Date post: | 05-Apr-2015 |
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DAS GERICHTSWESEN IN DAS GERICHTSWESEN IN BELGIENBELGIEN
Entwurf: Entwurf:
GUTZEIT, Michael und FICKERS, Kristina GUTZEIT, Michael und FICKERS, Kristina
2. Jahr Lehrerausbildung an der Autonomen 2. Jahr Lehrerausbildung an der Autonomen Hochschule in der DG im Rahmen des Moduls Hochschule in der DG im Rahmen des Moduls „Bürgerkunde“ „Bürgerkunde“
November 2006November 2006
• Selbstjustiz (Aug‘ um Aug‘ – Zahn um Zahn …) = verboten + strafbar.
• Gerichte Konflikt, Streit, Straftat … (Staat = Rechtsstaat)
Zivilrecht – Öffentliches Recht?Zivilrecht – Öffentliches Recht?
PRIVATES RECHT: Verhältnis zwischen Bürgern
Zivilgericht Konflikte zwischen „Privatleuten“ (Bsp.: Streit zwischen Nachbarn, Konflikte zwischen Mieter und Vermieter…)
ÖFFENTLICHES RECHT: Verhältnis Staat – Bürger Polizeigericht Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsordnung
(Bsp. Vorfahrtsregelung: rechts vor links …) Strafgericht Straftat (Verstöße gegen Strafrecht, Bsp.:
Strafen bei Diebstahl …)
KassationshoKassationshoff
Appellations- Appellations- hofhof
Arbeitsgerichtshrbeitsgerichtshofof
AssisenhofAssisenhof
Gericht Gericht erster erster InstanzInstanz
ArbeitsgerichtArbeitsgericht HandelsgerichtHandelsgericht
FriedensgerichtFriedensgericht Polizei- oder VerkehrsgerichtPolizei- oder Verkehrsgericht
Aufbau des Aufbau des Gerichtswesens Gerichtswesens
in Belgienin Belgien+ + StaatsratStaatsrat
+ + SchiedshofSchiedshof
Mildernde Umstände ?Mildernde Umstände ?
3 Kategorien von „Straftaten“:
• Übertretung:Übertretung: Ordnungswidrigkeit Polizeigericht• Delikt:Delikt: Freiheitsstrafe (min. 8 Tage) Korrektionalgericht = Strafgericht• Verbrechen:Verbrechen: Freiheitsstrafe (min. 5 Jahre) Assisenhof (Geschworenengericht).
Mildernde Umstände? Alter, Reue, Einsicht, Bewährung…
Das Friedensgericht
225 Friedensgerichte, 1 pro Kanton. DG = Eupen + St. Vith. 225 Friedensgerichte, 1 pro Kanton. DG = Eupen + St. Vith.
Zivil- und Handelsangelegenheiten bis 1860 € Streitwert. Zivil- und Handelsangelegenheiten bis 1860 € Streitwert.
- Mietstreitigkeiten (Wert spielt keine Rolle), z.B.: Mietstreitigkeiten (Wert spielt keine Rolle), z.B.: Ausweisungsklage, Mietrückstand …Ausweisungsklage, Mietrückstand …- Nachbarschaftsstreit- Nachbarschaftsstreit- Unterhaltszahlungen- Unterhaltszahlungen- vorläufige Maßnahmen zwischen Eheleuten- vorläufige Maßnahmen zwischen Eheleuten- EnteignungenEnteignungen
Das Friedensgericht = kostengünstig und zeitsparendDas Friedensgericht = kostengünstig und zeitsparend
Berufung Berufung Gericht Erster Instanz od. Handelsgericht Gericht Erster Instanz od. Handelsgericht
Streitwert < als 1240 € Streitwert < als 1240 € keine Berufung keine Berufung
Das Polizeigericht oder Verkehrsgericht
34 Polizeigerichte (1 Eupen + Abteilung in St.Vith)
(Verkehrs-)Übertretungen + Delikte minderer Art (Bsp.: Schlägerei)
Verkehrsunfälle (mit/ohne Verletzte + Tote)
Zivilrechtliche Auseinandersetzungen bei Verkehrsunfällen
(Autounfall ohne strafrechtliche Verfolgung)
Das Gericht Erster InstanzDas Gericht Erster Instanz
27 Gerichte Erster Instanz
1 pro Gerichtsbezirk – für die DG: in Eupen 3 Sektionen: Zivilgericht, Korrektionalgericht +
Jugendgericht.
Gericht Erster InstanzGericht Erster Instanz
ZivilgerichtZivilgericht JugendgerichtJugendgericht KorrektionalgerichtKorrektionalgerichtStrafgerichtStrafgericht
Das KorrektionalgerichtDas Korrektionalgericht
= Strafgericht= Strafgericht
Vergehen (Delikte: Bsp.: Diebstahl, Betrug, fahrlässige Tötung + „herabgestufte“ Verbrechen)
Berufungskammer des Polizeigerichts.
Das Zivilgericht
ZivilangelegenheitenBsp.:– Streitigkeiten > 1860 €– Personenstand (Bsp.: Scheidungen …)– Erbschaftsfragen– Pfändungen
Berufungskammer Friedensgerichtes
Das Jugendgericht
Jugendschutz• Jugendrichter Schutzmaßnahmen • Prämisse Interesse des Kindes • 12. Lebensjahr Anhörpflicht StraftatJugendliche Sozialarbeit • schlimme Fälle geschlossene Zentren.• Straftäter (> 16 Jahre) + Strafe nicht ausreichend
Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafe• Richter greift für seine Schutz- oder Arbeitsmaßnahmen
auf Dienste der DG zurück
Das ArbeitsgerichtDas Arbeitsgericht
• Zusammensetzung
Vorsitz
Sozialrichter Berufsrichter Sozialrichter
↓ ↓
Arbeitgeber Arbeitnehmer• Staatsanwaltschaft = Arbeitsauditoriat
Zuständig für: soziale Angelegenheiten (z.B. Sozialhilfe) + Konflikte bei Arbeitsverhältnissen.
• DG: Arbeitsgericht Eupen
• Zusammensetzung• Laienrichter Berufsrichter Laienrichter
Industrie- und Handelszweige • Streitfälle unter Kaufleuten bei Streitwert >
1860 €• Andere Zuständigkeiten: Konkurse,
vorläufige Zahlungsaufschübe + Auseinandersetzungen zwischen Aktionären
• Berufungsinstanz Friedengerichts (geschäftliche Angelegenheiten)
Das HandelsgerichtDas Handelsgericht
• 5 Appellationshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons)
• Für DG: Appellationshof Lüttich (+ deutschsprachige Kammer)
Berufungsinstanz Gericht Erster Instanz + Handelsgericht.
Der Der AppellationshofAppellationshof
Der ArbeitsgerichtshofDer Arbeitsgerichtshof
• 5 Arbeitsgerichtshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons)
• Berufungskammern Arbeitsgerichte.
VerbrechenVerbrechen: schwere Bluttaten, Pressedelikte + politische Delikte
•Zusammensetzung Berufsrichter: Beisitzer Vorsitzender Richter Beisitzer Laienrichter: 12 Geschworene (30 - 60 Jahre / straffrei )
Schuld oder Unschuld
•Beschluss = Abstimmung der Geschworenen
•Bei Schuldigsprechung: Berufsrichter Strafmaß
• Berufung beim Kassationshof: gesetzliche Bestimmungen eingehalten? Neue Verhandlung an anderem Assisenhof
Der Assisenhof = Geschworenengericht
Der Kassationshof
Höchste Gerichtsbarkeit
Aufgabe = Gesetz korrekt angewendet ? Interpretation von Gesetzen
Entscheidungen der Gerichte bestätigen oder „kassieren“ (z. Bsp. bei Formfehlern) Überweisung an ein anderes Gericht
Der Staatsrat
Höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit
Entscheidungsfunktion: entsprechen Entscheidungen der Verwaltungen den Rechtsnormen?
Beratungsfunktion: Gutachten zu Gesetzes- und Dekretentwürfen
Der SchiedshofDer Schiedshof
Verfassungsgericht
• Gesetze Einklang mit der Verfassung?
• Beachtung des Gleichheitsprinzips?
• Föderalstaat, Gemeinschaften + Regionen: Sind Zuständigkeiten respektiert?
• „Schiedsrichter“ zwischen gesetzgebenden Institutionen: Kompetenzkonflikte beilegen