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DAB regional | 01/1417 Nach neuer EnEV 2014 – BKI Energieplaner 12 17 BKI Kostenplaner 16; BKI...

Date post: 12-Jun-2020
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DABregional | 01/14 1 DAB regional | 01/14 2. Januar 2014, 46. Jahrgang Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts Hamburg  3 Das neue Präsidium der HAK  4 In guter Gesellschaft – Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung  6 Form und Konstruktion – der Hamburger Architekt Bernard Hermkes  7 Hamburger Städtebauseminar 2014  8 Aufruf Jahrbuch 2014  8 Festball der Architekten und Ingenieure 2014  8 Gesucht: Kooperationen durch Fortbildung  9 Fortbildung Januar Schleswig-Holstein 11 Kammerversammlung und Kammerwahlen 2013 14 Tag der Architektur 2014 14 Nichtamtliche Lesefassung EnEV-Novellierung 14 Übereinstimmungsvermerk! 15 Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen 15 Ohne politischen Beschluss kein Baurecht 15 Betrug bei Handelsregistereintragungen. Vorsicht vor vermeintlichen Rechnungen 16 Erfolgreicher Auftakt der Veranstaltungsreihe „Aus der Praxis für die Praxis“ 16 Architektur macht Schule: Landesfachtag Kunst in Rends- burg unter dem Titel „Bauten. Räume. Atmosphären.“ 17 Nach neuer EnEV 2014 – BKI Energieplaner 12 17 BKI Kostenplaner 16; BKI Baupreise 2014 kompakt 17 AHO Schriftenreihe: HOAI – Ingenieurvermessung 18 Seminarprogramm im Januar und Februar Impressum DABregional Herausgeber DABregional, Teil Hamburg: Hamburgische Architektenkammer Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der   Hamburgischen Architektenkammer für Öffentlichkeitsarbeit Grindelhof 40, 20146 Hamburg Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale) Telefax (0 40) 44 18 41-44 E-Mail: [email protected] Das DABregional wird allen Mitgliedern der Hamburgischen  Architektenkammer zugestellt.  Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag  abgegolten. Herausgeber DABregional, Teil Schleswig-Holstein: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone Schmid Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale) Telefax (04 31) 5 70 65-25 Internet aik-sh.de Das DABregional wird allen Mitgliedern der Architekten-   und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit Ausnahme der  Ingenieur-Mitglieder zugestellt.  Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitglieds  beitrag  abgegolten. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf www.corps-verlag.de; verantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie  Verlag, Telefon (02 11) 54 227-684 E-Mail: [email protected] Druckerei: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen
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Page 1: DAB regional | 01/1417 Nach neuer EnEV 2014 – BKI Energieplaner 12 17 BKI Kostenplaner 16; BKI Baupreise 2014 kompakt 17 AHO Schriftenreihe: HOAI – Ingenieurvermessung 18 Seminarprogramm

DABregional | 01/14 1

DAB regional | 01/142. Januar 2014, 46. JahrgangOffizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und

der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Hamburg

 3 Das neue Präsidium der HAK 4 In guter Gesellschaft – Die Partnerschaftsgesellschaft

mit beschränkter Berufshaftung 6 Form und Konstruktion – der Hamburger Architekt

Bernard Hermkes 7 Hamburger Städtebauseminar 2014 8 Aufruf Jahrbuch 2014 8 Festball der Architekten und Ingenieure 2014 8 Gesucht: Kooperationen durch Fortbildung 9 Fortbildung Januar

    Schleswig-Holstein

11 Kammerversammlung und Kammerwahlen 201314 Tag der Architektur 201414 Nichtamtliche Lesefassung EnEV-Novellierung14 Übereinstimmungsvermerk!15 Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen15 Ohne politischen Beschluss kein Baurecht15 Betrug bei Handelsregistereintragungen. Vorsicht vor

vermeintlichen Rechnungen16 Erfolgreicher Auftakt der Veranstaltungsreihe „Aus der

Praxis für die Praxis“16 Architektur macht Schule: Landesfachtag Kunst in Rends-

burg unter dem Titel „Bauten. Räume. Atmosphären.“17 Nach neuer EnEV 2014 – BKI Energieplaner 1217 BKI Kostenplaner 16; BKI Baupreise 2014 kompakt17 AHO Schriftenreihe: HOAI – Ingenieurvermessung18 Seminarprogramm im Januar und Februar

ImpressumDABregionalHerausgeberDABregional,TeilHamburg:HamburgischeArchitektenkammerVerantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der  Hamburgischen Architektenkammer für ÖffentlichkeitsarbeitGrindelhof 40, 20146 HamburgTelefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale)Telefax (0 40) 44 18 41-44E-Mail: [email protected]

Das DABregional wird allen Mitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer zugestellt. Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

HerausgeberDABregional,TeilSchleswig-Holstein:Architekten-undIngenieurkammerSchleswig-HolsteinVerantwortlich für die Regionalredaktion: Simone SchmidDüsternbrooker Weg 71, 24105 KielTelefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale)Telefax (04 31) 5 70 65-25Internet aik-sh.de

Das DABregional wird allen Mitgliedern der Architekten-  und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Ingenieur-Mitglieder zugestellt. Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitglieds beitrag abgegolten.

Verlag,Vertrieb,Anzeigen:corps. Corporate Publishing Services GmbHKasernenstraße 69, 40213 Düsseldorfwww.corps-verlag.de; verantwortlich für denAnzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (02 11) 54 227-684E-Mail: [email protected]: Bechtle Druck&Service,Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen

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Seitenthema | Schleswig-Holstein

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Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-HolsteinDüsternbrooker Weg 71 l 24105 KielTel.: +49(0)431-57065-0 l Fax: +49(0)[email protected] l www.aik-sh.de

ArcHItekten- unD IngenIeurkAmmer ScHleSwIg-HolSteInKörperSchaFT DeS öFFenTlichen rechTS

Der neue Vorstand der aiK S-h. v.l.n.r.: r. Wuttke jr., U. Schüler, a. Jacob, h. p. hartmann (es fehlt: Dr.-ing. a. petersen) | Bild: aiK S-h

Kammerversammlung und Kammerwahlen 2013Architekten und Ingenieure Schleswig-Holsteins wählen gemeinsam neuen Vorstand für berufsständische Vertretung und bestätigen Präsidenten und Vizepräsidenten mit großer Mehrheit im Amt

ein fester Termin im Kalender der architekten und ingenieure in Schleswig-holstein: ende november ist Kammerversammlung - und dieses Jahr standen am 26.11.2013 zudem Kammerwahlen auf der Tagesordnung. herr U. Schüler wurde in seiner Funktion als präsident der Kammer mit eindeutiger Mehrheit ohne Gegenstimmen bestätigt. auch der erste Vizepräsident, herr h. p hartmann, wurde von der Kammerversammlung überdeutlich ohne Gegenstimmen wiedergewählt.

nach über 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für die Kammer, anfangs im ausschusswesen, seit 2006 als Mitglied des Vorstandes und seit 2009 als präsidiumsmitglied, hat sich herr K. petersen nicht erneut zur Wahl gestellt. im namen der Kammer dankte der präsident K. petersen für sein langjähriges engagement und den fachlichen einsatz im interesse der Kammer und ihrer Mitglieder.

als sein nachfolger im amt des Zweiten Vizepräsidenten wurde herr r. Wuttke jr. gewählt, gleichfalls mit eindeutigem Votum. r. Wuttke war bisher im hauptausschuss der Kammer tätig, dort als Sprecher des Kompetenzfeldes für presse- und öffentlichkeitsarbeit. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes, Frau a. Jacob und herr Dr. a. petersen, wurden - ebenfalls ohne Gegenstimmen - im amt bestätigt.

Präsidium und Vorstand für die Wahlperiode 2014-2018:• freischaffender architekt Uwe Schüler aus rendsburg, präsident• Beratender ingenieur harald peter hartmann aus henstedt-Ulz-

burg, erster Vizepräsident• freischaffender architekt reinhold Wuttke jr. aus neumünster,

Zweiter Vizepräsident• freischaffende landschaftsarchitektin angelika Jacob aus nor-

derstedt• Beratender ingenieur Dr.-ing. andreas petersen aus Kronshagen

Gut besucht,- die Kammerversammlung 2013 | Bild: aiK S-h

Rechenschaftsberichte der Präsidenten und des Koordinators des Hauptausschusses

Der Rechenschaftsbericht des Präsidenten herrn U. Schüler um-fasste folgende Themen:

... für die Arbeit auf Bundesebene: hOai-novellierung | einführung der partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung | novellierung der rpW | KfW-experten-liste | neuwahl des präsidiums der Bundesarchitektenkam- mer | eingeständiges architekten- und ingenieurvertragsrecht

... für die Arbeit auf Landesebene:1. Öffentlichkeitsarbeit: Tag der architektur 2013 | Bemühen um den landesbaupreis | nordBau | Faszination Bauberufe | initiierung der Veranstaltungsreihe aUS Der praXiS FÜr Die praXiS im landeshaus | eDV-Umstellung | neugestaltung des internetauftritts der Kammer

2. Partnerschaft mit der Fachhochschule Lübeck: regelmäßige Gesprä-che | Besuch der feierlichen präsentation der Bachelor- und Master-abschlussarbeiten mit Verleihung des preises der axel-Bundsen-Stiftung

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Schleswig-Holstein | Kammerversammlung

3. Wettbewerbswesen: Flyer | Führung von listen | Wettbewerb „hal-lig 2050“ und ähnliche Wettbewerbe | Kritik an folgenden VOF-Verfah-ren: Wissenschaftszentrum, GeOMar, neubau Theater Schleswig

4. Denkmalschutz: neufassung des Denkmalschutzgesetzes im Sommer 2014 | Bauschule eckernförde

5. Fortbildung, 6. Sachverständigenwesen, 7. Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst

Der Rechenschaftsbericht des Ersten Vizpräsidenten herrn h.p. hartmann umfasste u.a. folgende Themen:Die hOai aus Sicht der ingenieure | partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung | zuständige Stelle nach dem ingenieur-gesetz des landes Schleswig-holstein | Büro Brüssel der Bundesinge-nieurkammer | auszeichnung der rendsburger hochbrücke als histo-risches Wahrzeichen

Der Rechenschaftsbericht des Koordinators des Hauptausschus-ses herrn W. Oemig umfasste u.a. folgende Themen:Bericht über die Tätigkeiten des hauptausschusses und arbeitsberich-te aus den Kompetenzfeldern aus- und Fortbildung, planen und Bauen, ingenieurwesen und Tragwerksplanung, presse- und öffentlichkeitsar-beit, Wettbewerbs- und Vergabewesen, Stadt- und regionalplanung, innere Ordnung und Satzungswesen.

alle referenten dankten allen ehren-, neben- und hauptamtlich an der Kammerarbeit beteiligten personen.

HaushaltsberatungenDer Vorsitzende des Finanzausschusses, herr J.p. Kersig erteilte den rechenschaftsbericht 2012, die rechnungsprüfer herr J. arp und herr h. nielson erläuterten die rechnungsprüfungen auf Grundlage des haushaltsplanes 2012 und des Jahresabschlusses 2012. Der Kammerbeitrag 2014 wurde einstimmig und unverändert festgelegt. nach der Vorstellung des haushaltplanes 2014 durch die Geschäftsführerin Frau S. Schmid erfolgte die einstimmige abnahme der Jahresrechnung durch die Kammerversammlung, und auch der haushalt 2014 wurde durch diese genehmigt. Die haushaltsberatungen abschließend, wurde dem Vorstand bei eigener enthaltung einstimmig entlastung erteilt.

Bekanntmachung der WahlergebnisseGemäß §11 der Satzung der architekten- und ingenieurkammer Schleswig-holstein über die Wahl der ausschüsse wird folgendes ergebnis bekanntgegeben:

1) Neubesetzung des SchlichtungsausschussesDer Vorsitzende des Schlichtungsausschusses, herr rechtsanwalt l. Moebus und der stellv. Vorsitzende herr richter am Finanzgericht K. Göllner stellten sich im rahmen der Kammerversammlung vor.

2) Wahl eines Rechnungsprüfers gemäß §21 Abs. 2 Nr. 5 ArchIngKGals nachfolger für herrn Beratenden ingenieur J. arp wurde herr Beratender ingenieur W. Grawe zum rechnungsprüfer gewählt.

3) Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes der Axel-Bundsen-Stiftungherr Ministerialdirigent n. Scharbach aus dem innenministerium hatte sich bereit erklärt, als Vertreter des landes Schleswig-holstein Mitglied des Vorstandes zu werden und wurde gewählt.

4) Der Ehrenausschuss wurde in folgender Zusammensetzung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt:

VorsitzenderMaßmann, peter, rechtsanwalt a. D., Tüttendorf

Stellvertretender VorsitzenderDr. lürssen, Ulrich, richter am landgericht, Kiel

BeisitzerInnen freischaffendBahnemann, rüdiger, freischaffender architekt, rendsburgBever, Jörg, freischaffender architekt, Timmendorfer Strandengler, isa, freischaffende architektin und Stadtplanerin, Kiellaabs, Dagmar, freischaffende architektin und Stadtplanerin, lübecklammers, Götz, freischaffender architekt, MolfseeMatthiesen, Bernd, freischaffender landschaftsarchitekt, altenholzpetersen, Dirk, Beratender ingenieur, Gettorfplewa, cornelia, freischaffende Stadtplanerin, FlensburgStark, Bernd, Beratender ingenieur, Kiel

BeisitzerInnen angestellt bzw. beamtetBuggert, anselm, beamteter architekt, eutinZitscher, Michael, angestellter ingenieur, Weddingstedt

BeisitzerInnen baugewerblich tätigDinter, Sabine, baugewerblich tätige ingenieurin, neu lankaupeers, hans-Jörg, baugewerblich tätiger architekt, heikendorf

5) Der Eintragungsausschuss wurde in folgender Zusammensetzung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt:

Vorsitzender: Batzlaff, Gerd, rechtsanwalt a.D., Kiel

Stellvertretende Vorsitzende: Dr. pimat, Manfred, rechtsanwalt, KielJunge, Jörg, rechtsanwalt, Kiel

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DABregional | 01/14 13

Kammerversammlung | Schleswig-Holstein

BeisitzerInnen Bereich ArchitekturBreckwoldt, Jörn, baugewerblich tätiger architekt, Seedorf/BerlinBremer, Kai, freischaffender architekt, eckernfördeDetlefsen, inke, freischaffende architektin, KielDreger, hans-Georg, freischaffender architekt, Kielheinrich, Klaus, freischaffender architekt, FlensburgDr.-ing. heisel, Joachim, beamteter architekt, lübeckJepsen, Silke, freischaffende architektin, KielJohannsen, hargen, freischaffender architekt, husumlüttig, Jens, baugewerblich tätiger architekt, Fockbekrichter, Dieter, freischaffender architekt, Kielrickmers, carl, freischaffender architekt, Oldsum/FöhrWitte, Jan-peter, freischaffender architekt, elmshorn

BeisitzerInnen Bereich InnenarchitekturBahr, Bernard, freischaffender innenarchitekt, henstedt-UlzburgBaumann-Speth, carla, freischaffende innenarchitektin, Strandeclausen, Marret, freischaffende innenarchitektin, BordesholmDücker, Volker, freischaffender innenarchitekt, Flensburgvon Stülpnagel, Friedrich-Wilhelm, baugewerblich tätiger innenarchitekt, Kiel

BeisitzerInnen Bereich LandschaftsarchitekturBonin, Barbara, freischaffende landschaftsarchitektin, leckFranke, Sabine, freischaffende landschaftsarchitektin, KielMäurer, Michael, freischaffender landschaftsarchitekt, Wester-OhrstedtMuhs, holger, freischaffender landschaftsarchitekt, KielSchyroki, norbert, baugewerblich tätiger landschaftsarchitekt, lübeckSpringer, Frank, freischaffender landschaftsarchitekt, Busdorf

BeisitzerInnen Bereich StadtplanungBahlmann, Monika, freischaffende Stadtplanerin, eckernfördechalupa, Wolfgang, angestellter Stadtplaner, SelentGalba, carmen, freischaffende Stadtplanerin, DammflethKoep, Matthias, angestellter Stadtplaner, Kiellaleik, achim, freischaffender Stadtplaner, hamburgnagel, andreas, freischaffender Stadtplaner, Bad SchwartauDr.-ing. Mehlhorn, Dieter-Jürgen, freischaffender Stadtplaner, Kiel

BeisitzerInnen Bereich Ingenieurwesenarp, Joachim, Beratender ingenieur, KielBraunholz, cindy, Beratende ingenieurin, SilberstedtBruhn, Michael, Beratender ingenieur, neumünsterBudde, Guido, Beratender ingenieur, Kield’aubert, Klaus, Beratender ingenieur, SchleswigDyck, henning, Beratender ingenieur, Bad Schwartaueichler, Marc, Beratender ingenieur, FlensburgGrawe, Wigand, Beratender ingenieur, rendsburgKroeger, Sönke, Beratender ingenieur, eckernfördeMohn, Stefan, Beratender ingenieur, rendsburg

Mundt, andré, Beratender ingenieur, OsdorfDr.-ing. Scheele, Joachim, Beratender ingenieur, eutinSowade, andreas, Beratender ingenieur, WedelThiesen, Udo, Beratender ingenieur, husumTrebes, Kai, Beratender ingenieur, Kiel

6) Der Finanzausschuss wurde in folgender Zusammensetzung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt:

Vorsitzende/rKersig, Jens-peter, freischaffender architekt, Kiel

MitgliederFalk, arnold, freischaffender architekt, lübeckKersig, Jens-peter, freischaffender architekt, KielMohn, rainer, Beratender ingenieur, Melsdorfpetersen, Dirk, Beratender ingenieur, GettorfWieder, Wiltrud, freischaffende architektin und Stadtplanerin, Kiel

7) Der Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses wurde auf Vorschlag des Vorstandes wie folgt gewählt:ewers, Torsten, freischaffender architekt und Stadtplaner, Oldenburg in holstein

8) Der Vorsitzende des Sachverständigenausschusses wurde auf Vorschlag des Vorstandes wie folgt gewählt:heinrich, Klaus, freischaffender architekt, Flensburg

Die amtszeit der Mitglieder der ausschüsse beginnt am 01. april 2014 und beträgt vier Jahre. n

v.l.n.r. S. Schmid, h. p. hartmann, U. Schüler, K. petersen, a. Jacob | Bild: aiK S-h

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Schleswig-Holstein | hinweise

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

Wettbewerbe im Bereich der architektur, der landschafts- und Stadt-planung sowie dem ingenieurwesen sind eine herausforderung und bereichern ihre berufliche Tätigkeit. Dennoch müssen Wettbewerbe fair und transparent ablaufen. Das heißt, die gesetzlichen Vorschriften für Wettbewerbe müssen von den auslobern berücksichtigt werden. nach § 3 absatz nr. 8 archingKG ist es ihnen gestattet, ausschließ-lich an Wettbewerben teilzunehmen, zu welchen die architekten- und ingenieurkammer Schleswig-holstein gemäß § 19 nr. 7 archingKG den Übereinstimmungsvermerk erteilt hat.

Die erteilung des Übereinstimmungsvermerks dient insbesondere dem Schutz des Berufsstandes. Wir bitten Sie daher, die auslobungsunter-lagen zunächst dahingehend zu überprüfen, ob seitens der architekten- und ingenieurkammer Schleswig-holstein ein Übereinstimmungsver-merk erteilt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, die Geschäftsstelle der architekten- und ingenieurkammer Schleswig-hol-stein umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Be-teiligung an einem Wettbewerb ohne erteilten Übereinstim-mungsvermerk in einem Ehrenverfahren geahndet wird.

Uwe Schüler, präsidentharald peter hartmann, erster Vizepräsident n

Wichtiger Hinweis: Übereinstimmungs-vermerk!

Wichtiger Hinweis: Nichtamtliche Lese-fassung EnEV-Novellierungauf den internetseiten der aiK finden Sie die nichtamtliche Lese-fassung der novellierten EnEV - am 21. november 2013 im Bun-desgesetzblatt verkündet - und ein Dokument des BMVBS, welches wesentliche Inhalte der Novellierung enthält.

Frau B. Schlesinger, architektin und referatsleiterin für architektur und Bautechnik bei der Bundesarchitektenkammer hebt zudem her-vor: „Besonders sei hingewiesen auf §26 c „registriernummern“ und § 26d „Stichprobenkontrollen von energieausweisen und inspekti-onsberichten über Klimaanlagen“. Die dort genannte registrierstelle soll beim Deutschen institut für Bautechnik (DiBt) eingerichtet wer-den. Gleiches gilt für eine Übergangszeit auch für die Kontrollstelle, die bis 2017 jeweils in den Bundesländern als zuständige Behörde an-gesiedelt werden soll. nach energieeinsparungsgesetz (eneG) kann dies auch eine Körperschaft öffentlichen rechts sein.

Zudem werden in §26d, abs. 4 eneV drei Optionen zur Grundlage

der prüfung von Stichproben angegeben sowie gleichwertige Maß-nahmen zugelassen, so dass es nicht zwingend wäre, ein dreistufiges Verfahren (wie z.B. derzeit bei den Bundesförderprogrammen vorge-sehen) in den ländern aufzubauen. allerdings werden mit §26d, abs. 5 und 6 die Voraussetzungen einer möglichen umfänglichen Kontrolle geschaffen (Verpflichtungen des energieausweiserstellers hinsicht-lich Vorhalten von Daten und Unterlagen).“ n

MEHR INfoRMAtIoNENMehr informationen auch unter http://www.bmvbs.de/Shared-Docs/De/pressemitteilungen/2013/223-ramsauer-enev.html

tag der Architektur 2014auch in diesem Jahr sind Sie wieder herzlich eingeladen, ihre projekte zum Tag der architektur am 14. und 15. Juni 2014 einzureichen, um landesweit – aber auch ganz spezifisch in ihrer heimatregion auf ihre arbeit aufmerksam zu machen und sich öffentlichkeitswirksam zu prä-sentieren.

hinweise zu Teilnahmevoraussetzungen, zu einzureichenden Unterlagen, zur Jury und wei-tere wichtige informationen finden Sie auf den internetseiten der aiK Sh in der rubrik für Kammermitglieder im Menüpunkt „Tag der ar-chitektur“. einsendeschluss ist Freitag, der 14. Februar 2014 (poststempel).

KoNtAKt:Frau Kerstin Sprung, Tel.: 0431 570 6524

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Über Geld spricht man nicht! Was früher als vornehm galt, zählt nicht mehr. im Gegenteil: planer sollten unter allen Umständen frühzeitig mit ihren auftraggebern übers Geld sprechen, rät die arbeitsgemein-schaft für Bau- und immobilienrecht (arGe Baurecht) im Deutschen anwaltverein (DaV). So jedenfalls sieht es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. März 2013 (BGh Urteil v. 21.03.2013, nJW 2013, 1593). Demnach begeht der planer einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Ver-hältnissen seines auftraggebers für das Bauvorhaben fragt.

Fragt er pflichtgemäß nach den finanziellen Vorstellungen des Bau-herrn, so wird damit gleichzeitig eine Kostengrenze vereinbart, die der planer dann auch einhalten muss. Gelingt ihm das nicht, und der Bau wird teurer als besprochen, gilt das als planungsfehler, und der architekt muss gegebenenfalls Schadensersatz leisten.

Während Baurechtsanwälte wegen dieses haftungsrisikos architek-ten früher davon abrieten, Obergrenzen für die Baukosten vertraglich zu vereinbaren, empfehlen sie nun exakt das Gegenteil: planer sollten so früh wie möglich nach den maximalen ausgabenvorstellungen fra-gen und diese dann auch in jeder planungsphase im Blick behalten! Drohen die Baukosten dennoch das festgesetzte limit zu sprengen, etwa, weil der Bauherr weitere Wünsche äußert, rät die arGe Bau-recht den planern dringend, dies mit dem Bauherrn zu besprechen und mit ihm zu klären, ob und wo der entwurf eventuell geändert und dadurch Kosten gespart werden können – oder ob der Bauherr bereit ist, für seine zusätzlichen Wünsche auch sein Kostenlimit zu erhöhen.Solche Gespräche dürften in vielen Fällen nicht einfach sein, müs-sen aber geführt werden, denn der architekt ist in der pflicht und muss mit seiner leistung die Vorgaben des Bauherrn erfüllen. Kann oder will der Bauherr keine entscheidung treffen und kann der Kon-flikt zwischen dem angestrebten Kostenlimit und dem teureren, aber gewünschten Bauentwurf nicht gelöst werden, stockt die planung. an dieser Stelle rät die arGe Baurecht planern, sich rat beim Baurechts-anwalt zu holen und diesen gegebenenfalls als Vermittler einzuschal-ten.Keinesfalls sollten architekten sich auf eine Kostengarantie einlas-sen, oder das Wort „Garantie“ auch nur in den Mund nehmen, warnt die arGe Baurecht, sonst müssen sie etwaige Budgetüberschreitun-gen aus eigener Tasche in voller höhe zahlen – und der Bauherr freut sich über das edle, für ihn aber günstige Bauwerksschnäppchen. n

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alles, was recht ist... | Schleswig-Holstein

Quelle: ARGE Baurecht, www.arge-baurecht.com

Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen

ohne politischen Beschluss kein Baurechtes gibt sie immer wieder, die absprachen zwischen planern und kom-munalen ansprechpartnern: „Das kann so gebaut werden, das ist kein problem, dafür setze ich mich persönlich ein.“ architekten und inge-nieure sollten solche Zusagen mit Vorsicht genießen, mahnt die ar-beitsgemeinschaft für Bau- und immobilienrecht (arGe Baurecht) im Deutschen anwaltverein (DaV). Wenn für ein projekt ein politischer Beschluss notwendig ist, etwa ein noch aufzustellender Bebauungs-plan oder ausnahmen und Befreiungen, die grundsätzlich nur nach einem schriftlichen antrag erteilt werden, dann sind mündliche Ver-sprechungen nichts wert. im Übrigen sind Befreiungen häufig mit ho-hen Verwaltungsgebühren verbunden, was auch den auftraggebern mitgeteilt werden sollte. Vor allem architekten sollten nicht vorpre-schen und sich auf mündliche Zusagen allein verlassen, sonst planen sie vergebens und verschwenden ihre Zeit. alle absprachen mit der öffentlichen hand sollten schriftlich fixiert werden. planer sollten au-ßerdem kritisch prüfen, ob es politische Beschlüsse zum geplanten projekt gibt, rät die arGe Baurecht zur Vorsorge. n

Quelle: ARGE Baurecht, www.arge-baurecht.com

Wer sein Unternehmen im handelsregister eintragen lässt, muss sich vor unseriösen angeboten in acht nehmen. eintragungen im handelsregister erfolgen in Deutschland nur noch elektronisch. Die erfolgten eintragungen werden nicht mehr in der Tageszeitung, son-dern im internet bekannt gemacht (www.handelsregisterbekanntma-chungen.de). Den Umstand, dass diese Bekanntmachungen frei zu-gänglich sind, machen sich Bauernfänger zunutze.

Kaufleute oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erhalten nach der eintragung im handelsregister von verschiedensten Unter-nehmen post, die aussieht wie eine rechnung vom handelsregister. in Wahrheit handelt es sich bei diesen Schreiben um angebote, sein Unternehmen für viel Geld in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. in der annahme, die „rechnung“ beziehe sich auf die handels-registereintragung, wird das Schreiben häufig mit einem Buchungs-stempel versehen und bezahlt. Ungewollt kommt dadurch ein Vertrag

Betrug bei Handels- regis tereintragungen. Vorsicht vor vermeint-lichen Rechnungen

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Schleswig-Holstein | Berichte

mit dem Unternehmen zustande, der sich fatalerweise auch noch je-weils um ein Jahr verlängert, wenn bis zu einem festgelegten Datum keine Kündigung erfolgt. Durch die angabe von aktenzeichen, Kassen-zeichen, Zahlungsfristen oder auch durch die Verwendung des lan-deswappens wird der anschein erweckt, es handele sich um ein offi-zielles behördliches Schreiben. Verstärkt wird dieser eindruck durch die Verwendung irreführender Firmennamen wie z. B. „allgemeines Gewerberegister“, „BVa Bundesverlag anzeiger handelsregister“, „Deutsches Gewerberegister“ oder „Deutscher handelsregisterverlag aG“. notare warnen ihre Klienten vor übereilten reaktionen auf die gemachten angebote und weisen auf diese unseriösen Geschäftsprak-tiken hin. [...] n

Quelle: Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Erfolgreicher Auftakt der Veranstaltungsreihe „Aus der Praxis für die Praxis“Die resonanz auf unsere erste Veranstaltung aus der reihe „aUS Der praXiS FÜr Die praXiS“ hat unsere erwartungen weit übertroffen! Über 100 Teilnehmer waren der einladung der aiK zur auftaktveranstal-tung „... auf einmal im Bauausschuss! Was nun?“ ins landeshaus ge-folgt.

Die referate spannend, die Diskussionsrunden vielfältig, anregend und konkret, die Kaffeepausen für die vielen Gespräche eigentlich immer noch ein wenig zu kurz - kurzum - es ist klar, dass unsere Veranstaltungs idee nach Fortsetzung verlangt und wir den nerv der Gäste - der Bauausschussmitglieder und Gremienmitarbeiter getrof-fen haben. Unser Dank gilt an dieser Stelle dem innenministerium,

interessant, vielfältig, bewegt - die Diskussionsrunden nach den Kurzreferaten „aus der praxis für die praxis“ | Bild: aiK S-h

Jeder Stuhl besetzt. Über 100 interessierte folgten der einladung der aiK S-h ins landeshaus nach Kiel | Bild: aiK S-h

Der diesjährige landesfachtag Kunst unseres Kooperationspartners „insti-tut für Qualitätsentwicklung an Schu-len Schleswig-holstein“ stand im Zei-chen der architektur. Kunstlehrende aus dem ganzen land kamen am 16. november 2013 im rendsburger Ta-gungszentrum „hohes arsenal“ zu-sammen, um sich für die integration des Themas „architektur und Baukul-tur“ im Kunstunterricht inspirieren zu lassen. Die aiK S-h konnte im rah-men der Tagung ihren Schüler-Foto-wettbewerb 2014 „Spieglungen“ vor-stellen und somit einen ausblick auf das neue Jahr geben.

das die Veranstaltung als Kooperationspartner mitgetragen und durch ein Grußwort bereichert hat. ein herzliches Dankeschön auch an die referenten, die „aus der praxis für die praxis“ berichtet haben: horst-Dieter lorenzen, ehemaliger Bürgermeister und Bauamtsleiter der Gemeinde Flintbek, Dr. lüder Busch, Bauamtsleiter der Stadt Glückstadt und ronald Klein-Knott, ehemaliger Stadtbaurat und Bür-germeister der Stadt Kiel, Matthias Baum, architekt und Stadtplaner, Teja Trüper, landschaftsarchitekt und reinhold Wuttke, ebenfalls architekt.

Architektur macht Schule: Landesfachtag Kunst in Rendsburg unter dem titel „ Bauten. Räume. Atmosphären.“

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literatur & Software | Schleswig-Holstein

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die novelle zur eneV 2014 beschlossen. Dies bedeutet u.a. eine anhebung der effizienzanforderung für neubauten um 25 prozent und eine verpflichtende energieaus-weis-registrierung. Für energieberater, architekten und planer erscheint dazu beim Baukosteninformations-zentrum Deutscher architektenkammern (BKi) die bewährte eneV-Software BKi energieplaner in der neuen Version 12 für Wohn- und nichtwohngebäude, im neu- und altbau. Das neue programm wird mittels Ser-vice-Updates zeitnah vor inkrafttreten alle aktualisierten nachweise und Berechnungen nach eneV 2014 be-rücksichtigen.

Nach neuer EnEV 2014 BKI Energieplaner 12

BKI Kostenplaner 16Beim Baukosteninformationszentrum Deutscher architektenkammern (BKi) ist seit november 2013 die neue Version des BKi Kostenplaner 16 verfügbar. Kernstück des neuen programms ist die aktualisierte BKi Bau-kostendatenbank 2013 / 2014 mit über 2.300 abgerechneten Vergleichsobjekten. Mit der neuen Version haben die anwender direkten Zugriff auf alle einzelobjekte der BKi-Datenbank, aber auch auf die statistischen auswertungen zu über 120 Gebäudearten aus dem neu- und altbau. ebenso finden sich zahlreiche Objekte zu Freianlagen.

BKI Baupreise 2014 kompaktStatistische Baupreise für positionen mit KurztextenMit der hOai 2013 wird in der leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe, die Bepreisung von leistungs-verzeichnissen zur Kostenermittlung eine Grundleistung. auch in der leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe, sind aktuelle Baupreise für das prüfen und Werten von leistungen der ausführenden Unternehmen erforderlich. Sie finden in diesem Buch aktuelle Baupreise 2014 zu insgesamt 44 leistungsbereichen für neu- / altbau und Freianlagen. Das neue BKi-Baupreis-handbuch für architekten und ingenieure deckt alle Bereiche des Bauens ab.

MEHR INfoRMAtIoNENwww.bki.de

AHo Schriftenreihe: HoAI – Ingenieurvermessungneu erschienen in der Schriftenreihe des ahOheft 31, Stand: Oktober 2013

Leistung und Honorierung HoAI – Ingenieurvermessung Anwendbare fortschreibung der Anlage 1, Nr. 1.4 HoAI 2013

erarbietet von der ahO-Fachkommission „Vermessung“ MEHR INfoRMAtIoNEN

www.aho.de/schriftenreihe/

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Schleswig-Holstein | Fortbildung

25./26.03.2014 || 04./05.04.201422.05.2014 ||23./24.05.2014Hamburg, AK HamburgLehrgang Effizienzhausplanung

in Kooperation mit der hamburgischen architektenkammer Mitgl./list.: 1.000,00 € | Gäste: 1.300,00 €

Seminarprogramm im Januar und februarGeodaten in der PraxisDo. 23.01.2014 | 09.00 – 13.00 h | Kiel, AIK S.-H.referenten: Dipl.-ing. lutz Kuwalsky, Fachbereich GeoinformationDipl.-ing. Stefan helten, beide Vermessungsbüro holst und heltenSeminargebühr: 75,00/85,00/105,00 €

eine europäische richtlinie (inSpire) hat auswirkungen auf die planer: ein einheitliches Bezugssystem und dessen entsprechende abbildung verändern die plandarstellung. Welches sind diese neuen Grundlagen? Welche Daten sind betroffen? neben der erläuterung zum neuen Koordinatensystem wird anhand von Beispielen verdeutlicht, was bei der planerstellung und dem austausch von Daten zu berücksichtigen ist. Zusätzlich wird ein ausblick auf mögliche arbeitsweisen gegeben, die auf der richtlinie aufbauen. Auszüge aus dem Inhalt: Grundlagen: richtlinie inSpire – Geodateninfrastruktur | austauschformat der Geobasisdaten: alKiS (naS) | Von GK zu eTrS89: Be-zugssystem, projektion | aus alt wird neu: Transformation, Georeferenzierung | Geoinformation in der praxis | austauschformat der planung: xplanung

Neues Vergaberecht in Schleswig-Holstein für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Di. 28.01.2014 | 09.00 – 13.00 h | Kiel, Steigenberger Conti Hansa referent: ralf neumann, innenministerium Schleswig-holsteinSeminargebühr: 80,00/85,00/105,00 €

Zum 1. august 2013 trat das neue Tariftreue- und Vergabegesetz – TTG – in Kraft, die §§ 14 und 15 des Mittelstandsförderungsgesetzes entfielen. ergänzend folgte das „registergesetz“ – GrfW – in dem auftragssperren einzutragen und abzufragen sind, die die öffentlichen auftraggeber in Schles-wig-holstein bei der Vergabe zu berücksichtigen haben. Um die vielfältigen neuen anforderungen zu erfüllen, folgten Verordnungen und Verwaltungsvor-schriften. in der novellierten Vergabeverordnung wurden u.a. die Wertgren-zen geändert. Auszüge aus dem Inhalt: Das Seminar gibt einen Überblick, zeigt Wege auf und behandelt die tiefgreifenden (neu)regelungen wie: Mindestlohn/Tariftreue und Überprüfung | Sanktionen | Vergabevorschriften | Transparenz, Korruptionsprävention | Umweltfreundliche und energieef-fiziente Beschaffung | Berücksichtigung sozialer Kriterien, Gleichstellung | Ordnungswidrigkeiten | Korruptionsregister

Zielgruppe: architekten/ingenieure, die mit der Vergabe von Bau-, liefer- und Dienstleistungen befasst sind.

Update Energieberatung - Nachschulungsmöglichkeiten für Absolventen von BAfA-Energie-berater-Lehrgängen Donnerstag, 30. Januar 2014 und freitag, 31. Januar 2014jeweils 09.30 – 17.00 Uhr Hamburg, Hamburgische Architektenkammerreferenten: Dr.-ing. Kati Jagnow, energieberaterin, Braunschweig; Dipl. ing. Stefan horschler, Freier architekt, Büro für Bauphysik, hannoverSeminargebühr: 270,00 €/320,00 €

als Voraussetzung für die Teilnahme empfiehlt sich, bereits einen energie-berater-lehrgang gemäß BaFa-richtlinie absolviert zu haben. Zur weiteren information empfohlen: www.bafa.de energiesparberatung + weiterführende Dokumente, www.effizienz-haus.de , www.dena.de , www.zukunft-haus.de Auszüge aus dem Inhalt: Übersicht zu den neuerungen der Änderungsnovelle zur neuen eneV (neubau/altbau) | effizienzhauskon-

zepte | die neue Din 4108-2 : 2013-2: Schwerpunkt sommerlicher Wär-meschutz | Wärmebrücken: Berechnung, Konformitätsnachweise nach Din 4108 Bbl 2 | Qualitätssicherung: Fehler bei Gebäudedichtheits-nachweisen | Unterschiede zwischen Din V 4108-6 / Din V 4701-10 und Din V 18599 | neuerungen zur Din 18599: 2011-12 | Dichtheitskonzept nach Din 4108-7 und lüftungskonzept nach Din 1946-6 | energieberatung: neuerungen rund um den BaFa-Beratungsbericht | energieversorgungssysteme beim effizienzhaus – kleinste verfügbare erzeuger, real erreichbare effizienzen, optimale randdaten | entwicklungsperspektiven und einsatzbedingungen für Solarthermie und photovoltaik | einfluss der Wärmenetze innerhalb und außerhalb von Gebäuden | entwicklungstendenzen für gebäudezentrale und raumweise regelung, hydraulik, Gebäudeautomation im Wohnbau, Beleuch-tung | abbildung von Systemen in den normen, speziell in der Din V 18599 | abgleich von Bedarfs- u. Verbrauchswerten nach Din V 18599 Bbl. 1 | erfüllung der eeWärmeG-anforderungen, nachweise bei Kombinationen

Zulässigkeit von Vorhaben und bauplanungsrechtliche Grenzen im unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGBDi. 04.02.2014 | 09.00 – 16.30 Uhr | Kiel, AIK S.-H.referent: Günter Zuschlag, leiter des Fachdienstes planen und Bauen beim Kreis pinneberg, Seminargebühr: 145,00/155,00/185,00 €

in dieser Seminarveranstaltung werden die einzelnen Facetten des § 34 BauGB ausführlich behandelt. Die abgrenzung zum planungsrechtlichen außenbereich und die auslegung der gesetzlichen Kriterien zum einfügen stellen in der praxis eine besondere herausforderung dar; wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht? Welche Bedeutung haben faktische Baugebiete für die Vorhaben? Können Vorhaben, die sich nicht ein-fügen, im einzelfall dennoch zulässig sein? ein besonderes anliegen ist die Vermittlung des erkennens und der auslegung unbestimmter rechtsbegriffe; wie ist beispielsweise die abgrenzung von innenbereich und außenbereich vorzunehmen? Was ist mit einfügen eigentlich gemeint? Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Gemeinde bei der entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens? nach welchen Kriterien ist die Gemeinde berechtigt von ihrem „Vetorecht“ Gebrauch zu machen? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der praxis und der dazu ergangenen rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Der fachliche Diskurs über diese Themen ist Vo-raussetzung für eine qualifizierte und Ziel führende Beratung des Bauherrn. Auszüge aus dem Inhalt: abgrenzung innenbereich/außenbereich | aus-legung der unbestimmten rechtsbegriffe | Zulässigkeitskriterien in Gemen-gelagen | Begriff des „einfügen“ | anwendung in faktischen Baugebieten | ausschluss schädlicher auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden | Befreiungsähnliche Tatbestände für bauliche Maßnahmen bei zulässigerweise errichteten Gewerbe- und handwerksbetrieben und Wohngebäuden | innenbereichssatzungen und die auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben | Das gemeindliche einvernehmen (§ 36 BauGB) und mögliche Konsequenzen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens

Weitere angebote unter www.aik-sh.de Die homepage bildet stets den aktu-

ellsten Stand ab. Dort werden Sie auch über Terminverschiebungen, Seminaraus-

fälle oder bereits ausgebuchte Seminare informiert. ihre anmeldung richten Sie

bitte per Fax: 04 31-5 70 65 25 oder per e-Mail: [email protected] an uns.


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