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DAB regional | 01/14 - AK H · 2015-03-12 · 39 BKI-Kostenplaner 39 Hochwasservorsorge 39...

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DABregional | 01/14 1 DAB regional | 01/14 2. Januar 2014, 46. Jahrgang Offizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der  Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts Hessen  3 AKH-Mitgliedsbeiträge für 2014 wie 2013  4 Auszeichnung vorbildlicher Bauten  6 Vergabetag – Ausschreibung freiberuf- licher Leistungen  7 Tag der Architektur 2014  8 Kammerwahl vom 24. Februar bis 7. März 2014 – Elf Fragen an die Verbände und Wahlgruppierungen 19 Zertifikatslehrgang: Management für Architekten 20 Geschäftsbericht 2012 des Versorgungswerks 20 Versorgungswerk: ab 01.01.2014 Rentenerhöhung um 1,71 Prozent 20 Versorgungsabgaben 2014: Beitragssatz bleibt stabil, Bemessungs- grundlage steigt 21 Seminarkalender 23 Seminarprogramm Rheinland-Pfalz 25 Wider den Methodenstreit 26 Zweite Vertreterversammlung 2013 27 Amtliche Bekanntmachung der Architektenkammer 27 Satzung geändert 28 Streitbar für Baukultur 29 woche der baukultur in Mainz 29 Jahresempfang 30 Öffentlichkeitsarbeit in den Kammergruppen stärken 30 Austausch Landschaftsarchitekten und Stadtplaner 31 Analyse: Berufliche Fortbildung 31 Tag der Architektur 2014 32 Projekt Rheinland-Pfalz brachte vielfältige Ideen 33 Zukunft Wohnen im Bestand 33 Die eigenen vier Wände 34 Fortbildungen Saarland 35 Berufspolitik auf europäischer, Bundes- und Landesebene 36 AKS-Mitgliederversammlung 2013 37 Protokoll über die Mitgliederversammlung 38 Begrüßung der Neumitglieder 38 Jahresversammlung 2013 des BDIA- Landesverbandes 39 AKS-Imagebroschüren 39 EnEV-Novelle 39 Mitverschulden des Bauherrn 39 BKI-Kostenplaner 39 Hochwasservorsorge 39 Kammerbeitrag 40 AKS-Neujahrsempfang 40 Erhaltenswerte Bausubstanz weiterentwickeln 40 Tag der Architektur 2014 40 Fortbildungen Impressum Herausgeber: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden Telefon (0611) 1738-0 Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden (bo) Herausgeber: Architektenkammer Rheinland-Pfalz Gerold Reker, Präsident Hindenburgplatz 6, 55118 Mainz Telefon (06131) 9960-0 Verantwortlich: Dr. Elena Wiezorek, Mainz Annette Müller, Mainz Herausgeber: Architektenkammer des Saarlandes Prof. Heiko Lukas, Präsident Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Telefon (0681) 95441-0 Verantwortlich: Rainer Christ, Saarbrücken Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zugestellt. Für Mitglieder der Landesarchitektenkammern ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, Kasernenstraße 69, 40213 Düssedlorf, www.corps-verlag.de verantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (0211) 54 277-684, E-Mail [email protected] Druckerei: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen
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DAB regional | 01/142. Januar 2014, 46. JahrgangOffizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Hessen

 3 AKH-Mitgliedsbeiträge für 2014 wie 2013 4 Auszeichnung vorbildlicher Bauten 6 Vergabetag – Ausschreibung freiberuf-

licher Leistungen 7 Tag der Architektur 2014 8 Kammerwahl vom 24. Februar bis

7. März 2014 – Elf Fragen an die Verbände und Wahlgruppierungen

19 Zertifikatslehrgang: Management für Architekten

20 Geschäftsbericht 2012 des Versorgungswerks

20 Versorgungswerk: ab 01.01.2014 Rentenerhöhung um 1,71 Prozent

20 Versorgungsabgaben 2014: Beitragssatz bleibt stabil, Bemessungs-grundlage steigt

21 Seminarkalender23 Seminarprogramm

    Rheinland-Pfalz

25 Wider den Methodenstreit26 Zweite Vertreterversammlung 201327 Amtliche Bekanntmachung der

Architektenkammer27 Satzung geändert28 Streitbar für Baukultur29 woche der baukultur in Mainz29 Jahresempfang30 Öffentlichkeitsarbeit in den

Kammergruppen stärken30 Austausch Landschaftsarchitekten

und Stadtplaner31 Analyse: Berufliche Fortbildung31 Tag der Architektur 201432 Projekt Rheinland-Pfalz brachte

vielfältige Ideen33 Zukunft Wohnen im Bestand33 Die eigenen vier Wände34 Fortbildungen

    Saarland

35 Berufspolitik auf europäischer, Bundes- und Landesebene

36 AKS-Mitgliederversammlung 201337 Protokoll über die Mitgliederversammlung38 Begrüßung der Neumitglieder38 Jahresversammlung 2013 des BDIA-

Landesverbandes39 AKS-Imagebroschüren39 EnEV-Novelle39 Mitverschulden des Bauherrn39 BKI-Kostenplaner39 Hochwasservorsorge39 Kammerbeitrag40 AKS-Neujahrsempfang40 Erhaltenswerte Bausubstanz

weiterentwickeln40 Tag der Architektur 201440 Fortbildungen

ImpressumHerausgeber:Architekten- und Stadtplanerkammer HessenBarbara Ettinger-Brinckmann, PräsidentinBierstadter Straße 2, 65189 WiesbadenTelefon (0611) 1738-0Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden (bo)

Herausgeber:Architektenkammer Rheinland-PfalzGerold Reker, PräsidentHindenburgplatz 6, 55118 MainzTelefon (06131) 9960-0Verantwortlich: Dr. Elena Wiezorek, Mainz Annette Müller, Mainz

Herausgeber: Architektenkammer des SaarlandesProf. Heiko Lukas, PräsidentNeumarkt 11, 66117 SaarbrückenTelefon (0681) 95441-0Verantwortlich: Rainer Christ, Saarbrücken

Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zugestellt. Für Mitglieder der Landesarchitektenkammern ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Verlag,Vertrieb,Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, Kasernenstraße 69, 40213 Düssedlorf, www.corps-verlag.deverantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (0211) 54 277-684, E-Mail [email protected]: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen

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AKH-Mitgliedsbeiträgefür2014wie2013Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2013 die Mitgliedsbeiträge für 2014 wie folgt festgesetzt:

I. Für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Städte-bauarchitekten und Stadtplaner, eingetragen mit den Beschäftigungs-arten:1. freischaffend F2. freiberuflich in Nebentätigkeit N3. im Baugewerbe, selbständig Bau/S4. in einem Gewerbe (außer Baugewerbe), selbständig Gew/Sund, sofern keine Erklärung gemäß II. abgegeben wird, mit den Beschäf-tigungsarten:5. privatrechtliches Arbeitsverhältnis P6. öffentlicher Dienst Ö7. im Baugewerbe, angestellt Bau/P8. in einem Gewerbe (außer Baugewerbe), angestellt Gew/P€475,00jährlich

II. Für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Städte-bauarchitekten und Stadtplaner, eingetragen mit den Beschäftigungs-arten:1. privatrechtliches Arbeitsverhältnis P2. öffentlicher Dienst Ö3. im Baugewerbe, angestellt Bau/P4. in einem Gewerbe (außer Baugewerbe), angestellt Gew/Pdie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Beitrags-bescheides (Ausschlussfrist) erklären, seit Beginn des Jahres keine frei-berufliche oder selbständige Tätigkeit (auch nicht in Nebentätigkeit) ausgeübt zu haben€237,50jährlichEine nach dem Ablauf der Erklärungsfrist aufgenommene freiberufliche oder selbständige Tätigkeit (auch in Nebentätigkeit) ist der Kammer un-verzüglich anzuzeigen und führt für den Zeitraum der Tätigkeit zur Bei-tragspflicht gemäß I.

III. Für nicht mehr in ihrem Beruf tätige Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Städtebauarchitekten und Stadtplaner:1. nicht mehr berufstätig R€237,50jährlich2. nicht mehr berufstätig (im Ruhestand) R(R)€60,00jährlich

IV. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, den Architekten- oder Stadtplanerberuf nicht mehr ausüben und als nicht mehr berufs-tätig in das Berufsverzeichnis eingetragen sind, sind zur weiteren Zah-lung des Mitgliedsbeitrags an die Architekten- und Stadtplanerkammer nicht verpflichtet.

V. Für Berufsgesellschaften:1. Partnerschaftsgesellschaften€237,50jährlich2. alle übrigen Berufsgesellschaften€475,00jährlich

VI. Für freiwillige Mitglieder beträgt der Beitrag die Hälfte des nach I. – III. von Pflichtmitgliedern derselben Beschäftigungsart zu entrich-tenden Beitrages.

VII. Wer bei Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bereits Pflichtmitglied in einer anderen Architekten kammer ist, muss ebenfalls nur die Hälfte des sonst nach I. – III. und V. zu erhebenden Beitrages entrichten. Dies soll Doppelbe-lastungen durch Mehrfachmitgliedschaften abmildern. Das Fortbeste-hen der Pflichtmitgliedschaft in der anderen Architektenkammer muss jährlich nachgewiesen werden. n

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Hessen | Kammer aktuell

AuszeichnungvorbildlicherBauten

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen loben den Architekturpreis „Auszeichnung vorbildlicher Bauten

im Land Hessen“ aus, mit dem besonders gelungene Arbeiten aus den Bereichen Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur und Innen-architektur in Hessen prämiert werden. Ziel ist es, mit dieser Auszeich-nung qualitätvolle und beispielhafte Lösungen, die im Land Hessen re-alisiert wurden, einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen und damit zu einer Verbesserung der Baukultur in Hessen beizutragen.

2014 steht die Auszeichnung unter dem Titel „Wohnen und Wohn-umfeld – qualitätvolle Lösungen bei Neubau und Sanierung“.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, das jeden betrifft – dieses Thema steht im Fokus einer breiten Öffentlichkeit. Qualitätvolle Lösungen sind daher in ganz besonderem Maße geeignet, die Bewusst-seinsbildung für gute Architektur und baukulturelle Werte zu fördern. Auch die Gestaltung des Wohnumfelds gewinnt einen immer höheren Stellenwert. Lage und Qualität privater und öffentlicher Freiräume be-stimmen den Wohnwert genauso wie Größe, Zuschnitt und Ausstattung einer Wohnung. Erst beides zusammen – Wohnung und Wohnumfeld – macht Wohnen attraktiv.

Die Anforderungen an Wohngebäude wie auch deren Umfeld sind vielschichtiger denn je. Der demografische Wandel führt zu spürbar sich verändernden Wohnformen und -ansprüchen. Auch Flexibilität und An-passungsfähigkeit von Wohnraum, gemeinschaftliches Wohnen, Barri-erefreiheit und selbstbestimmtes Wohnen im Alter bestimmen den Rah-men. Und technische Innovationen der Gebäudeautomation („Smart Home“) halten Einzug und verändern das Nutzerverhalten. Zunehmend ambitionierter sind daneben die gesetzlichen Vorgaben an Energieeffi-zienz und Nachhaltigkeit, die Bauherren und Architekten vor große He-rausforderungen stellen. Ebenso muss die Finanzierbarkeit gewahrt bleiben.

Vor diesem Hintergrund werden innovative und zukunftsfähige Lö-sungen mit hohem architektonischen / städtebaulichen / landschafts-planerischen / innenarchitektonischen Anspruch gesucht.

Als auszeichnungswürdige Beiträge werden insbesondere erwartet: �� Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser in städtischem

oder dörflichem Umfeld;�� Geschosswohnungsbau;�� Gemeinschaftliches Wohnen, generationenübergreifende Wohn-

formen;�� Altersgerechtes Wohnen, z.B. betreutes Wohnen, Altenwohn- und

Pflegeheime;�� Barrierefreie Wohnformen;�� Sozialer Wohnungsbau;�� Studentisches Wohnen;

AuslobungArchitekturpreisAuszeichnungvorbildlicherBauten im LandHessen 2014Wohnen undWohnumfeldQualitätvolle Lösungen beiNeubau und Sanierung

Vorbildliche Lösungen ausden BereichenStadtplanung /Architektur /Landschafts-architektur / Innenarchitektur

ARCHITEKTURPREIS

AUSZEICHNUNG

VORBILDLICHER

BAUTEN IM LAND

HESSEN

60 JAHRE

1954 – 2014

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�� Single-Wohnen;�� Temporäres Wohnen, z.B. Ferienwohnungen, Boarding-Häuser,

Hotels;�� Privat- und Gemeinschaftsgärten;�� Wohnstraßen;�� Quartiersplätze.

Das Themenspektrum umfasst gleichermaßen Bauaufgaben der öffent-lichen Hand wie auch privater und gewerblicher Bauherren. Da die Ent-stehung guter und innovativer Architektur immer vom gemeinsamen Engagement der Architekten und der Bauherren abhängig ist, werden sowohl die Entwurfsverfasser als auch die Bauherren der prämierten Arbeiten ausgezeichnet.

Die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten im Land Hessen“ wird seit 1954 vergeben und hat sich auf einen Turnus von drei Jahren einge-spielt. Die Dokumentation früherer Preise finden Sie unter: http://www.vorbildliche-bauten.de

Zum Architekturpreis 2011 erschien die Publikation: InnenAußen-Raum – Vorbildliche Architektur für die Öffentlichkeit; Hrsg. Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Martin Sommer; ISBN: 978-3-86859-128-6

Jury

Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury aus anerkannten Fachleuten beurteilt. Als Preisrichter werden eingeladen:

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DABregional | 01/14 5

Kammer aktuell | Hessen

�� Prof. Thomas Jocher, Architekt, München;�� Prof. Marianne Burkhalter, Architektin, Zürich;�� Muck Petzet, Architekt, München;�� Dr. Robert Kaltenbrunner, Architekt und Stadtplaner, Bundesinsti-

tut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn;�� Mathias Schrader, Architekt, Thüringer Ministerium für Bau,

Landesentwicklung und Verkehr;�� Birgit Ochs, Journalistin, Redaktion Immobilienteil der FAS,

Frankfurt am Main.Die erste Sichtung der eingereichten Arbeiten zur Vorbereitung der Be-urteilung durch die Jury übernehmen Martin Sommer, Akademie der AKH, Wiesbaden, sowie N.N., Referendarinnen und Referendare des Hessischen Baumanagements.

Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt primär nach folgenden Kriterien:�� Gestaltung�� Materialwahl und Konstruktion�� Ökonomie�� Ökologie

Im Zuge der Bewertung kann die Jury angesichts konkreter Bedingungen der jeweiligen Aufgabe besondere Schwerpunkte setzen. So können beispielsweise die Wirtschaftlichkeit der Bauten in Bezug auf ihre Her-stellungs- und Folgekosten, die Kosten-Nutzen-Relation, die Bauland-ökonomie und die Umweltverträglichkeit oder die Originalität des Aus-drucks und die poetische Kraft hinsichtlich der formalen Gestaltung hervorgehoben werden.

Die Preise

Die mit einer Auszeichnung prämierten Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Bauherren erhalten je eine Urkunde sowie eine Plakette zur Anbringung an dem ausgezeichneten Objekt.

Die Verleihung der Auszeichnung nimmt der Hessische Minister der Finanzen gemeinsam mit der Präsidentin der Architekten- und Stadt-planerkammer Hessen in einer besonderen Veranstaltung vor.

Die Namen der Ausgezeichneten werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Fach- und Tagespresse bekannt gegeben. Die ausgezeichneten Arbeiten werden außerdem in einer Publikation in an-gemessener Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Ferner werden alle Ergebnisse ausführlich auf den Internetseiten der AKH dargestellt.

TeilnahmebedingungenEs können sich alle Architekten der Fachrichtungen Hochbau, Land-schaftsarchitektur und Innenarchitektur sowie Stadtplaner mit ihren Werken in Abstimmung mit ihren Bauherren beteiligen; das Einverständ-nis der Bauherren ist durch die Teilnehmer abzuklären. Die Bauten oder Sanierungsmaßnahmen müssen im Zeitraum zwischen Anfang 2009

und Ende 2013 innerhalb des Landes Hessen fertig gestellt worden sein. Pro Verfasser können maximal drei Arbeiten eingereicht werden. Bereits in der Vergangenheit im Rahmen der „Auszeichnung vorbild-licher Bauten im Land Hessen“ prämierte Arbeiten können nicht erneut eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden, einzureichen.Bewerbungsschluss ist Montag, 17. März 2014, bei Abgabe vor Ort 17:00 Uhr. Bei postalischer Zusendung ist der Nachweis zu führen, dass die Posteinlieferung spätestens am 17. März 2014 erfolgt ist.Der Bewerbung sind maximal drei ungefaltete Blätter bzw. Ieichtgewich-tige, unverglaste Tafeln im Format DIN A1 (Hochformat) mit folgendem Inhalt beizufügen:�� Lageplan;�� Fotografien, die auch die Einbindung des Projekts in seine Umge-

bung zeigen;�� Außenaufnahmen und/oder Innenaufnahmen des realisierten

Projekts;�� für die Beurteilung wesentliche Zeichnungen (Grundrisse,

Ansichten, Schnitte, Details);�� kurzer Erläuterungsbericht.

Alle genannten Unterlagen sind zusätzlich in digitalisierter Form (auf CD-ROM als pdf-Dateien) einzureichen.

Die Architekten bzw. Stadtplaner müssen bei der Bewerbung schrift-lich versichern, dass sie Urheber der eingereichten Pläne sind, zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung und Realisierung als Architekten bzw. Stadtplaner in dem entsprechenden Berufsverzeichnis geführt wurden und das Werk unter ihrer Leitung fertig gestellt wurde. Namen und vollständige Anschriften der Entwurfsverfasser und Bauherren sind anzugeben.

Für den Verwaltungsaufwand der Architekten- und Stadtplaner-kammer Hessen ist von den Bewerbern mit Einreichung der Unterlagen ein Kostenbeitrag von € 95,– je eingereichter Arbeit auf das Konto 3 512 019 der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main, BLZ 500 500 00, zu überweisen. n

Hessisches Ministerium der FinanzenArchitekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Wiesbaden, im Dezember 2013

Projektleitung/Ansprechpartner: Akademie der Architekten- und Stadt planer-

kammer Hessen, Dipl.-Ing. Martin Sommer, Telefon 0611 / 1738-43,

Telefax 0611 / 1738-48, E-Mail: [email protected]

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6 DABregional | 01/14

Hessen | Kammer aktuell

Wer dabei war, wird sich erinnern: Auf dem letzten Vergabe-tag am 14. Februar 2013 in Frankfurt hat sich nach dem Vortrag von Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für

Wirtschaft und Technologie zu den „Konsequenzen aus dem Autalhal-len-Urteil“ eine intensive Diskussion zwischen den Rechtsexperten auf dem Podium und den Teilnehmern entwickelt. Der Vortrag beschäftigte sich mit den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichts-hofs (EUGH) zur „Autalhalle“ vom 15.03.2012 (Rs C 574/10). Die hes-sische Gemeinde Niedernhausen hatte gegen europäisches Recht ver-stoßen, als sie im Oktober 2006 ohne Ausschreibung einen ortsansäs-sigen Ingenieur mit der Sanierung der Autalhalle beauftragte und den Planungsauftrag für ein und dasselbe Bauvorhaben in mehrere Aufträ-ge unterteilte, um dadurch die vorgegebenen Schwellenwerte für den Einzelauftrag soweit zu unterschreiten, dass dafür eine europaweite Ausschreibung nicht mehr erforderlich schien (siehe Artikel DAB 5.2012).

Bei der Diskussion auf dem Hessischen Vergabetag wurde mit Teilnehmern und Experten kontrovers dis-kutiert, ob seit dem Urteil des EUGH nun künftig die Vergütung für alle freiberuflichen Leistungen (auch sol-cher unterschiedlicher Fachrichtungen) eines Objekts zur Ermittlung des Schwellenwerts zu addieren sei. Die möglichen Konsequenzen für die Vergabestellen wur-den dabei vehement von Teilnehmern kritisiert. Da der Vergabetag hier ad hoc nicht zur Klärung beitragen konnte, versprach die Hauptgeschäftsführerin der AKH, Dr. Evelin Portz, sich um dieses Thema zu kümmern.

Auf Einladung der AKH wurde anschließend in einer gemeinsamen Sitzung von AKH, der Auftragsberatungs-stelle Hessen, der Ingenieurkammer Hessen, dem Hes-sischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund eine gemeinsam getragene Position er-

arbeitet und festgelegt. Diese finden Sie unter www.akh.de, in der Ru-brik Service / Vergabe + Wettbewerbe / Vergaberecht unter der Über-schrift „Ausschreibung freiberuflicher Leistungen“.

Im Ergebnis haben die mit Vergabefragen befassten Vertreter fest-gestellt, dass sowohl nach dem Inhalt des § 3 Abs.7 Satz 3 Vergabever-ordnung (VgV) und der zugehörenden Begründung als auch nach ein-schlägiger Rechtsprechung Architekten- und Fachingenieurleistungen auch dann, wenn sie auf die Herstellung eines Bauwerks gerichtet sind, bei der Ermittlung des Schwellenwertes isoliert zu betrachten sind, wenn die Leistungen an unterschiedliche Auftragnehmer beauftragt werden.

Die Mitglieder der oben genannten Institutionen werden künftig da-hingehend beraten, dass § 3 Abs. 7 Satz 3 VgV ausschließlich die Ad-dition derselben freiberuflichen Leistung vorsieht und anderslautende

1.PreisBieberge-münd:Rathaus und

Kindertagesstätte

VollesHausbeimVergabetag

Vergabetag–AusschreibungfreiberuflicherLeistungenUrteil Europäischer Gerichtshof

Foto

: AKH

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DABregional | 01/14 7

Kammer aktuell | Hessen

9.HessischerVergabetag„ÖffentlichesVergaberechtinderPraxis“Termin: 5. Februar 2014, 9:15 – 15:30 UhrOrt: Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 FrankfurtTeilnahmegebühr: 95 EUR inkl. Mittagessen

ThemenundReferenten:

AktuelleEntwicklungenimVergaberechtNorbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bonn / Berlin

DasneueeuropäischeVergaberechtThomas Maibaum, Justiziar/stellvertretender Bundesgeschäftsführer, Bundesarchitektenkammer, Berlin

HessischesVergabegesetzBrigitta Trutzel, Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., Wiesbaden

ArchitektenwettbewerbalsVergabeinstrumentamBeispielBiebergemünd:RathausundKindertagesstätte• Helmut Schmitt, Leiter des Bau- und Liegenschaftsamtes, Biebergemünd (Auftraggeber)• Gregor Bäumle, BÄUMLE Architekten I Stadtplaner, Darmstadt (wettbewerbsbetreuendes Büro)• Dirk Dincklage, aig + Architekten und Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf mit Christine Wolf, wbp

Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum (1. Preisträger)

AktuelleRechtsprechung:EntscheidungenvonVergabekammernund-senatenzurVOFHermann Summa, Richter am Oberlandesgericht, Vergabesenat, Koblenz

VOF-VerfahrenausSichtdesAuftraggebersThomas Platte, Direktor, Hessisches Baumanagement Zentrale, Frankfurt/MainWeitere Informationen erhalten Sie unter www.akh.de (Managementberatung/Veranstaltungen).

WEITEREInFORMATIOnEnzur Veranstaltung finden sie auf unseren Inter-netseiten www.akh.de in der Rubrik Manage-mentberatung / Veranstaltungen.

Interpretationen zum „Autalhallen-Urteil“ dies außer Acht lassen. Dem Hessischen Wirtschafts-ministerium als zuständigem Fachministerium wurde diese Stellungnahme in Sinne einer Dar-stellung der jeweiligen Rechtsauffassung zu-geleitet.

Nach dem Vergabetag ist vor dem (nächs-ten) Vergabetag! Die Themen des letzten Ver-gabetages haben gezeigt, wie wichtig und pra-xisnah die Auseinandersetzung mit diesen doch sehr „trockenen“ Themen sein kann. Darüber hinaus bietet der nächste – neunte – Verga-betag am 5. Februar 2014 aber auch wieder Architekten und Stadtplanern die Möglichkeit, neben dem Wissen zu Rechtsfragen im öffent-lichen Vergaberecht ihr persönliches Netzwerk zu erweitern und Kontakte mit den Vertretern der öffentlichen Auftraggeber zu knüpfen. n

Gesine Ludwig, AKH

Wir wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr!

TagderArchitektur2014:DenkenSieanIhreBewerbung!Am 28. und 29. Juni 2014 ist es wieder so weit! 

Wir feiern Jubiläum! Zum 20. Mal wird der hessische „Tag der Architek-tur“ angeboten und wieder Tausende von Besuchern anlocken.Seien auch Sie dabei und nutzen die Chance, Ihre Projekte und Ihr Büro vorzustellen.

Online-Bewerbungen zur Teilnahme am Tag der Architektur 2014 sind möglich bis zum 12. Februar.

MEHRInFORMATIOnEnAuf unserer Internetseite www.akh.de finden Sie in der Rubrik „Baukul-tur / Tag der Architektur“ weitere Informationen.

Auskünfte erhalten Sie gerne von der Projektleiterin Isabella Göring, Telefon 0611-17 38 0, E-Mail [email protected].

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8 DABregional | 01/14

Hessen | Kammerwahlen

Kammerwahlvom24.Februarbis7.März2014ElfFragenandieVerbändeundWahlgruppierungen

Die Fragen: 1. Welche Zielgruppe(n) innerhalb der AKH-Mitglieder haben Sie bei

der berufspolitischen Arbeit vorrangig vor Augen? 2. Wie definieren Sie die Schnittstelle zwischen Ihrer Berufspolitik

und der der AKH? 3. Welches waren nach Ihrer Auffassung die wichtigsten berufspoli-

tischen Ziele der AKH in der abgelaufenen Wahlperiode und inwie-weit wurden diese Ziele nach Ihrer Auffassung erreicht?

4. In welchen AKH-Gremien haben Ihre Vertreter in der vergangenen Wahlperiode mitgearbeitet und Ihre Vorstellungen eingebracht? In welchen Gremien beabsichtigen Sie in der kommenden Wahlperi-ode mitzuarbeiten?

5. Welche Schwerpunkte wollen Sie in der berufspolitischen Arbeit in den nächsten fünf Jahren setzen?

6. Die AKH engagiert sich über die BAK besonders aktiv in der Euro-pa- und internationalen Berufspolitik (z.B. Berufsanerkennung, Ver-gaberecht, Haftungsrecht). Findet das Ihre Unterstützung?

7. In der Kammer vollzieht sich seit einigen Jahren ein wesentlicher Strukturwandel: Die Zahl der selbständigen Mitglieder nimmt ab und die der nichtselbständigen Mitglieder nimmt zu. Zwischenzeit-lich beträgt das Verhältnis – ohne die nicht mehr Tätigen zu be-rücksichtigen – 47 % (Selbständige) zu 53 % (Nichtselbständige).

Sollte das nach Ihrer Auffassung Konsequenzen für die Kammer-arbeit und die Beitragsstruktur haben und wenn ja, welche?

8. Ein wichtiger Schwerpunkt der AKH ist die Öffentlichkeitsarbeit. Wie beurteilen Sie die Öffentlichkeitsarbeit der AKH in den ver-gangenen fünf Jahren und welche Verbesserungs- und / oder Er-gänzungsvorschläge haben Sie für die nächsten fünf Jahre?

9. Der „Tag der Architektur“ ist bundesweit zu einer wertvollen Mar-ke geworden und feiert in Hessen 2014 sein 20-jähriges Jubiläum. Könnten Sie sich vorstellen, diese PR-Plattform stärker durch Ihren Verband bzw. Ihre Gruppierung zu nutzen (z.B. durch örtliche Führungen, Bustouren etc.)? Könnten Sie sich eine durch die Ver-bände und Gruppierungen aktiv unterstützte Reaktivierung des par-allel angebotenen Tags des offenen Architekturbüros vorstellen?

10. Welche Möglichkeit sehen Sie, die Kommunikation der Kammer mit den Mitgliedern über die bisherigen Wege hinaus (u. a. Kam-mer vor Ort, Kammerfenster, Regionalteil des DAB, AKHtiv, Inter-netauftritt) zu verbessern?

11. Kammern und Verbände bzw. Wahlgruppierungen arbeiten in Hes-sen zum Wohle der hessischen Architekten und Stadtplaner tradi-tionell gut zusammen. Dennoch: Sehen Sie Möglichkeiten, diese Zusammenarbeit noch zu verbessern?

Zur Kammerwahl der AKH werden eine Reihe von Verbänden und Wahlgruppierungen Kandidaten aufgestellt. Um den Mitgliedern die Wahlentscheidung zu erleichtern, hat die AKH alle Verbände und Wahlgruppierungen, die in der derzeitigen Vertreterversammlung Sitz und Stimme haben, gebeten, elf Fragen zu beantworten.

ArchitekteninplanendenundbauleitendenGesellschaftenZu 1.: Die Vertreter der Architekten in pla-nenden und bauleitenden Gesellschaften wer-ben um die Stimmen der zahlreichen Kollegen in den Entwicklungs-, Planungs- und Wohnungs-baugesellschaften und aller übrigen in einem Angestelltenverhältnis Tätigen. Ziel ist es, dass die große Gruppe der ange-stellten Architekten ihrem tatsächlichen An- teil entsprechend in der Vertreterversammlung angemessen repräsentiert ist.

Zu 2.: Unsere Gruppierung stellt sich über die

AKH-Berufspolitik hinaus die Aufgabe, sich mit den sich wandelnden Problemen der Beschäf-tigungsverhältnisse und der Arbeitsmarktsitua-tion der angestellten Architekten zu befassen.

Zu 3.: Die wichtigsten Themen der Kammerar-beit in der ablaufenden Wahlperiode waren nach unserer Auffassung:�� Novellierung der HOAI �� Novellierung des Hessischen Architekten-

und Stadtplanergesetzes �� Fortbildung der Architekten und Stadtplaner

�� Aufgreifen der Interessen der angestell-ten und beamteten Architekten und Stadtplaner z. B. durch Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Zu 4.: Die Vertreter der Architekten in pla-nenden und bauleitenden Gesellschaften ha-ben in der ablaufenden Wahlperiode in fol-genden Gremien mitgearbeitet und in den un-terschiedlichsten Handlungsfeldern die Interessen der angestellten Architekten wahr-genommen:

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Kammerwahlen | Hessen

im Vorstand der AKH Dirk Schumacher, in der Vertreterversammlung Barbara Brechmann, Felix Schmunk, Helga Trabes, im Haushalts-ausschuss Felix Schmunk, im Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung und im Ehrenausschuss Heinrich Rose, im Eintragungsausschuss Ar-chitekten Helmut Gabriel, Stephan Kuger, Tho-mas Völker, im Eintragungsausschuss Stadt-planer Helmut Gabriel, in den Eintragungsaus-schüssen Nachweisberechtigte Schall- und Wärmeschutz Monika Repp, in der AG Denk-malpflege Dirk Schumacher, in der AG Ange-stellte und beamtete Architekten und Stadt-planer Helga Trabes und in weiteren temporä-ren Arbeitsgruppen Barbara Brechmann.

Zu 5.: Schwerpunkte der berufspolitischen Ar-beit für die angestellten Architekten sind:�� Ausbau der Fort- und Weiterbildung be-

sonders der Mitarbeiter in Gesellschaften und Büros �� Förderung der Baukultur in integrierten

Bau- und Planungsansätzen �� Mitarbeit in den Kammergremien, um die

fachliche Kompetenz und die Interessen der angestellten Architekten einzubringen�� Fortführung der Diskussion über die stär-

kere Berücksichtigung der Interessen der angestellten Architekten sowie über die zu-künftige Ausgestaltung der Beitragsstruktur�� Teilnahmemöglichkeit an Wettbewerben

sowohl für juristische Personen als auch für angestellte Architekten.

Zu 6.: Zahlreiche Richtlinien und Gesetze – ak-tuell Berufsanerkennungsrichtlinie und Dienst-leistungsrichtlinie – werden durch die Europä-ische Kommission entwickelt und eingebracht. Von daher ist es aus unserer Sicht unerläss-lich, in Brüssel präsent zu sein und die Verfah-ren aus dem Blickwinkel der Architekten und Stadtplaner zu begleiten.

Zu 7.: Die Wahlgruppe der Architekten in pla-nenden und bauleitenden Gesellschaften plä-diert seit Jahren dafür, dass die Belange der angestellten (beamteten) Architekten in der Kammerarbeit mehr Berücksichtigung finden. Aus der Historie heraus hat die Kammer die Selbständigen/Büroinhaber im Fokus, die als Pflichtmitglieder der Architektenkammer ange-hören. Das Interesse der AKH muss sein, alle berufstätigen Architekten, also den Berufsstand als Ganzes (Nicht-Selbständige und Selbstän-dige) zu vertreten. Wir engagieren uns für die bessere Integration der freiwilligen Mitglieder gerade im Hinblick auf deren zunehmende Mit-gliederzahl. Dies sollte sich künftig auch in der Organisationsstruktur widerspiegeln. Eine Ver-änderung der Beitragsstruktur zu Lasten der nicht selbständigen Mitglieder ist aus dem ge-genwärtigen Rahmen nicht abzuleiten

Zu 8.: Die Öffentlichkeitsarbeit der AKH in den vergangenen Jahren hat erfolgreich dazu bei-getragen, sowohl über fachinterne Foren (Pu-blikationen, Kammer vor Ort) als auch in der

gesamtgesellschaftlichen Platzierung die Qua-litäten einer differenzierten Bau- und Planungs-kultur zu verdeutlichen. Wichtiges Element in diesem Zusammenhang ist der “Tag der Archi-tektur“. Potenziale sehen wir darüber hinaus in regionalen Themen- und Schwerpunktsetzungen, besonders über die Fachöffentlichkeit hinaus.

Zu 9.: Die planenden und bauleitenden Gesell-schaften nehmen als Bauherren und als Archi-tekten seit Jahren erfolgreich am „Tag der Ar-chitektur“ teil. Eine Ausweitung des Engage-ments ist denkbar, insbesondere durch die Einbeziehung z. B. von herausragenden Sied-lungsentwicklungen und städtebaulichen Struk-turen in diese Aktivität.

Zu 10.: Wir plädieren dafür, den Internetauf-tritt als allumfassende und kostengünstige Kommunikations- und Informationsmöglichkeit für Planer und Architekten auszubauen bzw. kontinuierlich zu aktualisieren.

Zu 11.: Durch die umfassende Vertretung von angestellten Architekten in den verschiedenen Ausschüssen und Gremien der Kammer be-steht eine gute Zusammenarbeit und ein aus-geprägter Informationsaustausch. Das Spek-trum der Aktivitäten wurde aktuell durch die neue Arbeitsgruppe „angestellte und beamte-te Architekten und Stadtplaner“ sowie durch das neue Veranstaltungsformat „Die andere Perspektive: Nicht die Chefs, sondern Projekt-leiter berichten“ erweitert.

BundDeutscherArchitektenimLandeHessene.V.

Zu 1.: Der BDA richtet sich an alle Architekten, die ihren Beruf mit Leidenschaft ausüben und den Wert ihrer Arbeit geschätzt wissen möchten.

Zu 2.: Mit ihrem politischen und gesellschaft-lichen Einfluss tritt die AKH aktiv und kompe-tent für die Belange ihrer Mitglieder ein. Zur

Arbeit der AKH trägt der unabhängig agieren-de BDA maßgeblich mit einem hohen ehren-amtlichen Engagement seiner Mitglieder in Vorstand, Gremien und Vertreterversammlung bei. Dadurch können die Interessen des ge-samten Berufsstandes in die Kammerarbeit einfließen.

Zu 3.: Die wichtigsten Ziele der AKH, die der BDA durch sein Engagement in Hessen und in Berlin un terstützt hat und weiter unterstützen wird, waren:�� eine neue HOAI mit praxisbezogenen Ver-

besserungen und angemessener Honorie-rung zu erreichen;

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Hessen | Kammerwahlen

�� die Anwendung von VOF-Verfahren zu ver-einfachen und qualitativer zu gestalten; �� die Zugangsschwellen für Wettbewerbs-

verfahren zu senken und ihre Anzahl zu erhöhen;�� die Mindeststudiendauer als Vorausset-

zung zum Kammereintrag anzuheben. An diesen Themen wird weiter zu arbeiten sein.

�� Erfolgreich gelungen ist es, die RPW zu novellieren und die vorgeschlagene Hono-rierung zu verbessern.

Dauerhaft wichtige Aufgaben bleiben auch in Zukunft:�� die Selbstverwaltung der Kammer zu wahren;�� Architekten als Berater rund um das Pla-

nen und Bauen, etwa in Gestaltungsbeirä-ten, zu unterstützen;�� die Leistungen und Erfolge des Berufs-

standes öffentlich zu machen;�� qualifizierte Fortbildungsangebote zu er-

öffnen, auch, um den Berufsstand im Sinne des Verbraucherschutzes zu qualifi-zieren; dabei sind die Akademie und die Managementberatung weiterhin tatkräftig zu unterstützen.

Zu 4.: Der BDA engagiert sich auf allen Ebenen der Kammerarbeit. In der ablaufenden Wahlpe-riode stellte er mit Barbara Ettinger-Brinckmann die Präsidentin, mit Peter Bitsch den Vize-Prä-sidenten und mit Brigitte Holz ein weiteres Vor-standsmitglied. Er stellt den Vorsitzenden des Ausschusses Fort- und Weiterbildung (Felix Waechter), des Landeswettbewerbsausschusses (Joachim Klie) sowie der Arbeitsgruppe Öffent-lichkeitsarbeit (Barbara Ettinger-Brinckmann). Barbara Ettinger-Brinckmann ist darüber hinaus in den Gremien des Versorgungswerkes tätig. In acht weiteren Ausschüssen und AGs arbeiten Mitglieder des BDA „für unseren Beruf“. Der BDA strebt an, mit Brigitte Holz wieder die Prä-sidentin zu stellen und mit Peter Bitsch als Vize-präsidenten und einem weiteren Mitglied aus unseren Reihen weiterhin maßgeblich im Vor-stand vertreten zu sein. Auch die erfolgreiche Ausschuss- und Arbeitsgruppenarbeit wollen wir in führender Funktion fortsetzen.

Zu 5. Wir treten ein:�� Für eine starke Kammer

Sie vertritt die Interessen des Berufsstandes gegenüber Dritten kraftvoll und nachdrücklich. �� Für einen fairen Markt

Ein guter Zugang, auch für junge und kleine Büros, mit mehr Wettbewerb und Rechtssi-cherheit, ist die Voraussetzung für herausra-gende Leistungen, Qualität und eine adäquate Honorierung.�� Für eine hohe Qualifikation

Eine gute Ausbildung, die Förderung der jungen Generation und die fortlaufende Qualifikation des Berufsstandes gewährleisten auf Dauer ei-ne hohe Qualität aller planerischen Leistungen.�� Für eine vitale Bau- und Planungskultur

Die gebaute Umwelt ist ein hohes Gut, das ge-schützt, gepflegt und gefördert werden muss.�� Für eine enge Zusammenarbeit

Nur die zielorientierte, respektvolle und pro-duktive Zusammenarbeit aller an Planung und Bauen Beteiligten gewährleistet am Ende Erfolg. Weitere Information: www.bda-hessen.de/kammerwahl-2014

Zu 6.: Das Engagement der AKH auf europä-ischer und internationaler Ebene findet die un-eingeschränkte Unterstützung des BDA.

Zu 7.: Der BDA sieht keinen Widerspruch zwi-schen den Interessen selbständiger und nichtselbständiger Architekten – alle profitie-ren von auskömmlichen Honoraren, fairem Marktzugang und hoher öffentlicher Wertschät-zung ihrer Leistungen. In der vergangenen Wahlperiode wurde die Beitragsstruktur (hal-ber Beitrag für nichtselbständige Mitglieder) mit den Stimmen aller BDA-Delegierten bestä-tigt. Der BDA setzt sich dafür ein, dass diese Struktur beibehalten wird.

Zu 8.: Die Öffentlichkeitsarbeit der AKH prägt unser Berufsbild in der Außendarstellung mehr als die eines einzelnen Verbandes. Der BDA wird sie weiter unterstützen und mitgestalten. Möglichkeiten zur Verbesserung sehen wir in der Entwicklung eines Formats „Kammer vor Ort“ für Laien, potenzielle Bauherren und am Bau Beteiligte.

Zu 9.: Der BDA ist der aktive Berufsverband rund um den „Tag der Architektur“. Die durch den BDA angebotenen Führungen und Bustou-ren werden beibehalten und ausgebaut. Ergän-zende regionale Exkursionen mit Themen-schwerpunkten, z.B. zum energetischen Bau-en, die auch Büros einbeziehen, könnten die Öffentlichkeit zusätzlich sensibilisieren.

Zu 10.: Der BDA schätzt die verschiedenen Formate der Kommunikation zwischen AKH und Mitgliedern. Dennoch ist vielen Mitglie-dern zu wenig präsent, was die Kammer leis-tet; gleichzeitig haben einige das Gefühl, ihre Interessen nicht ausreichend einbringen zu können. Der BDA möchte seinen Beitrag leis-ten, dies zu verbessern. Ein wichtiger Ansatz dazu war die Open-Space-Konferenz, deren Format neue Wege der Kommunikation er-öffnet.

Zu 11.: Der BDA unterstützt die Zusammenar-beit aller Verbände und Interessensgruppen mit der AKH. Diese Partnerschaft sollte auf so-lidarisch festgelegten Eckpunkten aufbauen. Der BDA schlägt zur Intensivierung der Zusam-menarbeit ein institutionalisiertes Verbände-gespräch in regelmäßigem Turnus vor.

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Kammerwahlen | Hessen

BundDeutscherBaumeister,ArchitektenundIngenieuree.V.LandesverbandHessen

Zu 1.: Der BDB ist der Verband in der Archi-tektenkammer, der alle Architekten vertritt. Im BDB sind Freiberufler, Angestellte, Beamte und unternehmerisch tätige Planer organisiert, des-halb versteht sich der BDB als Vertreter aller am Bau tätigen Planer. Der BDB setzt sich für seine freischaffenden, angestellten, beamteten und unternehmerisch tätigen Mitglieder glei-chermaßen ein, ist deshalb frei von allen ein-seitigen Gruppeninteressen und fördert da-durch eine ausgewogene Meinungsbildung und ist ganz besonders geeignet, die Zukunftsfra-gen unseres Berufsstandes zu gestalten.

Zu 2.: Aufgrund seiner Mitgliederstruktur ver-steht sich der BDB in der AKH-Mitarbeit inso-weit als Bindeglied innerhalb der AKH zwischen den Mitgliedern unterschiedlicher Beschäfti-gungsarten einerseits und aufgrund seiner Mit-gliederstruktur aus Architekten und Ingenieuren des Bauwesens als Bindeglied zu den am Bau tätigen Ingenieuren und der Ingenieurkammer anderseits. Der BDB erwartet von der AKH eine Intensivie-rung der Kommunikation mit den Kammern und Verbänden der beratenden Ingenieure, insbesondere von Statik, Energie- und Gebäu-detechnik.

Zu 3.: Die Fortschreibung der Fortbildungsord-nung des Hessischen Architekten- und Stadt-planergesetzes HASG auf Grundlage der Er-fahrungen der vergangenen Jahre und die No-vellierung der HOAI haben einen Großteil der berufspolitischen Arbeit der Kammer, aber auch der Verbände, ausgemacht. Die gemein-samen berufspolitischen Ziele wurden bei der HOAI nur zum Teil erreicht.

Zu 4.: Der BDB wird in Zukunft, wie auch in der laufenden Legislaturperiode, den Sach-verstand seiner Mitglieder im Vorstand, den Ausschüssen und Arbeitsgruppen und in der

Vertreterversammlung der Kammer einfließen lassen.

Zu 5.: Gute berufspolitische Arbeit im Sinne unserer Kammermitglieder leisten und auf Po-litik und Verwaltung Einfluss nehmen, damit sich die Rahmenbedingungen für unsere Be-rufsausübung weiter verbessern. Die Fortschrei-bung der HOAI durch Rückführung der soge-nannten Beratungsleistungen in den verbind-lichen Teil der HOAI sollte vorrangig ein wichtiges gemeinsames Ziel sein.Auf Kammerebene sind es in Stichworten: Ein-treten für stabile Kammerbeiträge, für praxis-nahe Nachweisanforderungen im Rahmen des Eintragungsverfahrens nach dem HASG - ins-besondere hinsichtlich der Breite der Beruf-spraxis, Sicherung der Bauvorlageberechtigung, Entflechtung der haftungsrechtlichen Verbun-denheit zwischen Architekt und Unternehmer, Deregulierung der 16 unterschiedlichen Län-derbauordnungen, Eintreten gegen die Verzer-rung des Marktes durch europäische Überre-gulierung.

Zu 6.: Die Europa- und internationale Berufs-politik ist Sache der Gemeinschaft aller Archi-tektenkammern. Nur innerhalb dieser Gemein-schaft über die Bundesarchitektenkammer mit gleichmäßiger Verteilung der Kosten findet das Engagement unsere Unterstützung.

Zu 7.: Der Strukturwandel sollte der Anlass sein, sich innerhalb der Kammer mehr als bis-her der Thematik der Gruppe der angestell-ten und beamteten Architekten zu widmen, damit diese die Kammer auch als „Kammer ihrer Belange“ wahrnehmen. Konsequenzen für die Beitragsstruktur werden derzeit ver-bandsintern in unseren Gliederungen mit un-seren angestellten und beamteten Architekten diskutiert. Eine vollständige Anpassung wird derzeit sehr kritisch gesehen. Da die Thema-

tik alle Architektenkammern betrifft, sollten die Ergebnisse der Diskussionen der einzel-nen Länderkammern zusammengeführt wer-den.

Zu 8.: Die Kammer muss das Thema Architek-tur gegenüber der breiten Öffentlichkeit (z.B. über Tageszeitungen) und der Politik als ein wichtiges Thema vermitteln, den Vorteil freier Planung für die Bauherrn und die Kompetenz der Architekten durch Ausbildung und Fortbil-dung bewerben und deutlich machen, was es heute bedeutet, Architekt zu sein und welche Rahmenbedingungen herrschen. Dabei muss die Kammer das klassische berufliche Selbst-verständnis überwinden und neben der Quali-tät auch andere wichtige Kompetenzen der Ar-chitekten wie verlässliche Kosten- und Termin-planung und energetisch vernünftige Konzepte in den Vordergrund stellen.

Zu 9.: Ja, wenn vor allem „gute Gebrauchsar-chitektur“ beworben wird und auch andere Leistungen der Architekten, die nicht aus-schließlich gestaltungsorientiert sind, wie Kos-ten- und Terminverlässlichkeit, energetisch in-telligente Konzepte und mängelfreies Bauen, hervorgehoben werden.

Zu 10.: Die Kammer muss sich in der Kommu-nikation mit den Mitgliedern Service-orientier- ter aufstellen und alle Mitglieder als Maßstab kammerlichen Handelns akzeptieren, siehe auch Pkt. 7.

Zu 11.: Ja, in dem sich die Verantwortlichen in der Kammer den unterschiedlichen Schwer-punkten der Verbände verpflichtet sehen und sich dies in Gremienarbeit, Öffentlichkeitsar-beit und Tätigkeit der Kammer weiter wider-spiegelt. Die interne Kommunikation zwischen den Verbänden, wie Vernetzung über Internet und Homepage, sollte intensiviert werden.

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Hessen | Kammerwahlen

BundDeutscherInnenarchitektenLandesverbandHessen

Zu 1.: Der BDIA vertritt die Interessen aller In-nenarchitekten in der AKH. Die gewählten Ver-treter des BDIA engagieren sich für die Ver-besserung der Berufsbedingungen aller Kolle-gen: der freischaffenden, angestellten, beamteten ebenso wie der gewerblich tätigen.

Zu 2.: Der BDIA bildet über die gewählten Ver-treter sowie alle Mitgliedern in Arbeitsgrup-pen und Ausschüssen Schnittstellen zwischen unserer Berufspolitik und der AKH. Über die-se Mitarbeit in den verschiedensten Themen-gruppen können wir unsere Interessen in die AKH einbringen und damit die Berufspolitik auf landes- und bundespolitischer Ebene mit-gestalten.

Zu 3.: Eine große Aufgabe in dieser Wahlperi-ode war die Novellierung des Hessischen Ar-chitekten- und Stadtplanergesetzes (HASG). Hier wurde unter anderem neu festgeschrie-ben, dass zur Führung der Berufsbezeichnung ein vierjähriges Studium ausschließliche Vo-raussetzung ist. Nur dieses führt zu einer aus-reichenden Qualifizierung. Hiermit hat die AKH nochmals die gleichen Voraussetzungen für alle Fachrichtungen festgeschrieben. In der Arbeitsgruppe zur Novellierung des HASG hat Pia A. Döll, Vorsitzende des BDIA Landesver-bandes Hessen, den Vorsitz geführt.

Zu 4.: Der BDIA engagiert sich in der AKH zu allen Themen, die unseren Berufsstand betref-fen. In der derzeitigen Wahlperiode werden die Innenarchitekten im Vorstand durch Simo-ne Bücksteeg vertreten, unsere Mitglieder in der Vertreterversammlung sind Pia A. Döll, Stefan Fippel und Bettina Poetgens. Im Ein-tragungsausschuss arbeiten Karin Fahrbach, Elke Corina Körner, Marco Planker und Arno Seger, im Ehrenausschuss Horst Essel mit. Monika Slomski ist für den BDIA im Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung, Michela Grauel

im Landeswettbewerbs- und Vergabeaus-schuss. Desweiteren sind wir mit Pia A. Döll in der AG Öffentlichkeitsarbeit und mit Horst Essel in der AG Denkmalpflege vertreten. Die AG Innenarchitektur wird ausschließlich mit Innenarchitekten besetzt, der BDIA ist hier durch Christof Buttlar als stellvertretenden Vorsitzenden, Iris Andernach und Bettina Po-etgens sowie Simone Bücksteeg als Patin aus dem Vorstand vertreten. Seit August 2011 ar-beitet die neu gegründete Arbeitsgruppe An-gestellte und beamtete Architekten und Stadt-planer. In dieser AG engagiert sich unser Mit-glied Stefan Fippel.

Zu 5.: Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen für unsere Berufsausü-bung verbessern. Dazu gehört, die verschie-denen Aufgabenfelder der Innenarchitekten zu sichern und zu erweitern ebenso wie das Zusammenwirken aller am Bauprozess Betei-ligten zu verbessern. Weiter werden wir mit viel Engagement eine effektive Öffentlichkeits-arbeit leisten, das Fortbildungsangebot spe-ziell für Innenarchitekten verbessern und uns dafür einsetzen, dass bei Wettbewerben mehr Innenarchitekten hinzugezogen werden müs-sen.

Zu 6.: Europa lässt sich nicht ignorieren. Das Thema stellt sich, und wir sehen es als richtig an, mitzuarbeiten. Denn nur so kann man auch mitbestimmen und den Kurs lenken. Auch der BDIA-Bundesverband engagiert sich in der Eu-ropapolitik, um unsere Ziele einzubringen.

Zu 7.: Gut wäre es, wenn sich diese Struktur auch bei den ehrenamtlich Tätigen widerspie-geln würde, um die Interessen der Angestell-ten in gleicher Weise zu vertreten. Dazu muss sich auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, ih-re Mitarbeiter für diese Tätigkeiten freizustel-len, verbessern. Hier ist auch die AKH gefragt.

Zu 8.: Öffentlichkeitsarbeit ist mit einem ho-hen Aufwand verbunden, der auf den verschie-densten Ebenen betrieben wird. Zum Beispiel hat der „Tag der Architektur“ mittlerweile ei-ne hohe Medienpräsenz. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit versucht immer wieder, vorhandene Instrumente zu verbessern sowie neue Formate zu kreieren. Bauherrenseminare und ein Architektenforum wurden initiiert. Im November 2013 hat die erste „Open Space Konferenz“ mit vielen begeisterten Teilneh-mern stattgefunden als ein Versuch, neue Wege zu beschreiten. Welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sich hier durch die Initiativen vieler fachkompetenter Kollegen entwickeln lassen, wird gerade ausgewertet. Wir vom BDIA sind dabei und unterstützen die Ideen.

Zu 9.: Der BDIA wird die PR-Plattform zum „Tag der Architektur“ gerne nutzen und die Aktivitäten der AKH mit eigenen Aktionen er-gänzen. Mitglieder des BDIA nutzen regelmä-ßig die Plattform des „Offenen Architekturbü-ros“. Dieses Format sollte auf jeden Fall wei-ter angeboten werden, insbesondere für Büros, die nicht an der Projektvorstellung teilnehmen können oder deren Bauherren z. B. keine Öf-fentlichkeit wünschen. Diese großartige Chan-ce zum regionalen und überregionalen Büro-marketing durch die PR-Plattform der AKH sollte jedes Büro nutzen. Wir werden unsere Mitglieder noch gezielter über die Vorteile dieses Marketinginstrumentes informieren und zur Teilnahme motivieren.

Zu 10.: Eine Kommunikation mit den Mitglie-dern entsteht am ehesten durch persönliche Bindung und direkte Ansprache. Das sind z. B. Veranstaltungen, zu denen gemeinsam mit den Verbänden eingeladen wird, das kann der Landschaftsarchitektentag sein oder das For-mat „Innenarchitekten treffen Innenarchi-

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Kammerwahlen | Hessen

BundDeutscherLandschaftsarchi-tektenHessene.V.HessischeVereinigungfürnatur-schutzundLandespflegee.V.

Zu 1.: Vorrangig Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, die sich im weiten Be-rufsfeld der Landschaftsarchitektur, der Land-schaftsplanung oder der Landespflege bewe-gen, gleichgültig ob freiberuflich, angestellt oder beamtet. Hier gilt es das eigenständige Profil der Kollegen/innen als Fachleute stärker he-rauszuarbeiten, die Grundlagen im Arbeitsalltag zu sichern und Verständnis für ein qualitätsvolles und interdisziplinäres Arbeiten zu fördern.

Zu 2.: Die Interessenlage von bdla Hessen e.V. und HVNL e.V. hat eine Schnittmenge mit den Belangen, die die AKH als berufsrechtliche Or-ganisation der Architekten und Stadtplaner ver-tritt. Es ist unser Ziel, eine enge inhaltliche Ab-stimmung in Sachfragen zu erreichen, um die Interessen unserer Mitglieder auch auf dieser Ebene zu befördern.

Zu 3.: Ein wichtiges Projekt der vergangenen Jahre war die Novellierung der HOAI. Neben dem Erhalt des verbindlichen Preisrechts stel-len die inhaltliche Modernisierung und die an-gemessene Anhebung der Honorartafeln einen großen Erfolg dar. In den Bereichen Land-schaftspflegerischer Begleitplan und Land-schaftsplan ist die Honoraranpassung aber we-niger geglückt und nicht auskömmlich. Daneben ist die nunmehr einvernehmliche Handhabung der Fortbildungsordnung erwäh-nenswert.

Zu 4.: Landschaftsarchitekten/innen von bdla Hessen e.V. und der HVNL e.V. waren im Vorstand der Kammer sowie in folgenden fach übergreifenden Ausschüssen tätig: Eintragungs-, Ehren- und Schlichtungsausschuss, Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie im Landes wettbewerbs- und Vergabeausschuss. Landschaftsarchitekten/innen waren in den Arbeitsgruppen Sachverstän-digenwesen, Öffentlichkeitsarbeit, Denkmalpfle-ge, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sowie in der AG Stärkung der Hessischen Region ver-treten. Unser bisheriges Engagement in diesen Gremien möchten wir auch zukünftig aktiv fort-setzen.

Zu 5.: Die bei der AKH durch die Wahl zur Ver-treterversammlung und die Neubesetzung der Geschäftsführung anstehenden Veränderungen erfordern das Einbringen der spezifischen In-teressen unserer kleinen Berufsgruppe auch in die übergeordneten Gremien wie Vorstand und Geschäftsführung. Auf fachlicher Ebene ist die Fragestellung nach der Stärkung und Wiederetablierung der Land-schaftsplanung in Hessen bedeutsam. Dies er-scheint insbesondere in Anbetracht der not-wendigen Energiewende besonders wichtig, da sich hier Anforderungen an die Fläche stel-len. Auch die Sicherung fachlicher Standards bei Gesetzgebungsverfahren, der Einführung/Novellierung von Instrumenten, wie z.B. die beabsichtigte Bundeskompensationsverord-

nung, bedarf der aufmerksamen Begleitung. Weiterhin sind die vielfältigen Aspekte der Nachhaltigkeit unseres Schaffens Schwer-punkte unserer berufspolitischen Arbeit.

Zu 6.: Da europarechtliche Regelungen der Umsetzung auf Bundes- und Landesebene be-dürfen, ist es positiv zu werten, wenn möglichst frühzeitig die Interessen der grünen Verbände wahrgenommen werden. Insofern sind die Kräf-tebündelung in der BAK und das Engagement in Brüssel zu begrüßen.

Zu 7.: Die AKH muss die spezifischen Interes-sen der verschiedenen Berufsgruppen vertre-ten und gleichzeitig die Belange der freischaf-fenden bzw. nicht freischaffenden Mitglieder berücksichtigen. Mit der Verschiebung in der Mitgliederstruktur geht auch eine Interessen-verlagerung einher, daher müssen sich zukünf-tig die Interessen der angestellten und verbe-amteten Kollegen/innen stärker in der Kam-merarbeit und -politik abbilden.Da sich dies auch auf die Einnahmensituation der AKH auswirkt, muss die Beitragsstruktur überprüft und ggf. angepasst werden. Dabei darf es keine ungezügelten Beitragserhöhungen geben, vielmehr sind auch Wege zur Kosten-einsparung zu suchen. Für viele unserer Mit-glieder ist die Beitragshöhe bereits jetzt eine nennenswerte Belastung und sie schreckt ge-rade den Berufsnachwuchs von der Eintragung

tekten“. Die „Open Space Konferenz“ ist auch ein Ansatz, um mit Mitgliedern in Diskussion zu kommen und vielleicht bestehende Formate abzulösen.

Zu 11.: Eine gute Zusammenarbeit entsteht durch frühzeitig geführte Gespräche zu anste-henden Themen. Die Bildung von temporären Arbeitsgruppen ist hier ein gutes Mittel, was

weiterhin genutzt werden sollte. Wir sind mo-tiviert und engagiert, alle Innenarchitekten da-durch in der Kammer zu unterstützen.

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Hessen | Kammerwahlen

in die Architektenliste ab. Wir sind der Auffas-sung, dass eine ausgewogene und gerechte Lösung gefunden werden muss. Wir werden uns auch zukünftig in die laufenden Diskussi-onen einbringen.

Zu 8.: Die Öffentlichkeitsarbeit der AKH stellt sich überwiegend positiv dar. Der Internetauf-tritt bietet für Mitglieder, für Externe und Bau-herrn vielfältige Informationen, die nur abge-rufen werden müssen. Die Veranstaltungen für die Berufsgruppen und die Öffentlichkeit wer-den von uns sehr positiv gesehen. Für die Zu-kunft stellt sich die Frage, wie die knappen Fi-nanzmittel effizient und wirksam eingesetzt werden können. Hier gilt es Vorhandenes zu

überprüfen und kreativ neues Aufmerksam-keitspotential zu generieren.

Zu 9.: Das ist gut vorstellbar, setzt aber ein breites Engagement der Mitglieder voraus. Es gilt, in den eigenen Reihen Überzeugungsarbeit zu leisten. Um verstärkt und positiv wahrge-nommen zu werden, sollte die Öffentlichkeits-arbeit der Kammer hier verstärkt werden. Hilf-reich wäre es auch, die interessierten Büros in der Vorbereitung informell zu unterstützen.

Zu 10.: Die AKH bietet vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren. Ein nicht wahrgenommenes Angebot lässt aber nicht auf mangelhafte Kom-munikation schließen. Daher bedarf es keiner

zusätzlichen Instrumente, sondern vielmehr der Qualitätssteigerung und -sicherung im Vor-handenen. Die AKH sollte ausloten, in wie weit soziale Netzwerke hierbei bedeutsam werden.

Zu 11.: Die Abstimmung der Berufsverbände untereinander wie auch mit der AKH funktio-niert aus unserer Sicht gut. Hier gilt es, mög-liche Synergien öfter zu nutzen, vielfältige An-gebote, z.B. im Bereich der Fortbildung, kon-sequent aufeinander abzustimmen, Doppelungen zu vermeiden. Aufgabengebiete sollten früh-zeitig abgesteckt, gegenseitige Unterstützungs-möglichkeiten oder Kooperationen ausgelotet werden.

Fortbildung ohne nachweispFlicht

Zu 1.: Wir verstehen die AKH und ihre Organe, insbesondere die Vertreterversammlung, als Interessensvertretung aller Mitglieder gleicher-maßen. Zielgruppe sind daher alle Mitglieder, die unsere Anliegen teilen und unser Programm inhaltlich unterstützen, unabhängig von ihrer Berufsgruppe oder ihrem Berufsstand.

Zu 2.: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die AKH keine ausschließliche Interessen-vertretung der Berufsgruppen „Architekt, In-nenarchitekt, Landschaftsplaner, Stadtplaner“, sondern hat regulierende Aufgaben des Ge-setzgebers übernommen.Insofern ist die AKH selbst die Schnittstelle zwischen den berufspolitischen Zielen der Ver-bände und Wahlinitiativen und dem hessischen Gesetzgeber.Die Berufspolitik der AKH sollte bestimmt wer-den durch ihre Mitglieder und deren gewählte Vertreter.

Zu 3.: Wir fragen weniger nach den berufspo-litischen Zielen der AKH als vielmehr nach den erreichten Verbesserungen im Innenverhältnis zwischen AKH und ihren Mitgliedern.Hier wurden wichtige Ziele nicht erreicht:

�� die Förderung der selbstbestimmten, nicht sanktionierten Fortbildungspflicht,�� die Förderung des offenen Wettbewerbs,

gerade auch für junge und kleine Büros,�� die direkte Teilnahme der Mitglieder an der

berufspolitischen Ausrichtung der AKH,�� eine umfassende Information der Mit-

glieder über kammerinterne Entschei-dungsprozesse.

Zu 4.: Wir waren vertreten in den Ausschüssen „Haushalt“, „Vergabe- und Wettbewerbswe-sen“ und in den AGs „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Novellierung der Fortbildungsordnung“. Unsere Erfahrung zeigt: Ausschüsse und Ar-beitsgruppen bieten den Verbänden die Mög-lichkeit, ihre jeweiligen (bis hin zu persönlichen) Interessen einzubringen und durchzusetzen. Wir werden daher in den Ausschüssen und Ar-beitsgruppen mitarbeiten, die mit unseren Pro-grammzielen in Zusammenhang stehen.

Zu 5.:�� Vollständige Abschaffung der geltenden

Fortbildungsordnung und das Recht der Mitglieder auf eigenverantwortliche, nicht kontrollierte Fortbildung

�� Inhaltliche und finanzielle Abkoppelung der Akademie von der Kammer�� Mehr Transparenz bei kammerinternen

Vorgängen und umfassende Information aller Mitglieder�� Direkte Mitbestimmung der Mitglieder an

wesentlichen Entscheidungen�� Gleichstellung aller Mitglieder, unabhän-

gig von Ihrem Berufsstand�� Verhinderung von Beitragserhöhungen

Zu 6.: Das berufspolitische Engagement auf Europa- bzw. internationaler Ebene ist aufgrund „grenzüberschreitender“ Berufstätigkeit und freiem Zugang zu den Arbeitsmärkten uner-lässlich. Hier sollte der Grundsatz gelten: glei-che, vereinheitlichte Zugangs- und Berufsaus-übungsbedingungen innerhalb des europä-ischen Arbeitsmarktes bei geringstmöglichem Bürokratisierungsaufwand.

Zu 7.: Die Kammer war bislang aus ihrem „tra-ditionellen“ Selbstverständnis heraus eine be-rufspolitische Vertretung der „freien Berufe“. Ob die Kammer in ihrer jetzigen Form über-haupt in der Lage ist, die beiden Berufsgruppen der Selbstständigen und Nichtselbständigen

Fortbildungohnenachweispflicht

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Kammerwahlen | Hessen

bzw. deren jeweilige Eigeninteressen „unter ei-nen Hut“ zu bringen, wird sich erst noch zeigen müssen. Kammerarbeit und Beitragsstruktur müssen sich ausrichten nach dem Grundsatz: „gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle Mitglieder“. Nichtselbstständige Architekten sollten verstärkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Möglichkeit nutzen, sich in die Kammerarbeit einzubringen.

Zu 8.: Die Öffentlichkeitsarbeit der AKH ist für den Berufstand wichtig. Sie leistet einen Bei-trag zur positiven Wahrnehmung der Archi-tekten in der Gesellschaft. Öffentlichkeitsar-beit gehört allerdings nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Kammer, son-dern ist eine optionale Leistung der AKH. Die-se ist mit Kosten verbunden, die sich in den Mitgliedsbeiträgen niederschlägt. Wir werden

uns daher verstärkt für eine genaue Überprü-fung der Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen Leistungen einsetzen.

Zu 9.: Wir begrüßen den „Tag der Architektur“ als öffentlichkeitswirksame Veranstaltung. Der „Tag des offenen Büros“ sollte als Rahmenprogramm des TdA gehandhabt werden, und nicht als auf-wändige, eigenständige Marke geführt werden – auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsent-lastung. Architekten, die ihr Büro öffnen möch-ten, sollen dies uneingeschränkt tun dürfen.

Zu 10.: Die Kommunikation der AKH mit ihren Mitgliedern ist keine Frage von zusätzlichen Veranstaltungen oder von technischen Einrich-tungen! Mitglieder sind bislang von internen Informationen ausgeschlossen: So können z. B. der Haushalt, die Protokolle der Vertreterver-

sammlung, der Ausschüsse und AGs nicht ein-gesehen werden, weil deren Sitzungen nicht öffentlich sind. Wir werden uns aktiv für den Ausbau der Homepage zur transparenten In-formationsplattform einsetzen:�� Alle mitgliederrelevanten Dokumente sol-

len im bereits vorhandenen geschützten Login zum Download angeboten werden.�� Das bereits vorhandene online-Umfrage-

tool soll zu wichtigen Themen eingesetzt werden, um mehr direkte Mitbestimmung der Mitglieder zu ermöglichen.

Zu 11.: Wir sind an konstruktiver inhaltlicher Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Wahlgruppen interessiert. Verbesserungspoten-tial besteht in der Intensivierung persönlicher Kontakte und damit einhergehend im Abbau vorgefertigter Meinungen.

InitiativeHessischeArchitektenZu 1.: Die Initiative Hessische Architekten IHA hat sich als unabhängige Bewegung von selbst-ständigen und angestellten Berufskollegen al-ler Fachrichtungen mit einer kritischen Grund-haltung zur aktuellen Kammerpolitik gegründet.

Zu 2. Wir halten die Vertreterversammlung für den Ort der inhaltlichen Auseinandersetzung und damit für die Schnittstelle zwischen un-seren berufspolitischen Vorstellungen und de-nen der Kammer. Die Bedeutung der Vertreter-versammlung ist daher unbedingt zu stärken.

Zu 3. Oberstes Ziel jeder Berufspolitik muss es unserer Meinung nach sein, das gesellschaft-liche Ansehen unserer Berufsgruppe zu vergrö-ßern und auskömmliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Hier sehen wir deutlich Luft nach oben.

Zu 4. Durch unser Engagement in den rele-vanten AKH-Gremien (siehe auch iha-2014.de) fühlen wir uns in der Auffassung bestärkt, dass dringender Handlungsbedarf für eine grundle-gende Reform der AKH besteht.

Zu 5. Schwerpunkte wollen wir weiterhin bei der Abschaffung der Fortbildungs-Nachweis-pflicht, bei der Verschlankung von AKH und Akademie sowie den hieraus resultierenden Beitragssenkungen setzen.

Zu 6. Mit europäischer Berufspolitik assoziie-ren wir die prinzipielle Befürwortung von be-ruflicher Freizügigkeit im Sinne von Chancen-gleichheit. Insofern irritieren uns die Bemü-hungen der AKH um Abgrenzung und nationale Sonderwege sehr.

Zu 7. Die zurzeit innerhalb der AKH diskutier-te Anpassung der Mitgliedsbeiträge für ange-stellte Mitglieder halten wir für falsch. Richtig wäre es vielmehr, zunächst mehr angestellte Mitglieder zum berufspolitischen Engagement zu ermutigen, um ein ausgewogeneres Verhält-nis in der Vertreterversammlung herzustellen.

Zu 8. Öffentlichkeit erreicht man im Regelfall über Sprache. Diese finden wir häufig sehr we-nig konkret, teilweise nahezu unverständlich.

Mehr sprachliche Disziplin in den Print- und Online-Medien der AKH hielten wir deshalb für sehr wünschenswert.

Zu 9. Wir verstehen den Tag der Architektur weder als Marke noch als PR-Plattform, son-dern schlicht als einen Beitrag unseres Berufs-stands zur öffentlichen Diskussion über Archi-tektur. Das ist eine schöne Sache, die keiner weiter gehenden Inszenierung durch die Ver-bände bedarf.

Zu 10. Für einen freundlicheren Umgang der Kammer mit ihren Mitgliedern könnte man bei-spielsweise darauf verzichten, das Bildungsver-halten der Kammermitglieder zu überwachen und Kolleginnen und Kollegen wegen falschen Bildungsverhaltens zu bestrafen. Und da hätte man sie schon, die nette Kommunikation.

Zu 11. Den Willen zur guten Zusammenarbeit können wir für die vergangene Legislaturperi-ode nur bedingt bestätigen. Dennoch: Wir blei-ben optimistisch :-)

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Hessen | Kammerwahlen

VereinigungFreischaffenderArchitektenDeutschlandse.V.

Zu 1.: Unser Name ist Programm; die Vereini-gung Freischaffender Architekten vertritt die Interessen aller Freischaffenden (Hochbau-, Landschafts- und Innenarchitekten sowie Stadt-planer). Die Stärkung und ökonomische Siche-rung der freischaffenden Büroinhaber sichert auch die Arbeitsplätze der Angestellten!

Zu 2.: Wir initiieren und koordinieren zahlreiche Aktivitäten unserer Mitglieder auf Bezirksgrup-pen- und Landesebene. Die sich hieraus erge-benden Erfahrungen, Einschätzungen und Wün-sche bringen wir über unsere aktive Mitarbeit in die AKH-Gremien ein und vertreten sie dort engagiert.

Zu 3.: �� Sicherung und Novellierung der HOAI, sie

wurde erfolgreich unterstützt. Die VFA war bei den Verbändegesprächen und im AHO außerordentlich aktiv. �� Fortbildung der Mitglieder als zukunftsorien-

tierte Qualitätssicherung des Architektenbe-rufes, sie wurde konsequent betrieben.

Zu 4.: Die VFA als eines der Gründungsmit-glieder der AKH hat schon immer durchgängig in allen Gremien aktiv mitgearbeitet. Dies wird auch weiter geschehen.

Zu 5.: Ganz klar steht hier die Sicherung und Durchsetzung der Interessen der Freiberuf-lichen im Fokus. Dies ist auch ein Beitrag zur international anerkannten deutschen Baukul-tur. Darüber hinaus werden wir verstärkt Kol-leginnen und Kollegen als neue Mitglieder der VFA ansprechen und sie in unsere kollegiale Verbandsarbeit einbinden. Unsere belastbaren Netzwerke und der professionelle Informati-onsaustausch sind Voraussetzung dafür, dass wir auch künftig unseren hochkomplexen und immer noch wunderbaren Beruf kreativ und auskömmlich ausüben können.

Zu 6.: Unbedingt! Die Besonderheiten und Vor-teile des deutschen Architektenwesens sind gegen nivellierendes EU-Recht zu verteidigen. So sind die aktuellen VOF-Vergaberegularien regelrecht berufsschädigend für die zahlenmä-ßig ganz überwiegenden kleinen und mittleren Architekturbüros!

Zu 7.: Die Nicht-Selbstständigen werden/sollten sich vermehrt engagieren, die unter-schiedliche Beitragshöhe von Freiberuflichen und Angestellten ist lediglich historisch bedingt und sollte sukzessive der ökonomischen Rea-lität angepasst werden.

Zu 8.: Die AKH transportiert in ihrer Öffentlich-keitsarbeit oftmals einen ideologisch überhöh-ten und historisierenden Architektenbegriff, der auf die ganz überwiegende Mehrheit ihrer Mitglieder nicht zutrifft. Als Interessenvertre-tung aller ihrer Mitglieder sollte sie ihn in Be-zug zu den aktuellen und zukünftigen gesell-schaftlichen und beruflichen Entwicklungen aktualisieren.

Zu 9.: Ja, dies wurde und wird durch viele un-serer Mitgliedsbüros schon immer getan. Wir unterstützen und koordinieren diese Aktivitäten gerne als Verband.

Zu 10.: Wir werden uns in der Kammer für ei-ne verstärkte Nutzung der sog. Neuen Medien insbesondere für die jüngeren Mitglieder ein-setzen. Aus unserer Sicht muss auch „vor Ort“ mehr passieren: Hier bieten sich die Verbän-de an, die mit ihren Bezirksgruppen und per-sönlichen Ansprechpartnern dezentrale An-laufpunkte anbieten. Wir schlagen auch vor, über lokale oder regionale AKH-Vertretungs-büros sowie Kammergruppen in den Regionen nachzudenken.

Zu 11.: Siehe Punkte 8. und 10.

VereinigungfürStadt-,Regional-undLandesplanunge.V.Zu 1.: StadtplanerInnen, Städtebauarchitekt-Innen und LandschaftsplanerInnen

Zu 2.: Die SRL vertritt als Berufsverband im Grundsatz die Interessen aller in der räum-lichen Planung Tätigen. Der Schwerpunkt der

AKH liegt aufgrund ihrer Mitgliederstruktur bei den Architekten. In Ergänzung hierzu und zu anderen Berufsverbänden engagiert sich die SRL berufspolitisch vor allem für die in Pkt. 1 genannten Berufsgruppen. So leistet die SRL-Regionalgruppe konstruktive Kritik, z. B. zu

Fragen der Berufsordnung in Hessen. Zu we-sentlichen berufspolitischen Fragen macht sie eigene Vorschläge, sucht das gemeinsame Handeln u. a. mit der AKH und führt gemein-same und ergänzende Aktionen im Bereich der Öffentlichkeits arbeit durch.

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Kammerwahlen | Hessen

Zu 3.: Aus SRL-Sicht war das wichtigste Ziel ei-ne praxisorientierte Novellierung der HOAI, das insbesondere bei der Flächenplanung mit dem z. Zt. bestmöglichen Ergebnis erreicht wurde. Ein weiteres Ziel wurde bei der Novellierung des hessischen Architekten- und Stadtplaner-gesetzes zu 100 % erreicht: der Wegfall der Anerkennung als Stadtplaner nach einem nur 3-jährigen Studium und 4-jähriger Praxis.

Zu 4.: Vorstand, Vertreterversammlung, Ehren-ausschuss, Eintragungsausschuss für Stadt-planer, AG Stadtplanung, AG Denkmalschutz, AG Aus-, Fort- und Weiterbildung, Wettbe-werbsausschuss, AG Landschaftsarchitektur, AG Öffentliches Baurecht, AG Stärkung der Hessischen Regionen, AG Angestellte und be-amtete Architekten und Stadtplaner, AG Woh-nungsbau und Sachverständigenausschuss so-wie für die AKH auf Bundesebene beim AHO und im BAK-Stadtplanerausschuss. In diesen Gremien, außer im nicht mehr bestehenden Sachverständigenausschuss, und zusätzlich in der AG Öffentlichkeitsarbeit, möchten wir auch weiterhin mitarbeiten.

Zu 5.: Den Schwerpunkt der berufspolitischen Arbeit sieht die SRL in der Mitwirkung an einer Fortführung und Ergänzung der Reform der HOAI für städtebauliche Leistungen (z.B. eine Richtlinie für die Honorierung des städtebau-lichen Entwurfs, die Vorbereitung formeller Verfahren und Projektentwicklungen).Ebenfalls auf Bundesebene wirkt die SRL in-tensiv an einer sachgerechten und realitäts-nahen Novellierung der BauNVO mit. In Hessen zielt ein Arbeitsschwerpunkt auf ei-

ne Verbesserung der Planungskultur. Insbe-sondere möchte die SRL die Bedeutung von qualitätsvoller Stadtplanung zur Sicherung einer nachhaltigen Stadtentwicklung stärker in die öffentliche Wahrnehmung bringen.

Zu 6.: Die SRL selbst tauscht sich intensiv mit anderen Berufsverbänden in unserem Fachge-biet aus und engagiert sich im ECTP. Da die Rah-menbedingungen für unsere berufliche Arbeit künftig noch mehr auf europäischer Ebene be-stimmt werden, unterstützt die SRL selbstver-ständlich die diesbezüglichen Aktivitäten der AKH und BAK. Die SRL tritt dafür ein, dass das berufspolitische Europaengagement der „beson-deren Fachrichtungen“ genauso wie das der Ar-chitekten im ACE von der BAK unterstützt wird.

Zu 7.: Viele Anliegen und Anforderungen an die beruflichen Rahmenbedingungen von Selbstän-digen und Nichtselbständigen sind deckungs-gleich. Dennoch gibt es spezifische Interessen der einzelnen Gruppierungen, die es noch he-rauszuarbeiten gilt. Hierzu sollte die neu gegrün-dete AG in ihrer Arbeit weiter unterstützt werden. Deren Ergebnisse sollten dann Eingang in die Kammerarbeit finden. Das Bild vom gut verdie-nenden Selbständigen und geringer verdienen-den Angestellten bzw. Beamten, auf dem die der-zeitige Beitragsstruktur der AKH basiert, ist längst überholt. Die künftige Beitragsstruktur sollte sich stärker am Einkommen orientieren, aber keinen größeren Verwaltungsaufwand erfordern.

Zu 8.: Diese schätzen wir als sehr gut und größ-tenteils erfolgreich ein. Verbesserungsmög-lichkeiten sehen wir in einer noch stärkeren

Medienpräsenz, im Ausbau der Kontakte zu Schulen anhand der Schulbücher der Akade-mie unter Einbeziehung von Büros in diese Ar-beit sowie in der Intensivierung der Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern.

Zu 9.: Eigene Angebote der SRL-Regionalgrup-pe sind im Rhein-Main-Gebiet und im Kasseler Raum denkbar. Denkbar ist ein Aufruf zur Teil-nahme am „offenen Büro“, aber auch die Ein-beziehung der Stadtplanungsämter und der nicht freiberuflichen privaten Institutionen und Firmen, um Arbeitsweise, -inhalte und -ergeb-nisse stadtplanerischer Arbeit ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.Es sollten Strategien entwickelt werden, wie städtebauliche Planungen z.B. als Gemein-schaftsprojekte von Architekten, Landschafts-architekten und Stadtplanern verstärkt am Tag der Architektur vorgestellt werden können.In die Überlegungen zur künftigen Ausgestal-tung des Tages der Architektur sind die derzeit zwischen Bund und Ländern laufenden Abstim-mungen zu einer möglichen Einführung eines „Tages der Stadt“ (Arbeitstitel) einzubeziehen. Sollte es ein solches Angebot geben, läge hier ein Schwerpunkt künftiger SRL-Aktivitäten.

Zu 10.: Kurze Ergebnisberichte der Sitzungen der Vertreterversammlung, Ausschüsse und Arbeitsgruppen auf der AKH-Homepage.

Zu 11.: Die bereits institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit sind gut strukturiert und ausreichend. Als zusätzliche Angebote kom-men mehr themenbezogene Verbändegespräche in Frage.

WählergemeinschaftderArchitektinnenundArchitektenimöffentlichenDienst

WGAÖ

Zu 1.: Die WGAÖ vertritt die Belange der Ar-chitekten und Architektinnen aller Fachrich-tungen, die in den Bau- und Immobilienorga-nisationen des Bundes, des Landes, der Kom-

munen, der Landkreise, der Deutschen Bahn, der Post und in den Bauaufsichtsämtern, kurz: im öffentlichen Dienst tätig sind. Dabei verfolgt sie auch Ziele, die für abhängig beschäftigte

Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen von Interesse sind.

Zu 2.: Die Erhaltung und Förderung der Pla-

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18 DABregional | 01/14

Hessen | Kammerwahlen

nungs- und Baukultur ist ein gemeinsames An-liegen sowohl der freischaffenden als auch der im öffentlichen Dienst tätigen Architekten. Bei der Realisierung des erheblichen öffentlichen Bauvolumens muss ein effizientes Projektma-nagement auf der Bauherrenseite, also die Bau-verwaltung, erhalten bleiben, um für auskömm-liche Honorare, transparente Vergabe, Wett-bewerbe, sowie die Qualitätssicherung zu sorgen. Die WGAÖ setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin qualifizierte Kollegen im öffent-lichen Dienst den freischaffenden Kollegen in allen Projektphasen faire Partner sein können.Siehe auch www.wgaoe.de/downloads/

Zu 3.: �� Bei der Umsetzung der Gesetzgebung des

Europäischen Parlamentes in deutsches Recht hat die AKH wesentlich dazu beige-tragen, den freien Beruf des Architekten mit seiner Selbstverwaltung zu erhalten, den hohen Standard der Qualifikation, der Ausbildung und Fortbildung sowie die An-forderungen an den Berufszugang für die hessischen Architekten zu sichern.�� Die Fortbildungssatzung mit der Nachweis-

pflicht konnte nach intensiven Diskussionen erhalten bleiben. Die nachzuweisende Fort-bildung wurde auf einen für die Mitglieder angemesseneren Umfang reduziert.�� Es gelang, die HOAI mit einer Novellie-

rung als nationales Preisrecht zu erhalten, die Honorare der Marktentwicklung anzu-passen und die wirtschaftliche Situation der Architekten zu verbessern.

Zu 4.: Die WGAÖ stellt einen der beiden Vize-präsidenten. Sie engagiert sich grundsätzlich in allen Bereichen, die Architekten im öffent-lichen Dienst besonders betreffen, so in der AG Öffentliches Baurecht, der AG Öffentlich-keitsarbeit, der AG Energie sowie im Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung, im Ehren-, Eintragungs-, Haushalts- und im Landeswett-bewerbsausschuss. Auf Initiative der WGAÖ wurde die AG der an-gestellten und beamteten Architekten einge-richtet, deren Vorsitzenden sie stellt. Sie arbeitet auf Bundesebene in den Ausschüs-

sen für angestellte und beamtete Architekten, Planen und Bauen und PublicPrivatePartner-ship mit. – Dies wollen wir fortsetzen.

Zu 5.: Zunehmend drohen rein kaufmännisches und juristisches Denken sowie kurzsichtiges Wirtschaften die Entscheidungen bei Planung, Bau und Betrieb von Immobilien zu dominie-ren. Die Entfaltungsmöglichkeiten der Archi-tekten werden deshalb in fast allen Bereichen beschnitten und auf Teilleistungen reduziert – auch bei den Kollegen im öffentlichen Dienst. Wir werden uns gegen diesen Trend stemmen, um den Architekten ihren zentralen Platz beim Bauen zu sichern. Dies gilt in besonderem Ma-ße für die Architekten im öffentlichen Dienst als Garanten für die sachgerechte Verwendung von Steuergeldern.Deshalb werden wir darauf Einfluss nehmen,�� dass die Kammer im Rahmen ihrer Mög-

lichkeiten sich einsetzt für den Erhalt an-gemessen ausgestatteter öffentlicher Bauverwaltungen mit fachkundigem Per-sonal in der Planung, Projektsteuerung und Genehmigung,�� dass Führungspositionen in der Bauver-

waltung grundsätzlich mit Architekten be-setzt werden.

Zu 6.: Die Leistungen der AKH im Zusammen-wirken mit der BAK (siehe 3.1) finden unsere volle Anerkennung und Unterstützung. Wir wer-den auch in Zukunft darauf achten müssen, dass das Vehikel der „Beseitigung von Hemm-nissen des freien Marktes“ nicht zur Beseiti-gung unserer Qualitätsstandards missbraucht wird.

Zu 7.: Selbstverständlich muss sich der Struk-turwandel in einer anteiligen Präsenz in den Gremien abbilden. Erst eine entsprechend den Mitgliederverhältnissen besetzte Vertreterver-sammlung und dementsprechend besetzte Gremien können über eine Änderung der Bei-tragsstruktur abstimmen. Unser Ziel ist es, die Angebote der Kammer und ihre Innen- und Au-ßendarstellung stärker als bisher an den Be-dürfnissen der Nicht-Freischaffenden zu orien-tieren.

Zu 8.: Die Öffentlichkeitsarbeit der AKH ist sehr gut gemacht. Dass die hohe Qualität öffent-licher Bauten auf der Fachkompetenz ihrer Bauverwaltungen beruht, sollte die Kammer stärker hervorheben.

Zu 9.: Der Tag der Architektur wird von den öf-fentlichen Verwaltungen mit der Präsentation ihrer Bauten und durch Führungen unterstützt. Die WGAÖ befürwortet, dass auch die Bauämter Einblick in ihre Arbeit geben.

Zu 10.: Nach unserer Meinung werden die ver-fügbaren Medien gut genutzt. Neue Formate, wie „Die andere Perspektive“ und die „Open-Space-Konferenz“ haben mit ihrem großen Er-folg gezeigt, dass noch mehr erreicht werden kann. Wir begrüßen diese Veranstaltungen aus-drücklich und plädieren zusätzlich für die Un-terstützung regionaler Initiativen und Netz-werke.

Zu 11.: Nach unserer Ansicht muss die Kom-munikation mit kritischen Gruppen noch ver-bessert werden. Verbändegespräche, an de-nen nicht nur Kollegen aus der Vertreterver-sammlung beteil igt sind, sollten als Diskussionsforen bei besonderen Themen Ent-scheidungen der Vertreterversammlung vor-bereiten.

Ihre Stimme zählt !Kammerwahl der AKH24.02.14 – 07.03.14

MITGESTALTENMITENTSCHEIDENMITBESTIMMEN

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Kammer aktuell | Hessen

Zertifikatslehrgang:ManagementfürArchitekten

Zertifikatslehrgang:ManagementfürArchitektenTermine (jeweils 10.00 – 17.30 Uhr)

1. Modul: MO 17. – DI 18. Februar 2014 2. Modul: MO 3. – DI 4. März 2014 3. Modul: MO 17. – DI 18. März 2014 4. Modul: MO 31. März – DI 1. April 2014

Prüfung: DI 29. April 2014

Der 9-tägige Zertifikatslehrgang richtet sich an Projektleiter, Führungskräfte, Büroinhaber und solche, die es werden wollen.

Die Teilnehmer bekommen Kompetenzen in Füh-rung, Projektmanagement, Marketing und Wirt-schaftlichkeit vermittelt. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung und einem Zertifikat ab.

Referenten:Heidi Tiedemann, Kiel / Hans-Joa-chim Schulten, Kiel

Veranstaltungsort:AKH Wiesbaden

Kosten:1950,- €

10% Frühbucherbonus bis 17. Januar 2014

Fortbildungspunkte:64 + 4 (Klausur)

nikolausBader ist Architekt und Ge-schäftsführer der Ar-chitekten Novotny Ba-der GmbH.Isabella Göring: Herr Bader, warum haben Sie an unserem Zer-tifikatslehrgang teil-genommen, was war Ihre Motivation?Nikolaus Bader: Ich möchte mich mit meinem eigenen Büro, was das Management angeht, weiter professionalisieren. Nicht nur ich kann direkt davon profitieren, sondern auch meine Mitarbeiter. Denn in einer Zeit von hoher Kom-plexität und Veränderungsdynamik ist gute Führung und gutes Management ein wirksamer Ansatz für Stabilität.

BettinaStaniek ist Architektin und Part-nerin bei es+ archi-tekten + ingenieure.Isabella Göring: Glau-ben Sie, dass es Ihre Bauherren interes-siert, wenn Sie sich auch im kaufmän-nischen Bereich weiterbilden?Bettina Staniek: Ja, unbedingt! Ich kann nun konkreter agieren und bin noch mehr auf Au-genhöhe mit den Bauherren. Und das zahlt sich letztendlich auch für den Auftraggeber aus. Si-cherlich ist auch die Management-Kompetenz-liste für die Orientierung bei der Suche nach Architekten hilfreich und ein geeignetes Mittel für uns, besondere Qualifikation nach außen darzustellen.

BenBrix ist Architekt bei den Baufröschen in Kassel.Isabella Göring: Kön-nen Sie durch den Lehrgang bereits Vor-handenes besser aus-schöpfen?Ben Brix: Ja, durch-aus. Ich denke, dass wir im Büro bereits gut aufgestellt sind. Aber viele Details von dem be-reits Umgesetzten sind hier noch einmal kla-rer geworden. Außerdem gab es wertvolle Er-gänzungen. Im Lehrgang schätzte ich dabei auch den sehr kollegialen Austausch. Unab-hängig von der Bürogröße sind unsere Fragen doch alle sehr ähnlich gelagert.

MarcHiltrop ist In-haber des Architek-turbüros HiltropIsabella Göring: Wo wird das, was Sie im Lehrgang gelernt ha-ben, künftig besonders zum Tragen kommen?Marc Hiltrop: Bei der Betrachtung des Bauherrn als Kunde, angefan-gen damit, wie wir Architekten ihn gewinnen können. Und natürlich bei den Bürostrukturen, die wir auf dieser Basis gut weiter entwickeln können. Ich habe Management-Know-How ge-sucht und wollte Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommen. Jetzt habe ich noch mehr dazu gewonnen. Gerade die Formblätter sind gute Hilfsmittel und bieten eine gute Grund-lage für die eigene Umsetzung.

Der wachsende Wettbewerbsdruck so-wie neue Kundenerwartungen stellen Architekten und Stadtplaner vor neue

Herausforderungen. In den Vordergrund rücken vermehrt die Anforderungen, die an den Planer als Unternehmer gestellt werden. Viele Archi-tekten tun sich schwer, dem gerecht zu wer-den und fühlen sich manchmal wie zerrissen zwischen den Erwartungen der Kunden, den Forderungen der Projektsteuerung und den Renditeanforderungen des Büros. Von den Kom-petenzen der Büroinhabers und Projektleiter hängt es ab, ob die erhöhten Anforderungen erfüllt werden können und sich trotzdem ein fi-nanzieller Erfolg für das Büro einstellt.

In unserem Zertifikats-Lehrgang „Manage-ment für Architekten“ bekommen die Teil nehmer Kompetenzen in Führung, Projektmanagement, Marketing und Wirtschaftlichkeit vermittelt und werden in Ihrer Fähigkeit zum unter nehme ri-schen Denken und Handeln unterstützt.

Verbessern Sie in diesem Lehrgang Ihre

persönlichen Führungskompetenzen. Lernen Sie wie man eine Marketingstrategie sinnvoll aufbaut und welche Controlling- und Projekt-managementwerkzeuge man heute einsetzt. Erfahren Sie, wie Sie sich mit zielgerichteter Kommunikation ins rechte Licht setzen und

wie Sie sinnvoll mit Ihrer Zeit umgehen. Die Vermittlung der Seminarthemen erfolgt in der Regel über einen theoretischen Input durch die Trainer mit anschließenden Übungen zur Vertiefung des Inhaltes. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung und einem Zertifikat ab.

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20 DABregional | 01/14

Hessen | Versorgungswerk

Geschäftsbericht2012desVersorgungswerksDer vollständige Geschäftsbericht des Versorgungswerks für das Geschäftsjahr 2012 kann im Internet unter www.vw-aknrw.de abgerufen bzw. bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks, Inselstraße 27, 40479 Düsseldorf, Telefon 0211 - 49 23 80, angefordert werden.

Am 9. November 2013 haben die Mit-glieder der Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-West-

falen u. a. eine Erhöhung aller Renten ab dem 01.01.2014 beschlossen. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten ab diesem Zeitpunkt ei-ne um 1,71% erhöhte Rentenzahlung des Ver-sorgungswerks.

Die Anpassung der Renten und auch der Rentenanwartschaften geht auf die weitrei-chenden Beschlüsse der Vertreterversamm-lung des Jahres 2012 zurück. Damals war eine Anpassung des Satzungsrechts mit einer An-hebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen worden. Die Umsetzung dieser

Versorgungswerk:ab01.01.2014Rentenerhöhungum1,71Prozent

Versorgungsabgaben2014:Beitragssatzbleibtstabil,Bemessungsgrundlagesteigt

Die Beiträge zum Versorgungswerk ori-entieren sich auch im kommenden Jahr wieder an den gesetzlich festgelegten

Sätzen der Deutschen Rentenversicherung. Aktuelle Änderungen dort wirken sich dem-nach auch auf die Beitragssätze des Versor-gungswerks aus. Bislang sind nur vorläufige Eckwerte bekannt geworden. Eine abschlie-ßende Festlegung dürfte erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung erfolgen. Die nachste-hend genannten Werte stehen deshalb unter

Beschlüsse sowie das gute wirtschaftliche Er-gebnis des Versorgungswerks im Jahr 2012 sind Grundlage für die nun vorgenommenen Entscheidungen der Vertreterversammlung.

Im Einzelnen lauten die Beschlüsse wie folgt: �� die vollständige Tilgung des Übergangsfehl-

betrags in Höhe von rund 296 Mio. EUR,�� die Bildung einer Schwankungsreserve in

Höhe von 130 Mio. EUR zum 31.12.2012 und�� die Erhöhung der Rentenanwartschaften

und Renten zum 01.01.2014 um 1,71%. Eine solche Erhöhung soll dadurch ver-wirklicht werden, dass die Rentenbemes-

sungsgrundlage ab dem 01.01.2014 von derzeit 35.670 EUR auf 36.280 EUR fest-gesetzt wird.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Die Beschlüsse sind vom Finanzministerium des Landes NRW mit Schreiben vom 15.11.2013 genehmigt worden.

Die beiden Organe des Versorgungswerks, der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss, sind von der Vertreterversammlung einstim-mig entlastet worden. Ebenso hat die Vertre-terversammlung einstimmig den Jahresab-schluss 2012 satzungsgemäß festgestellt.

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dem Vorbehalt einer endgültigen Verabschiedung durch die neue Bundesregierung. Dem Ver-nehmen nach wird der Beitragssatz für die Rentenversicherung im Jahr 2014 stabil bleiben. Al-lerdings wird die Beitragsbemessungsgrundlage, d. h. der Anteil des Einkommens der beitrags-pflichtig ist, auf 5.950,00 EUR angehoben. Verdienste oberhalb dieser Grenze bleiben frei.

Ab dem 1. Januar 2014 gelten voraussichtlich folgende Werte:Beitragsbemessungsgrenze/Monat 5.950,00 EUR (bisher 5.800,00 EUR)Beitragssatz: 18,9% (bisher 18,9%)Höchstbeitrag (pro Monat) 1.124,55 EUR (bisher: 1.096,20 EUR)

WasbedeutetdasfürSie?Zum Jahresbeginn 2014 ändern sich Ihre Beiträge zum Versorgungswerk wahrscheinlich nicht,

2012GeschäftsberichtG

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DABregional | 01/14 21

Versorgungswerk | Fortbildung | Hessen

es sei denn, Sie verdienen monatlich 5.950,00 EUR oder mehr und zahlen deshalb den Höchst-beitrag. Wie sich die neuen Rechengrößen für die Versicherten des Versorgungswerks im Ein-zelnen auswirken, wird nachstehend erläutert:

FreischaffendeMitgliederFreischaffende Mitglieder zahlen monatlich:a. den Höchstbeitrag (1.124,55 EUR) oderb. freiwillig bis zu 150% bzw. 200% des Höchst-

beitrags (1.687,00 bzw. 2.250,00 EUR) oderc. 18,9% der Einkünfte aus selbstständiger

Arbeit.Das Versorgungswerk stellt die vorliegenden Einzugsermächtigungen für die Fälle a. und b. automatisch auf die neuen Beitragssätze um. Falls Sie den Betrag selbst überweisen, ändern

Sie gegebenenfalls bitte den Überweisungsbe-trag entsprechend den neuen Beiträgen. Wenn Sie die Beitragszahlung für sich in Zukunft ein-facher und komfortabler machen wollen, dann erteilen Sie uns für den Einzug von Versor-gungsabgaben ein SEPA-Lastschriftmandat. Den Vordruck hierfür finden Sie auf unserer Internetseite (www.vw-aknrw.de).

AngestellteMitgliederAngestellte Mitglieder, die von der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, zahlen weiterhin 18,9% ihres sozialversi-cherungspflichtigen Bruttoentgelts bis zum Höchstbeitrag von monatlich 1.124,55 EUR.

Für angestellte Mitglieder, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht be-

freit sind, beträgt der Mindestbeitrag ab dem 1. Januar 2014 pro Monat 169,00 EUR.

Selbstverständlich kann der individuelle Be-trag freiwillig bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 27.000,00 EUR (12 x 2.250 EUR) auf-gestockt werden. Dies führt im Ergebnis zu ei-ner erheblich höheren Rentenanwartschaft.

BeamteteMitgliederBeamtete Mitglieder des Versorgungswerks zahlen ab dem 1. Januar 2014 den Mindest-betrag in Höhe von monatlich 169,00 EUR. Auch Beamte können für Zwecke der Alters-vorsorge freiwillig einen höheren Beitrag ent-richten, der ihre Anwartschaften verbessert. n

Seminarkalender

VortragV1DieanderePerspektive:nichtdieChefs,sondernProjektleiterberichten|Vortrags-undDiskussionsveranstaltungProgramm�� Begrüßung

Brigitte Holz, Dipl.-Ing., Städtebauarchi-tektin, Architektin, Darmstadt�� Sanierung Weinbergterrassen in Kassel

Volker Lange, Dipl.-Ing, Landschaftsarchi-tekt, Umwelt- und Gartenamt Kassel�� Projektsteuerung für Eingang Frankfurter

Zoo mit Bärenanlage, Frankfurt am Main (Planung: Henchion Reuter Architekten, Berlin) Jobst Jung, Dipl.-Ing, Architekt, Hochbau-amt der Stadt Frankfurt�� Energiebunker, ein IBA-Projekt in

Hamburg Guido Höfert, Dipl.-Ing, Architekt, HHS Planer+Architekten AG, Kassel�� Diskussion: Was bewegt die nichtselb-

ständigen Architekten?Moderation: Rolf Toyka, Leiter der Akademie der AKH.

Die Vortragenden werden aus ihrer persön-lichen Perspektive als Projektleiter / Projekt-steuerer in zwei Kommunen und einem Archi-tekturbüro Werkberichte halten. Dabei geht es darum, die Besonderheiten in Bezug auf den Entwurfs-, Planungs- und Realisierungsprozess des jeweiligen außergewöhnlichen Projekts darzustellen. Außerdem werden sie erläutern,

wie genau ihre Rolle im Verhältnis zu den Bau-herren / Auftragnehmern, zu der Geschäfts-führung und den übrigen Teammitgliedern de-finiert war.Referenten ReferententeamTermin 19. Februar 2014Fortbildungspunkte 2Ort Architekten- u. Stadtplanerkammer Hessen

LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN

Nicht die Chefs, sondern Projektleiter berichten

Die anDere PersPektiveDie anDere PersPektive

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Hessen | Fortbildung

Ausführliche Informationen zu allen Fortbildungsveranstaltungen unter www.akh.de, Akademie / Fortbildungsangebote.

LehrgangK28ZertifikatslehrgangEnergetischeGebäu-desanierung(Grundlagenlehrgang „Energieeffiziente Gebäu-deplanung“ + Aufbaulehrgang „KfW-Effizienz-hausplanung“)Für die Förderprogramme des Bundes im Be-reich „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ wird stufenweise die verpflichtende Registrie-rung in der zentralen „Energieeffizienz-Exper-tenliste“ eingeführt, die im Auftrag der Förder-geber – KfW, BMVBS und BMWi – von der de-na geführt wird.Bereits seit 1. Juni 2013 wird der Zuschuss zu den Kosten für den Sachverständigen im „Pro-gramm 431: Energieeffizient Sanieren–Baube-gleitung“ von der KfW nur noch gewährt, wenn der Sachverständige zum Zeitpunkt des Zu-schussantrags in der Liste eingetragen ist. Laut Ankündigung der KfW soll diese Anforderung ab 1. Februar 2014 für alle Förderprogramme im Bereich „Energieeffizientes Bauen und Sa-nieren“ gelten.Als Regelzugang für die Expertenliste gilt ab 2014 für die KfW-Förderprogramme der Nach-weis des erfolgreichen Abschlusses einer Qua-lifizierungsmaßnahme zur energetischen Pla-nung und Baubegleitung im Umfang von min-destens 130 Unterrichtseinheiten, deren Inhalte im Regelheft zur Energieeffizienz-Expertenliste beschrieben sind. Für Personen, die sich be-reits für das Bundesförderprogramm „Vor-Ort-Energieberatung“ (BAFA) qualifiziert haben, re-duzieren sich die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen. Dies berücksichtigt, dass es für die Förderprogramme von KfW und BAFA wesentliche Überschneidungen in den Fortbil-dungsinhalten gibt.

Der neue Zertifikatslehrgang „Effizienzhaus-planung“ der Akademie der AKH stellt ein ziel-führendes Angebot für Architekten und Inge-nieure zum Erwerb der von der KfW geforderten Qualifikationen dar. Im Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse zur energetischen Planung und Baubegleitung von Wohngebäu-den mit höchsten Effizienzstandards praxisnah durch ein in Planung und Bau von KfW-Effizi-enzhäusern, Passivhäusern und Nullenergie-häusern erfahrenes Expertenteam vermittelt. Die Kenntnisse werden zudem durch energe-tische Konzeption und Nachweis eines KfW-Effizienzhauses in Hausarbeit vertieft.Referenten Referententeam. Lehrgangslei-tung: Klaus Lambrecht, RottenburgTermine ab FR 14. Februar 2014, insgesamt 16 Präsenztage im Zeitraum bis 9. Juli 2014Fortbildungspunkte 130Ort Architekten- u. Stadtplanerkammer Hessen

SeminarM7AchtungGmbH–ImmerdierichtigeWahl?Die Berufsausübung in der Rechtsform einer GmbH erscheint unter dem Aspekt der Begren-zung der persönlichen Haftung zunächst ver-lockend.Das Seminar beleuchtet neben der GmbH al-ternative Gesellschaftsformen, Haftungsrisiken und standesrechtliche Gesichtspunkte, die bei der Wahl der Gesellschaftsform und Gründung einer Gesellschaft zu berücksichtigen sind.Referentin Sigrun Lang, WiesbadenTermin 22. Januar 2014Fortbildungspunkte 4Ort Architekten- u. Stadtplanerkammer Hessen

SeminarM8BeratungstagfürExistenzgründer–AufdemWegindieSelbständigkeitDer Beratungstag bietet Vorträge aus den Be-reichen Steuer, Finanzen und Recht sowie die Möglichkeit zu Diskussionen.Die Themen:�� Existenzgründung in Freien Berufen �� Fördermöglichkeiten �� Der Businessplan und betriebswirtschaft-

liche Aspekte der Gründung �� Berufsrechtliche Aspekte im Rahmen der

Existenzgründung �� Rechtliche Aspekte der Gründung / Be-

rufsgesellschaften �� Steuerrechtliche Aspekte der Gründung �� Möglichkeit zum Gedankenaustausch, Er-

fahrungsaustausch und abschließender Diskussion

Referenten ReferententeamTermin 24. Februar 2014Fortbildungspunkte 7Ort Architekten- u. Stadtplanerkammer Hessen

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SeminarprogrammJAnUAR–FEBRUAR2014Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer HessenBierstadter Straße 2/65189 Wiesbaden/Telefon (06 11) 17 38 36 + 17 38 44/Telefax (06 11) 17 38 48/[email protected]/www.akh.de

Termin/Ort Art/Bezeichnung/ Fortbildungspunkte

Thema Teilnahmegebühren in Euro*

Exkursion

1. – 4. März 2014 Anmeldung bis zum 15. Januar 2014 Rotterdam

Exkursion X2 Exkursion nach Rotterdam in Kooperation mit dem DAMSiehe auch Seite 24 unten

545,- p. P. / DZ 595,- p. P. / EZ eigene An- und Abreise

Lehrgänge

ab 17. Januar 2014 AKH Wiesbaden

K6 152 Punkte

Zertifikatslehrgang: Professionelle Sanierungsplanung 2.940,- / 3.580,- / 2.680,-

ab 14. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K4 130 Punkte

Zertifikatslehrgang: Energetische Gebäudesanierung 2.400,- / 2.970,- / 2.010,-

ab 14. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K5 72 Punkte

Grundlagenlehrgang: Energieeffiziente Gebäudeplanung 1.500,- / 1.840,- / 1.260,-

ab 14. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K28 130 Punkte

Zertifikatslehrgang: Effizienzhausplanung 2.400,- / 2.970,- / 2.010,-

Vorträge

19. Februar 2014 AKH Wiesbaden

Vortrag V1 2 Punkte

Die andere Perspektive: Nicht die Chefs, sondern Projektleiter berichtenVortrags- und Diskussionsveranstaltung

15,- / 15,- / 15,-

Planung und Gestaltung

4. Februar 2014 AKH Wiesbaden

P1 5 Punkte

Planung von Schulbauten: worauf es ankommt 110,- / 150,- / 80,-

26. Februar 2014 AKH Wiesbaden

P2 5 Punkte

Planung von Kindertagesstätten: Umbau / Sanierung / Erweiterung 110,- / 150,- / 80,-

Konstruktion und Technik

5. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K7 8 Punkte

Mauerwerksinstandsetzung und -trockenlegung 185,- / 260,- / 140,-

6. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K8 8 Punkte

Gründungssanierung / Abdichtung / Feuchteschutz / Kellersanierung 185,- / 260,- / 140,-

12. Februar 2014 AKH Wiesbaden

Spezial K19 4 Punkte

Die neue EnEV 2014 – Anwendung in der Praxis 80,- / 110,- / 65,-

27. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K9 8 Punkte

Sanierungsplanung: Haustechnik 185,- / 260,- / 140,-

28. Februar 2014 AKH Wiesbaden

K10 8 Punkte

Sanierungsplanung: Gebäudeschadstoffe und Gefahrenstoffe 185,- / 260,- / 140,-

Recht

21. Januar 2014 AKH Wiesbaden

Spezial R1 4 Punkte

Die neue HOAI für LandschaftsarchitektenSchwerpunkt Objektplanung für Freianlagen

70,- / 100,- / 55,-

3. Februar 2014 AKH Wiesbaden

Spezial R2 8 Punkte

Die neue HOAI – Honorarermittlung beim Bauen im Bestand 110,- / 150,- / 80,-

11. Februar 2014 AKH Wiesbaden

R3 5 Punkte

Die BauGB-Novellen 2011 / 2013Was bedeuten diese für Stadtplaner und Architekten?

110,- / 150,- / 80,-

* Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis

Fortbildung | Hessen

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24 DABregional | 01/14

Hessen | Fortbildung

Termin/Ort Art/Bezeichnung/ Fortbildungspunkte

Thema Teilnahmegebühren in Euro*

18. Februar 2014 AKH Wiesbaden

Spezial R4 4 Punkte

Die neue HOAI für LandschaftsarchitektenSchwerpunkt Flächenplanung und landschaftsplanerische Leistungen

70,- / 100,- / 55,-

20. Februar 2014 AKH Wiesbaden

Spezial R5 4 Punkte

Die neue HOAIWas bedeutet diese für die Honorierung von Innenarchitektur-Leistungen?

70,- / 100,- / 55,-

24. Februar 2014 KAZ Kassel

R6 8 Punkte

Basisseminar: Bauplanungsrecht im Überblick für Praxiseinsteiger 185,- / 260,- / 80,-

Baudurchführung und Baukosten

25. Februar 2014 AKH Wiesbaden

B2 8 Punkte

Grundlagen der Terminplanung 185,- / 260,- / 80,-

26. Februar 2014 AKH Wiesbaden

B3 8 Punkte

Baukostenplanung und -kontrolleGrundlagenseminar

185,- / 260,- / 80,-

EDV-Anwendungen

10.-11. Februar 2014 AKH Wiesbaden

E1 16 Punkte

ARCHICADEffizienter Einstieg in die professionelle Projektbearbeitung mit ARCHICAD und der BIM-Methode

410,- / 560,- / 310,-

20. Februar 2014 AKH Wiesbaden

E2 8 Punkte

Zeichnen in 3D für Landschaftsarchitekten und Architekten mit SketchUpGrundlagenseminar mit Übungsprojekten

205,- / 280,- / 155,-

Managementberatung der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße 2 / 65189 WiesbadenTelefon (06 11) 17 38 50 + 17 38 56 / Telefax (06 11) 17 38 48 / [email protected] / www.akh.de

Lehrgänge

ab 17. Februar 2014 AKH Wiesbaden

M1 64 Punkte + 4 Punkte (Klausur)

Zertifikatslehrgang: Management für Architekten 1.950,- 10% Frühbucherbonus bis 17. Januar 2014

Unternehmensplanung

22. Januar 2014 AKH Wiesbaden

M7 4 Punkte

Achtung GmbH – Immer die richtige Wahl? 95,-

24. Februar 2014 AKH Wiesbaden

M8 7 Punkte

Beratungstag für ExistenzgründerAuf dem Weg in die Selbständigkeit

70,-

Akquisition und Vergabe

5. Februar 2014 Frankfurt

M17 6 Punkte

9. Vergabetag in HessenÖffentliches Vergaberecht in der Praxis

95,-

* Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis

Helau, nein danke?

FachexkursionnachRotterdam,1.–4.März2014Anmeldeschluss: 15. Januar 2014!

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.akh.de / Akademie / Unsere Fortbildungsangebote.

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