im Sommer 2013 das Gericht ersucht, auf Grund-lage der ausführlichen Schriftsätze so bald wie mög-lich zu einer Entscheidung zu kommen“. Ahlmann hofft nun, dass der Prozess zum Musterverfahren für sieben weitere Fälle wird. Denn das Finanzamt hatte nicht nur die Steuervorteile des „Herr der Rin-ge“-Fonds gestrichen, sondern auch die Verlustzuwei-sungen von sieben weiteren Medienfonds der Hanno-ver Leasing. Insgesamt hatten Anleger rund eine Milliarde Euro in die leasingähnlichen Modelle investiert. Bei angenom-menem Höchststeuersatz typischer Investoren sum-mieren sich die Steuererstattungen auf 500 Millionen Euro.

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Happy End für Filmfonds-Zeichner Finanzgericht München entscheidet im Sinne der Anleger von Hannover Leasing

Und Action: Anleger beteiligten sich an Medienfonds, um Steuern zu sparen. Die meisten Fonds finanzierten jedoch Hollywood-Produktionen und keine deutschen Filme. Ab November 2005 war Schluss mit den Steuersparmodellen.

Page 22: Der fondsbrief nr 204

Wechsel Dich

Das Berliner Emissionshaus id Immobilien hat seinen Vertrieb verstärkt. Neu im Team ist Dan Lingenberg. Er war zuvor bei anderen Initia-toren tätig und hat große Pools in Vertriebsfragen bera-ten. Die id AG investiert in unterbewertete Immobilien mit dem Ziel, Mieteinnahmen und Verkaufswerte mit gerin-gem Aufwand in kurzer Zeit deutlich zu steigern. Der Fondsverband BVI hat die Kompetenzen seiner Om-budsstelle erweitert. So sind die Schlichtungsvorschläge des Ombudsmanns bis zu ei-nem Wert von 10.000 Euro gegenüber Gesellschaften künftig bindend. Bei Be-schwerden mit einem höheren Wert und bei grundsätzlichen Fragen gibt er weiterhin Emp-fehlungen ab. Fritz Frantzioch ist seit An-fang des Jahres Ombudsmann der Ombudsstelle Geschlos-sene Fonds. Er verstärkt so-mit Inga Schmidt-Syaßen, die seit 2008 als Ombudsfrau für geschlossene Fonds tätig ist. Frantzioch bringt 40 Jahre Erfahrung als Richter und Schiedsrichter mit. Alexander Betz, einstiger Gründer von eFonds24, hat die Aktienmehrheit an der eFonds Solutions AG mit ihrer Tochter eFonds24 über-nommen und wurde in den Vorstand berufen. Als weitere Aktionäre bleiben HCI, Nordcapital und RSPT Pro-zesse und Technologien am Unternehmen beteiligt. Neuer Vorstand ist außerdem Frank Martens, Stephanie Klomp scheidet aus.

Der positive Trend im weltweiten Luftverkehr hat sich in den vergan-genen Monaten fortgesetzt, meldet die KGAL. Nach einem voraussichtli-chen Branchengewinn von 7,4 Milli-arden Dollar im Jahr 2012, erwartet der Luftfahrtbranchenverband IATA in diesem Jahr für die Branche einen Gewinn von 11,7 Milliarden Dollar. Insbesondere in Folge der Umstruktu-rierungen und Effizienzsteigerungspro-gramme sind die Fluggesellschaften heute besser in der Lage, auch in ei-nem wirtschaftlich unsicheren Markt-umfeld, Profite zu erzielen. Die Auslas-tung der Flugzeuge stieg (gemessen am „Passenger Load Factor“ – PLF) auf rund 80 Prozent.

Besonders in Nordamerika ist eine deutliche Verbesserung der Performan-ce bei den Airlines zu verbuchen. Die bereits fortgeschrittene Konsolidierung in Form einiger Airline-Fusionen wie Delta-Northwest, United-Continental) wirkt sich hierbei positiv aus. Auch bei den europäischen Fluggesellschaften ist eine Verbesserung zu verzeichnen, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Die Konsolidierung in Nordamerika, eine geringere Anzahl an neuen Wett-bewerbern in Folge der Finanzkrise sowie einige Marktaustritte von Airlines ermöglichten der Luftfahrtbranche, die Load Factors zu erhöhen. Gleichzeitig konnten die Ticketpreise stabil gehal-ten und in Teilmärkten sogar gesteigert werden.

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Zweite Luft Positiver Trend bei Airlines rund um den Globus setzt sich fort

Page 23: Der fondsbrief nr 204

Impressum

Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541

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(V.i.S.d.P.)

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Verlag: Research Medien AG, Rietberger Str. 18 33378 Rheda-Wiedenbrück, T.: 05242 - 901-250, F.: 05242 - 901-251.

Vorstand: Werner Rohmert eMail: [email protected]

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Wealth Management Capital Holding GmbH

ZBI Zentral Boden Immobilien AG

Welche Anforderungen sind im Zu-sammenhang mit der Verpflichtung zum Ausweis von Vertriebsprovisio-nen zu erfüllen? Um diese Frage ging es erneut in einem vor kurzem vom BGH entschiedenen Fall. Anleger hatten sich bereits im Jahr 1993 über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds betei-ligt. Zwischen den Anlegern und der persönlich haftenden Gesellschafterin bestand ein Treuhandvertrag. Gemäß diesem Treuhandvertrag waren die Anleger verpflichtet, die Treuhänderin von Ansprüchen Dritter zu befreien, die Gesellschaftsschulden betrafen und für die die Anleger eine quotale Haftung übernommen hatten. Die Anleger erklärten die Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungspflichten. Unter anderem wurde beanstandet, dass die Eigenkapitalvermittlungsprovi-sion im Prospekt nicht gesondert aus-gewiesen worden sei, sondern unter der Rubrik „Verwaltungskosten“ eine Position „Eigenkapitalvermittlung, Ver-triebsvorbereitung, Platzierungsgaran-tie, Prospekterstellung“ in einem Ge-samtbetrag ausgewiesen wurde. Dieser machte in Relation zum Eigenkapital der Fondsgesellschaft 26 Prozent aus. Der BGH verneinte in diesem Fall eine Pflicht, die Höhe der Vertriebskosten für die Eigenkapitalvermittlung geson-dert als Einzelposition auszuweisen. In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass auch der freie Vermitt-ler zur Ausweisung von Innenprovisio-nen beim Vertrieb von Kapitalanlagen verpflichtet ist, wenn diese eine gewis-se Größenordnung erreichen oder übersteigen. Sind die entsprechenden Prospektangaben unvollständig, un-richtig oder irreführend, kommt eine diesbezügliche Aufklärungspflicht nicht nur des Anlageberaters oder Anlage-vermittlers, sondern auch eines Treu-

handgesellschafters in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02 und v. 09.02.2006, III ZR 359/02 und v. 09.02.2006, III ZR 20/05). Ausgangspunkt der Pflicht zur Auswei-sung der Provisionen im Prospekt ist die Werthaltigkeit des Anlageobjekts. Sie kann im Falle einer höheren Provi-sion maßgeblich nachteilig beeinflusst sein, weil die „Weichkosten“ nicht für die eigentliche Kapitalanlage und deren Werthaltigkeit zur Verfügung stehen. Enthält deshalb der Prospekt keine oder eine unzutreffende Angabe zu derartigen (hohen) Vermittlungsprovisi-onen, ist ein Anleger über die Provision aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2006, III ZR 20/05). Lässt sich allerdings der Weichkosten-anteil aufgrund von im Prospekt enthal-tenen Angaben mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen, wird für den Anleger hinreichend deutlich, dass Be-träge in der ausgewiesenen Größen-ordnung nicht in den Gegenwert an Investitionsobjekten (im konkreten Fall: Immobilien) investiert werden. Diese Information ist zur Einschätzung eines Anlegers betreffend die Werthaltigkeit des Anlageobjekts ausreichend (BGH, Urt. v. 12.12.2013, III ZR 404/12). Wel-chen Anteil an einer ausgewiesenen Gesamtposition die Unterposition „Eigenkapitalvermittlung“ ausmachte, ist für die Anlageentscheidung in einem solchen Fall dagegen nicht von we-sentlicher Bedeutung und daher nicht aufklärungspflichtig (vgl. BGH, a.a.O.). Nähere Informat ionen zu den Rechtsthemen finden Sie im Rechts-newsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de

Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Recht einfach Auskunftspflichten bei Eigenkapitalprovisionen

NR. 204 I 4. KW I 24.01.2014 I ISSN 1860-6369 I SEITE 23


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