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Das Schwerpunktbereichsstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Passau Studiendekanin...

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werpunktbereichsstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Studiendekanin der Juristischen Fakultät PASSAU – Schwerpunktstudieren, wo andere Urlaub machen…
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Das Schwerpunktbereichsstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Passau

Studiendekanin der Juristischen Fakultät

PASSAU – Schwerpunktstudieren, wo andere Urlaub machen…

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

§ 34 StudPrüfO

Das Studium im Schwerpunktbereich dient der Vertiefung und Spezialisierung in dem vom Studierenden gewählten Schwerpunktbereich, einschließlich der Belange der juristischen Praxis, insbesondere des Anwaltsberufs. Auch sollen in dieser Phase jedem Studierenden – bezogen auf seinen Schwerpunktbereich – die Schlüsselqualifikationen (§ 6 Abs. 2 Satz 3) vermittelt werden.

Ziel des SPB-Studiums

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

§ 36 StudPrüfO

Im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung soll der Studierende zeigen, dass er die Prüfungsgebiete des von ihm gewählten Schwerpunktbereichs beherrscht und somit über vertiefte Kenntnisse in einem wesentlichen Teilbereich der Rechtswissenschaft verfügt.

Zweck der Jur. Univ. Prüfung

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Erste Juristische Prüfung

Grundstudium

Abschlussstudium

Hauptstudium SPB-Studium

Erste Juristische Staatsprüfung Juristische Universitätsprüfung

70% 30%

Prüfungsgesamtnote

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

4.

3.

2.

1.

Schwerpunktbereiche (§ 35 StudPrüfO)A. Grundlagen und internationale

Dimensionen des Rechts I-IV

  I. Ausländisches Recht

II. Internationales Privatrecht; Internationales Verfahrensrecht; Rechtsvergleichung

I. Gesellschaftsrecht, Wertpapier- und Kapitalmarktrecht

II. Völkerrecht; Europarecht

I. Internationales Privatrecht; Internationales Verfahrensrecht; Rechtsvergleichung

II. Rechts- und Staatsideen der Neuzeit; Europäische Verfassungsgeschichte

I. Römische und deutsche Rechtsgeschichte; Privatrechts-geschichte der Neuzeit

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

8.

7.

6.

5.

B. Staat, Information und Kommunikation I-IV

I. Allgemeines Medien- und Informationsrecht

I. Recht der sozialen Sicherung

II. Völkerrecht, Europarecht

I. Steuerrecht

II. Völkerrecht; Europarecht

I. Steuerrecht

II. Recht der sozialen Sicherung

II. Rechtsfragen des E-Government und E-Commerce

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

12.

11.

10.

9.

C. Recht der Wirtschaft I-IV

I. Arbeitsrecht

I. Gesellschaftsrecht, Wertpapier- und Kapitalmarktrecht

II. Steuerrecht

II. Gesellschaftsrecht, Wertpapier- und Kapitalmarktrecht 

I. Arbeitsrecht

II. Recht der sozialen Sicherung

I. Steuerrecht

II. Vertieftes Strafprozess- und Strafrecht; Praxis der Strafverteidigung

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

16.

15.

14.

13.

D. Zivil- und Strafrechtspflege I-IV

I. Kriminologie; Jugendstrafrecht; Strafvollzugsrecht; Forensische Psychiatrie

II. Vertieftes Strafprozess- und Strafrecht; Praxis der Strafverteidigung

I. Prozess und Prozessführung

II. Internationale, insolvenz- und berufsrechtliche Bezüge

I. Internationales Privatrecht; Internationales Verfahrensrecht; Rechtsvergleichung

II. Prozess und Prozessführung

  I. Völkerrecht; Europarecht

II. Internationale, insolvenz- und berufsrechtliche Bezüge

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Prüfungsleistungen Juristische Universitätsprüfung (§ 37 StudPrüfO)

1 Studienbegleitende Leistungskontrollklausur

alle angebotenen obligatorischen Prüfungsgebiete des Teilbereichs

180 Min.

1 Seminararbeit

Formalia werden vom Veranstalter bekannt gegeben

mündliche Prüfung

alle obliga-torischen Prüfungsgebiete des SPB

25 Min.

2 Prüfer 40%

aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen

30%30%

Prüfungsgesamtnote (§ 47 I StudPrüfO): 60% 40%

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Zulassung zum SPB-Studium

§ 42 StudPrüfO

(1) Zum Studium im Schwerpunktbereich ist auf Antrag derjenige zuzulassen, der im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Passau immatrikuliert ist und in mindestens zwei der drei Bereiche (Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) die jeweils erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen erfolgreich erbracht hat.

(…)

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

WICHTIG: Prüfungsleistungen im SPB (Klausur, Seminar, mündliche Prüfung) kann nur erbringen, wer sich vorher zum SPB-Studium angemeldet hat !

WANN? WAS? WO?

14.4.–25.4.08 Anmeldung zum SPB-Studium (nur für Kandidaten, die im SS 2008 mit dem SPB-Studium beginnen)

Zimmer 203b

14.4.–25.4.08 Wechsel des SPB Zimmer 203b

14.4.–25.4.08 Anmeldung zur mündlichen Prüfung Zimmer 203b

28.4.–14.5.08 Anmeldung / Klausuren Internet HIS-QIS

bis 14.5.08 Anmeldung / Seminare jeweilige LS

Fristen

www.uni-passau.de/Studierende/Prüfungen/Rechtswissenschaften/Anmeldeformulare

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Formalia

§ 42 StudPrüfO(3)Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:1. der Nachweis über das Vorliegen der in Abs. 1 genannten

Zulassungsvoraussetzungen;2. eine Erklärung darüber, welcher Schwerpunktbereich gewählt

wird;3. eine Erklärung darüber,

– ob und welche Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung oder welche vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen bereits an einer anderen Universität abgelegt worden sind und– ob die Zwischenprüfung oder die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde.

(4)Die Zulassung ist zu versagen, wenn (…)

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

0

10

20

30

40

50

SPB1

SPB2

SPB3

SPB4

SPB5

SPB6

SPB7

SPB8

SPB9

SPB10

SPB11

SPB12

SPB13

SPB14

SPB15

SPB16

Anmeldung SS 2007 Anmeldung WS 07/08 Durchschnittsnote

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Schwerpunktbereich (SPB) Prüfungskandidaten Durchschnitt Anmeldungen/SS 2007

WS 07/08

SPB 1 – Grundlagen und internationale Dimensionen des Rechts I

10 13,24 5 4

SPB 2 - Grundlagen und internationale Dimensionen des Rechts II

27 10,88 9 8

SPB 3 - Grundlagen und internationale Dimensionen des Rechts III

- - 1 6

SPB 4 – Auslandsstudium 27 15,05 -SPB 5 - Staat, Information und Kommunikation I 51 11,77 2 22SPB 6 - Staat, Information und Kommunikation II - - 1 7SPB 7 - Staat, Information und Kommunikation III 2 10,58 2 1SPB 8 - Staat, Information und Kommunikation IV - - 0 6SPB 9 - Recht der Wirtschaft I 33 10,47 7 10SPB 10 - Recht der Wirtschaft II 6 9,74 11 16SPB 11 - Recht der Wirtschaft III 10 11,81 1 5SPB 12 - Recht der Wirtschaft IV - - 0 5SPB 13 - Zivil- und Strafrechtspflege I 65 11,60 8 49SPB 14 - Zivil- und Strafrechtspflege II 23 10,32 2 6SPB 15 - Zivil- und Strafrechtspflege III - - 0 5SPB 16 - Zivil- und Strafrechtspflege IV 1 10,50 3 2Alle Schwerpunkte 255 11,67 52 152

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Beginn des SPB-Studiums

• § 42 I StudPrüfO („wann darf man?“)

• § 43 S. 1 StudPrüfO („wann muss man?“)

• Studienplan: 5. Fachsemester

• Nicht zwingend vor 1. Jur. Staatsprüfung (§ 41 JAPO)

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Sicherstellung des Lehrangebots

• Kapazitätsvorbehalt (§ 6 V 3 StudPrüfO)

• falls SPB-Studium begonnen, wird Abschluss sichergestellt (§ 6 V 4 StudPrüfO)

§ 43 StudPrüfO

Es wird sichergestellt, dass pro Semester mindestens eine studienbegleitende Leistungskontrollklausur (§ 37 Abs. 1 Nr. 1) und pro Studienjahr mindestens ein Seminar (§ 37 Abs. 1 Nr. 2) für jeden Schwerpunktbereich angeboten werden.

Unbeschadet des § 6 Abs. 5 Satz 4 steht die Teilnahme an den einzelnen Seminaren unter Kapazitätsvorbehalt.

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Wiederholung / Notenverbesserung

• Wiederholung: 1 Möglichkeit (§ 40 II JAPO, § 43 IV 1 StudPrüfO) falls < „ausreichend“ (weitere bei Freiversuch: § 41 JAPO)

• Notenverbesserung bei Klausur und Seminararbeit ( = studien-begleitende Leistungen) nicht möglich

• Mündliche Prüfung (= studienabschließende Leistung) kann bei Freiversuch ( 41 JAPO) auch zur Notenverbesserung wiederholt werden (§ 41 JAPO, §§ 46 V, 51 StudPrüfO)

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Wechselmöglichkeit• einmaliger Wechsel des SPB ist möglich!

§ 42 V StudPrüfO

Der Schwerpunktbereich und im Falle des Schwerpunktbereichs „Grundlagen und internationale Dimensionen des Rechts IV – Ausländisches Recht“ (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. A Nr. 4) auch das Land oder die Universität, an der die Schwerpunktausbildung durchgeführt werden soll, können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss einmal gewechselt werden. Die Erklärung hat in dem Semester, in dem der Wechsel erfolgen soll, innerhalb der gem. Abs. 2 Satz 2 gesetzten Frist zu erfolgen.

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Anrechnung bei Wechsel• eine Anrechnung von im alten SPB erbrachten (nur: Klausur, Seminararbeit) ist grundsätzlich möglich!

• Voraussetzung: „Gleichwertigkeit“

§ 43 V 1 StudPrüfO

Leistungen im Sinn von § 37 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 aus einem anderen als dem gewählten Schwerpunktbereich können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

Fragen ?!?

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

SPB 4

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Studiendekanin der Juristischen Fakultät

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