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Das Ordnungs- und das Planungsamt informieren: Wohin ... · Y + + und derVerwaltungsgemeinschaft...

Date post: 24-May-2020
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Y + + www.bernburg.de und der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg Jahrgang 13 - 07 / 09 Lfd.-Nummer 146 Bernburg (Saale), 2. Juli 2009 Häufig werden im Ordnungsamt folgen- de Fragen gestellt: Wo darf ein Radfahrer fahren? Wo muss man als Radfahrer fahren? Warum fahren Radfahrer in der Zepziger Straße oft nicht auf der Fahrbahn? Warum fahren Radfahrer dort nicht auf dem Radweg? Welchen Weg darf mein Kind als Radfahrer benutzen? Warum dürfen Radfahrer nicht in allen Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung fahren? In der Regel haben erwachsene Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen. Die Gehwege dürfen sie nicht befahren. Sie haben rechts zu fahren. Dagegen müssen Kinder bis zum voll- endeten 8. Lebensjahr Gehwege benut- zen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie die Gehwege benutzen. Für ältere Kinder gelten die selben Regeln wie für Erwachsene. Allerdings kann das Radfahren auf Gehwegen durch Be- schilderung erlaubt werden, aber nur, wenn der Gehweg ein konfliktarmes Miteinander von Fußgängern und Radfahrern zulässt (angemessene Breite, geringes Fußgänger- und Radverkehrsauf- kommen). Diese Erlaubnis gilt nur für die ausgeschilderte Richtung. Radfahrer müssen Schritt- geschwindigkeit fahren und auf Fuß- gänger besondere Rücksicht nehmen. Sie dürfen aber ebenso die Fahrbahn benut- Das Ordnungs- und das Planungsamt informieren: Wohin gehört der Radverkehr? zen. In Fußgängerzonen kann das Radfahren ebenso erlaubt werden, wie beispiels- weise in der Lindenstraße. Gegenverkehr nicht aneinander vorbei- kommen. Solche Fälle sind recht selten. Diese Art der Radverkehrsführung wur- de bisher in Bernburg nicht angeboten, soll aber mit Umsetzung des Rad- verkehrskonzeptes der Stadt Bernburg (Saale) künftig verstärkt ein sicheres und zügiges Vorankommen der Radfahrer ermöglichen. Als Radwege erkennbare Wege (rotes Pflaster o. ä.) ohne Beschilderung, soge- nannte „Kann-Radwege“, dürfen mit dem Fahrrad befahren werden. Radfah- rer dürfen aber ebenso auf der Fahrbahn fahren. In der Zepziger Straße beispiels- weise gibt es diese Regelung. Das Fahren auf Radwegen in Gegen- richtung ist verboten. Lindenstraße Auf der Fahrbahn durch eine gestrichel- te Linie abgetrennte Streifen, sogenannte Schutzstreifen, sind eine Art der Fahrbahn- benutzung, die dem Radver- kehr eine zu- sätzliche Si- cherheit bietet. Andere Fahr- zeuge dürfen über Schutz- streifen auswei- chen, beispiels- weise, wenn sie im Schutzstreifen andernorts Radweg ohne Benutzungspflicht in der Zepziger Straße Auf Straßen mit hohem Kfz-Verkehrs- aufkommen gibt es oftmals Radwege mit einem blauen Schild. Fortsetzung auf S. 14
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Page 1: Das Ordnungs- und das Planungsamt informieren: Wohin ... · Y + + und derVerwaltungsgemeinschaft Bernburg Jahrgang 13 - 07 / 09 Bernburg (Saale), 2. Juli 2009 Lfd.-Nummer 146 Häufig

Y

+

+www.bernburg.de

und der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg

Jahrgang 13 - 07 / 09 Lfd.-Nummer 146Bernburg (Saale), 2. Juli 2009

Häufig werden im Ordnungsamt folgen-de Fragen gestellt: Wo darf einRadfahrer fahren? Wo muss man alsRadfahrer fahren? Warum fahrenRadfahrer in der Zepziger Straße oftnicht auf der Fahrbahn? Warum fahrenRadfahrer dort nicht auf dem Radweg?Welchen Weg darf mein Kind alsRadfahrer benutzen? Warum dürfenRadfahrer nicht in allen Einbahnstraßenauch in Gegenrichtung fahren?In der Regel haben erwachseneRadfahrer die Fahrbahn zu benutzen.Die Gehwege dürfen sie nicht befahren.Sie haben rechts zu fahren.Dagegen müssen Kinder bis zum voll-endeten 8. Lebensjahr Gehwege benut-zen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahrdürfen sie die Gehwege benutzen. Fürältere Kinder gelten die selben Regelnwie für Erwachsene. Allerdings kann das Radfahren auf

Gehwegen durch Be-schilderung erlaubtwerden, aber nur,wenn der Gehwegein konfliktarmesMiteinander vonFußgängern undRadfahrern zulässt(angemessene Breite,geringes Fußgänger-und Radverkehrsauf-kommen). Diese

Erlaubnis gilt nur für die ausgeschilderteRichtung. Radfahrer müssen Schritt-geschwindigkeit fahren und auf Fuß-gänger besondere Rücksicht nehmen. Siedürfen aber ebenso die Fahrbahn benut-

Das Ordnungs- und das Planungsamt informieren:

Wohin gehört der Radverkehr?zen. In Fußgängerzonen kann das Radfahrenebenso erlaubt werden, wie beispiels-weise in der Lindenstraße.

Gegenverkehr nicht aneinander vorbei-kommen. Solche Fälle sind recht selten.Diese Art der Radverkehrsführung wur-de bisher in Bernburg nicht angeboten,soll aber mit Umsetzung des Rad-verkehrskonzeptes der Stadt Bernburg(Saale) künftig verstärkt ein sicheres undzügiges Vorankommen der Radfahrerermöglichen.

Als Radwege erkennbare Wege (rotesPflaster o. ä.) ohne Beschilderung, soge-nannte „Kann-Radwege“, dürfen mitdem Fahrrad befahren werden. Radfah-rer dürfen aber ebenso auf der Fahrbahnfahren. In der Zepziger Straße beispiels-weise gibt es diese Regelung.Das Fahren auf Radwegen in Gegen-richtung ist verboten.

LindenstraßeAuf der Fahrbahn durch eine gestrichel-te Linie abgetrennte Streifen, sogenannte

Schutzstreifen,sind eine Artder Fahrbahn-benutzung, diedem Radver-kehr eine zu-sätzliche Si-cherheit bietet.Andere Fahr-zeuge dürfenüber Schutz-streifen auswei-chen, beispiels-

weise, wenn sie imSchutzstreifen andernorts

Radweg ohne Benutzungspflicht in derZepziger Straße

Auf Straßen mit hohem Kfz-Verkehrs-aufkommen gibt es oftmals Radwegemit einem blauen Schild.

Fortsetzung auf S. 14

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 2 -

Impressum„Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale)und der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg“Herausgeber: Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale)Verantwortlich : Der OberbürgermeisterRedaktion: Reinhard Jeske, Telefon: 03471 659-153Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/ElsterVerantwortlich für den Anzeigenteil:Stadt Bernburg (Saale)Bildnachweise: Stadt Bernburg (Saale)Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 16 750 undwird kostenlos an die Haushalte im Stadtgebiet Bernburg (Saale)und Gröna verteilt. Einzelexemplare sind zum Preis von 1,50 EURpro Exemplar, zuzüglich Versandkosten, über den Verlag oder überdie Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen.Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andererEreignisse sind alle Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,ausdrücklich ausgeschlossen.Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung,Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbankenbleiben dem Herausgeber vorbehalten.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung desOberbürgermeisters.

Sprechstunden der SchiedsstelleDienstag, 07.07., Schiedsstelle Bernburg/Aderstedt (I):

17:00 - 17:30 Uhr, Rathaus II, Schlossstr. 11, Zi. 105.Dienstag, 14.07., Schiedsstelle Bernburg/Gröna (II):17:00 - 17:30 Uhr, Rathaus II, Schlossstr. 11, Zi. 105.

Dienstag, 04.08., Schiedsstelle Bernburg/Aderstedt (I):17:00 - 17:30 Uhr, Rathaus II, Schlossstr. 11, Zi. 105.

Auskünfte zum Zuständigkeitsbereich:Tel. 03471 659-425 (Frau Jäntsch).

Das Rechtsamt informiert: Wir gratulieren allenGeburtstagskindern dieses Monats,vor allem unseren älteren Jubilaren

und wünschen ihnen Glück und Gesundheit!

ist bis August täglichvon 08:00bis 20:00 Uhrgeöffnet

DerDer BernburgerBernburger KurparkKurpark

Die Sprechzeiten in den RathäusernMontag 09:00 - 12:00 UhrDienstag 09:00 - 12:00/

14:00 - 18:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (außer Standesamt u. Wohngeldstelle)Donnerstag 09:00 - 12:00/

14:00 - 16:00 UhrFreitag 09:00 - 12:00 Uhr (außer Wohngeldstelle)

Sommerferienbis 5. August

Treffen der Caroliner

19.09.2009 im Kurhaus statt. Schüler/innen und Lehrer/innen sind herzlich willkommen undwerden Gelegenheit zum Gedankenaustausch haben.Beginn: 20:00UhrKarten sind an der Abendkasse erhältlich.Informationen: Sekretariat, Gebäude Schlossgartenstraße undwww.carolinum.net

Das diesjährige „Ehemaligen-treffen“ des GymnasiumsCarolinum und aller Vorgän-gereinrichtungen findet am

(P)

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 3 -

Amtlicher Teil Bekanntmachung

Bekanntgabe der abschließenden Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Bernburg (Saale) vom 07.05.09

Förderung der Arbeit der Selbsthilfe-gruppen, der gemeinnützigen Vereineund Gesellschaften sowie der Stif-tungen im sozialen Bereich für dasJahr 2009, Beschl.-Nr. 861/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt, die nach den gültigenRichtlinien mögliche Höchstförderungum 27,515 Prozent zu kürzen. Somiterhalten die Selbsthilfegruppen gem.Anlage I der BV Zuwendungen in Höhevon 4.721,90 EUR und die gemeinnützi-gen Vereine, Gesellschaften undStiftungen gem. der Anlage II der BVZuwendungen in Höhe von 13.178,10EUR. Abstimmung: 9 Ja-StimmenInvestive Förderung der gemeinnützi-gen Vereine und Gesellschaften imsozialen Bereich für das Jahr 2009,Beschl.-Nr. 862/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt die investiveFörderung der gemeinnützigen Vereineund der gemeinnützigen GmbH wiefolgt:- Die AWO SeniorenzentrumZepziger Weg gGmbH erhält zurAnschaffung einer Büroschrankkombi-nation für das Begegnungszentrum eineZuwendung in Höhe von 679,95 EUR.Für die Seniorenwohnanlage in derAndreasstraße 2 erhält sie zur Anschaf-fung einer Markise eine Zuwendung inHöhe von 971,04 EUR. • Der prompt e. V. erhält zurAnschaffung einer Wii-Sports-Konsolefür die Begegnungsstätte eine Zuwen-dung in Höhe von 249,00 EUR und zurAnschaffung eines Laptops eine Zu-wendung in Höhe von 649,00 EUR. • Der ASB KreisverbandBernburg - Anhalt e. V. erhält zurAnschaffung einer Markise für dasSenioren- und Pflegeheim „Rosenblick“eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00EUR. • Der Volkssolidarität Regional-verband „Elbe-Saale“ e. V. erhält zurAnschaffung eines Gefrierschrankes fürdie Begegnungsstätte eine Zuwendungin Höhe von 548,00 EUR und zurAnschaffung eines Pavillons eineZuwendung in Höhe von 403,01 EUR. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Enth.

Investive Zuwendung für die An-schaffung eines Krippenkinderwagensfür die Kita „Bussi Bär“, Beschl.-Nr. 872/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt, dem „KIDS“ e. V.einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozentder Gesamtkosten, dabei maximal1.349,10 EUR, für die Anschaffung desKrippenkinderwagens für die Kinder-tagesstätte „Bussi Bär“ zu gewähren.Abstimmung: 9 Ja-StimmenInvestive Zuwendung für dieAnschaffung eines Geschirrspülersfür die integrative Kita „Regen-bogen“, Beschl.-Nr. 873/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt, der LebenshilfeBernburg gGmbH einen Zuschuss inHöhe von 90 Prozent der Gesamtkosten,dabei maximal 2.609,11 EUR, für dieAnschaffung eines Gewerbegeschirr-spülers für die Integrative Kinder-tagesstätte „Regenbogen“ zu gewähren.Abstimmung: 9 Ja-StimmenInvestive Zuwendung für die An-schaffung von Ausstattungsgegen-ständen für die Kita „Kleine Stifte“,Beschl.-Nr. 874/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt, der Jugendhilfe St.Johannis Bernburg einen Zuschuss inHöhe von 90 Prozent der Gesamtkosten,dabei maximal 5.138,70 EUR, für dieAnschaffung von Ausstattungsgegen-ständen für die Kindertagesstätte„Kleine Stifte“ zu gewähren.Abstimmung: 9 Ja-StimmenInvestive Zuwendung für dieAnschaffung eines Krippenkinder-wagens mit Zubehör für die Kita„Sonnenkäfer“, Beschl.-Nr. 876/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) beschließt, dem Rückwind e. V.Bernburg einen Zuschuss in Höhe von90 Prozent der Gesamtkosten, dabeimaximal 1.770,46 EUR, für die An-schaffung des Krippenkinderwagens fürdie Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ zugewähren. Abstimmung: 9 Ja-StimmenVergabe von Sportfördermitteln fürdie Kinder- und Jugendarbeit in

Bernburger Sportvereinen, Beschl.-Nr. 869/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) bewilligt einen Zuschuss derBernburger Sportvereine für die Kinder-und Jugendarbeit gemäß geltenderRichtlinie (gem. Spalte 4 der Anlage).Abstimmung: 9 Ja-StimmenVergabe von investiven Sportförder-mitteln, Beschl.-Nr. 870/09Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg(Saale) bewilligt einen Zuschuss für denBernburger Ruderclub e. V. in Höhe von6.000,00 EUR. Abstimmung: 9 Ja-StimmenAntrag des SV „Scharz-Gelb Bern-burg e. V.“ auf Umwidmung derBewilligung 34/2008, Beschl.-Nr. 871/09Der Hauptausschuss stimmt dem Antragdes SV Schwarz-Gelb Bernburg e. V. aufUmwidmung der Bewilligung 34/2008 -Teilnahme der D-Jugend an derLandesliga in Teilnahme der B-Jugendan der Verbandsliga - zu.Abstimmung: 9 Ja-StimmenNichtöffentliche Beschlüsse:Verkauf von Grund und Boden inBernburg (Saale), Ortsteil Aderstedt,Thomas-Müntzer-Straße 17 sowiezugehörigem Gartenland, Beschluss.-Nr. 880/09Die Stadt Bernburg (Saale) verkauft denGrund und Boden zum WohnhausThomas-Müntzer-Straße 17 in Anleh-nung an die Bestimmungen des Sachen-rechtsbereinigungsgesetztes.Aus dem Gartenland verkauft die StadtBernburg (Saale) eine Teilfläche von ca.140 qm und eine Teilfläche von ca. 505qm. Der Beschluss Nr. 777/08 desHauptausschusses der Stadt Bernburg(Saale) vom 16.10.2008 wird aufgeho-ben. Abstimmung: 9 Ja-StimmenVerkauf des Grundstückes in derGemarkung Bernburg (Saale), Flur44, Flurst. 53, Beschl.-Nr. 890/09Die Stadt Bernburg (Saale) verkauft dasGrundstück Gemarkung Bernburg(Saale), Flur 44, Flurstück 53.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 4 -Abstimmung: 9 Ja-StimmenAbschluss eines Nutzungs- undPflegevertrages zu den GrundstückenGemarkung Bernburg (Saale) Flur 44,Flurst. 171 und 180, Beschl.-Nr. 891/09Die Stadt Bernburg (Saale) stimmt demAbschluss eines Nutzungs- undPflegevertrages zu den GrundstückenGemarkung Bernburg (Saale), Flur 44,Flurstücke 171 und 180 (Teilfläche) zu. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen

Erwerb des Grundstücks in Bernburg(Saale), Klostergasse 11,Beschl.-Nr. 892/09Die Stadt Bernburg (Saale) beauftragtdie SALEG, das Grundstück in Bernburg(Saale), Klostergasse 11, GemarkungBernburg (Saale), Flur 56, Flurstück105, Größe: 106 qm zu erwerben und indas Sanierungsvermögen der StadtBernburg (Saale) zu überführen. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen

Verkauf von Flächen für den Bau derB 6n, Planabschnitt 15, Beschl.-Nr. 896/09Die Stadt Bernburg (Saale) verkauftunvermessene Teilflächen aus denGrundstücken in Bernburg (Saale), Flur85, Flurstücke 2/1, 3/1, 12 und 24 für dieStraßenbaumaßnahme B 6n, Planungs-abschnitt 15, an die BundesrepublikDeutschland, Bundesverwaltungsamt,vertreten durch den Landesbetrieb BauSachsen-Anhalt. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen

Alle öffentlichen Beschlussvorlagen mit den zugehörigen Anlagen liegen im Stadtratsbüro der Stadt Bernburg (Saale),Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), zur Einsicht aus.

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten AnhaltFerdinand-von-Schill-Str. 2406644 Dessau-Roßlau

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Bernburg, B6nVerf.-Nr. 611-17AZ2046

Landkreis: SalzlandkreisLadung

zum Anhörungstermin nach § 32 FlurbereinigungsgesetzAls Nachweisungen über die Ergebnisseder Wertermittlung der Grundstücke desFlurbereinigungsgebietes, die mit derÄnderungsanordnung Nr. 1 vom17.03.2009 einbezogen wurden, liegen- der Wertermittlungsrahmen sowie- die Wertermittlungskartenzur Einsichtnahme für die Beteiligten inder Zeit vom

20. Juli bis 28. Juli 2009,Mo - Do von 08:30 - 12:00 Uhrund 12:30 - 15:30 Uhr,Fr von 08:30 bis 13:00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneu-ordnung und Forsten Anhalt,Kavalierstr. 31, Eingang über Nante-gasse/Hobuschgasse,06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 2.14aus.Der Termin zur Anhörung der Betei-ligten über die Ergebnisse der Werter-

mittlung wird bestimmt aufDi, 28. Juli 2009, 15:00 Uhr,im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Eingang über Nantegasse/Ho-buschgasse, 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 2.08

Ein Beauftragter des Amtes fürLandwirtschaft, Flurneuordnung undForsten Anhalt wird die Wertermittlungim Anhörungstermin erläutern.Zu diesem Termin werden die Betei-ligten hiermit geladen.Die Beteiligten können beim Anhö-rungstermin und während der Dauer derAuslegung Einwendungen gegen dieErgebnisse der Wertermittlung sämt-licher, nicht nur der eigenen, in dasVerfahren eingebrachten Grundstückeschriftlich erheben oder zur Nieder-schrift vor der Flurbereinigungsbehördevorbringen. Das Ergebnis der Überprü-

fung wird jedoch nicht mitgeteilt. NachBehebung begründeter Einwendungenstellt das Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten Anhalt dieErgebnisse der Wertermittlung fest undgibt den Feststellungsbeschluss öffent-lich bekannt. Hierbei werden dieNachweisungen über die Ergebnisse derWertermittlung einschließlich desErgebnisses der Überprüfung derEinwendungen noch einmal zurEinsichtnahme für die Beteiligten ausge-legt.Es wird ausdrücklich darauf hingewie-sen, dass1. gegen die Feststellung derErgebnisse der Wertermittlung nachihrer öffentlichen Bekanntmachunginnerhalb eines Monats Widersprucherhoben werden kann,2. die Feststellung der Ergebnisseder Wertermittlung für die o. g. Grund-stücke gilt. Sie ist, sobald sie unanfecht-

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 5 -

Amtlicher Teil Bekanntmachung

bar gewordenen ist, für alle Beteiligtebindend.Falls keine Einwendungen erhoben und

keine Auskünfte erwünscht werden, istein Erscheinen zum Termin nicht erfor-derlich.

Dessau, 8. Juni 2009

B r o c k m a n n

Bekanntgabe der Stadt Bernburg (Saale) zur Beendigung der Konzessionsverträge

für die Stromversorgung, Gasversorgung undFernwärmeversorgung

gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)Die Stadt Bernburg (Saale) teilt mit, dassdie Konzessionsverträge für die Strom-versorgung, Gasversorgung und Fern-wärmeversorgung mit der StadtwerkeBernburg GmbH mit Ablauf des30.06.2011 vorfristig enden.Sie gibt hiermit die Absicht bekannt,neue Wegenutzungs- bzw. Konzes-sionsverträge für die Stromversorgung,Gasversorgung und Fernwärmever-sorgung ab 01.07.2011 mit einerLaufzeit von 20 Jahren zu vereinbaren.Der Strom-Konzessionsvertrag soll auchden Betrieb und die Instandhaltung derkommunalen Straßenbeleuchtung durchden Konzessionsnehmer nach einemgesondert abzuschließenden Vertragbeinhalten.

Qualifizierte Energieversorgungsunter-nehmen, die an dem Abschluss eines sol-chen Wegenutzungs- bzw. Konzessions-vertrages mit der Stadt Bernburg (Saale)interessiert sind, werden hiermit aufge-fordert, ihr Interesse schriftlich innerhalbeiner Frist von drei Monaten nachVeröffentlichung dieser Bekanntma-chung bei der Stadt Bernburg (Saale),Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg(Saale) unter dem Stichwort „Wege-nutzungsvertrag“ zu bekunden.Verspätete Interessenbekundungen kön-nen nicht berücksichtigt werden.Die jeweiligen Wegenutzungs- bzw.Konzessionsverträge können getrenntvergeben werden.

Die Stadt Bernburg (Saale) liegt zentralin Sachsen-Anhalt und verfügt über rd.31 000 Einwohner. Einzelheiten zurLage und zur Struktur der StadtBernburg (Saale) können im Internetunter www.bernburg.de abgerufen wer-den. Die Bekanntmachung in ihrer amtlichenTextfassung erfolgt im elektronischenBundesanzeiger.Bernburg (Saale), 5. Juni 2009

(Siegel)

H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bernburg (Saale)über die öffentlichen Spielplätze (Spielplatzsatzung) vom 18.12.2007

PräambelAufgrund der §§ 4, 6, 44 Abs. 3 Nr. 1und 91 der Gemeindeordnung für dasLand Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletztgeändert durch das Begleitgesetz zurGemeindegebietsreform vom14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) hat derStadtrat der Stadt Bernburg (Saale) inseiner Sitzung am 18.05.2009 folgendeSatzung beschlossen.Die Satzung der Stadt Bernburg (Saale)über die öffentlichen Spielplatze (Spiel-platzsatzung) vom 18.12.2001 (veröf-fentlicht im Amtsblatt der StadtBernburg (Saale) und der Verwal-tungsgemeinschaft Bernburg Nr. 128vom 10.01.2008) wird wie folgt geän-dert:

Artikel 1• Im § 6 wird der bisherige Abs. 2 durchfolgenden neuen Abs. 2 ersetzt:

(2) Für den Bolzplatz - Mini-spielfeld - Töpferwiese (siehe Anlage Nr.36) besteht eine Ausnahme hinsichtlichdes Verbots von Mannschaftsspielen vonVereinen oder ähnlich organisiertenGruppen basierend auf demNutzungsvertrag zwischen der StadtBernburg (Saale) und dem Nutzer SGNeuborna 62 e. V..• Der bisherige § 6 Abs. 2 wird zu § 6Abs. 3.

Artikel 2• Die bisherige Anlage wird durch nach-folgende neue Anlage ersetzt.Artikel 3Die Änderungssatzung tritt einen Tagnach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bernburg (Saale), 2. Juni 2009(Siegel)

H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 6 -Anlage:Nr. Öffentliche Spielplätze

1 Aderstedt (Hauptstraße) Kinder-/Ballspielplatz2 Anger/Waldau Kinder-, Jugend- und Ballspielplatz3 Antoinettenspielplatz (Antoinettenstraße) Kinder-, Jugend- und Ballspielplatz,

Skateanlage4 Bodestraße Kinderspielplatz5 Dröbel (An der Lehmkiete) Kinderspielplatz und Ballspielplatz6 Eichenweg Kinderspielplatz7 Friedenshall (Schachtstraße) Kinderspielplatz und Ballspielplatz8 Hegebreite Spielwiese9 Hohlweg Jugend- und Ballspielplatz, Skateanlage

10 Karl-Marx-Straße Kinderspielplatz und Ballspielplatz11 Magdeburger Straße Jugendspielplatz/Ballspielplatz12 Martin-Niemöller-Straße Kinderspielplatz13 Martinsplatz Kinderspielplatz14 Nienburger Straße Kinderspielplatz und Ballspielplatz15 Neuborna/Am Sportplatz Kinderspielplatz16 Neuer Weg Kinderspielplatz17 Richard-Rösicke-Straße Kinderspielplatz und Ballspielplatz18 Rosenhag Kinderspielplatz19 Saalweg Kinderspielplatz20 Schachtstraße Kinderspielplatz21 Schulze-Boysen-Siedlung Kinder-, Jugend- und Ballspielplatz22 PEP-Markt Jugend- und Ballspielplatz23 Siedlung der Freundschaft Kinderspielplatz und Ballspielplatz24 Stadtpark (Alte Bibel) Kinderspielplatz25 Stadtpark/Friedrichstraße Kinderspielplatz26 Strenzfeld Kinderspielplatz27 Spielplatz Sporthalle Süd-Ost (Zepziger Straße) Kinder-, Jugend- und Ballspielplatz28 unterhalb der Schwimmhalle (Annenbrücke) Jugend- und Ballspielplatz, Skateanlage29 Vor dem Nienburger Tor Kinderspielplatz30 Waldau (Ilberstedter Straße) Kinderspielplatz31 Zepziger Weg Kinderspielplatz32 Spielplatz an der Kita „Kleine Stifte“ (Heinrich-Rau-Straße) Kinderspielplatz33 Klubhaus der Jugend (Gröbziger Straße) Jugend- und Ballspielplatz34 Jugendherberge (Krumbholzstraße) Kinder-, Jugend- und Ballspielplatz35 Spielplatz Töpferwiese Kinderspielplatz36 Bolzplatz-Minispielfeld-Töpferwiese Kinder- und Jugend-Ballspielplatz

Meldepflicht für HundehalterZur Aufnahme in das Zentrale Register

Nach § 15 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ((Hundegesetz)

Amtlicher Teil Bekanntmachung

Zur Erfassung aller in Sachsen-Anhaltgehaltenen Hunde wird seit dem01.03.2009 ein zentrales Registergeführt.Die Verwaltungsgemeinschaft Bernburghat diesbezüglich folgende Angaben auf-zunehmen, zu deren Übermittlung dieHalterin oder der Halter verpflichtet ist:

Das Ordnungsamt informiert:

1. Geschlecht und Geburtsdatum desHundes,2. Kennnummer des Transponders(elektronisch lesbarer Chip),3. Rassezugehörigkeit bzw. Angaben derKreuzung des Hundes,4. Name und Anschrift der Halterin oderdes Halters,5. Nachweis über den Abschluss einerHaftpflichtversicherung.

Die Anmeldepflicht gilt für die Rassen- Pitbullterrier,- American-Staffordshire-Terrier,- Staffordshire-Bullterrier,- Bullterrier,sowie deren Kreuzungen, unabhängigvom Alter der Hunde und der steuer-lichen Anmeldung (also auch für allevor dem 01.03.2009 geborenen und steu-erlich gemeldeten Hunde).

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 7 -Für alle anderen Rassen gilt dieRegistrierungspflicht erst für alle nachdem 28. Februar 2009 geborenenHunde. Hier gilt die Anmeldung gleich-zeitig zur Anmeldung der Hundesteuer.Das neue Gesetz (veröffentlicht imAmtsblatt der Stadt Bernburg (Saale)und der VG Bernburg vom 02.04.2009)verpflichtet außerdem alle Hundehalterihre Tiere bis spätestens sechs Monate

nach der Geburt zur Kennzeichnungmittels Transponder und zum Abschlusseiner Haftpflichtversicherung bis späte-stens drei Monate nach der Geburt.Für die oben genannten Rassen giltdiese Verpflichtung unabhängig vomAlter.Alle betreffenden Hundehalter werdenaufgefordert, die Registrierung ihrer

Hunde unverzüglich beim Steueramt derStadtverwaltung Bernburg (Saale) vor-zunehmen, Ansprechpartner ist FrauGrundmann, Tel. 659 414 oder FrauNaumann, Tel. 659 158.Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.Weitergehende Auskünfte zum Hunde-gesetz erhalten Sie im Ordnungsamtoder unter www.mi.sachsen-anhalt.de

Grundstücksangebot der Stadt Bernburg (Saale)Die Stadt Bernburg (Saale) bietet ein erschlossenes Baugrundstück zur individuellen Wohnbebauung zum Verkauf an:

Lage: Bernburg, Ilberstedter StraßeGrundstücksgröße: 669 qmKaufpreis: 37,00 EUR/qmInteressenten wenden sich bitte an die

Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Amt80/Liegenschaften, Schlossgartenstr. 16,06406 Bernburg (Saale).Ansprechpartner:Frau Krause, Tel. 03471 659 323,E-Mail: elke.krause.stadt @bernburg.de

Frau Wieczorek, Tel. 03471 659 326,E-Mail: [email protected] Entscheidung über den Verkauf trifftder Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale).

Amtlicher Teil Bekanntmachung

Weitere Informationen über öffentlicheAusschreibungen zu Bauvorhaben

finden Sie auch:- Rathaus I, Schlossgartenstraße 16,

im Schaukasten oder im Flur des Rathauses,- Rathaus II, Schlossstraße 11,

im Eingangsbereich und im Flur des Rathauses.

Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt:Tel. 0345 6932554

E-Mail: [email protected]: dvz-verlag.de

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 8 -

Grundstücksangebot der Gemeinde GrönaDie Gemeinde Gröna bietet noch 1 erschlossenes Baugrundstück zur individuellen Wohnbebauung auf dem Grundstück Saalweg 2 (ehem. Petershof) zum Verkauf an:

Grundstücksgröße: 1.000 qmKaufpreis: 35,00 EUR/qmzuzüglich Vermessungs- und Hausan-schlusskostenInteressenten wenden sich bitte an dieVerwaltungsgemeinschaft Bernburg,

Amt 80/Liegenschaften, Schloss-gartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale).Ansprechpartner:Frau Krause, Tel. 03471 659 323,E-Mail: [email protected] Frau Wieczorek, Tel. 03471 659 326,

E-Mail:[email protected] Entscheidung über den Verkauf trifftder Gemeinderat der Gemeinde Gröna.B a r t e lBürgermeister

Grundstücksangebot der Stadt Bernburg (Saale)Die Stadt Bernburg (Saale) bietet aus ihrem Sanierungsvermögen nachfolgendes Grundstück zum Verkauf an:

Lage: Bernburg, Schlossstr. 18 Grundstücksgröße: 577 qmKaufpreis: 50.000,00 EURDas Grundstück wurde im Rahmen der Sanierung des denkmalge-schützten barocken Gebäudes in der Theaterstr. 13 von der Stadterworben, um eine Durchfahrtsmöglichkeit zum Hof diesesGrundstücks herzustellen. Die Durchfahrt ist seit dem 31.12.2008 fer-tig gestellt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurden auch zahlreicheNebengebäude auf dem Grundstück Schlossstr. 18 entfernt, womitgleichzeitig die Voraussetzungen für die Errichtung von Stellplätzenauf dem Hof des Grundstücks Schlossstr. 18 geschaffen wurden. Die Nutzung des ehemaligen Wohnhauses erfordert eine umfassendeSanierung. Mögliche Nutzung: Wohnen, Büro, Arztpraxen, evtl. kleinesLadenlokal im Erdgeschoss, soziale und kulturelle Einrichtungen etc..Die jährliche Aufwandsentschädigung für das Durchfahrtsrechtbeträgt 500,00 EUR.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 9 -Das Grundstück befindet sich im förm-lich festgesetzten SanierungsgebietBernburg/Bergstadt, im Gebiet derErhaltungssatzung und im Denkmal-bereich.Interessenten wenden sich bitte an dieStadtverwaltung Bernburg (Saale), Amt

80/Liegenschaften, Schlossgartenstr. 16,06406 Bernburg (Saale).Ansprechpartner:Frau Krause, Tel. 03471 659 323,E-Mail: elke.krause.stadt @bernburg.de Frau Wieczorek, Tel. 03471 659 326,

E- Mail: [email protected] Entscheidung über den Verkauf trifftder Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale).SchützeOberbürgermeister

Grundstücksangebot der Stadt Bernburg (Saale)Die Stadt Bernburg (Saale) bietet nachfolgendes Grundstück zum Verkauf an:Grundstück in Bernburg (Saale), Steinstr. 48 bebaut mit einem Mehrfamilienwohnhaus2-geschossig, voll unterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschossgrundlegende Sanierung erforderlichBaujahr: ca. 1886Grundstücksgröße: 340 qmWohn-/ Nutzfläche: 160 qm (ohne DG-Ausbau)Kaufpreis: 57.900,00 EUR VHBDer Kaufpreis entspricht dem ermittelten Verkehrswert zumStichtag 03.09.2008.Das Verkehrswertgutachten kann während der Sprechzeiten imRathaus II, Zimmer 110, eingesehen werden.Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Amt 80/Liegenschaften, Schlossgartenstr. 16,06406 Bernburg (Saale).Besichtigungstermine können auf Anfrage vereinbart werden.Ansprechpartner:Frau Krause, Tel. 03471 659 323,E-mail: [email protected] Wieczorek, Tel. 03471 659 326,E-mail:[email protected]

Nachstehende Straße wird gemäß § 6Abs. 1, 2 u. 3 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt in der Fassungvom 06.07.1993 (GVBl. LSA, S. 334),zuletzt geändert durch Artikel 4 desGesetzes vom 22.12.2004 (GVBl. LSA,S. 856), am 27.08.2002 (GVBl. LSA, S.372), dem öffentlichen Verkehr gewid-met.Straßenbezeichnung:Hermann-Löns-Straße(Neubauteilabschnitt zwischen Süd-straße, August-Bebel-Straße undRichard-Rösicke-Straße)

Amtlicher Teil Bekanntmachung

Widmungsverfügung der Stadt Bernburg (Saale)Beschreibung der örtlichen Lage:Der gewidmete Neubauteilabschnitt derStraße befindet sich im Salzlandkreis,Gemarkung Bernburg, in der Flur 2, ein-gebettet zwischen Südstraße, August-Bebel-Straße und Richard-Rösicke-Straße. Für den Neubauteilabschnitt desStraßenzuges werden die folgend aufge-führten Flurstücke in Anspruch genom-men:

Flurstück 1029 - Grundstücksfläche 1556 qm,Flurstück 1051 - Grundstücksfläche 75 qm.

Von dieser Verfügung unberührt bleiben

in der Flur 2 das Flurstück 1024 und einTeilbereich des Flurstückes 1029 (ca. 81qm) zwischen den bebauten Grund-stücken, Flurstücke 1028 und 1030,gelegen am westlichen Ende desStraßenzuges.Ein Lageplan kann vom 06.07.2009 bis17.07.2009 während der Öffnungszeiten Montag - Freitag, 09:00 - 12:00 UhrDienstag, 14:00 - 18:00 UhrDonnerstag, 14:00 - 16:00 Uhrbei der Stadt Bernburg (Saale), imTiefbauamt, Zi. 228, Schlossstraße 11, in06406 Bernburg (Saale) eingesehen wer-den.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 10 -FestsetzungenStraßengruppe: Die vorstehende Straßeist Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3StrG LSA.Widmungsbeschränkungen:Flurstück 1029, keineFlurstück 1051, Benutzung nur fürFußgänger- u. Radverkehr

Träger der Straßenbaulast:Stadt Bernburg (Saale)RechtsbehelfsbelehrungGegen die Widmungsverfügung kanninnerhalb von einem Monat ab Ver-öffentlichung dieser BekanntmachungWiderspruch eingelegt werden. DerWiderspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadt Bernburg

(Saale), Tiefbauamt, Zi. 228, Schloss-straße 11, in 06406 Bernburg (Saale) ein-zulegen.Bernburg (Saale), 15. Juni 2009

(Siegel)

H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten AnhaltFerdinand-von-Schill-Straße 2406844 Dessau-Roßlau

Unternehmensflurbereinigung Bernburg A 14Verf.-Nr.: 611/1-01-BBG 087

8. AnordnungGemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) i. d. F. vom16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletztgeändert durch Gesetz vom 19.12.2008(BGBl. I S.2794), wird hiermit dieÄnderung des Flurbereinigungsgebietesim Flurbereinigungsverfahren

UnternehmensflurbereinigungBernburg A 14

angeordnet.Zum Verfahrensgebiet im Flurbereini-gungsverfahren Bernburg A 14 werdensowohl Flurstücke hinzugezogen alsauch ausgeschlossen. Die betreffendenFlurstücke sind im Verzeichnis derVerfahrensflurstücke, das Bestandteildieser 8. Anordnung ist, aufgeführt.Durch den Ausschluss und dieHinzuziehung der Flurstücke umfasstdas Verfahrensgebiet nunmehr eineFläche von ca. 2.113 ha. Das geänderteVerfahrensgebiet ist auf der zu dieserAnordnung gehörigen Gebietskarte miteinem (im Original orangefarbigen)Streifen umrandet. Die wegfallendenGrenzen sind (im Original orangefarbig)gekreuzt.Begründung:Mit Beschluss vom 09.03.1998 wurdedie Unternehmensflurbereinigung Bern-burg A14 durch die Obere Flurbe-reinigungsbehörde angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kanndie Flurbereinigungsbehörde geringfügi-

ge Änderungen des Flurbereinigungsge-bietes anordnen, wenn der Zweck derFlurbereinigung dadurch besser erreichtwerden kann.Nach Abschluss der Vermessungsarbei-ten zur Feststellung der Gebietsgrenzeist es zur zweckmäßigen Abgrenzung desVerfahrensgebietes notwendig, die in derAnlage aufgeführten Flurstücke zumVerfahren hinzuzuziehen bzw. aus demVerfahren auszuschließen. Aufforderung zur Anmeldung von RechtenRechte, die aus dem Grundbuch nichtersichtlich sind, aber zur Beteiligung amFlurbereinigungsverfahren berechtigenkönnen, sind innerhalb von drei Monaten- gerechnet vom ersten Tage derBekanntmachung dieser 8. Anordnung -beim Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten Anhalt,Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau, anzumelden.Diese Rechte sind auf Verlangen desAmtes für Landwirtschaft, Flurneuord-nung und Forsten Anhalt innerhalb einervon diesem zu setzenden weiteren Fristnachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablaufder Frist ist der Anmeldende nicht mehrzu beteiligen. Der Inhaber eines solchenRechtes muss die Wirkung eines vor derAnmeldung eingetretenen Fristablaufesebenso gegen sich gelten lassen wie derBeteiligte, dem gegenüber die Frist

durch Bekanntgabe des Verwaltungs-aktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.Werden Rechte erst nach Ablauf der vor-gezeichneten Frist angemeldet odernachgewiesen, so kann das Amt fürLandwirtschaft, Flurneuordnung undForsten Anhalt die bisherigen Verhand-lungen und Festsetzungen gelten lassen.Soweit Eintragungen im Grundbuchdurch Rechtsübergang außerhalb desGrundbuches unrichtig geworden sind,werden die Beteiligten darauf hingewie-sen, im eigenen Interesse beim Grund-buchamt auf eine baldige Berichtigungdes Grundbuches hinzuwirken bzw. denAuflagen des Grundbuchamtes zurBeschaffung von Unterlagen für dieGrundbuchberichtigung alsbald nachzu-kommen.Zeitweilige Einschränkungendes Eigentums nach § 34Flurbereinigungsgesetz (FlurbG):Von der Bekanntgabe dieser 8.Anordnung an bis zur Unanfechtbarkeitdes Flurbereinigungsplanes sind Ände-rungen in der Nutzungsart der Grund-stücke, die Errichtung, Verände-rungoder Beseitigung von Bauwerken, Ein-friedungen u. ä. sowie die Beseitigungvon Pflanzungen unter bestimmtenVoraussetzungen nach § 34 FlurbG vonder Zustimmung des Amtes fürLandwirtschaft, Flurneuordnung undForsten Anhalt abhängig. Im Falle der

Amtlicher Teil Bekanntmachung

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 11 -Nichtbeachtung des Zustimmungserfor-dernisses können die Änderungen imFlurbereinigungsverfahren unberück-sichtigt bleiben und die Wiederher-stellung des früheren Zustandes oderErsatzanpflanzungen angeordnet wer-den. Unter bestimmten Voraussetzungenstellen solche Veränderungen eineOrdnungswidrigkeit dar, die mit einerGeldbuße geahndet werden kann.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese 8. Anordnung kann inner-halb von einem Monat nach Bekannt-gabe Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift an das Amt für

Landwirtschaft, Flurneuordnung undForsten Anhalt, mit Sitz in Dessau-Roßlau zu richten.Dessau-Roßlau, 16. Juni 2009Im AuftragWe i c h e lDie vorstehende 8. Anordnung mitGebietskarte liegt in Originalgröße in derVerwaltungsgemeinschaft Nienburg,Markt 1 in 06429 Nienburg,Verwaltungsgemeinschaft Bernburg,Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg,Rath. II, Zimmer 101,Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Wipper“, Platz der Freundschaft 1 in

39439 Güsten, VerwaltungsgemeinschaftStaßfurt, Hohenerxlebener Str. 12 in39418 Staßfurt und Verwaltungsgemein-schaft Südliche Börde, Magdeburg-Leipziger Str. 24 in 39443 Förderstedtund im Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten Anhaltzwei Wochen lang nach seinerBekanntgabe zur Einsichtnahme für dieBeteiligten während der Dienststundenaus.

Im AuftragS e i d e l

I. Hinzuziehung von FlurstückenLöbnitz, Flur 2: 294/86 296/86 319/107 321/109 325/109 326/109 327/107 332/107 10008Bernburg; Flur 71: 123/1Bernburg; Flur 76: 15 18/1 18/4 18/5 18/6Bernburg; Flur 78: 1007 1008Neugattersleben, Flur 2: 19/1Neugattersleben, Flur 8: 1016 1017 1018 1019 1020 1021 1022 1023 1024 1025 1026

1027 1028 1029 1030 1031 1032 1033 1034 1035 1036 10371038

Nienburg, Flur 4: 1019Nienburg, Flur 26: 9 1002II. Ausschluss von FlurstückenLöbnitz, Flur 2: 29/1 29/2 10006Löbnitz, Flur 3: 69/21 70/29 10001 10002 10005alte Verfahrensfläche: 2.108,9714 haneue Verfahrensfläche: 2.113,2641 ha

aufgestellt: SeidelDatum: 23. Februar 2009

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 12 -

Das nächsteDas nächsteAmtsblatt erscheint Amtsblatt erscheint

am Donnerstag, am Donnerstag, 6. 6. August 2009August 2009

Redaktionsschluss 23. Juli

Notruf (Tag und Nacht): 112Kreiseinsatzleitstelle: 03925 299040Bereitschaftsdienste:Störungen d. Wasserversorgung 375721Störungen d. Vers. m. Gas, Strom, Fernwärme 321616

Die Stadt Bernburg (Saale) führt amMittwoch, dem 15. Juli 2009,

um 18:30 Uhrim Klubraum des Ortsteils Aderstedt,

Hauptstraße 8,eine Versammlung zum geplantenBauvorhaben„Sanierung der Thomas-Müntzer-Straße/An der Strenge, 1. BA, imOrtsteil Aderstedt“ im Bereich zwi-schen:der Thomas-Müntzer-Straße 30 bishinter Nr. 29, einschl. GrundstückeNr. 16 bis 22 und 28durch.

Tagesordnungspunkte:1. Vorstellung der Planung des techni-schen Ausbauprogramms2. Darlegung der finanziellen Auswir-kungen auf die Grundstückseigentümer3. DiskussionAlle Grundstückseigentümer und inter-essierte Bürger sind dazu herzlich einge-laden.Bernburg (Saale), 19. Juni 2009

H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

Anliegerversammlung

Veranstaltungen in derStadtbibliothek

02.07., 10:00 Uhr, Eine Reise um die Welt(Geschichten aus anderen Ländern,Länderquiz, Spiele),15:00 Uhr, Wir bemalen Steine buntund fantasievoll.09.07., 10:00 Uhr, Piratensommer(Lesen, Rätseln, Schätze suchen).

Nichtamtl icher Teil

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 13 -

Nichtamtl icher Teil

Ein „Freiwilliges sozialesJahr“ (FSJ) bei derStadtverwaltungIm städtischen Wohnheim für Obdach-lose in Bernburg (Saale), Louis-Braille-Platz 16 ist vom 01.09.2009 bis31.08.2010 eine freie FSJ-Stelle zubesetzen.Das städtische Wohnheim dient derUnterbringung von obdachlosen Män-nern und Nichtsesshaften.Ziel der Einrichtung ist es, zu erreichen,dass die Bewohner wieder in der Lagesind, ein geordnetes Leben in einer eige-nen Wohnung zu führen.Der/die FSJ-Teilnehmer/in unterstützendas Stammpersonal in erzieherischer,wirtschaftlicher und betreuerischer Art,zum Beispiel:- Hilfe und Unterstützung derHeimbewohner bei der Bewältigung derAufgaben des täglichen Lebens- Einflussnahme auf Ordnung,Sicherheit und Sauberkeit innerhalb desHeimes- Hilfe und Unterstützung beimUmgang mit Behörden- Freizeitgestaltung- Unterstützung der TafelarbeitWenn Sie interessiert und zwischen 18und 27 Jahre alt sind, bewerben Sie sichbitte mit Passbild und Ihrem letztenZeugnis bis zum 31.07.2009 bei derStadtverwaltung Bernburg (Saale),Sozialamt, Schlossgartenstr. 16 in 06406Bernburg (Saale).

Das Sozialamt informiert:

Dank an ehrenamtlicheWahlhelfer

Der Oberbürgermeister der StadtBernburg (Saale) dankt allen ehren-amtlichen Helfern für ihren Einsatzwährend der Wahlen zum Europa-parlament und der Kommunalwahlenam 07. Juni.Ihr ehrenamtliches Engagement trugdazu bei, die Wahlen ordnungsgemäßdurchzuführen.

Jonathan Coe:Der Regen, bevor er fällt„Weißt du, soetwas wie Regen,bevor er fällt, gibtes nicht. Er muss

fallen, sonst ist es kein Regen.“„Natürlich gibt es so etwas nicht, des-halb ist es ja mein Liebesregen. Es kanneinen doch auch etwas glücklichmachen, das es gar nicht gibt, oder etwanicht?“ Jonathan Coe erzählt in bild-kräftigen Momentaufnahmen die bewe-gende Geschichte von dreiGenerationen von Frauen und derenschmerzlich unerfüllter Sehnsucht nachLiebe.

Guillaume Musso:Weil ich dich liebeDer französische Erfolgsautor erzählt inseinem neuen Roman von drei Lebens-und Schicksalswegen, die sich auf mys-teriöse Weise in einem alles entschei-denden Augenblick kreuzen: die glück-liche Ehe von Nicole und Mark zer-bricht am rätselhaften Verschwindenihrer kleine Tochter. Eine 15jährigeüberfällt auf offener Straße einenPsychologen und eine Milliardärs-tochter will nicht mehr weiterleben. Einspannender und berührender Romanüber Liebe, Freundschaft und Verlust.

Jakob Arjouni:Der heilige EddyDer witzige und temporeiche Romanhandelt vom mysteriösen Verschwindeneines Berliner Großunternehmers undHigh-Society-Stars, von Klatschjourna-listen und einem Volkshelden widerWillen.

Salman Rushdie:Die bezauberndeFlorentinerin1572: In denPalast des indi-schen Moguln-Kaisers kommt einjunger blonder Mann aus der StadtFlorenz im fernen Europa und behaup-tet, der Onkel des Kaisers zu sein. Derüberraschte, aber von Neugier gepackteMoguln-Herrscher gewährt demFremden Gastfreundschaft und lässtsich zwei Jahre lang in denAbendstunden von dem Reisendenerzählen. So erfährt er von Machiavelli,Botticelli, den Medicis und tausendanderen. Die Berichte reichen vomItalien der Renaissance, über die KüstenAfrikas und den nahen Osten bis nachAmerika. Rushdis Roman ist randvollmit Geschichten über die Liebe, überMacht und Verrat, über die christlicheSeefahrt, italienische Städtepolitik,Gärten, Kleidung, Kunst.

Neu in der Bibliothek:

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 14 -

Für diese Radwege besteht eine Benut-zungspflicht, d. h. Radfahrer müssen siebenutzen. Beschilderte Radwege müssengewissen Qualitätsstandards hinsichtlichihrer Breite, Belagsqualität, sicherenFührung auch über Kreuzungen usw.genügen.Ebenso können aber auch eigene Spurenfür den Radverkehr auf der Fahrbahnmarkiert und beschildert werden, soge-nannte Radfahrstreifen.

Fortsetzung von Seite 1

Einbahnstraßen darf der Radverkehrauch in der Gegenrichtung befahren,wenn dies durch die Beschilderungerlaubt ist, wie beispielsweise in derRadfahrstreifen auf der

Olga-Benario-Straße

Radwege links der Fahrbahn dürfennur befahren werden, wenn sie durch einentsprechendesVerkehrszeichenfür das Befahrenin dieser Rich-tung beschildertsind, wie z. B. abdem Kreisverkehr am Parforcehausstadteinwärts. Ohne entsprechende Be-schilderung ist das Fahren in Gegen-richtung auf Radwegen verboten.

Antoinettenstraße und im Dürerring. Indiesen Straßen müssen Fahrzeugführermit Radfahrernim Gegenver-kehr rechnen.

Dagegen ist dasRadfahren inden Einbahn-straßen im Ku-gelweg und im Albert-Schweitzer-Ringin der Gegenrichtung nicht vertretbar,weshalb hier auch keine derartigeBeschilderung erfolgte.

Das Planungsamt informiert im folgen-den Beitrag über das kürzlich durch denStadtrat beschlossene Radverkehrs-konzept, mit dem die Radverkehrs-bedingungen in Bernburg verbessertwerden sollen.

Das Planungsamt informiert:

Radverkehrskonzept der Stadt Bernburg (Saale) fertig gestelltKürzlich hat der Stadtrat derStadt Bernburg (Saale) dasRadverkehrskonzept als Rah-menplan im Sinne eines städ-tebaulichen Entwicklungs-konzeptes beschlossen. Dasdurch das Dresdener Pla-nungsbüro „Dr. Hunger,Stadt-Verkehr-Umwelt“ erar-beitete Radverkehrskonzeptsoll künftigen Planungen, wieAusbauvorhaben aber auchbeispielsweise Beschilde-rungskonzepten für den

Radverkehr zugrunde gelegt werden.Begleitet wurde die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes voneinem Arbeitskreis, dem die für Radverkehr zuständigenBehörden, Ämter und Vertreter der Fraktionen des Stadtratesangehörten. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit amRadverkehrskonzept beteiligt. In diesem Rahmen erfuhr dasKonzept ein reges Interesse. So ließen sich einigeInteressensverbände das Konzept vorstellen und nahmen fasttagtäglich Interessierte die Gelegenheit war, sich das Konzeptanzuschauen und Vorschläge zu machen, die teilweise auch ein-gearbeitet werden konnten.

Nach einer Bestandsanalyse des gegenwärtigen Radver-kehrsnetzes, bei der die vorhandenen Defizite aufgezeigt wur-den, wurde mit dem Wissen um die wichtigsten, d. h. häufigbenutzen Wegebeziehungen, ein Routenkonzept erarbeitet. DasKonzept zeigt ein Radverkehrsnetz, das aus Hauptrouten, dieaus den Stadtteilen auf das Zentrum zulaufen, und diese

Das Bernburger Radroutennetz

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 15 -Hauptrouten verbindenden Nebenrouten besteht. Diese Routensollen vorrangig zu sicheren und komfortablen Verbindungenfür den Radverkehr gestaltet werden, sofern sie es nicht bereitssind.Für die einzelnen Routen gibt es detaillierte Maßnah-meempfehlungen, die eine Bandbreite vom Radwegebau überdie Fahrbahnmarkierung von Schutz- oder Radfahrstreifen biszur Verbesserung der Bedingungen an Kreuzungen aufzeigen.

Aufgrund der Erkenntnis, dass viele Unfälle mitRadfahrerbeteiligung an Kreuzungen passieren, bei denenRadfahrer von Autofahrern beim Abbiegen nicht mehr wahrge-nommen werden, sollen die Radwege wie zum Beispiel amClara-Zetkin-Platz geradlinig, das heißt, im Sichtfeld desKraftfahrzeugverkehrs über die Fahrbahnen geführt und rotmarkiert werden. Zudem soll es für den RadverkehrAufstellflächen zum Linksabbiegen geben.

So sollen nach dem Willen der Stadt beispielsweise in derKarlstraße, der Kustrenaer Straße und der Thomas-Müntzer-Straße sowie am Louis-Braille-Platz sogenannte Schutzstreifenfür den Radverkehr auf der Fahrbahn markiert werden, dieeinen besonderen Schutzraum bieten. Während auf manchenStraßen eine solche Markierung kurzfristig möglich ist, müssenandere ohnehin auszubauende Straßen eine etwas größereFahrbahnbreite erhalten. Wo die Straßen in die Zuständigkeitanderer fallen, sind die Maßnahmen Willensbekundungen derStadt gegenüber den zuständigen Behörden.

Schutzstreifen für den Radverkehr in der Kustrenaer Straße

Als häufig auftretende Konfliktsituation wurde bei derBestandsanalyse das unverhoffte Enden von Radwegen erkannt.

Radwegfurten über den Clara-Zetkin-Platz

Gesichertes Radwegende in der BahnhofstraßeHier muss der Radverkehr sicher auf die Fahrbahn geführt wer-den. Durch Maßnahmen mit geringem Aufwand, wie baulichgesicherte Spuren zum Einfädeln kann dies geschehen. Künftige Lückenschlüsse von Radwegen müssen Radfahrernangemessene Breiten gewähren, die ihnen auch ein Überholenuntereinander ermöglichen, ohne dass die erforderlichenGehwegräume für Fußgänger auf der Strecke bleiben.Die Maßnahmeempfehlungen des Radverkehrskonzeptes bauensystematisch auf Grundsätzen zur Radverkehrsführung auf,denen deutschlandweite wissenschaftliche Erkenntnisse zurVerkehrssicherheit und praxiserprobte Beispiele zugrunde lie-gen.

Nach diesen Grundsätzen kann der Radverkehr auf wenigerdurch Kraftfahrzeuge befahrenen Straßen problemlos auf derFahrbahn geführt werden. Auf Straßen mit mäßigemKraftfahrzeugverkehrsaufkommen sollen Führungsangebotegeschaffen werden, die den Radfahrern die Wahlmöglichkeitzwischen Wegen im Seitenraum und der Fahrbahnbenutzungbelassen. Auf Straßen mit einem dichten Kraftfahrzeugverkehrsoll der Radverkehr eigene Wege erhalten, etwa alsRadfahrstreifen neben der Fahrbahn oder als Radweg nebenausreichend breiten Gehwegen.Diese Vorgehensweise stellt gewissermaßen einenParadigmenwechsel hinsichtlich der Wege für den Radverkehrdar, vom alleinigen „klassischen“ Radwegebau hin zu vermehrtfahrbahnorientierten Führungsangeboten.Es bedarf sicher einiger Jahre, bis sämtliche Maßnahmen desKonzeptes umgesetzt sind, da manche Maßnahmen nicht ohneeinen Straßenausbau möglich sind. Dennoch lassen sich etlicheMaßnahmen ohne großen Aufwand und auch zügig umsetzen.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 07 / 09- 16 -Es bleibt die Erkenntnis, dass sich ein sicheres und komforta-bles Radverkehrsnetz nicht allein aus baulich erkennbarenRadwegen und -streifen zusammensetzt. Ein „Fehlen“ solcherWege stellt nicht zwangsläufig ein Problem dar. Denn einRadverkehrsnetz besteht ebenso aus einer sicheren Führung desRadverkehrs über wenig befahrene und verkehrsberuhigteNebenstraßen, in denen ein Radwegebau oder eine entsprechen-de Markierung entbehrlich ist.

Es bleibt zu hoffen, dass mit der Umsetzung von Maßnahmenim Sinne des Radverkehrskonzeptes möglichst viele die Vorteiledes Radfahrens erkennen und ihr Rad häufiger gebrauchen.Das Radverkehrskonzept kann im Planungsamt zu den üblichenSprechzeiten eingesehen werden, in diesem Zusammenhangwerden die mit dem Konzept verfolgten Absichten von denMitarbeitern gern erläutert.

Augenärzte:bis 05.07., Dr. Hosang, Aschersleben,

Askanierstr. 55, Tel. 03473 3900.06. bis 12.07., Herr Meißner, Bernburg,

Friedensallee 31, Tel. 03471 625004.13. bis 19.07., Dr. Hoffmann, Aschersleben,

Otto-Arndt-Str. 7, Tel. 03473 913691.20. bis 26.07., Frau Wolff, Staßfurt,Humboldtstr. 1 A, Tel. 01711713073.

27.07. bis 02.08., Dr. Steindel, Aschersleben,Taubenstr. 14, Tel. 03473 225730.

03. bis 09.08., Herr Hey, Bernburg,Steinstr. 4 d, Tel. 03471 625497.

Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte beginnt montags,dienstags u. donnerstags 18:00 Uhr, mittwochs 12:00 Uhr,und dauert bis zum darauffolgenden Tag 08:00 Uhr. DerWochenenddienst beginnt freitags 12:00 Uhr und endet mon-tags 08:00 Uhr.

Zahnärzte:03. bis 05.07., Dr. Braekow, Bernburg,

Schulstr. 2, Tel. 03471 333868.10. bis 12.07., Frau Götze, Bernburg,

Löfflerstr. 13, Tel. 03471 316742.17. bis 19.07., Dr. Baum, Baalberge,

Umgehungsstr. 17 A, Tel. 03471 312215.24. bis 26.07., Frau Brade, Bernburg,

Stiftsstr. 1, Tel. 03471 370134.31.07. bis 02.08., Herr Godau, Bernburg,

Breite Str. 1, Tel. 03471 352162.Dienstzeiten: Freitag, 17:00 - 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag,

Feiertage, jew. 09:00 - 11:00 u. 17:00 - 18:00 Uhr(am 24. u. 31.12. nur 09:00 - 11:00 Uhr).

BerBereitschaftsdiensteeitschaftsdienste

Tierärztlicher Notdienst für Großtiere(jew. 16:00 - 06:00 Uhr)

bis 05.07., Herr Tischmeyer, Alsleben,Schaperallee 1, Tel. 034692 20554.06. bis 12.07., Herr Tischmeyer, Alsleben,Schaperallee 1, Tel. 034692 20554.13. bis 19.07., Herr Große, Aderstedt,Thomas-Müntzer-Str. 25, Tel. 034692 362898.20. bis 26.07., Herr Dahlke, Alsleben,Am Kringel 17, Tel. 034692 21408.27.07. bis 02.08., Herr Dahlke, Alsleben,Am Kringel 17, Tel. 034692 21408.03. bis 09.08., Herr Große, Aderstedt,Thomas-Müntzer-Str. 25, Tel. 034692 362898.Falls der jew. amtstierärztl. Dienst nicht erreichbar ist,

bitte die Einsatzleitstelle anrufen, Tel. 03925 299040.

Tierärztlicher Notdienst fürKleintiere

(jew. 16:00 - 06:00 Uhr)bis 05.07., Frau Peters, Bernburg,Breite Straße 89 - 90, Tel. 03471 353540.06. bis 12.07., Dr. Enders, Bernburg,Friedrichstr. 26, Tel. 03471 373109.13. bis 19.07., Dr. Gregorius, Bernburg,Thomas-Müntzer-Str. 1 f, Tel. 03471 3009210.20. bis 26.07., Frau Peters, Bernburg,Breite Straße 89 - 90, Tel. 03471 353540.27.07. bis 02.08., Dr. Gregorius, Bernburg,Thomas-Müntzer-Str. 1 f, Tel. 03471 3009210.03. bis 09.08., Dr. Enders, Bernburg,Friedrichstr. 26, Tel. 03471 373109.

Apotheken:03. bis 09.07., Bär-Apotheke u. Nienburg.10. bis 16.07., Blaue Apotheke u. Alsleben.

17. bis 23.07., Struwwelpeter-Apotheke.24. bis 30.07., Rote Apotheke u. Könnern.

31.07. bis 06.08., Markt-Apotheke.

Wasser- und BodenanalysenDer AFU e. V. bietet am Montag, 13. Juli, die Möglichkeit, wie-der Wasser- und Bodenproben zu analysieren. Ort:Schlossgartenstr. 16, Kantine im Rathaus I (Erdgeschoss,rechts), Zeit: 16:00 bis 17:00 Uhr. Benötigt werden mindestens500 ml einer Wasserprobe oder 500 Gramm einerBodenmischprobe. Die Untersuchung wird gegen Erstattungeines Unkostenbetrags durchgeführt.

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Diesjähriger Ferienkalender mit integrierten 48 GutscheinenKalender beinhaltet einen Veranstaltungsüberblick für jeden Ferientagamt. Seit Beginn der Sommerferien istder Ferienkalender mit seinen zahlrei-chen Veranstaltungstipps für Bernburgund Umgebung im Umlauf. Er beinhal-tet nicht nur ein übersichtlichesFerienprogramm mit bis zu 8 Veran-staltungen täglich sondern zusätzlichein Gutscheinheft mit 48 Rabatt- undFreikarten.Ob Tagesfahrten, Bastel- bzw. Spiel-nachmittage, sportliche Höhepunkteoder die Kinderstadt „Bärenhausen“,für alle Veranstaltungshungrigen sindauf jeden Fall passende Tipps dabei.Bei Redaktionsschluss waren in derStadtbibliothek, der Stadtinformationund im Bernburger Rathaus noch eini-ge Kalenderexemplare erhältlich. DieGutscheine des mit einem satten An-gebot an verschiedenen Veranstaltun-gen prall gefüllten Sommerferienka-lenders können noch bis zum Ferien-ende in und um Bernburg (Saale) ein-gelöst werden. Lohnenswert ist derFerienkalender also nicht nur wegender Vielzahl an abwechslungsreichenFerienfreizeitangeboten, sondern auchdurch die vielen sehr interessantenFrei- und Rabattkarten und die soge-nannten Sommer-Sparpreis-Karten. Im

Jahr 2009 konnte, unterstützt durchzahlreiche Sponsoren, bei denen wiruns auf diesem Wege nochmals rechtherzlich bedanken, die Gutschein-palette abermals von 36 auf 48Bonuskarten erweitert werden. Auchder Anteil der Freikarten hat sich imVergleich zum letzten Jahr erneuterhöht. So kann man beispielsweise 1Eis, 1 Pfannkuchen, 2 Brötchen, 1 Ap-fel, kleine Spielzeuge und Geschenkeund viele andere Sachen, im Wert voninsgesamt 16,35 EUR, gratis, ohneeinen einzigen Cent bezahlen zu müs-sen, erhalten. Weiterhin garantierenandere Kärtchen gegen eine geringereZuzahlung den Einlass in verschiedeneEinrichtungen bzw. viele andereVergünstigungen. Der Ferienkalenderkostet dabei auch in diesem Jahr nur1,50 EUR. Er ist somit ein echtesSchnäppchen. Zögert also nicht solange, die Anzahl der Ferienkalenderist, wie in jedem Jahr, begrenzt!Viel Spaß in den weiteren Ferientagenmit dem bunten Programm, das vonden zahlreichen freien Trägern derJugendhilfe und den verschiedenenanderen Partnern für euch angebotenwird.

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amt. Am 30.08.09 (So) startenbzw. testen wir ab 10:00 Uhr einneues Tourenangebot im Salzland-kreis. Diese Strecke ist für trainier-te Freizeitradler (auf geraderasphaltierter Strecke: 15 bis 18km/h) aus Bernburg und Umge-bung gedacht.Wir, das sind Karin Kilhof undUwe Schlegel (Tel. 03471 623594,E-Mail: [email protected]). UnserMotto: „Mit Fritz-Eugen auf Tour“.Startpunkt/-zeit der 1. Fritz-Eugen-Tour ist um 10:00 Uhr derBernburger Saalplatz. Das Ende istspätestens 17:00 Uhr an derTurnhalle am Eichenweg Bernburgoder wahlweise 15:30 Uhr inBaalberge.Auf dem Saaleradweg geht dieTour nach Könnern. Erster kurzerStopp wird in Großwirschleben miteiner Besichtigung des Haber-landschen Gutes sein. In Trebnitzist eine kurze Picknickpause(Eigenversorgung) angedacht.Von Könnern geht es über Golbitzzur Fuhne. In Edlau ist der 2. Stoppgeplant. An der Fuhne entlang gehtes dann nach Leau (3. Stopp),danach über Kleinwirschlebennach Baalberge zum Schneider-berg. Dort erzählt ein Ortschronistetwas über die GeschichteBaalberges, Kleinwirschlebens und

Großwirschlebens. Am Schneider-berg kann in der „Gaststätte amSchneiderberg“ Kaffee getrunkenoder ein Imbiss eingenommen wer-den.Spätestens 16:30 Uhr geht es dannan der Fuhne zurück nach Bern-burg.Wer Lust hat, an der Tour teilzu-nehmen, finde sich pünktlich miteinem verkehrssicheren Rad amTreffpunkt Bernburg Saalplatz(09:45 Uhr) ein. Um eine Anmel-dung wird gebeten (Tel. 03471623594 oder per E-Mail:[email protected]). Der ADFC hofftauf rege Teilnahme und natürlichauf ein ordentliches Radlerwetter.Karin Kilhof und Uwe Schlegel(Tourenleiter)Kurzinfo:ADFC-Tour: „Mit Fritz-Eugen aufTour“ von der Saale an die Fuhne -30.08.2009 (Sonntag),Bernburg (Saalplatz), 10:00 Uhr -Großwirschleben (11:00 Uhr) -Trebnitz (12:15 Uhr - Edlau (13:50Uhr) - Leau (14:45 Uhr) -Kleinwirschleben (15:15 Uhr) -Baalberge Schneiderberg (15:30Uhr) - Bernburg Turnhalle amEichenweg (17:00 Uhr).Unkostenbeitrag: 3,00 EUR

Radtour im SalzlandkreisVon Bernburg über Großwirschleben (Saale) und Kleinwirschleben(Fuhne) nach Bernburg zurück (55 km), mit einigen kurzenEinblicken in die Geschichte.


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