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Date post: 19-Oct-2020
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Das Magazin des Landesverbandes Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Ausgabe 1/2003 compact Neuer Service der BG-Unfallklinik Frankfurt/Main DRG-Einführung – die umfassendste Krankenhausreform aller Zeiten Fortbildung für Servicestellen- mitarbeiter
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Das Magazin des Landesverbandes Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Ausgabe

1/2003

compact

• Neuer Service derBG-UnfallklinikFrankfurt/Main

• DRG-Einführung –die umfassendsteKrankenhausreformaller Zeiten

• Fortbildung für Servicestellen-mitarbeiter

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INHALT INHALT INHALT INHALT

2 compact 1/2003

Die Vergütung der Leistungen im

Krankenhaus für stationäre Behand-

lungen nach Diagnosis Related Groups

(DRGs) wird ab Januar 2004 für einige

Veränderungen in der stationären Ver-

sorgung führen. Der Trend zu immer

kürzeren Verweildauern wird sich auf

alle Patientengruppen spürbar auswirken.

Vielfach wird bezweifelt, ob eine effi-

ziente Versorgung, insbesondere von

Schwerstverletzten, überhaupt noch ge-

währleistet werden kann. Modellrech-

nungen belegen, dass der Behandlungs-

aufwand z. B. bei Polytraumatisierten,

Querschnittgelähmten, Verbrennungs-

opfern oder auch in der neurologischen

Frührehabilitation nicht kostendeckend

vergütet wird. Insbesondere bei speziali-

sierten Krankenhäusern kann das schnell

eine finanzielle Schieflage bedeuten.

Ob deshalb tatsächlich im Einzelfall auf

notwendige Behandlungsmaßnahmen

verzichtet wird, wie es Experten be-

fürchten, bleibt abzuwarten. Ethisch zu

rechtfertigen wäre das jedenfalls nicht.

Die Unfallversicherungsträger müssen

allerdings vorbereitet sein, denn sie

haben bekanntlich einen speziellen ge-

setzlichen Auftrag in der Rehabilitation

Arbeitsunfallverletzter, den es auch so-

zusagen unter erschwerten Bedingun-

gen zu erfüllen gilt. Die UV-Träger

haben dazu schlagkräftige Einrichtun-

gen an ihrer Seite – die eigenen Berufs-

genossenschaftlichen Unfallkliniken.

Natürlich zählen wir auch weiterhin auf

die von den Landesverbänden der Be-

rufsgenossenschaften zum Verletzungs-

artenverfahren zugelassenen Häuser. Die

9 berufsgenossenschaftlichen Spezial-

kliniken zur Behandlung von Schwer-

und Schwerstverletzten richten sich aber

vermehrt darauf ein, die Versorgung

Arbeitsunfallverletzter auch und gerade

in solchen Fällen zu übernehmen, die

sich für andere Krankenhäuser vielleicht

nicht mehr „rechnen“. Die Sachbearbei-

ter bzw. Reha-Manager der berufsge-

nossenschaftlichen Verwaltungen müs-

sen deshalb ein besonderes Augenmerk

darauf richten, Arbeitsunfallverletzte bei

Bedarf frühzeitig in solche Einrichtungen

zu steuern, die den besonderen Auftrag

der Heilbehandlung und Rehabilitation

mit allen geeigneten Mitteln auch nach

der DRG-Einführung noch erfüllen kön-

nen. Auch die Chefärzte der zugelas-

senen Krankenhäuser sollten im Zweifel

frühzeitig auf das Angebot der BG-

Kliniken zurück greifen. Eine enge

Zusammenarbeit mit den Berufsgenos-

senschaftlichen Kliniken ist dafür eine

wichtige Voraussetzung. Wie das in

der Praxis aussehen kann, erläutern wir

am Beispiel der BGU Frankfurt in dieser

Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen schöne und

erholsame Ferientage.

Editorial

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Intermedia-globe Silver für „Die Jagd auf Mister X“ . . . . 3

Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen in . . . . . . . 4

Rheinland-Pfalz bilden sich fort

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt – . . 6

ein Dienstleistungsunternehmen mit neuen

Serviceangeboten nicht nur für Berufsgenossenschaften

Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung . . . . . . . . . . 9

leicht gestiegen – Wirtschaftsflaute trifft auch die

Berufsgenossenschaften

„Die umfassendste Krankenhausreform aller Zeiten“ . . . . 11

Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) . . . . . . . 13

seit 1. September 2002

Termine und Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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31/2003 compact

Die Filmproduktion „Die Jagd

auf Mister X“ der Berufsgenossen-

schaften wurde beim WorldMedia-

Festival Hamburg 2003 ausgezeich-

net. Der vierminütige Zeichen-

trickfilm erhielt in der Kategorie

Training – Motivation die zweit-

beste Auszeichnung: den Inter-

media-globe Silver.

Die „Jagd auf Mister X“ gehört zu

dem Medienpaket der Berufsgenos-

senschaften „Jugend will sich-er-leben“,

das sich bundesweit mit den Themen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

an die Berufsschulen richtet.

Das WorldMediaFestival ist ein globaler

Wettbewerb für moderne Medien. Die

Bewertung der internationalen Beiträge

erfolgt durch Fachjurygruppen aus

Europa und Übersee. Entscheidende -

Kriterien sind – neben der künstlerischen

und technischen Qualität – die zielgrup-

pengerechte Umsetzung der kommu-

nizierenden Botschaft.

„Die Jagd auf Mister X“ – Der Film

Der kurze Zeichentrickfilm erzählt die

Geschichte eines Teams von jungen

LAN-Spielern. Sie wollen an einem Wett-

bewerb teilnehmen, bei dem sie ge-

meinsam den unbekannten Mister X im

Internet finden müssen. Jedes Gruppen-

mitglied hat Stärken und Schwächen,

gemeinsam sind sie ein Team, das den

Preis kassieren will. Über die Identifika-

tion mit den Jugendlichen wird den

Berufsschülerinnen und –schülern eine

Reflexion ihrer eigenen Gefühle, Motive,

Einstellungen und ihres eigenen Han-

delns erlaubt. Darüber hinaus bietet der

Film weitere Anknüpfungspunkte für

den Unterricht, wie z.B. Internet, Ergo-

nomie, Kommunikation, Stress. Ein

weiterer Anreiz bietet das interaktive

Storyboard, ein Zeichenprogramm mit

Figuren und Inventar des Filmes, mit

dem die Geschichte weitergeführt wer-

den kann.

Die Aktion „Jugend will sich-er-leben“

wird seit über 30 Jahren von den

Landesverbänden der gewerblichen

Berufsgenossenschaften getragen. Sie

stellt sich in jedem Jahr einem aktuellen

Thema. Mit der ausgezeichneten Pro-

duktion wurde das Medium unserer Zeit

– das Internet und der Bildschirmarbeits-

platz – aufgegriffen.

Weitere Infos zur Aktion gibt es im

Internet unter:

www.jugend-will-sich-er-leben.de

Intermedia-globe Silver für „Die Jagd auf Mister X“

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4 compact 1/2003

Mit Einführung des Sozialgesetzbu-

ches IX (SGB) wurden alle Reha-

Träger verpflichtet, bis zum 31. 12. 2002

in allen Landkreisen und kreisfreien

Städten so genannte „Gemeinsame Ser-

vicestellen“ einzurichten. Ihre Aufgabe

ist es, behinderte und behinderten

gleichgestellte Menschen dabei zu

unterstützen, schneller und unkompli-

zierter die benötigten Rehamaßnahmen

zu erhalten. compact berichtete in Aus-

gabe 2/2001. Die Einrichtung der Ser-

vicestellen konnte wie geplant zum

Ende letzten Jahres weitgehend abge-

schlossen werden. Über die eigene

Zuständigkeit hinweg soll der Rat

suchende Bürger bei der Servicestelle

Auskunft und Beratung zu allen Fragen

aus dem Bereich der Rehabilitation

erhalten. Dies unabhängig davon, bei

welchem Träger – ob Kranken-, Renten-,

Arbeitslosen- oder Unfallversicherung –

die Servicestelle angesiedelt ist.

Die Tätigkeit in den Gemeinsamen Ser-

vicestellen stellt hohe Anforderungen an

die Beratungskompetenz der dort einge-

setzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Reha-Träger. Das gilt sowohl für das

Fachwissen, als auch für die kommuni-

kativen Fähigkeiten. Die Grundlagen

wurden bereits in dreitägigen intensiven

Schulkungsveranstaltungen im vergan-

genen Jahr vermittelt. Jetzt lud der Lan-

desverband Hessen-Mittelrhein und

Thüringen der gewerblichen Berufsge-

nossenschaften mit dem „Arbeitskreis

Reha-Servicestellen in Rheinland-Pfalz“

zu einer vertiefenden Schulung zu den

Themen „Persönlicher Umgang mit

Menschen, die mit unterschiedlichen

Behinderungen leben“ und „Persönliche

Assistenz im Arbeitgebermodell“ am

4. Juni 2003 in die Landeshauptstadt ein.

Staatssekretär Dr. Richard Auernheimer,

Landesbeauftragter für die Belange be-

hinderter Menschen in Rheinland Pfalz,

hatte die Schirmherrschaft übernom-

men. In seinem Grußwort betonte er die

Bedeutung der Persönlichen Assistenz

für Menschen mit Behinderungen. Seiner

Meinung nach werden Persönliche

Budgets künftig auch auf Bundesebene

einen hohen Stellenwert bei der Finan-

zierung der Assistenz bekommen. In

seiner Begrüßung betonte der Ge-

schäftsführer des Landesverbandes und

„Hausherr“ Dr. Albert R. Platz die Not-

wendigkeit von Fortbildungsveranstal-

tungen, damit die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Reha-Servicestellen ihren

vielfältigen Aufgaben gerecht werden

können.

„Es ist auch ein Zeichen des eingeläute-

ten und oft propagierten Paradigmen-

wechsels, dass ich als behinderte Ver-

treterin eines Selbsthilfeverbandes heute

hier sein und die Fortbildung durchfüh-

ren kann“, sagte Elke Bartz, Referentin

und Vorsitzende des Forums selbstbe-

stimmter Assistenz behinderter Men-

schen, ForseA, die seit vielen Jahren be-

reits mit einer hohen Querschnittläh-

mung lebt. Nicht nur für sie, auch für

viele der cirka 50 Teilnehmer der Fortbil-

dung war es eine völlig neue, aber abso-

Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen in Rheinland-Pfalz bilden sich fort

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51/2003 compact

„Blickkontakt auf? Soll man einen Roll-

stuhlfahrer in das Beratungszimmer

schieben? Im ersten Teil der Veranstal-

tung ging es deshalb um den Umgang

von Menschen mit den verschiedensten

Behinderungen, seien es körperliche, so

genannte geistige oder Sinnesbehinde-

rungen. „Immer erst mal fragen, ob

Hilfe benötigt wird und wie das gesche-

hen soll“, so lautete ein guter Tipp von

Elke Bartz.

Im zweiten Teil stellte Elke Bartz den

Stellenwert „Persönlicher Assistenz“ für

die Lebensqualität behinderter Men-

schen dar. Sie erläuterte, wie solch ein

Betrieb im eigenen Haushalt gegründet

lut positive Erfahrung, dass eine Betrof-

fene selbst als Referentin fungierte.

Während viele Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Reha-Träger vor Einfüh-

rung des SGB IX mit behinderten Men-

schen nur als Aktenvorgang und nicht

persönlich zu tun hatten, sehen sie sich

nun häufig ungewohnten Situationen

gegenüber. Wer nicht schon im Privat-

leben behinderten Menschen begegnet

ist, hat kaum Möglichkeiten, eventuelle

Fremdheiten und Unsicherheiten oder

Vorurteile abzubauen. Wie nimmt man

z.B. mit einem blinden Menschen

Dr. Albert R. Platz begrüßt die Teilnehmer.

Staatssekretär Dr. Richard Auernheimer, derSchirmherr der Veranstaltung.

Elke Bastz moderierte und referierte einenganzen Tag.

wird, welche Kostenträger zuständig

und welche Paragraphen relevant sind

und hatte gleich ihre eigene Assistentin

mitgebracht. Sie zog Vergleiche mit

anderen Hilfestrukturen, zeigte aber

auch auf, dass mit der Organisation der

Assistenz ein erhebliches Maß an Eigen-

verantwortung verbunden ist. „Assisten-

ten müssen mitdenken, sie ersetzen in

der Regel aber die Hände und nicht den

Kopf des Assistenznehmers“, stellte Elke

Bartz heraus. Generelle Anforderungen

an potenzielle Assistenten zu definieren

ist allerdings nur schwer möglich. Die

Anforderungen sind in hohem Maße

abhängig von den Bedürfnissen des

Assistenznehmers. Assistenten stellen

ihre eigenen Bedürfnisse zurück, sind

aber natürlich keine Sklaven. Toleranz

und gegenseitiger Respekt sind die

tragenden Säulen der Assistenz. Sie

ermöglicht dem Assistenznehmer

Selbstbestimmung, Lebensqualität

und Eigenverantwortung.

Darüber hinaus ist Arbeitsassistenz oft

preiswerter als die Inanspruchnahme

ambulanter Pflegedienste und kann

dazu auch noch effektiver sein, denn

viele Hilfestellungen im täglichen Leben

des behinderten Menschen sind keine

wirklichen Pflegeleistungen. Außerdem

ist die ambulante Pflege bekanntlich

häufig mit Personalwechseln verbun-

den. Assistenz bietet dagegen auch die

Chance, dass sich zwischen Assistent

und Assistenznehmer ein längerfristiges

Vertrauensverhältnis entwickelt. Assis-

tenz kann auch aus der Perspektive der

Sozialleistungsträger eine durchaus ver-

nünftige und sogar wirtschaftliche Alter-

native darstellen. Eine wichtige Voraus-

setzung gilt allerdings immer und da-

rauf wies Elke Bartz nachdrücklich hin:

Der behinderte Mensch selbst muss die

Assistenz wollen! Sonst wird sie ihren

Zweck nicht erfüllen können.

Rege Nachfragen der Teilnehmer zeug-

ten vom Interesse an den Themen, mit

denen viele zuvor in dieser Weise noch

nie konfrontiert wurden. Auch in den

Bundesländern Hessen und Thüringen

besteht inzwischen Interesse an der

Durchführung von Fortbildungsveran-

staltungen zu dem Thema.

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6 compact 1/2003

Eine berufsgenossenschaftliche Unfall-

klinik ist kein „normales“ Kranken-

haus. Da macht auch die Frankfurter

Klinik keine Ausnahme. Rund 30.000

Patienten werden hier pro Jahr behandelt

und oft handelt es sich dabei um die

schwierigeren Fälle. Etwa solche, die

wegen der besonderen Schwere der Ver-

letzung unmittelbar nach einem Unfall

in die BGU gebracht werden oder auch

diejenigen Patienten, die aus anderen

Krankenhäusern zur Weiterbehandlung

hierher verlegt werden.

Neben der medizinischen Behandlung

der Patienten spielt natürlich die Zu-

sammenarbeit mit den Unfallversiche-

rungsträgern eine wesentliche Rolle im

Aufgabenspektrum der Klinik. Die UV-

Träger haben bekanntlich den gesetz-

lichen Auftrag Heilverfahren zu steuern

und mit allen geeigneten Mitteln für die

Wiedereingliederung von Unfallverletz-

ten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu

sorgen. In Zeiten knapper werdender

Finanzen muss an der Wiedereingliede-

rung im Einzelfall um so intensiver ge-

arbeitet werden, um Heilverläufe mög-

lichst abzukürzen und unnötige Aus-

gaben von vornherein zu vermeiden.

Das A und O dabei ist die gute Zusam-

menarbeit und das gegenseitige Ver-

trauen zwischen Verwaltung und Klinik.

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallkli-

nik wird so um so mehr zum Dienstleis-

ter für die berufsgenossenschaftlichen

Verwaltungen, also zu einem „beson-

ders geeigneten Mittel“ in der Rehabili-

tation Arbeitsunfallverletzter.

Zwar kann die BGU Frankfurt heute

schon auf einen besonderen Erfahrungs-

schatz zurück greifen, was die Problem-

stellungen der Unfallversicherung an-

geht. Trotzdem lassen sich die Service-

leistungen sowohl für die berufsgenos-

senschaftlichen Verwaltungen, als auch

für die D- und H-Ärzte noch optimieren.

Mit dieser Aufgabe beschäftigt sich seit

Anfang dieses Jahres ein Arbeitskreis,

der sich aus Vertretern der BGU, des

Landesverbandes Hessen-Mittelrhein

und Thüringen sowie von Berufsgenos-

senschaften zusammen setzt. Ziel ist die

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt – einDienstleistungsunternehmen mit neuen Serviceangebotennicht nur für Berufsgenossenschaften

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71/2003 compact

dards der gesetzlichen Unfallversiche-

rung eingerichtet ist. So kann dem

besonderen Behandlungsauftrag

wesentlich besser Rechnung getragen

werden.

Obendrein wird unter einer eigenen

BG-Hotline Frau Veith als feste Ansprech-

partnerin für UV-Träger zur Verfügung

stehen. Ob Terminvereinbarung zur Be-

handlung oder Heilverfahrenskontrolle,

aber auch andere Fragen der UV-Träger

werden zentral beantwortet – eben ein-

fach getreu dem BG-Motto „alles aus

einer Hand“.

BG-Sachbearbeiter hospitieren

in der BGU

Wie geht es in einer Klinik zu? Was ist

für die BG von Bedeutung? In der Zu-

sammenarbeit zwischen Arzt und Ver-

waltung ist die Kenntnis der Bedürfnisse

und Arbeitsbedingungen der jeweils

„anderen Seite“ nicht nur besonders

wichtig für die Erreichung des gemein-

samen Ziels der bestmöglichen Rehabi-

litation Arbeitsunfallverletzter, sondern

auch für das gegenseitige Verständnis.

Außerdem erleichtert das persönliche

Kennenlernen die Kommunikation. Des-

halb werden BG-Mitarbeiter die Mög-

lichkeit erhalten, in den verschiedenen

Therapiebereichen und Stationen für

jeweils 2 Tage zu hospitieren. Aber auch

Ärzte der Klinik sollen Gelegenheit haben

Verwaltungen kennen zu lernen und zu

sehen, wofür z.B. ihre Berichte benötigt

werden und was darin stehen sollte,

damit es vom Sachbearbeiter auch sinn-

voll verwertet werden kann.

Informationsveranstaltungen für

BG-Mitarbeiter und Ärzte

Weiterbildung und gegenseitige

Information werden in Zukunft groß

geschrieben. Pro Jahr sollen unter Be-

teiligung des Landesverbandes 2 Infor-

Weiterentwicklung kundenfreundlicher

Strukturen und die Erweiterung des bis-

herigen Leistungsangebots der Klinik.

Anlässlich einer Sitzung des Heilverfah-

rensausschusses des Landesverbandes

im Mai wurde bereits ein ganzes Maß-

nahmebündel vorgestellt.

BG-Ambulanz und BG-Station

Künftig wird es in der Klinik eine neue

organisatorische Einheit „BG-Ambulanz“

geben. Geleitet von Oberarzt Dr. Theo-

bald, der seit vielen Jahren bereits zum

Stammpersonal der Poliklinik zählt, wird

sich die BG-Ambulanz ganz auf die Be-

dürfnisse arbeitsunfallverletzter Patien-

ten und die Zusammenarbeit mit den

Berufsgenossenschaften konzentrieren.

Dazu zählt eine schnelle, optimale medi-

zinische Versorgung ebenso, wie die

umgehende Berichterstattung an die

Verwaltungen. Drastische Reduzierung

der Berichtslaufzeiten heißt die Zauber-

formel des schnellen Informationsaus-

tausches zwischen Arzt und BG, denn so

kann eine effiziente Steuerung des Heil-

verfahrens und beschleunigte Leistungs-

erbringung durch die UV-Träger wirk-

sam unterstützt werden. Gerade die

Durchgangsarztberichte müssen unver-

züglich erstattet werden. So lautet auch

aus gutem Grund die Vorgabe für alle

D-Ärzte im Vertrag Ärzte/UV-Träger.

Gerade in Bezug auf die Laufzeiten der

Berichte konnte die BGU durch gering-

fügige organisatorische Maßnahmen in

kurzer Zeit bereits erhebliche Verbesse-

rungen erzielen. Weitere Verkürzungen

der Laufzeiten – übrigens auch für Gut-

achten - sind angepeilt. Dabei wird sich

auch die Nutzung des elektronischen

Datenaustauschs – Dale/UV – positiv

auswirken.

Stationäre BG-Patienten werden auf

einer eigenen Station betreut, die auf

die erforderlichen Behandlungsstan-

mationsveranstaltungen für BG-Sachbe-

arbeiter zu aktuellen medizinischen

Themen angeboten werden. Auch neue

Behandlungsmethoden zur Verkürzung

der Heilverfahren sollen auf diese Weise

zwischen Ärzten und Sachbearbeitern

gemeinsam diskutiert werden. Außer-

dem soll es für Berufshelfer eine Infor-

mationsveranstaltung geben.

Auch die beratenden Ärzte der UV-

Träger müssen sich tagtäglich mit

besonderen Fragestellungen aus der

BG-Welt befassen. Die niedergelassenen

Durchgangsärzte und auch die Betriebs-

ärzte sollen natürlich nicht außen vor

bleiben oder mit ihren Fragen und Pro-

blemen allein gelassen werden. Auch

für sie soll es deshalb gemeinsame Infor-

mations- und Weiterbildungsveranstal-

tungen geben.

Im Sinne einer Rückkopplung sollen

sich zweimal jährlich BG-Geschäftsführer

und Reha-Leiter sowie Vertreter des Lan-

desverbandes mit der Klinik zusammen

setzen, um Fragen zur weiteren Opti-

mierung der Zusammenarbeit und der

Heilverfahrenssteuerung zu erörtern. So-

zusagen vorgeschaltet ist ein Beschwer-

demanagement, das im unmittelbaren

Zuständigkeitsbereich des kaufmän-

nischen Direktors der Klinik, Dr. Armin

Lahmer, liegt. Wenn es Anlass für

Beschwerden etwa in der Zusammen-

arbeit BG/Klinik, über Berichtslaufzeiten

oder Behandlungsfälle geben sollte,

Dr. Lahmer wird sich unmittelbar und

kurzfristig darum kümmern.

Neue Serviceangebote bei

der Behandlung von Arbeitsunfall-

verletzten

Waren die Reha-Träger bereits in der

Vergangenheit darum bemüht, die Ver-

weildauer in der Akutklinik so kurz wie

möglich zu halten, wird die verbindliche

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Dr. Hermann Theobald leitet die neue BG-Ambulanz.

Einführung der Diagnosis Related

Groups (DRG) als neuem Vergütungs-

system für stationäre Leistungen ab

2004 zu weiteren Reduzierungen führen.

Während von vielen Experten erwartet

wird, dass gerade Schwerstverletzte an

„normalen“ Krankenhäusern der Grund-

und Regelversorgung künftig nicht

mehr optimal behandelt werden kön-

nen, weil befürchtet wird, dass dem

dazu erforderlichen Aufwand keine

adäquate Vergütung gegenüber steht,

verfügen die BG-Kliniken bei der Be-

handlung von Arbeitsunfallverletzten

auch weiterhin über beste Möglichkei-

ten in der akutmedizinischen Versor-

gung, denn gegenüber den UV-Trägern

rechnen die Unfallkliniken auch weiter-

hin keine DRGs ab.

Wegen der frühzeitigen Entlassung aus

dem Akutkrankenhaus werden geeig-

nete weiter führende Reha-Angebote

zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Ein besonders auf arbeitsunfallverletzte

Patienten abgestimmtes Angebot ist

deshalb die Durchführung der Berufsge-

nossenschaftlich Stationären Weiterbe-

handlung (BGSW) in der BGU Frankfurt.

Seit 1. Juli ist die Klinik zur BGSW zu-

gelassen. Eine eigene Station steht

dafür zur Verfügung. Die Leitung hat

Dr. Marcus übernommen, unterstützt

durch Oberarzt Dr. Leutelt. Darüber

hinaus steht in Zukunft zusätzlich das

Angebot der Erweiterten Ambulanten

Physiotherapie (EAP) in der Planung.

Abgerundet wird das Programm durch

eine besondere Schmerzambulanz für

Arbeitsunfallpatienten.

Rechnungsprüfung

durch die Unfallklinik

Apropos DRGs: Jetzt schon vereinzelt,

ab nächstem Jahr aber in jedem statio-

nären Behandlungsfall werden auch

die UV-Träger von Krankenhäusern, die

keine BG-Kliniken sind, nur noch DRG-

Rechnungen erhalten. Wenn es dabei

Probleme gibt, bietet die BGU als be-

sonderen Service die kostenlose Prüfung

von Rechnungen mit einer Empfehlung

zum weiteren Procedere gegenüber

dem Rechnung stellenden Krankenhaus

an.

Es tut sich also einiges an der Berufs-

genossenschaftlichen Unfallklinik in

Frankfurt. Die Angebote stehen. Nun

ist es an den BG-Verwaltungen, diese zu

nutzen und das Leistungsangebot ihrer

Klinik zu fordern. Zu einer so genannten

Kick-off-Veranstaltung werden die BG-

Mitarbeiter nach den Sommerferien in

die Klinik eingeladen.

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Bundesrat am 14. Juli 2003 dem Gesetz

zur Änderung des siebten Buches Sozial-

gesetzbuch zugestimmt und damit den

Weg für eine Neuregelung des Lasten-

ausgleichs im Bereich der gesetzlichen

Unfallversicherung frei gemacht hat.

Das Gesetz geht auf eine Initiative der

Berufsgenossenschaften zurück. „Mit

dem neuen Lastenausgleich werden die

Beitragszahler der Bau-Berufsgenossen-

schaften nach derzeitigem Stand um

Ein erstmals seit 1995 wieder

leicht angestiegener Durch-

schnittsbeitrag trübt die Bilanz

der Berufsgenossenschaften für

das Jahr 2002. Im Durchschnitt

aller Branchen und Gefahrklassen

hat sich der Beitrag der Unter-

nehmen zur gesetzlichen Unfall-

versicherung von 1,31 Prozent

im Jahr 2001 auf 1,33 Prozent

der Lohnsumme in 2002 erhöht.

„Einer der wesentlichen Gründe

für den Beitragsanstieg liegt in

der sich verschlechternden gesamtwirt-

schaftlichen Lage in Deutschland“, sagte

Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäfts-

führer des Hauptverbands der gewerb-

lichen Berufsgenossenschaften (HVBG),

anlässlich der Bilanzpressekonferenz

des Verbands am 9. Juli 2003 in Berlin.

„Durch Unternehmensschließungen und

Entlassungen mussten wir Beitragsaus-

fälle in Höhe von rund 100 Millionen

Euro hinnehmen. Die Zahlungsunfähig-

keit vieler Betriebe und Unternehmen-

spleiten wirken sich negativ für die rest-

liche Wirtschaft aus, da Kosten auf weni-

ger Schultern verteilt werden müssen.

Diese Entwicklung ließ sich bereits beim

Insolvenzgeld beobachten, welches die

Berufsgenossenschaften für die Bundes-

anstalt für Arbeit per Gesetz einziehen

müssen.“

Die Beitragsentwicklung in den einzel-

nen Branchen weist erhebliche Schwan-

kungen auf. So klagt insbesondere die

Bauwirtschaft über eine steigende

Beitragsbelastung, verursacht durch

jahrelange Beschäftigungsrückgänge

in der Branche, illegale Beschäftigung

und die Zunahme von Scheinselbst-

ständigkeit.

In diesem Zusammenhang begrüßen

die Berufsgenossenschaften, dass der

Das von den insgesamt drei Millionen

Unternehmen aller Gewerbezweige auf-

zubringende Umlagesoll stieg im Jahr

2002 um mehr als 200 Millionen Euro

bzw. 2,5 Prozent auf fast neun Milliar-

den Euro (2001: 8,8 Milliarden Euro).

Das beitragspflichtige Entgelt hat sich

jedoch mit einer Zunahme um nur

0,8 Prozent nicht in gleichem Maße

erhöht.

Ursache für das höhere Umlagesoll sind

u. a. die gestiegenen Kosten, vor allem

auch in Bereichen, auf die die Berufs-

genossenschaften keinen Einfluss haben,

wie z.B. Teuerungen bei medizinischen

Leistungen innerhalb der Rehabilitation

oder allgemeine Rentenanpassungen.

Die Aufwendungen der Berufsgenossen-

schaften erhöhten sich im Jahr 2002

gegenüber 2001 insgesamt um 3,4 Pro-

zent. Die Steigerungen lagen vorwie-

gend in den Bereichen Entschädigung

und Prävention, während die Verwal-

tungs- und Verfahrenskosten relativ

konstant blieben (1,1 Milliarden Euro

gegenüber 1,0 in 2001). Die finanzielle

Entschädigung durch Renten lag im

Jahr 2002 bei rund fünf Milliarden Euro

(2001: 4,9 Milliarden Euro), die Aus-

gaben für die Rehabilitation stiegen von

2,5 Milliarden Euro in 2001 auf 2,6 Mil-

liarden Euro im Jahr 2002. Vor allem

der Bedarf an beruflicher Rehabilitation,

d.h. Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-

leben, nahm deutlich zu – immerhin

um zehn Prozent gegenüber 2001. Im

Bereich Berufskrankheiten stiegen die

Aufwendungen um 4,1 Prozent gegen-

über dem Vorjahr.

Die Investitionen in die Prävention, also

die Verhütung von Unfällen und Berufs-

krankheiten wurden auf knapp 700 Mil-

lionen Euro aufgestockt (2001: 667 Mil-

lionen Euro), dies entspricht 4,6 Prozent

Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung leicht gestiegen –

Wirtschaftsflaute trifft auch die Berufsgenossenschaften

Dr. Joachim Breuer ist Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandesder gewerblichen Berufsgenossenschaften.

etwa 70 Millionen Euro jährlich entlastet.

Diese Summe wird von den anderen

Branchen aufgebracht,“ so Dr. Joachim

Breuer. Die Lösung ist so konzipiert, dass

sie künftig auch bei anderen Branchen

mit ähnlichen Problemen greifen kann.

Im Zusammenhang mit der Neurege-

lung des Lastenausgleichs streben die

bisher sieben regional gegliederten

Bau-Berufsgenossenschaften sowie die

bundesweite Tiefbau-Berufsgenossen-

schaft ihre Fusion zu einer dann einheit-

lichen Institution für die gesamte Bau-

branche an.

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10 compact 1/2003

mehr gegenüber dem Vorjahr. Dass

sich die Prävention auszahlt, zeigt unter

anderem die Tatsache, dass die Unfall-

zahlen deutlich zurückgehen. „Wäre die

Unfallquote in den letzten Jahren nicht

rückläufig gewesen, sondern auf dem

Niveau von 1992 geblieben, so hätten

wir allein für

Arbeitsunfälle im

Jahr 2002 rund

800 Millionen

Euro mehr an

Entschädigungen

aufbringen müs-

sen. Bei konstan-

ten Arbeits- und

Wegeunfall-

quoten seit

1992 hätte der

Durchschnitts-

beitrag im

Jahr 2002 bei

mindestens

1,45 Prozent

gelegen.“

Unfallzahlen

auf niedrigs-

tem Stand

der Nach-

kriegszeit

Erstmals weniger

als eine Million

Arbeitsunfälle

(973.540) regis-

trierten die

Berufsgenossen-

schaften im ver-

gangenen Jahr, 87.085 weniger als

im Jahr 2001. Dies bedeutet einen

Rückgang um 8,2 Prozent. Noch wich-

tiger: Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu

erleiden, ist erneut deutlich gesunken –

nur noch 32,5 meldepflichtige Arbeits-

unfälle je 1.000 Vollbeschäftigten

wurden verzeichnet. Auch die Zahl

der schweren Arbeitsunfälle, die zu

einer neuen Unfallrente führten, sank

deutlich um 3,5 Prozent auf 20.603.

Die tödlichen Arbeitsunfälle, die in den

Vorjahren ebenfalls deutlich zurückge-

gangen waren, verringerten sich um

4,7 Prozent auf insgesamt 773 im Jahr

2002.

Die Zahl der meldepflichtigen

Wegeunfälle sank 2002 deutlich:

um minus 4,6 Prozent gegenüber

2001 auf gut 168.000. Die tödlichen

Wegeunfälle sanken von 669 auf

581 Fälle im Jahr 2002 – dies

bedeutet einen Rückgang um

13,2 Prozent im Vergleich zum

Vorjahr.

Berufskrankheiten weiter

rückläufig

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht

einer Berufskrankheit ist seit Jahren rück-

läufig und sank auch 2002 um 6,5 Pro-

zent auf 62.472. Entschieden wurden

im vergangenen Jahr gut 66.000 Fälle,

unter denen sich

zwangsläufig

auch Verdachts-

anzeigen der

Vorjahre befan-

den. In 24.532

Fällen wurde der

BK-Verdacht be-

stätigt, wodurch

sich eine Aner-

kennungsquote

von 37 Prozent

ergibt.

Bedauerlicher-

weise stieg im

Jahr 2002 die

Zahl der Todes-

fälle in Folge

einer Berufs-

krankheit von

1794 (2001) auf

2000 Fälle. Hier-

bei handelt es

sich überwie-

gend um Todes-

fälle von Berg-

leuten aufgrund

von Chronischer

Bronchitis, für

deren Hinterblie-

bene aufgrund eines Gerichtsurteils vom

Juli 2001 Leistungen rückwirkend ge-

währt wurden, so dass sie in 2002 in die

Statistik einbezogen wurden.

Die Beitragszahler in der Baubranche sollen entlastet werden.

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111/2003 compact

So kommentiert das Bundesminis-

terium für Gesundheit und Soziale

Sicherung (BMGS) das Fallpau-

schalengesetz vom April 2002.

Mit diesem Gesetz wird ein neues

Vergütungssystem für Kranken-

hausleistungen eingeführt. Die

sogenannten DRGs (Diagnosis

Related Groups) avancierten damit

zum Wort des Jahres 2002 im

Krankenhausbereich. Und die DRGs

haben tatsächlich weit reichende

Auswirkungen. 3 kleine Buch-

staben, die die Welt verändern –

zumindest die Krankenhauswelt.

Was sind DRGs?

Etwas Neues aus Amerika? Richtig.

Wobei die DRGs mit dem Umweg über

Australien nach Deutschland gelangten.

DRGs sind diagnose-orientierte Fallpau-

schalen. Sie fassen eine Vielzahl unter-

schiedlicher Diagnosen und damit Krank-

heitsarten zu einer überschaubaren

Anzahl von Abrechnungspositionen mit

vergleichbarem Aufwand zusammen.

Die Zuordnung zu einer Abrechnungs-

position erfolgt über medizinische

Diagnose-, Operationen- und Proze-

durenschlüssel. Zusätzlich werden im

Einzelfall weitere Kriterien heran ge-

zogen, z. B. Alter, Geschlecht oder Ent-

lassungsstatus des Patienten. Das Leis-

tungsspektrum von Krankenhäusern

kann somit in einem DRG-Katalog abge-

bildet werden. 663 Positionen kommen

in der Einführungsphase ab 1. Januar

2003 zur Abrechnung. Durch die Be-

rücksichtigung von Haupt- und Neben-

diagnosen trägt das System unterschied-

lichen Schweregraden grundsätzlich

Rechnung.

Das Prinzip einer pauschalierten Ver-

gütung auf Basis von Diagnosen wurde

in den USA Mitte der 70er Jahre ent-

„Die umfassendste Krankenhausreform aller Zeiten“

wickelt. Ungefähr zehn Jahre später

erfolgten dort erstmals Abrechnungen

nach diesem System. Andere Länder

(z. B. die meisten europäischen Länder

und Australien) übernahmen dieses Ver-

gütungsverfahren, entwickelten es wei-

ter und passten es den Bedürfnissen und

der Krankenhausfinanzierungsphiloso-

phie des jeweiligen Landes an. Die 1992

in Australien eingeführten AR-DRGs

(Australian Refinded-Diagnosis Related

Groups) gelten als das am weitesten

entwickelte System nach diesem Ver-

gütungsprinzip und bilden die Grund-

lage für die G-DRGs (German-Diagnosis

Related Groups).

Ist eine andere Vergütung im

Krankenhausbereich nötig?

Derzeit werden Krankenhausleistungen

in Deutschland zu 75% über tages-

gleiche Pflegesätze abgerechnet, d.h.,

die Leistung des Krankenhauses wird

über die Liegedauer des Patienten hono-

riert. Lediglich bei einem Anteil von

25% erfolgt die Erstattung über Fallpau-

schalen und Sonderentgelte, insbeson-

dere für gängige Operationen. Im Jahr

1999 standen einer akutstationären Ver-

weildauer von 9,9 Tagen in Deutschland

8,5 Tage in Belgien, 5,9 Tage in Öster-

reich, 5,9 Tage in den USA oder 5,5 Tage

in Frankreich gegenüber. Durch Fallpau-

schalen soll die Verweildauer auf das

medizinisch notwendige Maß reduziert

werden. Zurzeit hat die stationäre Be-

handlung ein Umsatzvolumen von rund

56 Milliarden Euro. Sie bildet damit den

größten Ausgabenblock in der medizini-

schen Rehabilitation.

Zeitplan für die Einführung

Seit 1. Januar 2003 können Kranken-

häuser bereits freiwillig nach dem DRG-

Fallpauschalensystem abrechnen (so

genanntes Optionsmodell). Sie behalten

jedoch zunächst das mit den Kosten-

trägern vereinbarte krankenhausspe-

zifische Budget, so dass Gewinne oder

Verluste ausgeglichen werden. Die

verpflichtende DRG-Einführung für alle

Krankenhäuser erfolgt zum 1. Januar

2004. Einer budgetneutralen Phase in

den Jahren 2003 und 2004 folgt eine

abgestufte Angleichung der unter-

schiedlichen Krankenhausbudgets an

ein bundeslandeinheitliches DRG-Preis-

niveau (so genannte Konvergenzphase).

Zum 1. Januar 2007 gelten dann für alle

Krankenhäuser in Deutschland gleiche

Abrechnungsvoraussetzungen. Dabei

können die jeweiligen Basisfallwerte

(so genannte Baserate) von Bundesland

zu Bundesland differieren.

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12 compact 1/2003

Probleme und Gefahren

der DRGs

Die German-DRGs wurden unter gro-

ßem Zeitdruck erstellt. Die für eine erste

Preisfindung zwingend notwendigen

Daten erscheinen nicht valide. Einige

der Fallpauschalen weisen unrealistische

Kostengewichte aus. Insbesondere weil

keine Universitätskliniken an der Erst-

kalkulation teilnahmen, bilden die

G-DRG 1.0 schwere Fälle nicht sach-

gerecht ab. Dies ist ein Grund für den

festzustellenden Kompressionseffekt.

Teure Fälle werden unter- und billige

Fälle überbewertet.

Die Krankenhäuser sprechen von einem

Reformdesaster. Von gnadenloser Selek-

tion ist die Rede. Jedes Krankenhaus

werde sich die profitabelsten Krank-

heitsbilder suchen. Verlierer seien die

Schwerstbetroffenen, denn jede Klinik

werde sich die besten Risiken heraus

picken. Auch nach Ansicht der Berufsge-

nossenschaften bedroht die umfassende

Einführung der DRGs die adäquate Ver-

sorgung schwerstverletzter Unfallopfer.

Insbesondere bei Querschnittgelähm-

ten, Schwerbrandverletzten, Schädel-

hirnverletzten und polytraumatisierten

Patienten ist eine schlechtere Versorgung

zu befürchten. Sehr schwere Fälle sind

im DRG-System nämlich nicht darstell-

bar. Sämtliche anderen Länder, die der-

artige Abrechnungssysteme verwenden,

haben besonders schwere Fallgruppen

aus der pauschalierten Abrechnung

heraus genommen. Deutschland ist das

erste Land, das – mit Ausnahme psy-

chiatrischer Erkrankungen – ausschließ-

lich über DRGs abrechnen will. Unter

anderem auf Intervention der Berufs-

genossenschaften nahm das BMGS

schwere Brandverletzungen aus dem

G-DRG 1.0 heraus und verlängerte die

Verweildauer – allerdings längst nicht

ausreichend – für Querschnittgelähmte

im Akutkrankenhaus.

Am 20. Juni 2003 stimmte der Bundes-

rat einem Fallpauschalenänderungs-

gesetz zu. Danach können „besondere

Einrichtungen, deren Leistungen ins-

besondere aus medizinischen Gründen,

wegen einer Häufung von schwerkran-

ken Patienten oder aus Gründen der

Versorgungsstruktur mit den Entgelt-

katalogen noch nicht sachgerecht ver-

gütet werden, zeitlich befristet aus dem

Vergütungssystem ausgenommen wer-

den.“ Hier sind nun Selbstverwaltung

(Krankenhausgesellschaft und Kranken-

kassen) und BMGS gefordert, schnell zu

handeln und Ausnahmeregelungen für

Schwerunfallverletzte zu treffen. Denn

die drohende Folge einer Unterversor-

gung in der Unfallmedizin wäre ver-

hängnisvoll für die Patienten und nicht

mehr rückgängig zu machen. Die Be-

rufsgenossenschaften begrüßen die vom

Bundesrat gefasste Entschließung, die

fordert, die unzureichende Öffnungs-

klausel auszuweiten und die zeitliche Be-

fristung aufzuheben.

Die Unfallversicherungsträger haben

den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfall-

verletzte und Berufserkrankte „mit allen

geeigneten Mitteln“ zu rehabilitieren.

Ziel ist eine möglichst rasche und voll-

ständige Wiederherstellung und Wieder-

eingliederung, insbesondere ins Arbeits-

leben. Leistungen zur Rehabilitation

gehen Rentenzahlungen vor. Zu diesem

Zweck betreiben die Berufsgenossen-

schaften bundesweit neun Unfallkliniken,

denen Vorbildfunktion für das euro-

päische Unfallversorgungssystem zu-

kommt. Die Berufsgenossenschaftlichen

Unfallkliniken praktizieren ein Konzept

der umfassenden medizinischen und

sozialen Rehabilitation, welches gerade

schwerverletzten Patienten dient. Sie

verfügen beispielsweise über 54 Betten

für erwachsene Schwerbrandverletzte

mit Intensivtherapie. Das ist fast die

Hälfte der Gesamtkapazität in Deutsch-

land. Ähnlich hoch ist der Anteil der

BG-Kliniken bei den Kapazitäten für

Querschnittgelähmte. Die Berufsgenos-

senschaften setzen sich weiter dafür

ein, Schwerunfallverletzte aus der DRG-

Systematik herauszulösen. Denn in

diesen Fällen kann eine Fallpauschale

zur „Falsch-Pauschale“ mutieren.

DRG-Seminar für

BG-Sachbearbeiter

Nicht nur bei den Kliniken, auch bei den

UV-Trägern verursacht die Umsetzung

der DRG-Abrechnung jede Menge Auf-

wand. Einerseits gilt es sich mit neuen

Begriffen anzufreunden, die sich fast

DRG-Experte Dr. Thilo Köpfer in seinem Element

Das Fallpauschalengesetz stellt einen erheblichen Einschnitt in die Krankenhaus-finanzierung dar.

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131/2003 compact

wie eine Geheimsprache anhören: Pro-

zeduren, Grouper, Bewertungsrelation,

Case-Mix-Index oder Kodierrichtlinien.

Außerdem müssen in den Verwaltungen

Geschäftsabläufe überprüft und neu

gestaltet sowie geeignete Prüfsoftware

angeschafft werden.

Um die Mitarbeiter auf das Thema vor-

zubereiten, führte der Landesverband

Hessen-Mittelrhein und Thüringen am

10.04.2003 im Hause der Süddeut-

schen Metall-Berufsgenossenschaft in

Mainz und am 15.04.2003 im Zentrum

für Sozialversicherung in Erfurt Info-

veranstaltungen durch. Es handelte sich

um erste Informationsveranstaltungen,

die sich insbesondere mit den Grund-

lagen der German-DRGs (G-DRGs) aus-

einander setzten. Darüber hinaus wurde

die Funktionsweise einer Grouper-Soft-

ware dargestellt sowie über Ansätze zur

Rechnungsprüfung referiert. Letztlich

standen auch die Konsequenzen für die

Heilverfahrenssteuerung der Unfallver-

sicherungsträger zur Diskussion.

Hauptreferent war Dr. Thilo Köpfer,

Chirurg und Medizincontroller der Firma

3M Medica. Dr. Köpfer beschäftigt sich

zurzeit intensiv mit der Einführung der

DRGs in Deutschland. Die Firma 3M

entwickelte einen der beiden Referenz-

Grouper, kalkulierte erste Bewertungs-

relationen für das Bundesministerium für

Gesundheit und Soziale Sicherung

(BMGS) und arbeitet eng mit dem

Institut für das Entgeltsystem im Kran-

kenhaus (InEK) zusammen. An den

Veranstaltungen nahmen insgesamt

165 BG-Mitarbeiter teil. Basierend auf

der weiteren Entwicklung der DRG-Ein-

führung in Deutschland – insbesondere

der Neuregelungen durch das Fall-

pauschalen-Änderungsgesetz – plant

der Landesverband Aufbauseminare

durchzuführen.

Schwerunfallverletzte, insbesondere Quer-schnittgelähmte, können die Verlierer desneuen Vergütungssystems sein.

Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)seit 1. September 2002

Der Landesverband Hessen-Mittel-

rhein und Thüringen der gewerb-

lichen Berufsgenossenschaften und der

Landesverband Hessen des Verbandes

Deutscher Betriebs- und Werksärzte

führten am 12. März 2003 gemeinsam

ein Fortbildungsseminar zum Thema

„Fahrerlaubnisverordnung – was gibt es

Neues?“ in Mainz durch. 115 Betriebs-

ärzte nahmen teil. Die Vorträge von

Dr. Emmerich, Betriebsarzt der ESWE-

Versorgungs-AG, Wiesbaden, und Prof.

Dr. med. Ulmer, Sportphysiologische

Abteilung der Johannes-Gutenberg-

Universität, Mainz, wurden von den

Teilnehmern mit großem Interessesse

aufgenommen. Viele wünschten sich

eine komprimierte Zusammenfassung.

Hier ist sie:

Am 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaub-

nisverordnung (FeV) in Kraft. Damit

wurde eine europäische Norm in natio-

nales Recht umgesetzt. Europaweit wur-

den Ausbildung, Prüfung und Klassifizie-

rung der Führerscheine vereinheitlicht.

Statt der bisherigen Führerscheinklassen

1–5 gibt es nur noch die international

gültigen Klassen A, B, C, D sowie die

Anhängerklasse E. In einigen Bereichen

der FeV wurden jedoch Korrekturen

erforderlich.

Die lange erwartete Änderung der

Fahrerlaubnisverordnung, auch als

„Reparaturverordnung“ bekannt, wurde

am 07. 08.2002 beschlossen, am

23. 08. 2002 im Bundesgesetzblatt Jahr-

gang 2002, Teil 1, Nr. 59, Seite 3267 ff

verkündet und ist zum 01.09.2002 in

Kraft getreten. Für Verkehrsunterneh-

men wie auch für die sie betreuenden

Betriebsärzte sind u. a. folgende Ände-

rungen von Bedeutung:

Artikel 1, Nr. 5 (§ 10 Abs.2 FeV) regelt

die Ausnahmen für das Mindestalter

neu. Bei der Ausbildung zum Berufs-

kraftfahrer kann das Mindestalter für die

Klasse B und den stufenweisen Zugang

zu den Klassen C1 und C1E 17 Jahre

sowie zu den Klassen D, D1, DE und

D1E 20 Jahre betragen. Wird die Füh-

rerscheinprüfung vor Vollendung des

regulären Mindestalters (18 Jahre

für C-Klassen, 21 Jahre für D-Klassen)

absolviert, muss die körperliche und

geistige Eignung durch ein medizinisch-

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14 compact 1/2003

samkeitsleistung sowie Reaktionsfähig-

keit messen.

Artikel 1, Nr. 24 (§ 48, Abs. 2 FeV) regelt

neu, dass Fahrer von Personenkraft-

wagen im Linienverkehr künftig keiner

zusätzlichen Erlaubnis zur Fahrgastbe-

förderung mehr bedürfen, sofern sie im

Besitz der Klasse D oder D1 sind.

In Artikel 1, Nr. 41 (Anlage 5 zu § 11, Abs.

9, § 48, Abs.4 und 5 FeV) wird die maß-

gebliche Anlage der Fahrerlaubnisverord-

nung für Eignungsuntersuchungen bei Be-

werbern wie auch Inhabern der Klasse

C1, C, D1, D sowie der zugehörigen An-

hängerklassen E wie auch der Fahrerlaub-

nis zur Fahrgastbeförderung geändert.

Untersuchung des Sehvermögens

Artikel 1, Nr. 42 (Anlage 6 zu den §§ 12,

48 Abs.4 und 5 FeV) betrifft die Ände-

rungen an das Sehvermögen. In diesem

Bereich ist es zu deutlichen Veränderun-

gen gekommen. Neben Augenärzten

dürfen nunmehr Arbeits- und Betriebs-

mediziner sowie Ärzte in einer Unter-

suchungsstelle für Fahreignung die

Untersuchung des Sehvermögens nach

Anlage 6 in definierten Grenzen durch-

führen. Für die Klassen A, B, M, L und T

bleiben die bisherigen Regelungen be-

stehen. Dieser Personenkreis muss die

Tagessehschärfe von 0,7/0,7 wie bisher

erfüllen. Den Sehtest können Probanden

in amtlich anerkannten Sehteststellen

absolvieren. Zu den amtlich anerkann-

ten Sehteststellen gehören, sofern die

erforderlichen Sehtestgeräte vorhanden

sind, Begutachtungsstellen für Fahreig-

nung, Arbeits- und Betriebsmediziner,

Amtsärzte wie auch die Betriebe von

Augenoptikern. Soweit die Anforderun-

gen an die Tagessehschärfe von 0,7/0,7

nicht erfüllt werden, ist eine augenärzt-

liche Untersuchung erforderlich.

Für die Klassen C und D sowie die Fahr-

gastbeförderung gilt ein verändertes ab-

gestuftes Verfahren. Für Betriebs- und

Arbeitsmediziner gelten folgende Grenz-

werte als Mindestanforderung.

• Zentrale Tagesschärfe 1,0/0,8

(DIN 58220, Ausgabe Januar 1997)

Fehlsichtigkeiten müssen, soweit

möglich verträglich, ausgeglichen

werden. Die Korrektur mit Gläsern

von mehr als plus 8 Dioptrien ist nicht

zulässig. Für intraokulare Linsen oder

Kontaktlinsen gibt es keine Korrektur-

begrenzung.

• Normales Farbensehen mit geeigneten

Testverfahren (Ishiara oder Velhagen)

• Normales Stereosehen mit geeigneten

Tests z. B. Random-Test

• Normales Gesichtsfeld.

Statt der bisher benutzten manuell-kine-

tischen Perimetrie nach Goldmann III/4

wird die statische Perimetrie gefordert.

Mittels eines automatischen Halbkugel-

perimeters wird mit einer überschwelli-

gen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis

70° nach beiden Seiten und bis 30°

nach oben und unten untersucht. Insge-

samt ist das Gesichtsfeld jedes Auges an

mindestens 100 Orten zu prüfen. Hier-

bei werden unbewegte Prüfmarken in

ihrer Helligkeit so lange gesteigert, bis

sie vom Probanden wahrgenommen

werden. Während mit der kinetischen

psychologisches Gutachten nachge-

wiesen werden.

Für Inhaber der Klasse C1E, die diese

Lizenz vor dem 31.12. 1998 besaßen

(also der alte Führerschein Klasse 3) hat

sich nichts geändert. Dieser Personen-

kreis darf auch künftig Kraftfahrzeuge

bis 7,5 t, mit Anhänger bis insgesamt

12 t ohne Befristung steuern. Weder

eine augenärztliche, noch sonstige

körperliche Untersuchungen sind erfor-

derlich. Auch künftig ist eine Umschrei-

bung nicht notwendig.

In Artikel 1, Nr. 6 (§ 11, Abs.2 FeV) wird

die ärztliche Qualifikation für Eignungs-

untersuchungen auf Fachärzte für Rechts-

medizin und Ärzte in einer Begutach-

tungsstelle für Fahreignung ausgedehnt.

Artikel 1, Nr. 7 (§ 12 FeV) regelt die Be-

stimmungen über das Sehvermögen neu.

Artikel 1, Nr. 12 (§ 24, Abs. 1 FeV) be-

sagt, dass die Verlängerung der Klassen

D, D1, DE und D1E nur dann über die

Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus

erfolgen kann, wenn der Antragsteller

zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe

der Anlage 5, Nr. 2 nachweist. D. h. er

muss die psychometrischen Tests be-

stehen, die die Belastbarkeit, Orientie-

rungs-, Konzentrations- und Aufmerk-

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151/2003 compact

Perimetrie die Gesichtsfeldaußengren-

zen recht gut erfasset wurden, wird bei

der statischen Perimetrie das zentrale

Gesichtsfeld bevorzugt untersucht. Para-

zentrale Gesichtsausfälle lassen sich mit

dieser Methode besser erkennen als mit

der manuell-kinetischen Methode.

Zeigen sich bei Prüfung des Stereo-

sehens (z. B. über Stereotest der Sehtest-

geräte) normale Werte, kann man von

einem ungestörten Binokularsehen aus-

gehen. Doppelsehen und Schielen sind

praktisch ausgeschlossen.

Trotz der hohen Bedeutung wurde die

Prüfung von Blendempfindlichkeit und

Dämmerungssehen nicht in die Repara-

turverordnung aufgenommen. Es bleibt

also dabei, diese Untersuchung nur bei

begründeten Zweifeln und nach ent-

sprechender Anordnung der Fahrerlaub-

nisbehörde vorzunehmen.

Dynamisch funktionelle Sehfunktionen

stehen zur Zeit im Blickfeld der Arbeits-

physiologen, nicht die statischen Seh-

funktionen, die üblicherweise getestet

werden und die auch in der Fahrerlaub-

nisverordnung (FeV) vorgeschrieben

sind (http://www.uni-mainz.de/FB/

Sport/ physio/pdffiles/nuernb99.pdf,.

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.

html, http://www.fahrerlaubnisrecht.de/

Anlage%20FeV/Anlage04FeV.htm).

Nach Professor Ulmer existieren in

der laborähnlichen Testsituation andere

Aufgaben als am Arbeitsplatz, wo sich

Lernmechanismen (Erfahrung) kompen-

satorisch günstig auswirken können.

Deshalb verwundert es auch nicht, dass

junge Führerscheininhaber mit zumeist

besten statischen Sehfunktionen die

meisten Unfälle verursachen und daher

massiv erhöhte Versicherungsprämien

zahlen müssen. In der FeV (Stand

1. 9.02) findet man daher zu Recht

folgenden Passus (http://www.fahr-

erlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/

Anlage04FeV.htm) (Anlage 4, Vorbemer-

kung Nr. 3): „Die nachstehend vorge-

nommenen Bewertungen gelten für

den Regelfall. Kompensationen durch

besondere menschliche Veranlagung,

durch Gewöhnung, durch besondere

Einstellung oder durch besondere Ver-

haltenssteuerungen und -Umstellungen

sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall

in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine me-

dizinisch-psychologische Begutachtung

angezeigt sein“.

Hierzu ergeben sich aus

arbeitsphysiologischer Sicht

folgende 4 Fragen:

1. Was ist unter Kompensationen bei

betriebsärztlichen Gutachten zu

verstehen und woran soll sich der -

Betriebsarzt ggf. bei der Beurteilung

von Kompensationen orientieren?

2. Wer sollte überhaupt Kompensations-

mechanismen beurteilen?

3. Wer hat Zweifel im Einzelfall anzu-

melden sowie die zusätzliche Begut-

achtung über Kompensationen (ein-

schließlich medizinisch-psychologi-

scher Begutachtung) zu veranlassen

(nur die Fahrerlaubnisbehörde?) und

durchzuführen?

4. Wie ist das Wort „kann“...“ angezeigt

sein“ zu interpretieren? Können auch

andere Begutachtungen angezeigt sein?

Extrembeispiele für Kompensations-

möglichkeiten im Sport findet man

u. a. in: www.uni-mainz.de/FB/Sport/

physio/ pdffiles/menze.pdf bzw.

www.uni-mainz.de/FB/Sport/physio/

pdffiles/berwanger.pdf oder im Alltag

als die häufig zu beobachtende, vorzüg-

liche Kompensation bei Einäugigkeit.

Arbeitsphysiologisch ist gesichert, dass

funktionell gut sehen nicht identisch mit

scharf sehen und keineswegs an „nor-

male“ Sehfunktionen gebunden ist.

Scharf Sehen spielt sich nur in der fovea

centralis ab, funktionelles Sehen aber

maßgeblich in der Netzhautperipherie,

wo die Sehschärfe sowieso schon deut-

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16 compact 1/2003

Impressum:Herausgeber und Redaktion:Landesverband Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen BerufsgenossenschaftenWilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 15, 55130 Mainz, Tel.: 0 61 31/8 02-2 27, Fax: 0 61 31/8 02-1 91E-Mail : [email protected] , www.lvbg.de

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lich geringer ist. Daraus ergibt sich

Frage 5: Wer darf, sollte oder dürfte

über erfolgreiche Kompensationen ent-

scheiden?

Anworten: Die Prüfung statischer Seh-

funktionen als Beurteilungsgrundlage

vernachlässigt Kompensationsmöglich-

keiten mit der Konsequenz erheblicher

sozialer Benachteiligungen in Grenzfäl-

len. Kompensationen können aus ar-

beitsphysiologischer Sicht nur in reali-

tätsnahen Simulatoren (wie bei Piloten)

oder am Arbeitsplatz selbst durch Fach-

leute mit Kenntnis des Arbeitsplatzes be-

urteilt werden. Das sind in ärztlichen

Fragen zunächst Betriebsärzte, die auch

die Prüfung von Kompensationsmög-

lichkeiten veranlassen sollten. Im Falle

von Sondergenehmigungen sollten sie

allerdings den Entscheidungsweg sorg-

fältig dokumentieren (http://www.uni-

mainz de/FB/Sport/physio/cottbus

AM13.html) . Dabei sollte zwischen

Erteilung und Verlängerung einer Tätig-

keitserlaubnis unterschieden werden;

dies wird in Anlage 6, Nr. 2 FeV im

Gegensatz zum G 25 (http://www.fahr-

erlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/

Anlage06FeV.htm) unberechtigterweise

nicht berücksichtigt. Insofern ergeben

sich folgende Antworten aus arbeits-

physiologischer Sicht:

Zu 1: Beurteilung der Kompensation

aufgrund von Anpassungen am Arbeits-

platz sollten in Grenzfällen am Arbeits-

platz (und nicht im Labor) entschieden

werden.

Zu 2: Dafür werden Fachleute mit

Kenntnissen des jeweiligen Arbeits-

platzes benötigt.

Zu 3: Jeder fachkundige Arzt sollte bei

Zweifeln diese im Einzelfall anmelden

dürfen, zur Durchführung siehe Nr. 2.

Zu 4: Kompensationen können auf va-

lide Weise nicht im Labor getestet wer-

den (siehe Nr. 1); andere als die bis-

herigen Tests sind daher angezeigt.

Zu 5: Bezüglich Kompensationen am

Arbeitsplatz siehe Nr. 2.

Es liegt auch an den Betriebsärzten

eine extensive Auslegung der FeV

im Sinne einer modernen Arbeitsphy-

siologie zwecks Vermeidung sozial

relevanter Fehlentscheidungen ein-

zufordern.1

Die Veranstaltungsreihe zusammen mit

dem Landesverband Hessen des VDBW

wird im Herbst dieses Jahres fortgesetzt.

Als Themen sind vorgesehen: Auge und

Beleuchtungstechnik sowie Sehhilfen

am Arbeitsplatz.

1 Ausführlicher Text unter: http://www.uni-mainz.de/FB/Sport/physio/pdffiles/arbmed22.pdfin memoriam Prof. Dr. Dr. G. Thews (1926–2003)

Termine und Veranstaltungen (soweit bei Redaktionsschluss bekannt)

29./30.08.2003 Workshop für arbeitsmedizinisches Assistenz-Personal: Bad NauheimArbeitsmedizinische Gehörvorsorge –G 20 „Lärm“ Anmeldung bei:(Teilnehmergebühr: 175 EUR) · Voraussetzungen: Erfahrungen Carl-Oelemann-Schule,in der arbeitsmedizinischen Gehörvorsorge. Die Veranstaltung C.-Oelemann-Weg 26,ersetzt nicht den einwöchigen Einführungslehrgang 61231 Bad Nauheim

03.09.2003 Aktuelle Berufsdermatologie Universitäts-Hautklinik Mainz

13.09.2003 Der chronisch Kranke im Beruf Jena-Maua

17.09.2003 Psychische Störungen nach Unfällen – Fortbildung für Erfurt24.09.2003 D- und H-Ärzte · Modellverfahren der Landesverbände/ Mainz27.09.2003 Klassifikation und Differentialdiagnostik/Frühintervention Mainz

nach Unfall/Psychosomatik und Unfallchirurgie

08.11.2003 Qualitätssicherung der Pneumokoniose Bad Nauheim21./22.11.2003 Workshop für arbeitsmedizinisches Assistenz-Personal: Anmeldung bei:

„Auge – Optik und Lungenfunktion“ G 25/G 37 Carl-Oelemann-Schule,Voraussetzungen: Die Veranstaltung setzt keine besonderen C.-Oelemann-Weg 26,Erfahrungen voraus und wendet sich auch an Fortgeschrittene 61231 Bad Nauheim(Teilnehmergebühr 175 EUR)

3. März 2004 Einführungslehrgang für Durchgangsärzte Mainz(Gebühr 75 EUR)

13./14.11.2004 Unfallmedizinische Tagung Mainz


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