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DER BEZIRKSVERBAND - zbvobb.de · Divide et impera oder wie sich die Ereignisse wiederholen I N H A...

Date post: 05-Oct-2019
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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de JULI / AUGUST 2015 Divide et impera oder wie sich die Ereignisse wiederholen Quo Vadis Zahnmedizin? Gehälterbefragung Berechnung GOZ 2390 neben weiteren endodontischen Leistungen Zahnarztfreundliches Urteil des BFH Graz – Studieren in der Kulturhauptstadt Europas Weihnachtsgeld und Freistellung Keine GEMA-Gebühr in der Zahnarztpraxis! KZVB-Wahl 2010 war rechtskonform
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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

JULI / AUGUST 2015

� Divide et impera oder wie sich die Ereignisse wiederholen � Quo Vadis

Zahnmedizin? � Gehälterbefragung � Berechnung GOZ 2390 neben

weiteren endodontischen Leistungen � Zahnarztfreundliches Urteil des BFH

� Graz – Studieren in der Kulturhauptstadt Europas � Weihnachtsgeld

und Freistellung � Keine GEMA-Gebühr in der Zahnarztpraxis!

� KZVB-Wahl 2010 war rechtskonform

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die Unterstüt-zung von Ab-trünnigen derZZB-Fraktion.

Sind wir dennvon allen gu-ten Geisternverlassen?

Gegenwärtigbefinden wiruns in einerschwerenAus-einanderset-zung mit derAOK Bayern. Gerade in dieser Zeit wärenichts mehr gefragt als Einigkeit in derZahnärzte-schaft, egal ob man den aktu-ellen politischen Führungsstil und diepolitische Ausrichtung der KZVB für gutheißt oder nicht. Damit die im „Mundauf“ und in der Rede des Präsidenten derBLZK vorgebrachten Vorwürfe ihreBeachtung und korrekte Behandlung fin-den, stehen weitaus angebrachtere Mög-lichkeiten zur Verfügung, als sich vor denAugen der AOK Bayern zu duellieren. Ichkann mir gut vorstellen wie sich unsereVerhandlungsgegner der AOK Bayern insFäustchen lachen ob der Dummheit desVorgehens dieser zahnärztlichen Stan-desvertreter. Haben denn diese Leutenoch nicht verstanden, dass der Feindnicht den Verräter liebt, sondern nur denVerrat. So will ich jedem Standesvertreterden Satz von Publius Syrus (wahrschein-lich 90 – 40 v. Chr.) ins Gedächtnis rufen:„Wo Einheit herrscht, ist man immersiegreich.“

In diesem Sinne wünsche ich den agie-renden und reagierenden Standespoli-tikern und der gesamten ZahnärzteschaftBesonnenheit und Feingefühl beimUmgang mit inneren Dissonanzen, damitder Erfolg in den aktuellen Verhandlun-gen nicht gefährdet wird.

Dr. Klaus Kocher1.Vorsitzender ZBV Oberbayern

Divide et impera oder wie sich die Ereignissewiederholen

I N H A L TDivide et impera oder wie sich die Ereignissewiederholen 2

Quo Vadis Zahnmedizin? – Teil 1 3

Gehälterbefragung Oberbayern 2015 6

Berechnung GOZ 2390 neben weiterenendodontischen Leistungen 7

Steuerfreie Leistungen bei Bleaching möglich 9

Studieren in Graz 10

Weihnachtsgeld und Freistellung 13

Keine GEMA-Gebühr in der Zahnarztpraxis 13

KZVB-Wahl 2010 war rechtskonform 14

Gegendarstellung zu einem Leserbriefplus Anmerkung dazu 15

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 16– Anmeldebogen 2015– Seminar „PZR – aber richtig!!”– Aktuelle Seminarübersicht für Zahnärzte– Weiterbildung zur zahnmedizinischen Laborassistentin

(ZML Kurs 2015)– Terminübersicht ZML– Zahnersatz-Basics 2015– Fortbildung ZMP _ Termine 2016/2017– Econodent Termine 2016– Anmeldebogen Econodent– Nachgefragt – Entzündungen– Aktuelle Kursangebote des ZBV München

Amtliche Mitteilungen 33– Delegiertenversammlung ZBV Oberbayern 2015– Ausbildungsverträge im Berufsregister

des ZBV Oberbayern– Gebärdensprache– Behandlung von Risikopatienten– Jugendarbeitsschutzgesetz– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Börse für Praxisabgaben– Faxnummer gefragt!– Bonitätsabfrage

Obmannsbereiche 38

Verschiedenes 39

2 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

(Zitat Anfang) „Um den Schlaf gebrachtvon der konzertierten Aktion, Kammer-depesche Februar 99, VdAK Anschreibenvom 29. Januar 99 und ZBV OberbayernAktuell Februar 99, stand ich am heuti-gen Sonntag noch entschieden früherauf als üblich. Die Wut im Bauch triebmich umher. Jetzt in einer Zeit in dernichts mehr gefragt wäre als berufsstän-dige Einigkeit, haben einige renommierteStandespolitiker nichts anderes zu tun,als die eigene Festung von innen sturm-reif für Angriffe von außen zu schießen.Haben denn diese Leute noch nicht ver-standen, dass der Feind nicht den Ver-räter liebt, sondern nur den Verrat. Oderwas steckt hinter diesen Aktionen? Wennes Eitelkeit, persönliche Rachefeldzügeoder reine Machtgelüste sind, dannhaben diese Leute in standespolitischenOrganisationen die im Dienst aller Zahn-ärzte stehen nichts verloren. Ja, ich hättenoch Verständnis für diese Aktionen,wenn im Hintergrund Zukunftsvisionenständen, Programme und Vorschläge wieman etwas besser machen könnte, dieskann ich aber mit bestem Willen nichterkennen.Diese Aktionen sind auf Zerstörung ange-legt und somit alles andere als nützlich inder gegenwärtigen Situation. […]“(Zitat Ende)

Diese Worte veröffentlichte ich bereits imJahre 1999.

Heute ist wieder ein Sonntag, der michnicht schlafen lässt. Vor mir liegt die Aus-gabe 13/2015 „Mund auf“ vom 09. Juni2015. In plakativer Weise versucht in dieser Ausgabe der Freie Verband Deut-scher Zahnärzte, Landesverband Bayernden Vorsitzenden der KZVB zu demon-tieren.

Außerdem versuchte in der letzten Ver-treterversammlung der KZVB der Frakti-ons- und Landesvorsitzende des FVDZBayern, gleichzeitig Präsident der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer den Vorstandsvorsitzenden der KZVB durcheinen Antrag auf Amtsenthebung ausdem Amt zu jagen. Er setzte dabei auf

F O RUM

Dr. Klaus Kocher

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ich in meinen über vierzig Berufs-jahren zurückblättere stelle ich fest, dassin den letzten Jahrzehnten die medizini-schen Berufsgruppen und insbesondereneben den Allgemeinmedizinern auchunser Berufsstand des Zahnarztes/derZahnärztin immer mehr dazu gezwungenwaren ursprüngliche primäre Aufgaben,nämlich den Blick auf eine vernünftigeund patientenorientierte Zahnmedizin,welche „state of the art“ sein soll aufGrund erheblich veränderter Rahmenbe-dingungen neuen Gegebenheiten anzu-passen. Dies vor allem deshalb, weil wirmittlerweile unter einem wesentlichhöherem wirtschaftlichen Druck behan-deln müssen und weil wir durch denGesetzgeber mit weit ausufernden undfür uns oft unverständlichen Auflagen,Richtlinien und Vorschriften konfrontiertwurden.

So erfahren wir Zahnärzte bei jeder Inve-stition die wir in unserer Praxis tätigenmehr denn je, dass enormes Kapital inunseren Praxen gebunden ist. (sieheAbbildung 1) So haben wir Zahnärztesehr hohe Investitionskosten im Vergleichzu einer ganzen Reihe medizinischer Kol-legen aus anderen Disziplinen zu schul-tern.

Neben den exorbitanten Investitionsko-sten von uns selbstständigen Zahnmedi-zinern frage ich mich gerade auch in vor-sorglicher Vorbereitung auf einen Besuchdes Gewerbeaufsichtsamtes, ob unserePatienten oder das Gewerbeaufsichtsamtselbst überhaupt nur einen blassenSchimmer davon haben, welcher Auf-wand hinter dem Betreiben einer Zahn-arztpraxis steckt?

Auch frage ich mich, inwiefern dieserArbeitsaufwand in den einzelnen Abrech-nungspositionen „eingepreist“ ist?

Eines aber weiß ich, wenn ich in Italienwährend meines Urlaubs zum Essengehe, ich nicht nur meine Pizza, Pasta,den Salat oder mein Getränk auf der

Rechnung vorfinde, sondern auch einePosition „Gedeck“.

Somit stelle ich fest, dass die gesamteArbeit um alle heutigen Regularien,Richtlinien, Gesetze und der damit ver-bundenen Bürokratie enorme Ressourcenbindet, deren Ausgleich ich bisher in kei-nem zahnmedizinischen Leistungskata-log finden kann.

Bei meinem Rückblick stelle ich fest, dasswir Zahnärzte in den 70er Jahren des letz-ten Jahrhunderts ein unserer Leistungentsprechendes Einkommen generierenkonnten. Zwar erfuhren wir bereits abEnde der 70er Jahre einen nennenswer-ten Abschwung der Realwertentwick-lung des Einnahmen-Überschusses je Praxisinhaber, der von 1976 bis 1986 umca. ein Drittel zurückwich.

Die vergleichsweise „abgeratete“ Posi-tionierung in den letzten Jahrzehntenunseres Einkommens im Vergleich zu denmedizinischen Nachbardisziplinen (vgl.Abbildung 2) halte ich jedoch für beden-kenswert und frage mich bereits seit eini-

ger Zeit, gerade unter Berücksichtigungder zuvor genannten Investitionskosten,welche Wege es gibt, die wir als Basis-zahnärzte und somit diejenigen, welchenicht mit den Krankenkassen in Verhand-lung stehen, gehen können, um hier ent-gegen zu wirken.

Selbstverständlich können wir einerseitsbei den anstehenden KZVB-Wahlen imkommenden Jahr für mehr Kompetenz infinanziellen Angelegenheiten sorgen,wie wir es bekanntlich bereits seit übereinem Jahrzehnt im ZBV Oberbayernerfolgreich praktizieren. Wir können aberauch durch unsere Wahlbeteiligung,durch unsere Stimmabgabe das gegen-wärtig negative Bild der Vertreterver-sammlung der KZVB verändern, indemwir der Sachpolitik bei der Auswahl derDelegierten Vorrang vor der „Parteipoli-tik“ geben.

Was wir aber auf jeden Fall tun müssen istdie Analyse unserer Praxen und der damitverbundenen Ausgaben. So weist eineDeutsche Zahnarztpraxis im Schnitt fol-gende Ausgaben (vgl. Abbildung 3) auf:

Quo Vadis Zahnmedizin?Teil 1

Abb. 1: Finanzierungsvolumen beiNeugründung einer Einzelpraxis2006/2007 – Alte Bundesländer

(Quelle: KZBV Jahrbuch 2014, S. 103)

Abb. 2: Zahnärztliches Einkommen imVergleich der letzten Jahrzehnte

(Quelle: KZBV Jahrbuch 2014, S. 102)

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4 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

Bezüglich der Abbildung 3 müssen wirfeststellen, dass sich der ZBV Oberbayernseit über einem Jahrzehnt in seinem Fort-bildungsangebot in absoluter Praxisnähebewegt. So hilft der ZBV Oberbayern mit seinen Prüfungsvorbereitungskursen zur Zahnmedizinischen Fachangestellten(ZFA) die Qualität der Abschlüsse zur(ZFA) anzuheben, den Wissensstandberufstätiger Zahnmedizinischer Fachan-gestellter und von Wiedereinsteigern vorallem im Bereich der Fachkunde undAbrechnung durch die Kurse „Kompen-dium ZFA“ und „Update BEMA/GOZ“auf den neuesten Stand zu bringen. DesWeiteren führt der ZBV Oberbayern mitseinen Kursen „PZR – aber richtig“ unddem „Prophylaxe-Basiskurs“ zur ZMP-Aufstiegsfortbildung hin. So bildet derZBV Oberbayern mit der Aufstiegsfortbil-dung zur Zahnmedizinischen Prophylaxe-assistentin Arbeitskräfte für unsere Pra-xen aus, die effektiv am wirtschaftlichenErtrag unserer Praxis beteiligt sind. Damitdiese Angestellten für uns keine unbe-zahlbaren Angestellten werden, ist eswichtig, dass es ausreichend weitergebil-dete ZMP’s auf dem Dentalen Arbeits-markt gibt. Somit sind wir froh, jedes Jahrzahlreiche Anmeldungen für den ZMP-Kurs zu haben. Um weitere Profitabilität

in die Zahnarztpraxis zu bringen, bietetder ZBV Oberbayern seit Februar 2015die Weiterbildung zur Zahnmedizini-schen Laborassistentin an. Dies soll unseinerseits dabei unterstützen, unser Per-sonal effektiver auszulasten und dieFremdlaborkosten zu reduzieren. Dennmit einem Anteil von durchschnittlich27,3 % handelt es sich bei den Fremdla-borkosten um einen beträchtlichenPosten, der dank der zentralen Stellungvon uns Zahnärzten (Berechtigung zumBetreiben eines Eigenlabors) etwas übriglässt, um den Erfolg einer Zahnarztpraxisdeutlich voran zu treiben.

Mit dem viert- und sechstgrößten Ausga-benposten „Ausgaben für Material“ und„Abschreibungen“ beschäftigt sich derZBV Oberbayern aktuell in einem sehrintensiven Maße. So konnten Sie bereitsaus meinem Artikel aus der Ausgabe05/2015 entnehmen, dass nicht nur derZBV Oberbayern, sondern auch ich per-sönlich außerordentlich engagiert bin,möglichst viele Kanäle hinsichtlich demBeziehen von Dentalwaren und Dental-geräten uns Zahnärzten zu erschließenund unter uns bekannt zu machen. Sohaben wir je nach Gerät oder Instrumentuns bekannte Firmen im Ausland (Eng-

land, China, Ukraine, etc.) dazu anhaltenkönnen, möglichst transparent, seriösund unproblematisch vorzugehen. Diesdrückt sich vor allem darin aus, dass einpersönlicher Kontakt, eine möglichstzügige Antwort auf Anfragen und klardurchschaubare Kosten und Abläufe füruns erkennbar sind. Auch konnten wirmittlerweile die Garantiebedingungenauf die Gerätschaften in den jeweiligenLändern klären.

Für die Wartung oder Reparatur derjeweiligen Gerätschaften sind dem ZBVOberbayern mittlerweile mehrere freieServicetechniker bekannt, die für einweitaus angebrachteres Entgelt als dieMitarbeiter der Dentaldepots arbeiten.

Auch das Engagement des ZBV Oberbay-ern hinsichtlich der Validierung der Auto-klaven sollte zur weiteren Senkung derPraxiskosten beitragen und den Markt ineine für uns positive Richtung bewegen.Unter Betrachtung dessen, dass dem ZBVOberbayern hierfür Angebote von bis zu950 Euro für eine Validierung vorlagen,hielt ich unsere Verabredungen für über-aus gelungen und freute mich darüber,dass sehr viele Kolleginnen und Kollegenein Angebot in Höhe von 297 Euro bruttobereits wahr genommen haben.

Hierzu ergab sich jedoch am Mittwoch,den 24. Juni 2015, eine neue, mich völligüberraschende Situation. Gegen 14:00Uhr erhielt ich vom Referenten für Praxis-führung der BLZK, Dr. Rottner, einenAnruf, in dem er mir mitteilte, dass ergerade mit Gewerbeoberrat Gräbel vonder Regierung von Schwaben ein Telefon-gespräch über das Validierungsangebot,das der ZBV Oberbayern mit dem UTC-Institut Bayreuth vereinbart hatte und imMitteilungsblatt des ZBV Oberbayern be-reits beworben hatte, geführt habe. HerrGräbel habe ihm im Rahmen diesesGespräches mitgeteilt, dass man von Sei-ten der Regierung von Schwaben nichtbereit sei, das Validierungsverfahren desUTC-Instituts von Dr . habil. Alef anzuer-kennen. Ich habe mich hierauf sofort mitder Regierung von Schwaben in Verbin-

Abb. 3: Aufteilung der Betriebsausgaben 2012 – Zahnarztpraxis Deutschland

(Quelle: KZBV Jahrbuch 2014, S. 111)

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 5

FORUM

dung gesetzt und Herrn GewerbeoberratGräbel kontaktiert, der mir die Auskunftvon Dr. Rottner bestätigte und mir unteranderem im Rahmen dieses Gesprächesdie Information übermittelte, dass dieBLZK beabsichtigt, einen eigenen „Vali-dierungsdienst“ aufzubauen in Anleh-nung an ein bereits bestehendes Projektder Landeszahnärztekammer Sachsen.Außerdem teilte mir Herr Gräbel mit, dassdie Dentaldepots ausreichend Personalgeschult hätten und es auch andereAnbieter gäbe, die derartige Validierun-gen in den Praxen durchführen könnten,wobei mir der Eindruck vermittelt wurde,dass diese Überprüfung durch praxis-externe Personen durchgeführt werdensoll.

Aufgrund dieser neuen Situation habeich umgehend mit dem UTC-Institut Dr.habil. Alef gesprochen und mit ihm ver-einbart, dass das vom ZBV Oberbayernempfohlene Validierungsprojekt sofortgestoppt wird, die begonnenen Validie-rungsverfahren rückabgewickelt werdenund die bereits abgeschlossenen Vali-dierungsverfahren nicht in Rechnunggestellt werden. Somit kann ich nur hoffen, dass es mir damit gelungen ist,Schaden von den betroffenen Praxenabzuhalten. Für mich persönlich ergebensich aus diesen Vorgängen aber einige

essentielle Fragen, die ich jedoch, um Dissonanzen zu vermeiden, an dieserStelle nicht diskutieren möchte.

Wir Zahnärzte müssen bereit sein, für denErfolg an uns persönlich etwas zuändern. Wir dürfen nicht die Augen vorGegebenheiten verschließen, die denDentalmarkt einschlägig tangieren. Wirdürfen nicht die Augen davor verschlie-ßen, dass andere Länder mit Hochdruckan ihrem wirtschaftlichen Aufstieg arbei-ten und bereits seit geraumer Zeit nichtnur die Lücke schließen konnten, son-dern uns auch in unserer Geschäftsfüh-rung dienlich sein können. Wir dürfennicht davor die Augen verschließen, dassso manche Berufsgruppe über den Euro-päischen Weg bereits versucht, uns alsZahnärzte einen Teil der zahnärztlichenPatientenversorgung abzunehmen.

Bitte verlassen wir die Zeit, wo wir unse-ren Kollegen Patienten abwerben woll-ten, uns in irgendeiner Weise für klügerhielten als Andere. Lassen sie unsgemeinsam in entscheidenden Jahren fürunseren Berufsstand eintreten und ihn sozu gestalten, dass wir eine ökonomischeZukunft in der Bundesrepublik Deutsch-land haben.

Das alles und noch viel mehr (so heißt es

zumindest in einem Songtext von Rio Reiser) soll sie liebe Kolleginnen undKollegen dabei unterstützen, dass wiruns in Oberbayern im Kollektiv in dernachfolgenden Einkommensverteilungs-tabelle möglichst weit rechts ansiedelnkönnen.

Abschließend ist festzustellen, dass wennwir nun von einem jeweiligen zu versteu-erndem Einkommen unter Berücksichti-gung der Steuerfreibeträge die Einkom-menssteuer in Höhe von 42 % (bei einemzu versteuernden Einkommen von52.882 € bis 250.730 € [Ledige] bzw.von 105.762 € bis 501.461 € [Verheira-tete]) und den sich daraus zu berechnen-den 8 % Kirchensteuer und 5,5 % Soli-daritätszuschlag abziehen, sich einNettoeinkommen ergibt, wovon manzwar noch gut leben kann, aber man sichdurchaus fragen muss, ob unsereAnstrengungen in unserem bisherigenLeben (Abitur, Universitätsstudium, evtl.Promotion, Gründung einer Zahnarztpra-xis, Weiterbildung, Unternehmensfüh-rung und Arbeit zum Wohl unsererPatienten) tatsächlich dem Aufwand ent-sprechend entlohnt werden.

Mit kollegialen GrüßenDr. Klaus Kocher1. Vorsitzender ZBV Oberbayern

(Quelle: KZBV Jahrbuch 2014, S. 113)

Abb. 4: Verteilung des Einkommens der Praxisinhaber nach Größenklassen 2012 – Deutschland

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6 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

Im Februar 2015 star-teten wir (Dr. Klotz / Dr.Spett) eine Umfrageunter den Zahnarztpra-xen im Landkreis Fürs-tenfeldbruck zu denGehältern unserer zahn-ärztlichen Mitarbeiterin-nen.

Die ausgewerteten Zah-len waren für alle regio-nalen Kollegen be-stimmt ein guterAnhaltspunkt bei ggf.anstehenden Gehalts-einstufungen.

Von ca. 90 Praxen sendeten 25 Praxenihre Daten zurück.

Wir konnten im Obmannsbereich Fürs-tenfeldbruck eine ziemliche Bandbreitean unterschiedlichen Gehältern feststel-len, was wohl auch der unterschiedlichenLeistungsfähigkeit/Qualifikation und demunterschiedlichen Engagement der ein-zelnen Mitarbeiterin geschuldet ist. DerArbeitgeber / Zahnarzt muss dabei immerdifferenzieren, welchen „benefit” dieeinzelne Mitarbeiterin für die Praxis ein-bringt, teilweise auch unabhängig vonder bestehenden Qualifikation/Fortbil-dungsgrad.

Letztlich macht es wohl nur Sinn, Durch-schnittswerte der Gehälter und Wochen-stundenzahl als solche zu ermitteln.

Aus den Erfahrungen der Gehälterbefra-gung im Obmannsbereich Fürstenfeld-bruck haben wir daher eine vereinfachteGehälterbefragung für Oberbayern ge-staltet.

Dr. Constanze Spett, Germering,Referentin des Vorstandsdes ZBV Oberbayern

Gehälterbefragungbezüglich der Mitarbeiter/innen in oberbayerischen Zahnarztpraxen 2015

Dr. Constanze Spett

ZFA Wochenstunden Bruttogehalt

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

ZMF (DH) Wochenstunden Bruttogehalt

1

2

3

4

5

Gehälterbefragung

Personalkosten (inkl. Vorbereitungsassistent/in bzw. Angestellte/r ZÄ/ZA) Praxistotal (inkl. Arbeitgeberanteile) Personalzahl (inkl. Vorbereitungsassistent/in bzw. Angestellte/r ZÄ/ZA) Praxis total

Antwort per Fax an den ZBV Oberbayern unter 0 89-81 88 87 40Anonymität ist natürlich zugesichert!Gerne können Sie uns auch Ihre Antwort per Post an den ZBV Oberbayern,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München zusenden.

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 7

FORUM

Zunächst die Leistungsbeschreibungder GOZ 2390

GOZ 2390 „Trepanation eines Zahnes,als selbständige Leistung“Alleine schon aus der Leistungsbeschrei-bung der GOZ 2390 in der Verordnungkann man eindeutig schliessen, dass nachBeendigung der Leistung GOZ 2390 jederandere Leistung des Gebührenverzeich-nisses bei entsprechender Leistungser-bringung selbstverständlich auch berech-nen kann. Grund: Es heißt „selbständigeLeistung“ und eben nicht „alleinige Lei-stung“.Die Vergütung der GOZ 2390 ist folgtgeregelt:

Durchführung im unmittelbaren An-schluss an die Trepanation erfolgt.“

Kostenerstatter jeglicher Natur (PKVund/oder Beihilfe) verweigern in allerRegel unter Bezug auf die o.g. Kommen-tierung des BMG die Erstattung von GOZ2390, falls in derselben Sitzung weitereendodontische Leistungen erbracht undkonsequenterweise auch berechnet wer-den. Aufgrund des geringen Honorarsder GOZ 2390 gibt es nachvollziehbarerWeise nur wenige Urteile zu diesemSachverhalt:

VG Stuttgart 25.10.2013 mit Az. 6 K 4261/12:Die Trepanation ist als selbstständige Leis-tung neben weiteren endodontischenMaßnahmen berechenbar.„Die hingegen in Rechnung gestellteGOZ-Ziffer 2390 durfte abgerechnet wer-den. Die Beklagte nimmt für ihre ableh-nende Entscheidung Bezug auf dieBegründung zur GOZ des Bundesministe-riums, wonach der Ansatz der Leistungnach der Nummer 2390 allenfalls im Rah-men einer Notfallbehandlung angezeigtsein könnte. Sie sei nur als selbststän-dige Leistung berechnungsfähig undnicht, z. B. als Zugangsleistung zurErbringung der Leistungen nach denNummern 2410, 2430 und 2440. Dervorliegenden Leistungslegende lässtsich eine derartige Einschränkungaber nicht entnehmen. Nach demWortlaut ist die Trepanation eines Zahnes(Eröffnung der Pulpenhöhle durch Entfer-nung des die Pulpa umschließendenHartgewebes wie Zahnschmelz und Dentin) nicht als alleinige Leistung de-finiert, sondern lediglich als selbst-ständige Leistung. In der Kommentie-rung zur GOZ (dazu Liebold, Raff,Wissing Stand März 2013 GOZ Ziffer2390, Seite 9) wird insoweit ausgeführt,dass es auch zahnmedizinisch gute Grün-de gebe, dass sich eine solche Einschrän-kung in der Leistungsziffer nicht finde.Denn die Trepanation sei keine „Zugangs-leistung“ zur Erbringung anderer Leistun-gen (also eine unselbstständige Teil-leistung), sondern stelle eine eigene

selbstständige Therapie-maßnahme dar. Diese kön-ne entweder solitär im Rahmen einer Notfallendo-dontie erfolgen oder aberkombiniert werden mitweiteren eigenständigenendodontischen Behand-lungsmaßnahmen. Die Tre-panation stelle auch keinenmethodisch zwingendenBestandteil einer Wurzelbe-handlung dar. So müsse inFällen von Zahnfrakturenmit freiliegender Pulpaoder in Fällen großflächigerZerstörung von Zahnhart-substanz durch großflächige Karies nichttrepaniert werden, bevor z. B. eine Vital-exstirpation nach GOZ-Nr. 2360 odereine Wurzelkanalaufbereitung nach derGOZ-Nr. 2410 erfolgen könne.“Kein Sachverständigengutachten!

VG Stuttgart 31.10.2013 mit Az. 12 K 434/13:Die Trepanation ist als selbstständige Lei-stung neben weiteren endodontischenMaßnahmen berechenbar.

VGH Baden-WürttembergBeschluss vom 04.04.2014 mitAz. 2 S 78/14:Die Trepanation ist keine selbstständigeLeistung und damit nicht neben weiterenendodontischen Maßnahmen berechen-bar. Dies ergebe sich aus der Begründungdes BMG zur GOZ 2012. Der Beschluss istunanfechtbar.

Der VGH BW äußerte sich zu dem anders-lautenden Urteil des VG Stuttgart vom25.10.2013 wie folgt:„Die Auffassung des Verwaltungsgerichtswiderspricht der erklärten Absicht desNormgebers. In der Begründung des Ent-wurfs einer Verordnung zur Änderungder Gebührenordnung für Zahnärzte(Referentenentwurf Stand 24.03.2011,S. 27) heißt es zur Leistung nach GOZ-Nummer 2390, dass diese allenfalls imRahmen einer Notfallbehandlung ange-

Berechnung GOZ 2390 neben weiteren endodontischen Leistungen

Leistung 2390 (65 Punkte)

1,0-facher Satz 3,66 €2,3-facher Satz 8,41 €3,5-facher Satz 12,80 €

Problematisch ist allerdings der Kommen-tar des Bundesgesundheitsministeriums(BMG) vom 15.12.2011 zu der ab01.01.2012 gültigen GOZ zu GOZ 2390(Seite 62):„Zu der Leistung nach der Nummer2390:Die Leistung nach der Nummer 2390kann allenfalls im Rahmen einer Notfall-behandlung angezeigt sein. Sie ist nur alsselbständige Leistung berechnungsfähigund nicht z.B. als Zugangsleistung zurErbringung der Leistungen nach denNummern 2410 und 2440.“

Laut Kommentar der Bundeszahnärzte-kammer (BZÄK) vom 02.03.2015 könnenjedenfalls neben GOZ 2390 (d.h. in der-selben Sitzung) weitere endodontischeMassnahmen nach GOZ 2360 ff.) bei entsprechender Leistungserbringung be-rechnet werden:„Die selbständige Leistung "Trepanation"ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Weitereendodontische Maßnahmen sind andereeigenständige Leistungen. Diese sindauch berechnungsfähig, wenn deren

Dr. Peter Klotz

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8 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

zeigt sein könne und nicht z.B. alsZugangsleistung zur Erbringung der Leis-tungen nach den GOZ-Nummern 2410und 2440 berechnungsfähig sei. DieseAbsicht des Normgebers hat durch denausdrücklichen Zusatz „als selbständigeLeistung“, der in der „Vorgängervor-schrift“ (GOZ in der Fassung vom22.10.1987, GOZ-Nummer 239) nochnicht enthalten war, auch hinreichenddeutlich ihren Niederschlag im Wortlautder Vorschrift gefunden. Dies verbietet

es, die Trepanation auch dann als selb-ständig abrechenbare Leistung anzuse-hen, wenn unmittelbar danach weitereendodontische Leistungen erbracht wer-den. Eine gesonderte Abrechnung derTrepanation nach der GOZ-Nummer 2390würde in einem solchen Fall sowohl demWortlaut der Regelung, wonach eineAbrechenbarkeit ausdrücklich eine selb-ständige Leistung erfordert, wie auch derAbsicht des Normgebers widersprechen,nach der die Trepanation gerade nicht als

Zugangsleistung anderer endodontischerLeistungen abrechenbar sein soll.“

In der Folge verweisen Kostenerstat-ter jeglicher Natur (PKV und/oderBeihilfe) bei der Nichterstattung vonGOZ 2390 neben weiteren endodon-tische Leistungen in derselben Sit-zung jetzt zusätzlich auf den Be-schluss des VGH Baden-Württembergvom 04.04.2014 mit Az. 2 S 78/14.

Fazit: Solange es nicht weitere (und ebenauch positive) Urteile zur Berechen-barkeit der GOZ 2390 neben weiterenendodontischen Leistungen gibt,trägt dieser skurille Sachverhalt beisicherlich (zumindest nach Auffasungder BZÄK als neutrale Stelle) gebüh-renrechtlich korrekter Berechnungder GOZ 2390 definitiv nur Ärger indie Praxis und kostet wertvolle Zeitfür max. 12,80 €.Es ist zudem wenig vorstellbar, dassein Zahnarzt seinen Patienten wegeneiner nicht bezahlten (weil nichterstatteten) GOZ 2390 in Höhe vonmax. 12,80 verklagt, es sein denn, ermöchte diesen Patienten bewusstverlieren.Genauso wenig ist es vorstellbar,dass ein Patient seine PKV und/oderBeihilfestelle wegen einer nicht er-statteten GOZ 2390 in Höhe von max.12,80 verklagt.Intelligente Lösungen für die Praxissind gefragt, die vor allem nichtzusätzlichen Stress und Verwaltungs-bzw. Gesprächsaufwand in die Praxistragen.Auf alle Fälle sollte man bei entspre-chenden Leistungskonstellationen zu-mindest in der Liquidation schriftlichdarauf hinweisen, dass GOZ 2390neben weiteren endodontischen Leistungen in derselben Sitzung lautGOZ-Kommentar der Bundeszahnärz-tekammer berechenbar ist bzw. wäre.

Dr. Peter Klotz, GermeringNachdruck aus www.zaend.de vom27.05.2015

• Hygienerichtlinien nach RKI sowie Pflege und Wartung Ihrer Instrumente • Grundlagen der zahnärztlichen Hygiene • Einsatz von Desinfektionsmitteln gemäß den aktuellen Hygienerichtlinien • Dokumentation der Aufbereitung der Medizinprodukte • Aktuelle Informationen zur Praxisbegehung • Weitere Informationen zum Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz, zur Validierung etc. • Pflege und Wartung von Hand- und Winkelstücken sowie Turbinen Mi., 15.07.2015, 14.00 – 18.00 Uhr Ort: mdf Rohrdorf Referent/in: Nina Heithausen-Stültjens, Hygienefachberaterin, Fachauditorin im Sozial- und

Gesundheitswesen, Qualitätsmanagerin Axel Fischer, Fachberater für Instrumente und Spezialanwendungen, Sirona

Fortbildungspunkte: 5 Preis: 99,00 € p.P. zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

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�Der BezirksverbandAusgabe Nr.:

7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 9

FORUM

Zahnarztfreundliches Urteil des BFHSteuerfreie Leistungen bei Bleaching möglich

Der Streit ums Bleaching hält an:Sind Zahnaufhellungen, die einZahnarzt zur Beseitigung behand-

lungsbedürftiger Zahnverdunkelungenvornimmt, als so genannte Heilbehand-lungen von der Umsatzsteuer befreit oderhat der Behandler hierfür Umsatzsteuerin Rechnung zu stellen?

Mit Urteil vom 19.03.2015, Az. V R60/14, hat der BFH nunmehr klargestellt:Derartige Zahnaufhellungen sind Heilbe-handlungen i.S. von § 4 Nr. 14 UStG undals solche steuerfrei, wenn sie infolgekrankheitsbedingter Zahnverfärbungenoder durch eine Vorbehandlung verur-sacht wurden.

Interessant ist die Argumentation desBFH: Danach ist die Steuerbefreiung nach§ 4 Ziff. 14 UStG nicht auf die Behand-lung von Leistungen beschränkt, dieunmittelbar der Diagnose, Behandlungoder Heilung einer Krankheit oder Verlet-zung dienen. Vielmehr umfasst sie auch

Leistungen, die erst als Folge solcherBehandlungen erforderlich werden, seiensie auch ästhetischer Natur (Folgebe-handlung).

So verhält es sich nach der Darstellungdes BFH, wenn die medizinische Maß-nahme dazu dient, die negativen Folgender Vorbehandlung zu beseitigen. Diessteht, so der BFH, in Einklang mit derRechtsprechung des EuGH, wonach einetherapeutische Zweckbestimmtheit einerLeistung nicht in einem besonders engenSinne zu verstehen sei.

Nach diesen Maßstäben waren die streit-gegenständlichen Zahnbehandlungensteuerfrei. Die betroffene Zahnärztin hat-te mit der Zahnbehandlung steuerfreiesonstige Leistungen erbracht. DieseZahnbehandlungen hatten eine Verdun-kelung des behandelten Zahnes zur Fol-ge, die in der Folge erforderliche Zahn-aufhellungsbehandlung war demnachumsatzsteuerfrei. Zwar hatte die Zahn-

aufhellung, so der BFH,nach den tatsächlichenFeststellungen im Streitfallausschließlich eine optischeVeränderung des Zahnes(Aufhellung) zur Folge;gleichwohl diente der Ein-griff nicht rein kosmeti-schen Zwecken, sondernder Behandlung der infolgeder Vorschädigung einge-tretenen Verdunkelung derZähne.

Sozietät Hartmanns-gruber Gemke Argyrakis& Partner RechtsanwälteNausikaa Argyrakis Rechtsanwältin und Fachanwältin fürMedizinrechtAugust-Exter-Straße 4, 81245 MünchenTel. 0 89/82 99 560 Fax 0 89/82 99 56 26 www.med-recht.de

Nausikaa Argyrakis

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

Graz – Studieren in der KulturhauptstadtEuropas

Studieren in Graz – das heißt nichtnur Architektur, Weltkulturerbe undDesign, Schlossberg, Kunsthaus

oder Murinsel, sondern eine unvergess-liche Zeit der Ausbildung in der Steier-mark – dem grünen Herz Österreichs. DieStadt ist traditionell, originell, hat eineaufregende Geschichte, Lebendigkeitund eine ausgeprägte kulturelle Vielfalt.

In Österreichs zweitgrößter Stadt Grazbefinden sich sechs Universitäten. Mehrals 50.000 Studierende können aus einerVielzahl von attraktiven Studien wählen.Für die Diplomstudien Human- und Zahn-medizin stehen im Studienjahr 2015/16insgesamt 360 Studienplätze an derMedizinischen Universität für Erstseme-strige zur Verfügung. Davon entfallen 24Studienplätze auf das DiplomstudiumZahnmedizin und 336 auf das Diplom-studium Humanmedizin.

Aufgrund der am 1. März 2006 im öster-reichischen Nationalrat beschlossenen„Quotenregelung” sind in der jeweiligenStudienrichtung 75 % der Studienplätzefür EU-BürgerInnen mit österreichischemReifezeugnis vorgesehen. 20 % sind fürEU-BürgerInnen mit nicht-österreichi-schem Reifezeugnis und 5 % für Bewer-berInnen aus Staaten, die nicht der EUangehören reserviert.

Das Aufnahmeverfahren findet zeitgleichan allen Medizinischen Universitäten inÖsterreich statt. Der Aufnahmetest Zahnmedizin (MedAT-Z) umfasst einenWissenstest, einen Testteil, der manuelleFertigkeiten überprüft (Drahtbiegetestund Zeichentest) sowie den Testteil„Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten“der die Schwerpunkte auf Zahlenfol-gen, Gedächtnis, Merkfähigkeit, sowiemathematisches Denken und Figurenlegt. Der Wissenstest überprüft das schu-lische Vorwissen in Biologie, Chemie,

Physik und Mathematik. Der Textver-ständnistest überprüft die Lesekompe-tenz und das Verständnis von Texten.Aufgrund der Zusammenstellung derTestgebiete lassen sich Rückschlüsse überden erfolgreichen Abschluss des Studi-ums ziehen.

Hat man diesen Aufnahmetest positivabsolviert und einen der heiß begehrtenStudienplätze bekommen, sind innovati-ve Lehrkonzepte und praxisnaher Unter-richt an der Medizinischen UniversitätGraz nicht nur Schlagworte, sondernBegleiter der Studierenden während undnach ihrer umfassenden Ausbildung.

Im ersten Studienabschnitt, welcher 2Semester umfasst, wird unseren jungenKollegInnen ein umfangreiches vorklini-sches Wissen vermittelt und ein grund-legendes Verständnis über den mensch-lichen Organismus, erstes Trainingärzt-licher Fähigkeiten und Berufsfeld-erkundung gelehrt. Teile des ersten Stu-dienabschnittes sind unter anderem dieEinführungswoche, Hospitation, Einfüh-rung in die Zahnmedizin, Genetik, Zell-biologie, Histologie, Physiologie, Physikund Chemie sowie die Vermittlung dergrundlegenden anatomischen Terminolo-gie und Knochenlehre. Diese Studienein-gangsphase hat auch die wesentlicheAufgabe den theoretischen Unterbau für

Graz Hauptplatz © Graz Tourismus – Harry Schiffer

Picknick am Schlossberg © Graz Tourismus – Tom Lamm

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

das klinische Verständnis zu schaffen,sowie die Basis der handwerklichenUmsetzung zu lehren.

Im zweiten Studienabschnitt wird größt-mögliches Augenmerk auf das Wissenüber den gesunden und kranken Orga-nismus durch patientenorientierten undthemenspezifischen Unterricht gelegt.Dieser Abschnitt umfasst 4 Semester undist Teil der vorklinischen Ausbildung zumZahnarzt/Zahnärztin. Ein intensives Trai-ning von ärztlichen Fähigkeiten und Fer-tigkeiten bilden hier die Eckpfeiler derzahnärztlichen Ausbildung.

In den letzten 6 Semestern, dem drittenStudienabschnitt, steht die Vertiefungder wissenschaftlichen Ausbildung undeine intensive Vermittlung von prakti-schen Fertigkeiten im Mittelpunkt. In derseit 2014 im Bau befindlichen „neuen“Zahnklinik, der zukünftigen „Klinik fürMundgesundheit und Zahnmedizin“,wurde schon in der Planungsphasegrößtmögliches Augenmerk auf die

praxisnahe Ausbildung und die optimaleVersorgung der PatientInnen gelegt.

Dieses moderne Bauwerk wurde vomArchitekturbüro DI Ernst Giselbrecht +Partner zt gmbh entworfen und wird imOktober 2015 in Betrieb gehen. Ausge-stattet mit modernsten Phantomarbeits-plätzen und Behandlungseinheiten ist dieZahnklinik auf dem letzten Stand derTechnik und bietet genügend Platz fürBehandlung, Ausbildung und postgradu-elle Weiterbildung. Fächerübergreifendeklinische Module mit Kleingruppenunter-richt in Form von Seminaren und Übun-gen und die praxisnahe Ausbildungdurch Integration von neuen Medien undE-Learning zeichnen Graz und seineMedizinische Universität aus.

Gemeinsam Studieren mit über 50.000KommilitonInnen und dabei die Fähigkeiterwerben, eigenverantwortlich als Zahn-arzt tätig zu sein – Das hat etwas!

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Kontakt:Univ. Prof. Dr. Walther WegscheiderLKH Univ. Klinikum GrazUniversitätsklinik für Zahn-, Mund- undKieferheilkundeAuenbruggerplatz 12A-8036 GrazEmail:[email protected]

Sen. Lecturer Dr. med. dent. Martin KollerLKH Univ. Klinikum GrazUniversitätsklinik für Zahn-, Mund- undKieferheilkundeAuenbruggerplatz 12A-8036 GrazEmail: [email protected]

Aufnahmetest © Medizinische Universität Graz

Studieren ZMF © Medizinische Universität Graz

Patientenbehandlung © Medizinische Universität

Arbeiten am Phantom

Zahnklinik LKH Graz © Ernst Giselbrecht + Partner architektur zt gmbh

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 13

FORUM

Weihnachtsgeld und Freistellung

Leser fragen – Die Kanzlei DR. HALBERECHTSANWÄLTE antwortet. Fort-setzung der FAQ-Serie zu rechtlichen

Fragen rund um die Zahnarztpraxis

adp®-medien:Wie sichere ich mich dagegen ab, dasseine Gratifikation (Weihnachtsgeld) zum„Standard" wird?

Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE:Sofern eine Gratifikation/Weihnachts-geld Inhalt des Arbeitsvertrags ist, kommtes auf die Formulierung des Vertragstex-tes an. In vielen Fällen wird die Erwäh-nung einer solchen Sonderzahlungbereits dazu führen, dass die Arbeitneh-mer einen entsprechenden Ansprucherwerben.

Handelt es sich tatsächlich um eine frei-willige Leistung des Arbeitgebers, solltedieser vor jeder Auszahlung darauf hin-weisen, dass es sich um eine freiwilligeLeistung handelt, die nur das laufendeKalenderjahr betrifft. Darüber hinaus soll-te der Arbeitgeber sich eine Erklärung der

Arbeitnehmer unterzeichnen lassen, ausder hervorgeht, dass diese zur Kenntnisnehmen, dass es auch in Zukunft keinenAnspruch auf derartige Leistungen gibt.

adp®-medien:Muss ich die Freistellung einer ZFA oderangestellten Zahnärztin nach erfolgterKündigung begründen?

Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE:Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber ver-pflichtet, seine Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer entsprechend den vertrag-lichen Vereinbarungen zu beschäftigen.Wenn bereits arbeitsvertraglich vorgese-hen ist, dass im Fall einer Kündigung eineFreistellung erfolgen kann, ist dies ohneweiteres möglich. Ohne entsprechendevertragliche Vereinbarung kann eine Frei-stellung nur dann erfolgen, wenn demArbeitgeber nicht zugemutet werdenkann, die Mitarbeiterin oder den Mitar-beiter bis zum Ende der Kündigungsfristweiter zu beschäftigen. Dies ist nur inwenigen Ausnahmefällen anzunehmen.Möglich ist eine Freistellung zur Erfüllung

noch bestehender Ur-laubs- oder sonstiger Frei-stellungsansprüche desArbeitnehmers. Diesmuss seitens des Arbeit-gebers ausdrücklich er-klärt werden, wobeizugleich der Urlaubszeit-raum konkret festgelegtwerden muss.

Nachdruck auswww.adp-medien.devom 25.05.2015

dr. dirk erdmannadp®-medienagentur & verlagfon: 01 72-5 95 92 31fax: 0 21 29-56 79 31mail 1: [email protected] mail 2: [email protected] web: www.adp-medien.defriedhofstr. 6542781 haan/rheinland

Keine GEMA-Gebühr in der Zahnarztpraxis!BGH sieht sich in der Rechtsauslegung an EuGH gebunden

Wie angekündigt hat der Bun-desgerichtshof (BGH) ineinem Verhandlungstermin

am 18. Juni unter dem Aktenzeichen I ZR14/14 die Frage geklärt, ob ein Zahnarztfür die Übertragung von Hörfunksendun-gen als Hintergrundmusik im Wartebe-reich seiner Praxis Gebühren an dieGEMA (Gesellschaft für musikalischeAufführungs- und mechanische Verviel-fältigungsrechte) abzuführen hat.

Der unter anderem für das Urheberrechtzuständige I. Zivilsenat des BGH ent-schied, dass die Wiedergabe von Hinter-grundmusik in Zahnarztpraxen im Allge-

meinen keine – vergütungspflichtige –öffentliche Wiedergabe im Sinne desUrheberrechtsgesetzes darstellt.

Klägerin war die Gesellschaft für musi-kalische Aufführungs- und mechani-sche Vervielfältigungsrechte (GEMA).Sie nimmt die ihr von Komponisten, Text-dichtern und Musikverlegern eingeräum-ten Rechte zur Nutzung von Werken derTonkunst (mit oder ohne Text) wahr. Sieist von der VerwertungsgesellschaftWort (VG Wort) und der Gesellschaftzur Verwertung von Leistungsschutz-rechten (GVL) ermächtigt, die von die-sen wahrgenommenen Rechte und

Ansprüche der Urheber von Sprachwer-ken (VG Wort) sowie der ausübendenKünstler und Tonträgerhersteller (GVL)geltend zu machen. Der Beklagte war einZahnarzt, der im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hinter-grundmusik übertrug.

Die Parteien hatten am 6. August 2003einen urheberrechtlichen Lizenzvertraggeschlossen, mit dem die Klägerin demBeklagten das Recht zur Nutzung desRepertoires der GEMA, der VG-Wort undder GVL zur Wiedergabe von Hörfunk-sendungen in seiner Praxis gegen Zah-lung einer Vergütung eingeräumt hat.

Dr. Dirk Erdmann

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

F O RUM

Der Beklagte hatte der Klägerin dannzum 17. Dezember 2012 die fristloseKündigung des Lizenzvertrags erklärtund seine Zahlungen eingestellt. Diesbegründete er damit, dass die Wiederga-be von Hintergrundmusik in Zahnarztpra-xen nach dem Urteil des Gerichtshofsder Europäischen Union vom 15. März2012 (C-135/10) keine öffentliche Wie-dergabe darstelle.

Dieser Interpretation schloss sich der BGHan: Er sehe sich „an die Auslegung desUnionsrechts durch den Gerichtshof derEuropäischen Union gebunden” undhabe die entsprechenden Bestimmungendes nationalen Rechts richtlinienkonformauszulegen. Der vom Bundesgerichtshof

zu beurteilende Sachverhalt stimme dar-über hinaus in allen wesentlichen Punk-ten mit dem Sachverhalt überein, derdem Gerichtshof der Europäischen Unionbei seiner Entscheidung vorgelegen hat-te. Der Bundesgerichtshof habe daherentschieden, dass die Wiedergabe vonHörfunksendungen in Zahnarztpraxen imAllgemeinen – und so auch bei demBeklagten – nicht öffentlich und damitauch nicht vergütungspflichtig ist.

Vorinstanzen: AG Düsseldorf – Urteil vom 17. Oktober2013 – 57 C 12732/12 LG Düsseldorf – Urteil vom 4. April2013 – 23 S 144/13, juris

Quelle: BGH-PM vom 18. Juni 2015

Nachdruck aus www.adp-medien.devom 19.06.2015

dr. dirk erdmannadp®-medienagentur & verlagfon: 01 72-5 95 92 31fax: 0 21 29-56 79 31mail 1: [email protected] mail 2: [email protected] web: www.adp-medien.defriedhofstr. 6542781 haan/rheinland

KZVB-Wahl 2010 war rechtskonformMitglieder des FVDZ Bayern scheitern mit Wahlanfechtung

München, 19. Juni 2016 – FünfJahre nach der Wahl zur Vertre-terversammlung der KZVB muss

sich noch immer die Justiz damit beschäf-tigen. Der Grund dafür: Drei Mitgliederdes FVDZ Bayern hatten der KZVB Verstö-ße gegen die Neutralitätspflicht vorge-worfen und die Wahl angefochten. Am17. Juni scheiterten sie mit ihrer Klage vordem Landessozialgericht (LSG). Damitkann die jetzige VV ihre Arbeit bis zumEnde der Wahlperiode am 31. Dezember2016 fortführen.

Kritisiert hatten die Kläger unter ande-rem, dass die KZVB ihre Mitglieder inihren Publikationen und Rundschreibenüber ihre Arbeit sowie die Ergebnisse derVergütungsverhandlungen ausführlichinformiert. „Ich habe mich seit Beginnmeiner Amtszeit um größtmöglicheTransparenz bei der Arbeit des Vorstandsbemüht. Die bayerischen Vertragszahn-ärzte haben Anspruch darauf, zu erfah-ren, was ihre KZVB für sie erreicht hat.

Deshalb hatte ich nie Verständnis für die-se Klage“, so KZVB-Chef Dr. Janusz Rat.

Vor dem Landessozialgericht hattenbereits der Landeswahlausschuss derKZVB und das Sozialgericht München dieWahlanfechtung der drei FVDZ-Mitglie-der zurückgewiesen. Die Entscheidungdes Landessozialgerichts ist endgültig, daeine Revision nicht zugelassen wurde.

„Ich bedauere, dass sich Sozialgerichtemit derart unsinnigen Klagen beschäfti-gen müssen, nur weil einige Kandidatenmit dem Wahlergebnis unzufriedenwaren. Es gibt wirklich wichtigere The-men für den Berufsstand wie beispiels-weise die Klage der AOK Bayern gegendas Landesschiedsamt“, kommentierteRats Vorstandskollege Dr. Stefan Böhmdie Entscheidung.

Die KZVB ist eine Körperschaft desöffentlichen Rechts. Mitglieder sind dierund 9700 bayerischen Vertragszahnärz-

te, also die Zahnärzte, die berechtigt sind,Leistungen über die gesetzliche Kranken-versicherung abzurechnen. Die KZVBstellt die flächendeckende zahnmedizini-sche Versorgung für die mehr als zehnMillionen gesetzlich Krankenversichertenin Bayern sicher, organisiert den zahn-ärztlichen Notdienst und rechnet diezahnärztlichen Leistungen mit dengesetzlichen Krankenkassen ab.

Kassenzahnärztliche VereinigungBayernsPresseinformation

Für Rückfragen: Leo Hofmeier

Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns Leiter der PressestelleFallstraße 34, 81369 MünchenTel.: 0 89/7 24 01-184, Fax: 0 89/7 24 01-276www.kzvb.defacebook.com/KZVB

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 15

FORUM

Gegendarstellungzum Artikel vom Herrn Dr. Eberhard Siegle/ Ausgabe Mai über mein Buch „Martina Königer – Wiederherstellung Befundklasse 6 – Bema BEL GOZ BEB“

Folgende Aussagen von Herrn Dr. Sieglestelle ich hiermit richtig:

„Eine Unmenge von teilweise peinli-chen orthografischen Fehlern”– Es ist meine erste Auflage– Rechtschreibfehler passieren leider,trotz mehrmaliger Kontrolllesung undComputerkorrektur.

„Eine Vielzahl von inhaltlichen,gebührenrechtlichen sowie fachli-chen Fehlern bei den Beispielen”

– Ich habe in diesem Buch meine eigenenBeispiele verwendet, die seitens derKZVB in der Abrechnung für richtigbefunden wurden.– Mit diesen Befunden arbeite ich jedenTag.– Die BEL und BEB betreffen meine Bei-spiele und können bei anderen Zahn-technikern abweichen.

„Eine Sprache und Erklärungen, Defi-nitionen, die der Zahnmedizin durch-gängig vom Niveau her nicht entspre-chen”– Mir war leider nicht klar, dass ich nichtdem Niveau der Zahnmedizin entspre-che. Ich habe deshalb, so wie ich mei-nen Beruf (Abrechnung) mit Leiden-schaft ausübe, dieses Buch verfasst. Essoll für jede Helferin verständlich sein,ohne ein Wörterbuch der Zahnmedizinzu benutzen.– Durch mein „was ist was“ habe ich dieDefinitionen erklärt.

„So wird z.B. verkannt, dass die 2-jäh-rige Gewährleistung nach §137 Abs.4Satz3 SGB V auch bei Wiederherstel-lungen mit Befundveränderung gilt”– Durch eine Befundveränderung undderen Wiederherstellung tritt eine neuezweijährige Gewährleistung in Kraft.– Beispiel:nach 7 Monaten wird ein Zahn extra-hiert, der an der Prothese erweitert wer-den muss und deshalb beginnt wegeneiner Befundveränderung eine neueGewährleistung.

„Ferner wird z.B. verschwiegen, dassWiederherstellungsmaßnahmen, dienicht dem Wirtschaftlichkeitsgebotdes §12 Abs.1 SGB V entsprechen,vom Zahnarzt gar nicht via Festzu-

schuss erbracht und von der Kran-kenkasse gar nicht genehmigt wer-den dürfen”– Der Zahnarzt haftet gegenüber demPatienten und der Krankenkasse. Ermuss den Patienten aufklären, ob eineReparatur noch wirtschaftlich undmöglich ist, oder ob eine Neuanferti-gung nötig und wirtschaftlich besserwäre.– Wenn der Patient sich gegen den Ratseines Zahnarztes entscheidet, sollteder Zahnarzt das Ganze gut dokumen-tieren und den Patient darauf aufmerk-sam machen, das er eventuell keine Leistung von der Krankenkasse erhält,wenn das aus dem Wirtschaftlichkeits-gebot fällt. In dem Fall sollte der Zahn-arzt alles schriftlich niederlegen undden Patienten unterschreiben lassen. (siehe Seite 9)– Leistungen, die nicht notwendig oderunwirtschaftlich sind, können Versi-cherte nicht beanspruchen, müssen dieLeistungserbringer nicht bewirken/durchführen und muss die Kranken-kasse nicht bewilligen. (siehe Seite 11)– Der Festzuschuss gilt nur für Patientender gesetzlichen Krankenkasse.– Der Festzuschuss wird angesetzt, wenndauerhaft die Funktionsfähigkeit derProthese wirtschaftlich vertretbar ist, daeine Wiederherstellung sehr aufwendigist. (siehe Seite 21)

„Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass Wiederherstellungs-maßnahmen bei Härtefällen im Vor-feld von der Krankenkasse geneh-migt werden müssen.”– Selbstverständlich müssen Härtefällevorher von der Krankenkasse geneh-migt werden. (siehe Seite 13)

„Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass private Laborleistun-gen nach §9 GOZ berechnet werdenund hierbei nicht zwingend BEBangewandt werden muss.”– Meine Beispiele sind Vorschläge undsollen zum Nachdenken anregen.

„Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass nur Versorgungen, diemit einem Festzuschuss versehen

werden können, als Regelversor-gung, Gleichartige Versorgung oderAndersartige Versorgung eingestuftwerden können. Versorgungen, diekeinen Festzuschuss erhalten, fallendaher nicht unter die vorgenannteEinteilung.”– Siehe Seite 14

„Auch wird z.B beharrlich der völligunübliche Begriff „Phaserschweißen“dem allgemein benutzten Begriff„Laserschweißen“ verwendet.”– Diesen Begriff habe ich bei "was istwas“ erklärt und wird regional eventu-ell anders bezeichnet– Siehe Seite 20

Martina Königer, Rosenheim

Anmerkungen zur GegendarstellungDas Abdrucken von Gegendarstellungenist zurecht guter journalistischer Brauch,selbst wenn die Gegendarstellung wenigSubstanz hat und/oder für den Leserwenig Nutzen bringt.Zu obiger Gegendarstellung von FrauMartina Königer, Rosenheim, möchte ichanmerken, dass ich nach gründlicherAnalyse des diskutierten Buches zu der-selben Erkenntnis komme wie Dr. Siegleim Maiheft des ZBV Oberbayern 2015.Das Buch enthält primär eine extremhohe Anzahl von Fehlern. Es handelt sichum orthografische Fehler, Fehler im Satz-bau sowie inhaltliche, gebührenrechtli-che Fehler. Sehr häufig bleibt es völligunklar, was genau die Autorin bei denBeispielen meint. Die sehr wichtige The-matik des § 12 SGB V hat Frau Königerdefinitiv wohl nicht verstanden.Als Referent für Honorarwesen und Bera-tung der KZVB ist mir auch nach Rückfra-ge nicht bekannt, dass die Autorin häufigbei der KZVB zum Thema ihres BuchesFragen stellt.In meiner Praxis wird seitens meiner Mit-arbeiterinnen dieses Buch nicht als„Unterstützung“ verwendet.

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender des ZBV Oberbayern

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 893Fr. 10.07.2015, 14:00 bis 15.30 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

MÜNCHEN: Kurs 895Mi. 15.07.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

FREISING: Kurs 892Mi. 29.07.2015, 17:00 bis 19.00 UhrOrt: Gasthaus Zum Löwen, LandshuterStraße 66, 85356 Freising

TRAUNSTEIN: Kurs 891Fr. 18.09.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

MÜNCHEN: Kurs 896Mi. 07.10.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

TÜSSLING: Kurs 894Fr. 09.10.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüssling

WOLNZACH: Kurs 897Fr. 16.10.2015, 14:00 bis 16:00 UhrOrt: Gasthof zur Post, Marktplatz 5,85283 Wolnzach

Weitere regionale Termine inPlanung

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung ist gesorgt)

Kurs 616Sa. 01.08.2015, 09.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 172Fr. 10.07.2015, 16:00 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließenderTeilnahme an der Sommerfort-bildung möglich:ROSENHEIM: Kurs 173Sa. 11.07.2015, 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 RosenheimGARMISCH-PARTENKIRCHEN:Kurs 174Do. 16.07.2015, 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstr. 4,82467 Garmisch-Partenkirchen

MÜNCHEN: Kurs 176Mi. 22.07.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-AllachTRAUNSTEIN: Kurs 171Fr. 18.09.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 TraunsteinTÜSSLING: Kurs 175Fr. 09.10.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüssling

MÜNCHEN: Kurs 177Mi. 14.10.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

WOLNZACH: Kurs 178Fr. 16.10.2015, 16:00 bis 19:00 UhrOrt: Gasthof zur Post, Marktplatz 5,85283 WolnzachWeitere regionale Termine inPlanung

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 617Sa. 12.09.2015, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Kurs 715Fr./Sa. 13.11./14.11.2015 und Mi.25.11.2015, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Ulrike WiedenmannEUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 526Kursort: MÜNCHEN Beginn 15.10.2015Do. – Fr. 15.10. – 16.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do. – Fr. 22.10. – 23.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 12.11./13.11./14.11.2015,(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 18.11.2015 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 180,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 527Kursort: MÜNCHEN AUSGEBUCHTBeginn 16.07.2015Do. 16.07.2015, (9 – 18 Uhr)Fr. 17.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppen ASa. 18.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppe BOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 17

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

7) KOMPENDIUM – ZFARef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Zahnersatz BasicsKurs 9021Sa. 17.10.2015, 09:00 bis 17:30 UhrAchtung Kursortänderung!!!Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8) ZMP Aufstiegsfortbildung2016/2017 (in München)

Termin: März 2016 bis Dezember 2016 Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Fr. Ulrike Wiedenmann, DH;Fr. Katja Wahle, DH, Praxismanagerin;Fr. Annette Schmidt, StR, Pass;Dr. Catherine Kempf, Ärztin

EUR 2540,00 (alle Bausteine)zuzügl. BLZK Prüfungsgebühren

EUR 1990,00 (ohne Baustein 1) zuzügl.BLZK Prüfungsgebühren

Kurs 418Termine:Baustein 1: 14.04. – 16.04.2016, 22.04. – 23.04.2016Baustein 2.1: Beginn 07.07.2016Baustein 2.3: Beginn 10.11.2016Baustein 2.2: Beginn 07.12.2016

Kurs 418-1Vorbereitungskurs für PrüfungBaustein 1EUR 100,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)Termine:Sa.: 30.04.2016, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) ZML Weiterbildung 2016

Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Jochen Kleinbauer, Zahntechnikermeister

Kurs ZML2-kpl

EUR 2498,00 (alle Bausteine inkl. Prü-fung)Beginn 17.07.2016 – 10.06.2016

Einzelbuchungen der Bausteine:Kurs ZML2-BS1Euro 535,00 Baustein1 Beginn 17.02. – 27.02.2016

Kurs ZML2-BS2Euro 535,00 Baustein2 Beginn 02.03. – 12.03.2016

Kurs ZML2-BS3Euro 670,00 Baustein3 Beginn 06.04. – 16.04.2016

Kurs ZML2-BS4Euro 735,00 Baustein4 Beginn 11.05. – 21.05.2016

Kurs ZML2-Prüf.Euro 200,00 Prüfungsgebühr Beginn 08.06. – 10.06.2016

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

10 Notfallsituationen in Ihrer Zahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10 PersonenKurstermine nach Vereinbarung.

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sieauch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68,

Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Prophylaxe-BasiskursFortbildung für ZahnmedizinischeFachangestellte nach der Fortbil-dungsordnung der BLZK

Kursgebühr:EUR 550,00

Referentin: Fr. Ulrike Wiedenmann, DH

Termin:München, 15.10.2015 – 18.11.2015

Nähere Informationen/Datensiehe Ausschreibung.

PZR – aber richtig!!Die Grundlagen der professionellen Zahnreinigungvon A – Z

In diesem 2-Tageskurs werden die Grund-lagen der professionellen Zahnreinigungin Theorie und Praxis vermittelt. Von A wieAnamnese bis Z wie Zahnhalteapparat. Unter fachlicher Anleitung wird am 2. Kurstag die Theorie in die Praxis umge-setzt. Sie erlernen durch gegenseitigesÜben die – richtige Durchführung des PSI und ver-schiedene Indices – Anwendung von manuellen undmaschinellen Instrumenten – Glatt- und Interdentalraumpolitur – Ergonomie und Abstützung

Kursgebühr: EUR 180,00 (inkl. Verpfl.)

Referentin: Ulrike Wiedenmann, DH

Kursort: ZBV Oberbayern, 80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Kursdauer: 2 Tage,jeweils 9:00 – 18:00 Uhr

Kursnummer: 527

Neuer Termin in München: Do. 16.07. – Sa. 18.07.2015

Termine:

Do. 16.07.2015(Theorie) Gruppe A und B

Fr. 17.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe A

Sa. 18.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe B

Anmeldung bitte mittels Anmelde-formular des ZBV-Oberbayern anRuth Hindl, Tel. 0 8146-99 79 568,Fax: 0 8146-99 79 895

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 16 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 19

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM – Kurs 172 Fr. 10.07.2015 – 16:30 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließender Teilnahme an der Sommerfortbildung möglichROSENHEIM – Kurs 173 Sa. 11.07.2015 – 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Kurs 174 Do. 16.07.2015 – 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstraße 4, 82467 Garmisch-Partenkirchen

MÜNCHEN – Kurs 176 Mi. 22.07.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

TRAUNSTEIN – Kurs 171 Fr. 18.09.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Taubenmarkt 11-13, 83278 Traunstein

TÜSSLING – Kurs 175 Fr. 09.10.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1, 84577 Tüssling

MÜNCHEN – Kurs 177 Mi. 14.10.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

WOLNZACH – Kurs 178 Fr. 16.10.2015 – 16:00 bis 19:00 UhrOrt: Gasthof zur Post, Marktplatz 5, 85283 Wolnzach

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

Weitere regionale Kurstermine sindnoch in Planung.

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Weiterbildung zur zahnmedizinischen Laborassistentin (ZML)

Das Vibrieren eines Rüttlers ist für uns alleein gewohntes Geräusch aus dem Praxis-alltag. Dieses erwartete uns, nach theore-tischem Unterricht, als erstes im neu ein-gerichteten zahntechnischen Labor desZBV Oberbayern. Voller Erwartung, wirwürden unmittelbar irgendwelche Pro-thesen zum Bearbeiten in die Handgedrückt bekommen, wurden wir einesBesseren belehrt.

Nach ausführlicher Einweisung über denUmgang mit den zahntechnisch ausgerü-steten Arbeitsplätzen und Hinweisen aufdie nötigen Sicherheitsvorschriften ineinem Labor, bestand unsere erste Tätig-keit in der Herstellung eines Gipsmodells. Modellherstellung? – Machen wir dochständig in der Praxis und ist Routine! Undgenau hier beginnt der Unterschied zwi-schen der „Meinung sein, man kann es“und dem „richtigen Können“.

Jeder musste nun seine Modelle herstel-len, wie man es sonst auch aus dem Praxisalltag kennt. Resultat: Die unter-schiedlich angerührten Gips-Wasser-Mischungen waren entweder zu fest, zuflüssig, mit zu vielen Lufteinschlüssen,mit unvermischtem Gipspulver oder siewurden von vorn herein auf dem Rüttlerangerührt. Die daraus entstandenenModelle waren im Ergebnis nicht wirklichbesser. Stellenweise zu weich, zu brüchig,schlecht abgezeichnet, viele Blasen,ungenau oder marmoriert. Nach den Kri-tiken bereits bei unseren Modellen durchunsere Dozenten, Dr. Klaus Kocher undZahntechnikermeister Jochen Kleinbauer,wurde uns schnell klar, dass diese Weiter-bildung zur ZML kein Spaziergang wer-den würde. Schon gar nicht als die aller-erste Gruppe, die diese vollkommen neueWeiterbildungs-richtung begonnen hat.

Die Anforderungen an unsere kleineGruppe wurden von Baustein zu Bau-stein, sowohl in den theoretischen alsauch den praktischen Teilen, immerhöher. Unsere zahntechnischen Arbeitenbasierten teils auf dem aktuellen, teilsauch auf Wissen, welches im vorherigenBaustein in der Theorie und im Labor

gelernt wurde. Der hergestellte Funkti-onslöffel beispielsweise wurde durcheinen Wachswall erweitert. Aus dem kie-ferähnlich geformten Teil mit Wachs, wel-ches anfangs nicht wirklich den erlerntenVorgaben entsprach, entstand durch vielÜbung und unter Aufsicht unsererDozenten im Laufe der Zeit ein für denPatienten optimales Werkstück.

Die weiteren Laborarbeiten reichten u. A.von der Herstellung eines individuellenLöffels für einen teil- und unbezahntenKiefer über die Bruch- und Sprungrepara-tur einer Prothese, bis hin zur vollständi-gen Herstellung einer Interimsversorgungmit Erweiterung mehrerer Zähne, derUnterfütterung sowie der Herstellungeiner Aufbißschiene mit adjustierterOberfläche mittels Artikulator. AproposInterimsversorgung: Während der ge-samten Weiterbildung hallten nie so vieleFlüche durchs Labor wie in diesem Bau-stein. Das Bearbeiten und Aufstellen derzu ersetzenden Zähne, sowie das Wachs-modellieren war nicht der Grund, son-dern das Biegen der Überwurfklammern.Einen federharten Draht lege artis zu bie-gen klingt, theoretisch jedenfalls, ersteinmal nicht zu schwierig. Praktisch aller-

dings brachten uns die Klammern teilwei-se an den Rand der Verzweiflung. Aller-dings ließen sich weder Herr Dr. Kochernoch Herr ZTM Kleinbauer davon beein-drucken, sondern motivierten uns stän-dig, ohne dabei mit kritischem undgeschultem Blick unsere Arbeiten ausden Augen zu lassen.

Wie bei jedem anderen Pilotprojekt auch,zeigten sich zu Beginn kleine „Stolper-steine“. Hier und da ist die Hauptsiche-rung vom Labor geflogen, mancheInduktionsbrenner haben partout dieArbeit verweigert, die Heizplatten für dieDrucktöpfe kochten unser Kaltpolymeri-sat trotz kleinster Einstellung entwederbis zum Siedepunkt oder gar nicht, oderwir mussten feststellen, dass uns nochirgendein Material oder Instrument fehl-te. Dank der offenen Ohren unsererDozenten wurden diese „Stolpersteine“jedoch schnell beseitigt, wodurch unsereGruppe am nächsten Labortag wiederfrisch ans Werk konnte.

Im Laufe der Weiterbildung wurdenunsere Handgriffe routinierter, dieArbeitsgeschwindigkeit schneller und diePräzision höher. Die verzeichneten Erfol-

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

ge in der Herstellung unserer zahntechni-schen Werkstücke weckten bei allen denEhrgeiz, immer besser zu werden, um beiden anstehenden Prüfungstagen dasOptimum zu erreichen.

Die Abschlussprüfung zur zahnmedizini-schen Laborassistentin bestand aus einertheoretischen und der praktischen Prü-fung. Die praktische Prüfung umfasstevier unter-schiedliche Laboraufträge.Obwohl wir uns für den theoretischen Teildurch lernen unserer Skripte gut vorbe-reiten konnten, war auch während derzweieinhalb Tage der praktischen Prü-fung eine gesteigerte Nervosität zu ver-zeichnen. Ständig kontrollierte jeder sei-ne bereits abgeschlossenen Aufträge, umsicher zu gehen, dass alles Erlernte richtigumgesetzt wurde.

Erst nach Bekanntgabe unserer Prüfungs-ergebnisse legte sich die Anspannung,denn wir hatten alle sowohl die theoreti-sche als auch die praktische Prüfungbestanden.

Die guten bis sehr guten Ergebnisse derAbschlussprüfungen unserer Gruppemögen sicherlich auch daran liegen, dassder Umgang miteinander von Anfang ankollegial, freundschaftlich, hilfsbereit undlustig war. Herr Dr. Kocher und Herr ZTMKleinbauer unterstützten uns währendder gesamten Weiterbildung durch ihrelangjährige Erfahrung und Kompetenz,vermittelten uns das notwendige Wissenund motivierten uns teilweise mithilfevon lustigen Anekdoten aus ihrem eige-nen Berufsleben.

Letztendlich sind wir durch diese erfolg-reiche Weiterbildung zur ZML zu einemnoch festeren und unentbehrlicherenBestandteil für unsere Praxen gewordenund können nun mit Fug und Rechtsagen: Wir können es!

Natalie Hoffmann, Olching

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Ausbildung zurZahnmedizinischen Laborassistentin (ZML)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,verehrte Zahnmedizinische Fachan-gestellte,

im Jahr 2015 konnte der ZBV Oberbayerndie ersten Zahnmedizinischen Fachange-stellten zur ZML (ZahnmedizinischenLaborassistentin) aus- und weiterbilden.Damit weiterhin die zentrale Rolle desZahnärztlichen Berufstandes hervorgeho-ben werden kann und es den Zahnärztin-nen und Zahnärzten hinsichtlich der per-

sonellen Besetzung vereinfacht wird einPraxislabor zu betreiben, findet auch imJahre 2016 die Weiterbildung zur ZML imLehrlabor ihres ZBV Oberbayern statt. Wirfreuen uns eine intensive Betreuungunserer Kursteilnehmer dank kleinerArbeitsgruppen gewährleisten zu kön-nen. Dabei wird vor allem auch auf dasjeweilige Talent der Kursteilnehmer ein-gegangen und dies entsprechend unterindividueller Betreuung gefördert.

Nachfolgend darf ich Ihnen zunächst dieTermine für die Bausteine I bis IV und diePrüfung zur ZML sowie den Unterrichts-verlauf skizzieren. Ebenfalls finden sie diezu den Bausteinen gehörenden Preise,welche einerseits in einem Packetpreis(bei Buchung des Komplettpacketes derBausteine, jedoch immer erst vor Beginndes jeweiligen Bausteins zur Zahlung fäl-lig) und andererseits als Einzelbelegung-baustein ausweisen.

BAUSTEIN I (Modellherstellung, Funktionslöffel mit Bisswall, individueller Löffel, Bissschablone mit Bisswall)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 17.02.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein I & Arbeitsmaterialien austeilen;

Freitag 19.02.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht

Samstag 20.02.2016 8:30 – 13:00 frei Laborunterricht

Samstag 27.02.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:00 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €)

1. Unterricht:

BAUSTEIN II (Bruchreparatur einer Totalprothese, Unterfütterung einer Totalprothese)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 02.03.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein II;

Freitag 04.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 05.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 12.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €)

BAUSTEIN III (Interimsprothese mit gebogenen Klammern, Erweiterung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 06.04.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein III;

Freitag 08.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 09.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Mittwoch 13.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Übungstag (freiwillige Teilnahme)

Freitag 15.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 16.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 635 €) (Einzelbuchungspreis 670 €)

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

BAUSTEIN IV (Herstellung einer adjustierten Schiene)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 11.05.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieuntericht für Baustein IV

Freitag 13.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 14.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Freitag 20.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 21.05.2016 8:30 – 13:00 frei Laborunterricht;

(Paketpreis: 695 €) (Einzelbuchungspreis 735 €)

Prüfung zur ZML (Theorieprüfung, Praktische Prüfung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 08.06.2016 9:30 – 11:00 12:00 – 18:00 Theorieprüfung & Praktische Prüfung;

Donnerstag 09.06.2016 9:00 – 12:00 12:00 – 17:00 Praktische Prüfung;

Freitag 10.06.2016 9:00 – 12:00 12:00 – 16:00 Praktische Prüfung;

(Paketpreis: 170 €) (Einzelbuchungspreis 200 €)

Paketpreis gesamt: 2.328 € + (Prüfung 170 €) = 2.498 €

Einzelbuchungspreise gesamt: 2.475 € + (Prüfung 200 €) = 2.675 €

2. Dozenten:Der Theorieunterricht in Arbeitssicher-heit, Anatomie, Werkstoffkunde,Arbeitsabläufe und Abrechnung, wirdvon einem Zahnarzt abgehalten und derpraktische Laborunterricht von einemZahntechnikermeister betreut und gestal-tet.

3. Persönliche Fortbildungs-voraussetzungen der Kurs-teilnehmer:

Um an der Weiterbildung zur Zahnmedi-zinischen Laborassistentin teilnehmen zukönnen, muss bei Kursanmeldung dererfolgreiche Abschluss der Ausbildungzur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlosse-nen, beruflichen Ausbildungsgangesnachgewiesen werden.

4. Welche Ausstattung benöti-gen unsere Kursteilnehmer?

Grundsätzlich werden den Kursteilneh-merinnen alle Materialien und Gerät-schaften vom ZBV Oberbayern für dieAusbildung zur ZML gestellt. Jedoch wol-len wir die Kursteilnehmerinnen für denpraktischen Einsatz in ihrer Praxis vorbe-reiten. Somit steht es den Teilnehmerin-nen frei die individuellen Arbeitsmateria-lien wie z.B. Artikulatoren oderUnterfütterungsgeräte et cetera, welchein der Praxis bereits vorhanden sind mit-bringen, damit wir sie an den speziellenGerätschaften oder Materialien ausbil-den können. Dadurch soll in einem nochhöheren Maße gewährleistet sein, dassdas erlernte Wissen umgehend und ohneUmstellungsprobleme in dem zahnärztli-chen Praxislabor anzuwenden ist.

5. Anmeldung:Anmelden können sie sich bei der Ver-waltung der Fortbildungen des Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes Oberbayern(Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8,82287 Jesenwang, Tel. 08146-9979568,Fax 08146-9979895, [email protected])ab sofort. Bitte reichen Sie neben ihrerschriftlichen Anmeldung und der Ein-zugsermächtigung auch ihren Ausbil-dungsnachweis (Kopie) als Zahnmedizini-sche Fachangestellte ein.

Mit freundlichen GrüßenDr. Klaus Kocher

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur ZML Weiterbildung vom 17.02. – 10.06.2016 in MünchenName: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 40,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichen Anmeldung eine Rechnung,die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese können bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kurs-beginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aus derartigenKursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)� Komplettpaket, Gebühr 2.498,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 170,00 €) oder

oder Einzelbuchung � Baustein I, Gebühr 535,00 € � Baustein II, Gebühr 535,00 € � Baustein III, Gebühr 670,00 €

� Baustein IV, Gebühr 735,00 € � Prüfungsgebühr 200,00 €

Einzelbuchungen gesamt Gebühr 2.675,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 200,00 €). Gewünschtes bitte ankreuzen!

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZML der Teilnehmer(in):

zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Bausteins, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium – ZFA Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Zahnersatz-BasicsIdeal geeignet für Einsteiger und Wiedereinstei-ger in den Themenbereich Zahnersatz

Einsteiger-Kurs mit den Grundlagen zumZahnersatz GKV/PKV. Es werden festsit-zender, herausnehmbarer, Kombi-Zahnersatz aus zahnärztlicher Sicht undauch verwaltungs- sowie abrechnungs-technisch durch die Referenten Zahnärz-tin Dr. T. Killian und ZMF C. Kürzinger in vielen praxisrelevanten Beispielen erar-beitet. Ein Schwerpunkt wird unteranderem auf der Handhabung undAnwendung der Festzuschüsse derBefundklassen 1 – 4 liegen.

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik„Fortbildung“ gebucht werden.

Hier finden Sie auch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichen Kursanmeldung erhaltenSie bei

Frau Ruth Hindl, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ)

Christine Kürzinger (ZMF)

Referenten: Dr. Tina Killian, Christine Kürzinger

75 € (inkl. Skript + Mittagessen)

Termin:17.10.20159.00 – 17.30 Uhr

Elly-Staegmeyr-Str. 1580999 München(Achtung: Kursortänderung)

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht:

Kursgebühren: EUR 2.540,00 alle Bausteine (1 – 2.3), zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKbzw.EUR 1.990,00 ohne Baustein 1 (bei Anerkennung des Prophylaxe-Basiskurses als Baustein 1 durch die BLZK)zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKKursgebühren zahlbar jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2016/2017

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

€ Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Baustein 1 550,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 14.04. – 16.04.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 1(5 Tage) 22.04. – 23.04.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr 02.06.2016

(Anmeldeschluss: 12.05.2016)

Baustein 2.1 1020,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 07.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhr(14 Tage) Fr. Annette Schmidt, StR 08.07.2016an 3 Tagen werden Fr. Dr. C. Kempf, Ärztin 09.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhrdie TN in Gruppen Fr. Annette Schmidt, StR 21.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhreingeteilt

Herr Dr. Kocher, ZA 22.07.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DH 23.07.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. Annette Schmidt, StR 20.09.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PM 21.09. – 24.09.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DHFr. K. Wahle, DH, PM 26.10. – 28.10.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DH von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PM 29.10.2016 von 9:00 bis 12:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 29.10.2016 von 13:00 bis 16:00 Uhr

Baustein 2.3 420,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 10.11. – 12.11.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(3 Tage)

Baustein 2.2 550,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 07.12. – 09.12.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 24 Tage) Fr. U. Wiedenmann, DH

Termine werde nochFr. K. Wahle, DH, PM 10.12.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhr bekannt gegeben!

Bausteine 2.1, 2.2, 2.3werden zusammengeprüft

Prakt. PrüfungMündl. PrüfungTermine werden nochbekannt gegeben!

Meisterbonus EUR 1.000,00

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 27

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2016/2017Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • !! NEU !! Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufser-fahrung !! NEU !! (Datenangabe erforderlich!)• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre)• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d.§ 18 a Abs. 3 RöV• Falls das erfolgreiche Ablegen des Prophylaxekurses als Baustein 1 zur Fortbildung zur/m ZMP anerkannt wurde, muss diesdurch eine entsprechende Bescheinigung der BLZK nachgewiesen werden.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 2.540,00 € bzw 1.990,00 € ohne Baustein 1, (unzutreffenden Betrag bitte durchstreichen) jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines,zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

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28 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

„ECONODENT”Econodent: BWL-Problem für Zahnärzte/-innen und Praxismitarbeiter/innen

Der ZBV Oberbayern hat in Zusammen-arbeit mit der Externen Weiterbildungder Ludwig-Maximilians-Universität LMU)München und dem UVM-Institut ein Pro-gramm „Econodent – BWL-Kenntnissefür Zahnärzte“ entwickelt, welches aufdie Bedürfnisse der Zahnarztpraxen zuge-schnitten ist. Das Programm wird vomZBV Oberbayern in Zusammenarbeit mitDozentinnen und Dozenten der Fakultätfür Betriebswirtschaft der LMU und desUVM-Institutes durchgeführt. Es vermit-telt unverzichtbare Kenntnisse der Be-triebswirtschaftslehre in mehreren the-matisch gegliederten Modulen undumfasst zwölf Tage Betriebswirtschafts-lehre sowie zwei Tage Gebührenrecht(GOZ und BEMA, dargeboten von Herrn Dr. Peter Klotz und Frau ChristineKürzinger). Ziel beim Erwerb dieses Zertifikates ist es,die erforderlichen betriebswirtschaftli-chen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zuerlangen, um eine Zahnarztpraxis effi-zient und gewinnbringend zu betreiben.Das Programm vermittelt den Teilneh-menden grundlegendes praxisrelevantesWissen für eine ökonomische Praxisfüh-rung. Dabei wird die breite Palette anGebieten abgedeckt, die in einem Kon-text zur zahnärztlichen Praxis stehen. DieInhalte werden in Zusammenarbeit mitdem ZBV ausgearbeitet, wodurch diehohe Praxisrelevanz sichergestellt ist.Die Module zur BWL umfassen die The-mengebiete Investition und Finanzie-rung, Marketing, Versicherungen,Arbeitsrecht, Controlling und Steuern.Aber auch psychologische Erkenntnissefließen in das Programm ein, so z.B. Füh-rung von Mitarbeitern und Umgang mitPatienten. Das Programm ist auf eine Dauer von DreiMonaten angelegt und startet im April2016. Zielgruppe sind neben niedergelas-senen Zahnärzten selber auch Assisten-ten/Angestellte in Zahnarztpraxen undMitarbeiter, die mit kaufmännischen Fra-gestellungen in Praxen betraut sind unddaher betriebswirtschaftliches Wissenbenötigen.Das Programm bedient sich neuesterMedien, Methoden und Vermittlungsfor-

men. So wird das Programm durch eineOnline-Lernplattform begleitet, die einselbstgesteuertes Lernen zeit- und orts-unabhängig ermöglicht. Zusätzlich zuden Präsenzterminen kann so jederzeitauf Lerninhalte zugegriffen werden unddiese vertieft werden.Die Kursgebühr in Höhe von € 1.610,00kann man als außerordentlich günstigbezeichnen. Ermöglicht wird diesdadurch, dass der ZBV Oberbayern alsregionale Berufsvertretung der Zahnärz-teschaft allein das Wohl seiner Mitgliedersowie deren Mitarbeiterinnen im Augehat und – anders als private Fortbildungs-anbieter – keine Gewinnerzielungsab-sicht verfolgt, sondern rein kosten-deckend ohne Einkalkulation einerGewinnmarge wirtschaftet. Nachfolgend möchte ich Sie als potentielleInteressenten mit den einzelnen Themen-bereichen vertraut machen und zugleichauf die Termingestaltung hinweisen.Nach Beendigung des Programms erhal-ten die Teilnehmer/innen ein Zertifikatmitsamt erzielten Fortbildungspunktennach der Punktebewertung von Fortbil-dungen der Bundeszahnärztekammerund der DGZMK. Wer dieses Zertifikat erwirbt, soll dieerforderlichen betriebswirtschaftlichensowie gebührenrechtlichen Fachkennt-nisse und Fähigkeiten erlangen, um eineZahnarztpraxis effizient und gewinnbrin-gend zu betreiben. Das Curriculum ver-mittelt den Teilnehmern daher grundle-gendes praxisrelevantes Wissen für eineökonomische Praxisführung. Dabei wirddie breite Palette an Gebieten abgedeckt,die in einem Kontext zur zahnärztlichenPraxis stehen.

Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender

Rahmendaten

Teilnahmegebühr für 7 Module:1.610,00 Euro

Geplante Teilnehmerzahl: 20

Kursort:München, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, 2. Stock

Zeitraum:7 Module zwischen 16. Januar und26. September 2016.Jeweils 09:00 – 18:00 Uhr

Termine und Inhalte

MODUL 1Freitag/Samstag, 08./09.04.2016 – Investition/Finanzierung(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)• Investitionen beurteilen – Das Investitionsobjekt • Statische Investitionsrechnung – Kostenvergleich – Gewinnvergleich – Rentabilitätsvergleich – Amortisationsvergleich – Praxisfall: Digitales oder konventionelles Röntgen – Kalkulation einer Prophylaxemaßnahme

• Dynamische Verfahren – Kapital- bzw. Barwertverfahren – Exkurs: Interner Zinssatz • Investitionsentscheidungen bei Unsicherheit • Controlling • Finanzierungsalternativen

MODUL 2Freitag/Samstag, 22./23.04.2016 Privates Gebührenrecht/Bema(Dr. Peter Klotz / Christine Kürzinger,ZBV Oberbayern)(kein Abrechnungsseminar fürbestimmte Leistungen!!)• Korrekte Abrechnung in der zahnärzt-lichen Praxis nach GOZ 2012• Die damit verbundenen wichtigenGrundlagen der Dokumentation,Karteikartenführung etc.• Verpflichtungen aus demBehandlungsvertrag• Grundlagen der privaten Krankenversicherung• Argumentationshilfen im Umgang mitVersicherungen• Besonderheiten der neuen GOZ

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MODUL 3Freitag/Samstag, 29./30.04.2016 Führung von Mitarbeitern undUmgang mit Patienten(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)• Führung und Führungserfolg • Motivation und Sinnstiftung• Identifikation und Mitarbeiterbindung• Führung von Teams • Kommunikation – Kommunikation mit Patienten – Konfliktmanagement – Gesprächsaufbau und -verlauf – Umgang mit Patienten: Verkauf, Bindung, Reklamation

• Austausch unter Kollegen

MODUL 4Freitag/Samstag, 13./14.05.2016 Marketing(Dr. Bartsch, LMU)• Einführung in das Offensive Marketing • Grundlagen des strategischen / integrierten Marketing – Marketing Alignment Process alsGrundlage der strategischen Planung – Grundlagen des Leistungs- undZielgruppenprogramms – Grundlagen der Positionierung undKommunikationspolitik

• Grundlagen der Marktanalyse undMarktforschung • Grundlagen des Dienstleistungs- undKundenmanagements – Besonderheiten von Dienstleistungenund Implikationen – Dienstleistungsqualität und Kunden-zufriedenheit – Gestaltung von Kundenkontakt-punkten sowie des Dienstleistungs-umfeldes – Wesentliche Prinzipien des Kunden-managements

MODUL 5Freitag/Samstag, 03./04.06.2016 Arbeitsrecht/Versicherungen(Dr. Latzel / Dipl.-Kffr. StephanieMeyr, LMU)Arbeitsrecht• Arbeitsvertrag

� Einstellungsprozesse

� Freisetzungsprozesse � Zeugnisse und Empfehlungen

• Gehalt, Sozial- und Sonderleistungen • Arbeits- und Urlaubszeiten, Elternzeiten, Mutterschutz • Mitbestimmung und Interessenvertretung

Versicherungen• Was ist Risiko? Warum Versicherung?• Wie funktioniert ein Versicherungspro-dukt?• Risikoarten und die dazugehörigenVersicherungsprodukte– Zahnarztspezifische Risiken undVersicherungsprodukte � Haftpflichtversicherung � Rechtsschutzversicherung� Betriebsunterbrechungs-Versicherung

o Elektronikversicherung� Inventarversicherung– Allgemeine Risiken und Versiche-rungsprodukte � Krankenversicherung � Berufsunfähigkeitsversicherung� Pflegeversicherung � Unfallversicherung

• Zugang zu Versicherungen• Besonderheiten für Praxisgemeinschaften• ABC der Fachbegriffe

MODUL 6Freitag/Samstag, 24./25.06.2016 Controlling / Bankgespräche erfolgreich führen(Prof. Steiner / Prof. Hilz, UVM-Institut)

Controlling• Controllingkonzept und Controller• Der Steuerberater als externer Controller• Ziele des Controlling– Rentabilitätssicherung– Liquiditätssicherung• Datengrundlage und Werkzeuge – Finanzbuchhaltung und Ergebnisrechnung– Deckungsbeitragsrechnung– Kapitalflussrechnung (Cash Flow)– Finanzplanung und Liquiditätsmanagement

– EDV-gestützte Planungs- und Simulationsmodelle für Zahnärzte– Kennzahlen– Praxissteuerung mit der BalancedScorecard– Betriebsvergleiche

Bankgespräche erfolgreich führen• Vorbereitung und Durchführung desBankengesprächs– Klarheit über die Ziele des Bankengesprächs – „Hineinversetzen” in denBankmitarbeiter – Die Praxis betriebswirtschaftlichverstehen und erklären können(BWA, Jahresplanung, Investitionenetc.)

• Nachbereitung des Bankengesprächsund regelmäßiges Bankenberichts-wesen– Struktur des Berichtswesens – qualitative Kommentierungen

MODUL 7Montag/Dienstag, 04./05.07.2016 Steuern(Prof. Schanz, LMU)• Einführung und Begriffsdefinitionen• Einkommensteuer – Einkunftsarten – Steuertarife – Gewinnermittlungsmethoden,Schwerpunkt Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Lohn-und Gehaltsabrechnung – Verlustverrechnung• Gewerbesteuer• Umsatzsteuer– Umsatzsteuerfreie Umsätze– Umsatzsteuerpflichtige Umsätze• Abgabenordnung• Betriebsprüfung • Exkurs: Erbschaftsteuer • Investitionsentscheidungen undBerücksichtigung von Steuern – Neutralität und Entscheidungswirkungen – Leasing

Bei Interesse können Sie sich an HerrnSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81 bzw. [email protected] wenden.

7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 29

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben leserlich und vollständig!!

Name Kursteilnehmer:

Beruf:

Praxisstempel: Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des

ZBV Oberbayern.

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:

ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, FAX 0 89/81 88 87 40, E-Mail: [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende Teilnahmegebühr in Höhe von 1.610,00 Euro vonmeinem/unseren Konto:

Konto-Nr. BLZ:

BIC: IBAN:

Institut:per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrifteinzulösen.

Name und Anschrift des Kontoinhabers ggf. Praxisstempel Datum Unterschrift

Kursbezeichnung: ECONODENT

Veranstaltungszeitraum: 08.04. bis 05.07.2016

Kursort: München

Kursgebühr: 1.610,00 EURO

Vorname Kursteilnehmer:

Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichenAnmeldung eine Rechnung, die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese könnenbei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht fürKosten, die aus derartigen Kursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

BEGRIFFE FÜR DIE ZFA

= Ansammlung von Eiter in einem Hohlraum

Achtung: Dieser Hohlraum ist nicht naturgegeben, sondern hat sich durchGewebszerfall und Umwandlung in Eiter neu gebildet.Je nach Lage und Ausprägung sehr unterschiedlich.

Abszess

= Eiteransammlung in einer präformierten(im Körper vorkommenden) Körperhöhle, z.B. Kieferhöhle

Empyem

= Luftansammlung im Gewebe

Diese kann in der Zahnheilkunde beispielsweise durch dieVerwendung eines luftabsondernden Gerätes (Airflow) entstehen,z.B. also bei der professionellen Zahnreinigung.

Emphysem

= Entzündung, die sich rasch und ohne Berücksichtigungvon anatomischen Grenzen (z.B. Muskeln, Bindegewebe) ausbreitet.Streptokokken oder Staphylokokken.Bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem: Achtung Lebensgefahr!

Phlegmone

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 31

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

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32 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 20151. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe Basiskurs

Kursnummer 1504: 04. – 06.11. + 12. – 15.11.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

PAssKursnummer 1505: 18. – 20.06. + 25. – 27.06.2015+ 20. – 22.11.2015

09.00 – 18.00 Uhr

Röntgen – Aktualisierung

Kursnummer 3019: 04.11.2015

jeweils 14.00 – 16.30 Uhr

10-Stunden Röntgen

Kursnummer 3022: 30.10.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

Scaling (11/2 Tage)Kursnummer 1506: 16. – 17.10.2015

13.30 – 17.30 Uhrund 09.00 – 17.30 Uhr

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung ZA/ZÄ

Kursnummer 4009: 04.11.2015

jeweils 17.00 – 19.30 Uhr

Endo Curriculum

Kursnummer 88017: 07. – 11.12.2015

jeweils 09.30 – 17.30 Uhr

Wissenschaft aus Münchenfür MünchenKursnummer 9-2015: 30.09.2015

14.15 – 19.30 Uhr

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

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Ausbildungsverträgeim Berufsregisterdes ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe derAusbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungsvertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

3. Wir möchten Sie höflichst darauf hin-weisen, dass die Verträge eingetragenund dementsprechend auch ausgetra-gen werden müssen!

Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:

Wir benötigen bei der Lösung einesVertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende aufWunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

DelegiertenversammlungZBV Oberbayern 2015

Die diesjährige Delegiertenversammlungdes ZBV Oberbayern findet am Mittwoch,den 16.09.2015 um 14.00 Uhr in derGeschäftsstelle des ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Str. 15 in München statt.

Mitglieder des ZBV Oberbayern sindberechtigt, als Zuhörer an der Delegier-tenversammlung teilzunehmen.

Gebärden-sprache?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sofern in Ihrer Praxis Mitarbeiter tätigsind, die die Gebärdensprache beherr-schen, bitten wir um Mitteilung an denZBV Oberbayern, damit wir bei diesbe-züglichen Anfragen von Zahnarztpraxenoder Patienten oder karitativen Organisa-tionen entsprechend Auskunft gebenkönnen.

Bitte wenden Sie sich an Herrn WolfgangSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81, Fax:0 89/81 88 87 40 oder per E-Mail: [email protected].

Vielen Dank!

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patienten

Immer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 33

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

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34 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Wir bitten Sie höflichst, auf dasJArbSchG zu achten, sollte Ihre Aus-zubildende noch nicht volljährig sein.

Anbei ein paar sehr wichtige Paragra-phen:

§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr alsacht Stunden täglich und nicht mehr als40 Stunden wöchentlich beschäftigt wer-den.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagenan Werktagen nicht gearbeitet wird,damit die Beschäftigten eine längerezusammenhängende Freizeit haben, sodarf die ausfallende Arbeitszeit auf dieWerktage von fünf zusammenhängen-den, die Ausfalltage einschließendenWochen nur dergestalt verteilt werden,daß die Wochenarbeitszeit im Durch-schnitt dieser fünf Wochen 40 Stundennicht überschreitet. Die tägliche Arbeits-zeit darf hierbei achteinhalb Stundennicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen dieArbeitszeit auf weniger als acht Stundenverkürzt ist, können Jugendliche an denübrigen Werktagen derselben Wocheachteinhalb Stunden beschäftigt werden.(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendli-che über 16 Jahre während der Erntezeitnicht mehr als neun Stunden täglich undnicht mehr als 85 Stunden in der Doppel-woche beschäftigt werden.

§ 9 Berufsschule(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichenfür die Teilnahme am Berufsschulunter-richt freizustellen. Er darf den Jugend-lichen nicht beschäftigen • vor einem vor 9 Uhr beginnendenUnterricht; dies gilt auch für Personen,die über 18 Jahre alt und noch berufs-schulpflichtig sind,• an einem Berufsschultag mit mehr alsfünf Unterrichtsstunden von minde-stens je 45 Minuten, einmal in derWoche,• in Berufsschulwochen mit einem plan-mäßigen Blockunterricht von minde-

stens 25 Stunden an mindestens fünfTagen; zusätzliche betriebliche Ausbil-dungsveranstaltungen bis zu zweiStunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerech-net • Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mitacht Stunden,• Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3mit 40 Stunden,• im Übrigen die Unterrichtszeit ein-schließlich der Pausen.(3) Ein Entgeltausfall darf durch denBesuch der Berufsschule nicht eintreten.(4) (weggefallen)

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume(1) Jugendlichen müssen im Voraus fest-stehende Ruhepausen von angemesse-ner Dauer gewährt werden. Die Ruhe-pausen müssen mindestens betragen • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als viereinhalb bis zu sechs Stun-den,• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als sechs Stunden.Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunter-brechung von mindestens 15 Minuten.

(2) Die Ruhepausen müssen in angemes-sener zeitlicher Lage gewährt werden,frühestens eine Stunde nach Beginn undspätestens eine Stunde vor Ende derArbeitszeit. Länger als viereinhalb Stun-den hintereinander dürfen Jugendlichenicht ohne Ruhepause beschäftigt wer-den.

(3) Der Aufenthalt während der Ruhe-pausen in Arbeitsräumen darf denJugendlichen nur gestattet werden,wenn die Arbeit in diesen Räumen wäh-rend dieser Zeit eingestellt ist und auchsonst die notwendige Erholung nichtbeeinträchtigt wird.

(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbauunter Tage.

§ 15 Fünf-Tage-WocheJugendliche dürfen nur an fünf Tagen inder Woche beschäftigt werden. Die bei-den wöchentlichen Ruhetage sollen nachMöglichkeit aufeinander folgen.

§ 16 Samstagsruhe und § 17 Sonntagsruhe(1) An Samstagen dürfen Jugendlichenicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugend-licher an Samstagen nur • in Krankenanstalten sowie in Alten-,Pflege- und Kinderheimen,• in offenen Verkaufsstellen, in Betriebenmit offenen Verkaufsstellen, in Bäcke-reien und Konditoreien, im Friseur-handwerk und im Marktverkehr,• im Verkehrswesen,• in der Landwirtschaft und Tierhaltung,• im Familienhaushalt,• im Gaststätten- und Schaustellergewer-be,• bei Musikaufführungen, Theatervor-stellungen und anderen Aufführungen,bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunkund Fernsehen), auf Ton- und Bildträgersowie bei Film- und Fotoaufnahmen,• bei außerbetrieblichen Ausbildungs-maßnahmen,• beim Sport,• im ärztlichen Notdienst,• in Reparaturwerkstätten für Kraftfahr-zeuge.Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Samstagbeschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einemanderen berufsschulfreien Arbeitstagderselben Woche sicherzustellen. InBetrieben mit einem Betriebsruhetag inder Woche kann die Freistellung auch andiesem Tag erfolgen, wenn die Jugendli-chen an diesem Tag keinen Berufsschul-unterricht haben.

(4) Können Jugendliche in den Fällen desAbsatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht achtStunden beschäftigt werden, kann derUnterschied zwischen der tatsächlichen

Wichtige Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 35

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigenArbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausge-glichen werden, an dem die Jugendlichennach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

§ 19 Urlaub(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen fürjedes Kalenderjahr einen bezahlten Erho-lungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich • mindestens 30 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,• mindestens 27 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,• mindestens 25 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.Jugendliche, die im Bergbau unter Tagebeschäftigt werden, erhalten in jederAltersgruppe einen zusätzlichen Urlaubvon drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in derZeit der Berufsschulferien gegeben wer-den. Soweit er nicht in den Berufsschulfe-rien gegeben wird, ist für jeden Berufs-schultag, an dem die Berufsschulewährend des Urlaubs besucht wird, einweiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub derJugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und§ 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes.Der Auftraggeber oder Zwischenmeisterhat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1des Bundesurlaubsgesetzes den jugendli-chen Heimarbeitern für jedes Kalender-jahr einen bezahlten Erholungsurlaubentsprechend Absatz 2 zu gewähren; dasUrlaubsentgelt der jugendlichen Heimar-beiter beträgt bei einem Urlaub von 30Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einemUrlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hun-dert und bei einem Urlaub von 25 Werk-tagen 9,5 vom Hundert.

§ 32 Erstuntersuchung(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufs-leben eintritt, darf nur beschäftigt wer-den, wenn • er innerhalb der letzten vierzehn Mona-te von einem Arzt untersucht wordenist (Erstuntersuchung) und• dem Arbeitgeber eine von diesem Arztausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur gering-

fügige oder eine nicht länger als zweiMonate dauernde Beschäftigung mitleichten Arbeiten, von denen keinegesundheitlichen Nachteile für denJugendlichen zu befürchten sind.

§ 33 Erste Nachuntersuchung(1) Ein Jahr nach Aufnahme der erstenBeschäftigung hat sich der Arbeitgeberdie Bescheinigung eines Arztes darübervorlegen zu lassen, daß der Jugendlichenachuntersucht worden ist (erste Nach-untersuchung). Die Nachuntersuchungdarf nicht länger als drei Monate zurück-liegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendli-chen neun Monate nach Aufnahme derersten Beschäftigung nachdrücklich aufden Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendli-che ihm die ärztliche Bescheinigung nachSatz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihnauffordern, die Nachuntersuchung bisdahin durchführen zu lassen.

(2) Legt der Jugendliche die Bescheini-gung nicht nach Ablauf eines Jahres vor,hat ihn der Arbeitgeber innerhalb einesMonats unter Hinweis auf das Beschäfti-gungsverbot nach Absatz 3 schriftlichaufzufordern, ihm die Bescheinigung vor-zulegen. Je eine Durchschrift des Auffor-derungsschreibens hat der Arbeitgeberdem Personensorgeberechtigten unddem Betriebs- oder Personalrat zuzusen-den.

(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von14 Monaten nach Aufnahme der erstenBeschäftigung nicht weiterbeschäftigtwerden, solange er die Bescheinigungnicht vorgelegt hat.

Verstöße gegen das JArbSchG sind Ord-nungswidrigkeiten und können, je nachVergehen, geahndet werden, siehe hier-zu:

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 59 Bußgeldvorschriften

Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 16 Aushang und Arbeitszeit-nachweise(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einenAbdruck dieses Gesetzes, der auf Grunddieses Gesetzes erlassenen, für denBetrieb geltenden Rechtsverordnungenund der für den Betrieb geltenden Tarif-verträge und Betriebs- oder Dienstverein-barungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3,§§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stel-le im Betrieb zur Einsichtnahme auszule-gen oder auszuhängen.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieüber die werktägliche Arbeitszeit des § 3Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit derArbeitnehmer aufzuzeichnen und einVerzeichnis der Arbeitnehmer zu führen,die in eine Verlängerung der Arbeitszeitgemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. DieNachweise sind mindestens zwei Jahreaufzubewahren.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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36 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Meldeordnung ZBV OberbayernJedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung• Aufgabe oder Ausscheiden auseiner Praxis, bitte auch Assistenten,angestellte Zahnärzte Vertreterusw.!• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.• Arbeitsplatzwechsel• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können.

Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Fies (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

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7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 37

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Bonitätsabfrage

Ich bitte um eine Standardauskunft der© CEG Creditreform Consumer GmbH zu folgender Person

Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

PLZ/Ort:

Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass ich ausschließlich Daten für den beruflichen Bereich erfrage.Die Kosten der Abfrage in Höhe von 7,50 € können vom ZBV Oberbayern unter dem Stichwort Bonitätsabfrage vonmeinem

Konto Nr.: BLZ:

IBAN: BIC:

durch Lastschrift eingezogen werden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf meinKonto gezogene Lastschrift einzulösen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084

Mandatsreferenz: Bonitätsabfrage

Ort, Datum

Unterschrift für Abfrage und Einzugsermächtigung

Anfragen, bei denen die Unterschrift der Zahnärztin/des Zahnarztes und/oder Praxisstempel oder Bankverbindungfehlen, können leider nicht bearbeitet werden.

Praxisstempel (gut lesbar)

© ZBV Oberbayern, QM-Referat, 2008

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Obmannsbereiche

Obmannsbereich FFB Stammtischtermine Germering 2015

Dienstag, 15.09.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 27.10.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Rosenheimer Arbeitskreis Fortbildungsveranstaltung

Kinderzahnheilkunde – Update

Verliert die Kinderzahnheilkunde inDeutschland aufgrund des Kariesrück-gangs zunehmend an Relevanz? Nein,denn aktuelle Studien weisen darauf hin,dass die Karies in einzelnen Altergruppenwieder deutlich zunimmt. Die Sanierungkariöser Zähne spielt nach wie vor einegroße Rolle. Und oftmals ist bereits eineendodontische Versorgung notwendig,wobei diese aufgrund der anatomischenBesonderheiten der 1. Dentition häufigschwierig zu realisieren ist. Auch hinsicht-lich der Traumatologie im Milch-gebiss/Wechselgebiss steht man immerwieder vor neuen Herausvorderungenund schwierigen Entscheidungen, auchaufgrund der häufig mäßigen Complian-ce der meist sehr jungen Patienten.

Themen:

– Besonderheiten des Kariesverlaufsbeim Milchgebiss, präventive Möglich-keiten

– Maßnahmen zur Schmerzausschaltungund Bewusstseinsbeeinflussung beiunkooperativen Kindern

– Möglichkeiten der modernen Karies-entfernung, Hilfsmittel – Therapiekonzepte im Milchgebiss(einschl. Füllungswerkstoffe) – MIH im Milchgebiss/Wechselgebiss – Milchzahnendodontie/Pulpotomie – Traumatologie – offene Fragen

Referent:Dr. Hr. Prof. Dr. Norbert Krämer

Seminargebühr:Mitglieder 150,– € / Nichtmitglieder 200,– €

Fortbildungspunkte: 7

Seminarort:Apo-Bank Rosenheim

Datum:Freitag, 24.07.2015, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Anmeldung:Rosenheimer Arbeitskreis f. zahnärztliche Fortbildung e.V.,c/o Dr. Wolfgang Pfleger, Griesstr. 10,85567 GrafingTel. 0151 - 19 38 38 69Fax. 032229565295Email: [email protected]

Dr. Wolfgang Pfleger, Griesstr. 10, 85567 Grafing

38 DER BEZIRKSVERBAND I 7/8-2015

OBMANN S B E R E I C H E

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Österreichs heimliche LiebeGraz ist sowohl eine historische, als auch eine sehr moderne Stadt

entfernt wie Texas oder die Serengeti.Was man darüber wusste, stammte ausFilmberichten oder den Volksliedern derAlpenmusikanten. Heute könnte man dieauch „Grüne Mark“ genannte Gegendproblemlos bereisen – doch andere Fleck-chen von Österreich werden öfterbesucht.

Zu Unrecht steht die Steiermark mit ihrerHauptstadt Graz so ein bisschen imSchatten. Schon dieses Graz ist eine Reisewert: Es ist die zweit größte Stadt derAlpenrepublik und soll, wenn es nach derAnsicht vieler Österreicher geht, „schö-ner sein als Wien und gelehrter als Salz-burg“. Es ist sozusagen Österreichs heim-liche Liebe. Nicht von ungefähr wurde dieStadt 2003 zur Kulturhauptstadt Europasgewählt – leider haben zu wenige Deut-sche dieses Ereignis damals zum Anlassfür eine Reise genutzt.

Graz ist eine alte Stadt: Sie hat die größte,am besten erhaltene Altstadt im deut-schen Sprachraum, die zudem mit vielSachverstand konserviert wurde. Wer dieAltstadt durchstreift, erhält im Vorbeige-hen Anschauungsunterricht in Romanik,Gotik, Renaissance, Barock und Jugend-

stil – vor allem deshalb wurde die GrazerAltstadt zum Kulturerbe der UNESCO

erhoben. Schon im 11. Jahrhundert standauf dem Schlossberg eine Burg. Vom stei-len Schlossberg kann man die Dachland-schaft der Stadt überblicken, die wie ausdem Spielzeugkasten erbaut scheint undvon romantischen Gassen durchzogenwird.

In einer von ihnen, der Hofgasse, kommtman an einem prächtigen Geschäftspor-tal aus Holz vorbei. Hier residiert diebekannte Hofbäckerei Edegger-Tax, dienoch heute Leckeres aus der Kaiserzeit –beispielsweise „Sissibusserl“ oder „Kai-serzwieback“ anbietet. Geht man weiterin dieser Gasse, kommt man zum Frei-heitsplatz mit dem Schauspielhaus unddem Eingang zur Burg. Berühmt sindaber auch die romantischen Innenhöfeder Stadt – beispielsweise der Generali-hof. Hier werden im Sommer regelmäßigJazzkonzerte unter freiem Himmel veran-staltet.

Im „Landhaus“, in dem das steirischeLandesparlament untergebracht ist, siehtman den prachtvollsten Arkadenhof vonganz Österreich: Drei übereinander lie-gende Bogengänge, eine dekorative Frei-treppe und eine kunstvoll geschmiedete

Mur-Insel

7/8-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 39

VE R S CH I E D E N E S

Grazer Kunsthaus

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IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Brunnenlaube aus Bronze dominierendas Areal. Es gilt als Meisterwerk der ita-lienischen Renaissance. Das Landeszeug-haus aus dem Jahre 1645 war einst diewichtigste Waffenkammer Zentral-Öster-reichs. Die vierstöckige Rüstkammerbeherbergt heute ein komplettes Waf-fenarsenal aus dem 15. bis 17. Jahrhun-dert.

Die Domkirche – ein barocker Hallenbau– trägt an der Südfassade ein verwittertesFresko aus dem 15. Jahrhundert, das„Landplagenbild“. Es zeigt, was den Gra-zern in dieser Zeit am meisten zu schaffenmachte: die Pest, die Heuschrecken unddie anrückenden Türken. Dreimal habendie Türken versucht, die Burg Graz zuerobern – gelungen ist es ihnen nicht.Schräg gegenüber der Domkirche ver-birgt sich hinter imposanter Fassade derRenaissance-Hof des Jesuitenkollegs, andas sich die im Jahre 1585 gegründete„Alte Universität“ anschließt, die erst vorkurzem restauriert wurde und prächtigausgestaltete Räume beherbergt.

Doch die Universitätsstadt Graz mit ihrenüber 50.000 Studenten hat nicht nur

Historisches, sondern auch erfrischendModernes zu bieten. Nicht nur ehrwürdi-ge Brücken spannen sich über dem Fluss,„über die Mur und wieder retour“ führtauch ein neu erbauter Doppelsteg zueiner künstlichen Mur-Insel. Dieseschwimmende Muschel entstand 2003nach Entwürfen des amerikanischenKünstlers Vito Acconci, beherbergt einAmphitheater und ein Café und gilt alsneues Wahrzeichen der Stadt. Aber wohlebenso spektakulär wirkt das neue Grazer Kunsthaus, von den ArchitektenPeter Cook und Colin Fournier geplant.So setzt die zeitgenössische Architekturder „Grazer Schule“ aufregende Akzentein der Stadt. Sie sind auch Zeichen einesregen Kulturlebens, das von zahlreichenFestivals getragen wird.

Wer dann seine Besichtigungstourendurch Graz beendet hat und die Umge-bung, also die Steiermark, erkunden will,findet eine abwechslungsreiche Land-schaft vor – mit Seen im Norden undeiner gebirgigen Mitte sowie Weinber-gen im Süden, an der Grenze zu Slowe-nien. Nicht nur dort werden die köstli-chen Tropfen in gemütlichenBuschenschänken verkostet. Burgen, Kir-chen und Klöster sind zu besichtigen –zum Beispiel das Kloster Mariazell, Oster-reichs berühmtester Wallfahrtsort, oderauch die im 11. Jahrhundert gegründeteBenediktinerabtei Admont im Ennstal mitder größten Klosterbibliothek der Welt inseinen prächtigen barocken Räumen.

Doch am Abend ist man gerne wiederzurück in Graz, das auch nachts nicht ver-schlafen wirkt. Vom „Pensionopolis“ des19. Jahrhunderts hat es sich zu einemlebhaften Tummelplatz an der Schwellezu Europas Südosten entwickelt und bie-tet ein so nicht erwartetes Nachtleben.Doch glücklicherweise ist die Stadt damitnoch nicht zur Metropolis geworden.Dafür sind die Kellner zu nett, die Parkge-bühren zu niedrig und die Hotelbetten zuwenig durchgelegen.

Eva-Maria Becker

Aufstieg zum Schlossberg

Kirche Mariahilf


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